GOLFANLAGE GEISELWIND - Golfclub Steigerwald

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GOLFANLAGE GEISELWIND - Golfclub Steigerwald
GOLFANLAGE GEISELWIND
Spielgebühren-Tabelle
Status
ohne KG-Anteil*
oder Sonderspielrecht
mit KG-Anteil*
oder Sonderspielrecht
Business-Mitgliedschaft
(Laufzeit: Bis auf Weiteres)
Inkl. DGV-Ausweis, HCP-Verwaltung, Nutzung des Kurzplatzes, der
Übungseinrichtungen und 5 Greenfee + 1 Leisure Breaks
Greenfeesonderkonditionen:
18-Loch: 45,00 €
9-Loch: 30,00 €
Erstes 10er-Paket: 399,00 €
jedes weitere Zehnerpaket: 299,00 €
Sonder-Mitgliedschaft
(Laufzeit: Bis auf Weiteres)
Mit uneingeschränktem Spielrecht, inkl. DGV-Ausweis und HCP-Verwaltung.
Bei besonderer persönlicher oder beruflicher Situation (z. B. Schausteller,
Auslandsaufenthalt usw.) Entfernung von der Anlage; die Voraussetzungen
werden von der Club- und Betreiberleitung jährlich geprüft und entschieden.
Fernmitglied - Auswärtiges Mitglied
(Laufzeit bis auf Weiteres)
Mit Spielrecht 6 – 10 Runden, inkl. DGV-Ausweis und HCP-Verwaltung
Fernmitglied - Auswärtiges Mitglied
(Laufzeit bis auf Weiteres)
Mit Spielrecht 0 – 5 Runden, inkl. DGV-Ausweis und HCP-Verwaltung
Fernmitglied - Auswärtiges Mitglied
(Laufzeit: Bis auf Weiteres)
Ohne Spielrecht, inkl. DGV-Ausweis und HCP-Verwaltung +1 Leisure Breaks
(*zzgl. Pauschale für Verbandsbeiträge u.dgl. z. Zt. 39,90 €)
Passive Mitglieder
Mitgliedschaft auf dem Academy-Platz
499,00 €
(oder 12 Monatsraten á 46,50 €**)
Gold
bis 70 km
Ohne KennZeichnung
ab 71 km
250,00 €
699,00 €
450,00 €
(oder 12 mtl.
Raten á 65,00 €**)
(oder 12 mtl. Raten á
42,50 €**)
500,00 €
250,00 €
(oder 12 mtl.
Raten á 47,50 €**)
425,00 €
(oder 12 Monatsraten á 40,00 €**)
375,00 €
(oder 12 Monatsraten á 35,00 €**)
entfällt
entfällt
199,00 € *
(*zzgl. Pauschale für Verbandsbeiträge u.dgl.
z. Zt. 39,90 €)
entfällt
150,00 €
150,00 €
für 3 Monate: 200,00 €
für 12 Monate: 375,00 €
entfällt
entfällt
(oder 12 Monatsraten á 35,00 €**)
Kinder / Jugendliche bis zum 18. Lj.
Schüler, Azubis, Studenten ab dem 18. Lj. bis zum
28. Lj. (ein Nachweis ist bis zum 15.12. jedes Jahres vorzulegen)
75,00 €
250,00 €
(oder 3 Monatsraten á 87,50 €**
oder 12 Monatsraten á 22,50 €**)
entfällt
entfällt
*) Im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. jeden Jahres stehen maximal Anteile mit einem Gesamtvolumen von
100.000,00 € zur Verfügung. Losgelöst vom Zeichnungszeitpunkt erfolgt der Zeichnungszeitraum der KG zum
01.01. des Folgejahres.
**) Monatliche Ratenzahlung ist nur mit Einzugsermächtigung möglich und nicht bei unterjährigem Eintritt.
GOLFANLAGE GEISELWIND

Ein KG-Anteil* mit einem Spielrecht kann zum Preis von € 3.250,-- erworben werden.

Bei Erwerb eines KG-Anteils* oder Übernahme eines Sonderspielrechts von einem anderen Kommanditisten gilt
entsprechende Beitrag laut Beitragsordnung und Spielgebühren-Tabelle bereits für das laufende Jahr.

Auswärtige Mitglieder können auf Antrag unter Darlegung der Gründe und nach Genehmigung durch den
Geschäftsführung für ein Jahr vorübergehend als „Passive Mitglieder“ eingestuft werden. Diese Mitgliedschaft ist
immer gültig ab dem 01.01. des der Antragsgenehmigung folgenden Jahres, dann wieder alter Status.

Die Spielgebühr ist bis zum 31.01. des Jahres fällig und auf das Konto der Golfanlage Geiselwind zu bezahlen.
Bei verspäteter Zahlung wird je Mahnung eine zusätzliche Gebühr von mindestens € 25,-- fällig.

Bei erteilter Einzugsermächtigung werden keine separaten Rechnungen erstellt, um Doppelzahlungen,
Verwaltungsaufwand und Portokosten zu vermeiden.

Monatliche Ratenzahlung ist nur mit Einzugsermächtigung möglich.
Werbeprämien-System (Mitglieder werben Mitglieder)
Für das Werben eines neuen „Mitglieds“ durch ein bestehendes „Mitglied“ (Werber) erhält der Werber eine Prämie in
Höhe von:

€ 75,-- für ein geworbenes Auswärtiges Mitglied mit uneingeschränktem Spielrecht für eine
Jahresmitgliedschaft und für eine nutzungsabhängige Mitgliedschaft
Die Werbeprämie ist fällig, wenn der erste Jahresbeitrag ungeschmälert bezahlt ist.
**) Im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. jeden Jahres stehen maximal Anteile mit einem Gesamtvolumen von
€ 100.000,-- zur Verfügung.
Losgelöst vom Zeichnungszeitpunkt erfolgt der Zeichnungszeitraum der KG zum 01.01. des Folgejahres.