georg wilhelm steller gymnasium
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georg wilhelm steller gymnasium
Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium Telefon 09841 401409 - 0 Telefax 09841 401409 - 302 Internet: http://gwsg.net E-Mail: [email protected] Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasium Friedensweg 24 91438 Bad Windsheim GEORG WILHELM STELLER GYMNASIUM 20. September 2016 Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, ich möchte Sie und Euch im neuen Schuljahr 2016/17 ganz herzlich begrüßen und wie in jedem Jahr die wichtigsten Informationen zum Schuljahresbeginn geben. Veränderungen im Lehrerkollegium Unsere Referendare aus dem vergangenen Schuljahr konnten den Dienst nicht am GWSG fortsetzen. Wir sind aber umfangreich mit neuem Personal versehen worden (im Bild von links nach rechts): Herr Uwe Nickel (M/Ph) ist seit 01.09.2016 unser neuer Schulleiter, Frau AnnKatrin Wagner (C/E), Herr André Lutz (M/Sm), Frau Nadine Heubeck (D/E) und Herr Patrick Kasseckert (M/Ph) wurden uns für ein halbes bzw. ein ganzes Schuljahr zugewiesen und Frau Christine Stanzel (D )von der Pastoriusschule ist als Grundschullotsin zu uns teilabgeordnet. Herr Nickel stellt sich als neuer Schulleiter vor Seit dem 1. September bin ich der neue Schulleiter und möchte mich auf diesem Weg bei Ihnen und Euch kurz vorstellen. Nach meiner Schulzeit in der Pfalz zog es mich in mehreren Etappen Richtung Franken. Dem Studienabschluss in Heidelberg folgte das Referendariat in Heilbronn. Mein erster Einsatzort als „echter“ Lehrer war das Ernst-Sigle-Gymnasium in Kornwestheim bei Stuttgart, bevor mich familiäre Gründe nach Mittelfranken führten. 12 Jahre lang unterrichtete ich an der Staatlichen Fach- und Berufsoberschule in Ansbach die Fächer Mathematik, Physik und Technologie und nun bin ich an unserem Steller-Gymnasium. Ich freue mich, dass ich so herzlich durch die Sekretärinnen und unseren Hausmeister sowie die Kolleginnen und Kollegen aufgenommen wurde. Besonders bedanken möchte ich mich bei meinem Stellvertreter, Herrn Börner, und dem Mitarbeiter der Schulleitung, Herrn Dr. Kuntke, die das neue Schuljahr vorbildlich vorbereitet haben. Insgesamt herrscht an unserem Gymnasium eine herzliche und familiäre Atmosphäre, die durch Freundlichkeit und Höflichkeit, gerade auch durch Euch Schülerinnen und Schülern geprägt ist. Auch unser frisch saniertes Schulgebäude und die ansprechenden Unterrichtsräume im Neubau tragen dazu bei, dass man sich am Steller-Gymnasium wohlfühlen kann. Bei meinem Vorgänger Herrn Dr. Ingrisch möchte ich mich für dieses in vielerlei Hinsicht wohlbestellte Haus bedanken. Die nächsten Wochen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen. Der bevorstehende Elterninformationsabend für 5.-Klass-Eltern und die Versammlung zur Elternbeiratswahl am 27. September bieten auch Ihnen als Eltern die Möglichkeit, den „Neuen“ kennenzulernen. Der Elternbeirat ist ein wichtiges Gremium, um das Schulleben mitzugestalten. Bitte unterstützen Sie dies durch Ihre Kandidatur zum Elternbeirat und kommen Sie zahlreich zur Wahlversammlung. Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern ein erfolgreiches Schuljahr. Unterrichtssituation Unsere Schule hat zum Schuljahresbeginn 2016/2017 in den Jahrgängen 5 bis 10 fünfzehn Klassen und in Q11 und Q12 Oberstufenkurse. Insgesamt 59 Lehrkräfte unterrichten die 510 Schüler und Schülerinnen. Der Schulversuch „Mittelstufe plus“ zieht in der 8. Jahrgangsstufe den zweiten Jahrgang nach – während in der 9. Jahrgangsstufe weiterhin zwei von vier Parallelklassen am Versuch teilnehmen, ist es in der 8. Jahrgangsstufe nur eine von zwei Klassen. Da die Klassen 8a (Regelzug) und 8b (Mittelstufe plus) mit jeweils 31 Schülern sehr groß sind, haben wir durch die Integrierte Lehrerreserve in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Teilung vornehmen können. Ein umfangreiches Angebot an Wahlunterricht und auch an Fördermöglichkeiten und Pluskursen ist Eltern und Schülern bereits am ersten Schultag unterbreitet worden. Ich wünsche Ihnen und Euch allen ein erfolgreiches und harmonisch verlaufendes Schuljahr. Mit freundlichen Grüßen Uwe Nickel, StD Termine für das 1. Halbjahr 2016/17 Wandertag Kl. 5-11 28.09.2016 Unitage der Q12 in Erlangen 28.09. – 30.09.2016 Elterninformationsabend für 5. Klassen 27.09.2016 18.30 Uhr Elternbeiratswahl 27.09.2016 20.00 Uhr Jahrgangsstufentest Englisch 10. Kl. 27.09.2016 Jahrgangsstufentest Mathe 8. Kl. 27.09.2016 Jahrgangsstufentest Deutsch 6. Kl. 27.09.2016 Jahrgangsstufentest Englisch 6. Kl. 29.09.2016 Jahrgangsstufentest Mathe 10. Kl. 29.09.2016 Jahrgangsstufentest Deutsch 8. Kl. 29.09.2016 Infoabend „Lern- und Arbeitsverhalten“ f. 5. Kl. Anfang Dezember Schullandheimaufenthalt Hartenstein Klasse 6a 17.10.-21.10.2016 Schullandheimaufenthalt Hindelang Klasse 6b 24.10.-28.10.2016 Klassenelternversammlung für Kl. 6-7 07.12.2016 17.30 Uhr 1. Elternsprechabend für Kl. 5-7 07.12.2016 18.00 Uhr Klassenelternversammlung für Kl. 8-9 12.12.2016 17.30 Uhr 1. Elternsprechabend für Kl. 8-12 12.12.2016 18.00 Uhr Oberstufeninformation für Eltern der 10. Klassen 01.12.2016 19.00 Uhr Notenstandsberichte Kl. 5-10 02.12.2016 Wintersportwoche der 7. Klassen in Hinterglemm 11.02.-17.02.2017 Ferientermine Herbstferien Weihnachtsferien Faschingsferien Osterferien Pfingstferien Sommerferien 31.10. – 04.11.2016 24.12. – 06.01.2017 27.02. – 03.03.2017 10.04. – 22.04.2017 05.06. – 16.06.2017 29.07. – 11.09.2017 Außerdem unterrichtsfrei: Buß- und Bettag am 16.11.2016 Wichtige Informationen zum Schuljahr 2016/2017 Mittagessen Nachdem unsere Mittagessensversorgung im vergangenen Schuljahr aufgrund nicht ausreichender Nachfrage zusammengebrochen war, versuchen wir derzeit, einen Neuanfang zu organisieren: Für die 5. und 6. Klassen soll am Montag- bzw. Mittwochmittag ein Essen angeboten werden, wenn eine dauerhafte Buchung möglich ist. Dann kann das Mittagessen gemeinsam mit „Essenspaten“ zu einem neuen Erlebnis in unserer Aula werden. Ferner steht ein Automat in der Pausenhalle, an dem Ihr Kind Milch, Joghurt und andere Milchprodukte eines regionalen Produzenten kaufen kann. Unsere Schüler können den Wasserspender in der Pausenhalle nutzen, aus dem gefiltertes und gekühltes Wasser entnommen werden kann. Fahrten und Austausch mit Partnerschulen • • • • • Die Schüler unserer sechsten Klassen werden wie in jedem Jahr eine Woche im Schullandheim verbringen (6a vom 17.-21.10.2016 in Hartenstein, 6b vom 24.-28.10.2016 in Hindelang). Die Wintersportwoche der 7. Jahrgangsstufe wird in der Zeit vom 11. Februar zum 17. Februar 2017 wie gewohnt in Hinterglemm stattfinden. Leider muss der Austausch mit der französischen Partnerschule in St.Yrieix auch in diesem Jahr ausfallen; wir hoffen sehr, ihn im kommenden Jahr wieder aufnehmen zu können. Der Austausch mit Danzig geht heuer in das fünfte Schuljahr. Die Termine der gegenseitigen Besuche müssen erst noch festgelegt werden. Wie im Vorjahr werden die 10. Klassen am Schuljahresende Gelegenheit zu einer mehrtägigen Klassenfahrt haben – wir planen derzeit mit dem Ziel Berlin und dem Zeitraum vom 04.-07.07.2017. Wahlunterricht im Schuljahr 2016/2017 Der Wahlunterricht hat bereits in der zweiten Schulwoche begonnen, deswegen haben Sie unser Schreiben zum Wahlunterricht schon in den ersten Schultagen erhalten. Einsatz der flexiblen Intensivierungsstunden Die Schulordnung (GSO, Anlage 2) sieht vor, dass alle Schüler von der fünften bis einschließlich der 10. Klasse in diesen sechs Schuljahren insgesamt fünf Stunden aus dem Angebot der Intensivierungsstunden oder des Wahlunterrichts belegen. Dazu zählen auch die folgenden „flexiblen“ Intensivierungsstunden, die in Absprache mit dem Elternbeirat für folgende Jahrgänge bzw. Fächer als verpflichtend festgelegt wurden: 7 Zweite Fremdsprache (L oder F) 8 Mathematik 10 Mathematik und Deutsch (Vorbereitung für die Oberstufe in den beiden verbindlichen Abiturfächern) Die Intensivierungsstunden dienen nicht zur Vermittlung neuer Lerninhalte, sondern zur Vertiefung und Wiederholung. Der Umfang der Hausaufgaben soll angesichts der Möglichkeit, Übungsphasen in diese Stunden zu verlegen, angemessen reduziert werden. Über diese Intensivierungsstunden hinaus werden Schülern folgende Blockkurse mit einem Umfang von wöchentlich 2 Zeitstunden und einer Dauer von 6 Wochen angeboten: Eine Ausnahme von diesem Blockangebot ist der Lektürekurs Latein, der für das erste Halbjahr zweistündig in den Stundenplan der Klassen 9a und 9b eingepflegt wurde. 9. Klasse 10. Klasse zwischen September und Herbstferien zwischen Faschings- und Osterferien Mathe: „Funktionenlehre“ Mathe: „Crashkurs zur Vorbereitung auf die Oberstufe“ Latein: „Crashkurs zur Vorbereitung auf die Oberstufe“ Zwischenzeugnisse In Absprache mit dem Elternbeirat wird die Schule im kommenden Jahr in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 statt des Zwischenzeugnisses zweimal „schriftliche Informationen über das Notenbild“ gemäß GSO §40 (3) herausgeben. Als Termine dafür sind vorgesehen Freitag, 02. Dezember 2016, und Freitag, 28. April 2017. Leistungsnachweise: Große Leistungsnachweise – Schulaufgaben Schulaufgaben sind große Leistungsnachweise. Die Festlegungen für Schulaufgaben können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Schulaufgabenzahlen und Ersatz von Schulaufgaben - Schuljahr 2016-2017 a) 4 Französisch (2.) Französisch (3.) Mathematik Physik Chemie NTG Chemie SG Fußnoten: b) 1 (zweite) 4 4 4 3 4 a) 1(letzte) f) 4 4 3 4 4 b) 1 (zweite) 1 (letzte) 3 2 2 3 3 3 3 3 3 1 (zweite) 4 4 4 1 (3. oder 4.) 4 2 2 3 2 2 3 2 2 c) d) c) davon mündlich davon mündlich 3 3 3 Q11 -Q12 Ersatz durch kleine Leistungsnachweise Zahl Ersatz durch kleine Leistungsnachweise 10 4 3 3 c) a) b) c) d) e) f) davon mündlich Zahl davon mündlich 9 - M-PLUS Ersatz durch kleine Leistungsnachweise Zahl Ersatz durch kleine Leistungsnachweise 9 4 4 4 davon mündlich Zahl 8 Ersatz durch kleine Leistungsnachweise Zahl davon mündlich Zahl 4 4 4 7 1 pro Ausbildungsabschnitt (§ 22 (3)) 4 6 Ersatz durch kleine Leistungsnachweise Zahl Deutsch Latein (2.) Englisch (1.) davon mündlich 5 davon mündlich 16.09.2016 Jahrgang 1 in 11/2 1 in 12/1 1 in 12/1 Deutsch: Eine Schulaufgabe ersetzt durch zwei schulinterne Leistungstests Deutsch: Eine Schulaufgabe ersetzt durch den bayerischen Deutschtest und einen internen Test Zwei Kurzarbeiten pro Schuljahr Englisch: Eine Schulaufgabe ersetzt durch den bayerischen Englischtest und einen weiteren internen Test Ferner: Eine mündliche Prüfung pro Halbjahr im Kurs Englische Konversation gem. § 22(3) GSO Ausnahme Jhg 7 in 2016/17 keine mdl. Schulaufgabe, weil diese schon in 6 gehalten wurde Kleine Leistungsnachweise: Zu den kleinen Leistungsnachweisen zählen in erster Linie Stegreifaufgaben, Kurzarbeiten sowie mündliche und praktische Leistungsnachweise. Stegreifaufgaben können über den Stoff der letzten beiden Unterrichtsstunden geschrieben werden. Schüler, die in der Stunde vor der Prüfung nicht anwesend waren, müssen nicht mit schreiben. Gegebenenfalls in der vorletzten Stunde Versäumtes ist nachzuarbeiten und kann geprüft werden. Kurzarbeiten beziehen sich auf höchstens 10 unmittelbar vorausgegangene Unterrichtsstunden. In den Kursen der Oberstufe können Stegreifaufgaben geschrieben werden. In den Seminaren werden keine Kurzarbeiten geschrieben. Im Fach Mathematik werden in den Jahrgangsstufen 7 und 9 am Schuljahresende Jahrgangsstufentests in Form eines kleinen Leistungsnachweises (letzte schriftliche Leistungserhebung) zur Überprüfung der Schwerpunkte des Jahresstoffs gehalten. Anzahl kleiner Leistungsnachweise: In Vorrückungsfächern mit Schulaufgaben werden mindestens 2 kleine Leistungsnachweise pro Halbjahr abgehalten, mindestens einer davon mündlich. In Vorrückungsfächern ohne Schulaufgaben werden pro Halbjahr mindestens je ein mündlicher und ein schriftlicher kleiner Leistungsnachweis erstellt (Ausnahme: Ethik in jahrgangsübergreifenden Kursen). In Kunst und Musik können ersatzweise praktische Leistungen gefordert werden, im Fach Musik nur als Ersatz für mündliche Leistungsnachweise. Nur in der Oberstufe können angekündigte, schriftliche kleine Leistungsnachweise gefordert werden. Nachschrift von angekündigten Leistungsnachweisen Schulaufgaben und angekündigte, schriftliche kleine Leistungsnachweise werden nachgeschrieben. Prüfungsfreie Zeiten Die Tage der letzten Woche vor den Weihnachtsferien sollen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 von Schulaufgaben freigehalten werden. An Tagen mit Schulaufgaben werden keine Stegreifaufgaben geschrieben, an Tagen mit mündlichen Schulaufgaben sollen sie vermieden werden. Hausaufgabenkonzept Mündliche und schriftliche Hausaufgaben Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich auf die einzelnen Unterrichtsstunden vorzubereiten. Dazu sind die Lerninhalte der vorangegangenen zwei Stunden zu wiederholen, die neben dem Grundwissen Gegenstand von unangekündigten Leistungserhebungen sein können. Neben mündlichen Hausaufgaben werden auch schriftliche Hausaufgaben gestellt. Sie sollten sich in Unter- und Mittelstufe auf die Kernfächer beschränken. Im Fach Natur und Technik der 7. Jahrgangsstufe, welches grundlegende Voraussetzungen für das Kernfach Physik legt, sind schriftliche Hausaufgaben zur Sicherung der Lerninhalte ebenfalls erforderlich. Die gelegentliche Anfertigung von nicht zu umfangreichen Skizzen, Tabellen, Entwürfen oder die Vollendung von im Unterricht begonnenen praktischen Arbeiten (z.B. im Fach Kunsterziehung) kann auch in anderen Fächern verlangt werden. In der Oberstufe dürfen schriftliche Hausaufgaben in allen Fächern gegeben werden. Umfang der Hausaufgaben Richtwert für den Umfang der Hausaufgabe in der Unterstufe kann für einen durchschnittlichen Schüler die Zeit von etwa 2 Stunden sein, an Tagen mit Nachmittagsunterricht entsprechend weniger. An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht sollen Schülern bis zur 10. Klasse möglichst keine schriftlichen Hausaufgaben für den nächsten Tag aufgegeben werden. Ausgenommen sind Tage mit Sportunterricht, wenn die Sportgruppen der Klasse an verschiedenen Tagen unterrichtet werden. Die Interessen der auswärtigen Schüler und der jüngeren Schüler müssen angemessen berücksichtigt werden. Die Klassenleiter legen zu Beginn des Schuljahres in Absprache mit den Fachlehrern und den Schülern die Regeln für ihre Klasse fest. Im Laufe des Jahres bleiben die Klassenleiter zu diesem Thema in Kontakt mit der Klasse, registrieren die Belastung der Schüler durch Hausaufgaben, informieren soweit nötig die Fachlehrer und vermitteln gegebenenfalls. Teilnahme am Unterricht Verhinderung Die Schulordnung sieht folgende Regelungen vor: Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Wir bitten Sie als Erziehungsberechtigte in einem solchen Fall im Sekretariat (Tel. 09841-4014090) zwischen 7.00 Uhr und 7.25 Uhr anzurufen und die Erkrankung Ihres Kindes zu melden. Wenn Ihr Kind nicht zum Unterricht erscheint und nicht entschuldigt ist, sind wir zum Schutz Ihres Kindes verpflichtet, Sie als Erziehungsberechtigte sofort nach Unterrichtsbeginn davon in Kenntnis zu setzen. Bitte hinterlassen Sie im Sekretariat eine Telefonnummer, unter der Sie in solchen (Not-)Fällen erreichbar sind. Bei länger andauernder Erkrankung bitten wir darum, uns erneut zu informieren. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen; wird das Zeugnis nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Ein ärztliches oder schulärztliches Zeugnis kann in der Regel nur dann als genügender Nachweis für die geltend gemachte Erkrankung anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat. Befreiung Sollte aus gesundheitlichen Gründen eine Befreiung während des Unterrichts erforderlich werden, so kommt die Schülerin oder der Schüler in das Sekretariat. Wenn es möglich ist, wird sie oder er durch das Direktorat befreit und nach Absprache nötigenfalls von den Eltern abgeholt. Beurlaubung Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Anträge müssen von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülern bei der Schule rechtzeitig schriftlich eingereicht werden. Dies betrifft vorhersehbare Abwesenheit vom Unterricht bzw. von einer schulischen Veranstaltung, z.B. Arzttermine. Wir bitten darum, bei der Festlegung von Terminen für Arztbesuche, Führerscheinprüfungen, Vorstellungsgespräche etc. Tage ohne Schulaufgaben zu wählen und darauf zu achten, dass möglichst wenig Unterricht ausfällt. Für den Fall einer Beurlaubung zum Arztbesuch (z.B. Termin Kieferorthopäde) bitten wir um die nachträgliche Vorlage einer Besuchsbescheinigung vom jeweiligen Arzt. Für die letzten Schultage vor Ferien und die ersten Schultage nach Ferien kann in der Regel keine Beurlaubung ausgesprochen werden. Wir bitten Sie deswegen besonders darum, bei der Urlaubsplanung sorgfältig auf die Ferientermine zu achten und den Reiseveranstaltern gegenüber Terminverschiebungen auszuschließen. Bei Konfirmation und Kommunion kann der Montag nach der Feier freigegeben werden, wenn an diesem Tag noch eine Veranstaltung der Pfarrgemeinde wie z.B. ein gemeinsames Frühstück oder ein Ausflug durchgeführt wird. Erkrankungen Sollte Ihr Kind regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, auf bestimmte Reize allergische Reaktionen zeigen oder in seiner Gesundheit und Leistungsfähigkeit so eingeschränkt sein, dass bei Fahrten und Wandertagen darauf besonders Rücksicht genommen werden muss, so bitten wir Sie, den Klassenleiter darüber zu informieren. Organisatorische Hinweise Flexibilisierungsjahr Über die Möglichkeit, ein „Flexibilisierungsjahr“ in Anspruch zu nehmen, um ohne Anrechnung auf die Höchstausbildungsdauer in einem zusätzlichen Schuljahr Lernrückstände aufholen zu können, haben wir Sie in einem eigenen Elternbrief informiert. Es gibt dazu zwei Varianten: Ihr Kind kann bis zum Halbjahr in die Jahrgangsstufe 8, 9 oder 10 freiwillig zurücktreten und dabei die Stundentafel um bis zu 6 Stunden verkürzen oder es kann im Voraus mit Ihnen entscheiden, dass die aktuelle Jahrgangsstufe 8 oder 9 zweimal mit verkürzter Stundentafel besucht wird. Wenn Sie und Ihr Kind daran interessiert sind, bitten wir Sie, sich von unserer Beratungslehrerin, Frau Karnbaum, oder der Schulleitung informieren zu lassen. Diese Entscheidung kann bis spätestens zwei Wochen nach Ende des ersten Halbjahres getroffen werden. Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist nur bis zum letzten Tag des vorausgehenden Schuljahres möglich. Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsverhältnissen Entscheidungen über den Unterrichtsausfall für den Regierungsbezirk oder im Landkreis werden Ihnen über die Sender Bayern 1, Bayern 3 und Antenne Bayern im Rahmen von Verkehrsdurchsagen bzw. auf deren Internetseiten ab ca. 5:00 Uhr mitgeteilt. Schüler, die im Schulgebäude eintreffen, werden allerdings auf jeden Fall beaufsichtigt. Verlassen des Schulgeländes Unsere Schüler dürfen in der Mittagspause das Schulgelände verlassen. Die Aufsichtspflicht der Schule erlischt, sobald das Schulgelände verlassen wird. Fundsachen Kleidungsstücke, Taschen und andere Gegenstände, die im Schulhaus gefunden wurden, werden in der Garderobe im Speisesaal gesammelt und können dort abgeholt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht abgeholte Gegenstände nach Ablauf der ersten Woche der Sommerferien entfernt werden müssen. (Sie werden dann zu wohltätigen Zwecken weitergegeben.) Elterninformationssystem ESIS Mit dem Computersystem ESIS können Informationsschreiben der Schule direkt an Ihre E-Mail-Adresse gesendet werden: • Die Information erreicht Sie schneller und zuverlässiger, z.B. auch dann, wenn Ihr Kind krank ist und das Rundschreiben ausgegeben wird. • Es wird weniger Papier verbraucht, was aus Gründen des Umweltschutzes sinnvoll ist. Zur Teilnahme an diesem System besuchen Sie bitte unsere Homepage unter http://gwsg.net/Esis wo Sie weitere Informationen zu ESIS finden. Wir bitten Sie, sich nach Möglichkeit für diesen Informationsweg zu entscheiden. Vereinigung der Freunde des Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasiums Der Förderverein unterstützt das Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasium bei vielen Unternehmungen wie dem Schüleraustausch, bei Schulfahrten, Schulwettbewerben, Aktionen der SMV und des Elternbeirates. In individuellen Härtefällen kann er die Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen der Schule finanziell bezuschussen. Er springt auch dort ein, wo die Mittel des Sachaufwandsträgers nicht ausreichen oder keine Mittel vorgesehen sind. Für 12 Euro Jahresbeitrag können Sie Mitglied werden. Einen Aufnahmeantrag erhalten Sie im Sekretariat oder auf der Schul-Homepage gwsg.net im Internet. Auch Spenden auf das Konto des Fördervereins (IBAN DE52 7625 1020 0430 4128 17) unterstützen die Arbeit des Vereins. Ihre Spende können Sie steuerlich absetzen. Bis 100 Euro gilt der Einzahlungsbeleg, für eine Spende über 100 Euro erhalten Sie eine Spendenquittung. Über jede Form von Engagement und Unterstützung freuen wir uns, da das schulische Arbeiten mit Ihren Kindern davon profitiert. Vollzug des Jugendarbeitsschutzgesetzes Gemäß der kultusministeriellen Bekanntmachung vom 20. August 2015 (Az.: VI.7-BS9361-7a.99 803 in KWMBl. Nr. 12/2015) weisen wir Sie im Rahmen des Vollzugs des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf das Verbot von Kinderarbeit und auf Gefahren, die mit Ferienarbeit verbunden sein können, hin. Das Gesetz unterscheidet zwischen Kindern und Jugendlichen. Kind ist, wer das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Jugendlicher ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Die Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot sind in § 5 JArbSchG geregelt. Jugendliche dürfen während der Schulferien für maximal 4 Wochen im Kalenderjahr höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Die Tätigkeiten sollen ohne Gefährdung der Gesundheit und der Sicherheit ausgeführt werden können. Genauere Ausführungen zum Jugendarbeitsschutzgesetz können Sie der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration „Sicher starten im Praktikum, im Job oder in der Ausbildung – Informationen zum Jugendarbeitsschutz“ entnehmen, die die Schülerinnen und Schüler der 9. oder 10. Jahrgangsstufe erhalten werden. Selbstverständlich gilt das Kinder- und Jugendarbeitsschutzgesetz nicht für gelegentliche, geringfügige Hilfeleistungen Ihrer Kinder aus Gefälligkeit, auf Grund familienrechtlicher Vorschriften, in Einrichtungen der Jugendhilfe, in Einrichtungen zur Eingliederung Behinderter, für die Beschäftigung durch Sie als Eltern bzw. Personensorgeberechtigte im Familienhaushalt. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Internet-Adressen: www.gewerbeaufsicht.bayern.de www.arbeitsschutz.bayern.de www.jugendarbeitsschutz.bayern.de