28. Sitzung - Landkreis Gießen
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28. Sitzung - Landkreis Gießen
Landkreis Der Kreistag Stabsstelle: Büro der Kreisorgane Sachbearbeiter: Thomas Euler Telefon: 0641/9390-1530 E-Mail: [email protected] Gebäude: F – Riversplatz 1-9 Zimmer: 209 35394 Gießen Az.: 91 000-106 (28) Datum: 29. Juni 2010 NIEDERSCHRIFT über die 28. Sitzung des Kreistages des Landkreises Gießen am 28. Juni 2010 Gallushalle Grünberg, Gießener Straße 45, 35305 Grünberg Es wurde mit Schreiben vom 7. Juni 2010 zu dieser Sitzung eingeladen. Zu Sitzungsbeginn wurden folgende Unterlagen verteilt: Zusammenstellung der Beschlussempfehlungen der beteiligten Fachausschüsse Zusammenstellung der Fragen zur Fragestunde Einladung der Angehörigengruppe Mittelhessen e.V. zum 5. Angehörigentag „ADHS und Familie“ am 2. Juli 2010 Es sind anwesend: SPD-Fraktion Angelika Bartosch Stefan Bechthold Hans-Jürgen Becker Annette Bergen-Krause Thomas Brunner Klaus Döring Karl-Heinz Funck Monika Graulich Anette Henkel Christa Launspach Horst Nachtigall Prof. Dr. Franz Neumann Gabriele Ohm-Goltze Peter Pilger Hildegard Schäfer Karl-Heinz Schäfer Otto Schäfer Thorsten Schäfer-Gümbel Gerhard Schmidt Norman Speier Hans-Peter Steckbauer Kristine Tromsdorf Ellen Volk Kreistagsabgeordnete Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordnete Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter stellvertretender Kreistagsvorsitzender Kreistagsabgeordnete Kreistagsabgeordnete Kreistagsabgeordnete Fraktionsvorsitzender Kreistagsvorsitzender Kreistagsabgeordnete Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordnete Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordnete Kreistagsabgeordnete -2- Manfred Weber Peter Welsch Georg Zimmermann Rita Zimmermann Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordnete CDU-Fraktion Andreas Abert Ingrid Albert Ernst-Jürgen Bernbeck Siegbert Damaschke Hilde Feldbusch Mathias Fritz Christel Gontrum Dr. Peter Hahn Martin Hanika Heinz-Peter Haumann Ursula Häuser Isabel de Jesus Domicke Christian Knoll Dr. Petra Kolmer Karl Kräter Hans Langecker Dr. Ulrich Lenz Franziska Lodde Maren Müller-Erichsen Dr. Gerhard Noeske Birgit Otto Reinhard Peter Thomas Rausch Dr. Sven Simon Claus Spandau Isa Varli Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordnete Kreistagsabgeordneter Fraktionsvorsitzender und stellvertretender Kreistagsvorsitzender Kreistagsabgeordnete Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordnete Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordnete Kreistagsabgeordnete Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordnete Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordnete Kreistagsabgeordnete Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordnete Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter FW-Fraktion Kurt Hillgärtner Frank Ide Roland Jockel Erhard Reinl Karl Heinz Scherer Günther Semmler Anne Sussmann Elke Victor Claudia Zecher Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter Fraktionsvorsitzender Kreistagsabgeordnete stellvertretende Kreistagsvorsitzende Kreistagsabgeordnete Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hubert Blöhs-Michaelis Hiltrud Hofmann Hans-Bernd Kaufmann Gerónimo Sánchez Miguel Dr. Christiane Schmahl Gerda Weigel-Greilich Ewa Wenig Kreistagsabgeordneter stellvertretende Kreistagsvorsitzende Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter Fraktionsvorsitzende Kreistagsabgeordnete Kreistagsabgeordnete FDP-Fraktion Andreas Becker Sylke Schäfer Markus Schips Helmut Witzel Fraktionsvorsitzender Kreistagsabgeordnete Kreistagsabgeordneter stellvertretender Kreistagsvorsitzender -3- Gruppe Die Linke Hans-Jürgen Geselle Dennis Stephan Ralph Thannhäuser Gruppenvorsitzender Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter ab 18.20 Uhr/TOP 3 Kreisausschuss Anita Schneider Dirk Oßwald Siegfried Fricke Andrea Kaup Dr. Klaus Becker Dirk Haas Rolf Dieter Beinhoff Heinz Deibel Angela Harsche Johann Gottfried Hecker Elke Högy Silva Lübbers Karl-Reinhard Philipp Gottfried Schneider Sieglinde Schnell Dr. Gernot Seyfert Brunhilde Trenz Landrätin hauptamtlicher Erster Kreisbeigeordneter hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Kreisbeigeordnete mit Dezernat Kreisbeigeordneter mit Dezernat Kreisbeigeordneter mit Dezernat Kreisbeigeordneter Kreisbeigeordneter Kreisbeigeordnete Kreisbeigeordneter Kreisbeigeordnete Kreisbeigeordnete Kreisbeigeordneter Kreisbeigeordneter Kreisbeigeordnete Kreisbeigeordneter Kreisbeigeordnete Kreisausländerbeirat Serdar Isik Tim Van Slobbe Kreisausländerbeiratsmitglied Kreisausländerbeiratsmitglied ab 19.00 Uhr/TOP 16 Verwaltung Ulrich Monz Udo Liebich Eva-Maria Jung Gunnar Wagner Jörg Glasenhardt-Freymann Matthias Spangenberg Anette Herzberger Thomas Euler Ltd. Verwaltungsdirektor, Fachbereichsleiter 3 Amtsrat, Büroleiter Dezernat I Tarifbeschäftigte, Büroleiterin Dezernat II Tarifbeschäftigter, Fachdienstleiter 41 Tarifbeschäftigter, Fachdienstleiter 40 Tarifbeschäftigter, Fachdienstleiter 53 Tarifbeschäftigte, stv. Stabsstellenleiterin 91 stv. Schriftführerin Oberamtsrat, Stabsstellenleiter 91 als Schriftführer Entschuldigt: Cornelia Cloos Ursula Schmidt Matthias Klose Manfred Paul Heinz Becker Erika Wolf Heinz Schäfer Baris Mehder Kreistagsabgeordnete (SPD-Fraktion) Kreistagsabgeordnete (SPD-Fraktion) Kreistagsabgeordneter (CDU-Fraktion) Kreistagsabgeordneter (CDU-Fraktion) Kreistagsabgeordneter (FW-Fraktion) Kreisbeigeordnete Kreisbeigeordneter Kreisausländerbeiratsmitglied -4- Sitzungsteil A 1. Eröffnung und Begrüßung Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann eröffnet die 28. Sitzung des Kreistages um 18.05 Uhr. Er begrüßt die Erschienenen und stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann teilt mit, dass er im Namen es Kreistages dem ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten Heinz Deibel zum 70. Geburtstag am 17. Mai 2010, der ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten Elke Högy zum 50. Geburtstag am 24. Mai 2010 und dem ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten Johann Gottfried Hecker zum 60. Geburtstag am 24. Juni 2006 gratuliert hat. Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann bittet darum, dass sich die anwesenden Kreistagsabgeordneten im ausliegenden „Goldenen Buch des Landkreises Gießen“ eintragen. 2. Feststellung der Tagesordnung Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann stellt fest, dass in der Ausschussrunde zu den Vorlagen Nr. 765/2010 (Bericht „Integrationsangebote für Migrantinnen und Migranten im Landkreis Gießen“) und Nr. 803/2010 (Bestandsund Bedarferhebung im Rahmen der Altenhilfeplanung) keine Beschlussempfehlungen abgegeben wurden. Die Entscheidung hierüber soll in die nächste Sitzungsrunde im September dieses Jahres verschoben werden, damit zum einen der Kreisausländerbeirat und die Fraktionen und zum anderen die Seniorenkommission noch eine Stellungnahme abgeben können. Von daher können heute die Tagesordnungspunkte 5 und 8 abgesetzt werden. Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann teilt mit, dass der Kreistagsabgeordnete Martin Hanika im Kreistagsausschusses für Schule und Kultur, Bauen und Planen beantragte, die Vorlage Nr. 801/2010 zurück zu stellen und damit dem Kreisausschuss wie auch der Schule die Gelegenheit zugeben, die Namensgebung zu überdenken und die Schule evtl. in „Weidig-Grundschule“ umzubenennen. Dem Ansinnen hat sich der Ausschuss einstimmig angeschlossen. Deshalb kann der Tagesordnungspunkt 7 heute abgesetzt werden. Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann teilt mit, dass von der -5- Antrag stellenden SPD-Fraktion noch einmal der Antrag bezüglich der Änderung der Abfallsatzung (Vorlage Nr. 695/2010) bis zur Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zurück gestellt wurde, so dass auch der Tagesordnungspunkt 14 heute abgesetzt werden kann. Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann teilt weiter mit, dass in der Ausschussrunde der hauptamtliche Kreisbeigeordnete Siegfried Fricke angeregt hatte, zu Tagesordnungspunkt 17 (Ausdehnung des Geltungsbereichs der CleverCard) eine entsprechende Stellungnahme des VGOGeschäftsführers abzuwarten und bis dahin den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Vorlage Nr. 808/2010) zurück zu stellen. Auf Nachfrage stellt Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann fest, dass so auch heute im Kreistag verfahren werden soll. Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann teilt mit, dass im Kreistagsausschuss für Schule und Kultur, Bauen und Planen die Antrag stellende Gruppe die Vorlagen Nr. 809/2010 und Nr. 813/2010 (Berichtsantrag und Sachantrag zur Stadttheater Gießen GmbH) zurück gestellt hat. Er fragt nach, ob das auch heute im Kreistag gelten soll, weil dann die Tagesordnungspunkte 10 und 18 abgesetzt werden könnten. Gruppenvorsitzender Hans Jürgen Geselle bittet darum, den Berichtsantrag Nr. 809/2010 auf der Tagesordnung zu belassen und den Sachantrag Nr. 813/2010 zurück zu stellen. Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann stellt fest, dass damit der Tagesordnungspunkt 18 heute abgesetzt wird. Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann teilt weiter mit, dass man sich im Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Rechtsausschuss darauf verständigt hat, die Vorlage Nr. 602/2009 zu Tagesordnungspunkt 15 (Technologieplan für die Schulen des Landkreises Gießen) von Sitzungsteil C in den Sitzungsteil B vorzuziehen. Fraktionsvorsitzende Dr. Christiane Schmahl teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Berichtsantrag der SPD-Fraktion zum Schulentwicklungsplan (Vorlage Nr. 812/2010) einen Änderungsantrag habe. Sie bittet deshalb darum, den Tagesordnungspunkt 13 in Sitzungsteil C zu verschieben. Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann stellt fest, dass die geänderte Tagesordnung (Absetzen der Tagesordnungspunkte 5, 7, 8, 14, 17 und 18, Verschiebung des Tagesordnungspunktes 13 in Sitzungsteil C und Vorziehen des Tagesordnungspunktes 15 in Sitzungsteil B) somit beschlossen ist. [Die Tagesordnung ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.] Hinsichtlich der Beschlussempfehlungen der beteiligten Fachausschüsse verweist Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann auf die auf allen Plätzen ausliegende Zusammenstellung, die der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt ist. -6- 3. Fragestunde Landrätin Anita Schneider beantwortet eine Frage der Fraktionsvorsitzenden Dr. Christiane Schmahl zur Verlängerung des Mietverhältnisses für die Außenstelle der Kfz-Zulassungsstelle in Laubach. Landrätin Anita Schneider beantwortet die beiden Fragen und weitere Zusatzfragen des Fraktionsvorsitzenden Andreas Becker zur Zusammenlegung der Verwaltungen der beiden Volkshochschulen in Stadt und Landkreis Gießen. Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann teilt mit, dass weitere Fragen deshalb gemäß § 33 Abs. 2 der Kreistags-Geschäftsordnung zurück gewiesen wurden, weil diese sich auf Tagesordnungsgegenstände derselben Kreistagssitzung beziehen. Dies sind im einzelnen sechs Fragen der Kreistagsabgeordneten Hiltrud Hofmann, Geronimo Sanchez-Miquel, Ewa Wenig, Hubert BlöhsMichaelis, Gerda Weigel-Greilich und Bernd Kaufmann zum Schulentwicklungsplan sowie zwei Fragen der Kreistagsabgeordneten Anette Henkel zur Nutzung der Dachflächen kreiseigener Liegenschaften für Photovoltaikanlagen. Der zuständige Dezernent, Herr hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Siegfried Fricke, hat aber im Vorfeld angekündigt, diese Fragen in der Ausschussrunde oder zum Tagesordnungspunkt zu beantworten. [Eine Zusammenstellung der Fragen zur Fragestunde und die entsprechenden Antworten sind der Niederschrift als Anlagen 3 a bis 3 d beigefügt.] 4. Neubesetzung einer Position im Jugendhilfeausschuss; hier: Vorlage des Kreisausschusses vom 26. März 2010 (Vorlage Nr. 764/2010) Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann stellt fest, dass niemand einer offenen Abstimmung per Handaufheben und en bloc widersprochen hat. Der Kreistag führt folgende Nachwahlen für den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Gießen durch: 1. Für die Position nach § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Gießen vom 15. November 1993 in der Fassung vom 10. November 2008 wird für die Katholische Kirche anstelle von Barbara Böhm, Gießen, nunmehr Frau Sandra Sacher, Gießen, als beratendes Mitglied gewählt. -7- 2. Für die Position nach § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Gießen vom 15. November 1993 in der Fassung vom 10. November 2008 wird für die Katholische Kirche anstelle von Herrn Markus Horn, Lollar, nunmehr Frau Barbara Böhm, Gießen, als stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses (Stellvertreterin von Sandra Sacher) gewählt. Die Wahl erfolgt in offener Abstimmung per Handaufheben und en bloc einstimmig bei 1 Stimmenthaltung aus den Reihen der Gruppe Die Linke. Sitzungsteil B 5. Bericht "Integrationsangebote für Migrantinnen und Migranten im Landkreis Gießen"; hier: Vorlage des Kreisausschusses vom 31. März 2010 (Vorlage Nr. 765/2010) abgesetzt 6. Richtlinie für den Einsatz derivativer Finanzierungsinstrumente; hier: Vorlage des Kreisausschusses vom 6. Mai 2010 (Vorlage Nr. 789/2010) Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann stellt fest, dass eine zustimmende Beschlussempfehlung des Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Rechtsausschusses vorliegt. Der Kreistag beschließt die als Anlage 4 beigefügte „Richtlinie des Landkreises Gießen für den Einsatz derivativer Finanzierungsinstrumente“. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig bei 1 Stimmenthaltung aus den Reihen der SPD-Fraktion. -8- 7. Namensgebung für die Grundschule Langgöns-Oberkleen; hier: Vorlage des Kreisausschusses vom 21. Mai 2010 (Vorlage Nr. 801/2010) abgesetzt 8. Bestands- und Bedarfserhebung im Rahmen der Altenhilfeplanung; hier: Vorlage des Kreisausschusses vom 25. Mai 2010 (Vorlage Nr. 803/2010) abgesetzt 9. Förderung der Maßnahme "Erweiterung der Intensivkapazitäten am Evangelischen Krankenhaus Mittelhessen gGmbH" im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes; hier: Antrag der Landrätin Anita Schneider (für den Kreisausschuss) vom 4. Juni 2010 (Vorlage Nr. 814/2010) Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann teilt mit, dass in der Sitzung des Kreisausschusses am 31. Mai 2010 vereinbart wurde, dass der Kreistag seinen Beschluss vom 29. Juni 2009 entsprechenden korrigieren soll. Da aber eine förmliche Vorlage des Kreisausschusses aus Fristgründen nicht mehr zustande kam, wurde die Landrätin formal gebeten, von ihrem Antragsrecht Gebrauch zu machen. Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann stellt fest, dass eine zustimmende Beschlussempfehlung des Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Rechtsausschusses vorliegt. Allerdings wurde folgender Zusatzbeschluss ergänzt: „Der Beschluss des Kreistags über die Zahlung der Zinsanteile erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die einschlägigen Bestimmungen und Verordnungen des Landes zum Sonderinvestitionsprogramm (hier: Zahlung der Umlage durch die Landkreise) rechtskonform sind und der Prüfung standhalten, z.B. Konnexität. Der Kreisausschuss wird beauftragt, eine juristische Einschätzung zur Rechtmäßigkeit einzuholen.“ In dieser Fassung lässt Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann über den geänderten Antrag abstimmen: Der Kreistag beschließt: Der Kreistagsbeschluss vom 29. Juni 2009 über die Aufnahme eines Darlehens im Rahmen der Förderung der Maßnahme „Erweiterung der Intensivkapazitäten am Evangelischen Krankenhaus Mittelhessen“ (Vorlage Nr. 460/2009) wird wie folgt abgeändert: -9- 1. Die Summe des bewilligten und aufzunehmenden Kofinanzierungsdarlehens beläuft sich auf 375.000 €. 2. Abweichend von der Bedingung unter Ziffer 1 des damaligen Beschlusses wird die aus dem Darlehen resultierende anteilige Zinsdienstumlage vom Krankenhausträger nicht erstattet. Zusatzbeschluss: Der Beschluss des Kreistags über die Zahlung der Zinsanteile erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die einschlägigen Bestimmungen und Verordnungen des Landes zum Sonderinvestitionsprogramm (hier: Zahlung der Umlage durch die Landkreise) rechtskonform sind und der Prüfung standhalten, z.B. Konnexität. Der Kreisausschuss wird beauftragt, eine juristische Einschätzung zur Rechtmäßigkeit einzuholen. Die Beschlussfassung über den ergänzten Antrag erfolgt einstimmig. 10. Berichtsantrag zu Änderungen beim Gesellschaftervertrag der Stadttheater Gießen GmbH hier: Antrag der Gruppe Die Linke vom 4. Juni 2010 (Vorlage Nr. 809/2010) Der Kreistag beschließt: Der Kreistag beauftragt den Kreisausschuss, im Kreistagsausschuss für Schule und Kultur, Bauen und Planen zum Thema „Verhandlungen zwischen dem Magistrat der Stadt Gießen und dem Kreisausschuss über den Gesellschaftervertrag des Stadttheaters“ folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Änderungen beabsichtigt der Magistrat der Stadt Gießen im Gesellschaftervertrag des Stadttheaters? 2. Welche Änderungswünsche hat der Kreisausschuss zum Gesellschaftervertrag des Stadttheaters? 3. Bitte begründen Sie, warum der Kreisausschuss der Einschränkung des zurzeit gültigen Rechts des Aufsichtsrats, dass zwei Mitglieder einen Bericht erreichen können, zugestimmt hat. 4. Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche mit dem Magistrat? Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. - 10 - 11. Berichtsantrag zu Mindestlöhnen bei der ZAUG Recycling GmbH; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2010 (Vorlage Nr. 810/2010) Der Kreistag beschließt: Der Kreisausschuss wird gebeten, über folgende Fragen dem Kreistag zu berichten: 1. Wie viel Arbeitnehmer beschäftigt die ZAUG Recycling GmbH zur Zeit? 2. Werden durch die ZAUG R GmbH Leiharbeitnehmer und wenn ja wie viel eingesetzt? 3. Setzt die ZAUG R GmbH sog. Subunternehmer ein und wenn ja, zur Erfüllung welcher Aufgaben? 4. Welche Stundenlöhne zahlt die ZAUG R GmbH zur Zeit an ihre eigenen Arbeitnehmer? 5. Kontrolliert die ZAUG R GmbH die Einhaltung der Mindestlöhne in der Abfallwirtschaft bei ihren Subunternehmern und wenn ja, durch welche Maßnahmen? 6. Wendet die ZAUG R GmbH einen Tarifvertrag für die sonstigen Arbeitsbedingungen allgemein an und wenn ja welchen? Der Bericht kann im zuständigen Kreistagsausschuss für Infrastruktur, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt und Energie gegeben werden. Die Beschlussfassung über den korrigierten Antrag erfolgt einstimmig. 12. Berichtsantrag zum Ergebnis der Organisationsuntersuchung Fachbereich 4; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2010 (Vorlage Nr. 811/2010) Der Kreistag beschließt: Der Kreisausschuss wird aufgefordert, über die Organisationsprüfung im Fachbereich 4 zu berichten und dabei folgende Fragen zu beantworten: 1. Liegt die in Auftrag gegebene Organisationsprüfung für den - 11 - FB 4 zwischenzeitlich vor? 2. Welche Ergebnisse hat die Prüfung gegebenenfalls erbracht? 3. Welche Maßnahmen sind bereits umgesetzt oder sollen umgesetzt werden? 4. Welche Kosten hat die Organisationsprüfung verursacht? Der Bericht kann im zuständigen Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Rechtsausschuss gegeben werden. Die Beschlussfassung über den korrigierten Antrag erfolgt einstimmig. 15. Technologieplan für die Schulen des Landkreises Gießen; hier: Vorlage des Kreisausschusses vom 1. Dezember 2009 und Empfehlungen des Kreisausschusses vom 31. Mai 2010 (Vorlage Nr. 602/2009) Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann teilt mit, dass die Vorlage Nr. 602/2009 im Vorfeld der Kreistagssitzung am 26. April 2010 zurück gestellt wurde, weil die Schulkommission noch Kürzungsvorschläge unterbreiten sollte. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 31. Mai 2010 hierzu eine Empfehlung abgegeben, die mit der Kreistagseinladung versandt worden ist. Im Kreistagsausschuss für Schule und Kultur, Bauen und Planen wurde der Änderungsantrag gestellt, folgenden Satz im Beschlussantrag anzufügen: „Die Beschlussfassung steht unter dem Haushaltsvorbehalt.“ Im Haupt-, Finanz- Wirtschafts- und Rechtsausschuss wurde dieses übernommen und auf Bitte des Kreistagsabgeordneten Peter Pilger folgende Protokollnotiz angefügt: „Protokollnotiz: Die jeweiligen Medienkonzepte sind dem Kreistagsausschuss für Schule und Kultur, Bauen und Planen vorzulegen.“ Hierzu liegen zustimmende Beschlussempfehlungen der beteiligten Fachausschüsse vor. Der Kreistag beschließt den als Anlage 5 beigefügten Technologieplan für die Jahre 2010 bis 2014 in der durch die Schulkommission überarbeiteten Form. Der Kreistag beschließt, den Sperrvermerk für die im Teilfinanzhaushalt 24.3.01. „sonstige schulische Aufgaben, Leistung 24.3.01.02 Medienzentrum Maßnahme 003 „IT-Ausstattung Schulen/Anschaffung von beweglichem Vermögen in Verbindung mit - 12 - Schule@Zukunft aufzuheben und die Mittel frei zu geben um den Austausch von Hardware weiter durchführen zu können. Die Beschlussfassung steht unter dem Haushaltsvorbehalt. Protokollnotiz: Die jeweiligen Medienkonzepte sind dem Kreistagsausschuss für Schule und Kultur, Bauen und Planen vorzulegen. Die Beschlussfassung über die geänderte Vorlage mit der geänderten Anlage erfolgt einstimmig bei 1 Stimmenthaltung aus den Reihen der Gruppe Die Linke. Sitzungsteil C 14. Auftrag an den Kreisausschuss zur Änderung der Abfallsatzung des Landkreises Gießen; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 14. Januar 2010 (Vorlage Nr. 695/2010) abgesetzt. 16. Gründung einer gemeinnützigen Stiftung zur Umsetzung der Investitionstätigkeit im Rahmen der energetischen Nutzung der Dächer der kreiseigenen Liegenschaften; hier: Vorlage des Kreisausschusses vom 15. März 2010 und Ergänzungen des Kreisausschusses vom 31. Mai 2010 sowie Änderungsanträge aus der Sitzung des Kreistages vom 26. April 2010 (Vorlage Nr. 732/2010) Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann teilt mit, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 26. April 2010 zwar die endgültige Beschlussfassung über die Vorlage Nr. 732/2010 auf den Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Rechtsausschusses übertragen hat, es aber bereits bei der Beschlussfassung schon fraglich gewesen sei, ob dieses überhaupt rechtlich zulässig ist. Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 2. Juni 2010 vereinbart, gemäß § 29 Abs. 1 Satz 4 HKO die Entscheidung über diese Vorlage im Kreistag selbst zu fassen. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 31. Mai 2010 hierzu eine Ergänzung mit (Anlage „Stiftungsgründungsgeschäft“) auf den Weg gegeben, die es aber noch zwischenzeitlich zu ändern galt. Im Kreistagsausschuss für Infrastruktur, - 13 - Abfallwirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt und Energie am 17. Juni 2010 haben die Kreistagsabgeordneten Dr. Sven Simon und Horst Nachtigall den mit anderen Kreistagsabgeordneten überarbeiteten Entwurf einer neuen Stiftungssatzung vorgelegt, der die bisherigen Änderungsanträge beinhaltet. Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann teilt weiter mit, dass auf dieser Grundlage eine dreigeteilte Beschlussfassung in den Fachausschüssen vorgenommen wurde: 1. Der Kreistag beschließt die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung (bürgerlichen Rechts) zur Umsetzung der Investitionstätigkeit im Rahmen der energetischen Nutzung der Dächer der kreiseigenen Liegenschaften gemäß des als Anlage beigefügten Stiftungsgeschäftes. 2. Die für die Stiftungsgründung erforderlichen Mittel in Höhe von 50.000,- € werden auf der Grundlage des § 114g HGO als außerplanmäßig bewilligt. 3. Der Kreistag stimmt der als Anlage beigefügten Stiftungssatzung zu. und schlägt Abstimmungsverfahren dieses Verfahren auch für den Kreistag vor. Weiter teilt Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann mit, dass der überarbeitete Satzungsentwurf per eMail am 22. Juni 2010 versandt wurde und in Papierform im Haupt-, Finanz-, Wirtschaft- und Rechtsausschuss vorlag. Dort sei eine überarbeitete Anlage „Stiftungsgeschäft“ und weitere Änderungswünsche zu den §§ 12, 17 und 18 übernommen worden. Hierzu liegen zustimmende Beschlussempfehlungen der beteiligten Kreistagsausschüsse vor. Diese stellten heute mit den aktualisierten Anlagen die Abstimmungsgrundlage dar. Weiter teilt er mit, dass heute um 15.48 Uhr die Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidiums Gießen per Fax eingegangen ist. Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann stellt fest, dass die Gruppe Die Linke zu Sitzungsbeginn einen Änderungsantrag vorgelegt hat, der darauf zielt, den Beschlussantrag um folgenden Satz zu ergänzen: „Mit der Gründung der Stiftung wird der kreiseigenen Stiftung der erste Zugriff auf die möglichen Objekte eingeräumt.“ Er bittet darum, diesen Änderungsantrag vorzutragen und zu begründen. Kreistagsabgeordneter Ralph Thannhäuser begründet den Änderungsantrag der Gruppe Die Linke. An der weiteren Aussprache beteiligen hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Siegfried Fricke, Fraktionsvorsitzender Horst Nachtigall, Fraktionsvorsitzender Günther Semmler, Fraktionsvorsitzende Dr. Christiane Schmahl, die eine Zwischenfrage des Fraktionsvorsitzenden Andreas Becker beantwortet, erneut hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Siegfried Fricke, Fraktionsvorsitzender Siegbert Damaschke, der eine Zwischen- - 14 - frage des Kreistagsabgeordneten Ralph Thannhäuser beantwortet, Kreistagsabgeordneter Dr. Sven Simon, der allen am neuen Satzungsentwurf Beteiligten dankt, und erneut Kreistagsabgeordneter Ralph Thannhäuser. Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann dankt ausdrücklich denjenigen Kreistagsabgeordneten, allen voran Dr. Sven Simon, für deren Engagement in dieser Angelegenheit. Er teilt zum Abstimmungsprozedere mit, dass er zunächst über den Änderungsantrag der Gruppe Die Linke abstimmen lasse, wobei der Inhalt bei einer Annahme als Ziffer 4 des Beschlussantrages vorgesehen werde. Danach lasse er über die Ziffern 1 bis 3 der Beschlussempfehlung mit den geänderten Anlagen abstimmen. Kreistagsabgeordnete Anette Henkel teilt mit, dass sie gemäß § 25 Abs. 4 HGO i.V. m. § 28 Abs. 2 HKO annehmen muss, bei dieser Abstimmung befangen zu sein, da sie und weitere Mitglieder des Kreistags Genossenschaftsanteile der neu gegründeten Genossenschaft „Sonnenland eG“ besitze. Daraufhin verlassen Fraktionsvorsitzender Günther Semmler und die Kreistagsabgeordneten Anette Henkel, Gabriele Ohm-Goltze und Reinhard Peter von 19.25 Uhr bis 19.28 Uhr den Sitzungsraum. Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann lässt sodann über den Änderungsantrag der Gruppe Die Linke abstimmen. Die Abstimmung über den Änderungsantrag der Gruppe Die Linke muss wiederholt werden, weil innerhalb der SPD-Fraktion Unklarheit über den Abstimmungsgegenstand besteht. Der Kreistag lehnt den Änderungsantrag der Gruppe Die Linke vom 28. Juni 2010, wonach der Beschlussantrag um den Satz „Mit der Gründung der Stiftung wird der kreiseigenen Stiftung der erste Zugriff auf die möglichen Objekte eingeräumt.“ ergänzt werden soll, ab. Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich bei Zustimmung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe Die Linke und 24 Kreistagsabgeordneten der SPD-Fraktion, gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, FW und FDP und 1 Stimmenhaltung aus den Reihen der SPD-Fraktion Fraktionsvorsitzender Günther Semmler und die Kreistagsabgeordneten Anette Henkel, Gabriele Ohm-Goltze und Reinhard Peter nehmen wieder an der Sitzung des Kreistags teil. Sodann lässt Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann über die einzelnen Ziffern der Beschlussempfehlung mit den geänderten Anlagen abstimmen: Der Kreistag beschließt: - 15 - 1. Der Kreistag beschließt die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung (bürgerlichen Rechts) zur Umsetzung der Investitionstätigkeit im Rahmen der energetischen Nutzung der Dächer der kreiseigenen Liegenschaften gemäß des als Anlage 6 a beigefügten Stiftungsgeschäftes. 2. Die für die Stiftungsgründung erforderlichen Mittel in Höhe von 50.000,- € werden auf der Grundlage des § 114g HGO als außerplanmäßig bewilligt. 3. Der Kreistag stimmt der als Anlage 6 b beigefügten Stiftungssatzung zu. Die Beschlussfassung über Ziffer 1 mit der geänderten Anlage erfolgt mehrheitlich bei Zustimmung der Fraktionen von CDU, FW, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Gruppe Die Linke, gegen die Stimmen von 26 Kreistagsabgeordneten der SPD-Fraktion, bei 1 Stimmenthaltung aus den Reihen der SPD-Fraktion. Die Beschlussfassung über Ziffer 2 erfolgt mehrheitlich bei Zustimmung der Fraktionen von CDU, FW, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Gruppe Die Linke, gegen die Stimmen von 26 Kreistagsabgeordneten der SPD-Fraktion, bei 1 Stimmenthaltung aus den Reihen der SPDFraktion. Die Beschlussfassung über Ziffer 3 mit der geänderten Anlage erfolgt mehrheitlich bei Zustimmung der Fraktionen von CDU, FW, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, 26 Kreistagsabgeordneten der SPD-Fraktion und der Gruppe Die Linke, gegen 1 Stimme aus den Reihen der SPDFraktion. 17. Ausdehnung des Geltungsbereiches der CleverCard; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. Mai 2010 (Vorlage Nr. 808/2010) abgesetzt 18. Aufsichtsrat der Stadttheater Gießen GmbH; hier: Antrag der Gruppe Die Linke vom 4. Juni 2010 (Vorlage Nr. 813/2010) abgesetzt 13. Berichtsantrag zum Schulentwicklungsplan; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2010 (Vorlage Nr. 812/2010) Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann stellt fest, dass die Frak- - 16 - tion Bündnis 90/Die Grünen zu Sitzungsbeginn einen Änderungsantrag in dieser Angelegenheit mit folgendem Wortlaut vorgelegt hat: „In den Bericht sind aufzunehmen: Für welche Schultypen soll der Schulentwicklungsplan fremd vergeben werden? Wer hat den Auftrag für die Fremdvergabe des Schulentwicklungsplans erteilt und was kostet das die Kreisverwaltung? Bisher hat die Abteilung den Schulentwicklungsplan immer selbst erstellt. Warum ist die Abteilung diesmal dazu nicht in der Lage? Ist die Beratungsfirma, die den Schulentwicklungsplan erstellen soll, mit der nötigen Ortskenntnis ausgestattet, um einen lokalen Schulentwicklungsplan zu erstellen? Ist sicher gestellt, dass der vorliegende Entwurf der Arbeitsgruppe der Förderschulleiter in die Schulentwicklungsplanung mit einfließt?“ Fraktionsvorsitzende Dr. Christiane Schmahl begründet den Änderungsantrag und teilt mit, dass es sich hier um die nicht zugelassenen Fragen zur Fragestunde handelt, die den Berichtsantrag ergänzen sollen. Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Siegfried Ficke erklärt sich bereit, die Fragen bereits heute zu beantworten. Fraktionsvorsitzender Horst Nachtigall erklärt, die Fragen im Änderungsantrag als neue Fragen Nr. 4, 5, 6, 7 und 8 zu übernehmen. Kreistagsvorsitzender Prof. Dr. Franz Neumann stellt fest, dass der Änderungsantrag übernommen wurde und er nun über den geänderten Hauptantrag abstimmen lasse: Der Kreistag beschließt: Der Kreisausschuss wird aufgefordert, über die Erstellung des nächsten Schulentwicklungsplanes zu berichten und dabei folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann ist mit der Vorlage des nächsten Schulentwicklungsplanes zu rechnen? 2. Beabsichtigt der Kreisausschuss die Erstellung des Schulentwicklungsplanes an einen externen Dienstleister zu vergeben und wenn ja aus welchen Gründen? 3. Welche Kosten würde die externe Vergabe des Schulentwicklungsplanes verursachen? 4. Für welche Schultypen soll der Schulentwicklungsplan fremd vergeben werden? 5. Wer hat den Auftrag für die Fremdvergabe des Schulentwicklungsplans erteilt und was kostet das die Kreisverwaltung? Anlage 1 zur Niederschrift über die Sitzung des Kreistages am 28. Juli 2010 TAGESORDNUNG der 28. Sitzung des Kreistages am Montag, dem 28. Juni 2010 TOP Gegenstand Vorlage Nr. Sitzungsteil A 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Fragestunde 4. Neubesetzung einer Position im Jugendhilfeausschuss; 764/2010 hier: Vorlage des Kreisausschusses vom 26. März 2010 Sitzungsteil B 5. abgesetzt 6. Richtlinie für den Einsatz derivativer Finanzierungselemente; 789/2010 hier: Vorlage des Kreisausschusses vom 6. Mai 2010 7. abgesetzt 8. abgesetzt 9. Förderung der Maßnahme „Erweiterung der Intensivkapazitäten am Evangelischen Krankenhaus Mittelhessen gGmbH im Rahmen des Zukunftssicherungsprogrammes des Bundes; hier: Antrag der Landrätin Anita Schneider (für den Kreisausschusses) vom 4. Juni 2010 814/2010 TOP 10. Gegenstand Berichtsantrag zu Änderungen beim Gesellschaftervertrag der Stadttheater Gießen GmbH; hier: 11. 15. 811/2010 Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2010 Technologieplan für die Schulen des Landkreises Gießen; hier: 810/2010 Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2010 Berichtsantrag zum Ergebnis der Organisationsuntersuchung Fachbereich 4; hier: 809/2010 Antrag der Gruppe Die Linke vom 4. Juni 2010 Berichtsantrag zu Mindestlöhnen bei ZAUGRecycling GmbH; hier: 12. Vorlage Nr. 602/2009 Vorlage des Kreisausschusses vom 1. Dezember 2009 und Empfehlungen des Kreisausschusses vom 31. Mai 2010 Sitzungsteil C 14. abgesetzt 16. Gründung einer gemeinnützigen Stiftung zur Umsetzung der Investitionstätigkeit im Rahmen der energetischen Nutzung der Dächer der kreiseigenen Liegenschaften; hier: Vorlage des Kreisausschusses vom 15. März 2010 und Ergänzungen des Kreisausschusses vom 31. Mai 2010 sowie Änderungsanträge aus der Sitzung des Kreistags vom 26. April 2010 17. abgesetzt 18. abgesetzt 13. Berichtsantrag zum Schulentwicklungsplan; hier: 19. 732/2010 Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2010 Mitteilungen 812/2010 Anlage 2 zur Niederschrift über die Sitzung des Kreistages am 28. Juli 2010 28. Sitzung des Kreistages am 28. Juni 2010 - Beschlussempfehlungen der beteiligten Fachausschüsse Zu TOP 5 (Vorlage Nr. 765/2010): Bericht „Integrationsangebote für Migrantinnen und Migranten im Landkreis Gießen“ Kreistagsausschuss für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz: Änderungsanträge: Nach intensiver Diskussion stellt Fraktionsvorsitzender Günther Semmler den Verfahrensantrag, die Bestandsaufnahme förmlich zur Kenntnis zu nehmen und die darin enthaltenen Empfehlungen in die Sitzungsrunde im September 2010 zu vertagen, damit die Fraktionen und der Kreisausländerbeirat hierzu Anregungen abgeben können. Abstimmung über den Verfahrensantrag: Zustimmung (einstimmig) Zu TOP 6 (Vorlage Nr. 789/2010): Richtlinie für den Einsatz derivativer Finanzierungselemente Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Rechtsausschuss: Änderungsanträge: Abstimmung: keine Zustimmung (einstimmig) Zu TOP 7 (Vorlage Nr. 801/2010): Namensänderung für die Grundschule Langgöns-Oberkleen Kreistagsausschuss für Schule und Kultur, Bauen und Planen: Änderungsanträge: Kreistagsabgeordneter Martin Hanika beantragt, die Vorlage zurück zu stellen und damit dem Kreisausschuss wie auch der Schule die Gelegenheit zu geben, die Namensgebung zu überdenken und die Schule in „Weidigschule“ umzubenennen. Abstimmung über den Verfahrensantrag: Zu TOP 8 (Vorlage Nr. 803/2010): Kreistagsausschuss für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz: Zustimmung (einstimmig) Bestands- und Bedarfserhebung im Rahmen der Altenhilfeplanung Änderungsanträge: Hauptamtlicher Erster Kreisbeigeordneter Dirk Oßwald bittet darum, die Beschlussfassung über diese Vorlage auf die Sitzungsrunde im September 2010 zu vertagen, damit sich die Seniorenkommission damit befassen kann. Abstimmung: keine Abstimmung Zu TOP 9 (Vorlage Nr. 814/2010): Förderung der Maßnahme „Erweiterung der Intensivkapazitäten am Evangelischen Krankenhaus Mittelhessen gGmbH“ Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Rechtsausschuss: Änderungsanträge: Kreistagsabgeordnete Claudia Zecher übernimmt die Anregung des Fraktionsvorsitzenden Günther Semmler und stellt den folgenden Änderungsantrag für einen Zusatzbeschluss: Der Beschluss des Kreistag über die Zahlung der Zinsanteile erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die einschlägigen Bestimmungen und Verordnungen des Landes zum Sonderinvestitionsprogramm (hier: Zahlung der Umlage durch die Landkreise) rechtskonform sind und der Prüfung standhalten, z.B. Konnexität. Der Kreisausschuss wird beauftragt, eine juristische Einschätzung zur Rechtmäßigkeit einzuholen. Abstimmung über Zustimmung (einstimmig) die ergänzte Vorlage: Zu TOP 14 (Vorlage Nr. 695/2010): Kreistagsausschuss für Infrastruktur, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt und Energie: Auftrag an den Kreisausschuss zur Änderung der Abfallsatzung des Landkreises Gießen Änderungsanträge: Kreistagsabgeordnete Anette Henkel stellt den Antrag zurück. Er soll aber weiter im Geschäftsgang bleiben. Abstimmung: Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Rechtsausschuss: Keine Abstimmung Änderungsanträge: Wie im Fachausschuss Abstimmung: Keine Abstimmung Zu TOP 15 (Vorlage Nr. 602/2009): Kreistagsausschuss für Schule und Kultur, Bauen und Planen: Technologieplan für die Schulen des Landkreises Gießen Änderungsanträge: Kreistagsabgeordnete Sylke Schäfer übernimmt die Anregung des Fraktionsvorsitzenden Andreas Becker, folgenden Satz im Beschlussantrag anzufügen: „Die Beschlussfassung steht unter dem Haushaltsvorbehalt.“ Ausschussvorsitzender Hans-Jürgen Becker lässt über die Vorlage Nr. 602/2010 in der vom Kreisausschuss am 31. Mai 2010 geänderten Fassung mit dem Änderungsantrag der Kreistagsabgeordneten Schäfer abstimmen. Abstimmung Zustimmung (einstimmig) (über die geänderte Vorlage mit der geänderten Anlage): Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Rechtsausschuss: Änderungsanträge: Kreistagsabgeordneter Peter Pilger bittet darum sicherzustellen, dass Medienkonzepte erstellt werden und diese dem Kreistag vorgelegt werden. Der Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Rechtsausschuss verständigt sich darauf, folgende Protokollnotiz zum Beschluss festzuhalten: „Protokollnotiz: Die jeweiligen Medienkonzepte sind dem Kreistagsausschuss für Schule und Kultur, Bauen und Planen vorzulegen.“ Die Fassung aus dem Fachausschuss wird übernommen. Ausschussvorsitzender Siegbert Damaschke regt an, diesen Tagesordnungspunkt in der Kreistagssitzung von Sitzungsteil C in Sitzungsteil B vorzuziehen. Abstimmung (mit Änderung und Protokollnotiz): Zustimmung (einstimmig) Zu TOP 16 (Vorlage Nr. 732/2010): Gründung einer gemeinnützigen Stiftung zur Umsetzung der Investitionstätigkeit im Rahmen der energetischen Nutzung der Dächer der kreiseigenen Liegenschaften Kreistagsausschuss für Infrastruktur, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt und Energie: Änderungsanträge: Kreistagsabgeordneter Dr. Sven Simon legt einen von ihm und dem Fraktionsvorsitzenden Horst Nachtigall erarbeiteten neuen Satzungsentwurf vor. Es wird in diesem Zusammenhang festgestellt, dass damit sämtliche Änderungsanträge aus der vorherigen Sitzungsrunde erledigt sind. Kreistagsabgeordneter Dr. Sven Simon beantragt zudem, den Beschlussantrag wie folgt zu gliedern und getrennt abzustimmen: 1. Der Kreistag beschließt die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung (bürgerlichen Rechts) zur Umsetzung der Investitionstätigkeit im Rahmen der energetischen Nutzung der Dächer der kreiseigenen Liegenschaften gemäß des als Anlage [Anlage 1] beigefügten Stiftungsgeschäftes.* 2. Die für die Stiftungsgründung erforderlichen Mittel in Höhe von 50.000,- € werden auf der Grundlage des § 114g HGO als außerplanmäßig bewilligt. 3. Der Kreistag stimmt der als Anlage [Anlage 2] beigefügten Stiftungssatzung zu. *) Die Anlage „Stiftungsgeschäft“ ist vom zuständigen Dezernenten bis zur Sitzung des Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Rechtsausschusses der neuen Beschlusslage anzupassen. [Anlage 1] Abstimmungen: zu Ziffer 1: Zustimmung (mehrheitlich gegen die Stimmen der SPDFraktion) Zu Ziffer 2: Zustimmung (mehrheitlich Zu Ziffer 3: Zustimmung (einstimmig bei gegen die Stimmen der SPDFraktion) 2 Stimmenthaltungen aus der SPD-Fraktion) Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Rechtsausschuss: Änderungsanträge: 1. Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Siegfried Fricke legt die an die Beschlusslage angepasste Anlage [Anlage 1] „Stiftungsgeschäft“ vor. 2. Seitens des Regierungspräsidiums Gießen wird eine Änderung des § 18 der Sitzungssatzung empfohlen: § 18 Anfallberechtigung Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt deren Vermögen an den Landkreis Gießen, der es entsprechend des Stiftungszweckes „Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung“ unmittelbar und ausschließlich zu verwenden hat. 3. Fraktionsvorsitzender Horst Nachtigall bittet darum, bei § 17 Ziffer 2 Satz 2 hinter „2/3“ die Worte „ihrer Stimmen bzw.“ einzufügen. 4. Kreistagsabgeordneter Hubert Blöhs-Michaelis bittet darum, bei der Paragrafenverweisung in § 12 Buchstabe c) nicht auf „§ 8 Nr. 3 lit. c)“, sondern auf „§ 8 Nr. 2 lit. c)“ zu verweisen. Alle Änderungswünsche werden übernommen. Ausschussvorsitzender Siegbert Damaschke übernimmt das Abstimmungsverfahren und den Beschlussantrag aus dem Fachausschuss: Abstimmungen: über Ziffer 1 mit geänderter Anlage: Zustimmung (mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPDFraktion) über Ziffer 2: Zustimmung (mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPDFraktion) über Ziffer 3 mit geänderter Anlage unter Berücksichtigung der Änderungswünsche RP, Nachtigall und Blöhs-Michaelis): Zustimmung (einstimmig) Zu TOP 17 (Vorlage Nr. 808/2010): Ausdehnung des Geltungsbereiches der CleverCard Kreistagsausschuss für Infrastruktur, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt und Energie: Änderungsanträge: Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Siegfried Fricke bittet darum, eine entsprechende Stellungnahme des VGOGeschäftsführers abzuwarten und bis dahin den Antrag zurück zu stellen. Abstimmung: Keine Abstimmung Kreistagsausschuss für Schule und Kultur, Bauen und Planen: Änderungsanträge: Fraktionsvorsitzende Dr. Christiane Schmahl bittet darum, wie im Kreistagsausschuss für Infrastruktur, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt und Energie zu verfahren und den Antrag zurück zu stellen, bis eine Stellungnahme des VGO-Geschäftsführers vorliegt. Abstimmung über den Verfahrensvorschlag: Zustimmung (einstimmig) Zu TOP 18 (Vorlage Nr. 813/2010): Aufsichtsrat der Stadttheater Gießen GmbH Kreistagsausschuss für Schule und Kultur, Bauen und Planen: Änderungsanträge: Gruppenvorsitzender Hans-Jürgen Geselle stellt den Antrag zunächst zurück. Abstimmung: keine Abstimmung Anlage 3 a zur Niederschrift über die Sitzung des Kreistages am 28. Juli 2010 28. Sitzung des Kreistages am 28. Juni 2010 - Fragen zur Fragestunde - Frage der Kreistagsabgeordneten Dr. Christiane Schmahl: Ist es richtig, dass der Mietvertrag der KFZ-Zulassungsstelle in Laubach dieses Jahr im März für mehrere Jahre verlängert wurde? Wenn ja, warum wurde das gemacht, obwohl mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept Gegenteiliges beschlossen wurde? 1. Frage des Kreistagsabgeordneten Andreas Becker: Wie weit ist der Kreisausschuss bei der Beauftragung durch den Kreistag gekommen, die Zusammenlegung der Verwaltung der beiden Volkshochschulen (Stadt Gießen und Landkreis Gießen) zu verhandeln? 2. Frage des Kreistagsabgeordneten Andreas Becker: Ist sichergestellt, in der Stadt Gießen sowie beim Landkreis Gießen, dass bis zur einer Entscheidung über die mögliche Zusammenlegung der Verwaltungen der beiden Volkshochschulen keine freiwerdenden Leitungsstellen (Programmbereichsleitung, Gesamtleitung, pp.) nach besetzt werden? Nachrichtlich: Folgende Fragen sind deshalb nicht zulässig, da gemäß § 33 Absatz 2 Geschäftsordnung des Kreistages (KTGO) diese sich auf Tagesordnungsgegenstände derselben Plenarsitzung beziehen. Sie sind vom Kreistagsvorsitzenden zurückzuweisen. Frage der Kreistagsabgeordneten Hiltrud Hofmann: Ist es richtig, dass die Erstellung des Schulentwicklungsplans zum Teil an eine externe Beratungsgesellschaft vergeben worden ist oder vergeben werden soll? Wenn ja, für welche Schultypen? Frage des Kreistagsabgeordneten Geronimo Sanchez-Miguel: Wer hat den Auftrag für die Fremdvergabe des Schulentwicklungsplans erteilt und was kostet das die Kreisverwaltung? Frage der Kreistagsabgeordneten Ewa Wenig: Bisher hat die Abteilung den Schulentwicklungsplan immer selbst erstellt. Warum ist die Abteilung diesmal dazu nicht in der Lage? Frage des Kreistagsabgeordneten Hubert Blöhs-Michaelis: Ist die Beratungsfirma, die den Schulentwicklungsplan erstellen soll, mit der nötigen Ortskenntnis ausgestattet, um einen lokalen Schulentwicklungsplan zu erstellen? Frage der Kreistagsabgeordneten Gerda Weigel-Greilich: Ist sichergestellt, dass der vorliegende Entwurf der Arbeitsgruppe der Förderschulleiter in die Schulentwicklungsplanung mit einfließt? Frage des Kreistagsabgeordneten Bernd Kaufmann: Die Schulentwicklungspläne sollten vor den Herbstferien in den Kreistag eingebracht werden. Ist der Zeitplan überhaupt noch einzuhalten? 1. Frage der Kreistagsabgeordneten Anette Henkel: Ist die Untersuchung zur Geeignetheit der Dachflächen der kreiseigenen Liegenschaften zur Nutzung für Photovoltaikanlagen abgeschlossen, wenn ja seit wann; Wenn nein, aus welchen Gründen noch nicht? In welchem Zeitraum ist die Untersuchung erfolgt, durch welches Fachunternehmen/Fachbüro und zu welchem Preis? 2. Frage der Kreistagsabgeordneten Anette Henkel: Hat es konkrete Verhandlungen oder rechtskräftige Vertragsabschlüsse mit Dritten gegeben, die an der Anmietung/Überlassung von Dachflächen kreiseigener Liegenschaften interessiert sind/waren; Liegen konkrete Ergebnisse inzwischen vor bzw. wann ist mit diesen zu rechnen oder welche Hinderungsgründe liegen vor, die noch zu keinen Abschlüssen geführt haben? Betreuungsrelationen der Volkshochschulen Frage des KT-Abgeordneten Andreas Becker, die im Protokoll der KT-Sitzung beantwortet werden soll: „Wie ist die Relation ‚Leitungsstellen zu Kursangebot’ sowohl beim Landkreis als auch im Vergleich dazu bei der Stadt Gießen?“ BetreuungsRelation PädagogischeAK Kurse Leitung, Hauptamtliche Pädagoginnen Kurse pro Belegungen Leitung, hauptamtl. päd. MitarbeiterIn Unterrichtseinheiten Unterrichtseinheiten/ AK Leitung, hauptamtl. päd. MitarbeiterIn dvv Statistik 2008 Stadt Gießen Ldk. Gießen 1+2 1+3 Ldk. Vogelsberg Wetzlar Ldk. Lahn-Dill Marburg Ldk. Biedenkopf 1+2,2 1+2,2 1+1 1+3 1+3 926 986 309 247 11.104 9.394 30.505 22.290 10.168 5.573 568 679 633 832 1.075 178 212 317 208 269 5.764 6.962 6.962 10.666 12.190 13.596 21.215 15.905 21.596 25.272 4.249 6.630 7.953 5.399 6.318 Diese Zahlen geben die Betreuungsrelationen der Volkshochschulen aus dem Jahr 2008 wieder. . Stadt Gießen Ldk. Gießen 794 917 9.320 8.734 28.686 22.432 Die Zahlen der dvv Statistik 2009 sind noch nicht veröffentlicht; diese Daten wurden vorab persönlich mitgeteilt. personelle Ausstattung Stand Juni 2010: besetzte hauptberufliche pädagogischen Stellen einschließlich Leitung vhs Stadt Gießen: minus 1 AK vhs Kreis Gießen: minus 0,5 AK Anmerkung: Das KGST Gutachten gibt mit 2.400 UE/ HPM eine Orientierung für die Betreuungsrelation der Volkshochschulen. Das Weiterbildungsgesetz NRW erstattet Personalkosten (nach Schlüsselzuweisung) bei 1600 UE je hauptamtlich besetzte Stelle. . vhs Landkreis Gießen Juni 2010 0 Zusammenfassung (Management-Summary) Projektleitung: Prof. Dr. Andreas Breiter Dipl.-Inf. Arne Fischer Dipl.-Inf. Melanie Tietjen Institut für Informationsmanagement Bremen GmbH (ifib) Am Fallturm 1 28359 Bremen {abreiter, afischer, mtietjen}@ifib.de © ifib GmbH 2009/2010 Seite ii 0 Zusammenfassung (Management-Summary) Seite iii Versionshistorie Version Datum Bearbeitet durch Änderungen 1.0 November 2009 21. Mai 2010 A. Fischer / M. Tietjen A. Fischer Fertigstellung des Technologieplanes nach Abstimmung mit dem LK Gießen Überarbeitung und Anpassung des Ausstattungsprofiles nach Abstimmung mit dem Landkreis Gießen 2.0 Inhalt ABBILDUNGSVERZEICHNIS ............................................................................................................. IV TABELLENVERZEICHNIS .................................................................................................................. V VORBEMERKUNG: ANPASSUNGEN IN DER VERSION 2.0 .................................................................... 1 0 ZUSAMMENFASSUNG (MANAGEMENT-SUMMARY) .................................................................... 3 1 EINLEITUNG ........................................................................................................................... 5 2 PROJEKTÜBERSICHT UND VORGEHEN ....................................................................................... 6 2.1 2.2 2.3 3 ZIELSETZUNG ................................................................................................................................... 6 METHODIK UND VORGEHEN ................................................................................................................. 6 ABGRENZUNG DER BETRACHTUNG ......................................................................................................... 8 IST-SITUATION ....................................................................................................................... 9 3.1 IT-AUSSTATTUNG ............................................................................................................................. 9 3.1.1 Rechner und Bildschirme ................................................................................................... 10 3.1.2 Peripheriegeräte ................................................................................................................ 13 3.1.3 Software ............................................................................................................................ 14 3.1.4 Vernetzung ........................................................................................................................ 14 3.2 SERVICE UND SUPPORT...................................................................................................................... 15 3.2.2 IT-Support ......................................................................................................................... 16 3.3 IT- AUSGABEN................................................................................................................................ 17 3.4 ZUSAMMENFASSUNG ........................................................................................................................ 17 4 STRUKTUR EINER ZUKÜNFTIGEN IT-LANDSCHAFT ................................................................... 19 4.1 STANDARDISIERUNG DER IT-LANDSCHAFT - EBENEN VON STANDARDS ........................................................... 19 4.2 TECHNISCHES GESAMTSYSTEM ............................................................................................................ 20 4.2.1 Hardware ......................................................................................................................... 20 4.2.2 Software ........................................................................................................................... 20 4.2.2.1 Entwicklung eines Prozesses zur SW-Auswahl .................................................................... 22 4.2.3 Netzinfrastruktur ...............................................................................................................24 4.3 ORGANISATION DES IT-MANAGEMENTS .................................................................................................24 4.3.1 Gründung eines Medienrates .............................................................................................24 4.3.2 Zentrale Koordination im Landkreis ...................................................................................25 4.3.3 Beschaffungsplanung ........................................................................................................25 4.3.4 Unterstützung der Schulen .................................................................................................26 5 BEDARFSPLANUNG ............................................................................................................... 27 5.1 UMFANG UND ABGRENZUNG DER BETRACHTUNG ..................................................................................... 27 5.2 BASISDATEN .................................................................................................................................. 28 5.3 IDEALTYPISCHES AUSSTATTUNGSPROFIL................................................................................................. 28 0 Zusammenfassung (Management-Summary) Seite iv 5.4 ANGEPASSTES AUSSTATTUNGSPROFIL .................................................................................................... 32 6 AUSGABENPLANUNG 2010 BIS 2014 ....................................................................................... 35 6.1 PREISGRUNDLAGE UND NUTZUNGSDAUERN .............................................................................................35 6.2 BESCHAFFUNG UND AUSTAUSCH VON ENDGERÄTEN .................................................................................. 37 6.2.1 6.3 6.4 6.5 6.6 Rollout-/Beschaffungsplan .................................................................................................39 VERNETZUNG ................................................................................................................................. 40 PERSONAL/SUPPORT........................................................................................................................ 40 SUPPORTBUDGET FÜR SCHULEN ........................................................................................................... 41 ZUSAMMENFASSUNG DER AUSGABENPLANUNG 2010 BIS 2014....................................................................42 7 FAZIT UND AUSBLICK ............................................................................................................ 43 8 LITERATUR ........................................................................................................................... 45 ANHANG A BASISDATEN UND BESTANDSAUFNAHME ...................................................................... 46 ANHANG A.1 BASISDATEN DER EINZELNEN SCHULEN IM SCHULJAHR 2008/2009 ..................................................... 46 ANHANG A.2 ENTWICKLUNG DER SCHÜLERZAHLEN ............................................................................................ 48 ANHANG A.3 ANMERKUNGEN ZUR BESTANDSAUFNAHME ................................................................................... 49 ANHANG A.4 AUSSTATTUNG DER SCHULEN MIT RECHNERN ................................................................................. 50 ANHANG A.5 KLASSIFIZIERUNG DER PROZESSORGENERATIONEN ............................................................................53 ANHANG A.6 VERTEILUNG DER RECHNER AUF PROZESSORKLASSEN ....................................................................... 55 ANHANG A.7 AUSSTATTUNG DER SCHULEN MIT BILDSCHIRMEN ............................................................................ 56 ANHANG A.8 AUSSTATTUNG DER SCHULEN MIT PERIPHERIEGERÄTEN ..................................................................... 60 ANHANG A.9 SUPPORTBUDGETS DER GESAMTSCHULEN .......................................................................................63 ANHANG A.10 UNTERRICHTSRÄUME ............................................................................................................. 64 ANHANG B BEDARFSPLANUNG ..................................................................................................... 65 ANHANG B.1 BERECHNUNG DER RAUMZAHLEN ................................................................................................ 65 ANHANG B.2 BERECHNUNG DES IDEALTYPISCHEN MENGENGERÜSTES .................................................................... 66 ANHANG B.3 BERECHNUNG DES MENGENGERÜSTES FÜR DAS ABGESTIMMTE AUSSTATTUNGSPROFIL................................ 70 ANHANG B.4 ANFORDERUNGEN AN DIE HARDWARE ........................................................................................... 73 ANHANG C EXKURS: GESAMTKOSTEN SCHULISCHER IT ................................................................... 74 ANHANG D MODELLIERUNGSMETHODIK - LEGENDE ........................................................................ 76 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Vorgehen bei der Erstellung des Technologieplanes ................................................. 8 Abbildung 2: Ebenen von Standards ............................................................................................ 19 Abbildung 2: Ebenen von der SW-Standardisierung .................................................................... 21 Abbildung 2: Beispiel für einen Prozess zur Software-Auswahl ................................................... 23 Abbildung 3: Entwicklung der Schülerzahlen der Grundschulen ..................................................48 Abbildung 4: Entwicklung der Schülerzahlen der Gesamtschulen ................................................48 Abbildung 5: Ausstattung der Schulen mit Bildschirmen nach Schulformen .................................59 Abbildung 6: Gesamtkosten schulischer IT-Ausstattung – Beispiele ............................................. 75 Abbildung 7: Verteilung der entstehenden Gesamtkosten ............................................................ 75 0 Zusammenfassung (Management-Summary) Seite v Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Szenario 1 - modifiziertes Ausstattungsprofil .................................................................. 1 Tabelle 1: Schulen des Landkreises Gießen (Schuljahr 2008/2009) ................................................ 9 Tabelle 2: Ausstattung der Schulen im pädagogischen Bereich mit Rechnern nach Schulformen.. 10 Tabelle 3: SchülerInnen pro Rechner im Landkreis Gießen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (Krützer und Probst 2006, Seite 9ff) .................................................................................... 11 Tabelle 4: Verteilung der Rechner auf Prozessorklassen nach Schulformen ................................. 12 Tabelle 5: Derzeitige Ausstattung mit Peripheriegeräten ............................................................. 13 Tabelle 6: IT-Ausgaben des Landkreises Gießen/FB Schule und Bauen in 2008 .............................17 Tabelle 7: Umfang und Abgrenzung der Bedarfsplanung ............................................................. 28 Tabelle 8: Mengengerüst: Schulen und Räumen .......................................................................... 28 Tabelle 9: Idealtypisches Ausstattungsprofil für Schulen des Landkreises Gießen ......................... 31 Tabelle 10: Mengengerüst: Idealtypisches Ausstattungsprofil ....................................................... 31 Tabelle 11: Abschätzung der Kosten für die idealtypische Ausstattung auf Basis von TCO-Werten .. 32 Tabelle 12: Ausstattungsprofil für die Bedarfsplanung ................................................................. 33 Tabelle 13: Bedarfsplanung: Mengengerüst ................................................................................. 33 Tabelle 15: In der Ausgabenplanung berücksichtigte Positionen .................................................. 35 Tabelle 16: Anforderungen an Ausstattung und Leistungsumfang der Gerätetypen ....................... 36 Tabelle 17: Werte für die Preiskalkulation .................................................................................... 36 Tabelle 18: Austauschzeitpunkt der Rechner der einzelnen Geräteklassen .................................... 37 Tabelle 19: Mengengerüst für Ersatzbeschaffungen von Rechnern in den Jahren 2010 bis 2014 ..... 38 Tabelle 20: Planung der Ersatzbeschaffungen von Rechnern und Peripheriegeräten in den Jahren 2010 bis 2014 ...................................................................................................................... 39 Tabelle 21: Investitionsmittel für die Jahre 2010 bis 2014 .............................................................. 39 Tabelle 22: Kosten für Vernetzung in den Jahren 2010 bis 2014 ................................................... 40 Tabelle 23: Kosten (auf Stellenbasis) für den technischen Support ............................................ 40 Tabelle 24: Kalkulation der Personalkosten ................................................................................. 41 Tabelle 25: Kalkulation des Supportbudgets ................................................................................ 41 Tabelle 26: Kalkulation der Gesamtausgaben .............................................................................. 42 Tabelle 27: Anzahl der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Klassen im Schuljahr 2008/2009 .......................................................................................................................................... 47 Tabelle 28: Ausstattung der einzelnen Schulen im pädagogischen Bereich mit Rechnern ............. 52 Tabelle 29: Durchschnittliche Ausstattung der Schulen im pädagogischen Bereich mit Rechnern nach Schulformen .............................................................................................................. 52 Tabelle 30: Klassifizierung von intel- und AMD-CPUs................................................................... 53 Tabelle 31: Prozessoren im Bestand der SchoolBase und ihre Klassifizierung ...............................55 Tabelle 32: Prozentuale Verteilung der Rechner auf Prozessorklassen nach Schulformen .............55 0 Zusammenfassung (Management-Summary) Seite vi Tabelle 33: Ausstattung der einzelnen Schulen mit Bildschirmen .................................................58 Tabelle 34: Ausstattung der einzelnen Schulen mit Peripheriegeräten ......................................... 62 Tabelle 35: Durchschnittliche Ausstattung der Schulen mit Peripheriegeräten nach Schulformen . 63 Tabelle 36: Supportbudgets der einzelnen Gesamtschulen .......................................................... 63 Tabelle 37: Durchschnittliche Anzahl der Räume..........................................................................64 Tabelle 38: Berechnung der Raumzahlen nach Schulform ...........................................................66 Tabelle 39: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Clients ......................................................66 Tabelle 40: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation der Clients in Lehrerzimmern ................... 67 Tabelle 41: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Notebooks................................................. 67 Tabelle 42: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Drucker ....................................................68 Tabelle 43: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Beamer ....................................................68 Tabelle 44: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Scanner ....................................................69 Tabelle 45: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Server ......................................................69 Tabelle 46: Idealtypisches Mengengerüst: Zusammenfassung .....................................................69 Tabelle 47: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Clients................ 70 Tabelle 48: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Notebooks ......... 70 Tabelle 49: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Drucker ..............71 Tabelle 50: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Beamer ..............71 Tabelle 51: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation interaktive Whiteboards........................................................................................................................71 Tabelle 52: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Scanner ............. 72 Tabelle 53: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Server ................ 72 Tabelle 54: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Zusammenfassung ............... 72 Tabelle 55: Beispiel für die Notierung von Hardwareanforderungen (BITKOM 2009) .................... 73 Tabelle 56: Legende der Modellierungsobjekte............................................................................ 77 0 Zusammenfassung (Management-Summary) Seite 1 Vorbemerkung: Anpassungen in der Version 2.0 Der Technologieplan für die schulische IT-Ausstattung der Schulen des Landkreises Gießen wurde auf der Basis von (mit Schulen und Schulträger) abgestimmten Ausstattungsszenarien entwickelt. Die Fertigstellung der Version 1.0 erfolgte im Oktober 2009. In Hinblick auf die aktuelle Haushaltssituation des Landkreises Gießen (Frühjahr 2010) wurde eine Anpassung erforderlich, um die Gesamtausgaben zur reduzieren. Hierfür wurden zunächst zwei alternative Ausstattungsszenarien entwickelt: 1.) Reduzierung der Ausstattung mit Endgeräten 2.) Beibehaltung der Mengengerüste und Ersatzbeschaffung mit Gebrauchtgeräten. Da die Gesamtkosten durch den Einsatz von Gebrauchtgeräten nur geringfügig geringer ausfallen, gleichzeitig aber qualitative Nachteile zu erwarten sind (potenziell höhere Störanfälligkeit, erhöhte Prozesskosten für Beschaffung und Support) wurde nach Abstimmung 1 mit der Schulkommission eine Reduzierung des Mengengerüstes für die Anpassung der Kostenkalkulation zu Grunde gelegt. Es fand eine Anpassung der folgenden Parameter statt: Reduzierung der Ausstattung mit Endgeräten (weniger PCs pro Schule), Verlängerung der Nutzungsdauer von Clients auf 6 Jahre, Beibehaltung der Prämisse der ausschließlichen Beschaffung von Neugeräten. Folgende Tabelle stellt das überarbeitete Ausstattungsprofil zusammen gefasst dar: Gesamtschulen EDV-Fachräume 1 Raum pro Schule, 20 Schüler-PCs + 1 LehrerPC Beamer / interaktives Whiteboard 2 Räume pro Schule, 25 Schüler-PCs + 1 Lehrer-PC Beamer / interaktives Whiteboard Keine Änderung Medienecken 1 Medienecke je 3 Klassenräume 1 Medienecke je 3 Klassenräume Reduzierung, vorher: 1 ME/2Klassenräume Naturwissenschaftliche Fachräume keine Ausstattung 1 Client / Raum, 1 Beamer/Raum (alternativ interaktives Whiteboard) Keine Änderung Büchereien keine Ausstattung 1 PC pro Bücherei Vorher: 1 PC/Bücherei pro Grundschule PCs im Lehrer- 1 PC je 8 Lehrkräfte 1 PC je 8 Lehrkräfte Keine Änderung Notebooks / mobile Einheiten 1 mobile Einheit pro Schule (Notebook + Beamer) 2 mobile Einheiten pro Schule (Notebook + Beamer) Drucker Scanner 1 Drucker pro EDV-Fachraum, Bücherei u. Lehrerzimmer, 1 Drucker/6 Klassen- oder naturwissenschaftliche Fachräume 1 Scanner pro EDV-Fachraum Vorher: zusätzlich 1 Notebook-Klassensatz pro Gesamtschule Keine Änderung Keine Änderung Server 1 Server pro Schule Keine Änderung Supportpersonal/budget Keine Änderung. Durch den Verteilungsschlüssel nach Rechnerzahlen ergibt sich eine Reduktion des Supportpersonals und -budgets. Nutzungsdauer Clients 6 Jahre 1 Server pro Schule 6 Jahre Tabelle 1: Szenario 1 - modifiziertes Ausstattungsprofil 1 Vorgenommene Anpassung Grund- und Förderschulen Sitzung der Schulkommission am 27.04.2010 Verlängerung um 1 Jahr 0 Zusammenfassung (Management-Summary) Seite 2 Die Änderungen wurden auf Empfehlung der Schulkommission mit dem neu gegründeten Medi2 enrat diskutiert . In diesem Rahmen erfolgte auch eine Abstimmung der im Technologieplan entwickelten Ausstattungsstandards (idealtypische Geräteausstattung). Seitens des Medienrates wurden in diesem Kontext insbesondere die bereits im Technologieplan formulierten Prämissen als wichtig priorisiert: Die Ausstattung auf Basis von Standards ist dringend erforderlich. Die im Technologieplan definierten Standards stellen eine gute Ausgangsbasis für die weitere Fortschreibung dar. Wichtig sind hierbei vor allem Software-Standards. Beschaffungen sollen nur noch durch den Schulträger (bzw. nur nach Abstimmung) erfolgen, um die Einhaltung von Standards zu gewährleisten. Eine Ausstattung muss weiterhin flexibel möglich sein, so dass schulindividuelle Anforderungen weiter berücksichtigt werden. Standards dürfen nicht als zu enges „Korsett“ verstanden werden. Basis für eine Ausstattung soll die Medienentwicklungsplanung der Schulen sein. Diese ist zu stärken, die Vorlage eines Medienentwicklungsplanes muss Basis für eine Ausstattung sein. Eine Ausstattung der Schulen soll ab sofort nur durch den Schulträger bzw. nach Abstimmung mit dem Schulträger auf Basis der Standards erfolgen. Eine Neuordnung von Service-Prozessen (Beschaffung, Support etc.) und die genaue Aufgabenabgrenzung zwischen den beteiligten Akteuren ist dringend erforderlich (entsprechende Arbeiten wurden inzwischen bereits begonnen). Die Änderungen wurden im Technologieplan in der vorliegenden Version vollständig eingearbeitet. 3 Die Schulkommission empfiehlt, den geänderten Technologieplan unter Berücksichtigung der genannten Prämissen umzusetzen. 2 Sitzung des Medienrates am 10.05.2010 3 Sitzung der Schulkommission am 19.05.2010 0 Zusammenfassung (Management-Summary) Seite 3 0 Zusammenfassung (Management-Summary) Voraussetzung für einen erfolgreichen Einsatz von digitalen Medien im unterrichtlichen Schulalltag ist unumstritten eine funktionierende und anforderungsgerecht gestaltete IT-Infrastruktur. (Netze, Hard- und Software). Eine nachhaltige Einbindung in den Unterricht wird nur dann erfolgen, wenn die IT-Infrastruktur verlässlich funktioniert und die Unterstützung bei technischen Problemen gut organisiert ist. Die Schulen im Landkreis Gießen sind in den letzten Jahren umfangreich mit IT für die pädagogische Nutzung im Unterricht ausgestattet worden. Die ITInfrastruktur hat zu großen Teilen inzwischen ein Alter erreicht, in dem dringend Ersatzbeschaffungen erforderlich sind. Anknüpfend an den bisherigen Technologieplan 2005 und dessen erste Fortschreibung für die Jahre 2006 bis 2008 wurde das Projekt zur Fortschreibung des Technologieplanes für die Jahre 2010 bis 2014 gestartet, mit dem das Institut für Informationsmanagement Bremen GmbH (ifib) beauftragt wurde und das im vorliegenden Bericht dokumentiert wird. Ist-Analyse: Im ersten Schritt fand eine Ist-Analyse auf Basis von durch den Landkreis und das M@AUSMedienzentrum bereitgestellten Daten statt. Der Landkreis Gießen ist Schulträger für insgesamt 56 Schulen, in denen 2.846 PCs für die unterrichtliche Nutzung stehen. Mindestens 38 Prozent dieser Rechner sind veraltet und erfordern einen sofortigen Austausch. Bei einem weiteren Teil muss ebenfalls von einer Überschreitung der Nutzungsdauer ausgegangen werden, so dass geschätzt mindestens die Hälfte des Rechnerbestandes sofort ersetzt werden muss. Informationen zu eingesetzten Softwareprodukten liegen nicht vor, es ist aber davon auszugehen, dass sehr viele unterschiedliche Softwareprodukte eingesetzt werden. Zur Vernetzung liegen ebenfalls nur sehr wenige Informationen vor. Sowohl die interne Vernetzung der Schulen (LAN) als auch die Anbindung an das Internet (WAN) sind uneinheitlich. Bei der Betrachtung der Organisationsstrukturen wurden verschiedene Handlungsfelder identifiziert. Es gibt kaum definierte Prozesse zur Auswahl, Standardisierung und Beschaffung von Hard-, Software und Vernetzung sowie für den IT-Support. Der Umfang des IT-Supports für die Schulen im Landkreis Gießen ist derzeit unzureichend. Schulen handeln weitgehend in Eigenverantwortung, das schulträgerseitige IT-Management ist nur gering ausgeprägt. Der Betrieb einer derartig umfangreichen und komplexen IT-Infrastruktur ist jedoch nicht mehr nebenher oder gar durch Lehrkräfte in den Schulen zu leisten. Grundsatzentscheidungen: Es wurden daher verschiedene strategische Entscheidungsfelder für die Weiterentwicklung und Anpassung der Service- und Supportstrukturen entwickelt. Für die Ausstattungsplanung ist wesentlich, dass zukünftig ausschließlich Neugeräte mit definierter Nutzungsdauer von fünf Jahren beschafft werden. Der Landkreis Gießen hat im Juni 2009 einen Medienrat gegründet, der mit Vertreterinnen und Vertretern des Medienzentrums M@AUS, des Landkreises Gießen sowie Schulvertretern (ITBeauftragte) besetzt ist. Dieser dient als zentrale Koordinationsinstanz auf Schulträgerebene sowie zur Weiterentwicklung der schulischen Medienkonzepte und der Fortentwicklung des Technologieplanes. Ziel soll es sein, dass eine Ausstattung der Schulen im Rahmen von vorgegebenen Mindest-Standards nur noch auf Basis von schulischen Medienentwicklungsplänen erfolgt. Hierfür liefert das Medienzentrum M@AUS die erforderliche pädagogische Unterstützung. Die Wahrnehmung von Aufgaben des IT-Managements durch den Schulträger muss intensiviert werden, um die Steuerung der Dienstleister und die Überwachung der Dienstleistungsqualität 0 Zusammenfassung (Management-Summary) Seite 4 sicher stellen zu können. Hierfür erscheint die Schaffung einer koordinierenden Stelle im Landkreis unumgänglich. Für den IT-Support sind zentrale und verbindliche Serviceprozesse erforderlich, um den Schulen eine ausreichende und effiziente technische und pädagogische Unterstützung zukommen zu lassen. Hierzu sollte das bestehende System reorganisiert werden. Schulen sollen aus zwei Optionen wählen können: a) Abgabe des Schulbudgets zur Nutzung eines zentral angebotenen Supportkonzeptes oder b) Organisation des Supports in eigener Verantwortung der Schule. Bedarfsplanung: Die Bedarfsplanung für die Jahre 2010 bis 2014 fand auf Basis von Ausstattungsszenarien statt, die mit dem Medienrat entwickelt wurden. Die Betrachtung erfolgt für Grund-, Förder- und Gesamtschulen. Bei einer Umsetzung des zur Bedarfsplanung abgestimmten Ausstattungsprofils würden die Schulen mit insgesamt 2.280 Endgeräten (2.225 Clients und 65 Notebooks) ausgestattet. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Ausstattung anforderungsgerecht flexibel möglich sein muss, so dass bspw. Schulen eine höhere Ausstattung mit Notebooks erhalten (z.B. anstatt einer Ausstattung mit Medienecken). Basis soll immer der Medienentwicklungsplan sein. Bei der Ausgabenplanung wurden nur die Kosten berücksichtigt, die (investiv und konsumtiv) für den Fachbereich Schule und Bauen für die Haushaltsplanungen relevant sind. Die Kosten stellen damit nicht die vollständigen Gesamtkosten dar, die für den gesamten IT-Einsatz entstehen! Die Ausgaben für die Ersatzbeschaffung und Neuausstattung in den Jahren 2010 bis 2014 betragen demnach insgesamt rund 2,1 Millionen Euro. Die Kosten für den Ausbau der Vernetzung wurden auf Grundlage der Ausgaben in den Vorjahren pauschal mit 210.000 Euro pro Jahr angesetzt. Unter Berücksichtigung eines zwingend erforderlichen Ausbaus von IT-Management und Support ergeben sich hierfür jährliche Personalkosten in Höhe von 340.000 Euro. Es ergeben sich somit Kosten von rund 5,1 Millionen Euro in den Jahren 2010 bis 2014. Erfahrungswerte vergleichbarer Schulträger belegen jedoch, dass der Landkreis Gießen mit dieser Kalkulation eher an der unteren Grenze der zu erwartenden Kosten liegt – nach Erfahrungswerten anderer Schulträger müssen insgesamt 40 bis 70 € pro PC und Monat kalkuliert werden. Die im Rahmen des Projektes entwickelten und mit dem Schulträger abgestimmten strategischen Grundsatzentscheidungen zur zukünftigen Ausrichtung des IT-Betriebs sind ein guter Ansatzpunkt für eine Verbesserung der Situation. Nun gilt es für den Landkreis Gießen diese Strategien und Planungen weiter auszuarbeiten und entsprechende Prozesse in der Praxis zu etablieren. Zunächst sollte der Technologieplan abgestimmt und die notwendigen Mittel bereit gestellt werden, um eine verlässliche Planungsgrundlage zu haben. In jedem Fall müssen die bisher aufgewendeten Mittel erhöht werden – vor allem auch für den derzeit unzureichenden Support. Anschließend bedarf es der Fortführung von Maßnahmen zur Reorganisation des IT-Managements. Hierfür ist die Entwicklung einer grundsätzlichen Strategie zur zukünftigen Ausgestaltung der Support- und Dienstleisterstruktur notwendig. Gemeinsam mit der Abstimmung von Prozessen lässt sich nur so dauerhaft eine Verbesserung von Supportqualität und -effizienz erreichen. Alle Beschaffungsvorhaben sind ab sofort zentral zu koordinieren und mit zu entwickelten Ausstattungsprofilen und -standards abzustimmen. Bei allen Planungen wird eine Fokussierung von pädagogischen Fragestellungen und Etablierung eines Prozesses zur Medienentwicklungsplanung als obligatorische Voraussetzung für Beschaffungsvorhaben empfohlen. Mit dem vorliegenden Technologieplan als Ergebnis des gemeinsamen Projektes hat der Landkreis jedoch ein solides Fundament für eine erfolgreiche Umsetzung der Strategien. 1 Einleitung 1 Seite 5 Einleitung Neues Lernen und Lehren mit digitalen Medien setzt eine funktionierende und jederzeit verfügbare IT-Infrastruktur voraus. Das beinhaltet sowohl die Netze als auch die Hard- und Software. Lehrende und Lernende werden die Systeme in ihren Schulen und ihren Unterricht nur dann nachhaltig einbinden, wenn die IT-Infrastruktur verlässlich funktioniert und die Unterstützung bei technischen Problemen gut organisiert ist. Medienkompetenz ist eine Schlüsselkompetenz für die Wissensgesellschaft und die Schule hat die Verantwortung, allen Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen zu vermitteln. Darüber hinaus bietet die Nutzung digitaler Medien im Unterricht ganz neue Möglichkeiten zur Unterstützung von eigenverantwortlichem Lernen. Die Schulen im Landkreis Gießen sind in den letzten Jahren umfangreich mit IT für die pädagogische Nutzung im Unterricht ausgestattet worden. Dabei sind zum Teil beträchtliche Investitionen durch den Landkreis getätigt worden, so dass eine umfangreiche Basisinfrastruktur geschaffen werden konnte. Grundlage hierfür war der „Technologieplan 2005 für Schulen“ und dessen erste Fortschreibung für die Jahre 2006 bis 2008. Die IT-Infrastruktur hat zu großen Teilen inzwischen ein Alter erreicht, in dem dringend Ersatzbeschaffungen erforderlich sind. Hierfür gilt es nun, die Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur sowie deren Betrieb und die begleitenden Unterstützungsmaßnahmen (IT-Dienstleistungen) für einen weiteren Planungszeitraum sicher zu stellen. Vor diesem Hintergrund ist daher das Projekt zur Fortschreibung des Technologieplanes für die Jahre 2010-2014 gestartet worden, mit dem das Institut für Informationsmanagement Bremen GmbH (ifib) beauftragt wurde. Im vorliegenden Bericht werden die Projektergebnisse dokumentiert. Gegenüber der ersten abgestimmten Version vom Oktober 2009 wurde aufgrund der Haushaltssituation eine Überarbeitung des Ausstattungsprofils erforderlich (s.a. Vorbemerkung). Die Änderungen sind in der vorliegenden Version 2 vom Mai 2010 vollständig eingearbeitet. Eine Aktualisierung der Ist-Analyse fand nicht statt. In Kapitel 2 werden zunächst das Vorgehen im Projekt und die zu Grunde gelegte Methodik dargestellt. Im folgenden Kapitel 3 sind die Ergebnisse der Ist-Analyse zur aktuellen Ausstattungssituation und eine Bewertung dokumentiert. Darauf aufbauend werden strategische Handlungsfelder für die Struktur einer zukünftigen IT-Landschaft (Kapitel 4) beschrieben, die Grundlage für die in Kapitel 5 durchgeführte Bedarfsplanung und der Ausgabenkalkulation (Kapitel 6) sind. Im Fazit werden Handlungsempfehlungen für die Umsetzung des Technologieplanes gegeben (Kapitel 7). 2 Projektübersicht und Vorgehen Seite 6 2 Projektübersicht und Vorgehen 2.1 Zielsetzung Ziel bei der Erstellung des Technologieplanes war es, neben einer Fortschreibung der Ausstattungsplanung auch Vorschläge für die Weiterentwicklung bzw. Anpassung von Service- und Supportstrukturen zu entwickeln und mit dem Landkreis abzustimmen, um einen ganzheitlichen Blick auf die notwendigen Maßnahmen zu ermöglichen. Im vorliegenden Technologieplan werden daher folgende Bereiche betrachtet: Analyse der bestehenden Infrastruktur und Organisationsstrukturen, IT Service Management und begleitende Prozesse: Vorschläge für die Weiterentwicklung und Anpassung von Service und Support an die gestiegenen Ausstattungszahlen und der Rolle von M@AUS und externen Dienstleistern, Ausstattungsplanung als Basis für die Durchführung von Neu- und Ersatzbeschaffungen in den Jahren 2010 bis 2014, Mengengerüste und Ausgabenplanung. 2.2 Methodik und Vorgehen Ausgangspunkt bei der Fortschreibung des Technologieplanes für die Jahre 2010 bis 2014 war der vorherige Technologieplan (Technologieplan 2005 für Schulen und dessen erste Fortschreibung für die Jahre 2006 bis 2008). Darauf aufbauend fand eine genaue Situationsanalyse und sukzessive Konzeptentwicklung statt. Grundsätzlich wurden alle Schritte in enger Abstimmung mit den verantwortlichen Akteuren beim Landkreis Gießen (Fachbereich Schule, Bauen und Sport) sowie mit dem M@AUS-Medienzentrum erarbeitet und abgestimmt. Bei der Entwicklung von Ausstattungsszenarien wurden außerdem Vertreterinnen und Vertreter aus unterschiedlichen Schulformen einbezogen. Die Erstellung des Technologieplans erfolgte in vier Phasen sowie einer anschließenden Überarbeitung (siehe auch Abbildung 1): 1. Ist-Analyse/Bestandsaufnahme: Um eine situationsgerechte Planung zu ermöglichen, ist eine genaue Kenntnis der Ist-Situation unumgänglich. Im ersten Schritt wurde daher eine Ist-Analyse zum derzeitigen Ausstattungsstand der Schulen durchgeführt. Die Analyse erfolgte ausschließlich auf Basis von durch den Landkreis und das M@AUS-Zentrum bereit gestellten Daten anhand eines angepassten Analyserasters. Eine Vollerhebung in Schulen fand nicht statt. Des Weiteren wurde eine grobe Analyse der wesentlichen IT-Service-Prozesse (Support und Beschaffung) durchgeführt. Die konsolidierten Ergebnisse der Ist-Analyse wurden bewertet und stellten somit das Fundament für die weitere Konzeption dar (Kapitel 3). 2. Abstimmung von strategischen Entscheidungsfeldern und Basisanforderungen Aus den Ergebnissen der Ist-Analyse wurden zunächst wesentliche strategische Entscheidungsfelder identifiziert und Empfehlungen für notwendige Maßnahmen entwickelt. Neben Maßnahmen zur Standardisierung werden hierbei vor allem organisatorische Fragestellungen betrachtet, die 2 Projektübersicht und Vorgehen Seite 7 4 Voraussetzung für ein effizientes IT-Management sind. Das hieraus entstandene Strategiepapier wurde mit dem Landkreis Gießen abgestimmt und soll Leitlinie für die strategische Weiterentwicklung des IT-Managements sein. Entsprechend waren die hierin getroffenen Grundsatzentscheidungen Basis für die Entwicklung des Technologieplanes (Kapitel 4). 3. Entwicklung von Ausstattungsszenarien Um eine anforderungsgerechte Bedarfsplanung zu gewährleisten, wurden gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Schulen idealtypische Ausstattungsszenarien entwickelt. Hierzu wurden Anforderungen im Rahmen eines Workshops mit dem neu gegründeten Medienrat (Gremium zur Steuerung des IT-Einsatzes entsprechend der strategischen Empfehlungen, siehe Abschnitt 4.3.1) erhoben. Nach einer ersten Grobkalkulation der notwendigen Mengengerüste fand eine Überarbeitung der Ausstattungsszenarien mit dem Landkreis statt. Diese abgestimmten Ausstattungsszenarien sollen als „Zielgröße“ bei der Ausstattungsstrategie dienen und waren entsprechend Basis für die Bedarfsplanung und Kostenkalkulation. 4. Bedarfsplanung, Kostenkalkulation und Abstimmung des Technologieplans Auf Basis der abgestimmten idealtypischen Ausstattungsszenarien fand eine Feinkonzeption der Bedarfsplanung für alle Schulen des Landkreises statt. Dabei wurden die Ergebnisse der IstAnalyse mit einbezogen, so dass die Ersatzbeschaffungen für die einzelnen Jahre im betrachteten Zeitraum 2010-2014 berechnet wurden (Rollout-Planung). Hierauf aufbauend wurden die notwendigen Investitionen für die Hardwareausstattung kalkuliert. Die erforderlichen Gesamtaufwände für eine vollständige Service-Erbringungen (einschließlich Support) liegen allerdings deutlich über diesen Werten und sind zwingend mit zu berücksichtigen. Um die Gesamtkosten zumindest näherungsweise betrachten zu können, wurden daher erforderliche Personalkosten kalkuliert und in die Betrachtung mit einbezogen (Kapitel 5 und 6). Nach Abstimmung dieser Kalkulationen mit dem Landkreis wurde der Technologieplan fertig gestellt. Version 2: Anpassung des Ausstattungsprofils In Hinblick auf die aktuelle Haushaltssituation des Landkreises Gießen wurde ein alternatives Ausstattungskonzept erarbeitet und mit dem LK Gießen, dem Medienrat und der Schulkommission 5 abgestimmt . Die Änderungen wurden in den vorliegenden Plan eingearbeitet. 4 Strategiepapier in den Versionen vom 31.03.2009, 29.05.2009 und zur Vorlage beim Kreisausschuss vom 14.08.2009 5 Sitzungen der Schulkommission am 27.04. und 19.05.2010, Sitzung des Medienrates am 10.05.2010 2 Projektübersicht und Vorgehen Seite 8 Abbildung 1: Vorgehen bei der Erstellung des Technologieplanes 2.3 Abgrenzung der Betrachtung Bei der Betrachtung sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, die in den jeweiligen Kapiteln dieses Berichts noch einmal detailliert erörtert werden: Die Ist-Analyse fand auf Basis von durch den Landkreis und das M@AUS-Zentrum bereitgestellten Daten statt. Aufgrund der unvollständigen, nicht aktuellen und teilweise inkonsistenten Datenlage ist die Validität der Analyse eingeschränkt, die getroffenen Einschätzungen erschienen jedoch ausreichend für die Weiterarbeit. Einige Teilbereiche konnten jedoch aufgrund fehlender Daten nicht weiter betrachtet werden. Der Bereich Software wird nicht betrachtet, für die Vernetzung wird auf Basis der bisherigen Ausgaben pauschal kalkuliert. Die detaillierte Ausstattungsplanung beschränkt sich daher auf die hardwaretechnische Ausstattung. Da die Anforderungen der berufsbildenden Schule im Landkreis Gießen gegenüber denen der allgemein bildenden Schulen sehr spezifisch sind und daher eine individuelle Planung erforderlich machen, wurde die berufsbildende Schule in der Bedarfsplanung nicht berücksichtigt. Der Technologieplan beschränkt sich auf die Betrachtung der PCs im pädagogischen Bereich der Schulen, da Verwaltungs-PCs getrennt von der pädagogischen Nutzung zu bewerten sind und daher gesondert kalkuliert werden müssen. Die Kalkulation der notwendigen Investitionen für den betrachteten Zeitraum erfolgte auf der Basis der Ausstattungsszenarien als Vorlage für einen Haushaltsbeschluss, zudem wurden weitere Kosten für Support und Service berücksichtigt. Aufgrund der begrenzten Datenlage – insbesondere in Bezug auf die Prozesskosten – kann keine Vollkostenrechnung erfolgen! 3 Ist-Analyse Seite 9 3 Ist-Analyse Um den Technologieplan mit den erforderlichen Ausgaben für die Ausstattung und den IT-Support aufstellen zu können, müssen zunächst der derzeitige Ausstattungsstand und die aktuelle Supportsituation der Schulen sowie die vorhanden Abläufe im Landkreis Gießen betrachtet werden. In diesem Kapitel wird in Abschnitt 3.1 der aktuelle Ausstattungsstand der Schulen in den Bereichen Rechner und Bildschirme, Peripheriegeräte, Software und Vernetzung im Rahmen einer Bestandsaufnahme wiedergegeben. Anschließend werden in Abschnitt 3.2 die vorhandenen Prozesse, insbesondere im Bereich Support, beschrieben. In Abschnitt 3.3 wird ein Überblick über die bisherigen IT-Ausgaben des Landkreises Gießen gegeben. Abschließend erfolgt in Abschnitt 3.4 eine Zusammenfassung der Bestandsaufnahme. Der Landkreis Gießen ist Schulträger für insgesamt 56 Schulen. Die Aufteilung der Schulen auf die einzelnen Schulformen kann Tabelle 2 entnommen werden (für eine schulindividuelle Darstellung und eine detaillierte Erläuterung der Daten siehe Anhang A.1). Schulform Anzahl Schüler/innen Grundschulen 39 6.631 Förderschulen 5 698 Gesamtschulen 11 9.347 Allgemeinbildende Schulen 55 16.676 Berufsbildende Schulen 1 2.213 Gesamt 56 18.889 Tabelle 2: Schulen des Landkreises Gießen (Schuljahr 2008/2009) Lehrkräfte 546 237 564 1.347 35 1.382 3.1 IT-Ausstattung Die Ausstattung der Schulen im Landkreis Gießen mit Rechnern und Peripheriegeräten wird in einem zentralen IT-Bestandsverzeichnis beim Medienzentrum M@AUS, der SchoolBase, inventarisiert. Im Bericht werden folgende Begriffe verwendet: Clients (stationäre PCs inkl. Bildschirm) Notebooks Server Peripheriegeräte (beinhaltet Laser- und Tintenstrahldrucker, Beamer, Scanner und interaktive Whiteboards) Weitere Peripheriegeräte, wie beispielsweise Digitalkameras, werden im SchoolBaseBestandsverzeichnis nicht erfasst und daher auch nicht betrachtet. Bei der Bestandsaufnahme kann aufgrund der Datenlage teilweise keine Differenzierung zwischen Clients und Servern erfolgen. Durch den Landkreis Gießen und das Medienzentrum M@AUS wird versucht, den Datenbestand der SchoolBase aktuell zu halten, die Schulen teilen jedoch Änderungen an ihrer IT-Ausstattung nicht regelmäßig mit. Zuletzt wurden die Schulen im Frühjahr 2009 vom Landkreis Gießen dazu 6 aufgefordert, für eine Aktualisierung des IT-Bestandsverzeichnisses Daten zu den in den Schulen 6 Inventarisierungsnummer, Standort, und Rechnertyp bzw. bei Peripheriegeräten Gerätetyp und Hersteller 3 Ist-Analyse Seite 10 vorhandenen Geräten zu melden. Dieser Aufforderung des Landkreises sind jedoch nicht alle Schulen nachgekommen. Da darüber hinaus bei einigen Schulen die im Rahmen des IT-Pilotprojektes ekom21 im Jahre 2008 ausgelieferte Hardware nicht im Bestandsverzeichnis erfasst wurde, spiegelt die SchoolBase-Datenbank nicht den genauen aktuellen Ausstattungsstand der Schulen wider. Teilweise enthalten die für die Bestandsaufnahme vorgelegten Auswertungen aus der SchoolBase darüber hinaus auch Geräte, die in den Schulverwaltungen genutzt werden. Eine isolierte Betrachtung der IT-Ausstattung im pädagogischen Bereich wird dadurch erschwert. Die vorhandenen Daten ermöglichen eine Abschätzung, die ausreicht, um einen Überblick über die IT-Ausstattung im pädagogischen Bereich der Schulen im Landkreis Gießen zu erhalten. Eine detailgenaue Bestandsaufnahme konnte jedoch aufgrund der genannten Einschränkungen der gelieferten Daten nicht erfolgen. Im Anhang befinden sich Aufstellungen über die IT-Ausstattung der Schulen im Landkreis Gießen, die den Bestand der SchoolBase zum 17.07.2009 und – sofern verwertbar – die Rückmeldungen zu der o. a. Befragung zur Aktualisierung des IT-Bestandsverzeichnisses sowie die ekom21Inventarisierung vom 12.02.2009 zusammenführen (vgl. Anhang A.2). In den folgenden Unterabschnitten werden die Ergebnisse zusammengefasst wiedergegeben. 3.1.1 Rechner und Bildschirme Dem pädagogischen Bereich der Schulen im Landkreis Gießen stehen insgesamt 2.593 Rechner zur Verfügung, davon 2.259 PCs für Schülerinnen und Schüler und 334 PCs für Lehrkräfte. Hinzu kommen 253 Notebooks (siehe Tabelle 3). Eine Übersicht über die Verteilung der Geräte auf die einzelnen Schulen befindet sich in Anhang A.4. PCs gesamt (ohne Server) Grundschulen 1.007 68 44 19 1.119 Förderschulen 150 17 8 2 175 Gesamtschulen 863 203 148 33 1.214 Allgemeinbildende Schulen 2.020 288 200 54 2.508 Berufsbildende Schulen 239 46 53 7 338 Gesamt 2.259 334 253 61 2.846 Tabelle 3: Ausstattung der Schulen im pädagogischen Bereich mit Rechnern nach Schulformen Schulform Schüler-PCs Lehrer-PCs Notebooks Server7 Im Schnitt teilen sich damit acht Schülerinnen und Schüler einen PC, wobei die Relation bei den Förderschulen mit fünf Schülerinnen und Schülern pro PC besonders gut ist. Damit liegt die Ausstattung der allgemeinbildenden Schule im Landkreis Gießen über dem Bundesdurchschnitt (siehe Tabelle 4). In allen Schulformen ist die Ausstattung mit Notebooks (ein Notebook je 75 Schülerinnen und Schüler über dem Bundesdurchschnitt. 7 Die vorliegenden Daten ermöglichen keine Unterteilung in pädagogisch genutzte Server und Verwaltungsserver. 3 Ist-Analyse Seite 11 SchülerInnen pro PC Schulform Grundschulen Förderschulen Gesamtschulen Allgemeinbildende Schulen Berufsbildende Schulen SchülerInnen pro Notebook BundesLandkreis durchGießen schnitt 151 174 87 – 63 – SchülerInnen pro Rechner insgesamt BundesLandkreis durchGießen schnitt 6 12 4 – 9 – 7 5 11 Bundesdurchschnitt 12 – – 8 11 83 124 8 12 9 9 42 92 8 9 Landkreis Gießen Gesamt 8 11 75 115 8 Tabelle 4: SchülerInnen pro Rechner im Landkreis Gießen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (Krützer und Probst 2006, Seite 9ff) 89 11 Während im Durchschnitt an den Gesamtschulen und der beruflichen Schule jeweils mindestens 10 drei Server vorhanden sind (durchschnittlich drei Server pro Gesamtschule, sieben Server an der beruflichen Schule, siehe Tabelle 3), sind nur 44 Prozent der Grund- und 40 Prozent der Förderschulen mit einem oder mehreren Servern ausgestattet. Im Schnitt teilen sich vier Lehrkräfte einen PC (in der beruflichen Schule ist sogar für jede Lehrkraft ein Rechner vorhanden), wobei aus dem IT-Bestandsverzeichnis die Standorte dieser Rechner nicht deutlich werden. Erfahrungsgemäß und nach Aussagen von Lehrkräften einzelner Schulen und dem M@AUS-Zentrum handelt es sich hierbei überwiegend um Rechner in Unterrichtsräumen. Dringend erforderliche PCs zur Nutzung außerhalb des Unterrichts, beispielsweise im Lehrerzimmer, sind nur seltener vorhanden. Insgesamt verfügen die Schulen im Landkreis Gießen über 2.665 Bildschirme. Auch in diesem Wert sind die Geräte der Schulverwaltungen enthalten. Bei den Bildschirmen handelt es sich – insbesondere an den allgemeinbildenden Schulen – überwiegen noch um Röhrenmonitore (70 Prozent). In erster Linie sind diese Geräte mit einer Bildschirmdiagonalen von 17 Zoll ausgestattet (siehe Anhang A.7). In der beruflichen Schule sind nur ein Drittel der Bildschirme 17-ZollRöhrenmonitore, daneben sind 25 Prozent der Geräte 19-Zoll-Röhrenmonitore und jeweils 19 Prozent Flachbildschirme mit 17 bzw. 19 Zoll. Für Erläuterungen zu den zu Grunde liegenden Daten wird auf Anhang A.7 verwiesen. Veraltete Geräte mit weniger als 17 Zoll Bildschirmdiagonale sind nur noch vereinzelt in den Schulen zu finden (4 Prozent), jedoch sind mit nur einem Prozent der Geräte auch moderne Bildschirme mit mehr als 19 Zoll bisher in den Schulen nur in sehr geringem Umfang vorhanden. Die rein quantitative Ausstattung der Schulen im Landkreis Gießen mit Rechnern liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Um eine valide Beurteilung der Rechnerausstattung durchführen zu können, sind jedoch auch qualitative Aspekte einzubeziehen. 8 Grundlage der Berechnung bilden die Schülerzahlen, wie sie Tabelle 2 und Tabelle 27 entnommen werden können, sowie die Zahlen der Schüler-PCs, Notebooks und PCs gesamt (ohne Server) aus Tabelle 28. 9 Weitere Vergleiche nach Schulformen lassen sich nicht durchführen, da die Studie des BMBF nach Grundschulen und Sekundarstufe I und II kategorisiert und bei dieser Aufteilung die Zuordnung der Förderschulen nicht deutlich wird. 10 Die vorliegenden Daten ermöglichen keine Unterteilung in pädagogisch genutzte Server und Verwaltungsserver. 3 Ist-Analyse Seite 12 Qualität der Rechnerausstattung Für eine qualitative Bewertung der IT-Ausstattung und für die Kalkulation der notwendigen Ersatzbeschaffungen ist es zwingend erforderlich, Informationen zum Alter der Geräte auswerten zu können. Derzeit sind weder Alter noch Anschaffungszeitpunkt der Rechner aus dem IT-Bestandsverzeichnis nachvollziehbar. Um dennoch eine Bewertung der Rechner vornehmen zu können, wurde eine Altersabschätzung auf der Basis einer Klassifizierung der Rechner nach Aktualität ihrer Prozessoren vorgenommen. Die hierfür notwendigen Informationen konnten aus der SchoolBase entnommen werden. Für eine genaue Einordnung der einzelnen Prozessoren in die Klassen wird auf Anhang A.5 verwiesen. 11 Insgesamt wurden 2.764 Rechner klassifiziert (siehe Tabelle 5). Bis vor einigen Jahren war die Beurteilung des Alters eines Rechners anhand seiner Prozessorgeneration gut möglich: Inzwischen werden jedoch auch Prozessoren älterer Generationen in Neugeräte eingebaut. Geräte mit Prozessoren der Klasse 2 können somit auch nach 2006 angeschafft worden – und für die Anwendungen in den Schulen auch leistungsstark genug – sein. Es kann somit lediglich eine Tendenz abgeleitet werden, zu welchem Zeitpunkt ein Rechner mit einem bestimmten Prozessor frühestens angeschafft worden sein kann. Eine konkrete Aussage über die Leistungsfähigkeit einzelner Geräte und insbesondere ihre Eignung für bestimmte Anwendungen kann aus der Klassifizierung nicht detailliert abgeleitet werden, da zum einen weitere technische Daten der Computer (zum Beispiel die Ausstattung mit Arbeits- oder Festplattenspeicher) nicht berücksichtigt werden, die seine Leistungsfähigkeit ebenfalls beeinflussen. Zum anderen werden in der Entwicklung von neuen CPUs seit einigen Jahren andere Schwerpunkte gesetzt (Mehrkernprozessoren, geringere Leistungsaufnahme, etc.), so dass aktuelle Prozessor-Generationen nicht implizit auch leistungsstärker als vorherige Generationen sein müssen. Da unabhängig von der konkreten Ausstattung einzelner Rechner zukünftig eine Planung nach definierten Nutzungsdauern erfolgen soll, wird aus der Klassifizierung eine Altersabschätzung abgeleitet, die eine Planung der Ersatzbeschaffungen ermöglicht. Es wird dringend empfohlen, jedes einzelne Gerät vor dem Austausch zu beurteilen, da auch Rechner, deren Prozessoren in die Klasse 2 fallen, für die Anwendungen an den Schulen noch leistungsfähig genug sein können. Schulform Klasse 1 Klasse 2 (2006 und (2004 bis neuer) 2006) Klasse 3 (2000 bis 2003) Klasse 4 ohne (1999 und Benotung älter) Grundschule 0 726 306 Förderschule 0 128 31 Gesamtschule 0 578 313 Allgemeinbildende Schulen 0 1.432 650 Berufsbildende Schule 31 155 72 Gesamt 31 1.587 722 Tabelle 5: Verteilung der Rechner auf Prozessorklassen nach Schulformen 69 18 206 293 41 334 7 2 77 86 4 90 Gesamt 1.108 179 1.174 2.461 303 2.764 Zwölf Prozent der Rechner sind mit einem Prozessor ausgestattet, der vor zehn Jahren aktuell war (siehe Anhang A.6). Weitere 26 Prozent der Rechner besitzen einen Prozessor der Jahre 2000 bis 11 Diese Zahl schließt neben pädagogisch genutzten Clients auch Verwaltungsrechner und Server ein. Notebooks sind nicht enthalten. 3 Ist-Analyse Seite 13 2003. 57 Prozent der Rechner sind mit einem Prozessor ausgestattet, der in den Jahren 2004 bis 2006 aktuell war. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von PCs von fünf Jahren sind damit mindestens 38 Prozent der Rechner in den Schulen im Landkreis Gießen veraltet (Prozessoren der Klasse 3 und älter) und erfordern einen sofortigen Austausch. Gleiches gilt für einen Großteil der Geräte aus Klasse 2 (57%), bei denen ebenfalls von einer Überschreitung der Nutzungsdauer auszugehen ist, so dass geschätzt mindestens die Hälfte des Rechnerbestandes sofort ersetzt werden muss. Daten über das Alter der Bildschirme und ihre ergonomische Qualität (TCO-Prüfsiegel) liegen – wie auch schon bei den Rechnern – nicht vor. Insofern kann nicht beurteilt werden, ob insbeson12 dere die 17-Zoll-Röhrenmonitore noch den Erfordernissen der Bildschirmarbeitsplatzverordnung entsprechen, vor allem hinsichtlich Schärfe, Flimmerfreiheit und Kontrast. Im weiteren Verlauf des Technologieplans und werden Monitore nicht mehr separat, sondern als Bestandteil der Clients betrachtet. Wenn daher im Folgenden von Rechnern die Rede ist, sind darin Bildschirme mit enthalten. 3.1.2 Peripheriegeräte In der SchoolBase-Datenbank sind neben den Peripheriegeräten des pädagogischen Bereichs auch teilweise Geräte erfasst, die in den Schulverwaltungen genutzt werden. Eine isolierte Betrachtung des pädagogischen Bereichs ist daher hier nicht möglich. Dies betrifft insbesondere die Anzahl der Drucker, da diese einen Großteil der Peripheriegeräte ausmachen. Für Erläuterungen zu der zu Grunde liegenden Datenbasis wird auf Anhang A.8 verwiesen. In den Schulen im Landkreis Gießen sind insgesamt 466 Drucker (davon 363 Laser- und 103 Tintenstrahldrucker), 202 Beamer, 81 Scanner und 45 interaktive Whiteboards vorhanden (siehe Tabelle 6). Schulform Grundschulen Förderschulen Gesamtschulen Allgemeinbildende Schulen Berufsbildende Schulen Gesamt Laserdrucker Tintenstrahldrucker Drucker gesamt Beamer Scanner interaktive Whiteboards 138 35 155 328 35 363 45 14 35 94 9 103 183 49 190 422 44 466 53 13 107 173 29 202 26 4 36 66 15 81 12 1 31 44 1 45 Tabelle 6: Derzeitige Ausstattung mit Peripheriegeräten Im Schnitt verfügt damit beispielsweise jede Grundschule über fünf Drucker sowie je einen Beamer und Scanner, während Gesamtschulen im Schnitt 17 Drucker, zehn Beamer und drei Scanner zur Verfügung haben. Mit durchschnittlich jeweils drei Geräten pro Gesamtschulen sind diese bereits recht gut mit interaktiven Whiteboards ausgestattet. Demgegenüber kann nur jede dritte Grund- und jede fünfte Förderschule auf ein interaktives Whiteboard zugreifen. (siehe Anhang A.8). Die Ausstattung der beruflichen Schule im Landkreis Gießen weicht deutlich nach oben von der Ausstattung der allgemeinbildenden Schulen ab. Dort stehen 44 Drucker, 29 Beamer und 15 Scan- 12 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung – BildscharbV) vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1843), zuletzt geändert durch Art. 7 der Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), Anhang über an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende Anforderungen 3 Ist-Analyse Seite 14 ner zur Verfügung. Die Ausstattung mit interaktiven Whiteboards liegt jedoch unter dem Schnitt der Gesamtschulen, die Schule verfügt über ein einziges Gerät. Über die die aktuelle Anzahl von weiteren Peripheriegeräten wie beispielsweise Digitalkameras liegen keine Daten vor. Aus den Rückläufern der Befragung zur Aktualisierung des IT-Bestandsverzeichnisses aus dem 13 Frühjahr 2009 lässt sich für den pädagogischen Bereich der Grundschulen ableiten, dass 55 Prozent der Drucker in PC-Räumen aufgestellt sind, während 30 Prozent der Drucker in Medienecken stehen. Die übrigen 15 Prozent verteilen sich auf Lehrerzimmer und Bibliotheken. Auch Scanner sind demnach überwiegend in Computerräumen vorhanden (75 Prozent), die übrigen Geräte (25 14 Prozent) stehen in Bibliotheken. 27 Prozent der Beamer stehen in Computer- und 10 Prozent in Klassenräumen, der Rest der Geräte (64 Prozent) verteilt sich auf andere Standorte wie beispielsweise Lehrerzimmer und Schulsekretariate. Aufgrund der Anzahl der Rückläufer können aus diesen Daten jedoch keine Rückschlüsse auf alle Grundschulen im Landkreis Gießen gemacht werden. Für Förderschulen, Gesamtschulen und die berufliche Schule können aufgrund der geringen Zahl der Rückläufer keine Angaben zu den Standorten der Geräte gemacht werden. Das Alter der Geräte und damit der voraussichtliche Zeitpunkt für eine Ersatzbeschaffung sind derzeit nicht bekannt. 3.1.3 Software Bei der Beschaffung und Installation von Software gibt es für die Schulen keinerlei Einschränkungen. Bei Rechnern, die durch M@AUS beschafft werden, wird in den meisten Fällen ein StandardImage mit einer festen Auswahl von Programmen vorinstalliert. Schulen können generell selbst Software installieren. Die Lizenzverwaltung liegt in Verantwortung der einzelnen Schulen. Aufgrund dieser Struktur liegen dem Landkreis Gießen derzeit keine Daten darüber vor, welche Programme mit welchen Lizenzen in den Schulen vorhanden sind. Es ist daher davon auszugehen, dass in den Schulen sehr viele unterschiedliche Softwareprodukte eingesetzt werden. Dies wird durch Erfahrungen bei anderen Schulträgern gestützt (in anderen Fällen wurden bei 15 Bestandserhebungen mehr als 1.000 unterschiedliche eingesetzte Softwareprodukte in den Schulen identifiziert). Im Rahmen des Technologieplanes konnte somit keine detaillierte Planung für den Bereich Software erfolgen. Dem Landkreis Gießen wird dringend empfohlen, sich zukünftig stärker mit diesem Bereich auseinander zu setzen. Entsprechende Grundsatzfragen werden in Abschnitt 4.2.2 diskutiert. In den Schulen vorhandene Softwareprodukte sollten in einem ersten Schritt einer Bestandserhebung identifiziert werden, um eine Basis für die weitere Planung zu erhalten. 3.1.4 Vernetzung Der Landkreis Gießen verfügt über kein eigenes Schulnetz. Es liegen nur sehr wenige Informationen über die Art (DSL, Standleitung, ISDN) und Bandbreite der Anbindung der Schulen an das Internet vor. Nach Aussage des Landkreises Gießen und des Medienzentrums M@AUS werden 13 Neun Grundschulen haben Angaben zu ihrer Ausstattung mit Peripheriegeräten gemacht. 14 Es wurden auch die Geräte mit Standort in der Schulverwaltung in die Betrachtung einbezogen, da diese vermutlich dort zur Ausleihe bereitgestellt werden. 15 Beispielsweise waren im Jahr 2007 in Bremen 1.802 unterschiedliche Produkte in den Schulen im Einsatz (vgl. Büsching und Stolpmann, 2007). 3 Ist-Analyse Seite 15 vielfach T@School-Anschlüsse genutzt, welcher Art diese im Einzelnen sind, ist jedoch nicht bekannt. Die Anbindung ist somit vermutlich heterogen und durch die Schulen selbst organisiert, entsprechend ist von einer sehr uneinheitlichen Bandbreite auszugehen. Seitens des Landkreises in der Rolle als Schulträger kann eine Anbindung der Schulen in Mindestqualität nicht gewährleistet werden. Durch diese uneinheitliche Netztopologie entsteht weiterhin das Problem, dass ein perspektivisch denkbarer zentraler Netzbetrieb nahezu nicht möglich ist. In der Folge ist z. B. der Einsatz von Tools zur Fernwartung nur bedingt möglich. Die zur schulinternen Vernetzungssituation vorliegen den Daten ermöglichen ebenfalls keine valide Bewertung. Aus der SchoolBase kann lediglich die – isoliert betrachtet nicht aussagefähige – Anzahl der Switches pro Schule entnommen werden. Lediglich zehn Schulen (neun Grundschulen, eine Gesamtschule) haben im Rahmen der Befragung zur Aktualisierung des ITBestandsverzeichnisses im Frühjahr 2009 Angaben zu aktiven Netzkomponenten (Switches, Router, dLAN) gemacht. Zudem weichen die Angaben zu Switches in der Hälfte der Fälle von den Daten aus der SchoolBase ab. Für den Technologieplan 2005 war erhoben worden, welche Schulen über ein Verwaltungsnetz und ein pädagogisches Netz verfügen. Zum Erhebungsstichtag war in neun Grund- und einer Förderschule keinerlei Schulnetz vorhanden, acht weitere Grund- und zwei Förderschulen hatten kein eigenes Verwaltungsnetz. Demgegenüber hatte nur eine Gesamtschule kein eigenes Verwaltungsnetz, über ein pädagogisches Schulnetz verfügten alle Schulen dieser Schulform. Die berufliche Schule verfügte sowohl über ein pädagogisches als auch ein Verwaltungsnetz. Wie sich diese Vernetzung in den Schulen im Einzelnen darstellt, also wie viele Räume über wie viele Anschlüsse verfügen und ob die Vernetzung mittels Verkabelung, per WLAN oder dLAN erfolgte, geht aus den Daten nicht hervor. Der Technologieplan 2005 sah einen Ausbau der Vernetzung vor. In welchem Umfang dies umgesetzt wurde, kann derzeit nicht nachvollzogen werden. Es liegen nur sehr wenige Informationen sowohl zur internen Vernetzung der Schulen (LAN) als auch zur Anbindung der Schulen an das Internet (WAN) vor. Eine valide Bewertung der Vernetzungssituation und die Kalkulation notwendiger Investitionen für den weiteren Ausbau sind somit leider nicht möglich. Der Ausbau von Schulnetzen muss in jedem Fall differenziert geplant werden, da die Aufwände sehr von individuellen Anforderungen abhängig sind. Es wird empfohlen, eine einheitliche Netzstruktur zu schaffen, um in der Folge eine effizienten Netzbetrieb und z. B. auch den Einsatz von Fernwartungstools zu ermögliche. Nach Absprache mit dem Landkreis Gießen erfolgt daher keine differenzierte Betrachtung der Vernetzungssituation. Für die weitere Planung wurden Grundsätze definiert (siehe Abschnitt 4.2.3). 3.2 Service und Support 3.2.1 Beschaffung Die Beschaffung von Hardware und Software wird zu einem Großteil durch die Schulen in Eigenverantwortung durchgeführt. Laut dem Technologieplan 2005 werden die Beschaffungen aller ITProdukte, auch wenn sie aus den Budgets der Schulen finanziert werden, über das M@AUSMedienzentrum abgewickelt. Dies soll dazu dienen, zumindest in Teilen eine Standardisierung zu erreichen und Preisvorteile nutzen zu können. Diese Festlegung wurde jedoch nicht in einen standardisierten Prozess überführt, so dass die Beschaffung von Hardware nach wie vor von Fall zu Fall unterschiedlich gehandhabt wird. Neben den Eigenbeschaffungen wird ein Teil über den Landkreis selbst und ein Teil über M@AUS abge- 3 Ist-Analyse Seite 16 wickelt. Klare Schnittstellen zwischen dem Landkreis Gießen, M@AUS und den Schulen wurden bisher nicht etabliert. Dies führt zu einer geringen Transparenz für die Schulen. Die derzeitige Organisation von Auswahl und Beschaffung ist von einem geringen Standardisierungsgrad geprägt. Dem Landkreis Gießen wird dringend empfohlen, Prozesse zur Abwicklung der Beschaffung und zur Standardisierung der eingesetzten Produkte zu etablieren (siehe Abschnitt 4.3.3). 3.2.2 IT-Support Der technische Support für die Schulen in Landkreis Gießen wird zu einem großen Teil in Eigenverantwortung durch die Schulen selbst organisiert. Den Gesamtschulen und der berufsbildenden Schule steht hierfür eine schülerzahlbasierte Mittelzuweisung von 5 € pro Schüler/in abzüglich 30 16 Prozent zur Verfügung. Dieses Budget beträgt durchschnittlich 3.678 € p. a. pro Schule (Gesamtschulen 2.974 € p. a. pro Schule). Die Höhe der Budgets der einzelnen Schulen kann Anhang A.9 entnommen werden. Darüber hinaus wird durch das Medienzentrum M@AUS IT-Support angeboten. Das M@AUS-Zentrum ist als regionales Medienzentrum der Stadt Gießen sowie der Landkreise Gießen und Vogelsberg für die Bereiche Medienversorgung, Fortbildung (regionale Lehrerfortbildung als Aufgabe des staatlichen Schulamtes) und technischer Unterstützung von Schulen zuständig. Das IT-Supportangebot („SMS – Schulischer Medienservice“) kann von allen Schulen des Landkreises Gießen genutzt werden. M@AUS bietet eine Telefonhotline und einen Vor-OrtSupport an. Darüber hinaus kommt auch Fernwartung zum Einsatz, um Störungen an den Schulen zu beheben. Für den Support der Schulen im Landkreis Gießen stehen bei M@AUS 2,71 Stellen (VZÄ, Planung zum 01.10.2009, derzeit vakante Stellen) zur Verfügung. Die Finanzierung von 2,21 dieser Stellen erfolgt direkt durch den Landkreis Gießen, die weitere halbe Stelle wird über den generellen Beitrag an das Medienzentrum mitfinanziert. Bei 2,71 Stellen ergibt sich ein Betreuungsverhältnis von rund 1.100 Rechnern pro Techniker. Der zusätzliche Support, den die Gesamtschulen aus ihren Budgets finanzieren können, kann aufgrund seiner eher geringen Höhe nicht zu einer merkbaren Verbesserung dieses Verhältnisses beitragen, zumal diese Budgets den Grund- und Förderschulen – und damit dem Großteil der Schulen im Landkreis Gießen – nicht zur Verfügung stehen. Weiterer technischer Support seitens des Landkreises Gießen steht den Schulen nicht zur Verfügung. Das Techniker/PC-Verhältnis kann damit nur als unzureichend angesehen werden, zumal der Standardisierungsgrad der ITAusstattung bisher nur äußerst gering ist. Selbst in deutlich höher standardisierten Umgebungen ist nach Erfahrungswerten des ifib mindestens ein Betreuungsverhältnis von 400 PCs pro Techniker erforderlich. Der Umfang des IT-Supports für die Schulen im Landkreis Gießen ist derzeit unzureichend. Es werden in Abschnitt 4.3.4 Empfehlungen für den Aufbau eines Unterstützungssystems gegeben, das den Anforderungen der Schulen gerecht wird. 16 Quelle: Landkreis Gießen 3 Ist-Analyse Seite 17 3.3 IT- Ausgaben Der Fachbereich Schule, Bauen und Sport hat laut Haushalt des Jahres 2008 folgende Beträge für den Bereich IT ausgegeben: Position Hardware und Software Vernetzung Support Erwerb von EDV-Fachmöbeln Betrag 419.829,98 € 211.240,38 € 62.946,70 € 74.298,52 € Summe: 768.315,58 € Weitere Mittel (nur teilweise bekannt): Supportbudget, Grundfinanzierung M@AUS Tabelle 7: IT-Ausgaben des Landkreises Gießen/FB Schule und Bauen in 2008 Die Beträge basieren auf Angaben des Landkreises Gießen und enthalten neben Ausgaben für den pädagogischen Bereich der Schulen auch die Schulverwaltungen. Im Bereich Support ist zudem ausschließlich das explizit ausgewiesene Support-Budget enthalten. Ob darin das Supportbudget der Gesamtschulen von 32.483,50 € enthalten ist, ist nicht bekannt. In der M@AUS-Grundfinanzierung sind darüber hinaus anteilig weitere Supportstellen enthalten, so dass diese Darstellung aus Sicht des ifib nicht vollständig sein kann. Außerdem sind in den Daten keine Gemeinkosten enthalten. Zu den bereits in Abschnitt 3.2.2 aufgeführten 2,71 Stellen bei M@AUS, die durch den Landkreis Gießen finanziert werden, kommt ein sehr hoher Anteil der M@AUS-Leitung und –Verwaltung zur Durchführung von aktiven koordinierenden Tätigkeiten, ohne die eine Organisation des Supports in der derzeit notwendigen Form nicht möglich wäre. Dabei wird der Landkreis Gießen auch (unfinanziert!) bei anderen Prozessen unterstützt (z. B. Planung und Durchführung der Beschaffung). Eine vollständige Aufnahme der bisherigen Ausgaben im Bereich IT unter Gesichtspunkten einer Vollkostenrechnung konnte nicht erfolgen, da ausschließlich die Ausgaben des Fachbereichs Schulen, Bauen und Sport vorlagen. 3.4 Zusammenfassung Im Rahmen der Bestandsaufnahme konnte kein vollständiges Bild der IT-Ausstattung der Schulen im Landkreis Gießen im pädagogischen Bereich erstellt werden. Aufgrund der Datenlage war zum einen eine Beurteilung von Softwareausstattung und Vernetzungsstand nicht möglich, zum anderen konnte eine isolierte Betrachtung der Geräteausstattung im pädagogischen Bereich nicht in allen Fällen erfolgen. Es lassen sich jedoch Ergebnisse aus der Betrachtung der Rechner und Peripheriegeräte ableiten. Im Rahmen des „Technologieplan 2005 für Schulen“ und dessen erster Fortschreibung für die Jahre 2006 bis 2008 wurden umfangreiche Investitionen in die IT-Ausstattung der Schulen getätigt. Die Bestandsaufnahme spiegelt dies in dem festgestellte Schüler/PC-Verhältnis wieder, welches sowohl bei stationären Rechnern als auch bei Notebooks deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt. Die Bestandsaufnahme zeigt jedoch auch, dass ein großer Teil dieser Rechner veraltet ist und dringend Ersatzbeschaffungen durchgeführt werden müssen, um das Schüler/PC-Verhältnis beizubehalten und gleichzeitig die Qualität der IT-Ausstattung zu verbessern. Dies gilt vermutlich im selben Umfang für Bildschirme und Peripheriegeräte, deren Alter im Rahmen der Bestandsaufnahme nicht abgeschätzt werden konnte. Ein IT-Ausstattung, die nicht auf aktuellem Stand ist, 3 Ist-Analyse Seite 18 kann die Nutzung der IT-Infrastruktur an den Schulen erschweren, da veraltete Geräte von einer höheren Ausfallwahrscheinlichkeit betroffen und zudem nicht für alle zeitgemäßen Anwendungen leistungsstark genug sind. Aus der Ist-Analyse der Service- und Supportstrukturen ergibt sich, dass im Landkreis Gießen bisher kaum definierte Prozesse zur Auswahl, Standardisierung und Beschaffung von Hard-, Software und Vernetzung sowie für den IT-Support erarbeitet und etabliert wurden. Die Schulen handeln in allen Bereichen weitgehend in Eigenverantwortung, das IT-Management durch den Schulträger ist nur gering ausgeprägt. Der Betrieb einer derartig umfangreichen und komplexen ITInfrastruktur, wie sie in den Schulen im Landkreis Gießen inzwischen bereit steht, ist jedoch nicht mehr nebenher oder gar durch Lehrkräfte in den Schulen zu leisten. 4 Struktur einer zukünftigen IT-Landschaft Seite 19 4 Struktur einer zukünftigen IT-Landschaft Um einen ganzheitlichen Blick auf die zukünftige IT-Ausstattung im Landkreis Gießen zu ermöglichen, reicht es nicht aus, eine reine Fortschreibung der IT-Ausstattung vorzunehmen. Es sind stattdessen verschiedene strategische Entscheidungsfelder für die Weiterentwicklung und Anpassung der Service- und Supportstrukturen im Landkreis Gießen zu betrachten, wobei insbesondere die im vorhergehenden Kapitel aufgezeigten Probleme in den Bereichen Hardware, Software, Vernetzung und IT-Management zu adressieren sind. Die sich hieraus ergebenden Grundsatzfragen werden in diesem Kapitel diskutiert. Sie wurden als Strategiepapier formuliert und mit dem Landkreis Gießen abgestimmt. In Abschnitt 4.1 wird das technische Gesamtsystem in den Bereichen Hardware, Software und Vernetzung behandelt. Anschließend wird in Abschnitt 4.3 die Organisation des IT-Managements besprochen, wozu insbesondere auch Fragen des Supports gehören. 4.1 Standardisierung der IT-Landschaft - Ebenen von Standards Wie bereits in der Ist-Analyse dargestellt ist die IT-Landschaft von großer Heterogenität geprägt. Eine sukzessive Standardisierung soll daher mit Beginn der Umsetzung des Technologieplanes erfolgen. Standards sind grundsätzlich auf folgenden Ebenen zu betrachten (Listung nicht abschließend): Abbildung 2: Ebenen von Standards Die Entwicklung von Standards muss kontinuierlich in einem fortlaufenden Prozess in Abstimmung mit Medienrat, Schulen, Landkreis, Medienzentrum und (technischem) Dienstleister empfohlen. Die Umsetzung des Technologieplans soll daher mit der Prämisse verknüpft sein, Standards für die Ausstattung zu definieren. Empfohlen wird, zunächst die Bereiche Hardware, Software (auf den Clients / pädagogische Netzwerklösung auf dem Server) und Prozesse zu betrachten. In den folgenden Kapiteln sind entsprechende Grundsatzentscheidungen formuliert. 4 Struktur einer zukünftigen IT-Landschaft Seite 20 4.2 Technisches Gesamtsystem Die im Folgenden gegebenen Empfehlungen beziehen sich auf die technische Ausstattung der Schulen im Landkreis Gießen mit Hardware, Software und Netzinfrastruktur. 4.2.1 Hardware Es werden Ausstattungsstandards für die schulinterne IT-Infrastruktur (Server- und ClientSysteme) als verbindliche Vorgaben definiert. Unter Einhaltung dieser Standards sollen Schulen nach eigenen Anforderungen (im Medienkonzept niedergelegt) Hardware beschaffen können. Maßnahmen: Standardisierung der Hardware für eine kostengünstige Beschaffung und Wartung, Abstimmung von Nutzungsdauern für Hardware, um Mindestqualität definieren und Erneuerungszyklen gewährleisten zu können, kein Einsatz von Gebrauchtgeräten, Aufbau eines zentralen Warenkorbs für Hardware, aus dem die Schulen dezentral abrufen können, Etablierung von Abstimmungsverfahren über die schulischen Medienkonzepte, Organisatorische Regelungen zur Nutzung der Systeme (z. B. Sicherheitsvorgaben, die Datenschutzanforderungen gerecht werden, Installation/Test von Software, um die Systemumgebung schützen zu können, Einbindung von privaten Rechnern, etc.). Als wesentliche Faktoren für die Ausstattungsplanung im Rahmen dieses Technologieplans können folgende Punkte festgehalten werden, die ab sofort als Prämisse für die weitere Ausstattungsplanung zu setzen sind: Zukünftig werden ausschließlich Neugeräte beschafft. als Planungsgrundlage wird eine Nutzungsdauer von sechs Jahren für Clients festgelegt. Die Ausstattung erfolgt in Anlehnung an das definierte Ausstattungsprofil (s. Beschreibung in 5.4 und Anhang B.4). Die Beschaffung erfolgt zukünftig ausschließlich zentral bzw. nach Abstimmung mit dem Landkreis. Ein Standard darf nicht „behindern“, sondern muss flexibel nach Anforderung der Schulen erfolgen (auf Basis des Medienentwicklungsplanes). 4.2.2 Software Wie im Rahmen der Bestandsaufnahme festgestellt wurde, werden durch das M@AUSMedienzentrum beschaffte Rechner in der Regel mit einer festen Auswahl von StandardProgrammen bespielt. Darüber hinaus werden Auswahl, Beschaffung und Installation von Software für den unterrichtlichen Einsatz im Landkreis Gießen derzeit überwiegend von den Schulen selbst durchgeführt. Hieraus ergeben folgende Kernprobleme: Lehrkräften steht eine Vielzahl verschiedener Softwareprodukte mit unterschiedlicher pädagogischer Eignung zur Verfügung, deren Auswahl schwer zu organisieren ist. Eine derart große Anzahl von verschiedenen Softwareprodukten kann in der Breite kaum effektiv und effizient von einem zentralen Support unterstützt werden. Gezielte Fortbildungen, die erforderlich sind, um die Lehrkräfte im Umgang mit der Software und den Möglichkeiten des unterrichtlichen Einsatzes zu schulen, sind in der Regel nur für eine begrenzte Anzahl unterschiedlicher Produkte realisierbar. 4 Struktur einer zukünftigen IT-Landschaft Seite 21 In den meisten Schulen besteht aufgrund der unterschiedlichen Lizenzbestimmungen der Softwarehersteller kein Überblick über die vorhandenen Lizenzen. Dies birgt die Gefahr, dass nicht-lizensiert Software in Schulen eingesetzt wird. Die dezentral beschaffte Software wird bisher meist nicht im Hinblick auf ihre technische Eignung im Rahmen der existierenden IT-Infrastruktur des Schulträgers ausgewählt. So treten Probleme mit dieser Software bei der Installation (z. B. nicht netzwerkfähig, daher Einzelinstallationen erforderlich), ihrer dauerhaften Bereitstellung und weiteren Aktualisierungen auf, die einen erhöhten Supportaufwand für das Gesamtsystem nach sich ziehen. Durch die dezentrale Softwarebeschaffung durch Schulen können keine Einsparungsmöglichkeiten durch einen gebündelten zentralen Einkauf realisiert werden. Diesen Problemen sollte durch die Einführung von abgestimmten Prozessen für Auswahl und Beschaffung von Software begegnet werden. Hierzu wird ein zentraler Software-Warenkorb aufgebaut, der Produkte aus den folgenden Bereichen enthält: Standard-Software für Clients (Betriebssystem, Office-Produkte, Werkzeuge) pädagogische Anwendungen (Lernsoftware) Medien, die über das Medienzentrum bereitgestellt werden Abbildung 3: Ebenen von der SW-Standardisierung In diesen Warenkorb dürfen nur Programme und Medien aufgenommen werden, die zuvor in Kooperation mit Schulen, Medienzentrum und Medienrat abgestimmt und auf ihre pädagogische und technische Eignung geprüft worden sind. Der Warenkorb sollte Software für die unterschiedlichen Fächer, Lernbereiche und Jahrgangsstufen beinhalten und den Lehrkräften durchaus gewisse Wahlmöglichkeiten bieten. Die Gesamtauswahl an Software-Titeln sollte jedoch auf einige geeignete Produkte begrenzt sein. Der Warenkorb muss regelmäßig aktualisiert und an die Bedürfnisse der Schulen angepasst werden. Basis für die Erstellung kann das derzeit bereits im M@Aus Medienzentrum eingesetzt „StandardImage“ sein, für das eine Aktualisierung erforderlich ist. Durch die Definition eines abgestimmten Warenkorbs können Supportleistungen und Fortbildungsangebot an die darin enthaltenen Produkte angepasst werden. Kurzfristig soll eine Aktualisierung des Basis-Images des Medienzentrums erfolgen. Die Anforderungen werden durch den Medienrat aus den Schulen (getrennt nach Schulform) erhoben. 4 Struktur einer zukünftigen IT-Landschaft Seite 22 4.2.2.1 Entwicklung eines Prozesses zur SW-Auswahl Der Prozess, wie Titel für den Warenkorb ausgewählt werden, muss definiert und abgestimmt 17 werden. Zunächst könnten die Landeslizenzen des Landes Hessen sowie weitere durch das M@AUS-Medienzentrum bereitgestellte Medien in den Warenkorb aufgenommen werden. Darüber hinaus kann die Produktauswahl im „Standard-Image“ von M@AUS als erster Anhaltspunkt genommen werden. Die bereits an den Schulen vorhandenen Softwareprodukte sollten im Rahmen einer Bestandserhebung ermittelt werden, um als Grundlage für die weitere Planung zu dienen. Schulen können aus dem Software-Warenkorb Produkte auswählen und in der gewünschten Anzahl erwerben. Sofern Software gewünscht wird, die nicht im Warenkorb enthalten ist, können Schulen einen Antrag zur Aufnahme in den Warenkorb stellen. Die Prüfung der Software auf technische und pädagogische Eignung sollte dann zeitnah erfolgen. Erst nachdem diese Prüfungen vollzogen wurden und der Schule eine schriftliche Zustimmung vorliegt, kann die Software in den Warenkorb aufgenommen und damit von der Schule beschafft werden. Wenn eine Schule Software einsetzten möchte, die nicht in den Katalog aufgenommen wurde, besteht kein Anspruch mehr auf Support und Fortbildung. Ein möglicher Prozessablauf für die Auswahl und die pädagogische und technische Prüfung von Software für den Warenkorb wird in Abbildung 4 verdeutlicht (zur Erläuterung der Modellierungsmethode und der verwendeten Symbole siehe Anhang D). Den Schulen sollte zudem eine Beratung zu Auswahl und unterrichtlichem Einsatz der Produkte des Warenkorbs durch das M@AUS-Medienzentrum angeboten werden. 17 Übersicht über die Landeslizenzen für pädagogische Software auf dem Bildungsserver Hessen: http://medien.bildung.hessen.de/liz/index.html 4 Struktur einer zukünftigen IT-Landschaft Seite 23 + Antrag auf Aufnahme neuer Software in den W arenkorb Nein Formelle Antragsprüfung Software bereits im W arenkorb? Ja Nein Aktuelle Version bereits im W arenkorb? W urde die Aufnahme in den W arenkorb zu einem früheren Zeitpunkt abgelehnt? Ja Nein Erneute Prüfung sinnvoll? Prüfung der Software auf pädagogische Eignung Software pädagogisch geeignet? Ja Nein Ja Prüfung der Software auf technische Eignung Nein Ablehnung Software technisch geeignet? Ja Benachrichtigung des Antragstellers Genehmigung Einleitung des Beschaffungsprozesses Abbildung 4: Beispiel für einen Prozess zur Software-Auswahl 4 Struktur einer zukünftigen IT-Landschaft 4.2.3 Seite 24 Netzinfrastruktur Bereits im Technologieplan 2005 wurde formuliert, dass die Netzinfrastruktur der Schulen – sowohl die Außenanbindung als auch die schulinterne Vernetzung – verbessert werden soll. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen ließ sich im Rahmen der Bestandsaufnahme nicht nachvollziehen. Im Hinblick auf die weitere steigenden Anforderungen an Vernetzung und Bandbreiten, zum Beispiel durch Online-Mediendistribution durch das Land Hessen und die Medienzentren und Schulinformationssysteme, ist ein Ausbau der schulinternen Netzinfrastruktur und der Anbindung der Schulen an das Internet unbedingt erforderlich. Insbesondere muss ein einheitlicher Mindeststandard in allen Schulen erreicht werden. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen zu treffen: Definition von Standards für die Anbindung der pädagogischen Schulnetze, Vernetzung aller Schulgebäude und Räume (standardmäßig über Kabelverbindungen, wo erforderlich und durch die Schule gewünscht auch über Funknetze), Bereitstellung von zentralen Diensten (Internet, E-Mail-Postfächer für alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, Lernplattformen, etc.) durch den Schulträger und Gewährleistung des zentralen Netzbetriebs durch Management des Intranets, zentrale Distribution von Software und Medien, Etablierung eines IT-Sicherheitsmanagements unter Berücksichtigung aktueller Datenschutzanforderungen. Die Aufwände für die Schulvernetzung hängen sehr von den individuellen Gegebenheiten (zum Beispiel einer ausreichend dimensionierte Elektroinstallation, der Raumsituation, etc.) und den jeweiligen pädagogischen Anforderungen der Schulen ab. Es sollte daher vor dem weiteren Netzausbau eine individuelle Betrachtung der einzelnen Schulen erfolgen, um den Aufwand genau abschätzen zu können. 4.3 Organisation des IT-Managements Im Rahmen der Bestandsaufnahme hat sich gezeigt, dass in erheblichem Umfang organisatorische Rahmenbedingungen zu schaffen sind. Im Folgenden werden zwei Bereiche adressiert, wie zukünftig einerseits das IT-Management durch den Schulträger und andererseits die Planungund Weiterentwicklung des IT-Einsatzes der Schulen im Landkreis Gießen gestaltet werden können. Die Anforderungen sollten in jedem Fall in klaren Servicevereinbarungen zwischen Schule, Landkreis und Dienstleister festgeschrieben werden, um die Qualität sicher zu stellen. Alle relevanten Service-Prozesse müssen an zentralen Stellen definiert, aufeinander abgestimmt und auf ihre Einhaltung überwacht werden. 4.3.1 Gründung eines Medienrates Ein Medienrat dient als zentrale Koordinationsinstanz auf Schulträgerebene der Zusammenarbeit von äußerer und innerer Schulverwaltung, Schulaufsicht, Medienzentrum, Lehrkräften (ITBeauftragten), Eltern und Schülerinnen und Schülern sowie zur Weiterentwicklung der schulischen Medienkonzepte und der Fortentwicklung des Technologieplanes des Schulträgers. Im Vergleich zur regionalen IT-Steuerungsgruppe werden im Medienrat eines Schulträgers die eher operativen IT-Belange behandelt. Der Medienrat fungiert somit als zentrales Gremium für die Planung und Weiterentwicklung bezüglich des IT- respektive Medieneinsatzes in schulischen Lehr- und Lernprozessen und dem notwendigen Medien- sowie Lehrangebot. Relevante Themen, die zu diskutieren und zu entscheiden sind, sind somit beispielsweise kommunale Dienstleistungen für Schulen, strukturierte Planung 4 Struktur einer zukünftigen IT-Landschaft Seite 25 des IT-/Medieneinsatzes in Schulen, Abstimmung von Standardisierungen und Schaffung von transparenten Verfahren bei IT-infrastrukturellen Maßnahmen, Festlegung der inhaltlichen Ausrichtung beispielsweise eines finanzierbaren Service- und Supportkonzepts bzw. bei ITManagement, Service und Betrieb der IT-Infrastruktur, etc. Der Landkreis Gießen hat im Juni 2009 einen Medienrat gegründet, der mit Vertreterinnen und Vertretern des Medienzentrums M@AUS, des Landkreises Gießen sowie Schulvertreterinnen und Schulvertretern (IT-Beauftragte) besetzt ist. Vertreterinnen und Vertreter des staatlichen Schulamtes, von IT-Dienstleistern sowie Eltern und Schülerinnen und Schülern sollen zunächst nicht aufgenommen werden. Das Gremium wird regelmäßig tagen, z. B. einmal im Schulhalbjahr, genauere Modalitäten sind hier noch abzuklären. In einem ersten Schritt wurden durch den Medienrat Ausstattungsprofile für die HardwareAusstattung von Grund-, Förder- und Gesamtschulen definiert. Diese dienen als Grundlage der Bedarfsplanung in Kapitel 5. 4.3.2 Zentrale Koordination im Landkreis Die Wahrnehmung von Aufgaben des IT-Managements durch den Schulträger muss intensiviert werden, um die Steuerung der Dienstleister und die Überwachung der Dienstleistungsqualität sicher stellen zu können. Der Aufgabenbereich umfasst u. a.: • Abstimmung von Prozessen zwischen den Akteuren (Schule, Dienstleister, etc.), • Kontrolle der Dienstleister, • Planung und Organisation von Beschaffung und Roll-out, • Anforderungsmanagement bzgl. der Ausstattungsplanung der Schulen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Medienrat zur Abstimmung von Strategien und der Fortschreibung von Ausstattungsplänen und -standards. Es müssen genügend Kompetenzen vorhanden sein, um die Aufgaben operativ durchführen zu können. Um diesen Aufgabenbereich in ausreichendem Maße wahrnehmen zu können, erscheint die Schaffung einer koordinierenden Stelle im Landkreis unumgänglich. Nach ersten Abschätzungen erscheinen für eine zentrale Koordination Ressourcen von mindestens einer Stelle (1 VZÄ) erforderlich. Dies findet entsprechende Berücksichtigung in der Ausgabenplanung dieses Technologieplans. 4.3.3 Beschaffungsplanung Medienentwicklungspläne sind in den Schulen derzeit nur in sehr unterschiedlicher Qualität vorhanden. Um eine verbindlichere Planung der Ausstattung auf Basis von pädagogischen Konzepten ermöglichen und kontrollieren zu können, wird die schulische Medienentwicklungsplanung verbindlich. Hierfür muss ein Prozess etabliert werden, der u. a. folgende Aspekte umfasst: • Zentrale Definition von Anforderungen an schulische Medienkonzepte und deren Überprüfung/Rückmeldung, • Vereinbarung von pädagogischen Unterstützungs-/Beratungsleistungen (M@AUS Medienzentrum), • Dokumentation der Schulen in Bezug auf die Nutzung und den Nutzen der Medien. Ziel soll es sein, dass eine Ausstattung der Schulen im Rahmen von vorgegebenen MindestStandards nur noch auf Basis von schulischen Medienentwicklungsplänen erfolgt. 4 Struktur einer zukünftigen IT-Landschaft Seite 26 Die Überwachung des Prozesses ist Aufgabe der koordinierenden Stelle in Abstimmung mit dem Medienrat und dem Medienzentrum, durch die der Prozess der Medienentwicklungsplanung maßgeblich begleitet und bewertet wird. Eine Beschaffung soll ab sofort nur noch nach zentraler Abstimmung erfolgen. 4.3.4 Unterstützung der Schulen Wie in der Bestandsaufnahme festgestellt wurde, ist die Unterstützung der Schulen im Landkreis Gießen derzeit unzureichend. Beratungsangebote und Support werden überwiegend durch das M@AUS-Medienzentrum wahrgenommen, welches personell für die Betreuung aller Schulen des Landkreises nicht ausgestattet ist. Es sind daher Rahmenbedingungen herzustellen, um den Schulen eine ausreichende und effiziente technische und pädagogische Unterstützung zukommen zu lassen. Hierzu ist die Schaffung zentraler und verbindlicher Serviceprozesse und Supportstrukturen erforderlich, wozu das bestehende System reorganisiert werden sollte. Ziel muss sein, den Schulen ein zentrales Supportsystem anzubieten. Damit die Schulen entsprechend ihrer Anforderungen Support in Anspruch nehmen können, sollte allen Schulen ein dediziertes Budget in noch zu definierender Höhe bereitgestellt werden, das sie eigenverantwortlich für Service und Support verwenden können. Hierbei können sie zwischen zwei Optionen wählen: a) Abgabe des Schulbudgets zur Nutzung eines zentral angebotenen Supportkonzeptes, b) Organisation des Supports in eigener Verantwortung der Schule (über Firmen, Studenten, usw.), wobei dem Landkreis nachgewiesen werden muss, dass die Mittel entsprechend verwendet werden (Zweckgebundenheit), um die Qualität des Supports sicher zu stellen. Hierfür müssen noch zu definierende Mindeststandards eingehalten werden Nur ein zentrales Unterstützungssystem für alle Schulen ermöglicht jedoch die Bereitstellung eines effizienten und qualitativ hochwertigen Supports. Die Aufgabenteilung für ein derartiges zentrales System könnte wie folgt aussehen: Technischer Support durch einen technischen Dienstleister (extern oder intern, z. B. EDVAbteilung), Pädagogische Beratung/Support durch das Medienzentrum, Inhaltliche Betreuung der Systeme vor Ort durch benannte Ansprechpartner der Schulen, Koordination und Steuerung durch den Landkreis, Strategieentwicklung durch den Medienrat. Bis zur Abstimmung der dringend erforderlichen Reorganisation der Unterstützungssystem im Landkreis Gießen ist in jedem Fall der derzeitige Support durch M@AUS weiter zu gewährleisten, um sicher zu stellen, dass Schulen weiterhin Unterstützung erhalten. 5 Bedarfsplanung Seite 27 5 Bedarfsplanung Auf Grundlage der im Rahmen der Bestandsaufnahme erhobenen aktuellen Ausstattungssituation der Schulen und der abgestimmten Ausstattungsszenarien erfolgte die Aufstellung der Bedarfsplanung für die Jahre 2010 bis 2014. Diese wird in den nächsten Abschnitten dargestellt. Zunächst wird in Abschnitt 5.1 eine Abgrenzung des Umfangs und der Betrachtung der Bedarfsplanung vorgenommen. In Abschnitt 5.2 wird anschließend das Mengengerüst vorgestellt, auf dessen Basis die Planungen erstellt wurden. Im folgenden Abschnitt 5.3 wird ein gemeinsam mit dem Medienrat erarbeitetes idealtypisches Ausstattungsszenario vorgestellt. Aus diesem Szenario wird anschließend in Abschnitt 5.4 das angepasste Ausstattungsprofil abgeleitet, das für die Schulen im Rahmen dieses Technologieplans umgesetzt werden soll. Hierbei ist zu beachten, dass die beschriebenen Szenarien die Endausbaustufe der IT-Infrastruktur in 2014 beschreiben, zu der im Rahmen des Technologieplans sukzessive hingesteuert werden sollte. 5.1 Umfang und Abgrenzung der Betrachtung Die Bedarfsplanung erfolgte unter folgenden Prämissen: Die Betrachtung erfolgt für Grund-, Förder- und Gesamtschulen des Landkreises Gießen. Die Anforderungen der Berufsbildenden Schule sind so spezifisch, dass eine individuelle Planung erforderlich ist, die nicht Teil des Technologieplanes ist. Dies ist bei der Investitionsplanung zu berücksichtigen. Es werden ausschließlich PCs im pädagogischen Bereich der Schulen betrachtet. Verwaltungs-PCs müssen gesondert kalkuliert werden, da diese unabhängig von der pädagogischen Nutzung zu sehen sind. PCs in Büchereien wurden in die Betrachtung einbezogen, da deren Zuordnung zu pädagogischem Bereich / Schulverwaltungen nicht eindeutig zu treffen ist. Die Kalkulation der Mengengerüste erfolgte auf Basis von schulstufenspezifischen Ausstattungsprofilen, die im Rahmen des Medienrates von Vertreterinnen und Vertretern des Landkreises, des M@AUS-Zentrums sowie aus Schulen erarbeitet und als Basis für die Planung abgestimmt wurden. Bei der Beschaffungsplanung wurden die notwendigen Ersatzbeschaffungen auf Basis der Ergebnisse der Bestandsaufnahme berechnet und um das kalkulierte Mengengerüst ergänzt. Aufgrund der Abgrenzungen bei der Bestandsaufnahme fand die Bedarfsplanung in Teilbereichen unterschiedlich detailliert statt. Art und Umfang der Betrachtung sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. 5 Bedarfsplanung Seite 28 Bedarfsplanung 2010-2014 Ausgabenkalkulation 2010-2014 Hardware und Peripherie Detailliertes Mengengerüst auf Basis von Ausstattungsprofilen und Ergebnissen der Bestandsaufnahme Investitionsplanung auf Basis des Mengengerüstes Vernetzung Keine detaillierte Bedarfsplanung (Anforderungen / Informationen nicht verfügbar) Pauschaler Ansatz für Netzausbau, Software Keine Betrachtung Keine Betrachtung Planungszeitraum Personal, Service & Abschätzung des notwendigen PersoSupport nals für technischen Support Tabelle 8: Umfang und Abgrenzung der Bedarfsplanung Abschätzung der Personalkosten für Koordination und technischen Support 5.2 Basisdaten Als Mengengerüst für die Bedarfsplanung wurden alle Grund-, Förder- und Gesamtschulen des Landkreises Gießen mit ihrer aktuellen räumlichen Situation zu Grunde gelegt (siehe Anhang A.10). Es erfolgte jedoch keine individuelle Betrachtung der einzelnen Schulen. Stattdessen wurde die Berechnung anhand von Durchschnittswerten jeder Schulform durchgeführt. In den letzten Jahren waren die Schülerzahlen im Landkreis Gießen an Grund- und Gesamtschu18 len rückläufig (siehe Anhang A.2). Aufgrund der demographischen Entwicklung ist auch weiterhin mit sinkenden Schülerzahlen zu rechnen. Da keine konkreten Schulschließungen geplant sind, wird sich daher das Ausstattungsverhältnis in den nächsten Jahren weiter verbessern. Für die Kalkulation (siehe Tabelle 9) werden die Daten aus der Bestandsaufnahme zu Grunde gelegt. Für die genaue Berechnung wird auf Anhang B.1 verwiesen. Schu- Schüler- Lehrlen Innen kräfte Grundschulen 40 6.631 546 Förderschulen 5 698 237 Gesamtschulen 10 9.347 564 Gesamt 55 16.676 1.347 Tabelle 9: Mengengerüst: Schulen und Räumen Schulform EDVRäume 40 5 20 65 Klassenräume 582 34 315 931 naturw. Fachr. 11 1 38 50 Büchereien 40 5 10 55 Lehrerzimmer 40 5 10 55 5.3 Idealtypisches Ausstattungsprofil 19 Im Rahmen eines Workshops des Medienrates gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Landkreises, des M@AUS-Zentrums sowie aus jeder Schulstufe wurde ein Ausstattungsprofil erarbeitet, das eine „ideale Grundausstattung“ als Basis für alle Schulen darstellt. Betrachtet wurde dabei die hardwaremäßige Ausstattung aus funktionaler Sicht, d. h. es wurde bewusst auf die Definition von konkreten Systemparametern (z. B. Prozessor, Speicher) verzichtet, da dies aufgrund der laufenden technischen Weiterentwicklung für die Ausstattungsplanung irrelevant ist. 18 für Förderschulen wurden durch den Landkreis Gießen keine Daten bereitgestellt 19 Workshop mit dem Medienrat am 9. Juli 2009 in Launsbach, siehe entsprechendes Protokoll 5 Bedarfsplanung Seite 29 Das beschriebene idealtypische Ausstattungsprofil wurde von den Beteiligten als Zielszenario definiert, anhand dessen die Ableitung einer Ausstattungsstrategie für den Landkreis Gießen erfolgen soll. Die tatsächliche Ausstattung der Schulen soll bedarfsorientiert individuell auf Basis der jeweiligen Medienkonzepte erfolgen (siehe Abschnitt 4.3.3). Das Profil ist daher nicht als bindender Standard zu verstehen! Unterschieden wurde zwischen Grund-/Förderschulen und Gesamtschulen, da teilweise aus fachlicher Sicht unterschiedliche Anforderungen an die IT-Ausstattung bestehen. Für eine Integration der neuen Medien in den alltäglichen Unterricht reicht es nicht aus, den Unterricht in einen EDV-Fachraum zu verlegen. Daher werden verstärkt nicht nur EDV-Fachräume, sondern auch Klassenräume, Büchereien sowie naturwissenschaftliche und andere Fachräume mit Rechnern ausgestattet. Lehrkräfte benötigen zudem ausreichende Möglichkeiten zur Unterrichtsvor- und Nachbereitung, so dass auch in den Lehrerzimmern Rechner zur Verfügung stehen müssen. Zu einer sinnvollen IT-Ausstattung gehören auch die erforderlichen Peripheriegeräte. Der EDV-Fachraum einer Schule ist nach wie vor eine wichtige Möglichkeit für die Lehrkräfte, mit allen Schülerinnen und Schülern gleichzeitig am PC zu arbeiten. Ideal ist hier, für jede Schülerin und jeden Schüler einen eigenen Rechner bereitzustellen, zumindest sollen sich nicht mehr als zwei Schülerinnen und Schüler ein Gerät teilen müssen. Dies ist aufgrund des großen Platzbedarfes nur in gesonderten Räumen möglich, die dann extra gebucht werden müssen. Sofern in Grund- und Förderschulen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten die Einrichtung einer ausreichenden Anzahl von EDV-Räumen nicht möglich ist, können alternativ Notebook-Klassensätze zum Einsatz kommen. Eine bessere Integrationsmöglichkeit in den alltäglichen Unterricht bieten Medienecken in den Klassenzimmern. Die Rechner sind hier sofort verfügbar, allerdings passen aufgrund der räumlichen Situation meist nur zwei bis vier Rechner in eine Klasse, so dass sich dieses Modell nicht für die gleichzeitige Arbeit am Rechner mit allen Schülerinnen und Schülern anbietet. Sofern die baulichen Gegebenheiten oder Anforderungen der Schule gegen den Einsatz von Medienecken sprechen, können Notebook-Klassensätze oder mobile Einheiten eingesetzt werden. Dem Platzproblem an einigen Schulen kann durch Notebook-Klassensätze begegnet werden. Sie bieten die Möglichkeit, im Klassenzimmer mit allen Schülerinnen und Schülern gleichzeitig am PC zu arbeiten. Ein Nachteil ist allerdings, dass die Akkus der Notebooks meist nicht einen ganzen Schultag reichen, so dass sie zwischendurch immer wieder aufgeladen werden müssen. Diese Pausenzeiten müssen in die Buchungsplanungen mit einbezogen werden. Zusätzlich ist ein Zugang zum Internet nur bei gleichzeitiger Nutzung von Funknetzen möglich, da nicht alle Geräte ohne weiteres an die in einem Klassenraum verfügbaren Netzdosen angeschlossen werden können. Notebook-Klassensätze sind in der Regel genauso buchbar wie EDV-Fachräume, so dass die Lehrkraft dies in ihre Unterrichtsplanung mit einbeziehen muss. Mobile Einheiten bestehen aus je einem Notebook und Beamer sowie Lautsprechern und bei Bedarf weiteren Peripheriegeräten. Sie ermöglichen es, unabhängig von den räumlichen Gegebenheiten den PC in jedem Klassenraum in den alltäglichen Unterricht einzubinden, um beispielsweise Präsentationen durchzuführen. Gleichzeitig werden Rechner für Recherchen und die Nutzung von Simulationssoftware in den naturwissenschaftlichen Fachräumen immer wichtiger, so dass auch hier Rechner in den Fachräumen vorhanden sein sollten. Daneben sind für die Verwaltung der Lernmittel Rechner in den Büchereien der Schulen erforderlich. Weitere Räume sollten je nach Bedarf der Schulen ebenfalls mit Rechnern ausgestattet werden. Für die Vorbereitung der Lehrkräfte auf den Unterricht ist es zudem besonders wichtig, ihnen einen Zugang zu Rechnern und Druckern im Lehrerzimmer zu ermöglichen. Dabei sollte nicht einfach nur ein Rechner für alle Lehrkräfte im Lehrerzimmer vorhanden sein, es gilt vielmehr auch hier eine sinnvolle Relation zwischen der Anzahl der Lehrkräfte und der Anzahl der Rechner zu schaffen. 5 Bedarfsplanung Seite 30 Darüber hinaus wird an jeder Schule mindestens ein Server benötigt, um darüber Dienste wie beispielsweise eine zentrale Nutzer- und Rechteverwaltung sowie eine zentrale Datenspeicherung und Mediendistribution bereitzustellen. Um diese zentralen Dienste nutzen zu können, ist eine vollständige Vernetzung erforderlich. Diese soll an allen Schulen kabelgebunden realisiert werden, sofern die baulichen Gegebenheiten oder Anforderungen von Schulen dies jedoch erforderlich machen, kann auch auf WLAN zurückgegriffen werden. Neben der schulinternen Vernetzung sollten alle Schulen über Breitbandverbindungen an das Internet verfügen. Das Ausstattungsprofil wurde wie folgt definiert: EDV-Fachräume Grund- und Förderschulen: 1 EDV-Fachraum pro Schule Weitere Räume nach Bedarf Alternativ bei Bedarf: Notebook-Klassensätze Rechner: optimal: 1 PC pro Schüler + 1 Ersatzgerät minimal: 1 PC pro 2 Schüler 19 Zoll TFT-Monitore Kalkulationsbasis: Grund- und Förderschulen: 21 Clients pro EDV-Fachraum Gesamtschulen: 26 Clients pro EDV-Fachraum Gesamtschulen: 2 Räume, mehr Räume nach Bedarf pro 500 Schüler 25 PC-Arbeitsplätze Peripheriegeräte: 1 Beamer Alternativ nach Anforderung: interaktives Whiteboard 1 netzwerkfähiger Laserdrucker (s/w) 1 Scanner 1 Kopfhörer pro Schüler-PC Lautsprecher für Lehrer-PC 1 DVD-Brenner 1 externe Festplatte 1 Kartenleser Medienecken: Vision: „eine Medienecke in jedem Klassenraum“ Alternativ (Erfordernis aufgrund räumlicher Gegebenheiten, Anforderung der Schule, o. ä.): ausreichende Anzahl mobiler Notebook-Beamer-Einheiten (z.B. 2 mobile Einheiten pro Etage) Grund- und Förderschulen: Gesamtschulen: 1 Medienecke pro Klassenraum (ggf. an einem 1 Medienecke pro Klassenraum extra Standort) Alternativ: mobile Einheiten, NotebookKlassensätze Rechner: 2 PCs (ggf. bis zu 4 PCs) Peripheriegeräte: 1 netzwerkfähiger Laserdrucker (s/w) Alternativ nach Bedarf: z. B. nur 1 netzwerkfähiger Laserdrucker pro Etage, o. ä. Notebook-Klassensätze / mobile Einheiten: Notebook-Klassensätze: sollen auf Anforderung der Schule (entsprechend Medienentwicklungsplan) als Alternative zu EDVFachräumen bzw. Medienecken bereitgestellt werden Ausstattung: mindestens 1 Notebook pro 2 Schüler („halbe Klassenstärke“), zusätzlich 1 LehrerNotebook, ergibt 10+1 Notebooks pro Notebook-Klassensatz (Zahl ist so abgestimmt und wird als ausreichend angesehen, auch wenn eine halbe Klassenstärke laut Profil 13 + 1 Notebook sind, siehe oben) Mobile Einheiten: Bestehend aus Wagen, Koffer, o. a. mit 1 Notebook, 1 Beamer, 1 Satz Lautsprecher Grund- und Förderschulen: 1 mobile Einheit pro Schule Gesamtschulen: 2 mobile Einheiten pro Schule 5 Bedarfsplanung Seite 31 (Naturwissenschaftliche) Fachräume: Grund- und Förderschulen: Keine fest installierte IT-Ausstattung (stattdessen mobile Notebook-Beamer-Einheit, mindestens 1 pro Schule) Rechner: 1 PC je Fachraum Lehrerzimmer Weitere Räume: Gesamtschulen: Ausstattung aller naturwissenschaftlichen Fachräume Peripherie: 1 Beamer Zugang zu 1 Drucker (auf Etage, o. ä.) optional: 1 interaktives Whiteboard Weitere Spezialperipherie (z. B. Experimentierkamera) 1 PC pro 8 Lehrkräfte 1 Laserdrucker (s/w) Weitere Räume sollen nach speziellen Anforderungen der Schulen ausgestattet werden, z. B. aufgrund von speziellen Angeboten der Schule 1 Server pro Schule, mehr nach Bedarf Perspektivisch muss jede Schule einen Medienserver bereithalten Grund- und Förderschulen: 1 PC bei Bedarf mit Drucker Gesamtschulen: Mindestens 1 PC mit Drucker weitere Spezial-Peripherie (z. B. BarcodeScanner) Server: Bücherei zur Lehrmittelverwaltung: Vernetzung: Breitbandanbindung aller Schulen an das Internet Netzanbindung für alle PCs per Verkabelung WLAN nach technischer Prüfung entsprechend baulicher Gegebenheiten/schulischer Anforderungen Tabelle 10: Idealtypisches Ausstattungsprofil für Schulen des Landkreises Gießen Auf Grundlage dieses Ausstattungsszenarios und der im vorherigen Abschnitt definierten Basisdaten ergäbe sich folgendes Mengengerüst (für die Berechnung siehe Anhang B.2): Schulform Grundschulen Förderschulen Gesamtschulen Gesamt Vergleich Ist20 Clients 2.113 208 1.269 3.590 Notebooks 40 5 130 175 Drucker 219 21 99 339 Beamer 80 10 78 168 Scanner 40 5 20 65 Server 40 5 10 55 2.308 200 422 173 66 54 Tabelle 11: Mengengerüst: Idealtypisches Ausstattungsprofil Das Ausstattungsniveau läge mit durchschnittlich 4,4 Schülerinnen und Schülern pro Rechner (Clients zzgl. Notebooks) sehr hoch und deutlich über dem bundesdeutschen Durchschnitt (vgl. Abschnitt 3.1.1). Dem ifib ist kein bundesdeutscher Schulträger mit einem vergleichbaren Ausstattungsniveau bekannt. Eine Abschätzung der bei der Umsetzung dieses Ausstattungsszenarios entstehenden Kosten kann auf Basis der Erfahrungen anderer Kommunen erfolgen (siehe Tabelle 12). Zu Grunde gelegt werden hier bekannte Werte des Wetteraukreises, der die jährlichen Kosten für die schulische IT- 20 Lediglich die Clients umfassen ausschließlich Geräte im pädagogischen Bereich der Schulen, in den anderen Ist-Werten sind Geräte in den Schulverwaltungen enthalten. 5 Bedarfsplanung Seite 32 21 Ausstattung in einer Total-Cost-of-Ownership-Analyse (TCO) vollständig ermittelt hat. TCO beschreibt sämtliche anfallenden Kosten einer bestimmten Infrastruktur, im Bereich IT sind dies die Kosten für Hardware (Clients, Server, Peripherie, Ersatzteile und Upgrades, Verbrauchsmaterialien), Software (System-Software, Administrationssoftware, Lern-Software, Content), Netzwerk (LAN, WAN, Baumaßnahmen) und Service (Personal, Outsourcing, Beratungsleistungen, Schulungen). Eine Vergleichbarkeit mit dem Wetteraukreis scheint aufgrund der ähnlichen Struktur und Größe des Schulträgers gut gegeben (vgl. Anhang C). Basis (Wetteraukreis) Anteil in % pro PC pro Monat pro PC pro Jahr Kalkulation für Landkreis Gießen FörderGesamtGrundschulen schulen schulen € p.a. € p.a. € p.a. Anzahl Clients22 2.153 213 1.399 Hardware 46,5% 21,90 € 262,80 € 565.808 € 55.976 € 367.657 € Netzwerk 19,3% 9,10 € 109,20 € 235.108 € 23.260 € 152.771 € Software 7,0% 3,30 € 39,60 € 85.259 € 8.435 € 55.400 € Service 27,2% 12,80 € 153,60 € 330.701 € 32.717 € 214.886 € Gesamt 100% 47,10 € 565,20 € 1.216.876 120.388 € 790.715 € Tabelle 12: Abschätzung der Kosten für die idealtypische Ausstattung auf Basis von TCO-Werten Gesamtausgaben pro Jahr 3.765 989.442 € 411.138 € 149.094 € 578.304 € 2.127.978 € Für die Umsetzung des idealtypischen Ausstattungsszenarios müssten auf Basis der TCO-Werte des Wetteraukreises jährlich ca. 2,1 Millionen Euro für die schulische IT-Ausstattung bereit gestellt werden. Da von einem umfangreichen Ausbau der schulinternen Vernetzung auszugehen ist, wären in den ersten Jahren sogar deutlich höhere Investitionen zu erwarten! 5.4 Angepasstes Ausstattungsprofil Eine kurzfristige Umsetzung der im vorherigen Abschnitt beschriebenen „Vision“ zur ITAusstattung kann zum einen aufgrund der hohen erforderlichen monetären und personellen Ressourcen sicher nicht realistisch geleistet werden. Zum anderen kann dies dem Landkreis Gießen derzeit auch nicht empfohlen werden, da aus den Schulen noch kein derart umfassender Bedarf kommuniziert wurde. Auf Basis des idealtypischen Ausstattungsprofils wurde daher ein Ausstattungsszenario erarbeitet und mit dem Landkreis Gießen abgestimmt, das die Basis für die Investitionsplanungen der Jahre 2010 bis 2014 sein soll. Hierbei wurden folgende Prämissen zu Grunde gelegt: Das – zahlenmäßig bereits hohe – Niveau der Ausstattung mit PCs soll im Durchschnitt nicht signifikant gesenkt werden. Generelles Ziel soll es sein, eine durchgehende Ausstattung der Schulen in Mindestqualität zu gewährleisten. Abweichende Ausstattungen (in Umfang und Art) einzelner Schulen nach individuellen Anforderungen sollen explizit weiterhin möglich sein. Basis hierfür muss ein Medienentwicklungsplan sein. Das Ausstattungsprofil wurde unter diesen Prämissen in einzelnen Positionen reduziert. Besonders hervorzuheben ist hierbei die Anzahl der Medienecken, die gegenüber einer Medienecke pro Klassenraum im idealtypischen Ausstattungsprofil auf eine Medienecke je zwei Klassenräume begrenzt wurde. 21 vgl. Breiter, Fischer und Stolpmann (2008) 22 einschließlich Notebooks 5 Bedarfsplanung Seite 33 Das reduzierte Ausstattungsszenario wurde wie folgt definiert: Grund- und Förderschulen 1 Raum pro Schule, 20 Schüler-PCs + 1 Lehrer-PC Beamer / interaktives Whiteboard 1 Medienecke je 3 Klassenräume Gesamtschulen 2 Räume / Schule, 25 Schüler-PCs + 1 Lehrer-PC Beamer / interaktives Whiteboard 1 Medienecke je 3 Klassenräume Naturwissenschaftliche Fachräume keine Ausstattung Büchereien PCs im Lehrerzimmer Notebooks / mobile Einheiten Keine Ausstattung 1 PC je 8 Lehrkräfte 1 mobile Einheit pro Schule (Notebook + Beamer) EDV-Fachräume Medienecken 1 Client pro Raum 1 Beamer pro Raum (alternativ ein interaktives Whiteboard) 1 PC pro Bücherei 1 PC je 8 Lehrkräfte 2 mobile Einheiten pro Schule (Notebook + Beamer 1 Drucker pro EDV-Fachraum 1 Drucker je 6 Klassen- oder naturwissenschaftliche Fachräume 1 Drucker pro Bücherei 1 Drucker pro Lehrerzimmer Scanner 1 Scanner pro EDV-Fachraum Server 1 Server pro Schule 1 Server pro Schule Tabelle 13: Ausstattungsprofil für die Bedarfsplanung Drucker Da zahlreiche Schulen bereits eine deutlich umfangreichere IT-Ausstattung haben, als in diesem Ausstattungsprofil formuliert ist, wäre bei einer Zusatzausstattung weiterer Schulen also von leicht niedrigeren Rechnerzahlen auszugehen. Für eine entsprechende Ausstattung aller Schulen des Landkreises Gießen ergibt sich folgendes Mengengerüst (für die Berechnungen wird auf Anhang B.3 verwiesen): Schulform Grundschulen Förderschulen Gesamtschulen Gesamt Vergleich Ist23 Clients 1.128 193 904 2.225 2.308 Note40 5 20 65 Drucker 219 21 99 339 Beamer 80 10 78 168 Scanner 40 5 20 65 200 422 173 66 White40 5 20 65 Server 40 5 10 55 44 54 Tabelle 14: Bedarfsplanung: Mengengerüst Bei der Berechnung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: 23 Die Berechnung der Anzahl der Medienecken wurde auf der Basis der tatsächlich vorhandenen Klassen in den Schulen anstelle der Klassen- und naturwissenschaftlichen Fachräume durchgeführt, um dem tatsächlichen aktuellen Bedarf an Rechnern für den alltäglichen Unterrichtseinsatz näher zu kommen. Für die Berechnung der Drucker in Klassen- und naturwissenschaftlichen Fachräumen wurde die Zahl der Standorte zu Grunde gelegt. Lediglich die Clients umfassen ausschließlich Geräte im pädagogischen Bereich der Schulen, in den anderen Ist-Werten sind Geräte in den Schulverwaltungen enthalten. 5 Bedarfsplanung Seite 34 Die Ausstattung mit mobilen Einheiten wurde auf die beiden Gerätekategorien „Beamer“ und „Notebook“ aufgeteilt und nicht separat aufgeführt. Die Anzahl der interaktiven Whiteboards wurde ohne Beamer berechnet. Whiteboards sind lediglich für Räume vorgesehen, in denen bereits Beamer vorhanden sind, die auch entsprechend in der Geräteklasse „Beamer“ berücksichtig sind. In die Kalkulation ist ein Notebook-Klassensatz pro Gesamtschule mit jeweils 12 Notebooks mit eingeflossen. Diese sollen den Schulen nur nach Anforderung bereitgestellt werden. In den naturwissenschaftlichen Fachräumen der Gesamtschulen kann statt eines Beamers alternativ auch ein interaktives Whiteboard zum Einsatz kommen. Die Kalkulation wurde mit Beamern durchgeführt. Als Alternative zu den Medienecken können auf Anforderung der Schulen je nach deren Anforderungen und räumlichen Gegebenheiten auch zusätzliche mobile Einheiten beschafft werden. Die Kalkulation erfolgte jedoch auf der Grundlage von Medienecken. Bei einer Umsetzung des zur Bedarfsplanung abgestimmten Ausstattungsprofils würden die Schulen des Landkreises Gießen mit insgesamt 2.290 Endgeräten (2.225 Clients und 65 Notebooks) ausgestattet. Das Ausstattungsniveau läge mit 7,3 Schülerinnen und Schülern pro PC ebenfalls deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Es ist die oben formulierte Prämisse zu berücksichtigen, dass die Ausstattung flexibel nach Anforderung der Schulen erfolgen muss. Beispielsweise erscheint alternativ der verstärkte Einsatz von Notebooks in einigen Schulen (z.B. Notebook-Klassensatz statt Medienecken) sinnvoll. 6 Ausgabenplanung 2010 bis 2014 Seite 35 6 Ausgabenplanung 2010 bis 2014 In diesem Kapitel werden die notwendigen finanziellen Mittel auf Basis von abgeschätzten Investitionsvolumina kalkuliert, denen das in Abschnitt 5.4 aufgestellte Mengengerüst zu Grunde liegt. Um einen genauen Überblick über die mit dem Technologieplan in Zusammenhang stehenden Ausgaben zu erhalten, ist die Durchführung einer Vollkostenrechnung wichtig. Durch den Landkreis Gießen können derzeit jedoch nicht alle Ausgaben benannt werden. Es liegen zum einen nur die Haushaltsdaten des Fachbereichs Schule, Bauen und Sport vor. Diese Daten sind zum anderen nicht genau in Kostenarten aufzugliedern. Daher ist für diesen Technologieplan eine Kalkulation auf Basis der bekannten Kosten vorgesehen. Zunächst werden die Preisgrundlage und die Nutzungsdauern für die zu beschaffenden Geräte erläutert (Abschnitt 6.1). Auf die Beschaffungsplanung der Geräte wird im Abschnitt 6.2 näher eingegangen. Die in den Bereichen Vernetzung, Personal und IT-Support für Teilbereiche abgeschätzten Ausgaben werden in den Abschnitten 6.3, 6.4 und 6.5 erläutert. Abschließend findet sich in Abschnitt 6.6 eine Berechnung der auf Basis der zuvor gemachten Kalkulationen anzusetzenden Gesamtausgaben. Welche Kosten im Einzelnen in die Ausgabenplanung eingeflossen sind, kann Tabelle 15 entnommen werden. Position Hardware Software Vernetzung Personal Support Berücksichtigung Ersatz- und Neubeschaffungen für Clients und Server (Rechner einschließlich Bildschirme), Notebooks, Drucker, Beamer, Scanner und interaktive Whiteboards auf Basis von abgestimmten Mengengerüsten keine Berücksichtigung pauschaler Ansatz für Netzaufbau auf Basis der Ausgaben in 2008/2009 pauschale Kalkulation von Personal für technischen Support und ITManagement pauschale Kalkulation von Supportbudgets für Schulen auf Basis der Ausgaben in 2008/2009 Tabelle 15: In der Ausgabenplanung berücksichtigte Positionen Nach Absprache mit dem Landkreis Gießen werden bei der Ausgabenplanung zunächst nur die Aufwände berücksichtigt, die (investiv und konsumtiv) für den Fachbereich Schule, Bauen und Sport für die Haushaltsplanungen relevant sind. Die Kosten stellen damit nicht die Gesamtkosten dar, die für den gesamten IT-Einsatz entstehen! 6.1 Preisgrundlage und Nutzungsdauern Die Berechnung der notwendigen Investitionen erfolgte auf der Basis marktgängiger Preise. Die notwendige Geräteleistung wurde entsprechend des definierten Ausstattungsprofils eingeschätzt. Zur Erhöhung der Investitionssicherheit wurde teilweise eine verlängerte Garantielaufzeit kalkuliert, die dem Landkreis Gießen in Hinblick auf die geplanten Nutzungsdauern dringend empfohlen wird. Es ergeben sich folgende Eckdaten der Geräte (wie die genauen Anforderungen an die Rechner für Ausschreibungen notiert werden können, kann einem Beispiel in Anhang B.4 entnommen werden): 6 Ausgabenplanung 2010 bis 2014 Gerätetyp Client Notebooks Server Drucker Beamer Seite 36 Ausstattung marktgängiger PC inkl. Betriebssystem (Windows Vista), 19“ TFT, 36 Monate Garantie. handelsübliches Notebook 15,4“, 48 Monate Garantie kleiner Standard-Server inkl. USV A4 s/w-Laserdrucker für den Office-Bereich mit entsprechend hohen Druckvolumina, netzwerkfähig XGA-Auflösung, mindestens 1.500 Lumen Helligkeit, Lebensdauer der Lampe mindestens 2.000 Stunden Scanner marktüblicher A4-Arbeitsplatzscanner Interaktives Whiteboard Marktgängiges 64“ interaktives Whiteboard ohne Beamer Tabelle 16: Anforderungen an Ausstattung und Leistungsumfang der Gerätetypen Die Anforderungen an Geräte bezüglich ihres Leistungsumfangs und besonderer Funktionen können entsprechend der Anforderungen in Einzelfällen erheblich differieren, so dass zum Teil auch signifikante Preisabweichungen zu erwarten sind. Da die Zielsetzung der Kalkulation jedoch die IT-Ausstattung in Mindestqualität ist, wurden Einheitspreise gewählt. Die zu Grunde gelegten Kosten sind so gewählt, dass – z. B. durch Ausschreibung und Beschaffung großer Mengen – zum Teil deutlich günstigere Preise zu erwarten sind. Die Preise beinhalten daher einen gewissen „Puffer“. Alle Preise sind inkl. 19 Prozent MwSt. kalkuliert. In Anhang B.4 sind technische Anforderungen an die Client-Leistung formuliert (eine Aktualisierung zum Zeitpunkt der Beschaffung ist notwendig). Es wird empfohlen, auf Basis der Ausstattungsanforderungen einen HW-Warenkorb zu entwickel und zentral zu pflegen. Eine gesammelte Beschaffung (z.B. Ausschreibung als Rahmenvertrag) erscheint zweckmäßig. Hierdurch scheint auch eine Reduzierung des erforderlichen Gesamtvolumens realistisch möglich. Des Weiteren erfolgte die Planung unter folgenden Prämissen, die sich aus den in Kapitel 4 diskutierten Grundsatzentscheidungen für die zukünftige Hardware-Ausstattung ergeben: Es werden zukünftig ausschließlich Neugeräte beschafft. Die Geräte haben eine definierte Nutzungsdauer von 6 Jahren. Tabelle 17 stellt die zu Grunde gelegten Werte dar: Gerätpreis Client 650,00 € Notebook 750,00 € Server 1.500,00 € Laserdrucker 700,00 € Beamer 1.250,00 € Scanner 250,00 € Interaktives Whiteboard 2.000,00 € Tabelle 17: Werte für die Preiskalkulation Nutzungsdauer in Jahren 6 4 5 5 5 5 7 Verbrauch pro Jahr 130,00 € 187,50 € 300,00 € 140,00 € 250,00 € 50,00 € 285,71 € Die der Kalkulation zu Grund gelegten Preise sind ausschließliche ca.-Preise für die Beschaffung (Investivmittel) und beinhalten keine Prozesskosten für Planung, Beschaffung, Installation, Rollout, etc. Die Gesamtkosten liegen über diesen Preisen, was bei der Abschätzung der Personalkosten entsprechend berücksichtigt wurde. 6 Ausgabenplanung 2010 bis 2014 Seite 37 6.2 Beschaffung und Austausch von Endgeräten Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurde das Alter der in den Schulen im Landkreis Gießen vorhandenen Rechner anhand von definierten Prozessorklassen abgeschätzt. Auf Basis dieser Klassen und der im vorherigen Abschnitt definierten Nutzungsdauer von fünf Jahren für Clients wird der erforderliche Geräteaustausch wie folgt festgelegt: Geräteklasse Klasse 1 Austauschverfahren (keine Geräte im Bestand der SchoolBase) Klasse 2 (2004 bis 2006) Austausch gemäß Nutzungsdauer erforderlich, Annahme einer gleichmäßigen Verteilung auf die Jahre 2004-2006 Klasse 3 (2000 bis 2003) Sofortiger Austausch Klasse 4 (1999 und Sofortiger Austausch Ohne Benotung Zuordnung Klasse 2-4 Tabelle 18: Austauschzeitpunkt der Rechner der einzelnen Geräteklassen 6 Ausgabenplanung 2010 bis 2014 Seite 38 Als Mengengerüst für die notwendigen Ersatzbeschaffungen ergäbe sich damit für die Jahre 20102014 folgendes Volumen: Geräte Klasse 2 (2004 bis 2006) Klasse 3 (2000 bis 2003) Klasse 4 (1999 und älter) Ohne Benotung Reduktion Clients (Mengengerüst geringer als Ist-Ausstattung) 24 Beschaffung in 2011 2012 2013 2014 465 465 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anzahl Anzahl bereinigt 2010 1432 1396 465 650 678 678 293 321 321 86 0 Soll: 2225 0 0 -170 -170 Clients Gesamt 2.225 1294 465 465 Notebooks 6525 16 16 16 Tabelle 19: Mengengerüst für Ersatzbeschaffungen von Rechnern in den Jahren 2010 bis 2014 0 0 0 0 16 16 Aufgrund des überalterten Rechnerbestandes sind somit kurzfristig in 2010 fast 1.700 Endgeräte zu beschaffen. Alleine für Planung und Durchführung der Beschaffung wären sehr umfangreiche personelle Ressourcen erforderlich, hinzu kämen sehr hohe Investitionsvolumina im nächsten Jahr. Die Beschaffungsplanung wird daher als Diskussionsgrundlage wie folgt angepasst: Geräte der Klasse 3 und älter sind unbedingt in 2010 zu ersetzen, Ersatzbeschaffungen für Geräte der Klasse 2 erfolgen in 2011 und 2012, Das reduzierte Ausstattungsniveau bei den Client-Zahlen wird ab sofort berücksichtigt. Grundsätzlich soll die Prämisse gelten, dass nur nach Anforderung der Schulen und Überprüfung derer Medienkonzepte beschafft wird, so dass sich diese Planung deutlich verschieben kann. Für die Kalkulation sind des Weiteren mit Blick auf die Bestandsaufnahme folgende Aspekte zu berücksichtigen: Beamer: in Gesamtschulen sind derzeit 107 Beamer vorhanden, die Planung sieht nur 78 Geräte vor, verwendet wird zunächst die Planungsgröße, Drucker: derzeit sind 422 Geräte vorhanden (wahrscheinlich inklusive Geräte in den Schulverwaltungen), es wird die Planungszahl verwendet, Server: Verwendung der Planungszahl, Interaktive Whiteboards: derzeit sind 44 Geräte vorhanden, die Planung sieht 65 interaktive Whiteboards vor, es wird angenommen, dass das älteste Gerät 2005 beschafft wurde, ab 2013 müssten Ersatzbeschaffungen für die Geräte der ersten Generation durchgeführt werden. 24 Die Notebooks wurden in Klasse 2 abgezogen. Die Geräte ohne Benotung wurden gleichmäßig auf die Klassen 2 bis 4 verteilt. 25 Die Beschaffung von Notebooks statt Clients kann sich in Abhängigkeit der schulischen Anforderungen ggf. stark erhöhen (s.o.). 6 Ausgabenplanung 2010 bis 2014 6.2.1 Seite 39 Rollout-/Beschaffungsplan Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen und Prämissen ergibt sich folgender Plan für Ersatzbeschaffungen: Beschaffung in Geräte Anzahl Anzahl bereinigt 26 2010 2011 2012 2013 2014 1396 0 698 698 0 0 Klasse 2 (2004 bis 2006) 1.432 678 678 0 0 0 0 Klasse 3 (2000 bis 2003) 650 321 151 0 0 0 0 Klasse 4 (1999 und älter) 293 0 0 0 0 0 0 Ohne Benotung 86 -170 0 0 0 0 0 Geplante Zusatzbeschaffung Clients 2.532 2.225 829 698 698 0 0 Summe Clients 65 13 13 13 13 13 Notebooks 55 11 11 11 11 11 Server 339 68 68 68 68 67 Drucker 168 34 34 34 33 33 Beamer 65 13 13 13 13 13 Scanner 65 20 0 0 6 6 Whiteboards Tabelle 20: Planung der Ersatzbeschaffungen von Rechnern und Peripheriegeräten in den Jahren 2010 bis 2014 Dass im Jahr 2014 keine Rechner beschafft werden, ergibt sich aus dem überalterten Rechnerbestand. Alle Rechnerbeschaffungen aus 2009 können als vorgezogene Beschaffungen für 2010 angesehen werden. Diese Geräte müssten dann in 2015 ersetzt werden. Darüber hinaus könnte perspektivisch ab 2014 eine Ausweitung der Ausstattung hin zum idealtypischen Ausstattungsprofil (siehe Abschnitt 5.3) vorgenommen werden. Für das Mengengerüst wären bei Ansatz der in Abschnitt 6.1 festgelegten Preise folgende Investitionsvolumina erforderlich: Geräte Clients Notebooks Server Drucker Beamer Scanner Whiteboards 2010 2011 2012 2013 2014 AnInvesAnInvesAnInvesAnInvesAnInveszahl tition zahl tition zahl tition zahl tition zahl tition 829 538.850 € 698 453.700 € 698 453.700 € 0 - € 0 - € 13 9.750 € 13 9.750 € 13 9.750 € 13 9.750 € 13 9.750 € 11 68 34 13 16.500 € 47.600 € 42.500 € 3.250 € 11 68 34 13 16.500 € 47.600 € 42.500 € 3.250 € 11 68 34 13 16.500 € 47.600 € 42.500 € 3.250 € 11 68 33 13 16.500 € 47.600 € 41.250 € 3.250 € 11 67 33 13 16.500 € 46.900 € 41.250 € 3.250 € 20 40.000 € 0 - € 0 - € 6 12.000 € 6 12.000 € Gesamt 698.450 € 573.300 € Tabelle 21: Investitionsmittel für die Jahre 2010 bis 2014 573.300 € 130.350 € 129.650 € Die Ausgaben für die Ersatzbeschaffung und Neuausstattung in den Jahren 2010 bis 2014 betragen demnach insgesamt rund 2,1 Millionen. Euro. 26 Die Notebooks wurden in Klasse 2 abgezogen, die Geräte ohne Benotung wurden gleichmäßig auf die Klassen 2 bis 4 verteilt. 6 Ausgabenplanung 2010 bis 2014 Seite 40 Von einer gymnasialen Oberstufe wurde der Wunsch geäußert, zusätzlich alle 20 Klassenräume mit interaktiven Whiteboards auszustatten. Dies ist in die Kalkulation nicht mit eingeflossen. Es würden dadurch Mehrkosten von 40.000 € entstehen. 6.3 Vernetzung Wie eingangs beschrieben kann für die Vernetzung keine valide Bedarfsplanung vorgenommen werden. Für den Ausbau der schulinternen Netzinfrastruktur wird daher zunächst eine jährliche Pauschale in Anlehnung an die Ausgaben in den Jahren 2008/2009 (vgl. Abschnitt 3.3) angesetzt. Wenn mobile Einheiten und Medienecken weiter ausgebaut werden ist von einem deutlich(!) höheren Vernetzungsumfang auszugehen. Kosten p.a. 2010 2011 2012 2013 2014 Summe Vernetzung 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 1.050.000 € Tabelle 22: Kosten für Vernetzung in den Jahren 2010 bis 2014 6.4 Personal/Support In Kapitel 4 wurden Maßnahmen zur Intensivierung des IT-Managements des Schulträgers – insbesondere auch in der Beschaffungsunterstützung – sowie zur Verbesserung der Supportsituation diskutiert. Hierfür ist in beiden Bereichen eine entsprechende personelle Ausstattung zu schaffen. Für den Bereich IT-Management werden pauschal zwei Stellen angesetzt: Koordination beim Schulträger: 60.000 € p. a. Unterstützung bei der Beschaffung: 40.000 € p. a. Für den zentral bereit zu stellenden Support werden zunächst pauschale Personalkosten (ohne Verwaltungsgemeinkosten) angesetzt. Die Kosten einer Stelle werden auf Basis der bisherigen Ausgaben pro Stelle für technisches Personal beim M@AUS-Zentrum angesetzt. Die Berechnung erfolgt anhand eines Schlüssels „Techniker pro PC“. Als Vergleichswert werden Werte anderer Kommunen (in Anlehnung an den Wetteraukreis) zu Grunde gelegt, so dass pro Techniker von 400 zu betreuenden Clients ausgegangen wird. Für einen vollumfänglichen Service ist dieser Wert sicher noch zu gering anzusehen. Die Anzahl der Stellen wird zunächst pauschal mit 6 (VZÄ) angesetzt. Stellen für technischen Support Jährliche Kosten 6 Anzahl Geräte27 2.345 Techniker (VZÄ): 40.000 € Quote: PCs pro Techniker 400 Kosten p. a. pro 240.000 € Techniker 5,9 Gesamt p.a. Tabelle 23: Kosten (auf Stellenbasis) für den technischen Support Die Personalstellen stellen sind lediglich als Kalkulationsbasis zu verstehen. Alternativ zu eigenem Personal kann der Support (wie beschrieben) natürlich auch in anderer Form erfolgen, z.B. in dem externe Dienstleisterbeauftragt werden. Da die Aufwände aber in jedem Fall entstehen sind diese Mittel zwingend zu berücksichtigen. 27 Clients, Notebooks und Server gemäß Ausstattungsplanung 6 Ausgabenplanung 2010 bis 2014 Seite 41 Jährliche Ausgaben Koordination Schulträger (1 Stelle) 60.000 € Koordination Beschaffung (1 Stelle) 40.000 € Technischer Support (6 Stellen) Gesamt Tabelle 24: Kalkulation der Personalkosten 240.000 € 340.000 € Für die Bereiche IT-Management und Support ergeben sich somit insgesamt jährliche Personalkosten in Höhe von 340.000 Euro (siehe Tabelle 24). Der Umfang der notwendigen personellen Ressourcen variiert sehr in Abhängigkeit der gewählten Organisation des Supports. Durch Auslagerung von Supportaktivitäten an einen Dienstleister können ggf. personelle Ressourcen eingespart werden, die in Form von Support mit den Geräten eingekauft werden. Die angesetzten Werte sind als Untergrenze und bieten eine Orientierung zur Diskussion. 6.5 Supportbudget für Schulen Wie in Kapitel 4 bereits diskutiert wurde, ist eine Ausweitung des IT-Supports für Schulen dringend erforderlich. Um die Supportsituation der Schulen zu verbessern, wurde im vorherigen Abschnitt eine Aufstockung des technischen Personals in die Ausgabenplanung einkalkuliert. Derzeit wird Gesamtschulen neben der zentral durch M@AUS geleisteten Unterstützung ein schülerzahlbasiertes Budget für IT-Support bereitgestellt. In Absprache mit dem Landkreis Gießen wurde vereinbart, dass als weitere Maßnahme für die Verbesserung der Supportsituation zukünftig allen Schulen ein rechnerzahlbasiertes Budget bereitgestellt werden soll. Dieses für IT dedizierte Budget soll zum Beispiel verwendet werden können für: Zusatzeinkauf von Support Verbrauchsmaterial Kleine (Ersatz-)Beschaffungen, etc. Als Ansatz für die Kalkulation wird ein Betrag von 20 € pro Rechner und Jahr verwendet. Dieser Ansatz basiert auf der Höhe der bisher schülerzahlbasierten Budgets und wurde auf die Anzahl der Rechner umgerechnet. Das Budget berechnet sich wie folgt: Kalkulationsbasis Supportbudget Schulen Rechner € pro Rechner pro Jahr € gesamt € pro Schule Grundschulen 40 1.208 20 € 24.160 € 604 € Sonderschulen 5 203 20 € 4.060 € 812 € Gesamtschulen 10 934 20 € 18.680 € 1.868 € Gesamt 55 2.345 46.900 € 853 € Tabelle 25: Kalkulation des Supportbudgets Schulform 6 Ausgabenplanung 2010 bis 2014 Seite 42 6.6 Zusammenfassung der Ausgabenplanung 2010 bis 2014 Auf Basis der in Kapitel 5 durchgeführten Bedarfsplanung für die IT-Ausstattung der Schulen wurden die erforderlichen Ausgaben für die Beschaffung und den Austausch von Endgeräten (Rechner einschließlich Monitore sowie Peripheriegeräte) für die Laufzeit des Technologieplans kalkuliert. Hierfür wurden marktgängige Preis zu Grunde gelegt. Aufgrund des hohen Ausstattungsstandes der Schulen im Landkreis Gießen sind nur wenige Zusatzbeschaffungen erforderlich, der überalterte Rechnerbestand macht jedoch eine große Zahl von Ersatzbeschaffungen in den nächsten Jahren erforderlich. Es wurde ein Mengengerüst für die Gerätebeschaffungen erstellt, das die große Zahl an erforderlichen Ersatzbeschaffungen, die einen großen Teil der gesamten ITAusgaben ausmachen, berücksichtigt. Die Kosten für die Vernetzung wurden auf Grundlage der bisherigen Ausgaben in den Jahren 2008/2009 des Landkreises Gießen pauschal kalkuliert. Im Bereich Personal wurden mehrere zusätzliche Techniker für den technischen Support eingeplant, deren Zahl auf der Basis der zu unterstützenden Rechner berechnet wurde. Darüber hinaus wurden beim Schulträger zwei neu zu schaffende Stellen für die IT-Management-Koordination und die Koordination der Beschaffung kalkuliert. Um den Schulen zusätzlich zur zentralen Unterstützung zu ermöglichen, kleinere Beschaffungen (z. B. Verbrauchsmaterial) selbst durchzuführen oder zusätzlichen Support einzukaufen, wurde ein rechnerbasiertes Supportbudget für Schulen aller Schulformen kalkuliert. Die Höhe dieses Budgets lehnt sich an das bisherige schülerzahlbasierte Supportbudget der Gesamt- und Berufsbildenden Schulen an. Für die Jahre 2010-2014 ergeben sich somit folgende Ausgaben: Verwendung 2010 2011 698.450 € 573.300 € Gerätebeschaffung 210.000 € 210.000 € Vernetzung 100.000 € Personal/IT-Management 100.000 € 240.000 € 240.000 € Personal/IT-Support 46.900 € 46.900 € Supportbudget Schulen 1.295.350 1.170.200 € Gesamt Tabelle 26: Kalkulation der Gesamtausgaben 2012 573.300 € 210.000 € 100.000 € 240.000 € 46.900 € 1.170.200 € 2013 2014 Summe 130.350 € 129.650 € 2.105.050 € 210.000 € 210.000 € 1.050.000 € 100.000 € 100.000 € 500.000 € 240.000 € 240.000 € 1.200.000 € 46.900 € 46.900 € 234.500 € 727.250 € 726.550 € 5.089.550 € Es ergeben sich somit Kosten von rund 5,1 Millionen Euro in den Jahren 2010 bis 2014. Bei diesem Wert ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um das Ergebnis einer Vollkostenrechnung handelt, sondern lediglich auf den im Haushalt für IT im Fachbereich Schule, Bauen und Sport basiert! Eine Vollkostenabschätzung, wie sie exemplarisch für die Idealausstattung durchgeführten wurden (s. 5.3 7 Fazit und Ausblick Seite 43 7 Fazit und Ausblick In den 56 Schulen des Landkreises Gießen stehen knapp 2.900 PCs im pädagogischen Bereich. Auch wenn die durchgeführte Ist-Analyse in Teilen auf unvollständigen Daten beruht, wird hieraus nicht nur der mengenmäßige Umfang deutlich, sondern auch das inzwischen sehr hohe Durchschnittsalter der Geräte. So müssen bei einer zugrunde gelegten Nutzungsdauer von sechs Jahren ein Großteil der Endgeräte sofort ausgetauscht werden. Betrieb und Support dieser Geräte werden zusätzlich durch eine große Heterogenität sowohl im Bereich der Hard- als auch der Software erschwert. Eine IT-Infrastruktur dieser Größenordnung macht einen professionellen Betrieb unumgänglich – die stete Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger IT-Ausstattung muss als Voraussetzung für einen erfolgreichen Einsatz neuer Medien im Unterricht gesehen werden. Bei der Betrachtung der ITService-Prozesse werden jedoch deutliche strukturelle Defizite im Bereich des IT-Managements sichtbar. Die Ressourcen für (technischen) Support sind bei weitem nicht ausreichend, Prozesse nur teilweise definiert und die Schnittstellen zwischen Landkreis, Schulen und Dienstleistern sind nicht ausreichend abgestimmt. Die im Rahmen des Projektes entwickelten und mit dem Schulträger abgestimmten strategischen Grundsatzentscheidungen zur zukünftigen Ausrichtung des IT-Betriebs sind ein sehr guter Ansatzpunkt für eine zukünftige Verbesserung der Situation. Dabei ist es zwingend erforderlich, die Prozesse ganzheitlich zu betrachten und alle Akteure – vor allem auch Vertreterinnen und Vertreter aus Schulen – mit einzubeziehen. Der neu gegründete Medienrat, der mit Vertreterinnen und Vertretern aus Schulen, des M@AUS-Medienzentrums und des Schulträgers besetzt ist und als ein wesentliches Steuergremium fungieren soll, stellt einen sehr guten Ansatz für die Steuerung dar. Im Fokus des Technologieplans stand jedoch primär die Kalkulation von Mengengerüsten für Ersatzbeschaffungen in den Jahren 2010 bis 2014 sowie eine Abschätzung der entstehenden Kosten. Um ein realistisches Bild zu erhalten wurden neben den Investitionen auch zusätzliche (personelle) Aufwände für Support und IT-Management abgeschätzt, die zwingend berücksichtigt werden müssen. Legt man die abgestimmten Ausstattungsszenarien zu Grunde sind ca. 5,1 Millionen Euro in den Jahren 2010 bis 2014 bereit zu stellen – bedingt durch den überalterten Rechnerbestand fällt dabei ein unverhältnismäßig hoher Anteil auf das kommende Jahr. Erfahrungswerte vergleichbarer Schulträger belegen jedoch, dass der Landkreis Gießen mit dieser Kalkulation eher an der unteren Grenze der zu erwartenden Kosten liegt – nach Erfahrungswerten anderer Schulträger müssen insgesamt 40 bis 70 € pro PC und Monat kalkuliert werden. Dem Landkreis Gießen ist für die weitere Ausrichtung dringend zu empfehlen, die mit dem Technologieplan begonnenen Strategien und Planungen weiter auszuarbeiten und entsprechende Prozesse in der Praxis zu etablieren. Zusammenfassend lassen sich folgende Aspekte nennen: Abstimmung des Technologieplanes und dauerhafte Bereitstellung der notwendigen Mittel, um eine verlässliche Planungsgrundlage zu haben. In jedem Fall müssen die bisher aufgewendeten Mittel erhöht werden – vor allem auch für den derzeit unzureichenden Support. Fortschreibung der (technischen) Ausstattungsstandards für Endgeräte. Entwicklung von SW-Basispakete (Aktualisierung des derzeitigen M@aus-Images). Fokussierung von pädagogischen Fragestellungen und Etablierung eines Prozesses zur Medienentwicklungsplanung als obligatorische Voraussetzung für Beschaffungsvorhaben. Hierbei sollte insbesondere der neu gegründete Medienrat weiter etabliert und die Rolle des M@AUS-Medienzentrums verstärkt wieder auf pädagogische Beratungsangebote gelegt werden. 7 Fazit und Ausblick Seite 44 Koordination aller Beschaffungsvorhaben und Abstimmung mit den entwickelten Ausstattungsprofilen und -standards. Dies sollte ab sofort für alle durchgeführten Beschaffungen erfolgen, wobei auch „Zusatzbeschaffungen“ durch kurzfristig vorhandene Mittel (z. B. aus dem SIP) zu berücksichtigen sind, um die Ansätze zur Standardisierung nicht zu konterkarieren. Vor der Durchführung weiterer Ausstattungsvorhaben sollten im Einzelfall detaillierte Ist-Analysen durchgeführt werden, um schulindividuelle Anforderungen zu berücksichtigen. Fortführung von Maßnahmen zur Reorganisation des internen IT-Managements. Es bedarf dringend der verbesserten Abstimmung und Aufgabenabgrenzung zwischen allen beteiligten Akteuren und der Definition von Service-Prozessen. Entwicklung einer grundsätzlichen Strategie zur zukünftigen Ausgestaltung der Supportund Dienstleisterstruktur. Gemeinsam mit der Abstimmung von Prozessen lässt sich nur so dauerhaft eine Verbesserung von Supportqualität und -effizienz erreichen. Diese Reorganisationsmaßnahmen müssen als Organisationsentwicklungsprozess gesehen werden, der nicht ad hoc umgesetzt werden kann, sondern sukzessive erfolgen und beim Schulträger koordiniert werden muss. Auch kann die konkrete Ausgestaltung von Strategien und Prozessen nicht isoliert von extern „beschlossen“ werden, sondern es kann nur Unterstützung bei der Entwicklung gegeben werden. Mit dem vorliegenden Technologieplan als Ergebnis des gemeinsamen Projektes hat der Landkreis jedoch ein solides Fundament für eine erfolgreiche Umsetzung der Strategien. 8 Literatur Seite 45 8 Literatur BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V.; Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (Hrsg.) (2009): Produktneutrale Leistungsbeschreibung Desktop-PCs. Leitfaden Version 2.0. http://www.itk-beschaffung.de/fileadmin/itk/frei/lf_desktop_produktneutral_de_v2.pdf Breiter, Andreas; Fischer, Arne (2009): Kurzgutachten zur wissenschaftlichen Begleitung der Pilotierung des IT-Supports in den Schulen des Landkreises Gießen – Kurzbericht zum Projektabschluss Breiter, Andreas; Fischer, Arne; Stolpmann, Björn Eric (2008): Planung, Analyse und Benchmarking der Gesamtausgaben von IT-Systemlösungen für die pädagogische Nutzung neuer Medien in Schulen. Bonn: Schulen ans Netz e.V. Breiter, Andreas; Stolpmann, Björn Eric; Fischer, Arne (2006): IT-Service-Management - neue Herausforderungen für kommunale Schulträger. in: Wind, M.; Krüger, D., Handbuch IT in der Verwaltung, Berlin: Springer, S. 254-274. Büsching, Nicole; Stolpmann, Björn Eric (2007): Softwarestandardisierung in den stadtbremischen Schulen – Zwischenbericht zur Softwareausstattung der Schulen. http://www.ifib.de/publikationsdateien/Zwischenbericht-_Softwareprojekt-Bremen.pdf itSMF (2004): IT Service Management – eine Einführung basierend auf ITIL, 2.Auflage, Van Haren Publishing. Krützer, Beate; Probst, Christian (2006): IT-Ausstattung der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in Deutschland. Bestandsaufnahme 2006 und Entwicklung 2001 bis 2006. Bonn, BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung). 2006. http://www.bmbf.de/pub/it-ausstattung_der_schulen_2006.pdf Landkreis Gießen (2005): Technologieplan 2005 für Schulen. 1. Fortschreibung für die Jahre 2006 bis 2008. Organisation for Economic Co-operation and Development (2006): Education at a Glance, OECD Indicators 2006. OECD-Publishing, Seite 104 Anhang A Seite 46 Anhang A Basisdaten und Bestandsaufnahme Anhang A.1 Basisdaten der einzelnen Schulen im Schuljahr 2008/2009 Da die Grundschule Oberkleen erst ab dem 01.08.2009 eigenständig wurde, fand sie in der Bestandsaufnahme der Ist-Situation keine Berücksichtigung. In der Bedarfsplanung wird sie berücksichtigt, so dass dort von 40 Grundschulen ausgegangen wird. Die Gesamtschule Biebertal wurde zum Schuljahreswechsel 2009/2010 zu Gunsten der Gesamtschule Gleiberger Land aufgelöst. In der Bestandsaufnahme der Ist-Situation wird sie daher noch aufgeführt, während in der Ausstattungsplanung von zehn Gesamtschulen ausgegangen wird. SchulNr. 6291 3733 3755 3731 3770 3772 4141 3729 3726 4140 3766 3742 4153 3743 3744 4154 3758 4272 3767 4285 3730 4178 3724 3769 3761 3759 3763 3741 3725 3768 3764 4194 28 Name der Schule Willy-Brandt-Schule Burgschule (Großen-Linden) Erich-Kästner-Schule (Lich) Goetheschule Buseck Goetheschule Staufenberg Grundschule Am Edelgarten Grundschule am Keltentor (Fellingshausen) Grundschule Annerod Grundschule Beuern Grundschule Biebertal Grundschule Hausen Grundschule Inheiden Grundschule Krofdorf-Gleiberg Grundschule Langgöns Grundschule Langsdorf Grundschule Launsbach Grundschule Lollar Grundschule Reiskirchen-Ettingshausen Grundschule Rüddingshausen Grundschule Sonnenberg (Stangerod) Grundschule Steinbach Grundschule Wissmar Hofburgschule Alten-Buseck Kirschbergschule Reiskirchen Limesschule (Watzenborn-Steinberg) Lindenhofschule Mainzlar Lückebach-Schule (Garbenteich) Mittelpunktgrundschule Hungen Peter-Petersen-Schule Raben-Schule Londorf Regenbogenschule (Pohlheim) Salzbödetal-Schule aktiv, Mutterschutz, Teilzeit während Elternzeit Anzahl Schulform SchülerInnen BS 2.213 G 218 G 291 G 245 G 94 G 80 G 79 G 85 G 101 G 208 G 79 G 43 G 199 G 406 G 121 G 78 G 293 G 81 G 63 G 126 G 123 G 164 G 144 G 304 G 309 G 73 G 129 G 283 G 129 G 126 G 244 G 137 Anzahl Lehrkräfte28 35 20 14 11 20 6 15 7 8 5 13 15 6 3 27 11 21 13 5 7 6 8 91 11 6 16 20 17 12 5 11 12 Anzahl Klassen 116 10 14 13 4 4 4 4 6 11 4 2 9 20 6 4 13 5 4 7 7 8 8 13 15 4 7 13 6 7 11 7 Anhang A SchulNr. 3735 4234 4280 3745 3727 3753 3740 3773 6062 6038 6061 6041 6025 6024 6101 6102 6093 6054 6100 4688 4686 4736 4685 4629 Seite 47 Name der Schule Schule Am Diebsturm Schule am Eulenturm (Allendorf) Selma-Lagerloef-Schule Theodor-Heuss-Schule Waldschule Daubringen Wiesengrundschule Leihgestern Wilhelm-Leuschner-Schule Willi-Ziegler-Schule (Villingen) Adolf-Reichwein-Schule Gesamtschule Biebertal Gesamtschule Busecker Tal Gesamtschule Gleiberger Land Gesamtschule Hungen Theo-Koch-Schule Anne-Frank-Schule Linden Clemens-Brentano-Europa-Schule Dietrich-Bonhoeffer-Schule Friedrich-Magnus-Gesamtschule Gesamtschule Lumdatal Anna-Freud-Schule Gallusschule, Schule für Lernhilfe Georg-Kerschensteiner-Schule Lindenschule Martin-Buber-Schule Anzahl Schulform SchülerInnen G 410 G 155 G 101 G 338 G 51 G 230 G 229 G 62 IGS 712 IGS 158 IGS 964 IGS 714 IGS 1.191 IGS 1.599 KGS 888 KGS 1447 KGS 488 KGS 638 KGS 548 SO 144 SO 157 SO 193 SO 57 SO 147 Anzahl Lehrkräfte28 16 12 8 8 10 21 24 5 60 49 42 51 64 36 31 27 119 37 48 84 109 23 9 12 Anzahl Klassen 18 8 6 15 4 11 12 4 27 8 37 28 47 67 39 68 22 28 26 14 19 19 5 22 Grundschulen (G) 39 6.631 546 328 Förderschulen (SO) 5 698 237 79 Gesamtschulen (IGS,KGS) 11 9.347 564 397 Allgemeinbildende Schulen 55 16.676 1.347 804 Berufsbildende Schulen (BS) 1 2.213 35 116 Summe 56 18.889 1.382 920 Tabelle 27: Anzahl der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Klassen im Schuljahr 2008/200929 29 Quellen: Landkreis Gießen, M@AUS - Regionales Medienzentrum Gießen-Vogelsberg, Staatliches Schulamt Gießen-Vogelsberg, http://region.bildung.hessen.de/giessen/ Anhang A Anhang A.2 Entwicklung der Schülerzahlen Abbildung 5: Entwicklung der Schülerzahlen der Grundschulen Abbildung 6: Entwicklung der Schülerzahlen der Gesamtschulen Seite 48 Anhang A Seite 49 Anhang A.3 Anmerkungen zur Bestandsaufnahme Die durch M@AUS gelieferten Daten (Stand der SchoolBase per 17.07.2009) wurden um die Rückläufer aus der Befragung des Landkreises Gießen zur Aktualisierung des Bestandsverzeichnisses vom Frühjahr 2009 aktualisiert, an der jedoch nur 17 von 56 Schulen (13 von 39 Grundschulen, zwei von fünf Förderschulen, zwei von elf Gesamtschulen, keine berufliche Schule) teilgenommen haben. Zudem wurde durch den Landkreis Gießen nicht deutlich genug kommuniziert, welche Daten die Schulen genau liefern sollen, so dass sieben dieser 17 Schulen keine Angaben zu Peripheriegeräten gemacht haben. Bei der Grundschule Steinbach, der Theodor-Heuss-Schule und der Gesamtschule Hungen wurde zudem die ekom21-Inventarisierung vom 12.02.2009 mit einbezogen. Bei der Adolf-ReichweinSchule und der Friedrich-Magnus-Gesamtschule waren die Inventarisierungsdaten hierfür nicht verwertbar. Die von M@AUS gelieferten Zahlen weisen einige Additionsfehler und Inkonsistenzen auf. So weichen beispielsweise die Summen der Rechner in unterschiedlichen Dateien voneinander ab. Die vorliegenden Daten ermöglichen zudem keine Unterteilung in pädagogisch genutzte Server und Verwaltungsserver. Sofern bei den Rückläufern aus den Schulen keine Server, Notebooks, Verwaltungs- und/oder Lehrer-PCs angegeben wurden, wurde der Wert aus der SchoolBase beibehalten! Es ist davon auszugehen, dass diese Rechner nicht alle abgeschafft, sondern vielmehr von den Schulen nicht angegeben wurden. Sofern diese Rechner stattdessen an anderer Stelle genannt werden, z.B. bei den Schüler-PCs, kann es im ungünstigsten Fall somit dazu kommen, dass Geräte mehrfach gezählt wurden. Anhang A Seite 50 Anhang A.4 Ausstattung der Schulen mit Rechnern Schul-Nr. 6291 3733 3755 3731 3770 3772 4141 3729 3726 4140 3766 3742 4153 3743 3744 4154 3758 4272 3767 4285 3730 30 Name der Schule Willy-Brandt-Schule Burgschule (Großen-Linden) Erich-Kästner-Schule (Lich) Goetheschule Buseck Goetheschule Staufenberg Grundschule Am Edelgarten Grundschule am Keltentor (Fellingshausen) Grundschule Annerod Grundschule Beuern Grundschule Biebertal Grundschule Hausen Grundschule Inheiden Grundschule Krofdorf-Gleiberg Grundschule Langgöns Grundschule Langsdorf Grundschule Launsbach Grundschule Lollar Grundschule Reiskirchen-Ettingshausen Grundschule Rüddingshausen Grundschule Sonnenberg (Stangerod) Grundschule Steinbach Schulform Schüler-PCs Lehrer-PCs Notebooks Server30 PCs gesamt (ohne Server) BS G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G 239 16 11 20 17 19 23 20 19 29 16 15 46 38 26 10 57 20 18 23 26 46 5 2 2 2 1 2 1 2 2 3 2 4 2 2 1 53 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 2 1 2 7 2 1 1 1 2 1 1 1 1 338 22 14 23 20 21 26 22 22 32 20 18 54 42 29 13 57 24 20 25 28 Die vorliegenden Daten ermöglichen keine Unterteilung in pädagogisch genutzte Server und Verwaltungsserver. 1 1 1 1 1 1 1 Anhang A Schul-Nr. 4178 3724 3769 3761 3759 3763 3741 3725 3768 3764 4194 3735 4234 4280 3745 3727 3753 3740 3773 6062 6038 6061 6041 6025 6024 6101 6102 Seite 51 Name der Schule Grundschule Wissmar Hofburgschule Alten-Buseck Kirschbergschule Reiskirchen Limesschule (Watzenborn-Steinberg) Lindenhofschule Mainzlar Lückebach-Schule (Garbenteich) Mittelpunktgrundschule Hungen Peter-Petersen-Schule Raben-Schule Londorf Regenbogenschule (Pohlheim) Salzbödetal-Schule Schule Am Diebsturm Schule am Eulenturm (Allendorf) Selma-Lagerloef-Schule Theodor-Heuss-Schule Waldschule Daubringen Wiesengrundschule Leihgestern Wilhelm-Leuschner-Schule Willi-Ziegler-Schule (Villingen) Adolf-Reichwein-Schule Gesamtschule Biebertal Gesamtschule Busecker Tal Gesamtschule Gleiberger Land Gesamtschule Hungen Theo-Koch-Schule Anne-Frank-Schule Linden Clemens-Brentano-Europa-Schule Schulform Schüler-PCs Lehrer-PCs G G G G G G G G G G G G G G G G G G G IGS IGS IGS IGS IGS IGS KGS KGS 35 10 29 21 23 27 42 20 27 41 20 26 12 63 23 25 32 46 16 57 27 100 77 44 118 73 136 1 Notebooks Server30 1 1 1 2 1 3 1 2 1 3 1 1 1 3 5 1 2 5 15 8 18 14 11 36 18 53 1 1 1 1 1 2 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 10 4 5 4 20 33 6 32 2 1 1 1 1 2 1 2 2 3 4 3 2 PCs gesamt (ohne Server) 36 11 32 22 25 30 44 21 32 43 22 28 17 69 25 28 33 52 17 82 39 123 95 75 187 97 221 Anhang A Schul-Nr. Seite 52 Name der Schule Schulform Schüler-PCs 6093 Dietrich-Bonhoeffer-Schule KGS 58 6054 Friedrich-Magnus-Gesamtschule KGS 72 6100 Gesamtschule Lumdatal KGS 101 4688 Anna-Freud-Schule SO 11 4686 Gallusschule, Schule für Lernhilfe SO 28 4736 Georg-Kerschensteiner-Schule SO 54 4685 Lindenschule SO 24 4629 Martin-Buber-Schule SO 33 Grundschulen (G) 1.007 Förderschulen (SO) 150 Gesamtschulen (IGS, KGS) 863 Allgemeinbildende Schulen 2.020 Berufsbildende Schulen (BS) 239 Gesamt 2.259 Tabelle 28: Ausstattung der einzelnen Schulen im pädagogischen Bereich mit Rechnern Lehrer-PCs Notebooks Server30 PCs gesamt (ohne Server) 7 16 7 7 2 1 4 3 68 17 203 288 46 334 6 23 5 3 1 1 2 1 44 8 148 200 53 253 4 3 7 71 111 113 21 31 56 30 37 1.119 175 1.214 2.508 338 2.846 PCs gesamt (ohne Server) Grundschulen 25,82 1,74 1,13 0,49 28,69 Förderschulen 30,00 3,40 1,60 0,40 35,00 Gesamtschulen 78,45 18,45 13,45 3,00 110,36 Allgemeinbildende Schulen 36,73 5,24 3,64 0,98 45,60 Berufsbildende Schulen 239,00 46,00 53,00 7,00 338,00 Gesamt 40,34 5,96 4,52 1,09 50,82 Tabelle 29: Durchschnittliche Ausstattung der Schulen im pädagogischen Bereich mit Rechnern nach Schulformen Schulform Schüler-PCs Lehrer-PCs Notebooks Server 30 1 1 19 2 33 54 7 61 Anhang A Seite 53 Anhang A.5 Klassifizierung der Prozessorgenerationen Anhand des Zeitraums, in dem eine bestimmte Prozessorgeneration aktuell war, wurden vier Klassen gebildet, denen die Rechner der Schulen zugeordnet werden können (siehe Tabelle 30). Die Klassifizierung umfasst nur intel- und AMD-CPUs. Neuere Prozessormodelle dieser Hersteller, die vor allem für tragbare Computer entwickelt wurden, wie beispielsweise intel Atom, werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Klasse 1 Jahrgang 2006 und neuer Bezeichnung intel: Core 2 Duo, Core 2 Quad, Core 2 Extreme, Core i7 AMD: Athlon 64 FX, Athlon 64 ab 3200+, Sempron 64 ab 3200+, Athlon 64 X2, Phenom, Phenom II 2 2004 bis 2006 3 2000 bis 2003 intel: Celeron M, Celeron D, Core Solo, Core Duo, Pentium D, Pentium Extreme Edition, Mobile Pentium 4, Pentium 4 bis 3,8 GHz, Pentium 4 Extreme Edition, Pentium M AMD: Athlon 64 bis 3000+, Sempron 64 bis 3000+ intel: Celeron bis 1,5 GHz, Pentium III ab 1,0 GHz), Pentium M, Pentium 4 bis 2,0 GHz AMD: Athlon bis 1,7 GHz, Duron bis 1,3 GHz, Athlon XP, Sempron 4 1999 und älter intel: 286, 386, 486, Pentium, Pentium II, Pentium III bis 1 GHz, Pentium M bis 866 MHz, Pentium 4 bis 866 MHz, Celeron bis 766 MHz AMD: K5, K6, Athlon bis 1 GHz, Duron bis 900 MHz Tabelle 30: Klassifizierung von intel- und AMD-CPUs31 Prozessortyp AMD Athlon DualCore 3800+ AMD Athlon64 3500+ Intel Core 2 Duo 2,1 Intel Core 2 Duo E5200 2,5GHz Intel Core 2 Duo E6750 Intel Core 2 Duo T7300 Intel Core 2 Duo T8100 AMD Athlon 64 3000+ AMD Athlon Mobile 2.6 GHz AMD Athlon Mobile 2.8 GHz AMD Athlon XP 1800+ 31 Klasse 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 Bemerkungen Zeitgemäße CPUs der letzten drei Jahre. Die Prozessoren weisen teilweise starke Leistungsunterschiede auf, da sie für unterschiedliche Schwerpunkte (hohe Leistung oder sparsamer Verbrauch) entwickelt wurden. CPUs sind für Office- und Internet-Anwendungen sowie Lernsoftware geeignet. Office- und InternetAnwendungen sowie ältere Lernsoftware können teilweise noch mit Geschwindigkeitseinbußen ausgeführt werden. Veraltete Technologie. Lediglich in Einzelfällen noch Einsatz mit veralteter Software möglich. Austausch zwingend erforderlich. Prozessortyp Intel Pentium IV 1,0 GHz Intel Pentium IV 1,2 GHz Intel Pentium IV 1,3 GHz Intel Pentium IV 1,6 GHz Intel Pentium IV 1,7 GHz Intel Pentium IV 1,7 GHz Celeron Intel Pentium IV 1,8 GHz Intel Pentium IV 1.0 GHz Intel Pentium IV 2,0 GHz Intel Pentium IV 2,0 GHz Celeron Intel Pentium IV Celeron 1,5 GHz Klasse 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Quelle: M@AUS / http://media.bestofmicro.com/P/H/113669/original/table.gif / http://www.tomshardware.com/de/benchmark-marathon-82-cpus-von-amd-und-intel,testberichte1289.html Anhang A Prozessortyp AMD Athlon XP 1900+ AMD Athlon XP 2000+ AMD Athlon XP 2200+ AMD Athlon XP 2400+ AMD Athlon XP 2600+ AMD Athlon64 2,2 GHz AMD Sempron 2200+ AMD Sempron 2400+ AMD Sempron 2600+ AMD Sempron 3500+ AMD Sempron Mobile 2800+ AMD Sempron Mobile 3000+ AMD Turion 1,60 GHz Intel Celeron 1,7 GHz Intel Celeron 1,7 GHz S478 128kb Intel Celeron 1,8 GHz Intel Celeron 1,8 GHz S478 128kb Intel Celeron 2,0 GHz Intel Celeron 2,4 GHz S478 128kb Intel Celeron 2,6 GHz Intel Celeron 2,8 GHz S478 128kb Intel Celeron M 440 1,86 GHz Intel Celeron Mobile 1.5 GHz Intel Celeron Mobile 1.6 GHz Intel Celeron Mobile 2.8 GHz Intel Centrino 1,85 GHz Intel Centrino Mobile 1.6 GHz Intel Core 2 Duo 1,8 GHz Intel Core Duo 1,66 GHz Intel Core Duo 1,7 GHz mobile Intel Core Duo 1,8 GHz Intel Core Duo 2,0 GHz Intel Core Duo 2,2 GHz Intel Core Duo 2,4 GHz Intel Pentium IV 2,4 GHz Intel Pentium IV 2,4 GHz Celeron Intel Pentium IV 2,6 GHz FSB800 Intel Pentium IV 2,66 GHz Intel Pentium IV 2,8 GHz Intel Pentium IV 2,8 GHz FSB800 Intel Pentium IV 3 GHz So 775 1MB Cache Intel Pentium IV 3,06 GHz Intel Pentium IV 3,2 GHz Intel Pentium IV 3,2 GHz Soc 775 Intel Pentium IV 3,4 GHz Intel Pentium IV 3E GHz 800 MHz FSB Intel Pentium IV Celeron 3.0 GHz Intel Pentium Mobile 1.3 GHz Seite 54 Klasse 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Prozessortyp AMD Athlon 1000 MHz AMD Athlon 550 MHz AMD Athlon 700 MHz AMD Athlon 800 MHz AMD Athlon 900 MHz AMD Duron 650 MHz AMD Duron 750 MHz AMD Duron 800 MHz AMD Duron 850 MHz AMD Duron 900 MHz AMD K5- 100 MHz AMD K5- 133 MHz AMD K5- 150 MHz AMD K6- 166 MHz AMD K6- 200 MHz AMD K6- 233 MHz AMD K6- 266 MHz AMD K6- 300 MHz AMD K6- 350 MHz AMD K6- 400 MHz AMD K6- 450 MHz AMD K6- 500 MHz AMD K6- 600 MHz Intel 486 133 MHz Intel Celeron 266 MHz Intel Celeron 300 MHz Intel Celeron 300MHZ Intel Celeron 333 MHz Intel Celeron 366 MHz Intel Celeron 400 MHz Intel Celeron 433 MHz Intel Celeron 466 MHz Intel Celeron 500 MHz Intel Celeron 566 MHz Intel Celeron 633 MHz Intel Celeron 650 MHz Intel Celeron 700 MHz Intel Celeron D 420 1,6 MHz Intel i486 Intel i486 Intel i486 100 MHz Intel i486 50 MHz Intel i486 66 MHz Intel i486 DX Intel i486 DX2 66 MHz Intel i486 SX Intel Pentium Intel Pentium 100 MHz Klasse 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 Anhang A Prozessortyp Klasse Prozessortyp Intel Pentium Mobile 1.4 GHz 2 Intel Pentium 120 MHz Intel Pentium Mobile 1.6 GHz 2 Intel Pentium 133 MHz Intel Pentium Mobile 1.7 GHz 2 Intel Pentium 166 MHz Intel Pentium Mobile 1.8 GHz 2 Intel Pentium 200 MHz Intel Pentium Mobile 2.0 GHz 2 Intel Pentium 233 MHz Intel Xeon 2,4GHz 2 Intel Pentium 333 MHz Intel Xeon Quad-Core 5110 1,6 GHz 2 Intel Pentium 75 MHz Intel Xeon Quad-Core X3210 2,13 GHz 2 Intel Pentium 90 MHz MAC G3 450 MHz 2 Intel Pentium II 200 MHz AMD Athlon 1100 MHz 3 Intel Pentium II 233 MHz AMD Athlon 1200 MHz 3 Intel Pentium II 266 MHz AMD Athlon 1300 MHz 3 Intel Pentium II 300 MHz AMD Athlon 1333 MHz 3 Intel Pentium II 333 MHz AMD Athlon 1466 MHz 3 Intel Pentium II 350 MHz AMD Athlon 1500 MHz 3 Intel Pentium II 400 MHz AMD Athlon 1700 MHz 3 Intel Pentium III 1000 MHz AMD Athlon XP 1533 MHz 3 Intel Pentium III 450 MHz AMD Athlon XP 1600 MHz 3 Intel Pentium III 466 MHz AMD Athlon XP 1700+ 3 Intel Pentium III 500 MHz AMD Duron 1000 MHz 3 Intel Pentium III 550 MHz AMD Duron 1100 MHz 3 Intel Pentium III 600 MHz AMD Duron 1200 MHz 3 Intel Pentium III 663 MHz AMD Duron 1300 MHz 3 Intel Pentium III 700 MHz AMD Duron 1600 MHz 3 Intel Pentium III 800 MHz Intel Celeron 1,1 GHz 3 Intel Pentium III 850 MHz Intel Celeron 1,2 GHz 3 Intel Pentium III 866 MHz Intel Celeron 800 MHz 3 Intel Pentium III 933 MHz Intel Celeron 900 MHz 3 Intel Pentium IV 866 MHz Intel Celeron Mobile 1.4 GHz 3 Intel Pentium MMX 150 MHz Intel Centrino 1,1 GHZ 3 Intel Pentium Mobile 600 MHz Intel Centrino Mobile 1.3 GHz 3 Intel Pentium Mobile 850 MHz Intel Centrino Mobile 1.5 GHz 3 Intel Pentium Mobile 866 MHz Tabelle 31: Prozessoren im Bestand der SchoolBase und ihre Klassifizierung Seite 55 Klasse 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 Anhang A.6 Verteilung der Rechner auf Prozessorklassen Schulform Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 (2006 und (2004 bis (2000 bis (1999 und neuer) 2006) 2003) älter) Grundschule 0,00% 65,52% 27,62% 6,23% Förderschule 0,00% 71,51% 17,32% 10,06% Gesamtschule 0,00% 49,23% 26,66% 17,55% Allgemeinbildende Schulen 0,00% 58,19% 26,41% 11,91% Berufliche Schule 10,23% 51,16% 23,76% 13,53% Gesamt 1,12% 57,42% 26,12% 12,08% Tabelle 32: Prozentuale Verteilung der Rechner auf Prozessorklassen nach Schulformen ohne Benotung 0,63% 1,12% 6,56% 3,49% 1,32% 3,26% Anhang A Seite 56 Anhang A.7 Ausstattung der Schulen mit Bildschirmen Da in der als Quelle dienenden Datei von M@AUS bei den Rechnern auch Verwaltungsgeräte enthalten sind, wird angenommen, dass dies bei den Bildschirmen ebenfalls der Fall ist. SchulName der Schule Nr. 6291 3733 3755 3731 3770 3772 4141 3729 3726 4140 3766 3742 4153 3743 3744 4154 3758 4272 3767 4285 3730 4178 Willy-Brandt-Schule Burgschule (Großen-Linden) Erich-Kästner-Schule (Lich) Goetheschule Buseck Goetheschule Staufenberg Grundschule Am Edelgarten Grundschule am Keltentor (Fellingshausen) Grundschule Annerod Grundschule Beuern Grundschule Biebertal Grundschule Hausen Grundschule Inheiden Grundschule Krofdorf-Gleiberg Grundschule Langgöns Grundschule Langsdorf Grundschule Launsbach Grundschule Lollar Grundschule Reiskirchen-Ettingshausen Grundschule Rüddingshausen Grundschule Sonnenberg (Stangerod) Grundschule Steinbach Grundschule Wissmar RöhrenSchul- Monitor TFT Monitor TFT Monitor TFT Monitor TFT Monitor TFT monitore form 14" 14" 15" 15" 17" 17" 19" 19" 21" 21" gesamt BS G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G 5 1 1 1 1 2 2 9 5 8 3 1 1 1 1 2 1 2 98 16 25 0 15 21 24 26 21 14 15 5 43 42 19 9 25 22 17 16 2 11 55 1 74 1 2 2 56 11 12 2 2 1 2 1 15 2 4 11 1 2 5 10 2 1 2 36 1 2 10 1 20 5 183 17 30 0 15 22 24 26 21 15 15 7 45 53 19 17 33 22 18 18 4 17 TFTs gesamt Bildschirme gesamt 111 1 0 14 4 2 2 2 2 19 2 11 1 6 10 2 38 2 2 12 0 21 294 18 30 14 19 24 26 28 23 34 17 18 46 59 29 19 71 24 20 30 4 38 Anhang A Seite 57 SchulName der Schule Nr. 3724 3769 3761 3759 3763 3741 3725 3768 3764 4194 3735 4234 4280 3745 3727 3753 3740 3773 6062 6038 6061 6041 6025 6024 6101 6102 Hofburgschule Alten-Buseck Kirschbergschule Reiskirchen Limesschule (Watzenborn-Steinberg) Lindenhofschule Mainzlar Lückebach-Schule (Garbenteich) Mittelpunktgrundschule Hungen Peter-Petersen-Schule Raben-Schule Londorf Regenbogenschule (Pohlheim) Salzbödetal-Schule Schule Am Diebsturm Schule am Eulenturm (Allendorf) Selma-Lagerloef-Schule Theodor-Heuss-Schule Waldschule Daubringen Wiesengrundschule Leihgestern Wilhelm-Leuschner-Schule Willi-Ziegler-Schule (Villingen) Adolf-Reichwein-Schule Gesamtschule Biebertal Gesamtschule Busecker Tal Gesamtschule Gleiberger Land Gesamtschule Hungen Theo-Koch-Schule Anne-Frank-Schule Linden Clemens-Brentano-Europa-Schule RöhrenSchul- Monitor TFT Monitor TFT Monitor TFT Monitor TFT Monitor TFT monitore form 14" 14" 15" 15" 17" 17" 19" 19" 21" 21" gesamt G G G G G G G G G G G G G G G G G G IGS IGS IGS IGS IGS IGS KGS KGS 2 1 3 0 8 1 1 5 1 1 10 1 1 12 5 11 35 20 5 25 27 20 28 23 9 22 13 15 21 15 30 47 15 36 33 64 61 38 70 77 69 2 2 1 1 5 18 2 17 1 18 12 3 2 54 2 8 3 5 2 2 1 4 19 6 6 2 40 4 63 1 3 9 1 3 2 2 3 1 2 2 4 60 3 2 20 36 1 2 2 2 11 37 22 5 25 28 20 28 28 12 23 13 23 22 15 30 48 15 36 36 74 62 52 73 82 72 TFTs gesamt Bildschirme gesamt 2 3 5 18 2 17 2 2 18 12 3 2 54 2 8 3 4 2 26 8 10 61 5 56 31 99 13 40 27 23 27 45 22 30 46 24 26 15 77 24 23 33 52 17 62 44 84 123 57 129 113 171 Anhang A SchulName der Schule Nr. Seite 58 RöhrenSchul- Monitor TFT Monitor TFT Monitor TFT Monitor TFT Monitor TFT monitore form 14" 14" 15" 15" 17" 17" 19" 19" 21" 21" gesamt 6093 Dietrich-Bonhoeffer-Schule KGS Friedrich-Magnus-Gesamtschule 6054 KGS 6100 Gesamtschule Lumdatal KGS 4688 Anna-Freud-Schule SO 4686 Gallusschule, Schule für Lernhilfe SO 4736 Georg-Kerschensteiner-Schule SO 4685 Lindenschule SO 4629 Martin-Buber-Schule SO Grundschulen (G) Förderschulen (SO) Gesamtschulen (IGS, KGS) Allgemeinbildende Schulen Berufsbildende Schulen (BS) Gesamt Tabelle 33: Ausstattung der einzelnen Schulen mit Bildschirmen 1 1 3 1 5 6 9 0 0 9 0 9 0 0 0 0 0 0 47 12 14 73 0 73 7 0 27 34 0 34 65 61 70 11 32 65 15 27 769 150 644 1.563 98 1.661 2 4 2 1 1 2 43 3 146 192 55 247 7 0 26 33 74 107 4 5 21 3 3 11 9 261 26 159 44 56 50 2 11 0 5 16 11 27 1 0 4 5 0 5 66 65 71 12 37 71 15 27 843 162 689 1.694 183 1.877 TFTs gesamt Bildschirme gesamt 6 6 28 3 4 0 11 11 312 29 336 677 111 788 72 71 99 15 41 71 26 38 1.155 191 1.025 2.371 294 2.665 Anhang A Abbildung 7: Ausstattung der Schulen mit Bildschirmen nach Schulformen Seite 59 Anhang A Seite 60 Anhang A.8 Ausstattung der Schulen mit Peripheriegeräten Da in der als Quelle dienenden Datei von M@AUS bei den Rechnern auch Verwaltungsgeräte enthalten sind, wird angenommen, dass dies bei den Peripheriegeräten ebenfalls der Fall ist. In der als Quelle dienenden Datei von M@AUS weichen die Angaben zur Anzahl der Whiteboards in zwei Tabellen voneinander ab. Es wurde der höhere Wert zu Grunde gelegt. SchulName der Schule Nr. 6291 3733 3755 3731 3770 3772 4141 3729 3726 4140 3766 3742 4153 3743 3744 4154 3758 4272 3767 4285 Willy-Brandt-Schule Burgschule (Großen-Linden) Erich-Kästner-Schule (Lich) Goetheschule Buseck Goetheschule Staufenberg Grundschule Am Edelgarten Grundschule am Keltentor (Fellingshausen) Grundschule Annerod Grundschule Beuern Grundschule Biebertal Grundschule Hausen Grundschule Inheiden Grundschule Krofdorf-Gleiberg Grundschule Langgöns Grundschule Langsdorf Grundschule Launsbach Grundschule Lollar Grundschule Reiskirchen-Ettingshausen Grundschule Rüddingshausen Grundschule Sonnenberg (Stangerod) Schulform Laserdrucker BS G G G G G G G G G G G G G G G G G G G 35 4 3 1 8 1 2 2 2 1 4 2 6 5 3 3 12 2 3 4 Tintenstrahldrucker Drucker gesamt Beamer Scanner interaktive Whiteboards 9 44 4 4 2 8 2 3 2 2 2 6 3 8 10 3 3 14 3 3 5 29 2 1 2 1 2 1 1 1 2 1 1 2 2 1 1 1 2 1 2 15 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 2 5 2 1 0 1 1 2 2 2 1 1 1 1 0 1 Anhang A Seite 61 SchulName der Schule Nr. 3730 4178 3724 3769 3761 3759 3763 3741 3725 3768 3764 4194 3735 4234 4280 3745 3727 3753 3740 3773 6062 6038 6061 6041 6025 6024 6101 Grundschule Steinbach Grundschule Wissmar Hofburgschule Alten-Buseck Kirschbergschule Reiskirchen Limesschule (Watzenborn-Steinberg) Lindenhofschule Mainzlar Lückebach-Schule (Garbenteich) Mittelpunktgrundschule Hungen Peter-Petersen-Schule Raben-Schule Londorf Regenbogenschule (Pohlheim) Salzbödetal-Schule Schule Am Diebsturm Schule am Eulenturm (Allendorf) Selma-Lagerloef-Schule Theodor-Heuss-Schule Waldschule Daubringen Wiesengrundschule Leihgestern Wilhelm-Leuschner-Schule Willi-Ziegler-Schule (Villingen) Adolf-Reichwein-Schule Gesamtschule Biebertal Gesamtschule Busecker Tal Gesamtschule Gleiberger Land Gesamtschule Hungen Theo-Koch-Schule Anne-Frank-Schule Linden Schulform Laserdrucker G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G IGS IGS IGS IGS IGS IGS KGS 3 10 2 8 3 3 2 3 3 3 2 3 2 2 2 1 8 2 6 2 9 3 21 9 18 38 11 Tintenstrahldrucker 3 1 2 2 1 0 2 5 3 0 4 1 2 1 1 4 5 2 1 8 Drucker gesamt 3 13 3 10 5 4 2 5 3 8 5 3 2 2 6 2 8 4 6 2 10 4 25 14 20 39 19 Beamer Scanner 2 2 1 2 2 1 1 2 1 1 1 1 2 1 1 1 2 1 1 1 1 1 interaktive Whiteboards 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 2 1 13 4 10 10 8 22 8 2 1 1 3 2 6 5 2 6 6 1 1 7 1 3 4 3 4 Anhang A SchulName der Schule Nr. Seite 62 Schulform Laserdrucker 6102 Clemens-Brentano-Europa-Schule KGS 11 6093 Dietrich-Bonhoeffer-Schule KGS 8 6054 Friedrich-Magnus-Gesamtschule KGS 17 6100 Gesamtschule Lumdatal KGS 10 4688 Anna-Freud-Schule SO 2 Gallusschule, Schule für Lernhilfe 4686 SO 3 4736 Georg-Kerschensteiner-Schule SO 5 4685 Lindenschule SO 3 4629 Martin-Buber-Schule SO 22 Grundschulen (G) 138 Förderschulen (SO) 35 Gesamtschulen (IGS, KGS) 155 Allgemeinbildende Schulen 328 Berufsbildende Schulen (BS) 35 Gesamt 363 Tabelle 34: Ausstattung der einzelnen Schulen mit Peripheriegeräten Tintenstrahldrucker Drucker gesamt Beamer 1 1 4 7 12 9 21 17 2 9 10 4 24 183 49 190 422 44 466 12 8 5 7 5 1 4 1 2 53 13 107 173 29 202 6 5 1 2 45 14 35 94 9 103 Scanner 0 5 1 interaktive Whiteboards 6 1 1 1 2 1 1 26 4 36 66 15 81 1 12 1 31 44 1 45 Anhang A Seite 63 Tinteninteraktive Drucker Beamer Scanner strahlWhitegesamt drucker boards Grundschulen 3,54 1,15 4,69 1,36 0,67 0,31 Förderschulen 7,00 2,80 9,80 2,60 0,80 0,20 Gesamtschulen 14,09 3,18 17,27 9,73 3,27 2,82 Allgemeinbildende Schulen 5,96 1,71 7,67 3,15 1,20 0,80 Berufsbildende Schulen 35,00 9,00 44,00 29,00 15,00 1,00 Gesamt 6,48 1,84 8,32 3,61 1,45 0,80 Tabelle 35: Durchschnittliche Ausstattung der Schulen mit Peripheriegeräten nach Schulformen Schulform Laserdrucker Anhang A.9 Supportbudgets der Gesamtschulen Schul-Nr. 6024 6025 6038 6041 6054 6061 6062 6093 6100 6101 6102 Name der Schule Theo-Koch-Schule Gesamtschule Hungen Gesamtschule Biebertal Gesamtschule Gleiberger Land Friedrich-Magnus-Gesamtschule Gesamtschule Busecker Tal Adolf-Reichwein-Schule Dietrich-Bonhoeffer-Schule Gesamtschule Lumdatal Anne-Frank-Schule Linden Clemens-Brentano-Europa-Schule Schulform IGS IGS IGS IGS KGS IGS IGS KGS KGS KGS KGS 6291 Willy-Brandt-Schule BS Gesamt Durchschnitt aller Schulen Durchschnitt der Gesamtschulen Tabelle 36: Supportbudgets der einzelnen Gesamtschulen Anzahl SchülerInnen 1.599 1.191 158 714 638 964 712 488 548 888 1.447 2.213 Supportbudget 5.596,50 € 4.168,50 € 553,00 € 2.499,00 € 2.233,00 € 3.374,00 € 2.492,00 € 1.708,00 € 1.918,00 € 3.108,00 € 5.064,50 € 7.745,50 € 40.460,00 € 3.678,18 € 2.974,05 € Anhang A Seite 64 Anhang A.10 Unterrichtsräume Die Zuordnung zu Raumtypen erfolgt über die Raumbezeichnungen, was jedoch in vielen Fällen aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Bezeichnungen problematisch war. Die vom Landkreis Gießen zur Verfügung gestellten Daten wurden nach Schulformen aggregiert, sofern dies möglich war. Die Namen der Schulen wichen in vielen Fällen ab. Zudem konnten einige Schulen nicht zugeordnet werden oder wurden doppelt aufgeführt. Grund- und Förderschulen sind teilweise kombiniert. Zudem fehlen Angaben zu jeweils drei Förder- (Lindenschule, AnnaFreud-Schule, Georg-Kerschensteiner-Schule) und Gesamtschulen (Gesamtschule Hungen, Gesamtschule Biebertal, Gesamtschule Lumdatal). Die Daten der Berufsbildenden Schule wurden nicht ausgewertet, da für diese im Rahmen dieses Technologieplanes keine Bedarfsplanung erfolgt. Zur Berechnung der Durchschnittswerte wurden – wie allen Durchschnittswerten, die im Rahmen der Bestandsaufnahme ermittelt wurden – die in der Bestandsaufnahme zu Grunde gelegten Schulzahlen verwendet. Raumform Grundschulen Anzahl DurchGesamt schnitt 567 14,54 40 1,03 46 1,18 Klassenräume Gruppen-/Übungsräume EDV-Fachräume naturwissenschaftliche 11 0,28 Fachräume sonstige Fachräume 70 1,79 Büchereien 47 1,21 Lehrerzimmer 0 0 sonstige Räume 74 1,90 Tabelle 37: Durchschnittliche Anzahl der Räume Förderschulen Anzahl DurchGesamt schnitt 34 6,80 5 1,00 1 0,20 Gesamtschulen Anzahl DurchGesamt schnitt 346 31,45 32 2,91 18 1,64 Anzahl Gesamt 947 77 65 1 0,20 42 3,82 54 9 1 0 4 1,80 0,20 0 0,80 80 16 0 68 7,27 1,45 0 6,18 159 64 0 146 Anhang B Seite 65 Anhang B Bedarfsplanung Anhang B.1 Berechnung der Raumzahlen Die seit dem 01.08.2009 selbständige Grundschule Oberkleen wurde in der Kalkulation bereits berücksichtigt. Die Gesamtschule Biebertal, deren Fusion mit der Gesamtschule Gleiberger Land für das kommende Schuljahr vorgesehen ist, wurde im Gegenzug aus der Kalkulation herausgenommen. Die Raumzahlen wurden dafür um Durchschnittswerte erhöht bzw. verringert. Die Bestandsaufnahme (siehe Anhang A.10) hat durchschnittliche 1,18 EDV-Fachräume in Grundschulen, 0,2 in Förderschulen und 1,64 in Gesamtschulen ergeben. Abweichend hiervon wird in Absprache mit dem Landkreis Gießen für die Bedarfsplanung von jeweils einem EDV-Fachraum je Grund- und Förderschule sowie zwei EDV-Fachräumen pro Gesamtschule ausgegangen. Die durchschnittliche Anzahl der naturwissenschaftlichen Fachräume wurde nicht auf die Anzahl der Schulen hochgerechnet; es werden lediglich die bereits vorhandenen Räume beibehalten, da nicht alle Schulen über entsprechende Räume verfügen (bereinigt um den Durchschnittswert der Gesamtschulen für die fusionierende Gesamtschule Biebertal). Die vom Landkreis Gießen zur Verfügung gestellte Raumaufstellung sah durchschnittliche 1,21 Büchereien in Grundschulen, 0,2 in Förderschulen und 1,45 in Gesamtschulen vor. Diese Räume werden zum Teil jedoch vermutlich anders genutzt. Es wurde daher in Absprache mit dem Landkreis Gießen eine Bücherei pro Schule kalkuliert. Aus der Raumaufstellung des Landkreises Gießen konnten Lehrerzimmer nicht explizit ermittelt werden. Es wurde daher für die Kalkulation in Absprache mit dem Landkreis Gießen von einem Lehrerzimmer pro Schule ausgegangen. Da die Ausstattung mit Lehrer-PCs sich nicht an der Anzahl der Lehrerzimmer, sondern der Anzahl der Lehrkräfte orientiert, ist dies unproblematisch. Anhang B Schulform Seite 66 Schulen EDV-Fachräume Klassenräume pro Schule Gesamt pro Schule Grundschulen 40 1 40 14,54 Förderschulen 5 1 5 6,80 Gesamtschulen 10 2 20 31,45 Tabelle 38: Berechnung der Raumzahlen nach Schulform Gesamt 582 34 315 naturwissenschaftliche Fachräume pro Schule 11 1 3832 Büchereien Gesamt 11 1 38 pro Schule 1 1 1 Lehrerzimmer Gesamt 40 5 10 pro Schule 1 1 1 Gesamt 40 5 10 Anhang B.2 Berechnung des idealtypischen Mengengerüstes EDV-Fachräume Schulform Clients pro Clients Clients gesamt gesamt Grundschulen 840 2 1.164 Förderschulen 105 2 68 Gesamtschulen 520 2 630 Gesamt 1.465 1.862 Tabelle 39: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Clients 32 Clients pro Raum 21 21 26 Klassenräume Abzug des Durchschnittswertes für die Gesamtschule Biebertal. naturwissen. Fachräume Clients pro Raum 0 0 1 Clients gesamt 0 0 38 38 Büchereien Clients pro Raum 1 1 1 Clients gesamt 40 5 10 55 Lehrerzimmer Lehrer/ Client 8 8 8 Clients gesamt 69 30 71 170 Summe Clients pro Schulform 2.113 208 1.269 3.590 Anhang B Seite 67 Schulform Anzahl Lehrkräfte Lehrkräfte pro Client Anzahl Clients Grundschulen 8 69 546 Förderschulen 8 30 237 Gesamtschulen 8 71 564 Gesamt 8 170 1.347 Tabelle 40: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation der Clients in Lehrerzimmern In der Kalkulation ist ein Notebook-Klassensatz pro Gesamtschule enthalten. NotebookNotebooks Sätze gesamt pro Satz Grundschulen 0 0 Förderschulen 0 0 Gesamtschulen 10 11 Gesamt 10 Tabelle 41: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Notebooks33 Schulform 33 Notebook-Sätze pro Schule 0 0 1 Anzahl Notebooks 0 0 110 110 mobile Einheiten pro Schule 1 1 2 mobile Einheiten gesamt 40 5 20 65 Anzahl Note40 5 20 65 Summe Notebooks pro Schulform 40 5 130 175 Notebook-Klassensätze werden nur nach Anforderung der Schulen beschafft. Für die Bedarfsplanung wurde 1 Klassensatz pro Gesamtschule angenommen, wobei ein Klassensatz aus 11 Notebooks besteht. Anhang B Seite 68 EDV-Fachräume Schulform Klassenräume und naturw. Fachräume34 Räume je Drucker gesamt Drucker Grundschulen 40 6 Förderschulen 5 6 Gesamtschulen 20 6 Gesamt 65 Tabelle 42: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Drucker Drucker pro Raum 1 1 1 EDV-Fachräume Schulform Mobile Einheiten Beamer Mobile gesamt Einheiten Grundschulen 40 1 Förderschulen 5 1 Gesamtschulen 20 2 Gesamt 65 Tabelle 43: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Beamer 34 Beamer pro Raum 1 1 1 Drucker gesamt 99 6 59 164 Beamer gesamt 40 5 20 65 Büchereien Räume je Drucker 1 1 1 Drucker gesamt 40 5 10 55 naturwissenschaftliche Fachräume Beamer pro Raum 0 0 1 Beamer gesamt 0 0 38 38 Lehrerzimmer Räume je Drucker 1 1 1 Drucker gesamt 40 5 10 55 Summe Drucker pro Schulform 219 21 99 339 Summe Beamer pro Schulform 80 10 78 168 Das Ausstattungsprofil sieht eine Berechnung nach Etagen vor. Die hierfür erforderlichen Daten liegen nicht vor. Daher wird mit 1 Drucker je 6 Klassen- oder naturwissenschaftliche Fachräume kalkuliert. Anhang B Seite 69 EDV-Fachräume Scanner pro Raum Summe Scanner pro Schulform Grundschulen 1 40 Förderschulen 1 5 Gesamtschulen 1 20 Gesamt 65 Tabelle 44: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Scanner Schulform Schulform Server pro Schule Summe Server pro Schulform Grundschulen 1 40 Förderschulen 1 5 Gesamtschulen 1 10 Gesamt 55 Tabelle 45: Idealtypisches Mengengerüst: Kalkulation Server Schulform Clients Notebooks Grundschulen 2.113 40 Förderschulen 208 5 Gesamtschulen 1.269 240 Summe 3.590 285 Tabelle 46: Idealtypisches Mengengerüst: Zusammenfassung Drucker 219 21 99 339 Beamer 80 10 78 168 Scanner 40 5 20 65 Server 40 5 10 55 Anhang B Seite 70 Anhang B.3 Berechnung des Mengengerüstes für das abgestimmte Ausstattungsprofil EDV-Fachräume Schulform Clients pro Raum Clients gesamt Medienecken Klassengesamt Klassen Clients ges. NotebookSätze gesamt 0 0 10 0 0 38 38 Anzahl Mobile Einheiten Notebooks pro Schule Grundschulen 0 1 Förderschulen 0 1 Gesamtschulen 120 2 Gesamt 120 Tabelle 48: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Notebooks Notebook-Sätze pro Schule 0 0 1 Notebooks pro Satz 0 0 12 Lehrerzimmer Clients/Rau Clients ges. Clients/Raum Clients ges. m Grundschulen 21 840 165 329 0 Förderschulen 21 105 40 79 0 Gesamtschulen 26 520 198 396 1 Gesamt 1.465 804 Tabelle 47: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Clients Schulform Büchereien naturw. Fachräume 1 1 1 Mobile Einheiten gesamt 40 5 20 65 Lehrer/Client Clients ges. Summe Clients pro Schulform 8 8 8 69 30 71 170 1.278 219 1.035 2.532 40 5 10 55 Anzahl Notebooks 40 5 20 65 Summe Notebooks pro Schulform 40 5 140 185 Anhang B Seite 71 EDV-Fachräume Klassenräume und naturw. Fachräume Büchereien Lehrerzimmer Schulform Drucker pro Raum Drucker gesamt Räume je Drucker Drucker gesamt Räume je Drucker Drucker gesamt Räume je Drucker Drucker gesamt 40 5 10 55 1 1 1 40 5 10 55 Grundschulen 1 40 6 99 1 Förderschulen 1 5 6 6 1 Gesamtschulen 1 20 6 59 1 Gesamt 65 164 Tabelle 49: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Drucker EDV-Fachräume Mobile Einheiten Beamer pro Mobile EinBeamer gesamt Beamer gesamt Raum heiten Grundschulen 1 40 1 40 Förderschulen 1 5 1 5 Gesamtschulen 1 20 2 20 Gesamt 65 65 Tabelle 50: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Beamer Schulform naturwissenschaftliche Fachräume Beamer pro Beamer gesamt Raum 0 0 0 0 1 38 38 EDV-Fachräume Summe interaktive Whiteboards pro Schulform Grundschulen 40 Förderschulen 5 Gesamtschulen 20 Gesamt 65 Tabelle 51: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation interaktive Whiteboards Schulform interaktive Whiteboards pro Raum 1 1 1 Summe Drucker pro Schulform 219 21 99 339 Summe Beamer pro Schulform 80 10 78 168 Anhang B Seite 72 EDV-Fachräume Scanner pro Raum Summe Scanner pro Schulform Grundschulen 1 40 Förderschulen 1 5 Gesamtschulen 1 20 Gesamt 65 Tabelle 52: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Scanner Schulform Schulform Server pro Schule Summe Server pro Schulform Grundschulen 1 40 Förderschulen 1 5 Gesamtschulen 1 10 Gesamt 55 Tabelle 53: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Kalkulation Server Clients Notebooks Drucker Beamer Grundschulen 1.278 40 219 80 interaktive Whiteboards 40 Förderschulen 219 5 21 10 5 Schulform Scanner Server 40 40 5 5 Gesamtschulen 1.035 140 99 78 20 20 10 Summe 2.532 185 339 168 65 65 55 Vergleich Ist 2.308 200 422 173 44 66 54 einschl. Verw. einschl. Verw. einschl. Verw. einschl. Verw. nur Päd. einschl. Verw. einschl. Verw. Tabelle 54: Mengengerüst für das abgestimmte Ausstattungsprofil: Zusammenfassung Anhang B Seite 73 Anhang B.4 Anforderungen an die Hardware Systemkomponente Benchmarking-Wert Gehäuse Mainboard Prozessor Anforderung z.B. Benchmark SYSmark® 2007 Preview Overall-Wert (XP) von 90 ATX / BTX (Desktop oder Midi-Tower) entsprechend Gehäuse und übriger Komponenten x86-Architektur Arbeitsspeicher Festplatte optische Laufwerke Netzwerkverbindungen Grafik Schnittstellen Ein-/Ausgabegeräte BIOS Netzteil Dual Core DDR 2 (2 x 1 GB) 250 GB SATA DVD Multi Norm Brenner SATA RJ45 onboard/PCIe Ethernet 10/100/1000 Mbit/s „Wake on LAN“ (WOL) Preboot Execution Environment (PXE) (Netzwerk-bootfähig) 256 MB onboard PCIe bei Windows XP: DirectX9 mit Shader 2.0 bei Windows Vista: DirectX10 DVI 6 x USB 2.0 RJ45 Audio-in/out Tastatur, Maus Remotefunktionen Passwortschutz für Setup-Routine und Bootvorgang Rücksetzung des BIOS auf den geforderten Auslieferungszustand durch Jumper Bootreihenfolge wählbar (Festplatte, CD-ROM, ..USB,…) USB-Unterstützung ACPI-Unterstützung S.M.A.R.T-Support Netzseitig 220/230 V; 50 Hz Ausreichend dimensioniert für Komplettausbau Aktives PFC (Power Form Correction Factor) Effizienz 80% Plus Tabelle 55: Beispiel für die Notierung von Hardwareanforderungen (BITKOM 2009) Anhang C Seite 74 Anhang C Exkurs: Gesamtkosten schulischer IT Eine nachhaltige Integration der Ausgaben für den schulischen Medieneinsatz im Schulträgerhaushalt ist Voraussetzung als stabile Grundlage für die weitere Medienentwicklungsplanung. Um hierfür eine verlässliche Planungsgrundlage der notwendigen finanziellen Mittel zu erhalten, müssen alle entstehenden Kosten berücksichtigt werden, was am Besten auf Basis der aktuellen/zurückliegenden Ausgaben erfolgt. Bei vielen Schulträgern, so auch dem Landkreis Gießen, sind die Gesamtkosten des schulischen IT-Einsatzes aber derzeit nicht bekannt. Die entstehenden Kosten sind deutlich höher als die reinen Investivkosten. Das ifib hat in Anlehnung an das aus den USA bekannte Modell der „Total Cost of Ownership“ (TCO) in Auftrag des BMBF ein spezielles Berechnungsmodell entwickelt, Schulträgern eine zuverlässige Ermittlung der Gesamtausgaben für die IT-Ausstattung ihrer Schulen ermöglicht. Dies umfasst alle Ausgaben in den Bereichen: Hardware (Clients, Server, Peripherie, Ersatzteile und Upgrades, Verbrauchsmaterialien), Software (System-Software, Administrationssoftware, Lern-Software, Content), Netzwerk (LAN, WAN, Baumaßnahmen), Service (Personal, Outsourcing, Beratungsleistungen, Schulungen). Im Rahmen des BMBF-Projektes wurden die Gesamtausgaben bei vier Schulträgern vollständig erhoben und in einem Benchmarking miteinander verglichen. Die dabei gewonnenen Informationen zu den Gesamtkosten des schulischen IT-Einsatzes bestätigen Erfahrungen anderer Schulträger und stellen somit eine gute Basis dar, die notwendigen Aufwendungen abschätzen zu können. Die entstehenden Gesamtkosten lagen in einem Bereich zwischen 38,- € und 64,- € pro PC und Monat (siehe Abbildung 8), wobei in diesen Werten Lizenzkosten für Softwareprodukte noch nicht vollständig enthalten sind (bedingt durch eine dezentrale Beschaffung konnten diese Werte nicht vollständig erhoben werden). Die Spannweite der Kosten liegt neben unterschiedlichen „Typen“ von Schulträgern (Flächenkreise vs. Großstädte) vor allem in qualitativen Unterschieden bzgl. ITAusstattung (Art und Umfang der Hard-/Software-Ausstattung) und Support (Umfang der Supportangebotes, Schulungen, etc.) begründet. Anhang C Seite 75 Abbildung 8: Gesamtkosten schulischer IT-Ausstattung – Beispiele Auffällig in allen Fällen ist, dass die (Investiv-) Kosten nur ca. ein Drittel der entstehenden Gesamtkosten betragen, ebenso viel entfällt auf Service, Support und (schulträgerseitiges) ITManagement (siehe Abbildung 9). Aus diesen Gründen ist z.B. auch genau zu kalkulieren, ob der Einsatz von Gebrauchtgeräten (wie derzeit im Landkreis Gießen vielfach praktiziert) mittelfristig die günstigere Alternative darstellt. Auch der flächendeckende Einsatz von Thin-Clients (Paderborn) konnte sich bei Einbeziehung weiterer Kontextfaktoren im Benchmarking als nicht wesentlich günstiger erweisen, was in Hinblick die Erfahrungen der Gesamtschule Hungen zu berücksichtigen ist. Abbildung 9: Verteilung der entstehenden Gesamtkosten Anhang D Seite 76 Anhang D Modellierungsmethodik - Legende Die detaillierte Prozessdokumentation wird mit Hilfe der „Adonis BPMS-Methode“ modelliert. Dabei werden vor allem drei Diagrammtypen verwendet: Prozesslandkarten: In Prozesslandkarten werden Übersichten über Geschäftsprozessmodelle oder andere Prozesslandkarten modelliert. Geschäftsprozessmodelle: Geschäftsprozessmodelle stellen Abläufe in einer Organisation dar. In Geschäftsprozessmodellen wird die Abfolge der Tätigkeiten (Aktivitäten) modelliert, welche zur Ausführung einer bestimmten Aufgabe (Prozess) notwendig sind. Die Steuerungsobjekte (Prozessstart, Entscheidung, Parallelität, Vereinigung und Ende) sowie die Nachfolger-Beziehung ermöglichen die realitätsgetreue Abbildung der Abläufe (Reihenfolge, Alternativen, Nebenläufigkeiten). Arbeitsumgebungsmodelle: Arbeitsumgebungsmodelle stellen den Aufbau einer Organisation dar. Arbeitsumgebungsmodelle können hierarchisiert werden, um beispielsweise detaillierte Darstellungen in untergeordneten Arbeitsumgebungsmodellen (Submodellen) abzubilden. In folgender Tabelle werden die wichtigsten Modellierungsobjekte beschrieben: Objekt Beschreibung Ein "Prozess" ist ein Verweis auf eine Prozesslandkarte oder ein Geschäftsprozessmodell. In Abhängigkeit vom referenzierten Modell wird im Objekt entweder ein Prozess oder ein Geschäftsprozess symbolisiert. Ein Querverweis ist ein Zeiger auf ein beliebiges Modell und stellt eine Navigationshilfe dar, insbesondere in komplexen Modellbeständen. Ein Auslöser ist ein Ereignis oder ein Sachverhalt, der den Start eines Geschäftsprozesses bedingt. Jedes Geschäftsprozessmodell muss genau ein Startobjekt enthalten. Dieses stellt den Anfang des Geschäftsprozesses dar. Das Objekt "Prozessstart" hat keinen Vorgänger und maximal einen Nachfolger. Das Objekt "Prozessaufruf" ist ein Verweis auf unterliegende Subprozesse, in denen ein Teilprozess detaillierter beschrieben wird. Dies wird verwendet, wenn ein Teilprozess öfter verwendet wird oder um die Strukturierung zu erhöhen. Das Objekt "Prozessaufruf" muss mindestens einen Vorgänger und darf maximal einen Nachfolger haben. Ist im Attribut "aufgerufener Prozess" ein Geschäftsprozessmodell eingetragen, wird der Name desselben angezeigt. Anderenfalls ist der eingetragene Objektname sichtbar. Die Klasse "Entscheidung" ermöglicht die Abfrage bereits definierter Variablen und eine entsprechende Entscheidung für einen Pfad, wobei aber eine Entscheidung während eines Durchlaufs nur einen Nachfolger haben kann. Das Objekt "Entscheidung" hat mindestens einen Vorgänger und mindestens zwei Nachfolger. Die Parallelität ermöglicht, mehrere Pfade in einem Geschäftsprozessmodell gleichzeitig zu durchlaufen. Durch die Parallelität können voneinander unabhängige Teile des Geschäftsprozesses gleichzeitig abgearbeitet werden. Durch eine Vereinigung wird sie beendet. Anhang D Seite 77 Aktivitäten beschreiben Tätigkeiten, die in einem Geschäftsprozessmodell ausgeführt werden. Das Objekt "Aktivität" hat mindestens einen Vorgänger und genau einen Nachfolger. Im unteren Teil wird ggf. die hauptverantwortliche Rolle angezeigt werden (optional). Die Zahl im oberen Teil zeigt die Ordnungsnummer innerhalb des Diagramms an (optional). Das Symbol in der linken oberen Ecke stellt die Klassifikation des Objektes (automatisch, semiautomatisch, manuell) dar (optional). Durch ein „?“ in der oberen rechten Ecke der Aktivität wird symbolisiert, dass zu dieser Aktivität noch offene Fragen hinterlegt sind (optional). "Schwimmbahnen" (engl. "swimlane") sind Verantwortlichkeitsbereiche (z.B. Arbeitsgruppen, Abteilungen etc.) oder repräsentieren IT-Systemelemente. Läuft ein Prozess in mehreren dieser Bereiche ab, so wird jeder Verantwortungsbereich in einer eigenen Schwimmbahn zusammengefasst und die entsprechenden Objekte des Geschäftsprozesses in dieser platziert. In jeder Schwimmbahn kann die verantwortliche Rolle, der verantwortliche Bearbeiter, die verantwortliche Organisationseinheit aus einem Arbeitsumgebungsmodell oder ein IT-Systemelement aus einem IT-Systemmodell referenziert werden. Das Einbinden von Organisationseinheiten ermöglicht es Ihnen, die Hierarchie Ihrer Arbeitsumgebung übersichtlich darzustellen. Einer Organisationseinheit gehören Bearbeiter an. Eine Organisationseinheit kann einen Leiter haben. Eine Organisationseinheit kann anderen Organisationseinheiten übergeordnet sein. Eine Organisationseinheit kann eine oder mehrere Ressourcen haben. Ein Objekt dieser Klasse repräsentiert einen einzelnen Bearbeiter innerhalb einer Arbeitsumgebung. Jeder Bearbeiter kann: eine oder mehrere Rolle(n) haben zu einer oder mehrerer Organisationseinheit(en) gehören einer oder mehreren Kostenstellen zugerechnet werden eine oder mehrere Organisationseinheiten und Kostenstelle(n) leiten eine oder mehrere Ressourcen benutzen Die "Rolle" beschreibt einen Aufgabenbereich des Bearbeiters. Jeder Bearbeiter kann eine oder mehrere Rollen haben Mehrere Bearbeiter können die gleiche Rolle haben Tabelle 56: Legende der Modellierungsobjekte