Bundesministerium der Justiz Bundesministerin der Justiz Frau

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Bundesministerium der Justiz Bundesministerin der Justiz Frau
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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerin der Justiz
Frau Brigitte Zypries
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
___________________, den _____ . _____ . 2006
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
mit Bestürzung verfolge ich die Verschärfungen des Urheberrechts in der letzten Zeit. So wird es
immer wieder zu Gunsten der großen Medienkonzerne geändert, zum Nachteil der Endverbrau­
cher. Bereits mit dem sog. „1. Korb“ der Urheberrechtsreform wurde die Privatkopie im Prinzip
abgeschafft, denn nur noch wenige CDs erscheinen ohne Kopierschutz. Das führt zu zahlreichen
Problemen im Alltag – angefangen beim Autoradio, das manche kopiergeschützten CDs nicht
abspielt, zum MP3 Player, auf den man die CD nicht übertragen kann, bis hin zum Urlaubsvideo,
das man nicht mit Musik von kopiergeschützten CDs unterlegen kann. Auch Sicherheitskopien
von CDs mit Kopierschutz oder das Zusammenstellen von Samplern ist nicht mehr möglich. Nun
stellt sich für mich noch die Frage, wofür ich eigentlich Vergütungen auf Leermedien und Geräte,
die zum erstellen von Privatkopien geeignet sind, bezahle. Gegen diese Gebühren hätte ich
nichts einzuwenden, solange ich dann aber Privatkopien in der Praxis anfertigen darf – und nicht
nur theoretisch, weil fast alle CDs einen Kopierschutz besitzen. Wie wäre es, wenn die Verleger
der CDs bzw. die Rechteinhaber nur noch diese Kompensationszahlungen bekommen, wenn die
betreffenden CDs über keinen Kopierschutz verfügen, sodass man sie auch kopieren kann bzw.
darf?
Mit Unmut betrachte ich auch den Wegfall der Bagatellklausel für Urheberechtsverletzungen, mit
der eigentlich Massenbestrafungen weiter Bevölkerungskreise verhindert werden sollten. Sie
sagten zwar, dass "in 99,9 Prozent der Fälle das Verfahren eingestellt wird", dass deckt sich je­
doch schon jetzt nicht mit der Realität. So wurden von dem Unternehmen Logistep bis Ende
September vorigen Jahren rund 18.000 Strafanzeigen gegen Nutzer von Tauschbörsen gestellt,
die verbotenerweise das Computerspiel „Earth 2160“ angeboten haben.
Auch die Staatsanwaltschaft Köln hat gegen 3500 Nutzer der Tauschbörse „eDonkey“ Ermitt­
lungen aufgenommen. Die Beschuldigten hätten bis zu 8000 Dateien angeboten. „Bis zu“ heißt
für mich, dass auch nur einige wenige großen Mengen Daten angeboten haben, die übrigen
können auch nur wenige urheberrechtlich geschützte Dateien für andere Nutzer freigegeben
haben.
Im Übrigen gaben Sie an, dass es in der Sache dabei bliebe, dass sich an der geltenden Rechts­
lage nichts ändere. Nun frage ich mich jedoch, warum das Gesetz geändert wird, wenn sich
ohnehin nichts ändert.
Als gänzlich unangemessen beurteile ich den bald in Kraft tretenden Auskunftsanspruch gegen
Provider bei Verletzungen des Urheberrechts (Umsetzung der EU- Richtlinie „Richtlinie
2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des
geistigen Eigentums“). Ich bin der Meinung, dass das im Grundgesetz verankerte Fernmeldege­
heimnis ein sehr hohes Gut ist, und nur in Ausnahmefällen übergangen werden kann. Ich finde,
dass ein Auskunftsanspruch lediglich mit richterlicher Genehmigung bestehen sollte, da sonst re­
lativ willkürlich Verbindungsdaten abgefragt werden können, was die Anonymität im Internet qua­
si aufheben würde. Ich frage mich, in wie weit diese EU-Richtlinie konform mit dem Grundgesetz
ist. Im übrigen hat das Landgericht Darmstadt entschieden, dass eine dafür notwendige pau­
schale Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig ist, es dürften lediglich die zur Abrechnung notwen­
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digen Daten gespeichert werden (Az. 25 S 118/2005). Zwar hat die EU eine pauschale Vorrats­
datenspeicherung vorgeschrieben, die entsprechende Richtlinie wurde auch bereits in nationales
Recht umgesetzt. Nur dieses Urteil bekräftigt mich in der Annahme, dass eine pauschale Vor­
ratsdatenspeicherung nicht mit den geltenden Datenschutzgesetzen vereinbar ist. Die Vorratsda­
tenspeicherung auf EU Ebene wurde immer mit einer Terrorismusgefahr begründet. Urheber­
rechtsverletzer halte ich nicht für Terroristen, ich frage mich daher, ob die mit dieser Begründung
gespeicherten Daten nicht zweckentfremdet werden, wenn sie zum Aufspüren von Urheber­
rechtsverletzern benutzt werden. Spätestens, wenn private Unternehmen auf diese Verbindungs­
daten zugreifen können, sollte dies meiner Ansicht nach der Fall sein.
Im Allgemeinen finde ich das jetzige Urheberrecht zu starr für unsere heutige flexible Informa­
tionsgesellschaft. Inhalte werden zunehmend losgelöst von physischen Medien. So werden
private Internetseiten, Blogs (Internet-Tagebücher), Foren, Chats und E-Mails zunehmend zur
Verbreitung von Texten, Videoclips oder auch Musikstücken dritter genutzt. Ich finde diese
Möglichkeiten sehr interessant, vor allem auch weil unbekanntere Künstler und Autoren so ein
Forum bekommen, um ihre Werke vorzustellen, Werke die sonst z. B. nie im Fernsehen
gesendet, in der Zeitung oder als Buch gedruckt oder als CD erschienen wären. Diese Ver­
breitungswege sind keine Alternativen zum Kauf von z. B. dem entsprechenden Buch, der DVD
oder der CD, einfach schon, da die Qualität im Internet meist sehr dürftig ist, oder man das ent­
sprechende Buch oder die CD haben möchte. Ich finde die Idee einer „Kulturflatrate“ sehr inter­
essant, also einer Pauschalzahlung pro Monat, die inoffizielle Verbreitungswege, z. B. als Privat­
kopie an Freunde und Bekannte oder über das Internet legalisieren würde. Umzusetzen könnte
man das etwa mit einer Urheberrechtsabgabe auf Internetanschlüsse, je nach Bandbreite,
sodass für langsamere Anschlüsse weniger zu bezahlen ist als für schnellere, vielleicht als Pro­
zentsatz der Gebühren auf Internetanschlüsse. Diese Abgabe sollte als Kompensation für Ein­
nahmeausfälle an Rechteinhaber ausbezahlt werden, ähnlich wie schon die Vergütungen auf
Leermedien. Im Gegenzug dafür sollten Urheberrechtsverletzungen von Privatleuten toleriert
werden, d. h. nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden, und kein Auskunftsanspruch
dritter gegenüber Provider.
Bei allen Diskussionen um das Urheberrecht sollte man nicht aus den Augen verlieren, über was
wir eigentlich reden: Musik, Bücher und Filme sind Kultur, und sollten allgemein zugänglich sein.
Diese Zugängigkeit sollte nicht durch Kopierschutztechniken behindert werden.
Das Internet ist ein neuartiges Medium. Es beruht auf Interaktivität. Das Internet ist eine gute
Plattform für Kunst und Kultur, mit einfachen Mitteln kann man seine Werke einem breiten Publi­
kum verfügbar machen. Genauso einfach kann man auch Werke anderer promoten und vorfüh­
ren. Diese überaus interessanten Entwicklungen sollte man fördern, und nicht versuchen, sie zu
unterdrücken und zu kriminalisieren.
Breite Bevölkerungsgruppen dürfen nicht pauschal kriminalisiert werden, und schon gar nicht mit
zivilrechtlichen Schadensersatzklagen belangt werden, wenn schon wegen Nichtigkeit kein Straf­
verfahren eingeleitet wurde.
Das Fernmeldegeheimnis muss ein hohes Gut bleiben, wie andere Grundrechte auch. Jegliche
Eingriffe in diese Grundrechte muss man genaustens abwägen. Es ist nicht akzeptabel, dass
diese Grundrechte zu Gunsten von einigen privaten Unternehmen so stark beschnitten werden,
dass Medienkonzerne ohne richterliche Kontrolle zugriff auf die Verbindungsdaten von Bürgern
haben.
Ich hoffe, dass Sie diesen Brief als Anregung sehen, dass das Urheberrecht auch andere Auf­
gaben hat, als nur die Interessen der Rechteinhaber zu schützen. Das Urheberrecht darf nicht
den Zugang zu wichtigen Kulturgütern verhindern, oder neue Innovation und Fortentwicklung ab­
bremsen. Es muss für einen Interessensausgleich zwischen Künstlern und Publikum sorgen
Mit freundlichen Grüßen
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