magnat cubus 5.1
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Saat- und Pflanzgutvermehrung in Mecklenburg-Vorpommern 2005-2010 Saat- und Pflanzgutvermehrung in Mecklenburg-Vorpommern 2005-2010 Mecklenburg Vorpommern www.lallf.de Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Saat- und Pflanzgutvermehrung in Mecklenburg-Vorpommern 2005-2010 Impressum Herausgeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern Paulshöher Weg 1 • 19061 Schwerin Telefon: 0385 588-0 • Fax: 0385 588 6024 Internet: http://www.lu.mv-regierung.de E-Mail: [email protected] Erarbeitung: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut unter Leitung von Dr. agr. Günther Erbe Thierfelderstraße 18 • 18059 Rostock Telefon 0381 4035-0 • Fax 0381 4922665 http://www.lallf.de E-Mail: [email protected] Fotos: Ministerportrait, Pressefoto Angelika Lindenbeck Seite 7 - Saatgutverband Mecklenburg-Vorpommern Seite 20 - Pfeffer Seite 40 Hoffmeister alle weiteren Fotos - LALLF, Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut Gestaltung und Druck: Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern Lübecker Straße 287 19059 Schwerin Rostock, April 2011 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern unentgeltlich abgegeben. Sie ist nicht zum gewerblichen Vertrieb bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen/Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für Wahlen zum Europäischen Parlament. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen und an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift der Empfängerin/dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Inhalt Vorwort des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern Vorwort des Saatgut-Verbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. Einleitung Saatenanerkennung in Mecklenburg-Vorpommern - ein Rückblick auf 20 Jahre Arbeiten nach dem Saatgutverkehrsgesetz ................................... 8 1 1.1 1.2 1.2.1 1.2.1.1 1.2.1.2 1.2.1.3 1.2.1.4 1.2.2 1.2.3 1.3 Vermehrungsumfang ......................................................................................................................................................................................................................... Vermehrungsumfang im Vergleich zum Bundesgebiet und zu anderen Bundesländern .......................................................................................... Entwicklung der Vermehrungsfläche bei einzelnen Fruchtarten ........................................................................................................................................ Mähdruschfrüchte ................................................................................................................................................................................................................................. Getreide ..................................................................................................................................................................................................................................................... Gräservermehrung ................................................................................................................................................................................................................................ Leguminosen ........................................................................................................................................................................................................................................... Öl- und Faserpflanzen .......................................................................................................................................................................................................................... Pflanzkartoffeln ....................................................................................................................................................................................................................................... Ökologische Produktion von Saatgut und Pflanzkartoffeln .................................................................................................................................................. Sortenvielfalt ............................................................................................................................................................................................................................................ 11 11 13 13 13 18 18 19 21 23 24 2 2.1 Struktur der Vermehrung ................................................................................................................................................................................................................ 25 Anzahl der Vermehrungsbetriebe ................................................................................................................................................................................................... 25 3 3.1 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.3 3.3.1 3.3.2 3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.2.1 3.4.2.2 3.4.2.3 3.5 3.5.1 3.5.2 3.6 Anerkennungsverfahren und Ergebnisse ............................................................................................................................................................................... Anmeldung .............................................................................................................................................................................................................................................. Feldbestandsprüfung ........................................................................................................................................................................................................................... Ergebnisse der Feldbestandsprüfung bei Mähdruschfrüchten ............................................................................................................................................ Ergebnisse der Feldbestandsprüfung bei Kartoffeln ................................................................................................................................................................ Ökologische Produktion von Saat- und Pflanzgut ..................................................................................................................................................................... Probenahme ............................................................................................................................................................................................................................................. Saatgut ....................................................................................................................................................................................................................................................... Kartoffeln .................................................................................................................................................................................................................................................. Beschaffenheitsprüfung ...................................................................................................................................................................................................................... Saatgut ....................................................................................................................................................................................................................................................... Kartoffeln .................................................................................................................................................................................................................................................. Beschaffenheitsprüfung auf Viruskrankheiten ............................................................................................................................................................................ Beschaffenheitsprüfung auf Quarantänekrankheiten .............................................................................................................................................................. Beschaffenheitsprüfung auf Knollenkrankheiten und äußere Mängel .............................................................................................................................. Nachkontrollanbau ................................................................................................................................................................................................................................ Mähdruschfrüchte ................................................................................................................................................................................................................................. Pflanzkartoffeln ....................................................................................................................................................................................................................................... Ausstellung von ISTA - Internationalen Berichten sowie Zertifikaten für Kennzeichnung und Verschließung nach dem OECD-System ..................................................................................................................................................................................................................... 29 29 29 30 32 34 34 34 35 36 36 41 41 46 46 47 47 47 49 4 Anerkannte Saat- und Pflanzgutmengen ................................................................................................................................................................................ 50 5 5.1 5.2 5.2.1 5.2.2 5.2.3 5.3 5.4 Saatgutverkehrskontrolle ............................................................................................................................................................................................................... Umfang der untersuchten Partien ................................................................................................................................................................................................... Ergebnisse der kontrollierten Partien ............................................................................................................................................................................................ Saatgut landwirtschaftlicher Arten außer Kartoffeln ............................................................................................................................................................... Pflanzkartoffeln ....................................................................................................................................................................................................................................... Kleinpackungen landwirtschaftlicher Arten und Gemüsesaatgut ...................................................................................................................................... Betriebs- und Lagerhauskontrollen ................................................................................................................................................................................................. Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten ....................................................................................................................................................................................... 52 52 53 53 55 57 58 58 6 Neue Aufgabe - Kontrollen bei gentechnisch veränderten Pflanzen zur Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln oder von nachwachsenden Rohstoffen (GVO - Kontrollen) .................................................................................. Überwachung von Freisetzungsversuchen .................................................................................................................................................................................. Überprüfungen des Anbaues von gentechnisch veränderten Pflanzen ........................................................................................................................... Überprüfungen am Saatgut - Saatgutmonitoring ..................................................................................................................................................................... 59 59 60 61 6.1 6.2 6.3 7 Rahmenbedingungen des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern zur Unterstützung der Saat- und Pflanzgutwirtschaft ......................................................................................... 63 8 8.1 8.2 Aktuelle Informationen zum Saatgutrecht ............................................................................................................................................................................. 64 Neue Anerkennungsnummern ......................................................................................................................................................................................................... 64 Vermehrung und Inverkehrbringen von Erhaltungssorten .................................................................................................................................................... 65 9 Schlussfolgerungen ............................................................................................................................................................................................................................ 66 10 Zusammenfassung .............................................................................................................................................................................................................................. 69 Abkürzungen ......................................................................................................................................................................................................................................... 70 Anlagen ..................................................................................................................................................................................................................................................... 70 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bäuerinnen und Bauern, in Mecklenburg-Vorpommern ist die Saat- und Pflanzgutproduktion traditionsgemäß ein außerordentlich wichtiger Bereich in der Agrarwirtschaft. Sie steht am Anfang der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Wertschöpfung und ist somit das Fundament für die Produktion gesunder Lebensmittel. Die Saat- und Pflanzgutwirtschaft des Landes trägt als Verbund der Züchter, Vermehrer und Vertriebsorganisationsfirmen eine große Verantwortung für die Umsetzung des züchterischen Fortschritts in die Praxis. Mit gegenwärtig ca. 26.000 ha Fläche, das sind fast 15 % der deutschen Vermehrungsproduktion, nimmt das Land schon seit vielen Jahren nach Niedersachsen den zweiten Platz im Vergleich aller Bundesländer ein. In der Vermehrung großkörniger Leguminosen ist unser Bundesland sogar führend. Aber auch bei anderen Kulturen werden in Mecklenburg-Vorpommern bedeutende Anteile an der gesamtdeutschen Vermehrungsfläche angebaut: bei Kartoffeln ca. 23 %, in der Getreideproduktion ca. 14 %, in der Gräserproduktion ca. 13 % sowie bei der Vermehrung von Ölfrüchten ca. 7 %. Insgesamt werden von etwa 300 landwirtschaftlichen Unternehmen unseres Bundeslandes fast 550 verschiedene Sorten landwirtschaftlicher Kulturpflanzen vermehrt. Bundesweit und damit auch in unserem Bundesland ist im Ergebnis von Anpassungen an den Markt und durch Erhöhung der Effektivität ein leichter Rückgang der Vermehrungsflächen zu verzeichnen. Trotzdem sind und bleiben die Züchtung neuer Sorten und der Einsatz von zertifiziertem Saat- und Pflanzgut entscheidende Faktoren zur weiteren Steigerung der Effektivität der Pflanzenproduktion. Das im Jahr 2010 gestartete Projekt „pro-Z-Saatgut“, das von Seiten des Ministeriums und vom Bauernverband unterstützt wird, ist eine Initiative des Saatgutverbandes mit dem Ziel, die Akzeptanz und den Einsatz von zertifiziertem Saat- und Pflanzgut zu erhöhen. In den vergangenen Jahren ist es gelungen, die Wertschätzung für die hohe Qualität des Saat- und Pflanzgutes aus Mecklenburg-Vorpommern sowohl im Lande als auch außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten und noch weiter zu steigern. Nach wie vor werden etwa 50 % des in Mecklenburg-Vorpommern erzeugten Saat- und Pflanzgutes in andere Bundesländer, in die Staaten der Europäischen Gemeinschaft sowie in OECD-Staaten ausgeführt. Die positive Entwicklung der Saat- und Pflanzguterzeugung in Mecklenburg-Vorpommern sowie des Vertriebs dieser Erzeugnisse ist wesentlich auf die effiziente Zusammenarbeit zwischen den im Land ansässigen Züchterhäusern und VO-Firmen zurückzuführen. Einen großen Anteil an der erfolgreichen Entwicklung hat auch der Saatgutverband Mecklenburg-Vorpommern. Die Saat- und Pflanzgutwirtschaft wird auch künftig einen aktiven Beitrag zur Sicherung des Standortes Mecklenburg-Vorpommern leisten. Nicht zuletzt trägt die höhere Beschäftigungsintensität in dieser Branche auch zum Erhalt und zur Entwicklung der ländlichen Regionen bei. Mit dieser Broschüre wird nach fünf Jahren erneut ein Überblick über die Saat- und Pflanzgutwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt. Sehr geehrte Damen und Herren, die nach 2013 anstehenden Änderungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik werden neue Herausforderungen für die Landwirte unseres Landes mit sich bringen. Die Zahlungen werden noch stärker als bisher auf Umwelt, Klima und Innovation bezogen werden. Hieraus ergeben sich neue Chancen und Aufgaben für die Saat- und Pflanzgutwirtschaft. Der Einsatz neuer und verbesserter Sorten ist ein klassisches Beispiel für den Transfer neuester Erkenntnisse und Innovationen aus Züchtung und Forschung in die praktische Anwendung, verbunden mit direkten positiven Wirkungen auf Umwelt und Klima. Das kann aber nur dann in erforderlichem Umfang Erfolg haben, wenn es gelingt, in steigendem Maße den Fortschritt durch neue Sorten und durch den Einsatz von zertifiziertem Saat- und Pflanzgut in die Praxis zu überführen. Auch deshalb befürworte ich ausdrücklich den Einsatz von zertifiziertem Saat- und Pflanzgut. Der Bereich Saat- und Pflanzgut wird durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern vielfältig unterstützt und begleitet. So wird nicht nur eine zweckmäßige Infrastruktur bereitgehalten, z.B. für die Saatgutanerkennung und Sortenprüfung, sondern es werden auch Investitionen gefördert. Seit 1991 wurden für die direkten Investitionen der Saat- und Pflanzgutwirtschaft in Höhe von ca. 36 Mio. € knapp 14 Mio. € an Fördermitteln ausgereicht. Die Saat- und Pflanzgutwirtschaft ist einer der wichtigsten Zweige der Agrarwirtschaft unseres Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern und ein wesentliches Bindeglied zwischen Forschung und Praxis. Daher gilt es, diesen Bereich auch unter den sich ändernden Rahmenbedingungen der EU weiter zu entwickeln und wettbewerbsfähig zu erhalten. Mit freundlichem Gruß Ihr Dr. Till Backhaus Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern Saatgut-Verband in Mecklenburg-Vorpommern e. V. - Zuverlässiger Partner der Landwirte Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leser, die Saatgutwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern verfügt historisch gesehen über mehr als 50 Jahre lange Erfahrungen in der Produktion von qualitätsgerechtem Saat- und Pflanzgut. Hervorragende Züchter, wie Prof. Lembke, Prof. Schick, Dr. Vogel oder die Familie Gaue sowie die Praktiker Dr. Kröchert und Herr Schmiechen haben die Züchtung und die Vermehrungsproduktion wesentlich positiv beeinflusst. Der Saatgut-Verband Mecklenburg-Vorpommern (SVM) besteht annähernd 20 Jahre und versteht sich als Interessenvertreter der gesamten Branche. Vermehrer, Züchter und VO-Firmen als auch zunehmend assoziierte Mitglieder sind im Verband tätig. Mit seinen Aufgaben trägt der Verband als Ganzes einen wesentlichen Anteil zur Umsetzung des züchterischen Fortschritts in der Pflanzenproduktion bei. Der Saatgutwechsel in unserem Land beträgt immerhin ca. 60 %, dagegen in Deutschland nur 45 bis 48 %. Mit dem Pilotprojekt „pro-Z-Saatgut in MV“ möchten wir ein Zeichen für einen erhöhten Saatgutwechsel setzen. Im Jahr 2010 haben wir damit begonnen und möchten das Projekt 2011 weiterführen. Dazu braucht der Verband die Unterstützung der Pflanzenzüchter und die Bereitschaft der Landwirte. Sehr geehrte Damen und Herren, der SVM legt großen Wert auf eine aktive Verbandsarbeit für seine Mitglieder. Dabei geht es insbesondere um • • • • die Einflussnahme auf die Schaffung von optimalen Rahmenbedingungen durch die Politik, ein aktuelles Informationssystem, die Durchführung fachbezogener Veranstaltungen und Fachreisen, Einflussnahme auf die Unternehmen zur Gewährleistung einer qualitätsgerechten Saat- und Pflanzgutproduktion sowie • die Darstellung der Ergebnisse der Saatgutwirtschaft durch eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit (Presse, NDR, MELA). Die Ergebnisse der Saat- und Pflanzgutwirtschaft (Züchtung, Vermehrung, Verkauf ) finden auch ihren Niederschlag in einer öffentlichen Anerkennung durch die Landesregierung bzw. durch den Verband selbst. So haben in den letzten fast 20 Jahren • 11 hervorragende Pflanzenzüchter den Züchterpreis des Landwirtschaftsministers Mecklenburg-Vorpommerns und • 39 Vermehrer den Titel „Anerkannter Saatgutbetrieb in M-V“ erhalten. In unserer Arbeit haben wir stets die Unterstützung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern sowie der zuständigen Behörden (LALLF, LFA, LMS, LUFA) erhalten. Dafür möchten wir uns auch an dieser Stelle recht herzlich bedanken. Den Autoren der vorliegenden Broschüre möchten wir ebenfalls den Dank für das gute Gelingen bei der Erarbeitung der Broschüre aussprechen. Auch künftig werden die Saatgutwirtschaft des Landes und der Saatgut-Verband M-V nur ihre Aufgaben erfüllen, wenn auch weiterhin alle Beteiligten konstruktiv und zielführend zusammenarbeiten. Der Saatgut-Verband Mecklenburg-Vorpommern wird dazu seinen Beitrag leisten. Mit freundlichen Grüßen gez. H. Giermann Vors. d. Vorstandes des SVM Neubrandenburg, April 2011 gez. D. Ewald Geschäftsführer des SVM Beratung des Saatgutverbandes mit dem Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern Saatenanerkennung in Mecklenburg-Vorpommern - ein Rückblick auf 20 Jahre Arbeiten nach dem Saatgutverkehrsgesetz Schaffung einer Anerkennungsstelle für Mecklenburg-Vorpommern Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten und der Gründung der neuen Bundesländer mussten die hoheitlichen Aufgaben auf dem Gebiet des Saatgutverkehrsgesetzes auch in Mecklenburg-Vorpommern neu organisiert werden. Im Vorfeld fanden dazu von zwei unterschiedlichen Interessengruppen Konsultationen in den alten Bundesländern statt: a) durch die Leiter der Technischen Kontrollorganisationen (TKO) in den VEB Saat- und Pflanzgut Rostock, Schwerin und Neubrandenburg sowie b) durch wissenschaftliche Mitarbeiter des Institutes für Kartoffelforschung in Groß Lüsewitz. Von beiden wurden Ende des Jahres 1990 Konzeptionen zu hoheitlichen Aufgaben bei der Saatenanerkennung und des Sortenversuchswesens in M-V beim Landwirtschaftsministerium in Schwerin eingereicht. Ab Januar 1991 kamen beide Gruppen unter Federführung des Landwirtschaftsministeriums zusammen, um in verschiedenen Beratungen nach gemeinsamen Lösungswegen zu suchen. Die Ergebnisse wurden in der Landesverordnung des Landes M-V zum Saatgutverkehrsgesetz vom 26.03.1991 und im Konzept zur Neuprofilierung der Saat- und Pflanzgutanerkennung in M-V 1991/92 vom 10.05.1991 festgeschrieben. Wichtigste Festlegungen waren: • Die Landesanerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut (LAS) wird in Rostock in der Graf-Lippe-Straße eingerichtet. Dabei waren die Nähe zur Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) und des Landespflanzenschutzamtes (LPSA) sowie die landeseigenen Grundstücke und Gebäude auch mit ausschlaggebend. Als Leiter wird Herr Dr. Heydel eingesetzt. Das bedeutete gleichzeitig, dass die TKO-Labors aus den ehemaligen Betrieben des Kombinates für Saat- und Pflanzgut herausgelöst und alle Mitarbeiter zum 30.06.1991 gekündigt wurden. Sie wurden dann in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in der Landwirtschaftsberatungs GmbH Mecklenburg-Schleswig-Holstein (LMS) befristet weitergeführt. Für die LAS sind nur zehn Mitarbeiter vorgesehen. • Das Landesamt für Landwirtschaft in Rostock fungiert als für die Anerkennung zuständige Behörde. Die drei Leiter der ehemaligen TKO-Labore finden dort ihre Anstellung. • Das Saatgutlabor in Rostock wird der neu gegründeten LUFA bei der LMS zugeordnet. Dabei fand eine Trennung zwischen Anerkennung und Labor nach dem Beispiel von Schleswig-Holstein statt, die in keinem anderen neuen Bundesland so vollzogen wurde. Als Folge der Zusammenlegung der drei Nordbezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern und der Herausbildung einer Anerkennungsstelle mit zwei Außenstellen war ein erheblicher Personalabbau von ca. 50 Personen verbunden. In der Konzeption des Landwirtschaftministeriums vom 17.03.1992 zur Neuorganisation der Anerkennung und Beschaffenheitsprüfung von Saat- und Pflanzgut in M-V wurde die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei in Gülzow (LFA) als zuständige Behörde für die Anerkennung bestimmt. Gleichzeitig wurden die territorialen Zuständigkeitsbereiche der LAS festgelegt. Das zuständige Territorium der Außenstelle Rostock war kleiner als das der anderen Außenstellen und gleichzeitig durch die Zentrale in Rostock mit zu bearbeiten. Deshalb wurden auch die Außenstellen in Schwerin und Neubrandenburg jeweils mit einer Leiter-Personalstelle besetzt. Die drei Leiter und eine Verwaltungsfachangestellte wurden ab 1993 unbefristet in die LFA übernommen. Zusätzlich wurden weitere 6 geeignete Mitarbeiter, die nicht unmittelbare hoheitliche Aufgaben zu erledigen hatten, davon jeweils zwei in den drei Standorten, auf vertraglicher Basis über die ABM bei der LMS befristet angestellt. Die Überführung in unbefristete Arbeitsverträge erfolgte schrittweise und war 1994 mit der Anstellung bei der LFA abgeschlossen. Die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen der Außenstellen wurden aus den ehemaligen Saatgutbetrieben in die Gebäude des jeweiligen Pflanzenschutzdienstes verlegt. Der Umzug in die Wickendorfer Straße fand in Schwerin am 01.07.1992 statt, die Räume in der Seestraße von Neubrandenburg waren erst ab dem 01.02.1993 zu beziehen. Auch in Rostock erfolgte im Herbst 1992 der Umzug aus der „Roten Villa“, dem Sitz des Saatgutlabors der LUFA, in den Flachbau auf dem gleichen Gelände. Die Erstausstattung in den Einrichtungen der LAS bestand jeweils aus einem aus dem Nachlass der Betriebe des VEB Saat- und Pflanzgut stammenden PC und zugehörigem Drucker. Nachauftragnehmer für die Anerkennung von Saat- und Pflanzgut Saatgutprüflabor In der Rahmenvereinbarung zwischen der LFA und der LMS über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Anerkennung und Beschaffenheitsprüfung von Saat- und Pflanzgut in M-V vom 21.07.1992 war auch der Vertrag zwischen der Landesanerkennungsstelle und der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt vom 8 06.11.1992 eingeschlossen. Darin wurde die LMS zur Durchführung der Beschaffenheitsprüfung beim Saatgut beauftragt. Das Saatgutlabor wurde durch die International Seed Testing Association (ISTA) als amtliches Labor zum 01.01.1992 autorisiert. Die Vermögensgüter aus den ehemaligen TKO - Saatgutlaboren wurden der LMS kostenlos übereignet. Mit Auslaufen der ABM-Maßnahmen wurden die Labore in Schwerin und Neubrandenburg geschlossen und die meisten Mitarbeiter entlassen. Aber auch das Labor in Rostock blieb vom Arbeitskräfteabbau nicht verschont. Waren bis Mitte der achtziger Jahre 20 Mitarbeiter beschäftigt, so zählte man 1988 noch 12 Mitarbeiter und während der ABM-Maßnahme verblieben 9. Seit 1995 arbeiten nach altersbedingtem Ausscheiden oder Umsetzungen in andere Bereiche der LUFA noch 6 Mitarbeiter im Saatgutprüflabor. Die Rahmenvereinbarung regelte auch die Zuordnung der Arbeitskräfte einschließlich der Bezahlung über die LMS bis zur Übernahme durch die LFA. Beschaffenheitsprüfungen bei Pflanzkartoffeln auf Viruskrankheiten Ende 1992 wurde in der LFA die Konzeption zur Durchführung der Pflanzkartoffelanerkennung am Standort Gülzow beraten und verabschiedet. Der notwendigen Ausgliederung der zentralen Prüfstation in Gransebieth aus dem VEB Saat- und Pflanzgut Rostock und einer Neuzuordnung waren Überlegungen zur Anbindungen an das Landespflanzenschutzamt Rostock im Jahre 1990 bzw. auch an die LUFA Rostock vorausgegangen. Beide Bestrebungen waren nicht von Erfolg gekrönt. Die geplante Zuordnung zum LPSA fiel genau in die Zeit als seine Außenstellen abgebaut wurden. Damit war eine Übernahme der Arbeitsaufgabe mit Arbeitskräften aus Gransebieth nicht vereinbar. Mit der Übernahme der Zentralen Prüfstation Gransebieth (ZPS) am 01.07.1992 fand eine weitere Stärkung der LFA durch die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben statt. Auf Grund der hohen finanziellen Aufwendungen zum Erhalt der Prüfstation in Gransebieth (rekonstruktionsnotwendige Arbeiten an den Gewächshäusern und im Heizhaus) wurde veranlasst, dass der Umzug nach Gülzow bis zum 01.01.1994 erfolgte. Zum Zeitpunkt der Konzeptionserstellung war man noch davon ausgegangen, dass die Virusprüfung für alle neuen Bundesländer durchgeführt wird. Dem stand jedoch die rechtliche Zuordnung der Aufgabe durch die Bundesländer entgegen. Von den über 40 Mitarbeitern in der ZPS kamen nur 4 mit nach Gülzow. Unter Leitung von Herrn Bierschenk und später von Frau Kürzinger wurde die Abteilung Phytopathologie bei der LFA aufgebaut. Bereits vorhandene Gewächshäuser konnten genutzt und die benachbarten Laborräume für die serologische Virusprüfung umgerüstet werden. 1997 wurde die Abteilung Phytopathologie als Sachgebiet 64 der LAS für einige Jahre bis zu einer erneuten Umstrukturierung zugeordnet. Beschaffenheitsprüfung auf Quarantänekrankheiten bei Pflanzkartoffeln Mit der Einführung des Anerkennungsverfahrens bei Kartoffeln nach dem Saatgutverkehrsgesetz wurde durch das LPSA gleichzeitig auch die Prüfung auf Bakterielle Ringfäule angestrebt. Bereits ab 1991 fand diese Pflichtuntersuchung als C-Test in Rostock statt. Wenige Jahre später wurde EU-und bundesweit die Prüfung auf Schleimkrankheit hinzugefügt. Um die günstigen Lagen für die Pflanzkartoffelerzeugung in M-V zu erhalten, wurde die Gesundlagenverordnung erarbeitet und abgestimmt. Dazu lag auch ein Schreiben des Landwirtschaftsministeriums vom 26.03.1991 an die Anerkennungsstelle mit detaillierten Maßnahmen zur Sicherung des Vorranges der Pflanzkartoffelvermehrung in den Gesundlagen vor. Die Landesverordnung zu Schutz der Pflanzkartoffelerzeugung in Gesundlagen wurde ab 10.03.1992 durch das Kabinett der Landesregierung beschlossen. Anerkennung von Saat- und Pflanzgut nach dem Saatgutverkehrsgesetz Der Auftrag zur Anerkennung nach dem Saatgutverkehrsgesetz der Bundesrepublik erfolgte am 07.03.1991 in der 3. Beratung der Expertengruppe zur Einführung des Saatgutverkehrsgesetzes. Im Vorfeld hatte man sich in den neuen Bundesländern geeinigt, das von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen genutzte Anerkennungsprogramm zu übernehmen. Das Programm lief bei der Landwirtschaftskammer Hannover auf einem Großrechner und wurde dank der Arbeit von zwei ehemaligen Programmierern aus dem Kombinat Saat- und Pflanzgut, die ihren Arbeitsplatz in der Anerkennungsstelle Halle gefunden hatten, für die Nutzung auf Personalcomputern auf der Basis von dbase umprogrammiert. Es fand dann ab Mai 1991 eine schrittweise Einrichtung des Saatgutprogramms auf den PCs statt. Zur Anerkennung 1991 wurden 45 Tha Vermehrungsflächen angemeldet, davon entfielen 26 Tha auf Getreide, 3 Tha auf Leguminosen, 11 Tha auf Öl- und Faserpflanzen sowie 6 Tha auf Kartoffeln. Die Formulare für die Feldbestandsprüfung erhielten wir aus Niedersachsen. Die Stammdaten und Angaben zu den Vermehrungsvorhaben aus den Anmeldungsunterlagen wurden mit der Schreibmaschine in die Formblätter eingetragen. Parallel dazu fand die Gewinnung von Feldbestandsprüfern und Probenehmern sowie deren Schulung statt. Die Kartoffelanerkenner wurden am damaligen Institut für Kartoffelforschung in Groß Lüsewitz ausgebildet. Im Jahre 1991 lagen nach der Schulung von Feldanerkennern rund 300 Honorarverträge vor. Oberstes Ziel in diesem ersten und auch in allen anderen Folgejahren war es, dass keine Saatgut- oder Pflanzkartof9 felpartie bei Ausfuhren aus M-V wegen schlechter Qualität oder auch wegen Formfehlern auf den Zertifikaten, Etiketten oder bei der Verschließung beanstandet wurden. Dank der engagierten Arbeit aller am Verfahren der Anerkennung Beteiligten - von den Vermehrern über die Aufbereiter, die VO-Firmen und den Züchtern bis hin zu den Mitarbeitern der LAS - ist dies gelungen. Bis zur Ernte 1991 war das Saatgutanerkennungsprogramm SAPRO so weit gediehen, dass die Ergebnisse aus der Feldanerkennung bereits eingegeben werden konnten. Für Kartoffeln stand das EDV-Programm erst ein Jahr später zur Verfügung. Das hatte zur Folge, dass bei Kartoffeln auch noch alle Anerkennungsbescheide mit der Schreibmaschine auszufüllen waren. Auf Grund der vorrangigen Stellung von Hoheitsaufgaben im LM und im LPSA sowie der gemeinsamen Standortnutzung wurde bereits ab 1997 angestrebt, die LAS an das LPSA anzugliedern. Das gelang im August 2005. Drei Monate später wurde das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V gegründet , in dem alle mit hoheitlichen Aufgaben befassten Einrichtungen in M-V zusammengefasst wurden. 10 1 Vermehrungsumfang 1.1 Vermehrungsumfang im Vergleich zum Bundesgebiet und zu anderen Bundesländern Die 2004 stattgefundene Ausdehnung der Vermehrungsflächen auf knapp 38.000 ha und die damit verbundene Überproduktion von Saatgut einschließlich eines erheblichen Preisverfalls des Produkts setzte sich erwartungsgemäß in den folgenden Jahren nicht fort, vielmehr war bei den Mähdruschfrüchten mit Ausnahme von Winterroggen und -gerste im Jahre 2008 ein stetiger Flächenrückgang zu beobachten (Tab. 1.1-1, Abb. 1.1-1, Anlage 1). Dieser Trend ist aber nicht allein auf M-V bezogen sondern gilt für alle Bundesländer Deutschlands. Besonders gravierend waren die Einschnitte 2010 als vom Wintergetreidesaatgut im Herbst 2009 viele Partien nicht abgesetzt werden konnten. Hohen Erträgen und guten Saatwareausbeuten standen niedrige Konsumgetreidepreise gegenüber, so dass die Landwirte verstärkt ihr eigenes Konsumgetreide als Nachbausaatgut aufbereiten ließen und weniger Zertifiziertes Saatgut zukauften. Tabelle 1.1-1: Zur Anerkennung angemeldete Vermehrungsflächen (ha) von Mähdruschfrüchten und Kartoffeln Fruchtartengruppe Mähdruschfrüchte Kartoffeln Summe 2005 2006 2007 2008 2009 2010 27.971 3.412 31.383 26.646 3.355 30.001 24.882 3.600 28.482 26.755 3.784 30.539 25.418 3.910 29.328 22.220 3.705 25.925 % 2010 zu 2005 79 109 83 Abb. 1.1-1: Zur Anerkennung angemeldete Vermehrungsflächen (ha) Die Vermehrung in M-V wird nach wie vor vom Getreide, insbesondere vom Wintergetreide bestimmt. Die Getreidevermehrung umfasste mehr als 70 % der gesamten Saatgutvermehrungsfläche. Mit immerhin 16 Prozent belegte die Gräservermehrung nach dem Getreide den zweiten Rang. In der Flächenausdehnung folgten danach die Kartoffeln mit 14 % und die Großkörnigen Leguminosen mit rund 8 % Anteil an der gesamten Vermehrungsfläche. Im bundesdeutschen Vergleich der Vermehrungsflächen belegte M-V Rang zwei hinter Niedersachsen, lediglich 2008 konnte der erste Platz eingenommen werden (Abb. 1.1-2, Anlage 2). Im Ranking der Bundesländer folgten dann Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern mit jeweils unterschiedlichen Ausprägungen der Fruchtartengruppen. 11 Die größten Getreidevermehrungsflächen waren in Niedersachsen und M-V zu finden, während in Sachsen von jeher die Gräservermehrungen dominierten. Dagegen spielten in M-V Vermehrung und Anbau der Großkörnigen Leguminosen insbesondere der Lupinen schon immer eine bedeutende Rolle. Abb. 1.1-2: Vermehrungsfläche (ha) in den einzelnen Bundesländern 2010 Die Anteile ausgewählter landwirtschaftlicher Fruchtarten an der gesamten deutschen Vermehrungsfläche gehen aus Abb. 1.1-3 hervor. Daraus können Umfang und Bedeutung der Vermehrung in M-V abgeleitet werden. Mehr als ein Fünftel aller Vermehrungen von Kartoffeln, Winterroggen und Großkörnigen Leguminosen wurden in M-V produziert. Gräser- und Winterweizenvermehrungen umfassten je rund 15 % der deutschen Saatgutproduktion. Abb. 1.1-3: Vermehrungsanteile (%) Mecklenburg-Vorpommerns an der gesamten Vermehrungsfläche in Deutschland bei ausgewählter Fruchtarten und -gruppen 12 Vergleicht man die Entwicklung der Vermehrungsflächenanteile der Fruchtartengruppen in M-V ist bemerkenswert, dass die Anteile der Vermehrung von Kartoffeln und Großkörnigen Leguminosen mittlerweile auf mehr als ein Viertel angestiegen sind. Der Grassamenanbau war dagegen stark rückläufig (Abb. 1.1-4, Anlage 3). Abb. 1.1-4: Anteile (%) der Vermehrung am jeweiligen Anbau in M-V 1.2 Entwicklung der Vermehrungsfläche bei einzelnen Fruchtarten 1.2.1 1.2.1.1 Mähdruschfrüchte Getreide Die Getreidevermehrung nahm rund 70 Prozent der Saatgutvermehrungsfläche ein. Neun Zehntel wurden durch die Wintergetreidearten belegt, so dass die Sommergetreidearten nur eine untergeordnete Rolle spielten. Lediglich durch Auswinterungen oder bei schlechten Aussaatbedingungen im Herbst konnte die Nachfrage nach Sommergetreidesaatgut von Weizen oder Roggen etwas belebt werden. Die Nachfrage nach Braugersten- und Hafersaatgut läuft seit Jahren auf verhaltenem Niveau. Im Berichtszeitraum wurde die Getreidevermehrungsfläche stark zurück genommen (Abb. 1.2-1, Anlage 1). Insbesondere bei niedrigeren Erlösen aus dem Konsumgetreide tendieren die Landwirte immer stärker zum Einsatz des eigenen Nachbaues. Das geht zu Lasten des Z-Saatgutabsatzes und der damit verbundenen notwendigen vorzuhaltenden Vermehrungsflächen. Das Sortiment hat sich erheblich verändert. Bei den dominierenden Getreidearten war ein noch schnellerer Sortenwechsel zu beobachten. In Zukunft wird es davon abhängen, wie hoch die Lizenzen aus dem Verkauf von Z-Saatgut bzw. aus den Nachbaugebühren ausfallen. Falls weiterhin erhebliche Defizite bei den Lizenzzahlungen auftreten, ist zu befürchten, dass sich die mittelständischen Zuchtunternehmen von der Züchtung einiger Arten verabschieden müssen. Winterweizen Der Winterweizen ist in M-V mit Abstand die größte Getreideart. Trotz des Rückganges der Vermehrungsfläche in 6 Jahren um 24 % auf 7.680 Hektar und damit auf das Niveau von 1994 wurde immer noch doppelt so viel Weizen wie Gerste vermehrt (Abb. 1.2-1). 13 Abb. 1.2-1: Zur Anerkennung angemeldete Vermehrungsflächen (ha) von Wintergetreide Das Sortiment der 43 Winterweizensorten hat sich in den letzten Jahren dahingehend verändert, dass nur noch Qualitätsweizensorten (E- und A-Weizen) unter den Top-10 zu finden sind (Tab. 1.2-1, Anlage 4). Bundesweit hat der früh reifende, sehr ertragsstarke JB Asano den E-Weizen Akteur an der Spitze abgelöst. In Mecklenburg-Vorpommern konnte sich Akteur jedoch mit großem Abstand deutlich vor Potenzial und Brilliant mit jeweils 10 % Anteilen sowie Discus und JB Asano behaupten. Die noch 2009 bedeutenden B-Weizensorten Dekan und Mulan sind nicht mehr unter den ersten Zehn zu finden. Tab. 1.2-1: Vermehrungsfläche von Winterweizensorten 2010 Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 gesamt Akteur Potenzial Brilliant Discus JB Asano Türkis Toras Cubus Tommi Inspiration 43 ha 1.109 798 716 673 563 408 262 252 249 227 7.680 Vermehrungsfläche rel. 14 10 9 9 7 5 3 3 3 3 100 zum Vorjahr L K L K neu in Top-10 L neu in Top-10 L L neu in Top-10 Wintergerste Bei der Wintergerstenvermehrung wurde bis 2008 noch zugelegt. Danach fand eine erhebliche Reduzierung statt. Im letzten Jahr wurde mit 3.578 Hektar das geringste Vermehrungsareal seit Jahren realisiert. Seit mehr als sieben Jahren nimmt die ertragsstarke Sorte Lomerit mit mehr als einem Drittel immer die größte Vermehrungsfläche ein (Tab. 1.2-2, Anlage 5). 14 Tab. 1.2-2: Vermehrungsfläche von Wintergerstensorten 2010 Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 gesamt Lomerit Fridericus Volume (H) Souleyka Yoole (H) Highlight Christelle Semper Zzoom (H) Anisette 25 ha 1.287 404 255 238 220 177 146 110 91 83 3.578 Vermehrungsfläche rel. 36 11 7 7 6 5 4 3 3 2 100 zum Vorjahr L L neue Sorte neue Sorte L = K neu in Top-10 L neu in Top-10 (H) = Hybridsorte Fridericus behauptete sich mit durchschnittlich14 % seit drei Jahren auf dem zweiten Platz. Auf den dritten Rang rückte die neu zugelassene Hybridsorte Volume vor, dicht gefolgt von Souleyka, die bundesweit ihren Vermehrungsumfang verzehnfachte. Die anderen Hybridsorten Yoole und Zoom wurden in der Fläche etwas zurück genommen. Neben Semper war Anisette als erste zweizeilige Wintergerste der Sprung unter die Top-10 gelungen. Winterroggen Nachdem die Winterroggenfläche sowohl in Deutschland als auch in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2009 kontinuierlich erweitert worden war, erfolgte 2010 der stärkste Einschnitt, da im Herbst 2009 erhebliche Saatgutmengen nicht abgesetzt wurden und überlagert werden mussten. Seit Jahren hält die ertragsstarke Populationssorte Conduct mit nach wie vor 30 % der Vermehrungsfläche die Spitzenposition trotz spürbarer Flächenverringerungen (Tab. 1.2-3, Anlage 6). Mit großem Abstand belegte die jüngste, Spitzenerträge garantierende Hybridsorte Pallazo den zweiten Rang (13 %). Mit Borfuro und Vitallo folgten zwei spezielle Grünroggensorten auf den Plätzen. Zu bemerken ist außerdem, dass eine rasante Zunahme in der Hybridsortensparte festzustellen war, denn mit Visello und Minello befinden sich weitere ertragsstarke Neuzulassungen unter den TOP Sorten. Besonders stark gepuscht wurden die frei abblühende Sorte Dukato und die Hybride Minello. Das Auf und Ab setzt sich beim Roggen auch weiterhin fort. Mit Sellino und der bereits 1994 zugelassenen Protector wurde das Grünroggensegment verstärkt vermehrt. Tab. 1.2-3: Vermehrungsfläche von Winterroggensorten 2010 Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 gesamt Conduct Palazzo (H) Borfuro Vitallo Dukato Visello (H) Minello (H) Recrut Sellino Protector 17 ha 573 244 212 208 198 148 69 58 40 36 1.912 Vermehrungsfläche rel. 30 13 11 11 10 8 4 3 2 2 100 zum Vorjahr L L L L K K neue Sorte L neue Sorte neue Sorte (H) = Hybridsorte 15 Wintertriticale Die Anbaufläche von Triticale blieb bundesweit auf relativ niedrigem Niveau konstant. Bei den Sorten hatte die ertragsstärkste Sorte Grenado die langjährig führende SW Talentro vom Spitzenplatz verdrängt und belegte damit rund ein Drittel der Vermehrungsfläche (Tab. 1.2-4, Anlage 7). Agostino war an zweite Stelle gerückt und wurde erheblich auch zu Lasten von SW Talentro und anderer Sorten wie Moderato ausgedehnt. Tarzan als frühe, ertragsstarke, neu zugelassene Sorte wurde bundesweit erheblich in der Vermehrung ausgedehnt. In Mecklenburg-Vorpommern kam sie auf 4 % der Vermehrungsfläche. Tab. 1.2-4: Vermehrungsfläche von Wintertriticalesorten 2010 Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 gesamt Grenado Agostino SW Talentro Moderato Massimo Benetto Cando Tarzan Agrano Vuka 14 ha 393 326 223 94 54 50 48 48 21 14 1.279 Vermehrungsfläche rel. 31 25 17 7 4 4 4 4 2 1 100 zum Vorjahr = K L L K K L neue Sorte = neue Sorte Sommergerste Die Vermehrungsfläche der Sommergerste war äußerst stark vom Rückgang betroffen. Insgesamt bestand das Sortiment nur aus 9 Sorten (Tab. 1.2-5, Anlage 8). Die Turbulenzen am Braugerstenmarkt hatten zum Teil erhebliche Fehlplanungen von Braemar und Streif zur Folge, die stark zurück genommen wurden. Dafür übernahm Quench mit fast einem Drittel der Vermehrungsfläche die Spitze und als Neuaufsteiger war Grace zu beobachten. Es bleibt abzuwarten, wie die weitere Entwicklung sich vor allen Dingen in Abhängigkeit von den Anforderungen der Mälzereien vollzieht. Bei den Futtergerstensorten hatte sich Simba, die bereits seit 2004 zugelassen ist, seit zwei Jahren an der Spitze behauptet. NFC Tipple als Vorjahresbeste wurde deutlich zurück gedrängt. Tab. 1.2-5: Vermehrungsfläche von Sommergerstensorten 2010 Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 gesamt 16 Quench Simba NFC Tipple Tocada Eunova Grace JB Flavour Adonis Marthe 9 ha 195 153 93 68 64 58 55 32 10 727 Vermehrungsfläche rel. 27 21 13 9 9 8 8 4 1 100 zum Vorjahr K L L K L K L erneut Top-10 L Hafer Die Hafervermehrungsfläche hat mittlerweile die 500 Hektar-Marke unterschritten. Obwohl die Versorgung in Europa knapp ausfällt, ist trotz guter Preise nicht mit einer Ausdehnung der Fläche zu rechnen. Ivory, Flämingsgold als Neuaufsteiger und Aragon waren die führenden Sorten im Sortiment (Tab. 1.2-6, Anlage 9). Bei den deutschen Schälmühlen scheitert ein größeres Warenangebot häufig an den unbefriedigenden Qualitäten. Winterhafer wurde in M-V noch nicht vermehrt. Tab. 1.2-6: Vermehrungsfläche von Sommerhafersorten 2010 Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 gesamt Ivory Flämingsgold Aragon Dominik Scorpion KWS Contender Max Husky Typhon Nord 04/309 15 ha 99 93 62 45 32 26 24 24 23 3 439 Vermehrungsfläche rel. 22 21 14 10 7 6 6 6 5 <1 100 zum Vorjahr L K L L L K K K L neu in Top-10 Getreide-Vermehrungsbestände 17 1.2.1.2 Gräservermehrung Die Grassamenproduktion ist im starken Maße von den Weltmarktpreisen, den Erträgen und Qualitäten sowie der Vorzüglichkeit der anderen Mähdruschfrüchte abhängig. Eine relativ sichere Anbauplanung der Vermehrungen ist notwendig, damit das gewonnene Saatgut auch vermarktet werden kann, denn im Gegensatz zu anderen Kulturarten ist Gräsersaatgut nicht für andere Produktionszwecke als zur Aussaat geeignet. Die Vermehrungsfläche war seit 2004 stark rückläufig und umfasst derzeit weniger als 3.500 Hektar (Abb. 1.1-1, Anlage 1). Bundesweit wurde die Gräservermehrung auf besseren Standorten in Sachsen oder Niedersachsen ausgedehnt. Relativ stabil blieb in den letzten zwei Jahren die Vermehrungsfläche von Deutschem Weidelgras mit 1.600 Hektar (Abb. 1.2-2). Dagegen war beim Schafschwingel ein Auf und Ab der Vermehrungsfläche zu beobachten. Im letzten Jahr wurden wieder wie 2007 nur knapp über 900 Hektar angelegt. Auf den weiteren Rängen folgten das Welsche Weidelgras und der Rotschwingel. Alle anderen Arten spielten nur eine unbedeutende Rolle. Abb. 1.2-2: Zur Anerkennung angemeldete Vermehrungsflächen (ha) ausgewählter Gräserarten In Mecklenburg-Vorpommern haben einige Unternehmen in Spezialtechnik für die Reinigung von Gräsern investiert. Gräseraufbereitungsanlagen stehen bei Nordkorn Saaten GmbH in Güstrow sowie bei den Gräserzüchtern Saatzucht Steinach GmbH & Co KG Station Bocksee und Rudloff Feldsaaten GmbH in Rupensdorf. In diesen Anlagen wird nicht nur Rohware aus Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch aus anderen Bundesländern aufbereitet. Das bedeutet, dass nach der Feldbestandsprüfung und der Ernte das Anerkennungsverfahren an die Anerkennungsstelle Rostock abgegeben wird, die nach der Aufbereitung des Saatgutes und Prüfung der Beschaffenheit den Anerkennungsbescheid ausstellt. 1.2.1.3 Leguminosen Der Einsatz von einheimischen Leguminosen in den Futtermittelrationen ist auf Grund der Vorzüglichkeit der importierten Sojabohnen verschwindend gering. Damit fehlt bei den Landwirten der Anreiz zum Anbau einheimischer Leguminosen. Die Kleinkörnigen Leguminosen umfassen einen Anteil von 15 % an der Leguminosenvermehrungsfläche. Dominierend ist der Rotklee, der in den letzten beiden Jahren auf knapp 300 Hektar vermehrt wurde (Anlage 1). Die Großkörnigen Leguminosen konnten in den letzten beiden Jahren wieder bei der Vermehrungsfläche zulegen (Abb. 1.2-3). Zuvor hatte die Nachfrage nach Futtererbsen seit 2001 ständig abgenommen. Blaue Lupinen wurden dagegen ab 2007 stärker nachgefragt. Sie werden zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit auf leichten Standorten aber auch vor allem in den Ökobetrieben als Futtermittel eingesetzt. Dank dem gezielten Einsatz von Beizmitteln und Fungiziden ist es gelungen, die Lupinenkrankheit Anthraknose zu beherrschen und gesundes Saatgut zu erzeugen. Bei nicht festgestelltem Anthraknosebefall in den Vermehrungsbeständen kann mittlerweile bei Z-Saat18 gut auf die Gesundheitsprüfung verzichtet werden. Mit über 1.000 Hektar war die größte Vermehrungsfläche in Mecklenburg-Vorpommern zu finden. Bei den Sorten dominierten seit Jahren Probor und Boregine mit einem Anteil von ca. 60 % (Tab. 1.2-7, Anlage 10). Die Vermehrung von Ackerbohnen spielte nur eine untergeordnete Rolle. Die Vermehrungsfläche wurde zwar im letzten Jahr verdoppelt, ungünstige Witterungsbedingungen während der Ernte können die Qualität erheblich beeinträchtigen. Abb. 1.2-3: Zur Anerkennung angemeldete Vermehrungsflächen (ha) von Großkörnigen Leguminosen Tab. 1.2-7: Vermehrungsfläche von Sorten Blauer Lupinen 2010 Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 gesamt 1.2.1.4 Probor Boregine Borlu Sonate Haagena Azuro Boruta Haags Blaue Sanabor 9 ha 354 311 100 89 74 64 61 31 21 1.105 Vermehrungsfläche rel. 32 28 9 8 7 6 5 3 2 100 zum Vorjahr K K L K K K L L erneut Top-10 Öl- und Faserpflanzen Faserpflanzen wurden in M-V nicht vermehrt. Die Vermehrungsfläche beim Winterraps ist unter anderem von der Erntemenge der Vorjahre abhängig. Da die Konsumanbaufläche vom Winterraps in M-V ausgereizt ist, gestaltet sich die Suche nach geeigneten Vermehrungsflächen schwierig, weil 5-jährige Anbaupausen einzuhalten sind. Oft müssen Vermehrungsflächen im Herbst von Rapsdurchwuchs aus den Vorjahren bereinigt werden. Im Berichtszeitraum wurden meistens weniger als 400 Hektar vermehrt (Abb. 1.2-4, Anlage 1). Seit 2008 wird in M-V kein Sommerraps vermehrt, wohl aber in größerem Umfang aufbereitet. Zunehmende Exportmöglichkeiten könnte die Nachfrage nach Saatgut beleben. Die Ölleinvermehrung wurde 2010 wieder etwas ausgedehnt. Auch hier sind die Witterungsbedingungen zur Ernte und die Optimierung der Ernteverfahren für die Qualität des Saatgutes entscheidend. Die Nachfrage nach Senfsaatgut nahm ab 2009 zu und hängt mit dem zunehmenden Zwischenfruchtanbau zusammen, der in Mais betonten Fruchtfolgen zukünftig stärker gefragt sein wird. 19 Abb. 1.2-4: Zur Anerkennung angemeldete Vermehrungsflächen (ha) von Ölpflanzen Vermehrungsbestände von ... ... Deutschem Weidelgras ... Blauen Lupinen 20 ... Phazelie 1.2.2 Pflanzkartoffeln Die Kartoffelvermehrungsfläche hat sich in den vergangenen Jahren nur geringfügig verändert. Auf Grund der Präsenz der Erhaltungs- und Neuzuchtstationen in Mecklenburg-Vorpommern waren Zunahmen bei Vorstufen- und Basispflanzgut zu Lasten des Z-Pflanzgutes festzustellen, so dass 2010 mehr als 55 % an sogenannten „Oberstufen“ zur Anerkennung angemeldet wurden (Abb. 1.2-5). Einen noch größeren Anteil an Vorstufen- und Basispflanzgut hatte in Deutschland nur noch Schleswig-Holstein aufzuweisen (Anlage 11). Abb. 1.2-5: Zur Anerkennung angemeldete Kartoffelvermehrungsflächen (ha) nach Kategorien Die Anzahl der zur Vermehrung in Mecklenburg-Vorpommern angebauten Sorten einschließlich der zur Anerkennung vorgestellten Zuchtstämme hat von Jahr zu Jahr zugenommen. Wurden im Jahr 1999 über 200 Sorten vermehrt, waren es zehn Jahre später bereits ca. 300. Das ist nicht allein auf die größere Anzahl an aussichtsreichen Stämmen und deren Zulassung durch das Bundessortenamt, sondern auch durch die Verfügbarkeit von EG-Sorten aus anderen Mitgliedsstaaten zurückzuführen. Das Sortiment wird seit mehreren Jahren von den Verarbeitungssorten Zorba, Karlena und Innovator angeführt (Tab. 1.2-8, Anlage 12). Alle drei nahmen zusammen 15 % bis 21 % der ge samten Vermehrungsfläche ein. Auf den Plätzen folgten weitere Verarbeitungssorten wie Kuras, Agria und Lady Claire. Während in den Vorjahren auch die Speisesorte Adretta unter den Top-10 zu finden war, konnte sich nur noch Gala in diesem Vorderfeld behaupten. Dabei ist aber anzumerken, dass die Spitzensorten Karlena und Agria als Mehrnutzungstypen sowohl bei der Verarbeitung als auch im Abpackbereich verwertet werden. Die jüngeren leistungsstärkeren Stärkekartoffelsorten Burana und Kuba stießen in die Gruppe der Top-10 vor. 21 Tab. 1.2-8: Vermehrungsfläche von Kartoffeln 2010 Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 gesamt Zorba Karlena Innovator Kuras Agria Lady Claire Burana Kuba Fasan Gala 312 ha 269 238 129 114 99 86 74 74 72 72 3.705 Vermehrungsfläche rel. 7 6 2 3 3 2 2 2 2 2 100 zum Vorjahr L L L K K L neu in TOP-10 neu in TOP-10 L L Zu den Großen Sorten mit mehr als 1 ha der Vermehrungsfläche zählten insgesamt 22 Sorten (Anlage 13). Sie umfassten immerhin ein Vermehrungsareal von 55 Prozent. Das bedeutet, dass sich die restlichen 290 Sorten auf den verbleibenden 45 Prozent der Fläche verteilen. Neben den bereits unter den TOP-10 genannten Sorten waren unter den großen Sorten 2010 erstmalig Caruso und Pirol zu finden. Seit mehreren Jahren gehören dazu auch aus der Gruppe der sehr frühen und frühen Speisesorten Salome und Solist sowie Bellarosa, Gala, Karlena, Vineta und Zorba. Bei den mittelfrühen Speisesorten waren Adretta, Agria, Lady Claire, Russet Burbank und Satina sowie von den Stärkesorten Albatros und Eldena vertreten. Fasan, Innovator und Kuras als mittelspäte Verarbeitungssorten gehörten ebenfalls dazu. Kartoffel- Vermehrungsbestände 22 1.2.3 Ökologische Produktion von Saatgut und Pflanzkartoffeln In rund 30 Betrieben wurden jedes Jahr auf ca. 2.000 ha ökologisches Saat- und Pflanzgut erzeugt (Tab. 1.2-9 - 11). Das entspricht etwa 7 % der Gesamtvermehrungsfläche. Im Mittel der letzten 6 Jahre betrug die Getreidefläche ca. 1.400 ha, davon entfielen 70 % auf Winter- und 30 % auf das Sommergetreide. In den letzten beiden Jahren galten Brilliant und Akteur als bevorzugte Winterweizensorten. Bei der Wintergerste dominierten Lomerit und Semper sowie ab 2010 Fridericus. Bei Winterroggen war die begehrteste Sorte Conduct, während bei Triticale mehrere Sorten wie Vitalis, Massimo, Benetto oder Moderato und Tarzan gefragt waren. Winterspelzweizen (Dinkel) nimmt durchschnittlich 6 % des Wintergetreideumfanges ein. Zu Franckenkorn und Oberkulmer Rotkorn kam im letzten Jahr noch Divimar hinzu. Bei den Sommerweizen dominierten Taifun, Eminent und KWS Scirocco. Bei der Sommergerste hatte Eunova die größte Bedeutung zu lasten von Marthe erlangt. Ivory, Scorpion und Typhon als Sommerhafersorten wiesen die größte Vermehrungsfläche auf. Die Gräservermehrung war stark rückläufig und lag zuletzt bei unter 3 % der gesamten Ökovermehrungsfläche. Deutsches Weidelgras wurde 5 Jahre, Welsches Weidelgras und Schafschwingel jeweils 3 Jahre vermehrt. Glatthafer und Wiesenschwingel spielten nur eine geringe Rolle. Die Vermehrungsfläche der Kleinkörnigen Leguminosen bestand zu 4/5 aus Rotklee vor allem der Sorte Diplomat. Großkörnige Leguminosen wurden auf 300 bis 400 ha vermehrt, in erster Linie Blaue Lupinen (86 %). Größte Sorten waren Borlu und Boregine sowie 2010 auch Probor. Futtererbsen nahmen dagegen nur 11 % der Fläche ein, wobei Santana, Gregor und Livioletta am meisten gefragt waren. Von den Ölpflanzen wurde in den letzten Jahren nur noch Senf vermehrt. Die letzte Ölleinvermehrung fand 2005 statt. Die Kartoffelvermehrungsfläche stieg bis 2008 auf 60 ha und fiel aber 2010 auf 41 ha. Neben der Vermehrungsfläche wurde auch die Anzahl der Sorten jedes Jahr reduziert (Tab. 1.2-10). Am meisten gefragte Sorten waren in erster Linie die Speisesorten Princess, Salome, Ballerina und Sava. Seit 2006 spezialisierten sich 6 Betriebe auf die Kartoffelvermehrung. Insgesamt ist die Anzahl der Ökobetriebe mit Spezialrichtung Vermehrung relativ konstant geblieben. Tab. 1.2-9: Entwicklung der Vermehrungsflächen* (ha) für den Ökologischen Landbau Fruchtartengruppe Getreide dar. Wintergetreide dar. Sommergetreide Gräser Kleinkörnige Leguminosen Großkörnige Leguminosen dar. Blaue Lupinen dar. Futtererbsen Ölpflanzen Kartoffeln Ökofläche gesamt 2005 1.468 1.129 339 91 157 429 327 86 40 38 2.223 2006 1.317 942 375 76 160 316 294 22 10 42 1.958 2007 1.325 878 447 54 114 338 296 22 20 54 1.943 2008 1.488 898 590 63 41 369 322 20 6 60 2.063 2009 1.606 1.073 533 37 149 432 394 33 17 52 2.314 2010 1.158 837 321 42 176 399 321 78 41 1.836 2009 46 24 22 3 5 11 8 2 1 16 2010 39 27 12 4 5 10 6 4 15 * Freiwillige Angaben aus den Anmeldungen zur Anerkennung. Für Vollständigkeit der Angaben oder Registrierung als Ökobetrieb wird keine Gewähr übernommen. Tab. 1.2-10: Anzahl der Sorten für die Vermehrung im Ökologischen Landbau Fruchtartengruppe Getreide dar. Wintergetreide dar. Sommergetreide Gräser Kleinkörnige Leguminosen Großkörnige Leguminosen dar. Blaue Lupinen dar. Futtererbsen Ölpflanzen Kartoffeln 2005 50 34 16 7 5 10 5 4 2 18 2006 48 32 16 5 6 7 6 1 1 17 2007 48 30 18 4 5 9 6 1 2 19 2008 49 27 22 4 4 9 6 1 2 21 23 Tab. 1.2-11: Anzahl der ökologisch wirtschaftenden Betriebe mit Vermehrung Fruchtartengruppe Getreide Gräser Kleinkörnige Leguminosen Großkörnige Leguminosen Ölpflanzen Kartoffeln Anzahl Ökobetriebe 1.3 2005 24 4 5 13 2 7 30 2006 21 4 6 9 1 6 26 2007 24 3 6 9 1 6 30 2008 26 4 4 12 2 6 36 2009 27 3 6 14 1 6 37 2010 19 3 6 17 6 30 Sortenvielfalt Die Anzahl der in M-V vermehrten Sorten war sehr umfangreich und umfasste in den letzten Jahren mehr als 500 Sorten (Abb. 1.3-1). Die meisten Sorten waren bedingt durch das Vorhandensein der vielen Erhaltungs- und Neuzuchtstationen im Lande bei den Kartoffeln zu finden. Im letzten Jahr wurden hier erstmals über 300 Sorten gezählt. Das zweitgrößte Sortiment wies das Getreide auf. Die Sortenanzahl schwankte um die 140 Sorten. Allerdings verläuft bei Getreide die Markteinführung neuer Sorten auf Grund der generativen Vermehrung viel schneller als bei Kartoffeln, wo mehr als fünf Jahre vergehen, um eine neue Sorte im Markt zu etablieren. Bei der Gräservermehrung wurden 60 Sorten registriert. Bei der Vielzahl der Fruchtarten vom Schafschwingel bis zum Glatthafer entfielen auf die einzelnen Fruchtarten nur relativ wenige Sorten. Durch die Züchtungsarbeiten in der Saatzucht Steinach GmbH & Co KG in Bocksee und deren Vermehrung entfallen bei Leguminosen die meisten Sorten auf die Lupinen. Das in M-V vermehrte Sortenspektrum bei den Ölsaaten war gering. Abb. 1.3-1: Anzahl vermehrter Sorten je Fruchtartengruppen Die Vielzahl der Sorten stellt sehr hohe Anforderungen an die Feldbestandsprüfer. Während der Feldbesichtigung können am effektivsten Sortenechtheit und Sortenreinheit bestimmt werden, denn Sortenunreinheiten und Vermischungen sind an Hand morphologischer Sortenmerkmale meistens zu erkennen. Um die Feldbestandsprüfer immer wieder in die Lage zu versetzen, ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden, ist eine jährliche Qualifikation sowohl in der Theorie als auch in der Praxis an Hand von Sortenversuchen oder im Schaugarten unbedingt erforderlich. Notwendige Unterlagen dazu sind die Sortenbeschreibungen vom Bundessortenamt. Da bei im Ausland erfolgten Zulassungen das Bundessortenamt nicht über diese aus der Registerprüfung stammenden Informationen verfügt, haben in diesen Fällen die Züchter eine entsprechende Sortenbeschreibung nach den UPOV-Richtlinien bei der Anerkennungsstelle vorzulegen. 24 2 Struktur der Vermehrung 2.1 Anzahl der Vermehrungsbetriebe In den letzten Jahren haben sich in M-V einige Landwirte von der Vermehrung verabschiedet. Während im Jahre 2005 noch in 351 landwirtschaftlichen Betrieben Vermehrungen landwirtschaftlicher Kulturarten betrieben wurden, waren 2010 nur noch 285 Betriebe registriert (Tab. 2.1-1). Tab. 2.1-1: Anzahl der Vermehrungsbetriebe für Saat- und Pflanzgut Produktionsrichtung ausschließlich Saatgut Saat- und Pflanzgut ausschließlich Pflanzgut Summe Betriebe dav. Betriebe mit Pflanzgut rel. zur Summe dav. Betriebe mit Saatgut rel. zur Summe 2005 283 32 36 351 68 2006 273 28 35 336 63 2007 269 24 34 327 58 2008 265 23 34 322 57 2009 242 26 33 301 59 2010 228 24 33 285 57 19,4 18,8 17,7 17,7 19,6 20,0 315 301 293 288 268 252 89,7 89,6 89,6 89,4 89,0 88,4 Die Mehrzahl der Betriebe vermehrten Getreide. Hier ist aber auch die größte Fluktuation festzustellen, weil sich in vielen Jahren die Vermehrung nicht immer besser rechnete als die Konsumproduktion. Die durch höhere Basissaatgutpreise und eventuell notwendige Bereinigungsgänge entstandenen Mehraufwendungen wurden in manchen Jahren kaum durch die Erlöse gedeckt. Auch für die Vermehrungen von Gräsern finden sich immer weniger Betriebe, obwohl dadurch die Fruchtfolge aufgelockert und die Bodenfruchtbarkeit verbessert werden könnte. Aber die jährlichen Ertragsschwankungen, die zum Teil zu niedrigen Erträge, die schwankenden Saatgutqualitäten und die direkte Abhängigkeit vom weltumspannenden Markt und seinen Preisen lassen viele Landwirte Abstand nehmen. Bei der Pflanzkartoffelerzeugung war mit dem erzielten Preis bzw. den vermarkteten Mengen auch nur in wenigen Jahren ein positives Betriebsergebnis zu erreichen. Die Mehraufwendungen bei der Kartoffelvermehrung liegen wesentlich höher als bei Mähdruschfrüchten, denn die intensiven Selektionsarbeiten und die Pflanzenschutzmaßnahmen stellen erhebliche Ausgabenposten dar. Die Kartoffelvermehrer sind jedoch mittlerweile Spezialbetriebe, die nicht nur Vermehrung sondern auch die Erzeugung von Veredlungs-, Stärke- oder Speisesorten betreiben. Durch die vorteilhafte Weitervermehrung hoher Stufen und die Möglichkeit der Eigenentnahme von Pflanzgut aus den eigenen Vermehrungen ergeben sich dann entsprechende Synergieeffekte. Auf Grund der größeren Betriebe ist auch eine weiträumige Trennung zwischen Vermehrungen und dem Konsumanbau gegeben. Mit der Reduzierung der Vermehrungsbetriebe hat aber eine gewisse Konzentration stattgefunden. Im Durchschnitt wurden in den Betrieben auf 88 Hektar Mähdruschfrüchte und auf 64 Hektar Kartoffeln vermehrt. Die Vermehrungsfläche in M-V setzte sich 2010 aus rund 900 Vermehrungsvorhaben bei Mähdruschfrüchten und die doppelte Anzahl bei Kartoffeln zusammen (Abb. 2.1-2, -3). Dabei fanden gegensätzliche Entwicklungen statt. Während bei Mähdruschfrüchten die Vermehrungsvorhaben zurückgingen, war bei den Kartoffeln von Jahr zu Jahr eine stetige Zunahme zu beobachten. Das ist in erster Linie in der Vielzahl der Erhaltungszuchtstationen mit der Vermehrung neuer aussichtsreicher Zuchtstämme als Sortenkandidaten begründet. 25 Abb. 2.1-2: Entwicklung der Saatgutvermehrung Abb. 2.1-3: Entwicklung der Kartoffelvermehrung Die durchschnittliche Größe eines Vermehrungsvorhabens bei Mähdruschfrüchten betrug rund 24 Hektar. Bei Kartoffeln wurden im Durchschnitt aller Kategorien 2,1 Hektar ermittelt, wobei die Unterschiede zwischen den Kategorien sehr groß sind (Abb. 2.1-4). Die mittlere Flächengröße betrug bei Vorstufenpflanzgut bedingt durch die kleinen Flächen im Gewächshaus und ersten Feldanbauten 0,5 Hektar, bei Basispflanzgut 2,8 Hektar und bei Zertifiziertem Pflanzgut zwischen 4 und 5 Hektar. Einige Vermehrer legten bei Z-Vermehrungen in den letzten Jahren aus ökonomischen Gründen größere Vermehrungsvorhaben an, die teilweise über 25 Hektar hinausgingen. Damit vergrößerte sich das Risiko, bei Aberkennungen eine große Menge an Pflanzgut nicht entsprechend dem ursprünglichen Verwendungszweck absetzen zu können. Bei virusanfälligen Sorten ist jedoch immer eine Splittung 26 großer Flächen in Vermehrungsvorhaben von maximal 5 bis 6 Hektar zu empfehlen, um im Falle einer zu hohen Virusbelastung nur auf einzelne Vorhaben verzichten zu müssen. Es ist durchaus möglich, dass sich der Virusbefall auf bestimmten Teilen eines Schlages konzentrieren kann. Abb. 2.1-4: Mittlere Flächengrößen der Vermehrungsvorhaben von Kartoffeln in Abhängigkeit von der Kategorie In Deutschland wurden 2010 auf 16.487 ha Kartoffeln vermehrt. Dabei wurden knapp 7.800 Vermehrungsvorhaben angelegt (Anlage 14). Zwischen den Bundesländern gab es erhebliche Differenzen, die auf die unterschiedlichen landwirtschaftlichen Strukturen zurückzuführen sind. Während die mittlere Größe der Vermehrungsvorhaben bei Vorstufen in den betreffenden Bundesländern mit 0,5 ha annähernd gleich groß war, wurde Basispflanzgut in Niedersachsen und Bayern auf kleineren Flächen mit ca. 1,80 ha als in Schleswig-Holstein und M-V erzeugt. ZPflanzgut wurde in Bayern und Baden-Württemberg auf mittlere Flächengrößen von 1,6 ha, aber in den anderen Bundesländern auf leicht unter oder über 3 ha vermehrt. Aufbereiter Bei den Aufbereitern von Saat- bzw. von Pflanzkartoffeln hat sich in den letzten Jahren wenig verändert. Schon seit den 90er Jahren besteht eine großflächige Struktur mit wenigen schlagkräftigen und modernen Aufbereitungsanlagen (Abb. 2.1-5). Im Jahre 2010 wurden in M-V 19 Saatgut- und 39 Pflanzkartoffelaufbereitungsbetriebe registriert. Darüber hinaus waren je eine Zuchtstation für Getreide und Lupinen sowie 2 für Gräser und 9 für Kartoffeln in M-V ansässig. 27 Abb. 2.1-5: Aufbereiter von Saatgut und Pflanzkartoffeln sowie Pflanzenzüchtungsfirmen 2010 Saatgut- und Pflanzkartoffelaufbereitungsbetriebe 28 3 Anerkennungsverfahren und Ergebnisse Der Anerkennungsstelle obliegt unter anderem die Aufgabe, das Verfahren der Anerkennung von Saatgut und Pflanzkartoffeln durchzuführen. In Vorbereitung einer ordnungsgemäßen Durchführung aller Verfahrensschritte sind durch die Anerkennungsstelle folgende Aufgaben zu erledigen: • Schriftliche Hinweise zur Anmeldung an VO-Firmen und Züchter • Schulungen und Kontrollen der Feldbestandsprüfer und Probenehmer • Auswertung der Anerkennungsergebnisse und daraus abgeleitete Empfehlungen zur Vermehrung und Aufbereitung • Informationen zu Änderungen bei Rechtsverordnungen und deren praktische Umsetzungen und • Erarbeitung von Richtlinien für die Feldbestandsprüfung und für die Probennahme zu den Beschaffenheitsprüfungen. Die durch die Arbeitsgemeinschaft der Anerkennungsstellen erarbeiteten Richtlinien sind für alle Bundesländer verbindlich. Länderspezifische Festlegungen werden aber darüber hinaus noch getroffen. Das Anerkennungsverfahren durchläuft von der Anmeldung auf Anerkennung über die Feldbestandsprüfung, die Beschaffenheitsprüfung und Zertifizierung bis zur Nachprüfung der Ergebnisse mehrere Abschnitte (Anlage 0). Dabei sind in den letzten Jahren auch viele neue, private Elemente mit hinzu gekommen, wie die Nicht obligatorische Beschaffenheitsprüfung, der Einsatz privater Feldbesichtiger oder privater Probenehmer. Alle privaten Elemente sind jedoch mit größerem Kontrollaufwand durch die amtlichen Stellen verbunden. In M-V sind zurzeit 55 Feldbestandsprüfer und 110 Probenehmer amtlich verpflichtet und im amtlichen Auftrag der Anerkennungsstelle tätig. Es sind weitere folgende akkreditierte Institutionen in und außerhalb von M-V als Nachauftragnehmer der Anerkennungsstelle am Verfahren beteiligt: Prüfabschnitt Beschaffenheitsprüfung des Saatgutes Prüfung des Saatgutes auf samenbürtige Krankheiten Beschaffenheitsprüfung auf Viruskrankheiten bei Pflanzkartoffeln Beschaffenheitsprüfung auf Quarantänekrankheiten bei Pflanzkartoffeln Beschaffenheitsprüfung auf Knollenkrankheiten und äußere Mängel bei Pflanzkartoffeln Institution LUFA Rostock der LMS GmbH KWS Lochow in Bergen /Dümme LALLF M-V, Pflanzenschutzdienst Rostock LALLF M-V, Pflanzenschutzdienst Rostock, Prüfstelle Gülzow LALLF M-V, Pflanzenschutzdienst Rostock Amtlich verpflichtete Probenehmer bei den Pflanzkartoffelaufbereitern Nach jedem Prüfabschnitt werden Zwischenbescheide und nach erfolgreichem Abschluss des Anerkennungsverfahrens der Anerkennungsbescheid (Zertifikat) ausgestellt. Der Anmelder kann bei Ergebnissen, die nicht seinen Erwartungen oder eigenen Erkenntnissen entsprechen, Widerspruch einlegen. Dann werden Nach- bzw. Wiederholungsprüfungen durchgeführt. Nach Erhalt des Anerkennungsbescheides darf das anerkannte Saatgut oder die Pflanzkartoffeln abgepackt, gekennzeichnet, verschlossen und danach in den Verkehr gebracht werden. 3.1 Anmeldung Mit dem Einreichen der Anträge auf Anerkennung durch die Anmelder (Züchter oder VO-Firmen) bei der Anerkennungsstelle wird gleichzeitig ein Vertrag zur Durchführung des Anerkennungsverfahrens geschlossen. Nach Überprüfung der eingereichten Angaben zum Vermehrungsstandort, der zu vermehrenden Kulturart und Sorte einschließlich ihrer Herkunft und den entsprechenden Plausibilitätsprüfungen werden die Unterlagen für die Feldbestandsprüfer zusammengestellt. Die deutschen Herkünfte können aus einer zentral für alle Anerkennungsstellen verfügbaren Datei überprüft werden. Bei ausländischen Herkünften müssen ein Etikett von der zu vermehrenden Ware oder ein Lieferschein zusammen mit den Anerkennungsunterlagen eingereicht werden. Über Schnittstellen werden die Anmeldungsangaben in die entsprechenden EDV-Programme SAPRO (für Saatgut) oder KAPRO (für Pflanzkartoffeln) eingelesen. 3.2 Feldbestandsprüfung Die Feldbestandsprüfung wird von erfahrenen Spezialisten, die über das nötige Fachwissen und praktische Erfahrungen verfügen, durchgeführt. Neue Mitarbeiter werden mindestens eine Saison von erfahrenen Kollegen einge29 arbeitet. Nach erfolgreicher Prüfung werden sie als amtlich verpflichtete, der Anerkennungsstelle rechenschaftspflichtige Honorararbeitskräfte eingesetzt. Jährlich müssen die Feldbestandsprüfer in Schulungen ihre Kenntnisse sowohl im theoretischen Bereich als auch bei den praktischen Tätigkeiten, wie z. B. Erkennen von Sortenunterschieden, Krankheitssymptomen oder beim Ausfüllen der notwendigen Belege, neu vertiefen. Nach dem Aushändigen der Feldbestandsprüfungsunterlagen beginnen sie mit den Besichtigungen der Vermehrungsbestände in den zugewiesenen Vermehrungsbetrieben, wenn der optimale Termin in Abhängigkeit von der Pflanzenentwicklung erreicht ist. Dabei werden die Vermehrungsvorhaben in Abhängigkeit von ihrer Größe, der Fruchtart und der beantragten Kategorie ein- oder mehrmalig besichtigt. Am häufigsten sind die Vermehrungsbestände von Ölpflanzen im Überwinterungsanbau und Pflanzkartoffeln vor Ort zu prüfen. Dank der fleißigen und sehr gewissenhaften Tätigkeit in einem relativ kurzen Zeitabschnitt von Mai bis Juli gelang es, die Feldbesichtigungen termingerecht durchzuführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Feldbestandsprüfer ihre Aufgabe bei Wind und Wetter z. T. auch unter hohem physischem Aufwand durchführen. Neben der Besichtigung stehen sie oft auch den Landwirten mit fundierten Ratschlägen zur Seite, insbesondere dann, wenn es um die Bestandesführung einer Vermehrung geht. Oft können Vorhaben, die zuerst die Mindestanforderungen an einen Vermehrungsbestand nicht erfüllten, nach einem weiteren Selektionsgang mit Entfernung kranker oder fremder Pflanzen und anschließender Nachbesichtigung noch anerkannt werden. Dazu ist die Einschätzung des Feldbestandsprüfers entscheidend. 3.2.1 Ergebnisse der Feldbestandsprüfung bei Mähdruschfrüchten Durch eine fachgerechte Bestandesführung konnten sehr gute Feldanerkennungsergebnisse erreicht werden. Ohne Erfolg geprüft, d. h. aberkannt, wurden weniger als 2 % der Vermehrungsflächen, die als Verluste bei den Vermehrern zu Buche schlagen, wenn sie nicht anders vermarktet werden können (Tab. 3.2-1, Abb. 3.2-1). Tab. 3.2-1: Ergebnisse der Feldbestandsprüfung bei der Vermehrung von Mähdruschfrüchten Merkmal angemeldet zurückgezogen mit Erfolg geprüft mit Erfolg geprüft nach § 8 (2) SaatgutV ohne Erfolg geprüft 2005 2006 2007 2008 2009 2010 ha % ha % ha % ha % ha % ha % 27.971 100 26.646 100 24.882 100 26.755 100 25.418 100 22.201 100 643 2,3 623 2,3 407 1,6 461 1,7 594 2,3 705 3,2 25.455 91,0 24.487 91,9 22.713 91,3 25.322 94,7 23.487 92,5 20.390 91,8 1.572 5,6 1.211 4,6 1.427 5,7 699 2,6 873 3,4 821 3,7 300 1,1 325 1,2 335 1,4 273 1,0 464 1,8 285 1,3 Abb. 3.2-1: Aberkennungsraten (%) bei den einzelnen Fruchtartengruppen 30 Es gibt unterschiedliche Gründe für die Aberkennungen (Abb. 3.2-2, Anlage 15). Während beim Getreide auf Grund der oft engen Aufeinanderfolge der Arten die Durchwuchsproblematik eine überwiegende Rolle spielte, waren bei den anderen Mähdruschfrüchten die Ursachen für Aberkennungen eher bei den schwer aus dem Saatgut heraus zu reinigen Arten zu suchen. Abweichende Typen, d. h. nicht sortenechte Vermehrungsbestände, und Sortenvermischungen wurden nur beim Getreide gefunden. Unter sonstigen Gründen wurde eine Vielzahl von Ursachen zusammengefasst. Das waren im Jahre 2010 unzureichende Mindestentfernungen bei fremd befruchteten Arten oder in sehr niederschlagsreichen Frühjahren wie 2005 und 2006 eine sehr starke Verunkrautung bei Leguminosen. Letztere traten insbesondere in ökologisch produzierenden Betrieben auf, weil eine mechanische Unkrautbekämpfung kaum möglich war. Ein unzureichender Kulturzustand eines Bestandes, z. B. wegen starker Verunkrautung, kann nach § 5 (2) SaatgutV geahndet und damit das Vermehrungsvorhaben von der weiteren Vermehrung ausgeschlossen werden. Abb. 3.2-2: Gründe für Aberkennungen (ha) bei Mähdruschfrüchten Abweichende Typen und andere Getreidearten in Getreide könnten per Hand aus den Vermehrungsbeständen entfernt werden. Darauf wird aber aus betriebswirtschaftlichen Gründen oftmals verzichtet und eher eine Aberkennung in Kauf genommen, insbesondere dann, wenn die Erlösspannen zwischen Konsumgetreide und Rohwarenpreis des Saatgutes nur sehr gering sind. Weit gestellte Fruchtfolgen sind auch für Vermehrer vom Vorteil, denn die Einbeziehung von Gräsern und Leguminosen bis hin zu Kartoffeln verbessern neben der Bodenfruchtbarkeit auch die phytosanitären Bedingungen in den Beständen und verringern die Durchwuchsproblematik. Durch den Einbau moderner Aufbereitungstechnik in den Saatgutaufbereitungsbetrieben gelingt es immer besser, schwer trennbare Arten aus dem Saatgut heraus zu trennen. Aus diesem Grunde wird bei wichtigen Vermehrungsvorhaben auch der § 8 (2) SaatgutV beantragt. Das bedeutet, dass das Erntegut aus Vermehrungsbeständen, die die Mindestanforderungen bei der Feldbestandsprüfung beim Merkmal schwer trennbarer Arten nicht erfüllten, nach geprüften und genehmigtem Antrag dennoch aufbereitet werden kann und bei erfolgreicher Beschaffenheitsprüfung auch als Saatgut anerkannt wird. Die Anhaltswerte für die Heranziehung des § 8 (2) sind in der Richtlinie der Arbeitsgemeinschaft der Anerkennungsstellen für die Feldbesichtigungen im Rahmen der Saatenerkennung festgelegt. Sie liegen meistens doppelt so hoch als bei einem anerkannten Vermehrungsbestand. Für Vertragsfirmen und auch Vermehrer ist es wichtig, ihre Flächen von Wintergetreidevermehrungen Ausgang des Winters und im Frühjahr zu kontrollieren, um festzustellen, ob die Anforderungen an einen Vermehrungsbestand erfüllt werden können. Bei lückigen, ausgewinterten oder mit viel Durchwuchs behafteten Beständen können diese noch vor der ersten Besichtigung von der Anmeldung auf Anerkennung zurückgezogen werden. Die Anteile der zurückgezogenen Flächen lagen im Berichtszeitraum zwischen ein und drei Prozent (Tab. 3.2-1). 31 Feldbestandsprüfung Abweichende Typen 3.2.2 Ergebnisse der Feldbestandsprüfung bei Kartoffeln Da durch die vegetative Vermehrung bei Kartoffeln eine Vielzahl von Krankheiten von der Mutter- auf die Tochterknollen übertragen werden können, ist bereits bei der Feldbestandsprüfung die Vielzahl der zu prüfenden Parameter insbesondere bei Krankheiten wesentlich größer als bei Mähdruschfrüchten. Das erfordert von den Feldbestandsprüfern besondere Erfahrungen und Fachkenntnisse. Bei allen Pflanzgutkategorien werden in Mecklenburg-Vorpommern im Gegensatz zu anderen Bundesländern mindestens drei Besichtigungen durchgeführt, denn es hat sich gezeigt, dass kranke oder fremde Pflanzen nicht immer zu jeder Zeit gut erkennbar sind. Das hängt einerseits von den Krankheitserregern ab, andererseits aber auch von den unterschiedlichen Witterungsund Wachstumsbedingungen. Bei einigen virusresistenten Sorten ist es in M-V möglich, wenn die entsprechenden von einer Fachkommission festgelegten Bedingungen erfüllt sind, Z-Pflanzgut-Vorhaben von der Beschaffenheitsprüfung auf Viruskrankheiten (Z-Testbefreiung) freizustellen. Eine rechtzeitige, bis zu festgesetzten Terminen zu erfolgende Krautabtötung und die konsequente Verhinderung eines Wiederaustriebs sind ebenfalls zu erfüllen. Während die erfolgreiche Krautabtötung von den Vermehrungsbetrieben an die Anerkennungsstelle zu berichten ist, erfolgt die Kontrolle auf Wiederaustrieb durch die Feldbestandsprüfer ca. zwei Wochen später. Falls Verzögerungen bei der Krautbeseitigung auftreten und damit die Termine nicht eingehalten werden können, wird das Vermehrungsvorhaben aus der Testbefreiung herausgenommen und die Virusprüfung obligatorisch durchgeführt. Die Landwirte sind gut beraten, nach der Krautabtötung alle Bestände auf einen möglichen Wiederaustrieb zu kontrollieren und immer umgehend zu beseitigen. Besonders in Jahren mit stark wechselnden Witterungsbedingungen besteht die Gefahr, dass die Kartoffeln nicht absterben und auf Grund des noch nicht verbrauchten Stickstoffvorrates erneut austreiben. Da die Stoffwechselprozesse dann wie beim Jugendwachstum sehr zügig ablaufen, kann das Virus bei einer Infektion schnell in die Knolle abwandern. In den Spezialbetrieben für Kartoffelanbau und Vermehrung ist es gelungen, die Aberkennungen bei der Feldbestandsprüfung zu minimieren (Tab. 3.2-2). 32 Tab. 3.2-2: Ergebnisse der Feldbestandsprüfung bei Kartoffeln Merkmal angemeldet zurückgezogen mit Erfolg besichtigt ohne Erfolg besichtigt 2005 ha % 3.412 100 20 0,6 3.351 98,2 41 1,2 2006 ha % 3.355 100 3 0,1 3.330 99,2 22 0,7 2007 ha % 3.600 100 5 0,1 3.514 97,6 81 2,3 2008 ha % 3.784 100 6 0,2 3.739 98,8 39 1,0 2009 ha % 3.910 100 8 0,2 3.856 98,6 46 1,2 2010 ha % 3.705 100 25 0,7 3.658 98,7 22 0,6 Es gab kaum Aberkennungen wegen zu starker Verunkrautung oder unzureichender Bestandesentwicklung. Nasskalte Frühjahre wie 2006 und 2010 können natürlich zu einem erhöhten Anteil von Fehlstellen und Pflanzenausfällen wegen Fußkrankheiten führen. Die Hauptursache für Aberkennungen war der aus dem Vorjahr stammende Virusbefall. Besonders bei starkem Auftreten von Virosen wie in den Jahren 2007 und 2008 zeigte sich jeweils im Folgejahr eine stärkere Belastung in Aufwüchsen (Abb. 3.2-3). Dass in den Folgejahren nicht immer höhere Aberkennungen zu erwarten sind, ist darauf zurückzuführen, dass durch eine effektive Entfernung der viruskranken Pflanzen in den Vermehrungsbeständen und bei geringem Auftreten der Vektoren oder nicht für Virusinfektionen geeignetem Zeitpunkt keine Infektionen stattfanden. Neue Virusinfektionen, die durch Blattläuse im Anbaujahr gesetzt werden, so genannte Primärinfektionen, werden in den Feldbeständen in Mecklenburg-Vorpommern im Juli und August kaum festgestellt. Lediglich in Jahren mit einem sehr frühen Blattlausauftreten wie 2008 konnten ab Juli auch vereinzelte Primärinfektionen in den Beständen beobachtet werden. Abb. 3.2-3: Ursachen für Aberkennungen von Vermehrungsbeständen (ha) Trotz relativ strenger Winter in den Jahren 2007 und 2009 wurden 2010 verstärkt Probleme mit Durchwuchskartoffeln festgestellt, die auch zu Aberkennungen von Vermehrungsvorhaben führten. Eine Bereinigung von Durchwuchskartoffeln ist nur mit großem Aufwand möglich und gelingt in den seltensten Fällen. Im Jahre 2006 verblieben nach der Vorsommertrockenheit und den feuchten Erntebedingungen zu viele kleine Knollen im Boden, die im nachfolgend angebauten Getreide nicht ausreichend bekämpft wurden, so dass trotz strenger Winter und einer Anbaupause von vier Jahren auf diesen Flächen 2010 Durchwuchs festgestellt wurden. Gerade bei Flächentausch zur Einhaltung der Anbaupausen und Auflockerung der Fruchtfolgen ist es unbedingt notwendig, dass nach dem Kartoffelanbau in den Folgekulturen eine effiziente Bekämpfung der Durchwuchskartoffeln stattfindet. Den Kartoffelvermehrern wird empfohlen, die zukünftigen Vermehrungsflächen ein Jahr vorher auf möglichen Kartoffelbesatz zu kontrollieren, um ggf. nach der Getreideernte noch gezielte Bekämpfungsmaßnahmen einleiten zu können. Dieses Beispiel zeigt, dass die konsequente Forderung nach Anbaupausen von mindestens drei Jahren nicht immer eingehalten wird und sich insbesondere phytosanitäre Probleme wie Viruskrankheiten, aber auch bakterielle Schaderreger oder Kartoffelnematoden von Jahr zu Jahr über Durchwuchskartoffeln anreichern können. Wegen Nematodenbesatz mussten im Berichtszeitraum kaum Flächen aberkannt werden. Sowohl eine gezielte Flächenauswahl und die notwendige Untersuchung der Flächen auf Nematodenbesatz als auch die Bestandesführung und der Flächenaustausch mit Nachbarbetrieben trugen in Mecklenburg-Vorpommern dazu bei, dass mit Nemato33 den belastete Flächen immer weniger festzustellen sind. Nur der Gelbe Kartoffelnematode Globodera rostochiensis wurde in Mecklenburg-Vorpommern bisher festgestellt. Das Auftreten der Schwarzbeinigkeit hängt in starkem Maße von den Erntebedingungen im Herbst und den Auflaufbedingungen im Frühjahr ab. Gerade in den Jahren 2007 und 2010 wurde die Ernte durch viele Niederschläge unterbrochen. Ein hoher Erdbesatz wurde mit eingelagert und die Wundheilung bzw. die Überlagerung war erschwert. Das Frühjahr 2008 war von nasskalten Bedingungen geprägt, die das Auflaufen der Kartoffeln verzögerte. Die latent mit Nassfäule kontaminierten Knollen lagen längere Zeit zum Teil auch unter Sauerstoffabschluss im Boden. Dadurch konnten die Bakterien in die Knollen eindringen. Die Folge war ein erhöhter Besatz mit schwarzbeinigen Pflanzen und ein daraus resultierender größerer Fehlstellenanteil. Ähnliche Erntebedingungen mit einer verstärkten Tendenz zur Förderung der Nassfäule waren im Herbst 2010 zu beobachten. Einige Partien mussten wegen zu hohem Nassfäulebefall vorzeitig aus den Lagern entfernt werden. Bei der in allen Kartoffellagerhäusern vorhandenen computergestützten Klimaführung werden die Kartoffeln in den meisten Fällen gut überlagert und faule Knollen mumifizieren. Es kommt dann bei der Aufbereitung darauf an, wie stark die Fäuleerreger auf den Transportund Verlesebändern verschmiert und die Knollen dadurch kontaminiert werden. Feldbestandsprüfung bei Kartoffeln 3.2.3 Ökologische Produktion von Saat- und Pflanzgut Für die Produktion von ökologisch erzeugtem Saat- und Pflanzgut gelten dieselben Richtlinien und Anforderungen wie für die konventionelle Vermehrung. Dreijährige Auswertungen zur Feldbestandsprüfung zeigen, dass die Anerkennungsrate je Fruchtartengruppe und Jahr sehr unterschiedlich ist, wobei die hauptsächliche Ursache in den unterschiedlichen Jahresbedingungen zu suchen ist. Die Aberkennungsrate in den Jahren 2008 und 2009 ist nur bei Kleinkörnigen Leguminosen und Gräsern deutlich höher als im konventionellen Anbau. Einige Flächen mussten wegen eines zu geringen Pflanzenbesatzes, insbesondere durch Trockenheit in der Auflaufphase, zurückgezogen werden. „Ohne Erfolg geprüft“ wurden Flächen wegen unzureichendem Kulturzustand und zu hohem Besatz mit schwer trennbaren Arten. Bei der Kartoffelvermehrung wurde in vielen Fällen ein sehr hoher Rhizoctoniabefall , zu hoher Virusbesatz oder auch eine starke Verunkrautung festgestellt, die bei über den Mindestanforderungen liegenden Werten zur Aberkennung der Bestände führte. 3.3 Probenahme Die Probenahme ist die Schlüsselaufgabe im Anerkennungsverfahren, denn das anhand der angelieferten Probe im Labor ermittelte Ergebnis muss repräsentativ sein und die Qualität der Partie widerspiegeln. Verantwortlich für die Ziehung der Proben sind die amtlich verpflichteten Probenehmer, die bei jährlichen Schulungen in ihre Aufgaben eingewiesen werden. 3.3.1 Saatgut Am Ende der Rohwarenaufbereitung werden aus dem aufbereitenden Saatgut mit Hilfe automatischer Probenahmevorrichtungen die in Abhängigkeit von der Partiegröße notwendigen Einzelproben entnommen. Der amtlich verpflichtete Probenehmer stellt aus den Einzelproben die Mischprobe und nach entsprechender Probenteilung 34 daraus die Einsende- und Rücklageproben her. Die Einsendeproben gelangen auf dem schnellsten Wege in das zuständige Saatgutprüflabor, während die Rücklageproben beim Probenehmer verbleiben. Zu den weiteren Aufgaben des amtlich verpflichteten Probenehmers gehört auch die Überwachung von Verpackung, Kennzeichnung, Verschließung und Versand. 3.3.2 Kartoffeln Für die Untersuchungen auf Virus- und Quarantänekrankheiten können die Proben zu zwei unterschiedlichen Terminen gezogen werden. Damit die Ergebnisse den Züchtern und VO-Firmen rechtzeitig bereit gestellt werden, ist es notwendig im August bzw. September mit den Prüfungen zu beginnen. Deshalb werden bei den Sorten der sehr frühen und frühen Reifegruppen die Proben mit einem Umfang von 110 Knollen je drei Hektar für die Virusprüfung bzw. mit der doppelten Menge für die Quarantäneprüfungen aus dem Vermehrungsbeständen entnommen. Voraussetzung dafür ist, dass die Bestände abgetötet und kein Wiederaustrieb festgestellt wurde. In der Zählstrecke wird pro Staude nur eine Knolle für die Virus- und eine für die Quarantäneuntersuchung eingesammelt. Die meisten Proben stammen jedoch aus dem Erntegut. Dabei erfolgt die Probenahme aus den mit Erntegut gefüllten Kisten bevor sie eingelagert werden. Vom Probenehmer oder unter seiner Aufsicht werden die Proben verpackt und an die Untersuchungsstellen verschickt. Automatisches Saatgutprobenahmegerät Probennahme bei Kartoffeln 35 3.4 Beschaffenheitsprüfung 3.4.1 Saatgut In Mecklenburg-Vorpommern ist für die Untersuchung der amtlichen Saatgutproben im Rahmen des Anerkennungsverfahrens das seit 1992 von der ISTA autorisierte Saatgutprüflabor der LUFA Rostock der LMS GmbH in Rostock zuständig. Mit der Einführung privater Elemente in das Anerkennungsverfahren ist es seit 2007 möglich, Privatlabore als Nachauftragnehmer zuzulassen. In Deutschland gibt es derzeit zwei durch die zuständige Anerkennungsstelle akkreditierte private Saatgutprüflabore: bei der LUFA-ITL Kiel GmbH und bei der KWS Lochow GmbH in Bergen / Wohlde. Beide Labore werden ständig kontrolliert. Bei Feststellungen von Unregelmäßigkeiten oder substantiellen Fehlern kann die Akkreditierung zurückgenommen werden. Seit 2009 untersucht das Saatgutlabor der KWS-Lochow das Saatgut ihrer eigenen Sorten aus den in M-V angebauten Vermehrungen. Das bedeutet, dass seitdem in der LUFA Rostock ca. ein Drittel weniger Proben (ca. 1.000) zur Untersuchung eingereicht werden. Die Aufgabe eines Saatgutprüflabors besteht in einer schnellen und fachgerechten Untersuchung der Saatgutprobe auf der Grundlage der Internationalen Vorschriften für die Saatgutprüfung der ISTA. Im Saatgutprüflabor der LUFA Rostock werden neben den Proben für die Anerkennung, auch die aus der Saatgutverkehrskontrolle und Privatproben untersucht. Bei einigen Fruchtarten, wie Lupinen und Lein, sind Gesundheitsprüfungen auf samenbürtige Krankheiten erforderlich. Falls sie nicht im Saatgutprüflabor mit durchgeführt werden können, übernimmt der Pflanzenschutzdienst des LALLF M-V diese Untersuchungen. Der Ablauf im Saatgutprüflabor ist folgender: Nach Eingang und Registrierung der Proben erfolgt ihre Teilung auf Untereinheiten an denen die Prüfungen auf die anerkennungsrelevanten Parameter Reinheit, Besatz und Keimfähigkeit durchgeführt werden. Der Feuchtigkeitsgehalt der Proben ist bei den meisten Fruchtarten kein Pflichtprüfmerkmal. Lediglich bei Verdacht des Überschreitens des Höchstgehaltes an Feuchtigkeit wird eine Prüfung vorgenommen. Bei Mais- und Ölsaatensaatgut ist die Überprüfung des Feuchtigkeitsgehaltes jedoch zwingend gefordert. Dazu werden vom Probenehmer bereits bei der Herstellung der Einsendungsproben spezielle Feuchtigkeitsproben, die besonders verschlossen werden, zusätzlich mit eingereicht. Prüfungen zur Sortenechtheitsbestimmung sind bei Hafer zur Unterscheidung zwischen den Anteilen von Weiß- und Gelbhafers mit der Floureszenzmethode oder bei Lupinen durch die Bestimmung des Bitterstoffgehaltes durchzuführen. Neben den genannten in der Saatgutverordnung vorgeschriebenen Parametern können auf Antrag des Saatgutaufbereiters auch weitere für den Landwirt zur Berechnung der Aussaatstärke notwendigen Merkmale ermittelt werden, wie z. B. Tausendkornmasse oder die Triebkraft bei ökologisch erzeugtem Saatgut. Die Ergebnisse der LUFA werden in Prüfprotokollen festgehalten und der Anerkennungsstelle nach Beendigung der Prüfung sofort übergeben. Die Laborergebnisse der KWS Lochow werden per e-Mail übermittelt und in das EDVProgramm SAPRO eingelesen. In der Anerkennungsstelle werden alle Ergebnisse auf ihre Plausibilität überprüft, in das EDV-Programm eingegeben und dabei die Entscheidung über Anerkennung oder Aberkennung getroffen. Die Zertifikate werden den Aufbereitern, Anmeldern und Vermehrern tagfertig per e-Mail oder auf dem Postweg übermittelt. Neben der vorgeschriebenen Untersuchungsdauer darf es zu keinen terminlichen Verzögerungen kommen, um die Auslieferung von Saatgut nicht zu behindern. Die Anzahl der zu untersuchenden Proben ist abhängig von Vermehrungsfläche, Ertrag, Saatgutausbeuten und dem möglichen Absatz an Z-Saatgut. Jährlich wurden zwischen 4.000 und 5.000 Proben angeliefert, wobei auf Grund des Vermehrungsumfanges das Getreide mit 86 % den größten Probenanteil stellte und in erster Linie die Wintergetreidearten (Abb. 3.4-1…3). 36 Abb. 3.4-1: Anteiliges Probenaufkommen für die Beschaffenheitsprüfung im Mittel 2005 - 2010 Abb. 3.4-2: Anzahl der Proben für die Beschaffenheitsprüfung nach Fruchtartengruppen 37 Abb. 3.4-3: Anzahl Getreideproben nach Fruchtarten für die Beschaffenheitsprüfung Die Aufbereitungsbetriebe in M-V übernehmen von ihren Vertragslandwirten die Rohware, lagern sie ein und bereiten sie erst auf, wenn die entsprechenden Lieferaufträge oder die Anforderungen aus langfristigen Vertragsbeziehungen vorliegen. Neben den in M-V erwachsenden Vermehrungsbeständen und der daraus hergestellten Saatware können die VO-Firmen auch Rohware aus anderen Produktionsgebieten einführen und in ihren modernen Aufbereitungsanlagen aufbereiten, die Saatgutproben zur Beschaffenheitsprüfung vorstellen und danach die Zertifikate zum Inverkehrbringen erhalten. Dafür ist das so genannte Abgabeverfahren zwischen verschiedenen Bundesländern und Mitgliedsstaaten notwendig. Dazu werden die Unterlagen aus der Feldbestandsprüfung an die Anerkennungsstelle übergeben, die das Anerkennungsverfahren weiterführt und nach dem Vorliegen der Ergebnisse aus der Beschaffenheitsprüfung auch mit einem Anerkennungsbescheid (Zertifikat) abschließt. Im Durchschnitt der letzten 6 Jahre wurden über 90 % der Partien anerkannt. Die mittlere Anerkennungsrate lag bei 94 % (Abb. 3.4-4, Anlage 16). Abb. 3.4-4: Ergebnisse der Beschaffenheitsprüfung des Saatgutes („AN“- und „AB“ erkannte Partien) 38 Die Qualität des Saatgutes wurde immer dann beeinträchtigt, wenn während der Ernte oder kurz zuvor eine rege Niederschlagstätigkeit einsetzte. Das war insbesondere in den Jahren 2007 und 2010 zu beobachten. So verlängerte sich 2010 die Getreideernte um vier Wochen. In vielen Beständen zeigte sich Auswuchs in den Ähren, der dann nicht ohne Auswirkungen auf die Keimfähigkeit blieb. Um Versorgungsengpässen entgegen zu wirken, genehmigten die Züchter in einigen Fällen die Anerkennung als Z 2-Generation mit Keimfähigkeiten bis 85 Prozent. Zu einer Beeinträchtigung der Keimfähigkeit können aber auch andere Ursachen beitragen. Die hohen Aberkennungsraten bei Sommergetreide in den vielen Jahren bewiesen, dass die Rohware bei den Landwirten oftmals nicht optimal zwischengelagert wurde. Eine nicht fachgerechte Belüftung bzw. Trocknung führt immer wieder zu Problemen bei der Lagerung und zu Qualitätsverlusten. Bei Aufbereitern, die neben den Wintergetreidearten auch sofort das Sommergetreide nach der Ernte in ihren Lägern unterbrachten, waren diese hohen Aberkennungsraten nicht zu beobachten. Saatgut von Winterroggen und Großkörnigen Leguminosen reagierte bei zu hohen Dreschtrommeldrehzahlen und insbesondere auch unter trockenen Bedingungen verstärkt mit Haarrissen an den Körnern, die zu anomalen Keimlingen und damit zur Beeinträchtigung der Keimfähigkeit führt. Die Nichtobligatorische Beschaffenheitsprüfung bei Z-Saatgut von Getreide als privates Element im Anerkennungsverfahren hat seit 2005 Eingang in die Praxis gefunden. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird dieses Verfahren insbesondere bei vorgereinigter Rohware genutzt, um schneller über Ergebnisse aus der Beschaffenheitsprüfung verfügen zu können. Dieses Verfahren hat seine Vorteile in vielen Jahren bewiesen. Es ist aber zu beachten, dass in Jahren mit erschwerten Erntebedingungen die Saatgutqualität beeinträchtigt werden kann. Es hängt von der Saatgutwirtschaft ab, wie verantwortungsvoll sie mit diesem Verfahren umgeht. Bei mit Auswuchs gefährdeten Partien sollte dieses Verfahren nicht angewendet werden. Durch die Zwischenlagerung der Rohware sowie die nachfolgende Aufbereitung als Saatgut erfolgt eine weitere Belastung der Samen. Das führte 2010 dazu, dass bei einigen Kontrollproben weit unterhalb der Mindestanforderungen und außerhalb der Toleranz liegende Keimfähigkeitswerte festgestellt wurden. Dadurch musste in diesen Fällen die Anerkennung entsprechend § 18 SaatgutV nachträglich zurück genommen werden. Die Auswertung bei ökologisch erzeugtem Saatgut von Lupinen, Winterweizen und Sommergerste ergab, dass bei Sommerungen die Anforderungen an die Keimfähigkeit oft nicht erfüllt wurden. Das zeigte sich besonders deutlich im Jahr 2007 als wegen ziemlich feuchter Erntebedingungen und oftmals unzureichender Trocknungsmöglichkeiten in den Vermehrungsbetrieben bei Lupinen und Sommergerste die Keimfähigkeiten stark abfielen. Hier unterscheiden sich die Ökovermehrungen nicht von den konventionell produzierten. Bei Getreide war der zu hohe Besatz mit anderen Getreidearten ein wesentlicher Aberkennungsgrund als Ergebnis der meistens zu dichten Aufeinanderfolge von Getreide nach Getreide und dem daraus resultierenden Bodenaufschlag. Mittels pneumatischen Sortiertischen oder Prall-Tischauslesern können besonders gefragte Sorten oder Partien bei zu hohem Besatz mit Fremdgetreide gereinigt werden. Das ist aber bei der hektischen Wintergetreideaufbereitung mit sehr kurzen Umlaufzeiten nur in seltenen Fällen möglich. Außerdem vergrößern sich dadurch die Abgänge erheblich. In den betriebsinternen Laboren der Aufbereiter ist es deshalb wichtig, den Fremdbesatz in der Rohware zu erkennen, um das Personal in der Aufbereitungsanlage auf die Besonderheiten hinzuweisen oder darauf hinzuwirken, auf diese Partien zu verzichten bzw. sie zu einem späteren Zeitpunkt aufzubereiten. Für die Mitarbeiter in den Betriebslaboren ist es oft schwer Triticale, Weizen oder Roggen auseinander zu halten. Eine Konsultation im Saatgutprüflabor der LUFA Rostock ist jederzeit möglich. Der Fremdbesatz ist aber oftmals nicht nur allein auf den Durchwuchs in den Vermehrungsbeständen zurückzuführen, sondern kann auch durch Verunreinigungen im Mähdrescher, auf den Transportfahrzeugen bis hin zu den Aufbereitungsanlagen verursacht worden sein. Flughafer fiel in letzter Zeit in einigen Basissaatgutpartien auf. Eine strenge Feldbestandsprüfung ist notwendig, um dessen Weiterverbreitung über Z-Saatgut zu verhindern. Festgestellte Mängel in der Reinheit führten nur in wenigen Fällen zur Aberkennung. Das betraf insbesondere Gräser, weniger Getreide oder Leguminosen. In den meisten Fällen konnten diese aberkannten Partien nochmals nach erneuter Reinigung wieder zur Beschaffenheitsprüfung vorgestellt werden. Es kam in der letzten Zeit gehäuft vor, dass lebende Schadinsekten, wie Milben oder Kornkäfer, in Saatgetreide gefunden wurden. Befallene Partien werden immer aberkannt. Ursachen dafür sind in unzureichend gereinigten und desinfizierten Vorratslägern zu suchen. Auch verunreinigte Transportfahrzeuge können dazu beitragen. Nach intensiver und erfolgreicher Bekämpfung dieser Schaderreger können die Partien nochmals beprobt und einer erneuten Beschaffenheitsprüfung unterzogen werden. 39 Beschaffenheitsprüfung im Saatgutprüflabor der LUFA Rostock Probenannahme Probenteilung Bestimmung von Besatz 40 ... Keimfähigkeit ... Lebensfähigkeit (TTC-Methode) ... Keimfähigkeit bei Gräsern Probenlagerung 3.4.2 Kartoffeln Die Beschaffenheitsprüfung bei Pflanzkartoffeln ist umfangreicher als bei Saatgut und beinhaltet: - Beschaffenheitsprüfung auf Viruskrankheiten, - Beschaffenheitsprüfung auf Quarantänekrankheiten und - Beschaffenheitsprüfung auf Knollenkrankheiten und äußere Mängel. 3.4.2.1 Beschaffenheitsprüfung auf Viruskrankheiten Die Beschaffenheitsprüfung auf Viruskrankheiten wird in der Prüfstelle des LALLF in Gülzow durchgeführt. Die von den Vermehrungsbetrieben angelieferten Proben mit einem Umfang von je 100 Knollen pro 3 ha werden als Augenstecklinge im Gewächshaus angezogen. Nach ca. fünf bis sechs Wochen haben sich die Stecklinge soweit entwickelt, dass viruskranke Pflanzen zu erkennen sind. An Hand des Blattsaftes wird bei allen Kategorien mittels des ELISA-Testes das Vorhandensein von sechs Kartoffel relevanten Viruserregern, Blattroll-, Y-, M-, X-, A- und S-Virus, überprüft. Auf Grund der Festlegungen in der Pflanzkartoffelverordnung, dass bei Zertifiziertem Pflanzgut der Anteil der Pflanzen zu ermitteln ist, die einen Befall mit schweren oder leichten Viruskrankheiten zeigen, erfolgt nach der serologischen Prüfung eine zusätzliche visuelle Bonitur der kranken Pflanzen. Die daraufhin erfolgte Einstufung nach schweren, leichten oder latenten, d. h. nicht sichtbaren, Symptomen stellt die Grundlage für die Zertifizierung dar. Schneiden der Augenstecklinge Pflanzen der Augenstecklinge Aufwuchs im Gewächshaus 41 Im Vordergrund kranke Pflanze Blattsaftgewinnung Die Ergebnisse der Virusprüfung in den letzten sechs Jahren zeigen einen negativen Trend (Abb. 3.4-5). Im Durchschnitt der letzten 6 Jahre lag die Anerkennungsrate bei 93,7 %. Gegenüber dem vorhergehenden Berichtszeitraum von 2000 - 2004 war eine deutliche Verschlechterung festzustellen. Diese Ergebnisse sind nicht zufrieden stellend, zumal benachbarte Bundesländer z. B. 2010 wesentlich bessere Anerkennungsergebnisse zu verzeichnen hatten (Tab. 3.4-1). Mehrere Faktoren spielen dabei eine wichtige Rolle: • die Ausgangsbelastung der Partien mit viruskranken Pflanzen aus den Vorjahren, • die Wirksamkeit der Selektion kranker Pflanzen aus den Vermehrungsbeständen, • Zeitpunkt und Menge das Auftretens der Blattläuse als Virusüberträger, • der Zeitpunkt der Krautabtötung und • das mögliche Auftreten von Wiederaustrieb. Abb. 3.4-5: Aberkennungsraten (%) nach der Beschaffenheitsprüfung auf Viruskrankheiten 42 Tab. 3.4-1: Aberkennungsraten (%) nach der Beschaffenheitsprüfung auf Viruskrankheiten in ausgewählten Bundesländern Bundesland Bayern Kategorie V/B Z gesamt MecklenburgV/B Vorpommern Z gesamt Niedersachsen V/B Z gesamt SchleswigV/B Holstein Z gesamt 2005 16,7 9,5 20,8 2,8 10,9 4,8 2,5 4,4 3,7 k. A. 2006 3,7 9,0 8,2 1,8 7,2 3,7 2,1 7,0 5,6 4,6 7,3 5,6 2007 3,4 18,5 16,1 2,4 13,8 6,0 2,3 4,4 3,9 4,1 6,5 5,0 2008 1,0 11,4 9,7 5,9 25,4 12,5 13,9 18,0 16,8 4,4 6,9 5,3 2009 1,9 4,8 4,4 1,2 3,8 1,3 1,4 2,4 2,1 0,3 0,5 0,3 2010 4,0 6,4 6,0 5,0 21,7 9,3 1,2 1,4 1,3 0,7 1,0 0,8 k. A. keine Angaben Besonders gefährdet sind die Vermehrungsbestände, wenn die Blattläuse sehr frühzeitig in der Regel nach milden Wintern, die eine Lebendüberwinterung zuließen, einfliegen. Das war 2007 und besonders 2008 festzustellen. Die Ausgangsbelastung mit viruskranken Pflanzen im Jahre 2007 war jedoch gering, die Selektion konnte bereits sehr frühzeitig beginnen und bei ausreichenden Arbeitskräften auch effektiv gestaltet werden. Dagegen lag ein Jahr später die Ausgangsbelastung mit viruskranken Pflanzen deutlich höher. Die Vorsommertrockenheit im Juni führte außerdem zu einer Maskierung der kranken Pflanzen und behinderte damit die Selektion stark. Darüber hinaus fand außerdem ein starker Sommerflug der Blattläuse statt (Abb. 3.4-6). Aus diesen Gründen lag die Anerkennungsrate 2008 unter 90 % und damit deutlich unter der des Vorjahres. Abb. 3.4-6: Flugaktivität von Blattläusen 2008 im Vergleich zu 2007 [Quelle: BUSCH LALLF, PSD] 43 Im Jahr 2009 konnten sehr gute Anerkennungsergebnisse erzielt werden. Es gelang trotz der sehr hohen Vorbelastungen mit viruskranken Pflanzen aus dem Jahre 2008 nach einer frühen Pflanzung, zügigem Auflaufen der Kartoffeln und damit auch einem frühzeitigen Erkennen von viruskranken Pflanzen die Selektion erfolgreich durchzuführen. Die Blattläuse traten außerdem erst recht spät Anfang bis Mitte Juli in Erscheinung (Abb. 3.4-7). Zu diesem Zeitpunkt hatten die Bestände bereits eine hohe Altersresistenz erreicht. Sie konnten rechtzeitig abgetötet werden und damit die Abwanderung evtl. übertragener Viren in die Knolle verhindert werden. Wenn man 2010 nur das unterdurchschnittliche Auftreten von Blattläusen zu Grunde legt, war daraus nicht abzuleiten, dass lediglich ein Anerkennungsergebnis von knapp 91 % erreicht wurde. Aber das nasskalte Frühjahr mit verspäteter Pflanzung der Kartoffeln und verzögertem Auflauf hatte zur Folge, dass viruskranke Pflanzen erst sehr spät in den Vermehrungsbeständen erkannt und entfernt werden konnten. Eine Selektion war meistens erst Mitte bis Ende Juni möglich. Die anschließende extreme Hitze- und Trockenheitsperiode führte wiederum zu einer Maskierung viruskranker Pflanzen. Das bedeutete, dass die Virusquellen nicht vollständig aus den Vermehrungsbeständen entfernt werden konnten. Die teilweise hohen Infektionsraten bei virusanfälligen Sorten aller Reifegruppen und Aberkennungen auch in beregneten und Mitte August abgetöteten Beständen lässt nur den Schluss zu, dass die Infektionen in der ersten Hälfte Juli stattfanden. Hier wurde auch ein stärkeres Blattlausfluggeschehen von nicht auf Kartoffeln siedelnden Arten beobachtet, die wahrscheinlich aus den abreifenden Getreidebeständen stammten (Abb. 3.4-7). Abb. 3.4-7: Flugaktivität von Blattläusen 2010 im Vergleich zu 2009 [Quelle: BUSCH LALLF, PSD] Es waren 2010 nur rund 14 % der Sorten von Aberkennungen betroffen. Gegenüber 2008 ist damit eine Verbesserung in Bezug auf die Virusresistenz im Sortiment eingetreten. Von den damals stark betroffenen 20 virusanfälligen Sorten mit sehr hohen Verlusten wurden inzwischen 8 nicht mehr vermehrt. Aber auch jüngere Sorten sind nicht unbedingt virusresistent. Insbesondere viele EG-Sorten waren wieder von sehr hohen Verlusten bis zum Totalausfall betroffen. Außerdem fehlen bei ihnen Resistenzeinschätzungen vom Bundessortenamt, so dass das Vermehrungsrisiko die Landwirte tragen. Ganz anders waren die Bedingungen im Jahre 2005 als die Vorsommertrockenheit ebenfalls zu einer verzögerten Krautabtötung führte. Ende Juli flogen die Blattläuse massiv in die Kartoffelbestände ein und verbreiteten die Virosen, dass durch die Virusprüfung noch 5 % insbesondere bei den spät reifenden, virusanfälligen Sorten aberkannt werden mussten. Das Jahr 2006 ist mit 2010 vergleichbar, durch das nasskalte Frühjahr waren die Selektionsarbeiten erschwert und die Vorsommertrockenheit im Juni führte zu Wachstumsunterbrechungen. Auch hier musste die Krautabtötung verschoben werden, um einen notwendigen Ertragszuwachs zu realisieren, da aber kein Sommerflug der Blattläuse stattfand, konnten mehr als 96 % der Vermehrungsflächen anerkannt werden (Abb. 3.4-8). 44 Abb. 3.4-8: Flugaktivität von Blattläusen 2006 im Vergleich zu 2005 [Quelle: BUSCH LALLF, PSD] Eine Gefährdung der Vermehrungsbestände durch Virusinfektionen ist besonders dann gegeben, wenn: 1. Blattläuse als Vektoren nach milden Wintern sehr früh auftreten und in die jungen Bestände einfliegen, 2. viruskranke Pflanzen witterungsbedingt erst spät von den Selektionskräften zu erkennen sind und damit eine vollständige Bereinigung der Vermehrungsbestände nicht stattfinden kann, 3. nach einer stärkeren Vorsommertrockenheit und einem späten Sommerflug der Blattläuse später reifende Sorten noch nicht abgetötet waren, 4. eine ausreichende Wirkung der Insektizide in Sommermonaten mit hohen Tagesmitteltemperaturen in Frage gestellt werden muss, insbesondere wenn der Bestandesschluss noch nicht erreicht wurde, 5. die richtige Auswahl der Insektizide eingeschränkt ist oder nicht entsprechenden den Empfehlungen des PSD erfolgt und damit Resistenzbildungen bei den Blattläusen Vorschub geleistet wird. Die erfolgreiche Verhinderung von Virusinfektionen besteht aus einem Zusammenspiel von rechtzeitiger Selektion kranker Pflanzen, enger Aufeinanderfolge von Insektizidanwendungen entsprechend den Warndienstmeldungen oder eigenen Beobachtungen und dem Anbau virusresistenter Sorten. Der Überflug oder kurzzeitiges Einfliegen nicht kartoffeltypischer Blattläuse in Kartoffelbestände ist kaum zu verhindern. Bei der ökologischen Erzeugung von Pflanzkartoffeln wurde im Berichtszeitraum von 2000 bis 2004 kaum über Probleme wegen virusbedingten Aberkennungen berichtet. In den letzten Jahren waren aber auch die Ökopflanzkartoffeln von hohen Aberkennungsraten betroffen (Tab. 3.4-2). Es ist zu vermuten, dass durch eine höhere Konzentration der Kartoffelvermehrung in diesen Spezialbetrieben, dem Anbau von virusanfälligen Sorten und eventuell benachbarter Konsumkartoffelbeständen die Vermehrungsbestände einem größeren Infektionsdruck ausgesetzt waren. Das oft durch frühen Krautfäulebefall verursachte frühzeitige Krautabsterben in Ökobetrieben war im Jahr 2010 nicht festzustellen Wie beim konventionellen Anbau mussten die Bestände im August noch stehengelassen werden, um den notwendigen Ertragszuwachs zu realisieren. Insbesondere in niederschlagsreichen Jahren führte der Krautfäulebefall zu erheblichen Ertrags- und Qualitätsbeeinträchtigungen. 45 Tab. 3.4-2: Ergebnisse der Virusprüfung bei ökologisch erzeugten Pflanzkartoffeln im Vergleich zur konventionellen Vermehrung Feldbestandsprüfung Jahr 2010 2009 2008 2007 3.4.2.2 mit Erfolg ha 40,9 49,9 58,2 50,5 Beschaffenheitsprüfung auf Virus Erzeugung: ökologisch ohne Erfolg ha Sorten % 11,20 Sava, Ballerina,Selma, Agria, Agila 27,4 9,05 Sava, Ballerina 18,1 12,00 Sava, Ballerina, Selma, Agria 20,6 0 0 konventionell ohne Erfolg % 9,3 1,3 12,5 5,8 Beschaffenheitsprüfung auf Quarantänekrankheiten In den letzten Jahren wurde in M-V dreimal Befall mit Bakterieller Ringfäule der Kartoffel (Clavibacter michiganensis ssp. sepedonicus) festgestellt. Besonders in Jahren mit niederschlagsreichen Witterungsperioden vor und während der Ernte wird die Entwicklung bakterieller Knollenerkrankungen in den Beständen begünstigt. Betriebsteiltrennungen und strikte Einhaltung aller Hygienemassnahmen bei Anbau, Aufbereitung und Lagerung können zur Eindämmung der wirtschaftlichen Schäden und zur Verhinderung einer Weiterverbreitung beitragen. Alle Zufuhren nach M-V werden zum Schutz der Gesundlagen vor dem Auspflanzen auf Quarantäneschaderreger überprüft. Sehr wichtig ist es auch, die gesamte Prozesskette der Erhaltungszucht einer Prüfung auf Quarantänekrankheiten zu unterziehen. 3.4.2.3 Beschaffenheitsprüfung auf Knollenkrankheiten und äußere Mängel Die Beschaffenheitsprüfung auf Knollenkrankheiten und äußeren Mängel führen die amtlich verpflichteten Probenehmer in den Aufbereitungsbetrieben durch. Bei der Prüfung wird entsprechend der von der Arbeitsgemeinschaft der Anerkennungsstellen herausgegebenen Probenehmer-Richtlinie eine Durchschnittprobe von 25 kg aus der aufbereiteten Partie auf die entsprechenden Krankheiten und Mängel untersucht. Im Ergebnis der erfolgreichen Prüfung wird gleichzeitig der Anerkennungsbescheid vom Probenehmer ausgestellt. Werden über das Maß zulässige Mängel festgestellt, kann, wenn möglich, die Partie nochmals aufbereitet werden. Da in vielen Fällen zwischen Aufbereitung und Inverkehrbringen der Partien eine gewisse Zeit vergeht, müssen die Aufbereiter dafür sorgen, dass die Qualität der Pflanzkartoffeln von der Aufbereitung bis zum Inverkehrbringen erhalten bleibt. Zur Überprüfung ist es deshalb notwendig, dass nochmals Kontrollproben entnommen werden. Bei Verschlechterungen der Qualität insbesondere durch eine mögliche Fäuleausbreitung dürfen diese Partien, wenn sie die Mindestanforderungen überschreiten, nicht gekennzeichnet oder verschlossen und somit nicht in den Handel gebracht werden. Die amtlich verpflichteten Probenehmer haben vor dem Inverkehrbringen Kennzeichnung und Verschließung zu überwachen. Bei Nichtbeachten der Vorschriften können die Probenehmer zur Verantwortung gezogen werden. Untersuchung der Knollen auf Krankheiten und äußere Mängel 46 Nach erfolgreicher Prüfung Etikettendruck 3.5 Nachkontrollanbau Die Anerkennungsstelle ist gemäß § 16 SaatgutV und § 20 PflKartV verpflichtet, in bestimmtem Umfang anerkanntes Saat- und Pflanzgut nachzuprüfen. Die Kontrolle auf Sortenechtheit, Sortenreinheit und Gesundheitszustand erfolgt über einen Feldanbau. Sollten überprüfte Partien die Mindestanforderungen nicht erfüllen, kann gemäß § 18 SaatgutV bzw. § 22 PflKartV die bereits ausgesprochene Anerkennung widerrufen werden. Dieses war im Berichtszeitraum in Mecklenburg Vorpommern nicht notwendig. 3.5.1 Mähdruschfrüchte Der Nachkontrollanbau von Vorstufensaatgut und OECD gekennzeichnetem Saatgut wird vom Bundessortenamt durchgeführt. In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt der Nachkontrollanbau bei Mähdruschfrüchten durch die Anerkennungsstelle auf dem Versuchsfeld des LALLF in Biestow. Unter Einbeziehung von Standardmustern aus dem Bundessortenamt werden Basissaatgutpartien aus Mecklenburg-Vorpommern, Basissaatgut-Zufuhren aus anderen Bundesländern und ausgewählte Z-Vermehrungsvorhaben angebaut, um sie auf Einhaltung der Sortenechtheit, der Sortenreinheit und des Gesundheitszustandes zu überprüfen. Festgestellte Abweichungen werden in den aufwachsenden Vermehrungsbeständen überprüft und mit Feldbestandsprüfern und Aufbereitern ausgewertet. Aus den Sortimenten des Nachkontrollanbaus und der Landessortenversuche können charakteristische Sortenmerkmale und für die Feldbesichtigung relevante Krankheiten zur Weiterbildung und Qualifikation der Feldbestandsprüfer an mehreren Terminen genutzt werden. Der Anbau auf dem Versuchsfeld gestaltet sich ähnlich wie die Versuchsdurchführung der Landessortenversuche, jedoch ohne Fungizidanwendung. Die Anzahl der in den letzten drei Jahren überprüften Arten ist in Tab. 3.5-1 dargestellt. Tab. 3.5-1: Ergebnisse des Nachkontrollanbaues nach Fruchtarten und Jahren (Anzahl der im Nachkontrollanbau ermittelten Abweichungen außerhalb der zulässigen Toleranz) Fruchtartengruppe Getreide Leguminosen Ölpflanzen Summe Auswertungsjahr 2008 (Ernte 2007) Anzahl Parzellen Abweicher 148 4 (1) 6 0 0 0 154 4 Auswertungsjahr 2009 (Ernte 2008) Anzahl Parzellen Abweicher 136 7 (2) 10 n.a. 0 0 146 7 Auswertungsjahr 2010 (Ernte 2009) Anzahl Parzellen Abweicher 97 0 4 n. a. 0 0 101 0 (1) Pflanzengesundheit 3, Sortenechtheit 1 Pflanzengesundheit 4, Sortenechtheit 3 n. a. = nicht auswertbar (2) Der Nachkontrollanbau bestätigte den Vermehrern und Aufbereitungsbetrieben in Mecklenburg - Vorpommern eine gute Saatgutqualität. Im Einzelfall liefert er jedoch immer wieder Hinweise auf Probleme wie z. B. auf Sortenvermischungen bei der Aufbereitung bzw. auf verbesserungswürdige Qualitäten des Basis- oder auch Vorstufensaatgutes. Im Anerkennungsverfahren ist der Nachkontrollanbau neben der Feldbesichtigung die einzige Möglichkeit, Sortenechtheit, Sortenreinheit und Pflanzengesundheit ohne aufwändige Laboruntersuchungen zu überprüfen. Im Verdachtsfall kann die Elektrophorese als Zusatzuntersuchung zur Sortenidentitätsbestimmung weitere Klärung bringen. 3.5.2 Pflanzkartoffeln Der Nachkontrollanbau von Pflanzkartoffeln erfolgt nicht im Bundessortenamt sondern auf dem Versuchsfeld der LFA in Gülzow durch die Prüfstelle des LALLF. Auf Grund des hohen Anteils an Vorstufen- und Basissaatgutvermehrungen ist Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet, einen intensiven Nachkontrollanbau zu betreiben. Dabei werden mehrere Aufgabenstellungen verbunden: - Überprüfung auf Sortenechtheit, Sortenreinheit, fremde Typen und Gesundheitszustand, 47 - Vermittlung von Sortenkenntnissen an die Feldbestandsprüfer, Weiterbildung von Feldbestandsprüfern an entsprechenden Krankheitssymptomen, Schulung von Fachkräften aus den Vermehrungsbetrieben für die Selektion und Überprüfung der Virusprüfergebnisse, die im Gewächshaus und im Labor ermittelt wurden, mit Boniturergebnissen im Feldbestand. In den letzten drei Jahren wurden jährlich ca. 90 Partien mit jeweils 100 Knollen im Nachkontrollanbau ins Feld gestellt (Tab. 3.5-2). Der größte Teil entfiel auf Partien, die als Zertifiziertes Pflanzgut anerkannt waren, weil hier die Wahrscheinlichkeit am größten ist, Virusbesatz nachweisen zu können. Tab. 3.5-2: Nachkontrollanbau von Pflanzkartoffeln in Gülzow Jahr Vorstufen% 8 14,0 1 1,6 1 1,3 1 1,1 9 9,6 7 8,1 27 5,8 gesamt 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Summe/Mittel 57 62 79 91 94 86 469 Partien davon anerkannt als Basis% 17 29,8 6 9,7 9 11,4 4 4,4 20 21,3 27 31,4 83 17,7 Z-Pflanzgut % 30 52,6 55 88,7 64 81,0 81 89,0 54 57,4 47 54,7 331 70,6 aberkannt 2 0 5 5 11 5 28 % 3,5 0,0 6,3 5,5 11,7 5,8 6,0 Die Wiederfindungsrate zwischen den Ergebnissen der Beschaffenheitsprüfung auf Viruskrankheiten und den Feststellungen im Feld (serologische Virusüberprüfung und Symptombonitur an der Pflanze) lag im Mittel aller geprüften Partien bei knapp 79 % (Tab. 3.5-3). Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass nicht immer die im Herbst eingereichten sondern neue aus den aufbereiteten Partien gezogene Proben ausgepflanzt wurden, so dass auch Fehler bei der Probenahme zu abweichenden Ergebnissen beitragen können. Ferner wurden bereits belastete oder auffällige Partien vorrangig ausgewählt. Dadurch sind die Ergebnisse nicht repräsentativ, um die Treffsicherheit der Methode der Virusprüfung einschätzen zu können. Partien mit abweichenden Ergebnissen wurden mit den betreffenden VO-Firmen und Züchter vor Ort ausgewertet und besondere Maßnahmen festgelegt. Tab. 3.5-3: Übereinstimmungen der Ergebnisse aus dem Nachbau mit den Ergebnissen aus der Beschaffenheitsprüfung auf Viruskrankheiten Angaben in % Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Mittel Z-Pflanzgut Übereinstimmung 93,3 100,0 82,8 80,3 68,5 93,6 86,4 Aberkennung 6,7 0,0 17,2 19,8 31,5 6,4 13,6 Basispflanzgut Übereinstimmung 76,5 83,3 88,9 0,0 90,0 96,3 72,5 Abstufung zu Z 23,5 16,7 11,1 100,0 10,0 3,7 27,5 Vorstufenpflanzgut Übereinstimmung 75,0 100,0 100,0 0,0 100,0 85,7 76,8 Abstufung zu Z 25,0 0,0 0,0 100,0 * 0,0 14,3 23,2 aberkannte Partien Übereinstimmung 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 * Abstufung zu Basispflanzgut Klasse S Für die Schulung der Selektionskräfte werden auch definiert kranke Knollen ausgepflanzt und nach dem Auflaufen nochmals getestet. Die unterschiedliche Ausprägung der Krankheitssymptome kann durch Feldbestandsprüfer und Selektionskräfte beobachtet werden. Da die Symptomausprägung unter Gewächshausbedingungen meistens intensiver als im Freilandanbau ausfällt, leitet sich daraus ab, dass frühzeitig und mehrmalig Bereinigungsgänge in den Vermehrungsbeständen erfolgen müssen, um viruskranke Pflanzen zu finden, denn beim einmaligen Durchgang werden sie leicht übersehen. 48 Schulungen am Nachkontrollanbau 3.6 Ausstellung von ISTA - Internationalen Berichten sowie Zertifikaten für Kennzeichnung und Verschließung nach dem OECD-System Im Internationalen Saatguthandel, insbesondere beim Export in Drittländer, wird in den Verträgen oft die Ausstellung von ISTA - Internationalen Berichten - als Beleg für die Qualität des Saatgutes gefordert. Die Ausstellung von ISTA - Internationalen Berichten obliegt dem von der ISTA akkreditierten Saatgutprüflabor bei der LUFA Rostock der LMS GmbH. Die Probenahme erfolgt im Auftrag der Anerkennungsstelle durch amtliche Probenehmer, die mit den Besonderheiten bei den Probenahmen von ISTA-Proben vertraut gemacht wurden. Als Grundlage dienen das jeweils aktuelle Handbuch für die Probenahme und die Standardarbeitsanweisung für die Probenahme aus Partien zur Erstellung Internationaler Untersuchungsberichte. Bei der aller drei Jahre stattfindenden Reakkreditierung wird auch der Teil Probenahme mit überprüft. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 289 Internationale Berichte ausgefertigt (Tab. 3.6-1) Die Nachfrage nach diesen Attesten ist in den letzten Jahren auch in Abhängigkeit von den Exporten gestiegen. Tab. 3.6-1: Ausstellung von ISTA - Internationalen Berichten und OECD - Zertifikaten in M-V Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 20010 * Summe ISTA- Internationale Berichte 27 46 48 43 73 52 289 OECD - Zertifikate 25 42 47 43 65 32 254 * vorläufig (Stand: 31.03.2011) Für den Export in Drittländer darf das Saatgut nicht mit EG-Etiketten gekennzeichnet werden. Es gelten die Vorschriften für die Kennzeichnung und Verschließung im Rahmen eines OECD Systems. Die Aufbereiter bzw. die Exporteure stellen dazu Anträge auf OECD-Zertifizierung. Mit dem entsprechenden von der Anerkennungsstelle ausgestellten OECD-Zertifikat und den besonderen OECD-Etiketten sind dann die Voraussetzungen für den grenzüberschreitenden Saatguthandel gegeben. 49 4 Anerkannte Saat- und Pflanzgutmengen Die Angaben über anerkannte Saatgut- und Pflanzkartoffelmengen geben einen Anhaltspunkt über die in Mecklenburg-Vorpommern produzierten und amtlich geprüften anerkannten Mengen. Sie geben jedoch keine Auskunft über die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen, denn das ist immer von den Lieferverträgen abhängig. Auch gibt es keinen direkten Bezug zwischen den angemeldeten Vermehrungsflächen und dem in Verkehr gebrachten Saat- oder Pflanzengut, da viele Faktoren wie z. B. Erntemenge, Qualität des Saat- und Pflanzgutes, Lieferanforderungen durch die Landwirte und Weltmarktpreise darauf Einfluss nehmen. Im Berichtszeitraum wurden zwischen 87 t und 115.000 t Saatgut anerkannt (Tab. 4-1). Tab. 4-1: Anerkannte Saatgutmengen (t) nach Fruchtarten Fruchtart Getreide gesamt 2005 88.486 2006 95.502 2007 82.629 2008 110.922 2009 96.715 2010 * 87.975 Winter-Getreide 81.428 88.680 76.773 103.134 89.665 81.330 Wintergerste Winterweizen Winterroggen Wintertriticale Winterspelzweizen 20.634 50.184 2.047 8.442 120 22.896 55.004 3.885 6.770 125 21.458 45.644 3.716 5.928 27 26.767 60.272 7.662 8.198 236 21.172 51.943 9.871 6.426 252 20.036 45.792 8.587 6.642 273 Sommer-Getreide 7.058 6.822 5.857 7.787 7.050 6.645 4.387 1.783 708 37 143 2.646 2.651 2.651 0,1 5 854 94.642 4.050 1.982 416 114 260 2.921 3.467 3.449 18 16 975 102.881 3.386 1.655 491 148 177 1.453 2.095 2.082 13 4 1.079 87.261 4.744 1.444 973 133 492 1.416 2.212 2.182 30 9 924 115.482 3.521 2.302 918 116 193 2.029 3.825 3.789 36 23 1.703 104.294 3.738 1.635 629 293 349 1.852 2.674 2.662 12 14 444 92.958 Sommergerste Hafer Sommerweizen Sommerroggen Sommertriticale Gräser Leguminosen gesamt Großkörnige Kleinkörnige Futterpflanzen Ölpflanzen Summe * vorläufig (Stand: 31.03.2011) Bei Pflanzkartoffeln stehen für das Vermehrungsjahr 2010 noch die anerkannten Mengen aus, denn ca. 80 % werden erst im Frühjahr in Verkehr gebracht. In Mecklenburg-Vorpommern wurden mehr als 57.000 Tonnen anerkannt (Tab. 4-2). Die höchsten Mengen waren im Jahre 2007 mit knapp 68.000 Tonnen festzustellen. Auch im Jahre 2009 wurden sehr viele Pflanzkartoffeln anerkannt, weil auch die Anerkennungsrate sehr hoch ausfiel. Dem gegenüber war jedoch im Jahre 2008 die anerkannte Menge bedingt durch die hohen Aberkennungsraten erheblich eingeschränkt. Tab. 4-2: Zertifizierte Mengen (t) Pflanzkartoffeln Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 50 V 369 672 818 1.150 827 BS 1.828 1.688 1.980 2.673 19.313 Kategorie BSE 3.236 3.708 4.313 3.870 3.984 Summe BE 11.552 10.514 12.754 11.812 118.330 Z 40.341 39.440 47.720 39.609 46.266 57.325 56.022 67.585 59.113 64.841 Ein nicht unerheblicher Teil wird von Mecklenburg-Vorpommern ausgeführt. Dazu liegen in der Anerkennungsstelle lediglich die Ergebnisse für den Export in Drittländer vor. Im Berichtszeitraum wurden 2009 die meisten Saatgutmengen ausgeführt (Tab. 4-3). In allen Jahren dominierte der Export von Raps durch das in Mecklenburg-Vorpommern ansässige Zuchtunternehmen NPZ insbesondere in die osteuropäischen Länder. Die Exportmengen von Winterrapssaatgut gingen zurück, während die von Sommerraps ausgebaut wurden. Die Vermehrung von Sommerraps erfolgte nicht in M-V, lediglich nur die Aufbereitung. Tab. 4-3: Exporte von Saatgut (dt) in Drittländer auf der Basis von OECD-Zertifikaten Fruchtart Winterweizen Wintergerste Sommerweizen Sommergerste Hafer Deutsches Weidelgras Einjähriges Weidelgras Schafschwingel Rotschwingel Wiesenrispe Futtererbsen Rotklee Phacelie Winterraps Sommerraps Summe Saatgut Pflanzkartoffeln 2005 2006 200 200 2007 4 2008 2009 <1 2010 * 340 25 30 550 87 50 78 1000 20 209 400 2338 905 3.856 3.267 5 1807 2185 5.180 6.503 105 1.121 2.405 4.559 400 120 200 192 30 600 179 300 5 31 756 1.698 5.046 1352 973 3.662 2.796 186 50 50 35 9 2467 1071 3.865 4.765 * vorläufig (Stand: 31.03.2011) Auch bei den Pflanzkartoffeln wurden nicht unerhebliche Mengen in Drittländer exportiert. Die Datenbasis ergibt sich aus den ausgestellten Exportbescheinigungen. Auffallend sind die hohen Exportmengen 2009 mit rund 6.500 Tonnen. Die Pflanzkartoffelexporte sind immer abhängig von den Bedürfnissen in den Importländern und der Konkurrenzfähigkeit deutscher Pflanzkartoffeln auf dem Weltmarkt. Besonders im Wirtschaftsjahr 2010/11 sind Kartoffeln aller Gebrauchswerte in Russland gefragt. Die in der Tabelle 4-3 für 2010 aufgeführten Mengen sind noch nicht die endgültigen Ergebnisse. Auf Grund der erhöhten Aberkennungsraten ist aber zu erwarten, dass nicht ausreichend anerkannte Mengen zur Verfügung und das Ergebnis von 2009 nicht übertroffen werden kann. 51 5 Saatgutverkehrskontrolle Bei der Saatgutverkehrskontrolle (SVK) wird das im Handel befindliche Saat- und Pflanzgut stichprobenartig überwacht. Kontrolliert werden Angaben über deren Herkunft und Einhaltung der Mindestanforderungen entsprechend dem Saatgutverkehrsgesetz. Dieser den Bundesländern zugewiesene Kontrollauftrag, der im § 28 SaatG formuliert ist, dient in erster Linie dem Verbraucherschutz und soll garantieren, dass Saat- und Pflanzgut den weitgehend einheitlichen Regeln des stark umkämpften Sorten- und Saatgutmarktes in der Europäischen Union entspricht. Begutachtet werden anerkannte, gekennzeichnete und verschlossene Saatgutpartien, die bei Saatguthandelsfirmen, Zwischenhändlern, Saatgutaufbereitern und landwirtschaftlichen Betrieben angetroffen werden. Neben der Kontrolle auf ordnungsgemäße Kennzeichnung und Verschließung erfolgt stichprobenartig eine repräsentative Entnahme von Proben, die danach im Saatgutprüflabor der LUFA Rostock auf ihre Beschaffenheit untersucht werden. Alle nach M-V eingeführten Pflanzkartoffeln, die in den Gesundlagen gepflanzt werden sollen, werden grundsätzlich in den Empfangsbetrieben beprobt. Beim Pflanzenschutzdienst des LALLF in Rostock werden sie auf das Freisein von Quarantäneschaderregern überprüft und bei negativem Ergebnis für die Pflanzung freigegeben. Stichprobenartig erfolgt bei den eingeführten Partien auch eine Untersuchung auf Viruskrankheiten. Die Auswertung bezieht sich auf das Wirtschaftsjahr jeweils vom 01.07. bis 30.06. des Folgejahres. Die Zahlen für das letzte Wirtschaftsjahr 2010/2011 liegen noch nicht vollständig vor. 5.1 Umfang der untersuchten Partien Der Kontrollumfang konnte in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert werden und wurde auf über 1.000 Partien ausgedehnt (Abb. 5.1-1). Gegenüber 2005 wurden rund ein Drittel mehr kontrolliert (Anlage 17). Abb. 5.1-1: Anzahl durch SVK überprüfter Partien (* vorläufig: Stand 31.03.2011) Rund ein Drittel der kontrollierten Partien landwirtschaftlichen Saatgutes stammte aus Zufuhren nach M-V und zwei Drittel aus der einheimischen Produktion (Tab. 5.1-1). Der Anteil des überprüften Basissaatgutes betrug durchschnittlich 35 %. Da Basissaatgut in den Betrieben weitervermehrt wird, ist dessen Kontrolle für den Verbraucherschutz von besonderer Bedeutung. Tab. 5.1-1: Herkünfte der SVK - Saatgutproben Jahr 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11* Mittel * vorläufig: Stand 31.03.2011 52 Anteil Zufuhren (%) 31 32 44 40 35 51 39 Anteil Basissaatgut (%) 31 32 24 41 37 47 35 5.2 Ergebnisse der kontrollierten Partien 5.2.1 Saatgut landwirtschaftlicher Arten Die Proben wurden im Saatgutprüflabor auf ihre Beschaffenheit hinsichtlich Keimfähigkeit und Besatz untersucht. Partien, deren Abweichung von den Mindestanforderungen außerhalb der Toleranzen lag, wurden beanstandet. Im Wirtschaftsjahr 2009/10 wurden knapp 9 % Mängel bei der Beschaffenheit festgestellt, doppelt so viel wie im Vorjahr (Abb. 5.2-1). 61 % der Partien hatten zu viel Besatz von Samen anderer Pflanzenarten und 39 % eine zu niedrige Keimfähigkeit. Abb. 5.2-1: Ergebnisse der SVK - Beanstandungen bei Saatgut in % (* vorläufig: Stand 31.03.2011) Beanstandungen von in M-V produziertem Saat- und Pflanzgut durch Kontrollstellen anderer Bundesländer sind aus Tab. 5.2.-2 ersichtlich. Tab. 5.2-2: Anzahl Beanstandungen und Ursachen von in M-V erzeugten Saat- und Pflanzgutpartien durch andere Bundesländer Beanstandungsgrund Saatgut andere Sorte Besatz Keimfähigkeit Packungsgewicht Kennzeichnung / Verschließung Sortierung Beizgrad Gesundheitszustand/ Kornkäfer Pflanzkartoffeln Befall mit Fäule zu hoher Virusbesatz insgesamt 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11* 0 8 10 0 3 0 2 1 0 6 11 0 4 5 3 2 0 10 26 0 9 0 1 0 1 7 7 1 16 0 0 0 0 3 4 0 5 5 1 0 0 0 9 0 0 0 0 5 0 0 24 0 0 31 1 0 44 0 0 32 4 2 24 14 Im Jahr 2007/08 zeigten sich bei Saatgut auf Grund widriger Erntebedingungen verstärkt Probleme mit zu niedriger Keimfähigkeit und zu viel Besatz. Im Herbst 2009 wurde in größeren Mengen Wintergetreide wegen schlechte Abverkäufe überlagert. Es empfiehlt sich vor dem Inverkehrbringen die Keimfähigkeit nochmals überprüfen zu lassen. Saatgutpartien mit Keimfähigkeiten an der Grenze der Mindestanforderungen zum Zeitpunkt der Zertifizierung können nach der Überlagerung durchaus nicht mehr den Anforderungen entsprechen. Gerade in Jahren mit ungünstigen Erntebedingungen wird eine stärkere Eigenverantwortlichkeit der Aufbereiter erwartet. Auf Grund der Probleme mit Auswuchs bei der Ernte 2010 wurde bundesweit die SVK bei Wintergetreide ausgesetzt. Bei sofortiger Aussaat auswuchsbehafteter Partien gab es kaum lückige Bestände, während nach einer Zwischenlagerung die Keimfähigkeit deutlich beeinträchtigt wurde. 53 Nach Ernten mit witterungsbedingt klein gebliebenen Körnern und damit geringer TKM fiel meistens ein hoher Anteil an Untersortierung (> 3 %) auf. Reklamationen wegen schlechtem Beizgrad wurden in den letzten Jahren immer weniger festgestellt. Die gemeinsamen Anstrengungen von Saatgutwirtschaft und Beizgeräte- sowie Beizmittelherstellern zur Qualitätsverbesserung scheinen sich auszuzahlen. Die Beanstandungen von Partien wegen Mängeln bei der Kennzeichnung und Verschließung nahmen bis 2007/2008 zu (Abb. 5.2-1). Dank der regelmäßigen Schulungen und Unterweisungen der Probenehmer und Aufbereiter über eine vorschriftsmäßige Kennzeichnung und Verschließung anerkannter Saatgutpartien, aber auch durch die konsequente Ahndung von festgestellten Mängeln, verbesserte sich die Situation. Werden in M-V bei der Saatgutverkehrskontrolle Partien gefunden, die nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet oder nicht amtlich verschlossen sind, erfolgt eine Sperrung für das weitere Inverkehrbringen solange bis der Mangel abgestellt wurde. SVK Probenahme Zertifiziertes Saatgut bereit zur Auslieferung 54 5.2.2 Pflanzkartoffeln Im Frühjahr 2010 wurden 366 Pflanzkartoffelpartien mit einer Gesamtmenge von über 55.000 dt und damit die seit Jahren größte Menge nach M-V eingeführt (Abb. 5.2-2, Anlage 18). Die meisten Pflanzkartoffeln kamen aus den Niederlanden und Niedersachsen. Die Menge der Zufuhren wird durch die Vertragsfirmen in Abhängigkeit von der Firmenstrategie bei der Vermehrungsplanung und der Pflanzgutverfügbarkeit in den einzelnen Jahren festgelegt. * vorläufig: Stand 31.03.2011 Abb. 5.2-2: Einfuhren (dt) von Pflanzkartoffeln nach M-V Die Prüfergebnisse bei Pflanzkartoffeln fielen jahresbedingt sehr unterschiedlich aus (Tab. 5.2-3). Insbesondere nach starken Virusbefallsjahren wie 2005 und 2006 in anderen Regionen von Deutschland oder auch 2008 in M-V mussten mehrere Partien wegen zu hohem Virusbesatz beanstandet werden. Andere Mängel wie Fäule oder Fremdbesatz waren kaum zu finden. Mängel bei der Kennzeichnung und Verschließung wurden nicht festgestellt. Tab. 5.2-3: Ergebnisse der SVK-Beanstandungen bei Kartoffeln Jahr 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 * Proben Anzahl 73 73 74 150 21 5 davon mit Mängeln (%) 12,3 12,0 1,3 9,3 0 0 * vorläufig: Stand 31.03.2011 Bei Pflanzkartoffeln aus M-V wurden 2009 vier Partien wegen zu hohem Fäulebesatz durch die SVK in anderen Bundesländern bemängelt. Alle Beanstandungen wurden mit den verantwortlichen Mitarbeitern der Aufbereitungsbetriebe ausgewertet und die Ursachen ermittelt. Es wurde in diesen Fällen deutlich auf die größere Sorgfaltspflicht und die Einhaltung der Qualitätsparameter hingewiesen. 55 Vorschriftsmäßige Kennzeichnung und Verschließung von Bigbags 56 Anerkannte Pflanzkartoffeln bereit zur Auslieferung 5.2.3 Kleinpackungen landwirtschaftlicher Arten und Gemüsesaatgut Die Beprobung von Kleinpackungen landwirtschaftlichen Saatgutes und von Gemüsesaatgut in kleinen bunten Tüten erfolgte im Fachhandel sowie in Bau- und Supermärkten. Durch die ab 2010 bundesweit abgestimmte einheitliche Verfahrensweise der bargeldlosen Probenentnahme auf der Basis eines Entnahmebeleges konnte die Probenanzahl deutlich erhöht werden. Die angebotene Qualität lässt seit Jahren zu wünschen übrig. Wegen zu geringer Keimfähigkeit mussten durchschnittlich jährlich ca. 10 % der Partien beanstandet werden (Abb. 5.2.-3). Abb. 5.2.-3: Beanstandungen (%) bei Kleinpackungen landwirtschaftlicher Arten und Gemüsesaatgut (* vorläufig: Stand 31.03.2011) Partien, die nicht den Mindestanforderungen der Saatgutverordnung entsprechen, werden beanstandet und müssen sofort aus den Regalen der Märkte entfernt werden. Da in M-V keine Abpackfirma von Gemüsesaatgut ansässig ist, wird das Ordnungswidrigkeitsverfahren an die zuständige Behörde abgegeben. Grundsätzlich wäre von den Saatgutproduzenten ein größeres Qualitätsbewusstsein und verantwortungsbewusstes Handeln wünschenswert. Allerdings kann nicht immer ausgeschlossen werden, dass auch z. B. durch unsachgemäße Lagerung beim Händler die Keimfähigkeit beeinträchtigt wird. Kontrolle von Kleinpackungen 57 5.3 Betriebs- und Lagerhauskontrollen Jährlich wurden knapp 100 Kontrollen bei Aufbereiterfirmen von Saatgut und in Pflanzkartoffellagerhäusern durchgeführt (Tab. 5.3-1). Die Kontrollen bei Saatgutaufbereitern erstreckten sich auf folgende Schwerpunkte: • Ordnung und Sauberkeit in den Anlagen, • Verbleib aberkannter Partien, • Kennzeichnung und Verschließung von anerkannten Partien, • Einhaltung der Auflagen bezüglich Beizung und • Entnahme von Ausgangskontrollproben für Überprüfungszwecke. Tab. 5.3-1: Anzahl der Betriebs- und Lagerhauskontrollen Betriebskontrollen Lagerhauskontrollen Saatgut Kontrolle automatische Probenahme Lagerhauskontrollen Pflanzgut Kontrolle der Beschaffenheit Pflanzgut insgesamt 2005/06 0 10 2006/07 1 14 2007/08 2 20 2008/09 0 17 2009/10 1 16 2010/11* 0 17 3 7 3 8 3 2 22 27 28 25 20 31 60 45 49 56 32 101 95 94 102 106 72 151 * vorläufig: Stand 31.03.2011 Die Kontrollen bei den Pflanzkartoffelaufbereitern und Lagereinrichtungen richteten sich • auf die ordnungsgemäße Lagerung in Paletten, • die Einhaltung der Partie- und Sortentrennungen einschließlich einer exakten Kennzeichnung, • den Verbleib aberkannter Partien und • die Beschaffenheit bei der Aufbereitung und Auslieferung. Festgestellte Mängel wurden vorOrt mit den verantwortlichen Personen ausgewertet und entsprechende Maßnahmen zur Veränderung festgelegt. 5.4 Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen das Saatgutverkehrsgesetz obliegt ebenfalls der AKST. Je nach Schwere des Verstoßes besteht die Möglichkeit, Bußgeldbescheide oder Verwarnungen mit und ohne Verwarnungsgeld auszusprechen(Tab. 5.4-1). Bei Saat- und Pflanzgut, das nicht aus M-V stammt, wurde die Beanstandung zur weiteren Bearbeitung an das Bundesland abgegeben, in dem die Ware erzeugt wurde. Im Berichtszeitraum wurden 67 Beanstandungen bei Saatgut und 22 bei Pflanzkartoffeln weitergeleitet. Tab. 5.4-1: Anzahl von Ordnungswidrigkeitsverfahren Maßnahmen 2005/06 Erteilung von Bußgeld 0 bescheiden Verwarnungen 0 Durchführung und Einstellung 3 von Verfahren Abgabeverfahren an andere Dienststellen Saatgut 16 Pflanzkartoffeln 4 insgesamt 23 * vorläufig: Stand 31.03.2011 58 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11* 1 17 1 2 2 0 2 0 0 2 0 7 2 2 15 13 0 14 9 0 35 19 18 40 4 0 8 6 0 25 6 Neue Aufgabe - Kontrollen bei gentechnisch veränderten Pflanzen zur Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln oder von nachwachsenden Rohstoffen (GVO - Kontrollen) Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V wurde 2008 vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern als zuständige Behörde nach dem Gentechnikrecht benannt (LVGenTG-ZustLVO M-V GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 200-6-26 vom 14.03.2008 Nr.3 S.33) und das Dezernat Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut damit beauftragt, die Überwachung von Freisetzungsversuchen, des Anbaues von gentechnisch veränderten Pflanzen und von Saatgut sowie der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 38 Abs. 1 des Gentechnikgesetzes durchzuführen. 6.1 Überwachung von Freisetzungsversuchen Das Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG vom 20.06.1990, in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2066), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) gewährleistet den Schutz vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkten sowie die Mannigfaltigkeit der Erzeugung und schafft den rechtlichen Rahmen für Forschung und Entwicklung sowie Nutzung und Förderung der grünen Gentechnik. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit entscheidet nach umfangreichen Prüfungen, Stellungnahmen verschiedener Behörden und öffentlicher Anhörungen zum Freisetzungsantrag des Versuchsanstellers über die Genehmigung zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen. Im Bescheid sind im Kapitel II die Nebenbestimmungen enthalten, welche die Grundlage für die Kontrollen der Überwachungsbehörde darstellen. Der Versuchsansteller hat unter anderem alle durchgeführten Arbeiten und Kontrollen in einem Protokollbuch festzuhalten. Bei besonderen Anlässen wie Aussaat und Ernte oder unvorhergesehenen Ereignissen, ist die Überwachungsbehörde zu informieren. Bei Vor-Ort-Kontrollen überzeugen sich die Mitarbeiter über die Einhaltung der Nebenbestimmungen. Ihre Ergebnisse werden ebenfalls protokolliert und evtl. Unregelmäßigkeiten sofort mit den betreffenden Projektleitern und Versuchsanstellern ausgewertet sowie Maßnahmen zu ihrer Beseitigung festgelegt. In den letzten drei Jahren wurden insgesamt 26 Freisetzungsversuche bei verschiedenen Kulturpflanzenarten in M-V durchgeführt (Tab. 6.1-1). Dabei ist eine Konzentration auf Versuche mit Kartoffeln festzustellen. Bedingt durch die vielen Zerstörungen 2008 und 2009 hatten Versuchsansteller die Maisversuche ganz eingestellt. Im letzten Jahr wurden die Versuche nur noch an einem sehr gut gesicherten und bewachten Ort in M-V durch die biovativ GmbH in Groß Lüsewitz durchgeführt. Tab. 6.1-1: Anzahl der Freisetzungsversuche in M-V 2008 -2010 Fruchtart Mais Kartoffeln Zuckerrüben Sommerweizen Sommergerste Petunien gesamt Nachkontrollen 2008 2 6 2 0 0 0 10 28 2009 1 4 0 1 1 1 8 25 2010 0 6 0 1 0 1 8 21 Neben den Überprüfungen bei laufenden Freisetzungsversuchen besteht eine weitere Aufgabe der Kontrollbehörde darin, die sogenannten Nachkontrollen durchzuführen. Dabei gilt es festzustellen, ob auf den Feldstücken, wo die Freisetzungsversuche in den Vorjahren durchgeführt wurden, gentechnisch veränderte Pflanzen oder Versuchspflanzen der gleichen Fruchtart aufwachsen. Ist das der Fall, verlängert sich die Nachkontrolle jeweils um ein weiteres Jahr. Im den drei Jahren fanden insgesamt 74 Nachkontrollen statt (Tab. 6.1-1.). Im Ergebnis dieser Kontrollen konnten in beiden Jahren jeweils12 Versuche abgeschlossen werden, da bei den auch vom Versuchsansteller mehrfach durchgeführten Kontrollbesichtigungen, keine Durchwuchspflanzen aus dem vorangegangenen Versuch gefunden wur59 den. An 9 Versuchstandorten muss im Jahre 2011 wiederum auf Durchwuchs kontrolliert werden. Der längste Nachkontrollzeitraum ist bei Freisetzungsversuchen von Sommerraps aus den Jahren 2003 und 2004 zu verzeichnen. Im Jahre 2009 fanden auf allen Versuchsstandorten massive Eingriffe durch unbefugte Personen statt, die zur Zerstörung von 6 Versuchen führten bzw. nur eine eingeschränkter Auswertung erlaubten. Dadurch wurden nicht nur hohe materielle Schäden verursacht sondern auch der notwendige Erkenntnisgewinn behindert. 6.2 Überprüfungen des Anbaues von gentechnisch veränderten Pflanzen Sämtliche Kontrollen werden in vom LU übergebenen Protokollen festgehalten. Die Auswahl der zu kontrollierenden Flächen erfolgt dabei im LU per Zufallsprinzip. Im Jahre 2008 wurde die in der EU und damit auch in Deutschland für den Anbau zugelassene gentechnisch veränderte Maislinie MON 810 an 29 Standorten und auf insgesamt 746 ha in M-V angebaut. Für den Erzeuger gelten die Anforderungen nach Gentechnikgesetz und nach der Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung von gentechnisch veränderten Pflanzen (Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung vom 07.04.2008 BGBl. 2008 Teil I Nr. 13 S.655). Vom LALLF wurden rund 17 % der Anbauflächen und die Landwirte kontrolliert. Dabei wurden einige Mängel bei den Aufzeichnungspflichten festgestellt. Ein vom LU herausgegebenes Informationsblatt unterstützt die Landwirte bei der Einhaltung der notwendigen rechtlichen Vorschriften. Nach dem Anbauverbot im Frühjahr 2009 durch die Bundesregierung wurde MON 810 in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr ausgesät, damit entfielen auch die notwendigen Anbaukontrollen. Erforderlich waren lediglich Nachkontrollen auf den Schlägen, wo noch 2008 die gentechnisch veränderte Maissorte MON 810 stand. Durch die Kontrollbehörde wurden 10 % der Schläge kontrolliert, wobei in keinem Fall Durchwuchspflanzen von Mais festgestellt wurden. Im Jahre 2010 mussten Nachkontrollen auf den Schlägen durchgeführt werden, wo 2009 konventioneller Mais auf Flächen angebaut wurde, auf denen ein Jahr zuvor MON 810 stand. Eine Ausnahmegenehmigung zum Nachbau der konventionellen Sorte auf diesen Flächen hatte das LU drei Landwirtschaftsbetrieben erteilt. Damit sollte der nicht von den Landwirten verschuldete Härtefall, ihre Lieferverträge gegenüber Betreibern von Biogasanlagen nicht erfüllen zu können, verhindert werden. Als Auflage war gleichzeitig die Nutzung des Maises wie gentechnisch veränderter Mais verbunden. Durchwuchs von Mais wurde in allen Fällen nicht festgestellt. Alle 2008 mit MON 810 bestellten Flächen sind damit frei von gentechnisch veränderten Maispflanzen und daher für den Anbau konventionell gezüchteter Sorten wieder freigegeben. Die Europäische Kommission hatte am 2.März 2010 die Zulassung für den Anbau der gentechnisch veränderten Kartoffel Amflora erteilt. Damit war die Umwandlung des durch die BASF Plant Science beantragten Freisetzungsversuches von 15 ha in der Gemarkung Zepkow in den Anbau im geschlossenen System nach § 2 Abs. 12 b) bb SaatG verbunden. In der VO über gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen fehlen bisher die pflanzenartspezifischen Vorgaben für Kartoffeln. Deshalb mussten in Zusammenarbeit mit dem LU und dem Saatgutverband M-V diese Vorgaben für den Anbau 2010 kurzfristig erarbeitet werden. Das BASF betriebsinterne Qualitätsmanagementsystem (IP Manual) wurde durch die Festlegungen für den Anbau 2010 in M-V ergänzt. Die behördlichen Kontrollen werden beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen erheblich zurückgenommen, aber durch die teilweise Zerstörung der Anbaufläche von Amflora und laufende Proteste von Gentechnikgegnern mussten außergewöhnlich oft Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt werden. Nach dem Bekanntwerden von Vermischungen zwischen Amflora und einer nicht zugelassenen Sorte (Amadea) in Schweden im August 2010 war eine Vielzahl von Recherchen auch von deutscher Seite notwendig, um die Ursache der Vermischung herauszufinden und auszuschließen, dass die in Zepkow angebauten Kartoffeln nicht verunreinigt sind, denn das Pflanzgut stammte aus Schweden. Die am Standort Zepkow aufgewachsenen Kartoffeln wurden unmittelbar nach Bekanntwerden der Vermischung für das Inverkehrbringen gesperrt. Ernte, Transport, Lagerung und Untersuchung erfolgte nach Maßgabe von LU und LALLF. Eine Erntepartie, deren Ausgangspflanzgut weder zeitlich noch räumlich in Kontakt zu den Kartoffeln stand, wo in Schweden die Vermischung festgestellt wurde, hätte nach Abschluss der Überprüfungen als Pflanzgut verwendet werden können. Bei zwei weiteren Erntepartien, deren Herkünfte sich 2009 im gleichen Lager in Schweden befand wie die nicht zugelassene gv-Kartoffel Amadea wurde die weitere Verwendung als Pflanzkartoffeln ausgeschlossen. Das Untersuchungsergebnis von 3.000 Knollen dieser Partien ergab mit hoher Sicherheit keine Vermischung. Die BASF Plant Science entschloss sich trotzdem den gesamten Aufwuchs in Zepkow im Frühjahr 2011 zu vernichten. 60 6.3 Überprüfungen am Saatgut - Saatgutmonitoring Von 2003 bis 2008 wurden im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle Proben von Mais und Raps aus amtlich verschlossenen und gekennzeichneten Packungen mit anerkanntem Saatgut entnommen und im Labor auf Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) untersucht. Da die Ergebnisse meist erst nach der Aussaat vorlagen, mussten bei durch andere Bundesländer festgestellten Verunreinigungen des Saatgutes mehrfach Bestände umgebrochen werden (Tab. 6.3-1). Tab. 6.3-1: Umbrüche von landwirtschaftlichen Schlägen wegen Einsatz von mit GVO verunreinigtem Saatgut Jahr 2007 2008 2010 Fruchtart Winterraps Mais Mais Schläge 33 11 6 Fläche (ha) 817 142 53 Betroffene Landwirtschaftsbetriebe 17 1 2 Um Verluste oder Mehraufwendungen bei Landwirten und Saatguthändlern wegen Umbrüchen zu vermeiden, wird nach Abstimmungen im Länderarbeitausschuss Gentechnik (LAG) seit 2008 das Saatgut beim Aufbereiter d. h. am „Flaschenhals“ stichprobenartig kontrolliert bevor es in den Handel gelangt. Bis zur Vorlage des Laborergebnisses dürfen diese Partien nicht ausgeliefert werden. Alle von 2006 bis 2010 in M-V überprüften Partien waren frei von Verunreinigungen mit GVO-Bestandteilen (Tab. 6.3-2). Ein Schwellenwert für technisch unvermeidbare und zufällige Verunreinigungen im Saat- und Pflanzgut existiert in Europa nicht. Tab. 6.3-2: Umfang der auf GVO untersuchten Saatgutpartien in M-V Fruchtart Sommerraps Winterraps Öllein Senf Mais insgesamt 2006 10 - Anzahl untersuchter Partien 2007 2008 2009 11 10 7 11 11 16 13 - 2010 13 2 12 3 2 5 8 - 9 12 27 22 36 39 Ort der Probenahme Saatgutaufbereiter Saatgutaufbereiter Saatgutaufbereiter Saatgutaufbereiter Saatgutverkehrskontrolle, ausländische Herkünfte 61 62 Versuch mit gentechnisch veränderten Kartoffeln Versuch mit gentechnisch veränderten Petunien Zerstörter Maisversuch Festgestellter Durchwuchs von Kartoffeln in der Folgefrucht Mais 7 Rahmenbedingungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zur Unterstützung der Saat- und Pflanzgutwirtschaft Durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz wurde den Rahmenbedingungen für die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Saat- und Pflanzgutwirtschaft weiterhin hohe Aufmerksamkeit gewidmet. Insbesondere wurde die Förderung von Investitionen für Lagerung, Aufbereitung und Abpackung nach der Marktstrukturrichtlinie fortgeführt. Seit 1994 wurden insgesamt ca. 36 Mio. € in der Saat- und Pflanzgutwirtschaft investiert. Dafür hat das Land etwa 14 Mio. an Fördermitteln bereitgestellt. Mit diesen Investitionszuschüssen wurden Lagerungs- und Aufbereitungskapazitäten für ca. 120.000 t Pflanzkartoffeln sowie für ca. 90.000 t Saatgut geschaffen. Zusätzlich wurden die Vermehrungsbetriebe und Züchtungsunternehmen bei der Pacht von Ackerflächen unterstützt. Diese Unternehmen konnten bevorzugt Landesflächen pachten, wenn die künftige Nutzung züchterischen Aktivitäten bzw. der Erzeugung von Saat- und Pflanzgut dient. Mecklenburg-Vorpommern ist ein bedeutendes Zentrum für die Neuzüchtung, Erhaltungszüchtung und Vermehrung von Kartoffeln. Hier haben sich alle bedeutenden Kartoffelzuchtunternehmen Deutschlands niedergelassen. Insbesondere die Gesundlagen sind innerhalb Deutschlands ein Alleinstellungsmerkmal, für dessen Erhalt sich das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz nachhaltig einsetzt. Die Gesundlagen bieten einerseits von Natur aus außerordentlich günstige Bedingungen für die Vermehrung von Kartoffeln, andererseits wird durch behördliche Anordnung der Gefährdung der Pflanzkartoffelerzeugung vor der Einschleppung und Verbreitung gefährlicher Kartoffelkrankheiten vorgebeugt (Abb. 7-1). Der Einsatz immer leistungsfähigerer Sorten ist eine wesentliche Voraussetzung zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der pflanzlichen Produktion in Mecklenburg-Vorpommern. Zur vollen Ausnutzung des Leistungspotentials neuer Sorten ist eine schnelle Einführung der Sorten in die Praxis nötig. Hierin liegt die herausragende Bedeutung der Landessortenversuche. Das Landwirtschaftsministerium hat sich auf Bund-Länder-Ebene dafür eingesetzt, am derzeitigen System in modifizierter Form festzuhalten. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Landesforschungsanstalt für die Durchführung der Landessortenversuche verantwortlich. Aber nicht nur die Zulassung neuer Sorten steht für den pflanzenbaulichen Fortschritt. Auch der Einsatz von zertifiziertem Saat- und Pflanzgut birgt ein hohes Potential für die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft. Daher unterstützt das Ministerium die Initiative „pro-Z-Saatgut“ des Saatgutverbandes unseres Bundeslandes. Jährlich wird aus Anlass der MELA der Züchterpreis des Landwirtschaftsministers vergeben. Hiermit werden herausragende Leistung in der Pflanzenzüchtung wie auch in der Erzeugung von Saat- und Pflanzgut geehrt. Abb. 7-1 Gesundlagen in Mecklenburg-Vorpommern 63 8 Aktuelle Informationen zum Saatgutrecht 8.1 Neue Anerkennungsnummern Seit dem Inkrafttreten der 12. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen am 27.03.2010 gilt die neue Regelung zum Aufbau der Anerkennungsnummern für Saatgut und Pflanzkartoffeln. Laut §§ 14 (2) SaatgutV bzw. 19 (2) PflKartV setzen sich diese wie folgt zusammen: DEaaj-nnnnnn DE aa j nnnnnn Beispiele: Saatgutpartie Pflanzkartoffelpartie für Deutschland Numerischer Code des Bundeslandes der zuständigen Anerkennungsstelle z. B. 13 für M-V (Anlage 19) Letzte Ziffer des Wirtschaftsjahres vom 01.07. bis 30.06. des Folgejahres z. B. 0 für das Jahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011 Mehrstellige von der Anerkennungsstelle festgesetzte Ziffernfolge (Kennzahlen für Aufbereiter, Partie-Nr. bzw. Anmelder, Vermehrer, Schlag) alt: D/HRO 2210/443 alt: D/HRO 122123456/11 neu: DE130-221443 neu: DE130-12212345611 Als Übergangsfristen sind Saatgutpartien laut § 48a SaatgutV, die bis zum 30.06.2010 mit den ausgegebenen Anerkennungsnummern gekennzeichnet wurden, bis zum 30.06.2014 in Verkehr zu bringen. Alle Partien, die ab dem 01.07.2010 attestiert wurden, erhalten die Anerkennungsnummern nach dem neuen System. Die Übergangsfrist bei Pflanzkartoffeln gilt laut § 33a PflKartV bis zum 30.06.2012. Auch hier erhalten die ab dem 01.07.2010 gekennzeichneten Partien die neue Anerkennungsnummer. Die Kennzeichnungsänderungen gelten auch für Mischungs- und Kennnummern. 64 Mit der 12. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen wurde auch die Anlage 1 zur Saatgutverordnung dahin gehend geändert, dass der Termin für den Antrag auf Anerkennung für Wintergetreide auf den 31. März vorgezogen wurde (siehe Anlage Nr. 1a SaatgutV). Ferner wurden die in Anlage 6 der SaatgutV vorgegebenen Höchstmengen für das Inverkehrbringen als Kleinpackungen bei Mais von bisher 30 kg und bei Raps von bisher 10 kg jeweils auf 1 kg reduziert. Gleichzeitig wurde die maximal zulässige Anzahl Körner für die Verpackungen in Kleinpackungen bei Mais auf 10.000 Korn (vorher 100.000 Korn) begrenzt. Ursache für diese Veränderung ist, dass die im Handel gebräuchlichen Verpackungsgrößen für Mais und Raps nicht mehr unter die Regelungen von Kleinpackungen fallen. Damit sind auch eine amtliche Kennzeichnung für diese Verpackungen vorgeschrieben und somit die Rückverfolgbarkeit der Saatgutpartien besser gewährleistet. 8.2 Vermehrung und Inverkehrbringen von Erhaltungssorten In der Verordnung über die Zulassung und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut von Erhaltungssorten (Erhaltungssorten-VO) vom 21.07.2009 (BGBl. I Nr. 44 S. 2107) wurde die Richtlinie 2008 / 62/EG in nationales Recht umgesetzt. Um pflanzengenetische Ressourcen, z. B. in alten Landsorten zu erhalten, gilt es ein vereinfachtes Verfahren zur Zulassung, Vermehrung und Inverkehrbringen zu installieren. Eine als Erhaltungssorte vorgesehene Sorte muss beim Bundessortenamt beantragt werden. Mit der Zulassung und Genehmigung werden Höchstmengen für das Inverkehrbringen festgelegt. Vermehrung und Inverkehrbringen können nach bundesweit drei abgestimmten Verfahren durchgeführt werden: 1. Verfahren nach SaatgutV bzw. PflKartV Es entspricht dem normalen Anerkennungsverfahren. Für die Vermehrung von Erhaltungssorten von Kartoffeln in den Gesundlagen von M-V ist nur dieses Verfahren zulässig. 2. Definiertes Verfahren nach bundesweit abgestimmter Vorgehensweise Dabei sind die Mindestanforderungen nach Erhaltungssorten-VO bei einer einmaligen Feldbesichtigung und der Beschaffenheitsprüfung nachzuweisen. 3. Formal nach Erhaltungssorten-VO Die Anerkennungsstelle nimmt die Meldungen über Vorhaben und erzeugte Mengen entgegen. Eine stichprobenartige Überprüfung des Vermehrungsbestandes und des Saat- bzw. Pflanzgutes liegt im Ermessen der Anerkennungsstelle. Folgende Mindestanforderungen sind mit dem Inverkehrbringen von Erhaltungssorten verbunden: • Die zugelassene Sorte muss über eine systematische Erhaltungszucht erzeugt werden. • Bei der AKST ist der Standort (Größe und Lage) des Vermehrungsvorhabens anzuzeigen. • Vermehrungsbestand muss die Anforderungen an EG-Richtlinien (bestimmte Anhänge) vor allem in Bezug auf Sortenreinheit erfüllen. • Das Saatgut muss bestimmte Anforderungen erfüllen. • Erzeugung ist nur in der Ursprungsregion entsprechend der Auflagen in der Sortenzulassung möglich. • Bis zum 30.06. jeden Jahres sind die im vorangegangenen Wirtschaftsjahr inverkehrgebrachten Mengen an die AKST zu melden. Bei Erhaltungssorten von Kartoffeln sind darüber hinaus weitere Auflagen zu beachten: • Die Meldung an die AKST über die Vermehrung muss 3 Monate vor Pflanzung erfolgen. • Das Ergebnis über Nematodenuntersuchung des Vermehrungsstandortes ist vorzulegen • Die Pflanzkartoffeln müssen auf Virus- und Quarantänekrankheiten untersucht werden. • In den Gesundlagen ist das Inverkehrbringen nur über den Weg des amtlichen Anerkennungsverfahrens möglich. Vor einer beabsichtigten Zulassung und Inverkehrbringen von Erhaltungssorten sollten die zuständigen Behörden nochmals konsultiert werden. 65 9 Schlussfolgerungen Im Jahre 2011 kann auf eine 20-jährige erfolgreiche Tätigkeit bei der Anerkennung von Saatgut und Pflanzkartoffeln nach dem Saatgutverkehrsgesetz zurückgeblickt werden. Der vorliegende Bericht setzt die Tradition fort, die Ergebnisse in bestimmten Zeitabständen zusammenfassend darzustellen und Schlussfolgerungen für eine effektive Arbeit der Vermehrungs- und Aufbereitungsbetriebe abzuleiten. Es gilt, weniger Verluste durch aberkannte oder abgestufte Partien einzufahren und den Käufern von anerkanntem Saat- und Pflanzgut eine stabile Qualität zu gewährleisten. Die Initiative der Saatgutwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern unter Federführung des Saatgutverbandes M-V „pro-Z-Saatgut“, die auch vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz M-V und dem Bauernverband unterstützt wird, für einen besseren Absatz von Z-Saatgut zu werben, kann nur begrüßt werden. Einerseits sind an die Nachfrage nach Z-Saatgut viele Vorleistungen gebunden, von der Züchtung neuer innovativer Sorten über die Erhaltungszüchtung bis zur Vermehrung von Zertifiziertem Saatgut und Pflanzkartoffeln andererseits kann nur ein qualitätsstabiles Z-Saatgut das Vertrauen der Käufern bestärken, mehr Z-Saatgut anstelle des eigenen Nachbaues einzusetzen. Auch bundesweit haben sich die Beteiligten zusammengeschlossen, um mit dem Qualitätssicherungssystem die hohe Poduktqualität von Z-Saatgut flächendeckend zu sichern, denn wenn beim wichtigsten Betriebsmittel die Qualität nicht stimmt, hat das Folgen für die ganze Kette von der Aussaat über die Ernte bis zur Verarbeitung. In den vergangenen Jahren ist es gelungen, die Nachfrage nach Qualitäts-Saat- und Pflanzgut aus MecklenburgVorpommern entgegen dem bundesweiten Trend stabil zu halten, denn nach wie vor werden etwa 50 % des in Mecklenburg-Vorpommern erzeugten Saat- und Pflanzgutes in andere Bundesländer, in die Staaten der Europäischen Gemeinschaft sowie in Drittländer ausgeführt. Obwohl in den letzten Jahren die Vermehrungsflächen landwirtschaftlicher Kulturpflanzen in Deutschland besser dem Bedarf angepasst wurden, bleibt die Produktion von Saat- und Pflanzgut in M-V ein wichtiges Standbein, das auch vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern vielfältig unterstützt wird. Die Arbeit der im Land ansässigen Vermehrungs- und Aufbereitungsbetriebe sowie der Züchterhäuser, die gemeinsam mit den VO-Firmen den Vertrieb des Saat- und Pflanzgutes in hoher Effektivität durchführen, ist hoch zu schätzen. Einen großen Anteil an der erfolgreichen Entwicklung hat auch der Saatgutverband Mecklenburg-Vorpommern. Die Saatgut- und Kartoffelwirtschaft wird auch künftig einen aktiven Beitrag zur Sicherung des Standortes M-V leisten. Nicht zuletzt trägt der höhere Arbeitskräfteeinsatz in dieser Branche auch zum Erhalt und zur Entwicklung der ländlichen Regionen bei. Aus den vorliegenden Ergebnissen und Erfahrungen lassen sich folgende Schlussfolgerungen für eine erfolgreiche Vermehrung und Aufbereitung von Saatgut und Pflanzkartoffeln mit einer hohen Qualität bei jeder einzelnen Vermehrungsstufe ableiten: 1. Die Vermehrung von landwirtschaftlichen Kulturpflanzen stellt die „Hohe Schule“ des Acker- und Pflanzenbaues dar. Nach wie vor fehlt es an einer speziellen Beratung. Leider wird den Landwirten von Beraterfirmen aus ökonomisch einseitiger Sichtweise die Vermehrung oft ausgeredet. Dabei könnte die langfristige Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit durch Gestaltung von Fruchtfolgen gefördert und nicht nur eine Aufeinanderfolge von am meisten gewinnbringenden Feldfrüchten empfohlen werden. Die Fachkräfte der VO-Firmen tragen bei der Betreuung von Landwirten, die neu für die Vermehrung gewonnen wurden, eine besondere Verantwortung bei der Vorbereitung und Durchführung von Vermehrungsvorhaben. Sie müssen über durchzuführende Maßnahmen aufklären, um das Risiko von Aberkennungen von Vermehrungen und damit auch von finanziellen Verlusten zu minimieren. Die Feldbestandsprüfer geben ebenfalls gern ihre Erfahrungen an die Landwirte weiter, können aber Fehler bei der Anlage von Vermehrungen nicht mehr korrigieren. 2. Für eine stabile und ökonomisch rentable Erzeugung und Vermarktung von Saatgut und Pflanzkartoffeln in M-V müssen alle am Produktionsprozess beteiligten Partner entsprechend ihren Anteilen an Risiko und Gewinn beteiligt werden. Dazu ist es notwendig, dass: • eine bedarfsgerechte Vermehrungsplanung erfolgt, • das Absatzrisiko von allen Vertragspartnern getragen wird und • größere Aufwendungen bei den Vermehrern auch durch höhere Preise als bei der Konsumware vergütet werden. 66 3. M-V ist für Winterweizen ein typisches Frühsaatengebiet, aber wenn sich die Ernte witterungsbedingt verzögert, können Ernte und Auslieferung des Saatgutes fast zeitgleich stattfinden. Die Abwicklung des Saatgutgeschäftes von Wintergetreide mit immerhin 60 % der Saatgutmenge erfolgt in immer kürzeren Zeiträumen, z. T. in weniger als vier Wochen. Das erfordert neben einer ausgefeilten Logistik bei den VO-Firmen und Aufbereitern auch von der AKST eine schnelle Bereitstellung der Ergebnisse. Die Bearbeitungszeiten für die Durchführung der Saatgutprüfungen sind jedoch von der ISTA vorgeschrieben. Lediglich mit Hilfe der Bestimmung der Lebensfähigkeit (TTC-Methode) kann die Prüfungsdauer gegenüber der Keimfähigkeitsbestimmung um die Hälfte verkürzt werden, jedoch nur bei gesundem Saatgut und nicht beeinträchtigter Keimfähigkeit. Im Saatgutlabor müssen die Abläufe optimiert werden, damit keine Probenansammlungen zustande kommen. Die in anderen AKST bereits praktizierte Bereitstellung von Zwischenergebnissen für die Aufbereiter über elektronische Postkästen sollte zukünftig genauso möglich sein wie die elektronische Übermittlung der Abschlussergebnisse an die AKST. Die tagfertige Zertifizierung und Zustellung der Anerkennungsbescheide per Mail durch die AKST war und ist weiterhin selbstverständlich. 4. Bei der Getreidevermehrung sollten Fruchtfolgen unter Einbeziehung anderer Fruchtarten auch dazu beitragen, den Durchwuchs mit Fremdgetreide zu reduzieren. Aber auch durch Rückstände im Mähdrescher, auf Transportfahrzeugen oder in Aufbereitungsanlagen kann eine Verunreinigung mit fremden Samen erfolgen. Äußerste Sauberkeit ist deshalb für alle Beteiligten bei der Erzeugung von Saatgut vom Vermehrungsanbau über die Aufbereitung bis zur Abpackung von größter Wichtigkeit. 5. Den amtlich verpflichteten Probenehmern in den Aufbereitungsbetrieben muss von Seiten der Betriebsleitung mehr Zeit für deren Kontrollaufgaben eingeräumt werden, damit die ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig entsprechend der Probenehmerrichtlinie erledigt werden können. In größeren, teilweise im Schichtbetrieb arbeitenden Anlagen sollten mehrere Probenehmer amtlich verpflichtet werden. 6. Zukünftig muss es besser gelingen, dass in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen vorzüglichen Gesundlagen und EU-Schutzgebieten gesunde Pflanzkartoffeln in ausreichender Menge sowie bester äußerer und innerer Qualität erzeugt werden. Sowohl durch die Kartoffelzüchter als auch durch die Vermehrer sind erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um Verluste insbesondere wegen Virusbefall zu vermeiden. Das beginnt bei einer präzisen und effektiven Arbeit in den Erhaltungszuchtstationen. Es dürfen keine Partien als Vorstufenpflanzgut ausgeliefert werden, die bereits mit Virus belastet sind. Hier sollte eine Nulltoleranz gelten. Virusanfällige Sorten können nur dann erfolgreich vermehrt werden, wenn der Erhaltungszuchtaufbau über die schnelle Vermehrung und eine sehr intensive Selektion abläuft. Das verlangt eine sehr gute Ausstattung der Betriebe mit erfahrenen Selektionskräften und ganze Konzentration auf die wichtige Aufgabe, gesundes Ausgangsmaterial für eine weitere Vermehrung zu erzeugen. In den Vermehrungsbetrieben ist eine konsequente Umsetzung aller Maßnahmen für eine fachgerechte Bestandesführung nach guter fachlicher Praxis in den Vermehrungsbeständen erforderlich. Es gilt für einen zügigen Bestandesaufbau zu sorgen, damit so schnell wie möglich die Attestierung der Bestände erreicht wird. Dazu gehören: • Keimstimulierung des Pflanzgutes durch Vorkeimung oder in Keimstimmung bringen. • Verhaltene, der Sorte angepasste mineralische Stickstoffdüngung, um - viruskranke Pflanzen besser erkennen zu können, - die Abreife nicht zu verzögern, - das Kraut rechtzeitig, möglichst vor dem Sommerflug der Blattläuse beseitigen zu können - sowie einen Wiederaustrieb der Kartoffelpflanzen nicht zu begünstigen. • Anpassung der Anzahl der notwendigen qualifizierten Selektionskräfte an Vermehrungsumfang und Anteil virusanfälliger Sorten, je 7 bis 10 Hektar Vermehrungsfläche eine Selektionskraft. Ein Team sollte aus maximal 5 Arbeitskräften bestehen. Außerdem besitzt die jährliche Qualifizierung der Selektionskräfte einen hohen Stellenwert. Die vom LALLF in Gülzow jährlich angebotenen „Selektionstage“ sollten unbedingt genutzt werden. • Bereinigungsarbeiten in Vermehrungsbeständen. - Rechtzeitige und schlagkräftige Beseitigung aller kranken, fremden und vom Typ abweichenden Pflanzen aus den Vermehrungsbeständen, bevor die erste Besichtigung durch den Feldbestandsprüfer erfolgt. Je früher in den Vermehrungsbetrieben mit der Bereinigung begonnen wird, umso effektiver kann die Arbeit sein. Das setzt voraus, dass der Verantwortliche die Vermehrungsflächen vorher besichtigt und die Selektionskräfte dort einsetzt, wo die ersten kranken Pflanzen zu erkennen sind. Auf eine Nachkontrolle der Arbeitsqualität der einzelnen Selektionskräfte darf nicht verzichtet werden, denn sie zwingt zu gewissenhaftem Arbeiten. - Mehrfache Selektionsdurchgänge bei allen Vermehrungsvorhaben und Kategorien von der Vorstufe bis zum Z Pflanzgut in Abhängigkeit vom Krankheitsdruck. Mit der Veränderung des Artenspektrums, z. B. 67 • • • • beim Y-Virus oder in letzter Zeit auch beim S-Virus, sind die Virussymptome nicht immer zu jeder Zeit sichtbar und machen mehrfache Durchgänge erforderlich. Das trifft auch auf weniger virusanfällige Sorten zu, da eine Resistenz durchbrochen werden kann. - Der Einsatz fahrbarer Selektionswagen ermöglicht ein leichteres Arbeiten und bei geringem Virusbesatz ein häufigeres Durchfahren und Kontrollieren der Bestände. Vorteilhaft ist, später auftretende oder nur zeit weise erkennbare viruskranke Pflanzen oder auch abweichende Typen zu entdecken und zu entfernen. Praxisbeispiele beweisen, dass durch häufigere Kontrollen Blattrollkranke Pflanzen deutlich reduziert werden konnten. - Oft wurde auch der Fehler gemacht, stärker mit Schwarzbeinigkeit belastete Bestände unter Einbeziehung vieler Kräfte mehrfach zu bereinigen. Das gelingt in den wenigsten Fällen. Dadurch werden jedoch viele Selektionskräfte gebunden und stehen damit nicht mehr für notwendige Kontrollen in anderen Vermehrungsbeständen zur Verfügung. Einsatz von Insektiziden zur Verhinderung oder Minimierung des Blattlausauftretens in Abhängigkeit von den Witterungsverhältnissen nach den Warndienstmeldungen des LALLF nach guter fachlicher Praxis. Dabei dürfen die vorgeschriebenen Wassermengen nicht reduziert oder die Ausbringungszeitspannen verlängert werden. Ein Wechsel der Mittel in Abhängigkeit vom Blattlausauftreten und dem Entwicklungsstadium der Kartoffeln führen zu einer effektiven Verhinderung von Infektionen und von Resistenzbildungen bei den Virusüberträgern. Rechtzeitige in Abhängigkeit vom physiologischen Zustand des Kartoffelbestandes wirksame Krautbeseitigung. Damit kann die Abwanderung einer zu späterem Zeitpunkt erfolgten Virusinfektion in die Knollen verhindert werden. Sofortige Beseitigung jeglichen Wiederaustriebs, wenn eine Krautbeseitigung nicht effektiv genug war oder die Pflanzen neu austreiben. Laufende Kontrolle der Vermehrungsbestände durch den Verantwortlichen auch nach Abschluss der Feldbestandsprüfung, um bei vor der Abreife oder der Krautbeseitigung auftretenden Schaderregern eine Beeinträchtigung von Ertrag und Knollenqualität durch gezielte Behandlungen noch zu verhindern. 7. Die Gesundlagenverordnung zur Förderung der Kartoffelvermehrung ermöglicht auch die Anordnung von Maßnahmen durch den zuständigen Pflanzenschutzdienst, die von Bereinigungsmaßnahmen bis zu Umbrüchen der Nachbarkartoffelbestände reichen können, wenn von diesen kranken Beständen eine Gefährdung für die Vermehrungen ausgehen sollte. Auch hier ist eine umsichtige Handlungsweise der Betriebsleiter von Vermehrungsbetrieben gefordert. Die Auslieferung von gesundem Pflanzgut, ggf. auch zum Vorteilspreis, an benachbarte Kartoffelanbauer, Kleinbauern oder Kleingärtner hat sich bewährt. 8. Die schrittweise Einführung privater Elemente in das Anerkennungsverfahren, um den Wirtschaftsbeteiligten mehr Verantwortung zu übertragen, ist bisher nicht in jedem Falle gelungen. Eine damit einhergehende Vereinfachung des Verfahrens oder Einsparung von Ressourcen in den zuständigen Behörden ist kaum eingetreten, vielmehr kam es durch notwendige Kontrollen eher zu Mehraufwendungen. Lediglich die Nicht „Obligatorische Beschaffenheitsprüfung“ bei Z-Saatgut von Getreide hat seit 2005 erfolgreich Eingang in die Praxis gefunden, weil dadurch die Informationen über die zu erwartende Qualität des Saatgutes viel früher zur Verfügung stehen. Es ist aber zu beachten, dass in Jahren mit erschwerten Erntebedingungen durch Auswuchs die Saatgutqualität beeinträchtigt werden kann. Es hängt von der Saatgutwirtschaft ab, wie verantwortungsvoll sie mit diesem Verfahren umgeht, um die Qualität des Z- Saatgutes zu garantieren. 9. Anerkannte Saatgutpartien mit Keimfähigkeiten an der Grenze der Mindestanforderungen können nach der Überlagerung durchaus nicht mehr den Anforderungen entsprechen, denn Keimfähigkeitsverluste sind in Abhängigkeit von der Qualität des Saatgutes und den Lagerbedingungen immer zu erwarten. Deshalb empfiehlt es sich vor dem Inverkehrbringen die Keimfähigkeit nochmals zu überprüfen. 10. Käufer von Zertifiziertem Saatgut sind gut beraten, die Angaben auf den Lieferpapieren mit denen auf den amtlichen Etiketten zu vergleichen. Die Verschlusssicherungen müssen unbeschädigt sein. Empfehlenswert ist eine Rückstellprobe zu ziehen, damit ein Verdacht auf Fremdbesatz im Saatgutprüflabor überprüft werden kann. Ein Etikett der entgegen genommenen Ware sollte mit dem Lieferschein aufbewahrt werden, um bei evtl. Beanstandungen die entsprechende Beweispflicht antreten zu können. Reklamationen von Saat- und Pflanzgut müssen immer zuerst dem Händler unter Beachtung vorhandener Fristen mitgeteilt werden. Bei festgestellten Mängeln empfiehlt es sich, auch die Saatgutverkehrskontrollstelle zu verständigen. 68 11. Um eine hohe Z-Saatgutqualität in M-V und damit verbunden einen höheren Z-Saatgutabsatz zu erreichen, wurden bei Kontrollen durch die AKST aufgefallene Probleme oder beobachtete negative Tendenzen auch mit den Geschäftsführern der Unternehmen sowohl der Saatgut- als auch der Kartoffelwirtschaft beraten und gemeinsam nach praktikablen Lösungen gesucht. 12. Das seit mehreren Jahren in allen AKST eingesetzte EDV Programm SAPRO/KAPRO foxpro ist unerlässlich bei der Abwicklung des Anerkennungsverfahrens. Technisch notwendige Programmumstellungen erfordern die Entwicklung eines neuen, zukunftsfähigen Datenverarbeitungsprogramms, das neben der mobilen Datenerfassung auch zu einer Reduzierung des Arbeitsaufwandes in den AKST beiträgt und der Wirtschaft über einen zentralen Datenspeicher den Zugang zu den Anerkennungsergebnissen ermöglicht. Bis dahin muss SAPRO/KAPRO foxpro weiter gepflegt werden. 13. Derzeit werden auf europäischer Ebene die gesetzlichen Grundlagen zur Sortenzulassung und Saatenanerkennung unter dem Begriff "Better Regulation" mit dem Ziel evaluiert, eine Harmonisierung und Optimierung des Sorten- und Saatgutsystems anzustreben. Es bleibt abzuwarten, wie die Abstimmungsergebnisse über die 5 vorgeschlagenen Optionen ausfallen. Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass das in Deutschland bestehende Sorten- und Saatgutsystem, in dem staatliche Stellen und die private Wirtschaft zusammenarbeiten, sehr erfolgreich und effektiv betrieben wird. Es gewährleistet für den Saatgutverbraucher einen zuverlässigen Schutz und die Garantie für unabhängig geprüftes, den Mindestanforderungen entsprechendes Saat- und Pflanzgut. Eine Rückverfolgbarkeit von Konsumgetreide oder Speisekartoffeln über das eingesetzte Saat- bzw. Pflanzgut bis hin zu den Anfängen der Erhaltungszüchtung und damit die Gewährleistung der von der Gesellschaft geforderten „gläsernen Produktion“ ist gegeben. Es sollte genau geprüft werden, ob das bestehende System kostengünstiger organisiert werden kann, ohne dabei auf gute, bewährte Leistungen und Garantien zu verzichten. 10 Zusammenfassung Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse aus der Anerkennung, der Saatgutverkehrskontrolle und den Kontrollen nach Gentechnikrecht in M-V der Jahre 2005 - 2010 umfassend dargestellt. Daraus und auf Grund langjähriger Erfahrungen werden umfangreiche Schlussfolgerungen für eine erfolgreiche Vermehrung und Aufbereitung von Saat- und Pflanzgut abgeleitet. Erst das Aushändigen des Anerkennungsbescheides als Beleg für eine erfolgreiche, unabhängige Qualitätsprüfung ermöglicht das Inverkehrbringen als zertifiziertes Saatgut oder Pflanzkartoffeln. 69 Abkürzungen ABM AG AKST AG SVK AKST B gv GVO ISTA M-V NOB NPZ OECD PflKart V SaatG SVK Saatgut V TKM TKO VO VS Z Arbeitsbeschaffungsmaßnahme Arbeitsgemeinschaft der Anerkennungsstellen Arbeitsgemeinschaft der Saatgutverkehrskontrollstellen Anerkennungsstelle Basissaat- bzw. -pflanzgut gentechnisch verändert gentechnisch veränderter Organismus International Seed Testing Association Mecklenburg-Vorpommern Nicht obligatorische Beschaffenheitsprüfung Norddeutsche Pflanzenzucht Organisation for Economic Co-operation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) Pflanzkartoffelverordnung Saatgutverkehrsgesetz Saatgutverkehrskontrolle Saatgutverordnung Tausendkornmasse Technische Kontrollorganisation Verordnung Vorstufensaat- bzw. -pflanzgut Zertifiziertes Saat- bzw. Pflanzgut Anlagen Anlage 0 Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Anlage 6: Anlage 7: Anlage 8: Anlage 9: Anlage 10: Anlage 11: Anlage 12: Anlage 13: Anlage 14: Anlage 15 : Anlage 16: Anlage 17: Anlage 18: Anlage 19: 70 Schema Anerkennungsverfahren Zur Anerkennung angemeldete Saat- und Pflanzgut-Vermehrungsflächen (ha) in M-V 2005-2010 Angemeldete Vermehrungsflächen in M-V im Verhältnis zum bundesweiten Vermehrungsanbau Anteil der Vermehrungsfläche an der Anbaufläche in M-V in ausgewählten Jahren Vermehrungsfläche von Winterweizensorten Vermehrungsfläche von Wintergerstensorten Vermehrungsfläche von Winterroggensorten Vermehrungsfläche von Wintertriticalesorten Vermehrungsfläche von Sommergerstensorten Vermehrungsfläche von Sommerhafersorten Vermehrungsfläche von Sorten Blauer Lupinen Anteil der Kategorien bei Pflanzkartoffeln an den Vermehrungsflächen der Bundesländer 2010 Vermehrung von Kartoffelsorten Entwicklung der Vermehrungsflächen (ha) bedeutender Kartoffelsorten in M-V Struktur der Kartoffelvermehrung 2010 nach Bundesländern Gründe für Aberkennungen der Vermehrungsbestände von Mähdruschfrüchten Ergebnisse der Beschaffenheitsprüfung bei Saatgut nach Fruchtartengruppen 2005-2010 Anzahl der bei der Saatgutverkehrskontrolle überprüften Partien 2005-2010 Einfuhren von Pflanzkartoffeln nach M-V Neue Kennzeichen für Saat- und Pflanzgut in Deutschland Anlage 0: Schema Anerkennungsverfahren Anmeldung auf Anerkennung Überprüfung der Antragsunterlagen Nicht amtliche Feldbesichtigung Feldbestandsprüfung Ohne Erfolg Nachbesichtigung Ohne Erfolg geprüft „Feld aberkannt“ (Ende des Anerkennungsverfahrens) Mit Erfolg geprüft „Feld anerkannt“ Nicht amtliche Probenahme Wiederholungsbesichtigung Probenahme a) Saatgut: aus aufbereitetem Saatgut b) Kartoffeln: aus abgestorbenen Feldbestand oder aufbereiteten Erntegut Beschaffenheitsprüfungen a) Saatgut auf - Reinheit - Besatz - Keimfähigkeit Mit Erfolg geprüft „Anerkannt“ b) Kartoffeln auf - Viruskrankheiten - Quarantänekrankheiten - Knollenkrankheiten und äußere Mängel Nicht amtliche Beschaffenheitsprüfung NOB: Roh-Saatware Ohne Erfolg geprüft „Aberkannt“ (Ende des Anerkennungsverfahrens) Zertifizierung a) Mähdruschfrüchte: EG-Attest oder OECD-Zertifikat (bei Ausfuhr in Drittländer) b) Pflanzkartoffeln: Teilprüfungsergebnisse und Anerkennungsbescheid Lose Abgabe an Letztverbraucher Amtliche Kennzeichnung und Verschließung Inverkehrbringen Nachkontrollanbau 71 Anlage 1: Zur Anerkennung angemeldete Saat- und Pflanzgut-Vermehrungsflächen (ha) in Mecklenburg-Vorpommern 2005-2010 Fruchtarten 1. Getreide - Wintergetreide dar. Wintergerste Winterroggen Wintertriticale Winterweizen Spelzweizen - Sommergetreide dar. Sommergerste Sommerroggen Sommerweizen Sommertriticale Sommerhafer 2. Gräser dar. Rotschwingel Schafschwingel Wiesenschwingel Rohrschwingel Deutsches Weidelgras Einjähriges Weidelgras Welsches Weidelgras Bastardweidelgras Festulolium Wiesenrispe Knaulgras Glatthafer Lieschgras 3. Leguminosen - Kleinkörnige Leguminosen dar. Rotklee Weißklee Inkarnatklee Luzerne - Großkörnige Leguminosen dar. Futtererbsen Lupinen Ackerbohnen Saatwicken Zottelwicken 4. Sonstige Futterpflanzen dar. Ölrettich Phazelie 5. Ölpflanzen dar. Winterraps Sommerraps Lein Senf Saatgut gesamt 6. Kartoffeln Saat- und Pflanzgut 72 2005 19.748 17.901 4.258 1.316 2.199 10.079 50 1.846 960 58 271 76 482 5.220 453 1.025 0 0 2.519 489 469 27 11 201 10 9 6 2.212 351 181 152 18 0 1.862 369 1.270 148 0 74 42 15 27 749 337 12 374 26 27.971 3.412 31.384 2006 18.745 17.045 4.103 1.329 1.948 9.603 62 1.700 821 58 234 85 502 5.110 400 1.253 0 0 2.403 309 473 91 24 120 22 9 6 2.066 382 234 112 20 16 1.684 416 1.044 212 0 12 76 0 76 649 232 98 309 10 26.646 3.355 30.001 2007 18.264 16.266 3.999 1.690 1.604 8.941 32 1.998 896 106 230 99 667 4.536 466 926 0 0 2.302 144 463 87 13 100 22 0 13 1.625 311 181 110 20 0 1.314 342 821 131 20 0 77 1 76 380 265 26 69 20 24.882 3.600 28.482 2008 20.512 17.914 4.513 2.415 1.564 9.344 77 2.597 1.319 124 267 134 754 4.278 457 1.365 16 0 1.699 158 408 99 0 45 8 10 13 1.444 148 136 9 4 0 1.296 273 860 137 27 0 77 0 77 444 353 0 71 20 26.755 3.784 30.539 2009 19.247 17.172 4.205 2.937 1.324 8.600 106 2.075 1.052 141 188 134 561 3.826 235 1.252 15 0 1.609 93 432 115 0 45 5 20 6 1.709 284 262 0 22 0 1.426 368 945 109 4 0 56 0 56 580 401 0 50 129 25.418 3.910 29.328 2010 16.052 14.510 3.578 1.912 1.279 7.680 61 1.542 726 54 230 93 439 3.465 263 913 0 9 1.642 153 343 45 0 51 26 20 0 2.163 342 310 0 32 0 1.822 484 1.105 211 22 0 86 0 86 454 249 0 106 100 22.221 3.705 25.925 Anlage 2: Angemeldete Vermehrungsflächen in Mecklenburg-Vorpommern im Verhältnis zum bundesweiten Vermehrungsanbau 2005 Fruchtart ha Rang (%) Wintergerste 14,3 2 Winterroggen 16,7 3 Triticale 15,1 3 Winterweizen 15,2 1 Spelzweizen 5,7 5 Sommergerste 6,1 7 Sommerroggen 22,3 2 Sommerweizen 12,3 4 Hafer 9,2 7 Getreide gesamt 13,8 1 Gräser 14,1 3 Kleinkörnige Leguminosen 17,3 3 Großkörnige Leguminosen 20,9 1 Sonstige Futterpflanzen 16,7 Ölpflanzen 11,5 6 Mähdruschfrüchte gesamt 14,1 1 Kartoffeln 20,3 2 Saat- und Pflanzgut 14,6 2 2006 ha Rang (%) 14,1 2 15,6 3 14,7 3 15,0 1 8,2 4 5,6 7 19,3 4 9,3 4 10,8 4 13,6 2 14,1 3 13,0 3 21,9 1 35,3 8,2 6 13,9 2 20,5 2 14,4 2 2007 ha Rang (%) 14,0 2 17,6 2 14,8 3 14,7 1 3,1 6 6,3 6 30,7 2 11,6 2 14,0 3 13,8 1 13,4 3 10,8 3 23,8 1 24,4 1 13,2 6 13,2 2 21,5 2 14,3 2 2008 ha Rang (%) 15,0 2 20,1 2 14,9 3 15,3 1 5,9 6 7,3 7 49,9 2 10,7 2 14,7 3 14,5 1 14,6 3 7,7 3 24,1 1 16,0 4,8 6 14,3 1 23,0 2 14,9 1 2009 ha Rang (%) 14,9 1 22,8 1 13,3 3 15,3 1 9,1 3 8,4 6 42,5 1 7,5 5 11,9 3 14,9 1 12,9 3 13,5 4 20,9 1 14,6 3 6,1 6 14,3 2 23,2 2 15,1 2 2010 ha Rang (% 15,1 1 20,6 2 12,7 3 14,7 1 5,4 5 8,2 7 20,7 2 7,7 3 21,4 3 14,2 2 13,0 3 11,7 4 20,7 1 17,4 2 6,6 6 14,0 2 22,3 2 14,8 2 Quelle: Blatt für Sortenwesen Anlage 3: Anteil der Vermehrungsfläche an der Anbaufläche in M-V in ausgewählten Jahren Fruchtartengruppe Getreide Gräser Großkörnige Leguminosen Ölpflanzen Kartoffeln Anbaufläche (ha) * 2005 2008 2010 ** 581.260 593.882 556.300 28.074 42.654 42.800 Vermehrungsfläche (ha) 2005 2008 2010 19.784 20.512 16.052 5.220 4.278 3.465 Anteil (%) der Vermehrung 2005 2008 2010 3,4 3,5 2,9 18,6 10,0 8,1 12.229 5.251 6.300 1.862 1.296 1.822 15,2 24,7 28,9 234.489 15.666 224.141 14.560 253.100 13.600 749 3.412 444 3.784 454 3.705 0,3 21,8 0,2 26,0 0,2 27,2 * Quelle: Statistisches Amt ** vorläufig (Stand: 01.12.2010) 73 Anlage 4: Vermehrungsfläche von Winterweizensorten in Mecklenburg-Vorpommern Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 gesamt Akteur Brilliant Potenzial Türkis Dekan Mulan Hermann Cubus Discus Tommi 45 Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 gesamt Akteur Brilliant Dekan Mulan Türkis Hermann Cubus Potenzial Discus Tommi 41 ha 1.225 845 737 613 573 454 440 406 394 286 8.600 Vermehrungsfläche 2009 rel. 14 10 8 7 6 5 5 4 4 3 100 zum Vorjahr K K K L L L L L K L ha 1.061 784 771 728 718 516 484 395 388 374 9.344 Vermehrungsfläche 2008 rel. 11 8 8 8 8 6 5 4 4 4 100 zum Vorjahr K K L K K K L neu in Top-10 neu in Top-10 L Anlage 5: Vermehrungsfläche von Wintergerstensorten in Mecklenburg-Vorpommern Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 gesamt 74 Lomerit Fridericus Yoole Alinghi Zzoom Leibniz Naomie Highlight Laverda Christelle 22 ha 1.389 799 314 239 217 212 173 170 159 102 4.204 Vermehrungsfläche 2009 rel. 33 19 7 6 5 5 4 4 4 2 100 zum Vorjahr K K neu in Top-10 L neu in Top-10 K L L L neue Sorte Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 gesamt Lomerit Fridericus Alinghi Highlight Naomie Laverda Leibniz Campanile Wintmalt Merlot 20 ha 1.251 557 462 453 388 280 152 151 120 117 4.513 Vermehrungsfläche 2008 rel. 28 12 10 10 9 6 3 3 3 3 100 zum Vorjahr K K K neu in Top-10 L = K L neu in Top-10 L Anlage 6: Vermehrungsfläche von Winterroggensorten in Mecklenburg-Vorpommern Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 gesamt Conduct Borfuro Recrut Palazzo Vitallo Bellami Visello Dukato Guttino Carotop 12 Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 gesamt Conduct Recrut Boresto Borfuro Vitallo Carotop Balistic Evolo Stach Askari 18 ha 889 542 315 292 226 143 129 90 73 62 2.936 Vermehrungsfläche 2009 rel. 30 18 11 10 8 5 4 3 2 2 100 zum Vorjahr K K L neue Sorte = neue Sorte neu in Top-10 neue Sorte neue Sorte L ha 714 392 298 230 224 110 95 84 64 63 2.415 Vermehrungsfläche 2008 rel. 30 16 12 10 9 5 4 3 3 3 100 zum Vorjahr K L K K K K neu in Top-10 neu in Top-10 neu in Top-10 K 75 Anlage 7: Vermehrungsfläche von Wintertriticalesorten in Mecklenburg-Vorpommern Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 gesamt SW Talentro Grenado Moderato Cando Agostino Vitalis Massimo Benetto Agrano Modus 12 Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 gesamt SW Talentro Grenado Cultivo Cando Moderato Vitalis Benetto Magnat Massimo Inpetto 15 ha 480 395 127 78 69 59 36 34 28 17 1.324 Vermehrungsfläche 2009 rel. 36 30 10 6 5 4 3 3 2 1 100 zum Vorjahr L K K L neue Sorte L K L neu in TOP-10 erneut TOP-10 ha 578 281 177 106 101 80 73 47 33 26 1.564 Vermehrungsfläche 2008 rel. 37 18 11 7 6 5 5 3 2 2 100 zum Vorjahr L K K K K L L neu in TOP-10 neu in TOP-10 L Anlage 8: Vermehrungsfläche von Sommergerstensorten in Mecklenburg-Vorpommern Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 gesamt 76 NFC Tipple Simba Quench JB Flavour Marthe Eunova Braemar Tocada Grace Streif 16 ha 204 167 142 90 73 70 65 55 50 48 1.052 Vermehrungsfläche 2009 rel. 19 16 13 9 7 7 6 5 5 5 100 zum Vorjahr L erneut Top-10 K neue Sorte L K K L neue Sorte neue Sorte Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 gesamt NFC Tipple Marthe Tocada Quench Adonis Braemar Xanadu Eunova Sebastian Lisanne 18 ha 343 202 158 139 108 53 50 48 45 35 1.319 Vermehrungsfläche 2008 rel. 26 15 12 11 8 4 4 4 3 3 100 zum Vorjahr K K K neu in TOP-10 = L neu in TOP-10 neu in TOP-10 L neu in TOP-10 Anlage 9: Vermehrungsfläche von Sommerhafersorten in Mecklenburg-Vorpommern Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 gesamt Ivory Aragon Dominik Typhon Flämingsgold Scorpion Flämingsprofi Max Husky Samuel 16 Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 gesamt Ivory Aragon Dominik Pergamon Flämingsprofi Flämingsgold Jumbo Gaillette Kaplan Sandokan 17 ha 184 78 64 44 39 37 27 23 20 17 561 Vermehrungsfläche 2009 rel. 33 14 11 8 7 7 5 4 4 3 100 zum Vorjahr L L L erneut Top-10 K K L neue Sorte K erneut Top-10 ha 225 179 142 53 52 35 17 15 8 7 754 Vermehrungsfläche 2008 rel. 30 24 19 7 7 5 2 2 1 <1 100 zum Vorjahr K L K K L neue Sorte L neue Sorte neue Sorte L 77 Anlage 10: Vermehrungsfläche von Sorten Blauer Lupinen in Mecklenburg-Vorpommern Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 gesamt Probor Boregine Borlu Boruta Azuro Haags Blaue Sonate Haagena Arabella Vitabor 10 Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 gesamt Probor Boregine Borlu Boruta Azuro Sonate Arabella Sanabor Haags Blaue Haagena 10 ha 301 219 143 75 54 48 43 35 20 5 944 Vermehrungsfläche 2009 rel. 32 23 15 8 6 5 4 4 2 <1 100 zum Vorjahr K K L L K K K K K erneut Top-10 ha 219 211 208 120 32 22 15 13 10 10 860 Vermehrungsfläche 2008 rel. 26 24 24 14 4 2 2 2 1 1 100 zum Vorjahr L K L L neue Sorte neu in Top-10 neue Sorte K K K Anlage 11: Anteil der Kategorien bei Pflanzkartoffeln an den Vermehrungsflächen der Bundesländer 2010 Bundesländer Baden-Württemberg Bayern Brandenburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland insgesamt 78 Vorstufen0 2,3 0,2 0 10,4 2,3 0 1,3 5,3 0,1 4,1 Kartegorie Basis19,0 15,4 9,9 17,1 52,2 31,5 30,2 22,6 63,2 36,4 35,9 Zertifiziertes Pflanzgut 81,0 82,3 89,9 82,9 37,4 66,2 69,8 76,1 31,5 63,5 60,0 Anlage 12: Vermehrung von Kartoffelsorten in Mecklenburg-Vorpommern Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 gesamt Zorba Karlena Innovator Lady Claire Kuras Fasan Agria Gala Adretta Eldena 295 Sorte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 gesamt Zorba Karlena Innovator Agria Kuras Fasan Lady Claire Adretta Gala Elkana 299 ha 311 256 201 115 109 89 83 82 75 72 3.910 Vermehrungsfläche 2009 rel. 8 7 5 3 3 2 2 2 2 2 100 zum Vorjahr L K K K = K L K = neu in Top-10 ha 322 248 178 166 108 83 77 76 67 66 3.784 Vermehrungsfläche 2008 rel. 9 7 5 4 3 2 2 2 2 2 100 zum Vorjahr K L K K L K K K neu in Top-10 L 79 Anlage 13: Entwicklung der Vermehrungsflächen (ha) bedeutender Kartoffelsorten in Mecklenburg-Vorpommern (Vermehrungsfläche >1%) Sorte Arkula Salome NN Solist NN Bellarosa NN Gala NN Karlena NN Marabel NN Princess Tomensa N Vineta N Zorba Adretta Agria N Albatros NN Caruso NN Eldena NN Jumbo NN Krone NN Kuba NN Lady Claire Marlen N Lady Rosetta Opal NN Pirol NN Russet Burbank Satina N Verdi NN 2005 2006 2007 Reifegruppe I 2008 2009 2010 52 51 Reifegruppe II 32 41 57 301 340 44 54 37 35 43 38 98 120 Reifegruppe III 58 65 214 161 42 47 46 63 58 69 68 48 48 64 248 45 44 82 256 49 72 237 40 47 323 41 38 47 37 105 61 189 50 43 42 43 44 52 62 50 48 322 53 311 44 269 76 166 40 75 84 58 56 72 67 99 69 38 57 77 49 46 115 42 74 86 49 51 35 60 45 47 61 40 57 35 55 38 60 36 43 58 42 48 63 52 38 Reifegruppe IV Burana NN Elkana NN Fasan NN Innovator Kardal NN Kuras NN Saturna N Vermehrungsfläche insgesamt N = Nematodenresistenz 80 74 113 81 63 73 91 81 172 63 83 178 89 201 72 129 46 132 60 138 56 111 108 109 101 3.412 3.355 3.600 3.784 3.910 3.705 Anlage 14: Struktur der Kartoffelvermehrung 2010 nach Bundesländern Vermehrungsfläche Bundesland Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern Bayern Schleswig-Holstein Sachsen Brandenburg Sachsen-Anhalt Thüringen Baden-Württemberg Deutschland Kategorie VS B Z Summe VS B Z Summe VS B Z Summe VS B Z Summe VS B Z Summe VS B Z Summe VS B Z Summe VS B Z Summe VS B Z Summe VS B Z Summe ha 125,17 1.708,66 3.778,39 5.612,22 385,14 1.922,07 1.397,36 3.704,57 55,25 380,05 2.054,00 2.489,30 102,09 1.241,59 611,83 1.955,51 0 228,54 547,53 776,07 1,00 58,90 534,92 594,82 7,20 120,60 409,13 536,93 0 160,53 299,53 460,06 0 68,03 289,30 357,33 675,85 5.888,97 9.921,99 16.486,81 rel 2,2 30,4 67,3 100 10,4 51,9 37,7 100 2,2 15,3 82,5 100 5,2 63,5 31,3 100 29,4 70,6 100 0,2 9,9 89,9 100 1,3 22,5 76,2 100 34,9 65,1 100 19,0 81,0 100 4,1 35,7 60,2 100 Vermehrungsvorhaben mittlere Anzahl Fläche ha 229 0,55 935 1,83 1.380 2,74 2.544 2,21 770 0,42 692 2,81 350 3,87 1.812 2,04 108 0,51 210 1,81 1.302 1,58 1.620 1,54 146 0,70 378 3,28 189 3,24 713 2,74 0 126 1,81 171 3,20 297 2,61 1 1,00 40 1,47 182 2,94 223 2,67 2 3,60 51 2,36 122 3,35 175 3,07 0 71 2,26 96 3,12 167 2,75 0 54 1,26 187 1,55 241 1,48 1.256 0,54 2.557 2,30 3.979 2,49 7.792 2,12 81 Anlage 15: Fruchtartengruppe Getreide Gräser Leguminosen Ölpflanzen Insgesamt 82 Gründe für Aberkennungen der Vermehrungsbestände von Mähdruschfrüchten Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Abweichende Typen ha % 65 0,3 46 0,2 100 0,4 60 0,3 66 0,3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 65 0,2 46 0,2 100 0,4 60 0,2 66 0,3 0 0 Schwer trennbare Arten ha % 0 0 109 0,6 4 0 45 0,2 1 0,006 0 10 0,2 0 9 0,2 12 0,3 18 0 0 2 0,1 12 1,3 8 0,5 0 7,5 1 0 0 0 0 0 7,5 0,02 10 0,03 111 0,4 25 0,1 65 0,3 19 0,08 Andere Getreide in Getreide ha % 124 0,6 192 1 84 0,5 149 0,7 246 1,3 215 1,3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 9 0 0 0 124 0,4 192 0,7 84 0,3 149 0,6 246 1,0 215 1,0 Sonstiges ha 12 0 20 17 65 40 42 38 0 22 14 0 43 10 15 0 8 5 5 0 5 1 0 6 102 48 40 40 87 51 % 0,06 0,1 0,1 0,3 0,2 0,8 0,7 0,5 0,4 2 0,5 0,9 0,5 0,2 0,7 1,3 0 1,3 0,4 0,2 0,1 0,1 0,3 0,2 Anlage 16: Ergebnisse der Beschaffenheitsprüfung bei Saatgut nach Fruchtartengruppen 2005- 2010 Fruchtart Jahr Getreide 2010* 2009 2008 2007 2006 2005 2010* 2009 2008 2007 2006 2005 2010* 2009 2008 2007 2006 2005 2010* 2009 2008 2007 2006 2005 2010* 2009 2008 2007 2006 2005 2010* 2009 2008 2007 2006 2005 Gräser Leguminosen Ölpflanzen Futterpflanzen MDF gesamt gesamt 3.644 4.045 4.450 3.454 4.534 3.978 237 259 192 228 360 343 183 222 137 257 322 163 71 305 143 143 162 114 5 11 2 3 2 4 4.140 4.842 4.924 4.085 5.380 4.602 Anzahl Partien anerkannt 3.362 3.841 4.236 3.152 4.349 3.887 226 248 184 185 332 330 142 196 128 179 272 141 53 270 118 120 122 96 3 9 2 3 2 3 3.786 4.564 4.668 3.639 5.077 4.457 aberkannt 282 204 214 302 185 91 11 11 8 43 28 13 41 26 9 78 50 22 18 35 25 23 40 18 2 2 0 0 0 1 354 278 256 446 303 145 AB rel. 8 5 5 9 4 2 5 4 4 19 8 4 22 12 7 30 16 13 25 11 17 16 25 16 40 18 0 0 0 25 9 6 5 11 6 3 * vorläufiger Stand: 21.03.2011 AB = aberkannt 83 Anlage 17: Anzahl bei der Saatgutverkehrskontrolle überprüften Partien 2005-2010 Jahr Landwirtschaftliches Saatgut Pflanzkartoffeln 355 307 293 331 412 251 309 324 340 366 349 354 2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 20010/2011* *vorläufig: Stand 31.03.2011 84 Kleinpackungen (Gemüse, landw. Saatgut) 96 94 144 182 297 191 insgesamt 760 725 777 879 1058 756 Frankreich Niederlande Dänemark Schottland Polen Tschechien Finnland Österreich Belgien Schweden Spanien aus Mitgliedsstaaten gesamt Schleswig- Holstein D/KI Niedersachsen D/H Bayern D/FS Brandenburg D/TF Sachsen D/MEI Sachsen/ Anhalt D/HAL Herkunft nicht bekannt aus Deutschland gesamt Einfuhren nach M-V gesamt Land / Jahr 7.661 2.368 970 256 11.255 3.024 3.738 309 50 216 586 7.922 19.178 73 16 2 1 92 47 17 8 2 2 4 80 172 2005/06 Partien Menge Anzahl dt 24.040 5.757 9.313 250 2.270 230 722 18.342 42.382 160 309 350 149 89 52 2 10 3 4 6 2006/07 Partien Menge Anzahl dt 2 250 119 20.618 20 2.553 2 269 144 324 180 93 35 10 3 0 3 14.459 43.341 28.883 6.915 5.836 578 530 0 599 2007/08 Partien Menge Anzahl dt 4 538 138 24.185 18 2.511 7 794 6 10 5 545 1 60 1 242 142 340 4 9 198 58 67 11 2 5 20.475 46.143 748 1.013 25.668 3.651 14.966 659 450 211 2008/09 Partien Menge Anzahl dt 6 1.054 152 21.971 24 1.044 2 375 133 366 1 12 8 233 81 32 7 16.272 55.332 33 1.933 828 39.060 6.909 6.822 575 2009/10 Partien Menge Anzahl dt 9 1.332 140 26.341 32 2.783 5 500 27 5.694 9 1.181 1 252 1 24 1 126 185 328 6 143 113 56 7 3 2 4 4 22.803 46.521 1.259 23.718 6.765 13.860 506 413 294 391 232 2010/11* Partien Menge Anzahl dt 4 78.705 106 19.065 15 1.148 8 1.800 Anlage 18: Einfuhren von Pflanzkartoffeln nach Mecklenburg-Vorpommern 85 Anlage 19: Neue Kennzeichen für Saat- und Pflanzgut in Deutschland Bundesland Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen 86 Sitz der Anerkennungsstelle Rendsburg Hansestadt Hamburg Hannover Hansestadt Bremen Münster Kassel Bad Kreuznach Karlsruhe Freising Saarbrücken Berlin Zossen Rostock Nossen Halle (Saale) Jena alt neu D/KI D/HH D/NI D/HB D/BN D/KS D/KH D/KA D/FS D/SB D/B D/TF D/HRO D/MEI D/HAL D/J DE01 DE02 DE03 DE04 DE05 DE06 DE07 DE08 DE09 DE10 DE11 DE12 DE13 DE14 DE15 DE16 Saat- und Pflanzgutvermehrung in Mecklenburg-Vorpommern 2005-2010 Saat- und Pflanzgutvermehrung in Mecklenburg-Vorpommern 2005-2010 Mecklenburg Vorpommern www.lallf.de Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei