Praxis - AutomatenMarkt
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Praxis AutomatenMarkt Die Sportwettbranche fordert offenen Dialog mit der Politik Sportwetten – Status quo: Es kommt Bewegung ins Vergabeverfahren. Zwar sind noch immer keine Konzessionen erteilt, obwohl zwanzig potenzielle Anbieter feststehen, aber mit der Gründung des Deutschen Sportwettenverbandes (DSWV) wurde nun ein vielversprechender Grundstein zum Dialog mit Behörden und Politikern gelegt. Doch zuerst erläutert Rechtsanwalt Dr. Damir Böhm seine Klage vor dem VG Wiesbaden. F arce, Posse, Trauerspiel. Das vom Hessischen Innenministerium geführte Vergabeverfahren von bundesweiten Sportwettenkonzessionen wurde bereits mit all diesen Titeln und noch mehr bezeichnet. Daher folgt nun keine Litanei, die in dieselbe Kerbe schlägt, sondern ein Blick auf den Status quo, so fehler- Führt das „Leitverfahren“ gegen das Land Hessen: Dr. Damir Böhm. 40 haft und unfertig die aktuelle Rechtslage auch sein mag. Am 2. September 2014 veröffentlichte das Hessische Innenministerium eine Liste mit zwanzig Unternehmen, die aus Ministeriumssicht für eine Konzessionserteilung in Frage kämen, die sogenannte „Zwanzigerliste“. Wie beim Blick auf diese Liste auffallen wird, fehlen große Wettanbieter, die manche dort erwartet hätten. Da wären, der Online- Gigant bet365, Deutschlands Marktführer Tipico und bekannte Unternehmen, wie Interwetten, BetVictor und HappyBet. Begründungen des Ministeriums fehlen noch und werden vermutlich so schnell auch nicht geliefert. „Die Bekanntgabe der Namen der Antragsteller, die eine Konzession erhalten, wird seitens des Hessischen Innenministeriums erst dann erfolgen, wenn die Konzessionen erteilt wurden“, heißt es aus der Presseabteilung des Ministeriums. Diese Aussage lässt nicht darauf hoffen, dass in Kürze das umstrittene Punkteverfahren und das schwer nachvollziehbare Vergabeverfahren in irgendeiner Art aus Wiesbaden erläutert werden, wenn das Ministerium nicht einmal die Namen der Anbieter bestätigen will. Dabei springen dem interessierten Beobachter gleich mehrere Fragen AutomatenMarkt Oktober 2014 aus der Feder. Doch die lohnt es gar nicht mehr auszubreiten, denn einen Tag vor Ablauf einer „Stillhaltephase“, stoppte das Verwaltungsgericht Wiesbaden im einstweiligen Rechtsschutz das Vergabeverfahren, nach einer Klage des Bielefelder Rechtsanwalts Dr. Damir Böhm von der Rechtsanwaltskanzlei Kartal. Dr. Böhm vertritt einen Antragsteller im Bewerbungsverfahren und einen Antragsteller im gerichtlichen Klage- und Eilverfahren und führt das „Leitverfahren“ gegen das Land Hessen. Hier seine Ausführungen dazu: Intransparentes Auswahlverfahren „Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat in einem Eilantragsverfahren (Az. 5 L 1428/14.WI) eines Antragstellers und Bewerbers um eine Konzession zur Veranstaltung von Sportwetten am 17. September 2014 dem Land Hessen verboten, ab dem 18. September 2014 Konzessionen an die ausgewählten Bewerber zu erteilen. Die 5. Kammer hat entschieden, dass der Eilantrag zulässig und begründet sei. Das Gericht stellt klar, dass es dem Antragsteller nicht zumutbar sei, erst die Erteilung der Konzessionen an die Konkurrenten abzuwarten. Ferner sei sowohl dem Gericht als auch dem Antragsteller bislang verweigert worden Akteneinsicht in die Unterlagen der Konkurrenten zu nehmen. Somit sei es nicht möglich die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidungen zu überprüfen. Wörtlich heißt es: ‚Das durchgeführte Auswahlverfahren mit denjenigen Bewerbern, die die Mindestvoraussetzungen erfüllt haben, bleibt für das Gericht bis zum heutigen Zeitpunkt intrans- Spiegel der Branche Praxis Ranking des Hessischen Innenministeriums 1. Cashpoint (Malta) Ltd. 2. Admiral Sportwetten GmbH 3. ODS ODDSET Deutschland Sportwetten GmbH 4. Oddsline Entertainment AG 5. Primebet International Ltd. (Betbull/Wettenleip) 6. ElectraWorks Ltd. (bwin) 7. Digibet Ltd. 8. Bet at home.com Internet Ltd. 9. Ladbrokes International PLC 10. Bet90 Ltd. 11. Deutsche Sportwetten GmbH (100%ige Tochter der Österreichischen Sportwetten GmbH, die Deutsche Telekom plant sich im Falle einer Erteilung der Lizenz an dieser Gesellschaft zu beteiligen, noch nicht aktiv) 12. Personal Exchange International Ltd. (mybet) 13. Polco Ltd. (Betfair) 14. Intermedia GmbH 15. Bernd Hobiger Wettbüro Goldesel 16. RULEO Alpenland GmbH 17. Racebets International Gaming Ltd. 18. Albers Wettbörsen Deutschland OHG mbH 19. IBA Entertainment Ltd. (Bet3000) 20. Star Sportwetten GmbH (Buchmacher aus Innsbruck) parent. Eine Kontrolle der Auswahlentscheidungen ist derzeit nicht gewährleistet, weil der Kammer – außer den beiden Bänden Generalakten – keinerlei Unterlagen seitens des Antragsgegners vorgelegt werden. (…) Weder die Ablehnungsbescheide noch der diesen beigefügten Bewerbungsbogen sind hinsichtlich ihrer Begründung aus sich heraus verständlich. Wenn einzelne Aufgaben als von der Antragstellerin „unterdurchschnittlich“ gelöst beurteilt wurden, erschließt sich nicht, wo und bei welchen anderen Bewerbern die Beurteilung den Durchschnitt angesetzt haben. (…) Ein besonderes, vom Antragsgegner geltend gemachtes öffentliches Interesse, das nunmehr die sofortige Vergabe der Konzessionen begründen könnte, ist nicht ersichtlich. Die bisherige Dauer des Konzessionsverfahrens hat nicht das Gericht, sondern der Antrags- gegner zu verantworten. Ihm oblag sowohl die Ausgestaltung als auch die ordnungsgemäße Durchführung. Gerade die Zurücksetzung des Verfahrens im November 2013 hat zu erheblichen Verzögerungen geführt. Es muss nun auch ein besonderes öffentliches Interesse daran bestehen, den unterlegenen Bewerbern angemessenen Rechtsschutz in angemessener Zeit zu gewähren und die Auswahlentscheidung überprüfen zu können.‘ Der Antragsteller selbst ist bei der Bekanntgabe des Ergebnisses des Auswahlverfahrens nicht unter die zwanzig höchst bewerteten Unternehmen gelangt. In dem Eilver fahren hat der Antragsteller bereits mit Schreiben vom 11. September 2014 gegenüber dem Gericht ausgeführt, dass die von dem Land Hessen getroffenen Auswahl entscheidungen falsch seien, da zahlreiche Angaben aus den Bewerbungsunterlagen nicht be- ➣ AutomatenMarkt Oktober 2014 41 rücksichtigt und nicht bewertet worden sind. Dies hatte dazu geführt, dass der Antragsteller weniger Punkte erhalten hat, als ihm eigentlich zustünden. Zudem sind Verfahrensfehler bei dem Auswahlverfahren an sich, sowie die Verfassungswidrigkeit der Begrenzung der Zahl der zu erteilenden Konzessionen geltend gemacht worden. Das Verwaltungsgericht hatte da raufhin am 12. September 2014 die zwanzig bestbewerteten Bewerber zu dem Verfahren beigeladen und einen Beweisbeschluss erlassen. Mit diesem will das Gericht Beweis erheben über die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidungen des Landes Hessen. Hierzu hat es das Land Hessen aufgefordert alle Akten und Bewerbungsunterlagen dem Gericht zukommen zu lassen. Sinngemäß heißt es in dem Beweisbeschluss, dass allein die Prüfvermerke, anhand derer die Bewertungen erklärt werden, nicht aussage- kräftig seien. Das Gericht müsse durch Einsichtnahme in alle Akten nachvollziehen können, was bei allen Bewerbern und den Angaben zu den Auswahlkriterien durchschnittliche Leistungen seien. Politik ist gefragt Neben diesen Unternehmen haben zahlreiche weitere Unternehmen dieselben Rechtsmittel bei der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden anhängig gemacht. Es ist davon auszugehen, dass das Gericht in allen Verfahren dieselbe Entscheidung treffen wird. Es ist sodann zu erwarten, dass das Land Hessen gegen diese Beschlüsse Beschwerde einlegen und sodann der VGH Hessen hierüber zu entscheiden haben wird. Wann mit 42 AutomatenMarkt Oktober 2014 Copyright: Tony Hegewald / pixelio.de Praxis AutomatenMarkt Noch dominieren Urteile den Fortgang des Vergabeverfahrens. dieser Entscheidung zu rechnen ist, wird erst gesagt werden können, wenn der VGH eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage abgegeben hat. Dennoch ist diese erste gerichtliche Entscheidung der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden von großer Bedeutung und ein deutlicher Fingerzeig, dass die aktuellen gesetzlichen Vorgaben für das Konzessionsverfahren nicht geeignet sind, um ein transparentes, nachvollziehbares und den verfassungs- und unionsrechtlichen Vorgaben gerechtes Verwaltungsverfahren zur Vergabe der Sportwettkonzessionen durchzuführen. Diese Entscheidung und die Auswirkungen auf die Vergabe der Sportwettkonzessionen könnte das politische Bestreben verstärken, die begrenzte Zahl der Konzessionen aufzuheben und letztendlich den Sportwettmarkt in der Bundes republik Deutschland vollständig zu liberalisieren. Die anstehende Konferenz der Chefs und Chefinnen der Staatskanzleien der Länder wird diese Entwicklung verfolgen und dies in die am 16. und 17. Oktober in Potsdam stattfindende Ministerpräsidentenkonferenz tragen. Eine entsprechende politische Entscheidung würde ein langwieriges Eil- und Gerichtsverfahren recht schnell beenden, zur Erteilung von Sportwetterlaubnissen führen und letztendlich effektiv zur Bekämpfung des Schwarzmarktes beitragen.“ Spiegel der Branche Praxis Sportwettenverband in Berlin gegründet A m 24. September 2014 veranstaltete der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) seine Gründungspressekonferenz. Austragungsort war die Bundespressekonferenz am Berliner Schiffbauerdamm 40, wo der neue Verband auch seinen Sitz hat. Präsident des DSWV ist Mathias Dahms, mybet-Gründer und aktuell Geschäftsführer der von ihm gegründeten BetterBet Sportwetten GmbH. Als Vizepräsidenten fungieren Dr. Dirk Quermann, Geschäftsführer von Merkur Interactive und Dr. Hans-Wolfram Kessler, Leiter der Tipico-Rechtsabteilung. Hinzu kommen drei hauptamtliche Mitarbeiter, darunter Hauptgeschäftsführer Luka Andric. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) vertritt zurzeit die Interessen von elf Mitgliedsunternehmen: Admiral, Bet365, Betfair, BetterBet, Cashpoint, Deutsche Sportwettengesellschaft, HappyBet, Mybet, Ladbrokes, StanleyBet und Tipico. In Zukunft soll daran gearbeitet werden, weitere Anbieter für eine Mitgliedschaft zu begeistern. „Der Verband deckt heute schon einen Großteil des Marktes ab, darunter etwa achtzig Prozent des Shop-Bereiches“, sagte Dr. Peter Reinhardt, Managing Director von BetterBet. Er vertrat die beiden izepräsidenten, die krankheitsbeV dingt nicht an der Pressekonferenz in Berlin teilnehmen konnten. „Wir verstehen uns als Ansprechpartner für alle Belange, die die Sportwette in Deutschland betreffen“, unterstreicht Mathias Dahms. Die Verantwortlichen betonen, dass alle Unternehmen Lizenzen haben, zum Beispiel in Schleswig-Holstein und in EU-Staaten. Zudem würden Hauptgeschäftsführer Luka Andric zufolge alle DSWV-Mitgliedsunternehmen in Deutschland Steuern zahlen. Mathias Dahms weist darauf hin, dass Sportwettenanbieter 2013 laut Bundesfinanzministerium 189 Millionen Euro Steuern gezahlt haben. Bis zum August dieses Jahres waren es bereits 150 Millionen Euro. Hochgerechnet seien dies 225 bis 230 Millionen Euro für 2014. Dass sich in der Berliner Bundespressekonferenz kein Kleinstverband präsentierte, zeigen alleine schon die Kennzahlen des Sportwettenmarktes. „Rund 6,8 Milliarden Euro werden in Deutschland mit Sportwetten umgesetzt“, erläutert Dr. Peter Reinhardt. Vierzig Prozent der deutschen Bevölkerung seien im vergangenen Jahr Glücksspielen nachgegangen. „Das sind Fakten, mit denen wir umgehen sollten“, empfiehlt Dr. Reinhardt. ➣ AutomatenMarkt Oktober 2014 43 Praxis AutomatenMarkt Stellten den Deutschen Sportwettenverband und seine Ziele auf der Gründungspressekonferenz vor: Dr. Peter Reinhardt, Verbandspräsident Mathias Dahms und Hauptgeschäftsführer Luka Andric (v.l.). Wir haben im Folgenden einige Kernaussagen der DSWV-Verantwortlichen zusammengefasst: Ziele des DSWV „In den vergangenen Jahren hat sich die Branche in permanenten juristischen Konflikten mit Behörden befunden. Wir wollen mit dem Regulierer den Dialog eröffnen und verbesserte Bedingungen für die Industrie erzielen“, sagt Dahms. Das zentrale Thema für die Wettanbieter sei es, Rechtssicherheit zu e rreichen und den Rechtsfrieden herzustellen. Dafür müsse sich die Regulierung im Einklang mit europäischem Recht befinden. Dr. Peter Reinhardt wünscht sich allerdings auch, dass die deutschen Regulierer über den Tellerrand hinausschauen, wie Regulierungen in anderen Märkten funktionieren. Erfolgreich sei ein Markt, so Reinhardt, wenn die Regulierung einen großen Teil des Marktes abdeckt. In Dänemark seien das mehr als neunzig Prozent des Marktes. Ein Die Vizepräsidenten des DSWV: Dr. Hans-Wolfram Kessler (l.), Leiter der Tipico-Rechtsabteilung und Dr. Dirk Quermann, Geschäftsführer von Merkur Interactive. 44 AutomatenMarkt Oktober 2014 Spiegel der Branche leuchtendes Beispiel für den DSWV-Präsidenten Dahms. Negativbeispiel für eine Regulierung, die aber den Markt nicht abdeckt, sei laut Dahms Frankreich mit zwanzig bis dreißig Prozent Regulierungsquote. Ziel müsse es in Deutschland sein, dass die Unternehmen durch die Regulierung Steuern zahlen und Werbemöglichkeiten haben. Diese seien laut Dahms nach wie vor sehr restriktiv. Diese Aufgabe könne man nur bewältigen, wenn sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen; Politiker, Behörden, Sportverbände und Wettanbieter. Monopol/Oddset „Es gibt bestehende Märkte, die bedient werden wollen, auch in Deutschland“, unterstreicht Dr. Peter Reinhardt. Der DSWV wünscht sich „einen fairen Wettbewerb, auf Augenhöhe, zum staatlichen Monopol.“ Die ganze Gesetzgebung der letzten Jahre triefe geradezu aus dem Gedanken heraus, dem Monopolisten alles recht zu machen, so Dr. Reinhardt. Steuern „Ich glaube, man hat einen Fehler bei der Bemessungsgrundlage gemacht“, legt Dr. Reinhardt dar. Online-Anbieter würden fünf bis zwölf Prozent vom Einsatz verdienen. „Das heißt, dass sich bei fünf Prozent Einsatzsteuer der Preis für die Wette verdoppelt“, erläutert Dahms. Der DSWV-Präsident empfiehlt einen Blick in andere Märkte: „Die Länder, die sich für eine Einsatzsteuer entschieden haben, sind gescheitert.“ Man müsse den Brutto-Rohertrag besteuern, dann sei laut Dr. Rein- Praxis hardt auch das Steueraufkommen größer. Als positive Beispiele dienen ihm hier die dänischen und schleswig-holsteinischen Regulierungsmodelle. Wettbürosteuer In nordrhein-westfälischen Kommunen ist eine Tendenz erkennbar, eine Wettbürosteuer von den Vermittlern zu verlangen. Hagen begann mit dieser fragwürdigen Praxis. „Wir gehen davon aus, dass eine dauerhafte Wettbürosteuer eine erdrosselnde Wirkung hat. Wir werden unsere Mitglieder im Kampf gegen diese Steuer unterstützen, auch mit juristischen Gutachten.“ Interessanterweise gelte diese Steuer Reinhardt zufolge nicht für Lottoannahmestellen. Daher werde sie verfassungsrechtlich keinen Bestand haben. Spielerschutz „Wir wollen den bestmöglichen Spieler- und Verbraucherschutz erreichen“, betont Dahms. Das beinhalte für die Verbands verantwortlichen auch, dass der Spieler problemlos seine Gewinne abbuchen kann. „Wir haben überhaupt kein Interesse daran, dass Minderjährige auf unsere Webseiten gehen“, hebt Dahms hervor. Spielsucht sei ein sensibles Thema, dass man auch mit wissenschaftlicher Hilfe angehe. Allerdings sei das Thema Spielsucht in den vergangenen Jahren auch oft genutzt worden, um ein monopolistisches Regelwerk zu installieren. In Sachen Verbraucherschutz sei die Bekämpfung der Geldwäsche ein weiteres zentrales Thema für den DSWV. Der Verband fordere ➣ AutomatenMarkt Oktober 2014 45 Praxis AutomatenMarkt Gute Stimmung, wie hier bei der Eröffnung eines Admiral-Shops in Rendsburg, wird es nur geben, wenn alle Beteiligten den Dialog suchen. auch die BaFin auf, eine effektive Geldwäschebekämpfung zu erarbeiten. Dr. Reinhardt stellte in diesem Zusammenhang nochmals klar: „Bei Wettskandalen gehören wir, die Anbieter, zu den Geschädigten, da wir die Gewinne auszahlen müssen.“ Verbandsgeschäftsführer Luka Andric sagte: „Es ist auch unser genuines Interesse, dass der Sport sauber bleibt. Wir haben nicht nur ein ethisches, sondern auch ein ökonomisches Interesse daran.“ Dr. Reinhardt weist dabei auf einen großen Stolperstein hin: „Verdachtsmomente können gar nicht weitergeleitet werden, da es keine Institution dafür in Deutschland gibt.“ Auch hier lohne sich ein Blick über den Tellerrand. In Großbritannien übernimmt die Sports Betting Intelligence Unit (SBIU) diese Aufgaben. Jeder, auch Privatpersonen, hat die Möglichkeit, Verdachte auf Manipulationen an die SBIU zu melden, woraufhin diese dann Untersuchungen veranlassen kann. „Wir 46 AutomatenMarkt Oktober 2014 wünschen uns auch für Deutschland eine SBIU“, so Reinhardt. Dafür wolle man im Schulterschluss mit den Sportverbänden zusammen arbeiten. Mathias Dahms stellt jedoch klar, dass dies ein Themenfeld ist, bei dem man in Deutschland ganz am Anfang stehe. „Zwanzigerliste“ Die sogenannte Zwanzigerliste wollten die DSWV-Repräsentanten nicht kommentieren und sich „neutral verhalten“. Als Grund führte Mathias Dahms an, dass „die Mitgliedsunternehmen des Verbandes unterschiedliche Interessen haben“. Online-Sportwetten „Bislang gab es in Deutschland relativ klägliche Versuche, den Online-Sportwettenmarkt zu reformieren. Insbesondere das Internet stellt die Behörden vor neue Herausforderungen“, resümiert Dr. Peter Reinhardt. Vor allem Zahlungs- und Netzsperren seien ihm Spiegel der Branche zufolge nicht dazu geeignet, das Internet abzuschirmen. „Das nächste Angebot ist nur einen Klick entfernt.“ Schließlich habe der Glücksspielstaatsvertrag einen Kanalisierungsauftrag. „Das führt dazu, dass die Regulierung nicht zu restriktiv sein darf, sonst wandern Kunden ab“, sagt Dahms. Der Regulierer müsse auch Marktmechanismen greifen lassen, um Unternehmen nach vorne zu bringen. „Die Anbieter wollen auch das Gefühl haben, dass ihre Investitionen in den deutschen Markt geschätzt werden“, schildert Verbandspräsident Dahms. Schwarzmärkte „Zurzeit sind 57 Prozent des deutschen Marktes besteuert. Eine ganz gute Regulierungsquote, auch ohne Regulierung“, findet Dr. Reinhardt. Das bedeute aber auch, dass 43 Prozent des Marktes nicht reguliert sind. Die Folge von Schwarzmärkten sei, der Verlust der Kunden ins Ausland. Zudem habe man keine Möglichkeit mit Kunden zu kommunizieren. „Wenn man Schwarzmärkte schafft, löst man keine Praxis P robleme. Die derzeitige Regelung in Deutschland wird dazu führen, dass der Schwarzmarkt hierzulande auf achtzig bis neunzig Prozent steigt“, sagt Dr. Reinhardt voraus. Er prophezeit, dass reine OnlineAnbieter nicht in Deutschland bleiben werden, weil das Gesetzeswerk nicht für diese Anbieter geeignet sei. In diesem Zusammenhang wies Reinhardt nochmals daraufhin, dass es keine Kernkompetenz der Länder sei, dass Internet zu regulieren, wie man auch an dem ersten Vorschlag, fünf Sportwettenkonzessionen bundesweit zu erteilen, erkennen könne. Dr. Reinhardt plädiert weiterhin dafür, dass die Regulierer mehr digitale Kompetenzen erwerben, um Verständnis für die Wertschöpfungsprozesse im Internet zu entwickeln. Sponsoring „Wir sind tatkräftige Sponsoren des Profisports“, betont Dahms. Aber dem Sport würden zurzeit Millionen an Sponsorengelder verloren gehen. Auch hier wünscht sich der DSWV faire Bedingungen. ❒ Positive Reaktionen auf Verbandsgründung In einem knapp viereinhalbminütigen Film auf der Webseite dswv.de äußern sich zahl reiche Politiker, Profisportrepräsentanten und Wissenschaftler positiv zur Gründung des Verbandes. Beispielsweise sagt Peter Ramsauer, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Energie: „Ich begrüße die Gründung des Deutschen Sportwettenverbandes. Er ist eine wirkliche Bereicherung der Verbändelandschaft in Deutschland. Wir brauchen in der Politik immer konstruktive Gesprächspartner.“ Und genau dieser möchte der DSWV sein. Peter Ramsauer, CSU. AutomatenMarkt Oktober 2014 47