Leitfaden zum staatlich geprüften Betriebswirt – Fachrichtung Touristik

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Leitfaden zum staatlich geprüften Betriebswirt – Fachrichtung Touristik
LEITFADEN ZUM/-R STAATLICH GEPRÜFTEN BETRIEBSWIRT/-IN
SCHWERPUNKT TOURISTIK
Liebe Studierende,
dieser Leitfaden soll Sie über alle relevanten Inhalte, Abläufe und Verfahren im Laufe ihres Studiums
zum/-r staatlich geprüften Betriebswirt/-in – Schwerpunkt Touristik informieren. Als Begleiter während
Ihres Studiums hält der für Sie erstellte Leitfaden folgende Inhalte „auf einen Blick“ bereit:
1. Zugangs- und Prüfungsvoraussetzungen ................................................................................ 1
2. Studienform .............................................................................................................................. 1
3. Studieninhalte ........................................................................................................................... 2
3.1 Unser Bildungsauftrag ............................................................................................................ 2
3.2 Spezifität des Lehrplans ......................................................................................................... 2
4. Ablauf des Studiums ................................................................................................................. 5
4.1 Studienabschnitt I: Semester 1-3 ........................................................................................... 5
4.2 Studienabschnitt II: Semester 4-6 .......................................................................................... 5
4.3 Projektarbeit ........................................................................................................................... 5
4.4 Doppelabschluss .................................................................................................................... 5
5. Klausuren – Leistungsnachweise ............................................................................................. 6
6. Prüfungsvorbereitung ............................................................................................................... 6
7. Abschlussprüfung ..................................................................................................................... 6
8. Anwesenheitspflicht .................................................................................................................. 8
9. Ansprechpartner und Erreichbarkeiten ..................................................................................... 9
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Freude bei Ihrer Weiterbildung, durch welche Ihnen neue
Karrierechancen eröffnet werden.
1.
Zugangs- und Prüfungsvoraussetzungen
Um sich für den Studiengang „Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in – Fachrichtung Touristik“ an der
Fachschule für Touristik einschreiben zu können, müssen Sie mindestens über Mittlere Reife
verfügen.
Zusätzlich verfügen Sie über einen anerkannten touristischen Ausbildungsberuf sowie, am Tag der
Prüfungsanmeldung, über eine mindestens einjährige touristische Berufserfahrung oder über eine
mindestens fünfjährige Berufspraxis im touristischen Bereich.
2.
Studienform
Das Konzept der Fachschule für Touristik sieht vor, dass es sowohl Präsenzvorlesungen als auch
Selbstlerneinheiten (SLE) pro Fach gibt. Sie werden in allen Präsenzvorlesungen durch eine
internetbasierte Lernplattform unterstützt. Auf der Lernplattform werden alle Fächer vor- und
nachbereitet. Sie finden auf der Plattform des jeweiligen Vorlesungsfachs Skripte, Übungsaufgaben
und Lernerfolgskontrollen, die Sie orts- und zeitungebunden im Netz bearbeiten. Es gibt auch Fächer,
die nur als Selbstlerneinheiten über unsere Lernplattform angeboten und eigenständig von Ihnen
bearbeitet werden. Dies betrifft die Fächer Politik/Wirtschaft/Recht/Umwelt und Reiseverkehrsgeographie.
Die SLE werden jeweils von einem Tutor (Schulleiter: Norbert Preussner und Dozentin: Renate
Ortlepp) begleitet. Der Tutor stellt den Lernstoff zusammen mit Arbeitsanweisungen auf die Plattform
und gibt einen Zeitrahmen vor, in dem der Stoff bearbeitet werden muss. Danach stellt der Tutor
Prüfungsfragen ein, die von allen Studenten online in schriftlicher Form beantwortet werden müssen.
Diese Lernerfolgskontrollen werden bewertet und ergeben zusammen die Gesamtbewertung des
Fachs.
Auf der Lernplattform selbst werden Sie technisch durch eine Tutorin, Frau Sabine Rasch, unterstützt
und begleitet. Die Zugangsdaten zur Lernplattform werden Ihnen – sofern Sie bei der Einführung für
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die Lernplattform nicht persönlich anwesend sind – an Ihre Mailadresse gesendet, die Sie bei Ihrer
Anmeldung angegeben haben. In dieser Mail werden Ihnen die konkreten Schritte erklärt, wie Sie sich
auf der Plattform einloggen. Gleichzeitig erhalten Sie eine Anleitung zur Nutzung der Lernplattform.
3.
Studieninhalte
3.1
Unser Bildungsauftrag
Durch unser Studium in Teilzeitform zum/r Staatlich geprüften Betriebswirt/-in – Schwerpunkt
Touristik, wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet sich beruflich fortzubilden, ohne Unterbrechung oder
Aufgabe Ihrer derzeitigen beruflichen Tätigkeit. Auf diese Weise können Sie in Ihrer Berufspraxis die
neu erworbenen bzw. vertieften theoretischen Kenntnisse sofort umsetzen und bereits während der
Weiterbildung einen Nutzen daraus ziehen.
Das Ziel unserer nebenberuflichen Weiterbildung besteht darin Sie in Ihrer Berufs- und
Allgemeinbildung weiter zu qualifizieren und Sie zur Übernahme leitender und ausführender
Tätigkeiten zu befähigen. Dazu gilt es Ihre berufliche Handlungskompetenz auf breiter Basis zu
entfalten. Unser Ansatz zielt darauf ab, alle Bereiche der Handlungskompetenz (Fachkompetenz,
Methodenkompetenz, Sozial- und Humankompetenz) gleichermaßen auszubilden bzw. zu fördern,
damit Sie in der Lage sind, berufliche Probleme sachgerecht und selbständig zu lösen, Planungs- und
Lösungsansätze zu bewerten, Entscheidungen zu treffen, umzusetzen, zu kontrollieren sowie
notwendige Strategien auszuarbeiten und Weiterentwicklungen zu initiieren.
Wir fördern Ihren beruflichen Aufstieg durch ein praxisbezogenes Bildungsangebot mit folgenden
Zielsetzungen:
Vertiefung und Erweiterung Ihrer berufsqualifizierender Kenntnisse
Aufarbeitung und theoretische Fundierung berufspraktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
Umgang mit neuen Informations- und Kommunikationstechniken
Entwicklung von eigenständigen, sachgerechten und ressourcenorientierten Planung- und
Lösungsstrategien in betrieblichen Entscheidungssituationen
Überblick und Verständnis von betrieblichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen
Verantwortungsvolle Gestaltung von Kommunikations- und Teamprozessen
Diese Ziele werden durch unser praxisbezogenes Curriculum und dessen Orientierung an aktuellen
Qualifikationsanforderungen sowie mittels der Umsetzung der curricularen Grundlagen durch unsere
qualifizierten und jeweils selbst in der touristischen Praxis tätigen Dozentinnen und Dozenten erreicht.
Durch die nebenberufliche Form des Studiums profitieren Sie zusätzlich von ihrem vielfältigen
beruflichen Erfahrungsaustausch.
3.2
Spezifität des Lehrplans
Unser nebenberufliches Studium ist modular aufgebaut. Die einzelnen Module bzw. Lernfelder
beziehen sich auf einen allgemeinen Bereich, fachrichtungsbezogenen Bereich sowie einen
Wahlbereich.
Das Lernfeld Politik/Wirtschaft/Recht/Umwelt des allgemeinen Bereiches wird ausschließlich als
Selbstlerneinheiten (SLE) über unsere Lernplattform unterrichtet. Die weiteren Lernfelder des
allgemeinen Bereiches, Deutsch und Englisch, werden sowohl in Präsenzunterricht als auch in Form
von SLE angeboten. Die Module des fachrichtungsbezogenen Bereiches werden ausschließlich in
Präsenz unterrichtet. Der Wahlbereich, das Lernfeld Berufs- und Arbeitspädagogik, wird nur in der
Präsenzform gelehrt. Auch im Wahlbereich besteht Anwesenheitspflicht.
Selbstlernphasen sind besonders geeignet, Verantwortung für den eigenen Lernprozess und die
Kompetenzentwicklung zu entwickeln. Durch Selbstlerneinheiten werden Sie schrittweise in die Lage
versetzt, Ihr eigenes Lernverhalten auszubilden, zu reflektieren, zu steuern und zu kontrollieren.
Die Modularisierung unseres Studienganges ermöglicht eine flexible und offene Gestaltung Ihrer
Weiterbildung. Unter Modularisierung ist die Zusammensetzung von Stoffgebieten zu verstehen, die
thematisch und zeitlich in sich geschlossen und mit Leistungspunkten versehen sind. Module, als
abprüfbare Einheiten, werden grundsätzlich mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen. Durch das
Leistungspunktesystem ist Ihr staatlicher Abschluss auf europäischer Ebene anerkannt und unterstützt
Ihre nationale und internationale Mobilität.
Die Zeit, die Sie für ein Modul aufbringen müssen, wird als workload bezeichnet. Der workload
(Studienaufwand) bildet die Basis für die Vergabe von Credit Points (1 CP = 30 Stunden). Im Rahmen
des Studiums können Sie max. 100 Credit Points (CP´s) erwerben und sich diese für ein z.B.
weiterführendes Studium anrechnen lassen. Leistungspunkte und erzielte Noten werden stets
getrennt ausgewiesen. Das beinhaltet den Vorteil, dass Sie auch bei Abbruch des Studiums Ihre
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erworbenen Leistungspunkte von erfolgreich absolvierten Modulen sich auch bei anderen
Bildungsgängen (z.B. Hochschulen) anerkennen lassen können. Zusätzlich werden als Ergänzung zu
den deutschen Abschlussnoten ECTS-Noten (European Credit Transfer and Accumulation System)
vergeben. Die ECTS-Noten stellen sicher, dass die Leistungen von Studenten an Hochschulen des
Europäischen Hochschulraumes vergleichbar und bei einem Wechsel von einer Hochschule zur
anderen, auch grenzüberschreitend, anrechenbar sind. Nachfolgende Tabelle spiegelt die
Umrechnung der deutschen Noten in die ECTS-Skala:
ECTS-Grade
Deutsche
ECTS-Definition
Note
Deutsche
Übersetzung
A
1,0 – 1,5
Excellent
Hervorragend
B
1,6 – 2,0
Very good
Sehr gut
C
2,1 – 3,0
Good
Gut
D
3,1 – 3,5
Satisfactory
Befriedigend
E
3,6 – 4,0
Sufficient
Ausreichend
F
4,1 – 5,0
Fail
mangelhaft
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Die Inhalte des Studiums sind wie abgebildet unterteilt:
Wahlbereich
Fachrichtungsbezogener Bereich
Allgemeiner Bereich
Credit Points
Deutsch
Englisch
Politik, Wirtschaft, Recht, Umwelt
Modul 1
BWL
18 CP
Modul 2
VWL
12 CP
Modul 3
Rechnungswesen
14 CP
Modul 4
Recht
12 CP
Modul 5
Steuern
8 CP
Modul 6
Wirtschaftsmathematik
8 CP
Modul 7
Datenverarbeitung
8 CP
Modul 8
Touristik (inkl. Projektarbeit)
20 CP
Berufs- und Arbeitspädagogik
Gesamt: 100 CP
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4.
Ablauf des Studiums
Das Studium ist in 6 Semester gegliedert. Jedes Semester umfasst 6 Monate. Der Vorlesungsplan
wird immer im Voraus veröffentlicht. Sie finden den Vorlesungsplan auf der Lernplattform und am
schwarzen Brett der Fachschule. Im Vorlesungsplan sind bereits die Klausurtermine und pro Semester
einen Nachschreibetermin für Klausuren eingetragen.
4.1
Studienabschnitt I: Semester 1-3
Die ersten drei Semester bilden den Studienabschnitt I. Die Noten der Leistungsnachweise, die in den
ersten drei Semestern erbracht werden, fließen in ein Versetzungszeugnis ein. Nach erfolgreicher
Beendigung des Semesters 3 erfolgt die Versetzung in den Studienabschnitt II.
Für die Versetzung müssen in den ersten 3 Semestern die dafür erforderlichen Leistungsnachweise
alle erbracht werden. Die Versetzung erfolgt, wenn Ihre Noten in allen Lernfeldern und Modulen
mindestens ausreichend betragen. Eine mangelhafte Leistung in einem Lernfeld oder Modul kann
durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Lernfeld oder Modul ausgeglichen
werden. Die Entscheidung trifft die Dozentenkonferenz. Eine ungenügende Leistung kann nicht
ausgeglichen werden.
Studierende, die nicht zum Studienabschnitt II zugelassen werden, müssen zwei Semester
wiederholen. Studierende, die nach Wiederholung erneut die Zulassung nicht erhalten, müssen die
Fachschule verlassen.
4.2
Studienabschnitt II: Semester 4-6
Die Semester 4-6 bilden den Studienabschnitt II. Um zur Prüfung am Ende des 6. Semesters
zugelassen zu werden, müssen Ihre Noten in allen Lernfeldern und Modulen sowie der Projektarbeit
mindestens ausreichend betragen.
4.3
Projektarbeit
Im fünften Semester bearbeiten Sie ein frei ausgewähltes Thema in Anlehnung an Modul 8 als
Projektarbeit (schriftliche Hausarbeit). Thema und Inhalt der Projektarbeit können sich auf Ihren
Arbeitsplatz in der Tourismusbranche beziehen. Das Ergebnis und der Verlauf der Projektarbeit soll
auf mindestens 20 DIN-A4- Seiten (maximal 25-30 Seiten Text zuzügl. Literaturverzeichnis und
Inhaltsverzeichnis) festgehalten werden und ist zum Ende des 5. Semesters bei dem Fachdozenten
einzureichen. Der genaue Abgabetermin wird Ihnen bekannt gegeben. Die Projektarbeit soll
demonstrieren, dass Sie die jeweilige Aufgabenstellung selbständig analysieren, strukturieren und
praxisgerecht lösen können.
4.4
Doppelabschluss
Innerhalb dieses Studienganges haben Sie die Möglichkeit zwei Abschlüsse zu erwerben:
- staatlich geprüfte/-r Betriebswirt/-in – Schwerpunkt Touristik
- gepr. Tourismusfachwirt/in (IHK) + AEVO-Prüfung (Ausbildereignungsverordnung)
Der Studienablauf sieht vor, dass Sie optional die IHK-Prüfung zum/r Tourismusfachwirt/-in nach dem
4. Semester absolvieren können.
Eine Liste mit den erlaubten Hilfsmitteln bei der schriftlichen Prüfung finden Sie zum Download auf der
Lernplattform.
Bestehen der IHK_Prüfung
Siehe dazu „Leitfaden für gepr. Tourismusfachwirte“
Ada-Schein
Im Rahmen der Tourismusfachwirt-Prüfung kann zusätzlich die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO
absolviert werden (AdA-Schein). Wir empfehlen aber allen Studierenden, parallel zum Studium die
IHK-Prüfung zum/r geprüften Tourismusfachwirt/-in abzulegen. Mit Bestehen der schriftlichen IHK-
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Prüfung bekommt man laut IHK-Verordnung den schriftlichen Teil der AEVO-Prüfung erlassen und
muss sich nur einer mündlichen Prüfung unterziehen. Die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
erfolgt in unserem Hause (1,5 Tage).
Studierende, die keine Tourismusfachwirtprüfung ablegen aber die Prüfung nach AEVO ablegen
möchten, haben nur die Möglichkeit die staatliche Prüfung zum AEVO zu machen. In diesem Fall
müssen Sie eine schriftliche und mündliche Prüfung ablegen, außerhalb der Fachschule.
Informationen über Ort und Termin erteilen wir Ihnen gern auf Nachfrage. Zusätzlicher Unterricht zur
Vorbereitung auf die schriftliche AEVO-Prüfung wird von der Fachschule nicht angeboten.
5.
Klausuren – Leistungsnachweise
Während der Studiendauer sind von Ihnen schriftliche Leistungsnachweise zu erbringen. Insgesamt
müssen in den 6 Semestern 48 Leistungsnachweise und damit Noten ermittelt werden (durch
Klausuren, Hausarbeiten und Referate mit einer schriftlichen Ausarbeitung).
Versäumen Sie eine Klausur, so haben Sie sich im gleichen Semester bei uns zur Nachschreibklausur
anzumelden. Bis jeweils 4 Wochen vor dem nächsten veröffentlichten Nachschreibetermin im
Vorlesungsplan geben Sie bitte per Mail Frau Müller ([email protected]) bekannt,
welche Klausuren Sie am Nachschreibetermin nachholen wollen.
Bitte beachten Sie weiterhin: Sollte/n innerhalb der 4 Wochen bis zum Nachschreibetermin noch
eine/weitere Klausur/en geschrieben werden, an der/denen Sie nicht teilnehmen können, so müssen
Sie sich am Tag der verpassten Klausur per Mail bei Frau Müller für dieses Fach zum nächsten
Nachschreibetermin anmelden. Dieses Vorgehen ist nötig, damit die jeweiligen DozentInnen
rechtzeitig zum Nachschreibetermin entsprechende Klausuren konzipieren können. Generell haben
die Studierenden selbstständig Sorge zu tragen, alle Klausuren und damit Leistungsnachweise der
jeweiligen Semester zu erbringen.
Wichtig: Versäumen Sie es auch am Nachschreibetag die nicht angetretenen Klausuren nachzuholen,
erhalten Sie für die verpasste Klausur(en) die Note 6.
6.
Prüfungsvorbereitung
Um Sie bei Ihrer Abschlussprüfung bestmöglich zu unterstützen, stellen wir zusätzlich zur
Präsenzvorlesung für Sie auf unserer Lernplattform verschiedene Dokumente (Übungen, Hinweise
und Skripte) zur Prüfungsvorbereitung bereit. Sie finden dort u.a. Hinweise zur schriftlichen und
mündlichen Prüfung sowie Beispielprüfungsaufgaben mit entsprechender Erläuterung der
Aufgabenstellung. Des Weiteren halten wir für Sie auf der Plattform einen Leitfaden zum Bestehen der
schriftlichen und mündlichen IHK-Prüfungen bereit. Tipps in Bezug auf Prüfungsangst oder hinsichtlich
des produktiven Bewältigens von Prüfungs- bzw. Stresssituationen finden Sie ebenfalls auf der
Plattform.
7.
Abschlussprüfung
Im 5. Semester werden Sie über Prüfungsmodalitäten unterrichtet. Die Abschlussprüfung findet am
Ende des 6. Semesters statt. Diese besteht aus zwei schriftlichen Prüfungen (Prüfungsarbeit I und II),
dem Kolloquium zur Projektarbeit und ggf. einer mündlichen Prüfung.
Sollten Sie die Abschlussprüfung nicht ablegen wollen, so müssen Sie dies schriftlich dem Schulleiter
spätestens 2 Monate nach Beginn des 5. Semesters mitteilen. Diese Meldung – der Verzicht auf die
Abschlussprüfung – ist nur einmal möglich.
Die schriftliche Abschlussprüfung kann aus allen Lernfeldern oder Modulen 1-8 bestehen. Sie werden
im 6. Semester über prüfungsrelevante Module oder Lernfelder durch die Dozentinnen und Dozenten
informiert.
Alle erbrachten Leistungsnachweise in den Semestern 4-6 werden entweder als Endnoten direkt in
das Abschlusszeugnis übernommen oder fließen als Vornoten in die Abschlussprüfungen ein.
Zusätzlich zu Ihrer bereits im 5. Semester erbrachten Projektarbeit findet im 6. Semester ein
Kolloquium statt. Das Kolloquium ist Teil der Abschlussprüfung. Für Ihre erbrachte Leistung im
Kolloquium wird eine Note ermittelt, welche zusammen mit der Note der Projektarbeit eine
Gesamtnote ergibt. Die Gesamtbewertung sowie das Thema der Projektarbeit werden im Zeugnis
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gesondert ausgewiesen.
Zulassung zur Abschlussprüfung
Um zur Prüfung zugelassen zu werden sind von Ihnen spätestens bis zum 01.04.2015 folgende
Dokumente bei der Fachschule für Touristik einzureichen:
-
einen lückenlosen und aktuellen Lebenslauf
-
ein Lichtbild neuen Datums
-
beglaubigte Abschriften oder beglaubigte Fotokopien der Abschlusszeugnisse
-
eine Bescheinigung über Art und Dauer sowie Umfang (Vollzeit/Teilzeit/etc.) der beruflichen
Tätigkeiten
-
eine Erklärung darüber, ob und wo Sie mit welchem Erfolg eine gleichartige Prüfung versucht oder
abgelegt haben und dass Sie keinen weiteren Antrag auf Prüfungszulassung gestellt haben.
Für die anzufertigende Erklärung gibt es keine Vordrucke und keine konkreten Anforderungen.
Krankheitsfall
Sollten Sie am Tag der Prüfung krank sein oder sich nicht wohl fühlen, müssen Sie dies rechtzeitig am
Tag der Prüfung melden und innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Attest vorlegen. Legen Sie kein
ärztliches Attest innerhalb dieses Zeitraumes vor, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Einen neuen
Termin für die Prüfung wird vom Schulleiter festgelegt.
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung findet an 2 Tagen statt. Die schriftliche Prüfdauer beträgt pro Tag mindestens
4,5 und maximal 6 Zeitstunden. Die Gesamtdauer der schriftlichen Abschlussprüfung umfasst
zwischen 9 und 12 Zeitstunden.
Zeitplan:
-
Findet frühestens 8 Wochen vor der mündlichen Prüfung statt.
-
Ist spätestens 3 Wochen vor der mündlichen Prüfung abgeschlossen.
Bestehen der Prüfung:
-
Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn die Note ausreichend oder besser ist.
Mündliche Prüfung: optional!
Mündliche Prüfungen finden nur statt, wenn Sie dies schriftlich beantragen oder wenn der
Prüfungsausschuss dies festlegt.
Die Vornoten und die Noten der schriftlichen Prüfung werden Ihnen frühestens 9 Unterrichtstage vor
dem Beginn der mündlichen Prüfung bekannt gegeben.
Inhalte:
-
Prüfungsfächer der mündlichen Prüfung können alle Lernfeldern oder Modulen 1-8 der Semester
4-6 sein.
-
Die mündliche Prüfung wird in maximal drei Fächern durchgeführt.
Zeitplan:
-
Sie erklären frühestens 9 und spätestens 6 vor Beginn der mündlichen Prüfung dem Schulleiter
schriftlich, in welchem/n Fach bzw. Fächern geprüft werden möchten.
-
Spätestens 3 Tage vor Beginn der mündlichen Prüfungen wird der Prüfungsplan auf der
Lernplattform bekannt gegeben.
Prüfende:
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-
Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens 3 Prüfer/-innen.
Prüfungsdauer:
-
Die Vorbereitungszeit für die mündliche Prüfung beträgt i.d.R. 15 Minuten, Aufzeichnungen sind
gestattet und erwünscht.
-
Je Prüfungsfach soll die mündliche Prüfung nicht länger als 15 Minuten dauern.
-
Zwischen einzelnen Prüfungen eines Prüflings gibt es Pausen von mindestens einer halben
Stunde.
Anforderungen:
-
In der mündlichen Prüfung wird eine komplexe Aufgabe gestellt, die zu lösen und in einem Vortrag
zusammenhängend vorzutragen ist.
-
Der Prüfling soll seine Kenntnisse, Urteilsfähigkeit, Arbeitsweisen und/oder sein
Darstellungsvermögen zeigen.
-
Eine reine gedächtnismäßige Wiedergabe des erlernten Stoffes ist nicht ausreichend.
-
Kann der zu Prüfende die Aufgabe nicht bewältigen, so entscheidet der/die Prüfer/-innen mit
Zustimmung des Vorsitzenden des Ausschusses, ob eine neue Aufgabe gestellt wird oder die
Leistungsfähigkeit des Prüflings in einem Fachgespräch festgestellt wird.
Bestehen der Abschlussprüfung
Um die Abschlussprüfung zu bestehen, müssen Sie
in allen Lernfeldern oder Modulen der Semester 4-6
in der Projektarbeit
in der schriftlichen Prüfung
mindestens „ausreichend“ erzielt haben. Eine bestandene Abschlussprüfung kann nicht wiederholt
werden.
Sollten Sie in einem Prüfungsteil ein „mangelhaft“ erzielt haben, kann der Prüfungsausschuss die
Abschlussprüfung dennoch als bestanden erklären, wenn Sie mindestens eine „gute“ Leistung oder
zwei „befriedigende“ Leistungen in einem anderen Lernfeld, Modul oder der Projektarbeit erzielt
haben. Eine „ungenügende“ Leistung kann nicht ausgeglichen werden.
Sollten Sie die Abschlussprüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie vom Schulleiter eine schriftliche
Mitteilung. In dieser werden Sie über die Bedingungen und die zeitlichen Modalitäten zur
Wiederholung der Abschlussprüfung informiert. Die Abschlussprüfung kann frühestens nach einem
Jahr wiederholt werden. Sollten Sie diese Nachprüfung erneut nicht bestehen, entscheidet der
Schulleiter in besonderen Ausnahmefällen über eine zweite Wiederholungsmöglichkeit.
8.
Anwesenheitspflicht
Zum erfolgreichen Bestehen des Studiums ist eine regelmäßige Anwesenheitszeit erforderlich. Sollten
Sie zu einer Vorlesung verhindert sein, so bitten wir Sie uns per Email darüber zu informieren. Bei
längeren Erkrankungen bitten wir um die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Wie weisen Sie darauf hin, dass Fehlzeiten nicht nur negative Auswirkungen auf Ihre Leistung haben
können, sondern sich auch in finanzieller Hinsicht als problematisch erweisen. Wir sind gegenüber
dem BAföG-Amt verpflichtet, Auskünfte über Ihre Fehlzeiten zu geben. Hierzu müssen wir eine
Anwesenheitsliste führen. Sollten Sie 10% der Anwesenheitszeit fehlen, hat dies noch keine
Konsequenzen. Fehlen Sie zwischen 10 und 30%, so liegt es im Ermessen des BAföG-Amtes zu
entscheiden, ob Sie die gesamte Förderung zurück bezahlen müssen. Fehlen Sie mehr als 30% der
Vorlesungszeit, müssen Sie die Gesamtförderung zurückzahlen.
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9.
Ansprechpartner und Erreichbarkeiten
Ihre AnsprechpartnerInnen für alle Fragen rund um den Studiengang sind:
Norbert Preussner
(Schulleiter: [email protected])
Petra Weigand-Datz
(Geschäftsführung: [email protected]; 069 91501311)
Jessica Müller
(Kursberatung: [email protected]: 069 91501315)
Astrid Kosmalla
(Rechnungswesen: [email protected]; 069 91501322)
Sabine Rasch
(Tutorin Lernplattform: [email protected])
Sie erreichen Ihre AnsprechpartnerInnen persönlich, per Mail oder telefonisch. Selbstverständlich
haben Sie die Möglichkeit individuelle Gesprächstermine zu vereinbaren.
Zu erreichen ist die Fachschule für Touristik montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 unter 069 9150
130 sowie jederzeit per Mail [email protected]. An vorher angekündigten Terminen
stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner auch an Samstagen zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
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