Genehmigungsunterlagen - Regionalverband FrankfurtRheinMain

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Genehmigungsunterlagen - Regionalverband FrankfurtRheinMain
Genehmigungsunterlagen
Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
in den folgenden Städten und Gemeinden: Bad Homburg v. d. Höhe, Bad Nauheim,
Bad Soden, Bruchköbel, Dietzenbach, Dreieich, Frankfurt am Main, Friedberg, Friedrichsdorf, Ginsheim-Gustavsburg, Großkrotzenburg, Hanau, Hattersheim, Karben,
Kelsterbach, Königstein im Taunus, Kronberg im Taunus, Neu-Isenburg, Niddatal,
Oberursel (Taunus), Offenbach am Main, Raunheim, Rödermark, Schwalbach, Usingen
INHALTSVERZEICHNIS
1. Begründung: Allgemeiner Teil
2. Begründungen zu den Einzelflächen
3. Legende
Regionalverband
Poststraße 16
FrankfurtRheinMain
60329 Frankfurt am Main
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Telefon: +49 69 2577 - 0
Telefax: +49 69 2577 -1204
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www.region-frankfurt.de
1. Begründung: Allgemeiner Teil
Regionalverband
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Begründung: Allgemeiner Teil
zu der Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen
Flächennutzungsplanes 2010 in den folgenden Städten und Gemeinden
1. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Bad Homburg,
Gebiet: „Ehemaliger Standort Pestalozzischule am Bommersheimer Weg“
2. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Bad Homburg,
Gebiet: „Ehemalige Bundeswertpapierverwaltung“
3. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Erlenbach,
Gebiet: „Gewerbegebiet Steinmühlstraße“
4. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Eschbach,
Gebiet: „Kalbacher Straße“
5. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Dornholzhausen,
Gebiet: „Dornholzhausen, Park“
6. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Erlenbach,
Gebiet: „Südlich der Seulberger Straße“
1. Bad Nauheim, Stadtteil Steinfurth,
Gebiet: „Rosenanbaugebiet Steinfurth“
1. Bad Soden, Stadtteil Altenhain,
Gebiet: „Verlängerung Hohlweg“
1. Bruchköbel, Stadtteil Roßdorf,
Gebiet: „Biogasanlage“
1. Dietzenbach,
Gebiet: „Westliche Gemarkungsgrenze/nördlich der K 173“
1. Dreieich, Stadtteil Offenthal,
Gebiet: „Südlicher Ortsrand“
2. Dreieich, Stadtteil Sprendlingen,
Gebiet: „Zentraler Versorgungsbereich“
1. Frankfurt am Main, Stadtteil Bornheim,
Gebiet: „Bornheim Nord, südlich der Friedberger Landstraße“
2. Frankfurt am Main, Stadtteil Nordend-Ost,
Gebiet: „Günthersburgpark“
3. Frankfurt am Main, Stadtteil Ostend,
Gebiet: „Südöstlich des Bahnhofs Ostend“
4. Frankfurt am Main, Stadtteil Schwanheim,
Gebiet: „Ehemalige Kläranlage Schwanheim“
5. Frankfurt am Main, Stadtteil Seckbach,
Gebiet: „Nordöstlicher Ortsrand“
6. Frankfurt am Main, Stadtteil Unterliederbach,
Gebiet: „Silogebiet“
7. Frankfurt am Main, Stadtteile Ostend und Fechenheim,
Gebiet: „Osthafen“
8. Frankfurt am Main, Stadtteil Bergen-Enkheim,
Gebiet: „Nördlicher Ortsrand“
9. Frankfurt am Main, Stadtteil Fechenheim,
Gebiet: „Fechenheim-Ost“
10. Frankfurt am Main, Stadtteil Schwanheim,
Gebiet: „Schwanheim West“
11. Frankfurt am Main, Stadtteile Bockenheim, Bahnhofsviertel, Nordend, Ostend und
Bornheim,
Gebiet: „Zentrale Versorgungsbereiche Leipziger Straße, Taunusstraße, Berger Straße,
Oeder Weg“
12. Frankfurt am Main, Stadtteil Sindlingen und
Stadt Hattersheim am Main, Stadtteil Okriftel,
Gebiet: „Rücknahme Straßennetz, Bestand“
1
13. Frankfurt am Main, Stadtteile Zeilsheim und Sindlingen,
Gebiet: „Rücknahme Straßennetz, Bestand“
1. Friedberg, Stadtteil Friedberg,
Gebiet: „SO Bau/Garten und SO nichtzentrenrelevanter Einzelhandel“
1. Friedrichsdorf, Stadtteil Köppern,
Gebiet: „Waldkrankenhaus“
2. Friedrichsdorf, Stadtteil Seulberg,
Gebiet: „Gewerbegebiet Seulberg“
3. Friedrichsdorf, Stadtteil Köppern,
Gebiet: „Nordöstlich des Bahnhofs Saalburg/Lochmühle“
1. Ginsheim-Gustavsburg, Ortsteil Ginsheim,
Gebiet: „Über der Kreuzlache, südlich der A 60“
1. Großkrotzenburg,
Gebiet: „Nördlich Deponie Eisert“
1. Hanau, Früheres Stadtgebiet,
Gebiet: „Leipziger Straße/Stadtwerke“
3. Hanau, Früheres Stadtgebiet,
Gebiet: „Ehemalige Hutierkaserne (Lamboy)“
1. Hattersheim, Stadtteil Hattersheim,
Gebiet: „Nordost“
1. Karben, Stadtteil Burg-Gräfenrode,
Gebiet: „Südlich Burg-Gräfenrode“
2. Karben, Stadtteil Kloppenheim,
Gebiet: „Gewerbegebiet westlich B 3“
1. Kelsterbach,
Gebiet: „Kelsterbach Nord/südlich Industriepark Höchst“
2. Kelsterbach,
Gebiet: „Südlich des Friedhofs“
3. Kelsterbach,
Gebiet: „Östlich des Friedhofs“
1. Königstein im Taunus, Stadtteil Schneidhain,
Gebiet: „Mühlhell“
1. Kronberg im Taunus, Stadtteil Kronberg,
Gebiet: „Rücknahme Straßennetz, Bestand“
1. Neu-Isenburg, Stadtteil Neu-Isenburg,
Gebiet: „Wilhelmsplatz“
2. Neu-Isenburg, Stadtteil Neu-Isenburg,
Gebiet: „Zentraler Versorgungsbereich“
1. Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt,
Gebiet: „Kompostierungsanlage“
1. Oberursel (Taunus), Stadtteil Oberursel,
Gebiet: „An der Billwiese, östlich Alte Leipziger“
1. Offenbach am Main, Stadtteil Bürgel,
Gebiet: „ehemaliges Sportgelände“
2. Offenbach, Stadtteil Bürgel,
Gebiet: „Bürgel-Ost“
4. Offenbach am Main, Stadtteil Bieber,
Gebiet: „Waldkulisse“
5. Offenbach, Stadtteil Rumpenheim,
Gebiet: „Rumpenheim-Ost“
6. Offenbach, Stadtteile Rumpenheim und Bürgel,
Gebiet: „Campingplatz im Mainvorgelände“
7. Offenbach, Stadtteil Bieber,
Gebiet: „Obermühlstrasse“
1. Raunheim,
Gebiet: „Anbindung Flörsheimer Straße an die B 43“
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1. Rödermark, Stadtteil Ober-Roden,
Gebiet: „Im Heiligten"
2. Rödermark, Stadtteil Waldacker,
Gebiet: „Waldacker, Ost“
3. Rödermark, Stadtteil Urberach,
Gebiet: „Vereinsanlagen“
4. Rödermark, Stadtteil Urberach,
Gebiet: „Landwirtschaftliche Fläche östlich des Umspannwerkes“
1. Schwalbach,
Gebiet: „Arboretum“
1. Usingen, Stadtteil Usingen,
Gebiet: „Gewerbe an der Südtangente“
A: Erläuterung der Planung
A 1. Anlass und formelle Gründe für die Durchführung des Verfahrens
Das Verfahren zur Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen
Flächennutzungsplanes 2010 (RPS/RegFNP 2010) wird gemäß den §§ 2 (1) und 205
Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 8 (1) Nr. 1 des Gesetzes über die
Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main (MetropolG) durchgeführt. Der RPS/RegFNP 2010
stellt gemäß § 5 BauGB für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main im Sinne des
§ 2 MetropolG die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art
der Bodennutzung dar und legt gemäß § 9 HLPG (Hessisches Landesplanungsgesetz) in
Verbindung mit § 13 HLPG Erfordernisse der Raumordnung fest.
Der Regionalplan Südhessen/Regionale Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) ist
von der Landesregierung im Sommer 2011 genehmigt worden und mit seiner Bekanntmachung im Staatsanzeiger am 17. Oktober 2011 in Kraft getreten.
Die Landesregierung hat 81 Flächen aus rein formalen Gründen von der Genehmigung ausgenommen, da sie nach der letzten öffentlichen Auslegung des Planentwurfs (Herbst 2009)
geändert oder ergänzt worden waren. Grundlage dafür waren Informationen über neue Entwicklungen und Fakten aus den Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage, die zu einer
Änderung der Planungsabsicht führten. Erläuterungen dazu finden sich in den Begründungen zu den einzelnen Flächen.
In diesen Fällen hätte nach § 4 a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) eine erneute Auslegung und Einholung von Stellungnahmen erfolgen müssen. Da dies unterblieben ist, war
eine Genehmigung nicht möglich. Die von der Genehmigung ausgenommenen Flächen sind
derzeit unbeplant (so genannte Weißflächen).
Zu den Weißflächen hat der Regionalverband gemeinsam mit der Oberen Landesplanungsbehörde in der Zeit nach Bekanntmachung des Plans bis zum Jahresende 2012 Gespräche
mit den betroffenen Gemeinden geführt. Dabei ging es um die Frage, ob die bisherigen
Planungsvorstellungen, wie sie in dem von Regionalversammlung (RVS) und Verbandskammer (VK) im Dezember 2010 beschlossenen und zur Genehmigung vorgelegten Plan
ihren Niederschlag gefunden haben, weiterhin Bestand haben. Im Ergebnis sind die bisherigen Planungsvorstellungen von den betroffenen Gemeinden überwiegend bestätigt
worden.
Hinsichtlich der von der Genehmigung ausgenommen Flächen ist das Verfahren zur Aufstellung des RPS/RegFNP 2010 nicht beendet worden, sondern noch in der Schwebe. Bei
zunächst 60 Weißflächen bleiben die Planungsvorstellungen unverändert gegenüber dem
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beschlossenen und zur Genehmigung vorgelegten Plan. Um die Weißflächen wieder mit den
im Dezember 2010 bereits beschlossenen Inhalten zu füllen, bedurfte es formal lediglich
einer erneuten Offenlegung nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB, die für diese 60 Weißflächen
gemeinsam durchgeführt wurde. Lediglich für zwei Gebiete wurden dabei Stellungnahmen
abgegeben, die es erforderlich gemacht haben, diese von dem Ergänzungsverfahren
auszunehmen. Somit liegen nun 58 Gebiete zur abschließenden Beschlussfassung vor.
Die Abgrenzungen der Ergänzungsgebiete können den vorgelegten Planzeichnungen
entnommen werden (siehe Begründungen zu den Einzelgebieten).
Der Kartenhintergrund in den Beikarten 1 und 2 des RPS/RegFNP 2010 wird an die aktuellen Darstellungen der Hauptkarte angepasst.
A 2. Regionalplanerische Aspekte
Für die von der Genehmigung ausgenommenen Flächen werden keine neuen regionalplanerischen Festlegungen getroffen.
Die Zulassung einer Abweichung von regionalplanerischen Zielen nach § 12 HLPG durch die
Regionalversammlung ist daher nicht erforderlich.
A 3. Landschaftsplanerische Aspekte
Für die oben genannten von der Genehmigung ausgenommenen Flächen liegt landschaftsplanerisches Abwägungsmaterial in Form des Landschaftsplanes des Umlandverbandes
Frankfurt 2000, der kommunalen Landschaftspläne und landschaftsplanerischen Gutachten
vor. Diese landschaftsplanerischen Grundlagen wurden unter Abwägung mit den anderen
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als Darstellungen oder Festsetzungen in
den RPS/RegFNP 2010 aufgenommen. Soweit hierbei von den Inhalten und Zielsetzungen
der Landschaftspläne und Gutachten abgewichen wurde, ist dies im Rahmen des Verfahrens
zum RPS/RegFNP 2010 begründet worden.
Durch die Ergänzung des RPS/RegFNP 2010 sind keine neuen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten.
B: Umweltbericht
Die betreffenden Flächen wurden allein aufgrund der fehlenden erneuten Offenlage von der
Genehmigung ausgenommen. Da die Darstellungen gegenüber dem Stand der Vorlage zur
Genehmigung unverändert sind, kann ein gesonderter Umweltbericht entfallen. Es wird auf
den Umweltbericht des wirksamen RPS/RegFNP 2010, Band IIb, verwiesen.
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2. Begründungen zu den Einzelflächen
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Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Bad Homburg,
Gebiet: „Ehemaliger Standort Pestalozzischule am Bommersheimer Weg“, Weißfläche Nr. 16
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 2,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt am südwestlichen Stadtrand von Bad Homburg am Platzenberg. Er wird im Norden begrenzt durch die Bebauung südlich des Kolberger Weges, im Osten durch den Bommersheimer Weg und im Süden und Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Dargestellt werden nunmehr „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“ mit „Vorranggebiet
für Natur und Landschaft“, „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ und „Vorbehaltsgebiet für
besondere Klimafunktionen“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Der Bereich war lange Zeit als Standort für einen Neubau der Pestalozzischule vorgesehen.
Der Hochtaunuskreis als Schulträger sieht die Fläche am Bommersheimer Weg jedoch mittlerweile nicht mehr als Schulstandort vor.
Die überwiegend landwirtschaftlich genutzte und zum Teil mit Gehölzen bestandene Fläche
am Rand des reich strukturierten und ökologisch bedeutsamen Gebietes am Platzenberg
wird wie die angrenzenden Flächen als "Ökologisch bedeutsame Flächennutzung" und
"Vorranggebiet für Natur und Landschaft" dargestellt. Das „Vorranggebiet Regionaler
Grünzug" wird bis an den bestehenden Siedlungsrand herangeführt.
1
Begründung
zur 2. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Bad Homburg,
Gebiet: „Ehemalige Bundeswertpapierverwaltung“, Weißfläche Nr. 18
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 1,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt nördlich des Bahnhofs.
Er wird im Norden begrenzt durch den Hessenring, im Osten durch Bürogebäude, im Süden
durch die Baseler Straße und im Westen durch die Bahnhofstraße.
Dargestellt wird nunmehr „Fläche für den Gemeinbedarf, geplant“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Die Nutzung der Bundeswertpapierverwaltung wurde an diesem Standort aufgegeben. Die
Stadt Bad Homburg beabsichtigt dort nun die Unterbringung von öffentlichen Nutzungen
(neuer Standort des technischen Rathauses). Entsprechend dieser Umnutzungsabsichten
wird der Bereich nun als „Fläche für den Gemeinbedarf, geplant“ dargestellt.
1
Begründung
zur 3. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Erlenbach,
Gebiet: „Gewerbegebiet Steinmühlstraße“, Weißfläche Nr. 19
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 0,7 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am südlichen Rand
des Gewerbegebietes. Er wird im Norden durch Gewerbegebäude begrenzt, im Osten durch
die Steinmühlstraße, im Süden durch Sportflächen und im Westen durch landwirtschaftlich
genutzte Flächen.
Dargestellt wird nunmehr „Gewerbliche Baufläche, Bestand“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Für das Gewerbegebiet befindet sich der Bebauungsplan Nr. 123 im Verfahren. Da Sportanlagen in Gewerbegebieten zulässig sind, ist die Festsetzung einer Sonderbaufläche Sport für
die bestehende Reithalle am südlichen Rand des Gewerbegebietes im Bebauungsplan nicht
vorgesehen. Die Fläche wird dementsprechend im RPS/RegFNP 2010 als „Gewerbliche
Baufläche, Bestand“ dargestellt.
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Begründung
zur 4. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Eschbach,
Gebiet: „Kalbacher Straße“, Weißfläche Nr. 20
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 7 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten
Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt am südlichen Ortsrand von Ober-Eschbach. Er wird im Norden
begrenzt durch die Wohnbebauung „An der Flurscheid“, im Osten durch die Kalbacher Straße, im Westen durch die Jakob-Lengfelder-Straße und im Süden durch landwirtschaftlich
genutzte Flächen.
Dargestellt werden nunmehr „Vorranggebiet für Landwirtschaft“, „Vorbehaltsgebiet für
besondere Klimafunktionen“ und „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Seitens der Stadt Bad Homburg wird der Bereich nicht mehr als Wohnbauflächenpotenzial
weiterverfolgt, da mittlerweile eine intensive Innenentwicklung erfolgt und die im
RPS/RegFNP 2010 dargestellten Entwicklungspotenziale im Bereich Gonzenheim „Bornberg“ und Ober-Erlenbach „Am Hühnerstein“ für den Planungshorizont 2020 des
RPS/RegFNP 2010 als ausreichend angesehen werden. Der Bereich wird entsprechend der
Realnutzung und seiner Funktion für den Naturhaushalt als „Vorranggebiet für Landwirtschaft“, „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ und „Vorbehaltsgebiet für den
Grundwasserschutz“ dargestellt.
1
Begründung
zur 5. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Dornholzhausen,
Gebiet: „Dornholzhausen, Park“, Weißfläche Nr. 64
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 0,8 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt südlich des Gotischen
Hauses und westlich der Gotischen Straße. Im Westen wird die Fläche von Wald und im Süden von einem Garten begrenzt.
Dargestellt wird nunmehr „Grünfläche Parkanlage“, „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ und
„Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Gemäß Rahmenparkpflegewerk zur Landgräflichen Gartenlandschaft soll der Ergänzungsbereich entsprechend der historischen Nutzung als Wiese mit Obstbäumen gestaltet werden.
Die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche wird deshalb im RPS/RegFNP 2010 korrespondierend mit den östlich angrenzenden Flächen entlang der Tannenwaldallee als
"Grünfläche Parkanlage" dargestellt, was in diesem Fall auch eine ökologische Aufwertung
der Fläche erwarten lässt.
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Begründung
zur 6. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Erlenbach,
Gebiet: „Südlich der Seulberger Straße“, Weißfläche Nr. 65
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 1 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten
Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt zwischen Ortslage und
Bundesautobahn A5 direkt südlich angrenzend an die Seulberger Straße. Er ist von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben.
Dargestellt wird nunmehr „Fläche für die Landbewirtschaftung“, „Vorranggebiet Regionaler
Grünzug“, „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ und „Vorbehaltsgebiet für den
Grundwasserschutz“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Im Rahmen der Aufstellung des RPS/RegFNP 2010 ist aufgrund eines kartographischen
Fehlers das Hof- und Gartengelände südlich der Seulberger Straße der östlich der K 766
gelegenen "Grünfläche Sportanlage“ zugeordnet worden. Die Gebäudeflächen mit den sie
umgebenden Grün- und Gartenflächen innerhalb des Ergänzungsbereiches werden entsprechend der Realnutzung als „Fläche für die Landbewirtschaftung“ dargestellt.
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Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Bad Nauheim, Stadtteil Steinfurth,
Gebiet: „Rosenanbaugebiet Steinfurth“, Weißfläche Nr. 71
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 4 ha. Die Abgrenzung kann
der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt im Südosten des Bad Nauheimer Stadtteils Steinfurth. Er grenzt
im Westen an Wohnbaufläche, nördlich an ein Vorrganggebiet für Natur und Landschaft und
im Süden an ein Vorrangegebiet für Landwirtschaft an.
Dargestellt werden nunmehr „Vorranggebiet für Landwirtschaft“, „Vorranggebiet Regionaler
Grünzug“, „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ und „Vorbehaltsgebiet für den
Grundwasserschutz“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Im Rosenanbaugebiet Bad Nauheim/Steinfurth wird östlich der Ortslage in Steinfurth ein
Bereich, der überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist, in "Vorranggebiet für die
Landwirtschaft" umgewidmet. Hierdurch soll der Anbau der Sonderkultur weiterhin gesichert
werden. Es handelt sich um Böden ohne besondere Entwicklungspotenziale. Es sind
lediglich einige wenige Parzellen mit Streuobst bestanden.
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Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Bad Soden, Stadtteil Altenhain,
Gebiet: „Verlängerung Hohlweg“, Weißfläche Nr. 31
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 2 ha. Die Abgrenzung kann
der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am
nordwestlichen Siedlungsrand von Altenhain. Er wird im Norden, Westen und Süden durch
landwirtschaftlich genutzte Flächen, Hecken und Streuobstwiesen begrenzt. Im Südosten
schließt sich die Wohnbebauung entlang der Langstraße und des Hohlweges an.
Dargestellt wird nunmehr „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“, „Vorranggebiet für
Natur und Landschaft“, „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ und „Vorbehaltsgebiet für
besondere Klimafunktionen“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Bei der Planfläche im Nordwesten von Altenhain handelt es sich um ein naturschutzfachlich
sehr sensibles Gebiet. Es ist Teil der klassischen Obstwiesenlandschaft rund um
Altenhain, was dieses Gebiet allein schon als kulturhistorisches Landschaftselement
bedeutsam werden lässt. Es gehört zu einem äußerst beliebten Naherholungsbereich. Hier
befinden sich nach § 13 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) geschützte Biotope. Für die Planfläche liegen Anhaltspunkte vor,
dass in dem Gebiet geschützte Vogelarten vorkommen. Die Fläche liegt außerdem im
Regionalen Grünzug. Von der ursprünglichen Absicht, auf der Fläche ein Wohngebiet zu
entwickeln, wird unter Berücksichtigung der oben genannten Gründe Abstand genommen.
1
Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Bruchköbel, Stadtteil Roßdorf,
Gebiet: „Biogasanlage“, Weißfläche Nr. 28
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Änderung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 3,5 ha. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt nordwestlich des Stadtteils Roßdorf an der B 45. Im Osten
grenzt er direkt an die B 45, im Süden, Westen und Osten schließen sich landwirtschaftlich
genutzte Flächen an.
Dargestellt wird nunmehr „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ und „Vorranggebiet Regionaler
Grünzug“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Die Stadt Bruchköbel hat in der Stadtverordnetenversammlung vom 07.07.2009
beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Biogasanlage Roßdorf" in
der Gemarkung Roßdorf aufzuheben. Auch die Streichung der Fläche als Sonderbaufläche
Biogasanlage im RPS/RegFNP 2010 wurde beschlossen, da an diesem Standort weder
aktuell, noch in Zukunft entsprechende Planungen vorgesehen sind.
Vor allem aus erschließungstechnischen und verkehrlichen Gründen wäre die ursprünglich
beabsichtigte Nutzung des Standortes für eine Biogasanlage äußerst problematisch
gewesen.
1
Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Dietzenbach,
Gebiet: „Westliche Gemarkungsgrenze/nördlich der K 173“, Weißfläche Nr. 67
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Änderung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt an der westlichen Gemarkungsgrenze der Stadt Dietzenbach
zu Götzenhain. Er wird im Osten durch den Hinterfeldsweg und im Süden durch eine
landwirtschaftlich genutzte Fläche begrenzt. Westlich schließt sich eine Waldfläche an. Im
Norden begrenzt eine Fläche mit Nutzgärten den Änderungsbereich.
Dargestellt wird nunmehr „Fläche für die Landbewirtschaftung“, „Vorranggebiet Regionaler
Grünzug“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Bei der früheren Darstellung als „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“
und „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“ lag ein Fehler in der digitalen Bearbeitung des
Vorentwurfes des Regionalen Flächennutzungsplanes vor. Es erfolgt nun die Übernahme der
Darstellung als "Fläche für die Landbewirtschaftung" aus dem "Landwirtschaftlichen
Fachplan Südhessen". Gleichzeitig erfolgt an dieser Stelle die Darstellung als „Vorranggebiet
Regionaler Grünzug“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“.
1
Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Dreieich, Stadtteil Offenthal,
Gebiet: „Südlicher Ortsrand“, Weißfläche Nr. 69
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 5,5 ha. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt angrenzend an die geplante Wohnbaufläche im Süden des
Stadtteils Offenthal. Im Nordosten wird er durch die Dieburgerstraße begrenzt, im Westen
vom Rückertsweg.
Dargestellt wird nunmehr „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ und „Vorranggebiet Regionaler
Grünzug“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Der Bereich wird überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt. Nur das Gebiet nordöstlich
der Dieburger Straße ist durch grundwassergeprägte Standortverhältnisse für die
Entwicklung von Biotopen von großer Bedeutung. Es erfolgt daher eine Rücknahme der
"Ökologisch bedeutsamen Flächennutzung" und des "Vorbehaltsgebietes für Natur und
Landschaft" südlich der Dieburger Straße und die Darstellung von "Vorranggebiet für die
Landwirtschaft". Gleichzeitig wird an dieser Stelle die Darstellung des "Vorranggebietes
Regionaler Grünzug" bis an die geplante Wohnbaufläche herangeführt.
1
Begründung
zur 2. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
(Beikarte 2) für den Bereich der Stadt Dreieich, Stadtteil Sprendlingen,
Gebiet: „Zentraler Versorgungsbereich“, Weißfläche Nr. 73
A: Erläuterung der Planung
A 1. Geltungsbereich und Inhalt der Änderung
Der Geltungsbereich der Ergänzung wird in der Beikarte 2 dargestellt. Die Abgrenzung kann
der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt im Stadtteil Sprendlingen im Bereich der Theodor-HeussStraße, Darmstädter Straße und Eisenbahnstraße.
Dargestellt wird nunmehr ein reduzierter Zentraler Versorgungsbereich im Bereich der
Theodor-Heuss-Straße und der Darmstädter Straße und ein geringfügig vergrößerter
Zentraler Versorgungsbereich entlang der östlichen Eisenbahnstraße.
Maßstab 1:50.000
A 2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Die Darstellungen des Regionalen Einzelhandelskonzeptes sollen an das Kommunale
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dreieich angepasst werden.
Die Fläche des zentralen Versorgungsbereich wird dadurch effektiv verkleinert und die
zukünftige Einzelhandelsentwicklung auf Potenzialflächen näher am gegenwärtigen Bestand
konzentriert.
1
Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Bornheim,
Gebiet: „Bornheim Nord, südlich der Friedberger Landstraße“, Weißfläche Nr. 1
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 2,0 ha. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt am nordöstlichen Rand des Stadtteils Bornheim. Er wird im
Norden durch die B 3/Friedberger Landstraße und im Osten durch die A 661 begrenzt. Westlich schließt die neue Bebauung der ehemaligen Atterberry Family Housing an und im Süden
Grünflächen mit wohnungfernen Gärten.
Dargestellt wird nunmehr „Grünfläche Wohnungferne Gärten“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Der Bereich war seitens der Stadt Frankfurt als Schulstandort vorgesehen. Diese Planung
wird nicht weiterverfolgt, da zentral innerhalb der westlich angrenzenden Wohnbebauung
eine Schule errichtet wurde. Die bisher geplante „Fläche für den Gemeinbedarf“, die zwischenzeitlich als Lager- und Parkplatz genutzt wurde, wird deshalb zurückgenommen und
entsprechend der südlich anschließenden Nutzung als "Grünfläche Wohnungsferne Gärten"
dargestellt.
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Begründung
zur 2. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Nordend-Ost,
Gebiet: „Günthersburgpark“, Weißfläche Nr. 2
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt im Nordosten des Stadtteils Nordend-Ost am Rande des
Günthersburgparks. Er umfasst die Fläche der ehemaligen Stadtgärtnerei. Im Nordosten wird
er durch die Dortelweiler Straße begrenzt. Im Norden und Südosten schließt sich die Wohnbebauung der Dortelweiler Straße an und im Südwesten die Gebäudegruppe des städtischen Fuhrparks.
Dargestellt wird nunmehr „Wohnbaufläche, geplant“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Der Ergänzungsbereich beinhaltet das Betriebsgelände der städtischen Gärtnerei und ist
überwiegend durch vorhandene gewerbliche Bauten, Wohnhäuser und versiegelte Flächen
geprägt.
Die Nutzung der Fläche zu Wohnbauzwecken ist mit der beabsichtigten Betriebsaufgabe der
Gärtnerei verbunden und entspricht der angestrebten Festsetzung "Wohngebiet" im Bebauungsplanverfahren Nr. 858 "Wohnen am nördlichen Günthersburgpark" der Stadt Frankfurt
am Main, welche die vorhandene Wohnbebauung arrondiert und ergänzt.
1
Begründung
zur 3. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Ostend,
Gebiet: „Südöstlich des Bahnhofs Ostend“, Weißfläche Nr. 3
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt im Westen des Stadtteils Ostend. Im Süden wird er durch die
Hanauer Landstraße und im Nordwesten durch die neue Ferdinand-Happ-Straße begrenzt.
Im Osten schließt sich eine gemischte Baufläche an.
Dargestellt wird nunmehr „Gemischte Baufläche, Bestand“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Nach Auskunft der Stadt Frankfurt ist der bisher als "Fläche für den Schienenverkehr" dargestellte Bereich eisenbahnrechtlich entwidmet worden. Die Fläche wird deshalb entsprechend
der Realnutzung (gemischte Gebäudesubstanz, Abstellplätze) und der Umgebungsnutzung
(Gewerbe und Wohnen) als "Gemischte Baufläche, Bestand" dargestellt.
1
Begründung
zur 4. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Schwanheim,
Gebiet: „Ehemalige Kläranlage Schwanheim“, Weißfläche Nr. 4
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt am westlichen Siedlungsrand des Stadtteils Schwanheim,
westlich der B 40. Er wird im Norden durch einen Weg namens „Leinpfad“ zum Main hin
begrenzt, im Osten durch die B 40/Schwanheimer Brücke und im Süden durch die K 807/
Schwanheimer Ufer. Im Westen schließen wohnungsferne Gärten an.
Dargestellt wird nunmehr „Gewerbliche Baufläche, geplant“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Die derzeit überwiegend brach liegenden Grundstücke der ehemaligen Kläranlage werden
gemäß dem im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 871 "Gewerbegebiet Alte Kläranlage Schwanheim" als "Gewerbliche Baufläche, geplant" dargestellt. Der Bereich soll als
Standort für lokale Gewerbebetriebe dienen, für die im Stadtteil Schwanheim keine Entwicklungsmöglichkeiten bestehen. Da die verbleibende Fläche für die Abwasserbeseitigung
unterhalb der Darstellungsgrenze des RPS/RegFNP 2010 liegt, wird keine "Fläche für
Versorgungsanlagen, Einrichtung zur Abwasserbeseitigung" mehr dargestellt.
1
Begründung
zur 5. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Seckbach,
Gebiet: „Nordöstlicher Ortsrand“, Weißfläche Nr. 5
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt am nordöstlichen Siedlungsrand des Stadtteils Seckbach. Im
Norden wird er durch den Seckbacher Blitzweg und im Osten durch die stillgelegte
Straßenbahntrasse begrenzt. Westlich schließt die rückwärtige Bebauung der
Leonhardsgasse und der Wilhelmshöher Straße an.
Dargestellt wird nunmehr „Grünfläche Wohnungsferne Gärten“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Der Bereich ist überwiegend durch Streuobstbestände, Gärten, Wiesen und Gebüsch
geprägt. Anstatt der ehemals geplanten Wohnnutzung wird nun angestrebt, die vorhandenen
Grünstrukturen am Ortsrand zu erhalten. Die Fläche wird daher als "Grünfläche Wohnungsferne Gärten" dargestellt.
Für eine Einbeziehung in die östlich dargestellte "Ökologisch bedeutsame Flächennutzung
mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft" ist der Bereich aufgrund der Zäsur durch die ehemalige Straßenbahntrasse
nicht geignet.
1
Begründung
zur 6. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Unterliederbach,
Gebiet: „Silogebiet“, Weißfläche Nr. 6
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 5,0 ha. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt zwischen den Siedlungsbereichen von Unterliederbach und
Zeilsheim direkt südlich der A 66. Im Osten, Süden und Westen grenzen landwirtschaftlich
genutzte Flächen an.
Dargestellt wird nunmehr „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Die ehemals geplante „Gewerbliche Baufläche“ war im Zusammenhang mit dem südlich angrenzenden Silogebiet vorgesehen. Dieses ist im RPS/RegFNP 2010 nicht mehr dargestellt,
da es im potenziellen Seveso-II Störfallbereich von Betrieben im Industriepark Höchst liegt
und die Stadt Frankfurt die Planung aufgrund dieser Problematik nicht weiter betreibt. Die
Realisierung eines isolierten Gewerbegebietes an diesem Standort ohne die Umsetzung des
Silogebietes als städtebauliches Gesamtkonzept ist nicht sinnvoll. Der Bereich soll weiterhin
vollständig der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen und damit auch der Kaltluftproduktion dienen.
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Begründung
zur 7. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteile Ostend und Fechenheim,
Gebiet: „Osthafen“, Weißfläche Nr. 7
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung besteht aus 2 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von
ca. 72 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt am östlichen Rand des Stadtteils Ostend und am westlichen
des Stadtteils Fechenheim. Er wird im Norden begrenzt durch die Mischbau- und Gewerbezonen entlang der Hanauer Landstraße und im Süden vom Main. Im Südwesten und im Osten umrahmt er jeweils die bestehenden Werftanlagen des Osthafens.
Dargestellt wird nunmehr "Sonderbaufläche mit gewerblichem Charakter, Bestand
(Zweckbestimmung Hafen)" um den Unterhafen im Westen (ca. 10,7 ha) und den Oberhafen
im Osten (ca. 5,8 ha). Der zentrale Teil des Gebietes wird als "Gewerbliche Baufläche,
Bestand" dargestellt (ca. 56 ha). Hinzu kommt in zwei Teilabschnitten „Vorranggebiet für
Regionalparkkorridor“, der bisher durch die Herausnahme lediglich unterbrochen war.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Die Darstellung des Frankfurter Osthafens wird entsprechend den beim zuständigen
Ministerium geführten Hafenflächen übernommen. Der Osthafen ist ein logistischer Knoten
mit trimodalem Konzept von Wasser, Straße und Schiene, der eine wichtige Funktion innerhalb des regionalen Güterverkehrskonzeptes erfüllt. Es ist Ziel der Betreibergesellschaft die
Umschlagkapazitäten durch technische, bauliche, und organisatorische Maßnahmen zu
steigern. Ebenso soll die Entwicklung zu einem zentralen Umschlagplatz für den
Güterverkehr, die Binnenschifffahrt und den Bahn- und LKW-Verkehr ermöglicht werden.
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Der RPS/RegFNP 2010 enthält die Legendenkategorie "Sonderbauflächen mit gewerblichem
Charakter, Bestand/geplant (Zweckbestimmung Hafen)“ mit dem Zweck, das erhöhte Maß
an Belastungen zu verdeutlichen und eine Entwicklung von nicht verträglichen Nutzungen zu
unterbinden. Dadurch soll langfristig die Erhaltung und Entwicklung der Hafennutzung um die
bestehenden Hafenbecken des Unter- und des Oberhafens gesichert werden. Die gewerbliche Baufläche dazwischen dient auch der logistischen Verknüpfung zwischen den verschiedenen Transportmedien.
Im Rahmen der weiteren Hafenentwicklung und des geplanten Neubaues der Mainbrücke
Ost in Verlängerung der Honsellbrücke sind die weiteren verkehrlichen Auswirkungen auf
das Verkehrsnetz zu prüfen und eine Erhöhung der Belastung auch in den angrenzenden
Kommunen zu vermeiden. Hierbei ist insbesondere das Verkehrssystem Kaiserlei zu beachten.
Im Unterhafen und im Oberhafen liegen mehrere potenzielle Seveso II Störfallbetriebe, deren
Achtungsabstände nahezu das gesamte Gebiet überdecken. Die o.g. Darstellungen stehen
hiermit nicht im Konflikt.
Das Vorranggebiet für Regionalparkkorridor durchquert mit zwei Routen die zentrale gewerbliche Baufläche und randlich den Oberhafen. In künftigen Bebauungsplänen ist dieser Aspekt
als Durchgrünungsachse aufzugreifen.
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Begründung
zur 8. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Bergen-Enkheim,
Gebiet: „Nördlicher Ortsrand“, Weißfläche Nr. 53
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 23 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt am nördlichen Ortsrand von Bergen-Enkheim. Er wird im Norden begrenzt von der B 542, im Osten von der B 542 und der L 3209, im Süden von der
Wohnbebauung nördlich des Nordrings sowie den Straßen Erlenseer Straße und Hohe Straße und im Westen vom Ludwig-Klemann-Weg.
Dargestellt werden nunmehr „Grünfläche Wohnungsferne Gärten“ (ca. 3 ha) und „Ökologisch
bedeutsame Flächennutzung“ mit „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“ (ca. 20 ha).
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Die innerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebietes des Frankfurter Flughafens liegenden
Flächen, die früher als Wohnbauflächenpotenzial vorgehalten wurden, sollen ihrer tatsächlichen Nutzung entsprechend dargestellt werden. Die als wohnungsferne Gärten genutzte
westliche Teilfläche wird entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 561 als
"Grünfläche Wohnungsferne Gärten" dargestellt. Der übrige, überwiegend durch Streuobst
geprägte Bereich, wird als "Ökologisch bedeutsame Flächennutzung" und "Vorranggebiet für
Natur und Landschaft" dargestellt.
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Begründung
zur 9. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Fechenheim,
Gebiet: „Fechenheim-Ost“, Weißfläche Nr. 54
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt am südöstlichen Rand des Stadtteils Fechenheim. Er wird im
Norden durch den Fechenheimer Friedhof begrenzt und im Westen durch Wohnbebauung.
Östlich und südlich schließen die landwirtschaftlich genutzten Bereiche des Fechenheimer
Mainbogens an.
Dargestellt wird nunmehr „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“, „Vorbehaltsgebiet für
Natur und Landschaft“, „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ und „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet wird die ursprünglich geplante Friedhofserweiterung nicht mehr weiterverfolgt. Der derzeit mit gehölzreichen Freizeitgärten genutzte
Bereich ist Bestandteil des regionalen Biotopverbundsystems mit einem besonderen
Biotopentwicklungspotenzial aufgrund der Standortbedingungen innerhalb der Mainaue.
Dementsprechend erfolgt die Darstellung als „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“ mit
„Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft“ sowie eine Einbindung in das angrenzende
„Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ und das „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“.
1
Begründung
zur 10. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes
2010 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Schwanheim,
Gebiet: „Schwanheim West“, Weißfläche Nr. 55
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung besteht aus 3 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von
ca. 9 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Die Teilflächen liegen westlich der Ortslage Schwanheim und der B 40. Die beiden nördlichen Teilflächen liegen nördlich und südlich des Höchster Weges und nördlich des Martinsweges. Sie sind im Osten begrenzt durch wohnungsfernen Gärten und im Süden und Westen durch landwirtschaftliche Nutzung im Bereich des Schwanheimer Unterfeldes. Die südliche Teilfläche wird im Norden durch den Kelsterbacher Weg, im Osten durch die B 40 und
im Süden und Westen ebenfalls durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt.
Dargestellt wird nunmehr „Grünfläche Wohnungsferne Gärten“, „Vorranggebiet Regionaler
Grünzug“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
In den Ergänzungsbereichen werden bestehende wohnungsferne Gärten sowie Standorte für
die bedarfsgemäße Neuanlage von Gärten durch entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen Nr. 786 "Schwanheim, südlich Höchster Weg (Freizeitgärten)" und Nr. 865
"Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten)" gesichert. Dementsprechend werden die
Flächen im RPS/RegFNP 2010 als „Grünfläche Wohnungsferne Gärten“ dargestellt.
Durch die Ergänzung des RPS/RegFNP 2010 können in Teilbereichen bisher landwirtschaftliche Nutzflächen in Freizeitgärten umgewandelt werden. Entsprechende Festsetzungen und
Maßnahmen zur Minimierung und zum Ausgleich möglicher Beeinträchtigungen von Umweltbelangen erfolgen in den Bebauungsplänen.
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Begründung
zur 11. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes
2010 (Beikarte 2) für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteile Bockenheim,
Bahnhofsviertel, Nordend, Ostend und Bornheim.
Gebiet: „Zentrale Versorgungsbereiche Leipziger Straße, Taunusstraße, Berger Straße,
Oeder Weg“, Weißflächen Nr. 72
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung besteht aus 5 Teilflächen. Die Abgrenzung kann der
vorgelegten Planzeichnung aus Beikarte 2 „Regionaler Einzelhandel“ entnommen werden.
Die Teilbereiche liegen in der Umgebung der oben und unter Punkt 2 genannten Straßen.
Dargestellt werden nunmehr vergrößerte „Zentrale Versorgungsbereiche“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Die Zentralen Versorgungsbereiche werden an die Abgrenzungen im mittlerweile vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt wie folgt angepasst. Die Erweiterungsareale bieten entsprechende Entwicklungspotenziale.
Der zentrale Versorgungsbereich Leipziger Straße wird bis zur Großen Seestraße vergrößert.
Die Taunusstraße wird in den Zentralen Versorgungsbereich des Bahnhofsviertels einbezogen. Hier existieren bereits vereinzelte Einzelhandelsnutzungen.
Der zentrale Versorgungsbereich Berger Straße wird nach Süden bis zur Würzburger
Straße und Roßdorfer Straße vergrößert. Hier existieren zentrale Einrichtungen.
Der zentrale Versorgungsbereich Oeder Weg wird bis zur Eschersheimer Landstraße
vergrößert.
Der zentrale Versorgungsbereich wird im Bereich Glauburgstraße/Eckenheimer Landstraße zur Klarstellung angepasst. Die Abweichungen sind maßstabsbedingt.
1
Begründung
zur 12. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes
2010 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Sindlingen,
und der Stadt Hattersheim am Main, Stadtteil Okriftel,
Gebiet: „Rücknahme Straßennetz, Bestand“, Weißfläche Nr. 76
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Streckenabschnitt der Landesstraße L 3006 – Sindlinger Straße (Hattersheim) sowie
Imkerweg, Okrifteler Straße und Sindlinger Bahnstraße (Frankfurt) – hat eine Gesamtlänge
von ca. 4,0 km. Die Lage kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Es erfolgt keine Darstellung im RPS/RegFNP 2010.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Den vorgenannten Streckenabschnitten ist keine überörtliche, sondern nur eine lokale
Funktion zugeordnet. Es erfolgt keine Darstellung im RPS/RegFNP 2010, da in diesem nur
Bundesfernstraßen und Straßen mit regionaler oder überörtlicher Bedeutung ausgewiesen
sind.
1
Begründung
zur 13. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes
2010 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteile Zeilsheim und Sindlingen,
Gebiet: „Rücknahme Straßennetz, Bestand“, Weißfläche Nr. 77
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Streckenabschnitt der Kreisstraße K 817 – Alt-Zeilsheim, West-Höchster Straße
(Zeilsheim) sowie Sindlinger Bahnstraße (Sindlingen) – hat eine Gesamtlänge von ca.
2,1 km. Die Lage kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Es erfolgt keine Darstellung im RPS/RegFNP 2010.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Dem vorgenannten Streckenabschnitt ist keine überörtliche, sondern nur eine lokale
Funktion zugeordnet. Es erfolgt keine Darstellung im RPS/RegFNP 2010, da in diesem nur
Bundesfernstraßen und Straßen mit regionaler oder überörtlicher Bedeutung ausgewiesen
sind.
1
Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
(Beikarte 2) für den Bereich der Stadt Friedberg, Stadtteil Friedberg,
Gebiet: „SO Bau/Garten und SO nichtzentrenrelevanter Einzelhandel“, Weißfläche Nr. 75
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Ergänzungsbereich wird in der Beikarte 2 „Regionaler Einzelhandel“ dargestellt. Die
Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt im Gewerbegebiet West in Friedberg an der „Straßheimer
Straße“.
Dargestellt wird nunmehr ein „Ergänzungsstandort“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Während der öffentlichen Auslegung war der Westteil des Ergänzungsbereichs als „Sonstiger Einzelhandelsstandort, Bestand“ dargestellt. Der Geltungsbereich wird geprägt von je
einem Baumarkt am westlichen und am östlichen Gebietsrand.
Die Ausweisung eines Ergänzungsstandorts ermöglicht die Ansiedlung von großflächigen
Einzelhandelsvorhaben mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten, die nicht im zentralen
Versorgungsbereich untergebracht werden können.
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Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Friedrichsdorf, Stadtteil Köppern,
Gebiet: „Waldkrankenhaus“, Weißfläche Nr. 21
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 8 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten
Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt westlich des Waldkrankenhauses und der Ortslage Köppern und ist von Wald umgeben.
Dargestellt wird nunmehr „Fläche für den Gemeinbedarf, Krankenhaus, geplant“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Die Vitos Hochtaunus gemeinnützige GmbH erstellt eine strategische und bauliche Zielplanung für den jetzigen Standort des Vitos Waldkrankenhauses Köppern. Die bisherigen
Planungen sehen unter anderem einen Klinikneubau westlich des Krankenhausgeländes vor.
Dieser bereits seit langem als Entwicklungspotenzial vorgehaltene Bereich wurde im Rahmen der Aufstellung des RPS/RegFNP 2010 zurückgenommen, da eine Inanspruchnahme
nicht abzusehen war. Aufgrund des daraufhin seitens der Vitos GmbH bekundeten aktuellen
Entwicklungsbedarfs wird die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche wieder als Erweiterungsmöglichkeit in den RPS/RegFNP 2010 aufgenommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bereich mit über 60% in einem
Trinkwasserschutzgebiet der Zone II liegt. Gemäß § 7 der Schutzgebietsverordnung vom 24.
September 1998 sind in dieser Zone II das Errichten und die wesentliche Änderung von
Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen verboten. Darüber hinaus ist das Durchleiten
und Hinausleiten von Abwasser untersagt. Die konkreten Bebauungsmöglichkeiten sind
durch hydrogeologische Untersuchungen zu ermitteln und mit der zuständigen
Wasserbehörde abzustimmen.
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Begründung
zur 2. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Friedrichsdorf, Stadtteil Seulberg,
Gebiet: „Gewerbegebiet Seulberg“, Weißfläche Nr. 22
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 1 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten
Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt am nördlichen Rand des Stadtteils Seulberg. Er wird im Norden
und Osten von der Industriestraße und im Süden von der Höhenstraße gegrenzt. Im Westen
schließt gewerbliche Bebauung an.
Dargestellt wird nunmehr „Gewebliche Baufläche, Bestand“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Der bestehenden Aldi-Markt im Gewerbegebiet Seulberg soll nicht als Nahversorgungsbereich weiter entwickelt oder erweitert werden. An diesem nicht integrierten Standort ist
somit kein städtebaulicher Bedarf mehr für die Darstellung eines "Sondergebietes Einkauf,
Bestand - Nahversorgung" gegeben und diese Darstellung würde der Planungsabsicht des
Schutzes und der Entwicklung der Zentren entgegenstehen. Der Bereich wird deshalb als
"Gewerbliche Baufläche, Bestand" dargestellt. Rechtmäßig errichtete Betriebe genießen
Bestandsschutz.
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Begründung
zur 3. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Friedrichsdorf, Stadtteil Köppern,
Gebiet „Nordöstlich des Bahnhofs Saalburg/Lochmühle“, Weißfläche Nr. 23
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 3,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt an der nordwestlichen Gemarkungsgrenze von Köppern, nördlich der Bahnlinie zwischen Quarzitsteinbruch und Saalburgsiedlung, umgeben von Wald.
Dargestellt wird nunmehr „Wald, Bestand“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Der Bereich war seitens des Hochtaunuskreises als neuer Standort der Heinrich-KielhornSchule vorgesehen. Ein 2008 eingeleitetes Abweichungsverfahren vom Regionalplan Südhessen 2000 wurde nicht abgeschlossen, da die Staubbelastung in unmittelbarer Nähe des
Taunus-Quarzit-Werkes über den Immissionswerten nach Nr. 4.3.1 Technische Anleitung
(TA) Luft zum Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen durch
Staubniederschlag lag und die Probleme bezüglich der Waldinanspruchnahme und der durch
den LKW-Transportverkehr zusätzlich verursachten Lärmimmissionen ungelöst waren. Mittlerweile ist seitens des Hochtaunuskreises ein neuer Schulstandort in Usingen im Gebiet
Mucken-äcker westlich der Saalburgschule geplant, sodass die Planfläche für diese Nutzung
nicht mehr vorgehalten werden soll. Der Ergänzungsbereich wird daher entsprechend der
Realnutzung als "Wald, Bestand" dargestellt.
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Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg, Ortsteil Ginsheim,
Gebiet: „Über der Kreuzlache, südlich der A 60“, Weißfläche Nr. 59
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 3,5 ha. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt am östlichen Rand der Gemarkung Ginsheim-Gustavsburg. Er
wird im Nordwesten durch den Holzweg, im Norden durch die A 60 und von Osten bis
Südosten durch Wald begrenzt. Im Südwesten schließen sich, getrennt durch eine Hecke,
landwirtschaftliche Flächen an.
Dargestellt wird nunmehr „Vorranggebiet für Landwirtschaft“, „Vorranggebiet Regionaler
Grünzug“, „Vorbehaltsgebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz“ und „Vorbehaltsgebiet für
besondere Klimafunktionen“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Bei der früheren Darstellung als „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“
und „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“ lag ein Fehler in der digitalen Bearbeitung des
Vorentwurfes des Regionalen Flächennutzungsplanes vor. Entsprechend dem
landschaftsplanerischen Gutachten für diese Fläche und der vorhandenen
landwirtschaftlichen Nutzung erfolgt eine Korrektur mit der Darstellung „Vorranggebiet für
Landwirtschaft“.
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Begründung
Zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Gemeinde Großkrotzenburg,
Gebiet: „Nördlich Deponie Eisert“, Weißfläche Nr. 29
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 1,0 ha. Die Abgrenzung kann der
vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt zwischen dem Kraftwerk Staudinger und dem Umspannwerk in
unmittelbarer Nähe zum Main. Er wird im Norden durch landwirtschaftliche Flächen und im
Osten durch einen breiten Gehölzstreifen begrenzt. Im Süden grenzt die bestehende
Deponie direkt an den Planbereich und im Westen das Kraftwerk Staudinger.
Dargestellt wird nunmehr „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und
Abwasserbeseitigung, geplant“ mit dem Symbol „Einrichtung zur Abfallentsorgung, geplant“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Mit der Darstellung einer geplanten Fläche für die Abfallentsorgung soll die Voraussetzung
für die Sanierung der südlich bestehenden Deponie geschaffen werden. Um dies zu
erreichen, muss der Entsorgungsbetrieb, der seinen Standort zur Zeit auf der Deponie hat,
dauerhaft auf die Planfläche verlagert werden. Erst nach der Verlagerung des Betriebes ist
es möglich, mit der Entkontamierung der ehemaligen Deponie zu beginnen.
Das „Vorranggebiet für Regionalparkkorridor“ grenzt östlich an den Ergänzungsbereich, die
Fläche liegt außerdem im „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“. Mit einer Flächengröße von
ca. 1,0 ha ist das Vorhaben jedoch regionalplanerisch nicht raumbedeutsam. Eine
Kompensation des „Vorranggebietes Regionaler Grünzug“ ist daher nicht erforderlich.
1
Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Hanau, Früheres Stadtgebiet,
Gebiet: „Leipziger Straße/Stadtwerke“, Weißfläche Nr. 8
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Änderung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 3,0 ha. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich wird im Südwesten durch die Leipziger Straße, im Südosten durch
die Matthias-Dassbach-Straße, im Nordosten durch den Grünen Weg und im Nordwesten
durch die Heraeusstraße begrenzt.
Dargestellt wird nunmehr „Gewerbliche Baufläche, Bestand“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Gemäß dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 111 "Stadtwerke Areal" ist
geplant, den Betrieb der Stadtwerke Hanau GmbH zu verlagern.
Der Bereich soll ausschließlich für eine gewerbliche Nutzung vorgehalten werden, um so
angrenzenden Firmen eine Betriebserweiterung zu ermöglichen. Die Entwicklung von
Flächen für den Wohnungsbau ist hier nicht mehr vorgesehen, so dass die Darstellung einer
Mischbaufläche überholt ist.
Der Umstrukturierungsbereich soll daher im RPS/RegFNP 2010 als "Gewerbliche Baufläche,
Bestand" dargestellt werden.
1
Begründung
zur 3. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Hanau, Früheres Stadtgebiet,
Gebiet: „Ehemalige Hutierkaserne (Lamboy)“, Weißfläche Nr. 10
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Änderung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 3,0 ha. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt in Lamboy im Bereich der ehemaligen Hutierkaserne. Im Osten,
Süden und Westen schließen sich gewerbliche Bauflächen an. Im Norden befindet sich ein
Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel, auf dem sich der bestehende IKEA-Markt
befindet.
Dargestellt wird nunmehr „Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel (Möbel),
geplant“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Der nördliche Teilbereich der ehemaligen Hutier Kaserne ist im Regionalen
Einzelhandelskonzept als Ergänzungsstandort dargestellt. In Ergänzungstandorten sind
großflächige Einzelhandelsvorhaben mit nicht innenstadtrelevanten Sortimenten zulässig,
sofern im Zentralen Versorgungsbereich keine Flächen zur Verfügung stehen. Da es sich bei
der Fläche um die Erweiterung des bereits etablierten IKEA-Standortes handelt und im
zentralen Versorgungsbereich von Hanau keine entsprechenden Flächen zur Verfügung
stehen, wird der Bereich als „Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel (Möbel),
geplant“ dargestellt. Einzelheiten wie die erforderlichen Festsetzungen zu Art und Größe der
zulässigen Sortimente sind auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu klären.
1
Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Hattersheim, Stadtteil Hattersheim,
Gebiet: „Nordost“, Weißfläche Nr. 36
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 15 ha. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am
nordöstlichen Siedlungsrand von Hatterheim, in einem Dreieck, das durch die B 40 im Osten,
die BAB 66 im Norden und die vorhandene Siedlung im Süden begrenzt wird.
Dargestellt wird nunmehr direkt südlich im Anschluss an die BAB 66 „Vorranggebiet für
Landwirtschaft“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“. Nach Südosten
anschließend bis zur S-Bahnlinie folgt die Darstellung „Wohnbaufläche, geplant“. Um den
Kindergarten, das Schulkinderhaus und die Regenbogenschule wird ein Gürtel von „Flächen
für den Gemeinbedarf, geplant“ dargestellt. Die von der S-Bahnlinie und der
Erschließungsachse eingeschlossene Fläche wird als „Grünfläche Parkanlage“ dargestellt.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Die aktuelle städtebauliche Entwicklung der Stadt Hattersheim sieht eine Neuordnung und
Reduzierung der Bauflächen im Nordosten von Hattersheim vor. Dadurch entfallen in der
Summe ca. 5 ha Baufläche und ca. 9 ha Grünfläche, die zukünftig als "Vorranggebiet für
Landwirtschaft" dargestellt werden. So wird der Bedeutung dieser Flächen für die
Landwirtschaft Rechnung getragen. Die bereits bestehende Gemeinbedarfsfläche um die
Regenbogenschule wird nordöstlich um ein ca. 3 ha großes Erweiterungsflächenpotenzial
ergänzt und der künftige Ortsrand mit ca. 6 ha geplanter Wohnbaufläche arrondiert. In
diesem Bereich wurden bereits im Verfahren zum RPS/RegFNP 2010 größere gemischte
und gewerbliche Bauflächen des früheren Flächennutzungsplanes zurückgenommen.
Zwischen S-Bahnlinie und der Frankfurter Strasse wird zudem eine ca. 1,3 ha große
„Grünfläche Parkanlage“ dargestellt. Damit wird eine Anbindung an das nördlich davon
verlaufende „Vorranggebiet für Regionalparkkorridor“ hergestellt.
1
Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Karben, Stadtteil Burg-Gräfenrode,
Gebiet „Südlich Burg-Gräfenrode“, Weißfläche Nr. 48
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung besteht aus 2 Teilflächen mit einer Gesamtfläche von
ca. 2,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt zwischen dem südlichen Ortsrand von Burg-Gräfenrode, der
Gemarkungsgrenze zu Groß-Karben und der L 3351.
Dargestellt werden nunmehr „Gemischte Baufläche, geplant“ (ca. 0,5 ha) sowie
„Vorranggebiet für Landwirtschaft“ und „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“ (ca.
2,0 ha).
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Die Ausweisung der gemischten Baufläche südlich entlang der L 3351 bis zum Kreisel am
Ortseingang soll zu einer Abschirmung der daran anschließenden Wohnbaufläche vor
Straßenlärm dienen. Darüber hinaus wird, auch im Hinblick auf die Bevölkerungsprognose
sowie der Lage von Burg-Gräfenrode abseits von Bahnhaltepunkten, die geplante
Wohnbaufläche um einen östlichen Teilbereich von ca. 2 ha Größe reduziert. Durch Ein- und
Durchgrünung des künftigen Wohngebietes sowie Bereitstellung ausreichender Nutzungsund Versickerungsmöglichkeiten für Regenwasser können die Eingriffe in Natur und
Landschaft minimiert werden. Durch die Reduzierung der Bauflächen werden wertvolle
Ackerböden in geringerem Umfang als ursprünglich geplant versiegelt.
1
Begründung
zur 2. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Karben, Stadtteil Kloppenheim,
Gebiet: „Gewerbegebiet westlich B 3“, Weißfläche Nr. 49
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung besteht aus 3 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von
ca. 10 ha. Die Abgrenzungen können der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt überwiegend südlich des Berufsbildungswerkes und wird im
Süden und Osten von der B 3 begrenzt. Ein kleiner Teilbereich befindet sich östlich der B3
und folgt mit seiner südlichen Abgrenzung dem geplanten Trassenverlauf der
Nordumgehung Karben.
Dargestellt werden nunmehr „Gewerbliche Baufläche, geplant“ (ca. 4,5 ha) und
„Vorranggebiet für Landwirtschaft“ (ca. 5,5 ha), dieses teilweise mit „Vorranggebiet
Regionaler Grünzug“ sowie flächendeckend mit „Vorbehaltsgebiet für besondere
Klimafunktionen“ und „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“ überlagert.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Südlich der Fläche des Berufsbildungswerkes ist in Beikarte 1 der geplante Trassenverlauf
der Vorzugsvariante des Bundes für den Neubau der B 3, Ortsumfahrung Kloppenheim und
Okarben, vermerkt. Da der Trassenverlauf des Neubaus zum Zeitpunkt der Genehmigung
des RPS/RegFNP 2010 nicht endabgewogen war, wurde er nicht in die Hauptkarte des
RPS/RegFNP 2010 übernommen. Die ursprünglich südlich des Berufsbildungswerkes
geplante gewerbliche Baufläche wäre von der neuen Bundesstraße mittig durchschnitten
worden. Um dies zu vermeiden und weil es im Verfahren mehrere Stellungnahmen gegen
die Nähe der gewerblichen Baufläche zum Berufsbildungswerk gab, ist nunmehr ein
Flächentausch vorgesehen. Südwestlich der im RPS/RegFNP 2010 bereits dargestellten
Gewerbefläche erfolgt eine Erweiterung als „Gewerbefläche, geplant“ in einem Bereich, der
1
derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Der nördliche Bereich, der ursprünglich als
Gewerbefläche vorgesehen war und derzeit landwirtschaftlich genutzt wird, soll weiterhin der
Landwirtschaft vorbehalten bleiben. Dadurch bleibt ein Freiraum mit deutlichem Abstand
zwischen dem Gelände des Berufsbildungswerkes und der zukünftigen Ortsumfahrung
bestehen. Die nördliche Grenze der geplanten gewerblichen Baufläche orientiert sich an
einem zukünftig möglichen Trassenverlauf.
2
Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Kelsterbach,
Gebiet: „Kelsterbach Nord/südlich Industriepark Höchst“, Weißfläche Nr. 61
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Änderung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt an der nördlichen Gemarkungsgrenze der Stadt Kelsterbach
und an der südwestlichen Grenze zum Industriepark Höchst im Bereich der sogenannten
"Trompete". Er wird im Norden durch die Auffahrt der Werksbrücke Süd des Höchster
Industrieparks begrenzt. Im Osten, Süden und Westen schließen sich landwirtschaftlich
genutzte Flächen an.
Dargestellt wird nunmehr „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“, „Vorbehaltsgebiet für
Natur und Landschaft“ und „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Bei der früheren Darstellung als „Fläche für die Landbewirtschaftung“ handelte es sich um
eine maßstabsbedingte Ungenauigkeit im Entwurf des RPS/RegFNP 2010, die nun korrigiert
wird. Die Fläche wird deutlich von den umgebenden Freiflächen geprägt. Sie wird daher
ebenso als "Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft",
„Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft“ und „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“
dargestellt. Der Industrieparkbetreiber Infraserv beabsichtigt nach eigenen Angaben
außerdem, diesen Bereich der "Trompete" für Ausgleichsmaßnahmen zu nutzen.
1
Begründung
zur 2. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Kelsterbach,
Gebiet: „Südlich des Friedhofs“, Weißfläche Nr. 62
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Änderung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 4,5 ha. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt zwischen dem Friedhof im Norden und dem Siedlungsrand von
Kelsterbach im Westen und Süden. Im Osten grenzt landwirtschaftlich genutzte Fläche an.
Dargestellt wird nunmehr „Grünfläche Wohnungsferne Gärten“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Der Ergänzungsbereich südlich des Friedhofs war im Entwurf des RPS/RegFNP 2010 als
„Fläche für die Landbewirtschaftung“ dargestellt, teilweise sind dort gärtnerische Nutzungen
bereits vorhanden. Der TÜV Nord hat im Auftrag der Stadt Kelsterbach zum Wohngebiet
„Kelsterbach-Unterdorf“ ein Gutachten zur Seveso-Problematik angefertigt, dessen
Ergebnisse auch die Zustimmung der Abteilung Arbeitssicherheit und Umwelt des
Regierungspräsidiums Darmstadt gefunden haben. Ein Fazit des Gutachtens war, dass die
Ausweisung von Kleingartenflächen nördlich der verlängerten Nordendstraße bis hin zum
Friedhof befürwortet werden kann. Die von der Stadt früher geplante Erweiterung der
Wohnbauflächen liegt innerhalb des Seveso-Achtungsabstandes und kann deshalb nicht
realisiert werden. Gewerbefläche ist dort aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung und der
hierfür unzureichenden Erschließung nicht möglich. Deshalb wurden diese Planungen
aufgegeben. Die Fläche wird nun als „Grünfläche Wohnungsferne Gärten“ dargestellt.
1
Begründung
zur 3. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Kelsterbach,
Gebiet: „Östlich des Friedhofs“, Weißfläche Nr. 63
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Änderung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt östlich des Friedhofs der Stadt Kelsterbach. Im Norden, Osten
und Süden grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an.
Dargestellt wird nunmehr „Grünfläche Friedhof“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Der Ergänzungsbereich östlich des Friedhofs war im Entwurf des RPS/RegFNP 2010 als
„Fläche für die Landbewirtschaftung“ dargestellt und wird auch bisher landwirtschaftlich
genutzt.
Die Stadt Kelsterbach hat inzwischen einen Bedarf zur Erweiterung des Friedhofs
angemeldet. Um dieses neue städtebauliche Ziel planungsrechtlich abzusichern, wird die
Darstellung in „Grünfläche Friedhof“ geändert.
1
Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Königstein im Taunus, Stadtteil Schneidhain,
Gebiet: „Mühlhell“, Weißfläche Nr. 24
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt am südlichen Rand der Siedlung Johanniswald in Schneidhain.
Er wird im Osten und Westen von Wohnbebauung begrenzt. Südlich schließen sich durch
Streuobst geprägte Grünlandbereiche an.
Dargestellt wird nunmehr „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“, „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“, „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“ und „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Der Bereich hebt sich aufgrund des Reliefs und der vorhandenen Strukturen klar von der
umgebenden Wohnbebauung ab. Er ist geprägt durch eine Streuobstwiese in gutem
Zustand, die nach § 13 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) geschützt ist. Im Zusammenhang mit den südlich angrenzenden
Streuobstwiesen besitzt die Fläche eine hohe naturschutzfachliche Wertigkeit und eine besondere Bedeutung für die Naherholung. Darüber hinaus liegen Anhaltspunkte vor, dass in
dem Gebiet geschützte Arten vorkommen. Die ursprünglich geplante Wohnbaufläche wird
daher nicht mehr weiterverfolgt. Entsprechend der Ausprägung wird die Fläche als
„Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“ mit „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“
dargestellt.
1
Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Kronberg im Taunus, Stadtteil Kronberg,
Gebiet: „Rücknahme Straßennetz, Bestand“, Weißfläche Nr. 80
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der zurückgenommene Straßenzug – Königsteiner Straße, Friedrich-Ebert-Straße,
Merianstraße und Jaminstraße – hat eine Gesamtlänge von ca. 2,0 km. Die Lage kann der
vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Es erfolgt keine Darstellung im RPS/RegFNP 2010.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Dem vorgenannten Streckenabschnitt ist keine überörtliche, sondern nur eine lokale
Funktion zugeordnet. Es erfolgt keine Darstellung im RPS/RegFNP 2010, da in diesem nur
Bundesfernstraßen und Straßen mit regionaler oder überörtlicher Bedeutung ausgewiesen
sind.
1
Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Neu-Isenburg, Stadtteil Neu-Isenburg,
Gebiet: „Wilhelmsplatz“, Weißfläche Nr. 42
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Änderung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt zwischen der Altstadt von Neu-Isenburg und dem IsenburgZentrum östlich der Frankfurter Straße. Er wird im Westen durch die Richard-Wagner-Straße
und im Osten durch die Eichendorffstraße und den Gärtnerweg begrenzt. Im Norden und
Süden grenzt Bebauung an.
Dargestellt wird nunmehr „Wohnbaufläche, Bestand“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Der Wilhelmsplatz im Zentrum von Neu-Isenburg wird als Park- und Festplatz genutzt und ist
zum größten Teil versiegelt. Die Darstellung als „Grünfläche Parkanlage“ im Entwurf des
Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010)
entsprach also nicht der Realnutzung. Sie wird daher in Anlehnung an die umgebenden
Nutzungen als "Wohnbaufläche, Bestand" dargestellt. Eine Darstellung als „Fläche für den
Straßenverkehr“ kommt nicht in Betracht, da die Parkplätze auf dem Wilhelmsplatz in einem
unmittelbaren Zusammenhang mit der umgebenden Nutzung stehen.
1
Begründung
zur 2. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
(Beikarte 2) für den Bereich der Stadt Neu-Isenburg, Stadtteil Neu-Isenburg,
Gebiet: „Zentraler Versorgungsbereich“, Weißfläche Nr. 74
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Änderung
Der Geltungsbereich der Ergänzung wird in der Beikarte dargestellt. Die Abgrenzung kann
der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt westlich der Frankfurter Straße im Bereich der Fußgängerzone
„Bahnhofstraße“ und südlich davon im Bereich der östlichen „Friedrichstraße“.
Dargestellt wird nunmehr „Zentraler Versorgungsbereich“ in der Bahnhofstraße und nicht in
der östlichen Friedrichstraße.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Die Zuordnung des Versorgungskerns und des zentralen Versorgungsbereichs wurden dem
Regionalverband von der Stadt Neu-Isenburg im Rahmen der Stellungnahme zum Regionalen Einzelhandelskonzept mitgeteilt. Dabei wurde die Fläche westlich der Frankfurter Straße
nicht korrekt verortet und digitalisiert. Der Zentrale Versorgungsbereich und der Versorgungskern befinden sich in der Fußgängerzone Bahnhofstraße und nicht, wie in der Beikarte
2 bisher dargestellt, in der südlich davon gelegenen östlichen Friedrichstraße.
1
Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt,
Gebiet: „Kompostierungsanlage“, Weißfläche Nr. 52
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 5,5 ha. Die Abgrenzung kann der
vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt südöstlich von Ilbenstadt an der L 3188, direkt westlich
anschließend an die bereits bestehende Kompostierungsanlage. Im Süden schließt sich ein
Waldstück und im Westen Ackerland an den Ergänzungsbereich an. Im Norden der Fläche
setzt sich der Waldbereich ("Jungfernwald") fort.
Dargestellt wird nunmehr „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und
Abwasserbeseitigung, geplant“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Im Anschluß an die im Außenbereich bestehende Kompostierungsanlage der Stadt Niddatal
wird eine Erweiterungsmöglichkeit mit einer Flächengröße von ca. 5,5 ha nach Westen hin
vorgesehen. Zur Nutzung der bei der Kompostierung entstehenden Wärme könnte auf der
Fläche zum Beispiel eine Anlage zur Trocknung von Klärschlamm errichtet werden.
Im Sinne der Nutzung von Synergieeffekten ist die Planung der Stadt Niddatal als sinnvoll
anzusehen. Durch die Lage der Fläche im Außenbereich, mit direkter Zufahrt von der
L 3188, wird die Belastung der Anlieger durch Emissionen der geplanten Anlage minimiert.
Eine Eingrünung kann die Einbindung in die umgebende Landschaft verbessern.
1
Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Oberursel (Taunus), Stadtteil Oberursel,
Gebiet: „An der Billwiese, östlich Alte Leipziger“, Weißfläche Nr. 25
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 2 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten
Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt am nördlichen Ortsrand von Oberursel. Er wird im Norden und
Osten durch landwirtschaftliche Flächen, Streuobstparzellen und Gärten begrenzt, im Süden
durch eine Wiesenfläche nördlich der Straße „An der Billwiese“ und im Westen durch Sporthallen an der Oberstedter Straße.
Dargestellt wird nunmehr „Sonderbaufläche Sport, geplant“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Der Ergänzungsbereich soll im räumlichen Zusammenhang mit den bestehenden Sporteinrichtungen östlich der Oberstedter Straße als Entwicklungspotential für Sportangebote in den
RPS/RegFNP 2010 aufgenommen werden, da seitens der Stadt Oberursel ein Mangel an
Angeboten insbesondere für Jugendliche im Oberurseler Norden festgestellt wurde. Die im
rechtswirksamen Bebauungsplan als Mischgebiet und z. T. als Ausgleichsfläche festgesetzte
Fläche wird deshalb als "Sonderbaufläche Sport, geplant" dargestellt.
Im Rahmen einer ggf. erforderlichen Bebauungsplan-Änderung sind folgende Themen aus
der Planumweltprüfung insbesondere zu berücksichtigen: rechtswirksame Ausgleichsflächen
(gemäß Landschaftsplan UVF 2000 ca. ein Viertel der Fläche), eine Streuobstparzelle, die
als „Lebensraum und Landschaftsbestandteil gem. § 23 (1) HENatG“ (jetzt § 13 HAGBNatSchG in Verbindung mit § 30 BNatSchG) ausgewiesen ist sowie ein randliches Gebiet mit
hoher Relevanz für den Kaltlufthaushalt.
1
Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Offenbach am Main, Stadtteil Bürgel,
Gebiet: „Ehemaliges Sportgelände“, Weißfläche Nr. 11
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtteils Bürgel
und wird als Sportfläche genutzt. Er wird im Norden begrenzt durch die Jahnstraße, im
Süden durch die Schönbornstraße und im Westen und Osten grenzt er an bestehende
Wohnbebauung.
Dargestellt wird nunmehr „Wohnbaufläche, geplant“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Aufgrund der geplanten Verlagerung des Standortes der TSG-Bürgel in das neue
Sportzentrum nördlich des Pfaffenpfades wird der Altstandort an der Jahnstraße vakant.
Der Standort soll für Sportnutzungen aufgegeben werden. Die Stadt möchte diese Fläche im
Sinne der Innenentwicklung nutzen und plant dort entsprechend der angrenzenden
Bebauung ein Wohngebiet. Der Bereich wird daher als “Wohnbaufläche, geplant“ im
RPS/RegFNP 2010 dargestellt.
1
Begründung
zur 2. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Offenbach, Stadtteil Bürgel,
Gebiet: „Bürgel-Ost“, Weißfläche Nr. 12
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich schließt sich östlich an das Baugebiet Bürgel-Ost und den Mainzer
Ring an. Er ist Bestandteil der östlich angrenzenden Fläche für Wohnungsferne Gärten.
Dargestellt wird nunmehr „Grünfläche Wohnungsferne Gärten“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Die Fläche wird im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 606 ("Offenbach Bürgel OstPfaffenpfad") sowie im Freiraumentwicklungskonzept Bürgel-Rumpenheimer Mainbogen
(2007 / 2008) als Fläche für Kleingärten dargestellt. Dies entspricht auch der vorliegenden
Realnutzung der Fläche.
Entsprechend der Realnutzung wird die Fläche im RPS/RegFNP 2010 als "Grünfläche
Wohnungsferne Gärten" dargestellt.
1
Begründung
zur 4. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Offenbach am Main, Stadtteil Bieber,
Gebiet: „Waldkulisse“, Weißfläche Nr. 15
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 6 ha. Die Abgrenzung kann
der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt im Süden des Ortsteils Bieber-Waldhof. Er wird im Norden
begrenzt durch die Seligenstädter Straße. Im Osten schließt sich Waldfläche an. Im Süden
wird er durch die S-Bahntrasse begrenzt. Im Westen grenzt er an im RPS/RegFNP 2010
dargestellte Mischbauflächen.
Dargestellt wird nunmehr „Wald, Bestand“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Bei der Planfläche entlang der Seligenstädter Straße handelt es sich um einen Waldstreifen,
der im Landschaftsschutzgebiet (Offenbach am Main, Bieberer Stadtwald) liegt. Es ist davon
auszugehen, dass der größte Teil des Waldbestandes nach § 30 Abs. 1 Satz 1 des
Bundesnaturschutzgesetzes geschützt ist. Aufgrund des starken Grundwassereinflusses ist
vom Vorkommen geschützter Arten auszugehen.
Aufgrund der forstlichen, landschafts- und artenschutzrechtlichen Belange wird von der
ursprünglichen Absicht, auf der Fläche “Gemischte Baufläche“ und “Gewerbliche Baufläche“
festzusetzen, Abstand genommen. Der Bereich wird entsprechend der tatsächlichen
Nutzung im RPS/RegFNP 2010 als “Wald, Bestand“ dargestellt.
1
Begründung
zur 5. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplanes
2010 für den Bereich der Stadt Offenbach, Stadtteil Rumpenheim,
Gebiet: „Rumpenheim-Ost“, Weißfläche Nr. 56
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 10 ha. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich schließt sich östlich an die Wohnbebauung Rumpenheims an und
umfasst den Landschaftsbereich bis zur Siedlung Biebernsee mit angrenzender
Reitsportanlage.
Dargestellt wird nunmehr „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“ und „Vorbehaltsgebiet
für Natur und Landschaft“ sowie „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Die Darstellung der „Ökologisch bedeutsamen Flächennutzung“ und „Vorbehalt für Natur und
Landschaft“ entspricht der von der Stadt Offenbach erarbeiteten Freiraumkonzeption
„Bürgel-Rumpenheimer Mainbogen“. Der durch Grünland geprägte Grünzug verbindet das
Kuhmühltal - einen ehemaligen Altmainarm - mit der Mainaue. Diese naturräumliche
Prägung soll mit der durchgängigen Grünlandnutzung im Landschaftsraum erhalten und
ökologisch aufgewertet werden. Auch die parallel verlaufende Regionalparkroute unterstützt
die naturräumliche Abbildung des ehemaligen Altmainarmverlaufs.
1
Begründung
zur 6. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Offenbach, Stadtteile Rumpenheim und Bürgel,
Gebiet: „Campingplatz im Mainvorgelände“, Weißfläche Nr. 57
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1 ha. Die Abgrenzung kann
der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt am Mainvorland westlich der Stadtteile Rumpenheim und
Bürgel. Er wird im Norden und Süden durch die grünlandgeprägten Mainauen begrenzt, im
Osten schließen sich durch Kleingärten geprägte Gebiete an.
Dargestellt wird nunmehr „Grünfläche Sportanlage“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Für die dargestellte Fläche des bestehenden Campingplatzes wurde bereits eine
Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes „Hessische Mainauen“ von der zuständigen
Naturschutzbehörde in Aussicht gestellt. Die Zulassung dieses Campingplatzes war ein
Kompromissergebnis, welches im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 571 “Rumpenheim
- Nordwest, Am Maindamm“ erzielt und geregelt wurde. Danach wurde der nördliche Teil des
Campingplatzes geräumt, dafür aber dem Erhalt des Kernbereiches des Campingplatzes
zugestimmt. Die vom Wassersportverein genutzte Fläche wird daher im RPS/RegFNP 2010
als „Grünfläche Sportanlage“ dargestellt.
1
Begründung
zur 7. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Offenbach, Stadtteil Bieber,
Gebiet: „Obermühlstrasse“, Weißfläche Nr. 58
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich schließt sich südlich an die Wohnbebauung der Bremer- und
Schloßmühlstrasse an. Südlich grenzt Grünland an die Planfläche an, der östlich gelegene
Bereich ist durch feuchte Biotopkomplexe geprägt.
Dargestellt wird nunmehr „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“ und „Vorranggebiet für
Natur und Landschaft“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Die Planfläche liegt östlich angrenzend an die Bieberaue und ist ein Gebiet, das durch
feuchte Standortverhältnisse mit standortangepassten Biotopstrukturen geprägt ist. Im
Landschaftsplan des Umlandverbandes Frankfurt 2001 ist der Bereich Bestandteil des
Biotopverbundsystems. Die Fläche stellt eine wertvolle Verbindung zu den Biotopstrukturen
weiter östlich dar.
Aufgrund der feuchten Standortverhältnisse ist der Bereich für die ursprünglich vorgesehene
Nutzung für wohnungsferne Gärten ungeeignet und soll daher aufgegeben werden.
Entsprechend der Standorteignung und Ausprägung wird die Planfläche im RPS/RegFNP
2010 als „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“ und „Vorranggebiet für Natur und
Landschaft“ dargestellt.
1
Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Raunheim,
Gebiet: „Anbindung Flörsheimer Straße an die B 43“, Weißfläche Nr. 79
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Die geplante Straßennetzergänzung hat eine Gesamtlänge von ca. 800 m. Die Abgrenzung
kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt am westlichen Stadtrand von Raunheim. Das Plangebiet befindet
sich südlich zwischen der Bundesstraße B 43 und der parallel zu dieser verlaufenden AntonFlettner-Straße. Des Weiteren umfasst die Maßnahme die Aufnahme der Flörsheimer Straße.
Dargestellt werden die Strecken nunmehr als „Sonstige regional bedeutsame Straße oder
örtliche Hauptverkehrsstraße, zwei- oder dreistreifig, Bestand/geplant“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Die Stadt Raunheim hat zur innerstädtischen Verkehrsentlastung und zur leistungsfähigen
Erschließung des Sondergebietes Einkauf ein entsprechendes Verkehrskonzept erarbeitet.
Das Vorhaben der Verlagerung vermeidbarer Innenstadtverkehre basiert neben weiteren
Maßnahmen auf der Realisierung des Anschlusses der Flörsheimer Straße an die B 43 mittels
zweier Rampen.
Die beiden Rampen werden als „Sonstige regionalbedeutsame Straße oder örtliche
Hauptverkehrsstraße, zwei- oder dreistreifig, geplant“ aufgenommen. Weiterhin erfolgt eine
Bestandsanpassung durch die Weiterführung als "Sonstige regionalbedeutsame Straße oder
örtliche Hauptverkehrsstraße, zwei- oder dreistreifig, Bestand" bis zur Mainzer Landstraße.
1
Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Rödermark, Stadtteil Ober-Roden,
Gebiet: „Im Heiligten", Weißfläche Nr. 43
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 10 ha. Die Abgrenzung kann der
vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt im Westen des Stadtteils Ober-Roden. Im Norden grenzt er an
die Bahnlinie und an den Heiligtenweg. Im Osten schließen eine im RPS/RegFNP 2010
dargestellte „Grünfläche Wohnungsferne Gärten“ sowie mit geringem Abstand eine
„Wohnbaufläche, Bestand“ an. Im Süden verläuft die Grenze entlang eines Feldweges und
im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen.
Dargestellt werden nunmehr „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“, „Vorranggebiet für
Natur und Landschaft“, „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ und teilweise „Vorbehaltsgebiet
für besondere Klimafunktionen“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Der Ergänzungsbereich liegt in einem naturschutzfachlich sehr wertvollen Landschaftsraum.
Hier befinden sich geschützte Biotope nach § 13 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum
Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG). Der Bereich hat ein hohes Standortpotenzial zur
Entwicklung weiterer wertvoller Biotope mit entsprechender Artenvielfalt. Der Erhaltung
dieser schützenswerten Lebensräume im gesamten Bereich zwischen Rödermarkring,
Ortslage Ober-Roden, Bahnlinie und gewerblichen Bauflächen („Im Heiligten“) wird der
Vorrang vor einer bisher geplanten gewerblichen Entwicklung eingeräumt. Die Fläche wird
daher als "Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft", überlagert von
„Vorranggebiet für Natur und Landschaft“ und „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“, sowie
1
teilweise „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ dargestellt. Diese Darstellungen
stehen auch im Einklang mit den Naherholungsbedürfnissen der Bevölkerung und tragen der
klimatischen Bedeutung des Gebietes Rechnung.
2
Begründung
zur 2. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Rödermark, Stadtteil Waldacker,
Gebiet: „Waldacker, Ost“, Weißfläche Nr. 45
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung besteht aus 2 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von
knapp 1 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt im Osten des Stadtteiles Waldacker. Die zwei Teilflächen
(0,7 ha und 0,3 ha) liegen beide in dem an die Bebauung angrenzenden Wald (verlängerter
Lindenweg).
Dargestellt werden nunmehr „Wald, Bestand“, „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ und
„Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Da der RPS/RegFNP 2010 die Grundzüge der Planung darstellt, wird die Grenze der
„Wohnbaufläche, Bestand“ am östlichen Ortsrand des Stadtteils Waldacker begradigt. Die
geringfügige östliche Ausbuchtung der bisherigen Darstellung „Wohnbaufläche, Bestand“
wird zurückgenommen. Im Bereich der im Wald liegenden Einzelgebäude ist keine weitere
bauliche Entwicklung geplant. Die dort liegenden Gebäude genießen Bestandsschutz.
Auf der weiter östlich liegenden Fläche stimmt der Umfang der bisher dargestellten „Fläche
für den Gemeinbedarf“ nicht mit den realen Baulichkeiten überein. Planungen für eine
Ausweitung der dortigen Nutzung liegen nicht vor. Die reale Bebauung liegt unter der
Darstellungsgrenze von 0,5 ha und wird daher nicht mehr dargestellt. Auch hier unterliegen
die existierenden Baulichkeiten dem Bestandsschutz.
1
Begründung
zur 3. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Rödermark, Stadtteil Urberach,
Gebiet: „Vereinsanlagen“, Weißfläche Nr. 46
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung besteht aus 2 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von
ca. 3,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt am südlichen Rand des Stadtteiles Urberach. Die zwei
Teilflächen werden nur durch einen schmalen Streifen bereits dargestellte „Grünfläche –
Sportanlagen“ getrennt und können daher als eine Fläche betrachtet werden. Der
Ergänzungsbereich grenzt im Nordwesten an vorhandene Bebauung und im Nordosten an
die L 3095. Von Südosten bis Südwesten schließen landwirtschaftliche Flächen an. Am
westlichen Rand befindet sich eine Sporthalle, die im RPS/RegFNP 2010 als
„Sonderbaufläche Sport“ dargestellt ist.
Dargestellt werden nunmehr „Grünfläche Sportanlagen“ und im südlichen Bereich
„Vorranggebiet Regionaler Grünzug“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Der Verein Viktoria Urberach hat Bedarf für ein weiteres Fußballfeld angemeldet. Im Bereich
der vereinseigenen Anlagen gibt es keine Erweiterungsmöglichkeiten, da er von Wald bzw.
einem Grabensystem umgeben ist. Angrenzend an die Vereinsanlagen des MTV Urberach
sollen nun Flächen zur Verfügung gestellt werden. Dort findet dann zukünftig eine Bündelung
von sportlichen Aktivitäten und der nötigen Infrastruktur statt. Der gesamte Bereich wird nun
als „Grünfläche Sportanlagen" dargestellt.
1
Begründung
zur 4. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Rödermark, Stadtteil Urberach,
Gebiet: „Landwirtschaftliche Fläche östlich des Umspannwerkes“, Weißfläche Nr. 70
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca.15 ha.Die Abgrenzung kann der vorgelegten
Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt am westlichen Rand des Stadtteiles Urberach, westlich des
Umspannwerkes. Er grenzt im Norden an die B 486 und im Osten an Waldflächen. Von
Südosten bis Westen schließen landwirtschaftliche Flächen an.
Dargestellt werden nunmehr „Fläche für die Landbewirtschaftung“ und „Vorranggebiet
Regionaler Grünzug“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Bei dem Bereich handelt es sich um Ackerschläge eines viehhaltenden landwirtschaftlichen
Betriebes aus Urberach, der existenziell auf die Flächen angewiesen ist. Da dieser
Naturraum einen hohen Waldanteil und nur einen sehr geringen Anteil an Offenlandflächen
besitzt, wird aus naturschutzfachlicher und landwirtschaftlicher Sicht der Erhaltung der
landwirtschaftlichen Flächen gegenüber einer geplanten Aufforstung der Vorrang
eingeräumt.
1
Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Schwalbach am Taunus,
Gebiet: „Arboretum“, Weißfläche Nr. 38
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 19,7 ha. Die Abgrenzung kann der
vorgelegten Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt nordwestlich der Elly-Beinhorn-Straße. Er wird im Südwesten
begrenzt vom Bereich des sog. „Arboretums“ und im Nordosten von der Gemeindegrenze zu
Eschborn. Im Nordwesten endet der Ergänzungsbereich in der freien Feldflur.
Dargestellt werden nunmehr „Fläche für die Landbewirtschaftung“ am Nord- und am Südrand
des Ergänzungsbereichs und „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ in der Mitte des Ergänzungsbereichs. Der Ergänzungsbereich ist zugleich auch als „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ und ganz überwiegend als „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ ausgewiesen. Von Nordosten nach Südwesten durchqueren ein „Vorranggebiet für Regionalparkkorridor“ und eine „Überörtliche Fahrradroute, Bestand“ das Gebiet.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Wegen des erfolgreichen Bürgerentscheids gegen die Errichtung des sog. "Sportparks Arboretum" hat sich die Planungsabsicht der Stadt Schwalbach geändert. Eine Realisierungsmöglichkeit für den Sportpark ist auf Schwalbacher Gemarkung nicht mehr erkennbar.
Daher wird die Darstellung basierend auf den Aussagen des so genannten
"Landwirtschaftlichen Fachplans Südhessens" angepasst.
1
Begründung
zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich der Stadt Usingen, Stadtteil Usingen,
Gebiet: „Gewerbe an der Südtangente“, Weißfläche Nr. 26
Erläuterung der Planung
1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 1 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten
Planzeichnung entnommen werden.
Der Ergänzungsbereich liegt am südwestlichen Rand des Usinger Gewerbegebietes. Er wird
im Westen begrenzt von der Südtangente, im Norden und Osten von geplanten Gewerbeflächen südlich des Achtzehnmorgenweges und im Süden von der L 3270.
Dargestellt wird nunmehr „Gewerbliche Baufläche, geplant“.
Maßstab 1:50.000
2. Darlegung der planerischen Erwägungen
Durch eine Plankorrektur des Verlaufs der Südtangente, die während des Aufstellungsverfahrens des RPS/RegFNP 2010 realisiert wurde, entstand eine Restfläche zwischen dieser
und der östlich anschließenden geplanten gewerblichen Baufläche.
Da die bisherige landwirtschaftliche Nutzung in diesem Bereich nach Inanspruchnahme der
gewerblichen Bauflächen auf der dann isoliert liegenden Restfläche nicht mehr sinnvoll betrieben werden kann, wird die Fläche in die „Gewerbliche Baufläche, geplant“ einbezogen.
1
3. Legende
Regionalverband
Poststraße 16
FrankfurtRheinMain
60329 Frankfurt am Main
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Telefon: +49 69 2577 - 0
Telefax: +49 69 2577 -1204
[email protected]
www.region-frankfurt.de
Legende – Regionaler Flächennutzungsplan 2010
Hauptkarte


"
"
"
"
X
X
X
X
§ 9 Abs.4 Nr.2 HLPG
Fernwasserleitung, Bestand/geplant
Sonstige Produktenleitung (i.d.R. Gas),
Bestand/geplant
Wohnbaufläche, Bestand/geplant
§ 5 Abs.2 Nr.1 BauGB
Gemischte Baufläche, Bestand/geplant
s.o.
Gewerbliche Baufläche, Bestand/geplant
s.o.
Fläche für den Gemeinbedarf, Bestand/geplant
§ 5 Abs.2 Nr.2 BauGB
Vorranggebiet für Landwirtschaft
Sicherheit und Ordnung
s.o.
Fläche für die Landbewirtschaftung
Krankenhaus
s.o.
Wald, Bestand/Zuwachs
Weiterführende Schule
s.o.
Kultur
s.o.
Sonderbaufläche, Bestand/geplant
(textl. Zweckbestimmung)
§ 5 Abs.2 Nr.1 BauGB
Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil
(textl. Zweckbestimmung)
s.o.
s.o.
Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel
(ggf. nähere Zweckbestimmung)*
s.o.
Siedlungsbeschränkungsgebiet
§ 9 Abs.4 Nr.2 HLPG i.V.m.
§ 6 Abs.3 Satz 2 HLPG
Vorranggebiet Bund
§ 9 Abs.4 Nr.3 HLPG
§ 5 Abs.2 Nr.4 BauGB
s.o.
Land- und Forstwirtschaft
§ 9 Abs.4 Nr.6 HLPG i.V.m.
§ 6 Abs.3 Nr.1 HLPG
§ 5 Abs.2 Nr.9a BauGB
§ 9 Abs.4 Nr.6 HLPG i.V.m.
§ 6 Abs.3 Nr.2 HLPG
§ 5 Abs.2 Nr.9a BauGB
§ 9 Abs.4 Nr.5 HLPG i.V.m.
§ 6 Abs.3 Nr.1 HLPG
§ 5 Abs.2 Nr.9b BauGB
Natur und Landschaft
Sonderbaufläche mit gewerblichem Charakter
(textl. Zweckbestimmung)








Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Siedlungsstruktur
Vorranggebiet für Natur und Landschaft
§ 9 Abs.4 Nr.4 HLPG i.V.m.
§ 6 Abs.3 Nr.1 HLPG
Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft
§ 9 Abs.4 Nr.4 HLPG i.V.m.
§ 6 Abs.3 Nr.2 HLPG
Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
§ 5 Abs.2 Nr.10 BauGB
§ 5 Abs.2a BauGB
( !
!
( !
( !
( !
(!
( Vorranggebiet für Regionalparkkorridor
Vorranggebiet Regionaler Grünzug
§ 9 Abs.4 Nr.7 HLPG i.V.m.
§ 6 Abs.3 Nr.1 HLPG
Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen
§ 9 Abs.4 Nr.7 HLPG i.V.m.
§ 6 Abs.3 Nr.2 HLPG
Still- und Fließgewässer
§ 5 Abs.2 Nr.7 BauGB
Vorranggebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz
§ 9 Abs.4 Nr.7 HLPG i.V.m.
§ 6 Abs.3 Nr.1 HLPG
§ 5 Abs.2 Nr.7 BauGB
Vorbehaltsgebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz
§ 9 Abs.4 Nr.7 HLPG i.V.m.
§ 6 Abs.3 Nr.2 HLPG
§ 5 Abs.2 Nr.7 BauGB
Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz
§ 9 Abs.4 Nr.7 HLPG i.V.m.
§ 6 Abs.3 Nr.2 HLPG
§ 6 Abs.3 Nr.1 HLPG
Grünfläche (ohne Symbol: Parkanlage)
§ 5 Abs.2 Nr.5 BauGB
Sportanlage, Freibad, Festplatz, Grillplatz, Jugendzeltplatz, größerer Spielplatz, Kleintierzucht, Hundedressur, Tiergehege
s.o.
Wohnungsferne Gärten
s.o.
Friedhof
s.o.
§ 9 Abs.4 Nr.4 HLPG i.V.m.
§ 6 Abs.3 Nr.1 HLPG
Rohstoffsicherung
Verkehr
Bundesfernstraße, mindestens vierstreifig,
Bestand/geplant
Bundesfernstraße, zwei- oder dreistreifig,
Bestand/geplant
Sonstige regional bedeutsame Straße oder örtliche
Haupverkehrsstraße, mindestens vierstreifig,
Bestand/geplant **
 


 
 
 
 
 
 
§ 9 Abs.4 Nr.3 HLPG
§ 5 Abs.2 Nr.3 BauGB
!
§ 9 Abs.4 Nr.3 HLPG
§ 5 Abs.2 Nr.3 BauGB
s.o.
Ausbaustrecke Straße
s.o.
Straßentunnel
§ 9 Abs.4 Nr.3 HLPG
P+R-Platz (ab ca. 50 Stellplätzen)
§ 5 Abs.2 Nr.3 BauGB
Überörtliche Fahrradroute, Bestand/geplant
s.o.
Fläche für den Schienenverkehr
§ 9 Abs.4 Nr.3 HLPG
§ 5 Abs.2 Nr.3 BauGB
Schienenfernverkehrsstrecke, Bestand/geplant
§ 9 Abs.4 Nr.3 HLPG
§ 9 Abs.4 Nr.3 HLPG
§ 5 Abs.2 Nr.3 BauGB
Ausbaustrecke Schiene
§ 9 Abs.4 Nr.3 HLPG
Trassensicherung stillgelegter Strecke
s.o.
Bahntunnel **
§ 9 Abs.4 Nr.3 HLPG
§ 5 Abs.2 Nr.3 BauGB
Haltepunkt im Fernverkehr, Bestand/geplant
§ 9 Abs.4 Nr.3 HLPG
Haltepunkt im Regionalverkehr, Bestand/geplant
s.o.
Haltepunkt im S-Bahn-Verkehr, Bestand/geplant
s.o.
Haltepunkt im U-/Stadt- oder Straßenbahnverkehr,
Bestand/geplant
§ 5 Abs.2 Nr.3 BauGB
Fläche für den Luftverkehr, Bestand/geplant
§ 9 Abs.4 Nr.3 HLPG
Flughafen, Bestand/geplant
s.o.
Verkehrslandeplatz, Bestand/geplant
s.o.

Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, Bestand/geplant
§ 9 Abs.4 Nr.3 HLPG
§ 5 Abs.2 Nr.4 BauGB
Einrichtung der Elektrizitätsversorgung - Kraftwerk,
Bestand/geplant
s.o.
Einrichtung der Elektrizitätsversorgung Umspannstation, Bestand/geplant
Einrichtung zur Wasserversorgung, Bestand/geplant
Einrichtung zur Abfallentsorgung, Bestand/geplant
Einrichtung zur Abwasserbeseitigung, Bestand/geplant
Hochspannungsleitung, Bestand/geplant
D
D
D
Abbau Hochspannungsleitung
Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher
Lagerstätten, Bestand/geplant
§ 9 Abs.4 Nr.8 HLPG i.V.m.
§ 6 Abs.3 Nr.1 HLPG
§ 5 Abs.2 Nr.8 BauGB
!
!
!
!
!
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen
Nr. 15.14 PlanzV
s.o.
Sonstige regional bedeutsame Straße oder örtliche
Hauptverkehrsstraße, zwei- oder dreistreifig,
Bestand/geplant **
Regional bedeutsame Schienennahverkehrsstrecke
oder örtliche Schienenhauptverkehrsstrecke,
Bestand/geplant **
§ 9 Abs.4 Nr.8 HLPG i.V.m.
§ 6 Abs.3 Nr.2 HLPG
§ 9 Abs.4 Nr.3 HLPG
s.o.
s.o.
s.o.
s.o.
s.o.
s.o.
Kennzeichnung aus Genehmigungsbescheid
von der Genehmigung ausgenommene Fläche
Genehmigungsbescheid
(27.06.2011)
von der Genehmigung ausgenommene Straße,
Bestand/geplant
Genehmigungsbescheid
(27.06.2011)
Beikarte 1: Vermerke, nachr. Übernahmen, Kennzeichnungen
 
(siehe auch Hauptkarte)
 
Fläche für den Straßenverkehr
Vorbehaltsgebiet oberflächennaher Lagerstätten
 
Straße (allg.), räumlich bestimmt,
regionalplanerisch nicht abgestimmt,
nachrichtlich übernommen/vermerkt
§ 5 Abs.4 BauGB
Ausbaustrecke Straße/Schiene
s.o.
Straßen-/Bahntunnel
s.o.
Schienenstrecke (allg.), räumlich bestimmt,
regionalplanerisch nicht abgestimmt,
nachrichtlich übernommen/vermerkt
s.o.
Segelfluggelände, nachrichtlich übernommen
s.o.
Lage einer/mehrerer Fläche(n), deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
§ 5 Abs.3 Nr.3 BauGB
Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung nach der
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU (FFH),
nachrichtlich übernommen/vermerkt

            
§ 5 Abs.4 BauGB
Europäisches Vogelschutzgebiet,
nachrichtlich übernommen/vermerkt
s.o.
Naturschutzgebiet,
nachrichtlich übernommen/vermerkt
Landschaftsschutzgebiet,
nachrichtlich übernommen/vermerkt
s.o.
Geschützter Landschaftsbestandteil,
nachrichtlich übernommen/vermerkt
s.o.
Geschützter Landschaftsbestandteil, punktuell,
nachrichtlich übernommen/vermerkt
s.o.
           
             
 
s.o.
Naturdenkmal, nachrichtlich übernommen/vermerkt
s.o.
Naturdenkmal, linienhaft,
nachrichtlich übernommen/vermerkt
s.o.
Naturdenkmal, punktuell (eines/mehrere),
nachrichtlich übernommen/vermerkt
s.o.
Naturpark, nachrichtlich übernommen
s.o.
Bann- und Schutzwald,
nachrichtlich übernommen/vermerkt
s.o.
Erholungswald, nachrichtlich übernommen/vermerkt
s.o.
Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiet (Schutzzone I oder II), nachrichtlich übernommen/vermerkt
s.o.
Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiet
(Schutzzone III, III A, III B oder IV),
nachrichtlich übernommen/vermerkt
s.o.
Überschwemmungsgebiet,
nachrichtlich übernommen/vermerkt
s.o.
Legende – Regionaler Flächennutzungsplan 2010


Rechtsgrundlage
Hochwasserrückhaltebecken,
nachrichtlich übernommen/vermerkt
§ 5 Abs.4 BauGB
Denkmalschutz, flächenhaft
s.o.
Denkmalschutz, linienhaft
s.o.
Denkmalschutz, punktuell (einer/mehrere)
s.o.
Denkmalschutz, im Besonderen:
UNESCO-Weltkulturerbe Limes
s.o.
Baufläche, Bestand und Planung
Grünfläche, Bestand und Planung
Stadt-, Gemeindegrenze
Grenze des rechtlichen Geltungsbereiches des
Regionalen Flächennutzungsplanes
MetropolG
Beikarte 2: Regionaler Einzelhandel
(siehe auch Hauptkarte)
Versorgungskern
Zentraler Versorgungsbereich
§ 9 Abs.4 Nr.2 HLPG
§ 5 Abs.2 BauGB
s.o.
Ergänzungsstandort
s.o.
Sonstiger Einzelhandelsstandort, Bestand
s.o.
von der Genehmigung ausgenommen
Genehmigungsbescheid
(27.06.2011)
* Zulässige großflächige Sortimente innerhalb der "Sondergebiete Einkaufszentrum" (nummeriert)
Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Wasch- und Putzmittel, Haushaltswaren, Bekleidung, Schuhe, Sportgeräte,
Bau- und Gartenmarkt
2 Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Wasch- und Putzmittel, Haushaltswaren, Elektroklein- und -großgeräte, Computer- und Kommunikationselektronik, Unterhaltungselektronik, Bekleidung, Schuhe, Haus- und Heimtextilien, Gardinen, Baumarkt
3 Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Wasch- und Putzmittel, Haushaltswaren, Bekleidung, Schuhe, Haus- und
Heimtextilien, Gardinen
4 Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Wasch- und Putzmittel, Haushaltswaren, Elektroklein- und -großgeräte,
Computer- und Kommunikationselektronik, Unterhaltungselektronik, Baumarkt, Büroorganisation, Bekleidung, Schuhe
5 Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Wasch- und Putzmittel, Haushaltswaren, Elektroklein- und -großgeräte,
Computer- und Kommunikationselektronik, Unterhaltungselektronik, Möbel, Teppiche, Bekleidung, Schuhe, Sportgeräte, Baumarkt
6 Elektroklein- und -großgeräte, Computer- und Kommunikationselektronik, Unterhaltungselektronik, Möbel, Küchen, Bekleidung,
Schuhe, Zooartikel, Tiernahrung
7 Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Wasch- und Putzmittel, Haushaltswaren, Bekleidung, Schuhe, Baumarkt
8 Nahrungs- und Genussmittel, Drogeriewaren, Baumarkt, Elektroklein- und -großgeräte, Computer- und Kommunikationselektronik,
Unterhaltungselektronik, Möbel, Küchen, Teppiche, Zooartikel, Tiernahrung, Bekleidung, Schuhe
9 Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Wasch- und Putzmittel, Haushaltswaren, Bekleidung, Schuhe
10 Bau- und Gartenmarkt, Nahrungs- und Genussmittel
11 Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Baumarkt, Gartenmarkt
12 Nahrungs- und Genussmittel, Getränke
1
** Davon flächennutzungsplanbezogene Darstellungen nach § 5 Abs.2 Nr.3 BauGB, die in der Hauptkarte enthalten sind:
Örtliche Hauptverkehrsstraßen:
Bad Homburg: Anschluss Südring/Zubringer (4. Rampenanschluss)
Eschborn: Ausbau des Verknüpfungspunktes L 3005/L 3006 (Anschlussstelle Eschborn-Ost) mit der Anbindung an die Frankfurter Straße
Frankfurt am Main, Europaviertel: Europaallee - westlicher Straßenabschnitt zwischen Emser Brücke bis Am Römerhof
Frankfurt am Main, Ostend: Entlastungsstraße Hanauer Landstraße (Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße)
Frankfurt am Main, Ostend: Mainbrücke-Ost in Verlängerung der Honsellbrücke
Ginsheim-Gustavsburg: Ortsumgehung Ginsheim im Zuge der L 3040
Grävenwiesbach: Ostumgehung Grävenwiesbach im Zuge der B 456
Mühlheim am Main: Lückenschluss Südring zwischen der K 191/Spessartstraße und Dieselstraße
Obertshausen: Verbindungsrampe zwischen der L 3117/Südumgehung Obertshausen und dem Rembrücker Weg
Oberursel: Anschluss der Weingärtenumgehung an die Nassauer Straße
Offenbach am Main: Umgehung Offenbach-Bürgel
Raunheim: Anschlussrampen von der B 43 zur Flörsheimer Straße (von der Genehmigung ausgenommen)
Raunheim: Verbindungsstraße zwischen der B 43 und der Aschaffenburger Straße
Wölfersheim: Verlegung der K 172 in dem Ortsteil Södel
Örtliche Schienenhauptverkehrsstrecken:
Bruchköbel: Güterzuggleisanschluss ehemaliger Fliegerhorst (Erlensee)
Frankfurt am Main: Hafenbahngleise im Bereich Osthafen - Fechenheim; Hafenbahnverbindungsgleis Osthafen ­ Gutleuthafen
Ginsheim-Gustavsburg: Güterzuggleisanschluss Hafen
Groß-Krotzenburg: Güterzuggleisanschluss Staudinger
Hanau: Hafenbahngleise der Stadtwerke Hanau
Hattersheim: Güterzuggleisanschluss Okriftel
Kelsterbach: Güterzuggleisanschluss Umspannwerk RWE
Alle Schienenstrecken im U-/Stadt- oder Straßenbahnverkehr einschließlich teilweise unterirdischer Führung
STAATSANZEIGER
FÜR DAS LAND HESSEN
Beleg
zur Veröffentlichung in der Ausgabe vom: 17.06.13 Nr. 25/13
Öffentliche Bekanntmachung des Regionalverbandes
FrankfurtRheinMain
Änderung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
Genehmigungsbekanntmachung
Aufgrund der §§2 Abs. 1 und 205 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §8 Abs. 1 des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main hat die Verbandskammer des Regionalverbandes
FrankfurtRheinMain in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2012 die
Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 in den folgenden Städten und Gemeinden beschlossen:
1. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Bad Homburg,
Gebiet: „Ehemaliger Standort Pestalozzischule am Bommersheimer
Weg"
2. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Bad Homburg,
Gebiet: „Ehemalige Bundeswertpapierverwaltung"
3. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Erlenbach,
Gebiet: „Gewerbegebiet Steinmühlstraße"
4. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Eschbach,
Gebiet: „Kalbacher Straße"
5. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Dornholzhausen,
Gebiet: „Dornholzhausen, Park"
6. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Erlenbach,
Gebiet: „Südlich der Seulberger Straße"
1. Bad Nauheim, Stadtteil Steinfurth,
Gebiet: „Rosenanbaugebiet Steinfurth"
1. Bad Soden, Stadtteil Altenhain,
Gebiet: „Verlängerung Hohlweg"
1. Bruchköbel, Stadtteil Roßdorf,
Gebiet: „Biogasanlage"
1. Dietzenbach,
Gebiet: „Westliche Gemarkungsgrenze/nördlich der K 173"
1. Dreieich, Stadtteil Offenthal,
Herausyeber: Hessisches tv
Anzeigenannahme: Postfac
Bankkonten- und Postbank-
Gebiet: „Südlicher Ortsrand"
2. Dreieich, Stadtteil Sprendlingen,
Gebiet: „Zentraler Versorgungsbereich"
1. Frankfurt am Main, Stadtteil Bornheim,
Gebiet: „Bornheim Nord, südlich der Friedberger Landstraße"
2. Frankfurt am Main, Stadtteil Nordend-Ost,
Gebiet: „Günthersburgpark"
3. Frankfurt am Main, Stadtteil Ostend,
Gebiet: „Südöstlich des Bahnhofs Ostend"
4. Frankfurt am Main, Stadtteil Schwanheim,
Gebiet: „Ehemalige Kläranlage Schwanheim"
5. Frankfurt am Main, Stadtteil Seckbach,
Gebiet: „Nordöstlicher Ortsrand"
6. Frankfurt am Main, Stadtteil Unterliederbach,
Gebiet: „Silogebiet"
7. Frankfurt am Main, Stadtteile Ostend und Fechenheim,
Gebiet: „Osthafen"
•@chmielorz.de
Beleg zur Veröffentlichung in der Ausgabe vom: 17.06.13 Nr. 25/13
1. Raunheim,
8. Frankfurt am Main, Stadtteil Bergen-Enkheim,
Gebiet: „Anbindung Flörsheimer Straße an die B 43"
Gebiet: „Nördlicher Ortsrand"
1. Rödermark, Stadtteil Ober-Roden,
9. Frankfurt am Main, Stadtteil Fechenheim,
Gebiet: „Im Heiligten"
Gebiet: „Fechenheim-Ost"
2. Rödermark, Stadtteil Waldacker,
10. Frankfurt am Main, Stadtteil Schwanheim,
Gebiet: „Waldacker, Ost"
Gebiet: „Schwanheim West"
11. Frankfurt am Main, Stadtteile Bockenheim, Bahnhofsviertel, 3. Rödermark, Stadtteil Urberach,
Nordend, Ostend und Bornheim,
Gebiet: „Vereinsanlagen"
Gebiet: „Zentrale Versorgungsbereiche Leipziger Straße, Taunus- 4. Rödermark, Stadtteil Urberach,
straße, Berger Straße, Oeder Weg"
Gebiet: „Landwirtschaftliche Fläche östlich des Umspannwerkes"
12. Frankfurt am Main, Stadtteil Sindlingen und
1. Schwalbach,
Stadt Hattersheim am Main, Stadtteil Okriftel,
Gebiet: „Arboretum"
Gebiet: „Rücknahme Straßennetz, Bestand"
1. Usingen, Stadtteil Usingen,
13. Frankfurt am Main, Stadtteile Zeilsheim und Sindlingen,
Gebiet: „Gewerbe an der Südtangente"
Gebiet: „Rücknahme Straßennetz, Bestand"
Der Regionalplan Südhessen/Regionale Flächennutzungsplan 2010
1. Friedberg, Stadtteil Friedberg,
für diese Teilflächen wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt
Gebiet: „SO Bau/Garten und SO nichtzentrenrelevanter Einzel- gemäß § 6 Abs. 1 BauGB durch Bescheid vom 29. Mai 2013 (Az. III
31.2-61d 02/01-482) genehmigt.
handel"
Der genehmigte Regionalplan Südhessen/Regionale Flächen1. Friedrichsdorf, Stadtteil Köppern,
nutzungsplan 2010 kann mit Begründung und zusammenfassender
Gebiet: „Waldkrankenhaus"
Erklärung beim Regionalverband FrankfurtRheinMain, Post2. Friedrichsdorf, Stadtteil Seulberg,
straße 16, 60329 Frankfurt am Main, gemäß § 6 Abs. 5 Satz 4 BauGB
Gebiet: „Gewerbegebiet Seulberg"
während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Über
seinen Inhalt wird Auskunft erteilt.
3. Friedrichsdorf, Stadtteil Köppern,
Mit dieser Bekanntmachung wird der Regionalplan Südhessen/
Gebiet: „Nordöstlich des Bahnhofs Saalburg/Lochmühle"
Regionale Flächennutzungsplan 2010 für diese Teilflächen rechts1. Ginsheim-Gustavsburg, Ortsteil Ginsheim,
wirksam.
Gebiet: „Über der Kreuzlache, südlich der A 60"
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach
1. Großkrotzenburg,
§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der
dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach
Gebiet: „Nördlich Deponie Eisert"
§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvor1. Hanau, Früheres Stadtgebiet,
ganges gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie
Gebiet: „Leipziger Straße/Stadtwerke"
nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung
3. Hanau, Früheres Stadtgebiet,
schriftlich gegenüber dem Regionalverband FrankfurtRheinMain
unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes
Gebiet: „Ehemalige Hutierkaserne (Lamboy)"
geltend gemacht worden sind.
1. Hattersheim, Stadtteil Hattersheim,
Gebiet: „Nordost"
Frankfurt am Main, den 5. Juni 2013
1. Karben, Stadtteil Burg-Gräfenrode,
Regionalverband FrankfurtRheinMain
Gebiet: „Südlich Burg-Gräfenrode"
gez. Birgit Simon
Erste Beigeordnete
2. Karben, Stadtteil Kloppenheim,
Gebiet „Gewerbegebiet westlich B 3"
1. Kelsterbach,
Gebiet: „Kelsterbach Nord/südlich Industriepark Höchst"
2. Kelsterbach,
Gebiet: „Südlich des Friedhofs"
3. Kelsterbach,
Gebiet: „Östlich des Friedhofs"
1. Königstein im Taunus, Stadtteil Schneidhain,
Gebiet: „Mühlhell"
1. Kronberg im Taunus, Stadtteil Kronberg,
Gebiet: „Rücknahme Straßennetz, Bestand"
1. Neu-Isenburg, Stadtteil Neu-Isenburg,
Gebiet: „Wilhelmsplatz"
2. Neu-Isenburg, Stadtteil Neu-Isenburg,
< (0611) 30 13 03 • E-Mail: [email protected]
Gebiet: „Zentraler Versorgungsbereich"
1. Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt,
Gebiet: „Kompostierungsanlage"
1. Oberursel (Taunus),Stadtteil Oberursel,
Gebiet: „An der Billwiese, östlich Alte Leipziger"
1. Offenbach am Main, Stadtteil Bürgel,
Gebiet: „ehemaliges Sportgelände"
2. Offenbach, Stadtteil Bürgel,
Gebiet: „Bürgel-Ost"
4. Offenbach am Main, Stadtteil Bieber,
Gebiet: „Waldkulisse"
5. Offenbach, Stadtteil Rumpenheim,
Gebiet: „Rumpenheim-Ost"
6. Offenbach, Stadtteile Rumpenheim und Bürgel,
Gebiet: „Campingplatz im Mainvorgelände"
7. Offenbach, Stadtteil Bieber,
Gebiet: „Obermühlstrasse"

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