10% 30% 50% 70% 90%

Transcrição

10% 30% 50% 70% 90%
Schuldenreport
90%
70%
50%
30%
10%
Der 8. Österreichische
Schuldenreport
Inhalt
Liebe Leserinnen und Leser!
Schuldenberatung in Ö
Wie arbeiten
Schuldenberatungen?
......
Schuldenprobleme in Ö
Wer hat
Schuldenprobleme?
Gründe für
Überschuldung
20 Jahre asb
...
3
4
...
6
.........
8
................
10
.....................
11
Nutzen von
Schuldenberatung
..........
12
Qualitätskriterien der
Schuldenberatungen ...... 13
Privatkonkurs in Ö
..........
14
Die Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen besteht seit mehr als zwanzig Jahren.
Ihre Arbeit ist über Österreichs Grenzen hinweg bekannt und wird geschätzt. Der volkswirtschaftliche Nutzen der Schuldenberatung in Österreich ist unumstritten und belegt, Qualität und Professionalität sind auf
hohem Niveau. Am gemeinsamen Ziel, existenzbedrohende Folgen von Überschuldung zu verhindern, zu
vermindern oder zu beseitigen, arbeiten wir beharrlich.
Auf hohem Niveau sind allerdings auch die Zahlen von Arbeitslosen, von Personen in überschuldeten Haushalten, von Schuldenregulierungsverfahren und das Volumen uneinbringlicher Kredite. Seit Jahren liefert der
Schuldenreport als zuverlässige Informationsquelle Daten dazu. Mehr als 110.000 Privatkonkurse sind seit
1995 beantragt worden, mehr als 748.000 Personen leben laut EU-SILC 2008 in Haushalten, die von Überschuldung betroffen sind. Die Schuldenberatungen unterstützten 2012 mehr als 55.000 Personen und waren
an fast 60% der Schuldenregulierungsverfahren beteiligt.
Dennoch: Österreich gehört in zweierlei Hinsicht zum europäischen Schlusslicht. Zum einen wird die Restschuldbefreiung erst nach siebenjähriger Verfahrensdauer erteilt, zum anderen gilt bei der Rückzahlung eine
Mindestquote von 10% im Abschöpfungsverfahren. Diese Hürden machen gerade einkommensschwachen
Personen einen Neustart fast unmöglich. Betroffen sind auch ehemals Selbstständige mit hohen Schulden.
Es hat viele schöne Aspekte, in Österreich zu leben. Für Personen, die ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren anstreben, wäre beinahe jedes andere Land in Europa die bessere Wahl. Trotz Ankündigungen und etlichen Sitzungen haben Verantwortliche dieser auslaufenden Legislaturperiode auch 2012 keine
Verbesserungen für Betroffene bewirkt.
Der Schuldenreport 2013 weist einmal mehr darauf hin, dass es nicht genügt, überschuldete Banken zu
retten, sondern dass es konkreten politischen Willen und entsprechende Maßnahmen braucht, um überschuldeten KonsumentInnen eine fairere Chance in wirtschaftlich kritischer werdenden Zeiten zu geben.
Pfändungen und
Exekutionen ..................... 16
Neue Privatinsolvenzmodelle .............................. 18
Dr. Hans W. Grohs
Budgetberatung
..............
19
Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen GmbH
asb Schuldenreport 2013 |
2
Schuldenberatung
in Österreich
Flächendeckende Versorgung
10
48
126
55.194
staatlich anerkannte (= bevorrechtete)
Schuldenberatungen (SB) mit 20
dazugehörigen Regionalstellen
betreute Sprechtage
(mindestens 1x monatlich besetzt)
vollzeitbeschäftigte BeraterInnen
(aliquot)
Beratungsablauf
Kontaktaufnahme
Terminvereinbarung
Vorbereitung vorhandener Unterlagen
V
Erstberatung
E
Abklären der gegenseitigen Erwartungen
erster Überblick über Ist-Situation
(Einnahmen/Ausgaben, Schulden)
existenzsichernde Maßnahmen
weitere Vereinbarungen
Grundsätze
F
Freiwilligkeit
Motivation
M
Eigenverantwortlichkeit
E
unterstützte Personen
Beratung bei der
Schuldensanierung
genaue Anamnese der Einnahmen/Ausgaben
Schuldenstandserhebung
weitere Vereinbarungen
mögliche Sanierungsmaßnahmen
Privatkonkurs, außergerichtlicher Ausgleich
Abschlussberatung
A
Möglichkeit der Nachbetreuung
asb Schuldenreport 2013 |
3
Wie arbeiten staatlich
anerkannte Schuldenberatungen?
im öffentlichen
Auftrag
schuldnerInnenorientiert
lösungsorientiert
und nachhaltig
kostenlos
§
nach verbindlichen
Qualitätskriterien
vernetzt
professionell
Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind besonderen Qualitätskriterien
berechtigt, SchuldnerInnen bei Bedarf im Privatkonkursverfahren zu vertreten.
Gemeinsam mit den Betroffenen erarbeiten SchuldenberaterInnen Auswege aus der Überschuldung und
orientieren sich dabei an den Möglichkeiten der jeweiligen Personen. Voraussetzung ist, dass diese freiwillig
und engagiert mitarbeiten und ihren Teil zur Entschuldung beitragen.
1
9
vertraulich
-
mit hohem gesellschaftlichen Nutzen
Schuldenberatung ist nicht
gleich Schuldenberatung!
Schuldenberatungen, von denen hier die Rede ist, sind kostenlos,
öffentlich gefördert und staatlich anerkannt. Daneben gibt
es einige private gewerbliche Schuldenregulierer, die mehr oder
weniger aktiv um KundInnen werben.
Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind durch ein eigenes
erkennbar. Sie beraten im öffentlichen Auftrag und
werden von Ländern und Arbeitsmarktservice mit öffentlichen
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*
in Anspruch nimmt, wird dafür niemals Zahlungen leisten müssen!
Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind um
nachhaltige Lösungen und nicht um kurzfristige Erfolge bemüht. Neben der unmittelbaren Unterstützung
bei der Schuldenregulierung wird auch auf die Gründe
der Ver- und Überschuldung Augenmerk gelegt.
Schuldenberatungseinrichtungen, die in der Dachorganisation ASB Schuldnerberatungen GmbH vernetzt
sind, beschäftigen , speziell für ihre
Tätigkeit ausgebildete MitarbeiterInnen, die sich
regelmäßig fortbilden.
ASB Schuldnerberatungen GmbH, Studie „Nutzen der Schuldenberatung für Gläubiger“ (2008),
erstellt vom Forschungsinstitut für Bankwesen an der Johannes-Kepler-Universität Linz.
Staatlich
anerkannte
Schuldenberatung
Durch die Beratungstätigkeit für Personen mit Schuldenproblemen entsteht nicht nur ein großer volkswirtschaftlicher Nutzen (vgl. S. 12), sondern auch
ein beachtlicher Nutzen für Gläubiger. Dies ergab die
Studie „Nutzen der Schuldenberatung für Gläubiger“
(2008)1: Gläubiger sind primär an der Rückführung
ihrer Forderungen interessiert. Die Betreuung einer
Person durch eine Schuldenberatung erhöht die
Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Rückzahlungsquote erreicht wird.
www.schuldenberatung.at
asb Schuldenreport 2013 |
4
Schuldnerberatung
Oberösterreich
Spittelwiese 3, 4020 Linz
Tel.: 0732-77 55-11, Fax: -50
[email protected]
www.ooe.schuldnerberatung.at
Regionalstellen in Ried, Steyr,
Vöcklabruck und Wels
Dachorganisation asb
ASB Schuldnerberatungen
GmbH
Bockgasse 2 b, 4020 Linz
Tel.: 0732-65 65 99, Fax: 0732-65 36 30
[email protected]
Gumpendorferstraße 83, 1060 Wien
Tel.: 01-961 02 13, Fax: -44
[email protected]
www.schuldenberatung.at
SCHULDNERHILFE
OÖ
Stockhofstraße 9, 4020 Linz
Tel.: 0732-77 77-34, Fax:
-5822
[email protected]
www.schuldner-hilfe.at
Regionalstelle in Rohrbach
Schuldnerberatung
NÖ gGmbH
Herrengasse 1, 3100 St. Pölten
Tel.: 02742-35 54 20-0, Fax: -120
[email protected]
www.sbnoe.at
Regionalstellen in Amstetten,
Hollabrunn, Wr. Neustadt und Zwettl
Schuldenberatung
Gabelsbergerstraße 27, 5020 Salzburg
Tel.: 0662-87 99 01, Fax: -73
[email protected]
www.sbsbg.at
Regionalstellen in St. Johann und
Zell/See
Schuldenberatung
Tirol
Wilhelm-Greil-Straße 23/5, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512-57 76 49, Fax: -10
+&*
www.sbtirol.at
Regionalstellen in Imst und Wörgl
Zwettl
Hollabrunn
Rohrbach
Linz
Wels
Wien
Ried
Steyr
Amstetten
Sankt Pölten
Vöcklabruck
Eisenstadt
Salzburg
Innsbruck
Feldkirch
Bludenz
Wr. Neustadt
Staatlich
anerkannte
Schuldenberatung
Wörgl
Bregenz
Zell/See
Kapfenberg
St. Johann
Oberwart
Imst
Graz
Wolfsberg
Spittal/Drau
IfS-Schuldenberatung
gGesmbH
Mehrerauerstraße 3, 6900 Bregenz
Tel.: 05574-46 185-0, Fax: -25
[email protected]
www.ifs.at/schuldenberatung.html
Regionalstellen in Bludenz und
Feldkirch
Villach
Schuldnerberatung Kärnten
Waaggasse 18/3, 9020 Klagenfurt
Tel.: 0463-51 56 39, Fax: -6
+&
*;<
Regionalstellen in Spittal/Drau, Villach
und Wolfsberg
Schuldnerberatung
Wien gGmbH
Döblerhofstraße 9, 1. St., 1030 Wien
Tel.: 01-330 87 35, Fax: -669 25
[email protected]
www.schuldnerberatung-wien.at
Klagenfurt
Schuldenberatung
Burgenland
Hartlsteig 2, 7001 Eisenstadt
Tel.: 057-600-2150, Fax: -2154
[email protected]
www.burgenland.at (Bürgerservice)
Regionalstelle in Oberwart
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47, 8020 Graz
Tel.: 0316-37 25 07, Fax: -20
+&
*
www.schuldnerinnenberatung.at
Regionalstelle in Kapfenberg
asb Schuldenreport 2013 |
5
Schuldenprobleme
in Österreich
Personen, die von Schuldenberatungen
Unterstützung erhalten
54.324
52.450
55.194
41%
41%
21.069
41%
41%
59%
2010
Erstkontakte
Erstmalige telefonische, persönliche oder
schriftliche Kontaktaufnahme
21.820
41%
41%
21.140
42%
41%
59%
2011
59%
2012
55.194 Personen haben sich 2012 mindestens ein Mal an eine
Schuldenberatung gewandt, um Unterstützung zu erhalten. Damit ist die Zahl der beratenen Personen im Vergleich zum Vorjahr
merklich gestiegen.
Die , die Schuldenberatungen ihren KlientInnen
anbieten, kann vielfältig sein:
59%
59%
59%
2010
2011
58%
2012
Die Nachfragestruktur der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass sich die Probleme
der Klientel teilweise vertieft haben, wodurch der Beratungsaufwand pro KlientIn
intensiver wurde bzw. auch verstärkt Wiederaufnahmen zu verzeichnen waren.
Schulden
= Verbindlichkeiten einer Person gegenüber ihren Gläubigern
9 Auskünfte/Fallbearbeitung
9 persönliche Beratung
9 Kontaktaufnahme nach außen
9 Vertretung vor Gericht
Überschuldung
= Zahlungsunfähigkeit: Unmöglichkeit, fällige Schulden binnen einer
angemessenen Frist zurückzuzahlen
Aus Schulden können Schuldenprobleme werden!
asb Schuldenreport 2013 |
6
Höhe der Schulden
Durchschnittsverschuldung in Euro
73.065 €
2010
73.108 €
2011
72.499 €
2012
Bei den hier genannten Zahlen handelt es sich um die Durchschnittsverschuldung der KlientInnen der Schuldenberatungen in Österreich, die im
Abfragezeitraum (1.1.2012 bis 31.12.2012) eine Erstberatung in Anspruch
genommen haben.
Männer haben durchschnittlich 83.518 Euro Schulden, Frauen 57.012 Euro.
In öffentlichen Debatten werden fallweise auch die Begriffe bereinigte Durchschnittsverschuldung bzw. Medianverschuldung verwendet.
Die bereinigte Durchschnittsverschuldung bezieht in die Berechnung nur
Werte mit ein, die in der Bandbreite von 1.000 bis 700.000 Euro liegen. Sie
lag 2012 bei 61.230 Euro (2011: 64.602 Euro).
Die Medianverschuldung halbiert die Anzahl der jeweiligen Verschuldungshöhen. Das heißt, die Hälfte des Klientels hat eine höhere Verschuldung als
der Median und die andere Hälfte hat eine niedrigere Verschuldung. Die Medianverschuldung für 2012 lag bei rund 34.000 Euro (2011: rund 35.000 Euro).
Unter Schulden versteht man Verbindlichkeiten einer Person gegenüber
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Leistung, wie etwa zur Rückzahlung von Geldbeträgen.
Aus Schulden müssen nicht notwendigerweise Schuldenprobleme werden.
Bei entsprechender Finanzplanung können Schulden wirtschaftlich Sinn
machen. Vor allem bei großen Investitionen wie zum Beispiel Wohnraumbeschaffung lassen sich Schulden kaum vermeiden.
Probleme können entstehen, wenn die Finanzplanung schlecht durchdacht
ist oder durch unvorhergesehene Ereignisse wie beispielsweise
Arbeitsplatzverlust, Krankheit oder Scheidung Einkommenseinbußen bzw.
zusätzliche Ausgaben entstehen.
So können aus Schulden Schuldenprobleme und daraus Überschuldung
und somit Zahlungsunfähigkeit werden.
Zahlungsunfähigkeit ist die Unmöglichkeit, die fälligen Schulden auch unter Verwertung des vorhandenen Vermögens binnen einer angemessenen
Frist zurückzahlen zu können.
Schuldenhöhe gestaffelt
50.000 bis 100.000 Euro
15,8%
17,9%
bis 50.000 Euro
66,3%
über 100.000 Euro
Nach gestaffelter Schuldenhöhe steigt
der Anteil jener, die bis zu maximal
50.000 Euro Schulden haben.
asb Schuldenreport 2013 |
7
Wer hat
Schuldenprobleme?
Zur Annäherung an die Frage, wer in Österreich Schuldenprobleme hat, wurden Alter,
Ausbildung, Einkommen und Arbeitssituation der Klientel der Schuldenberatungen (Erstberatungen im Jahr 2012) untersucht. Diese Daten sind zum Vergleich jeweils den Daten der
österreichischen Gesamtbevölkerung (Statistik Austria) gegenübergestellt.
Pflichtschule
37,6%
7,7%
Geringere Schulbildung als erwerbstätige Gesamtbevölkerung
Matura
2,2%
(Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2010)
über Maturaniveau
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Schuldenberatungen können als höchste Ausbildung einen Lehrabschluss bzw. eine berufsbildende Fachschule vorweisen. 7,7% verfügen über Matura als höchste Ausbildung, 2,2% haben
eine Ausbildung über Maturaniveau bzw. ein Studium abgeschlossen.
In der österreichischen Bevölkerung weicht der schulische Bildungsstand ein wenig ab: 24,6%
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besucht. Österreichweit haben 6,7% AHS-Matura, eine Ausbildung über diesem Niveau haben
12,7% abgeschlossen.
52,6%
berufsbildende Schulen
1.501 bis 2.000 €
13,5%
Klientel der Schuldenberatungen verdient weniger
6,3%
(Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2010)
Im Vergleich mit dem Bevölkerungsdurchschnitt haben KlientInnen der Schuldenberatungen
monatlich deutlich weniger Einkommen zur Verfügung. Der Grundbetrag des (nicht exekutierbaren) Existenzminimums lag 2012 bei 814 Euro.
28,4% der Klientel der Schuldenberatungen verdienen weniger als diese Summe, wodurch sich
eine Schuldensanierung schwierig gestaltet. Zum Vergleich: Unselbstständig erwerbstätige Personen verdienten in Österreich 2010 monatlich im Schnitt 1.435 Euro1.
1
über 2.000 €
1.001 bis
1.500 €
1,8%
4,4%
35,8%
bis 250 €
251 bis 500 €
22,2%
501 bis 814 €
15,9%
Berechnung: Durchschnitt für unselbstständig Erwerbstätige (Jahresnettoeinkommen auf Basis 2010, Statistik
Austria) 20.087 Euro/14 = 1.435 Euro (inkl. anteiliger Sonderzahlungen).
815 bis 1.000 €
nicht exekutierbares
Existenzminimum 2012
asb Schuldenreport 2013 |
8
Altersstruktur weicht von Gesamtbevölkerung ab
0,2%
bis 17 Jahre
(Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2010)
Die Klientel der Schuldenberatungen entspricht in der Altersstruktur nur ansatzweise der
Gesamtbevölkerung ab 15 Jahren, was mit der üblichen Entwicklung von „SchuldnerInnenKarrieren“ zu erklären ist. Die Altersgruppe der 15- bis 20-Jährigen ist bei den Schuldenberatungen nur marginal vertreten. Ein markanter Unterschied ist bei der Altersgruppe der 21- bis
45-Jährigen zu erkennen: Diese ist unter der Klientel der Schuldenberatungen 1,7-mal stärker
vertreten als in der Gesamtbevölkerung. In diesem Alter werden bis dahin angehäufte Schulden oft zum Problem. Die Altersgruppe der 45- bis 60-Jährigen hingegen entspricht jener der
Gesamtbevölkerung.
1
Um das Datenverhältnis, das der Klientel der Schuldenberatungen entspricht, zu errechnen, wurde folgende
Annahme getroffen: Die unter 15-Jährigen und die über 60-Jährigen werden bei der Anteilsberechnung nicht
berücksichtigt, da sie in der Klientel der Schuldenberatungen kaum vorkommen.
5,1%
über 60 Jahre
2,9%
18 bis 20 Jahre
14,1%
26,0%
51 bis
60 Jahre
21 bis
30 Jahre
25,6%
41 bis
50 Jahre
26,1%
31 bis
40 Jahre
Nur Hälfte der Klientel erwerbstätig
(Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2012)
[*&&$&&
*
&~
&
der Gesamtbevölkerung. 38,5% der Klientel der Schuldenberatungen sind arbeitslos, etwas
mehr als die Hälfte (46,4%) ist erwerbstätig1. Damit ist der Anteil der Arbeitslosen gegenüber
dem Vorjahr (36,0%) deutlich gestiegen.
2012 befanden sich 72,2% der Gesamtbevölkerung in Österreich in Arbeit, nicht erwerbstätig2
waren 24,5%. 3,3%3 aller 15- bis 64-Jährigen waren arbeitslos4.
1
2
3
4
5
Erwerbstätigkeit beinhaltet: unselbstständig Beschäftigte, Selbstständige, freie DienstnehmerInnen, mithelfende Familienangehörige, geringfügig Beschäftigte und zusätzlich: Karenzierte, Frauen im Mutterschutz, Personen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht arbeitsfähig sind.
Nichterwerbstätigkeit beinhaltet: SchülerInnen, Studierende, Präsenz- und Zivildiener, Arbeitsunfähige,
im Haushalt Tätige (Kinder- und Erwachsenenbetreuung), PensionistInnen.
Bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Alter zwischen 15 und 64 Jahren.
Vgl. Statistik Austria: Arbeitsmarktstatistik. Jahresergebnisse 2012. Bevölkerung nach dem Erwerbsstatus
und Geschlecht. Zur Berechnung herangezogene Altersbreite: 15 bis 64 Jahre.
Z.B. Hausfrauen/-männer, Studierende usw.
arbeitslos
Sonstige5
38,5%
15,1%
46,4%
erwerbstätig
asb Schuldenreport 2013 |
9
Gründe für
Überschuldung
Mehrfachnennungen bei Erstberatungen 2012
Arbeitslosigkeit bzw.
Einkommensverschlechterung1
43,3%
Umgang mit Geld2
gescheiterte Selbstständigkeit
Scheidung/Trennung
Wohnraumbeschaffung
sonstige Gründe3
20,6%
2
20
,6%
,6
6%
6
%
19,3%
Bürgschaften/Mithaftungen
17,0%
11,9%
1
2
3
strafbare Handlungen/Regress
persönliche Härtefälle
11,5%
9,8%
Lebenshaltungskosten
Unterhalts
Autokauf/Leasing
7,4%
6,2%
4,0%
3,3%
3,2%
3,1%
Z.B. durch Kurzarbeit, Wegfall von Überstunden oder PartnerInnen-Einkommen.
Meint mangelhaften oder ungeplanten Umgang mit Geld bzw. die inadäquate Haushaltsbudgetplanung (Ausgaben sind nicht an die Einkommenslage angepasst).
Beinhalten z.B. Sucht, Wohnungskosten und Ähnliches.
asb Schuldenreport 2013 |
10
20
Jahre asb
Dachorganisation & Statistik
Zentrale Aufgabe der asb als Dachorganisation ist es, die gemeinsamen Interessen
der Schuldenberatungen zu unterstützen, koordinierte Daten zu erheben und dabei
die existenzbedrohenden Folgen von Überschuldung für Private zu verhindern. Die
asb koordiniert auch Arbeitsgruppen zu Themen wie Prävention und Rechtspolitik.
Forschung & Entwicklung
Vor zwanzig Jahren wurde die Dachorganisation der damals bevorrechteten, heute staatlich anerkannten Schuldenberatungen gegründet. Aus dem früheren Namen „ARGE Schuldnerberatungen“
leitet sich das noch heute verwendete Kürzel asb ab.
Seit 2009 ist die ASB Schuldnerberatungen GmbH nach
€‚`ƒ""
Jubiläumsfeier
Am 7. November 2012 feierte die asb ihr 20-jähriges Bestehen in den Räumlichkeiten der Oesterreichischen Nationalbank. Ein Video der hochkarätig
besetzten Podiumsdiskussion sowie Fotos und Grußworte der Jus"&&"&&&"‚
Im Bereich der Forschung und Entwicklung befassten sich wesentliche Studien der
vergangenen Jahre etwa mit dem „Nutzen der Schuldenberatung für Gläubiger“ und
wie zuletzt mit dem gesellschaftlichen und ökonomischen Nutzen der Schuldenberatungen (vgl. S. 12).
Projekte
Die asb hat zahlreiche innovative und nachhaltige Projekte ins Leben gerufen. Aus
dem Kooperationsprojekt Schulden-Shredder hat sich das FinanzCoaching-Modell
entwickelt, für die Arbeit mit Jugendlichen wurde die DVD „The Cash“ produziert und
im Oktober 2012 startete „Budgetberatung“ als neues, österreichweites Beratungsangebot (vgl. S. 19). Auf europäischer Ebene war die asb federführend am Aufbau des
european consumer debt network (ecdn) beteiligt.
Fortbildungen
www.schuldenberatung.at/20jahre
Die asb hat in den vergangenen zwanzig Jahren über 250 Fortbildungsseminare organisiert: Ausbildungen für SchuldenberaterInnen, FinanzCoaching-Seminare und andere Fortbildungen zu Themen wie Insolvenzrecht, Familienrecht oder Zeitmanagement.
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Publikationen
Privatkonkurs
Die Einführung des Privatkonkurses 1995 war eine zentrale
Neuerung für SchuldnerInnen, aber auch für Schuldenberatungen.
Deren Aufgabe ist die Schuldenregulierung und somit in vielen Fällen
auch die Begleitung der KlientInnen in das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren. Seit 1995 wurden über 110.000 Privatkonkurse
in Österreich beantragt.
Neben dem monatlichen E-Mail-Newsletter „asbrief“ erscheinen zweimal im Jahr
die Fachzeitschrift „dasbudget“ sowie jährlich der Schuldenreport und Jahresbericht.
Mit dem FinanzCoaching-Handbuch wurde eine umfangreiche und praxistaugliche
Seminarunterlage entwickelt.
Treuhandschaften
Seit Einführung des Privatkonkurses ist die asb auch als Treuhänder in den siebenjährigen Abschöpfungsverfahren tätig. Österreichweit wird die asb heute in mehr als
jedem zweiten Abschöpfungsverfahren zum Treuhänder bestellt.
asb Schuldenreport 2013 |
11
Nutzen von
Schuldenberatung
Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen sind in
ihrer Tätigkeit äußerst wirkungsvoll. Ihre monetarisierten Wirkungen waren 2011 mehr als fünf Mal so hoch
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Dies hat eine Studie, die das NPO-Kompetenzzentrum
der Wirtschaftsuniversität Wien im Auftrag der ASB
Schuldnerberatungen GmbH 2012/13 durchführte, ergeben. Die Studie zielte darauf ab, die sozialen und wirtschaftlichen Wirkungen der in Österreich tätigen staatlich
anerkannten Schuldenberatungen darzustellen.1
Auf Basis einer „Social Return on Investment (SROI)“Analyse und unter Einbeziehung von insgesamt zwölf
Stakeholdern wurden für das Jahr 2011 monetarisierte
Wirkungen in der Höhe von rund 60 Mio. Euro berechnet. Demgegenüber stehen Investitionen von hochgerechnet 11 Mio. Euro, die insbesondere aus Zahlungen
der öffentlichen Hand bestehen.
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die Schuldenberatungen bezogen, ergibt dies einen
SROI-Wert von 5,3. Das bedeutet, dass jeder 2011 in
die staatlich anerkannten Schuldenberatungen investierte Euro Wirkungen im Gegenwert von 5,3 Euro
schuf.
1
More-Hollerweger, Eva; Pervan-Al Soquarer, Ina; Pervan, Ena
(2013): Studie zum gesellschaftlichen und ökonomischen Nutzen
der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich
mittels einer SROI-Analyse. NPO-Kompetenzzentrum im Auftrag
der ASB Schuldnerberatungen GmbH, Wien.
Zentrale Ergebnisse
Jeder Euro, der in die staatlich anerkannten
Schuldenberatungen investiert wird, schafft
soziale und wirtschaftliche Wirkungen im
Gegenwert von 5,3 Euro.
11 Mio. Euro jährliche Investitionen in Schuldenberatung, v.a. aus öffentlicher Hand, stehen rund
60 Mio. Euro monetarisierte Wirkungen gegenüber.
Drei Viertel der Ausgaben der Schuldenberatungen 2011 wurden in Personal investiert,
es wurden damit also Arbeitsplätze gesichert.
Die telefonisch befragten KlientInnen waren zu
93% sehr zufrieden bzw. zufrieden mit der Arbeit
der Schuldenberatungen.
Einkommen statt Schulden
60 Mio. €
!
gesamt
31 Mio. €
(52%)
Einkommen
Klientel
Schuldenberatung hat
positive Effekte auf
vielen Ebenen.
Den größten Effekt –
31 Mio. Euro – hat sie
auf die langfristigen
Einkommensverhältnisse der KlientInnen.
Die Tatsache, dass KlientInnen 2011 ihren Job
behalten (45%) bzw. im Laufe der Beratung
`^'*
langfristig zusätzliche Steuereinnahmen und Pro"& in der
Höhe von insgesamt 17,7 Mio. Euro.
asb Schuldenreport 2013 |
12
Qualitätskriterien der
Schuldenberatungen
Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind besonderen Qualitätskri
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&&
*&{<Ynen schon am Gütezeichen erkennen, dass sie hier bestmöglich beraten
und begleitet werden.
Seit 2008 dürfen „staatlich anerkannte Schuldenberatungen“ ein eigenes „Schuldenberatungszeichen“ als Qualitätsmerkmal führen.1
2012: ISO-Gruppenzertifizierung
Entsprechend dem Qualitätskriterium „zeitgemäßes Qualitätsmanagement“ für staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind seit Ende 2012
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Beratung wie auch der Organisationsstrukturen gesichert. Die zehnte
Stelle ist jene im Burgenland, die nach Kriterien der Landesverwaltung
organisiert ist.
Die Dachorganisation asb arbeitet bereits seit 2009 unter dem international anerkannten Qualitätsmanagementsystem ISO 9001:2008. Dabei
werden alle Arbeitsprozesse transparent und nachvollziehbar dokumentiert sowie der hohe Qualitätsstandard der Arbeit jährlich extern überprüft und aufgezeichnet.
Staatlich
anerkannte
Schuldenberatung
Eine Schuldenberatungsstelle kann sich – nach
Bescheid vom Justizministerium – dann als
„staatlich anerkannte Schuldenberatung“
bezeichnen, wenn sie:
9
9
9
nicht auf Gewinn ausgerichtet ist,
die Beratung unentgeltlich anbietet,
&&
&'&*&"*&
auf Dauer ausgerichtet,
9
eine ausreichende Anzahl an SchuldnerInnen berät, um im
Geschäftsjahr durchschnittlich mindestens drei SchuldenberaterInnen ganztägig zu beschäftigen,
9
über eine an den Erfordernissen eines zeitgemäßen
Qualitätsmanagements ausgerichtete Organisation verfügt und
9
sich seit mindestens zwei Jahren für SchuldnerInnen kostenlos
auf dem Gebiet der Schuldenberatung erfolgreich betätigt.
1
Das Schuldenberatungszeichen darf gem. § 268 Abs. 2 IO nur von
Schuldenberatungsstellen, die gemäß § 267 Abs. 1 IO als anerkannte
Schuldenberatungsstellen bevorrechtet sind, geführt werden.
asb Schuldenreport 2013 |
13
Privatkonkurs
in Österreich
Schuldenregulierungsverfahren 2012
Der umgangssprachliche Ausdruck „Privatkonkurs“ wird im Gesetz als „Schuldenregulierungsverfahren“ (SRV) bezeichnet. Ziel des Verfahrens ist es, redlichen
und motivierten SchuldnerInnen die realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Zu den "
zählen die tatsächliche
Š
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Schulden zu machen sowie die Möglichkeit, monatlich einen bestimmten Betrag
zur Rückzahlung zur Verfügung stellen zu können. In dieser Zeit der Rückzahlung
soll nur eine „bescheidene, aber menschenwürdige“ Lebensführung möglich sein.
Im Gegenzug stoppen die Exekutionen und der Zinsenlauf. Die SchuldnerInnen
sind bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungen und Erfüllung gesetzlicher Kriterien wieder schuldenfrei. Gläubiger erhalten einen Teil ihrer Forderungen zurück.
Auch wenn das SRV derzeit für viele überschuldete Personen die Möglichkeit der
Schuldenregulierung bietet, gibt es Verbesserungsbedarf vor allem in Hinblick
auf bestehende Schwierigkeiten für Personen mit sehr geringem Einkommen. Die
wiederaufgenommenen Gespräche über Reformvorhaben zum Privatkonkurs
führten bisher zu keiner politischen Einigung.
Kernpunkte der Diskussion sind Anreize zur frühzeitigen Rückzahlung von Schulden und eine Erweiterung der Gründe für eine sachliche Rechtfertigung der Restschuldbefreiung. Schuldenberatungen begrüßen die Reformvorhaben grundsätzlich, lehnen eine Verkürzung der Verfahrensdauer jedoch ohne gleichzeitige
Reduktion oder Flexibilisierung der Quote ab.
478849*
:1
+
- 1,8% gegenüber
20112
38%
62%
1
2
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+0,4% gegenüber
20112
§
57,8% von einer Schuldenberatung im SRV bei
Gericht begleitet oder
vertreten
Insolvenzdaten BMJ, Abfragedatum 3.1.2013.
Insolvenzdaten BMJ, Abfragedatum 4.1.2012.
Die häufigsten Regulierungen im Rahmen des Privatkonkurses
# Den Gläubigern ist eine Quote anzubieten, die der Einkommenslage der nächsten fünf Jahre entspricht. Hier ist die Zustimmung einer Gläubigermehrheit notwendig. Die Schulden erlöschen mit Erfüllung der vereinbarten Quo>‰&Ž*
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kommt es zur „Pfändung“ auf das Existenzminimum. Die „pfändbaren“ Beträge erhält ein gerichtlich bestellter Treuhänder, der sie jährlich an die Gläubiger verteilt.
Eine Zustimmung der Gläubiger ist nicht erforderlich. Nach Ablauf des Verfahrens
kommt es bei Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen zur Restschuldbefreiung.
Zahlungsplan
2011
2012
Abschöpfungsverfahren
71,7%
%
2011 27,0
70,4%
%
2012 28,0
asb Schuldenreport 2013 |
14
Erfolgsquote im Abschöpfungsverfahren
Zum Erreichen der Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren
müssen nach sieben Jahren mindestens 10% der Schulden an die
Gläubiger zurückgezahlt worden sein. Eine vorzeitige Restschuldbefreiung ist möglich, wenn nach mindestens drei Jahren Laufzeit
50% zurückgezahlt sind. Wird nach sieben Jahren die 10%-Quote
nicht erreicht, kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen
dennoch die Restschuldbefreiung (nach Billigkeit) aussprechen.
Im Jahr 2012 endete bei 709 Verfahren, in denen die ASB Schuldnerberatungen GmbH als Treuhänder bestellt war, die siebenjährige
Abschöpfungsfrist. In 70,9% der Fälle wurde eine Restschuldbefreiung erteilt (503 Fälle). Davon wurden 60 Verfahren vorzeitig beendet (mindestens drei Jahre Laufzeit und 50%-Quote) und 407 Verfahren nach Ablauf der Abtretungserklärung (sieben Jahre Laufzeit
und mind. 10%-Quote). In 24 Fällen wurde trotz Nichterreichens
der Mindestquote eine Restschuldbefreiung nach Billigkeit erteilt.
In 7 Verfahren wurde die Restschuldbefreiung nach Verlängerung
des Verfahrens erteilt. Mit Einverständnis der Gläubiger wurde das
Abschöpfungsverfahren in 5 Fällen beendet.
Keine bzw. keine unmittelbare Restschuldbefreiung konnte nach
sieben Jahren bei 29,1% der Fälle erteilt werden. In 11% der Fälle
ist die Restschuldbefreiung offen, weil noch keine Entscheidung des
Gerichts vorliegt und das Verfahren verlängert oder eine Ergänzungszahlung auferlegt wurde. In 12,4% der Verfahren wurde
die Restschuldbefreiung wegen Nichterreichens der Mindestquote
endgültig versagt. 5,6% der Fälle wurden vorzeitig, hauptsächlich
wegen Obliegenheitsverletzungen, eingestellt.
Restschuldbefreiung
Keine bzw. keine unmittelbare Restschuldbefreiung
nach 7 Jahren
Außergerichtlicher Ausgleich
Zustimmung aller Gläubiger erforderlich
IInsolvenzeröffnung
E
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens,
Veröffentlichung, Exekutions- und Zinsenstopp
Vermögensverwertung
V
z.B. Haus, Auto
z
Zahlungsplan
Z
M
Mindestangebot entsprechend dem voraussichtlich pfändbaren Einkommen
der nächsten 5 Jahre; Teilzahlungen für maximal 7 Jahre; Zustimmung der
Gläubigermehrheit erforderlich
b
bei Ablehnung
b Annahme
bei
Abschöpfungsverfahren
A
Restschuldbefreiung
R
7 Jahre Leben am Existenzminimum; mind.
nd
10% der Schulden müssen nach 7 Jahren
Abschöpfung bezahlt sein; Zustimmung der
Gläubiger NICHT erforderlich!
R
Restschuldbefreiung
oder wenn Abschöpfung scheitert: Alle Schulden und Zinsen leben wieder auf!
Zur Bereinigung der Insolvenzsituation sollten SchuldnerInnen noch vor dem gerichtlichen Insolvenzverfahren versuchen, sich durch Abschluss eines außergerichtlichen Ausgleichs wieder wirtschaftlich zu sanieren. Dabei verzichten ALLE Gläubiger auf einen Teil der Forderungen.
Die SchuldnerInnen bezahlen eine vereinbarte Rate und werden von den restlichen Schulden
befreit. Nur ein Viertel der vorgeschlagenen außergerichtlichen Ausgleiche werden tatsächlich
von den Gläubigern angenommen.
Der Antrags- und Verfahrensablauf eines Privatkonkurses ist in der Insolvenzordnung geregelt. Zuständig sind zumeist die Bezirksgerichte. Ein Schuldenregulierungsverfahren kann mit
einem Zahlungsplan oder einem Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung enden.
29,1%
70,9%
Verfahrensablauf im Privatkonkurs
Zeitraum der Eröffnung:
1.10.2004 bis 30.9.2005
asb Schuldenreport 2013 |
15
Pfändungen und
Exekutionen
Bei einer Forderungsexekution (oder
„Lohnpfändung“) wird das Einkommen
von SchuldnerInnen bis auf das ExisLohnpfändung bis zu
tenzminimum gepfändet, der darüber
einem Existenzminimum
hinausgehende Betrag direkt an die
(2012: 814 Euro)
Gläubiger überwiesen. Das Existenzminimum ist abhängig von der Anzahl der
2012 wurden
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Einkommens. Die Untergrenze für das
Existenzminimum lag 2012 bei
Forderungsexekutionen beantragt.
814 Euro.1
In Österreich sind Arbeitgeber durch
das System der Lohnpfändungen
Das sind
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genaue Rangordnung der anhängigen
Anträge pro Arbeitstag!
Exekutionen zu führen, monatlich das
Existenzminimum zu errechnen und den
pfändbaren Betrag an Gläubiger zu überweisen. Dieser Aufwand ergibt für ArbeitnehmerInnen oft Probleme mit ihren Arbeitgebern bis hin zu Kündigungen und
Problemen bei der Arbeitssuche.2 Überdies zeigen die Beobachtungen der Schul*'&&
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zu Lasten der SchuldnerInnen, vorkommen.
Im Jahr 2012 wurden in Österreich 693.842 Anträge auf Forderungsexekution
gestellt3, das sind durchschnittlich 3.154 Anträge pro Arbeitstag.
Forderungsexekutionen
693.842
3.154
1
2
3
Unterhaltsschulden können auch unter diese Grenze gepfändet werden. Informationen und
Broschüre „Informationen für Arbeitgeber und andere Drittschuldner“ (www.justiz.gv.at –
Bereich Bürgerservice/Publikationen).
Mit dieser Problematik befasste sich ein mehrjähriges Projekt der Schuldenberatungen: „Schulden-Shredder – Arbeitsmarkthindernis Schulden“, gefördert im Rahmen der EU-Initiative EQUAL
vom ESF und BMWA (www.schuldenberatung.at – Bereich Projekte).
Bundesministerium für Justiz – betriebliches Informationssystem der Justiz, 2012.
Die Exekution ist die gerichtliche Zwangsvollstreckung von Rechten.
Sie richtet sich nach den Vorschriften der Exekutionsordnung und
setzt einen Vollstreckungstitel wie zum Beispiel ein rechtskräftiges
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der Exekution sind die Fahrnisexekution und die Forderungsexekution.
Wer zuerst kommt ...
Im Exekutionsrecht gilt der Grundsatz:
Wer zuerst kommt, bekommt auch zuerst!
Der Gläubiger, der als erster einen Antrag stellt, wird auch als erster und einziger
befriedigt. Alle anderen Gläubiger müssen warten, bis sie an der Reihe sind. Bei
zahlungsunfähigen SchuldnerInnen bietet das Exekutionsrecht keine Lösung, sondern verschlimmert die Situation, indem die Schulden durch Zinsen und Kosten
der „wartenden“ Gläubiger ständig wachsen.
Notwendige Änderung der Exekutionsordnung:
Keine Bevorzugung von Gläubigern
Schnelle und „aggressive“ Gläubiger werden durch Einzelvollstreckungen
begünstigt. Ziel muss es sein, den Gedanken der Gläubigergleichberechtigung
wie in der Insolvenzordnung auch auf die Exekutionsordnung auszuweiten.
Zinsenstopp bei Pfändung
Die monatlich gepfändeten Beträge decken oft nicht einmal Kosten und Zinsen.
Dadurch wachsen die Schulden sogar weiter. Es sollte ein Zinsenstopp für all
jene Gläubiger gelten, die durch die Lohnpfändung Beträge erhalten.
asb Schuldenreport 2013 |
16
Bei einer Fahrnisexekution wird von
SchuldnerInnen das bewegliche Vermögen („Fahrnisse“), welches diese
Gerichtliche Pfändung und Vernicht zu einer einfachen Lebensführung
wertung von beweglichen Sachen
benötigen, gepfändet und verwertet.
(„Fahrnissen“) durch eine/n
Die GerichtsvollzieherInnen sind dazu
GerichtsvollzieherIn
berechtigt, die Wohnung von SchuldnerInnen zu durchsuchen und pfändbare
2012 wurden
Gegenstände aufzuschreiben. Problematisch bei Fahrnisexekutionen ist,
dass oft Vermögen gepfändet wird,
Fahrnisexekutionen beantragt.
das sich zwar im Haushalt der Schuld*'*#
Das sind
von anderen Personen steht. In diesen
Fällen müssen sich die tatsächlichen
EigentümerInnen gegen diese „unrichtiAnträge pro Arbeitstag!
ge“ Pfändung zur Wehr setzen. Außerdem liegt der Erlös bei der Verwertung
der Fahrnisse regelmäßig weit unter dem tatsächlichen Verkehrswert und ergibt
somit nur geringe Beträge zur Schuldentilgung.
Im Jahr 2012 gab es in Österreich insgesamt 835.730 Anträge auf Fahrnisexekution1, das sind durchschnittlich 3.799 Anträge pro Arbeitstag. In beiden Exekutionsformen ist ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.
Fahrnisexekutionen
835.730
3.799
1
Bundesministerium für Justiz – betriebliches Informationssystem der Justiz, 2012.
Notwendige Änderung der Exekutionsordnung:
Fahrnisexekution nur bei Vermögen
Die Fahrnispfändung wird – entgegen der Intention des Gesetzgebers – als
Druckmittel eingesetzt, um zusätzliche Zahlungen zu erzwingen, auch wenn
nichts pfändbar ist oder der Lohn bereits gepfändet wird. In der Folge zahlen
viele Menschen aus dem Unpfändbaren Beträge an Gläubiger und gefährden
damit ihre eigene Existenz sowie die ihrer Kinder. Nur wenn SchuldnerInnen
offenkundig nennenswertes Vermögen besitzen, sollte eine Fahrnisexekution
bei laufender Lohnpfändung zulässig sein.
9 alle Gegenstände, die zu einer einfachen
Lebensführung notwendig sind
9 einfache Kleidung
9 Nahrungsmittel
9 Heizmittel
... dazu kommen noch:
9 Gegenstände für die Berufsausübung
9 Lernbehelfe
9 höchstpersönliche Gegenstände
(z.B. Eheringe)
9 Sachen, die nachweislich nicht den
SchuldnerInnen gehören
9
9
9
9
9
9
9
9
9
9
Fernseher
Videorecorder
DVD-Player
Stereoanlage, CDs
Computer und Zubehör
Fotoausrüstung
Handy
Auto
Motorrad
Bargeld
Notwendige Änderung der Exekutionsordnung:
Ausweitung des Katalogs des unpfändbaren
Vermögens
Unpfändbar sollten sein:
9 Gegenstände zur einfachen Lebensführung wie Kühlschrank, Mikrowelle,
Tiefkühlgerät, Staubsauger, Waschmaschine, E-Herd, Kaffeemaschine,
Geschirrspüler, Nähmaschine;
9 Einrichtungsgegenstände, soweit sie keine antiken Möbel oder
Designermöbel sind;
9 Fortbewegungsmittel wie Kraftfahrzeuge bis zu einem Wert von
3.500 Euro (Indexbindung).
Alle übrigen Gegenstände sollten ab einem Einzelwert von 50 Euro (Indexbindung) gelistet werden. Übersteigt der Gesamtwert aller bewerteten Gegenstände den Betrag von 2.000 Euro, so wäre der Überschuss pfändbar und
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(Quelle: „Wege aus der Schuldenfalle. Rechtspolitische Vorschläge zur Vermeidung und
Bekämpfung von Ver- und Überschuldung“, asb 2008.)
asb Schuldenreport 2013 |
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Neue Privatinsolvenzmodelle
In einigen europäischen Ländern wurden in den vergangenen Jahren neue gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren geschaffen bzw. bestehende reformiert.
Griechenland
Italien
Die Sparpolitik im Zuge der Schuldenkrise hat viele Haushalte in
Bedrängnis gebracht. Im August 2010 wurde ein Gesetz verabschiedet, das erstmals überschuldeten Personen einen Neustart
ermöglicht. Innerhalb von vier Jahren können sie sich entschulden. In dieser Zeit berechnet ein Gericht, wie viel für Gläubiger
übrig bleibt, nachdem die grundlegenden Bedürfnisse der ganzen
Familie vom zur Verfügung stehenden Einkommen gestillt sind. Es
gibt keine Mindestquote, selbst eine Null-Prozent-Rückzahlungsquote ist etwa bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit möglich.
Bisher gab es in Italien kein Verbraucherinsolvenzrecht und damit für PrivatschuldnerInnen keine
Entschuldungsmöglichkeit. Im März 2012 wurde
ein „Krisenbeilegungsverfahren“ für Privatpersonen und KleinunternehmerInnen eingeführt, die
zahlungsunfähig oder überschuldet sind.
SchuldnerInnen erstellen einen Zahlungsplan; dieser
muss nicht alle Gläubiger erfassen, nicht betroffene
Gläubiger sind allerdings voll zu befriedigen. Dem
Zahlungsplan müssen 70% der Gläubiger zustimmen,
danach muss das Gericht ihn bestätigen. Scheitert
die Erfüllung, leben die noch unbeglichenen
Forderungen wieder voll auf.
Deutschland
Dem Deutschen Bundestag liegt seit Ende Oktober 2012 der Regierungsentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vor. Eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren soll mit einer
Quote von 25% möglich sein beziehungsweise nach fünf Jahren
bei Tilgung der Verfahrenskosten. Sofern beide Varianten nicht
infrage kommen, bleibt es bei der bisher gültigen Regellaufzeit
von sechs Jahren. Zudem sollen im Verbraucherinsolvenz-verfahren die Einigungschancen zwischen SchuldnerInnen und Gläubigern erhöht werden, etwa durch eine Stärkung der außergerichtlichen Einigungsversuche. Die Novelle tritt aller Voraussicht nach
noch vor der Bundestagswahl im September in Kraft.
Irland
Irland war bisher Schlusslicht unter den Ländern mit Privatkonkursen in Europa: Ein Insolvenzverfahren dauerte bis zu zwölf
Jahre bei kaum realisierbaren Einstiegsbedingungen. Ende Dezember 2012 wurde der Personal Insolvency Act 2012 verabschiedet. Dieser sieht ein gänzliches Abschreiben von unbesicherten
Schulden bis zu 20.000 Euro innerhalb von drei Jahren sowie ein
Privatkonkursverfahren mit einer Laufzeit von drei Jahren vor. Das
neue Gesetz tritt voraussichtlich noch im Sommer 2013 in Kraft.
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Österreich ist Schlusslicht:
Reformen notwendig!
Österreich gehört in zweierlei Hinsicht zum europäischen Schlusslicht: Zum einen wird
die Restschuldbefreiung erst nach siebenjähriger Verfahrensdauer erteilt, zum anderen
gilt eine Mindestquote von 10%. Diese Hürde macht gerade einkommensschwachen
bzw. armutsgefährdeten Personen einen Neustart fast unmöglich. Überfällige Reformen
im Privatinsolvenzrecht müssen endlich umgesetzt werden. Eine Verkürzung der Verfahrensdauer auf europäische Standards und eine quotenunabhängige Restschuldbefreiung
sollen den Zugang zum Privatkonkurs ermöglichen.
asb Schuldenreport 2013 |
18
Budgetberatung
Bisher fehlte in Österreich ein niederschwelliges, professionelles
und unabhängiges Beratungsangebot zu Fragen der Haushalts"•*
&
–<[*""
den Schuldenberatungsstellen – an Menschen, deren Einkommenssituation sich gerade verändert (etwa durch Arbeitslosigkeit, Karenz oder Pensionierung), bzw. Menschen mit niedrigem
Einkommen, die jedoch (noch) nicht von Überschuldung betroffen
sind.
Grundlage und zentrales „Arbeitsmittel“ für Budgetberatung
bilden die von der asb entwickelten Referenzbudgets (= Budgetbeispiele), die für den Einsatz im Zuge von Budgetberatung
aktualisiert und weiterentwickelt wurden. Referenzbudgets sind
Ausgabenraster für verschiedene Haushaltstypen.
Im Oktober 2012 startete die von der ASB Schuldnerberatungen
GmbH koordinierte Budgetberatung in beinahe ganz Österreich
(Ausnahme Burgenland). Sie wird in einer ersten Projektphase bis
<*`"&•~[{"stützt. Die Budgetberatung erfolgt nach einer Onlineanmeldung
bzw. telefonischer Terminvereinbarung und wird von geschulten
und erfahrenen BeraterInnen durchgeführt.
Dem österreichweiten Angebot zuvorgegangen war 2011 ein
von der asb konzipiertes und vom BMASK gefördertes Pilotprojekt, das in Zusammenarbeit mit der IfS-Schuldenberatung Vor*&"}}<&
deckenden Budgetberatungsangebots in Österreich ersichtlich
gemacht hatte.
Ziele von Budgetberatung:
9 Individuelle Unterstützung in der Finanzplanung von Haushaltsbudgets
9 Verbesserung im Umgang mit Geld in privaten Finanzfragen
9 Schuldenprävention durch ausgeglichene Budgets und Erhebung
von Sparpotenzial
www.budgetberatung.at
Im Zentrum der Website steht – neben der Onlineanmeldung zur Beratung – ein
Budgetrechner, der es den NutzerInnen auf einfache Art ermöglicht, einen guten
Überblick über die eigenen Ausgaben zu erhalten. Weiters kann mit dem Onlinerechner
die Ausgabenstruktur des eigenen Haushalts mit entsprechenden Budgetbeispielen für unterschiedliche Haushaltstypen, wie
etwa AlleinerzieherIn, Paar mit zwei Kindern, Paar ohne Kinder
verglichen werden. Sichtbare Abweichungen liefern Hinweise zur
eigenen Situation und eventuell notwendigen Veränderungen zur
Erreichung eines ausgeglichenen Budgets. Die Ergebnisse des
Onlinerechners können ausgedruckt und auch im PDF-Format abgespeichert werden. Neben dem Budgetrechner stehen Budgetvorlagen im Excel- und PDF-Format für all jene NutzerInnen zur
Verfügung, die ihren Haushaltsüberblick lieber per Hand bzw. als
Excel-Datei am eigenen Computer erstellen wollen. Darüber hinaus
werden auf der Website in der Rubrik Service weiterführende Informationen, Hinweise und Links zur Verfügung gestellt.
asb Schuldenreport 2013 |
19
Impressum: Schuldenreport 2013 (Mai 2013)
Herausgeber, Medieninhaber und für den Inhalt verantwortlich:
ASB Schuldnerberatungen GmbH
Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen
GF: Dr. Hans W. Grohs
Bockgasse 2 b, 4020 Linz | Austria
Tel.: +43 (0)732-65 65 99, Fax: +43 (0)732-65 36 30
[email protected]
Firmenbuchnummer: FN 230327t (LG Linz)
Gefördert von BMJ und BMASK
REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
Redaktion: Dr. Hans W. Grohs, Mag.a Gabriele Horak-Böck,
Dr.in Susanne Jürgens, Mag.a Maria Kemmetmüller,
Mag.a Christiane Moser, DI Alexander Risser
Layout: Maria Schaittenberger
Fotos: Fotolia, asb
Karten: vectormaps
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Druck: Druckerei Berger, Horn
Copyright: Auszugsweiser Nachdruck und Verwertung nicht namentlich gekennzeichneter Artikel
unter genauer Quellenangabe gestattet.
www.schuldenberatung.at
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beratungen in Österreich mit allen Adressen, Hintergrundinformationen und Projekten
sowie Materialien und Berechnungswerkzeugen.