Anfrage der AfD-Ratsgruppe - AfD

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Anfrage der AfD-Ratsgruppe - AfD
Der Oberbürgermeister
Drucksache-Nr.
15-0390
Datum
19.03.2015
III/51-22 Rusch, 3116
Anfrage der AfD-Ratsgruppe
öffentlich
Zur Sitzung
Sitzungstermin
Behandlung
Jugendhilfeausschuss
23.03.2015
Beantwortung der Anfrage
Betreff
Detaillierte Informationen in Bezug auf die pauschalen Fördermittel für Duisburger
Jugendverbände
Inhalt
Der Jugendring hat mit der DS 15-0310 einen Antrag auf pauschale Fördermittel der
Jugendverbände gestellt. Außer einer Namensliste mit Fördersummen sind keine weiteren
Informationen enthalten.
Die AfD-Ratsgruppe bittet deshalb um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Förderantrag durch den Jugendring
befürwortet wird?
2.
Durch welche konkreten Aktivitäten/Darstellungen/Vorhaben/Nachweise werden die
Förderkriterien durch die einzelnen in der Drucksache DS 15-0310 aufgelisteten
Jugendverbände belegt? Wir bitten um eine kurze Darstellung zu jedem
Jugendverband, für den die Förderung beantragt wird.
3.
Wie wird der Förderbetrag ermittelt und belegt? Auch hierzu bitten wir um eine kurze
Ausführung zu jedem der aufgelisteten Jugendverbände. Insbesondere aufgrund die
großen Spannweite bitten wir exemplarisch anhand von "Sozialistische Jugend
Deutschlands SJD - Die Falken" und "Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte" um
eine detaillierte Ausführung, wie die Höhe der Förderbeträge zustande kommt und
wofür diese verwendet werden.
Seite: 49
Jugendhilfeausschuss - 23.03.2015 - öffentliche Sitzung
Tagesordnungspunkt 26 - Drucksache Nr. 15-0390
Anfrage der AfD-Ratsgruppe
Detaillierte Informationen in Bezug auf die pauschalen Fördermittel für Duisburger
Jugendverbände
III/51-22 Rusch, 3116
Inhalt
Der Jugendring hat mit der DS 15-0310 einen Antrag auf pauschale Fördermittel der
Jugendverbände gestellt. Außer einer Namensliste mit Fördersummen sind keine weiteren
Informationen enthalten.
Die AfD-Ratsgruppe bittet deshalb um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Förderantrag durch den Jugendring
befürwortet wird?
2.
Durch welche konkreten Aktivitäten/Darstellungen/Vorhaben/Nachweise werden die
Förderkriterien durch die einzelnen in der Drucksache DS 15-0310 aufgelisteten
Jugendverbände belegt? Wir bitten um eine kurze Darstellung zu jedem
Jugendverband, für den die Förderung beantragt wird.
3.
Wie wird der Förderbetrag ermittelt und belegt? Auch hierzu bitten wir um eine kurze
Ausführung zu jedem der aufgelisteten Jugendverbände. Insbesondere aufgrund die
großen Spannweite bitten wir exemplarisch anhand von "Sozialistische Jugend
Deutschlands SJD - Die Falken" und "Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte" um
eine detaillierte Ausführung, wie die Höhe der Förderbeträge zustande kommt und
wofür diese verwendet werden.
Die Anfrage wurde mündlich beantwortet
(Beratungsverlauf s. TOP 8, S. 22ff.)
Seite: 23
Jugendhilfeausschuss - 23.03.2015 - öffentliche Sitzung
Tagesordnungspunkt 8 - Drucksache Nr. 15-0310
Antrag des Jugendrings der Stadt Duisburg;
Verteilung der pauschalen Fördermittel für Duisburger Jugendverbände
III/51-22 Rusch
Inhalt
Hiermit beantragen wir, dass der Jugendhilfeausschuss die pauschale Förderung der
Jugendverbände in Duisburg im Jahr 2014 mit folgender Aufteilung vornimmt. Der
Verteilungsvorschlag ist von der Jugendring-Vollversammlung am 23. Februar 2015
beschlossen worden.
Bund der alevitischen Jugend (BDAJ) Duisburg
Bund der deutschen katholischen Jugend (BDKJ) – Stadtverband
Duisburg
3.060,00 €
57.490,00 €
Bund der Pfadfinder und Pfadfinderinnen (BdP) Duisburg
1.350,00 €
Deutsche Wanderjugend (DWJ) Duisburg
6.580,00 €
Deutsche Jugend in Europa (djo) Duisburg
4.030,00 €
DGB-Jugend Duisburg
44.920,00 €
Evangelische Jugend Duisburg
55.740,00 €
Jugend der jüdischen Gemeinde
4.090,00 €
Jugendfeuerwehr Duisburg
13.530,00 €
Jugendgruppe im Bahnsozialwerk Duisburg
1.040,00 €
Jugendring Duisburg
80.050,00 €
Jugendrotkreuz Duisburg
39.270,00 €
Lebenshilfe Duisburg
2.960,00 €
Marinejugend (DMJ) Duisburg
960,00 €
Schwerpunktmittel
17.000,00 €
Sportjugend Duisburg
57.490,00 €
Sozialistische Jugend Deutschlands SJD - Die Falken
50.860,00 €
Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte
SUMME
6.480,00 €
446.900,00 €
-einstimmig-
Seite: 24
Beratungsergebnis
(Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.03.2015)
TOP 8
DS 15-0310
Antrag des Jugendrings der Stadt Duisburg
Verteilung der pauschalen Fördermittel
Jugendverbände
für
Duisburger
und
TOP 26
DS 15-0390
Anfrage der AfD-Ratsgruppe
Detaillierte Informationen in Bezug auf die pauschalen Fördermittel
für Duisburger Jugendverbände
Ausschussmitglied Bg. Krützberg (Dez. III) erläuterte, die Verfahrensweise zur Verteilung
der vom Jugendhilfeausschuss im Rahmen seiner Haushaltsberatung beschlossenen Mittel
zur Förderung der Jugendverbände werde seit 1979 so gehandhabt. Der Jugendring mache
einen Verteilungsvorschlag, dem ein ganzer Kranz von Kriterien zugrunde liege. Die Anfrage
werde wunschgemäß schriftlich beantwortet.
Der Vorsitzende Ratsherr Ibe (CDU) ließ über den Antrag abstimmen.
-einstimmigMitteilung der Verwaltung
Zu 1:
Gemäß § 12 SGB VIII ist „Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und
Jugendgruppen (...) unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens (...) zu fördern.
In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst
organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt
und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge
Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre
Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck
gebracht und vertreten.“
Dieser kommunalen Pflichtaufgabe kommt die Stadt Duisburg durch die Förderung der
Jugendverbandsarbeit nach. Grundlage der Förderung sind die Richtlinien zur Gewährung
von Allgemeinen Zuschüssen an Jugendverbände vom 1.3.1979.
Zu 2:
Die Mittelverwendung ergibt sich aus dem Förderungsbereich der Richtlinien. Hier werden
genannt: „Die Mittel sind für folgende Zwecke bestimmt :
1.1 Persönliche und sachliche Verwaltungsaufgaben…
1.2 Betriebskosten sowie Beschaffung oder Ergänzung von Material und Einrichtung für
Jugendfreizeiteinrichtungen und Maßnahmen der Jugendförderung
1.3 Maßnahmen der Jugendförderung
1.4 Durchführung von Jugendgruppenleiterlehrgängen
1.5 Mitfinanzierung von Maßnahmen, die sich aus dem Landesjugendplan ergeben
1.6 Förderung von Freizeiten, Fahrten und Lagern…“
Seite: 25
Alle in der DS-Nr. 15-0310 aufgeführten Verbände erfüllen diese Kriterien.
Die Verwendungsnachweise werden, gemäß den Richtlinien, jährlich beim Jugendamt der
Stadt Duisburg eingereicht und dort anhand der vorliegenden Originalbelege geprüft.
Zu 3:
Die seit Jahren festgeschriebene Gesamtfördersumme wird durch eine jährliche Erhebung
unter den Jugendverbänden aufgeteilt. Grundlage für die Höhe zu bewilligenden Fördermittel
sind u.a. Kriterien wie Mitgliederzahl, Mitarbeiter, Ehrenamtliche, Bildungsangebote,
Freizeitangebote, Infrastruktur, Kooperationsveranstaltungen und ähnliche. Das Ergebnis der
Erhebung wird auf einer gemeinsamen und abgestimmten Beschlussfassung in der
Vollversammlung der Jugendverbände in Duisburg festgelegt und danach als Vorschlag zur
Aufteilung der Fördermittel an den Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung gegeben.