Bellheim 2013.qxd - Verbandsgemeinde Bellheim

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Bellheim 2013.qxd - Verbandsgemeinde Bellheim
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Grußwort
Liebe Mitbürgerinnen und
Mitbürger,
diese Broschüre, die bisher im Seniorenkreis
von Bellheim großes Interesse gefunden hat,
wird zum ersten Mal für die gesamte
Verbandsgemeinde herausgegeben.
Mit ihr wollen wir der älteren Generation
eine übersichtliche Orientierungshilfe über
vorhandene Einrichtungen und altersbezogene Angebote bieten.
Mit der demografischen Entwicklung in
unserer Zeit steigt auch die Zahl der älteren
Menschen und mit ihnen erhöhen sich auch
die Ansprüche und Anforderungen, die im
Alter entstehen.
Unsere Verbandsgemeinde ist im öffentlichen
wie auch im privaten Dienstleistungssektor
sehr gut ausgestattet. Über alles, was das
Leben und insbesondere das Älterwerden in
unserer Verbandsgemeinde ausmacht, geben
wir Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, in
diesem Seniorenwegweiser einen umfassenden Überblick.
Zudem können Sie
dieser Broschüre
viele Adressen entnehmen, an die Sie
sich mit Ihren
Anliegen wenden
können.
Die Neuauflage des
Seniorenwegweisers
wurde durch die
Unterstützung der
örtlichen Dienstleistungsbetriebe und
Gewerbetreibenden ermöglicht, denen ich
dafür herzlich danke.
Ich wünsche Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und
Mitbürger, dass dieser Wegweiser für Sie in
Ihrem Alltag und Ihren Anliegen nützlich ist
und Ihnen mit seinen umfassenden
Informationen hilft, aktiv und gut beraten
Ihren Ansprüchen gerecht zu werden.
Ihr
Dieter Adam
Bürgermeister
3
4
Inhaltsverzeichnis
110
Inhaltsverzeichnis
Werden Sie Mitglied
(0 72 74) 9 58-0
im Verein zur
Förderung der Seniorenarbeit
in Bellheim e.V.
Ansprechpartner (07272) 3182
Feuerwehrnotruf
1. Aktiv im Alter
Polizeiinspektion
112
Ärztlicher Notfalldienst
(0 72 74) 1 92 92
Krankentransport (DRK)
(0 72 74) 1 92 22
2. Beratung
3. Finanzielle Hilfe
4. Betreuung
Notrufe
Polizeinotruf
5. Wohnen im Alter
6. Ambulante Dienste
7. Vorsorge
8. Gesundheit
9. Wichtige Rufnummern
5
Bildung
Bellheim
Gemeindebücherei Bellheim
Schulstr. 2c, 76756 Bellheim
Tel.: 07272/7008-605 oder 616
Fax: 07272/7008-640
Lage zentral im Gebäude der Grundschule in
unmittelbarer Nähe zu Haupt- und
Realschule und dem Rathaus
Öffnungszeiten:
Montag:
Dienstag:
1. Aktiv im Alter
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
14:30 Uhr 09:00 Uhr 14:30 Uhr geschlossen
14:30 Uhr 09:00 Uhr 14:30 Uhr -
18:00 Uhr
12:30 Uhr
19:00 Uhr
18:00 Uhr
12:30 Uhr
18:00 Uhr
Knittelsheim
Gemeindebücherei Knittelsheim
Kontakt: Anne Trauth, Ludwigstraße 28b
Tel.: 06348/1321
Öffnungszeiten:
jeden Dienstag
16.30 Uhr - 18.00 Uhr
Ottersheim
Katholische öffentliche Bücherei, Grundschule
Kontakt: Hildegard Gadinger
Öffnungszeiten:
Sonntag
09.30 Uhr - 11.30 Uhr
Dienstag
18.00 Uhr - 19.00 Uhr
Zeiskam
Bücherei Kronstraße 39
Öffnungszeiten:
jeweils am ersten Mittwoch des Monats von
16.00 Uhr - 18.00 Uhr
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Volkshochschule Bellheim
in der Kreisvolkshochschule Germersheim
Kurse finden an verschiedenen Standorten
statt (bitte Programm einsehen)
Die VHS stellt sich vor:
Die Volkshochschule ist eine Weiterbildungseinrichtung der Gemeinde Bellheim, die allen
Bürgern und Bürgerinnen offen steht.
Sie bietet ein thematisch breit gefächertes
Spektrum an Kursen, Vorträgen und Workshops im Bereich der beruflichen Weiterbildung, der Fremdsprachenvermittlung, der
Gesundheitsvorsorge, aber auch im Bereich
der kreativen Freizeitgestaltung.
Vielfältige Veranstaltungen für die persönliche oder berufliche Weiterbildung stehen zur
Auswahl. Die Mitarbeiter/innen der VHSGeschäftsstelle beraten und informieren Sie
gerne. Da die VHS Bellheim auch weiterhin
bestrebt ist, ein interessantes Fortbildungsprogramm zu gestalten, sind Anregungen
jederzeit willkommen.
Vor jedem beginnenden Halbjahr erscheint
das jeweilige Programm.
Vorschläge und Wünsche zum Kursangebot
nimmt die Leiterin der VHS Bellheim,
Frau Andrea Völker, gerne entgegen.
Begegnung und Kultur
Alter Kindergarten
Karl-Silbernagel-Straße (vor Eingang zur
Brauerei)
Seniorentreffs
Seniorenstube im “Alten Rathaus”,
Hauptstraße 125, Bellheim
Tel.: 07272/76205
Seniorentreff beim Kath. Arbeiterverein
Pfarr- u. Jugendheim St. Michael,
Hauptstraße 98, Bellheim
Tel.: 07272/5436
Altennachmittag
beim Katholischen Frauenbund, Im Pfarrheim
St. Michael. An jedem 3. Donnerstag im
Monat, 14 - 17 Uhr.
Kontakt: Hildegard Schlindwein, Bellheim
Tel.: 07272/2349
Seniorentreff beim Prot. Frauenbund
Kontakt: Gertrud Knoch, Bellheim
Tel.: 07272/6604
Kirchencafé der Prot. Kirchengemeinde
Kontakt: Emilie Wolf, Bellheim
Tel.: 07272/2362
Seniorennachmittag der kfd
Im Bürgerhaus Ottersheim
von September bis Mai einmal monatlich
Kontakt:
Christel Ößwein, Tel.: 06348/8601
Gertraud Wüst, Tel.: 06348/8123
1. Aktiv im Alter
Kulturelle Veranstaltungen und Engagement
von Arbeitskreisen
(bitte dem wöchentlichen Amtsblatt der
Verbandsgemeinde entnehmen)
Rentnergemeinschaft Zeiskam,
Kontakt: Traudel Weiß, Tel.: 06347/8842
Geschäftsstelle für Tourismus
Südpfalz-Tourismus Verbandsgemeinde
Bellheim e.V. Schubertstraße 18
Tel. 07272/7008-211
www.suedpfalz-tourismus-vg-bellheim.de
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1. Aktiv im Alter
Gymnastik für Senioren
,,50 Plus” Bellheim
Die Gemeinde Bellheim hat schon 1979 eine
Betreuungsaktion mit regelmäßigen Gymnastiknachmittagen für die ältere Generation
ins Leben gerufen.
Die jetzige Leiterin für die Gymnastikübungen ist Heidi Becker, Tel.: 07272/75242
1. Aktiv im Alter
Jeden Mittwochnachmittag von
14.00 bis 15.30 Uhr finden die Übungen im
Gymnastikraum der Dr. Friedrich-SchneiderHalle statt.
Wir trainieren ganzjährig, in der Ferienzeit
gönnen wir uns eine Verschnaufpause. Es
darf jeder einmal reinschauen und sich informieren und natürlich gleich mitmachen.
Die Meinung, dass man sich im fortgeschrittenen Alter möglichst schonen müsse um
lange rüstig zu bleiben, ist längst widerlegt.
Es spricht viel für ein vernünftiges Bewegungstraining. Man bleibt beweglich, außerdem werden Herz, Kreislauf und Atmung verbessert, ebenso der Stoffwechsel und die
Durchblutung. Dies alles sind wichtige Voraussetzungen für das persönliche Wohlbefinden im Seniorenalter.
Turnverein Ottersheim
Seniorengymnastik
Dienstags von 19 bis 20 Uhr
Ansprechpartnerin: Ulla Matthes
Seniorensportstunde:
Mittwochs von 20 bis 21 Uhr
Ansprechpartner: Gerhard Müller
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Kultur
Die Verbandsgemeinde Bellheim bietet dem
interessierten Besucher in allen Ortsgemeinden ein reiches, attraktives Kulturprogramm
mit Veranstaltungen verschiedenster Art. Zu
Beginn des Jahres wird für die Verbandsgemeinde ein gemeinsamer Veranstaltungskalender herausgegeben, der über die Verbandsgemeindeverwaltung bezogen werden kann.
Alljährlich wird in Zusammenarbeit zwischen
den Ortsgemeinden und den Vereinen ein
attraktives Kulturprogramm zusammengestellt. In vielen Veranstaltungen wird ein breites Spektrum an Unterhaltung geboten, das
sich von Konzerten über Kabarett, ChansonAbende, Theateraufführungen, Lesungen bis
zum Kindertheater erstreckt - kurz gesagt:
eine ,,Tour durch die Kultur”.
Dieses vielseitige und abwechslungsreiche
Programm ist ein Angebot und eine Bereicherung für alle Kulturinteressierten und solche,
Kirchen
Fester Termin im Veranstaltungskalender
Bellheims ist der Spätjahrsmarkt, die traditionelle Kerwe, am zweiten OktoberWochenende. Der Markt lockt die Besucher
mit einem bunten Rahmenprogramm, als da
sind Umzüge, verkaufsoffener Sonntag,
Feuerwerk und vieles mehr.
Bellheim
Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus
in der Pfarreiengemeinschaft Bellheim
Pfarrbüro Bellheim, Hintere Str. 1
Tel.: 07272/2103
Protestantische Kirchengemeinde
Bellheim-Knittelsheim
Pfarramt: Hintere Straße 4
Tel.: 07272/2110
Neuapostolische Kirche, Berliner Straße 21,
Tel.: 06235/98850
Die Gemeinde Knittelsheim feiert ihre
Kirchweih am 1. Wochenende im Oktober,
Ottersheim bereits am zweiten Wochenende
im September und Zeiskam am letzten
Wochenende im August.
Eine Attraktion für Gäste aus Nah und Fern
sind die über die Pfingsttage stattfindenden
Bellheimer Gartentage.
Das Zeiskamer ,,Zwewwlfeschd”
(1. Wochenende im August) hat sich zu
einem Volksfest entwickelt, das weit über die
Grenzen der Südpfalz bekannt ist.
Knittelsheim
Katholische Kirchengemeinde St. Georg
in der Pfarreiengemeinschaft Bellheim
(Pfarrbüro siehe Bellheim)
Protestantische Kirchengemeinde
Bellheim-Knittelsheim
Pfarramt: Hintere Straße 4
Tel.: 07272/2110
Ottersheim
Katholische Kirchengemeinde St. Martin
in der Pfarreiengemeinschaft Bellheim
(Pfarrbüro siehe Bellheim)
Protestantische Kirchengemeinde
Pfarramt: Offenbach, Enggasse 24
Tel.: 06348/285
1. Aktiv im Alter
die es werden wollen. Es bietet sicher für
jeden Geschmack etwas.
Zeiskam
Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus
in der Pfarreiengemeinschaft Bellheim
(Pfarrbüro siehe Bellheim)
Evangelische Kirche, Hauptstraße
Protestantisches Pfarramt, Weingarten,
Hauptstraße 37, Tel.: 06344/5150
9
Vereine
in der Verbandsgemeinde Bellheim
Bellheim hat ein ausgeprägtes Vereinsleben, sowohl im sportlichen,
kulturellen als auch im musikalischen Bereich. Aus der Mitte der
Vereine, Organisationen und Körperschaften hat sich am
14.09.2000 als Zusammenschluss die Dachorganisation
"Gemeinschaft Bellheimer Vereine" gegründet. Diese hat sich zum
Ziel gesetzt, in Gemeinschaftsaktionen die Gemeinde nach außen
zu repräsentieren.
Vorsitzender GBV, Paul Gärtner, In den Gerichtsmorgen, 76756
Bellheim, Tel.: 07272 / 1831 - E-Mail: [email protected]
1. Aktiv im Alter
Bellheim (PLZ 76756)
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1. Harmonika-Orchester
Bernd Odenwald
07272/930610
Bauern- und Winzerschaft
Jürgen Böhm
07272/74197
Bellemer Deiffel e.V.
Stefan Geißert
07272/1466
Brieftaubenverein "Kameradschaft"
Kurt Gensheimer
07272/6542
Brieftaubenverein "Silberpfeil"
Rudi Bopp
07272/6353
"Bürgerinitiative Verkehrsentlastung
VG Bellheim e.V."
Dieter Godyniak
07272/6596
Bund Kath. Jugend
Kath. Pfarramt
07272/2103
Dart-Club "Die Studenten"
Hartmut Schmidt
0171/4851609
Deutsches Rotes Kreuz
Heinrich Butz
07272 /96680
Ev. Frauenbund
Gertrud Knoch
07272/6604
Ev. Kirchenchor
Hildegard Bentz
07272/9291277
Gemeinschaft Bellheimer Vereine (GBV)
Paul Gärtner
07272/1831
Förderverein St. Florian
Kurt Ballmann
07272/96828
Freiwillige Feuerwehr
Marco Foye
07272/776570
FK Mardi
Elke Mildenbeger
07272/929635
Freundeskreis der Grundschule e.V.
Jürgen Petrick
07272/92310
Freundschaftskreis
Bellheim / Le Perray en Yvelines e.V
Dr. Klaus Sarnecki
07272/8160
Freundschaftskreis Bellheim-Kozmin e.V.
Irma Geißert
07272/8849
Fußballverein "Phönix"
Postfach 1126
07272/3759
Förderverein Jugendfußball
Phönix Bellheim e.V.
Rainer Gaab
07272/91882
Schützenverein
Robert Dausmann
07272/96941
Schumi-Club
Heinz Büry
07272/91042
Skatclub
Wolfgang Boesner
07272/4126
St. Josefsverein
Pfarrer Thomas Buchert 07272/2103
Sozialverband VdK Ortsgruppe Bellheim
Katharina Gärtner
07272/1811
Tanzsportgemeinschaft
Gerald Bleimaier
07272/750338
Tennisclub "Grün Weiß"
Georg Roth
07274/53247
Turnverein "Jahn"
Dieter Bößer
07272/71945
Verein der Vogelfreunde
Wolfgang Schmitt
06347/6622
Verein deutscher Schäferhunde
Peter Zinser
07272/92499
Verein für Leibesübungen (VfL)
Regina Gies-Wiegerling 07272/776789
Verein zur Förderung der Seniorenarbeit
in Bellheim e.V.
Hans Peter Treier
07272/3182
1. Aktiv im Alter
Gesangverein "Frohsinn"
Günter Rund
07272/919818
Gewerbeverband
Hans-Jürgen Kuntz
07272/76366
Herzgruppe e.V.
Roland Rund
07272/5180
Karnevalgesellschaft
Gerald Bleimaier
07272/750338
Kath. Arbeiterverein
Alfred Gadinger
07272/1820
Kath. Frauenbund
Judith Skiendziel-Heid
07272/74504
Kath. Kirchenchor
Anneliese Hormuth
07272/4891
Kleingartenverein Auchtweide e.V.
Waldemar Schweizer
0160/7206160
Kulturverein
Rainer Becki
07272/932642
Musikverein
Ursula Dollt
07272/730809
Naturschutzbund Rheinland-Pfalz /
Ortsgruppe Bellheim
Joachim Zürker
07272/9725632
Pfälzer Waldverein
Helmut Preissler
06348/4251
Radsportclub "Silberpils"
Dr. Gerhard Hage
07272/8833
Rassegeflügelzuchtverein Bellheim e.V.
Arthur Schreiner
07272/1634
Reitverein Bellheim
Karin Werner
07272/96152
Rheuma-Liga
Hans-Ludwig Müller
07272/91341
Schachclub
Thomas Kopf
07272/91443
11
1. Aktiv im Alter
Ottersheim (PLZ 76879)
12
Akkordeonorchester
Stefanie Föhlinger
0172/8024587
Angelsportverein
Lutz Stephan
06348/615143
Bärenbouler
Jürgen Hünerfauth
06348/8395
BBO e.V
Oliver Jennewein
06348/615236
BC 81
Gunther Benz
06348/5823
Freiwillige Feuerwehr und Förderverein
Sankt Florian
Oliver Steiner
06348 /4344
Förderverein Schule Grundschule
Henriette Kauffeld
06348/959414
Förderverein Turnverein
Edmund Groll
06348/93173
Förderverein Oldtimerfreunde
Walter Frey
06348/1753
IG Queichwiesen
Pirmin Hilsendegen
06348/5362
Kath. Frauengemeinschaft
Gertraud Wüst
06348/8123
Kath. Kirchenchor St. Martinius
Gerhard Müller
06348/93247
Kegelclub "Bäreschuwler"
Hans Lutz
06348/1331
Kinder- und Jugendchor
"Ottersheimer Queichtalbären"
Gerd Doll
06348/8562
Kulturkreis "Örtliche Vereine"
Gerald Job
06348/4103
Landfrauen Offenbach-Ottersheim
Hannelore Schauer
06348/7126
MGV - Vereinigte Sänger
Manfred Wüst
06348/8123
Motorradfreunde e.V.
Jürgen Doll / Michael Ruf 06348/615440
Musikverein
Winfried Stadel
06348/4269
NABU
Christiane Hilsendegen 06348/5362
Oldtimerfreunde
Florian Hörner
0173/2967121
Pfälzer Bauern- und Winzerschaft
Florian Hörner
0173/2967121
Prot. Kirchenchor "Unisono"
Nina Hörner
06348/9728300
SCO
Rainer Job
06348/8168
s´Eck
Christian Kuhn
06348/919633
Schwarzwurzel Ensemble
Hubert Job
06348/4048
Tabakbauverein
Guido Hörner
06348/7022
Tennisclub 86 e.V.
Marco Gutting
06348/940913
Turnverein 1892 e.V.
Helmut Steiner
06348/7559
BI - Verkehrsentlastung
VG Bellheim - Ottersheim
Dieter Godyniak
07272/6596
1. Budo-Club 1978
Gerhard Frey
06347/6685
Angelverein "Petri Heil"
Wolfgang Günther
06347/918682
Arbeiterverein
Elvira Gaffory
06347/608844
Bauern- und Winzerschaft
Günther Wilfried
06347/982512
Cäcilienverein
Volker Jäger
06347/2928
Ev. Kirchenchor
Alfred Mees
06347/1629
Förderverein
St. Florian der Freiw. Feuerwehr
Thomas Doser
06347919349
GV "Frohsinn" 1953 e.V.
Helge Günther
06347/6139
Jugendmusikverein
Achim Frey
06347/8843
Kulturverein "Kaiserhochzeit anno 1310"
Dr. Klaus Sütterlin
06347/7408
Kath. Frauengemeinschaft
Marliese Kopf
06347/2517
Kath. Kirchenchor
(Abt. des Cäcilienvereins)
Kurt Nicola
06347/474
Kath. Kirchengemeinde St. Josefsverein
Pfarrer Thomas Buchert 06347/474
Kulturring der Gemeinde
Peter Herzog
06347/1693
Landfrauenverein
Petra Humbert
06347/7216
Liederkranz 1863 Zeiskam e.V.
Heinz Hörauf
06347/6979
Naturschutzbund
Joachim Zürker
07272/9725633
Partnerschaftsverein
Roccastrada/Zeiskam
Axel Kunze
06347/6204
Plastik-Modellbau-Club Südpfalz e.V.
Andreas Lietzau
06347/6251
Prot. Kirchenchor
Philipp Walter
06344/5150
Freundes- und Förderverein
der Grundschule Zeiskam
Roland Humbert
06347/1528
Reit- und Fahrverein
Günter Seither
06348/7178
Rentnergemeinschaft
Traudel Weiß
06347/8842
TB "Jahn"
Georg Humbert
06347/ 373
Tennisclub 86 Zeiskam e.V.
Matthias Humbert
06347/9750-0
LSG Zeiskam e.V.
Andreas Flörchinger
06347/ 919158
Prot. Kirchenbauverein e.V.
Fritz Riemer
06347/6654
Zäskämer Faschingsnarren e.V.
Tobias Böhm
06347/918884
1. Aktiv im Alter
Zeiskam (PLZ 67378)
13
1. Aktiv im Alter
Knittelsheim (PLZ 76879)
Sport, Fitness, Freizeit
Arbeiterwohlfahrt
Anja Schwartinski
Turn- und Sportverein
Thomas Richter
06348/919174
Kath. Kirchenchor
Edeltraud Seither
06348/7740
Bauern- und Winzerschaft
Karl Rund
06348/7630
Freiwillige Feuerwehr
Thomas Wiss
06348/984507
Angelsportverein "Petri Heil"
Rudi Metz
06438/7570
Kath. Fauengemeinschaft Knittelsheim
Annette Götz
06348/5409
1. OCK (Oldtimer Club Knittelsheim)
Peter Malthaner
06348/5652
Förderverein
Kinder & Jugend Knittelsheim e.V.
Michael Amberger
06348/614691
Pfälzer Waldverein (Veranstaltungen immer
dem wöchentlichen Amtsblatt der Verbandsgemeinde entnehmen)
Sportvereine für fast alle Sportarten
(siehe Vereine)
Boule-Bahn
(am Abenteuerspielplatz Bellheim)
(am Sport- und Freizeitgelände Ottersheim)
Minigolf-Anlage
(an der Hammerstraße in Bellheim)
Nordic-Walking-Strecke
(ab Abenteuerspielplatz Bellheim)
siehe Broschüre bei der Gemeinde
Gut ausgebautes Radwandernetz
(z.B. Queichtalradweg, Kraut- und RübenRadweg, Tabakroute)
Viele attraktive Wanderwege
(siehe Broschüre "Wandern im Bellheimer
Wald"‚ einschließlich Wanderkarte mit Wegbeschreibungen, erhältlich bei der Gemeinde)
Sternwarte (interessierte Sternegucker
entnehmen Termine zur Sternenbeobachtung
dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde)
Reisen und Ausflüge
Reiseangebote des Pfälzer Waldvereins und
anderer Vereine bitte dem Amtsblatt der
Verbandsgemeinde entnehmen
14
Freizeit erleben im Schwimmpark Bellheim
Alle Schwimmbecken sind beheizt. Den
Senioren erleichtert eine Treppe als Einstiegshilfe den Zugang ins Schwimmerbecken. Zur
Erholung dienen weitläufige Liegewiesen und
Grünflächen.
Auf dem eigens angelegten Sandfeld kann
Beachvolleyball gespielt werden, daneben
bietet eine Rasenfläche Platz für andere
sportliche Aktivitäten.
Für Kleinkinder gibt es einen durch ein großes Sonnensegel geschützten Spielplatz mit
einem Kletterturm und weiteren spannenden
Spielgeräten.
Auch für die Verpflegung an einem langen
Schwimmtag ist bestens gesorgt. Der
Schwimmpark-Kiosk mit Bar und Außenbestuhlung lädt zu Erfrischungen, Kaffee, hausgemachten Kuchen, Eis, herzhaften
Grillspezialitäten und vielem mehr ein.
1. Aktiv im Alter
Der großzügige Bellheimer Schwimmpark mit
seinem Team um Betriebsleiter Kazemi bietet
Spaß und Erholung für jedes Alter: ein
50-Meter-Schwimmbecken, ein geräumiges
Taucherbecken mit Sprungturm, ein großes
Nichtschwimmerbecken mit verschiedenen
Wasserspaßbereichen und Massagedüsen,
eine 67 Meter lange Riesenrutsche sowie
ein schönes Planschbecken mit Spieleinrichtungen.
15
Karte ab 60
Rein ins Vergnügen!
Mit der Karte ab 60 kreuz und quer
durchs VRN-Gebiet
1. Aktiv im Alter
Die Karte ab 60 ist eine nicht übertragbare,
sehr preisgünstige Jahreskarte für alle, die 60
Jahre oder älter sind. Sie kostet ab 1. Januar
2013 monatlich 35,90 Euro bzw. 430,80 Euro
im Jahr.
16
Die Karte ab 60 gilt im gesamten Gebiet des
Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN), das
die gesamte Pfalz, Teile Rheinhessens, die
Städte Ludwigshafen, Mannheim und
Heidelberg, den hessischen Kreis Bergstraße
sowie den Rhein-Neckar-Kreis, den NeckarOdenwald-Kreis und den Main-Tauber-Kreis
umfasst.
Ob zum Schlemmerwochenende ins Elsass,
zum Wandern in
den Odenwald,
zum Einkaufsbummel in die
Stadt oder entspannt zur Arbeitsstätte. Die Karte
ab 60 macht's
möglich. Sie bietet
ein Jahr lang fast
grenzenlose
Mobilität mit den
Bussen und
Bahnen im VRN,
mit den Ruftaxi-
linien sowie auf den Linien der S-Bahn
Rhein-Neckar.
Für alle, die ihren 60. Geburtstag feiern, hält
der VRN ein besonderes Angebot bereit: das
Karte ab 60 - Glückwunsch-Abo. Alle, die
ihre Karte ab 60 innerhalb von 12 Monaten
ab dem 60. Geburtstag bestellen, können die
Karte ab 60 während des ersten Abo-Monats
kostenlos testen und bei Nichtgefallen wieder
kündigen.
VRN-Service: Fahrplanauskünfte rund um die
Uhr, Tarifauskünfte an Werktagen montags
bis freitags 8 bis 17 Uhr telefonisch unter
01805 - 876 46 36 (14 Cent je angefangene
Minute aus dem deutschen Festnetz, aus
Mobilfunknetzen max. 42 Cent pro Minute).
Internet: www.vrn.de
- Anzeige -
„Beginne jeden Tag so,
als wäre es der Beginn
eines neuen Lebens.“
Zugehörig sowohl zur Metropolregion RheinNeckar als auch zur Technologie-Region
Karlsruhe bietet Bellheim mit einer sehr
guten Anbindung an die B 9 schnelle
Erreichbarkeit der Zentren
Speyer/Ludwigshafen/Mannheim und
Karlsruhe. Besonders zu erwähnen ist die
Stadtbahnverbindung mit zwei Haltestellen,
die für Senioren die gewünschte Mobilität mit
dem öffentlichen Nahverkehr gewährleisten.
1. Aktiv im Alter
(Swami Sivananda)
17
2. Beratung
2. Beratung
Seniorenbeauftragte
der Verbandsgemeinde
Beratungsdienste
Bellheim:
Seniorennetzwerk unter Leitung von
Ortsbürgermeister Tobias Baumgärtner
Tel.: 07272/7008-122
Die Beratungsdienste bieten in allgemeinen
Lebensfragen und in besonderen
Krisensituationen Gespräche und Hilfe an.
Die Schwerpunkte der Beratung liegen in
dem Bemühen, dem älteren Menschen zu
helfen, für seine persönliche Situation sachgerechte Entscheidungen treffen zu können.
Dazu gehören auch Hinweise und weiterführende Vermittlung zu entsprechenden Stellen.
Die Beratungs- und Koordinierungsstelle
informiert Betroffene und ihre Angehörigen
über das Leistungsangebot der häuslichen
Pflege, der Kranken-, Alten- und
Familienpflege in unserer Region, um solange wie möglich in der vertrauten häuslichen Umgebung zu verbleiben. Dazu gehört
u.a. die Beratung über Mobile Soziale
Dienste, Senioren- und Pflegeeinrichtungen,
Essensversorgung, Hausnotruf, Pflege jeder
Art, Fahrdienste und Betreuung demenzkranker Menschen.
Knittelsheim:
Marie-Rose Mellein, Tel.: 06348/8435.
Ottersheim:
Esther Stadel, Tel.: 06348/919486
Zeiskam:
Peter Humbert, Tel.: 06347/2229
Behindertenbeauftragter
der Verbandsgemeinde
Franz Horder, Ottersheim
Sicherheitsbeauftragter für Senioren
der Verbandsgemeinde
Albert Conrad, Bellheim
VdK-Sozialverband Rheinland-Pfalz e.V.
Landesgeschäftsstelle, Mainzer Straße 18
56068 Koblenz, Tel.: 0261/91504-0
Kreisgeschäftsstelle, Industriestraße 14
76829 Landau, Tel.: 06341/86790
18
Telefon-Seelsorge
Unter den bundeseinheitlichen Rufnummern
0800-1110111 oder 0800-1110222 ist die
Telefonseelsorge gebührenfrei erreichbar.
Für privat Versicherte im Landkreis SÜW
Compass Private Pflegeberatung,
Bonner Straße 172-176. 50968 Köln
www.compass-pflegeberatung.de
Tel. 0800/1018800
Ansprechpartnerin:
Susanne Hilsenbek, Tel. 0221/93332-334
[email protected]
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
Kontakt: Tel.: 01805-996603*
*) Kostenpflichtig: Für diesen Anruf gilt ein
Festpreis von 14 Cent pro Minute aus den
Festnetzen und maximal 42 Cent pro Minute
aus den Mobilfunknetzen.
Caritas-Zentrum Landau
Königstraße 39/41, 76289 Landau
Tel.: 06341-9355-0
Email:
[email protected]
Internet: www.caritas-zentrum-landau.de
Öffnungszeiten:
montags, dienstags und donnerstags
09.00 bis 12.00 Uhr u. 14.00 bis 16.00 Uhr
mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr
freitags 09.00 bis 12.00 Uhr
Sozial- und Lebensberatungsstelle des
Diakonischen Werkes der Evangelischen
Kirche der Pfalz
Kirchenbezirk Landau
Westring 3a, 76829 Landau
Tel.: 06341-4826, Fax: 06341-898428
Email: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag und Freitag
09.00 bis 11.00 Uhr
und nach Vereinbarung
2. Beratung
Pflegestützpunkt Rülzheim
Trägerunabhängige Beratung für kranke, alte
und behinderte Menschen und pflegende
Angehörige finden Sie bei:
Stephanie Geiger und Rosa Pfirrmann,
Rülzheim, Tel. 07272/750342 + 972968
Beratung für behinderte Menschen
Club Behinderter und ihrer Freunde
Südpfalz e.V.
Münchner Straße 5, 76829 Landau
Tel.: 06341-98760-0
Email: [email protected]
Internet: www.cbf-suedpfalz.de
Bürgerhilfe Zeiskam
Georg Humbert, Raiffeisenstr. 21
Tel.: 06347/2364
19
3. Finanzielle Hilfe
3. Finanzielle Hilfe
Bei finanziellen Sorgen und Problemen
suchen Sie unverzüglich Hilfe auf.
Verschiedene Stellen in Ihrer Nähe sind
gerne bereit, Ihnen zu helfen und dafür zu
sorgen, dass sich Ihre finanzielle Situation
verbessert. Wenden Sie sich an die nächste
Beratungsstelle.
Informationen erhalten Sie bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim
Schubertstraße 18, 76756 Bellheim
Tel.: 07272 / 7008-0
Fax. 07272 / 7008-555
e-Mail: [email protected]
Wohngeld
Das Wohngeld soll bei geringem Einkommen
die Kosten des Wohnens finanziell tragen
helfen. Es kann zum einen als Mietzuschuss
für die Miete einer Wohnung gewährt werden, zum anderen als Lastenzuschuss für
Eigentümer von Eigentumswohnungen oder
Eigenheimen, wenn die Miete oder Belastung
bestimmte Höchstbeträge nicht übersteigt.
Heimkostenbeihilfe
Die Heimkostenbeihilfe können Sie beantragen, wenn Sie Leistungen für vollstationäre
Pflege von Ihrer Pflegekasse erhalten, Ihr
Einkommen aber nicht ausreicht, um die restlichen Kosten (z.B. Unterkunfts- und
Verpflegungskosten des Heimes,
Taschengeld) zu bestreiten. Das Sozialamt
gewährt nach Prüfung Ihrer Einkommensund Vermögensverhältnisse sowie der
Notwendigkeit der Heimaufnahme eine
Beihilfe zur Deckung der Heimkosten.
20
Hilfe zum Lebensunterhalt sowie
Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst die
notwendigen Aufwendungen für Ernährung,
Unterkunft, Heizung, Kleidung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Hilfe
zum Lebensunterhalt wird durch laufende
und einmalige Leistungen gewährt, wenn Sie
nur über ein geringes Einkommen verfügen.
Die Höhe der laufenden Leistungen richtet
sich nach Regelsätzen. Zur Sicherung des
Lebensunterhaltes im Alter und bei dauernder Erwerbsminderung können Personen, die
das 65. Lebensjahr oder das 18. Lebensjahr
vollendet haben und voll erwerbgemindert
sind, Leistungen im Rahmen der
Grundsicherung beantragen.
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Hilfe in besonderen Lebenslagen ist für die
Menschen gedacht, die in außergewöhnlichen Situationen Unterstützung benötigen.
Solche Notlagen können zum Beispiel durch
Krankheit, Behinderung oder durch hohes
Alter oder Pflegebedürftigkeit entstanden
sein. Die Hilfe wird auch solchen Personen
gewährt, die für ihren Lebensunterhalt selbst
sorgen können, aber aufgrund der besonderen Bedarfssituation auf eine zusätzliche Hilfe
angewiesen sind. Die wichtigsten Hilfen hierbei sind:
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Diese Hilfe wird Personen mit eigenem
Haushalt gewährt, wenn vorübergehend keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt
führen kann, beispielsweise während einer
Krankheit. Diese finanzielle Unterstützung ist
zeitlich befristet. Zuständig ist das Sozialamt
(Allgemeine Sozialhilfe) wie bei der Hilfe zum
Lebensunterhalt.
Landesblindengeld
Nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten
Blinde bzw. gleichgestellte hochgradig
Sehbehinderte ohne Rücksicht auf
Einkommen und Vermögen Blindengeld.
Blindenhilfe
Blinde in Heimen oder gleichartigen Einrichtungen können Blindenhilfe nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches XII erhalten.
Leistungen der Pflegeversicherung
Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen
Pflegekasse Ihrer Krankenkasse.
Häusliche Pflege
Seit dem 1. April 1995 können Personen, die
infolge einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Krankheit oder Behinderung einen
erheblichen Hilfebedarf haben, Leistungen
der Pflegeversicherung erhalten.
Das Leistungsangebot der Pflegeversicherung
im ambulanten Bereich umfasst im wesentlichen folgende Dienste:
a)
Grundpflege (Körperpflege, Betten,
Lagern, Training elementarer
Fertigkeiten, An- und Auskleiden,
Essensgabe) und
b)
hauswirtschaftliche Versorgung
(Wohnungsreinigung, Spülen,
Waschen, Bügeln, usw.)
Die Leistungen können entweder als
Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige)
oder als Sachleistung (Pflege durch ambulante Dienste) abgerufen werden. Voraussetzung
für einen Leistungserhalt ist, dass der
Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK)
bei dem Hilfesuchenden einen erheblichen
Hilfebedarf feststellt und eine entsprechende
Einstufung in eine der drei Pflegestufen vornimmt. Die Pflegestufen werden nach Art,
Umfang, Häufigkeit und Dauer des
Hilfebedarfs zugeordnet.
3. Finanzielle Hilfe
Hilfe zur Pflege
Wenn Sie infolge von Krankheit oder
Behinderung pflegebedürftig geworden und
auf fremde Hilfe und Pflege angewiesen sind,
können Sie, wenn Ihr Einkommen und
Vermögen bestimmte Grenzen nicht übersteigt, Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten. In der Regel müssen
Sie aber, da die Sozialhilfe grundsätzlich
nachrangig gegenüber anderen Hilfen ist,
vorher bei Ihrer Pflegekasse die
Pflegeleistungen beantragt haben. Werden
die Leistungen abgelehnt oder reichen sie
nicht aus, um den tatsächlich vorhandenen
Hilfebedarf zu decken, so wird vom Sozialamt
nach Prüfung persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse sowie nach Gutachten der
medizinischen Dienste der Pflegekasse Hilfe
zur Pflege gewährt.
Landespflegegeld
Bei außerordentlicher Schwere der Krankheit
oder Behinderung wird Landespflegegeld
gewährt. Das Landespflegegeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt.
Auf das Landespflegegeld werden aber
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach
anderen Rechtsvorschriften, z.B. Pflegegeld
aus der Pflegeversicherung, angerechnet.
Ersatzpflege bei Verhinderung der
Pflegeperson
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub,
Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten
einer notwendigen Ersatzpflege für längstens
vier Wochen.
Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den
Pflegebedürftigen mindestens zwölf Monate
in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
21
3. Finanzielle Hilfe
Pflegehilfsmittel
Zur Unterstützung der Pflege können
Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel monatlich erstattet werden.
Technische Hilfsmittel, wie beispielsweise
Spezialbetten oder Rollstühle werden nach
Möglichkeit leihweise überlassen.
Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
Zusätzlich umfasst die erste Stufe der
Pflegeversicherung auch die Tages-, Nachtund Kurzzeitpflege. Die Tages- und Nachtpflege kann in Anspruch genommen werden,
wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann.
Die Pflegekasse übernimmt grundsätzlich in
Abhängigkeit der jeweiligen Pflegestufe
bestimmte Aufwendungen.
Die Kurzzeitpflege wird in Anspruch genommen, wenn häusliche Pflege zeitweise nicht,
noch nicht oder nicht im erforderlichen
Umfang erbracht werden kann und die teilstationäre Pflege nicht ausreicht (z.B. nach
Krankenhausaufenthalt). Der Anspruch auf
Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen pro
Kalenderjahr beschränkt.
Stationäre Pflege
Es gibt Situationen, in denen die häusliche
Pflege nicht mehr möglich ist. Der Gesetzgeber hat daher die zweite Stufe der
Pflegeversicherung, die stationäre Pflege,
zum 1. Juli 1996 in Kraft treten lassen, welche die Aufnahme in ein Senioren- und
Pflegeheime erleichtert.
Um die Leistungen der Pflegeversicherung zu
erhalten, muss auch hier ein Antrag bei den
Pflegekassen gestellt werden. Auch hier wird
der Medizinische Dienst der Krankenkassen
(MDK) die Begutachtung zur Feststellung der
Pflegestufe durchführen.
22
Die Leistungen erfolgen ab dem Datum der
Antragstellung. Der von der Pflegekasse nicht
abgedeckte Betrag muss vom Pflegebedürftigen selbst aufgebracht werden. Kann er dies
nicht, hilft das Sozialamt.
Prozesskostenhilfe
Im täglichen Leben kann es zu rechtlichen
Problemen kommen, bei denen ein fachlicher
Rat notwendig ist, etwa bei Schadensersatzforderungen, Mietstreitigkeiten oder
Erbschaftsangelegenheiten. Nicht jeder ist
finanziell in der Lage, die entsprechenden
Kosten selbst zu tragen. Deswegen besteht
die Möglichkeit im Rahmen des Prozesskostenhilfegesetzes und des Beratungshilfegesetzes einen Antrag auf Übernahme der
Prozesskosten zu stellen. Die beabsichtigte
Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung
muss hinreichend Aussicht auf Erfolg haben
und darf nicht mutwillig sein.
Es gibt folgende Möglichkeiten:
o
Sie gehen zu einem Rechtsanwalt Ihres
Vertrauens, der für sie einen Antrag
auf Prozesskostenhilfe stellt und der sie
dann juristisch vertritt.
o
Sie stellen selbst beim Amtsgericht
einen Antrag auf Prozesskostenhilfe.
o
Sie lassen bei der Rechtsberatungsstelle des Amtsgerichts juristische
Fragen vorentscheiden.
Amtsgericht
Rechtsantragstelle
Gerichtsstraße 6, 76726 Germersheim,
Tel.: 07274/952-0
Leistungsvoraussetzungen (§ 33)
Erstmals ist es für die Pflegekassen möglich,
die Einstufung in eine Pflegestufe zu befristen, z. B. wenn eine Verringerung des
Hilfsbedarfes zu erwarten ist. Die Befristung
kann mehrfach erfolgen, darf insgesamt
jedoch drei Jahre nicht übersteigen.
Pflegesachleistungen (§ 36)
Sofern Sie Pflegesachleistungen beziehen,
stehen Ihnen ab 1. Januar 2012 erhöhte
Beträge für Pflegesachleistungen je
Kalendermonat zu:
Pflegestufe I
450 Euro
Pflegestufe II
1.100 Euro
Pflegestufe III
1.550 Euro
Pflegegeld (§ 37)
Auch die Beträge für das Pflegegeld haben
sich erhöht: Sie betragen ab 1. Januar 2012
pro Kalendermonat in:
Pflegestufe I
235 Euro
Pflegestufe II
440 Euro
Pflegestufe III
700 Euro
Verhinderungspflege (§ 39)
Für die erstmalige Inanspruchnahme der
Verhinderungspflege wird die Wartezeit von
bisher zwölf auf sechs Monate verkürzt. Die
Aufwendungen für Verhinderungspflege werden von der Pflegekasse ab dem 1. Januar
2012 bis zu 1.550 Euro im Kalenderjahr
übernommen.
Tages- und Nachtpflege (§ 41)
Ab 1. Januar 2012 besteht je Kalendermonat
ein Anspruch auf teilstationäre Pflege.
Pflegestufe I
450 Euro
Pflegestufe II
1.100 Euro
Pflegestufe III
1.550 Euro
Die Ansprüche auf Tages- und Nachtpflege,
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können
kombiniert werden. Die Kombinationsleistungen können sehr unterschiedlich sein, in
der Regel gilt eine Budget-Obergrenze von
150 % der Pflegesachleistung. Für individuelle Informationen wenden Sie sich bitte an
Ihre Sozialstation oder an die nächste
Beratungs- und Koordinierungsstelle.
Kurzzeitpflege (§ 41)
Ab dem 1. Januar 2012 haben Sie jährlich
einen Anspruch auf insgesamt 1.550 Euro für
Kurzzeitpflege.
Erweiterter Personenkreis für
Betreuungsleistungen (§ 45)
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht
eine Erhöhung der zusätzlichen Leistungen
für Betreuung vor. Dies betrifft Menschen mit
demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen
Erkrankungen. Erstmals haben ab dem
01.07.2008 auch Personen einen Anspruch
auf diese Leistung, bei denen noch keine
erhebliche Pflegebedürftigkeit vorliegt
(Pflegestufe "0")
Sofern Sie bereits vor dem 01.07.2008
Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen (bisher 460 Euro jährlich) hatten, erhalten Sie ohne weiteren Antrag von Ihrer
Pflegekasse künftig den Grundbetrag von
1.200 Euro jährlich.
o
Sie erhalten bisher keine Betreuungsleistungen z. B. weil Ihr Pflegebedarf
für eine Anerkennung durch die
Pflegekasse nicht ausreicht?
o
Sie sind der Auffassung, dass Sie die
Voraussetzungen für den erhöhten
Betrag von 2.400 Euro jährlich erfüllen?
3. Finanzielle Hilfe
Das neue
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
ist seit 1. 7. 2008 in Kraft getreten
23
In diesen beiden Fällen sollten Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Pflegekasse
stellen. Hierbei ist Ihnen Ihre Sozialstation
bzw. die Beratungs- und Koordinierungsstelle
gerne behilflich.
3. Finanzielle Hilfe
Pflegezeitgesetz
24
Arbeitnehmer/innen haben das Recht, bis zu
zehn Arbeitstagen der Arbeit fernzubleiben
(ohne Vergütung), wenn dies erforderlich ist,
um für einen pflegebedürftigen nahen
Angehörigen in einer akut aufgetretenen
Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege
zu organisieren.
Arbeitnehmer/innen können bis zu sechs
Monate vollständig oder teilweise freigestellt
werden, wenn sie einen pflegebedürftigen
Angehörigen im häuslichen Umfeld versorgen. Der Anspruch besteht nicht gegenüber
Arbeitgebern mit 15 oder weniger
Beschäftigten. Die Beschäftigten müssen die
Pflegebedürftigkeit durch Vorlage einer
Bescheinigung nachweisen.
Das Arbeitsverhältnis kann in dieser Zeit nicht
gekündigt werden. Weiter Informationen
erhalten Sie über Ihren Arbeitgeber.
Fragen zu Ihren Ansprüchen nach dem
neuen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz durch
Ihre zuständige Sozialstation.
Was für eine Krankheit ist
Demenz?
,,Das Glück besteht darin,
zu leben wie alle Welt,
und doch wie
kein anderer zu sein”
(Simone de Beauvoir)
Neu ab 1. Januar 2013
Mehr für Demenzkranke
Auch ohne Pflegestufe erhalten Demenzkranke zu den bislang gezahlten
Betreuungsleistungen von 100 Euro bzw.
200 Euro monatlich erstmals Pflegegeld oder
Sachleistungen. Aber auch die Leistungen in
den Pflegestufen (Tabellen unten) erhöhen
sich für sie. Im Pflegeheim allerdings bleiben
die Leistungen gleich.
Demenzielle Erkrankungen äußern sich im
Anfangsstadium mit Störungen des
Kurzzeitgedächtnisses und der Merkfähigkeit.
Im weiteren Verlauf verschwinden zudem
bereits eingeprägte Inhalte des Langzeitgedächtnisses. Betroffene verlieren zunehmend Fähigkeiten, die sie während ihres
Lebens erworben haben, wie zum Beispiel
Sprechen oder Rechnen.
Durch den Verlust der gedächtnisabhängigen
Fähigkeiten haben Demenz-Patienten mit
zunehmendem Krankheitsverlauf Orientierungsschwierigkeiten. Dies betrifft sowohl die
eigene Person (wer bin ich?), als auch die
Umgebung (wo bin ich?) oder das aktuelle
Geschehen (was passiert gerade?).
3. Finanzielle Hilfe
Der Begriff Demenz (lateinisch: für "ohne
Geist") wird als Oberbegriff für Krankheiten
verwendet und steht für den Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit, insbesondere von
Gedächtnis, Sprache, Orientierungs- und
Urteilsvermögen.
Beeinträchtigt ist neben der Orientierung
auch die Urteilsfähigkeit. Je weiter die
Krankheit fortschreitet, desto mehr sind die
Betroffenen bei ihren Alltagsaktivitäten, wie
etwa Waschen, Kochen oder Einkaufen, auf
Hilfe angewiesen.
25
4. Betreuung
4. Betreuung
Das Beste für Senioren, die zu Hause
leben wollen
26
Hausnotruf, GPS-Sicherheitshandy und GPS-Uhr
für Menschen mit Orientierungsschwächen
Die Sozialstation Rülzheim bietet seit Anfang des
Jahres in Zusammenarbeit mit "Deutsche Senior" verschiedene Produkte und Dienstleistungen an, die
unmittelbar der Sicherheit, der Gesundheit, der Unabhängigkeit und der sozialen Einbindung von Senioren
dienen.
Der Hausnotruf vermittelt Menschen, die alleine leben,
rund um die Uhr Sicherheit - 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr.
Wird in einer Notsituation Hilfe benötigt, so genügt
ein Knopfdruck auf den Funksender-knopf, der entweder als Anhänger oder wie eine Armbanduhr am
Handgelenk getragen wird. Sogar in der Badewanne
oder beim Duschen kann der Funksender getragen
werden, denn er ist wasserdicht.
Unmittelbar nach Betätigen des Funksenderknopfes
wird eine Sprechverbindung zur Zentrale hergestellt.
Von dort werden sofort Angehörige, Freunde, Nachbarn, die Sozialstation oder der Rettungsdienst
benachrichtigt. Der Anschluss erfolgt durch eine Mitarbeiterin der Sozialstation Rülzheim.
Der Hausnotruf ist ein anerkanntes Pflegehilfsmittel.
Liegt eine Einstufung in eine Pflegestufe vor, ist eine
komplette Kostenübernahme durch die Pflegekasse
möglich.
Das GPS Sicherheitshandy bietet durch seine Ausstattung mit separater Notruftaste und GPS-Ortungsmodul eine optimale Lösung für Senioren, um sicher
unterwegs zu sein. Ein Trumpf des Sicherheits-Handys
ist sein Alarmknopf auf der Rückseite des Gerätes.
Über diese separate Notruftaste kann man in NotfallSituationen unkompliziert und schnell Hilfe anfordern.
Ähnlich wie moderne Navigationssysteme im Auto verfügt das Sicherheits-Handy über eine satellitengesteuerte GPS-Ortung.
Die GPS-Uhr ermöglicht neue Hilfe für Personen mit
Orientierungsschwächen. Auch bei vermeintlich
gefahrlosen Spaziergängen kann es passieren, dass
ein Mensch mit einer Demenzerkrankung die Orientierung verliert und den Weg zurück nicht mehr findet.
Speziell dafür wurde das GPS-Ortungssystem entwikkelt, um Menschen mit Orientierungsschwächen die
Möglichkeit zu eröffnen, sich entsprechend ihrem verstärkten Bewegungsbedürfnis "frei" bewegen zu können. Das Ortungssystem wird wie eine Uhr am Arm
getragen und ermöglicht sehr einfach das Auffinden
von vermissten Personen.
Beim Verlassen von individuell eingerichteten Homeund Sicherheitszonen wird ein Alarm ausgelöst. Das
Armband ist nur mit Sicherheitsschlüssel zu öffnen, so
dass es nicht versehentlich abgestreift oder verloren
werden kann.
Weitere Informationen zum Hausnotrufgerät, GPSSicherheitshandy oder zur GPS-Uhr sind zu erfragen
bei der Sozialstation Rülzheim unter
Tel.: 0 72 72 - 91 91 77 oder über die Homepage
www.sozialstation-ruelzheim.de
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27
4. Betreuung
5. Wohnen im Alter
Beratung bei Wohnfragen und baulichen
Veränderungen durch Architekten.
Seniorenheime
Bellheim
Senioren-Zentrum Haus Edelberg
Adenauerring 11
Tel. 07272/937-0
5. Wohnen im Alter
Rülzheim
Braun'sche Stiftung, Am Deutschordensplatz 8
Tel. 07272/9285-0
Westheim
Altenpflegeheim Palatina GmbH
Gartenweg 5
Tel. 06344/947-0
Germersheim
Caritas-Altenzentrum St. Elisabeth
Reduitstraße 1
Tel. 07274/9471-0
Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen für ältere Menschen ist
eine neue Wohnform des selbstbestimmten
Lebens in kleineren Wohneinheiten, die entweder angemietet oder auch gekauft werden
können. Die Grundidee besteht im gleichzeitigen Angebot von altersgerechtem
Wohnraum und Betreuungsleistungen, die
jedoch von Anbieter zu Anbieter variieren.
Auf Wunsch bzw. nach Bedarf kann auch
Hilfe und Pflege vermittelt werden.
Senioren-Zentrum Haus Edelberg
Adenauerring 11
Tel. 07272/937-0
28
Mahlzeitendienste:
Essen auf Rädern
Malteserhilfs-Dienst, 76770 Hatzenbühl
Luitpoldstr. 81
Tel. 07275/913294
Braun'sche Stiftung
Alten- und Pflegeheim, 76761 Rülzheim
Am Deutschordensplatz 8 Tel. 07272/9285-0
Uli’s Grill- & Partyservice
Albert-Schweitzer-Str. 32,
76756 Bellheim
Tel. 07272/1034
Fax 07272/75800
Senioren-Zentrum
Haus Edelberg Bellheim
Adenauerring 11, 76756 Bellheim
Telefon 0 72 72 / 9 37 - 0
www.haus-edelberg.de
Unsere Angebote:
Tages-, Nacht-, Kurzzeit- und Dauerpflege in
komfortabel eingerichteten Ein- oder
Zweibett-Pflegeappartements.
Betreutes Wohnen in barrierefreien 2-ZimmerWohnungen (mit Küchenzeile und Balkon).
Die Wohn- und Betreuungs-/Pflegeangebote,
ergänzt durch Gemeinschaftsbereiche in
gehobenem Ambiente, laden zum Aufenthalt
und zur Begegnung ein und lassen keine
Langeweile aufkommen.
6. Ambulante Dienste
6. Ambulante Dienste
29
7. Vorsorge
Waldbestattung im RuheForst
Südpfälzer Bergland Wilgartswiesen
Als Alternative zu herkömmlichen Bestattungsarten
geht der RuheForst Südpfälzer Bergland Wilgartswiesen neue Wege: Die Möglichkeit in der natürlichen
Umgebung des Waldes beigesetzt zu werden, ist für
viele Menschen eine würdevolle Form des Abschieds.
Ruhe, Harmonie und ständiger Wandel der Natur
spenden Trost für Angehörige und Freunde.
Entsprechend wird die letzte Ruhestätte nicht Grab,
sondern RuheBiotop genannt.
Interessierte können sich zu Lebzeiten informieren und
beraten lassen, sich mit dem Ort vertraut machen, sich
eine letzte Ruhestätte in naturbelassenen Waldbeständen aussuchen.
Gerne zeigen wir Ihnen bei einer Führung den Wald
im RuheForst Südpfälzer Bergland Wilgartswiesen.
Der Ruheforst Südpfälzer Bergland Wilgartswiesen bietet die letzte Ruhestätte RuheForst Südpfälzer Bergland
in einem Waldgebiet, in dem die Bäume ungestört alt
werden dürfen.
Majestätische Bäume und natürlicher Nachwuchs zeigen in eindrucksvoller Atmosphäre das Werden und
Vergehen in der Natur.
Im RuheForst befinden sich zahlreiche RuheBiotope.
Diese Flächen, durch einen Baum oder ein anderes
Naturmerkmal gekennzeichnet, können als letzte
Ruhestätte ausgewählt werden. Hier können einzelne
Personen, Familien oder andere, sich im Leben nahestehende Menschen beigesetzt werden.
z Auf Trauerzeremonien kann, muss aber nicht
verzichtet werden; sie konnen individuell gestaltet
werden.
z Eine namentliche Kennzeichnung des Grabes, auch
mit einem religiosen Symbol, ist möglich.
z Die Asche des Verstorbenen wird in einer biolo
gisch abbaubaren Urne beigesetzt.
z RuheBiotope benötigen keine Pflege, da sie Teil
des natürlichen Waldes sind.
z Sie können schon zu Lebzeiten ausgewählt und so
zu wichtigen Bezugspunkten werden.
z Das Recht auf Nutzung eines RuheBiotops besteht
bis zum Jahre 2106.
z Die Auswahl erfolgt gemeinsam mit dem Förster
der Gemeinde Wilgartswiesen.
z Die Absicherung der Kundenrechte erfolgt über
einen Eintrag ins Biotopregister.
z Während einer kostenlosen Waldführung mit dem
Förster haben Sie die Möglichkeit, sich näher über
diese Bestattungsform, aber auch über die
naturnahe Waldwirtschaft der Gemeinde
Wilgartswiesen zu informieren.
RuheForst Südpfälzer Bergland, Schulstr. 1
D-76848 Wilgartswiesen, Tel.: 06392/4090177
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7. Vorsorge
7. Vorsorge
7. Vorsorge
I. Vorsorgevollmacht, gesetzliche
Betreuung, Patientenverfügung,
Betreuungsverfügung
Eine Krankheit oder ein Unfall können jeden
Menschen in eine Situation bringen, in der er
außerstande ist, für sich selbst zu entscheiden, Wünsche zu äußern und selbstbestimmt
zu handeln. Auch wenn Angehörige und
andere Vertrauenspersonen um die Wünsche
des jeweils anderen wissen, können sie nicht
rechtsverbindlich entscheiden und tätig werden. Stattdessen sieht das Bürgerliche
Gesetzbuch vor, dass für den Betroffenen
durch das Amtsgericht ein Betreuer bestellt
wird. Nur soweit eine Vorsorgevollmacht vorliegt, ist eine Betreuung nicht erforderlich, da
der Bevollmächtigte für den Betroffenen handeln kann.
Vorsorgevollmacht und gesetzliche Betreuung
sind daher zwei Seiten einer Medaille. Wenn
ein bis dahin voll entscheidungsfähiger
Mensch so schwer erkrankt, körperlich, geistig oder physisch, dass er keine selbstbestimmten Entscheidungen mehr treffen kann,
handelt entweder ein Bevollmächtigter oder
das Amtsgericht muss einen Betreuer bestellen.
Vorsorgevollmacht
Wurde rechtzeitig vor Eintritt des Ereignisses
eine Vorsorgevollmacht erteilt, so kann die
bevollmächtigte Person stellvertretend handeln. Dies sollte immer eine Person sein, zu
der ein gutes Vertrauensverhältnis besteht,
32
weil die Ausübung der Vollmacht grundsätzlich keiner Kontrolle unterliegt.
Zwar bedarf die Vorsorgevollmacht eigentlich
keiner bestimmten Form, doch müssen für
manche Teilbereiche der Gesundheitsfürsorge
zumindest die Schriftform gewahrt und die
Regelungen ausdrücklich getroffen werden.
Damit die Vorsorgevollmacht auch zur
Verfügung über Immobilien oder bestimmte
Gesellschaftsanteile berechtigt, muss sie
durch einen Notar beurkundet oder öffentlich
beglaubigt sein.
Aber auch im Übrigen ist es hilfreich, sich vor
dem Abfassen einer Vorsorgevollmacht rechtlich durch einen Notar oder Rechtsanwalt
beraten zu lassen. Dieser kann darauf achten, dass die Vorsorgevollmacht letztlich auch
dem Willen des Vollmachtgebers entspricht.
Bei zahlreichen im Internet oder im
Buchhandel erhältlichen Mustern ist dies
nicht der Fall, da diese häufig nicht der
aktuellen Rechtslagen entsprechen oder für
einen juristischen Laien nur schwer verständlich sind.
Gesetzliche Betreuung
Wurde die rechtzeitige Errichtung einer
Vorsorgevollmacht versäumt, muss das
Amtsgericht (Betreuungsgericht) eine gesetzliche Betreuung anordnen. Der Betreuer kann
dann - in Abstimmung mit dem Gericht - die
erforderlichen Entscheidungen treffen. Als
Betreuer werden vorrangig Angehörige
bestellt. Ist jedoch kein Angehöriger vorhanden oder bereit, eine ehrenamtliche
Betreuung zu übernehmen, oder hält das
Gericht die vorhandenen Angehörigen für
nicht hinreichend geeignet, wählt das Gericht
eine Betreuungsperson von einem
Patientenverfügung
Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht oder
zur gesetzlichen Betreuung geht es bei der
Patientenverfügung nicht um die Frage, wer
für einen anderen handeln kann, sondern
welche Behandlungen in bestimmten
Situationen gewünscht und welche nicht
gewünscht sind. In einer Patientenverfügung
werden also der Wille und die Wünsche einer
Patientin oder eines Patienten niedergelegt.
Seit September 2009 ist die
Patientenverfügung gesetzlich in § 1901a
BGB ausdrücklich geregelt und bedarf zumindest der Schriftform. Viele Broschüren stellen
zur Abfassung einer Patientenverfügung
Textbausteine zur Verfügung, doch ist eine
individuelle Gestaltung stets vorzuziehen.
Auch hierzu erhalten Sie Informationen von
Betreuungsstellen und den
Betreuungsvereinen, aber auch von Ärzten,
Rechtsanwälten und Notaren. Besonders
bewährt hat sich dabei eine Kombination von
ärztlicher Beratung zu medizinischen Fragen
und rechtlicher Beratung durch den Notar
oder einen Rechtsanwalt zu Fragen der
rechtssicheren Formulierung. Eine notarielle
Beurkundung gibt zudem der
Patientenverfügung die Sicherheit, dass die
Echtheit und Ernsthaftigkeit später nicht
angezweifelt werden können.
Betreuungsverfügung
Als letzte Verfügung sei die
Betreuungsverfügung erwähnt, die erlassen
werden kann, wenn keine Vertrauensperson
zur Übernahme einer Vollmacht zur
Verfügung steht. In ihr kann festgelegt werden, wen das Gericht als Betreuer einsetzen
soll oder wer auf keinen Fall einzusetzen ist.
Auch Wünsche bezüglich einer pflegerischen
Versorgung oder Unterbringung im Falle der
Entscheidungsunfähigkeit können darin
niedergelegt werden. Wichtig ist, dass durch
eine Betreuungsverfügung eine gesetzliche
Betreuung gerade nicht vermieden, sondern
nur in bestimmte Bahnen gelenkt werden
kann. Soll die Anordnung einer Betreuung für
alle Bereiche vermieden werden, bedarf es
unbedingt einer notariellen
Vorsorgevollmacht!
Zentrales Vorsorgeregister
Um sicherzustellen, dass die vorgenannten
Verfügungen (Vorsorgevollmacht,
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung) im
Krankheitsfalle auch gefunden und berücksichtigt werden, können diese dem Zentralen
Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
gemeldet werden. Dieses dient nur der
Information der mit Betreuungsverfahren
befassten Stellen. Das Zentrale
Vorsorgeregister ist entweder telefonisch
unter
0800 - 35 50 500 (gebührenfrei),
postalisch unter Bundesnotarkammer Zentrales Vorsorgeregister Postfach 08 01 51, 10001 Berlin oder
im Internet unter
www.vorsorgeregister.de
erreichbar.
7. Vorsorge
Betreuungsverein oder einen Rechtsanwalt
aus. In jedem Fall unterliegt der Betreuer der
gerichtlichen Kontrolle und ist zur
Rechnungslegung verpflichtet.
Beratung und Unterstützung erhalten ehrenamtliche Betreuer, aber auch Bevollmächtigte
bei den Betreuungsstellen und den örtlichen
Betreuungsvereinen.
33
7. Vorsorge
II. Testament und Erbvertrag
Der Tod kann jeden jederzeit treffen. Wer
vermeiden möchte, dass nach seinem Tode
Erbstreitigkeiten zwischen seinen
Hinterbliebenen entstehen, sollte seine
Erfolge verbindlich festlegen. Hierfür sind
einige Fragen zu bedenken:
Was gilt nach meinem Tod, wenn ich kein
Testament habe?
Wie sichere ich meinen Ehepartner ab?
Wer soll nach dem Längerlebenden von uns
erben?
Wie kann ich verhindern, dass Kinder vor dem
Tod meines Ehepartners ihren Pflichtteil verlangen?
Wie sichere ich meine Kinder ab, falls mein
Ehepartner wieder heiratet?
Wie bedenke ich diejenigen, die für mich
gesorgt haben?
Wie verhindere ich, dass mein Erbe für meine
Pflege verwendet werden muss?
Die gesetzliche Regelung über die Nachfolge
nach dem Tode kann diese Fragen nicht indi-
viduell beantworten. Es bietet sich jedoch die
Möglichkeit, dies durch Testament oder
Erbvertrag zu regeln.
Ein Testament kann notariell beurkundet oder
privatschriftlich abgefasst werden.
Der Erbvertrag muss immer notariell beurkundet werden. Er weist einige
Besonderheiten auf, insbesondere kann hierdurch auch eine Bindungswirkung zwischen
nicht verheirateten Personen erreicht werden.
Ein - auch privatschriftlich mögliches gemeinschaftliches Testament kann dagegen
nur von Ehegatten oder Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft errichtet werden. Oftmals unbekannt ist dabei die
Tatsache, dass auch ein gemeinschaftliches
Testament weitreichende Bindungswirkungen
für den überlebenden Ehegatten entfalten
kann, die meistens so nicht gewünscht sind.
Auch schleichen sich beim privatschriftlichen
Testament häufig inhaltliche Fehler ein, die
gravierende, vom Laien kaum vorhersehbare
Auswirkungen haben. Erfahrungsgemäß verursachen selbst verfasste Testamente fast
immer Streit unter den
Erben, wobei es selten
Bosheit oder Habgier der
Erben, sondern eher
unterschiedliche
Auffassungen vom Inhalt
des Testaments sind, die
Streit verursachen und
den Gang zum Gericht
unvermeidlich machen.
Lassen Sie sich daher für
Ihren letzten Willen unbedingt rechtlich von einem
Notar oder einem
Rechtsanwalt Ihrer Wahl
34
Keine Angst vor den Kosten!
Hinsichtlich der mit der rechtlichen Beratung
verbundenen Kosten haben viele ein völlig
falsches Bild. Ein erstes Beratungsgespräch
beim Rechtsanwalt kostet für Verbraucher
höchstens 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
In einem solchen Gespräch kann und sollte
auch die Frage der voraussichtlichen zusätzlichen Kosten der Errichtung eines Testaments
besprochen werden. Diese können mit dem
Rechtsanwalt frei vereinbart werden.
Die Kosten eines notariellen Testaments oder
Erbvertrags sind hingegen gesetzlich festgelegt und richten sich nach der Höhe des vorhandenen Vermögens. Z.B. bei einem
Vermögen von 100.000,00 Euro kostet ein
notarielles Testament 207,00 Euro zzgl.
Auslagen und Mehrwertsteuer. Die Beratung
ist dabei in den Beurkundungsgebühren
schon enthalten.
Zudem spart ein notarielles Testament grundsätzlich die Kosten für einen Erbschein, der
ohne notarielles Testament bei
Vorhandensein von Immobilien immer,
ansonsten häufig (insb. von Banken) verlangt
wird. Mit der Erteilung eines Erbscheins sind
nicht nur ein erheblicher zeitlicher Aufwand,
sondern in den meisten Fällen auch fast doppelt so hohe Kosten wie für die Errichtung
eines notariellen Testament verbunden.
Notarielles Testament
Das öffentliche, vor einem Notar mündlich
erklärte Testament bietet - abgesehen von
der Ersparung des Erbscheins - den Vorteil,
dass der Notar sachkundig berät und über
die Konsequenzen der geplanten
Verfügungen aufklärt. Das Testament wird
zudem immer beim Amtsgericht hinterlegt
und im seit 2012 neu eingeführten Zentralen
Testamentsregister bei der
Bundesnotarkammer registriert. Damit wird
sichergestellt, dass das Testament nach dem
Tode gefunden und der letzte Wille auch tatsächlich umgesetzt wird. Zweifel darüber, ob
überhaupt ein Testament vorliegt, ob es echt
ist oder wie es zu verstehen ist, können bei
einem notariellen Testament grundsätzlich
nicht aufkommen.
7. Vorsorge
beraten. Dieser wird Ihnen Auskunft darüber
erteilen, mit welchen rechtlichen Mitteln Sie
Ihre individuellen Vorstellungen verwirklichen
können. Dies reicht von der Frage, wer Sie
beerbt über die Grabpflege bis zur Betreuung
Ihrer Haustiere. Der sicherste Weg, Ihre
Wünsche für die Zeit nach Ihrem Tod festzusetzen, ist dabei die Errichtung eines
Testaments oder Erbvertrages mit Hilfe eines
Notars. Denn auch das durch einen
Rechtsanwalt formulierte Testament ist hinsichtlich seiner Beweiskraft und seinen
Rechtswirkungen letztlich ein privatschriftliches Testament und steht daher insoweit hinter einem notariellen Testament zurück.
Eigenhändiges Testament
Zumindest für den Erblasser ohne Kosten
kann man auch selbst ein Testament aufsetzen. Hierfür muss der gesamte Text eigenhändig niedergeschrieben werden. Das
Schriftstück muss mit Ort, Datum versehen
und mit Vor- und Zunamen unterschrieben
werden. Das Testament kann zu Hause verwahrt oder sicherheitshalber beim
Amtsgericht hinterlegt werden. Nach der
Eröffnung des eigenhändigen Testaments
wird von den Erben meistens ein Erbschein
benötigt, damit sich diese gegenüber
Behörden und Banken legitimieren können.
35
7. Vorsorge
Gemeinschaftliches Testament von
Ehegatten
Das Gesetz ermöglicht es Ehegatten, ein
gemeinschaftliches Testament, das für den
Tod eines jeden Ehegatten gilt, entweder in
eigenhändiger oder in notarieller Form zu
verfassen. Beim eigenhändigen gemeinschaftlichen Testament reicht aus, wenn ein
Ehegatte das Schriftstück handschriftlich
niederschreibt und beide Ehegatten mit Vorund Zunamen unterschreiben. Unbedingt zu
beachten ist, dass ohne ausdrückliche
Regelung der längerlebende Ehegatte die
nach ihm geltenden Verfügungen nicht mehr
allein ändern kann. Dies kann zu bösen
Überraschungen führen, wenn die zu gleichen Teilen als
Schlusserben eingesetzten Kinder
sich anders als
erwartet entwikkeln.
Die ausdrückliche
Regelung einer
Änderungsbefugnis für den längerlebenden
Ehegatten ist
daher anzuraten.
36
III. Lebzeitige Schenkungen
Eine weitere Möglichkeit, seine
Vermögensnachfolge zu regeln, ist eine lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten in
Form einer Schenkung. Durch eine richtige
Planung kann auf diesem Wege Streit zwischen den späteren Erben vermieden,
Steuern gespart und Pflichtteilsansprüche
gemindert werden.
Sollen Immobilien übertragen werden, führt
der Weg zwingend zum Notar. Dieser berät
über die verschiedenen
Gestaltungsmöglichkeiten und versucht, die
für alle Beteiligten am besten geeignete
Lösung zu erarbeiten. Vorteil hierbei: etwaige
erb- und pflichtteilsrechtliche Aspekte werden
sicher beachtet und im jeweiligen Übertragungsvertrag geregelt. Gegebenenfalls können bei dieser Gelegenheit auch Erb- oder
Pflichtteilsverzichte des Beschenkten oder der
weichenden Geschwister vereinbart werden,
um den Familienfrieden nachhaltig zu stärken.
Bei Schenkungen von Geld oder beweglichem Vermögen ist kein Notar erforderlich.
Deshalb muss der Schenker selbst aktiv werden und bereits bei Ausführung der
Schenkung anordnen, ob das Geschenkte
nach seinem Tod bei der Verteilung der
Erbschaft durch das beschenkte Kind gegenüber seinen Geschwistern ausgeglichen werden muss. Sollte ein Kind beschenkt werden,
das später nicht Erbe werden soll, muss
geregelt werden, ob das Kind sich das
Geschenkte auf seinen Pflichtteil anzurechnen hat. Verpasst der Schenker eine solche
Regelung im Zeitpunkt der Schenkung, kann
dies durch ein Testament nicht mehr nachgeholt werden. Aus diesem Grund ist es ratsam,
sich bei größeren Geldschenkungen vorher
rechtlichen Rat einzuholen.
So wird eine Schenkung im ersten Jahr vor
dem Erbfall noch voll in die Berechnung des
Pflichtteils einbezogen, im zweiten Jahr vor
dem Erbfall jedoch nur zu 9/10, im dritten
Jahr zu 8/10 usw.. Sind seit der Schenkung
10 Jahre verstrichen, bleibt die Schenkung
unberücksichtigt. Besonderheiten bestehen
allerdings bei Ehegattenschenkungen und bei
zurückbehaltenen Nutzungsrechten. Bei diesen kann der Fristablauf gehemmt sein bis
die Ehe aufgelöst oder das Nutzungsrecht
erloschen ist. Hiervon abgesehen stellen lebzeitige Schenkungen jedoch ein geeignetes
Mittel dar, um Pflichtteilsansprüche unliebsamer Abkömmlinge zu minimieren.
IV. Todesfall
Bei einem Todesfall macht es die persönliche
Trauer oft schwer, klare Gedanken über die
zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Die
nachfolgenden Hinweise können dabei helfen:
1. Arzt benachrichtigen, der den Totenschein
ausstellt.
2. Nächste Angehörige unterrichten.
3. Bestattungsinstitut einschalten.
4. Meldung des Todesfalls spätestens am
folgenden Werktag beim Standesamt.
5. Grabstelle besorgen, beim Pfarramt unter
Vorlage der Beerdigungserlaubnis, die das
Standesamt ausstellt, die Beerdigung anmelden.
6. Benachrichtigung der gesetzlichen und
privaten Versicherungsträger:
Rentenversicherung, Pensionsanstalt, Lebensversicherung, Sterbekasse, Krankenkasse.
7. Todesanzeige aufgeben.
8. Kündigung laufender Verträge,
Benachrichtigung von Vereinen,
Verbänden, Organisationen, denen
der/die Verstorbene angehört hat.
9. Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht.
Wer erfährt, dass er kraft Gesetzes oder durch
Testament Erbe geworden ist, muss sich schnell entscheiden, ob er die Erbschaft auf wirklich anneh-
7. Vorsorge
Stets zu beachten ist außerdem, dass innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren seit der
Schenkung das verschenkte Vermögen in die
Berechnung von Pflichtteilsansprüchen einfließt. Die Rede ist dabei von sog.
Pflichtteilsergänzungsansprüchen, die beispielsweise Geschwistern des Beschenkten
zustehen können. Seit der Erbrechtsreform
2010 verringert sich der
Hinzurechnungsbetrag aber zunehmend, je
länger die Schenkung zurückliegt.
37
7. Vorsorge
men will. Denn nicht nur Vermögenswerte gehen
auf den Erben über, sondern auch etwaige
Schulden des Verstorbenen. Sollte sich der Erbe entscheiden, lieber nicht Erbe werden zu wollen, muss
er schnell handeln: Eine Ausschlagung ist grundsätzlich nur innerhalb von sechs Wochen ab
Kenntniserlangung von der Erbschaft möglich. Die
Ausschlagungserklärung muss gegenüber dem
Nachlassgericht abgegeben werden. Wer nicht
selbst zum Gericht fahren kann, kann auch bei
einem Notar die Ausschlagungserklärung abgeben.
Wird die Ausschlagungsfrist verpasst, helfen nur
noch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz,
damit der Erbe nicht mit seinem Vermögen für die
Schulden des Verstorbenen haftet.
Erbrechtsreform
die wichtigsten Änderungen
Am 02.07.2009 ist das Gesetz zur Änderung
des Erbrechts und des Verjährungsrechts mit
Wirkung ab 01.01.2010 beschlossen worden.
Kernpunkte der wesentlichen Änderungen
des Erbrechts ab 2010 sind:
Pflegeleistungen werden im Erbrecht besser
berücksichtigt. Die Gründe für eine
Entziehung des Pflichtteils werden vereinheitlicht und angepasst. Die Verjährung familienund erbrechtlicher Ansprüche wird auf die
Regelverjährung von 3 Jahren (mit wenigen
Ausnahmen) angepasst.
1) Pflegeleistung
Ab 2010 hat ein Abkömmling einen
Anspruch auf ein höheres Erbteil, wenn er
entsprechende Pflegeleistungen erbracht hat,
und zwar unabhängig davon, ob der Erbe
dafür seinen Beruf aufgibt oder nicht.
38
2) Enterbung/Entziehung des Pflichtteils
Künftig liegt ein Enterbungsgrund auch dann
vor, wenn ein Pflichtteilsberechtigter nahestehenden Personen (z.B. Lebenspartner,
Pflege- oder Stiefkindern) nach dem Leben
trachtet oder sie körperlich schwer misshandelt.
Der bisher geltende Entziehungsgrund eines
“ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels”
entfällt. Nach bisherigem Recht gilt er nur für
Abkömmlinge, nicht aber für die Entziehung
des Pflichtteils von Eltern und Ehegatten.
Stattdessen berechtigt ab dem Jahr 2010
eine rechtskräftige Verurteilung zu einer
Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr
ohne Bewährung zur Entziehung des
Pflichtteils. Zusätzlich muss es dem Erblasser
unzumutbar sein, dem Verurteilten seinen
Pflichtteil zu überlassen.
3) Pflichtteilsergänzungsanspruch
Nach bisherigem Recht konnte der
Pflichtteilsberechtigte über einen Zeitraum bis
zu 10 Jahren verlangen, dass das verschenkte
Vermögen in die Berechnung des Nachlasses
4) Stundung bei Auszahlung des
Pflichtteils
Die Stundung bei Auszahlung des Pflichtteils
wird durch die Erbrechtsreform erweitert und
ist dann für jeden Erben durchsetzbar.
Wer z.B. Miterben von Immobilien oder
Unternehmen nicht sofort auszahlen kann,
wird durch die Neuregelung vor einem
“Zwangsverkauf” der Immobilie oder des
Unternehmens bzw. einer Schuldenaufnahme
geschützt.
Nach bisherigem Recht war als Voraussetzung
für eine Stundung eine “ungewöhnliche
Härte” erforderlich. Jetzt gilt als Voraussetzung
nur noch eine “unbillige Härte”. Das Interesse
des Pflichtteilsberechtigten ist aber “angemessen
zu berücksichtigen”.
5) Kürzere Verjährungsfrist bei
familien- und erbrechtlichen
Ansprüchen
Mit der Erbrechtsreform 2010 wurden auch
die Verjährungsvorschriften angepasst. Es gilt
eine Regelverjährung von 3 Jahren. Nur in
ganz besonderen Ausnahmefällen, wie z.B.
Herausgabeanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer oder den Vorerben, bleibt die lange
Verjährungsfrist von 30 Jahren erhalten.
Die Regelungen im neuen Erbrecht gelten für
alle Erbfälle ab dem 01.01.2010, auch wenn
sie an Sachverhalte aus der Zeit vor dem
01.01.2010 anknüpfen.
Rentenbesteuerung
Die Besteuerung von Renten wurde durch
das Alterseinkünftegesetz ab dem Jahr 2005
grundlegend geändert. Bis 2004 unterlagen
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Leibrenten der Besteuerung mit dem
Ertragsanteil. Mit dem Alterseinkünftegesetz
erfolgt in den Jahren 2005 bis 2040 die
Umstellung zur nachgelagerten Besteuerung. Dabei behalten die Bestandsrentner
und die jeweils neu in das Rentenalter eintretenden Rentner während der gesamten
Dauer ihres Rentenbezugs einen persönlichen
Steuerfreibetrag, der über den Prozentsatz
ihres Rentnerjahrgangs (z.B. im Jahr 2008,
dem dritten Jahr der Änderung, 58 %) aus
ihrem Rentenzahlbetrag in einen festen Eurobetrag umgerechnet wird. Damit soll ausgeschlossen werden, dass es im Verlauf eines
Lebens zur Doppelbesteuerung kommen kann.
Die Ansicht, dass Renten grundsätzlich steuerfrei sind, war früher weit verbreitet, sie ist
aber unzutreffend. Die meisten Renten, z. B.
die Renten aus den gesetzlichen Rentenver-
7. Vorsorge
einfließt. Der Beschenkte muss den Pflichtteil
unter Berücksichtigung des geschenkten
Vermögens in voller Höhe auszahlen. Die
Reform im Erbrecht sieht nun ab 2010 vor,
dass die Schenkung für die Berechnung des
Ergänzungsanspruchs aktuell immer weniger
Berücksichtigung findet, je länger sie zurückliegt (Abschmelzungsmodell oder
Pro-Rata-Regelung).
Eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall wird dann voll in die Berechnung einbezogen, im zweiten Jahr vor dem Erball jedoch
nur zu 9/10, im dritten Jahr zu 8/10 usw.
Sind seit der Schenkung allerdings 10 Jahre
verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt. Dies gilt auch, wenn der Erblasser nur einen Tag nach Ablauf der Frist stirbt.
Ehegattenschenkungen sind schlechter
gestellt. Bei einer Ehegattenschenkung
beginnt die Zehnjahresfrist erst mit Auflösung
der Ehe durch Scheidung oder Tod.
39
7. Vorsorge
40
sicherungen oder aus den berufsständischen
Versorgungswerken, sind prinzipiell steuerpflichtig. Sie unterliegen als "Sonstige
Einkünfte" der Einkommensbesteuerung.
Obwohl Renten steuerpflichtig sind, kommt
es vielfach dennoch nicht zu einer Steuerbelastung. Dies hat damit zu tun, dass die für
alle Steuerpflichtigen geltenden steuerlichen
Freibeträge so hoch sind, dass sie von den
Renten-Besteuerungs- bzw. Ertrags-anteilen
nicht überschritten werden. Das ändert sich
aber, wenn z. B. ein Ehegatte noch erwerbstätig ist und der andere Ehegatte eine Rente
bezieht. Hier werden die steuerlichen Freibeträge meist schon durch das Einkommen des
berufstätigen Ehegatten ausgeschöpft.
Die Folge: Auch von der Rente sind Steuern
ab-zuführen. Dasselbe gilt, wenn dem
Steuer-pflichtigen und/oder seinem
Ehegatten mehrere Renten zustehen oder
neben der Rente z. B. noch Einkünfte aus
Vermie-tung und Verpachtung bezogen werden.
Für die Jahre ab 2005 müssen die Stellen,
die Renten auszahlen, die für die Besteuerung wichtigen Daten jedes Jahr per Datenfernübertragung an eine zentrale Stelle bei
der Deutsche Rentenversicherung Bund melden (sog. Rentenbezugsmitteilung). Dort werden die Daten zusammengeführt und an die
jeweils zuständige Landesfinanzbehörde
übermittelt.
Rentner müssen die Anlage R zur Einkommensteuererklärung ausfüllen. Dort werden
nicht nur die gesetzlichen Renten eingetragen, sondern auch Renten aus privaten
Versicherungen, Zusatzversorgungsrenten
für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, bestimmte Betriebsrenten und Leistungen aus
einer Rürup- oder Riester-Rente. Rat und
Auskunft erteilen die Angehörigen der steuerberatenden Berufe.
Waldfriedhof Bellheim
Letzte Ruhe unter Bäumen
In dem Waldfriedhof wird die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren
Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Im Anschluss an die Beisetzung wird ein
Hinweisschild zur namentlichen Kennzeich-
nung an dem Baum angebracht. Da der naturbelassene Friedhof in seinem Erscheinungsbild nicht verändert werden darf, ist es
nicht gestattet, den Bestattungsplatz zu
schmücken, zu verändern oder in sonstiger
Weise zu gestalten.
Im ersten Abschnitt stehen im Waldfriedhof
Bellheim 50 Bäume für Urnenbeisetzungen
zur Verfügung. Pro Baum können bis zu 10
Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht
für einen Einzelplatz bzw. einen Baum wird
jeweils für 30 Jahre verliehen. Die Bestattungsplätze können bereits zu Lebzeiten
angekauft werden.
7. Vorsorge
Als Alternative zu den herkömmlichen Bestattungsformen hat die Ortsgemeinde Bellheim im Juli 2010 einen Waldfriedhof eröffnet. Dieser befindet sich zwischen Bellheim
und Zeiskam im Anschluss an den Parkplatz
an den Holzwiesen und umfasst ca. 3 ha
Fläche. Das Gebiet bleibt nach wie vor Teil
des Bellheimer Waldes und ist für jedermann
frei zugänglich.
Träger des Waldfriedhofs ist die
Ortsgemeinde Bellheim. Betreut und gepflegt
wird das Waldstück weiterhin vom Forstamt.
Weitere Informationen zum Waldfriedhof
erteilt die Verbandsgemeindeverwaltung
Bellheim unter Tel. 07272/7008-219
41
8. Gesundheit
Apothekenverzeichnis
Neue Löwen-Apotheke
Hauptstraße 118, Bellheim
Tel.: 07272/8283
8. Gesundheit
Sonnen-Apotheke
Schulstraße 45, Bellheim
Tel.: 07272/74488
Birken-Apotheke
Jahnstraße 24, Zeiskam
Tel.: 06347/8686
Ärzteverzeichnis
Allgemeinmediziner
Dr. Christian Beck
Hauptstraße 118, Bellheim
Tel.: 07272/919446
Dr. Roland Philipp, Dr. Valerie Drees und
Dr. Herbert Lutz - Diabetologische SPP
Postgrabenstraße 12, Bellheim
Tel.: 07272/9274-0
Dr. Rainer Fang
Hauptstraße 109 A, Bellheim
Tel.: 07272/76193
Drs. Alexander und Carmen Gellner
Postgrabenstraße 29a, Bellheim
Tel.: 07272/8520
Dr. Klaus Sarnecki
Schulstraße 47, Bellheim
Tel.: 07272/8160
Dr. Hartmut Kaufmann
Lange Straße, Ottersheim
Tel.: 06348/6400
Dr. Stefan Franta
Jahnstraße 25, Zeiskam
Tel.: 06347/326
Dr. Oliver Franta
Bahnhofstraße 29a, Zeiskam
Tel.: 06347/6969
Frauenärzte
Dr. Katja Heuser
Hintere Straße 43, Bellheim
Tel.: 07272/959696
42
Kinderärzte
Dr. Gabriele Mandery
Hauptstraße 233, Bellheim
Tel.: 07272/74007
Hautärzte
Gemeinschaftspraxis
Dr. Andreas Meyer und Kollegen
Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie,
Oralchirurgie
Schubertstraße 1a, Bellheim
Tel.: 07272/8250
Dr. Kerstin Sögding-Beck
Hintere Straße 43, Bellheim
Tel.: 07272/972722
Dr. Bernd Theimann
Hintere Straße 2, Bellheim
Tel.: 07272/1016
Internisten
Dr. Gerhard und Ursula Werling
Hauptstraße 172, Bellheim
Tel.: 07272/96003 oder 1040
Dr. Christian Beck
Hauptstraße 118, Bellheim,
Tel.: 07272/919446
Dr. Roland Philipp, Dr. Valerie Drees und
Dr. Herbert Lutz - Diabetologische SPP
Postgrabenstraße 12, Bellheim
Tel.: 07272/9274-0
Dr. Christian und Eva Wittig
Schulstraße 16 a, Bellheim
Tel.: 07272/4045
8. Gesundheit
Zahnärzte
Dr. Oliver Franta
Bahnhofstraße 29a, Zeiskam
Tel.: 06347/6969
Kardiologische Praxis
Prof. Dr. Tim Süselbeck, Dr. Ulrich Köhler,
Dr. Fritz Frohnapfel, Prof. Dr. Dariush Haghi
Postgrabenstraße 12, Bellheim
Tel.: 07272/9305934
43
Krankenhäuser
Asklepios Südpfalzklinik Germersheim
An Fronte Karl 2, 76726 Germersheim
Tel.: 07274/504-0 - Fax: 07274/504-113
8. Gesundheit
Asklepios Südpfalzklinik Kandel
Luitpoldsstraße 14, 76870 Kandel
Tel.: 07275/71-0 - Fax: 07275/2603
Klinikum
Landau-Südliche Weinstraße GmbH
Klinik Landau, Bodelschwinghstraße 11
76829 Landau in der Pfalz
Tel.: 06341/908-0 - Fax: 06341/908-2509
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Vinzentius-Krankenhaus
Cornichonstraße 4, 76829 Landau
Tel.: 06341/17-0 - Fax: 06341/17-3535
Notfalldienst-Zentrale
An Fronte Karl 2, 76726 Germersheim
(Asklepios Südpfalzklinik)
Tel.: 07274/19292
Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus
Haus Hilgardstraße
Hilgardstraße 26, 67346 Speyer
Tel.: 06232/22-1401
Haus Spitalgasse
Spitalgasse 1, 67346 Speyer
Tel.: 06232/18-0
St. Vincentius Krankenhaus
Holzstraße 4a, 67346 Speyer
Tel.: 06232/133-0 - Fax: 06232/133-2938
44
Jürgen Burkhardt,
Hauptstraße 155, Bellheim
Tel.: 07272/730874
Elke Dörner
Jahnstraße 10, Zeiskam
Tel.: 06347/6080870
Simon Schneider
Lange Straße 64, Ottersheim
Tel.: 06348/8503
Krankengymnasten / Physiotherapeuten
Hans Esswein
Forststraße 11, Bellheim
Tel.: 07272/4090
Markus Gehrlein
Postgrabenstraße 14, Bellheim
Tel.: 07272/7778559
Martin Heidt
Zeiskamer Straße 69, Bellheim
Tel.: 07272/92300
Ute Wilhelm
Trifelsring 51, Bellheim
Tel.: 07272/5003
Emil Winkelblech
Gänseweide 45, Ottersheim
Tel.: 06348/1669
Krankentransporte/Funktaxi
8. Gesundheit
Ergotherapeuten
Taxi Beil
Tel.: 07272/760447
Optiker
Optik Kuntz
Rülzheimer Straße 4, Bellheim
Tel.: 07272/76366
Heinrich Optik
Hauptstraße 99, Bellheim
Tel.: 07272/71991
45
46
8. Gesundheit
47
8. Gesundheit
Wichtige Adressen und
Informationen von A-Z
9. Wichtige Rufnummern
A
Abfallbeseitigung
Haus- und Sperrmüll einschl. Deponien,
sowie Umweltfragen siehe "Müllkalender" der
Kreisverwaltung Germersheim. Weitere
Hinweise sind wöchentlich im Amtsblatt unter
"Umweltinformation der Verbandsgemeinde"
abgedruckt.
Altenstube Bellheim
Altes Rathaus, Hauptstraße 125
Tel.: 07272/76205
Amtsgericht Germersheim
Gerichtsstr. 6, Tel. 07274/952-0
B
Banken
Bellheim
Sparkasse Germersheim-Kandel
Zeiskamer Str. 1, Tel.: 07272/97210-0
VR Bank Südpfalz eG
Hintere Str. 15, Tel.: 06341/5560-2550
Ottersheim
VR Bank, Ludwigstr. 35,
Tel.: 06341/5560-2650
Zeiskam
Sparkasse, Hauptstr. 49
Tel.: 07272/97210-30
VR Bank, Kronstr. 21, Tel.: 06341/5560-2675
Brandversicherungsamt
Speyer
Wormser Landstr. 2, Tel.: 06232/24061
C
Caritas-Zentrum
Germersheim
17er-Straße 1, Tel.: 07274/9491-0
48
D
Deutsches Rotes Kreuz
Germersheim
Kreisverband Geschäftsstelle
Hans-Graf-Sponeck-Straße 33
Tel.: 07274/2460, Rettungsdienst, 1 92 22
Diakonisches Werk
Germersheim
An Fronte Beckers 10, Tel.: 07274/12 48
E
Essen auf Rädern
Hatzenbühl
Malteserhilfs-Dienst gGmbH
Luitpoldstr. 81, Tel.: 07275/913294
Braun'sche Stiftung
Alten- und Pflegeheim
76756 Rülzheim, Am Deutschordensplatz 8,
Tel.: 07272/9285-0
Uli’s Grill- & Partyservice
Albert-Schweitzer-Str. 32,
76756 Bellheim
Tel.: 07272/10 34, Fax: 07272/75800
F
Finanzamt
Germersheim
Königsplatz 8, Tel.: 07274/950-0
Forstamt
Bellheim
Am Hasenspiel 33, Tel.: 07272/9278-0
Freiwillige Feuerwehr Notruf 112
Verbandsgemeinde
WL: Ballmann, Kurt
In den Dornen 51, Tel.: 07272/96828
Bellheim
WF: Foye, Marco
Hauptstr. 220
Tel. 07272/776570
Rülzheim
THÜGA Energie GmbH
Betriebsstelle
Am Gaswerk 1, Tel.: 07272/9292-0
bei Störungen, Tel.: 0800/0837111
Gesundheitsamt
Germersheim
Hauptstraße 25, Tel.: 07274/53-346
Giftnotrufzentrale
Mainz, Tel.: 06131/232466
K
Katasteramt
Landau in der Pfalz, Zentrale
Pestalozzistr. 4, 76829 Landau
Tel.: 06341/149-0
Kirchen
Bellheim
Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus
in der Pfarreiengemeinschaft Bellheim
Pfarrbüro Bellheim, Hintere Str. 1
Tel.: 07272/2103
Protestantische Kirchengemeinde
Bellheim-Knittelsheim
Pfarramt: Hintere Straße 4
Tel.: 07272/2110
Neuapostolische Kirche, Berliner Straße 21,
Tel.: (06235) 98850
Knittelsheim
Katholische Kirchengemeinde St. Georg
in der Pfarreiengemeinschaft Bellheim
(Pfarrbüro siehe Bellheim)
Protestantische Kirchengemeinde
Bellheim-Knittelsheim
Pfarramt: Hintere Straße 4
Tel.: 07272/2110
Ottersheim
Katholische Kirchengemeinde St. Martin
in der Pfarreiengemeinschaft Bellheim
(Pfarrbüro siehe Bellheim)
Protestantische Kirchengemeinde
Pfarramt: Offenbach, Enggasse 24
Tel.: 06348/285
Zeiskam
Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus
in der Pfarreiengemeinschaft Bellheim
(Pfarrbüro siehe Bellheim)
Evangelische Kirche, Hauptstraße
Protestantisches Pfarramt, Weingarten,
Hauptstraße 37, Tel.: 06344/5150
Kreisverwaltung
Germersheim
Luitpoldplatz 1, Tel.: 07274/53-0
L
Landgericht
Landau
Marienring 13,Tel.: 06341/22-0
9. Wichtige Rufnummern
G
Gasversorgung
Leichenhalle
Bellheim
Karl-Silbernagel-Str. 20a, Tel.: 07272/3420
N
Notariat
Germersheim
Bahnhofstraße 6, Tel.: 07274/1078
Bellheim
Nebenstelle:
Rathaus, Tel.: 07272/7008-0
(jeweils am ersten Mittwoch des Monats,
nach Terminvereinbarung)
49
P
Polizeinotruf
Tierärzte
110
Germersheim, Polizeiinspektion
Königstraße 7, Tel.: 07274/9580
Postfiliale
Bellheim, Richard-Wagner-Str.
R
Rettungsdienst
1 92 22
9. Wichtige Rufnummern
S
Seniorenheime
Bellheim
Haus Edelberg, Adenauerring 11
Tel.: 07272/937-0
Rülzheim
Braun'sche Stiftung, Am Deutschordensplatz 8
Tel.: 07272/9285-0
Westheim
Altenpflegeheim Palatina
Gartenweg 5, Tel.: 06344/947-0
Germersheim
Caritas-Altenzentrum St. Elisabeth
Reduitstraße 1, Tel.: 07274/9471-0
Staatsanwaltschaft
Landau, Marienring 15, Tel.: 06341/22-0
Stromversorgung
Für alle Orte der Verbandsgemeinde
Pfalzwerke AG - Netzteam, Edenkoben
Tel. 06323/941310, Bei Störungen im
Stromnetz, Tel.: 0800/7977777
T
Technisches Hilfswerk (THW)
Germersheim
Heilbronner Straße 2
Hochwasseralarmzug
50
Tel.: 07274/8761
Tel.: 07274/1202
Germersheim
Dr. Arnulf Klasen u. Dr. Martina van Suntum
Tierärztliche Klinik
Konrad-Adenauer-Str. 3, Tel.: 07274/8280
Rülzheim
Ute Marquardt, Gutenbergstraße 12
Tel.: 07272/933442
U
Umwelt- und Abfalltechnischer
Berater des Landkreises
Germersheim, Kreisverwaltung
Tel.: 07274/53-237 und 53-242
V
Veterinäramt
Germersheim
An Fronte Karl 8, Tel.: 07274/53-0
Volkshochschule
Bellheim
Ortsgemeinde
Gemeindebücherei, Tel.: 07272/7008-6 05
W
Wasserversorgung Jockgrim
Zweckverband für Wasserversorgung
"Germersheimer Südgruppe"
Tel.: 0 72 71 / 95 86-0
(zuständig für Bellheim)
Wasserwirtschaft
Neustadt
Staatl. Amt für
Wasser- und Abfallwirtschaft
Karl-Helfferich-Str. 22, Tel.: 06321/3 81-0
Grundsätzliches Verhalten
bei Vergiftungen:
Ruhe bewahren! Jedes übereilte Verhalten
verbietet sich.
Giftinfo Mainz (06131-19240), Hausarzt
oder Rettungsdienst (112 bzw. 19222)
anrufen und folgendes angeben:
Auffällige Erscheinungen schildern
Insbesondere Bewußtseinslage, Atmung und
äußere Auffälligkeiten. Bei ausreichender
Kenntnis der Situation kann die Beratungsstelle bei Vergiftungen oder auch der Hausarzt Entscheidungshilfen sowie Anweisungen
zur Ersten Hilfe geben.
Bei bewusstlosen Personen sollte man in
jedem Falle den Rettungsdienst informieren!
Was ist passiert?
Wie erfolgte die Vergiftung?
Wann erfolgte die Vergiftung?
Wieviel? (Dosis)
Deshalb:
Erst anrufen, dann handeln! Nur so können
sowohl Unter- als auch Übertherapien wie
unnötige Klinikaufenthalte verhindert werden.
Impressum:
Herausgeber:
VogtherrComMedia, Riegelstraße 14, 85276 Pfaffenhofen
Tel.: (0 84 41) 80 44 73 - Fax: (0 84 41) 80 49 82
Redaktion:
Arbeitsgemeinschaft Renate Ottmann, Claus Sprißler, Hans Peter Treier, Heinz Kopf, Günter Kraus
und Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim
Anzeigen:
Renate Ottmann, Claus Sprißler
Bildbeiträge:
Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim, Renate Ottmann, Wilfried Lochbaum, Claus Sprißler
Verlag:
Auflage:
9. Wichtige Rufnummern
Wer hat sich vergiftet?
(Alter und Körpergewicht)
VogtherrComMedia, Riegelstraße 14, 85276 Pfaffenhofen
Tel.: (0 84 41) 80 44 73 - Fax: (0 84 41) 80 49 82
6 000 Exemplare, 1. Druckauflage August 2013
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Richtigkeit. CvD (v. i. S. d. P.) Jürgen Vogtherr
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