28. Sitzung - Landkreis Gießen

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28. Sitzung - Landkreis Gießen
Landkreis
Der Kreistag
Stabsstelle:
Büro der Kreisorgane
Sachbearbeiter: Thomas Euler
Telefon:
0641/9390-1530
E-Mail:
[email protected]
Gebäude: F – Riversplatz 1-9 Zimmer: 209
35394 Gießen
Az.: 91 000-106 (28)
Datum: 29. Juni 2010
NIEDERSCHRIFT
über die 28. Sitzung des Kreistages des Landkreises Gießen
am 28. Juni 2010
Gallushalle Grünberg, Gießener Straße 45, 35305 Grünberg
Es wurde mit Schreiben vom 7. Juni 2010 zu dieser Sitzung eingeladen.
Zu Sitzungsbeginn wurden folgende Unterlagen verteilt:
ƒ Zusammenstellung der Beschlussempfehlungen der beteiligten Fachausschüsse
ƒ Zusammenstellung der Fragen zur Fragestunde
ƒ Einladung der Angehörigengruppe Mittelhessen e.V. zum 5. Angehörigentag „ADHS und Familie“ am 2. Juli 2010
Es sind anwesend:
SPD-Fraktion
Angelika Bartosch
Stefan Bechthold
Hans-Jürgen Becker
Annette Bergen-Krause
Thomas Brunner
Klaus Döring
Karl-Heinz Funck
Monika Graulich
Anette Henkel
Christa Launspach
Horst Nachtigall
Prof. Dr. Franz Neumann
Gabriele Ohm-Goltze
Peter Pilger
Hildegard Schäfer
Karl-Heinz Schäfer
Otto Schäfer
Thorsten Schäfer-Gümbel
Gerhard Schmidt
Norman Speier
Hans-Peter Steckbauer
Kristine Tromsdorf
Ellen Volk
Kreistagsabgeordnete
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordnete
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordneter
stellvertretender Kreistagsvorsitzender
Kreistagsabgeordnete
Kreistagsabgeordnete
Kreistagsabgeordnete
Fraktionsvorsitzender
Kreistagsvorsitzender
Kreistagsabgeordnete
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordnete
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordnete
Kreistagsabgeordnete
-2-
Manfred Weber
Peter Welsch
Georg Zimmermann
Rita Zimmermann
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordnete
CDU-Fraktion
Andreas Abert
Ingrid Albert
Ernst-Jürgen Bernbeck
Siegbert Damaschke
Hilde Feldbusch
Mathias Fritz
Christel Gontrum
Dr. Peter Hahn
Martin Hanika
Heinz-Peter Haumann
Ursula Häuser
Isabel de Jesus Domicke
Christian Knoll
Dr. Petra Kolmer
Karl Kräter
Hans Langecker
Dr. Ulrich Lenz
Franziska Lodde
Maren Müller-Erichsen
Dr. Gerhard Noeske
Birgit Otto
Reinhard Peter
Thomas Rausch
Dr. Sven Simon
Claus Spandau
Isa Varli
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordnete
Kreistagsabgeordneter
Fraktionsvorsitzender und stellvertretender Kreistagsvorsitzender
Kreistagsabgeordnete
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordnete
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordnete
Kreistagsabgeordnete
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordnete
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordnete
Kreistagsabgeordnete
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordnete
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordneter
FW-Fraktion
Kurt Hillgärtner
Frank Ide
Roland Jockel
Erhard Reinl
Karl Heinz Scherer
Günther Semmler
Anne Sussmann
Elke Victor
Claudia Zecher
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordneter
Fraktionsvorsitzender
Kreistagsabgeordnete
stellvertretende Kreistagsvorsitzende
Kreistagsabgeordnete
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hubert Blöhs-Michaelis
Hiltrud Hofmann
Hans-Bernd Kaufmann
Gerónimo Sánchez Miguel
Dr. Christiane Schmahl
Gerda Weigel-Greilich
Ewa Wenig
Kreistagsabgeordneter
stellvertretende Kreistagsvorsitzende
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordneter
Fraktionsvorsitzende
Kreistagsabgeordnete
Kreistagsabgeordnete
FDP-Fraktion
Andreas Becker
Sylke Schäfer
Markus Schips
Helmut Witzel
Fraktionsvorsitzender
Kreistagsabgeordnete
Kreistagsabgeordneter
stellvertretender Kreistagsvorsitzender
-3-
Gruppe Die Linke
Hans-Jürgen Geselle
Dennis Stephan
Ralph Thannhäuser
Gruppenvorsitzender
Kreistagsabgeordneter
Kreistagsabgeordneter
ab 18.20 Uhr/TOP 3
Kreisausschuss
Anita Schneider
Dirk Oßwald
Siegfried Fricke
Andrea Kaup
Dr. Klaus Becker
Dirk Haas
Rolf Dieter Beinhoff
Heinz Deibel
Angela Harsche
Johann Gottfried Hecker
Elke Högy
Silva Lübbers
Karl-Reinhard Philipp
Gottfried Schneider
Sieglinde Schnell
Dr. Gernot Seyfert
Brunhilde Trenz
Landrätin
hauptamtlicher Erster Kreisbeigeordneter
hauptamtlicher Kreisbeigeordneter
Kreisbeigeordnete mit Dezernat
Kreisbeigeordneter mit Dezernat
Kreisbeigeordneter mit Dezernat
Kreisbeigeordneter
Kreisbeigeordneter
Kreisbeigeordnete
Kreisbeigeordneter
Kreisbeigeordnete
Kreisbeigeordnete
Kreisbeigeordneter
Kreisbeigeordneter
Kreisbeigeordnete
Kreisbeigeordneter
Kreisbeigeordnete
Kreisausländerbeirat
Serdar Isik
Tim Van Slobbe
Kreisausländerbeiratsmitglied
Kreisausländerbeiratsmitglied
ab 19.00 Uhr/TOP 16
Verwaltung
Ulrich Monz
Udo Liebich
Eva-Maria Jung
Gunnar Wagner
Jörg Glasenhardt-Freymann
Matthias Spangenberg
Anette Herzberger
Thomas Euler
Ltd. Verwaltungsdirektor, Fachbereichsleiter 3
Amtsrat, Büroleiter Dezernat I
Tarifbeschäftigte, Büroleiterin Dezernat II
Tarifbeschäftigter, Fachdienstleiter 41
Tarifbeschäftigter, Fachdienstleiter 40
Tarifbeschäftigter, Fachdienstleiter 53
Tarifbeschäftigte, stv. Stabsstellenleiterin 91 stv. Schriftführerin
Oberamtsrat, Stabsstellenleiter 91
als Schriftführer
Entschuldigt:
Cornelia Cloos
Ursula Schmidt
Matthias Klose
Manfred Paul
Heinz Becker
Erika Wolf
Heinz Schäfer
Baris Mehder
Kreistagsabgeordnete (SPD-Fraktion)
Kreistagsabgeordnete (SPD-Fraktion)
Kreistagsabgeordneter (CDU-Fraktion)
Kreistagsabgeordneter (CDU-Fraktion)
Kreistagsabgeordneter (FW-Fraktion)
Kreisbeigeordnete
Kreisbeigeordneter
Kreisausländerbeiratsmitglied
-4-
Sitzungsteil A
1.
Eröffnung und Begrüßung
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann eröffnet die 28. Sitzung
des Kreistages um 18.05 Uhr. Er begrüßt die Erschienenen und stellt die
form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann teilt mit, dass er im Namen es Kreistages
ƒ dem ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten Heinz Deibel zum 70.
Geburtstag am 17. Mai 2010,
ƒ der ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten Elke Högy zum 50. Geburtstag am 24. Mai 2010 und
ƒ dem ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten Johann Gottfried Hecker
zum 60. Geburtstag am 24. Juni 2006 gratuliert hat.
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann bittet darum, dass sich
die anwesenden Kreistagsabgeordneten im ausliegenden „Goldenen
Buch des Landkreises Gießen“ eintragen.
2.
Feststellung der Tagesordnung
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann stellt fest, dass in der
Ausschussrunde zu den Vorlagen Nr. 765/2010 (Bericht „Integrationsangebote
für Migrantinnen und Migranten im Landkreis Gießen“) und Nr. 803/2010 (Bestandsund Bedarferhebung im Rahmen der Altenhilfeplanung) keine Beschlussempfehlungen abgegeben wurden. Die Entscheidung hierüber soll in die nächste
Sitzungsrunde im September dieses Jahres verschoben werden, damit
zum einen der Kreisausländerbeirat und die Fraktionen und zum anderen
die Seniorenkommission noch eine Stellungnahme abgeben können. Von
daher können heute die Tagesordnungspunkte 5 und 8 abgesetzt werden.
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann teilt mit, dass der Kreistagsabgeordnete Martin Hanika im Kreistagsausschusses für Schule und
Kultur, Bauen und Planen beantragte, die Vorlage Nr. 801/2010 zurück
zu stellen und damit dem Kreisausschuss wie auch der Schule die Gelegenheit zugeben, die Namensgebung zu überdenken und die Schule evtl.
in „Weidig-Grundschule“ umzubenennen. Dem Ansinnen hat sich der
Ausschuss einstimmig angeschlossen.
Deshalb kann der Tagesordnungspunkt 7 heute abgesetzt werden.
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann teilt mit, dass von der
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Antrag stellenden SPD-Fraktion noch einmal der Antrag bezüglich der
Änderung der Abfallsatzung (Vorlage Nr. 695/2010) bis zur Änderung des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zurück gestellt wurde, so dass
auch der Tagesordnungspunkt 14 heute abgesetzt werden kann.
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann teilt weiter mit, dass in
der Ausschussrunde der hauptamtliche Kreisbeigeordnete Siegfried Fricke angeregt hatte, zu Tagesordnungspunkt 17 (Ausdehnung des Geltungsbereichs der CleverCard) eine entsprechende Stellungnahme des VGOGeschäftsführers abzuwarten und bis dahin den Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (Vorlage Nr. 808/2010) zurück zu stellen.
Auf Nachfrage stellt Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann fest,
dass so auch heute im Kreistag verfahren werden soll.
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann teilt mit, dass im Kreistagsausschuss für Schule und Kultur, Bauen und Planen die Antrag stellende Gruppe die Vorlagen Nr. 809/2010 und Nr. 813/2010 (Berichtsantrag
und Sachantrag zur Stadttheater Gießen GmbH) zurück gestellt hat.
Er fragt nach, ob das auch heute im Kreistag gelten soll, weil dann die
Tagesordnungspunkte 10 und 18 abgesetzt werden könnten.
Gruppenvorsitzender Hans Jürgen Geselle bittet darum, den Berichtsantrag Nr. 809/2010 auf der Tagesordnung zu belassen und den Sachantrag Nr. 813/2010 zurück zu stellen.
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann stellt fest, dass damit der
Tagesordnungspunkt 18 heute abgesetzt wird.
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann teilt weiter mit, dass man
sich im Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Rechtsausschuss darauf verständigt hat, die Vorlage Nr. 602/2009 zu Tagesordnungspunkt 15 (Technologieplan für die Schulen des Landkreises Gießen) von Sitzungsteil C in den
Sitzungsteil B vorzuziehen.
Fraktionsvorsitzende Dr. Christiane Schmahl teilt mit, dass die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen zum Berichtsantrag der SPD-Fraktion zum
Schulentwicklungsplan (Vorlage Nr. 812/2010) einen Änderungsantrag
habe. Sie bittet deshalb darum, den Tagesordnungspunkt 13 in Sitzungsteil C zu verschieben.
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann stellt fest, dass die geänderte Tagesordnung (Absetzen der Tagesordnungspunkte 5, 7, 8, 14, 17 und 18,
Verschiebung des Tagesordnungspunktes 13 in Sitzungsteil C und Vorziehen des Tagesordnungspunktes 15 in Sitzungsteil B) somit beschlossen ist.
[Die Tagesordnung ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.]
Hinsichtlich der Beschlussempfehlungen der beteiligten Fachausschüsse
verweist Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann auf die auf allen
Plätzen ausliegende Zusammenstellung, die der Niederschrift als Anlage
2 beigefügt ist.
-6-
3.
Fragestunde
Landrätin Anita Schneider beantwortet eine Frage der Fraktionsvorsitzenden Dr. Christiane Schmahl zur Verlängerung des Mietverhältnisses
für die Außenstelle der Kfz-Zulassungsstelle in Laubach.
Landrätin Anita Schneider beantwortet die beiden Fragen und weitere
Zusatzfragen des Fraktionsvorsitzenden Andreas Becker zur Zusammenlegung der Verwaltungen der beiden Volkshochschulen in Stadt und
Landkreis Gießen.
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann teilt mit, dass weitere
Fragen deshalb gemäß § 33 Abs. 2 der Kreistags-Geschäftsordnung zurück gewiesen wurden, weil diese sich auf Tagesordnungsgegenstände
derselben Kreistagssitzung beziehen.
Dies sind im einzelnen sechs Fragen der Kreistagsabgeordneten Hiltrud
Hofmann, Geronimo Sanchez-Miquel, Ewa Wenig, Hubert BlöhsMichaelis, Gerda Weigel-Greilich und Bernd Kaufmann zum Schulentwicklungsplan sowie zwei Fragen der Kreistagsabgeordneten Anette
Henkel zur Nutzung der Dachflächen kreiseigener Liegenschaften für
Photovoltaikanlagen. Der zuständige Dezernent, Herr hauptamtlicher
Kreisbeigeordneter Siegfried Fricke, hat aber im Vorfeld angekündigt,
diese Fragen in der Ausschussrunde oder zum Tagesordnungspunkt zu
beantworten.
[Eine Zusammenstellung der Fragen zur Fragestunde und die entsprechenden Antworten sind der Niederschrift als Anlagen 3 a bis 3 d beigefügt.]
4.
Neubesetzung einer Position im Jugendhilfeausschuss;
hier: Vorlage des Kreisausschusses vom 26. März 2010
(Vorlage Nr. 764/2010)
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann stellt fest, dass niemand
einer offenen Abstimmung per Handaufheben und en bloc widersprochen
hat.
Der Kreistag führt folgende Nachwahlen für den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Gießen durch:
1. Für die Position nach § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Satzung für das
Jugendamt des Landkreises Gießen vom 15. November 1993
in der Fassung vom 10. November 2008 wird für die Katholische Kirche anstelle von Barbara Böhm, Gießen, nunmehr
Frau Sandra Sacher, Gießen,
als beratendes Mitglied gewählt.
-7-
2. Für die Position nach § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Satzung für das
Jugendamt des Landkreises Gießen vom 15. November 1993
in der Fassung vom 10. November 2008 wird für die Katholische Kirche anstelle von Herrn Markus Horn, Lollar, nunmehr
Frau Barbara Böhm, Gießen,
als stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses (Stellvertreterin von Sandra Sacher) gewählt.
Die Wahl erfolgt in offener Abstimmung per Handaufheben und en bloc
einstimmig bei 1 Stimmenthaltung aus den Reihen der Gruppe Die Linke.
Sitzungsteil B
5.
Bericht "Integrationsangebote für Migrantinnen und Migranten im
Landkreis Gießen";
hier: Vorlage des Kreisausschusses vom 31. März 2010
(Vorlage Nr. 765/2010)
abgesetzt
6.
Richtlinie für den Einsatz derivativer Finanzierungsinstrumente;
hier: Vorlage des Kreisausschusses vom 6. Mai 2010
(Vorlage Nr. 789/2010)
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann stellt fest, dass eine zustimmende Beschlussempfehlung des Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und
Rechtsausschusses vorliegt.
Der Kreistag beschließt die als Anlage 4 beigefügte „Richtlinie des
Landkreises Gießen für den Einsatz derivativer Finanzierungsinstrumente“.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig bei 1 Stimmenthaltung aus den
Reihen der SPD-Fraktion.
-8-
7.
Namensgebung für die Grundschule Langgöns-Oberkleen;
hier: Vorlage des Kreisausschusses vom 21. Mai 2010
(Vorlage Nr. 801/2010)
abgesetzt
8.
Bestands- und Bedarfserhebung im Rahmen der Altenhilfeplanung;
hier: Vorlage des Kreisausschusses vom 25. Mai 2010
(Vorlage Nr. 803/2010)
abgesetzt
9.
Förderung der Maßnahme "Erweiterung der Intensivkapazitäten am
Evangelischen Krankenhaus Mittelhessen gGmbH" im Rahmen des
Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes;
hier: Antrag der Landrätin Anita Schneider (für den Kreisausschuss)
vom 4. Juni 2010 (Vorlage Nr. 814/2010)
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann teilt mit, dass in der Sitzung des Kreisausschusses am 31. Mai 2010 vereinbart wurde, dass der
Kreistag seinen Beschluss vom 29. Juni 2009 entsprechenden korrigieren soll. Da aber eine förmliche Vorlage des Kreisausschusses aus Fristgründen nicht mehr zustande kam, wurde die Landrätin formal gebeten,
von ihrem Antragsrecht Gebrauch zu machen.
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann stellt fest, dass eine zustimmende Beschlussempfehlung des Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und
Rechtsausschusses vorliegt. Allerdings wurde folgender Zusatzbeschluss
ergänzt:
„Der Beschluss des Kreistags über die Zahlung der Zinsanteile erfolgt
unter dem Vorbehalt, dass die einschlägigen Bestimmungen und Verordnungen des Landes zum Sonderinvestitionsprogramm (hier: Zahlung
der Umlage durch die Landkreise) rechtskonform sind und der Prüfung
standhalten, z.B. Konnexität.
Der Kreisausschuss wird beauftragt, eine juristische Einschätzung zur
Rechtmäßigkeit einzuholen.“
In dieser Fassung lässt Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann
über den geänderten Antrag abstimmen:
Der Kreistag beschließt:
Der Kreistagsbeschluss vom 29. Juni 2009 über die Aufnahme eines
Darlehens im Rahmen der Förderung der Maßnahme „Erweiterung
der Intensivkapazitäten am Evangelischen Krankenhaus Mittelhessen“ (Vorlage Nr. 460/2009) wird wie folgt abgeändert:
-9-
1. Die Summe des bewilligten und aufzunehmenden Kofinanzierungsdarlehens beläuft sich auf 375.000 €.
2. Abweichend von der Bedingung unter Ziffer 1 des damaligen
Beschlusses wird die aus dem Darlehen resultierende anteilige Zinsdienstumlage vom Krankenhausträger nicht erstattet.
Zusatzbeschluss:
Der Beschluss des Kreistags über die Zahlung der Zinsanteile erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die einschlägigen Bestimmungen
und Verordnungen des Landes zum Sonderinvestitionsprogramm
(hier: Zahlung der Umlage durch die Landkreise) rechtskonform
sind und der Prüfung standhalten, z.B. Konnexität.
Der Kreisausschuss wird beauftragt, eine juristische Einschätzung
zur Rechtmäßigkeit einzuholen.
Die Beschlussfassung über den ergänzten Antrag erfolgt einstimmig.
10.
Berichtsantrag zu Änderungen beim Gesellschaftervertrag der
Stadttheater Gießen GmbH
hier: Antrag der Gruppe Die Linke vom 4. Juni 2010
(Vorlage Nr. 809/2010)
Der Kreistag beschließt:
Der Kreistag beauftragt den Kreisausschuss, im Kreistagsausschuss für Schule und Kultur, Bauen und Planen zum Thema „Verhandlungen zwischen dem Magistrat der Stadt Gießen und dem
Kreisausschuss über den Gesellschaftervertrag des Stadttheaters“
folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Änderungen beabsichtigt der Magistrat der Stadt Gießen im Gesellschaftervertrag des Stadttheaters?
2. Welche Änderungswünsche hat der Kreisausschuss zum Gesellschaftervertrag des Stadttheaters?
3. Bitte begründen Sie, warum der Kreisausschuss der Einschränkung des zurzeit gültigen Rechts des Aufsichtsrats,
dass zwei Mitglieder einen Bericht erreichen können, zugestimmt hat.
4. Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche mit dem Magistrat?
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
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11.
Berichtsantrag zu Mindestlöhnen bei der ZAUG Recycling GmbH;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2010
(Vorlage Nr. 810/2010)
Der Kreistag beschließt:
Der Kreisausschuss wird gebeten, über folgende Fragen dem Kreistag zu berichten:
1. Wie viel Arbeitnehmer beschäftigt die ZAUG Recycling GmbH
zur Zeit?
2. Werden durch die ZAUG R GmbH Leiharbeitnehmer und wenn
ja wie viel eingesetzt?
3. Setzt die ZAUG R GmbH sog. Subunternehmer ein und wenn
ja, zur Erfüllung welcher Aufgaben?
4. Welche Stundenlöhne zahlt die ZAUG R GmbH zur Zeit an ihre
eigenen Arbeitnehmer?
5. Kontrolliert die ZAUG R GmbH die Einhaltung der Mindestlöhne in der Abfallwirtschaft bei ihren Subunternehmern und
wenn ja, durch welche Maßnahmen?
6. Wendet die ZAUG R GmbH einen Tarifvertrag für die sonstigen Arbeitsbedingungen allgemein an und wenn ja welchen?
Der Bericht kann im zuständigen Kreistagsausschuss für Infrastruktur, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt und Energie gegeben
werden.
Die Beschlussfassung über den korrigierten Antrag erfolgt einstimmig.
12.
Berichtsantrag zum Ergebnis der Organisationsuntersuchung
Fachbereich 4;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2010
(Vorlage Nr. 811/2010)
Der Kreistag beschließt:
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, über die Organisationsprüfung im Fachbereich 4 zu berichten und dabei folgende Fragen zu
beantworten:
1. Liegt die in Auftrag gegebene Organisationsprüfung für den
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FB 4 zwischenzeitlich vor?
2. Welche Ergebnisse hat die Prüfung gegebenenfalls erbracht?
3. Welche Maßnahmen sind bereits umgesetzt oder sollen umgesetzt werden?
4. Welche Kosten hat die Organisationsprüfung verursacht?
Der Bericht kann im zuständigen Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und
Rechtsausschuss gegeben werden.
Die Beschlussfassung über den korrigierten Antrag erfolgt einstimmig.
15.
Technologieplan für die Schulen des Landkreises Gießen;
hier: Vorlage des Kreisausschusses vom 1. Dezember 2009 und
Empfehlungen des Kreisausschusses vom 31. Mai 2010
(Vorlage Nr. 602/2009)
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann teilt mit, dass die Vorlage
Nr. 602/2009 im Vorfeld der Kreistagssitzung am 26. April 2010 zurück
gestellt wurde, weil die Schulkommission noch Kürzungsvorschläge unterbreiten sollte. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 31. Mai
2010 hierzu eine Empfehlung abgegeben, die mit der Kreistagseinladung
versandt worden ist. Im Kreistagsausschuss für Schule und Kultur, Bauen und Planen wurde der Änderungsantrag gestellt, folgenden Satz im
Beschlussantrag anzufügen:
„Die Beschlussfassung steht unter dem Haushaltsvorbehalt.“
Im Haupt-, Finanz- Wirtschafts- und Rechtsausschuss wurde dieses übernommen und auf Bitte des Kreistagsabgeordneten Peter Pilger folgende Protokollnotiz angefügt:
„Protokollnotiz:
Die jeweiligen Medienkonzepte sind dem Kreistagsausschuss für Schule
und Kultur, Bauen und Planen vorzulegen.“
Hierzu liegen zustimmende Beschlussempfehlungen der beteiligten
Fachausschüsse vor.
Der Kreistag beschließt den als Anlage 5 beigefügten Technologieplan für die Jahre 2010 bis 2014 in der durch die Schulkommission
überarbeiteten Form.
Der Kreistag beschließt, den Sperrvermerk für die im Teilfinanzhaushalt 24.3.01. „sonstige schulische Aufgaben, Leistung
24.3.01.02 Medienzentrum Maßnahme 003 „IT-Ausstattung Schulen/Anschaffung von beweglichem Vermögen in Verbindung mit
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Schule@Zukunft aufzuheben und die Mittel frei zu geben um den
Austausch von Hardware weiter durchführen zu können.
Die Beschlussfassung steht unter dem Haushaltsvorbehalt.
Protokollnotiz:
Die jeweiligen Medienkonzepte sind dem Kreistagsausschuss für
Schule und Kultur, Bauen und Planen vorzulegen.
Die Beschlussfassung über die geänderte Vorlage mit der geänderten
Anlage erfolgt einstimmig bei 1 Stimmenthaltung aus den Reihen der
Gruppe Die Linke.
Sitzungsteil C
14.
Auftrag an den Kreisausschuss zur Änderung der Abfallsatzung des
Landkreises Gießen;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 14. Januar 2010
(Vorlage Nr. 695/2010)
abgesetzt.
16.
Gründung einer gemeinnützigen Stiftung zur Umsetzung der Investitionstätigkeit im Rahmen der energetischen Nutzung der Dächer der
kreiseigenen Liegenschaften;
hier: Vorlage des Kreisausschusses vom 15. März 2010 und
Ergänzungen des Kreisausschusses vom 31. Mai 2010 sowie
Änderungsanträge aus der Sitzung des Kreistages vom 26.
April 2010 (Vorlage Nr. 732/2010)
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann teilt mit, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 26. April 2010 zwar die endgültige Beschlussfassung über die Vorlage Nr. 732/2010 auf den Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Rechtsausschusses übertragen hat, es aber bereits bei der
Beschlussfassung schon fraglich gewesen sei, ob dieses überhaupt
rechtlich zulässig ist. Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 2. Juni
2010 vereinbart, gemäß § 29 Abs. 1 Satz 4 HKO die Entscheidung über
diese Vorlage im Kreistag selbst zu fassen. Der Kreisausschuss hat in
seiner Sitzung am 31. Mai 2010 hierzu eine Ergänzung mit (Anlage „Stiftungsgründungsgeschäft“) auf den Weg gegeben, die es aber noch zwischenzeitlich zu ändern galt. Im Kreistagsausschuss für Infrastruktur,
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Abfallwirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt und Energie am 17. Juni 2010
haben die Kreistagsabgeordneten Dr. Sven Simon und Horst Nachtigall
den mit anderen Kreistagsabgeordneten überarbeiteten Entwurf einer
neuen Stiftungssatzung vorgelegt, der die bisherigen Änderungsanträge
beinhaltet.
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann teilt weiter mit, dass auf
dieser Grundlage eine dreigeteilte Beschlussfassung in den Fachausschüssen vorgenommen wurde:
1. Der Kreistag beschließt die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung (bürgerlichen Rechts) zur Umsetzung der Investitionstätigkeit im Rahmen der energetischen Nutzung der Dächer der kreiseigenen Liegenschaften gemäß des als Anlage beigefügten Stiftungsgeschäftes.
2. Die für die Stiftungsgründung erforderlichen Mittel in Höhe von 50.000,- € werden
auf der Grundlage des § 114g HGO als außerplanmäßig bewilligt.
3. Der Kreistag stimmt der als Anlage beigefügten Stiftungssatzung zu.
und schlägt Abstimmungsverfahren dieses Verfahren auch für den Kreistag vor.
Weiter teilt Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann mit, dass der
überarbeitete Satzungsentwurf per eMail am 22. Juni 2010 versandt wurde und in Papierform im Haupt-, Finanz-, Wirtschaft- und Rechtsausschuss vorlag. Dort sei eine überarbeitete Anlage „Stiftungsgeschäft“ und
weitere Änderungswünsche zu den §§ 12, 17 und 18 übernommen worden. Hierzu liegen zustimmende Beschlussempfehlungen der beteiligten
Kreistagsausschüsse vor. Diese stellten heute mit den aktualisierten Anlagen die Abstimmungsgrundlage dar. Weiter teilt er mit, dass heute um
15.48 Uhr die Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidiums Gießen per Fax eingegangen ist.
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann stellt fest, dass die
Gruppe Die Linke zu Sitzungsbeginn einen Änderungsantrag vorgelegt
hat, der darauf zielt, den Beschlussantrag um folgenden Satz zu ergänzen:
„Mit der Gründung der Stiftung wird der kreiseigenen Stiftung der
erste Zugriff auf die möglichen Objekte eingeräumt.“
Er bittet darum, diesen Änderungsantrag vorzutragen und zu begründen.
Kreistagsabgeordneter Ralph Thannhäuser begründet den Änderungsantrag der Gruppe Die Linke.
An der weiteren Aussprache beteiligen hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Siegfried Fricke, Fraktionsvorsitzender Horst Nachtigall, Fraktionsvorsitzender Günther Semmler, Fraktionsvorsitzende Dr. Christiane
Schmahl, die eine Zwischenfrage des Fraktionsvorsitzenden Andreas
Becker beantwortet, erneut hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Siegfried
Fricke, Fraktionsvorsitzender Siegbert Damaschke, der eine Zwischen-
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frage des Kreistagsabgeordneten Ralph Thannhäuser beantwortet, Kreistagsabgeordneter Dr. Sven Simon, der allen am neuen Satzungsentwurf
Beteiligten dankt, und erneut Kreistagsabgeordneter Ralph Thannhäuser.
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann dankt ausdrücklich denjenigen Kreistagsabgeordneten, allen voran Dr. Sven Simon, für deren
Engagement in dieser Angelegenheit. Er teilt zum Abstimmungsprozedere mit, dass er zunächst über den Änderungsantrag der Gruppe Die Linke abstimmen lasse, wobei der Inhalt bei einer Annahme als Ziffer 4 des
Beschlussantrages vorgesehen werde. Danach lasse er über die Ziffern
1 bis 3 der Beschlussempfehlung mit den geänderten Anlagen abstimmen.
Kreistagsabgeordnete Anette Henkel teilt mit, dass sie gemäß § 25 Abs.
4 HGO i.V. m. § 28 Abs. 2 HKO annehmen muss, bei dieser Abstimmung
befangen zu sein, da sie und weitere Mitglieder des Kreistags Genossenschaftsanteile der neu gegründeten Genossenschaft „Sonnenland
eG“ besitze.
Daraufhin verlassen Fraktionsvorsitzender Günther Semmler und die
Kreistagsabgeordneten Anette Henkel, Gabriele Ohm-Goltze und Reinhard Peter von 19.25 Uhr bis 19.28 Uhr den Sitzungsraum.
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann lässt sodann über den
Änderungsantrag der Gruppe Die Linke abstimmen. Die Abstimmung
über den Änderungsantrag der Gruppe Die Linke muss wiederholt werden, weil innerhalb der SPD-Fraktion Unklarheit über den Abstimmungsgegenstand besteht.
Der Kreistag lehnt den Änderungsantrag der Gruppe Die Linke vom
28. Juni 2010, wonach der Beschlussantrag um den Satz
„Mit der Gründung der Stiftung wird der kreiseigenen Stiftung der
erste Zugriff auf die möglichen Objekte eingeräumt.“
ergänzt werden soll, ab.
Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich bei Zustimmung der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe Die Linke und 24 Kreistagsabgeordneten der SPD-Fraktion, gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU,
FW und FDP und 1 Stimmenhaltung aus den Reihen der SPD-Fraktion
Fraktionsvorsitzender Günther Semmler und die Kreistagsabgeordneten
Anette Henkel, Gabriele Ohm-Goltze und Reinhard Peter nehmen wieder
an der Sitzung des Kreistags teil.
Sodann lässt Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann über die
einzelnen Ziffern der Beschlussempfehlung mit den geänderten Anlagen
abstimmen:
Der Kreistag beschließt:
- 15 -
1. Der Kreistag beschließt die Gründung einer gemeinnützigen
Stiftung (bürgerlichen Rechts) zur Umsetzung der Investitionstätigkeit im Rahmen der energetischen Nutzung der Dächer
der kreiseigenen Liegenschaften gemäß des als Anlage 6 a
beigefügten Stiftungsgeschäftes.
2. Die für die Stiftungsgründung erforderlichen Mittel in Höhe von
50.000,- € werden auf der Grundlage des § 114g HGO als außerplanmäßig bewilligt.
3. Der Kreistag stimmt der als Anlage 6 b beigefügten Stiftungssatzung zu.
Die Beschlussfassung über Ziffer 1 mit der geänderten Anlage erfolgt
mehrheitlich bei Zustimmung der Fraktionen von CDU, FW, Bündnis
90/Die Grünen, FDP und der Gruppe Die Linke, gegen die Stimmen von
26 Kreistagsabgeordneten der SPD-Fraktion, bei 1 Stimmenthaltung aus
den Reihen der SPD-Fraktion.
Die Beschlussfassung über Ziffer 2 erfolgt mehrheitlich bei Zustimmung
der Fraktionen von CDU, FW, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der
Gruppe Die Linke, gegen die Stimmen von 26 Kreistagsabgeordneten
der SPD-Fraktion, bei 1 Stimmenthaltung aus den Reihen der SPDFraktion.
Die Beschlussfassung über Ziffer 3 mit der geänderten Anlage erfolgt
mehrheitlich bei Zustimmung der Fraktionen von CDU, FW, Bündnis
90/Die Grünen, FDP, 26 Kreistagsabgeordneten der SPD-Fraktion und
der Gruppe Die Linke, gegen 1 Stimme aus den Reihen der SPDFraktion.
17.
Ausdehnung des Geltungsbereiches der CleverCard;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. Mai 2010
(Vorlage Nr. 808/2010)
abgesetzt
18.
Aufsichtsrat der Stadttheater Gießen GmbH;
hier: Antrag der Gruppe Die Linke vom 4. Juni 2010
(Vorlage Nr. 813/2010)
abgesetzt
13.
Berichtsantrag zum Schulentwicklungsplan;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2010
(Vorlage Nr. 812/2010)
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann stellt fest, dass die Frak-
- 16 -
tion Bündnis 90/Die Grünen zu Sitzungsbeginn einen Änderungsantrag in
dieser Angelegenheit mit folgendem Wortlaut vorgelegt hat:
„In den Bericht sind aufzunehmen:
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
Für welche Schultypen soll der Schulentwicklungsplan fremd vergeben werden?
Wer hat den Auftrag für die Fremdvergabe des Schulentwicklungsplans erteilt und was kostet das die Kreisverwaltung?
Bisher hat die Abteilung den Schulentwicklungsplan immer selbst erstellt.
Warum ist die Abteilung diesmal dazu nicht in der Lage?
Ist die Beratungsfirma, die den Schulentwicklungsplan erstellen soll, mit der
nötigen Ortskenntnis ausgestattet, um einen lokalen Schulentwicklungsplan
zu erstellen?
Ist sicher gestellt, dass der vorliegende Entwurf der Arbeitsgruppe der Förderschulleiter in die Schulentwicklungsplanung mit einfließt?“
Fraktionsvorsitzende Dr. Christiane Schmahl begründet den Änderungsantrag und teilt mit, dass es sich hier um die nicht zugelassenen Fragen
zur Fragestunde handelt, die den Berichtsantrag ergänzen sollen.
Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Siegfried Ficke erklärt sich bereit, die
Fragen bereits heute zu beantworten.
Fraktionsvorsitzender Horst Nachtigall erklärt, die Fragen im Änderungsantrag als neue Fragen Nr. 4, 5, 6, 7 und 8 zu übernehmen.
Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann stellt fest, dass der Änderungsantrag übernommen wurde und er nun über den geänderten
Hauptantrag abstimmen lasse:
Der Kreistag beschließt:
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, über die Erstellung des
nächsten Schulentwicklungsplanes zu berichten und dabei folgende
Fragen zu beantworten:
1. Wann ist mit der Vorlage des nächsten Schulentwicklungsplanes zu rechnen?
2. Beabsichtigt der Kreisausschuss die Erstellung des Schulentwicklungsplanes an einen externen Dienstleister zu vergeben und wenn ja aus welchen Gründen?
3. Welche Kosten würde die externe Vergabe des Schulentwicklungsplanes verursachen?
4. Für welche Schultypen soll der Schulentwicklungsplan fremd
vergeben werden?
5. Wer hat den Auftrag für die Fremdvergabe des Schulentwicklungsplans erteilt und was kostet das die Kreisverwaltung?
Anlage 1 zur Niederschrift über die Sitzung des Kreistages am 28. Juli 2010
TAGESORDNUNG
der 28. Sitzung des Kreistages
am Montag, dem 28. Juni 2010
TOP
Gegenstand
Vorlage Nr.
Sitzungsteil A
1.
Eröffnung und Begrüßung
2.
Feststellung der Tagesordnung
3.
Fragestunde
4.
Neubesetzung einer Position im Jugendhilfeausschuss; 764/2010
hier:
Vorlage des Kreisausschusses vom 26. März 2010
Sitzungsteil B
5.
abgesetzt
6.
Richtlinie für den Einsatz derivativer
Finanzierungselemente;
789/2010
hier: Vorlage des Kreisausschusses vom 6. Mai 2010
7.
abgesetzt
8.
abgesetzt
9.
Förderung der Maßnahme „Erweiterung der
Intensivkapazitäten am Evangelischen Krankenhaus
Mittelhessen gGmbH im Rahmen des Zukunftssicherungsprogrammes des Bundes;
hier: Antrag der Landrätin Anita Schneider (für den
Kreisausschusses) vom 4. Juni 2010
814/2010
TOP
10.
Gegenstand
Berichtsantrag zu Änderungen beim Gesellschaftervertrag der Stadttheater Gießen GmbH;
hier:
11.
15.
811/2010
Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2010
Technologieplan für die Schulen des Landkreises
Gießen;
hier:
810/2010
Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2010
Berichtsantrag zum Ergebnis der Organisationsuntersuchung Fachbereich 4;
hier:
809/2010
Antrag der Gruppe Die Linke vom 4. Juni 2010
Berichtsantrag zu Mindestlöhnen bei ZAUGRecycling GmbH;
hier:
12.
Vorlage Nr.
602/2009
Vorlage des Kreisausschusses vom 1. Dezember 2009
und Empfehlungen des Kreisausschusses vom 31. Mai 2010
Sitzungsteil C
14.
abgesetzt
16.
Gründung einer gemeinnützigen Stiftung zur
Umsetzung der Investitionstätigkeit im Rahmen
der energetischen Nutzung der Dächer der
kreiseigenen Liegenschaften;
hier:
Vorlage des Kreisausschusses vom 15. März 2010
und Ergänzungen des Kreisausschusses vom 31. Mai 2010
sowie Änderungsanträge aus der Sitzung des Kreistags
vom 26. April 2010
17.
abgesetzt
18.
abgesetzt
13.
Berichtsantrag zum Schulentwicklungsplan;
hier:
19.
732/2010
Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2010
Mitteilungen
812/2010
Anlage 2 zur Niederschrift über die Sitzung des Kreistages am 28. Juli 2010
28. Sitzung des Kreistages am 28. Juni 2010
- Beschlussempfehlungen der beteiligten Fachausschüsse Zu TOP 5
(Vorlage Nr. 765/2010):
Bericht „Integrationsangebote für Migrantinnen
und Migranten im Landkreis Gießen“
Kreistagsausschuss für
Soziales, Gesundheit und
Verbraucherschutz:
Änderungsanträge:
Nach intensiver Diskussion stellt Fraktionsvorsitzender
Günther Semmler den Verfahrensantrag, die Bestandsaufnahme förmlich zur Kenntnis zu nehmen und
die darin enthaltenen Empfehlungen in die Sitzungsrunde im September 2010 zu vertagen, damit die Fraktionen
und der Kreisausländerbeirat hierzu Anregungen abgeben können.
Abstimmung über den
Verfahrensantrag:
Zustimmung (einstimmig)
Zu TOP 6
(Vorlage Nr. 789/2010):
Richtlinie für den Einsatz derivativer
Finanzierungselemente
Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und
Rechtsausschuss:
Änderungsanträge:
Abstimmung:
keine
Zustimmung (einstimmig)
Zu TOP 7
(Vorlage Nr. 801/2010):
Namensänderung für die Grundschule
Langgöns-Oberkleen
Kreistagsausschuss für
Schule und Kultur,
Bauen und Planen:
Änderungsanträge:
Kreistagsabgeordneter Martin Hanika beantragt, die
Vorlage zurück zu stellen und damit dem Kreisausschuss wie auch der Schule die Gelegenheit zu geben,
die Namensgebung zu überdenken und die Schule in
„Weidigschule“ umzubenennen.
Abstimmung über den
Verfahrensantrag:
Zu TOP 8
(Vorlage Nr. 803/2010):
Kreistagsausschuss für
Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz:
Zustimmung (einstimmig)
Bestands- und Bedarfserhebung im Rahmen der
Altenhilfeplanung
Änderungsanträge:
Hauptamtlicher Erster Kreisbeigeordneter Dirk Oßwald
bittet darum, die Beschlussfassung über diese Vorlage
auf die Sitzungsrunde im September 2010 zu vertagen,
damit sich die Seniorenkommission damit befassen
kann.
Abstimmung:
keine Abstimmung
Zu TOP 9
(Vorlage Nr. 814/2010):
Förderung der Maßnahme „Erweiterung der Intensivkapazitäten am Evangelischen Krankenhaus Mittelhessen gGmbH“
Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und
Rechtsausschuss:
Änderungsanträge:
Kreistagsabgeordnete Claudia Zecher übernimmt die
Anregung des Fraktionsvorsitzenden Günther Semmler
und stellt den folgenden Änderungsantrag für einen Zusatzbeschluss:
Der Beschluss des Kreistag über die Zahlung der
Zinsanteile erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die einschlägigen Bestimmungen und Verordnungen des
Landes zum Sonderinvestitionsprogramm (hier: Zahlung der Umlage durch die Landkreise) rechtskonform
sind und der Prüfung standhalten, z.B. Konnexität.
Der Kreisausschuss wird beauftragt, eine juristische
Einschätzung zur Rechtmäßigkeit einzuholen.
Abstimmung über
Zustimmung (einstimmig)
die ergänzte Vorlage:
Zu TOP 14
(Vorlage Nr. 695/2010):
Kreistagsausschuss für
Infrastruktur, Abfallwirtschaft,
Landwirtschaft, Umwelt und
Energie:
Auftrag an den Kreisausschuss zur Änderung
der Abfallsatzung des Landkreises Gießen
Änderungsanträge:
Kreistagsabgeordnete Anette Henkel stellt den Antrag
zurück. Er soll aber weiter im Geschäftsgang bleiben.
Abstimmung:
Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und
Rechtsausschuss:
Keine Abstimmung
Änderungsanträge:
Wie im Fachausschuss
Abstimmung:
Keine Abstimmung
Zu TOP 15
(Vorlage Nr. 602/2009):
Kreistagsausschuss für
Schule und Kultur, Bauen
und Planen:
Technologieplan für die Schulen des Landkreises Gießen
Änderungsanträge:
Kreistagsabgeordnete Sylke Schäfer übernimmt die Anregung des Fraktionsvorsitzenden Andreas Becker, folgenden Satz im Beschlussantrag anzufügen:
„Die Beschlussfassung steht unter dem Haushaltsvorbehalt.“
Ausschussvorsitzender Hans-Jürgen Becker lässt über
die Vorlage Nr. 602/2010 in der vom Kreisausschuss am
31. Mai 2010 geänderten Fassung mit dem Änderungsantrag der Kreistagsabgeordneten Schäfer abstimmen.
Abstimmung
Zustimmung (einstimmig)
(über die geänderte
Vorlage mit der geänderten Anlage):
Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und
Rechtsausschuss:
Änderungsanträge:
Kreistagsabgeordneter Peter Pilger bittet darum sicherzustellen, dass Medienkonzepte erstellt werden und
diese dem Kreistag vorgelegt werden.
Der Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Rechtsausschuss
verständigt sich darauf, folgende Protokollnotiz zum
Beschluss festzuhalten:
„Protokollnotiz:
Die jeweiligen Medienkonzepte sind dem Kreistagsausschuss für Schule und Kultur, Bauen und
Planen vorzulegen.“
Die Fassung aus dem Fachausschuss wird übernommen.
Ausschussvorsitzender Siegbert Damaschke regt an,
diesen Tagesordnungspunkt in der Kreistagssitzung von
Sitzungsteil C in Sitzungsteil B vorzuziehen.
Abstimmung (mit Änderung und Protokollnotiz):
Zustimmung (einstimmig)
Zu TOP 16
(Vorlage Nr. 732/2010):
Gründung einer gemeinnützigen Stiftung zur
Umsetzung der Investitionstätigkeit im Rahmen
der energetischen Nutzung der Dächer der kreiseigenen Liegenschaften
Kreistagsausschuss für Infrastruktur, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft,
Umwelt und Energie:
Änderungsanträge:
Kreistagsabgeordneter Dr. Sven Simon legt einen von
ihm und dem Fraktionsvorsitzenden Horst Nachtigall
erarbeiteten neuen Satzungsentwurf vor. Es wird in diesem Zusammenhang festgestellt, dass damit sämtliche
Änderungsanträge aus der vorherigen Sitzungsrunde
erledigt sind.
Kreistagsabgeordneter Dr. Sven Simon beantragt zudem, den Beschlussantrag wie folgt zu gliedern und
getrennt abzustimmen:
1. Der Kreistag beschließt die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung (bürgerlichen Rechts) zur
Umsetzung der Investitionstätigkeit im Rahmen
der energetischen Nutzung der Dächer der kreiseigenen Liegenschaften gemäß des als Anlage
[Anlage 1] beigefügten Stiftungsgeschäftes.*
2. Die für die Stiftungsgründung erforderlichen Mittel
in Höhe von 50.000,- € werden auf der Grundlage
des § 114g HGO als außerplanmäßig bewilligt.
3. Der Kreistag stimmt der als Anlage [Anlage 2] beigefügten Stiftungssatzung zu.
*) Die Anlage „Stiftungsgeschäft“ ist vom zuständigen
Dezernenten bis zur Sitzung des Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Rechtsausschusses der neuen Beschlusslage anzupassen. [Anlage 1]
Abstimmungen:
zu Ziffer 1:
Zustimmung (mehrheitlich
gegen die Stimmen der SPDFraktion)
Zu Ziffer 2:
Zustimmung (mehrheitlich
Zu Ziffer 3:
Zustimmung (einstimmig bei
gegen die Stimmen der SPDFraktion)
2 Stimmenthaltungen aus der
SPD-Fraktion)
Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und
Rechtsausschuss:
Änderungsanträge:
1. Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Siegfried Fricke
legt die an die Beschlusslage angepasste Anlage [Anlage 1] „Stiftungsgeschäft“ vor.
2. Seitens des Regierungspräsidiums Gießen wird eine
Änderung des § 18 der Sitzungssatzung empfohlen:
§ 18 Anfallberechtigung
Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt deren Vermögen an den Landkreis Gießen, der es entsprechend des Stiftungszweckes „Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung“ unmittelbar und ausschließlich zu verwenden hat.
3. Fraktionsvorsitzender Horst Nachtigall bittet darum,
bei § 17 Ziffer 2 Satz 2 hinter „2/3“ die Worte „ihrer
Stimmen bzw.“ einzufügen.
4. Kreistagsabgeordneter Hubert Blöhs-Michaelis bittet
darum, bei der Paragrafenverweisung in § 12 Buchstabe c) nicht auf „§ 8 Nr. 3 lit. c)“, sondern auf „§ 8
Nr. 2 lit. c)“ zu verweisen.
Alle Änderungswünsche werden übernommen.
Ausschussvorsitzender Siegbert Damaschke übernimmt
das Abstimmungsverfahren und den Beschlussantrag
aus dem Fachausschuss:
Abstimmungen:
über Ziffer 1 mit geänderter Anlage:
Zustimmung (mehrheitlich bei
Gegenstimmen der SPDFraktion)
über Ziffer 2:
Zustimmung (mehrheitlich bei
Gegenstimmen der SPDFraktion)
über Ziffer 3 mit geänderter Anlage unter
Berücksichtigung der
Änderungswünsche
RP, Nachtigall und
Blöhs-Michaelis):
Zustimmung (einstimmig)
Zu TOP 17
(Vorlage Nr. 808/2010):
Ausdehnung des Geltungsbereiches der
CleverCard
Kreistagsausschuss für Infrastruktur, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft,
Umwelt und Energie:
Änderungsanträge:
Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Siegfried Fricke bittet
darum, eine entsprechende Stellungnahme des VGOGeschäftsführers abzuwarten und bis dahin den Antrag
zurück zu stellen.
Abstimmung:
Keine Abstimmung
Kreistagsausschuss für Schule und
Kultur, Bauen und Planen:
Änderungsanträge:
Fraktionsvorsitzende Dr. Christiane Schmahl bittet darum, wie im Kreistagsausschuss für Infrastruktur, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt und Energie zu verfahren und den Antrag zurück zu stellen, bis eine Stellungnahme des VGO-Geschäftsführers vorliegt.
Abstimmung über den
Verfahrensvorschlag:
Zustimmung (einstimmig)
Zu TOP 18
(Vorlage Nr. 813/2010):
Aufsichtsrat der Stadttheater Gießen GmbH
Kreistagsausschuss für Schule und
Kultur, Bauen und Planen:
Änderungsanträge:
Gruppenvorsitzender Hans-Jürgen Geselle stellt den
Antrag zunächst zurück.
Abstimmung:
keine Abstimmung
Anlage 3 a zur Niederschrift über die Sitzung des Kreistages am 28. Juli 2010
28. Sitzung des Kreistages am 28. Juni 2010
- Fragen zur Fragestunde -
Frage der Kreistagsabgeordneten Dr. Christiane Schmahl:
Ist es richtig, dass der Mietvertrag der KFZ-Zulassungsstelle in
Laubach dieses Jahr im März für mehrere Jahre verlängert wurde? Wenn ja, warum wurde das gemacht, obwohl mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept Gegenteiliges beschlossen wurde?
1. Frage des Kreistagsabgeordneten Andreas Becker:
Wie weit ist der Kreisausschuss bei der Beauftragung durch den
Kreistag gekommen, die Zusammenlegung der Verwaltung der
beiden Volkshochschulen (Stadt Gießen und Landkreis Gießen)
zu verhandeln?
2. Frage des Kreistagsabgeordneten Andreas Becker:
Ist sichergestellt, in der Stadt Gießen sowie beim Landkreis Gießen, dass bis zur einer Entscheidung über die mögliche Zusammenlegung der Verwaltungen der beiden Volkshochschulen keine freiwerdenden Leitungsstellen (Programmbereichsleitung,
Gesamtleitung, pp.) nach besetzt werden?
Nachrichtlich:
Folgende Fragen sind deshalb nicht zulässig, da gemäß § 33 Absatz 2 Geschäftsordnung des Kreistages (KTGO) diese sich auf Tagesordnungsgegenstände derselben Plenarsitzung beziehen. Sie sind vom Kreistagsvorsitzenden zurückzuweisen.
Frage der Kreistagsabgeordneten Hiltrud Hofmann:
Ist es richtig, dass die Erstellung des Schulentwicklungsplans zum Teil an eine externe
Beratungsgesellschaft vergeben worden ist oder vergeben werden soll? Wenn ja, für
welche Schultypen?
Frage des Kreistagsabgeordneten Geronimo Sanchez-Miguel:
Wer hat den Auftrag für die Fremdvergabe des Schulentwicklungsplans erteilt und was
kostet das die Kreisverwaltung?
Frage der Kreistagsabgeordneten Ewa Wenig:
Bisher hat die Abteilung den Schulentwicklungsplan immer selbst erstellt. Warum ist die
Abteilung diesmal dazu nicht in der Lage?
Frage des Kreistagsabgeordneten Hubert Blöhs-Michaelis:
Ist die Beratungsfirma, die den Schulentwicklungsplan erstellen soll, mit der nötigen
Ortskenntnis ausgestattet, um einen lokalen Schulentwicklungsplan zu erstellen?
Frage der Kreistagsabgeordneten Gerda Weigel-Greilich:
Ist sichergestellt, dass der vorliegende Entwurf der Arbeitsgruppe der Förderschulleiter in
die Schulentwicklungsplanung mit einfließt?
Frage des Kreistagsabgeordneten Bernd Kaufmann:
Die Schulentwicklungspläne sollten vor den Herbstferien in den Kreistag eingebracht
werden. Ist der Zeitplan überhaupt noch einzuhalten?
1. Frage der Kreistagsabgeordneten Anette Henkel:
Ist die Untersuchung zur Geeignetheit der Dachflächen der kreiseigenen Liegenschaften
zur Nutzung für Photovoltaikanlagen abgeschlossen, wenn ja seit wann;
Wenn nein, aus welchen Gründen noch nicht? In welchem Zeitraum ist die Untersuchung
erfolgt, durch welches Fachunternehmen/Fachbüro und zu welchem Preis?
2. Frage der Kreistagsabgeordneten Anette Henkel:
Hat es konkrete Verhandlungen oder rechtskräftige Vertragsabschlüsse mit Dritten
gegeben, die an der Anmietung/Überlassung von Dachflächen kreiseigener Liegenschaften
interessiert sind/waren;
Liegen konkrete Ergebnisse inzwischen vor bzw. wann ist mit diesen zu rechnen oder
welche Hinderungsgründe liegen vor, die noch zu keinen Abschlüssen geführt haben?
Betreuungsrelationen der Volkshochschulen
Frage des KT-Abgeordneten Andreas Becker, die im Protokoll der KT-Sitzung beantwortet werden
soll:
„Wie ist die Relation ‚Leitungsstellen zu Kursangebot’ sowohl beim
Landkreis als auch im Vergleich dazu bei der Stadt Gießen?“
BetreuungsRelation
PädagogischeAK
Kurse
Leitung,
Hauptamtliche
Pädagoginnen
Kurse pro
Belegungen
Leitung,
hauptamtl. päd.
MitarbeiterIn
Unterrichtseinheiten
Unterrichtseinheiten/ AK
Leitung, hauptamtl.
päd. MitarbeiterIn
dvv Statistik 2008
Stadt Gießen
Ldk. Gießen
1+2
1+3
Ldk. Vogelsberg
Wetzlar
Ldk. Lahn-Dill
Marburg
Ldk. Biedenkopf
1+2,2
1+2,2
1+1
1+3
1+3
926
986
309
247
11.104
9.394
30.505
22.290
10.168
5.573
568
679
633
832
1.075
178
212
317
208
269
5.764
6.962
6.962
10.666
12.190
13.596
21.215
15.905
21.596
25.272
4.249
6.630
7.953
5.399
6.318
Diese Zahlen geben die Betreuungsrelationen der Volkshochschulen aus dem Jahr 2008 wieder.
.
Stadt Gießen
Ldk. Gießen
794
917
9.320
8.734
28.686
22.432
Die Zahlen der dvv Statistik 2009 sind noch nicht veröffentlicht; diese Daten wurden vorab persönlich mitgeteilt.
personelle Ausstattung Stand Juni 2010: besetzte hauptberufliche pädagogischen Stellen einschließlich Leitung
vhs Stadt Gießen: minus 1 AK
vhs Kreis Gießen: minus 0,5 AK
Anmerkung:
Das KGST Gutachten gibt mit 2.400 UE/ HPM eine Orientierung für die Betreuungsrelation der
Volkshochschulen.
Das Weiterbildungsgesetz NRW erstattet Personalkosten (nach Schlüsselzuweisung) bei 1600 UE je
hauptamtlich besetzte Stelle.
.
vhs Landkreis Gießen Juni 2010
0 Zusammenfassung (Management-Summary)
Projektleitung:
Prof. Dr. Andreas Breiter
Dipl.-Inf. Arne Fischer
Dipl.-Inf. Melanie Tietjen
Institut für Informationsmanagement Bremen GmbH (ifib)
Am Fallturm 1
28359 Bremen
{abreiter, afischer, mtietjen}@ifib.de
© ifib GmbH 2009/2010
Seite ii
0 Zusammenfassung (Management-Summary)
Seite iii
Versionshistorie
Version
Datum
Bearbeitet durch
Änderungen
1.0
November
2009
21. Mai
2010
A. Fischer / M.
Tietjen
A. Fischer
Fertigstellung des Technologieplanes nach Abstimmung
mit dem LK Gießen
Überarbeitung und Anpassung des Ausstattungsprofiles
nach Abstimmung mit dem Landkreis Gießen
2.0
Inhalt
ABBILDUNGSVERZEICHNIS ............................................................................................................. IV TABELLENVERZEICHNIS .................................................................................................................. V VORBEMERKUNG: ANPASSUNGEN IN DER VERSION 2.0 .................................................................... 1 0 ZUSAMMENFASSUNG (MANAGEMENT-SUMMARY) .................................................................... 3 1 EINLEITUNG ........................................................................................................................... 5 2 PROJEKTÜBERSICHT UND VORGEHEN ....................................................................................... 6 2.1 2.2 2.3 3 ZIELSETZUNG ................................................................................................................................... 6 METHODIK UND VORGEHEN ................................................................................................................. 6 ABGRENZUNG DER BETRACHTUNG ......................................................................................................... 8 IST-SITUATION ....................................................................................................................... 9 3.1 IT-AUSSTATTUNG ............................................................................................................................. 9 3.1.1 Rechner und Bildschirme ................................................................................................... 10 3.1.2 Peripheriegeräte ................................................................................................................ 13 3.1.3 Software ............................................................................................................................ 14 3.1.4 Vernetzung ........................................................................................................................ 14 3.2 SERVICE UND SUPPORT...................................................................................................................... 15 3.2.2 IT-Support ......................................................................................................................... 16 3.3 IT- AUSGABEN................................................................................................................................ 17 3.4 ZUSAMMENFASSUNG ........................................................................................................................ 17 4 STRUKTUR EINER ZUKÜNFTIGEN IT-LANDSCHAFT ................................................................... 19 4.1 STANDARDISIERUNG DER IT-LANDSCHAFT - EBENEN VON STANDARDS ........................................................... 19 4.2 TECHNISCHES GESAMTSYSTEM ............................................................................................................ 20 4.2.1 Hardware ......................................................................................................................... 20 4.2.2 Software ........................................................................................................................... 20 4.2.2.1 Entwicklung eines Prozesses zur SW-Auswahl .................................................................... 22 4.2.3 Netzinfrastruktur ...............................................................................................................24 4.3 ORGANISATION DES IT-MANAGEMENTS .................................................................................................24 4.3.1 Gründung eines Medienrates .............................................................................................24 4.3.2 Zentrale Koordination im Landkreis ...................................................................................25 4.3.3 Beschaffungsplanung ........................................................................................................25 4.3.4 Unterstützung der Schulen .................................................................................................26 5 BEDARFSPLANUNG ............................................................................................................... 27 5.1 UMFANG UND ABGRENZUNG DER BETRACHTUNG ..................................................................................... 27 5.2 BASISDATEN .................................................................................................................................. 28 5.3 IDEALTYPISCHES AUSSTATTUNGSPROFIL................................................................................................. 28 0 Zusammenfassung (Management-Summary)
Seite iv
5.4 ANGEPASSTES AUSSTATTUNGSPROFIL .................................................................................................... 32 6 AUSGABENPLANUNG 2010 BIS 2014 ....................................................................................... 35 6.1 PREISGRUNDLAGE UND NUTZUNGSDAUERN .............................................................................................35 6.2 BESCHAFFUNG UND AUSTAUSCH VON ENDGERÄTEN .................................................................................. 37 6.2.1 6.3 6.4 6.5 6.6 Rollout-/Beschaffungsplan .................................................................................................39 VERNETZUNG ................................................................................................................................. 40 PERSONAL/SUPPORT........................................................................................................................ 40 SUPPORTBUDGET FÜR SCHULEN ........................................................................................................... 41 ZUSAMMENFASSUNG DER AUSGABENPLANUNG 2010 BIS 2014....................................................................42 7 FAZIT UND AUSBLICK ............................................................................................................ 43 8 LITERATUR ........................................................................................................................... 45 ANHANG A BASISDATEN UND BESTANDSAUFNAHME ...................................................................... 46 ANHANG A.1 BASISDATEN DER EINZELNEN SCHULEN IM SCHULJAHR 2008/2009 ..................................................... 46 ANHANG A.2 ENTWICKLUNG DER SCHÜLERZAHLEN ............................................................................................ 48 ANHANG A.3 ANMERKUNGEN ZUR BESTANDSAUFNAHME ................................................................................... 49 ANHANG A.4 AUSSTATTUNG DER SCHULEN MIT RECHNERN ................................................................................. 50 ANHANG A.5 KLASSIFIZIERUNG DER PROZESSORGENERATIONEN ............................................................................53 ANHANG A.6 VERTEILUNG DER RECHNER AUF PROZESSORKLASSEN ....................................................................... 55 ANHANG A.7 AUSSTATTUNG DER SCHULEN MIT BILDSCHIRMEN ............................................................................ 56 ANHANG A.8 AUSSTATTUNG DER SCHULEN MIT PERIPHERIEGERÄTEN ..................................................................... 60 ANHANG A.9 SUPPORTBUDGETS DER GESAMTSCHULEN .......................................................................................63 ANHANG A.10 UNTERRICHTSRÄUME ............................................................................................................. 64 ANHANG B BEDARFSPLANUNG ..................................................................................................... 65 ANHANG B.1 BERECHNUNG DER RAUMZAHLEN ................................................................................................ 65 ANHANG B.2 BERECHNUNG DES IDEALTYPISCHEN MENGENGERÜSTES .................................................................... 66 ANHANG B.3 BERECHNUNG DES MENGENGERÜSTES FÜR DAS ABGESTIMMTE AUSSTATTUNGSPROFIL................................ 70 ANHANG B.4 ANFORDERUNGEN AN DIE HARDWARE ........................................................................................... 73 ANHANG C EXKURS: GESAMTKOSTEN SCHULISCHER IT ................................................................... 74 ANHANG D MODELLIERUNGSMETHODIK - LEGENDE ........................................................................ 76 Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Vorgehen bei der Erstellung des Technologieplanes ................................................. 8 Abbildung 2: Ebenen von Standards ............................................................................................ 19 Abbildung 2: Ebenen von der SW-Standardisierung .................................................................... 21 Abbildung 2: Beispiel für einen Prozess zur Software-Auswahl ................................................... 23 Abbildung 3: Entwicklung der Schülerzahlen der Grundschulen ..................................................48 Abbildung 4: Entwicklung der Schülerzahlen der Gesamtschulen ................................................48 Abbildung 5: Ausstattung der Schulen mit Bildschirmen nach Schulformen .................................59 Abbildung 6: Gesamtkosten schulischer IT-Ausstattung – Beispiele ............................................. 75 Abbildung 7: Verteilung der entstehenden Gesamtkosten ............................................................ 75 0 Zusammenfassung (Management-Summary)
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Szenario 1 - modifiziertes Ausstattungsprofil .................................................................. 1 Tabelle 1: Schulen des Landkreises Gießen (Schuljahr 2008/2009) ................................................ 9 Tabelle 2: Ausstattung der Schulen im pädagogischen Bereich mit Rechnern nach Schulformen.. 10 Tabelle 3: SchülerInnen pro Rechner im Landkreis Gießen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt
(Krützer und Probst 2006, Seite 9ff) .................................................................................... 11 Tabelle 4: Verteilung der Rechner auf Prozessorklassen nach Schulformen ................................. 12 Tabelle 5: Derzeitige Ausstattung mit Peripheriegeräten ............................................................. 13 Tabelle 6: IT-Ausgaben des Landkreises Gießen/FB Schule und Bauen in 2008 .............................17 Tabelle 7: Umfang und Abgrenzung der Bedarfsplanung ............................................................. 28 Tabelle 8: Mengengerüst: Schulen und Räumen .......................................................................... 28 Tabelle 9: Idealtypisches Ausstattungsprofil für Schulen des Landkreises Gießen ......................... 31 Tabelle 10: Mengengerüst: Idealtypisches Ausstattungsprofil ....................................................... 31 Tabelle 11: Abschätzung der Kosten für die idealtypische Ausstattung auf Basis von TCO-Werten .. 32 Tabelle 12: Ausstattungsprofil für die Bedarfsplanung ................................................................. 33 Tabelle 13: Bedarfsplanung: Mengengerüst ................................................................................. 33 Tabelle 15: In der Ausgabenplanung berücksichtigte Positionen .................................................. 35 Tabelle 16: Anforderungen an Ausstattung und Leistungsumfang der Gerätetypen ....................... 36 Tabelle 17: Werte für die Preiskalkulation .................................................................................... 36 Tabelle 18: Austauschzeitpunkt der Rechner der einzelnen Geräteklassen .................................... 37 Tabelle 19: Mengengerüst für Ersatzbeschaffungen von Rechnern in den Jahren 2010 bis 2014 ..... 38 Tabelle 20: Planung der Ersatzbeschaffungen von Rechnern und Peripheriegeräten in den Jahren
2010 bis 2014 ...................................................................................................................... 39 Tabelle 21: Investitionsmittel für die Jahre 2010 bis 2014 .............................................................. 39 Tabelle 22: Kosten für Vernetzung in den Jahren 2010 bis 2014 ................................................... 40 Tabelle 23: Kosten (auf Stellenbasis) für den technischen Support ............................................ 40 Tabelle 24: Kalkulation der Personalkosten ................................................................................. 41 Tabelle 25: Kalkulation des Supportbudgets ................................................................................ 41 Tabelle 26: Kalkulation der Gesamtausgaben .............................................................................. 42 Tabelle 27: Anzahl der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Klassen im Schuljahr 2008/2009
.......................................................................................................................................... 47 Tabelle 28: Ausstattung der einzelnen Schulen im pädagogischen Bereich mit Rechnern ............. 52 Tabelle 29: Durchschnittliche Ausstattung der Schulen im pädagogischen Bereich mit Rechnern
nach Schulformen .............................................................................................................. 52 Tabelle 30: Klassifizierung von intel- und AMD-CPUs................................................................... 53 Tabelle 31: Prozessoren im Bestand der SchoolBase und ihre Klassifizierung ...............................55 Tabelle 32: Prozentuale Verteilung der Rechner auf Prozessorklassen nach Schulformen .............55 0 Zusammenfassung (Management-Summary)
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Tabelle 33: Ausstattung der einzelnen Schulen mit Bildschirmen .................................................58 Tabelle 34: Ausstattung der einzelnen Schulen mit Peripheriegeräten ......................................... 62 Tabelle 35: Durchschnittliche Ausstattung der Schulen mit Peripheriegeräten nach Schulformen . 63 Tabelle 36: Supportbudgets der einzelnen Gesamtschulen .......................................................... 63 Tabelle 37: Durchschnittliche Anzahl der Räume..........................................................................64 Tabelle 38: Berechnung der Raumzahlen nach Schulform ...........................................................66 Tabelle 39: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Clients ......................................................66 Tabelle 40: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation der Clients in Lehrerzimmern ................... 67 Tabelle 41: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Notebooks................................................. 67 Tabelle 42: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Drucker ....................................................68 Tabelle 43: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Beamer ....................................................68 Tabelle 44: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Scanner ....................................................69 Tabelle 45: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Server ......................................................69 Tabelle 46: Idealtypisches Mengengerüst: Zusammenfassung .....................................................69 Tabelle 47: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Clients................ 70 Tabelle 48: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Notebooks ......... 70 Tabelle 49: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Drucker ..............71 Tabelle 50: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Beamer ..............71 Tabelle 51: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation interaktive
Whiteboards........................................................................................................................71 Tabelle 52: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Scanner ............. 72 Tabelle 53: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Server ................ 72 Tabelle 54: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Zusammenfassung ............... 72 Tabelle 55: Beispiel für die Notierung von Hardwareanforderungen (BITKOM 2009) .................... 73 Tabelle 56: Legende der Modellierungsobjekte............................................................................ 77 0 Zusammenfassung (Management-Summary)
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Vorbemerkung: Anpassungen in der Version 2.0
Der Technologieplan für die schulische IT-Ausstattung der Schulen des Landkreises Gießen wurde
auf der Basis von (mit Schulen und Schulträger) abgestimmten Ausstattungsszenarien entwickelt.
Die Fertigstellung der Version 1.0 erfolgte im Oktober 2009. In Hinblick auf die aktuelle Haushaltssituation des Landkreises Gießen (Frühjahr 2010) wurde eine Anpassung erforderlich, um die
Gesamtausgaben zur reduzieren.
Hierfür wurden zunächst zwei alternative Ausstattungsszenarien entwickelt: 1.) Reduzierung der
Ausstattung mit Endgeräten 2.) Beibehaltung der Mengengerüste und Ersatzbeschaffung mit Gebrauchtgeräten. Da die Gesamtkosten durch den Einsatz von Gebrauchtgeräten nur geringfügig
geringer ausfallen, gleichzeitig aber qualitative Nachteile zu erwarten sind (potenziell höhere
Störanfälligkeit, erhöhte Prozesskosten für Beschaffung und Support) wurde nach Abstimmung
1
mit der Schulkommission eine Reduzierung des Mengengerüstes für die Anpassung der Kostenkalkulation zu Grunde gelegt. Es fand eine Anpassung der folgenden Parameter statt:
ƒ Reduzierung der Ausstattung mit Endgeräten (weniger PCs pro Schule),
ƒ Verlängerung der Nutzungsdauer von Clients auf 6 Jahre,
ƒ Beibehaltung der Prämisse der ausschließlichen Beschaffung von Neugeräten.
Folgende Tabelle stellt das überarbeitete Ausstattungsprofil zusammen gefasst dar:
Gesamtschulen
EDV-Fachräume
1 Raum pro Schule,
20 Schüler-PCs + 1 LehrerPC
Beamer / interaktives Whiteboard
2 Räume pro Schule,
25 Schüler-PCs + 1 Lehrer-PC
Beamer / interaktives Whiteboard
Keine Änderung
Medienecken
1 Medienecke je 3 Klassenräume
1 Medienecke je 3 Klassenräume
Reduzierung, vorher: 1
ME/2Klassenräume
Naturwissenschaftliche Fachräume
keine Ausstattung
1 Client / Raum, 1 Beamer/Raum (alternativ interaktives Whiteboard)
Keine Änderung
Büchereien
keine Ausstattung
1 PC pro Bücherei
Vorher: 1 PC/Bücherei
pro Grundschule
PCs im Lehrer-
1 PC je 8 Lehrkräfte
1 PC je 8 Lehrkräfte
Keine Änderung
Notebooks / mobile Einheiten
1 mobile Einheit pro Schule
(Notebook + Beamer)
2 mobile Einheiten pro
Schule (Notebook + Beamer)
Drucker
Scanner
1 Drucker pro EDV-Fachraum, Bücherei u. Lehrerzimmer,
1 Drucker/6 Klassen- oder naturwissenschaftliche Fachräume
1 Scanner pro EDV-Fachraum
Vorher: zusätzlich 1
Notebook-Klassensatz
pro Gesamtschule
Keine Änderung
Keine Änderung
Server
1 Server pro Schule
Keine Änderung
Supportpersonal/budget
Keine Änderung. Durch den Verteilungsschlüssel nach Rechnerzahlen ergibt sich eine
Reduktion des Supportpersonals und -budgets.
Nutzungsdauer
Clients
6 Jahre
1 Server pro Schule
6 Jahre
Tabelle 1: Szenario 1 - modifiziertes Ausstattungsprofil
1
Vorgenommene Anpassung
Grund- und Förderschulen
Sitzung der Schulkommission am 27.04.2010
Verlängerung um 1 Jahr
0 Zusammenfassung (Management-Summary)
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Die Änderungen wurden auf Empfehlung der Schulkommission mit dem neu gegründeten Medi2
enrat diskutiert . In diesem Rahmen erfolgte auch eine Abstimmung der im Technologieplan entwickelten Ausstattungsstandards (idealtypische Geräteausstattung). Seitens des Medienrates wurden in diesem Kontext insbesondere die bereits im Technologieplan formulierten Prämissen als
wichtig priorisiert:
ƒ
Die Ausstattung auf Basis von Standards ist dringend erforderlich. Die im Technologieplan
definierten Standards stellen eine gute Ausgangsbasis für die weitere Fortschreibung dar.
Wichtig sind hierbei vor allem Software-Standards.
ƒ
Beschaffungen sollen nur noch durch den Schulträger (bzw. nur nach Abstimmung) erfolgen, um die Einhaltung von Standards zu gewährleisten.
ƒ
Eine Ausstattung muss weiterhin flexibel möglich sein, so dass schulindividuelle Anforderungen weiter berücksichtigt werden. Standards dürfen nicht als zu enges „Korsett“ verstanden werden.
ƒ
Basis für eine Ausstattung soll die Medienentwicklungsplanung der Schulen sein. Diese ist
zu stärken, die Vorlage eines Medienentwicklungsplanes muss Basis für eine Ausstattung
sein.
ƒ
Eine Ausstattung der Schulen soll ab sofort nur durch den Schulträger bzw. nach Abstimmung mit dem Schulträger auf Basis der Standards erfolgen.
ƒ
Eine Neuordnung von Service-Prozessen (Beschaffung, Support etc.) und die genaue Aufgabenabgrenzung zwischen den beteiligten Akteuren ist dringend erforderlich (entsprechende Arbeiten wurden inzwischen bereits begonnen).
Die Änderungen wurden im Technologieplan in der vorliegenden Version vollständig eingearbeitet.
3
Die Schulkommission empfiehlt, den geänderten Technologieplan unter Berücksichtigung der
genannten Prämissen umzusetzen.
2
Sitzung des Medienrates am 10.05.2010
3
Sitzung der Schulkommission am 19.05.2010
0 Zusammenfassung (Management-Summary)
Seite 3
0 Zusammenfassung (Management-Summary)
Voraussetzung für einen erfolgreichen Einsatz von digitalen Medien im unterrichtlichen Schulalltag ist unumstritten eine funktionierende und anforderungsgerecht gestaltete IT-Infrastruktur.
(Netze, Hard- und Software). Eine nachhaltige Einbindung in den Unterricht wird nur dann erfolgen, wenn die IT-Infrastruktur verlässlich funktioniert und die Unterstützung bei technischen
Problemen gut organisiert ist. Die Schulen im Landkreis Gießen sind in den letzten Jahren umfangreich mit IT für die pädagogische Nutzung im Unterricht ausgestattet worden. Die ITInfrastruktur hat zu großen Teilen inzwischen ein Alter erreicht, in dem dringend Ersatzbeschaffungen erforderlich sind. Anknüpfend an den bisherigen Technologieplan 2005 und dessen erste
Fortschreibung für die Jahre 2006 bis 2008 wurde das Projekt zur Fortschreibung des Technologieplanes für die Jahre 2010 bis 2014 gestartet, mit dem das Institut für Informationsmanagement Bremen GmbH (ifib) beauftragt wurde und das im vorliegenden Bericht dokumentiert wird.
Ist-Analyse:
Im ersten Schritt fand eine Ist-Analyse auf Basis von durch den Landkreis und das M@AUSMedienzentrum bereitgestellten Daten statt. Der Landkreis Gießen ist Schulträger für insgesamt
56 Schulen, in denen 2.846 PCs für die unterrichtliche Nutzung stehen. Mindestens 38 Prozent
dieser Rechner sind veraltet und erfordern einen sofortigen Austausch. Bei einem weiteren Teil
muss ebenfalls von einer Überschreitung der Nutzungsdauer ausgegangen werden, so dass geschätzt mindestens die Hälfte des Rechnerbestandes sofort ersetzt werden muss.
Informationen zu eingesetzten Softwareprodukten liegen nicht vor, es ist aber davon auszugehen,
dass sehr viele unterschiedliche Softwareprodukte eingesetzt werden. Zur Vernetzung liegen
ebenfalls nur sehr wenige Informationen vor. Sowohl die interne Vernetzung der Schulen (LAN)
als auch die Anbindung an das Internet (WAN) sind uneinheitlich.
Bei der Betrachtung der Organisationsstrukturen wurden verschiedene Handlungsfelder identifiziert. Es gibt kaum definierte Prozesse zur Auswahl, Standardisierung und Beschaffung von
Hard-, Software und Vernetzung sowie für den IT-Support. Der Umfang des IT-Supports für die
Schulen im Landkreis Gießen ist derzeit unzureichend. Schulen handeln weitgehend in Eigenverantwortung, das schulträgerseitige IT-Management ist nur gering ausgeprägt. Der Betrieb einer
derartig umfangreichen und komplexen IT-Infrastruktur ist jedoch nicht mehr nebenher oder gar
durch Lehrkräfte in den Schulen zu leisten.
Grundsatzentscheidungen:
Es wurden daher verschiedene strategische Entscheidungsfelder für die Weiterentwicklung und
Anpassung der Service- und Supportstrukturen entwickelt. Für die Ausstattungsplanung ist wesentlich, dass zukünftig ausschließlich Neugeräte mit definierter Nutzungsdauer von fünf Jahren
beschafft werden.
Der Landkreis Gießen hat im Juni 2009 einen Medienrat gegründet, der mit Vertreterinnen und
Vertretern des Medienzentrums M@AUS, des Landkreises Gießen sowie Schulvertretern (ITBeauftragte) besetzt ist. Dieser dient als zentrale Koordinationsinstanz auf Schulträgerebene
sowie zur Weiterentwicklung der schulischen Medienkonzepte und der Fortentwicklung des Technologieplanes. Ziel soll es sein, dass eine Ausstattung der Schulen im Rahmen von vorgegebenen
Mindest-Standards nur noch auf Basis von schulischen Medienentwicklungsplänen erfolgt.
Hierfür liefert das Medienzentrum M@AUS die erforderliche pädagogische Unterstützung.
Die Wahrnehmung von Aufgaben des IT-Managements durch den Schulträger muss intensiviert
werden, um die Steuerung der Dienstleister und die Überwachung der Dienstleistungsqualität
0 Zusammenfassung (Management-Summary)
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sicher stellen zu können. Hierfür erscheint die Schaffung einer koordinierenden Stelle im Landkreis unumgänglich.
Für den IT-Support sind zentrale und verbindliche Serviceprozesse erforderlich, um den Schulen
eine ausreichende und effiziente technische und pädagogische Unterstützung zukommen zu lassen. Hierzu sollte das bestehende System reorganisiert werden. Schulen sollen aus zwei Optionen wählen können: a) Abgabe des Schulbudgets zur Nutzung eines zentral angebotenen Supportkonzeptes oder b) Organisation des Supports in eigener Verantwortung der Schule.
Bedarfsplanung:
Die Bedarfsplanung für die Jahre 2010 bis 2014 fand auf Basis von Ausstattungsszenarien statt,
die mit dem Medienrat entwickelt wurden. Die Betrachtung erfolgt für Grund-, Förder- und Gesamtschulen. Bei einer Umsetzung des zur Bedarfsplanung abgestimmten Ausstattungsprofils
würden die Schulen mit insgesamt 2.280 Endgeräten (2.225 Clients und 65 Notebooks) ausgestattet. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Ausstattung anforderungsgerecht flexibel möglich
sein muss, so dass bspw. Schulen eine höhere Ausstattung mit Notebooks erhalten (z.B. anstatt
einer Ausstattung mit Medienecken). Basis soll immer der Medienentwicklungsplan sein.
Bei der Ausgabenplanung wurden nur die Kosten berücksichtigt, die (investiv und konsumtiv) für
den Fachbereich Schule und Bauen für die Haushaltsplanungen relevant sind. Die Kosten stellen
damit nicht die vollständigen Gesamtkosten dar, die für den gesamten IT-Einsatz entstehen! Die
Ausgaben für die Ersatzbeschaffung und Neuausstattung in den Jahren 2010 bis 2014 betragen
demnach insgesamt rund 2,1 Millionen Euro. Die Kosten für den Ausbau der Vernetzung wurden
auf Grundlage der Ausgaben in den Vorjahren pauschal mit 210.000 Euro pro Jahr angesetzt. Unter Berücksichtigung eines zwingend erforderlichen Ausbaus von IT-Management und Support
ergeben sich hierfür jährliche Personalkosten in Höhe von 340.000 Euro.
Es ergeben sich somit Kosten von rund 5,1 Millionen Euro in den Jahren 2010 bis 2014.
Erfahrungswerte vergleichbarer Schulträger belegen jedoch, dass der Landkreis Gießen mit dieser
Kalkulation eher an der unteren Grenze der zu erwartenden Kosten liegt – nach Erfahrungswerten
anderer Schulträger müssen insgesamt 40 bis 70 € pro PC und Monat kalkuliert werden.
Die im Rahmen des Projektes entwickelten und mit dem Schulträger abgestimmten strategischen
Grundsatzentscheidungen zur zukünftigen Ausrichtung des IT-Betriebs sind ein guter Ansatzpunkt
für eine Verbesserung der Situation. Nun gilt es für den Landkreis Gießen diese Strategien und
Planungen weiter auszuarbeiten und entsprechende Prozesse in der Praxis zu etablieren. Zunächst sollte der Technologieplan abgestimmt und die notwendigen Mittel bereit gestellt werden,
um eine verlässliche Planungsgrundlage zu haben. In jedem Fall müssen die bisher aufgewendeten Mittel erhöht werden – vor allem auch für den derzeit unzureichenden Support. Anschließend bedarf es der Fortführung von Maßnahmen zur Reorganisation des IT-Managements.
Hierfür ist die Entwicklung einer grundsätzlichen Strategie zur zukünftigen Ausgestaltung der
Support- und Dienstleisterstruktur notwendig. Gemeinsam mit der Abstimmung von Prozessen
lässt sich nur so dauerhaft eine Verbesserung von Supportqualität und
-effizienz erreichen. Alle Beschaffungsvorhaben sind ab sofort zentral zu koordinieren und mit
zu entwickelten Ausstattungsprofilen und -standards abzustimmen. Bei allen Planungen wird eine
Fokussierung von pädagogischen Fragestellungen und Etablierung eines Prozesses zur Medienentwicklungsplanung als obligatorische Voraussetzung für Beschaffungsvorhaben empfohlen.
Mit dem vorliegenden Technologieplan als Ergebnis des gemeinsamen Projektes hat der Landkreis
jedoch ein solides Fundament für eine erfolgreiche Umsetzung der Strategien.
1 Einleitung
1
Seite 5
Einleitung
Neues Lernen und Lehren mit digitalen Medien setzt eine funktionierende und jederzeit verfügbare IT-Infrastruktur voraus. Das beinhaltet sowohl die Netze als auch die Hard- und Software. Lehrende und Lernende werden die Systeme in ihren Schulen und ihren Unterricht nur dann nachhaltig einbinden, wenn die IT-Infrastruktur verlässlich funktioniert und die Unterstützung bei technischen Problemen gut organisiert ist. Medienkompetenz ist eine Schlüsselkompetenz für die Wissensgesellschaft und die Schule hat die Verantwortung, allen Schülerinnen und Schüler diese
Kompetenzen zu vermitteln. Darüber hinaus bietet die Nutzung digitaler Medien im Unterricht
ganz neue Möglichkeiten zur Unterstützung von eigenverantwortlichem Lernen.
Die Schulen im Landkreis Gießen sind in den letzten Jahren umfangreich mit IT für die pädagogische Nutzung im Unterricht ausgestattet worden. Dabei sind zum Teil beträchtliche Investitionen
durch den Landkreis getätigt worden, so dass eine umfangreiche Basisinfrastruktur geschaffen
werden konnte. Grundlage hierfür war der „Technologieplan 2005 für Schulen“ und dessen erste
Fortschreibung für die Jahre 2006 bis 2008. Die IT-Infrastruktur hat zu großen Teilen inzwischen
ein Alter erreicht, in dem dringend Ersatzbeschaffungen erforderlich sind. Hierfür gilt es nun, die
Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur sowie deren Betrieb und die begleitenden Unterstützungsmaßnahmen (IT-Dienstleistungen) für einen weiteren Planungszeitraum sicher zu stellen.
Vor diesem Hintergrund ist daher das Projekt zur Fortschreibung des Technologieplanes für die
Jahre 2010-2014 gestartet worden, mit dem das Institut für Informationsmanagement Bremen
GmbH (ifib) beauftragt wurde.
Im vorliegenden Bericht werden die Projektergebnisse dokumentiert. Gegenüber der ersten abgestimmten Version vom Oktober 2009 wurde aufgrund der Haushaltssituation eine Überarbeitung
des Ausstattungsprofils erforderlich (s.a. Vorbemerkung). Die Änderungen sind in der vorliegenden Version 2 vom Mai 2010 vollständig eingearbeitet. Eine Aktualisierung der Ist-Analyse fand
nicht statt.
In Kapitel 2 werden zunächst das Vorgehen im Projekt und die zu Grunde gelegte Methodik dargestellt. Im folgenden Kapitel 3 sind die Ergebnisse der Ist-Analyse zur aktuellen Ausstattungssituation und eine Bewertung dokumentiert. Darauf aufbauend werden strategische Handlungsfelder für die Struktur einer zukünftigen IT-Landschaft (Kapitel 4) beschrieben, die Grundlage für die
in Kapitel 5 durchgeführte Bedarfsplanung und der Ausgabenkalkulation (Kapitel 6) sind. Im Fazit
werden Handlungsempfehlungen für die Umsetzung des Technologieplanes gegeben (Kapitel 7).
2 Projektübersicht und Vorgehen
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2 Projektübersicht und Vorgehen
2.1 Zielsetzung
Ziel bei der Erstellung des Technologieplanes war es, neben einer Fortschreibung der Ausstattungsplanung auch Vorschläge für die Weiterentwicklung bzw. Anpassung von Service- und Supportstrukturen zu entwickeln und mit dem Landkreis abzustimmen, um einen ganzheitlichen Blick
auf die notwendigen Maßnahmen zu ermöglichen. Im vorliegenden Technologieplan werden daher folgende Bereiche betrachtet:
ƒ
Analyse der bestehenden Infrastruktur und Organisationsstrukturen,
ƒ
IT Service Management und begleitende Prozesse: Vorschläge für die Weiterentwicklung
und Anpassung von Service und Support an die gestiegenen Ausstattungszahlen und der
Rolle von M@AUS und externen Dienstleistern,
ƒ
Ausstattungsplanung als Basis für die Durchführung von Neu- und Ersatzbeschaffungen in
den Jahren 2010 bis 2014,
ƒ
Mengengerüste und Ausgabenplanung.
2.2 Methodik und Vorgehen
Ausgangspunkt bei der Fortschreibung des Technologieplanes für die Jahre 2010 bis 2014 war der
vorherige Technologieplan (Technologieplan 2005 für Schulen und dessen erste Fortschreibung
für die Jahre 2006 bis 2008). Darauf aufbauend fand eine genaue Situationsanalyse und sukzessive Konzeptentwicklung statt.
Grundsätzlich wurden alle Schritte in enger Abstimmung mit den verantwortlichen Akteuren beim
Landkreis Gießen (Fachbereich Schule, Bauen und Sport) sowie mit dem M@AUS-Medienzentrum
erarbeitet und abgestimmt. Bei der Entwicklung von Ausstattungsszenarien wurden außerdem
Vertreterinnen und Vertreter aus unterschiedlichen Schulformen einbezogen.
Die Erstellung des Technologieplans erfolgte in vier Phasen sowie einer anschließenden Überarbeitung (siehe auch Abbildung 1):
1. Ist-Analyse/Bestandsaufnahme:
Um eine situationsgerechte Planung zu ermöglichen, ist eine genaue Kenntnis der Ist-Situation
unumgänglich. Im ersten Schritt wurde daher eine Ist-Analyse zum derzeitigen Ausstattungsstand
der Schulen durchgeführt. Die Analyse erfolgte ausschließlich auf Basis von durch den Landkreis
und das M@AUS-Zentrum bereit gestellten Daten anhand eines angepassten Analyserasters. Eine
Vollerhebung in Schulen fand nicht statt. Des Weiteren wurde eine grobe Analyse der wesentlichen IT-Service-Prozesse (Support und Beschaffung) durchgeführt.
Die konsolidierten Ergebnisse der Ist-Analyse wurden bewertet und stellten somit das Fundament
für die weitere Konzeption dar (Kapitel 3).
2. Abstimmung von strategischen Entscheidungsfeldern und Basisanforderungen
Aus den Ergebnissen der Ist-Analyse wurden zunächst wesentliche strategische Entscheidungsfelder identifiziert und Empfehlungen für notwendige Maßnahmen entwickelt. Neben Maßnahmen
zur Standardisierung werden hierbei vor allem organisatorische Fragestellungen betrachtet, die
2 Projektübersicht und Vorgehen
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4
Voraussetzung für ein effizientes IT-Management sind. Das hieraus entstandene Strategiepapier
wurde mit dem Landkreis Gießen abgestimmt und soll Leitlinie für die strategische Weiterentwicklung des IT-Managements sein. Entsprechend waren die hierin getroffenen Grundsatzentscheidungen Basis für die Entwicklung des Technologieplanes (Kapitel 4).
3. Entwicklung von Ausstattungsszenarien
Um eine anforderungsgerechte Bedarfsplanung zu gewährleisten, wurden gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Schulen idealtypische Ausstattungsszenarien entwickelt. Hierzu wurden Anforderungen im Rahmen eines Workshops mit dem neu gegründeten Medienrat (Gremium
zur Steuerung des IT-Einsatzes entsprechend der strategischen Empfehlungen, siehe Abschnitt
4.3.1) erhoben. Nach einer ersten Grobkalkulation der notwendigen Mengengerüste fand eine
Überarbeitung der Ausstattungsszenarien mit dem Landkreis statt.
Diese abgestimmten Ausstattungsszenarien sollen als „Zielgröße“ bei der Ausstattungsstrategie
dienen und waren entsprechend Basis für die Bedarfsplanung und Kostenkalkulation.
4. Bedarfsplanung, Kostenkalkulation und Abstimmung des Technologieplans
Auf Basis der abgestimmten idealtypischen Ausstattungsszenarien fand eine Feinkonzeption der
Bedarfsplanung für alle Schulen des Landkreises statt. Dabei wurden die Ergebnisse der IstAnalyse mit einbezogen, so dass die Ersatzbeschaffungen für die einzelnen Jahre im betrachteten
Zeitraum 2010-2014 berechnet wurden (Rollout-Planung).
Hierauf aufbauend wurden die notwendigen Investitionen für die Hardwareausstattung kalkuliert.
Die erforderlichen Gesamtaufwände für eine vollständige Service-Erbringungen (einschließlich
Support) liegen allerdings deutlich über diesen Werten und sind zwingend mit zu berücksichtigen.
Um die Gesamtkosten zumindest näherungsweise betrachten zu können, wurden daher erforderliche Personalkosten kalkuliert und in die Betrachtung mit einbezogen (Kapitel 5 und 6).
Nach Abstimmung dieser Kalkulationen mit dem Landkreis wurde der Technologieplan fertig gestellt.
Version 2: Anpassung des Ausstattungsprofils
In Hinblick auf die aktuelle Haushaltssituation des Landkreises Gießen wurde ein alternatives Ausstattungskonzept erarbeitet und mit dem LK Gießen, dem Medienrat und der Schulkommission
5
abgestimmt . Die Änderungen wurden in den vorliegenden Plan eingearbeitet.
4
Strategiepapier in den Versionen vom 31.03.2009, 29.05.2009 und zur Vorlage beim Kreisausschuss vom
14.08.2009
5
Sitzungen der Schulkommission am 27.04. und 19.05.2010, Sitzung des Medienrates am 10.05.2010
2 Projektübersicht und Vorgehen
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Abbildung 1: Vorgehen bei der Erstellung des Technologieplanes
2.3 Abgrenzung der Betrachtung
Bei der Betrachtung sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, die in den jeweiligen
Kapiteln dieses Berichts noch einmal detailliert erörtert werden:
ƒ
Die Ist-Analyse fand auf Basis von durch den Landkreis und das M@AUS-Zentrum bereitgestellten Daten statt. Aufgrund der unvollständigen, nicht aktuellen und teilweise
inkonsistenten Datenlage ist die Validität der Analyse eingeschränkt, die getroffenen Einschätzungen erschienen jedoch ausreichend für die Weiterarbeit. Einige Teilbereiche
konnten jedoch aufgrund fehlender Daten nicht weiter betrachtet werden. Der Bereich
Software wird nicht betrachtet, für die Vernetzung wird auf Basis der bisherigen Ausgaben pauschal kalkuliert. Die detaillierte Ausstattungsplanung beschränkt sich daher auf
die hardwaretechnische Ausstattung.
ƒ
Da die Anforderungen der berufsbildenden Schule im Landkreis Gießen gegenüber denen der allgemein bildenden Schulen sehr spezifisch sind und daher eine individuelle
Planung erforderlich machen, wurde die berufsbildende Schule in der Bedarfsplanung
nicht berücksichtigt.
ƒ
Der Technologieplan beschränkt sich auf die Betrachtung der PCs im pädagogischen
Bereich der Schulen, da Verwaltungs-PCs getrennt von der pädagogischen Nutzung zu
bewerten sind und daher gesondert kalkuliert werden müssen.
ƒ
Die Kalkulation der notwendigen Investitionen für den betrachteten Zeitraum erfolgte
auf der Basis der Ausstattungsszenarien als Vorlage für einen Haushaltsbeschluss, zudem
wurden weitere Kosten für Support und Service berücksichtigt. Aufgrund der begrenzten Datenlage – insbesondere in Bezug auf die Prozesskosten – kann keine Vollkostenrechnung erfolgen!
3 Ist-Analyse
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3 Ist-Analyse
Um den Technologieplan mit den erforderlichen Ausgaben für die Ausstattung und den IT-Support
aufstellen zu können, müssen zunächst der derzeitige Ausstattungsstand und die aktuelle Supportsituation der Schulen sowie die vorhanden Abläufe im Landkreis Gießen betrachtet werden.
In diesem Kapitel wird in Abschnitt 3.1 der aktuelle Ausstattungsstand der Schulen in den Bereichen Rechner und Bildschirme, Peripheriegeräte, Software und Vernetzung im Rahmen einer
Bestandsaufnahme wiedergegeben. Anschließend werden in Abschnitt 3.2 die vorhandenen Prozesse, insbesondere im Bereich Support, beschrieben. In Abschnitt 3.3 wird ein Überblick über die
bisherigen IT-Ausgaben des Landkreises Gießen gegeben. Abschließend erfolgt in Abschnitt 3.4
eine Zusammenfassung der Bestandsaufnahme.
Der Landkreis Gießen ist Schulträger für insgesamt 56 Schulen. Die Aufteilung der Schulen auf die
einzelnen Schulformen kann Tabelle 2 entnommen werden (für eine schulindividuelle Darstellung
und eine detaillierte Erläuterung der Daten siehe Anhang A.1).
Schulform
Anzahl
Schüler/innen
Grundschulen
39
6.631
Förderschulen
5
698
Gesamtschulen
11
9.347
Allgemeinbildende Schulen
55
16.676
Berufsbildende Schulen
1
2.213
Gesamt
56
18.889
Tabelle 2: Schulen des Landkreises Gießen (Schuljahr 2008/2009)
Lehrkräfte
546
237
564
1.347
35
1.382
3.1 IT-Ausstattung
Die Ausstattung der Schulen im Landkreis Gießen mit Rechnern und Peripheriegeräten wird in
einem zentralen IT-Bestandsverzeichnis beim Medienzentrum M@AUS, der SchoolBase, inventarisiert.
Im Bericht werden folgende Begriffe verwendet:
ƒ
Clients (stationäre PCs inkl. Bildschirm)
ƒ
Notebooks
ƒ
Server
ƒ
Peripheriegeräte (beinhaltet Laser- und Tintenstrahldrucker, Beamer, Scanner und interaktive Whiteboards)
Weitere Peripheriegeräte, wie beispielsweise Digitalkameras, werden im SchoolBaseBestandsverzeichnis nicht erfasst und daher auch nicht betrachtet.
Bei der Bestandsaufnahme kann aufgrund der Datenlage teilweise keine Differenzierung zwischen
Clients und Servern erfolgen.
Durch den Landkreis Gießen und das Medienzentrum M@AUS wird versucht, den Datenbestand
der SchoolBase aktuell zu halten, die Schulen teilen jedoch Änderungen an ihrer IT-Ausstattung
nicht regelmäßig mit. Zuletzt wurden die Schulen im Frühjahr 2009 vom Landkreis Gießen dazu
6
aufgefordert, für eine Aktualisierung des IT-Bestandsverzeichnisses Daten zu den in den Schulen
6
Inventarisierungsnummer, Standort, und Rechnertyp bzw. bei Peripheriegeräten Gerätetyp und Hersteller
3 Ist-Analyse
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vorhandenen Geräten zu melden. Dieser Aufforderung des Landkreises sind jedoch nicht alle
Schulen nachgekommen.
Da darüber hinaus bei einigen Schulen die im Rahmen des IT-Pilotprojektes ekom21 im Jahre
2008 ausgelieferte Hardware nicht im Bestandsverzeichnis erfasst wurde, spiegelt die SchoolBase-Datenbank nicht den genauen aktuellen Ausstattungsstand der Schulen wider.
Teilweise enthalten die für die Bestandsaufnahme vorgelegten Auswertungen aus der SchoolBase
darüber hinaus auch Geräte, die in den Schulverwaltungen genutzt werden. Eine isolierte Betrachtung der IT-Ausstattung im pädagogischen Bereich wird dadurch erschwert.
Die vorhandenen Daten ermöglichen eine Abschätzung, die ausreicht, um einen Überblick über
die IT-Ausstattung im pädagogischen Bereich der Schulen im Landkreis Gießen zu erhalten. Eine
detailgenaue Bestandsaufnahme konnte jedoch aufgrund der genannten Einschränkungen der
gelieferten Daten nicht erfolgen.
Im Anhang befinden sich Aufstellungen über die IT-Ausstattung der Schulen im Landkreis Gießen,
die den Bestand der SchoolBase zum 17.07.2009 und – sofern verwertbar – die Rückmeldungen zu
der o. a. Befragung zur Aktualisierung des IT-Bestandsverzeichnisses sowie die ekom21Inventarisierung vom 12.02.2009 zusammenführen (vgl. Anhang A.2). In den folgenden Unterabschnitten werden die Ergebnisse zusammengefasst wiedergegeben.
3.1.1
Rechner und Bildschirme
Dem pädagogischen Bereich der Schulen im Landkreis Gießen stehen insgesamt 2.593 Rechner
zur Verfügung, davon 2.259 PCs für Schülerinnen und Schüler und 334 PCs für Lehrkräfte. Hinzu
kommen 253 Notebooks (siehe Tabelle 3). Eine Übersicht über die Verteilung der Geräte auf die
einzelnen Schulen befindet sich in Anhang A.4.
PCs gesamt
(ohne Server)
Grundschulen
1.007
68
44
19
1.119
Förderschulen
150
17
8
2
175
Gesamtschulen
863
203
148
33
1.214
Allgemeinbildende Schulen
2.020
288
200
54
2.508
Berufsbildende Schulen
239
46
53
7
338
Gesamt
2.259
334
253
61
2.846
Tabelle 3: Ausstattung der Schulen im pädagogischen Bereich mit Rechnern nach Schulformen
Schulform
Schüler-PCs
Lehrer-PCs
Notebooks
Server7
Im Schnitt teilen sich damit acht Schülerinnen und Schüler einen PC, wobei die Relation bei den
Förderschulen mit fünf Schülerinnen und Schülern pro PC besonders gut ist. Damit liegt die Ausstattung der allgemeinbildenden Schule im Landkreis Gießen über dem Bundesdurchschnitt (siehe Tabelle 4). In allen Schulformen ist die Ausstattung mit Notebooks (ein Notebook je 75 Schülerinnen und Schüler über dem Bundesdurchschnitt.
7
Die vorliegenden Daten ermöglichen keine Unterteilung in pädagogisch genutzte Server und Verwaltungsserver.
3 Ist-Analyse
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SchülerInnen pro PC
Schulform
Grundschulen
Förderschulen
Gesamtschulen
Allgemeinbildende
Schulen
Berufsbildende
Schulen
SchülerInnen pro
Notebook
BundesLandkreis
durchGießen
schnitt
151
174
87
–
63
–
SchülerInnen pro
Rechner insgesamt
BundesLandkreis
durchGießen
schnitt
6
12
4
–
9
–
7
5
11
Bundesdurchschnitt
12
–
–
8
11
83
124
8
12
9
9
42
92
8
9
Landkreis
Gießen
Gesamt
8
11
75
115
8
Tabelle 4: SchülerInnen pro Rechner im Landkreis Gießen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt
(Krützer und Probst 2006, Seite 9ff) 89
11
Während im Durchschnitt an den Gesamtschulen und der beruflichen Schule jeweils mindestens
10
drei Server vorhanden sind (durchschnittlich drei Server pro Gesamtschule, sieben Server an der
beruflichen Schule, siehe Tabelle 3), sind nur 44 Prozent der Grund- und 40 Prozent der Förderschulen mit einem oder mehreren Servern ausgestattet.
Im Schnitt teilen sich vier Lehrkräfte einen PC (in der beruflichen Schule ist sogar für jede Lehrkraft ein Rechner vorhanden), wobei aus dem IT-Bestandsverzeichnis die Standorte dieser Rechner nicht deutlich werden. Erfahrungsgemäß und nach Aussagen von Lehrkräften einzelner Schulen und dem M@AUS-Zentrum handelt es sich hierbei überwiegend um Rechner in Unterrichtsräumen. Dringend erforderliche PCs zur Nutzung außerhalb des Unterrichts, beispielsweise im
Lehrerzimmer, sind nur seltener vorhanden.
Insgesamt verfügen die Schulen im Landkreis Gießen über 2.665 Bildschirme. Auch in diesem
Wert sind die Geräte der Schulverwaltungen enthalten. Bei den Bildschirmen handelt es sich –
insbesondere an den allgemeinbildenden Schulen – überwiegen noch um Röhrenmonitore (70
Prozent). In erster Linie sind diese Geräte mit einer Bildschirmdiagonalen von 17 Zoll ausgestattet
(siehe Anhang A.7). In der beruflichen Schule sind nur ein Drittel der Bildschirme 17-ZollRöhrenmonitore, daneben sind 25 Prozent der Geräte 19-Zoll-Röhrenmonitore und jeweils 19
Prozent Flachbildschirme mit 17 bzw. 19 Zoll. Für Erläuterungen zu den zu Grunde liegenden Daten wird auf Anhang A.7 verwiesen.
Veraltete Geräte mit weniger als 17 Zoll Bildschirmdiagonale sind nur noch vereinzelt in den Schulen zu finden (4 Prozent), jedoch sind mit nur einem Prozent der Geräte auch moderne Bildschirme mit mehr als 19 Zoll bisher in den Schulen nur in sehr geringem Umfang vorhanden.
Die rein quantitative Ausstattung der Schulen im Landkreis Gießen mit Rechnern liegt deutlich
über dem Bundesdurchschnitt. Um eine valide Beurteilung der Rechnerausstattung durchführen
zu können, sind jedoch auch qualitative Aspekte einzubeziehen.
8
Grundlage der Berechnung bilden die Schülerzahlen, wie sie Tabelle 2 und Tabelle 27 entnommen werden
können, sowie die Zahlen der Schüler-PCs, Notebooks und PCs gesamt (ohne Server) aus Tabelle 28.
9
Weitere Vergleiche nach Schulformen lassen sich nicht durchführen, da die Studie des BMBF nach Grundschulen und Sekundarstufe I und II kategorisiert und bei dieser Aufteilung die Zuordnung der Förderschulen nicht deutlich wird.
10
Die vorliegenden Daten ermöglichen keine Unterteilung in pädagogisch genutzte Server und Verwaltungsserver.
3 Ist-Analyse
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Qualität der Rechnerausstattung
Für eine qualitative Bewertung der IT-Ausstattung und für die Kalkulation der notwendigen Ersatzbeschaffungen ist es zwingend erforderlich, Informationen zum Alter der Geräte auswerten zu
können.
Derzeit sind weder Alter noch Anschaffungszeitpunkt der Rechner aus dem IT-Bestandsverzeichnis
nachvollziehbar. Um dennoch eine Bewertung der Rechner vornehmen zu können, wurde eine
Altersabschätzung auf der Basis einer Klassifizierung der Rechner nach Aktualität ihrer Prozessoren vorgenommen.
Die hierfür notwendigen Informationen konnten aus der SchoolBase entnommen werden. Für eine
genaue Einordnung der einzelnen Prozessoren in die Klassen wird auf Anhang A.5 verwiesen.
11
Insgesamt wurden 2.764 Rechner klassifiziert (siehe Tabelle 5).
Bis vor einigen Jahren war die Beurteilung des Alters eines Rechners anhand seiner Prozessorgeneration gut möglich: Inzwischen werden jedoch auch Prozessoren älterer Generationen in Neugeräte eingebaut. Geräte mit Prozessoren der Klasse 2 können somit auch nach 2006 angeschafft
worden – und für die Anwendungen in den Schulen auch leistungsstark genug – sein. Es kann
somit lediglich eine Tendenz abgeleitet werden, zu welchem Zeitpunkt ein Rechner mit einem
bestimmten Prozessor frühestens angeschafft worden sein kann.
Eine konkrete Aussage über die Leistungsfähigkeit einzelner Geräte und insbesondere ihre Eignung für bestimmte Anwendungen kann aus der Klassifizierung nicht detailliert abgeleitet werden, da zum einen weitere technische Daten der Computer (zum Beispiel die Ausstattung mit Arbeits- oder Festplattenspeicher) nicht berücksichtigt werden, die seine Leistungsfähigkeit ebenfalls beeinflussen. Zum anderen werden in der Entwicklung von neuen CPUs seit einigen Jahren
andere Schwerpunkte gesetzt (Mehrkernprozessoren, geringere Leistungsaufnahme, etc.), so dass
aktuelle Prozessor-Generationen nicht implizit auch leistungsstärker als vorherige Generationen
sein müssen.
Da unabhängig von der konkreten Ausstattung einzelner Rechner zukünftig eine Planung nach
definierten Nutzungsdauern erfolgen soll, wird aus der Klassifizierung eine Altersabschätzung
abgeleitet, die eine Planung der Ersatzbeschaffungen ermöglicht.
Es wird dringend empfohlen, jedes einzelne Gerät vor dem Austausch zu beurteilen, da auch
Rechner, deren Prozessoren in die Klasse 2 fallen, für die Anwendungen an den Schulen noch
leistungsfähig genug sein können.
Schulform
Klasse 1
Klasse 2
(2006 und (2004 bis
neuer)
2006)
Klasse 3
(2000 bis
2003)
Klasse 4
ohne
(1999 und Benotung
älter)
Grundschule
0
726
306
Förderschule
0
128
31
Gesamtschule
0
578
313
Allgemeinbildende Schulen
0
1.432
650
Berufsbildende Schule
31
155
72
Gesamt
31
1.587
722
Tabelle 5: Verteilung der Rechner auf Prozessorklassen nach Schulformen
69
18
206
293
41
334
7
2
77
86
4
90
Gesamt
1.108
179
1.174
2.461
303
2.764
Zwölf Prozent der Rechner sind mit einem Prozessor ausgestattet, der vor zehn Jahren aktuell war
(siehe Anhang A.6). Weitere 26 Prozent der Rechner besitzen einen Prozessor der Jahre 2000 bis
11
Diese Zahl schließt neben pädagogisch genutzten Clients auch Verwaltungsrechner und Server ein. Notebooks sind nicht enthalten.
3 Ist-Analyse
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2003. 57 Prozent der Rechner sind mit einem Prozessor ausgestattet, der in den Jahren 2004 bis
2006 aktuell war.
Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von PCs von fünf Jahren sind damit mindestens 38
Prozent der Rechner in den Schulen im Landkreis Gießen veraltet (Prozessoren der Klasse 3 und
älter) und erfordern einen sofortigen Austausch. Gleiches gilt für einen Großteil der Geräte aus
Klasse 2 (57%), bei denen ebenfalls von einer Überschreitung der Nutzungsdauer auszugehen ist,
so dass geschätzt mindestens die Hälfte des Rechnerbestandes sofort ersetzt werden muss.
Daten über das Alter der Bildschirme und ihre ergonomische Qualität (TCO-Prüfsiegel) liegen –
wie auch schon bei den Rechnern – nicht vor. Insofern kann nicht beurteilt werden, ob insbeson12
dere die 17-Zoll-Röhrenmonitore noch den Erfordernissen der Bildschirmarbeitsplatzverordnung
entsprechen, vor allem hinsichtlich Schärfe, Flimmerfreiheit und Kontrast.
Im weiteren Verlauf des Technologieplans und werden Monitore nicht mehr separat, sondern als
Bestandteil der Clients betrachtet. Wenn daher im Folgenden von Rechnern die Rede ist, sind
darin Bildschirme mit enthalten.
3.1.2
Peripheriegeräte
In der SchoolBase-Datenbank sind neben den Peripheriegeräten des pädagogischen Bereichs
auch teilweise Geräte erfasst, die in den Schulverwaltungen genutzt werden. Eine isolierte Betrachtung des pädagogischen Bereichs ist daher hier nicht möglich. Dies betrifft insbesondere die
Anzahl der Drucker, da diese einen Großteil der Peripheriegeräte ausmachen. Für Erläuterungen
zu der zu Grunde liegenden Datenbasis wird auf Anhang A.8 verwiesen.
In den Schulen im Landkreis Gießen sind insgesamt 466 Drucker (davon 363 Laser- und 103 Tintenstrahldrucker), 202 Beamer, 81 Scanner und 45 interaktive Whiteboards vorhanden (siehe Tabelle 6).
Schulform
Grundschulen
Förderschulen
Gesamtschulen
Allgemeinbildende Schulen
Berufsbildende Schulen
Gesamt
Laserdrucker
Tintenstrahldrucker
Drucker
gesamt
Beamer
Scanner
interaktive
Whiteboards
138
35
155
328
35
363
45
14
35
94
9
103
183
49
190
422
44
466
53
13
107
173
29
202
26
4
36
66
15
81
12
1
31
44
1
45
Tabelle 6: Derzeitige Ausstattung mit Peripheriegeräten
Im Schnitt verfügt damit beispielsweise jede Grundschule über fünf Drucker sowie je einen Beamer und Scanner, während Gesamtschulen im Schnitt 17 Drucker, zehn Beamer und drei Scanner
zur Verfügung haben. Mit durchschnittlich jeweils drei Geräten pro Gesamtschulen sind diese
bereits recht gut mit interaktiven Whiteboards ausgestattet. Demgegenüber kann nur jede dritte
Grund- und jede fünfte Förderschule auf ein interaktives Whiteboard zugreifen. (siehe Anhang
A.8).
Die Ausstattung der beruflichen Schule im Landkreis Gießen weicht deutlich nach oben von der
Ausstattung der allgemeinbildenden Schulen ab. Dort stehen 44 Drucker, 29 Beamer und 15 Scan-
12
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung – BildscharbV) vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1843), zuletzt geändert durch Art. 7 der
Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), Anhang über an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende
Anforderungen
3 Ist-Analyse
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ner zur Verfügung. Die Ausstattung mit interaktiven Whiteboards liegt jedoch unter dem Schnitt
der Gesamtschulen, die Schule verfügt über ein einziges Gerät.
Über die die aktuelle Anzahl von weiteren Peripheriegeräten wie beispielsweise Digitalkameras
liegen keine Daten vor.
Aus den Rückläufern der Befragung zur Aktualisierung des IT-Bestandsverzeichnisses aus dem
13
Frühjahr 2009 lässt sich für den pädagogischen Bereich der Grundschulen ableiten, dass 55 Prozent der Drucker in PC-Räumen aufgestellt sind, während 30 Prozent der Drucker in Medienecken
stehen. Die übrigen 15 Prozent verteilen sich auf Lehrerzimmer und Bibliotheken. Auch Scanner
sind demnach überwiegend in Computerräumen vorhanden (75 Prozent), die übrigen Geräte (25
14
Prozent) stehen in Bibliotheken. 27 Prozent der Beamer stehen in Computer- und 10 Prozent in
Klassenräumen, der Rest der Geräte (64 Prozent) verteilt sich auf andere Standorte wie beispielsweise Lehrerzimmer und Schulsekretariate. Aufgrund der Anzahl der Rückläufer können aus diesen Daten jedoch keine Rückschlüsse auf alle Grundschulen im Landkreis Gießen gemacht werden.
Für Förderschulen, Gesamtschulen und die berufliche Schule können aufgrund der geringen Zahl
der Rückläufer keine Angaben zu den Standorten der Geräte gemacht werden.
Das Alter der Geräte und damit der voraussichtliche Zeitpunkt für eine Ersatzbeschaffung sind
derzeit nicht bekannt.
3.1.3
Software
Bei der Beschaffung und Installation von Software gibt es für die Schulen keinerlei Einschränkungen. Bei Rechnern, die durch M@AUS beschafft werden, wird in den meisten Fällen ein StandardImage mit einer festen Auswahl von Programmen vorinstalliert. Schulen können generell selbst
Software installieren. Die Lizenzverwaltung liegt in Verantwortung der einzelnen Schulen.
Aufgrund dieser Struktur liegen dem Landkreis Gießen derzeit keine Daten darüber vor, welche
Programme mit welchen Lizenzen in den Schulen vorhanden sind. Es ist daher davon auszugehen,
dass in den Schulen sehr viele unterschiedliche Softwareprodukte eingesetzt werden.
Dies wird durch Erfahrungen bei anderen Schulträgern gestützt (in anderen Fällen wurden bei
15
Bestandserhebungen mehr als 1.000 unterschiedliche eingesetzte Softwareprodukte in den Schulen identifiziert).
Im Rahmen des Technologieplanes konnte somit keine detaillierte Planung für den Bereich Software erfolgen. Dem Landkreis Gießen wird dringend empfohlen, sich zukünftig stärker mit diesem
Bereich auseinander zu setzen. Entsprechende Grundsatzfragen werden in Abschnitt 4.2.2 diskutiert. In den Schulen vorhandene Softwareprodukte sollten in einem ersten Schritt einer Bestandserhebung identifiziert werden, um eine Basis für die weitere Planung zu erhalten.
3.1.4
Vernetzung
Der Landkreis Gießen verfügt über kein eigenes Schulnetz. Es liegen nur sehr wenige Informationen über die Art (DSL, Standleitung, ISDN) und Bandbreite der Anbindung der Schulen an das
Internet vor. Nach Aussage des Landkreises Gießen und des Medienzentrums M@AUS werden
13
Neun Grundschulen haben Angaben zu ihrer Ausstattung mit Peripheriegeräten gemacht.
14
Es wurden auch die Geräte mit Standort in der Schulverwaltung in die Betrachtung einbezogen, da diese
vermutlich dort zur Ausleihe bereitgestellt werden.
15
Beispielsweise waren im Jahr 2007 in Bremen 1.802 unterschiedliche Produkte in den Schulen im Einsatz
(vgl. Büsching und Stolpmann, 2007).
3 Ist-Analyse
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vielfach T@School-Anschlüsse genutzt, welcher Art diese im Einzelnen sind, ist jedoch nicht bekannt. Die Anbindung ist somit vermutlich heterogen und durch die Schulen selbst organisiert,
entsprechend ist von einer sehr uneinheitlichen Bandbreite auszugehen. Seitens des Landkreises
in der Rolle als Schulträger kann eine Anbindung der Schulen in Mindestqualität nicht gewährleistet werden.
Durch diese uneinheitliche Netztopologie entsteht weiterhin das Problem, dass ein perspektivisch
denkbarer zentraler Netzbetrieb nahezu nicht möglich ist. In der Folge ist z. B. der Einsatz von
Tools zur Fernwartung nur bedingt möglich.
Die zur schulinternen Vernetzungssituation vorliegen den Daten ermöglichen ebenfalls keine valide Bewertung. Aus der SchoolBase kann lediglich die – isoliert betrachtet nicht aussagefähige –
Anzahl der Switches pro Schule entnommen werden. Lediglich zehn Schulen (neun Grundschulen,
eine Gesamtschule) haben im Rahmen der Befragung zur Aktualisierung des ITBestandsverzeichnisses im Frühjahr 2009 Angaben zu aktiven Netzkomponenten (Switches, Router, dLAN) gemacht. Zudem weichen die Angaben zu Switches in der Hälfte der Fälle von den
Daten aus der SchoolBase ab.
Für den Technologieplan 2005 war erhoben worden, welche Schulen über ein Verwaltungsnetz
und ein pädagogisches Netz verfügen. Zum Erhebungsstichtag war in neun Grund- und einer
Förderschule keinerlei Schulnetz vorhanden, acht weitere Grund- und zwei Förderschulen hatten
kein eigenes Verwaltungsnetz. Demgegenüber hatte nur eine Gesamtschule kein eigenes Verwaltungsnetz, über ein pädagogisches Schulnetz verfügten alle Schulen dieser Schulform. Die berufliche Schule verfügte sowohl über ein pädagogisches als auch ein Verwaltungsnetz. Wie sich diese
Vernetzung in den Schulen im Einzelnen darstellt, also wie viele Räume über wie viele Anschlüsse
verfügen und ob die Vernetzung mittels Verkabelung, per WLAN oder dLAN erfolgte, geht aus den
Daten nicht hervor. Der Technologieplan 2005 sah einen Ausbau der Vernetzung vor. In welchem
Umfang dies umgesetzt wurde, kann derzeit nicht nachvollzogen werden.
Es liegen nur sehr wenige Informationen sowohl zur internen Vernetzung der Schulen (LAN) als
auch zur Anbindung der Schulen an das Internet (WAN) vor. Eine valide Bewertung der Vernetzungssituation und die Kalkulation notwendiger Investitionen für den weiteren Ausbau sind somit
leider nicht möglich.
Der Ausbau von Schulnetzen muss in jedem Fall differenziert geplant werden, da die Aufwände
sehr von individuellen Anforderungen abhängig sind.
Es wird empfohlen, eine einheitliche Netzstruktur zu schaffen, um in der Folge eine effizienten
Netzbetrieb und z. B. auch den Einsatz von Fernwartungstools zu ermögliche.
Nach Absprache mit dem Landkreis Gießen erfolgt daher keine differenzierte Betrachtung der
Vernetzungssituation. Für die weitere Planung wurden Grundsätze definiert (siehe Abschnitt
4.2.3).
3.2 Service und Support
3.2.1
Beschaffung
Die Beschaffung von Hardware und Software wird zu einem Großteil durch die Schulen in Eigenverantwortung durchgeführt. Laut dem Technologieplan 2005 werden die Beschaffungen aller ITProdukte, auch wenn sie aus den Budgets der Schulen finanziert werden, über das M@AUSMedienzentrum abgewickelt. Dies soll dazu dienen, zumindest in Teilen eine Standardisierung zu
erreichen und Preisvorteile nutzen zu können.
Diese Festlegung wurde jedoch nicht in einen standardisierten Prozess überführt, so dass die
Beschaffung von Hardware nach wie vor von Fall zu Fall unterschiedlich gehandhabt wird. Neben
den Eigenbeschaffungen wird ein Teil über den Landkreis selbst und ein Teil über M@AUS abge-
3 Ist-Analyse
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wickelt. Klare Schnittstellen zwischen dem Landkreis Gießen, M@AUS und den Schulen wurden
bisher nicht etabliert. Dies führt zu einer geringen Transparenz für die Schulen.
Die derzeitige Organisation von Auswahl und Beschaffung ist von einem geringen Standardisierungsgrad geprägt. Dem Landkreis Gießen wird dringend empfohlen, Prozesse zur Abwicklung
der Beschaffung und zur Standardisierung der eingesetzten Produkte zu etablieren (siehe Abschnitt 4.3.3).
3.2.2
IT-Support
Der technische Support für die Schulen in Landkreis Gießen wird zu einem großen Teil in Eigenverantwortung durch die Schulen selbst organisiert. Den Gesamtschulen und der berufsbildenden
Schule steht hierfür eine schülerzahlbasierte Mittelzuweisung von 5 € pro Schüler/in abzüglich 30
16
Prozent zur Verfügung. Dieses Budget beträgt durchschnittlich 3.678 € p. a. pro Schule (Gesamtschulen 2.974 € p. a. pro Schule). Die Höhe der Budgets der einzelnen Schulen kann Anhang A.9
entnommen werden. Darüber hinaus wird durch das Medienzentrum M@AUS IT-Support angeboten.
Das M@AUS-Zentrum ist als regionales Medienzentrum der Stadt Gießen sowie der Landkreise
Gießen und Vogelsberg für die Bereiche Medienversorgung, Fortbildung (regionale Lehrerfortbildung als Aufgabe des staatlichen Schulamtes) und technischer Unterstützung von Schulen zuständig. Das IT-Supportangebot („SMS – Schulischer Medienservice“) kann von allen Schulen des
Landkreises Gießen genutzt werden. M@AUS bietet eine Telefonhotline und einen Vor-OrtSupport an. Darüber hinaus kommt auch Fernwartung zum Einsatz, um Störungen an den Schulen
zu beheben.
Für den Support der Schulen im Landkreis Gießen stehen bei M@AUS 2,71 Stellen (VZÄ, Planung
zum 01.10.2009, derzeit vakante Stellen) zur Verfügung. Die Finanzierung von 2,21 dieser Stellen
erfolgt direkt durch den Landkreis Gießen, die weitere halbe Stelle wird über den generellen Beitrag an das Medienzentrum mitfinanziert.
Bei 2,71 Stellen ergibt sich ein Betreuungsverhältnis von rund 1.100 Rechnern pro Techniker. Der
zusätzliche Support, den die Gesamtschulen aus ihren Budgets finanzieren können, kann aufgrund seiner eher geringen Höhe nicht zu einer merkbaren Verbesserung dieses Verhältnisses
beitragen, zumal diese Budgets den Grund- und Förderschulen – und damit dem Großteil der
Schulen im Landkreis Gießen – nicht zur Verfügung stehen. Weiterer technischer Support seitens
des Landkreises Gießen steht den Schulen nicht zur Verfügung. Das Techniker/PC-Verhältnis kann
damit nur als unzureichend angesehen werden, zumal der Standardisierungsgrad der ITAusstattung bisher nur äußerst gering ist. Selbst in deutlich höher standardisierten Umgebungen
ist nach Erfahrungswerten des ifib mindestens ein Betreuungsverhältnis von 400 PCs pro Techniker erforderlich.
Der Umfang des IT-Supports für die Schulen im Landkreis Gießen ist derzeit unzureichend. Es
werden in Abschnitt 4.3.4 Empfehlungen für den Aufbau eines Unterstützungssystems gegeben,
das den Anforderungen der Schulen gerecht wird.
16
Quelle: Landkreis Gießen
3 Ist-Analyse
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3.3 IT- Ausgaben
Der Fachbereich Schule, Bauen und Sport hat laut Haushalt des Jahres 2008 folgende Beträge für
den Bereich IT ausgegeben:
Position
Hardware und Software
Vernetzung
Support
Erwerb von EDV-Fachmöbeln
Betrag
419.829,98 €
211.240,38 €
62.946,70 €
74.298,52 €
Summe:
768.315,58 €
Weitere Mittel (nur teilweise bekannt): Supportbudget,
Grundfinanzierung M@AUS
Tabelle 7: IT-Ausgaben des Landkreises Gießen/FB Schule und Bauen in 2008
Die Beträge basieren auf Angaben des Landkreises Gießen und enthalten neben Ausgaben für den
pädagogischen Bereich der Schulen auch die Schulverwaltungen.
Im Bereich Support ist zudem ausschließlich das explizit ausgewiesene Support-Budget enthalten.
Ob darin das Supportbudget der Gesamtschulen von 32.483,50 € enthalten ist, ist nicht bekannt. In
der M@AUS-Grundfinanzierung sind darüber hinaus anteilig weitere Supportstellen enthalten, so
dass diese Darstellung aus Sicht des ifib nicht vollständig sein kann. Außerdem sind in den Daten
keine Gemeinkosten enthalten.
Zu den bereits in Abschnitt 3.2.2 aufgeführten 2,71 Stellen bei M@AUS, die durch den Landkreis
Gießen finanziert werden, kommt ein sehr hoher Anteil der M@AUS-Leitung und –Verwaltung zur
Durchführung von aktiven koordinierenden Tätigkeiten, ohne die eine Organisation des Supports
in der derzeit notwendigen Form nicht möglich wäre. Dabei wird der Landkreis Gießen auch
(unfinanziert!) bei anderen Prozessen unterstützt (z. B. Planung und Durchführung der Beschaffung).
Eine vollständige Aufnahme der bisherigen Ausgaben im Bereich IT unter Gesichtspunkten einer
Vollkostenrechnung konnte nicht erfolgen, da ausschließlich die Ausgaben des Fachbereichs
Schulen, Bauen und Sport vorlagen.
3.4 Zusammenfassung
Im Rahmen der Bestandsaufnahme konnte kein vollständiges Bild der IT-Ausstattung der Schulen
im Landkreis Gießen im pädagogischen Bereich erstellt werden. Aufgrund der Datenlage war zum
einen eine Beurteilung von Softwareausstattung und Vernetzungsstand nicht möglich, zum anderen konnte eine isolierte Betrachtung der Geräteausstattung im pädagogischen Bereich nicht in
allen Fällen erfolgen.
Es lassen sich jedoch Ergebnisse aus der Betrachtung der Rechner und Peripheriegeräte ableiten.
Im Rahmen des „Technologieplan 2005 für Schulen“ und dessen erster Fortschreibung für die
Jahre 2006 bis 2008 wurden umfangreiche Investitionen in die IT-Ausstattung der Schulen getätigt. Die Bestandsaufnahme spiegelt dies in dem festgestellte Schüler/PC-Verhältnis wieder, welches sowohl bei stationären Rechnern als auch bei Notebooks deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt.
Die Bestandsaufnahme zeigt jedoch auch, dass ein großer Teil dieser Rechner veraltet ist und
dringend Ersatzbeschaffungen durchgeführt werden müssen, um das Schüler/PC-Verhältnis beizubehalten und gleichzeitig die Qualität der IT-Ausstattung zu verbessern. Dies gilt vermutlich im
selben Umfang für Bildschirme und Peripheriegeräte, deren Alter im Rahmen der Bestandsaufnahme nicht abgeschätzt werden konnte. Ein IT-Ausstattung, die nicht auf aktuellem Stand ist,
3 Ist-Analyse
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kann die Nutzung der IT-Infrastruktur an den Schulen erschweren, da veraltete Geräte von einer
höheren Ausfallwahrscheinlichkeit betroffen und zudem nicht für alle zeitgemäßen Anwendungen
leistungsstark genug sind.
Aus der Ist-Analyse der Service- und Supportstrukturen ergibt sich, dass im Landkreis Gießen
bisher kaum definierte Prozesse zur Auswahl, Standardisierung und Beschaffung von Hard-, Software und Vernetzung sowie für den IT-Support erarbeitet und etabliert wurden. Die Schulen handeln in allen Bereichen weitgehend in Eigenverantwortung, das IT-Management durch den Schulträger ist nur gering ausgeprägt. Der Betrieb einer derartig umfangreichen und komplexen ITInfrastruktur, wie sie in den Schulen im Landkreis Gießen inzwischen bereit steht, ist jedoch nicht
mehr nebenher oder gar durch Lehrkräfte in den Schulen zu leisten.
4 Struktur einer zukünftigen IT-Landschaft
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4 Struktur einer zukünftigen IT-Landschaft
Um einen ganzheitlichen Blick auf die zukünftige IT-Ausstattung im Landkreis Gießen zu ermöglichen, reicht es nicht aus, eine reine Fortschreibung der IT-Ausstattung vorzunehmen. Es sind
stattdessen verschiedene strategische Entscheidungsfelder für die Weiterentwicklung und Anpassung der Service- und Supportstrukturen im Landkreis Gießen zu betrachten, wobei insbesondere
die im vorhergehenden Kapitel aufgezeigten Probleme in den Bereichen Hardware, Software,
Vernetzung und IT-Management zu adressieren sind.
Die sich hieraus ergebenden Grundsatzfragen werden in diesem Kapitel diskutiert. Sie wurden als
Strategiepapier formuliert und mit dem Landkreis Gießen abgestimmt. In Abschnitt 4.1 wird das
technische Gesamtsystem in den Bereichen Hardware, Software und Vernetzung behandelt. Anschließend wird in Abschnitt 4.3 die Organisation des IT-Managements besprochen, wozu insbesondere auch Fragen des Supports gehören.
4.1 Standardisierung der IT-Landschaft - Ebenen von Standards
Wie bereits in der Ist-Analyse dargestellt ist die IT-Landschaft von großer Heterogenität geprägt.
Eine sukzessive Standardisierung soll daher mit Beginn der Umsetzung des Technologieplanes
erfolgen.
Standards sind grundsätzlich auf folgenden Ebenen zu betrachten (Listung nicht abschließend):
Abbildung 2: Ebenen von Standards
Die Entwicklung von Standards muss kontinuierlich in einem fortlaufenden Prozess in Abstimmung mit Medienrat, Schulen, Landkreis, Medienzentrum und (technischem) Dienstleister empfohlen.
Die Umsetzung des Technologieplans soll daher mit der Prämisse verknüpft sein, Standards für
die Ausstattung zu definieren. Empfohlen wird, zunächst die Bereiche Hardware, Software (auf
den Clients / pädagogische Netzwerklösung auf dem Server) und Prozesse zu betrachten.
In den folgenden Kapiteln sind entsprechende Grundsatzentscheidungen formuliert.
4 Struktur einer zukünftigen IT-Landschaft
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4.2 Technisches Gesamtsystem
Die im Folgenden gegebenen Empfehlungen beziehen sich auf die technische Ausstattung der
Schulen im Landkreis Gießen mit Hardware, Software und Netzinfrastruktur.
4.2.1
Hardware
Es werden Ausstattungsstandards für die schulinterne IT-Infrastruktur (Server- und ClientSysteme) als verbindliche Vorgaben definiert. Unter Einhaltung dieser Standards sollen Schulen
nach eigenen Anforderungen (im Medienkonzept niedergelegt) Hardware beschaffen können.
Maßnahmen:
ƒ
Standardisierung der Hardware für eine kostengünstige Beschaffung und Wartung,
ƒ
Abstimmung von Nutzungsdauern für Hardware, um Mindestqualität definieren und Erneuerungszyklen gewährleisten zu können, kein Einsatz von Gebrauchtgeräten,
ƒ
Aufbau eines zentralen Warenkorbs für Hardware, aus dem die Schulen dezentral abrufen
können,
ƒ
Etablierung von Abstimmungsverfahren über die schulischen Medienkonzepte,
ƒ
Organisatorische Regelungen zur Nutzung der Systeme (z. B. Sicherheitsvorgaben, die
Datenschutzanforderungen gerecht werden, Installation/Test von Software, um die Systemumgebung schützen zu können, Einbindung von privaten Rechnern, etc.).
Als wesentliche Faktoren für die Ausstattungsplanung im Rahmen dieses Technologieplans
können folgende Punkte festgehalten werden, die ab sofort als Prämisse für die weitere Ausstattungsplanung zu setzen sind:
ƒ
Zukünftig werden ausschließlich Neugeräte beschafft.
ƒ
als Planungsgrundlage wird eine Nutzungsdauer von sechs Jahren für Clients festgelegt.
ƒ
Die Ausstattung erfolgt in Anlehnung an das definierte Ausstattungsprofil (s. Beschreibung in 5.4 und Anhang B.4).
ƒ
Die Beschaffung erfolgt zukünftig ausschließlich zentral bzw. nach Abstimmung mit dem
Landkreis.
ƒ
Ein Standard darf nicht „behindern“, sondern muss flexibel nach Anforderung der Schulen erfolgen (auf Basis des Medienentwicklungsplanes).
4.2.2
Software
Wie im Rahmen der Bestandsaufnahme festgestellt wurde, werden durch das M@AUSMedienzentrum beschaffte Rechner in der Regel mit einer festen Auswahl von StandardProgrammen bespielt. Darüber hinaus werden Auswahl, Beschaffung und Installation von Software für den unterrichtlichen Einsatz im Landkreis Gießen derzeit überwiegend von den Schulen
selbst durchgeführt.
Hieraus ergeben folgende Kernprobleme:
ƒ
Lehrkräften steht eine Vielzahl verschiedener Softwareprodukte mit unterschiedlicher pädagogischer Eignung zur Verfügung, deren Auswahl schwer zu organisieren ist.
ƒ
Eine derart große Anzahl von verschiedenen Softwareprodukten kann in der Breite kaum
effektiv und effizient von einem zentralen Support unterstützt werden.
ƒ
Gezielte Fortbildungen, die erforderlich sind, um die Lehrkräfte im Umgang mit der Software und den Möglichkeiten des unterrichtlichen Einsatzes zu schulen, sind in der Regel
nur für eine begrenzte Anzahl unterschiedlicher Produkte realisierbar.
4 Struktur einer zukünftigen IT-Landschaft
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ƒ
In den meisten Schulen besteht aufgrund der unterschiedlichen Lizenzbestimmungen der
Softwarehersteller kein Überblick über die vorhandenen Lizenzen. Dies birgt die Gefahr,
dass nicht-lizensiert Software in Schulen eingesetzt wird.
ƒ
Die dezentral beschaffte Software wird bisher meist nicht im Hinblick auf ihre technische
Eignung im Rahmen der existierenden IT-Infrastruktur des Schulträgers ausgewählt. So
treten Probleme mit dieser Software bei der Installation (z. B. nicht netzwerkfähig, daher
Einzelinstallationen erforderlich), ihrer dauerhaften Bereitstellung und weiteren Aktualisierungen auf, die einen erhöhten Supportaufwand für das Gesamtsystem nach sich ziehen.
ƒ
Durch die dezentrale Softwarebeschaffung durch Schulen können keine Einsparungsmöglichkeiten durch einen gebündelten zentralen Einkauf realisiert werden.
Diesen Problemen sollte durch die Einführung von abgestimmten Prozessen für Auswahl und
Beschaffung von Software begegnet werden.
Hierzu wird ein zentraler Software-Warenkorb aufgebaut, der Produkte aus den folgenden
Bereichen enthält:
ƒ
Standard-Software für Clients (Betriebssystem, Office-Produkte, Werkzeuge)
ƒ
pädagogische Anwendungen (Lernsoftware)
ƒ
Medien, die über das Medienzentrum bereitgestellt werden
Abbildung 3: Ebenen von der SW-Standardisierung
In diesen Warenkorb dürfen nur Programme und Medien aufgenommen werden, die zuvor in
Kooperation mit Schulen, Medienzentrum und Medienrat abgestimmt und auf ihre pädagogische
und technische Eignung geprüft worden sind. Der Warenkorb sollte Software für die unterschiedlichen Fächer, Lernbereiche und Jahrgangsstufen beinhalten und den Lehrkräften durchaus gewisse Wahlmöglichkeiten bieten. Die Gesamtauswahl an Software-Titeln sollte jedoch auf einige
geeignete Produkte begrenzt sein. Der Warenkorb muss regelmäßig aktualisiert und an die Bedürfnisse der Schulen angepasst werden.
Basis für die Erstellung kann das derzeit bereits im M@Aus Medienzentrum eingesetzt „StandardImage“ sein, für das eine Aktualisierung erforderlich ist.
Durch die Definition eines abgestimmten Warenkorbs können Supportleistungen und Fortbildungsangebot an die darin enthaltenen Produkte angepasst werden.
Kurzfristig soll eine Aktualisierung des Basis-Images des Medienzentrums erfolgen. Die Anforderungen werden durch den Medienrat aus den Schulen (getrennt nach Schulform) erhoben.
4 Struktur einer zukünftigen IT-Landschaft
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4.2.2.1 Entwicklung eines Prozesses zur SW-Auswahl
Der Prozess, wie Titel für den Warenkorb ausgewählt werden, muss definiert und abgestimmt
17
werden. Zunächst könnten die Landeslizenzen des Landes Hessen sowie weitere durch das
M@AUS-Medienzentrum bereitgestellte Medien in den Warenkorb aufgenommen werden. Darüber hinaus kann die Produktauswahl im „Standard-Image“ von M@AUS als erster Anhaltspunkt
genommen werden. Die bereits an den Schulen vorhandenen Softwareprodukte sollten im Rahmen einer Bestandserhebung ermittelt werden, um als Grundlage für die weitere Planung zu
dienen.
Schulen können aus dem Software-Warenkorb Produkte auswählen und in der gewünschten Anzahl erwerben. Sofern Software gewünscht wird, die nicht im Warenkorb enthalten ist, können
Schulen einen Antrag zur Aufnahme in den Warenkorb stellen. Die Prüfung der Software auf technische und pädagogische Eignung sollte dann zeitnah erfolgen.
Erst nachdem diese Prüfungen vollzogen wurden und der Schule eine schriftliche Zustimmung
vorliegt, kann die Software in den Warenkorb aufgenommen und damit von der Schule beschafft
werden. Wenn eine Schule Software einsetzten möchte, die nicht in den Katalog aufgenommen
wurde, besteht kein Anspruch mehr auf Support und Fortbildung.
Ein möglicher Prozessablauf für die Auswahl und die pädagogische und technische Prüfung von
Software für den Warenkorb wird in Abbildung 4 verdeutlicht (zur Erläuterung der Modellierungsmethode und der verwendeten Symbole siehe Anhang D).
Den Schulen sollte zudem eine Beratung zu Auswahl und unterrichtlichem Einsatz der Produkte
des Warenkorbs durch das M@AUS-Medienzentrum angeboten werden.
17
Übersicht über die Landeslizenzen für pädagogische Software auf dem Bildungsserver Hessen:
http://medien.bildung.hessen.de/liz/index.html
4 Struktur einer zukünftigen IT-Landschaft
Seite 23
+
Antrag auf
Aufnahme neuer
Software in den
W arenkorb
Nein
Formelle
Antragsprüfung
Software bereits
im W arenkorb?
Ja
Nein
Aktuelle Version
bereits im
W arenkorb?
W urde die
Aufnahme in den
W arenkorb zu
einem früheren
Zeitpunkt
abgelehnt?
Ja
Nein
Erneute Prüfung
sinnvoll?
Prüfung der
Software auf
pädagogische
Eignung
Software
pädagogisch
geeignet?
Ja
Nein
Ja
Prüfung der
Software auf
technische
Eignung
Nein
Ablehnung
Software
technisch
geeignet?
Ja
Benachrichtigung
des Antragstellers
Genehmigung
Einleitung des
Beschaffungsprozesses
Abbildung 4: Beispiel für einen Prozess zur Software-Auswahl
4 Struktur einer zukünftigen IT-Landschaft
4.2.3
Seite 24
Netzinfrastruktur
Bereits im Technologieplan 2005 wurde formuliert, dass die Netzinfrastruktur der Schulen – sowohl die Außenanbindung als auch die schulinterne Vernetzung – verbessert werden soll. Die
Umsetzung der geplanten Maßnahmen ließ sich im Rahmen der Bestandsaufnahme nicht nachvollziehen. Im Hinblick auf die weitere steigenden Anforderungen an Vernetzung und Bandbreiten, zum Beispiel durch Online-Mediendistribution durch das Land Hessen und die Medienzentren
und Schulinformationssysteme, ist ein Ausbau der schulinternen Netzinfrastruktur und der Anbindung der Schulen an das Internet unbedingt erforderlich. Insbesondere muss ein einheitlicher
Mindeststandard in allen Schulen erreicht werden. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen zu
treffen:
ƒ
Definition von Standards für die Anbindung der pädagogischen Schulnetze,
ƒ
Vernetzung aller Schulgebäude und Räume (standardmäßig über Kabelverbindungen, wo
erforderlich und durch die Schule gewünscht auch über Funknetze),
ƒ
Bereitstellung von zentralen Diensten (Internet, E-Mail-Postfächer für alle Lehrkräfte und
Schülerinnen und Schüler, Lernplattformen, etc.) durch den Schulträger und Gewährleistung des zentralen Netzbetriebs durch Management des Intranets,
ƒ
zentrale Distribution von Software und Medien,
ƒ
Etablierung eines IT-Sicherheitsmanagements unter Berücksichtigung aktueller Datenschutzanforderungen.
Die Aufwände für die Schulvernetzung hängen sehr von den individuellen Gegebenheiten (zum
Beispiel einer ausreichend dimensionierte Elektroinstallation, der Raumsituation, etc.) und den
jeweiligen pädagogischen Anforderungen der Schulen ab. Es sollte daher vor dem weiteren Netzausbau eine individuelle Betrachtung der einzelnen Schulen erfolgen, um den Aufwand genau
abschätzen zu können.
4.3 Organisation des IT-Managements
Im Rahmen der Bestandsaufnahme hat sich gezeigt, dass in erheblichem Umfang organisatorische Rahmenbedingungen zu schaffen sind. Im Folgenden werden zwei Bereiche adressiert, wie
zukünftig einerseits das IT-Management durch den Schulträger und andererseits die Planungund Weiterentwicklung des IT-Einsatzes der Schulen im Landkreis Gießen gestaltet werden können.
Die Anforderungen sollten in jedem Fall in klaren Servicevereinbarungen zwischen Schule, Landkreis und Dienstleister festgeschrieben werden, um die Qualität sicher zu stellen. Alle relevanten
Service-Prozesse müssen an zentralen Stellen definiert, aufeinander abgestimmt und auf ihre
Einhaltung überwacht werden.
4.3.1
Gründung eines Medienrates
Ein Medienrat dient als zentrale Koordinationsinstanz auf Schulträgerebene der Zusammenarbeit
von äußerer und innerer Schulverwaltung, Schulaufsicht, Medienzentrum, Lehrkräften (ITBeauftragten), Eltern und Schülerinnen und Schülern sowie zur Weiterentwicklung der schulischen Medienkonzepte und der Fortentwicklung des Technologieplanes des Schulträgers. Im Vergleich zur regionalen IT-Steuerungsgruppe werden im Medienrat eines Schulträgers die eher
operativen IT-Belange behandelt.
Der Medienrat fungiert somit als zentrales Gremium für die Planung und Weiterentwicklung bezüglich des IT- respektive Medieneinsatzes in schulischen Lehr- und Lernprozessen und dem notwendigen Medien- sowie Lehrangebot. Relevante Themen, die zu diskutieren und zu entscheiden
sind, sind somit beispielsweise kommunale Dienstleistungen für Schulen, strukturierte Planung
4 Struktur einer zukünftigen IT-Landschaft
Seite 25
des IT-/Medieneinsatzes in Schulen, Abstimmung von Standardisierungen und Schaffung von
transparenten Verfahren bei IT-infrastrukturellen Maßnahmen, Festlegung der inhaltlichen Ausrichtung beispielsweise eines finanzierbaren Service- und Supportkonzepts bzw. bei ITManagement, Service und Betrieb der IT-Infrastruktur, etc.
Der Landkreis Gießen hat im Juni 2009 einen Medienrat gegründet, der mit Vertreterinnen und
Vertretern des Medienzentrums M@AUS, des Landkreises Gießen sowie Schulvertreterinnen und
Schulvertretern (IT-Beauftragte) besetzt ist. Vertreterinnen und Vertreter des staatlichen Schulamtes, von IT-Dienstleistern sowie Eltern und Schülerinnen und Schülern sollen zunächst nicht aufgenommen werden. Das Gremium wird regelmäßig tagen, z. B. einmal im Schulhalbjahr, genauere Modalitäten sind hier noch abzuklären.
In einem ersten Schritt wurden durch den Medienrat Ausstattungsprofile für die HardwareAusstattung von Grund-, Förder- und Gesamtschulen definiert. Diese dienen als Grundlage der
Bedarfsplanung in Kapitel 5.
4.3.2
Zentrale Koordination im Landkreis
Die Wahrnehmung von Aufgaben des IT-Managements durch den Schulträger muss intensiviert
werden, um die Steuerung der Dienstleister und die Überwachung der Dienstleistungsqualität
sicher stellen zu können. Der Aufgabenbereich umfasst u. a.:
•
Abstimmung von Prozessen zwischen den Akteuren (Schule, Dienstleister, etc.),
•
Kontrolle der Dienstleister,
•
Planung und Organisation von Beschaffung und Roll-out,
•
Anforderungsmanagement bzgl. der Ausstattungsplanung der Schulen.
Im Rahmen dieser Tätigkeiten erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Medienrat zur Abstimmung von Strategien und der Fortschreibung von Ausstattungsplänen und -standards. Es müssen
genügend Kompetenzen vorhanden sein, um die Aufgaben operativ durchführen zu können.
Um diesen Aufgabenbereich in ausreichendem Maße wahrnehmen zu können, erscheint die
Schaffung einer koordinierenden Stelle im Landkreis unumgänglich.
Nach ersten Abschätzungen erscheinen für eine zentrale Koordination Ressourcen von mindestens
einer Stelle (1 VZÄ) erforderlich. Dies findet entsprechende Berücksichtigung in der Ausgabenplanung dieses Technologieplans.
4.3.3
Beschaffungsplanung
Medienentwicklungspläne sind in den Schulen derzeit nur in sehr unterschiedlicher Qualität vorhanden. Um eine verbindlichere Planung der Ausstattung auf Basis von pädagogischen Konzepten
ermöglichen und kontrollieren zu können, wird die schulische Medienentwicklungsplanung verbindlich. Hierfür muss ein Prozess etabliert werden, der u. a. folgende Aspekte umfasst:
•
Zentrale Definition von Anforderungen an schulische Medienkonzepte und deren Überprüfung/Rückmeldung,
•
Vereinbarung von pädagogischen Unterstützungs-/Beratungsleistungen (M@AUS Medienzentrum),
•
Dokumentation der Schulen in Bezug auf die Nutzung und den Nutzen der Medien.
Ziel soll es sein, dass eine Ausstattung der Schulen im Rahmen von vorgegebenen MindestStandards nur noch auf Basis von schulischen Medienentwicklungsplänen erfolgt.
4 Struktur einer zukünftigen IT-Landschaft
Seite 26
Die Überwachung des Prozesses ist Aufgabe der koordinierenden Stelle in Abstimmung mit dem
Medienrat und dem Medienzentrum, durch die der Prozess der Medienentwicklungsplanung
maßgeblich begleitet und bewertet wird. Eine Beschaffung soll ab sofort nur noch nach zentraler
Abstimmung erfolgen.
4.3.4 Unterstützung der Schulen
Wie in der Bestandsaufnahme festgestellt wurde, ist die Unterstützung der Schulen im Landkreis
Gießen derzeit unzureichend. Beratungsangebote und Support werden überwiegend durch das
M@AUS-Medienzentrum wahrgenommen, welches personell für die Betreuung aller Schulen des
Landkreises nicht ausgestattet ist. Es sind daher Rahmenbedingungen herzustellen, um den Schulen eine ausreichende und effiziente technische und pädagogische Unterstützung zukommen zu
lassen.
Hierzu ist die Schaffung zentraler und verbindlicher Serviceprozesse und Supportstrukturen erforderlich, wozu das bestehende System reorganisiert werden sollte. Ziel muss sein, den Schulen ein
zentrales Supportsystem anzubieten. Damit die Schulen entsprechend ihrer Anforderungen Support in Anspruch nehmen können, sollte allen Schulen ein dediziertes Budget in noch zu definierender Höhe bereitgestellt werden, das sie eigenverantwortlich für Service und Support verwenden können. Hierbei können sie zwischen zwei Optionen wählen:
a) Abgabe des Schulbudgets zur Nutzung eines zentral angebotenen Supportkonzeptes,
b) Organisation des Supports in eigener Verantwortung der Schule (über Firmen, Studenten,
usw.), wobei dem Landkreis nachgewiesen werden muss, dass die Mittel entsprechend
verwendet werden (Zweckgebundenheit), um die Qualität des Supports sicher zu stellen.
Hierfür müssen noch zu definierende Mindeststandards eingehalten werden
Nur ein zentrales Unterstützungssystem für alle Schulen ermöglicht jedoch die Bereitstellung eines effizienten und qualitativ hochwertigen Supports. Die Aufgabenteilung für ein derartiges zentrales System könnte wie folgt aussehen:
ƒ
Technischer Support durch einen technischen Dienstleister (extern oder intern, z. B. EDVAbteilung),
ƒ
Pädagogische Beratung/Support durch das Medienzentrum,
ƒ
Inhaltliche Betreuung der Systeme vor Ort durch benannte Ansprechpartner der Schulen,
ƒ
Koordination und Steuerung durch den Landkreis, Strategieentwicklung durch den Medienrat.
Bis zur Abstimmung der dringend erforderlichen Reorganisation der Unterstützungssystem im
Landkreis Gießen ist in jedem Fall der derzeitige Support durch M@AUS weiter zu gewährleisten,
um sicher zu stellen, dass Schulen weiterhin Unterstützung erhalten.
5 Bedarfsplanung
Seite 27
5 Bedarfsplanung
Auf Grundlage der im Rahmen der Bestandsaufnahme erhobenen aktuellen Ausstattungssituation
der Schulen und der abgestimmten Ausstattungsszenarien erfolgte die Aufstellung der Bedarfsplanung für die Jahre 2010 bis 2014. Diese wird in den nächsten Abschnitten dargestellt.
Zunächst wird in Abschnitt 5.1 eine Abgrenzung des Umfangs und der Betrachtung der Bedarfsplanung vorgenommen. In Abschnitt 5.2 wird anschließend das Mengengerüst vorgestellt, auf
dessen Basis die Planungen erstellt wurden. Im folgenden Abschnitt 5.3 wird ein gemeinsam mit
dem Medienrat erarbeitetes idealtypisches Ausstattungsszenario vorgestellt. Aus diesem Szenario
wird anschließend in Abschnitt 5.4 das angepasste Ausstattungsprofil abgeleitet, das für die Schulen im Rahmen dieses Technologieplans umgesetzt werden soll.
Hierbei ist zu beachten, dass die beschriebenen Szenarien die Endausbaustufe der IT-Infrastruktur
in 2014 beschreiben, zu der im Rahmen des Technologieplans sukzessive hingesteuert werden
sollte.
5.1 Umfang und Abgrenzung der Betrachtung
Die Bedarfsplanung erfolgte unter folgenden Prämissen:
ƒ
Die Betrachtung erfolgt für Grund-, Förder- und Gesamtschulen des Landkreises
Gießen. Die Anforderungen der Berufsbildenden Schule sind so spezifisch, dass eine individuelle Planung erforderlich ist, die nicht Teil des Technologieplanes ist. Dies ist bei der
Investitionsplanung zu berücksichtigen.
ƒ
Es werden ausschließlich PCs im pädagogischen Bereich der Schulen betrachtet. Verwaltungs-PCs müssen gesondert kalkuliert werden, da diese unabhängig von der pädagogischen Nutzung zu sehen sind. PCs in Büchereien wurden in die Betrachtung einbezogen, da deren Zuordnung zu pädagogischem Bereich / Schulverwaltungen nicht eindeutig
zu treffen ist.
Die Kalkulation der Mengengerüste erfolgte auf Basis von schulstufenspezifischen Ausstattungsprofilen, die im Rahmen des Medienrates von Vertreterinnen und Vertretern des Landkreises, des
M@AUS-Zentrums sowie aus Schulen erarbeitet und als Basis für die Planung abgestimmt wurden.
Bei der Beschaffungsplanung wurden die notwendigen Ersatzbeschaffungen auf Basis der Ergebnisse der Bestandsaufnahme berechnet und um das kalkulierte Mengengerüst ergänzt.
Aufgrund der Abgrenzungen bei der Bestandsaufnahme fand die Bedarfsplanung in Teilbereichen
unterschiedlich detailliert statt. Art und Umfang der Betrachtung sind der folgenden Tabelle zu
entnehmen.
5 Bedarfsplanung
Seite 28
Bedarfsplanung
2010-2014
Ausgabenkalkulation
2010-2014
Hardware und Peripherie
Detailliertes Mengengerüst auf Basis
von Ausstattungsprofilen und Ergebnissen der Bestandsaufnahme
Investitionsplanung auf Basis des
Mengengerüstes
Vernetzung
Keine detaillierte Bedarfsplanung
(Anforderungen / Informationen nicht
verfügbar)
Pauschaler Ansatz für Netzausbau,
Software
Keine Betrachtung
Keine Betrachtung
Planungszeitraum
Personal, Service &
Abschätzung des notwendigen PersoSupport
nals für technischen Support
Tabelle 8: Umfang und Abgrenzung der Bedarfsplanung
Abschätzung der Personalkosten für
Koordination und technischen Support
5.2 Basisdaten
Als Mengengerüst für die Bedarfsplanung wurden alle Grund-, Förder- und Gesamtschulen des
Landkreises Gießen mit ihrer aktuellen räumlichen Situation zu Grunde gelegt (siehe Anhang
A.10). Es erfolgte jedoch keine individuelle Betrachtung der einzelnen Schulen. Stattdessen wurde
die Berechnung anhand von Durchschnittswerten jeder Schulform durchgeführt.
In den letzten Jahren waren die Schülerzahlen im Landkreis Gießen an Grund- und Gesamtschu18
len rückläufig (siehe Anhang A.2). Aufgrund der demographischen Entwicklung ist auch weiterhin mit sinkenden Schülerzahlen zu rechnen. Da keine konkreten Schulschließungen geplant sind,
wird sich daher das Ausstattungsverhältnis in den nächsten Jahren weiter verbessern.
Für die Kalkulation (siehe Tabelle 9) werden die Daten aus der Bestandsaufnahme zu Grunde
gelegt. Für die genaue Berechnung wird auf Anhang B.1 verwiesen.
Schu- Schüler- Lehrlen
Innen
kräfte
Grundschulen
40
6.631
546
Förderschulen
5
698
237
Gesamtschulen
10
9.347
564
Gesamt
55
16.676
1.347
Tabelle 9: Mengengerüst: Schulen und Räumen
Schulform
EDVRäume
40
5
20
65
Klassenräume
582
34
315
931
naturw.
Fachr.
11
1
38
50
Büchereien
40
5
10
55
Lehrerzimmer
40
5
10
55
5.3 Idealtypisches Ausstattungsprofil
19
Im Rahmen eines Workshops des Medienrates gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des
Landkreises, des M@AUS-Zentrums sowie aus jeder Schulstufe wurde ein Ausstattungsprofil erarbeitet, das eine „ideale Grundausstattung“ als Basis für alle Schulen darstellt. Betrachtet wurde
dabei die hardwaremäßige Ausstattung aus funktionaler Sicht, d. h. es wurde bewusst auf die
Definition von konkreten Systemparametern (z. B. Prozessor, Speicher) verzichtet, da dies aufgrund der laufenden technischen Weiterentwicklung für die Ausstattungsplanung irrelevant ist.
18
für Förderschulen wurden durch den Landkreis Gießen keine Daten bereitgestellt
19
Workshop mit dem Medienrat am 9. Juli 2009 in Launsbach, siehe entsprechendes Protokoll
5 Bedarfsplanung
Seite 29
Das beschriebene idealtypische Ausstattungsprofil wurde von den Beteiligten als Zielszenario
definiert, anhand dessen die Ableitung einer Ausstattungsstrategie für den Landkreis Gießen erfolgen soll. Die tatsächliche Ausstattung der Schulen soll bedarfsorientiert individuell auf Basis der
jeweiligen Medienkonzepte erfolgen (siehe Abschnitt 4.3.3). Das Profil ist daher nicht als bindender Standard zu verstehen!
Unterschieden wurde zwischen Grund-/Förderschulen und Gesamtschulen, da teilweise aus fachlicher Sicht unterschiedliche Anforderungen an die IT-Ausstattung bestehen.
Für eine Integration der neuen Medien in den alltäglichen Unterricht reicht es nicht aus, den Unterricht in einen EDV-Fachraum zu verlegen. Daher werden verstärkt nicht nur EDV-Fachräume,
sondern auch Klassenräume, Büchereien sowie naturwissenschaftliche und andere Fachräume
mit Rechnern ausgestattet. Lehrkräfte benötigen zudem ausreichende Möglichkeiten zur Unterrichtsvor- und Nachbereitung, so dass auch in den Lehrerzimmern Rechner zur Verfügung stehen
müssen. Zu einer sinnvollen IT-Ausstattung gehören auch die erforderlichen Peripheriegeräte.
Der EDV-Fachraum einer Schule ist nach wie vor eine wichtige Möglichkeit für die Lehrkräfte, mit
allen Schülerinnen und Schülern gleichzeitig am PC zu arbeiten. Ideal ist hier, für jede Schülerin
und jeden Schüler einen eigenen Rechner bereitzustellen, zumindest sollen sich nicht mehr als
zwei Schülerinnen und Schüler ein Gerät teilen müssen. Dies ist aufgrund des großen Platzbedarfes nur in gesonderten Räumen möglich, die dann extra gebucht werden müssen. Sofern in
Grund- und Förderschulen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten die Einrichtung einer ausreichenden Anzahl von EDV-Räumen nicht möglich ist, können alternativ Notebook-Klassensätze zum
Einsatz kommen.
Eine bessere Integrationsmöglichkeit in den alltäglichen Unterricht bieten Medienecken in den
Klassenzimmern. Die Rechner sind hier sofort verfügbar, allerdings passen aufgrund der räumlichen Situation meist nur zwei bis vier Rechner in eine Klasse, so dass sich dieses Modell nicht für
die gleichzeitige Arbeit am Rechner mit allen Schülerinnen und Schülern anbietet. Sofern die
baulichen Gegebenheiten oder Anforderungen der Schule gegen den Einsatz von Medienecken
sprechen, können Notebook-Klassensätze oder mobile Einheiten eingesetzt werden.
Dem Platzproblem an einigen Schulen kann durch Notebook-Klassensätze begegnet werden. Sie
bieten die Möglichkeit, im Klassenzimmer mit allen Schülerinnen und Schülern gleichzeitig am PC
zu arbeiten. Ein Nachteil ist allerdings, dass die Akkus der Notebooks meist nicht einen ganzen
Schultag reichen, so dass sie zwischendurch immer wieder aufgeladen werden müssen. Diese
Pausenzeiten müssen in die Buchungsplanungen mit einbezogen werden. Zusätzlich ist ein Zugang zum Internet nur bei gleichzeitiger Nutzung von Funknetzen möglich, da nicht alle Geräte
ohne weiteres an die in einem Klassenraum verfügbaren Netzdosen angeschlossen werden können. Notebook-Klassensätze sind in der Regel genauso buchbar wie EDV-Fachräume, so dass die
Lehrkraft dies in ihre Unterrichtsplanung mit einbeziehen muss.
Mobile Einheiten bestehen aus je einem Notebook und Beamer sowie Lautsprechern und bei
Bedarf weiteren Peripheriegeräten. Sie ermöglichen es, unabhängig von den räumlichen Gegebenheiten den PC in jedem Klassenraum in den alltäglichen Unterricht einzubinden, um beispielsweise Präsentationen durchzuführen.
Gleichzeitig werden Rechner für Recherchen und die Nutzung von Simulationssoftware in den
naturwissenschaftlichen Fachräumen immer wichtiger, so dass auch hier Rechner in den Fachräumen vorhanden sein sollten. Daneben sind für die Verwaltung der Lernmittel Rechner in den
Büchereien der Schulen erforderlich. Weitere Räume sollten je nach Bedarf der Schulen ebenfalls
mit Rechnern ausgestattet werden.
Für die Vorbereitung der Lehrkräfte auf den Unterricht ist es zudem besonders wichtig, ihnen
einen Zugang zu Rechnern und Druckern im Lehrerzimmer zu ermöglichen. Dabei sollte nicht
einfach nur ein Rechner für alle Lehrkräfte im Lehrerzimmer vorhanden sein, es gilt vielmehr auch
hier eine sinnvolle Relation zwischen der Anzahl der Lehrkräfte und der Anzahl der Rechner zu
schaffen.
5 Bedarfsplanung
Seite 30
Darüber hinaus wird an jeder Schule mindestens ein Server benötigt, um darüber Dienste wie
beispielsweise eine zentrale Nutzer- und Rechteverwaltung sowie eine zentrale Datenspeicherung
und Mediendistribution bereitzustellen. Um diese zentralen Dienste nutzen zu können, ist eine
vollständige Vernetzung erforderlich. Diese soll an allen Schulen kabelgebunden realisiert werden, sofern die baulichen Gegebenheiten oder Anforderungen von Schulen dies jedoch erforderlich machen, kann auch auf WLAN zurückgegriffen werden. Neben der schulinternen Vernetzung
sollten alle Schulen über Breitbandverbindungen an das Internet verfügen.
Das Ausstattungsprofil wurde wie folgt definiert:
EDV-Fachräume
Grund- und Förderschulen:
ƒ 1 EDV-Fachraum pro Schule
ƒ Weitere Räume nach Bedarf
ƒ Alternativ bei Bedarf: Notebook-Klassensätze
Rechner:
ƒ optimal: 1 PC pro Schüler + 1 Ersatzgerät
ƒ minimal: 1 PC pro 2 Schüler
ƒ 19 Zoll TFT-Monitore
Kalkulationsbasis:
ƒ Grund- und Förderschulen: 21 Clients pro
EDV-Fachraum
ƒ Gesamtschulen: 26 Clients pro EDV-Fachraum
Gesamtschulen:
ƒ 2 Räume, mehr Räume nach Bedarf
ƒ pro 500 Schüler 25 PC-Arbeitsplätze
Peripheriegeräte:
ƒ 1 Beamer
ƒ Alternativ nach Anforderung: interaktives Whiteboard
ƒ 1 netzwerkfähiger Laserdrucker (s/w)
ƒ 1 Scanner
ƒ 1 Kopfhörer pro Schüler-PC
ƒ Lautsprecher für Lehrer-PC
ƒ 1 DVD-Brenner
ƒ 1 externe Festplatte
ƒ 1 Kartenleser
Medienecken:
ƒ Vision: „eine Medienecke in jedem Klassenraum“
ƒ Alternativ (Erfordernis aufgrund räumlicher Gegebenheiten, Anforderung der Schule, o. ä.): ausreichende Anzahl mobiler Notebook-Beamer-Einheiten (z.B. 2 mobile Einheiten pro Etage)
Grund- und Förderschulen:
Gesamtschulen:
ƒ 1 Medienecke pro Klassenraum (ggf. an einem ƒ 1 Medienecke pro Klassenraum
extra Standort)
ƒ Alternativ: mobile Einheiten, NotebookKlassensätze
Rechner:
ƒ 2 PCs (ggf. bis zu 4 PCs)
Peripheriegeräte:
ƒ 1 netzwerkfähiger Laserdrucker (s/w)
ƒ Alternativ nach Bedarf: z. B. nur 1 netzwerkfähiger Laserdrucker pro Etage, o. ä.
Notebook-Klassensätze / mobile Einheiten:
Notebook-Klassensätze:
ƒ sollen auf Anforderung der Schule (entsprechend Medienentwicklungsplan) als Alternative zu EDVFachräumen bzw. Medienecken bereitgestellt werden
ƒ Ausstattung: mindestens 1 Notebook pro 2 Schüler („halbe Klassenstärke“), zusätzlich 1 LehrerNotebook, ergibt 10+1 Notebooks pro Notebook-Klassensatz (Zahl ist so abgestimmt und wird als ausreichend angesehen, auch wenn eine halbe Klassenstärke laut Profil 13 + 1 Notebook sind, siehe oben)
Mobile Einheiten:
ƒ Bestehend aus Wagen, Koffer, o. a. mit 1 Notebook, 1 Beamer, 1 Satz Lautsprecher
ƒ Grund- und Förderschulen: 1 mobile Einheit pro Schule
ƒ Gesamtschulen: 2 mobile Einheiten pro Schule
5 Bedarfsplanung
Seite 31
(Naturwissenschaftliche) Fachräume:
Grund- und Förderschulen:
ƒ Keine fest installierte IT-Ausstattung (stattdessen mobile Notebook-Beamer-Einheit, mindestens 1 pro Schule)
Rechner:
ƒ 1 PC je Fachraum
Lehrerzimmer
Weitere Räume:
ƒ
Gesamtschulen:
Ausstattung aller naturwissenschaftlichen Fachräume
Peripherie:
ƒ 1 Beamer
ƒ Zugang zu 1 Drucker (auf Etage, o. ä.)
ƒ optional: 1 interaktives Whiteboard
ƒ Weitere Spezialperipherie (z. B. Experimentierkamera)
ƒ 1 PC pro 8 Lehrkräfte
ƒ 1 Laserdrucker (s/w)
Weitere Räume sollen nach speziellen Anforderungen der Schulen ausgestattet werden, z. B. aufgrund
von speziellen Angeboten der Schule
ƒ 1 Server pro Schule, mehr nach Bedarf
ƒ Perspektivisch muss jede Schule einen Medienserver bereithalten
Grund- und Förderschulen:
ƒ 1 PC bei Bedarf mit Drucker
Gesamtschulen:
ƒ Mindestens 1 PC mit Drucker
ƒ
weitere Spezial-Peripherie (z. B. BarcodeScanner)
Server:
Bücherei zur Lehrmittelverwaltung:
Vernetzung:
ƒ Breitbandanbindung aller Schulen an das Internet
ƒ Netzanbindung für alle PCs per Verkabelung
ƒ WLAN nach technischer Prüfung entsprechend baulicher Gegebenheiten/schulischer Anforderungen
Tabelle 10: Idealtypisches Ausstattungsprofil für Schulen des Landkreises Gießen
Auf Grundlage dieses Ausstattungsszenarios und der im vorherigen Abschnitt definierten Basisdaten ergäbe sich folgendes Mengengerüst (für die Berechnung siehe Anhang B.2):
Schulform
Grundschulen
Förderschulen
Gesamtschulen
Gesamt
Vergleich Ist20
Clients
2.113
208
1.269
3.590
Notebooks
40
5
130
175
Drucker
219
21
99
339
Beamer
80
10
78
168
Scanner
40
5
20
65
Server
40
5
10
55
2.308
200
422
173
66
54
Tabelle 11: Mengengerüst: Idealtypisches Ausstattungsprofil
Das Ausstattungsniveau läge mit durchschnittlich 4,4 Schülerinnen und Schülern pro Rechner
(Clients zzgl. Notebooks) sehr hoch und deutlich über dem bundesdeutschen Durchschnitt (vgl.
Abschnitt 3.1.1). Dem ifib ist kein bundesdeutscher Schulträger mit einem vergleichbaren Ausstattungsniveau bekannt.
Eine Abschätzung der bei der Umsetzung dieses Ausstattungsszenarios entstehenden Kosten kann
auf Basis der Erfahrungen anderer Kommunen erfolgen (siehe Tabelle 12). Zu Grunde gelegt werden hier bekannte Werte des Wetteraukreises, der die jährlichen Kosten für die schulische IT-
20
Lediglich die Clients umfassen ausschließlich Geräte im pädagogischen Bereich der Schulen, in den anderen Ist-Werten sind Geräte in den Schulverwaltungen enthalten.
5 Bedarfsplanung
Seite 32
21
Ausstattung in einer Total-Cost-of-Ownership-Analyse (TCO) vollständig ermittelt hat. TCO beschreibt sämtliche anfallenden Kosten einer bestimmten Infrastruktur, im Bereich IT sind dies die
Kosten für Hardware (Clients, Server, Peripherie, Ersatzteile und Upgrades, Verbrauchsmaterialien), Software (System-Software, Administrationssoftware, Lern-Software, Content), Netzwerk
(LAN, WAN, Baumaßnahmen) und Service (Personal, Outsourcing, Beratungsleistungen, Schulungen). Eine Vergleichbarkeit mit dem Wetteraukreis scheint aufgrund der ähnlichen Struktur und
Größe des Schulträgers gut gegeben (vgl. Anhang C).
Basis (Wetteraukreis)
Anteil
in %
pro PC pro
Monat
pro PC
pro Jahr
Kalkulation für Landkreis Gießen
FörderGesamtGrundschulen
schulen
schulen
€ p.a.
€ p.a.
€ p.a.
Anzahl Clients22
2.153
213
1.399
Hardware
46,5%
21,90 €
262,80 € 565.808 €
55.976 € 367.657 €
Netzwerk
19,3%
9,10 €
109,20 € 235.108 €
23.260 €
152.771 €
Software
7,0%
3,30 €
39,60 €
85.259 €
8.435 € 55.400 €
Service
27,2%
12,80 €
153,60 € 330.701 €
32.717 € 214.886 €
Gesamt
100%
47,10 €
565,20 € 1.216.876 120.388 € 790.715 €
Tabelle 12: Abschätzung der Kosten für die idealtypische Ausstattung auf Basis von TCO-Werten
Gesamtausgaben pro
Jahr
3.765
989.442 €
411.138 €
149.094 €
578.304 €
2.127.978 €
Für die Umsetzung des idealtypischen Ausstattungsszenarios müssten auf Basis der TCO-Werte
des Wetteraukreises jährlich ca. 2,1 Millionen Euro für die schulische IT-Ausstattung bereit gestellt
werden. Da von einem umfangreichen Ausbau der schulinternen Vernetzung auszugehen ist, wären in den ersten Jahren sogar deutlich höhere Investitionen zu erwarten!
5.4 Angepasstes Ausstattungsprofil
Eine kurzfristige Umsetzung der im vorherigen Abschnitt beschriebenen „Vision“ zur ITAusstattung kann zum einen aufgrund der hohen erforderlichen monetären und personellen Ressourcen sicher nicht realistisch geleistet werden. Zum anderen kann dies dem Landkreis Gießen
derzeit auch nicht empfohlen werden, da aus den Schulen noch kein derart umfassender Bedarf
kommuniziert wurde.
Auf Basis des idealtypischen Ausstattungsprofils wurde daher ein Ausstattungsszenario erarbeitet
und mit dem Landkreis Gießen abgestimmt, das die Basis für die Investitionsplanungen der
Jahre 2010 bis 2014 sein soll. Hierbei wurden folgende Prämissen zu Grunde gelegt:
ƒ
Das – zahlenmäßig bereits hohe – Niveau der Ausstattung mit PCs soll im Durchschnitt
nicht signifikant gesenkt werden.
ƒ
Generelles Ziel soll es sein, eine durchgehende Ausstattung der Schulen in Mindestqualität zu gewährleisten. Abweichende Ausstattungen (in Umfang und Art) einzelner
Schulen nach individuellen Anforderungen sollen explizit weiterhin möglich sein. Basis
hierfür muss ein Medienentwicklungsplan sein.
Das Ausstattungsprofil wurde unter diesen Prämissen in einzelnen Positionen reduziert. Besonders hervorzuheben ist hierbei die Anzahl der Medienecken, die gegenüber einer Medienecke pro
Klassenraum im idealtypischen Ausstattungsprofil auf eine Medienecke je zwei Klassenräume
begrenzt wurde.
21
vgl. Breiter, Fischer und Stolpmann (2008)
22
einschließlich Notebooks
5 Bedarfsplanung
Seite 33
Das reduzierte Ausstattungsszenario wurde wie folgt definiert:
Grund- und Förderschulen
ƒ 1 Raum pro Schule,
ƒ 20 Schüler-PCs + 1 Lehrer-PC
ƒ Beamer / interaktives Whiteboard
1 Medienecke je 3 Klassenräume
Gesamtschulen
ƒ 2 Räume / Schule,
ƒ 25 Schüler-PCs + 1 Lehrer-PC
ƒ Beamer / interaktives Whiteboard
1 Medienecke je 3 Klassenräume
Naturwissenschaftliche Fachräume
keine Ausstattung
ƒ
ƒ
Büchereien
PCs im Lehrerzimmer
Notebooks / mobile Einheiten
Keine Ausstattung
1 PC je 8 Lehrkräfte
1 mobile Einheit pro Schule (Notebook + Beamer)
EDV-Fachräume
Medienecken
1 Client pro Raum
1 Beamer pro Raum (alternativ ein interaktives Whiteboard)
1 PC pro Bücherei
1 PC je 8 Lehrkräfte
2 mobile Einheiten pro Schule
(Notebook + Beamer
ƒ 1 Drucker pro EDV-Fachraum
ƒ 1 Drucker je 6 Klassen- oder naturwissenschaftliche Fachräume
ƒ 1 Drucker pro Bücherei
ƒ 1 Drucker pro Lehrerzimmer
Scanner
1 Scanner pro EDV-Fachraum
Server
1 Server pro Schule
1 Server pro Schule
Tabelle 13: Ausstattungsprofil für die Bedarfsplanung
Drucker
Da zahlreiche Schulen bereits eine deutlich umfangreichere IT-Ausstattung haben, als in diesem
Ausstattungsprofil formuliert ist, wäre bei einer Zusatzausstattung weiterer Schulen also von
leicht niedrigeren Rechnerzahlen auszugehen.
Für eine entsprechende Ausstattung aller Schulen des Landkreises Gießen ergibt sich folgendes
Mengengerüst (für die Berechnungen wird auf Anhang B.3 verwiesen):
Schulform
Grundschulen
Förderschulen
Gesamtschulen
Gesamt
Vergleich Ist23
Clients
1.128
193
904
2.225
2.308
Note40
5
20
65
Drucker
219
21
99
339
Beamer
80
10
78
168
Scanner
40
5
20
65
200
422
173
66
White40
5
20
65
Server
40
5
10
55
44
54
Tabelle 14: Bedarfsplanung: Mengengerüst
Bei der Berechnung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
23
ƒ
Die Berechnung der Anzahl der Medienecken wurde auf der Basis der tatsächlich
vorhandenen Klassen in den Schulen anstelle der Klassen- und naturwissenschaftlichen Fachräume durchgeführt, um dem tatsächlichen aktuellen Bedarf an Rechnern
für den alltäglichen Unterrichtseinsatz näher zu kommen.
ƒ
Für die Berechnung der Drucker in Klassen- und naturwissenschaftlichen Fachräumen wurde die Zahl der Standorte zu Grunde gelegt.
Lediglich die Clients umfassen ausschließlich Geräte im pädagogischen Bereich der Schulen, in den anderen Ist-Werten sind Geräte in den Schulverwaltungen enthalten.
5 Bedarfsplanung
Seite 34
ƒ
Die Ausstattung mit mobilen Einheiten wurde auf die beiden Gerätekategorien „Beamer“ und „Notebook“ aufgeteilt und nicht separat aufgeführt.
ƒ
Die Anzahl der interaktiven Whiteboards wurde ohne Beamer berechnet. Whiteboards
sind lediglich für Räume vorgesehen, in denen bereits Beamer vorhanden sind, die
auch entsprechend in der Geräteklasse „Beamer“ berücksichtig sind.
ƒ
In die Kalkulation ist ein Notebook-Klassensatz pro Gesamtschule mit jeweils 12 Notebooks mit eingeflossen. Diese sollen den Schulen nur nach Anforderung bereitgestellt
werden.
ƒ
In den naturwissenschaftlichen Fachräumen der Gesamtschulen kann statt eines
Beamers alternativ auch ein interaktives Whiteboard zum Einsatz kommen. Die Kalkulation wurde mit Beamern durchgeführt.
Als Alternative zu den Medienecken können auf Anforderung der Schulen je nach deren Anforderungen und räumlichen Gegebenheiten auch zusätzliche mobile Einheiten beschafft werden. Die
Kalkulation erfolgte jedoch auf der Grundlage von Medienecken.
Bei einer Umsetzung des zur Bedarfsplanung abgestimmten Ausstattungsprofils würden die Schulen des Landkreises Gießen mit insgesamt 2.290 Endgeräten (2.225 Clients und 65 Notebooks)
ausgestattet. Das Ausstattungsniveau läge mit 7,3 Schülerinnen und Schülern pro PC ebenfalls
deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
Es ist die oben formulierte Prämisse zu berücksichtigen, dass die Ausstattung flexibel nach Anforderung der Schulen erfolgen muss. Beispielsweise erscheint alternativ der verstärkte Einsatz von
Notebooks in einigen Schulen (z.B. Notebook-Klassensatz statt Medienecken) sinnvoll.
6 Ausgabenplanung 2010 bis 2014
Seite 35
6 Ausgabenplanung 2010 bis 2014
In diesem Kapitel werden die notwendigen finanziellen Mittel auf Basis von abgeschätzten Investitionsvolumina kalkuliert, denen das in Abschnitt 5.4 aufgestellte Mengengerüst zu Grunde liegt.
Um einen genauen Überblick über die mit dem Technologieplan in Zusammenhang stehenden
Ausgaben zu erhalten, ist die Durchführung einer Vollkostenrechnung wichtig. Durch den Landkreis Gießen können derzeit jedoch nicht alle Ausgaben benannt werden. Es liegen zum einen nur
die Haushaltsdaten des Fachbereichs Schule, Bauen und Sport vor. Diese Daten sind zum anderen
nicht genau in Kostenarten aufzugliedern. Daher ist für diesen Technologieplan eine Kalkulation
auf Basis der bekannten Kosten vorgesehen.
Zunächst werden die Preisgrundlage und die Nutzungsdauern für die zu beschaffenden Geräte
erläutert (Abschnitt 6.1). Auf die Beschaffungsplanung der Geräte wird im Abschnitt 6.2 näher
eingegangen. Die in den Bereichen Vernetzung, Personal und IT-Support für Teilbereiche abgeschätzten Ausgaben werden in den Abschnitten 6.3, 6.4 und 6.5 erläutert. Abschließend findet
sich in Abschnitt 6.6 eine Berechnung der auf Basis der zuvor gemachten Kalkulationen anzusetzenden Gesamtausgaben.
Welche Kosten im Einzelnen in die Ausgabenplanung eingeflossen sind, kann Tabelle 15 entnommen werden.
Position
Hardware
Software
Vernetzung
Personal
Support
Berücksichtigung
Ersatz- und Neubeschaffungen für Clients und Server (Rechner einschließlich
Bildschirme), Notebooks, Drucker, Beamer, Scanner und interaktive Whiteboards auf Basis von abgestimmten Mengengerüsten
keine Berücksichtigung
pauschaler Ansatz für Netzaufbau auf Basis der Ausgaben in 2008/2009
pauschale Kalkulation von Personal für technischen Support und ITManagement
pauschale Kalkulation von Supportbudgets für Schulen auf Basis der Ausgaben
in 2008/2009
Tabelle 15: In der Ausgabenplanung berücksichtigte Positionen
Nach Absprache mit dem Landkreis Gießen werden bei der Ausgabenplanung zunächst nur die
Aufwände berücksichtigt, die (investiv und konsumtiv) für den Fachbereich Schule, Bauen und
Sport für die Haushaltsplanungen relevant sind.
Die Kosten stellen damit nicht die Gesamtkosten dar, die für den gesamten IT-Einsatz entstehen!
6.1 Preisgrundlage und Nutzungsdauern
Die Berechnung der notwendigen Investitionen erfolgte auf der Basis marktgängiger Preise. Die
notwendige Geräteleistung wurde entsprechend des definierten Ausstattungsprofils eingeschätzt.
Zur Erhöhung der Investitionssicherheit wurde teilweise eine verlängerte Garantielaufzeit kalkuliert, die dem Landkreis Gießen in Hinblick auf die geplanten Nutzungsdauern dringend empfohlen wird.
Es ergeben sich folgende Eckdaten der Geräte (wie die genauen Anforderungen an die Rechner
für Ausschreibungen notiert werden können, kann einem Beispiel in Anhang B.4 entnommen
werden):
6 Ausgabenplanung 2010 bis 2014
Gerätetyp
Client
Notebooks
Server
Drucker
Beamer
Seite 36
Ausstattung
marktgängiger PC inkl. Betriebssystem (Windows Vista), 19“ TFT, 36 Monate Garantie.
handelsübliches Notebook 15,4“, 48 Monate Garantie
kleiner Standard-Server inkl. USV
A4 s/w-Laserdrucker für den Office-Bereich mit entsprechend hohen
Druckvolumina, netzwerkfähig
XGA-Auflösung, mindestens 1.500 Lumen Helligkeit, Lebensdauer der
Lampe mindestens 2.000 Stunden
Scanner
marktüblicher A4-Arbeitsplatzscanner
Interaktives Whiteboard
Marktgängiges 64“ interaktives Whiteboard ohne Beamer
Tabelle 16: Anforderungen an Ausstattung und Leistungsumfang der Gerätetypen
Die Anforderungen an Geräte bezüglich ihres Leistungsumfangs und besonderer Funktionen können entsprechend der Anforderungen in Einzelfällen erheblich differieren, so dass zum Teil auch
signifikante Preisabweichungen zu erwarten sind. Da die Zielsetzung der Kalkulation jedoch die
IT-Ausstattung in Mindestqualität ist, wurden Einheitspreise gewählt. Die zu Grunde gelegten
Kosten sind so gewählt, dass – z. B. durch Ausschreibung und Beschaffung großer Mengen – zum
Teil deutlich günstigere Preise zu erwarten sind. Die Preise beinhalten daher einen gewissen
„Puffer“. Alle Preise sind inkl. 19 Prozent MwSt. kalkuliert.
In Anhang B.4 sind technische Anforderungen an die Client-Leistung formuliert (eine Aktualisierung zum Zeitpunkt der Beschaffung ist notwendig).
Es wird empfohlen, auf Basis der Ausstattungsanforderungen einen HW-Warenkorb zu entwickel
und zentral zu pflegen. Eine gesammelte Beschaffung (z.B. Ausschreibung als Rahmenvertrag)
erscheint zweckmäßig. Hierdurch scheint auch eine Reduzierung des erforderlichen Gesamtvolumens realistisch möglich.
Des Weiteren erfolgte die Planung unter folgenden Prämissen, die sich aus den in Kapitel 4 diskutierten Grundsatzentscheidungen für die zukünftige Hardware-Ausstattung ergeben:
ƒ
Es werden zukünftig ausschließlich Neugeräte beschafft.
ƒ
Die Geräte haben eine definierte Nutzungsdauer von 6 Jahren.
Tabelle 17 stellt die zu Grunde gelegten Werte dar:
Gerätpreis
Client
650,00 €
Notebook
750,00 €
Server
1.500,00 €
Laserdrucker
700,00 €
Beamer
1.250,00 €
Scanner
250,00 €
Interaktives Whiteboard
2.000,00 €
Tabelle 17: Werte für die Preiskalkulation
Nutzungsdauer
in Jahren
6
4
5
5
5
5
7
Verbrauch
pro Jahr
130,00 €
187,50 €
300,00 €
140,00 €
250,00 €
50,00 €
285,71 €
Die der Kalkulation zu Grund gelegten Preise sind ausschließliche ca.-Preise für die Beschaffung
(Investivmittel) und beinhalten keine Prozesskosten für Planung, Beschaffung, Installation, Rollout, etc. Die Gesamtkosten liegen über diesen Preisen, was bei der Abschätzung der Personalkosten entsprechend berücksichtigt wurde.
6 Ausgabenplanung 2010 bis 2014
Seite 37
6.2 Beschaffung und Austausch von Endgeräten
Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurde das Alter der in den Schulen im Landkreis Gießen vorhandenen Rechner anhand von definierten Prozessorklassen abgeschätzt. Auf Basis dieser Klassen
und der im vorherigen Abschnitt definierten Nutzungsdauer von fünf Jahren für Clients wird der
erforderliche Geräteaustausch wie folgt festgelegt:
Geräteklasse
Klasse 1
Austauschverfahren
(keine Geräte im Bestand der SchoolBase)
Klasse 2 (2004 bis 2006)
Austausch gemäß Nutzungsdauer erforderlich, Annahme einer gleichmäßigen
Verteilung auf die Jahre 2004-2006
Klasse 3 (2000 bis 2003) Sofortiger Austausch
Klasse 4 (1999 und
Sofortiger Austausch
Ohne Benotung
Zuordnung Klasse 2-4
Tabelle 18: Austauschzeitpunkt der Rechner der einzelnen Geräteklassen
6 Ausgabenplanung 2010 bis 2014
Seite 38
Als Mengengerüst für die notwendigen Ersatzbeschaffungen ergäbe sich damit für die Jahre 20102014 folgendes Volumen:
Geräte
Klasse 2 (2004 bis 2006)
Klasse 3 (2000 bis 2003)
Klasse 4 (1999 und älter)
Ohne Benotung
Reduktion Clients (Mengengerüst
geringer als Ist-Ausstattung)
24
Beschaffung in
2011 2012 2013 2014
465 465
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Anzahl
Anzahl bereinigt
2010
1432
1396 465
650
678 678
293
321
321
86
0
Soll: 2225
0
0
-170 -170
Clients Gesamt
2.225 1294 465 465
Notebooks
6525
16
16
16
Tabelle 19: Mengengerüst für Ersatzbeschaffungen von Rechnern in den Jahren 2010 bis 2014
0
0
0
0
16
16
Aufgrund des überalterten Rechnerbestandes sind somit kurzfristig in 2010 fast 1.700 Endgeräte zu
beschaffen. Alleine für Planung und Durchführung der Beschaffung wären sehr umfangreiche
personelle Ressourcen erforderlich, hinzu kämen sehr hohe Investitionsvolumina im nächsten
Jahr.
Die Beschaffungsplanung wird daher als Diskussionsgrundlage wie folgt angepasst:
ƒ
Geräte der Klasse 3 und älter sind unbedingt in 2010 zu ersetzen,
ƒ
Ersatzbeschaffungen für Geräte der Klasse 2 erfolgen in 2011 und 2012,
ƒ
Das reduzierte Ausstattungsniveau bei den Client-Zahlen wird ab sofort berücksichtigt.
Grundsätzlich soll die Prämisse gelten, dass nur nach Anforderung der Schulen und Überprüfung
derer Medienkonzepte beschafft wird, so dass sich diese Planung deutlich verschieben kann.
Für die Kalkulation sind des Weiteren mit Blick auf die Bestandsaufnahme folgende Aspekte zu
berücksichtigen:
ƒ
Beamer: in Gesamtschulen sind derzeit 107 Beamer vorhanden, die Planung sieht nur 78
Geräte vor, verwendet wird zunächst die Planungsgröße,
ƒ
Drucker: derzeit sind 422 Geräte vorhanden (wahrscheinlich inklusive Geräte in den
Schulverwaltungen), es wird die Planungszahl verwendet,
ƒ
Server: Verwendung der Planungszahl,
ƒ
Interaktive Whiteboards: derzeit sind 44 Geräte vorhanden, die Planung sieht 65 interaktive Whiteboards vor, es wird angenommen, dass das älteste Gerät 2005 beschafft wurde,
ab 2013 müssten Ersatzbeschaffungen für die Geräte der ersten Generation durchgeführt
werden.
24
Die Notebooks wurden in Klasse 2 abgezogen. Die Geräte ohne Benotung wurden gleichmäßig auf die
Klassen 2 bis 4 verteilt.
25
Die Beschaffung von Notebooks statt Clients kann sich in Abhängigkeit der schulischen Anforderungen
ggf. stark erhöhen (s.o.).
6 Ausgabenplanung 2010 bis 2014
6.2.1
Seite 39
Rollout-/Beschaffungsplan
Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen und Prämissen ergibt sich folgender Plan für Ersatzbeschaffungen:
Beschaffung in
Geräte
Anzahl Anzahl bereinigt 26 2010 2011 2012 2013 2014
1396
0 698 698
0
0
Klasse 2 (2004 bis 2006)
1.432
678 678
0
0
0
0
Klasse 3 (2000 bis 2003)
650
321
151
0
0
0
0
Klasse 4 (1999 und älter)
293
0
0
0
0
0
0
Ohne Benotung
86
-170
0
0
0
0
0
Geplante Zusatzbeschaffung Clients
2.532
2.225 829 698 698
0
0
Summe Clients
65
13
13
13
13
13
Notebooks
55
11
11
11
11
11
Server
339
68
68
68
68
67
Drucker
168
34
34
34
33
33
Beamer
65
13
13
13
13
13
Scanner
65
20
0
0
6
6
Whiteboards
Tabelle 20: Planung der Ersatzbeschaffungen von Rechnern und Peripheriegeräten in den Jahren 2010 bis
2014
Dass im Jahr 2014 keine Rechner beschafft werden, ergibt sich aus dem überalterten Rechnerbestand. Alle Rechnerbeschaffungen aus 2009 können als vorgezogene Beschaffungen für 2010 angesehen werden. Diese Geräte müssten dann in 2015 ersetzt werden. Darüber hinaus könnte perspektivisch ab 2014 eine Ausweitung der Ausstattung hin zum idealtypischen Ausstattungsprofil
(siehe Abschnitt 5.3) vorgenommen werden.
Für das Mengengerüst wären bei Ansatz der in Abschnitt 6.1 festgelegten Preise folgende Investitionsvolumina erforderlich:
Geräte
Clients
Notebooks
Server
Drucker
Beamer
Scanner
Whiteboards
2010
2011
2012
2013
2014
AnInvesAnInvesAnInvesAnInvesAnInveszahl
tition
zahl
tition
zahl
tition
zahl
tition
zahl
tition
829 538.850 € 698 453.700 € 698 453.700 €
0
- €
0
- €
13
9.750 €
13
9.750 €
13
9.750 €
13
9.750 €
13
9.750 €
11
68
34
13
16.500 €
47.600 €
42.500 €
3.250 €
11
68
34
13
16.500 €
47.600 €
42.500 €
3.250 €
11
68
34
13
16.500 €
47.600 €
42.500 €
3.250 €
11
68
33
13
16.500 €
47.600 €
41.250 €
3.250 €
11
67
33
13
16.500 €
46.900 €
41.250 €
3.250 €
20
40.000 €
0
- €
0
- €
6
12.000 €
6
12.000 €
Gesamt
698.450 €
573.300 €
Tabelle 21: Investitionsmittel für die Jahre 2010 bis 2014
573.300 €
130.350 €
129.650 €
Die Ausgaben für die Ersatzbeschaffung und Neuausstattung in den Jahren 2010 bis 2014 betragen
demnach insgesamt rund 2,1 Millionen. Euro.
26
Die Notebooks wurden in Klasse 2 abgezogen, die Geräte ohne Benotung wurden gleichmäßig auf die
Klassen 2 bis 4 verteilt.
6 Ausgabenplanung 2010 bis 2014
Seite 40
Von einer gymnasialen Oberstufe wurde der Wunsch geäußert, zusätzlich alle 20 Klassenräume
mit interaktiven Whiteboards auszustatten. Dies ist in die Kalkulation nicht mit eingeflossen. Es
würden dadurch Mehrkosten von 40.000 € entstehen.
6.3 Vernetzung
Wie eingangs beschrieben kann für die Vernetzung keine valide Bedarfsplanung vorgenommen
werden. Für den Ausbau der schulinternen Netzinfrastruktur wird daher zunächst eine jährliche
Pauschale in Anlehnung an die Ausgaben in den Jahren 2008/2009 (vgl. Abschnitt 3.3) angesetzt.
Wenn mobile Einheiten und Medienecken weiter ausgebaut werden ist von einem deutlich(!) höheren Vernetzungsumfang auszugehen.
Kosten p.a. 2010
2011
2012
2013
2014
Summe
Vernetzung
210.000 € 210.000 € 210.000 €
210.000 € 210.000 € 210.000 € 1.050.000 €
Tabelle 22: Kosten für Vernetzung in den Jahren 2010 bis 2014
6.4 Personal/Support
In Kapitel 4 wurden Maßnahmen zur Intensivierung des IT-Managements des Schulträgers – insbesondere auch in der Beschaffungsunterstützung – sowie zur Verbesserung der Supportsituation
diskutiert. Hierfür ist in beiden Bereichen eine entsprechende personelle Ausstattung zu schaffen.
Für den Bereich IT-Management werden pauschal zwei Stellen angesetzt:
ƒ
Koordination beim Schulträger: 60.000 € p. a.
ƒ
Unterstützung bei der Beschaffung: 40.000 € p. a.
Für den zentral bereit zu stellenden Support werden zunächst pauschale Personalkosten (ohne
Verwaltungsgemeinkosten) angesetzt. Die Kosten einer Stelle werden auf Basis der bisherigen
Ausgaben pro Stelle für technisches Personal beim M@AUS-Zentrum angesetzt.
Die Berechnung erfolgt anhand eines Schlüssels „Techniker pro PC“. Als Vergleichswert werden
Werte anderer Kommunen (in Anlehnung an den Wetteraukreis) zu Grunde gelegt, so dass pro
Techniker von 400 zu betreuenden Clients ausgegangen wird. Für einen vollumfänglichen Service
ist dieser Wert sicher noch zu gering anzusehen.
Die Anzahl der Stellen wird zunächst pauschal mit 6 (VZÄ) angesetzt.
Stellen für technischen Support
Jährliche Kosten
6
Anzahl Geräte27
2.345 Techniker (VZÄ):
40.000 €
Quote: PCs pro Techniker
400 Kosten p. a. pro
240.000 €
Techniker
5,9 Gesamt p.a.
Tabelle 23: Kosten (auf Stellenbasis) für den technischen Support
Die Personalstellen stellen sind lediglich als Kalkulationsbasis zu verstehen. Alternativ zu eigenem
Personal kann der Support (wie beschrieben) natürlich auch in anderer Form erfolgen, z.B. in
dem externe Dienstleisterbeauftragt werden. Da die Aufwände aber in jedem Fall entstehen sind
diese Mittel zwingend zu berücksichtigen.
27
Clients, Notebooks und Server gemäß Ausstattungsplanung
6 Ausgabenplanung 2010 bis 2014
Seite 41
Jährliche Ausgaben
Koordination Schulträger (1 Stelle)
60.000 €
Koordination Beschaffung (1 Stelle)
40.000 €
Technischer Support (6 Stellen)
Gesamt
Tabelle 24: Kalkulation der Personalkosten
240.000 €
340.000 €
Für die Bereiche IT-Management und Support ergeben sich somit insgesamt jährliche Personalkosten in Höhe von 340.000 Euro (siehe Tabelle 24).
Der Umfang der notwendigen personellen Ressourcen variiert sehr in Abhängigkeit der gewählten
Organisation des Supports. Durch Auslagerung von Supportaktivitäten an einen Dienstleister können ggf. personelle Ressourcen eingespart werden, die in Form von Support mit den Geräten
eingekauft werden. Die angesetzten Werte sind als Untergrenze und bieten eine Orientierung zur
Diskussion.
6.5 Supportbudget für Schulen
Wie in Kapitel 4 bereits diskutiert wurde, ist eine Ausweitung des IT-Supports für Schulen dringend erforderlich. Um die Supportsituation der Schulen zu verbessern, wurde im vorherigen Abschnitt eine Aufstockung des technischen Personals in die Ausgabenplanung einkalkuliert.
Derzeit wird Gesamtschulen neben der zentral durch M@AUS geleisteten Unterstützung ein schülerzahlbasiertes Budget für IT-Support bereitgestellt. In Absprache mit dem Landkreis Gießen
wurde vereinbart, dass als weitere Maßnahme für die Verbesserung der Supportsituation zukünftig allen Schulen ein rechnerzahlbasiertes Budget bereitgestellt werden soll. Dieses für IT dedizierte Budget soll zum Beispiel verwendet werden können für:
ƒ
Zusatzeinkauf von Support
ƒ
Verbrauchsmaterial
ƒ
Kleine (Ersatz-)Beschaffungen, etc.
Als Ansatz für die Kalkulation wird ein Betrag von 20 € pro Rechner und Jahr verwendet. Dieser
Ansatz basiert auf der Höhe der bisher schülerzahlbasierten Budgets und wurde auf die Anzahl
der Rechner umgerechnet.
Das Budget berechnet sich wie folgt:
Kalkulationsbasis
Supportbudget
Schulen Rechner € pro Rechner pro Jahr € gesamt € pro Schule
Grundschulen
40
1.208
20 €
24.160 €
604 €
Sonderschulen
5
203
20 €
4.060 €
812 €
Gesamtschulen
10
934
20 €
18.680 €
1.868 €
Gesamt
55
2.345
46.900 €
853 €
Tabelle 25: Kalkulation des Supportbudgets
Schulform
6 Ausgabenplanung 2010 bis 2014
Seite 42
6.6 Zusammenfassung der Ausgabenplanung 2010 bis 2014
Auf Basis der in Kapitel 5 durchgeführten Bedarfsplanung für die IT-Ausstattung der Schulen wurden die erforderlichen Ausgaben für die Beschaffung und den Austausch von Endgeräten (Rechner einschließlich Monitore sowie Peripheriegeräte) für die Laufzeit des Technologieplans kalkuliert. Hierfür wurden marktgängige Preis zu Grunde gelegt. Aufgrund des hohen Ausstattungsstandes der Schulen im Landkreis Gießen sind nur wenige Zusatzbeschaffungen erforderlich, der
überalterte Rechnerbestand macht jedoch eine große Zahl von Ersatzbeschaffungen in den nächsten Jahren erforderlich. Es wurde ein Mengengerüst für die Gerätebeschaffungen erstellt, das die
große Zahl an erforderlichen Ersatzbeschaffungen, die einen großen Teil der gesamten ITAusgaben ausmachen, berücksichtigt.
Die Kosten für die Vernetzung wurden auf Grundlage der bisherigen Ausgaben in den Jahren
2008/2009 des Landkreises Gießen pauschal kalkuliert.
Im Bereich Personal wurden mehrere zusätzliche Techniker für den technischen Support eingeplant, deren Zahl auf der Basis der zu unterstützenden Rechner berechnet wurde. Darüber hinaus
wurden beim Schulträger zwei neu zu schaffende Stellen für die IT-Management-Koordination
und die Koordination der Beschaffung kalkuliert.
Um den Schulen zusätzlich zur zentralen Unterstützung zu ermöglichen, kleinere Beschaffungen
(z. B. Verbrauchsmaterial) selbst durchzuführen oder zusätzlichen Support einzukaufen, wurde
ein rechnerbasiertes Supportbudget für Schulen aller Schulformen kalkuliert. Die Höhe dieses
Budgets lehnt sich an das bisherige schülerzahlbasierte Supportbudget der Gesamt- und Berufsbildenden Schulen an.
Für die Jahre 2010-2014 ergeben sich somit folgende Ausgaben:
Verwendung
2010
2011
698.450 €
573.300 €
Gerätebeschaffung
210.000 €
210.000 €
Vernetzung
100.000 €
Personal/IT-Management 100.000 €
240.000 €
240.000 €
Personal/IT-Support
46.900 €
46.900 €
Supportbudget Schulen
1.295.350 1.170.200 €
Gesamt
Tabelle 26: Kalkulation der Gesamtausgaben
2012
573.300 €
210.000 €
100.000 €
240.000 €
46.900 €
1.170.200 €
2013
2014
Summe
130.350 € 129.650 € 2.105.050 €
210.000 € 210.000 € 1.050.000 €
100.000 € 100.000 €
500.000 €
240.000 € 240.000 € 1.200.000 €
46.900 € 46.900 €
234.500 €
727.250 € 726.550 € 5.089.550 €
Es ergeben sich somit Kosten von rund 5,1 Millionen Euro in den Jahren 2010 bis 2014.
Bei diesem Wert ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um das Ergebnis einer Vollkostenrechnung handelt, sondern lediglich auf den im Haushalt für IT im Fachbereich Schule, Bauen und
Sport basiert! Eine Vollkostenabschätzung, wie sie exemplarisch für die Idealausstattung durchgeführten wurden (s. 5.3
7 Fazit und Ausblick
Seite 43
7 Fazit und Ausblick
In den 56 Schulen des Landkreises Gießen stehen knapp 2.900 PCs im pädagogischen Bereich.
Auch wenn die durchgeführte Ist-Analyse in Teilen auf unvollständigen Daten beruht, wird hieraus nicht nur der mengenmäßige Umfang deutlich, sondern auch das inzwischen sehr hohe
Durchschnittsalter der Geräte. So müssen bei einer zugrunde gelegten Nutzungsdauer von sechs
Jahren ein Großteil der Endgeräte sofort ausgetauscht werden. Betrieb und Support dieser Geräte
werden zusätzlich durch eine große Heterogenität sowohl im Bereich der Hard- als auch der
Software erschwert.
Eine IT-Infrastruktur dieser Größenordnung macht einen professionellen Betrieb unumgänglich –
die stete Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger IT-Ausstattung muss als Voraussetzung für einen
erfolgreichen Einsatz neuer Medien im Unterricht gesehen werden. Bei der Betrachtung der ITService-Prozesse werden jedoch deutliche strukturelle Defizite im Bereich des IT-Managements
sichtbar. Die Ressourcen für (technischen) Support sind bei weitem nicht ausreichend, Prozesse
nur teilweise definiert und die Schnittstellen zwischen Landkreis, Schulen und Dienstleistern sind
nicht ausreichend abgestimmt.
Die im Rahmen des Projektes entwickelten und mit dem Schulträger abgestimmten strategischen
Grundsatzentscheidungen zur zukünftigen Ausrichtung des IT-Betriebs sind ein sehr guter Ansatzpunkt für eine zukünftige Verbesserung der Situation. Dabei ist es zwingend erforderlich, die Prozesse ganzheitlich zu betrachten und alle Akteure – vor allem auch Vertreterinnen und Vertreter
aus Schulen – mit einzubeziehen. Der neu gegründete Medienrat, der mit Vertreterinnen und
Vertretern aus Schulen, des M@AUS-Medienzentrums und des Schulträgers besetzt ist und als ein
wesentliches Steuergremium fungieren soll, stellt einen sehr guten Ansatz für die Steuerung dar.
Im Fokus des Technologieplans stand jedoch primär die Kalkulation von Mengengerüsten für Ersatzbeschaffungen in den Jahren 2010 bis 2014 sowie eine Abschätzung der entstehenden Kosten.
Um ein realistisches Bild zu erhalten wurden neben den Investitionen auch zusätzliche (personelle) Aufwände für Support und IT-Management abgeschätzt, die zwingend berücksichtigt werden
müssen. Legt man die abgestimmten Ausstattungsszenarien zu Grunde sind ca. 5,1 Millionen Euro
in den Jahren 2010 bis 2014 bereit zu stellen – bedingt durch den überalterten Rechnerbestand
fällt dabei ein unverhältnismäßig hoher Anteil auf das kommende Jahr. Erfahrungswerte vergleichbarer Schulträger belegen jedoch, dass der Landkreis Gießen mit dieser Kalkulation eher an
der unteren Grenze der zu erwartenden Kosten liegt – nach Erfahrungswerten anderer Schulträger müssen insgesamt 40 bis 70 € pro PC und Monat kalkuliert werden.
Dem Landkreis Gießen ist für die weitere Ausrichtung dringend zu empfehlen, die mit dem Technologieplan begonnenen Strategien und Planungen weiter auszuarbeiten und entsprechende
Prozesse in der Praxis zu etablieren. Zusammenfassend lassen sich folgende Aspekte nennen:
ƒ
Abstimmung des Technologieplanes und dauerhafte Bereitstellung der notwendigen Mittel, um eine verlässliche Planungsgrundlage zu haben. In jedem Fall müssen die bisher
aufgewendeten Mittel erhöht werden – vor allem auch für den derzeit unzureichenden
Support.
ƒ
Fortschreibung der (technischen) Ausstattungsstandards für Endgeräte.
ƒ
Entwicklung von SW-Basispakete (Aktualisierung des derzeitigen M@aus-Images).
ƒ
Fokussierung von pädagogischen Fragestellungen und Etablierung eines Prozesses zur
Medienentwicklungsplanung als obligatorische Voraussetzung für Beschaffungsvorhaben.
ƒ
Hierbei sollte insbesondere der neu gegründete Medienrat weiter etabliert und die Rolle
des M@AUS-Medienzentrums verstärkt wieder auf pädagogische Beratungsangebote gelegt werden.
7 Fazit und Ausblick
Seite 44
ƒ
Koordination aller Beschaffungsvorhaben und Abstimmung mit den entwickelten Ausstattungsprofilen und -standards. Dies sollte ab sofort für alle durchgeführten Beschaffungen
erfolgen, wobei auch „Zusatzbeschaffungen“ durch kurzfristig vorhandene Mittel (z. B.
aus dem SIP) zu berücksichtigen sind, um die Ansätze zur Standardisierung nicht zu konterkarieren. Vor der Durchführung weiterer Ausstattungsvorhaben sollten im Einzelfall
detaillierte Ist-Analysen durchgeführt werden, um schulindividuelle Anforderungen zu
berücksichtigen.
ƒ
Fortführung von Maßnahmen zur Reorganisation des internen IT-Managements. Es bedarf
dringend der verbesserten Abstimmung und Aufgabenabgrenzung zwischen allen beteiligten Akteuren und der Definition von Service-Prozessen.
ƒ
Entwicklung einer grundsätzlichen Strategie zur zukünftigen Ausgestaltung der Supportund Dienstleisterstruktur. Gemeinsam mit der Abstimmung von Prozessen lässt sich nur
so dauerhaft eine Verbesserung von Supportqualität und -effizienz erreichen.
Diese Reorganisationsmaßnahmen müssen als Organisationsentwicklungsprozess gesehen werden, der nicht ad hoc umgesetzt werden kann, sondern sukzessive erfolgen und beim Schulträger
koordiniert werden muss. Auch kann die konkrete Ausgestaltung von Strategien und Prozessen
nicht isoliert von extern „beschlossen“ werden, sondern es kann nur Unterstützung bei der Entwicklung gegeben werden.
Mit dem vorliegenden Technologieplan als Ergebnis des gemeinsamen Projektes hat der Landkreis
jedoch ein solides Fundament für eine erfolgreiche Umsetzung der Strategien.
8 Literatur
Seite 45
8 Literatur
BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V.; Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (Hrsg.) (2009): Produktneutrale Leistungsbeschreibung Desktop-PCs. Leitfaden Version 2.0.
http://www.itk-beschaffung.de/fileadmin/itk/frei/lf_desktop_produktneutral_de_v2.pdf
Breiter, Andreas; Fischer, Arne (2009): Kurzgutachten zur wissenschaftlichen Begleitung der
Pilotierung des IT-Supports in den Schulen des Landkreises Gießen – Kurzbericht zum Projektabschluss
Breiter, Andreas; Fischer, Arne; Stolpmann, Björn Eric (2008): Planung, Analyse und
Benchmarking der Gesamtausgaben von IT-Systemlösungen für die pädagogische Nutzung neuer
Medien in Schulen. Bonn: Schulen ans Netz e.V.
Breiter, Andreas; Stolpmann, Björn Eric; Fischer, Arne (2006): IT-Service-Management - neue
Herausforderungen für kommunale Schulträger. in: Wind, M.; Krüger, D., Handbuch IT in der
Verwaltung, Berlin: Springer, S. 254-274.
Büsching, Nicole; Stolpmann, Björn Eric (2007): Softwarestandardisierung in den stadtbremischen
Schulen – Zwischenbericht zur Softwareausstattung der Schulen.
http://www.ifib.de/publikationsdateien/Zwischenbericht-_Softwareprojekt-Bremen.pdf
itSMF (2004): IT Service Management – eine Einführung basierend auf ITIL, 2.Auflage, Van Haren
Publishing.
Krützer, Beate; Probst, Christian (2006): IT-Ausstattung der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in Deutschland. Bestandsaufnahme 2006 und Entwicklung 2001 bis 2006. Bonn,
BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung). 2006.
http://www.bmbf.de/pub/it-ausstattung_der_schulen_2006.pdf
Landkreis Gießen (2005): Technologieplan 2005 für Schulen. 1. Fortschreibung für die Jahre 2006
bis 2008.
Organisation for Economic Co-operation and Development (2006): Education at a Glance, OECD
Indicators 2006. OECD-Publishing, Seite 104
Anhang A
Seite 46
Anhang A Basisdaten und Bestandsaufnahme
Anhang A.1 Basisdaten der einzelnen Schulen im Schuljahr 2008/2009
Da die Grundschule Oberkleen erst ab dem 01.08.2009 eigenständig wurde, fand sie in der Bestandsaufnahme der Ist-Situation keine Berücksichtigung. In der Bedarfsplanung wird sie berücksichtigt, so dass dort von 40 Grundschulen ausgegangen wird.
Die Gesamtschule Biebertal wurde zum Schuljahreswechsel 2009/2010 zu Gunsten der Gesamtschule Gleiberger Land aufgelöst. In der Bestandsaufnahme der Ist-Situation wird sie daher noch
aufgeführt, während in der Ausstattungsplanung von zehn Gesamtschulen ausgegangen wird.
SchulNr.
6291
3733
3755
3731
3770
3772
4141
3729
3726
4140
3766
3742
4153
3743
3744
4154
3758
4272
3767
4285
3730
4178
3724
3769
3761
3759
3763
3741
3725
3768
3764
4194
28
Name der Schule
Willy-Brandt-Schule
Burgschule (Großen-Linden)
Erich-Kästner-Schule (Lich)
Goetheschule Buseck
Goetheschule Staufenberg
Grundschule Am Edelgarten
Grundschule am Keltentor (Fellingshausen)
Grundschule Annerod
Grundschule Beuern
Grundschule Biebertal
Grundschule Hausen
Grundschule Inheiden
Grundschule Krofdorf-Gleiberg
Grundschule Langgöns
Grundschule Langsdorf
Grundschule Launsbach
Grundschule Lollar
Grundschule Reiskirchen-Ettingshausen
Grundschule Rüddingshausen
Grundschule Sonnenberg (Stangerod)
Grundschule Steinbach
Grundschule Wissmar
Hofburgschule Alten-Buseck
Kirschbergschule Reiskirchen
Limesschule (Watzenborn-Steinberg)
Lindenhofschule Mainzlar
Lückebach-Schule (Garbenteich)
Mittelpunktgrundschule Hungen
Peter-Petersen-Schule
Raben-Schule Londorf
Regenbogenschule (Pohlheim)
Salzbödetal-Schule
aktiv, Mutterschutz, Teilzeit während Elternzeit
Anzahl
Schulform SchülerInnen
BS
2.213
G
218
G
291
G
245
G
94
G
80
G
79
G
85
G
101
G
208
G
79
G
43
G
199
G
406
G
121
G
78
G
293
G
81
G
63
G
126
G
123
G
164
G
144
G
304
G
309
G
73
G
129
G
283
G
129
G
126
G
244
G
137
Anzahl
Lehrkräfte28
35
20
14
11
20
6
15
7
8
5
13
15
6
3
27
11
21
13
5
7
6
8
91
11
6
16
20
17
12
5
11
12
Anzahl
Klassen
116
10
14
13
4
4
4
4
6
11
4
2
9
20
6
4
13
5
4
7
7
8
8
13
15
4
7
13
6
7
11
7
Anhang A
SchulNr.
3735
4234
4280
3745
3727
3753
3740
3773
6062
6038
6061
6041
6025
6024
6101
6102
6093
6054
6100
4688
4686
4736
4685
4629
Seite 47
Name der Schule
Schule Am Diebsturm
Schule am Eulenturm (Allendorf)
Selma-Lagerloef-Schule
Theodor-Heuss-Schule
Waldschule Daubringen
Wiesengrundschule Leihgestern
Wilhelm-Leuschner-Schule
Willi-Ziegler-Schule (Villingen)
Adolf-Reichwein-Schule
Gesamtschule Biebertal
Gesamtschule Busecker Tal
Gesamtschule Gleiberger Land
Gesamtschule Hungen
Theo-Koch-Schule
Anne-Frank-Schule Linden
Clemens-Brentano-Europa-Schule
Dietrich-Bonhoeffer-Schule
Friedrich-Magnus-Gesamtschule
Gesamtschule Lumdatal
Anna-Freud-Schule
Gallusschule, Schule für Lernhilfe
Georg-Kerschensteiner-Schule
Lindenschule
Martin-Buber-Schule
Anzahl
Schulform SchülerInnen
G
410
G
155
G
101
G
338
G
51
G
230
G
229
G
62
IGS
712
IGS
158
IGS
964
IGS
714
IGS
1.191
IGS
1.599
KGS
888
KGS
1447
KGS
488
KGS
638
KGS
548
SO
144
SO
157
SO
193
SO
57
SO
147
Anzahl
Lehrkräfte28
16
12
8
8
10
21
24
5
60
49
42
51
64
36
31
27
119
37
48
84
109
23
9
12
Anzahl
Klassen
18
8
6
15
4
11
12
4
27
8
37
28
47
67
39
68
22
28
26
14
19
19
5
22
Grundschulen (G)
39
6.631
546
328
Förderschulen (SO)
5
698
237
79
Gesamtschulen (IGS,KGS)
11
9.347
564
397
Allgemeinbildende Schulen
55
16.676
1.347
804
Berufsbildende Schulen (BS)
1
2.213
35
116
Summe
56
18.889
1.382
920
Tabelle 27: Anzahl der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Klassen im Schuljahr 2008/200929
29
Quellen: Landkreis Gießen, M@AUS - Regionales Medienzentrum Gießen-Vogelsberg, Staatliches Schulamt Gießen-Vogelsberg, http://region.bildung.hessen.de/giessen/
Anhang A
Anhang A.2 Entwicklung der Schülerzahlen
Abbildung 5: Entwicklung der Schülerzahlen der Grundschulen
Abbildung 6: Entwicklung der Schülerzahlen der Gesamtschulen
Seite 48
Anhang A
Seite 49
Anhang A.3 Anmerkungen zur Bestandsaufnahme
Die durch M@AUS gelieferten Daten (Stand der SchoolBase per 17.07.2009) wurden um die Rückläufer aus der Befragung des Landkreises Gießen zur Aktualisierung des Bestandsverzeichnisses
vom Frühjahr 2009 aktualisiert, an der jedoch nur 17 von 56 Schulen (13 von 39 Grundschulen,
zwei von fünf Förderschulen, zwei von elf Gesamtschulen, keine berufliche Schule) teilgenommen
haben. Zudem wurde durch den Landkreis Gießen nicht deutlich genug kommuniziert, welche
Daten die Schulen genau liefern sollen, so dass sieben dieser 17 Schulen keine Angaben zu Peripheriegeräten gemacht haben.
Bei der Grundschule Steinbach, der Theodor-Heuss-Schule und der Gesamtschule Hungen wurde
zudem die ekom21-Inventarisierung vom 12.02.2009 mit einbezogen. Bei der Adolf-ReichweinSchule und der Friedrich-Magnus-Gesamtschule waren die Inventarisierungsdaten hierfür nicht
verwertbar.
Die von M@AUS gelieferten Zahlen weisen einige Additionsfehler und Inkonsistenzen auf. So weichen beispielsweise die Summen der Rechner in unterschiedlichen Dateien voneinander ab. Die
vorliegenden Daten ermöglichen zudem keine Unterteilung in pädagogisch genutzte Server und
Verwaltungsserver.
Sofern bei den Rückläufern aus den Schulen keine Server, Notebooks, Verwaltungs- und/oder
Lehrer-PCs angegeben wurden, wurde der Wert aus der SchoolBase beibehalten! Es ist davon
auszugehen, dass diese Rechner nicht alle abgeschafft, sondern vielmehr von den Schulen nicht
angegeben wurden. Sofern diese Rechner stattdessen an anderer Stelle genannt werden, z.B. bei
den Schüler-PCs, kann es im ungünstigsten Fall somit dazu kommen, dass Geräte mehrfach gezählt wurden.
Anhang A
Seite 50
Anhang A.4 Ausstattung der Schulen mit Rechnern
Schul-Nr.
6291
3733
3755
3731
3770
3772
4141
3729
3726
4140
3766
3742
4153
3743
3744
4154
3758
4272
3767
4285
3730
30
Name der Schule
Willy-Brandt-Schule
Burgschule (Großen-Linden)
Erich-Kästner-Schule (Lich)
Goetheschule Buseck
Goetheschule Staufenberg
Grundschule Am Edelgarten
Grundschule am Keltentor (Fellingshausen)
Grundschule Annerod
Grundschule Beuern
Grundschule Biebertal
Grundschule Hausen
Grundschule Inheiden
Grundschule Krofdorf-Gleiberg
Grundschule Langgöns
Grundschule Langsdorf
Grundschule Launsbach
Grundschule Lollar
Grundschule Reiskirchen-Ettingshausen
Grundschule Rüddingshausen
Grundschule Sonnenberg (Stangerod)
Grundschule Steinbach
Schulform
Schüler-PCs
Lehrer-PCs
Notebooks
Server30
PCs gesamt
(ohne Server)
BS
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
239
16
11
20
17
19
23
20
19
29
16
15
46
38
26
10
57
20
18
23
26
46
5
2
2
2
1
2
1
2
2
3
2
4
2
2
1
53
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
4
2
1
2
7
2
1
1
1
2
1
1
1
1
338
22
14
23
20
21
26
22
22
32
20
18
54
42
29
13
57
24
20
25
28
Die vorliegenden Daten ermöglichen keine Unterteilung in pädagogisch genutzte Server und Verwaltungsserver.
1
1
1
1
1
1
1
Anhang A
Schul-Nr.
4178
3724
3769
3761
3759
3763
3741
3725
3768
3764
4194
3735
4234
4280
3745
3727
3753
3740
3773
6062
6038
6061
6041
6025
6024
6101
6102
Seite 51
Name der Schule
Grundschule Wissmar
Hofburgschule Alten-Buseck
Kirschbergschule Reiskirchen
Limesschule (Watzenborn-Steinberg)
Lindenhofschule Mainzlar
Lückebach-Schule (Garbenteich)
Mittelpunktgrundschule Hungen
Peter-Petersen-Schule
Raben-Schule Londorf
Regenbogenschule (Pohlheim)
Salzbödetal-Schule
Schule Am Diebsturm
Schule am Eulenturm (Allendorf)
Selma-Lagerloef-Schule
Theodor-Heuss-Schule
Waldschule Daubringen
Wiesengrundschule Leihgestern
Wilhelm-Leuschner-Schule
Willi-Ziegler-Schule (Villingen)
Adolf-Reichwein-Schule
Gesamtschule Biebertal
Gesamtschule Busecker Tal
Gesamtschule Gleiberger Land
Gesamtschule Hungen
Theo-Koch-Schule
Anne-Frank-Schule Linden
Clemens-Brentano-Europa-Schule
Schulform
Schüler-PCs
Lehrer-PCs
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
IGS
IGS
IGS
IGS
IGS
IGS
KGS
KGS
35
10
29
21
23
27
42
20
27
41
20
26
12
63
23
25
32
46
16
57
27
100
77
44
118
73
136
1
Notebooks
Server30
1
1
1
2
1
3
1
2
1
3
1
1
1
3
5
1
2
5
15
8
18
14
11
36
18
53
1
1
1
1
1
2
1
1
1
2
1
1
1
1
1
1
10
4
5
4
20
33
6
32
2
1
1
1
1
2
1
2
2
3
4
3
2
PCs gesamt
(ohne Server)
36
11
32
22
25
30
44
21
32
43
22
28
17
69
25
28
33
52
17
82
39
123
95
75
187
97
221
Anhang A
Schul-Nr.
Seite 52
Name der Schule
Schulform
Schüler-PCs
6093
Dietrich-Bonhoeffer-Schule
KGS
58
6054
Friedrich-Magnus-Gesamtschule
KGS
72
6100
Gesamtschule Lumdatal
KGS
101
4688
Anna-Freud-Schule
SO
11
4686
Gallusschule, Schule für Lernhilfe
SO
28
4736
Georg-Kerschensteiner-Schule
SO
54
4685
Lindenschule
SO
24
4629
Martin-Buber-Schule
SO
33
Grundschulen (G)
1.007
Förderschulen (SO)
150
Gesamtschulen (IGS, KGS)
863
Allgemeinbildende Schulen
2.020
Berufsbildende Schulen (BS)
239
Gesamt
2.259
Tabelle 28: Ausstattung der einzelnen Schulen im pädagogischen Bereich mit Rechnern
Lehrer-PCs
Notebooks
Server30
PCs gesamt
(ohne Server)
7
16
7
7
2
1
4
3
68
17
203
288
46
334
6
23
5
3
1
1
2
1
44
8
148
200
53
253
4
3
7
71
111
113
21
31
56
30
37
1.119
175
1.214
2.508
338
2.846
PCs gesamt
(ohne Server)
Grundschulen
25,82
1,74
1,13
0,49
28,69
Förderschulen
30,00
3,40
1,60
0,40
35,00
Gesamtschulen
78,45
18,45
13,45
3,00
110,36
Allgemeinbildende Schulen
36,73
5,24
3,64
0,98
45,60
Berufsbildende Schulen
239,00
46,00
53,00
7,00
338,00
Gesamt
40,34
5,96
4,52
1,09
50,82
Tabelle 29: Durchschnittliche Ausstattung der Schulen im pädagogischen Bereich mit Rechnern nach Schulformen
Schulform
Schüler-PCs
Lehrer-PCs
Notebooks
Server
30
1
1
19
2
33
54
7
61
Anhang A
Seite 53
Anhang A.5 Klassifizierung der Prozessorgenerationen
Anhand des Zeitraums, in dem eine bestimmte Prozessorgeneration aktuell war, wurden vier
Klassen gebildet, denen die Rechner der Schulen zugeordnet werden können (siehe Tabelle 30).
Die Klassifizierung umfasst nur intel- und AMD-CPUs. Neuere Prozessormodelle dieser Hersteller,
die vor allem für tragbare Computer entwickelt wurden, wie beispielsweise intel Atom, werden
ebenfalls nicht berücksichtigt.
Klasse
1
Jahrgang
2006 und
neuer
Bezeichnung
intel: Core 2 Duo, Core 2 Quad, Core 2 Extreme, Core i7
AMD: Athlon 64 FX, Athlon 64 ab 3200+,
Sempron 64 ab 3200+, Athlon 64 X2, Phenom, Phenom II
2
2004 bis
2006
3
2000 bis
2003
intel: Celeron M, Celeron D, Core Solo, Core
Duo, Pentium D, Pentium Extreme Edition,
Mobile Pentium 4, Pentium 4 bis 3,8 GHz,
Pentium 4 Extreme Edition, Pentium M
AMD: Athlon 64 bis 3000+, Sempron 64 bis
3000+
intel: Celeron bis 1,5 GHz, Pentium III ab 1,0
GHz), Pentium M, Pentium 4 bis 2,0 GHz
AMD: Athlon bis 1,7 GHz, Duron bis 1,3 GHz,
Athlon XP, Sempron
4
1999 und
älter
intel: 286, 386, 486, Pentium, Pentium II,
Pentium III bis 1 GHz, Pentium M bis 866
MHz, Pentium 4 bis 866 MHz, Celeron bis
766 MHz
AMD: K5, K6, Athlon bis 1 GHz, Duron bis
900 MHz
Tabelle 30: Klassifizierung von intel- und AMD-CPUs31
Prozessortyp
AMD Athlon DualCore 3800+
AMD Athlon64 3500+
Intel Core 2 Duo 2,1
Intel Core 2 Duo E5200 2,5GHz
Intel Core 2 Duo E6750
Intel Core 2 Duo T7300
Intel Core 2 Duo T8100
AMD Athlon 64 3000+
AMD Athlon Mobile 2.6 GHz
AMD Athlon Mobile 2.8 GHz
AMD Athlon XP 1800+
31
Klasse
1
1
1
1
1
1
1
2
2
2
2
Bemerkungen
Zeitgemäße CPUs der letzten drei
Jahre. Die Prozessoren weisen
teilweise starke Leistungsunterschiede auf, da sie für unterschiedliche Schwerpunkte (hohe
Leistung oder sparsamer Verbrauch) entwickelt wurden.
CPUs sind für Office- und Internet-Anwendungen sowie Lernsoftware geeignet.
Office- und InternetAnwendungen sowie ältere Lernsoftware können teilweise noch
mit Geschwindigkeitseinbußen
ausgeführt werden.
Veraltete Technologie. Lediglich
in Einzelfällen noch Einsatz mit
veralteter Software möglich.
Austausch zwingend erforderlich.
Prozessortyp
Intel Pentium IV 1,0 GHz
Intel Pentium IV 1,2 GHz
Intel Pentium IV 1,3 GHz
Intel Pentium IV 1,6 GHz
Intel Pentium IV 1,7 GHz
Intel Pentium IV 1,7 GHz Celeron
Intel Pentium IV 1,8 GHz
Intel Pentium IV 1.0 GHz
Intel Pentium IV 2,0 GHz
Intel Pentium IV 2,0 GHz Celeron
Intel Pentium IV Celeron 1,5 GHz
Klasse
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
Quelle: M@AUS / http://media.bestofmicro.com/P/H/113669/original/table.gif /
http://www.tomshardware.com/de/benchmark-marathon-82-cpus-von-amd-und-intel,testberichte1289.html
Anhang A
Prozessortyp
AMD Athlon XP 1900+
AMD Athlon XP 2000+
AMD Athlon XP 2200+
AMD Athlon XP 2400+
AMD Athlon XP 2600+
AMD Athlon64 2,2 GHz
AMD Sempron 2200+
AMD Sempron 2400+
AMD Sempron 2600+
AMD Sempron 3500+
AMD Sempron Mobile 2800+
AMD Sempron Mobile 3000+
AMD Turion 1,60 GHz
Intel Celeron 1,7 GHz
Intel Celeron 1,7 GHz S478 128kb
Intel Celeron 1,8 GHz
Intel Celeron 1,8 GHz S478 128kb
Intel Celeron 2,0 GHz
Intel Celeron 2,4 GHz S478 128kb
Intel Celeron 2,6 GHz
Intel Celeron 2,8 GHz S478 128kb
Intel Celeron M 440 1,86 GHz
Intel Celeron Mobile 1.5 GHz
Intel Celeron Mobile 1.6 GHz
Intel Celeron Mobile 2.8 GHz
Intel Centrino 1,85 GHz
Intel Centrino Mobile 1.6 GHz
Intel Core 2 Duo 1,8 GHz
Intel Core Duo 1,66 GHz
Intel Core Duo 1,7 GHz mobile
Intel Core Duo 1,8 GHz
Intel Core Duo 2,0 GHz
Intel Core Duo 2,2 GHz
Intel Core Duo 2,4 GHz
Intel Pentium IV 2,4 GHz
Intel Pentium IV 2,4 GHz Celeron
Intel Pentium IV 2,6 GHz FSB800
Intel Pentium IV 2,66 GHz
Intel Pentium IV 2,8 GHz
Intel Pentium IV 2,8 GHz FSB800
Intel Pentium IV 3 GHz So 775 1MB Cache
Intel Pentium IV 3,06 GHz
Intel Pentium IV 3,2 GHz
Intel Pentium IV 3,2 GHz Soc 775
Intel Pentium IV 3,4 GHz
Intel Pentium IV 3E GHz 800 MHz FSB
Intel Pentium IV Celeron 3.0 GHz
Intel Pentium Mobile 1.3 GHz
Seite 54
Klasse
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
Prozessortyp
AMD Athlon 1000 MHz
AMD Athlon 550 MHz
AMD Athlon 700 MHz
AMD Athlon 800 MHz
AMD Athlon 900 MHz
AMD Duron 650 MHz
AMD Duron 750 MHz
AMD Duron 800 MHz
AMD Duron 850 MHz
AMD Duron 900 MHz
AMD K5- 100 MHz
AMD K5- 133 MHz
AMD K5- 150 MHz
AMD K6- 166 MHz
AMD K6- 200 MHz
AMD K6- 233 MHz
AMD K6- 266 MHz
AMD K6- 300 MHz
AMD K6- 350 MHz
AMD K6- 400 MHz
AMD K6- 450 MHz
AMD K6- 500 MHz
AMD K6- 600 MHz
Intel 486 133 MHz
Intel Celeron 266 MHz
Intel Celeron 300 MHz
Intel Celeron 300MHZ
Intel Celeron 333 MHz
Intel Celeron 366 MHz
Intel Celeron 400 MHz
Intel Celeron 433 MHz
Intel Celeron 466 MHz
Intel Celeron 500 MHz
Intel Celeron 566 MHz
Intel Celeron 633 MHz
Intel Celeron 650 MHz
Intel Celeron 700 MHz
Intel Celeron D 420 1,6 MHz
Intel i486
Intel i486
Intel i486 100 MHz
Intel i486 50 MHz
Intel i486 66 MHz
Intel i486 DX
Intel i486 DX2 66 MHz
Intel i486 SX
Intel Pentium
Intel Pentium 100 MHz
Klasse
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
Anhang A
Prozessortyp
Klasse
Prozessortyp
Intel Pentium Mobile 1.4 GHz
2
Intel Pentium 120 MHz
Intel Pentium Mobile 1.6 GHz
2
Intel Pentium 133 MHz
Intel Pentium Mobile 1.7 GHz
2
Intel Pentium 166 MHz
Intel Pentium Mobile 1.8 GHz
2
Intel Pentium 200 MHz
Intel Pentium Mobile 2.0 GHz
2
Intel Pentium 233 MHz
Intel Xeon 2,4GHz
2
Intel Pentium 333 MHz
Intel Xeon Quad-Core 5110 1,6 GHz
2
Intel Pentium 75 MHz
Intel Xeon Quad-Core X3210 2,13 GHz
2
Intel Pentium 90 MHz
MAC G3 450 MHz
2
Intel Pentium II 200 MHz
AMD Athlon 1100 MHz
3
Intel Pentium II 233 MHz
AMD Athlon 1200 MHz
3
Intel Pentium II 266 MHz
AMD Athlon 1300 MHz
3
Intel Pentium II 300 MHz
AMD Athlon 1333 MHz
3
Intel Pentium II 333 MHz
AMD Athlon 1466 MHz
3
Intel Pentium II 350 MHz
AMD Athlon 1500 MHz
3
Intel Pentium II 400 MHz
AMD Athlon 1700 MHz
3
Intel Pentium III 1000 MHz
AMD Athlon XP 1533 MHz
3
Intel Pentium III 450 MHz
AMD Athlon XP 1600 MHz
3
Intel Pentium III 466 MHz
AMD Athlon XP 1700+
3
Intel Pentium III 500 MHz
AMD Duron 1000 MHz
3
Intel Pentium III 550 MHz
AMD Duron 1100 MHz
3
Intel Pentium III 600 MHz
AMD Duron 1200 MHz
3
Intel Pentium III 663 MHz
AMD Duron 1300 MHz
3
Intel Pentium III 700 MHz
AMD Duron 1600 MHz
3
Intel Pentium III 800 MHz
Intel Celeron 1,1 GHz
3
Intel Pentium III 850 MHz
Intel Celeron 1,2 GHz
3
Intel Pentium III 866 MHz
Intel Celeron 800 MHz
3
Intel Pentium III 933 MHz
Intel Celeron 900 MHz
3
Intel Pentium IV 866 MHz
Intel Celeron Mobile 1.4 GHz
3
Intel Pentium MMX 150 MHz
Intel Centrino 1,1 GHZ
3
Intel Pentium Mobile 600 MHz
Intel Centrino Mobile 1.3 GHz
3
Intel Pentium Mobile 850 MHz
Intel Centrino Mobile 1.5 GHz
3
Intel Pentium Mobile 866 MHz
Tabelle 31: Prozessoren im Bestand der SchoolBase und ihre Klassifizierung
Seite 55
Klasse
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
Anhang A.6 Verteilung der Rechner auf Prozessorklassen
Schulform
Klasse 1
Klasse 2
Klasse 3
Klasse 4
(2006 und
(2004 bis
(2000 bis
(1999 und
neuer)
2006)
2003)
älter)
Grundschule
0,00%
65,52%
27,62%
6,23%
Förderschule
0,00%
71,51%
17,32%
10,06%
Gesamtschule
0,00%
49,23%
26,66%
17,55%
Allgemeinbildende Schulen
0,00%
58,19%
26,41%
11,91%
Berufliche Schule
10,23%
51,16%
23,76%
13,53%
Gesamt
1,12%
57,42%
26,12%
12,08%
Tabelle 32: Prozentuale Verteilung der Rechner auf Prozessorklassen nach Schulformen
ohne
Benotung
0,63%
1,12%
6,56%
3,49%
1,32%
3,26%
Anhang A
Seite 56
Anhang A.7 Ausstattung der Schulen mit Bildschirmen
Da in der als Quelle dienenden Datei von M@AUS bei den Rechnern auch Verwaltungsgeräte enthalten sind, wird angenommen, dass dies bei den Bildschirmen
ebenfalls der Fall ist.
SchulName der Schule
Nr.
6291
3733
3755
3731
3770
3772
4141
3729
3726
4140
3766
3742
4153
3743
3744
4154
3758
4272
3767
4285
3730
4178
Willy-Brandt-Schule
Burgschule (Großen-Linden)
Erich-Kästner-Schule (Lich)
Goetheschule Buseck
Goetheschule Staufenberg
Grundschule Am Edelgarten
Grundschule am Keltentor (Fellingshausen)
Grundschule Annerod
Grundschule Beuern
Grundschule Biebertal
Grundschule Hausen
Grundschule Inheiden
Grundschule Krofdorf-Gleiberg
Grundschule Langgöns
Grundschule Langsdorf
Grundschule Launsbach
Grundschule Lollar
Grundschule Reiskirchen-Ettingshausen
Grundschule Rüddingshausen
Grundschule Sonnenberg (Stangerod)
Grundschule Steinbach
Grundschule Wissmar
RöhrenSchul- Monitor TFT Monitor TFT Monitor TFT Monitor TFT Monitor TFT
monitore
form
14"
14"
15"
15"
17"
17"
19"
19"
21"
21"
gesamt
BS
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
5
1
1
1
1
2
2
9
5
8
3
1
1
1
1
2
1
2
98
16
25
0
15
21
24
26
21
14
15
5
43
42
19
9
25
22
17
16
2
11
55
1
74
1
2
2
56
11
12
2
2
1
2
1
15
2
4
11
1
2
5
10
2
1
2
36
1
2
10
1
20
5
183
17
30
0
15
22
24
26
21
15
15
7
45
53
19
17
33
22
18
18
4
17
TFTs
gesamt
Bildschirme gesamt
111
1
0
14
4
2
2
2
2
19
2
11
1
6
10
2
38
2
2
12
0
21
294
18
30
14
19
24
26
28
23
34
17
18
46
59
29
19
71
24
20
30
4
38
Anhang A
Seite 57
SchulName der Schule
Nr.
3724
3769
3761
3759
3763
3741
3725
3768
3764
4194
3735
4234
4280
3745
3727
3753
3740
3773
6062
6038
6061
6041
6025
6024
6101
6102
Hofburgschule Alten-Buseck
Kirschbergschule Reiskirchen
Limesschule (Watzenborn-Steinberg)
Lindenhofschule Mainzlar
Lückebach-Schule (Garbenteich)
Mittelpunktgrundschule Hungen
Peter-Petersen-Schule
Raben-Schule Londorf
Regenbogenschule (Pohlheim)
Salzbödetal-Schule
Schule Am Diebsturm
Schule am Eulenturm (Allendorf)
Selma-Lagerloef-Schule
Theodor-Heuss-Schule
Waldschule Daubringen
Wiesengrundschule Leihgestern
Wilhelm-Leuschner-Schule
Willi-Ziegler-Schule (Villingen)
Adolf-Reichwein-Schule
Gesamtschule Biebertal
Gesamtschule Busecker Tal
Gesamtschule Gleiberger Land
Gesamtschule Hungen
Theo-Koch-Schule
Anne-Frank-Schule Linden
Clemens-Brentano-Europa-Schule
RöhrenSchul- Monitor TFT Monitor TFT Monitor TFT Monitor TFT Monitor TFT
monitore
form
14"
14"
15"
15"
17"
17"
19"
19"
21"
21"
gesamt
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
IGS
IGS
IGS
IGS
IGS
IGS
KGS
KGS
2
1
3
0
8
1
1
5
1
1
10
1
1
12
5
11
35
20
5
25
27
20
28
23
9
22
13
15
21
15
30
47
15
36
33
64
61
38
70
77
69
2
2
1
1
5
18
2
17
1
18
12
3
2
54
2
8
3
5
2
2
1
4
19
6
6
2
40
4
63
1
3
9
1
3
2
2
3
1
2
2
4
60
3
2
20
36
1
2
2
2
11
37
22
5
25
28
20
28
28
12
23
13
23
22
15
30
48
15
36
36
74
62
52
73
82
72
TFTs
gesamt
Bildschirme gesamt
2
3
5
18
2
17
2
2
18
12
3
2
54
2
8
3
4
2
26
8
10
61
5
56
31
99
13
40
27
23
27
45
22
30
46
24
26
15
77
24
23
33
52
17
62
44
84
123
57
129
113
171
Anhang A
SchulName der Schule
Nr.
Seite 58
RöhrenSchul- Monitor TFT Monitor TFT Monitor TFT Monitor TFT Monitor TFT
monitore
form
14"
14"
15"
15"
17"
17"
19"
19"
21"
21"
gesamt
6093 Dietrich-Bonhoeffer-Schule
KGS
Friedrich-Magnus-Gesamtschule
6054
KGS
6100 Gesamtschule Lumdatal
KGS
4688 Anna-Freud-Schule
SO
4686 Gallusschule, Schule für Lernhilfe
SO
4736 Georg-Kerschensteiner-Schule
SO
4685 Lindenschule
SO
4629 Martin-Buber-Schule
SO
Grundschulen (G)
Förderschulen (SO)
Gesamtschulen (IGS, KGS)
Allgemeinbildende Schulen
Berufsbildende Schulen (BS)
Gesamt
Tabelle 33: Ausstattung der einzelnen Schulen mit Bildschirmen
1
1
3
1
5
6
9
0
0
9
0
9
0
0
0
0
0
0
47
12
14
73
0
73
7
0
27
34
0
34
65
61
70
11
32
65
15
27
769
150
644
1.563
98
1.661
2
4
2
1
1
2
43
3
146
192
55
247
7
0
26
33
74
107
4
5
21
3
3
11
9
261
26
159
44
56
50
2
11
0
5
16
11
27
1
0
4
5
0
5
66
65
71
12
37
71
15
27
843
162
689
1.694
183
1.877
TFTs
gesamt
Bildschirme gesamt
6
6
28
3
4
0
11
11
312
29
336
677
111
788
72
71
99
15
41
71
26
38
1.155
191
1.025
2.371
294
2.665
Anhang A
Abbildung 7: Ausstattung der Schulen mit Bildschirmen nach Schulformen
Seite 59
Anhang A
Seite 60
Anhang A.8 Ausstattung der Schulen mit Peripheriegeräten
Da in der als Quelle dienenden Datei von M@AUS bei den Rechnern auch Verwaltungsgeräte enthalten sind, wird angenommen, dass dies bei den Peripheriegeräten
ebenfalls der Fall ist.
In der als Quelle dienenden Datei von M@AUS weichen die Angaben zur Anzahl der Whiteboards in zwei Tabellen voneinander ab. Es wurde der höhere Wert zu
Grunde gelegt.
SchulName der Schule
Nr.
6291
3733
3755
3731
3770
3772
4141
3729
3726
4140
3766
3742
4153
3743
3744
4154
3758
4272
3767
4285
Willy-Brandt-Schule
Burgschule (Großen-Linden)
Erich-Kästner-Schule (Lich)
Goetheschule Buseck
Goetheschule Staufenberg
Grundschule Am Edelgarten
Grundschule am Keltentor (Fellingshausen)
Grundschule Annerod
Grundschule Beuern
Grundschule Biebertal
Grundschule Hausen
Grundschule Inheiden
Grundschule Krofdorf-Gleiberg
Grundschule Langgöns
Grundschule Langsdorf
Grundschule Launsbach
Grundschule Lollar
Grundschule Reiskirchen-Ettingshausen
Grundschule Rüddingshausen
Grundschule Sonnenberg (Stangerod)
Schulform
Laserdrucker
BS
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
35
4
3
1
8
1
2
2
2
1
4
2
6
5
3
3
12
2
3
4
Tintenstrahldrucker
Drucker
gesamt
Beamer
Scanner
interaktive
Whiteboards
9
44
4
4
2
8
2
3
2
2
2
6
3
8
10
3
3
14
3
3
5
29
2
1
2
1
2
1
1
1
2
1
1
2
2
1
1
1
2
1
2
15
1
1
1
1
1
1
1
1
2
1
2
5
2
1
0
1
1
2
2
2
1
1
1
1
0
1
Anhang A
Seite 61
SchulName der Schule
Nr.
3730
4178
3724
3769
3761
3759
3763
3741
3725
3768
3764
4194
3735
4234
4280
3745
3727
3753
3740
3773
6062
6038
6061
6041
6025
6024
6101
Grundschule Steinbach
Grundschule Wissmar
Hofburgschule Alten-Buseck
Kirschbergschule Reiskirchen
Limesschule (Watzenborn-Steinberg)
Lindenhofschule Mainzlar
Lückebach-Schule (Garbenteich)
Mittelpunktgrundschule Hungen
Peter-Petersen-Schule
Raben-Schule Londorf
Regenbogenschule (Pohlheim)
Salzbödetal-Schule
Schule Am Diebsturm
Schule am Eulenturm (Allendorf)
Selma-Lagerloef-Schule
Theodor-Heuss-Schule
Waldschule Daubringen
Wiesengrundschule Leihgestern
Wilhelm-Leuschner-Schule
Willi-Ziegler-Schule (Villingen)
Adolf-Reichwein-Schule
Gesamtschule Biebertal
Gesamtschule Busecker Tal
Gesamtschule Gleiberger Land
Gesamtschule Hungen
Theo-Koch-Schule
Anne-Frank-Schule Linden
Schulform
Laserdrucker
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
IGS
IGS
IGS
IGS
IGS
IGS
KGS
3
10
2
8
3
3
2
3
3
3
2
3
2
2
2
1
8
2
6
2
9
3
21
9
18
38
11
Tintenstrahldrucker
3
1
2
2
1
0
2
5
3
0
4
1
2
1
1
4
5
2
1
8
Drucker
gesamt
3
13
3
10
5
4
2
5
3
8
5
3
2
2
6
2
8
4
6
2
10
4
25
14
20
39
19
Beamer
Scanner
2
2
1
2
2
1
1
2
1
1
1
1
2
1
1
1
2
1
1
1
1
1
interaktive
Whiteboards
1
1
1
2
1
1
1
1
1
1
1
2
1
13
4
10
10
8
22
8
2
1
1
3
2
6
5
2
6
6
1
1
7
1
3
4
3
4
Anhang A
SchulName der Schule
Nr.
Seite 62
Schulform
Laserdrucker
6102 Clemens-Brentano-Europa-Schule
KGS
11
6093 Dietrich-Bonhoeffer-Schule
KGS
8
6054 Friedrich-Magnus-Gesamtschule
KGS
17
6100 Gesamtschule Lumdatal
KGS
10
4688 Anna-Freud-Schule
SO
2
Gallusschule,
Schule
für
Lernhilfe
4686
SO
3
4736 Georg-Kerschensteiner-Schule
SO
5
4685 Lindenschule
SO
3
4629 Martin-Buber-Schule
SO
22
Grundschulen (G)
138
Förderschulen (SO)
35
Gesamtschulen (IGS, KGS)
155
Allgemeinbildende Schulen
328
Berufsbildende Schulen (BS)
35
Gesamt
363
Tabelle 34: Ausstattung der einzelnen Schulen mit Peripheriegeräten
Tintenstrahldrucker
Drucker
gesamt
Beamer
1
1
4
7
12
9
21
17
2
9
10
4
24
183
49
190
422
44
466
12
8
5
7
5
1
4
1
2
53
13
107
173
29
202
6
5
1
2
45
14
35
94
9
103
Scanner
0
5
1
interaktive
Whiteboards
6
1
1
1
2
1
1
26
4
36
66
15
81
1
12
1
31
44
1
45
Anhang A
Seite 63
Tinteninteraktive
Drucker
Beamer
Scanner
strahlWhitegesamt
drucker
boards
Grundschulen
3,54
1,15
4,69
1,36
0,67
0,31
Förderschulen
7,00
2,80
9,80
2,60
0,80
0,20
Gesamtschulen
14,09
3,18
17,27
9,73
3,27
2,82
Allgemeinbildende Schulen
5,96
1,71
7,67
3,15
1,20
0,80
Berufsbildende Schulen
35,00
9,00
44,00
29,00
15,00
1,00
Gesamt
6,48
1,84
8,32
3,61
1,45
0,80
Tabelle 35: Durchschnittliche Ausstattung der Schulen mit Peripheriegeräten nach Schulformen
Schulform
Laserdrucker
Anhang A.9 Supportbudgets der Gesamtschulen
Schul-Nr.
6024
6025
6038
6041
6054
6061
6062
6093
6100
6101
6102
Name der Schule
Theo-Koch-Schule
Gesamtschule Hungen
Gesamtschule Biebertal
Gesamtschule Gleiberger Land
Friedrich-Magnus-Gesamtschule
Gesamtschule Busecker Tal
Adolf-Reichwein-Schule
Dietrich-Bonhoeffer-Schule
Gesamtschule Lumdatal
Anne-Frank-Schule Linden
Clemens-Brentano-Europa-Schule
Schulform
IGS
IGS
IGS
IGS
KGS
IGS
IGS
KGS
KGS
KGS
KGS
6291
Willy-Brandt-Schule
BS
Gesamt
Durchschnitt aller Schulen
Durchschnitt der Gesamtschulen
Tabelle 36: Supportbudgets der einzelnen Gesamtschulen
Anzahl SchülerInnen
1.599
1.191
158
714
638
964
712
488
548
888
1.447
2.213
Supportbudget
5.596,50 €
4.168,50 €
553,00 €
2.499,00 €
2.233,00 €
3.374,00 €
2.492,00 €
1.708,00 €
1.918,00 €
3.108,00 €
5.064,50 €
7.745,50 €
40.460,00 €
3.678,18 €
2.974,05 €
Anhang A
Seite 64
Anhang A.10 Unterrichtsräume
Die Zuordnung zu Raumtypen erfolgt über die Raumbezeichnungen, was jedoch in vielen Fällen
aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Bezeichnungen problematisch war.
Die vom Landkreis Gießen zur Verfügung gestellten Daten wurden nach Schulformen aggregiert,
sofern dies möglich war. Die Namen der Schulen wichen in vielen Fällen ab. Zudem konnten einige Schulen nicht zugeordnet werden oder wurden doppelt aufgeführt. Grund- und Förderschulen
sind teilweise kombiniert. Zudem fehlen Angaben zu jeweils drei Förder- (Lindenschule, AnnaFreud-Schule, Georg-Kerschensteiner-Schule) und Gesamtschulen (Gesamtschule Hungen, Gesamtschule Biebertal, Gesamtschule Lumdatal).
Die Daten der Berufsbildenden Schule wurden nicht ausgewertet, da für diese im Rahmen dieses
Technologieplanes keine Bedarfsplanung erfolgt.
Zur Berechnung der Durchschnittswerte wurden – wie allen Durchschnittswerten, die im Rahmen
der Bestandsaufnahme ermittelt wurden – die in der Bestandsaufnahme zu Grunde gelegten
Schulzahlen verwendet.
Raumform
Grundschulen
Anzahl DurchGesamt schnitt
567
14,54
40
1,03
46
1,18
Klassenräume
Gruppen-/Übungsräume
EDV-Fachräume
naturwissenschaftliche
11
0,28
Fachräume
sonstige Fachräume
70
1,79
Büchereien
47
1,21
Lehrerzimmer
0
0
sonstige Räume
74
1,90
Tabelle 37: Durchschnittliche Anzahl der Räume
Förderschulen
Anzahl DurchGesamt schnitt
34
6,80
5
1,00
1
0,20
Gesamtschulen
Anzahl
DurchGesamt
schnitt
346
31,45
32
2,91
18
1,64
Anzahl
Gesamt
947
77
65
1
0,20
42
3,82
54
9
1
0
4
1,80
0,20
0
0,80
80
16
0
68
7,27
1,45
0
6,18
159
64
0
146
Anhang B
Seite 65
Anhang B Bedarfsplanung
Anhang B.1 Berechnung der Raumzahlen
Die seit dem 01.08.2009 selbständige Grundschule Oberkleen wurde in der Kalkulation bereits berücksichtigt. Die Gesamtschule Biebertal, deren Fusion mit der Gesamtschule Gleiberger Land für das kommende Schuljahr vorgesehen ist, wurde im Gegenzug aus der Kalkulation herausgenommen. Die Raumzahlen wurden dafür
um Durchschnittswerte erhöht bzw. verringert.
Die Bestandsaufnahme (siehe Anhang A.10) hat durchschnittliche 1,18 EDV-Fachräume in Grundschulen, 0,2 in Förderschulen und 1,64 in Gesamtschulen ergeben.
Abweichend hiervon wird in Absprache mit dem Landkreis Gießen für die Bedarfsplanung von jeweils einem EDV-Fachraum je Grund- und Förderschule sowie zwei
EDV-Fachräumen pro Gesamtschule ausgegangen.
Die durchschnittliche Anzahl der naturwissenschaftlichen Fachräume wurde nicht auf die Anzahl der Schulen hochgerechnet; es werden lediglich die bereits vorhandenen Räume beibehalten, da nicht alle Schulen über entsprechende Räume verfügen (bereinigt um den Durchschnittswert der Gesamtschulen für die fusionierende
Gesamtschule Biebertal).
Die vom Landkreis Gießen zur Verfügung gestellte Raumaufstellung sah durchschnittliche 1,21 Büchereien in Grundschulen, 0,2 in Förderschulen und 1,45 in Gesamtschulen vor. Diese Räume werden zum Teil jedoch vermutlich anders genutzt. Es wurde daher in Absprache mit dem Landkreis Gießen eine Bücherei pro Schule
kalkuliert.
Aus der Raumaufstellung des Landkreises Gießen konnten Lehrerzimmer nicht explizit ermittelt werden. Es wurde daher für die Kalkulation in Absprache mit dem
Landkreis Gießen von einem Lehrerzimmer pro Schule ausgegangen. Da die Ausstattung mit Lehrer-PCs sich nicht an der Anzahl der Lehrerzimmer, sondern der
Anzahl der Lehrkräfte orientiert, ist dies unproblematisch.
Anhang B
Schulform
Seite 66
Schulen
EDV-Fachräume
Klassenräume
pro Schule Gesamt pro Schule
Grundschulen
40
1
40
14,54
Förderschulen
5
1
5
6,80
Gesamtschulen
10
2
20
31,45
Tabelle 38: Berechnung der Raumzahlen nach Schulform
Gesamt
582
34
315
naturwissenschaftliche
Fachräume
pro Schule
11
1
3832
Büchereien
Gesamt
11
1
38
pro Schule
1
1
1
Lehrerzimmer
Gesamt
40
5
10
pro Schule
1
1
1
Gesamt
40
5
10
Anhang B.2 Berechnung des idealtypischen Mengengerüstes
EDV-Fachräume
Schulform
Clients
pro
Clients
Clients
gesamt
gesamt
Grundschulen
840
2
1.164
Förderschulen
105
2
68
Gesamtschulen
520
2
630
Gesamt
1.465
1.862
Tabelle 39: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Clients
32
Clients pro
Raum
21
21
26
Klassenräume
Abzug des Durchschnittswertes für die Gesamtschule Biebertal.
naturwissen. Fachräume
Clients pro
Raum
0
0
1
Clients
gesamt
0
0
38
38
Büchereien
Clients pro
Raum
1
1
1
Clients
gesamt
40
5
10
55
Lehrerzimmer
Lehrer/
Client
8
8
8
Clients
gesamt
69
30
71
170
Summe Clients
pro Schulform
2.113
208
1.269
3.590
Anhang B
Seite 67
Schulform
Anzahl Lehrkräfte
Lehrkräfte pro Client
Anzahl Clients
Grundschulen
8
69
546
Förderschulen
8
30
237
Gesamtschulen
8
71
564
Gesamt
8
170
1.347
Tabelle 40: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation der Clients in Lehrerzimmern
In der Kalkulation ist ein Notebook-Klassensatz pro Gesamtschule enthalten.
NotebookNotebooks
Sätze gesamt
pro Satz
Grundschulen
0
0
Förderschulen
0
0
Gesamtschulen
10
11
Gesamt
10
Tabelle 41: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Notebooks33
Schulform
33
Notebook-Sätze
pro Schule
0
0
1
Anzahl
Notebooks
0
0
110
110
mobile Einheiten
pro Schule
1
1
2
mobile Einheiten
gesamt
40
5
20
65
Anzahl
Note40
5
20
65
Summe Notebooks
pro Schulform
40
5
130
175
Notebook-Klassensätze werden nur nach Anforderung der Schulen beschafft. Für die Bedarfsplanung wurde 1 Klassensatz pro Gesamtschule angenommen, wobei ein Klassensatz
aus 11 Notebooks besteht.
Anhang B
Seite 68
EDV-Fachräume
Schulform
Klassenräume und
naturw. Fachräume34
Räume je
Drucker
gesamt
Drucker
Grundschulen
40
6
Förderschulen
5
6
Gesamtschulen
20
6
Gesamt
65
Tabelle 42: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Drucker
Drucker pro
Raum
1
1
1
EDV-Fachräume
Schulform
Mobile Einheiten
Beamer
Mobile
gesamt
Einheiten
Grundschulen
40
1
Förderschulen
5
1
Gesamtschulen
20
2
Gesamt
65
Tabelle 43: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Beamer
34
Beamer pro
Raum
1
1
1
Drucker
gesamt
99
6
59
164
Beamer
gesamt
40
5
20
65
Büchereien
Räume je
Drucker
1
1
1
Drucker
gesamt
40
5
10
55
naturwissenschaftliche
Fachräume
Beamer pro
Raum
0
0
1
Beamer
gesamt
0
0
38
38
Lehrerzimmer
Räume je
Drucker
1
1
1
Drucker
gesamt
40
5
10
55
Summe Drucker
pro Schulform
219
21
99
339
Summe Beamer
pro Schulform
80
10
78
168
Das Ausstattungsprofil sieht eine Berechnung nach Etagen vor. Die hierfür erforderlichen Daten liegen nicht vor. Daher wird mit 1 Drucker je 6 Klassen- oder naturwissenschaftliche
Fachräume kalkuliert.
Anhang B
Seite 69
EDV-Fachräume
Scanner pro Raum
Summe Scanner pro Schulform
Grundschulen
1
40
Förderschulen
1
5
Gesamtschulen
1
20
Gesamt
65
Tabelle 44: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Scanner
Schulform
Schulform
Server pro Schule
Summe Server pro Schulform
Grundschulen
1
40
Förderschulen
1
5
Gesamtschulen
1
10
Gesamt
55
Tabelle 45: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Server
Schulform
Clients
Notebooks
Grundschulen
2.113
40
Förderschulen
208
5
Gesamtschulen
1.269
240
Summe
3.590
285
Tabelle 46: Idealtypisches Mengengerüst: Zusammenfassung
Drucker
219
21
99
339
Beamer
80
10
78
168
Scanner
40
5
20
65
Server
40
5
10
55
Anhang B
Seite 70
Anhang B.3 Berechnung des Mengengerüstes für das abgestimmte Ausstattungsprofil
EDV-Fachräume
Schulform
Clients pro
Raum
Clients
gesamt
Medienecken Klassengesamt
Klassen
Clients ges.
NotebookSätze gesamt
0
0
10
0
0
38
38
Anzahl
Mobile Einheiten
Notebooks
pro Schule
Grundschulen
0
1
Förderschulen
0
1
Gesamtschulen
120
2
Gesamt
120
Tabelle 48: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Notebooks
Notebook-Sätze
pro Schule
0
0
1
Notebooks
pro Satz
0
0
12
Lehrerzimmer
Clients/Rau
Clients ges. Clients/Raum Clients ges.
m
Grundschulen
21
840
165
329
0
Förderschulen
21
105
40
79
0
Gesamtschulen
26
520
198
396
1
Gesamt
1.465
804
Tabelle 47: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Clients
Schulform
Büchereien
naturw. Fachräume
1
1
1
Mobile Einheiten
gesamt
40
5
20
65
Lehrer/Client
Clients ges.
Summe
Clients pro
Schulform
8
8
8
69
30
71
170
1.278
219
1.035
2.532
40
5
10
55
Anzahl
Notebooks
40
5
20
65
Summe Notebooks
pro Schulform
40
5
140
185
Anhang B
Seite 71
EDV-Fachräume
Klassenräume und
naturw. Fachräume
Büchereien
Lehrerzimmer
Schulform
Drucker pro
Raum
Drucker
gesamt
Räume je
Drucker
Drucker
gesamt
Räume je
Drucker
Drucker
gesamt
Räume je
Drucker
Drucker
gesamt
40
5
10
55
1
1
1
40
5
10
55
Grundschulen
1
40
6
99
1
Förderschulen
1
5
6
6
1
Gesamtschulen
1
20
6
59
1
Gesamt
65
164
Tabelle 49: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Drucker
EDV-Fachräume
Mobile Einheiten
Beamer pro
Mobile EinBeamer gesamt
Beamer gesamt
Raum
heiten
Grundschulen
1
40
1
40
Förderschulen
1
5
1
5
Gesamtschulen
1
20
2
20
Gesamt
65
65
Tabelle 50: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Beamer
Schulform
naturwissenschaftliche Fachräume
Beamer pro
Beamer gesamt
Raum
0
0
0
0
1
38
38
EDV-Fachräume
Summe interaktive Whiteboards
pro Schulform
Grundschulen
40
Förderschulen
5
Gesamtschulen
20
Gesamt
65
Tabelle 51: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation interaktive Whiteboards
Schulform
interaktive Whiteboards pro Raum
1
1
1
Summe Drucker
pro Schulform
219
21
99
339
Summe Beamer
pro Schulform
80
10
78
168
Anhang B
Seite 72
EDV-Fachräume
Scanner pro Raum Summe Scanner pro Schulform
Grundschulen
1
40
Förderschulen
1
5
Gesamtschulen
1
20
Gesamt
65
Tabelle 52: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Scanner
Schulform
Schulform
Server pro Schule
Summe Server pro Schulform
Grundschulen
1
40
Förderschulen
1
5
Gesamtschulen
1
10
Gesamt
55
Tabelle 53: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Server
Clients
Notebooks
Drucker
Beamer
Grundschulen
1.278
40
219
80
interaktive Whiteboards
40
Förderschulen
219
5
21
10
5
Schulform
Scanner
Server
40
40
5
5
Gesamtschulen
1.035
140
99
78
20
20
10
Summe
2.532
185
339
168
65
65
55
Vergleich Ist
2.308
200
422
173
44
66
54
einschl. Verw.
einschl. Verw.
einschl. Verw.
einschl. Verw.
nur Päd.
einschl. Verw.
einschl. Verw.
Tabelle 54: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Zusammenfassung
Anhang B
Seite 73
Anhang B.4 Anforderungen an die Hardware
Systemkomponente
Benchmarking-Wert
Gehäuse
Mainboard
Prozessor
Anforderung
z.B. Benchmark SYSmark® 2007 Preview Overall-Wert (XP) von 90
ATX / BTX (Desktop oder Midi-Tower)
entsprechend Gehäuse und übriger Komponenten
ƒ x86-Architektur
ƒ
Arbeitsspeicher
Festplatte
optische Laufwerke
Netzwerkverbindungen
Grafik
Schnittstellen
Ein-/Ausgabegeräte
BIOS
Netzteil
Dual Core
DDR 2 (2 x 1 GB)
250 GB SATA
DVD Multi Norm Brenner SATA
RJ45 onboard/PCIe
ƒ
Ethernet 10/100/1000 Mbit/s
ƒ
„Wake on LAN“ (WOL)
ƒ
Preboot Execution Environment (PXE) (Netzwerk-bootfähig)
256 MB onboard PCIe
ƒ
bei Windows XP: DirectX9 mit Shader 2.0
ƒ
ƒ
bei Windows Vista: DirectX10
DVI
ƒ
6 x USB 2.0
ƒ
RJ45
ƒ
Audio-in/out
Tastatur, Maus
ƒ Remotefunktionen
ƒ
Passwortschutz für Setup-Routine und Bootvorgang
ƒ
Rücksetzung des BIOS auf den geforderten Auslieferungszustand
durch Jumper
ƒ
Bootreihenfolge wählbar (Festplatte, CD-ROM, ..USB,…)
ƒ
USB-Unterstützung
ƒ
ACPI-Unterstützung
ƒ
ƒ
S.M.A.R.T-Support
Netzseitig 220/230 V; 50 Hz
ƒ
Ausreichend dimensioniert für Komplettausbau
ƒ
Aktives PFC (Power Form Correction Factor)
ƒ
Effizienz 80% Plus
Tabelle 55: Beispiel für die Notierung von Hardwareanforderungen (BITKOM 2009)
Anhang C
Seite 74
Anhang C Exkurs: Gesamtkosten schulischer IT
Eine nachhaltige Integration der Ausgaben für den schulischen Medieneinsatz im Schulträgerhaushalt ist Voraussetzung als stabile Grundlage für die weitere Medienentwicklungsplanung. Um
hierfür eine verlässliche Planungsgrundlage der notwendigen finanziellen Mittel zu erhalten,
müssen alle entstehenden Kosten berücksichtigt werden, was am Besten auf Basis der aktuellen/zurückliegenden Ausgaben erfolgt.
Bei vielen Schulträgern, so auch dem Landkreis Gießen, sind die Gesamtkosten des schulischen
IT-Einsatzes aber derzeit nicht bekannt.
Die entstehenden Kosten sind deutlich höher als die reinen Investivkosten. Das ifib hat in Anlehnung an das aus den USA bekannte Modell der „Total Cost of Ownership“ (TCO) in Auftrag des
BMBF ein spezielles Berechnungsmodell entwickelt, Schulträgern eine zuverlässige Ermittlung der
Gesamtausgaben für die IT-Ausstattung ihrer Schulen ermöglicht. Dies umfasst alle Ausgaben in
den Bereichen:
ƒ
Hardware (Clients, Server, Peripherie, Ersatzteile und Upgrades, Verbrauchsmaterialien),
ƒ
Software (System-Software, Administrationssoftware, Lern-Software, Content),
ƒ
Netzwerk (LAN, WAN, Baumaßnahmen),
ƒ
Service (Personal, Outsourcing, Beratungsleistungen, Schulungen).
Im Rahmen des BMBF-Projektes wurden die Gesamtausgaben bei vier Schulträgern vollständig
erhoben und in einem Benchmarking miteinander verglichen. Die dabei gewonnenen Informationen zu den Gesamtkosten des schulischen IT-Einsatzes bestätigen Erfahrungen anderer Schulträger und stellen somit eine gute Basis dar, die notwendigen Aufwendungen abschätzen zu können.
Die entstehenden Gesamtkosten lagen in einem Bereich zwischen 38,- € und 64,- € pro PC und
Monat (siehe Abbildung 8), wobei in diesen Werten Lizenzkosten für Softwareprodukte noch nicht
vollständig enthalten sind (bedingt durch eine dezentrale Beschaffung konnten diese Werte nicht
vollständig erhoben werden). Die Spannweite der Kosten liegt neben unterschiedlichen „Typen“
von Schulträgern (Flächenkreise vs. Großstädte) vor allem in qualitativen Unterschieden bzgl. ITAusstattung (Art und Umfang der Hard-/Software-Ausstattung) und Support (Umfang der Supportangebotes, Schulungen, etc.) begründet.
Anhang C
Seite 75
Abbildung 8: Gesamtkosten schulischer IT-Ausstattung – Beispiele
Auffällig in allen Fällen ist, dass die (Investiv-) Kosten nur ca. ein Drittel der entstehenden Gesamtkosten betragen, ebenso viel entfällt auf Service, Support und (schulträgerseitiges) ITManagement (siehe Abbildung 9). Aus diesen Gründen ist z.B. auch genau zu kalkulieren, ob der
Einsatz von Gebrauchtgeräten (wie derzeit im Landkreis Gießen vielfach praktiziert) mittelfristig
die günstigere Alternative darstellt. Auch der flächendeckende Einsatz von Thin-Clients (Paderborn) konnte sich bei Einbeziehung weiterer Kontextfaktoren im Benchmarking als nicht wesentlich günstiger erweisen, was in Hinblick die Erfahrungen der Gesamtschule Hungen zu berücksichtigen ist.
Abbildung 9: Verteilung der entstehenden Gesamtkosten
Anhang D
Seite 76
Anhang D Modellierungsmethodik - Legende
Die detaillierte Prozessdokumentation wird mit Hilfe der „Adonis BPMS-Methode“ modelliert.
Dabei werden vor allem drei Diagrammtypen verwendet:
ƒ
Prozesslandkarten: In Prozesslandkarten werden Übersichten über Geschäftsprozessmodelle oder andere Prozesslandkarten modelliert.
ƒ
Geschäftsprozessmodelle: Geschäftsprozessmodelle stellen Abläufe in einer Organisation
dar. In Geschäftsprozessmodellen wird die Abfolge der Tätigkeiten (Aktivitäten) modelliert, welche zur Ausführung einer bestimmten Aufgabe (Prozess) notwendig sind. Die
Steuerungsobjekte (Prozessstart, Entscheidung, Parallelität, Vereinigung und Ende) sowie
die Nachfolger-Beziehung ermöglichen die realitätsgetreue Abbildung der Abläufe (Reihenfolge, Alternativen, Nebenläufigkeiten).
ƒ
Arbeitsumgebungsmodelle: Arbeitsumgebungsmodelle stellen den Aufbau einer Organisation dar. Arbeitsumgebungsmodelle können hierarchisiert werden, um beispielsweise
detaillierte Darstellungen in untergeordneten Arbeitsumgebungsmodellen (Submodellen)
abzubilden.
In folgender Tabelle werden die wichtigsten Modellierungsobjekte beschrieben:
Objekt
Beschreibung
Ein "Prozess" ist ein Verweis auf eine Prozesslandkarte oder ein Geschäftsprozessmodell.
In Abhängigkeit vom referenzierten Modell wird im Objekt entweder ein Prozess
oder ein Geschäftsprozess symbolisiert.
Ein Querverweis ist ein Zeiger auf ein beliebiges Modell und stellt eine Navigationshilfe dar, insbesondere in komplexen Modellbeständen.
Ein Auslöser ist ein Ereignis oder ein Sachverhalt, der den Start eines Geschäftsprozesses bedingt.
Jedes Geschäftsprozessmodell muss genau ein Startobjekt enthalten. Dieses stellt
den Anfang des Geschäftsprozesses dar.
Das Objekt "Prozessstart" hat keinen Vorgänger und maximal einen Nachfolger.
Das Objekt "Prozessaufruf" ist ein Verweis auf unterliegende Subprozesse, in denen
ein Teilprozess detaillierter beschrieben wird. Dies wird verwendet, wenn ein Teilprozess öfter verwendet wird oder um die Strukturierung zu erhöhen.
Das Objekt "Prozessaufruf" muss mindestens einen Vorgänger und darf maximal
einen Nachfolger haben.
Ist im Attribut "aufgerufener Prozess" ein Geschäftsprozessmodell eingetragen, wird
der Name desselben angezeigt. Anderenfalls ist der eingetragene Objektname sichtbar.
Die Klasse "Entscheidung" ermöglicht die Abfrage bereits definierter Variablen und
eine entsprechende Entscheidung für einen Pfad, wobei aber eine Entscheidung
während eines Durchlaufs nur einen Nachfolger haben kann.
Das Objekt "Entscheidung" hat mindestens einen Vorgänger und mindestens zwei
Nachfolger.
Die Parallelität ermöglicht, mehrere Pfade in einem Geschäftsprozessmodell gleichzeitig zu durchlaufen.
Durch die Parallelität können voneinander unabhängige Teile des Geschäftsprozesses gleichzeitig abgearbeitet werden. Durch eine Vereinigung wird sie beendet.
Anhang D
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Aktivitäten beschreiben Tätigkeiten, die in einem Geschäftsprozessmodell ausgeführt
werden.
Das Objekt "Aktivität" hat mindestens einen Vorgänger und genau einen Nachfolger.
Im unteren Teil wird ggf. die hauptverantwortliche Rolle angezeigt werden (optional).
Die Zahl im oberen Teil zeigt die Ordnungsnummer innerhalb des Diagramms an
(optional).
Das Symbol in der linken oberen Ecke stellt die Klassifikation des Objektes (automatisch, semiautomatisch, manuell) dar (optional).
Durch ein „?“ in der oberen rechten Ecke der Aktivität wird symbolisiert, dass zu
dieser Aktivität noch offene Fragen hinterlegt sind (optional).
"Schwimmbahnen" (engl. "swimlane") sind Verantwortlichkeitsbereiche (z.B. Arbeitsgruppen, Abteilungen etc.) oder repräsentieren IT-Systemelemente.
Läuft ein Prozess in mehreren dieser Bereiche ab, so wird jeder Verantwortungsbereich in einer eigenen Schwimmbahn zusammengefasst und die entsprechenden
Objekte des Geschäftsprozesses in dieser platziert.
In jeder Schwimmbahn kann die verantwortliche Rolle, der verantwortliche Bearbeiter, die verantwortliche Organisationseinheit aus einem Arbeitsumgebungsmodell
oder ein IT-Systemelement aus einem IT-Systemmodell referenziert werden.
Das Einbinden von Organisationseinheiten ermöglicht es Ihnen, die Hierarchie Ihrer
Arbeitsumgebung übersichtlich darzustellen.
ƒ Einer Organisationseinheit gehören Bearbeiter an.
ƒ Eine Organisationseinheit kann einen Leiter haben.
ƒ Eine Organisationseinheit kann anderen Organisationseinheiten übergeordnet sein.
ƒ Eine Organisationseinheit kann eine oder mehrere Ressourcen haben.
Ein Objekt dieser Klasse repräsentiert einen einzelnen Bearbeiter innerhalb einer
Arbeitsumgebung.
Jeder Bearbeiter kann:
ƒ eine oder mehrere Rolle(n) haben
ƒ zu einer oder mehrerer Organisationseinheit(en) gehören
ƒ einer oder mehreren Kostenstellen zugerechnet werden
ƒ eine oder mehrere Organisationseinheiten und Kostenstelle(n) leiten
ƒ eine oder mehrere Ressourcen benutzen
Die "Rolle" beschreibt einen Aufgabenbereich des Bearbeiters.
ƒ Jeder Bearbeiter kann eine oder mehrere Rollen haben
ƒ Mehrere Bearbeiter können die gleiche Rolle haben
Tabelle 56: Legende der Modellierungsobjekte

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