Blick Hinein - BH Hartberg-Fürstenfeld

Transcrição

Blick Hinein - BH Hartberg-Fürstenfeld
Blick Hinein
Offizielle Nachrichten der
Bezirkshauptmannschaft Hartberg
4/2010
Sozial
Jugendpreis 2010
Anlagen
Neuerungen in der
Raumordnung
Katastrophenschutz
Forst
Naturnahe Waldwirtschaft
Katastrophenschutz
Info-Tag
Sicherheit
Zulassungsschein
auf Chipkarte
Bezirksschulrat
VIA-MATH
Hartberg
Gemeinden
Treffen der
Altbürgermeister
Bürgermeister/innen
im Bezirk Hartberg
Inhalt
3
Bezirkshauptmann
Vorwort
4-6
Viel los in der BH Hartberg
7-8
Anlagen
Benefizausstellung in der BH Hartberg/
Auszeichnungen für die BH Hartberg/
Die Jugendpreiseverleihung 2010
Gewässerbegehung - ein Erfahrungsbericht/
Aktuelle Neuerungen in der Raumordnung
9-10 Sicherheit
Zulassungsschein auf Chipkarte/
Zivildienstgesetz-Novelle 2010/
Tierisches aus dem Strafreferat
Benefizausstellung
11-12 GUS/Gemeinden
Freihändige Jagdverpachtung 2013/
Treffen der Altbürgermeister/
Bürgermeisterkonferenz
13
Ihre Meinung zu „Blick Hinein“
ZUM INHALT
FINISSAGE 17. Dezember 2010
17.00 bis 19.00 Uhr
8
KLICK
zum gewünschten Bericht
Katastrophenschutz
Info - Tag
14-15 Forst/Naturschutz
Bauschuttablagerungen auf Waldgrund/ Naturnahe Waldwirtschaft
16
Veterinär
17
Lebensmittel/Gesundheit
Welpentransport hausgemacht
Eigenkontrolle und Rückverfolgbarkeit für Lebensmittelbetriebe/ Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung
18-19 Bezirksschulrat
VIA-MATH-Hartberg
19-21 Intern/DPV
Personal - Aktuelles/ Familientag/
Energiesparwettbewerb/ Gesundheit am
Arbeitsplatz
22
EBZ
23
Polizei
Elternbildungsgutscheine
Innen sicher
Gewässerbegehung- ein
Erfahrungsbericht
24
Abfallwirtschaftsverband
25
Gewerkschaft/Wettbewerbe
Katastrophenschutz Info - Tag
Weihnachten, möglichst keine Bescherung
für die Umwelt
Wozu Kollektivverträge?/
Der österreichische Bau-Preis/
Wettbewerb Ziegelarchitektur
26-27 Sozialhilfeverband/Sozialberatung/Sozial- Pro mente
Fort- und Weiterbildung im Seniorenhaus
Menda/ Behindertenberatung von A-Z/
Im Berufsleben wieder Fuß fassen
Jugendpreisverleihung 2010
28-29 Gemeinden
VIA - MATH - Hartberg
Gemeindevorstände im Bezirk Hartberg
30
2
Sprechtage/Veranstaltungen
Vorwort
Viel los in der Bezirkshauptmannschaft
Hartberg!
fenden aus dem Bezirk besichtigt und für den guten
Zweck ersteigert werden.
Der Tätigkeitsbericht 2009,
veröffentlicht in unserer letzten
Ausgabe von Blick Hinein sowie
auf unserer Homepage, zeigt gut
übersichtlich die Vielfalt und die
große Anzahl der behördlichen
Verfahren und Leistungen der
Bezirkshauptmannschaft Hartberg im Jahr auf. Die
organisatorischen und strukturellen Maßnahmen
bewähren sich überaus und ermöglichen rasche Erledigungen und kurze Verfahrenszeiten. So konnte
etwa der erwartet große Ansturm in der Bürgerservicestelle in Reisepassangelegenheiten ohne Probleme und ohne längere Wartezeiten bewältigt werden. Bis Ende November langten 8547 Reisepassanträge bei uns ein.
Die täglichen Öffnungszeiten durchgehend von 7.00
bis 15.00 Uhr und ausgeweitet aus diesem Anlass an
Freitagen von 7.00 bis 18.00 Uhr sowie die gleichzeitige Bearbeitung an bis zu fünf Arbeitsplätzen
(Schaltern) trugen wesentlich dazu bei. Neben den
verschiedenen behördlichen Vollzugsaufgaben
nahm die Bezirkshauptmannschaft Hartberg ihre
Informationspflichten beispielhaft wahr und setzte
in kulturellen, sozialen und schulischen Angelegenheiten beachtliche Akzente.
Die Bürgermeisterkonferenz mit den 50 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern unseres Bezirkes
behandelte schwerpunktmäßig neben sonstigen
gesetzlichen Neuerungen die Novelle zur Steiermärkischen Gemeindeordnung.
Das Thema Katastrophenschutz wurde in den verschiedensten Facetten beim Info-Tag am
15. November 2010 dargelegt.
Auch bei der Startveranstaltung des Forschungsund Fortbildungsprojektes des Bezirksschulrates
„Via-Math“ war unser Kultur-und Mehrzwecksaal
bis auf den letzten Platz gefüllt.
Beim Treffen der Bürgermeister außer Dienst wurden alte Erinnerungen ausgetauscht.
Der Höhepunkt im heurigen Ausstellungsjahr in
der Bezirkshauptmannschaft ist zweifelsohne die
Benefizausstellung „Künstlerinnen und Künstler für
die Kinder und Familien im Bezirk“. Bis Freitag, 17.
Dezember können die Werke von 64 Kunstschaf-
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Beim ersten großen Familientag konnten die Familienmitglieder die Arbeitsstätte und den Arbeitsbereich ihrer Angehörigen kennenlernen. Zugleich
wurden die Eltern unserer Lehrlinge über die Ausbildungsschwerpunkte ihrer Söhne und Töchter
informiert.
Besonders erfreulich ist auch, dass das Info-Angebot
des Elternberatungszentrums (EBZ) großen Anklang
findet. Verschiedene Kurse waren vorzeitig ausgebucht, bei Vorträgen konnten bis zu 60 Besucherinnen und Besucher gezählt werden.
Vom Jugendforum wurde die bezirksweite Aktion
„Vorbild sein – Beispiel geben“ gegen Gewalt und
Sucht fortgesetzt.
Ein besonderes Highlight war die Verleihung des
Jungendpreises 2010. Das Jugendforum wurde
übrigens gleich wie die Info-Broschüre „ Rund ums
Kind im Bezirk Hartberg“ des Elternberatungszentrums von Plattform Idee als Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsumfeldes sowie zur Steigerung
des Bürgerservices ausgezeichnet. Mehr über die
verschiedenen Aktivitäten und Leistungen finden
Sie auf den nächsten Seiten dieses Amtsblattes.
Ich wünsche Ihnen im eigenen Namen und namens
aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein schönes,
friedvolles Weihnachtsfest und für das neue Jahr
viel Kraft und Zuversicht, Zufriedenheit und Gesundheit.
Ihr
Mag. Max Wiesenhofer
Bezirkshauptmann von Hartberg
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Intern
Benefizausstellung in der BH Hartberg
Sie ist eine ganz besondere und landesweit wohl
einmalige Veranstaltung, die Benefizausstellung,
finden Sie in der Anlage ein Prospekt mit allen ausgestellten Werken.
INNEN
KÜNSTLER
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K I N D E R
FA M I LI E N
im Bezirk Hartberg
64 Kunstschaffende aus dem Bezirk Hartberg stellen
in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg ihre Werke zur Schau. Bis Freitag 17. Dezember um 19.00
Uhr können diese besichtigt und für einen wohltätigen Zweck ersteigert werden, Ausrufungspreis ist
generell € 50,- , sodass Kunstwerke zu Schnäppchenpreisen erworben werden können.
Am Freitag, dem 17. Dezember von 17.00 bis 19.00
Uhr laden wir zu einer FINISSAGE ein.
Gerne begrüßen wir Sie mit einem Glas Sekt, heimischen alkoholfreien Getränken und
Weihnachtsgebäck.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Wir laden Sie zum Besuch der Ausstellung und Mitsteigern herzlich ein. Als kleinen Vorgeschmack
INNEN
KÜNSTLER
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K I N D E R
FA M I LI EN
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KLICK
Alle Kunstwerke der Ausstellung
Öffnungszeiten:
Täglich (an Arbeitstagen)
von 7.00 bis 19.00 Uhr
im Bezirk Hartberg
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Intern
Auszeichnungen für die
Bezirkshauptmannschaft Hartberg
„Plattform Idee“ ist ein Ideenmanagement, welches
zur Förderung, Beurteilung und Anerkennung von
Verbesserungsvorschlägen der Bediensteten der
Steiermärkischen Landesregierung, eingerichtet
wurde.
gen sowie Vertretern der behördlichen Entscheidungsorgane im Bezirk. Als eine der ersten konkreten Maßnahmen des Jugendforums wurde die Aus-
Das heißt, Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst haben auf dieser Plattform die Möglichkeit,
ihre Erfahrungen, ihr Wissen und ihre Kreativität
für Verbesserungen einzubringen um etwas einfacher, billiger und serviceorientierter zu gestalten.
In diesem Sinne hat die Bezirkshauptmannschaft
Hartberg heuer die Informationsbroschüre „Rund
um´s Kind im Bezirk Hartberg“, welche im Jahr
2009 fertig gestellt wurde und bei allen Gemeinden,
Kindergärten, Pfarren, Eltern-Kind-Gruppen, praktischen Ärzten und Kinderfachärzten, Sozialeinrichtungen etc. aufgelegt wurde, eingereicht.
Sie bietet umfassende Informationen in den Bereichen der Kinderbetreuung, finanzielle Unterstützung, Beratungsstellen für Eltern, ärztliches Angebot, etc. im Bezirk und stellt eine Serviceleistung der
BH Hartberg für alle Eltern im Bezirk Hartberg dar.
Weiters wurde der Vorschlag „Einrichtung eines
Jugendforums im Bezirk Hartberg“, „Ausschreibung
des Jugendpreises“, „Aktivitäten, Maßnahmen und
Leistungen des Jugendforums“ der Begutachtungskommission übermittelt.
schreibung des Jugendpreises des Bezirkes durchgeführt.
Sinn und Zweck ist die Förderung und Anerkennung
von Leistungen im Bereich Jugendarbeit und Jugendschutz.
Bereits im Jahr 2007 wurde ein eigenes Jugendforum eingerichtet und dient dieses als Gesprächsforum zwischen den Jugendvereinen und Einrichtun-
5
Die Jugendschutz-Preise werden nach Beschluss des
Jugendforums auf Vorschlag einer eigens eingerichteten Jury verliehen.
Beide eingereichten Projekte wurden mit einer Förderungsprämie von „Plattform Idee!“ ausgezeichnet.
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Sozial
Die Jugendpreise für den Bezirk Hartberg 2010
– Preisverleihung
Am 13. 12. 2010 fand im Kultur- und Mehrzwecksaal
der Bezirkshauptmannschaft Hartberg die feierliche
Preisverleihung statt. 15 Projekte wurden von Schulen, Gemeinden, Jugendorganisationen und Privatpersonen bis 31. 8. 2010 eingereicht und durch eine
Fachjury bestehend aus Medienvertretern, Jugendlichen und Behördenvertretern begutachtet.
Den 2. Platz konnte Streetwork Hartberg mit dem
Projekt „Cool feiern – Kenn dein Limit“ zum Thema
Alkoholprävention unter Jugendlichen erreichen.
3. Platz: Marktgemeinde und Katholische Jugend Vorau
1. Platz: Allgemeine Sonderschule Hartberg
Als Siegerprojekt wurde in diesem Jahr die Einreichung der Allgemeinen Sonderschule Hartberg
ausgezeichnet. Inhalt dieses Projektes ist die zusätzliche Unterstützung der 24 SchülerInnnen der
Sonderschule durch eine tiergestützte Therapie. Die
Freude beim Preisträger Direktor Horst Thaller war
riesengroß.
Auf dem 3. Platz landete das Projekt der Marktgemeinde Vorau, zusammen durchgeführt und umgesetzt mit der Katholischen Jugend Vorau, „Alko
hol mich nicht“ mit dem Ziel ein Konzert mit guter
Musik für Jugendliche zu veranstalten, bei dem
kein Alkohol ausgeschenkt wurde. Aber auch für die
weiteren Einreichungen gab es zum Teil Geldpreise,
zum Teil Anerkennungsurkunden.
Mit einem kleinen (alkoholfreien) Buffet und der
alkoholfreien Bar von „wkaa“ (wir können auch
anders) wollte man im Anschluss an die Preisverleihung auch ein Zeichen setzen, dass Veranstaltungen
auch ohne Alkohol genussvoll und feierlich begangen werden können.
Musikalisch wurde die Veranstaltung von der Musikgruppe des Gymnasium Hartberg gestaltet.
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2. Platz: Streetwork Hartberg
6
KLICK
Jugendpreis 2010
Alle eingereichten Vorschläge
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Anlagen
Gewässerbegehungen - ein Erfahrungsbericht
Im Zuge von Gewässerbegehungen im Laufe des
Jahres wurden speziell an jenen Gewässerabschnitten, welche in Siedlungsbereichen verlaufen,
vermehrt Ablagerungen von biogenen Materialien
(Strauch-, Rasenschnitt und auch Biomüll) im Böschungs- und Uferbereich der Gewässer festgestellt.
Dazu ist festzuhalten, dass Gewässer als Gesamtheit
des fließenden Wassers im Bachbett, seiner Uferund Böschungsbereiche sowie des Uferbewuchses
anzusehen sind. Sie stellen in dieser Einheit ökologisch hochwertige Flächen dar und dienen vor allem
die Ufergehölze als Filter vor Einträgen aus dem
Umland und zur Gewässerbeschattung. Das Gewässerbett mit den Böschungen, dient der Abfuhr der
Wasserwelle im Hochwasserfall.
Die oben angeführten Ablagerungen stellen folglich
in mehrerer Hinsicht eine Verschlechterung des
Gewässerzustandes und der Abflussdynamik dar.
Im Hochwasserfall werden die Ablagerungen in der
Regel abgeschwemmt, lagern sich schließlich an
Engstellen des Gewässers, bei Brücken und Rohrdurchlässen ab und führen so zu Verklausungen.
Dadurch kommt es zu Wasseraustritten aus dem
Gewässerbett und meist zu schwer kontrollierbaren,
erosiven Vorgängen an den Austrittsstellen und
nicht vorhersehbaren Wasserabflüssen im Vorland.
Die Ablagerung von Rasenschnitt und von Biomüll
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führt zudem zu Faulprozessen und sind die entstehenden Sickerwässer als hochgradig organisch
belastet anzusehen.
Das Abfließen solcher Wässer in den Bachbereich
führt aufgrund der dauerhaften Einwirkung zur Verschlechterung der Wasserqualität.
Weiters ist dabei zu beobachten, dass in jenen Bereichen, an welchen derartige Ablagerungen stattfinden, die natürliche krautige Ufervegetation abstirbt.
Auf diesen Flächen siedeln sich vor allem sogenannte „Neophyten“ (Indisches Springkraut, Japanischer Knöterich, Riesenbärenklau) an, da sich hier
offene Flächen zum Keimen anbieten. Dass diese
eingeschleppten Pflanzen einerseits die heimische,
krautige Vegetation verdrängen und kaum bis keine
schützende Funktion für die Uferböschungen haben
ist hinlänglich bekannt.
Im Interesse der Instandhaltung der Gewässer sowie
zur Hintanhaltung von Überschwemmungen kann
den Eigentümern der Ufergrundstücke durch Bescheid der Wasserrechtsbehörde aufgetragen werden:
a) die Abstockung und Freihaltung der Uferböschungen und der im Bereiche der regelmäßig wiederkehrenden Hochwässer gelegenen Grundstücke
von einzelnen Bäumen, Baumgruppen und Gestrüpp
und die entsprechende Bewirtschaftung der vorhandenen Bewachsung;
b) die entsprechende Bepflanzung der Ufer und
Bewirtschaftung der Bewachsung;
c) die Beseitigung kleiner Uferbrüche und Einrisse und die Räumung kleiner Gerinne von Stöcken,
Bäumen, Schutt und anderen den Abfluss hindernden oder die Ablagerung von Sand und Schotter
fördernden Gegenständen, soweit dies keine besonderen Fachkenntnisse erfordert und nicht mit
beträchtlichen Kosten verbunden ist.
Weitere Informationen können über die örtliche
Einsatzstelle der Stmk. Berg- und Naturwacht für
die Gewässeraufsicht, in der Baubezirksleitung
Hartberg, Referat Wasserbau oder der Bezirkshauptmannschaft Hartberg, Anlagenreferat, eingeholt werden.
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Anlagen
Aktuelle Neuerungen in der Raumordnung
Vor der Sommerpause hat der Landtag Steiermark
eine recht umfassende und lange diskutierte Novelle zum Raumordnungsgesetz beschlossen. Das
Ziel dieser Novelle war eine Anpassung der Raumordnung an die Herausforderungen der modernen
Gesellschaft. Die wichtigsten Neuerungen für die
Bürger sind:
Intensivtierhaltung
Zur nachhaltigen Vermeidung von Nutzungskonflikten zwischen Intensivtierhaltungsbetrieben und
Wohnbebauung, zum Schutz der betroffenen AnrainerInnen vor Immissionen (Geruchsbelästigung),
aber auch zum Schutz von bestehenden Intensivtierhaltungsbetrieben vor heranrückender Wohnbebauung hat man folgende neue Regeln eingeführt:
• Um Tierhaltungsbetrieben ab der Geruchszahl
G=20 (2.900 Hühner in Bodenhaltung, 160 Mastschweine, 110 Zuchtschweine, 150 Mastrinder) sind
der Geruchsschwellenabstand und der Belästigungsbereich im Flächenwidmungsplan auszuweisen.
• Eine Erweiterung von bestehenden Tierhaltungsbetrieben ab G=20 ist nur zulässig, wenn durch
die Ausdehnung des Belästigungsbereiches keine
unzumutbare Belästigungen bei Wohngebäuden
hervorgerufen werden und kein Bauland (außer
Dorfgebiet) davon betroffen ist.
• Im Belästigungsbereich dürfen, wenn eine unzumutbare Belästigung festgestellt wird, keine Wohnnutzungen bewilligt werden.
• Innerhalb des Geruchsschwellenabstandes darf
kein Bauland (außer Dorfgebiet) neu ausgewiesen
werden.
Verfahrensbestimmungen
Die neu gefassten Verfahrensbestimmungen bringen in erster Linie für die Gemeinden Vorteile wie
eine Kostenersparnis und eine Stärkung der Gemeindeautonomie aber auch für die Eigentümer der
betroffenen Grundstücke eine Verfahrensbeschleunigung.
• Der Entfall der Unterscheidung in große und
kleine Flächenwidmungsplanänderungen.
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• Der Entfall der Genehmigungspflicht von Flächenwidmungsplanänderungen durch die Landesregierung, wenn diese mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept übereinstimmen.
• Die Revision des Örtlichen Entwicklungskonzeptes
und des Flächenwidmungsplanes ist nur mehr alle
10 Jahre (und nicht wie bisher alle 5 Jahre) vorgeschrieben.
• Es reicht eine einfache Gemeinderatsmehrheit bei
der Beschlussfassung über Bebauungspläne.
Auffüllung im Freiland
Gerade in der Oststeiermark dürfte auch die Neuregelung der Auffüllungsgebiete im Freiland von
großer praktischer Bedeutung für die Bürger sein.
Sie hat eine Verdichtung im Bereich bereits bebauter
und voll erschlossener Flächen im Freiland anstatt
weiter voranschreitender Zersiedlung sowie eine
effizientere Nutzung bereits vorhandener Infrastruktur zum Ziel. Folgende Rahmenbedingungen
müssen dabei erfüllt sein:
• Die Festlegung einer Sondernutzung „Auffüllungsgebiet“ im Freiland ist nunmehr dann möglich,
wenn es sich um kleinräumige zusammenhängende
mit mindestens 3 rechtmäßig errichteten Wohngebäuden bebaute Gebiete handelt, in denen zwischen
den Wohngebäuden eine oder mehrere unbebaute
Lücken vorhanden sind. In diesen Bereichen ist die
Errichtung von Neu- und Zubauten zulässig.
• Nun ist auch bei einer weilerartigen oder zeilenförmigen Bebauung die Ausweisung als Auffüllungsgebiet zulässig.
• Die Lücken weisen eine Gesamtfläche von maximal
3.000 m2 auf.
• Durch die Ausweisung erfolgt keine Erweiterung
nach außen.
• Neu- und Zubauten liegen nicht im Geruchsschwellenabstand eines landwirtschaftlichen
Betriebes.
8
KLICK
Novelle Raumordnungsgesetz
LGBl. 49/2010
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Sicherheit
Zulassungsschein auf Chipkarte
Es ist soweit: Ab Jahresbeginn 2011 gibt es nun
auch den KFZ-Zulassungsschein im ScheckkartenFormat.
Anträge können ab 1. Dezember 2010 bei der zuständigen Zulassungsstelle (Versicherungsbetreuer)
gestellt werden. Der Zulassungsschein im Chipkarten-Format wird für alle regulären Zulassungen
angeboten – d.h. für Standard-, Wechsel-, Wunschund Sachbereichskennzeichen möglich, nicht jedoch
für Probefahrt- und Überstellungskennzeichen.
Bei Antragstellung wird ein befristeter Papierzulassungsschein (gültig 8 Wochen) ausgestellt;
der neue Zulassungsschein wird per Post zugestellt. Die Kosten für den Scheckkarten-Zulassungsschein betragen € 19,80.
Auf der Karte sind alle fahrzeugbezogenen Informationen (Name des Zulassungsbesitzers, Kenn
zeichen, Adresse und die wichtigsten technischen
Daten) enthalten und sind lesbar. Weitere technische Details sind durch Lesegeräte über den Chip
abrufbar.
Der neue Zulassungsschein ist nicht nur haltbarer
und handlicher, sonder gewährleistet durch die Sicherheitsmerkmale auch eine Fälschungssicherheit.
Achtung: Es besteht keine Umtauschverpflichtung,
d.h. die derzeit ausgestellten Zulassungsscheine
behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Hinweis zum Führerschein:
Auch der rosa Papierführerschein ist weiterhin in
vollem Umfang gültig und gilt jedenfalls noch bis
2033. Es gibt daher keine Pflicht, sich einen neuen
Scheckkarten-Führerschein ausstellen zu lassen,
es sei denn, der derzeitige Papierführerschein ist
ungültig geworden, weil die behördlichen Eintragungen, Unterschriften oder Stempel unkenntlich
geworden sind oder das Lichtbild fehlt oder der
Besitzer nicht mehr eindeutig erkennbar ist.
Zivildienstgesetz-Novelle 2010 seit 1.11. in Kraft
Mit 1. November 2010 ist eine umfangreiche Gesetzesnovelle zum Themenbereich Zivildienst in Kraft
getreten.
Hier nur einige wesentliche Änderungen der Novelle:
- Künftighin kann Zivildienst auch in der Kinderbetreuung (Kindergärten) und in Einrichtungen zur
Integration und Beratung Fremder geleistet werden.
- Erstmals gibt es einen Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung für Vorstellungsgespräche oder Ausbildungszwecke (2 Tage zusätzlicher Urlaub)
- Ein neues Dienstabzeichen ersetzt das bisherige
Metallabzeichen und die Ausweiskarte
- Im Krankheitsfall ist eine ärztliche Bestätigung
(grundsätzlich binnen 3 Tagen) vorzulegen
- In begründeten Fällen können auf Antrag für
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Jäger, Sportschützen und Mitglieder von Schützenvereinen mit Bescheid der Sicherheitsdirektionen
Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden
Weiters kann, wer den Zivildienst vollständig geleistet hat, bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres in
den Polizeidienst oder Justizwachedienst
eintreten – Voraussetzungen hiefür:
Vorlage einer Bestätigung über die Eignung zum
angestrebten Dienst und Antragstellung bei der
Zivildienstserviceagentur um Erlöschen der Zivildienstpflicht.
8
KLICK
Novelle Zivildienstgesetz
BGBl. 1 Nr. 83/2010
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Sicherheit
Tierisches aus dem Strafreferat
Hunde sind treue, verständnisvolle und aufmerksame Tiere und gelten in der Regel als Sozialpartner
und Freunde des Menschen. Wer sich einen Hund
anschaffen möchte, sollte dabei auch bedenken, dass
die Haltung eines Hundes auch gleichzeitig bedeutet, die Verantwortung für ihn zu übernehmen.
Die Freude, einen Hund zu haben, darf nicht die
Lebensqualität anderer beeinträchtigen.
gegensteht. Zu diesen Hunden zählen insbesondere
Jagd- , Therapie- und Hütehunde sowie Diensthunde der Exekutive und des Militärs und Rettungshunde. Als Halterin/Halter eines Tieres versteht man
jede(n), der ein Tier im eigenen Interesse nicht nur
vorübergehend besitzt. Unter Verwahrerin/Verwahrer wird jene Person bezeichnet, die das Tier nur
vorübergehend hält.
Im § 3 b(1) des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes (StLSG) ist das Halten von Tieren
festgelegt. Damit der Halter und sein Hund nicht in
Schwierigkeiten kommen, ist folgendes zu beachten:
Zum Großteil sind zwar die Hunde bestens erzogen.
Sie trotten auch an der Leine immer brav neben
dem Frauchen oder Herrchen her. Aber auch hier
ist es sehr wichtig, dass die „vierbeinigen Kumpels“
auf Kommando hören bzw. so an der Leine geführt
werden, damit es zu keiner Gefährdung von anderen
Mitmenschen oder Tieren kommt.
Wenn auch mancher vierbeinige Freund lieber ohne
Leine unterwegs wäre, darf man ihn jedoch nicht
- vor allem über Wälder und Wiesen - frei laufen
lassen.
(1) Die Halterinnen/Halter oder Verwahrerinnen/
Verwahrer von Tieren haben diese in einer Weise zu
beaufsichtigen oder zu verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt
werden.
(2) Die Halterinnen/Halter oder Verwahrerinnen/
Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass
öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z. B. Gehoder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
(3) Hunde sind an öffentlich zugänglichen Orten,
wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder
mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu
versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine
jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet
ist.
(4) In öffentlichen Parkanlagen sind Hunde jedenfalls an der Leine zu führen. Ausgenommen sind
Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und
eingezäunt sind.
(5) Der Maulkorb muss so beschaffen sein, dass der
Hund weder beißen noch den Maulkorb vom Kopf
abstreifen kann.
Die meisten Strafverfahren beziehen sich auf Fälle,
weil die „Ausreißer aktiv waren“ und dadurch auch
große Schäden verursachten.
(6) Der Maulkorb oder Leinenzwang gilt nicht für
Hunde, die zu speziellen Zwecken gehalten werden
und die Sicherung des Hundes mit Maulkorb oder
Leine der bestimmungsgemäßen Verwendung ent-
Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind mit Geldstrafe bis zu
€ 2.000,-- zu ahnden. Abgesehen von den Geldstrafen ist die/der Halterin/Halter des Hundes nach
dem Zivilrecht auch verpflichtet Schadenersatz zu
leisten.
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GUS/Gemeinden
Freihändige Jagdverpachtung 2013
Achtung neue Fristen
Mit der bereits vorgestellten Jagdgesetznovelle 2010
wurden unter anderem bei der freihändigen Verpachtung von Gemeindejagden Änderungen an den
gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen.
Da im Jagdjahr 2013 für etliche Gemeindejagden
eine neue Jagdpachtperiode beginnt, wird auf die
Neufassung des § 24 Steiermärkisches Jagdgesetz
hingewiesen. Insbesondere wurde eine Frist für den
Pächtervorschlag durch GrundeigentümerInnen
eingeführt, die 3 Monate vor Beginn des vorletzten
Jagdjahres beträgt. Das bedeutet für alle Jagden,
deren nächste Jagdpachtperiode 2013 beginnt, dass
vom 01. Jänner 2011 bis spätestens 31 März 2011
die Unterschriftenlisten beim Gemeindeamt abgegeben werden können. Klargestellt wurde auch,
dass Gemeinschaftseigentümer gemeinsam eine
Stimme besitzen. Aufgrund der Schwierigkeiten in
der Vergangenheit die kammerzugehörigen GrundeigentümerInnen feststellen zu können, wurde
diese Bestimmung abgeändert, sodass nunmehr
EigentümerInnen von land- oder forstwirtschaftlich
genutzten Grundflächen, die jeweils mindestens 1 ha
betragen, stimmberechtigt sind.
8
KLICK
§ 24 Stmk. Jagdgesetz
Treffen der Altbürgermeister in der
Bezirkshauptmannschaft
Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer hat am
27.10.2010 zum zweiten Mal nach 2007 alle „Altbürgermeister“ und Bezirkshauptmänner außer Dienst
zu einem geselligen Beisammensein in die Bezirkshauptmannschaft Hartberg eingeladen. Diese Möglichkeit zum Wiedersehen und Erfahrungsaustausch
sowie dem gleichzeitigen Blick zurück nutzten 39
frühere Gemeindeoberhäupter sowie Bezirkshauptmann a.D. Hofrat Dr. Heinz Konrad.
Nach seiner Begrüßung referierte der Bezirkshauptmann über die Entwicklung der Bezirksverwaltungsbehörde von der Vergangenheit über die Gegenwart
bis hin zur Zukunft und präsentierte die Bezirkshauptmannschaft Hartberg als bürgernahe Verwaltungseinrichtung, deren MitarbeiterInnen sehr aktiv
und mit großem Engagement zum Wohle der Bevölkerung tätig sind. Die Tätigkeiten der Bediensteten
stehen unter dem Motto „Wir leisten einen wichtigen Beitrag für die Lebensqualität der Menschen in
der Region“.
Im Anschluss an das Referat des Bezirkshaupt-
11
mannes bedankte sich Bürgermeister a. D. Johann
Kroisleitner aus Wenigzell namens der Altbürgermeister für die Einladung und äußerte gleichzeitig
den Wunsch, dass dieses Treffen auch in Zukunft
wieder organisiert und künftig zur Tradition werden
sollte.
Nach dem Gruppenfoto vor der Bezirkshauptmannschaft stand das gemütliche Zusammensitzen bei
Speis und Trank – unterstützt von der Raiffeisenbank Hartberg – auf dem Programm.
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Gemeinden
Bürgermeisterkonferenz mit Hauptthema
„Novelle zur Stmk. Gemeindeordnung“
Mindestens 2-mal im Jahr lädt der Bezirkshauptmann die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
des Bezirkes zu einer Bürgermeisterkonferenz in die
Bezirkshauptmannschaft ein. Dabei werden wichtige gesetzliche Änderungen, Neuerungen und viele
interessante Informationen weitergegeben. Weiters
dient dieses Zusammentreffen zum allgemeinen
Austausch.
Im Bild: Werner Ferstl, Elisabeth Winkler, Franz Schröck
Bei der am 12. Oktober stattgefundenen 2. Bürgermeisterkonferenz des Jahres 2010 war eines der
Hauptthemen die Novelle zur Steiermärkischen
Gemeindeordnung. Dazu konnte der Bezirkshauptmann als Referenten Hofrat MMag. Dr. Hans-Jörg
Hörmann von der für Gemeindeangelegenheiten zuständigen Fachabteilung 7 A des Amtes der Steierm.
Landesregierung begrüßen, welcher an den Arbeiten
zu dieser Novelle maßgeblich beteiligt war.
Das neue Gesetz soll zur Verwaltungsvereinfachung
und Verwaltungsbeschleunigung beitragen, was
insbesondere durch die verstärkte Verwendung
moderner elektronischer Kommunikationsmittel im
Amtsbereich der Gemeinden ermöglicht werden soll.
Die Minderheits- und Kontrollrechte wurden dadurch ausgeweitet, indem bei ausgegliederten Unternehmungen, die unter beherrschendem Einfluss
der Gemeinde stehen, die grundsätzliche Kompetenz des Prüfungsausschusses vorgesehen und der
Einsatz von Aufsichtsmitteln, insbesondere bei der
Vermögenswirtschaft und dem Gemeindehaushalt
verstärkt wurden.
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Ferner wird es künftig mehr Rechtssicherheit für
den Fall der Erhebung von Beschwerden geben, da
bei der Erledigung von Aufsichtsbeschwerden durch
die Aufsichtsbehörde gegen Organe oder Organwalter der Gemeinden nunmehr ein genaues Prozedere
vorgegeben ist.
Eine Verschärfung der Anzeige- und Meldeverpflichtung der Gemeinde bei Gründung ausgegliederter
Unternehmungen, eine Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten der Gemeindeaufsicht bei solchen
Unternehmungen sowie eine Berichtspflicht der von
der Gemeinde in diese Unternehmungen entsandten Organe an den Gemeinderat wurden ebenfalls
rechtlich verankert.
Es wurden Möglichkeiten der Ersatzvornahme
durch die Aufsichtsbehörde geschaffen, für den
besonderen Fall, dass eine Gemeinde unbedingt notwendige Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches
bzw. von der Aufsichtsbehörde angeordnete Maßnahmen nicht umsetzt
Zusätzlich wurden Sanktionen bei Verstößen gegen
wesentliche Vorschriften der Gemeindeordnung in
das neue Gesetz aufgenommen. Nach der bisherigen
Gesetzeslage waren nämlich praktisch keine Strafmaßnahmen – abgesehen von Mandatsverlust – für
Gemeindevorstands- und Gemeinderatsmitglieder
vorgesehen.
Darüber hinaus erfolgte eine Vielzahl von Klarstellungen und Neuformulierungen, um die organisationsrechtlichen Bestimmungen den nunmehr
gegebenen wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen anzupassen.
Der zusätzliche finanzielle Aufwand der Gemeinden
(der sich allenfalls durch die Erstellung von Risikoanalysen, Gutachten udgl. ergibt) soll durch Verwaltungsvereinfachungen ausgeglichen werden.
8
KLICK
Steiermärkische Gemeindeordnung 1967,
LGBl. Nr. 115 idgF LGBl. Nr. 81/2010
ï
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Katastrophenschutz
Katastrophenschutz - Info - Tag
teilung 18D – Verkehrserschließung im ländlichen
Raum. Die FA 18D ist zuständig für die Schätzung
und Instandsetzung von Katastrophenschäden für
den ländlichen Straßenbau (Gemeindestraßen, öffentliche Interessentenwege und Privatwege)
Am 14. November 2010 fand eine Info - Veranstaltung zum Thema Katastrophenschutz in der Bezirkshauptmannschaft statt.
Eingeladen waren alle Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister des Bezirkes Hartberg, die Mitglieder
des Führungssystems der BH Hartberg in besonderen Lagen sowie die Rufbereitschaftshabenden. Der
Inhalt der Veranstaltung war so gewählt, dass das
Thema Katastrophenschutz in seiner vollen Bandbreite behandelt wurde.
Vortragende:
HR Dr. Kurt Kalcher, Vorstand der Abteilung 20
– Katstrophenschutz und Landesverteidigung des
Amtes der Stmk. Landesregierung.
Er gab einen Überblick über die Zunahme der
Naturgewalten in den letzten Jahren, die Aufgaben
der Behörden im Katastrophenfall, die gesetzlichen
Grundlagen und Maßnahmen, das behördliche Krisenmanagement etc.
Michael Keller, Referent in der Abteilung 20, informierte über den neuen Katastrophenschutzserver
des Landes.
Wolfgang Jauk Katastrophenschutzreferent der BHHartberg, stellte das Führungssystem der BH Hartberg in besonderen Lagen vor.
Im Großschadens- oder Katastrophenfall nehmen
bis zu 16 Mitarbeiter ihre schon im Vorfeld zugeteilten behördlichen Aufgaben wahr.
Dipl. Ing. Franz Reiterer, Vertreter der Fachab-
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Dipl. Ing. Gerhard Baumann, Leiter der Sektion
Steiermark der Wildbach- und Lawinenverbauung.
Vortrag über die Aufgaben der WLV wie Gefahrenzonenplanung, Maßnahmenplanung, Förderungsabwicklung etc.
Dipl. Ing. Herwig Seibert, Vertreter der Baubezirksleitung Hartberg, Referat Wasserwirtschaft.
Zuständig für die Bundeswasserbauverwaltung
(Lafnitz, Feistritz, Pinka, Safen, Saifen, zukünftig
auch Lungitzbach)
Sabrina Pronegg, Fachabteilung 10A – Agrarrecht
und ländliche Entwicklung des Amtes der Stmk.
Landesregierung. Sie erläutert die Vorgehensweise
bei der Beantragung von Privatschadensausweisen.
Ab September 2010 ist die Antragstellung nur mehr
elektronisch möglich.
HR Dipl. Ing. Karl Amtmann, Leiter der Baubezirksleitung Hartberg, und Dipl. Ing. Barbara Meisterhofer, Baubezirksleitung Hartberg, erklären den Ablauf
der Schadensschätzung der Schäden an baulichen
Anlagen und Inventar.
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KLICK
Alle Unterlagen zum
Katastrophenschutz Info - Tag
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Forst/Naturschutz
Bauschuttablagerungen– Bauschuttdeponierung
und Aschen auf Waldgrund
Aus gegebenem Anlass wird wiederholt über die
rechtlichen Bestimmungen von Bauschuttablagerungen auf Forststraßen bzw. auf Waldgrund informiert.
Dazu wird festgehalten, dass Forststraßen dem
Forstzwang unterliegen und somit in rechtlicher
Hinsicht Waldboden darstellen und die Ablagerung
von Erdaushub, Bodenaushub und auch die Ablagerung von Baurestmassen auf Waldgrund grundsätzlich verboten ist.
Es handelt sich bei diesen Stoffen um Abfälle, die
die Produktionskraft des Waldbodens nachhaltig
schwächen und daher eine Waldverwüstung im Sinne des §16 des Forstgesetzes darstellen.
Zusätzlich zu den einschlägigen forstgesetzlichen
Vorschriften sind im Besonderem die abfallrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Baurestmassen fallen beim Bau oder beim Abbruch
eines Gebäudes an und sind insbesonders mineralischer Bauschutt, Betonabbruch, Asphaltaufbruch
sowie Metalle, Kunststoffe, Holz und Baustellenabfälle.
Mineralischer Bauschutt lässt sich nach einer qualitätsgesicherten Aufbereitung sowohl im Wege- und
Straßenbau als auch im Hofbereich für Befestigungen als Recyclingbaustoff einsetzen.
Die Anforderungen an die ordnungsgemäße Verwertung mineralischer Baurestmassen sind im Bundesabfallwirtschaftsplan 2006 bzw. in den Richtlinien
14
für Recyclingbaustoffe des österreichischen Recyclingbaustoffverbandes definiert.
Dazu wird zusammenfassend festgestellt, dass Recyclingbaustoffe folgende Anforderungen für eine
Verwendung im Forstraßenbau erfüllen müssen:
1.) Die Ausgangsmaterialen müssen aus kontrollierten Abbrüchen stammen.
2.) Die Aufbereitung muss in einer dafür genehmigten Anlage durchgeführt werden.
3.) Die Aufbereitungsprozesse müssen einer internen und externen Qualitätssicherung unterliegen.
4.) Bei Inverkehrsetzung von Recyclingbaustoffen
muss ein entsprechendes Zertifikat vorliegen.
5.) Die Zulässigkeit für den Verwendungszweck
muss gegeben sein.
Im gegenständlichen Fall hat die Zulässigkeit des
Verwendungszweckes die zuständige Bezirksforstinspektion unter Darlegung eines fachlichen Gutachtens im Einzelfall zu bestätigen.
Ohne diese Bestätigung ist eine Verwendung - auch
von qualitätsgesicherten Baurestmassen – und der
Einsatz dieser qualitätsgesicherten Baurestmassen
im Forstwegebau untersagt.
Erst aufgrund der Einhaltung der angeführten Bestimmungen und Grundsätze ist von einer Wiederverwertung auszugehen und wird die rechtliche und
fachliche Abfalleigenschaft aufgehoben.
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Forst/Naturschutz
Dadurch unterliegt dieser Baustoff, sofern er für die
Wiederverwertung geeignet ist und eine diesbezügliche Bestätigung von forstfachlicher Seite vorliegt,
nicht mehr dem Altlastensanierungsbeitrag.
Bezüglich der in Biomasseheizwerken anfallenden
Aschen wird festgehalten, dass diese unter bestimmten Voraussetzungen geeignet sind, als Bodenverbesserer bzw. Düngemittel auf landwirtschaftlichen
Flächen oder als Zuschlagstoff zur Kompostierung
sachgerecht verwendet zu werden, es ist jedoch die
Aufbringung auf Waldboden nach den forstfachlichen und –rechtlichen Bestimmungen strikt unter-
sagt. Falls die oben angeführten Voraussetzungen
nicht gegeben sind, ist ein Altlastensanierungsbeitrag zu entrichten, welcher für Baurestmassen
€ 8,00 pro angefangene Tonne beträgt.
Unabhängig davon ist ein Verfahren nach den Kriterien des Abfallwirtschaftsgesetzes über die Entfernung dieser Baurestmassen bei der Bezirksverwaltungsbehörde durchzuführen.
Für genauere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bezirksforstinspektion sowie die Mitarbeiter des Anlagenreferates der Bezirkshauptmannschaft Hartberg jeder Zeit gerne zur Verfügung.
Naturnahe Waldwirtschaft
In Zeiten, wo die Ökologisierung der Arbeitsprozesse immer mehr in den Vordergrund rückt, gewinnt
der Begriff „Naturnahe Waldwirtschaft“ stärker
an Bedeutung. Was bedeutet Naturnahe Waldwirtschaft eigentlich? Das Wort „Waldwirtschaft“
bedeutet, dass sich der Mensch dem Ökosystem
Wald bedient und damit Erträge erwirtschaftet. Das
Wort „Naturnahe“ bedeutet, dass man bei Eingriffen
in das Waldökosystem die natürlichen Entwicklungsprozesse so wenig als möglich verändert. Der
Mensch, der ebenfalls ein Teil dieses Ökosystem ist,
muss begreifen, dass man den Wald nicht an die
Arbeitsprozesse bzw. Maschinen anpassen kann,
sondern der umgekehrte Weg gegangen werden
muss. Maschinen und Arbeitsprozesse müssen so
eingesetzt werden, dass die natürlichen Prozesse
des Waldinnenklimas so wenig als möglich gestört
werden. Welche Grundsätze gelten bei Naturnaher
Waldwirtschaft:
Der Wald muss als Ökosystem bewirtschaftet werden und als solches erhalten bleiben. Dabei sollten
die Stoffkreisläufe möglichst nicht unterbrochen
und das spezifische Waldinnenklima durch dauernde Überschirmung bewahrt werden. Die Baumartenwahl hat sich an der potentiellen natürlichen Waldgesellschaft zu orientieren, wofür biotopangepasste
Wilddichten Grundvoraussetzung sind. Dadurch
und durch Ungleichaltrigkeit wird eine erhöhte
Bestandesstabilität erreicht. Einige Betriebe, die
15
seit Jahrzehnten diesen Gedanken der Naturnahen
Waldwirtschaft leben, haben uns bewiesen, dass
man mit dieser sensiblen Bewirtschaftung des Ökosystems Wald auch wirtschaftlich mehr als konkurrenzfähig ist und vor allem die biologische Vielfalt in
allen Belangen erhalten bleibt.
Besonders für bäuerliche Betriebe bietet sich diese
Art der Waldnutzung an, da durch die Bewirtschaftungsform der Vorgenerationen oft die dafür notwendige Bestandesstruktur erhalten ist.
Falls sie mehr über Naturnahe Waldwirtschaft
wissen wollen, möchte ich ihnen die Homepage der
Organisation „ Pro Silva Austria“ empfehlen – eine
Organistation von Forstleuten und Waldbesitzern,
die sich einer ganzheitlichen Betrachtung des Ökosystems Wald und einem respektvollen Umgang mit
der Natur verschrieben haben.
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KLICK
Pro Silva Austria
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Veterinär
Welpentransport hausgemacht
Transporte von Hundewelpen stellen wegen der Empfindlichkeit dieser jungen Tiere
und den dabei leicht entstehenden Belastungen, die sich bis zu unnötigen Qualen
entwickeln können, ein in der Öffentlichkeit zu Recht diskutiertes Thema dar.
In zumindest einem steirischen Verwaltungsbezirk
stellte die Behörde Welpentransporte, die von Österreich aus organisiert werden, fest. Unter dem Titel
des Tierschutzes werden vor allem aus den Mitgliedsstaaten Slowakische Republik und Rumänien
unter acht Wochen alte Welpen in Verteilerzentren,
so auch wenigstens eines in der Steiermark, verbracht und von dort unter Einhebung eines „Kostenersatzes“ von etwa € 400,00 an Tierhalter
abgegeben.
Die Tiere sind zwar mit der geforderten Kennzeichnung („Chip“) versehen, aber häufig sind die
Züchter, die ersten Halter, nicht in der Datenbank
registriert.
Die österreichische Tierhaltungsverordnung sieht in
Anlage 1, 1.1.5 vor, dass Hundewelpen erst in einem
Alter von mehr als acht Wochen vom Muttertier
getrennt werden dürfen (Anlage 1 zur 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 486/2004, in der
geltenden Fassung, 1.1.5.)
Da die Sammelzentren in den Herkunftsstaaten als
„Tötungsstationen“ bezeichnet werden, entsteht bei
nicht amtlichen Organisationen der Eindruck, dass
den dort gehaltenen Tieren durch Verbringung aus
diesen Haltungen geholfen werden müsse. Die gesamten Abläufe erwecken allerdings den Eindruck,
16
dass sowohl in den Herkunftsländern als auch bei
den Verteilerzentren mit Absicht Mitleidsgefühle
geweckt werden, die dann zu unzulässigen und mit
Leid verbundenen Transporten führen. Vielmehr
scheinen die Einrichtungen in den Herkunftsländern dem alleinigen Zweck zu dienen, Hunde für
den Zweck der Abgabe um etwa € 30,00 zu züchten,
die dann von Personen, bei denen Betroffenheit
erzeugt wurde, zu uns transportiert werden.
Da die Transporte überwiegend der Hundeverbringung dienen und anschließend ein den Aufwand
übersteigender Betrag eingehoben wird, haben diese
Verbringungen einen gewerblichen Charakter.
Daher sind dafür amtliche Begleitdokumente, die
vom Amtstierarzt der Herkunftsbehörde auszustellen sind („Tiergesundheitszeugnis“ ), erforderlich.
Einige Transporte nach diesem Schema führten Tiere aus auch Drittstaaten, vor allem aus Serbien, nach
Österreich zur weiteren Verteilung ein. Dabei besteht die zusätzliche Gefahr der Einfuhr von Tieren,
die mit dem Erreger der Wutkrankheit („Tollwut“)
infiziert sind. Ohne die erforderlichen Untersuchungen und Nachweise im Zusammenhang mit Tollwut
sind diese Importe jedenfalls unzulässig. Derartige
Tiere werden bei amtlicher Kenntnis der Haltung
in Österreich jedenfalls zurück gesendet oder unter
amtliche Quarantäne gestellt.
Allen Personen, die versucht sind, derartige Tiere zu
beschaffen, wird dringend davon abgeraten. Neben
den Verwaltungsübertretungen werden die Tiere
mehrfach unnötigen Leiden ausgesetzt. Die Tiere
werden zu früh von den Hündinnen weg genommen
und einem langen Transport ausgesetzt.
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Tierhaltungsverordnung
BGBl. II Nr. 486/2004
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Lebensmittel/Gesundheit
Eigenkontrolle und Rückverfolgbarkeit
für Lebensmittelbetriebe
Im Jahr 2006 ist es zu einer maßgeblichen Änderung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften
gekommen (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, Verordnung (EG) Nr. 852/2004
über Lebensmittelhygiene, Lebensmittel-Einzelhandelsverordnung, BGBl. II Nr. 92/2006, etc…).
Damit wurde auch die Verantwortlichkeit des Lebensmittelunternehmers völlig neu geregelt. Er ist
nunmehr verpflichtet Eigenkontrollen vorzunehmen und die Rückverfolgbarkeit seiner Produkte zu
gewährleisten.
Dazu ist ein systematisches Vorgehen erforderlich:
• d.h. keine Zufälligkeiten, keine Betriebsblindheit!
• Vorbeugesystem zur Produkt-Sicherheit und zur
Qualitätssicherung
• Überprüfbarkeit bei Beschwerden
• Absicherung im Fall von Straf-Verfahren
• Checklisten verwenden - sie sind Erinnerungshilfen!!!
Eigenkontrolle
dient zur Überwachung von:
• Wareneingang und -lagerung (Temperaturen,
Rohmilch - Keimgehalt, Unversehrtheit der Verpackungen, etc…)
• Herstellungsprozess - Gefahrenbeseitigung
(Fremdkörper, Mikroorganismen, Chemikalien)
• Rückverfolgbarkeit der Waren (Rechnungen, Lieferscheine, Einfrierdatum, - Kundenadresse falls der
Kunde ein Wiederverkäufer ist, etc..)
• Reinigung, Desinfektion (Plan, Durchführung)
• Schädlingsüberwachung (Nagetiere, Kriech- u.
Fluginsekten; - ganzjährig)
• Personal (Hygiene – Schulung – Gesundheit)
• Trinkwasserqualität (bei Hausbrunnen oder Quellen)
Als Unterstützung dazu bietet das Bundesministerium für Gesundheit eine Reihe von Leitlinien und
Checklisten auf seiner Homepage als Hilfe an.
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Bundesministerium für
Gesundheit
Informationsbroschüre zur
Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung
Im Sanitätsreferat der Bezirkshauptmannschaft
Hartberg können gedruckte Exemplare der Informationsbroschüre zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung abgeholt oder unter der Telefonnummer
03332/606-251 oder 252 bestellt werden.
Online steht die Broschüre unter folgenden
Adressen zum Herunterladen bereit:
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Broschüre
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Bezirksschulrat
VIA-MATH-HARTBERG Mathematik ist mehr als Rechnen Ein fachdidaktisches Forschungs- und Fortbildungsprojekt mit
wissenschaftlicher Begleitung im Pflichtschulbereich
Seit geraumer Zeit vollzieht sich in Österreich ein
Paradigmenwechsel in der Steuerung des Bildungswesens. Standen lange Zeit Mechanismen und Strategien reiner Input-Steuerung im Mittelpunkt, wie
Reglementierungen durch Gesetze, Lehrpläne oder
die zur Verfügungstellung von Ressourcen, so liegt
der Fokus nun stärker auf dem Output des Bildungssystems, also auf Leistungen und Kompetenzen, die
im Bildungswesen erzeugt werden.
Wenn auch das Erreichen von allgemeinen Kompetenzen im Pflichtschulbereich seit vielen Jahren ein
zentrales Thema ist, wird der spezifische Unterricht
zur Aneignung von Kompetenzen besonders im
Bereich der Mathematik zukünftig vermehrt in den
Fokus der Unterrichtsarbeit rücken.
Aktiv entdeckender Mathematikunterricht und
das Forschen über eigene Lernwege sind wichtige
Teile dieses Schwerpunktes. Neben der Schulung
der Rechenfertigkeit geht es dabei vor allem um die
Schulung der Rechenfähigkeit. Kinder erleben die
Beschäftigung mit mathematischen Aufgabenstellungen als eine Tätigkeit, bei der Intuition, Phantasie und schöpferisches Denken beteiligt sind, als
einen Bereich, in dem sie durch eigenes und gemeinschaftliches Nachdenken Einsichten erwerben
und Verständnis gewinnen, indem sie selbstständig
Entdeckungen machen können und dabei Vertrauen
in die eigene Denkfähigkeit und Freude am Denken
gewinnen. Das schließt ein, dass Mathematiklernen
als konstruktiver, entdeckender Prozess aufgefasst
wird.
In Zukunft wird in der Reflexion des Unterrichtes
die Frage: „Welche Fertigkeiten und Kompetenzen
wurden entwickelt; welche Einstellungen wurden
verändert?“, statt: „Was habe ich in dieser Stunde
an Lehrstoff durchgenommen?“, vermehrt an Bedeutung gewinnen.
Österreichweit arbeiten Lehrer/innen in Kooperationen mit Päd. Hochschulen, UNIs und Schulbehörden im Rahmen des Projektes IMST (Innovationen
Machen Schulen Top) des BMUKK (Bundesminis-
18
Im Bild:
BSI DP Günter Raser
Univ. Doz. Mag. Dr. Herbert Schwetz und sein Team
Vizepräsidentin Dipl. Päd. HOL Elisabeth Meixner
BH Mag. Max Wiesenhofer
Rektor Dr. Siegfried Barones
terium für Unterricht Kunst und Kultur) daran,
den eignen Unterricht zu optimieren, zu hinterfragen, um somit nach neuesten wissenschaftlichen
Erkenntnissen den geänderten Anforderungen und
Bedürfnissen unserer Schüler/innen Rechnung zu
tragen.
Besonders erfreulich ist daher die Tatsache, dass
von der „kleinsten“ Volksschule bis zur „größten“
Hauptschule und somit flächendeckend der ganze
Pflichtschulbereich Hartberg ein deutliches Zeichen
für kompetenzorientierten Mathematikunterricht
mit wissenschaftlicher Beratung, Kompetenzmessung und Unterstützung im Schuljahr 2010/11
setzen will.
Nach Aussage von Univ. Doz. Mag. Dr. Herbert
Schwetz, der mit seinem Team dieses Vorhaben
begleitet, unterstützt und steuert, wird somit eines
der größten Projekte in dieser Hinsicht gestartet,
das steiermarkweit seinesgleichen suche. Es sei noch
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Inhaltsverzeichnis
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Bezirksschulrat/Intern
niemals gelungen, so seine Aussage, dass ein so
großer Bezirk mit so vielen Schulen flächendeckend
sich offen und ehrlich durch ein solches Projekt zu
Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung des
Unterrichtes an der eigenen Schule bekenne und
auch aktiv ein Zeichen für eine solch hervorragende
Initiative setze.
Dies stelle einen Meilenstein für innovative Schulentwicklung in einem Bezirk dar.
Zur Unterstützung der Lehrer/innen wird dabei
ein fachdidaktisches regionales Bildungsnetzwerk
aufgebaut und ein lehrgangsmäßiges Fortbildungsdesign angelegt.
Mittels einer wissenschaftlichen Studie, beruhend
auf Kompetenzmessungen der Schüler/innen vor
Ort, wird überprüft, ob die Wirkungen dieser Fortbildungsmaßnahme im regionalen fachdidaktischen
Netzwerk auf der Ebene der Schüler/innen abbildbar sind.
Ziel ist es, zu zeigen, dass durch dieses Unterstützungssystem Interventionseffekte auf Schüler/innenebene sowohl im kognitiven als auch im nichtkognitiven Bereich nachweisbar sind. Die Begleitung
und die Unterstützung der Lehrer/innen als auch die
Kooperationen auf Schulebene, lokaler Ebene und
Bezirksebene stehen dabei im Vordergrund.
Personal - Aktuelles
Seit 02.11.2010 verstärkt Mag. Klaus Ebner das
Team der Bezirkshauptmannschaft Hartberg. Mag.
Ebner wird als Referent im Anlagenreferat eingesetzt. Diese Stelle war - nach der Versetzung von
Mag. Sabine Goger in die Bezirkshauptmannschaft
Graz-Umgebung mit 2. August 2010 - in der
Bezirkshauptmannschaft Hartberg unbesetzt.
Mit 01.10.2010 ist Gerhart Haas in den Ruhestand
übergetreten. Gerhart Haas war seit 02.01.1969 in
der Bezirkshauptmannschaft Hartberg tätig. Sein
Aufgabenbereich befand sich immer im Sozialreferat
wie als Referent in der Jugendwohlfahrt und zuletzt
für die Gewährung von Sozialhilfe und Behindertenhilfe. Durch seine hervorragenden Fachkenntnisse wurde er auch immer wieder zur Mitarbeit zu
Projekten in den verschiedensten Arbeitsgruppen
herangezogen. Gerhart Haas war auch über viele
Jahre Obmann der Dienststellenpersonalvertretung.
Für seine Verdienste wurde ihm der Titel Regierungsrat verliehen.
Im Bild: Mag. Klaus Ebner
Mit 1.12.2010 tritt Michaela Kerschbaumer nach
Beendigung Ihres Karenzurlaubes Ihren Dienst mit
einem Beschäftigungsausmaß von 25% wieder an
- Sie wird zur Mitarbeit ins Anlagenreferat herangezogen.
Foto von Thomas Meier
Im Bild: RR Gerhart Haas mit Landesamtsdirektor Mag. Helmut Hirt
und Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer
Im Bild: Michaela Kerschbaumer
19
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Intern
5. November: Großer Familientag
Eltern der Lehrlinge besuchten die Bezirkshauptmannschaft Hartberg
Anlässlich des Töchtertages am 05. November 2010
hat die Bezirkshauptmannschaft Hartberg zu einem
großen Familientag aufgerufen.
Ehepartner, Eltern und Kinder der Bediensteten der
Bezirkshauptmannschaft hatten so die Möglichkeit,
die Arbeitsstätte und konkret den Arbeitsbereich
ihres Familienangehörigen kennen zu lernen.
Ein weiterer Schwerpunkt war aber auch, dass die
Eltern der insgesamt vier Verwaltungsassistentenlehrlinge in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg
über die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaft,
aber vor allem über die Ausbildungsschwerpunkte
ihrer Söhne und Töchter, informiert worden sind.
Anna Steinhöfler
Alexander Geier
und Inhalte der Lehre ihrer Kinder näher gebracht.
Nach einem Hausrundgang bestand auch die
Möglichkeit zu persönlichen Gesprächen mit dem
Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, dem
Lehrlingsausbilder Peter Rechberger und dem
Personalvertretungsobmann-Stellvertreter Mag.
Stefan Koller.
Immerhin bildet das Land Steiermark 210 Lehrlinge
in insgesamt 22 verschiedenen Lehrberufen aus.
Die Bezirkshauptmannschaft Hartberg führte bisher insgesamt über 20 Lehrlinge in die Arbeit als
Verwaltungsassistentin/Verwaltungsassistenten
ein. Davon haben fünf Lehrlinge nach ihrer Lehrabschlussprüfung die Matura im 2. Bildungsweg
nachgeholt, wiederum ein Lehrling legte die Studienberechtigungsprüfung ab und besucht derzeit die
Hochschule.
Stefan Steindl
Zwei Bedienstete, welche ebenfalls vor einiger Zeit
ihre Lehre in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg
absolvierten und die Matura im 2. Bildungsweg
nachgeholt haben, sind derzeit als Referenten im
gehobenen Verwaltungsdienst der Bezirkshauptmannschaft Hartberg tätig.
Verena Kitting-Muhr
In einer Power-Point-Präsentation wurden den Eltern der Lehrlinge die gesetzlichen Vorgaben, Ziele
Diese Beispiele zeigen, dass bei entsprechender
Lern- und Einsatzbereitschaft es auch durchaus
möglich ist, in der öffentlichen Verwaltung Karriere
zu machen.
20
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Intern/DPV
Energiesparwettbewerb des Landes –
Bezirkshauptmannschaft Hartberg 5. Platz
hauptmannschaft und Baubezirksleitung Hartberg
betrugen im Bereich Strom 22,8 % und im Bereich
Wärme 1,68 %.
Landesweit wurden jeweils ca. 10 % eingespart und
zwar 224000 kWh Strom und 443400 kWh Wärme.
Dieser Wettbewerb ist für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft und
Baubezirksleitung Hartberg Ansporn dafür, auch
in Zukunft Strom und Wärme energiebewusst zu
verwenden.
Die Bezirkshauptmannschaft Hartberg hat im
Dienststellenverband mit der Baubezirksleitung
Hartberg am Energiesparwettbewerb des Landes
Steiermark teilgenommen.
Dabei konnte der 5. Gesamtplatz erreicht werden.
Insgesamt haben 50 Dienststellen bzw. 23 Häuser
bei diesem Wettbewerb gemessen.
Die Einsparungen beim Amtsgebäude der Bezirks-
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8
KLICK
Tipps richtig heizen
KLICK
Tipps Stromsparen
Gesundheit am Arbeitsplatz
Im Zuge des landesweiten Projektes „PROFIT-Gesundheit am Arbeitsplatz“ wurde die BH Hartberg
als eine von 6 Dienststellen als Pilotdienststelle
ausgewählt, um das gesunde Essen am Arbeitsplatz
umzusetzen. Seit 1. November ist es den MitarbeiterInnen nun möglich, täglich ihr gewünschtes Essen
zu bestellen und bequem in den Sozialräumen der
BH zu essen. Bei der Auswahl der Speisen wird vor
allem auf die Ausgeglichenheit in der Ernährung
geachtet. Darauf aufbauend haben in der zweiten
Novemberhälfte 2 Workshops stattgefunden, in
denen es vor allem um richtige und gesunde Ernährung ging. Bei den Mitarbeitern wurden Körpermessungen (Fett, Muskelmasse,…) durchgeführt und
anschließend wurden Verbesserungsmöglichkeiten
diskutiert. Dabei sind einige interessante Details
angesprochen worden und einige Teilnehmer waren
sehr verwundert, dass man gar nicht hungern muss
21
um abzunehmen, sondern das schon einige wenige
Umstellungen den Körper wieder auf Vordermann
bringen können. Die Personalvertretung wird auf
alle Fälle versuchen auch in Zukunft noch weitere
Maßnahmen zu setzen, um die Gesundheit unserer
Kolleginnen und Kollegen zu fördern.
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EBZ
Elternbildungsgutschein auch im Bezirk
Hartberg einlösbar!
Seit 2009 gibt es in der Steiermark den Zwei und
Mehr-Steirischen Elternbildungsgutschein. Diesen
kann man bei gekennzeichneten Vorträgen einlösen
und sich somit Kosten ersparen, bzw. Kosten verringern (Siehe auch Kasten unten: Was ist der Zwei
und Mehr steirische Elternbildungsgutschein?).
Heuer war es erstmals möglich auch bei 2 Vorträgen des Elternberatungszentrums Hartberg diese
Gutscheine einzulösen. Um unseren Kunden ein
maximales Service zu bieten wird das Elternberatungszentrum Hartberg auch im Jahr 2011/2012
Vorträge und Veranstaltungen durchführen, bei
denen Elternbildungsgutscheine
• Nur für Elternbildungsveranstaltungen (Vorträge,
Seminare) nach Kriterien der Erwachsenenbildung
und Qualitätskriterien „Elternbildung“ (d.h. nicht
für Eltern-Kind-Gruppen, Spielnachmittage, u.ä.)
• Nur bei anerkannten ElternbildungsanbieterInnen
direkt bzw. indirekt bei anerkannten KooperationspartnerInnen (z.B. Eltern-Kind-Zentren, Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen, …)
• Gekennzeichnet und veröffentlicht in der Elternbildungs-Veranstaltungsdatenbank www.zweiundmehr.steiermark.at/Elternbildung unter: Elternbildung
einlösbar sind. Daher die Gutscheine für das Jahr
2011 gut aufbewahren!!!
Sie sind demnächst in Ihrer Post!
Was ist der Zwei Und Mehr-Steirische
Elternbildungsgutschein?
Alle BesitzerInnen des ZWEI UND MEHR-Steirischen Familienpasses erhalten pro Kalenderjahr Elternbildungsgutscheine im Wert von 4 x 5,00 EURO
die bei anerkannten Elternbildungs-AnbieterInnen
für eine Elternbildungsveranstaltung eingelöst werden können:
Weitere Informationen und Kontakt:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA 6 A – Referat Familie
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
Telefon: 0316/877 – 4023
Fax: 0316/877 – 3924
E-Mail: [email protected]
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KLICK
Familienreferat FA 6A
KLICK
Zwei und Mehr
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Polizei
INNEN.SICHER. MEHR ORDNUNG.
MEHR FREIHEIT: Die Zukunftsstrategie des Innenministeriums
Am 13 10 2010 fand im Designcenter Linz die
Führungskräftetagung des Bundesministerium des
Inneren (BMI) statt, zu der alle Führungsbeamten
des BMI vom Sektionschef bis zum Kommandanten
jeder Polizeiinspektion in Österreich eingeladen
waren.
Aus dem Bezirk Hartberg nahmen neben dem
Bezirkspolizeikommandanten alle Kommandanten
der Polizeiinspektionen und der Kommandant der
Autobahnpolizei Hartberg teil.
Hintertür für Schlepper und Kriminelle soll geschlossen werden.
Bundesministerin Dr. Maria FEKTER präsentierte
in einer fast zweistündigen Ansprache die Ziele des
BMI für die kommenden Jahre.
• Daten nützen und schützen:
Die Kriminalität muss mit den modernsten zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden.
Die Strategie steht auf drei Säulen:
• Wir wollen den Sozialen Frieden durch Sicherheit
in Freiheit stärken.
• International zusammenarbeiten:
Der Aufbau eines „Sicherheitsclusters Mitteleuropa“
wird angestrebt.
• Für uns stehen Mitarbeiterkompetenz und/motivation im Vordergrund.
Alle Ziele sind in 17 Initiativen und 57 Teilprojekten
verankert, die sukzessive umgesetzt werden sollen.
• Wir sind eine Organisation, in der sich Leistung
lohnt und belohnt wird.
Das BMI stellt mit seinen mehr als 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den größten Sicherheitsdienstleister in Österreich dar.
Jede(r) Teilnehmer/in erhielt das Buch „Innen.
Sicher. Mehr Ordnung. Mehr Freiheit“ mit auf den
Nachhauseweg.
• Migration steuern sowie Integration fördern und
fordern:
Nach den Bedürfnissen Österreichs sollen Menschen ins Bundesgebiet kommen.
Integration ist Aufgabe und Verantwortung jedes
Einzelnen.
Die Kurzversion der Zukunftsstrategie erging an alle
Mitarbeiter des BMI.
Neben den drei Säulen stehen folgende Aufgaben in
den kommenden Jahren im Vordergrund:
• Kriminalität flexibel bekämpfen: Neben den klassischen Formen der Kriminalitätsbekämpfung wie
Gewalt gegen Leib und Leben oder Eigentumskriminalität sind die Bereiche der Computer- und
Netzwerkkriminalität und Wirtschaftskriminalität
konsequent zu bekämpfen.
• Neue Wege in der Prävention: Ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz ist unumgänglich. Partnerschaften zwischen Polizei und Zivilgesellschaft sind
gefragt.
• Asyl sichern: Es entspricht der Tradition Österreichs schutzbedürftigen Menschen zu helfen. Die
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Im Bild die Führungsspitzen des BMI rund um FBM Dr Fekter
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Abfallwirtschafsverband
Weihnachten, möglichst keine „Bescherung“
für die Umwelt
gemeinsam einen schönen Ausflug unternehmen.
Durch das Ersetzen von materiellen durch immaterielle Güter bereitet man nicht nur dem Beschenkten
eine Freude sondern ebenso sich selbst.
Im Bild: Gerhard Kerschbaumer
Der Advent neigt sich dem Ende zu und das Weihnachtsfest steht vor der Tür. Weihnachten, die stillste Zeit im Jahr, in der sich die Menschen an den Adventmärkten mit Punsch und Glühwein wärmen und
sich mit verschiedensten Leckereien verwöhnen. Es
ist die Zeit der Lichter, des Essens und des Feierns.
Im Radio trällern weihnachtliche Lieder und man
freut sich auf die bevorstehenden Feiertage.
Man erspart sich so manchen Stress, man belastet
damit auch die Umwelt weniger, unterstützt die
regionale Wirtschaft und verringert den Rohstoffverbrauch vor und den Abfallberg nach dem Fest.
Übrigens, als Alternative für den Christbaumschmuck bieten sich statt Lametta und Co, Zimtstangen, Nüsse, getrocknete Orangenscheiben und
Bienenwachskerzen an. Der Baum sieht nicht nur
schön aus sondern duftet auch ganz wunderbar. Die
Umwelt wird es Ihnen danken!
Bleibt mir noch, ein frohes Fest zu wünschen und
ein gutes, abfallarmes 2011, mit vielen festlichen Anlässen, die wenig Müll aber viel innere Bereicherung
und eine saubere Umwelt zurücklassen.
In der Vorweihnachtszeit kommt die ganze Familie
zum Schmücken, Basteln und Singen zusammen
und das Haus wird mit dekorativen Lichterketten
geziert. Die Kinder vergnügen sich im Schnee (falls
es auf Grund der Klimaerwärmung noch welchen
gibt) und am Abend jeden Adventsonntags wird eine
Kerze mehr angezündet. Nun dauert es nicht mehr
lange bis das Christkind kommt. Die Adventzeit
würde Balsam für die Seele sein, wenn da nicht die
vorweihnachtlichen Erledigungen wären.
Die Erledigungen stellen zumeist das Einkaufen von
Geschenken dar, welche großteils aus materiellen
Gütern bestehen, wie Kaffeemaschinen, CD’s oder
Handy’s. Als Ersatz für diese materiellen Güter eignen sich auch immaterielle Güter.
Anstatt eines neuen Fernsehers kann man sich einige Massagen leisten, statt sich einen neuen Pullover
oder ein neues Küchengerät zu kaufen kann man einen Sprach- oder Tanzkurs besuchen, in ein Konzert
gehen, ein Fußballspiel besuchen oder einfach
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Gewerkschaft/Wettbewerbe
Wozu Kollektivverträge?
Nur Kollektivverträge sorgen für höhere Löhne und
faire Arbeitsbedingungen. Höhere Löhne fallen
nicht vom Himmel! Entgegen einer viel verbreiteten Meinung gibt es keine gesetzlichen Lohn- und
Gehaltserhöhungen. Nur dank der Verhandlungen
der Gewekschaften mit den Arbeitgebern gibt es regelmäßige Einkommenserhöhungen und rechtliche
Verbesserungen für ArbeitnehmerInnen.
Faire Arbeitszeiten!
Während das Arbeitszeitgesetz nur den Rahmen
festlegt, verhandeln Gewerkschaften für jede Branche die Bedingungen, zu denen gearbeitet wird. Das
Gesetz regelt zum Beispiel nicht, wie Schichtarbeit,
Feiertagsarbeit, Überstunden oder Mehrarbeit zu
entlohnen sind. Das regeln Kollektivverträge. Und
sie legen auch fest, wann die Normalarbeitszeit endet, wann Überstunden oder Mehrarbeit beginnen
und was dafür an Zuschlägen zu bezahlen ist.
Noch mehr Geld und Rechte!
Ohne die Kollektivverträge gäbe es keine Sonderregelungen für verschiedene Berufsgruppen wie
Schutzbestimmungen bei Kündigung, die Bezahlung
von Überstunden, Zulagen, Prämien, Reisegebühren oder Taggelder, Freizeitansprüche (bei Übersiedlung, Hochzeit etc.) und vieles mehr. Auch die
Auszahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes (13.
und 14. Monatsbezug) erfolgt nicht automatisch,
sondern ist ausschließlich im Kollektivvertrag geregelt. Auskunft und Information: Für Auskünfte betreffend des Kollektivvertrages stehen wir im ÖGBBezirkssekretariat Hartberg (Tel.: 03332/6227210)
gerne zu Verfügung.
Doris Köck und Walter Neuhold stehen Ihnen für Auskünfte und
Beratung zur Verfügung
Der österreichische Bau-Preis
Der österreichische Bau-Preis wird regelmäßig
alle zwei Jahre von der Immobilien Privatstiftung,
Eigentümerin der Immobilien Holding, in einem
zweistufigen Verfahren an Akteurinnen und Akteure
vergeben. Gesamtpreisgeld:€ 200.000.
Einreichfreist der Stufe 1: 22. Jänner 2011; Einreich-
frist der Stufe 2: 4. Mai 2011;
Näheres erfahren Sie auf der Homepage.
KLICK
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Österreichischer Bau-Preis
Wettbewerb Ziegelarchitektur
Zum dritten Mal wird der „austrian brick and roof
award“ für attraktive, spannende und vielseitige Ziegelarchitektur in Österreich, vom Verband Österreichischer Ziegelwerke gemeinsam mit Wienerberger
Österreich und Tondach Gleinstätten, verliehen. Die
Awards werden in vier Kategorien mit einem Preis-
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geld von jeweils € 2.000,- vergeben.
Die Einreichfrist endet mit 11. April 2011.
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KLICK
Verband österreichischer Ziegelwerke
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Sozialhilfeverband/Sozialberatung
Fort- und Weiterbildungen sind im Seniorenhaus
Menda von größter Bedeutung
Die ganzheitliche Betreuung der Bewohnerinnen
und Bewohner sowie der Tagesgäste ist uns ein großes Anliegen und deshalb haben 4 Mitarbeiterinnen unseres Hauses einen 3 semestrigen Ausbildungslehrgang zum diplomierten Aktivierungs- und
Demenztrainer absolviert. Der Lehrgang vermittelt
vertiefendes Wissen in Motogeragogik (soll dem
alten Menschen helfen, mit sich und seiner Lebenssituation besser umgehen zu können), Rhythmik für
Senioren, Klangschalenarbeit, Validation, Überarbeitung der Alltagssituation, beziehungsvolle Pflege
und Förderung und Aktivierung nach Maria Montessori und Emmi Pikler im Tagesablauf.
Die Lehrgangsleiterin Frau Lore Wehner hat mit
den Teilnehmerinnen gezielt Förder- und Gruppenstunden, sowie Förderkonzepte und Pläne erstellt.
Ein hoher Anteil der Ausbildung war Selbsterfahrung und Praxis für die Absolventen.
Der erfolgreiche Abschluss wurde mit der Überreichung der Zertifikate gefeiert.
Behindertenberatung von A-Z
Das Projekt Behindertenberatung von A-Z ist eine
Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen im
berufsfähigen Alter und für deren Angehörige.
Mag. Roswitha Schmalhofer und Mag. Werner Pock
bieten im Bezirk Hartberg, so wie auch an 10 weiteren Standorten steiermarkweit kostenlose Sprechtage sowie telefonische Beratung
(unter 0664/147 47-04 oder -06) zum Thema
Behinderung an. Beratungsthemen sind u.a. Arbeitsrecht für Behinderte, berufliche Integration,
Behindertenpass, Invaliditätspension, Pflegegeld,
Begünstigungen im Zusammenhang mit PKW und
Mobilität, Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten und vieles mehr.
Die Behindertenberatung von A-Z wird gefördert
von der Landesstelle Steiermark des Bundessozialamtes aus Mitteln der Beschäftigungsoffensive und
Projektträger ist der KOBV- der Behindertenverband Steiermark.
Die Sprechtage für den Bezirk Hartberg finden monatlich im Sozialzentrum Hartberg, Rotkreuzplatz 1
statt, die Termine standen nach Redaktionsschluss
noch nicht fest und sind neben weiteren Informationen entweder unter www.behindertenberatung.at
oder unter 0664/147 47 04 abrufbar.
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Sozial/Pro mente
Im Berufsleben wieder Fuß fassen
Kompetenzförderung, Training und vieles mehr …
„In wirtschaftlich turbulenten Zeiten geraten Menschen vermehrt in das Problemfeld von psychischer
Erkrankung und Arbeitsplatzverlust“, weiß Sozialtrainerin Claudia Lewenbauer.
Die Maßnahme „ARFK – arbeitsrelevante Kompetenzförderung“ am Ökopark in Hartberg, bietet psychosozial beeinträchtigten Personen dabei adäquate
Unterstützung in einem beruflichen Trainingsrahmen an.
„In wirtschaftlich turbulenten Zeiten geraten Menschen vermehrt in das Problemfeld von psychischer
Erkrankung und Arbeitsplatzverlust“, weiß Sozialtrainerin Claudia Lewenbauer. Die Maßnahme
„ARFK – arbeitsrelevante Kompetenzförderung“
am Ökopark in Hartberg, bietet psychosozial beeinträchtigten Personen dabei adäquate Unterstützung
in einem beruflichen Trainingsrahmen an.
Foto: pro mente Team beim Renovieren
Ziel der Maßnahme ist es, für Menschen mit psychischen Einschränkungen unter arbeitsplatznahen
Bedingungen weitere Rehabilitationsziele zu entwickeln und Berufskompetenz zu erwerben. Durch
gezieltes Training und Perspektivenentwicklung
werden die TeilnehmerInnen dabei unterstützt, den
Einstieg in eine weiterführende arbeitsrehabilitative
Trainings- bzw. Schulungsmaßnahme und in weiterer Folge ins Erwerbsleben vorzubereiten.
In der ARKF werden zwölf Beschäftigungsplätze im
Bereich der Räumung, Übersiedelung und Renovierung von Holzmöbeln, im Ausmaß von 20 bis 38
Wochenstunden angeboten.
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Foto: pro mente Team beim Entrümpeln
Die Dauer der Maßnahme beträgt bis zu 18 Monate
und kann von den TeilnehmerInnen kostenlos in
Anspruch genommen werden.
Dienstleistungen für Kunden
Das ARKF führt Entrümpelung von Wohnungen,
Dachböden, Kellern, Büros oder Werkstätten in den
Bezirken Hartberg, Feldbach, Weiz, Graz-Umgebung
und Oberwart durch. „Was immer unsere KundInnen nicht mehr brauchen, wird abgeholt. Wir entrümpeln Räume komplett und machen auf Wunsch
Häuser und Wohnungen besenrein“, so Fachtrainer
Karl Lechner. Als besonderes Service wird eine kostenlose Erstbesichtigung angeboten. Auch werden
Renovierungsarbeiten von Holzmöbeln, Übersiedelungen und ein von Montag bis Freitag geöffneter
Flohmarkt, bei dem tolle Altwaren und Antiquitäten
gekauft werden können, angeboten.
Darüber hinaus übernimmt das ARKF-Team Verpackungsarbeiten für Firmen und unter dem Motto
„Müll vermeiden“, werden in der Werkstatt alte
Stoffe wiederverwertet und zu trendigen Einkaufstaschen umgearbeitet.
Foto: pro mente Flohmarkt am Ökopark
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Gemeinden
Gemeindevorstände im Bezirk Hartberg
Die Vorstandsmitglieder in den Gemeinden
Gemeinde
Bürgermeister
Partei Vizebürgermeister
Partei
Gemeindekassier Partei
Bad Waltersdorf
Josef Hauptmann
ÖVP
Johann Fiedler
ÖVP
Johann Alber
ÖVP
Blaindorf
Ing. Gerhard Wolf
SPÖ
Thomas Rechling
SPÖ
Karl Strahlhofer
ÖVP
SPÖ
Buch-Geiseldorf
Anton Heschl
ÖVP
Josef Kapfer
ÖVP
Klaus Stüber
Dechantskirchen
Waltraud Schwammer
ÖVP
Johann Zinggl
ÖVP
Albert Schabauer
SPÖ
Dienersdorf
Ing. Florian Summerer
ÖVP
Karl Stranzl
ÖVP
Maria Cividino
ÖVP
Ebersdorf
Gerald Maier
ÖVP
Maria Kröpfl
ÖVP
Karl Posch
ÖVP
Eichberg
Ing. Peter Uhl
ÖVP
Alois Hofstätter
ÖVP
Richard Wiedner
ÖVP
SPÖ
Karl Mathä
Grafendorf b. Hartberg Johann Handler
Greinbach
Siegbert Handler
ÖVP
Richard Gremsl
ÖVP
Wolfgang Zingl
ÖVP
Ing. Johannes Pux
ÖVP
Anton Oswald
ÖVP
ÖVP
Johann Leinweber
ÖVP
Josef Posch
ÖVP
Großhart
Josef Radl
ÖVP
Christian Sindlgruber
ÖVP
Manfred Riegebauer
ÖVP
Hartberg
Dir. Karl Pack
ÖVP
1. Vizebürgermeister
KR Friedrich Jeitler
ÖVP
Friedberg
Lutz Pratter
FPÖ
2. Vizebürgermeister
LAbg. Wolfgang Böhmer
SPÖ
Weiteres Vorstandsmitglied: Grüne und
Mag. Christoph Wallner
Unabhängige
ÖVP
Dipl. Ing. Herbert Kelz
ÖVP
ÖVP
Ing. Hans-Peter Spindler
ÖVP
ÖVP
Ing. Herbert Strahlhofer ÖVP
Hofkirchen b. Hartberg Herbert Mauerhofer
Kaibing
Josef Lind
ÖVP
Peter Prem
ÖVP
Martin König
ÖVP
ÖVP
Josef Schwarz
ÖVP
Erich Paierl
SPÖ
Kaindorf
Friedrich Loidl
ÖVP
Thomas Teubl
ÖVP
Karl Scheiblhofer
ÖVP
Lafnitz
Rudolf Schuch
ÖVP
Hans Hammer
SPÖ
Andreas Burghard
SPÖ
Limbach b. Neudau
Johann Gmoser
ÖVP
Kurt Gradwohl
ÖVP
Franz Raser
ÖVP
Dietmar Prenner
ÖVP
Gabriele Feichtinger
SPÖ
Christian Six
SPÖ
Werner Korrer
SPÖ
Peter Fahrner
ÖVP
Hartberg Umgebung
Ing. Franz Pötscher
Hartl
Hermann Grassl
ÖVP
Mönichwald
Josef Freiberger
Neudau
Mag. Dr. Wolfgang Dolesch SPÖ
Pinggau
Leopold Bartsch
ÖVP
1. Vizebürgermeister
Herbert Zingl
Josef Singer
ÖVP
2. Vizebürgermeister
Johann Koschatko
SPÖ
Weiteres Vorstandsmitglied:
Ing. Markus Simon
ÖVP
Pöllau
Johann Schirnhofer
ÖVP
Dipl.Ing. Günther Gaugl
ÖVP
Mag. Karl Wurzer
ÖVP
Pöllauberg
Johann Weiglhofer
ÖVP
LAbg. Hubert Lang
ÖVP
Willibald Paar
ÖVP
SPÖ
Puchegg
Siegfried Holzer
ÖVP
Johann Pfleger
ÖVP
Walter Haspl
Rabenwald
Johann König
SPÖ
Christian Geier
SPÖ
Karoline Höfler
SPÖ
Riegersberg
Erich Kager
ÖVP
Karl Zingl
ÖVP
Stefan Ehrenhöfer
ÖVP
Rohr bei Hartberg
Ing. Jürgen Peindl
ÖVP
Alfred Freitag
ÖVP
Ing. Franz Koch
SPÖ
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Gemeinden
Gemeinde
Bürgermeister
Partei Vizebürgermeister
Partei
Gemeindekassier Partei
Rohrbach an der Lafnitz Günter Putz
Saifen-Boden
Ferdiand Haas
SPÖ
Johann Kunert
SPÖ
Christoph Lueger
ÖVP
BL
Hermann Höller
BL
Josef Pfeifer
ÖVP
St. Jakob im Walde
Anton Doppler
ÖVP
Johann Pfleger
ÖVP
Josef Doppelreiter
SPÖ
St. Johann b. Hbst.
Iris Klammler
ÖVP
Ing. Karl Kröpfl
ÖVP
Heribert Purkarthofer
Grüne
Ing. Günter Müller
St. Lorenzen am Wechsel Hermann Pferschy
St. Magdalena/Lemberg Gerhard Gschiel
SPÖ
Walter Berghofer
SPÖ
ÖVP
Helmut Schantl
ÖVP
Ing.Mag.Johann Riegler ÖVP
ÖVP
Anton Milchrahm
ÖVP
Karl Raser
ÖVP
Johann Novak
SPÖ
Schachen bei Vorau
ÖVP
Johann Faustmann
ÖVP
Michael Grabner
ÖVP
Ernst Heißenberger
ÖVP
St. Johann in der Haide
Patriz Rechberger
Schäffern
Josef Winkler
ÖVP
Martin Prenner
ÖVP
Schlag bei Thalberg
Günther Simon
SPÖ
Franz Höller
SPÖ
Josef Zingl
ÖVP
Schönegg bei Pöllau
Franz Winkler
ÖVP
Werner Mauerhofer
ÖVP
Peter Brunader
SPÖ
Mario Genser
SPÖ
Sebersdorf
Alois Rath
ÖVP
Johann Handler
ÖVP
Siegersdorf b. H.
Maximilian Haas
ÖVP
Manfred Kahlbacher
ÖVP
Günter Schneeberger
SPÖ
Günter Golec
SPÖ
Sonnhofen
Franz Kernbichler
ÖVP
Herbert Bauernhofer
ÖVP
Stambach
Johann Rechberger
ÖVP
Theresia Retter
ÖVP
Werner Minkowitz
FPÖ
Stubenberg
OSR Franz Hofer
ÖVP
Ing. Alexander Allmer
ÖVP
Peter Hirzberger
SPÖ
Bernhard Gutmann
SPÖ
SPÖ
Tiefenbach b. K.
Josef Singer
ÖVP
Anton Peheim
ÖVP
Vorau
Mag. Bernhard Spitzer
ÖVP
Ing. Herbert Spitzer
ÖVP
Gerald Knapp
Vornholz
Josef Glatz
ÖVP
Alois Schwengerer
ÖVP
Waldbach
Andreas Riegler
ÖVP
Arrigo Kurz
ÖVP
Christian Kerschenbauer ÖVP
SPÖ
Martin Übelher
Wenigzell
Mag. Herbert Hofer
ÖVP
Manfred Steinbrenner
ÖVP
Heribert Rozanek
SPÖ
Wörth an der Lafnitz
Karl Taschner
ÖVP
Martin Resch
ÖVP
Werner Hagen
SPÖ
Impressum:
Blick Hinein 4/2010, Offizielle Nachrichten
der Bezirkshauptmannschaft Hartberg
Herausgeber:
Bezirkshauptmannschaft Hartberg
Für den Inhalt verantwortlich:
Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer,
Bezirkshauptmannschaft 8230 Hartberg
Redaktionsleitung:
Dr. Herfried Haupt, Mag. Bernd Holzer, Peter Rechberger, Franz Schröck,
Mag. Peter Bubik, BSI Günter Raser, Ing. Franz Weber,
Mag. Stefan Koller, Mag. Karl Wurzer, Iris Riegelbauer,
Tanja Proyer und Mag. Max Wiesenhofer
Layout, Grafik und Gestaltung:
Mag. Max Wiesenhofer, Tanja Proyer
Verbreitete Auflage:
3.000. Erscheint seit 2004
Redaktionsanschrift:
Bezirkshauptmannschaft Hartberg, Rochusplatz 2, 8230
Hartberg, Telefon: 03332/606-202, Fax: 03332/606-550,
E-Mail: [email protected],
Internet: www.bh-hartberg.steiermark.at
Zum Titelfoto:
Viel los in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg
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Sprechtage/Veranstaltungen
Zuchtrinderversteigerung
im Vermarktungszentrum Greinbach
Montag, 10. Jänner 2011, Montag, 21. Feburar 2011;
Nutzrinderversteigerungen in Greinbach
Dienstag, 28. Dezember 2010, Dienstag, 11. Jänner 2011,
Dienstag, 25. Jänner 2011,
Dienstag, 8. Februar 2011,
Dienstag, 22. Februar 2011, Dienstag, 8. März 2011;
Nutz- und Schlachtrinderversteigerungen
in Greinbach
Seit 2007 werden bei jedem Markt in Greinbach
Nutz- und Schlachtrinder versteigert
Projektsprechtage des Anlagenreferates
Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat
von 9.00 bis 12.30 Uhr
in der Wirtschaftskammer Hartberg,
8230 Rosseggerstraße 1,
Anmeldung unter:
03332/606-221
Grippe- und Pneumokokken Impfaktion
im Sanitätsreferat der
Bezirkshauptmannschaft Hartberg
Zeitraum: 14. Dezember 2010 bis 11. Jänner 2011
jeweils Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
unter Tel.Nr.: 03332/606-251
Ort: Bezirkshauptmannschaft Hartberg, Zi.Nr.: 009/010
Kosten: Grippeimpfstoff € 11,50
Pneumokokkenimpfstoff €23,50
Mütter- und Elternberatungen
im Bezirk Hartberg
Sozialzentrum Hartberg
Jeden Dienstag 14.00-15.00 Uhr
Sozialzentrum Neudau
Jeden 3. Dienstag im Monat 9.00-10.00 Uhr
Sozialzentrum Bad Waltersdorf
Jeden letzten Donnerstam im Monat 9.00-10.00 Uhr
Sozialzentrum Friedberg
Jeden 3. Montag im Monat 14.30-15.30 Uhr
Pfarrhof Pinggau
Jeden 1. Mittwoch im Monat 8.30-9.30 Uhr
FROHE WEIHNACHTEN
wü scnt die
Bezirkshauptmannschaft Hartberg
Sozialzentrum Vorau
Jeden 1. Dienstag im Monat 15.00-16.00 Uhr
Sozialzentrum Stubenberg
Jeden 2. Dienstag im Monat 14.00-15.00 Uhr
Sozialzentrum Pöllau
Jeden 2. Donnerstag im Monat 14.30-16.00 Uhr
Bezirksstadt Hartberg
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Ausgabe: Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Tanja Proyer, Peter Rechberger,
BSI Günter Raser, Ing. Werner Prettenthaler, Mag. Klaus Ebner, Mag. Karl Wurzer, Sabine Gschiel-Richter, Mag. Bernd Holzer,
Franz Schröck, Wolfgang Jauk, Ing. Franz Weber, DI Franz Hippacher, Dr. Ulrike Moser, Dr. Herfried Haupt, Franz Strempfl,
Ing. Stefan Schweighofer, DSA Marion Wanasky, Obstlt Martin Spitzer, Doris Köck, Mag.a Roswitha Schmalhofer, Mag. Werner
Pock, Gerhard Kerschbaumer, Prof. Mag. Alfred Ertl, Peter Wildbacher, Gottfried Gerngroß, Johann Zugschwert, Thomas Meier;
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