GR-Sitzung_03_11_2004
Transcrição
GR-Sitzung_03_11_2004
Protokoll der 17. Sitzung des Gemeinderates Frauenfeld vom Mittwoch, den 3. November 2004, 18.00 Uhr, Rathaus Vorsitz: Gemeinderatspräsident Marcel Epper Namensaufruf: 36 anwesende Mitglieder Entschuldigt: Gemeinderätinnen Regula Brunner, Brigitte Hänni, Dagmar Senn, Florentina Wohnlich Mitanwesend: 4 Mitglieder des Stadtrates Stadträtin Christa Thorner (ferienhalber entschuldigt) Sekretär: Jost Kuoni --- TRAKTANDEN: 155 Mitteilungen 156 Protokolle der Sitzungen vom 22. und 29. September 2004 157 Bürgerrechtsgesuch Hablützel-Engler Reto und Marlies Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung 158 Bürgerrechtsgesuch Mathys-Häberlin Robert und Silvia Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung 159 Bürgerrechtsgesuch Wagner-Zbinden Richard und Elsbeth Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung 160 Bürgerrechtsgesuch Beljulji-Bajrami Imet und Kadira Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung 161 Bürgerrechtsgesuch Bozkaya Nihat Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung 162 Bürgerrechtsgesuch Gonçalves Oliveira Ana Lucia Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung 430 163 Bürgerrechtsgesuch Kerdsiri Mayurachat Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung 164 Bürgerrechtsgesuch Maric Mario Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung 165 Bürgerrechtsgesuch Pavic Matea Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung 166 Bürgerrechtsgesuch Petrovic-Vukasinovic Nada Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung 167 Bürgerrechtsgesuch Recine-Rauschenberg Ingrid Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung 168 Bürgerrechtsgesuch Simonetta Marco Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung 169 Bürgerrechtsgesuch Soares Duarte Cindy Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung 170 Bürgerrechtsgesuch Toma Lulzim Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung 171 Bürgerrechtsgesuch Vlatkovic Srdan und Hitrec Vlatkovic Sanda Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung 172 Bürgerrechtsgesuch Vukasinovic-Vukovic Milenka Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung 173 Revision des Reglements der Pensionskasse des Personals der Stadt Frauenfeld und Aufhebung des Sparkassenreglements mit Überführung der Mitglieder der Sparkasse in die Pensionskasse Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung 174 Realisierungsprogramm Stadtentwicklung als Richtplan der Ortsplanung; Kenntnisna hme durch den Gemeinderat Diskussion, Kenntnisnahme --- 155 MITTEILUNGEN 155.1 Beantwortung der Einfachen Anfrage von Gemeinderat Roland Wyss betreffend "Parkierungsflächen Innenstadt im Zusammenhang mit dem Neubau des Kantonalen Verwaltungsgebäudes II mit Tiefgarage" Mit Stadtratsbeschluss Nr. 589 vom 19. Oktober 2004 ist die Beantwortung der Einfachen Anfrage von Gemeinderat Roland Wyss betreffend "Parkierungsflächen Innenstadt im Zusammenhang mit dem Neubau des Kantonalen Verwaltungsgebäudes II mit Tiefgarage " erfolgt. 431 155.2 Fragestunde vom Mittwoch, 24. November 2004 Für die Fragestunde der Gemeinderatssitzung vom 24. November 2004 sind allfällige Fragen dem Stadtrat spätestens zehn Tage vor der Sitzung schriftlich und unterzeichnet, also nicht per E-Mail, einzureichen. Dabei ist der Stadtrat dankbar, wenn die Fragen sobald als möglich eingereicht werden, damit genügend Zeit verbleibt, diese seriös abzuklären und an der betreffenden Gemeinderatssitzung zu beantworten. 155.3 Erteilung des Ehrenbürgerrechts an Stadtammann Hans Bachofner und dessen Gattin Erika am 12. Januar 2005 Wie der Ratssekretär mit Schreiben vom 1. November 2004 bereits mitgeteilt hat, findet am 12. Januar 2005, Beginn 19.00 Uhr, eine Gemeinderatssitzung betreffend Erteilung des Ehrenbürgerrechts an Stadtammann Hans Bachofner und seine Ehegattin Erika Bachofner, statt. Die Ratsmitglieder werden sich diesen Termin vorzumerken. 155.4 Festlegung eines Sitzungsdatum für die GPK Finanzen und Administration Die Mitglieder der GPK Finanzen und Administration werden gebeten sich nach Sitzungsende bei der Kommissionspräsidentin, Gemeinderätin Elisabeth Thürer, einzufinden, um einen Sitzungstermin zu vereinbaren. 156 PROTOKOLLE DER SITZUNGEN VOM 22. UND 29. SEPTEMBER 2004 156.1 Protokoll der Sitzung vom 22. September 2004 Zum Protokoll der Sitzung vom 22. September 2004, Seiten 370 bis 371, gibt Gemeinderat Martin von Siebenthal folgende persönliche Erklärung ab: "Gemäss Artikel 36 des Geschäftsreglements für den Gemeinderat Frauenfeld gebe ich eine persönliche Erklärung ab. Ich nehme Bezug auf die Seite 370 des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 22. September 2004. Als Erstes betone ich, dass ich es sehr schätze, wenn schon seit vielen Jahren sehr genaue Protokolle unserer Gemeinderatssitzungen geführt werden. Diesbezüglich möchte ich unserem Ratssekretär, Jost Kuoni, ein grosses Kränzchen winden. Es kann, wie im vorliegenden Fall, sehr interessant sein, in alten, zeitlich zurückliegenden Gemeinderatssitzungsprotokollen zu blättern und zu lesen. Ich betone zudem, dass ich seit dem 1. Juni 1987, das heisst seit meiner Ratszugehörigkeit, jedes Gemeinderatsprotokoll aufbewahre. Es war für mich ein Leichtes, das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 14. Januar 1998 nachzulesen, das unter dem Traktandum 243 die 'Revision des Tarifs und des Reglements über die Benützungs- und Tarifbestimmungen für den Stadtbus und für den Tarifverbund Frauenfeld auf den Fahrplanwechsel vom 24. Mai 1998' aufführte. In der vorletzten Gemeinderatssitzung vom 432 22. September 2004 behandelten wir unter dem Traktandum 149 die 'Revision des Tarif und des Reglements über die Benützungs- und Tarifbestimmungen für den Stadtbus und den Tarifverbund Frauenfeld'. Auf den Seiten 370 und 371 des Protokolls dieser Sitzung befindet sich das Votum des Stadtammanns zu diesem Geschäft. Auf der Seite 370 im dritten Abschnitt steht geschrieben, ich zitiere: 'Von Gemeinderat Martin von Siebenthal wurde ferner ausgesagt, dass die Tariferhöhung auf 'wackligen Füssen stehe' und ein 'Teil der Kundschaft uns den Rücken zukehren werde'. Dieselben Aussagen, Herr Gemeinderat von Siebenthal, haben Sie bereits 1998 gemacht, als wir die Einzelbillettpreise massiv erhöht haben.' Liest man in besagtem Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 14. Januar 1998 genau nach, ist feststellbar, dass ich zum gesamten Geschäft nicht zwölf Sätze, nicht zwei Sätze und auch keine drei Wörter äusserte, sondern mich zum gesamten Stadtbusgeschäft überhaupt nicht verlauten liess, wie es Stadtammann Bachofner in der vorletzten Sitzung fälschlicherweise suggerierte. Es wäre doch nur begrüssenswert, wenn sich Stadtammann Bachofner auch in den letzten Monaten seiner langen Amtsperiode als Stadtoberhaupt einer verbesserten Sorgfalt befleissigen würde, Äusserungen und Voten aus unserem Rat wahrheitsgetreu wiederzugeben, auch wenn diese Monate und Jahre zurückliegen und ihm politisch nicht in den Kram passen. Dafür bedanke ich mich im Voraus bestens!" Stadtammann Hans Bachofner: "Ich kann zu Protokoll geben, dass ich an der seinerzeitigen Ratssitzung diese Auffassung vertrat. Nachdem nun im entsprechenden Protokoll nachgeschaut wurde, entsprechen meine Äusserungen offenbar nicht den Tatsachen. Ich bedaure deshalb diese Äusserungen und bitte Herrn Gemeinderat Martin von Siebenthal deshalb um Nachsicht sowie Entschuldigung!" Der Ratspräsident hält fest, dass eine Diskussion gemäss Art. 36 des Geschäftsreglements für den Gemeinderat zu einer persönlichen Erklärung nicht stattfindet. --- Zu den beiden Protokollen der 15. Sitzung vom 22. September 2004 und der 16. Sitzung vom 29. September 2004 sind keine Korrekturen eingegangen. Aus den Reihen des Rates wird dazu das Wort nicht mehr ergriffen. Die beiden vorerwähnten Protokolle gelten somit als stillschweigend genehmigt. 433 157 BIS 172 ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BÜRGERRECHTSGESUCHEN Gemeinderätin Ruth Faller, Referentin der Geschäftsprüfungskommission Finanzen und Administration: " Wie immer zu Beginn ein wenig Statistik ; wir behandeln sechzehn Bürgerrechtsgesuche, die neun männliche Gesuchsteller, zwölf weibliche Gesuchstellerinnen und neun Kinder, welche in die Gesuche miteinbezogen werden, betreffen. Es sind fünf Gesuche von Ehegatten, teilweise mit Kindern, und dreizehn Gesuche von Einzelpersonen zu verzeichnen. Die jüngste Gesuchstellerin - und heute sind es wirklich nur die Frauen, die oben und unten ausschlagen - ist Jahrgang 1988 und damit sechzehnjährig. Die älteste Gesuchstellerin weist Jahrgang 1943 auf und ist somit 61 Jahre alt. Die Gesuchsteller stammen aus folgenden Herkunftsländern: Schweiz Serbien/ Montenegro Kroatien Bosnien Herzegowina Türkei Portugal Österreich Italien Thailand 6; 3; 4; 2; 1; 2; 1; 1; 1. Die wichtigsten Daten der Bewerberinnen und Bewerber konnten sie alle bereits aus den Botschaften entnehmen, weshalb ich mich bei der Vorstellung gerne kurz fassen möchte." 157 BÜRGERRECHTSGESUCH HABLÜTZEL-ENGLER RETO UND MARLIES Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung (Botschaft Nr. 90 des Stadtrates vom 28. September 2004) Gemeinderätin Ruth Faller, Referentin der Geschäftsprüfungskommission Finanzen und Administration: "Reto Hablützel, geboren am 15. Mai 1947, und Marlies Hablützel-Engler wohnen seit mehr als 30 Jahren in Frauenfeld. Marlies Hablützel wuchs in Stocken bei Bischofszell auf und arbeitet seit 1982 als Kindergärtnerin. Reto Hablützel verbrachte seine Jugend in Sulgen und arbeitet seit 1979 bei der Firma Schmid AG in Eschlikon. Das Ehepaar Hablützel gibt zur Begründung ihres Gesuches an, dass sie seit über 30 Jahre in Frauenfeld wohnen und sich hier sehr wohl fühlen würden. Darum würden sie auch gerne das Bürgerrecht erlangen. Auf ihr angestammtes Bürgerrecht der Gemeinde Wilchingen SH würden sie beide verzichten. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind vollumfänglich gegeben. Die GPK beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und Zustimmung zu diesem Gesuch." 434 Die Diskussion wird nicht benützt. Abstimmung: Abgegebene Stimmzettel leer/ungültig massgebende Stimmzettel 35 35 für die Aufnahme lauten 35 Der Gemeinderat beschliesst: Die Eheleute Hablützel Reto, geboren am 15. Mai 1947, und Hablützel-Engler Marlise, geboren am 14. Januar 1950, werden in das Bürgerrecht der Stadt Frauenfeld aufgenommen. 158 BÜRGERRECHTSGESUCH MATHYS-HÄBERLIN ROBERT UND SILVIA Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung (Botschaft Nr. 91 des Stadtrates vom 28. September 2004) Gemeinderätin Ruth Faller, Referentin der Geschäftsprüfungskommission Finanzen und Administration: "Nun zu einem uns allen bekannten Ehepaar: Robert Mathys, geboren am 13. April 1949, wuchs in Hüttwilen auf und absolvierte eine Lehre als Landschaftsgärtner. Nach Anstellungen bei der Firma Wellauer AG sowie Nüssli AG und einer achtjährigen Tätigkeit als Postautochauffeur arbeitet er seit 1998 bei der Stadtverwaltung als Hauswart des Rathauses. Silvia MathysHäberlin, geboren den 17. Dezember 1943, wuchs in Landschlacht auf und arbeitete fast ihr ganzes Leben lang im Service. Das Ehepaar Mathys lebt seit mehr als 30 Jahren in Frauenfeld. Zur Begründung ihres Gesuches geben sie an, dass für sie Frauenfeld eine 'Wohlfühlstadt' sei und sie seit 1972 hier wohnen würden. Auf das angestammte Bürgerrecht von Koppigen BE wollen beide verzichten. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind vollumfänglich gegeben. Die GPK beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und Zustimmung zu diesem Gesuch." Die Diskussion wird nicht benützt. Abstimmung: Abgegebene Stimmzettel leer/ungültig massgebende Stimmzettel 36 36 für die Aufnahme lauten 36 435 Der Gemeinderat beschliesst: Die Eheleute Mathys Robert, geboren am 13. April 1949, und Mathys-Häberlin Silvia, geboren am 17. Dezember 1943, werden in das Bürgerrecht der Stadt Frauenfeld aufgenommen. 159 BÜRGERRECHTSGESUCH WAGNER-ZBINDEN RICHARD UND ELSBETH Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung (Botschaft Nr. 92 des Stadtrates vom 22. Juni 2004) Gemeinderätin Ruth Faller, Referentin der Geschäftsprüfungskommission Finanzen und Administration: "Richard Wagner, geboren 27. Juni 1954, ist in Wäldi und Sulgen aufgewachsen. Nach einer Lehre als Schriftsetzer in Bischofszell absolvierte er eine Zusatzausbildung bei der Firma Huber und Co in Frauenfeld und ist dieser Stadt seither auch beruflich verbunden geblieben. Seit zwölf Jahren arbeitet Richard Wagner bei der Stadtverwaltung als Leiter der Hausdruckerei. Seine Frau, Elsbeth Wagner-Zbinden, wurde am 16. August 1953 geboren und wuchs in Frauenfeld auf. Sie arbeitet als Pflegedienst-Mitarbeiterin im städtischen APH. Zur Begründung ihres Gesuches führen die Eheleute Wagner aus, dass Frauenfeld der Ort sei, wo sie wohnen, sich wohlfühlen und zu dem sie eine nahe Beziehung haben würden. Das angestammte Bürgerrecht von Güttingen TG möchten beide beibehalten. In das Gesuch wird zudem ihr Sohn Daniel miteinbezogen. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind vollumfänglich gegeben. Die GPK beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und Zustimmung zu diesem Gesuch." Die Diskussion wird nicht benützt. Abstimmung: Abgegebene Stimmzettel leer/ungültig massgebende Stimmzettel 36 36 für die Aufnahme lauten 36 Der Gemeinderat beschliesst: Die Eheleute Wagner Richard, geboren am 27. Juni 1954, und Wagner-Zbinden Elsbeth, geboren am 16. August 1953, werden, zusammen mit ihrem Sohn Daniel, in das Bürgerrecht der Stadt Frauenfeld aufgenommen. 436 160 BÜRGERRECHTSGESUCH BELJULJI-BAJRAMI IMET UND KADIRA Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung (Botschaft Nr. 93 des Stadtrates vom 28. September 2004) Gemeinderätin Ruth Faller, Referentin der Geschäftsprüfungskommission Finanzen und Administration: "Imet Beljulji, geboren 14. September 1966, lebt seit 1989 in der Schweiz, seit zwölf Jahren be reits in Frauenfeld. Er arbeitet als dipl. Krankenpfleger auf der medizinischen Abteilung im Kantonsspital. Seine Ehefrau, Kadira Beljulji- Bajrami, hat mit der Eheschliessung 1997 Wohnsitz in Frauenfeld genommen. Sie ist Hausfrau und sorgt für die beiden Söhne Edin und Ermin, welche in das Gesuch miteinzubeziehen sind. Zur Begründung ihres Gesuches geben die Eheleute Beljulji an, dass sie sich in Frauenfeld sehr wohl fühlen würden. Sie würden mit Interesse die Entwicklung und vor allem den Integrationsprozess ihrer Kinder verfolgen. Zudem würden sie es geniessen, hier mehr Rechte zu haben als in ihrem Heimatland. Beide Ehepartner haben einen tadellosen Leumund und erfüllen sämtliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Die GPK beantragt Ihnen daher einstimmig Eintreten und Zustimmung zu diesem Gesuch." Die Diskussion wird nicht benützt. Abstimmung: Abgegebene Stimmzettel leer/ungültig massgebende Stimmzettel 36 36 für die Aufnahme lauten und dagegen 33 3 Der Gemeinderat beschliesst: Die Eheleute Beljulji Imet, geboren am 14. September 1966, und Beljulji-Bajrami Kadira, geboren am 14. Juni 1978, werden, zusammen mit den Söhnen Edin und Ermin, in das Bürgerrecht der Stadt Frauenfeld aufgenommen. 437 161 BÜRGERRECHTSGESUCH BOZKAYA NIHAT Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung (Botschaft Nr. 94 des Stadtrates vom 28. September 2004) Gemeinderätin Ruth Faller, Referentin der Geschäftsprüfungskommission Finanzen und Administration: "Nihat Bozkaya, geboren 1. November 1978, wurde bereits in Frauenfeld geboren. Er hat hier die Schulen besucht und arbeitet jetzt im Paketzentrum Frauenfeld als Mitarbeiter. Er spricht akzentfrei schweizerdeutsch und ist vollständig integriert. Zur Begründung seines Gesuches gibt er an, dass er schon immer in Frauenfeld gelebt habe. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind vollumfänglich gegeben. Die GPK beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und Zustimmung zu diesem Gesuch." Die Diskussion wird nicht benützt. Abstimmung: Abgegebene Stimmzettel leer/ungültig massgebende Stimmzettel 36 36 für die Aufnahme lauten und dagegen 32 4 Der Gemeinderat beschliesst: Bozkaya Nihat, geboren am 1. November 1978, wird in das Bürgerrecht der Stadt Frauenfeld aufgenommen. 162 BÜRGERRECHTSGESUCH GONÇALVES OLIVEIRA ANA LUCIA Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung (Botschaft Nr. 95 des Stadtrates vom 28. September 2004) Gemeinderätin Ruth Faller, Referentin der Geschäftsprüfungskommission Finanzen und Administration: "Ana Gonçales Oliveira wurde am 1. März 1983 in Vila Real geboren und lebt seit 1989 in der Schweiz. Sie absolvierte eine Lehre als Fotofachangestellte und arbeitet nun in Winterthur. Sie lebt bei ihren Eltern. Sie möchte das Frauenfelder Bürgerrecht erwerben, weil sie hier aufgewachsen ist und findet, dass sie hierher gehört. Zudem wünscht sie sich, dass sie bei Wahlen und Abstimmungen mitmachen kann. 438 Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind vollumfänglich gegeben. Die GPK beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und Zustimmung zu diesem Gesuch." Die Diskussion wird nicht benützt. Abstimmung: Abgegebene Stimmzettel leer/ungültig massgebende Stimmzettel 36 36 für die Aufnahme lauten 36 Der Gemeinderat beschliesst: Gonçalves Oliveira Ana Lucia, geboren am 1. März 1983, wird in das Bürgerrecht der Stadt Frauenfeld aufgenommen. 163 BÜRGERRECHTSGESUCH KERDSIRI MAYURACHAT Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung (Botschaft Nr. 96 des Stadtrates vom 28. September 2004) Gemeinderätin Ruth Faller, Referentin der Geschäftsprüfungskommission Finanzen und Administration: "Mayurachat Kerdsiri, geboren am 5. Mai 1976, lebt seit 1987 in der Schweiz. Sie hat die Primar- und Realschule in Frauenfeld besucht und arbeitet seit gut zwei Jahren als Koch im Gasthof 'zum Goldenen Kreuz' hier in Frauenfeld. Sie hat eine kleine Tochter, Tyra Jade, geboren 2004, welche in das Gesuch miteinzubeziehen ist. Zur Begründung ihres Gesuches gibt sie an, dass sie ihren festen Wohnsitz in Frauenfeld hätte und sie sich hier einfach wohl fühlen würde. Sie möchte gerne hier bleiben. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind vollumfänglich gegeben. Die GPK beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und Zustimmung zu diesem Gesuch." Die Diskussion wird nicht benützt. Abstimmung: Abgegebene Stimmzettel leer/ungültig massgebende Stimmzettel 36 1 35 für die Aufnahme lauten 35 439 Der Gemeinderat beschliesst: Kerdsiri Mayurachat, geboren am 5. Mai 1976, wird, zusammen mit der Tochter Tyra Jade, in das Bürgerrecht der Stadt Frauenfeld aufgenommen. 164 BÜRGERRECHTSGESUCH MARIC MARIO Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung (Botschaft Nr. 97 des Stadtrates vom 28. September 2004) Gemeinderätin Ruth Faller, Referentin der Geschäftsprüfungskommission Finanzen und Administration: "Mario Maric, geboren am 14. September 1987, lebt seit 1990 in der Schweiz und hat die Schule in Frauenfeld besucht. Er absolviert derzeit eine Lehre als Sanitär-Monteur und wird diese voraussichtlich im Jahr 2007 abschliessen. Er lebt bei seinen Eltern und ist Mitglied der 1. Mannschaft des FC Frauenfeld. Zur Begründung seines Gesuches gibt er an, dass er schon seit klein auf hier leben würde und nicht mehr nach Kroatien zurückgehen wolle. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind vollumfänglich gegeben. Die GPK beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und Zustimmung zu diesem Gesuch." Die Diskussion wird nicht benützt. Abstimmung: Abgegebene Stimmzettel leer/ungültig massgebende Stimmzettel 36 36 für die Aufnahme lauten 36 Der Gemeinderat beschliesst: Maric Mario, geboren am 14. September 1987, wird in das Bürgerrecht der Stadt Frauenfeld aufgenommen. 440 165 BÜRGERRECHTSGESUCH PAVIC MATEA Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung (Botschaft Nr. 98 des Stadtrates vom 28. September 2004) Gemeinderätin Ruth Faller, Referentin der Geschäftsprüfungskommission Finanzen und Administration: "Matea Pavic wurde am 17. Februar 1988 in Walenstadt geboren. Seit fünf Jahren wohnt sie in Frauenfeld und besucht seit 2002 die Kantonsschule. Sie lebt mit ihren beiden Geschwistern bei ihren Eltern. Sie ist Mitglied der 1. Damenmannschaft des Fussballclubs St. Gallen und möchte das Gesuch um Einbürgerung stellen, weil sie sich nur noch ganz selten in Kroatien aufhalten würde und darum hier viel mehr zu Hause sei. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind vollumfänglich gegeben. Die GPK beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und Zustimmung zu diesem Gesuch." Die Diskussion wird nicht benützt. Abstimmung: Abgegebene Stimmzettel leer/ungültig massgebende Stimmzettel 36 1 35 für die Aufnahme lauten 35 Der Gemeinderat beschliesst: Pavic Matea, geboren am 17. Februar 1988, wird in das Bürgerrecht der Stadt Frauenfeld aufgenommen. 166 BÜRGERRECHTSGESUCH PETROVIC-VUKASINOVIC NADA Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung (Botschaft Nr. 99 des Stadtrates vom 28. September 2004) Gemeinderätin Ruth Faller, Referentin der Geschäftsprüfungskommission Finanzen und Administration: "Nada Petrovic -Vukasinovc, geboren 14. Oktober 1971, lebt seit 1989 in Frauenfeld. In ihrem Heimatland liess sie sich zur technischen Zeichnerin ausbilden und arbeitet seit zwölf Jahren in der Produktion der Firma Baumer Eletric AG. Sie ist seit 1999 verheiratet und hat zwei Kinder, Luka und Elena, welche in das Gesuch miteinzubeziehen sind. Zur Begründung ihres Gesuches 441 gibt sie an, dass sie seit fünfzehn Jahren in der Schweiz respektive Fraue nfeld lebe und dies ihre Heimat geworden sei. Sie möchte ihre Zukunft mit ihrer Familie in der Schweiz verbringen. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind vollumfänglich gegeben. Die GPK beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und Zustimmung zu diesem Gesuch." Die Diskussion wird nicht benützt. Abstimmung: Abgegebene Stimmzettel leer/ungültig massgebende Stimmzettel 35 35 für die Aufnahme lauten und dagegen 33 2 Der Gemeinderat beschliesst: Petrovic-Vukasinovic Nada, geboren am 14. Oktober 1971, wird, zusammen mit den Kindern Luka und Elena, in das Bürgerrecht der Stadt Frauenfeld aufgenommen. 167 BÜRGERRECHTSGESUCH RECINE-RAUSCHENBERG INGRID Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung (Botschaft Nr. 100 des Stadtrates vom 28. September 2004) Gemeinderätin Elisabeth Thürer, Präsidentin der GPK Finanzen und Administration: "Ich beantrage Ihnen als Präsidentin der GPK Finanzen und Administration dieses Gesuch zurückzustellen. Es sind neue Fakten aufgetaucht, die weder dem Stadtrat noch der GPK bekannt gewesen sind. Das Gesuch muss deshalb im Lichte dieser neuen Fakten nochmals geprüft werden." Der Ratspräsident stellt diesen Antrag zur Diskussion. Das Wort dazu wird nicht ergriffen. Abstimmung: Mit 24 Ja-Stimmen, bei 12 Enthaltungen, stimmt der Rat zu, dass das Bürgerrechtsgesuch Recine-Rauschenberg Ingrid zurückgestellt und an der heutigen Sitzung nicht behandelt wird. 442 168 BÜRGERRECHTSGESUCH SIMONETTA MARCO Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung (Botschaft Nr. 101 des Stadtrates vom 28. September 2004) Gemeinderätin Ruth Faller, Referentin der Geschäftsprüfungskommission Finanzen und Administration: "Marco Simonetta wurde am 22. Juni 1976 in Frauenfeld geboren. Er besuchte hier die Schulen und arbeitet seit mehr als einem Jahr als Sachbearbeiter auf dem Steueramt in Winterthur. Er ist seit zwei Jahren verheiratet. Auch seine Frau ist in der Schweiz geboren und aufgewachsen, sie erfüllt derzeit jedoch die Anforderungen der Wohnsitzdauer noch nicht. Marco Simonetta möchte gerne das Frauenfelder Bürgerrecht erwerben, um die Wahlrechte wahrnehmen und aktiver am Geschehnis teilnehmen zu können. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind vollumfänglich gegeben. Die GPK beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und Zustimmung zu diesem Gesuch." Die Diskussion wird nicht benützt. Abstimmung: Abgegebene Stimmzettel leer/ungültig massgebende Stimmzettel 36 36 für die Aufnahme lauten 36 Der Gemeinderat beschliesst: Simonetta Marco, geboren am 22. Juni 1976, wird in das Bürgerrecht der Stadt Frauenfeld aufgenommen. 169 BÜRGERRECHTSGESUCH SOARES DUARTE CINDY Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung (Botschaft Nr. 102 des Stadtrates vom 28. September 2004) Gemeinderätin Ruth Faller, Referentin der Geschäftsprüfungskommission Finanzen und Administration: "Cindy Soares Duarte wurde am 26. August 1987 in Frauenfeld geboren und ist hier aufgewachsen. Seit Sommer 2004 absolviert sie hier in Frauenfeld eine Lehre als Kosmetikerin und 443 wird diese voraussichtlich im Sommer 2007 abschliessen können. Sie lebt gemeinsam mit ihrem Bruder bei den Eltern. Als Grund für ihr Gesuch gibt sie an, dass sie gerne hier bleiben möchte, auch dann, wenn die Eltern wieder in ihr Heimatland zurückgehen sollten. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind vollumfänglich gegeben. Die GPK beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und Zustimmung zu diesem Gesuch." Die Diskussion wird nicht benützt. Abstimmung: Abgegebene Stimmzettel leer/ungültig massgebende Stimmzettel 36 36 für die Aufnahme lauten 36 Der Gemeinderat beschliesst: Soares Duarte Cindy, geboren am 26. August 1987, wird in das Bürgerrecht der Stadt Fraue nfeld aufgenommen. 170 BÜRGERRECHTSGESUCH TOMA LULZIM Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung (Botschaft Nr. 103 des Stadtrates vom 28. September 2004) Gemeinderätin Ruth Faller, Referentin der Geschäftsprüfungskommission Finanzen und Administration: "Lulzim Toma wurde am 23. September 1980 geboren und lebt seit 1995 in der Schweiz. Er absolvierte eine Lehre als Maurer und arbeitet seit 2001 auf diesem Beruf. Er lebt mit seinen drei Geschwistern bei seinen Eltern und würde gerne Polizist werden, weshalb er sich auch einbürgern lassen möchte. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind vollumfänglich gegeben. Die GPK beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und Zustimmung zu diesem Gesuch." Die Diskussion wird nicht benützt. 444 Abstimmung: Abgegebene Stimmzettel leer/ungültig massgebende Stimmzettel 36 36 für die Aufnahme lauten 36 Der Gemeinderat beschliesst: Toma Lulzim, geboren am 23. September 1980, wird in das Bürgerrecht der Stadt Frauenfeld aufgenommen. 171 BÜRGERRECHTSGESUCH VLATKOVIC SRDAN UND HITREC VLATKOVIC SANDA Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung (Botschaft Nr. 104 des Stadtrates vom 28. September 2004) Gemeinderätin Ruth Faller, Referentin der Geschäftsprüfungskommission Finanzen und Administration: "Srdan Vlatkovic wurde am 19. Juni 1966 geboren und studierte in seinem Heimatland Maschineningeneering. Er lebt seit 1991 in Frauenfeld und arbeitet seit zwölf Jahren als Maschineningenieur bei der Firma Sauter AG in Sulgen. Er ist seit 1992 verheiratet. Seine Frau, Sanda Hitrec Vlatkovic, geboren 12.7.1966, arbeitete zuerst am Kantonsspital in Fraue nfeld und bildete sich dann zur Operationsfachfrau weiter. Sie ist heute am Universitätsspital in Zürich angestellt. Der gemeinsame Sohn Christian, Jahrgang 1995, ist in das Bürgerrechtsgesuch miteinzubeziehen. Beide sprechen perfekt hochdeutsch und sind vollständig integriert. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind vollumfänglich gegeben. Die GPK beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und Zustimmung zu diesem Gesuch." Die Diskussion wird nicht benützt. Abstimmung: Abgegebene Stimmzettel leer/ungültig massgebende Stimmzettel 36 36 für die Aufnahme lauten 36 445 Der Gemeinderat beschliesst: Die Eheleute Vlatkovic Srdan, geboren am 19. Juni 1966, und Hitrec Vlatkovic Sanda, geboren am 12. Juli 1966, werden, zusammen mit dem Sohn Sven Christian, in das Bürgerrecht der Stadt Frauenfeld aufgenommen. 172 BÜRGERRECHTSGESUCH VUKASINOVIC-VUKOVIC MILENKA Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung (Botschaft Nr. 105 des Stadtrates vom 28. September 2004) Gemeinderätin Ruth Faller, Referentin der Geschäftsprüfungskommission Finanzen und Administration: "Milenka Vukasovic-Vukovic wurde am 22. Januar 1953 geboren und lebt seit 1982 in Frauenfeld. Zuerst arbeitete sie bei der Firma Zwicky AG, nun seit mehr als zehn Jahren bei der Firma SIA Abrasives AG. Sie ist seit 1971 verheiratet, der Ehemann möchte nicht eingebürgert werden. Zur Begründung ihres Gesuches gibt sie an, dass ihre drei erwachsenen Kinder hier leben und auch hier bleiben würden. Sie fühle sich wohl hier. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind vollumfänglich gegeben. Die GPK beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und Zustimmung zu diesem Gesuch." Die GPK beantragt Gutheissung des Gesuchs." Die Diskussion wird nicht benützt. Abstimmung: Abgegebene Stimmzettel leer/ungültig massgebende Stimmzettel 36 36 für die Aufnahme lauten und dagegen 33 3 Der Gemeinderat beschliesst: Vukasinovic -Vukovic Milenka, geboren am 22. Januar 1953, wird in das Bürgerrecht der Stadt Frauenfeld aufgenommen. 446 173 REVISION DES REGLEMENTS DER PENSIONSKASSE DES PERSONALS DER STADT FRAUENFELD UND AUFHEBUNG DES SPARKASSENREGLEMENTS MIT ÜBERFÜHRUNG DER MITGLIEDER DER SPARKASSE IN DIE PENSIONSKASSE Eintreten, materielle Beratung, Beschlussfassung (Botschaft Nr. 61 des Stadtrates vom 10. August 2004 und 'lachsfarbenes Papier' der GPK Finanzen und Administration) Eintreten Gemeinderätin Elisabeth Thürer, Referentin der GPK Finanzen und Administration: "Das geltende Reglement ist 15 Jahre alt und musste lediglich im Jahr 1994 wegen dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes und dem Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung revidiert werden. Dies ist ein sattes Alter für ein Reglement an sich und ein Spitzenresultat für ein Pensionskassenreglement. Es zeigt aber zugleich auch die Qualität der bisherigen Regelung der Vorsorge. Maxime bei der neuerlichen Revision war somit, Bewährtes zu erhalten, nämlich die derzeitige Organisation der Pensionskasse, das Leistungsprimat, das Leistungsziel und das Finanzierungsverhältnis Arbeitnehmer/Arbeitgeber von 2 : 3, zugleich aber langfristig und nachhaltig die Finanzierung der garantierten Leistungen zu sichern. Wie Ihnen aus der Botschaft bekannt ist, sind drei Gründe Auslöser dieser ersten umfassenden Revision nach 15 Jahren: • • • die BVG-Revision des Bundes; die Heraufsetzung des AHV-Alters bei den Frauen von 63 auf 64 Jahre ab 2005; der zufolge der Börsenturbulenzen abgesunkene Deckungsgrad de r Pensionskasse von 97 % auf 91,1 % per Ende 2003. Die BVG-Revision war für die Verwaltungskommission der Pensionskasse wie auch für die GPK eine schwierige Knacknuss. Einerseits sind noch längst nicht alle Ausführungsverordnungen des Bundesrates ergangen, zudem fehlt jegliche Praxis und damit auch Judikatur für die geänderten Bestimmungen des BVG. Um den Deckungsgrad nicht weiter absinken zu lassen, soll das revidierte Reglement gleichwohl auf den 1. Januar 2005 in Kraft treten. Ernsthafte Probleme sind damit nicht in Sicht. Einerseits erlaubt das Organisationsreglement Anpassungen in der Gesetzgebung des Gemeinderates, soweit Änderungen durch höherrangiges Recht gänzlich vorbestimmt sind (Art. 36 Abs. 2). Zudem muss man sich ohnehin im Klaren sein, dass bei der heutigen hektischen Gesetzgebungstätigkeit auf Bundesebene sich auf unterster Stufe ein weit kurzfristigerer Revisionsrhythmus ankündigt als bisher. Was die Erhöhung des AHV-Alters für die Frauen betrifft, so muss einmal mehr festgehalten werden, dass die vorliegende Reglementsrevision nicht auf dem Buckel der Frauen stattfindet. Sie sind in der Pensionskasse nach wie vor leicht bevorzugt, weil sie immer noch ein Jahr vor den Männern pensioniert werden, jedoch für sie das gleiche Eintrittsalter wie für die Männer gilt. Zudem sind 447 die Übergangsbestimmungen bei der Reglementsrevision für die Frauen ausserordentlich grosszügig ausgefallen. Der Deckungsgrad kann mit der Reglementsrevision um rund 0,6 % angehoben werden. Er läge somit dann jedenfalls auf 91,7 %. Verbesserungen im Bereich der Finanzierung der Pensionskasse sind damit unausweichlich - allerdings nicht bei der Risikoversicherung, welche erfreulicherweise immer noch kostendeckend ist, sondern bei der Altersversicherung. Wichtigster Punkt ist die volle Ausfinanzierung der Nachzahlungen bei den Besoldungserhöhungen durch die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer im bisherigen Verhältnis drei Fünftel zu zwei Fünftel. Vorgesehen wird aber auch als unumgängliche Massnahme die Schaffung der Möglichkeit, die Versicherten und Rentner sowie die Arbeitgeber für zusätzliche, zeitlich begrenzte Massnahmen zur Verbesserung der Finanzierung heranzuziehen. Beibehalten wurde die bisherige Verzinsung des versicherungstechnischen Fehlbetrages durch die Arbeitgeber zum technischen Zinssatz von 4 % gemäss Art. 28 Abs. 3 des geltenden Reglements. Auf Grund der diversen Diskussionen im Gemeinderat geändert wurde indessen der Zinssatz für Forderungen der Kasse gegenüber den Arbeitgebern nach Art. 64 Abs. 2 des bisherigen Reglements. Dieser liegt nicht mehr zwingend ein halbes Prozent über dem technischen Zinssatz von 4 %, sondern er entspricht neu marktüblichen Ansätzen und wird vom Stadtrat auf Antrag der Verwaltungskommission festgesetzt. Für den 'eiligen Leser' geht es bei der derzeitigen Revision um acht neue Punkte. Im Rahmen der Finanzierung vorab um die Neuregelung der Nachzahlungen, sodann um die Neuregelung des erwähnten Zinssatzes für Darlehen der Kasse an die Arbeitgeber und um die gesetzliche Grundlage für Sanierungsbeiträge für Aktive und Rentner, weiter im Rahmen der Leistungen um die Anpassung des Rentenalters mit Übergangsbestimmungen für die Frauen, um die vom Bundesrecht nun neu vorgeschriebene Möglichkeit eines Kapitalbezuges, um den Ausbau der Ehega ttenrente und um die Schaffung einer Lebenspartnerrente analog der Ehepaarrente. Schliesslich wird als letzter Punkt die Sparkasse aufgelöst, und die dort Versicherten werden in die Pensionskasse übergeführt. Die Verwaltungskommission der Pensionskasse hat sich bereits im Jahr 2002 mit der Frage befasst, ob vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat gewechselt werden solle und sich für die Beibehaltung des Leistungsprimats entschieden, nicht zuletzt deshalb, weil ein Systemwechsel hohe Summen für die Ausfinanzierung bedingte. Andernfalls fiele der Deckungsgrad dramatisch ab. Auch Romanshorn, Arbon, Weinfelden und Amriswil stehen weiterhin unter dem Leistungsprimat. Kreuzlingen hat mit dem Kanton 1995 auf das Beitragsprimat gewechselt. Die vorliegende Reglementsrevision selbst wurde im vergangenen Jahr in diversen Parcours-Sitzungen zusammen mit dem bewährten Pensionskassenexperten Peter W. Möschler und dem Finanzchef Ruedi Studer bewältigt. Anschliessend folgte eine erste Lesung im Stadtrat, hernach das vorgeschriebene Ve rnehmlassungsverfahren bei den angeschlossenen Arbeitgebern und den Personalverbänden. Schliesslich konnten am 10. August 2004 Botschaft wie Reglementsentwurf mit Anmerkungen in einer zweiten Lesung im Stadtrat verabschiedet werden. Die GPK widmete der Reglementsrevision einen wunderschönen Septembersamstagmorgen. Dabei war sie auch damit einverstanden, dass die Sprechende , trotz Personalunion als Präsidentin der Verwaltungskommission der Pensionskasse und Präsidentin der GPK, bei diesem Geschäft den Vorsitz übernehme und an der heutigen Sitzung darüber referiere. Meine Damen und Herren, die Ihnen vorgelegte Vorlage bringt Mehrkosten von maximal 165'000 Franken pro Jahr. Verwaltungskommission, Stadtrat wie auch GPK sind sich dessen bewusst. Für alle war es grundsätzlich politisches Ziel, eine Reglementsrevision kostenneutral zu gestalten. Beim derzeitigen Deckungsgrad der Kasse ist dies aber schlicht nicht möglich. Sobald die Pensionskasse 448 einen Deckungsgrad von 100 % aufweist, werden sich Entlastungsmassnahmen abzeichnen müssen. So wird etwa der bisher von den Arbeitgebern finanzierte Teuerungsausgleich von der Kasse finanziert werden müssen, und auch eine Herabsetzung der Nachzahlungen wird zur Diskussion stehen. Nicht nur deshalb besteht seitens der Arbeitgeber ein Interesse am raschen Anstieg des Deckungsgrades. Bei einer Verbesserung der Finanzlage sinkt nämlich auch die die Stadtrechnung belastende Verzinsung des Fehlbetrages von derzeit 463'829 Franken (Konto Nr. 1520.32300) ab. Um zudem die mit der Reglementsrevision verbundene Mehrbelastung möglichst tief halten zu können, wurde schon von der Verwaltungskommission der Pensionskasse die Möglichkeit benutzt, allzu Grosszügiges zu streichen. Dahingefallen sind so etwa die IV-Überbrückungsrenten nach dem bisherigen Art. 47. Gestrichen wurde der Anspruch auf einmalige Abfindung zufolge Wiederverheiratung bei der Witwenrente nach Art. 51 Abs. 1 und bei der geschiedenen Frau nach Art. 53 Abs. 1. Eingeschränkt wurden die Bezüger von Todesfallsummen nach Art. 58. Die GPK beantragt Ihnen einstimmig Eintreten auf die Vorlage." Gemeinderätin Edith Graf-Litscher: "Ich spreche im Namen der Fraktion CH/Grüne und der Fraktion SP/Gewerkschaften. Wir begrüssen, dass der Stadtrat mit der vorliegenden Revision wichtige und bedeutende Teile der Beruflichen Vorsorge des Personals der Stadt und auch der angeschlossenen Betriebe erha lten möchte. Er sorgt damit im Sinne des Wortes im Interesse des Personals im letzten Lebensabschnitt vor. Die Vorlage beinhaltet sowohl positiv zu wertende Elemente wie auch verschiedene Schlechterstellungen für das Personal. Zu den einzelnen Artikeln werde ich in der Detailberatung Stellung nehmen und zwei Änderungsanträge stellen. Die Fraktionen CH/Grüne und SP/Gewerkschaften werden dem Eintreten auf die Vorlage zustimmen." Gemeinderat Wolfgang Ackerknecht: "Ich spreche für die CVP/EVP-Fraktion. Wir hatten das Vorrecht, uns vom früheren Gemeinderat und Mitglied der Verwaltungskommission, Samuel He rzog, über die Revision des Pensionskassen-Reglements informieren zu lassen. Diese wurde fällig wegen des negativen Deckungsgrades. Er betrug Ende 2003 91,1 %; massgeblich verursacht durch Bewertungsverluste von 6,1 Mio. Franken oder 6,6 % des Vermögens im Jahre 2002. Hinzu kamen auch andere Gründe, wie Anpassungen an die staatlichen BVG-Bestimmungen oder das neue AHV-Alter für Frauen. Die Stadt Frauenfeld verfügt über eine Vorsorgeeinrichtung mit grosszügigen überobligatorischen Leistungen. Den Versicherten und Rentnern ist dies zu gönnen, auch wenn nicht allen bewusst sein mag, dass sie gegenüber anderen Vorsorgelösungen bedeutend besser gestellt sind. An dieser Stelle danken wir der Verwaltungskommission für die ausgearbeitete Revision des PKReglements bestens, auch wenn wir den Eindruck gewonnen haben, dass diese eher arbeitnehmerfreundlich ausgefallen ist. Wir stellen damit nicht die gesamthaft gelungene Revision als solches in Frage, insbesondere als bei der Umsetzung kompetente Fachleute mitgewirkt haben. In der Diskussion unserer Fraktion ging es jedoch zentral um die Frage, ob und wann ein Wechsel vom heutigen Leistungsprimat zum Beitragsprimat angezeigt und im Interesse der Stadt auch sinnvoll wäre. Warum vertreten wir diese Ansicht? 449 Die heutige Altersvorsorge der Stadt garantiert nach Artikel 40 eine jährliche Altersrente von 50 % der im Rücktrittsalter rentenberechtigten Besoldung. Im Vergleich mit anderen Vorsorgeeinrichtungen unter dem Beitragsprimat sehen wir, dass die Arbeitnehmer sowohl in Bezug auf das Alterskapital wie auch auf die Altersrente grössere Einbussen in Kauf zu nehmen hatten. Einerseits liegen die Gründe bei der auf 2 ¼ % bzw. 2 % beim überobligatorischen Teil reduzierten Verzinsung des Alterskapitals. Andererseits wurde der Umwandlungssatz drastisch reduziert. Als Folge haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer zudem höhere Jahresprämien zu bezahlen, die sie in der Regel je zur Hälfte zu bestreiten haben. Zurück nach Frauenfeld: Die Kasse der Stadt wird durch die Prämienaufteilung im Verhältnis 2 : 3 tangiert, das heisst 60 % gehen zulasten der Stadtrechnung. Bei Lohnerhöhungen sowie mit der Einstellung älterer Arbeitnehmer sind zudem im gleichen Verhältnis zum Teil hohe Nachzahlungen bzw. Einkaufssummen zu entrichten. Können wir uns diese grosszügige Praxis mittel- und langfristig leisten? Artikel 69 des Reglements beinhaltet Massnahmen zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts. So könnten zum Beispiel auf Antrag der Verwaltungskommission Sanierungsbeiträge im Verhältnis 2 : 3 bei den Versicherten und Rentenbezügern erhoben werden. Falls der Fehlbetrag die 10 %-Grenze übersteigen sollte, wäre der Stadtrat verpflichtet, Massnahmen zur Verbesserung des Deckungskapitals zu treffen. Wie wir in unserem Votum bereits bemerkten, sehen wir einen Systemwechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat als eine Aufgabe, welcher wir uns stellen sollten. Konkret möchten wir dazu dem Stadtrat zwei Schritte beliebt machen, die in Zusammenarbeit mit der Verwaltungskommission und mit Fachleuten anzugehen wären: a) Der Stadtrat entwickelt eine Strategie, die den Systemwechsel vom Leistungsprimat zum Betragsprimat zum Ziel hat. b) Es ist innerhalb der nächsten 10 Jahre wieder ein Deckungsgrad von 100 % anzustreben, um das unter Punkt a genannte Szenario in Erwägung ziehen zu können. Die Integration der Sparkasse in die Pensionskasse mit einem zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Deckungsgrad von 121 % erachten wir im Übrigen als sinnvoll. Als gute Lösungen sehen wir auch die Beschränkung der Kapitalabfindung auf ¼ des BVGAltersguthabens sowie die Verzinsung von Forderungen gegenüber Arbeitgebern, die neu zu marktüblichen Ansätzen zu erfolgen hat. Eintreten auf diese Botschaft war in unserer Fraktion unbestritten. Die beiden Anträge fanden ungeteilte Zustimmung." Gemeinderat Jörg Regli: "Das Reglement der Pensionskasse des Personals der Stadt Frauenfeld ist 15 Jahre alt. Diese lange Geltungsdauer mit nur zwei Revisionen ist ein sicherer Hinweis auf die Qualität der Regelung der Vorsorge für das Personal in unserer Stadt und ein gutes Zeugnis für ein Pensionskassenreglement. Somit gilt bei der Revision des vorliegenden Reglements primär die Devise 'Bewährtes zu erhalten', zugleich aber die Finanzierung von garantierten Leistungen langfristig und nachhaltig zu sichern. 450 Es gibt verschiedene Gründe, die eine Revision notwendig machen oder gar aufdrängen, insbesondere: • • • • Revisionen des Bundesrechtes; Anpassungen an die gesellschaftlichen Veränderungen; Heraufsetzung des AHV-Alters bei den Frauen; abgesunkener Deckungsgrad der Pensionskasse. Letzterer ist wohl eine entscheidende Forderung an eine neue Anpassung. Die volle Ausfinanzierung der Nachzahlungen bei den Besoldungserhöhungen durch die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer im bisherigen Verhältnis drei Fünftel zu zwei Fünftel gilt es als wichtigstes Instrument hervorzuheben, nebst der Neuregelung des Zinssatzes für Darlehen der Kasse. Die Ve rbesserung des Deckungsgrades um 0,6 % erscheint zwar gering, verglichen mit der enormen Arbeit bei der Ausarbeitung dieser Revision. Es gilt jedoch, die wirtschaftliche Situation im Auge zu behalten. Eine verbesserte Wirtschaftslage mit stabilen Finanzmärkten würde hier relativ rasch und wirksam eine Verbesserung des Deckungsgrades bewirken, hoffentlich so, wie sie wesentlich zur Verschlechterung beigetragen hat. Wir haben in unserer Fraktion auch einen Wechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat diskutiert. Nach Abwägungen der Vor- und Nachteile sowie auf Grund des klaren Votums der GPKPräsidentin und des Stadtammanns haben wir uns jedoch für eine momentane Beibeha ltung des Leistungsprimats entschieden, nicht ohne Bedenken. Ein Wechsel hätte eine hohe Summe für die Ausfinanzierung bedingt. Wir nehmen zur Kenntnis, dass wir mit Mehrkosten von rund 165'000 Franken rechnen müssen, da auf Grund des jetzigen Deckungsgrades eine kostenneutrale Reglementsrevision nicht möglich ist. Dass die Sparkasse aufgelöst und die darin Versicherten in die Pensionskasse überführt werden, scheint uns richtig. Unsere Fraktion ist für Eintreten und grossmehrheitlich für Zustimmung." Gemeinderat René Gubler: "Beim vorliegenden Geschäft handelt es sich um eine sehr komplexe und für mich nicht alltägliche Materie. Vorweg möchte ich betonen, dass das städtische Personal trotz teilweiser Streichung gewisser Leistungen in einer sehr komfortablen Pensionskasse versichert ist und auf gute Leistungen zählen kann. Beim genaueren Betrachten dieser Revision ging es mir wie beim Vergleichen von Krankenkassenprämien - eine Leistung hier, ein Rabatt dort, ein Abzug hier, ein Verteilschlüssel dort. Kurz gesagt, eine undurchsichtige Sache, in welcher sich nur einige wenige Spezialisten auskennen und wir als Laien ihnen die Zahlen glauben müssen. Zwei Punkte beschäftigten mich besonders: Das Beibehalten des Leistungsprimates können sich nur noch einzelne Gemeindewesen leisten. Landauf, landab wird auf das Beitragsprimat umgestellt, welches um einiges transparenter ist. Diese Möglichkeit wurde nur am Rande geprüft und sogleich verworfen. Ich verlange bei einer nächsten Revision, dass diese Möglichkeit ernsthaft geprüft wird und die zwei Varianten gegenübergestellt werden. 451 Der zweite Punkt betrifft das Finanzielle. Durch die Revision wird der Deckungsgrad nur geringfügig verbessert, doch die Rechnung wird im besten Fall mit zusätzlichen 165'000 Franken belastet dies bei der Annahme von 1 % Lohnsteigerung. Ich befürchte, dass dieser Betrag nicht ausreichen wird und so unsere Stadtquote munter weitersteigt!" Gemeinderat Urs Herzog: "Ich habe ein kritisches Votum. Ich habe eine Gegenüberstellung der Leistungen der Pensionskasse der Stadt Frauenfeld, Leistungsprimat, mit einer PK nach dem Beitragsprimat aufgestellt. In der PK mit Beitragsprimat, wie sie die meisten KMUs haben, werden die Verzinsungssätze und die Rentenumwandlungssätze gemäss der BVG-Revision angepasst. Dies führt zu einer Renteneinbusse zwischen 16 und 19 %, je nach Annahme eines zukünftigen durchschnittlichen Verzinsungssatzes. Um diese Renteneinbusse zu eliminieren, müsste dementsprechend mehr PK-Kapital eingeschossen werden. Die PK der Stadt Frauenfeld hat mit dem vorgeschlagenen System der Nachzahlung dieses Problem nicht gelöst. Die vorgeschlagene Finanzierung von 40 % Arbeitnehmer und 60 % Arbeitgeber mit einem Leistungsziel von 50 % der versiche rten Besoldung ist eine sehr grosszügige Lösung, die meines Erachtens in nächster Zeit grundlegend überprüft werden muss. Nachdem seitens des Rates das Wort zum Eintreten nicht mehr ergriffen wird, stellt der Ratspräsident fest, dass dieses unbestritten und somit stillschweigend beschlossen ist. Materielle Beratung Der Ratspräsident wird das PK-Reglement (Beilage 1 zur Botschaft) seitenweise durchberaten la ssen. Gemeinderätin Elisabeth Thürer, Referentin der GPK Finanzen und Administration: "Ich möchte noch kurz etwas zur Botschaft ausführen. Ich weiss an sich, dass sich der Gemeinderat dazu nicht zu äussern hat, aber sie enthält einen kleinen Fehler, den ich heute korrigieren möchte. In der Botschaft hat sich auf Seite 2 im zweiten Absatz ein Fehler eingeschlichen: Anstatt Art. 28 BVG müsste es heissen Freizügigkeitsgesetz. Weiter wäre auf der Seite 4, unter Ziff. 4 Leistungen, a Grundsätzliches, im ersten Satz folgende Formulierung präziser: 'Art. 1 BVG umschreibt, das berufliche Vorsorge zusammen mit der AHV/IV alle kollektiven Massnahmen umfasst, die es den Versicherten, bzw. deren Hinterlassenen, erlaubt, in angemessener Weise die gewohnte Lebenshaltung bei Lohnausfall als Folge von Alter, Invalidität oder Tod fortzusetzen. Diese Hinweise erfolgen lediglich, falls später einmal die Botschaft zur Auslegung des Reglements benützt werden müsste. Ich setze meine Ausführungen mit dem PK-Reglement fort. 452 Art. 6 Obligatorisch Versicherte, Ausnahmen Die Änderung in Abs. 1 ist nötig, wegen der Überführung der Sparkasse in die Pensionskasse. Die Änderung in Art. 6 Abs. 2 lit. c erfolgt auf Grund der revidierten Art. 24 Abs. 1 lit. a BVG bzw. Art. 1 Abs. 1 lit. d der revidierten BVV 2. Sie sind jetzt erschreckt, weil ich so viele Artikel zitiert habe. Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, denn es handelt sich um eine ganz komplizierte Materie. Was ich heute vorlese, wird später zur Auslegung des Reglements benötigt - dies gleichsam als Begleitkommentar zusätzlich zu den Anmerkungen über die wir verfügen. Daher bitte ich diesbezüglich um etwas Nachsicht. Es ist schon wichtig, dass diese Ausführungen nun im Gemeinderat zur Sprache kommen, auch wenn diese etwas sehr 'juristisch' klingen. Art. 12 Auskunfts- und Meldepflicht Die Änderung in Abs. 3 erfolgte auf Vorschla g der Sprechenden und des Pensionskassenexperten in der zweiten Lesung des Stadtrates auf Grund eines Bundesgerichtsentscheids (BVG 130 V9). Art. 13 Information Die Verwaltungskommission der Pensionskasse hat die Informationspflicht im Wesentlichen bereits jetzt an den Geschäftsführer weiterdelegiert, soweit nicht ohnehin im Rahmen der jährlichen Rechnungsablage seitens des Stadtrates ausführlich informiert wird. Ich betone, dass vor allem die Aufsichtbehörde grossen Wert auf diese Informationspflicht legt. Sie hören alles später noch einmal von mir. Die Aufsichtsbehörde hat bei der Überprüfung des Regelementsentwurfs im Hinblick auf diese Informationspflicht noch eine Anregung eingebracht. Ich werde noch darauf zurückkommen. Art. 17 Austritt eines angeschlossenen Arbeitgebers (Abs. 2 und 3) Der Austritt eines angeschlossenen Arbeitsgebers gilt neuerdings auf Grund von Bundesrecht unter Umständen als Teilliquidation. Die Teilliquidation wird uns dann noch beschäftigen - diese ist ein 'Sorgenkind' von mir." Gemeinderätin Edith Graf-Litscher: "Im Namen der Fraktion CH/Grüne und der Fraktion SP/Gewerkschaften möchte ich doch noch zu einigen Artikeln einige kurze Bemerkungen anbringen. Ich werde dies mit Elisabeth Thürer absprechen, damit wir beide 'am Ba ll' bleiben. Zu Art. 17 möchten wir darauf hinweisen, dass sich im Falle eines Austritts einer angeschlossenen Institution die Frage einer Teilliquidation stellen wird. Im Falle einer dannzumaligen Unterdeckung respektive mangelnder Schwankungsreserven müsste gesichert sein, dass die Freizügigkeitsleistungen nicht zu Lasten der verbleibenden Versicherten gehen." 453 Art. 18 Alter, Beitragsjahre (Abs. 2) Gemeinderätin Elisabeth Thürer, Referentin der GPK Finanzen und Administration: "Diese Bestimmung entfällt, weil sie nach In-Kraft- Treten des Freizügigkeitsgesetzes keine Bedeutung mehr hat. Art. 24 Einkaufssummen (Abs. 2) Die Alter für Frauen und Männer werden nun gleich behandelt und auf das vollendete 25. Altersjahr erhöht. Mit dem 'BVG-Mindestleistungen' ist die Invaliditätsrente nach BVG gemeint. Art. 25 Nachzahlungen Es handelt sich um eines der Kernstücke der Revision. Die volle Ausfinanzierung der Nachzahlungen bei den Besoldungserhöhungen ist für eine Kasse mit Leistungsprimat lebensnotwendig. Sowohl Verwaltungskommission wie Stadtrat und GPK befassten sich einlässlich mit dem vorgesehenen Verhältnis 40 % Arbeitnehmer / 60 % Arbeitgeber und untersuchten die Regelungen anderer öffentlich-rechtlicher Kassen, neben derjenigen des Kantons diejenigen grösserer Thurgauer Gemeinden. Beim Kanton beträgt das prozentuale Verhältnis 44 % Arbeitnehmer zu 56 % Arbeitgeber. Das wird sich mit der Fusion, die angekündigt ist, noch verschlechtern. Auch hier ist das kantonale Verhältnis also klar schlechter als in der Stadt Frauenfeld. Bei Amriswil liegt das Verhältnis 43,3 % : 56,7 %, bei Arbon etwa 45 % : 55 %, bei Romanshorn 43 % : 57 %, bei Weinfelden wie Frauenfeld 40 % : 60 %, gesamtschweizerisch 37,6 % : 62,4 %. Bei solchen Vergleichen muss man allerdings immer aufpassen, weil die Vergleichbarkeit ausgesprochen schwierig ist, spielt doch im Wesentlichen auch eine Rolle, wer die Teuerungszulagen finanziert und ob der Defizitbetrag verzinst wird oder nicht. Entsprechend dem bisherigen Beitragverhältnis wird auch bei den Nachzahlungen vom Ve rhältnis 40 % : 60 % ausgegangen. Ab zirka dem 47. Altersjahr bewegen sich die Nachzahlungen über 100 %, ab dem 60. Altersjahr massiv darüber. Der Versicherte hat dann aber immer noch die Wahlmöglichkeit, ganz oder zur Hälfte auf diese Nachzahlungen zu verzichten. Für konkrete Beispiele kann auf die Anmerkungen zum Reglementsentwurf verwiesen werden. Im Übrigen darf man nicht vergessen, dass bei einer paritätischen Finanzierung 50 : 50 bei der Austrittsleistung, welche einem austretenden Versicherten gutgeschrieben werden muss, der pe rsönliche Beitrag höher würde. Dieser muss mit einem altersabhängigen Zuschlag mitgegeben werden, maximal das Doppelte des Betrages. Dies könnte dazu führen - eben bei einem Finanzierungsverhältnis 50 : 50 - dass sich die Austrittsleistungen deutlich über den Betrag erhöhten, der effektiv als Deckungskapital zur Verfügung steht, was sich längerfristig als ungünstig auf die Kasse auswirken und zudem die erwünschte Solidarität abbauen könnte, weil eben bei einer paritätischen Finanzierung der Solidaritätsanteil des Arbeitgebers im Extremfall auch noch mitgegeben werden muss. Die Mehrkosten für den Arbeitgeber betragen pro Jahr maximal 165'000 Franken (gerechnet bei 1 % Lohnerhöhung). Faktisch liegen sie wohl tiefer, weil wahrscheinlich nicht alle Versicherten ihre Nachzahlungen voll finanzieren wollen, obwohl dies an sich für den Versicherten steuerlich interessant ist. 454 Mit Abs. 2 erhält zudem der Stadtrat die bereits erwähnte Möglichkeit, sofern es die finanzielle Lage der Kasse zulässt, die Nachzahlungen der Versicherten und Arbeitgeber vorübergehend he rabzusetzen. In absehbarer Zeit wird diese Regelung allerdings kaum aktuell werden." Gemeinderätin Edith Graf-Litscher: "Mit der Neuregelung werden die Versicherten zur Finanzierung der Nachzahlungen herangezogen. Wir begrüssen die Möglichkeit, bei guter finanzieller Lage der Kasse die Nachzahlungen zu reduzieren. Wir möchten gleichzeitig darauf hinweisen, dass dies, um Ungerechtigkeiten zu verhindern, auch mit einer gewissen Verlässlichkeit und nicht jährlich wechselnd umgesetzt werden muss." Art. 28 Besondere Aufwendungen der Arbeitgeber (Abs. 2) Gemeinderätin Elisabeth Thürer, Referentin der GPK Finanzen und Administration: "Die kantonale Aufsicht für berufliche Vorsorge hätte gerne aus Transparenzgründen - eben diese Informationspflicht, die ich schon erwähnt habe - das Kleine Besoldungsreglement als integrierende Beilage dieses Reglements. Dies geht aber aus rechtlichen Gründen nicht. Für den Erlass des Kleinen Besoldungsreglements ist der Stadtrat zuständig, für den Erlass des Pensionskassenregleme nts der Gemeinderat. Art. 30 Leistungsformen: Renten, Rentenauskauf (Abs. 2) Art. 37 Abs. 2 des revidierten BVGs schreibt zwingend die Möglichkeit eines minimalen Kapitalbezugs von 25 % auf dem BVG-Altersguthaben vor. Ein entsprechender Antrag ist für den Versicherten unwiderruflich, damit mit diesem Leistungsanspruch nicht 'gepokert' werden kann." Gemeinderätin Edith Graf-Litscher: "Der Kapitalbezug ist im beschränktem Ausmass zu ermöglichen. Wir begrüssen es, dass die Pensionskasse nur die minimalen Vorgaben (max. 25 %) vorsieht." Art. 34 Überversicherung Gemeinderätin Elisabeth Thürer, Referentin der GPK Finanzen und Administration: "Die Änderungen in Abs. 2 und 3 entsprechen dem Wortlaut von Art. 24 Abs. 2 und 3 der revidierten BVV 2. In der Zwischenzeit hat sich auch herausgestellt, dass der allgemeine Teil des Sozialversicherungsrechts keine Auswirkungen auf Art. 33 und 34 des Pensionskassenreglements hat. Dies wusste man vorher nicht. Es handelt sich um einen Bundesrechtsentscheid (BGE 130 V 78). Art. 36 Ansprüche gegen haftpflichtige Dritte Dagegen ist die Subrogation neu vollständig vom Bundesrecht geregelt, nämlich in Art. 34b des revidierten BVGs und im Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts. Darum entfällt dieser Passus. 455 Art. 38 Ordentliche, vorzeitige und aufgeschobene Alterspensionierung Sinnvollerweise wird neu auf das jeweilige AHV-Rentenalter abgestellt. Damit muss bei AHVRevisionen nicht zwingend zugleich auch das Reglement geändert werden. Art. 41/42 Höhe der Rente bei vorzeitiger Alterspensionierung / AHV Überbrückungsrente Bei Art. 42 handelt es sich um eine präzisere Umschreibung der AHV-Überbrückungsrenten." Gemeinderätin Edith Graf-Litscher: "Mein Votum betrifft die Artikel 41 und 42 zusammen. Die Höhe der Rente bei vorzeitiger Alterspensionierung hat uns auch beschäftigt. Bei freiwilligem vorzeitigem Altersrücktritt sind weiterhin Vorbezüge der Rente und Bezug einer AHV-Überbrückungsrente möglich. Dies ist mit entsprechenden Leistungskürzungen verbunden. Solche Lösungen, die in vielen Fällen auch im Interesse der Arbeitgeber liegen, sind für Mitarbeitende in tieferen Lohnsegmenten finanziell nicht tragbar. In den kommenden Jahren muss die Mitverantwortung des Arbeitgebers in der Form einer Mitfinanzierung in den sozialpartnerschaftlichen Gesprächen deshalb thematisiert werden." Art. 44 Invalidität Gemeinderätin Elisabeth Thürer, Referentin der GPK Finanzen und Administration: "Für Härtefälle soll eine Ausnahmemöglichkeit bestehen. Art. 45 Leistungsanspruch (Abs. 1 und 4) Zu Absatz 1 und 4 ist zu bemerken, dass es sich um Änderungen auf Grund von Art. 23 und 24 des revidierten BVG handelt. Art. 47 IV-Überbrückungsrenten In den letzten Jahren wurde nie eine solche IV-Überbrückungsrente beansprucht. Vorgesehen war sie für Fälle, da die Lohnfortzahlung ablief, bevor die IV eine Rente zusprach. Art. 50 Anspruch auf Witwenrente Das revidierte BVG sieht in Art. 19 die Ehegattenrente nun ausdrücklich vor. Art. 51 Anspruch auf einmalige Abfindung (Abs. 2) Der Anspruch auf einmalige Abfindung nach bisherigem Reglement entfällt als allzu grosszügige Leistung. 456 Art. 52 Höhe der Witwenrente Hier handelt es sich um eine rein sprachliche Änderung. Art. 53 Anspruch der geschiedenen Frau Auch hier entfällt die Abfindung gemäss Abs. 1 als allzu grosszügige Leistung. Art. 53a Eingetragene Partnerschaft Diese Bemerkung bezieht sich auf das 'lachsfarbene Papier' der GPK Finanzen und Administration, in dessen Besitze Sie sind. Nachdem gegen das bundesrechtliche Partnerschaftsgesetz das Referendum zustande gekommen ist, empfiehlt Ihnen die GPK in einer negativen Prognose über die anstehe nde Abstimmung, diesen Art. 53a wieder zu streichen. Die Bestimmung kann später auf Grund der stadträtlichen Gesetzgebungskompetenz zum Vollzug höherrangigen Bundesrechts ohne weiteres wieder eingebaut werden." Nachdem die Diskussion seitens des Rates zu diesem Antrag der GPK Finanzen und Administration nicht ergriffen wird, lässt der Ratspräsident darüber abstimmen: Abstimmung: Mit 35 Ja-Stimmen, bei 1 Enthaltung, stimmt der Rat der Streichung von Art. 53 a zu. Art. 54 Anspruch auf Witwerrente Gemeinderätin Elisabeth Thürer, Referentin der GPK Finanzen und Administration: "Art. 20a des revidierten BVGs ermöglicht eine solche neue Leistungsform, zwingt aber die Pensionskassen nicht dazu. Die Ergänzung in Abs. 1 lit. c wurde nötig, damit der Ehegatte nicht schlechter gestellt wird als der Lebenspartner. Sowohl Verwaltungskommission wie Stadtrat und GPK sind sich bewusst, dass Lebenspartner bzw. Paare, die in einem Konkubinat leben, wegen der zusätzlichen Einschränkungen etwas schlechter gestellt sind als die Ehegatten. Alle drei Gremien erachten jedoch eine Privilegierung der Ehe wegen der damit eingehenden beidseitigen Unterhaltsverpflichtungen als gerechtfertigt." Gemeinderätin Edith Graf-Litscher: "Unsere Fraktionen begrüssen die Einführung der Lebe nspartnerrente. Wir stellen zu Art. 54 Ziff. 1 lit. b den Antrag, diesen ersatzlos zu streichen. Unsere Begründung: Mit Einführung des Art. 53a hätten die registrierten Partnerschaften gemäss Bundesgesetz den Ehegatten gleichgestellt werden sollen. Damit hätten auch registrierte gleichgeschlechtliche Partner eine Ehegattenrente erhalten, wenn die die Voraussetzungen von Art. 52 erfüllten. 457 Nun wird aber Art. 53a zumindest bis auf weiteres ersatzlos gestrichen, weil wie wir gehört haben, gegen das Bundesgesetz das Referendum zustande gekommen ist und es noch in den Sternen steht, ob es vom Volk angenommen wird. Also können wir nicht in unserem Gesetz auf ein Bundesgesetz verweisen, welche s unter Umständen nie in Kraft tritt. Dieser Tatsache trägt auch der Antrag der GPK auf Streichung des Art. 53a Rechnung, dem wir soeben zugestimmt haben. Art. 54 besagt, dass bei Lebenspartnerschaften - egal ob gleichgeschlechtlich oder nicht - nur dann Anspruch auf eine Rente besteht, wenn der Partner/die Partnerin: 1. vom Partner bezeichnet wurde; 2. unverheiratet ist; 3. seit mindestens fünf Jahren zusammen ist und entweder Kinder hat oder über 45 Jahre alt ist. Diese Voraussetzungen sind fast identisch mit denjenigen der Ehegattenrente in Art. 50 (ausser eben die Bezeichnung des Partners, welche bei den Ehegatten klar ist, und dass bei Vorhandensein von Kindern die Ehe nicht fünf Jahre andauern muss). Zusätzlich wird jedoch nun verlangt, dass der überlebende Partner vom anderen in erheblichem Mass unterstützt worden ist (das ist eben Art. 54 Ziff 1 lit. b). Damit werden die Konkubinatspaare und die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften massiv benachteiligt. Dies obwohl man eigentlich die registrierten gleichgeschlechtlichen Partnerschaften hätte den Ehepartnern gleichstellen wollen. Dafür gibt es allerdings keinen Grund. Zudem ist die Formulierung 'in erheblichen Masse unterstützt' auslegungsbedürftig und nicht genau. Muss das Geld sein oder kann es auch durch zur Verfügung stellen von Wohnraum sein? Wem beispielsweise muss das Haus gehören? Reicht es, wenn jemand Kinderunterhalt bezahlen müsste, nicht jedoch etwas für den Partner? Wie wird das kontrolliert? Fazit ist, dass damit eine Schlechterstellung der Partnerschaften, egal welchen Geschlechts, gesetzlich verankert wird und dass eine Formulierung gewählt wird, die unklar und auslegungsbedürftig ist und damit den Versicherten keine Rechtssicherheit bietet. Unser Vorschlag ist darum, diesen Absatz zu streichen. Damit würden die im Konkubinat lebenden und die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften den Ehegatten gleichgestellt. Man müsste sollte das Gesetz betreffend registrierte Partnerschaften doch in Kraft treten - dann nur noch prüfen, ob diese auch im Hinblick auf den Anspruch der geschiedenen Ehegatten (Art. 53) den Ehegatten anzugleichen wäre. Deshalb beantragen wir Art. 54 Ziff. 1 lit. b ersatzlos zu streichen." Das Wort zum Antrag von Gemeinderätin Edith Graf-Litscher wird seitens des Rats nicht ergriffen. Der Ratspräsident lässt somit über diesen Antrag abstimmen. Abstimmung: Der Änderungsantrag von Gemeinderätin Edith Graf-Litscher, Art. 54 Ziff. 1 lit. b ersatzlos zu streichen, wird vom Rat mit 13 Ja- gegen 18 Nein-Stimmen, bei 5 Enthaltungen, abgelehnt. 458 Art. 56 Dauer des Anspruchs (Abs. 3) Gemeinderätin Elisabeth Thürer, Referentin der GPK Finanzen und Administration: "Diese geänderte Prozentzahl stellt lediglich eine Anpassung an das BVG dar. Art. 58 Leistungsanspruch Wie bereits erwähnt, erfolgt unter Abs. 1 eine gewisse gerechtfertigte Rückstufung allzu grosszügiger Leistungen. Abs. 2 ermöglicht eine gewisse 'Verfügungsfreiheit' des Versicherten. Art. 62 Begleichung Die Möglichkeit der Barauszahlung musste im Hinblick auf den auf Grund der Angleichung an das EG-Recht im Jahr 1999 revidierten Art. 5a des Freizügigkeitsgesetzes abgestimmt werden. Abs. 1 entspricht ebenfalls Art. 4 Abs. 1 und 2 des Freizügigkeitsgesetzes. Abs. 3 schiebt den gesetzlichen Verzugszins auf eine Frist aus administrativen Gründen auf 30 Tage hinaus und reduziert den Zinssatz auf den BVG-Mindestzinssatz. Art. 62bis/Art. 62ter Wohneigentum und Ehescheidung/Ehescheidung Beide Bestimmungen basieren auf höherem Recht, einerseits dem Freizügigkeitsgesetz, andererseits dem Wohneigentumsförderungsgesetz. Art.64 Vermögensanlage (Abs. 2) Wie beim Eintreten erwähnt, hat die Verzinsung gemäss bisherigem Reglement sowohl Verwaltungskommission wie GPK und Gemeinderat mehrfach beschäftigt. Der Zinssatz betrug bis 1991 4,75 %, nachher 4,5 %. Der heutige Regierungsrat Kaspar Schläpfer verlangte nahezu bei jeder Budget-Debatte die Senkung dieses Zinssatzes. Seinerzeit war tatsächlich noch ein massives Guthaben vorhanden, so dass sich der Zinssatz finanziell auch auf die Stadtrechnung auswirkte. Angesichts des heutigen geringen Guthabens, es soll maximal bis zu einer Million Franken betragen, ist aber die Frage des Zinssatzes nunmehr noch ein marginales Problem. Art. 68 Versicherungstechnische Überprüfung (Abs. 1) Solange die Kasse weiterhin eine Unterdeckung aufweist, verlangt die kantonale Aufsichtsbehörde eine jährliche versicherungstechnische Überprüfung, womit entsprechend auch jährlich Kosten von rund 10'000 Franken hiefür anfallen. Der Kanton selbst verlangt für die jährliche Prüfung der Rechnung der Pensionskasse seinerseits eine satte Prüfungsgebühr von derzeit immerhin 1'700 Franken. 459 Art. 69 Massnahmen zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts (Abs. 3) Die Möglichkeiten für Massnahmen zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts finden ihre Grundlage in einer Änderung des BVGs vom 18. Juni 2004 mit Ablauf der Referendumsfrist am 7. Oktober 2004. Im Sinne einer Gleichbehandlung müssten sowohl Aktivversicherte wie Rentenbezüger mit Sanierungsbeiträgen an die Hebung des versicherungstechnischen Defizits beitragen. Die Hürden sind allerdings hoch angesetzt. Die Bestimmung ist wirklich nur für den äussersten Notfall gedacht. Die von den Personalverbänden gewünschte Regelung, Rentner von einer solchen Aktion auszuschliessen, ist aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich. Vor Inanspruchnahme dieser Sanierungsklausel würden aber wohl ohnehin zuerst Abstriche bei den Teuerungszulagen gemacht. Denkbar wäre zudem für Härtefälle allenfalls die Schaffung eines Solidaritätsfonds. Ein solcher steht aber erst zur Diskussion, wenn die Pensionskasse eine Überdeckung aufweist." Gemeinderätin Edith Graf-Litscher: "Der Einbezug der Rentnerinnen und Rentner in die Sanierung hat uns auch zu schaffen gemacht. Art. 69, neue Ziff. 3 lautet in der jetzigen Vorlage: 'Als Massnahme im Sinn von Abs. 1 bzw. Abs. 2 gilt insbesondere die Erhebung von Sanierungsbeiträgen bei Versicherten und Rentenbezügern der Kasse. Diese Sanierungsbeiträge werden vom Stadtrat auf Antrag der Verwaltungskommission festgesetzt. Sie sind zeitlich zu befristen und werden im Verhältnis 2 : 3 von den Kassenmitgliedern und den Arbeitgebern erbracht'. Unser Antrag lautet, dass Art. 69 Ziff. 3 wie folgt ergänzt wird: Der Beizug der Rentenbezügerinnen und -bezüger zur Sanierung der Pensionskasse kann nur für den überobligatorischen Teil erfolgen. Was bedeutet das konkret? Der obligatorische Teil entspricht der dreifachen minimalen AHV-Rente von derzeit 25'320 Franken, das heisst 75'960 Franken. Ein Rechnungsbeispiel zur Rentenberechnung: Der obligatorische Teil der Rente beträgt max. 75'960 Franken, abzüglich Koordinationsabzug, zurzeit 19'960 Franken, ergibt den koordinierten Lohn. Die Rente beträgt 50 % der im Rücktrittsalter rentenberechtigten Besoldung. Mit dem Antrag würden also Renten bis zum Maximalbetrag von etwa 28'000 Franken nicht angetastet. Für den Lebensunterhalt im Alter kommt noch die einfache AHV-Rente hinzu. Meine Begründung: Die Leistungen der Rente im obligatorischen Bereich plus die AHV-Rente bilden eine anerkannte und vernünftige Siche rung der wirtschaftlichen Situation im Pensionsalter. Bei Ablehnung des Antrages droht die Gefahr, dass die Rente für den Lebensunterhalt nicht mehr ausreicht. Abzüge im obligatorischen Bereich müssen bei tiefen Renten wieder durch Sozialleistungen der Gemeinden und des Staates ausgeglichen werden." 460 Seitens des Rates liegen keine Wortmeldungen zu diesem Änderungsantrag von Gemeinderätin Edith Graf-Litscher vor. Abstimmung: Der Änderungsantrag von Gemeinderätin Edith Graf-Litscher wird 17 Neingegen 14 Ja-Stimmen, bei 5 Enthaltungen, abgelehnt. Art. 69a Teilliquidation Gemeinderätin Elisabeth Thürer, Referentin der GPK Finanzen und Administration: "Der Art. 69a stellt eben das 'Sorgenkind' dar. Die Bestimmung ist auf Grund von Art. 53d Abs. 1 des revidierten BVG und Art. 27g und h der revidierten BVV2 notwendig. Diese beiden Bestimmungen sind aber reine 'Wundertüten'. Diese Kreation von Art. 69a stellt eine Leistung des Pensionskassenexperten und der Verwaltungskommission dar. Wie befürchtet, ist die kantonale Aufsicht für berufliche Vorsorge damit noch nicht zufrieden. Im erst gestern, am 2. November 2004, eingegangenen Bericht zum am 2. September 2004 eingereichten Entwurf schlägt sie auf zwei Seiten zusätzliche Präzisierungen vor. Damit zeigt sich einmal mehr, in welch unsicherem Gebiet sich die Organe der Pensionskassen derzeit bewegen müssen. Wir werden somit in der Verwaltungskommission der Pensionskasse diesen Artikel möglichst rasch noch einmal weiter ausfeilen; formell erlassen und in Kraft gesetzt kann er - da es lediglich um den Vollzug des revidierten BVG geht auch vom Stadtrat auf Grund von Art. 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung. Art. 71/Art. 73 (Abs. 1 und 3) Stadtrat/Einberufung, Beschlussfassung der Verwaltungskommission Diese Umformulierung ist ein Tribut an die geleistete Fronarbeit der Präsidentin der Verwaltungskommission. Art. 74 Aufgaben der Verwaltungskommission Der Erlass von Richtlinien gemäss Abs. 2 lit. e ist bereits seit 1. Juli 1996 in Kraft getretenen Art. 49a der BVV2 vorgesehen. Dazu gehören auch die neu in der revidierten BVV2 in Art. 48e vorgeschriebenen Regelungen zur Bildung von Rückstellungen und Schwankungsreserven (Änderung vom 1. Juli 2004). Die in Abs. 2 erwähnte Delegation an den Geschäftsführer aus Gründen der Praktikabilität erfolgte wie gesagt von der Verwaltungskommission bereits vorsorglich. Art. 80 Grundsatz Für weibliche Versicherte erfolgt die Besitzstandwahrung in Art. 82. Art. 81 Reglementarische Rücktrittsalter (Abs. 1) Weil die Reglementsänderung per 1. Januar 2005 in Kraft tritt, muss die Aufteilung nach den Jahrgängen 1938 bis 1941 nicht mehr aufgeführt werden. 461 Art. 82 Besitzstandswahrung für weibliche Versicherte Absätze 1 und 2 entstanden auf Grund eines aktuellen Falles. Sie sollen auf jeden Fall verhindern, dass weibliche Versicherte mit den aufgeführten Jahrgängen mit dem neuen Reglement schlechter gestellt werden als nach bisherigem Reglement. Art. 84 Sparkasse Auslöser der Aufhebung der Sparkasse war die Senkung des Obligatoriums gemäss BVG auf rund 18'000 Franken. Damit müssten 65 % der Sparkassenversicherten automatisch in die Pensionskasse übertreten. Somit ist es aus sozialpolitischen wie auch aus verwaltungstechnischen Überlegungen sinnvoll, die restlichen 35 % der 'Sparkassenversicherten' ebenfalls in die Pensionskasse aufzunehmen. Dabei können übertretende Spareinleger, die das 60. Altersjahr erreicht oder überschritten haben, weiterhin wählen, ob sie die Altersleistungen in Renten- oder Kapitalform beziehen möchten. Der Deckungsgrad bei der Sparkasse bewegt sich im Rahmen von 121 %, so dass mit den damit vorhandenen freien Mitteln das beim Eintritt notwendige Deckungskapital für die Versiche rten der Sparkasse wohl zum grossen Teil abgedeckt ist. Sollte dies nicht voll der Fall sein, tritt eine entsprechende Kürzung ein, wenn sich der Versicherte den zusätzlichen Einkauf nicht leisten kann. Diese Kürzungsregelung entspricht derjenigen der nicht voll geleisteten Nachzahlungen. In Abs. 3 ist in der Druckfassung der letzte Satz untergegangen. Er müsste richtigerweise heissen - Sie ersehen dies aus dem 'lachsfarbenen Papier' der GPK: 'Freizügigkeitsleistungen', die freiwillig eingebracht oder in Freizügigkeitskonti oder -policen angelegt wurden, sind zur Finanzierung der Einkaufssummen zu verwenden." Zu diesem Änderungsantrag der GPK Finanzen und Administration fallen seitens des Rates keine Bemerkungen an. Abstimmung: Der vorstehende Änderungsantrag der GPK Finanzen und Administration wird mit 32 Ja-Stimmen, bei 4 Enthaltungen, gutgeheissen. Art. 90 Inkrafttreten Gemeinderätin Elisabeth Thürer, Referentin der GPK Finanzen und Administration: "Auch wenn das Reglement nach Zustimmung im Gemeinderat auf den 1. Januar 2005 in Kraft treten soll, ist das Prozedere noch nicht zu Ende. Die kantonale Aufsichtsbehörde muss das Reglement abschliessend noch genehmigen. Gemeinderat René Gubler: "Ich habe nur eine kurze Frage an Elisabeth Thürer. Ist es richtig, dass Art. 35 im PK-Reglement fehlt, oder ist dieser auch irgendwo im Laufe der Beratungen untergegangen?" Gemeinderätin Elisabeth Thürer: "Die kantonale Stiftungsaufsicht hat diesen Punkt auch bemängelt. Es ist aber nach meinem Kenntnisstand diesbezüglich nichts verloren gegangen. Bei der redaktionellen Überarbeitung muss diese Frage aber noch einmal überprüft werden." 462 Stadtammann Hans Bachofner: "Ich habe festgestellt, dass Sie häufig materiell nicht folgen konnten. Ich habe intensiv zugehört und teilweise gewisse Sachfragen nun bereits zum fünften Mal gehört. Deshalb ist es auch hin und wieder der Fall, Herr Gemeinderat Martin von Siebenthal, dass ich manchmal nicht mehr genau weiss, an welcher Sitzung und an welchem Ort ich dies oder jenes gehört habe. Ich hoffe, dass Sie dafür ein gewisses Verständnis aufbringen. Ich komme nachher dann noch in der von Ihnen angesprochenen Angelegenheit auf Sie zu. Ich habe intensiv zugehört. Es ist entscheidend, dass die GPK-Präsidentin zu gewissen Fragen Äusserungen zu Protokoll gegeben hat, die nachher für die Auslegung im Vollzug von grösster Wichtigkeit sind. Gemeinderätin Elisabeth Thürer hat im Laufe ihrer Voten nebenbei bemerkt, dass eine erste Sichtung des Departements für Finanzen und Soziales, Aufsicht für Vorsorge und Stiftung, vorliegt. Ich habe dieses Papier heute Morgen erhalten und dieses kurz gesichtet. Es sind keine materiellen Änderungen enthalten, aber Anregungen, Ergänzungen sowie Anpassungen an übe rgeordnetes Recht. Eine generelle Anregung hat Gemeinderätin Elisabeth Thürer bereits erwähnt, auf die wir aber nicht eintreten können. Es handelt sich um die Integration der Kleinen Besoldungsverordnung in das PK-Reglement. Wenn Sie dieses PK-Reglement heute verabschieden, ist es möglich, dass die Druckfassung später ein wenig von der heutigen Fassung abweichen wird. Dabei handelt es sich aber nur um Korrekturen formeller oder redaktioneller Art, aber nicht um materielle Änderungen. Diese Vorgehensweise ist, in den Fällen, in denen die Stellungnahmen der Aufsichtbehörden zu spät eintreffen, nicht aussergewöhnlich. Im Übrigen kann es durchaus sein, dass das PK-Reglement nach der Beratung und endgültigen Verabschiedung im Rahmen einer erneuten Überprüfung durch die kantonale Aufsichtsbehörde nochmals gewisse Änderungen erfährt oder weitere Anregungen von dieser Seite her eingebracht werden. Im Rahmen der Eintretensdebatte wurde erwähnt, dass es sich im vorliegenden Fall um eine sehr komplizierte Materie handelt. Dies trifft zu! Selbst ich sehe nicht in allen Punkten überall klar durch, auch wenn ich gewisse Dinge bereits zum fünften Mal gehört habe. Der PK-Kommission gehöre ich im Übrigen seit 1972, zuerst als Gemeinderat, an. Ich durfte die PK-Kommission mehrere Male präsidieren und war früher im Vorstand der Lehrerpensionskasse. Trotz all dieser reichen Erfahrungen habe ich den völligen Durchblick immer noch nicht in allen Bereichen. Deshalb war es im Rahmen der Beratungen im Sinne eines Glücksfalls ganz entscheidend, dass wir auf die wertvolle Hilfe und Unterstützung, einerseits betreffend dem übergeordneten Recht und andererseits im Hinblick auf die Praxis anderer PKs und des Kantons, von Gemeinderätin Elisabeth Thürer zurückgreifen durften. Bereist bei der letzten Totalrevision des PK-Reglements hatte Gemeinderätin Elisabeth Thürer die Federführung inne und das Geschäft durchgezogen. Materiell konnten wir auf zwei Experten zurückgreifen. Unser Finanzchef, Ruedi Studer, befindet sich fachlich auf dem höchsten Stand, der für einen Geschäftsführer einer PK möglich ist. Er absolviert in diesem Bereich laufend Fort- und Weiterbildungskurse und hält sich somit auf dem neusten Stand. Die Äusserungen unseres Finanzchefs und des Versicherungsexperten vermittelten uns die Sicherheit, dass wir mit dieser PK-Revision materiell richtig liegen. Auch im Rahmen der Vernehmlassungsphase flossen noch verschiedene Änderungen ein. Ich komme nun zum Stichwort 'grosszügig': Meine Damen und Herren, wir haben immer gesagt, dass es sich bei der PK-Regelung um eine grosszügige Lösung handelt. Ich muss nun aber zu bedenken geben, ähnlich wie es beim Stromtarif der Fall war, dass Sie nicht einfach 'Äpfel mit Birnen' vergleichen dürfen. Es wurden gewisse Sachverhalte von Gemeinderätin Elisabeth Thürer erwähnt. Beispielsweise kommt es darauf an, ob 50 % oder 60 % von der versicherten Besoldung oder von der letzten Besoldung angewendet werden. Eine Rolle spielt beispielsweise auch, wie die 463 versicherte Besoldung aussieht. Nur Vergleiche betreffend de m prozentualen Anteil anzustellen, sind somit nicht aussagekräftig. Hingegen können die Beitragssätze verglichen werden. In diesem Bereich liegen wir im Kanton Thurgau, wenn wir einen gesamtschweizerischen Vergleich anstellen, schlecht. Betrachten wir aber die vorliegende PK-Revision gesamthaft, dann ist es sicherlich so, dass diese als eine grosszügige und fortschrittliche Lösung zu beurteilen ist. Der Stadtrat hat entgegen genommen, dass aus Ihren Reihen der Wunsch geäussert wurde, dass die Überprüfung eines Wechsels vom Leistungs- zum Beitragsprimat forciert erfolgen soll. In diesem Zusammenhang halte ich klar fest, dass diese PK-Revision nicht in einer Art 'Hoppla-HoppÜbung' durchgezogen wurde. Bereits vor zwei Jahren haben wir in der Verwaltungskommission Pensionskasse intensiv und detailliert über die beiden Primatarten diskutiert. Im Stadtrat haben wir dann nur das Ergebnis dieser Beratungen bekannt gegeben. Diese Übung kann durchaus zukünftig noch einmal wiederholt werden, und vielleicht kommen die Verantwortlichen dannzumal zu einem andern Ergebnis. Auf Grund der intensiven Beratungen kamen wir schlussendlich zu der Ihnen nun vorgeschlagenen Lösung. Ganz zum Schluss weise ich darauf hin, dass Sie im Hinblick auf die nachfolgende Abstimmung ein gewisses Vertrauen in die Verwaltungskommission Pensionskasse, die Versicherungsexperten, die GPK und den Stadtrat aufbringen müssen. Sollte Widererwarten irgendeine Bestimmung im PK-Reglement enthalten sein, deren Auswirkungen in der Praxis so nicht erwartet wurde, dann stellt das für den Gemeinderat kein Problem dar, da er jederzeit in eigener Kompetenz über entsprechende Änderungen beschliessen kann. Für solche Änderungen im PK-Reglement ist keine Volksabstimmung erforderlich. Nach meinem Wissensstand und Dafürhalten stimmen Sie im vorliegenden Fall einem guten PK-Reglement zu. Sie kaufen also nicht 'die Katze im Sack'! Ich bitte Sie somit, den Anträgen des Stadtrates zuzustimmen." Seitens des Rates wird das Wort zum vorliegenden Geschäft nicht mehr verlangt. Der Ratspräsident lässt über die beiden stadträtlichen Anträge Nr. 1 und 2 getrennt abstimmen. Abstimmung Antrag Nr. 1: Dem Antrag Nr. 1 gemäss Botschaft Nr. 61 des Stadtrates an den Gemeinderat vom 10. August 2004 stimmt der Gemeinderat mit 34 Ja-Stimmen, bei 2 Enthaltungen, zu. Abstimmung Antrag Nr. 2: Der Gemeinderat stimmt dem stadträtlichen Antrag Nr. 2 einstimmig mit 36 Ja-Stimmen zu. Der Gemeinderat beschliesst: 1. Dem revidierten Reglement der Pensionskasse des Personals der Stadt Frauenfeld wird zugestimmt. 2. Der Auflösung der Sparkasse mit Übernahme der Sparkassenversicherten durch die Pensionskasse wird zugestimmt. 464 Stadtammann Hans Bachofner: "Ich möchte Ihnen im Namen aller Versicherten danken. Ich weiss, dass viele auf diesen Tag hingefiebert haben, mindestens diejenigen, die sich intensiv mit dieser PK-Revision befasst haben. Ich danke Ihnen auch namens des Stadtrates und der Verwaltungskommission Pensionskasse für das Vertrauen, an welches ich vor der Abstimmung an Sie appelliert habe. Es sind nachhaltige Beschlüsse gefällt worden. Ich bin überzeugt, dass das Personal diese Entscheide zu schätzen und auch einzuordnen weiss. Das verbale 'Dankeschön', dass Sie Jahr für Jahr gegenüber dem Personal äussern, haben Sie einmal mehr umgesetzt, wie Sie dies bereits bei der Besoldungsrevision und jetzt bei den Rentenleistungen im Total getan haben. Auch verfügt das städtische Personal über moderne Arbeitsplätze. Der Stadtrat ist davon überzeugt, dass sich diese grosszügige Haltung auszahlt. Dies wird sich schlussendlich auch finanziell in der Rechnung positiv auszahlen. Es zahlt sich auch im Bezug auf die Motivation der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Diese sind angespornt und werden weiterhin alles in ihren Kräften mögliche zugunsten unserer Stadt und der Bevölkerung leisten. Ihr Beschluss wird sich auch auf die Personaltreue positiv auswirken. Ich habe schon mehrmals erwähnt, was ein personeller Wechsel eines guten Mitarbeiters, der mit der Anstellung nicht mehr zufrieden ist, im Jahr kostet. Solche personellen Wechsel kosten schnell einmal mehr als die Mehrkosten, die nun bei der PK anfallen. Mit Ihrem Beschluss, dem PK-Reglement zuzustimmen, haben Sie die Zufriedenheit des städtischen Personals gestärkt. Einmal mehr haben Sie Ihre Weitsicht bewiesen. Machen Sie in diesem Sinne weiter, dass Stadt- und Gemeinderat beim Personal als verlässliche Arbeitgeber gelten. Dies ist ein ganz entscheidender Faktor, nicht nur zum heutigen Zeitpunkt, sondern auch in der Zukunft - herzlichen Dank noch einmal für Ihre Zustimmung!" 174 REALISIERUNGSPROGRAMM STADTENTWICKLUNG ALS RICHTPLAN DER ORTSPLANUNG; KENNTNISNAHME DURCH DEN GEMEINDERAT Diskussion, Kenntnisnahme (Botschaft Nr. 48 des Stadtrates vom 16. März 2004 mit Beilage "Realisierungsprogramm Stadtentwicklung") Der Ratspräsident gibt die Vorgehensweise zur Beratung dieses Geschäftes bekannt. Zu Beginn wird der Präsident der parlamentarischen Spezialkommission, Gemeinderat Robert Zahnd, über die Vorberatung der gemeinderätlichen Spezialkommission Bericht erstatten. Danach ist das Wort frei für die Diskussion innerhalb des Gemeinderates, wobei zuerst de n Fraktionssprechern das Wort im Sinne einer Gesamtschau erteilt wird. Danach besteht für die Ratsmitglieder die Möglichkeit, sich noch zu einzelnen Massnahmen konkret zu äussern. Der Ratspräsident wird aber nicht jede einzelne Massnahme besonders zur Diskussion stellen. Gemeinderat Robert Zahnd, Präsident der parlamentarischen Spezialkommission: "Unter der Leitung von Alt-Stadtrat Alfred Pernet wurde das Projekt 'Realisierungsprogramm Stadtentwicklung', aufbauend vom Vorgänger 'Frauenfeld macht Zukunft', angegangen. Stadtrat Carlo Parolari hat es zu Ende geführt. 465 Mit externen Experten hat der Stadtrat zusammen mit einer Projektgruppe, bestehend aus den städtischen Chefbeamten, dem Schulpräsidenten und dem Betriebsleiter von Waffenplatz und Zeughaus, das Projekt geleitet. Die Begleitgruppe, bestehend aus Vertretern der politischen Parteien, 'TG-Shop' Frauenfeld, 'Läbig's Frauenfeld', Quartier- und Dorfvereinen, Elternverein, IG Frauenfelder Ingenieure, Industrie- und Gewerbevereine Region Frauenfeld, Vereinigung Frauenfelder Sportvereine, Verein 'Jugend und Freizeit' sowie dem 'Architektenforum Frauenfeld', hat ihre Anliegen eingebracht und beratend mitgewirkt. In einer Vernehmlassung wurde auch die Bevölkerung in das Projekt miteinbezogen. In 136 Eingaben mit über 500 Anregungen und Beurteilungen wurde reges Interesse bekundet. Das Projekt fand weitgehende Anerkennung, erntete aber auch Kritik. Ich nehme es vorweg, das 'Realisierungsprogramm Stadtentwicklung' hat der Stadtrat am 16. März 2004 beschlossen und legt dieses nun dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vor. Der Gemeinderat hat also keine Möglichkeit, irgendwelche Änderungen anzubringen. Nur über das Budget können allfällige Wünsche gelenkt werden. Auch die Kommission hat ihre Aufgabe erst suchen müssen. Es nützt also nichts, heute über jede Massnahme einzeln zu diskutieren, ändern können wir nichts. Auch über den Stand der Vororientierung müssen wir nicht debattieren. Ob eine Massnahme heute auf dem Stand der Vororientierung, im Zwischenergebnis oder als Festsetzung geführt wird, nehmen wir zur Kenntnis. Der Stadtrat kann dies selbständig ändern. Er kann also eine Massnahme forcieren oder zurückstellen. Eine Stadtplanung an und für sich ist zu begrüssen. Vor allem von der linken Seite wurde immer wieder ein Leitbild gefordert. Ich meine, dass das 'Realisierungsprogramm Stadtentwicklung' diesen Wunsch schon sehr entgegen kommt. Ob aber 21 Massnahmen gleichzeitig zum Erfolg führen, wird von einem Teil der Kommission bezweifelt. Weniger Massnahmen, diese aber konsequent umsetzen, brächte wahrscheinlich mehr. Würden alle Massnahmen effektiv ausgeführt, würde das unsere Stadtrechnung massiv beeinflussen. Schon die Planung für alle Massnahmen würde mehrere hunderttausend Franken kosten. Wie viel schlussendlich die Ausführung ausmachen würde, ist sehr ungewiss, sicher aber ein Mehrfaches der Planung. Ein solches Projekt wird nicht besser, wenn man für jeden ein bisschen etwas macht. Die Akzeptanz kann aber allenfalls erhöht werden. Das Realisierungsprogramm Stadtentwicklung besteht im Wesentlichen aus drei Teilen: 1. aus den Erläuterungen; 2. aus einem Massnahmenteil; 3. aus den Anträgen 1 bis 3. Die Erläuterungen sind chronologisch aufgebaut. Das Zielgerüst besteht aus fünf Leitsätzen und dazugehörigen Leitzielen. Die Massnahmenblätter enthalten die gewählten Lösungen zu den Entwicklungsfragen der Stadt. Im Anhang 1 sind Studien, Berichte und Planungsgrundlagen von Frauenfeld aufgelistet, die in den vergangenen Jahren zum Teil unabhängig voneinander gemacht wurden. Im Anhang 2 finden Sie die ungewertete Massnahmenliste. Diese Massnahmen wurden zum Teil zurückgestellt oder gehören zum ordentlichen Aufgabenbereich der städtischen Verwaltung. Im Anhang 3 wird der zeitliche Ablauf mit den voraussichtlichen Kosten dargestellt. Die Kommission hat an einer Sitzung das Projekt 'Realisierungsprogramm Stadtentwicklung' beraten und zur Kenntnis genommen. In der Grundsatzdiskussion wurde die Frage aufgeworfen, wor- 466 um es sich bei diesem Instrument 'Realisierungsprogramm Stadtentwicklung' handle. Es ist von einem Richtplan die Rede, teilweise werden Bestimmungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) zitiert. Dort ist aber klar festgehalten, dass im Zusammenhang mit Richtplänen von 'raumwirksamen Tätigkeiten' gesprochen wird. Die Diskussion und Abklärung zeigt, dass in letzter Zeit das Verständnis zum Begriff 'Richtplan' massiv geändert hat. Der Kanton aber stützt sich auf § 1 PGB, wonach Richtpläne die raumwirksamen Tätigkeiten koordinieren. Raumwirksame Tätigkeiten bzw. Aufgaben liegen dann vor, wenn die zu ihrer Erfüllung angestrengten Tätigkeiten die Nutzung des Bodens oder die Besiedlung des Landes verändern oder bestimmt sind, diese zu erhalten. Als raumwirksam gilt damit allein der gezielte, gewollte und in seinen Folgen absehbare Einfluss auf die räumliche Ordnung eines bestimmten Gebietes. Mit Entscheid Nr. 93 vom 26. August 2004 erteilte das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau dem von Stadtrat am 16. März beschlossenen 'Realisierungsprogramm Stadtentwicklung' Frauenfeld, soweit raumwirksame Massnahmen betroffen sind, die Genehmigung. Die Massnahmen Nr. 2, 'Information unter den Gemeinden der Region Frauenfeld', Nr. 8, 'Bildungsangebot', Nr. 14, 'Förderung von Freiwilligenarbeit und Ehrena mtlichkeit im sozialen Bereich' sowie Nr. 19, 'Sprachliche und soziale Integration der ausländischen Wohnbevölkerung' sind nicht Gegenstand der Genehmigung, weil es sich nicht um raumwirksame Tätigkeiten handelt. Bei der Massnahme Nr. 9, 'Attraktivität Innenstadt und Nutzungsanordnung Altstadt', soll der Kanton unter der Rubrik beteiligte Partner/Stellen im Massnahmenblatt aufgeführt werden. Nun noch einige Bemerkungen zu verschiedenen Massnahmen, die in den Kommissionen zu Diskussionen führten. Massnahme Nr. 6, 'Aufwertung der Lebens- und Wohnqualität in einzelnen Quartieren Frauenfelds' Die Kommission ist der Auffassung, dass die Fachstelle für Integration nicht mit dem Vollzug dieser Massnahme betraut werden soll. Ihr geht es vor allem darum, dass zur Erfüllung dieser Aufgabe keine zusätzliche Stelle geschaffen wird, das heisst, die Eingliederung dieser Massnahme ist im Rahmen der bestehenden Verwaltungsstruktur vorzunehmen. Massnahme Nr. 7, 'Ausbau Wirtschaftsförderung' Für die Kommission ist unbestritten, dass die Stadt Frauenfeld der Wirtschaft gute Rahmenbedingungen bieten muss. Ob aber diese Wirtschaftsförderung als Massnahme definiert werden soll, ist fraglich. Begründete finanzielle Aufwendungen in diesem Bereich haben immer Platz in einem Budget, wenn konkrete Anliegen unterbreitet werden. Der Gemeinderat war solchen Wirtschaftsförderungsanliegen bis anhin immer positiv eingestellt. Massnahme Nr. 8, 'Bildungsangebot' Laut Stadtrat Carlo Parolari geht es bei diesen finanziellen Aufwendungen um eine Verbesserung vom Internetauftritt. 467 Massnahme Nr. 9, 'Attraktivität Innenstadt und Nutzungsanordnung Altstadt' Es ist schwierig, die verschiedenen Interessengemeinschaften an einen Tisch zu bringen. Das Baureglement soll so angepasst werden, dass die Liegenschaftsbesitzer ihre Lokale für ihre Bedürfnisse umbauen können, nur so bleibt die Altstadt auch in Zukunft lebendig. Massnahme Nr. 12, 'Vernetzung und Entwicklung von Infrastrukturanlagen für Freizeit, Sport und Kultur' Die Kommission ist der Meinung, falls die Stelle des Geschäftsführers für das Amt Sport- und Freizeitanlagen wieder besetzt würde, diese Aufgaben in das Pflichtenheft der betroffenen Person gehören. Massnahme Nr. 14, 'Förderung von Freiwilligenarbeit und Ehrenamtlichkeit im sozialen Bereich' Noch bevor die Kommission den Entscheid vom Kanton kannte, war sie der Auffassung, dass diese Massnahme nicht in den Richtplan gehört. Massnahme Nr. 15, 'Wohnangebot für Senioren' Es ist nicht Sache der Stadt, Wohnungen zu erstellen. Die Investoren müssen aber überzeugt werden, dass im Bereich Wohnungen für Senioren ein interessanter und lukrativer Markt offen ist. Massnahme Nr. 16, 'Ausbau Familienergänzende Kinderbetreuung (Mittagstische, Horte, Tagesbetreuung)' Die vorgesehenen Kosten für diese Massnahme fallen nach Ansicht der Kommission eindeutig zu hoch aus. Massnahme Nr. 19, 'Sprachliche und soziale Integration der ausländischen Wohnbevölkerung' Die Fachstelle für Integration soll nicht aufgebläht werden. Deren Kapazität soll vorläufig nicht ausgebaut werden. Massnahme Nr. 20, 'Profilierung als familienfreundliche Stadt' Dieser Massnahme steht die Kommission äusserst skeptisch gegenüber. Frauenfeld ist bereits heute eine familienfreundliche Stadt. Wir danken dem Stadtrat, dass er dieses grosse und umfangreiche Werk dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt hat. Wir hoffen, dass er ein gutes Augenmass zeigt, welche Massnahmen Vor- 468 rang haben und auch finanziell vertretbar sind. Ich sage es noch einmal, besser mit wenigen Massnahmen beginnen, diese dafür aber konsequent durchziehen. Zu einem 'Papiertiger', wie zum Beispiel der letzte Verkehrrichtplan, darf dieses Projekt nicht verkommen." Gemeinderätin Sibylle Kaufmann: "Der Gemeinderat nimmt heute vom 'Realisierungsprogramm Stadtentwicklung' Kenntnis. Ich spreche dazu im Namen der Fraktionen CH/Grüne und SP/Gewerkschaften. Es freut uns, dass dieses neue Führungsinstrument in einem bisher sorgfältigen Prozess und lösungsorientiert erarbeitet werden konnte. Dafür danken wir allen Beteiligten sehr herzlich. Fraglos steckt viel Arbeit, Energie, Herzblut und Zeit hinter der Erarbeitung der chronologischen Erläuterungen, der Leitsätze mit den dazugehörigen Leitzielen sowie der Erstellung und Konkretisierung der Massna hmen. Natürlich lassen wir die Chance der heutigen Debatte nicht ungenutzt. Es wissen alle, die sich für das 'Realisierungsprogramm Stadtentwicklung' interessieren und daran mitgearbeitet haben, dass die Stadtentwicklungsplanung ein rollender Prozess ist und nicht mit der gemeinderätlichen Kenntnisnahme ad acta gelegt werden kann. Dies bedeutet, dass keine Zeit bleibt, um sich auf den Lorbeeren auszuruhen. Darum werde ich im Folgenden kritische Punkte des Realisierungsprogramms aufzeigen, in der Hoffnung oder auch Erwartung, dass diese Korrekturvorschläge Auswirkung auf den weiteren Umsetzungsprozess haben werden. Das Realisierungsprogramm ist ein grundsätzlich brauchbares Werkzeug für die mittel- und langfristige Stadtplanung. Die Leitsätze wirken wohlüberlegt und geben (obwohl sie sich ab und zu im Detail widersprechen) Auskunft über Grundhaltung und Zielvorstellungen der Exekutive. Damit erhält unsere Stadtregierung Profil, und sie wird in ihren Bestrebungen fassbarer. Dass mit dem vorliegenden 'Realisierungsprogramm Stadtentwicklung' eine teilweise Vermischung von Leitbild, Konzept und Massnahmenplan Verwirrung stiftet, ist im Moment verzeihbar. Es gilt zukünftig jedoch präziser darauf zu achten, dass die verschiedenen Ebenen klar auseinander gehalten und dementsprechend kommuniziert werden. Das Resultat wird ein auch für Management-Laien verständliches Führungsinstrument sein, bei dem nicht in jedem Gremium von neuem Verständnis- und Grundsatzfragen ausgelöst werden, sondern inhaltliches zentral sein kann. Ausdruck dieser Vermischung ist zum Beispiel die Tatsache, dass die Diskussion über den Richtplancharakter des Papiers viel Platz eingenommen hat. Die Frage ist bis heute nicht definitiv und befriedigend beantwortet. Diese Debatte möchte ich hier und heute aber nicht fortführen. Ich denke, die verantwortlichen Personen haben das Problem im Laufe der Vorberatungen erkannt. Mit derselben Unklarheit hatte sich das kantonale Departement für Bau und Umwelt auseinander zusetzen. Trotz Mischung aus Konzept und Richtplan wurde das Realisierungsprogramm unserer Stadt vom kantonalen Departement Bau und Umwelt aber grossteils genehmigt. Die Massnahmen 2, 8, 14 und 19 wurden vom Kanton nicht als 'raumwirksam' definiert. Auch die Mitglieder der Spezialkommission waren unterschiedlicher Auffassung über die Frage der Raumwirksamkeit und somit der Zuständigkeit für die Kenntnisnahme respektive Genehmigung einzelner Massnahmen. Dies ist nicht unwesentlich, da die Raumwirksamkeit bei einigen Massnahmen wirklich nicht gegeben ist. Diesbezüglich muss in Zukunft überlegt werden, welche überregionalen, kantonalen und nationalen Partner für diese Massnahmen zusätzlich zugezogen werden sollen, oder welche wir einfach in eigener Innovation und Kompetenz beschliessen sowie umsetzen können. Absolut falsch wäre es, nicht raumwirksame Tätigkeiten bzw. Aufgaben aus der Stadtentwicklungsplanung heraus zu 469 nehmen. Verwaltung und Zukunftsplanung eines Gemeinwesens gehen natürlich weit über die Entscheide bezüglich Nutzung des Bodens oder der Besiedelung des Landes hinaus. Machen wir also nicht den Fehler, nur in diese Richtung zu planen! Was in den Massnahmen faktisch fehlt, respektive ungenügend berücksichtigt ist, ist das Controlling. Massnahmen lösen Handlungen aus, die anhand klar definierter Faktoren gemessen und überprüft werden müssen. Zwar sind in den Massnahmenblättern Kriterien und Indikatoren für ein Controlling aufgeführt. Diese sind aber ungenügend oder als Erfolgsmessung schlicht nicht geeignet. Wird dies nicht korrigiert, ist vorprogrammiert, dass die Massnahmen nicht oder ungenügend wirksam sein werden. Diese Kontrollinstrumente müssen Inhalt der Planung werden, sonst nehmen wir heute tatsächlich nur einen 'Papiertiger' zur Kenntnis. Massnahmen zu den Bereichen Sicherheit, öffentlicher Verkehr und Kultur fehlen gänzlich oder sind nur ganz am Rande erwähnt. Im Rahmen der heutigen Diskussion über die einzelnen Massnahmen werden unsere Fraktionen noch das Wort zum privaten und öffentlichen Verkehr sowie zum Familien- und Sozialbereich ergreifen. Lassen Sie mich noch einige Worte zur Kulturförderung als städtische Aufgabe sagen. Unsere Stadt muss der Kultur vermehrt Aufmerksamkeit schenken. Wir wissen aus Umfragen, dass die Bevölkerung uns diesbezüglich schlechte Noten bescheinigt. Sollte also die eine oder andere Massnahme erfüllt sein oder aus dem Paket gestrichen werden, erwarten wir, dass die Kultur ihren Platz in der Stadtentwicklungsplanung erhalten wird. Seien wir uns bewusst, dass auch das kulturelle Angebot auf die Standortattraktivität förderlich wirkt." Gemeinderat Roland Wyss: "Die Fraktion CVP/EVP ist der Überzeugung, dass mit dem 'Realisierungsprogramm Stadtentwic klung' ein gutes Planungsinstrument erarbeitet wurde. Die frühe Einbeziehung von Gewerbe, Vereinen, Parteien und Bevölkerung schaffte gute Voraussetzungen für die Bildung der breit abgestützten Massnahmenblätter. Dass der Stadtrat das Realisierungsprogramm als Richtplan der Ortsplanung genehmigen und somit als behördenverbindlich erklären liess, unterstreicht den guten Willen, dieses Dokument nicht zu einem 'Papiertiger' werden zu lassen. Jetzt ist es wichtig, dass diese Massnahmen auch effizient umgesetzt und ständig aktualisiert werden. Wir erwarten vom Stadtrat, dass er bei der Bearbeitung der Massnahmen kostenbewusst handelt und dem Controlling die nötige Beachtung schenkt. Wir sehen optimistisch in die Zukunft und gratulieren allen Beteiligten zur gelungenen Arbeit. Die Fraktion CVP/EVP nimmt die Botschaft positiv zur Kenntnis." Gemeinderätin Marietta Kraft: "Das Potential einer Entwicklung tut auf verschiedenen Ebenen gut. Das weisse Papier mit Ideen und Visionen zu füllen, ist kein Problem - schwieriger wird es dann aber bei der Durchführung. Wir wünschen unserer Stadt, dass sie sich wirksam entwickeln kann. Planen wir diejenigen Massnahmen, die wir dringend brauchen und für die wir die nötigen finanziellen Mittel haben. 470 Unsere Stadt ist lebendig, wohlfühlend und finanzstark und das dank der schon durchgezogenen Massnahmen, die man nicht gross in einem Katalog gepackt hat. Bleiben wir dran und setzen wir machbares in Taten um!" Gemeinderätin Ruth Faller: "Für die Fraktion CH/Grüne und SP/Gewerkschaften möchte ich mich zu den Massnahmen 14 bis 20 äussern, welche den Sozial- und Familienbereich im weiteren Sinne betreffen. Wie wir alle im Realisierungsprogramm lesen konnten, heisst der erste der fünf Leitsätze 'Die Stadt Frauenfeld ist eine solidarische Gemeinschaft mit lebenswerter Umwelt'. Ziel unserer Stadt soll sein, das soziale Engagement von Privaten und Institutionen zu fördern und die soziale Integration, sowohl von älteren als auch von jungen Bewohnern und der Familien, durch Ausbau familienergänzender Kinderbetreuung, günstigem und familiengerechtem Wohnraum zu verstärken. Unsere Fraktionen nehmen mit grosser Freude zur Kenntnis, dass die Stärkung der Solidarität und deren Umsetzung in den Alltag als erster aller Leitzsätze genannt wird - und hoffen, dass dies nicht aus alphabetischen Gründen so ist. Gerade in der heutigen Zeit, in welcher vor allem über Kosten und Sparmöglichkeiten diskutiert wird, ist es wohltuend feststellen zu können, dass im vorliegenden Realisierungsprogramm nicht nur Spar-, sondern eben auch Fördermassnahmen Eingang gefunden haben. Ich denke, wir alle wissen, wie viele unserer Vereine und Institutionen nur aufrecht erhalten werden können, weil wir auf Freiwillige zählen dürfen, die ihre Freizeit und ihr Herzblut für ihren Sozialbeitrag einsetzen. Damit dies so bleibt, ist es wichtig, diese Arbeiten zu würdigen und für öffentliche Anerkennung zu sorgen. Ebenfalls begrüssen wir es sehr, dass in Bezug auf Art und Ausgestaltung unseres Wohnraumes Schwerpunkte gesetzt werden, indem beispielsweise das Angebot für Senioren überprüft und erweitert werden soll. Gerade für eine Stadt in der Grösse wie Frauenfeld ist es wichtig, nicht nur genügend Wohnraum an und für sich anbieten zu können, sondern aktiv ein Wohnkonzept zu verfolgen, in welchem den verschiedenen Wohnbedürfnissen Rechnung getragen und eine einseitige Quartierentwicklung vermieden wird. Immer wieder sehen wir uns - und da bin ich nicht gleicher Meinung wie Gemeinderat Robert Zahnd - mit Statistiken konfrontiert, in welchen festgehalten wird, wie wenig kinder- und familienfreundlich die Schweiz doch ist. Ich denke, da stellt Frauenfeld leider auch keine Ausnahme dar. Wie lange wir auf eine Mutterschaftsversicherung haben warten müssen, dürfte Ihnen allen bekannt sein. Unser Ziel, jährlich um 150 - 200 Personen zu wachsen, haben wir in den letzten zehn Jahren nicht erreichen können. Das Modell der Einverdienerfamilie ist nicht mehr zeitgemäss. Immer mehr Familien sind bekanntlich auf einen Zweitlohn angewiesen. Um wie geplant ein Bevölkerungswachstum von 1 % pro Jahr erreichen zu können, müssen die nötigen Strukturen und Angebote geschaffen werden. Es ist Aufgabe unserer Stadt, dafür die Verantwortung mit zu tragen. Mit dem Auf- und Ausbau familienergänzender Kinderbetreuung kann auf die heutige Situation vieler Familien besser reagiert werden. 471 Massnahme Nr. 16 ist für unsere Fraktionen daher ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ich möchte hier noch anfügen, dass ausgeführt wurde, es sei mit zu hohen Kosten verbunden. Es ist so, dass dieses Projekt mittelfristig zu Stande kommen soll und es sich daher auch beim Ausbau um Kosten handelt, bei denen wir einerseits nicht wissen, wie hoch diese längerfristig ausfallen. Andererseits empfinde ich es auch als sehr einseitige Betrachtungsweise, diese Kosten losgelöst von sämtlichen anderen Kosten zu betrachten, ist es doch auch so, dass die FamilienKinderbetreuung und -Förderung dazu führen wird, dass allenfalls auch die Sozialkosten gesenkt werden können. Zudem ist es ausgewiesen - und ich bin wohl das beste Beispiel dafür - dass diesbezüglich ein Bedürfnis besteht und dieses auch noch ausbaufähig ist. Auch die Förderung der sozialen Integration durch Sport und die Förderung des Jugendangebotes (Massnahmen Nr. 17 und 18) sind für uns wichtige Perspektiven, welche sich unsere Stadt zum Ziel gesetzt hat. Gerade auch im kulturellen Bereich ist immer noch grosser Handlungsbedarf gegeben, was auch bei der letzten Bevölkerungsumfrage klar festgestellt worden ist. Nach den getätigten Umfragen und Evaluationen ist es Zeit, konkrete Lösungen zu suchen und jugendgerechte Angebote aufzubauen. Wir sind gespannt, wie diese in Zukunft aussehen werden. Zum Schluss bleibt zu vermerken, dass mit Massnahme Nr. 19 auch die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung Eingang in das Realisierungsprogramm gefunden hat. Die letzten Abstimmungen haben uns klar gezeigt, dass leider eine ablehnende Grundhaltung immer mehr an Boden gewinnt und gewisse Vorurteile sich mehr als hartnäckig in den Köpfen halten. Um sich besser zu verstehen ist es wichtig, die gleiche Sprache zu sprechen. Massnahme Nr. 19 wird dabei hoffentlich eine wichtige Funktion übernehmen. Insgesamt sind die Massnahmen im Sozial- und Familienbereich von unseren Fraktionen sehr positiv zur Kenntnis genommen worden, beinhaltet sie doch Anliegen, für welche wir uns immer wieder einsetzen. Es bleibt zu hoffen, dass allen Massnahmen - wie im Leitsatz Nr. 1 festgeha lten der Grundgedanke der Solidarität zugrunde liegt und dieser nicht nur in den hier angesprochenen sechs Massnahmen als Einzelaktionen umgesetzt werden soll, sondern dass der Gedanke der Solidarität das Handeln dieser Stadt immer begleitet und auch bei Entscheiden, welche nicht Gegenstand dieses Programms sind, Eingang findet. Unsere Fraktionen werden die kommende Umsetzung dieser Massnahmen sorgfältig beobachten und hoffen, dass dem Programm der Tatbeweis schon bald folgen wird." Gemeinderat Roland Wetli: "Ich spreche für die Fraktion SP/Gewerkschaften und CH/Grüne zum Thema öffentlicher und privater Verkehr. Als wir darüber gesprochen haben, hat uns interessiert, welche Antworten das 'Realisierungsprogramm Stadtentwicklung' zum Thema Mobilität gibt, welche Projekte haben hier Aufnahme gefunden und welche Vorhaben sind draussen geblieben? Ich steige ein bei den Leitsätzen: Unter dem Titel 'Aktive Verkehrspolitik' wird unter anderem eine Entlastung des Stadtzentrums vom Schwerverkehr postuliert. Ein weiterer Leitsatz verlangt die Substitution des motorisierten Individualverkehrs durch den öffentlichen Verkehr sowie attraktive und sichere Wegnetze für Fussgänger und Velofahrer. Diese Ziele orientieren sich stark an den Zielsetzungen des städtischen Verkehrsrichtplans aus dem Jahre 1991. Wir haben uns seit langem für diese Grundsätze eingesetzt und freuen uns darum auch, dass sie ins Realisierungsprogramm aufgenommen wurden. Wie immer in der Politik liegt das Problem jedoch nicht bei den Grundsätzen, sondern bei der Umsetzung. Die Berichterstattung des Stadtrates hier im Rat im März 2003 zum Stand der Richtplanung hat gezeigt, dass die Hauptziele des Verkehrrichtplanes 1991 nicht 472 erreicht wurden. Der motorisierte Privatverkehr konnte nicht plafoniert werden, wie dies im Verkehrsrichtplan steht, und auch der Anteil des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehr konnte nicht gesteigert werden. Auch bei den Leitsätzen, die heute zur Diskussion stehen, besteht die Gefahr, dass sie 'tote Buchstabe n' bleiben, weil es an griffigen Massnahmen im Massnahmenplan für die Umsetzung teilweise fehlt. Ich gehe nun über zum Massnahmenteil: Darin finden sich unter dem Stichwort 'Verkehr' ausschliesslich Projekte für neue Hauptverkehrsstrassen. Es sind zwei Massnahmen, auf die ich hier kurz eingehen möchte. Bei der Massnahme Nr. 4 geht es um Verbindungsvarianten zwischen den Autobahnen A1 und A7, die dazu dienen sollen, den Transitverkehr vom Stadtzentrum fernzuhalten. Es ist unbestritten, dass die Innenstadt und vor allem die Vorstadt massiv unter dem Lastwagenverkehr leiden und hier rasch Lösungen gefunden werden müssen. Eine zweckmässige Lösung ist die weiträumige Umleitung des Schwerverkehrs über die A7 auf die A1 in Attikon. Dies kann nach unserer Me inung mit verkehrslenkenden Massnahmen und einem Anreizsystem umgesetzt werden. Was wir jedoch ganz klar ablehnen, ist eine neue Hochleistungsstrasse, die in der Verlängerung der Weststrasse rund 2,5 km durch die offene Landschaft zur A1 geführt werden soll. Sie finden dieses Projekt auf Seite 58 des Realisierungsprogramms dargestellt. Eine solche Verbindungsstrasse würde die Landschaft schwer beinträchtigen und wäre mit immensen Kosten verbunden. Danebe n dürfen die Kosten für die 'F21' direkt einen bescheidenen Betrag ausmachen. Diese Ve rbindung macht auch verkehrsplanerisch keinen Sinn, da das Verkehrsaufkommen gering wäre und das Stadtzentrum nur wenig entlastet würde. Das Problem in Frauenfeld ist eben nicht der 'Transitverkehr der Auswärtigen', sondern der hausgemachte Verkehr. Ich erinnere mich, als seinerzeit der Verkehrsrichtplan 1991 erarbeitet wurde, ist diese Frage intensiv diskutiert worden. Man hat damals eine vergleichbare Süd-Ost-Umfahrung aus dem Verkehrsrichtplan gestrichen. Dass eine solche 'Planungsleiche' in leicht modifizierter Form wieder ausgegraben wird und im Realisierungsprogramm auftaucht, ist für uns nicht nachvollziehbar. Ich komme zur zweiten Massnahme, zur Massnahme Nr. 5, die dem Projekt 'F21' gewidmet ist. Es hat uns überrascht, dass die 'F21' einen derart prominenten Platz im Realisierungsprogramm einnimmt. Die 'F21' musste in den vergangen Monaten stark Federn lassen, weil die Finanzierung nach dem Ausstieg des Bundes nicht mehr gesichert ist. Im Stadtratswahlkampf hat sich zudem bei der 'F21' ein tiefer Graben zwischen zwei amtierenden Stadträten aufgetan, was die Kosten und die flankierenden Massnahmen betrifft. Wer sich in der Stadt umhört, gewinnt den Eindruck, dass die Zeit für dieses Projekt bereits abgelaufen ist, auch wenn von offizieller Seite nur von einer Verschiebung die Rede ist. In Kurzform einige Gründe, die gegen das Projekt 'F21' sprechen: Es sind einerseits die Kosten von 50 Mio. Franken. Das ist nach unserer Meinung viel zu teuer. Weiters stimmt das Kosten-Nutzenverhältnis nicht, weil der Rathausplatz auch mit der 'F21' nicht zur Piazza mutiert, sondern eine Verkehrsfläche bleiben wird. Im Weiteren - und dies ist uns sehr wichtig - zerstört der oberirdische Projektteil der 'F21' mit Brücken, Kreiseln und Viadukten den Murgraum südlich der Badi. Hier soll ein beliebtes Naherholungsgebiet mit viel begangenen Spazierwegen geopfert werden. Solche Eingriffe in die Murglandschaft haben jedoch bei der Frauenfelder Bevölkerung nach unserer Einschätzung keine Chance. Vor sieben Jahren hat die Bevölkerung den Bau der Breitenstrasse mit grossem Mehr abgelehnt und damit ein ganz klares Signal für die Erha ltung der attraktiven Flusslandschaft entlang der Murg gesetzt, sei dies nun im Norden oder Süden der Stadt. Aus all diesen Gründen halten wir es für angebracht, die 'F21' aus dem Realisierungsprogramm zu streichen. 473 An diesen beiden Massnahmen lässt sich gut zeigen, woran Frauenfelds Verkehrspolitik krankt. Drei Symptome lassen sich hier diagnostizieren: 1. Die Verkehrspolitik des Stadtrats setzt - das zeigt sich auch hier im Realisationsprogramm immer noch auf grosse Paukenschläge, statt auf kleine Schritte. Ein alter, immer noch gültiger Grundsatz aus der Verkehrsplanung besagt, dass das Strassennetz nicht auf Spitzenbelastungen ausgerichtet werden darf. Die Erfahrungen aus vielen Städten haben gezeigt, dass mit dem Ausbau der Strassenkapazitäten die Staus nicht beseitigt werden können, sondern sie in der Regel einfach nur an einem andern Ort auftreten. Dies wäre nach unserer Einschätzung auch bei der 'F21' der Fall. Das zeigen die Verkehrssimulationen, wenn man beispielsweise das Verkehrsaufkommen auf der Bahnhofstrasse ansieht, wo sich der Verkehr verdoppeln wird. 2. Ein weiteres Merkmal der Frauenfelder Verkehrspolitik besteht darin, dass die Verkehrssituation immer wieder stark dramatisiert wird. Wenn im Zusammenhang mit der Verkehrsbelastung in der Innenstadt von Verkehrslawinen oder sogar von Verkehrskollaps die Rede ist, so geht dabei schlicht der Realitätsbezug verloren. Die Verkehrsbelastung auf dem Rathausplatz mit täglich rund 18'000 Fahrzeugen ist im Vergleich mit anderen Mittelstädten und Agglomerationen nicht besonders gross. 3. Ein drittes und letztes Symptom: Die offizielle Verkehrspolitik unserer Stadt ist zu stark auf Grossprojekte ausgerichtet, bei denen die einzelnen Projektteile untrennbar miteinander verknüpft werden. Jahrelang wurden wir damit vertröstet, dass wir in der Innenstadt erst dann Verbesserungen für Fussgänger, Velofahrer und den öffentlichen Verkehr erhalten werden, wenn die Umfahrungsstrasse 'F21' realisiert ist. Mit dieser 'Alles oder Nichts-Politik' ist ein grosses Risiko verbunden. Bei einem Scheitern des Projekts 'F21', wie sich das zurzeit abzeichnet, kann die Verkehrsplanung wieder von vorne anfangen. Die Politik hat jedoch die Aufgabe, Probleme innert nützlicher Frist zu lösen und nicht dauernd auf später zu vertrösten. Die Gewerbetreibenden aus der Vorstadt haben vor zehn Tagen mit Recht verlangt, dass sie nach 30 Jahren Bemühungen nun endlich konkrete Massnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Vorstadt erwarten. Ein erfolgreiches Projektmanagement zeichnet sich dadurch aus, dass Me ilensteine und Terminpläne eingehalten werden. Dies ist beim Projekt 'F21' nicht der Fall, hier ist das Verfalldatum mittlerweile überschritten. Die städtische Abstimmung war ursprünglich für das Jahr 2001 angesetzt, jetzt wird sie frühestens 2007 stattfinden. Diese lang andauernde Übungsanlage schafft Unsicherhe iten und Frustrationen und hat zur Folge, dass in Frauenfeld politische, personelle und finanzielle Ressourcen blockiert werden. Diese fehlen dann anderswo. Wir, das muss ich hier offen sagen, verstehen unter zeitgemässer Verkehrsplanung etwas anderes. Verkehrsprobleme lassen sich nur mit kleinen Schritten und pragmatisch lösen. Wir gehen davon aus, dass wir grundsätzlich mit dem heutigen Strassennetz auskommen müssen. Das Ziel besteht darin, eine friedliche Koexistenz der verschiedenen Verkehrsteilnehmer auf der vorhandenen Ve rkehrsfläche zu ermöglichen. In Fachkreisen spricht man von Mobilitätsmanagement. Gemeint ist damit ein ganzes Bündel von Massnahmen, um das Verhalten der Verkehrsteilnehmer zu steuern. Noch eine letzte B?emerkung zum öffentlichen Verkehr: In den Leitsätzen auf Seite 31 ist nachzulesen, dass das Umsteigen vom privaten auf den öffentlichen Verkehr gefördert werden soll. Was in den Leitsätzen postuliert wird, findet leider keine Entsprechung im Massnahmenteil des Realisierungsprogramms. Sie finden nämlich rein gar nichts zum öffentlichen Verkehr. Dies ist unverständlich, denn beim Stadtbus haben wir keinen Spitzenrang - sind keine Nasenlänge voraus. Ich erinnere an die Studie bzw. das Rating 'Angebote des öffentlichen Personenverkehrs in Schweizer 474 Städten', das vor eine m Jahr veröffentlicht wurde . Frauenfeld belegt darin lediglich den 22. Platz von 44 Rängen und wurde mit der Note 'genügend' eingestuft. Ich denke, dass sollte ein Ansporn sein, hier gewisse Ausbauschritte vorzunehmen. Im Weiteren möchte ich daran erinnern, dass der kantonale Richtplan 'Ve rkehr' aus dem Jahre 2003 von den Thurgauer Zentren verlangt, dass der Mobilitätszuwachs in erster Linie mit dem öffentlichen Verkehr bewältigt werden müsse, also der Ausbau des Stadtbusses der stadtinternen öffentlichen Verkehrsmittel Priorität haben müsse. Ein kleiner Trost verbleibt zum Schluss: Wer sucht, der findet! Weit hinten im Bericht, im Anhang 2, findet sich eine Rubrik unter dem Titel 'Ungewertete Massnahmenliste', welche die zurückgestellten Vorschläge auflistet. Und in dieser Liste finden sich tatsächlich Vorschläge zum öffentlichen Verkehr, die unser Herz erfreut haben. Darin wird beispielsweise der Ausbau des Stadtbusses postuliert, etwa durch die Schaffung von familienfreundlichen Angeboten, die bessere Erschliessung der aufstrebenden Quartiere und den Ausbau des Stadtbusses in die Region hinaus. Mit anderen Worten - der Anhang zeigt sich bei weitem innovativer als der offizielle Massnahmenteil. Ich komme zum Fazit: Das vorliegende Realisierungsprogramm setzt im Bereich Verkehr falsche Akzente. Kernelemente sind neue Hauptverkehrsstrassen, deren Realisierung sehr ungewiss ist. Bevor wir aber 50 Mio. Franken für neue Strassentunnels ausgegeben, müssen wir zuerst die nahe liegenden und kurzfristig realisierbaren Massnahmen anpacken. Wir erwarten deshalb vom Stadtrat, dass griffige Massnahmen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs ins Realisierungsprogramm aufgenommen werden. Ebenso muss das Potential des Fussgänger- und Veloverkehrs in unserer Stadt besser ausgeschöpft werden" Gemeinderat Albert Bargetzi: "Selbstverständlich kommt Roland Wetli heute Abend mit einer Verkehrsdebatte, die er etwas anziehen möchte. Ich mache es kürzer. An diesem Papier haben rund 60 Personen aus verschiedenen Interessengruppen mitgearbeitet, und zwar querbeet von links nach rechts, alle Quartiervereine, diverse Interessengruppen, das Architektenforum etc. Dieser Massnahmenplan widerspiegelt eigentlich die Meinung von einer breit abgestützten Bevölkerungsgruppe. Man kann also nicht sagen, dass gewisse Massnahmen nichts taugen, falsch sind oder Planungen verschoben werden. Für mich sind Planungen sowieso nichts anderes als 'das Ersetzen eines Irrtums durch einen Zufall' und im Prinzip nicht das Papier wert! Für mich sind die aufgeführten Massnahmen alle gleichwertig und müssen darum auch so behandelt werden. Wir haben dies so besprochen. Damals, am 23. Februar dieses Jahres, konnte man sich zu diesem Thema äussern, als wir zusammen gekommen sind, um diese Massnahmen zu besprechen. Jetzt über einzelne Massnahmen herzufallen und auszusagen, diese oder jene müssten gestrichen bzw. es müssten neue geschaffen werden, ist falsch. Ich glaube, wir müssen diesbezüglich etwas mehr Enthusiasmus aufbringen, handelt es sich doch um ein sehr positives Papier. Es zeigt auf, wohin sich die Stadt in den nächsten Jahren entwickeln kann. Das erachte ich als gut. Und die 'F21' ist keinesfalls gestrichen, sondern nur verschoben worden!" Stadtrat Carlo Parolari: "Ich möchte Ihnen namens des Stadtrates für die grundsätzlich positive Aufnahme dieses Realisierungsprogramms ganz herzlich danken. Wir haben Ihr Lob gehört - auch das Lob für die 'weichen Massnahmen', besonders von Gemeinderätin Ruth Faller. Wir haben aber auch sehr wohl die kritischen Stimmen zur Kenntnis genommen. Es hat sich gelohnt, dass der Stadtrat von Anbeginn weg seine Arbeit mit einer Projekt- bzw. Begleitgruppe breit abgestützt 475 und auch die politischen Parteien in die Diskussionen miteinbezogen hat. Es war zu erwarten Gemeinderat Albert Bargetzi hat es soeben ausgeführt - dass die Diskussion auch als Plattform gegen die Verkehrspolitik, konkret gegen die 'F21', benützt wird. Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich an dieser Stelle nicht auf diese Diskussion eintrete! Wir haben in der Botschaft festgehalten, dass es das Ziel des Realisierungsprogramms ist, die Position von Frauenfeld als wirtschaftliches und gesellschaftliches Zentrum der Region und als kantonales Zentrum im schweizerischen Städtenetz zu stärken sowie sich den Herausforderungen zu stellen, die mit einer aktiven Stadtentwicklung verbunden sind. Für den Stadtrat ist dieses Realisierungsprogramm ein wirkungsvolles und einfach zu handhabendes Koordinationsinstrument - ein Führungsinstrument wie andere Richtpläne auch, beispielsweise der Finanzplan oder der Energie-Richtplan. Es wurde ebenfalls bereits gesagt, dass das 'Realisierungsprogramm Stadtentwicklung' von allen Partnern in der Zwischenzeit unterzeichnet wurde. Es wurde im Weitern vom Regierungsrat Ende August 2004, mit Ausnahme der bereits vorgängig erwähnten vier Massnahmen, genehmigt. Diese vier Massnahmen hat der Kanton nicht als 'raumwirksam' betrachtet. Diese Auslegung mag etwas erstaunen, weil der Chef des kantonalen Raumplanungsamtes von Beginn weg an diesem Realisierungsprogramm mitgearbeitet hat. In der letzten Zeit ist ein neues Verständnis in Bezug auf die Richtpläne aufgekommen. Ich möchte an dieser Stelle nun aber nicht vertieft auf diese Diskussion eintreten. Wir vom Stadtrat vertreten eine offene Sicht bezüglich dieser Richtpläne. Der Kanton hat nun vier Massnahmen nicht genehmigt, damit können wir aber ohne weiteres leben! Widersprechen muss ich Gemeinderätin Sibylle Kaufmann, die gesagt hat, es fehle ein wesentliches Element - nämlich dasjenige des Controllings. Diese Aussage stimmt nicht. Ich habe bereits per 30. September 2004 das erste Controlling veranlasst. Es handelt sich um ein Buch, indem über jede einzelne Massnahme sehr detailliert Auskunft gegeben wird, wie der Stand der Arbeiten fortgeschritten ist, welche finanziellen Ressourcen verbraucht worden sind und ob Kursänderungen notwendig werden. Dieses Controlling greift bereits ein halbes Jahr nachdem der Stadtrat dieses 'Realisierungsprogramm Stadtentwicklung' in Kraft gesetzt hat. Zu den 21 Massnahmen - und hier muss ich die Aussage des Kommissionspräsidenten korrigieren - ist anzumerken, dass keine swegs geplant ist, alle diese 21 Massnahmen gleichzeitig zu starten. Von diesen 21 Massnahmen sind 15 als 'kurzfristig' bezeichnet worden. Zehn davon sind nun gestartet worden oder waren bereits vorher am Anlaufen. Ich möchte Sie auch bitten, zu beachten, dass es drei Stufen der Richtplanung gibt, wie bei den kantonalen Richtplänen auch, nämlich die 'Vororientierung', das 'Zwischenergebnis' und die 'Festsetzung'. In unserem Realisierungsprogramm sind drei Massnahmen als 'Festsetzung' bezeichnet, 17 Massnahmen werden als 'Zwischenergebnis' eingestuft und eine Massnahme als ' Vororientierung' deklariert. Konkret bedeutet dies, dass bei dieser grossen Zahl von 'Zwischenergebnissen' im Detail erst noch die entsprechenden Abklärungen getätigt werden müssen, bevor die Realisierungsphase in Angriff genommen werden kann. Wir haben ebenfalls in der Botschaft geschrieben - und Gemeinderätin Sibylle Kaufmann hat es erwähnt - dass es sich bei diesem Realisierungsprogramm nicht um ein starres Element handelt, sondern in diesem Zusammenhang ein dynamischer Prozess vonstatten geht. Diese Aussage kann ich an dieser Stelle nur bekräftigen und unterschreiben. Wir haben ebenfalls kundgetan, dass wir dem Gemeinderat regelmässig Bericht erstatten werden. Auf Grund des Baureglements sind wir dazu verpflichtet, einmal pro Legislaturperiode über den Stand der Richtplanung zu orientieren. Wir haben uns in der Botschaft festgelegt, dass wir die 476 zuständigen Geschäftsprüfungskommissionen häufiger - wir müssen noch darüber diskutieren wie häufig - informieren werden. Das Controlling läuft über sämtliche vom Stadtrat vorgesehenen Massnahmen halbjährlich ab. Der Stadtrat hat Ihre Anregungen an der heutigen Sitzung zur Kenntnis genommen. Wir können Ihnen versichern, dass wir auf Ihre heutigen Äusserungen bei der weiteren Arbeit in unsere Betrachtung miteinbeziehen werden. Ich kann Ihnen garantieren, dass dieses 'Realisierungsprogramm Stadtentwicklung' mit Sicherheit kein 'Papiertiger' werden wird. Dafür spricht schon das vorgesehene Controlling, welches wir bereits veranlasst haben. Ich möchte Ihnen abschliessend noch einmal herzlich für Ihre Ke nntnisnahme und die positive Aufnahme dieses 'Realisierungsprogramm Stadtentwicklung' danken!" Der Ratspräsident stellt fest, dass mit diesem abschliessenden Votum von Stadtrat Carlo Parolari der Gemeinderat vom 'Realisierungsprogramm Stadtentwicklung' Kenntnis genommen hat. --- Schluss der Sitzung: 20.40 Uhr ***