MERKBLATT WOHNSITZ ANMELDEN

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MERKBLATT WOHNSITZ ANMELDEN
MERKBLATT WOHNSITZ ANMELDEN
Einwohnermeldeamt ist Pflicht
Jeder der in Deutschland ein Haus oder eine Wohnung bezieht, ist dazu verpflichtet sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Die Anmeldung ist in der Regel kostenlos.
In wenigen Bundesländern werden geringe Gebühren erhoben.
Benötigte Unterlagen für die Wohnsitz-Anmeldung
• Personalausweise
• Meldeformular des Einwohnermeldeamts
• Kinderausweise bzw. Geburtsurkunden der Kinder
• Gegebenenfalls Miet- oder Kaufvertrag
• Einzugsbestätigung des Vermieters/Hauptmieters (sofern Sie nicht im Mietvertrag genannt werden)
• eventuell Heiratsurkunde
Das Meldeformular erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt oder im Bürgerbüro.
Einige Städte bieten die Formulare auch online zum Ausfüllen und Ausdrucken an.
Persönliches Erscheinen beim Einwohnermeldeamt
Aus datenschutztechnischen Gründen ist noch nicht möglich, das Meldeformular online zu übersenden. Teilweise erlauben es die Meldebehörden, die Formulare per Post einzusenden. In diesem Fall ist
jedoch erforderlich eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beigelegt werden.
Der Behördengang ist aber auch bei einer Anmeldung per Post notwendig da in Ihrem Personalausweis Ihre neue Anschrift eingetragen werden muss. Dies ist nur durch persönliches Erscheinen im
Einwohnermeldeamt möglich.
Lindmarq | Relocation Service
Rosenstraße 29
23552 Lübeck
Telefon: 0451 / 14 03 42 62
0176 / 31 15 75 70
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Vollmacht
Es ist möglich, sich durch das Ausstellen einer Vollmacht persönlich vertreten zu lassen. Der Vertreter
benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von der jeweiligen Person sowie die oben erwähnten
Unterlagen.
Anmerkung: In Hessen und in Bayern muss die Vollmacht darüber hinaus beglaubigt sein. In Bayern
ist es daher empfohlen, die dort mögliche Anmeldung per Post zu nutzen.
Das Anmeldeformular muss eigenhändig unterschrieben werden. Der Meldepflichtige kann sich
lediglich für Einreichung des Meldescheines vertreten lassen. Bei einer anzumeldenden Familie
reicht es, wenn ein Familienmitglied die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vornimmt.
Eine Woche Zeit zum Ummelden
Beim Umzug in einer andere Stadt Deutschlands muss die Anmeldung neuen Wohnort spätestens
eine Woche nach Umzug erfolgen. Im schlimmsten Fall können verspätete Anmeldungen mit einem
Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden. Aus der Verletzung der Meldepflicht können sich aber
auch Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses oder bei der Zustellung von Lohnsteuerkarten ergeben.
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