Info Grüngut.indd

Transcrição

Info Grüngut.indd
Grüngutabfuhr
Grüngut sind grobe Gartenabfälle wie Heckenschnitt, Äste oder Zweige.
Diese müssen für die Abfuhr gebündelt werden.
u maximale Länge des Bündels: 2 m
u maximale Stärke von Ästen: 10 cm
u Zum Bündeln nur Naturschnur verwenden
u Gelbe Säcke mit Gartenabfällen werden nicht mitgenommen.
u Bitte verwenden Sie Paiersäcke.
u Die
Grüngutabfuhr (gratis) findet jährlich im Frühjahr und Herbst statt.
Termine werden in der Presse bekanntgegeben.
u Das Grüngut darf erst am Tag vor der Abfuhr an den Straßenrand
gelegt werden.
u Die
Sperriges Grüngut ordnungsgemäß entsorgen
u Kostenlose Abholung zweimal im Jahr von den Stadtreinigern
Christbäume werden im Januar unentgeltlich eingesammelt.
Bekanntgabe der Termine in der örtlichen Presse oder über ( 44 44 0.
u Kostenlose Abgabe am Wertstoffhof Edith-Stein-Straße 7 im Gewerbegebiet Heuchelhof bis 1 m3 (geöffnet Do. - Fr. 9 - 17 Uhr, Sa. 9 - 14 Uhr).
u Kostenlose Abgabe im Kompostwerk in der Kitzinger Straße 60
(Gewerbegebiet Würzburg-Ost) bis 1 m3.
u Abholung auf Bestellung: Vereinbarung eines Abholtermins für
sperriges Grüngut oder Sperrmüll unter ( 37-44 50 oder 37-44 51.
Für die Abholung fällt eine Schutzgebühr von 5.- € pro angefangenem m3 an.
Biosäcke
Wenn Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Moos oder Laub nicht in die Biotonne passen, verwenden Sie bitte unsere Säcke aus biologisch abbaubarem Material. Diese erhalten Sie für 4.- € in den Geschäften, die auch
Restmüllsäcke verkaufen (s. Abfall-Info), im Kundenbüro der Stadtreiniger
und im Büro für Bürgerhilfe. Die Biosäcke werden nicht mit der
Grüngutabfuhr, sondern am Tag der Biotonnenleerung mitgenommen.
Wilde Ablagerung
von Grüngut
In letzter Zeit mussten die Stadtreiniger wiederholt wild abgelagertes
Grüngut abholen und entsorgen. Zum wild abgelagerten Grüngut gesellt
sich dann schnell auch weiterer Müll.
Wir gehen davon aus, dass Sie, ebenso wie wir, an einer sauberen
Stadt interessiert sind. Wir bitten Sie deshalb, bei der Vermeidung dieser wilden Ablagerungen mitzuhelfen.
Wilde Grüngut- oder Sperrmüll-Ablagerung ist eine Ordnungswidrigkeit
(s. u.). Das gilt auch für Grüngut an Waldrändern. Hinweise auf
illegal abgelagertes Grüngut oder Sperrmüll nimmt das Kundenbüro
der Stadtreiniger unter ( 37-44 50 oder 37-44 51 entgegen. Den
Hinweisen auf die Verursacher dieser illegalen Grüngut-Ablagerungen
wird immer nachgegangen.
Ordnungswidrigkeit
Wer Grüngut, Gartenabfälle oder andere Abfälle außerhalb der Abholtermine an den Straßenrand legt, begeht eine Ordnungswidrigkeit,
die mit Bußgeld geahndet wird (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
§ 27 Abs.1 Satz 1 in Verbindung mit § 61 Abs. 1 Satz 1 und
§§ 13, 17, 19 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Nr. 4 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Würzburg).
Außerdem ist der Verursacher verpflichtet, seine Abfälle auf seine
Kosten ordnungsgemäß zu beseitigen oder entsorgen zu lassen
(Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz Art. 31 Satz 1 und 2).
Wie Sie Grüngut ordnungsgemäß entsorgen steht auf der Rückseite.
Infos zum Abfallvermeiden und -trennen erhalten Sie von den
Abfallberatern in der Umweltstation, Zeller Str. 44, ( 44 44 0
Tonnen, Abfallsäcke, Abholdienste: Kundenbüro, ( 37-44 50 u. 37-44 51
01/05

Documentos relacionados