Info 5: Gewalt auf Handys
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Info 5: Gewalt auf Handys
Elterninfo Nr.5 Gewalt auf Handys Durch die neuen technischen Möglichkeiten der Handys steigen neben den Chancen auch die Gefahren. Immer öfter finden sogenannte „Snuff-Videos“ oder „Happy-Slapping-Videos“ den Weg auf die Handys Ihrer Kinder. „Snuff-Videos“ zeigen Gewalthandlungen, insbesondere Körperverletzungen, Vergewaltigungen und Hinrichtungen. „To snuff out“ heißt „eine Kerze ausblasen“ und im übertragenen Sinne „ein Leben auslöschen“. „Happy-Slapping“ ist der verharmlosende Begriff für Filme, bei denen Gewalt zum Beispiel zwischen Jugendlichen gezielt gefilmt bzw. sogar für das Filmen inszeniert oder ausgeführt wird. Jugendliche können sich diese Filme im Internet herunterladen. Die Verbreitung solcher Inhalte ist verboten. Da aber ständig neue Anbieter auftauchen und die Jugendlichen sich untereinander über die Quellen austauschen, besteht so ein nicht versiegendes Angebot. Teilweise handelt es sich bei den Videos um Ausschnitte aus Filmen. Häufig zeigen die Bilder aber auch tatsächliche Tötungs- oder Gewalthandlungen, die vor allem aus terroristischen Kontexten immer wieder ins Internet gestellt werden um so die eigenen Taten zu verbreiten. Wie kommt Ihr Kind an diese Filme? Ihr Kind bekommt einen solchen Film von anderen Jugendlichen gezeigt. Ihr Kind überspielt sich den Film über eine „Bluetooth-Schnittstelle“ oder Infrarot beabsichtigt oder sogar unbeabsichtigt. Ihr Kind lädt sich die Filme selbst herunter. Ihr Kind bekommt Bilder oder Filme geschickt. Ihr Kind tauscht Speicherkarten mit anderen Jugendlichen. Warum machen Kinder / Jugendliche das? Gewalt übt eine gewisse Faszination aus. Jugendliche wollen sich mit möglichst extremen Inhalten auf ihrem Handy brüsten. Jugendliche wollen Anerkennung in ihrer Clique. Welche Folgen hat das für Ihr Kind? Je nachdem, wie sensibel Ihr Kind ist, oder welche Gewaltdarstellungen es kennt, kann Ihr Kind durch das Gesehene sehr verunsichert bzw. verängstigt werden. Wenn Ihr Kind gewaltverherrlichende Filme und Filme mit pornographischem Inhalt anderen Jugendlichen oder Kindern unter 18 Jahren zugänglich macht, begeht es eine Straftat. Ab 14 Jahren ist Ihr Kind beschränkt strafmündig! Was können Sie tun? Es ist nicht zweckmäßig deshalb Handys ganz zu verbieten. Wenn Sie denken, Ihr Kind könne mit all dem nichts zu tun haben, raten wir Ihnen ins Gespräch mit Ihrem Kind zu kommen. Zunächst können sich die meisten Eltern das nicht vorstellen, trotzdem werden die Filme verbreitet. Sprechen Sie Ihr Kind gezielt darauf an, ob und welche Filme es schon gesehen hat. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Inhalte und die Gewaltdarstellungen. Deaktivieren Sie die Schnittstellen (Gebrauchsanweisung des Handys). Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die rechtlichen Folgen der Weitergabe. www.jugend-und-handy.de www.handywissen.info www.polizeiberatung.de Foto: LKA Niedersachsen Karl-Friedrich-Schimper-Realschule Diese Elterninformation finden Sie auch zum Download auf www.realschuleschwetzingen.de