Blick Hinein - BH Hartberg-Fürstenfeld
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Blick Hinein - BH Hartberg-Fürstenfeld
Blick Hinein Offizielle Nachrichten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg 4/2010 Sozial Jugendpreis 2010 Anlagen Neuerungen in der Raumordnung Katastrophenschutz Forst Naturnahe Waldwirtschaft Katastrophenschutz Info-Tag Sicherheit Zulassungsschein auf Chipkarte Bezirksschulrat VIA-MATH Hartberg Gemeinden Treffen der Altbürgermeister Bürgermeister/innen im Bezirk Hartberg Inhalt 3 Bezirkshauptmann Vorwort 4-6 Viel los in der BH Hartberg 7-8 Anlagen Benefizausstellung in der BH Hartberg/ Auszeichnungen für die BH Hartberg/ Die Jugendpreiseverleihung 2010 Gewässerbegehung - ein Erfahrungsbericht/ Aktuelle Neuerungen in der Raumordnung 9-10 Sicherheit Zulassungsschein auf Chipkarte/ Zivildienstgesetz-Novelle 2010/ Tierisches aus dem Strafreferat Benefizausstellung 11-12 GUS/Gemeinden Freihändige Jagdverpachtung 2013/ Treffen der Altbürgermeister/ Bürgermeisterkonferenz 13 Ihre Meinung zu „Blick Hinein“ ZUM INHALT FINISSAGE 17. Dezember 2010 17.00 bis 19.00 Uhr 8 KLICK zum gewünschten Bericht Katastrophenschutz Info - Tag 14-15 Forst/Naturschutz Bauschuttablagerungen auf Waldgrund/ Naturnahe Waldwirtschaft 16 Veterinär 17 Lebensmittel/Gesundheit Welpentransport hausgemacht Eigenkontrolle und Rückverfolgbarkeit für Lebensmittelbetriebe/ Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung 18-19 Bezirksschulrat VIA-MATH-Hartberg 19-21 Intern/DPV Personal - Aktuelles/ Familientag/ Energiesparwettbewerb/ Gesundheit am Arbeitsplatz 22 EBZ 23 Polizei Elternbildungsgutscheine Innen sicher Gewässerbegehung- ein Erfahrungsbericht 24 Abfallwirtschaftsverband 25 Gewerkschaft/Wettbewerbe Katastrophenschutz Info - Tag Weihnachten, möglichst keine Bescherung für die Umwelt Wozu Kollektivverträge?/ Der österreichische Bau-Preis/ Wettbewerb Ziegelarchitektur 26-27 Sozialhilfeverband/Sozialberatung/Sozial- Pro mente Fort- und Weiterbildung im Seniorenhaus Menda/ Behindertenberatung von A-Z/ Im Berufsleben wieder Fuß fassen Jugendpreisverleihung 2010 28-29 Gemeinden VIA - MATH - Hartberg Gemeindevorstände im Bezirk Hartberg 30 2 Sprechtage/Veranstaltungen Vorwort Viel los in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg! fenden aus dem Bezirk besichtigt und für den guten Zweck ersteigert werden. Der Tätigkeitsbericht 2009, veröffentlicht in unserer letzten Ausgabe von Blick Hinein sowie auf unserer Homepage, zeigt gut übersichtlich die Vielfalt und die große Anzahl der behördlichen Verfahren und Leistungen der Bezirkshauptmannschaft Hartberg im Jahr auf. Die organisatorischen und strukturellen Maßnahmen bewähren sich überaus und ermöglichen rasche Erledigungen und kurze Verfahrenszeiten. So konnte etwa der erwartet große Ansturm in der Bürgerservicestelle in Reisepassangelegenheiten ohne Probleme und ohne längere Wartezeiten bewältigt werden. Bis Ende November langten 8547 Reisepassanträge bei uns ein. Die täglichen Öffnungszeiten durchgehend von 7.00 bis 15.00 Uhr und ausgeweitet aus diesem Anlass an Freitagen von 7.00 bis 18.00 Uhr sowie die gleichzeitige Bearbeitung an bis zu fünf Arbeitsplätzen (Schaltern) trugen wesentlich dazu bei. Neben den verschiedenen behördlichen Vollzugsaufgaben nahm die Bezirkshauptmannschaft Hartberg ihre Informationspflichten beispielhaft wahr und setzte in kulturellen, sozialen und schulischen Angelegenheiten beachtliche Akzente. Die Bürgermeisterkonferenz mit den 50 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern unseres Bezirkes behandelte schwerpunktmäßig neben sonstigen gesetzlichen Neuerungen die Novelle zur Steiermärkischen Gemeindeordnung. Das Thema Katastrophenschutz wurde in den verschiedensten Facetten beim Info-Tag am 15. November 2010 dargelegt. Auch bei der Startveranstaltung des Forschungsund Fortbildungsprojektes des Bezirksschulrates „Via-Math“ war unser Kultur-und Mehrzwecksaal bis auf den letzten Platz gefüllt. Beim Treffen der Bürgermeister außer Dienst wurden alte Erinnerungen ausgetauscht. Der Höhepunkt im heurigen Ausstellungsjahr in der Bezirkshauptmannschaft ist zweifelsohne die Benefizausstellung „Künstlerinnen und Künstler für die Kinder und Familien im Bezirk“. Bis Freitag, 17. Dezember können die Werke von 64 Kunstschaf- 3 Beim ersten großen Familientag konnten die Familienmitglieder die Arbeitsstätte und den Arbeitsbereich ihrer Angehörigen kennenlernen. Zugleich wurden die Eltern unserer Lehrlinge über die Ausbildungsschwerpunkte ihrer Söhne und Töchter informiert. Besonders erfreulich ist auch, dass das Info-Angebot des Elternberatungszentrums (EBZ) großen Anklang findet. Verschiedene Kurse waren vorzeitig ausgebucht, bei Vorträgen konnten bis zu 60 Besucherinnen und Besucher gezählt werden. Vom Jugendforum wurde die bezirksweite Aktion „Vorbild sein – Beispiel geben“ gegen Gewalt und Sucht fortgesetzt. Ein besonderes Highlight war die Verleihung des Jungendpreises 2010. Das Jugendforum wurde übrigens gleich wie die Info-Broschüre „ Rund ums Kind im Bezirk Hartberg“ des Elternberatungszentrums von Plattform Idee als Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsumfeldes sowie zur Steigerung des Bürgerservices ausgezeichnet. Mehr über die verschiedenen Aktivitäten und Leistungen finden Sie auf den nächsten Seiten dieses Amtsblattes. Ich wünsche Ihnen im eigenen Namen und namens aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein schönes, friedvolles Weihnachtsfest und für das neue Jahr viel Kraft und Zuversicht, Zufriedenheit und Gesundheit. Ihr Mag. Max Wiesenhofer Bezirkshauptmann von Hartberg ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Intern Benefizausstellung in der BH Hartberg Sie ist eine ganz besondere und landesweit wohl einmalige Veranstaltung, die Benefizausstellung, finden Sie in der Anlage ein Prospekt mit allen ausgestellten Werken. INNEN KÜNSTLER F Ü R K I N D E R FA M I LI E N im Bezirk Hartberg 64 Kunstschaffende aus dem Bezirk Hartberg stellen in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg ihre Werke zur Schau. Bis Freitag 17. Dezember um 19.00 Uhr können diese besichtigt und für einen wohltätigen Zweck ersteigert werden, Ausrufungspreis ist generell € 50,- , sodass Kunstwerke zu Schnäppchenpreisen erworben werden können. Am Freitag, dem 17. Dezember von 17.00 bis 19.00 Uhr laden wir zu einer FINISSAGE ein. Gerne begrüßen wir Sie mit einem Glas Sekt, heimischen alkoholfreien Getränken und Weihnachtsgebäck. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Wir laden Sie zum Besuch der Ausstellung und Mitsteigern herzlich ein. Als kleinen Vorgeschmack INNEN KÜNSTLER F Ü R K I N D E R FA M I LI EN 8 KLICK Alle Kunstwerke der Ausstellung Öffnungszeiten: Täglich (an Arbeitstagen) von 7.00 bis 19.00 Uhr im Bezirk Hartberg 4 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Intern Auszeichnungen für die Bezirkshauptmannschaft Hartberg „Plattform Idee“ ist ein Ideenmanagement, welches zur Förderung, Beurteilung und Anerkennung von Verbesserungsvorschlägen der Bediensteten der Steiermärkischen Landesregierung, eingerichtet wurde. gen sowie Vertretern der behördlichen Entscheidungsorgane im Bezirk. Als eine der ersten konkreten Maßnahmen des Jugendforums wurde die Aus- Das heißt, Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst haben auf dieser Plattform die Möglichkeit, ihre Erfahrungen, ihr Wissen und ihre Kreativität für Verbesserungen einzubringen um etwas einfacher, billiger und serviceorientierter zu gestalten. In diesem Sinne hat die Bezirkshauptmannschaft Hartberg heuer die Informationsbroschüre „Rund um´s Kind im Bezirk Hartberg“, welche im Jahr 2009 fertig gestellt wurde und bei allen Gemeinden, Kindergärten, Pfarren, Eltern-Kind-Gruppen, praktischen Ärzten und Kinderfachärzten, Sozialeinrichtungen etc. aufgelegt wurde, eingereicht. Sie bietet umfassende Informationen in den Bereichen der Kinderbetreuung, finanzielle Unterstützung, Beratungsstellen für Eltern, ärztliches Angebot, etc. im Bezirk und stellt eine Serviceleistung der BH Hartberg für alle Eltern im Bezirk Hartberg dar. Weiters wurde der Vorschlag „Einrichtung eines Jugendforums im Bezirk Hartberg“, „Ausschreibung des Jugendpreises“, „Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen des Jugendforums“ der Begutachtungskommission übermittelt. schreibung des Jugendpreises des Bezirkes durchgeführt. Sinn und Zweck ist die Förderung und Anerkennung von Leistungen im Bereich Jugendarbeit und Jugendschutz. Bereits im Jahr 2007 wurde ein eigenes Jugendforum eingerichtet und dient dieses als Gesprächsforum zwischen den Jugendvereinen und Einrichtun- 5 Die Jugendschutz-Preise werden nach Beschluss des Jugendforums auf Vorschlag einer eigens eingerichteten Jury verliehen. Beide eingereichten Projekte wurden mit einer Förderungsprämie von „Plattform Idee!“ ausgezeichnet. ï ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Sozial Die Jugendpreise für den Bezirk Hartberg 2010 – Preisverleihung Am 13. 12. 2010 fand im Kultur- und Mehrzwecksaal der Bezirkshauptmannschaft Hartberg die feierliche Preisverleihung statt. 15 Projekte wurden von Schulen, Gemeinden, Jugendorganisationen und Privatpersonen bis 31. 8. 2010 eingereicht und durch eine Fachjury bestehend aus Medienvertretern, Jugendlichen und Behördenvertretern begutachtet. Den 2. Platz konnte Streetwork Hartberg mit dem Projekt „Cool feiern – Kenn dein Limit“ zum Thema Alkoholprävention unter Jugendlichen erreichen. 3. Platz: Marktgemeinde und Katholische Jugend Vorau 1. Platz: Allgemeine Sonderschule Hartberg Als Siegerprojekt wurde in diesem Jahr die Einreichung der Allgemeinen Sonderschule Hartberg ausgezeichnet. Inhalt dieses Projektes ist die zusätzliche Unterstützung der 24 SchülerInnnen der Sonderschule durch eine tiergestützte Therapie. Die Freude beim Preisträger Direktor Horst Thaller war riesengroß. Auf dem 3. Platz landete das Projekt der Marktgemeinde Vorau, zusammen durchgeführt und umgesetzt mit der Katholischen Jugend Vorau, „Alko hol mich nicht“ mit dem Ziel ein Konzert mit guter Musik für Jugendliche zu veranstalten, bei dem kein Alkohol ausgeschenkt wurde. Aber auch für die weiteren Einreichungen gab es zum Teil Geldpreise, zum Teil Anerkennungsurkunden. Mit einem kleinen (alkoholfreien) Buffet und der alkoholfreien Bar von „wkaa“ (wir können auch anders) wollte man im Anschluss an die Preisverleihung auch ein Zeichen setzen, dass Veranstaltungen auch ohne Alkohol genussvoll und feierlich begangen werden können. Musikalisch wurde die Veranstaltung von der Musikgruppe des Gymnasium Hartberg gestaltet. 8 2. Platz: Streetwork Hartberg 6 KLICK Jugendpreis 2010 Alle eingereichten Vorschläge ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Anlagen Gewässerbegehungen - ein Erfahrungsbericht Im Zuge von Gewässerbegehungen im Laufe des Jahres wurden speziell an jenen Gewässerabschnitten, welche in Siedlungsbereichen verlaufen, vermehrt Ablagerungen von biogenen Materialien (Strauch-, Rasenschnitt und auch Biomüll) im Böschungs- und Uferbereich der Gewässer festgestellt. Dazu ist festzuhalten, dass Gewässer als Gesamtheit des fließenden Wassers im Bachbett, seiner Uferund Böschungsbereiche sowie des Uferbewuchses anzusehen sind. Sie stellen in dieser Einheit ökologisch hochwertige Flächen dar und dienen vor allem die Ufergehölze als Filter vor Einträgen aus dem Umland und zur Gewässerbeschattung. Das Gewässerbett mit den Böschungen, dient der Abfuhr der Wasserwelle im Hochwasserfall. Die oben angeführten Ablagerungen stellen folglich in mehrerer Hinsicht eine Verschlechterung des Gewässerzustandes und der Abflussdynamik dar. Im Hochwasserfall werden die Ablagerungen in der Regel abgeschwemmt, lagern sich schließlich an Engstellen des Gewässers, bei Brücken und Rohrdurchlässen ab und führen so zu Verklausungen. Dadurch kommt es zu Wasseraustritten aus dem Gewässerbett und meist zu schwer kontrollierbaren, erosiven Vorgängen an den Austrittsstellen und nicht vorhersehbaren Wasserabflüssen im Vorland. Die Ablagerung von Rasenschnitt und von Biomüll 7 führt zudem zu Faulprozessen und sind die entstehenden Sickerwässer als hochgradig organisch belastet anzusehen. Das Abfließen solcher Wässer in den Bachbereich führt aufgrund der dauerhaften Einwirkung zur Verschlechterung der Wasserqualität. Weiters ist dabei zu beobachten, dass in jenen Bereichen, an welchen derartige Ablagerungen stattfinden, die natürliche krautige Ufervegetation abstirbt. Auf diesen Flächen siedeln sich vor allem sogenannte „Neophyten“ (Indisches Springkraut, Japanischer Knöterich, Riesenbärenklau) an, da sich hier offene Flächen zum Keimen anbieten. Dass diese eingeschleppten Pflanzen einerseits die heimische, krautige Vegetation verdrängen und kaum bis keine schützende Funktion für die Uferböschungen haben ist hinlänglich bekannt. Im Interesse der Instandhaltung der Gewässer sowie zur Hintanhaltung von Überschwemmungen kann den Eigentümern der Ufergrundstücke durch Bescheid der Wasserrechtsbehörde aufgetragen werden: a) die Abstockung und Freihaltung der Uferböschungen und der im Bereiche der regelmäßig wiederkehrenden Hochwässer gelegenen Grundstücke von einzelnen Bäumen, Baumgruppen und Gestrüpp und die entsprechende Bewirtschaftung der vorhandenen Bewachsung; b) die entsprechende Bepflanzung der Ufer und Bewirtschaftung der Bewachsung; c) die Beseitigung kleiner Uferbrüche und Einrisse und die Räumung kleiner Gerinne von Stöcken, Bäumen, Schutt und anderen den Abfluss hindernden oder die Ablagerung von Sand und Schotter fördernden Gegenständen, soweit dies keine besonderen Fachkenntnisse erfordert und nicht mit beträchtlichen Kosten verbunden ist. Weitere Informationen können über die örtliche Einsatzstelle der Stmk. Berg- und Naturwacht für die Gewässeraufsicht, in der Baubezirksleitung Hartberg, Referat Wasserbau oder der Bezirkshauptmannschaft Hartberg, Anlagenreferat, eingeholt werden. ï ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Anlagen Aktuelle Neuerungen in der Raumordnung Vor der Sommerpause hat der Landtag Steiermark eine recht umfassende und lange diskutierte Novelle zum Raumordnungsgesetz beschlossen. Das Ziel dieser Novelle war eine Anpassung der Raumordnung an die Herausforderungen der modernen Gesellschaft. Die wichtigsten Neuerungen für die Bürger sind: Intensivtierhaltung Zur nachhaltigen Vermeidung von Nutzungskonflikten zwischen Intensivtierhaltungsbetrieben und Wohnbebauung, zum Schutz der betroffenen AnrainerInnen vor Immissionen (Geruchsbelästigung), aber auch zum Schutz von bestehenden Intensivtierhaltungsbetrieben vor heranrückender Wohnbebauung hat man folgende neue Regeln eingeführt: • Um Tierhaltungsbetrieben ab der Geruchszahl G=20 (2.900 Hühner in Bodenhaltung, 160 Mastschweine, 110 Zuchtschweine, 150 Mastrinder) sind der Geruchsschwellenabstand und der Belästigungsbereich im Flächenwidmungsplan auszuweisen. • Eine Erweiterung von bestehenden Tierhaltungsbetrieben ab G=20 ist nur zulässig, wenn durch die Ausdehnung des Belästigungsbereiches keine unzumutbare Belästigungen bei Wohngebäuden hervorgerufen werden und kein Bauland (außer Dorfgebiet) davon betroffen ist. • Im Belästigungsbereich dürfen, wenn eine unzumutbare Belästigung festgestellt wird, keine Wohnnutzungen bewilligt werden. • Innerhalb des Geruchsschwellenabstandes darf kein Bauland (außer Dorfgebiet) neu ausgewiesen werden. Verfahrensbestimmungen Die neu gefassten Verfahrensbestimmungen bringen in erster Linie für die Gemeinden Vorteile wie eine Kostenersparnis und eine Stärkung der Gemeindeautonomie aber auch für die Eigentümer der betroffenen Grundstücke eine Verfahrensbeschleunigung. • Der Entfall der Unterscheidung in große und kleine Flächenwidmungsplanänderungen. 8 • Der Entfall der Genehmigungspflicht von Flächenwidmungsplanänderungen durch die Landesregierung, wenn diese mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept übereinstimmen. • Die Revision des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes ist nur mehr alle 10 Jahre (und nicht wie bisher alle 5 Jahre) vorgeschrieben. • Es reicht eine einfache Gemeinderatsmehrheit bei der Beschlussfassung über Bebauungspläne. Auffüllung im Freiland Gerade in der Oststeiermark dürfte auch die Neuregelung der Auffüllungsgebiete im Freiland von großer praktischer Bedeutung für die Bürger sein. Sie hat eine Verdichtung im Bereich bereits bebauter und voll erschlossener Flächen im Freiland anstatt weiter voranschreitender Zersiedlung sowie eine effizientere Nutzung bereits vorhandener Infrastruktur zum Ziel. Folgende Rahmenbedingungen müssen dabei erfüllt sein: • Die Festlegung einer Sondernutzung „Auffüllungsgebiet“ im Freiland ist nunmehr dann möglich, wenn es sich um kleinräumige zusammenhängende mit mindestens 3 rechtmäßig errichteten Wohngebäuden bebaute Gebiete handelt, in denen zwischen den Wohngebäuden eine oder mehrere unbebaute Lücken vorhanden sind. In diesen Bereichen ist die Errichtung von Neu- und Zubauten zulässig. • Nun ist auch bei einer weilerartigen oder zeilenförmigen Bebauung die Ausweisung als Auffüllungsgebiet zulässig. • Die Lücken weisen eine Gesamtfläche von maximal 3.000 m2 auf. • Durch die Ausweisung erfolgt keine Erweiterung nach außen. • Neu- und Zubauten liegen nicht im Geruchsschwellenabstand eines landwirtschaftlichen Betriebes. 8 KLICK Novelle Raumordnungsgesetz LGBl. 49/2010 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Sicherheit Zulassungsschein auf Chipkarte Es ist soweit: Ab Jahresbeginn 2011 gibt es nun auch den KFZ-Zulassungsschein im ScheckkartenFormat. Anträge können ab 1. Dezember 2010 bei der zuständigen Zulassungsstelle (Versicherungsbetreuer) gestellt werden. Der Zulassungsschein im Chipkarten-Format wird für alle regulären Zulassungen angeboten – d.h. für Standard-, Wechsel-, Wunschund Sachbereichskennzeichen möglich, nicht jedoch für Probefahrt- und Überstellungskennzeichen. Bei Antragstellung wird ein befristeter Papierzulassungsschein (gültig 8 Wochen) ausgestellt; der neue Zulassungsschein wird per Post zugestellt. Die Kosten für den Scheckkarten-Zulassungsschein betragen € 19,80. Auf der Karte sind alle fahrzeugbezogenen Informationen (Name des Zulassungsbesitzers, Kenn zeichen, Adresse und die wichtigsten technischen Daten) enthalten und sind lesbar. Weitere technische Details sind durch Lesegeräte über den Chip abrufbar. Der neue Zulassungsschein ist nicht nur haltbarer und handlicher, sonder gewährleistet durch die Sicherheitsmerkmale auch eine Fälschungssicherheit. Achtung: Es besteht keine Umtauschverpflichtung, d.h. die derzeit ausgestellten Zulassungsscheine behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Hinweis zum Führerschein: Auch der rosa Papierführerschein ist weiterhin in vollem Umfang gültig und gilt jedenfalls noch bis 2033. Es gibt daher keine Pflicht, sich einen neuen Scheckkarten-Führerschein ausstellen zu lassen, es sei denn, der derzeitige Papierführerschein ist ungültig geworden, weil die behördlichen Eintragungen, Unterschriften oder Stempel unkenntlich geworden sind oder das Lichtbild fehlt oder der Besitzer nicht mehr eindeutig erkennbar ist. Zivildienstgesetz-Novelle 2010 seit 1.11. in Kraft Mit 1. November 2010 ist eine umfangreiche Gesetzesnovelle zum Themenbereich Zivildienst in Kraft getreten. Hier nur einige wesentliche Änderungen der Novelle: - Künftighin kann Zivildienst auch in der Kinderbetreuung (Kindergärten) und in Einrichtungen zur Integration und Beratung Fremder geleistet werden. - Erstmals gibt es einen Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung für Vorstellungsgespräche oder Ausbildungszwecke (2 Tage zusätzlicher Urlaub) - Ein neues Dienstabzeichen ersetzt das bisherige Metallabzeichen und die Ausweiskarte - Im Krankheitsfall ist eine ärztliche Bestätigung (grundsätzlich binnen 3 Tagen) vorzulegen - In begründeten Fällen können auf Antrag für 9 Jäger, Sportschützen und Mitglieder von Schützenvereinen mit Bescheid der Sicherheitsdirektionen Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden Weiters kann, wer den Zivildienst vollständig geleistet hat, bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres in den Polizeidienst oder Justizwachedienst eintreten – Voraussetzungen hiefür: Vorlage einer Bestätigung über die Eignung zum angestrebten Dienst und Antragstellung bei der Zivildienstserviceagentur um Erlöschen der Zivildienstpflicht. 8 KLICK Novelle Zivildienstgesetz BGBl. 1 Nr. 83/2010 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Sicherheit Tierisches aus dem Strafreferat Hunde sind treue, verständnisvolle und aufmerksame Tiere und gelten in der Regel als Sozialpartner und Freunde des Menschen. Wer sich einen Hund anschaffen möchte, sollte dabei auch bedenken, dass die Haltung eines Hundes auch gleichzeitig bedeutet, die Verantwortung für ihn zu übernehmen. Die Freude, einen Hund zu haben, darf nicht die Lebensqualität anderer beeinträchtigen. gegensteht. Zu diesen Hunden zählen insbesondere Jagd- , Therapie- und Hütehunde sowie Diensthunde der Exekutive und des Militärs und Rettungshunde. Als Halterin/Halter eines Tieres versteht man jede(n), der ein Tier im eigenen Interesse nicht nur vorübergehend besitzt. Unter Verwahrerin/Verwahrer wird jene Person bezeichnet, die das Tier nur vorübergehend hält. Im § 3 b(1) des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes (StLSG) ist das Halten von Tieren festgelegt. Damit der Halter und sein Hund nicht in Schwierigkeiten kommen, ist folgendes zu beachten: Zum Großteil sind zwar die Hunde bestens erzogen. Sie trotten auch an der Leine immer brav neben dem Frauchen oder Herrchen her. Aber auch hier ist es sehr wichtig, dass die „vierbeinigen Kumpels“ auf Kommando hören bzw. so an der Leine geführt werden, damit es zu keiner Gefährdung von anderen Mitmenschen oder Tieren kommt. Wenn auch mancher vierbeinige Freund lieber ohne Leine unterwegs wäre, darf man ihn jedoch nicht - vor allem über Wälder und Wiesen - frei laufen lassen. (1) Die Halterinnen/Halter oder Verwahrerinnen/ Verwahrer von Tieren haben diese in einer Weise zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden. (2) Die Halterinnen/Halter oder Verwahrerinnen/ Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z. B. Gehoder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden. (3) Hunde sind an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist. (4) In öffentlichen Parkanlagen sind Hunde jedenfalls an der Leine zu führen. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind. (5) Der Maulkorb muss so beschaffen sein, dass der Hund weder beißen noch den Maulkorb vom Kopf abstreifen kann. Die meisten Strafverfahren beziehen sich auf Fälle, weil die „Ausreißer aktiv waren“ und dadurch auch große Schäden verursachten. (6) Der Maulkorb oder Leinenzwang gilt nicht für Hunde, die zu speziellen Zwecken gehalten werden und die Sicherung des Hundes mit Maulkorb oder Leine der bestimmungsgemäßen Verwendung ent- Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind mit Geldstrafe bis zu € 2.000,-- zu ahnden. Abgesehen von den Geldstrafen ist die/der Halterin/Halter des Hundes nach dem Zivilrecht auch verpflichtet Schadenersatz zu leisten. 10 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis GUS/Gemeinden Freihändige Jagdverpachtung 2013 Achtung neue Fristen Mit der bereits vorgestellten Jagdgesetznovelle 2010 wurden unter anderem bei der freihändigen Verpachtung von Gemeindejagden Änderungen an den gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen. Da im Jagdjahr 2013 für etliche Gemeindejagden eine neue Jagdpachtperiode beginnt, wird auf die Neufassung des § 24 Steiermärkisches Jagdgesetz hingewiesen. Insbesondere wurde eine Frist für den Pächtervorschlag durch GrundeigentümerInnen eingeführt, die 3 Monate vor Beginn des vorletzten Jagdjahres beträgt. Das bedeutet für alle Jagden, deren nächste Jagdpachtperiode 2013 beginnt, dass vom 01. Jänner 2011 bis spätestens 31 März 2011 die Unterschriftenlisten beim Gemeindeamt abgegeben werden können. Klargestellt wurde auch, dass Gemeinschaftseigentümer gemeinsam eine Stimme besitzen. Aufgrund der Schwierigkeiten in der Vergangenheit die kammerzugehörigen GrundeigentümerInnen feststellen zu können, wurde diese Bestimmung abgeändert, sodass nunmehr EigentümerInnen von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundflächen, die jeweils mindestens 1 ha betragen, stimmberechtigt sind. 8 KLICK § 24 Stmk. Jagdgesetz Treffen der Altbürgermeister in der Bezirkshauptmannschaft Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer hat am 27.10.2010 zum zweiten Mal nach 2007 alle „Altbürgermeister“ und Bezirkshauptmänner außer Dienst zu einem geselligen Beisammensein in die Bezirkshauptmannschaft Hartberg eingeladen. Diese Möglichkeit zum Wiedersehen und Erfahrungsaustausch sowie dem gleichzeitigen Blick zurück nutzten 39 frühere Gemeindeoberhäupter sowie Bezirkshauptmann a.D. Hofrat Dr. Heinz Konrad. Nach seiner Begrüßung referierte der Bezirkshauptmann über die Entwicklung der Bezirksverwaltungsbehörde von der Vergangenheit über die Gegenwart bis hin zur Zukunft und präsentierte die Bezirkshauptmannschaft Hartberg als bürgernahe Verwaltungseinrichtung, deren MitarbeiterInnen sehr aktiv und mit großem Engagement zum Wohle der Bevölkerung tätig sind. Die Tätigkeiten der Bediensteten stehen unter dem Motto „Wir leisten einen wichtigen Beitrag für die Lebensqualität der Menschen in der Region“. Im Anschluss an das Referat des Bezirkshaupt- 11 mannes bedankte sich Bürgermeister a. D. Johann Kroisleitner aus Wenigzell namens der Altbürgermeister für die Einladung und äußerte gleichzeitig den Wunsch, dass dieses Treffen auch in Zukunft wieder organisiert und künftig zur Tradition werden sollte. Nach dem Gruppenfoto vor der Bezirkshauptmannschaft stand das gemütliche Zusammensitzen bei Speis und Trank – unterstützt von der Raiffeisenbank Hartberg – auf dem Programm. ï ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Gemeinden Bürgermeisterkonferenz mit Hauptthema „Novelle zur Stmk. Gemeindeordnung“ Mindestens 2-mal im Jahr lädt der Bezirkshauptmann die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Bezirkes zu einer Bürgermeisterkonferenz in die Bezirkshauptmannschaft ein. Dabei werden wichtige gesetzliche Änderungen, Neuerungen und viele interessante Informationen weitergegeben. Weiters dient dieses Zusammentreffen zum allgemeinen Austausch. Im Bild: Werner Ferstl, Elisabeth Winkler, Franz Schröck Bei der am 12. Oktober stattgefundenen 2. Bürgermeisterkonferenz des Jahres 2010 war eines der Hauptthemen die Novelle zur Steiermärkischen Gemeindeordnung. Dazu konnte der Bezirkshauptmann als Referenten Hofrat MMag. Dr. Hans-Jörg Hörmann von der für Gemeindeangelegenheiten zuständigen Fachabteilung 7 A des Amtes der Steierm. Landesregierung begrüßen, welcher an den Arbeiten zu dieser Novelle maßgeblich beteiligt war. Das neue Gesetz soll zur Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungsbeschleunigung beitragen, was insbesondere durch die verstärkte Verwendung moderner elektronischer Kommunikationsmittel im Amtsbereich der Gemeinden ermöglicht werden soll. Die Minderheits- und Kontrollrechte wurden dadurch ausgeweitet, indem bei ausgegliederten Unternehmungen, die unter beherrschendem Einfluss der Gemeinde stehen, die grundsätzliche Kompetenz des Prüfungsausschusses vorgesehen und der Einsatz von Aufsichtsmitteln, insbesondere bei der Vermögenswirtschaft und dem Gemeindehaushalt verstärkt wurden. 12 Ferner wird es künftig mehr Rechtssicherheit für den Fall der Erhebung von Beschwerden geben, da bei der Erledigung von Aufsichtsbeschwerden durch die Aufsichtsbehörde gegen Organe oder Organwalter der Gemeinden nunmehr ein genaues Prozedere vorgegeben ist. Eine Verschärfung der Anzeige- und Meldeverpflichtung der Gemeinde bei Gründung ausgegliederter Unternehmungen, eine Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten der Gemeindeaufsicht bei solchen Unternehmungen sowie eine Berichtspflicht der von der Gemeinde in diese Unternehmungen entsandten Organe an den Gemeinderat wurden ebenfalls rechtlich verankert. Es wurden Möglichkeiten der Ersatzvornahme durch die Aufsichtsbehörde geschaffen, für den besonderen Fall, dass eine Gemeinde unbedingt notwendige Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches bzw. von der Aufsichtsbehörde angeordnete Maßnahmen nicht umsetzt Zusätzlich wurden Sanktionen bei Verstößen gegen wesentliche Vorschriften der Gemeindeordnung in das neue Gesetz aufgenommen. Nach der bisherigen Gesetzeslage waren nämlich praktisch keine Strafmaßnahmen – abgesehen von Mandatsverlust – für Gemeindevorstands- und Gemeinderatsmitglieder vorgesehen. Darüber hinaus erfolgte eine Vielzahl von Klarstellungen und Neuformulierungen, um die organisationsrechtlichen Bestimmungen den nunmehr gegebenen wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen anzupassen. Der zusätzliche finanzielle Aufwand der Gemeinden (der sich allenfalls durch die Erstellung von Risikoanalysen, Gutachten udgl. ergibt) soll durch Verwaltungsvereinfachungen ausgeglichen werden. 8 KLICK Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115 idgF LGBl. Nr. 81/2010 ï ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Katastrophenschutz Katastrophenschutz - Info - Tag teilung 18D – Verkehrserschließung im ländlichen Raum. Die FA 18D ist zuständig für die Schätzung und Instandsetzung von Katastrophenschäden für den ländlichen Straßenbau (Gemeindestraßen, öffentliche Interessentenwege und Privatwege) Am 14. November 2010 fand eine Info - Veranstaltung zum Thema Katastrophenschutz in der Bezirkshauptmannschaft statt. Eingeladen waren alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Bezirkes Hartberg, die Mitglieder des Führungssystems der BH Hartberg in besonderen Lagen sowie die Rufbereitschaftshabenden. Der Inhalt der Veranstaltung war so gewählt, dass das Thema Katastrophenschutz in seiner vollen Bandbreite behandelt wurde. Vortragende: HR Dr. Kurt Kalcher, Vorstand der Abteilung 20 – Katstrophenschutz und Landesverteidigung des Amtes der Stmk. Landesregierung. Er gab einen Überblick über die Zunahme der Naturgewalten in den letzten Jahren, die Aufgaben der Behörden im Katastrophenfall, die gesetzlichen Grundlagen und Maßnahmen, das behördliche Krisenmanagement etc. Michael Keller, Referent in der Abteilung 20, informierte über den neuen Katastrophenschutzserver des Landes. Wolfgang Jauk Katastrophenschutzreferent der BHHartberg, stellte das Führungssystem der BH Hartberg in besonderen Lagen vor. Im Großschadens- oder Katastrophenfall nehmen bis zu 16 Mitarbeiter ihre schon im Vorfeld zugeteilten behördlichen Aufgaben wahr. Dipl. Ing. Franz Reiterer, Vertreter der Fachab- 13 Dipl. Ing. Gerhard Baumann, Leiter der Sektion Steiermark der Wildbach- und Lawinenverbauung. Vortrag über die Aufgaben der WLV wie Gefahrenzonenplanung, Maßnahmenplanung, Förderungsabwicklung etc. Dipl. Ing. Herwig Seibert, Vertreter der Baubezirksleitung Hartberg, Referat Wasserwirtschaft. Zuständig für die Bundeswasserbauverwaltung (Lafnitz, Feistritz, Pinka, Safen, Saifen, zukünftig auch Lungitzbach) Sabrina Pronegg, Fachabteilung 10A – Agrarrecht und ländliche Entwicklung des Amtes der Stmk. Landesregierung. Sie erläutert die Vorgehensweise bei der Beantragung von Privatschadensausweisen. Ab September 2010 ist die Antragstellung nur mehr elektronisch möglich. HR Dipl. Ing. Karl Amtmann, Leiter der Baubezirksleitung Hartberg, und Dipl. Ing. Barbara Meisterhofer, Baubezirksleitung Hartberg, erklären den Ablauf der Schadensschätzung der Schäden an baulichen Anlagen und Inventar. 8 KLICK Alle Unterlagen zum Katastrophenschutz Info - Tag ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Forst/Naturschutz Bauschuttablagerungen– Bauschuttdeponierung und Aschen auf Waldgrund Aus gegebenem Anlass wird wiederholt über die rechtlichen Bestimmungen von Bauschuttablagerungen auf Forststraßen bzw. auf Waldgrund informiert. Dazu wird festgehalten, dass Forststraßen dem Forstzwang unterliegen und somit in rechtlicher Hinsicht Waldboden darstellen und die Ablagerung von Erdaushub, Bodenaushub und auch die Ablagerung von Baurestmassen auf Waldgrund grundsätzlich verboten ist. Es handelt sich bei diesen Stoffen um Abfälle, die die Produktionskraft des Waldbodens nachhaltig schwächen und daher eine Waldverwüstung im Sinne des §16 des Forstgesetzes darstellen. Zusätzlich zu den einschlägigen forstgesetzlichen Vorschriften sind im Besonderem die abfallrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Baurestmassen fallen beim Bau oder beim Abbruch eines Gebäudes an und sind insbesonders mineralischer Bauschutt, Betonabbruch, Asphaltaufbruch sowie Metalle, Kunststoffe, Holz und Baustellenabfälle. Mineralischer Bauschutt lässt sich nach einer qualitätsgesicherten Aufbereitung sowohl im Wege- und Straßenbau als auch im Hofbereich für Befestigungen als Recyclingbaustoff einsetzen. Die Anforderungen an die ordnungsgemäße Verwertung mineralischer Baurestmassen sind im Bundesabfallwirtschaftsplan 2006 bzw. in den Richtlinien 14 für Recyclingbaustoffe des österreichischen Recyclingbaustoffverbandes definiert. Dazu wird zusammenfassend festgestellt, dass Recyclingbaustoffe folgende Anforderungen für eine Verwendung im Forstraßenbau erfüllen müssen: 1.) Die Ausgangsmaterialen müssen aus kontrollierten Abbrüchen stammen. 2.) Die Aufbereitung muss in einer dafür genehmigten Anlage durchgeführt werden. 3.) Die Aufbereitungsprozesse müssen einer internen und externen Qualitätssicherung unterliegen. 4.) Bei Inverkehrsetzung von Recyclingbaustoffen muss ein entsprechendes Zertifikat vorliegen. 5.) Die Zulässigkeit für den Verwendungszweck muss gegeben sein. Im gegenständlichen Fall hat die Zulässigkeit des Verwendungszweckes die zuständige Bezirksforstinspektion unter Darlegung eines fachlichen Gutachtens im Einzelfall zu bestätigen. Ohne diese Bestätigung ist eine Verwendung - auch von qualitätsgesicherten Baurestmassen – und der Einsatz dieser qualitätsgesicherten Baurestmassen im Forstwegebau untersagt. Erst aufgrund der Einhaltung der angeführten Bestimmungen und Grundsätze ist von einer Wiederverwertung auszugehen und wird die rechtliche und fachliche Abfalleigenschaft aufgehoben. ï ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Forst/Naturschutz Dadurch unterliegt dieser Baustoff, sofern er für die Wiederverwertung geeignet ist und eine diesbezügliche Bestätigung von forstfachlicher Seite vorliegt, nicht mehr dem Altlastensanierungsbeitrag. Bezüglich der in Biomasseheizwerken anfallenden Aschen wird festgehalten, dass diese unter bestimmten Voraussetzungen geeignet sind, als Bodenverbesserer bzw. Düngemittel auf landwirtschaftlichen Flächen oder als Zuschlagstoff zur Kompostierung sachgerecht verwendet zu werden, es ist jedoch die Aufbringung auf Waldboden nach den forstfachlichen und –rechtlichen Bestimmungen strikt unter- sagt. Falls die oben angeführten Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist ein Altlastensanierungsbeitrag zu entrichten, welcher für Baurestmassen € 8,00 pro angefangene Tonne beträgt. Unabhängig davon ist ein Verfahren nach den Kriterien des Abfallwirtschaftsgesetzes über die Entfernung dieser Baurestmassen bei der Bezirksverwaltungsbehörde durchzuführen. Für genauere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bezirksforstinspektion sowie die Mitarbeiter des Anlagenreferates der Bezirkshauptmannschaft Hartberg jeder Zeit gerne zur Verfügung. Naturnahe Waldwirtschaft In Zeiten, wo die Ökologisierung der Arbeitsprozesse immer mehr in den Vordergrund rückt, gewinnt der Begriff „Naturnahe Waldwirtschaft“ stärker an Bedeutung. Was bedeutet Naturnahe Waldwirtschaft eigentlich? Das Wort „Waldwirtschaft“ bedeutet, dass sich der Mensch dem Ökosystem Wald bedient und damit Erträge erwirtschaftet. Das Wort „Naturnahe“ bedeutet, dass man bei Eingriffen in das Waldökosystem die natürlichen Entwicklungsprozesse so wenig als möglich verändert. Der Mensch, der ebenfalls ein Teil dieses Ökosystem ist, muss begreifen, dass man den Wald nicht an die Arbeitsprozesse bzw. Maschinen anpassen kann, sondern der umgekehrte Weg gegangen werden muss. Maschinen und Arbeitsprozesse müssen so eingesetzt werden, dass die natürlichen Prozesse des Waldinnenklimas so wenig als möglich gestört werden. Welche Grundsätze gelten bei Naturnaher Waldwirtschaft: Der Wald muss als Ökosystem bewirtschaftet werden und als solches erhalten bleiben. Dabei sollten die Stoffkreisläufe möglichst nicht unterbrochen und das spezifische Waldinnenklima durch dauernde Überschirmung bewahrt werden. Die Baumartenwahl hat sich an der potentiellen natürlichen Waldgesellschaft zu orientieren, wofür biotopangepasste Wilddichten Grundvoraussetzung sind. Dadurch und durch Ungleichaltrigkeit wird eine erhöhte Bestandesstabilität erreicht. Einige Betriebe, die 15 seit Jahrzehnten diesen Gedanken der Naturnahen Waldwirtschaft leben, haben uns bewiesen, dass man mit dieser sensiblen Bewirtschaftung des Ökosystems Wald auch wirtschaftlich mehr als konkurrenzfähig ist und vor allem die biologische Vielfalt in allen Belangen erhalten bleibt. Besonders für bäuerliche Betriebe bietet sich diese Art der Waldnutzung an, da durch die Bewirtschaftungsform der Vorgenerationen oft die dafür notwendige Bestandesstruktur erhalten ist. Falls sie mehr über Naturnahe Waldwirtschaft wissen wollen, möchte ich ihnen die Homepage der Organisation „ Pro Silva Austria“ empfehlen – eine Organistation von Forstleuten und Waldbesitzern, die sich einer ganzheitlichen Betrachtung des Ökosystems Wald und einem respektvollen Umgang mit der Natur verschrieben haben. 8 KLICK Pro Silva Austria ï ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Veterinär Welpentransport hausgemacht Transporte von Hundewelpen stellen wegen der Empfindlichkeit dieser jungen Tiere und den dabei leicht entstehenden Belastungen, die sich bis zu unnötigen Qualen entwickeln können, ein in der Öffentlichkeit zu Recht diskutiertes Thema dar. In zumindest einem steirischen Verwaltungsbezirk stellte die Behörde Welpentransporte, die von Österreich aus organisiert werden, fest. Unter dem Titel des Tierschutzes werden vor allem aus den Mitgliedsstaaten Slowakische Republik und Rumänien unter acht Wochen alte Welpen in Verteilerzentren, so auch wenigstens eines in der Steiermark, verbracht und von dort unter Einhebung eines „Kostenersatzes“ von etwa € 400,00 an Tierhalter abgegeben. Die Tiere sind zwar mit der geforderten Kennzeichnung („Chip“) versehen, aber häufig sind die Züchter, die ersten Halter, nicht in der Datenbank registriert. Die österreichische Tierhaltungsverordnung sieht in Anlage 1, 1.1.5 vor, dass Hundewelpen erst in einem Alter von mehr als acht Wochen vom Muttertier getrennt werden dürfen (Anlage 1 zur 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 486/2004, in der geltenden Fassung, 1.1.5.) Da die Sammelzentren in den Herkunftsstaaten als „Tötungsstationen“ bezeichnet werden, entsteht bei nicht amtlichen Organisationen der Eindruck, dass den dort gehaltenen Tieren durch Verbringung aus diesen Haltungen geholfen werden müsse. Die gesamten Abläufe erwecken allerdings den Eindruck, 16 dass sowohl in den Herkunftsländern als auch bei den Verteilerzentren mit Absicht Mitleidsgefühle geweckt werden, die dann zu unzulässigen und mit Leid verbundenen Transporten führen. Vielmehr scheinen die Einrichtungen in den Herkunftsländern dem alleinigen Zweck zu dienen, Hunde für den Zweck der Abgabe um etwa € 30,00 zu züchten, die dann von Personen, bei denen Betroffenheit erzeugt wurde, zu uns transportiert werden. Da die Transporte überwiegend der Hundeverbringung dienen und anschließend ein den Aufwand übersteigender Betrag eingehoben wird, haben diese Verbringungen einen gewerblichen Charakter. Daher sind dafür amtliche Begleitdokumente, die vom Amtstierarzt der Herkunftsbehörde auszustellen sind („Tiergesundheitszeugnis“ ), erforderlich. Einige Transporte nach diesem Schema führten Tiere aus auch Drittstaaten, vor allem aus Serbien, nach Österreich zur weiteren Verteilung ein. Dabei besteht die zusätzliche Gefahr der Einfuhr von Tieren, die mit dem Erreger der Wutkrankheit („Tollwut“) infiziert sind. Ohne die erforderlichen Untersuchungen und Nachweise im Zusammenhang mit Tollwut sind diese Importe jedenfalls unzulässig. Derartige Tiere werden bei amtlicher Kenntnis der Haltung in Österreich jedenfalls zurück gesendet oder unter amtliche Quarantäne gestellt. Allen Personen, die versucht sind, derartige Tiere zu beschaffen, wird dringend davon abgeraten. Neben den Verwaltungsübertretungen werden die Tiere mehrfach unnötigen Leiden ausgesetzt. Die Tiere werden zu früh von den Hündinnen weg genommen und einem langen Transport ausgesetzt. 8 KLICK Tierhaltungsverordnung BGBl. II Nr. 486/2004 ï ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Lebensmittel/Gesundheit Eigenkontrolle und Rückverfolgbarkeit für Lebensmittelbetriebe Im Jahr 2006 ist es zu einer maßgeblichen Änderung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften gekommen (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Lebensmittel-Einzelhandelsverordnung, BGBl. II Nr. 92/2006, etc…). Damit wurde auch die Verantwortlichkeit des Lebensmittelunternehmers völlig neu geregelt. Er ist nunmehr verpflichtet Eigenkontrollen vorzunehmen und die Rückverfolgbarkeit seiner Produkte zu gewährleisten. Dazu ist ein systematisches Vorgehen erforderlich: • d.h. keine Zufälligkeiten, keine Betriebsblindheit! • Vorbeugesystem zur Produkt-Sicherheit und zur Qualitätssicherung • Überprüfbarkeit bei Beschwerden • Absicherung im Fall von Straf-Verfahren • Checklisten verwenden - sie sind Erinnerungshilfen!!! Eigenkontrolle dient zur Überwachung von: • Wareneingang und -lagerung (Temperaturen, Rohmilch - Keimgehalt, Unversehrtheit der Verpackungen, etc…) • Herstellungsprozess - Gefahrenbeseitigung (Fremdkörper, Mikroorganismen, Chemikalien) • Rückverfolgbarkeit der Waren (Rechnungen, Lieferscheine, Einfrierdatum, - Kundenadresse falls der Kunde ein Wiederverkäufer ist, etc..) • Reinigung, Desinfektion (Plan, Durchführung) • Schädlingsüberwachung (Nagetiere, Kriech- u. Fluginsekten; - ganzjährig) • Personal (Hygiene – Schulung – Gesundheit) • Trinkwasserqualität (bei Hausbrunnen oder Quellen) Als Unterstützung dazu bietet das Bundesministerium für Gesundheit eine Reihe von Leitlinien und Checklisten auf seiner Homepage als Hilfe an. 8 KLICK Bundesministerium für Gesundheit Informationsbroschüre zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung Im Sanitätsreferat der Bezirkshauptmannschaft Hartberg können gedruckte Exemplare der Informationsbroschüre zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung abgeholt oder unter der Telefonnummer 03332/606-251 oder 252 bestellt werden. Online steht die Broschüre unter folgenden Adressen zum Herunterladen bereit: 8 KLICK Broschüre 17 ï ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Bezirksschulrat VIA-MATH-HARTBERG Mathematik ist mehr als Rechnen Ein fachdidaktisches Forschungs- und Fortbildungsprojekt mit wissenschaftlicher Begleitung im Pflichtschulbereich Seit geraumer Zeit vollzieht sich in Österreich ein Paradigmenwechsel in der Steuerung des Bildungswesens. Standen lange Zeit Mechanismen und Strategien reiner Input-Steuerung im Mittelpunkt, wie Reglementierungen durch Gesetze, Lehrpläne oder die zur Verfügungstellung von Ressourcen, so liegt der Fokus nun stärker auf dem Output des Bildungssystems, also auf Leistungen und Kompetenzen, die im Bildungswesen erzeugt werden. Wenn auch das Erreichen von allgemeinen Kompetenzen im Pflichtschulbereich seit vielen Jahren ein zentrales Thema ist, wird der spezifische Unterricht zur Aneignung von Kompetenzen besonders im Bereich der Mathematik zukünftig vermehrt in den Fokus der Unterrichtsarbeit rücken. Aktiv entdeckender Mathematikunterricht und das Forschen über eigene Lernwege sind wichtige Teile dieses Schwerpunktes. Neben der Schulung der Rechenfertigkeit geht es dabei vor allem um die Schulung der Rechenfähigkeit. Kinder erleben die Beschäftigung mit mathematischen Aufgabenstellungen als eine Tätigkeit, bei der Intuition, Phantasie und schöpferisches Denken beteiligt sind, als einen Bereich, in dem sie durch eigenes und gemeinschaftliches Nachdenken Einsichten erwerben und Verständnis gewinnen, indem sie selbstständig Entdeckungen machen können und dabei Vertrauen in die eigene Denkfähigkeit und Freude am Denken gewinnen. Das schließt ein, dass Mathematiklernen als konstruktiver, entdeckender Prozess aufgefasst wird. In Zukunft wird in der Reflexion des Unterrichtes die Frage: „Welche Fertigkeiten und Kompetenzen wurden entwickelt; welche Einstellungen wurden verändert?“, statt: „Was habe ich in dieser Stunde an Lehrstoff durchgenommen?“, vermehrt an Bedeutung gewinnen. Österreichweit arbeiten Lehrer/innen in Kooperationen mit Päd. Hochschulen, UNIs und Schulbehörden im Rahmen des Projektes IMST (Innovationen Machen Schulen Top) des BMUKK (Bundesminis- 18 Im Bild: BSI DP Günter Raser Univ. Doz. Mag. Dr. Herbert Schwetz und sein Team Vizepräsidentin Dipl. Päd. HOL Elisabeth Meixner BH Mag. Max Wiesenhofer Rektor Dr. Siegfried Barones terium für Unterricht Kunst und Kultur) daran, den eignen Unterricht zu optimieren, zu hinterfragen, um somit nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen den geänderten Anforderungen und Bedürfnissen unserer Schüler/innen Rechnung zu tragen. Besonders erfreulich ist daher die Tatsache, dass von der „kleinsten“ Volksschule bis zur „größten“ Hauptschule und somit flächendeckend der ganze Pflichtschulbereich Hartberg ein deutliches Zeichen für kompetenzorientierten Mathematikunterricht mit wissenschaftlicher Beratung, Kompetenzmessung und Unterstützung im Schuljahr 2010/11 setzen will. Nach Aussage von Univ. Doz. Mag. Dr. Herbert Schwetz, der mit seinem Team dieses Vorhaben begleitet, unterstützt und steuert, wird somit eines der größten Projekte in dieser Hinsicht gestartet, das steiermarkweit seinesgleichen suche. Es sei noch Zurück zum zum Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ï ï Zurück Bezirksschulrat/Intern niemals gelungen, so seine Aussage, dass ein so großer Bezirk mit so vielen Schulen flächendeckend sich offen und ehrlich durch ein solches Projekt zu Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung des Unterrichtes an der eigenen Schule bekenne und auch aktiv ein Zeichen für eine solch hervorragende Initiative setze. Dies stelle einen Meilenstein für innovative Schulentwicklung in einem Bezirk dar. Zur Unterstützung der Lehrer/innen wird dabei ein fachdidaktisches regionales Bildungsnetzwerk aufgebaut und ein lehrgangsmäßiges Fortbildungsdesign angelegt. Mittels einer wissenschaftlichen Studie, beruhend auf Kompetenzmessungen der Schüler/innen vor Ort, wird überprüft, ob die Wirkungen dieser Fortbildungsmaßnahme im regionalen fachdidaktischen Netzwerk auf der Ebene der Schüler/innen abbildbar sind. Ziel ist es, zu zeigen, dass durch dieses Unterstützungssystem Interventionseffekte auf Schüler/innenebene sowohl im kognitiven als auch im nichtkognitiven Bereich nachweisbar sind. Die Begleitung und die Unterstützung der Lehrer/innen als auch die Kooperationen auf Schulebene, lokaler Ebene und Bezirksebene stehen dabei im Vordergrund. Personal - Aktuelles Seit 02.11.2010 verstärkt Mag. Klaus Ebner das Team der Bezirkshauptmannschaft Hartberg. Mag. Ebner wird als Referent im Anlagenreferat eingesetzt. Diese Stelle war - nach der Versetzung von Mag. Sabine Goger in die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung mit 2. August 2010 - in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg unbesetzt. Mit 01.10.2010 ist Gerhart Haas in den Ruhestand übergetreten. Gerhart Haas war seit 02.01.1969 in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg tätig. Sein Aufgabenbereich befand sich immer im Sozialreferat wie als Referent in der Jugendwohlfahrt und zuletzt für die Gewährung von Sozialhilfe und Behindertenhilfe. Durch seine hervorragenden Fachkenntnisse wurde er auch immer wieder zur Mitarbeit zu Projekten in den verschiedensten Arbeitsgruppen herangezogen. Gerhart Haas war auch über viele Jahre Obmann der Dienststellenpersonalvertretung. Für seine Verdienste wurde ihm der Titel Regierungsrat verliehen. Im Bild: Mag. Klaus Ebner Mit 1.12.2010 tritt Michaela Kerschbaumer nach Beendigung Ihres Karenzurlaubes Ihren Dienst mit einem Beschäftigungsausmaß von 25% wieder an - Sie wird zur Mitarbeit ins Anlagenreferat herangezogen. Foto von Thomas Meier Im Bild: RR Gerhart Haas mit Landesamtsdirektor Mag. Helmut Hirt und Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer Im Bild: Michaela Kerschbaumer 19 ï ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Intern 5. November: Großer Familientag Eltern der Lehrlinge besuchten die Bezirkshauptmannschaft Hartberg Anlässlich des Töchtertages am 05. November 2010 hat die Bezirkshauptmannschaft Hartberg zu einem großen Familientag aufgerufen. Ehepartner, Eltern und Kinder der Bediensteten der Bezirkshauptmannschaft hatten so die Möglichkeit, die Arbeitsstätte und konkret den Arbeitsbereich ihres Familienangehörigen kennen zu lernen. Ein weiterer Schwerpunkt war aber auch, dass die Eltern der insgesamt vier Verwaltungsassistentenlehrlinge in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg über die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaft, aber vor allem über die Ausbildungsschwerpunkte ihrer Söhne und Töchter, informiert worden sind. Anna Steinhöfler Alexander Geier und Inhalte der Lehre ihrer Kinder näher gebracht. Nach einem Hausrundgang bestand auch die Möglichkeit zu persönlichen Gesprächen mit dem Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, dem Lehrlingsausbilder Peter Rechberger und dem Personalvertretungsobmann-Stellvertreter Mag. Stefan Koller. Immerhin bildet das Land Steiermark 210 Lehrlinge in insgesamt 22 verschiedenen Lehrberufen aus. Die Bezirkshauptmannschaft Hartberg führte bisher insgesamt über 20 Lehrlinge in die Arbeit als Verwaltungsassistentin/Verwaltungsassistenten ein. Davon haben fünf Lehrlinge nach ihrer Lehrabschlussprüfung die Matura im 2. Bildungsweg nachgeholt, wiederum ein Lehrling legte die Studienberechtigungsprüfung ab und besucht derzeit die Hochschule. Stefan Steindl Zwei Bedienstete, welche ebenfalls vor einiger Zeit ihre Lehre in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg absolvierten und die Matura im 2. Bildungsweg nachgeholt haben, sind derzeit als Referenten im gehobenen Verwaltungsdienst der Bezirkshauptmannschaft Hartberg tätig. Verena Kitting-Muhr In einer Power-Point-Präsentation wurden den Eltern der Lehrlinge die gesetzlichen Vorgaben, Ziele Diese Beispiele zeigen, dass bei entsprechender Lern- und Einsatzbereitschaft es auch durchaus möglich ist, in der öffentlichen Verwaltung Karriere zu machen. 20 ï ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Intern/DPV Energiesparwettbewerb des Landes – Bezirkshauptmannschaft Hartberg 5. Platz hauptmannschaft und Baubezirksleitung Hartberg betrugen im Bereich Strom 22,8 % und im Bereich Wärme 1,68 %. Landesweit wurden jeweils ca. 10 % eingespart und zwar 224000 kWh Strom und 443400 kWh Wärme. Dieser Wettbewerb ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft und Baubezirksleitung Hartberg Ansporn dafür, auch in Zukunft Strom und Wärme energiebewusst zu verwenden. Die Bezirkshauptmannschaft Hartberg hat im Dienststellenverband mit der Baubezirksleitung Hartberg am Energiesparwettbewerb des Landes Steiermark teilgenommen. Dabei konnte der 5. Gesamtplatz erreicht werden. Insgesamt haben 50 Dienststellen bzw. 23 Häuser bei diesem Wettbewerb gemessen. Die Einsparungen beim Amtsgebäude der Bezirks- 8 8 KLICK Tipps richtig heizen KLICK Tipps Stromsparen Gesundheit am Arbeitsplatz Im Zuge des landesweiten Projektes „PROFIT-Gesundheit am Arbeitsplatz“ wurde die BH Hartberg als eine von 6 Dienststellen als Pilotdienststelle ausgewählt, um das gesunde Essen am Arbeitsplatz umzusetzen. Seit 1. November ist es den MitarbeiterInnen nun möglich, täglich ihr gewünschtes Essen zu bestellen und bequem in den Sozialräumen der BH zu essen. Bei der Auswahl der Speisen wird vor allem auf die Ausgeglichenheit in der Ernährung geachtet. Darauf aufbauend haben in der zweiten Novemberhälfte 2 Workshops stattgefunden, in denen es vor allem um richtige und gesunde Ernährung ging. Bei den Mitarbeitern wurden Körpermessungen (Fett, Muskelmasse,…) durchgeführt und anschließend wurden Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert. Dabei sind einige interessante Details angesprochen worden und einige Teilnehmer waren sehr verwundert, dass man gar nicht hungern muss 21 um abzunehmen, sondern das schon einige wenige Umstellungen den Körper wieder auf Vordermann bringen können. Die Personalvertretung wird auf alle Fälle versuchen auch in Zukunft noch weitere Maßnahmen zu setzen, um die Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen zu fördern. ï ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis EBZ Elternbildungsgutschein auch im Bezirk Hartberg einlösbar! Seit 2009 gibt es in der Steiermark den Zwei und Mehr-Steirischen Elternbildungsgutschein. Diesen kann man bei gekennzeichneten Vorträgen einlösen und sich somit Kosten ersparen, bzw. Kosten verringern (Siehe auch Kasten unten: Was ist der Zwei und Mehr steirische Elternbildungsgutschein?). Heuer war es erstmals möglich auch bei 2 Vorträgen des Elternberatungszentrums Hartberg diese Gutscheine einzulösen. Um unseren Kunden ein maximales Service zu bieten wird das Elternberatungszentrum Hartberg auch im Jahr 2011/2012 Vorträge und Veranstaltungen durchführen, bei denen Elternbildungsgutscheine • Nur für Elternbildungsveranstaltungen (Vorträge, Seminare) nach Kriterien der Erwachsenenbildung und Qualitätskriterien „Elternbildung“ (d.h. nicht für Eltern-Kind-Gruppen, Spielnachmittage, u.ä.) • Nur bei anerkannten ElternbildungsanbieterInnen direkt bzw. indirekt bei anerkannten KooperationspartnerInnen (z.B. Eltern-Kind-Zentren, Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen, …) • Gekennzeichnet und veröffentlicht in der Elternbildungs-Veranstaltungsdatenbank www.zweiundmehr.steiermark.at/Elternbildung unter: Elternbildung einlösbar sind. Daher die Gutscheine für das Jahr 2011 gut aufbewahren!!! Sie sind demnächst in Ihrer Post! Was ist der Zwei Und Mehr-Steirische Elternbildungsgutschein? Alle BesitzerInnen des ZWEI UND MEHR-Steirischen Familienpasses erhalten pro Kalenderjahr Elternbildungsgutscheine im Wert von 4 x 5,00 EURO die bei anerkannten Elternbildungs-AnbieterInnen für eine Elternbildungsveranstaltung eingelöst werden können: Weitere Informationen und Kontakt: Amt der Steiermärkischen Landesregierung FA 6 A – Referat Familie Karmeliterplatz 2, 8010 Graz Telefon: 0316/877 – 4023 Fax: 0316/877 – 3924 E-Mail: [email protected] 8 8 22 KLICK Familienreferat FA 6A KLICK Zwei und Mehr ï ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Polizei INNEN.SICHER. MEHR ORDNUNG. MEHR FREIHEIT: Die Zukunftsstrategie des Innenministeriums Am 13 10 2010 fand im Designcenter Linz die Führungskräftetagung des Bundesministerium des Inneren (BMI) statt, zu der alle Führungsbeamten des BMI vom Sektionschef bis zum Kommandanten jeder Polizeiinspektion in Österreich eingeladen waren. Aus dem Bezirk Hartberg nahmen neben dem Bezirkspolizeikommandanten alle Kommandanten der Polizeiinspektionen und der Kommandant der Autobahnpolizei Hartberg teil. Hintertür für Schlepper und Kriminelle soll geschlossen werden. Bundesministerin Dr. Maria FEKTER präsentierte in einer fast zweistündigen Ansprache die Ziele des BMI für die kommenden Jahre. • Daten nützen und schützen: Die Kriminalität muss mit den modernsten zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden. Die Strategie steht auf drei Säulen: • Wir wollen den Sozialen Frieden durch Sicherheit in Freiheit stärken. • International zusammenarbeiten: Der Aufbau eines „Sicherheitsclusters Mitteleuropa“ wird angestrebt. • Für uns stehen Mitarbeiterkompetenz und/motivation im Vordergrund. Alle Ziele sind in 17 Initiativen und 57 Teilprojekten verankert, die sukzessive umgesetzt werden sollen. • Wir sind eine Organisation, in der sich Leistung lohnt und belohnt wird. Das BMI stellt mit seinen mehr als 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den größten Sicherheitsdienstleister in Österreich dar. Jede(r) Teilnehmer/in erhielt das Buch „Innen. Sicher. Mehr Ordnung. Mehr Freiheit“ mit auf den Nachhauseweg. • Migration steuern sowie Integration fördern und fordern: Nach den Bedürfnissen Österreichs sollen Menschen ins Bundesgebiet kommen. Integration ist Aufgabe und Verantwortung jedes Einzelnen. Die Kurzversion der Zukunftsstrategie erging an alle Mitarbeiter des BMI. Neben den drei Säulen stehen folgende Aufgaben in den kommenden Jahren im Vordergrund: • Kriminalität flexibel bekämpfen: Neben den klassischen Formen der Kriminalitätsbekämpfung wie Gewalt gegen Leib und Leben oder Eigentumskriminalität sind die Bereiche der Computer- und Netzwerkkriminalität und Wirtschaftskriminalität konsequent zu bekämpfen. • Neue Wege in der Prävention: Ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz ist unumgänglich. Partnerschaften zwischen Polizei und Zivilgesellschaft sind gefragt. • Asyl sichern: Es entspricht der Tradition Österreichs schutzbedürftigen Menschen zu helfen. Die 23 Im Bild die Führungsspitzen des BMI rund um FBM Dr Fekter ï ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Abfallwirtschafsverband Weihnachten, möglichst keine „Bescherung“ für die Umwelt gemeinsam einen schönen Ausflug unternehmen. Durch das Ersetzen von materiellen durch immaterielle Güter bereitet man nicht nur dem Beschenkten eine Freude sondern ebenso sich selbst. Im Bild: Gerhard Kerschbaumer Der Advent neigt sich dem Ende zu und das Weihnachtsfest steht vor der Tür. Weihnachten, die stillste Zeit im Jahr, in der sich die Menschen an den Adventmärkten mit Punsch und Glühwein wärmen und sich mit verschiedensten Leckereien verwöhnen. Es ist die Zeit der Lichter, des Essens und des Feierns. Im Radio trällern weihnachtliche Lieder und man freut sich auf die bevorstehenden Feiertage. Man erspart sich so manchen Stress, man belastet damit auch die Umwelt weniger, unterstützt die regionale Wirtschaft und verringert den Rohstoffverbrauch vor und den Abfallberg nach dem Fest. Übrigens, als Alternative für den Christbaumschmuck bieten sich statt Lametta und Co, Zimtstangen, Nüsse, getrocknete Orangenscheiben und Bienenwachskerzen an. Der Baum sieht nicht nur schön aus sondern duftet auch ganz wunderbar. Die Umwelt wird es Ihnen danken! Bleibt mir noch, ein frohes Fest zu wünschen und ein gutes, abfallarmes 2011, mit vielen festlichen Anlässen, die wenig Müll aber viel innere Bereicherung und eine saubere Umwelt zurücklassen. In der Vorweihnachtszeit kommt die ganze Familie zum Schmücken, Basteln und Singen zusammen und das Haus wird mit dekorativen Lichterketten geziert. Die Kinder vergnügen sich im Schnee (falls es auf Grund der Klimaerwärmung noch welchen gibt) und am Abend jeden Adventsonntags wird eine Kerze mehr angezündet. Nun dauert es nicht mehr lange bis das Christkind kommt. Die Adventzeit würde Balsam für die Seele sein, wenn da nicht die vorweihnachtlichen Erledigungen wären. Die Erledigungen stellen zumeist das Einkaufen von Geschenken dar, welche großteils aus materiellen Gütern bestehen, wie Kaffeemaschinen, CD’s oder Handy’s. Als Ersatz für diese materiellen Güter eignen sich auch immaterielle Güter. Anstatt eines neuen Fernsehers kann man sich einige Massagen leisten, statt sich einen neuen Pullover oder ein neues Küchengerät zu kaufen kann man einen Sprach- oder Tanzkurs besuchen, in ein Konzert gehen, ein Fußballspiel besuchen oder einfach 24 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Gewerkschaft/Wettbewerbe Wozu Kollektivverträge? Nur Kollektivverträge sorgen für höhere Löhne und faire Arbeitsbedingungen. Höhere Löhne fallen nicht vom Himmel! Entgegen einer viel verbreiteten Meinung gibt es keine gesetzlichen Lohn- und Gehaltserhöhungen. Nur dank der Verhandlungen der Gewekschaften mit den Arbeitgebern gibt es regelmäßige Einkommenserhöhungen und rechtliche Verbesserungen für ArbeitnehmerInnen. Faire Arbeitszeiten! Während das Arbeitszeitgesetz nur den Rahmen festlegt, verhandeln Gewerkschaften für jede Branche die Bedingungen, zu denen gearbeitet wird. Das Gesetz regelt zum Beispiel nicht, wie Schichtarbeit, Feiertagsarbeit, Überstunden oder Mehrarbeit zu entlohnen sind. Das regeln Kollektivverträge. Und sie legen auch fest, wann die Normalarbeitszeit endet, wann Überstunden oder Mehrarbeit beginnen und was dafür an Zuschlägen zu bezahlen ist. Noch mehr Geld und Rechte! Ohne die Kollektivverträge gäbe es keine Sonderregelungen für verschiedene Berufsgruppen wie Schutzbestimmungen bei Kündigung, die Bezahlung von Überstunden, Zulagen, Prämien, Reisegebühren oder Taggelder, Freizeitansprüche (bei Übersiedlung, Hochzeit etc.) und vieles mehr. Auch die Auszahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes (13. und 14. Monatsbezug) erfolgt nicht automatisch, sondern ist ausschließlich im Kollektivvertrag geregelt. Auskunft und Information: Für Auskünfte betreffend des Kollektivvertrages stehen wir im ÖGBBezirkssekretariat Hartberg (Tel.: 03332/6227210) gerne zu Verfügung. Doris Köck und Walter Neuhold stehen Ihnen für Auskünfte und Beratung zur Verfügung Der österreichische Bau-Preis Der österreichische Bau-Preis wird regelmäßig alle zwei Jahre von der Immobilien Privatstiftung, Eigentümerin der Immobilien Holding, in einem zweistufigen Verfahren an Akteurinnen und Akteure vergeben. Gesamtpreisgeld:€ 200.000. Einreichfreist der Stufe 1: 22. Jänner 2011; Einreich- frist der Stufe 2: 4. Mai 2011; Näheres erfahren Sie auf der Homepage. KLICK 8 Österreichischer Bau-Preis Wettbewerb Ziegelarchitektur Zum dritten Mal wird der „austrian brick and roof award“ für attraktive, spannende und vielseitige Ziegelarchitektur in Österreich, vom Verband Österreichischer Ziegelwerke gemeinsam mit Wienerberger Österreich und Tondach Gleinstätten, verliehen. Die Awards werden in vier Kategorien mit einem Preis- 25 geld von jeweils € 2.000,- vergeben. Die Einreichfrist endet mit 11. April 2011. 8 KLICK Verband österreichischer Ziegelwerke ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Sozialhilfeverband/Sozialberatung Fort- und Weiterbildungen sind im Seniorenhaus Menda von größter Bedeutung Die ganzheitliche Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Tagesgäste ist uns ein großes Anliegen und deshalb haben 4 Mitarbeiterinnen unseres Hauses einen 3 semestrigen Ausbildungslehrgang zum diplomierten Aktivierungs- und Demenztrainer absolviert. Der Lehrgang vermittelt vertiefendes Wissen in Motogeragogik (soll dem alten Menschen helfen, mit sich und seiner Lebenssituation besser umgehen zu können), Rhythmik für Senioren, Klangschalenarbeit, Validation, Überarbeitung der Alltagssituation, beziehungsvolle Pflege und Förderung und Aktivierung nach Maria Montessori und Emmi Pikler im Tagesablauf. Die Lehrgangsleiterin Frau Lore Wehner hat mit den Teilnehmerinnen gezielt Förder- und Gruppenstunden, sowie Förderkonzepte und Pläne erstellt. Ein hoher Anteil der Ausbildung war Selbsterfahrung und Praxis für die Absolventen. Der erfolgreiche Abschluss wurde mit der Überreichung der Zertifikate gefeiert. Behindertenberatung von A-Z Das Projekt Behindertenberatung von A-Z ist eine Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen im berufsfähigen Alter und für deren Angehörige. Mag. Roswitha Schmalhofer und Mag. Werner Pock bieten im Bezirk Hartberg, so wie auch an 10 weiteren Standorten steiermarkweit kostenlose Sprechtage sowie telefonische Beratung (unter 0664/147 47-04 oder -06) zum Thema Behinderung an. Beratungsthemen sind u.a. Arbeitsrecht für Behinderte, berufliche Integration, Behindertenpass, Invaliditätspension, Pflegegeld, Begünstigungen im Zusammenhang mit PKW und Mobilität, Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten und vieles mehr. Die Behindertenberatung von A-Z wird gefördert von der Landesstelle Steiermark des Bundessozialamtes aus Mitteln der Beschäftigungsoffensive und Projektträger ist der KOBV- der Behindertenverband Steiermark. Die Sprechtage für den Bezirk Hartberg finden monatlich im Sozialzentrum Hartberg, Rotkreuzplatz 1 statt, die Termine standen nach Redaktionsschluss noch nicht fest und sind neben weiteren Informationen entweder unter www.behindertenberatung.at oder unter 0664/147 47 04 abrufbar. 26 ï ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Sozial/Pro mente Im Berufsleben wieder Fuß fassen Kompetenzförderung, Training und vieles mehr … „In wirtschaftlich turbulenten Zeiten geraten Menschen vermehrt in das Problemfeld von psychischer Erkrankung und Arbeitsplatzverlust“, weiß Sozialtrainerin Claudia Lewenbauer. Die Maßnahme „ARFK – arbeitsrelevante Kompetenzförderung“ am Ökopark in Hartberg, bietet psychosozial beeinträchtigten Personen dabei adäquate Unterstützung in einem beruflichen Trainingsrahmen an. „In wirtschaftlich turbulenten Zeiten geraten Menschen vermehrt in das Problemfeld von psychischer Erkrankung und Arbeitsplatzverlust“, weiß Sozialtrainerin Claudia Lewenbauer. Die Maßnahme „ARFK – arbeitsrelevante Kompetenzförderung“ am Ökopark in Hartberg, bietet psychosozial beeinträchtigten Personen dabei adäquate Unterstützung in einem beruflichen Trainingsrahmen an. Foto: pro mente Team beim Renovieren Ziel der Maßnahme ist es, für Menschen mit psychischen Einschränkungen unter arbeitsplatznahen Bedingungen weitere Rehabilitationsziele zu entwickeln und Berufskompetenz zu erwerben. Durch gezieltes Training und Perspektivenentwicklung werden die TeilnehmerInnen dabei unterstützt, den Einstieg in eine weiterführende arbeitsrehabilitative Trainings- bzw. Schulungsmaßnahme und in weiterer Folge ins Erwerbsleben vorzubereiten. In der ARKF werden zwölf Beschäftigungsplätze im Bereich der Räumung, Übersiedelung und Renovierung von Holzmöbeln, im Ausmaß von 20 bis 38 Wochenstunden angeboten. 27 Foto: pro mente Team beim Entrümpeln Die Dauer der Maßnahme beträgt bis zu 18 Monate und kann von den TeilnehmerInnen kostenlos in Anspruch genommen werden. Dienstleistungen für Kunden Das ARKF führt Entrümpelung von Wohnungen, Dachböden, Kellern, Büros oder Werkstätten in den Bezirken Hartberg, Feldbach, Weiz, Graz-Umgebung und Oberwart durch. „Was immer unsere KundInnen nicht mehr brauchen, wird abgeholt. Wir entrümpeln Räume komplett und machen auf Wunsch Häuser und Wohnungen besenrein“, so Fachtrainer Karl Lechner. Als besonderes Service wird eine kostenlose Erstbesichtigung angeboten. Auch werden Renovierungsarbeiten von Holzmöbeln, Übersiedelungen und ein von Montag bis Freitag geöffneter Flohmarkt, bei dem tolle Altwaren und Antiquitäten gekauft werden können, angeboten. Darüber hinaus übernimmt das ARKF-Team Verpackungsarbeiten für Firmen und unter dem Motto „Müll vermeiden“, werden in der Werkstatt alte Stoffe wiederverwertet und zu trendigen Einkaufstaschen umgearbeitet. Foto: pro mente Flohmarkt am Ökopark ï ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Gemeinden Gemeindevorstände im Bezirk Hartberg Die Vorstandsmitglieder in den Gemeinden Gemeinde Bürgermeister Partei Vizebürgermeister Partei Gemeindekassier Partei Bad Waltersdorf Josef Hauptmann ÖVP Johann Fiedler ÖVP Johann Alber ÖVP Blaindorf Ing. Gerhard Wolf SPÖ Thomas Rechling SPÖ Karl Strahlhofer ÖVP SPÖ Buch-Geiseldorf Anton Heschl ÖVP Josef Kapfer ÖVP Klaus Stüber Dechantskirchen Waltraud Schwammer ÖVP Johann Zinggl ÖVP Albert Schabauer SPÖ Dienersdorf Ing. Florian Summerer ÖVP Karl Stranzl ÖVP Maria Cividino ÖVP Ebersdorf Gerald Maier ÖVP Maria Kröpfl ÖVP Karl Posch ÖVP Eichberg Ing. Peter Uhl ÖVP Alois Hofstätter ÖVP Richard Wiedner ÖVP SPÖ Karl Mathä Grafendorf b. Hartberg Johann Handler Greinbach Siegbert Handler ÖVP Richard Gremsl ÖVP Wolfgang Zingl ÖVP Ing. Johannes Pux ÖVP Anton Oswald ÖVP ÖVP Johann Leinweber ÖVP Josef Posch ÖVP Großhart Josef Radl ÖVP Christian Sindlgruber ÖVP Manfred Riegebauer ÖVP Hartberg Dir. Karl Pack ÖVP 1. Vizebürgermeister KR Friedrich Jeitler ÖVP Friedberg Lutz Pratter FPÖ 2. Vizebürgermeister LAbg. Wolfgang Böhmer SPÖ Weiteres Vorstandsmitglied: Grüne und Mag. Christoph Wallner Unabhängige ÖVP Dipl. Ing. Herbert Kelz ÖVP ÖVP Ing. Hans-Peter Spindler ÖVP ÖVP Ing. Herbert Strahlhofer ÖVP Hofkirchen b. Hartberg Herbert Mauerhofer Kaibing Josef Lind ÖVP Peter Prem ÖVP Martin König ÖVP ÖVP Josef Schwarz ÖVP Erich Paierl SPÖ Kaindorf Friedrich Loidl ÖVP Thomas Teubl ÖVP Karl Scheiblhofer ÖVP Lafnitz Rudolf Schuch ÖVP Hans Hammer SPÖ Andreas Burghard SPÖ Limbach b. Neudau Johann Gmoser ÖVP Kurt Gradwohl ÖVP Franz Raser ÖVP Dietmar Prenner ÖVP Gabriele Feichtinger SPÖ Christian Six SPÖ Werner Korrer SPÖ Peter Fahrner ÖVP Hartberg Umgebung Ing. Franz Pötscher Hartl Hermann Grassl ÖVP Mönichwald Josef Freiberger Neudau Mag. Dr. Wolfgang Dolesch SPÖ Pinggau Leopold Bartsch ÖVP 1. Vizebürgermeister Herbert Zingl Josef Singer ÖVP 2. Vizebürgermeister Johann Koschatko SPÖ Weiteres Vorstandsmitglied: Ing. Markus Simon ÖVP Pöllau Johann Schirnhofer ÖVP Dipl.Ing. Günther Gaugl ÖVP Mag. Karl Wurzer ÖVP Pöllauberg Johann Weiglhofer ÖVP LAbg. Hubert Lang ÖVP Willibald Paar ÖVP SPÖ Puchegg Siegfried Holzer ÖVP Johann Pfleger ÖVP Walter Haspl Rabenwald Johann König SPÖ Christian Geier SPÖ Karoline Höfler SPÖ Riegersberg Erich Kager ÖVP Karl Zingl ÖVP Stefan Ehrenhöfer ÖVP Rohr bei Hartberg Ing. Jürgen Peindl ÖVP Alfred Freitag ÖVP Ing. Franz Koch SPÖ 28 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis ï Gemeinden Gemeinde Bürgermeister Partei Vizebürgermeister Partei Gemeindekassier Partei Rohrbach an der Lafnitz Günter Putz Saifen-Boden Ferdiand Haas SPÖ Johann Kunert SPÖ Christoph Lueger ÖVP BL Hermann Höller BL Josef Pfeifer ÖVP St. Jakob im Walde Anton Doppler ÖVP Johann Pfleger ÖVP Josef Doppelreiter SPÖ St. Johann b. Hbst. Iris Klammler ÖVP Ing. Karl Kröpfl ÖVP Heribert Purkarthofer Grüne Ing. Günter Müller St. Lorenzen am Wechsel Hermann Pferschy St. Magdalena/Lemberg Gerhard Gschiel SPÖ Walter Berghofer SPÖ ÖVP Helmut Schantl ÖVP Ing.Mag.Johann Riegler ÖVP ÖVP Anton Milchrahm ÖVP Karl Raser ÖVP Johann Novak SPÖ Schachen bei Vorau ÖVP Johann Faustmann ÖVP Michael Grabner ÖVP Ernst Heißenberger ÖVP St. Johann in der Haide Patriz Rechberger Schäffern Josef Winkler ÖVP Martin Prenner ÖVP Schlag bei Thalberg Günther Simon SPÖ Franz Höller SPÖ Josef Zingl ÖVP Schönegg bei Pöllau Franz Winkler ÖVP Werner Mauerhofer ÖVP Peter Brunader SPÖ Mario Genser SPÖ Sebersdorf Alois Rath ÖVP Johann Handler ÖVP Siegersdorf b. H. Maximilian Haas ÖVP Manfred Kahlbacher ÖVP Günter Schneeberger SPÖ Günter Golec SPÖ Sonnhofen Franz Kernbichler ÖVP Herbert Bauernhofer ÖVP Stambach Johann Rechberger ÖVP Theresia Retter ÖVP Werner Minkowitz FPÖ Stubenberg OSR Franz Hofer ÖVP Ing. Alexander Allmer ÖVP Peter Hirzberger SPÖ Bernhard Gutmann SPÖ SPÖ Tiefenbach b. K. Josef Singer ÖVP Anton Peheim ÖVP Vorau Mag. Bernhard Spitzer ÖVP Ing. Herbert Spitzer ÖVP Gerald Knapp Vornholz Josef Glatz ÖVP Alois Schwengerer ÖVP Waldbach Andreas Riegler ÖVP Arrigo Kurz ÖVP Christian Kerschenbauer ÖVP SPÖ Martin Übelher Wenigzell Mag. Herbert Hofer ÖVP Manfred Steinbrenner ÖVP Heribert Rozanek SPÖ Wörth an der Lafnitz Karl Taschner ÖVP Martin Resch ÖVP Werner Hagen SPÖ Impressum: Blick Hinein 4/2010, Offizielle Nachrichten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg Herausgeber: Bezirkshauptmannschaft Hartberg Für den Inhalt verantwortlich: Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Bezirkshauptmannschaft 8230 Hartberg Redaktionsleitung: Dr. Herfried Haupt, Mag. Bernd Holzer, Peter Rechberger, Franz Schröck, Mag. Peter Bubik, BSI Günter Raser, Ing. Franz Weber, Mag. Stefan Koller, Mag. Karl Wurzer, Iris Riegelbauer, Tanja Proyer und Mag. Max Wiesenhofer Layout, Grafik und Gestaltung: Mag. Max Wiesenhofer, Tanja Proyer Verbreitete Auflage: 3.000. Erscheint seit 2004 Redaktionsanschrift: Bezirkshauptmannschaft Hartberg, Rochusplatz 2, 8230 Hartberg, Telefon: 03332/606-202, Fax: 03332/606-550, E-Mail: [email protected], Internet: www.bh-hartberg.steiermark.at Zum Titelfoto: Viel los in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg 29 ï ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Sprechtage/Veranstaltungen Zuchtrinderversteigerung im Vermarktungszentrum Greinbach Montag, 10. Jänner 2011, Montag, 21. Feburar 2011; Nutzrinderversteigerungen in Greinbach Dienstag, 28. Dezember 2010, Dienstag, 11. Jänner 2011, Dienstag, 25. Jänner 2011, Dienstag, 8. Februar 2011, Dienstag, 22. Februar 2011, Dienstag, 8. März 2011; Nutz- und Schlachtrinderversteigerungen in Greinbach Seit 2007 werden bei jedem Markt in Greinbach Nutz- und Schlachtrinder versteigert Projektsprechtage des Anlagenreferates Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 9.00 bis 12.30 Uhr in der Wirtschaftskammer Hartberg, 8230 Rosseggerstraße 1, Anmeldung unter: 03332/606-221 Grippe- und Pneumokokken Impfaktion im Sanitätsreferat der Bezirkshauptmannschaft Hartberg Zeitraum: 14. Dezember 2010 bis 11. Jänner 2011 jeweils Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.Nr.: 03332/606-251 Ort: Bezirkshauptmannschaft Hartberg, Zi.Nr.: 009/010 Kosten: Grippeimpfstoff € 11,50 Pneumokokkenimpfstoff €23,50 Mütter- und Elternberatungen im Bezirk Hartberg Sozialzentrum Hartberg Jeden Dienstag 14.00-15.00 Uhr Sozialzentrum Neudau Jeden 3. Dienstag im Monat 9.00-10.00 Uhr Sozialzentrum Bad Waltersdorf Jeden letzten Donnerstam im Monat 9.00-10.00 Uhr Sozialzentrum Friedberg Jeden 3. Montag im Monat 14.30-15.30 Uhr Pfarrhof Pinggau Jeden 1. Mittwoch im Monat 8.30-9.30 Uhr FROHE WEIHNACHTEN wü scnt die Bezirkshauptmannschaft Hartberg Sozialzentrum Vorau Jeden 1. Dienstag im Monat 15.00-16.00 Uhr Sozialzentrum Stubenberg Jeden 2. Dienstag im Monat 14.00-15.00 Uhr Sozialzentrum Pöllau Jeden 2. Donnerstag im Monat 14.30-16.00 Uhr Bezirksstadt Hartberg Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Ausgabe: Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Tanja Proyer, Peter Rechberger, BSI Günter Raser, Ing. Werner Prettenthaler, Mag. Klaus Ebner, Mag. Karl Wurzer, Sabine Gschiel-Richter, Mag. Bernd Holzer, Franz Schröck, Wolfgang Jauk, Ing. Franz Weber, DI Franz Hippacher, Dr. Ulrike Moser, Dr. Herfried Haupt, Franz Strempfl, Ing. Stefan Schweighofer, DSA Marion Wanasky, Obstlt Martin Spitzer, Doris Köck, Mag.a Roswitha Schmalhofer, Mag. Werner Pock, Gerhard Kerschbaumer, Prof. Mag. Alfred Ertl, Peter Wildbacher, Gottfried Gerngroß, Johann Zugschwert, Thomas Meier; 30 ï ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Blick Hinein Das offizielle Informationsmedium der Bezirkshauptmannschaft Hartberg und aller öffentlichen Einrichtungen im Bezirk • • • • • Erscheint seit 2005 Vierteljährlich Kostenlos Zusendung per E-Mail Einfach zum Lesen am Bildschirm, Herunterladen, Ausdrucken, Weitersenden und Speichern Bitte „Blick Hinein“ an Interessierte weiterleiten Wollen Sie das Amtsblatt regelmäßig erhalten, teilen Sie uns einfach nur Ihre E-Mail-Adresse mit an [email protected] 31