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Antrag Rabatt für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter
Name, Vorname
Adresse, PLZ, Ort
Allgemeine Informationen
Die Stadt Opfikon fördert mit der Beitragsverordnung (BVO) basierend auf dem Versorgungs- und
Finanzierungauftrag im Kinder- und Jugendhilfegesetz die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Dabei bleibt die Wahl des Betreuungsangebots den Eltern überlassen. Mit diesem Antrag können
Sie einen Rabatt auf die familienergänzende Kinderbetreuung durch die Stadt Opfikon prüfen lassen.
Wichtige Informationen
Die Voraussetzungen auf den Anspruch eines Rabattes werden jährlich geprüft. Falls sich Ihre
finanziellen und/oder persönlichen Verhältnisse während des laufenden Jahres – also vor Ablauf
Ihrer Rabattberechtigung – ändern, sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Veränderung der Sozialabteilung der Stadt Opfikon umgehend zu melden. Finanzielle Veränderungen betreffen insbesondere
die Erhöhung des Einkommens und/oder des Vermögens. Veränderungen in den persönlichen
Verhältnissen sind z. B. Wohnortswechsel, Stellenwechsel, Änderung des Arbeitspensums, usw.
Vorgehen
Reichen Sie den vorliegenden Antrag für einen Rabatt bei der Sozialabteilung Opfikon ein. Das
Gesuch ist wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen. Bei falschen Angaben entfällt Ihr Anspruch auf einen Rabatt. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizufügen:
•
•
•
Kopien aktueller Lohnabrechnungen beider Elternteile (letzte drei Monate)
allfällige andere Einkommens- und Vermögensnachweise (Alimente, etc.)
Kopie der definitiven Steuerrechnung des Bemessungsjahres (falls nicht vorhanden die Steuererklärung für das Bemessungsjahr)
Betreuungsangebot
Welches Betreuungsangebot werden Sie nutzen? Eine Kopie des Subventionsentscheides geht
direkt an die Krippe / den Verein Tagesfamilien.
Bambi
Bäretatze
Fugu
Popcorn
Purzelhuus
Zauberchiste
Verein Tagesfamilien
1. Zivilstand Gesuchsteller/in
Verheiratet
Ledig
Getrennt
Geschieden
Verwitwet
In eheähnlicher Lebensgemeinschaft (Konkubinat)
Falls Sie in eheähnlicher Lebensgemeinschaft (Konkubinat) leben, haben
Sie ein gemeinsames Kind mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin?
Ja
Nein
1 In eingetragener Partnerschaft
2. Personalien Gesuchsteller/in und Partner/in in Ihrem Haushalt
Gesuchsteller/in
Partner/in
Name
Vorname
Strasse
PLZ, Ort
Geburtsdatum
Bürgerort,
Nationalität
Telefon Privat
Mobile
E-Mail
3. Personalien der Kinder in Ihrem Haushalt
Kind 1
Kind 2
Kind 3
Name
Vorname
Geburtsdatum
Geschlecht
Bürgerort,
Nationalität
Mutter des Kindes
(Name, Vorname)
Vater des Kindes
(Name, Vorname)
Gilt das vorliegende
Gesuch für dieses
Kind
Wird dieses Kind
bereits fremdbetreut?
Wenn Ja, wo? (Institution, Ort)
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
2 4. Bedarfsangaben
Wie viele Tage pro
Woche soll das Kind
die genannte Institution besuchen:
Anzahl ganze Tage:
Anzahl Stunden pro Woche (ca.):
Anzahl Halbtage mit Mittagessen:
Anzahl Halbtage ohne Mittagessen:
Ab wann soll das
Kind die Betreuung
in Anspruch nehmen
können:
Bitte ankreuzen
Fremdbetreuung
Kind
Arbeitstage Gesuchsteller/in:
Arbeitstage Partner/in:
Datum:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
4. Erwerbseinnahmen von Gesuchsteller/in und Partner/in
momentan erwerbstätig?
Gesuchsteller/in
Ja
Nein
Partner/in
Ja
Nein
Wenn Ja:
Wieviel Stellenprozent
Anstellungsverhältnis
Angestellt
Selbständig
Angestellt
Selbstän-
dig
ausgeübte Tätigkeit:
Arbeitgeber:
Adresse Arbeitgeber:
Telefon geschäftlich
Bei Anstellung:
Monatslohn brutto
(ohne Kinder- und Familienzulagen)
Stundenlohn brutto
(ohne Kinder- und Familienzulagen)
Gratifikation/Bonus
Bei Selbständigkeit:
Reingewinn (Bruttoertrag nach
Abzug der Gewinnungskosten)
Fr.:
x12
Fr.:
x13
x12
Fr.:
Fr.:
Fr.:
Fr.:
Fr.:
Fr.:
x13
3 Wenn Nein:
Sind Sie momentan auf Stellensuche?
wieviel Stellenprozent suchen
Sie?
ab wann (Datum möglicher
Stellenantritt)
Ja
Nein
5. Übrige Einnahmen Gesuchsteller/in und Partner/in
Zulagen und Alimente pro
Monat
Gesuchsteller/in
Erhalten Sie Kinder- und FamiJa
Nein
lienzulagen
Fr. (für alle Kinder):
Erhalten Sie Ehegattenalimente?
Erhalten Sie Kinderalimente,
die nicht bevorschusst werden?
Ja
Nein
Partner/in
Ja
Nein
Fr. (für alle Kinder):
Wenn Ja, von wem?
Alimentenverpflichtete/r
Arbeitgeber
Andere
Wenn Ja, von wem?
Alimentenverpflichtete/r
Arbeitgeber
Andere
Wenn Nein, warum?
Wenn Nein, warum?
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Taggelder
Erhalten Sie Taggelder
Gesuchsteller/in
Wenn Ja, welche?
Arbeitslosentaggeld
Krankentaggeld
Unfalltaggeld
IV-Taggeld
Taggeld aus Militärversicherung
Arbeitslosentaggeld
Krankentaggeld
Unfalltaggeld
IV-Taggeld
Taggeld aus Militärversicherung
Fr.:
Fr.:
Ja
Partner/in
Nein
Ja
Nein
Wie viel pro Monat?
4 Rente
Erhalten Sie eine Rente?
Gesuchsteller/in
Ja
Wenn Ja, welche?
Partner/in
Nein
Ja
IV-Rente
AHV-Rente
BVG-Rente (Pensionskas-
Nein
IV-Rente
AHV-Rente
BVG-Rente (Pensionskas-
se)
se)
UVG-Rente (Unfallversicherung)
Andere, nähere Bezeichnung
UVG-Rente (Unfallversicherung)
Andere, nähere Bezeichnung
Fr.:
Fr.:
Gesuchsteller/in
Partner/in
Wie viel pro Monat?
Kinderrente
Erhalten Sie eine Kinderrente?
Ja
Wenn Ja, welche?
Nein
Ja
IV-Rente
AHV-Rente
BVG-Rente (Pensionskas-
Nein
IV-Rente
AHV-Rente
BVG-Rente (Pensionskas-
se)
se)
UVG-Rente (Unfallversicherung)
Andere, nähere Bezeichnung
UVG-Rente (Unfallversicherung)
Andere, nähere Bezeichnung
Fr.:
Fr.:
Gesuchsteller/in
Partner/in
Wie viel pro Monat?
Erwerbsersatz
Erhalten Sie Erwerbsersatz aus
EO
Wenn Ja, welchen
Ja
Nein
Ja
Nein
Mutterschaftsversicherung
Erwerbsersatz für Militärdienstleistende
Von:
Bis:
Mutterschaftsversicherung
Erwerbsersatz für Militärdienstleistende
Von:
Bis:
Fr.:
Fr.:
Gesuchsteller/in
Ja
Nein
Partner/in
Ja
Fr.:
Nähere Bezeichnung:
Fr.:
Nähere Bezeichnung:
Wie viel pro Monat?
Weitere Einkünfte
Haben Sie weitere Einkünfte,
die Sie noch nicht angegeben
haben?
Beziehen Sie Sozialhilfe
Ja
Nein
Nein
Ja
Nein
5 Bemerkungen
Beilagen
Lohnabrechnungen der letzten drei Monate (Gesuchsteller/in und Partner/in)
definitive Steuerrechnung des Jahres
Steuererklärung des aktuellen Bemessungsjahres
weitere Unterlagen, nämlich:
Erklärung und Unterschrift
Mit meiner Unterschrift bestätige/n ich/wir, diesen Antrag vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt
zu haben. Ich nehme mit meiner Unterschrift zur Kenntnis, dass jede Änderung der Verhältnisse,
welche den Wegfall, die Herabsetzung oder die Erhöhung der finanziellen Leistungen zur Folge
habenkann, unverzüglich gemeldet werden muss. Die verspätete Meldung von Änderungen hat zur
Folge, dass zu viel bezogene Leistungen zurückerstattet werden müssen. Bei vorsätzlicher Verletzung der Meldepflicht bleiben die gesetzlichen Strafbestimmungen vorbehalten.
Mit meiner Unterschrift wird der zuständigen Berechnungsstelle die Erlaubnis erteilt, dass sie Einsicht in diejenigen Personaldaten, insbesondere Steuerdaten der Stadtverwaltung Opfikon Einsicht
nehmen darf, die für die Berechnung des Elternbeitrages notwendig sind. Sofern die Eltern den
vollen Tarif zahlen, entfällt dieses Einsichtsrecht.
Ich gestatte die Einsicht in die Personal- sowie insbesondere Steuerdaten der Stadtverwaltung Opfikon.
Ich verweigere die Einsicht in die Personal-, sowie insbesondere Steuerdaten der Stadtverwaltung Opfikon.
Ort, Datum:
Unterschrift Gesuchsteller/in:
Unterschrift gesetzliche Vertretung:
6 Bitte senden an:
Sozialabteilung Stadt Opfikon, Esther Wohlgensinger, Oberhauserstrasse 25, 8152 Glattbrugg
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Ausführungsbestimmungen zur Beitragsverordnung
der Stadt Opfikon über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
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1. August2015
SOZIALES, Oberhauserstrasse 25, Postfach, 8152 Glattbrugg
Tel044 829 82 62, Fax 044 829 85 1 1, [email protected], www.opfikon.ch
Gestütf auf die Beitragsverordnung der Stadt Opfikon über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (BVO) vom 01.04.2015 erlässt der Stadtrat die nachfolgenden Ausführungsbestimmungen.
A.
Leistungsvere¡nbarungen undAnerkennungen
Artikel 1
Leistungsverei nbarungen
1
Gestützt auf Art. 1 der BVO kann die Stadt Opfikon mit Betreuungseinrichtungen
Leistungsvereinbarungen abschliessen, wenn sie notwendig und geeignet sind, um
den Versorgungsauftrag der Stadt für ein bedarfsgerechtes familien- und schulergänzenden Betreuungsangebot gemäss $ 18 des kantonalen Kinder- und Jugendhilfegesetzes bzw. $ 27 des Volksschulgesetzes sicher zu stellen.
2
Es besteht kein Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung. Bevorzugt
werden Einrichtungen mit Standort in Opfikon.
3
Voraussetzungen für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung sind insbesonde-
re:
a) gültige Betriebsbewilligung und Einhaltung der massgebenden Richtlinien;
b) wirtschaftliche Betriebsführung;
c) deutschsprachige Betreuung (Hauptsprache);
d) politisch/konfessionelle Neutralität;
e) offen für alle Opfiker Familien.
Artikel 2
lnhalt
a)
b)
c)
d)
e)
Mit der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt und der Einrichtung wird geregelt, welche Dienstleistungen der Einríchtung für die Leistungsbezüger beitragsberechtigt sind;
welche Bedingungen von der Einrichtung bei der Leistungserbringung einzuhalten
sind;
wie die Stadt die Leistungsbezüger der Einrichtung subventioniert;
wie die Leistungssteuerung (Controlling) und die Qualitätssicherung erfolgen;
welche administrativen Dienstleistungen zugunsten der Stadt von der Betreuungseinrichtung erled igt werden.
Artikel 3
Anerkennungen Betreuungsverträge Institutionen
1
Kann ein Kind beitragsberechtigter Eltern (Eltern im Sinne dieser Ausführungsbestimmungen sind die lnhaberinnen und/oder lnhaber der elterlichen Sorge) bei den
familienergänzenden Betreuungsangeboten aus Kapazitätsgründen oder infolge besonderer Betreuungsbedürfnisse nicht in einer Einrichtung aufgenommen werden mit
der die Stadt eine Leístungsvereinbarung abgeschlossen hat, kann die Stadt den
Betreuungsvertrag mit einer anderen Einrichtung als Grundlage für die Gewährung
von Stadtbeiträgen anerkennen.
1
2
Voraussetzungen für die Anerkennung sind Kriterien gemäss Art. 1 Abs. 3
Artikel 4
Tagesfamilien
Betreuungsverträge mit Tagesfamilien werden anerkannt, wenn die Tagesfamilien
einer durch den Stadtrat anerkannten Organisation angeschlossen sind.
Artikel 5
Verfahren
1 Über den Abschluss von Leistungsvereinbarungen entscheidet der Stadtrat auf
Antrag des Ressorts Soziales.
2
Über die Anerkennung von Betreuungsverträgen im Einzelfall (Art. 3 und 4) entscheidet die Sozialabteilung bzw. die Schulverwaltung. Die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen erfolgt durch die Sozialabteilung bzw. die Schulvenrualtung.
3
Entscheide über die Anerkennung von Betreuungsverträgen können innert 30 Tagen
beim Ressortvorstand Soziales bzw. bei der Schulpflege angefochten werden.
Artikel 6
Maximal anerkannte Betreuungstarife
1
Ohne abweichende Bestimmungen bei stadteigenen Angeboten oder im Rahmen
von Leistungsvereinbarungen gemäss Art. 1 werden Betreuungsleistungen gestützt
auf Art. 3 BVO maximal bis zu folgenden Tarifhöhen subventioniert:
Hort:
Maximaltarif
Betreuungsleistung
in % Maximaltarif
Ganztagesbetreuung
Morgenbetreuung
Schulferien-Betreuu ng/schulfreie Tage
Lunchbox / Opfi-Lunch
Mittagessen mit Mittagsbetreuung
Mittagessen mit Nachmittagsbetreuung
CHF
1O0o/o
gemäss Tarifregelung Schule
CHF
1O0o/o
gemäss Tarifregelung Schule
gemäss Tarifregelung Schule
CHF
75 o/o
1
15.00
1
15.00
86.25
Krippen:
Betreuungsleistung
in % Maximaltarif
Ganztagesbetreuung
Morgen- oder Nachmittagsbetreuung
Halbtagesbetreuung mit Mittagessen
Zuschlag für Kleinkinder bis 18 Mt
1jQo/o
sjo/o
30o/o
+ 10
o/o
Maximaltarif
CHF
CHF
CHF
CHF
1
15.00
57.50
92.00
11.50
2
Tagesfa
m
ilieno rga n isatio nen
:
Betreuungsleistung
Pro Tag in Tagesfamilie, Kinder bis 18 Monate, 9 Stunden
Pro Tag in Tagesfamilie, Kinder ab 19 Monate, 9 Stunden
Stundenweise Betreuung, Kinder bis 18 Monate
Stundenweise Betreuunq, Kinderab 19 Monate
Ubernachtungen von 21.00 bis 07.00 Uhr
Frühstück, Znüni, Zvieri je
Mittagessen für Kinder bis 7 Jahren
Mittaqessen für Kinder ab I Jahren
Abendessen
Maximaltarif
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
103.50
87.30
11.50
9.70
22.00
2.00
5.00
7.00
5.00
2
Betreuungsleistungen über Nacht und an Wochenenden sind nur rabattberechtigt,
wenn sie nachweislich durch die Erwerbstätigkeit der Eltern bedingt sind.
3
Für Kinder mit spezieller lndikation können separate Regelungen vereinbart werden.
a
Für Schulkinder sind Angebote zwischen 12.00 und 18.00 Uhr, verbunden mit einem
Mittagessen, rabattberechtigt. Bei schulergänzenden Betreuungsangeboten können
in diesem Rahmen Sonderlösungen vereinbart werden (in Bezug auf Art. 9 bei Mittagsbetreuungen).
5
Die Kompetenz für Sonderlösungen liegt bei der Leitung Soziales bzw. bei der Leitung Schulvenrualtung.
B.
Eltern- und Stadtbeiträge
Artikel 7
M axi m al rabattberechti gtes Betre
uun
gs pe nsum
1
Die Erfüllung dieser Anspruchsvoraussetzung gemäss Art. 1 BVO ist wie folgt nachzuweisen:
Maximal rabattberechtigtes BetreuungspenArbeitspensum des Haushaltes
Mit z¡'tei massgeblichen Personen im
sum
qleichen Haushalt
Rabattberechtigtes Betreuungspensum in
Halbtagen pro Woche. Zwei Halbtage können afs eanzer Taq bezoqen werden.
20o/o
120o/o
2
3jo/o
130o/o
3
40o/o
14Ùo/o
4
5Oo/o
15jo/o
5
600/0
1600/o
6
70o/o
17Oo/o
7
80o/o
180o/o
I
90o/o
190o/o
9
100%
200o/o
10
Mit allein erziehendem Elternanteil
'
Der Leiter Sozialabteilung, bzw. der Leiter Schulvenrualtung bei den schulischen
Angeboten, kann in sozial indizierten Ausnahmefälle eine Abweichung des maximal
ra
battberechtigten Betreu u ngspe nsu ms verfügen.
3
Artikel 8
Rabattsätze
Gestützt auf Art. 7 BVO gewährt die Stadt den beitragsberechtigten Eltern folgende
Rabatte auf den effektiven Betreuungstarifen (unter Vorbehalt der maximal beitragsberechtigten Tarife gemäss Art. 6) und bis zum maximal rabattberechtigten Betreuungspensum:
Steuerbares Einkommen +5% des
steuerbaren Vermögens
bis CHF 25000
cHF 25'001 - 30',000
cHF 30'001 - 35000
cHF 35'001 - 40'000
cHF 40'001 - 45'000
cHF 45'001 - 50'000
cHF 50'001 - 55'000
cHF 55'001 - 60'000
cHF 60'001 - 65'000
cHF 65'001 - 70'000
cHF 70'001 - 75'000
cHF 75'001 - 80',000
cHF 80'001 - 85'000
cHF 85'001 - 90'000
cHF 90'001 - 95'000
cHF 95'001 - 100'000
ab CHF 100'000
Rabatt in %
78.26
72.61
66.95
61.30
55.65
50.00
45.45
40.91
36.36
31.82
27.27
22.73
18.1
I
13.64
9.09
4.55
0.00
Artikel 9
Mindestbeiträge
Gestützt auf Art. 8 BVO wird den Eltern, unabhängig von der Rabatthöhe gemäss
Art. 8, ein Mindestbeitrag pro Betreuungsleistung und Kind von CHF 25.00 verrechnet. Auf den Mindestbeitrag werden keine Geschwisterrabatte gewährt.
Artikel
10
Berechnung Rabattbeitrag
1
Berechnung Rabattbeitrag schulergänzende Betreuung:
Die Schule rechnet nach vertraglich gebuchten Tagen mit den Eltern und der Stadt
Opfikon ab. Rückvergütungen erfolgen frühestens ab der zweiten Woche mit ärztlichem Zeugnis.
2
Berechnung Rabattbeitrag familienergänzende Betreuung:
Rabatte werden auf einen Monat berechnet. Die Monatspauschale der Einrichtung
wird der Maximalmonatspauschale der Stadt Opfikon (CHF 115.00 x Anzahl Tage pro
Woche x 4.2 Wochen) gegenübergestellt. Es gilt die tiefere Monatspauschale. Der
Rabatt (gemäss Art.8) berechnet sich auf der Basis der tieferen Monatspauschale
(Monatspauschale x Rabatt in %).
4
Artikel 11
Verfahren
1
Eltern, die Stadtbeiträge gemäss BVO beanspruchen und ihre Kinder in einer stadteígenen Betreuungseinrichtung oder einer Einrichtung betreuen lassen, mit der die
Stadt eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat, reichen bei der Sozialabteilung
einen Antrag inklusive der notwendigen Unterlagen gemäss Art. 4 ff. BVO ein. Die
Sozialabteilung prüft die Bewilligungsvoraussetzung und entscheidet über die Gewährung von Stadtbeiträgen bzw. über die Rabattstufe. Bei den schulergänzenden Tagesstrukturen der Stadt erfolgen die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen und
der Entscheid über die Gewährung von Stadtbeiträgen durch die Schulvenrualtung.
2
Entscheide können innert 30 Tagen beim jeweils zuständigen Ressortvorstand angefochten werden.
3
Bei stadteigenen Angeboten werden die Stadtbeiträge in der Rechnung an die Eltern
direkt in Abzug gebracht. ln allen übrigen Fällen werden die Stadtbeiträge durch die
Sozialabteilung an die Betreuungseinrichtungen ausgerichtet.
a
Kommen die Eltern ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Betreuungseinrichtung nicht nach, hat die Stadt das Recht, die Beitragszusage zu widerrufen.
s Bei einem unverschuldeten Wegfall der Anspruchsvoraussetzung gemäss Art. 1
BVO wird der Rabatt bis längstens zum Ende der Kündigungsfrist des Betreuungsvertrages ausgerichtet, jedoch maximal 2 Monate.
Artikel 12
Mitwirkungspflicht; Neuberechnung der Beiträge
' Wer Antrag auf Ausrichtung von Beiträgen stellt, hat die notwendigen Unterlagen
offenzulegen und seine Eínwilligung zur Einsicht in die Steuerunterlagen zu geben.
Diese Einwilligung zur Einsicht behält ihre Gültigkeit bis zum Wegfall der Beitragsberechtigung gemäss Art. 14 BVO.
2
Die Sozialabteilung und die Schulvenrualtung können jederzeit zur Prüfung der gemachten Angaben Einsicht in die Steuerunterlagen nehmen. Sie können zudem von
den Beitragsberechtigten weitere Unterlagen einfordern, die sie zur Prüfung der Beitragsberechtigung und der Höhe der Beiträge benötigen.
Artikel l3
lnkrafttreten
Die Ausführungsbestimmungen treten auf den 01.08.2015 resp. bei den schulergänzenden Betreuungsangeboten auf das Schuljahr 201512016 in Kraft.
STADTRAT OPFIKON
Der P
Der S
ent:
P. Remund
H.R.
chreiber:
CSS¿¿¿æ
auer
5
SOZIALABTEILUNG
Oberhauserstrasse 25
8152 Glattbrugg
Telefon 044 829 83 42
Telefax 044 829 82 11
E-Mail [email protected]
www.opfikon.ch
Kontaktadressen für die familienergänzende Kinderbetreuung
Vorschule (Krippen + VTF)
Popcorn
Giebeleichstrasse 72, 8152 Glattbrugg
Tel. 043 211 37 76
E-Mail: [email protected]
www.kita-popcorn.ch
Purzelhuus
Oberhauserstrasse 29, 8152 Glattbrugg
Tel. 043 321 27 84
E-Mail: [email protected]
www.purzel-huus.ch
Bambi
Earhart-Strasse 13, 8152 Glattbrugg
Tel. 044 431 13 65
E-Mail: [email protected]
www.kinderkrippe-bambi.ch
Bäretatze
Boulevard Lilienthal 19, 8152 Glattpark
Tel. 044 810 21 81
E-Mail: [email protected]
www.familienservice.ch/baeretatze
Zauberchiste
Krippe Riethofstrasse 1
8152 Glattbrugg
Fugu
Europastrasse 4, 8152 Glattbrugg
Tel. 043 931 51 70
E-Mail: [email protected]
www.kitafugu.ch/glattbrugg
Zauberchiste
Krippe Schaffhauserstrasse 99
8152 Glattbrugg
Tel. 043 321 28 88
E-Mail: [email protected]
www.kita-zauberchiste.ch
Verein Tagesfamilien Opfikon-Glattbrugg
Vermittlung
Petra Würgler
Tel. 044 869 14 66 / Natel. 079 240 81 87
E-Mail: [email protected]
www.tagesfamilien-opfikon.ch
Schule (ab Kindergarten) (Hort)
Schulverwaltung Opfikon
Giebeleichstrasse 52, 8152 Glattbrugg
Tel. 044 829 84 00
E-Mail: [email protected]
www.opfikon.ch/schule
G:\SOZ\Abteilungsleitung\Kinderkrippen\Administration Subventionen\Kontaktadressen fam. ergänzende Kinderbetreuung.docx
SOZIALABTEILUNG
Oberhauserstrasse 25
8152 Glattbrugg
Telefon 044 829 83 42
Telefax 044 829 82 11
E-Mail [email protected]
www.opfikon.ch
Kriterien für die Vergabe von Rabatten in der familienergänzenden Kinderbetreuung im
Vorschulalter und deren Nachweis
Art. 2 Abs. 3 der Beitragsverordnung (BVO) legt den Grundsatz fest, dass sich die Beteiligung der Eltern an den
Betreuungskosten grundsätzlich nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit richtet. Eltern, deren steuerbares
Einkommen zuzüglich 5 Prozent des steuerbaren Vermögens (Gesamteinkommen minus Abzüge) den Grenzbetrag von Franken 100'000.- erreicht oder übersteigt, erhalten keine Beiträge an die Betreuungskosten.
Art. 1 Abs. 1 der Verordnung sieht vor, dass Eltern erwerbstätig sein müssen, um Stadtbeiträge beanspruchen zu
können. Die Eltern haben der Stadt den Nachweis zu erbringen, dass diese aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf eine
Fremdbetreuung ihres Kindes/ihrer Kinder angewiesen sind. Der Vorsteher der Sozialabteilung regelt die Einzelheiten und kann dabei auch weitere Kriterien zur Überprüfung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf festlegen.
Minimaltarif für Kinder im Vorschulalter:
Unabhängig von der Rabatthöhe beträgt der Mindestbeitrag CHF 25.00 pro Tag und Kind. Dieser ist von den Eltern - unabhängig von deren finanziellen Verhältnissen - zu bezahlen (Art. 8 BVO).
Maximaltarif für Kinder im Vorschulalter:
Krippen
Betreuungsleistung
in % Maximaltarif
Maximaltarif
Ganztagesbetreuung
100%
CHF
115.00
Morgen- oder Nachmittagsbetreuung
50%
CHF
57.50
Halbtagesbetreuung mit Mittagessen
80%
CHF
92.00
Zuschlag für Kleinkinder bis 18 Mt.
+ 10 %
CHF
11.50
Tagesfamilienorganisationen
Betreuungsleistung
Maximaltarif
Pro Tag in Tagesfamilie, Kinder bis 18 Monate, 9 Stunden
CHF
103.50
Pro Tag in Tagesfamilie, Kinder ab 19 Monate, 9 Stunden
CHF
87.30
Stundenweise Betreuung, Kinder bis 18 Monate
CHF
11.50
Stundenweise Betreuung, Kinder ab 19 Monate
CHF
9.70
Übernachtungen von 21.00 bis 07.00 Uhr
CHF
22.00
Frühstück, Znüni, Zvieri je
CHF
2.00
Mittagessen für Kinder bis 7 Jahren
CHF
5.00
Mittagessen für Kinder ab 8 Jahren
CHF
7.00
Abendessen
CHF
5.00
Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe von Subventionen
Vereinbarkeit von Familie und Beruf – ist die Höhe des Arbeitspensums ausschlaggebend für
die Anzahl subventionierter Betreuungstage?
Ja, die Anzahl subventionierter Betreuungstage soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten und in
einem adäquaten Verhältnis zum Erwerbspensum stehen.
Besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Stadtbeiträge, wenn Taggelder durch das RAV bezahlt werden?
Nein. Zwar heisst es in Art. 15 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, dass die Vermittlungsfähigkeit gewährleistet sein muss, jedoch wird dies in der AVIG-Praxis (ALE/B225-B225b) dahingehend relativiert, dass es der versicherten Person überlassen wird, wie sie die Betreuung ihrer Kinder regelt.
Merkblatt Subjektfinanzierung Kinderbetreuung ab 01.08.2015.docx
Das Einkommen der Familie hat sich verändert, kann eine Neuberechnung beantragt werden?
Gemäss Art. 11 BVO wird einmal jährlich eine Neuberechnung durchgeführt. Wenn sich das massgebende Einkommen der Familie um mehr als Total CHF 10'000.00 pro Jahr verändert, kann ein Antrag um Neuberechnung
gestellt werden.
Wie müssen Sie vorgehen, um einen Rabatt für die Kinderbetreuung zu erhalten?
Antragsformular auf www.opfikon.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?dienst_id=29183 herunterladen, vollständig
und wahrheitsgetreu ausfüllen, unterzeichnen und zusammen mit der letzten definitiven Steuerrechnung sowie drei
aktuellen Lohnabrechnungen beider Elternteile an die Sozialabteilung einreichen. Allfällige Nachweise über weitere Einkünfte oder Vermögen, wie auch über Ausgaben wie Alimentenzahlungen etc. sind dem Antrag ebenfalls
beizufügen.
Anspruchshöhe:
Arbeitspensum des Haushaltes
Maximal rabattberechtigtes
Betreuungspensum
Mit allein erziehendem
Elternanteil
Mit zwei massgeblichen
Personen im gleichen
Haushalt
Rabattberechtigtes Betreuungspensum in Halbtagen
pro Woche. Zwei Halbtage können als ganzer Tag
bezogen werden.
20%
120%
2
30%
130%
3
40%
140%
4
50%
150%
5
60%
160%
6
70%
170%
7
80%
180%
8
90%
190%
9
100%
200%
10
Rabatttabelle:
Steuerbares Einkommen +5% des steuerbaren Vermögens
Rabatt in %
bis CHF 25000
78.26
CHF 25'001 - 30'000
72.61
CHF 30'001 - 35000
66.95
CHF 35'001 - 40'000
61.30
CHF 40'001 - 45'000
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CHF 45'001 - 50'000
50.00
CHF 50'001 - 55'000
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CHF 55'001 - 60'000
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CHF 60'001 - 65'000
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CHF 65'001 - 70'000
31.82
CHF 70'001 - 75'000
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CHF 75'001 - 80'000
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CHF 80'001 - 85'000
18.18
CHF 85'001 - 90'000
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CHF 90'001 - 95'000
9.09
CHF 95'001 - 100'000
4.55
ab CHF 100'000
0.00
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