quadriga superfund sicav

Transcrição

quadriga superfund sicav
QUADRIGA SUPERFUND SICAV
Société d'investissement à capital variable
PROSPEKT
Oktober 2005
Quadriga Superfund SICAV ist ein Umbrella-Fonds bestehend aus mehreren
Teilfonds. Diese Teilfonds verfolgen Alternative Investment Strategien entweder
direkt oder durch Investitionen, die ihrerseits Alternative Investment Strategien
verfolgen. Der Handel mit Alternativen Investment Strategien kann äußerst
gewinnbringend sein, beinhaltet aber auch ein beträchtliches Risiko. Jede Anlage
in Quadriga Superfund SICAV muss daher in Hinblick auf die Finanzlage des
Anlegers gemacht werden.
1
INHALT
DEFINITIONEN ..................................4
EINLEITUNG ......................................7
ALLGEMEINE INFORMATION .......7
ANLAGEZIELE UND
ANLAGEPOLITIK ..............................8
ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN........9
I. Beschränkungen für Futures
Teilfonds und Hedge Teilfonds sind
im maßgeblichen ergänzenden
Emissionsmemorandum betreffend
diese Teilfondsklasse beschrieben. 9
II.
Gemeinsame Anlagebeschränkungen aller Teilfonds ........9
RISIKOHINWEISE .............................9
A. Allgemeine Risikohinweise für
alle Investitionen in Wertpapiere ..10
B. Risiken von Teilfonds, die in
Hedge Fonds investieren ...............13
C. Risiken von Teilfonds, die in
Futures investieren, und Risiken
von Teilfonds, die spezielle
derivative Investmentmethoden
anwenden .......................................17
ART DER ANTEILE .........................22
AUSSCHÜTTUNG ............................22
ZEICHNUNG, AUSGABE UND
VERKAUF DER ANTEILE ..............22
UMWANDLUNG VON ANTEILEN24
RÜCKNAHME ..................................24
BERECHNUNG DES NETTOINVENTARWERTS JE ANTEIL ..................26
EINSTELLUNG DES HANDELS.....28
EINSTELLUNG DER BERECHNUNG
DES NETTOINVENTARWERTS ....28
VERWALTUNG DER
GESELLSCHAFT ..............................29
DIE CLEARING BROKER ...............29
DEPOTBANK U. VERWALTUNG..29
Verwahrung der Vermögenswerte..29
Verwaltung .....................................30
KOSTEN UND AUFWENDUNGEN33
ALLGEMEINE INFORMATIONEN 35
BESTEUERUNG ...........................35
VERSAMMLUNG ............................ 36
BERICHTE UND
RECHNUNGSABSCHLUSS............ 36
AUFLÖSUNG DER GESELLSCHAFT
UND DER TEILFONDS................... 36
ZUR EINSICHT VERFÜGBARE
DOKUMENTE .................................. 38
VERTRIEB........................................ 39
ANHANG I – Memorandum …… 42
ANHANG II –
Ergänzungen Österreich ................ 73
2
Gesellschaftssitz:
QUADRIGA SUPERFUND SICAV
5, Allée Scheffer
L-2520 Luxembourg
(HR Luxembourg No. B 54921)
Domizil-, Verwaltungsund Übertragungsstelle:
CACEIS Bank Luxembourg
5, Allée Scheffer
L-2520 Luxembourg
Depotbank:
CACEIS Crédit Agricole Caisse
d'Epargne Investor Services Bank
Luxembourg (in weiterer Folge:
“CACEIS Bank Luxembourg”)
5, Allée Scheffer, L-2520 Luxembourg
Wirtschaftsprüfer:
Ernst & Young S.A.
7, Parc d’Activité Syrdall
L-5365 Münsbach
Verwaltungsrat:
Markus Weigl
Geschäftsführer
Superfund Group Monaco SAM,
Monaco
Die Namen jeglicher Handelsberater,
Handelsmanager
und
Handelsverwalter werden im betreffenden
ergänzenden Emissionsmemorandum
in Bezug auf jede Kategorie von Teilfonds genannt.
Christian Halper
Chief Technology Officer
Superfund Asset Management GmbH,
Wien
Heike Findeisen
Business Development Director
CACEIS Bank Luxembourg
Lucien Euler
Managing Director
Fastnet LUXEMBOURG S.A.
Sylvie Becker
Rechtsberater
CACEIS Bank Luxembourg
3
DEFINITIONEN
In diesem Prospekt haben die folgenden
Begriffe folgende Bedeutung:
Aktionär: Ein Inhaber von Anteilen an
der Gesellschaft.
Gesellschaft:
SICAV
Teilfonds: Ein innerhalb der Gesellschaft spezifisch aufgelegtes Portfolio
von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, deren Vermögenswerte gemäß
einer
bestimmten
Anlagestrategie
investiert werden.
Quadriga
Superfund
Verwaltungsrat: Der Verwaltungsrat
der Gesellschaft
Prospekt: bezieht sich auf dieses Dokument in Verbindung mit der Emission
von Anteilen an der Gesellschaft.
Ergänzendes
Emissionsmemorandum: bedeutet jegliche Ergänzung zu diesem Prospekt in
Verbindung mit einer bestimmten
Kategorie von Teilfonds mit gemeinsamen Anlagebeschränkungen.
EUR: Die gesetzliche Währung der
Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union, welche an der Einheitswährung
seit 1. Jänner 2000 teilnehmen.
USD: Die gesetzliche Währung der
Vereinigten Staaten von Amerika.
Nettoinventarwert (NIW): Das gesamte Nettovermögen einer Klasse in
einem Teilfonds welches wie in diesem
Prospekt beschrieben berechnet wird.
Anteil(e): Gewöhnliche(r) Anteil(e),
der/die vom jeweiligen Teilfonds oder
der
jeweiligen
Klasse
emittiert
werden/wird.
Klasse(n): Eine oder mehrere Anteilsklassen im selben Teilfonds, deren
Vermögen gemeinsam investiert ist,
aber welche jeweils unterschiedliche
Gebührenstrukturen,
Mindestzeichnungs- oder Mindesteinlagebeträge,
Dividendenstrategien
oder
andere
Merkmale haben.
Kategorien von Teilfonds Teilfonds
mit
unterschiedlichen
Investmentstrategien, Risikostrukturen und/oder
Gebührenstrukturen, welche aber denselben Anlagebeschränkungen unterliegen.
Werktag: Ein Tag, der ein Bankwerktag in Luxemburg ist.
Bewertungstag:
Der Tag, an dem
das Nettovermögen einer Klasse/eines
Teilfonds berechnet wird und an dem
Anteile gezeichnet, gekündigt oder
umgewandelt werden können.
Wirtschaftsprüfer: Ernst & Young
S.A., zum Wirtschaftsprüfer der
Gesellschaft bestellt.
Depotbank:
CACEIS
Bank
Luxembourg, zur Depotbank der
Gesellschaft bestellt.
Übertragungsstelle: CACEIS Bank
Luxembourg zur Transferstelle der
Gesellschaft bestellt.
Gesetz: Das Luxemburger Gesetz vom
20. Dezember 2002 in Bezug auf
Organismen für gemeinschaftliche
Anlagen und Mehrwertsteuer („loi
relative aux organismes de placement
collectif et à la TVA“).
4
Geregelter Markt: Ein Markt der
geregelt,
dessen
Funktionsweise
ordnungsgemäß ist anerkannt und für
das Publikum offen ist.
Handelsberater: Ein Handelsberater,
der auf die Bewerbung und/oder das
Management von Alternative Hedge
Fonds spezialisiert ist.
Tochtergesellschaft von Crédit Agricole
– Caisse d’Epargne Investor Services,
Frankreich, die aus der Joint Venture
der Geschäftszweige Wertpapier- und
Finanzdienste von Credit Agricole
Group und Groupe Caisse d’Epargne
entstanden ist, die am 3. Oktober 2005
geschaffen wurde. Das voll eingezahlte
Kapital von CACEIS Bank Luxembourg beträgt EUR 54.000.000.
DEPOTBANK U. VERWALTUNG
Verwahrung des Vermögens
Verwaltung
CACEIS Bank Luxembourg wurde zur
Depotbank (die “Depotbank”) für das
Vermögen der Gesellschaft ernannt.
CACEIS Bank Luxembourg wurde zur
Register-, Übertragungs-, Verwaltungsund Domizilstelle ernannt. In dieser
Eigenschaft trägt CACEIS Bank
Luxembourg die Verantwortung für das
Amt der allgemeinen Verwaltung, wie
von der Luxemburger Gesetzgebung
verlangt wird, u.a. die Bearbeitung der
Ausgabe und Rücknahme von Aktien,
die Ermittlung des Nettoinventarwerts
der Aktien, sowie die Instandhaltung
der Buchungsunterlagen der Gesellschaft.
Zwischen Quadriga Superfund SICAV
und der Depotbank wurde bis zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung des
gegenständlichen Emissionsprospektes
noch kein rechtsgültiger Vertrag
betreffend die Übernahme der Depotbank- und Zentralverwaltungsfunktion
abgeschlossen. Der entsprechende Vertrag befand sich im Dezember 2005
nach wie vor in Verhandlung.
CACEIS Bank Luxembourg hat die
erwähnten Funktionen dennoch mit
Wirkung vom 31.10.2005 vollumfänglich übernommen und die Übernahme gegenüber der luxemburgischen
Aufsichtsbehörde (CSSF) bekanntgegeben. Mit Schreiben der CSSF vom
19.10.2005 wurde die Übernahme der
Depotbank- und Zentralverwaltungsfunktion durch CACEIS Bank Luxembourg seitens der CSSF rechtsgültig
bestätigt.
Die Gesellschaft hat ihre diesbezügliche
Zustimmung erteilt, wonach die
Pflichten zur zentralen Administration,
welche im Depotbank- und Zentralverwaltungsvertrag angeführt sind, an
FASTNET
Luxembourg
delegiert
werden können. Letztere ist für die
Ausführung
solcher
Zentralverwaltungsdienste unter der allumfassenden Verantwortung von CACEIS
Bank Luxembourg zuständig.
CACEIS Bank Luxembourg ist eine
Aktiengesellschaft
(“société
anonyme”), errichtet gemäss Luxemburger
Gesetzgebung, mit Gesellschaftssitz 5,
allée Scheffer, L-2520 Luxembourg.
CACEIS Bank Luxembourg ist eine
ZUGÄNGLICHE DOKUMENTE
Folgende Dokumente können während
der normalen Geschäftszeiten am Sitz
der Gesellschaft und in den Geschäftsstellen eines Vertreters in den Ländern
5
eingesehen werden, in denen die Aktien
der Öffentlichkeit zum Kauf angeboten
werden können:
a)
Die Verträge zwischen der
Gesellschaft für die Teilfonds, die in Futures anlegen, und Superfund Asset
Management GmbH gemäss
denen Letztere zum Trading
Administrator und Trading
Manager ernannt wurde
Sofern nichts Anderes vorgesehen ist,
tritt das Vorgenannte ab dem
26.
Oktober
2005
in
Kraft.
6
EINLEITUNG
Quadriga Superfund SICAV ist eine
eingetragene Gesellschaft gemäß dem
Gesetz von 20. Dezember 2002 über
Organismen für gemeinschaftliche Anlagen.
Allerdings impliziert diese Eintragung
nicht die Zustimmung einer luxemburgischen Behörde zum Inhalt dieses
Prospekts oder zum Portfolio der von
der Gesellschaft gehaltenen Derivate
und
sonstigen
Vermögenswerte.
Jegliche gegenteilige Erklärung ist
sowohl ungerechtfertigt als auch
ungesetzlich.
Die nach luxemburgischem Gesetz
hinsichtlich Emission und Verkauf von
Aktien durch die Gesellschaft erforderliche Mitteilung wurde beim „Greffe
du Tribunal d'Arrondissement de et à
Luxembourg“ hinterlegt.
Es existieren keine Aktionäre, die auf
die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss
ausüben oder ausüben können.
Das Mindestkapital der Gesellschaft ist
der Gegenwert in USD von EUR
1.250.000.
Die Gesellschaft ist im Registre de
Commerce von Luxemburg unter der
Nummer
B
54921
eingetragen.
Abschriften der Satzung können zur
Prüfung
beim
Amtsgericht
von
Luxemburg eingesehen werden.
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft
bestimmt die in der Folge beschriebene
Anlagestrategie jedes Teilfonds und ist
für die Ausführung dieser Strategie
verantwortlich.
Umbrella-Fonds
ALLGEMEINE INFORMATION
Die Gesellschaft
Die Gesellschaft ist ein Investmentfonds, der nach luxemburgischem Recht
in der Form einer société d'investissement à capital variable („SICAV“)
organisiert ist. Die letzte Version ihrer
Satzung wurde im Amtsblatt (Mémorial
C) des Großherzogtums Luxemburg am
26. Oktober 2004 veröffentlicht.
Die Gesellschaft wurde am 20. Mai
1996 unter dem Namen Global
Consolidated Trust gegründet.
Das Kapital der Gesellschaft entspricht
zu jedem beliebigen Zeitpunkt dem
Nettovermögen aller Teilfonds der
Gesellschaft.
Die Gesellschaft ist eine UmbrellaGesellschaft, die es dem Anleger
erlaubt, zwischen einem oder mehreren
Anlagezielen zu wählen, indem er in
einen oder mehrere Teilfonds innerhalb
derselben Gesellschaftsstruktur anlegt.
Folgende Funds werden von der
Gesellschaft verwaltet:
- Quadriga Superfund Futures A EUR
- Quadriga Superfund Futures A USD
- Quadriga Superfund Futures B EUR
- Quadriga Superfund Futures B USD
- Quadriga Superfund Futures C EUR
- Quadriga Superfund Futures C USD
Neben diesen sechs Teilfonds, welche
mit 1.11.2004 aufgelegt wurden, verfügt
die Gesellschaft über zwei weitere
Teilfonds, nämlich über den Quadriga
GCT Futures Fund EUR und den
Quadriga GCT Futures Fund USD,
welche
jedoch
seit
31.3.2005
7
geschlossen sind und deren Anteile
somit nicht mehr vertrieben werden.
Demzufolge wurde auch das öffentliche
Angebot in Bezug auf diese Teilfonds
mit Wirkung vom 31.3.2005 eingestellt.
Die Veröffentlichung der diesbezüglichen Schließung wurde im Amtsblatt
der Wiener Zeitung am 14.5.2005
kundgemacht.
Anteilsklassen
Der Verwaltungsrat ist berechtigt,
jederzeit zu bestimmen, dass innerhalb
jedes Teilfonds verschiedene Anteilsklassen ausgegeben werden, deren
Zeichnungsgelder gemäß der Investmentstrategie des jeweiligen Teilfonds
gemeinsam investiert werden, jedoch
mit unterschiedlicher Verkaufs-, Umwandlungs- oder Rücknahme-gebühren,
Mindestinvestment oder Einlagebeträgen,
Dividendenstrategien
oder
anderen spezifischen Merkmalen.
Investor(en)“) vorbehalten sein und nur
zum Zwecke der Zeichnung durch
solche institutionelle Investoren geöffnet werden.
Anteilsinhaber sollten sich auf das
jeweilige
ergänzende
Emissionsmemorandum und Fact Sheet des
jeweiligen Teilfonds beziehen, in denen
für jeden Teilfonds oder für jede
Kategorie
von
Teilfonds
die
Anlageziele und –strategien sowie alle
wesentlichen
Merkmale
dieses/r
Teilfonds beschrieben sind.
Trennung von Aktiva und Passiva
Die Aktiva und Passiva jedes Teilfonds
sind komplett getrennt von den Aktiva
und Passiva anderer Teilfonds.
ANLAGEZIELE UND
ANLAGEPOLITIK
Allgemein
Die Ausgabe von Anteilen verschiedener Klassen kann auf bestimmte
Investoren beschränkt sein.
Mindestbeträge für Erstzeichnung,
Einlagen, Rücknahmen
Innerhalb
jeder
Klasse
(sofern
vorhanden) eines Teilfonds kann der
Verwaltungsrat einen Mindestbetrag für
die Erstzeichnung und/oder die zu
haltende Mindesteinlage als auch einen
Mindestrücknahmebetrag festlegen.
Geeignete Investoren
Bestimmte Klassen oder Teilfonds
können
institutionellen
Investoren
gemäß
den
Bestimmungen
des
Verwaltungsrats in Übereinstimmung
mit der anwendbaren Praxis
der
zuständigen
Aufsichtsbehörden
in
Luxemburg (der/die „institutionelle(n)
Das Anlageziel der Gesellschaft besteht
darin, die Vermögenswerte eines jeden
Teilfonds für die Anteilsinhaber in
Übereinstimmung mit dem Prinzip der
Risikostreuung innerhalb der Grenzen
wie unter „Anlagebeschränkungen“
aufgeführt zu verwalten.
¾ Es ist das Ziel der Gesellschaft, für
die Anteilsinhaber der Teilfonds
langfristige Vermögenszuwächse zu
erzielen, und zwar durch Investition
in
Devisen
und
derivative
Instrumente wie etwa ForwardKontrakte oder Futures auf Waren,
Währungen oder Zinssätze, in
Anteile anderer Organismen für
gemeinschaftliche Anlagen, vor
allem Hedge Fonds, oder direkt in
übertragbare Wertpapiere oder
andere
Vermögenswerte
und
Finanzinstrumente, die per Gesetz
erlaubt sind, oder in eine
8
Kombination der oben erwähnten
Anlageformen.
¾
Die Investitionen in jeden Teilfonds sind einerseits Marktschwankungen und andererseits Risiken
unterworfen, die auf alle Investmentformen zutreffen; daher kann
nicht garantiert werden, dass das
Anlageziel erreicht wird.
Geldmarktinstrumente, die vom
selben
Emittenten
aufgelegt
wurden.
Die hier angeführten Einschränkungen
gelten nicht für Wertpapiere, die von
einem OECD-Mitgliedstaat oder dessen
lokalen Behörden oder von öffentlichen
internationalen Körperschaften mit
regionaler, weltweiter oder EU-weiter
Ausdehnung aufgelegt oder garantiert
werden.
ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN
Beschränkungen für Futures Teilfonds und Hedge Teilfonds sind im
maßgeblichen ergänzenden Emissionsmemorandum betreffend dieser
Kategorie beschrieben.
Die Gesellschaft wird dritten Parteien
keine Darlehen gewähren.
Ergänzend kann die Gesellschaft
flüssige Mittel oder ähnliche Mittel
halten.
Gemeinsame Anlagebeschränkungen
aller Teilfonds
RISIKOHINWEISE
Die Gesellschaft investiert nur in
Finanzinstrumente
und
nicht
in
Kunstgegenstände.
Einleitung
Bei der Investition in Wertpapiere, die
weder Fondsaktien noch –Anteile sind,
a)
b)
c)
investiert die Gesellschaft nicht
mehr
als
10%
des
Nettovermögenswertes
eines
Teilfonds in Wertpapiere oder
Geldmarktinstrumente, die weder
an einer Börse notieren noch auf
einem anderen Geregeltem Markt
gehandelt werden;
erwirbt die Gesellschaft nicht
mehr als 10% eines Wertpapiers
oder eines Geldmarktinstruments
desselben Typs, welches vom
gleichen Emittenten aufgelegt
wurde;
investiert die Gesellschaft nicht
mehr
als
10%
der
Nettovermögenswerte
eines
Teilfonds in Wertpapiere oder
Als Alternative Investment Fonds ist die
Gesellschaft nur für Personen geeignet,
die generell Anlagerisiken und insbesondere das Risiko des Verlustes eines
großen Teils oder der gesamten Erstund Folgeinvestments auf sich nehmen
können.
Die
Investments
jedes
Teilfonds unterliegen Marktschwankungen und Risiken, die alle Investments
betreffen; es kann demnach keine
Garantie in Bezug auf das Erreichen des
Anlageziels gegeben werden.
Anleger sollten zur Kenntnis nehmen,
dass die im jeweiligen ergänzenden
Emissionsmemorandum beschriebene
Investition in die jeweiligen Kategorien
von Teilfonds besondere Erwägungen
und spezielle zusätzliche Risiken,
welche
besonders
mit
dieser
Anlageform und nicht typischerweise
mit der Investition in andere
9
Wertpapiere verbunden werden, mit
sich bringt.
Um die Lektüre dieses Kapitels zu
erleichtern, wurden die hiernach
angeführten die Risikohinweise in drei
verschiedene Kapitel unterteilt:
A. Allgemeine Risikohinweise für alle
Investitionen in Wertpapiere
B. Risiken von Teilfonds, die in Hedge
Fonds investieren
C. Risiken von Teilfonds, die in Futures
investieren und Risiken von Teilfonds,
die besondere derivative
Investmenttechniken anwenden
A. Allgemeine Risikohinweise für alle
Investitionen in Wertpapiere
Schnelle
Veränderung
der
wirtschaftlichen Gegebenheiten: Der
Erfolg jeder Investition wird sowohl
von
allgemeinen
wirtschaftlichen
Gegebenheiten, welche auf das Niveau
und die Volatilität von Zinssätzen
einwirken, als auch vom Ausmaß, in
dem Anleger an Kapitalmärkten
teilnehmen, und vom Zeitpunkt, zu dem
er mit Investitionen in Kapitalmärkte
einsteigt,
beeinflusst.
Unerwartete
Volatilität oder Illiquidität von Märkten,
in denen ein Teilfonds direkt oder
indirekt Positionen hält, könnte die
Handelsfähigkeit
des
Teilfonds
beeinträchtigen
oder
Verluste
verursachen. Handelsmanager und
Handelsberater
können
solche
Entwicklungen nicht beeinflussen, und
es kann keine Versicherung darüber
abgegeben
werden,
dass
der
Handelsmanager oder der Handelsberater solche Entwicklungen voraussehen wird.
Behördliche
und/oder
politische
Risiken:
Die
Höhe
des
Teilfondsvermögens
kann
von
Änderungen
von
Regierungs-
programmen,
Gesetzen
und/oder
Verfahrensmethoden von öffentlichen
Behörden im Bereich der Steuergebung,
Beschränkungen von ausländischen
Investitionen, Währungsrückführungen,
Währungsschwankungen und anderen
gesetzlichen
Entwicklungen
und
Verordnungen der Länder, in denen das
Vermögen des Teilfonds investiert ist,
oder/und von internationalen politischen
Entwicklungen, welche in diesen
Ländern wirksam sind, beeinflusst
werden.
Marktrisiken: Märkte und bestimmte
Anlageformen,
in
welche
die
Gesellschaft großteils investiert, können
sich von Zeit zu Zeit, z.B. aufgrund von
plötzlichen
Änderungen
der
Steuerpolitik und der Regierungspolitik
hinsichtlich Währungsrückführung oder
aufgrund
von
Änderungen
der
Gesetzgebung
in
Bezug
auf
ausländischen Besitz von Unternehmen,
als höchst volatil herausstellen. Diese
Faktoren können den Preis beeinflussen,
zu dem die Gesellschaft Positionen
veräußert, um Rücknahmeanträge oder
andere Finanzierungserfordernisse zu
erfüllen.
Außerdem befinden sich diese jungen
Märkte
in
einer
schnellen
Wachstumsphase und sind weniger
stark geregelt als die weltweit
führenden
Aktienmärkte.
Im
allgemeinen sind solche Aktienmärkte
weniger liquide, sodass der Kauf und
Verkauf von Investments länger dauern
könnte
als
auf
dem
meisten
entwickelten
Märkten,
und
Transaktionen daher zu ungünstigen
Preisen durchgeführt werden müssen.
Die
allgemeinen
Risiken
des
Wertpapiermarktes treffen auf jede
Investition
in
Wertpapiere
zu.
Außerdem kann nicht garantiert werden,
dass aufgrund von Investitionen in
10
Einzeltitel keine Verluste erlitten
werden, die genauso hoch oder höher
als Verluste am gesamten Markt sind.
Striktes Positionsmanagement verringert dieses Risiko, kann es aber nicht
komplett ausschließen.
Die vergangene Wertentwicklung gibt
keinen Aufschluss auf die zukünftige
Wertentwicklung: Im spekulativen
Handel
geben
die
vergangenen
Resultate nicht unbedingt einen
Hinweis
auf
die
zukünftige
Wertentwicklung. Die Tatsache, dass
die Märkte, in welche die Gesellschaft
investiert, noch im Entstehen begriffen
sind, erhöht die Ungewissheit bezüglich
ihrer zukünftigen Wertentwicklung.
Abhängigkeit vom Handelsmanager
oder von der Beziehung zum
Handelsberater: Alle Entscheidungen
hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft werden vom Verwaltungsrat
der Gesellschaft im Einvernehmen mit
dem Handelsmanager und/oder dem
Handelsberater der Gesellschaft getroffen. Die Aufteilung der Investitionen wird vom Handelsmanager
und/oder vom Handelsberater entschieden. Demzufolge hängt der Erfolg
der Gesellschaft in der nahen Zukunft
hauptsächlich von den Fähigkeiten des
Handelsmanagers
und/oder
des
Handelsberaters ab.
Andere
Tätigkeiten
des
Handelsmanagers
und/oder
des
Handelsberaters: Der Handelsmanager
und/oder der Handelsberater und
seine/ihre Geschäftsführung sind auch
an der Verwaltung anderer Fonds,
welche möglicherweise ähnliche Transaktionen wie die Gesellschaft durchführen, beteiligt.
berater widmet so viel Zeit und
Ressourcen der Gesellschaft, wie es
angemessen
und
vereinbar
mit
seinen/ihren Verwaltungspflichten ist.
Die Vereinbarung mit dem Handelsmanager und mit dem Handelsberater
stellt für den Handelsmanager und/oder
den Handelsberater oder ihre Auftraggeber kein Hindernis dar, andere
Investment-Beratungsgeschäfte
oder
andere Geschäfte auszuüben, auch wenn
diese Geschäfte in Konkurrenz mit der
Gesellschaft stehen und/oder einen
beträchtlichen Teil der Zeit und der
Ressourcen
des
Handelsmanagers
und/oder Handelsberaters oder seines
Personals in Anspruch nehmen. Der
Handelsmanager und/oder Handelsberater ist/sind gegenwärtig zum
Handelsmanager oder Handelsberater
und/oder Investmentberater für andere
Fonds bestellt, welche die gleichen oder
ähnliche Ziele haben wie die Gesellschaft. Diese Aktivitäten könnten als
Grund für einen Interessenskonflikt
gesehen werden, da die Ressourcen des
Handelsmanagers und/oder des Handelsberaters und die Zeit und Anstrengungen seines/ihres Personals nicht
ausschließlich der Gesellschaft gewidmet werden, sondern zwischen
diesem Geschäft und anderen Tätigkeiten aufgeteilt werden müssen.
Die Auszahlung von Leistungshonoraren an den Handelsmanager
und/oder an den Handelsberater könnte
einen Interessenskonflikt mit sich
ziehen, denn sie könnten den
Handelsmanager und/oder den Handelsberater dazu anspornen, in spekulativere
Anlageformen zu investieren, als es die
Gesellschaft normalerweise tun würde.
Mögliche Interessenskonflikte: Der
Handelsmanager und/oder Handels11
Der Handelsmanager und/oder der
Handelsberater
kann/können
dem
Administrator wichtige Informationen
im Hinblick auf die Bewertung eines
Teilfondsvermögens
geben.
Der
Handelsmanager
und/oder
der
Handelsberater
kann/können
bei
Empfehlungen
hinsichtlich
dieser
Bewertungen
in
einen
Interessenskonflikt geraten, da eine
Über- oder Unterbewertung direkten
Einfluss auf die Festlegung des
Nettoinventarwertes hat und daher auch
auf die Höhe der auf Basis des
Nettoinventarwertes
berechneten
Honorare, die an den Handelsmanager
oder Handelsberater geleistet werden.
In der Regel wird der Handelsmanager
und/oder der Handelsberater acht geben,
dass die Interessen des Fonds in den
oben erwähnten Interessenskonflikten
gewahrt werden.
Berechnung des Nettoinventarwerts:
Wie weiter unten im Kapitel
“Festlegung des Nettoinventarwerts”
beschrieben, könnten die neuesten
Bewertungspreise
eines
Teilfondsvermögens nicht von einer
unabhängigen oder offiziellen Quelle
erhältlich sein, und die maßgeblichen
Vermögenswerte müssten daher vom
Verwaltungsrat der Gesellschaft mit
angemessener Sorgfalt und in Treu und
Glauben bewertet werden.
Illiquidität einer Anlage in die
Gesellschaft: Anteile an einem
Teilfonds können wie beschrieben im
maßgeblichen
ergänzenden
Emissionsmemorandum nur monatlich
gekündigt
werden.
Falls
die
Rücknahmeanträge
10%
des
Nettoinventarwerts eines Teilfonds
übersteigen, kann die Zahlung des
Rücknahmepreises vom Verwaltungsrat
der Gesellschaft so lange aufgeschoben
werden, bis dem Teilfonds wieder
genügend flüssige Mittel zur Verfügung
stehend.
Rücknahmeanträge können auch im
Falle einer zeitweiligen Aufschiebung
der Berechnung des Nettoinventarwerts
verspätet ausgeführt werden, wenn
gewisse
Ereignisse
die
die
ordnungsgemäße Funktionswiese des
Marktes
beeinschränken,
wie
beschrieben
unter
„Zeitweilige
Aufschiebung der Berechnung des
Nettoinventarwerts“, eintreten.
Risikofaktoren
in
Bezug
auf
Industriesektoren / geographische
Regionen: Teilfonds, welche einen Teil
ihrer Investitionen auf eine bestimmte
Branche oder ein geographisches Gebiet
konzentrieren, sind den Risiken und den
Markteinflüssen ausgesetzt, welche
diese besondere Branche oder dieses
geographische Gebiet beeinflussen, wie
z.B. schnelle Änderungen in dieser
speziellen Branche oder in diesem
geographischen Gebiet, die durch
Gesetzesänderungen,
generelle
wirtschaftliche Gegebenheiten oder
einem Konkurrenzzuwachs ausgelöst
werden. Das kann bezüglich des
maßgeblichen Teilfonds zu einer
höheren
Volatilität
des
Nettoinventarwerts der Anteile führen.
Einige Teilfonds legen weltweit an.
Hinsichtlich Teilfonds, die in Hedge
Fonds investieren, muss angemerkt
werden, dass – da die meisten Hedge
Fonds Berater ihren Sitz in den USA
haben – die jeweiligen Teilfonds eher
zu den Beratern mit Sitz in den USA
tendieren. Hedge Fonds haben ihren
Sitz typischerweise in OffshoreGerichtsbarkeiten, z.B. in der Karibik.
Hedge Fonds, die in Japan und Europa
verwaltet
werden,
haben
auch
üblicherweise ihren Sitz in einem
Offshore-Gebiet.
12
Änderungen des/der anzuwendenden
Gesetze(s): Die Gesellschaft muss
verschiedene
gesetzliche
Anforderungen, einschließlich Wertpapier- und Steuergesetze, erfüllen, die
von den Gerichtsbarkeiten, in denen sie
tätig ist, verhängt wurden. Sollten sich
diese Gesetze während des Bestehens
der Gesellschaft völlig oder teilweise
ändern, können sich die an die
Gesellschaft und ihre Anteilsinhaber
gestellten gesetzlichen Anforderungen
erheblich von den gegenwärtigen
Anforderungen unterscheiden.
Fremdwährungsrisiko:
Obwohl
Anteile an den Teilfonds gegenwärtig
nur in ihren jeweiligen Bewertungswährungen angegeben werden, können
die Teilfonds einen Teil oder ihr
gesamtes Vermögen in Wertpapiere
investieren,
welche
in
anderen
Währungen ausgedrückt sind. Der
Nettoinventarwert von Anteilen, die in
ihrer jeweiligen Bewertungswährung
angegeben sind, schwankt entsprechend
den Kursänderungen zwischen der
Bewertungswährung
und
den
Währungen, in denen die Investments
ausgedückt werden. Fremdwährungsschwankungen
könnten
die
Performance des Teilfonds erheblich
beeinflussen.
Um hinsichtlich einiger Teilfonds das
Währungsrisiko abzusichern, kann der
Handelsmanager oder Handelsberater
verschiedene
derivative
Finanzinstrumente verwenden einschließlich,
aber nicht ausschließlich, Optionen,
Futures, Forwards1 und Swaps2, auf
1
Unbedingte Termingeschäfte, die im
Gegensatz zu Futures zwischen Käufer und
Verkäufer direkt, d.h. nicht über die Börse,
abgeschlossen werden
2
Tausch, bei dem die Partner
Zahlungsverpflichtungen austauschen, wobei
feste Zinszahlungen gegen variable getauscht
welche die unter „C. Risiken von
Teilfonds, welche in Futures investieren
und Risken von Teilfonds, welche
spezielle
derivative
Instrumente
benützen“
beschriebenen
Risiken
zutreffen können. Das Währungsrisikomanagement kann einen negativen
Einfluss auf die Performance der
Teilfonds haben.
Die o.a. Bestimmungen gelten auch für
jede Klasse von Anteilen, welche in
einer von der Bewertungswährung des
jeweiligen Teilfonds abweichenden
Währung ausgedrückt werden.
Anleger sollten zur Kenntnis nehmen,
dass der Nettoinventarwert je Anteil
sowohl steigen als auch fallen kann,
was im schlechtesten Fall zu einem
Totalverlust des Anteilswertes führen
kann. Es ist möglich, dass ein Anleger
den
investierten
Betrag
nicht
zurückbekommt,
besonders
wenn
Anteile bald nach der Ausstellung
gekündigt werden und Gebühren dafür
verrechnet werden. Veränderungen der
Wechselkurse können auch zur Folge
haben, dass der Nettoinventarwert je
Anteil in der Basiswährung des
Anlegers steigt oder fällt. Es kann von
der Gesellschaft, den Mitgliedern des
Verwaltungsrats oder dem Handelsmanager oder dem Handelsberater der
Gesellschaft keine Garantie in Bezug
auf die zukünftige Performance oder
zukünftige Gewinne gegeben werden.
B. Risiken von Teilfonds, die in Hedge
Fonds investieren
Teilfonds, die wie im jeweiligen
ergänzenden Emissionsmemorandum
beschrieben
in
Hedge
Fonds
investieren, tragen zusätzlich zu den
oben angegebenen allgemeinen Risiken
oder Kredite in verschiedenen Währungen
getauscht werden
13
folgende besondere Risiken hinsichtlich
ihrer Investition in Hedge Funds.
Bruchteilsvermögen
von
Hedge
Fonds, die von Beratern verwaltet
werden: Um die Streuung von
Managementstrategien und Märkten zu
gewährleisten, wählt der Handelsmanager oder der Handelsberater eine
gewisse Anzahl von Ziel-Hedge Fonds,
welche von unabhängig arbeitenden
Beratern verwaltet werden, aus. Obwohl
eine solche Streuung auf eine
Verminderung
des
Verlustrisikos
abzielt, während gleichzeitig von
Preisschwankungen profitiert wird,
kann nicht garantiert werden, dass die
Streuung der Ziel-Hedge Fonds und der
jeweiligen Berater keine Verluste von
gewissen Hedge Fonds mit sich zieht, in
welche die jeweiligen Teilfonds
investieren, und dass diese Verluste
nicht größer als die Gewinne die von
anderen Hedge Fonds erwirtschaftet
wurden, sind.
Versehentliche Konzentration: Es ist
möglich, dass eine gewisse Anzahl von
Hedge Funds, welche von demselben
oder von anderen Beratern verwaltet
werden, beträchtliche Positionsgrößen
im selben Wertpapier gleichzeitig
halten. Diese versehentliche Konzentration würde das Streben des Teilfonds
nach Diversifikation stören. Der
Teilfonds versucht daher, solche
versehentlichen Konzentrationen im
Zuge seiner regelmäßigen Kontrollen
und Umverteilungen zu vermindern. Es
kann aber nicht garantiert werden, dass
die Wahl einer gewissen Anzahl von
Hedge Funds, welche von anderen
Beratern verwaltet werden, zu einer
besseren Performance oder Streuung
führen als die Wahl von Hedge Fonds,
die von einem einzigen Berater
verwaltet wird. Letztendlich kann der
jeweilige Teilfonds auch jederzeit Ziel-
Hedge Fonds, welche von zusätzlichen
Beratern verwaltet werden, auswählen.
Solche
Vermögensumverteilungen
können
sich
negativ
auf
die
Performance von Teilfonds auswirken.
Zukünftige Gewinne: Es kann nicht
versichert werden, dass die Strategien,
welche von Hedge Fonds in der
Vergangenheit, um attraktive Gewinne
zu
erzielen,
verwendet
wurden
weiterhin erfolgreich sein werden oder
dass die Gewinne aus Investitionen von
Teilfonds so hoch sind wie jene
Gewinne, die in der Vergangenheit von
Teilfonds oder Zielfonds erreicht
wurden.
Verlass auf Berater und wichtige
Angestellte: Die Ziel-Hedge Fonds
werden auf Basis von persönlichen
Investitionsmethoden
der
Berater
ausgewählt. Wenn innerhalb eines
Unternehmens
für
Vermögensmanagement bestimmte Personen nicht
verfügbar sind, ist es absehbar, dass
keine andere Person ihre Position
übernehmen kann. Es ist daher möglich,
dass ein Teilfonds bestimmte Anteile
am jeweiligen Ziel-Hedge Fonds in
seinem besten Interesse auflösen muss.
Die Auflösung solcher Positionen
könnte Verluste zur Folge haben.
Andere Tätigkeiten der Berater: Die
Berater verwalten gegenwärtig andere
Fonds oder Konten zu Gunsten von
anderen Kunden und wollen die Anzahl
ihrer Managementaufträge vergrößern.
Die Berater können sich in einer Lage
befinden, in der sie Order für andere
Fonds oder Konten geben müssen,
welche den Hedge Fonds ähneln, in
welche die Teilfonds bereits investieren.
Die Performance von Investments der
jeweiligen Teilfonds könnte von der Art
beeinflusst werden, in der Order für alle
von einem Berater verwalteten Fonds
14
und Konten gegeben und ausgeführt
werden.
Risiken von besonderen Methoden,
die von Hedge Fonds angewandt
werden: Viele der Ziel-Hedge Fonds
wenden besondere Anlagemethoden an,
welche zur Folge haben können, dass
die Investition des Teilfonds Risiken
ausgesetzt ist, welche sich von den auf
Wertpapiere und Anleihen zutreffenden
Risiken unterscheiden. Die jeweiligen
Teilfonds sind nicht darauf ausgelegt,
mit gesamten Finanzmärkten zu
korrelieren und sollten nicht als Ersatz
zu Kapital- oder festverzinslichen
Wertpapier-Investitionen
gesehen
werden.
Starker Hebel-Effekt: Die von den
Beratern eingeschlagenen Hedge FondsAnlagestrategien arbeiten oft mit Hebel.
Der Hebel-Effekt ermöglicht größere
Gewinne und Gesamterträge, vergrößert
jedoch gleichzeitig auch die Volatilität
des jeweiligen Hedge Fonds und daher
auch das Risiko.
Verringerung des Prozentsatzes des
in
Hedge
Fonds
investierten
Vermögens: Der Teilfonds kann
zusätzliche Beteiligungen von bereits
existierenden Anteilsinhabern und die
Zulassung von neuen Anteilsinhabern
monatlich akzeptieren. Es ist jedoch
möglich, dass Hedge Fonds, in die ein
bestimmter
Teilfonds
investiert,
zusätzliche Kapitalbeteiligungen oder
die Zulassung von neuen Teilhabern
nicht
genauso
oft
akzeptieren.
Demzufolge könnte der jeweilige
Teilfonds erst verspätet die Möglichkeit
haben, in einen solchen Hedge Fonds zu
investieren. Diese Verspätung könnte
unter bestimmten Umständen die
Ursache dafür sein, dass der Prozentsatz
des in Hedge Fonds investierten
Teilfondsvermögens verringert wird.
Risiko von Darlehen: Hedge Fonds
können für Handelsmethoden mit
Hebelwirkung Fremdmittel aufnehmen.
Einige Hedge Fonds unterliegen
bezüglich
des
Ausmaßes
von
ausgeliehenen Positionen möglicherweise keinen Einschränkungen und
halten daher jederzeit ein zu ihrem
Kapital verhältnismäßig großes Ausmaß
von geliehenen Positionen. Außerdem
kann ein Teilfonds Darlehen bis zu
maximal
200%
seines
Nettoinventarwertes aufnehmen, um in
Hedge Fonds zu investieren, falls dies
im jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum festgesetzt wurde. Den
Anlegern muss bewusst sein, dass ihr
Risiko als Folge einer Verminderung
des Nettoinventarwerts von Hedge
Fonds, die mit Darlehensaufnahmen
investiert wurden, größer sein kann und
daher das jeweilige Kapitalrisiko, dem
der Teilfonds ausgesetzt ist, auch höher
ist.
Darlehen zum Zwecke des Kaufs von
Wertpapieren kann einem Hedge Fonds
einen
größeren
Kapitalzuwachs
ermöglichen, wobei gleichzeitig die
Spesen sowie das Kapitalrisiko des
Hedge Fonds und indirekt auch des
Teilfonds erhöht werden. Falls das
Hedge Fonds-Vermögen außerdem
nicht genügt, um die Summe und die
Zinsen der Hedge Fonds-Schulden bei
Fälligkeit zu begleichen, könnte der
Teilfonds einen Totalverlust seiner
Investition in diesen speziellen Hedge
Fonds erleiden.
Zusätzliche
Risiken
bezüglich
Investitionen in Hedge Fonds: Einige
Teilfonds können in Anteile an Hedge
Fonds investieren, die in ihrem
Ursprungsland keiner permanenten
Kontrolle durch eine Aufsichtsbehörde
unterliegen und dadurch keinen
angemessenen Schutz für die Investoren
gewährleisten. Obwohl die Risiken,
15
welche Investitionen in Hedge Fonds
mit sich bringen, auf den Verlust des in
den jeweiligen Teilfonds beigesteuerten
Investmentbetrags beschränkt sind,
sollten sich Investoren nichtsdestotrotz
darüber bewusst sein, dass Investitionen
in nicht regulierte Hedge Fonds
risikoreicher sind als Investitionen in
regulierte Fonds mit einer Alternative
Investment Strategie. Solche Risiken
sind unter anderem das Fehlen von
Wirtschaftsprüfungsstandards und das
Fehlen von Aufsichtsbehörden, welche
der Instanz, die als Depotbank und/oder
zentraler Verwalter fungiert, Regeln
und Vorschriften auferlegen. Investoren
sollten beachten, dass der jeweilige
Teilfonds einen Großteil seines
Vermögens in unregulierte Hedge
Fonds investieren kann.
Zusätzlich kann der Wert einer Anlage
in einen Hedge Fonds, in den der
jeweilige Teilfonds investiert, durch
Währungsschwankungen in dem Land,
in dem der Hedge Fonds anlegt, durch
Devisenverkehrvorschriften oder durch
verschiedene
Steuergesetze
der
maßgeblichen Länder (einschließlich
Quellensteuer), durch Regierungsänderungen oder Wandel der Geld- oder
Wirtschaftspolitik der maßgeblichen
Länder beeinflusst werden.
Falls ein bestimmter Hedge Fonds, in
den ein Teilfonds investiert, seine
Positionen nicht veräußern kann und
daher einer vom Teilfonds verlangten
Zahlungsaufforderung
nicht
nachkommen kann, dann kann die Zahlung
der Rücknahmepreises von Anteilen am
Teilfonds verzögert werden, bis
Geldmittel erhältlich sind. Dasselbe
trifft auf Hedge Fonds mit einer
beschränkten Anzahl von Anteilen, die
auf einmal gekündigt werden können,
zu.
Die jeweiligen Teilfonds können in
nicht
regulierte
Hedge
Fonds
investieren. Viele dieser Hedge Fonds
arbeiten möglicherweise mit großer
Hebel-Wirkung und gehen manchmal
große Positionen mit hoher Volatilität
ein. Die Berater solcher Hedge Fonds
können sich auf ein geographisches
Gebiet oder auf eine Anlageklasse
konzentrieren, wobei sie das Risiko
dieses speziellen Markts oder schneller
Veränderungen des geographischen
Gebiets
oder
der
Anlageklasse
eingehen. Diese Investitionen können
höchst spekulativ sein.
Bewertung von Hedge Fonds: Die
Methode,
mit
welcher
der
Nettoinventarwert je Anteil des
jeweiligen Teilfonds errechnet wird,
setzt voraus, dass sein Anteilsbesitz an
Hedge Fonds bewertet werden kann.
Bei der Bewertung eines solchen
Anteilsbesitzes muss sich der jeweilige
Teilfonds auf finanzielle Informationen
des Hedge Fonds selbst verlassen.
Unabhängige Bewertungsquellen, wie
z.B. Kursberichte, sind möglicherweise
für Hedge Fonds nicht verfügbar.
Die Investoren werden besonders
gewarnt, dass:
• der Nettoinventarwert je Anteil
der jeweiligen Teilfonds erst
nachdem der Wert ihrer
Investitionen selbst festgelegt
wurde, berechnet werden kann
was eine bestimmte Zeit nach
dem maßgeblichen Bewertungstag in Anspruch nehmen könnte,
wenngleich
eine
solche
Bewertung vor dem nächsten
Bewertungstag
ausgeführt
werden muss;
• dass die Anzahl der vom
Anleger gezeichneten Anteile
und der Rücknahmepreis der
vom
Anleger
gekündigten
Anteile möglicherweise nicht
16
festgelegt werden können, bis
der Nettoinventarwert je Anteil
festgesetzt wird.
Außerdem ist es möglich, dass sowohl
die gesetzliche Infrastruktur als auch
Standards bei der Wirtschafts- und
Betriebsprüfung und der Rechenschaftslegung
in
Ländern,
wo
Investitionen getätigt werden, nicht den
gleichen Schutz für den Anleger oder
die gleiche Informationsoffenlegung
bieten wie entwickelte Wertpapiermärkte.
Kumulierung von Spesen: Falls
Teilfonds beabsichtigen, in Hedge
Fonds zu investieren, fallen für die
jeweiligen Anteilsinhaber doppelte
Kosten und Spesen an (wie z.B.
Managementgebühr
einschließlich
Leistungshonorare,
Depotgebühr,
zentrale Verwaltungsgebühr etc.).
Umfang von Honoraren: Die Zahlung
von Honoraren, die auf Basis von
Managementergebnissen errechnet werden, könnte den Investmentmanager
bestärken, risikoreichere und volatilere
Platzierungen zu wählen als ohne die
Existenz solcher Honorare.
Wie bereits für eine Kategorie von
Teilfonds im ergänzenden Emissionsmemorandum angegeben, könnten
Honorare an den Investmentmanager
wie
beschrieben
im
jeweiligen
ergänzenden Emissionsmemorandum
als ein Prozentsatz des Bruttovermögens berechnet werden. Solche
Spesen könnten dann auf Basis des
Bruttovermögens berechnet werden,
und da einige Teilfonds möglicherweise
Darlehen bis zu 200% ihres Nettoinventarwerts aufnehmen, könnte der
dem
Investmentmanager
bezahlte
Spesenbetrag beträchtlich höher sein,
als wenn solche Spesen als Prozentsatz
des
Nettoinventarwerts
würden.
berechnet
Long/Short-Positionen: Ein Teilfonds
und (sofern vorhanden) Hedge Fonds,
in die er investiert, werden gemäß der
Anlagebeschränkungen und gemäß dem
ergänzenden Emissionsmemorandum
routinemäßig Wertpapieren ShortPositionen eingehen und in diesem
Ausmaß Wertpapiere ausleihen. Da die
geliehenen Wertpapiere, die jene
decken, mit denen ein Leerverkauf
getätigt wurde, später durch Marktkäufe
ersetzt werden müssen, hat eine
Aufwertung des Marktpreises dieser
Wertpapiere
(welche
potentiell
unbeschränkt ist) einen Verlust zur
Folge. Der Kauf von Wertpapieren, um
die
Short-Position/die
ungedeckte
Position zu decken, kann wiederum
dazu führen, dass der Marktpreis und
dadurch auch Verluste weiter steigen.
Außerdem könnte ein Teilfonds
und/oder (sofern vorhanden) ein ZielHedge Fonds vorzeitig gezwungen sein,
eine Short-Position zu schließen, falls
die Gegenpartei, von welcher der
Teilfonds und/oder der Ziel-Hedge
Fonds das Wertpapier geliehen hat,
dieses zurückverlangt.
C. Risiken von Teilfonds, die in
Futures investieren, und Risiken von
Teilfonds, die spezielle derivative
Investmentmethoden anwenden
Teilfonds, welche spezielle Anlagemethoden anwenden und Teilfonds,
deren Ziel es ist, wie beschrieben im
jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum in Future-Kontrakte zu
investieren, tragen im Hinblick auf
solche besondere Anlagemethoden
folgende besondere Risiken.
Der Markt für Forward- und FutureKontrakte, Optionen, Swaps und andere
17
derivative Finanzinstrumente kann
extrem volatil sein, und das Risiko,
einen Verlust auf diesen Märkten
einzufahren, ist sehr hoch.
Optionen: Sowohl der Kauf als auch
der Verkauf von Call- und Put-Optionen
beinhaltet Risiken. Obwohl das Risiko
von Käufern einer Option auf den
Kaufpreis der Option (Prämie) beschränkt ist, unterliegt eine Investition
in eine Option möglicherweise einer
größeren
Schwankung
als
eine
Investition in die zugrundeliegenden
Wertpapiere. Theoretisch ist der Verlust
des Ausstellers einer nicht gedeckten
Call-Option potentiell unbeschränkt,
aber praktisch ist der Verlust durch die
Laufzeit der Call-Option begrenzt. Das
Risiko von Ausstellern einer Put-Option
besteht darin, dass der Preis des
zugrundeliegenden
Wertpapiers
möglicherweise unter den Ausübungspreis einer solchen Option fällt.
Futures: Die Anlage in Futures ist
volatil und bedingt eine hohe HebelWirkung. Futures-Märkte sind sehr
volatil. Die Rentabilität des jeweiligen
Teilfonds hängt teilweise von der
Fähigkeit des Handelsmanagers /
Handelsberaters ab und (sofern
vorhanden) hinsichtlich des Ziel-Hedge
Fonds von der Fähigkeit des jeweiligen
Beraters, Markttrends korrekt zu
analysieren,
welche
von
Regierungsprogrammen und –plänen,
internationalen
politischen
und
wirtschaftlichen
Ereignissen,
veränderten Verhältnissen zwischen
Angebot und Nachfrage, Handlungen
von Regierungen oder veränderten
Zinssätzen
beeinflusst
werden.
Zusätzlich ist es möglich, dass
Regierungen von Zeit zu Zeit auf
bestimmten Märkten, besonders auf
Währungsmärkten intervenieren. Diese
Interventionen können solche Märkte
direkt oder indirekt beeinflussen. Da
nur eine geringe Einschusszahlung
nötig ist, um auf Futures-Märkten zu
handeln, sind Futures-Transaktionen
durch einen starken Hebel-Effekt
charakterisiert. Infolgedessen kann eine
relativ geringe Preisveränderung eines
Futures-Kontraktes
beträchtliche
Verluste für den jeweiligen Teilfonds
und eine entsprechende Verringerung
des Nettoinventarwerts je Anteil am
jeweiligen Teilfonds zur Folge haben.
Futures-Märkte können illiquide
sein: Die meisten Futures-Märkte
beschränken Kursschwankungen von
Futures-Kontrakten während eines
einzigen Handelstages. Wenn der Kurs
eines Futures-Kontraktes um den
Betrag, der das Tageslimit ausmacht,
gesunken oder gestiegen ist, können
Positionen weder eingegangen noch
getilgt werden. In der Vergangenheit hat
es sich bereits ereignet, dass FuturesKontrakte das Tageslimit über mehrere
aufeinanderfolgende Tage hindurch
überschritten haben, wodurch wenig
oder kein Handel möglich war.
Ähnliche Vorkommnisse könnten die
schnelle Auflösung von ungünstigen
Positionen verhindern damit den
jeweiligen
Teilfonds
beträchtliche
Verluste zufügen. Auch wenn die Kurse
solche Tageslimits nicht erreichen, ist
es möglich, dass der Fonds keine
zufriedenstellenden Preise erzielt, wenn
die auf dem Markt gehandelten
Volumina nicht genügen, um alle
Positionen wie gewünscht veräußern zu
können. Es ist auch möglich, dass die
US-Aufsichtsbehörde
für
den
Warenterminhandel, die Commodity
Futures
Trading
Commission
(„CFTC“),
oder
eine
ähnliche
Institution in einem anderen Land die
Notierung eines bestimmten Kontraktes
an einer Börse aufhebt, die sofortige
Veräußerung des Kontrakts anordnet
oder den Handel eines Kontrakts auf
18
Transaktionen gegen Lieferung beschränkt.
Futures-Preise sind volatil
Kursbewegungen von Future- und
Forward-Kontrakten werden unter
anderem von Regierungs-, Handels-,
Steuer-,
Geldund
Devisenkontrollprogrammen;
nationalen,
internationalen,
politischen
und
wirtschaftlichen
Ereignissen
und
Änderungen von Zinssätzen beeinflusst.
Regierungen greifen von Zeit zu Zeit in
Futures-Märkte mit der Absicht ein, um
Preise direkt zu beeinflussen.
Risiko von Gegenparteien: Ein
Teilfonds kann der Zahlungsfähigkeit
einer oder mehrerer Gegenparteien als
Folge ihrer investierten Positionen
ausgesetzt sein. Wenn eine Gegenpartei
mit seinen Verpflichtungen in Verzug
gerät und der jeweilige Teilfonds seine
Rechte in Bezug auf seine Investitionen
verspätet oder gar nicht ausüben kann,
ist es möglich, dass er einen Rückgang
des Wertes seiner Position erlebt,
Einnahmen verliert und Kosten tragen
muss, um seine Rechte durchzusetzen.
Solche Risiken steigen, wenn der
jeweilige
Teilfonds
nur
eine
beschränkte Anzahl von Gegenparteien
hat.
Optionen auf Futures: Optionen auf
Futures-Kontrakte sind ähnlich riskant
wie ungedeckte Futures-Kontrakte, weil
solche Optionen volatil sind und eine
hohe Hebelwirkung voraussetzen. Die
einzelnen Entwicklungen an den
Futures-Märkten, welche die Basiswerte
der Optionen darstellen, können nicht
genau vorausgesagt werden. Der Käufer
einer Option kann den gesamten
Kaufpreis
(Prämie)
der
Option
verlieren. Der Verkäufer einer Option
kann die Differenz zwischen der für die
Option erhaltenen Prämie und dem
Preis des Futures-Kontrakts, welcher
der Option zugrunde liegt und welchen
der Verkäufer bei Ausübung der
geschriebenen (sold) Option kaufen
(put) oder liefern (call) muss, verlieren.
Mögliche
Auswirkungen
spekulativen Positionslimits
Außerbörsliche
Transaktionen:
Einige Teilfonds können außerbörslich
mit Banken oder Brokern als
Geschäftspartner handeln. Teilnehmer
an solchen Märkten sind nicht gegen
vertragsbrüchige
Geschäftspartner
geschützt, denn solche Kontrakte
werden nicht von einer Börse oder einer
Clearing Stelle garantiert.
Obwohl es gegenwärtig nicht geplant
ist,
wäre
es
möglich,
dass
Handelsanweisungen
für
alle
Handelsberater abgeändert und von
einem Teilfonds gehaltene Positionen
glattgestellt werden müssen, um die
Überschreitung dieser Limits zu
verhindern. Diese Änderung oder
Glattstellung – falls erforderlich –
könnte die Geschäfte und Rentabilität
des Teilfonds negativ beeinflussen.
von
Die
Aufsichtsbehörde
für
den
Warenterminhandel (CFTC) und die
US-Börsen haben im Hinblick auf die
maximale Netto-Long- oder NettoShort-Position, die eine Person in einem
speziellen Futures-Kontrakt halten oder
kontrollieren darf, Beschränkungen,
welche
als
„Spekulative
Positionslimits“ bezeichnet werden,
festgesetzt. Alle Positionen, die von
allen Konten gehalten werden, welche
die Handelsberater innehaben oder
kontrollieren,
einschließlich
jedes
Teilfonds-Kontos,
werden
zusammengelegt, um die Einhaltung der
Positionslimits zu überprüfen.
19
Termingeschäfte
Ein Teilfonds kann mit Devisen- und
Edelmetall-Kontrakten einschließlich
Devisentermingeschäfte handeln. In
diesem Zusammenhang handelt der
Teilfonds mit den Clearing Brokern, um
die Terminlieferung einer bestimmten
Fremdwährung zu gewährleisten. Zu
Beginn werden die Clearing Broker als
Gegenpartei des Teilfonds bei diesem
Termingeschäft agieren, aber die
Clearing
Broker
können
eine
angeschlossene
oder
nicht
angeschlossene Firma auswählen, damit
sie als Gegenpartei des Teilfonds agiert.
Obwohl der Fremdwährungsmarkt
generell nicht unbedingt als volatiler als
andere Warenmärkte gilt, gibt es dort
weniger Schutz gegen Verzug bei
Forwards mit Währungen als beim
Handel von Fremdwährungs-Futures
und Optionen auf Börsen, denn solche
Termingeschäfte werden nicht von einer
Börse oder einer Clearing-Stelle
garantiert. Hinsichtlich dieses Handels
profitiert nicht jeder Teilfonds vom
Schutz
von
den
jeweiligen
Regulierungen
einschließlich
der
Trennung von Fondsgeldern. Im
Hinblick auf Termingeschäfte ist es
auch möglich, dass das Vermögen des
Teilfonds als Einschusszahlung bei der
Gegenpartei (z.B. der Bank oder dem
Händler, der mit der Gesellschaft
handelt) für diese Fremdwährungs- oder
Edelmetallgeschäfte hinterlegt werden
muss. Es gibt keine Gewissheit, dass die
Gegenpartei, oder sogar die Gegenpartei
der Gegenpartei, ihren Verpflichtungen
bezüglich
des
Termingeschäftes
einhalten wird, wodurch dem Teilfonds
möglicherweise beträchtliche Verluste
zugefügt werden.
Börsen außerhalb der USA
Die Gesellschaft darf Futures- und
Options-Kontrakte
auf
Börsen
außerhalb der USA handeln. Der
Handel auf solchen Börsen wird nicht
von
einer
US-Regierungsbehörde
kontrolliert und kann deshalb riskanter
sein als der Handel an US-Börsen.
Außerdem könnten aufgrund von
ungünstigen
Änderungen
des
Wechselkurses zwischen US-Dollar und
der Währung, in der gehandelt wird,
mögliche Gewinne zunichte gemacht
werden und Verluste entstehen.
Verlass
auf
die
durch
den
Verwaltungsrat
ausgewählten
professionellen Handelsberater
Der Erfolg oder Misserfolg der
Gesellschaft,
gewinnbringend
an
Futures- und Termin-Märkten und
ähnlichem zu handeln, hängt von den
Fähigkeiten der vom Verwaltungsrat
ausgewählten Handelsberater ab. Durch
Beschluss des Verwaltungsrates kann
ein Teilfonds von einem oder mehreren
Handelsberatern verwaltet werden. Der
Erfolg der Handelsstrategie eines
Handelsberaters hängt möglicherweise
vom zukünftigen Auftreten von
Preistrends an den gehandelten Märkten
ab. Jeder Faktor, der die Durchführung
zeitlich günstiger Geschäfte negativ
beeinflussen könnte, wie z.B. ein
bedeutendes Sinken der Liquidität auf
einem bestimmten Markt, wirkt sich
auch auf die Rentabilität negativ aus.
Außerdem können die Handelsberater
von Zeit zu Zeit ihre Strategie ändern,
um
Marktbewegungen
besser
einschätzen zu können. Aufgrund dieser
gelegentlichen Änderungen ist es
möglich, dass die Handelsstrategien,
welche von den Handelsberatern
zukünftig verwendet werden, von den
gegenwärtig verwendeten Strategien
abweichen. Es kann nicht garantiert
werden, dass die Handelsstrategien der
Handelsberater
und
allen
Marktgegebenheiten erfolgreich sein
werden. Zusätzlich ist nicht bekannt,
20
welchen Einfluss (wenn überhaupt) die
Größe des Unternehmenskontos im
Pool des Handelsberaters oder die
Steigerung der Gesamtsumme aller
verwalteten Fonds auf die Performance
der
Handelsstrategien
des
Handelsberaters haben wird.
Multi-Beraterstrategie (nur gültig für
Teilfonds, die zwei oder mehr
Handelsberater haben)
Der Handelsverwalter stellt eine
Auswahl
von
Handelsberatern
zusammen,
die
professionelle
Handelsberater sein müssen und vom
Verwaltungsrat genehmigt werden
müssen. Es kann nicht garantiert
werden, dass von Handelsberatern
erzielte Gewinne nicht gesamt oder
teilweise durch Verluste, die von
anderen Handelsberatern verursacht
wurden, ausgeglichen werden (oder
umgekehrt).
Um Handelsmethoden und –märkte zu
streuen, kann der Handelsverwalter
Handelsberater vorschlagen, die seiner
Meinung nach voneinander unabhängig
sind. Obwohl diese Streuung Verluste
bei
gleichzeitiger
Möglichkeit,
gewinnbringende Kursbewegungen zu
nützen, ausgleichen soll, kann nicht
versichert werden, dass der Einsatz von
mehreren
Handelsberatern
keine
Gesamtverluste zur Folge hat, welche
von einem Handlesberater erlitten
wurden und welche die Gewinne von
(einem) anderen Handelsberater(n)
übersteigen. Außerdem könnte der
Handelsverwalter auch Handelsberater
vorschlagen, die ihre Transaktionen
tendenziell auf ähnliche Warengruppen
konzentrieren. Unter diesen Umständen
kommt es womöglich gar nicht zu einer
solchen Streuung.
Strukturelle Risiken
Die Gesellschaft wurde als UmbrellaFonds mit verschiedenen Teilfonds
aufgelegt. Die Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten der verschiedenen
Teilfonds sind voneinander getrennt. In
der Ausübung ihrer Verpflichtungen
gemäß dem Kundenvertrag werden die
Clearing Broker nur für und zugunsten
des jeweiligen Teilfonds handeln.
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft
wird sicherstellen, dass der Regress der
Clearing
Broker
betreffend
die
Verpflichtungen und Verbindlichkeiten
des betreffenden Teilfonds nach
Kundenvertrag auf den jeweiligen
Teilfonds beschränkt sind. Die Clearing
Broker, die für und zugunsten des
jeweiligen Teilfonds handeln, haben
keinen Regressanspruch auf die
Begleichung von Verpflichtungen und
Verbindlichkeiten im Hinblick auf
einen anderen Teilfonds der gesamten
Gesellschaft.
Der
Verwaltungsrat
wird
auch
sicherstellen, dass diese Regelungen
hinsichtlich der Verpflichtungen und
Verbindlichkeiten
der
Teilfonds
gegenüber anderen Gläubigern auch
eingehalten wird.
Risiko der Marktteilnehmer: Die
Behörden, einschließlich Brokerunternehmen und Banken, mit denen ein
Teilfonds, oder (sofern vorhanden) ein
Ziel-Hedge Fonds Geschäfte tätigt,
können in finanzielle Schwierigkeiten
geraten, welche ihre operativen
Möglichkeiten oder die Kapitalpositionen dieser Gegenpartei beeinträchtigen. Wenn ein Teilfonds in
Hedge Fonds investiert, muss darauf
aufmerksam gemacht werden, dass die
Gesellschaft keine Kontrolle über die
Gegenparteien oder die Broker des
jeweiligen Hedge Fonds hat.
21
Anmerkung: Obenstehende Liste von
Risikofaktoren ist keine vollständige
Aufzählung der Risiken, die im Falle
einer Investition in die Gesellschaft
oder die Märkte, in denen sie handelt,
entstehen können. Potentielle Anleger
sollten
den
ganzen
Prospekt
durchlesen und versuchen, sich mit
den Risiken von Alternativen
Investments vertraut zu machen,
bevor sie beschließen, in Anteile zu
investieren.
ART DER ANTEILE
Anteile werden als nichtzertifizierte
Inhaberanteile ausgegeben und durch
eine Bestätigung über den Anteilsbesitz
bescheinigt.
Anteile können in Stückelungen von bis
zu drei Kommastellen ausgegeben
werden. Anteilsbruchteile haben kein
Stimmrecht, sind aber berechtigt, an
etwaigen
Dividendenausschüttungen
sowie
am
Gewinnund
Liquidationserlös
des
jeweiligen
Teilfonds teilzunehmen.
AUSSCHÜTTUNG
Es ist die Absicht des Verwaltungsrats
der Gesellschaft, den Anteilsinhabern
anlässlich
der
Jahresversammlung
vorzuschlagen, von der Ausschüttung
von Dividenden Abstand zu nehmen.
ZEICHNUNG, AUSGABE UND
RÜCKNHAME DER ANTEILE
Nach der Erstausgabe ist der
Ausgabepreis je Anteil eines jeden
Teilfonds (der „Ausgabepreis“) gleich
dem Nettoinventarwert je Anteil des
jeweiligen Teilfonds. Eine maximale
Verkaufsprovision, wie angegeben für
jede Anteilsklasse jedes Teilfonds und
wie angegeben im Fact Sheet jedes
Teilfonds, kann außerdem von den
Anlegern an die Vertriebsstellen oder
andere Zwischenhändler zu erlegen
sein.
Anleger, deren Anträge akzeptiert
werden, bekommen nach Eingang des
Antragsformulars Anteile zugeteilt,
berechnet auf der Basis des am
Bewertungstag (der „Bewertungstag“)
festgesetzten Nettoinventarwerts je
Anteil wie definiert im jeweiligen
ergänzenden Emissionsmemorandum
einer jeden Kategorie von Teilfonds,
vorausgesetzt
dass
dieses
Antragsformular beim eingetragenen
Firmensitz der Transferstelle zu einem
Zeitpunkt eingeht, der im jeweiligen
ergänzenden Emissionsmemorandum
für
jede
Anteilsklasse
(sofern
vorhanden)
jedes
maßgeblichen
Teilfonds definiert wird.
Für Vertriebspartner können jedoch im
Hinblick
auf
den
Erhalt
des
Antragsformulars andere Fristen gelten,
vorausgesetzt dass alle Anteilsinhaber
gleich behandelt werden. Dies trifft
besonders auf bestimmte Länder zu, die
sich in einer anderen Zeitzone als die
Transferstelle befinden. Dasselbe gilt
für den Erhalt von Kündigungs- und
Umwandlungsanträgen. Anteilsinhaber
werden dazu aufgefordert, sich über die
geltenden Fristen bei dem jeweiligen
Vertriebspartner zu informieren.
Ein
Vertriebspartner
darf
die
Weiterleitung von Anweisungen nicht
verzögern, um persönlich von einer
Änderung des Nettoinventarwerts zu
profitieren.
Zahlungen für die Anteile müssen
entweder in der Bewertungswährung
des jeweiligen Teilfonds, in der
Anteilswährung
der
Anteilsklasse
(sofern vorhanden) oder in einer
anderen frei konvertierbaren Währung
22
erfolgen. Die Kosten von etwaigen
Währungsumtauschgebühren
werden
dem Anleger berechnet. Die Zahlung
des Ausgabepreises muss innerhalb
eines Zeitraums geleistet werden, der
für jeden Teilfonds im jeweiligen
ergänzenden Emissionsmemorandum
definiert ist.
Die Gesellschaft behält das Recht vor,
den Anteilsbesitz einer Person, Firma
oder Körperschaft einzuschränken oder
zu verbieten. Falls Neuinvestitionen
außerdem
das
Erreichen
des
Investitionsziels negativ beeinflussen
würden oder dem Teilfonds auf andere
Weise schaden würden, kann der
Verwaltungsrat nach eigenem Ermessen
entscheiden, die Ausgabe von Anteilen
ganz oder teilweise auszusetzen.
Vollständige Zeichnungen können von
den
Antragstellern
nicht
mehr
widerrufen
werden.
Zeichnungen
werden als vollständig angesehen,
sobald sowohl das Antragsformular als
auch der Zeichnungsbetrag bei der
Depotbank/Transferstelle eingegangen
sind. Eine unvollständige Zeichnung
kann von der Transferstelle innerhalb
des
im
jeweiligen
ergänzenden
Emissionsmemorandum angegebenen
Zeitraums als null und nichtig betrachtet
werden.
Die Gesellschaft und jeder autorisierte
Finanzvermittler oder Agent müssen
jederzeit die Verpflichtungen, die ihnen
durch Luxemburger Gesetz, Regeln und
Verordnungen
hinsichtlich
der
Bekämpfung von Geldwäsche in ihrer
jeweils gültigen Fassung vorgegeben
werden, erfüllen. Jeder autorisierte
Finanzvermittler oder Agent muss
außerdem Arbeitsabläufe annehmen die
die Erfüllung der o.a. Verpflichtungen
sicherstellen.
Beschränkungen, die sich auf die
Ausgabe
von
Anteilen
an
Institutionellen Teilfonds oder Klassen
beziehen.
Einige Teilfonds oder einige Klassen
innerhalb eines Teilfonds können auf
institutionelle Anleger beschränkt sein,
wie
z.B.
Finanzinstitute
und
Professionelle des Finanzsektors, die im
eigenem
Namen
unterzeichnen,
Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften,
Sozialversicherungen
und Pensionsfonds, Industrie- und
Finanzgruppen und die Strukturen, die
sie gründen, um ihre Fonds zu
verwalten.
Die Transferstelle
verweigert die
Ausgabe oder die Umwandlung von
Anteilen institutioneller Teilfonds oder
Klassen, wenn nicht genügend Beweise
dafür vorliegen, dass die Gesellschaft,
an welche diese Anteile verkauft
werden, ein institutioneller Anleger ist.
Um zu bestimmen, ob es sich um einen
institutionellen
Anleger
handelt,
berücksichtigt der Verwaltungsrat die
Richtlinien und Empfehlungen (sofern
vorhanden)
der
jeweiligen
Aufsichtsbehörde.
Institutionelle Anleger, die in ihrem
eigenen Namen, jedoch für das Konto
einer Drittpartei, Anteile zeichnen,
müssen der Transferstelle bestätigen,
dass diese Zeichnung zugunsten eines
institutionellen Anlegers wie oben
beschrieben
getätigt
wird.
Die
Transferstelle wird daraufhin Beweise
verlangen, dass der Eigentümer dieser
Anteile ein institutioneller Anleger ist.
Diese Bestimmung bezieht sich jedoch
nicht auf Kreditinstitute und andere
Professionelle des Finanzsektors, die in
Luxemburg oder im Ausland etabliert
sind und die im eigenen Namen aber zu
Gunsten ihrer nicht-institutionellen
23
Kunden
auf
Basis
Verwaltungsvertrages handeln.
eines
A
B
UMWANDLUNG VON ANTEILEN
Anteilsinhaber, die Anteile eines
Teilfonds in solche eines anderen
Teilfonds oder einer anderen Klasse
umwandeln wollen, können dies an
jedem Bewertungstag tun, indem sie der
Gesellschaft
eine
unwiderrufliche
schriftliche Aufforderung, ihre Anteile
umzutauschen, übermitteln. In dieser
Aufforderung sollten die Anzahl der
umzuwandelnden Anteile, der Name
des ursprünglichen Teilfonds und der
Name des neuen Teilfonds/der neuen
Klasse, in welche die Anteile
umgewandelt werden sollen, angeführt
sein.
Außer im Falle einer zeitweiligen
Aussetzung der Berechnung des
Nettoinventarwerts
wird
die
Umwandlung
zu
einem
Kurs
ausgeführt, der in Bezug auf den
Nettoinventarwert der Anteile an der
jeweiligen Klasse innerhalb des
Teilfonds
am
maßgeblichen
Bewertungstag berechnet wird. Dafür
kann eine Umwandlungsgebühr erhoben
werden, wie beschrieben im jeweiligen
ergänzenden Emissionsmemorandum
und im Fact Sheet des jeweiligen
Teilfonds.
Der Kurs, zu dem alle oder ein Teil der
Anteile eines Teilfonds/einer Klasse
(des „ursprünglichen Teilfonds/Klasse)
in Anteile eines anderen Teilfonds/einer
anderen Klasse (der „neue Teilfonds/die
neue Klasse“) wird gemäß folgender
Formel festgelegt:
B x (C - X%) x E
C
D
E
X
ist die Anzahl der Anteile im
neuen Teilfonds/Klasse;
ist die Anzahl der Anteile des
ursprünglichen Teilfonds/Klasse;
ist der Nettoinventarwert je Anteil
des ursprünglichen Teilfonds/
Klasse
am
betreffenden
Bewertungstag;
ist der Nettoinventarwert pro
Anteil des neuen Teilfonds/Klasse
am betreffenden Bewertungstag,
und
ist
der
Wechselkurs
am
betreffenden
Bewertungstag
zwischen der Währung des
Teilfonds,
der
umgewandelt
werden soll, und der Währung des
Teilfonds, dem die Anteile
zugeteilt werden.
Umwandlungsgebühr
wie
beschrieben
im
jeweiligen
ergänzenden
Emissionsmemorandum
Nach der Umwandlung werden die
Anteilsinhaber von der Transferstelle
über die Anzahl und den Preis der
Anteile im neuen Teilfonds/in der neuen
Klasse, welche sie durch die
Umwandlung
erhalten
haben,
informiert.
RÜCKNAHME
Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre
eigenen Anteile jederzeit im Rahmen
der
gesetzlichen
Grenzen
zurückzunehmen.
Die Anteilsinhaber können an jedem
Bewertungstag (wie definiert im Kapitel
„Berechnung des Nettoinventarwerts“
und dem jeweiligen ergänzenden
Emissionsmemorandum)
die
Rücknahme ihrer gesamten Anteile oder
eines Teils davon verlangen.
A=
D
24
Der
Rücknahmepreis
je
Anteil
entspricht dem Nettoinventarwert je
Anteil am Bewertungstag, vorausgesetzt
dass der Antrag innerhalb des im
jeweiligen
ergänzenden
Emissionsmemorandum beschriebenen
Zeitlimits eingeht. Es kann dafür eine
Rücknahmegebühr erhoben werden, wie
beschrieben im jeweiligen ergänzenden
Emissionsmemorandum und im Fact
Sheet des jeweiligen Teilfonds.
Der
Rücknahmepreis
wird
üblicherweise innerhalb des im
jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum beschriebenen Zeitrahmens ausgezahlt.
Die
Zahlung
wird
durch
Bankanweisung/Banküberweisung an
ein vom Anteilsinhaber angegebenes
Konto auf Kosten und auf Gefahr des
Anteilsinhabers getätigt.
Alle Rücknahmeanträge müssen vom
Anteilsinhaber in schriftlicher Form an
den eingetragenen Firmensitz der
Transferstelle in Luxemburg oder an
eine andere von der Gesellschaft als
Vertreterin hinsichtlich der Rücknahme
von Anteilen bestellten natürliche oder
juristische Person übermittelt oder
bestätigt werden.
Die
von
der
Gesellschaft
zurückgekauften Anteile gelten als
annulliert.
Rücknahmeanträge, welche zur Folge
haben, dass die gesamte Einlage eines
Anteilsinhabers
unter
dem
im
ergänzenden Emissionsmemorandum
oder Fact Sheet des Teilfonds
definierten zu haltenden Mindestbetrag
liegt, gelten als Rücknahmeanträge der
Gesamtinvestitionssumme des Anlegers. Die zu haltende Mindestsumme
kann in besonderen Fällen nach
alleinigem Ermessen des Verwaltungsrats aufgehoben werden.
Andernfalls behält die Gesellschaft das
Recht vor, bestehende Anteile eines
Anlegers, die nach einer Kündigung
unter den Mindesteinlagebetrag eines
Teilfonds oder Anteilsklasse fallen,
nach alleinigem Ermessen der Gesellschaft in einen anderen passenden
Teilfonds oder Anteilklasse innherhalb
derselben Kategorie von Teilfonds
gebührenfrei umzuwandeln.
Im besten Interesse der Anteilsinhaber
kann der Verwaltungsrat für jede Klasse
(sofern vorhanden) oder für jeden
Teilfonds einen Mindestrücknahmebetrag festsetzen. Dieser Mindestrücknahmebetrag wird im Fact Sheet des
jeweiligen Teilfonds angegeben sein.
Rücknahmeanträge für Beträge unter
diesem Mindestrücknahmebetrag gelten
als Rücknahmeanträge für den Mindestrücknahmebetrag.
Jeder Anteilsinhaber kann die Rücknahme der gesamten Anteile oder eines
Teils davon durch die Gesellschaft
beantragen: Für bestimmte Teilfonds ist
die Gesellschaft, wie beschrieben im
ergänzenden Emissionsmemorandum,
nicht verpflichtet, an jedem Bewertungstag mehr als 10% der Anteile eines
jeden zu der Zeit ausgegebenen
Teilfonds/Klasse zurückzunehmen. Der
Verwaltungsrat kann nach eigenem
Ermessen über eine Aufschiebung der
Rücknahme um einen Zeitraum, der
nach Ansicht des Verwaltungsrates im
besten Interesse des Fonds ist,
entscheiden. Am nächsten Bewertungstag, der auf eine solche Aufschiebung
folgt, werden solche Rücknahmen
vorrangig zu anderen Anträgen behandelt.
25
Solche Beschränkungen gelten für alle
Anteilsinhaber, die ihre Anteile an
einem Teilfonds am entsprechenden
Bewertungstag zurückgeben wollten,
und zwar anteilsmäßig für die Anteile
an diesem Teilfonds, welche die
Anteilsinhaber zurückgeben wollten.
Die Gesellschaft wird sich größte Mühe
geben, einen angemessenen Grad an
Liquidität im Teilfonds zu erhalten,
sodass die Rücknahme von Anteilen
ohne
unangemessene
Verspätung
ausgeführt wird. Falls die Liquidität des
Vermögens jenes Teilfonds, von dem
Anteile
zurückgenommen
werden
sollen, in Ausnahmefällen nicht
ausreicht, um die Zahlung innerhalb
eines solchen Zeitraums zu leisten, so
wird die Zahlung so bald wie möglich
ohne Zinsen ausgeführt.
BERECHNUNG DES NETTOINVENTARWERTS JE ANTEIL
Der Nettoinventarwert je Anteil jeder
Klasse/jedes Teilfonds wird in der
Anteilswährung dieser Anteilsklasse
oder in der Bewertungswährung des
jeweiligen Teilfonds angegeben. Der
Nettoinventarwert je Anteil jeder
Klasse/jedes Teilfonds wird an jedem
Bewertungstag (wie hiernach festgelegt
im
jeweiligen
ergänzenden
Emissionsmemorandum)
ermittelt,
indem das Nettovermögen der Klasse
innerhalb eines solchen Teilfonds, d.h.
der Vermögenswert dieses Teilfonds/dieser Klasse abzüglich seiner
Verbindlichkeiten, durch die Anzahl der
ausgegebenen Anteile dieses Teilfonds/dieser Klasse dividiert und das
Resultat zum nächsten Hunderstel der
Einheitswährung dieser Klasse oder der
Bewertungswährung des jeweiligen
Teilfonds gerundet wird.
Der Nettoinventarwert, der RücknahmeAusgabe- und Umwandlungspreis je
Anteil sind am eingetragenen Sitz der
Gesellschaft und bei den Repräsentanten der Länder, in denen die
Gesellschaft und/oder ihr(e) Teilfonds
zum öffentlichen Vertrieb zugelassen
sind, erhältlich.
Diese Vermögenswerte werden wie
folgt ermittelt:
1. Der Wert von Barbeständen,
Depotguthaben, Wechseln sowie
Zahlungsaufforderungen und Außenständen, vorausbezahlten Gebühren,
Barausschüttungen und wie o.a.
deklarierten oder aufgelaufenen und
noch nicht erhaltenen Zinsen
entspricht dem jeweiligen Nennwert,
außer es erscheint unwahrscheinlich,
dass der Nennwert ganz bezahlt oder
erzielt werden kann. In diesem Fall
muss vom Nennwert ein solcher
Betrag abgezogen werden, dass nach
Einschätzung des Verwaltungsrates
der wahre Wert zum Ausdruck
kommt.
2. An einer offiziellen Wertpapierbörse
notierte oder an einem Geregelten
Markt gehandelte Wertpapiere des
Portfolios werden mittels eines
Seitens des Verwaltungsrats genehmigten Preisinformationsdienstes
auf Basis des zuletzt verfügbaren
Preises festgesetzt. Wenn diese
Preise
nicht
dem
Marktwert
entsprechen, werden solche Wertpapiere, genauso wie alle Wertpapiere im Portfolio, die nicht gelistet oder gehandelt werden, gemäß
dafür angemessenen und voraussehbaren Verkaufspreisen sorgfältig
nach Treu und Glauben unter
Aufsicht des Verwaltungsrates bewertet.
3. Anteile oder Aktien an Organismen
für gemeinschaftliche Anlagen,
einschließlich Hedge Fonds, werden
26
auf der Basis ihres zuletzt offiziell
ermittelten
oder
verfügbaren
Nettoinventarwertes bewertet, oder
falls ein solcher Preis nicht
marktgerecht ist, dann wird der Preis
vom Verwaltungsrat in angemessener Weise festgelegt. Falls eine
solcher offizieller Netto-inventarwert
nicht zur Verfügung steht, können
solche Anlagen auf Grundlage eines
geschätzten Nettoinventarwertes (auf
dessen Grundlage normalerweise
keine
Zeichnungsund
Rücknahmeanträge
von
Aktien
vorgenommen werden) wie von der
jeweiligen Zentralverwaltungsstelle
geliefert und falls ein solcher Preis
aktueller als der letzte offizielle
Nettoinventarwert
ist,
bewertet
werden. Voraussetzung ist jedoch,
dass der Verwaltungsrat genügend
Zusicherung
hat,
dass
die
Bewertungsmethode der jeweiligen
Zentralverwaltungsstelle für einen
solchen
geschätzten
Nettoinventarwert, kohärent mit der
Bewertungsmethode für den offiziellen Nettoinventarwert ist. Wenn
jedoch Umstände aufgetreten sind,
die einen erheblichen Einfluss auf
diesen geschätzten Nettoinventarwert
haben können, wird der Wert einer
solchen Anlage so korrigiert, um
nach
bestemGlauben
des
Verwaltungsrates einen solchen
Einfluss wieder zu spiegeln.
4. Der Liquidationswert von nicht auf
Börsen oder anderen Geregelten
Märkten gehandelten Options- und
Termingeschäften ist ihr Nettoliquidationswert, welcher gemäß den
vom Verwaltungsrat festgesetzten
Prinzipien fortlaufend für jede
unterschiedliche Kontraktform ermittelt wird. Der Liquidationswert
von auf Börsen oder anderen
Geregelten Märkten gehandelten
Futures-, Termin- oder Optionskontrakten basiert auf dem letzten
verfügbaren
Terminkurs
dieser
Kontrakte auf der jeweiligen Börse
und dem regulierten Markt, an dem
dieser besondere Kontrakt gehandelt
wird, vorausgesetzt dass, wenn ein
Futures, Termin- oder Optionsgeschäfte nicht an dem jeweiligen
Bewertungstag liquidiert werden
kann, wird die Bewertungsgrundlage
für ein solches Geschäft vom
Verwaltungsrat in angemessener und
vernünftiger Weise bestimmt. Swaps
werden
zu
ihrem
Marktwert
bewertet. Bei der Bewertung der
Vermögenswerte der Gesellschaft,
können sich die Direktoren auf die
Bestätigung des Hauptmaklers oder
dessen Partners verlassen.
5. Alle anderen Wertpapiere und Vermögensgegenstände werden zu ihrem
gerechten Marktwert bewertet nach
Treu und Glauben gemäß dem vom
Verwaltungsrat ausgestellten Verfahrens.
6. Alle Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten, die nicht in
derselben
Währung
wie
der
Nettoinventarwert des jeweiligen
Teilfonds/Klasse angegeben sind,
werden mittels des Marktkurses bzw.
mittels des am Tag und zum
Zeitpunkt der Festsetzung des
Nettoinventarwertes der Anteile
gültigen Börsenkurses umgerechnet.
Der Verwaltungsrat kann in eigenem
Ermessen erlauben, dass andere
Bewertungsmethoden
verwendet
werden, falls er meint, eine solche
Bewertung reflektiere den Marktwert
eines Vermögenswertes besser.
Außer im Falle von offenkundigem
Irrtum ist die Bewertung endgültig, und
keine Anpassungen werden für Anleger
oder die Gesellschaft vorgenommen.
27
EINSTELLUNG DES HANDELS
Die Emission, Rücknahme und Umwandlung
eines
Teilfonds
werden
eingestellt,
wenn
der
Teilfonds
Handelsverluste erleidet, die seinen
Nettoinventarwert je Anteil auf weniger
als 50% des höchsten vorhergehenden
Nettoinventarwerts je Anteil senken. In
solchen Fällen werden alle Kontrakte
und Optionen sowie der Handel bis zum
Zeitpunkt der Aktionärsversammlung
glattgestellt (siehe nächster Absatz).
b)
c)
Kommt es aufgrund der obenstehenden
Bestimmung zu einer Einstellung des
Handels, werden alle Anteilsinhaber des
betreffenden Teilfonds binnen vierzig
Tagen nach dem Datum der Einstellung
zu
einer
Aktionärsversammlung
geladen, um mit einer 50%-Mehrheit
der im Umlauf befindlichen Anteile
dieses
Teilfonds
eine
mögliche
Auflösung des Teilfonds oder seine
Verschmelzung mit einem anderen
Teilfonds zu beschließen. Falls die
Anteilsinhaber keine Auflösung oder
Verschmelzung
des
Teilfonds
beschließen, wird die Einstellung des
Handels
unverzüglich
aufgehoben
(siehe auch Kapitel „Liquidation der
Gesellschaft und der Teilfonds“).
d)
e)
EINSTELLUNG DER BERECHNUNG DES NETTOINVENTARWERTS
Die Gesellschaft ist befugt, die
Ermittlung des Nettoinventarwerts und
damit auch die Ausgabe, Rücknahme
und Umwandlung von Anteilen eines
Teilfonds
in
folgenden
Fällen
einzustellen:
a)
wenn ein Markt oder eine Börse,
an dem oder an der ein
wesentlicher Teil der Investments
des Teilfonds notiert oder
f)
g)
gehandelt wird, an anderen als
den landesüblichen Feiertagen
geschlossen
ist
oder
der
Geschäftsverkehr an solchen
Tagen eingeschränkt bzw. zur
Gänze eingestellt wird; oder
bei Auftreten eines Notfalls, in
deren Folge der Absatz oder die
Bewertung des Vermögens eines
Teilfonds nicht unter zumutbaren
Bedingungen und nicht ohne
dabei
die
Interessen
der
Anteilsinhaber
zu
verletzen
möglich ist; oder
bei einem Zusammenbruch der
Kommunikationsmittel, welche
für die Festsetzung des Preises
oder Wertes der Anlagen eines
Teilfonds oder für die Festsetzung
der aktuellen Preise an den
Märkten
oder
Börsen
normalerweise verwendet werden;
oder
wenn die Überweisung von
Geldern im Zusammenhang mit
dem Verkauf oder der Zahlung
von Anlagen eines Teilfonds nicht
möglich ist oder nicht zu den
üblichen
Preisen
oder
Wechselkursen möglich ist; oder
unter
nach
Meinung
des
Verwaltungsrates
ungewöhnlichen
Bedingungen,
bei denen es unmöglich oder
gegenüber den Anteilsinhabern
nicht vertretbar wäre, den Handel
mit Anteilen eines Teilfonds
fortzusetzen; oder
im Falle eines Beschlusses, einen
Teilfonds oder die Gesellschaft
aufzulösen, ab (einschließlich)
dem Tag der Veröffentlichung der
ersten
Ankündigung
zur
Einberufung der Hauptversammlung der Anteilsinhaber zu
diesem Zwecke; oder
bei
Einstellung
der
Handelstätigkeit in Überein-
28
stimmung mit o.a. Kapitel
“Einstellung des Handels”.
Anteilsinhaber, welche die Rücknahme
ihrer Anteile beantragt haben, werden
innerhalb von sieben Tagen ihres
Antrags von einer solchen Einstellung
entweder durch eingeschriebenen Brief
oder durch eine Veröffentlichung in der
Presse in Ländern, wo die Gesellschaft
oder einige ihrer Teilfonds zum
öffentlichen Vertrieb zugelassen sind,
informiert, und sie werden auch
unverzüglich über das Ende einer
solchen Einstellung informiert.
Die Einstellung eines Teilfonds hat
keinerlei Auswirkungen auf die
Berechnung des Nettoinventarwerts und
die Emission, Umwandlung oder
Rücknahme von Anteilen eines anderen
Teilfonds.
VERWALTUNG DER GESELLSCHAFT
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ist
verantwortlich für die Festlegung,
Ausführung
und
Kontrolle
der
Anlagestrategien, die zur Verwaltung
der Teilfonds angewandt werden.
Der
Verwaltungsrat
kann
die
Ausführung der täglichen Verwaltung
eines Teilfondsvermögens unter seiner
Kontrolle und Verantwortung an eine
oder mehrere Personen, die keine
Mitglieder des Verwaltungsrates sein
müssen, delegieren. Diese Personen
erhalten
die
Befugnisse
und
Verpflichtungen, die ihnen vom Verwaltungsrat übertragen wurden.
Bei der Verwaltung des Vermögens der
verschiedenen Teilfonds wird der
Verwaltungsrat von mehreren Handelsberatern,
Handelsmanagern
und
Handelsverwaltern wie beschrieben im
jeweiligen ergänzenden Emissions-
memorandum jeder
Teilfonds unterstützt.
Kategorie
von
DIE CLEARING BROKER
Für die verschiedenen Teilfonds, die in
Futures
investieren,
kann
der
Verwaltungsrat
Clearing
Broker
ernennen. Die Clearing Broker werden
alle Futures-Kontrakte ausführen, tilgen
oder für die Ausführung oder die
Tilgung sorgen.
Die Kundenvereinbarung zwischen dem
betreffenden Teilfonds und den
Clearing Brokern besagt, dass die
Clearing Broker dem Teilfonds
gegenüber nicht für etwaige entstandene
Verluste oder Aufwendungen haften,
außer diese Verluste oder Aufwendungen sind eine Folge von
Fahrlässigkeit der Clearing Broker oder
ihrer ermächtigten Vertreter.
Die Handelsberater können unabhängige Broker beauftragen, mit denen
sie normalerweise an bestimmten
Börsen zusammenarbeiten, um die
Handelsaktivitäten
des
jeweiligen
Teilfonds durch direkte Kooperation
mit den Clearing Brokern oder seinen
Partnern wahrzunehmen. Während
derartige Beziehungen beträchtliche
Vorteile mit sich bringen, können für
die Gesellschaft auch zusätzliche
Maklergebühren entstehen, wenn der
Handelsberater unabhängige Makler
einsetzt.
DEPOTBANK U. VERWALTUNG
Verwahrung der Vermögenswerte
CACEIS Bank Luxembourg wurde zur
Depotbank der Vermögenswerte der
Gesellschaft bestellt. CACEIS Bank
Luxembourg wurde in Luxemburg als
29
“Société Anonyme“ gegründet und ist
eine Tochtergesellschaft von Crédit
Agricole Groupe Caisse d´Epargne
Investor Services, Frankreich, die aus
der Joint Venture der Geschäftszweige
Wertpapier- und Finanzdienste von
Credit Agricole Group und Groupe
Caisse d´Epargne entstanden ist, die am
3. Oktober 2005 geschaffen wurde .
Haupttätigkeit der Depotbank
Zwischen der Gesellschaft und der
Depotbank wurde bis zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung des gegenständlichen
Emissionsprospektes noch kein rechtsgültiger Vertrag betreffend die Übernahme der Depotbank- und Zentralverwaltungsfunktion
abgeschlossen.
Der entsprechende Vertrag befand sich
im Dezember 2005 nach wie vor in
Verhandlung.
ACT CURRENCY FUND
ADAPTIVE VISION INVESTMENTS
ADVANCED MULTI MANAGEMENT
AGF WORLD FUND
AHV INTERNATIONAL PORTFOLIO
AKTIA INTEREST
AL ALTERNAT.FUND
MANAGEMENT(LUX) SA
AL ALTERNATIVE INVESTMENTS
AL TAMARIS DIVERSIFIED FUND
ALBATROS PERFORMANCE FUND
ALEPH
ALIZE FUND LTD
ALLIANZ DRESDNER HEDGEFONDS
ALTERNATIVE INVESTMENTS SICAV
ALTERNATIVE LEADER - GLOBAL TR
FUND
ALTERNATIVE STRATEGY
ALTIOM FUNDS
AMERICAN EXPRESS WORLD
EXPRESS FUND
AMERICAN EXPRESS WORLD
EXPRESS FUND
ARMAN AMBERLEY
BALOISE FUND INVEST (LUX)
BANKOA
BARCLAYS EURO FUNDS SICAV
(BEF)
BARCLAYS EURO FUNDS SICAV
(BEF)
BEAR STEARNS QUANTITATIVE
FUND
BFT ALTERNATIVE PLC
BLUE DANUBE FUND
BLUE EAGLE PORTFOLIOS
BO FUND
BO FUND II
Der Wechsel der Depotbank und
Verwaltungsstelle wurde der luxemburgischen Aufsichtsbehörde (CSSF)
seitens der CACEIS Bank mit
Schreiben vom 16.9.2005 mitgeteilt.
Die Kenntnisnahme und Bestätigung
des Depotbankwechsels seitens der
CSSF erfolgte mit Schreiben vom
19.10.2005.
Verwaltung
CACEIS Bank Luxembourg . wurde zur
Registrier- & Transferstelle, Verwaltungs- und Domizilierungsstelle bestellt. In dieser Funktion ist CACEIS
Bank Luxembourg . verantwortlich für
allgemeine administrative Aufgaben,
die nach Luxemburger Recht erforderlich sind, wie z.B. die Durchführung
der Emission und Rücknahme der
Anteile, die Berechnung des Nettoinventarwerts der Anteile und die
Führung der Kundenunterlagen der
Gesellschaft.
Die CACEIS Bank Luxembourg . ist
als Universalbank in sämtlichen
Bereichen der Finanzdienstleistungen
tätig. Für folgende Fonds hat die
CACEIS Bank Luxembourg die Funktion einer Depotbank weiters übernommen:
30
CA-AM TECTUM
CAAM INTERINVEST
CAISDB/CONST FED OP PENSION
SCHEME
CAMCA LUX FINANCE
CAPITAL INVESTMENT (US BLEND
FUND)
CAPRI II
CAPTIVA CAPITAL MANAGEMENT
CARLSON FUND
CARMIGNIAC PRIME TA (CGF)
CASAM PLENUM ADMIRAL FUND
LIMITED
CDC - ART FUND
CDC - ICM DIVERSIFIED ALPHA
FUNDS
CDC - IXIS GLOBAL MACRO THEMA
FCP
CIRCO SARL
CL EARTH FUND
CLAM FINANCE
CREDIT AGRICOLE FUND/CAF FUND
CREDIT AGRICOLE FUND/CAF FUND
CREDIT FONCIER MONACO
CREDIT FONCIER MONACO
CREDIT FONCIER MONACO
DEKALOC
DIVERSIFIED EUROPEAN CREDIT SA
DOMUS HOLDINGS SARL
ECM - ASSET BACKED EUROPE SA
ECM - CORPORATE CREDIT (EUROPE)
SA
ECM - CORPORATE CREDIT (EUROPE)
SA
ECM - EUROPEAN CREDIT
(LUXEMBOURG) SA
ECM - EUROPEAN CREDIT FUND
SICAV
ECM - FUNDAMENTAL EUROPEAN
VALUE SA
ECM - INVESTMENT GRADE EUROPE
SA
EFG THEMA FUND
EFG UNIVERSAL FUND
EMERGING MARKETS STRATEGIC
FUND
ERSEL GESTION INTERNATIONAL SA
ERSEL SICAV
ERSTE BANK TRADING
EURO-GATE
EUROPEAN CAPITAL INVESTMENT
LIMITED
EUROPEAN QUALITY FUND
EUROPEAN QUALITY FUND
EUROPEAN QUALITY FUND LIMITED
EUROPEAN SICAV ALLIANCE (ESA)
EUROPRIUS
EUROSUEZ (LUX.)SCA
EUROSUEZ CAPITAL MANAGEMENT
LIMITED
EUROSUEZ CAPITAL MGT SA
FE GLOBAL LEVERAGED
INVESTMENTS LTD
FE GLOBAL LEVERAGED
INVESTMENTS LTD
FE GLOBAL UNDERVALUED
INVESTMENTS LTD
FOCUS SICAV (EX-BFO)
FONDS DE PENSION DEPUTES AU
PARLEMENT EU
FORTIS INVESTMENT CONVERTIBLE
ARBITRAGE
FPSPI SICAV (SAN PAOLO)
FPSPI SICAV (SAN PAOLO)
GEMINI STRATEGY
GEMINI STRATEGY
GENERALI ASSET MANAGERS FCP
GENERALI ASSET MANAGERS SICAV
GENERALI MULTIMANAGER SICAV
(EX INA)
GLOBAL CONVERTIBLE
MEGATREND LTD
GLOBAL CONVERTIBLE
MEGATREND LTD
GLOBERSEL
GLOBERSEL
GREEN COVE CAPITAL
MANAGEMENT SARL
GREEN WAY ARBITRAGE
GREEN WAY LIMITED
GREEN WAY MARKET NEUTRAL
LIMITED
GUARANTEED FUND SERIES
ICM DIVERSIFIED ALPHA SERIES
31
INDOCAM HONG KONG GLOBAL
BALANCED FUND
INDOLUX PRIVATE PORTFOLIO
INDOLUX PRIVATE PORTFOLIO
INDOSUEZ ASSET NOMINEES LTD
INTEGRAL MULTI FUND (EX ABF)
INTESA EUROGLOBAL
INVESCO CE FUND
IRISH REINSURANCE PARTNERS LTD
(CAIS/DB)
ISLANDSBANKI MUTUAL FUND
ISOFIN
ITAU EUROPA LUXEMBOURG SICAV
IXIS CASPIAN INVESTMENT FUND
IXIS CONSTELLATION
IXIS CONSTELLATION
IXIS CORPORATE ET INVESTMENT
BANK
IXIS CORPORATE ET INVESTMENT
BANK
IXIS MOBIUS MANAGED FUTURES 1
KAUPTHING INVESTMENT FUNDS
LEVERAGED LOANS EUROPE PLC
LION INTERGESTION
LION OBLILUX
LO GLOBAL SMALL CAPS
LODH HORIZON
LODH INVEST
LODH INVEST
LODH INVEST UK
LODH INVEST UK
LODH MULTIADVISERS FUND
LODH SELECTION
LODH SELECTIVE
LUX INTERNATIONAL STRATEGY
LUX INTERNATIONAL STRATEGY
LUXCELLENCE
MAN GLENWOOD FUND EU
MARGIN OF SAFETY FUND
MBS FUND
MERCAGENTES
MONDIAL SECURITIES SICAV (EX
DELPHI)
NEW TECH VENTURE CAPITAL FUND
SCA
NEW TECH VENTURE CAPITAL II SCA
NEW TECH VENTURE CAPITAL MGT
SA
NEWTON LUXEMBOURG
NORD-EST FUND
NORD-EST FUND
NORDIC FOCUS FD II-EMERGING
MKT DEBT LTD
NORDIC FUND MANAGEMENT
IRELAND
ODSF (EURO) LIMITED
ORCHARD FUNDS (THETA
ENHANCED PORTFOLIO)
PALM
PAN EUROPEAN CREDIT SA
PATAVIUM
PATRIMOINE INVEST
PATRIMVEST
PLENUM ADMIRAL LIMITED
PORTFOLIO SELECTION SICAV
PREMIER FUND
PREMIUM PORTFOLIO LIMITED
PREMIUM PORTFOLIO LIMITED
PRESTIGE LUXEMBOURG
PRIME LUXEMBOURG EUROPE FUND
PRIME LUXEMBOURG FUND
PRIME OPPORTUNITY FUND
PRIMERUS FRANCE MINICAP
PRINCE
R HOLDINGS
RAINBOW FUND
ROBECO ALTERNATIVE
INVESTMENT STRATEGIES
ROBECO MULTIMARKET REFERENCE
ENTITY SPC
ROBECO MULTIMARKET SPC
SAMSUNG LIFE INVESTMENT (U.K.)
LTD
SANPAOLO INVEST FUNDS
SB FUND
SBI GLOBAL SELECTION FUND
SEB INVEST FUNDS SICAV
SELECTED STRATEGIES LIMITED
STRATEGY SICAV (BAINBRIDGE)
STRUCTURA-FONDS 1
SUEZ ASIA EQUITY ASSOCIATES SCA
TETI INTERNATIONAL FUND
THESEE
TRANSTREND ALLIANCE
32
UBP MULTIFUNDS
UBP MULTIFUNDS II
UNICORN INVESTMENT SICAV
VG SICAV
WORLD FUND
Veröffentlichung der Ausgabe- und
Rücknahmepreise und alle anderen
Betriebskosten
einschließlich
die
Kosten für den Kauf und Verkauf von
Vermögenswerten, Zinsen, Bankspesen,
Maklergebühren, Porti, Telefon- und
Telexspesen.
KOSTEN UND AUFWENDUNGEN
Wird den Mitgliedern des Verwaltungsrates ein Entgelt bezahlt, so ist
dieses anlässlich der Jahreshauptversammlung der Anteilsinhaber zu beschließen.
Die Gesellschaft zahlt aus dem
jeweiligen
Teilfonds
alle
Betriebskosten, die folgendes einschliessen (jedoch nicht ausschließlich):
Honorare an den Handelsmanager,
Handelsverwalter,
Handelsberater,
Leistungshonorare,
Gebühren
und
Kosten für die Wirtschaftsprüfer und
Buchführer, die Depotbank und ihre
Korrespondenzbanken, die Verwaltung,
die Börsennotierungsagenten (sofern
vorhanden), die Zahlstelle und die
Vertriebsstellen, Gebühren an ständige
Repräsentanten in Ländern, wo die
Gesellschaft und/oder ihre Teilfonds
zum öffentlichen Vertrieb zugelassen
sind, andere von der Gesellschaft
beauftragte Stellen, Bezüge des
Verwaltungsrates und der leitenden
Angestellten der Gesellschaft und ihre
angemessenen Spesen, Versicherung
und angemessene Reisekosten in
Verbindung mit Vorstandssitzungen,
Honorare
für
Anwälte
und
Wirtschaftsprüfer, alle Gebühren und
Kosten für die Registrierung und die
Aufrechterhaltung der Registrierung der
Gesellschaft bei Regierungsbehörden,
Werbe-, Druck- Bilanzierungs- und
Veröffentlichungskosten einschließlich
Werbung oder Erstellung und Druck
von
Prospekten,
erklärenden
Memoranden oder Anträgen auf
Registrierung, Steuern oder staatliche
Gebühren, die Kosten für die Zulassung
von Anteilen an jeglicher Börse oder
die Kursnotierung an einem anderen
regulierten Markt, die Kosten für die
Die Kosten und Aufwendungen für die
Gründung der Gesellschaft und die
Erstausgabe ihrer Anteile (geschätzter
Betrag: USD 100.000) werden von der
Gesellschaft übernommen und über die
ersten fünf Jahre ab der Gründung der
Gesellschaft abgeschrieben. Wenn neue
Teilfonds in der Zukunft aufgelegt
werden, tragen diese ihre eigenen
Gründungskosten.
Verwaltungsgebühr: Als Entschädigung für seine Dienste erhält der
Handelsverwalter eine Verwaltungsgebühr, zahlbar vom Vermögensbestand
des jeweiligen Teilfonds oder der
Klasse, in der Höhe wie für jeden
Teilfonds/jede Klasse im jeweiligen
ergänzenden Emissionsmemorandum
und dem Fact Sheet des jeweiligen
Teilfonds angegeben.
Managementgebühr: Als Entschädigung für seine Dienste erhält der
Handelsmanager eine Handelsgebühr,
zahlbar vom Vermögensbestand des
jeweiligen Teilfonds oder der Klasse, in
der Höhe wie für jeden Teilfonds/jede
Klasse im jeweiligen ergänzenden
Emissionsmemorandum und dem Fact
Sheet des jeweiligen Teilfonds angegeben.
Beratungsgebühr: Als Entschädigung
für seine Dienste erhält der Handels33
berater eine Beratungsgebühr, zahlbar
vom Vermögensbestand des jeweiligen
Teilfonds oder der Klasse, in der Höhe
wie für jeden Teilfonds/jede Klasse im
jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum und dem Fact Sheet des
jeweiligen Teilfonds angegeben.
Leistungshonorar:
Die
Teilfonds
bezahlen dem Handelsberater ein
Leistungshonorar, zahlbar vom Vermögensbestand des jeweiligen Teilfonds, in der Höhe wie für jeden
Teilfonds/jede Klasse im jeweiligen
ergänzenden Emissionsmemorandum
und dem Fact Sheet des jeweiligen
Teilfonds angegeben.
Die Gebührenstrukturen der verschiedenen Handelsberater können sich je
nach Erfahrung, Ruf, Track Record,
Analyseaufwand sowie Höhe der
Gelder, die auf jeden Handelsberater
entfallen, unterscheiden.
Maklergebühren
Der jeweilige Teilfonds bezahlt den
Clearing
Brokern
eine
Maklergrundgebühr pro kompletter KontraktTransaktion. Maklergebühren können
für Börsen außerhalb der USA erheblich
höher sein als Maklergebühren für
Transaktionen an US-Börsen. Die
Clearing Broker sind autorisiert,
Gebühren und zusätzliche Verwaltungsoder Abtretungsgebühren direkt vom
Konto des Teilfonds an ausführende
selbständige Broker zu bezahlen. Der
genaue
Betrag
der
bezahlten
Maklergebühren sowie der Ausführungs- und Transaktionsspesen
werden im Jahresbericht der Gesellschaft aufgeführt.
Spesen und Kosten der zugrundeliegenden Investitionen
Im Falle der Teilfonds, die in andere
Hedge Fonds investieren, können die
zugrundeliegenden
Hedge
Fonds
anderen von ihrem Investmentmanager/-berater berechnete Managementund
Leistungsgebühren
unterliegen. Zusätzlich dazu muss der
zugrundeliegende
Hedge
Fonds
möglicherweise
seine
eigenen
Ausgaben tragen, die ähnlich jenen
beschrieben in diesem Kapitel sein
könnten.
Solche Spesen und Kosten können den
Gewinn des betreffenden Teilfonds
mindern.
Spesen für die Depotbank und den
Verwalter
Die Gesellschaft entrichtet gemäß
handelsüblicher Praxis in Luxemburg
verschiedene Spesen an die Depotbank
und den Verwalter; diese Spesen sind
zu Ende jedes Monats fällig. Zusätzlich
sind die Depotbank und der Verwalter
berechtigt, ihre angemessenen Spesen
und
Ausgaben
rückerstattet
zu
bekommen.
Es wird keine Managementgebühr
oder kein Leistungshonorar an
Personen bezahlt, die Maklergebühren pro Handel für Geschäfte
im Namen der Gesellschaft erhalten.
Weiters werden keine Zahlungen von
Maklern und keine Rabatte oder
Abtretungsgebühren an Berater
bezahlt. Solche Verbote dürfen nicht
durch gegenseitige Geschäftsvereinbarungen umgangen werden.
34
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
BESTEUERUNG
Die Gesellschaft
Anteilsinhaber
Nach derzeit geltender Gesetzeslage
und Rechtspraxis ist die Gesellschaft in
Luxemburg weder einkommenssteuerpflichtig noch unterliegen Dividenden,
welche
von
der
Gesellschaft
ausgeschüttet werden, der Quellensteuer. Die Gesellschaft wird jedoch in
Luxemburg mit einem jährlichen Satz
von 0,05% auf ihre Vermögenswerte
besteuert, außer auf Teilfonds oder
Anteilsklassen, die institutionellen
Anlegern vorbehalten sind, für welche
ein verminderter Steuersatz von 0,01%
gilt. Diese Steuer ist vierteljährlich
fällig und wird auf Basis des
Nettoinventarwerts des jeweiligen
Nach derzeit geltender Rechtslage
müssen Anteilsinhaber in Luxemburg
keine Kapitalertragssteuer, Einkommenssteuer,
Erbschaftssteuer
oder
anderen Steuern bezahlen (ausgenommen Anteilsinhaber, die in Luxemburg ansässig sind oder dort eine
ständige Niederlassung bzw. einen
ständigen Wohnsitz haben sowie auch
mit Ausnahme bestimmter früherer
Einwohner von Luxemburg, die mehr
als 10% der Anteile der Gesellschaft
besitzen).
ALLGEMEINES
Teilfonds/der jeweiligen Klasse zu
Ende des jeweiligen Quartals berechnet.
Für die Ausgabe von Anteilen der
Gesellschaft ist – mit Ausnahme einer
einmalig fälligen Steuer in Höhe von
EUR 1.239,47, welche bei der
Gründung bezahlt wurde – in
Luxemburg keine Stempelgebühr zu
entrichten. Nach derzeit geltender
Gesetzeslage und Rechtspraxis ist die
Gesellschaft in Luxemburg nicht
kapitalsteuerpflichtig; dies bezieht sich
auf den realisierten wie nicht
realisierten Vermögenszuwachs der
Gesellschaft.
Kapitalerträge,
Dividenden
und
Zinsen
auf
Wertpapiere, die in anderen Ländern
emittiert
wurden,
könnten
quellensteueroder
kapitalertragssteuerpflichtig sein.
Es wird angenommen, dass Anteilsinhaber
der
Gesellschaft
zur
Besteuerung in vielen verschiedenen
Ländern ansässig sind. Daher wird in
diesem Prospekt nicht versucht,
steuerliche Auswirkungen auf jeden
Anleger als Folge der Zeichnung, der
Umwandlung, des Besitzes, der
Kündigung oder einer anderen Art des
Erwerbs oder der Veräußerung von
Anteilen an der Gesellschaft zu
beschreiben.
Anleger sollten ihre professionellen
Berater über mögliche steuerliche oder
andere Folgen des Erwerbs, des
Besitzes, der Umwandlung oder des
Verkaufs von Anteilen der Gesellschaft
gemäß den Gesetzen des Landes ihrer
Nationalität,
Aufenthaltsorts
oder
Wohnsitzes zu Rate ziehen.
35
VERSAMMLUNG
Die
Jahreshauptversammlung
der
Anteilsinhaber findet am eingetragenen
Firmensitz
der
Gesellschaft
in
Luxemburg am ersten Montag im Mai
jedes Jahres um 11 Uhr vormittags statt;
falls dieser Tag in Luxemburg kein
Bankarbeitstag ist, so findet die
Jahreshauptversammlung am nächsten
darauffolgenden Bankarbeitstag statt.
Außerdem kann für die Anteilsinhaber
jedes einzelnen Teilfonds eine eigene
Versammlung stattfinden, falls eine
Veränderung
die
Rechte
der
Anteilsinhaber
dieses
Teilfonds
gegenüber den Rechten der Anteilsinhaber eines anderen Teilfonds beeinflusst.
Ankündigungen aller Hauptversammlungen werden gemäß Luxemburger
Recht im Mémorial (Amtsblatt), in
einer Luxemburger Zeitung und in einer
Zeitung jedes Landes, in dem die
Anteile der Gesellschaft/der Teilfonds
zum öffentlichen Vertrieb zugelassen
sind, veröffentlicht.
Diese
Ankündigungen
beinhalten
folgende Punkte in Bezug auf die
Versammlung: die Tagesordnung, den
genauen Ort und die genaue Zeit, die
Teilnahmebedingungen
sowie
die
Erfordernisse nach Luxemburger Recht
hinsichtlich Beschlussfähigkeit und
notwendiger Mehrheit.
BERICHTE UND RECHNUNGSABSCHLUSS
Geprüfte Jahresberichte und ungeprüfte
Halbjahresberichte sind am eingetragenen Firmensitz der Gesellschaft
einzusehen. Das Geschäftsjahr der
Gesellschaft endet jedes Jahr am 31.
Dezember. Der Jahresbericht enthält die
geprüften Finanzkonten aller Teilfonds
der Gesellschaft sowie den kon-
solidierten Abschluss der Gesellschaft.
Um das konsolidierte Nettovermögen
der Gesellschaft zu bestimmen, werden
die Nettovermögenswerte der verschiedenen Teilfonds, falls sie nicht in USD
angeführt sind, zum am Jahresende
aktuellen Wechselkurs in USD umgerechnet.
AUFLÖSUNG DER GESELLSCHAFT UND DER TEILFONDS
Im Falle der Auslösung der Gesellschaft
erfolgt die Liquidation durch einen oder
mehrere
Liquidatoren
(welche
natürliche oder juristische Personen sein
können), die im Rahmen einer
Hauptversammlung ernannt werden und
deren Vollmachten und Honorare
hierbei festzulegen sind.
Der Nettoerlös aus der Liquidation
jedes Teilfonds ist durch die Liquidatoren an die Anteilsinhaber im
Verhältnis ihres Anteilsbesitzes am
entsprechenden Teilfonds zu verteilen.
Beträge, die von den Anteilsinhabern
bis
zum
Ende
des
Liquidationsverfahrens nicht beansprucht
werden, sind treuhändig bei der Caisse
de Consignation zu hinterlegen. Nach
den Bestimmungen des Luxemburgischen Rechts verfallen die vom
Treuhänder nicht fristgerecht geforderten Beträge.
Falls der Wert des gesamten
Nettovermögens eines Teilfonds oder
einer Klasse auf einen Wert gesunken
ist oder einen Wert nicht erreicht hat,
der vom Verwaltungsrat und im
jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum als der Mindestwert
dieses Teilfonds oder dieser Klasse
festgesetzt wurde, oder wenn der
Verwaltungsrat es aufgrund von den
Teilfonds betreffenden Veränderungen
36
der wirtschaftlichen oder politischen
Situation oder aufgrund von wirtschaftlicher Rationalisierung für angemessen
hält, kann der Verwaltungsrat alle im
Umlauf befindlichen Anteile des
jeweiligen Teilfonds/der jeweiligen
Klasse an dem Bewertungstag, an
welchem eine solche Entscheidung in
Kraft tritt, zurücknehmen.
Unter denselben Umständen wie im
vorangehenden Absatz beschrieben
kann der Verwaltungsrat beschließen,
einen Teilfonds oder eine Klasse mit
einem anderen Teilfonds oder einer
anderen Klasse der Gesellschaft bzw.
mit einem anderen Luxemburger
Organismus für gemeinsame Anlagen
zu verschmelzen.
Trotz
der
dem
Verwaltungsrat
übertragenen o.a. Vollmachten kann im
Falle der Einstellung eines Teilfonds
oder einer Klasse mit zwingendem
Rückkauf aller betroffenen Anteile oder
im Falle der Verschmelzung mit einem
anderen Teilfonds oder einer anderen
Klasse der Gesellschaft bzw. mit einem
anderen Luxemburger Organismus für
gemeinsame Anlagen in allen anderen
Umständen von den Anteilsinhabern
des Teilfonds oder der Klasse im Zuge
einer
ordentlich
einberufenen
Versammlung des Teilfonds oder der
Klasse beschlossen werden, ob der
Teilfonds/die Klasse eingestellt oder
verschmolzen wird. Diese Versammlung
kann
ohne
Mindestanwesenheitsbestimmung
abgehalten
werden und mit einer Mehrheit von 50
Prozent
der
anwesenden
oder
vertretenen Anteile entscheiden.
Eine Einstellung, welche durch
Beschluss des Verwaltungsrates und
Annahme der Anteilsinhaber des
entsprechenden Teilfonds erfolgt, ist
den Anteilsinhabern des jeweiligen
Teilfonds oder der jeweiligen Klasse
vor dem Zeitpunkt der zwingenden
Rückgabe bekannt zu geben, wobei die
Mitteilung die Gründe und die
Vorgangsweise
der
Rückgabe
beinhaltet. Die Gesellschaft wird
Besitzer von Inhaberanteilen (sofern
vorhanden) durch Veröffentlichung
einer Mitteilung in durch den
Verwaltungsrat noch festzulegenden
Zeitungen informieren, außer alle dieser
Anteilsinhaber sowie ihre Adressen sind
der Gesellschaft bekannt. Falls im
Interesse der Anteilsinhaber nicht
anders beschlossen oder um ihre
Gleichbehandlung zu wahren, können
die Anteilsinhaber des betreffenden
Teilfonds oder der betreffenden Klasse
weiterhin die Rücknahme ihrer Anteile
kostenlos (aber unter Beachtung der
tatsächlichen Rückkaufspreise und
Gebühren) vor dem Zeitpunkt, an dem
der zwingende Rückkauf in Kraft tritt,
beantragen.
Eine Verschmelzung, welche durch den
Beschluss des Verwaltungsrates und
Annahme der Anteilsinhaber des
entsprechenden Teilfonds erfolgt, ist 30
Tage ab Ankündigung derselben für alle
Besitzer von Anteilen des betreffenden
Teilfonds oder der betreffenden Klasse
verpflichtend. In diesem Zeitraum
können Anteilsinhaber ihre Anteile
ohne zusätzliche Gebühr (aber unter
Beachtung
der
tatsächlichen
Rückkaufspreise und Gebühren) zur
Rücknahme einreichen, falls nicht
anders beschlossen im Interesse der
Anteilsinhaber
oder
um
ihre
Gleichbehandlung zu wahren. Die
Gesellschaft
wird
Besitzer
von
Inhaberanteilen (sofern vorhanden)
durch Veröffentlichung einer Mitteilung
in durch den Verwaltungsrat noch
festzulegenden Zeitungen informieren,
außer alle dieser Anteilsinhaber sowie
ihre Adressen sind der Gesellschaft
bekannt.
37
Beträge, die bei der Auflösung eines
Teilfonds oder einer Klasse nicht von
den Anteilsinhabern angefordert worden
sind, werden ab dem Datum der
Beendigung des Auflösungsverfahrens
bei der Depotbank für einen Zeitraum
von nicht mehr als sechs Monaten
hinterlegt. Nach diesem Zeitraum
werden die Beträge bei der „Caisse de
Consignation“ hinterlegt.
ZUR EINSICHT VERFÜGBARE
DOKUMENTE
Die folgenden Dokumente stehen
während der üblichen Bürozeiten am
eingetragenen Sitz der Gesellschaft
sowie bei den Repräsentanten in den
Ländern, wo die Anteile zum
öffentlichen Vertrieb zugelassen sind,
zur Verfügung und können dort
eingesehen werden:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Die Verträge zwischen der
Gesellschaft für die Teilfonds, die
in Futures investieren, und
Superfund Asset Management
GmbH, nach dem letztere zum
Handelsverwalter und Handelsmanager bestellt wird.
Der Vertrag zwischen der
Gesellschaft für die Teilfonds, die
in Futures investieren, und
Quadriga Fund Management Inc.,
nach dem letztere zum Handelsberater bestellt wird.
Der Vertrag zwischen der Gesellschaft und CACEIS Bank
LUXEMBOURG, nach dem
letztere die Funktion der Depotbank und der Zentralverwaltung,
übernommen hat, befand sich im
Dezmber 2005 nach wie vor in
Verhandlung.
Die letzten Jahres- und Halbjahreserichte.
Die Satzung
Der Prospekt
Jeder Vertrag kann durch beiderseitiges
Einverständnis der Vertragsparteien
abgeändert
werden,
wobei
die
Entscheidung seitens der Gesellschaft
vom Verwaltungsrat getroffen wird.
ABSCHLIESSENDE
ERKLÄRUNGEN
Die Abgabe dieses Prospekts und das
Angebot von Anteilen der Gesellschaft
können auf bestimmte Gerichtsbarkeiten beschränkt sein. Personen, die
in den Besitz dieses Prospekts kommen,
sind verpflichtet, sich über derartige
Beschränkungen zu informieren und
diese einzuhalten. Dieser Prospekt stellt
nicht
ein
Angebot
oder
eine
Aufforderung zur Stellung eines
Angebotes an Personen dar, für die es
verboten ist, ein solches Angebot bzw.
eine solche Aufforderung zu machen.
Jede Information oder Erklärung, die
von einem Händler, Verkaufsvertreter
oder einer anderen Person, die hier nicht
genannt wird, abgegeben wird, ist als
nicht autorisiert zu betrachten und daher
nicht
zuverlässig.
Unter
keinen
Umständen sind die Abgabe dieses
Prospektes bzw. Angebot, Ausgabe
oder Verkauf von Anteilen der
Gesellschaft
als
Erklärung
zu
betrachten, dass die in diesem Prospekt
enthaltenen Informationen zu einem
späteren als dem hier angegebenen
Datum gültig sind.
WICHTIG. Anteile der Gesellschaft
werden auf Grundlage der in diesem
Prospekt oder der hierin aufgeführten
Unterlagen enthaltenen Informationen
und Erklärungen angeboten und werden
vom letzten Jahresbericht und letzten
Halbjahresbericht (sofern dieser nach
dem letzten Jahresbericht veröffentlicht
wurde) begleitet, und keinerlei andere
diesbezügliche Informationen oder
38
Erklärungen sind zulässig. Wenn Sie
Zweifel hinsichtlich des Inhalts dieses
Prospekts haben, wenden Sie sich bitte
an Ihren Makler, Anlageberater in Ihrer
Bank, Rechtsanwalt, Finanzberater oder
sonstigen
professionellen
Berater.
Dieser Prospekt ist nicht für den
Vertrieb in den Vereinigten Staaten
bestimmt.
VERTRIEB
A)
Niederlande
BESONDERE INFORMATIONEN
FÜR NIEDERLÄNDISCHE
ANLEGER
Die Information in diesem Absatz wird
gegeben, um das Niederländische
Anlageinstitutsaufsichtsgesetz
(Wet
Toezicht Beleggingsinstellingen) vom
27. Juni 1990 und den Niederländischen
Anlageinstitutsaufsichtserlass (Besluit
Toezicht Beleggingsinstellingen) vom
25. September 1990 bezüglich des
Anbots von Anteilen am Fonds in den
Niederlanden zu erfüllen.
1. Abänderungen der Bedingungen
des Fonds
Jede Abänderung der Bedingungen des
Fonds, einschließlich jeden Teilfonds
oder jede Anteilsklasse, in dessen/deren
Folge Rechte oder Sicherheiten des
Anteilsinhabers vermindert werden oder
ihm/ihr
Verpflichtungen
auferlegt
werden, tritt erst drei (3) Monate
nachdem eine solche Abänderung von
der Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde
der
Commission
de
Surveillance de Secteur Financier
(CSSF) angenommen wurde in Kraft.
Während dieses Zeitraums haben
Anteilsinhaber das Recht, ihre Anteile
am Fonds zum Rückkauf gemäß den
üblichen Bedingungen des Fonds
anzubieten. Jegliche Änderung wird von
der CSSF genehmigt, da die Hauptaufsicht von der CSSF ausgeführt wird.
2. Entziehung
Genehmigung
der
IISA-
Der Fonds wird die Anteilsinhaber von
seinem Antrag an die niederländische
Finanzmarktbehörde
Autoriteit
Financieele Markten (“AFM”), seine
IISA Genehmigung aufzukündigen
durch eine diesbezügliche Veröffentlichung in einer niederländischen
landesweiten Zeitung informieren oder
durch Aussendung einer solchen
Mitteilung an die Adresse jedes
Anteilsinhabers.
3. Niederländische
Steuer:
Niederländische Staatsbürger
Inhaber von Fondsanteilen, welche
Einzelpersonen sind und welche in den
Niederlanden ansässig oder vermeintlich ansässig sind oder welche aus
steuerlichen Gründen als niederländische
Staatsbürger
behandelt
werden
wollen,
sind
in
den
Niederlanden auf der Basis eines
geschätzten Gewinns ungeachtet des
tatsächlichen
Einkommens
durch
Anteile am Fonds bzw. ungeachtet eines
durch Veräußerung oder Rückgabe von
Fondsanteilen erzielten Gewinnes oder
Verlustes einkommenssteuerpflichtig,
vorausgesetzt, sie besitzen Anteile als
Portfolio-Investment und nicht im
Zusammenhang
mit
Geschäftsinteressen. Die Steuerbelastung beträgt
effektiv 1,2% des Durchschnittswertes
des Nettovermögens im jeweiligen
Steuerjahr einschließlich der Anteile am
Fonds.
Unternehmen als Anteilsinhaber am
Fonds, die ihren Sitz in den
Niederlanden
haben
oder
ihn
39
vermeintlich dort haben, ohne von der
niederländischen Körperschaftssteuer
befreit zu sein, sind in den Niederlanden
für alle Einkommen und Gewinne, die
im
Zusammenhang
mit
den
Fondsanteilen
erzielt
wurden,
körperschaftssteuerpflichtig.
4. Großanleger
Es gibt keine Großanleger im Fonds,
und die Gesamtsumme von Anlagen
durch Großanleger ist daher null. Ein
Großanleger ist eine Person, die direkt
oder indirekt mehr als 25% der
ausgegebenen Anteile des Fonds, seiner
Tochtergesellschaften
oder
seines
Vermögensverwahrers erworben hat,
oder eine Person, die direkt oder
indirekt eine ähnliche Kontrolle über
den Fonds, seine Tochtergesellschaften
oder
seinen
Vermögensverwahrer
ausübt. Eine Person, die direkt oder
indirekt ein Anteilsinhaber des Fonds
ist, Stimmrechte am Fonds hat oder
ähnlich geartete Kontrolle von weniger
als 25% ausüben kann, aber die
zusammen mit anderen Personen mehr
als 25% Kontrolle hätte, falls sie/er und
solche andere Personen bei der
Ausübung
ihrer
Kontrolle
zusammenarbeiten würden, gilt auch als
Großanleger.
Weitere und aktuelle Informationen
über die Anzahl von Großanlegern
(sofern vorhanden) stehen in den
Halbjahresberichten
und
anderen
Informationsquellen, die den Anteilsinhabern zugänglich gemacht werden.
5. Genehmigungen
Der Fonds ist in Luxemburg
eingetragen und hat dort die
Genehmigung der Commission de
Surveillance du Secteur Financier. Die
operative Aufsicht des Fonds wird von
der Commission de Surveillance du
Secteur Financier ausgeübt. Die
Finanzmarktaufsichtsbehörde hat dem
Fonds die Genehmigung gemäß IISA
ausgestellt.
6. Jahresberichte
Der neueste Jahresbericht ist Teil dieses
Prospekts.
B)
USA
Die Anteile wurden nicht und werden
nicht gemäß abgeändertem USWertpapiergesetz von 1933, registriert
oder nach den Wertpapiergesetzen eines
Staates oder einer anderen politischen
Einheit der USA registriert oder
angemeldet. Die Anteile können in den
USA bzw. für die USA oder im Namen
von oder zu Gunsten von einem USBürger
(wie
beschrieben
in
Bestimmung S des Wertpapiergesetzes
von 1933) nicht – direkt oder indirekt –
angeboten, verkauft, umgewandelt oder
übergeben werden, außer für bestimmte
Transaktionen,
die
nicht
den
Registrierungserfordernissen
des
Wertpapiergesetzes von 1933 und
anderen staatlichen Wertpapiergesetzen
unterliegen. Beim Angebot der Anteile
außerhalb der USA wird eine
Freistellung von den Registrierungserfordernissen des Wertpapiergesetzes
von 1933 gemäß Bestimmung S davon
angenommen.
Außerdem
werden
Anteile in den USA „offiziell
zugelassenen Anlegern“ angeboten wie
beschrieben in Richtlinie 501(a) des
Wertpapiergesetzes von 1933 mit
Verlass auf Befreiung von den
Registrierungserfordernissen
gemäß
Regel 506 des Wertpapiergesetzes
1933.
Der Fonds wurde nicht und wird nicht
gemäß abgeändertem US-Investmentgesellschaftsgesetz von 1940 registriert,
40
und daher ist die Anzahl der
Anteilsinhaber, die US-Bürger sind,
begrenzt. Der Verwaltungsrat wird nicht
wissentlich genehmigen, dass die
Anzahl der Anteilsinhaber, welche USBürger sind, neunzig übersteigt. Um
dieses Limit zu gewährleisten, kann der
Verwaltungsrat
verweigern,
eine
Umwandlung von Anteilen für einen
US-Bürger vorzunehmen und er kann
den zwingenden Rückkauf der Anteile,
welche sich im Besitz von US-Bürgern
befinden, verlangen.
Die
Gründungsurkunde
enthält
Bestimmungen, welche den Besitz von
Anteilen durch US-Bürger unter
Umständen, welche die Verletzung von
US-Gesetzen durch den Fonds zur
Folge hätten, verhindern sollen, und es
dem Verwaltungsrat erlauben, diese
Anteile verpflichtend zurückzunehmen,
wenn der Verwaltungsrat es für nötig
oder angebracht hält, um US-Gesetze
einzuhalten. Außerdem wird jede
Urkunde oder jedes andere Dokument,
das die Ausgabe von Anteilen an USBürger bekundet, einen Hinweis
enthalten, der erklärt, dass die Anteile
gemäß dem Wertpapiergesetz von 1933
nicht registriert oder angemeldet sind,
und dass der Fonds gemäß dem
Investmentgesellschaftgesetz von 1940
nicht registriert ist und dass bestimmte
Beschränkungen auf die Übergabe und
den Verkauf existieren.
C)
Die Veröffentlichungen gemäß § 18
InvG erfolgen im Amtsblatt zur
„Wiener Zeitung“, insoweit es sich
nicht um die regelmäßige Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise handelt. Die regelmäßige
Veröffentlichung der täglichen Ausgabe- und Rücknahmepreise erfolgt in der
Tageszeitung „Der Standard“.
Die detaillierten Ausführungen sind
dem „Anhang II – Seite 73ff “ zu entnehmen.
D)
Andere Vertriebsstellen
Die Registrierung bei einer anderen
Aufsichtsbehörde
kann
beantragt
werden, wie z.B. Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
(„BAFin“), Kapitalmarktbehörde der
Türkei und die Wertpapier- und
Börsenkommission in Polen zum
Zweck der Vermarktung der Anteile in
Deutschland, der Türkei und Polen oder
in einem anderen Land, das vom
Verwaltungsrat für geeignet befunden
wird.
Zum Zeitpunkt dieses Prospekts ist ein
solcher Antrag bei einer solchen
Finanzbehörde nicht gemacht worden.
Österreich
Zahlstelle
und
Repräsentant
in
Österreich ist die Erste Bank der
oesterreichischen
Sparkassen
AG,
Graben 21, A – 1010 Wien.
Rücknahme von Anteilen in Österreich
Anträge zur Rücknahme von Anteilen
können bei der österreichischen
Zahlstelle deponiert werden.
41
Anhang I
ERGÄNZENDES EMISSIONSMEMORANDUM
QUADRIGA SUPERFUND SICAV
FUTURES TEILFONDS
42
Inhalt
Anhang I.............................................. 1
ERGÄNZENDES
EMISSIONSMEMORANDUM ......... 1
BETREFFEND FUTURES
TEILFONDS....................................... 1
Anlagestrategie ................................... 2
Anlagebeschränkungen ....................... 3
Der Handelsverwalter ......................... 7
Der Handelsmanager........................... 7
Mindestinvestition, zu haltende
Mindestsumme u. Mindestrücknahme 8
Anteilsklassen ..................................... 8
Spesen und Gebühren ......................... 8
Bewertungstag................................... 11
Ausgabe von Anteilen....................... 11
Rücknahme ....................................... 12
Umwandlung..................................... 13
Notierung an der Luxemburger Börse
........................................................... 13
Mindesthöhe eines Teilfonds, um
wirtschaftlich effizient zu operieren . 13
Handelsverwalter
manager
und
Handels-
Superfund Asset Management GmbH
Marc Aurel Strasse 10-12
A-1010 Wien
Handelsberater
Quadriga Fund Management Inc.
P.O. Box 1191,
Grand Anse, St. George’s, Grenada.
QUADRIGA SUPERFUND
FUTURES A / USD.......................... 14
QUADRIGA SUPERFUND
FUTURES A / EUR.......................... 17
Absicherung des Währungsrisikos.... 18
QUADRIGA SUPERFUND
FUTURES B / USD .......................... 20
QUADRIGA SUPERFUND
FUTURES B / EUR .......................... 23
QUADRIGA SUPERFUND
FUTURES C / USD .......................... 26
QUADRIGA SUPERFUND
FUTURES C / EUR .......................... 29
Anhang I - Seite
1
Anlagestrategie
Das Anlageziel dieser Teilfonds ist es,
für die Anteilsinhaber des jeweiligen
Teilfonds durch den Handel mit
Futures auf geregelten Märkten eine
langzeitige Kapitalwertsteigerung zu
erzielen. Jeder Teilfonds kann auch mit
anderen
derivativen
Instrumenten
handeln – wie z.B. Termingeschäfte
auf Währungen, Zinssätze, Aktien und
Aktienindizes – und mit allen Arten
von Optionen, welche auf regulierten
Märkten, einschließlich anerkannten
Freiverkehrsmärkten („OTC-Märkte“),
gehandelt werden.
Die Teilfonds können zur Maximierung
der Vermögenswerte, die nicht direkt in
den börslichen Handel investiert sind,
verzinsliche Guthaben in verschiedenen
Währungen besitzen.
Die Teilfonds können auch in andere
Fonds, übertragbare Schuldtitel, Wertpapiere mit kurzer Laufzeit und
Bankguthaben, Bargeld und Bargeldentsprechende Instrumente nach Ermessen des Handelsberaters investieren, wenn die Marktbedingungen
dies so verlangen.
Im Allgemein, kann der Teilfonds in
alle Finanzinstrumente investieren, die
verwendet werden, um Währungsrisiken abzusichern.
Die Teilfonds wurden so aufgebaut,
dass Anteilsinhaber von möglichen
Handelsgewinnen an solchen Märkten
durch die Wertsteigerung ihrer Anteile
profitieren
können,
wobei
das
maximale Risiko auf den bezahlten
Angebots- oder Kaufpreis der Anteile
beschränkt ist. Außerdem können diese
Teilfonds den Handel in einer Art
ausüben, die normalerweise auf
professionelle
schränkt ist.
Marktteilnehmer
be-
Die nachfolgende Liste enthält alle
Hauptkontrakte, mit denen der Teilfonds handelt.
Die Investitionen des Teilfonds werden
sich jedoch nicht auf diese Liste
beschränken.
Gruppe
Edelmetalle
Gold
Markt
Silber
Platinum
Palladium
COMEX/Bullion/
SIMEX
COMEX/Bullion
NYMEX
NYMEX
Unedle Metalle
Kupfer
Aluminium
Blei
Nickel
Zinn
Zink
LME/COMEX
LME/COMEX
LME
LME
LME
LME
Energie
Rohöl
Heizöl
Bleifreies Benzin
Erdgas
Diesel
NYMEX/IPE
NYMEX
NYMEX
NYMEX
IPE
Getreide
Mais
Weizen
Sojabohnen
Sojaöl
CBOT
CBOT/KCBT
CBOT
CBOT
Landwirtschaftliche Produkte
Zucker
CSCE/LCE
Kakao
CSCE/LCE
Kaffee
CSCE/LCE
Baumwolle
NYSE
Orangensaft
NYSE
Anhang I - Seite
2
Fleisch
Lebendrinder
Mastvieh
Währungen
Yen/USD
CHF/USD
GBP/USD
EUR/USD
EUR/GBP
USD Index
CME
CME
CME/PHLX/lnterbank
CME/PHLX/lnterbank
CME/PHLX/lnterbank
Interbank
Interbank
NYSE
Zinssätze
US Schatzobligationen
CBOT
DM-Bund
DTB/LIFFE
Eurodollars
CME/SIMEX
Japan. Regierungsanleihen
TSE/LIFFE/CBOT
Französ. Regierungsanleihen
MATIF
UK 3 Monate Sterling
LIFFE
US Schatzanweisungen
CBOT
US 90 Tage Schatzwechsel
CME
Aktienindizes
S&P 500
MMI
Nikkei 225
TOPIX
FTSE
NYSE Composite
CME
CBOT
SIMEX
TSE/CBOT
LIFFE
NYSE
Die Teilfonds werden auf Rat des
Handelsberaters an den verschiedenen
o.a. Futures-Märkten handeln.
Anlagebeschränkungen
Zusätzlich zu den im Prospekt unter
Kapitel
„Anlagebeschränkungen“
beschriebenen allgemeinen Anlagebeschränkungen
unterliegen
diese
Teilfonds
folgenden
beschränkungen:
Anlage-
1.
Einschusszahlungen
für
Futures- und Termingschäfte oder für
ausgestellte Call und Put-Optionen und
Prämien zum Kauf von Optionen
dürfen im ganzen nicht 70% des
Nettovermögens jedes Teilfonds überschreiten. Zumindest 30% des Nettovermögens jedes Teilfonds stellt eine
Liquiditätsreserve dar. Liquide Vermögenswerte beinhalten nicht nur
Kassakonten, sondern auch festverzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die regelmäßig gehandelt werden und deren Laufzeit 12
Monate nicht überschreitet, sowie
Schatzanweisungen und Anleihen, die
von OECD-Mitgliedsstaaten, ihren
örtlichen
Behörden
oder
von
internationalen Behörden mit EUweitem, regionalem oder weltweitem
Zuständigkeitsbereich
ausgestellt
werden, außerdem auch Anleihen, die
auf offiziellen Börsen zugelassen sind
oder auf regulierten Märkten mit hoher
Liquidität gehandelt werden und von
Ausstellern mit sehr hohem Ranking
emittiert
werden.
Die
30%ige
Liquiditätsreserve darf nicht für Leerverkäufe verwendet werden.
2.
Kein Teilfonds kann zusätzliche
Futures- oder Termingeschäfte auf eine
Ware,
eine
Währung,
einen
Aktienindex
oder
ein
anderes
Finanzinstrument
erwerben,
falls
aufgrund eines solchen Erwerbs für
eine Netto-Long- oder Netto-ShortPosition auf diese Ware, diese
Währung, diesen Aktienindex oder ein
anderes
Finanzinstrument
eine
Einschusszahlung von insgesamt über
20% des Nettovermögens dieses
Teilfonds erforderlich wäre. Diese
Regelung gilt auch für offene
Positionen
aufgrund
verkaufter
Optionen.
Anhang I - Seite
3
3.
Kein Teilfonds hält eine offene
Forward-Position auf einem einzigen
Futuresoder
Forward-Kontrakt
(ungeachtet seiner Laufzeit), für den
die erforderliche Einschusszahlung
mehr als 10% des Nettovermögens
eines
Teilfonds
beträgt.
Diese
Regelung gilt auch für offene
Positionen aufgrund von verkauften
Optionen.
4.
Prämien, welche für den Erwerb
von Optionen mit gleichen Merkmalen
gezahlt wurden, dürfen nicht 5% des
Nettovermögens
eines
einzelnen
Teilfonds überschreiten.
5.
Jeder Teilfonds darf Darlehen
für bis zu 10% des Nettovermögens
eines jeden Teilfonds aufnehmen.
Solche Darlehen dürfen jedoch nur
kurzfristig und unter keinen Umständen
zu Anlagezwecke verwendet werden.
6.
Alle
vom
Teilfonds
eingegangenen Kontrakte werden vor
dem Lieferdatum glattgestellt und/oder
bei Fälligkeit liquidiert. Es werden
keine physischen Güter gehandelt. Der
Teilfonds kann aus bargeldlichen
Überlegungen auf einem geregelten
Markt
gehandelte
Edelmetalle
erwerben.
7.
Wenn es keinen entsprechenden
Kontrakt gibt, der auf einem Geregelten
Markt gehandelt wird, oder wenn dieser
Kontrakt nicht liquide genug ist oder
dem Teilfonds in anderer Weise
schaden kann, dann kann die
Gesellschaft einen außerbörslichen
Kontrakt mit hoch angesehenen
Finanzinstitutionen
(„OTCDerivative“),
die
auf
solche
Transaktionen
spezialisiert
sind,
eingehen,
vorausgesetzt
die
Gesellschaft prüft, ob diese Instrumente
liquide genug sind. Die hier erwähnten
Forward-Kontrakte
und
Optionen
können durch nicht öffentliche
Vereinbarungen mit hoch angesehenen
Finanzinstitutionen, welche auf diese
Art von Transaktionen spezialisiert
sind, eingegangen werden. Die
Verbindlichkeiten, die sich durch diese
Transaktionen ergeben, zählen zu den
unter Absatz 1, 2 und 3 angegebenen
70%-, 20%- und 10%-Beschränkungen.
Wenn der Zugang zu den von der
Gesellschaft ausgewählten Handelsberatern nur durch andere Fonds
gefunden werden kann, dann kann die
Gesellschaft bis zu 20% des
Nettovermögens eines Teilfonds für
diese anderen Fonds bereitstellen, falls
folgende Auflagen erfüllt sind:
(a)
(b)
(c)
(d)
(e)
(f)
Die Fonds unterliegen den
Erfordernissen
der
Risikostreuung vergleichbar
mit den für OGA zutreffenden
Erfordernissen, welche dem
Gesetz unterliegen.
Die Fonds wurden in einem
Mitgliedsstaat
der
Europäischen
Union,
in
Kanada, in den USA, in der
Schweiz, in Japan oder in
Hongkong gegründet, haben
dort ihren Sitz und unterliegen
zum Schutz der Anleger der
gesetzlich
vorgesehenen
Aufsicht durch die jeweilige
Aufsichtsbehörde.
Der Teilfonds investiert nicht
mehr
als
10%
seines
Nettovermögens in Anteile an
anderen Fonds, die weder an
einer Börse notieren noch an
einem
Geregelten
Markt
gehandelt werden.
Die Teilfonds erwerben nicht
mehr als 10% der vom selben
Fonds ausgegebenen Anteile.
Der Teilfonds investiert nicht
mehr
als
10%
seines
Nettovermögens
in
vom
selben
Emittenten
ausgegebene Anteile.
Der Teilfonds investiert nicht
in Dachfonds.
Anhang I - Seite
4
ANMERKUNG:
Investitionen
in
andere Fonds können die Ausgaben der
Gesellschaft erhöhen, da sie unter
Umständen die Betriebskosten dieser
Fonds anteilsmäßig übernehmen und
für die jeweiligen Maklergebühren und
Provisionen dieser Fonds aufkommen
muss.
Zur Verwaltung des Anlage-Portfolios
kann jeder Teilfonds Instrumente
verwenden, die seine Vermögenswerte
gegen Fremdwährungsschwankungen
absichern.
Das kann durch die Verwendung
folgender Instrumente erreicht werden:
Devisentauschgeschäfte,
ForwardVerkauf
von
Fremdwährungen,
Verkauf von Währungs-Futures, Kauf
von Put-Optionen auf Währungen,
Kauf
von
Call-Optionen
auf
Währungen. Ein Teilfonds kann auch
Währungen
durch
eine
CrossTransaktion erwerben, vorausgesetzt
das wirtschaftliche Ergebnis ist so als
ob
es
durch
ein
direktes
Sicherungsgeschäft entstanden wäre
und die Kosten sind nicht höher als bei
einem direkten Handel.
Das Ziel der o.a. Transaktionen,
nämlich
die
Absicherung
der
Vermögenswerte des Teilfonds, setzt
die Existenz einer direkten Verbindung
zwischen solchen Transaktionen und
den abzusichernden Vermögenswerten
voraus,
was
impliziert,
dass
Transaktionen
mit
Währungen
prinzipiell
weder
das
gesamte
geschätzte Vermögen der in dieser
Währung ausgedrückten Vermögenswerte überschreiten dürfen noch länger
laufen dürfen als die Behaltezeit oder
die verbleibende Laufzeit solcher
Vermögenswerte.
von Wertpapierkäufen, kann jeder
Teilfonds die benötigte Währung durch
Devisentermingeschäfte erwerben.
Bezüglich der in den vorangegangenen
Beschränkungen
angesprochenen
Optionen
und
bezüglich
der
Devisentermin- und Devisentauschgeschäften kann jedes Portfolio OTCGeschäfte mit hoch angesehenen
Finanzinstitutionen, die auf diese Art
von Geschäft spezialisiert sind, tätigen.
Die Verbindlichkeiten, die durch diese
Sicherungsgeschäfte entstehen, zählen
nicht zu den unter den vorangehenden
Abschnitten 1-5 beschriebenen Beschränkungen.
1. Anlagerisiken und -vorteile
Anlagerisiken
Jeder potentielle Anleger sollte die
Beschreibung der Anlagerisiken im
Prospekt unter Kapitel „Risikoinformationen“ und besonders die
Beschreibung des Anlagerisikos im
Punkt „C. Risiken von Teilfonds, die in
Futures investieren und Risiken von
Teilfonds, die spezielle derivative
Investmentmethoden anwenden“ lesen.
Nachfolgend
werden
mögliche
Gewinne und Verluste mittels des
Goldkontrakts (100 Troy-Unzen pro
Futures-Kontrakt) an der New Yorker
Warenbörse dargestellt:
Kaufe einen Futures-Kontrakt für 100
Troy-Unten Gold für Lieferung im
Dezember um USD 375,00 pro Unze
(gleich einem Gesamtkontraktwert von
USD 37.500).
Im Zusammenhang mit Zahlungen von
fälligen Summen, besonders als Folge
Anhang I - Seite
5
Gewinn:
Verkaufe einen Futures-Kontrakt zu
USD 378,60
Verkaufspreis: USD 378,60
Kaufpreis:
USD 375,00
Gewinn
USD 3,60 pro Unze x 100 Unzen =
USD 360,00
Verlust:
Verkaufe einen Futures-Kontrakt zu
USD 371,40
Verkaufspreis: USD 371,40
Kaufpreis:
USD 375,00
Verlust
USD 3,60 pro Unze x 100 Unzen =
USD 360,00
Dieser Verlust entspricht etwa 1% des
Gesamtkaufpreises des physischen
Goldkontrakts für 100 Troy Unzen.
ANMERKUNG: Der Handelsberater
versucht Risiken durch den Einsatz
von Stop/Loss-Ordern in allen
Positionen zu begrenzen. Es kann
jedoch sein, dass diese Stop/LossOrder nicht unbedingt Verluste
beschränken können, weil die
Marktbedingungen die Ausführung
solcher Order unmöglich machen
können.
Mögliche Anlagevorteile
Die
Anteilsinhaber
genießen
möglicherweise gewisse Vorteile, die
ihnen nicht zugänglich wären, wenn sie
sich direkt an Termingeschäften
beteiligen würden. Für Anleger, die
bereit sind, hohe potentielle Gewinne
anzustreben und die damit verbundenen
Risiken zu akzeptieren, bietet die
Gesellschaft folgende Vorteile:
1.
Erfahrene Handelsberater
Die Teilfonds bieten die Möglichkeit,
am professionell verwalteten Handel
mit Managed Futures und Forwards,
der von Handelssystemen geregelt
wird, teilzunehmen. Die Handelsberater
treffen die Entscheidungen über den
Warenhandel. Die Handelsberater
verwalten die Anlagen des Fonds in
Übereinstimmung mit der Handelspolitik der Gesellschaft sowie gewissen
trendorientierten
Techniken
und
anderen technischen Strategien.
2.
Effiziente Verwaltung
Die Teilfonds erbringen für die Anleger
zahlreiche Dienstleistungen, welche die
administrativen
Tätigkeiten
des
direkten Warenterminhandels – wie
etwa die Führung der Bücher und
Unterlagen über die Handelsaktivitäten
sowie die Erstellung halbjährlicher und
jährlicher
Berichte
für
die
Anteilsinhaber – beinhalten. Für
Teilfonds mit einer Multi-BeraterStrategie bietet die Gesellschaft
verschiedene Handelsberater an, die
ihre Erfahrungen in diesem Bereich, im
Rahmen der ständigen Überwachung
sowie des disziplinierten Handels und
ihre Analysetechniken einbringen, was
für den erfolgreichen Handel mit
Futures absolut erforderlich ist. Die
meisten Personen verfügen nicht über
die nötige Zeit und die erforderlichen
Ressourcen, um dies selbst in die Hand
zu nehmen.
3.
Streuung des Futures-Portfolios
Aufgrund der Flexibilität des Teilfonds
und der zu erwartenden Grösse seiner
Vermögenswerte wird jeder Anteilsinhaber vermutlich einen viel höheren
Streuungsgrad der gehandelten Futures
erzielen, als dies der Fall wäre, wenn
der Anteilsinhaber den gleichen
Anhang I - Seite
6
Dollarbetrag persönlich in den Handel
investieren würde.
4.
Anlagestreuung
Die Anteilsinhaber können über die
Teilfonds an einer Vielzahl von Futures
teilhaben; die Gesellschaft bietet also
eine weitere Streuungsmöglichkeit für
ein konventionelles, in Aktien,
Anleihen und Immobilien investiertes
Portfolio. Das Gewinn- und Verlustpotential der Teilfonds ist nicht von
einer günstigen oder ungünstigen
Konjunkturlage abhängig, und das
Futures-Portfolio der Teilfonds kann
daher auch in einer Zeit fallender oder
steigender Wertpapierkurse ebenso
gewinnträchtig sein bzw. Verluste mit
sich bringen wie zu jedem anderen
Zeitpunkt.
5.
Beschränkte Haftung
Die Haftung der Anteilsinhaber
beschränkt sich auf den Ausgabe- oder
Kaufpreis der Anteile. Anleger, die
Futures direkt handeln, riskieren
unbeschränkte Verbindlichkeiten.
6.
geändert wurde) zum unabhängigen
Handelsverwalter
bestellt,
wobei
Superfund Asset Management GmbH.
folgende Aufgaben zukommen:
•
Überwachung
der
Handelsaktivitäten des Teilfonds;
Empfehlung von Änderungen
betreffend der Handelsstrategien
des Teilfonds;
Sicherstellung der Einhaltung aller
Strategien und Bedingungen des
Vertrags;
Kontrolle und Berechnung des
kumulierten Erfolgs der Handelsberater;
Überwachung des Handelserfolgs
der einzelnen Handelsberater.
•
•
•
•
Superfund Asset Management GmbH
ist von der Finanzmarktaufsicht befugt,
folgende Leistungen zu erbringen:
•
Beratung über die Veranlagung von
Kundenvermögen;
Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht
im Auftrag des Kunden;
Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb oder zur Veräußerung von einem oder mehrerer
der in § 1 Abs 1 Z 7 lit. b bis f
BWG genannten Instrumente.
•
•
Ertragszinsen
Die Teilfonds generieren Zinsen für
ihre Vermögenswerte, die entweder in
einem zinstragenden Konto bei der
Depotbank hinterlegt oder – wie in der
Anlagepolitik beschrieben – in
kurzfristige
Schuldverschreibungen
investiert werden.
Der Handelsverwalter
Die Verwaltungsratsmitglieder der
Gesellschaft haben Superfund Asset
Management
GmbH
(vormals
Quadriga Asset Management GmbH,
deren Firmenwortlaut mit 3.3.2005
Der Handelsmanager
Die Verwaltungsratsmitglieder der
Gesellschaft haben Superfund Asset
Management GmbH zum unabhängigen Handelsmanager bestellt,
wobei dieser Gesellschaft folgende
Aufgaben zukommen:
•
•
Empfehlung von Handelsberatern
Aufteilung oder Wiederaufteilung
von Vermögenswerten der Teil-
Anhang I - Seite
7
•
•
•
fonds zwischen den Handelsberatern
Anweisung an Handelsberater,
Positionen
aufzulösen,
um
Geldmittel für Zahlungen zu
beschaffen oder um Positionsbeschränkungen des Teilfonds
einzuhalten
Verhandlung des Honorars für die
Handelsberater
Vorbereitung von Material für die
Berichte über Teilfonds und
Bereitstellung
aller
nötigen
Dokumente an die Depotbank,
damit sie ihre Pflichten erfüllen
kann
Der Handelsmanager setzt Analysen
einschließlich
quantitativer
und
qualitativer Auswertungsprozesse ein,
um Handelsberater auszuwählen.
Für Teilfonds mit einer MultiberaterStrategie, bemüht sich der Handelsmanager, einen Mix von Handelsberatern zusammenzustellen, welcher
ein breites Verteilungsspektrum der
jeweiligen Marktsektoren, den Zugang
zu internationalen Märkten sowie eine
Vielzahl
von
Handelsmethoden
abdeckt, um so aus internationalen und
nationalen
Marktereignissen
und
Marktbewegungen Nutzen zu ziehen
bzw. Schaden abzuwenden. Der
Verwaltungsrat
stimmt
den
Empfehlungen des Handelsmanagers
zu
oder
verwirft
diese.
Der
Handelsmanager trifft keine direkten
Handelsentscheidungen
für
die
Gesellschaft.
Mindestinvestition zu haltende
Mindestsumme und Mindestrücknahme
Der
Mindestinvestitionsund
Mindestrücknahmebetrag sowie der zu
haltende Mindestbetrag werden für
jeden Teilfonds im Fact Sheet des
jeweiligen Teilfonds angegeben.
Anteilsklassen
Gegenwärtig wurden keine Anteilsklassen ausgegeben.
Spesen und Gebühren
(a) Verkaufsgebühr,
Rücknahmegebühr,
Umwandlungsgebühr
Diese Gebühren werden für jeden
Teilfonds auf dem Fact Sheet des
jeweiligen Teilfonds angegeben.
(b) Honorar des Handelsverwalters
Als Entschädigung für seine Leistungen
erhält der Handelsverwalter ein
monatlich zahlbares Verwaltungshonorar in einer Höhe wie auf dem Fact
Sheet des jeweiligen Teilfonds
beschrieben; es wird basierend auf den
Nettoinventarwert
des
jeweiligen
Teilfonds am Bewertungstag des
Vormonats, wie gemäß der Beschreibung am jeweiligen Fact Sheet
festgesetzt berechnet.
(c) Honorar des Handelsmanagers
Als Entschädigung für seine Leistungen
erhält
der
Handelsmanager
ein
monatlich zahlbares Managerhonorar in
einer Höhe wie auf dem Fact Sheet des
jeweiligen Teilfonds beschrieben; es
wird
basierend
auf
den
Nettoinventarwert
des
jeweiligen
Teilfonds am Bewertungstag des
Vormonats,
wie
gemäß
der
Beschreibung am jeweiligen Fact Sheet
festgesetzt berechnet.
Anhang I - Seite
8
(d) Honorar des Handelsberaters
Jeder
Teilfonds
zahlt
dem
Handelsberater
monatlich
eine
Beratungsgebühr aus, die basierend auf
dem Nettoinventarwert des jeweiligen
Teilfondkontos, für den der Handelsberater zuständig ist, am relevanten
Bewertungstag berechnet wird. Bei
jedem
Teilfonds
wurden
die
Vermögenswerte vom Handelsmanager
an die Handelsberater aufgeteilt und
werden auf einem oder mehreren
einzelnen Konten (die „Konten“)
verwaltet. Die genaue Höhe in Bezug
auf die einzelnen Teilfonds wird auf
dem Fact Sheet des jeweiligen
Teilfonds angegeben.
Der Nettoinventarwert (NIW) des
Kontos ist im Vertrag mit dem
Handelsberater als der Vermögenswert
eines solchen Teilfondskontos weniger
seiner Verbindlichkeiten definiert.
Zum Zwecke dieser Berechnung und in
Übereinstimmung mit dem Kapitel
„Berechnung des Nettoinventarwertes
je
Anteil“
beinhaltet
der
Nettoinventarwert des Kontos: (i) den
Wert von Futures-Kontrakten und/oder
Optionen,
die
auf
einer
Wertpapierbörse bzw. einem anderen
geregelten oder organisierten Markt
notiert oder gehandelt werden, (ii) den
Wert
von
Barbeständen
oder
Depotguthaben; (iii) den Wert von
übertragbaren
Wertpapieren
oder
anderen
Vermögenswerten;
jede
Anlageform von (i) bis (iii), wie
sorgfältig und in gutem Glauben durch
die oder unter der Kontrolle des
Verwaltungsrats festgelegt wurde,
ABZÜGLICH (iv) die gesamten dem
Teilfondskonto direkt zugeordneten
Verbindlichkeiten.
Leistungshonorar: Jeder Teilfonds
bezahlt dem Handelsberater am Ende
jedes Monats ein Leistungshonorar auf
die Handelsgewinne während dieses
Monats in einer Höhe, die individuell
für jeden Teilfonds im Fact Sheet des
Teilfonds festgelegt ist.
Die Leistungshonorare werden nur auf
Basis
der
Konto-Handelsgewinne
während eines Monats berechnet. Falls
ein Konto einen Übertragsverlust
während eines Monats (wie hiernach
definiert)
aufweist,
behält
der
Handelsberater das Leistungshonorar
(sofern zutreffend) des Vormonats ein,
erhält aber keine weitere Leistungshonorare in den darauffolgenden
Monaten, bis der Übertragsverlust von
neuen
Konto-Handelsgewinnen
komplett ausgeglichen wird.
Falls Teilfonds einer Multi-BeraterStrategie folgen, werden die Leistungen
der Handelsberater nicht zusammengefasst,
um
Handelsprofite
zu
ermitteln, sodass ein Handelsberater,
der Gewinne erzielt hat, ein
Leistungshonorar ausbezahlt bekommt,
auch wenn ein anderer Handelsberater
oder der gesamte Teilfonds einen
Verlust erlitten hat.
Konto-Handelsgewinne werden ausschließlich auf Basis der Aktivitäten
der Handelsberater berechnet und
beinhalten keine Zinsen, die dem
Teilfonds vom Clearing Broker bar auf
das Maklergebührkonto des Teilfonds
eingezahlt wurden, und auch keine
Zinsen, die bei einer Schuldverschreibung
auf
dem
Maklergebührkonto des Teilfonds aufgelaufen
sind.
Konto-Handelsgewinne bedeuten die
Summe aus (i) dem Nettobetrag aller
realisierten Gewinne und Verluste aus
allen Kontrakten auf Zinssätze,
Devisen,
anderen
während
des
entsprechenden Zeitraums geschlos-
Anhang I - Seite
9
senen Kontrakten auf Finanzinstrumente sowie Waren und dem
Nettobetrag von realisierten Gewinnen
und Verlusten aus Devisen, sowie (ii)
dem Nettobetrag aller nicht realisierten
Gewinne und Verluste für offene
Positionen
von
Kontrakten
auf
Zinssätze,
Währungen,
anderen
Kontrakten auf Finanzinstrumente
sowie
Waren
per
Ende
des
entsprechenden Zeitraums und dem
Nettobetrag der nicht realisierten
Gewinne und Verluste aus Devisen
abzüglich (iii) nicht realisierter
Gewinne und Verluste aus offenen
Kontrakten auf Zinssätze, Devisen,
Kontrakten auf andere Finanzinstrumente und Waren per Ende des
vorangegangenen Zeitraums und der
Nettobetrag von nicht realisierten
Gewinnen und Verlusten aus Devisen
des
vorangegangenen
Zeitraums
abzüglich (iv) des Kontos „Vortrag auf
neue Rechnung von Verlusten“ (wie
untenstehend
definiert),
sofern
vorhanden, per Anfang des betreffenden Zeitraumes, (v) minus Honorare
für Handelsberater (siehe oben), die
dem Konto während des jeweiligen
Zeitraumes abgezogen wurden.
Falls die Summe von Positionen (i) bis
(v) am Ende des jeweiligen Zeitraums
negativ ist, ist diese Summe ein
„Vortrag auf neue Rechnung von
Handelsverlusten“ für den nächsten
Zeitraum.
Falls die Gesellschaft Gelder vom
Konto während eines Zeitraums, in
dem es einen Vortrag auf neue
Rechnung von Handelsverlusten gibt,
entnimmt, wird der Verlust, zur Zeit
der Entnahme um den Prozentsatz
vermindert, den man erhält, wenn man
den Entnahmebetrag durch den
Nettoinventarwert des Kontos sofort
vor der Entnahme dividiert. Wenn
andererseits in Folge von neuer
Zeichnungen die Gelder des SICAV
vermehrt werden, wird der Verlust
gleichzeitig um den Prozentsatz vergrößert, den man erhält, wenn man den
Mehrbetrag
durch
den
Nettoinventarwert des Kontos sofort vor dem
Zuwachs dividiert.
Demzufolge wird kein Leistungshonorar für Zinsen aus Barbeständen
oder für aufgelaufene Zinsen aus
Schuldverschreibungen bezahlt. Bis
zum Ende des ersten vollen Kalendermonats, in dem der Handelsberater
aktiv war, wird kein Leistungshonorar
bezahlt; dieses Honorar beruht dann auf
dem Handelsgewinn, welcher vom
Anfang der Handelstätigkeit bis zum
Ende des ersten vollen Monats erzielt
wurde.
e)
Clearing Broker
Die Teilfonds bezahlen den Clearing
Brokern eine Maklergrundgebühr von
normalerweise
USD
25,00
pro
vollständigem Kontrakt für alle an USBörsen abgerechneten Transaktionen.
Maklergebühren an Börsen außerhalb
der USA können wesentlich höher als
USD 25,00 sein.
Für
außerbörsliche
Kassaund
Termingeschäfte
(“FOREX”)
auf
Devisen existieren Handels- und/oder
Marktgebühren oder -provisionen, die
vom jeweiligen Teilfonds verrechnet
und bezahlt werden.
Bei Abschluss eines FOREX-Kontrakts
mit einem Gegenwert von USD
100.000,00 und bei Abwicklung eines
solchen FOREX-Kontrakts (Käufe und
Verkäufe von FOREX-Kontrakten)
wird dem Teilfonds eine Maklergebühr
in Höhe von USD 25,00 verrechnet.
Falls sich die üblichen Marktbedingungen für diese Gebühr ändern
oder der übliche Marktpreis für eine
Anhang I - Seite 10
solche Transaktion unter diesem Betrag
liegt, bezahlt der jeweilige Teilfonds
trotzdem Maklergebühren in Höhe von
USD 25,00 pro FOREX-Kontrakt mit
einem
Vertragswert
von
USD
100.000,00.
Die genaue Höhe der bezahlten
Makler-, Abwicklungs- und Transaktionsgebühren wird im Jahresbericht
der Gesellschaft bekanntgegeben.
Bewertungstag
Bewertungstag ist der erste Werktag
jeden Monats oder jeder anderer Tag
oder Tage, wie der Verwaltungsrat
dieses festsetzen kann.
Der
Nettoinventarwert
wird
in
Zeitungen und anderen Preisangabesystemen veröffentlicht, die der
Verwaltungsrat
bestimmt.
Dieser
Nettoinventarwert wird mit dem Datum
des letzten Werktages des Vormonats
veröffentlicht.
Zum Beispiel:
Der Nettoinventarwert, welcher am 1.
Juni berechnet und am 1. Juni
veröffentlicht wird, wird mit dem
Datum 31. Mai (welches das
Bewertungsdatum
der
zugrundeliegenden
Vermögenswerte
ist)
veröffentlicht.
Der Verwaltungsrat kann beschließen,
dass ein inoffizieller und geschätzter
Nettoinventarwert berechnet und mit
dem Vermerk „inoffizieller Nettoinventarwert“ an jedem Werktag im
xxx veröffentlicht wird. In einem
solchen Fall dient der inoffizielle
Nettoinventarwert nur zu Informationszwecken; keine Rücknahmen oder
Zeichnungen könen auf Grundlage
dieses Nettoinventarwertes ausgeführt
werden. Dieser inoffizielle Nettoinventarwert wird auf Basis derselben
Bewertungsprinzipien wie der offizielle
Nettoinventarwert von der Verwaltungsstelle in Luxemburg berechnet.
Ausgabe von Anteilen
Anteile können zu Beginn der
Erstzeichnungsperiode zum Preis, der
im Fact Sheet des jeweiligen Teilfonds
angegeben ist, gezeichnet werden.
Danach können Anteile am jeweiligen
Bewertungstag gezeichnet werden.
Die
Gesellschaft
erlaubt
keine
Praktiken in Verbindung mit „Market
Timing“. Der Verwaltungsrat hat das
Recht, Zeichnungs- und Switchanträge,
welche von einem dieser Praktiken
verdächtigten Anleger stammen, zu
verweigern, und der Verwaltungsrat
kann nötige Maßnahmen ergreifen, um
die Anleger der Gesellschaft zu
schützen.
Die
Transferstelle
muss
alle
Zeichnungsanträge
mindestens
5
Werktage
vor
dem
jeweiligen
Bewertungstag erhalten. Zeichnungen
können von Antragstellern nicht
wiederrufen werden.
Für Zeichnungen die auf einen
bestimmten Betrag lauten, muss der
Zeichnungsbetrag zwei Werktage vor
dem jeweiligen Bewertungstag bei der
Depotbank eingehen. Für so eingegangene Beträge werden Anteile auf
drei Dezimalstellen genau zugeteilt.
Institutionellen Investoren, die für
einen Betrag zeichnen, kann der
Verwaltungsrat gestatten, den Betrag 4
Anhang I - Seite 11
Werktage nach dem jeweiligen
Bewertungstag zu überweisen.
angemessenen
Zeitrahmes
besten
Interesse des Überweisers an den
Hinsichtlich der Zeichnung für eine
bestimmte Anzahl von Anteilen müssen
Zahlungen innerhalb von 4 Werktagen
nach dem Bewertungstag, an dem der
jeweilige Nettoinventarwert je Anteil
berechnet wurde, geleistet werden.
Überweiser solcher Gelder zurücküberwiesen.
Zu diesem Zweck und um Zweifel zu
vermeiden, sind die o.a. Fristen als
Bewertungsdaten zu sehen, an denen
der Zeichnungserlös auf dem Konto der
Depotbank gutgeschrieben werden
muss.
Falls der Antrag und/oder der
Zeichnungserlös erst nach diesen
Fristen eintrifft, wird die Zeichnung
zum nächstfolgenden Bewertungstag
durchgeführt. Diese Gelder können auf
das Konto, von dem sie überwiesen
wurden,
abzüglich
der
Überweisungskosten
rücküberwiesen
werden, wenn der Antragsteller dies
schriftlich unter Angabe des Grundes
der Zahlungsverspätung beantragt.
Solche Anträge müssen vor dem
nächsten Bewertungstag eingehen.
Zeichnungsformulare, die bei der
Transferstelle eingehen und deren
zugehöriger Zeichnungsbetrag nicht
innerhalb einer Frist von 3 Monaten
eingeht – wobei die Zeitlimits für den
Erhalt der Zeichnungsbeträge wie o.a.
eingehalten werden, um an einem
bestimmten Bewertungstag investiert
zu werden – werden von der
Transferstelle als null und nichtig
betrachtet. Zeichnungsbeträge, für
welche
die
Transferstelle
kein
ordentlich ausgefülltes Zeichnungsformular erhält oder welche nicht
einem bestimmten Zeichnungsformular
zugewiesen werden können, werden
nach angemessenen Nachforschungen
der Transferstelle und innerhalb eines
Zur schnellen und genauen Gutschrift
der Zahlungen müssen die Antragsteller
die Transferstelle vor der Überweisung
der Zahlung über die Zahlungsangaben
hinsichtlich des Zeichnungsbetrags
informieren.
Die Transferstelle übersendet dem
jeweiligen Antragsteller so bald wie
möglich
nach
dem
jeweiligen
Bewertungstag eine Bestätigung über
den Erwerb von Anteilen.
Rücknahme
Anteilsinhaber können an jedem
Bewertungstag die Rücknahme ihrer
gesamten Anteile oder eines Teils
davon beantragen.
Der Rücknahmepreis pro Anteil
entspricht dem Nettoinventarwert je
Anteil einer Klasse in einem Teilfonds
am Bewertungstag abzüglich der
Rücknahmegebühr, vorausgesetzt der
Antrag geht fünf Werktage vor dem
entsprechenden Bewertungstag bei der
Transferstelle ein.
Die Rücknahme jeder Anteilsklasse in
einem Teilfonds kann aufgeschoben
werden, bis der Teilfonds wieder
liquide genug ist, falls Rücknahmeanträge 10% der ausgegebenen Anteile
eines Teilfonds übersteigen. Der
Verwaltungsrat kann nach eigenem
Ermessen entscheiden, um welchen
Zeitraum, der nach Meinung des
Verwaltungsrates im besten Interesse
des Teilfonds ist, die Rücknahme
aufgeschoben wird. Am nächsten
Anhang I - Seite 12
Bewertungstag nach einer solchen
Aufschiebung
werden
diese
Rücknahmeanträge vorrangig zu späteren Anträgen bearbeitet.
Rücknahmeanträge
sind
unwiderruflich, außer im Falle einer Einstellung
des Nettoinventarwerts wie beschrieben
in „Einstellung der Berechnung des
Nettoinventarwerts“ und in „Einstellung des Handels“.
Anteilsinhaber, die Anteile kündigen
wollen, müssen folgende Informationen
angeben:
Vollen Namen und Adresse des/der
Anteilsinhaber(s).
Die Anzahl der zurückzunehmenden
Anteile oder den Bruttobetrag, den die
Kündigung ergeben soll.
Folgende Informationen über die
Bankkonten, an welche der Kündigungserlös überwiesen werden soll:
Zwischeninstitut / Kontoführendes
Institut Adresse / Ort / Land
Swift Code
Kontonummer des Auftraggebers bei
der empfangenden Bank.
Der Rücknahmepreis wird gewöhnlich
innerhalb von fünf Werktagen nach
dem jeweiligen Bewertungstag ausgezahlt, in jedem Fall jedoch vor der
Veröffentlichung des nächsten Nettoinventarwerts, ohne Zinsen für den
Zeitraum zwischen dem Bewertungstag
und dem Zahlungsdatum.
Die Rücknahmezahlung wird dem
Anteilsinhaber gemäß seiner Anweisungen überwiesen.
dieses
ergänzenden
Emissionsmemorandums umwandeln wollen,
können dies an jedem Bewertungstag
tun, indem sie der Gesellschaft einen
unwiderruflichen schriftlichen Antrag,
ihre Anteile umzuwandeln, schicken,
mit Ausnahme von Umschichtungen in
Teilfonds, die zeitweilig für Neuzeichnungen geschlossen sind
Eine im jeweiligen Fact Sheet
angegebene Umwandlungsgebühr wird
dafür eingehoben werden.
Notierung an der Luxemburger
Börse
Die Teilfonds notieren
Luxemburger Börse.
an
der
Mindesthöhe eines Teilfonds,
um wirtschaftlich effizient zu
operieren
Wenn der Nettoinventarwert eines
Teilfonds an 30 aufeinanderfolgenden
Tagen niedriger als USD 1.000.000
oder dem entsprechenden Betrag in der
Bewertungswährung eines Teilfonds
ist, beschließt der Verwaltungsrat,
diesen Teilfonds gemäß den Vorgaben
im Kapitel „Auflösung der Gesellschaft
und von Teilfonds“, Absatz 4,
aufzulösen oder zu verschmelzen.
Diese Mindesthöhe gilt nicht nach dem
Start eines neuen Teilfonds und erhält
daher erst 12 Monate nach der
Erstemission seine Wirksamkeit.
Umwandlung
Anteilsinhaber, die Anteile von einem
Teilfonds in einen anderen Teilfonds
Anhang I - Seite 13
Fact Sheet
QUADRIGA SUPERFUND FUTURES A / USD
(nachstehend “Superfund A / USD”)
Anlagestrategie, Volatilität und Hebel
Der Superfund A/USD investiert in ein
breites Spektrum von Futures und
Optionen
wie
beschrieben
unter
“Anlagestrategie”. Die Volatilität des
Portfolios dieses Fonds ist etwas geringer
als jene von Superfund B/USD und
bedeutend geringer als jene des Teilfonds
Superfund C/USD. Die angestrebte
Volatilität des Superfund A/USD beträgt
20% per annum. Die angestrebte
Volatilität definiert sich als die
beabsichtigte Schwankung (sowohl nach
oben als auch nach unten), der
Jahresergebnisse
um
den
durchschnittlichen Jahresertragswert.
Zumindest 40% des Vermögens von
Superfund A/USD wird in Staatsanleihen,
Geldmarktinstrumente
oder
ähnliche
Wertpapiere und Instrumente mit kurzer
Laufzeit von Emittenten mit sehr hohem
Ranking angelegt werden.
Anlegerprofil
Der Teilfonds strebt sowohl mittel- als
auch langfristige Kapitalzuwächse für
USD-Anleger an. Da Superfund A/USD
eine sehr geringe Korrelation zu
traditionellen Anlageformen wie Aktien
und Anleihen aufweist, ist dieser Teilfonds
aufgrund seiner Eigenschaft, das Risiko zu
streuen und gleichzeitig die Chancen auf
höhere Renditen zu steigern, die ideale
Ergänzung in einem ausgewogenen
Portfolio.
Alle potentiellen Anleger des Teilfonds
Superfund A/USD sollten bedenken, dass
aufgrund der verwendeten Handelsstrategie und der Marktgegebenheiten,
zeitweilige
Verluste
des
Nettoin-
Anhang I - Seite 14
ventarwerts von bis zu 20-25% regelmäßig
auftreten können. Es kann nicht garantiert
werden, dass die Verluste auf diese
Prozentsätze begrenzt sind. Daher sollten
interessierte Anteilsinhaber das Kapitel
„Risikohinweise“ genau lesen, bevor sie in
diesen Teilfonds investieren.
Absicherung des Währungsrisikos
Der Teilfonds sichert die zugrundeliegenden
Vermögenswerte
gegen
Währungsrisiken
hinsichtlich
seiner
Bewertungswährung durch Verwendung
der in „Anlagebeschränkungen“ beschriebenen Finanzinstrumente ab.
Erstausgabe
Erstausgabekurs
Darauffolgende Ausgabe, Umwandlung
und Rücknahme von Anteilen
1. November 2004
USD 1.000
Anteile können an jedem Bewertungstag
gemäß den in den Kapiteln „Ausgabe von
Anteilen“, „Rücknahme von Anteilen“ und
„Umwandlung
von
Anteilen“
beschriebenen
Regeln
ausgegeben,
zurückgenommen
und
umgewandelt
werden.
Bewertungswährung
Mindesterstinvestition und zu haltende
Mindestsumme
Mindestfolgeinvestition
Mindestkündigungsbetrag
Ausgabeaufschlag
Rücknahmegebühr
USD
USD 5.000
Umwandlungsgebühr
Honorar des Handelsverwalters
Managementgebühr
Honorar des Handelsberaters und
Leistungshonorar
USD 5.000
USD 5.000
4,5%
2% des Nettoinventarwerts
(für eine Behaltezeit von weniger als 1
Jahr)
Wenn die Behaltezeit 1 Jahr überschreitet,
wird keine Rücknahmegebühr verrechnet.
1% des Nettoinventarwerts
2% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
1% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
3% p.a. des Nettoinventarwerts des
Teilfonds-Kontos, für das der Handelsberater zuständig ist, per jedem
Anhang I - Seite 15
Bewertungstag und monatlich zahlbar
Leistungsgebühr: 25% der KontoHandelsgewinne der Vermögenswerte, die
dem Handelsberater zugewiesen wurden,
wie beschrieben in Kapitel „Honorar des
Handelsberaters“
ISIN Nummer:
LU0199179838
Anhang I - Seite 16
Fact Sheet
QUADRIGA SUPERFUND FUTURES A / EUR
(nachstehend “Superfund A /EUR”)
Anlagestrategie, Volatilität und Hebel
Der Superfund A /EUR investiert in ein
breites Spektrum von Futures und
Optionen. Die Volatilität des Portfolios
dieses Fonds ist etwas geringer als jene
des Superfund B/EUR und bedeutend
geringer als jene des Teilfonds Superfund
C/EUR. Die angestrebte Volatilität des
Superfund A/EUR beträgt 20% per
annum. Die angestrebte Volatilität
definiert sich als die beabsichtigte
Schwankung (sowohl nach oben als auch
nach unten), der Jahresergebnisse um den
durchschnittlichen Jahresertragswert.
Zumindest 40% des Vermögens von
Superfund A/EUR wird in Staatsanleihen,
Geldmarktinstrumente
oder
ähnliche
Wertpapiere und Instrumente mit kurzer
Laufzeit von Emittenten mit sehr hohem
Ranking angelegt werden.
Anlegerprofil
Der Teilfonds strebt sowohl mittel- als
auch langfristige Kapitalzuwächse für
EUR-Anleger an. Da Superfund A/EUR
eine sehr geringe Korrelation zu
traditionellen Anlageformen wie Aktien
und Anleihen aufweist, ist dieser Teilfonds
aufgrund seiner Eigenschaft, das Risiko zu
streuen und gleichzeitig die Chancen auf
höhere Renditen zu steigern, die ideale
Ergänzung in einem ausgewogenen
Portfolio.
Alle potentiellen Anleger des Teilfonds
Superfund A/EUR sollten bedenken, dass
aufgrund der verwendeten Handelsstrategie und der Marktgegebenheiten
zeitweilige
Verluste
des
Nettoinventarwerts von bis zu 20-25%
regelmäßig auftreten können. Es kann
nicht garantiert werden, dass die Verluste
auf diese Prozentsätze begrenzt sind.
Anhang I - Seite 17
Daher sollten interessierte Anteilsinhaber
das Kapitel „Risikohinweise“ genau lesen,
bevor sie in diesen Teilfonds investieren.
Der
Teilfonds
sichert
die
Vermögenswerte
gegen Währungsrisiken hinsichtlich seiner
Bewertungswährung
durch
die
in
„Anlagebeschränkungen“ beschriebenen
Finanzinstrumente ab.
1. November 2004
EUR 1.000
Anteile können an jedem Bewertungstag
gemäß den in den Kapiteln „Ausgabe von
Anteilen“, „Rücknahme von Anteilen“ und
„Umwandlung
von
Anteilen“
beschriebenen
Regeln
ausgegeben,
zurückgenommen
und
umgewandelt
werden..
Absicherung des Währungsrisikos zugrundeliegenden
Erstausgabe
Erstausgabekurs
Darauffolgende Ausgabe, Umwandlung
und Rücknahme von Anteilen
Bewertungswährung
Bewertungstag
Mindesterstinvestition und zu haltende
Mindestsumme
Mindestfolgeinvestition
Mindestkündigungsgebühr
Ausgabeaufschlag
Rücknahmegebühr
Switchgebühr
Honorar des Handelsverwalters
Managementgebühr
Handelsberater
Honorar des Handelsberaters und
Leistungshonorar
EUR
der erste Werktag jeden Monats oder, falls
dieser Tag kein Werktag in Luxemburg ist,
der darauffolgende Werktag
EUR 5.000
EUR 5.000
EUR 5.000
4,5%
bis zu 2% des Nettoinventarwerts
(für eine Behaltezeit von weniger als 1
Jahr)
1% des Nettoinventarwerts
2% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
1% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
Quadriga Fund Management Inc.
Quadriga Fund Management Inc. wurde
am 11. November 1999 in Grenada
eingetragen.
3% p.a. des Nettoinventarwerts des
Teilfonds-Kontos,
für
das
der
Handelsberater zuständig ist, per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar
Anhang I - Seite 18
ISIN Number:
Leistungsgebühr: 25% der KontoHandelsgewinne der Vermögenswerte, die
dem Handelsberater zugewiesen wurden,
wie beschrieben in Kapitel „Honorar des
Handelsberaters“
LU0199179911
Anhang I - Seite 19
Fact Sheet
QUADRIGA SUPERFUND FUTURES B / USD
(nachstehend “Superfund B / USD”)
Anlagestrategie, Volatilität und Hebel
Der Superfund B/USD investiert in ein
breites Spektrum von Futures und
Optionen. Die Volatilität des Portfolios
dieses Fonds ist höher als jene des
Superfund A/USD und geringer als jene
des Teilfonds Superfund C/USD. Die
angestrebte Volatilität des Superfund
B/USD beträgt 30% per annum. Die
angestrebte Volatilität definiert sich als die
beabsichtigte Schwankung (sowohl nach
oben als auch nach unten), der
Jahresergebnisse
um
den
durchschnittlichen Jahresertragswert.
Zumindest 35% des Vermögens von
Superfund B/USD wird in Staatsanleihen,
Geldmarktinstrumente
oder
ähnliche
Wertpapiere und Instrumente mit kurzer
Laufzeit von Emittenten mit sehr hohem
Ranking angelegt werden.
Anlegerprofil
Superfund B/USD hat eine risikoreichere
Anlagestrategie als Superfund A. Dieser
Teilfonds verlangt nach einer größeren
Risikoverträglichkeit und daher nur für
Langzeitanleger geeignet, die an die
Risiken derivativer Anlageinstrumente
gewöhnt sind. Der Teilfonds strebt sowohl
mittel- als auch langfristige Kapitalzuwächse für USD-Anleger an. Da
Superfund B/USD eine sehr geringe
Korrelation zu traditionellen Anlageformen wie Aktien und Anleihen aufweist,
ist dieser Teilfonds aufgrund seiner
Eigenschaft, das Risiko zu streuen und
gleichzeitig die Chancen auf höhere
Renditen zu steigern, die ideale Ergänzung
in einem ausgewogenem Portfolio.
Alle potentiellen Anleger des Teilfonds
Superfund B/USD sollten bedenken, dass
aufgrund der verwendeten Handelsstrategie und der Marktgegebenheiten
Anhang I - Seite 20
Absicherung des Währungsrisikos
Erstausgabe
Erstausgabekurs
Darauffolgende Ausgabe, Umwandlung
und Rücknahme von Anteilen
Bewertungswährung
Mindesterstinvestition und zu haltende
Mindestsumme
Mindestfolgeinvestition
Mindestkündigungsbetrag
Ausgabeaufschlag
Rücknahmegebühr
Switchgebühr
Bewertungstag
Honorar des Handelsverwalters
Managementgebühr
Handelsberater
Honorar des Handelsberaters und
Leistungshonorar:
zeitweilige Verluste des Nettoinventarwerts von bis zu 30-35% regelmäßig
auftreten können. Es kann nicht garantiert
werden, dass die Verluste auf diese
Prozentsätze begrenzt sind. Daher sollten
interessierte Anteilsinhaber das Kapitel
„Risikohinweise“ genau lesen, bevor sie in
diesen Teilfonds investieren.
Der
Teilfonds
sichert
die
zugrundeliegenden
Vermögenswerte
gegen Währungsrisiken hinsichtlich seiner
Bewertungswährung
durch
die
in
„Anlagebeschränkungen” beschriebenen
Finanzinstrumente ab.
1. November 2004
USD 1.000
Anteile können an jedem Bewertungstag
gemäß den in den Kapiteln „Ausgabe von
Anteilen“, „Rücknahme von Anteilen“ und
„Umwandlung
von
Anteilen“
beschriebenen
Regeln
ausgegeben,
zurückgenommen
und
umgewandelt
werden.
USD
USD 10.000
USD 5.000
USD 5.000
4,5%
bis zu 2% des Nettoinventarwerts
(für eine Behaltezeit von weniger als 1
Jahr)
1% des Nettoinventarwerts
der erste Werktag jeden Monats oder, falls
dieser Tag kein Werktag in Luxemburg ist,
der darauffolgende Werktag
2% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
1% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
Quadriga Fund Management Inc.
Quadriga Fund Management Inc. wurde
am 11. November 1999 in Grenada
eingetragen.
3% p.a. des Nettoinventarwerts des
Teilfonds-Kontos, für das der Handels-
Anhang I - Seite 21
berater zuständig ist, per jedem Bewertungstag und monatlich zahlbar.
ISIN Number:
Leistungsgebühr: 30% der KontoHandelsgewinne der Vermögenswerte, die
dem Handelsberater zugewiesen wurden,
wie beschrieben in Kapitel „Honorar des
Handelsberaters“.
LU0199180257
Anhang I - Seite 22
Fact Sheet
QUADRIGA SUPERFUND FUTURES B / EUR
(nachstehend “Superfund B /EUR”)
Anlagestrategie, Volatilität und Hebel
Der Superfund B/EUR investiert in ein
breites Spektrum von Futures und
Optionen. Die Volatilität des Portfolios
dieses Fonds ist höher als jene des
Superfund A/EUR und geringer als jene
des Teilfonds Superfund C/EUR. Die
angestrebte Volatilität des Superfund
B/EUR beträgt 30% per annum. Die
angestrebte Volatilität definiert sich als die
beabsichtigte Schwankung (sowohl nach
oben als auch nach unten), der
Jahresergebnisse um den durchschnittlichen Jahresertragswert.
Zumindest 35% des Vermögens von
Superfund B/EUR wird in Staatsanleihen,
Geldmarktinstrumente
oder
ähnliche
Wertpapiere und Instrumente mit kurzer
Laufzeit von Emittenten mit sehr hohem
Ranking angelegt werden.
Anlegerprofil
Superfund B/EUR hat eine risikoreichere
Anlagestrategie als Superfund A. Dieser
Teilfonds verlangt nach einer größeren
Risikoverträglichkeit und daher nur für
Langzeitanleger geeignet, die an die
Risiken derivativer Anlageinstrumente
gewöhnt sind.
Der Teilfonds strebt sowohl mittel- als
auch langfristige Kapitalzuwächse für
EUR-Anleger an. Da Superfund B/EUR
eine sehr geringe Korrelation zu
traditionellen Anlageformen wie Aktien
und Anleihen aufweist, ist dieser Teilfonds
aufgrund seiner Eigenschaft, das Risiko zu
streuen und gleichzeitig die Chancen auf
höhere Renditen zu steigern, die ideale
Ergänzung in einem ausgewogenem
Portfolio.
Alle potentiellen Anleger des Teilfonds
Anhang I - Seite 23
Absicherung des Währungsrisikos
Erstausgabe
Erstausgabekurs
Superfund B/EUR sollten bedenken, dass
aufgrund der verwendeten Handelsstrategie und der Marktgegebenheiten
zeitweilige Verluste des Nettoinventarwerts von bis zu 30-35% regelmäßig
auftreten können. Es kann nicht garantiert
werden, dass die Verluste auf diese
Prozentsätze begrenzt sind. Daher sollten
interessierte Anteilsinhaber das Kapitel
„Risikohinweise“ genau lesen, bevor sie in
diesen Teilfonds investieren.
Anteile können an jedem Bewertungstag
gemäß den in den Kapiteln „Ausgabe von
Anteilen“, „Rücknahme von Anteilen“ und
„Umwandlung von Anteilen“ beschriebenen Regeln ausgegeben, zurückgenommen und umgewandelt werden.
1. November 2004
USD 1.000
Darauffolgende Ausgabe, Umwandlung
und Rücknahme von Anteilen
Anteile können an jedem Bewertungstag
gemäß den in den Kapiteln „Ausgabe von
Anteilen“, „Rücknahme von Anteilen“ und
„Switchen von Anteilen“ beschriebenen
Regeln ausgegeben, zurückgenommen und
umgewandelt werden.
Bewertungswährung
Mindesterstinvestition und zu haltende
Mindestsumme
Mindestfolgeinvestition
Mindestkündigungsbetrag
Ausgabeaufschlag
Rücknahmegebühr
EUR
EUR 10.000
Umtauschgebühr
Bewertungstag
Honorar des Handelsverwalters
Managementgebühr
Handelsberater
EUR 5.000
EUR 5.000
4,5%
2% des Nettoinventarwerts
(für eine Behaltezeit von weniger als 1
Jahr)
1% des Nettoinventarwerts
der erste Werktag jeden Monats oder, falls
dieser Tag kein Werktag in Luxemburg ist,
der darauffolgende Werktag
2% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
1% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
Quadriga Fund Management Inc.
Quadriga Fund Management Inc. wurde
Anhang I - Seite 24
Honorar des Handelsberaters und
Leistungshonorar
am 11. November 1999 in Grenada eingetragen.
3% p.a. des Nettoinventarwerts des
Teilfonds-Kontos,
für
das
der
Handelsberater zuständig ist, per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar
Leistungsgebühr: 30% der KontoHandelsgewinne der Vermögenswerte, die
dem Handelsberater zugewiesen wurden,
wie beschrieben in Kapitel „Honorar des
Handelsberaters“.
ISIN Number:
LU0199180414
Anhang I - Seite 25
Fact Sheet
QUADRIGA SUPERFUND FUTURES C / USD
(nachstehend “Superfund C / USD”)
Anlagestrategie, Volatilität und Hebel
Der Superfund C/USD investiert in ein
breites Spektrum von Futures und
Optionen. Die Volatilität des Portfolios
dieses Fonds ist etwas höher als jene des
Superfund B/USD und bedeutend höher
als jene des Teilfonds Superfund A/USD.
Die angestrebte Volatilität des Superfund
C/USD beträgt 40% per annum. Die
angestrebte Volatilität definiert sich als die
beabsichtigte Schwankung (sowohl nach
oben als auch nach unten), der
Jahresergebnisse
um
den
durchschnittlichen Jahresertragswert.
Zumindest 30% des Vermögens von
Superfund C/USD wird in Staatsanleihen,
Geldmarktinstrumente
oder
ähnliche
Wertpapiere und Instrumente mit kurzer
Laufzeit von Emittenten mit sehr hohem
Ranking angelegt werden.
Anlegerprofil
Superfund C/USD hat eine hochriskante
Anlagestrategie. Dieser Teilfonds ist nur
für institutionelle Anleger oder Personen
mit großem Vermögen gedacht, die es sich
leisten können, ihre gesamte Investition zu
verlieren.
Der Teilfonds strebt sowohl mittel- als
auch langfristige Kapitalzuwächse für
USD-Anleger an. Da Superfund C/USD
eine sehr geringe Korrelation zu
traditionellen Anlageformen wie Aktien
und Anleihen aufweist, ist dieser Teilfonds
aufgrund seiner Eigenschaft, das Risiko zu
streuen und gleichzeitig die Chancen auf
höhere Renditen zu steigern, die ideale
Ergänzung in einem ausgewogenem
Portfolio.
Alle potentiellen Anleger des Teilfonds
Superfund C/USD sollten bedenken, dass
Anhang I - Seite 26
aufgrund der verwendeten Handelsstrategie und der Marktgegebenheiten
zeitweilige Verluste des Nettoinventarwerts von bis zu 40-45% regelmäßig
auftreten können. Es kann nicht garantiert
werden, dass die Verluste auf diese
Prozentsätze begrenzt sind. Daher sollten
interessierte Anteilsinhaber das Kapitel
„Risikohinweise“ genau lesen, bevor sie in
diesen Teilfonds investieren.
Absicherung des Währungsrisikos
Erstausgabe
Erstausgabekurs
Darauffolgende Ausgabe, Umwandlung
und Rücknahme von Anteilen
Bewertungswährung
Mindesterstinvestition und zu haltende
Mindestsumme
Mindestfolgeinvestition
Mindestkündigungsbetrag
Ausgabeaufschlag
Rücknahmegebühr
Umtauschgebühr
Bewertungstag
Honorar des Handelsverwalters
Managementgebühr
Handelsberater
Der Teilfonds sichert die zugrundeliegenden
Vermögenswerte
gegen
Währungsrisiken
hinsichtlich
seiner
Bewertungswährung
durch
die
in
„Anlagebeschränkungen” beschriebenen
Finanzinstrumente ab.
1. November 2004
USD 1.000
Anteile können an jedem Bewertungstag
gemäß den in den Kapiteln „Ausgabe von
Anteilen“, „Rücknahme von Anteilen“ und
„Umwandlung von Anteilen“ beschriebenen Regeln ausgegeben, zurückgenommen und umgewandelt werden.
USD 100.000
USD 50.000
USD 50.000
4,5%
bis zu 2% des Nettoinventarwerts
(für eine Behaltezeit von weniger als 1
Jahr)
1% des Nettoinventarwerts
der erste Werktag jeden Monats oder, falls
dieser Tag kein Werktag in Luxemburg ist,
der darauffolgende Werktag
2% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
1% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
Quadriga Fund Management Inc.
Quadriga Fund Management Inc. wurde
am 11. November 1999 in Grenada
Anhang I - Seite 27
Honorar des Handelsberaters und
Leistungshonorar
ISIN Nummer
eingetragen.
3% p.a. des Nettoinventarwerts des
Teilfonds-Kontos, für das der Handelsberater zuständig ist, per jedem Bewertungstag und monatlich zahlbar
Leistungsgebühr: 35% der KontoHandelsgewinne der Vermögenswerte, die
dem Handelsberater zugewiesen wurden,
wie beschrieben in Kapitel „Honorar des
Handelsberaters“.
LU0199181222
Anhang I - Seite 28
Fact Sheet
QUADRIGA SUPERFUND FUTURES C / EUR
(nachstehend “Superfund C /EUR”)
Anlagestrategie, Volatilität und Hebel
Der Superfund C/EUR investiert in ein
breites Spektrum von Futures und
Optionen. Die Volatilität des Portfolios
dieses Fonds ist etwas höher als jene des
Superfund B/EUR und bedeutend höher
als jene des Teilfonds Superfund A/EUR.
Die angestrebte Volatilität des Superfund
C/EUR beträgt 40% per annum. Die
angestrebte Volatilität definiert sich als die
beabsichtigte Schwankung (sowohl nach
oben als auch nach unten), der
Jahresergebnisse um den durchschnittlichen Jahresertragswert.
Zumindest 30% des Vermögens von
Superfund C/EUR wird in Staatsanleihen,
Geldmarktinstrumente
oder
ähnliche
Wertpapiere und Instrumente mit kurzer
Laufzeit von Emittenten mit sehr hohem
Ranking angelegt werden.
Anlegerprofil
Superfund C/EUR hat eine hochriskante
Anlagestrategie. Dieser Teilfonds ist nur
für institutionelle Anleger oder Personen
mit großem Vermögen gedacht, die es sich
leisten können, ihre gesamte Investition zu
verlieren.
Der Teilfonds strebt sowohl mittel- als
auch langfristige Kapitalzuwächse für
EUR-Anleger an. Da Superfund C/EUR
eine sehr geringe Korrelation zu
traditionellen Anlageformen wie Aktien
und Anleihen aufweist, ist dieser Teilfonds
aufgrund seiner Eigenschaft, das Risiko zu
streuen und gleichzeitig die Chancen auf
höhere Renditen zu steigern, die ideale
Ergänzung in einem ausgewogenen
Portfolio.
Alle potentiellen Anleger des Teilfonds
Superfund C/EUR sollten bedenken, dass
Anhang I - Seite 29
aufgrund der verwendeten Handelsstrategie und der Marktgegebenheiten
zeitweilige Verluste des Nettoinventarwerts von bis zu 40-45% regelmäßig
auftreten können. Es kann nicht garantiert
werden, dass die Verluste auf diese
Prozentsätze begrenzt sind. Daher sollten
interessierte Anteilsinhaber das Kapitel
„Risikohinweise“ genau lesen, bevor sie in
diesen Teilfonds investieren.
Absicherung des Währungsrisikos
Erstausgabe
Erstausgabekurs
Darauffolgende Ausgabe, Umwandlung
und Rücknahme von Anteilen
Bewertungswährung
Mindesterstinvestition und zu haltende
Mindestsumme
Mindestfolgeinvestition
Mindestkündigungsbetrag
Ausgabeaufschlag
Rücknahmegebühr
Umtauschgebühr
Honorar des Handelsverwalters
Managementgebühr
Handelsberater
Honorar des Handelsberaters und
Der Teilfonds sichert die zugrundeliegenden
Vermögenswerte
gegen
Währungsrisiken
hinsichtlich
seiner
Bewertungswährung
durch
die
in
„Anlagebeschränkungen” beschriebenen
Finanzinstrumente ab.
1. November 2004
USD 1.000
Anteile können an jedem Bewertungstag
gemäß den in den Kapiteln „Ausgabe von
Anteilen“, „Rücknahme von Anteilen“ und
„Umwandlung von Anteilen“ beschriebenen Regeln ausgegeben, zurückgenommen und umgewandelt werden.
EUR
EUR 100.000
EUR 50.000
EUR 50.000
4,5%
bis zu 2% des Nettoinventarwerts
(für eine Behaltedauer von weniger als 1
Jahr)
1% des Nettoinventarwerts
2% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
1% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
Quadriga Fund Management Inc.
Quadriga Fund Management Inc. Quadriga
Fund Management Inc. wurde am 11.
November 1999 in Grenada eingetragen. .
3% p.a. des Nettoinventarwerts des
Anhang I - Seite 30
Leistungshonorar
Teilfonds-Kontos, für das der Handelsberater zuständig ist, per jedem Bewertungstag
Leistungsgebühr: 35% der KontoHandelsgewinne der Vermögenswerte, die
dem Handelsberater zugewiesen wurden,
wie beschrieben in Kapitel „Honorar des
Handelsberaters“.
ISIN Nummer
LU0199181651
Anhang I - Seite 31
Anhang II
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
FÜR DEN VERTRIEB VON ANTEILEN
IN ÖSTERREICH
73
Repräsentant in Österreich
Die Gesellschaft ernannte die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Graben 21,
1010 Wien, Österreich zu ihrem österreichischen Repräsentanten gemäß § 29 Investmentfondsgesetz 1993 („InvFG“). Der Repräsentant vertritt die Gesellschaft in Österreich
gerichtlich und außergerichtlich.
Zahlstelle in Österreich
Die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Graben 21, 1010 Wien, ist auch
österreichische Zahlstelle der Gesellschaft. Sämtliche Zahlungen an Aktionäre in Österreich,
sowie die Rücknahme von Aktien, erfolgen über die österreichische Zahlstelle.
Rücknahmeanträge können bei der österreichischen Zahlstelle gestellt werden.
Angaben über die auf den Kapitalanlagefonds anwendbaren österreichischen
Steuervorschriften
Die in diesem Prospekt angeführten Informationen über die Besteuerung der Fondsanteile
decken nur eine allgemeingültige Betrachtungsweise ab. Es können auf Basis dieser
Informationen keine Rückschlüsse auf die individuelle Besteuerung der einzelnen
Anteilsinhaber gezogen werden. Die endgültige Beurteilung steuerlicher Fragen in bezug auf
den einzelnen Anleger kann daher nur ein Steuerberater abgeben.
Weiters wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Änderungen der Rechtslage,
Rechtsprechung und Verwaltungspraxis die folgenden Aussagen beeinflussen können.
Bei dem Fonds handelt es sich um einen ausländischen Kapitalanlagefonds im Sinne des § 42
InvFG, dessen Anteile in Österreich öffentlich angeboten werden dürfen und dessen
ausschüttungsgleiche Erträge durch die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG als
in Österreich ansässigem steuerlichem Vertreter gegenüber den österreichischen Abgabenbehörden im Sinne des § 40 Abs 2 Ziff. 2 InvFG bestellt ist, nachgewiesen werden. Die
Ausschüttungen sowie die ausschüttungsgleichen Erträge der einzelnen Fonds unterliegen in
Österreich der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerpflicht. Gemäß § 40 Abs. 2 Ziff. 1 InvFG
iVm § 42 InvFG gelten spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres die nach
Abzug der dafür anfallenden Kosten vereinnahmten Zinsen, Dividenden, ausschüttungsgleiche Erträge von im Fondsvermögen befindlichen Anteilen an anderen in- oder ausländischen Kapitalanlagefonds, Substanzgewinne bei nicht im Betriebsvermögen gehaltenen
Anteilscheinen, und sonstige Erträge an die Anteilinhaber in dem aus dem Anteilsrecht sich
ergebenden Ausmaß als ausgeschüttet (ausschüttungsgleiche Erträge).
Gemäß § 40 Abs. 1 InvFG iVm § 42 InvFG gelten für nicht im Betriebsvermögen gehaltenen
Anteilsscheine ausländischer Investmentfonds 20% der realisierten Substanzgewinne aus
Aktien, Aktienderivaten sowie Waren- und Termingeschäften als Einkünfte aus Spekulationsgeschäften und sind einer 25%igen Besteuerung zu unterwerfen, gleich, ob diese
Substanzgewinne thesauriert oder ausgeschüttet werden Die übrigen 80% der
Substanzgewinne aus Aktien und Aktienderivaten, sowie 100% der Substanzgewinne aus
Renten und Rentenderivaten sind steuerfrei, sofern die Anteilsscheine nicht im
Betriebsvermögen gehalten werden. Der Anteilsinhaber, der die Anteilsscheine im
Privatvermögen hält, muss somit die steuerpflichtigen ausschüttungsgleichen Erträge und
20% der realisierten Substanzgewinne aus Aktien und Aktienderivaten in seine
Einkommenssteuererklärung aufnehmen. Diese Einkünfte werden mit einem 25%-igen
Steuersatz versteuert. Die Einkommensteuer für Substanzgewinne und für die
Anhang II - Seite
2
ausschüttungsgleichen Erträge gilt damit als abgegolten. Beim betrieblichen Anleger
unterliegen die gesamten Substanzgewinne, sowie die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.
Allfällige Ausschüttungen an die Anleger unterliegen der 25%-igen Kapitalertragsteuer. Mit
Abzug der Kapitalertragsteuer ist beim privaten Anleger die Einkommensteuer abgegolten.
Im Falle eines Auslandsdepots wird im Veranlagungsweg ein 25%-iger Sondersteuersatz
(§ 37 Abs 8 EstG) erhoben.
In § 42 Abs 4 InvFG ist eine zusätzliche Abzugsbesteuerung (Sicherungssteuer) vorgesehen.
Die depotführende Bank muss zum 31.12. eines jeden Jahres 1,5 % vom letzten im
Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis einbehalten und als Kapitalertragsteuer abführen.
Bei unterjährigen Verkauf oder Übertrag ins Ausland ist als Basis für die von der Bank
abzuziehende Kapitalertragsteuer 0,5% je angefangenem Kalendermonat vom
Rücknahmepreis anzusetzen, davon sind wieder 25% Kapitalertragsteuer zu berechnen. Der
Abzug der Sicherungssteuer führt nicht zur Endbesteuerung, diese Steuer kann aber im
Rahmen der Veranlagung auf die Steuerschuld angerechnet werden. Die Sicherungssteuer
unterbleibt, wenn der Steuerpflichtige der depotführenden Bank eine Bestätigung der
Abgabenbehörde vorlegt, dass er seiner Offenlegungspflicht in Bezug auf die konkreten
ausländischen Fondsanteil nachgekommen ist.
Bei Veräußerung eines Anteilsrechtes ist ein auf den Veräußerungszeitpunkt bezogener
(taggenauer) Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge vorzulegen. Fehlt ein solcher, hat
eine Schätzung gem. § 184 BAO zu erfolgen; dabei ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem
bei der Veräußerung und dem letzten im abgeschlossenen Kalenderjahr festgesetzten
Rücknahmepreis, mindestens aber 0,8 % des bei der Veräußerung festgesetzten
Rücknahmepreises für jeden angefangenen Monat des im Zeitpunkt der Veräußerung
laufenden Kalenderjahres anzusetzen. Es bestehen keine Bedenken, von einer Schätzung
abzusehen, wenn der Anteilsinhaber die ausschüttungsgleichen Erträge auf einen späteren
Zeitpunkt (unter Umständen zum Ende des Geschäftsjahres) nachweist (vgl. Rz 323 ff InvFRL 2003).
Aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes 2004 (BGBl. I 180/2004) unterliegen ab 1. Juli
2005 die im Privatvermögen steuerpflichtigen Substanzgewinne sowie die ausschüttungsgleichen Erträge einem Kapitalertragsteuerabzug durch die kuponauszahlende Stelle, wenn
und sofern die Kapitalertragssteuer auf die direkt oder indirekt vereinnahmten Zinserträge
gemäß § 93 Abs 2 Z 3 sowie § 93 Abs 3 Z 1 bis 3 EStG (Einkommensteuergesetz) inklusive
Ertragsausgleich auf täglicher Basis sowie die Kapitalertragsteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge einmal jährlich durch die ausländische Kapitalanlagegesellschaft im Wege
der Meldestelle (Oesterreichische Kontrollbank) veröffentlicht (vgl. § 93 Abs 3 Z 5, § 95 Abs
2 EStG idF BGBl. I 180/2004 sowie § 40 InvFG idF BGBl. I 180/2004). Erfolgen die obgenannte Veröffentlichung und die Meldung durch die ausländische Kapitalgesellschaft, ist
ein Unterbleiben der Sicherungssteuer vorgesehen.
Im besonderen ist im Privatvermögen die Spekulationsfrist von einem Jahr für An- und
Verkäufe von Wertpapieren zu beachten (§ 30 EStG).
Veröffentlichung von Preisen in Österreich
Der Ausgabe- und Rücknahmepreis wird täglich in der Tageszeitung „Der Standard“
veröffentlicht; sonstige Veröffentlichungen erfolgen im Amtsblatt zur „Wiener Zeitung“.
Anhang II - Seite
3
Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen gegen QUADRIGA SUPERFUND SICAV oder gegen die
Vertriebsgesellschaft, die auf den Vertrieb von Anteilen in Österreich Bezug haben, ist das
sachlich zuständige Gericht für Wien I. zuständig. Die Klageschrift sowie alle sonstigen
Schriftstücke können der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG zugestellt werden.
Rücktrittsrecht
Hat ein Verbraucher eine Vertragserklärung zu Anteilen dieses Investmentfonds weder in den
vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd genützten Räumen noch bei
einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so
kann der Verbraucher von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten.
Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer
Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieses Hinweises zu laufen.
Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamtkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der
Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmens enthält,
dem Unternehmer oder dessen Beauftragten der an der Vertragsverhandlung mitgewirkt hat,
mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen läßt, daß der Verbraucher das
Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Zur Wahrung der Frist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes.
Gemäß § 12 Wertpapieraufsichtsgesetz kommt beim Erwerb von Anteilen an Kapitalanlagefonds das Rücktrittsrecht gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz auch zur Anwendung,
wenn der Verbraucher selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen
Beauftragten zwecks Schließung des Vertrages angebahnt hat.
Sonstiges
Der deutsche Wortlaut ist für diesen Verkaufsprospekt und alle sonstigen Unterlagen und
Veröffentlichungen maßgeblich.
Der Prospekt und die Satzung der Gesellschaft sowie die geprüften Rechenschaftsberichte und
die ungeprüften Halbjahresberichte liegen zur Einsichtnahme bei der Erste Bank der
oesterreichischen Sparkassen AG, Graben 21, 1010 Wien, auf.
Der aktuelle Jahresbericht, beziehungsweise der Halbjahresbericht, sofern der Stichtag für den
Jahresbericht bei Aushändigung dieses Prospektes mehr als neun Monate zurück liegt, ist
diesem Prospekt beigefügt.
QUADRIGA SUPERFUND SICAV unterliegt weder der Aufsicht des Bundesministeriums
für Finanzen, der Finanzmarktaufsicht noch einer anderen staatlichen Aufsicht durch eine
österreichische Behörde.
Die Aussetzung der Rückzahlung des Rücknahmepreises muss dem Österreichischen
Bundesministerium für Finanzen mitgeteilt werden.
Anhang II - Seite
4
Das Eigenkapital der Depotbank, der CACEIS Bank Luxembourg, betrug zum 31.12.2004
unter Einschluss des Jahresgewinnes EUR 84.967.947,--.
Die Gesellschaft darf die zum Fondsvermögen gehörenden Wertpapiere und Forderungen
nicht verpfänden oder sonst belasten, es sei denn, es handelt sich um Kreditaufnahmen.
Die Gesellschaft darf keine Geschäfte zu Lasten des Fondsvermögens vornehmen, die den
Verkauf nicht zum Fondsvermögen gehörender Wertpapiere zum Gegenstand haben.
Die Teilfonds veranlagen in derivativen Produkten gemäß § 21 InvFG, welche ein
erhebliches Risiko für den Anleger darstellen können.
Bisherige Wertentwicklung der verschiedenen Teilfonds
Bisherige Ergebnisse des Kapitalanlagefonds
Hinzuweisen ist, dass die Berechnung der Ausgabe- und Rücknahmepreise nicht durch die
Quadriga Superfund SICAV selbst, sondern durch deren Depotbank, CACEIS Bank
Luxemburg, erfolgt. Der Handelsberater der Fonds orientiert sich bei seinen Investitionsentscheidungen an keinerlei Benchmark, ebenso erfolgt die Berechnung der verschiedenen
Gebühren gänzlich unabhängig von einer Benchmark.
Quadriga Superfund Futures A/EUR:
Dieser Fonds wurde mit Wirkung vom 1.11.2004 aufgelegt, an welchem Tag erstmals ein
Handel mit den Mitteln des Kapitalanlagefonds stattfand. Die Wertentwicklung im Rumpfgeschäftsjahr in der Zeit von 1.11. bis 31.12.2004 betrug + 2,51 %. Das kumulierte
Zwischenergebnis im laufenden Geschäftsjahr belief sich in der Zeit von 1.1. bis 30.11.2005
auf eine Wertentwicklung von – 16,18 %. Infolge Handelsbeginns im Jahre 2004 bestehen
noch keinerlei Angaben über eine (durchschnittliche) Performance in einem Zeitraum von 3, 5
und 10 Jahren.
Quadriga Superfund Futures A/USD:
Dieser Fonds wurde mit Wirkung vom 1.11.2004 aufgelegt, an welchem Tag erstmals ein
Handel mit den Mitteln des Kapitalanlagefonds stattfand. Die Wertentwicklung im Rumpfgeschäftsjahr in der Zeit von 1.11. bis 31.12.2004 betrug + 4,98 %. Das kumulierte
Zwischenergebnis im laufenden Geschäftsjahr belief sich in der Zeit von 1.1. bis 30.11.2005
auf eine Wertentwicklung von – 12,91 %. Infolge Handelsbeginns im Jahre 2004 bestehen
noch keinerlei Angaben über eine (durchschnittliche) Performance in einem Zeitraum von 3, 5
und 10 Jahren.
Quadriga Superfund Futures B/EUR:
Dieser Fonds wurde mit Wirkung vom 1.11.2004 aufgelegt, an welchem Tag erstmals ein
Handel mit den Mitteln des Kapitalanlagefonds stattfand. Die Wertentwicklung im Rumpfgeschäftsjahr in der Zeit von 1.11. bis 31.12.2004 betrug + 3,70 %. Das kumulierte
Zwischenergebnis im laufenden Geschäftsjahr belief sich in der Zeit von 1.1. bis 30.11.2005
auf eine Wertentwicklung von – 25,15 %. Infolge Handelsbeginns im Jahre 2004 bestehen
noch keinerlei Angaben über eine (durchschnittliche) Performance in einem Zeitraum von 3, 5
und 10 Jahren.
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5
Quadriga Superfund Futures B/USD:
Dieser Fonds wurde mit Wirkung vom 1.11.2004 aufgelegt, an welchem Tag erstmals ein
Handel mit den Mitteln des Kapitalanlagefonds stattfand. Die Wertentwicklung im Rumpfgeschäftsjahr in der Zeit von 1.11. bis 31.12.2004 betrug + 6,10 %. Das kumulierte
Zwischenergebnis im laufenden Geschäftsjahr belief sich in der Zeit von 1.1. bis 30.11.2005
auf eine Wertentwicklung von – 18,54 %. Infolge Handelsbeginns im Jahre 2004 bestehen
noch keinerlei Angaben über eine (durchschnittliche) Performance in einem Zeitraum von 3, 5
und 10 Jahren.
Quadriga Superfund Futures C/EUR:
Dieser Fonds wurde mit Wirkung vom 1.11.2004 aufgelegt, an welchem Tag erstmals ein
Handel mit den Mitteln des Kapitalanlagefonds stattfand. Die Wertentwicklung im Rumpfgeschäftsjahr in der Zeit von 1.11. bis 31.12.2004 betrug + 2,93 %. Das kumulierte
Zwischenergebnis im laufenden Geschäftsjahr belief sich in der Zeit von 1.1. bis 30.11.2005
auf eine Wertentwicklung von – 23,98 %. Infolge Handelsbeginns im Jahre 2004 bestehen
noch keinerlei Angaben über eine (durchschnittliche) Performance in einem Zeitraum von 3, 5
und 10 Jahren.
Quadriga Superfund Futures C/USD:
Dieser Fonds wurde mit Wirkung vom 1.11.2004 aufgelegt, an welchem Tag erstmals ein
Handel mit den Mitteln des Kapitalanlagefonds stattfand. Die Wertentwicklung im Rumpfgeschäftsjahr in der Zeit von 1.11. bis 31.12.2004 betrug + 6,33 %. Das kumulierte
Zwischenergebnis im laufenden Geschäftsjahr belief sich in der Zeit von 1.1. bis 30.11.2005
auf eine Wertentwicklung von – 22,47 %. Infolge Handelsbeginns im Jahre 2004 bestehen
noch keinerlei Angaben über eine (durchschnittliche) Performance in einem Zeitraum von 3, 5
und 10 Jahren.
Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die
zukünftige Wertentwicklung zu. Wertverluste können entsprechend den Marktgegebenheiten
regelmäßig eintreten. Auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden.
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6
Empfohlener Anlagehorizont und Risikoprofil der Teilfonds
Das Profil des typischen Anlegers, für den der Kapitalanlagefonds konzipiert ist, stellt sich
dar wiefolgt:
Anteile an sämtlichen Teilfonds des QUDRIGA SUPERFUND SICAV eignen sich
ausschließlich für anspruchsvolle, erfahrene, risikobewusste private oder institutionelle
Investoren, deren Investitionsprogramm sich nicht alleine auf diese Anteile beschränkt, die
sich weiters der mit einer Veranlagung in Futures Fonds verbunden Risiken voll bewusst und
diese zu tragen bereit sind. Darüber hinaus erklären sie sich mit den hohen Volatilitäten, die in
Zusammenhang mit der Entwicklung dieser Fonds zu erwarten sind, gänzlich einverstanden.
Der QUADRIGA SUPERFUND SICAV ist auf Grund der erwarteten hohen Volatilitäten
somit ausschließlich für Anleger konzipiert, deren Zeithorizont der beabsichtigten
zukünftigen Veranlagung zumindest drei Jahre beträgt und deren Anlageziel sich als
„spekulativ“ mit einer weit überdurchschnittlich hohen Ertragserwartung darstellt.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass sehr hohe zwischenzeitige Wertverluste bei
Quadriga Superfund Futures A EUR/USD im Umfang von 20 bis 25 %, bei Quadriga
Superfund Futures B EUR/USD im Umfang von 30 bis 35 % und bei Quadriga Superfund
Futures C EUR/USD im Umfang von 40 bis 45 % vom jeweiligen Höchststand und mehr, wie
auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich sind.
Der nachstehenden Aufstellung ist zu entnehmen, dass die Teilfonds nur einen geringen
Anteil in Staatsanleihen, Geldmarktinstrumenten oder ähnlichen Wertpapieren und
Anlageformen kurzer Laufzeit von Emittenten mit sehr hohem Ranking investieren.
1. Quadriga Superfund Futures A USD/EUR
Zumindest 40 % des Vermögens dieses Teilfonds werden in Staatsanleihen,
Geldmarktinstrumente oder ähnliche Wertpapiere und Anlageformen kurzer Laufzeit
von Emittenten mit sehr hohem Ranking angelegt.
(detaillierte Angaben dazu sind dem „Anhang I – Seite 14ff“ – zu entnehmen).
2. Quadriga Superfund Futures B USD/EUR
Zumindest 35 % des Vermögens dieses Teilfonds werden in Staatsanleihen,
Geldmarktinstrumente oder ähnliche Wertpapiere und Anlageformen kurzer Laufzeit
von Emittenten mit sehr hohem Ranking angelegt.
(detaillierte Angaben dazu sind dem „Anhang I – Seite 20ff“ – zu entnehmen).
3.
Quadriga Superfund Futures C USD/EUR
Zumindest 30 % des Vermögens dieses Teilfonds werden in Staatsanleihen,
Geldmarktinstrumente oder ähnliche Wertpapiere und Anlageformen kurzer Laufzeit
von Emittenten mit sehr hohem Ranking angelegt.
(detaillierte Angaben dazu sind dem „Anhang I – Seite 26ff“ – zu entnehmen).
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Kosten und Gebühren
Die Angaben zu den jeweiligen Kosten und Gebühren der vorstehend genannten Teilfonds
des Quadriga Superfund SICAV sind dem „Anhang I“ zu entnehmen. Dabei sind die, im
vorstehenden Abschnitt, unter Punkt 1. – 3. angegebenen Seitenzahlen beachtlich.
Neben den Ausgabegebühren für den Erwerb der Anteile am Quadriga Superfund SICAV
bestehen keine durch den Anteilsinhaber direkt zu entrichtenden Kosten oder Gebühren. Die
Gebühr für die unterjährige Rücklösung der Anteile dieses Fonds beträgt 2 % des
Nettoinventarwerts.
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