Amtsblatt Nr. 8/2016

Transcrição

Amtsblatt Nr. 8/2016
Ausgabe Nr. 8 vom 15. April 2016
Heute im Amtsblatt
Wir trauern um unseren langjährigen Mitarbeiter
Herrn Erich Mönch
Nachruf
 Herrn Erich Mönch
der am 26.03.2016 im Alter von 80 Jahren verstorben ist.
Herr Mönch war ab 01.03.1974 als Krankenpflegehelfer und ab 01.10.1988 bis
zu seinem Ausscheiden am 30.09.1995 an der damaligen Pforte am Klinikum St.
Marien Amberg beschäftigt.
Bekanntmachungen
 Vollzug des Tiergesundheitsgeset-
Wir danken Herrn Mönch für seine jahrelange Treue und gewissenhafte
Mitarbeit.

Das Klinikum St. Marien Amberg wird dem Verstorbenen stets ein ehrendes
Andenken bewahren. Seiner Familie gilt unsere aufrichtige Anteilnahme.

Amberg, 30.03.2016
Klinkium St. Marien
Michael Cerny
Vorsitzender des
Verwaltungsrates
Oberbürgermeister

Manfred Wendl
Vorstand
Reinhard Birner
Personalratsvorsitzender
Bekanntmachung
Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und der BienenseuchenVerordnung; Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Varroatose
Das Stadt Amberg erlässt folgende
Allgemeinverfügung
1. Im Gebiet der Stadt Amberg sind
bis spätestens 31.12.2016 alle Bienenvölker gegen Varroamilben zu
behandeln.
2. Diese Allgemeinverfügung gilt einen
Tag nach ihrer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Stadt Amberg als bekannt gegeben. Die Allgemeinverfügung sowie die Begründung hierzu
können beim Amt für Ordnung und
Umwelt der Stadt Amberg, Herrnstraße 1-3, 92224 Amberg, eingesehen
werden.
3. Kosten werden für den Erlass dieser Allgemeinverfügung nicht erhoben.
Gründe:
I.
Im Auftrag des Bayerischen Staatsmi-
nisteriums für Umwelt und Gesundheit
teilt das Bayerische Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit Schreiben vom 29.02.2016
mit, dass ein flächendeckender Befall
der Bienenvölker in Bayern mit der
Varroamilbe besteht. Durch die regelmäßig und planmäßig jährlich durchgeführte Behandlung kann verhindert
werden, dass es zum klinisch manifesten
Ausbruch
der
Varroatose
(Varroose) kommt. Die Bayerische
Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Fachzentrum Bienen, bestätigt
diese Feststellung.
II.
Die Stadt Amberg ist gem. Art. 1 Abs.
1 und 2 Satz 1 des Gesetzes über den
Vollzug des Tierseuchenrechts i. V. m.
§ 1 Abs. 1 der Verordnung zum Vollzug des Tierseuchenrechts vom
23.02.2012 (TierSVollzV) sachlich und
gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Bayerisches
Verwaltungsverfahrensgesetz
(BayVwVfG) örtlich zuständig.

zes (TierGesG) und der Bienenseuchen-Verordnung; Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Varroatose
Anordnung einer großräumigen Rattenbekämpfungsaktion
Festsetzung der Grundsteuer für
das Kalenderjahr 2016 gemäß § 27
Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG)
vom 07.08.1973 (BGBl. I, S. 965)
zuletzt geändert durch Gesetz vom
19.12.2008 (BGBl. I S. 2794)
Bebauungsplanaufstellungsverfahren Amberg 128 „An der Kastler
Straße“ mit gleichzeitigem 123. Änderungsverfahren des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im
Parallelverfahren; hier: Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplanaufstellungsverfahren Amberg 125 „Südlich der Marienstraße“ mit gleichzeitigem 91. Änderungsverfahren des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes; Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange;
Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange
Standesamtliche Nachrichten
Geburten und Sterbefälle
Amtsblatt der Stadt Amberg
1. Die Allgemeinverfügung stützt sich
auf die § 1 Satz 2 und § 6 Abs. 1 Nr.
10 b) und Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) i. V. m. § 15 Abs.
2 der Bienenseuchen-Verordnung.
Nach diesen Rechtsvorschriften kann
die zuständige Behörde, soweit es
zum Schutz gegen die Varroatose
erforderlich ist, anordnen, dass in einem von ihr bestimmten Gebiet innerhalb einer von ihr bestimmten Frist alle
Bienenvölker gegen Varroamilben zu
behandeln sind. Sie kann dabei die Art
der Behandlung bestimmen.
Gemäß der Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit
und Lebensmittelsicherheit besteht in
Bayern auch in diesem Jahr ein flächendeckender Befall der Bienenvölker mit Varroamilben, der grundsätzlich einer wirksamen Behandlung aller
Bienenvölker bedarf. Demzufolge sind
auch die Bienenvölker im Gebiet der
Stadt Amberg betroffen. Schutzmaßregeln
gegen
die
Varroatose
(Behandlung aller Bienenvölker im
Stadtgebiet Amberg gegen Varroamilben) sind daher anzuordnen. Es gelten die Schutzbestimmungen der Bienenseuchen-Verordnung.
Um die jeweils aktuelle Befallssituation
berücksichtigen zu können, wird die
Anordnung auf das Behandlungsjahr
bis 31.12.2016 befristet.
2. Nach Art. 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs.
4 BayVwVfG gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt
gegeben. In einer Allgemeinverfügung
kann nach Art. 41 Abs. 4 Satz 4
BayVwVfG ein hiervon abweichender
Tag, jedoch frühestens der auf die
Bekanntmachung folgende Tag bestimmt werden. Von dieser Vorschrift
wird Gebrauch gemacht, sodass diese
Allgemeinverfügung einen Tag nach
ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Stadt Amberg als bekannt gegeben gilt.
3. Für diese Anordnung werden gemäß Art. 7 des Gesetzes über den
Vollzug des Tierseuchenrechts keine
Kosten erhoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage
bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in
Regensburg
Postfachanschrift:
Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg
Hausanschrift:
Haidplatz 1, 93047 Regensburg
schriftlich oder zur Niederschrift
des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den
Kläger, den Beklagten (Stadt Amberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll
einen bestimmten Antrag enthalten.
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll
in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Durch das Gesetz zur Änderung
des Gesetzes zur Ausführung der
Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde
das Widerspruchsverfahren im vorliegenden Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht keine Möglich-
keit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
- Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist
unzulässig.
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise:
1. Diese Allgemeinverfügung ist gem.
§ 37 Satz 1 Nr. 2 TierGesG sofort vollziehbar.
2. Bestellungen von Behandlungsmitteln der Imker bei den Veterinärämtern
müssen von den einzelnen Imkern mit
Name und Adresse unter Angabe der
jeweiligen Menge der bestellten Varroabekämpfungsmitteln
erfolgen.
Sammelbestellungen von Ortsvereinen sind nicht möglich.
3. Jeder bestellende Imker hat die
aktuelle Zahl seiner Bienenvölker zu
melden.
4. Apothekenpflichtige Arzneimittel
dürfen nur an den Tierhalter/Imker, für
dessen Tiere sie bestimmt sind, abgegeben werden. Eine unmittelbare Abgabe in diesem Sinn liegt auch vor,
wenn die Arzneimittel an Familienangehörige oder Personal des Imkers,
für dessen Tiere die Arzneimittel bestimmt sind, ausgehändigt werden.
Die Abgabe über Boten oder andere
Beauftragte des Imkers ist hingegen
nicht mit dem Arzneimittelgesetz vereinbar.
Amberg, 14.04.2016
STADT AMBERG
Amt für Ordnung und Umwelt
Keck
Bekanntmachung
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom
07.08.1973 (BGBl. I, S. 965) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794)
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am
30.11.2015 den Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche
Betriebe) auf 250 v.H. und der Grundsteuer B (Grundvermögen) auf 340
v.H. für das Kalenderjahr 2016 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr
2015 ist somit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von
Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2016 verzichtet wird.
Die Grundsteuer 2016 wird für alle
diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der
letzten Bescheiderstellung nicht geändert haben, durch diese öffentliche
Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3
Nr. 8 / 15.04.2016
GrStG in der zuletzt veranlagten Höhe
festgesetzt.
Grundsteuerbescheide für das Jahr
2016 werden in diesen Fällen nicht
erteilt. Die Grundsteuer ist zu den im
letzten Bescheid genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten. Es wird
empfohlen, am Lastschriftverfahren
teilzunehmen.
Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide
für das Kalenderjahr 2016 erteilt, so
sind die darin festgesetzten Beträge
zu entrichten. Für diese Grundstücke
gilt die Festsetzung durch diese öffentliche Bekanntmachung nicht.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung
treten für die Steuerpflichtigen die
gleichen Rechtswirkungen ein, wie
wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen
wäre.
Gegen diese Steuerfestsetzung kann
innerhalb eines Monats nach seiner
Bekanntgabe entweder Widerspruch
eingelegt (siehe 1) oder unmittelbar
Klage erhoben werden (siehe 2.).
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
Niederschrift bei der Stadt Amberg,
Seite 2
Amtsblatt der Stadt Amberg
Postfach 2155, 92211 Amberg, Hausadresse Stadt Amberg, Marktplatz 11,
92224 Amberg, einzulegen. Sollte
über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener
Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht Regensburg, Postfach
110165, 93101 Regensburg, Hausadresse Bayer. Verwaltungsgericht,
Haidplatz 1, 93047 Regensburg,
schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage kann nicht vor Ablauf von drei
Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer
wenn wegen besonderer Umstände
des Falles eine kürzere Frist geboten
ist. Die Klage muss den Kläger, den
Beklagten (Stadt Amberg) und den
Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten
Antrag enthalten. Die zur Begründung
dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in
Abschrift beigefügt werden. Der Klage
und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten
beigefügt werden.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben
wird:
Die Klage ist bei dem Bayerischen
Verwaltungsgericht in Regensburg,
Postfachanschrift: Postfach 110165,
93101 Regensburg, Hausanschrift:
Haidplatz 1, 93047 Regensburg,
schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
dieses Gerichts zu erheben. Die Klage
muss den Kläger, den Beklagten
(Stadt Amberg) und den Gegenstand
des Klagebegehrens bezeichnen und
soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden
Tatsachen und Beweismittel sollen
angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage
und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten
beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Durch das Gesetz zur Änderung des
Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007
(GVBl 13/2007) wurde im Bereich des
Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt,
das eine Wahlmöglichkeit eröffnet
zwischen Widerspruchseinlegung und
unmittelbarer Klageerhebung. Für
mehrere gemeinsame Adressaten
setzt die unmittelbare Klageerhebung
die Zustimmung aller Betroffenen voraus.
Widerspruchseinlegung und Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.
Für Auskünfte steht das Steueramt der
Stadt Amberg, Marktplatz 11, ZimmerNummer 322, 92224 Amberg zur Verfügung.
Amberg, den 12.04.2016
STADT AMBERG
Weigert
Bekanntmachung
Bebauungsplanaufstellungsverfahren Amberg 128 „An der Kastler Straße“ mit gleichzeitigem 123.
Änderungsverfahren des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Parallelverfahren; hier:
Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom
14.03.2016 auf der Grundlage des
Vorentwurfes des Bebauungsplans
Amberg 128 „An der Kastler Straße“ in
der Fassung (i.d.F.) vom 02.03.2016
und des Entwurfes zur 123. Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung i.d.F. vom 02.03.2016
gleichzeitig
Übergang zur Innenstadt,
sowie die zu erwartende Nutzung gebieten eine Regelung der Baurechte
durch einen Bebauungsplan.
1. die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB,
2. die Änderung des Flächennutzungsund Landschaftsplans gemäß § 2 Abs.
1 BauGB,
3.die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Der
Geltungsbereich beinhaltet die
Kastler Straße und
den
Randstreifen
der
Nürnberger
Straße, da hier gegebenenfalls durch
Zufahrten und Geh/- Radwegausbau
Änderungen erfolgen müssen. Westlich schließt unmittelbar der Bebauungsplan Amberg 25A „An der Fuggerstraße“ an. Überplant werden die
Flur Nummern 1525 (Kastler Straße),
1531, 1531/3, /5, /6, /7, 1531/9,
1547/8, 1531/4 (Teilfläche Nürnberger
Straße), alle Gemarkung Amberg. Die
Größe des Geltungsbereichs beträgt
ca. 24.450 m². Auf beiliegenden Lageplan wird hingewiesen.
beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt zeitgleich mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Das zu überplanende Areal liegt zwischen Kastler Straße, Hockermühlstraße und Nürnberger Straße und
wurde größtenteils als Autohaus genutzt. Nach dessen Verlagerung an
einen anderen Standort sollen die
Flächen einer neuen Nutzung zugeführt werden. Die Flächengröße, der
Standort an der Achse der B85 und
Nr. 8 / 15.04.2016
Im Planbereich liegt der rechtskräftige
Baulinienplan Nr. 13 vom 04.04.1924.
Mit erlangter Wirksamkeit ersetzt der
aufzustellende Bebauungsplan im
Geltungsbereich den Baulinienplan.
Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 02.03.2016, kann bei der
Stadt Amberg, Referat für Stadtent-
wicklung und Bauen, Steinhofgasse 2,
92224 Amberg, Zimmer-Nr. 101, in der
Zeit vom
18. April 2016 bis 18. Mai 2016
von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis
12 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 14
Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 14
Uhr bis 17 Uhr von jedermann eingesehen werden. Die Öffentlichkeit kann
sich zu den allgemeinen Zielen und
Zwecken und wesentlichen Auswirkungen unterrichten und während dieser Frist äußern.
Zur Bekanntmachung
15.04.2016
verfügt
Amberg, den 12.04.2016
STADT AMBERG
Michael Cerny
Oberbürgermeister
Seite 3
am
Amtsblatt der Stadt Amberg
Bekanntmachung
Bebauungsplanaufstellungsverfahren Amberg 125 „Südlich der Marienstraße“ mit gleichzeitigem 91.
Änderungsverfahren des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes; Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen
Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Beschluss zur
Durchführung der öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom
14.03.2016 auf der Grundlage des
Bebauungsplanentwurfes Amberg 125
„Südlich der Marienstraße“ und des
Entwurfes zur 91. Flächennutzungsund Landschaftsplanänderung, beide
in der Fassung vom 02.03.2016,
- die Abwägung über das Ergebnis der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
frühzeitigen Beteiligung von Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- die Durchführung der öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
und der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
beschlossen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt zeitgleich mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes liegt zwischen der Marienstraße, der Raigeringer Straße, der
Regensburger Straße, der Bahnlinie
Amberg-Irrenlohe und dem Mariahilfbergweg und umfasst die Grundstücke FlStNrn. 1957 (Teilfläche),
1963 (Tfl.), 1967 (Tfl.), 1975/39,
2034/4 (Tfl.), 2034/52, 2103/2 (Tfl.),
2171, 2171/6, 2178, 2180, 2180/2,
2180/3, 2180/4, 2214/2, 2214/3 (Tfl.),
2214/4, 2214/15 (Tfl.), 2214/18,
2214/19, 2215/20, 2214/21, 2214/22
und 2214/24, alle Gemarkung Amberg.
Im Planungsbereich liegen Teilflächen
der rechtskräftigen Bebauungspläne
Amberg 4 C „Südliche Deinfelderstraße“,
Amberg
4
E
„Dienstleistungszentrum“, Amberg 50
„EDV-Zentrum“ und der rechtskräftigen Baulinienpläne Nr. 16 und Nr. 18.
Die Teilflächen werden mit erlangter
Rechtskraft des Bebauungsplanes
Amberg 125 „Südlich der Marienstraße“ planungsrechtlich überschrieben.
An umweltbezogenen Informationen
stehen neben dem Umweltbericht zur
Begründung des Bebauungsplans
eine
Verkehrsuntersuchung,
eine
schalltechnische Untersuchung und
mehrere Altlasten-Gutachten bzw.
Stellungnahmen zur Verfügung.
Der Bebauungsplanentwurf kann bei
der Stadt Amberg, Referat für Stadtentwicklung und Bauen, Steinhofgasse 2, 92224 Amberg, Zi.Nr. 110, in der
Zeit vom
25. April 2016 bis 25. Mai 2016
von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr
bis 12:00 Uhr, Dienstag und Mittwoch
von 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr von
jedermann eingesehen werden. Die
Öffentlichkeit kann sich zu den allgemeinen Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich während dieser
Frist äußern.
Zur Bekanntmachung
15.04.2016
verfügt
am
Amberg, den 12.04.2016
STADT AMBERG
Michael Cerny
Oberbürgermeister
Bekanntmachung
Anordnung einer großräumigen Rattenbekämpfungsaktion
Aufgrund der §§ 16, 17 und 18 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung
mit § 1 der Verordnung zur Ausführung des Infektionsschutzgesetzes
(AVIFSG) vom 15. Januar 2001 - Bay
RS 2126-1-A, wird im Stadtgebiet erneut eine Rattenbekämpfung auf allen
von Ratten befallenen Grundstücken
in der Zeit vom 09.05.2016 bis
13.05.2016 angeordnet.
1. Verpflichtete
In die Rattenbekämpfung einbezogen
Nr. 8 / 15.04.2016
werden die Grundstücke von Eigentümern, Nutzungsberechtigten und zu
deren Unterhaltung Verpflichteten,
wenn diese Grundstücke von Ratten
bedroht oder befallen sind.
2. Anzeigepflicht
Wer für ein Grundstück nach Ziffer 1
zur Rattenbekämpfung verpflichtet
werden kann, hat den Befall von Ratten dem Amt für Ordnung und Umwelt
der Stadt Amberg, Herrnstraße 1 - 3,
92224 Amberg, II. Stock, Zimmer
206/207, Telefon-Nr. 10-307 oder 10529, innerhalb der Bekämpfungsaktion
in der Zeit vom 09.05.2016 bis
13.05.2016 zu melden. Tritt nach Auslegen der Köder ein erneuter Befall
ein, ist das Amt für Ordnung und Umwelt der Stadt Amberg unverzüglich zu
verständigen.
3. Bekämpfungsmittel
Es werden nur die von der Biologischen Bundesanstalt in Braunschweig
geprüften und zugelassenen Ratten-
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Amtsblatt der Stadt Amberg
bekämpfungsmittel verwendet.
4. Sorgfaltspflicht
Die verpflichteten Grundstücksbesitzer
nach Ziffer 1 und die mit der Rattenbekämpfung Beauftragten haben dafür
zu sorgen, dass Menschen, Haustiere
und andere Nutztiere nicht gefährdet
oder in ihrer Gesundheit geschädigt
werden.
5. Duldungs- und Mitwirkungspflicht
Soweit es für die Nachschau, ob ein
Grundstück von Ratten befallen ist,
oder zur Bekämpfung der Ratten erforderlich ist, hat jeder Verpflichtete den
Beauftragten der Stadt Amberg
Grundstücke und Gebäude zugänglich
zu machen, verschlossene Behälter zu
öffnen, Untersuchungen zu gestatten
und Auskünfte zu erteilen. Die Aus-
kunft kann verweigern, wer sich selbst
oder einen seiner in § 383 Abs. 1 Nr. 1
- 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen müsste.
Amberg, 11.04.2016
STADT AMBERG
Amt für Ordnung und Umwelt
Standesamtliche Nachrichten für den Zeitraum März 2016
Beurkundete Geburten und Sterbefälle
Die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor!
Geburten
18.02.2016 Leo Max Walleter,
männlich, Bettina Sabine Walleter
geb. Kunz und Markus Walleter,
Balanstraße 5, 92224 Amberg
18.02.2016 Luisa Prechtl, weiblich,
Caroline Maria Prechtl geb. Forster
und Wolfgang Prechtl, Dorfstraße 14,
92723 Gleiritsch, GT Lampenricht
21.02.2016 Leonora Prosch, weiblich,
Andrea Gertraud Prosch geb. Reindl
und Norman Patrick Prosch, Am
Bergstein 3, 92278 Illschwang, GT
Pesensricht
22.02.2016 Leopold Alexander Meindl,
männlich, Catherine Meindl geb. Weigl
und Tobias Helmut Christian Meindl,
Josefstraße 2, 92242 Hirschau
22.02.2016 Lena Maria Meindl,
weiblich, Catherine Meindl geb. Weigl
und Tobias Helmut Christian Meindl,
Josefstraße 2, 92242 Hirschau
22.02.2016 Lukas Andreas Meindl,
männlich, Catherine Meindl geb. Weigl
und Tobias Helmut Christian Meindl,
Josefstraße 2, 92242 Hirschau
29.02.2016 Paul Josef Maximilian
Schedlbauer, männlich, Alexandra
Sabine Sperl geb. Wegerer und
Christian Peter Schedlbauer, Am
Weingarten 3, 93468 Miltach
01.03.2016 Leo Johann Dotzler,
männlich, Eva-Maria Kastner und
Christoph Johann Dotzler, Raigeringer
Straße 1 C, 92224 Amberg
03.03.2016 Rosalie Eva Greß,
weiblich, Lisa Heidi Greß geb. Pickel
und Marko Christian Greß, Kauflohe
10, 92272 Freudenberg, GT Lintach
05.03.2016 Finn Klobetanz, männlich,
Viktoria Klobetanz geb. Streck und
Viktor Klobetanz, Hohenkemnather
Straße 19, 92224 Amberg
05.03.2016 Elias Thomas Demleitner,
Nr. 8 / 15.04.2016
männlich, Miriam Anna Demleitner
und Thomas Oliver DemleitnerGonarski geb. Gonarski,
Frühlingsstraße 26, 92256 Hahnbach
Köblitz
06.03.2016 Philipp Höger, männlich,
Sandra Höger und Patrick Höger geb.
Pönitz, Pirkhof 5, 92526
Oberviechtach
02.03.2016 Elisabeth-Charlotte
Kisseberth geb. Zach, SebastianRegler-Straße 26, 92224 Amberg
07.03.2016 Liah Zappek, weiblich,
Cornelia Zappek geb. Eckl und Mario
Roland Zappek, Jägerstraße 9, 92263
Ebermannsdorf
07.03.2016 Marwin Sokolowski,
männlich, Lena Sokolowski geb.
Nesteryuk und Michael Sokolowski,
Erich-Enzmann-Straße 3, 92237
Sulzbach-Rosenberg
09.03.2016 Fynn Luca Strahl,
männlich, Stefanie Orski, FürstJohannes-Ring 32, 93073
Neutraubling und Oliver Gerhard
Strahl, Industriestraße 10 a, 93149
Nittenau
13.03.2016 Lilli Marleen Lambertz,
weiblich, Eva-Maria Lambertz und
Thomas Schaller-Lambertz geb.
Schaller, Hollergasse 17, 92224
Amberg
Sterbefälle
26.02.2016 Klaus Albert Pirke,
Mühlweg 1, 92253 Schnaittenbach
26.02.2016 Christa Anna Ruhland,
Friedrich-Ebert-Straße 21, 92224
Amberg
27.02.2016 Eckhard Köpke, Haager
Weg 9, 92224 Amberg
28.02.2016 Helene Johanna Weindler,
Stieglitzenhöhe 1 A, 92224 Amberg
28.02.2016 Hans Walter Maul,
Melanchthonstraße 29, 92237
Sulzbach-Rosenberg
01.03.2016 Johann Baptist Kohmann,
Birkenstraße 8, 92533 Wernberg-
01.03.2016 Johann Michael Baumer,
Rubensstraße 12, 92224 Amberg
03.03.2016 Karolina Stepper geb.
Kopp, Blütenstraße 3, 92224 Amberg
03.03.2016 Werner Georg Weiß,
Obere Gartenstraße 1, 92237
Sulzbach-Rosenberg
03.03.2016 Karl Hund, Haager Weg 9,
92224 Amberg
06.03.2016 Matthias Heribert
Gebhard, Häringloher Straße 30,
92284 Poppenricht
06.03.2016 Hans Peter Lorenz,
Freischützgässchen 2 A, 92224
Amberg
06.03.2016 Babette Berta Sauerer
geb. Heldmann, Schlachthausstraße
10 B, 92224 Amberg
06.03.2016 Maria Magdalena Lang
geb. Götz, Fleurystraße 24, 92224
Amberg
07.03.2016 Anna Frisch geb. Regel,
Infanteriestraße 16, 92224 Amberg
08.03.2016 Margareta Hildegard
Hedler geb. Wolf, Hammerstraße 9,
92655 Grafenwöhr, StT
Hammergmünd
08.03.2016 Marianne Graf geb.
Sörgel, Sulzbacher Straße 15, 92237
Sulzbach-Rosenberg
09.03.2016 Anita Barbara Kellner geb.
Mägerl, Atzmannsricht 25, 92274
Gebenbach
09.03.2016 Anna Meier geb.
Rupprecht, Weiherstraße 6, 91275
Auerbach i.d.OPf.
Seite 5
Amtsblatt der Stadt Amberg
10.03.2016 Rosemarie Metzger geb.
Englisch, Erasmus-Grasser-Straße 6
A, 92287 Schmidmühlen
11.03.2016 Bernd Gerhard Patzner,
Schweppermannstraße 18, 92224
Amberg
12.03.2016 Rosalinde Barbara Bosser
geb. Jann, Lindenweg 13, 92242
Hirschau
14.03.2016 Joseph Piehler,
Raiffeisenstraße 3, 92274 Gebenbach
14.03.2016 Karl-Heinz Erich Ewald
Trogisch, Sebastianstraße 1, 92655
Grafenwöhr
16.03.2016 Ernst Sieber, Am
Butzenweg 24, 92245 Kümmersbruck
16.03.2016 Margaretha Meiler geb.
Geyer, Sebastianstraße 1, 92655
Grafenwöhr
16.03.2016 Johann Wiesmann,
Schloßackerstraße 9, 92224 Amberg
16.03.2016 Elisabetha Katharina
Ostermeier geb. Moosbauer, Jägerring
9, 92507 Nabburg
Ringstraße 2, 92266 Ensdorf, GT
Wolfsbach
17.03.2016 Isidor Piehler, Vilstalstraße
53, 92245 Kümmersbruck
18.03.2016 Johann Fellner,
Immenstetten 2, 92272 Freudenberg
19.03.2016 Peter Fritz Kurt Strop,
Martin-Schalling-Straße 4, 92224
Amberg
20.03.2016 Pauline Koprian geb.
Wüste, Am Wagrain 40, 92224
Amberg
21.03.2016 Maria Simon geb. Meier,
Untere Gaß 3, 92272 Freudenberg,
GT Aschach
21.03.2016 Hella Anita Eberius geb.
Wagner, Hellstraße 3, 92224 Amberg
23.03.2016 Maria Theresia Säckler
geb. Lösch, Sulzbacher Straße 103,
92224 Amberg
24.03.2016 Ulrich Niebler,
Geigenwang 1, 92262 Birgland
24.03.2016 Josef Lobenhofer,
Fleurystraße 24, 92224 Amberg
25.03.2016 Elisabeth Margareta
Ebensberger geb. Grasser,
Archivstraße 12, 92224 Amberg
26.03.2016 Albert Schlosser,
Birkertweg 28, 92272 Freudenberg,
GT Etsdorf
26.03.2016 Anita Berta Straub geb.
Heinrich, Libellenweg 6, 92245
Kümmersbruck
26.03.2016 Erich Karl Mönch,
Friedlandstraße 2, 92224 Amberg
22.03.2016 Klara Heibl geb. Sogerer,
Schlachthausstraße 10 B, 92224
Amberg
27.03.2016 Heinz Karl Eckl,
Schachtweg 1, 92546 Schmidgaden
23.03.2016 Anna Flor geb. Böller,
Klostergasse 15, 92242 Hirschau
29.03.2016 Franziska Dietz geb. Graf,
Haager Weg 9, 92224 Amberg
23.03.2016 Rudolf Vielberth, Haager
Weg 9 C, 92224 Amberg
17.03.2016 Irmgard Holler geb. Böhm,
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Nr. 8 / 15.04.2016
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