14 / 3199 - Landtag Baden Württemberg
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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 14. Wahlperiode 00. 00. 2003 Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten INHALTSVERZEICHNIS Seite Beschlussempfehlung des Finanzausschusses 1. Zu dem Antrag der Fraktion der SPD und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/2611 – Die neue Ehrenamtspauschale und die steuerliche Praxis in Baden-Württemberg 5 Beschlussempfehlungen des Wirtschaftsausschusses 2. Zu dem Antrag der Abg. Dr. Reinhard Löffler u. a. CDU und der Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales – Drucksache 14/1976 – Liberalisierung des Apothekenmarktes 6 3. Zu dem Antrag der Abg. Gunter Kaufmann u. a. SPD und der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums – Drucksache 14/2216 – Entwicklung der Papierindustrie im Murgtal (Landkreis Rastatt) im Zusammenhang mit der Schließung der Papierfabrik Wolfsheck (Forbach) 8 4. Zu dem Antrag der Abg. Paul Nemeth u. a. CDU und der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums – Drucksache 14/2234 – „Engineers Week“ 9 5. Zu dem Antrag der Abg. Winfried Mack u. a. CDU und der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums – Drucksache 14/2283 – Gebührenordnung im Baugenehmigungsverfahren 11 6. Zu dem Antrag der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke u. a. FDP/DVP und der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums – Drucksache 14/2345 – Zukunftsfähigkeit von Unternehmen im Bereich von Forschung und Entwicklung (FuE) stärken 14 7. Zu dem Antrag der Abg. Dr. Gisela Splett u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum – Drucksache 14/2416 – Business und Biodiversität 15 Beschlussempfehlungen des Innenausschusses 8. Zu dem Antrag der Abg. Dietmar Bachmann u. a. FDP/DVP und der Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum – Drucksache 14/2627 – Haltung gefährlicher Tiere in Privathaushalten Ausgegeben: 26. 09. 2008 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente 17 1 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Seite 9. Zu dem Antrag der Abg. Dietmar Bachmann u. a. FDP/DVP und der Stellungnahme des Innenministeriums – Drucksache 14/2653 – Marketingaktivitäten des Baden-Airports 18 10. Zu dem Antrag der Abg. Ulrich Müller u. a. CDU und der Stellungnahme des Innenministeriums – Drucksache 14/2659 – Verflechtung der Verkehrsverbünde im Raum Bodensee und Oberschwaben 19 11. Zu dem Antrag der Abg. Werner Wölfle u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2692 – Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart 20 12. Zu dem Antrag der Abg. Reinhold Gall u. a. SPD und der Stellungnahme des Innenministeriums – Drucksache 14/2702 – Vereinbarung zur Unterstützung der schweizerischen Sicherheitskräfte durch baden-württembergische Polizeikräfte bei der Fußball-Europameisterschaft 2008 21 13. Zu dem Antrag der Abg. Reinhold Gall u. a. SPD und der Stellungnahme des Innenministeriums – Drucksache 14/2741 – Polizeibegleitung bei Großraum- und Schwerverkehrtransporten 23 14. Zu dem Antrag der Abg. Hans-Ulrich Sckerl u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Innenministeriums – Drucksache 14/2760 – Bewertung neuer Forschungsergebnisse zum Einsatz von Taser-Waffen 24 15. Zu dem Antrag der Abg. Reinhold Gall u. a. SPD und der Stellungnahme des Innenministeriums – Drucksache 14/2764 – Bekleidungswirtschaft der Polizei – Pilotversuch zur Systemversorgung durch einen privaten Dienstleister 25 16. Zu dem Antrag der Abg. Hans-Martin Haller u. a. SPD und der Stellungnahme des Innenministeriums – Drucksache 14/2770 – Finanzierung der verkehrlichen Änderungen entlang der Stuttgarter „Kulturmeile“ 25 Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Umwelt und Verkehr 17. Zu dem Antrag der Abg. Ulrich Müller u. a. CDU und der Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum – Drucksache 14/1060 – Grenzen der Biomassenutzung? 27 18. Zu 2 a) dem Antrag der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2386 – Hintergründe der Korruptionsvorwürfe gegen leitende Mitarbeiter des Forschungszentrums Karlsruhe 30 b) dem Antrag der Abg. Wolfgang Stehmer u. a. SPD und der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums – Drucksache 14/2387 – Probleme im Bereich Stilllegung der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe (WAK) 30 19. Zu dem Antrag der Abg. Alfred Winkler u. a. SPD und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2395 – Ausweitung der „Epidemiologischen Studie zu Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken“ auf grenzortnahe Standorte ausländischer Atomkraftwerke 31 20. Zu dem Antrag der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2466 – Potenziale der Wasserkraft in Baden-Württemberg 33 21. Zu dem Antrag der Abg. Dr. Gisela Splett u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2467 – Reduzierung der PFT-Einträge in Gewässer 34 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Seite 22. Zu dem Antrag der Abg. Dr. Gisela Splett u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2473 – Situation der Gewerbeaufsicht 35 23. Zu dem Antrag der Abg. Thomas Knapp u. a. SPD und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2578 – Energieagenturen und Energieberatung in Baden-Württemberg 36 24. Zu a) dem Antrag der Abg. Werner Raab u. a. CDU und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2583 – Altlastensanierung in Baden-Württemberg 37 b) dem Antrag der Abg. Dr. Bernd Murschel u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2630 – Kommunale und private Altlasten in Baden-Württemberg 37 25. Zu dem Antrag der Abg. Gunter Kaufmann u. a. SPD und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2606 – Dammsanierungen und Sicherheitszuschläge aufgrund des Klimawandels im Rahmen des IRP (Integriertes Rheinprogramm) 39 26. Zu dem Antrag der Abg. Dieter Ehret u. a. FDP/DVP und der Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales – Drucksache 14/2628 – Gesundheitliche Folgen des Klimawandels 40 27. Zu dem Antrag der Abg. Wolfgang Stehmer u. a. SPD und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2718 – Betrugsverdacht gegen Betonlieferanten u. a. beim Bau des Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente beim Gemeinschaftskraftwerk Neckarwestheim 41 28. Zu dem Antrag der Abg. Johannes Stober u. a. SPD und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2730 – Förderung von Abwasserentsorgungsanlagen im Land 42 29. Zu dem Antrag der Abg. Dr. Gisela Splett u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2744 – Beitrag des Landes zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie 43 Beschlussempfehlungen des Sozialausschusses 30. Zu a) dem Antrag der Fraktion GRÜNE und der Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales – Drucksache 14/1992 Abschnitt II – Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes in Baden-Württemberg; hier: Ausgestaltung der Pflegestützpunkte und Pflegeberater 45 b) dem Antrag der Fraktion der SPD und der Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales – Drucksache 14/2476 Abschnitt II – Beratungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verbessern 45 31. Zu dem Antrag der Abg. Brigitte Lösch u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales – Drucksache 14/2645 – Hungern in der Überflussgesellschaft – Maßnahmen gegen die Magersucht ergreifen 47 32. Zu dem Antrag der Abg. Ilka Neuenhaus u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales – Drucksache 14/2646 – Forschungen zum Problem gesundheitlicher Gefahren für Frühgeborene als Folge der Aufnahme cytomegalievirushaltiger Muttermilch 49 33. Zu dem Antrag der Abg. Wolfgang Staiger u. a. SPD und der Stellungnahme des Innenministeriums – Drucksache 14/2736 – Barrierefreie Bahnhöfe in Baden-Württemberg 51 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Seite 34. Zu dem Antrag der Abg. Dr. Ulrich Noll u. a. FDP/DVP und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/2790 – Familienbewusste Personalpolitik – steuerliche Behandlung des Arbeitgeberzuschusses zur Kinderbetreuung 52 35. Zu dem Antrag der Abg. Brigitte Lösch u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales – Drucksache 14/2853 – Keine Chancengleichheit für den CSD 2008 in Stuttgart 54 Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst 36. Zu dem Antrag der Fraktion der SPD und der Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 14/2126 – Aufwand und Kosten der Akkreditierung der Studiengänge an unseren Hochschulen und Berufsakademien und sich abzeichnende Ausweichstrategien 56 37. Zu dem Antrag der Abg. Christine Rudolf u. a. SPD und der Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 14/2531 – Die Aufhebung des Studienschwerpunkts Haushalt an der Pädagogischen Hochschule 57 38. Zu dem Antrag der Abg. Martin Rivoir u. a. SPD und der Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 14/2632 – Studienabbruch im Ingenieurstudium 58 39. Zu dem Antrag der Abg. Sabine Kurtz u. a. CDU und der Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 14/2664 – Einsatz von elektronischer Datenverarbeitung an Hochschulen 60 40. Zu dem Antrag der Abg. Rita Haller-Haid u. a. SPD und der Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 14/2763 – Kindertageseinrichtungen an Universitätsklinika 60 Beschlussempfehlung des Europaausschusses 41. Zu 4 a) dem Antrag der Abg. Siegfried Lehmann u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Staatsministeriums – Drucksache 14/2506 – Änderung des Entwurfs des überarbeiteten Internationalen Bodenseeleitbildes 62 b) dem Antrag der Abg. Norbert Zeller u. a. SPD und der Stellungnahme des Staatsministeriums – Drucksache 14/2532 – Fortschreibung des Bodenseeleitbildes der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) 62 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses 1. Zu dem Antrag der Fraktion der SPD und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/2611 – Die neue Ehrenamtspauschale und die steuerliche Praxis in Baden-Württemberg Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 14/2611 – für erledigt zu erklären. 10. 07. 2008 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Theurer Rust Bericht Der Finanzausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2611 in seiner 28. Sitzung am 10. Juli 2008. Eine Abgeordnete der SPD trug vor, in der Stellungnahme des Finanzministeriums zu Ziffer 1 des Antrags werde auf Erörterungen zwischen den obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern verwiesen. Gegenstand dieser Erörterungen seien im Wesentlichen die Fragen, die die SPD in den Ziffern 2 bis 9 ihres Antrags gestellt habe. Weiter heiße es, dass das Bundesministerium für Finanzen nach Abschluss der erwähnten Erörterungen ein entsprechendes BMF-Schreiben veröffentlichen werde. Sie bitte um Auskunft über den Sachstand zu diesem Schreiben. In der Stellungnahme zu Ziffer 10 sei von einer Öffnungsklausel die Rede, die es den Ländern ermögliche, auch Zwecke als gemeinnützig anzuerkennen, die der Gesetzgeber nicht als solche aufgeführt habe. Sie frage, ob bereits Anträge auf Anerkennung weiterer Tätigkeiten als gemeinnützig eingegangen seien. Die Finanzämter hätten das neue Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements teilweise sehr unterschiedlich angewandt. Sie interessiere, welche Erkenntnisse dem Finanzministerium über die Handhabung des Gesetzes vorlägen. solche Entscheidung im Interesse eines bundesweit einheitlichen Verfahrens mit den anderen Bundesländern abgestimmt. Anträge auf Anerkennung weiterer Tätigkeiten als gemeinnützig lägen bisher seines Wissens nicht vor. Dass bei der Anwendung eines neuen Gesetzes zunächst Unsicherheiten aufträten, sei nicht unüblich. Allerdings besitze das Finanzministerium keine Erkenntnisse darüber, dass bezüglich der Handhabung des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements größere Unsicherheiten bestünden. Das Ministerium habe die Finanzämter bei auftretenden Fragen im Übrigen schon bisher im Sinne der Ausführungen informiert, die in der Stellungnahme zu dem Antrag wiedergegeben würden. Die Finanzämter warteten aber in der Tat auf einen Verwaltungserlass. Dieser werde durch das Finanzministerium auf der Grundlage des BMF-Schreibens ergehen. Ein Abgeordneter der SPD erkundigte sich danach, ob sich über die Öffnungsklausel der Katalog der als gemeinnützig anerkannten Zwecke z. B. auf einen Bereich wie den Straßenbau und damit fundamental ausweiten lasse oder ob nur solche weiteren Tätigkeiten für gemeinnützig erklärt werden könnten, die sich im Rahmen der bisher anerkannten Zwecke bewegten. Der Vertreter des Finanzministeriums wies darauf hin, Letzteres treffe zu. Wohltätigkeit und Gemeinnützigkeit z. B. seien immer als Oberbegriffe zu beachten. Der Gesetzgeber habe einen enumerativen Katalog von als gemeinnützig anerkannten Zwecken gebildet. Insofern könne es sein, dass darin ein Zweck nicht aufgeführt sei, der eben auch z. B. das Kriterium der Gemeinnützigkeit erfülle. In diesem Sinn sei die Öffnungsklausel zu verstehen. Straßenbau wiederum stelle sicher keine gemeinnützige Tätigkeit im Sinne des Gesetzes dar. Er sagte auf Bitte einer SPD-Abgeordneten zu, das BMF-Schreiben nach dessen Eingang beim Finanzministerium dem Ausschuss zuzuleiten. Sodann kam der Ausschuss einvernehmlich zu der Beschlussempfehlung an das Plenum, den Antrag für erledigt zu erklären. 31. 07. 2008 Berichterstatter: Theurer Ein Vertreter des Finanzministeriums teilte mit, die von seiner Vorrednerin aufgegriffenen Erörterungen seien inzwischen abgeschlossen. Alle Fragen hätten einvernehmlich geklärt werden können, und zwar im Sinne der inhaltlichen Aussagen, die das Finanzministerium in seiner Stellungnahme zu dem Antrag der SPD-Fraktion getroffen habe. Das Finanzministerium unterrichte die Finanzämter auch bereits entsprechend. Mit der Herausgabe des BMF-Schreibens sei in den nächsten Wochen zu rechnen. Die von der SPD-Abgeordneten in ihrer zweiten Frage angesprochene Öffnungsklausel sei der Rechtssicherheit und der Sicherheit des Verwaltungshandelns nicht von vornherein ohne Weiteres dienlich. Daher müsse eine von der Landesregierung benannte Behörde über die Anerkennung weiterer Tätigkeiten als gemeinnützig entscheiden. Dabei handle es sich in BadenWürttemberg um das Finanzministerium. Gemäß einem Beschluss der Finanzministerkonferenz wiederum werde eine 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Beschlussempfehlungen des Wirtschaftsausschusses 2. Zu dem Antrag der Abg. Dr. Reinhard Löffler u. a. CDU und der Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales – Drucksache 14/1976 – Liberalisierung des Apothekenmarktes Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Dr. Reinhard Löffler u. a. CDU – Drucksache 14/1976 – für erledigt zu erklären. 09. 07. 2008 Der Berichterstatter: Die Vorsitzende: Haas Netzhammer Bericht Der Wirtschaftsausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/1976 in seiner 20. Sitzung am 9. Juli 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags legte dar, in Baden-Württemberg hafteten Apotheker für ihre Tätigkeit. Sie hätten aufgrund des Fremd- und Mehrbesitzverbots nur eingeschränkte Möglichkeiten, Filialen zu gründen, müssten Notdienste leisten, den ländlichen Raum bedienen und stellten eine gesundheitliche Ergänzung zu den ärztlichen Verordnungen dar. Am 13. März 2008 habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Gewerbetreibende wie Drogerieketten auch als Arzneimittelversorgungslogistiker auftreten dürften. Außerdem werde das Fremd- und Mehrbesitzverbot durch europäisches Primärrecht aufgelockert. Dadurch könnten verstärkt Versandketten, Großhandelsunternehmen und Arzneimittelversorger in den Markt drängen und die traditionelle Apothekenversorgung infrage stellen. Hiermit gebe es bereits Erfahrungen in Norwegen. In Norwegen gebe es inzwischen kaum noch freiberuflich selbstständige Apotheker, sondern fast nur noch Großhandelsketten, unter denen auch etliche deutsche Unternehmen seien. Die Preise der frei verkäuflichen Arzneimittel seien dort höher als in anderen skandinavischen Ländern, und die Versorgungsdichte sei insbesondere im ländlichen Bereich geringer geworden. Die Entwicklung des Gesundheitsmarkts sei für das ländlich strukturierte Land Baden-Württemberg von großer Bedeutung. Wichtig sei, dass gerade im ländlichen Raum jeder einen Zugang zu Apothekerdienstleistungen habe. Auch dort müssten Apotheker bereit sein, Nachtdienst zu übernehmen. Es müsse verhindert werden, dass große Arzneihandelsunternehmen lediglich in Großstädten vertreten seien und Apotheker im ländlichen Raum die Kärrnerarbeit leisteten. Gerade im Gesundheitssektor sei Wettbewerb sehr schwierig und bedeute meist eine Einschränkung der Gesundheitsleistungen für die Bürger. Aus diesem Grund lehne er auf diesem Sektor ordoliberale Positionen ab und spreche sich nachdrücklich für eine Beibehaltung der bisherigen Regelungen aus. Dabei müsse auch die europäische Entwicklung dieses Sektors abgewartet werden. Das norwegische Beispiel zeige eher negative Tendenzen mit der 6 Bildung von Arzneimitteloligopolen, höheren Preisen und einer schwächeren Versorgung des ländlichen Raumes auf. Eine Abgeordnete der FDP/DVP brachte vor, die Schaffung von Oligopolen und damit der Möglichkeit, den Markt aufzuheben, sei kein ordoliberales Ziel. Die Frage sei, wie der Markt, der den Verbrauchern Vorteile bringe, aufrechterhalten werden könne. Die Apotheken übernähmen viele Pflichten. Sie müssten auch dringend benötigte Medikamente besorgen und Nachtdienste wahrnehmen. Sie unterlägen strengeren Auflagen als der Großhandel. Außerdem könnten unter Umständen gefälschte Rezepte leichter erkannt werden. Die bisherige Versorgung mit Apotheken sei in Baden-Württemberg sehr gut, wenngleich in den letzten Jahren immer mehr Apotheken eröffnet worden seien, die zum Teil hart an der Wirtschaftlichkeitsgrenze arbeiteten. Das Beispiel Norwegen zeige, dass nicht alles, was „liberalisiert“ werde, immer auch erfolgreich sein müsse. Hier müsse genau abgewogen werden. Eine Abgeordnete der Grünen meinte, sie finde es interessant, dass sich beide Redner der Regierungsfraktionen gegen einen freien Wettbewerb ausgesprochen hätten. In der Stellungnahme des Sozialministeriums zu dem Antrag würden die Entwicklungen wesentlich positiver beurteilt. Das Sozialministerium sehe nicht die Gefahr, dass in Deutschland die Bildung eines Oligopols mit nur wenigen Anbietern auf diesem Markt bevorstehe. Auch eine Gefahr für die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung werde vom Sozialministerium nicht gesehen. Die in der Stellungnahme zu dem Antrag dargestellten Erfahrungen aus Norwegen seien nicht so negativ, wie sie der Erstunterzeichner des Antrags dargestellt habe. Die aufgeführten Zahlen bestätigten nicht, dass eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots tatsächlich negative Konsequenzen nach sich zöge. Eine Entscheidung auf europäischer Ebene über eine Lockerung sei noch nicht getroffen. Die Grünen gingen davon aus, dass innerhalb eines fairen Wettbewerbs durchaus auch Verbesserungen und günstigere Preise in Verbindung mit einem noch immer günstigen Beratungsangebot zustande kommen könnten und auch die flächendeckende Versorgung weiterhin gewährleistet sei, und sprächen sich in diesem Bereich für mehr Wettbewerb aus. Ein SPD-Abgeordneter zeigte auf, unter dem Gesichtspunkt einer Kostenminimierung sei eine Liberalisierung des Apothekenmarkts sicher vorteilhaft. Nachdem der Anteil nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel am gesamten Arzneimittelmarkt kontinuierlich zurückgehe, hätten sich auch die Preise hierfür inzwischen verringert. Diese Entwicklung sei zu begrüßen, da viele Medikamente nicht mehr verschrieben würden oder verschrieben werden dürften, sondern nur noch frei verkäuflich seien. In der Vergangenheit hätten sich einige Apotheken im Schwarzwald abgeschottet und untereinander ihre Wochenendöffnungszeiten so geregelt, dass zwischen zwei Apotheken bis zu 40 km Entfernung gelegen hätten. Erst auf einer gemeinsamen Veranstaltung, auf der auch ein gewisser Druck von außen durch die großen Arzneihandelsketten deutlich geworden sei, hätten sich die Apotheken auf eine bessere Vertretungssituation geeinigt. Er begrüße eine Marktöffnung dahin gehend, dass nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dadurch kostengünstiger seien. Vor allem Patienten, die diese Medikamente benötigten, könnten Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Wirtschaftsausschuss hiervon profitieren. Durch die Liberalität des Arzneimittelmarkts und den dadurch entstandenen Druck könnten aber viele Apotheker, die bald in den Ruhestand gehen wollten, ihre Apotheken nicht mehr zu dem Preis verkaufen, den sie für ihre Alterssicherung ursprünglich erwartet hätten. Hinzu komme, dass jede Apotheke, die aufgeben müsse, auch Arbeitskräfte freisetze. Der Apothekerverband Baden-Württemberg habe ihm hierzu Zahlen genannt, die er allerdings nicht überprüfen könne. Allerdings sei ihm auch eine Apothekenschließung bekannt, die darauf beruhe, dass kein Apotheker als Nachfolger habe gefunden werden können. Die Apotheker bekämen kaum noch qualifizierte Nachwuchskräfte, weil die Einkommensmöglichkeiten als zu gering und durch den Wettbewerbsdruck von außen das Führen einer Apotheke nicht als sichere Bleibe für die berufliche Zukunft angesehen würden. Er appelliere an die Apotheker, ihre Öffnungszeiten großzügig zu handhaben und sich nicht vom Markt abzuschotten. Wenn die Marktwirtschaft hier zu mehr Flexibilität führe, sei dagegen nichts einzuwenden. Allerdings gelte es, den in dem Antrag befürchteten Kahlschlag zu verhindern. Der Wettbewerb müsse ein „gesunder“ Wettbewerb mit einer Zugänglichkeit der Apotheken für Patienten auch an Wochenenden sein. Der Wirtschaftsminister erläuterte, im März 2009 werde der Europäische Gerichtshof wohl ein Urteil zum Fremd- und Mehrbesitz von Apotheken fällen. Es sei damit zu rechnen, dass zukünftig ein stärkerer Wettbewerb und eine höhere Liberalisierung zugelassen werden. Politisch entscheidend sei, welche Situation dabei letztendlich zustande komme. Hierfür müssten Qualitätsmerkmale formuliert werden. In der Zukunft müsse weiterhin eine flächendeckende Versorgung mit qualitativ hochwertigen Medikamenten gewährleistet sein. Nachts, an Wochenenden und Sonn- und Feiertagen müssten in einer vertretbaren Entfernung Medikamente besorgt werden können. Dies müsse bei einer möglichen Änderung der gesetzlichen Grundlagen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs berücksichtigt werden. Der Bundesrat werde demnächst auch über den Versandhandel beraten. Gemäß einem im Jahr 2003 vom Deutschen Bundestag erlassenen Gesetz sei der Versandhandel insgesamt erlaubt. Drogerien könnten Rezepte einsammeln und weiterreichen, die Medikamente damit einkaufen und dann an den Endkunden abgeben. Neue Entwicklungen gingen dahin, dass auch immer mehr Kioske, Zeitungsverkaufsstellen, Tankstellen oder andere Geschäfte auf diesem Markt sowohl als Sammelstellen für Rezepte als auch als Ausgabestellen für die Medikamente aufträten. Diese Entwicklung gebe Anlass zur Sorge. Ein Tauschhandel beispielsweise von Rezepten gegen Benzin müsse unbedingt verhindert werden. Bayern habe nun eine Bundesratsinitiative gestartet, um den Versandhandel wieder abzuschaffen. Diese werde von der badenwürttembergischen Landesregierung nicht unterstützt. Medikamente müssten allerdings im Zuge des Versandhandels immer an den Endkunden versandt und nicht an einer Sammelstelle zwischengelagert werden. Hierzu gebe es auch einen Antrag im Deutschen Bundestag. Der Erstunterzeichner des Antrags legte dar, die höheren Arzneimittelpreise würden nicht von den Apothekern, sondern von den Pharmaunternehmen verursacht. Europaweit seien die Preise überdies in jedem Land unterschiedlich. Einen freien Wettbewerb im Gesundheitswesen halte er für nicht möglich, da es sich um eine Aufgabe der Daseinsvorsorge handle. Alle Bürger müssten sich ihre Gesundheit auch leisten können. Gerade ein Apotheker nehme wichtige Aufgaben im Gesundheitssektor wahr, die große Arzneimittelketten nicht in gleicher Weise erfüllen könnten. Hierzu zählten beispielsweise Beratungen, die Versorgung rund um die Uhr, Notdienste und auch die Versorgung im ländlichen Raum. Es müsse eine Sensibilität dafür entstehen, eine Billigversorgung im Gesundheitswesen zu verhindern. Ein SPD-Abgeordneter führte an, für verschreibungspflichtige Medikamente seien nicht die Apotheken, sondern die verschreibenden Ärzte verantwortlich. Erst die Rezepte würden dann in Apotheken oder im Arzneimittelhandel eingelöst. Der Patient habe den Anspruch auf die ihm verschriebenen Medikamente. Selbst die Verabreichung eines anderen, vergleichbaren Medikaments sollte erst mit dem Arzt besprochen werden. Über den Versandhandel gebe es keine Änderung im Verschreibungsverhalten der Ärzte. Bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten greife der Markt. Hierbei entscheide derjenige, der ein Medikament bestelle, was er haben wolle. In diesem Fall sei die Auswahl des preisgünstigsten Angebots nachvollziehbar. Darüber hinaus sei ihm erklärt worden, dass einige Versandapotheken keine Rezeptgebühren verlangten. Falls dies tatsächlich zutreffe, stelle es durchaus eine Verlockung für den Kunden dar. Dabei könne der Versandhandel keine akute medizinische Versorgung leisten. Eine CDU-Abgeordnete bestätigte, der Versandhandel beliefere keinen Patienten, der in der Nacht auf Samstag auf Sonntag dringend ein Medikament benötige. Der Wirtschaftsminister stellte klar, ihm gehe es in erster Linie um verschreibungspflichtige Medikamente, die ebenfalls im Versandhandel erhältlich seien. Inzwischen sei es durchaus gängige Praxis, dass nicht qualifizierte Sammelstellen Rezepte einsammelten und hinterher die Medikamente zur Abholung bereithielten und unter Umständen nicht sachgerecht zwischenlagerten. Der Deutsche Bundestag werde die Regelung von 2003 so überarbeiten müssen, dass solche Situationen nicht vorkommen könnten. Eine Abgeordnete der Grünen merkte an, es gebe bereits vielfältige Internetangebote für Medikamente. Viele entsprechende E-Mails seien sicher auch unseriös. Darüber hinaus gebe es in Grenznähe die Möglichkeit, im eigenen Land teuere oder verschreibungspflichtige Medikamente im Nachbarland günstiger oder ohne Rezeptpflicht einzukaufen. Nationale Lösungen seien in diesem Bereich nicht mehr zeitgemäß. Die Gesundheit sei das wertvollste Gut. Die politischen Rahmenbedingungen müssten ein qualitativ hochwertiges Niveau der Gesundheitsversorgung ermöglichen. Die Gesundheitsversorgung müsse für alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen zugänglich sein, unabhängig davon, ob sie in städtischen oder ländlichen Regionen lebten. Schon heute richteten aber viele Apotheken ihre Standortentscheidungen an Umsatzerwartungen aus. Hierdurch gebe es in Großstädten in einem Umkreis von 500 m teilweise mehrere Apotheken, während in ländlichen Gebieten nur eine geringe Apothekendichte bestehe. Sie könne nicht nachvollziehen, aus welchem Grund eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots negative Auswirkungen auf das Gesundheitswesen haben solle. Eine gute Gesundheitsversorgung werde sich sicher nicht allein an der Reform des Apothekenrechts entscheiden. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Wirtschaftsausschuss Ein SPD-Abgeordneter meinte, die Regierungsparteien lobten das bisherige System und hätten offenbar große Sorgen im Hinblick auf eine Liberalisierung des Apothekenmarkts. Das Sozialministerium habe jedoch im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium zu dem Antrag Stellung genommen und viele Argumente vorgebracht, die diese Befürchtungen zerstreuen sollten. Insbesondere die Stellungnahme zu Ziffer 7 des Antrags, der er sich durchaus anschließen könne, zeige eine weitaus offenere Haltung der Landesregierung hierzu als die im Wirtschaftsausschuss vorgetragenen Äußerungen der Vertreter der Regierungsfraktionen. Er finde es merkwürdig, dass lediglich die Redner der Oppositionsfraktionen die in der Stellungnahme zu dem Antrag enthaltene Position der Landesregierung unterstützten. Eine CDU-Abgeordnete warf ein, die 2003 für Apotheken beschlossenen Regelungen seien in der Zeit der rot-grünen Koalition auf Bundesebene verabschiedet worden. Der Ausschuss empfahl dem Plenum mehrheitlich, den Antrag Drucksache 14/1976 für erledigt zu erklären. 23. 07. 2008 Berichterstatter: Haas 3. Zu dem Antrag der Abg. Gunter Kaufmann u. a. SPD und der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums – Drucksache 14/2216 – Entwicklung der Papierindustrie im Murgtal (Landkreis Rastatt) im Zusammenhang mit der Schließung der Papierfabrik Wolfsheck (Forbach) Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Gunter Kaufmann u. a. SPD – Drucksache 14/2216 – für erledigt zu erklären. 09. 07. 2008 Der Berichterstatter: Die Vorsitzende: Dr. Rülke Netzhammer Bericht Der Wirtschaftsausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2216 in seiner 20. Sitzung am 9. Juli 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags führte aus, nach der Schließung der Papierfabrik Wolfsheck in Forbach stelle sich nun die Frage der weiteren Entwicklung der dortigen Papierindustrie. Die Gemeinde Forbach habe nun große Industriebrachen, für die sich nur schwer ein Investor finden lasse, da dort auch Altlasten beseitigt werden müssten. In der Stellungnahme zu Ziffer 1 des Antrags habe das Wirtschaftsministerium dargelegt, die Papierindustrie in Deutschland stehe in Europa an vorderster Stelle. Die Betreiber von großen 8 Papierfabriken verlegten immer wieder ihre Standorte. Das sei nichts Ungewöhnliches. Die Papierhersteller im Murgtal hätten sich nun auf Marktnischen spezialisiert. Vor der Schließung der Papierfabrik Wolfsheck hätten sehr viele Menschen dort Arbeit gefunden, die jetzt ohne Arbeit seien. Die Fördermöglichkeiten für diese Menschen seien in der Stellungnahme zu Ziffer 2 nicht zufriedenstellend dargestellt. Das aufgeführte Problem sei kein Einzelfall, sodass bei diesem Thema das Land gefordert sei. Die Unternehmensgruppe, nach deren wirtschaftlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Schließung der Papierfabrik Wolfsheck in Ziffer 3 des Antrags gefragt sei, habe ihn gebeten, den Antrag anonym zu halten. Dies habe er abgelehnt, weil er das Verhalten dieser Unternehmensgruppe unter juristischen und moralischen Gesichtspunkten für fragwürdig erachte. Diese Unternehmensgruppe habe die Papierfabrik in einzelne Bestandteile zergliedert und das Werk für einen symbolischen Preis verkauft. Als den Beschäftigten dann die Löhne nicht mehr ausbezahlt worden seien, hätten sie am Hauptsitz der Unternehmensgruppe in Bayern durch einen Streik, über den in der Presse berichtet worden sei, auf ihre Forderungen aufmerksam gemacht. Daher habe es ihn verwundert, dass seitens des Wirtschaftsministeriums keine Erkenntnisse über die Aktivitäten der Unternehmensgruppe vorlägen. Diese werbe sogar auf ihrer Homepage mit dem Bau und Erwerb von Wasserkraftwerken. Sie habe die Papierfabrik Wolfsheck aufgekauft und alles bis auf die Wasserrechte weiterverkauft. Das Land müsse klarstellen, wie ein derartiges Verhalten zu bewerten sei, damit nach außen nicht der Eindruck entstehe, ein solches Verhalten werde stillschweigend hingenommen. Die ehemaligen Beschäftigten der Papierfabrik seien inzwischen weitgehend in einer Transfergesellschaft untergekommen. Darauf habe sich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie mit der dortigen Papierfabrik geeinigt. Allerdings bleibe weiterhin die Frage offen, welche Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen für das Murgtal geleistet werden könnten. Ein Abgeordneter der CDU begrüßte das Engagement des Erstunterzeichners des Antrags, wenngleich die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums dazu eher übersichtlich ausgefallen sei. Er teilte mit, ihn habe die Aussage positiv überrascht, die deutsche Papierindustrie belege weltweit Platz 5 und sei Marktführer in Europa. Die angesprochene Unternehmensgruppe betreibe offensichtlich ein Missmanagement, da sie nicht an dem Erhalt einer gut funktionierenden Papierfabrik, sondern nur am Verkauf der Firmenteile und an den Wasserrechten interessiert gewesen sei. Ein solches Verhalten sei die Kehrseite der freien Wirtschaft. Der Antrag sei zu begrüßen, weil dadurch eine gewisse Sensibilität geschaffen werde, damit solche „Heuschreckenaktivitäten“ in Deutschland nicht überhand nähmen. Das Land müsse sich Gedanken um die Förderung der industriellen Aktivitäten im Murgtal machen. Allerdings könne das Wirtschaftsministerium nicht als Strafverfolgungsbehörde agieren und nachforschen, ob die Unternehmensgruppe in strafrechtlich relevanter Weise gehandelt habe oder warum zivilrechtliche Ansprüche nicht erfüllt worden seien. Eine Abgeordnete der FDP/DVP bemerkte, der Papierindustrie in Deutschland gehe es noch gut. Allerdings sei sie zurzeit u. a. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Wirtschaftsausschuss durch steigende Energiekosten belastet. Fast ein Fünftel der Ausgaben der Papierindustrie seien Energiekosten. Der von der Bundesregierung beschlossene Ausstieg aus der Kernkraft sei kein Beitrag, um dem entgegenzuwirken. hinzuweisen. Daher rate er, dass das Murgtal oder einzelne Gemeinden dort ein Konzept entwickelten und dem Wirtschaftsministerium vorlegten, damit dieses über notwendige Hilfen beraten und beschließen könne. Der internationale Druck sei sehr groß. Dennoch belaste das Land die Industrie, den Mittelstand und die Wirtschaft immer mehr in dem Glauben, dass diese das verkraften könnten. Einer zunehmenden „Ausnutzung“ der Arbeitskräfte müsse auch vom Land aus entgegengewirkt werden. Der Erstunterzeichner des Antrags erwiderte, die Betroffenen wandten sich meist zuerst an die Abgeordneten aus dem Wahlkreis und nicht gleich an ein Ministerium. Sie danke dem Vorredner für die Aussage, dass unternehmerische „Heuschrecken“ eine Gefahr für die soziale Marktwirtschaft bedeuteten. Ein Abgeordneter der Grünen merkte an, der Begriff „Heuschrecke“ sei aus der NS-Zeit negativ belegt und sollte daher nicht im Zusammenhang mit der deutschen Wirtschaft verwendet werden. Er wolle wissen, warum in Baden-Württemberg der Strom so teuer sei, wenn der Atomstrom angeblich billig sei und der Anteil von Atomstrom an der Gesamtstromproduktion in Baden-Württemberg rund 50 % betrage. Er fuhr fort, die deutsche Papierindustrie leide auch darunter, das gewünschte Papier nicht liefern zu können. Viele Verlage, z. B. der Verlag der Harry-Potter-Bücher, drängten darauf, dass nur FSC-zertifiziertes Papier verwendet werde. Dies müsse im Ausland eingekauft werden. Eine Abgeordnete der CDU warf ein, das Papier für die Harry-Potter-Bücher stamme von einem baden-württembergischen Papierhersteller. Dieser habe das gegenüber dem Wirtschaftsausschuss bestätigt. Die Auflagen dieser Bücher seien zudem extrem hoch. Ein Abgeordneter der Grünen widersprach, bei zahlreichen Büchern müsse Papier aus der Schweiz hinzugekauft werden. Der Verlag der Harry-Potter-Bücher habe sich mit dem Problem, Papier im Ausland kaufen zu müssen, an die Grünen gewandt. Dieses Problem der Papierindustrie sei ebenfalls zu beachten. Ein Abgeordneter der SPD wies darauf hin, dass die angesprochene Unternehmensgruppe bereits vor dem Kauf und Weiterverkauf der Papierfabrik im Murgtal negativ aufgefallen sei. In seiner Heimatgemeinde sei eine Papierfabrik insolvent geworden, weil sie nicht in die Modernisierung ihrer Anlage investiert habe, und ebenfalls von der Unternehmensgruppe aufgekauft worden sei. Kurze Zeit danach sei die Papiermaschine ins Ausland verkauft worden. Daher gebe es dort nun auch eine Industriebrache. Diese Vorgehensweise der Unternehmensgruppe sei allerdings strafrechtlich nicht zu bewerten. Die Gemeinde sei nun im Gespräch mit der Unternehmensgruppe, um das weitere Vorgehen abzuklären. Die Zuwendung der Politik zur mittelständischen Industrie sei zudem in den letzten Jahrzehnten ständig gewachsen. Das müsse bei allen Diskussionen berücksichtigt werden. Der Wirtschaftsminister erläuterte, er könne den Verkauf der Papierfabrik im Murgtal nicht rückgängig machen. Bei der Überwindung solcher Probleme helfe er, wenn die Betroffenen auch selbst Ideen und Konzepte entwickelten, um diese Probleme anzugehen. Wenn diese Konzepte, die meistens einer finanziellen Unterstützung bedürfen, beim Wirtschaftsministerium vorlägen, sei er bereit, zu helfen. Zurzeit lägen dem Ministerium aber keine Konzepte vor. Es habe sich auch noch kein Bürgermeister aus dem Murgtal gemeldet, um auf die dort entstandenen Probleme Eine Abgeordnete der CDU machte darauf aufmerksam, die Bürgermeister sollten alle Förderprogramme des Landes kennen, sodass sie sich direkt an das zuständige Ministerium wenden könnten. Sie finde es seltsam, dass sich noch kein Bürgermeister beim Wirtschaftsministerium um Hilfen bemüht habe. Außerdem habe das Murgtal inzwischen einen ihrer Meinung nach sehr guten öffentlichen Nahverkehr mit direkter Anbindung an Rastatt und an die Rheinebene bekommen. Dies seien Regionen, in den die Wirtschaft stark wachse, sodass dort wohl Alternativen für viele der durch die Schließung der Papierfabrik verlorenen Arbeitsplätze zu finden seien. Es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, als ob ohne diese Papierfabrik kein Leben im Murgtal mehr möglich sei. Der Erstunterzeichner des Antrags brachte vor, er werde das Angebot des Wirtschaftsministers, zu helfen, wenn die nötigen Konzepte vorlägen, an die betroffenen Stellen weiterreichen. Die Situation im Murgtal habe sich bezüglich der Infrastruktur deutlich verbessert. Dennoch werde der Strukturwandel im Murgtal noch nicht in ausreichendem Maß gefördert. Im Murgtal sei inzwischen ein Ausbildungszentrum für Papieringenieure ansässig, das in Deutschland wohl das größte Ausbildungszentrum dieser Art sei. Die wenigen Ansätze entsprächen nicht den Erwartungen der dort lebenden Menschen. Allerdings könne mit der Aussage des Wirtschaftsministers, er werde Hilfestellungen leisten, vielleicht eine positive Perspektive gefunden werden. Der Ausschuss empfahl dem Plenum ohne förmliche Abstimmung, den Antrag für erledigt zu erklären. 21. 07. 2008 Berichterstatter: Dr. Rülke 4. Zu dem Antrag der Abg. Paul Nemeth u. a. CDU und der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums – Drucksache 14/2234 – „Engineers Week“ Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Paul Nemeth u. a. CDU – Drucksache 14/2234 – für erledigt zu erklären. 09. 07. 2008 Die Berichterstatterin: Die Vorsitzende: Sitzmann Netzhammer 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Wirtschaftsausschuss Bericht Der Wirtschaftsausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2234 in seiner 20. Sitzung am 9. Juli 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags bedankte sich beim Wirtschaftsministerium für die Stellungnahme zu seinem Antrag und führte aus, dies sei nicht der erste Antrag in diese Richtung. Die in der Stellungnahme aufgeführten Daten seien umfangreich und korrekt. Dennoch habe er sich von der Stellungnahme mehr erhofft. Das Wirtschaftsministerium unternehme bekanntlich vieles zur Verminderung des Fachkräftemangels. Die Notwendigkeit dazu sei gegeben. Ein Konzept zur Gewinnung von Ingenieuren für Baden-Württemberg, das in einem Netzwerk arbeite, müsse flexibel sein, um neue Aktivitäten aufnehmen zu können. Das Ministerium müsse ein solches Konzept flexibel, agil und adaptiv gestalten, damit sich neue Teilnehmer problemlos integrieren könnten. Das Konzept „Engineers Week“ sei ein solches Konzept und diene dem Ziel, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Das Wirtschaftsministerium lehne aber eine gesonderte Förderung dieses Konzepts und dessen Aufnahme in die eigene Konzeption ab und überlasse die Finanzierung und Steuerung den daran teilnehmenden Akteuren. Ein Abgeordneter der SPD legte dar, die Stellungnahme zu dem vorliegenden Antrag zeige bekannte Tatsachen auf. Laut den Ergebnissen einer Umfrage der IHK fehlten allein in Baden-Württemberg 20 000 Ingenieure. In der Stellungnahme zu Ziffer 3 des Antrags sei die Entwicklung der Studienanfängerzahlen im Bereich der Ingenieurwissenschaften aufgelistet. In den Ingenieurstudiengängen, deren Absolventen Baden-Württemberg dringend benötige, habe es insgesamt eine leicht rückläufige Entwicklung der Studienanfängerzahlen gegeben. Weiterhin seien in dieser Stellungnahme viele Einzelbeispiele zur Motivation von jungen Menschen aufgeführt, ein naturwissenschaftliches Studium oder ein Ingenieurstudium aufzunehmen, die aber nicht miteinander vernetzt seien. Die im Antrag genannte Kampagne „Engineers Week“, die aus den USA stamme, könne ein Netzwerk sein, um diese Einzelaktionen in BadenWürttemberg miteinander zu verknüpfen. Die Finanzierung dieses Netzwerks müsse vorab geklärt werden. Er sei der Meinung, die Kosten seien nicht sehr hoch, da dieses Konzept „Engineers Week“ auch in Zusammenarbeit mit der Berufsakademie Stuttgart von Beschäftigten aus Firmen umgesetzt werde. Dieser Antrag zeige das Problem auf, dass es kein nachhaltiges, über Einzelaktionen hinausgehendes Konzept zur Verhinderung eines Fachkräftemangels gebe. Erst dann, wenn es einen Fachkräftemangel gebe, werde versucht, über Motivationsaktionen für diese Berufe zu werben. Einem solchen Mangel sollte aber durch vorausschauende Aktionen an Schulen vorgebeugt werden. Diese Aufgabe müsse das Kultusministerium übernehmen. In den nächsten Jahren werde sich der Fachkräftemangel in Deutschland aus verschiedenen Gründen weiter verschärfen. Daher müsse jetzt über nachhaltige Regulierungen zur Verringerung dieses Fachkräftemangels nachgedacht werden. Eine Abgeordnete der Grünen teilte mit, der Wirtschaftsausschuss habe bereits mehrfach über den Fachkräftemangel diskutiert. Sie wolle ihre bereits gemachten Ausführungen nicht wiederholen. 10 In den „Stuttgarter Nachrichten“ vom 9. Juli 2008 habe gestanden, Fachkräfte mieden Deutschland, seit August 2007 seien erst 19 ausländische Ingenieure eingewandert. Dies zeige die Brisanz des Fachkräftemangels. Der Bund diskutiere gerade erneut über die Zuwanderungsbedingungen für ausländische Fachkräfte. Da noch keine Entscheidung darüber gefallen sei, fordere sie die Landesregierung sowie die Vertreter von CDU und SPD auf, sich im Bundesrat für eine Senkung der Zuwanderungshürden für ausländische Fachkräfte einzusetzen. Eine große Hürde stelle das von ausländischen Fachkräften nachzuweisende Einkommen dar. Zurzeit müssten sie ein jährliches Bruttoeinkommen von über 80 000 € nachweisen. Dieses Einkommen wolle der Bund auf 63 600 € senken. Dies hielten der Handwerkstag und auch die IHK immer noch für zu hoch. Die Höhe des Mindesteinkommens müsse weiter gesenkt werden, um mehr ausländische Fachkräfte gewinnen zu können. Eine andere Ursache für den Fachkräftemangel in Deutschland sei die Auswanderung deutscher Fachkräfte in andere europäische Länder. Diese Bilanz müsse ausgeglichen werden. Das Konzept „Engineers Week“ könne einen guten Beitrag dazu leisten. Ein Abgeordneter der SPD erläuterte, ein weiterer Grund für den Fachkräftemangel sei das Problem, dass in den jeweiligen Fächern weniger Ingenieure ausgebildet würden als Menschen altersbedingt aus dem Ingenieurberuf ausschieden. Hinzu kämen sehr hohe Studienabbrecherquoten, die in den letzten Jahren sogar gestiegen seien. Eine Abgeordnete der CDU warf ein, die Fachhochschule Konstanz wolle für Studienanfänger Vorkurse anbieten, um die Abbrecherquote zu senken. Der Abgeordnete der SPD fuhr fort, einige Kommunen würden auf diese Situation mit Schülerforschungszentren reagieren. Das Interesse bei den Schülern an diesen Forschungszentren sei groß. Die Industrie beteilige sich hieran durch finanzielle Mittel. Allerdings stünden für diese Schulzentren zu wenige pädagogische Betreuer zur Verfügung. Das Kultusministerium sei nicht in der Lage, hierfür ausreichend Lehrdeputate zur Verfügung zu stellen, da die Pädagogen zuerst an der Schule eingesetzt würden. Die Schülerforschungszentren könnten sich deshalb nicht weiterentwickeln, obwohl die Industrie Roboter und andere Maschinen zur Verfügung stelle, um die jungen Menschen mit Experimenten für ein naturwissenschaftliches Studium zu begeistern. In dieser Hinsicht sei das Wirtschaftsministerium gefordert. Eine Abgeordnete der CDU meinte, die technischen Gymnasien böten eine gute Grundlage, um junge Menschen für ein Ingenieurstudium zu begeistern. In ihrem Wahlkreis hätten sich 17 Schüler aus einem Zug mit 21 Schülern für ein ingenieurwissenschaftliches Studium entschlossen. Sie halte es für einen richtigen Ansatz, die jungen Menschen in der Schule gezielt in diese Richtung vorzubereiten. Allerdings reiche das nicht aus, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Eine Abgeordnete der FDP/DVP brachte vor, die in der Stellungnahme zu den Ziffern 1 und 2 des Antrags gegebenen Antworten zeigten die Engpässe bei den Fachkräften auf. Bei diesen Erhebungen seien auch die Aussagen der Kammern berücksichtigt worden. In diesem Bereich sollten zukünftig mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Unternehmen hätten den derzeitigen Fachkräftemangel mit verschuldet. Noch bis vor Kurzem hätten sie suggeriert, wer Karriere machen wolle, solle Volkswirtschaft studieren, und hätten Ingenieure im Alter von 50 oder 55 Jahren in den Vorruhestand geschickt. Ein junger Mensch überlege sich angesichts dieser Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Wirtschaftsausschuss Tatsachen, ob er ein solch anstrengendes Fach studieren wolle, wenn die Zukunftsaussichten in diesem Beruf ungewiss seien. Sie finde es erfreulich, dass bei den Unternehmen inzwischen umgedacht werde. Ausländische Fachkräfte seien eine Möglichkeit, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Allerdings seien ihr auch Fälle bekannt, bei denen Unternehmen diese Fachkräfte nicht einstellen wollten. Die Industrie wolle mehrsprachige Fachkräfte zu einem möglichst geringen Tarif beschäftigen. Nun sei es erfreulich, dass Fachkräfte wieder gefragt seien, denn dadurch würden diese auch besser bezahlt. Eine große Nachfrage nach Arbeitskräften biete einen hohen Arbeitnehmerschutz. Bevor die Wirtschaft neue Gebiete wie „Business und Biodiversität“ angehe, müsse sie sich für die Integration von ausländischen Fachkräften einsetzen und versuchen, Jugendliche für ein ingenieurwissenschaftliches Studium zu begeistern. Ein Abgeordneter der SPD trug vor, gemäß der Stellungnahme zu Ziffer 2 des Antrags Drucksache 14/2632 hätten bei einer HISStudie über die Abbruchquote 22 % der Studienabbrecher Leistungsprobleme als Hauptursache genannt, ebenfalls 22 % finanzielle Probleme und 18 % eine mangelnde Studienmotivation. Die finanziellen Probleme beruhten seiner Meinung nach auf den Studiengebühren. Auch Studenten, die vor der Aufnahme eines Studiums eine Lehre gemacht hätten, hätten finanzielle Probleme. Studenten hätten ihm überdies gesagt, in einem Kurs mit 450 Studenten bestünden nur 100 oder weniger Teilnehmer eine Klausur. Dies deute darauf hin, dass in den ingenieurwissenschaftlichen Studienfächern sehr viel verlangt werde, was für den späteren Ingenieurberuf möglicherweise irrelevant sei. Das Studium sei vermathematisiert und verwissenschaftlicht worden. Daran scheiterten seiner Meinung nach die Studenten, die als Ursache für einen Studienabbruch Leistungsprobleme angegeben hätten. Die Hochschulen versuchten, diesem Problem durch die Einführung von Vorsemestern entgegenzuwirken. Wenn aber die Verwissenschaftlichung der Hochschulen weiter andauere, dann werde das Problem des Fachkräftemangels immer größer. Gymnasien sollten die Schüler für ein Studium vorbereiten. Die Universitäten besäßen allerdings durch die Klausuren einen eigenen Filter. Der Wissenschaftsminister vertrete die Meinung, gut aufgestellte Studenten hätten mit den Klausuren kein Problem. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln habe in der 21. Ausgabe seines Informationsdienstes dargelegt, dass viele Ingenieure fachfremd arbeiteten. Sie arbeiteten als Informatiker, Mathematiker und Naturwissenschaftler sowie Lehrer. Die Wirtschaft mache nun die Erfahrung, dass es zu wenig Ingenieure gebe. Wer heute ein Ingenieurstudium abschließe, könne sich im Prinzip aus mehreren Jobangeboten eines auswählen. Nur die Bauingenieure hätten Probleme, da die Verwaltungen immer weniger Bauingenieure einstellten. Er appelliere an die Hochschulen, von der Verwissenschaftlichung der Ingenieurstudiengänge wegzugehen und das Studium eher den Neigungen der angehenden Ingenieure anzupassen. Ansonsten werde der Fachkräftemangel immer größer, denn die Zahl der Berufsabgänger sei größer als die Zahl der Berufseinsteiger. Die Ausschussvorsitzende bat einen Abgeordneten aus dem Ausschuss, der zugleich Mitglied des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist, diesen Appell auch in den Wissenschaftsausschuss zu tragen. Der Wirtschaftsminister trug vor, die geringe Zahl der eingewanderten Ingenieure halte er für bedauerlich. Allerdings beziehe sich die in den „Stuttgarter Nachrichten“ genannte Zahl nur auf Einwanderungen aus Osteuropa und nicht aus anderen Ländern außerhalb der Europäischen Union. Die Maßnahmen aus den Meseberger Beschlüssen vom August 2007 seien noch nicht alle auf den Weg gebracht. Die vom Bundeskabinett gefassten Beschlüsse zur Anwerbung ausländischer Fachkräfte seien zum 16. Oktober 2007 umgesetzt worden. Die genannten 19 Ingenieure seien in der Zeit vom 16. Oktober bis 31. Dezember 2007 nach Deutschland eingewandert. Die Einwanderungen aus dem Jahr 2008 seien in dieser Aufstellung nicht enthalten. Er habe die Hoffnung, dass inzwischen deutlich mehr als die genannten 19 Ingenieure eingewandert seien. Bei der letzten Sitzung des Innovationsrats habe ein Experte berichtet, junge Menschen entschieden sich spätestens im Alter von 14 Jahren für oder gegen ein Ingenieurstudium. Konzepte zur Motivation junger Menschen müssten also sehr früh ansetzen. Dabei seien auch das Kultusministerium und das Wissenschaftsministerium gefragt, um die angesprochene Nachhaltigkeit für die Fachkräfteausbildungen zu erreichen. Die in der Stellungnahme zu Ziffer 6 des vorliegenden Antrags enthaltene Aussage, der Landesregierung erscheine eine gesonderte Förderung der „Engineers Week“ nicht angezeigt, bedeute ausdrücklich nicht, dass dieses Konzept nicht in das bestehende Netzwerk aufgenommen werden könne, sondern dass dem Land nur wenige Mittel zur Verfügung stünden, um die daran teilnehmen Firmen bei diesem Konzept finanziell zu unterstützen. Dieser Satz sei missverstanden worden. Der Wirtschaftsminister sagte zu, in weiteren Gesprächen mit den teilnehmenden Firmen am Konzept „Engineers Week“ zu versuchen, diese in das Netzwerk von Wirtschaftsministerium und Kultusministerium aufzunehmen, sofern sich die finanziellen Forderungen im Rahmen hielten. Der Ausschuss empfahl dem Plenum daraufhin einvernehmlich, den Antrag für erledigt zu erklären. 23. 07. 2008 Berichterstatterin: Sitzmann 5. Zu dem Antrag der Abg. Winfried Mack u. a. CDU und der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums – Drucksache 14/2283 – Gebührenordnung im Baugenehmigungsverfahren Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Winfried Mack u. a. CDU – Drucksache 14/2283 – für erledigt zu erklären. 09. 07. 2008 Der Berichterstatter: Die Vorsitzende: Haas Netzhammer 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Wirtschaftsausschuss Bericht Der Wirtschaftsausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2283 in seiner 20. Sitzung am 9. Juli 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags legte dar, vor dem Bau eines Hauses oder dem Erwerb von Wohneigentum fielen viele Gebühren an, die insgesamt sehr hoch seien. Dies lege die Frage nahe, ob hohe Gebühren für den Erwerb von Eigentum im Widerspruch zu der Förderung von Wohneigentum durch das Land stünden. Ende des Jahres 2005 sei durch das Landesgebührengesetz die Gebührenfestsetzung für Baugenehmigungen auf Landratsämter, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, sofern sie Aufgaben einer unteren Verwaltungsbehörde im Sinn des Landesverwaltungsgesetzes oder Aufgaben einer unteren Baurechtsbehörde im Sinn der Landesbauordnung für Baden-Württemberg wahrnehmen, übertragen worden. Jetzt könne festgestellt werden, dass sich die Gebührensätze für die Erteilung einer Baugenehmigung von zuvor 4 Promille auf durchschnittlich 5 bis 6 Promille der voraussichtlichen Baukosten erhöht hätten. Beim Aufkommen aus den Gebühren für Baugenehmigungen werde diese Anhebung der Gebührensätze deutlich: Im Jahr 2004 habe dieses Aufkommen ca. 47 Millionen € betragen, im Jahr 2007 hingegen ca. 65 Millionen €, obwohl wesentlich weniger Baugenehmigungen erteilt worden seien. Das Land solle seiner Meinung nach den Kommunen anheimstellen, zu überlegen, diese hohen Gebühren zu senken. Der Landesgesetzgeber solle die Entwicklung dieser Gebührensätze beobachten und eventuell die Zuständigkeit der Kommunen für die Gebührenerhebung bei Baugenehmigungen überdenken. Für die Festlegung des Grunderwerbsteuersatzes seien inzwischen die Länder zuständig. Das Bundesland Berlin habe diesen Steuersatz als einziges Bundesland auf 4,5 % festgelegt. Die anderen Bundesländer hätten den Steuersatz von 3,5 % vom Bund übernommen. In Europa seien die Steuersätze für die Grunderwerbsteuer unterschiedlich. Der niedrigste Steuersatz sei mit 1 bis 3 % in vielen Gemeinden in der Schweiz zu finden, der höchste Steuersatz mit 12,5 % in Belgien. In Frankreich variierten die Steuersätze je nach Departement zwischen 2,4 und 5 %. In der Stellungnahme zu Ziffer 5 des Antrags sei in einer Tabelle die Entwicklung der Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer in den Stadt- und Landkreisen im Zeitraum von 2003 bis 2007 aufgelistet. Bei der Auswertung dieser Daten müsse die Konjunkturentwicklung berücksichtigt werden. Bei der Entwicklung dieser Steueraufkommen habe es deutliche Unterschiede gegeben. Der Stadtkreis Stuttgart habe im Jahr 2007 ca. 46 Millionen € mehr an Grunderwerbsteuer eingenommen als im Jahr 2003. Das entspreche einer Steigerung um etwa 57 %. Auch die Entwicklung dieser Gebührensätze müsse beobachtet werden, da der Landesgesetzgeber hier eventuell eine Steuerungsmöglichkeit habe. Die Aufstellung zum Aufkommen aus den Vermessungsgebühren in der Stellungnahme zu Ziffer 7 des Antrags zeige einen leichten Rückgang des Aufkommens. Allerdings seien die Gründe hierfür nicht ersichtlich. Seiner Meinung nach dürften nun auch die Vermessensgebühren nicht weiter angehoben werden. Ein Abgeordneter der FDP/DVP brachte vor, die Konjunktur in Baden-Württemberg sei beim Export und beim Maschinenbau relativ robust. Im Baugewerbe allerdings seien massive Umsatzeinbußen zu verzeichnen. Auf diesem Sektor seien die Auswirkungen der Abschaffung der Eigenheimzulage deutlich zu 12 spüren. Das Land solle über Maßnahmen bei diesen drei Steuersätzen nachdenken, um diese Entwicklung zu stoppen. Am Steuersatz für die Grunderwerbsteuer wolle das Finanzministerium aus fiskalischen Gründen vorerst nichts ändern. Allerdings müsse angesichts der Entwicklung der Baukonjunktur über eine mögliche Senkung der angesprochenen Steuersätze nachgedacht werden. Eine Abgeordnete der Grünen meinte, die FDP/DVP fordere vom Land immer wieder die Senkung oder Abschaffung von Steuern oder neue Investitionen. Dadurch würden aber sehr große Finanzierungslücken entstehen. Die Entwicklung des Aufkommens aus den Vermessungsgebühren sei in der Stellungnahme zu dem vorliegenden Antrag kurz dargestellt worden. Sie wolle wissen, wie sich die Änderungen aufgrund der Verwaltungsreform auf diese Gebühren ausgewirkt hätten und ob sich die Kosten für Eigentumserwerber verändert hätten. Trotz der Verlagerung der Zuständigkeit bei der Grunderwerbsteuer auf die Länder habe sich der Prozentsatz von 3,5 % nicht geändert. Dies zeige, dass dieser Steuersatz offenbar nicht zu hoch sei. Wenn das Land diesen Steuersatz senke, müsse es gleichzeitig dafür sorgen, die fehlenden Steuereinnahmen auf eine andere Art und Weise zu kompensieren. Bei den Gebühren von Baugenehmigungen seien Steuersätze im Promillebereich angesetzt. In Anbetracht der Höhe der Bausummen sei sie der Meinung, es mache für einen Bauherrn keinen großen Unterschied, ob er für die Erteilung einer Baugenehmigung 3, 4 oder 5 Promille der Baukosten zahlen müsse. Aus der Auflistung in der Stellungnahme zu Ziffer 3 des Antrags sei ersichtlich, dass nur wenige Baurechtsbehörden 8 Promille der Baukosten als Gebühr verlangten. Die Kommunen sollten weiterhin für diese Gebührenerhebung zuständig sein, da sie den Aufwand für die Erteilung der Baugenehmigungen zu tragen hätten. Ein Abgeordneter der SPD führte aus, er halte den Vorschlag des Erstunterzeichners des Antrags, die angesprochenen Gebührensteuersätze zu senken, für verfehlt. Die Freigabe des Gebührenrahmens bei den Baugenehmigungen durch die Verwaltungsreform solle für Wettbewerb auf diesem Gebiet sorgen. Wenn eine Stadt sehr große Steigerungen bei dem Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer habe, wirkten sich die Attraktivität des Standorts und der Markt aus. Die hohen Gebühren für die Erteilung einer Baugenehmigung seien seiner Meinung nach gerechtfertigt. Mit einer Baugenehmigung erhalte der zukünftige Eigentumsbesitzer ein wertvolles Dokument. Denn mit der Baugenehmigung besitze er einen Nachweis für die Prüfung der Statik des Hauses und der Emissionswerte des Gebäudes, für die Einhaltung der Brandschutzverordnung sowie für die arbeitsbezogenen Qualitäten, wenn es ein Gewerbebau sei. Diese Baugenehmigung gleiche einem Zertifikat. Um bei einem Verkauf des Gebäudes alle positiven Qualitäten durch Fachgutachten bestätigt zu bekommen, müsste der Besitzer ein Vielfaches der Gebühren der Baugenehmigung bezahlen. Durch eine Baugenehmigung erhalte der Besitzer eine Art Garantie, dass sich benachbarte Hausbesitzer und Bauherren an bestimmte Regelungen im Verhältnis zu ihm halten und z. B. eine maximale Bauhöhe einhalten müssten. Auch seine Rechte in der Nachbarschaft, z. B. bei Stellplatzpflichten, müsse er nicht mit den Nachbarn aushandeln. Eine Baugenehmigung sei daher wesentlich mehr wert als die dafür zu bezahlenden Gebühren. Ge- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Wirtschaftsausschuss bäude in Gewerbeparks, die über die Baugenehmigung die Erfüllung höchster Anforderungen an Umwelt- und Qualitätsregelungen nachweisen könnten, seien in der Vergangenheit schneller verkauft worden als Gebäude, die nur geringere Standards erfüllten. Wichtiger als die Gebühren sei bei der Erteilung einer Baugenehmigung die fachkundige und gute Behandlung der Anträge, damit zukünftige Hausbesitzer z. B. nicht zu lange auf eine Genehmigung warten müssten. Die Kommunen sollten die Gebühren weiterhin festlegen können. Eine Abgeordnete der CDU fragte den Vorredner, ob die erhobenen Gebühren für die Erteilung einer Baugenehmigung seiner Meinung nach kostendeckend, niedriger oder höher als die anfallenden Kosten seien und ob im Fall einer höheren Gebühr aus diesem Gewinn andere städtische Leistungen quersubventioniert würden. Ein Abgeordneter der SPD antwortete, aus der Kosten-Leistungsrechnung der Kommunen sei eindeutig belegt, dass die Gebühren in der Regel nicht kostendeckend seien, sondern die Kosten je nach dem Rationalisierungsgrad einer Gemeinde nur zu etwa zwei Dritteln gedeckt seien. In den Kommunen spielten bei der Gebührenfestsetzung weitere Aspekte eine Rolle. Jede Kommune wolle, dass in ihr gebaut werde. Einer Gebührenerhöhung stünden sie zögerlich gegenüber, da eine zu hohe Gebühr dazu führen könne, dass interessierte Personen in der Nachbargemeinde bauten. Für das Nachlassen der Bautätigkeiten gebe es andere Ursachen als die Gebühren der Baugenehmigungsverfahren. Ein Abgeordneter der CDU wies darauf hin, dass es im Petitionsausschuss immer wieder Fälle gebe, in denen ein Bürger für einen bestimmten Betrag sein Grundstück verlängern lassen wolle. Allerdings müsse er zurzeit noch einmal die Hälfte des Betrags für die Vermessung aufbringen. Als die Gebührenfestsetzung für Vermessungen Aufgabe des Landes gewesen sei, habe die Höhe der Gebühren nur ein Viertel des Betrags für die Grundstücksverlängerung betragen. In solchen Fällen stimme das Verhältnis von Wert und Gebühr nicht mehr. Eine solche Petition könne er nicht ablehnen, da er dies für unmoralisch hielte. Ein Abgeordneter der SPD teilte mit, dies sei ein Spezialfall, der ihm bekannt sei. Diese Unverhältnismäßigkeit hänge mit der Verwaltungsreform zusammen. Durch diese seien die staatlichen Vermessungsämter auf die Landratsämter übergegangen. Die Landratsämter seien verpflichtet, eine Effizienzrendite von 20 % zu erbringen. Die Zahl der Vermessungen sei allerdings wie die Zahl der Bauleistungen bei gleichbleibendem Personal zurückgegangen. Der Wirtschaftsminister erläuterte, das am 2. Januar 2005 in Kraft getretene Landesgebührengesetz sei mit großer Mehrheit vom Landtag verabschiedet worden. Ein Grund für diese Mehrheit seien die Proteste und Aussagen von Städtetag und Gemeindetag gewesen, sie wollten im Interesse der kommunalen Hoheit der Gemeinden, einer vernünftigen Kostendeckung und aufgrund der Tatsache, dass die Situationen in den einzelnen Kommunen unterschiedlich seien, die Gebührenfestlegung in Baugenehmigungsverfahren nicht zentral auf Landesebene, sondern dezentral in den Gemeinden regeln. Diese Argumentation besitze noch heute Gültigkeit. Bei der Erteilung einer Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus, dessen Baukosten sich auf 200 000 € beliefen, bezahle ein Bauherr nun 300 € mehr als vor der Verwaltungsstrukturreform. Dieser Betrag stelle keine Kostendeckung des Aufwands der Kommune dar. Letztendlich müsse der Landtag entscheiden, ob die Gebührenfestlegung weiterhin bei den Kommunen verbleiben solle. Die Landesregierung plane keine Änderung des Landesgebührengesetzes. Er halte dies vor dem Hintergrund der genannten Argumente für sinnvoll. Ein Abgeordneter der SPD merkte an, diese hohen Gebühren könnten mit der ersten Verwaltungsreform Anfang der Siebzigerjahre mit der Eingliederung von Verwaltungseinheiten zusammenhängen. Damals seien die Baurechtsbehörden bei Gemeinden ab 7 500 Anwohner angesiedelt worden. Inzwischen müsse eine Gemeinde mindestens 10 000 Einwohner haben, um eine Baurechtsbehörde zu unterhalten. In Baden-Württemberg gebe es noch viele kleine Verwaltungseinheiten, die eine entsprechende Anzahl an Personal und deswegen einen höheren Personalkostenanteil je Baugenehmigung hätten als größere Behörden, die viele Baugenehmigungen im Jahr erteilten. In kleinen Verwaltungseinheiten entscheide oft ein Kämmerer über die Gebührensätze in Abhängigkeit von den Personalkosten. Niemand wolle den kleineren Verwaltungseinheiten ihre Baugenehmigungsbehörden absprechen. Deshalb werde sich an den hohen Gebührensätzen wohl nichts ändern. Der Ausschuss empfahl dem Plenum einvernehmlich, den Antrag für erledigt zu erklären. 23. 07. 2008 Berichterstatter: Haas In der Stellungnahme zu Ziffer 3 des Antrags der SPD, Drucksache 14/692, stehe bereits: Die Landesregierung verfolgt auf der Grundlage der Vorgaben des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes mit Nachdruck das Ziel, die Privatisierung von Vermessungsleistungen weiter zu forcieren und den Anteil der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbV) an Liegenschaftsvermessungen (ÖbV-Anteil) auf rund 80 % zu erhöhen. Dies halte er für richtig. Die Landratsämter seien allerdings gegen diese Privatisierung. Die Landräte hätten beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum eine Erhöhung der Vermessungsgebühren erwirkt, um die Kostendeckung bei den Landratsämtern zu verbessern. 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Wirtschaftsausschuss 6. Zu dem Antrag der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke u. a. FDP/DVP und der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums – Drucksache 14/2345 – Zukunftsfähigkeit von Unternehmen im Bereich von Forschung und Entwicklung (FuE) stärken Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke u. a. FDP/ DVP – Drucksache 14/2345 – für erledigt zu erklären. 09. 07. 2008 Der Berichterstatter: Die Vorsitzende: Pfisterer Netzhammer Bericht Der Wirtschaftsausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2345 in seiner 20. Sitzung am 9. Juli 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags bedankte sich für die Stellungnahme zu dem vorliegenden Antrag und führte aus, ein Grund für diesen Antrag sei ein Hinweis eines Unternehmens mit rund 3 000 Mitarbeitern gewesen, dass es weder zu den Großunternehmen noch zu den KMUs zähle. Für solche Unternehmen sei es schwer, in den Fokus des politischen Interesses zu geraten. Die Stellungnahme zu dem vorliegenden Antrag habe dies bestätigt. Die Politik müsse für die Förderung dieser Unternehmen sensibilisiert werden. Ein weiterer Grund für den Antrag sei die Abhängigkeit der Unternehmen in Baden-Württemberg und damit der baden-württembergischen Wirtschaft von der Innovationskraft und von Forschung und Entwicklung (FuE). Baden-Württemberg liege mit einer Förderung von Forschung und Entwicklung in Höhe von 4,2 % des Bruttoinlandsprodukts im weltweiten Vergleich an der Spitze. 80 % aller FuE-Aufwendungen in Baden-Württemberg entfielen auf Unternehmen. Die Wirtschaft finanziere ihre FuEAufwendungen mit 93 % selbst. Bei Großunternehmen gebe es wohl keine Probleme mit FuE, da diese die notwendigen Leistungen finanzieren könnten. Schwierigkeiten hätten die kleinen und mittleren Unternehmen, denen vielfach die kommunikativen Möglichkeiten und Verbindungen zu den Forschungseinrichtungen fehlten. Diese Kommunikation zu verbessern sei Aufgabe der Politik. Eine weitere Aufgabe der Politik stelle die entsprechende Ausstattung der Forschungsinstitute dar. Vor wenigen Wochen habe der Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft in einem Brief an den Ministerpräsidenten auf einen Investitionsstau in Millionenhöhe verwiesen und eine zurückhaltende Förderung durch das Land beklagt. Nun sei es erfreulich, dass die Fraunhofer-Institute in Baden-Württemberg mit Mitteln der EU, des Bundes und des Landes gefördert würden, damit sich die in diesem Brief genannten Konsequenzen nicht verwirklichten. In der Stellungnahme zum vorliegenden Antrag seien die Möglichkeiten des Landes, die Innovationskraft der kleinen und mittleren Unternehmen durch Eigenkapital, Fremdkapital oder Mezzanine-Kapital zu fördern, aufgelistet. Für das Land bleibe auch in Zukunft die Frage, wie kleine und mittlere Unternehmen 14 an Forschung, Wissenschaft und Infrastruktur angekoppelt werden könnten, um ihnen beim Erhalt ihrer Innovationskraft zu helfen. Innovationen und die Innovationskraft von Unternehmen seien für die Erfolgsfähigkeit der baden-württembergischen Wirtschaft zukunftweisend. Ein Abgeordneter der CDU merkte an, die Stellungnahme zu dem vorliegenden Antrag gebe die Tatsachen wieder, dass die baden-württembergische Wirtschaft sehr innovativ sei und marktgeregelt arbeite. Wo Produkte gebraucht würden, werde geforscht und würden Forschungsergebnisse relativ schnell umgesetzt. Der Staat greife nur dort ein, wo er unterstützend regeln und helfen könne. Die innovativen Firmen arbeiteten zum Wohl des Landes Baden-Württemberg eng verzahnt mit der Wirtschaft zusammen. Ein Abgeordneter der SPD trug vor, bei den Fragen des Antrags vermisse er eine liberale Handschrift. In Ziffer 1 werde nach thematisch festgelegten Basisförderprogrammen gefragt, obwohl sich Innovation und Fortschritt nicht vorhersehen ließen. Die darauf folgenden Fragen würden immer spezifischer und gipfelten in der Frage, ob für Unternehmen mit 3 000 Beschäftigten die Chance bestehe, an Programmen der Innovationsförderung teilzunehmen. Hinter einer solchen Vorgehensweise sehe er eine staatsintervenistische Grundhaltung. Das Wirtschaftsministerium habe seiner Meinung jedoch nach elegant pariert und darauf aufmerksam gemacht, dass Unternehmen bereits ab 250 Beschäftigten zu den Großunternehmen zählten. In der Stellungnahme zu Ziffer 1 des Antrags habe das Ministerium umfänglich erläutert, wie das Förderinstrumentarium des Bundes über institutionelle Förderungen und Projektförderungen gestaltet sei. Die Stärken von Baden-Württemberg lägen in dem hohen Anteil an Forschung in den Unternehmen und dem hohen Besatz mit Trägerorganisationen für Forschung im Land, die in der Regel mischfinanziert seien. Die institutionelle Förderung werde durch die Trägerorganisationen überdurchschnittlich ausgeschöpft. 23 % der Bundesmittel für Projektforschungen gingen an baden-württembergische Unternehmen. An der Umsetzung von Forschungsergebnissen müsse in Zukunft verstärkt gearbeitet werden. Dafür seien bereits erste Ansätze vorhanden. Die Forschungsinfrastruktur müsse weiter gesichert und auf einem aktuellen Stand bleiben. Mit europäischen Projekten müsse sich die Politik ebenfalls beschäftigen. In Baden-Württemberg gebe es sehr viele Patente. Allerdings würden nur 10 % dieser Patente genutzt. Das Land müsse eine Strategie aufbauen, um seine Patente besser ausnutzen zu können. Bei technologieorientierten Existenzgründungen sei BadenWürttemberg bestenfalls durchschnittlich aufgestellt. Diese Tatsache sei u. a. durch die Arbeitsmarktlage erklärbar. Hier müsse das Land in der Forschungs- und Entwicklungspolitik künftig Akzente setzen. Eine Abgeordnete der Grünen brachte vor, die baden-württembergische Politik müsse sich intensiv mit der Forschung beschäftigen, wenngleich die Ausgangslage in Baden-Württemberg gut sei. Bei Existenzgründungen gebe es noch Probleme. Im Gründungsreport des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung vom Juni 2008 sei zu lesen, Baden-Württemberg, insbesondere die Region Stuttgart, falle bei Hightech-Gründungen zurück. Die Politik müsse daher die passenden Rahmenbedingungen für Innovationen und Gründungen schaffen. Für die Landesregierung sei der Brief des Präsidenten der Fraunhofer-Gesellschaft, in dem er u. a. ankündige, wegen fehlender Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Wirtschaftsausschuss Förderung durch das Land nicht die Institute in Baden-Württemberg, sondern die Institute in anderen Bundesländern weiter auszubauen, ein akutes Signal, mehr in die Forschungsinstitute zu investieren. Die Fraunhofer-Institute leisteten einen wichtigen Beitrag zur anwendungsorientierten Innovation im Land. Dieses Potenzial müsse in Baden-Württemberg gehalten werden. Ein Abgeordneter der SPD wies darauf hin, dass in Baden-Württemberg von der absoluten Summe her relativ hohe Forschungsausgaben getätigt würden. Viele dieser Ausgaben finanziere die Wirtschaft selbst. Die Unternehmen, die in die Forschung investierten, seien zu einem erheblichen Teil große Unternehmen. Viele der Forschungsausgaben fänden in der Region Stuttgart statt. Zwischen den städtischen und ländlichen Gebieten existiere ein starkes Gefälle, da Großunternehmen eher in den Städten angesiedelt seien. In Baden-Württemberg bestehe eine gute Infrastruktur bezüglich der Forschung. Dennoch hätten viele kleine und mittlere Unternehmen keine Kontakte zu den Hochschulen oder Instituten, die Anwendungstransfere leisteten. Das Land müsse sich verstärkt darum bemühen, die KMUs mit Hochschulen und anderen Forschungsinstituten zu verbinden, um die vorhandenen Kräfte zu bündeln. Baden-Württemberg habe dafür schon erste Ansätze. Bei der Verbundforschung, die Landesmittel für FuE bekomme, gebe es das Problem, wirklich die passende Klientel, die KMUs, zu erreichen. In der Forschung und Entwicklung sei Baden-Württemberg stark. Diese Stärke müsse weiter gestärkt werden. Es gebe noch viel Potenzial, das genutzt werden solle. Dies werde sich sicherlich für den Standort Baden-Württemberg auszahlen. Der Wirtschaftsminister erläuterte, die KMUs an Forschung und Entwicklung heranzuführen sei ein Problem, das ihn sehr beschäftige. Forschung finde allerdings nicht nur in der Region Stuttgart, sondern auch in anderen Gebieten in Baden-Württemberg statt. Das Forschungszentrum für Informatik in Karlsruhe habe eine Prämie erhalten, weil es sich beim Technologietransfer in besonderer Weise um die kleinen und mittleren Unternehmen kümmere. Bei Innovationen achte das Land verstärkt auf die Einbeziehung der KMUs, indem z. B. Forschungsassistenten in Betriebe bis 150 Beschäftigten gingen oder Innovationsgutscheine an Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten verteilt würden. Die KMUs würden bei FuE verstärkt in den Fokus genommen. Er sagte auf Vorschlag der Vorsitzenden zu, dass das Wirtschaftsministerium dem Ausschuss bis Ende 2009 über das bis dahin Erreichte berichte. Einvernehmlich empfahl der Ausschuss dem Plenum, den Antrag für erledigt zu erklären. 24. 07. 2008 Berichterstatter: Pfisterer 7. Zu dem Antrag der Abg. Dr. Gisela Splett u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum – Drucksache 14/2416 – Business und Biodiversität Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Dr. Gisela Splett u. a. GRÜNE – Drucksache 14/2416 – für erledigt zu erklären. 09. 07. 2008 Die Berichterstatterin: Die Vorsitzende: Schütz Netzhammer Bericht Der Wirtschaftsausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2416 in seiner 20. Sitzung am 9. Juli 2008. Eine Abgeordnete der Grünen verwies darauf, dass eine Initiative der portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft darauf abziele, die biologische Vielfalt zu erhalten und nachhaltig, ausgewogen und gerecht zu nutzen. Obwohl die Stellungnahme zu dem Antrag in erster Linie vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum stamme, wollten die Grünen im Wirtschaftsausschuss darüber beraten, da auch bei Unternehmen und in der Wirtschaft für diese Initiative und deren Ziele geworben werden müsse. Eine verstärkte Einbindung der Wirtschaft in die Umsetzung der Biodiversitätsziele halte auch die Landesregierung für sinnvoll. Gemäß der Stellungnahme zu dem Antrag seien in Deutschland bis zum 6. März 2008 bereits 21 Unternehmen an dieser Initiative beteiligt gewesen, davon drei aus Baden-Württemberg. Sie wolle wissen, ob sich inzwischen weitere Entwicklungen ergeben hätten, ob sich weitere Unternehmen dieser Initiative angeschlossen hätten und ob das Wirtschaftsministerium und der Wirtschaftsminister ebenfalls für diese Initiative aktiv würden und dafür werben wollten. Es wäre wichtig, wenn auch das Wirtschaftsministerium diese Ziele unterstütze und geeignete Initiativen ergreife, um mehr Unternehmen dafür zu gewinnen. Ein SPD-Abgeordneter meinte, der Antrag sei durchaus sinnvoll und habe zu den zu erwartenden Antworten geführt. Die geringe Zahl von Unternehmen, die sich an dieser Initiative beteiligten, lasse die Frage aufkommen, ob eine bessere Werbung hierfür gemacht werden müsse. Er könne sich vorstellen, dass es sich positiv auswirke, wenn die Initiative auch bei den baden-württembergischen Mitgliedern des Bundesdeutschen Arbeitskreises B.A.U.M. noch einmal bekannt gemacht werde. Der Wirtschaftsminister erläuterte, die gesamte Landesregierung und damit auch das Wirtschaftsministerium hielten die Einbindung der Wirtschaft in die Biodiversitätsziele für sinnvoll. Für deren Umsetzung sei das Bundesumweltministerium zuständig. Die Bewerbung dieses Vorhabens obliege der Länderebene und sei in Baden-Württemberg federführend beim Ministerium Ländlicher Raum angesiedelt. Auch das Wirtschaftsministerium werde die Umsetzung nach seinen Möglichkeiten unterstützen. 15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Wirtschaftsausschuss Ihm sei nicht bekannt, dass bisher noch weitere Unternehmen hinzugekommen seien. Eine Vertreterin des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum ergänzte, das Ministerium Ländlicher Raum verfolge im Rahmen dieser Initiative vor allem den Aktionsplan Biologische Vielfalt, den das Landeskabinett im März 2008 verabschiedet habe. Bei diesem Aktionsplan sei ein 111-Arten-Korb zusammengestellt worden, der 111 für die biologische Vielfalt wichtige Arten aufzähle. Hiermit versuche das Ministerium, an die Unternehmen heranzutreten, um für Unterstützung zu werben, und die Unternehmen stärker einzubinden. Dies erfolge parallel zur Initiative „Business and Biodiversity“, die vom BMU selbst beworben werden. Eine Abgeordnete der Grünen wollte wissen, was dabei konkret vom Ministerium aus unternommen werde und auf welche Weise, mit welchem möglicherweise abgestuften Zeitplan und mit welcher Konzeption die Landesregierung an Unternehmen herantrete. Sie meinte, auch wenn das Ministerium Ländlicher Raum hierfür die Federführung habe, gebe es vielfältige Kontakte seitens des Wirtschaftsministeriums und des Wirtschaftsausschusses direkt zu Unternehmen, die ebenfalls genutzt werden sollten. Der Wirtschaftsminister wiederholte, dies werde vom Wirtschaftsministerium durchaus gemacht. Dort, wo sich das Wirtschaftsministerium beteiligen könne, werde es zur Umsetzung der Initiative beitragen. Eine CDU-Abgeordnete brachte vor, aus den vorangegangenen Ausführungen sei ersichtlich, dass sowohl das Land als auch die beteiligten Unternehmen bereits viel zur Umsetzung der Initiative beitrügen. Darüber hinaus beinhalte der Aktionsplan Biologische Vielfalt alles Weitere, was zur Umsetzung der Initiative erforderlich sei. Die Vertreterin des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum machte deutlich, das Ministerium versuche mit verschiedenen Anschreiben, Unternehmen zum Mitmachen zu gewinnen. Die Kontaktaufnahme werde gegenwärtig vorbereitet. Auf Nachfrage einer Abgeordneten der Grünen fügte sie hinzu, bei Unternehmen, die nicht antworteten, werde sicher ein zweites Mal nachgefragt. Die Unternehmen könnten jedoch nicht zu einer Beteiligung gezwungen werden. Eine Abgeordnete der Grünen legte dar, wenn sich bisher nur drei baden-württembergische Unternehmen beteiligten, könne diese Zahl sicher noch erhöht werden. Sie bitte darum, dass die Landesregierung in Abhängigkeit von der jeweiligen Resonanz intensiver werbe als nur mit Anschreiben und einmaligem Nachhaken, um die Unternehmen von der Sinnhaftigkeit der Initiative zu überzeugen. Die Vertreterin des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum erwiderte auf Frage einer CDU-Abgeordneten, der Aktionsplan Biologische Vielfalt sei am 17. März verabschiedet worden. Die Kampagne mit dem 111-Arten-Korb stelle lediglich einen Baustein dieses Aktionsplans dar. Darüber hinaus gebe es einen Biodiversitäts-Check für Gemeinden, mit dem für eine größere Berücksichtigung der biologischen Vielfalt auf Gemeindeebene geworben werde, einen Baustein „Klimawandel und biologische Vielfalt“, der in der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes verankert sei, und einen Biodiversitäts-Parameter im Wald. Sie sagte auf Vorschlag der Vorsitzenden zu, dem Wirtschaftsausschuss bis Ende 2009 zu berichten, zu welchen Ergebnissen der Aktionsplan geführt habe. 16 Der Ausschuss empfahl dem Plenum daraufhin einvernehmlich, den Antrag Drucksache 14/2416 für erledigt zu erklären. 23. 07. 2008 Berichterstatterin: Schütz Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Beschlussempfehlungen des Innenausschusses 8. Zu dem Antrag der Abg. Dietmar Bachmann u. a. FDP/DVP und der Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum – Drucksache 14/2627 – Haltung gefährlicher Tiere in Privathaushalten Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Dietmar Bachmann u. a. FDP/DVP – Drucksache 14/2627 – für erledigt zu erklären. 09. 07. 2008 Der Vorsitzende und Berichterstatter: Junginger Bericht Der Innenausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2627 in seiner 20. Sitzung am 9. Juli 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags legte dar, im hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sei in § 43 a – Halten gefährlicher Tiere – Folgendes geregelt: Die nicht gewerbsmäßige Haltung eines gefährlichen Tieres einer wild lebenden Art ist verboten. Gefährliche Tiere sind solche, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind. Die Bezirksordnungsbehörde kann auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen … Ausweislich der Gesetzesmaterialien des Hessischen Landtags sei allein im Jahr 2006 am Flughafen Frankfurt der Import von 946 142 gefährlicher Tiere, darunter 43 236 Skorpione und Spinnen, 228 951 Amphibien und 673 955 Reptilien, festgestellt worden. Weil die Antragsteller nicht der Auffassung seien, dass es trotz dieses umfangreichen Imports gefährlicher Tiere in Baden-Württemberg eines Verbots analog zum auszugsweise zitierten § 43 a HSOG bedürfe, hätten sie mit dem vorliegenden Antrag abgefragt, ob mit gefährlichen Tieren bereits Straftaten verübt worden seien. Die Aussage in der Stellungnahme der Landesregierung zu Ziffer 5 des Antrags, mit Tieren seien in Baden-Württemberg im Jahr 2006 nur 67 und im Jahr 2007 nur 59 Straftaten verübt worden, gebe den Antragstellern recht und zeige, dass sich die baden-württembergische Bevölkerung auch ohne ein solches Verbot sicher fühlen könne. Im Nachgang zum Inkrafttreten des geänderten HSOG in Hessen habe das für den Flughafen Frankfurt zuständige Regierungspräsidium Darmstadt auf Antrag den Verbleib von 870 Grubenottern, 252 Klapperschlangen, von zwei Tigern, einem Puma, von 49 Krokodilen und eines Ozelots genehmigt. Insofern sei er nicht zufrieden mit der unter Federführung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum erarbeiteten Stellungnahme der Landesregierung zum Antrag; denn statt sich zum Verbleib von solchen Tieren zu äußern und einen Sachkundenachweis als Voraussetzung für die Haltung derartiger Tiere zu befürworten, was auch dem Tierschutz dienen würde, gehe das Ministerium im Wesentlichen auf Hauskatzen ein. Ein Abgeordneter der Grünen merkte an, die in der Stellungnahme aufgezeigte Gefährlichkeit der Hauskatze sei ihm neu gewesen und im Übrigen sei er dankbar für die Aussage, dass sich gefährliche Tiere eher nicht als Waffen für Terroristen eigneten. Ein Abgeordneter der SPD erkundigte sich danach, ob die Landesregierung die bestehenden Regelungen zur Haltung von Kampfhunden als bewährt einstufe oder eventuell beabsichtige, sie zu ändern. Der Ministerialdirektor im Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum legte dar, mit der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde habe auch das Signal an die Gesellschaft ausgesandt werden sollen, von der Haltung von Kampfhunden möglichst abzusehen. Diese Regelung habe sich bewährt und sollte beibehalten werden. Insgesamt gebe es in der Bundesrepublik schätzungsweise 100 Millionen Haus- und Heimtiere. Von solchen Tieren könnten aufgrund ihrer Nähe zum Menschen wesentlich mehr Gefährdungen ausgehen als von manchen auch giftigen wild lebenden Tieren, und deshalb werbe die Landesregierung bei der Bevölkerung um Zurückhaltung hinsichtlich der Haltung exotischer Tiere zu Hause. Diesem Ziel diene auch die Stellungnahme der Landesregierung zum vorliegenden Antrag. Der Innenminister merkte an, bei Anschlägen und Anschlagsvorbereitungen islamistischer Terroristen hätten gefährliche Tiere bisher keine Rolle gespielt. Er weise in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass in Afghanistan in fünf Fällen Esel zum Transport von Sprengstoff eingesetzt worden seien, welcher letztlich zur Explosion gebracht worden sei. Ein solches Szenario halte er in Europa jedoch für wenig wahrscheinlich. Der Erstunterzeichner des Antrags bedankte sich für die Stellungnahme der Landesregierung zum Antrag und die ergänzenden Ausführungen und führte weiter aus, seiner Fraktion sei es mit diesem Antrag gelungen, zu verhindern, dass Baden-Württemberg wie Hessen vorgehe und ein weiteres Verbot erlasse. Er hielte es im Übrigen für wünschenswert, wenn im Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum dem Schutz der Tiere als Mitgeschöpfe künftig eine größere Aufmerksamkeit gewidmet würde, als dies offenbar derzeit der Fall sei. Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. 31. 07. 2008 Berichterstatter: Junginger 17 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Innenausschuss 9. Zu dem Antrag der Abg. Dietmar Bachmann u. a. FDP/DVP und der Stellungnahme des Innenministeriums – Drucksache 14/2653 – Marketingaktivitäten des Baden-Airports Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Dietmar Bachmann u. a. FDP/DVP – Drucksache 14/2653 – für erledigt zu erklären. 09. 07. 2008 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Braun Junginger Bericht Der Innenausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2653 in seiner 20. Sitzung am 9. Juli 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags legte dar, nachdem die Landesregierung ihre Stellungnahme zum vorliegenden Antrag erarbeitet gehabt habe, habe der Ministerpräsident in der 47. Plenarsitzung am 25. Juni 2008 eine Information zum Flughafen Stuttgart abgegeben und in diesem Zusammenhang u. a. erklärt, der Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden, dessen Verkehrsanbindung weiter verbessert werde, nehme eine erfreuliche Entwicklung und sei in der Lage, weitere Verkehre aufzunehmen. Dies erfordere aus Sicht der Antragsteller jedoch Anreizsysteme und Werbemaßnahmen, und in diesem Zusammenhang interessiere ihn, ob die Stellungnahme der Landesregierung zum Antrag anders ausgefallen wäre, wenn die erwähnte Information des Ministerpräsidenten bereits erfolgt wäre, und, wenn ja, wie. den Reiseveranstaltern. In diesem Zusammenhang sei anzumerken, dass auch im aktuellen Flugplan des Flughafens Stuttgart für den Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden geworben werde. Ferner werde die Verkehrsanbindung des Flughafens Karlsruhe/Baden-Baden verbessert, was jedoch aufgrund der hohen Kosten nur schrittweise erfolgen könne, und im Übrigen sei anzumerken, dass sowohl für das Bundesfernstraßennetz als auch für die Bahn der Bund zuständig sei. In jedem Fall werde darauf zu achten sein, dass keine in Relation zur Steigerung der Fluggastzahlen überteuerten Investitionen getätigt würden, was durch eine Arbeitsgruppe sichergestellt werde. Der Erstunterzeichner des Antrags brachte vor, aufgrund dessen, dass die rund 600 Millionen € teuere geplante zweite Start- und Landebahn am Flughafen Stuttgart nun doch nicht realisiert werde, sollte nach seiner Auffassung genug Geld zur Verbesserung der Situation am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden vorhanden sein. In diesem Zusammenhang interessiere ihn nach wie vor, ob die Landesregierung ihre Stellungnahme zum vorliegenden Antrag und insbesondere die zu Ziffer 6 des Antrags nach der erfolgten Entscheidung des Ministerpräsidenten zum Flughafen Stuttgart noch so formulieren würde, wie sie es im April getan habe. Der Staatssekretär im Innenministerium antwortete, der Bau einer zweiten Start- und Landebahn am Flughafen Stuttgart hätte zwar zunächst Geld gekostet, doch hätten sich die Investitionskosten durch höhere Einnahmen letztlich wieder amortisiert. Insofern ergebe sich durch den Verzicht auf die Investitionen keine Einsparung in der dargelegten Höhe und schon gar nicht das Bereitliegen nunmehr nicht mehr benötigter Geldmittel. Abschließend erklärte er unter Hinweis auf die zu Ziffer 6 des Antrags aufgeworfene Frage, er habe bereits dargelegt, in welcher Weise die Landesregierung auf eine Attraktivitätssteigerung des Flughafens Karlsruhe/Baden-Baden hinarbeite. Marketingaktivitäten des Flughafens sei jedoch operatives Geschäft des Flughafens und keine Sache der Landesregierung. Ein Abgeordneter der Grünen merkte an, eine bessere Werbung für den Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden als durch die medienwirksame Äußerung des Ministerpräsidenten, welche Personengruppe nach seinen Vorstellungen welchen Flughafen bevorzugen sollte, sei kaum vorstellbar. Ihn interessiere, wann mit einer Umsetzung der vom Ministerpräsidenten in Aussicht gestellten Verbesserungen am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden gerechnet werden könne und wie sie finanziert werden sollten. Ein Abgeordneter der SPD äußerte, die Aussage, dass die Verantwortung für die Anbindung des Flughafens Karlsruhe/BadenBaden an das Bundesfernstraßennetz beim Bund liege, sei formal richtig. Doch sei in dieser Hinsicht nicht viel zu erwarten, da der Bund kein großes Interesse daran habe, in etwas zu investieren, wovon er später praktisch keinen Nutzen habe. Deshalb sei es legitim, die Frage aufzuwerfen, ob sich das Land hinsichtlich der Verbesserung der Verkehrsanbindung des Flughafens Karlsruhe/ Baden-Baden stärker als bisher engagieren sollte. Ein Abgeordneter der SPD führte aus, wichtiger als Marketingmaßnahmen zugunsten des Flughafens Karlsruhe/Baden-Baden wären Verbesserungen der verkehrlichen Anbindung dieses Flughafens. Ferner müssten die Airlines davon überzeugt werden, auf diesem Flughafen mehr Flüge anzubieten, sodass die potenziellen Fluggäste eine echte Wahlmöglichkeit hätten. Er entnehme der Stellungnahme der Landesregierung zum vorliegenden Antrag, dass nun offenbar auch die Landesregierung bereit sei, entsprechend tätig zu werden. Der Staatssekretär im Innenministerium entgegnete, er halte diese Strategie, den Bund zu entlasten, für falsch. Die Landespolitik sollte sich zwar für möglichst viele Investitionen im Land einsetzen, doch primär auf Kosten des dafür Zuständigen, und im konkreten Fall, nämlich für die Bundesautobahnen und deren Verknüpfungen mit anderen Straßen und anderen Verkehrsträgern, sei das der Bund, der von Verbesserungen im Übrigen durchaus profitiere. Das schließe jedoch ein gewisses Engagement des Landes, wenn es um die Wahrung von Landesinteressen gehe, nicht aus. Der Staatssekretär im Innenministerium legte dar, der Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden habe bereits eine außerordentlich erfolgreiche Entwicklung genommen, die sich in rasch steigenden Fluggastzahlen niederschlage. Diese Entwicklung werde fortgesetzt, was im Übrigen auch zu einer Entlastung des Flughafens Stuttgart führe. Dazu würden die Werbemaßnahmen für den Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden verstärkt, und zwar sowohl bei den Fluggesellschaften mit dem Ziel, mehr Flüge anzubieten, als auch bei Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. 18 04. 08. 2008 Berichterstatter: Braun Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Innenausschuss 10. Zu dem Antrag der Abg. Ulrich Müller u. a. CDU und der Stellungnahme des Innenministeriums – Drucksache 14/2659 – Verflechtung der Verkehrsverbünde im Raum Bodensee und Oberschwaben Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Ulrich Müller u. a. CDU – Drucksache 14/2659 – für erledigt zu erklären. 09. 07. 2008 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Sckerl Junginger Bericht Der Innenausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2659 in seiner 20. Sitzung am 9. Juli 2008. Ein Sprecher der Antragsteller legte dar, er entnehme der Stellungnahme der Landesregierung zum Antrag, dass sich hinsichtlich der Verflechtung der Verkehrsverbünde im Raum Bodensee und Oberschwaben in letzter Zeit große Verbesserungen ergeben hätten. Von so guten Verflechtungen seien der Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis und der Verkehrsverbund Stuttgart jedoch noch weit entfernt. Er weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Verkehrsverbund Stuttgart die Auffassung vertrete, diejenigen Verbünde, die Vergünstigungen wie beispielsweise bessere Übergangsmöglichkeiten begehrten, müssten sich nicht nur an den unmittelbar dadurch bedingten Kosten beteiligen, sondern auch anteilig an den Kosten, die die am Verbund Beteiligten bisher für den Verbund aufgewendet hätten. Dies halte er für ungerechtfertigt, zumal der Verkehrsverbund Stuttgart zu einem großen Teil mit Steuergeldern bezahlt worden sei. Ein Abgeordneter der FDP/DVP merkte an, auch seine Fraktion halte die in der umfangreichen Stellungnahme der Landesregierung zum Antrag dargestellte Situation im Raum Bodensee und Oberschwaben hinsichtlich der Verkehrsverbünde für überdurchschnittlich gut. Doch auch der Verkehrsverbund Stuttgart habe schon viel erreicht und entwickle sich positiv. Er persönlich halte es im Übrigen für gerecht und zielführend, wenn andere, wenn sie an dieser erfolgreichen Entwicklung partizipieren wollten, eine Art Eintritt zahlen müssten. des ÖPNV hinzuwirken. Die mit den Verkehrsverbünden vertraglich vereinbarte verbesserte Zusammenarbeit der Verbünde untereinander sei ein Schritt in die richtige Richtung, reiche jedoch noch nicht aus. Der Sprecher der Antragsteller merkte an, er wohne genau in der Mitte zwischen dem Karlsruher Verkehrsverbund und dem Verkehrsverbund Stuttgart und habe deshalb Vergleichsmöglichkeiten. Dabei stelle sich der Karlsruher Verkehrsverbund hinsichtlich der Tarife für verbundgrenzenüberschreitende Fahrten als wesentlich entgegenkommender dar als der Verkehrsverbund Stuttgart. Ein Abgeordneter der SPD schloss sich den Ausführungen des Abgeordneten der FDP/DVP zum Verkehrsverbund Stuttgart an und führte weiter aus, er halte es für zu wenig, wenn die Landesregierung Kooperationen zwischen den Verkehrsverbünden koordiniere und dabei moderierend berate. Angesichts dessen, dass die Landesregierung wesentlich wirksamere Einwirkungsmöglichkeiten habe, erscheine ihm das als zu wenig, und er fordere die Landesregierung auf, im Interesse intensiverer Kooperationen und vielleicht auch Integrationen stärker als bisher Einfluss zu nehmen. Denn die Tarife seien nach wie vor recht unübersichtlich, was auch die Bedienbarkeit von Fahrkartenautomaten erschwere. Der Staatssekretär im Innenministerium führte aus, die Frage, ob es in Baden-Württemberg zu viele Verkehrsverbünde gebe, werde immer wieder aufgeworfen und diskutiert, zumal es in Nordrhein-Westfalen sehr große Verkehrsverbünde gebe, die beispielsweise hinsichtlich der Tarifgestaltung durchaus vorteilhaft seien, jedoch auch Nachteile hätten, beispielsweise den, dass der Kontakt zu den Kunden aufgrund der großen Entfernungen schwieriger sei. Insgesamt betrachtet sei Baden-Württemberg hinsichtlich seiner Verbundlandschaft gut aufgestellt, wie auch das im Antrag thematisierte Beispiel zeige, doch seien mehr Kooperationen in der Tat sinnvoll und wünschenswert, und zwar Kooperationen innerhalb Baden-Württembergs als auch über die Landesgrenzen hinaus. Das Land sei bereit, entsprechende Aktivitäten auch finanziell zu fördern. Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. 31. 07. 2008 Berichterstatter: Sckerl Ein Abgeordneter der Grünen entgegnete, er halte die Konstruktion des Verkehrsverbunds Stuttgart und dessen offensichtliches Bestreben, möglichst niemanden hinzukommen zu lassen, für auf Dauer nicht haltbar. Aus Sicht seiner Fraktion sollte die Zahl der Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg, hinsichtlich derer Baden-Württemberg im Übrigen bundesweit an der Spitze liege, deutlich reduziert werden; denn dies würde aufgrund der Tarifvereinheitlichung vielen Fahrgästen, die den ÖPNV derzeit verbundgrenzenüberschreitend nutzten, helfen. Der ÖPNV sollte für den Regelverkehr so attraktiv gemacht werden, wie er es beispielsweise mit dem Baden-Württemberg-Ticket für den Gelegenheitsverkehr bereits sei. Aus Sicht seiner Fraktion rechtfertige die Tatsache, dass das Land viel Geld für den ÖPNV bereitstelle, stärker als bisher auf eine aus Landessicht sinnvolle Entwicklung 19 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Innenausschuss 11. Zu dem Antrag der Abg. Werner Wölfle u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2692 – Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Werner Wölfle u. a. GRÜNE – Drucksache 14/2692 – für erledigt zu erklären. 09. 07. 2008 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Scheuermann Junginger Bericht Der Innenausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2692 in seiner 20. Sitzung am 9. Juli 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags führte aus, die Antragsteller sähen sich durch die Stellungnahme der Landesregierung zum vorliegenden Antrag in der Auffassung bestätigt, dass die Landesregierung nicht umhinkommen werde, für den Flughafen Stuttgart einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Die Auslösewerte seien bereits grundsätzlich bekannt, und wenn auch hinsichtlich der Schutzzonen Klarheit herrsche, könne mit der Erarbeitung begonnen werden. Ein Abgeordneter der CDU stellte klar, aus der Stellungnahme der Landesregierung zu Ziffer 1 des Antrags gehe hervor, dass eine gesetzeskonforme Ermittlung der Lärmbelastung im Umfeld des Flughafens Stuttgart bislang deshalb nicht habe erfolgen können, weil der Bundesverkehrsminister es bisher versäumt habe, die Berechnungsmethode für die Ermittlung der Lärmbelastung und die Festlegung von Schutzzonen nach dem Fluglärmgesetz durch Rechtsverordnung zu regeln. Insofern sei die Ursache für das Fehlen einer Maßnahmenplanung nicht auf Landes-, sondern auf Bundesebene zu suchen. Ein Abgeordneter der FDP/DVP merkte an, er stimme den Ausführungen seines Vorredners im vollen Umfang zu, und bat die Landesregierung um eine Aussage dazu, wie sie sich die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in nationales Recht und letztlich ihre Anwendung in Baden-Württemberg vorstelle. Abschließend äußerte er, seine Fraktion sei den Antragstellern dankbar für den vorliegenden Antrag und halte Maßnahmen zur Lärmminderung grundsätzlich für sinnvoll; denn die in der Umgebung des Flughafens Stuttgart wohnenden Menschen seien sehr stark von Fluglärm betroffen. Vorstellbar wäre aus Sicht seiner Fraktion beispielsweise, durch verstärkte Anreize dafür zu sorgen, dass die Flughäfen im Land vorwiegend oder im besten Fall ausschließlich von lärmemissionsarmen Flugzeugen angeflogen würden. Begrenzungen des Flugbetriebs bis hin zu einer kompletten Einstellung hingegen wären aus Sicht seiner Fraktion nicht praktikabel. Der CDU-Abgeordnete warf ein, nach seinen Informationen differenziere der Flughafen Stuttgart bereits seit Längerem bei der Festlegung der Start- und Landegebühren nach den Emissionen und insbesondere den Lärmemissionen der Flugzeuge. 20 Der Abgeordnete der FDP/DVP entgegnete, am Flughafen Stuttgart werde hinsichtlich der Lärmemissionen der Flugzeuge in der Tat differenziert, doch offenbar nicht stark genug. Denn es sei nach wie vor attraktiv, den Flughafen Stuttgart auch mit lauten Flugzeugen anzufliegen. Ein Abgeordneter der SPD brachte vor, aus der Stellungnahme der Landesregierung zu Abschnitt I Ziffer 3 des Antrags gehe nicht hervor, ob sich das Regierungspräsidium Stuttgart in der in dieser Ziffer des Antrags wörtlich wiedergegebenen Weise geäußert habe. Hierzu bitte er um eine klarstellende Aussage der Landesregierung. Ein Vertreter des Umweltministeriums teilte mit, den genauen Wortlaut der Mitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart an die Stadt Leinfelden-Echterdingen mit dem Inhalt, dass derzeit nicht an einem Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart gearbeitet werde, kenne er nicht. Fakt sei jedoch, dass es keine Schwellenwerte gebe. Die Landesregierung habe zwar einmal über den Bundesrat versucht, Schwellenwerte für die Auslösung von Aktionsplänen einzuführen; diese Bemühungen hätten sich jedoch auf den Straßenverkehr bezogen, und zwar vor der Novellierung des Fluglärmgesetzes. Für den Luftverkehr habe sich, weil das novellierte Fluglärmgesetz in § 14 festlege, dass bei der Lärmaktionsplanung für Flugplätze die jeweils anwendbaren Werte des § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes zu beachten seien, die Frage der Schwellenwerte für die Auslösung von Lärmaktionsplänen erübrigt. Schwellenwerte könnten daher keine Grundlage für die Überlegung, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, sein. Vielmehr müssten Berechnungen angestellt werden, für die es derzeit jedoch noch keine Vorgaben des Bundes gebe. Anschließend führte er aus, die EU-Umgebungslärmrichtlinie werde nicht in der Weise wirksam, dass innerhalb einer bestimmten Frist für jeden Flughafen ein Lärmaktionsplan erstellt werden müsse. Einen solchen Automatismus werde es also nicht geben. Die Richtlinie gebe vielmehr vor, Lärmkarten zu erstellen und bei Bedarf Lärmaktionspläne aufzustellen, ohne jedoch einen Schwellenwert oder Grenzwert zu nennen. Insofern bleibe es den zuständigen Behörden überlassen, zu entscheiden, wann und wo ein Lärmaktionsplan erstellt werden müsse. Der Abgeordnete der FDP/DVP bedankte sich für die Klarstellung, dass die EU nicht automatisch Lärmaktionspläne fordere. Da es derzeit auch keine nationale Verordnung gebe, die dies fordern würde, müssten am Flughafen Stuttgart derzeit keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden. Der Erstunterzeichner des Antrags warf ein, sobald der Bund in der Weise, wie sie in der Stellungnahme der Landesregierung zu Abschnitt I Ziffer 1 beschrieben werde, tätig geworden sei, müsse für den Flughafen Stuttgart ein Lärmaktionsplan erstellt werden. Insofern erübrige sich eine Abstimmung über Abschnitt II des Antrags, sodass der Antrag im Ganzen für erledigt erklärt werden könne. Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. 21. 07. 2008 Berichterstatter: Scheuermann Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Innenausschuss 12. Zu dem Antrag der Abg. Reinhold Gall u. a. SPD und der Stellungnahme des Innenministeriums – Drucksache 14/2702 – Vereinbarung zur Unterstützung der schweizerischen Sicherheitskräfte durch baden-württembergische Polizeikräfte bei der Fußball-Europameisterschaft 2008 Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Reinhold Gall u. a. SPD – Drucksache 14/2702 – für erledigt zu erklären. 09. 07. 2008 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Blenke Junginger Bericht Der Innenausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2702 in seiner 20. Sitzung am 9. Juli 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags führte aus, im Umfeld der Fußball-Europameisterschaft sei es nicht im befürchteten Umfang zu Ausschreitungen und Eskalationen gekommen. Gleichwohl habe es genügend Anlässe gegeben, in denen das Einschreiten der Polizei erforderlich gewesen sei. Der Polizei, die mit der nötigen Besonnenheit vorgegangen sei, gebühre für ihren Einsatz Dank. Wichtiger als ein Dank sei für die betroffenen Polizeibeamten jedoch die Frage, wie die in diesem Zusammenhang geleisteten Überstunden finanziell oder in Freizeit abgegolten würden, und diese Frage richte er an den Innenminister. Der positive Eindruck, den die deutsche Polizei bei der FußballEuropameisterschaft letztlich hinterlassen habe, sei für die Antragsteller angesichts der in der Antragsbegründung dargelegten Zitate aus der Presse nicht selbstverständlich gewesen, und deshalb hätten die Antragsteller die im Antrag thematisierten Fragen aufgeworfen. Beispielsweise hätten sich die Antragsteller dafür interessiert, ob beabsichtigt gewesen sei, deutsche Polizeibeamte auch in Planungen der Einsatztaktik einzubinden. Ihn interessiere, wie die Zusammenarbeit zwischen den Schweizer Polizeidienststellen und den deutschen Polizeibeamten in der Realität abgelaufen sei. Weiter brachte er vor, die Antragsteller hätten befürchtet, dass es aufgrund der Vielzahl öffentlicher Veranstaltungen, die anlässlich der Fußball-Europameisterschaft auch in Deutschland stattgefunden hätten und bei denen es mitunter 25 000 Teilnehmer gegeben habe, auch in Deutschland punktuell zu Übergriffen komme. Auch diese Befürchtungen hätten dem vorliegenden Antrag zugrunde gelegen. Abschließend bat er darum, den Ausschussmitgliedern die in der Stellungnahme der Landesregierung zu Abschnitt II des Antrags erwähnte Verwaltungsabsprache mit der Schweiz zur Kenntnis zu geben. Davon, diese zu veröffentlichen, sei nie die Rede gewesen. An diesem Wunsch nach Kenntnisnahme hielten die Antragsteller fest. Ein Abgeordneter der CDU führte aus, anlässlich der FußballWeltmeisterschaft 2006 seien Polizeikräfte aus der Schweiz in Deutschland eingesetzt gewesen und im Gegenzug seien bei der letzten Fußball-Europameisterschaft deutsche Polizeibeamte in der Schweiz eingesetzt gewesen, wobei es sich angesichts der guten Nachbarschaft um einen völlig normalen Vorgang handle. Nach Informationen seiner Fraktion seien die deutschen Polizeibeamten in der Schweiz auf sehr hohe Akzeptanz und sehr hohen Respekt gestoßen. Für ihre hervorragende Arbeit und den gelungenen Einsatz der deutschen Polizei zolle er ihr Dank und Anerkennung. Er stelle im Nachhinein fest, dass sich die von den Antragstellern thematisierten Befürchtungen u. a. dank der guten Arbeit der Polizei nicht bewahrheitet hätten. Ein Abgeordneter der FDP/DVP legte dar, die Stellungnahme der Landesregierung zum vorliegenden Antrag zeige, dass sich die Befürchtungen der Antragsteller nicht bewahrheitet hätten. Dies sei positiv und auch im Sinne der Antragsteller. Er schließe sich dem Dank an die Polizeikräfte an. Positiv habe sich im Übrigen ausgewirkt, dass viele der in der Schweiz eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten vor zwei Jahren bei der FußballWeltmeisterschaft Gelegenheit gehabt hätten, Erfahrungen im Umgang mit dem Personenkreis, der bei solchen Veranstaltungen auch anzutreffen sei, zu sammeln. Er gehe davon aus, dass die Polizeiführung dafür Sorge trage, dass die im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft geleisteten Überstunden im Interesse einer weiterhin hohen Motivation der Polizeibeamtinnen und -beamten möglichst bald in geeigneter Weise abgegolten würden. Ein Abgeordneter der Grünen stellte klar, die Besorgnis, die es im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft gegeben habe, sei nicht von der Opposition ausgelöst worden, sondern habe sich aus der Wiedergabe von Äußerungen von Führungskräften der Schweizer Polizei in der Presse ergeben. Insofern sei der vorliegende Antrag völlig berechtigt gewesen. Er sei dankbar, dass sich noch vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft herausgestellt habe, dass die Situation besser sei, als zu befürchten gewesen sei. Anschließend stellte er fest, die Polizei sei während der FußballEuropameisterschaft professionell aufgetreten und habe gute Arbeit geleistet. Denn die Vorfälle, die es gegeben habe, seien bei Veranstaltungen, an denen einschließlich Public Viewing, Autokorsos usw. Millionen von Menschen beteiligt seien, völlig normal. Für besonders erfreulich halte er, dass es gelungen sei, große Hooliganauseinandersetzungen bereits in ihrer Entstehungsphase einzudämmen und damit zu vermeiden. Positiv sei ferner die Art der Unterbringung der deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten zu bewerten; denn er wisse von einem Verwandten, der bei der Polizei tätig sei und in Basel im Einsatz gewesen sei, dass die Unterkünfte sowie die Betreuung und Verpflegung in der Schweiz erstklassig gewesen seien. Er habe ihm versprochen, im Ausschuss seinen Wunsch zum Ausdruck zu bringen, dass sich die baden-württembergische Polizei an dieser erstklassigen Unterbringung und Verpflegung bei Einsätzen ein Beispiel nehme. Der Erstunterzeichner des Antrags stellte klar, als völlig unberechtigt hätten sich die Befürchtungen der Antragsteller nicht erwiesen. Denn die französische Polizei habe in der Schweiz andere Rechte gehabt als die deutsche. Weiter führte er aus, der vorliegende Antrag eigne sich gut, sich auch einmal darüber zu unterhalten, was bei Großereignissen wie 21 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Innenausschuss einer Fußball-Europameisterschaft seitens der Bevölkerung an Erschwernissen hingenommen werden müsse. Er beispielsweise sei nicht bereit, sich damit abzufinden, dass bei derartigen Sportereignissen mitunter über einen halben Tag hinweg die komplette Infrastruktur einer Stadt lahmgelegt werde, sodass beispielsweise Jugendliche keine Möglichkeit mehr hätten, nach 23 Uhr mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause zu fahren. Anschließend warf er die Frage auf, ob es sinnvoll sei, sich als Veranstalter darauf zu verlassen, dass das entsprechende Land polizeilich in der Lage sei, für diese Veranstaltung Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, und plädierte dafür, im Vorfeld der nächsten Fußball-Weltmeisterschaft auch Fragen der Sicherheit offensiv zu diskutieren. Ein Abgeordneter der FDP/DVP merkte an, sportliche Großereignisse stellten eine besondere Situation dar, in der auch ausgelassen gefeiert werde. So etwas sollte erlaubt sein. Er vertraue darauf, dass sich die Polizei besonnen verhalte und nur dann einschreite, wenn dies geboten sei, und im Übrigen träten Situationen, in denen Menschen in sehr großer Zahl ausgelassen feierten, nicht überraschend ein, sodass sich die Bevölkerung darauf einstellen könne. Der Erstunterzeichner des Antrags warf ein, in Heilbronn sei nach einem Fußballspiel so ausgelassen gefeiert worden, dass der Nahverkehr habe komplett eingestellt werden müssen, sodass mit öffentlichen Verkehrsmitteln keine Heimfahrt mehr möglich gewesen sei. Dies halte er für unangemessen und für nicht tolerierbar. Der Innenminister führte aus, Autokorsos würden nicht wie eine Demonstration angemeldet, sondern bildeten sich spontan. Die Polizei habe auch keine Möglichkeit, diese zu verbieten oder aufzulösen, sondern habe lediglich die Möglichkeit, Gefahrensituationen zu beseitigen und die Korsos zu kanalisieren. Im Übrigen kämen solche Autokorsos nicht überraschend zustande, und jeder, der sich zum Zeitpunkt der Beendigung eines Spiels beispielsweise einer Fußball-Europameisterschaft in der Öffentlichkeit aufhalte, müsse Verkehrseinschränkungen in Kauf nehmen. Dort, wo es hinsichtlich ausgelassener Feiern nur wenig Toleranz gebe, sollte darüber nachgedacht werden, ob an diesen Orten überhaupt wieder Public-Viewing-Veranstaltungen stattfinden sollten, die praktisch immer Verkehrseinschränkungen zur Folge hätten. Anschließend brachte er vor, das Lob an die Polizei gebe er gern weiter. Er weise jedoch darauf hin, dass trotz der erwarteten Mehrarbeitsstunden wesentlich mehr Polizeibeamte Interesse an einem Einsatz in der Schweiz bekundet gehabt hätten, als letztlich zum Zuge gekommen seien. Es sei also niemand zu einem Einsatz in der Schweiz gezwungen worden. Zur Abgeltung von Mehrarbeitsstunden stünden 3,1 Millionen € zur Verfügung. Die Unterkunft und Verpflegung in der Schweiz seien im Übrigen in der Tat erstklassig gewesen. Derartige Rahmenbedingungen könnten bei Veranstaltungen wie beispielsweise dem G-8-Gipfel in Heiligendamm u. a. aus einsatztaktischen Gründen jedoch nicht erwartet werden, wobei anzumerken sei, dass die badenwürttembergischen Polizeibeamten in Heiligendamm vergleichsweise gut untergebracht gewesen und verpflegt worden seien. Weiter führte er aus, während der Fußball-Europameisterschaft habe es in der Tat unterschiedliche rechtliche Situationen zwischen der Schweizer und der französischen Polizei einerseits und der Schweizer und der baden-württembergischen Polizei andererseits gegeben, doch zugunsten der baden-württembergischen Polizei, weil Deutschland im Unterschied zu Frankreich einen Polizeivertrag mit der Schweiz habe. Im Übrigen hätten 22 sich die in der Antragsbegründung thematisierten Zitate als unzutreffend herausgestellt. Er erinnere in diesem Zusammenhang diejenigen an ihre Verantwortung, die einen Presseartikel mit missverständlichen und falsch wiedergegebenen Zitaten zum Anlass genommen hätten, diese Aussagen dadurch, dass sie sie auswalzten, noch zu verstärken, obwohl die in der Stellungnahme der Landesregierung zum Antrag erwähnte Polizeiabsprache nichts in dieser Richtung hergebe. Der Einsatz deutscher Polizeibeamter in der Schweiz sei vielmehr auf der Grundlage des deutsch-schweizerischen-Polizeivertrags erfolgt. Er sei erstaunt darüber gewesen, in welchem Maße die Schweiz bereit gewesen sei, hoheitliche Befugnisse an die baden-württembergische Polizei abzugeben; er weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die deutschen Polizeibeamten die gleichen Eingriffsrechte gehabt hätten wie ihre Schweizer Kollegen. Deshalb hätten die baden-württembergischen Polizeibeamten bei ihren Einsätzen, die immer auch in gemischter Besetzung erfolgt seien, auf Augenhöhe mit den Schweizer Kollegen agiert. Im Übrigen würden baden-württembergische Polizeibeamte sehr gern zu solchen Auslandseinsätzen hinzugezogen, weil die baden-württembergische Einsatztaktik im Ausland hohes Ansehen genieße und sich immer wieder bewährt habe. Abschließend teilte er mit, die wesentlichen Entscheidungen hinsichtlich des Polizeieinsatzes während der Fußball-Weltmeisterschaft seien in der erwähnten Verwaltungsabsprache sowie in vielen vorausgegangen Konferenzen wie beispielsweise der Bodensee-Sicherheitskonferenz erfolgt. In der Schweiz sei bekannt, wie die baden-württembergische Polizei konzeptionell aufgestellt sei. In die Einsatzplanung sei im Übrigen der baden-württembergische Landespolizeipräsident eingebunden gewesen. Nachdem der Polizeieinsatz in der Schweiz beendet sei, übergebe er dem Ausschussvorsitzenden die Verwaltungsabsprache mit der Ermächtigung, sie auch an die Ausschussmitglieder weiterzugeben, und bitte um Verständnis, dass eine solche Unterlage, die polizeitaktische Interna beinhalte, wenn überhaupt nur nach einem Einsatz herausgegeben werden könne. Der Erstunterzeichner des Antrags warf ein, wenn Randalierer über polizeitaktische Informationen verfügten, wie es leider vielfach der Fall sei, sei nicht gesagt, dass diese Informationen aus den Reihen der Polizei oder der Politik stammten. Anschließend stellte er klar, seine Kritik an der Situation nach dem Public Viewing in Heilbronn habe sich in keiner Weise gegen die Polizei gerichtet. Er kritisiere vielmehr, dass Kommunen einerseits vielfach wetteiferten, möglichst große Events zu veranstalten, und werbewirksam darauf hinwiesen, dass in ihrer Stadt rund um die Uhr etwas geboten sei, sich jedoch andererseits über Begleitprobleme wie Ruhestörung und Vandalismus beklagten und die Schuld bei der Polizei oder der Landespolitik suchten. Darüber sollte eine sachliche Diskussion auf der Ebene der Landespolitik möglich sein. Der Innenminister warf ein, er teile diese Auffassung. Ein Abgeordneter der FDP/DVP äußerte, Verkehrseinschränkungen durch Autokorsos oder aufgrund von Public-Viewing-Veranstaltungen bei Fußballwelt- oder -Europameisterschaften träten nicht überraschend ein, sodass sich die Bevölkerung darauf einstellen könne. Einige wenige Menschen, die sich durch das Feiern anderer Menschen gestört fühlten, gebe es jedoch immer, doch sollte dies nicht zum Anlass genommen werden, das Feiern zu verbieten. Der Ausschussvorsitzende nahm vom Innenminister ein Exemplar der erwähnten Verwaltungsabsprache entgegen und merkte Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Innenausschuss an, er hätte es begrüßt, wenn auch darüber hätte diskutiert werden können, welche Gründe eine frühere Bekanntgabe im Ausschuss verhindert hätten. In seiner Eigenschaft als Mitunterzeichner des Antrags erkundigte er sich abschließend danach, in welchem Umfang Mehrarbeitsstunden angefallen seien und ob mit den zur Abgeltung von Mehrarbeitsstunden zur Verfügung stehenden Mitteln nicht nur die in der Schweiz geleisteten Mehrarbeitsstunden abgegolten würden, sondern auch die im Zusammenhang mit der FußballEuropameisterschaft bei in Deutschland tätigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten angefallenen Überstunden. Der Innenminister antwortete, die vom Innenministerium angegebenen Mehrarbeitsstunden seien landesweit entstanden und würden landesweit zeitnah ausgeglichen. Bei den zwei in der Schweiz eingesetzten Hundertschaften seien rund 4 500 Mehrarbeitsstunden angefallen, die etwa je zur Hälfte finanziell und durch Freizeit abgegolten würden. Landesweit habe es 177 000 Einsatzstunden gegeben, aus denen jedoch die reguläre Dienstzeit herausgerechnet werden müsse. Die finanziellen Mittel, die zur Abgeltung von Mehrarbeitsstunden zur Verfügung stünden, seien durchaus auskömmlich, doch bevorzugten viele Polizeibeamtinnen und -beamte einen Freizeitausgleich, was jedoch in der Umsetzung schwieriger sei. Der Ausschussvorsitzende legte abschließend dar, er spreche den Einsatzkräften namens des Ausschusses Dank und Anerkennung für ihre sehr gute Arbeit sowohl vor der Fußball-Europameisterschaft als auch während dieses unter Sicherheitsgesichtspunkten nicht ganz risikolosen Großereignisses aus. Er gehe davon aus, dass sich mit der Aushändigung der Verwaltungsabsprache Abschnitt II des Antrags erledigt habe, sodass der Antrag im Ganzen für erledigt erklärt werden könne. Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. 18. 07. 2008 Berichterstatter: Blenke 13. Zu dem Antrag der Abg. Reinhold Gall u. a. SPD und der Stellungnahme des Innenministeriums – Drucksache 14/2741 – Polizeibegleitung bei Großraum- und Schwerverkehrtransporten Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Reinhold Gall u. a. SPD – Drucksache 14/2741 – für erledigt zu erklären. 09. 07. 2008 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Kluck Junginger Bericht Der Innenausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2741 in seiner 20. Sitzung am 9. Juli 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags trug die Antragsbegründung vor und führte weiter aus, die Polizeibegleitung bei Großraumund Schwerverkehrtransporten belaste die betroffenen Polizeireviere, weil dadurch eine Streife über Stunden gebunden werde, außerordentlich stark, zumal bestimmte Reviere zum Teil mehrmals pro Woche mit solchen Einsätzen konfrontiert seien und die Zahl der polizeibegleiteten Schwertransporte dramatisch zunehme. Die Einnahmen, die die Polizei durch solche Einsätze erziele, glichen die Erschwernisse jedoch nicht aus; interessanterweise stiegen sie auch nicht korrespondierend mit der steigenden Zahl der Transporte, sondern gingen sogar zurück. Hierfür bitte er um eine Erklärung. Abschließend erkundigte er sich danach, welches Ziel das Land mit der in der Stellungnahme der Landesregierung zu den Ziffern 6 und 7 des Antrags angekündigten Bundesratsinitiative verfolge. Ein Abgeordneter der FDP/DVP äußerte, auch er interessiere sich für die Ursache dafür, dass sich die Höhe der Gebühreneinnahmen nicht entsprechend der Zahl der Einsätze entwickle. Im Übrigen sei seine Fraktion der Meinung, dass in einem Großteil der Fälle nicht die Polizei tätig werden müsste, sondern ein Privatunternehmen beauftragt werden könnte. Der Innenminister antwortete, der Rückgang der Gebühreneinnahmen liege daran, dass seit einiger Zeit die Rückfahrten von den Einsätzen nicht mehr als abrechenbare Dienstfahrten gälten, und zwar mit dem Argument, es sei nicht so, dass die Polizeibeamten auf der Rückfahrt nichts zu tun hätten, sondern als Präsenzstreifen durchaus polizeilich tätig seien und damit unabhängig von der vorausgegangenen Transportbegleitung im normalen Polizeidienst seien. Pro angefangener halber Stunde würden für die Transportbegleitung je eingesetztem Polizeibeamten nach der Gebührenverordnung des Innenministeriums im Übrigen 28 € berechnet. Unter Bezugnahme auf die angesprochene Bundesratsinitiative teilte er mit, bereits derzeit sei der überwiegende Teil der Großraum- und Schwertransporte nicht polizeibegleitungspflichtig und an der Absicherung der verbleibenden Transporte würden zunehmend auch Private beteiligt, und zwar zur Absicherung nach hinten, um Auffahrunfälle zu vermeiden. In Niedersachsen werde zudem auch erprobt, inwiefern private Sicherungsfahrzeuge solche Transporte auch nach vorn absichern könnten, was jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sei. Derzeit untersuche eine Projektgruppe der Innenministerkonferenz, inwieweit der Anteil der Privaten an der Transportbegleitung erhöht werden könnte und welche Rechtsänderungen dafür erforderlich wären; denn nicht alle in diesem Zusammenhang zur erfüllenden Aufgaben seien originär polizeiliche Aufgaben. Im Vordergrund stünden im Übrigen Aspekte der Verkehrssicherheit. Diese Projektgruppe solle im Herbst einen Abschlussbericht vorlegen. Die Ergebnisse würden dem Bundesminister für Verkehr zugeleitet und letztlich in eine Bundesratsinitiative münden, mit der das Ziel verfolgt werde, die Transportbegleitung möglichst weitgehend auf Private zu übertragen. 23 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Innenausschuss Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. Ein Abgeordneter der CDU merkte an, die Einsatzverhältnisse von Waffen in Deutschland unterschieden sich stark von denen in Kanada, sodass Vergleiche schwierig seien. Er verweise in diesem Zusammenhang darauf, dass die Taser-Waffen in Kanada mehr oder weniger Standardwaffen der Polizei seien, während sie in Deutschland nur in ganz eingeschränktem Umfang durch besonders geschulte Beamte eingesetzt würden, um den Gebrauch der Schusswaffe zu vermeiden. 18. 07. 2008 Berichterstatter: Kluck 14. Zu dem Antrag der Abg. Hans-Ulrich Sckerl u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Innenministeriums – Drucksache 14/2760 – Bewertung neuer Forschungsergebnisse zum Einsatz von Taser-Waffen Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Hans-Ulrich Sckerl u. a. GRÜNE – Drucksache 14/2760 – für erledigt zu erklären. 09. 07. 2008 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Zimmermann Junginger Bericht Der Innenausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2760 in seiner 20. Sitzung am 9. Juli 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags rief in Erinnerung, dass sich der Innenausschuss bereits im Januar mit dem Thema TaserWaffen befasst habe, und zwar auf der Grundlage des Antrags Drucksache 14/2056, und führte weiter aus, der Einsatz dieser Waffen erfordere ein seriöses und sensibles Vorgehen. Insofern begrüße er den äußerst restriktiven Einsatz solcher Waffen in Baden-Württemberg. Die bisherigen Studien über die Wirkung von Taser-Waffen seien im Übrigen zu relativieren, weil sie letztlich von der Herstellerfirma finanziert worden seien. Kürzlich hätten jedoch kanadische Kardiologen die Wirkung von Taser-Waffen untersucht und seien zu signifikant anderen Ergebnissen gekommen, und zwar sowohl bei der nachträglichen Auswertung früherer Studien als auch bei Tierversuchen. Bemerkenswert sei, dass in früheren Untersuchungen bei der Ermittlung der Gefährlichkeit davon ausgegangen worden sei, dass Personen von hinten mit einer Taser-Waffe beschossen würden. Ein Schuss von vorn in Richtung Herz habe jedoch deutlich größere Auswirkungen und sei bei drei Menschen, die keinerlei Herzerkrankungen gehabt hätten, tödlich gewesen. Diese Erkenntnisse zögen voraussichtlich weitere Untersuchungen nach sich und sollten aus Sicht der Antragsteller zum Anlass genommen werden, seitens der Innenministerkonferenz eine unabhängige Begutachtung der Wirkung von Taser-Waffen in Auftrag zu geben. Abschließend stellte er klar, dass die Polizei, wenn gegen sie Gewalt ausgeübt werde, reagieren können müsse und gleichzeitig den Einsatz von Schusswaffen möglichst vermeiden sollte. Taser-Waffen könnten in solchen Situationen eventuell sinnvoll 24 sein, doch sei es dennoch notwendig, ihre Wirkung im Lichte der neuen Erkenntnisse kritisch zu hinterfragen. Ein Abgeordneter der SPD legte dar, die Polizei sei aufgrund der gestiegenen Gewaltbereitschaft, mit der sie konfrontiert sei, dringend auf Distanzwaffen angewiesen. In vielen Fachzeitschriftenartikeln würden Taser-Waffen für bestimmte Einsatzbedingungen als geeignet eingeordnet. Deshalb sei es verdienstvoll, dass die Antragsteller im vorliegenden Antrag thematisiert hätten, dass mit dem Einsatz dieser Waffen durchaus auch Risiken verbunden seien, die eine sorgfältige Abwägung erforderten, und dass ein Einsatz nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen könne. Die derzeitige restriktive Handhabung in Baden-Württemberg finde daher seine Zustimmung. In diesem Zusammenhang biete sich eine Diskussion im Ausschuss an, welche Arten von Distanzwaffen überhaupt zur Verfügung stünden und wie sinnvollerweise reagiert werde, wenn sich aus scheinbar völlig harmlosen Situationen heraus Gewalt entwickle und ein unmittelbarer Körperkontakt mit entsprechenden Verletzungsrisiken vermieden werden müsse. Ein Abgeordneter der FDP/DVP brachte vor, nach seiner Kenntnis hätten Schusswaffen den Nachteil, dass ein Schuss in Arm oder Bein nicht zwangsläufig schlagartig zu einer völligen Bewegungsunfähigkeit führe. Insofern und angesichts der steigenden Gewaltbereitschaft auch gegen Polizeibeamte sei eine grundsätzliche Diskussion über Distanzwaffen sinnvoll und notwendig. Die Stellungnahme der Landesregierung zum Antrag zeige im Übrigen, dass Baden-Württemberg hinsichtlich des Einsatzes von Taser-Waffen sehr restriktiv vorgehe, und er empfehle, diese Vorgehensweise beizubehalten. Der Innenminister äußerte, er stimme seinen Vorrednern zu. In Deutschland würden Taser-Waffen in der Tat äußerst restriktiv eingesetzt. Zudem werde jeder Einsatz dieser Waffe der Deutschen Hochschule für Polizei gemeldet und dort wissenschaftlich ausgewertet. Insofern werde dem Anliegen der Antragsteller durchaus Rechnung getragen. Seit dem 1. März 2007 sei in Baden-Württemberg in vier Fällen eine Taser-Waffe eingesetzt worden, davon dreimal erfolgreich und einmal nicht erfolgreich. Er weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass u. a. die Kleidung des potenziellen Täters Auswirkungen auf das Funktionieren dieser Waffe habe. Bislang sei es nicht zu Verletzungen gekommen. Eine flächendeckende Ausstattung der baden-württembergischen Polizei mit solchen Waffen sei nicht vorgesehen. Abschließend sagte er zu, dem Ausschuss, wenn neue Erkenntnisse über die Wirkung von Taser-Waffen vorlägen, unaufgefordert darüber zu berichten. Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. 29. 07. 2008 Berichterstatter: Zimmermann Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Innenausschuss 15. Zu dem Antrag der Abg. Reinhold Gall u. a. SPD und der Stellungnahme des Innenministeriums – Drucksache 14/2764 – Bekleidungswirtschaft der Polizei – Pilotversuch zur Systemversorgung durch einen privaten Dienstleister 16. Zu dem Antrag der Abg. Hans-Martin Haller u. a. SPD und der Stellungnahme des Innenministeriums – Drucksache 14/2770 – Finanzierung der verkehrlichen Änderungen entlang der Stuttgarter „Kulturmeile“ Beschlussempfehlung Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Reinhold Gall u. a. SPD – Drucksache 14/2764 – für erledigt zu erklären. 09. 07. 2008 09. 07. 2008 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Blenke Junginger Bericht Der Innenausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2764 in seiner 20. Sitzung am 9. Juli 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags führte aus, in der Stellungnahme der Landesregierung zu den Ziffern 1 bis 3 des Antrags sei davon die Rede, dass immer wieder Interesse an der Durchführung eines Pilotversuchs für die Systemversorgung der Polizei durch einen privaten Dienstleister geäußert worden sei. Ihn interessiere, wer ein solches Interesse zum Ausdruck gebracht habe; denn er kenne niemanden, der daran ein Interesse haben könnte. Ferner wolle er wissen, welches Ziel die Landesregierung mit dem Pilotversuch verfolge. Abschließend merkte er an, die Landesregierung schreibe in ihrer Stellungnahme zu Ziffer 4 des Antrags, das grundsätzliche Einverständnis der Dienststellen zur Teilnahme am Pilotversuch sei relativ kurzfristig eingeholt worden. Konkret habe es sich um einen Zeitraum von drei Tagen gehandelt, worin sogar noch ein Feiertag enthalten gewesen sei. Eine solche Fristsetzung hielten die Antragsteller für unangemessen kurz. Der Landespolizeipräsident teilte mit, grundsätzlich verfolge das Innenministerium das Ziel, Kosten zu senken. In diesem Zusammenhang werde im Wege eines sechsmonatigen Pilotprojekts geklärt, ob es überhaupt möglich sei, eine so diffizile Einrichtung wie die landesweit präsente Polizei durch einen privaten Dienstleister zu versorgen, und ob sich Potenziale für Kostensenkungen abzeichneten. Der Versuch werde auf 200 Beamte in 14 Dienststellen begrenzt und landesweit alle Bereiche abdecken. Die 14 Dienststellen, die sich für eine Teilnahme entschieden hätten, hätten im Übrigen nicht nur drei Tage Zeit gehabt, sich für oder gegen eine Teilnahme zu entscheiden, sondern seien bereits vorher informiert gewesen; lediglich die formale Anfrage habe sich aufgrund eines Krankheitsfalls etwas verzögert. Insofern sei die Frist vertretbar gewesen. Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. 18. 07. 2008 Berichterstatter: Blenke den Antrag der Abg. Hans-Martin Haller u. a. SPD – Drucksache 14/2770 – für erledigt zu erklären. Die Berichterstatterin: Der Vorsitzende: Razavi Junginger Bericht Der Innenausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2770 in seiner 20. Sitzung am 9. Juli 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags führte aus, die Bundesstraße B 14 im Bereich der Stuttgarter Kulturmeile stelle eine funktionierende Verkehrsader dar, während das Straßennetz an anderen Stellen im Land dringend repariert oder ausgebaut werde müsse. Trotz des Funktionierens dieser Verkehrsader entlang der Stuttgarter Kulturmeile plane die Stadt u. a. unter städtebaulichen Gesichtspunkten eine aus Sicht der Antragsteller verkehrlich nicht notwendige Veränderung und wolle sie trotz erheblich gestiegener Einnahmen beispielsweise aus der Gewerbesteuer nicht komplett selbst bezahlen, sondern behaupte, das Land hätte die Bereitstellung von Bundesmitteln in Aussicht gestellt. Die verkehrliche Notwendigkeit der ins Auge gefassten Veränderungen entlang der Kulturmeile habe aus Sicht der Antragsteller bisher weder die Stadt noch das Land nachvollziehbar belegen können, und die Antragsteller befürchteten, dass die Prüfung der verkehrlichen Notwendigkeit nicht ganz unvoreingenommen erfolge. Er bitte den Staatssekretär daher, im Ausschuss konkret darzustellen, welche Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse sich die Landesregierung von den Baumaßnahmen entlang der Kulturmeile verspreche. Ein Abgeordneter der FDP/DVP warf ein, die hohen Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Stuttgart lägen u. a. daran, dass Stuttgart die mit Abstand höchsten Gewerbesteuerhebesätze in der Region habe. Die FDP-Gemeinderatsfraktion in Stuttgart fordere daher bereits seit Langem, die Gewerbesteuerhebesätze zu senken, um den Stuttgarter Betrieben zu ermöglichen, dieses Geld ihren Beschäftigten zugute kommen zu lassen. Zum Thema Kulturmeile merkte er an, eine Tunnellösung würde insofern eine verkehrliche Verbesserung bedeuten, als sie ermögliche, die Kulturmeile vom Durchgangsverkehr zu entlasten; im Übrigen würde die Kulturmeile erheblich aufgewertet, wenn sie künftig von weniger Fahrzeugen passiert werde. Eine Abgeordnete der CDU äußerte, der Stadt Stuttgart seien, wie aus der Stellungnahme der Landesregierung zu Ziffer 5 des Antrags hervorgehe, in der Tat 16 Millionen € für die Förderung der verkehrlichen Belange der Kulturmeile in Aussicht gestellt worden. Trotzdem könne jedoch nicht von einer bevorzugten Be- 25 Landtag von Baden-Württemberg Innenausschuss handlung der Stadt Stuttgart im Verhältnis zu anderen Städten und Gemeinden gesprochen werden; denn die erwähnten 16 Millionen € würden auf die Zuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz an die Stadt Stuttgart angerechnet. Ein Abgeordneter der Grünen merkte an, der Landesregierung werde es sicher gelingen, die verkehrlichen Vorteile einer Lösung herauszuarbeiten und gesetzeskonform zu beschreiben, bei der auf einer Länge von 800 m der innerörtliche Verkehr vom überörtlichen Verkehr getrennt werde und auf dieser Länge die Situation für die Fußgänger und Radfahrer verbessert werde. Ferner werde es der Landesregierung und der Stadt Stuttgart sicher gelingen, der Öffentlichkeit zu vermitteln, dass für die Investition zusätzliches Geld bereitgestellt werde, um der Befürchtung entgegenzutreten, dass andere Projekte erst später verwirklicht werden könnten. Der Erstunterzeichner des Antrags stellte klar, die Stadt Stuttgart habe nicht das Recht, Entflechtungsgesetzmittel nach Belieben zu verwenden, sondern müsse sie den rechtlichen Normen entsprechend investieren, was er im konkreten Fall bezweifle. Diese Zweifel seien nach wie vor nicht ausgeräumt. Ein Abgeordneter der FDP/DVP merkte an, er gehe von einer fairen Verteilung der vorhandenen Mittel aus. Der Staatssekretär im Innenministerium teilte mit, das Bauvorhaben werde rund 70 Millionen € kosten. Wenn es sich um ein reines Projekt nach dem Entflechtungsgesetz handelte, läge der Zuschussanteil bei rund 60 %, also bei etwa 40 Millionen €. Die Tatsache, dass der Zuschuss auf jeden Fall auf 16 Millionen € gedeckelt werde, zeige jedoch, dass bei diesem Projekt nicht nur verkehrliche, sondern auch städtebauliche Aspekte eine Rolle spielten, zumal diese Straße mitten durch die Landeshauptstadt Stuttgart und am Landtag vorbei führe und die Innenstadt durch die Zerschneidungswirkung praktisch zerstöre. Eine komplette Verlagerung der B 14 in einen Tunnel sei jedoch deshalb nicht möglich, weil diese Straße in das innerörtliche und das regionale Straßennetz eingebunden sei und beispielsweise am GebhardMüller-Platz und am Charlottenplatz mit diesen Netzen verknüpft sei. Um für ein Projekt Mittel nach dem Entflechtungsgesetz erhalten zu können, müsse ein verkehrlicher Zugewinn eindeutig nachgewiesen werden. Die Stadt Stuttgart habe dazu ein Verkehrsgutachten vorgelegt, aus dem hervorgehe, dass die verkehrliche Verbesserung hauptsächlich darin bestehe, dass im Bereich der Kulturmeile der Nahverkehr vom Fernverkehr getrennt werde und diese beiden Verkehrsarten dadurch entzerrt würden. Dies diene im Übrigen auch dem Ziel, den Verkehr flüssiger zu machen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Stadt Stuttgart gehe davon aus, dass weit über die Hälfte des derzeitigen Verkehrs künftig im Tunnel stattfinden werde, sodass künftig nur noch rund 35 000 Fahrzeuge pro Tag oberirdisch verkehrten. Dies eröffne, wie beispielsweise an der Straße „Unter den Linden“ in Berlin sichtbar sei, ganz neue städtebauliche Perspektiven. Dafür sei das Land jedoch nicht zuständig. Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. 27. 07. 2008 Berichterstatterin: Razavi 26 Drucksache 14 / 3199 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Umwelt und Verkehr 17. Zu dem Antrag der Abg. Ulrich Müller u. a. CDU und der Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum – Drucksache 14/1060 – Grenzen der Biomassenutzung? Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Ulrich Müller u. a. CDU – Drucksache 14/1060 – für erledigt zu erklären. 21. 06. 2007 / 23. 04. und 19. 06. 2008 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Knapp Müller Bericht Der Umweltausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/1060 in seiner 8. Sitzung am 21. Juni 2007 und setzte die Beratung in seiner 17. Sitzung am 19. Juni 2008 fort. Der Erstunterzeichner des Antrags führte aus, die vorliegende Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zum Antrag lasse erkennen, dass aus Gründen des Landschaftsschutzes und der Ökologie die – an sich positiv zu bewertende – Biomassenutzung doch an gewisse Grenzen stoße. Die zu beobachtenden Steigerungsraten in diesem Bereich stellten eine zusätzliche Einkommensmöglichkeit für Landwirte dar und böten zweifellos wichtige Ressourcen für erneuerbare Energien. Ein Problem hierbei liege jedoch darin, dass aufgrund der gestiegenen Nachfrage Importe nötig seien, die jedoch manchmal mit gewissen ökologischen Risiken verbunden seien. Ein Beispiel hierfür sei die Abholzung des Regenwaldes, um die steigende Nachfrage nach Holz befriedigen zu können. Die Europäische Union fordere hierzu seit Längerem ökologische Gütesiegel, um zu verhindern, dass Biomasse zu Bedingungen produziert werde, die für die Umwelt eine Belastung darstellten. Die Stellungnahme mache zudem deutlich, dass der Anbau von bioenergetisch zu verwendenden Nutzpflanzen Auswirkungen auf die Preisgestaltung bei Grundlebensmitteln habe. Marktwirtschaftlich gesehen gebe es somit auch in diesem Feld Gewinner und Verlierer. Die Landesregierung beabsichtige, den Anteil der Energiegewinnung aus Biomasse von derzeit 4 % auf 8 % zu verdoppeln. In dieser Größenordnung seien nach seiner Einschätzung noch keine wesentlichen zusätzlichen ökologischen Probleme gegeben; sollte der Anteil jedoch auch darüber hinaus noch steigen, befürchte er, dass die mit dem Antrag thematisierten Probleme an Bedeutung gewännen. Ein Abgeordneter der Fraktion GRÜNE legte dar, in weiten Teilen könne er sich den Ausführungen seines Vorredners anschließen. Allerdings würden manche der angesprochenen Befürchtungen durch die Stellungnahme zum Antrag entkräftet. So bewege sich in Baden-Württemberg der Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche für Pflanzen zur Energiegewinnung lediglich in einer Größenordnung von 4 oder 5 %. Einbußen bei der Nahrungsmittelversorgung seien nach seinem Dafürhalten nicht zu befürchten. Bei der Befassung mit diesem Thema müsse zwischen einer stärker regionalen Betrachtungsweise, die konkret die Situation in Baden-Württemberg in den Blick nehme und der globalen Betrachtung unterschieden werden. Daran knüpfe sich die Frage, welche Einflussmöglichkeiten das Land Baden-Württemberg habe, um außerhalb seines Einflussbereichs auf Prozesse einzuwirken, die möglicherweise Anlass zu Sorge gäben. Prinzipiell bestehe sicher Konsens, dass der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden müsse und dass die Biomassenutzung hierbei eine zentrale Rolle spiele. Zu ihren unbestrittenen Vorteilen zähle, dass sie breit einsetzbar, grundlastfähig und flexibel sei. Selbstverständlich müsse der Ausbau der Biomassenutzung einhergehen mit dem Bemühen, die Umweltverträglichkeit sicherzustellen und die Biodiversität aufrechtzuerhalten. Zudem müsse im globalen Maßstab die Problematik der Preisentwicklung berücksichtigt werden. Hieran knüpfe sich beispielsweise auch die Forderung nach Zertifikationsverfahren für Importe. Im Rahmen der anstehenden Novelle des EEG sei sicherlich Gelegenheit, diese Aspekte einfließen zu lassen. Dabei müsse immer wieder auch grundsätzlich die Frage gestellt werden, in welche Richtung die Entwicklung verlaufen solle. Er persönlich sei der Überzeugung, dass noch stärker als bislang Abfälle einer energetischen Nutzung zugeführt werden sollten. Auch Effizienzfragen müssten noch stärker in den Vordergrund rücken. Diesem Aspekt müsse auch durch eine veränderte Förderpolitik Rechnung getragen werden. Auch müsse die Frage gestellt werden, ob im Bereich der Mobilität tatsächlich weiterhin verstärkt auf Biokraftstoffe gesetzt werden solle, anstatt zunächst einmal die technischen Standards so zu entwickeln, dass eine größtmögliche Effizienz gegeben sei. Er hielte es für sinnvoller, Biomasse vorrangig bei der stationären Energiegewinnung einzusetzen. Er schlage vor, zunächst noch keinen Beschluss über den vorliegenden Antrag herbeizuführen, sondern zuvor gemeinsam mit dem Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft eine Anhörung zu veranstalten, um Aufschluss über Chancen und Potenziale, aber auch mögliche Risiken der Biomassenutzung im nationalen und globalen Kontext sowie über entsprechende Steuerungsmöglichkeiten zu erhalten. Ein Abgeordneter der Fraktion der SPD fragte, welche Möglichkeiten die Landesregierung sehe, um das Thema Biomassenutzung bei der Novelle des EEG stärker zu berücksichtigen, und welche Leitlinien dabei verfolgt werden sollten. Wichtig sei, auch bei den erneuerbaren Energien noch stärker als bislang auf eine Effizienzsteigerung hinzuwirken. Auch für nachwachsende Rohstoffe gelte, dass sie zu knapp und zu wertvoll seien, als dass sie in ineffizienter Weise eingesetzt werden dürften. Ihn interessiere zudem die Frage, welche Veränderungen im Landschaftsbild bei einem verstärkten Anbau bioenergetischer Nutzpflanzen erwartet würden und wie die Landesregierung diese Veränderungen beurteile. Dabei stehe die Frage im Vordergrund, wie sich die Biodiversität zukünftig gewährleisten lasse. Gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels, der seinerseits vorhersehbar zu einer weiteren Abnahme der Biodiversität führen werde, erhalte dieses Thema besondere Brisanz. Andererseits sei auch das Bild der derzeitigen Kulturlandschaft nicht naturgegeben, sondern verdanke sich menschlicher Einwirkung. 27 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Ausschuss für Umwelt und Verkehr Bei allen Problemen sollte dennoch nicht außer Acht gelassen werden, dass die Biomasse erhebliche Vorteile mit sich bringe. Wer in längeren Zeiträumen von 50 oder 100 Jahren denke, der wisse, dass die Strom- und Wärmeerzeugung spätestens dann komplett auf erneuerbare Energien umgestellt sein müsse. Auch die Auswirkungen des verstärkten Anbaus von bioenergetisch nutzbaren Pflanzen auf die Landwirtschaft und das Landschaftsbild dürfen seines Erachtens nicht nur unter negativen Vorzeichen betrachtet werden. Für die Landwirte könnten die über einen längeren Zeitraum hinweg abgeschlossenen Verträge zur wirtschaftlichen und finanziellen Sicherheit beitragen. Ein Abgeordneter der Fraktion der FDP/DVP äußerte, auch seine Fraktion setze sehr stark auf die Biomasse und begrüße den vorliegenden Antrag sowie die Stellungnahme hierzu. Noch sei nicht von einem Konkurrenzverhältnis zwischen Ernährungspflanzen und Energiepflanzen zu sprechen. Die Verbandsvertreter hätten erst vor Kurzem versichert, die Versorgung der Bevölkerung sei in jedem Fall gesichert, auch wenn parallel zum Anbau von Ernährungspflanzen in immer größerem Maße auch Energiepflanzen auf den Feldern stünden. Er halte es für sehr wichtig, dass, wie in der Stellungnahme zu Ziffer 4 des Antrags angeführt, über die Abschaffung der obligatorischen Flächenstilllegung und der Energiepflanzenprämie nachgedacht werde. Bei einer stärker global ausgerichteten Betrachtung der Sachlage müsse festgestellt werden, dass die erhöhte Nachfrage nach Palmölen in den Anbauländern tatsächlich ein hohes Gefährdungspotenzial für Naturwaldflächen mit sich bringe. Anderseits sei, wie auch aus der Stellungnahme zu Ziffer 2 des Antrags hervorgehe, eine Bestockung von Brachflächen mit Ölpalmen eine begrüßenswerte Alternative zur weiteren Rodung von Flächen. Hier müsse eine Ökobilanz erweisen, wie dies zu beurteilen sei. Auch er halte es für sinnvoller, Biomasse zur Wärmeerzeugung und nicht lediglich zur Stromproduktion einzusetzen und entsprechende Förderrichtlinien hierauf auszulegen. Hier biete sich die Direkteinspeisung an. Ein weiterer Abgeordneter der Fraktion der FDP/DVP erklärte, das in Rede stehende Thema sei auch auf der jüngsten Wintertagung der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) im vergangenen Frühjahr angesprochen worden. Dabei habe die Frage in zugespitzter Weise gelautet: „Nahrung und Energie – oder Nahrung oder Energie?“ Er lege den Ausschussmitgliedern die Lektüre des Dokumentationsbandes dieser Tagung nahe, da dort eine Vielzahl von Aspekten behandelt würden. Er beobachte dennoch mit einer gewissen Sorge die Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Angesichts von 150 ha Mais, etwa im Nördlinger Ries oder in Franken, stelle sich schon die Frage, welche Auswirkungen auf das Grundwasser hiermit verbunden seien. Auch Aspekte wie Fruchtfolge und Humusbildung müssten berücksichtigt werden. Auch müsse dabei die Gesamtbilanz gesehen werden, und die umfasse auch Faktoren wie Grundwasserbelastung und Humusbildung. Die Novellierung des EEG böte Gelegenheit, hier steuernd einzugreifen. Im Übrigen weise er darauf hin, dass die an sich begrüßenswerten Preiserhöhungen etwa beim Getreide durchaus nicht immer den Erzeugern selbst zugute kämen. Auf die von ihnen zu zahlenden Pachtpreise wirkten sich diese unterstellten Gewinne jedoch sehr rasch aus. In seinem Wahlkreis befinde sich ein großes Wärmeheizkraftwerk, das auf Palmölbasis arbeite. Er frage in diesem Zusam- 28 menhang, wie dafür gesorgt werden könne, dass bei der Produktion dieser Pflanzen in den entsprechenden Herkunftsländern ökologische Standards eingehalten würden. Mit Zertifizierungsmaßnahmen allein sei dabei nicht geholfen. Abschließend fragte er, wie die Landesregierung die sogenannten C-4-Pflanzen beurteile. Die Umweltministerin teilte mit, auch ihrem Hause liege der Erfahrungsbericht im Rahmen der Novellierung des EEG noch nicht vor. Es sei noch nicht einmal klar, ob dieser Bericht überhaupt vor der Sommerpause veröffentlicht werde. Daher habe die Landesregierung noch nicht die Möglichkeit gehabt, die ihr wichtigen Punkte in dieser Angelegenheit zu formulieren. Welche Kritikpunkte, Wünsche und Anregungen Baden-Württemberg einbringen werde, hänge ganz entscheidend von diesem Bericht ab. Sicher sei, dass das Thema Biogas Eingang in die Novellierung finden müsse. Die Frage, die derzeit auf Bundesebene an zentraler Stelle diskutiert werde, sei, ob die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gemeinsam mit dem EEG diskutiert werden solle. Die Antwort hierauf sei selbstverständlich maßgeblich für den weiteren Verlauf der Novellierungsgespräche. Was die Frage der Zertifizierung angehe, so bestehe innerhalb der Landesregierung Einigkeit, dass gerade im Hinblick auf das Palmöl ökologische Leitlinien für notwendig erachtet würden. Hierüber bestehe im Übrigen auch unter den anderen Bundesländern und auf der Ebene des Bundes Konsens. Auch auf europäischer Ebene werde dies thematisiert; offen bleibe allerdings, wie die Umsetzung erfolgen solle. Ein Vertreter des Umweltministeriums erläuterte, wie bereits aus der Stellungnahme zum Antrag ersichtlich werde, blieben derzeit noch viele Fragen offen. Um alle relevanten Punkte in die Abwägung einfließen zu lassen und geeignete Strategien zu entwickeln, bedürfe es noch vielfältiger Forschungsanstrengungen. Die Erfahrung zeige, dass das Thema Biomassenutzung an Komplexität gewinne, je mehr praktische Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt würden. Was die Novellierung des EEG betreffe, so müsse aus der Sicht des Umweltministeriums die Frage der Energieeffizienz eine zentrale Rolle spielen. Dabei gehe es nicht nur um Kraft-WärmeKopplung, sonder auch um die Frage, inwieweit Biogas so aufbereitet werden könne, dass es in die Erdgassysteme eingespeist werden könne, um auf diese Weise sehr direkt der Wärmeversorgung zugute kommen zu können. Geprüft werden müsse sicherlich auch, ob der Ansatz richtig sei, vollständig auf Energieerzeugung aus Energiepflanzen zu setzen. Immerhin seien damit eine Reihe von weiteren ökologischen Problemen verbunden, beispielsweise die erhöhte Feinstaubbelastung. Auch müsse abgewogen werden, ob eher die stoffliche oder aber die energetische Verwendung im Einzelfall sinnvoll sei. Effizienter sei es sicherlich, die aus den Pflanzen gewonnenen Fasern zunächst stofflich zu verwerten und sie erst am Ende ihres „Lebenszyklus“ einer energetischen Nutzung zuzuführen. Dieses Argument werde beispielsweise von der papiererzeugenden Industrie immer wieder vorgebracht. Vor dem Hintergrund dieser Erwägungen könne die grobe Richtung angegeben werden: Optimierung der Energieeffizienz in quantitativer und qualitativer Hinsicht müsse die Leitlinie sein. Was die Frage nach der Veränderung der Landschaft und den Auswirkungen auf die Biodiversität angehe, so betone auch er, dass es d i e Landschaft an sich nicht gebe, sondern dass „Land- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Ausschuss für Umwelt und Verkehr schaft“ immer ein Ergebnis des gestalterischen Eingreifens in die Natur sei. Klar sei, dass es zu Veränderungen komme und dass sich der Wert von Flächen an deren ökonomischer Nutzbarkeit bemesse. Inwieweit durch staatliche ordnungspolitische Maßnahmen in diese marktwirtschaftlichen Prozesse eingegriffen werden könne und solle, müsse dahingestellt bleiben. Auch lasse sich nur am jeweiligen Einzelfall beurteilen, ob solche Veränderungen unter ökologischen Aspekten zu begrüßen oder aber eher abzulehnen seien. Auch müsse bedacht werden, dass viele Flächen zukünftig wohl kaum mehr einer landwirtschaftlichen Nutzung im hergebrachten Sinn zugeführt werden könnten. Auch dann müsse abgewogen werden, ob es vorteilhafter sei, das entsprechende Gebiet brach liegen zu lassen, oder ob eine Bewirtschaftung der Fläche mit Energiepflanzen nicht doch mehr Vorteile böte. Nicht ausgeschlossen sei auch, dass der Anbau von Energiepflanzen sogar zu einer Bereichung der Biodiversität führen könnte. Hier gebe es insgesamt keine einfachen Antworten. Zweifellos seien vermehrte Forschungsanstrengungen unerlässlich. Als eine Energiepflanze, die je nach Standort sinnvoll zum Einsatz kommen könne, sei die Sorte „Miscanthus“ zu nennen. Ob sich diese Pflanze am Markt durchsetzen werde, müsse sich aufgrund des Verhältnisses zwischen Produktionskosten und zu erzielendem Gewinn noch zeigen. Der Vertreter der Fraktion GRÜNE äußerte, sicherlich lägen die Vorteile der Einspeisung von Biogas in das allgemeine Gasnetz auf der Hand. Allerdings seien hiermit auch etliche Probleme verbunden; beispielsweise verursache dessen Aufbereitung erhöhte Kosten, was dazu führe, dass die Produktion von Biogas sich nur bei größeren Anlagen rechne. Hier müsse dann in Größenordnungen von 1 Megawatt und höher geplant werden; zur Einspeisung in eine solche Anlage seien nachwachsende Rohstoffe in einer Menge erforderlich, die einer Anbaufläche von 700 bis 900 ha entspräche. Solche Monokulturen brächten fraglos große ökologische Probleme mit sich. Hinzu komme ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Umkreis einer solchen Anlage. Insofern müsse das Interesse eigentlich sein, die Anlagen nicht immer noch größer zu bauen, sondern eher auf eine bessere Verteilung in der Fläche zu achten. Novellierung des EEG anstehe. Er rate jedoch dazu, die Thematik nicht zu komplex zu gestalten, sondern sich auf das Thema Biomassenutzung zu beschränken. Der als Zweiter zur Wort gekommene Abgeordnete der Fraktion der FDP/DVP schlug vor, bei der in Rede stehenden Anhörung auch das baden-württembergische Wirtschaftsministerium in seiner Kompetenz für den Energiebereich einzubeziehen. Der Umweltausschuss kam überein, an den Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft mit der Bitte heranzutreten, die Durchführung einer gemeinsamen Anhörung zum Thema Biomassenutzung auf der Grundlage des Antrags Drucksache 14/1060 zu prüfen. Des Weiteren verständigte er sich darauf, die Beratung des Antrags Drucksache 14/1060 nach der Anhörung fortzusetzen und dabei die im Rahmen dieser Anhörung gewonnenen Erkenntnisse einfließen zu lassen. Der Umweltausschuss nahm die Beratung des Antrags Drucksache 14/1060 in seiner 17. Sitzung am 19. Juni 2008 wieder auf. Der Ausschussvorsitzende berichtete, die öffentliche Anhörung zum Thema Biomassenutzung auf der Grundlage des Antrags Drucksache 14/1060 habe inzwischen am 23. April 2008 als öffentlicher Teil der 16. Sitzung des Umweltausschusses ganztägig stattgefunden. Diese Anhörung unter dem Titel „Chancen und Grenzen der Biomassenutzung“ sei gemeinsam mit dem Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft und dem Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung zahlreicher Referenten und in Gegenwart vieler interessierter Zuhörer durchgeführt worden und habe sehr aufschlussreiche Ergebnisse erbracht. Das umfangreiche Wortprotokoll dieser Anhörung mit allen Anlagen sei im Internetportal des Landtags http://www.landtag-bw.de unter der Rubrik „Gremien“ abrufbar. Weiter verwies er auf die den Ausschussmitgliedern bereits zugegangenen Beschlussempfehlungen des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft und des Wirtschaftsausschusses, die in Nachbereitung der Anhörung vom 23. April 2008 bereits am 18. Juni bzw. 11. Juni 2008 über den Antrag Drucksache 14/1060 beraten hätten. Der Vertreter des Umweltministeriums erwiderte, in dieser Frage müsse sicherlich das Motto gelten, das eine zu tun, ohne das andere zu lassen. Maßgeblich sei immer die Frage nach der Effizienz. Es sei nicht einfach, genügend Standorte zu finden, die zu jeder Jahreszeit die erforderlichen Temperaturbedingungen aufwiesen. Hier müssten regionale Lösungen gefunden werden, die innerhalb einer Raumschaft akzeptiert würden und in ihrer Gesamtheit Vorteile brächten. Es sei allerdings absehbar, dass kleine KWK-Anlagen, verteilt in der Fläche, effizienztechnisch sehr schnell an ihre Grenzen stießen. In seiner Eigenschaft als Erstunterzeichner des Antrags stellte er fest, weiteren Beratungsbedarf hierüber gebe es offenbar nicht mehr. Er regte abschließend an, auf der Basis dieser Anhörung die Formulierung eines Beschlussantrags zu erwägen, der möglicherweise sogar interfraktionell verabschiedet werden könnte. Der Erstunterzeichner merkte in seiner Eigenschaft als Ausschussvorsitzender an, auch er halte den Vorschlag, gemeinsam mit dem Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft eine Anhörung zum Thema Biomassenutzung durchzuführen, für gut. Über den Zeitpunkt müsse allerdings noch nachgedacht werden. Berichterstatter: Der Ausschuss beschloss daraufhin ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. 17. 09. 2008 Knapp Ein Abgeordneter der Fraktion der CDU gab zu bedenken, die geplante Anhörung solle sinnvollerweise nicht nur das Thema Biomassenutzung, sondern auch die Novellierung des EEG insgesamt behandeln. Der Sprecher der Fraktion der SPD meinte dagegen, die vorgeschlagene Anhörung sollte zu einem Zeitpunkt stattfinden, da die 29 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Ausschuss für Umwelt und Verkehr 18. Zu a) dem Antrag der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2386 – Hintergründe der Korruptionsvorwürfe gegen leitende Mitarbeiter des Forschungszentrums Karlsruhe b) dem Antrag der Abg. Wolfgang Stehmer u. a. SPD und der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums – Drucksache 14/2387 – Probleme im Bereich Stilllegung der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe (WAK) Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE – Drucksache 14/2386 – und den Antrag der Abg. Wolfgang Stehmer u. a. SPD – Drucksache 14/2387 – für erledigt zu erklären. 19. 06. 2008 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Schebesta Müller Bericht Der Umweltausschuss beriet die Anträge Drucksachen 14/2386 und 14/2387 in seiner 17. Sitzung am 19. Juni 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags Drucksache 14/2386 fragte, ob es seit Ausgabe der Stellungnahme zum Antrag neue Informationen bezüglich der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den Korruptionsvorwürfen gegen leitende Mitarbeiter des Forschungszentrums Karlsruhe (FZK) gebe. Weiter äußerte er, nach seinem Dafürhalten sei es als Konsequenz aus den Korruptionsvorwürfen gerade mit Blick auf die immensen Kosten für die Stilllegung der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe (WAK) notwendig, die Verfahren zur Vergabe entsprechender Aufträge zu überdenken. Vor diesem Hintergrund wolle er wissen, ob die Überprüfung der organisatorischen Beschaffungsabläufe im Geschäftsbereich Stilllegung durch das FZK, von der in der Stellungnahme zu Ziffer 7 des Antrags die Rede sei, zwischenzeitlich abgeschlossen sei und welche Ergebnisse sie erbracht habe. Nach wie vor könne er nicht verstehen, weshalb das Land BadenWürttemberg als maßgeblicher Finanzierungspartner für die Stilllegung und das für die Atomaufsicht zuständige Landesumweltministerium erst ein Jahr nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens über die Verdachtsfälle informiert worden seien. Er bitte die Landesregierung, den zuständigen Bundesbehörden zu übermitteln, dass im Landtag von Baden-Württemberg Unverständnis über diese Informationspolitik herrsche. Der Erstunterzeichner des Antrags Drucksache 14/2387 bat ebenfalls um aktuelle Informationen zu den Ermittlungsverfahren und den möglichen organisatorischen Konsequenzen. Zudem wolle er wissen, ob und in welcher Höhe im Zuge der Stilllegung der WAK mit weiteren Kostensteigerungen gerechnet 30 werden müsse. Er habe den Eindruck, die Kosten für die Stilllegung der WAK überträfen die Aufwendungen des Landes für die Förderung regenerativer Energien inzwischen beträchtlich, und frage, welche Umstände dafür verantwortlich seien, dass es bei der Inbetriebnahme der Verglasungsanlage Karlsruhe (VEK) immer wieder zu neuen Verzögerungen komme und es offenbar nicht gelinge, Zielvereinbarungen zu treffen und einen verbindlichen Zeitplan einzuhalten. Des Weiteren frage er, ob es bereits Ergebnisse im Rahmen der vom Bundesrechnungshof vorgenommenen Prüfverfahren zur Stilllegung der WAK gebe. Ein Vertreter des Umweltministerium erklärte, er gehe davon aus, dass inzwischen allen Verantwortlichen klar geworden sei, dass das baden-württembergische Umweltministerium erheblich schneller hätte in Kenntnis gesetzt werden müssen, und dass zukünftig auf eine zügigere Informationsübermittlung geachtet werde. Dies müsse gerade für einen sicherheitstechnisch so sensiblen Bereich wie die WAK gelten. Das Umweltministerium übe allerdings nicht die Rechtsaufsicht über den Stilllegungsprozess der WAK aus und könne daher auch keine Zielvereinbarungen zu organisatorischen Abläufen treffen. Ein weiterer Vertreter des Umweltministeriums führte aus, zum Stand der laufenden Ermittlungsverfahren gebe es derzeit keine neuen Informationen. Klar sei inzwischen, dass keiner der Verdachtsfälle irgendwelche Bezüge zu nukleartechnisch oder atomrechtlich relevanten Fragen aufweise. Unter diesem Aspekt habe auch nicht die Verpflichtung bestanden, das Umweltministerium frühzeitiger zu informieren. Was die zeitlichen Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der Verglasungsanlage betreffe, so gelte nun einmal das Prinzip „Sicherheit vor Schnelligkeit“. Genehmigungen könnten nicht erteilt werden, solange die notwendigen Unterlagen nicht vorgelegt und einer sorgfältigen Prüfung unterzogen worden seien. Selbstverständlich habe das Umweltministerium ein großes Interesse daran, dass der Bau der Verglasungsanlage rasch voranschreite. Daher tue dieses Haus alles, um die erforderlichen Prüfungen schnellstmöglich abzuschließen. Entsprechendes gelte für den als Sachverständigen hinzugezogenen TÜV Süd Energietechnik. Allerdings dürfe nicht vergessen werden, dass es sich um sehr komplexe technische Verfahren handle, deren Abwicklung größter Sorgfalt bedürfe. Er sei dennoch sicher, dass das Prozedere rascher vonstatten gehe, als dies bei einer kommerziell betriebenen Anlage der Fall wäre. Der Genehmigungsentwurf für die VEK liege seit kurz vor Ostern beim Bundesumweltministerium, das sich selbst dessen Prüfung vorbehalten habe und hierzu voraussichtlich auch die Reaktorsicherheitskommission und die Strahlenschutzkommission als Beratungsgremien einschalten werde. Die aufgetretenen Kostensteigerungen für das Projekt resultierten zum einen aus den genannten Verzögerungen; jedes Jahr schlage infolge der erhöhten Personalkosten mit einem zweistelligen Millionenbetrag zu Buche. Zum anderen habe sich gezeigt, dass die technische Umsetzung aufwendiger sei, als vom Antragsteller, der WAK GmbH, zunächst wohl angenommen. Dies bedeute, dass die ursprünglichen Kostenschätzungen immer wieder nach oben hätten revidiert werden müssen. Ein Abgeordneter der Fraktion der CDU bekräftigte, der den beiden Anträgen zugrunde liegende Sachverhalt sei im Hinblick auf atomrechtliche Genehmigungsverfahren nicht relevant. Auch gebe es keinen Zusammenhang zwischen den Korruptionsver- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Ausschuss für Umwelt und Verkehr dachtsfällen und den aufgetretenen Kostensteigerungen. Zudem seien bereits organisatorische Konsequenzen gezogen worden, um vergleichbare Vorfälle zu verhindern. Es sei nun Aufgabe der Ermittlungsbehörden, die Angelegenheit im Rahmen der Korruptionsaufklärung und -bekämpfung zu untersuchen. Ein Abgeordneter der SPD führte aus, anlässlich eines Informationsbesuchs im WAK stelle sich ihm die Frage, ob die aufgetretenen Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der VEK nicht auch darin ihre Ursachen hätten, dass die Kontrollen punktuell noch umfassender und detailgenauer vorgenommen werden. Diese vertieften Kontrollen erfolgten sicherlich nicht ohne Anlass. In diesem Zusammenhang wolle er auch wissen, wie viele Landes- und Bundesbeamten sich in den zuständigen Behörden derzeit mit den Genehmigungsverfahren befassten. Seinen Informationen zufolge liege diese Zahl im dreistelligen Bereich. Der als Zweiter zu Wort gekommene Vertreter des Umweltministeriums erläuterte, es sei klar, dass im Rahmen der aufwendigen Prüfverfahren die eine oder andere Einzelheit etwas genauer betrachtet werden müsse. Dies führe zu den sogenannten Nacharbeitungsschleifen. Er sei jedoch überzeugt, dass alle Prüfverfahren bis zu den Sommerferien vollständig abgeschlossen seien. Das Gutachten des TÜV liege im Entwurf komplett vor und müsse nur noch in einigen Punkten, nämlich bei den noch offenen Fragen innerhalb der Prüfschleifen, überarbeitet werden. Mit dem Abschluss sei bis Ende August dieses Jahres zu rechnen. Für Fragen nach den Kosten und einem entsprechenden Kostenplan, also für die kaufmännischen Aspekte der Stilllegung, trage das Wirtschaftsministeriums als Aufsichtsbehörde die Zuständigkeit. Das Umweltministerium sei hiermit nicht befasst. Im Aufsichtsrat werde das Land daher durch einen Vertreter des Wirtschaftsministeriums repräsentiert. Er ergänzte, er selbst habe keine Hinweise auf einen neuen Kostenplan; nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums sei derzeit auch nicht mit weiteren Kostensteigerungen zu rechnen. Der Ausschussvorsitzende erinnerte daran, dass seinerzeit die Alternative für die Verglasung der radioaktiv belasteten Materialien ihr Abtransport aus der WAK ins belgische Mol gewesen wäre. Die Entscheidung für die Verglasung sei auf Bundes- und auf Landesebene nicht zuletzt auch deshalb getroffen worden, da Transporte in ein Zwischenlager wegen der zu erwartenden Proteste von Umweltaktivisten grundsätzlich auf Bedenken gestoßen seien. Der Ausschuss kam ohne förmliche Abstimmung zu der Beschlussempfehlung an das Plenum, die Anträge Drucksachen 14/2386 und 14/2387 für erledigt zu erklären. 17. 07. 2008 Berichterstatter: Schebesta Das Umweltministerium habe dem BMU die Einschätzung übermittelt, die Verglasungsanlage könnte innerhalb kurzer Zeit betreibbar sein. Derzeit sei jedoch nicht absehbar, zu welchen weiteren Verzögerungen es aufgrund der demnächst beginnenden Prüfverfahren auf Bundesebene kommen werde. Nach optimistischer Prognose könne mit dem Betrieb der VEK ab Oktober dieses Jahres gerechnet werden. Was die personelle Besetzung angehe, so seien zwei Mitarbeiter des baden-württembergischen Umweltministeriums und ca. zehn Mitarbeiter des BMU über jeweils einen Monat hinweg mit dem Fall befasst. Bei der Reaktorsicherheitskommission und der Strahlenschutzkommission beschäftigten sich sämtliche ca. 20 Mitarbeiter über den Zeitraum von einer Woche hinweg damit. Der Personalaufwand halte sich insgesamt also durchaus im Rahmen. Der Vertreter der Fraktion GRÜNE betonte, die Feststellung, der Fall habe keine sicherheitstechnische Relevanz, werde sicherlich mit Erleichterung aufgenommen. Dies sei jedoch kein Anlass, sich nun entspannt zurückzulehnen. Vielmehr müsse auch weiterhin höchste Wachsamkeit gewährleistet sein, damit sich Ähnliches nicht wiederhole. Der Sprecher der SPD fragte, ob es einen neuen Zeitplan für den Stilllegungsprozess gebe, und wollte weiter wissen, ob auch eine überarbeitete Projektkostenaufstellung vorliege, aus der hervorgehe, wie hoch der Aufwand für das Land tatsächlich sei. Er bat darum, dass sich der Vertreter des Landes im Aufsichtsrat der WAK nochmals entschieden dafür einsetze, dass der Verglasungsbetrieb im Oktober dieses Jahres aufgenommen werden könne. Der Vertreter des Umweltministeriums bekräftigte, das Ministerium gehe davon aus, dass die Betriebsgenehmigung hierfür im Herbst 2008 erteilt werde. Das würde bedeuten, dass nach einem mehrmonatigen Testbetrieb die sogenannte heiße Verglasung im Frühjahr 2009 starten könnte. Diese Phase werde dann voraussichtlich eineinhalb Jahre, also bis zum Herbst 2010, andauern. 19. Zu dem Antrag der Abg. Alfred Winkler u. a. SPD und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2395 – Ausweitung der „Epidemiologischen Studie zu Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken“ auf grenzortnahe Standorte ausländischer Atomkraftwerke Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, 1. festzustellen, dass der Landtag die Bemühungen der Landesregierung in ihrem Engagement bei der Bundesregierung unterstützt, die Nachbarregionen der grenznahen Kernkraftwerke Leibstadt und Fessenheim in die aktuelle Bewertung der „Epidemiologischen Studie zu Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken“ durch das Bundesamt für Strahlenschutz und die Strahlenschutzkommission einzubeziehen; 2. den Antrag der Abg. Alfred Winkler u. a. SPD – Drucksache 14/2395 – für erledigt zu erklären. 19. 06. 2008 Der Vorsitzende und Berichterstatter: Müller 31 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Ausschuss für Umwelt und Verkehr Bericht Der Umweltausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2395 in seiner 17. Sitzung am 19. Juni 2008. Der Ausschussvorsitzende teilte eingangs mit, dass sich die vier Fraktionen über eine Neufassung von Abschnitt II des Antrags verständigt hätten. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag vonseiten der CDU liege zur Beratung vor. Ein Mitunterzeichner des Antrags verwies auf die Antragsbegründung und äußerte sich erfreut über die interfraktionelle Initiative, einen gemeinsamen Beschlussantrag herbeizuführen, damit in die Erhebungen im Rahmen der „Epidemiologischen Studie zu Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken“ (KiKK-Studie) auch diejenigen Kinder einbezogen würden, deren Wohnort in der Nähe von ausländischen grenznahen Kernkraftwerken liege. Des Weiteren hielt er es für wünschenswert, auch die Krebsfälle bei baden-württembergischen Kindern zu berücksichtigen, die in Nachbarschaft zum bayerischen Kernkraftwerk Gundremmingen wohnten. Ein Abgeordneter der Fraktion der CDU erinnerte an die Stellungnahme zum Antrag Drucksache 14/2199, aus der hervorgehe, dass das für die KiKK-Studie herangezogene Datenmaterial noch nicht ausreiche, um die Frage nach einem Kausalitätszusammenhang zwischen der Zahl von Kinderkrebsfällen und der Nähe des Wohnorts zu einem Kernkraftwerk eindeutig zu beantworten, und dass offenbar Unklarheit darüber bestehe, welche für BadenWürttemberg relevanten Kernkraftwerke überhaupt in diese Studie einbezogen worden seien. Nicht zuletzt dies sei der Anlass dafür, dass sich der Ausschuss erneut mit der Thematik befasse. Seine Fraktion unterstütze den nun vorliegenden Antrag vonseiten der SPD, denn zweifellos sei es nicht befriedigend, wenn sich die genannte Studie starr an nationale Grenzen halte, ohne die Tatsache zu berücksichtigen, dass etliche grenznahe Kernkraftwerke in Frankreich und der Schweiz in unmittelbarer Nähe zu Baden-Württemberg lägen. Zu der bereits erwähnten Tischvorlage zu einem interfraktionellen Antrag äußerte er, vonseiten der Landesregierung sei ein Vorschlag zu einer präziseren Formulierung gemacht worden: Der Landtag unterstützt die Landesregierung in ihrem Engagement bei der Bundesregierung, dass die Nachbarregionen der grenznahen Kernkraftwerke Leibstadt und Fessenheim in die aktuelle Bewertung der Epidemiologischen Studie zu Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken durch das Bundesamt für Strahlenschutz und die Strahlenschutzkommission einbezogen werden. Ein Vertreter des Umweltministeriums erläuterte, die genannte aktuelle Bewertung werde Ende des Jahres vorliegen, wobei die im Rahmen des Kinderkrebsregisters bereits erhobenen Daten für Leibstadt und Fessenheim ebenfalls einbezogen würden. Eine Abgeordnete der Fraktion GRÜNE fragte, ob es möglich sei, auch die Wiederaufarbeitungsanlage am Forschungszentrum Karlsruhe in die genannte Studie aufzunehmen. Sie erklärte, dabei handle es sich zwar nicht um ein Kernkraftwerk, wohl aber um eine der kerntechnischen Anlagen in Baden-Württemberg, und diese Anlage sei in der Vergangenheit immer wieder durch relativ hohe Emissionen negativ aufgefallen. Sie bitte daher, einen entsprechenden Prüfauftrag in den Antrag aufzunehmen. 32 Der Vertreter des Umweltministeriums erläuterte, Auftraggeber der KiKK-Studie seien das BMU und das Bundesamt für Strahlenschutz gewesen; Grundlage seien im Wesentlichen die Daten des Kinderkrebsregisters, die in der Nähe von Kernkraftwerken erhoben worden seien. Das Land könne die Liste der zu untersuchenden Anlagen nun nicht beliebig erweitern. Dies würde aufgrund der Datenlage die Fortsetzung der Analysen erschweren und könnte dazu führen, dass die Ergebnisse der KiKK-Studie später als erwartet vorlägen. Im Rahmen der Auswertung seien bereits bestimmte Eckwerte zutage getreten, ebenso hätten schon erste Schlüsse gezogen werden können. Dem Umweltministerium sei es nun besonders wichtig, dass explizit Aussagen auch zu den grenznahen Standorten getroffen würden, indem Daten, die zu diesen Anlagen ohnehin bereits erhoben worden seien, im Rahmen der Studie eine Auswertung erführen. Er erklärte, das Ministerium sei gern bereit, dem BMU schriftlich den Wunsch des Ausschusses zu übermitteln, zu prüfen, ob auch das Forschungszentrum Karlsruhe in die KiKK-Studie einbezogen werden könne. Der Ausschussvorsitzende stellte dies als Zusage fest. Die Sprecherin der Fraktion GRÜNE erklärte sich hiermit einverstanden. Ein weiterer Vertreter des Umweltministeriums erläuterte auf Nachfrage eines Abgeordneten der SPD, die KiKK-Studie umfasse alle westdeutschen Kernkraftwerke, nicht jedoch die Anlagen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR; Grund hierfür sei, dass sich diese Studie auf Daten stütze, die seit 1980 erhoben worden seien. Die Region um das Forschungszentrum Karlsruhe sei nicht Bestandteil dieser Studie gewesen, sodass – anders als etwa im Fall der in Rede stehenden grenznahen Kernkraftwerke Leibstadt und Fessenheim – die Datengrundlage fehle. Das Bundesumweltministerium habe mitgeteilt, dass hierzu keine geokodierten Daten vorlägen und auch keine Kontrollrekrutierung erfolgt sei; daher wäre für das FZK allenfalls auf der Grundlage des Kinderkrebsregisters eine regionalbezogene Auswertung, nicht aber eine geokodierte Darstellung möglich. Auf die Durchführung einer solchen regionalbezogenen Auswertung durch das BMU habe das Umweltministerium nun gedrungen. Der Ausschuss beschloss als Empfehlung an das Plenum ohne förmliche Abstimmung, Abschnitt I des Antrags für erledigt zu erklären, und einstimmig, Abschnitt II in der vom Abgeordneten der CDU eingangs vorgetragenen Fassung zuzustimmen. 01. 08. 2008 Berichterstatter: Müller Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Ausschuss für Umwelt und Verkehr 20. Zu dem Antrag der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2466 – Potenziale der Wasserkraft in Baden-Württemberg Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE – Drucksache 14/2466 – für erledigt zu erklären. 19. 06. 2008 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Dr. Bullinger Müller Bericht Der Umweltausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2466 in seiner 17. Sitzung am 19. Juni 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags erläuterte, der vorliegende Antrag sei vor dem Hintergrund der Diskussionen, die im Beirat der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke in Baden-Württemberg gestellt worden, bei denen immer wieder deutlich werde, dass dringend notwendige Anstrengungen zur Modernisierung von Wasserkraftanlagen zu häufig unterblieben. Die Stellungnahme gebe eine umfassende Übersicht über die bestehenden Potenziale und deren Nutzungsmöglichkeiten, lasse aber dennoch erkennen, welche Diskrepanzen es zwischen den Möglichkeiten der Wasserkraft und deren technischer Realisierung, aber auch zwischen den verschiedenen Potenzialeinschätzungen noch immer gebe. So gingen die im Auftrag des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg erstellten „Handlungsempfehlungen zur Verdopplung des Anteils regenerativer Energien an der Energieversorgung Baden-Württembergs bis zum Jahr 2010“ aus dem Jahr 2002 von Wasserkraftpotenzialen aus, die ungleich höher seien als die nun in der Stellungnahme zum Antrag angegebenen Werte. Selbstverständlich müssten die ökologischen Auflagen eingehalten werden; an der Wasserrahmenrichtlinie werde nicht gerüttelt. Ältere Wasserkraftanlagen könnten durch Modernisierungsmaßnahmen jedoch zumeist auf einen Stand gebracht werden, der auch den fortgeschrittenen ökologischen Anforderungen entspreche. Vor dem Hintergrund dieser Erwägungen begrüße er die Idee, demnächst durch den Ausschuss eine Anhörung zur Wasserkraft und deren Potenzialen in Baden-Württemberg durchzuführen. In einer vom BMU herausgegebenen Broschüre mit dem Titel „Anforderungen an das Umweltgesetzbuch aus der Sicht eines Landes“ schreibe die Landesumweltministerin, es sei zu begrüßen, wenn, wie im Entwurf des BMU zum neuen UGB offenbar vorgesehen, die alten, teilweise schon seit Hunderten von Jahren bestehenden Wasserrechte außer Kraft gesetzt würden. Er selbst hingegen hielte dies für kontraproduktiv. Er könne nicht nachvollziehen, weshalb es in Baden-Württemberg bislang noch keinen Überblick darüber gebe, welche Rechte in diesem Bereich überhaupt landesweit existierten und wie diese heute gerade im Rahmen der Kleinen Wasserkraft zu nutzen wären. Auf einer solchen Zusammenstellung aufbauend könnte eine Art „Positivkartierung“ erstellt werden, aus der hervorginge, welche Potenziale sich aufgrund dieser alten Rechte abzeichneten und welche Erfolgsaussichten entsprechende Anträge potenzieller Betreiber hätten. In einem weiteren Kontext gesehen könnte eine solche Klarstellung sicherlich auch zu einem größeren Engagement bei der Großen Wasserkraft führen. Ein Abgeordneter der SPD legte dar, das Jahr 2002 sei für die Wasserkraft ein gutes Jahr gewesen; seinerzeit stammten 8 % der Bruttostromerzeugung aus Wasserkraft. Diese Quote sei jedoch seitdem nicht wieder erreicht worden. Derzeit seien laut der Stellungnahme zu den Ziffern 2 und 4 des Antrags im Bereich der Kleinen Wasserkraft in Baden-Württemberg rund 1 200 Anlagen in Betrieb; lediglich 45 davon seien in den letzten 15 Jahren errichtet worden. Wenn sich diese Steigerungsrate in den nächsten Jahren nicht wesentlich erhöhe und wenn auch die notwendigen Modernisierungen von älteren Anlagen ausblieben, sei zu befürchten, dass die Wasserkraft ihre Bedeutung als Grundstock der erneuerbaren Energien, auf die auch die Landesregierung selbst immer wieder so gern verweise, einbüße. Er fügte hinzu, anders stelle sich die Situation hinsichtlich der Großen Wasserkraft dar, die seit 2004 im EEG verankert sei. Weiter äußerte er, auch bei der Biomassenutzung, der zweiten wichtigen Säule der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg, sei bereits eine Obergrenze absehbar. Bedauerlicherweise erwiesen sich sehr viel weniger Projekte als umsetzbar als ursprünglich angenommen. Insofern seien für die erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg insgesamt keine großen Fortschritte erkennbar – eine Situation, die angesichts des Klimawandels niemanden zufriedenstellen könne. Die Energiepolitik der Landesregierung erweise sich auch hier als zu zögerlich. In der Praxis zeige sich, dass potenzielle Investoren für die Kleine Wasserkraft häufig bereits im Vorfeld so entmutigende Erfahrungen mit den Genehmigungsbehörden machten, dass sie gar nicht erst einen entsprechenden Antrag einreichten. Daher wäre es einerseits tatsächlich wichtig, zu wissen, wo die alten Wassernutzungsrechte überall lägen. Zum anderen müsse es darum gehen, die Kleine Wasserkraft viel stärker als bisher zu fördern und auszubauen, da neben der Windkraft auch diese Art der Energieerzeugung schon heute wirtschaftlich betrieben werden könne. Ein Abgeordneter der Fraktion der FDP/DVP meinte, dass der eigentliche Adressat des vorliegenden Antrags das Wirtschaftsministerium als „Energieministerium“ sei, und plädierte für eine Sanierung mit gleichzeitigem Ausbau der Großen Wasserkraft am Neckar sowie für eine ökologische Modernisierung der bereits bestehenden – teilweise über 50 Jahre alten – Anlagen, da dies sehr viel erfolgversprechender sei, als die Kleine Wasserkraft zu erweitern. Ein Abgeordneter der CDU äußerte, im Laufe der umfassenden Nutzung der Wasserkraft hätten bereits große Mengen an umweltschädlichen Emissionen vermieden werden können. Was die Kleine Wasserkraft betreffe, so seien in den Jahren 2001 bis heute von 24 hierzu eingebrachten Anträgen immerhin 22 bewilligt worden. Ein Vertreter des Umweltministeriums erläuterte, in der Stellungnahme seien für die Ermittlung der Potenziale diejenigen Zahlen und Daten zugrunde gelegt worden, die sich auf tatsächlich umsetzbare Vorhaben bezögen. Seit Inkrafttreten des Wasserkrafterlasses 1993 habe es insgesamt 311 Genehmigungsersuchen bezüglich Neubau oder Modernisierung gegeben, von denen 292 33 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Ausschuss für Umwelt und Verkehr positiv beschieden worden seien. Nur 19 Anträge seien somit abgelehnt worden, und zwar zumeist deshalb, weil das Vorhaben auf einem FFH-Gebiet geplant gewesen sei oder aber Fischereirechte tangiert worden wären. Das Umweltministerium habe ein großes Interesse daran, dass die Wasserkraft, wo immer dies möglich sei, auch tatsächlich genutzt werde. Allerdings dürften – bei allem Respekt vor dem Beitrag, den die Wasserkraft zum Klimaschutz leiste – naturschutzrechtliche Gesichtspunkte, Gewässerökologie und die berechtigten Interessen der Fischer und Angler nicht ignoriert werden. Dies müsse auch der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraft in Baden-Württemberg endlich zur Kenntnis nehmen. Auch bringe es nichts, die Debatte um die Wasserkraft lediglich theoretisch zu führen, anstatt praxisnah von konkreten Fällen auszugehen. Er meine, dieses Prinzip sollte auch die geplante Anhörung leiten. Im jetzt aktuellen Entwurf des neuen UGB sei der Passus über die Abschaffung der alten Wasserrechte nicht mehr enthalten. Er meine jedoch, ein Recht aus dem 17. Jahrhundert dürfe den technologischen und ökologischen Erfordernissen der heutigen Zeit nicht im Weg stehen. Entsprechend würden heutzutage Rechte zumeist auch nur befristet vergeben. Nicht zu leisten sei allerdings, alle alten Rechte zu ermitteln; der Aufwand hierfür wäre einfach zu groß. Vor gerade einmal eineinhalb Jahren sei der Wasserkrafterlass zum wiederholten Male novelliert worden, und zwar auch in Absprache mit den parlamentarischen Interessenvertretern des ländlichen Raumes. Diese Regelungen seien nun sehr viel unbürokratischer, unkomplizierter und daher investorenfreundlicher, und er höre, etwa aus Bayern, immer wieder, dass Baden-Württemberg um diesen Erlass regelrecht beneidet werde. Der Vertreter der SPD warf durch Zuruf ein, in der Praxis seien die Antragsteller jedoch von dem jeweiligen Ansprechpartner vor Ort abhängig, und die Erfahrungen, die dort jeweils gemacht würden, seien durchaus unterschiedlich. Der Erlass einerseits und die Auslegung der darin enthaltenen Regelungen andererseits stellten nun einmal zwei unterschiedliche Ebenen dar. Ein weiterer Vertreter der CDU äußerte, die Tatsache, dass von über 300 Anträgen nur 19 ablehnend beschieden worden seien – und dies zumeist aus ökologischen Erwägungen –, mache deutlich, wie unsinnig es sei, von einer generellen Ablehnung der Wasserkraft zu sprechen. Seines Erachtens bedürfe es zu diesem Thema denn auch keiner weiteren Debatten oder Anhörungen. Der Vertreter der SPD meinte, der großen Zahl der genehmigten Modernisierungen zum Trotz sei die installierte Leistung durch Wasserkraft insgesamt nicht oder nur unwesentlich gestiegen. Es gehe einfach nicht an, die Wasserkraft lediglich auf dem bereits erreichten Niveau weiterzubetreiben, ohne deren spürbaren Ausbau anzustreben. Immerhin leiste die Wasserkraft einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz; dieser Aspekt müsse ebenfalls in die ökologische Abwägung einfließen. Der Erstunterzeichner des Antrags machte darauf aufmerksam, dass in seinem Antrag durchaus auch von möglichen ökologischen Risiken der Wasserkraft die Rede sei, und fügte hinzu, von einer Anhörung verspreche er sich Aufschlüsse darüber, welche Potenziale jenseits der bereits beantragten, bewilligten oder auch abgelehnten Wasserkraftvorhaben in Baden-Württemberg noch bestünden. Der Ausschussvorsitzende gab zu bedenken, bei einer Potenzialanalyse der Wasserkraft müsse sorgfältig differenziert werden. 34 Was technisch möglich sei, rechne sich unter Umständen wirtschaftlich nicht oder sei rechtlich nicht durchsetzbar. Den Verbandsvertretern der Wasserkraft in Baden-Württemberg gehe es zumeist darum, die rechtlichen Hürden so niedrig wie möglich zu gestalten und die Wasserkraft de facto zu privilegieren. Unter diesem Aspekt beharrten sie denn auch auf den alten – möglicherweise jedoch anachronistischen, den Anforderungen der Moderne nicht mehr entsprechenden – Wasserrechten. Der Sprecher der SPD warf ein, gerade aus diesem Grunde wäre es interessant, im Rahmen einer Anhörung zu den Wasserkraftpotenzialen auch einen Juristen zu Wort kommen zu lassen. Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. 23. 09. 2008 Berichterstatter: Dr. Bullinger 21. Zu dem Antrag der Abg. Dr. Gisela Splett u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2467 – Reduzierung der PFT-Einträge in Gewässer Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Dr. Gisela Splett u. a. GRÜNE – Drucksache 14/2467 – für erledigt zu erklären. 19. 06. 2008 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Behringer Müller Bericht Der Umweltausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2467 in seiner 17. Sitzung am 19. Juni 2008. Die Erstunterzeichnerin des Antrags erinnerte an die Beratung des Antrags Drucksache 14/313 zum Thema „Perfluorierte Tenside“ (PFT) im Jahr 2006; Anlass seien Schadensmeldungen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit PFT gewesen. Seinerzeit habe das Umweltministerium die Auskunft gegeben, dass in Baden-Württemberg keine Untersuchungen von Oberflächengewässern auf PFT geplant seien. Als im Jahr 2007 dann doch entsprechende Analysen vorgenommen worden seien, hätten sich in einer Reihe von Fällen erhöhte PFT-Belastungen gezeigt. Im vergangenen August seien an 47 Kläranlagen Überschreitungen des PFT-Werts von über 100 µg/kg Trockensubstanz festgestellt worden. Das Umweltministerium habe die Umweltbehörden damit beauftragt, jeweils die Quelle der Belastung auszumachen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Ausschuss für Umwelt und Verkehr Bei Recherchen im Internet habe sie vor einiger Zeit festgestellt, dass in Nordrhein-Westfalen eine Reihe von Fallbeschreibungen, verbunden mit der Nennung der Verursacher, den notwendigen Sanierungsmaßnahmen und Ratschlägen dazu, wie die Einleitung von PFT reduziert werden könne, öffentlich zugänglich seien. Sie habe daraufhin in einem Abgeordnetenbrief gefragt, ob Ähnliches auch in Baden-Württemberg geplant sei bzw. ob solche Auflistungen bereits existierten. Die Antwort, die sie darauf erhalten habe, sei allerdings recht nichtssagend gewesen und habe sich in dem Ratschlag erschöpft, die nächste Pressekonferenz der Umweltministerin zu diesem Thema abzuwarten. Aus der nun vorliegenden Stellungnahme zu dem Antrag, den sie aufgrund der geschilderten Erfahrungen initiiert habe, gehe hervor, dass die Ermittlung der Verursacher in Baden-Württemberg nach wie vor nicht habe zum Abschluss gebracht werden können. Dies halte sie für unbefriedigend, denn es reiche nicht aus, die belasteten Klärschlämme zu entsorgen, solange nicht auch Klarheit über die Verursacher bestehe. Ein solcher „End-of-Pipe“Ansatz entspreche in keiner Weise den Anforderungen an eine moderne Umweltpolitik. Über die Gefährlichkeit von PFT gebe es keine Zweifel. Dies sei kürzlich auch erst wieder vom Umweltbundesamt bestätigt worden. Sie meine, dass noch großer Handlungsbedarf bestehe, und sehe hier das Umweltministerium in der Pflicht. fer 9 des Antrags deutlich werde, auf EU-Ebene dafür eingesetzt, das europaweit bestehende Verbot von Perfluoroctansulfonat (PFOS) um weitere PFT zu erweitern. Zur Stellungnahme zu Ziffer 1 des Antrags teilte er mit, dass das Kläranlagen-Monitoring voraussichtlich erst bis September 2008 vollständig abgeschlossen sein werde. Ein Grund für die Verzögerungen sei, dass sich gerade in Regionen mit großem Einzugsbereich und dichter Besiedlung die Ermittlung möglicher Emittenten schwierig gestalte. Der Sprecher der Fraktion der SPD äußerte, als aktives Mitglied der freiwilligen Feuerwehr wisse er, dass die Feuerwehren ihre Altbestände an Löschschäumen häufig noch verwendeten, beispielsweise im Rahmen von Übungen, auch wenn sie wüssten, dass diese Schäume nicht mehr eingesetzt werden sollten. Er rege daher an, die Altbestände zentral zu sammeln, um sie umweltfreundlich zu entsorgen. Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. 16. 07. 2008 Berichterstatter: Behringer Von besonderer Relevanz habe sich die Beimischung von PFThaltigen Substanzen in Feuerlöschschäumen erwiesen. Obwohl es inzwischen fluorfreie Alternativen gebe, gelangten diese Löschmittel noch immer bei vielen Gelegenheiten in die Umwelt. Ein Vertreter des Umweltministeriums führte aus, die Verhältnisse in Baden-Württemberg seien nun einmal andere als in Nordrhein-Westfalen. Baden-Württemberg gehe so entschieden wie kaum ein anderes Bundesland gegen PFT-Belastungen vor und beschränke sich dabei durchaus nicht auf die Beseitigung der belasteten Klärschlämme, sondern suche sehr systematisch nach den Verursachern. Was die Untersuchungssystematik angehe, so verweise er auf die entsprechenden Ausführungen der Stellungnahme. Ein weiterer Vertreter des Umweltministeriums ergänzte, tatsächlich habe das in der Stellungnahme zu Ziffer 5 des Antrags erwähnte Untersuchungsprogramm noch nicht zum Abschluss gebracht werden können; Grund hierfür sei auch, dass die Forschungskapazitäten begrenzt seien und noch nicht alle erforderlichen Messergebnisse vorlägen. Er gehe jedoch davon aus, dass es zu einem spürbaren Rückgang der Belastungen kommen werde – allerdings nicht kurzfristig, auch dann nicht, wenn die Produktion in den Bereichen Galvanik, Löschmittelherstellung etc. von heute auf morgen eingestellt würde. Was die Ersatzstoffe angehe, so werde sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass deren Einsatz vorangetrieben werde. De facto müsse allerdings davon ausgegangen werden, dass sich die chemische Industrie recht „kreativ“ verhalte, wenn es darum gehe, Substanzen zu entwickeln und auf den Markt zu bringen, die nicht unter ein Verbot fielen, in ihren ökologischen Auswirkungen aber doch ähnlich seien wie die verbotenen Stoffe. Der als Erster zu Wort gekommene Vertreter des Umweltministeriums ergänzte, die anstehende Novellierung der Klärschlammverordnung biete die Chance, einen PFT-Grenzwert festzusetzen. Hier seien klare Bestimmungen unerlässlich. Des Weiteren habe sich die Landesregierung, wie auch in der Stellungnahme zu Zif- 22. Zu dem Antrag der Abg. Dr. Gisela Splett u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2473 – Situation der Gewerbeaufsicht Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Dr. Gisela Splett u. a. GRÜNE – Drucksache 14/2473 – für erledigt zu erklären. 19. 06. 2008 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Klenk Müller Bericht Der Umweltausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2473 in seiner 17. Sitzung am 19. Juni 2008. Die Erstunterzeichnerin des Antrags dankte für die ausführliche Stellungnahme des Umweltministeriums und führte weiter aus, die Fachverwaltung für Umwelt- und Arbeitsschutz in BadenWürttemberg sei aufgrund überdurchschnittlicher Personaleinsparquoten von den Auswirkungen der Verwaltungsstrukturreform in besonderem Maße betroffen. Darunter leide die Qualität der Aufgabenwahrnehmung. Der Stellungnahme zu Ziffer 1 des Antrags entnehme sie, dass zwischen Anfang 2004 und Anfang 2008 bei der Gewerbeauf- 35 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Ausschuss für Umwelt und Verkehr sicht de facto ein Personalabbau von 17 % stattgefunden habe. Dies führe unter anderem dazu, dass selbst Branchen mit hohem Gefahrenpotenzial und hoher Umweltrelevanz nur alle ein bis vier Jahre besucht würden. Hinzu komme, dass die Personalstärke in den einzelnen Regierungspräsidien sehr unterschiedlich ausfalle. So sei das Regierungspräsidium Tübingen besonders sparsam ausgestattet. Auch die Aussage in der Stellungnahme zu Ziffer 3 des Antrags, der Personalbestand solle noch weiter reduziert werden, erfülle sie mit großer Sorge. Der Ausschussvorsitzende bekräftigte, bei der Gewerbeaufsicht müsse die Kooperation unter den Landkreisen auf jeden Fall verstärkt werden. Anders könne die mit der Verwaltungsstrukturreform einhergegangene gewisse Zersplitterung von Fachkompetenzen nicht ausgeglichen werden. Hierüber bestehe im Ausschuss sicherlich auch Konsens. Verwunderlich finde sie, dass dem Ministerium laut Stellungnahme zu Ziffer 6 des Antrags keine Kooperationsvereinbarungen oder Abkommen zur informellen Zusammenarbeit zwischen den Kreisen zur kreisübergreifenden Wahrnehmung von Aufgaben der Gewerbeaufsicht bekannt seien, obwohl die Landesregierung doch explizit zur Vereinbarung solcher Kooperationen anrege. Immerhin würden laut Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2006/07 „Kooperationslösungen zwischen den Stadt- und Landkreisen untereinander als eine Möglichkeit angesehen, Spezialwissen zu erhalten bzw. effektiv einzusetzen.“ 14. 07. 2008 Weiter interessiere sie in Bezug auf die Stellungnahme zu Ziffer 7 des Antrags, welche Erfahrungen in der Zwischenzeit mit dem Instrument der Zielvereinbarungen gemacht worden seien. Abschließend wollte sie zur Stellungnahme zu Ziffer 10 des Antrags wissen, wie es zu erklären sei, dass die Altanlagensanierung nach der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) aus dem Jahr 1996 noch immer nicht abgeschlossen sei. Sie bitte um Auskunft darüber, wann bei den noch anhängigen Verfahren für die ausstehenden 20 Industriebetriebe mit einem Abschluss zu rechnen sei. Ein Abgeordneter der SPD fragte, ob sich die von der Gewerbeaufsicht zu erbringende Effizienzrendite denn auch ökologisch vorteilhaft auswirke. Ein Vertreter des Umweltministeriums erläuterte, bis zum Jahr 2011 werde auch bei der Gewerbeaufsicht die Effizienzrendite von 20 % vollständig erbracht sein. Im Zusammenhang mit der Verwaltungsstrukturreform sei mit den Kreisen bekanntlich vereinbart worden, dass diese Effizienzrendite in erster Linie durch Personaleinsparungen zu erzielen sei. Er meine jedoch, dass weniger Personal nicht zwangsläufig weniger Kontrolle und weniger Umweltschutz bedeuteten. Vor dem Hintergrund der Personaleinsparungen würden Kooperationen tatsächlich als wirksames Instrument gesehen, um die Aufgaben möglichst effizient bewältigen zu können. Der Landtag werde in Kürze im Rahmen der Evaluierung der Verwaltungsstrukturreform und der Beratung über das anstehende umfassende Verwaltungsstrukturreform-Weiterentwicklungsgesetz Gelegenheit haben, sich mit dieser Thematik, bei der die drei Hauptkomplexe Zielvereinbarungen, gemeinsame Dienststelle und Kooperationen im Vordergrund stünden, nochmals ausführlich zu befassen. Hierzu gehörten auch die im neuen Landesverwaltungsgesetz vorgesehenen Eckpunkte für das Treffen von Zielvereinbarungen mit den unteren Verwaltungsbehörden. In Bezug auf die Stellungnahme zu Ziffer 10 des Antrags teilte er mit, die Zahl der Betriebe, bei denen noch Verfahren im Sinne der IVU-Richtlinie anhängig seien, habe sich zwischenzeitlich von 20 auf 15 reduziert. Ziel sei, auch diese letzten Verfahren nun möglichst rasch zum Abschluss zu bringen. Er versicherte, keineswegs sei der Grund für die aufgetretenen Verzögerungen in mangelnder Personalausstattung zu suchen. 36 Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. Berichterstatter: Klenk 23. Zu dem Antrag der Abg. Thomas Knapp u. a. SPD und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2578 – Energieagenturen und Energieberatung in Baden-Württemberg Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Thomas Knapp u. a. SPD – Drucksache 14/2578 – für erledigt zu erklären. 17. 07. 2008 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Schätzle Müller Bericht Der Umweltausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2578 in seiner 18. Sitzung am 17. Juli 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags dankte für die umfängliche Stellungnahme zum Antrag und äußerte, es sei erfreulich, dass das Land den Energieagenturen als Anschubfinanzierung für Personal- und Sachkosten Zuschüsse gewähre. Gerade angesichts des Klimawandels und der sich daraus ergebenden Herausforderungen sei zu wünschen, dass noch mehr Energieagenturen die Chance erhielten, sich im Land zu etablieren und ihre Leistungen möglichst in jedem Stadt- oder Landkreis anzubieten. Ein Abgeordneter der CDU bekräftigte, die Energieagenturen im Land leisteten wertvolle Arbeit. Erfreulich sei auch der in der Stellungnahme zu Ziffer 1 genannte Abdeckungsgrad von derzeit bereits rund 75 % aller Kreise und die Tatsache, dass die Zahl der Energieagenturen noch immer im Steigen begriffen sei. Hier könne also uneingeschränkt von einer Erfolgsgeschichte gesprochen werden. Was die Finanzierung der Energieagenturen betreffe, so würden diese Einrichtungen laut der Stellungnahme zu Ziffer 2 des Antrags zu über 50 % von den kommunalen Gebietskörperschaften getragen. Damit werde nicht zuletzt deren Unabhängigkeit von vorrangig privatwirtschaftlichen Interessen gesichert. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Ausschuss für Umwelt und Verkehr Ein Abgeordneter der Fraktion Grüne äußerte, darüber, wie sinnvoll die Arbeit von Energieagenturen gerade im Hinblick auf die gestiegenen Anforderungen an effiziente Energiegewinnung und Energienutzung sei, bestehe sicherlich fraktionsübergreifend Konsens. Ziel müsse seines Erachtens sein, dass demnächst in jedem der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg eine Energieagentur bestehe. Wichtig sei auch, die Bedingungen dafür zu schaffen, dass nach Auslaufen der Anschubfinanzierung der Betrieb dieser Agenturen in gleichbleibender Qualität aufrechterhalten werden könne. regelmäßigen Erfahrungsaustausches der Agenturen die Basisaufgaben sowie die jeweiligen Schwerpunktsetzungen miteinander abgestimmt. Innerhalb dieses Netzwerks könnten die gerade erst gegründeten Agenturen sicherlich auch sehr vom Wissen derer profitieren, die bereits seit sieben oder acht Jahren arbeiteten. Er hielte es zudem für sinnvoll, dass die Energieagenturen jeweils eine Art Pflichtenheft führen müssten, um so den Nachweis zu erbringen, dass ein vorab zu definierender Katalog von Kernaufgaben auch tatsächlich umgesetzt werde. Nicht zuletzt würde ein solcher Pflichtenkatalog auch die Vergleichbarkeit der Agenturen untereinander erleichtern. Nach seinen Erfahrungen gebe es zwischen diesen Einrichtungen nämlich erhebliche Unterschiede in der Qualität ihrer Arbeit. Denkbar wäre auch, die finanzielle Förderung durch das Land von der Erfüllung solcher Kernaufgaben abhängig zu machen. Darüber hinaus müssten die Agenturen selbstverständlich auch weiterhin die Möglichkeit haben, eigene Schwerpunkte zu entwickeln und anzubieten. Berichterstatter: Ein Abgeordneter der Fraktion der FDP/DVP bezeichnete die Energieagenturen als ein sehr gutes Bindeglied zwischen der Wirtschaft, den Kommunen und dem Land und führte weiter aus, er wisse, dass in diesen Einrichtungen häufig sehr kreative Ansätze verfolgt würden, und erwarte von der dort vorhandenen technischen Expertise auch zukünftig wichtige Impulse für die Politik und einen intensiven Transfer von Ideen und praktischen Lösungen. Wünschenswert sei neben der flächendeckenden Versorgung mit Energieagenturen sicherlich auch deren langfristig stabile Finanzierung. Denn es sei klar, dass sich die einzelnen Agenturen in absehbarer Zeit nicht selbst würden finanzieren können. Hierfür müssten neben dem Land allerdings auch die Kommunen und die Wirtschaft in die Pflicht genommen werden. Die Umweltministerin führte aus, selbstverständlich verfolge auch ihr Haus das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit Energieagenturen. Dabei müsse allerdings nicht jeder Kreis eine eigene Agentur haben; in vielen Fällen biete es sich an, dass eine Agentur auch die Zuständigkeit für den Nachbarkreis mit übernehme. Durch die bislang bestehenden 18 Energieagenturen seien derzeit 23 Stadt- bzw. Landkreise im Land versorgt. Zehn weitere Agenturen befänden sich in der Gründungsphase, die für insgesamt etwa zwölf weitere Landkreise tätig werden sollten. Sobald diese Agenturen etabliert seien, könne, wie in der Stellungnahme zu Ziffer 1 des Antrags auch bereits dargelegt, landesweit mit einem Abdeckungsgrad von 75 % aller Kreise gerechnet werden. Was die finanzielle Ausstattung dieser Einrichtungen betreffe, so habe sich gezeigt, dass die Mehrzahl der Agenturen nach einer Anschubphase von drei Jahren durchaus in der Lage seien, sich mithilfe der kommunalen Zuschüsse selbst zu tragen. Herausragende Beispiele hierfür seien die Energieagenturen in Ravensburg und in Heidelberg. Vor diesem Hintergrund halte sie die Forderung nach einer Dauerfinanzierung durch das Land für nicht angebracht. Was das angesprochene Pflichtenheft betreffe, so sei mit dem Leistungsprofil der Energieagenturen bereits ein grundlegender Pflichtenkatalog festgeschrieben. Zudem würden im Wege des Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. 17. 09. 2008 Schätzle 24. Zu a) dem Antrag der Abg. Werner Raab u. a. CDU und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2583 – Altlastensanierung in Baden-Württemberg b) dem Antrag der Abg. Dr. Bernd Murschel u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2630 – Kommunale und private Altlasten in BadenWürttemberg Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Werner Raab u. a. CDU – Drucksache 14/2583 – und den Antrag der Abg. Dr. Bernd Murschel u. a. GRÜNE – Drucksache 14/2630 – für erledigt zu erklären. 19. 06. 2008 Die Berichterstatterin: Der Vorsitzende: Chef Müller Bericht Der Umweltausschuss beriet die Anträge Drucksachen 14/2583 und 14/2630 in seiner 17. Sitzung am 19. Juni 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags Drucksache 14/2583 dankte für die Stellungnahmen zu beiden Anträgen und führte aus, die Aufarbeitung des Altlastenproblems werde auch in Baden-Württemberg noch viele weitere Jahre in Anspruch nehmen. Es habe sich bewährt, dabei systematisch nach der Dringlichkeit der Altlastenaufkommen vorzugehen. Selbstverständlich müsse den Fällen, bei denen unmittelbar Gefahr drohe, absolute Priorität eingeräumt werden. Ein besonderer Fokus werde laut Stellungnahme zu Ziffer 7 des Antrags aber auch auf die Wiedernutzbarmachung belasteter innerörtlicher Flächen gelegt; dies sei ein effizienter Beitrag zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. Die für die Altlastensanierung eingesetzten Mittel seien in den letzten Jahren wieder angestiegen. Allerdings müssten nach sei- 37 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Ausschuss für Umwelt und Verkehr nem Dafürhalten auch die Kommunen je nach Erfordernis im Einzelfall verstärkt zur Mitfinanzierung herangezogen werden. Vor diesem Hintergrund könnte auch einmal eine Neuausrichtung des Kommunalen Umweltschutzfonds (KUF) geprüft werden. Abschließend äußerte er mit Blick auf die Stellungnahme zu Ziffer 10 des Antrags Drucksache 14/2630, er gehe davon aus, dass die auflaufenden Haushaltsausgabenreste bei den kommunalen und privaten Altlasten stets ins Folgejahr übertragen werden könnten, anstatt an den Haushalt zurückzufallen. Eine Mitunterzeichnerin des Antrags Drucksache 14/2630 fragte unter Hinweis auf die umfangreichen Sanierungsfälle in den letzten Jahren, ob die verfügbaren Mittel überhaupt ausreichten, um alle neu auftretenden Altlastenfälle umfassend und zügig zu sanieren, und fügte hinzu, sie vermisse hierzu eine klare Zielsetzung. In der Schweiz gebe es beispielsweise das klar definierte Ziel, bis zum Jahr 2025 alle bekannten Altlastenfälle saniert zu haben. Die Maßgabe, in Baden-Württemberg innerhalb der nächsten 20 Jahre ebenfalls zu einem Abschluss der Sanierungsarbeiten zu kommen, erscheine ihr einerseits recht vage; andererseits sei selbst diese Erwartung aufgrund der knappen Mittel in diesem Bereich wohl kaum realistisch. Wichtig sei, dass die Altlasten nicht nur gesucht und bewertet würden, sondern dass daraufhin auch eine zügige und umfassende Sanierung erfolge. Es reiche nicht, die Standorte zu kennen und deren weitere Entwicklung zu beobachten. Selbst die für orientierende Erkundungen zur Verfügung stehenden Mittel reichten jedoch gerade einmal für 50 % der Anträge. Eine Umwidmung der KUF-Mittel zugunsten der Altlastensanierung hielte sie allerdings für ein zweifelhaftes Instrument, da die in diesem Fonds enthaltenen Gelder auch anderen wichtigen Zwecken wie etwa dem Klimaschutz dienen sollten. Ein Vertreter der Fraktion GRÜNE äußerte, von einer „Verstetigung“ der für die Altlastensanierung zur Verfügung stehenden Mittel, wie es der Redner der CDU ausgedrückt habe, könne keine Rede sein. Tatsächlich seien diese Mittel in den letzten Jahren um die Hälfte reduziert worden. Hinzu komme, dass für den laufenden Betrieb in Altlastengebieten Kosten in nicht unerheblicher Höhe anfielen. Er halte es daher für unbefriedigend, dass für die Altlastensanierung ausschließlich die öffentliche Hand herangezogen werde, während private Unternehmer nicht belangt würden. Es gehe nicht an, dass überall dort, wo kein direkter Verursacher ausfindig gemacht werden könne, für sämtliche Kosten der Steuerzahler aufzukommen habe. Er wünsche daher, dass einmal fraktionsübergreifend die Frage thematisiert werde, welche Möglichkeiten es gebe, die Industrie beim Thema Altlastensanierung stärker als bislang in die Pflicht zu nehmen. Nach Abschaffung der Sonderabfallabgabe, die in Teilen ja auch für die Altlastensanierung eingesetzt worden sei, wäre seines Erachtens ein Altlastenfonds, in den auch die Industrie einzuzahlen hätte, ein zweckmäßiges Instrument. Ein Abgeordneter der SPD fragte ebenfalls, ob gesichert sei, dass die Haushaltsausgabenreste jeweils ins Folgejahr übertragen werden könnten. Er äußerte, es dürfe nicht sein, dass bis Jahresende nicht abgerufene Mittel verfielen, nur weil möglicherweise die Bewilligungen durch die Regierungspräsidien zu zögerlich erteilt würden. Des Weiteren wolle er wissen, welche Positionen die Regierungsfraktionen in der Frage der Haushaltsfinanzierung der Altlastensanierung einnähmen. 38 Ein Vertreter des Umweltministeriums erläuterte, bei den Mitteln für die Altlastensanierung handle es sich um Mittel aus dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) im Rahmen des Kommunalen Umweltschutzfonds (KUF). Diese Mittel seien voll übertragbar und stünden somit nicht in Gefahr, als Haushaltsausgabenreste am Jahresende gestrichen zu werden. Bei den Mitteln für die Altlastensanierung handle es sich zumeist um bereits gebundene Mittel; wenn diese über den vorgesehenen Zeitraum nicht vollständig abflössen, liege dies häufig daran, dass Bauvorhaben ins Stocken geraten sein könnten. Allerdings müsse überlegt werden, ob nicht auch eine flexiblere Verwendung der Mittel möglich wäre, damit Beträge, die nicht kurzfristig abgerufen würden, zwischenzeitlich für andere dringende Vorhaben zur Verfügung gestellt werden könnten. Hierzu liefen bereits Überlegungen im Umweltministerium. Auch im Umweltministerium herrsche die Auffassung, dass für wichtige Projekte im Umweltbereich, etwa auch beim Hochwasserschutz, mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten. Unstrittig sei, dass inzwischen weniger Mittel für die Altlastensanierung zur Verfügung stünden. Allerdings dürfe nicht vergessen werden, dass Ende der Achtzigerjahre sehr viel Geld erforderlich gewesen sei, um mit den Erkundungen zu beginnen und so im Hinblick auf die Altlastensanierung überhaupt initiativ werden zu können. Nur auf diese Weise habe sichergestellt werden können, dass gefährliche Altlastengebiete lückenlos aufgespürt und saniert würden. Auch er wünschte sich für die kommenden Jahre jedoch wieder mehr finanzielle Bewegungsfähigkeit, damit zumindest die dringendsten Fälle zügig saniert werden könnten. Unstrittig sei jedoch, dass besonders gefährliche Altlastenfälle stets Priorität haben müssten – was natürlich bedeute, dass andere Sanierungsmaßnahmen entsprechend zurückzustehen hätten. Altlastensanierung müsse stets und noch auf lange Sicht als Daueraufgabe begriffen werden. Wann die Vorhaben insgesamt zum Ende zu bringen seien, könne überhaupt noch nicht abgesehen werden, denn es tauchten, wie kürzlich bei Villingen-Schwenningen, immer wieder neue Altlasten auf. Hinzu komme, dass aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritte auch scheinbar bekannte Fälle und Situationen möglicherweise neu zu bewerten und anzugehen seien. Vor diesem Hintergrund müsse für die Sanierungsarbeiten mit einem Zeitraum von mindestens 20 weiteren Jahren gerechnet werden. Die Erkundung von Altlasten spiele nach wie vor eine wichtige Rolle. Auch für solche eher organisatorischen oder administrativen Aufgaben müssten genügend Mittel verfügbar sein. Die daraus gewonnenen Erfahrungen seien besonders wichtig, um die wirklich gefährlichen Fälle sofort identifizieren und in ihrem Gefährdungspotenzial einschätzen zu können. Insofern führe es nicht weiter, die Erkundung von Altlastenfälle und die praktische Sanierung gegeneinander auszuspielen. Was das Thema Altlastenfonds betreffe, so habe es hierüber bereits Mitte der Achtzigerjahre Gespräche mit Industrievertretern gegeben. Von diesem Vorhaben sei jedoch Abstand genommen worden, als die Sonderabgabe eingeführt worden sei. Die Wirtschaftsverbände wiederum hätten die Sonderabgabe im Grunde nur unter der Prämisse akzeptiert, dass hieraus auch Mittel für die Altlastensanierung gezahlt würden. Derzeit halte er die Einführung eines Altlastenfonds für nicht durchsetzbar. Der Ausschussvorsitzende merkte an, ein Fonds speziell für Altlastenerkundung und -sanierung wäre seines Erachtens schon Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Ausschuss für Umwelt und Verkehr rechtlich nicht durchsetzbar, da hiervon nur vergleichweise wenige Betriebe tatsächlich profitieren würden. Die Situation stellt sich hier anders dar als bei der Sonderabfallabgabe; denn von der Problematik der Sonderabfälle sei ein nicht unwesentlicher Teil der Betriebe tangiert. Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, die Anträge Drucksachen 14/2583 und 14/2630 für erledigt zu erklären. 18. 07. 2008 Berichterstatterin: Chef 25. Zu dem Antrag der Abg. Gunter Kaufmann u. a. SPD und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2606 – Dammsanierungen und Sicherheitszuschläge aufgrund des Klimawandels im Rahmen des IRP (Integriertes Rheinprogramm) Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Gunter Kaufmann u. a. SPD – Drucksache 14/2606 – für erledigt zu erklären. 17. 07. 2008 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Jägel Müller Bericht Der Umweltausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2606 in seiner 18. Sitzung am 17. Juli 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags legte dar, aus der Stellungnahme zum Antrag gehe hervor, dass der Fortgang der Arbeiten zur Dammsanierung und zum Neubau von Hochwasserschutzdämmen im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms (IRP) eher schleppend vonstatten gehe. Notwendig seien Dammneubauten mit einer Länge von insgesamt 150 km; derzeit würden jedoch pro Jahr nur durchschnittlich fünf km gebaut. Hinzu komme, dass laut der Stellungnahme zu Ziffer 3 des Antrags derzeit über 300 Dammabschnitte mit einer Gesamtlänge von rund 500 km als sanierungsbedürftig bzw. prüfbedürftig gelten müssten. sanierung zukünftig zügiger als bisher angegangen und hierfür auch die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt würden. Ein Abgeordneter der Fraktion der CDU wies darauf hin, dass der Grad der Sanierungsbedürftigkeit der einzelnen Dammabschnitte durchaus unterschiedlich sei. Insofern bestehe nicht die Notwendigkeit, alle Abschnitte sofort und auf einmal zu sanieren. Ein weiterer Abgeordneter der Fraktion der CDU bekräftigte, die Situation müsse tatsächlich sehr differenziert betrachtet werden. Generell gelte, dass die Sanierung von Hochwasserschutzdämmen eine Aufgabe darstelle, die nie als abgeschlossen betrachtet werden könne. Erfahrungsgemäß würden zudem die Dämme am schnellsten wieder durchlässig, die in ihrer Bauweise den ökologischen Erfordernissen am besten entsprächen. Was die Auswirkungen des Klimawandels auf die Hochwassersituation am Rhein angehe, so bedürfe es hier tatsächlich zunächst noch einer Erweiterung der Datengrundlage, um die baulichen Maßnahmen optimal auf die neuen Anforderungen abstimmen zu können. Klar sei, dass die Aufgaben im Bereich der Dammsanierung auch zukünftig im Fokus der Aufmerksamkeit stehen müssten. Allerdings könne das Land allein hierfür nicht aufkommen; auch die Kommunen seien in der Pflicht, beispielsweise dann, wenn es darum gehe, rechtzeitig den Ankauf der für den Dammbau benötigten Flächen zu organisieren. Eine Abgeordnete der Fraktion GRÜNE fragte, ob sich die in der Stellungnahme zu Ziffer 9 des Antrags genannte Erhebung des Regierungspräsidiums Karlsruhe, der zufolge seit Mai 2005 keine Ausnahmen zur Ausweisung neuer Baugebiete in Bauleitplänen sowie zur Errichtung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen erteilt worden seien, lediglich auf § 31 b Abs. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes bezogen habe, oder ob dabei auch nach Ausnahmegenehmigungen nach § 78 a des Wassergesetzes gefragt worden sei. Die Umweltministerin teilte mit, die Antwort auf diese Frage werde nachgereicht. Weiter äußerte sie, was die Frage nach den Auswirkungen des Klimawandels betreffe, so gebe es derzeit tatsächlich keine Hinweise darauf, dass die Situation am Rhein neu bewertet werden müsste. Durch die Maßnahmen des IRP sei dort bereits ein viel höheres Maß an Sicherheit gegeben als in vielen anderen Uferregionen. Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. 15. 09. 2008 Berichterstatter: Jägel Wenn es in der Stellungnahme zu Ziffer 4 des Antrags heiße, der Nachweis, ob der Klimawandel zu einer Erhöhung der Hochwassergefahr an Hoch- und Oberrhein führe, habe bislang nicht erbracht werden können, so verweise er auf die Tatsache, dass es in den vergangenen zehn bis fünfzehn Jahren zu einer deutlichen Zunahme von schweren Hochwasserereignissen gekommen sei. Er appelliere an alle Verantwortlichen, sich dafür einzusetzen, dass die Aufgaben im Bereich des Dammbaus und der Damm- 39 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Ausschuss für Umwelt und Verkehr 26. Zu dem Antrag der Abg. Dieter Ehret u. a. FDP/DVP und der Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales – Drucksache 14/2628 – Gesundheitliche Folgen des Klimawandels Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Dieter Ehret u. a. FDP/DVP – Drucksache 14/2628 – für erledigt zu erklären. 17. 07. 2008 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Schätzle Müller Bericht Der Umweltausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2628 in seiner 18. Sitzung am 17. Juli 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags dankte für die ausführliche Stellungnahme durch das Ministerium für Arbeit und Soziales und erläuterte, die Problematik möglicher gesundheitlicher Folgen des Klimawandels am Oberrhein sei in dieser Region schon seit Jahren immer wieder thematisiert worden. Die Stellungnahme beweise einmal mehr, wie berechtigt die Sorge sei, dass klimabedingt die Populationen von gesundheitsgefährdenden Stechmücken immer stärker zunähmen. Schon im Jahr 2003 sei von führenden Gesundheitsexperten die Oberrheinregion als Hochrisikogebiet bezeichnet worden. Vor diesem Hintergrund müsse seines Erachtens auch das Integrierte Rheinprogramm (IRP) einer Neubewertung unterzogen werden. Wissenschaftler warnten nämlich davor, dass durch die in dessen Rahmen neu anzulegenden Fließpolder die Gefahr bestehe, dass sich zahlreiche Tümpel bildeten, die den Insekten als Brutstätten dienten. Auch die lang anhaltend hohen Grundwasserstände durch Staupolder könnten dazu führen, dass sich die Stechmückenpopulationen erheblich vermehrten. Es sei daher notwendig, für jeden neuen Polder exakte Fließgeschwindigkeitskarten zu erstellen und durch geeignete technische Auslegung der Projekte für eine ausreichende Fließgeschwindigkeit zu sorgen. Ein Abgeordneter der CDU zeigte sich überzeugt, dass es in Baden-Württemberg gelinge, zeitnah die Situation zu beobachten, sie auf mögliche Gefährdungen hin zu analysieren und die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Auch gebe es offenbar inzwischen sehr wirksame Methoden zur Bekämpfung der unliebsamen Insektenbrut. Insofern bestehe seines Erachtens bislang kein weiterer Handlungsbedarf und damit auch kein Anlass, das IRP zu modifizieren. Ein Abgeordneter der SPD äußerte, er halte es für sehr verwegen, wie mit dem vorliegenden Antrag geschehen, einen Zusammenhang zwischen den Hochwasserschutzmaßnahmen des IRP und möglichen gesundheitlichen Risiken durch die infolge des Klimawandels angeblich wachsenden Stechmückenpopulationen herzustellen. Zutreffend sei, dass der Rheingraben bereits in der Vergangenheit als Risikogebiet für die Übertragung von Krank- 40 heiten durch Stechmücken gegolten habe. So lasse sich das Auftreten von Malaria historisch belegen; angeblich sei der „Begradiger“ des Rheins, Johann Gottfried Tulla, selbst an dieser Krankheit gestorben. Unstrittig sei auch, dass sich bedingt durch den Klimawandel die Lebensbedingungen für Stechmücken und andere gefährliche Insekten verbesserten. Übrigens verzeichneten auch andere europäische Länder eine Zunahme von durch den Klimawandel begünstigten Infektionskrankheiten, Allergien oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Niemand bestreite also, dass die in Rede stehende Problematik sehr ernst genommen werden müsse. Hierbei jedoch eine Verbindung zu den im Rahmen des IRP vorgesehenen ökologischen Flutungen herzustellen, halte er für sehr überzogen. Die Umweltministerin verwies auf die modernen Methoden der Insektenbekämpfung und gab ihrer Überzeugung Ausdruck, dass der medizinische Fortschritt es zudem heutzutage erlaube, durch Stechmücken übertragene Krankheiten um einiges effizienter zu bekämpfen als noch zu Zeiten der Rheinbegradigung am Anfang des 19. Jahrhunderts. Auch sie halte es für fragwürdig, die Maßnahmen des IRP so, wie es mit dem vorliegenden Antrag geschehen sei, mit den tatsächlichen oder auch nur anzunehmenden gesundheitlichen Risiken durch möglicherweise anwachsende Insektenpopulationen zu verknüpfen. Vorrang müsse ein wirksamer Schutz für Hunderttausende von Anwohnern vor den Gefahren des Hochwassers haben. Bezüglich der Maßnahmen des IRP gebe es im Übrigen stets aufs Neue sehr umfangreiche Abstimmungsprozesse. Insgesamt teile sie die in der Stellungnahme zu Ziffer 8 geäußerte Einschätzung des Sozialministeriums, dass für die Landesregierung derzeit kein Anlass für eine Umgestaltung der Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen des IRP bestehe. Der Erstunterzeichner des Antrags bekräftigte nochmals, dass auch aus Fachkreisen immer wieder der Rat zu hören sei, die geschilderte Problematik in die Überlegungen im Rahmen des IRP einzubeziehen. Er halte es somit durchaus nicht für „verwegen“, dass die Antragsteller mit ihrer Initiative die bestehenden Zusammenhänge dargestellt hätten. Zudem sei er nach wie vor der Meinung, dass geeignete technische Lösungen zur Anwendung kommen müssten, um der Gefahr von Sedimentierungen und Tümpelbildungen zu begegnen. Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. 17. 09. 2008 Berichterstatter: Schätzle Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Ausschuss für Umwelt und Verkehr 27. Zu dem Antrag der Abg. Wolfgang Stehmer u. a. SPD und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2718 – Betrugsverdacht gegen Betonlieferanten u. a. beim Bau des Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente beim Gemeinschaftskraftwerk Neckarwestheim Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Wolfgang Stehmer u. a. SPD – Drucksache 14/2718 – für erledigt zu erklären. 19. 06. 2008 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Schebesta Müller Bericht Der Umweltausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2718 in seiner 17. Sitzung am 19. Juni 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags verwies auf die Antragsbegründung und erklärte, er verstehe noch immer nicht, weshalb so viel Zeit vergangen sei, bevor das für die Atomaufsicht zuständige Umweltministerium den Gerüchten über einen Betrugsverdacht gegen einen Betonlieferanten nachgegangen sei, der unter anderem auch für den Bau des Zwischenlagers beim Gemeinschaftskraftwerk Neckarwestheim (GKN) Material geliefert habe. Er halte es nach wie vor für geboten, dass die Befüllung dieses Lagers so lange ausgesetzt werde, bis lückenlos geklärt sei, welche Materialien beim Bau zum Einsatz gekommen seien und ob die bauliche Eignung des Gebäudes als Zwischenlager für Brennelemente überhaupt gegeben sei. Weiter bat er um detailliertere Erläuterungen der Überwachungsverfahren beim Einsatz von Betonbauteilen. Ein Sprecher des Umweltministeriums erläuterte in Ergänzung der Stellungnahme zu Ziffer 2 des Antrags, das Umweltministerium habe nach der telefonischen Anfrage durch die „Süddeutsche Zeitung“ am 7. Mai 2008 alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege geleitet, um die notwendigen Überprüfungen bezüglich des Verdachts auf Verwendung minderwertigen Betons beim Bau des Zwischenlagers beim GKN durchführen zu können. Auf die Nachfrage vonseiten der SPD, weshalb die Landesregierung erst ein Jahr nach Aufnahme eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens tätig geworden sei, erläuterte er, diese Ermittlungen nähmen nun einmal viel Zeit in Anspruch, zumal nicht nur das Zwischenlager beim GKN überprüft worden sei, sondern auch weitere Gebäude, darunter beispielsweise das neu errichtete Mercedes-Museum in Stuttgart, das aufgrund seines regen Besucherandrangs ebenfalls ein hohes Gefährdungspotenzial hätte darstellen können. Stufe würden Probewürfel gezogen, die nach einer gewissen Zeit einer Druckprüfung unterzogen würden. Verantwortlich hierfür sei die Firma, die den Bau ausführe. Diese Firma habe im Fall des Zwischenlagers beim GKN nach der Kontrolle der Papiere durch ein unabhängiges zertifiziertes Überwachungsbüro Probewürfel ziehen lassen, und zwar zu einem zuvor nicht angekündigten Zeitpunkt. In der dritten Stufe habe das Umweltministerium als überwachende Behörde durch eine weitere unabhängige Stelle – die auch für die Prüfung der Baustatik zuständig sei – nochmals Kontrollen durchführen lassen und daneben ebenfalls Probewürfel ziehen lassen, die gleichfalls der üblichen Druckund Pressprüfung unterzogen worden seien. Diese Verfahren erlaubten stichhaltige Aussagen über die Festigkeit des Materials. Er versicherte, diese Materialprüfungen und insbesondere die Untersuchungen der Probewürfel hätten keinerlei Anhaltspunkte dafür erbracht, dass die geforderten Sollwerte des Betons nicht erreicht worden wären. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren seien noch nicht abgeschlossen, und auch die Landesregierung erhalte derzeit keine Informationen über den Ermittlungsstand. Ein Abgeordneter der CDU legte dar, die Staatsanwaltschaft müsse bei ihren Ermittlungen bekanntlich einer Vielzahl von Hinweisen nachgehen. Im vorliegenden Fall entbehrten diese Hinweise zumeist wohl jeder realen Grundlage und erklärten sich möglicherweise nur dadurch, dass Konkurrenten des in Rede stehenden Betonlieferanten mangels weiterer stichhaltiger Informationen einfach diejenigen Bauprojekte angegeben hätten, die Gegenstand von Ausschreibungen gewesen seien und bei denen der in Verdacht geratene Betonlieferant – und nicht sie selbst – den Zuschlag bekommen habe. Seine Fraktion sehe keine Anhaltspunkte für die Annahme, dass beim GKN mangelhafter Beton verwendet worden sei, und werde den Beschlussteil in Abschnitt II des Antrags daher nicht unterstützen. Ein Abgeordneter der Fraktion GRÜNE schlug vor, die Landesregierung solle dem Umweltausschuss nach Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens schriftlich über dessen Ergebnisse Bericht erstatten. Der Ausschussvorsitzende stellte fest, das Umweltministerium sage dies zu. Der Ausschuss beschloss daraufhin ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. 17. 07. 2008 Berichterstatter: Schebesta Ein weiterer Vertreter des Umweltministeriums erklärte, die Qualitätssicherungskontrollen für Beton als Baumaterial seien äußerst umfangreich. Sie erfolgten in einem dreistufigen Verfahren: Am Anfang stehe die auf der Basis der Unterlagen vorzunehmende eigene Überwachung des Lieferanten. In einer zweiten 41 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Ausschuss für Umwelt und Verkehr 28. Zu dem Antrag der Abg. Johannes Stober u. a. SPD und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2730 – Förderung von Abwasserentsorgungsanlagen im Land Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Johannes Stober u. a. SPD – Drucksache 14/2730 – für erledigt zu erklären. 17. 07. 2008 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Scheuermann Müller Bericht Der Umweltausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2730 in seiner 18. Sitzung am 17. Juli 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags dankte für die umfassende Stellungnahme zum Antrag und bat noch um nähere Erläuterungen zu den Ziffern 5 und 6. Weiter führte er aus, offenbar sei geplant gewesen, die Förderung der Sanierung bestehender Abwasserentsorgungsanlagen aus Landesmitteln künftig zu streichen. Damit würde auch einer Forderung entsprochen, die der Landesrechnungshof in seiner Denkschrift 2006 erhoben habe. Zu dieser Thematik gebe es denn offensichtlich auch eine neue Verordnung; hierin sei seines Wissens nun jedoch nicht von einem Wegfall der Förderung die Rede, sondern lediglich von einer Deckelung der Zuschüsse auf 10 %, wobei in den Jahren 2011 oder 2012 sogar mit einer Anhebung dieses Betrags auf 15 % zu rechnen sei. Diese Vorgehensweise finde er etwas irritierend. Ein Abgeordneter der CDU wies darauf hin, dass zwischenzeitlich die Novellierung der Förderrichtlinie zur Wasserwirtschaft abgeschlossen sei; darin seien die Forderungen des Rechnungshofs berücksichtigt worden. Ein Abgeordneter der Fraktion GRÜNE legte dar, seines Erachtens müssten die Kosten für die Entsorgung von Abfällen prinzipiell auf die Verursacher umgelegt werden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um festen oder aber – wie im Falle der Abwasserentsorgung – um flüssigen Abfall handle. Vor diesem Hintergrund sei es um so weniger verständlich, dass das Land Anlagen zur Abwasserentsorgung, die es bereits bei der Errichtung gefördert habe, nun nochmals, und zwar bei deren Sanierung, bezuschusse. Eine Vertreterin der Fraktion GRÜNE führte aus, in der vergangenen Woche habe der Finanzausschuss über die novellierten Zuwendungsrichtlinien beraten, deren Veröffentlichung im Gesetzblatt bevorstehe. Auch sie verstehe allerdings nicht, weshalb die Förderung von Abwasserentsorgungsanlagen nun doch nicht ganz gestrichen, sondern lediglich gedeckelt werden solle, und weshalb der Deckelungsbetrag dabei in den nächsten Jahren sogar noch auf 15 % angehoben werden solle. Sie meine, es müsse in Zukunft noch stärker darauf geachtet werden, Fördermittel des Landes in innovative Konzepte zur Abwasserbeseitigung fließen zu lassen, um auch auf diesem Gebiet zu qualitativen Verbesse- 42 rungen zu gelangen. Dies sollte unbedingt Vorrang vor der Bezuschussung bloßer Sanierungsmaßnahmen haben. Dass solche innovativen Konzepte bereits umgesetzt würden, sei erst kürzlich wieder bei einem Besuch des Fraunhofer-Instituts in Karlsruhe deutlich geworden. Die Umweltministerin erläuterte, die in der Stellungnahme zu Ziffer 6 des Antrags enthaltene Aussage, die Gebühren, die die einzelnen Kommunen erhöben, bewegten sich zwischen 0,57 €/m3 bis 5,20 €/m3, beziehe sich lediglich auf die Abwassergebühren. Die Kosten für Frischwasser kämen noch hinzu. Als förderfähig gälten, wie auch der Stellungnahme zu Ziffer 5 des Antrags zu entnehmen sei, Maßnahmen dann, wenn der von einer Kommune erhobene Wasserpreis über dem Schwellenwert von 5,50 €/m3 für Frischund Abwasser liege. Derzeit seien damit in rund 170 Kommunen im Land die Förderfähigkeit gegeben. Nach der neuen Förderrichtlinie werde dieser Antragsschwellenwert auf 5,90 € angehoben. Weiter erläuterte sie, die Förderrichtlinie Wasserwirtschaft ziele darauf ab, aufgrund der starken Kostenabweichungen zwischen städtischem und ländlichem Raum für den Verbraucher im Sinne der Herstellung vergleichbarer Lebensverhältnisse einen gewissen Ausgleich vorzunehmen und Härtefälle zu mildern. Was die Forderung des Rechnungshofs betreffe, die Kommunen sollten die Kosten für Sanierungsmaßnahmen bei Abwasserentsorgungsanlagen aus den Abschreibungen finanzieren, sei zu bedenken, dass in dem Fall, dass vonseiten des Landes ein Zuschuss gewährt worden sei, lediglich das Kanalnetz einer Abschreibung unterliegen dürfe. Das bedeute, dass für die Anlagen an sich keine Rücklagen im Zuge von Abschreibungen gebildet werden könnten, da diese Beträge nicht in die Gebühren einfließen dürften. In der neuen Förderrichtlinie Wasserwirtschaft sei in begründeten Einzelfällen eine Sonderregelung für besondere Härtefälle enthalten, die ab einer Gebühr von 6,90 € wirksam werde. Die Zahl der hierdurch geförderten Anlagen sei voraussichtlich sehr klein. Die neuen Förderrichtlinien enthielten eine Übergangsregelung für Altfälle. Darunter fielen Maßnahmen über mehrere Jahre. Bei diesen habe es seither ab einem Schwellenwert von 5,50 € eine Förderung gegeben. Diese Antragsschwelle werde nach der neuen Richtlinie 5,90 € betragen. Maßnahmen ab dem alten Schwellenwert von 5,50 € bis zum neuen Schwellenwert von 5,90 € sollten als Altfälle noch bis 2011 gefördert werden, wobei für diese Jahre maximal je 20 % des jährlichen Bewilligungsrahmens zur Verfügung stehe. Nach Auslaufen dieser Übergangsregelung könnten ab 2012 für besondere Härtefälle statt bislang 10 % maximal 15 % des jährlichen Bewilligungsrahmens zur Verfügung gestellt werden. Bezüglich der Forderung, stärker innovative Projekte und Lösungsansätze zu fördern, betonte sie, das Land unterstütze solche Ansätze schon jetzt sehr gezielt. So gebe es in Heidelberg eine sehr innovativ arbeitende dezentrale Kläranlage, die auf der Grundlage von Membranen aus Keramik betrieben werde. In diesem Zusammenhang interessant sei auch eine Anlage in Knittlingen, die in der erwähnten Sitzung des Finanzausschusses gleichfalls angesprochen worden sei. Allerdings sei deren Akzeptanz im nahe liegenden Neubaugebiet nicht besonders groß, zudem habe sich die Reinigungswirkung bislang als niedriger erwiesen als erhofft. Generell gelte, dass die Bereitschaft auch vonseiten der Kommunen noch wachsen müsse, technologische Neuentwicklungen tatsächlich in die Praxis umzusetzen. Mit der Neufassung der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft solle diese Bereitschaft gestärkt werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Ausschuss für Umwelt und Verkehr Der Ausschussvorsitzende merkte an, mit der Anpassung der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft und der darin festgeschriebenen Anhebung des Schwellenwerts auf 5,90 € werde auch der Tatsache entsprochen, dass zukünftig weniger Fördermittel zur Verfügung stünden. Zudem diene eine solche Vorgehensweise sicherlich auch dem Bürokratieabbau. Er würde es begrüßen, wenn sich auch andere Ministerien hieran ein Beispiel nähmen. Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. 15. 09. 2008 Berichterstatter: Scheuermann 29. Zu dem Antrag der Abg. Dr. Gisela Splett u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Umweltministeriums – Drucksache 14/2744 – Beitrag des Landes zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Dr. Gisela Splett u. a. GRÜNE – Drucksache 14/2744 – für erledigt zu erklären. 17. 07. 2008 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Ehret Müller Bericht Der Umweltausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2744 in seiner 18. Sitzung am 17. Juli 2008. Die Erstunterzeichnerin des Antrags erläuterte, der vorliegende Antrag wolle eine Brücke zwischen den Aktivitäten des Rates für Nachhaltige Entwicklung auf Bundesebene und der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Baden-Württemberg schlagen. Gleich eingangs in Ziffer 1 dieses Antrags sei daher die Frage gestellt worden, wie die Landesregierung die Auffassung des Rates für Nachhaltige Entwicklung beurteile, dass der Begriff Nachhaltigkeit zu einer leeren Floskel zu werden drohe, wenn es an quantifizierten Zielen und Indikatoren mangle. In der Stellungnahme der Landesregierung werde nun auf die in der Nachhaltigkeitskonferenz im März 2008 landesweit vereinbarten 80 Orientierungsziele verwiesen, die den Akteuren in Landesregierung und Gesellschaft als Leitlinien bei ihren Anstrengungen im Sinne der Nachhaltigkeit dienen sollten. Sie bezweifle allerdings, dass eine solch lange Liste von Orientierungszielen geeignet sei, um den gesellschaftlichen Akteuren die wichtigen Anliegen der Nachhaltigkeitsstrategie in all ihren Facetten zu vermitteln und ihre Umsetzung zu befördern, und meine, für eine gelingende Kommunikation über diese Anliegen bedürfe es einer besser strukturierten Darstellung. Für prinzipiell diskussionsbedürftig halte sie das Denkmodell der „Drei Säulen der Nachhaltigkeit“ – Ökonomie, Ökologie und Soziales in gleicher Gewichtung –, auf das ebenfalls in der Stellungnahme zu Ziffer 1 des Antrags verwiesen werde. Sie meine, dieses Modell sei inhaltlich schon lange nicht mehr auf der Höhe der Zeit. So weise das Umweltbundesamt bereits seit Jahren darauf hin, dass Ökonomie, Ökologie und Soziales eben nicht als drei gleichrangige Säulen zu betrachten seien, sondern dass das Wirtschaften und damit einhergehend auch die Gestaltung des Sozialen stets unter dem Vorbehalt der ökologischen Tragfähigkeit stehen müssten. Wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und damit auch Wohlfahrt könnten nur in dem Umfang stattfinden, in dem auf der anderen Seite gewährleistet werden könne, dass die Natur keinen Schaden nehme. Die Belastbarkeit des Naturhaushalts stelle damit die letztgültige Richtschnur für alle gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aktivitäten dar. Insofern bestehe die Aufgabe der Politik nicht darin, ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Ökonomie, Ökologie und Sozialem aufrechtzuerhalten, sondern vielmehr, dafür zu sorgen, dass der durch die Ökologie vorgegebene Handlungsspielraum eingehalten werde. Andernfalls würden die Lebensgrundlagen auch der kommenden Generationen geschädigt. Des Weiteren sei ihr nicht klar, wie die 80 landesweiten Orientierungsziele mit den konkreten Projekten im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie in Übereinstimmung zu bringen seien. Da diese Ziele zumeist nicht quantifiziert seien, könnten die notwendigen Erfolgskontrollen kaum vorgenommen werden. Der Stellungnahme zu Ziffer 2 des Antrags zufolge messe die Landesregierung der horizontalen Verzahnung der Nachhaltigkeitsstrategien von Bundesregierung und Ländern große Bedeutung zu. Hierzu stehe jedoch im Widerspruch, dass es bislang noch immer nicht gelungen sei, sich auf einen einheitlichen Satz von Indikatoren zu einigen. Bedauerlicherweise sähen sich zahlreiche Länder, darunter auch Baden-Württemberg, offenbar nicht in der Lage, landesspezifische Daten zu einer nationalen Indikatorensammlung zu liefern. Beispielsweise interessiere sie, wie sich in Baden-Württemberg die Situation gemessen am Indikator Artenvielfalt darstelle. Während etwa Schleswig-Holstein durchaus in der Lage sei, zur Bestandsentwicklung ausgewählter Vogelarten konkrete Angaben zu machen, fehlten aus Baden-Württemberg entsprechende Informationen. In Bezug auf die in Ziffer 6 des Antrags angesprochenen Nachhaltigkeitschecks für rechtliche Regelungen und Förderinstrumente warte sie gespannt auf das abschließende Ergebnis der entsprechenden Prüfung. Mit Enttäuschung habe sie der Stellungnahme zu Ziffer 7 des Antrags entnommen, dass die Landesregierung nicht bereit sei, einen regelmäßigen Nachhaltigkeitsbericht zur öffentlichen Beschaffung einzuführen. Sie halte an ihrer Auffassung fest, dass ein solcher Bericht durchaus Wirkungen zeitigen würde, und hoffe daher, dass hierüber in den kommenden Jahren ein Prozess des Umdenkens in Gang komme. Ein Abgeordneter der CDU meinte, vordringlich sei es, beim Streben nach Nachhaltigkeit von wohlklingenden, aber doch recht abstrakten Zielen auf die Ebene der Umsetzung konkreter Projekte zu gelangen. Die Ausführungen seiner Vorrednerin erweckten bei ihm nun allerdings den Eindruck, dass sich die Grünen noch immer eher auf der Ebene theoretischer Erwägungen bewegten. Dagegen zeigten sich auch in der Stellungnahme zu vorliegendem Antrag zahlreiche konkrete und erfolgversprechende Ansätze der Landesregierung. 43 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Ausschuss für Umwelt und Verkehr Ein Abgeordneter der SPD äußerte, auch er wolle keine weiteren theoretischen Erwägungen anstellen und vielmehr seinen Blick auf die vom Rat für Nachhaltigkeit vorgeschlagenen Indikatoren richten. Diese erschienen ihm im Wesentlichen nachvollziehbar und plausibel, und auch den Vorschlag, eine solche Indikatorenliste mit einem „Ampelbericht“ zu verknüpfen, halte er für vernünftig. Nicht nachvollziehen könne er dagegen, weshalb die Landesregierung in Bezug auf die vielfach geforderte Erarbeitung von Vergleichsmöglichkeiten noch immer so zurückhaltend agiere. Er meine, Aussagen etwa über den Pro-Kopf-Ausstoß an CO2, über Flächeninanspruchnahme oder ähnliche ökologisch relevante Parameter seien vom methodischen Aufwand her relativ leicht zu erarbeiten. Solche Daten böten gute Grundlagen für länderspezifische Vergleiche. Ähnliches gelte auch für Aussagen zum Energie- und Ressourcenverbrauch oder für soziale bzw. nationalökonomische Fragen. Insofern halte er die Aussage in der Stellungnahme zu Ziffer 4 für wenig einleuchtend, die vom Rat für Nachhaltige Entwicklung entwickelten vergleichenden Aussagen zum Stand der nachhaltigen Entwicklung beim Bund und in den Bundesländern würden einer wissenschaftlich-methodischen Prüfung nicht standhalten. Die Umweltministerin erläuterte in Bezug auf die von der Erstunterzeichnerin des Antrags vorgetragene Kritik am „Dreisäulenmodell“, in der Präambel zur Nachhaltigkeitsstrategie des Landes stehe ausdrücklich: Dabei handeln wir im Bewusstsein, dass die Belastbarkeit unserer Erde und der Natur sowie die Endlichkeit der natürlichen Ressourcen Grenzen vorgeben. Hiermit werde genau das festgeschrieben, was auch erklärte Intention des Umweltbundesamts sei. Was die Frage nach den Indikatoren und deren Handhabbarkeit angehe, so gelte für Baden-Württemberg – übrigens im Unterschied zu vielen anderen Ländern und auch zum Bund –, dass die Elemente der Nachhaltigkeitsstrategie große Konkretheit besäßen. Dabei stehe auch die Frage im Vordergrund, welche Akteure sich an den umfassenden Aufgaben beteiligten und sich damit auch auf die gemeinsam festgelegten Ziele verpflichteten. Dagegen verzichteten Länder wie Schleswig-Holstein sowie der Bund darauf, die Verantwortlichen zu benennen und festzulegen, wer denn all die wohlklingenden, mit Indikatoren untermauerten Vorgaben erfüllen solle. Wichtigste Forderung jedoch sei es, die vielfältigen Begrifflichkeiten tatsächlich mit Leben zu erfüllen, anstatt sie immer wieder neu theoretisch gegeneinander abzuwägen. Aus diesen Gründen sei die Landesregierung auch der Meinung, dass die Nachhaltigkeitsindikatoren nun im Rahmen der Verzahnung gemeinsam entwickelt werden müssten, um deren Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Eine entsprechende Bund-Länder-Arbeitsgruppe für nachhaltige Entwicklung sei mit deren Ausarbeitung befasst. Selbstverständlich müssten dabei auch Indikatoren für die Bereiche Ökonomie und Soziales entwickelt werden. Baden-Württemberg habe federführend gemeinsam mit den Ländern Berlin und Hessen den Beitrag der Länder zum Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie erstellt und somit auch hier eine sehr wichtige Aufgabe übernommen. Die Problematik von Nachhaltigkeitsstrategien – dies gelte sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene – sei nun 44 einmal nach wie vor, dass entsprechende Vernetzungen fehlten. Erfreulicherweise gebe es nun erstmals Signale vonseiten des Bundes, dass solche Kooperationen initiiert und ausgebaut werden sollten. Abschließend äußerte sie, sie sei überzeugt, dass der baden-württembergische Weg erfolgversprechend sei. Dies zeige sich auch daran, dass andere Bundesländer wie etwa Hessen die Anstrengungen in Baden-Württemberg mit großer Aufmerksamkeit verfolgten und zum Teil auch zum Vorbild nähmen. Die Erstunterzeichnerin des Antrags bat darum, zu überlegen, ob das genannte Dreisäulenmodell entsprechend dem von der Umweltministerin zitierten Passus aus der Präambel zur Nachhaltigkeitsstrategie – etwa auch bei der Abfassung von Landtagsdrucksachen – inhaltlich nicht noch klarer ausgestaltet und kommuniziert werden könnte, und fügte hinzu, in diesem Zusammenhang stets nur auf die Erläuterungen in dieser Präambel zu verweisen, reiche ihres Erachtens nicht aus. Die Umweltministerin wandte ein, für die Landesregierung sei diese Präambel nun einmal grundlegend. Sie meine, auch die Grünen täten gut daran, diese grundsätzlichen Ausführungen in ihrer vollen Tragweite zur Kenntnis zu nehmen. Im Übrigen erbringe auch jede Informationsveranstaltung der Landesregierung zum Thema Nachhaltigkeit ganz sicher den Beweis dafür, dass das Dreisäulenmodell stets in dem gerade vorgetragenen Sinne kommuniziert werde. Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. 12. 09. 2008 Berichterstatter: Ehret Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Beschlussempfehlungen des Sozialausschusses 30. Zu a) dem Antrag der Fraktion GRÜNE und der Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales – Drucksache 14/1992 Abschnitt II – Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes in Baden-Württemberg; hier: Ausgestaltung der Pflegestützpunkte und Pflegeberater b) dem Antrag der Fraktion der SPD und der Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales – Drucksache 14/2476 Abschnitt II – Beratungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verbessern Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, Abschnitt II des Antrags der Fraktion GRÜNE – Drucksache 14/1992 – sowie Abschnitt II des Antrags der Fraktion der SPD – Drucksache 14/2476 – abzulehnen. 10. 07. 2008 Der Berichterstatter: Die Vorsitzende: Raab Lösch Bericht Der Sozialausschuss beriet Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/1992 und Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/2476 in seiner 19. Sitzung am 10. Juli 2008. Eine Abgeordnete der Grünen verwies auf ihre Ausführungen in der Beratung der beiden Anträge in der 47. Plenarsitzung am 25. Juni 2008 und trug vor, bei einer Diskussion zur Zukunft der Pflege in der vergangenen Woche in Breisach mit Bürgermeistern, Ortsvorstehern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Praktikerinnen und Praktikern sei die gemeinsame Position aller Beteiligten deutlich geworden, dass es eines umfassenden Beratungsangebots und passgenauer Unterstützungsangebote für die Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bedürfe, damit die zu betreuenden Personen möglichst lange in ihrem räumlichen Umfeld verbleiben könnten. Der Kreisseniorenrat in Esslingen habe berichtet, dass der landesweite Modellpflegestützpunkt in Denkendorf ausschließlich von der AOK betrieben werde und sich die übrigen Kassen weigerten, sich an den Kosten dieses Pflegestützpunkts zu beteiligen. Dies habe zur Konsequenz, dass an diesem Modellpflegestützpunkt nur AOK-Patienten beraten würden; denn die Kassen, die die Kosten für den jeweiligen Pflegestützpunkt aufbrächten, hätten ein Vorrecht, zu bestimmen, wer in dieser Einrichtung beraten werden dürfe. Der Aufbau eigener Strukturen durch die Kassen für ihre Patienten stehe jedoch der von der Sozialministerin ausgegebenen Zielrichtung der Vermeidung von Parallelstrukturen entgegen. Fraktionsübergreifendes Ziel sei die Schaffung einer Struktur, die zusätzliche Angebote und die Verwirklichung neuer Ansätze im Rahmen der Geh-Struktur ermögliche. Hierzu sei ein neues Konzept erforderlich. Vonseiten des Sozialministeriums sei bereits hervorgehoben worden, dass eine trägerübergreifende, neutrale Beratung wichtig sei, die nicht nur die versicherungs- und verwaltungstechnischen Komponenten, sondern auch die sozialarbeiterischen Komponenten beinhalte. Zu bemängeln sei jedoch, dass die Landesregierung noch nicht deutlich gemacht habe, welche Konsequenzen für die Umsetzung dieser Zielvorstellungen zu ziehen seien. Die Aufgabe der Landesregierung bei der Umsetzung des PflegeWeiterentwicklungsgesetzes dürfe sich nicht auf eine moderierende Rolle beschränken. Vielmehr müsse die Landesregierung dafür sorgen, dass ein Gesamtkonzept entwickelt werde, das Anreize und einen Rahmen für die Entwicklung geeigneter Strukturen vor Ort biete. Nur ein trägerübergreifendes und neutrales Beratungsangebot, das vor Ort angesiedelt sei, werde von der Bürgerinnen und Bürgern auch angenommen. Während in den Ballungszentren in einer relativen räumlichen Dichte entsprechende Angebote existierten, seien im ländlichen Raum noch keine ausreichenden wohnortnahen Strukturen geschaffen. Um im ländlichen Raum ein Beratungsangebot in Form einer Geh-Struktur zu schaffen, müssten diejenigen einbezogen werden, die mit den ländlichen Strukturen vor Ort vertraut seien. Bei der Erarbeitung eines Gesamtkonzepts müssten alle beteiligten Gruppen einbezogen werden, auch die Betroffenenverbände. Davon auszugehen sei, dass die Kommunen eine finanzielle Beteiligung des Landes gemäß dem Konnexitätsprinzip für die Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes forderten. Hier sollte fraktionsübergreifend im Landtag überlegt werden, welche Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung des Landes es gebe. So könnte über eine Umschichtung der durch den Ausstieg des Landes aus der Pflegeheimförderung frei werdenden Mittel eine Finanzierung bzw. Bezuschussung der Einrichtung von Pflegestützpunkten erreicht werden. Insgesamt sollte das Land in die Pflicht genommen werden, lenkend und nicht nur moderierend zu agieren, um zu gewährleisten, dass das Konzept zur Einrichtung der Pflegestützpunkte zu neuen und innovativen Angeboten führe. Eine Abgeordnete der SPD äußerte, sie habe sich darüber gefreut, dass die Sozialministerin in der Plenardebatte am 25. Juni 2007 mitgeteilt habe, dass es eine positive Grundsatzentscheidung gebe, wonach das bestehende Beratungsnetz weiterentwickelt werden solle und Doppelstrukturen vermieden werden sollten. Je nach Blickwinkel werde die Einrichtung von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg und darüber hinaus unter verschiedenen Aspekten betrachtet. Offenkundig sei, dass es nicht nur für Personen, die im Sinne des SGB XI bereits erheblich pflegebedürftig seien, sondern auch für die Personen im Vor- und Umfeld von Pflege einen zunehmenden Beratungsbedarf gebe. Die Frage sei nur, wie das Beratungsangebot geleistet werden solle. Verwundert sei sie über die Aussage, an dem Modellpflegestützpunkt im Kreis Esslingen würden nur Mitglieder einer bestimmten Kasse beraten. Dies wäre nicht im Sinne des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes. Sie bitte das Ministerium um Aufklärung in dieser Frage. Abschließend erkundigte sie sich nach dem Stand der Weiterentwicklung des Beratungsangebots für Pflegebedürftige im Land 45 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Sozialausschuss und fragte, in welcher Form sich die Landesregierung an dem Aufbau von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg beteiligen werde. heiten unterschiedlich ausdifferenzierte Angebote gebe. Hier habe das Sozialministerium in der Moderation eine federführende Aufgabe. Ein Abgeordneter der CDU führte aus, es liege im Interesse aller, dass im Land eine qualifizierte Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen stattfinde. In den vorliegenden Stellungnahmen der Landesregierung werde konkret aufgezeigt, welches Verfahren in welchen Stufen stattfinden solle. Abgewartet werden sollte, bis diejenigen, die nach dem Gesetz die Verantwortung trügen, ihre Konzepte hierzu entwickelt hätten. Den Beschlussteilen der vorliegenden Anträge werde er nicht zustimmen, da diese zu sehr von Zentralismus geprägt seien. Er sei nicht der Meinung, dass das Land für diese Aufgabe Geld bereitstellen sollte. Vielmehr seien diejenigen, die für die Umsetzung des Gesetzes zu sorgen hätten, klar definiert. Er vertraue hierbei auf die hervorragende kommunale Selbstverwaltung in Baden-Württemberg. Jede Kommune im Land werde darauf aus sein, für ihren Bereich eine qualifizierte Beratungslösung anzubieten. Hierbei könnten auch für bestimmte Bereiche kommunenübergreifende Lösungen organisiert werden. Er zweifle nicht daran, dass hierbei gute Lösungen zustande kämen. Das Sozialministerium habe in dem Prozess eine koordinierende Funktion. Eine Anschubfinanzierung werde vom Bund geleistet. Die Frage hinsichtlich einer Anschubfinanzierung des Landes stelle sich derzeit nicht. Die Beteiligten müssten nun zeigen, zu was sie bei der Organisation in der Lage seien. Sicherlich sei es wichtig und notwendig, ein Beratungsangebot für Pflegebedürftige vorzuhalten. Angesichts der demografischen Entwicklungen sei jedoch darauf zu achten, dass nicht durch zusätzliche weitere Aufgaben die Belastungen für die künftigen Generationen übermäßig erhöht würden. In der Konsequenz der geschilderten Sichtweise werde die CDUFraktion den Beschlussteilen der vorliegenden Anträge nicht zustimmen. Ein Abgeordneter der FDP/DVP merkte an, die Frage, was an zusätzlichen Beratungsstrukturen überhaupt benötigt werde, sei berechtigt. Denn jede neu geschaffene Struktur, auch wenn sie ehrenamtlich getragen werde, verursache zusätzliche Kosten. Einigkeit bestehe darin, dass Doppelstrukturen bzw. Strukturen, bei denen jede Pflegekasse für ihre Mitglieder ein eigenes Angebot vorhalte, nicht sinnvoll seien. Demgegenüber werde eine im Konsens aller Beteiligten errichtete Struktur zu mehr Transparenz, mehr Wettbewerb, mehr Kundenzufriedenheit und einem effizienteren Mitteleinsatz führen. Er sei dezidiert der Meinung, dass das Land nicht mit einem „goldenen Zügel“ gewisse Strukturen durchsetzen, vorgeben oder befördern sollte. Vielmehr sollte denjenigen, denen vom Gesetz aufgetragen sei, ein verbessertes Informationsangebot zu schaffen, die Umsetzung überlassen bleiben. Der Landessozialministerin sei er dankbar, dass diese im Bundesrat erreicht habe, dass entgegen den ursprünglichen Planungen der Bundesregierung es den Ländern überlassen bleibe, Kriterien für eine sinnvolle Kooperation zur Schaffung eines Informationsnetzwerks zu entwickeln. Dieses Netzwerk könne in Baden-Württemberg auf den vorhandenen Strukturen aufgebaut werden. Er vertraue darauf, dass das Ministerium für Arbeit und Soziales seine moderierende Rolle angemessen wahrnehme. Darauf geachtet werden müsse, dass einerseits nicht jede Pflegekasse ein separates Angebot schaffe, dass auf der anderen Seite aber auch sichergestellt sei, dass es entsprechend den regionalen Gegeben- 46 Anzustreben sei eine stärkere Beteiligung des Ehrenamtes. Die Seniorenräte hätten bereits signalisiert, dass sie bei der Ausgestaltung der Pflegestützpunkte gerne mitarbeiten wollten. Vor diesem Hintergrund interessiere ihn, ob vorgesehen sei, bei den Gesprächen auf Landesebene z. B. den Landesseniorenrat als Vertreter der ehrenamtlichen Initiativen mitzubeteiligen. Die Abgeordnete der Grünen hob hervor, sie stimme überein in der Auffassung, dass es nicht sinnvoll sei, Doppelstrukturen zu schaffen. Daher halte sie die Initiative des Landes, bei der Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes auf den vorhandenen Strukturen im Land aufzubauen, für gut. In Baden-Württemberg seien vor Ort eine Menge Angebote vorhanden, auf denen sich aufbauen lasse. Inhaltlich müsse jedoch eine stärkere Profilbildung erfolgen. Genutzt werden sollten etwa die vorhandenen Strukturen der Sozialstationen. Diese seien im ländlichen Raum sehr aktiv und für eine Einbeziehung des Ehrenamts geeignet. Darüber hinaus müssten möglichst viele Pflegekassen eingebunden werden. Beispielsweise verfüge die AOK bereits heute über ein Pflegeberatungsangebot. Es gelte, die vorhandenen Angebote in einer sinnvollen Weise zusammenzuführen und die unterschiedlichen Akteure „unter einem Dach“ zu koordinieren. Hier biete sich die kommunale Selbstverwaltung als „Träger“ an. Gemeinsam mit den Akteuren müsse ein Konzept entwickelt werden, auf das sich die Kommunen beim Aufbau ihres Angebots stützen könnten. Um zu verhindern, dass die starke Zunahme der Zahl der älteren Menschen zu einem nicht mehr zu bewältigenden Anstieg der Kosten im Gesundheitswesen führe, müsse so schnell wie möglich mit dem Aufbau entsprechender Strukturen begonnen werden, die es ermöglichten, dass die älteren Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben könnten. Ein gewisser Zeitdruck ergebe sich dadurch, dass die entsprechenden Verträge zwischen Pflege- und Krankenkassen, Kommunen und Sozialhilfeträgern bis zum 31. März 2009 zu schließen seien, da ansonsten die Kranken- und Pflegekassen verpflichtet würden, die Pflegeberatung anzubieten und Pflegestützpunkte zu errichten. Die Abgeordnete der SPD bemerkte, den Handlungsbedarf im Pflegebereich habe bereits die Enquetekommission „Demografischer Wandel“ in ihren Handlungsempfehlungen formuliert. Nach dem Landespflegegesetz sei das Land für die Aufgaben im Vor- und Umfeld von Pflege zuständig. Hierbei sei insbesondere das Feld der Beratung tangiert. Die Ministerin für Arbeit und Soziales legte dar, hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung einer guten Pflegeberatung lägen die Vorstellungen wohl nicht auseinander. Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz des Bundes stelle für die Umsetzung allerdings nur bestimmte Instrumente zur Verfügung. Sie hätte sich andere Instrumente zur Umsetzung gewünscht. Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz werde den Pflegekassen die Verantwortung für die Pflegestützpunkte zugewiesen. Möglicherweise sei diese Aufgabe deshalb nicht an die Länder übertragen worden, um eine Zustimmungspflicht des Bundesrats und damit eine Mitgestaltungsmöglichkeit der Länder zu umgehen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Sozialausschuss Die Pflegekassen müssten im Rahmen der ihnen übertragenen Zuständigkeit darauf hinwirken, dass sich die Kommunen und andere Stellen an der Umsetzung beteiligten. Das Land versuche, die Kommunen, die Pflegekassen und die Krankenkassen „an einen Tisch zu holen“, um moderierend den Abschluss entsprechender Verträge zu erreichen. Es könne durchaus das Bestreben von Pflegekassen sein, eine Beratung nur für ihre Versicherten, nicht aber für den Rest der Bevölkerung anzubieten. Dies werde an dem Pflegestützpunkt in Denkendorf so praktiziert. Ein solches Vorgehen liege jedoch nicht im Interesse des Landes. Die Landesregierung sei daher bestrebt, im Rahmen ihrer moderierenden Funktion alle Beteiligten zusammenzubringen mit dem Ziel, eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, in der bestimmte Standards und Strukturen festgelegt würden. 31. Zu dem Antrag der Abg. Brigitte Lösch u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales – Drucksache 14/2645 – Hungern in der Überflussgesellschaft – Maßnahmen gegen die Magersucht ergreifen Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Brigitte Lösch u. a. GRÜNE – Drucksache 14/2645 – für erledigt zu erklären. 10. 07. 2008 Die für die Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes vorgesehene Finanzierung werde den mit der Umsetzung beauftragten Pflegekassen zufließen. Das Land werde darüber hinaus keine eigenen Mittel bereitstellen. Eine zusätzliche vom Land finanzierte Einrichtung von Beratungsstrukturen würde die Gefahr des Aufbaus von Parallelstrukturen bergen. Die Berichterstatterin: Der stellv. Vorsitzende: Wonnay Hoffmann Das Land wolle im Rahmen seiner beschränkten Möglichkeiten, die das Bundesgesetz zulasse, auf eine bestmögliche Lösung hinwirken. Ziel müsse es sein, alle Beteiligten in der Betreuung und Pflege von älteren Menschen zusammenzubringen, um eine bestmögliche Beratungsleistung für die Betroffenen zu erreichen. Notwendig sei ein vielfältiges Angebot, das der zunehmenden Ausdifferenzierung der Bedürfnisse der zu pflegenden Personen gerecht werde. Der Beratungsbedarf sei jedoch umso größer, je vielfältiger das Angebot sei. Der Sozialausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2645 in seiner 19. Sitzung am 10. Juli 2008. Auf die Frage des Abgeordneten der FDP/DVP teilte sie mit, das Land habe großes Interesse daran, dass die Selbsthilfegruppen und die Seniorenräte beteiligt würden. In einem ersten Schritt werde versucht, die in dem Gesetz benannten Akteure, namentlich die kommunalen Landesverbände und die Pflegekassen, zusammenzubringen. Zielsetzung sei, dass dann auch Organisationen wie die Seniorenräte einbezogen würden. In getrennter Abstimmung beschloss der Ausschuss jeweils mehrheitlich, dem Plenum zu empfehlen, Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/1992 und Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/2476 abzulehnen. 23. 07. 2008 Berichterstatter: Raab Bericht Die Erstunterzeichnerin des Antrags brachte vor, die gesellschaftlich weit verbreitete Ansicht „Wer schön sein will, muss schlank sein“ habe zum Teil dramatische Folgen. Etwa jedes dritte Mädchen zeige Auffälligkeiten beim Essverhalten. Nach einer Studie des Robert-Koch-Instituts wiesen bereits 22 % der 11- bis 17-Jährigen Symptome einer Essstörung auf. Neben familiären Problemen und psychosozialen Faktoren gehörten insbesondere auch gesellschaftliche Entwicklungen zu den Auslösern von Essstörungen. So würden von der Modeindustrie, den Medien und der Werbung übermäßig schlanke Models und Schauspielerinnen als Vorbilder für ganze Mädchengenerationen präsentiert. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abg. Beate Fauser FDP/DVP, Drucksache 14/2314, teile das Ministerium für Arbeit und Soziales mit, dass laut der nationalen Verzehrsstudie 2008 rund 10 % der 17-jährigen Mädchen in Deutschland untergewichtig seien. Dies verdeutliche, dass es sich bei Essstörungen um ein weit verbreitetes Problem handle, mit dem sich die Politik intensiv auseinandersetzen müsse. Überlegt werden müsse, welche Maßnahmen die Landesregierung und die Politik insgesamt ergreifen müsse, um der Problematik entgegenzuwirken, und welche Kooperations- und Ansprechpartner miteinbezogen werden könnten. In der Stellungnahme zu dem vorliegenden Antrag werde erwähnt, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung umfangreiches Informationsmaterial entwickelt habe. Der Stellungnahme entnehme sie, dass das Sozialministerium zwar die Problematik erkannt habe, aber keinen Handlungsbedarf sehe, um selbst aktiv zu werden. Sie würde sich wünschen, dass vonseiten der Landesregierung entsprechende Initiativen ergriffen würden. Die Landesregierung sollte etwa auf eine Selbstverpflichtung der Unternehmen der Modeindustrie hinwirken, keine unterernährten Models einzusetzen. Die Deutsche Gesellschaft für Essstörungen habe hierzu bereits entsprechende Richtlinien entwickelt, die in verschiedenen Bundesländern und auch auf Bundesebene diskutiert würden. Es gebe auch einige Modeunternehmen, die verantwortungsvoll mit der Problematik umgingen. Beispielsweise habe ein baden-württembergisches Modeunter- 47 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Sozialausschuss nehmen für seine Kampagne zum Herbst/Winter 2008 bewusst auf lebenserfahrene und selbstbewusste Frauen gesetzt und auf den Einsatz sehr dünner Models verzichtet. In der Stellungnahme zu Ziffer 4 des Antrags werde ausgeführt, dass die Hilfsangebote für Essstörungen weiter vernetzt würden. Hingewiesen werde auf den Mädchengesundheitsladen e. V. in Stuttgart, der auch von Mädchen aus dem Umfeld als Anlaufpunkt genutzt werde. Festzustellen sei allerdings auch, dass speziell im Bereich der Essstörungen ein hoher Beratungsbedarf bei Mädchen und jungen Frauen bestehe. Auffällig sei, dass es ein Defizit an wohnortnahen ambulanten Angeboten gebe. Hieran werde auch deutlich, dass es in Baden-Württemberg zu wenig auf Essstörungen spezialisierte Psychotherapeuten gebe und die Zahl der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten nicht ausreiche. In der Stellungnahme zu Ziffer 5 des Antrags werde mitgeteilt, dass der Landesverband der Betriebskrankenkassen zusammen mit dem Sozialministerium, dem Kultusministerium und weiteren Projektpartnern eine Initiative zur Prävention von Essstörungen bei Jugendlichen im Alter zwischen 11 und 17 Jahren plane, die im Rahmen eines Gesamtprojekts an drei Pilotgymnasien jeweils in der 6. Klasse getestet werden solle. Hierzu bitte sie um Auskunft, was das Projekt zum Inhalt habe, wann es beginnen solle und an welchen Schulen das Modell gestartet werden solle. Ein Abgeordneter der CDU führte aus, der Antrag greife eine heikle und in ihrem Trend nicht unerhebliche Problematik auf. Die Stellungnahme zeige, dass bei der Landesregierung die notwendige Sensibilität in alle Richtungen vorhanden sei. Die in der Begründung des Antrags aufgeführte Vielfalt der Beteiligten von der Modeindustrie über die Medien bis zur Werbung verdeutliche die Schwierigkeit, ein umfassendes Handlungskonzept zu erarbeiten und auf alle Akteure umfassend und zwingend Einfluss nehmen zu können. Die CDU-Fraktion halte es für richtig, dass, wie in der Stellungnahme des Sozialministeriums ausgeführt, die Maßnahmen zur Bekämpfung von Essstörungen frühzeitig und präventiv ansetzten, vor allem im Bereich der Schulen, dass ein Angebot der Information, Beratung und Begleitung existiere, dass in die Ausund Weiterbildung der Ärzte und des medizinischen Personals in diesem Bereich investiert werde und der Forschung an den Hochschulen über die Ursachen, Symptome und Behandlungsmöglichkeiten ein entsprechendes Gewicht beigemessen werde. Insgesamt sollte die Problematik nicht „überdramatisiert“ werden. Untergewichtigkeit sei nicht mit Magersucht gleichzusetzen. Sicherlich gebe es Grenzbereiche, in denen Unterernährung krankhafte Züge annehme. Allerdings gebe es auch vorübergehende Verhaltensmuster, die nicht als „krank“ bezeichnet werden müssten. Dennoch sehe die CDU-Fraktion die zugrunde liegende Problematik als wichtiges Thema an. In der umfassenden Stellungnahme der Landesregierung sei der richtige Weg aufgezeigt, um der Problematik zu begegnen. pflichtung auferlegt hätten, auffordere, sich selbst zu verpflichten, nicht mit untergewichtigen Models zu arbeiten. In der Stellungnahme zu Ziffer 5 des Antrags werde mitgeteilt, dass eine Neuakzentuierung der Prävention in Baden-Württemberg (Präventionspakt) anstehe und hierzu die Ergebnisse eines Modellprojekts in Sachsen abgewartet würden. Hierzu interessiere sie der aktuelle Stand. Eine Abgeordnete der FDP/DVP dankte den Antragstellern für die Einbringung der vorliegenden Initiative und äußerte, die in der Stellungnahme aufgeführten Zahlen zeigten, dass es notwendig sei, sich dem Problem der Fehlernährung zu widmen. Aufgeführt seien in der Stellungnahme eine Reihe von Maßnahmen, die seitens des Landes ergriffen würden. So sei im Rahmen der Bildungspläne die Behandlung von Essstörungen wie etwa der Magersucht vorgesehen. Ferner unterstütze das Ministerium für Arbeit und Soziales den Trend zur weiteren Sensibilisierung für die Erkennung und Behandlung von Essstörungen bei den Heilund Gesundheitsberufen, und in die Weiterbildungsangebote würden neue Erkenntnisse der Ernährungsmedizin einbezogen. Darüber hinaus gebe es an den medizinischen Fakultäten im Land intensive Forschungsaktivitäten im Bereich Essstörungen. Den Handlungsspielraum der Politik in diesem Bereich sehe sie als begrenzt an. Vielmehr müsse hier ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz verfolgt werden. Wie viele andere Süchte sei auch Magersucht auf ein defizitäres Selbstempfinden der Betroffenen zurückzuführen. Die Gesellschaft müsse mit allen zur Verfügung stehenden Mittel darauf hinwirken, dass die Kinder und Jugendlichen ein positives Verhältnis zu ihrem Körper entwickelten, um Suchtgefahren vorzubeugen. In vielen Fällen seien Essstörungen auch auf innerfamiliäre Probleme zurückzuführen. Viele Mädchen signalisierten mit ihrem gestörten Essverhalten, dass sie Angst davor hätten, die Rolle der Frau zu übernehmen. Hier seien die erwachsenen Frauen, insbesondere die Mütter, gefordert, ein erfülltes und positives Frau-Sein vorzuleben. Ein Abgeordneter der FDP/DVP hob hervor, Essstörungen seien ein Problem, unter dem zunehmend auch junge Männer litten. Essstörungen seien ein gesellschaftliches Phänomen, dem nicht allein durch politische Maßnahmen begegnet werden könne. In der Regel seien Essstörungen, ob nun Magersucht oder Fettleibigkeit, auf psychische bis psychiatrische Störungen zurückzuführen. Schönheitsideale und Modetrends seien hierbei nicht ursächlich, sondern beeinflussten die Richtung, in die sich die Essstörung entwickle. Oftmals liege Krankheiten wie Bulimie und Anorexie die Borderline-Störung zugrunde. Daher sei es richtig, dass hierzu die Forschungsanstrengungen im medizinischen Bereich intensiviert würden. Denn nicht selten endeten diese Krankheitsfälle tödlich. Um der Problematik der Essstörungen zu begegnen, bedürfe es eines ganzheitlichen Ansatzes, bei dem auch der präventive Aspekt beim Ernährungsverhalten nicht vernachlässigt werde. Eine Abgeordnete der SPD trug vor, die Faktenlage zeige, dass es notwendig sei, Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Essstörungen zu ergreifen, auch seitens der Politik. Die Erstunterzeichnerin des Antrags bemerkte, zu den möglichen Ursachen von Magersucht gehörten neben psychologischen Gründen und familiären Gründen auch die durch Modeindustrie, Medien und Werbung geprägten Schönheitsideale. Zwar weise die Landesregierung in der Stellungnahme darauf hin, dass die Medien im Rahmen der Pressefreiheit selbst entscheiden könnten, welche Themen sie aufgriffen und welche nicht. Dennoch sollte die Landesregierung ein Zeichen setzen, indem sie die Modelagenturen, die sich bislang keine Selbstver- Bei dem Suchtverhalten junger Menschen nähmen die Ess- und Magersucht eine gewichtige Rolle ein. Ebenso wie bei der Nikotin- und der Alkoholsucht wäre es daher angebracht, bestimmte Maßnahmenpakete anzustoßen, um die Gesellschaft zu sensibilisieren. Sie würde es begrüßen, wenn zur Bekämpfung von Ess- 48 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Sozialausschuss störungen eine Sensibilisierungskampagne gestartet würde, um die Unternehmen aus der Mode- und Werbeindustrie sowie die Medien zu einer entsprechenden Selbstverpflichtung zu bewegen. Sie hätte sich gewünscht, dass die Landesregierung in diesem Bereich etwas aktiver wäre. Die Ministerin für Arbeit und Soziales legte dar, der Bereich der Essstörungen sei ein bedeutendes Feld in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Daher sei es wichtig, dass hier eine ausreichende Versorgung gewährleistet sei. Die Kassenärztlichen Vereinigungen hätten die Möglichkeit, einen höheren Prozentsatz an Kinder- und Jugendpsychotherapeuten zuzulassen, um auf diesem psychiatrischen Feld Vorsorge zu treffen. Auch die Zahl der stationären Betten im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie sei erhöht worden, sodass eine ausreichende ambulante und stationäre Versorgung gewährleistet sei. Die Prävention von Essstörungen werde bei den kommunalen Suchthilfenetzwerken verortet. Durch den flächendeckenden Ausbau erführen die kommunalen Suchthilfenetzwerke eine nachhaltige Stärkung. Im Zuge der Neuakzentuierung der Prävention im Rahmen des Präventionspakts werde ein Schwerpunkt auf die Prävention bei Kindern und Jugendlichen gelegt, insbesondere auf die Drogenprävention und die Prävention von Ess- und Magersucht. Ein gutes Beispiel hierfür sei das von Sozialministerium und Kultusministerium in Kooperation mit den Sozialversicherungsträgern durchgeführte Projekt „Bauchgefühl“ zur Prävention von Essstörungen bei Jugendlichen, das zum nächsten Schuljahr anlaufen solle. Erfreulich sei, dass unter der Leitung des Bundesgesundheitsministeriums die Textil- und Modebranche eine Selbstverpflichtung erarbeitet habe, mit der die Öffentlichkeit für ein gesundes Körperbild sensibilisiert und einem extremen Schlankheitsideal entgegengetreten werden solle. Die Vorstellung dieser Selbstverpflichtung werde am 11. Juli 2008 erfolgen. Sie könne versichern, dass sich das Sozialministerium Baden-Württemberg derartigen Aktionen in der Öffentlichkeit anschließen werde. Ohne förmliche Abstimmung kam der Ausschuss zu der Beschlussempfehlung an das Plenum, den Antrag für erledigt zu erklären. 23. 07. 2008 Berichterstatterin: Wonnay 32. Zu dem Antrag der Abg. Ilka Neuenhaus u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales – Drucksache 14/2646 – Forschungen zum Problem gesundheitlicher Gefahren für Frühgeborene als Folge der Aufnahme cytomegalievirushaltiger Muttermilch Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Ilka Neuenhaus u. a. GRÜNE – Drucksache 14/2646 – für erledigt zu erklären. 10. 07. 2008 Der Berichterstatter: Die Vorsitzende: Teufel Lösch Bericht Der Sozialausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2646 in seiner 19. Sitzung am 10. Juli 2008. Die Erstunterzeichnerin des Antrags trug vor, eine Arbeitsgruppe Tübinger Wissenschaftler bestehend aus Mitarbeitern der Abteilung Neonatologie der Universitätskinderklinik Tübingen und des Instituts für Medizinische Virologie der Universität Tübingen führe grundlegende Forschungsarbeiten zu dem in der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbekannten Problem der Infektion und Erkrankung Frühgeborener infolge der Aufnahme cytomegalievirenhaltiger Muttermilch durch. Derartige Viren gehörten zu der Familie der Herpesviren. Etwa die Hälfte aller stillenden Mütter hätten diesen Virus im Blut. Mit einer Wahrscheinlichkeit von über 90 % werde der Virus von den betreffenden Müttern nach der Geburt über die Muttermilch ausgeschieden. Die Aufnahme des Cytomegalievirus (CMV) könne vor allem für Frühgeborene mit einem Gewicht unter 1 000 g sehr gefährlich werden. Die Tübinger Forscher hätten festgestellt, dass es bei etwa 10 % aller Frühgeborenen, die eine CMV-Infektion erlitten hätten, zu ernsthaften Komplikationen bis hin zu Todesfolgen komme. Um die medizinisch und psychologisch wichtige Muttermilchernährung von Frühgeborenen beibehalten zu können, müsse der Cytomegalievirus in der Muttermilch inaktiviert werden, wobei die bioaktiven Substanzen der Muttermilch so weit wie möglich zu erhalten seien. In Kooperation mit einem Tübinger medizintechnischen Kleinunternehmen hätten die Forscher an der Universität Tübingen das Gerät Virex II entwickelt, mit dem durch eine Kurzzeitpasteurisierung die Viren vernichtet werden könnten und gleichzeitig die wertvollen Inhaltsstoffe der Muttermilch erhalten blieben. Von der Fachwelt werde dieses Verfahren sehr favorisiert. Die Wirksamkeit der Methode werde zurzeit in einer Studie auf der Neugeborenen-Intensivstation des Universitätsklinikums Tübingen untersucht. Die veranschlagte Zeit für diese Studie betrage drei Jahre. Um den Zeitraum der Studie auf ein Jahr reduzieren zu können, werde eine Ausweitung der Studie auf drei klinische Zentren angestrebt. Hierfür fehlten bislang jedoch die erforderlichen Mittel. Der vorliegende Antrag habe zum Ziel, nach Möglichkeiten zur Finanzierung der angesprochenen Studie zu suchen. Deutlich 49 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Sozialausschuss werde in der Stellungnahme, dass sich die Landesregierung intensiv mit der Thematik befasst und die zugrunde liegende Problematik erkannt habe. Bedauerlicherweise enthalte die Stellungnahme jedoch keinen Vorschlag zur Finanzierung der für die Durchführung der multizentrischen Studie benötigten 800 000 €. ben worden. Zu berücksichtigen sei, dass sich Baden-Württemberg im nationalen Wettbewerb unter den Bundesländern bei der Exzellenzinitiative vernünftig aufstellen wolle und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten Beträge aus den zentralen Forschungsfördermitteln zu diesem Zwecke vorhalte. Zu Recht stelle die Landesregierung in der Stellungnahme fest, dass die Gefahr bestehe, dass das von der Forschungsgruppe in Tübingen erworbene Know-how im Bereich der Inaktivierung von Cytomegalieviren ins Ausland abwandere, weil der Patentschutz gefährdet sei und in den USA und Australien ebenfalls in diesem Bereich geforscht werde. Es sei das Anliegen der Antragsteller, das Fachwissen in diesem Bereich in Baden-Württemberg zu halten und zur Sicherung mittelständischer Unternehmen im Land beizutragen. Die Universität Tübingen habe sich bisher bei amerikanischen Forschungsförderungsorganisationen um Forschungsmittel bemüht. Nicht erörtert worden sei jedoch bislang die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Landeszuführungsbetrag für das Universitätsklinikum Tübingen. Darüber hinaus sei von der Universität Tübingen bisher kein Antrag auf Förderung des Projekts aus dem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung aufgelegten Förderprogramm „Klinische Studien“ gestellt worden, für das der Bund und die DFG jeweils 15 Millionen € pro Jahr zur Verfügung stellten. Die Förderbedingungen des Programms „Klinische Studien“ könnten in den Internetangeboten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingesehen werden. Die Beantragung von Fördermitteln aus diesem Programm dürfte den Tübinger Wissenschaftlern keinerlei Schwierigkeiten bereiten. Abschließend bat sie die Landesregierung, darzulegen, inwieweit eine finanzielle Unterstützung des angesprochenen Projekts in Aussicht gestellt werden könnte. Ein Abgeordneter der CDU äußerte, er halte die vorliegende Initiative für durchaus sinnvoll. Die darin thematisierte Infektion mit dem Herpesvirus sei weit verbreitet. Die CDU-Fraktion unterstütze die Untersuchungen und Forschungsarbeiten der Universität Tübingen. Zu erwähnen sei allerdings, dass die untersuchte Virenübertragung nur für einen Teil der Neugeborenen relevant sei. In Deutschland würden jährlich ungefähr 7 000 Kinder mit einem Gewicht von unter 1 000 g zu früh geboren. Somit seien rund 1 % aller Neugeborenen in Deutschland von Cytomegalieviren gesundheitlich gefährdet. Die CDU-Fraktion befürworte die Ausweitung der klinischen Studie zur Wirksamkeit des Virusinaktivierungsverfahrens. Wünschenswert wäre, dass zeitnah belastbare Ergebnisse vorlägen. Ein Abgeordneter der FDP/DVP führte aus, eine Vermarktung des an der Universität Tübingen in Kooperation mit einem medizintechnischen Betrieb entwickelten Verfahrens hätte neben den positiven gesundheitlichen Wirkungen einer geringeren Gesundheitsgefahr für Frühchen auch den positiven Effekt, dass ein mittelständisches Unternehmen aus Baden-Württemberg eine Marktführerschaft, auch auf internationalen Märkten, erzielen könnte. Er sei sich wohl bewusst, dass es nicht originäre Aufgabe des Sozialministeriums sein könne, die angestrebte Ausweitung der monozentrischen dreijährigen Studie auf eine multizentrische einjährige Studie zu finanzieren. Dennoch halte er es für legitim, seitens der Landesregierung nach Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen. Für denkbar hielte er eine Finanzierung über die Landesstiftung. Er hielte es auch nicht für verwerflich, wenn der Landesstiftung im Gegenzug etwa Rechte an der Vermarktung des Verfahrens eingeräumt würden. Ein noch nicht zu Wort gekommener Abgeordneter der CDU berichtete, er habe sich bei Beteiligten an dem Tübinger Projekt über die Problematik erkundigt. Das betreffende Verfahren sei seit acht bis zehn Jahren bekannt. In der Angelegenheit entstehe jetzt „Druck“, weil die Universität Tübingen nun beabsichtige, mit amerikanischen Geldgebern zusammenzuarbeiten und daher das beteiligte kleine medizintechnische Unternehmen die Gefahr sehe, dass bei einer Finanzierung des Projekts durch internationale Geldgeber die Produktion der Geräte an ausländische Firmen vergeben werde. Das Tübinger medizintechnische Unternehmen besitze lediglich das Patentrecht für die deutschsprachigen Länder. Eine weltweite Vermarktung des Verfahrens sei daher für das Tübinger Unternehmen nicht möglich. Das Absatzpotenzial beschränke sich somit auf ungefähr 400 Geräte. Die Durchführung der klinischen Studie halte er für sinnvoll, um die Wirksamkeit der in Tübingen entwickelten Technologie zur Inaktivierung der Cytomegalieviren zu belegen. Eine Ausweitung der Studie auf drei Zentren zur Reduzierung der Studiendauer von drei Jahren auf ein Jahr werde angestrebt, um den technologischen Vorsprung gegenüber der ausländischen Konkurrenz nicht zu verlieren. Er rege mit Nachruck an, die Fraktionen sollten sich bei den zuständigen Ministerien dafür einsetzen, die Möglichkeiten einer Finanzierung des für eine Durchführung der multizentrischen Studie benötigten überschaubaren Betrags über die Landsstiftung zu prüfen. Nach seinen Recherchen werde die Studie derzeit über Mittel finanziert, die das mittelständische Unternehmen bei externen Geldgebern akquiriert habe. Fraglich sei, wieso die Universität Tübingen keine eigenen Mittel für diese Studie aufgewandt habe und ob überhaupt Interesse seitens der Universität Tübingen bestehe, mit deutschen Firmen daran zu arbeiten. Sollte seitens der Universität Tübingen kein Interesse an einer Kooperation mit einheimischen Firmen bestehen, wäre es nicht sinnvoll, vonseiten der Landespolitik nach Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen. Ein Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst teilte mit, der Ministerialdirektor im Wissenschaftsministerium habe der Erstunterzeichnerin mit Schreiben vom 8. Juli 2008 den Sachstand dargelegt und auf die Zusage seitens des Ministeriums hingewiesen, die ganze Angelegenheit noch einmal zu überprüfen. Verwunderlich sei, weshalb die Universität Tübingen bisher weder beim Land noch beim Bund Anträge auf Förderung des Projekts zur Inaktivierung von Cytomegalieviren gestellt habe. Seiner Ansicht nach hätte die zugrunde liegende innovative Technologie durchaus Chancen, in den Förderprogrammen berücksichtigt zu werden. Die zentralen Forschungsfördermittel des Wissenschaftsministeriums seien sehr begrenzt und seit 15 Jahren nicht mehr angeho- Abschließend fragte er, ob das Wissenschaftsministerium im Falle einer negativen Bescheidung eines Antrags auf Förderung 50 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Sozialausschuss durch Bundesmittel einen Antrag auf Förderung des Projekts durch die Landesstiftung unterstützen würde. Der Vertreter des Wissenschaftsministeriums legte dar, sollten diesbezügliche Anträge konkret vorgelegt werden, werde das Ministerium diese prüfen und gegebenenfalls unterstützen. Die wohl beste Möglichkeit der Förderung bestünde allerdings über das erwähnte Programm der Bundesregierung und der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Unabhängig davon müsste auch die Universität Tübingen bestrebt sein, aus den Mitteln, die ihr jährlich für derartige Zwecke zur Verfügung gestellt würden, einen Teil der Kosten mitzufinanzieren, zumal von dritter Seite, nämlich aus Stiftungsmitteln, schon gewisse Gelder bereitgestellt würden. Der Abgeordnete der FDP/DVP vergewisserte sich, ob das Wissenschaftsministerium hierzu bereits direkten Kontakt mit der Universität Tübingen respektive dem Hersteller habe. Der Vertreter des Wissenschaftsministeriums antwortete, das Problem sei erkannt und mehrfach erörtert worden. Wenn allerdings die Universität Tübingen keine zwingende Notwendigkeit sehe, konkrete Anträge beim Wissenschaftsministerium vorzulegen, könne das Ministerium seinerseits nichts unternehmen. Auf Nachfrage des Abgeordneten der FDP/DVP bestätigte er, das Ministerium habe die Beteiligten bereits auf die Notwendigkeit, einen Förderantrag zu stellen, aufmerksam gemacht. Er bekräftigte, das Ministerium erwarte, dass vonseiten des Universitätsklinikums Tübingen eine konkrete Äußerung hinsichtlich der Verwendung der für Lehre und Forschung zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Landeszuführungsbetrag erfolge. Die Ausschussvorsitzende hielt fest, sollten die aufgezeigten Finanzierungsmöglichkeiten für die multizentrische Studie zur CMV-Problematik über das Förderprogramm des Bundes bzw. der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder aus Forschungsmitteln der Universität Tübingen nicht erschlossen werden können, würde der Ausschuss es befürworten, wenn das Wissenschaftsministerium hinsichtlich einer Finanzierung der multizentrischen Studie bei der Landesstiftung vorstellig würde. Die Erstunterzeichnerin des Antrags merkte an, den Stellungnahmen des Vertreters des Wissenschaftsministeriums zufolge habe sich die Landesregierung bereits mit der zugrunde liegenden Thematik befasst. Die Antragsteller würden darauf hinwirken, dass vonseiten der Beteiligten die angesprochenen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft würden. Sie halte es für etwas bedauerlich, dass die Landesregierung angesichts der Tatsache, dass das Projekt im Interesse der badenwürttembergischen Wirtschaft und Hochschulen liege, mit einem rigorosen Verweis auf die Möglichkeit, Gelder aus Bundesprogrammen zu akquirieren, reagiere, bevor es eigene Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht ziehe. Angesichts des bestehenden Zeitdrucks sollte kurzfristig eine Finanzierungsmöglichkeit erschlossen werden. Eine Vernetzung der Forschungsarbeit mehrerer Kliniken im Land im Rahmen einer multizentrischen Studie hätte positive Effekte auf die Forschungsarbeit im Land. Im Übrigen rechtfertige die Aussicht auf eine Reduzierung der Zahl der CMV-Infektionen und der dadurch bedingten Krankheits- und Todesfälle eine Unterstützung des Projekts. Ohne förmliche Abstimmung beschloss der Ausschuss, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. 07. 08. 2008 Berichterstatter: Teufel 33. Zu dem Antrag der Abg. Wolfgang Staiger u. a. SPD und der Stellungnahme des Innenministeriums – Drucksache 14/2736 – Barrierefreie Bahnhöfe in Baden-Württemberg Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Wolfgang Staiger u. a. SPD – Drucksache 14/2736 – für erledigt zu erklären. 10. 07. 2008 Der Berichterstatter: Die Vorsitzende: Rüeck Lösch Bericht Der Sozialausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2736 in seiner 19. Sitzung am 10. Juli 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags trug vor, zahlreiche Bahnhöfe in Baden-Württemberg seien nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich. Ein möglichst rascher behindertengerechter Ausbau der Bahnhöfe sei dringend erforderlich. Zwar liege die Zuständigkeit für Verkehrsangelegenheiten beim Innenausschuss. Dennoch halte er die Behandlung des vorliegenden Antrags im Sozialausschuss für sinnvoll, da der Sozialausschuss sich übergreifend den Belangen der Behinderten im Land widme und darüber hinaus der Staatssekretär im Sozialministerium der Behindertenbeauftragte der Landesregierung sei. Interessieren würde ihn, in welcher Höhe Mittel für das Bahnhofsmodernisierungsprogramm bereitgestellt würden, ob mittlerweile eine vorläufige Prioritätenliste für dieses Programm vorliege und welche Bahnhöfe bzw. Regionen gegebenenfalls den Schwerpunkt der Modernisierungen bildeten. Den für das Bahnhofsmodernisierungsprogramm vorgesehenen Umsetzungszeitraum halte er für zu wenig ambitioniert. Angesichts der Hindernisse, die sich für die behinderten Menschen und andere Personen an nicht barrierefrei zugänglichen Bahnhöfen ergäben, dürften die Betroffenen nicht einfach auf Umbauten in späteren Jahren vertröstet werden. Zudem erwarte er, dass die Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit an vorderste Stelle bei den Handlungsfeldern des Bahnhofsmodernisierungsprogramms gerückt würden. Im Interesse der Betroffenen gelte es, prioritär die allergrößten Mobilitätshindernisse zu beseitigen. 51 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Sozialausschuss Ein Abgeordneter der CDU äußerte, wichtig wäre, dass die Bahn auch bei ihren Neubauten auf Barrierefreiheit achtete. So sei beispielsweise der Aufzug am Bahnhof Gaildorf überhaupt nicht mit dem Rollstuhl zu erreichen. ligung der Bahn, des Bundes und der Kommunen angewiesen. Naturgemäß gestalteten sich die Verhandlungen über den finanziellen Mitteleinsatz schwierig. In der Tendenz sei jedoch eine positive Grundeinstellung vorhanden. Den Antragstellern danke er, dass sie das Thema der Barrierefreiheit wieder einmal aufgegriffen hätten. Die Stellungnahme zu dem vorliegenden Antrag zeige klar auf, dass das Land und die Kommunen bereit seien, Mittel für die Bahnhofsmodernisierung bereitzustellen. Er appelliere an die Landesregierung, in ihrem Bestreben um Barrierefreiheit an Bahnhöfen nicht nachzulassen. Details über den geplanten Mitteleinsatz und prioritäre Maßnahmen wolle er gegenwärtig nicht verraten, um den Fortgang der Verhandlungen nicht zu beeinträchtigen. Die Mittelzusage des Landes bewege sich in der Größenordnung von ca. 25 Millionen €. Das Gesamtprogramm dürfte über 100 Millionen € betragen, wovon schätzungsweise 30 Millionen € direkt für Maßnahmen zur Herbeiführung von Barrierefreiheit eingesetzt würden. Allerdings stehe eine Zustimmung des Bundes und der Deutschen Bahn noch aus. Darüber hinaus sei eine Beteiligung der kommunalen Seite zwingend erforderlich. Eine Abgeordnete der Grünen brachte vor, eine fehlende Barrierefreiheit beeinträchtige nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern z. B. auch ältere Menschen, Personen mit Rollator oder Personen mit Kinderwagen. Barrierefreiheit sei eine wichtige Voraussetzung, um zu erreichen, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrem sozialen Umfeld verblieben. Die Festlegung in dem Bahnhofsmodernisierungsprogramm, die Modernisierung stark frequentierter Bahnhöfe zeitlich vorzuziehen, wirke sich nachteilig für den ländlichen Raum aus. Betroffen seien insbesondere Bewohner des ländlichen Raums, die auf den öffentlichen Verkehr angewiesen seien. Weiterhin werde ein verstärktes Augenmerk von der Politik darauf zu richten sein, welche Handlungsbedarfe es zur Erreichung von Barrierefreiheit gebe. Ein Abgeordneter der FDP/DVP führte aus, oftmals entstehe der Eindruck, dass die Herbeiführung von Barrierefreiheit für die Bahn vorrangig eine „lästige Kostenfrage“ sei. Im Zusammenhang mit dem geplanten Börsengang wolle sich die Deutsche Bahn ein modernes Image zulegen und vor allem junge Kunden für Bahnreisen gewinnen. Dabei werde außer Acht gelassen, dass Senioren, behinderte Menschen und Familien mit Kindern Bahnreisen attraktiver fänden, wenn sich die Bahn mit Maßnahmen zur Herbeiführung von Barrierefreiheit etwas moderner zeigen würde. Möglicherweise sollte das Innenministerium die Bahn einmal auf die bevorstehenden Entwicklungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel hinweisen. Die Bahn müsse beachten, dass es eine Vielfalt an möglichen Problemen für die Kunden gebe. Geachtet werden müsse auf eine gute Erreichbarkeit der Bahnsteige und Aufzüge. Auch die Funktionstüchtigkeit der Aufzüge müsse sichergestellt sein. Darüber hinaus sei darauf zu achten, dass etwa die Fahrkartenautomaten auch von Rollstuhlfahrern oder kleinwüchsigen Menschen bedient werden könnten. Das Innenministerium sollte bestärkt werden, im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass die Bahn der Barrierefreiheit mehr Gewicht beimesse, auch in finanzieller Hinsicht. Ein Vertreter des Innenministeriums legte dar, nach schwierigen und zähen Verhandlungen mit den beteiligten Partnern, insbesondere der Deutschen Bahn, sei auf Arbeitsebene eine Einigung hinsichtlich des Bahnhofsmodernisierungsprogramms zustande gekommen. Das Land habe seine Beteiligung bereits zugesagt. Über die Mittelbereitstellung des Bundes und der Deutschen Bahn werde voraussichtlich im Oktober 2008 entschieden, sodass mit der Umsetzung des Programms im folgenden Jahr begonnen werden könne. Verschiedene Beispiele aus dem Land verdeutlichten den Handlungsbedarf zur Modernisierung der Bahnhöfe. Das Bahnhofsmodernisierungsprogramm habe zum Ziel, Modernisierungsmaßnahmen zeitlich vorzuziehen. Das Land sei hierbei auf die Betei- 52 Arbeitsgrundlage bei der Einschätzung des Handlungsbedarfs im Rahmen des Bahnhofsmodernisierungsprogramms sei das von der DB AG erstellte und regelmäßig fortgeschriebene Bahnhofsentwicklungsprogramm. In diesem Programm werde der Handlungsbedarf anhand verschiedener Kriterien wie Erscheinungsbild, bauliche Anlagen, Kundeninformation, Aufenthaltsqualität, Reisebedarf und Barrierefreiheit beurteilt. Grundlage für das Bahnhofsmodernisierungsprogramm seien somit fachlich-qualitative und nicht politische Kriterien. Insgesamt sei eine Umsetzung des Bahnhofsmodernisierungsprogramms mit den vorgesehenen Maßnahmen als ein enormer Fortschritt zu beurteilen. Auf Bitte der Ausschussvorsitzenden sagte der Vertreter des Innenministeriums zu, den Ausschuss nach Abschluss der Verhandlungen über den konkreten Inhalt des Bahnhofsmodernisierungsprogramms zu informieren. Ohne förmliche Abstimmung kam der Ausschuss zu der Beschlussempfehlung an das Plenum, den Antrag für erledigt zu erklären. 23. 07. 2008 Berichterstatter: Rüeck 34. Zu dem Antrag der Abg. Dr. Ulrich Noll u. a. FDP/DVP und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/2790 – Familienbewusste Personalpolitik – steuerliche Behandlung des Arbeitgeberzuschusses zur Kinderbetreuung Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Dr. Ulrich Noll u. a. FDP/DVP – Drucksache 14/2790 – für erledigt zu erklären. 10. 07. 2008 Die Berichterstatterin: Die Vorsitzende: Mielich Lösch Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Sozialausschuss Bericht Der Sozialausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2790 in seiner 19. Sitzung am 10. Juli 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags führte aus, angesichts der demografischen Entwicklung werde es für die Unternehmen im Land immer wichtiger, eine familienbewusste Personalpolitik zu betreiben, etwa um sich im Wettbewerb um gute Kräfte einen Vorteil zu verschaffen. Insbesondere für größere Betriebe komme hierbei auch die Einrichtung von betrieblichen Kindertageseinrichtungen in Betracht. Mit dem Kindergartengesetz solle eine Erleichterung bei der Schaffung von betrieblichen Kindertageseinrichtungen erreicht werden. Alternativ biete die im Jahr 1992 eingeführte Regelung des § 3 Nr. 33 des Einkommensteuergesetzes den Betrieben die Möglichkeit, ihren Beschäftigten einen steuerfreien Arbeitgeberzuschlag zu den Kinderbetreuungskosten zu gewähren. Dies sei oftmals für kleinere Betriebe die interessantere Alternative zur Vorhaltung eigener Kindertageseinrichtungen. Dass der Landesregierung keine Zahlen darüber vorlägen, in welchem Ausmaß Unternehmen im Land Zuschüsse zur Kinderbetreuung im Sinne des § 3 Nr. 33 des Einkommensteuergesetzes gewährten, sei angesichts des gebotenen Bürokratieabbaus zu respektieren. Er hoffe, dass diese Möglichkeit der steuerfreien Zuschussgewährung in hohem Maße in Anspruch genommen werde. Die Regelung in § 3 Nr. 33 des Einkommensteuergesetzes enthalte nach Ansicht der Antragsteller insofern einen Systembruch, als Zuschüsse für Kinder über sechs Jahren nicht steuerbefreit seien. Die hierfür angeführte Begründung, auch bei Großbetrieben mit Kinderbetreuungseinrichtungen sei die Organisation der Betreuung von Kindern über sechs Jahren nicht mehr üblich, weil diese dann die Schule besuchten, erscheine ihm „weit hergeholt“. Vielmehr wäre es im Sinne einer familienbewussten Politik, die Arbeitgeber durch entsprechende Steueranreize dazu zu ermuntern, auch für Kinder über sechs Jahre Zuschläge zu den Kinderbetreuungskosten zu zahlen. Im Übrigen umfassten auch andere kinderbezogene Leistungen im Steuer- und Transferrecht in aller Regel die Altersgruppe bis zu 14 Jahren. In der Stellungnahme zu Ziffer 7 des Antrags signalisiere das Finanzministerium die Bereitschaft, sich Änderungen bei den steuerlichen Vorschriften im Wege einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen nicht zu verschließen. Nach Ansicht der Antragsteller sollte die Landesregierung hierzu selbst initiativ werden. Er habe bereits vom Wirtschaftsministerium signalisiert bekommen, dass auch dieses eine entsprechende Initiative im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen würde, und würde sich auch über eine Unterstützung seitens des Sozialministeriums freuen. Er bitte um Auskunft, ob sich die Landesregierung vorstellen könne, eine Bundesratsinitiative zur Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 3 Nr. 33 des Einkommensteuergesetzes auf Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs zu initiieren. Eine derartige Initiative des Landes hielte er für ein gutes Signal sowohl an die Betriebe als auch an die Eltern im Sinne einer Stärkung der Familienfreundlichkeit. Eine Abgeordnete der Grünen äußerte, die Stellungnahme des Finanzministeriums zu dem vorliegenden Antrag sei in steuersystematischer Hinsicht einleuchtend. Vor diesem Hintergrund teile sie nicht die Meinung der Antragsteller. In der Stellungnahme seien als wichtige Aufgabenfelder die Erhöhung der Familienfreundlichkeit der Betriebe, die außerschuli- sche Betreuung von schulpflichtigen Kindern sowie die Tagespflege genannt. In der Vergangenheit seien auch die Tagespflegestrukturen für die unter Dreijährigen und die über Sechsjährigen entsprechend unterstützt worden. Sie bitte um Auskunft, ob es zutreffe, dass mit der Verabschiedung der Verwaltungsvorschriften zur Förderung der Strukturen in der Tagespflege im Jahr 2006 nur noch die Zahl der unter Dreijährigen bei der Ermittlung der Zuschusshöhe an die Stadt- und Landkreise berücksichtigt werde. Sie würde sich wünschen, dass das Sozialministerium dafür eintrete, dass für die Höhe der Zuschüsse im Bereich der Tagespflege die Zahl aller Kinder unter 14 Jahren zugrunde gelegt werde. Eine Abgeordnete der SPD merkte an, die Steuerfreiheit für Arbeitgeberzuschläge zu Kinderbetreuungskosten bis zu einem bestimmten Lebensalter des Kindes mache nur einen sehr geringen Anteil an den gesamten familienpolitischen Maßnahmen aus. Wie in der Stellungnahme zu Ziffer 7 des Antrags dargelegt, stelle die Vorschrift des § 3 Nr. 33 des Einkommensteuergesetzes eine unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit notwendige Gleichbehandlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern größerer Unternehmen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kleinerer und mittlerer Unternehmen sicher. Darauf hinzuweisen sei, dass die Eltern der über sechsjährigen Kinder sowie deren Arbeitgeber die Aufwendungen im Rahmen der üblichen Kinderbetreuungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen könnten. Die in der Stellungnahme erwähnten Untersuchungen auf Bundesebene zu den finanzpolitischen Maßnahmen zugunsten von Familien halte sie für richtig. Sollten die Untersuchungsergebnisse einen Veränderungsbedarf aufzeigen, könnten bei der Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen auch Maßnahmen zur Stärkung der Familienfreundlichkeit bei den Arbeitgebern berücksichtigt werden. Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 3 Nr. 33 des Einkommensteuergesetzes als singuläres Instrument hielte sie zum jetzigen Zeitpunkt für sehr schwierig. Ein Vertreter des Finanzministeriums legte dar, die in § 3 Nr. 33 des Einkommensteuergesetzes in einem gewissen Umfang gewährte Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zur Kinderbetreuung sei nur ein Bestandteil des Familienleistungsausgleichs, der Maßnahmen der Leistungsgewährung und der steuerlichen Begünstigung enthalte. Nach einer Erhebung des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel im Jahr 2006 belaufe sich das Volumen derartiger familienpolitischer Leistungen in Deutschland auf insgesamt 240 Milliarden €. Im Rahmen eines Generalrevirments wäre zu prüfen, in welcher Form der Förderung – etwa Transferleistungen oder Steuerbefreiungen – die Gelder sinnvoll zur Stärkung der Familienfreundlichkeit eingesetzt werden könnten. Sicherlich werde es für die Betroffenen spürbar, wenn mit Beginn der Schulpflicht des Kindes, also regelmäßig mit Vollendung des sechsten Lebensjahres, die Steuerfreiheit des Arbeitgeberzuschlags zu den Kinderbetreuungskosten wegfalle. Allein in steuerlicher Hinsicht habe der Wegfall keine großen Auswirkungen, da gemäß § 4 f des Einkommensteuergesetzes innerhalb der vorgegebenen Grenzen die Betreuungsaufwendungen für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden könnten. Allerdings habe der Wegfall der Steuerbefreiung Auswirkungen im Hinblick auf die zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge. Denn nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung gälten steuerfreie Leistungen als beitragsfrei, sofern die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht sei, was bei der absoluten Mehrzahl der Arbeitnehmer der Fall sei. Insofern löse die Aufhebung der 53 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Sozialausschuss Steuerbefreiung eine Sozialversicherungsbeitragspflicht für die vom Arbeitgeber geleisteten Zuschüsse zur Kinderbetreuung aus. Der Arbeitgeber sei nicht daran gehindert, Betreuungszuschüsse für schulpflichtige Kinder von Arbeitnehmern zu leisten. Allerdings seien für Zuschüsse für Kinder nach Vollendung des sechsten Lebensjahres vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer die entsprechenden Anteile zur Sozialversicherung zu übernehmen. Die steuerliche Komponente könne vielfach über die Förderung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten aufgefangen werden. Auf diesem Wege könnten bis zu zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4 000 €, einkommensmindernd berücksichtigt werden. Der Erstunterzeichner des Antrags bemerkte, aufgrund der zusätzlichen Steuer- und Abgabenbelastung würden viele Arbeitgeber davon abgehalten, Zuschläge zur Betreuung schulpflichtiger Kinder zu zahlen. Eine Ausweitung der Steuerbefreiung auf Kinder bis zu 14 Jahren wäre ein Signal an die Arbeitgeber, dass ihre Bemühungen, durch zusätzliche familienpolitische Leistungen qualifiziertes Personal zu gewinnen oder zu halten, honoriert würden. Sollte es gelingen, eine familiengerechte Steuerreform mit niedrigen Steuersätzen hinzubekommen, wären einzelne Nachjustierungen wie im Bereich des Arbeitgeberzuschlags zu den Kinderbetreuungskosten nicht notwendig. Solange jedoch ein „steuersystematischer Wirrwarr“ vorhanden sei, bedürfe es auch Ausnahmeregelungen in Detailbereichen. Er vermute, dass eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 3 Nr. 33 des Einkommensteuergesetzes nicht zu hohen Steuerausfällen führen würde. Er richtete den Appell an die Landesregierung, sich im Wege einer Bundesratsinitiative – gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Bundesländern initiiert – dafür einzusetzen, den Anwendungsbereich des § 3 Nr. 33 des Einkommensteuergesetzes auf Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs auszudehnen. Er fügte an, aufseiten des Bundesfamilienministeriums bestünde große Sympathie für eine derartige Regelung. Die bereits zu Wort gekommene Abgeordnete der Grünen richtete die Frage an den Erstunterzeichner, wie sich die in dem Antrag zum Ausdruck gebrachte Wertlegung der Antragsteller auf eine Betreuung von Kindern über sechs Jahren in der Tagespflege damit vereinbaren lasse, dass nach einer Verwaltungsvorschrift, die auch von der FDP/DVP mitgetragen werde, Kinder zwischen sechs und 14 Jahren künftig bei der Finanzierung der Tagespflege nicht mehr berücksichtigt würden. Der Erstunterzeichner des Antrags erwiderte, die Programme und Verwaltungsvorschriften des Landes seien so ausgestaltet worden, dass sie den Vorgaben des Bundes entsprächen. So sei das Tagesbetreuungsausbaugesetz des Bundes explizit auf die Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren ausgerichtet. Im Übrigen würde eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 3 Nr. 33 des Einkommensteuergesetzes die Bezuschussung der Tagespflege indirekt befördern. Ohne förmliche Abstimmung kam der Ausschuss zu der Beschlussempfehlung an das Plenum, den Antrag für erledigt zu erklären. 16. 09. 2008 Berichterstatterin: Mielich 54 35. Zu dem Antrag der Abg. Brigitte Lösch u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales – Drucksache 14/2853 – Keine Chancengleichheit für den CSD 2008 in Stuttgart Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Brigitte Lösch u. a. GRÜNE – Drucksache 14/2853 – für erledigt zu erklären. 10. 07. 2008 Der Berichterstatter: Der stellv. Vorsitzende: Rombach Hoffmann Bericht Der Sozialausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/2853 in seiner 19. Sitzung am 10. Juli 2008. Die Erstunterzeichnerin des Antrags brachte vor, es sei in der Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, weshalb die Landesregierung es abgelehnt habe, ein Grußwort für den Christopher Street Day (CSD) 2008 in Stuttgart zu verfassen. Homosexualität sei noch längst nicht zur gesellschaftlichen Normalität geworden. Viele homosexuelle Menschen litten im Alltag unter Diskriminierung. Kaum ein Anlass in Baden-Württemberg sei so gut geeignet wie der CSD, um sich öffentlich gegen die Diskriminierung von homosexuellen Menschen auszusprechen und für eine höhere gesellschaftliche Akzeptanz homosexueller Menschen einzutreten. Als Motto für den CSD wählten die Veranstalter immer gesellschaftspolitische Themen, um zu konstruktiven Debatten einzuladen. Für den CSD Stuttgart 2008 hätten die Veranstalter das Motto „Ich glaube …“ gewählt. Dieses Thema sei nicht als Provokation gedacht, sondern solle zum Nachdenken anregen. Der der CDU angehörende Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart schreibe hierzu in seinem Grußwort: Die Initiatoren des Christopher Street Day 2008 haben ein Motto gewählt, das zum Nachdenken auffordert: „Ich glaube …“ – zwei Worte, mit denen meist religiöse Bekenntnisse beginnen. Hier geht es um etwas anderes: um den Glauben an sich selbst, um den Glauben an die gleichberechtigte Akzeptanz von Schwulen und Lesben in der Gesellschaft und um den Mut, an sich selbst und die eigene sexuelle Orientierung zu glauben. Es stehe der Landesregierung frei, darüber zu entscheiden, für welche Organisation und zu welchem Anlass sie ein Grußwort schreibe. Da der CSD aber einer der wenigen Anlässe sei, um sich öffentlich gegen die Diskriminierung von Homosexuellen zu wenden, fänden die Antragsteller es bedauerlich, dass die Landesregierung die Chance hierzu nicht ergriffen habe. Die Ablehnung der Grußwortanfrage zum CSD hinterlasse das „Gschmäckle“, dass das Sozialministerium Angst davor habe, sich mit der Kirche anzulegen, und in die gleichen Schwierigkei- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Sozialausschuss ten zu kommen, wie dies unter dem früheren Sozialminister Renner geschehen sei. Ohne förmliche Abstimmung beschloss der Ausschuss, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. Abschließend kritisierte sie, auf der Homepage des Sozialministeriums habe sie zu dem Thema Homosexualität keinerlei Veröffentlichungen oder Links gefunden. 23. 07. 2008 Ein Abgeordneter der CDU äußerte, die in dem Antragstitel enthaltene Bewertung „Keine Chancengleichheit für den CSD 2008 in Stuttgart“ entbehre jeglicher Grundlage. Rombach Berichterstatter: Beherzigen sollte die Antragstellerin ihre eigene Aussage, wonach es jedem bzw. jeder freistehe, darüber zu entscheiden, für welche Organisation und zu welchem Anlass er bzw. sie ein Grußwort schreibe. Es gelte, die gesellschaftlichen Realitäten anzuerkennen. Viele Betroffene wollten nicht, dass das Thema so in der Öffentlichkeit herausgestellt werde. Mit den herausfordernden Aussagen in der Begründung des Antrags würden die Antragsteller den Interessen vieler Betroffenen nicht gerecht. Die Stellungnahme der Landesregierung liefere auf alle Fragen eine sachgerechte Antwort. Die CDU-Fraktion bestätige die in der Stellungnahme zu Ziffer 1 getroffene Aussage, die Landesregierung Baden-Württemberg verfolge eine verantwortungsbewusste Politik gegen jegliche Ausgrenzung und Diskriminierung. Eine Abgeordnete der SPD bemerkte, es sei die freie Entscheidung der Ministerin, an welche Veranstaltungen sie ein Grußwort richte. Dennoch hätte sie es gut gefunden, wenn die Sozialministerin ein Grußwort für den CSD 2008 in Stuttgart verfasst hätte; denn zu dem Motto „Ich glaube …“ hätte ein aussagefähiges Grußwort, etwa im Hinblick auf Toleranz gegenüber anderen Orientierungen, verfasst werden können. Die Ministerin für Arbeit und Soziales hob hervor, sie und ihr Haus hätten keine Angst davor, durch irgendwelches Handeln mit der Kirche oder sonstigen Einrichtungen in Auseinandersetzungen zu geraten. Sie habe bereits in der Vergangenheit zweimal ein Grußwort für den CSD geschrieben; hier bestünden keine Berührungsängste. Aus der Verfassung früherer Grußworte lasse sich jedoch kein Automatismus ableiten, künftig zu jeder weiteren Veranstaltung ein Grußwort zu schreiben. Grußwortanfragen würden jeweils im Einzelfall geprüft. Mit dem Motto „Ich glaube …“ würden religiöse Bekenntnisse assoziiert. Sie habe sich als Ministerin für Arbeit und Soziales nicht angesprochen gefühlt, hierzu ein Grußwort zu schreiben. Dies bitte sie zu akzeptieren. Künftige Grußwortanfragen, ob für den CSD oder sonstige Veranstaltungen, werde sie wiederum im Einzelfall prüfen. Die Erstunterzeichnerin des Antrags merkte an, noch immer sei Homosexualität in der Gesellschaft nicht ausreichend akzeptiert. Dies belegten z. B. öffentliche Anfeindungen gegen Homosexuelle, die fehlende Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe oder auch die Ergebnisse der Studie „Homosexualität und Schule“. Deshalb sei es wichtig, in der Öffentlichkeit ein Zeichen für mehr Toleranz zu setzen. Sie hätte es daher für sehr gut gefunden, wenn die Sozialministerin als Chancengleichheitsbeauftragte der Landesregierung mutig vorangegangen wäre und eine entsprechende Botschaft an die Öffentlichkeit gerichtet hätte. 55 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst 36. Zu dem Antrag der Fraktion der SPD und der Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 14/2126 – Aufwand und Kosten der Akkreditierung der Studiengänge an unseren Hochschulen und Berufsakademien und sich abzeichnende Ausweichstrategien Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 14/2126 – für erledigt zu erklären. 10. 07. 2008 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Dr. Löffler Kleinmann Bericht Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst beriet den Antrag Drucksache 14/2126 in seiner 18. Sitzung am 10. Juli 2008. Ein Mitunterzeichner des Antrags verwies auf die Antragsbegründung und merkte an, der Antrag liege nun bereits ein halbes Jahr zurück. Zwischenzeitlich habe sich abgezeichnet, dass die Möglichkeit der Systemakkreditierung immer stärker genutzt werde, die offenbar spürbar weniger Aufwand und Kosten verursache. Nicht nachvollziehen könne er, dass, wie in der Stellungnahme zu Ziffer 2 des Antrags ausgeführt, dem Wissenschaftsministerium keine Informationen über die Kosten für die im Rahmen von Akkreditierungsverfahren notwendige Selbstdokumentation und die Begehung der Studiengänge vorlägen. Er sei davon ausgegangen, dass der Einsatz der neuen Steuerungsinstrumente zu einer größeren Transparenz auch in solchen Fragen geführt habe. Des Weiteren stehe für ihn die Frage im Raum, ob auch die Akkreditierungsagenturen ihrerseits Kontrollen und Prüfverfahren unterlägen. Ein Abgeordneter der Fraktion der CDU meinte, es wäre sicherlich auch nicht im Sinne der Antragsteller, wenn unter Hinweis auf Aufwand und Kosten ganz auf Akkreditierungsverfahren verzichtet würde. Solche Verfahren seien zweifellos auch zukünftig notwendig, um die Qualität von Lehre und Forschung zu gewährleisten. Zudem sei mit der Systemakkreditierung eine neue und effiziente Form geschaffen worden. Was die Frage betreffe, wie die Akkreditierungsagenturen überprüft würden, so gebe es hierzu hinreichend Möglichkeiten im Rahmen des zivilrechtlichen Verhältnisses, das zwischen Hochschule und Akkreditierungsagentur bestehe, sowie auf der Ebene des Wissenschaftsministeriums. Er sei überzeugt, dass sich das System der Akkreditierung auch in Zukunft bewähren werde und dass dabei der eingeschlagene Weg weiterverfolgt werden sollte. 56 Ein Abgeordneter der FDP/DVP fragte, ob es zutreffe, dass die Hochschulen im Land im Wesentlichen alle Akkreditierungsverfahren durchlaufen hätten. Des Weiteren wollte er wissen, ob bei den Universitäten nach wie vor eine Einzelakkreditierung der Studiengänge vorgesehen sei. Er meine, dass diese Akkreditierungsform der Systemakkreditierung noch immer weit überlegen sei, da sie sicherlich auch wichtige evaluative Prozesse einbeziehe. Der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst legte dar, zwischen Akkreditierung und Evaluation müsse klar unterschieden werden. Während die Evaluation intern und anlassbezogen vorgenommen werde, würden Akkreditierungsverfahren durch Akkreditierungsagenturen umgesetzt, die ihrerseits von einer Stiftung, dem Akkreditierungsrat, zugelassen und kontrolliert würden. Die Kosten für ein Akkreditierungsverfahren aufgrund der von der Hochschule eingereichten Unterlagen, die sogenannte Papierakkreditierung, beliefen sich auf durchschnittlich 10 000 bis 15 000 €. Um den Aufwand für die einzelnen Hochschulen zu begrenzen, habe Baden-Württemberg als bislang einziges Bundesland beschlossen, die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz zur Akkreditierung etwas zu modifizieren und bei der Umwandlung der früheren Magisterstudiengänge in Bachelor- und Masterstudiengänge die Papierakkreditierung nicht vorauszusetzen, sondern diese Studiengänge mit der Maßgabe zu genehmigen, innerhalb von fünf Jahren die Akkreditierung nachzuholen, und zwar nicht in Form einer Papierakkreditierung, sondern einer Akkreditierung auf der Grundlage des tatsächlich vorfindlichen Zustands. Allerdings sei auch der hierfür zu leistende Aufwand noch als zu hoch erschienen. Vor diesem Hintergrund habe die Landesregierung beschlossen, den Hochschulen verstärkt statt einer Einzelakkreditierung die Systemakkreditierung zu ermöglichen. Die Evaluation selbst sei hiervon jedoch nicht betroffen. Grundsätzlich sei die Qualitätssicherung an Hochschulen sowohl für die Einrichtungen selbst als auch für die Landesregierung unabdingbar. Die mit der Systemakkreditierung verbundene Qualitätssicherung werde durchaus nicht nur für die Lehre, sondern auch für Forschung und Weiterbildung angestrebt. Bevor eine Systemakkreditierung innerhalb einer Hochschule durchgeführt werden könne, sei Voraussetzung, dass dort eine Mindestzahl an bereits akkreditierten Studiengängen vorhanden sei. Hiermit werde exemplarisch der Nachweis erbracht, dass die Hochschule die entsprechenden Instrumente beherrsche und grundsätzlich in der Lage sei, akkreditierungsfähige Studiengänge anzubieten. Er erläuterte weiter, Kernpunkt der Systemakkreditierung sei ein internes Qualitätssicherungssystem, das im Rahmen des Solidarpakts gesetzlich vorgeschrieben sei. Damit verknüpft sei ein internes Berichtswesen mit den Adressaten Hochschulrat und Aufsichtsrat. Ein solches zertifiziertes Verfahren sei sicherlich sehr viel sinnvoller als eine bloße Papierakkreditierung und könne zudem dazu beitragen, dass Qualität öffentlich sichtbar gemacht würden. Im Übrigen stehe dieses System auch in Übereinstimmung mit den an Schweizer Hochschulen geübten Verfahren. Die Schweiz habe sich bereits sehr früh dazu entschlossen, auf eine Systemakkreditierung zu setzen. Die deutsche KMK habe den baden-württembergischen Vorstoß aufgegriffen und die Möglichkeit der Systemakkreditierung eingeführt; dieses System der Qualitätssicherung sei inzwischen deutschlandweit anerkannt und bilde Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Voraussetzung dafür, dass alle Studiengänge gewisse Mindeststandards einhielten. läufig sei – sei mithin der Betrag, den die Agenturen für ihre Arbeit in Rechnung stellten. Mit dieser Hinwendung zur Systemakkreditierung erhielten die Professorinnen und Professoren zudem wieder Freiräume, sich verstärkt ihren eigentlichen Aufgaben in Forschung und Lehre zu widmen, anstatt übermäßig viel Kraft in Akkreditierungsverfahren zu stecken. Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. Der Vertreter der FDP-Fraktion bat nochmals um detaillierte Auskunft darüber, wie viele Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen jeweils ein Einzelakkreditierungsverfahren durchlaufen hätten und in welchen Bereichen Systemakkreditierungen vorgenommen bzw. in Planung befindlich seien. Er fügte hinzu, es müsse verhindert werden, dass bestimmte Studiengänge von den Verfahren ausgespart blieben. Der Minister erläuterte, wie bereits angesprochen, hätten die Hochschulen und Universitäten jeweils fünf Jahre Zeit, für Studiengänge, die in Bachelor- bzw. Masterstudiengänge umgewandelt worden seien, eine Akkreditierung durchführen zu lassen. In der Praxis habe sich gezeigt, dass die Fachhochschulen die Umstellungsprozesse rascher durchliefen; dort seien faktisch alle Studiengänge bereits mindestens einmal akkreditiert worden. Die Zahl der akkreditierten Studiengänge an Universitäten liege dagegen bis jetzt noch wesentlich niedriger. Für die Unterstützung der Einrichtung von Systemakkreditierungen sei die Agentur Evalag für die Landesregierung und die Hochschulen derzeit die zentrale Einrichtung. Es zeichne sich ab, dass die kleineren Studiengänge bei der Einzelakkreditierung blieben, da hier Systemakkreditierungen sehr viel schwieriger durchzuführen seien. Dagegen befänden sich die größeren Hochschulen und die Universitäten fast alle auf dem Weg, Systemakkreditierungen und die damit verbundenen Qualitätssicherungssysteme einzuführen. Auf Nachfrage des Vertreters der FDP/DVP erläuterte er, die Akkreditierungsverfahren, wie sie ursprünglich von der KMK vorgesehen seien, stellten sich zumeist als Papierakkreditierungen dar, die Evaluationsergebnisse nicht mit einbezögen. Insofern handle es sich nicht um eine qualitative Bewertung auf der Grundlage von Evaluationsergebnissen, auch blieben die Erfahrungen der Studierenden unberücksichtigt. Dagegen bezögen die Qualitätssicherungssysteme, wie sie von der Landesregierung favorisiert würden, explizit auch Fragen der quantitativen und qualitativen Entwicklung von Studiengängen unter vergleichenden Aspekten ein. Gerade im Hinblick auf die Vergleichbarkeit biete die Systemakkreditierung somit viel bessere Möglichkeiten. Der Mitunterzeichner des Antrags machte klar, dass die Antragsteller keinesfalls für eine Abschaffung der Akkreditierungsverfahren plädierten. Allen Beteiligten sei jedoch schon lange klar, dass angesichts des hohen Aufwands für Akkreditierungsverfahren nach anderen, effizienteren Möglichkeiten der Qualitätssicherung gesucht werden müsse. Vor diesem Hintergrund wiederhole er seine Frage, wie hoch die den Hochschulen entstehenden internen Kosten für die Akkreditierung eines Studiengangs seien. Der Minister erklärte, die Hochschulen reichten die von ihnen erstellten Unterlagen an die Akkreditierungsagenturen weiter. Da solche Papiere im Rahmen der Studiengangskonzeption und der dabei zu erstellenden Studienpläne und Curricula ohnehin entwickelt werden müssten, bestehe für die Hochschulen kaum zusätzlicher Aufwand. Der größte finanzielle Posten im Rahmen von Einzelakkreditierungen – deren Zahl, wie ausgeführt, rück- 04. 08. 2008 Berichterstatter: Dr. Löffler 37. Zu dem Antrag der Abg. Christine Rudolf u. a. SPD und der Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 14/2531 – Die Aufhebung des Studienschwerpunkts Haushalt an der Pädagogischen Hochschule Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Christine Rudolf u. a. SPD – Drucksache 14/2531 – für erledigt zu erklären. 10. 07. 2008 Die Berichterstatterin: Der Vorsitzende: Kurtz Kleinmann Bericht Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst beriet den Antrag Drucksache 14/2531 in seiner 18. Sitzung am 10. Juli 2008. Die Erstunterzeichnerin des Antrags verwies auf die Antragsbegründung und betonte, nach der Fertigstellung eines Neubaus an der PH Ludwigsburg, der neben anderen Räumlichkeiten auch spezielle Räume für das Fach Haushalt/Textil, u. a. eine 15-zeilige Lehrküche, beherbergt habe, habe es nicht einmal zwei Jahre gedauert, bis im Januar 2005 der Beschluss erfolgt sei, aufgrund der geforderten Personaleinsparungen den Studienschwerpunkt Haushalt aus dem Studienangebot der PH zu streichen. Sie frage, wie dieser Vorgang angesichts des Gebots eines möglichst effizienten Einsatzes von Haushaltsmitteln zu bewerten sei. In seiner Stellungnahme zum Antrag betone das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nun, dass im Rahmen der Schließung des Teilstudiengangs Haushalt die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten worden seien, weise zugleich aber darauf hin, dass eine haushaltsmäßige Gesamtbewertung noch nicht habe erfolgen können. Inzwischen hätten die letzten Studierenden des Fachs Haushalt an der PH Ludwigsburg ihre Examina abgelegt; die große Lehrküche werde nun offenbar nach Karlsruhe transportiert, sodass die Räumlichkeiten in Ludwigsburg ab dem kommenden Wintersemester für andere Zwecke genutzt werden könnten. 57 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst Sie hoffe allerdings, dass es zukünftig nicht wieder dazu komme, dass aufgrund kurzfristiger Kabinettsbeschlüsse langjährige Planungen obsolet würden und die hierdurch anfallenden Kosten den Haushalt zusätzlich belasteten. Eine Abgeordnete der Fraktion der CDU äußerte, bei dem im Antrag thematisierten konkreten Fall seien die Prozesse sicherlich insgesamt nicht ganz glücklich verlaufen. Selbstverständlich habe das Parlament das Recht und die Aufgabe, einen solchen Sachverhalt genauer zu betrachten. Allerdings müsse unter Kostenaspekten dabei auch der Gesamtzusammenhang gesehen werden. Die angesprochene Maßnahme stehe im Rahmen der Qualitätsoffensive „PH Plus“, die durch Fächerkonzentration eine bessere Nutzung der Ressourcen erwirken solle. Erfreulich sei in diesem Zusammenhang auch, dass das Fach Haushalt weiterhin angeboten werde, wenn auch an einem anderen Ort. Eine Abgeordnete der Fraktion GRÜNE fragte, ob für das 2003 fertiggestellte Gebäude innerhalb der PH Ludwigsburg, das ja aus der Zukunftsoffensive I und damit aus Mitteln der Landesstiftung finanziert worden sei, bestimmte Nutzungsauflagen bestünden. Der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst erläuterte, das in Rede stehende Gebäude sei seinerzeit nicht nur für das Fach Haushalt/Textil, sondern auch für die Fächer Technik und Musik ausgelegt worden. Die Ausstattung für das Fach Haushalt/Textil habe nur ca. 23 000 € gekostet, während für die Fächer Technik und Musik insgesamt 500 000 € ausgegeben worden seien. Zudem werde dieses Gebäude aufgrund des nach wie vor bestehenden großen Raumbedarfs der PH auch weiterhin voll genutzt, und die Lehrküche, wie bereits ausgeführt, auch zukünftig Studienzwecken zugute kommen. Insofern stellten lediglich die Kosten des Ausbaus und Transports der Küchenzeilen nach Karlsruhe eine Mehrbelastung für den Haushalt dar. In der Gegenüberstellung zu den aus den Stelleneinsparungen resultierenden Beträgen von ca. 225 000 € pro Jahr seien die mit der Fachschließung verbundenen Kosten also sehr gering. Auf Nachfrage der Erstunterzeichnerin des Antrags erläuterte er, auch die Pädagogischen Hochschulen partizipierten selbstverständlich am Ausbauprogramm 2012, und zwar vor allem dadurch, dass dort der Studienschwerpunkt Frühkindliche Erziehung neu aufgebaut und entsprechend gefördert werde. Insgesamt sei allerdings in Rechnung zu stellen, dass aufgrund der sinkenden Schülerzahlen auch der Bedarf an Lehrern mittelfristig zurückgehen werde und es daher innerhalb der PHs zu internen Ressourcenumschichtungen kommen müsse. Wenn es den Hochschulen gelinge, den Bereich Frühkindliche Bildung effizient und zukunftsfähig aufzubauen, könnten sie von einer stabilen Entwicklung auch im Hinblick auf die Mittelzuweisungen ausgehen. Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. 23. 07. 2008 Berichterstatterin: Kurtz 38. Zu dem Antrag der Abg. Martin Rivoir u. a. SPD und der Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 14/2632 – Studienabbruch im Ingenieurstudium Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Martin Rivoir u. a. SPD – Drucksache 14/2632 – für erledigt zu erklären. 12. 06. 2008 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Dr. Löffler Kleinmann Bericht Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst beriet den Antrag Drucksache 14/2632 in seiner 17. Sitzung am 12. Juni 2008. Der Erstunterzeichner des Antrags trug vor, über den Studienabbruch beim Ingenieurstudium habe auch das Plenum des Landtags bereits diskutiert. Nun lägen konkrete Zahlen vor, die belegten, dass es in den Ingenieurstudiengängen signifikant höhere Abbrecherzahlen als in anderen Studiengänge gebe. Zu Zeiten des Ingenieurmangels sei es dramatisch, wenn fast ein Drittel aller Studienanfänger im Bereich Ingenieurwesen das Studium abbrächen. Er wolle daher wissen, mit welcher Strategie sowohl die Landesregierung als auch die Hochschulen gegen diese hohe Abbrecherquote vorgehen wollten. Zudem halte er den in der Stellungnahme zu seinem Antrag vorgeschlagenen Weg, Orientierungstests einzuführen, für nicht sinnvoll, da dadurch bereits vor dem Studienbeginn die Zahl der Studienanfänger gesenkt werde, obwohl sich diese jungen Menschen für ein Ingenieurstudium interessierten. Die Grundlagen für ein erfolgreiches Ingenieurstudium müssten bereits in der Schule gelegt werden. Bei der Verleihung des Landesforschungspreises habe der Vorstandsvorsitzende des Forschungszentrums Karlsruhe appelliert, die Curricula in den Schulen nicht bei den Naturwissenschaften zu kürzen, wie es der Ministerpräsident im Rahmen des Diskussion über das G 8 vorgeschlagen habe. Er (Redner) habe bei der Diskussion über dieses Thema im Plenum bereits darauf hingewiesen, dass viele Studierende speziell mit der Mathematik ein Problem hätten. Daher müsse die Landesregierung überlegen, wie die Ansprüche in der Mathematik auf ein vernünftiges Maß reduziert werden könnten, das auch später im praktischen Ingenieurberuf benötigt werde. Er halte es für nicht sinnvoll, die Ansprüche für ein Ingenieurstudium z. B. mit theoretischen Zahlen künstlich hochzusetzen. Die Stellungnahme der Landesregierung gebe diesbezüglich keine ausreichende Auskunft und kein Ziel vor, um den hohen Abbrecherquoten im Ingenieurstudium an den Hochschulen entgegenzuwirken. Ein Abgeordneter der CDU bemerkte, durch ein Senken des Niveaus beim Ingenieurstudium könne die Qualität der Ingenieure nicht erhalten werden. Ein Ingenieurstudium setze zwingend mathematisch-naturwissenschaftliche Begabungen voraus, die nicht 58 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst jeder habe. Jeder Abiturient und jede Abiturientin müsse sich vor Beginn eines Studiums fragen, ob er oder sie die notwendigen Begabungen aufweise. Es sei jedoch problematisch, dass viele Schüler nach neun Schuljahren noch nicht wüssten, wo ihre Begabungsschwerpunkte lägen. In der Schule werde womöglich nicht genug getan, um die Begabungen der Schüler zu erkennen. Die Landesregierung biete mit einem Orientierungstest die Möglichkeit, die für ein Studienfach erforderlichen Begabungen vor Beginn eines Studiums zu prüfen, um zu erkennen, ob das Studium in diesem Fach erfolgreich abgeschlossen werden könne. Die Motive, einen bestimmten Studiengang zu absolvieren, variierten und seien nicht immer von den Begabungen des Einzelnen geprägt. In der Stellungnahme der Landesregierung zu Ziffer 2 des Antrags stehe, dass 22 % der Studienabbrecher Leistungsprobleme, 22 % finanzielle Probleme und 18 % mangelnde Studienmotivation als Grund für ihren Abbruch angäben. Er wolle wissen, aus welchen Gründen die restlichen 38 % der Studienabbrecher ihr Studium nicht fortsetzten. Im Antrag enthaltene Begriffe wie „Knock-out-Scheine“ und „Selektionsfunktion“ halte er zudem für zu negativ und mehr Sensibilität für angebracht. Leistungsnachweise werde es immer geben, weil die Anforderungen hoch seien und erfüllt werden müssten. Wenn ein Student die nötigen Anforderungen nicht erfülle, sei er für das gewählte Studienfach nicht geeignet. Bei anderen Studienfächern wie Jura seien die Quoten derjenigen, die ihr Studium nicht abschlössen, ähnlich hoch wie bei Ingenieurstudiengängen, träten aber erst nach vier Jahren Studium durch das Nichtbestehen des Examens offen zutage. Diese Tatsache errege jedoch kaum Aufsehen. Für die hohe Studienabbrecherquote könne man aber den Hochschulen nicht die Schuld geben. Das Land brauche begabte Ingenieure, die im internationalen Wettbewerb bestehen könnten, und keine Titularingenieure. Eine Abgeordnete der Grünen führte aus, das Land brauche mehr qualifizierte Ingenieure mit einem erfolgreich abgeschlossenen Studium. Die Qualifizierung der jungen Menschen sei nicht nur ein Problem der Schulen, sondern auch der Hochschulen. Das Land müsse ein Finanzierungsinstrument schaffen, das den Hochschulen ein deutliches Signal vermittle, dass es sich lohne, sowohl Studierende aufzunehmen als auch die aufgenommenen Studierenden zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Sie sollten, wenn sie Defizite bei Studierenden feststellten, zusätzliche Angebote bereitstellen, damit diese Studierenden ihre Defizite beseitigen könnten. Je mehr Studierende eine Hochschule ohne Abschluss verließen, desto deutlicher müsse dies auch negative finanzielle Auswirkungen für die Hochschule haben. Ein Abgeordneter der FDP/DVP machte darauf aufmerksam, dass das Land wesentlich mehr Ingenieure benötige. Durch eine Senkung der Anforderungen in den Ingenieurstudiengängen sinke aber auch die Qualität der Ingenieure, die ein wesentliches Kapital des Industriestandorts Baden-Württemberg ausmachten. Damit schade sich Baden-Württemberg selbst. Er habe in einer Plenardebatte bereits ausgeführt, dass in den Ingenieurbranchen ein Mangel an Ingenieuren bis hinunter zu den Lehrlingen herrsche. Es müsse dafür gesorgt werden, dass Studierende, die nur knapp eine Prüfung nicht bestünden, statt eines Studiums eine etwas niedriger angesetzte Ausbildung, z. B. eine Lehre mit der Möglichkeit, den Meister zu machen, aufnehmen könnten. Orientierungstests seien eine gute Möglichkeit, um herauszufinden, ob jemand für ein Studium geeignet sei. Eine Abgeordnete der SPD stellte klar, es gehe nicht darum, die Qualität der Ingenieurstudiengänge zu senken, sondern die Methode zu verändern. Die Devise „Picking the Winners“ verfolge nicht das Ziel, breite Begabungen zu fördern. Sie fügte hinzu, von der europäischen Ebene aus werde eine völlig andere Förderpolitik auf Deutschland zukommen, die Innovationen in der Breite fördere. Der Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst führte aus, es sei schwierig, konkrete Abbrecherquoten zu erfahren. Leistungsnachweise sollten zudem in einem möglichst frühen Stadium des Studiums erbracht werden, da sie eine transparente Lernzielkontrolle darstellten. Bei den Ingenieurstudiengängen dürfe es keine Abstriche geben. Durch ein Absenken des Niveaus wäre im Hinblick auf die Berufsfähigkeit dieser Ingenieure nichts gewonnen. Dazu müsse auch erkannt werden, dass die Zugangsvoraussetzungen zu einem Studium in den letzten Jahren erleichtert worden seien. Inzwischen sei die Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule auch über andere Bildungswege als das Abitur möglich. Gerade bei den Fachhochschulen gebe es dabei jedoch Probleme, weil Studierende, die mit einer Berufserfahrung im technischen Bereich ein Ingenieurstudium aufnähmen, mit der Theorie nicht mehr so vertraut seien. Daher gebe es an den Fachhochschulen häufig Vorkurse, um die theoretischen Kenntnisse aufzufrischen und angehende Studenten auf ein Studium vorzubereiten. Dies sei ein richtiger Ansatz. Erfreulicherweise könne festgestellt werden, dass technische Studiengänge wieder verstärkt nachgefragt würden. Deshalb könnten auch bei den naturwissenschaftlichen Fächern keine Abstriche gemacht werden. Dies habe der Ministerpräsident auch nicht gefordert, sondern er habe sich auf die Methodik bezogen. Durch neue Fächer und Fächerverbunde wie „Natur, Wissenschaft und Technik“ könne im Hinblick auf die Motivation der jungen Menschen, in technische Berufe zu gehen, viel erreicht werden. Dieses Thema werde die Landesregierung auch in den nächsten Jahren im Blickfeld haben, um möglichst viele junge Menschen an ein Studium heranzuführen. Die Frage, aus welchen Gründen die genannten restlichen 38 % der in der HIS-Studie erwähnten Studienabbrecher ihr Studium nicht beendeten, könne er nicht beantworten, weil es dazu in der Studie keine Ausführungen gebe. Das Ministerium könne eventuell nachfragen, ob diese Zahl näher spezifiziert werden könne. Er glaube nicht, dass an den Hochschulen die Auffassung herrsche, bestimmte Studierende müssten „herausgeprüft“ werden. Die Fachhochschulen, Universitäten und Berufsakademien hätten vielmehr im technischen Bereich einen gewissen Standard, dessen Komplexität zugenommen habe und gehalten werden müsse, um nach dem Studienabschluss berufsqualifizierte Ingenieure zu bekommen. Darum sei es wichtig, vor einem Studienbeginn Orientierungstests durchzuführen, damit die angehenden Studierenden ihre Neigungen und Begabungen für diesen Beruf erkennen könnten. Denn häufig wüssten junge Menschen auch nicht, welche Voraussetzungen sie für ein Ingenieurstudium erfüllen müssten. Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. 09. 07. 2008 Berichterstatter: Dr. Löffler 59 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst 39. Zu dem Antrag der Abg. Sabine Kurtz u. a. CDU und der Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 14/2664 – Einsatz von elektronischer Datenverarbeitung an Hochschulen Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. 23. 07. 2008 Berichterstatter: Stober Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Sabine Kurtz u. a. CDU – Drucksache 14/2664 – für erledigt zu erklären. 10. 07. 2008 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Stober Kleinmann 40. Zu dem Antrag der Abg. Rita Haller-Haid u. a. SPD und der Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 14/2763 – Kindertageseinrichtungen an Universitätsklinika Beschlussempfehlung Bericht Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst beriet den Antrag Drucksache 14/2664 in seiner 18. Sitzung am 10. Juli 2008. Die Erstunterzeichnerin des Antrags legte dar, ohne den Einsatz von elektronischer Datenverarbeitung wären die Hochschulen ihren administrativen und organisatorischen Aufgaben angesichts steigender Studierendenzahlen und der immer anspruchsvoller werdenden Organisationsprozesse sicherlich kaum noch gewachsen. Mit dem vorliegenden Antrag habe der derzeitige Stand der EDV-Technik an Hochschulen in Erfahrung gebracht werden sollen. Laut Stellungnahme zum Antrag stünden den Hochschulen umfangreiche EDV-Anwendungen und die entsprechenden technischen Umgebungen zur Verfügung. Nun sei es an den Hochschulen, von den neuen Möglichkeiten umfassend und effizient Gebrauch zu machen, damit die Prozesse der Studienorganisation und -administration für alle Beteiligten reibungslos verlaufen. Wenn, wie vereinzelt berichtet werde, Lehrende jedoch noch immer Noteneintragungen oder Ähnliches von Hand vornähmen, passe dies kaum noch ins Bild. Allerdings liege es in der Autonomie der Hochschulen selbst, hier durch Schulungsmaßnahmen etc. auf eine noch stärkere Nutzung der zur Verfügung stehenden Datenverarbeitungssysteme zu dringen. Ein Abgeordneter der Fraktion der SPD äußerte, die Stellungnahme zum Antrag gebe einen umfassenden Überblick über Programme und Datenverarbeitungssysteme, die an den einzelnen Hochschulen zum Einsatz kämen. Es bleibe zu hoffen, dass die Hochschulen diese Möglichkeiten sinnvoll nutzten und es nicht nochmals zu Pannen oder Verzögerungen bei den Zulassungsverfahren komme. Eine Abgeordnete der Fraktion GRÜNE fragte, auf welchen Wegen sich die Hochschulen über mögliche Systemfehler oder Anwendungsprobleme austauschten, um so die Anwendungen hardware- und softwareseitig zu optimieren und die EDV zu einem „Lernenden System“ weiterzuentwickeln. Ein Abgeordneter der FDP/DVP meinte, auf der Basis der bestehenden elektronischen Möglichkeiten müsse es nun darum gehen, die Anwendungen zuverlässig und möglichst nutzerfreundlich zu gestalten. 60 Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Rita Haller-Haid u. a. SPD – Drucksache 14/2763 – für erledigt zu erklären. 10. 07. 2008 Die Berichterstatterin: Der Vorsitzende: Schütz Kleinmann Bericht Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst beriet den Antrag Drucksache 14/2763 in seiner 18. Sitzung am 10. Juli 2008. Die Erstunterzeichnerin des Antrags verwies auf die Antragsbegründung und betonte, für die Eltern, die für ihre Kinder keinen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen an Universitätsklinika bekämen, sei die Situation umso schwieriger, als das Betreuungsangebot der Städte – etwa Tübingen – häufig ebenfalls unzureichend sei. Insbesondere fehlten Plätze für Kinder unter drei Jahren. Universitätsmitarbeiter versuchten häufig, ihre Kinder bei Kindertageseinrichtungen von Universitätsklinika unterzubringen, in Tübingen und Heidelberg sei dies jedoch nicht mehr möglich, da zunächst dem eigenen Bedarf entsprochen werden solle. Daher bestehe die Notwendigkeit, den Ausbau an Betreuungsplätzen auch im Umfeld von Universitäten noch zügiger als bisher voranzutreiben. Darüber hinaus wolle sie wissen, wie die gemeindeübergreifende Kooperationen in puncto Kinderbetreuung funktionierten und ob es inzwischen besser gelinge, die hierfür notwendigen Abstimmungsprozesse zu koordinieren. Eine Abgeordnete der Fraktion der CDU wies darauf hin, dass bei der Kinderbetreuung spürbare Verbesserungen eingetreten seien. Eine besondere Herausforderung stelle die Betreuung dar, wenn die Eltern im medizinischen Bereich arbeiteten. Hier müssten die Öffnungszeiten auf die wechselnden Arbeitszeiten der Eltern zugeschnitten sein. Positiv sei hervorzuheben, dass das Land die Betriebskostenzuschüsse für die Betreuung von Kleinkindern deutlich erhöht ha- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst be. Nun sei es wichtig, die Förderprogramme, die es von Bundesseite aus gebe, möglichst zügig umzusetzen. Der Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst betonte ebenfalls, wie wichtig es sei, Betreuungsangebote für Kinder von Studierenden, aber auch von an Mitarbeitern an Universitäten, insbesondere auch an Universitätskliniken, bereitzustellen. Das Land habe in den letzten Jahren ein Ausbauprogramm in Höhe von 7,5 Millionen € aufgelegt. Die Universitätsklinika in Freiburg und Ulm erhielten hieraus bereits Betriebskostenzuschüsse des Landes; in einer zweiten Runde seien von den Einrichtungen in Heidelberg und Ulm entsprechende Anträge eingereicht worden. Im Zuge des Ausbauprogramms des Bundes in Höhe von 297 Millionen € ab 2008 werde auch das Land bis zum Jahr 2014 165 Millionen € zur Verfügung stellen. Dabei sei klar, dass Universitätsstädte generell eine deutlich höhere Versorgungsquote zu gewährleisten hätten als andere Regionen des Landes. Derzeit liefen die Vorbereitungen für das neue Kindertagesstättenausbaugesetz. Dabei sei eine gesetzliche Regelung zum gemeindeübergreifenden Ausgleich vorgesehen, die nach dem Prinzip verfahre, dass das Geld dem Kind folge. Daneben gebe es auch freiwillige Selbstverpflichtungen der Kommunen, sodass auch unterhalb der gesetzlichen Schwelle zu einem Kostenausgleich gelangt werden könne. Er habe festgestellt, dass die Bereitschaft hierzu in letzter Zeit deutlich gewachsen sei, und erwarte für die Zukunft die Fortsetzung solcher Ausgleichsbemühungen. Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. 17. 09. 2008 Berichterstatterin: Schütz 61 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Beschlussempfehlung des Europaausschusses 41. Zu a) dem Antrag der Abg. Siegfried Lehmann u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Staatsministeriums – Drucksache 14/2506 – Änderung des Entwurfs des überarbeiteten Internationalen Bodenseeleitbildes b) dem Antrag der Abg. Norbert Zeller u. a. SPD und der Stellungnahme des Staatsministeriums – Drucksache 14/2532 – Fortschreibung des Bodenseeleitbildes der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Siegfried Lehmann u. a. GRÜNE – Drucksache 14/2506 – und den Antrag der Abg. Norbert Zeller u. a. SPD – Drucksache 14/2532 – für erledigt zu erklären. 16. 07. 2008 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Blenke Stratthaus Bericht Der Europaausschuss beriet die Anträge Drucksachen 14/2506 und 14/2532 in seiner 16. Sitzung am 23. April 2008 sowie in seiner 19. Sitzung am 16. Juli 2008. In der 16. Sitzung am 23. April 2008 trug der Erstunterzeichner des Antrags Drucksache 14/2506 vor, seit über einem Jahr werde über ein neues Bodenseeleitbild diskutiert. Das seit Dezember 2007 laufende Anhörungsverfahren sei inzwischen abgeschlossen. Nachdem in der Vergangenheit die Internationale Bodenseekonferenz (IBK) für sich die Definition des Bodenseeleitbilds beansprucht habe, habe die Frage, inwieweit die kommunale Ebene hierin einbezogen werden solle, im Vorfeld für Diskussionen und Verstimmungen gesorgt. Die Stellung der IBK habe bereits in der Vergangenheit Irritationen hervorgerufen, da sich die Bodenseeregion selbst vernetze und aufstelle und mit ihrer Initiative zur Anerkennung als Europäischer Verflechtungsraum erfolgreich durchgesetzt habe. Immerhin sei die Einbeziehung der kommunalen Ebene nachgeholt worden. Das nun vorgelegte Leitbild stelle eigentlich eine Schwächung der Region dar, da es viele unverbindliche Vorgaben enthalte. Um kurzfristiger reagieren zu können, habe die IBK einen immer wieder neu zu formulierenden Maßnahmenkatalog angelegt. Die Region und einige Gemeinden betrachteten den Entwurf zur Neufassung des Internationalen Bodenseeleitbilds aber aufgrund seiner Unverbindlichkeit als einen „Papiertiger“. Die Region benötige über die inzwischen bestehenden Strukturen der Zusammenarbeit hinaus eine höhere Verbindlichkeit. Zu fragen sei auch, ob zum aufgestellten Maßnahmenkatalog ein Monitoring durchgeführt werde. Die Region habe ein großes In- 62 teresse daran, dass die Umsetzung der Maßnahmen tatsächlich überprüft werde. Die kommunale Ebene wünsche sich eine stärkere Beteiligung bei der Aufstellung des Maßnahmenkatalogs, da letztlich die Kommunen und die Region die Maßnahmen umsetzen müssten. Aus diesem Grund hätten die Grünen die Aufnahme eines Bodenseebeirats in das Bodenseeleitbild beantragt, der über den Maßnahmenkatalog und geplante Großprojekte beraten und Handlungsempfehlungen aussprechen solle. Er könne kein Beschlussgremium sein, das über Ländergrenzen hinweg Entscheidungen treffen könne. Die Raumentwicklung in der Bodenseeregion müsse aber zusammen mit den verantwortlichen Trägern vorgenommen werden. Hierfür sei ein solcher Beirat von Bedeutung. Ähnlich wie beispielsweise in der Region Stuttgart, in der es allerdings keine Ländergrenzen gebe, müssten auch im Bodenseeraum beispielsweise bei Verkehrsfragen gebietsübergreifend mit den für die anschließende Umsetzung zuständigen Stellen diskutiert werden. Die Region sei stark vom Tourismus, von kleinräumiger Landwirtschaft und von den verschiedenen Staatsgrenzen geprägt. Vorarlberg und die Schweiz seien gentechnikfreie Gebiete. Auch die beiden angrenzenden bayerischen Landkreise wollten die Bodenseeregion als gentechnikfreie Anbau- und Saatgutschutzregion ausweisen und dies als Ziel im Bodenseeleitbild verankern. 28 Unternehmen in der Bodenseeregion, die mit Lebensmitteln und Landwirtschaft zu tun hätten, mit insgesamt rund 3 000 Beschäftigten hätten sich ebenso wie die Insel Mainau und andere hierfür ausgesprochen, um die Tourismusregion Bodensee und deren landwirtschaftliche Struktur zu schützen und zu erhalten und hierfür das Markenzeichen „gentechnikfrei“ zu verwenden. Auch dies habe die Fraktion GRÜNE in dem Antrag Drucksache 14/2506 mit beantragt. Aus den Stellungnahmen der Landesregierung zu den beiden Anträgen gehe nicht hervor, welche Ziele und welche Position das Land gegenüber dem vorgelegten Bodenseeleitbild vertrete. Vieles werde zwar als überlegenswert dargestellt, dann aber nicht vertieft. Die Landesregierung sei jedoch auch an der Internationalen Bodenseekonferenz beteiligt und müsse im Einvernehmen mit den anderen Beteiligten die Ziele und Maßnahmen beschließen. Baden-Württemberg nehme in verschiedenen Bereichen möglicherweise auch eine „Bremser“-Haltung ein. Er wolle wissen, wie sich die Landesregierung positioniere und ob sie die von den Kommunen geforderte Stärkung der kommunalen Ebene mit in den Diskussionsprozess zum Bodenseeleitbild einbringe. Der Erstunterzeichner des Antrags Drucksache 14/2532 legte dar, im Großen und Ganzen sei er mit der Stellungnahme der Landesregierung zum Antrag Drucksache 14/2532 sehr zufrieden. In den darin aufgeworfenen Fragestellungen vertrete die Landesregierung weitgehend eine ähnliche Haltung wie er selbst, wenngleich dies in Teilen der Stellungnahme nur vage formuliert sei. Er begrüße das nun laufende Anhörungsverfahren, in das die aufgestellten Forderungen und Positionen einbezogen werden sollten. Danach solle noch einmal abschließend darüber beraten werden. Die Bodenseeregion liege zwischen den großen Metropolregionen Stuttgart, München und Zürich. Aus diesem Grund komme dem Europäischen Verflechtungsraum Bodensee als eigenständiger Raumschaft eine große Bedeutung zu. Hierauf könnten weitere Entscheidungen und Positionen aufgebaut werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Europaausschuss In dem Entwurf eines Bodenseeleitbilds seien die Land- und Forstwirtschaft und die Kulturlandschaft bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Wenn für deren Aufnahme als neue Handlungsfelder tatsächlich ein neues Verfahren erforderlich wäre, stünde dies im Widerspruch zu anderen Bereichen, die ebenfalls nicht in dem Entwurf enthalten seien, aber nun ohne ein neues Verfahren übernommen werden sollten. Die SPD-Fraktion halte die Land- und Forstwirtschaft und die Kulturlandschaft wie auch den Tourismus für wichtige neue Handlungsfelder. In der Bodenseeregion gebe es eine Besonderheit bei der kommunalen Beteiligung. In den letzten drei bis vier Jahren hätten die Kommunen ihre Zusammenarbeit über die Ländergrenzen hinweg verstärkt. Dies müsse unterstützt werden. Die IBK müsse auch die kommunale Ebene als eine feste Größe betrachten. Da es auch eine Parlamentarier-Konferenz Bodensee gebe, habe er Zweifel, ob ein weiterer Beirat sinnvoll sei. Allerdings habe die Parlamentarier-Konferenz bisher noch zu wenige Zuständigkeiten. Da sie das parlamentarische Gegengewicht zur Regierung bilde, halte er es für erforderlich, diese Parlamentarier-Konferenz stärker anzubinden. Die SPD-Fraktion sei der Meinung, dass das sehr gut laufende INTERREG-Programm fortgesetzt werden müsse. Hieran seien die Kommunen ebenfalls sehr eng beteiligt. Gemäß der Stellungnahme zu dem Antrag Drucksache 14/2532 betrachte auch die Landesregierung die Energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energien als wichtige Punkte, die sie mit in das Leitbild aufnehmen wolle. Dies gelte auch für weitere ökologische Aspekte wie die Luft- und Bodenqualität. In Bezug auf die Gentechnik sei er mit der Stellungnahme zu dem Antrag nicht zufrieden. In diesem Bereich solle der Spielraum, den die EU hier einräume, ausgenutzt werden. Österreich und Vorarlberg seien ebenfalls dem EU-Recht unterworfen, hätten hierzu aber eine konsequente Haltung, die auch Baden-Württemberg gut anstünde. Die Landesregierung habe in ihrer Stellungnahme ausgeführt, dass der Schutz, die Erhaltung und Sicherung des freien Uferzugangs bereits als Zielsetzungen in das Leitbild aufgenommen worden seien. Dies stehe allerdings hinter einer früheren Position der Landesregierung zurück. Er halte es für notwendig, diese Aspekte in der Fortschreibung des Bodenseeleitbilds stärker zu betonen. Ein in dem Antrag angesprochenes S-Bahn-Konzept halte die Landesregierung wohl für unterstützenswert, verweise jedoch auf die knappen Ressourcen. Im öffentlichen Nahverkehr sei aber eine deutliche Verbesserung dringend erforderlich, wenn nicht nur der Straßenausbau vorangebracht werden solle. Insgesamt gebe das Leitbild eine richtige Richtung vor. Er begrüße es, dass die Landesregierung diese Positionen unterstützen wolle. Nun müssten die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens abgewartet werden. Er hoffe, dass möglichst viel von dem, was in den Anträgen begehrt worden sei, dann auch in das Bodenseeleitbild aufgenommen sein werde. Ein CDU-Abgeordneter erklärte, die Landespolitik habe sich in der Vergangenheit als ausgewogen und sehr erfolgreich in Bezug auf den Bodenseeraum dargestellt. Insbesondere gehe sie nicht zulasten der Nachbarländer. Bei der Erarbeitung des Leitbilds und weiterer Positionen komme den örtlich gewählten Volksvertretern und Abgeordneten auf baden-württembergischer Seite eine besondere Position zu, zumal Baden-Württemberg kein direkt gewähltes Parlament am Bodensee habe wie etwa die angrenzenden Schweizer Kantone oder Vorarlberg. Vor diesem Hintergrund sei positiv zu bewerten, dass die Regierung die Anträge im Rahmen der Anhörung als Material in das Verfahren eingebracht habe. Auch einige baden-württembergische CDU-Abgeordnete arbeiteten seit Jahren intensiv am neuen Bodenseeleitbild mit. Er schlug vor, das Thema in dieser Sitzung nicht abschließend zu beraten, da die Anhörung noch nicht abgeschlossen sei und das Land aus der Anhörung weitere Schlussfolgerungen ziehen solle. Die Beratung der Anträge könne fortgesetzt werden, sobald die Anhörungsergebnisse vorlägen. Ein Abgeordneter der FDP/DVP führte aus, auch nach Meinung seiner Fraktion gäben die Stellungnahmen zu den Anträgen ein kompaktes Bild und zielführende Maßnahmen wieder. Die FDP/ DVP begrüße insbesondere die Zusammenarbeit der Kommunen. Ihn interessiere, inwieweit die Landesregierung selbst eine Verbindlichkeit sehe, welche Maßnahmen nach Ansicht der Landesregierung kontrolliert werden sollten und wie diese Kontrollen erfolgen sollten. Über die IBK hinaus halte es die FDP/DVP nicht für sinnvoll, weitere Gremien zu gründen. Einem zusätzlichen Bodenseebeirat stehe sie kritisch gegenüber. Der Minister des Staatsministeriums und für europäische Angelegenheiten erläuterte, die regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Bodensee solle weiterentwickelt werden. Obwohl es sowohl am Bodensee als auch am Oberrhein und am Hochrhein eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit gebe, gebe es dort jeweils unterschiedliche Aufgaben und Gremien. Beim Oberrheinrat sei beispielsweise auch die Präfektur des Elsass beteiligt. Die Region Oberrhein befinde sich als Europäische Metropolregion auf einem guten Weg. Am Hochrhein nähmen die beteiligten Kantone die gleiche Staatsqualität für sich in Anspruch wie die deutschen Bundesländer. Dies gelte ebenso in der Bodenseeregion. Baden-Württemberg könne nicht einfach von sich aus die Kommunen beteiligen, da hier eine Länderzusammenarbeit stattfinde. Der Kanton Schaffhausen mit rund 80 000 Einwohnern sehe sich darin beispielsweise gleichwertig wie St. Gallen, Baden-Württemberg, Bayern und Vorarlberg. Die Einbeziehung der Kommunen in den Ländern hänge ab von der Kommunikation innerhalb des jeweiligen Landes. Die IBK sei etwa vergleichbar mit der Oberrheinkonferenz. Sie sei durch die Regierungen exekutiv geprägt. Darüber hinaus gebe es die Parlamentarier-Konferenz. Allerdings werde im Oberrheinrat manches engagierter formuliert. Außerdem gebe es einen Bodenseerat. Wichtig sei die Frage, wie der jeweilige Partner die Kommunen einbeziehe. Bei der Erstellung des Leitbilds habe es durch eine Beteiligung der Kommunen bzw. der Kreistage durchaus Fortschritte gegeben. Die jeweiligen Abgeordneten sorgten darüber hinaus für eine Einbeziehung der Kommunen. Derzeit müsse alles, was eingebracht werde, ausgewertet werden. Dann könne ein Bodenseeleitbild gefunden werden. Ein Leitbild sei nicht detailliert definiert. Wenn es um konkrete Maßnahmen ergänzt werde, entstehe daraus ein Handlungsprogramm. Leitbilder seien eher abstrakt. Dies könne den falschen Eindruck vermitteln, sie seien zu vage formuliert. Die Frage, wie 63 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Europaausschuss konkret das Leitbild gestaltet sein müsse, werde sicher noch für weitere Diskussionen sorgen. Gegenwärtig gebe es die Tendenz, ein allgemeines Leitbild zu formulieren und zur Konkretisierung einen Anhang anzufügen, in dem Maßnahmen aufgelistet seien. Die Landwirtschaft sowie die Pflege und Erhaltung der Kulturund Erholungslandschaft seien in dem Bodenseeleitbild durchaus enthalten. Sie seien in den Kapiteln 2.7 bis 2.9 unter den Leitsatz „Arbeit und Wirtschaft“ subsumiert. Bezüglich der Kontrolle müssten die Gremien und die gewählten Vertreter immer wieder neu „angestachelt“ werden. Er sei zuversichtlich, dass es kein Problem mit der Umsetzung geben werde, sofern genügend Mittel für eine Umsetzung vorhanden seien. Er erwiderte auf einen Einwurf des Erstunterzeichners des Antrags Drucksache 14/2506, Baden-Württemberg sei bei der Gentechnik nicht „Bremser“, sondern habe lediglich eine andere Auffassung. Ebenso könnten gerade die Regionen, die die Gentechnik ablehnten, im Hinblick auf eine fortschrittliche Entwicklung als „Bremser“ angesehen werden. Auch er spreche sich dafür aus, das Thema erneut im Ausschuss zu behandeln, wenn die Anhörung abgeschlossen sei. Dann könnten die Forderungen bewertet und der Landesregierung ein Auftrag für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten in der IBK erteilt werden. Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass Beschlüsse der IBK einstimmig gefasst werden müssten. Der Erstunterzeichner des Antrags Drucksache 14/2506 meinte, ein Leitbild müsse tatsächlich nur grobe Grundzüge beinhalten und dürfe sich nicht in Details verlieren. Die formulierten Leitziele müssten jedoch auch Aussagen über die zukünftige Entwicklung treffen, für die später einzelne Maßnahmen ergriffen werden müssten. Das bisher vorgelegte Leitbild weise hier noch erhebliche inhaltliche Defizite auf. Die Bodenseeregion werde als touristisches Ziel grenzüberschreitend betrachtet. Die Region könne sich nur dann gut aufstellen, wenn tatsächlich grenzüberschreitend Maßnahmen ergriffen würden und eine Verständigung hierüber bestehe. Hierfür müsse mehr Verbindlichkeit vor Ort, z. B. mit der kommunalen Ebene, hergestellt werden. Dies solle eine Aufgabe des Bodenseebeirats sein. Der Bodenseerat sei zwar länderübergreifend zusammengesetzt, habe aber keine großen Befugnisse, keine Kompetenzen und auch keine demokratische Legitimation. Die Landräte und Oberbürgermeister seien nicht vernünftig darin eingebunden. Die Region komme besser voran, wenn über eine feste Struktur mehr Verbindlichkeit geschaffen werde. Er wolle wissen, ob bei einer Fortsetzung der Beratungen nach dem Vorliegen der Anhörungsergebnisse noch Veränderungen aufgrund der Wünsche des Ausschusses an dem modifizierten Leitbildentwurf möglich seien oder ob die IBK demnächst abschließend darüber berate. Wenn der Ausschuss dann keinen Einfluss mehr darauf nehmen könne, sollte er noch in dieser Sitzung über die Anträge abstimmen. Der Erstunterzeichner des Antrags Drucksache 14/2532 warf die Frage auf, wie engagiert die Landesregierung die hier vorgetragenen Positionen in der IBK vertreten werde. Er brachte vor, auch bei Berücksichtigung des Einstimmigkeitsprinzips könnten durch eine geschickte Argumentation des Landes sicher weitere Kantone oder Beteiligte den Positionen Baden-Württembergs zustimmen. Es wäre nicht sinnvoll, wenn der Europaausschuss nachträglich Beschlüsse fasse, die nicht mehr übernommen werden könnten. 64 In dem vom Minister erwähnten Oberrheinrat säßen auch Vertreter der kommunalen Seite. Hierdurch habe der Oberrheinrat im Gegensatz zu den Kommissionen am Bodensee auch bestimmte Zuständigkeiten. Dies sei qualitativ sicher besser als die Situation des Bodenseerats. Im Unterschied hierzu sei die Parlamentarier-Konferenz Bodensee ein gewähltes Gremium aus Vertretern der einzelnen Kantone und Abgeordneten der Länder, allerdings ohne die Beteiligung von kommunalen Vertretern. Es sei zu hinterfragen, wie sich neben der IBK ein parlamentarisches Gremium – egal, wie es zusammengesetzt sei – konstituieren und auch kommunale Vertreter berücksichtigen könne, wie es beispielsweise im Oberrheinrat der Fall sei. Der Minister des Staatsministeriums und für europäische Angelegenheiten sagte zu, dem Europaausschuss die im Anhörungsverfahren vorgebrachten Einwendungen sowie die Haltung der Landesregierung hierzu zusammenzustellen. Sollte im Juni auf der Strategie-Konferenz eine abschließende Entscheidung gefällt werden, müsste der Europaausschuss in seiner nächsten Sitzung über die einzelnen Punkte beraten. Zu jedem Punkt werde er auch die Meinung des Staatsministeriums vorbringen, sodass der Ausschuss mit Mehrheit Empfehlungen und Aufträge an die Regierung beschließen könne. Sollte die abschließende Entscheidung noch nicht im Juni fallen, könne der Europaausschuss auch in der Sitzung im Juli hierüber beraten, um vor einer Beschlussfassung der IBK ein Votum abzugeben. Hierfür benötige der Ausschuss wohl eine Zusammenfassung aller in der Diskussion befindlichen Positionen und Einwendungen. Der Ausschussvorsitzende fasste zusammen, in den Stellungnahmen zu beiden Anträgen habe das Staatsministerium bereits zugesagt, dass die Anträge in das Anhörungsverfahren der IBK eingebracht und mit beraten würden. Das Anhörungsverfahren sei seit Mitte März abgeschlossen. Die Ergebnisse seien aber noch nicht ausgewertet. Nun müsse der Ausschuss die Auswertung abwarten. Voraussichtlich Ende Juni werde die IBK das weitere Prozedere festlegen. Eine Vertreterin des Staatsministeriums stellte klar, im Juni werde die Verabschiedung des Bodenseeleitbilds ins Auge gefasst und würden die Eingaben ausgewertet. Der Vorsitzende fuhr fort, frühestens in der Sitzung Ende Mai, realistischer aber am 18. Juni 2008 könne sich der Europaausschuss mit einer Synopse der Anhörungsergebnisse und den Empfehlungen der IBK befassen und die Umsetzung der Anträge vergleichen und bewerten. Solange diese Synopse nicht vorliege, könne der Ausschuss nicht sinnvoll hierüber beraten. Er werde die Beratung fortsetzen, sobald das Staatsministerium die Synopse vorlege. Der Ausschuss beschloss einvernehmlich, die weitere Beratung der Anträge Drucksachen 14/2506 und 14/2532 zurückzustellen, bis das Staatsministerium eine Synopse über die Anhörungsergebnisse vorlege. In seiner 19. Sitzung am 16. Juli 2008 setzte der Ausschuss seine Beratungen fort. In der 19. Sitzung meinte zunächst ein CDU-Abgeordneter, das Bodenseeleitbild sei inzwischen verabschiedet und veröffentlicht. Eine nachträgliche Diskussion hierüber sei nicht zweckmäßig. Das Ergebnis sei einigermaßen zufriedenstellend, wenngleich einige Punkte, die die Regierung und auch andere Beteiligte vorgeschlagen hätten, wie z. B. die Gentechnikfreiheit, nicht in das Leitbild aufgenommen worden seien. Einige andere Punkte habe die Landesregierung zwar übernommen, aber aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips nicht durchsetzen können. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3199 Europaausschuss Ein SPD-Abgeordneter pflichtete dem Vorredner bei und fügte hinzu, diese Entwicklung sei schon bei der Beratung im April absehbar gewesen. Tatsächlich sei das Ergebnis lediglich „mittelprächtig“. In den Bereichen Bildung und „Erneuerbare Energien“ hätten einige Anregungen aufgenommen werden können, während andere Aspekte wie die Gentechnikfreiheit oder eine Erweiterung der öffentlichen Nahverkehrsansprüche nicht berücksichtigt worden seien. Hierüber müsse bei der nächsten Fortschreibung des Bodenseeleitbilds in den kommenden Jahren verhandelt werden. Insgesamt habe der Bodenseeraum mit dem Leitbild einen wichtigen Schritt in Richtung Verständigung und Weiterentwicklung gemacht. Eine Abgeordnete der Grünen legte dar, das Thema sei in der Tat erledigt. Dies sei allen bewusst gewesen, die einem Ausfall der ursprünglich für den 18. Juni vorgesehenen Sitzung des Europaausschusses zugestimmt hätten. Diese Entscheidung sei damals einvernehmlich getroffen worden. Unzufriedenheit über das Ergebnis herrsche beim Erstunterzeichner des Antrags 14/2506 vor allem darüber, dass die vorgelegten Änderungsvorschläge hinsichtlich einer Konkretisierung der angestrebten Ziele, z. B. zur CO2-Einsparung oder zur Erklärung des Bodenseeraums als Klimaschutzregion, kaum berücksichtigt worden seien und dass auch die Kommunen außen vor geblieben seien. Im Vorfeld sei nämlich geplant gewesen, die Kommunen als gleichberechtigte Partner mit einzubeziehen. Diese Einbeziehung habe nicht stattgefunden. Ein Abgeordneter der FDP/DVP vertrat die Auffassung, dass ein Kompromiss meist dann tragbar sei, wenn alle Betroffenen damit gleich unzufrieden seien. Wenn nun Unzufriedenheit bestehe, weil die Kommunen oder auch der Landtag nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, müsse frühzeitig die Frage gestellt werden, wie dies bei der nächsten Fortschreibung des Leitbilds vermieden werden könne. Kurzfristig könne nun nichts mehr geändert werden. Ihn interessiere, ob sich die Landesregierung und auch die beteiligten Kommunen schon jetzt Gedanken darüber machten, wie sie sich zukünftig besser an diesem Prozess beteiligen könnten. Der Staatssekretär im Staatsministerium erläuterte, in der Internationalen Bodenseekonferenz gelte das Einstimmigkeitsprinzip. Die zehn beteiligten Länder und Kantone hätten lediglich das nun vorliegende Bodenseeleitbild einstimmig verabschiedet. Auch die Landesregierung hätte einige weiter gehende Ergebnisse bevorzugt, diese aber nicht durchsetzen können. Angesichts der insgesamt guten Zusammenarbeit im Bodenseeraum sei der gemeinsame Beschluss dennoch wichtig gewesen. Die nächste Fortschreibung sei in zehn Jahren fällig. Dann wolle die Landesregierung auch den Landtag früher an den Beratungen beteiligen. Zumindest ein Teil der Initiativen, die die Fraktionen vorgeschlagen hätten, sei in das neue Bodenseeleitbild eingeflossen. Mit Schreiben vom 12. Juli 2008 sei den Ausschussmitgliedern eine Synopse hierüber zugegangen, aus der im Einzelnen ersichtlich sei, dass die Landesregierung nicht völlig erfolglos verhandelt habe. Der Ausschuss empfahl dem Plenum daraufhin einvernehmlich, die Anträge Drucksachen 14/2506 und 14/2532 für erledigt zu erklären. 09. 08. 2008 Berichterstatter: Blenke 65