Leitfaden zum staatlich geprüften Betriebswirt – Fachrichtung Touristik
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Leitfaden zum staatlich geprüften Betriebswirt – Fachrichtung Touristik
LEITFADEN ZUM/-R STAATLICH GEPRÜFTEN BETRIEBSWIRT/-IN SCHWERPUNKT TOURISTIK Liebe Studierende, dieser Leitfaden soll Sie über alle relevanten Inhalte, Abläufe und Verfahren im Laufe ihres Studiums zum/-r staatlich geprüften Betriebswirt/-in – Schwerpunkt Touristik informieren. Als Begleiter während Ihres Studiums hält der für Sie erstellte Leitfaden folgende Inhalte „auf einen Blick“ bereit: 1. Zugangs- und Prüfungsvoraussetzungen ................................................................................ 1 2. Studienform .............................................................................................................................. 1 3. Studieninhalte ........................................................................................................................... 2 3.1 Unser Bildungsauftrag ............................................................................................................ 2 3.2 Spezifität des Lehrplans ......................................................................................................... 2 4. Ablauf des Studiums ................................................................................................................. 5 4.1 Studienabschnitt I: Semester 1-3 ........................................................................................... 5 4.2 Studienabschnitt II: Semester 4-6 .......................................................................................... 5 4.3 Projektarbeit ........................................................................................................................... 5 4.4 Doppelabschluss .................................................................................................................... 5 5. Klausuren – Leistungsnachweise ............................................................................................. 6 6. Prüfungsvorbereitung ............................................................................................................... 6 7. Abschlussprüfung ..................................................................................................................... 6 8. Anwesenheitspflicht .................................................................................................................. 8 9. Ansprechpartner und Erreichbarkeiten ..................................................................................... 9 Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Freude bei Ihrer Weiterbildung, durch welche Ihnen neue Karrierechancen eröffnet werden. 1. Zugangs- und Prüfungsvoraussetzungen Um sich für den Studiengang „Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in – Fachrichtung Touristik“ an der Fachschule für Touristik einschreiben zu können, müssen Sie mindestens über Mittlere Reife verfügen. Zusätzlich verfügen Sie über einen anerkannten touristischen Ausbildungsberuf sowie, am Tag der Prüfungsanmeldung, über eine mindestens einjährige touristische Berufserfahrung oder über eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im touristischen Bereich. 2. Studienform Das Konzept der Fachschule für Touristik sieht vor, dass es sowohl Präsenzvorlesungen als auch Selbstlerneinheiten (SLE) pro Fach gibt. Sie werden in allen Präsenzvorlesungen durch eine internetbasierte Lernplattform unterstützt. Auf der Lernplattform werden alle Fächer vor- und nachbereitet. Sie finden auf der Plattform des jeweiligen Vorlesungsfachs Skripte, Übungsaufgaben und Lernerfolgskontrollen, die Sie orts- und zeitungebunden im Netz bearbeiten. Es gibt auch Fächer, die nur als Selbstlerneinheiten über unsere Lernplattform angeboten und eigenständig von Ihnen bearbeitet werden. Dies betrifft die Fächer Politik/Wirtschaft/Recht/Umwelt und Reiseverkehrsgeographie. Die SLE werden jeweils von einem Tutor (Schulleiter: Norbert Preussner und Dozentin: Renate Ortlepp) begleitet. Der Tutor stellt den Lernstoff zusammen mit Arbeitsanweisungen auf die Plattform und gibt einen Zeitrahmen vor, in dem der Stoff bearbeitet werden muss. Danach stellt der Tutor Prüfungsfragen ein, die von allen Studenten online in schriftlicher Form beantwortet werden müssen. Diese Lernerfolgskontrollen werden bewertet und ergeben zusammen die Gesamtbewertung des Fachs. Auf der Lernplattform selbst werden Sie technisch durch eine Tutorin, Frau Sabine Rasch, unterstützt und begleitet. Die Zugangsdaten zur Lernplattform werden Ihnen – sofern Sie bei der Einführung für 1 LEITFADEN ZUM/-R STAATLICH GEPRÜFTEN BETRIEBSWIRT/-IN SCHWERPUNKT TOURISTIK die Lernplattform nicht persönlich anwesend sind – an Ihre Mailadresse gesendet, die Sie bei Ihrer Anmeldung angegeben haben. In dieser Mail werden Ihnen die konkreten Schritte erklärt, wie Sie sich auf der Plattform einloggen. Gleichzeitig erhalten Sie eine Anleitung zur Nutzung der Lernplattform. 3. Studieninhalte 3.1 Unser Bildungsauftrag Durch unser Studium in Teilzeitform zum/r Staatlich geprüften Betriebswirt/-in – Schwerpunkt Touristik, wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet sich beruflich fortzubilden, ohne Unterbrechung oder Aufgabe Ihrer derzeitigen beruflichen Tätigkeit. Auf diese Weise können Sie in Ihrer Berufspraxis die neu erworbenen bzw. vertieften theoretischen Kenntnisse sofort umsetzen und bereits während der Weiterbildung einen Nutzen daraus ziehen. Das Ziel unserer nebenberuflichen Weiterbildung besteht darin Sie in Ihrer Berufs- und Allgemeinbildung weiter zu qualifizieren und Sie zur Übernahme leitender und ausführender Tätigkeiten zu befähigen. Dazu gilt es Ihre berufliche Handlungskompetenz auf breiter Basis zu entfalten. Unser Ansatz zielt darauf ab, alle Bereiche der Handlungskompetenz (Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Sozial- und Humankompetenz) gleichermaßen auszubilden bzw. zu fördern, damit Sie in der Lage sind, berufliche Probleme sachgerecht und selbständig zu lösen, Planungs- und Lösungsansätze zu bewerten, Entscheidungen zu treffen, umzusetzen, zu kontrollieren sowie notwendige Strategien auszuarbeiten und Weiterentwicklungen zu initiieren. Wir fördern Ihren beruflichen Aufstieg durch ein praxisbezogenes Bildungsangebot mit folgenden Zielsetzungen: Vertiefung und Erweiterung Ihrer berufsqualifizierender Kenntnisse Aufarbeitung und theoretische Fundierung berufspraktischer Kenntnisse und Fähigkeiten Umgang mit neuen Informations- und Kommunikationstechniken Entwicklung von eigenständigen, sachgerechten und ressourcenorientierten Planung- und Lösungsstrategien in betrieblichen Entscheidungssituationen Überblick und Verständnis von betrieblichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen Verantwortungsvolle Gestaltung von Kommunikations- und Teamprozessen Diese Ziele werden durch unser praxisbezogenes Curriculum und dessen Orientierung an aktuellen Qualifikationsanforderungen sowie mittels der Umsetzung der curricularen Grundlagen durch unsere qualifizierten und jeweils selbst in der touristischen Praxis tätigen Dozentinnen und Dozenten erreicht. Durch die nebenberufliche Form des Studiums profitieren Sie zusätzlich von ihrem vielfältigen beruflichen Erfahrungsaustausch. 3.2 Spezifität des Lehrplans Unser nebenberufliches Studium ist modular aufgebaut. Die einzelnen Module bzw. Lernfelder beziehen sich auf einen allgemeinen Bereich, fachrichtungsbezogenen Bereich sowie einen Wahlbereich. Das Lernfeld Politik/Wirtschaft/Recht/Umwelt des allgemeinen Bereiches wird ausschließlich als Selbstlerneinheiten (SLE) über unsere Lernplattform unterrichtet. Die weiteren Lernfelder des allgemeinen Bereiches, Deutsch und Englisch, werden sowohl in Präsenzunterricht als auch in Form von SLE angeboten. Die Module des fachrichtungsbezogenen Bereiches werden ausschließlich in Präsenz unterrichtet. Der Wahlbereich, das Lernfeld Berufs- und Arbeitspädagogik, wird nur in der Präsenzform gelehrt. Auch im Wahlbereich besteht Anwesenheitspflicht. Selbstlernphasen sind besonders geeignet, Verantwortung für den eigenen Lernprozess und die Kompetenzentwicklung zu entwickeln. Durch Selbstlerneinheiten werden Sie schrittweise in die Lage versetzt, Ihr eigenes Lernverhalten auszubilden, zu reflektieren, zu steuern und zu kontrollieren. Die Modularisierung unseres Studienganges ermöglicht eine flexible und offene Gestaltung Ihrer Weiterbildung. Unter Modularisierung ist die Zusammensetzung von Stoffgebieten zu verstehen, die thematisch und zeitlich in sich geschlossen und mit Leistungspunkten versehen sind. Module, als abprüfbare Einheiten, werden grundsätzlich mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen. Durch das Leistungspunktesystem ist Ihr staatlicher Abschluss auf europäischer Ebene anerkannt und unterstützt Ihre nationale und internationale Mobilität. Die Zeit, die Sie für ein Modul aufbringen müssen, wird als workload bezeichnet. Der workload (Studienaufwand) bildet die Basis für die Vergabe von Credit Points (1 CP = 30 Stunden). Im Rahmen des Studiums können Sie max. 100 Credit Points (CP´s) erwerben und sich diese für ein z.B. weiterführendes Studium anrechnen lassen. Leistungspunkte und erzielte Noten werden stets getrennt ausgewiesen. Das beinhaltet den Vorteil, dass Sie auch bei Abbruch des Studiums Ihre 2 LEITFADEN ZUM/-R STAATLICH GEPRÜFTEN BETRIEBSWIRT/-IN SCHWERPUNKT TOURISTIK erworbenen Leistungspunkte von erfolgreich absolvierten Modulen sich auch bei anderen Bildungsgängen (z.B. Hochschulen) anerkennen lassen können. Zusätzlich werden als Ergänzung zu den deutschen Abschlussnoten ECTS-Noten (European Credit Transfer and Accumulation System) vergeben. Die ECTS-Noten stellen sicher, dass die Leistungen von Studenten an Hochschulen des Europäischen Hochschulraumes vergleichbar und bei einem Wechsel von einer Hochschule zur anderen, auch grenzüberschreitend, anrechenbar sind. Nachfolgende Tabelle spiegelt die Umrechnung der deutschen Noten in die ECTS-Skala: ECTS-Grade Deutsche ECTS-Definition Note Deutsche Übersetzung A 1,0 – 1,5 Excellent Hervorragend B 1,6 – 2,0 Very good Sehr gut C 2,1 – 3,0 Good Gut D 3,1 – 3,5 Satisfactory Befriedigend E 3,6 – 4,0 Sufficient Ausreichend F 4,1 – 5,0 Fail mangelhaft 3 LEITFADEN ZUM/-R STAATLICH GEPRÜFTEN BETRIEBSWIRT/-IN SCHWERPUNKT TOURISTIK Die Inhalte des Studiums sind wie abgebildet unterteilt: Wahlbereich Fachrichtungsbezogener Bereich Allgemeiner Bereich Credit Points Deutsch Englisch Politik, Wirtschaft, Recht, Umwelt Modul 1 BWL 18 CP Modul 2 VWL 12 CP Modul 3 Rechnungswesen 14 CP Modul 4 Recht 12 CP Modul 5 Steuern 8 CP Modul 6 Wirtschaftsmathematik 8 CP Modul 7 Datenverarbeitung 8 CP Modul 8 Touristik (inkl. Projektarbeit) 20 CP Berufs- und Arbeitspädagogik Gesamt: 100 CP 4 LEITFADEN ZUM/-R STAATLICH GEPRÜFTEN BETRIEBSWIRT/-IN SCHWERPUNKT TOURISTIK 4. Ablauf des Studiums Das Studium ist in 6 Semester gegliedert. Jedes Semester umfasst 6 Monate. Der Vorlesungsplan wird immer im Voraus veröffentlicht. Sie finden den Vorlesungsplan auf der Lernplattform und am schwarzen Brett der Fachschule. Im Vorlesungsplan sind bereits die Klausurtermine und pro Semester einen Nachschreibetermin für Klausuren eingetragen. 4.1 Studienabschnitt I: Semester 1-3 Die ersten drei Semester bilden den Studienabschnitt I. Die Noten der Leistungsnachweise, die in den ersten drei Semestern erbracht werden, fließen in ein Versetzungszeugnis ein. Nach erfolgreicher Beendigung des Semesters 3 erfolgt die Versetzung in den Studienabschnitt II. Für die Versetzung müssen in den ersten 3 Semestern die dafür erforderlichen Leistungsnachweise alle erbracht werden. Die Versetzung erfolgt, wenn Ihre Noten in allen Lernfeldern und Modulen mindestens ausreichend betragen. Eine mangelhafte Leistung in einem Lernfeld oder Modul kann durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Lernfeld oder Modul ausgeglichen werden. Die Entscheidung trifft die Dozentenkonferenz. Eine ungenügende Leistung kann nicht ausgeglichen werden. Studierende, die nicht zum Studienabschnitt II zugelassen werden, müssen zwei Semester wiederholen. Studierende, die nach Wiederholung erneut die Zulassung nicht erhalten, müssen die Fachschule verlassen. 4.2 Studienabschnitt II: Semester 4-6 Die Semester 4-6 bilden den Studienabschnitt II. Um zur Prüfung am Ende des 6. Semesters zugelassen zu werden, müssen Ihre Noten in allen Lernfeldern und Modulen sowie der Projektarbeit mindestens ausreichend betragen. 4.3 Projektarbeit Im fünften Semester bearbeiten Sie ein frei ausgewähltes Thema in Anlehnung an Modul 8 als Projektarbeit (schriftliche Hausarbeit). Thema und Inhalt der Projektarbeit können sich auf Ihren Arbeitsplatz in der Tourismusbranche beziehen. Das Ergebnis und der Verlauf der Projektarbeit soll auf mindestens 20 DIN-A4- Seiten (maximal 25-30 Seiten Text zuzügl. Literaturverzeichnis und Inhaltsverzeichnis) festgehalten werden und ist zum Ende des 5. Semesters bei dem Fachdozenten einzureichen. Der genaue Abgabetermin wird Ihnen bekannt gegeben. Die Projektarbeit soll demonstrieren, dass Sie die jeweilige Aufgabenstellung selbständig analysieren, strukturieren und praxisgerecht lösen können. 4.4 Doppelabschluss Innerhalb dieses Studienganges haben Sie die Möglichkeit zwei Abschlüsse zu erwerben: - staatlich geprüfte/-r Betriebswirt/-in – Schwerpunkt Touristik - gepr. Tourismusfachwirt/in (IHK) + AEVO-Prüfung (Ausbildereignungsverordnung) Der Studienablauf sieht vor, dass Sie optional die IHK-Prüfung zum/r Tourismusfachwirt/-in nach dem 4. Semester absolvieren können. Eine Liste mit den erlaubten Hilfsmitteln bei der schriftlichen Prüfung finden Sie zum Download auf der Lernplattform. Bestehen der IHK_Prüfung Siehe dazu „Leitfaden für gepr. Tourismusfachwirte“ Ada-Schein Im Rahmen der Tourismusfachwirt-Prüfung kann zusätzlich die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO absolviert werden (AdA-Schein). Wir empfehlen aber allen Studierenden, parallel zum Studium die IHK-Prüfung zum/r geprüften Tourismusfachwirt/-in abzulegen. Mit Bestehen der schriftlichen IHK- 5 LEITFADEN ZUM/-R STAATLICH GEPRÜFTEN BETRIEBSWIRT/-IN SCHWERPUNKT TOURISTIK Prüfung bekommt man laut IHK-Verordnung den schriftlichen Teil der AEVO-Prüfung erlassen und muss sich nur einer mündlichen Prüfung unterziehen. Die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung erfolgt in unserem Hause (1,5 Tage). Studierende, die keine Tourismusfachwirtprüfung ablegen aber die Prüfung nach AEVO ablegen möchten, haben nur die Möglichkeit die staatliche Prüfung zum AEVO zu machen. In diesem Fall müssen Sie eine schriftliche und mündliche Prüfung ablegen, außerhalb der Fachschule. Informationen über Ort und Termin erteilen wir Ihnen gern auf Nachfrage. Zusätzlicher Unterricht zur Vorbereitung auf die schriftliche AEVO-Prüfung wird von der Fachschule nicht angeboten. 5. Klausuren – Leistungsnachweise Während der Studiendauer sind von Ihnen schriftliche Leistungsnachweise zu erbringen. Insgesamt müssen in den 6 Semestern 48 Leistungsnachweise und damit Noten ermittelt werden (durch Klausuren, Hausarbeiten und Referate mit einer schriftlichen Ausarbeitung). Versäumen Sie eine Klausur, so haben Sie sich im gleichen Semester bei uns zur Nachschreibklausur anzumelden. Bis jeweils 4 Wochen vor dem nächsten veröffentlichten Nachschreibetermin im Vorlesungsplan geben Sie bitte per Mail Frau Müller ([email protected]) bekannt, welche Klausuren Sie am Nachschreibetermin nachholen wollen. Bitte beachten Sie weiterhin: Sollte/n innerhalb der 4 Wochen bis zum Nachschreibetermin noch eine/weitere Klausur/en geschrieben werden, an der/denen Sie nicht teilnehmen können, so müssen Sie sich am Tag der verpassten Klausur per Mail bei Frau Müller für dieses Fach zum nächsten Nachschreibetermin anmelden. Dieses Vorgehen ist nötig, damit die jeweiligen DozentInnen rechtzeitig zum Nachschreibetermin entsprechende Klausuren konzipieren können. Generell haben die Studierenden selbstständig Sorge zu tragen, alle Klausuren und damit Leistungsnachweise der jeweiligen Semester zu erbringen. Wichtig: Versäumen Sie es auch am Nachschreibetag die nicht angetretenen Klausuren nachzuholen, erhalten Sie für die verpasste Klausur(en) die Note 6. 6. Prüfungsvorbereitung Um Sie bei Ihrer Abschlussprüfung bestmöglich zu unterstützen, stellen wir zusätzlich zur Präsenzvorlesung für Sie auf unserer Lernplattform verschiedene Dokumente (Übungen, Hinweise und Skripte) zur Prüfungsvorbereitung bereit. Sie finden dort u.a. Hinweise zur schriftlichen und mündlichen Prüfung sowie Beispielprüfungsaufgaben mit entsprechender Erläuterung der Aufgabenstellung. Des Weiteren halten wir für Sie auf der Plattform einen Leitfaden zum Bestehen der schriftlichen und mündlichen IHK-Prüfungen bereit. Tipps in Bezug auf Prüfungsangst oder hinsichtlich des produktiven Bewältigens von Prüfungs- bzw. Stresssituationen finden Sie ebenfalls auf der Plattform. 7. Abschlussprüfung Im 5. Semester werden Sie über Prüfungsmodalitäten unterrichtet. Die Abschlussprüfung findet am Ende des 6. Semesters statt. Diese besteht aus zwei schriftlichen Prüfungen (Prüfungsarbeit I und II), dem Kolloquium zur Projektarbeit und ggf. einer mündlichen Prüfung. Sollten Sie die Abschlussprüfung nicht ablegen wollen, so müssen Sie dies schriftlich dem Schulleiter spätestens 2 Monate nach Beginn des 5. Semesters mitteilen. Diese Meldung – der Verzicht auf die Abschlussprüfung – ist nur einmal möglich. Die schriftliche Abschlussprüfung kann aus allen Lernfeldern oder Modulen 1-8 bestehen. Sie werden im 6. Semester über prüfungsrelevante Module oder Lernfelder durch die Dozentinnen und Dozenten informiert. Alle erbrachten Leistungsnachweise in den Semestern 4-6 werden entweder als Endnoten direkt in das Abschlusszeugnis übernommen oder fließen als Vornoten in die Abschlussprüfungen ein. Zusätzlich zu Ihrer bereits im 5. Semester erbrachten Projektarbeit findet im 6. Semester ein Kolloquium statt. Das Kolloquium ist Teil der Abschlussprüfung. Für Ihre erbrachte Leistung im Kolloquium wird eine Note ermittelt, welche zusammen mit der Note der Projektarbeit eine Gesamtnote ergibt. Die Gesamtbewertung sowie das Thema der Projektarbeit werden im Zeugnis 6 LEITFADEN ZUM/-R STAATLICH GEPRÜFTEN BETRIEBSWIRT/-IN SCHWERPUNKT TOURISTIK gesondert ausgewiesen. Zulassung zur Abschlussprüfung Um zur Prüfung zugelassen zu werden sind von Ihnen spätestens bis zum 01.04.2015 folgende Dokumente bei der Fachschule für Touristik einzureichen: - einen lückenlosen und aktuellen Lebenslauf - ein Lichtbild neuen Datums - beglaubigte Abschriften oder beglaubigte Fotokopien der Abschlusszeugnisse - eine Bescheinigung über Art und Dauer sowie Umfang (Vollzeit/Teilzeit/etc.) der beruflichen Tätigkeiten - eine Erklärung darüber, ob und wo Sie mit welchem Erfolg eine gleichartige Prüfung versucht oder abgelegt haben und dass Sie keinen weiteren Antrag auf Prüfungszulassung gestellt haben. Für die anzufertigende Erklärung gibt es keine Vordrucke und keine konkreten Anforderungen. Krankheitsfall Sollten Sie am Tag der Prüfung krank sein oder sich nicht wohl fühlen, müssen Sie dies rechtzeitig am Tag der Prüfung melden und innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Attest vorlegen. Legen Sie kein ärztliches Attest innerhalb dieses Zeitraumes vor, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Einen neuen Termin für die Prüfung wird vom Schulleiter festgelegt. Schriftliche Prüfung Die schriftliche Prüfung findet an 2 Tagen statt. Die schriftliche Prüfdauer beträgt pro Tag mindestens 4,5 und maximal 6 Zeitstunden. Die Gesamtdauer der schriftlichen Abschlussprüfung umfasst zwischen 9 und 12 Zeitstunden. Zeitplan: - Findet frühestens 8 Wochen vor der mündlichen Prüfung statt. - Ist spätestens 3 Wochen vor der mündlichen Prüfung abgeschlossen. Bestehen der Prüfung: - Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn die Note ausreichend oder besser ist. Mündliche Prüfung: optional! Mündliche Prüfungen finden nur statt, wenn Sie dies schriftlich beantragen oder wenn der Prüfungsausschuss dies festlegt. Die Vornoten und die Noten der schriftlichen Prüfung werden Ihnen frühestens 9 Unterrichtstage vor dem Beginn der mündlichen Prüfung bekannt gegeben. Inhalte: - Prüfungsfächer der mündlichen Prüfung können alle Lernfeldern oder Modulen 1-8 der Semester 4-6 sein. - Die mündliche Prüfung wird in maximal drei Fächern durchgeführt. Zeitplan: - Sie erklären frühestens 9 und spätestens 6 vor Beginn der mündlichen Prüfung dem Schulleiter schriftlich, in welchem/n Fach bzw. Fächern geprüft werden möchten. - Spätestens 3 Tage vor Beginn der mündlichen Prüfungen wird der Prüfungsplan auf der Lernplattform bekannt gegeben. Prüfende: 7 LEITFADEN ZUM/-R STAATLICH GEPRÜFTEN BETRIEBSWIRT/-IN SCHWERPUNKT TOURISTIK - Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens 3 Prüfer/-innen. Prüfungsdauer: - Die Vorbereitungszeit für die mündliche Prüfung beträgt i.d.R. 15 Minuten, Aufzeichnungen sind gestattet und erwünscht. - Je Prüfungsfach soll die mündliche Prüfung nicht länger als 15 Minuten dauern. - Zwischen einzelnen Prüfungen eines Prüflings gibt es Pausen von mindestens einer halben Stunde. Anforderungen: - In der mündlichen Prüfung wird eine komplexe Aufgabe gestellt, die zu lösen und in einem Vortrag zusammenhängend vorzutragen ist. - Der Prüfling soll seine Kenntnisse, Urteilsfähigkeit, Arbeitsweisen und/oder sein Darstellungsvermögen zeigen. - Eine reine gedächtnismäßige Wiedergabe des erlernten Stoffes ist nicht ausreichend. - Kann der zu Prüfende die Aufgabe nicht bewältigen, so entscheidet der/die Prüfer/-innen mit Zustimmung des Vorsitzenden des Ausschusses, ob eine neue Aufgabe gestellt wird oder die Leistungsfähigkeit des Prüflings in einem Fachgespräch festgestellt wird. Bestehen der Abschlussprüfung Um die Abschlussprüfung zu bestehen, müssen Sie in allen Lernfeldern oder Modulen der Semester 4-6 in der Projektarbeit in der schriftlichen Prüfung mindestens „ausreichend“ erzielt haben. Eine bestandene Abschlussprüfung kann nicht wiederholt werden. Sollten Sie in einem Prüfungsteil ein „mangelhaft“ erzielt haben, kann der Prüfungsausschuss die Abschlussprüfung dennoch als bestanden erklären, wenn Sie mindestens eine „gute“ Leistung oder zwei „befriedigende“ Leistungen in einem anderen Lernfeld, Modul oder der Projektarbeit erzielt haben. Eine „ungenügende“ Leistung kann nicht ausgeglichen werden. Sollten Sie die Abschlussprüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie vom Schulleiter eine schriftliche Mitteilung. In dieser werden Sie über die Bedingungen und die zeitlichen Modalitäten zur Wiederholung der Abschlussprüfung informiert. Die Abschlussprüfung kann frühestens nach einem Jahr wiederholt werden. Sollten Sie diese Nachprüfung erneut nicht bestehen, entscheidet der Schulleiter in besonderen Ausnahmefällen über eine zweite Wiederholungsmöglichkeit. 8. Anwesenheitspflicht Zum erfolgreichen Bestehen des Studiums ist eine regelmäßige Anwesenheitszeit erforderlich. Sollten Sie zu einer Vorlesung verhindert sein, so bitten wir Sie uns per Email darüber zu informieren. Bei längeren Erkrankungen bitten wir um die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wie weisen Sie darauf hin, dass Fehlzeiten nicht nur negative Auswirkungen auf Ihre Leistung haben können, sondern sich auch in finanzieller Hinsicht als problematisch erweisen. Wir sind gegenüber dem BAföG-Amt verpflichtet, Auskünfte über Ihre Fehlzeiten zu geben. Hierzu müssen wir eine Anwesenheitsliste führen. Sollten Sie 10% der Anwesenheitszeit fehlen, hat dies noch keine Konsequenzen. Fehlen Sie zwischen 10 und 30%, so liegt es im Ermessen des BAföG-Amtes zu entscheiden, ob Sie die gesamte Förderung zurück bezahlen müssen. Fehlen Sie mehr als 30% der Vorlesungszeit, müssen Sie die Gesamtförderung zurückzahlen. 8 LEITFADEN ZUM/-R STAATLICH GEPRÜFTEN BETRIEBSWIRT/-IN SCHWERPUNKT TOURISTIK 9. Ansprechpartner und Erreichbarkeiten Ihre AnsprechpartnerInnen für alle Fragen rund um den Studiengang sind: Norbert Preussner (Schulleiter: [email protected]) Petra Weigand-Datz (Geschäftsführung: [email protected]; 069 91501311) Jessica Müller (Kursberatung: [email protected]: 069 91501315) Astrid Kosmalla (Rechnungswesen: [email protected]; 069 91501322) Sabine Rasch (Tutorin Lernplattform: [email protected]) Sie erreichen Ihre AnsprechpartnerInnen persönlich, per Mail oder telefonisch. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit individuelle Gesprächstermine zu vereinbaren. Zu erreichen ist die Fachschule für Touristik montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 unter 069 9150 130 sowie jederzeit per Mail [email protected]. An vorher angekündigten Terminen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner auch an Samstagen zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! 9