MERKBLATT WOHNSITZ ANMELDEN
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MERKBLATT WOHNSITZ ANMELDEN
MERKBLATT WOHNSITZ ANMELDEN Einwohnermeldeamt ist Pflicht Jeder der in Deutschland ein Haus oder eine Wohnung bezieht, ist dazu verpflichtet sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Die Anmeldung ist in der Regel kostenlos. In wenigen Bundesländern werden geringe Gebühren erhoben. Benötigte Unterlagen für die Wohnsitz-Anmeldung • Personalausweise • Meldeformular des Einwohnermeldeamts • Kinderausweise bzw. Geburtsurkunden der Kinder • Gegebenenfalls Miet- oder Kaufvertrag • Einzugsbestätigung des Vermieters/Hauptmieters (sofern Sie nicht im Mietvertrag genannt werden) • eventuell Heiratsurkunde Das Meldeformular erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt oder im Bürgerbüro. Einige Städte bieten die Formulare auch online zum Ausfüllen und Ausdrucken an. Persönliches Erscheinen beim Einwohnermeldeamt Aus datenschutztechnischen Gründen ist noch nicht möglich, das Meldeformular online zu übersenden. Teilweise erlauben es die Meldebehörden, die Formulare per Post einzusenden. In diesem Fall ist jedoch erforderlich eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beigelegt werden. Der Behördengang ist aber auch bei einer Anmeldung per Post notwendig da in Ihrem Personalausweis Ihre neue Anschrift eingetragen werden muss. Dies ist nur durch persönliches Erscheinen im Einwohnermeldeamt möglich. Lindmarq | Relocation Service Rosenstraße 29 23552 Lübeck Telefon: 0451 / 14 03 42 62 0176 / 31 15 75 70 Mobil: Email: [email protected] www.lindmarq.com Vollmacht Es ist möglich, sich durch das Ausstellen einer Vollmacht persönlich vertreten zu lassen. Der Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von der jeweiligen Person sowie die oben erwähnten Unterlagen. Anmerkung: In Hessen und in Bayern muss die Vollmacht darüber hinaus beglaubigt sein. In Bayern ist es daher empfohlen, die dort mögliche Anmeldung per Post zu nutzen. Das Anmeldeformular muss eigenhändig unterschrieben werden. Der Meldepflichtige kann sich lediglich für Einreichung des Meldescheines vertreten lassen. Bei einer anzumeldenden Familie reicht es, wenn ein Familienmitglied die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vornimmt. Eine Woche Zeit zum Ummelden Beim Umzug in einer andere Stadt Deutschlands muss die Anmeldung neuen Wohnort spätestens eine Woche nach Umzug erfolgen. Im schlimmsten Fall können verspätete Anmeldungen mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden. Aus der Verletzung der Meldepflicht können sich aber auch Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses oder bei der Zustellung von Lohnsteuerkarten ergeben. Lindmarq | Relocation Service Rosenstraße 29 23552 Lübeck Telefon: 0451 / 14 03 42 62 Mobil: 0176 / 31 15 75 70 Email: [email protected] www.lindmarq.com