Florenvielfalt am finanziellen Tropf

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Florenvielfalt am finanziellen Tropf
Artenschutz- und -stützmaßnahmen in Niederbayern: Florenvielfalt am finanziellen Tropf
12. Artenschutz- und -stützmaßnahmen in Niederbayern:
Florenvielfalt am finanziellen Tropf
Willy Zahlheimer
Zusammenfassung
Besonders die Änderungen in der Landbewirtschaftung, damit zusammen hängende
Entwässerungsmaßnahmen und Flurbereinigungen, der Gewässerausbau und sonstige
Baumaßnahmen haben dazu geführt, dass
die Gefährdung unserer Pflanzenarten ständig wächst. Dies steht zum Auftrag der Naturschutzgesetze ebenso im Widerspruch wie
zur 2008 beschlossenen vorbildlichen Biodiversitäts-Strategie der Bayerischen Staatsregierung. Hoheitliche Maßnahmen wie der
Schutz bestimmter Arten oder Lebensstätten
bewirken zu wenig. Die Regierung von Niederbayern als höhere Naturschutzbehörde hat
daher bereits 1986 begonnen, durch spezielle
Artenhilfsmaßnahmen den Schwund der
Pflanzenarten und -fundorte zu bremsen. Seit
1989 beauftragt sie versierte Biologen und
Landespfleger damit, Restvorkommen vom
Aussterben bedrohter oder stark gefährdeter
Arten der Roten Listen sowie arealmäßig exponierte Vorkommen zu betreuen. Derzeit
sind über 200 Arten an etwa 750 Wuchsorten
Gegenstand des niederbayerischen Pflanzenarten-Hilfsprogramms. Das Arbeitsspektrum der Auftragnehmer umfasst neben der
exakten Lokalisation und Abgrenzung der
Fundorte eigene Artenhilfsmaßnahmen und
das Initiieren und Koordinieren zusätzlicher
Pflegemaßnahmen. In vielen Fällen sind Erhaltungskulturen anzulegen und nachgezogene Pflanzen zur Bestandesstützung zu etablieren. – Neben erfreulichen Erfolgen gibt
es leider auch Fehlschläge. An Hand einer
Reihe von Beispielen werden unterschiedliche
Einzelfälle vorgestellt.
Besonders wichtig ist die Kooperation mit
Kreisverwaltungsbehörden,
Landschaftspflege- und Naturschutzverbänden. Die Politik
ist gefordert, in zunehmendem Umfang Mittel
für botanische Artenhilfsprogramme bereit zu
stellen. Aktuell werden alleine für die Betreuung der Hochbedrohten in Niederbayern jährlich über 150.000 € benötigt. Dazu kommen
erhebliche Kosten für Pflegemaßnahmen
durch Dritte oder Grunderwerb. Die an92
spruchsvollen Biodiversitätsziele können aber
kaum erreicht werden, wenn sich nicht zusätzlich die Kreise der gefährdeten Arten annehmen und auch die Gemeinden für mehr
botanische Vielfalt „vor der Haustüre“ sorgen.
Außerdem müssen die Schulen wieder mehr
Artenkenntnis vermitteln.
Es kommt nicht von ungefähr, dass der programmatische § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) den Schutz unserer
Pflanzen- und Tierwelt zu einer Kernaufgabe
der Naturschutzarbeit erklärt: Natur und
Landschaft sind „im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu
entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass … 3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und
Lebensräume … auf Dauer gesichert sind“.
Was wir auf diesem Gebiet tatsächlich leisten,
zeigen die wachsenden Roten Listen bedrohter Arten, nämlich – selbst in Bayern –
viel zu wenig. Derzeit gelten sowohl in Bayern
(SCHEUERER & AHLMER 2003) als auch in Niederbayern (ZAHLHEIMER 2001) über 40 % der
höheren Pflanzen als mehr oder weniger stark
gefährdet.
Vor diesem wie auch vor dem Hintergrund der
internationalen Verpflichtungen zur Sicherung
der biologischen Vielfalt hat die Bayerische
Staatsregierung im Sommer 2008 eine Biodiversitäts-Strategie beschlossen, die eine
Trendwende herbeiführen soll: Bis 2020 soll
jede zweite Art der Roten Liste Bayerns um
eine Stufe weniger gefährdet sein. Sondermittel für Biodiversitäts-Projekte wurden ausgewiesen, um diesem sehr kühnen Ziel näher
zu kommen.
Artenschutz durch Paragraphen
Wenn es um den Schutz von Arten geht,
denkt man natürlich als Erstes an den durch
das Artenschutzrecht (BNatSchG mit Bundesartenschutzverordnung). Auf nationaler
Ebene wird dadurch eine mittlerweile schwer
überschaubare Zahl überwiegend attraktiver
Pflanzen (mehrere hundert) besonders ge-
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schützt. Naturentnahme, Beschädigung und
Beeinträchtigung des lebensnotwendigen
Standorts sind verboten. Selbst die Schlüsselblumen und Leberblümchen fallen heute
darunter und neben diesen viele weitere
kaum gefährdete Arten. Ein kleiner Teil der
besonders Geschützten ist zusätzlich streng
geschützt. Bei diesen handelt es sich um Gewächse, die stärker gefährdet sind. Sie verkörpern aber nur einen Bruchteil der laut Roter Liste hoch bedrohten Arten.
gebiete (FFH-Gebiete) zur Erhaltung auszuweisen sind, verbunden mit der Verpflichtung,
einen günstigen Erhaltungszustand zu gewährleisten und Verschlechterungen zu verhindern. Unter den in Niederbayern etablierten Blütenpflanzen sind die Nutznießer die
streng geschützten Arten Frauenschuh,
Glanzständel, Kriechender Sellerie, Schellenblume, Böhmischer Enzian und Sumpfgladiole. Dazu kommen die Moose Mannia triandra,
Dicranum viride und Buxbaumia viridis.
Die Hauptwirkung entfaltet der hoheitliche
Schutz durch die Vermarktungsverbote und
damit durch das Verbot, mit Wildherkünften
solcher Pflanzen zu handeln. Bei Land- und
Forstwirtschaft sowie der Fischerei greift dieser Schutz wegen entsprechender Ausnahmebestimmungen allerdings nicht (vgl. Beitrag HAAS in diesem Heft). Dies steht im Widerspruch dazu, dass der Wandel in der
Landbewirtschaftung die Hauptursache für
den Fundortrückgang ist. Die moderne landwirtschaftliche Nutzung hat auf flurbereinigten, meliorierten Flächen mit intensiver Düngung, Herbizideinsatz, Einsaat weniger
„Hochleistungspflanzen“,
Vielschnitt
und
rasch wechselnden Kulturen überall „botanische Wüsten“ geschaffen. Zur Florenverarmung hat aber auch die Aufgabe früherer
landwirtschaftlicher Nutzungsformen sehr viel
beigetragen, so die Aufgabe der Streuwiesennutzung, der Triftweide (Hirten) oder der
Wald-Nebennutzungen
Streurechen
und
Waldweide.
Dazu kommt, dass trotz strenger Verbote besonders und selbst streng geschützte Gewächse ausgegraben und geraubt werden. So
waren in den vergangenen Jahren u. a. Verluste durch Ausgraben zu beklagen bei Vielteiliger Mondraute, Stauden-Lein, Frauenschuh, Kammfarn (Dryopteris cristata), Gewöhnlicher und Frühlings-Kühchenschelle.
Schützenhilfe aus Brüssel
Nun gibt es für die nationalen Naturschutzgesetze seit Jahren Vorgaben durch europäisches Recht. In erster Linie ist hier die FaunaFlora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) zu
nennen, die für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgibt, für welche Lebensraumtypen, Pflanzen- und Tierarten Schutzgebiete einzurichten oder Schutzbestimmungen zu erlassen sind. Anhang II der Richtlinie
listet die Arten auf, für die besondere Schutz-
Abb. 1: Stauden-Lein. Vom Schicksal der niederbayerischen
Bestände wird es maßgeblich mit abhängen, ob die in
Deutschland vom Aussterben bedrohte blaue Blume eine
Zukunft hat (Aufnahme Armin Zahlheimer).
Die Meldung unserer FFH-Gebiete ist inzwischen abgeschlossen. Auch in Niederbayern
gibt es etliche, in denen die aufgeführten
Pflanzenarten nun eine zentrale Rolle spielen.
Die zu ihrer Erhaltung notwendigen speziellen
Maßnahmen werden in den Managementplänen für diese Gebiete festgelegt, die für
jedes FFH-Gebiet anzufertigen sind. Zusätzlich sind nach einem standardisierten Verfahren regelmäßig die Bestände der „AnhangsArten“ zu dokumentieren (Monitoring). Für
einige Arten, so den Kriechenden Sellerie,
ließ das Landesamt für Umwelt bereits bayernweite Erhebungen durchführen. Gemessen an der Riesenzahl bedrohter Pflanzenarten bedeutet der Einsatz für die paar streng
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geschützten Arten aber eher einen marginalen Beitrag.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass
FFH-Richtlinie und nationale Gesetzgebung
die Probleme des Fundort- und Artenschwundes nicht einmal ansatzweise lösen, doch das
Naturschutzgesetz kennt als wichtiges Instrument ja auch den Flächenschutz. So sind
bei uns pauschal im ganzen Lande aktive
Veränderungen des charakteristischen Zustandes der Lebensräume der Feucht-, Mager- und Trockenstandorte verboten (Art. 13 d
des Bayerischen Naturschutzgesetzes). Die
einzelnen Pflanzen oder Arten werden hierdurch aber nicht geschützt.
Schutzgebiete, Bewirtschaftungsvereinbarungen und Landschaftspflegemaßnahmen
Nach dem bisher Gesagten drängt sich die
Forderung auf, wichtige Lebensräume gezielt
als Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler oder
geschützte Landschaftsbestandteile auszuweisen. Abgesehen vom mangelhaften Vollzug der Regelungen und Verordnungen können Schutzgebietsverordnungen zwar aktive
Eingriffe in die Lebensräume und die Pflanzenbestände bis hin zum Ausgraben oder
Beschädigen von Pflanzen untersagen, doch
das genügt bei den meisten Pflanzen des
Offenlandes nicht. Selbst aus Naturschutzgebieten sind viele Arten verschwunden, die
dort eigentlich gesichert werden sollten. Beispiele sind der Clusiusenzian (Gentiana clusii)
im Naturschutzgebiet (NSG) Rosenau, der
Kriechende Sellerie (Apium repens) im NSG
Sippenauer Moor und die Strickwurzelsegge
(Carex chordorrhiza) im NSG Weiherlandschaft bei Wiesenfelden.
Ein wesentlicher Grund für solche Verluste in
Schutzgebieten ist, dass diesen und vielen
weiteren bedrohten Pflanzenarten nur die
regelmäßige Pflege eine sonst übermächtige
Konkurrenz von Mitgewächsen vom Leib hält:
Sie sind Elemente von Kultur- oder Halbkulturformationen. Auch wo die Pflege heute
wieder stattfindet, war sie in der Vergangenheit oft zu lange nicht gewährleistet.
Seit geraumer Zeit werden den Grundbesitzern als Anreiz für eine naturfreundlichere
Nutzung Extensivierungsverträge nach dem
Kulturlandschaftsprogramm und Bewirtschaftungsvereinbarungen nach dem Bayerischen
Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) angeboten, sogar für Teiche. Seit wenigen Jahren
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gibt es ein VNP für Waldflächen. Aus einer
Mehrzahl von Möglichkeiten kann jeweils die
Vertragsvariante gewählt werden, die den
Pflegeerfordernissen und den Bedürfnissen
des Grundbesitzers am ehesten entspricht.
Die Laufzeit der Verträge umfasst gegenwärtig fünf Jahre.
Von größtem Vorteil ist es, wenn die Lebensstätten bedrohter Arten von Kommunen oder
Naturschutzverbänden für Naturschutzzwecke
erworben werden. Grundeigentum bietet die
besten Rahmenbedingungen für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen; es erspart dabei umständliche Verhandlungen, ermöglicht eine naturschutzfachlich optimale
Umsetzung einschließlich tief greifender
Standortänderungen (Wiedervernässung, Rodung, Oberbodenabtrag) und rechtfertig aufgrund der Langzeit-Perspektive auch solche
teuren
Maßnahmen
der
LebensraumVerbesserung.
Nicht selten besiedeln die bedrohten Pflanzenarten Standorte, die schwer zu bewirtschaften sind, etwa Steilhänge oder Moorböden. Oft müssen die Lebensräume erst
aufwändig hergerichtet werden, ehe sich wieder zukunftsträchtige Populationen entwickeln
können. Entbuschung, Rodung, Wiedervernässung oder Erstschnitt nach jahrelanger
Bewirtschaftungspause sind typische Maßnahmen. Bei solchen einmaligen Maßnahmen
greifen die Vertragsprogramme kaum, es gibt
hierfür jedoch eine Förderung nach den
Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien
(LNPR): Dem Maßnahmeträger (meist Kommunen, Landschaftspflege- oder Naturschutzverbände) werden 70 bis 90 % der Kosten
von staatlicher Seite erstattet. Auch dort, wo
sich nachweislich niemand findet, der eine
Pflege unter den Bedingungen des VNP bewerkstelligt, kann auf die Förderung nach den
LNPR ausgewichen werden.
Allerdings weicht das, was heute üblicherweise mit diesen Instrumenten an Pflege verwirklicht werden kann, in vielen Fällen doch
wesentlich von dem ab, was den Pflanzenlebensraum früher geprägt hat: Viele der traditionellen Bewirtschaftungsweisen können
heute nicht mehr durchgeführt oder wirkungsgleich imitiert werden. Gemessen an den Bedürfnissen einzelner Arten wird unter den aktuellen Konditionen zwangsläufig oft zu
schematisch und unspezifisch gepflegt. Das
bedeutet, dass die klassische Landschafts-
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pflege den Fundortschwund in manchen Fällen nicht aufhalten kann. So sind die Beweidung von Feuchtflächen an Donau und Isar
mit Tieren, die mit Rüsseln, Klauen oder Hufen den Boden verletzen, die Beweidung von
Zwergstrauch-Heiden im Bayerischen Wald
oder das Streurechen in Kiefernwäldern kaum
mehr realisierbar. Die Folge ist eine prekäre
Situation der einst für solche Nutzungsformen
typischen Arten, so des Gnadenkrauts (Gratiola officinalis), der Flach-Bärlappe (Diphasiastrum) und des Winterliebs (Chimaphila umbellata). Hoch gefährdet oder bereits ausgestorben sind neben den von Nutzungseinflüssen abhängigen Arten die Pflanzen natürlicher Pionier-Lebensräume, speziell die der
Schwemmbänke unserer Alpenflüsse. Der
Deutschen Tamariske (Myricaria germanica;
Abb. 2) und dem Ufer-Reitgras (Calamagrostis pseudophragmites) hat der Gewässerausbau die Lebensräume genommen. – In
all den genannten Fällen kann nur noch eine
spezielle Betreuung der Pflanzenvorkommen
helfen, die nicht selten in die Sorge für die
einzelnen Pflanzenindividuen mündet.
Blütenpflanzenarten ihr zufolge in Niederbayern und damit regional wie sehr bedroht sind,
zeigt Abb. 3.
Artenhilfsprogramme
Das Landesamt für Umwelt (LfU) hatte in den
1980er Jahren begonnen, die Bestände besonders bedrohter Arten zu erfassen und Erhaltungsmaßnahmen anzustoßen. Inzwischen
fokussiert das LfU seine Bemühungen auf
den Bruchteil der Arten, bei denen eine herausragende „Verantwortlichkeit“ gesehen
wird; es sind dies die aus globaler Perspektive nur mit kleinen Arealen ausgestatteten
Arten („Microarealophyten“).
Um die hoch bedrohten Farn- und Blütenpflanzen insgesamt kümmern sich inzwischen
mehr oder weniger intensiv Bezirksregierungen und Kreisverwaltungsbehörden. Die Prioritäten dafür liefern ihnen Rote Listen unmittelbar durch Gefährdungsgrade der einzelnen
Arten; schließlich muss sich die Artenschutzarbeit zunächst auf die hoch Bedrohten konzentrieren. In einem florengeographisch so
vielgestaltigen Flächenstaat wie Bayern ist es
dabei sinnvoll, neben der Gefährdung in Bayern auch die in kleineren Bezugsräumen ins
Auge zu fassen. Für Niederbayern wurde deshalb eine eigene Rote Liste geschaffen
(ZAHLHEIMER 2001 – Kurzfassung als Download im Internet unter www.regierung.
niederbayern.bayern.de). Wie viele Farn- und
Abb. 2: Die einst für Schwemmbänke von Isar und Inn typische Deutsche Tamariske hat in Niederbayern nur in ehemaligen Kiesgruben bei Mamming überlebt. Durch Nachzucht
und Auspflanzung an Baggerweihern wird ihr Fortbestand
gesichert.
Die Regierung von Niederbayern sieht ihre
Hauptverantwortung bei den überregional
oder regional (im Regierungsbezirk) hoch
bedrohten Arten. Sie haben in der Roten Liste
Niederbayern Gefährdungsstufe 1 oder 2.
Entscheidend für das Aktivwerden der Regierung ist aber nicht der Rote-Liste-Status allein. So werden beispielsweise auch Vorkommen weniger gefährdeter Arten ins AHP
aufgenommen, wenn diese mindestens regional bedeutend sind, beispielsweise als Florenrelikte oder Arealvorposten (Abb. 4). Wichtigste Leitlinie für die Artenauswahl sind die
so genannten Schutzerfordernisgrade der
Rote Liste, die neben der regionalen Gefährdung weitere bewertungsrelevante Gesichtspunkte berücksichtigen, so den Etablierungszeitraum.
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Abb. 3: Verteilung der bedrohten Farn- und
Blütenpflanzenarten Niederbayerns auf die
Gefährdungskategorien (ZAHLHEIMER 2001).
Artenschutz via Werkvertrag
Die Regierungen können die Artenhilfsmaßnahmen nicht selber durchführen. Sie bedienen sich dazu qualifizierter Büros von Biologen oder Landespflegern, die im Rahmen von
Werkverträgen tätig werden. Soweit die zu
betreuenden Pflanzenvorkommen nicht bereits genau bekannt sind, besteht die erste
Teilaufgabe in der Überprüfung von Angaben
Dritter bzw. Literaturangaben und einer gezielten Nachsuche. Diese führt mitunter zu
erfreulichen Ergebnissen. So wissen wir heute, dass die Schwarzfrüchtige Zaunrübe (Bryonia alba; Abb. 5) im Bereich des Isartals um
Landshut erheblich mehr Fundpunkte besitzt,
als angenommen. Gefährdung und Handlungserfordernis verringern sich dadurch (vgl.
Beitrag BOESMILLER in diesem Heft).
Mitunter kann sich die Nachsuche recht aufwändig gestalten. Vom Eiszeitrelikt Rosenwurz (Rhodiola rosea) in der Seewand am
Großen Arbersee sind bisher sechs Pflanzen
festgestellt worden. Ein größeres „Muttervorkommen“ in den Felsabstürzen wird vermutet,
doch trotz Bekletterns konnte es bisher nicht
ausgemacht werden. Damit muss zumindest
vorerst die ganze Fürsorge den paar bekannten Pflanzen gelten. Viele Quellgräben,
von denen das Quellkraut (Montia rivularis s.
l.) bis vor zwei Jahrzehnten belegt war, müssen abgesucht werden, um heute noch irgendwo dieses zarte konkurrenzschwache
Nelkengewächs aufzuspüren. Bei Angaben,
die schon zehn Jahre alt oder älter sind, ist
die Wiederfund-Rate allgemein gering.
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Abb. 4: Kalk-Aster (Aster amellus), regional wegen stabiler
Vorkommen in der Alb und im Maingebiet in Bayern „nur“
gefährdet, als isoliertes Florenrelikt im Inntal (roter Kreis)
aber dennoch essenzieller Bestandteil des niederbayerischen
Artenhilfsprogramms.Quelle: Botanischer
Informationsknoten Bayern (www.bayernflora.de).
Abb. 5: Schwarzfrüchtige Zaunrübe, eine „wild gewordene“
kletternde Arzneipflanze alter Gärten mit
südbayerischem Verbreitungsschwerpunkt im
unteren Isartal (aus KRAUSE 1904).
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Die zweite wichtige Teilaufgabe der Werkvertragspartner besteht in der exakten Lokalisation der Fundpunkte. Die Angabe der GaußKrüger-Koordinaten nach Luftbildkarte oder
Messung mit GPS-Gerät ist dabei zwingend;
sie wird auch für die Artenschutzkartierung
des Landesamts für Umwelt (LfU) benötigt.
Vor allem aber werden die Fundpunkte, bei
flächiger Verteilung die besiedelten Flächen,
zum Gebrauch an den niederbayerischen
Naturschutzbehörden artweise und möglichst
genau als Layer für das geographische Informationssystem der bayerischen Naturschutzbehörden (FIN-View) digitalisiert (Abb. 6).
NF 5
NF 3
NF 7
pflanzensoziologische Aufnahmen der Begleitflora angefertigt.
Weiterhin sind die Auftragnehmer verpflichtet,
für die nachhaltige Bestandessicherung zu
sorgen. Dazu gehört, Pflegemaßnahmen zu
initiieren und zu koordinieren, die von Dritten
durchgeführten Pflegemaßnahmen zu bewerten und Vorschläge für deren Optimierung
zu machen. Die Auftragnehmer leiten Vertragsabschlüsse nach dem Vertragsnaturschutzprogramm oder den Flächenerwerb zu
Naturschutzzwecken in die Wege und regen
erforderliche Unterschutzstellungen an. Notwendige Sofortmaßnahmen sowie ganz spezielle Pflege- und Sicherungsmaßnahmen im
unmittelbaren Lebensbereich der betreuten
Pflanzen führen die Auftragnehmer selbst
durch (Abb. 7).
NF 4
NF 6
NF 9
NF 8
NF 10
Abb. 6: Ausschnitt der Detailkarte zur Verbreitung des Holunder-Knabenkrauts (Dactylorhiza sambucina) in Niederbayern.
Aktuelle Vorkommen rot, nur früher besiedelte Flächen blau
(Quelle: OBERMEIER 2009).
Neben dem Fundort wird stets die Pflanzenmenge (Anzahl oder besiedelte Fläche) dokumentiert, wobei blühende oder fruchtende
Triebe oft eigens erfasst werden. Zusätzlich
werden mitunter die Vitalität des Pflanzenbestandes, das Ausmaß des Wildverbisses und
Auffälligkeiten notiert. – Das geschilderte Monitoring ist wichtig, um die Pflanzenvorkommen wieder auffinden zu können, einen Überblick der Verbreitung und des Gesamtbestandes zu gewinnen sowie Bestandesänderungen und damit auch den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen festzustellen.
In Einzelfällen werden kleine Langzeitbeobachtungsflächen angelegt und dauerhaft
markiert. Sie erlauben es, das Schicksal der
einzelnen Pflanzen mittels Zählrahmen zu
verfolgen. Zusätzlich werden manchmal
Abb. 7: Individuelle Pflege eines Flachbärlapp-Vorkommens
unter Leitung eines Auftragnehmers (Foto Karsten Horn,
HORN 2009).
Bei kleinen Restbeständen ist es ein Muss,
die Population wieder zu vergrößern und
möglichst auf mehrere Beine zu stellen, indem versucht wird, Tochterkolonien zu begründen. Hier gehört daher zum Aufgabenspektrum der Auftragnehmer, Diasporen27 zu
werben und gezielt auszubreiten oder sich um
die Nachzucht von Pflanzen zu kümmern.
Die beauftragten Pflanzenarten-Betreuer fertigten bisher Jahresberichte, in denen bei den
einzelnen Arten- bzw. Vorkommen dokumentiert sind die Lage des Fundortes, Populationsgröße und Entwicklungstendenz, die
Standortbedingungen,
Vergesellschaftung
und Begleitarten, die Ökologie der Art, ihre
Alle der Ausbreitung dienenden Pflanzenteile, so Früchte,
Samen, Sporen, Brutknöllchen, Ausläufer, durch Hochwasser
verdriftete bewurzelungsfähige Stängel- oder Astteile usf.
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Verbreitung in Bayern, der Schutzstatus der
Fläche, die Verhältnisse in der Umgebung,
Beeinträchtigungen und Gefährdungen, Erhaltungs- und Entwicklungsziele, bisherige
Schutz- und Pflegemaßnahmen, erforderliche
Schutz- und Pflegemaßnahmen sowie Zeitpunkt und Art der nächsten Handlung. Aktuell
erfolgt die Umstellung auf eine vollständige
elektronische Datenhaltung, die sich auf die
individuellen Daten zu den einzelnen Vorkommen beschränkt. Die drei Dokumentationsebenen sind dabei
 FIN-View-Layer für die einzelnen Arten mit
den konkreten Fundpunkten bzw. Verteilungsflächen für Regierung und Kreisverwaltungsbehörden,
 Fundpunktangaben mittels Programm „PCASK“ für die landesweite Artenschutzkartierung und
 eine Exceltabelle für die diversen Daten zu
den Beständen und ihrer Betreuung.
LfU und Regierung von Mittelfranken entwickeln derzeit eine Software für die komfortable Datenhaltung mit Überwachungsfunktion
zu den Pflanzenvorkommen bedrohter Arten.
Einzelbeispiele:
Fehlstart mit fahrlässiger Tötung
Viele Wildpflanzen hat Niederbayern verloren,
ehe mit den Artenhilfsmaßnahmen begonnen
worden ist, beispielsweise Strauchbirke (Betula humilis), Sommer-Drehwurz (Spiranthes
aestivalis) und Zwerg-Rohrkolben (Typha
minima). Ich begann 1985 meinen Dienst an
der höheren Naturschutzbehörde mit dem
Vorsatz, dem Artensterben entschieden entgegen zu treten. Eine meiner ersten Initiativen
war deshalb eine Bereisung mit dem Regensburger Botaniker Otto Mergenthaler, damit er
mir im Bereich der von ihm für die floristische
Rasterkartierung begangenen Felder zeigt,
wo dringend gehandelt werden muss.
Als besonders wichtig kristallisierte sich das
einzige bekannte Vorkommen der Zottigen
Fetthenne (Sedum villosum) bei Saulburg im
Falkensteiner Vorwald heraus. Beim gemeinsamen Ortstermin wurden die Rinder als
Hauptgefährdung benannt, weil sie auch im
Bestand der sehr kleinwüchsigen und zarten
Fetthenne am Quellgraben herum trampelten.
Unsere vielfältigen Naturschutzprogramme
gab es damals noch nicht und es war schon
etwas Besonderes, als eine Vereinbarung mit
dem Landwirt geschlossen wurde, damit er
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gegen eine Ausgleichszahlung die kritischen
Flächen nicht mehr beweidet, sondern lediglich relativ spät mäht. Als ein paar Jahre später mit der Beobachtung und Betreuung der
hoch bedrohten Art über unseren ersten einschlägigen Auftragnehmer begonnen werden
konnte, war Sedum villosum nicht mehr auffindbar. Ein miserabler Auftakt für einen intensiveren Pflanzenartenschutz in Niederbayern! Warum? Wie wir heute wissen, ist es
gerade die Beweidung quelliger Nassstellen,
die diese Fetthenne braucht. Die Versehrung
eines Teils der Population durch Beweidung
gehört von Natur aus einfach dazu. Unzureichende Erfahrungen und falsche Einschätzung unsererseits machten das Vorkommen
kaputt. Trotz Umstellung der Bewirtschaftung
und jahrelanger Nachsuche tauchte die Fetthenne nicht wieder auf; wir müssen sie in
Niederbayern zu den Ausgestorbenen zählen
und tragen einen wesentlichen Teil der
Schuld daran.
Zum Glück gibt es auch das Gegenteil – Fälle, in denen die Wiederaufnahme und konsequente Wiederholung von Pflegemaßnahmen
zum Wiederaufleben verschollener Artvorkommen führte. So ist das 20 Jahre lang verschollene Sumpf-Knabenkraut (Orchis palustris) im Isarmündungsgebiet an zwei Stellen wieder aufgetaucht. Der tot geglaubte
Langblättrige Sonnentau (Drosera longifolia)
ist in einem Quellmoor wieder aufgeblüht.
Stabilisierung durch treue Betreuung
Alle sechs heimischen Flachbärlapp-Arten
(Diphasiastrum; Abb. 8) sind stark gefährdet
bis vom Aussterben bedroht. Das liegt daran,
dass diese altertümlichen Sporenpflanzen
ihren traditionellen Schwerpunkt auf den
nährstoffarmen sauren Böden lichter Nadelwäldern mit Streunutzung und von Heiden
und hatten. Heute wachsen die Pflanzen –
von den Sand-Kiefernwäldern des Abensberger Raumes abgesehen – besonders auf
Straßen- und Wegböschungen. Nur der konsequenten Betreuung solcher Fundorte über
viele Jahre hinweg ist es zu verdanken, dass
die meisten davon noch existieren. Ein spezielles Problem ist bei den genannten Lebensräumen, dass die Personen oft wechseln, die für den Wegeunterhalt zuständig
sind, oft aber auch Firmen mit immer wieder
neuen Mitarbeitern beauftragt werden, die
Arbeiten auszuführen. Der ständige Kontakt
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mit den zuständigen Stellen ist daher ein wesentliches Element der Betreuungsarbeit.
Lössböschungen musste daher rasch gehandelt werden: Beseitigung der angesalbten Art
und Stärkung des Stauden-Leins durch autochthone Nachzucht.
Die Entwicklung des Stauden-Lein-Restbestandes im Isarmündungsgebiet (Abb. 9)
könnte zu Optimismus verführen. Auspflanzungen und Ansaaten sind aber erst erfolgreich, wenn die künstlich etablierten Individuen eine ansehnliche Zahl von Tochterpflanzen hervorbringen konnten. Das geschieht bis
jetzt nur ansatzweise.
Freudiges Glockenläuten zur Trendwende
Abb. 8: Alpen-Flachbärlapp (Diphasiastrum alpinum), als
Pflanze der Hochlagen selbst noch auf dem Arbergipfel.
Zusätzlich Probleme mit der Verwandtschaft:
Stauden-Lein (Linum perenne)
Noch nach dem Zweiten Weltkrieg gab es in
erhöhten Lagen unseren Donauauen sandigere Böden mit ungedüngten einmähdigen Wiesen, die im Juni von den Blüten des StaudenLeins ganz blau waren. Heute gilt die Pflanze
in Deutschland infolge der Nutzungsintensivierung (Acker, Düngewiesen) als vom Aussterben bedroht. Im Bereich eines der wenigen Restvorkommen auf Lössböschungen an
einem Donautalrand tauchten vor einigen
Jahren zahlreiche Pflanzen des ähnlich hübschen Österreichischen Leins (Linum austriacum) auf. Möglicherweise hatte ein wohlmeinender Aktivist versucht, durch im Handel
erhältliches Saatgut den Restbestand aufzubessern. Die beiden Leinarten werden aber
gerne verwechselt – auch im Handel. Wiederholt musste ich bei Renaturierungsprojekten
die Illusion zerstören, es prange dort der hoch
bedrohte Stauden-Lein, weil man an den neophytischen Doppelgänger nicht gedacht hatte.
Einmal musste ich sogar einen Produzenten
von Wildpflanzen-Saatgut darauf hinweisen,
dass er den falschen Lein auf dem Feld kultivierte.
Wo die paar letzten Pflanzen des StaudenLeins mit einem Überangebot von Österreichischem Lein zusammentreffen ist zu befürchten, dass der Stauden-Lein durch wiederholte Einkreuzung verdrängt wird. Auf den
Eine Art der „ersten Stunde“ im Hinblick auf
gezielten Artenschutz ist die Schellenblume
(Adenophora liliifolia). Sie kommt in ganz
Deutschland nur in zwei Bereichen des untersten Isartals vor. Ursprünglich als Waldsaumpflanze, in Niederwäldern und auf
Streuwiesen lebend, findet das den Halbschatten liebende hochwüchsige Glockenblumen-Gewächs kaum mehr geeignete
Standorte. Als ebenso wichtig wie die Gestaltung des Lichtklimas hat sich der konsequente Verbiss-Schutz der Pflanzen herausgestellt. Dadurch und durch die Ergänzung mittels Nachzucht ist der Bestand der Schellenblume wieder so weit angewachsen, dass sie
nicht mehr akut vom Aussterben bedroht ist
(Abb. 10). Dasselbe gilt für den Besen-Beifuß
(Artemisia scoparia) der Donauleiten Passau
– Kohlbachmühle.
Waisen mit ungewisser Zukunft
Wie wichtig Erhaltungskulturen und Nachzucht sehr selten gewordener Pflanzen heute
sind, zeigen jene, die Niederbayern nur durch
solche Maßnahmen erhalten geblieben sind.
Ein Beispiel ist der Röhrige Wasserfenchel
(Oenanthe fistulosa). Sein letztes bekanntes
Vorkommen in den ostbayerischen Donauauen im wechselnassen Abschnitt einer Altwassersenke ging ein, nachdem die Stauhaltung Straubing in Betrieb genommen worden
war. Zum Glück hatte die Stadtgärtnerei
Straubing rechtzeitig eine Erhaltungskultur
angelegt (Abb. 15). Alljährlich werden nun an
verschiedene Stellen der Donauauen nachgezogene Pflanzen ausgebracht – in der
Hoffnung, dass der Röhrige Wasserfenchel
wieder fest Fuß fasst.
Naturschutz in Niederbayern – Heft 6 (2009) / Naturschutz- und Botanik-Tagung 2009
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Abb. 9: Bestandesentwicklung von Stauden-Lein (Linum perenne) im Isarmündungsgebiet. Die spontan vorhandenen Individuen
werden von den ausgepflanzten unterschieden (Quelle SCHEUERER 2009).
Ex. aus
Auspflanz ung
und Aussaat
900
800
Individuenzah
700
Indigene Ex.
111
37
500
400
135
161
149
98
470
510
13
25
300
498
200
100
252
209
82
600
237
293
319
556
376
490
437
513
550
531
137
0
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003
2005 2006 2007 2008
Unters uchungsjahr
Abb. 10: Bestandesentwicklung der Schellenblume im südlichen Abschnitt der Arealinsel (aus SCHEUERER 2009).
Dramatisch ist auch das Schicksal der hochwüchsigen Zottigen Wolfsmilch (Euphorbia
villosa). Ihr einziger deutscher Wuchsort sind
die Halser Ilzscheifen nördlich Passau. Gediehen dort um 1870 mehrere hundert Pflan100
zen, war der Wildbestand 1985 auf drei zusammen geschmolzen. Als wegen eines
Windwurfs der dem Fundort benachbarte
Wanderweg näher ans Ilzufer verschoben
wurde, kostete dies zwei Pflanzen das Leben.
Naturschutz- und Botanik-Tagung 2009 / Naturschutz in Niederbayern – Heft 6 (2009)
Artenschutz- und -stützmaßnahmen in Niederbayern: Florenvielfalt am finanziellen Tropf
Die letzte, unmittelbar im Flussufer stehende
Pflanze riss das Jahrhundert-Hochwasser
1993 mit sich. Erfreulicherweise hatte Prof.
Dr. H. Fürsch 20 Jahre davor dem Botanischen Garten München Teile der Stöcke zur
Erhaltung anvertraut und Nachzucht davon
auf einem Ilzwiesen-Grundstück in der Gemeinde Ruderting angesiedelt. Außerdem gab
es damals bereits in größerer Zahl aus
Triebstücken nachgezogene Pflanzen. – Auch
von der Zottigen Wolfsmilch wird regelmäßig
an verschiedenen Stellen ausgepflanzt. Eine
stabile, sich selbst tragende Wildpopulation
konnte damit bisher aber nicht erreicht werden.
von Arealstützpunkten nachhaltig errichtet
werden konnte. Hierdurch erklären sich die im
Vergleich mit den anderen Arten hohen Ausgaben für die Betreuung des HolunderKnabenkrauts.
Nicht verschwiegen sei, dass es oft recht
schwierig ist, Nachzucht nicht nur zu erzeugen, sondern auch im Gelände zu etablieren.
So war erst einiges Experimentieren notwendig, bis es gelang, Myricaria aus Samen
nachzuziehen. Bei einigen Arten, darunter
dem Gnadenkraut (Gratiola officinalis), wurden die Pflanzen aus der Gärtnerei regelmäßig von Schnecken vertilgt.
Die teuerste Pflanze Niederbayerns – von der
Normalität zur Exklusivität:
Bis vor wenigen Jahrzehnten war das Holunder-Knabenkraut (Dactylorhiza sambucina;
Abb. 11) auf wärmebegünstigten Bergwiesen
im Bayerischen Wald nicht selten. In den letzten Jahren bewegte sich der gewissenhaft
registrierte, wenngleich sicher nicht ganz vollständig erfasste Gesamtbestand in Niederbayern je nach Witterungsverlauf nur mehr in
der Größenordnung von 2.100 (2008) und
4.000 (2006) Blühtrieben. Inzwischen ist das
einst zusammenhängende Areal durch den
Ausfall zahlreicher Vorkommen in mehrere
isolierte Arealinseln zerbrochen. Ein wirklich
ausgedehntes Vorkommen gibt es dabei überhaupt nicht mehr, nur etwa 10 Bestände
erreichen Bestandesgrößen von mindestens
100 Individuen und damit eine annehmbare
Dimension (OBERMEIER 2009). Alles andere
sind Klein- und Kleinstvorkommen, die keinerlei Puffer und damit sehr schlechte Überlebensaussichten haben. Trotzdem verfolgen
wir das Ziel, das Verbreitungsgebiet im Bayerischen Wald nicht nur rudimentär zu erhalten,
sondern zu sanieren und somit versehrte oder
verwaiste Arealabschnitte zu reaktivieren.
Das hat zur Folge, dass auch die Kleinvorkommen zumindest so lange Betreuungsgegenstand sind, bis eine ausreichende Zahl
Abb. 11: Rot und gelblichweiß blühendes HolunderKnabenkraut – abhängig von der extensiven Bewirtschaftung
sonniger Bergwiesen (Aufnahme Ernst Obermeier).
Orchideen als Intimfreunde
Einige Orchideen-Arten sind so selten geworden, dass der Betreuer zu jeder Pflanze eine
persönliche Beziehung aufbaut. Besonders ist
dies der Fall, wo kaum mehr die Chance einer
Bestäubung durch andere Individuen besteht,
so auch bei einigen Ragwurz-Arten. Vor Ort
sind die sie bestäubenden spezialisierten Insekten oft ausgestorben. Die Lösung besteht
in der Handbestäubung durch den Betreuer.
Dazu kommen die künstliche Ausbreitung der
staubfeinen Samen und die recht schwierige
Nachzucht.
Artenschutz für Apomikten und Apogame
Der aus dem internationalen Übereinkommen
von Rio de Janeiro 1992 erwachsenen Verpflichtung, auch die innerartliche Vielfalt zu
sichern, versuchen wir selbstverständlich mit
unserem Artenhilfsprogramm gerecht zu werden. So werden bedroht erscheinende Unterarten oder Varietäten Gegenstand von Artenhilfsmaßnahmen, etwa innerhalb der Fleisch-
Naturschutz in Niederbayern – Heft 6 (2009) / Naturschutz- und Botanik-Tagung 2009
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Artenschutz- und –stützmaßnahmen in Niederbayern: Florenvielfalt am finanziellen Tropf
roten Fingerwurz (Dactylorhiza incarnata) die
Unterart hyphaematodes und die Varietät
haematodes (DACHS 2008).
Besonders anspruchsvoll ist das Thema bei
den formenreichen apomiktischen28 Gattungen und Arten. Hier arbeiten unsere Auftragnehmer mit anerkannten Spezialisten für diese Sippen29 zusammen, soweit sie nicht bereits selber solche sind. Bei den SumpfLöwenzähnen (Taraxacum Sect. Palustria)
lassen wir sämtliche bekannten Vorkommen
betreuen, von den Habichtskräutern die hoch
gefährdeten, etwa das Röhrenblütige Habichtskraut (Hieracium spurium ssp. tubulatum) einiger Felsköpfe in der Fränkischen Alb.
Besonderes Augenmerk richten wir natürlich
auf den nach derzeitigem Kenntnisstand
weltweit auf Niederbayern beschränkten
Rhombuslappigen Gold-Hahnenfuß (Ranunculus rhombilobus), den wohl einzigen „Niederbayern-Endemiten“ (DUNKEL 2005). Eine
nachhaltige Sicherung seines Lebensraums in
einem Bachtal des Bayerischen Waldes ist
leider noch nicht gelungen.
Neophyten und Naturschutz
In Roten Listen werden Neophyten (Neochoren; Einbürgerung bei uns erst nach 1500) in
der Regel ausgeblendet oder zumindest besonders gekennzeichnet, in den Artenhilfsprogrammen werden sie meist vernachlässigt.
Wir stehen aber auf dem Standpunkt, dass
auch Sippen fremder Herkunft zu einem
Schutzgut geworden sind, wenn sie mindestens 50 Jahre lang eingebürgert sind. Der
naturschutzfachliche Wert wächst mit der
Dauer der Zugehörigkeit zu unserer Wildpflanzenwelt. Die Priorität von Maßnahmen
zugunsten solcher Gewächse bleibt dabei
freilich eine viel geringere bei Urwüchsigen
(„Indigenen“) oder Alt-Eingebürgerten (Archäophyten). Dies bedeutet, dass wir uns neu
eingebürgerter Sippen annehmen, solange
genügend Mittel zur Verfügung stehen. Nutznießer sind beispielsweise die Vorkommen
des Mauer-Felsenblümchens (Draba muralis)
und des Lockerblütigen Vergissmeinnichts
(Myosotis sparsiflora) bei Neuburg am Inn.
28) Apomikten
sind Pflanzen, die auf ungeschlechtlichem Weg
(ohne Fremd- oder Selbstbestäubung) keimfähige Früchte
hervorbringen.
29) Sippe (Taxon): Rangneutraler Ausdruck für Gruppen verwandter Pflanzen beliebiger Ebenen, so Familien, Arten,
Unterarten.
102
Gelegentlich leisten Artenhilfsmaßnahmen für
„Kulturflüchter“ auch einen kulturgeschichtlichen Beitrag, indem sie dazu beitragen, Botanikgeschichte wach zu halten. Musterbeispiel ist hier das Felsen-Habichtskraut (Hieracium saxatile) im Gelände der Regierung von
Niederbayern (vgl. ZAHLHEIMERs Beitrag zur
Botanikgeschichte in diesem Heft). Die
Betreuung von Relikten alter Gartenkultur wie
Holunder-Schwertlilie (Iris sambucina; Burggärten) oder Weißem Wildkrokus (Crocus
albiflorus) in Passau gehört ebenfalls hierher.
Unfug „Florahilfe“
Manche glauben, unsere Pflanzenwelt mit
attraktiven Elementen anreichern zu müssen.
So gibt es auch in Niederbayern Gemeinden,
in denen man nicht nur auf Böschungen, an
Straßen- und Wegrändern, sondern selbst in
Wäldern, Tümpeln, Weihern und als schutzwürdig kartierten Wiesenbiotopen Gelben
Enzian, Staudenlupine, Vexiernelke, Breitblättriges Pfeilkraut und vieles andere mehr
antrifft – gebietsfremde Pflanzen und Gartengewächse. Manche Orte scheinen zu solcher
„Floren-Nachhilfe“ geradezu herauszufordern.
So begegnet man auf dem Großen Arber immer wieder Einzelpflanzen aus anderen Gebirgen, von der (Echten) Bärwurz bis zum
Edelweiß. Im Naturschutzgebiet „Sippenauer
Moor“ hat sich in den 1990er Jahren jemand
das Vergnügen gemacht, den Schwalbenwurz-Enzian anzusiedeln. Selbst invasive
Neophyten wie das Indische Springkraut wurden und werden durch solche FlorenVerschönerer ausgebreitet. Dass solche „Ansalbungen“ genehmigungspflichtig sind und in
Naturschutzgebieten jedes Einbringen von
Pflanzen verboten ist, wissen die Leute meist
nicht.
Wieder andere Personen glauben, durch das
Auspflanzen oder Ansäen von bekanntermaßen bedrohten Arten dem Fundortschwund
entgegen wirken und damit einen Beitrag zum
Artenschutz leisten zu können. Sie achten
dabei aber nicht auf die Herkunft der Arten,
sondern verwenden Material aus dem Handel
oder aus der Fremde. Dass damit die angestammten Restpopulationen nicht gestützt,
sondern vielmehr gefährdet werden können,
deutet der Beitrag von ZAHLHEIMER über autochthone Pflanzen in diesem Heft an. Selbst
wenn es sich um hoch bedrohte oder streng
geschützte Pflanzenarten handelt, vernichten
wir solche künstlichen Ansiedlungen zumin-
Naturschutz- und Botanik-Tagung 2009 / Naturschutz in Niederbayern – Heft 6 (2009)
Artenschutz- und -stützmaßnahmen in Niederbayern: Florenvielfalt am finanziellen Tropf
dest dann, wenn die Gefahr einer weiteren
Ausbreitung besteht.
Sonderaktion Schwarzpappel
2006 war die urwüchsige, knorrige Schwarzpappel (Populus nigra s. str., Abb. 12) in
Deutschland der „Baum des Jahres“. Ein
bundesweites Projekt zur Kartierung der
Schwarzpappel-Restbestände in unseren
großen Flusstälern wurde gestartet. Das Amt
für forstliche Saat- und Pflanzenzucht Teisendorf half mit genetischen Untersuchungen,
echte Schwarzpappeln und ähnlich aussehende Hybridpappeln auseinander zu sortieren.
Abb. 12: So genannte Maserkröpfe, ein Merkmal
echter Schwarzpappeln.
Die lichtbedürftige Schwarzpappel gedeiht
von Natur aus als Pionierbaum auf vom
Hochwasser geschütteten Kiesflächen in den
Auen unserer großen Flüsse. Da unsere
längst gebändigt sind, findet sie kaum mehr
Lebensräume. Die Schwarzpappel ist daher
eine gefährdete Pflanze und deshalb haben
wir uns damals gleich in die Aktion eingeklinkt
und die Kartierung der Baumart am unteren
Inn (Abb. 13), an der Donau und im Isartal in
Auftrag gegeben. Bei den Rodungs- und Auflichtungsmaßnahmen in den Deichvorländern
der Donau zur „Abflussertüchtigung“ (so genanntes Vorlandmanagement) wurden die
Schwarzpappeln geschont, auf den erforderlichen Ausgleichsflächen ist die Pflanzung autochthoner Schwarzpappel-Nachzucht eine
wichtige Komponente. Auch sonst werden
seitdem die Möglichkeiten genutzt, diesen
Pionierbaum zu fördern.
Komponente Pflanzenartenschutz bei Naturschutzprojekten
Bei größeren und zunehmend auch bei kleineren Förderprojekten des Naturschutzes
sorgen wir dafür, dass gezielt auch bedrohte
Pflanzenarten davon profitieren. So wird nicht
nur versucht, die geobotanisch bedeutenden
Kernflächen und die für eine nachhaltige Sicherung erforderlichen Pufferflächen zu erwerben, es werden stets auch in ansehnlichem Umfang naturschutzfachlich minderwertige Grundstücke angekauft, um dort hochwertige Lebensräume zu entwickeln. Zusätzlich werden gezielt bedrohte Pflanzenarten
aus autochthonen Restbeständen wiederangesiedelt. Diese werden dafür meist gezielt
ermittelt. Es wird ein Konzept erarbeitet, das
angibt, wann wo welche Samen geerntet und
wo sie ausgebracht werden sollen. Teilweise
wird auch nachgezogenes Pflanzenmaterial
verwendet.
Projekte bei denen ehrgeizige Ziele des botanischen Artenschutzes mitverfolgt wurden,
waren
besonders
das
NaturschutzGroßvorhaben von Bund und Landkreis Deggendorf im weiteren Mündungsgebiet der Isar,
die LIFE Natur-Projekte (EU-Förderung) „Auen, Haiden und Quellen im unteren Isartal“
sowie „Unterer Inn mit Auen“ (Landkreis und
Landschaftspflegeverein
Dingolfing-Landau
bzw. Landkreise Rottal-Inn und Passau mit
Landschaftspflegeverein Passau). Die Bestände bedrohter Pflanzenarten wie FelsenFingerkraut (Potentilla rupestris), Fransenenzian (Gentianella ciliata), Ufer-Reitgras
(Calamagrostis pseudophragmites), Deutsche
Tamariske (Myricaria germanica), Pyramidenorchis (Anacamptis pyramidalis) und Lauchgamander (Teucrium scordium) konnten hier
eindrucksvoll vergrößert und stabilisiert werden.
Naturschutz in Niederbayern – Heft 6 (2009) / Naturschutz- und Botanik-Tagung 2009
103
Artenschutz- und –stützmaßnahmen in Niederbayern: Florenvielfalt am finanziellen Tropf
Zu den aktuellen Projekten mit ausgeprägter
floristischer Komponente zählen die Ergänzung des verarmten Pflanzenarten-Inventars
im Naturschutzgebiet „Ehemaliger Standortübungsplatz Landshut mit Isarleite“ (Stadt
Landshut) und die Wiederherstellung einer
artenreichen Streuwiesenflora auf zuvor mit
einem Fichten-Stangenholz bestockten Quellmoorflächen im Feuchtgebiet „Erdbrüst“
(Stadt Passau und Bund Naturschutz).
Wie im Beitrag WIESMEIER in diesem Heft aufgezeigt, können nach dem Förderprogramm
Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien
sowohl Grunderwerb als auch Pflegemaßnahmen zugunsten bedrohter Arten sehr hoch
gefördert werden.
Kompensationsmaßnahmen – große Chance
für Bedrohte
Allerorten werden für Eingriffe in Natur und
Landschaft Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmeflächen bereit gestellt. Teilweise gibt es
dafür in den Gemeinden auch einen Vorrat an
so genannten Ökokontoflächen, von dem bei
Eingriffen „abgebucht“ wird. Es ist nun völlig
unbefriedigend, wenn auf diesen verschiedenartigen naturschutzrechtlichen Kompensationsflächen nur irgendwelches Extensivgrünland produziert, Hecken oder Streuobstbestände gepflanzt werden. Wir plädieren deshalb dafür, zumindest auf Flächenanteilen
den in der Regel fetten Oberboden abzufahren und mit Hilfe geeigneter Naturgemische30
Magerwiesen zu entwickeln. Zusätzlich sollten
individuell für jede Kompensationsmaßnahme
die Zielarten zusammengestellt werden (vgl.
Beispiel auf der nachfolgenden Seite).
Abb. 13: Vergröberter Ausschnitt der Schwarzpappelkartierung am unteren Inn mit punktuellen Vorkommen und Bereichen
mit größerem Anteil (aus BRUNNINGER & REICHHOLF 2006).
vgl. Beitrag ZAHLHEIMER über autochthone Pflanzen in
diesem Heft!
30)
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Naturschutz- und Botanik-Tagung 2009 / Naturschutz in Niederbayern – Heft 6 (2009)
Artenschutz- und -stützmaßnahmen in Niederbayern: Florenvielfalt am finanziellen Tropf
Zielartenliste Fläche Flur Nr. xx bei Loipfering, 22.500 m²
Entwicklungsziel: Artenreiche, mager-trockene Ausbildung einer Glatthaferwiese (auf 18.500 qm) sowie „wärmeliebende“ Saumbereiche [in der Tabelle nachgestelltes (S)] an den geplanten beiden Hecken (4.000 qm).
Standort: Acker, flach geneigt. Zunächst sollen Nährstoffüberschüsse durch 2 Jahre düngerfreien Haferanbau entzogen werden.
Anschließend soll zwei Mal samenreiches Mähgut aufgetragen werden (Schnitt Anfang Juli und Ende September/Anfang Oktober,
Herkunft Gemeinden Eging oder Außernzell; bei weiter abliegenden Spenderflächen nur nach Abstimmung mit der höheren
Naturschutzbehörde).
Zumindest die fett gedruckten Arten müssen voraussichtlich separat ergänzt werden. Als Lieferpopulationen sollen ohne Abstimmung mit der höheren Naturschutzbehörde nur Bestände der Gemeinden Eging oder Außernzell verwendet werden.
A) Matrixarten
- GRÄSER:
Anthoxanthum odoratum
Briza media
Festuca commutata
Festuca pratensis
Helictotrichon pubescens
Poa angustifolia
Trisetum flavescens
- KRÄUTER:
Campanula patula
Centaurea jacea agg.
Crepis biennis
Galium verum
Hypochaeris radicata
Knautia arvensis
Leontodon hispidus
Leucanthemum ircutianum
Pimpinella major
Ranunculus acris
Rumex acetosa
Sanguisorba officinalis
Silene vulgaris
Tragopogon pratensis ssp. orientale
Gef.Grd. RL Ndb.
Gewöhnliches Ruchgras
Zittergras
Horst-Rotschwingel
Wiesenschwingel
Flaumhafer
Schmalblatt-Rispe
Goldhafer
Wiesen-Glockenblume
Wiesen-Flockenblume
Wiesen-Pippau
Echtes Labkraut
Gewöhnliches Ferkelkraut
Acker-Witwenblume
Rauer Löwenzahn
Frischwiesen-Margerite
Große Bibernelle
Scharfer Hahnenfuß
Gewöhnlicher Sauerampfer
Großer Wiesenknopf
Taubenkropf
Östlicher Wiesen-Bocksbart
B) Wertbestimmende Arten
Carex caryophyllea
Dianthus deltoides (S)
Euphorbia cyparissias (S)
Euphrasia rostkoviana
Galium pumilum (S)
Genista tinctoria (S)
Hypericum perforatum (S)
Lychnis viscaria (S)
Molinia arundinacea (S)
Phyteuma nigrum
Rhinanthus angustifolius
Rhinanthus minor
Scorzonera humilis (S)
Sedum maximum (S)
Sedum sexangulare
Silene nutans
Thymus pulegioides s. str.
Trifolium medium (S)
Viola hirta (S)
.
Frühlingssegge
Heidenelke
Zypressern-Wolfsmilch
Gewöhnlicher Augentrost
Niedriges Labkraut
Färberginster
Gebräuchliches Johanniskraut
Pechnelke
Rohr-Pfeifengras
Dunkle Teufelskralle
Großer Klappertopf
Kleiner Klappertopf
Niedrige Schwarzwurzel
Große Fetthenne
Milder Mauerpfeffer
Nickendes Leimkraut
Gewöhnlicher Feldthymian
Mittlerer Klee
Raues Veilchen
3
3
3
Nach fünf Jahren muss das Produkt auf der Basis der Zielartenliste kritisch bewertet werden (Erfolgskontrolle). Einschließlich
dann evtl. notwendig werdender Nachbesserungen sollte der Entwicklungsprozess nach zehn Jahren abgeschlossen sein. Von
einer vollwertigen autochthonen Begrünung wird gesprochen, wenn folgende Punkte erfüllt sind:





Mindestens ¾ der vorgegebenen Matrixarten (Zielartenliste) sind auf dem, einem bestimmten Vegetationstyp zugeordneten Flächenabschnitt häufig oder decken mindestens 2 % davon.
Mindestens die Hälfte der wertbestimmenden Arten ist zukunftsträchtig etabliert (ausreichende Verjüngung vorhanden).
Invasive Neophyten treten nicht auf.
Alle vorgesehenen Lebensräume bzw. Habitate existieren in funktionsfähigem Zustand.
Eine angemessene, die Lebensraumqualitäten erhaltende Pflege ist gesichert.
Bei Erfüllung sämtlicher Kriterien verringert sich der Kompensationsflächenbedarf im vorliegenden Fall um yy %.
Naturschutz in Niederbayern – Heft 6 (2009) / Naturschutz- und Botanik-Tagung 2009
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Artenschutz- und –stützmaßnahmen in Niederbayern: Florenvielfalt am finanziellen Tropf
Soweit die Zielarten nicht bereits über die
Grundbegrünung etabliert werden konnten
(was manchmal erst nach drei Jahren wirklich
beurteilt werden kann), soll versucht werden,
die Zielartenliste durch Einbringen entsprechender Diasporen oder „Initialpflanzen“ abzuarbeiten. Die erfolgreiche Ansiedlung wertbestimmender Arten aus örtlichen Herkünften,
besonders auch von Arten der Roten Liste,
kann beim Ausgleichsfaktor berücksichtigt
werden. Dies gilt besonders dann, wenn damit Stützpunkte für ein Florenstützgerüst zur
Stabilisierung oder Sanierung von Pflanzenarealen geschaffen werden (vgl. ZAHLHEIMER
2007). Der Flächenbedarf für den naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich lässt
sich somit bei einer derart qualifizierten Begrünung deutlich reduzieren.
Wildkrautäcker für Kornrade und Roggentrespe
Weder der konventionelle noch der biologische Ackerbau lässt heute noch nennenswerten Raum für Ackerwildkräuter. Herbizideinsatz, dichte Aussaat, Maisanbau, ständiger
Wechsel der Kulturfrüchte, hohe Düngergaben, Wegfall von Stoppelbrachen und perfekte Saatgutreinigung sind die Hauptgründe
für die Gefährdung eines Großteils der Ackerwildkräuter. Etliche sind sogar vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet, so bei
uns Kornrade (Agrostemma githago), Roggentrespe (Bromus secalinus), Gelber Günsel
(Ajuga
chamaepitys),
Möhren-Haftdolde
(Caucalis platycarpos), Blauer Gauchheil (Anagallis foemina), Spatzenzunge (Thymelaea
passerina), Spießblättriges Tännelkraut (Kickxia elatine), Lämmersalat (Arnoseris minima),
Sommer-Adonisröschen (Adonis aestivalis)
und andere. Es gibt zwar zur Förderung der
Ackerwildkräuter seit langem ein Ackerwildkräuter-Programm bzw. eine einschlägige
Variante im Vertragsnaturschutzprogramm;
bei wechselnden Vertragsflächen wegen der
nicht immer gleichen Attraktivität der Bewirtschaftungsprogramme aber ist die schleichende Verarmung der Samenbank im Boden
nicht aufzuhalten.
Wir brauchen deshalb zusätzlich Fixpunkte für
die Ackerwildkräuter – Ackerflächen im Eigentum von Kommunen oder Naturschutzverbänden. Erste Einrichtungen dieser Art gibt es
bereits im Isarmündungsgebiet (Landkreis
Deggendorf), am Naturschutzgebiet Sandharlander Heide (Landkreis Kelheim, Bund
106
Naturschutz) und im Dingolfinger Isartal
(Landkreis Dingolfing-Landau). Aktuelles Ziel
ist nun, in jedem niederbayerischen Landkreis
für jeden der grundlegend unterschiedlichen
Ackerstandorte (zumindest für kalkreichen
und bodensauer-sandigen Boden) wenigstens
eine
Wildkrautackerfläche
(„FeldfloraReservat“) einzurichten und kontinuierlich zu
betreuen. Es sollen dort die bedrohten Ackerpflanzen des Landkreises zusammengetragen
und vorgehalten werden (Arche NoahFunktion). Der Landesbund für Vogelschutz
(LBV) wird die Trägerschaft für ein derartiges
Projekt übernehmen. Für dieses Vorhaben
der bayerischen Biodiversitäts-Strategie hat
die Regierung eine hohe finanzielle Förderung in Aussicht gestellt.
Der LBV erwirbt sich bereits seit Jahren große
Verdienste um den Ackerwildkraut-Schutz im
Bayerischen Wald. Dieser Naturschutzverband hat entscheidend dazu beigetragen,
dass wir heute noch die Kornrade als autochthone Wildpflanze in Niederbayern bewundern können: Im Rahmen eines mit Mitteln
der Glücksspirale geförderten Vorhabens hat
er vor einigen Jahren Saatgut der wohl letzten
Fläche mit autochthonem Kornradebestand in
Niederbayern gesichert. Es stammte von einem Landwirt aus Weichselsried in der Gemeinde Zachenberg, der stets eigenen Winterroggen zur Aussaat verwendete. Sein
Saatgut war mit den Samen von Ackerwildkräutern wie der überregional vom Aussterben bedrohten Kornrade und der stark gefährdeten Roggentrespe verunreinigt. Der
LBV hat solches Saatgut erworben und auf
einer Reihe von Vertragsflächen ausgebracht
– gerade noch rechtzeitig, denn inzwischen
hat der Landwirt das Grundstück aus Altersgründen verpachtet, der Pächter hat diese
Tradition nicht mehr fortgeführt.
Hand in Hand – Artenschutz mit Partnern
Bei der Sicherung und Wiederansiedlung bedrohter Gewächse arbeiten die Regierung
und ihre Auftragnehmer fast immer mit anderen Institutionen zusammen, so regelmäßig
mit den unteren Naturschutzbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) und den landkreisweise organisierten Landschaftspflegeverbänden sowie im Bayerischen Wald mit
dem Naturpark Bayerischer Wald e. V. Nicht
unerwähnt bleiben soll, dass diese Einrichtungen auch selber zunehmend im botanischen Artenschutz aktiv werden; ist dies in
Naturschutz- und Botanik-Tagung 2009 / Naturschutz in Niederbayern – Heft 6 (2009)
Artenschutz- und -stützmaßnahmen in Niederbayern: Florenvielfalt am finanziellen Tropf
den Landkreisen Kelheim und DingolfingLandau schon länger Tradition, so gibt es
heute z. B. auch im Landkreis Landshut
ernsthafte Anstrengungen hierzu. Die Stadt
Landshut hat 2008 sogar eine eigene Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt beschlossen, in deren Rahmen wichtige Pflanzenvorkommen gepflegt und die Wiederansiedlung mehr oder weniger verschwundener
Pflanzenarten verfolgt werden. Sehr viel verspricht das eben gestartete 3 x B-Projekt des
Landkreises Rottal-Inn. Aufbauend auf den
Kartierungen von Ch. Stein möchte dieses
wichtige niederbayerische BiodiversitätsProjekt die für den botanischen Artenschutz
bedeutenden Flächen im Landkreis benennen
sowie durch Ankauf einschließlich notwendiger Puffer- und Arrondierungsflächen sichern.
Der dort eben erst gegründete Landschaftspflegeverband soll sich dann um die Bewahrung und Verbesserung der biologischen
Qualität dieser Flächen bemühen.
Innerhalb Deutschlands nehmen die niederbayerischen Restvorkommen der Vielteiligen
Mondraute (Botrychium multifidum, Abb. 14)
eine herausragende Stellung ein. Der Nationalpark Bayerischer Wald hat hierbei eine
Schlüsselrolle. Der Kleinfarn wächst dort heute durchwegs nur mehr an Sekundärstandorten (alte Holzlagerplätze, Forststraßenränder und Böschungen, ehemalige Materialentnahmestellen), von denen alljährlich
schonend Gehölzjungwuchs entfernt werden
muss. Es ist beruhigend, dass im Nationalpark das Ideal des so genannten Prozessschutzes, also der ungehinderten Entfaltung
der Naturkräfte, nicht kompromisslos verfolgt
wird. Es werden dort auch Artenhilfsmaßnahmen unterstützt und realisiert. Zu der extrem gefährdeten und zusätzlich Nachstellungen ausgesetzten Mondraute gibt die Nationalparkverwaltung seit Jahren ein eigenes
Monitoring in Auftrag.
Schließlich gibt es viele Fälle, in denen Naturschutzverbände die Initiative ergreifen und die
Rolle der Regierung in fachlicher Beratung
und finanzieller Förderung besteht. Zu nennen sind hier speziell der Landesbund für
Vogelschutz (LBV; u. a. Engagement bei
Kornrade und Böhmischem Enzian, Gentianella bohemica), der Bund Naturschutz und –
beim Holunder-Knabenkraut – der Arbeitskreis heimische Orchideen. Soweit es um
überregional oder regional bedeutende Vor-
kommen geht, trägt derzeit vielfach die Regierung von Niederbayern die Kosten voll (staatliche Mittel), bei den primär im kommunalen
Bezugsraum wichtigen Arten wird den Maßnahmeträgern immerhin eine hohe Förderung
gewährt, soweit sie dafür nicht von vorneherein Mittel für sogenannte Kleinstmaßnahmen
einsetzen, die wiederum zu 100 % vom Staat
bereit gestellt werden (vgl. Beitrag WIESMEIER
in diesem Heft).
Abb. 14: Die Ästige Mondraute, eine der kostbarsten
Pflanzenarten Niederbayerns mit Hauptvorkommen
im Nationalpark Bayerischer Wald (Aufnahme K. Horn).
Von der Landesgartenschau zur Erhaltungskultur
Einen besonderen Dank schulden wir der
Stadtgärtnerei Straubing. Als dort 1986 die
Landesgartenschau vorbereitet wurde, hatten
Oberbürgermeister Ludwig Scherl und Naturschutzreferentin Agnes Listl die Idee, dort
auch attraktive heimische Stauden aus den
Donauauen zu präsentieren. Die Stadtgärtnerei erhielt den Auftrag, einschlägiges Material
zu gewinnen und zu vermehren. Von da war
es nur ein kleiner Schritt, auch bedrohte
Pfanzenarten der Donauniederung in die Obhut der Gärtnerei zu geben, zumal sich dort
Naturschutz in Niederbayern – Heft 6 (2009) / Naturschutz- und Botanik-Tagung 2009
107
Artenschutz- und –stützmaßnahmen in Niederbayern: Florenvielfalt am finanziellen Tropf
mit Helmut Zapf ein Gärtner fand, der sich mit
großem Engagement und Fingerspitzengefühl
des Themas annahm. Seitdem ist die von der
Stadtgärtnerei betreute Artenpalette erheblich
gewachsen: Hoch bedrohte Arten aus allen
Teilen Niederbayerns wie der Röhrige Wasserfenchel (Abb. 15) werden dort im Schatten
von St. Peter mittlerweile nachgezogen und
vorgehalten. Ohne diese Kooperation hätte
Niederbayern einige Arten mehr verloren.
Abb. 15: Nachzucht von Röhrigem Wasserfenchel
aus den Donauauen bei Oberzeitldorn
seit 1986 durch die Stadtgärtnerei Straubing.
Unterstützung bei der Vermehrung bedrohter
Wildpflanzen gewähren auch die Stadtgärtnerei Passau und der Botanische Garten der
Universität Regensburg. Aktuell steigt in der
Gemeinde Eichendorf (Landkreis DingolfingLandau) ein privater Gärtner in die Nachzucht
selten gewordener Wildpflanzen für Naturschutzprojekte ein.
Die Artenschutzbemühungen wurden und
werden immer wieder von wissenschaftlicher
Seite unterstützt. So betreibt die Universität
Regensburg (Lehrstuhl Prof. Dr. P. Poschlod)
seit ein paar Jahren grundlegende Forschungen zur Ausbreitungsbiologie bedrohter Arten
und zu ihrer genetischen Verfassung. Zur Zeit
sind unter anderem die Graue Skabiose
(Scabiosa canescens) und die PurpurSchwarzwurzel (Scorzonera purpurea) Untersuchungsgegenstand. Immer wieder werden
Ergebnisse erzielt, die dem praktischen Artenschutz nutzen.
Passauer Wolfsmäulchen
Beziehungslosigkeit, Unwissenheit, Halbwissen und falsche Vorstellungen sind gerade
bei Fragen des botanischen Artenschutzes
108
weit verbreitet. Es ist deshalb wichtig, bei jeder Gelegenheit unsere Wildpflanzen in Wert
zu setzen und qualifiziert über das Thema
Artenschutz zu informieren. Führungen und
Vorträge bieten besonders dann Möglichkeiten hierzu, wenn, wie bei den Veranstaltungen der Kräuterpädagoginnen, der Naturschutz nicht groß und für viele abschreckend
darüber steht, sondern ein auf breiteres Interesse stoßendes Thema auch Leute zum Besuch animiert, die nicht zum Zirkel der überzeugten Naturschützer gehören.
Die Stadt Passau verfolgt seit 2004 in Kooperation mit der Regierung von Niederbayern
und mit staatlicher Förderung einen Weg, der
schwerpunktmäßig auch den Kreis der Gartenfreunde erreicht: Von besonders bedrohten
und zugleich attraktiven Wildpflanzen der
Stadt und ihrer Umgebung wird mehr Samenmaterial gesammelt, als für die Nachzucht zur Stützung der Populationen benötigt
wird. Samenwerbung und Anzucht erfolgen
durch einen erfahrenen Auftragnehmer, die
Stadtgärtnerei übernimmt die Jungpflanzen
und hegt sie bis sie blühen oder zumindest
einigermaßen groß geworden sind. Im Rahmen einer Exkursion oder eines Vortrages zu
Themen des botanischen Artenschutzes werden die überzähligen Pflanzen dann zusammen mit einem Beiblatt mit allerlei wissenswerten Informationen zur Pflanze an interessierte Teilnehmer abgegeben. Zugleich wird
damit natürlich versucht, autochthones Material heimischer Wildpflanzen in Gärten und
Anlagen zu etablieren und so indirekt die
Wildbestände zu ergänzen.
Den Anfang machte das Große Löwenmäulchen (Antirrhinum majus), eine einst nicht nur
an den Stadtmauern von Passau verbreitete
Erscheinung. Es hat ausschließlich in der zum
Dom führenden Carlonegasse überlebt. In
Anspielung auf das Wappentier der Stadt
brachten wir Nachzucht von dort unter dem
Namen „Passauer Wolfsmäulchen“ in Umlauf.
Weitere Aktionspflanzen waren Blauweiderich
(Veronica longifolia), Blaue Wiesenschwertel
(Iris sibirica; beide Herkunft Ilztal), Echtes
Herzgespann (Leonurus cardiaca s. str.) und
Echte Katzenminze (Nepeta cataria). Heuer
wird anhand der Steppen-Waldrebe (Clematis
recta) die prekäre Situation talgebundener
Pflanzenarten thematisiert werden.
Naturschutz- und Botanik-Tagung 2009 / Naturschutz in Niederbayern – Heft 6 (2009)
Artenschutz- und -stützmaßnahmen in Niederbayern: Florenvielfalt am finanziellen Tropf
Rasterfahndung nach Hochbedrohten – ehrenamtliche Florenkartierung
Weder die die Aktivitäten der floristischen
Rasterkartierung Bayerns noch die wiederholten Durchgänge der Biotopkartierung haben
einen befriedigenden oder gar aktuellen Wissensstand über die Verbreitung und Situation
der bedrohten Pflanzenarten Niederbayerns
geliefert. Am besten ist der Informationsstand,
wo Ehrenamtler aus eigeem Antrieb ehrgeizige floristische Projekte verfolgen. Die Feinrasterkartierung bzw. Fundortbeobachtung von
Boesmiller und Nuhn im Bereich des Landkreises Landshut (siehe Beitrag BOESMILLER
in diesem Heft) und die Kartierungsinitiative
des Naturwissenschaftlichen Vereins Passau
in Stadt und Landkreis Passau31 sind hierfür
gute Beispiele. Gelegentlich melden aber
auch unabhängig von solchen systematischen
Kartierungen Pflanzenkenner den Naturschutzbehörden wichtige Neufunde. Aus der
Umgebung Landshuts ist hier Horst Göding
zu nennen, der u. a. das längst verschollene
Braune Mönchskraut (Nonea pulla, Abb. 16)
unterhalb Dingolfing wiederentdeckt hat.
Hochbedrohte Pflanzenarten im Griff?
Trotz Betreuungsauftrag und eines Bündels
an Instrumenten haben wir die botanische
Vielfalt leider nur bedingt im Griff. Immer wieder gibt es Rätsel, schwer wiegende Probleme, manchmal auch ein Scheitern. Beispielsweise kämpfen wir verzweifelt im weiteren
Bereich des unteren Inntals um den Fortbestand des Pyrenäen-Löffelkrauts (Cochlearia
pyrenaica). Auch ausgepflanzte Nachzucht
kann sich nicht halten. Wir verstehen noch
nicht, warum dieser Kreuzblütler im Donaugebiet des Landkreises Kelheim ziemlich
„wartungsfrei“ über die Runden kommt.
Im Augenblick zittern wir wegen des Karlszepters (Pedicularis sceptrum-carolinum) – aber
nicht, weil es für dieses Eiszeitrelikt schon zu
warm geworden wäre: Beim letzten bekannten niederbayerischen Vorkommen bei
Haunstein im Landkreis Freyung-Grafenau
hatte es zu lange gedauert, bis der Naturschutz auf die Fläche zugreifen konnte. Die
dann sofort eingeleiteten Pflegeeingriffe kamen zu spät, Nachzuchtversuche waren negativ verlaufen. Umso großartiger war es, als
RÜTHER (2006) bei seinen von der Regierung
in Auftrag gegebenen geobotanischen Untersuchungen im Gebiet der Oberbreitenau das
dort von früher bekannte, aber seit Jahrzehnten verschollene Karlszepter wiederentdeckte.
Wir haben umgehend eine schonende Pflege
der Fundstelle veranlasst. Die Absicht, vorsichtshalber Samenmaterial abzunehmen, hat
bereits im ersten Jahr starker Wildverbiss
vereitelt; der klassische chemische Verbissschutz erwies sich als zu unzuverlässig. Um
ganz sicher zu gehen, ließen wir die Pflanzen
großzügig einzäunen (Abb. 17). Im Jahr danach und bis heute zeigte sich aber keine
Pflanze mehr. Wir müssen uns mit dem unschönen Gedanken anfreunden, das Karlszepter in Niederbayern endgültig verloren zu
haben.
Abb. 16: Die letzte niederbayerische Fundmitteilung für das
Braune Mönchskraut stammt von VOLLMANN 1914 („zwischen
Loiching und Gummering“). Über Jahrzehnte hinweg war es
bis zur Wiederentdeckung durch Herrn Göding verschollen.
31) Informationen im Internet unter www.nvpa.de.
Naturschutz in Niederbayern – Heft 6 (2009) / Naturschutz- und Botanik-Tagung 2009
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Artenschutz- und –stützmaßnahmen in Niederbayern: Florenvielfalt am finanziellen Tropf
hätte Niederbayern in den vergangenen Jahren Pflanzen wie Gnadenkraut, Kornrade und
Stauden-Lein verloren. Vollends deutlich wird
die Notwendigkeit des staatlichen Engagements, wenn man sich bewusst macht, dass
inzwischen selbst Wiesen allenfalls dort noch
die traditionelle Artenvielfalt aufweisen, wo
staatlich finanzierte oder zumindest geförderte extensive Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen erfolgen oder die Flächen von
Kommunen oder Naturschutzverbänden mit
staatlicher Förderung für Naturschutzzwecke
erworben wurden.
Abb. 17: Schutz der Karlszepter-Fundstelle auf der Oberbreitenau vor Wildverbiss, doch die Hoffnung auf ein Wiedererscheinen lässt nach (Foto Alois Hofmann)
Auch durch die Verkettung unglücklicher Umstände gibt es selbst bei gewissenhafter
Betreuung immer wieder einmal schmerzliche
Ausfälle. Ausgehend von der letzten bekannten Wildpflanze der Sand-Strohblume (Helichrysum arenarium) Niederbayerns im Naturschutzgebiet „Binnendünen bei Offenstetten“
war frühzeitig in Straubing eine Erhaltungskultur angelegt worden. Das Trockenjahr 2006
überlebte die Pflanze am Originalstandort
nicht, gleichzeitig ging die Kultur in der Gärtnerei ein. Wir hoffen nun, dass doch noch
irgendwo im Binnendünen-Gebiet des Abensberger Raumes oder im angrenzenden Oberbayern Pflanzen aufgefunden werden, andernfalls verlängert auch die Strohblume die
bereits lange Liste der Ausgestorbenen.
Artenschutz – kulturelle Leistung und politische Aufgabe
An sich ist Natur das Gegenteil von Kultur,
doch heute ist es ein Ausdruck von Kultur,
sich Natur zu leisten. Naturschutz und hier
der Artenschutz mit seinem Ziel, eine vielfältige heimische Pflanzenwelt einschließlich ihrer
seltenen Arten zu bewahren, ist ein hochwertiges kulturelles Anliegen. Dabei sind die Zeiten vorbei, in denen er überwiegend kostenloses Nebenprodukt der Landnutzung war. Artenvielfalt ist inzwischen etwas, das als öffentliche Aufgabe nur mehr durch steigenden
finanziellen Einsatz zu gewährleisten ist.
In der Landschaft wird es für viele Pflanzenarten immer enger – auch ohne Klimawandel.
Hilfsmaßnahmen werden daher bei immer
mehr Arten unverzichtbar. Ohne spezielle,
staatlich finanzierte Artenhilfsmaßnahmen
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Hat die Regierung von Niederbayern 2002
etwa 100 Arten an ungefähr 250 Wuchsorten
speziell betreuen lassen, sind es 2009 rund
200 an ca. 750 Wuchsorten (siehe Anhang I).
In diesem Jahr kosten alleine die oben umrissenen Aufgaben der Werkvertragskräfte etwa
150.000 €. Die Ausgaben für artenschutzorientierte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen mit Förderung nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien belaufen
sich mindestens auf dieselbe Größenordnung.
Dazu kommt vielfach ein über dieses Programm oder durch den Bayerischen Naturschutzfonds geförderter Grunderwerb.
„Höhere“ Gewalt kontra Artenschutz?
Schon bei den Pflanzen der Halbkultur- und
Kulturformationen ist es recht schwierig, die
Pflege so zu gestalten, dass sie ihren individuellen Lebensansprüchen gerecht wird.
Gänzlich machtlos sind wir aber dort, wo essenzielle Naturstandorte verschwinden. Nicht
rückholbar sind daher die Moorpflanzen unserer einst ausgedehnten, durch Entwässerung
und Intensivnutzung zerstörten Niedermoore
des Isar- und Donautales. Nährstoffarme klare Stillgewässer gibt es nicht mehr, die Faden- und Graslaichkraut (Potamogeton filiformis, P. gramineus) weiterhin eine Heimat böten.
Vom Ausbau unserer Alpenflüsse, die die
Fluss- und Auendynamik zerstörte und damit
spezialisierten Pionierpflanzen ihre Lebensräume nahm, war bereits eingangs die Rede.
Noch aber besitzen wir in respektablem Umfang einen für den Artenschutz sehr bedeutenden Fluss-Auen-Komplex: Die Donauauen
entlang des ungestauten Flusses von Straubing bis Vilshofen. Sie sind von Natur aus
weniger durch Erosion und Sedimentation
geprägt, wenngleich auch dort bis zur
Versteinung der Ufer und der Errichtung der
Naturschutz- und Botanik-Tagung 2009 / Naturschutz in Niederbayern – Heft 6 (2009)
Artenschutz- und -stützmaßnahmen in Niederbayern: Florenvielfalt am finanziellen Tropf
Hochwasserschutz-Deiche im 20. Jahrhundert
starke Hochwässer das Auenrelief aus Rücken und Seigen immer wieder überformten.
Ungemindert geblieben sind bis heute die
ausgeprägten Wasserstandsschwankungen,
das heißt die Dynamik der vertikalen Bewegungen des Wassers. Lang währende Niedrigwasserperioden sind dabei ein besonderes
Merkmal unserer Donauauen. Sie führen mit
gewisser Regelmäßigkeit dazu, dass Altwasserabschnitte mehr oder weniger trocken fallen. Die davon betroffenen, als Wechselwasserbereiche bezeichneten Gewässerböden
werden beim Auftauchen rasch von spezialisierten Pionierpflanzen erobert, die großenteils bereits der Samenbank der Altwasser
angehörten (Abb. 18). Je nach Substrat und
zeitlichem Ablauf kommen ZwergbinsenFluren, Zweizahn-Fluren oder Wechselwasser-Röhrichte zum Zug – mit Pflanzearten der
Roten Liste wie Niederliegendes Büchsenkraut (Lindernia procumbens – streng geschützt), Schlammling (Limosella aquatica),
Braunes Zyperngras (Cyperus fuscus), Wurzelsimse Scirpus radicans), Lanzett- und
Gras-Froschlöffel (Alisma lanceolatum, A.
graminea) und Meersimse (Bolboschoenus).
Doch auch hoch bedrohte Gewächse des
Grünlandes und der Staudenfluren werden
durch ausgeprägte Wasserstandswechsel
gefördert, so Spieß-Helmkraut (Scutellaria
hastifolia), Wiesenalant (Inula britannica) und
Lauchgamander (Teucrium scordium).
Abb. 18: Trocken gefallener Wechselwasserbereich eines
Donaualtwassers – Teichrose, Zwergbinsenflur
und Wechselwasser-Röhrichte.
Sollte die Donau zur Förderung der Lastschifffahrt mit einer Staustufe ausgebaut werden,
sind erhebliche Substanzverluste zu befürchten – dies umso mehr, als damit ausgerechnet im weiteren Isarmündungsgebiet als
Kernbereich des genannten Donauabschnitts
mit dem Wegfall der Niedrigwasserereignisse
ein für den Artenschutz höchst bedeutendes
Gebiet getroffen würde. Dass ausreichende
Ausgleichsmaßnahmen verwirklicht werden
könnten, muss sowohl fachlich bezweifelt
werden als auch – wie die Erfahrungen mit
der Stauhaltung Straubing zeigen – wegen
zwangsläufiger Interessenskollisionen faktisch.
Politik und Artenschutz
Die Globale Strategie zum Schutz der Pflanzenwelt (Global Strategy for Plant Conservation, GSPC) ist ebenso wie die erwähnten
Biodiversitäts-Strategien auf Landes- oder
kommunaler Ebene eines der „Enkelkinder“
des Übereinkommens über die Sicherung der
biologischen Vielfalt von Rio 1992. Sie verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, darunter
auch Deutschland, bereits bis 2010 eine Reihe von Aufgaben zum Pflanzenartenschutz zu
erledigen. Dazu gehörten die Benennung und
Sicherung von für den globalen Artenschutz
wichtigen Gebieten als IPA (Important Plant
Areas). Als sich die derzeitige Konjunkturschwäche abzeichnete, verabschiedete sich
die bundesdeutsche Politik unspektakulär
zumindest von den kurzfristigen GSPCZielen. Wie lange die hoch gesteckten Biodiversitätsziele der bayerischen Staatsregierung überleben, bleibt abzuwarten.
Entscheidend für den Erfolg und die Nachhaltigkeit der Artenschutzarbeit wird mit dem
Stellenwert in der politischen Öffentlichkeit die
zunehmende Bereitstellung von Finanzmitteln
sein. Sie muss auch allem zu Gute kommen,
was der Verbesserung unserer Artenkenntnis
dient, denn wie soll man Vielfalt schützen,
wenn man sie nicht erkennt? Die „organismische Biologie“ muss in den Schulen wie in der
Gesellschaft wieder einen höheren Stellenwert erhalten. Wir brauchen mehr den je Arten- bzw. Florenkenner und deren Spezialistentum muss auch finanziell honoriert werden.
Da es aber sehr viel Zeit erfordert, sich fundierte Artenkenntnisse zu erwerben und diese
schon deshalb keiner der etablierten Ausbildungs- bzw. Studiengänge vermittelt – auch
nicht der des Biologen – sollte der Gedanke
an zwei eigene neue, ganz der Formenkenntnis gewidmete Fachhochschul-Studienrichtungen verfolgt werden: Die der hauptberuflichen Pflanzen- und der Tierkenner.
Nicht übersehen werden darf bei unserem
Thema auch, dass die Bewahrung der ver-
Naturschutz in Niederbayern – Heft 6 (2009) / Naturschutz- und Botanik-Tagung 2009
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Artenschutz- und –stützmaßnahmen in Niederbayern: Florenvielfalt am finanziellen Tropf
sprengten Hochseltenen unserer Artenhilfsprogramme alleine kaum den Anreiz schafft,
sich mit der Flora auseinanderzusetzen, denn
wann begegnet man ihnen schon! Dafür ist
die Biodiversität vor Ort entscheidend, dafür
müssen wir auch die lokalen Floren erhalten:
Es gilt, im Umfeld der Siedlungen wieder artenreiche Lebensräume zu schaffen – jedem
Dorf seine „Heimatwiese“, seinen Biotopweiher und seinen naturnahen Bach!
Trollblume und Arnika – was passiert mit
den weniger Gefährdeten?
Wenn sich Artenschutz auf die Hochbedrohten beschränkt, ist es meist nur eine Frage
der Zeit, wann die jetzt „nur“ Gefährdeten in
diese Kategorie aufrücken. Selbst einst so
verbreitete Gewächse wie Trollblume und
Arnika, Pechnelke und Niedrige Schwarzwurzel sind heute in vielen Gemeinden im wahrsten Sinne des Wortes zu zukunftslosen
Randexistenzen geworden oder bereits völlig
verschwunden. Dabei verpflichtet uns doch
das Bundesnaturschutzgesetz in § 2 Nr. 9,
„die wildlebenden ... Pflanzen ... als Teil des
Naturhaushalts in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen.“
Das darf natürlich nicht so ausgelegt werden,
dass es genügt, eine Pflanzenart irgendwo in
Deutschland oder Bayern zu hegen. Art. 1a
des Bayerischen Naturschutzgesetzes drückt
das in Abs. (2) Nr. 3 unmissverständlich aus:
„Die Lebensräume wildlebender Tiere und
Pflanzen sollen vernetzt werden. Sie sollen
nach Lage, Größe und Beschaffenheit den
Austausch zwischen verschiedenen Populationen von Tieren und Pflanzen und deren
Ausbreitung gemäß ihren artspezifischen Bedürfnissen ermöglichen.“
Konkret heißt das in unserem Fall zum einen,
dass der Abstand zwischen den einzelnen
Vorkommen einer Pflanzenart noch ausreichen soll, einen genetischen Austausch unmittelbar über Pollen oder mittelbar über Diasporen zu ermöglichen. Modellhaft läuft das
auf ein geschlossenes Areal hinaus, das im
Minimum auf einem Raster von StützpunktVorkommen basiert, die diesen Maximalabstand nicht überschreiten (Abb. 19)32. Die
„Treffer-Wahrscheinlichkeit“ hängt in beiden
32) Vgl. z. B. ZAHLHEIMER 2007, wo von maximal 3 km oder
mindestens einem größeren Bestand in 1/16 Messtischblatt
ausgegangen wird.
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Richtungen natürlich (außer von der Topographie und Landnutzung im Umfeld) von der
Größe und Vitalität der einzelnen Bestände
ab. Kleinvorkommen haben keine Chance, an
diesem Austausch teilzuhaben. Nur wenn
Entfernung und Bestandesgröße passen,
kann von einem intakten Areal gesprochen
werden. Die beispielhafte Analyse der Bestandessituation gefährdeter Arten der Roten
Liste (Gefährdungsstufe 3) belegt, dass die
Areale bereits riesige Löcher aufweisen oder
weithin instabil geworden sind.
Abb. 19: Schema für ein Stützgerüst zum Arealerhalt
einer Pflanzenart.
Repräsentativ sind hierbei die Ergebnisse von
STEIN (2008). Vor wenigen Jahren hat er von
ihm eine Dekade davor im Landkreis Rottal
Inn kartierte Pflanzenvorkommen aufgesucht:
Vom Breitblättrigen Knabenkraut (Dactylorhiza majalis; Rote Liste: Gefährdet) und einigen
weiteren Pflanzen ist in diesem kurzen Zeitraum jeder zweite Bestand erloschen! Doch
nicht nur in diesem Landkreis, überall ist der
Handlungsbedarf auch bei den „einfach“ gefährdeten Arten bereits enorm. Die Verantwortung sehen wir dabei primär bei den
Landkreisen und den kreisfreien Städten. Wir
unterstützen diese sowohl fachlich als auch
mit einer respektablen Förderung nach den
LNPR. – Hinweise zum systematischen Herausfiltern jener Bestände, auf die sich die
Bemühungen der unteren Naturschutzbehörden konzentrieren sollten, gibt ZAHLHEIMER
2007.
Artenvielfalt ist Lebensqualität …
… für Alle, die fähig und willens sind, sie
wahrzunehmen. Unseren Auftragnehmern bei
den Artenhilfsmaßnahmen danken wir für ihr
leidenschaftliches Bemühen, möglichst viel
davon zu sichern, so besonders Martin
Scheuerer, Dr. Josef Dachs, Karsten Horn,
Thomas Herrmann & Dorothee Hartmann,
Naturschutz- und Botanik-Tagung 2009 / Naturschutz in Niederbayern – Heft 6 (2009)
Artenschutz- und -stützmaßnahmen in Niederbayern: Florenvielfalt am finanziellen Tropf
Ernst Obermeier, Robert Hofmann, Wolfgang
Diewald und Oliver Dibal. Ein herzlicher Dank
geht auch an die Stadtgärtnerei Straubing, wo
sich Helmut Zapf seit vielen Jahren unserer
grünen Sorgenkinder annimmt.
Dr. Willy Zahlheimer
Dipl.-Biologe
Regierung von Niederbayern, SG 51
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
[email protected]
Literatur und Quellen
Brunninger, B. & Reichholf-Riehm, H. – 2006
– Erfassung und Beprobung mutmaßlicher
Schwarzpappeln (Populus nigra s. str.) am
unteren Inn. Unveröff. Gutachten i. Auftr. d.
Regierung von Niederbayern
Dachs, J. – 2008 – Monitoring und Hilfsmaßnahmen für Orchideen in Niederbayern
und weitere hochbedrohte Blütenpflanzen
des Isarmündungsgebietes im Jahr 2008.
Unveröff. Gutachten i. Auftr. d. Regierung
von Niederbayern
Dunkel, F.-G. – 2005 – Der Ranunculus auricomus-Komplex in Bayern I. Seltene endemische und vom Aussterben bedrohte
oder verschollene Arten: Ranunculus
rhombilobus Borch.-Kolb., R. constans
Haas und R. rostratulus Borch.-Kolb. Ber.
Bayer. Botan. Ges. 75: 79-94
Horn, K. – 2009 – Monitoring bedrohter Farnpflanzen und Maßnahmen zu ihrer Sicherung und Förderung in Niederbayern 2008.
Unveröff. Gutachten i. Auftr. d. Regierung
von Niederbayern
Krause, H. L. – 1904 – J. Sturms Flora von
Deutschland in Abbildungen nach der Natur, Bd. 12, 2. Aufl., Verlag K. G. Lutz,
Stuttgart
Obermeier, E. (Bearb.) – 2009 – Artenhilfsprojekt „Holunder-Knabenkraut“. Maßnahmen im Jahr 2008. Unveröff. Gutachten i.
Auftr. d. Regierung von Niederbayern
Rüther, C. – 2006 - Zum Wiederfund des
Karlszepters (Pedicularis sceptrumcarolinum) im Vorderen Bayerischen Wald
bei Oberbreitenau (Landkreis Regen): historischer Rückblick und aktuelle Situation.
Ber. Bayer. Botan. Ges. 76: 141-150
Scheuerer, M. – 2009 – Bericht zum Projekt
„Artenhilfsmaßnahmen für extrem gefährdete Pflanzenarten Niederbayerns. Pro-
jektphase XI, 2008. Unveröff. Gutachten i.
Auftr. d. Regierung von Niederbayern
Scheuerer, M. & Ahlmer, W. (Bearb.) – 2002 Rote Liste gefährdeter Gefäßpflanzen
Bayerns mit regionalisierter Florenliste. –
Schriftenr. Bayer. Landesamt f. Umweltsch. 165, Beiträge zum Artenschutz 24
Stein, Ch. – 2008 – Über die Bestandsentwicklung der Offenland-Flora des östlichen
Isar-Inn-Hügellandes. Was ist nach 10 bis
20 Jahren noch zu finden? – Mskr. für
Hoppea, Denkschr. Regensb. Botan. Ges.
Vollmann, F. – 1914 – Flora von Bayern. Eugen Ulmer, Stuttgart, 814 S.
Zahlheimer, W. A. – 2001 – Die Farn- und
Blütenpflanzen Niederbayerns, ihre Gefährdung und Schutzbedürftigkeit. Hoppea,
Denkschr. Regensb. Bot. Ges. 62: 5-347
Zahlheimer, W. A. – 2007 – Floren-Stützgerüste gegen wachsende Rote Listen − Planung und Verwirklichung. ANLiegen Natur
- Heft 2/2007: 47-61
Naturschutz in Niederbayern – Heft 6 (2009) / Naturschutz- und Botanik-Tagung 2009
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