Neue Medien und Medienpädagogik in Bildung und Ausbildung

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Neue Medien und Medienpädagogik in Bildung und Ausbildung
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 12 /
12. Wahlperiode
19. 02. 97
1057
Antrag
der Fraktion der SPD
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
Neue Medien und Medienpädagogik in Bildung und Ausbildung
A n tr a g
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
I. Mediengerechte Ausstattung der Schulen
zu berichten,
1. welchen Beitrag das Land aus dem angekündigten Projekt „Zukunftsoffensive
Baden-Württemberg“ zur Entwicklung einer mediengerechten Schule zu leisten
gedenkt und welche Vorhaben dazu bereits eingeleitet sind;
2. wie viele Schulprojekte im Rahmen des Sonderprogramms „Schule online“ aus
Landesmitteln bisher gefördert werden konnten und mit welchem Finanzbudget
das Kultusministerium seine Förderung fortsetzen kann;
3. wie die Computerinitiative des Bundesbildungsministeriums und der Telekom
„Schulen ans Netz“ in Baden-Württemberg bisher umgesetzt werden konnte und
wieviel weitere Schulen in den nächsten zwei Jahren noch an der Initiative beteiligt werden können;
4. welche Ergebnisse aus der Erprobung multimedialer Lernumgebungen an
Grundschulen vorliegen und welche Ausstattung für alle Grundschulen des Landes künftig notwendig werden könnte;
5. welche Grundausstattung mit Multimedia-Techniken an unseren Schulen gegenwärtig vorhanden ist und wie viele Schüler je vorhandenem PC bei der ständigen Nutzung im Unterricht anfallen würden
a) in Sonderschulen
b) in Hauptschulen,
c) in Realschulen,
d) in Gymnasien,
e) in beruflichen Schulen;
Eingegangen: 19. 02. 97 / Ausgegeben: 12. 05. 97
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6. wie hoch die Landesregierung die von den Schulträgern im Bereich der Informationstechnik bisher geleisteten Kosten veranschlagt und wie hoch der weitere
Investitionsbedarf für die Ausstattung der Schulen mit hochwertigen multimedialen vernetzten Lernplätzen noch geschätzt wird;
darauf hinzuwirken, daß nachfolgende Punkte zügig umgesetzt werden:
7. Vorlage eines Grundkonzeptes zur medialen Ausstattung baden-württembergischer Schulen und Vorschläge zu deren Finanzierung;
8. Koordination der Computerinitiative der Telekom „Schulen ans Netz“ mit der
geplanten „Zukunftsoffensive Baden-Württemberg“ und deren Teilprojekt
„Multimedia an Schulen“;
9. Entwicklung von Strategien, mit denen den Gefahren einer Spaltung unserer Gesellschaft in Informationsbesitzende („information rich) und -besitzlose („information poor“) aufgrund der hohen Zugangskosten zu Computeranwendungen
und Datennetzen schon heute entgegengewirkt werden muß;
II. Vernetzung der Schulen
zu berichten,
1. welche Anwendungen einer Netznutzung für die Schulen sinnvoll und wünschenswert sind;
2. welche Netztechnologie für den Netzzugang der Schulen favorisiert wird und in
welcher Weise in diesem Zusammenhang vorhandene Netzstrukturen wie das
Landesforschungsnetz (BelWü), das Landesverwaltungsnetz und die kommunalen Verwaltungsnetze genutzt werden können;
3. welche Anforderungen auf die Schulträger zukommen, um ihren Schulen den
kostengünstigsten Zugang zum Telekommunikationsnetz zu ermöglichen;
darauf hinzuwirken, daß
4. über die Computerinitiative „Schulen ans Netz“ hinaus alle weiterführenden
Schulen mit Multimedia-PC und separatem, kostengünstigem Netzzugang ausgestattet werden;
III. Medienerziehung in der Schule
zu berichten,
1. welche Konzepte zur Erziehung junger Menschen zu einer selbstbestimmten
Medienkompetenz in Schule, Ausbildung und Weiterbildung bisher vorliegen;
2. mit welchen Modellversuchen in Baden-Württemberg pädagogische Konzepte
für den schulischen Umgang und der Nutzung von multimedialen Systemen bereits erprobt werden;
3. ob im Kultusministerium an einer zusammenhängenden zeitgemäßen pädagogischen Konzeption zur Nutzung von telekommunikativen Systemen in Schule
und Unterricht gearbeitet wird und wann mit seiner Fertigstellung zu rechnen
ist;
4. welche Erfahrungen im Hinblick auf den unterschiedlichen Zugang von
Mädchen und Jungen im Umgang mit den neuen Medien vorliegen;
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zu beschließen, daß
5. bei der Erarbeitung eines pädagogischen Rahmenkonzeptes „Lernen und Medien“ die folgenden Prinzipien und Ziele einer modernen Medienpädagogik
berücksichtigt werden:
a) schulübergreifend,
b) großer Spielraum zur Selbstgestaltung der einzelnen Schulen,
c) Überprüfung der inhaltlichen Zielsetzungen schulischen Lernens,
d) Entlastung der Schule von überflüssiger Informationsvermittlung,
e) Unterrichtsgestaltung mit offenen Arbeitsformen;
6. die reformierten Lehrpläne an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen hinsichtlich der medienpädagogischen Lerninhalte weiterentwickelt und die gravierenden Mängel, insbesondere an den Grundschulen, Hauptschulen und Gymnasien, aufgearbeitet werden;
7. über das Landesinstitut für Erziehung und Unterricht den Lehrerinnen und Lehrern Handreichungen und spezielle Computerprogramme für einen fachkooperativen und fächerübergreifenden Unterricht mit integrierter Medienpädagogik
baldmöglichst angeboten werden.
IV. Aus- und Weiterbildung im Bereich der neuen Medien unter Einbeziehung der
Medienpädagogik für Lehrerinnen und Lehrer
zu berichten,
1. welchen Status gegenwärtig die Medienpolitik in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern einnimmt, insbesondere hinsichtlich
a) der Studien- und Prüfungsordnung,
b) der zugehörigen Personal- und Sachausstattung;
2. welche Fort- und Weiterbildungsangebote im Bereich von Multimedia es unter
Einbeziehung von Medienpädagogik für die Lehrerinnen und Lehrer des öffentlichen Schulwesens zur Zeit gibt;
zu beschließen, daß
3. es im erziehungswissenschaftlichen Grundstudium medienpädagogische
Pflichtveranstaltungen und für Wahlpflichtveranstaltungen im erziehungswissenschaftlichen und didaktischen Grund- und Hauptstudium ein Mindestangebot geben muß;
4. die Empfehlung der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung für eine Intensivierung der Lehrerfortbildung mit den
Schwerpunkten „Medienerziehung als Element allgemeiner Bildung“, „Medienentwicklung und Medienwirkung“, „Medienanalyse und Medienkritik“ und
praktische Medienarbeit verstärkt umgesetzt werden.
18. 02. 97
Maurer, Wintruff, Braun, Zeller,
Carla Bregenzer, Christine Rudolf,
Birgit Kipfer, Lorenz, Brinkmann,
Dr. Caroli
und Fraktion
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Be gründung
Die Möglichkeiten der Informationsgesellschaft können zum Motor des Strukturwandels in unserer Wirtschaft werden. Ähnlich den Veränderungen durch die industrielle Revolution werden tiefgreifende Veränderungen nahezu in allen Bereichen greifen. Und wie im vorigen Jahrhundert liegen Chancen und Risiken dicht
beieinander.
Die Informationsgesellschaft wird für die Menschen in unserer Gesellschaft insgesamt jedoch nur von Nutzen sein, wenn eine Spaltung in Informationsbesitzende
(„information rich“) und Besitzlose („information poor“) verhindert wird. Dazu
bedarf es einer Grundversorgung an Informationen für alle.
Die Fähigkeit, mit Informationen kompetent und verantwortungsvoll umzugehen,
wird nicht nur in ökonomischer Hinsicht zur zentralen Schlüsselqualifikation in
der Informationsgesellschaft. Medienkompetenz ist auch Schlüssel, um eine demokratische Informationsgesellschaft möglich zu machen. Medienkompetenz bedeutet dabei mehr als nur die notwendigen technischen Fertigkeiten, mit dem
Computer umzugehen. Es geht vielmehr darum, den sinnvollen und kritischen
Umgang mit allen Medien zu lernen.
Dabei muß die Fähigkeit entstehen, aus der steigenden Informationsflut sinnvoll
auswählen zu können. Wissen muß darüber vermittelt werden, wie man sich selbst
aktiv und gestalterisch an den Informations- und Kommunikationssystemen beteiligen kann.
Zur Medienkompetenz gehört auch, neue Mediensprachen verstehen und analysieren zu können, um seriöse von unseriösen Informationen unterscheiden zu lernen.
Die Vermittlung von Medienkompetenz ist eine öffentliche Aufgabe und muß zu
einer zentralen Aufgabe des Bildungswesens auf allen Ebenen werden. Eine
flächendeckende Versorgung unserer Schulen mit Multimedia- und Netzanschluß
wird als Lernplatz der Zukunft über die wirtschaftliche Entwicklung Baden-Württembergs und über den Erfolg unter den Bedingungen weltweiter Standortkonkurrenz entscheiden.
Besonders wichtig ist eine entsprechende Aus- und Weiterbildung der Lehrenden
durch eine Ausrichtung ihrer Kompetenz auf Medienpädagogik und Mediendidaktik.
St e l l ungna hm e*)
Mit Schreiben vom 23. April 1997 Nr. III/5–6534.442/74 nimmt das Ministerium
für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Zu Ziffer I 1:
Im Rahmen der „Zukunftsoffensive Baden-Württemberg – Chancen für die junge
Generation“ sind aus Beteiligungsveräußerungen Mittel im Umfang von insgesamt
50 Millionen DM für den Einsatz Neuer Medien an den Schulen vorgesehen.
Das Kultusministerium wurde hierzu beauftragt, ein Gesamtkonzept für Projekte
in den Bereichen Aus- und Fortbildung, Vernetzung der Schulen/Telelearning,
multimediale Lernsoftware, innovative didaktische Schulprojekte und Neue Medien und Medienerziehung vorzulegen.
*) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt.
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Entsprechend dem Auftrag in der Koalitionsvereinbarung und dem Ministerratsbeschluß vom 8. Juli 1996 hat das Kultusministerium zur Erarbeitung einer Gesamtkonzeption für den Einsatz Neuer Medien an den Schulen einen „Medienbeirat“
eingerichtet, dem – unter Vorsitz der Ministerin für Kultus, Jugend und Sport –
Sachverständige und Vertreter der Hard- und Softwareindustrie, der Wissenschaft,
der kommunalen Landesverbände, der Schulbuchverlage, der Landessendeanstalten, des Zentrums für Kunst- und Medientechnologie Karlsruhe (ZKM) sowie der
Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) angehören.
Eckpunkte und Bausteine der vom Medienbeirat in den Grundzügen bereits verabschiedeten Konzeption, welche der Ministerrat am 7. April 1997 zustimmend zur
Kenntnis genommen hat, sind u. a.
– Aus- und Fortbildung
Im Schulbereich sollen flächendeckend Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
qualifiziert werden. Diese Fortbildungsreihe, die derzeit konzipiert wird, soll
schwerpunktmäßig regional, schulnah und in Kooperation von Pädagogen und
Industrievertretern durchgeführt werden.
Zur Erarbeitung einer Konzeption im Bereich der Lehrerbildung haben die Seminare für jede Schulart einen Ansprechpartner benannt.
– Vernetzung der Schulen
Im Vordergrund steht der Aufbau einer Netzstruktur, die die pädagogisch sinnvolle, auf das spätere (Berufs-) Leben vorbereitende, verantwortungsvolle und
unterrichtlich gewinnbringende Arbeit mit Netzen gewährleistet. Das bloße
„Surfen“ in Netzen ist nicht pädagogisches Ziel. Zentraler Baustein ist der Aufbau eines „Landesbildungsservers“, um aktuelle Informationen/Unterrichts-materialien bereitzustellen und für Schulen ein Forum und eine Plattform zum Informationsaustausch und für schulübergreifende Projekte zu schaffen.
– Multimediale Lernsoftware
Zur Erweiterung der Erfahrungsbreite sollen zusätzliche Versuche mit auf dem
Markt verfügbarer Unterrichtssoftware ermöglicht werden. Darüber hinaus wird
die exemplarische, zukunftsorientierte Entwicklung multimedialer Lehr- und
Lernsoftware angestrebt, die in besonderer Weise in Korrespondenz mit neuen
Unterrichtsformen (zum Beispiel fächerübergreifende, fächerverbindende Themenstellungen) steht und u. a. auf eine möglichst breite Einsetzbarkeit im Unterricht ausgerichtet ist (eventuell über Schulart oder Jahrgangsstufe hinausgreifend).
– Innovative didaktische Schulprojekte
Viele Schulen sind bereits aktiv und haben konkrete Vorstellungen für pädagogische Projekte. Für einen überzeugenden Brückenschlag zwischen Technologie
und Pädagogik sind diese Beispiele und Impulse aus der Unterrichtspraxis, die
multipliziert werden sollen, von entscheidender Bedeutung. Mit Mitteln aus dem
Sonderprogramm sollen deshalb innovative Schulprojekte in großer Zahl gefördert werden.
– Neue Medien und Medienerziehung
Die Neuen Medien sollen für die Medienerziehung genutzt werden. Unterrichtskomplexe und Materialien zur Behandlung der Neuen Medien sollen im Unterricht erarbeitet und erprobt werden. Akzente sollen darüber hinaus in der aktiven
Medienarbeit an Schulen gesetzt werden. Hierzu sollen Bausteine entwickelt
werden, etwa zum „Computer im Kunstunterricht, computerunterstützte Videobearbeitung, Computer im Musikunterricht, Computer in Zeitungsprojekten“.
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Zu Ziffer I 2:
Schulprojekte sollen im Rahmen des Sonderprogramms „Schulen online“ gefördert werden, sowie die Mittel aus Beteiligungsveräußerungen zur Verfügung stehen. Es ist in diesem Zusammenhang an ein „Budget“ im Umfang von bis zu
12 Millionen DM im Laufe der nächsten Jahre gedacht.
Zu Ziffer I 3:
Seit der Stellungnahme des Kultusministeriums auf den Antrag der Abgeordneten
Jürgen Hofer u. a. FDP/DVP (Landtagsdrucksache 12/496) vom November 1996
hat sich der Sachstand bezüglich der bisher verwirklichten Projekte nicht geändert.
Die zweite Vergaberunde der Initiative startete am 14. Februar 1997; die Bewerbungsfrist lief bis zum 16. April 1997. Die für Baden-Württemberg zur Verfügung
stehenden Mittel berechnen sich wiederum entsprechend der Quotierung nach dem
Königsteiner Schlüssel. Entgegen der ersten Ausschreibungsrunde ist in dieser
Runde vorgesehen, nicht nur eine „Vollausstattung“, sondern folgende Ausstattungsvarianten bei Einstiegsprojekten zu ermöglichen:
– Nur ein Gebührenguthaben,
– ISDN-Zugang und Gebührenguthaben,
– Multimedia-PC, ISDN-Zugang und Gebührenguthaben.
Auf diese Weise soll mehr Schulen in Baden-Württemberg ein Einstiegsprojekt ermöglicht werden; die genaue Zahl wird erst nach Abschluß der zweiten Vergaberunde (noch unbekannt) feststehen.
Zu Ziffer I 4:
Der Versuch „Multimediale Lernumgebungen in der Grundschule“ wurde im
Schuljahr 1994/95 vorbereitet. 12 Grundschulen wollten sich ab Schuljahr 1995/96
am Versuch beteiligen. Eine Auswertung zum Ende des Schuljahres 1995/96 ergab
folgendes Ergebnis:
– Zwei Grundschulen arbeiten mit dem Softwareprodukt „Winnie im grünen Klassenzimmer“,
– sechs Grundschulen verwenden „Winnie im grünen Klassenzimmer“ sowie weitere Lern- und Übeprogramme,
– eine Grundschule setzt den Computer und Lern- und Übesoftware im Unterricht
ein, jedoch nicht „Winnie im grünen Klassenzimmer“,
– drei Grundschulen haben ihre Teilnahme auf das Schuljahr 1996/97 verschoben.
Zusammenfassend ergab die Auswertung eine positive Rückmeldung von Schulen,
insbesondere in bezug auf die Unterrichtsgestaltung: vom lehrerzentrierten Unterricht zum Stationenlernen.
Seit Beginn des Schuljahres 1996/97 sind weitere 19 dritte Klassen an den 12 Versuchsschulen in den Versuch einbezogen. Diese Klassen arbeiten nun mit dem
Softwareprodukt „Winnie im grünen Klassenzimmer“. Der Versuch wird im
Schuljahr 1997/98 in denselben Klassen im 4. Schuljahr weitergeführt. Die in den
Versuch einbezogenen Grundschulklassen arbeiten mit einer bis maximal zwei
Hardwareausstattungen pro Klasse. Das Ergebnis des Versuchs wird vom Landesinstitut für Erziehung und Unterricht in Form eines Abschlußberichtes Ende des
Jahres 1998 vorgelegt. Erst dann können konkrete Aussagen über die Eignung des
Softwareprodukts „Winnie im grünen Klassenzimmer“ und die erforderliche Ausstattung für Grundschulen gemacht werden.
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Zu Ziffer I 5:
Die letzte Erhebung des Kultusministeriums im Januar 1996 ergab bezüglich der
Computerausstattung an baden-württembergischen Schulen folgendes Bild:
PC mit zeilenPCs, die multimultimedia- Sonstige Schüler
orientierten Be- medial aufgerüstet fähige PCs PCs
je PC
triebssystemen
werden können
(z. B. MS DOS)
_________________________________________________________________________
Förderschulen
Hauptschulen
Realschulen
Gymnasien
Berufl. Schulen
587
2 406
1 576
1 524
4 239
947
12 423
4 956
4 723
12 884
125
800
384
373
1 619
149
695
266
203
459
16,5
13,7
29,7
30,0
17,9
Zu Ziffer I 6:
Nach der gesetzlichen Schullastenverteilung (§ 15 FAG i. V. mit § 48 SchG) ist die
Ausstattung von Schulen weisungsfreie Pflichtaufgabe. Dem Land liegen daher
keine Daten vor, in welcher Höhe Mittel von den Schulträgern im Bereich der Informationstechnik bisher ausgegeben wurden. Aufgrund einer vom Kultusministerium durchgeführten Erhebung (vgl. Ziffer I 5) konnte festgestellt werden, daß
70 % der vorhandenen Schulcomputer nach entsprechender Aufrüstung multimediafähig wären. 6 % der vorhandenen Schulcomputer sind bereits multimediafähig
und 24 % der Schulcomputer müßten neu angeschafft werden.
Unter Berücksichtigung des vorstehend dargestellten Ausstattungsgrades wird für
die entsprechende Aufrüstung sowie für die Neuanschaffung ein finanzieller Aufwand von jeweils ca. 50 Millionen DM, insgesamt also ca. 100 Millionen DM, anzusetzen sein.
Zu Ziffer I 7:
Im Rahmen des Sonderprogramms und im Zusammenhang mit den Teilprojekten
„Innovative didaktische Schulprojekte“ und „Multimediale Lernsoftware“ (vgl.
Ziffer I 1) wird in den nächsten Jahren eine Vielzahl baden-württembergischer
Schulen multimedial ausgestattet werden können. Für die Sicherung der Regelausstattung der Schulen mit Computern müssen andere Wege beschritten werden. Für
die Arbeitsgruppe „Finanzierung“ des Medienbeirates stehen folgende Ansätze im
Blick:
– Zur Verbesserung der Konditionen zur Beschaffung von Computern könnte eine
„Agentur“ mit folgenden Aufgaben eingerichtet werden: Bündelung der Computerbeschaffung für die Kommunen, Aushandlung von Rahmenverträgen, Rabattvereinbarungen, Sonderkonditionen, Beratung und Unterstützung der Kommunen/Schulen bei der Wartung von Computeranlagen, Standardisierung der Computerausstattung der Schulen.
Nach einem Vorschlag der kommunalen Landesverbände könnten zur multimedialen Ausstattung der vorhandenen Computerräume Investitionsmittel über die
Sachkostenbeiträge innerhalb des Finanzausgleichs gewonnen werden.
– Als ergänzende Finanzierungsmöglichkeit, insbesondere für Besonderheiten,
wie etwa Schulversuche, sollen Chancen für ein „Sponsoring“ geprüft werden.
Zu Ziffer I 8:
Sowohl im Rahmen der Initiative von Bund und Telekom „Schulen ans Netz“ als
auch – und dies in weit stärkerem Umfang – im Zuge des künftigen landeseigenen
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Sonderprogramms (vgl. Teilprojekt: „Innovative didaktische Schulprojekte“) werden „Netzprojekte“ baden-württembergischer Schulen gefördert werden.
Zu Ziffer I 9:
Die Landesinitiative „Baden-Württemberg media“ und das Teilprojekt „Einsatz
Neuer Medien an Schulen“ verstehen sich auch und gerade vor dem Hintergrund
und der Notwendigkeit, einer Spaltung unserer Gesellschaft in „Informationsbesitzende“ und „-besitzlose“ entgegenzuwirken.
Zu Ziffer II 1:
Das weltweit bereitgestellte Informationsangebot unterstützt schulisch interessante
Inhalte in bisher nicht gekannter Breite, Aktualität und Relevanz für nahezu alle
Unterrichtsfächer. Neue Formen der Zusammenarbeit mit anderen Schulen und
Betrieben können entstehen sowie Plattformen für Projektarbeiten und fächerübergreifenden Unterricht geschaffen werden. Zum anderen verlangen und fördern die
Informationsrecherche, Auswahl, Verarbeitung, Dokumentation und Gestaltung
der im Netz abrufbaren Informationen Methoden- und Medienkompetenz. Ebenso
werden die Eigentätigkeit von Schülerinnen und Schülern sowie gruppenorientierte und projekthafte Unterrichtsformen unterstützt.
Zu Ziffer II 2:
Die Vernetzung der Schulen soll auf Basis von Internet-Technologie mit ISDNAnwendung aus folgenden Gründen favorisiert werden:
– Die Internet-Technologie ist ein weltweit verbreiteter und normierter Standard
mit großem Zukunftspotential,
– die Internet-Technologie gestattet problemlos die weltweite Kommunikation mit
allen angeschlossenen Partnern.
Die ISDN-Technologie wird deshalb angestrebt, weil sie auch die Anbindung von
Schulnetzen gestattet. Damit allen Schulen – auch im ländlichen Raum – ein Zugang zum „Telefonortstarif“ ermöglicht werden kann, müssen zusätzliche Einwählknoten aufgebaut werden. An den Hochschulstandorten ermöglichen die Universitäten den Schulen schon jetzt den Zugang zum Landesforschungsnetz BelWü,
da dies fast ohne technischen Mehraufwand möglich ist. Darüber hinaus ist das
Kultusministerium mit dem Wissenschaftsministerium und privaten Providern im
Gespräch, welche Möglichkeiten es gibt, Netzeinwählknoten im ländlichen Raum
aufzubauen.
Zu Ziffer II 3:
Es wird angestrebt, den Schulen flächendeckend eine Zugangsmöglichkeit zum
„Ortstarif“ zu ermöglichen. Auf diese Weise werden Telekommunikationsgebühren so niedrig wie möglich gehalten. Hinzu kommen einmalig die Kosten für
den ISDN-Anschluß und monatliche „Provider“-Gebühren. Die tatsächlichen Kosten für den Schulträger hängen dabei ab von
– dem Ausbau der Netzinfrastruktur,
– einem gegebenenfalls vorhandenen innerörtlichen Telefonnetz,
– der Verbindungsdauer der einzelnen Schule,
– den Provider-Gebühren.
Zu Ziffer II 4:
Unabhängig von der Frage der Regelausstattung der Schulen mit Computern in der
Verantwortung der kommunalen Schulträger ist beabsichtigt, auch mit Mitteln des
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Sonderprogramms Schulen mit einem Multimedia-PC mit Netzzugang auszustatten. Um durch Aufrüstung bzw. Ersatz- oder Erstbeschaffung zu erreichen, daß
jede Schule über einen solchen Personalcomputer verfügt, sind 10 Millionen DM
erforderlich. Insoweit hat der Ministerrat am 7. April 1997 zugestimmt, daß innerhalb des Gesamtkonzepts 5 Millionen DM hierfür eingesetzt werden. Der Ministerrat erklärte sich grundsätzlich bereit, diesen Betrag zu gegebener Zeit um weitere 5 Millionen DM aus Mitteln für Medienprojekte im Rahmen der „Zukunftsoffensive Junge Generation“ aufzustocken.
Zu Ziffer III 1:
Grundlegende Aussagen zur Förderung der selbstbestimmten Medienkompetenz
enthalten der 1994 von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und
Forschungsförderung verabschiedete „Orientierungsrahmen Medienerziehung in
der Schule“, die Erklärung der Kultusministerkonferenz „Medienpädagogik in der
Schule“ vom 12. Mai 1995 und die Erklärung der Kultusministerkonferenz vom
28. Februar 1997 „Neue Medien und Telekommunikation im Bildungswesen –
Sachstand und Perspektiven im Schul- und Weiterbildungsbereich“.
Für die Schulen in Baden-Württemberg wird zur Zeit ein „Rahmenkonzept Medienerziehung“ erarbeitet. Diese Gesamtkonzeption soll die in den Bildungsplänen
angesprochenen Inhalte und Methoden der Medienerziehung in einen einheitlichen
Bezugsrahmen stellen und die Verbindungslinien zwischen den einzelnen Themen
und Fächern verdeutlichen. Die Neuen Medien sollen ihrer Bedeutung entsprechend sowohl als Unterrichtsgegenstand als auch als Unterrichtsmittel berücksichtigt werden. Die medienpädagogischen Grundlagen werden in dieser Konzeption
ebenso dargelegt wie die Struktur des Arbeitsfeldes Medienerziehung und seine
Berührungspunkte mit außerschulischen Lernfeldern und Erfahrungsräumen. Auf
der Grundlage dieser Konzeption sollen Handreichungen sowie andere geeignete
Medien und Materialien erarbeitet werden, die auch über elektronische Netze verfügbar sein sollen. Auch die Lehrerfortbildung im Bereich der Medienerziehung
und Medienpädagogik soll auf der Basis dieses Papiers intensiviert werden. Für die
Umsetzung der vom Medienbeirat in den Grundzügen beschlossenen Maßnahmen
zum Bereich „Neue Medien und Medienerziehung“ (vgl. Ziffer I 1) ist das Gesamtkonzept Medienerziehung ebenfalls von besonderer Bedeutung. Zu den unter
Ziffer III 7 genannten Arbeitsschwerpunkten des Landesinstituts für Erziehung
und Unterricht im Bereich des unterrichtlichen Einsatzes der Neuen Medien ergeben sich enge Bezüge. Gemeinsames Ziel aller genannten Maßnahmen ist die Verstärkung und Unterstützung der Medien-erziehung und der Medienpädagogik in
den Schulen Baden-Württembergs.
Zu Ziffer III 2:
Computer-Algebra-Systeme (CAS)/„Mobiles Klassenzimmer“
Mit diesem Projekt wird in Baden-Württemberg ein zukunftsweisender Ansatz
einer neuen Mathematik verfolgt. Das didaktisch-methodische Verfahren verlagert
den Schwerpunkt des Unterrichts vom Algorithmischen hin zu einer Intensivierung von Problemlösestrategien.
Ab dem Schuljahr 1996/97 wurden vier Modellklassen mit tragbaren Rechnern
(Notebooks) ausgestattet, um ausgehend vom Fach Mathematik zu untersuchen,
wie Rechner in den Regelunterricht bis hin zur zentralen schriftlichen Abiturprüfung integriert werden können.
Zugang zum Internet
Eine Projektgruppe im Oberschulamt Karlsruhe hat seit dem Schuljahr 1995/96
testweise ca. 400 Schulen den Zugang zum Internet ermöglicht. In dieser Testphase soll neben der Entwicklung methodisch-didaktischer Konzepte untersucht
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werden, in welcher Form Internetdienste unterrichtlich genutzt werden können und
welche Kosten für die Nutzung entstehen.
BLK-Modellversuch: Einsatz computerunterstützter Lernprogramme in beruflichen Schulen
Ausgehend von der weiterbildungspropädeutischen Bedeutung von Computer Based Training(CBT) in beruflichen Schulen werden seit dem Schuljahr 1994/95 in
den Bereichen Metalltechnik, Wirtschaft und Verwaltung, Sprachen mit Schwerpunkt auf dem Fach Deutsch sowie in mathematisch-naturwissenschaftlichen
Fächern bereits vorhandene CBT-Produkte auf ihre unterrichtlichen Einsatzmöglichkeiten hin untersucht. Im Verlauf des Versuches sollen grundsätzliche, verallgemeinerungsfähige Ergebnisse erarbeitet werden, um Einsichten und Entscheidungshilfen für die weitere Vorgehensweise zu gewinnen sowie Chancen und
Grenzen des Einsatzes von CBT in der komplexen curricularen und organisatorischen Struktur beruflicher Schulen zu eruieren.
In den Modellversuch sind 50 Lehrerinnen und Lehrer von 4 Modellschulen und
5 kooperierenden Schulen eingebunden. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler
der Schularten Berufsvorbereitungsjahr, Berufsschule, Berufsfachschule, Berufskolleg und Berufliches Gymnasium.
BLK- Modellversuch: Berufsbildende Fremdsprachen
In diesem Versuch wird seit dem Schuljahr 1995/96 untersucht, wie naturwissenschaftlich-technisches und wirtschaftlich-kaufmännisches Englisch als Elemente
des Fremdsprachenunterrichts an Fachschulen und beruflichen Gymnasien unter
der didaktischen Prämisse des Einsatzes eines computergestützten Medienverbundes behandelt werden können.
Schwerpunkte der Untersuchung sind:
– Wie können anhand der bestehenden Lehrpläne fächerübergreifende Unterrichtssequenzen für den Englischunterricht entwickelt werden, um den methodisch-didaktisch sinnvollen Einsatz des Rechners im Sprachunterricht des beruflichen
Gymnasiums zu gewährleisten?
– das Training der fortgeschrittenen Sprechfertigkeit in der englischen Fremdsprache unter Einsatz von Computern;
– die konsequente Realisierung einer eigenständigen Didaktik des beruflichen
Englischunterrichtes;
– die Kooperation mit Wirtschaft und Industrie, zum Beispiel durch die Verwendung von dort erstellten multimedialen fremdsprachlichen Materialien.
Multimediale Lernsysteme in der beruflichen Ausbildung
In Zusammenarbeit mit der Universität Karlsruhe wird geprüft, wie ein Prototyp
eines multimedialen Lernsystems im Bereich der dualen Ausbildung entwickelt
werden kann . Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Lehrplaneinheit Handhabungstechnik/Robotik werden benötigte Unterrichtsmaterialien wie Tabellen,
Beschreibungen von Robotertypen, Zeichnungen, Simulationsprogramme zusammengetragen und gegebenenfalls für die weitere Verarbeitung im Rechner digitalisiert. Ziel des Versuchs ist die Erstellung eines multimedialen Lernsystems für dieses Themengebiet, das dem Benutzer die Möglichkeit gibt, das Thema selbständig
und unabhängig von seinen Lernvoraussetzungen zu erarbeiten. Im Rahmen des
Projektes soll untersucht werden, ob die Erstellung solcher Systeme grundsätzlich
für eine große Bandbreite von Lerntypen möglich ist, wie die Ergebnisse auf andere Themengebiete übertragen werden können und in welchem unterrichtlichen
Kontext diese Systeme schülergerecht eingesetzt werden können.
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Multimediale Lernsysteme im Mathematikunterricht der Mittelstufe
In Zusammenarbeit mit dem Klett-Verlag wird an zwei bilingualen Gymnasien,
dem Königin-Olga-Stift Stuttgart und dem Helmholtz-Gymnasium Heidelberg,
ein Versuch zum Einsatz einer multimedialen englischsprachigen Mathematiksoftware durchgeführt. Untersucht werden soll:
– welche Inhalte im Mathematikunterricht der Mittelstufe durch entsprechende
Software besser veranschaulicht werden können;
– welche Sozial- und Unterrichtsformen durch den Softwareeinsatz unterstützt
werden können;
– welche fächerübergreifenden Fragestellungen durch den Softwareeinsatz behandelt werden können und wie der Einsatz englischsprachiger Software die Sprachkompetenz beeinflußt.
Zu Ziffer III 3:
Der Medienbeirat und seine Arbeitsgruppen sowie der Ministerrat haben in den
Grundzügen bereits die Gesamtkonzeption verabschiedet (vgl. Ziffer I 1). Die notwendigen Konkretisierungen in den einzelnen Handlungs- und Projektfeldern gehen zügig vonstatten, so daß bei Verfügbarkeit der Sondermittel noch in 1997 mit
ersten Realisierungsmaßnahmen begonnen werden kann.
Zu Ziffer III 4:
In der zweiten Vergaberunde der Initiative von Bund und Telekom „Schulen ans
Netz“ ist eigens ein Schwerpunktbereich zu Projekten von Mädchen ausgeschrieben („Mädchen und Lehrerinnen mit Computern in Netzen”). Im Zuge der ins
Auge gefaßten künftigen Versuche mit Netzprojekten und multimedialer Lernsoftware im Rahmen des Sonderprogramms wird dem geschlechterspezifischen
Aspekt für den Zugang zu den Neuen Medien besondere Aufmerksamkeit gelten.
Zu Ziffer III 5 a):
Netzbasierende Systeme erlauben die Recherche in elektronischen Netzen, den
Austausch von Informationen und die Kommunikation über Schul- und Ländergrenzen hinweg. Unterrichtliche Profilierungen sowie Handlungs- und Plattformen
für schulübergreifende Kooperationen und Projektarbeit sind deshalb essentieller
Bestandteil der Projektfelder „Innovative didaktische Schulprojekte“ und „Vernetzung der Schulen“.
Zu Ziffer III 5 b):
Die Integration Neuer Medien in Schule und Bildung ist ein kontinuierlicher Entwicklungsprozeß, den die Schulen mit eigenen unterrichtspraktischen Impulsen
und Projekten entscheidend mitgestalten sollen (vgl. Ziffer I 1 – „Innovative didaktische Schulprojekte“).
Zu Ziffer III 5 c):
Die inhaltlichen Zielsetzungen schulischen Lernens bestimmen sich durch die Bildungspläne. Aufgrund ihres großen methodischen und didaktischen Potentials
können die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien als zusätzliches Lehr- und Lernmittel die Umsetzung dieser Inhalte wirksam unterstützen.
Medienspezifische Inhalte, die sich bei fortschreitender Entwicklung als integraler
Bestandteil aller Fächer ergeben werden (vgl. Teilprojekte „Innovative didaktische
Schulprojekte“ und „Multimediale Lernsoftware“), sollen im Zuge künftiger Lehrplanfortschreibungen Berücksichtigung finden (vgl. auch Ziffer III 6).
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Zu Ziffer III 5 d):
Mit dem Ziel, den Schulen größere pädagogische Freiräume zu eröffnen, ist bereits
bei der Fortschreibung der Bildungspläne 1994 eine inhaltliche Entlastung und
Stoffreduzierung vorgenommen worden.
Zu Ziffer III 5 e):
Die Neuen Medien eignen sich gut für offene Unterrichtsformen, zum Beispiel
projektorientiertes Arbeiten, Gruppenarbeit und Freiarbeit.
Zu Ziffer III 6:
Die im Jahre 1994 fortgeschriebenen Bildungspläne zählen zu den modernsten in
der Bundesrepublik. Im Zuge dieser Fortschreibung wurde eine umfassende Überprüfung der Ziele und Inhalte vorgenommen – auch im Hinblick auf den Einsatz
Neuer Medien. Der Freiraum der unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer wurde
wesentlich erweitert. Der gesamte Stundenumfang der einzelnen Lehrplaneinheiten innerhalb eines Schuljahres läßt genügend Zeit zur punktuellen Vertiefung und
zur individuellen Schwerpunktsetzung. Es wurden zeitliche und inhaltliche
Freiräume geschaffen, die die Möglichkeit geben, nicht nur Fakten zu vermitteln,
sondern verstärkt Methodenwissen zu erwerben und Neue Medien einzusetzen.
Zu Ziffer III 7:
Am Landesinstitut für Erziehung und Unterricht werden seit Jahren schon Softwareprogramme, die für den Unterricht in allgemeinbildenden oder beruflichen
Schulen in Frage kommen, auf ihre fach- wie auch mediendidaktische Eignung
überprüft. Die Schulen werden darüber – etwa durch den Software-Katalog für berufliche Schulen oder die Nachweislisten des Software-Dokumentations- und Informationsdienstes SODIS – informiert. Ergänzend werden – auch fächerübergreifende und fächerverbindende – Lernkonzepte unter Einbindung kommerziell angebotener Anwender- und Lernsoftware unter Beachtung medienpädagogischer
Aspekte entwickelt und in Handreichungen oder Beiträgen für die Lehrerfortbildung veröffentlicht.
Zu Beginn des Schuljahres 1996/97 wurde am Landesinstitut eine Arbeitsgruppe
„Multimediales Lehren und Lernen“ eingerichtet, die inzwischen ihre Tätigkeit für
die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen aufgenommen hat. Im einzelnen
geht es um folgende Aufgaben:
– die Erarbeitung von didaktischen Konzepten für das Lehren und Lernen mit Multimedia,
– die Bereitstellung von Unterrichtsvorschlägen für die Nutzung geeigneter verfügbarer Medien,
– die Mitwirkung bei der Entwicklung exemplarischer neuer Unterrichtsmedien
und dafür geeigneter Unterrichtsformen,
– die unterrichtsbezogene Erschließung für schulgeeignete Netzkonfigurationen.
Bei der Entwicklung von multimedialen Anwendungen für den Unterricht stehen
die Anregung neuer Programmideen in Anlehnung an lehrplangemäße Unterrichtsinhalte und deren mediengerechte und mediendidaktische Aufbereitung im Vordergrund. Erstellung und Angebot entsprechender Medien ist Sache professioneller Verlage, Softwarehäuser und Medienanbieter. Das Landesinstitut kann nur in
Sonderfällen Schulen Programme zum Kauf anbieten.
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Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode
Drucksache 12 / 1057
Zu Ziffer IV 1 a):
Die Verankerung medienpädagogischer Ziele ist bei jeder Novellierung der Studien- bzw. Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der ersten und zweiten Phase der
Lehrerausbildung vorgesehen. Im Entwurf einer Novellierung der GHPO I wird
dieser Forderung bereits Rechnung getragen.
Alle bestehenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erlauben aber jetzt schon
den Einsatz Neuer Medien. Diese werden entsprechend der jeweiligen Rahmenbedingungen auch genutzt.
Zu Ziffer IV 1 b):
Die in der Lehrerausbildung vorhandene Personal- und Sachausstattung im Bereich der Anwendung und Nutzung Neuer Medien ist fachspezifisch unterschiedlich ausgeprägt. Generell läßt sich jedoch sagen, daß Studierenden, die einen Lehramtsabschluß anstreben, Computer zur Durchführung von studienbedingten Arbeiten zur Verfügung stehen.
Im Rahmen des von der Landesregierung beabsichtigten Sonderprogrammes ist
geplant, nach Bereitstellung der Mittel durch die Landesregierung sämtliche Seminare aller Schularten mit mindestens je einem Raum mit multimedialen Computern
mit Netzzugang auszustatten.
Zu Ziffer IV 2:
In der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung wurden im vergangenen Jahr
zahlreiche Angebote zum Bereich Multimedia gemacht. Insbesondere sind die
Akademieveranstaltungen zum Einsatz des Computers im sprachlichen Bereich
und die Veranstaltungen zur lokalen Netzbetreuung zu erwähnen.
Für die Lehrerinnen und Lehrer der allgemeinbildenden Schulen wurden in den
vergangenen Jahren zahlreiche Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt, in denen
Kenntnisse im Umgang mit Computern erworben werden konnten. Darüber hinaus
haben von jedem Gymnasium zwei Lehrerinnen oder Lehrer an dem einjährigen
Fortbildungsangebot „Informatik für die Sekundarstufe II“ teilgenommen.
Praktisch alle Mathematiklehrerinnen und -lehrer an allgemeinbildenden Gymnasien haben an den Fortbildungsveranstaltungen „Grundkenntnisse über Computer
und Informatik“ oder „Informations-technische Grundbildung im Fach Mathematik“ teilgenommen, um die entsprechenden Lehrplaneinheiten unterrichten zu können. Zudem wird in der regionalen Lehrerfortbildungsmaßnahme „Informationstechnische Grundbildung“ jeweils zwei Lehrerinnen oder Lehrern der Fächer Erdkunde, Biologie, Deutsch und Chemie das Angebot gemacht, an einer entsprechenden Fortbildung teilzunehmen. Die Lehrerfortbildung „ITG im Fach Chemie“
ist in diesem Schuljahr angelaufen.
Unabhängig davon wurde es seit 1992 interessierten Lehrerinnen und Lehrern aller Fachrichtungen und allgemeinbildenden Schularten ermöglicht, sich Grundqualifikationen im Umgang mit einem Computer anzueignen. Diese Lehrerfortbildung wurde seit 1995 unter der Bezeichnung GLIK („Grundqualifikationen für
Lehrerinnen und Lehrer in den Informations- und Kommunikationstechniken“) erweitert und vermittelt den Lehrerinnen und Lehrern neben den Grundfertigkeiten
im Umgang mit einem Computer auch Kenntnisse über Anwendersoftware mit den
Schwerpunkten Textverarbeitung, Datenbank und Tabellenkalkulation. Im Sommer 1997 wird dieses Angebot ergänzt durch den Bereich Datenfernübertragung/Telekommunikation, in dem die Teilnehmer auch lernen werden, sich Informationen aus dem Internet zu beschaffen.
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Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode
Drucksache 12 / 1057
Die Lehrerinnen und Lehrer der beruflichen Schulen haben sich seit 1985 die
Grundqualifikationen im Umgang mit einem Computer in einer schulnahen Lehrerfortbildungsreihe angeeignet. Die Lehrpläne an den beruflichen Schulen haben
aktive Handlungsbezüge für die Nutzung des Computers im Unterricht. Auf zentraler und regionaler Ebene werden für die einzelnen Fächer Fortbildungen für den
Einsatz von PC-gestützten Unterrichtsmodellen angeboten.
Alle diese Maßnahmen können als Vorbereitung der Lehrerinnen und Lehrer für
künftige Fortbildungen im Bereich Multimedia angesehen werden. Damit ist sichergestellt, daß ein großer Teil der künftigen Teilnehmer bereits Erfahrungen im
Unterrichtseinsatz mit dem Computer haben wird.
Zu Ziffer IV 3:
Es ist beabsichtigt, medienpädagogische Pflichtveranstaltungen bei allen anstehenden Novellierungen von Studien- und Prüfungsordnungen zu verankern.
Zu Ziffer IV 4:
Die Erklärungen der Kultusministerkonferenz zur Medienpädagogik aus dem
Jahr 1995 und zu den Neuen Medien und der Telekommunikation im Bildungswesen aus dem Jahr 1997 sowie die Empfehlung der Bund-Länder-Kommission für
Bildungsplanung und Forschungsförderung enthalten wichtige Aussagen zur Lehrerfortbildung. Die entsprechenden Empfehlungen sollen verstärkt umgesetzt werden.
Dr. Annette Schavan
Ministerin für Kultus, Jugend und Sport
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