magnat cubus 5.1

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magnat cubus 5.1
Saat- und Pflanzgutvermehrung in Mecklenburg-Vorpommern 2005-2010
Saat- und Pflanzgutvermehrung in
Mecklenburg-Vorpommern
2005-2010
Mecklenburg
Vorpommern
www.lallf.de
Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz
Landesamt für Landwirtschaft,
Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Saat- und Pflanzgutvermehrung in
Mecklenburg-Vorpommern
2005-2010
Impressum
Herausgeber:
Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz
Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1 • 19061 Schwerin
Telefon: 0385 588-0 • Fax: 0385 588 6024
Internet: http://www.lu.mv-regierung.de
E-Mail: [email protected]
Erarbeitung:
Landesamt für Landwirtschaft,
Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Mecklenburg-Vorpommern
Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut
unter Leitung von Dr. agr. Günther Erbe
Thierfelderstraße 18 • 18059 Rostock
Telefon 0381 4035-0 • Fax 0381 4922665
http://www.lallf.de
E-Mail: [email protected]
Fotos:
Ministerportrait, Pressefoto Angelika Lindenbeck
Seite 7 - Saatgutverband Mecklenburg-Vorpommern
Seite 20 - Pfeffer
Seite 40 Hoffmeister
alle weiteren Fotos - LALLF, Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut
Gestaltung und Druck:
Landesamt für innere Verwaltung
Mecklenburg-Vorpommern
Lübecker Straße 287
19059 Schwerin
Rostock, April 2011
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und
Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern unentgeltlich abgegeben. Sie ist nicht zum gewerblichen Vertrieb
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Inhalt
Vorwort des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Vorwort des Saatgut-Verbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Einleitung
Saatenanerkennung in Mecklenburg-Vorpommern - ein Rückblick auf 20 Jahre Arbeiten nach dem Saatgutverkehrsgesetz ................................... 8
1
1.1
1.2
1.2.1
1.2.1.1
1.2.1.2
1.2.1.3
1.2.1.4
1.2.2
1.2.3
1.3
Vermehrungsumfang .........................................................................................................................................................................................................................
Vermehrungsumfang im Vergleich zum Bundesgebiet und zu anderen Bundesländern ..........................................................................................
Entwicklung der Vermehrungsfläche bei einzelnen Fruchtarten ........................................................................................................................................
Mähdruschfrüchte .................................................................................................................................................................................................................................
Getreide .....................................................................................................................................................................................................................................................
Gräservermehrung ................................................................................................................................................................................................................................
Leguminosen ...........................................................................................................................................................................................................................................
Öl- und Faserpflanzen ..........................................................................................................................................................................................................................
Pflanzkartoffeln .......................................................................................................................................................................................................................................
Ökologische Produktion von Saatgut und Pflanzkartoffeln ..................................................................................................................................................
Sortenvielfalt ............................................................................................................................................................................................................................................
11
11
13
13
13
18
18
19
21
23
24
2
2.1
Struktur der Vermehrung ................................................................................................................................................................................................................ 25
Anzahl der Vermehrungsbetriebe ................................................................................................................................................................................................... 25
3
3.1
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.3
3.3.1
3.3.2
3.4
3.4.1
3.4.2
3.4.2.1
3.4.2.2
3.4.2.3
3.5
3.5.1
3.5.2
3.6
Anerkennungsverfahren und Ergebnisse ...............................................................................................................................................................................
Anmeldung ..............................................................................................................................................................................................................................................
Feldbestandsprüfung ...........................................................................................................................................................................................................................
Ergebnisse der Feldbestandsprüfung bei Mähdruschfrüchten ............................................................................................................................................
Ergebnisse der Feldbestandsprüfung bei Kartoffeln ................................................................................................................................................................
Ökologische Produktion von Saat- und Pflanzgut .....................................................................................................................................................................
Probenahme .............................................................................................................................................................................................................................................
Saatgut .......................................................................................................................................................................................................................................................
Kartoffeln ..................................................................................................................................................................................................................................................
Beschaffenheitsprüfung ......................................................................................................................................................................................................................
Saatgut .......................................................................................................................................................................................................................................................
Kartoffeln ..................................................................................................................................................................................................................................................
Beschaffenheitsprüfung auf Viruskrankheiten ............................................................................................................................................................................
Beschaffenheitsprüfung auf Quarantänekrankheiten ..............................................................................................................................................................
Beschaffenheitsprüfung auf Knollenkrankheiten und äußere Mängel ..............................................................................................................................
Nachkontrollanbau ................................................................................................................................................................................................................................
Mähdruschfrüchte .................................................................................................................................................................................................................................
Pflanzkartoffeln .......................................................................................................................................................................................................................................
Ausstellung von ISTA - Internationalen Berichten sowie Zertifikaten für Kennzeichnung und Verschließung
nach dem OECD-System .....................................................................................................................................................................................................................
29
29
29
30
32
34
34
34
35
36
36
41
41
46
46
47
47
47
49
4
Anerkannte Saat- und Pflanzgutmengen ................................................................................................................................................................................ 50
5
5.1
5.2
5.2.1
5.2.2
5.2.3
5.3
5.4
Saatgutverkehrskontrolle ...............................................................................................................................................................................................................
Umfang der untersuchten Partien ...................................................................................................................................................................................................
Ergebnisse der kontrollierten Partien ............................................................................................................................................................................................
Saatgut landwirtschaftlicher Arten außer Kartoffeln ...............................................................................................................................................................
Pflanzkartoffeln .......................................................................................................................................................................................................................................
Kleinpackungen landwirtschaftlicher Arten und Gemüsesaatgut ......................................................................................................................................
Betriebs- und Lagerhauskontrollen .................................................................................................................................................................................................
Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten .......................................................................................................................................................................................
52
52
53
53
55
57
58
58
6
Neue Aufgabe - Kontrollen bei gentechnisch veränderten Pflanzen zur Erzeugung von
Lebens- und Futtermitteln oder von nachwachsenden Rohstoffen (GVO - Kontrollen) ..................................................................................
Überwachung von Freisetzungsversuchen ..................................................................................................................................................................................
Überprüfungen des Anbaues von gentechnisch veränderten Pflanzen ...........................................................................................................................
Überprüfungen am Saatgut - Saatgutmonitoring .....................................................................................................................................................................
59
59
60
61
6.1
6.2
6.3
7
Rahmenbedingungen des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz
Mecklenburg-Vorpommern zur Unterstützung der Saat- und Pflanzgutwirtschaft ......................................................................................... 63
8
8.1
8.2
Aktuelle Informationen zum Saatgutrecht ............................................................................................................................................................................. 64
Neue Anerkennungsnummern ......................................................................................................................................................................................................... 64
Vermehrung und Inverkehrbringen von Erhaltungssorten .................................................................................................................................................... 65
9
Schlussfolgerungen ............................................................................................................................................................................................................................ 66
10
Zusammenfassung .............................................................................................................................................................................................................................. 69
Abkürzungen ......................................................................................................................................................................................................................................... 70
Anlagen ..................................................................................................................................................................................................................................................... 70
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Bäuerinnen und Bauern,
in Mecklenburg-Vorpommern ist die Saat- und Pflanzgutproduktion traditionsgemäß ein
außerordentlich wichtiger Bereich in der Agrarwirtschaft. Sie steht am Anfang der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Wertschöpfung und ist somit das Fundament für
die Produktion gesunder Lebensmittel.
Die Saat- und Pflanzgutwirtschaft des Landes trägt als Verbund der Züchter, Vermehrer
und Vertriebsorganisationsfirmen eine große Verantwortung für die Umsetzung des züchterischen Fortschritts in die Praxis. Mit gegenwärtig ca. 26.000 ha Fläche, das sind fast 15 % der deutschen Vermehrungsproduktion, nimmt das Land schon seit vielen Jahren nach Niedersachsen den zweiten Platz im Vergleich aller
Bundesländer ein. In der Vermehrung großkörniger Leguminosen ist unser Bundesland sogar führend. Aber auch
bei anderen Kulturen werden in Mecklenburg-Vorpommern bedeutende Anteile an der gesamtdeutschen Vermehrungsfläche angebaut: bei Kartoffeln ca. 23 %, in der Getreideproduktion ca. 14 %, in der Gräserproduktion ca. 13 %
sowie bei der Vermehrung von Ölfrüchten ca. 7 %. Insgesamt werden von etwa 300 landwirtschaftlichen Unternehmen unseres Bundeslandes fast 550 verschiedene Sorten landwirtschaftlicher Kulturpflanzen vermehrt.
Bundesweit und damit auch in unserem Bundesland ist im Ergebnis von Anpassungen an den Markt und durch Erhöhung der Effektivität ein leichter Rückgang der Vermehrungsflächen zu verzeichnen. Trotzdem sind und bleiben
die Züchtung neuer Sorten und der Einsatz von zertifiziertem Saat- und Pflanzgut entscheidende Faktoren zur weiteren Steigerung der Effektivität der Pflanzenproduktion.
Das im Jahr 2010 gestartete Projekt „pro-Z-Saatgut“, das von Seiten des Ministeriums und vom Bauernverband
unterstützt wird, ist eine Initiative des Saatgutverbandes mit dem Ziel, die Akzeptanz und den Einsatz von zertifiziertem Saat- und Pflanzgut zu erhöhen.
In den vergangenen Jahren ist es gelungen, die Wertschätzung für die hohe Qualität des Saat- und Pflanzgutes aus
Mecklenburg-Vorpommern sowohl im Lande als auch außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten und
noch weiter zu steigern. Nach wie vor werden etwa 50 % des in Mecklenburg-Vorpommern erzeugten Saat- und
Pflanzgutes in andere Bundesländer, in die Staaten der Europäischen Gemeinschaft sowie in OECD-Staaten ausgeführt.
Die positive Entwicklung der Saat- und Pflanzguterzeugung in Mecklenburg-Vorpommern sowie des Vertriebs dieser Erzeugnisse ist wesentlich auf die effiziente Zusammenarbeit zwischen den im Land ansässigen Züchterhäusern
und VO-Firmen zurückzuführen. Einen großen Anteil an der erfolgreichen Entwicklung hat auch der Saatgutverband Mecklenburg-Vorpommern. Die Saat- und Pflanzgutwirtschaft wird auch künftig einen aktiven Beitrag zur Sicherung des Standortes Mecklenburg-Vorpommern leisten. Nicht zuletzt trägt die höhere Beschäftigungsintensität
in dieser Branche auch zum Erhalt und zur Entwicklung der ländlichen Regionen bei.
Mit dieser Broschüre wird nach fünf Jahren erneut ein Überblick über die Saat- und Pflanzgutwirtschaft des Landes
Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die nach 2013 anstehenden Änderungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik werden neue Herausforderungen für
die Landwirte unseres Landes mit sich bringen. Die Zahlungen werden noch stärker als bisher auf Umwelt, Klima
und Innovation bezogen werden. Hieraus ergeben sich neue Chancen und Aufgaben für die Saat- und Pflanzgutwirtschaft. Der Einsatz neuer und verbesserter Sorten ist ein klassisches Beispiel für den Transfer neuester Erkenntnisse und Innovationen aus Züchtung und Forschung in die praktische Anwendung, verbunden mit direkten positiven Wirkungen auf Umwelt und Klima.
Das kann aber nur dann in erforderlichem Umfang Erfolg haben, wenn es gelingt, in steigendem Maße den Fortschritt durch neue Sorten und durch den Einsatz von zertifiziertem Saat- und Pflanzgut in die Praxis zu überführen.
Auch deshalb befürworte ich ausdrücklich den Einsatz von zertifiziertem Saat- und Pflanzgut.
Der Bereich Saat- und Pflanzgut wird durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Mecklenburg-Vorpommern vielfältig unterstützt und begleitet. So wird nicht nur eine zweckmäßige Infrastruktur
bereitgehalten, z.B. für die Saatgutanerkennung und Sortenprüfung, sondern es werden auch Investitionen gefördert. Seit 1991 wurden für die direkten Investitionen der Saat- und Pflanzgutwirtschaft in Höhe von ca. 36 Mio. €
knapp 14 Mio. € an Fördermitteln ausgereicht.
Die Saat- und Pflanzgutwirtschaft ist einer der wichtigsten Zweige der Agrarwirtschaft unseres Bundeslandes
Mecklenburg-Vorpommern und ein wesentliches Bindeglied zwischen Forschung und Praxis. Daher gilt es, diesen
Bereich auch unter den sich ändernden Rahmenbedingungen der EU weiter zu entwickeln und wettbewerbsfähig
zu erhalten.
Mit freundlichem Gruß
Ihr
Dr. Till Backhaus
Minister für Landwirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz
Mecklenburg-Vorpommern
Saatgut-Verband in Mecklenburg-Vorpommern e. V. - Zuverlässiger Partner
der Landwirte
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leser,
die Saatgutwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern verfügt historisch gesehen über mehr als 50 Jahre lange Erfahrungen in der Produktion von qualitätsgerechtem Saat- und Pflanzgut. Hervorragende Züchter, wie Prof. Lembke,
Prof. Schick, Dr. Vogel oder die Familie Gaue sowie die Praktiker Dr. Kröchert und Herr Schmiechen haben die Züchtung und die Vermehrungsproduktion wesentlich positiv beeinflusst.
Der Saatgut-Verband Mecklenburg-Vorpommern (SVM) besteht annähernd 20 Jahre und versteht sich als Interessenvertreter der gesamten Branche. Vermehrer, Züchter und VO-Firmen als auch zunehmend assoziierte Mitglieder
sind im Verband tätig. Mit seinen Aufgaben trägt der Verband als Ganzes einen wesentlichen Anteil zur Umsetzung
des züchterischen Fortschritts in der Pflanzenproduktion bei.
Der Saatgutwechsel in unserem Land beträgt immerhin ca. 60 %, dagegen in Deutschland nur 45 bis 48 %. Mit dem
Pilotprojekt „pro-Z-Saatgut in MV“ möchten wir ein Zeichen für einen erhöhten Saatgutwechsel setzen. Im Jahr
2010 haben wir damit begonnen und möchten das Projekt 2011 weiterführen. Dazu braucht der Verband die
Unterstützung der Pflanzenzüchter und die Bereitschaft der Landwirte.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der SVM legt großen Wert auf eine aktive Verbandsarbeit für seine Mitglieder. Dabei geht es insbesondere um
•
•
•
•
die Einflussnahme auf die Schaffung von optimalen Rahmenbedingungen durch die Politik,
ein aktuelles Informationssystem,
die Durchführung fachbezogener Veranstaltungen und Fachreisen,
Einflussnahme auf die Unternehmen zur Gewährleistung einer qualitätsgerechten Saat- und Pflanzgutproduktion sowie
• die Darstellung der Ergebnisse der Saatgutwirtschaft durch eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit (Presse, NDR,
MELA).
Die Ergebnisse der Saat- und Pflanzgutwirtschaft (Züchtung, Vermehrung, Verkauf ) finden auch ihren Niederschlag
in einer öffentlichen Anerkennung durch die Landesregierung bzw. durch den Verband selbst. So haben in den letzten fast 20 Jahren
• 11 hervorragende Pflanzenzüchter den Züchterpreis des Landwirtschaftsministers Mecklenburg-Vorpommerns
und
• 39 Vermehrer den Titel „Anerkannter Saatgutbetrieb in M-V“
erhalten.
In unserer Arbeit haben wir stets die Unterstützung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern sowie der zuständigen Behörden (LALLF, LFA, LMS, LUFA)
erhalten.
Dafür möchten wir uns auch an dieser Stelle recht herzlich bedanken.
Den Autoren der vorliegenden Broschüre möchten wir ebenfalls den Dank für das gute Gelingen bei der Erarbeitung der Broschüre aussprechen.
Auch künftig werden die Saatgutwirtschaft des Landes und der Saatgut-Verband M-V nur ihre Aufgaben erfüllen,
wenn auch weiterhin alle Beteiligten konstruktiv und zielführend zusammenarbeiten.
Der Saatgut-Verband Mecklenburg-Vorpommern wird dazu seinen Beitrag leisten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. H. Giermann
Vors. d. Vorstandes des SVM
Neubrandenburg, April 2011
gez. D. Ewald
Geschäftsführer des SVM
Beratung des Saatgutverbandes mit dem Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern
Saatenanerkennung in Mecklenburg-Vorpommern - ein Rückblick auf
20 Jahre Arbeiten nach dem Saatgutverkehrsgesetz
Schaffung einer Anerkennungsstelle für Mecklenburg-Vorpommern
Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten und der Gründung der neuen Bundesländer mussten
die hoheitlichen Aufgaben auf dem Gebiet des Saatgutverkehrsgesetzes auch in Mecklenburg-Vorpommern neu
organisiert werden. Im Vorfeld fanden dazu von zwei unterschiedlichen Interessengruppen Konsultationen in den
alten Bundesländern statt:
a) durch die Leiter der Technischen Kontrollorganisationen (TKO) in den VEB Saat- und Pflanzgut Rostock, Schwerin und Neubrandenburg sowie
b) durch wissenschaftliche Mitarbeiter des Institutes für Kartoffelforschung in Groß Lüsewitz.
Von beiden wurden Ende des Jahres 1990 Konzeptionen zu hoheitlichen Aufgaben bei der Saatenanerkennung
und des Sortenversuchswesens in M-V beim Landwirtschaftsministerium in Schwerin eingereicht. Ab Januar 1991
kamen beide Gruppen unter Federführung des Landwirtschaftsministeriums zusammen, um in verschiedenen Beratungen nach gemeinsamen Lösungswegen zu suchen. Die Ergebnisse wurden in der Landesverordnung des Landes M-V zum Saatgutverkehrsgesetz vom 26.03.1991 und im Konzept zur Neuprofilierung der Saat- und Pflanzgutanerkennung in M-V 1991/92 vom 10.05.1991 festgeschrieben. Wichtigste Festlegungen waren:
• Die Landesanerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut (LAS) wird in Rostock in der Graf-Lippe-Straße eingerichtet. Dabei waren die Nähe zur Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) und des
Landespflanzenschutzamtes (LPSA) sowie die landeseigenen Grundstücke und Gebäude auch mit ausschlaggebend. Als Leiter wird Herr Dr. Heydel eingesetzt. Das bedeutete gleichzeitig, dass die TKO-Labors aus den ehemaligen Betrieben des Kombinates für Saat- und Pflanzgut herausgelöst und alle Mitarbeiter zum 30.06.1991 gekündigt wurden. Sie wurden dann in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in der Landwirtschaftsberatungs GmbH
Mecklenburg-Schleswig-Holstein (LMS) befristet weitergeführt. Für die LAS sind nur zehn Mitarbeiter vorgesehen.
• Das Landesamt für Landwirtschaft in Rostock fungiert als für die Anerkennung zuständige Behörde. Die drei
Leiter der ehemaligen TKO-Labore finden dort ihre Anstellung.
• Das Saatgutlabor in Rostock wird der neu gegründeten LUFA bei der LMS zugeordnet.
Dabei fand eine Trennung zwischen Anerkennung und Labor nach dem Beispiel von Schleswig-Holstein statt, die
in keinem anderen neuen Bundesland so vollzogen wurde.
Als Folge der Zusammenlegung der drei Nordbezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg zum Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern und der Herausbildung einer Anerkennungsstelle mit zwei Außenstellen war ein erheblicher Personalabbau von ca. 50 Personen verbunden.
In der Konzeption des Landwirtschaftministeriums vom 17.03.1992 zur Neuorganisation der Anerkennung und Beschaffenheitsprüfung von Saat- und Pflanzgut in M-V wurde die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und
Fischerei in Gülzow (LFA) als zuständige Behörde für die Anerkennung bestimmt. Gleichzeitig wurden die territorialen Zuständigkeitsbereiche der LAS festgelegt. Das zuständige Territorium der Außenstelle Rostock war kleiner als
das der anderen Außenstellen und gleichzeitig durch die Zentrale in Rostock mit zu bearbeiten. Deshalb wurden
auch die Außenstellen in Schwerin und Neubrandenburg jeweils mit einer Leiter-Personalstelle besetzt. Die drei Leiter und eine Verwaltungsfachangestellte wurden ab 1993 unbefristet in die LFA übernommen. Zusätzlich wurden
weitere 6 geeignete Mitarbeiter, die nicht unmittelbare hoheitliche Aufgaben zu erledigen hatten, davon jeweils
zwei in den drei Standorten, auf vertraglicher Basis über die ABM bei der LMS befristet angestellt. Die Überführung
in unbefristete Arbeitsverträge erfolgte schrittweise und war 1994 mit der Anstellung bei der LFA abgeschlossen.
Die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen der Außenstellen wurden aus den ehemaligen Saatgutbetrieben in die Gebäude des jeweiligen Pflanzenschutzdienstes verlegt. Der Umzug in die Wickendorfer Straße fand in Schwerin am
01.07.1992 statt, die Räume in der Seestraße von Neubrandenburg waren erst ab dem 01.02.1993 zu beziehen.
Auch in Rostock erfolgte im Herbst 1992 der Umzug aus der „Roten Villa“, dem Sitz des Saatgutlabors der LUFA, in
den Flachbau auf dem gleichen Gelände.
Die Erstausstattung in den Einrichtungen der LAS bestand jeweils aus einem aus dem Nachlass der Betriebe des
VEB Saat- und Pflanzgut stammenden PC und zugehörigem Drucker.
Nachauftragnehmer für die Anerkennung von Saat- und Pflanzgut
Saatgutprüflabor
In der Rahmenvereinbarung zwischen der LFA und der LMS über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Anerkennung und Beschaffenheitsprüfung von Saat- und Pflanzgut in M-V vom 21.07.1992 war auch der Vertrag zwischen
der Landesanerkennungsstelle und der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt vom
8
06.11.1992 eingeschlossen. Darin wurde die LMS zur Durchführung der Beschaffenheitsprüfung beim Saatgut beauftragt. Das Saatgutlabor wurde durch die International Seed Testing Association (ISTA) als amtliches Labor zum
01.01.1992 autorisiert. Die Vermögensgüter aus den ehemaligen TKO - Saatgutlaboren wurden der LMS kostenlos
übereignet. Mit Auslaufen der ABM-Maßnahmen wurden die Labore in Schwerin und Neubrandenburg geschlossen und die meisten Mitarbeiter entlassen. Aber auch das Labor in Rostock blieb vom Arbeitskräfteabbau nicht verschont. Waren bis Mitte der achtziger Jahre 20 Mitarbeiter beschäftigt, so zählte man 1988 noch 12 Mitarbeiter und
während der ABM-Maßnahme verblieben 9. Seit 1995 arbeiten nach altersbedingtem Ausscheiden oder Umsetzungen in andere Bereiche der LUFA noch 6 Mitarbeiter im Saatgutprüflabor.
Die Rahmenvereinbarung regelte auch die Zuordnung der Arbeitskräfte einschließlich der Bezahlung über die LMS
bis zur Übernahme durch die LFA.
Beschaffenheitsprüfungen bei Pflanzkartoffeln auf Viruskrankheiten
Ende 1992 wurde in der LFA die Konzeption zur Durchführung der Pflanzkartoffelanerkennung am Standort Gülzow beraten und verabschiedet. Der notwendigen Ausgliederung der zentralen Prüfstation in Gransebieth aus dem
VEB Saat- und Pflanzgut Rostock und einer Neuzuordnung waren Überlegungen zur Anbindungen an das Landespflanzenschutzamt Rostock im Jahre 1990 bzw. auch an die LUFA Rostock vorausgegangen. Beide Bestrebungen
waren nicht von Erfolg gekrönt. Die geplante Zuordnung zum LPSA fiel genau in die Zeit als seine Außenstellen abgebaut wurden. Damit war eine Übernahme der Arbeitsaufgabe mit Arbeitskräften aus Gransebieth nicht vereinbar.
Mit der Übernahme der Zentralen Prüfstation Gransebieth (ZPS) am 01.07.1992 fand eine weitere Stärkung der LFA
durch die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben statt. Auf Grund der hohen finanziellen Aufwendungen zum Erhalt
der Prüfstation in Gransebieth (rekonstruktionsnotwendige Arbeiten an den Gewächshäusern und im Heizhaus)
wurde veranlasst, dass der Umzug nach Gülzow bis zum 01.01.1994 erfolgte. Zum Zeitpunkt der Konzeptionserstellung war man noch davon ausgegangen, dass die Virusprüfung für alle neuen Bundesländer durchgeführt wird.
Dem stand jedoch die rechtliche Zuordnung der Aufgabe durch die Bundesländer entgegen. Von den über 40 Mitarbeitern in der ZPS kamen nur 4 mit nach Gülzow. Unter Leitung von Herrn Bierschenk und später von Frau Kürzinger wurde die Abteilung Phytopathologie bei der LFA aufgebaut. Bereits vorhandene Gewächshäuser konnten
genutzt und die benachbarten Laborräume für die serologische Virusprüfung umgerüstet werden. 1997 wurde die
Abteilung Phytopathologie als Sachgebiet 64 der LAS für einige Jahre bis zu einer erneuten Umstrukturierung zugeordnet.
Beschaffenheitsprüfung auf Quarantänekrankheiten bei Pflanzkartoffeln
Mit der Einführung des Anerkennungsverfahrens bei Kartoffeln nach dem Saatgutverkehrsgesetz wurde durch das
LPSA gleichzeitig auch die Prüfung auf Bakterielle Ringfäule angestrebt. Bereits ab 1991 fand diese Pflichtuntersuchung als C-Test in Rostock statt. Wenige Jahre später wurde EU-und bundesweit die Prüfung auf Schleimkrankheit
hinzugefügt.
Um die günstigen Lagen für die Pflanzkartoffelerzeugung in M-V zu erhalten, wurde die Gesundlagenverordnung
erarbeitet und abgestimmt. Dazu lag auch ein Schreiben des Landwirtschaftsministeriums vom 26.03.1991 an die
Anerkennungsstelle mit detaillierten Maßnahmen zur Sicherung des Vorranges der Pflanzkartoffelvermehrung in
den Gesundlagen vor. Die Landesverordnung zu Schutz der Pflanzkartoffelerzeugung in Gesundlagen wurde ab
10.03.1992 durch das Kabinett der Landesregierung beschlossen.
Anerkennung von Saat- und Pflanzgut nach dem Saatgutverkehrsgesetz
Der Auftrag zur Anerkennung nach dem Saatgutverkehrsgesetz der Bundesrepublik erfolgte am 07.03.1991 in der
3. Beratung der Expertengruppe zur Einführung des Saatgutverkehrsgesetzes. Im Vorfeld hatte man sich in den
neuen Bundesländern geeinigt, das von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen genutzte Anerkennungsprogramm zu übernehmen. Das Programm lief bei der Landwirtschaftskammer Hannover auf einem Großrechner und
wurde dank der Arbeit von zwei ehemaligen Programmierern aus dem Kombinat Saat- und Pflanzgut, die ihren Arbeitsplatz in der Anerkennungsstelle Halle gefunden hatten, für die Nutzung auf Personalcomputern auf der Basis
von dbase umprogrammiert. Es fand dann ab Mai 1991 eine schrittweise Einrichtung des Saatgutprogramms auf
den PCs statt. Zur Anerkennung 1991 wurden 45 Tha Vermehrungsflächen angemeldet, davon entfielen 26 Tha auf
Getreide, 3 Tha auf Leguminosen, 11 Tha auf Öl- und Faserpflanzen sowie 6 Tha auf Kartoffeln. Die Formulare für die
Feldbestandsprüfung erhielten wir aus Niedersachsen. Die Stammdaten und Angaben zu den Vermehrungsvorhaben aus den Anmeldungsunterlagen wurden mit der Schreibmaschine in die Formblätter eingetragen. Parallel dazu fand die Gewinnung von Feldbestandsprüfern und Probenehmern sowie deren Schulung statt. Die Kartoffelanerkenner wurden am damaligen Institut für Kartoffelforschung in Groß Lüsewitz ausgebildet. Im Jahre 1991 lagen
nach der Schulung von Feldanerkennern rund 300 Honorarverträge vor.
Oberstes Ziel in diesem ersten und auch in allen anderen Folgejahren war es, dass keine Saatgut- oder Pflanzkartof9
felpartie bei Ausfuhren aus M-V wegen schlechter Qualität oder auch wegen Formfehlern auf den Zertifikaten, Etiketten oder bei der Verschließung beanstandet wurden. Dank der engagierten Arbeit aller am Verfahren der Anerkennung Beteiligten - von den Vermehrern über die Aufbereiter, die VO-Firmen und den Züchtern bis hin zu den
Mitarbeitern der LAS - ist dies gelungen.
Bis zur Ernte 1991 war das Saatgutanerkennungsprogramm SAPRO so weit gediehen, dass die Ergebnisse aus der
Feldanerkennung bereits eingegeben werden konnten. Für Kartoffeln stand das EDV-Programm erst ein Jahr später
zur Verfügung. Das hatte zur Folge, dass bei Kartoffeln auch noch alle Anerkennungsbescheide mit der Schreibmaschine auszufüllen waren.
Auf Grund der vorrangigen Stellung von Hoheitsaufgaben im LM und im LPSA sowie der gemeinsamen Standortnutzung wurde bereits ab 1997 angestrebt, die LAS an das LPSA anzugliedern. Das gelang im August 2005. Drei
Monate später wurde das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V gegründet , in
dem alle mit hoheitlichen Aufgaben befassten Einrichtungen in M-V zusammengefasst wurden.
10
1
Vermehrungsumfang
1.1
Vermehrungsumfang im Vergleich zum Bundesgebiet und zu anderen
Bundesländern
Die 2004 stattgefundene Ausdehnung der Vermehrungsflächen auf knapp 38.000 ha und die damit verbundene
Überproduktion von Saatgut einschließlich eines erheblichen Preisverfalls des Produkts setzte sich erwartungsgemäß in den folgenden Jahren nicht fort, vielmehr war bei den Mähdruschfrüchten mit Ausnahme von Winterroggen und -gerste im Jahre 2008 ein stetiger Flächenrückgang zu beobachten (Tab. 1.1-1, Abb. 1.1-1, Anlage 1). Dieser
Trend ist aber nicht allein auf M-V bezogen sondern gilt für alle Bundesländer Deutschlands. Besonders gravierend
waren die Einschnitte 2010 als vom Wintergetreidesaatgut im Herbst 2009 viele Partien nicht abgesetzt werden
konnten. Hohen Erträgen und guten Saatwareausbeuten standen niedrige Konsumgetreidepreise gegenüber, so
dass die Landwirte verstärkt ihr eigenes Konsumgetreide als Nachbausaatgut aufbereiten ließen und weniger Zertifiziertes Saatgut zukauften.
Tabelle 1.1-1: Zur Anerkennung angemeldete Vermehrungsflächen (ha) von Mähdruschfrüchten und Kartoffeln
Fruchtartengruppe
Mähdruschfrüchte
Kartoffeln
Summe
2005
2006
2007
2008
2009
2010
27.971
3.412
31.383
26.646
3.355
30.001
24.882
3.600
28.482
26.755
3.784
30.539
25.418
3.910
29.328
22.220
3.705
25.925
% 2010
zu 2005
79
109
83
Abb. 1.1-1: Zur Anerkennung angemeldete Vermehrungsflächen (ha)
Die Vermehrung in M-V wird nach wie vor vom Getreide, insbesondere vom Wintergetreide bestimmt. Die Getreidevermehrung umfasste mehr als 70 % der gesamten Saatgutvermehrungsfläche. Mit immerhin 16 Prozent belegte
die Gräservermehrung nach dem Getreide den zweiten Rang. In der Flächenausdehnung folgten danach die Kartoffeln mit 14 % und die Großkörnigen Leguminosen mit rund 8 % Anteil an der gesamten Vermehrungsfläche.
Im bundesdeutschen Vergleich der Vermehrungsflächen belegte M-V Rang zwei hinter Niedersachsen, lediglich
2008 konnte der erste Platz eingenommen werden (Abb. 1.1-2, Anlage 2). Im Ranking der Bundesländer folgten
dann Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern mit jeweils unterschiedlichen Ausprägungen der Fruchtartengruppen.
11
Die größten Getreidevermehrungsflächen waren in Niedersachsen und M-V zu finden, während in Sachsen von jeher die Gräservermehrungen dominierten. Dagegen spielten in M-V Vermehrung und Anbau der Großkörnigen
Leguminosen insbesondere der Lupinen schon immer eine bedeutende Rolle.
Abb. 1.1-2: Vermehrungsfläche (ha) in den einzelnen Bundesländern 2010
Die Anteile ausgewählter landwirtschaftlicher Fruchtarten an der gesamten deutschen Vermehrungsfläche gehen
aus Abb. 1.1-3 hervor. Daraus können Umfang und Bedeutung der Vermehrung in M-V abgeleitet werden. Mehr als
ein Fünftel aller Vermehrungen von Kartoffeln, Winterroggen und Großkörnigen Leguminosen wurden in M-V produziert. Gräser- und Winterweizenvermehrungen umfassten je rund 15 % der deutschen Saatgutproduktion.
Abb. 1.1-3: Vermehrungsanteile (%) Mecklenburg-Vorpommerns an der gesamten Vermehrungsfläche in Deutschland bei ausgewählter Fruchtarten und -gruppen
12
Vergleicht man die Entwicklung der Vermehrungsflächenanteile der Fruchtartengruppen in M-V ist bemerkenswert, dass die Anteile der Vermehrung von Kartoffeln und Großkörnigen Leguminosen mittlerweile auf mehr als ein
Viertel angestiegen sind. Der Grassamenanbau war dagegen stark rückläufig (Abb. 1.1-4, Anlage 3).
Abb. 1.1-4: Anteile (%) der Vermehrung am jeweiligen Anbau in M-V
1.2
Entwicklung der Vermehrungsfläche bei einzelnen Fruchtarten
1.2.1
1.2.1.1
Mähdruschfrüchte
Getreide
Die Getreidevermehrung nahm rund 70 Prozent der Saatgutvermehrungsfläche ein. Neun Zehntel wurden durch
die Wintergetreidearten belegt, so dass die Sommergetreidearten nur eine untergeordnete Rolle spielten. Lediglich
durch Auswinterungen oder bei schlechten Aussaatbedingungen im Herbst konnte die Nachfrage nach Sommergetreidesaatgut von Weizen oder Roggen etwas belebt werden. Die Nachfrage nach Braugersten- und Hafersaatgut
läuft seit Jahren auf verhaltenem Niveau.
Im Berichtszeitraum wurde die Getreidevermehrungsfläche stark zurück genommen (Abb. 1.2-1, Anlage 1). Insbesondere bei niedrigeren Erlösen aus dem Konsumgetreide tendieren die Landwirte immer stärker zum Einsatz des
eigenen Nachbaues. Das geht zu Lasten des Z-Saatgutabsatzes und der damit verbundenen notwendigen vorzuhaltenden Vermehrungsflächen.
Das Sortiment hat sich erheblich verändert. Bei den dominierenden Getreidearten war ein noch schnellerer Sortenwechsel zu beobachten. In Zukunft wird es davon abhängen, wie hoch die Lizenzen aus dem Verkauf von Z-Saatgut
bzw. aus den Nachbaugebühren ausfallen. Falls weiterhin erhebliche Defizite bei den Lizenzzahlungen auftreten,
ist zu befürchten, dass sich die mittelständischen Zuchtunternehmen von der Züchtung einiger Arten verabschieden müssen.
Winterweizen
Der Winterweizen ist in M-V mit Abstand die größte Getreideart. Trotz des Rückganges der Vermehrungsfläche in
6 Jahren um 24 % auf 7.680 Hektar und damit auf das Niveau von 1994 wurde immer noch doppelt so viel Weizen
wie Gerste vermehrt (Abb. 1.2-1).
13
Abb. 1.2-1: Zur Anerkennung angemeldete Vermehrungsflächen (ha) von Wintergetreide
Das Sortiment der 43 Winterweizensorten hat sich in den letzten Jahren dahingehend verändert, dass nur noch
Qualitätsweizensorten (E- und A-Weizen) unter den Top-10 zu finden sind (Tab. 1.2-1, Anlage 4). Bundesweit hat der
früh reifende, sehr ertragsstarke JB Asano den E-Weizen Akteur an der Spitze abgelöst. In Mecklenburg-Vorpommern konnte sich Akteur jedoch mit großem Abstand deutlich vor Potenzial und Brilliant mit jeweils 10 % Anteilen
sowie Discus und JB Asano behaupten. Die noch 2009 bedeutenden B-Weizensorten Dekan und Mulan sind nicht
mehr unter den ersten Zehn zu finden.
Tab. 1.2-1: Vermehrungsfläche von Winterweizensorten 2010
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
gesamt
Akteur
Potenzial
Brilliant
Discus
JB Asano
Türkis
Toras
Cubus
Tommi
Inspiration
43
ha
1.109
798
716
673
563
408
262
252
249
227
7.680
Vermehrungsfläche
rel.
14
10
9
9
7
5
3
3
3
3
100
zum Vorjahr
L
K
L
K
neu in Top-10
L
neu in Top-10
L
L
neu in Top-10
Wintergerste
Bei der Wintergerstenvermehrung wurde bis 2008 noch zugelegt. Danach fand eine erhebliche Reduzierung statt.
Im letzten Jahr wurde mit 3.578 Hektar das geringste Vermehrungsareal seit Jahren realisiert. Seit mehr als sieben
Jahren nimmt die ertragsstarke Sorte Lomerit mit mehr als einem Drittel immer die größte Vermehrungsfläche ein
(Tab. 1.2-2, Anlage 5).
14
Tab. 1.2-2: Vermehrungsfläche von Wintergerstensorten 2010
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
gesamt
Lomerit
Fridericus
Volume (H)
Souleyka
Yoole (H)
Highlight
Christelle
Semper
Zzoom (H)
Anisette
25
ha
1.287
404
255
238
220
177
146
110
91
83
3.578
Vermehrungsfläche
rel.
36
11
7
7
6
5
4
3
3
2
100
zum Vorjahr
L
L
neue Sorte
neue Sorte
L
=
K
neu in Top-10
L
neu in Top-10
(H) = Hybridsorte
Fridericus behauptete sich mit durchschnittlich14 % seit drei Jahren auf dem zweiten Platz. Auf den dritten Rang
rückte die neu zugelassene Hybridsorte Volume vor, dicht gefolgt von Souleyka, die bundesweit ihren Vermehrungsumfang verzehnfachte. Die anderen Hybridsorten Yoole und Zoom wurden in der Fläche etwas zurück genommen. Neben Semper war Anisette als erste zweizeilige Wintergerste der Sprung unter die Top-10 gelungen.
Winterroggen
Nachdem die Winterroggenfläche sowohl in Deutschland als auch in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2009
kontinuierlich erweitert worden war, erfolgte 2010 der stärkste Einschnitt, da im Herbst 2009 erhebliche Saatgutmengen nicht abgesetzt wurden und überlagert werden mussten. Seit Jahren hält die ertragsstarke Populationssorte Conduct mit nach wie vor 30 % der Vermehrungsfläche die Spitzenposition trotz spürbarer Flächenverringerungen (Tab. 1.2-3, Anlage 6). Mit großem Abstand belegte die jüngste, Spitzenerträge garantierende Hybridsorte
Pallazo den zweiten Rang (13 %). Mit Borfuro und Vitallo folgten zwei spezielle Grünroggensorten auf den Plätzen.
Zu bemerken ist außerdem, dass eine rasante Zunahme in der Hybridsortensparte festzustellen war, denn mit Visello und Minello befinden sich weitere ertragsstarke Neuzulassungen unter den TOP Sorten. Besonders stark gepuscht wurden die frei abblühende Sorte Dukato und die Hybride Minello. Das Auf und Ab setzt sich beim Roggen
auch weiterhin fort. Mit Sellino und der bereits 1994 zugelassenen Protector wurde das Grünroggensegment verstärkt vermehrt.
Tab. 1.2-3: Vermehrungsfläche von Winterroggensorten 2010
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
gesamt
Conduct
Palazzo (H)
Borfuro
Vitallo
Dukato
Visello (H)
Minello (H)
Recrut
Sellino
Protector
17
ha
573
244
212
208
198
148
69
58
40
36
1.912
Vermehrungsfläche
rel.
30
13
11
11
10
8
4
3
2
2
100
zum Vorjahr
L
L
L
L
K
K
neue Sorte
L
neue Sorte
neue Sorte
(H) = Hybridsorte
15
Wintertriticale
Die Anbaufläche von Triticale blieb bundesweit auf relativ niedrigem Niveau konstant. Bei den Sorten hatte die ertragsstärkste Sorte Grenado die langjährig führende SW Talentro vom Spitzenplatz verdrängt und belegte damit
rund ein Drittel der Vermehrungsfläche (Tab. 1.2-4, Anlage 7). Agostino war an zweite Stelle gerückt und wurde erheblich auch zu Lasten von SW Talentro und anderer Sorten wie Moderato ausgedehnt. Tarzan als frühe, ertragsstarke, neu zugelassene Sorte wurde bundesweit erheblich in der Vermehrung ausgedehnt. In Mecklenburg-Vorpommern kam sie auf 4 % der Vermehrungsfläche.
Tab. 1.2-4: Vermehrungsfläche von Wintertriticalesorten 2010
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
gesamt
Grenado
Agostino
SW Talentro
Moderato
Massimo
Benetto
Cando
Tarzan
Agrano
Vuka
14
ha
393
326
223
94
54
50
48
48
21
14
1.279
Vermehrungsfläche
rel.
31
25
17
7
4
4
4
4
2
1
100
zum Vorjahr
=
K
L
L
K
K
L
neue Sorte
=
neue Sorte
Sommergerste
Die Vermehrungsfläche der Sommergerste war äußerst stark vom Rückgang betroffen. Insgesamt bestand das Sortiment nur aus 9 Sorten (Tab. 1.2-5, Anlage 8). Die Turbulenzen am Braugerstenmarkt hatten zum Teil erhebliche
Fehlplanungen von Braemar und Streif zur Folge, die stark zurück genommen wurden. Dafür übernahm Quench mit
fast einem Drittel der Vermehrungsfläche die Spitze und als Neuaufsteiger war Grace zu beobachten. Es bleibt abzuwarten, wie die weitere Entwicklung sich vor allen Dingen in Abhängigkeit von den Anforderungen der Mälzereien
vollzieht.
Bei den Futtergerstensorten hatte sich Simba, die bereits seit 2004 zugelassen ist, seit zwei Jahren an der Spitze behauptet. NFC Tipple als Vorjahresbeste wurde deutlich zurück gedrängt.
Tab. 1.2-5: Vermehrungsfläche von Sommergerstensorten 2010
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
gesamt
16
Quench
Simba
NFC Tipple
Tocada
Eunova
Grace
JB Flavour
Adonis
Marthe
9
ha
195
153
93
68
64
58
55
32
10
727
Vermehrungsfläche
rel.
27
21
13
9
9
8
8
4
1
100
zum Vorjahr
K
L
L
K
L
K
L
erneut Top-10
L
Hafer
Die Hafervermehrungsfläche hat mittlerweile die 500 Hektar-Marke unterschritten. Obwohl die Versorgung in Europa knapp ausfällt, ist trotz guter Preise nicht mit einer Ausdehnung der Fläche zu rechnen. Ivory, Flämingsgold als
Neuaufsteiger und Aragon waren die führenden Sorten im Sortiment (Tab. 1.2-6, Anlage 9). Bei den deutschen
Schälmühlen scheitert ein größeres Warenangebot häufig an den unbefriedigenden Qualitäten. Winterhafer wurde
in M-V noch nicht vermehrt.
Tab. 1.2-6: Vermehrungsfläche von Sommerhafersorten 2010
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
gesamt
Ivory
Flämingsgold
Aragon
Dominik
Scorpion
KWS Contender
Max
Husky
Typhon
Nord 04/309
15
ha
99
93
62
45
32
26
24
24
23
3
439
Vermehrungsfläche
rel.
22
21
14
10
7
6
6
6
5
<1
100
zum Vorjahr
L
K
L
L
L
K
K
K
L
neu in Top-10
Getreide-Vermehrungsbestände
17
1.2.1.2
Gräservermehrung
Die Grassamenproduktion ist im starken Maße von den Weltmarktpreisen, den Erträgen und Qualitäten sowie der
Vorzüglichkeit der anderen Mähdruschfrüchte abhängig. Eine relativ sichere Anbauplanung der Vermehrungen ist
notwendig, damit das gewonnene Saatgut auch vermarktet werden kann, denn im Gegensatz zu anderen Kulturarten ist Gräsersaatgut nicht für andere Produktionszwecke als zur Aussaat geeignet. Die Vermehrungsfläche war seit
2004 stark rückläufig und umfasst derzeit weniger als 3.500 Hektar (Abb. 1.1-1, Anlage 1). Bundesweit wurde die
Gräservermehrung auf besseren Standorten in Sachsen oder Niedersachsen ausgedehnt. Relativ stabil blieb in den
letzten zwei Jahren die Vermehrungsfläche von Deutschem Weidelgras mit 1.600 Hektar (Abb. 1.2-2). Dagegen war
beim Schafschwingel ein Auf und Ab der Vermehrungsfläche zu beobachten. Im letzten Jahr wurden wieder wie
2007 nur knapp über 900 Hektar angelegt. Auf den weiteren Rängen folgten das Welsche Weidelgras und der Rotschwingel. Alle anderen Arten spielten nur eine unbedeutende Rolle.
Abb. 1.2-2: Zur Anerkennung angemeldete Vermehrungsflächen (ha) ausgewählter Gräserarten
In Mecklenburg-Vorpommern haben einige Unternehmen in Spezialtechnik für die Reinigung von Gräsern investiert. Gräseraufbereitungsanlagen stehen bei Nordkorn Saaten GmbH in Güstrow sowie bei den Gräserzüchtern
Saatzucht Steinach GmbH & Co KG Station Bocksee und Rudloff Feldsaaten GmbH in Rupensdorf. In diesen Anlagen
wird nicht nur Rohware aus Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch aus anderen Bundesländern aufbereitet. Das
bedeutet, dass nach der Feldbestandsprüfung und der Ernte das Anerkennungsverfahren an die Anerkennungsstelle Rostock abgegeben wird, die nach der Aufbereitung des Saatgutes und Prüfung der Beschaffenheit den Anerkennungsbescheid ausstellt.
1.2.1.3
Leguminosen
Der Einsatz von einheimischen Leguminosen in den Futtermittelrationen ist auf Grund der Vorzüglichkeit der importierten Sojabohnen verschwindend gering. Damit fehlt bei den Landwirten der Anreiz zum Anbau einheimischer Leguminosen.
Die Kleinkörnigen Leguminosen umfassen einen Anteil von 15 % an der Leguminosenvermehrungsfläche. Dominierend ist der Rotklee, der in den letzten beiden Jahren auf knapp 300 Hektar vermehrt wurde (Anlage 1).
Die Großkörnigen Leguminosen konnten in den letzten beiden Jahren wieder bei der Vermehrungsfläche zulegen
(Abb. 1.2-3). Zuvor hatte die Nachfrage nach Futtererbsen seit 2001 ständig abgenommen. Blaue Lupinen wurden
dagegen ab 2007 stärker nachgefragt. Sie werden zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit auf leichten Standorten aber auch vor allem in den Ökobetrieben als Futtermittel eingesetzt. Dank dem gezielten Einsatz von Beizmitteln und Fungiziden ist es gelungen, die Lupinenkrankheit Anthraknose zu beherrschen und gesundes Saatgut zu
erzeugen. Bei nicht festgestelltem Anthraknosebefall in den Vermehrungsbeständen kann mittlerweile bei Z-Saat18
gut auf die Gesundheitsprüfung verzichtet werden. Mit über 1.000 Hektar war die größte Vermehrungsfläche in
Mecklenburg-Vorpommern zu finden. Bei den Sorten dominierten seit Jahren Probor und Boregine mit einem Anteil von ca. 60 % (Tab. 1.2-7, Anlage 10). Die Vermehrung von Ackerbohnen spielte nur eine untergeordnete Rolle.
Die Vermehrungsfläche wurde zwar im letzten Jahr verdoppelt, ungünstige Witterungsbedingungen während der
Ernte können die Qualität erheblich beeinträchtigen.
Abb. 1.2-3: Zur Anerkennung angemeldete Vermehrungsflächen (ha) von Großkörnigen Leguminosen
Tab. 1.2-7: Vermehrungsfläche von Sorten Blauer Lupinen 2010
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
gesamt
1.2.1.4
Probor
Boregine
Borlu
Sonate
Haagena
Azuro
Boruta
Haags Blaue
Sanabor
9
ha
354
311
100
89
74
64
61
31
21
1.105
Vermehrungsfläche
rel.
32
28
9
8
7
6
5
3
2
100
zum Vorjahr
K
K
L
K
K
K
L
L
erneut Top-10
Öl- und Faserpflanzen
Faserpflanzen wurden in M-V nicht vermehrt. Die Vermehrungsfläche beim Winterraps ist unter anderem von der
Erntemenge der Vorjahre abhängig. Da die Konsumanbaufläche vom Winterraps in M-V ausgereizt ist, gestaltet sich
die Suche nach geeigneten Vermehrungsflächen schwierig, weil 5-jährige Anbaupausen einzuhalten sind. Oft müssen Vermehrungsflächen im Herbst von Rapsdurchwuchs aus den Vorjahren bereinigt werden. Im Berichtszeitraum
wurden meistens weniger als 400 Hektar vermehrt (Abb. 1.2-4, Anlage 1). Seit 2008 wird in M-V kein Sommerraps
vermehrt, wohl aber in größerem Umfang aufbereitet. Zunehmende Exportmöglichkeiten könnte die Nachfrage
nach Saatgut beleben.
Die Ölleinvermehrung wurde 2010 wieder etwas ausgedehnt. Auch hier sind die Witterungsbedingungen zur Ernte
und die Optimierung der Ernteverfahren für die Qualität des Saatgutes entscheidend.
Die Nachfrage nach Senfsaatgut nahm ab 2009 zu und hängt mit dem zunehmenden Zwischenfruchtanbau zusammen, der in Mais betonten Fruchtfolgen zukünftig stärker gefragt sein wird.
19
Abb. 1.2-4: Zur Anerkennung angemeldete Vermehrungsflächen (ha) von Ölpflanzen
Vermehrungsbestände von ...
... Deutschem Weidelgras
... Blauen Lupinen
20
... Phazelie
1.2.2
Pflanzkartoffeln
Die Kartoffelvermehrungsfläche hat sich in den vergangenen Jahren nur geringfügig verändert. Auf Grund der Präsenz der Erhaltungs- und Neuzuchtstationen in Mecklenburg-Vorpommern waren Zunahmen bei Vorstufen- und
Basispflanzgut zu Lasten des Z-Pflanzgutes festzustellen, so dass 2010 mehr als 55 % an sogenannten „Oberstufen“
zur Anerkennung angemeldet wurden (Abb. 1.2-5). Einen noch größeren Anteil an Vorstufen- und Basispflanzgut
hatte in Deutschland nur noch Schleswig-Holstein aufzuweisen (Anlage 11).
Abb. 1.2-5: Zur Anerkennung angemeldete Kartoffelvermehrungsflächen (ha) nach Kategorien
Die Anzahl der zur Vermehrung in Mecklenburg-Vorpommern angebauten Sorten einschließlich der zur Anerkennung vorgestellten Zuchtstämme hat von Jahr zu Jahr zugenommen. Wurden im Jahr 1999 über 200 Sorten vermehrt, waren es zehn Jahre später bereits ca. 300. Das ist nicht allein auf die größere Anzahl an aussichtsreichen
Stämmen und deren Zulassung durch das Bundessortenamt, sondern auch durch die Verfügbarkeit von EG-Sorten
aus anderen Mitgliedsstaaten zurückzuführen. Das Sortiment wird seit mehreren Jahren von den Verarbeitungssorten Zorba, Karlena und Innovator angeführt (Tab. 1.2-8, Anlage 12). Alle drei nahmen zusammen 15 % bis 21 % der
ge
samten Vermehrungsfläche ein. Auf den Plätzen folgten weitere Verarbeitungssorten wie Kuras, Agria und Lady Claire. Während in den Vorjahren auch die Speisesorte Adretta unter den Top-10 zu finden war, konnte sich nur noch
Gala in diesem Vorderfeld behaupten. Dabei ist aber anzumerken, dass die Spitzensorten Karlena und Agria als
Mehrnutzungstypen sowohl bei der Verarbeitung als auch im Abpackbereich verwertet werden. Die jüngeren leistungsstärkeren Stärkekartoffelsorten Burana und Kuba stießen in die Gruppe der Top-10 vor.
21
Tab. 1.2-8: Vermehrungsfläche von Kartoffeln 2010
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
gesamt
Zorba
Karlena
Innovator
Kuras
Agria
Lady Claire
Burana
Kuba
Fasan
Gala
312
ha
269
238
129
114
99
86
74
74
72
72
3.705
Vermehrungsfläche
rel.
7
6
2
3
3
2
2
2
2
2
100
zum Vorjahr
L
L
L
K
K
L
neu in TOP-10
neu in TOP-10
L
L
Zu den Großen Sorten mit mehr als 1 ha der Vermehrungsfläche zählten insgesamt 22 Sorten (Anlage 13). Sie umfassten immerhin ein Vermehrungsareal von 55 Prozent. Das bedeutet, dass sich die restlichen 290 Sorten auf den
verbleibenden 45 Prozent der Fläche verteilen. Neben den bereits unter den TOP-10 genannten Sorten waren unter
den großen Sorten 2010 erstmalig Caruso und Pirol zu finden. Seit mehreren Jahren gehören dazu auch aus der
Gruppe der sehr frühen und frühen Speisesorten Salome und Solist sowie Bellarosa, Gala, Karlena, Vineta und Zorba.
Bei den mittelfrühen Speisesorten waren Adretta, Agria, Lady Claire, Russet Burbank und Satina sowie von den Stärkesorten Albatros und Eldena vertreten. Fasan, Innovator und Kuras als mittelspäte Verarbeitungssorten gehörten
ebenfalls dazu.
Kartoffel- Vermehrungsbestände
22
1.2.3
Ökologische Produktion von Saatgut und Pflanzkartoffeln
In rund 30 Betrieben wurden jedes Jahr auf ca. 2.000 ha ökologisches Saat- und Pflanzgut erzeugt (Tab. 1.2-9 - 11).
Das entspricht etwa 7 % der Gesamtvermehrungsfläche. Im Mittel der letzten 6 Jahre betrug die Getreidefläche ca.
1.400 ha, davon entfielen 70 % auf Winter- und 30 % auf das Sommergetreide. In den letzten beiden Jahren galten
Brilliant und Akteur als bevorzugte Winterweizensorten. Bei der Wintergerste dominierten Lomerit und Semper sowie ab 2010 Fridericus. Bei Winterroggen war die begehrteste Sorte Conduct, während bei Triticale mehrere Sorten
wie Vitalis, Massimo, Benetto oder Moderato und Tarzan gefragt waren. Winterspelzweizen (Dinkel) nimmt durchschnittlich 6 % des Wintergetreideumfanges ein. Zu Franckenkorn und Oberkulmer Rotkorn kam im letzten Jahr
noch Divimar hinzu. Bei den Sommerweizen dominierten Taifun, Eminent und KWS Scirocco. Bei der Sommergerste
hatte Eunova die größte Bedeutung zu lasten von Marthe erlangt. Ivory, Scorpion und Typhon als Sommerhafersorten wiesen die größte Vermehrungsfläche auf.
Die Gräservermehrung war stark rückläufig und lag zuletzt bei unter 3 % der gesamten Ökovermehrungsfläche.
Deutsches Weidelgras wurde 5 Jahre, Welsches Weidelgras und Schafschwingel jeweils 3 Jahre vermehrt. Glatthafer
und Wiesenschwingel spielten nur eine geringe Rolle.
Die Vermehrungsfläche der Kleinkörnigen Leguminosen bestand zu 4/5 aus Rotklee vor allem der Sorte Diplomat.
Großkörnige Leguminosen wurden auf 300 bis 400 ha vermehrt, in erster Linie Blaue Lupinen (86 %). Größte Sorten
waren Borlu und Boregine sowie 2010 auch Probor. Futtererbsen nahmen dagegen nur 11 % der Fläche ein, wobei
Santana, Gregor und Livioletta am meisten gefragt waren.
Von den Ölpflanzen wurde in den letzten Jahren nur noch Senf vermehrt. Die letzte Ölleinvermehrung fand 2005
statt.
Die Kartoffelvermehrungsfläche stieg bis 2008 auf 60 ha und fiel aber 2010 auf 41 ha. Neben der Vermehrungsfläche wurde auch die Anzahl der Sorten jedes Jahr reduziert (Tab. 1.2-10). Am meisten gefragte Sorten waren in erster Linie die Speisesorten Princess, Salome, Ballerina und Sava.
Seit 2006 spezialisierten sich 6 Betriebe auf die Kartoffelvermehrung. Insgesamt ist die Anzahl der Ökobetriebe mit
Spezialrichtung Vermehrung relativ konstant geblieben.
Tab. 1.2-9: Entwicklung der Vermehrungsflächen* (ha) für den Ökologischen Landbau
Fruchtartengruppe
Getreide
dar. Wintergetreide
dar. Sommergetreide
Gräser
Kleinkörnige Leguminosen
Großkörnige Leguminosen
dar. Blaue Lupinen
dar. Futtererbsen
Ölpflanzen
Kartoffeln
Ökofläche gesamt
2005
1.468
1.129
339
91
157
429
327
86
40
38
2.223
2006
1.317
942
375
76
160
316
294
22
10
42
1.958
2007
1.325
878
447
54
114
338
296
22
20
54
1.943
2008
1.488
898
590
63
41
369
322
20
6
60
2.063
2009
1.606
1.073
533
37
149
432
394
33
17
52
2.314
2010
1.158
837
321
42
176
399
321
78
41
1.836
2009
46
24
22
3
5
11
8
2
1
16
2010
39
27
12
4
5
10
6
4
15
* Freiwillige Angaben aus den Anmeldungen zur Anerkennung.
Für Vollständigkeit der Angaben oder Registrierung als Ökobetrieb wird keine Gewähr übernommen.
Tab. 1.2-10: Anzahl der Sorten für die Vermehrung im Ökologischen Landbau
Fruchtartengruppe
Getreide
dar. Wintergetreide
dar. Sommergetreide
Gräser
Kleinkörnige Leguminosen
Großkörnige Leguminosen
dar. Blaue Lupinen
dar. Futtererbsen
Ölpflanzen
Kartoffeln
2005
50
34
16
7
5
10
5
4
2
18
2006
48
32
16
5
6
7
6
1
1
17
2007
48
30
18
4
5
9
6
1
2
19
2008
49
27
22
4
4
9
6
1
2
21
23
Tab. 1.2-11: Anzahl der ökologisch wirtschaftenden Betriebe mit Vermehrung
Fruchtartengruppe
Getreide
Gräser
Kleinkörnige Leguminosen
Großkörnige Leguminosen
Ölpflanzen
Kartoffeln
Anzahl Ökobetriebe
1.3
2005
24
4
5
13
2
7
30
2006
21
4
6
9
1
6
26
2007
24
3
6
9
1
6
30
2008
26
4
4
12
2
6
36
2009
27
3
6
14
1
6
37
2010
19
3
6
17
6
30
Sortenvielfalt
Die Anzahl der in M-V vermehrten Sorten war sehr umfangreich und umfasste in den letzten Jahren mehr als 500
Sorten (Abb. 1.3-1). Die meisten Sorten waren bedingt durch das Vorhandensein der vielen Erhaltungs- und Neuzuchtstationen im Lande bei den Kartoffeln zu finden. Im letzten Jahr wurden hier erstmals über 300 Sorten gezählt. Das zweitgrößte Sortiment wies das Getreide auf. Die Sortenanzahl schwankte um die 140 Sorten. Allerdings
verläuft bei Getreide die Markteinführung neuer Sorten auf Grund der generativen Vermehrung viel schneller als
bei Kartoffeln, wo mehr als fünf Jahre vergehen, um eine neue Sorte im Markt zu etablieren. Bei der Gräservermehrung wurden 60 Sorten registriert. Bei der Vielzahl der Fruchtarten vom Schafschwingel bis zum Glatthafer entfielen
auf die einzelnen Fruchtarten nur relativ wenige Sorten. Durch die Züchtungsarbeiten in der Saatzucht Steinach
GmbH & Co KG in Bocksee und deren Vermehrung entfallen bei Leguminosen die meisten Sorten auf die Lupinen.
Das in M-V vermehrte Sortenspektrum bei den Ölsaaten war gering.
Abb. 1.3-1: Anzahl vermehrter Sorten je Fruchtartengruppen
Die Vielzahl der Sorten stellt sehr hohe Anforderungen an die Feldbestandsprüfer. Während der Feldbesichtigung
können am effektivsten Sortenechtheit und Sortenreinheit bestimmt werden, denn Sortenunreinheiten und Vermischungen sind an Hand morphologischer Sortenmerkmale meistens zu erkennen. Um die Feldbestandsprüfer immer wieder in die Lage zu versetzen, ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden, ist eine jährliche Qualifikation sowohl in der Theorie als auch in der Praxis an Hand von Sortenversuchen oder im Schaugarten unbedingt
erforderlich. Notwendige Unterlagen dazu sind die Sortenbeschreibungen vom Bundessortenamt. Da bei im Ausland erfolgten Zulassungen das Bundessortenamt nicht über diese aus der Registerprüfung stammenden Informationen verfügt, haben in diesen Fällen die Züchter eine entsprechende Sortenbeschreibung nach den UPOV-Richtlinien bei der Anerkennungsstelle vorzulegen.
24
2
Struktur der Vermehrung
2.1
Anzahl der Vermehrungsbetriebe
In den letzten Jahren haben sich in M-V einige Landwirte von der Vermehrung verabschiedet. Während im Jahre
2005 noch in 351 landwirtschaftlichen Betrieben Vermehrungen landwirtschaftlicher Kulturarten betrieben wurden, waren 2010 nur noch 285 Betriebe registriert (Tab. 2.1-1).
Tab. 2.1-1: Anzahl der Vermehrungsbetriebe für Saat- und Pflanzgut
Produktionsrichtung
ausschließlich Saatgut
Saat- und Pflanzgut
ausschließlich Pflanzgut
Summe Betriebe
dav. Betriebe mit Pflanzgut
rel. zur Summe
dav. Betriebe mit Saatgut
rel. zur Summe
2005
283
32
36
351
68
2006
273
28
35
336
63
2007
269
24
34
327
58
2008
265
23
34
322
57
2009
242
26
33
301
59
2010
228
24
33
285
57
19,4
18,8
17,7
17,7
19,6
20,0
315
301
293
288
268
252
89,7
89,6
89,6
89,4
89,0
88,4
Die Mehrzahl der Betriebe vermehrten Getreide. Hier ist aber auch die größte Fluktuation festzustellen, weil sich in
vielen Jahren die Vermehrung nicht immer besser rechnete als die Konsumproduktion. Die durch höhere Basissaatgutpreise und eventuell notwendige Bereinigungsgänge entstandenen Mehraufwendungen wurden in manchen
Jahren kaum durch die Erlöse gedeckt. Auch für die Vermehrungen von Gräsern finden sich immer weniger Betriebe, obwohl dadurch die Fruchtfolge aufgelockert und die Bodenfruchtbarkeit verbessert werden könnte. Aber die
jährlichen Ertragsschwankungen, die zum Teil zu niedrigen Erträge, die schwankenden Saatgutqualitäten und die
direkte Abhängigkeit vom weltumspannenden Markt und seinen Preisen lassen viele Landwirte Abstand nehmen.
Bei der Pflanzkartoffelerzeugung war mit dem erzielten Preis bzw. den vermarkteten Mengen auch nur in wenigen
Jahren ein positives Betriebsergebnis zu erreichen. Die Mehraufwendungen bei der Kartoffelvermehrung liegen
wesentlich höher als bei Mähdruschfrüchten, denn die intensiven Selektionsarbeiten und die Pflanzenschutzmaßnahmen stellen erhebliche Ausgabenposten dar. Die Kartoffelvermehrer sind jedoch mittlerweile Spezialbetriebe,
die nicht nur Vermehrung sondern auch die Erzeugung von Veredlungs-, Stärke- oder Speisesorten betreiben.
Durch die vorteilhafte Weitervermehrung hoher Stufen und die Möglichkeit der Eigenentnahme von Pflanzgut aus
den eigenen Vermehrungen ergeben sich dann entsprechende Synergieeffekte. Auf Grund der größeren Betriebe
ist auch eine weiträumige Trennung zwischen Vermehrungen und dem Konsumanbau gegeben.
Mit der Reduzierung der Vermehrungsbetriebe hat aber eine gewisse Konzentration stattgefunden. Im Durchschnitt wurden in den Betrieben auf 88 Hektar Mähdruschfrüchte und auf 64 Hektar Kartoffeln vermehrt.
Die Vermehrungsfläche in M-V setzte sich 2010 aus rund 900 Vermehrungsvorhaben bei Mähdruschfrüchten und
die doppelte Anzahl bei Kartoffeln zusammen (Abb. 2.1-2, -3). Dabei fanden gegensätzliche Entwicklungen statt.
Während bei Mähdruschfrüchten die Vermehrungsvorhaben zurückgingen, war bei den Kartoffeln von Jahr zu Jahr
eine stetige Zunahme zu beobachten. Das ist in erster Linie in der Vielzahl der Erhaltungszuchtstationen mit der
Vermehrung neuer aussichtsreicher Zuchtstämme als Sortenkandidaten begründet.
25
Abb. 2.1-2: Entwicklung der Saatgutvermehrung
Abb. 2.1-3: Entwicklung der Kartoffelvermehrung
Die durchschnittliche Größe eines Vermehrungsvorhabens bei Mähdruschfrüchten betrug rund 24 Hektar. Bei Kartoffeln wurden im Durchschnitt aller Kategorien 2,1 Hektar ermittelt, wobei die Unterschiede zwischen den Kategorien sehr groß sind (Abb. 2.1-4). Die mittlere Flächengröße betrug bei Vorstufenpflanzgut bedingt durch die kleinen Flächen im Gewächshaus und ersten Feldanbauten 0,5 Hektar, bei Basispflanzgut 2,8 Hektar und bei
Zertifiziertem Pflanzgut zwischen 4 und 5 Hektar. Einige Vermehrer legten bei Z-Vermehrungen in den letzten Jahren aus ökonomischen Gründen größere Vermehrungsvorhaben an, die teilweise über 25 Hektar hinausgingen. Damit vergrößerte sich das Risiko, bei Aberkennungen eine große Menge an Pflanzgut nicht entsprechend dem ursprünglichen Verwendungszweck absetzen zu können. Bei virusanfälligen Sorten ist jedoch immer eine Splittung
26
großer Flächen in Vermehrungsvorhaben von maximal 5 bis 6 Hektar zu empfehlen, um im Falle einer zu hohen Virusbelastung nur auf einzelne Vorhaben verzichten zu müssen. Es ist durchaus möglich, dass sich der Virusbefall auf
bestimmten Teilen eines Schlages konzentrieren kann.
Abb. 2.1-4: Mittlere Flächengrößen der Vermehrungsvorhaben von Kartoffeln in Abhängigkeit von der Kategorie
In Deutschland wurden 2010 auf 16.487 ha Kartoffeln vermehrt. Dabei wurden knapp 7.800 Vermehrungsvorhaben
angelegt (Anlage 14). Zwischen den Bundesländern gab es erhebliche Differenzen, die auf die unterschiedlichen
landwirtschaftlichen Strukturen zurückzuführen sind. Während die mittlere Größe der Vermehrungsvorhaben bei
Vorstufen in den betreffenden Bundesländern mit 0,5 ha annähernd gleich groß war, wurde Basispflanzgut in
Niedersachsen und Bayern auf kleineren Flächen mit ca. 1,80 ha als in Schleswig-Holstein und M-V erzeugt. ZPflanzgut wurde in Bayern und Baden-Württemberg auf mittlere Flächengrößen von 1,6 ha, aber in den anderen
Bundesländern auf leicht unter oder über 3 ha vermehrt.
Aufbereiter
Bei den Aufbereitern von Saat- bzw. von Pflanzkartoffeln hat sich in den letzten Jahren wenig verändert. Schon seit
den 90er Jahren besteht eine großflächige Struktur mit wenigen schlagkräftigen und modernen Aufbereitungsanlagen (Abb. 2.1-5). Im Jahre 2010 wurden in M-V 19 Saatgut- und 39 Pflanzkartoffelaufbereitungsbetriebe registriert. Darüber hinaus waren je eine Zuchtstation für Getreide und Lupinen sowie 2 für Gräser und 9 für Kartoffeln in
M-V ansässig.
27
Abb. 2.1-5: Aufbereiter von Saatgut und Pflanzkartoffeln sowie Pflanzenzüchtungsfirmen 2010
Saatgut- und Pflanzkartoffelaufbereitungsbetriebe
28
3
Anerkennungsverfahren und Ergebnisse
Der Anerkennungsstelle obliegt unter anderem die Aufgabe, das Verfahren der Anerkennung von Saatgut und
Pflanzkartoffeln durchzuführen. In Vorbereitung einer ordnungsgemäßen Durchführung aller Verfahrensschritte
sind durch die Anerkennungsstelle folgende Aufgaben zu erledigen:
• Schriftliche Hinweise zur Anmeldung an VO-Firmen und Züchter
• Schulungen und Kontrollen der Feldbestandsprüfer und Probenehmer
• Auswertung der Anerkennungsergebnisse und daraus abgeleitete Empfehlungen zur Vermehrung und Aufbereitung
• Informationen zu Änderungen bei Rechtsverordnungen und deren praktische Umsetzungen und
• Erarbeitung von Richtlinien für die Feldbestandsprüfung und für die Probennahme zu den Beschaffenheitsprüfungen. Die durch die Arbeitsgemeinschaft der Anerkennungsstellen erarbeiteten Richtlinien sind für alle
Bundesländer verbindlich. Länderspezifische Festlegungen werden aber darüber hinaus noch getroffen.
Das Anerkennungsverfahren durchläuft von der Anmeldung auf Anerkennung über die Feldbestandsprüfung, die
Beschaffenheitsprüfung und Zertifizierung bis zur Nachprüfung der Ergebnisse mehrere Abschnitte (Anlage 0). Dabei sind in den letzten Jahren auch viele neue, private Elemente mit hinzu gekommen, wie die Nicht obligatorische
Beschaffenheitsprüfung, der Einsatz privater Feldbesichtiger oder privater Probenehmer. Alle privaten Elemente
sind jedoch mit größerem Kontrollaufwand durch die amtlichen Stellen verbunden.
In M-V sind zurzeit 55 Feldbestandsprüfer und 110 Probenehmer amtlich verpflichtet und im amtlichen Auftrag der
Anerkennungsstelle tätig. Es sind weitere folgende akkreditierte Institutionen in und außerhalb von M-V als Nachauftragnehmer der Anerkennungsstelle am Verfahren beteiligt:
Prüfabschnitt
Beschaffenheitsprüfung des Saatgutes
Prüfung des Saatgutes auf samenbürtige Krankheiten
Beschaffenheitsprüfung auf Viruskrankheiten
bei Pflanzkartoffeln
Beschaffenheitsprüfung auf Quarantänekrankheiten
bei Pflanzkartoffeln
Beschaffenheitsprüfung auf Knollenkrankheiten
und äußere Mängel bei Pflanzkartoffeln
Institution
LUFA Rostock der LMS GmbH
KWS Lochow in Bergen /Dümme
LALLF M-V, Pflanzenschutzdienst Rostock
LALLF M-V, Pflanzenschutzdienst Rostock,
Prüfstelle Gülzow
LALLF M-V, Pflanzenschutzdienst Rostock
Amtlich verpflichtete Probenehmer bei
den Pflanzkartoffelaufbereitern
Nach jedem Prüfabschnitt werden Zwischenbescheide und nach erfolgreichem Abschluss des Anerkennungsverfahrens der Anerkennungsbescheid (Zertifikat) ausgestellt. Der Anmelder kann bei Ergebnissen, die nicht seinen Erwartungen oder eigenen Erkenntnissen entsprechen, Widerspruch einlegen. Dann werden Nach- bzw. Wiederholungsprüfungen durchgeführt. Nach Erhalt des Anerkennungsbescheides darf das anerkannte Saatgut oder die
Pflanzkartoffeln abgepackt, gekennzeichnet, verschlossen und danach in den Verkehr gebracht werden.
3.1
Anmeldung
Mit dem Einreichen der Anträge auf Anerkennung durch die Anmelder (Züchter oder VO-Firmen) bei der Anerkennungsstelle wird gleichzeitig ein Vertrag zur Durchführung des Anerkennungsverfahrens geschlossen. Nach Überprüfung der eingereichten Angaben zum Vermehrungsstandort, der zu vermehrenden Kulturart und Sorte einschließlich ihrer Herkunft und den entsprechenden Plausibilitätsprüfungen werden die Unterlagen für die
Feldbestandsprüfer zusammengestellt. Die deutschen Herkünfte können aus einer zentral für alle Anerkennungsstellen verfügbaren Datei überprüft werden. Bei ausländischen Herkünften müssen ein Etikett von der zu vermehrenden Ware oder ein Lieferschein zusammen mit den Anerkennungsunterlagen eingereicht werden.
Über Schnittstellen werden die Anmeldungsangaben in die entsprechenden EDV-Programme SAPRO (für Saatgut)
oder KAPRO (für Pflanzkartoffeln) eingelesen.
3.2
Feldbestandsprüfung
Die Feldbestandsprüfung wird von erfahrenen Spezialisten, die über das nötige Fachwissen und praktische Erfahrungen verfügen, durchgeführt. Neue Mitarbeiter werden mindestens eine Saison von erfahrenen Kollegen einge29
arbeitet. Nach erfolgreicher Prüfung werden sie als amtlich verpflichtete, der Anerkennungsstelle rechenschaftspflichtige Honorararbeitskräfte eingesetzt. Jährlich müssen die Feldbestandsprüfer in Schulungen ihre Kenntnisse
sowohl im theoretischen Bereich als auch bei den praktischen Tätigkeiten, wie z. B. Erkennen von Sortenunterschieden, Krankheitssymptomen oder beim Ausfüllen der notwendigen Belege, neu vertiefen. Nach dem Aushändigen
der Feldbestandsprüfungsunterlagen beginnen sie mit den Besichtigungen der Vermehrungsbestände in den zugewiesenen Vermehrungsbetrieben, wenn der optimale Termin in Abhängigkeit von der Pflanzenentwicklung erreicht ist. Dabei werden die Vermehrungsvorhaben in Abhängigkeit von ihrer Größe, der Fruchtart und der beantragten Kategorie ein- oder mehrmalig besichtigt. Am häufigsten sind die Vermehrungsbestände von Ölpflanzen
im Überwinterungsanbau und Pflanzkartoffeln vor Ort zu prüfen.
Dank der fleißigen und sehr gewissenhaften Tätigkeit in einem relativ kurzen Zeitabschnitt von Mai bis Juli gelang
es, die Feldbesichtigungen termingerecht durchzuführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Feldbestandsprüfer ihre Aufgabe bei Wind und Wetter z. T. auch unter hohem physischem Aufwand durchführen. Neben der Besichtigung stehen sie oft auch den Landwirten mit fundierten Ratschlägen zur Seite, insbesondere dann, wenn es um
die Bestandesführung einer Vermehrung geht. Oft können Vorhaben, die zuerst die Mindestanforderungen an einen Vermehrungsbestand nicht erfüllten, nach einem weiteren Selektionsgang mit Entfernung kranker oder fremder Pflanzen und anschließender Nachbesichtigung noch anerkannt werden. Dazu ist die Einschätzung des Feldbestandsprüfers entscheidend.
3.2.1
Ergebnisse der Feldbestandsprüfung bei Mähdruschfrüchten
Durch eine fachgerechte Bestandesführung konnten sehr gute Feldanerkennungsergebnisse erreicht werden. Ohne Erfolg geprüft, d. h. aberkannt, wurden weniger als 2 % der Vermehrungsflächen, die als Verluste bei den Vermehrern zu Buche schlagen, wenn sie nicht anders vermarktet werden können (Tab. 3.2-1, Abb. 3.2-1).
Tab. 3.2-1: Ergebnisse der Feldbestandsprüfung bei der Vermehrung von Mähdruschfrüchten
Merkmal
angemeldet
zurückgezogen
mit Erfolg geprüft
mit Erfolg geprüft
nach § 8 (2) SaatgutV
ohne Erfolg geprüft
2005
2006
2007
2008
2009
2010
ha
%
ha
%
ha
%
ha
%
ha
%
ha
%
27.971 100 26.646 100 24.882 100 26.755 100 25.418 100 22.201 100
643 2,3
623 2,3
407 1,6
461 1,7
594 2,3
705 3,2
25.455 91,0 24.487 91,9 22.713 91,3 25.322 94,7 23.487 92,5 20.390 91,8
1.572
5,6
1.211
4,6
1.427
5,7
699
2,6
873
3,4
821
3,7
300
1,1
325
1,2
335
1,4
273
1,0
464
1,8
285
1,3
Abb. 3.2-1: Aberkennungsraten (%) bei den einzelnen Fruchtartengruppen
30
Es gibt unterschiedliche Gründe für die Aberkennungen (Abb. 3.2-2, Anlage 15). Während beim Getreide auf Grund
der oft engen Aufeinanderfolge der Arten die Durchwuchsproblematik eine überwiegende Rolle spielte, waren bei
den anderen Mähdruschfrüchten die Ursachen für Aberkennungen eher bei den schwer aus dem Saatgut heraus zu
reinigen Arten zu suchen. Abweichende Typen, d. h. nicht sortenechte Vermehrungsbestände, und Sortenvermischungen wurden nur beim Getreide gefunden. Unter sonstigen Gründen wurde eine Vielzahl von Ursachen zusammengefasst. Das waren im Jahre 2010 unzureichende Mindestentfernungen bei fremd befruchteten Arten oder
in sehr niederschlagsreichen Frühjahren wie 2005 und 2006 eine sehr starke Verunkrautung bei Leguminosen. Letztere traten insbesondere in ökologisch produzierenden Betrieben auf, weil eine mechanische Unkrautbekämpfung
kaum möglich war. Ein unzureichender Kulturzustand eines Bestandes, z. B. wegen starker Verunkrautung, kann
nach § 5 (2) SaatgutV geahndet und damit das Vermehrungsvorhaben von der weiteren Vermehrung ausgeschlossen werden.
Abb. 3.2-2: Gründe für Aberkennungen (ha) bei Mähdruschfrüchten
Abweichende Typen und andere Getreidearten in Getreide könnten per Hand aus den Vermehrungsbeständen entfernt werden. Darauf wird aber aus betriebswirtschaftlichen Gründen oftmals verzichtet und eher eine Aberkennung in Kauf genommen, insbesondere dann, wenn die Erlösspannen zwischen Konsumgetreide und Rohwarenpreis des Saatgutes nur sehr gering sind. Weit gestellte Fruchtfolgen sind auch für Vermehrer vom Vorteil, denn die
Einbeziehung von Gräsern und Leguminosen bis hin zu Kartoffeln verbessern neben der Bodenfruchtbarkeit auch
die phytosanitären Bedingungen in den Beständen und verringern die Durchwuchsproblematik.
Durch den Einbau moderner Aufbereitungstechnik in den Saatgutaufbereitungsbetrieben gelingt es immer besser,
schwer trennbare Arten aus dem Saatgut heraus zu trennen. Aus diesem Grunde wird bei wichtigen Vermehrungsvorhaben auch der § 8 (2) SaatgutV beantragt. Das bedeutet, dass das Erntegut aus Vermehrungsbeständen, die die
Mindestanforderungen bei der Feldbestandsprüfung beim Merkmal schwer trennbarer Arten nicht erfüllten, nach
geprüften und genehmigtem Antrag dennoch aufbereitet werden kann und bei erfolgreicher Beschaffenheitsprüfung auch als Saatgut anerkannt wird. Die Anhaltswerte für die Heranziehung des § 8 (2) sind in der Richtlinie der
Arbeitsgemeinschaft der Anerkennungsstellen für die Feldbesichtigungen im Rahmen der Saatenerkennung festgelegt. Sie liegen meistens doppelt so hoch als bei einem anerkannten Vermehrungsbestand.
Für Vertragsfirmen und auch Vermehrer ist es wichtig, ihre Flächen von Wintergetreidevermehrungen Ausgang des
Winters und im Frühjahr zu kontrollieren, um festzustellen, ob die Anforderungen an einen Vermehrungsbestand
erfüllt werden können. Bei lückigen, ausgewinterten oder mit viel Durchwuchs behafteten Beständen können diese noch vor der ersten Besichtigung von der Anmeldung auf Anerkennung zurückgezogen werden.
Die Anteile der zurückgezogenen Flächen lagen im Berichtszeitraum zwischen ein und drei Prozent (Tab. 3.2-1).
31
Feldbestandsprüfung
Abweichende Typen
3.2.2
Ergebnisse der Feldbestandsprüfung bei Kartoffeln
Da durch die vegetative Vermehrung bei Kartoffeln eine Vielzahl von Krankheiten von der Mutter- auf die Tochterknollen übertragen werden können, ist bereits bei der Feldbestandsprüfung die Vielzahl der zu prüfenden Parameter insbesondere bei Krankheiten wesentlich größer als bei Mähdruschfrüchten. Das erfordert von den Feldbestandsprüfern besondere Erfahrungen und Fachkenntnisse. Bei allen Pflanzgutkategorien werden in
Mecklenburg-Vorpommern im Gegensatz zu anderen Bundesländern mindestens drei Besichtigungen durchgeführt, denn es hat sich gezeigt, dass kranke oder fremde Pflanzen nicht immer zu jeder Zeit gut erkennbar sind. Das
hängt einerseits von den Krankheitserregern ab, andererseits aber auch von den unterschiedlichen Witterungsund Wachstumsbedingungen. Bei einigen virusresistenten Sorten ist es in M-V möglich, wenn die entsprechenden
von einer Fachkommission festgelegten Bedingungen erfüllt sind, Z-Pflanzgut-Vorhaben von der Beschaffenheitsprüfung auf Viruskrankheiten (Z-Testbefreiung) freizustellen. Eine rechtzeitige, bis zu festgesetzten Terminen zu erfolgende Krautabtötung und die konsequente Verhinderung eines Wiederaustriebs sind ebenfalls zu erfüllen. Während die erfolgreiche Krautabtötung von den Vermehrungsbetrieben an die Anerkennungsstelle zu berichten ist,
erfolgt die Kontrolle auf Wiederaustrieb durch die Feldbestandsprüfer ca. zwei Wochen später. Falls Verzögerungen
bei der Krautbeseitigung auftreten und damit die Termine nicht eingehalten werden können, wird das Vermehrungsvorhaben aus der Testbefreiung herausgenommen und die Virusprüfung obligatorisch durchgeführt. Die
Landwirte sind gut beraten, nach der Krautabtötung alle Bestände auf einen möglichen Wiederaustrieb zu kontrollieren und immer umgehend zu beseitigen. Besonders in Jahren mit stark wechselnden Witterungsbedingungen
besteht die Gefahr, dass die Kartoffeln nicht absterben und auf Grund des noch nicht verbrauchten Stickstoffvorrates erneut austreiben. Da die Stoffwechselprozesse dann wie beim Jugendwachstum sehr zügig ablaufen, kann das
Virus bei einer Infektion schnell in die Knolle abwandern.
In den Spezialbetrieben für Kartoffelanbau und Vermehrung ist es gelungen, die Aberkennungen bei der Feldbestandsprüfung zu minimieren (Tab. 3.2-2).
32
Tab. 3.2-2: Ergebnisse der Feldbestandsprüfung bei Kartoffeln
Merkmal
angemeldet
zurückgezogen
mit Erfolg besichtigt
ohne Erfolg besichtigt
2005
ha
%
3.412 100
20 0,6
3.351 98,2
41 1,2
2006
ha
%
3.355 100
3 0,1
3.330 99,2
22 0,7
2007
ha
%
3.600 100
5 0,1
3.514 97,6
81 2,3
2008
ha
%
3.784 100
6 0,2
3.739 98,8
39 1,0
2009
ha
%
3.910 100
8 0,2
3.856 98,6
46 1,2
2010
ha
%
3.705 100
25 0,7
3.658 98,7
22 0,6
Es gab kaum Aberkennungen wegen zu starker Verunkrautung oder unzureichender Bestandesentwicklung. Nasskalte Frühjahre wie 2006 und 2010 können natürlich zu einem erhöhten Anteil von Fehlstellen und Pflanzenausfällen wegen Fußkrankheiten führen.
Die Hauptursache für Aberkennungen war der aus dem Vorjahr stammende Virusbefall. Besonders bei starkem Auftreten von Virosen wie in den Jahren 2007 und 2008 zeigte sich jeweils im Folgejahr eine stärkere Belastung in Aufwüchsen (Abb. 3.2-3). Dass in den Folgejahren nicht immer höhere Aberkennungen zu erwarten sind, ist darauf zurückzuführen, dass durch eine effektive Entfernung der viruskranken Pflanzen in den Vermehrungsbeständen und
bei geringem Auftreten der Vektoren oder nicht für Virusinfektionen geeignetem Zeitpunkt keine Infektionen stattfanden. Neue Virusinfektionen, die durch Blattläuse im Anbaujahr gesetzt werden, so genannte Primärinfektionen,
werden in den Feldbeständen in Mecklenburg-Vorpommern im Juli und August kaum festgestellt. Lediglich in Jahren mit einem sehr frühen Blattlausauftreten wie 2008 konnten ab Juli auch vereinzelte Primärinfektionen in den
Beständen beobachtet werden.
Abb. 3.2-3: Ursachen für Aberkennungen von Vermehrungsbeständen (ha)
Trotz relativ strenger Winter in den Jahren 2007 und 2009 wurden 2010 verstärkt Probleme mit Durchwuchskartoffeln festgestellt, die auch zu Aberkennungen von Vermehrungsvorhaben führten. Eine Bereinigung von Durchwuchskartoffeln ist nur mit großem Aufwand möglich und gelingt in den seltensten Fällen. Im Jahre 2006 verblieben nach der Vorsommertrockenheit und den feuchten Erntebedingungen zu viele kleine Knollen im Boden, die im
nachfolgend angebauten Getreide nicht ausreichend bekämpft wurden, so dass trotz strenger Winter und einer Anbaupause von vier Jahren auf diesen Flächen 2010 Durchwuchs festgestellt wurden. Gerade bei Flächentausch zur
Einhaltung der Anbaupausen und Auflockerung der Fruchtfolgen ist es unbedingt notwendig, dass nach dem Kartoffelanbau in den Folgekulturen eine effiziente Bekämpfung der Durchwuchskartoffeln stattfindet. Den Kartoffelvermehrern wird empfohlen, die zukünftigen Vermehrungsflächen ein Jahr vorher auf möglichen Kartoffelbesatz
zu kontrollieren, um ggf. nach der Getreideernte noch gezielte Bekämpfungsmaßnahmen einleiten zu können. Dieses Beispiel zeigt, dass die konsequente Forderung nach Anbaupausen von mindestens drei Jahren nicht immer
eingehalten wird und sich insbesondere phytosanitäre Probleme wie Viruskrankheiten, aber auch bakterielle Schaderreger oder Kartoffelnematoden von Jahr zu Jahr über Durchwuchskartoffeln anreichern können.
Wegen Nematodenbesatz mussten im Berichtszeitraum kaum Flächen aberkannt werden. Sowohl eine gezielte Flächenauswahl und die notwendige Untersuchung der Flächen auf Nematodenbesatz als auch die Bestandesführung
und der Flächenaustausch mit Nachbarbetrieben trugen in Mecklenburg-Vorpommern dazu bei, dass mit Nemato33
den belastete Flächen immer weniger festzustellen sind. Nur der Gelbe Kartoffelnematode Globodera rostochiensis
wurde in Mecklenburg-Vorpommern bisher festgestellt.
Das Auftreten der Schwarzbeinigkeit hängt in starkem Maße von den Erntebedingungen im Herbst und den Auflaufbedingungen im Frühjahr ab. Gerade in den Jahren 2007 und 2010 wurde die Ernte durch viele Niederschläge
unterbrochen. Ein hoher Erdbesatz wurde mit eingelagert und die Wundheilung bzw. die Überlagerung war erschwert. Das Frühjahr 2008 war von nasskalten Bedingungen geprägt, die das Auflaufen der Kartoffeln verzögerte.
Die latent mit Nassfäule kontaminierten Knollen lagen längere Zeit zum Teil auch unter Sauerstoffabschluss im Boden. Dadurch konnten die Bakterien in die Knollen eindringen. Die Folge war ein erhöhter Besatz mit schwarzbeinigen Pflanzen und ein daraus resultierender größerer Fehlstellenanteil. Ähnliche Erntebedingungen mit einer verstärkten Tendenz zur Förderung der Nassfäule waren im Herbst 2010 zu beobachten. Einige Partien mussten wegen
zu hohem Nassfäulebefall vorzeitig aus den Lagern entfernt werden. Bei der in allen Kartoffellagerhäusern vorhandenen computergestützten Klimaführung werden die Kartoffeln in den meisten Fällen gut überlagert und faule
Knollen mumifizieren. Es kommt dann bei der Aufbereitung darauf an, wie stark die Fäuleerreger auf den Transportund Verlesebändern verschmiert und die Knollen dadurch kontaminiert werden.
Feldbestandsprüfung bei Kartoffeln
3.2.3
Ökologische Produktion von Saat- und Pflanzgut
Für die Produktion von ökologisch erzeugtem Saat- und Pflanzgut gelten dieselben Richtlinien und Anforderungen
wie für die konventionelle Vermehrung.
Dreijährige Auswertungen zur Feldbestandsprüfung zeigen, dass die Anerkennungsrate je Fruchtartengruppe und
Jahr sehr unterschiedlich ist, wobei die hauptsächliche Ursache in den unterschiedlichen Jahresbedingungen zu
suchen ist. Die Aberkennungsrate in den Jahren 2008 und 2009 ist nur bei Kleinkörnigen Leguminosen und Gräsern
deutlich höher als im konventionellen Anbau. Einige Flächen mussten wegen eines zu geringen Pflanzenbesatzes,
insbesondere durch Trockenheit in der Auflaufphase, zurückgezogen werden. „Ohne Erfolg geprüft“ wurden Flächen wegen unzureichendem Kulturzustand und zu hohem Besatz mit schwer trennbaren Arten.
Bei der Kartoffelvermehrung wurde in vielen Fällen ein sehr hoher Rhizoctoniabefall , zu hoher Virusbesatz oder
auch eine starke Verunkrautung festgestellt, die bei über den Mindestanforderungen liegenden Werten zur Aberkennung der Bestände führte.
3.3
Probenahme
Die Probenahme ist die Schlüsselaufgabe im Anerkennungsverfahren, denn das anhand der angelieferten Probe im
Labor ermittelte Ergebnis muss repräsentativ sein und die Qualität der Partie widerspiegeln. Verantwortlich für die
Ziehung der Proben sind die amtlich verpflichteten Probenehmer, die bei jährlichen Schulungen in ihre Aufgaben
eingewiesen werden.
3.3.1
Saatgut
Am Ende der Rohwarenaufbereitung werden aus dem aufbereitenden Saatgut mit Hilfe automatischer Probenahmevorrichtungen die in Abhängigkeit von der Partiegröße notwendigen Einzelproben entnommen. Der amtlich
verpflichtete Probenehmer stellt aus den Einzelproben die Mischprobe und nach entsprechender Probenteilung
34
daraus die Einsende- und Rücklageproben her. Die Einsendeproben gelangen auf dem schnellsten Wege in das zuständige Saatgutprüflabor, während die Rücklageproben beim Probenehmer verbleiben.
Zu den weiteren Aufgaben des amtlich verpflichteten Probenehmers gehört auch die Überwachung von Verpackung, Kennzeichnung, Verschließung und Versand.
3.3.2
Kartoffeln
Für die Untersuchungen auf Virus- und Quarantänekrankheiten können die Proben zu zwei unterschiedlichen Terminen gezogen werden. Damit die Ergebnisse den Züchtern und VO-Firmen rechtzeitig bereit gestellt werden, ist
es notwendig im August bzw. September mit den Prüfungen zu beginnen. Deshalb werden bei den Sorten der sehr
frühen und frühen Reifegruppen die Proben mit einem Umfang von 110 Knollen je drei Hektar für die Virusprüfung
bzw. mit der doppelten Menge für die Quarantäneprüfungen aus dem Vermehrungsbeständen entnommen. Voraussetzung dafür ist, dass die Bestände abgetötet und kein Wiederaustrieb festgestellt wurde. In der Zählstrecke
wird pro Staude nur eine Knolle für die Virus- und eine für die Quarantäneuntersuchung eingesammelt.
Die meisten Proben stammen jedoch aus dem Erntegut. Dabei erfolgt die Probenahme aus den mit Erntegut gefüllten Kisten bevor sie eingelagert werden. Vom Probenehmer oder unter seiner Aufsicht werden die Proben verpackt
und an die Untersuchungsstellen verschickt.
Automatisches Saatgutprobenahmegerät
Probennahme bei Kartoffeln
35
3.4
Beschaffenheitsprüfung
3.4.1
Saatgut
In Mecklenburg-Vorpommern ist für die Untersuchung der amtlichen Saatgutproben im Rahmen des Anerkennungsverfahrens das seit 1992 von der ISTA autorisierte Saatgutprüflabor der LUFA Rostock der LMS GmbH in Rostock zuständig.
Mit der Einführung privater Elemente in das Anerkennungsverfahren ist es seit 2007 möglich, Privatlabore als Nachauftragnehmer zuzulassen. In Deutschland gibt es derzeit zwei durch die zuständige Anerkennungsstelle akkreditierte private Saatgutprüflabore: bei der LUFA-ITL Kiel GmbH und bei der KWS Lochow GmbH in Bergen / Wohlde.
Beide Labore werden ständig kontrolliert. Bei Feststellungen von Unregelmäßigkeiten oder substantiellen Fehlern
kann die Akkreditierung zurückgenommen werden.
Seit 2009 untersucht das Saatgutlabor der KWS-Lochow das Saatgut ihrer eigenen Sorten aus den in M-V angebauten Vermehrungen. Das bedeutet, dass seitdem in der LUFA Rostock ca. ein Drittel weniger Proben (ca. 1.000) zur
Untersuchung eingereicht werden.
Die Aufgabe eines Saatgutprüflabors besteht in einer schnellen und fachgerechten Untersuchung der Saatgutprobe auf der Grundlage der Internationalen Vorschriften für die Saatgutprüfung der ISTA. Im Saatgutprüflabor der LUFA Rostock werden neben den Proben für die Anerkennung, auch die aus der Saatgutverkehrskontrolle und Privatproben untersucht.
Bei einigen Fruchtarten, wie Lupinen und Lein, sind Gesundheitsprüfungen auf samenbürtige Krankheiten erforderlich. Falls sie nicht im Saatgutprüflabor mit durchgeführt werden können, übernimmt der Pflanzenschutzdienst
des LALLF M-V diese Untersuchungen.
Der Ablauf im Saatgutprüflabor ist folgender: Nach Eingang und Registrierung der Proben erfolgt ihre Teilung auf
Untereinheiten an denen die Prüfungen auf die anerkennungsrelevanten Parameter Reinheit, Besatz und Keimfähigkeit durchgeführt werden. Der Feuchtigkeitsgehalt der Proben ist bei den meisten Fruchtarten kein Pflichtprüfmerkmal. Lediglich bei Verdacht des Überschreitens des Höchstgehaltes an Feuchtigkeit wird eine Prüfung vorgenommen. Bei Mais- und Ölsaatensaatgut ist die Überprüfung des Feuchtigkeitsgehaltes jedoch zwingend
gefordert. Dazu werden vom Probenehmer bereits bei der Herstellung der Einsendungsproben spezielle Feuchtigkeitsproben, die besonders verschlossen werden, zusätzlich mit eingereicht. Prüfungen zur Sortenechtheitsbestimmung sind bei Hafer zur Unterscheidung zwischen den Anteilen von Weiß- und Gelbhafers mit der Floureszenzmethode oder bei Lupinen durch die Bestimmung des Bitterstoffgehaltes durchzuführen. Neben den genannten in der
Saatgutverordnung vorgeschriebenen Parametern können auf Antrag des Saatgutaufbereiters auch weitere für
den Landwirt zur Berechnung der Aussaatstärke notwendigen Merkmale ermittelt werden, wie z. B. Tausendkornmasse oder die Triebkraft bei ökologisch erzeugtem Saatgut.
Die Ergebnisse der LUFA werden in Prüfprotokollen festgehalten und der Anerkennungsstelle nach Beendigung der
Prüfung sofort übergeben. Die Laborergebnisse der KWS Lochow werden per e-Mail übermittelt und in das EDVProgramm SAPRO eingelesen. In der Anerkennungsstelle werden alle Ergebnisse auf ihre Plausibilität überprüft, in
das EDV-Programm eingegeben und dabei die Entscheidung über Anerkennung oder Aberkennung getroffen. Die
Zertifikate werden den Aufbereitern, Anmeldern und Vermehrern tagfertig per e-Mail oder auf dem Postweg übermittelt. Neben der vorgeschriebenen Untersuchungsdauer darf es zu keinen terminlichen Verzögerungen kommen, um die Auslieferung von Saatgut nicht zu behindern.
Die Anzahl der zu untersuchenden Proben ist abhängig von Vermehrungsfläche, Ertrag, Saatgutausbeuten und
dem möglichen Absatz an Z-Saatgut. Jährlich wurden zwischen 4.000 und 5.000 Proben angeliefert, wobei auf
Grund des Vermehrungsumfanges das Getreide mit 86 % den größten Probenanteil stellte und in erster Linie die
Wintergetreidearten (Abb. 3.4-1…3).
36
Abb. 3.4-1: Anteiliges Probenaufkommen für die Beschaffenheitsprüfung im Mittel 2005 - 2010
Abb. 3.4-2: Anzahl der Proben für die Beschaffenheitsprüfung nach Fruchtartengruppen
37
Abb. 3.4-3: Anzahl Getreideproben nach Fruchtarten für die Beschaffenheitsprüfung
Die Aufbereitungsbetriebe in M-V übernehmen von ihren Vertragslandwirten die Rohware, lagern sie ein und bereiten sie erst auf, wenn die entsprechenden Lieferaufträge oder die Anforderungen aus langfristigen Vertragsbeziehungen vorliegen. Neben den in M-V erwachsenden Vermehrungsbeständen und der daraus hergestellten Saatware können die VO-Firmen auch Rohware aus anderen Produktionsgebieten einführen und in ihren modernen
Aufbereitungsanlagen aufbereiten, die Saatgutproben zur Beschaffenheitsprüfung vorstellen und danach die Zertifikate zum Inverkehrbringen erhalten. Dafür ist das so genannte Abgabeverfahren zwischen verschiedenen
Bundesländern und Mitgliedsstaaten notwendig. Dazu werden die Unterlagen aus der Feldbestandsprüfung an die
Anerkennungsstelle übergeben, die das Anerkennungsverfahren weiterführt und nach dem Vorliegen der Ergebnisse aus der Beschaffenheitsprüfung auch mit einem Anerkennungsbescheid (Zertifikat) abschließt.
Im Durchschnitt der letzten 6 Jahre wurden über 90 % der Partien anerkannt. Die mittlere Anerkennungsrate lag bei
94 % (Abb. 3.4-4, Anlage 16).
Abb. 3.4-4: Ergebnisse der Beschaffenheitsprüfung des Saatgutes („AN“- und „AB“ erkannte Partien)
38
Die Qualität des Saatgutes wurde immer dann beeinträchtigt, wenn während der Ernte oder kurz zuvor eine rege
Niederschlagstätigkeit einsetzte. Das war insbesondere in den Jahren 2007 und 2010 zu beobachten. So verlängerte sich 2010 die Getreideernte um vier Wochen. In vielen Beständen zeigte sich Auswuchs in den Ähren, der dann
nicht ohne Auswirkungen auf die Keimfähigkeit blieb. Um Versorgungsengpässen entgegen zu wirken, genehmigten die Züchter in einigen Fällen die Anerkennung als Z 2-Generation mit Keimfähigkeiten bis 85 Prozent.
Zu einer Beeinträchtigung der Keimfähigkeit können aber auch andere Ursachen beitragen. Die hohen Aberkennungsraten bei Sommergetreide in den vielen Jahren bewiesen, dass die Rohware bei den Landwirten oftmals
nicht optimal zwischengelagert wurde. Eine nicht fachgerechte Belüftung bzw. Trocknung führt immer wieder zu
Problemen bei der Lagerung und zu Qualitätsverlusten. Bei Aufbereitern, die neben den Wintergetreidearten auch
sofort das Sommergetreide nach der Ernte in ihren Lägern unterbrachten, waren diese hohen Aberkennungsraten
nicht zu beobachten. Saatgut von Winterroggen und Großkörnigen Leguminosen reagierte bei zu hohen Dreschtrommeldrehzahlen und insbesondere auch unter trockenen Bedingungen verstärkt mit Haarrissen an den Körnern, die zu anomalen Keimlingen und damit zur Beeinträchtigung der Keimfähigkeit führt.
Die Nichtobligatorische Beschaffenheitsprüfung bei Z-Saatgut von Getreide als privates Element im Anerkennungsverfahren hat seit 2005 Eingang in die Praxis gefunden. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird dieses Verfahren
insbesondere bei vorgereinigter Rohware genutzt, um schneller über Ergebnisse aus der Beschaffenheitsprüfung
verfügen zu können. Dieses Verfahren hat seine Vorteile in vielen Jahren bewiesen. Es ist aber zu beachten, dass in
Jahren mit erschwerten Erntebedingungen die Saatgutqualität beeinträchtigt werden kann. Es hängt von der Saatgutwirtschaft ab, wie verantwortungsvoll sie mit diesem Verfahren umgeht. Bei mit Auswuchs gefährdeten Partien
sollte dieses Verfahren nicht angewendet werden. Durch die Zwischenlagerung der Rohware sowie die nachfolgende Aufbereitung als Saatgut erfolgt eine weitere Belastung der Samen. Das führte 2010 dazu, dass bei einigen Kontrollproben weit unterhalb der Mindestanforderungen und außerhalb der Toleranz liegende Keimfähigkeitswerte
festgestellt wurden. Dadurch musste in diesen Fällen die Anerkennung entsprechend § 18 SaatgutV nachträglich
zurück genommen werden.
Die Auswertung bei ökologisch erzeugtem Saatgut von Lupinen, Winterweizen und Sommergerste ergab, dass bei
Sommerungen die Anforderungen an die Keimfähigkeit oft nicht erfüllt wurden. Das zeigte sich besonders deutlich
im Jahr 2007 als wegen ziemlich feuchter Erntebedingungen und oftmals unzureichender Trocknungsmöglichkeiten in den Vermehrungsbetrieben bei Lupinen und Sommergerste die Keimfähigkeiten stark abfielen. Hier unterscheiden sich die Ökovermehrungen nicht von den konventionell produzierten.
Bei Getreide war der zu hohe Besatz mit anderen Getreidearten ein wesentlicher Aberkennungsgrund als Ergebnis
der meistens zu dichten Aufeinanderfolge von Getreide nach Getreide und dem daraus resultierenden Bodenaufschlag. Mittels pneumatischen Sortiertischen oder Prall-Tischauslesern können besonders gefragte Sorten oder
Partien bei zu hohem Besatz mit Fremdgetreide gereinigt werden. Das ist aber bei der hektischen Wintergetreideaufbereitung mit sehr kurzen Umlaufzeiten nur in seltenen Fällen möglich. Außerdem vergrößern sich dadurch die
Abgänge erheblich. In den betriebsinternen Laboren der Aufbereiter ist es deshalb wichtig, den Fremdbesatz in der
Rohware zu erkennen, um das Personal in der Aufbereitungsanlage auf die Besonderheiten hinzuweisen oder darauf hinzuwirken, auf diese Partien zu verzichten bzw. sie zu einem späteren Zeitpunkt aufzubereiten. Für die Mitarbeiter in den Betriebslaboren ist es oft schwer Triticale, Weizen oder Roggen auseinander zu halten. Eine Konsultation im Saatgutprüflabor der LUFA Rostock ist jederzeit möglich. Der Fremdbesatz ist aber oftmals nicht nur allein
auf den Durchwuchs in den Vermehrungsbeständen zurückzuführen, sondern kann auch durch Verunreinigungen
im Mähdrescher, auf den Transportfahrzeugen bis hin zu den Aufbereitungsanlagen verursacht worden sein. Flughafer fiel in letzter Zeit in einigen Basissaatgutpartien auf. Eine strenge Feldbestandsprüfung ist notwendig, um
dessen Weiterverbreitung über Z-Saatgut zu verhindern.
Festgestellte Mängel in der Reinheit führten nur in wenigen Fällen zur Aberkennung. Das betraf insbesondere Gräser, weniger Getreide oder Leguminosen. In den meisten Fällen konnten diese aberkannten Partien nochmals nach
erneuter Reinigung wieder zur Beschaffenheitsprüfung vorgestellt werden.
Es kam in der letzten Zeit gehäuft vor, dass lebende Schadinsekten, wie Milben oder Kornkäfer, in Saatgetreide gefunden wurden. Befallene Partien werden immer aberkannt. Ursachen dafür sind in unzureichend gereinigten und
desinfizierten Vorratslägern zu suchen. Auch verunreinigte Transportfahrzeuge können dazu beitragen. Nach intensiver und erfolgreicher Bekämpfung dieser Schaderreger können die Partien nochmals beprobt und einer erneuten
Beschaffenheitsprüfung unterzogen werden.
39
Beschaffenheitsprüfung im Saatgutprüflabor der LUFA Rostock
Probenannahme
Probenteilung
Bestimmung von Besatz
40
... Keimfähigkeit
... Lebensfähigkeit (TTC-Methode)
... Keimfähigkeit bei Gräsern
Probenlagerung
3.4.2
Kartoffeln
Die Beschaffenheitsprüfung bei Pflanzkartoffeln ist umfangreicher als bei Saatgut und beinhaltet:
- Beschaffenheitsprüfung auf Viruskrankheiten,
- Beschaffenheitsprüfung auf Quarantänekrankheiten und
- Beschaffenheitsprüfung auf Knollenkrankheiten und äußere Mängel.
3.4.2.1
Beschaffenheitsprüfung auf Viruskrankheiten
Die Beschaffenheitsprüfung auf Viruskrankheiten wird in der Prüfstelle des LALLF in Gülzow durchgeführt. Die von
den Vermehrungsbetrieben angelieferten Proben mit einem Umfang von je 100 Knollen pro 3 ha werden als Augenstecklinge im Gewächshaus angezogen. Nach ca. fünf bis sechs Wochen haben sich die Stecklinge soweit entwickelt, dass viruskranke Pflanzen zu erkennen sind. An Hand des Blattsaftes wird bei allen Kategorien mittels des
ELISA-Testes das Vorhandensein von sechs Kartoffel relevanten Viruserregern, Blattroll-, Y-, M-, X-, A- und S-Virus,
überprüft. Auf Grund der Festlegungen in der Pflanzkartoffelverordnung, dass bei Zertifiziertem Pflanzgut der Anteil der Pflanzen zu ermitteln ist, die einen Befall mit schweren oder leichten Viruskrankheiten zeigen, erfolgt nach
der serologischen Prüfung eine zusätzliche visuelle Bonitur der kranken Pflanzen. Die daraufhin erfolgte Einstufung
nach schweren, leichten oder latenten, d. h. nicht sichtbaren, Symptomen stellt die Grundlage für die Zertifizierung
dar.
Schneiden der Augenstecklinge
Pflanzen der Augenstecklinge
Aufwuchs im Gewächshaus
41
Im Vordergrund kranke Pflanze
Blattsaftgewinnung
Die Ergebnisse der Virusprüfung in den letzten sechs Jahren zeigen einen negativen Trend (Abb. 3.4-5). Im Durchschnitt der letzten 6 Jahre lag die Anerkennungsrate bei 93,7 %. Gegenüber dem vorhergehenden Berichtszeitraum
von 2000 - 2004 war eine deutliche Verschlechterung festzustellen. Diese Ergebnisse sind nicht zufrieden stellend,
zumal benachbarte Bundesländer z. B. 2010 wesentlich bessere Anerkennungsergebnisse zu verzeichnen hatten
(Tab. 3.4-1). Mehrere Faktoren spielen dabei eine wichtige Rolle:
• die Ausgangsbelastung der Partien mit viruskranken Pflanzen aus den Vorjahren,
• die Wirksamkeit der Selektion kranker Pflanzen aus den Vermehrungsbeständen,
• Zeitpunkt und Menge das Auftretens der Blattläuse als Virusüberträger,
• der Zeitpunkt der Krautabtötung und
• das mögliche Auftreten von Wiederaustrieb.
Abb. 3.4-5: Aberkennungsraten (%) nach der Beschaffenheitsprüfung auf Viruskrankheiten
42
Tab. 3.4-1: Aberkennungsraten (%) nach der Beschaffenheitsprüfung auf Viruskrankheiten in ausgewählten Bundesländern
Bundesland
Bayern
Kategorie
V/B
Z
gesamt
MecklenburgV/B
Vorpommern
Z
gesamt
Niedersachsen
V/B
Z
gesamt
SchleswigV/B
Holstein
Z
gesamt
2005
16,7
9,5
20,8
2,8
10,9
4,8
2,5
4,4
3,7
k. A.
2006
3,7
9,0
8,2
1,8
7,2
3,7
2,1
7,0
5,6
4,6
7,3
5,6
2007
3,4
18,5
16,1
2,4
13,8
6,0
2,3
4,4
3,9
4,1
6,5
5,0
2008
1,0
11,4
9,7
5,9
25,4
12,5
13,9
18,0
16,8
4,4
6,9
5,3
2009
1,9
4,8
4,4
1,2
3,8
1,3
1,4
2,4
2,1
0,3
0,5
0,3
2010
4,0
6,4
6,0
5,0
21,7
9,3
1,2
1,4
1,3
0,7
1,0
0,8
k. A. keine Angaben
Besonders gefährdet sind die Vermehrungsbestände, wenn die Blattläuse sehr frühzeitig in der Regel nach milden
Wintern, die eine Lebendüberwinterung zuließen, einfliegen. Das war 2007 und besonders 2008 festzustellen. Die
Ausgangsbelastung mit viruskranken Pflanzen im Jahre 2007 war jedoch gering, die Selektion konnte bereits sehr
frühzeitig beginnen und bei ausreichenden Arbeitskräften auch effektiv gestaltet werden. Dagegen lag ein Jahr
später die Ausgangsbelastung mit viruskranken Pflanzen deutlich höher. Die Vorsommertrockenheit im Juni führte
außerdem zu einer Maskierung der kranken Pflanzen und behinderte damit die Selektion stark. Darüber hinaus
fand außerdem ein starker Sommerflug der Blattläuse statt (Abb. 3.4-6). Aus diesen Gründen lag die Anerkennungsrate 2008 unter 90 % und damit deutlich unter der des Vorjahres.
Abb. 3.4-6: Flugaktivität von Blattläusen 2008 im Vergleich zu 2007 [Quelle: BUSCH LALLF, PSD]
43
Im Jahr 2009 konnten sehr gute Anerkennungsergebnisse erzielt werden. Es gelang trotz der sehr hohen Vorbelastungen mit viruskranken Pflanzen aus dem Jahre 2008 nach einer frühen Pflanzung, zügigem Auflaufen der Kartoffeln und damit auch einem frühzeitigen Erkennen von viruskranken Pflanzen die Selektion erfolgreich durchzuführen. Die Blattläuse traten außerdem erst recht spät Anfang bis Mitte Juli in Erscheinung (Abb. 3.4-7). Zu diesem
Zeitpunkt hatten die Bestände bereits eine hohe Altersresistenz erreicht. Sie konnten rechtzeitig abgetötet werden
und damit die Abwanderung evtl. übertragener Viren in die Knolle verhindert werden. Wenn man 2010 nur das
unterdurchschnittliche Auftreten von Blattläusen zu Grunde legt, war daraus nicht abzuleiten, dass lediglich ein Anerkennungsergebnis von knapp 91 % erreicht wurde. Aber das nasskalte Frühjahr mit verspäteter Pflanzung der
Kartoffeln und verzögertem Auflauf hatte zur Folge, dass viruskranke Pflanzen erst sehr spät in den Vermehrungsbeständen erkannt und entfernt werden konnten. Eine Selektion war meistens erst Mitte bis Ende Juni möglich. Die
anschließende extreme Hitze- und Trockenheitsperiode führte wiederum zu einer Maskierung viruskranker Pflanzen. Das bedeutete, dass die Virusquellen nicht vollständig aus den Vermehrungsbeständen entfernt werden konnten. Die teilweise hohen Infektionsraten bei virusanfälligen Sorten aller Reifegruppen und Aberkennungen auch in
beregneten und Mitte August abgetöteten Beständen lässt nur den Schluss zu, dass die Infektionen in der ersten
Hälfte Juli stattfanden. Hier wurde auch ein stärkeres Blattlausfluggeschehen von nicht auf Kartoffeln siedelnden
Arten beobachtet, die wahrscheinlich aus den abreifenden Getreidebeständen stammten (Abb. 3.4-7).
Abb. 3.4-7: Flugaktivität von Blattläusen 2010 im Vergleich zu 2009 [Quelle: BUSCH LALLF, PSD]
Es waren 2010 nur rund 14 % der Sorten von Aberkennungen betroffen. Gegenüber 2008 ist damit eine Verbesserung in Bezug auf die Virusresistenz im Sortiment eingetreten. Von den damals stark betroffenen 20 virusanfälligen
Sorten mit sehr hohen Verlusten wurden inzwischen 8 nicht mehr vermehrt. Aber auch jüngere Sorten sind nicht
unbedingt virusresistent. Insbesondere viele EG-Sorten waren wieder von sehr hohen Verlusten bis zum Totalausfall
betroffen. Außerdem fehlen bei ihnen Resistenzeinschätzungen vom Bundessortenamt, so dass das Vermehrungsrisiko die Landwirte tragen.
Ganz anders waren die Bedingungen im Jahre 2005 als die Vorsommertrockenheit ebenfalls zu einer verzögerten
Krautabtötung führte. Ende Juli flogen die Blattläuse massiv in die Kartoffelbestände ein und verbreiteten die Virosen, dass durch die Virusprüfung noch 5 % insbesondere bei den spät reifenden, virusanfälligen Sorten aberkannt
werden mussten. Das Jahr 2006 ist mit 2010 vergleichbar, durch das nasskalte Frühjahr waren die Selektionsarbeiten erschwert und die Vorsommertrockenheit im Juni führte zu Wachstumsunterbrechungen. Auch hier musste die
Krautabtötung verschoben werden, um einen notwendigen Ertragszuwachs zu realisieren, da aber kein Sommerflug der Blattläuse stattfand, konnten mehr als 96 % der Vermehrungsflächen anerkannt werden (Abb. 3.4-8).
44
Abb. 3.4-8: Flugaktivität von Blattläusen 2006 im Vergleich zu 2005 [Quelle: BUSCH LALLF, PSD]
Eine Gefährdung der Vermehrungsbestände durch Virusinfektionen ist besonders dann gegeben, wenn:
1. Blattläuse als Vektoren nach milden Wintern sehr früh auftreten und in die jungen Bestände einfliegen,
2. viruskranke Pflanzen witterungsbedingt erst spät von den Selektionskräften zu erkennen sind und damit eine
vollständige Bereinigung der Vermehrungsbestände nicht stattfinden kann,
3. nach einer stärkeren Vorsommertrockenheit und einem späten Sommerflug der Blattläuse später reifende
Sorten noch nicht abgetötet waren,
4. eine ausreichende Wirkung der Insektizide in Sommermonaten mit hohen Tagesmitteltemperaturen in Frage
gestellt werden muss, insbesondere wenn der Bestandesschluss noch nicht erreicht wurde,
5. die richtige Auswahl der Insektizide eingeschränkt ist oder nicht entsprechenden den Empfehlungen des PSD
erfolgt und damit Resistenzbildungen bei den Blattläusen Vorschub geleistet wird.
Die erfolgreiche Verhinderung von Virusinfektionen besteht aus einem Zusammenspiel von rechtzeitiger Selektion
kranker Pflanzen, enger Aufeinanderfolge von Insektizidanwendungen entsprechend den Warndienstmeldungen
oder eigenen Beobachtungen und dem Anbau virusresistenter Sorten. Der Überflug oder kurzzeitiges Einfliegen
nicht kartoffeltypischer Blattläuse in Kartoffelbestände ist kaum zu verhindern.
Bei der ökologischen Erzeugung von Pflanzkartoffeln wurde im Berichtszeitraum von 2000 bis 2004 kaum über Probleme wegen virusbedingten Aberkennungen berichtet. In den letzten Jahren waren aber auch die Ökopflanzkartoffeln von hohen Aberkennungsraten betroffen (Tab. 3.4-2). Es ist zu vermuten, dass durch eine höhere Konzentration der Kartoffelvermehrung in diesen Spezialbetrieben, dem Anbau von virusanfälligen Sorten und eventuell
benachbarter Konsumkartoffelbeständen die Vermehrungsbestände einem größeren Infektionsdruck ausgesetzt
waren. Das oft durch frühen Krautfäulebefall verursachte frühzeitige Krautabsterben in Ökobetrieben war im Jahr
2010 nicht festzustellen Wie beim konventionellen Anbau mussten die Bestände im August noch stehengelassen
werden, um den notwendigen Ertragszuwachs zu realisieren. Insbesondere in niederschlagsreichen Jahren führte
der Krautfäulebefall zu erheblichen Ertrags- und Qualitätsbeeinträchtigungen.
45
Tab. 3.4-2: Ergebnisse der Virusprüfung bei ökologisch erzeugten Pflanzkartoffeln im Vergleich zur konventionellen Vermehrung
Feldbestandsprüfung
Jahr
2010
2009
2008
2007
3.4.2.2
mit Erfolg
ha
40,9
49,9
58,2
50,5
Beschaffenheitsprüfung auf Virus
Erzeugung: ökologisch
ohne Erfolg
ha
Sorten
%
11,20
Sava, Ballerina,Selma, Agria, Agila
27,4
9,05
Sava, Ballerina
18,1
12,00
Sava, Ballerina, Selma, Agria
20,6
0
0
konventionell
ohne Erfolg
%
9,3
1,3
12,5
5,8
Beschaffenheitsprüfung auf Quarantänekrankheiten
In den letzten Jahren wurde in M-V dreimal Befall mit Bakterieller Ringfäule der Kartoffel (Clavibacter michiganensis
ssp. sepedonicus) festgestellt. Besonders in Jahren mit niederschlagsreichen Witterungsperioden vor und während
der Ernte wird die Entwicklung bakterieller Knollenerkrankungen in den Beständen begünstigt. Betriebsteiltrennungen und strikte Einhaltung aller Hygienemassnahmen bei Anbau, Aufbereitung und Lagerung können zur Eindämmung der wirtschaftlichen Schäden und zur Verhinderung einer Weiterverbreitung beitragen. Alle Zufuhren
nach M-V werden zum Schutz der Gesundlagen vor dem Auspflanzen auf Quarantäneschaderreger überprüft. Sehr
wichtig ist es auch, die gesamte Prozesskette der Erhaltungszucht einer Prüfung auf Quarantänekrankheiten zu
unterziehen.
3.4.2.3
Beschaffenheitsprüfung auf Knollenkrankheiten und äußere Mängel
Die Beschaffenheitsprüfung auf Knollenkrankheiten und äußeren Mängel führen die amtlich verpflichteten Probenehmer in den Aufbereitungsbetrieben durch. Bei der Prüfung wird entsprechend der von der Arbeitsgemeinschaft
der Anerkennungsstellen herausgegebenen Probenehmer-Richtlinie eine Durchschnittprobe von 25 kg aus der
aufbereiteten Partie auf die entsprechenden Krankheiten und Mängel untersucht. Im Ergebnis der erfolgreichen
Prüfung wird gleichzeitig der Anerkennungsbescheid vom Probenehmer ausgestellt. Werden über das Maß zulässige Mängel festgestellt, kann, wenn möglich, die Partie nochmals aufbereitet werden.
Da in vielen Fällen zwischen Aufbereitung und Inverkehrbringen der Partien eine gewisse Zeit vergeht, müssen die
Aufbereiter dafür sorgen, dass die Qualität der Pflanzkartoffeln von der Aufbereitung bis zum Inverkehrbringen erhalten bleibt. Zur Überprüfung ist es deshalb notwendig, dass nochmals Kontrollproben entnommen werden. Bei
Verschlechterungen der Qualität insbesondere durch eine mögliche Fäuleausbreitung dürfen diese Partien, wenn
sie die Mindestanforderungen überschreiten, nicht gekennzeichnet oder verschlossen und somit nicht in den Handel gebracht werden.
Die amtlich verpflichteten Probenehmer haben vor dem Inverkehrbringen Kennzeichnung und Verschließung zu
überwachen. Bei Nichtbeachten der Vorschriften können die Probenehmer zur Verantwortung gezogen werden.
Untersuchung der Knollen auf Krankheiten und äußere Mängel
46
Nach erfolgreicher Prüfung Etikettendruck
3.5
Nachkontrollanbau
Die Anerkennungsstelle ist gemäß § 16 SaatgutV und § 20 PflKartV verpflichtet, in bestimmtem Umfang anerkanntes Saat- und Pflanzgut nachzuprüfen. Die Kontrolle auf Sortenechtheit, Sortenreinheit und Gesundheitszustand erfolgt über einen Feldanbau. Sollten überprüfte Partien die Mindestanforderungen nicht erfüllen, kann gemäß § 18
SaatgutV bzw. § 22 PflKartV die bereits ausgesprochene Anerkennung widerrufen werden. Dieses war im Berichtszeitraum in Mecklenburg Vorpommern nicht notwendig.
3.5.1
Mähdruschfrüchte
Der Nachkontrollanbau von Vorstufensaatgut und OECD gekennzeichnetem Saatgut wird vom Bundessortenamt
durchgeführt. In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt der Nachkontrollanbau bei Mähdruschfrüchten durch die Anerkennungsstelle auf dem Versuchsfeld des LALLF in Biestow.
Unter Einbeziehung von Standardmustern aus dem Bundessortenamt werden Basissaatgutpartien aus Mecklenburg-Vorpommern, Basissaatgut-Zufuhren aus anderen Bundesländern und ausgewählte Z-Vermehrungsvorhaben
angebaut, um sie auf Einhaltung der Sortenechtheit, der Sortenreinheit und des Gesundheitszustandes zu überprüfen.
Festgestellte Abweichungen werden in den aufwachsenden Vermehrungsbeständen überprüft und mit Feldbestandsprüfern und Aufbereitern ausgewertet.
Aus den Sortimenten des Nachkontrollanbaus und der Landessortenversuche können charakteristische Sortenmerkmale und für die Feldbesichtigung relevante Krankheiten zur Weiterbildung und Qualifikation der Feldbestandsprüfer an mehreren Terminen genutzt werden.
Der Anbau auf dem Versuchsfeld gestaltet sich ähnlich wie die Versuchsdurchführung der Landessortenversuche,
jedoch ohne Fungizidanwendung. Die Anzahl der in den letzten drei Jahren überprüften Arten ist in Tab. 3.5-1 dargestellt.
Tab. 3.5-1: Ergebnisse des Nachkontrollanbaues nach Fruchtarten und Jahren
(Anzahl der im Nachkontrollanbau ermittelten Abweichungen außerhalb der zulässigen Toleranz)
Fruchtartengruppe
Getreide
Leguminosen
Ölpflanzen
Summe
Auswertungsjahr 2008
(Ernte 2007)
Anzahl
Parzellen
Abweicher
148
4 (1)
6
0
0
0
154
4
Auswertungsjahr 2009
(Ernte 2008)
Anzahl
Parzellen
Abweicher
136
7 (2)
10
n.a.
0
0
146
7
Auswertungsjahr 2010
(Ernte 2009)
Anzahl
Parzellen
Abweicher
97
0
4
n. a.
0
0
101
0
(1)
Pflanzengesundheit 3, Sortenechtheit 1
Pflanzengesundheit 4, Sortenechtheit 3
n. a. = nicht auswertbar
(2)
Der Nachkontrollanbau bestätigte den Vermehrern und Aufbereitungsbetrieben in Mecklenburg - Vorpommern eine gute Saatgutqualität. Im Einzelfall liefert er jedoch immer wieder Hinweise auf Probleme wie z. B. auf Sortenvermischungen bei der Aufbereitung bzw. auf verbesserungswürdige Qualitäten des Basis- oder auch Vorstufensaatgutes.
Im Anerkennungsverfahren ist der Nachkontrollanbau neben der Feldbesichtigung die einzige Möglichkeit, Sortenechtheit, Sortenreinheit und Pflanzengesundheit ohne aufwändige Laboruntersuchungen zu überprüfen. Im Verdachtsfall kann die Elektrophorese als Zusatzuntersuchung zur Sortenidentitätsbestimmung weitere Klärung bringen.
3.5.2
Pflanzkartoffeln
Der Nachkontrollanbau von Pflanzkartoffeln erfolgt nicht im Bundessortenamt sondern auf dem Versuchsfeld der
LFA in Gülzow durch die Prüfstelle des LALLF. Auf Grund des hohen Anteils an Vorstufen- und Basissaatgutvermehrungen ist Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet, einen intensiven Nachkontrollanbau zu betreiben.
Dabei werden mehrere Aufgabenstellungen verbunden:
- Überprüfung auf Sortenechtheit, Sortenreinheit, fremde Typen und Gesundheitszustand,
47
-
Vermittlung von Sortenkenntnissen an die Feldbestandsprüfer,
Weiterbildung von Feldbestandsprüfern an entsprechenden Krankheitssymptomen,
Schulung von Fachkräften aus den Vermehrungsbetrieben für die Selektion und
Überprüfung der Virusprüfergebnisse, die im Gewächshaus und im Labor ermittelt wurden, mit Boniturergebnissen im Feldbestand.
In den letzten drei Jahren wurden jährlich ca. 90 Partien mit jeweils 100 Knollen im Nachkontrollanbau ins Feld gestellt (Tab. 3.5-2). Der größte Teil entfiel auf Partien, die als Zertifiziertes Pflanzgut anerkannt waren, weil hier die
Wahrscheinlichkeit am größten ist, Virusbesatz nachweisen zu können.
Tab. 3.5-2: Nachkontrollanbau von Pflanzkartoffeln in Gülzow
Jahr
Vorstufen%
8
14,0
1
1,6
1
1,3
1
1,1
9
9,6
7
8,1
27
5,8
gesamt
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Summe/Mittel
57
62
79
91
94
86
469
Partien
davon anerkannt als
Basis%
17
29,8
6
9,7
9
11,4
4
4,4
20
21,3
27
31,4
83
17,7
Z-Pflanzgut
%
30
52,6
55
88,7
64
81,0
81
89,0
54
57,4
47
54,7
331
70,6
aberkannt
2
0
5
5
11
5
28
%
3,5
0,0
6,3
5,5
11,7
5,8
6,0
Die Wiederfindungsrate zwischen den Ergebnissen der Beschaffenheitsprüfung auf Viruskrankheiten und den Feststellungen im Feld (serologische Virusüberprüfung und Symptombonitur an der Pflanze) lag im Mittel aller geprüften Partien bei knapp 79 % (Tab. 3.5-3). Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass nicht immer die im Herbst eingereichten sondern neue aus den aufbereiteten Partien gezogene Proben ausgepflanzt wurden, so dass auch Fehler
bei der Probenahme zu abweichenden Ergebnissen beitragen können. Ferner wurden bereits belastete oder auffällige Partien vorrangig ausgewählt. Dadurch sind die Ergebnisse nicht repräsentativ, um die Treffsicherheit der Methode der Virusprüfung einschätzen zu können.
Partien mit abweichenden Ergebnissen wurden mit den betreffenden VO-Firmen und Züchter vor Ort ausgewertet
und besondere Maßnahmen festgelegt.
Tab. 3.5-3: Übereinstimmungen der Ergebnisse aus dem Nachbau mit den Ergebnissen aus der Beschaffenheitsprüfung auf Viruskrankheiten
Angaben in %
Jahr
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Mittel
Z-Pflanzgut
Übereinstimmung
93,3
100,0
82,8
80,3
68,5
93,6
86,4
Aberkennung
6,7
0,0
17,2
19,8
31,5
6,4
13,6
Basispflanzgut
Übereinstimmung
76,5
83,3
88,9
0,0
90,0
96,3
72,5
Abstufung
zu Z
23,5
16,7
11,1
100,0
10,0
3,7
27,5
Vorstufenpflanzgut
Übereinstimmung
75,0
100,0
100,0
0,0
100,0
85,7
76,8
Abstufung
zu Z
25,0
0,0
0,0
100,0 *
0,0
14,3
23,2
aberkannte
Partien
Übereinstimmung
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
* Abstufung zu Basispflanzgut Klasse S
Für die Schulung der Selektionskräfte werden auch definiert kranke Knollen ausgepflanzt und nach dem Auflaufen
nochmals getestet. Die unterschiedliche Ausprägung der Krankheitssymptome kann durch Feldbestandsprüfer
und Selektionskräfte beobachtet werden. Da die Symptomausprägung unter Gewächshausbedingungen meistens
intensiver als im Freilandanbau ausfällt, leitet sich daraus ab, dass frühzeitig und mehrmalig Bereinigungsgänge in
den Vermehrungsbeständen erfolgen müssen, um viruskranke Pflanzen zu finden, denn beim einmaligen Durchgang werden sie leicht übersehen.
48
Schulungen am Nachkontrollanbau
3.6
Ausstellung von ISTA - Internationalen Berichten sowie Zertifikaten für
Kennzeichnung und Verschließung nach dem OECD-System
Im Internationalen Saatguthandel, insbesondere beim Export in Drittländer, wird in den Verträgen oft die Ausstellung von ISTA - Internationalen Berichten - als Beleg für die Qualität des Saatgutes gefordert. Die Ausstellung von
ISTA - Internationalen Berichten obliegt dem von der ISTA akkreditierten Saatgutprüflabor bei der LUFA Rostock der
LMS GmbH.
Die Probenahme erfolgt im Auftrag der Anerkennungsstelle durch amtliche Probenehmer, die mit den Besonderheiten bei den Probenahmen von ISTA-Proben vertraut gemacht wurden. Als Grundlage dienen das jeweils aktuelle
Handbuch für die Probenahme und die Standardarbeitsanweisung für die Probenahme aus Partien zur Erstellung
Internationaler Untersuchungsberichte. Bei der aller drei Jahre stattfindenden Reakkreditierung wird auch der Teil
Probenahme mit überprüft.
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 289 Internationale Berichte ausgefertigt (Tab. 3.6-1) Die Nachfrage nach
diesen Attesten ist in den letzten Jahren auch in Abhängigkeit von den Exporten gestiegen.
Tab. 3.6-1: Ausstellung von ISTA - Internationalen Berichten und OECD - Zertifikaten in M-V
Jahr
2005
2006
2007
2008
2009
20010 *
Summe
ISTA- Internationale Berichte
27
46
48
43
73
52
289
OECD - Zertifikate
25
42
47
43
65
32
254
* vorläufig (Stand: 31.03.2011)
Für den Export in Drittländer darf das Saatgut nicht mit EG-Etiketten gekennzeichnet werden. Es gelten die Vorschriften für die Kennzeichnung und Verschließung im Rahmen eines OECD Systems. Die Aufbereiter bzw. die Exporteure stellen dazu Anträge auf OECD-Zertifizierung. Mit dem entsprechenden von der Anerkennungsstelle ausgestellten OECD-Zertifikat und den besonderen OECD-Etiketten sind dann die Voraussetzungen für den
grenzüberschreitenden Saatguthandel gegeben.
49
4
Anerkannte Saat- und Pflanzgutmengen
Die Angaben über anerkannte Saatgut- und Pflanzkartoffelmengen geben einen Anhaltspunkt über die in Mecklenburg-Vorpommern produzierten und amtlich geprüften anerkannten Mengen. Sie geben jedoch keine Auskunft
über die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen, denn das ist immer von den Lieferverträgen abhängig. Auch
gibt es keinen direkten Bezug zwischen den angemeldeten Vermehrungsflächen und dem in Verkehr gebrachten
Saat- oder Pflanzengut, da viele Faktoren wie z. B. Erntemenge, Qualität des Saat- und Pflanzgutes, Lieferanforderungen durch die Landwirte und Weltmarktpreise darauf Einfluss nehmen.
Im Berichtszeitraum wurden zwischen 87 t und 115.000 t Saatgut anerkannt (Tab. 4-1).
Tab. 4-1: Anerkannte Saatgutmengen (t) nach Fruchtarten
Fruchtart
Getreide gesamt
2005
88.486
2006
95.502
2007
82.629
2008
110.922
2009
96.715
2010 *
87.975
Winter-Getreide
81.428
88.680
76.773
103.134
89.665
81.330
Wintergerste
Winterweizen
Winterroggen
Wintertriticale
Winterspelzweizen
20.634
50.184
2.047
8.442
120
22.896
55.004
3.885
6.770
125
21.458
45.644
3.716
5.928
27
26.767
60.272
7.662
8.198
236
21.172
51.943
9.871
6.426
252
20.036
45.792
8.587
6.642
273
Sommer-Getreide
7.058
6.822
5.857
7.787
7.050
6.645
4.387
1.783
708
37
143
2.646
2.651
2.651
0,1
5
854
94.642
4.050
1.982
416
114
260
2.921
3.467
3.449
18
16
975
102.881
3.386
1.655
491
148
177
1.453
2.095
2.082
13
4
1.079
87.261
4.744
1.444
973
133
492
1.416
2.212
2.182
30
9
924
115.482
3.521
2.302
918
116
193
2.029
3.825
3.789
36
23
1.703
104.294
3.738
1.635
629
293
349
1.852
2.674
2.662
12
14
444
92.958
Sommergerste
Hafer
Sommerweizen
Sommerroggen
Sommertriticale
Gräser
Leguminosen gesamt
Großkörnige
Kleinkörnige
Futterpflanzen
Ölpflanzen
Summe
* vorläufig (Stand: 31.03.2011)
Bei Pflanzkartoffeln stehen für das Vermehrungsjahr 2010 noch die anerkannten Mengen aus, denn ca. 80 % werden erst im Frühjahr in Verkehr gebracht. In Mecklenburg-Vorpommern wurden mehr als 57.000 Tonnen anerkannt
(Tab. 4-2). Die höchsten Mengen waren im Jahre 2007 mit knapp 68.000 Tonnen festzustellen. Auch im Jahre 2009
wurden sehr viele Pflanzkartoffeln anerkannt, weil auch die Anerkennungsrate sehr hoch ausfiel. Dem gegenüber
war jedoch im Jahre 2008 die anerkannte Menge bedingt durch die hohen Aberkennungsraten erheblich eingeschränkt.
Tab. 4-2: Zertifizierte Mengen (t) Pflanzkartoffeln
Jahr
2005
2006
2007
2008
2009
50
V
369
672
818
1.150
827
BS
1.828
1.688
1.980
2.673
19.313
Kategorie
BSE
3.236
3.708
4.313
3.870
3.984
Summe
BE
11.552
10.514
12.754
11.812
118.330
Z
40.341
39.440
47.720
39.609
46.266
57.325
56.022
67.585
59.113
64.841
Ein nicht unerheblicher Teil wird von Mecklenburg-Vorpommern ausgeführt. Dazu liegen in der Anerkennungsstelle lediglich die Ergebnisse für den Export in Drittländer vor. Im Berichtszeitraum wurden 2009 die meisten Saatgutmengen ausgeführt (Tab. 4-3). In allen Jahren dominierte der Export von Raps durch das in Mecklenburg-Vorpommern ansässige Zuchtunternehmen NPZ insbesondere in die osteuropäischen Länder. Die Exportmengen von
Winterrapssaatgut gingen zurück, während die von Sommerraps ausgebaut wurden. Die Vermehrung von Sommerraps erfolgte nicht in M-V, lediglich nur die Aufbereitung.
Tab. 4-3: Exporte von Saatgut (dt) in Drittländer auf der Basis von OECD-Zertifikaten
Fruchtart
Winterweizen
Wintergerste
Sommerweizen
Sommergerste
Hafer
Deutsches Weidelgras
Einjähriges Weidelgras
Schafschwingel
Rotschwingel
Wiesenrispe
Futtererbsen
Rotklee
Phacelie
Winterraps
Sommerraps
Summe Saatgut
Pflanzkartoffeln
2005
2006
200
200
2007
4
2008
2009
<1
2010 *
340
25
30
550
87
50
78
1000
20
209
400
2338
905
3.856
3.267
5
1807
2185
5.180
6.503
105
1.121
2.405
4.559
400
120
200
192
30
600
179
300
5
31
756
1.698
5.046
1352
973
3.662
2.796
186
50
50
35
9
2467
1071
3.865
4.765
* vorläufig (Stand: 31.03.2011)
Auch bei den Pflanzkartoffeln wurden nicht unerhebliche Mengen in Drittländer exportiert. Die Datenbasis ergibt
sich aus den ausgestellten Exportbescheinigungen. Auffallend sind die hohen Exportmengen 2009 mit rund 6.500
Tonnen. Die Pflanzkartoffelexporte sind immer abhängig von den Bedürfnissen in den Importländern und der Konkurrenzfähigkeit deutscher Pflanzkartoffeln auf dem Weltmarkt. Besonders im Wirtschaftsjahr 2010/11 sind Kartoffeln aller Gebrauchswerte in Russland gefragt. Die in der Tabelle 4-3 für 2010 aufgeführten Mengen sind noch nicht
die endgültigen Ergebnisse. Auf Grund der erhöhten Aberkennungsraten ist aber zu erwarten, dass nicht ausreichend anerkannte Mengen zur Verfügung und das Ergebnis von 2009 nicht übertroffen werden kann.
51
5
Saatgutverkehrskontrolle
Bei der Saatgutverkehrskontrolle (SVK) wird das im Handel befindliche Saat- und Pflanzgut stichprobenartig überwacht. Kontrolliert werden Angaben über deren Herkunft und Einhaltung der Mindestanforderungen entsprechend dem Saatgutverkehrsgesetz. Dieser den Bundesländern zugewiesene Kontrollauftrag, der im § 28 SaatG formuliert ist, dient in erster Linie dem Verbraucherschutz und soll garantieren, dass Saat- und Pflanzgut den
weitgehend einheitlichen Regeln des stark umkämpften Sorten- und Saatgutmarktes in der Europäischen Union
entspricht. Begutachtet werden anerkannte, gekennzeichnete und verschlossene Saatgutpartien, die bei Saatguthandelsfirmen, Zwischenhändlern, Saatgutaufbereitern und landwirtschaftlichen Betrieben angetroffen werden.
Neben der Kontrolle auf ordnungsgemäße Kennzeichnung und Verschließung erfolgt stichprobenartig eine repräsentative Entnahme von Proben, die danach im Saatgutprüflabor der LUFA Rostock auf ihre Beschaffenheit untersucht werden.
Alle nach M-V eingeführten Pflanzkartoffeln, die in den Gesundlagen gepflanzt werden sollen, werden grundsätzlich in den Empfangsbetrieben beprobt. Beim Pflanzenschutzdienst des LALLF in Rostock werden sie auf das Freisein von Quarantäneschaderregern überprüft und bei negativem Ergebnis für die Pflanzung freigegeben. Stichprobenartig erfolgt bei den eingeführten Partien auch eine Untersuchung auf Viruskrankheiten.
Die Auswertung bezieht sich auf das Wirtschaftsjahr jeweils vom 01.07. bis 30.06. des Folgejahres. Die Zahlen für
das letzte Wirtschaftsjahr 2010/2011 liegen noch nicht vollständig vor.
5.1
Umfang der untersuchten Partien
Der Kontrollumfang konnte in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert werden und wurde auf über 1.000 Partien ausgedehnt (Abb. 5.1-1). Gegenüber 2005 wurden rund ein Drittel mehr kontrolliert (Anlage 17).
Abb. 5.1-1: Anzahl durch SVK überprüfter Partien (* vorläufig: Stand 31.03.2011)
Rund ein Drittel der kontrollierten Partien landwirtschaftlichen Saatgutes stammte aus Zufuhren nach M-V und
zwei Drittel aus der einheimischen Produktion (Tab. 5.1-1). Der Anteil des überprüften Basissaatgutes betrug durchschnittlich 35 %. Da Basissaatgut in den Betrieben weitervermehrt wird, ist dessen Kontrolle für den Verbraucherschutz von besonderer Bedeutung.
Tab. 5.1-1: Herkünfte der SVK - Saatgutproben
Jahr
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11*
Mittel
* vorläufig: Stand 31.03.2011
52
Anteil Zufuhren (%)
31
32
44
40
35
51
39
Anteil Basissaatgut (%)
31
32
24
41
37
47
35
5.2
Ergebnisse der kontrollierten Partien
5.2.1
Saatgut landwirtschaftlicher Arten
Die Proben wurden im Saatgutprüflabor auf ihre Beschaffenheit hinsichtlich Keimfähigkeit und Besatz untersucht.
Partien, deren Abweichung von den Mindestanforderungen außerhalb der Toleranzen lag, wurden beanstandet. Im
Wirtschaftsjahr 2009/10 wurden knapp 9 % Mängel bei der Beschaffenheit festgestellt, doppelt so viel wie im Vorjahr (Abb. 5.2-1). 61 % der Partien hatten zu viel Besatz von Samen anderer Pflanzenarten und 39 % eine zu niedrige
Keimfähigkeit.
Abb. 5.2-1: Ergebnisse der SVK - Beanstandungen bei Saatgut in % (* vorläufig: Stand 31.03.2011)
Beanstandungen von in M-V produziertem Saat- und Pflanzgut durch Kontrollstellen anderer Bundesländer sind
aus Tab. 5.2.-2 ersichtlich.
Tab. 5.2-2: Anzahl Beanstandungen und Ursachen von in M-V erzeugten Saat- und Pflanzgutpartien durch andere Bundesländer
Beanstandungsgrund
Saatgut
andere Sorte
Besatz
Keimfähigkeit
Packungsgewicht
Kennzeichnung / Verschließung
Sortierung
Beizgrad
Gesundheitszustand/ Kornkäfer
Pflanzkartoffeln
Befall mit Fäule
zu hoher Virusbesatz
insgesamt
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11*
0
8
10
0
3
0
2
1
0
6
11
0
4
5
3
2
0
10
26
0
9
0
1
0
1
7
7
1
16
0
0
0
0
3
4
0
5
5
1
0
0
0
9
0
0
0
0
5
0
0
24
0
0
31
1
0
44
0
0
32
4
2
24
14
Im Jahr 2007/08 zeigten sich bei Saatgut auf Grund widriger Erntebedingungen verstärkt Probleme mit zu niedriger
Keimfähigkeit und zu viel Besatz. Im Herbst 2009 wurde in größeren Mengen Wintergetreide wegen schlechte Abverkäufe überlagert. Es empfiehlt sich vor dem Inverkehrbringen die Keimfähigkeit nochmals überprüfen zu lassen.
Saatgutpartien mit Keimfähigkeiten an der Grenze der Mindestanforderungen zum Zeitpunkt der Zertifizierung
können nach der Überlagerung durchaus nicht mehr den Anforderungen entsprechen. Gerade in Jahren mit ungünstigen Erntebedingungen wird eine stärkere Eigenverantwortlichkeit der Aufbereiter erwartet.
Auf Grund der Probleme mit Auswuchs bei der Ernte 2010 wurde bundesweit die SVK bei Wintergetreide ausgesetzt. Bei sofortiger Aussaat auswuchsbehafteter Partien gab es kaum lückige Bestände, während nach einer
Zwischenlagerung die Keimfähigkeit deutlich beeinträchtigt wurde.
53
Nach Ernten mit witterungsbedingt klein gebliebenen Körnern und damit geringer TKM fiel meistens ein hoher Anteil an Untersortierung (> 3 %) auf.
Reklamationen wegen schlechtem Beizgrad wurden in den letzten Jahren immer weniger festgestellt. Die gemeinsamen Anstrengungen von Saatgutwirtschaft und Beizgeräte- sowie Beizmittelherstellern zur Qualitätsverbesserung scheinen sich auszuzahlen.
Die Beanstandungen von Partien wegen Mängeln bei der Kennzeichnung und Verschließung nahmen bis
2007/2008 zu (Abb. 5.2-1). Dank der regelmäßigen Schulungen und Unterweisungen der Probenehmer und Aufbereiter über eine vorschriftsmäßige Kennzeichnung und Verschließung anerkannter Saatgutpartien, aber auch durch
die konsequente Ahndung von festgestellten Mängeln, verbesserte sich die Situation.
Werden in M-V bei der Saatgutverkehrskontrolle Partien gefunden, die nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet oder
nicht amtlich verschlossen sind, erfolgt eine Sperrung für das weitere Inverkehrbringen solange bis der Mangel abgestellt wurde.
SVK Probenahme
Zertifiziertes Saatgut bereit zur Auslieferung
54
5.2.2
Pflanzkartoffeln
Im Frühjahr 2010 wurden 366 Pflanzkartoffelpartien mit einer Gesamtmenge von über 55.000 dt und damit die seit
Jahren größte Menge nach M-V eingeführt (Abb. 5.2-2, Anlage 18). Die meisten Pflanzkartoffeln kamen aus den
Niederlanden und Niedersachsen. Die Menge der Zufuhren wird durch die Vertragsfirmen in Abhängigkeit von der
Firmenstrategie bei der Vermehrungsplanung und der Pflanzgutverfügbarkeit in den einzelnen Jahren festgelegt.
* vorläufig: Stand 31.03.2011
Abb. 5.2-2: Einfuhren (dt) von Pflanzkartoffeln nach M-V
Die Prüfergebnisse bei Pflanzkartoffeln fielen jahresbedingt sehr unterschiedlich aus (Tab. 5.2-3). Insbesondere
nach starken Virusbefallsjahren wie 2005 und 2006 in anderen Regionen von Deutschland oder auch 2008 in M-V
mussten mehrere Partien wegen zu hohem Virusbesatz beanstandet werden. Andere Mängel wie Fäule oder
Fremdbesatz waren kaum zu finden.
Mängel bei der Kennzeichnung und Verschließung wurden nicht festgestellt.
Tab. 5.2-3: Ergebnisse der SVK-Beanstandungen bei Kartoffeln
Jahr
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11 *
Proben Anzahl
73
73
74
150
21
5
davon mit Mängeln (%)
12,3
12,0
1,3
9,3
0
0
* vorläufig: Stand 31.03.2011
Bei Pflanzkartoffeln aus M-V wurden 2009 vier Partien wegen zu hohem Fäulebesatz durch die SVK in anderen
Bundesländern bemängelt. Alle Beanstandungen wurden mit den verantwortlichen Mitarbeitern der Aufbereitungsbetriebe ausgewertet und die Ursachen ermittelt. Es wurde in diesen Fällen deutlich auf die größere Sorgfaltspflicht und die Einhaltung der Qualitätsparameter hingewiesen.
55
Vorschriftsmäßige Kennzeichnung und Verschließung von Bigbags
56
Anerkannte Pflanzkartoffeln bereit zur Auslieferung
5.2.3
Kleinpackungen landwirtschaftlicher Arten und Gemüsesaatgut
Die Beprobung von Kleinpackungen landwirtschaftlichen Saatgutes und von Gemüsesaatgut in kleinen bunten Tüten erfolgte im Fachhandel sowie in Bau- und Supermärkten. Durch die ab 2010 bundesweit abgestimmte einheitliche Verfahrensweise der bargeldlosen Probenentnahme auf der Basis eines Entnahmebeleges konnte die Probenanzahl deutlich erhöht werden.
Die angebotene Qualität lässt seit Jahren zu wünschen übrig. Wegen zu geringer Keimfähigkeit mussten durchschnittlich jährlich ca. 10 % der Partien beanstandet werden (Abb. 5.2.-3).
Abb. 5.2.-3: Beanstandungen (%) bei Kleinpackungen landwirtschaftlicher Arten und Gemüsesaatgut (* vorläufig: Stand 31.03.2011)
Partien, die nicht den Mindestanforderungen der Saatgutverordnung entsprechen, werden beanstandet und müssen sofort aus den Regalen der Märkte entfernt werden. Da in M-V keine Abpackfirma von Gemüsesaatgut ansässig
ist, wird das Ordnungswidrigkeitsverfahren an die zuständige Behörde abgegeben. Grundsätzlich wäre von den
Saatgutproduzenten ein größeres Qualitätsbewusstsein und verantwortungsbewusstes Handeln wünschenswert.
Allerdings kann nicht immer ausgeschlossen werden, dass auch z. B. durch unsachgemäße Lagerung beim Händler
die Keimfähigkeit beeinträchtigt wird.
Kontrolle von Kleinpackungen
57
5.3
Betriebs- und Lagerhauskontrollen
Jährlich wurden knapp 100 Kontrollen bei Aufbereiterfirmen von Saatgut und in Pflanzkartoffellagerhäusern
durchgeführt (Tab. 5.3-1).
Die Kontrollen bei Saatgutaufbereitern erstreckten sich auf folgende Schwerpunkte:
• Ordnung und Sauberkeit in den Anlagen,
• Verbleib aberkannter Partien,
• Kennzeichnung und Verschließung von anerkannten Partien,
• Einhaltung der Auflagen bezüglich Beizung und
• Entnahme von Ausgangskontrollproben für Überprüfungszwecke.
Tab. 5.3-1: Anzahl der Betriebs- und Lagerhauskontrollen
Betriebskontrollen
Lagerhauskontrollen Saatgut
Kontrolle automatische Probenahme
Lagerhauskontrollen Pflanzgut
Kontrolle der Beschaffenheit
Pflanzgut
insgesamt
2005/06
0
10
2006/07
1
14
2007/08
2
20
2008/09
0
17
2009/10
1
16
2010/11*
0
17
3
7
3
8
3
2
22
27
28
25
20
31
60
45
49
56
32
101
95
94
102
106
72
151
* vorläufig: Stand 31.03.2011
Die Kontrollen bei den Pflanzkartoffelaufbereitern und Lagereinrichtungen richteten sich
• auf die ordnungsgemäße Lagerung in Paletten,
• die Einhaltung der Partie- und Sortentrennungen einschließlich einer exakten Kennzeichnung,
• den Verbleib aberkannter Partien und
• die Beschaffenheit bei der Aufbereitung und Auslieferung.
Festgestellte Mängel wurden vorOrt mit den verantwortlichen Personen ausgewertet und entsprechende Maßnahmen zur Veränderung festgelegt.
5.4
Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen das Saatgutverkehrsgesetz obliegt ebenfalls der
AKST. Je nach Schwere des Verstoßes besteht die Möglichkeit, Bußgeldbescheide oder Verwarnungen mit und ohne Verwarnungsgeld auszusprechen(Tab. 5.4-1).
Bei Saat- und Pflanzgut, das nicht aus M-V stammt, wurde die Beanstandung zur weiteren Bearbeitung an das
Bundesland abgegeben, in dem die Ware erzeugt wurde. Im Berichtszeitraum wurden 67 Beanstandungen bei
Saatgut und 22 bei Pflanzkartoffeln weitergeleitet.
Tab. 5.4-1: Anzahl von Ordnungswidrigkeitsverfahren
Maßnahmen
2005/06
Erteilung von Bußgeld
0
bescheiden
Verwarnungen
0
Durchführung und Einstellung
3
von Verfahren
Abgabeverfahren an andere Dienststellen
Saatgut
16
Pflanzkartoffeln
4
insgesamt
23
* vorläufig: Stand 31.03.2011
58
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11*
1
17
1
2
2
0
2
0
0
2
0
7
2
2
15
13
0
14
9
0
35
19
18
40
4
0
8
6
0
25
6
Neue Aufgabe - Kontrollen bei gentechnisch veränderten Pflanzen zur
Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln oder von nachwachsenden
Rohstoffen (GVO - Kontrollen)
Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V wurde 2008 vom Ministerium für
Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern als zuständige Behörde nach dem
Gentechnikrecht benannt (LVGenTG-ZustLVO M-V GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 200-6-26 vom 14.03.2008 Nr.3 S.33) und
das Dezernat Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut damit beauftragt, die Überwachung von Freisetzungsversuchen, des Anbaues von gentechnisch veränderten Pflanzen und von Saatgut sowie der Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten nach § 38 Abs. 1 des Gentechnikgesetzes durchzuführen.
6.1
Überwachung von Freisetzungsversuchen
Das Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG vom 20.06.1990, in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2066), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934)
gewährleistet den Schutz vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkten sowie die Mannigfaltigkeit der Erzeugung und schafft den rechtlichen Rahmen für Forschung und Entwicklung sowie Nutzung
und Förderung der grünen Gentechnik.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit entscheidet nach umfangreichen Prüfungen,
Stellungnahmen verschiedener Behörden und öffentlicher Anhörungen zum Freisetzungsantrag des Versuchsanstellers über die Genehmigung zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen. Im Bescheid sind im Kapitel II die Nebenbestimmungen enthalten, welche die Grundlage für die Kontrollen der Überwachungsbehörde darstellen. Der Versuchsansteller hat unter anderem alle durchgeführten Arbeiten und Kontrollen in einem
Protokollbuch festzuhalten. Bei besonderen Anlässen wie Aussaat und Ernte oder unvorhergesehenen Ereignissen,
ist die Überwachungsbehörde zu informieren. Bei Vor-Ort-Kontrollen überzeugen sich die Mitarbeiter über die Einhaltung der Nebenbestimmungen. Ihre Ergebnisse werden ebenfalls protokolliert und evtl. Unregelmäßigkeiten
sofort mit den betreffenden Projektleitern und Versuchsanstellern ausgewertet sowie Maßnahmen zu ihrer Beseitigung festgelegt.
In den letzten drei Jahren wurden insgesamt 26 Freisetzungsversuche bei verschiedenen Kulturpflanzenarten in
M-V durchgeführt (Tab. 6.1-1). Dabei ist eine Konzentration auf Versuche mit Kartoffeln festzustellen. Bedingt durch
die vielen Zerstörungen 2008 und 2009 hatten Versuchsansteller die Maisversuche ganz eingestellt. Im letzten Jahr
wurden die Versuche nur noch an einem sehr gut gesicherten und bewachten Ort in M-V durch die biovativ GmbH
in Groß Lüsewitz durchgeführt.
Tab. 6.1-1: Anzahl der Freisetzungsversuche in M-V 2008 -2010
Fruchtart
Mais
Kartoffeln
Zuckerrüben
Sommerweizen
Sommergerste
Petunien
gesamt
Nachkontrollen
2008
2
6
2
0
0
0
10
28
2009
1
4
0
1
1
1
8
25
2010
0
6
0
1
0
1
8
21
Neben den Überprüfungen bei laufenden Freisetzungsversuchen besteht eine weitere Aufgabe der Kontrollbehörde darin, die sogenannten Nachkontrollen durchzuführen. Dabei gilt es festzustellen, ob auf den Feldstücken, wo
die Freisetzungsversuche in den Vorjahren durchgeführt wurden, gentechnisch veränderte Pflanzen oder Versuchspflanzen der gleichen Fruchtart aufwachsen. Ist das der Fall, verlängert sich die Nachkontrolle jeweils um ein weiteres Jahr.
Im den drei Jahren fanden insgesamt 74 Nachkontrollen statt (Tab. 6.1-1.). Im Ergebnis dieser Kontrollen konnten in
beiden Jahren jeweils12 Versuche abgeschlossen werden, da bei den auch vom Versuchsansteller mehrfach durchgeführten Kontrollbesichtigungen, keine Durchwuchspflanzen aus dem vorangegangenen Versuch gefunden wur59
den. An 9 Versuchstandorten muss im Jahre 2011 wiederum auf Durchwuchs kontrolliert werden. Der längste Nachkontrollzeitraum ist bei Freisetzungsversuchen von Sommerraps aus den Jahren 2003 und 2004 zu verzeichnen.
Im Jahre 2009 fanden auf allen Versuchsstandorten massive Eingriffe durch unbefugte Personen statt, die zur Zerstörung von 6 Versuchen führten bzw. nur eine eingeschränkter Auswertung erlaubten. Dadurch wurden nicht nur
hohe materielle Schäden verursacht sondern auch der notwendige Erkenntnisgewinn behindert.
6.2
Überprüfungen des Anbaues von gentechnisch veränderten Pflanzen
Sämtliche Kontrollen werden in vom LU übergebenen Protokollen festgehalten. Die Auswahl der zu kontrollierenden Flächen erfolgt dabei im LU per Zufallsprinzip. Im Jahre 2008 wurde die in der EU und damit auch in Deutschland für den Anbau zugelassene gentechnisch veränderte Maislinie MON 810 an 29 Standorten und auf insgesamt
746 ha in M-V angebaut. Für den Erzeuger gelten die Anforderungen nach Gentechnikgesetz und nach der Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung von gentechnisch veränderten Pflanzen (Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung vom 07.04.2008 BGBl. 2008 Teil I Nr. 13 S.655). Vom LALLF wurden rund 17 % der Anbauflächen und die Landwirte kontrolliert. Dabei wurden einige Mängel bei den Aufzeichnungspflichten
festgestellt. Ein vom LU herausgegebenes Informationsblatt unterstützt die Landwirte bei der Einhaltung der notwendigen rechtlichen Vorschriften.
Nach dem Anbauverbot im Frühjahr 2009 durch die Bundesregierung wurde MON 810 in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr ausgesät, damit entfielen auch die notwendigen Anbaukontrollen. Erforderlich waren lediglich
Nachkontrollen auf den Schlägen, wo noch 2008 die gentechnisch veränderte Maissorte MON 810 stand. Durch die
Kontrollbehörde wurden 10 % der Schläge kontrolliert, wobei in keinem Fall Durchwuchspflanzen von Mais festgestellt wurden.
Im Jahre 2010 mussten Nachkontrollen auf den Schlägen durchgeführt werden, wo 2009 konventioneller Mais auf
Flächen angebaut wurde, auf denen ein Jahr zuvor MON 810 stand. Eine Ausnahmegenehmigung zum Nachbau der
konventionellen Sorte auf diesen Flächen hatte das LU drei Landwirtschaftsbetrieben erteilt. Damit sollte der nicht
von den Landwirten verschuldete Härtefall, ihre Lieferverträge gegenüber Betreibern von Biogasanlagen nicht erfüllen zu können, verhindert werden. Als Auflage war gleichzeitig die Nutzung des Maises wie gentechnisch veränderter Mais verbunden.
Durchwuchs von Mais wurde in allen Fällen nicht festgestellt. Alle 2008 mit MON 810 bestellten Flächen sind damit
frei von gentechnisch veränderten Maispflanzen und daher für den Anbau konventionell gezüchteter Sorten wieder freigegeben.
Die Europäische Kommission hatte am 2.März 2010 die Zulassung für den Anbau der gentechnisch veränderten
Kartoffel Amflora erteilt. Damit war die Umwandlung des durch die BASF Plant Science beantragten Freisetzungsversuches von 15 ha in der Gemarkung Zepkow in den Anbau im geschlossenen System nach § 2 Abs. 12 b) bb
SaatG verbunden. In der VO über gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen fehlen
bisher die pflanzenartspezifischen Vorgaben für Kartoffeln. Deshalb mussten in Zusammenarbeit mit dem LU und
dem Saatgutverband M-V diese Vorgaben für den Anbau 2010 kurzfristig erarbeitet werden. Das BASF betriebsinterne Qualitätsmanagementsystem (IP Manual) wurde durch die Festlegungen für den Anbau 2010 in M-V ergänzt.
Die behördlichen Kontrollen werden beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen erheblich zurückgenommen,
aber durch die teilweise Zerstörung der Anbaufläche von Amflora und laufende Proteste von Gentechnikgegnern
mussten außergewöhnlich oft Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt werden.
Nach dem Bekanntwerden von Vermischungen zwischen Amflora und einer nicht zugelassenen Sorte (Amadea) in
Schweden im August 2010 war eine Vielzahl von Recherchen auch von deutscher Seite notwendig, um die Ursache
der Vermischung herauszufinden und auszuschließen, dass die in Zepkow angebauten Kartoffeln nicht verunreinigt sind, denn das Pflanzgut stammte aus Schweden. Die am Standort Zepkow aufgewachsenen Kartoffeln wurden unmittelbar nach Bekanntwerden der Vermischung für das Inverkehrbringen gesperrt. Ernte, Transport, Lagerung und Untersuchung erfolgte nach Maßgabe von LU und LALLF. Eine Erntepartie, deren Ausgangspflanzgut
weder zeitlich noch räumlich in Kontakt zu den Kartoffeln stand, wo in Schweden die Vermischung festgestellt wurde, hätte nach Abschluss der Überprüfungen als Pflanzgut verwendet werden können. Bei zwei weiteren Erntepartien, deren Herkünfte sich 2009 im gleichen Lager in Schweden befand wie die nicht zugelassene gv-Kartoffel Amadea wurde die weitere Verwendung als Pflanzkartoffeln ausgeschlossen. Das Untersuchungsergebnis von 3.000
Knollen dieser Partien ergab mit hoher Sicherheit keine Vermischung. Die BASF Plant Science entschloss sich trotzdem den gesamten Aufwuchs in Zepkow im Frühjahr 2011 zu vernichten.
60
6.3
Überprüfungen am Saatgut - Saatgutmonitoring
Von 2003 bis 2008 wurden im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle Proben von Mais und Raps aus amtlich verschlossenen und gekennzeichneten Packungen mit anerkanntem Saatgut entnommen und im Labor auf Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) untersucht. Da die Ergebnisse meist erst nach der Aussaat vorlagen, mussten bei durch andere Bundesländer festgestellten Verunreinigungen des Saatgutes mehrfach
Bestände umgebrochen werden (Tab. 6.3-1).
Tab. 6.3-1: Umbrüche von landwirtschaftlichen Schlägen wegen Einsatz von mit GVO verunreinigtem Saatgut
Jahr
2007
2008
2010
Fruchtart
Winterraps
Mais
Mais
Schläge
33
11
6
Fläche (ha)
817
142
53
Betroffene Landwirtschaftsbetriebe
17
1
2
Um Verluste oder Mehraufwendungen bei Landwirten und Saatguthändlern wegen Umbrüchen zu vermeiden,
wird nach Abstimmungen im Länderarbeitausschuss Gentechnik (LAG) seit 2008 das Saatgut beim Aufbereiter d. h.
am „Flaschenhals“ stichprobenartig kontrolliert bevor es in den Handel gelangt. Bis zur Vorlage des Laborergebnisses dürfen diese Partien nicht ausgeliefert werden. Alle von 2006 bis 2010 in M-V überprüften Partien waren frei von
Verunreinigungen mit GVO-Bestandteilen (Tab. 6.3-2).
Ein Schwellenwert für technisch unvermeidbare und zufällige Verunreinigungen im Saat- und Pflanzgut existiert in
Europa nicht.
Tab. 6.3-2: Umfang der auf GVO untersuchten Saatgutpartien in M-V
Fruchtart
Sommerraps
Winterraps
Öllein
Senf
Mais
insgesamt
2006
10
-
Anzahl untersuchter Partien
2007
2008
2009
11
10
7
11
11
16
13
-
2010
13
2
12
3
2
5
8
-
9
12
27
22
36
39
Ort der Probenahme
Saatgutaufbereiter
Saatgutaufbereiter
Saatgutaufbereiter
Saatgutaufbereiter
Saatgutverkehrskontrolle,
ausländische Herkünfte
61
62
Versuch mit gentechnisch veränderten Kartoffeln
Versuch mit gentechnisch veränderten Petunien
Zerstörter Maisversuch
Festgestellter Durchwuchs von Kartoffeln in der Folgefrucht Mais
7
Rahmenbedingungen des Ministeriums für Landwirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz zur Unterstützung der
Saat- und Pflanzgutwirtschaft
Durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz wurde den Rahmenbedingungen für die
Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Saat- und Pflanzgutwirtschaft weiterhin hohe Aufmerksamkeit gewidmet.
Insbesondere wurde die Förderung von Investitionen für Lagerung, Aufbereitung und Abpackung nach der Marktstrukturrichtlinie fortgeführt.
Seit 1994 wurden insgesamt ca. 36 Mio. € in der Saat- und Pflanzgutwirtschaft investiert. Dafür hat das Land etwa
14 Mio. an Fördermitteln bereitgestellt. Mit diesen Investitionszuschüssen wurden Lagerungs- und Aufbereitungskapazitäten für ca. 120.000 t Pflanzkartoffeln sowie für ca. 90.000 t Saatgut geschaffen.
Zusätzlich wurden die Vermehrungsbetriebe und Züchtungsunternehmen bei der Pacht von Ackerflächen unterstützt. Diese Unternehmen konnten bevorzugt Landesflächen pachten, wenn die künftige Nutzung züchterischen
Aktivitäten bzw. der Erzeugung von Saat- und Pflanzgut dient.
Mecklenburg-Vorpommern ist ein bedeutendes Zentrum für die Neuzüchtung, Erhaltungszüchtung und Vermehrung von Kartoffeln. Hier haben sich alle bedeutenden Kartoffelzuchtunternehmen Deutschlands niedergelassen.
Insbesondere die Gesundlagen sind innerhalb Deutschlands ein Alleinstellungsmerkmal, für dessen Erhalt sich das
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz nachhaltig einsetzt. Die Gesundlagen bieten einerseits von Natur aus außerordentlich günstige Bedingungen für die Vermehrung von Kartoffeln, andererseits wird
durch behördliche Anordnung der Gefährdung der Pflanzkartoffelerzeugung vor der Einschleppung und Verbreitung gefährlicher Kartoffelkrankheiten vorgebeugt (Abb. 7-1).
Der Einsatz immer leistungsfähigerer Sorten ist eine wesentliche Voraussetzung zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der pflanzlichen Produktion in Mecklenburg-Vorpommern. Zur vollen Ausnutzung des Leistungspotentials
neuer Sorten ist eine schnelle Einführung der Sorten in die Praxis nötig. Hierin liegt die herausragende Bedeutung
der Landessortenversuche. Das Landwirtschaftsministerium hat sich auf Bund-Länder-Ebene dafür eingesetzt, am
derzeitigen System in modifizierter Form festzuhalten. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Landesforschungsanstalt für die Durchführung der Landessortenversuche verantwortlich.
Aber nicht nur die Zulassung neuer Sorten steht für den pflanzenbaulichen Fortschritt. Auch der Einsatz von zertifiziertem Saat- und Pflanzgut birgt ein hohes Potential für die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft.
Daher unterstützt das Ministerium die Initiative „pro-Z-Saatgut“ des Saatgutverbandes unseres Bundeslandes.
Jährlich wird aus Anlass der MELA der Züchterpreis des Landwirtschaftsministers vergeben. Hiermit werden herausragende Leistung in der Pflanzenzüchtung wie auch in der Erzeugung von Saat- und Pflanzgut geehrt.
Abb. 7-1 Gesundlagen in Mecklenburg-Vorpommern
63
8
Aktuelle Informationen zum Saatgutrecht
8.1
Neue Anerkennungsnummern
Seit dem Inkrafttreten der 12. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen am 27.03.2010 gilt die
neue Regelung zum Aufbau der Anerkennungsnummern für Saatgut und Pflanzkartoffeln. Laut §§ 14 (2) SaatgutV
bzw. 19 (2) PflKartV setzen sich diese wie folgt zusammen:
DEaaj-nnnnnn
DE
aa
j
nnnnnn
Beispiele:
Saatgutpartie
Pflanzkartoffelpartie
für Deutschland
Numerischer Code des Bundeslandes der zuständigen Anerkennungsstelle
z. B. 13 für M-V (Anlage 19)
Letzte Ziffer des Wirtschaftsjahres vom 01.07. bis 30.06. des Folgejahres
z. B. 0 für das Jahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Mehrstellige von der Anerkennungsstelle festgesetzte Ziffernfolge
(Kennzahlen für Aufbereiter, Partie-Nr. bzw. Anmelder, Vermehrer, Schlag)
alt: D/HRO 2210/443
alt: D/HRO 122123456/11
neu: DE130-221443
neu: DE130-12212345611
Als Übergangsfristen sind Saatgutpartien laut § 48a SaatgutV, die bis zum 30.06.2010 mit den ausgegebenen Anerkennungsnummern gekennzeichnet wurden, bis zum 30.06.2014 in Verkehr zu bringen. Alle Partien, die ab dem
01.07.2010 attestiert wurden, erhalten die Anerkennungsnummern nach dem neuen System.
Die Übergangsfrist bei Pflanzkartoffeln gilt laut § 33a PflKartV bis zum 30.06.2012. Auch hier erhalten die ab dem
01.07.2010 gekennzeichneten Partien die neue Anerkennungsnummer.
Die Kennzeichnungsänderungen gelten auch für Mischungs- und Kennnummern.
64
Mit der 12. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen wurde auch die Anlage 1 zur Saatgutverordnung dahin gehend geändert, dass der Termin für den Antrag auf Anerkennung für Wintergetreide auf den
31. März vorgezogen wurde (siehe Anlage Nr. 1a SaatgutV).
Ferner wurden die in Anlage 6 der SaatgutV vorgegebenen Höchstmengen für das Inverkehrbringen als Kleinpackungen bei Mais von bisher 30 kg und bei Raps von bisher 10 kg jeweils auf 1 kg reduziert. Gleichzeitig wurde die
maximal zulässige Anzahl Körner für die Verpackungen in Kleinpackungen bei Mais auf 10.000 Korn (vorher 100.000
Korn) begrenzt. Ursache für diese Veränderung ist, dass die im Handel gebräuchlichen Verpackungsgrößen für Mais
und Raps nicht mehr unter die Regelungen von Kleinpackungen fallen. Damit sind auch eine amtliche Kennzeichnung für diese Verpackungen vorgeschrieben und somit die Rückverfolgbarkeit der Saatgutpartien besser gewährleistet.
8.2
Vermehrung und Inverkehrbringen von Erhaltungssorten
In der Verordnung über die Zulassung und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut von Erhaltungssorten (Erhaltungssorten-VO) vom 21.07.2009 (BGBl. I Nr. 44 S. 2107) wurde die Richtlinie 2008 / 62/EG in nationales Recht
umgesetzt. Um pflanzengenetische Ressourcen, z. B. in alten Landsorten zu erhalten, gilt es ein vereinfachtes Verfahren zur Zulassung, Vermehrung und Inverkehrbringen zu installieren.
Eine als Erhaltungssorte vorgesehene Sorte muss beim Bundessortenamt beantragt werden. Mit der Zulassung und
Genehmigung werden Höchstmengen für das Inverkehrbringen festgelegt. Vermehrung und Inverkehrbringen
können nach bundesweit drei abgestimmten Verfahren durchgeführt werden:
1. Verfahren nach SaatgutV bzw. PflKartV
Es entspricht dem normalen Anerkennungsverfahren. Für die Vermehrung von Erhaltungssorten von Kartoffeln
in den Gesundlagen von M-V ist nur dieses Verfahren zulässig.
2. Definiertes Verfahren nach bundesweit abgestimmter Vorgehensweise
Dabei sind die Mindestanforderungen nach Erhaltungssorten-VO bei einer einmaligen Feldbesichtigung und
der Beschaffenheitsprüfung nachzuweisen.
3. Formal nach Erhaltungssorten-VO
Die Anerkennungsstelle nimmt die Meldungen über Vorhaben und erzeugte Mengen entgegen. Eine stichprobenartige Überprüfung des Vermehrungsbestandes und des Saat- bzw. Pflanzgutes liegt im Ermessen der Anerkennungsstelle.
Folgende Mindestanforderungen sind mit dem Inverkehrbringen von Erhaltungssorten verbunden:
• Die zugelassene Sorte muss über eine systematische Erhaltungszucht erzeugt werden.
• Bei der AKST ist der Standort (Größe und Lage) des Vermehrungsvorhabens anzuzeigen.
• Vermehrungsbestand muss die Anforderungen an EG-Richtlinien (bestimmte Anhänge) vor allem in Bezug auf
Sortenreinheit erfüllen.
• Das Saatgut muss bestimmte Anforderungen erfüllen.
• Erzeugung ist nur in der Ursprungsregion entsprechend der Auflagen in der Sortenzulassung möglich.
• Bis zum 30.06. jeden Jahres sind die im vorangegangenen Wirtschaftsjahr inverkehrgebrachten Mengen an die
AKST zu melden.
Bei Erhaltungssorten von Kartoffeln sind darüber hinaus weitere Auflagen zu beachten:
• Die Meldung an die AKST über die Vermehrung muss 3 Monate vor Pflanzung erfolgen.
• Das Ergebnis über Nematodenuntersuchung des Vermehrungsstandortes ist vorzulegen
• Die Pflanzkartoffeln müssen auf Virus- und Quarantänekrankheiten untersucht werden.
• In den Gesundlagen ist das Inverkehrbringen nur über den Weg des amtlichen Anerkennungsverfahrens möglich.
Vor einer beabsichtigten Zulassung und Inverkehrbringen von Erhaltungssorten sollten die zuständigen Behörden
nochmals konsultiert werden.
65
9
Schlussfolgerungen
Im Jahre 2011 kann auf eine 20-jährige erfolgreiche Tätigkeit bei der Anerkennung von Saatgut und Pflanzkartoffeln nach dem Saatgutverkehrsgesetz zurückgeblickt werden.
Der vorliegende Bericht setzt die Tradition fort, die Ergebnisse in bestimmten Zeitabständen zusammenfassend
darzustellen und Schlussfolgerungen für eine effektive Arbeit der Vermehrungs- und Aufbereitungsbetriebe abzuleiten. Es gilt, weniger Verluste durch aberkannte oder abgestufte Partien einzufahren und den Käufern von anerkanntem Saat- und Pflanzgut eine stabile Qualität zu gewährleisten. Die Initiative der Saatgutwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern unter Federführung des Saatgutverbandes M-V „pro-Z-Saatgut“, die auch vom Ministerium für
Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz M-V und dem Bauernverband unterstützt wird, für einen besseren
Absatz von Z-Saatgut zu werben, kann nur begrüßt werden. Einerseits sind an die Nachfrage nach Z-Saatgut viele
Vorleistungen gebunden, von der Züchtung neuer innovativer Sorten über die Erhaltungszüchtung bis zur Vermehrung von Zertifiziertem Saatgut und Pflanzkartoffeln andererseits kann nur ein qualitätsstabiles Z-Saatgut das Vertrauen der Käufern bestärken, mehr Z-Saatgut anstelle des eigenen Nachbaues einzusetzen. Auch bundesweit haben sich die Beteiligten zusammengeschlossen, um mit dem Qualitätssicherungssystem die hohe Poduktqualität
von Z-Saatgut flächendeckend zu sichern, denn wenn beim wichtigsten Betriebsmittel die Qualität nicht stimmt,
hat das Folgen für die ganze Kette von der Aussaat über die Ernte bis zur Verarbeitung.
In den vergangenen Jahren ist es gelungen, die Nachfrage nach Qualitäts-Saat- und Pflanzgut aus MecklenburgVorpommern entgegen dem bundesweiten Trend stabil zu halten, denn nach wie vor werden etwa 50 % des in
Mecklenburg-Vorpommern erzeugten Saat- und Pflanzgutes in andere Bundesländer, in die Staaten der Europäischen Gemeinschaft sowie in Drittländer ausgeführt.
Obwohl in den letzten Jahren die Vermehrungsflächen landwirtschaftlicher Kulturpflanzen in Deutschland besser
dem Bedarf angepasst wurden, bleibt die Produktion von Saat- und Pflanzgut in M-V ein wichtiges Standbein, das
auch vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern vielfältig
unterstützt wird.
Die Arbeit der im Land ansässigen Vermehrungs- und Aufbereitungsbetriebe sowie der Züchterhäuser, die gemeinsam mit den VO-Firmen den Vertrieb des Saat- und Pflanzgutes in hoher Effektivität durchführen, ist hoch zu schätzen. Einen großen Anteil an der erfolgreichen Entwicklung hat auch der Saatgutverband Mecklenburg-Vorpommern. Die Saatgut- und Kartoffelwirtschaft wird auch künftig einen aktiven Beitrag zur Sicherung des Standortes
M-V leisten. Nicht zuletzt trägt der höhere Arbeitskräfteeinsatz in dieser Branche auch zum Erhalt und zur Entwicklung der ländlichen Regionen bei.
Aus den vorliegenden Ergebnissen und Erfahrungen lassen sich folgende Schlussfolgerungen für eine erfolgreiche
Vermehrung und Aufbereitung von Saatgut und Pflanzkartoffeln mit einer hohen Qualität bei jeder einzelnen Vermehrungsstufe ableiten:
1. Die Vermehrung von landwirtschaftlichen Kulturpflanzen stellt die „Hohe Schule“ des Acker- und Pflanzenbaues dar. Nach wie vor fehlt es an einer speziellen Beratung. Leider wird den Landwirten von Beraterfirmen aus
ökonomisch einseitiger Sichtweise die Vermehrung oft ausgeredet. Dabei könnte die langfristige Erhaltung der
Bodenfruchtbarkeit durch Gestaltung von Fruchtfolgen gefördert und nicht nur eine Aufeinanderfolge von am
meisten gewinnbringenden Feldfrüchten empfohlen werden.
Die Fachkräfte der VO-Firmen tragen bei der Betreuung von Landwirten, die neu für die Vermehrung gewonnen wurden, eine besondere Verantwortung bei der Vorbereitung und Durchführung von Vermehrungsvorhaben. Sie müssen über durchzuführende Maßnahmen aufklären, um das Risiko von Aberkennungen von Vermehrungen und damit auch von finanziellen Verlusten zu minimieren. Die Feldbestandsprüfer geben ebenfalls
gern ihre Erfahrungen an die Landwirte weiter, können aber Fehler bei der Anlage von Vermehrungen nicht
mehr korrigieren.
2. Für eine stabile und ökonomisch rentable Erzeugung und Vermarktung von Saatgut und Pflanzkartoffeln in
M-V müssen alle am Produktionsprozess beteiligten Partner entsprechend ihren Anteilen an Risiko und Gewinn
beteiligt werden. Dazu ist es notwendig, dass:
• eine bedarfsgerechte Vermehrungsplanung erfolgt,
• das Absatzrisiko von allen Vertragspartnern getragen wird und
• größere Aufwendungen bei den Vermehrern auch durch höhere Preise als bei der Konsumware vergütet
werden.
66
3. M-V ist für Winterweizen ein typisches Frühsaatengebiet, aber wenn sich die Ernte witterungsbedingt verzögert, können Ernte und Auslieferung des Saatgutes fast zeitgleich stattfinden. Die Abwicklung des Saatgutgeschäftes von Wintergetreide mit immerhin 60 % der Saatgutmenge erfolgt in immer kürzeren Zeiträumen, z. T.
in weniger als vier Wochen. Das erfordert neben einer ausgefeilten Logistik bei den VO-Firmen und Aufbereitern auch von der AKST eine schnelle Bereitstellung der Ergebnisse. Die Bearbeitungszeiten für die Durchführung der Saatgutprüfungen sind jedoch von der ISTA vorgeschrieben. Lediglich mit Hilfe der Bestimmung der
Lebensfähigkeit (TTC-Methode) kann die Prüfungsdauer gegenüber der Keimfähigkeitsbestimmung um die
Hälfte verkürzt werden, jedoch nur bei gesundem Saatgut und nicht beeinträchtigter Keimfähigkeit. Im Saatgutlabor müssen die Abläufe optimiert werden, damit keine Probenansammlungen zustande kommen. Die in
anderen AKST bereits praktizierte Bereitstellung von Zwischenergebnissen für die Aufbereiter über elektronische Postkästen sollte zukünftig genauso möglich sein wie die elektronische Übermittlung der Abschlussergebnisse an die AKST. Die tagfertige Zertifizierung und Zustellung der Anerkennungsbescheide per Mail durch
die AKST war und ist weiterhin selbstverständlich.
4. Bei der Getreidevermehrung sollten Fruchtfolgen unter Einbeziehung anderer Fruchtarten auch dazu beitragen, den Durchwuchs mit Fremdgetreide zu reduzieren. Aber auch durch Rückstände im Mähdrescher, auf
Transportfahrzeugen oder in Aufbereitungsanlagen kann eine Verunreinigung mit fremden Samen erfolgen.
Äußerste Sauberkeit ist deshalb für alle Beteiligten bei der Erzeugung von Saatgut vom Vermehrungsanbau
über die Aufbereitung bis zur Abpackung von größter Wichtigkeit.
5. Den amtlich verpflichteten Probenehmern in den Aufbereitungsbetrieben muss von Seiten der Betriebsleitung
mehr Zeit für deren Kontrollaufgaben eingeräumt werden, damit die ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig
entsprechend der Probenehmerrichtlinie erledigt werden können. In größeren, teilweise im Schichtbetrieb
arbeitenden Anlagen sollten mehrere Probenehmer amtlich verpflichtet werden.
6. Zukünftig muss es besser gelingen, dass in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen vorzüglichen Gesundlagen
und EU-Schutzgebieten gesunde Pflanzkartoffeln in ausreichender Menge sowie bester äußerer und innerer
Qualität erzeugt werden. Sowohl durch die Kartoffelzüchter als auch durch die Vermehrer sind erhebliche
Anstrengungen zu unternehmen, um Verluste insbesondere wegen Virusbefall zu vermeiden.
Das beginnt bei einer präzisen und effektiven Arbeit in den Erhaltungszuchtstationen. Es dürfen keine Partien
als Vorstufenpflanzgut ausgeliefert werden, die bereits mit Virus belastet sind. Hier sollte eine Nulltoleranz
gelten. Virusanfällige Sorten können nur dann erfolgreich vermehrt werden, wenn der Erhaltungszuchtaufbau
über die schnelle Vermehrung und eine sehr intensive Selektion abläuft. Das verlangt eine sehr gute Ausstattung der Betriebe mit erfahrenen Selektionskräften und ganze Konzentration auf die wichtige Aufgabe, gesundes Ausgangsmaterial für eine weitere Vermehrung zu erzeugen.
In den Vermehrungsbetrieben ist eine konsequente Umsetzung aller Maßnahmen für eine fachgerechte
Bestandesführung nach guter fachlicher Praxis in den Vermehrungsbeständen erforderlich. Es gilt für einen
zügigen Bestandesaufbau zu sorgen, damit so schnell wie möglich die Attestierung der Bestände erreicht wird.
Dazu gehören:
• Keimstimulierung des Pflanzgutes durch Vorkeimung oder in Keimstimmung bringen.
• Verhaltene, der Sorte angepasste mineralische Stickstoffdüngung, um
- viruskranke Pflanzen besser erkennen zu können,
- die Abreife nicht zu verzögern,
- das Kraut rechtzeitig, möglichst vor dem Sommerflug der Blattläuse beseitigen zu können
- sowie einen Wiederaustrieb der Kartoffelpflanzen nicht zu begünstigen.
• Anpassung der Anzahl der notwendigen qualifizierten Selektionskräfte an Vermehrungsumfang und Anteil
virusanfälliger Sorten, je 7 bis 10 Hektar Vermehrungsfläche eine Selektionskraft. Ein Team sollte aus
maximal 5 Arbeitskräften bestehen. Außerdem besitzt die jährliche Qualifizierung der Selektionskräfte einen
hohen Stellenwert. Die vom LALLF in Gülzow jährlich angebotenen „Selektionstage“ sollten unbedingt
genutzt werden.
• Bereinigungsarbeiten in Vermehrungsbeständen.
- Rechtzeitige und schlagkräftige Beseitigung aller kranken, fremden und vom Typ abweichenden Pflanzen
aus den Vermehrungsbeständen, bevor die erste Besichtigung durch den Feldbestandsprüfer erfolgt. Je
früher in den Vermehrungsbetrieben mit der Bereinigung begonnen wird, umso effektiver kann die Arbeit
sein. Das setzt voraus, dass der Verantwortliche die Vermehrungsflächen vorher besichtigt und die Selektionskräfte dort einsetzt, wo die ersten kranken Pflanzen zu erkennen sind.
Auf eine Nachkontrolle der Arbeitsqualität der einzelnen Selektionskräfte darf nicht verzichtet werden,
denn sie zwingt zu gewissenhaftem Arbeiten.
- Mehrfache Selektionsdurchgänge bei allen Vermehrungsvorhaben und Kategorien von der Vorstufe bis
zum Z Pflanzgut in Abhängigkeit vom Krankheitsdruck. Mit der Veränderung des Artenspektrums, z. B.
67
•
•
•
•
beim Y-Virus oder in letzter Zeit auch beim S-Virus, sind die Virussymptome nicht immer zu jeder Zeit sichtbar und machen mehrfache Durchgänge erforderlich. Das trifft auch auf weniger virusanfällige Sorten zu,
da eine Resistenz durchbrochen werden kann.
- Der Einsatz fahrbarer Selektionswagen ermöglicht ein leichteres Arbeiten und bei geringem Virusbesatz
ein häufigeres Durchfahren und Kontrollieren der Bestände. Vorteilhaft ist, später auftretende oder nur zeit
weise erkennbare viruskranke Pflanzen oder auch abweichende Typen zu entdecken und zu entfernen.
Praxisbeispiele beweisen, dass durch häufigere Kontrollen Blattrollkranke Pflanzen deutlich reduziert werden konnten.
- Oft wurde auch der Fehler gemacht, stärker mit Schwarzbeinigkeit belastete Bestände unter Einbeziehung
vieler Kräfte mehrfach zu bereinigen. Das gelingt in den wenigsten Fällen. Dadurch werden jedoch viele
Selektionskräfte gebunden und stehen damit nicht mehr für notwendige Kontrollen in anderen Vermehrungsbeständen zur Verfügung.
Einsatz von Insektiziden zur Verhinderung oder Minimierung des Blattlausauftretens in Abhängigkeit von
den Witterungsverhältnissen nach den Warndienstmeldungen des LALLF nach guter fachlicher Praxis. Dabei
dürfen die vorgeschriebenen Wassermengen nicht reduziert oder die Ausbringungszeitspannen verlängert
werden. Ein Wechsel der Mittel in Abhängigkeit vom Blattlausauftreten und dem Entwicklungsstadium der
Kartoffeln führen zu einer effektiven Verhinderung von Infektionen und von Resistenzbildungen bei den
Virusüberträgern.
Rechtzeitige in Abhängigkeit vom physiologischen Zustand des Kartoffelbestandes wirksame Krautbeseitigung. Damit kann die Abwanderung einer zu späterem Zeitpunkt erfolgten Virusinfektion in die Knollen verhindert werden.
Sofortige Beseitigung jeglichen Wiederaustriebs, wenn eine Krautbeseitigung nicht effektiv genug war oder
die Pflanzen neu austreiben.
Laufende Kontrolle der Vermehrungsbestände durch den Verantwortlichen auch nach Abschluss der Feldbestandsprüfung, um bei vor der Abreife oder der Krautbeseitigung auftretenden Schaderregern eine Beeinträchtigung von Ertrag und Knollenqualität durch gezielte Behandlungen noch zu verhindern.
7. Die Gesundlagenverordnung zur Förderung der Kartoffelvermehrung ermöglicht auch die Anordnung von
Maßnahmen durch den zuständigen Pflanzenschutzdienst, die von Bereinigungsmaßnahmen bis zu Umbrüchen der Nachbarkartoffelbestände reichen können, wenn von diesen kranken Beständen eine Gefährdung für
die Vermehrungen ausgehen sollte. Auch hier ist eine umsichtige Handlungsweise der Betriebsleiter von Vermehrungsbetrieben gefordert. Die Auslieferung von gesundem Pflanzgut, ggf. auch zum Vorteilspreis, an
benachbarte Kartoffelanbauer, Kleinbauern oder Kleingärtner hat sich bewährt.
8. Die schrittweise Einführung privater Elemente in das Anerkennungsverfahren, um den Wirtschaftsbeteiligten
mehr Verantwortung zu übertragen, ist bisher nicht in jedem Falle gelungen. Eine damit einhergehende Vereinfachung des Verfahrens oder Einsparung von Ressourcen in den zuständigen Behörden ist kaum eingetreten,
vielmehr kam es durch notwendige Kontrollen eher zu Mehraufwendungen.
Lediglich die Nicht „Obligatorische Beschaffenheitsprüfung“ bei Z-Saatgut von Getreide hat seit 2005 erfolgreich Eingang in die Praxis gefunden, weil dadurch die Informationen über die zu erwartende Qualität des
Saatgutes viel früher zur Verfügung stehen. Es ist aber zu beachten, dass in Jahren mit erschwerten Erntebedingungen durch Auswuchs die Saatgutqualität beeinträchtigt werden kann. Es hängt von der Saatgutwirtschaft
ab, wie verantwortungsvoll sie mit diesem Verfahren umgeht, um die Qualität des Z- Saatgutes zu garantieren.
9. Anerkannte Saatgutpartien mit Keimfähigkeiten an der Grenze der Mindestanforderungen können nach der
Überlagerung durchaus nicht mehr den Anforderungen entsprechen, denn Keimfähigkeitsverluste sind in
Abhängigkeit von der Qualität des Saatgutes und den Lagerbedingungen immer zu erwarten. Deshalb empfiehlt es sich vor dem Inverkehrbringen die Keimfähigkeit nochmals zu überprüfen.
10. Käufer von Zertifiziertem Saatgut sind gut beraten, die Angaben auf den Lieferpapieren mit denen auf den
amtlichen Etiketten zu vergleichen. Die Verschlusssicherungen müssen unbeschädigt sein. Empfehlenswert ist
eine Rückstellprobe zu ziehen, damit ein Verdacht auf Fremdbesatz im Saatgutprüflabor überprüft werden
kann. Ein Etikett der entgegen genommenen Ware sollte mit dem Lieferschein aufbewahrt werden, um bei evtl.
Beanstandungen die entsprechende Beweispflicht antreten zu können. Reklamationen von Saat- und Pflanzgut müssen immer zuerst dem Händler unter Beachtung vorhandener Fristen mitgeteilt werden. Bei festgestellten Mängeln empfiehlt es sich, auch die Saatgutverkehrskontrollstelle zu verständigen.
68
11. Um eine hohe Z-Saatgutqualität in M-V und damit verbunden einen höheren Z-Saatgutabsatz zu erreichen,
wurden bei Kontrollen durch die AKST aufgefallene Probleme oder beobachtete negative Tendenzen auch mit
den Geschäftsführern der Unternehmen sowohl der Saatgut- als auch der Kartoffelwirtschaft beraten und
gemeinsam nach praktikablen Lösungen gesucht.
12. Das seit mehreren Jahren in allen AKST eingesetzte EDV Programm SAPRO/KAPRO foxpro ist unerlässlich bei
der Abwicklung des Anerkennungsverfahrens. Technisch notwendige Programmumstellungen erfordern die
Entwicklung eines neuen, zukunftsfähigen Datenverarbeitungsprogramms, das neben der mobilen Datenerfassung auch zu einer Reduzierung des Arbeitsaufwandes in den AKST beiträgt und der Wirtschaft über
einen zentralen Datenspeicher den Zugang zu den Anerkennungsergebnissen ermöglicht. Bis dahin muss
SAPRO/KAPRO foxpro weiter gepflegt werden.
13. Derzeit werden auf europäischer Ebene die gesetzlichen Grundlagen zur Sortenzulassung und Saatenanerkennung unter dem Begriff "Better Regulation" mit dem Ziel evaluiert, eine Harmonisierung und Optimierung des
Sorten- und Saatgutsystems anzustreben. Es bleibt abzuwarten, wie die Abstimmungsergebnisse über die
5 vorgeschlagenen Optionen ausfallen. Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass das in Deutschland
bestehende Sorten- und Saatgutsystem, in dem staatliche Stellen und die private Wirtschaft zusammenarbeiten, sehr erfolgreich und effektiv betrieben wird. Es gewährleistet für den Saatgutverbraucher einen zuverlässigen Schutz und die Garantie für unabhängig geprüftes, den Mindestanforderungen entsprechendes Saat- und
Pflanzgut. Eine Rückverfolgbarkeit von Konsumgetreide oder Speisekartoffeln über das eingesetzte Saat- bzw.
Pflanzgut bis hin zu den Anfängen der Erhaltungszüchtung und damit die Gewährleistung der von der Gesellschaft geforderten „gläsernen Produktion“ ist gegeben. Es sollte genau geprüft werden, ob das bestehende
System kostengünstiger organisiert werden kann, ohne dabei auf gute, bewährte Leistungen und Garantien zu
verzichten.
10
Zusammenfassung
Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse aus der Anerkennung, der Saatgutverkehrskontrolle und den Kontrollen nach Gentechnikrecht in M-V der Jahre 2005 - 2010 umfassend dargestellt. Daraus und auf Grund langjähriger Erfahrungen werden umfangreiche Schlussfolgerungen für eine erfolgreiche Vermehrung und Aufbereitung
von Saat- und Pflanzgut abgeleitet. Erst das Aushändigen des Anerkennungsbescheides als Beleg für eine erfolgreiche, unabhängige Qualitätsprüfung ermöglicht das Inverkehrbringen als zertifiziertes Saatgut oder Pflanzkartoffeln.
69
Abkürzungen
ABM
AG AKST
AG SVK
AKST
B
gv
GVO
ISTA
M-V
NOB
NPZ
OECD
PflKart V
SaatG
SVK
Saatgut V
TKM
TKO
VO
VS
Z
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
Arbeitsgemeinschaft der Anerkennungsstellen
Arbeitsgemeinschaft der Saatgutverkehrskontrollstellen
Anerkennungsstelle
Basissaat- bzw. -pflanzgut
gentechnisch verändert
gentechnisch veränderter Organismus
International Seed Testing Association
Mecklenburg-Vorpommern
Nicht obligatorische Beschaffenheitsprüfung
Norddeutsche Pflanzenzucht
Organisation for Economic Co-operation and Development (Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung)
Pflanzkartoffelverordnung
Saatgutverkehrsgesetz
Saatgutverkehrskontrolle
Saatgutverordnung
Tausendkornmasse
Technische Kontrollorganisation
Verordnung
Vorstufensaat- bzw. -pflanzgut
Zertifiziertes Saat- bzw. Pflanzgut
Anlagen
Anlage 0
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5:
Anlage 6:
Anlage 7:
Anlage 8:
Anlage 9:
Anlage 10:
Anlage 11:
Anlage 12:
Anlage 13:
Anlage 14:
Anlage 15 :
Anlage 16:
Anlage 17:
Anlage 18:
Anlage 19:
70
Schema Anerkennungsverfahren
Zur Anerkennung angemeldete Saat- und Pflanzgut-Vermehrungsflächen (ha) in M-V 2005-2010
Angemeldete Vermehrungsflächen in M-V im Verhältnis zum bundesweiten Vermehrungsanbau
Anteil der Vermehrungsfläche an der Anbaufläche in M-V in ausgewählten Jahren
Vermehrungsfläche von Winterweizensorten
Vermehrungsfläche von Wintergerstensorten
Vermehrungsfläche von Winterroggensorten
Vermehrungsfläche von Wintertriticalesorten
Vermehrungsfläche von Sommergerstensorten
Vermehrungsfläche von Sommerhafersorten
Vermehrungsfläche von Sorten Blauer Lupinen
Anteil der Kategorien bei Pflanzkartoffeln an den Vermehrungsflächen der Bundesländer 2010
Vermehrung von Kartoffelsorten
Entwicklung der Vermehrungsflächen (ha) bedeutender Kartoffelsorten in M-V
Struktur der Kartoffelvermehrung 2010 nach Bundesländern
Gründe für Aberkennungen der Vermehrungsbestände von Mähdruschfrüchten
Ergebnisse der Beschaffenheitsprüfung bei Saatgut nach Fruchtartengruppen 2005-2010
Anzahl der bei der Saatgutverkehrskontrolle überprüften Partien 2005-2010
Einfuhren von Pflanzkartoffeln nach M-V
Neue Kennzeichen für Saat- und Pflanzgut in Deutschland
Anlage 0: Schema Anerkennungsverfahren
Anmeldung auf Anerkennung
Überprüfung der Antragsunterlagen
Nicht amtliche
Feldbesichtigung
Feldbestandsprüfung
Ohne Erfolg
Nachbesichtigung
Ohne Erfolg geprüft
„Feld aberkannt“
(Ende des Anerkennungsverfahrens)
Mit Erfolg geprüft
„Feld anerkannt“
Nicht amtliche
Probenahme
Wiederholungsbesichtigung
Probenahme
a) Saatgut: aus aufbereitetem Saatgut
b) Kartoffeln: aus abgestorbenen Feldbestand
oder aufbereiteten Erntegut
Beschaffenheitsprüfungen
a) Saatgut auf
- Reinheit
- Besatz
- Keimfähigkeit
Mit Erfolg geprüft
„Anerkannt“
b) Kartoffeln auf
- Viruskrankheiten
- Quarantänekrankheiten
- Knollenkrankheiten
und äußere Mängel
Nicht amtliche
Beschaffenheitsprüfung
NOB: Roh-Saatware
Ohne Erfolg geprüft
„Aberkannt“
(Ende des Anerkennungsverfahrens)
Zertifizierung
a) Mähdruschfrüchte: EG-Attest oder OECD-Zertifikat
(bei Ausfuhr in Drittländer)
b) Pflanzkartoffeln: Teilprüfungsergebnisse und
Anerkennungsbescheid
Lose Abgabe an
Letztverbraucher
Amtliche Kennzeichnung und Verschließung
Inverkehrbringen
Nachkontrollanbau
71
Anlage 1: Zur Anerkennung angemeldete Saat- und Pflanzgut-Vermehrungsflächen (ha)
in Mecklenburg-Vorpommern 2005-2010
Fruchtarten
1. Getreide
- Wintergetreide
dar. Wintergerste
Winterroggen
Wintertriticale
Winterweizen
Spelzweizen
- Sommergetreide
dar. Sommergerste
Sommerroggen
Sommerweizen
Sommertriticale
Sommerhafer
2. Gräser
dar. Rotschwingel
Schafschwingel
Wiesenschwingel
Rohrschwingel
Deutsches Weidelgras
Einjähriges Weidelgras
Welsches Weidelgras
Bastardweidelgras
Festulolium
Wiesenrispe
Knaulgras
Glatthafer
Lieschgras
3. Leguminosen
- Kleinkörnige Leguminosen
dar. Rotklee
Weißklee
Inkarnatklee
Luzerne
- Großkörnige Leguminosen
dar. Futtererbsen
Lupinen
Ackerbohnen
Saatwicken
Zottelwicken
4. Sonstige Futterpflanzen
dar. Ölrettich
Phazelie
5. Ölpflanzen
dar. Winterraps
Sommerraps
Lein
Senf
Saatgut gesamt
6. Kartoffeln
Saat- und Pflanzgut
72
2005
19.748
17.901
4.258
1.316
2.199
10.079
50
1.846
960
58
271
76
482
5.220
453
1.025
0
0
2.519
489
469
27
11
201
10
9
6
2.212
351
181
152
18
0
1.862
369
1.270
148
0
74
42
15
27
749
337
12
374
26
27.971
3.412
31.384
2006
18.745
17.045
4.103
1.329
1.948
9.603
62
1.700
821
58
234
85
502
5.110
400
1.253
0
0
2.403
309
473
91
24
120
22
9
6
2.066
382
234
112
20
16
1.684
416
1.044
212
0
12
76
0
76
649
232
98
309
10
26.646
3.355
30.001
2007
18.264
16.266
3.999
1.690
1.604
8.941
32
1.998
896
106
230
99
667
4.536
466
926
0
0
2.302
144
463
87
13
100
22
0
13
1.625
311
181
110
20
0
1.314
342
821
131
20
0
77
1
76
380
265
26
69
20
24.882
3.600
28.482
2008
20.512
17.914
4.513
2.415
1.564
9.344
77
2.597
1.319
124
267
134
754
4.278
457
1.365
16
0
1.699
158
408
99
0
45
8
10
13
1.444
148
136
9
4
0
1.296
273
860
137
27
0
77
0
77
444
353
0
71
20
26.755
3.784
30.539
2009
19.247
17.172
4.205
2.937
1.324
8.600
106
2.075
1.052
141
188
134
561
3.826
235
1.252
15
0
1.609
93
432
115
0
45
5
20
6
1.709
284
262
0
22
0
1.426
368
945
109
4
0
56
0
56
580
401
0
50
129
25.418
3.910
29.328
2010
16.052
14.510
3.578
1.912
1.279
7.680
61
1.542
726
54
230
93
439
3.465
263
913
0
9
1.642
153
343
45
0
51
26
20
0
2.163
342
310
0
32
0
1.822
484
1.105
211
22
0
86
0
86
454
249
0
106
100
22.221
3.705
25.925
Anlage 2: Angemeldete Vermehrungsflächen in Mecklenburg-Vorpommern im
Verhältnis zum bundesweiten Vermehrungsanbau
2005
Fruchtart
ha
Rang
(%)
Wintergerste
14,3
2
Winterroggen
16,7
3
Triticale
15,1
3
Winterweizen
15,2
1
Spelzweizen
5,7
5
Sommergerste
6,1
7
Sommerroggen
22,3
2
Sommerweizen
12,3
4
Hafer
9,2
7
Getreide gesamt
13,8
1
Gräser
14,1
3
Kleinkörnige Leguminosen
17,3
3
Großkörnige Leguminosen
20,9
1
Sonstige Futterpflanzen
16,7
Ölpflanzen
11,5
6
Mähdruschfrüchte gesamt 14,1
1
Kartoffeln
20,3
2
Saat- und Pflanzgut
14,6
2
2006
ha
Rang
(%)
14,1
2
15,6
3
14,7
3
15,0
1
8,2
4
5,6
7
19,3
4
9,3
4
10,8
4
13,6
2
14,1
3
13,0
3
21,9
1
35,3
8,2
6
13,9
2
20,5
2
14,4
2
2007
ha
Rang
(%)
14,0
2
17,6
2
14,8
3
14,7
1
3,1
6
6,3
6
30,7
2
11,6
2
14,0
3
13,8
1
13,4
3
10,8
3
23,8
1
24,4
1
13,2
6
13,2
2
21,5
2
14,3
2
2008
ha
Rang
(%)
15,0
2
20,1
2
14,9
3
15,3
1
5,9
6
7,3
7
49,9
2
10,7
2
14,7
3
14,5
1
14,6
3
7,7
3
24,1
1
16,0
4,8
6
14,3
1
23,0
2
14,9
1
2009
ha
Rang
(%)
14,9
1
22,8
1
13,3
3
15,3
1
9,1
3
8,4
6
42,5
1
7,5
5
11,9
3
14,9
1
12,9
3
13,5
4
20,9
1
14,6
3
6,1
6
14,3
2
23,2
2
15,1
2
2010
ha
Rang
(%
15,1
1
20,6
2
12,7
3
14,7
1
5,4
5
8,2
7
20,7
2
7,7
3
21,4
3
14,2
2
13,0
3
11,7
4
20,7
1
17,4
2
6,6
6
14,0
2
22,3
2
14,8
2
Quelle: Blatt für Sortenwesen
Anlage 3: Anteil der Vermehrungsfläche an der Anbaufläche in M-V in ausgewählten
Jahren
Fruchtartengruppe
Getreide
Gräser
Großkörnige
Leguminosen
Ölpflanzen
Kartoffeln
Anbaufläche (ha) *
2005
2008
2010 **
581.260 593.882 556.300
28.074
42.654
42.800
Vermehrungsfläche (ha)
2005
2008
2010
19.784
20.512
16.052
5.220
4.278
3.465
Anteil (%) der Vermehrung
2005
2008
2010
3,4
3,5
2,9
18,6
10,0
8,1
12.229
5.251
6.300
1.862
1.296
1.822
15,2
24,7
28,9
234.489
15.666
224.141
14.560
253.100
13.600
749
3.412
444
3.784
454
3.705
0,3
21,8
0,2
26,0
0,2
27,2
* Quelle: Statistisches Amt
** vorläufig (Stand: 01.12.2010)
73
Anlage 4: Vermehrungsfläche von Winterweizensorten in Mecklenburg-Vorpommern
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
gesamt
Akteur
Brilliant
Potenzial
Türkis
Dekan
Mulan
Hermann
Cubus
Discus
Tommi
45
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
gesamt
Akteur
Brilliant
Dekan
Mulan
Türkis
Hermann
Cubus
Potenzial
Discus
Tommi
41
ha
1.225
845
737
613
573
454
440
406
394
286
8.600
Vermehrungsfläche 2009
rel.
14
10
8
7
6
5
5
4
4
3
100
zum Vorjahr
K
K
K
L
L
L
L
L
K
L
ha
1.061
784
771
728
718
516
484
395
388
374
9.344
Vermehrungsfläche 2008
rel.
11
8
8
8
8
6
5
4
4
4
100
zum Vorjahr
K
K
L
K
K
K
L
neu in Top-10
neu in Top-10
L
Anlage 5: Vermehrungsfläche von Wintergerstensorten in Mecklenburg-Vorpommern
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
gesamt
74
Lomerit
Fridericus
Yoole
Alinghi
Zzoom
Leibniz
Naomie
Highlight
Laverda
Christelle
22
ha
1.389
799
314
239
217
212
173
170
159
102
4.204
Vermehrungsfläche 2009
rel.
33
19
7
6
5
5
4
4
4
2
100
zum Vorjahr
K
K
neu in Top-10
L
neu in Top-10
K
L
L
L
neue Sorte
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
gesamt
Lomerit
Fridericus
Alinghi
Highlight
Naomie
Laverda
Leibniz
Campanile
Wintmalt
Merlot
20
ha
1.251
557
462
453
388
280
152
151
120
117
4.513
Vermehrungsfläche 2008
rel.
28
12
10
10
9
6
3
3
3
3
100
zum Vorjahr
K
K
K
neu in Top-10
L
=
K
L
neu in Top-10
L
Anlage 6: Vermehrungsfläche von Winterroggensorten in Mecklenburg-Vorpommern
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
gesamt
Conduct
Borfuro
Recrut
Palazzo
Vitallo
Bellami
Visello
Dukato
Guttino
Carotop
12
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
gesamt
Conduct
Recrut
Boresto
Borfuro
Vitallo
Carotop
Balistic
Evolo
Stach
Askari
18
ha
889
542
315
292
226
143
129
90
73
62
2.936
Vermehrungsfläche 2009
rel.
30
18
11
10
8
5
4
3
2
2
100
zum Vorjahr
K
K
L
neue Sorte
=
neue Sorte
neu in Top-10
neue Sorte
neue Sorte
L
ha
714
392
298
230
224
110
95
84
64
63
2.415
Vermehrungsfläche 2008
rel.
30
16
12
10
9
5
4
3
3
3
100
zum Vorjahr
K
L
K
K
K
K
neu in Top-10
neu in Top-10
neu in Top-10
K
75
Anlage 7: Vermehrungsfläche von Wintertriticalesorten in Mecklenburg-Vorpommern
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
gesamt
SW Talentro
Grenado
Moderato
Cando
Agostino
Vitalis
Massimo
Benetto
Agrano
Modus
12
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
gesamt
SW Talentro
Grenado
Cultivo
Cando
Moderato
Vitalis
Benetto
Magnat
Massimo
Inpetto
15
ha
480
395
127
78
69
59
36
34
28
17
1.324
Vermehrungsfläche 2009
rel.
36
30
10
6
5
4
3
3
2
1
100
zum Vorjahr
L
K
K
L
neue Sorte
L
K
L
neu in TOP-10
erneut TOP-10
ha
578
281
177
106
101
80
73
47
33
26
1.564
Vermehrungsfläche 2008
rel.
37
18
11
7
6
5
5
3
2
2
100
zum Vorjahr
L
K
K
K
K
L
L
neu in TOP-10
neu in TOP-10
L
Anlage 8: Vermehrungsfläche von Sommergerstensorten in Mecklenburg-Vorpommern
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
gesamt
76
NFC Tipple
Simba
Quench
JB Flavour
Marthe
Eunova
Braemar
Tocada
Grace
Streif
16
ha
204
167
142
90
73
70
65
55
50
48
1.052
Vermehrungsfläche 2009
rel.
19
16
13
9
7
7
6
5
5
5
100
zum Vorjahr
L
erneut Top-10
K
neue Sorte
L
K
K
L
neue Sorte
neue Sorte
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
gesamt
NFC Tipple
Marthe
Tocada
Quench
Adonis
Braemar
Xanadu
Eunova
Sebastian
Lisanne
18
ha
343
202
158
139
108
53
50
48
45
35
1.319
Vermehrungsfläche 2008
rel.
26
15
12
11
8
4
4
4
3
3
100
zum Vorjahr
K
K
K
neu in TOP-10
=
L
neu in TOP-10
neu in TOP-10
L
neu in TOP-10
Anlage 9: Vermehrungsfläche von Sommerhafersorten in Mecklenburg-Vorpommern
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
gesamt
Ivory
Aragon
Dominik
Typhon
Flämingsgold
Scorpion
Flämingsprofi
Max
Husky
Samuel
16
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
gesamt
Ivory
Aragon
Dominik
Pergamon
Flämingsprofi
Flämingsgold
Jumbo
Gaillette
Kaplan
Sandokan
17
ha
184
78
64
44
39
37
27
23
20
17
561
Vermehrungsfläche 2009
rel.
33
14
11
8
7
7
5
4
4
3
100
zum Vorjahr
L
L
L
erneut Top-10
K
K
L
neue Sorte
K
erneut Top-10
ha
225
179
142
53
52
35
17
15
8
7
754
Vermehrungsfläche 2008
rel.
30
24
19
7
7
5
2
2
1
<1
100
zum Vorjahr
K
L
K
K
L
neue Sorte
L
neue Sorte
neue Sorte
L
77
Anlage 10: Vermehrungsfläche von Sorten Blauer Lupinen in Mecklenburg-Vorpommern
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
gesamt
Probor
Boregine
Borlu
Boruta
Azuro
Haags Blaue
Sonate
Haagena
Arabella
Vitabor
10
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
gesamt
Probor
Boregine
Borlu
Boruta
Azuro
Sonate
Arabella
Sanabor
Haags Blaue
Haagena
10
ha
301
219
143
75
54
48
43
35
20
5
944
Vermehrungsfläche 2009
rel.
32
23
15
8
6
5
4
4
2
<1
100
zum Vorjahr
K
K
L
L
K
K
K
K
K
erneut Top-10
ha
219
211
208
120
32
22
15
13
10
10
860
Vermehrungsfläche 2008
rel.
26
24
24
14
4
2
2
2
1
1
100
zum Vorjahr
L
K
L
L
neue Sorte
neu in Top-10
neue Sorte
K
K
K
Anlage 11: Anteil der Kategorien bei Pflanzkartoffeln an den Vermehrungsflächen der
Bundesländer 2010
Bundesländer
Baden-Württemberg
Bayern
Brandenburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Deutschland insgesamt
78
Vorstufen0
2,3
0,2
0
10,4
2,3
0
1,3
5,3
0,1
4,1
Kartegorie
Basis19,0
15,4
9,9
17,1
52,2
31,5
30,2
22,6
63,2
36,4
35,9
Zertifiziertes Pflanzgut
81,0
82,3
89,9
82,9
37,4
66,2
69,8
76,1
31,5
63,5
60,0
Anlage 12: Vermehrung von Kartoffelsorten in Mecklenburg-Vorpommern
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
gesamt
Zorba
Karlena
Innovator
Lady Claire
Kuras
Fasan
Agria
Gala
Adretta
Eldena
295
Sorte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
gesamt
Zorba
Karlena
Innovator
Agria
Kuras
Fasan
Lady Claire
Adretta
Gala
Elkana
299
ha
311
256
201
115
109
89
83
82
75
72
3.910
Vermehrungsfläche 2009
rel.
8
7
5
3
3
2
2
2
2
2
100
zum Vorjahr
L
K
K
K
=
K
L
K
=
neu in Top-10
ha
322
248
178
166
108
83
77
76
67
66
3.784
Vermehrungsfläche 2008
rel.
9
7
5
4
3
2
2
2
2
2
100
zum Vorjahr
K
L
K
K
L
K
K
K
neu in Top-10
L
79
Anlage 13: Entwicklung der Vermehrungsflächen (ha) bedeutender Kartoffelsorten in
Mecklenburg-Vorpommern (Vermehrungsfläche >1%)
Sorte
Arkula
Salome NN
Solist NN
Bellarosa NN
Gala NN
Karlena NN
Marabel NN
Princess
Tomensa N
Vineta N
Zorba
Adretta
Agria N
Albatros NN
Caruso NN
Eldena NN
Jumbo NN
Krone NN
Kuba NN
Lady Claire
Marlen N
Lady Rosetta
Opal NN
Pirol NN
Russet Burbank
Satina N
Verdi NN
2005
2006
2007
Reifegruppe I
2008
2009
2010
52
51
Reifegruppe II
32
41
57
301
340
44
54
37
35
43
38
98
120
Reifegruppe III
58
65
214
161
42
47
46
63
58
69
68
48
48
64
248
45
44
82
256
49
72
237
40
47
323
41
38
47
37
105
61
189
50
43
42
43
44
52
62
50
48
322
53
311
44
269
76
166
40
75
84
58
56
72
67
99
69
38
57
77
49
46
115
42
74
86
49
51
35
60
45
47
61
40
57
35
55
38
60
36
43
58
42
48
63
52
38
Reifegruppe IV
Burana NN
Elkana NN
Fasan NN
Innovator
Kardal NN
Kuras NN
Saturna N
Vermehrungsfläche
insgesamt
N = Nematodenresistenz
80
74
113
81
63
73
91
81
172
63
83
178
89
201
72
129
46
132
60
138
56
111
108
109
101
3.412
3.355
3.600
3.784
3.910
3.705
Anlage 14: Struktur der Kartoffelvermehrung 2010 nach Bundesländern
Vermehrungsfläche
Bundesland
Niedersachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
Schleswig-Holstein
Sachsen
Brandenburg
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Baden-Württemberg
Deutschland
Kategorie
VS
B
Z
Summe
VS
B
Z
Summe
VS
B
Z
Summe
VS
B
Z
Summe
VS
B
Z
Summe
VS
B
Z
Summe
VS
B
Z
Summe
VS
B
Z
Summe
VS
B
Z
Summe
VS
B
Z
Summe
ha
125,17
1.708,66
3.778,39
5.612,22
385,14
1.922,07
1.397,36
3.704,57
55,25
380,05
2.054,00
2.489,30
102,09
1.241,59
611,83
1.955,51
0
228,54
547,53
776,07
1,00
58,90
534,92
594,82
7,20
120,60
409,13
536,93
0
160,53
299,53
460,06
0
68,03
289,30
357,33
675,85
5.888,97
9.921,99
16.486,81
rel
2,2
30,4
67,3
100
10,4
51,9
37,7
100
2,2
15,3
82,5
100
5,2
63,5
31,3
100
29,4
70,6
100
0,2
9,9
89,9
100
1,3
22,5
76,2
100
34,9
65,1
100
19,0
81,0
100
4,1
35,7
60,2
100
Vermehrungsvorhaben
mittlere
Anzahl
Fläche
ha
229
0,55
935
1,83
1.380
2,74
2.544
2,21
770
0,42
692
2,81
350
3,87
1.812
2,04
108
0,51
210
1,81
1.302
1,58
1.620
1,54
146
0,70
378
3,28
189
3,24
713
2,74
0
126
1,81
171
3,20
297
2,61
1
1,00
40
1,47
182
2,94
223
2,67
2
3,60
51
2,36
122
3,35
175
3,07
0
71
2,26
96
3,12
167
2,75
0
54
1,26
187
1,55
241
1,48
1.256
0,54
2.557
2,30
3.979
2,49
7.792
2,12
81
Anlage 15:
Fruchtartengruppe
Getreide
Gräser
Leguminosen
Ölpflanzen
Insgesamt
82
Gründe für Aberkennungen der Vermehrungsbestände von
Mähdruschfrüchten
Jahr
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Abweichende
Typen
ha
%
65
0,3
46
0,2
100
0,4
60
0,3
66
0,3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
65
0,2
46
0,2
100
0,4
60
0,2
66
0,3
0
0
Schwer
trennbare Arten
ha
%
0
0
109
0,6
4
0
45
0,2
1
0,006
0
10
0,2
0
9
0,2
12
0,3
18
0
0
2
0,1
12
1,3
8
0,5
0
7,5
1
0
0
0
0
0
7,5
0,02
10
0,03
111
0,4
25
0,1
65
0,3
19
0,08
Andere Getreide
in Getreide
ha
%
124
0,6
192
1
84
0,5
149
0,7
246
1,3
215
1,3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
9
0
0
0
124
0,4
192
0,7
84
0,3
149
0,6
246
1,0
215
1,0
Sonstiges
ha
12
0
20
17
65
40
42
38
0
22
14
0
43
10
15
0
8
5
5
0
5
1
0
6
102
48
40
40
87
51
%
0,06
0,1
0,1
0,3
0,2
0,8
0,7
0,5
0,4
2
0,5
0,9
0,5
0,2
0,7
1,3
0
1,3
0,4
0,2
0,1
0,1
0,3
0,2
Anlage 16: Ergebnisse der Beschaffenheitsprüfung bei Saatgut nach Fruchtartengruppen
2005- 2010
Fruchtart
Jahr
Getreide
2010*
2009
2008
2007
2006
2005
2010*
2009
2008
2007
2006
2005
2010*
2009
2008
2007
2006
2005
2010*
2009
2008
2007
2006
2005
2010*
2009
2008
2007
2006
2005
2010*
2009
2008
2007
2006
2005
Gräser
Leguminosen
Ölpflanzen
Futterpflanzen
MDF gesamt
gesamt
3.644
4.045
4.450
3.454
4.534
3.978
237
259
192
228
360
343
183
222
137
257
322
163
71
305
143
143
162
114
5
11
2
3
2
4
4.140
4.842
4.924
4.085
5.380
4.602
Anzahl Partien
anerkannt
3.362
3.841
4.236
3.152
4.349
3.887
226
248
184
185
332
330
142
196
128
179
272
141
53
270
118
120
122
96
3
9
2
3
2
3
3.786
4.564
4.668
3.639
5.077
4.457
aberkannt
282
204
214
302
185
91
11
11
8
43
28
13
41
26
9
78
50
22
18
35
25
23
40
18
2
2
0
0
0
1
354
278
256
446
303
145
AB
rel.
8
5
5
9
4
2
5
4
4
19
8
4
22
12
7
30
16
13
25
11
17
16
25
16
40
18
0
0
0
25
9
6
5
11
6
3
* vorläufiger Stand: 21.03.2011
AB = aberkannt
83
Anlage 17: Anzahl bei der Saatgutverkehrskontrolle überprüften Partien 2005-2010
Jahr
Landwirtschaftliches
Saatgut
Pflanzkartoffeln
355
307
293
331
412
251
309
324
340
366
349
354
2005/2006
2006/2007
2007/2008
2008/2009
2009/2010
20010/2011*
*vorläufig: Stand 31.03.2011
84
Kleinpackungen
(Gemüse,
landw. Saatgut)
96
94
144
182
297
191
insgesamt
760
725
777
879
1058
756
Frankreich
Niederlande
Dänemark
Schottland
Polen
Tschechien
Finnland
Österreich
Belgien
Schweden
Spanien
aus Mitgliedsstaaten gesamt
Schleswig- Holstein
D/KI
Niedersachsen
D/H
Bayern
D/FS
Brandenburg
D/TF
Sachsen
D/MEI
Sachsen/ Anhalt
D/HAL
Herkunft nicht bekannt
aus Deutschland gesamt
Einfuhren nach M-V gesamt
Land / Jahr
7.661
2.368
970
256
11.255
3.024
3.738
309
50
216
586
7.922
19.178
73
16
2
1
92
47
17
8
2
2
4
80
172
2005/06
Partien Menge
Anzahl
dt
24.040
5.757
9.313
250
2.270
230
722
18.342
42.382
160
309
350
149
89
52
2
10
3
4
6
2006/07
Partien Menge
Anzahl
dt
2
250
119
20.618
20
2.553
2
269
144
324
180
93
35
10
3
0
3
14.459
43.341
28.883
6.915
5.836
578
530
0
599
2007/08
Partien Menge
Anzahl
dt
4
538
138
24.185
18
2.511
7
794
6
10
5
545
1
60
1
242
142
340
4
9
198
58
67
11
2
5
20.475
46.143
748
1.013
25.668
3.651
14.966
659
450
211
2008/09
Partien Menge
Anzahl
dt
6
1.054
152
21.971
24
1.044
2
375
133
366
1
12
8
233
81
32
7
16.272
55.332
33
1.933
828
39.060
6.909
6.822
575
2009/10
Partien Menge
Anzahl
dt
9
1.332
140
26.341
32
2.783
5
500
27
5.694
9
1.181
1
252
1
24
1
126
185
328
6
143
113
56
7
3
2
4
4
22.803
46.521
1.259
23.718
6.765
13.860
506
413
294
391
232
2010/11*
Partien Menge
Anzahl
dt
4
78.705
106
19.065
15
1.148
8
1.800
Anlage 18: Einfuhren von Pflanzkartoffeln nach Mecklenburg-Vorpommern
85
Anlage 19: Neue Kennzeichen für Saat- und Pflanzgut in Deutschland
Bundesland
Schleswig-Holstein
Hamburg
Niedersachsen
Bremen
Nordrhein-Westfalen
Hessen
Rheinland-Pfalz
Baden-Württemberg
Bayern
Saarland
Berlin
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
86
Sitz der
Anerkennungsstelle
Rendsburg
Hansestadt Hamburg
Hannover
Hansestadt Bremen
Münster
Kassel
Bad Kreuznach
Karlsruhe
Freising
Saarbrücken
Berlin
Zossen
Rostock
Nossen
Halle (Saale)
Jena
alt
neu
D/KI
D/HH
D/NI
D/HB
D/BN
D/KS
D/KH
D/KA
D/FS
D/SB
D/B
D/TF
D/HRO
D/MEI
D/HAL
D/J
DE01
DE02
DE03
DE04
DE05
DE06
DE07
DE08
DE09
DE10
DE11
DE12
DE13
DE14
DE15
DE16
Saat- und Pflanzgutvermehrung in Mecklenburg-Vorpommern 2005-2010
Saat- und Pflanzgutvermehrung in
Mecklenburg-Vorpommern
2005-2010
Mecklenburg
Vorpommern
www.lallf.de
Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz
Landesamt für Landwirtschaft,
Lebensmittelsicherheit und Fischerei