Länderbeitrag Schleswig

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Länderbeitrag Schleswig
Ministerium
für Bildung und Wissenschaft
des Landes Schleswig-Holstein
Einordnung des „Lernorts
Praxis“ in der Ausbildung
sozialpädagogischer Fachkräfte
in Schleswig-Holstein
1
Einordnung des Lernorts Praxis
Ministerium
für Bildung und Wissenschaft
des Landes Schleswig-Holstein
1.
Welche sozialpädagogische Fachkräfte
arbeiten in der Frühpädagogik?
2.
Quantitative und qualitative
Herausforderungen seit 2008
3.
Änderungen in den Ordnungsmittel für den
Lernort Praxis seit 2007/2008
4.
Weiterbildung „ Sozialmanagement“
III 4111 - Tim Dahmke
2
1) § 2 KiTaVO Pädagogische Personal
Ministerium
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des Landes Schleswig-Holstein
1 Fachkräfte in der Leitung der Einrichtung und in der
Gruppenleitung müssen
a)staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen oder
Kindheitspädagogen, Sozialpädagoginnen oder
Sozialpädagogen oder Absolventinnen oder Absolventen
vergleichbarer Studiengänge,
b)staatlich anerkannte Erzieherinnen oder Erzieher,
c)staatlich anerkannte Heilpädagoginnen oder Heilpädagogen
oder
d)staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen oder
Heilerziehungspfleger sein.
2. Weitere Kräfte in der Gruppe sind pädagogisch ausgebildete
Personen, insbesondere sozialpädagogische Assistentinnen
oder Assistenten und Kinderpflegerinnen oder Kinderpfleger.
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1) Wie wird man sozialpädagogische
Fachkraft?
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1) Ausbildung an BFS und FS in RBZ
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Weiterbildung an
Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)
Vollzeitschulische
Duale Ausbildung
Fachschulen
Bildungsgänge
z.B. BFS III
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1) Berufsfachschulen Sozialpädagogik
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 Sozialpädagogische/r Assistent/in
 2 Jahre
 2012/2013: 1993 Sozialpädagogische Assistenten in Ausbildung
an den 18 Standorten in
 in Niebüll, Husum, Meldorf, Itzehoe, Pinneberg, Mölln,
Ahrensburg, Bad Oldesloe, Lübeck (2), Lensahn , Bad Segeberg,
Preetz, Kiel, Neumünster, Rendsburg, Schleswig, Flensburg
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1) Fachschule Sozialpädagogik
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 Erzieher/in / Erzieher
 3 Jahre /
 verkürzt für SPA
 berufsbegleitend (Lübeck, Neumünster, Kiel, Rendsburg,
Flensburg)
 2012/2013 wurden im Bereich der Fachschulen des
Sozialpädagogik an den 14 Standorten
in Niebüll, Meldorf, Itzehoe (2013), Pinneberg, Mölln, Lübeck,
Lensahn, Bad Segeberg (2014) Neumünster, Kiel, Rendsburg
(2012) , Schleswig, Flensburg ausgebildet.
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2) Quantitative Herausforderungen
Ausbildungsplätze in 2007/2008
2007/08
Klassenstufe
ausgewählte Berufe
01
öffentlich
03
670
Heilerziehungspfleger
36
83
18
137
Erzieherin/Erzieher VZ
676
579
600
1.855
1.474
1.332
618
3.424
36
33
BFS III - Sozialpädagogische Assistenz
Heilerziehungspfleger
insgesamt
Gesamtergebnis
762
BFS III - Sozialpädagogische Assistenz
Zusammen
privat
02
1.432
69
7
7
Erzieherin/Erzieher VZ
25
19
22
66
Zusammen
61
52
29
142
798
703
Heilerziehungspfleger
36
83
25
144
Erzieherin/Erzieher VZ
701
598
622
1.921
1.535
1.384
647
3.566
BFS III - Sozialpädagogische Assistenz
Gesamtergebnis
1.501
8
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2) Quantitative Herausforderungen
Ausbildungsplätze in 2012/2013
2012/13
Klassenstufe
ausgewählte Berufe
01
öffentlich
Sozialpädagogische Assistenz
Gesamtergebnis
871
Heilerziehungspfleger
78
33
20
131
Erzieherin/Erzieher VZ
946
772
764
2.482
Erzieherin/Erzieher - berufsbegleitend
121
63
14
198
2.145
1.739
798
4.682
Sozialpädagogische Assistenz
68
54
Heilerziehungspfleger
24
30
27
81
Erzieherin/Erzieher VZ
81
74
45
200
173
158
72
403
1.068
925
0
1.993
102
63
47
212
1.027
846
809
2.682
121
63
14
198
2.318
1.897
870
5.085
Zusammen
insgesamt
03
1.000
Zusammen
privat
02
BFS III - Sozialpädagogische Assistenz
Heilerziehungspfleger
Erzieherin/Erzieher VZ
Erzieherin/Erzieher - berufsbegleitend
Gesamtergebnis
1.871
122
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2) Qualitative Herausforderungen
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3 ) Landesrechtliche Regelungen
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 Schulgesetz 2007
Landesverordnung für Fachschulen 2013 und 2014
 Erlass: Stundentafel (1.8.2013)
 Erlass: Lehrplan (1.8.2013)
 Handreichung zur Umsetzung des Lehrplanes (Dezember
2013)
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3) Landesverordnung
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3) Praxis in der Fachschulverordnung
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Die in den Stundentafeln vorgesehenen betrieblichen Praxiszeiten in
den Fachrichtungen Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik sind in
mindestens zwei sozialpädagogischen Arbeitsfeldern abzuleisten.
Hiervon werden mindestens 300 Stunden im Elementarbereich nach §
1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Kindertagesstättengesetz vom 12. Dezember 1991
(GVOBl. Schl.-H. S. 651), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 23. Januar 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 16), Zuständigkeiten und
Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 04. April 2013
(GVOBl. Schl.-H. S. 143, durchgeführt. Die Berufstätigkeit oder
Praxiszeit im zweiten Arbeitsfeld ist in Einrichtungen für Menschen mit
besonderen Bedürfnissen, der Jugendsozialarbeit, der Jugendhilfe,
der pädagogischen Gesundheitsförderung, der Schulsozialarbeit
sowie in Horten oder in betreuten Grundschulen nachzuweisen. Für
die Fachrichtung Heilerziehungspflege sind neben dem
Elementarbereich zwei Arbeitsfelder gemäß Einrichtungstypenkatalog
für Schleswig-Holstein nach § 3 Abs. 1 Landesrahmenvertrag für
Schleswig-Holstein nach § 79 Abs. 1 des zwölften Buches
Sozialgesetzbuch möglich.
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3) Lehrplan und Handreichung
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3) Lehrplan
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3) Handreichung
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4) Aufbaubildungsgang Sozialmanagement
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Fragen und Kommentare!
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I
18
Fachschulen Sozialwesen
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Die Fachschulen vermitteln durch Weiterbildung erweiterte berufliche
Fachkenntnisse auf der Basis einer Beruflichen Erstausbildung.
Fachschule der Fachrichtung Sozialpädagogik: Erzieher/in
Fachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege:
Heilerziehungspfleger/in
Fachschule für Heilpädagogik (Flensburg, Neumünster, Kiel,
Lensahn)
Fachschule für Motopädagogik: Motopädagoge/in: (Neumünster)

II
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Fachschule Heilerziehungspflege
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 Heilziehungspfleger/in
 3 Jahre / verkürzt für SPA, PA
 2012/2013 wurde in an den Standorten in Schleswig, Kiel,
Neumünster, Lübeck, Mölln (2013) ausgebildet
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Das berufsbildende Schulsystem
in Schleswig-Holstein
2. Säule: Vollzeitschulische Bildungsgänge
□ Berufssfachschule III
 Eingangsvoraussetzung: Realschulabschluss
Hauptschulabschluss
(nur bei BFS III Sozialwesen, 3-jährig)
 Ausbildungsdauer:
2 Jahre
3 Jahre (BFS III Sozialwesen)
 Ziel:
staatlich anerkannte Berufsausbildung nach
Landesrecht einschließlich des Erwerbs der
Fachhochschulreife bzw. des Realschulabschlusses (nur BFS III Sozialwesen, 3-jährig)
Fachrichtungen mit affinen Berufsausbildungen:
Chemie, Energietechnik,
Elektrotechnik, Fotodesign, Informationstechnik, Wirtschaft
Fachrichtungen ohne affine Berufsausbildungen:
Gestaltungstechnik, Pharmazie,
Sozialpädagogik, Sozialwesen, Schiffsbetriebstechnik
ca. 6.150 SuS
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Berufliche Aufnahmevoraussetzung für die Fachrichtung
Sozialpädagogik
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der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie
der Abschluss der Berufsschule (soweit eine Pflicht zum
Berufsschulbesuch bestand), oder
der Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht
vergleichbar geregelten Ausbildung, oder
eine einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren.
In begründeten Fällen kann auch zugelassen werden, wer die
Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife erworben
hat sowie ein/e einjährige/s einschlägige/s
Praktikum/Berufstätigkeit absolviert hat.
Förderliche freiwillige Dienste werden auf die Zeiten des
Praktikums und der Berufstätigkeit angerechnet.
Die Erziehung eines eigenen Kindes oder die Betreuung von
mehreren Kindern stellt keine einschlägige Berufstätigkeit dar.
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Berufliche Aufnahmevoraussetzung für die Fachrichtung
Heilerziehungspflege
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1. ist eine mindestens zweijährige abgeschlossene
einschlägige Berufsausbildung oder
2. sind eine mindestens zweijährige abgeschlossene
Berufsausbildung sowie eine einjährige einschlägige
Berufstätigkeit oder ein einjähriges einschlägiges Praktikum
oder
3. ist eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige
Berufstätigkeit von drei Jahren.
In begründeten Fällen kann auch zugelassen werden, wer die
Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife erworben
hat sowie in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein
einjähriges einschlägiges Praktikum absolviert hat oder in
einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein Jahr
berufstätig war.
Auf die Zeiten des Praktikums und der Berufstätigkeit werden
förderliche freiwillige Dienste auf der Grundlage von
Bundesgesetzen angerechnet.
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Berufliche Aufnahmevoraussetzungen für die Fachrichtung
Heilpädagogik
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 sind der Abschluss:
der Fachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege oder
 der Fachschule Sozialpädagogik
oder eine für die Zielsetzung der Fachrichtung als gleichwertig
anerkannte Qualifikation
 sowie eine mindestens einjährige hauptberufliche praktische
Tätigkeit in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen.
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