georg wilhelm steller gymnasium

Transcrição

georg wilhelm steller gymnasium
Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium
Telefon 09841 401409 - 0
Telefax 09841 401409 - 302
Internet: http://gwsg.net
E-Mail: [email protected]
Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasium Friedensweg 24 91438 Bad Windsheim
GEORG
WILHELM
STELLER
GYMNASIUM
20. September 2016
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
ich möchte Sie und Euch im neuen Schuljahr 2016/17 ganz herzlich begrüßen und wie in jedem Jahr die wichtigsten Informationen zum Schuljahresbeginn geben.
Veränderungen im Lehrerkollegium
Unsere Referendare aus dem vergangenen Schuljahr
konnten den Dienst nicht am GWSG fortsetzen. Wir sind
aber umfangreich mit neuem Personal versehen worden
(im Bild von links nach rechts): Herr Uwe Nickel (M/Ph)
ist seit 01.09.2016 unser neuer Schulleiter, Frau AnnKatrin Wagner (C/E), Herr André Lutz (M/Sm), Frau Nadine Heubeck (D/E) und Herr Patrick Kasseckert (M/Ph)
wurden uns für ein halbes bzw. ein ganzes Schuljahr zugewiesen und Frau Christine Stanzel (D )von der Pastoriusschule ist als Grundschullotsin zu uns teilabgeordnet.
Herr Nickel stellt sich als neuer Schulleiter vor
Seit dem 1. September bin ich der neue Schulleiter und möchte mich auf diesem Weg bei Ihnen und Euch kurz
vorstellen. Nach meiner Schulzeit in der Pfalz zog es mich in mehreren Etappen Richtung Franken. Dem Studienabschluss in Heidelberg folgte das Referendariat in Heilbronn. Mein erster Einsatzort als „echter“ Lehrer war das
Ernst-Sigle-Gymnasium in Kornwestheim bei Stuttgart, bevor mich familiäre Gründe nach Mittelfranken führten. 12 Jahre lang unterrichtete ich an der Staatlichen Fach- und Berufsoberschule in Ansbach die Fächer Mathematik, Physik und Technologie und nun bin ich an unserem Steller-Gymnasium. Ich freue mich, dass ich so
herzlich durch die Sekretärinnen und unseren Hausmeister sowie die Kolleginnen und Kollegen aufgenommen
wurde. Besonders bedanken möchte ich mich bei meinem Stellvertreter, Herrn Börner, und dem Mitarbeiter der
Schulleitung, Herrn Dr. Kuntke, die das neue Schuljahr vorbildlich vorbereitet haben.
Insgesamt herrscht an unserem Gymnasium eine herzliche und familiäre Atmosphäre, die durch Freundlichkeit
und Höflichkeit, gerade auch durch Euch Schülerinnen und Schülern geprägt ist.
Auch unser frisch saniertes Schulgebäude und die ansprechenden Unterrichtsräume im Neubau tragen dazu bei,
dass man sich am Steller-Gymnasium wohlfühlen kann. Bei meinem Vorgänger Herrn Dr. Ingrisch möchte ich
mich für dieses in vielerlei Hinsicht wohlbestellte Haus bedanken.
Die nächsten Wochen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen. Der bevorstehende Elterninformationsabend für
5.-Klass-Eltern und die Versammlung zur Elternbeiratswahl am 27. September bieten auch Ihnen als Eltern die
Möglichkeit, den „Neuen“ kennenzulernen. Der Elternbeirat ist ein wichtiges Gremium, um das Schulleben mitzugestalten. Bitte unterstützen Sie dies durch Ihre Kandidatur zum Elternbeirat und kommen Sie zahlreich zur
Wahlversammlung.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern ein erfolgreiches Schuljahr.
Unterrichtssituation
Unsere Schule hat zum Schuljahresbeginn 2016/2017 in den Jahrgängen 5 bis 10 fünfzehn Klassen und in Q11
und Q12 Oberstufenkurse. Insgesamt 59 Lehrkräfte unterrichten die 510 Schüler und Schülerinnen. Der Schulversuch „Mittelstufe plus“ zieht in der 8. Jahrgangsstufe den zweiten Jahrgang nach – während in der 9. Jahrgangsstufe weiterhin zwei von vier Parallelklassen am Versuch teilnehmen, ist es in der 8. Jahrgangsstufe nur
eine von zwei Klassen.
Da die Klassen 8a (Regelzug) und 8b (Mittelstufe plus) mit jeweils 31 Schülern sehr groß sind, haben wir durch
die Integrierte Lehrerreserve in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Teilung vornehmen können.
Ein umfangreiches Angebot an Wahlunterricht und auch an Fördermöglichkeiten und Pluskursen ist Eltern und
Schülern bereits am ersten Schultag unterbreitet worden.
Ich wünsche Ihnen und Euch allen ein erfolgreiches und harmonisch verlaufendes Schuljahr.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Nickel, StD
Termine für das 1. Halbjahr 2016/17
Wandertag Kl. 5-11
28.09.2016
Unitage der Q12 in Erlangen
28.09. – 30.09.2016
Elterninformationsabend für 5. Klassen
27.09.2016
18.30 Uhr
Elternbeiratswahl
27.09.2016
20.00 Uhr
Jahrgangsstufentest Englisch 10. Kl.
27.09.2016
Jahrgangsstufentest Mathe 8. Kl.
27.09.2016
Jahrgangsstufentest Deutsch 6. Kl.
27.09.2016
Jahrgangsstufentest Englisch 6. Kl.
29.09.2016
Jahrgangsstufentest Mathe 10. Kl.
29.09.2016
Jahrgangsstufentest Deutsch 8. Kl.
29.09.2016
Infoabend „Lern- und Arbeitsverhalten“ f. 5. Kl.
Anfang Dezember
Schullandheimaufenthalt Hartenstein Klasse 6a
17.10.-21.10.2016
Schullandheimaufenthalt Hindelang Klasse 6b
24.10.-28.10.2016
Klassenelternversammlung für Kl. 6-7
07.12.2016
17.30 Uhr
1. Elternsprechabend für Kl. 5-7
07.12.2016
18.00 Uhr
Klassenelternversammlung für Kl. 8-9
12.12.2016
17.30 Uhr
1. Elternsprechabend für Kl. 8-12
12.12.2016
18.00 Uhr
Oberstufeninformation für Eltern der 10. Klassen
01.12.2016
19.00 Uhr
Notenstandsberichte Kl. 5-10
02.12.2016
Wintersportwoche der 7. Klassen in Hinterglemm
11.02.-17.02.2017
Ferientermine
Herbstferien
Weihnachtsferien
Faschingsferien
Osterferien
Pfingstferien
Sommerferien
31.10. – 04.11.2016
24.12. – 06.01.2017
27.02. – 03.03.2017
10.04. – 22.04.2017
05.06. – 16.06.2017
29.07. – 11.09.2017
Außerdem unterrichtsfrei: Buß- und Bettag am 16.11.2016
Wichtige Informationen zum Schuljahr 2016/2017
Mittagessen
Nachdem unsere Mittagessensversorgung im vergangenen Schuljahr aufgrund nicht ausreichender Nachfrage
zusammengebrochen war, versuchen wir derzeit, einen Neuanfang zu organisieren: Für die 5. und 6. Klassen soll
am Montag- bzw. Mittwochmittag ein Essen angeboten werden, wenn eine dauerhafte Buchung möglich ist.
Dann kann das Mittagessen gemeinsam mit „Essenspaten“ zu einem neuen Erlebnis in unserer Aula werden.
Ferner steht ein Automat in der Pausenhalle, an dem Ihr Kind Milch, Joghurt und andere Milchprodukte eines
regionalen Produzenten kaufen kann.
Unsere Schüler können den Wasserspender in der Pausenhalle nutzen, aus dem gefiltertes und gekühltes Wasser
entnommen werden kann.
Fahrten und Austausch mit Partnerschulen
•
•
•
•
•
Die Schüler unserer sechsten Klassen werden wie in jedem Jahr eine Woche im Schullandheim verbringen (6a vom 17.-21.10.2016 in Hartenstein, 6b vom 24.-28.10.2016 in Hindelang).
Die Wintersportwoche der 7. Jahrgangsstufe wird in der Zeit vom 11. Februar zum 17. Februar 2017 wie
gewohnt in Hinterglemm stattfinden.
Leider muss der Austausch mit der französischen Partnerschule in St.Yrieix auch in diesem Jahr ausfallen; wir hoffen sehr, ihn im kommenden Jahr wieder aufnehmen zu können.
Der Austausch mit Danzig geht heuer in das fünfte Schuljahr. Die Termine der gegenseitigen Besuche
müssen erst noch festgelegt werden.
Wie im Vorjahr werden die 10. Klassen am Schuljahresende Gelegenheit zu einer mehrtägigen Klassenfahrt haben – wir planen derzeit mit dem Ziel Berlin und dem Zeitraum vom 04.-07.07.2017.
Wahlunterricht im Schuljahr 2016/2017
Der Wahlunterricht hat bereits in der zweiten Schulwoche begonnen, deswegen haben Sie unser Schreiben zum
Wahlunterricht schon in den ersten Schultagen erhalten.
Einsatz der flexiblen Intensivierungsstunden
Die Schulordnung (GSO, Anlage 2) sieht vor, dass alle Schüler von der fünften bis einschließlich der 10. Klasse in
diesen sechs Schuljahren insgesamt fünf Stunden aus dem Angebot der Intensivierungsstunden oder des Wahlunterrichts belegen. Dazu zählen auch die folgenden „flexiblen“ Intensivierungsstunden, die in Absprache mit
dem Elternbeirat für folgende Jahrgänge bzw. Fächer als verpflichtend festgelegt wurden:
7
Zweite Fremdsprache (L oder F)
8
Mathematik
10
Mathematik und Deutsch (Vorbereitung für die Oberstufe in den beiden verbindlichen Abiturfächern)
Die Intensivierungsstunden dienen nicht zur Vermittlung neuer Lerninhalte, sondern zur Vertiefung und Wiederholung. Der Umfang der Hausaufgaben soll angesichts der Möglichkeit, Übungsphasen in diese Stunden zu
verlegen, angemessen reduziert werden.
Über diese Intensivierungsstunden hinaus werden Schülern folgende Blockkurse mit einem Umfang von wöchentlich 2 Zeitstunden und einer Dauer von 6 Wochen angeboten: Eine Ausnahme von diesem Blockangebot ist
der Lektürekurs Latein, der für das erste Halbjahr zweistündig in den Stundenplan der Klassen 9a und 9b eingepflegt wurde.
9. Klasse
10. Klasse
zwischen September und Herbstferien
zwischen Faschings- und Osterferien
Mathe: „Funktionenlehre“
Mathe: „Crashkurs zur Vorbereitung auf die Oberstufe“
Latein: „Crashkurs zur Vorbereitung auf die Oberstufe“
Zwischenzeugnisse
In Absprache mit dem Elternbeirat wird die Schule im kommenden Jahr in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 statt
des Zwischenzeugnisses zweimal „schriftliche Informationen über das Notenbild“ gemäß GSO §40 (3) herausgeben.
Als Termine dafür sind vorgesehen Freitag, 02. Dezember 2016, und Freitag, 28. April 2017.
Leistungsnachweise:
Große Leistungsnachweise – Schulaufgaben
Schulaufgaben sind große Leistungsnachweise. Die Festlegungen für Schulaufgaben können Sie der folgenden
Übersicht entnehmen.
Schulaufgabenzahlen und Ersatz von Schulaufgaben - Schuljahr 2016-2017
a)
4
Französisch
(2.)
Französisch
(3.)
Mathematik
Physik
Chemie NTG
Chemie SG
Fußnoten:
b)
1
(zweite)
4
4
4
3
4
a)
1(letzte)
f)
4
4
3
4
4
b)
1 (zweite)
1
(letzte)
3
2
2
3
3
3
3
3
3
1
(zweite)
4
4
4
1
(3. oder
4.)
4
2
2
3
2
2
3
2
2
c)
d)
c)
davon mündlich
davon mündlich
3
3
3
Q11 -Q12
Ersatz durch kleine
Leistungsnachweise
Zahl
Ersatz durch kleine
Leistungsnachweise
10
4
3
3
c)
a)
b)
c)
d)
e)
f)
davon mündlich
Zahl
davon mündlich
9 - M-PLUS
Ersatz durch kleine
Leistungsnachweise
Zahl
Ersatz durch kleine
Leistungsnachweise
9
4
4
4
davon mündlich
Zahl
8
Ersatz durch kleine
Leistungsnachweise
Zahl
davon mündlich
Zahl
4
4
4
7
1 pro Ausbildungsabschnitt (§ 22 (3))
4
6
Ersatz durch kleine
Leistungsnachweise
Zahl
Deutsch
Latein (2.)
Englisch (1.)
davon mündlich
5
davon mündlich
16.09.2016
Jahrgang
1 in 11/2
1 in 12/1
1 in 12/1
Deutsch: Eine Schulaufgabe ersetzt durch zwei schulinterne Leistungstests
Deutsch: Eine Schulaufgabe ersetzt durch den bayerischen Deutschtest und einen internen Test
Zwei Kurzarbeiten pro Schuljahr
Englisch: Eine Schulaufgabe ersetzt durch den bayerischen Englischtest und einen weiteren internen Test
Ferner: Eine mündliche Prüfung pro Halbjahr im Kurs Englische Konversation gem. § 22(3) GSO
Ausnahme Jhg 7 in 2016/17 keine mdl. Schulaufgabe, weil diese schon in 6 gehalten wurde
Kleine Leistungsnachweise:
Zu den kleinen Leistungsnachweisen zählen in erster Linie Stegreifaufgaben, Kurzarbeiten sowie mündliche und
praktische Leistungsnachweise.
Stegreifaufgaben können über den Stoff der letzten beiden Unterrichtsstunden geschrieben werden. Schüler, die
in der Stunde vor der Prüfung nicht anwesend waren, müssen nicht mit schreiben. Gegebenenfalls in der vorletzten Stunde Versäumtes ist nachzuarbeiten und kann geprüft werden.
Kurzarbeiten beziehen sich auf höchstens 10 unmittelbar vorausgegangene Unterrichtsstunden.
In den Kursen der Oberstufe können Stegreifaufgaben geschrieben werden. In den Seminaren werden keine
Kurzarbeiten geschrieben. Im Fach Mathematik werden in den Jahrgangsstufen 7 und 9 am Schuljahresende
Jahrgangsstufentests in Form eines kleinen Leistungsnachweises (letzte schriftliche Leistungserhebung) zur
Überprüfung der Schwerpunkte des Jahresstoffs gehalten.
Anzahl kleiner Leistungsnachweise:
In Vorrückungsfächern mit Schulaufgaben werden mindestens 2 kleine Leistungsnachweise pro Halbjahr abgehalten, mindestens einer davon mündlich.
In Vorrückungsfächern ohne Schulaufgaben werden pro Halbjahr mindestens je ein mündlicher und ein schriftlicher kleiner Leistungsnachweis erstellt (Ausnahme: Ethik in jahrgangsübergreifenden Kursen).
In Kunst und Musik können ersatzweise praktische Leistungen gefordert werden, im Fach Musik nur als Ersatz
für mündliche Leistungsnachweise.
Nur in der Oberstufe können angekündigte, schriftliche kleine Leistungsnachweise gefordert werden.
Nachschrift von angekündigten Leistungsnachweisen
Schulaufgaben und angekündigte, schriftliche kleine Leistungsnachweise werden nachgeschrieben.
Prüfungsfreie Zeiten
Die Tage der letzten Woche vor den Weihnachtsferien sollen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 von Schulaufgaben
freigehalten werden. An Tagen mit Schulaufgaben werden keine Stegreifaufgaben geschrieben, an Tagen mit
mündlichen Schulaufgaben sollen sie vermieden werden.
Hausaufgabenkonzept
Mündliche und schriftliche Hausaufgaben
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich auf die einzelnen Unterrichtsstunden vorzubereiten. Dazu
sind die Lerninhalte der vorangegangenen zwei Stunden zu wiederholen, die neben dem Grundwissen Gegenstand von unangekündigten Leistungserhebungen sein können.
Neben mündlichen Hausaufgaben werden auch schriftliche Hausaufgaben gestellt. Sie sollten sich in Unter- und
Mittelstufe auf die Kernfächer beschränken. Im Fach Natur und Technik der 7. Jahrgangsstufe, welches grundlegende Voraussetzungen für das Kernfach Physik legt, sind schriftliche Hausaufgaben zur Sicherung der Lerninhalte ebenfalls erforderlich.
Die gelegentliche Anfertigung von nicht zu umfangreichen Skizzen, Tabellen, Entwürfen oder die Vollendung
von im Unterricht begonnenen praktischen Arbeiten (z.B. im Fach Kunsterziehung) kann auch in anderen
Fächern verlangt werden.
In der Oberstufe dürfen schriftliche Hausaufgaben in allen Fächern gegeben werden.
Umfang der Hausaufgaben
Richtwert für den Umfang der Hausaufgabe in der Unterstufe kann für einen durchschnittlichen Schüler die Zeit
von etwa 2 Stunden sein, an Tagen mit Nachmittagsunterricht entsprechend weniger.
An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht sollen Schülern bis zur 10. Klasse möglichst keine schriftlichen Hausaufgaben für den nächsten Tag aufgegeben werden. Ausgenommen sind Tage mit Sportunterricht,
wenn die Sportgruppen der Klasse an verschiedenen Tagen unterrichtet werden. Die Interessen der auswärtigen
Schüler und der jüngeren Schüler müssen angemessen berücksichtigt werden.
Die Klassenleiter legen zu Beginn des Schuljahres in Absprache mit den Fachlehrern und den Schülern die Regeln
für ihre Klasse fest. Im Laufe des Jahres bleiben die Klassenleiter zu diesem Thema in Kontakt mit der Klasse,
registrieren die Belastung der Schüler durch Hausaufgaben, informieren soweit nötig die Fachlehrer und vermitteln gegebenenfalls.
Teilnahme am Unterricht
Verhinderung
Die Schulordnung sieht folgende Regelungen vor:
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen.
Wir bitten Sie als Erziehungsberechtigte in einem solchen Fall im Sekretariat (Tel. 09841-4014090) zwischen 7.00
Uhr und 7.25 Uhr anzurufen und die Erkrankung Ihres Kindes zu melden. Wenn Ihr Kind nicht zum Unterricht
erscheint und nicht entschuldigt ist, sind wir zum Schutz Ihres Kindes verpflichtet, Sie als Erziehungsberechtigte
sofort nach Unterrichtsbeginn davon in Kenntnis zu setzen. Bitte hinterlassen Sie im Sekretariat eine Telefonnummer, unter der Sie in solchen (Not-)Fällen erreichbar sind.
Bei länger andauernder Erkrankung bitten wir darum, uns erneut zu informieren.
Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen; wird das Zeugnis nicht vorgelegt, so
gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Ein ärztliches oder schulärztliches Zeugnis kann in der Regel nur dann
als genügender Nachweis für die geltend gemachte Erkrankung anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen
beruht, die der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat.
Befreiung
Sollte aus gesundheitlichen Gründen eine Befreiung während des Unterrichts erforderlich werden, so kommt die
Schülerin oder der Schüler in das Sekretariat. Wenn es möglich ist, wird sie oder er durch das Direktorat befreit
und nach Absprache nötigenfalls von den Eltern abgeholt.
Beurlaubung
Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in
einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden.
Die Anträge müssen von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülern bei der Schule rechtzeitig
schriftlich eingereicht werden. Dies betrifft vorhersehbare Abwesenheit vom Unterricht bzw. von einer schulischen Veranstaltung, z.B. Arzttermine. Wir bitten darum, bei der Festlegung von Terminen für Arztbesuche, Führerscheinprüfungen, Vorstellungsgespräche etc. Tage ohne Schulaufgaben zu wählen und darauf zu achten, dass
möglichst wenig Unterricht ausfällt. Für den Fall einer Beurlaubung zum Arztbesuch (z.B. Termin Kieferorthopäde) bitten wir um die nachträgliche Vorlage einer Besuchsbescheinigung vom jeweiligen Arzt.
Für die letzten Schultage vor Ferien und die ersten Schultage nach Ferien kann in der Regel keine Beurlaubung
ausgesprochen werden. Wir bitten Sie deswegen besonders darum, bei der Urlaubsplanung sorgfältig auf die
Ferientermine zu achten und den Reiseveranstaltern gegenüber Terminverschiebungen auszuschließen.
Bei Konfirmation und Kommunion kann der Montag nach der Feier freigegeben werden, wenn an diesem Tag
noch eine Veranstaltung der Pfarrgemeinde wie z.B. ein gemeinsames Frühstück oder ein Ausflug durchgeführt
wird.
Erkrankungen
Sollte Ihr Kind regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, auf bestimmte Reize allergische Reaktionen zeigen oder in seiner Gesundheit und Leistungsfähigkeit so eingeschränkt sein, dass bei Fahrten und Wandertagen
darauf besonders Rücksicht genommen werden muss, so bitten wir Sie, den Klassenleiter darüber zu informieren.
Organisatorische Hinweise
Flexibilisierungsjahr
Über die Möglichkeit, ein „Flexibilisierungsjahr“ in Anspruch zu nehmen, um ohne Anrechnung auf die
Höchstausbildungsdauer in einem zusätzlichen Schuljahr Lernrückstände aufholen zu können, haben wir Sie in
einem eigenen Elternbrief informiert. Es gibt dazu zwei Varianten:
Ihr Kind kann bis zum Halbjahr in die Jahrgangsstufe 8, 9 oder 10 freiwillig zurücktreten und dabei die Stundentafel um bis zu 6 Stunden verkürzen oder es kann im Voraus mit Ihnen entscheiden, dass die aktuelle Jahrgangsstufe 8 oder 9 zweimal mit verkürzter Stundentafel besucht wird.
Wenn Sie und Ihr Kind daran interessiert sind, bitten wir Sie, sich von unserer Beratungslehrerin, Frau Karnbaum,
oder der Schulleitung informieren zu lassen. Diese Entscheidung kann bis spätestens zwei Wochen nach Ende
des ersten Halbjahres getroffen werden.
Eine Abmeldung vom Religionsunterricht
ist nur bis zum letzten Tag des vorausgehenden Schuljahres möglich.
Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsverhältnissen
Entscheidungen über den Unterrichtsausfall für den Regierungsbezirk oder im Landkreis werden Ihnen über die
Sender Bayern 1, Bayern 3 und Antenne Bayern im Rahmen von Verkehrsdurchsagen bzw. auf deren Internetseiten ab ca. 5:00 Uhr mitgeteilt. Schüler, die im Schulgebäude eintreffen, werden allerdings auf jeden Fall beaufsichtigt.
Verlassen des Schulgeländes
Unsere Schüler dürfen in der Mittagspause das Schulgelände verlassen. Die Aufsichtspflicht der Schule erlischt,
sobald das Schulgelände verlassen wird.
Fundsachen
Kleidungsstücke, Taschen und andere Gegenstände, die im Schulhaus gefunden wurden, werden in der Garderobe im Speisesaal gesammelt und können dort abgeholt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht abgeholte Gegenstände nach Ablauf der ersten Woche der Sommerferien entfernt werden müssen. (Sie werden dann zu
wohltätigen Zwecken weitergegeben.)
Elterninformationssystem ESIS
Mit dem Computersystem ESIS können Informationsschreiben der Schule direkt an Ihre E-Mail-Adresse gesendet
werden:
•
Die Information erreicht Sie schneller und zuverlässiger, z.B. auch dann, wenn Ihr Kind krank ist und das
Rundschreiben ausgegeben wird.
•
Es wird weniger Papier verbraucht, was aus Gründen des Umweltschutzes sinnvoll ist.
Zur Teilnahme an diesem System besuchen Sie bitte unsere Homepage unter http://gwsg.net/Esis wo Sie weitere Informationen zu ESIS finden. Wir bitten Sie, sich nach Möglichkeit für diesen Informationsweg zu entscheiden.
Vereinigung der Freunde des Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasiums
Der Förderverein unterstützt das Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasium bei vielen Unternehmungen wie dem Schüleraustausch, bei Schulfahrten, Schulwettbewerben, Aktionen der SMV und des Elternbeirates. In individuellen
Härtefällen kann er die Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen der Schule finanziell bezuschussen.
Er springt auch dort ein, wo die Mittel des Sachaufwandsträgers nicht ausreichen oder keine Mittel vorgesehen
sind.
Für 12 Euro Jahresbeitrag können Sie Mitglied werden. Einen Aufnahmeantrag erhalten Sie im Sekretariat oder
auf der Schul-Homepage gwsg.net im Internet.
Auch Spenden auf das Konto des Fördervereins (IBAN DE52 7625 1020 0430 4128 17) unterstützen die Arbeit des
Vereins. Ihre Spende können Sie steuerlich absetzen. Bis 100 Euro gilt der Einzahlungsbeleg, für eine Spende über
100 Euro erhalten Sie eine Spendenquittung.
Über jede Form von Engagement und Unterstützung freuen wir uns, da das schulische Arbeiten mit Ihren Kindern davon profitiert.
Vollzug des Jugendarbeitsschutzgesetzes
Gemäß der kultusministeriellen Bekanntmachung vom 20. August 2015 (Az.: VI.7-BS9361-7a.99 803 in KWMBl.
Nr. 12/2015) weisen wir Sie im Rahmen des Vollzugs des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf das Verbot von Kinderarbeit und auf Gefahren, die mit Ferienarbeit verbunden sein können, hin.
Das Gesetz unterscheidet zwischen Kindern und Jugendlichen. Kind ist, wer das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Jugendlicher ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
Die Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot sind in § 5
JArbSchG geregelt.
Jugendliche dürfen während der Schulferien für maximal 4 Wochen im Kalenderjahr höchstens 8 Stunden täglich
und 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Die Tätigkeiten sollen ohne Gefährdung der Gesundheit und
der Sicherheit ausgeführt werden können.
Genauere Ausführungen zum Jugendarbeitsschutzgesetz können Sie der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration „Sicher starten im Praktikum, im Job oder in der Ausbildung – Informationen zum Jugendarbeitsschutz“ entnehmen, die die Schülerinnen und Schüler der 9. oder 10.
Jahrgangsstufe erhalten werden.
Selbstverständlich gilt das Kinder- und Jugendarbeitsschutzgesetz nicht für gelegentliche, geringfügige Hilfeleistungen Ihrer Kinder aus Gefälligkeit, auf Grund familienrechtlicher Vorschriften, in Einrichtungen der Jugendhilfe, in Einrichtungen zur Eingliederung Behinderter, für die Beschäftigung durch Sie als Eltern bzw. Personensorgeberechtigte im Familienhaushalt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Internet-Adressen:
www.gewerbeaufsicht.bayern.de
www.arbeitsschutz.bayern.de
www.jugendarbeitsschutz.bayern.de