Praxis - AutomatenMarkt

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Praxis
AutomatenMarkt
Die Sportwettbranche fordert
offenen Dialog mit der Politik
Sportwetten – Status quo: Es kommt Bewegung ins
Vergabeverfahren. Zwar sind noch immer keine Konzessionen erteilt, obwohl zwanzig potenzielle Anbieter
feststehen, aber mit der Gründung des Deutschen
Sportwettenverbandes (DSWV) wurde nun ein vielversprechender Grundstein zum Dialog mit Behörden und
Politikern gelegt. Doch zuerst erläutert Rechtsanwalt
Dr. Damir Böhm seine Klage vor dem VG Wiesbaden.
F
arce, Posse, Trauerspiel. ­Das
vom Hessischen Innenministerium geführte Vergabeverfahren von bundesweiten Sportwettenkonzessionen wurde bereits mit
all diesen Titeln und noch mehr
­bezeichnet.
Daher folgt nun keine Litanei, die in
dieselbe Kerbe schlägt, sondern ein
Blick auf den Status quo, so fehler-
Führt das „Leitverfahren“ gegen
das Land Hessen: Dr. Damir Böhm.
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haft und unfertig die aktuelle
Rechtslage auch sein mag.
Am 2. September 2014 veröffentlichte das Hessische Innenministerium
eine Liste mit zwanzig Unternehmen, die aus Ministeriumssicht für
eine Konzessionserteilung in Frage
kämen, die sogenannte „Zwanzigerliste“.
Wie beim Blick auf diese Liste auffallen wird, fehlen große Wettanbieter, die manche dort erwartet
hätten. Da wären, der Online-­­
Gigant bet365, Deutschlands Marktführer Tipico und bekannte Unternehmen, wie Interwetten, BetVictor
und HappyBet. Begründungen des
Ministeriums fehlen noch und werden vermutlich so schnell auch
nicht geliefert. „Die Bekanntgabe
der Namen der Antragsteller, die
eine Konzession erhalten, wird seitens des Hessischen Innenministeriums erst dann erfolgen, wenn die
Konzessionen erteilt wurden“, heißt
es aus der Presseabteilung des
­Ministeriums. Diese Aussage lässt
nicht darauf hoffen, dass in Kürze
das umstrittene Punkteverfahren
und das schwer nachvollziehbare
Vergabeverfahren in irgendeiner
Art aus Wiesbaden erläutert werden, wenn das Ministerium nicht
einmal die Namen der Anbieter
­bestätigen will.
Dabei springen dem interessierten
Beobachter gleich mehrere Fragen
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aus der Feder. Doch die lohnt es gar
nicht mehr auszubreiten, denn
­einen Tag vor Ablauf einer „Stillhaltephase“, stoppte das Verwaltungsgericht Wiesbaden im einstweiligen
Rechtsschutz das Vergabeverfahren, nach einer Klage des Bielefelder­
Rechtsanwalts Dr. Damir Böhm von
der Rechtsanwaltskanzlei Kartal.
Dr. Böhm vertritt einen Antragsteller im Bewerbungsverfahren und
einen Antragsteller im gerichtlichen
Klage- und Eilverfahren und führt
das „Leitverfahren“ gegen das
Land Hessen. Hier seine Ausführungen dazu:
Intransparentes
Auswahlverfahren
„Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat in einem
Eilantragsverfahren (Az. 5 L
1428/14.WI) eines Antragstellers
und Bewerbers um eine Konzession
zur Veranstaltung von Sportwetten
am 17. September 2014 dem Land
Hessen verboten, ab dem 18. September 2014 Konzessionen an die
ausgewählten Bewerber zu erteilen. Die 5. Kammer hat entschieden, dass der Eilantrag zulässig und
begründet sei. Das Gericht stellt
klar, dass es dem Antragsteller nicht
zumutbar sei, erst die Erteilung der
Konzessionen an die Konkurrenten
abzuwarten. Ferner sei sowohl dem
Gericht als auch dem Antragsteller
bislang verweigert worden Akteneinsicht in die Unterlagen der Konkurrenten zu nehmen. Somit sei es
nicht möglich die Rechtmäßigkeit
der Auswahlentscheidungen zu
überprüfen. Wörtlich heißt es:
‚Das durchgeführte Auswahlverfahren mit denjenigen Bewerbern,
die die Mindestvoraussetzungen
erfüllt haben, bleibt für das Gericht
bis zum heutigen Zeitpunkt intrans-
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Praxis
Ranking des Hessischen Innenministeriums
1. Cashpoint (Malta) Ltd.
2. Admiral Sportwetten GmbH
3. ODS ODDSET Deutschland Sportwetten GmbH
4. Oddsline Entertainment AG
5. Primebet International Ltd. (Betbull/Wettenleip)
6. ElectraWorks Ltd. (bwin)
7. Digibet Ltd.
8. Bet at home.com Internet Ltd.
9. Ladbrokes International PLC
10. Bet90 Ltd.
11. Deutsche Sportwetten GmbH (100%ige Tochter der Österreichischen Sportwetten GmbH, die Deutsche Telekom plant sich im Falle
einer Erteilung der Lizenz an dieser Gesellschaft zu beteiligen, noch
nicht aktiv)
12. Personal Exchange International Ltd. (mybet)
13. Polco Ltd. (Betfair)
14. Intermedia GmbH
15. Bernd Hobiger Wettbüro Goldesel
16. RULEO Alpenland GmbH
17. Racebets International Gaming Ltd.
18. Albers Wettbörsen Deutschland OHG mbH
19. IBA Entertainment Ltd. (Bet3000)
20. Star Sportwetten GmbH (Buchmacher aus Innsbruck)
parent. Eine Kontrolle der Auswahlentscheidungen ist derzeit nicht
gewährleistet, weil der Kammer –
außer den beiden Bänden Generalakten – keinerlei Unterlagen seitens des Antragsgegners vorgelegt
werden. (…)
Weder die Ablehnungsbescheide
noch der diesen beigefügten Bewerbungsbogen sind hinsichtlich
ihrer Begründung aus sich heraus
verständlich. Wenn einzelne Aufgaben als von der Antragstellerin „unterdurchschnittlich“ gelöst beurteilt
wurden, erschließt sich nicht, wo
und bei welchen anderen Bewerbern die Beurteilung den Durchschnitt angesetzt haben. (…)
Ein besonderes, vom Antragsgegner geltend gemachtes öffentliches
Interesse, das nunmehr die sofortige Vergabe der Konzessionen begründen könnte, ist nicht ersichtlich. Die bisherige Dauer des
Konzessionsverfahrens hat nicht
das Gericht, sondern der Antrags-
gegner zu verantworten. Ihm oblag
sowohl die Ausgestaltung als auch
die ordnungsgemäße Durchführung. Gerade die Zurücksetzung
des Verfahrens im November 2013
hat zu erheblichen Verzögerungen
geführt. Es muss nun auch ein
­besonderes öffentliches Interesse
daran bestehen, den unterlegenen
Bewerbern angemessenen Rechtsschutz in angemessener Zeit zu gewähren und die Auswahlentscheidung überprüfen zu können.‘
Der Antragsteller selbst ist bei der
Bekanntgabe des Ergebnisses des
Auswahlverfahrens nicht unter die
zwanzig höchst bewerteten Unternehmen gelangt. In dem Eilver­
fahren hat der Antragsteller bereits
mit Schreiben vom 11. September
2014 gegenüber dem Gericht ausgeführt, dass die von dem Land
­Hessen getroffenen Auswahl­
entscheidungen falsch seien, da
zahlreiche Angaben aus den
­Bewerbungsunterlagen nicht be-
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rücksichtigt und nicht bewertet
worden sind. Dies hatte dazu
­geführt, dass der Antragsteller­
­weniger Punkte­ erhalten hat, als
ihm eigentlich zustünden. Zudem
sind Verfahrensfehler bei dem Auswahlverfahren an sich, sowie die
Verfassungswidrigkeit der Begrenzung der Zahl der zu erteilenden
Konzessionen geltend gemacht
worden.
Das Verwaltungsgericht hatte da­
raufhin am 12. September 2014 die
zwanzig bestbewerteten Bewerber
zu dem Verfahren beigeladen und
einen Beweisbeschluss erlassen.
Mit diesem will das Gericht Beweis
erheben über die Rechtmäßigkeit
der Auswahlentscheidungen des
Landes Hessen. Hierzu hat es das
Land Hessen aufgefordert alle
­Akten und Bewerbungsunterlagen
dem Gericht zukommen zu lassen.
Sinngemäß heißt es in dem Beweisbeschluss, dass allein die Prüfvermerke, anhand derer die Bewertungen erklärt werden, nicht aussage-­
kräftig seien. Das Gericht müsse
durch Einsichtnahme in alle Akten
nachvollziehen können, was bei
­allen Bewerbern und den Angaben
zu den Auswahlkriterien durchschnittliche Leistungen seien.
Politik ist gefragt
Neben diesen Unternehmen haben
zahlreiche weitere Unternehmen
dieselben Rechtsmittel bei der ­5.
Kammer des Verwaltungsgerichts
Wiesbaden anhängig gemacht. Es
ist davon auszugehen, dass das
­Gericht in allen Verfahren dieselbe
Entscheidung treffen wird.
Es ist sodann zu erwarten, dass das
Land Hessen gegen diese Beschlüsse
Beschwerde einlegen und sodann
der VGH Hessen hierüber zu entscheiden haben wird. Wann mit
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Noch dominieren Urteile den
Fortgang des Vergabeverfahrens.
dieser Entscheidung zu rechnen ist,
wird erst gesagt werden können,
wenn der VGH eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage abgegeben hat.
Dennoch ist diese erste gerichtliche
Entscheidung der 5. Kammer des
Verwaltungsgerichts
Wiesbaden
von großer Bedeutung und ein
deutlicher Fingerzeig, dass die
­aktuellen gesetzlichen Vorgaben
für das Konzessionsverfahren nicht
geeignet sind, um ein transparentes, nachvollziehbares und den verfassungs- und unionsrechtlichen
Vorgaben gerechtes Verwaltungsverfahren zur Vergabe der Sportwettkonzessionen durchzuführen.
Diese Entscheidung und die Auswirkungen auf die Vergabe der
Sportwettkonzessionen könnte das
politische Bestreben verstärken, die
begrenzte Zahl der Konzessionen
aufzuheben und letztendlich den
Sportwettmarkt in der Bundes­
republik Deutschland vollständig zu
liberalisieren. Die anstehende Konferenz der Chefs und Chefinnen der
Staatskanzleien der Länder wird
diese Entwicklung verfolgen und
dies in die am 16. und 17. Oktober
in Potsdam stattfindende Ministerpräsidentenkonferenz tragen. Eine
entsprechende politische Entscheidung würde ein langwieriges­
Eil- und Gerichtsverfahren recht
schnell beenden, zur Erteilung von
Sportwetterlaubnissen führen und
letztendlich effektiv zur Bekämpfung
des Schwarzmarktes bei­tragen.“
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Sportwettenverband
in Berlin gegründet
A
m 24. September 2014 veranstaltete der Deutsche
Sportwettenverband
(DSWV) seine Gründungspressekonferenz. Austragungsort war die
Bundespressekonferenz am Berliner
Schiffbauerdamm 40, wo der neue
Verband auch seinen Sitz hat.
Präsident des DSWV ist Mathias
Dahms, mybet-Gründer und aktuell
Geschäftsführer der von ihm
­gegründeten BetterBet Sportwetten GmbH. Als Vizepräsidenten
­fungieren Dr. Dirk Quermann,
­Geschäftsführer von Merkur Interactive und Dr. Hans-Wolfram Kessler,
Leiter der Tipico-Rechtsabteilung.
Hinzu kommen drei hauptamtliche
Mitarbeiter, darunter Hauptgeschäftsführer Luka Andric.
Der Deutsche Sportwettenverband
(DSWV) vertritt zurzeit die Interessen von elf Mitgliedsunternehmen:
Admiral, Bet365, Betfair, BetterBet, Cashpoint, Deutsche Sportwettengesellschaft, HappyBet,
Mybet, Ladbrokes, StanleyBet
und Tipico.
In Zukunft soll daran gearbeitet
werden, weitere Anbieter für eine
Mitgliedschaft zu begeistern.
„Der Verband deckt heute schon
einen Großteil des Marktes ab,
­darunter etwa achtzig Prozent des
Shop-Bereiches“, sagte Dr. Peter
Reinhardt, Managing Director von
BetterBet. Er vertrat die beiden
­ izepräsidenten, die krankheitsbeV
dingt nicht an der Pressekonferenz
in Berlin teilnehmen konnten.
„Wir verstehen uns als Ansprechpartner für alle Belange, die die
Sportwette in Deutschland betreffen“, unterstreicht Mathias Dahms.
Die Verantwortlichen betonen, dass
alle Unternehmen Lizenzen haben,
zum Beispiel in Schleswig-Holstein
und in EU-Staaten.
Zudem würden Hauptgeschäftsführer Luka Andric zufolge alle
DSWV-Mitgliedsunternehmen in
Deutschland Steuern zahlen.
­Mathias Dahms weist darauf hin,
dass Sportwettenanbieter 2013 laut
Bundesfinanzministerium 189 Millionen Euro Steuern gezahlt haben.
Bis zum August dieses Jahres waren
es bereits 150 Millionen Euro.
Hochgerechnet seien dies 225 bis
230 Millionen Euro für 2014.
Dass sich in der Berliner Bundespressekonferenz kein Kleinstverband präsentierte, zeigen alleine
schon die Kennzahlen des Sportwettenmarktes. „Rund 6,8 Milliarden Euro werden in Deutschland
mit Sportwetten umgesetzt“, erläutert Dr. Peter Reinhardt. Vierzig
Prozent der deutschen Bevölkerung
seien im vergangenen Jahr Glücksspielen nachgegangen.
„Das sind Fakten, mit denen wir
umgehen sollten“, empfiehlt Dr.
Reinhardt.
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Stellten den Deutschen Sportwettenverband und seine Ziele auf der
Gründungspressekonferenz vor: Dr. Peter Reinhardt, Verbandspräsident
Mathias Dahms und Hauptgeschäftsführer Luka Andric (v.l.).
Wir haben im Folgenden einige
Kernaussagen der DSWV-Verantwortlichen zusammengefasst:
Ziele des DSWV
„In den vergangenen Jahren hat
sich die Branche in permanenten
­juristischen Konflikten mit Behörden­
befunden. Wir wollen mit dem
­Regulierer den Dialog eröffnen und
verbesserte Bedingungen für die
­Industrie erzielen“, sagt Dahms.
Das zentrale Thema für die Wettanbieter sei es, Rechtssicherheit zu
e­ rreichen und den Rechtsfrieden
herzustellen. Dafür müsse sich die
Regulierung im Einklang mit europäischem Recht befinden. Dr. Peter
Reinhardt wünscht sich allerdings
auch, dass die deutschen Regulierer
über den Tellerrand hinausschauen,
wie Regulierungen in anderen
Märkten funktionieren. Erfolgreich
sei ein Markt, so Reinhardt, wenn
die Regulierung einen großen Teil
des Marktes abdeckt.
In Dänemark seien das mehr als
neunzig Prozent des Marktes. Ein
Die Vizepräsidenten des DSWV: Dr. Hans-Wolfram Kessler (l.), Leiter der
Tipico-Rechtsabteilung und Dr. Dirk Quermann, Geschäftsführer von
Merkur Interactive.
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leuchtendes Beispiel für den
­DSWV-Präsidenten Dahms. Negativbeispiel für eine Regulierung, die
aber den Markt nicht abdeckt, sei
laut Dahms Frankreich mit zwanzig
bis dreißig Prozent Regulierungsquote.
Ziel müsse es in Deutschland sein,
dass die Unternehmen durch die
Regulierung Steuern zahlen und
Werbemöglichkeiten haben. Diese
seien laut Dahms nach wie vor sehr
restriktiv. Diese Aufgabe könne
man nur bewältigen, wenn sich alle
Beteiligten an einen Tisch setzen;
Politiker, Behörden, Sportverbände
und Wettanbieter.
Monopol/Oddset
„Es gibt bestehende Märkte, die
bedient werden wollen, auch in
Deutschland“, unterstreicht Dr.
­Peter Reinhardt.
Der DSWV wünscht sich „einen fairen Wettbewerb, auf Augenhöhe,
zum staatlichen Monopol.“
Die ganze Gesetzgebung der letzten Jahre triefe geradezu aus dem
Gedanken heraus, dem Monopolisten alles recht zu machen, so Dr.
Reinhardt.
Steuern
„Ich glaube, man hat einen Fehler
bei der Bemessungsgrundlage gemacht“, legt Dr. Reinhardt dar. Online-Anbieter würden fünf bis zwölf
Prozent vom Einsatz verdienen.
„Das heißt, dass sich bei fünf Prozent Einsatzsteuer der Preis für die
Wette
verdoppelt“,
erläutert
Dahms. Der DSWV-Präsident empfiehlt einen Blick in andere Märkte:
„Die Länder, die sich für eine Einsatzsteuer entschieden haben, sind
gescheitert.“
Man müsse den Brutto-Rohertrag
besteuern, dann sei laut Dr. Rein-
Praxis
hardt auch das Steueraufkommen
größer. Als positive Beispiele dienen
ihm hier die dänischen und
schleswig-­holsteinischen Regulierungsmodelle.
Wettbürosteuer
In nordrhein-westfälischen Kommunen ist eine Tendenz erkennbar,
eine Wettbürosteuer von den Vermittlern zu verlangen. Hagen
­begann mit dieser fragwürdigen
Praxis.
„Wir gehen davon aus, dass eine
dauerhafte Wettbürosteuer eine erdrosselnde Wirkung hat. Wir werden unsere Mitglieder im Kampf
gegen diese Steuer unterstützen,
auch mit juristischen Gutachten.“
Interessanterweise gelte diese Steuer
Reinhardt zufolge nicht für Lottoannahmestellen. Daher werde sie verfassungsrechtlich keinen Bestand
haben.
Spielerschutz
„Wir wollen den bestmöglichen
Spieler- und Verbraucherschutz erreichen“, betont Dahms.
Das beinhalte für die Verbands­
verantwortlichen auch, dass der
Spieler problemlos seine Gewinne
abbuchen kann.
„Wir haben überhaupt kein Interesse
daran, dass Minderjährige auf unsere Webseiten gehen“, hebt
Dahms hervor.
Spielsucht sei ein sensibles Thema,
dass man auch mit wissenschaftlicher Hilfe angehe. Allerdings sei
das Thema Spielsucht in den vergangenen Jahren auch oft genutzt
worden, um ein monopolistisches
Regelwerk zu installieren.
In Sachen Verbraucherschutz sei
die Bekämpfung der Geldwäsche
ein weiteres zentrales Thema für
den DSWV. Der Verband fordere
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Gute Stimmung, wie hier bei der Eröffnung eines Admiral-Shops in Rendsburg, wird es nur geben, wenn alle Beteiligten den Dialog suchen.
auch die BaFin auf, eine effektive
Geldwäschebekämpfung zu erarbeiten. Dr. Reinhardt stellte in diesem Zusammenhang nochmals
klar: „Bei Wettskandalen gehören
wir, die Anbieter, zu den Geschädigten, da wir die Gewinne auszahlen müssen.“
Verbandsgeschäftsführer
Luka
Andric sagte: „Es ist auch unser genuines Interesse, dass der Sport
sauber bleibt. Wir haben nicht nur
ein ethisches, sondern auch ein
ökonomisches Interesse daran.“
Dr. Reinhardt weist dabei auf einen
großen Stolperstein hin: „Verdachtsmomente können gar nicht
weitergeleitet werden, da es keine
Institution dafür in Deutschland
gibt.“ Auch hier lohne sich ein Blick
über den Tellerrand. In Großbritannien übernimmt die Sports Betting
Intelligence Unit (SBIU) diese Aufgaben. Jeder, auch Privatpersonen,
hat die Möglichkeit, Verdachte auf
Manipulationen an die SBIU zu melden, woraufhin diese dann Untersuchungen veranlassen kann. „Wir
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wünschen uns auch für Deutschland­
eine SBIU“, so Reinhardt. ­Dafür
wolle man im Schulterschluss mit
den Sportverbänden zusammen­
arbeiten.
Mathias Dahms stellt jedoch klar,
dass dies ein Themenfeld ist, bei
dem man in Deutschland ganz am
Anfang stehe.
„Zwanzigerliste“
Die sogenannte Zwanzigerliste
wollten die DSWV-Repräsentanten
nicht kommentieren und sich „neutral verhalten“. Als Grund führte
Mathias Dahms an, dass „die Mitgliedsunternehmen des Verbandes
unterschiedliche Interessen haben“.
Online-Sportwetten
„Bislang gab es in Deutschland
­relativ klägliche Versuche, den
­Online-Sportwettenmarkt zu reformieren. Insbesondere das Internet
stellt die Behörden vor neue
­Herausforderungen“, resümiert ­Dr.
Peter Reinhardt. Vor allem Zahlungs- und Netzsperren seien ihm
Spiegel der Branche
zufolge nicht dazu geeignet, das
­Internet abzuschirmen.
„Das nächste Angebot ist nur einen
Klick entfernt.“
Schließlich habe der Glücksspielstaatsvertrag einen Kanalisierungsauftrag. „Das führt dazu, dass die
Regulierung nicht zu restriktiv sein
darf, sonst wandern Kunden ab“,
sagt Dahms. Der Regulierer müsse
auch Marktmechanismen greifen
lassen, um Unternehmen nach vorne zu bringen. „Die Anbieter ­wollen
auch das Gefühl haben, dass ihre
Investitionen in den deutschen
Markt geschätzt werden“, schildert
Verbandspräsident Dahms.
Schwarzmärkte
„Zurzeit sind 57 Prozent des deutschen Marktes besteuert. Eine ganz
gute Regulierungsquote, auch ohne
Regulierung“, findet Dr. Reinhardt.
Das bedeute aber auch, dass ­43
Prozent des Marktes nicht reguliert
sind. Die Folge von Schwarzmärkten sei, der Verlust der Kunden ins
Ausland. Zudem habe man keine
Möglichkeit mit Kunden zu kommunizieren. „Wenn man Schwarzmärkte schafft, löst man keine
Praxis
P­ robleme. Die derzeitige Regelung
in Deutschland wird dazu führen,
dass der Schwarzmarkt hierzulande
auf achtzig bis neunzig Prozent
steigt“, sagt Dr. Reinhardt voraus.
Er prophezeit, dass reine OnlineAnbieter nicht in Deutschland bleiben werden, weil das Gesetzeswerk
nicht für diese Anbieter geeignet
sei. In diesem Zusammenhang wies
Reinhardt nochmals daraufhin, dass
es keine Kernkompetenz der Länder sei, dass Internet zu regulieren,
wie man auch an dem ersten Vorschlag, fünf Sportwettenkonzessionen bundesweit zu erteilen, erkennen könne. Dr. Reinhardt plädiert
weiterhin dafür, dass die Regulierer
mehr digitale Kompetenzen erwerben, um Verständnis für die Wertschöpfungsprozesse im Internet zu
entwickeln.
Sponsoring
„Wir sind tatkräftige Sponsoren des
Profisports“, betont Dahms. Aber
dem Sport würden zurzeit Millionen an Sponsorengelder verloren
gehen.
Auch hier wünscht sich der DSWV
faire Bedingungen. ❒
Positive Reaktionen auf Verbandsgründung
In einem knapp viereinhalbminütigen Film
auf der Webseite dswv.de äußern sich zahl­
reiche Politiker, Profisportrepräsentanten und
Wissenschaftler positiv zur Gründung des Verbandes. Beispielsweise sagt Peter Ramsauer,
Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft
und Energie: „Ich begrüße die Gründung des
Deutschen Sportwettenverbandes. Er ist eine
wirkliche Bereicherung der Verbändelandschaft in Deutschland. Wir brauchen in der
­Politik immer konstruktive Gesprächspartner.“
Und genau dieser möchte der DSWV sein.
Peter Ramsauer, CSU.
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