Landtag von Baden-Württemberg Antrag Stellungnahme
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Landtag von Baden-Württemberg Antrag Stellungnahme
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 12. Wahlperiode 14. 12. 2000 5832 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Zwischenbilanz des Generalverkehrsplans Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Prognosen zur Verkehrsentwicklung der einzelnen Verkehrsträger dem Generalverkehrsplan (GVP) zu Grunde liegen und wie sich die Verkehrsleistung tatsächlich entwickelt hat a) im Personenverkehr (incl. unmotorisierter Verkehr), b) im Güterverkehr; 2. welche Reduktionsziele im GVP festgelegt wurden und wie die Entwicklung tatsächlich verlaufen ist a) bei den verkehrsbedingten Luftschadstoffen (Stickoxide, Kohlenwasserstoff, Benzol und Partikel), b) bei den verkehrsbedingten CO2-Emissionen, c) beim spezifischen Kraftstoffverbrauch bei Pkw, d) bei den Kfz-Lärmemissionen von Pkw und Lkw, e) bei der Erhöhung der Verkehrssicherheit (Verminderung der Unfallraten und der Zahl der Unfallopfer); 3. ob die Landesregierung angesichts der Ergebnisse unter 2. die derzeitige Politik für hinreichend hält, um die im GVP gesteckten Ziele bis 2010 zu erreichen; Eingegangen: 14. 12. 2000 / Ausgegeben: 22. 02. 2001 1 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 5832 4. in welcher Höhe im GVP jährliche Investitionen in die einzelnen Verkehrsträger vorgesehen waren und wieviel Geld tatsächlich investiert wurde a) in den öffentlichen Nahverkehr, b) in den Schienenfernverkehr, c) in die Bundesfernstraßen, d) in Güterverkehrszentren, e) in integriertes Verkehrsmanagement, f) in den Luftverkehr, g) in den kommunalen Straßenbau, h) in den Ausbau der Landesstraßen, i) in den Erhalt der Landesstraßen; 5. wie sie das Ziel „Der regelmäßige Massenverkehr soll bevorzugt vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr verlagert werden“ (S. 93) verfolgt und welche Erfolge sie dabei erzielt hat, und wie sie in diesem Zusammenhang die Einführung einer verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale sieht; 6. wie sie das Ziel „Nach dem Grundsatz ,Straßen sind für alle da‘ muss Fußgängern und Fahrradfahrern der gleiche Stellenwert wie dem Auto eingeräumt werden“ (S. 132) in den vergangenen 5 Jahren durch entsprechende Maßnahmen konkret verfolgt hat und welche Erfolge dabei erzielt wurden; 7. wie sie im Flugverkehr die Ziele „Das Land unterstützt mit Nachdruck Fluglärmschutzmaßnahmen auch an den Verkehrslandeplätzen und sonstigen Flugplätzen mit Motorflugbetrieb“ (S. 116) und „Das Land unterstützt die Bemühungen, alle verfügbaren technischen Möglichkeiten zur Reduktion des Treibstoffverbrauchs und der damit zusammenhängenden Schadstoffbelastungen auszuschöpfen“ (S. 117) mit konkreten Maßnahmen verfolgt hat und welche Erfolge dabei erzielt wurden; 8. wie sie das Ziel, „die Entwicklung eines ökologisch und ökonomisch effizienten Güterverkehrskonzepts durch eine stärkere Orientierung auf den Kombinierten Verkehr zu fördern“ (S. 145) durch konkrete Maßnahmen unterstützt hat (z. Bsp. Einrichtung eines Linienzugsystems) und welche Erfolge sie dabei erzielt hat; 9. wie sie Bemühungen unterstützt, die Anbindung des ländlichen Raums an den Schienengüterverkehr zu verbessern und wie sie hierbei die nichtbundeseigenen Eisenbahnen mit einbezieht; 10. was sie unternommen hat, damit „das Thema ,Mobilität‘ ebenso wie das Thema ,Umweltschutz‘ in den Lehrplänen der Bildungseinrichtungen stärker Berücksichtigung findet“ (S. 185) und welche weiteren Maßnahmen unternommen wurden, um für ein neues Mobilitätsbewusstsein zu werben. 12. 12. 2000 Stephanie Günther, Stolz, Dr. Salomon und Fraktion 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 5832 Begründung 1995 hat die Landesregierung einen neuen Generalverkehrsplan (GVP) beschlossen. Damals wurde nach wissenschaftlichen Wirkungsanalysen festgestellt, dass die im GVP beschriebenen Konzepte und Maßnahmen in der Lage sein sollen, die gesteckten Ziele auch tatsächlich bis zum Jahr 2010 zu erreichen und es wurde die Erwartung geäußert, dass „bei konkreter Umsetzung des GVP [...] die heutigen Verkehrsprobleme bis zum Jahr 2010 weitgehend gelöst oder zumindest deutlich entschärft werden“ könnten. Nach 5 Jahren ist es an der Zeit, an ausgewählten Beispielen zu überprüfen, ob die gesteckten Ziele bis zum Ende der Gültigkeit des GVP wirklich erreicht werden können, oder ob Korrekturen in der Landesverkehrspolitik notwendig sind, um besonders die Umwelt- und Verlagerungsziele im Verkehrssektor zu erreichen. S t e l l u n g n a h m e *) Mit Schreiben vom 14. Februar 2001 Nr. 31–3803.2/20/1 verweist das Ministerium für Umwelt und Verkehr auf die ausführliche 5-Jahres-Bilanz zur Umsetzung des Generalverkehrsplans Baden-Württemberg 1995, die im Internet unter www.uvm.baden-wuerttemberg.de (Rubrik „Verkehrsinformationen“) abrufbar ist. Im Übrigen nimmt das Ministerium für Umwelt und Verkehr zu dem Antrag wie folgt Stellung: 1. Welche Prognosen zur Verkehrsentwicklung der einzelnen Verkehrsträger liegen dem Generalverkehrsplan (GVP) zu Grunde und wie hat sich die Verkehrsleistung tatsächlich entwickelt a) im Personenverkehr (inkl. unmotorisierter Verkehr), b) im Güterverkehr? Zu 1.: Die Verkehrsprognosen des Generalverkehrsplans beziehen sich auf das Zieljahr 2010. Prognosewerte für den dazwischenliegenden Zeitraum wurden nicht erstellt. Für das Jahr 2010 wurde eine Zunahme der Verkehrsleistung in Baden-Württemberg im Personenverkehr um 20 % und im Güterverkehr um 50 % gegenüber 1990 prognostiziert. Statistisch abgesicherte Daten zur Entwicklung der Verkehrsleistung in Baden-Württemberg von 1990 bis 2000 liegen nicht vor. Bundesweit hat die Verkehrsleistung im Zeitraum von 1991 bis 1999 im Bereich des (motorisierten) Personenverkehrs um 9,2 % und im Bereich des Güterverkehrs um 24,6 % zugenommen. Die Verkehrszunahme im Lande dürfte ähnlich verlaufen sein. 2. Welche Reduktionsziele wurden im GVP festgelegt und wie ist die Entwicklung tatsächlich verlaufen a) bei den verkehrsbedingten Luftschadstoffen (Stickoxide, Kohlenwasserstoffe, Benzol und Partikel), b) bei den verkehrsbedingten CO2-Emissionen, c) beim spezifischen Kraftstoffverbrauch bei Pkw, *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 5832 d) bei den Kfz-Lärmemissionen von Pkw und Lkw, e) bei der Erhöhung der Verkehrssicherheit (Verminderung der Unfallraten und der Zahl der Unfallopfer)? Zu 2.: Im Generalverkehrsplan Baden-Württemberg sind folgende Reduktionsziele zur Verminderung der Umweltbelastung im Verkehr aufgeführt: – Reduktion der Luftschadstoffemissionen von 1987 bis 1998 bei NOx um 30 %, bis 2005 um 60 %, bei Kohlenwasserstoffen bis 1998 um 50 %, bis 2005 um 70 %, – Reduktion der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bis zum Jahr 2005 um 10 % gegenüber 1987, – Reduktion des spezifischen Kraftstoffverbrauchs von Pkw auf durchschnittlich 5 Liter/100 km (bis 2010), – Reduktion der Kfz-Lärmemissionen bei Pkw auf 70 bis 71 dB(A) und bei Nutzfahrzeugen auf 76 bis 78 dB(A). Die Strategie des Landes, Umweltbelastungen des Verkehrs möglichst an der Quelle durch technische Maßnahmen zu reduzieren, hat sich bewährt. Die vom Land geforderten strengeren Abgaswerte für Pkw und Lkw haben bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu einer deutlichen Senkung der Luftschadstoffe im Bereich des Straßenverkehrs geführt. Das Institut für Energie- und Umweltforschung (IFEU) hat im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Verkehr die Reduktion der Luftschadstoffemissionen im Verkehr des Landes in den Jahren von 1990 bis 1997 mit folgendem Ergebnis errechnet: Die Gesamtemissionen des Verkehrs im Lande sanken bei NOx um rd. 43 %, bei Kohlenwasserstoffen um 52 % und bei Partikeln um 22 %. Bei Benzol sind die Gesamtemissionen einschließlich Herstellung und Verbreitung um 6 %, die kritischen direkten Benzol-Emissionen im Verkehr jedoch um mehr als die Hälfte gesunken. Die Etappenziele des Generalverkehrsplans für das Jahr 1998 wurden damit bereits im Jahr 1997 deutlich übererfüllt. Der spezifische Kraftstoffverbrauch des Pkw-Bestandes ist seit 1990 von durchschnittlich 9,4 l/100 km im Jahr 1990 auf mittlerweile 8,6 l/100 km gesunken (Quelle: Verkehr in Zahlen). Der spezifische Kraftstoffverbrauch der Neufahrzeuge liegt deutlich unter diesen Werten. Nach Berechnungen des IFEU sind die gesamten CO2-Emissionen des Pkw-Verkehrs in Baden-Württemberg von 1990 bis 1997 um 3,7 % gestiegen, obwohl die Fahrleistungen im gleichen Zeitraum um fast 9 % zunahmen. Die frühzeitigen Forderungen des Landes auf nationaler und internationaler Ebene zur Senkung des spezifischen Flottenverbrauchs der Pkw und die flankierenden Maßnahmen des Landes zum „energiesparenden Fahren“ haben jedoch zu einer Trendwende bei den CO2-Emissionen zumindest des Pkw-Verkehrs beigetragen. Während diese von 1987 bis 1994 noch um 24 % stiegen, sind sie seit 1994 trotz weiterer Zunahme der Fahrleistungen um jährlich bis zu 1,5 % gesunken. Auch bei den Lärmemissionen von Pkw und Lkw sind deutliche Fortschritte zu erkennen. Auswertung von Daten des Umweltbundesamtes und des Kraftfahrtbundesamtes durch die Landesanstalt für Umweltschutz im Umweltbericht 2000 zeigen, dass bereits im Jahr 1999 rd. 20 % der neu zugelassenen Pkw und 5 % der schweren Lkw die erst für das Jahr 2010 angestrebten Lärmwerte unterschritten. 4 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 5832 Im Bereich der Verkehrssicherheit wurde im Generalverkehrsplan bis zum Jahr 2010 eine Senkung der Zahl der im Straßenverkehr getöteten Personen um 30 % und der schwer verletzten Personen um 10 % gegenüber 1990 vorgegeben. Diese ehrgeizigen Ziele des Generalverkehrsplans wurden schon im Jahr 2000 weit übertroffen. Die Zahl der Getöteten ging von 1990 bis 2000 bereits um 36 % (von 1.274 auf 820) und die der schwer Verletzten um 22 % (von 15.083 auf 11.749) zurück. Die Maßnahmen des Landes zur Beseitigung von Unfallstellen sowie zur Verkehrslenkung, Überwachung und Aufklärung haben zu dieser auch im bundesweiten Vergleich erfreulichen Entwicklung beigetragen. 3. Hält die Landesregierung angesichts der Ergebnisse unter 2. die derzeitige Politik für hinreichend, um die im GVP gesteckten Ziele bis 2010 zu erreichen? Zu 3.: Die bereits nach dem ersten Drittel der Laufzeit des Generalverkehrsplans erreichten Erfolge sowohl bei der Senkung von Emissionen im Verkehr als auch bei der Verkehrssicherheit zeigen, dass die Verkehrspolitik des Landes geeignet ist, dauerhaft und umweltverträglich die Mobilität der Bevölkerung und der Wirtschaft zu sichern. Auch in dem in der Stellungnahme zu Ziffer 2 zitierten Gutachten des IFEU wird dargestellt, dass die Ziele des Generalverkehrsplans 1995 zur Senkung der Luftschadstoffemissionen des Verkehrs, die seinerzeit auch von den Umweltverbänden und allen politischen Parteien des Landtags akzeptiert wurden, bis zum Jahr 2010 erreicht und sogar deutlich übertroffen werden können. Im Übrigen handelt es sich um Entwicklungen, die weder landestypisch sind noch durch Maßnahmen auf Landesebene deutlich beeinflusst werden. Die Landesregierung sieht sich aber in ihren Programmen und Forderungen durch die bisherige und die zu erwartende Entwicklung bestätigt. 4. In welcher Höhe waren im GVP jährliche Investitionen in die einzelnen Verkehrsträger vorgesehen und wie viel Geld wurde tatsächlich investiert a) in den öffentlichen Nahverkehr, b) in den Schienenfernverkehr, c) in die Bundesfernstraßen, d) in Güterverkehrszentren, e) in integriertes Verkehrsmanagement, f) in den Luftverkehr, g) in den kommunalen Straßenbau, h) in den Ausbau der Landesstraßen, i) in den Erhalt der Landesstraßen? Zu 4.: a) Die Landesregierung hat den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs seit 1995 mit jährlich rd. 540 Mio. DM für Fahrweg und Fahrzeuge gefördert. Insgesamt wurden zwischen 1994 und 1999 rd. 2,3 Mrd. DM allein zur Förderung der Investitionen aufgewendet. Im gleichen Zeitraum 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 5832 wurde darüber hinaus der Betrieb des Schienenpersonennahverkehrs sowie Verbünde und Kooperationen mit weiteren 3,8 Mrd. DM unterstützt. Damit konnten der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs planmäßig vorangebracht und der im Generalverkehrsplan erst für deutlich nach dem Jahr 2000 vorgesehene Integrale Taktfahrplan bereits im vergangenen Jahr zu 87 % verwirklicht werden. Weitere Ausgaben kommen hinzu, so insbesondere die Verbilligung des Ausbildungsverkehrs mit zurzeit jährlich 320 Mio. DM Zuschüsse für Schülerbeförderungskosten und 370 Mio. DM jährlich für Zuschüsse nach dem PBefG. b) Die Erhaltung und Ausbau des Schienenfernverkehrsnetzes werden vom Bund und von der Deutschen Bahn AG durchgeführt. Dem Land liegen hierzu keine Angaben über die in Baden-Württemberg in den Jahren 1995 bis 1999 investierten Finanzmittel vor. Allerdings bleibt festzustellen, dass der Bund im Rahmen seines Investitionsprogramms 1999–2002 für den Ausbau des Schienenfernverkehrsnetzes in Baden-Württemberg nur 3 % der bundesweit zur Verfügung gestellten Mittel und nur etwa ein Drittel des nach dem Bundesverkehrswegeplan 1992 erforderlichen Finanzvolumens, das auch Grundlage des Generalverkehrsplans war, zur Verfügung stellt. Probleme entstehen nicht nur durch fehlende Mittel im Nebenbereich, sondern auch durch einen zunehmend schlechter werdenden Zustand der Schieneninfrastruktur sowie eine Reihe ungelöster genereller oder konkreter Bahnfragen (Fortgang Oberrheinausbau, ICE-Strecke Mannheim, Stuttgart 21 und Strecke nach Ulm, Ausbau und z.T. Elektrifizierung von z.B. der Südbahn, Gäubahn, Konzept Regent etc.). c) In den Jahren 1995 bis 1999 konnten in Baden-Württemberg im Bundesfernstraßenbau insgesamt rd. 1,855 Mrd. DM (im Durchschnitt pro Jahr rd. 370 Mio. DM) investiert werden. Im Rahmen der privaten Vorfinanzierung für Straßenbauvorhaben wurden darüber hinaus Bauleistungen mit einem Volumen von rd. 974 Mio. DM erbracht. Die Investitionen liegen damit auf Grund der unzureichenden Mittelausstattung durch den Bund deutlich unter dem nach dem Bundesverkehrswegeplan 1992 erforderlichen Bedarf von jährlich rd. 650 Mio. DM. d) Mit dem in den Jahren 1995/1996 aufgelegten Programm des Landes zur Förderung des Schienengüterverkehrs und der Binnenschifffahrt mit einem Volumen von über 23 Mio. DM konnten einige Güterumschlaganlagen und Logistikzentren finanziell unterstützt werden, so beispielsweise Containerumschlaganlagen in Stuttgart, Weil am Rhein, Karlsruhe, Mannheim und Singen. Darüber hinaus hat der Bund in Bahn-Umschlaganlagen in Kornwestheim und Weil am Rhein investiert. e) Der Aufbau eines integrierten Verkehrsmanagements soll nach den Vorstellungen des Generalverkehrsplans im Wesentlichen durch private Betreiber erfolgen. Das Land hat jedoch im Rahmen der Zukunftsoffensive „Junge Generation“ Anschubfinanzierungen in Höhe von rd. 20 Mio. DM zur Verfügung gestellt. f) Die Kosten für den planfestgestellten luftseitigen Ausbau des Stuttgarter Flughafens sind – auf der Grundlage einer Preissteigerung von 5 %/Jahr und der Fertigstellung im Jahr 2005 – auf rd. 1,1 Mrd. DM veranschlagt. Die Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) beschafft die erforderlichen Mittel auf dem Kreditmarkt. Hierfür wurden der FSG in den Jahren 1993 bis 1999 Schuldendiensthilfen in Höhe von zusammen 554,5 Mio. DM bereitgestellt. Im Bereich der Regionalflugplätze ging der Generalverkehrsplan von einer Förderung durch das Land in Höhe von im Durchschnitt jährlich 10 Mio. DM aus. Tatsächlich betrug der Landeszuschuss für Investitionen an Regionalflugplätzen (einschließlich Friedrichshafen, Söllingen und 6 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 5832 Lahr) in den Jahren 1995 bis 1999 insgesamt rund 40 Mio. DM, mit denen ein Investitionsvolumen von rd. 100 Mio. DM gefördert wurde. g) Das Land hat zusammen mit dem Bund die kommunalen Straßenbaulastträger bei der Finanzierung ihrer Straßenbauvorhaben mit Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)/Finanzausgleichsgesetz (FAG), § 5a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und § 27 Abs. 1 (alt) FAG in den Jahren 1995 bis 1999 mit insgesamt 1,59 Mrd. DM unterstützt, d.h. im Durchschnitt mit jährlich rd. 320 Mio. DM. Dies entspricht den Aussagen des Generalverkehrsplans. h, i) Für den Ausbau des Landesstraßennetzes (Aus- und Neubau, Ortsumgehungen) ist im Generalverkehrsplan ein jährliches Investitionsvolumen von 250 Mio. DM vorgesehen. Für die Erhaltung wurde auf Grund einer Zustandserfassung im Jahre 1993 zunächst rechnerisch ein Mittelbedarf von rund 170 Mio. DM pro Jahr ermittelt. Da jedoch ein Teil der Erhaltungsmaßnahmen durch Um- und Ausbauvorhaben ersetzt wird, wurde von einem Bedarf in Höhe von jährlich 120 Mio. DM für Erhaltung ausgegangen. Die tatsächlichen Ausgaben für den Ausbau der Landesstraßen gingen in den Jahren 1995 bis 1999 von 105,5 Mio. DM auf 85,3 Mio. DM zurück. Im Jahr 2000 konnten wieder Mittel in Höhe von 104,8 Mio. DM investiert werden. Die Ist-Ausgaben für die Erhaltung der Landesstraßen sind von rund 78 Mio. DM im Jahr 1995 auf rund 74 Mio. DM im Jahr 1999 zurückgegangen. Im Jahr 2000 konnten die Mittel wieder deutlich erhöht werden, und zwar auf rund 104 Mio. DM. Mittel für die laufende Unterhaltung der Landesstraßen (z.B. für kleinere Flickarbeiten und Wartung durch die Straßenmeistereien) sind in den o.g. Beträgen nicht enthalten. 5. Wie verfolgt die Landesregierung das Ziel „Der regelmäßige Massenverkehr soll bevorzugt vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr verlagert werden“ (S. 93) und welche Erfolge hat sie dabei erzielt, und wie sieht sie in diesem Zusammenhang die Einführung einer verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale? Zu 5.: Die Landesregierung hat mit hohem finanziellen Aufwand (vgl. Stellungnahme zu Ziffer 4a) einen Modernisierungsschub im Öffentlichen Personennahverkehr ausgelöst. Außerdem hat das Land nach der Übernahme der Verantwortung im Schienenpersonennahverkehr das Angebot um 27 % ausgeweitet und qualitativ entscheidend verbessert. Dadurch ist es dem Land gelungen, die im bundesweiten Vergleich höchsten Zuwächse im Öffentlichen Personennahverkehr und Schienennahverkehr zu erreichen. Schon im Jahr 1999 wurde die in der Verkehrsprognose des Generalverkehrsplans erst für das Jahr 2010 erwarteten Fahrgastzahlen erreicht. Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale konnte darauf keinen Einfluss haben, da sie erst ab dem Jahr 2001 wirksam wird. Im Übrigen befürwortet die Landesregierung seit Jahren eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale unter bestimmten steuer- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen. 6. Wie hat die Landesregierung das Ziel „Nach dem Grundsatz ,Straßen sind für alle da‘ muss Fußgängern und Fahrradfahrern der gleiche Stellenwert wie dem Auto eingeräumt werden“ (S. 132) in den vergangenen 5 Jahren durch entsprechende Maßnahmen konkret verfolgt und welche Erfolge wurden dabei erzielt? 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 5832 Zu 6.: Die Förderung einer umweltschonenden Mobilität zu Fuß und mit dem Fahrrad ist ein zentrales Anliegen des Landes. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Stärkung des Fahrrad- und Fußverkehrs. Es hat dazu lokale Pilotprojekte gefördert, wie z. B. „Filderstadt fährt Rad“ und „Umweltfreundlich zum Kindergarten“, Planungshilfen für Kommunen erstellt und einen Informationsaustausch von Experten und kommunalen Planern auf Symposien initiiert. Vor allem aber förderte das Land den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur durch den Bau von Radwegen an Bundes- und Landesstraßen mit rd. 100 Mio. DM sowie durch Zuschüsse zum Bau von kommunalen Radverkehrsanlagen. Bei allen Straßenprogrammen wird darauf geachtet, jeweils auch für Radwege einen angemessenen Anteil der Finanzmittel vorzusehen. Im Bereich des kommunalen Straßenbaus findet seit 2000 eine Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen, die nicht dem Autoverkehr dienen, aus dem ÖPNV-Förderkontingent in Höhe von rd. 35 Mio. DM pro Jahr statt. Damit stehen hier auch für den Radwegebau reservierte Mittel bereit. Die Landesregierung unterstützt die Beschilderung der Radwanderwege in Baden-Württemberg, die im Grundsatz abgeschlossen ist. Mit diesen Maßnahmen hat das Land dazu beigetragen, dem langfristigen Trend zum motorisierten Verkehr auf Kurzstrecken entgegenzuwirken. 7. Wie hat die Landesregierung im Flugverkehr die Ziele „Das Land unterstützt mit Nachdruck Fluglärmschutzmaßnahmen auch an den Verkehrslandeplätzen und sonstigen Flugplätzen mit Motorflugbetrieb“ (S. 116) und „Das Land unterstützt die Bemühungen, alle verfügbaren technischen Möglichkeiten zur Reduktion des Treibstoffverbrauchs und der damit zusammenhängenden Schadstoffbelastungen auszuschöpfen“ (S. 117) mit konkreten Maßnahmen verfolgt und welche Erfolge wurden dabei erzielt? Zu 7.: Der Umweltschutz im Luftverkehr wurde weiter verbessert. Am Landesflughafen Stuttgart konnte trotz gestiegener Flugbewegungen die im Planfeststellungsbeschluss festgeschriebene Fluglärmkontur eingehalten werden. Die Entscheidung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr, die Benutzung von lärmintensiven Kapitel-2-Flugzeugen am Flughafen Stuttgart trotz rechtlicher Unsicherheiten weitgehend auszuschließen, hat hierzu wesentlich beigetragen. Viele von der Bevölkerung als besonders laut und störend empfundene Starts und Landungen sind damit entfallen. An den Regionalflughäfen Friedrichshafen und Söllingen wurden von Anfang an nur die leiseren Kapitel-3Flugzeuge zugelassen. Zu Friedrichshafen wurden Lärmschutzmaßnahmen mit Investitionszuschüssen des Landes getätigt. An Verkehrslandeplätzen wird mit der vom Land im Generalverkehrsplan geforderten und im Jahre 1999 in Kraft getretenen novellierten Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung der Flugbetrieb mit lauteren Kleinflugzeugen deutlich eingeschränkt. Von ihr geht ein deutlicher Impuls zur Entwicklung und zum Einsatz neuerer, noch leiserer Kleinflugzeuge aus. Demselben Ziel dient auch die lärmabhängige Staffelung der Landegebühren an den Flugplätzen. 8. Wie hat die Landesregierung das Ziel, „die Entwicklung eines ökologisch und ökonomisch effizienten Güterverkehrskonzepts durch eine stärkere Orientierung auf den Kombinierten Verkehr zu fördern“ (S. 145) durch konkrete Maßnahmen unterstützt (z.B. Einrichtung eines Linienzugsystems) und welche Erfolge hat sie dabei erzielt? 8 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 5832 Zu 8.: Zur Umsetzung des Güterverkehrskonzepts hat die Landesregierung bereits im Frühjahr 1995 die Landesentwicklungsgesellschaft Baden-Württemberg mit der Moderation des Entwicklungsprozesses an ausgewählten Standorten beauftragt. Darüber hinaus hat das Land ein Programm zur Förderung des Schienengüterverkehrs und der Binnenschifffahrt mit einem Fördervolumen von über 23 Millionen DM aufgelegt. Nach Auslaufen des Sonderprogrammes aus der Zukunftsoffensive I wurden normale Haushaltsmittel für Investitionen in den Schienengüterverkehr zur Verfügung gestellt, obwohl es sich nicht um eine Landesaufgabe handelt. Damit konnten Investitionen nicht nur an den im Güterverkehrskonzept genannten logistischen Zentren, sondern auch an anderen Schnittstellen gefördert werden. Viele Maßnahmen konnten nur durch diese finanzielle Förderung realisiert werden. Dies hat dazu beigetragen, dass der Schienengüterverkehr im Land entgegen dem bundesweiten Trend seinen Anteil am Aufkommen von 1995 bis zum Jahr 2000 halten und die Verkehrsleistung sogar geringfügig steigern konnte. Auch der Binnenschiffsverkehr konnte die Aufkommensverluste, die durch Zusammenlegung der Raffinerien in Karlsruhe entstanden sind, mittlerweile durch Transporte anderer Güter weitgehend ausgleichen. Es steht aber außer Zweifel, dass die Probleme des Schienengüterverkehrs deutschlandweit ungelöst sind und hierfür eine nationale und internationale Strategie entwickelt werden muss, an der das Land mitwirkt, wenn hierfür ein Spielraum seitens der Bundesregierung eingeräumt wird. 9. Wie unterstützt die Landesregierung Bemühungen, die Anbindung des ländlichen Raums an den Schienengüterverkehr zu verbessern und wie bezieht sie hierbei die nichtbundeseigenen Eisenbahnen mit ein? Zu 9.: Das Ministerium für Umwelt und Verkehr ist bemüht, dem Grundgedanken des Generalverkehrsplans, den Güterverkehr möglichst auf die Schiene zu verlagern und dabei auch einen Schienengüterverkehr in der Fläche sicherzustellen, nachzukommen. Es ist dabei aber auf die Mitarbeit sowohl der Eisenbahninfrastruktur- und -verkehrsunternehmen als auch auf der verladenden Wirtschaft angewiesen. Ein Schienentransport in der Fläche kann nur dann für die Eisenbahnverkehrsunternehmen interessant sein, wenn er wirtschaftlich durchgeführt werden kann. Dies setzt voraus, dass die verladende Wirtschaft ausreichende Mengen zum Transport über die Schiene anzubieten hat. Bei der Einbindung der Fläche in den Schienengüterverkehr setzt das Land nicht nur auf die Deutsche Bahn AG, sondern auch auf nichtbundeseigene Eisenbahnen sowohl aus dem Land als auch aus anderen Teilen Deutschlands oder dem Ausland. Erfreulicherweise bieten sich hierfür Ansatzpunkte z.B. mit der HzL, die etwa beim Abtransport von Sturmholz ihre Flexibilität unter Beweis gestellt hat. Das Land ist bereit, als Moderator zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen und dem Inhaber der Eisenbahninfrastruktur einerseits sowie den Verladern andererseits zu fungieren. Dies gilt auch, sofern ein nichtbundeseigenes Eisenbahnunternehmen Teile des Netzes oder der Verkehrsbedienung von der DB AG übernehmen oder mit ihr kooperieren will. Für Bahnunternehmen außerhalb der DB könnte es nach dem Rückzug der DB aus der Fläche und der Konzentration auf die beiden Produkte „Container“ und „Ganzzüge“ zu interessanten Nischen im Vor- und Nachlauf zu den Hauptstrecken der DB kommen, sofern die DB akzeptable Konditionen bietet. Soweit es darum geht, Schieneninfrastruktur für den Gütertransport in der Fläche zur Verfügung zu stellen, ist das Ministerium für Umwelt und Verkehr bereit, dies im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu fördern. Derzeit stehen für derartige Maßnahmen Mittel bei Kapitel 1303 Titelgruppe 86 zur Verfügung. 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 5832 10. Was hat die Landesregierung unternommen, damit „das Thema ,Mobilität‘ ebenso wie das Thema ,Umweltschutz‘ in den Lehrplänen der Bildungseinrichtungen stärker Berücksichtigung findet“ (S. 185) und welche weiteren Maßnahmen wurden unternommen, um für ein neues Mobilitätsbewusstsein zu werben? Zu 10.: Die Stärkung des Bewusstseins der Bevölkerung für eine dauerhaft umweltverträgliche Mobilität sowie die Animation zu Verhaltensänderungen ist ein Schwerpunkt der Verkehrspolitik des Landes. Eine flächendeckende Information der Bevölkerung wurde u.a. durch das Fernsehmagazin „@dran“ im Sender B.TV erreicht. Die Information von Multiplikatoren und Kommunen des Landes erfolgte z. B. bei den jährlichen Mainauer Mobilitätsgesprächen. Die Kommunale Energieagentur berät im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Verkehr die Kommunen über konkrete Möglichkeiten eines örtlichen Mobilitätsmanagements und einer Mobilitätsberatung. Für umweltschonendes Verkehrsverhalten wurde mit dem Schüler-Taschen-Kalender „Umwelt und Verkehr 2000“ mit didaktischen Hinweisen und konkreten Tipps und dem Wanderführer „Natur erleben – Wandern in Baden-Württemberg. Mensch, Technik und Natur“ geworben. Im Modellprojekt „Natürlich mobil“ am Bodensee wurden jährlich ca. 100.000 Besucher zu umweltschonender Mobilität animiert. Die Werbung für den ÖPNV wird in Zukunft noch einen größeren Stellenwert einnehmen, entsprechende Maßnahmen sind in Vorbereitung. Großen Erfolg hatten auch breit angelegte Informations- und Erfahrungskampagnen. Mit finanzieller Unterstützung des Landes wurde Kurse zum „energiesparenden Fahren“ u.a. in Zusammenarbeit mit der Landesverkehrswacht und dem ADAC gefördert, im „3-Löwen-Takt“ gemeinsam mit den Bus- und Bahnunternehmen für die häufigere Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs geworben und über Möglichkeiten zur Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements im Rahmen des Umweltdialogs Baden-Württemberg informiert. Ulrich Müller Minister für Umwelt und Verkehr 10