Ausgleichszulage (AZ) für benachteiligte Gebiete in Deutschland

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Ausgleichszulage (AZ) für benachteiligte Gebiete in Deutschland
Regina Dickel
Institut für Ländliche Räume
Ausgleichszulage (AZ) für benachteiligte
Gebiete in Deutschland
Ergebnisse der Halbzeitbewertung für Hessen,
Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und
Mecklenburg-Vorpommern
49. AWI-Seminar in Wien, 20.05.2011
Gliederung
1. Benachteiligte Gebiete in den Bundesländern
2. Finanzierung und Rahmenregelung
3. Evaluierungsrahmen und Interventionslogik
4. Ausgewählte Ergebnisse der Halbzeitbewertung
5. Schlussfolgerungen
Regina Dickel
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1. Benachteiligte Gebiete in den Bundesländern
Hessen
Landkreis Vogelsberg
Benachteiligte Agrarzone
Quelle: Tourismusverband Vogelsberg
Regina Dickel
Niedersachsen
Landkreis Osterode am Harz
Kleines Gebiet
Quelle: Brand-Sassen
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Anteil der Benachteiligten Gebiete an der LF in
Prozent
Bundesland
Benachteiligtes
Gebiet
insgesamt
Benachteiligte
Agrarzone
(BAZ)
Kleines
Gebiet
Berggebiet
MecklenburgVorpommern
50,8
50,8
-
-
SchleswigHolstein
37,3
35,0
2,3
-
Niedersachsen
56,4
55,2
1,2
-
Hessen
50,8
50,1
0,7
-
NordrheinWestfalen
20,4
18,8
1,3
0,3
50
46,8
0,9
1,9
Deutschland
insgesamt
Regina Dickel
Quelle: Agrarstrukturerhebung (2007).
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2. Finanzierung und Rahmenregelung
AZ wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) angeboten und gefördert.
Bund beteiligt sich an der Kofinanzierung der AZ mit 60 %, die Länder tragen
40 %.
GAK gibt die Rahmenregelungen für die Ausgestaltung der AZ vor.
Einige Vorgaben durch die GAK:
- AZ wird nicht auf Ackerflächen gewährt, die mit Intensivkulturen bestellt sind.
- Keine Förderung von Flächen, die ausschließlich im guten landwirtschaftlichen
und ökologischen Zustand gehalten werden.
- Mindestauszahlungsbetrag 250 Euro/Jahr und Betrieb.
- Höchstbetrag 16.000 Euro pro Betrieb (bei Kooperationen bis zu 64.000 Euro).
- Förderprämie zwischen 25 und 200 Euro pro Hektar, für Ackerland wird maximal
die Hälfte der Förderhöhe für Grünland gewährt.
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Durchschnittliche Höhe der AZ je ha LF in den
Bundesländern (2009)
Die Höhe der Ausgleichszulage je ha LF ist abhängig von der
Flächennutzung (Ackerland oder Gründland) sowie von der Höhe der
Landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ).
• Hessen: 79 Euro.
• Nordrhein-Westfalen: 73 Euro.
• Mecklenburg-Vorpommern: 59 Euro.
Besonderheit Schleswig-Holstein: Pauschalbetrag unabhängig von
der LVZ, da es sich hier ausschließlich um Kleines Gebiet handelt.
Höhe der Prämie auf Inseln ohne feste Straßenanbindung:
• Ackerland: 58 Euro.
• Grünland: 117 Euro.
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3. Evaluierungsrahmen und Interventionslogik
3.1 Evaluierungsrahmen, Bewertungsfragen
3.2 Interventionslogik
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3.1 Evaluierungsrahmen, Bewertungsfragen
Relevante Bewertungsfragen ergeben sich aus der
VO EG 1257/1999, da bis zur Neuabgrenzung der Benachteiligten
Gebiete die ELER-VO für die Maßnahmen 211 und 212 ausgesetzt ist.
Bewertungsfragen:
V1: Beitrag der AZ zur Kompensation von Einkommensnachteilen
bzw. -verlusten.
V2: Beitrag der AZ zur Aufrechterhaltung der dauerhaften Nutzung
landwirtschaftlicher Flächen.
V3: Beitrag der Ausgleichszulage zur Erhaltung einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum.
V4: Beitrag der Ausgleichszulage zum Schutz der Umwelt.
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3.2 Interventionslogik
Durch den Ausgleich von Einkommensnachteilen
in benachteiligten Gebieten gegenüber nicht
benachteiligten Gebieten soll die Aufrechterhaltung
der landwirtschaftlichen Tätigkeit gesichert
werden.
Ausgleich von Einkommensnachteilen nicht Ziel, sondern
Mittel zum Zweck.
Misslingt der Einkommensausgleich, ist die Erreichung aller
anderen Ziele gefährdet.
Regina Dickel
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4. Ergebnisse der Halbzeitbewertung
4.1 Wirkung der Ausgleichszulage auf das Einkommen
der Betriebe
4.2 Beitrag der Ausgleichszulage zur Aufrechterhaltung
der dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen
Regina Dickel
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4.1 Einkommen - Datengrundlage und Methodik
• Querschnittsvergleich unter Heranziehung adäquater
Einkommensindikatoren.
• Vergleich von Gruppen aus geförderten und nicht geförderten
Betrieben aus dem Testbetriebsnetz.
• Bildung von Untergruppen nach Gebietskategorie, Betriebsausrichtung, Rechtsform u.a.
• Vergleich von zwei Wirtschaftsjahren: WJ 2006/07 und 2008/09
(Ausnahme Schleswig-Holstein, hier Vergleich 2005/06 und
2007/08).
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Zentrale Bewertungsfrage V 1
In welchem Umfang hat die Ausgleichszulage zur Kompensation
natürlicher Nachteile in benachteiligten Gebieten, die sich in hohen
Produktionskosten und geringem Produktionspotenzial
niederschlagen, beigetragen?
Es gilt zu prüfen wie hoch der Anteil der Betriebe ist, deren Einkommensunterschied (Gewinn je ha LF, bzw. ordentliches Ergebnis plus Personalaufwand je AK) zu
Betriebe haben einen
1) 0-50%,
Einkommensnachteil, der
2) 50-90%,
durch die AZ kompensiert
werden soll.
3) >90% ausgeglichen wird,
----------------------------------------------------------------------------------------------------4) bzw. wie hoch der Anteil der Betriebe ist, die bereits ohne AZ ein
gleiches oder höheres Einkommen erzielen, als die Betriebe
außerhalb des benachteiligten Gebietes.
Betriebe brauchen keine AZ, da kein Einkommensnachteil
besteht.
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Verteilung der eF-Betriebe bzgl. ihrer individuellen
Kompensationswirkung durch die Ausgleichszulage
100%
90%
80%
10
0
21
36
Betriebe haben bereits ohne AZ ein
gleiches oder höheres Einkommen
als die Vergleichsbetriebe
2
3
70%
60%
7
8
50%
90
40%
AZ gleicht mindestens 90 % der
Einkommensunterschiede aus
(In dieser Gruppe sind auch
Betriebe enthalten, bei denen
die AZ mehr als 100 % der
Einkommensnachteile
ausgleicht).
75
AZ gleicht zw. 50 und < 90 %
der Einkommensunterschiede
aus
30%
49
20%
AZ gleicht zw. 0 und < 50 %
der Einkommensunterschiede
aus
10%
0%
WJ 08/09
HE
Regina Dickel
WJ 08/09
NRW
WJ 08/09
MV
Quelle: Eigene Darstellung.
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Allgemeine Aussagen, die auf alle untersuchten
Bundesländer zutreffen
• AZ reicht in den wenigsten Fällen aus, um mehr als 50% der
Einkommensnachteile auszugleichen.
• Gleichzeitig treten aber auch immer Betriebe auf, die bereits
vor Zahlung der AZ ein gleich hohes oder höheres
Einkommen erwirtschaften, als die Vergleichsbetriebe.
• Durchschnittliche Kompensationswirkung bei Betrieben des
erweiterten Futterbaus besser als beim Vergleich aller
landwirtschaftlichen Betriebe.
• Bei Marktfruchtbetrieben ist Kompensationswirkung der AZ
am geringsten.
Regina Dickel
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Anteil der Ausgleichszulage am Gewinn der
Betriebe in benachteiligten Gebieten in Prozent
Bundesland
Wirtschafts
-jahr
Betriebsbereich
Anteil AZ am
Gewinn
15
17
10
Hessen
2008/09
L
eF
M
NordrheinWestfalen
2008/09
eF
10
MecklenburgVorpommern*
2008/09
eF
19
SchleswigHolstein
2007/08
L
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* Anteil AZ am ordentlichen Ergebnis plus Personalaufwand
Regina Dickel
Quelle: Eigene Berechnung.
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Resümee V.1
• Wirkung der Ausgleichszulage stark abhängig vom wirtschaftlichen
Gesamtergebnis der Betriebe.
• Bei der Beurteilung der Einkommenswirkung ist es entscheidend,
welche Einkommensgröße zu Grunde gelegt wird:
– Gewinn je Betrieb,
– Gesamteinkommen des Betriebsleiterehepaares,
– Verfügbaren Einkommen der landw. Unternehmerfamilie.
• Andere Subventionen und Transferzahlungen sowie das
außerlandwirtschaftliche Einkommen tragen stärker zur
Stabilisierung der Einkommen der landwirtschaftlichen
Unternehmerfamilien bei.
Regina Dickel
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4.2 Dauerhafte Flächennutzung
Zentrale Bewertungsfrage V2
In welchem Umfang hat die AZ zur dauerhaften Nutzung
landwirtschaftlicher Flächen beigetragen?
Zielvorgabe:
Verringerung der LF in benachteiligten Gebieten
<
Verringerung der LF im nicht benachteiligten Gebiet
Regina Dickel
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4.2 Entwicklung des Dauergrünlandes in den
Bundesländern (1999 bis 2007) in Prozent
nicht ben. Gebiet
Mecklenburg-Vorpommern
benacht. Gebiet
nicht ben. Gebiet
Hessen
benacht. Gebiet
nicht ben. Gebiet
Nordrhein-Westfalen
Berggebiet
Kleines Gebiet
BAZ
nicht ben. Gebiet
Kleines Gebiet
Schleswig-Holstein
BAZ
-25,0
Regina Dickel
-20,0
-15,0
-10,0
-5,0
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
Quelle: Agrarstrukturerhebung 1999 und 2007.
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Resümee V.2
Keine Hinweise auf eine verstärkte (oder befürchtete)
Landnutzungsaufgabe in den benachteiligten Gebieten
im Vergleich zu nicht benachteiligten Gebieten.
• Kleinräumig sieht dies hingegen anders aus!
Ergebnis von Fallstudien, die im Rahmen der
Ex-post-Bewertung durchgeführt wurden.
Regina Dickel
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5. Schlussfolgerungen
Die Wirkung der Ausgleichszulage kann kaum quantifiziert
werden, da auch andere Fördermaßnahmen, Direktzahlungen
und Agrarpreise einen erheblichen Einfluss auf das Einkommen
der Betriebsleiter und die Aufrechterhaltung der dauerhaften
Flächennutzung haben.
Um eine befriedigende Kompensationswirkung der
Einkommensnachteile zu erreichen und um kleinräumig einer
Flächennutzungsaufgabe gezielt entgegenwirken zu können,
muss die Förderung wesentlich differenzierter ausfallen und
räumlich stärker konzentriert werden.
Regina Dickel
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Hessen, Landkreis Vogelsberg
Regina Dickel
Quelle: Tourismusverband Vogelsberg.
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