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Antrag Rabatt für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter Name, Vorname Adresse, PLZ, Ort Allgemeine Informationen Die Stadt Opfikon fördert mit der Beitragsverordnung (BVO) basierend auf dem Versorgungs- und Finanzierungauftrag im Kinder- und Jugendhilfegesetz die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dabei bleibt die Wahl des Betreuungsangebots den Eltern überlassen. Mit diesem Antrag können Sie einen Rabatt auf die familienergänzende Kinderbetreuung durch die Stadt Opfikon prüfen lassen. Wichtige Informationen Die Voraussetzungen auf den Anspruch eines Rabattes werden jährlich geprüft. Falls sich Ihre finanziellen und/oder persönlichen Verhältnisse während des laufenden Jahres – also vor Ablauf Ihrer Rabattberechtigung – ändern, sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Veränderung der Sozialabteilung der Stadt Opfikon umgehend zu melden. Finanzielle Veränderungen betreffen insbesondere die Erhöhung des Einkommens und/oder des Vermögens. Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen sind z. B. Wohnortswechsel, Stellenwechsel, Änderung des Arbeitspensums, usw. Vorgehen Reichen Sie den vorliegenden Antrag für einen Rabatt bei der Sozialabteilung Opfikon ein. Das Gesuch ist wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen. Bei falschen Angaben entfällt Ihr Anspruch auf einen Rabatt. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizufügen: • • • Kopien aktueller Lohnabrechnungen beider Elternteile (letzte drei Monate) allfällige andere Einkommens- und Vermögensnachweise (Alimente, etc.) Kopie der definitiven Steuerrechnung des Bemessungsjahres (falls nicht vorhanden die Steuererklärung für das Bemessungsjahr) Betreuungsangebot Welches Betreuungsangebot werden Sie nutzen? Eine Kopie des Subventionsentscheides geht direkt an die Krippe / den Verein Tagesfamilien. Bambi Bäretatze Fugu Popcorn Purzelhuus Zauberchiste Verein Tagesfamilien 1. Zivilstand Gesuchsteller/in Verheiratet Ledig Getrennt Geschieden Verwitwet In eheähnlicher Lebensgemeinschaft (Konkubinat) Falls Sie in eheähnlicher Lebensgemeinschaft (Konkubinat) leben, haben Sie ein gemeinsames Kind mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin? Ja Nein 1 In eingetragener Partnerschaft 2. Personalien Gesuchsteller/in und Partner/in in Ihrem Haushalt Gesuchsteller/in Partner/in Name Vorname Strasse PLZ, Ort Geburtsdatum Bürgerort, Nationalität Telefon Privat Mobile E-Mail 3. Personalien der Kinder in Ihrem Haushalt Kind 1 Kind 2 Kind 3 Name Vorname Geburtsdatum Geschlecht Bürgerort, Nationalität Mutter des Kindes (Name, Vorname) Vater des Kindes (Name, Vorname) Gilt das vorliegende Gesuch für dieses Kind Wird dieses Kind bereits fremdbetreut? Wenn Ja, wo? (Institution, Ort) weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein 2 4. Bedarfsangaben Wie viele Tage pro Woche soll das Kind die genannte Institution besuchen: Anzahl ganze Tage: Anzahl Stunden pro Woche (ca.): Anzahl Halbtage mit Mittagessen: Anzahl Halbtage ohne Mittagessen: Ab wann soll das Kind die Betreuung in Anspruch nehmen können: Bitte ankreuzen Fremdbetreuung Kind Arbeitstage Gesuchsteller/in: Arbeitstage Partner/in: Datum: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 4. Erwerbseinnahmen von Gesuchsteller/in und Partner/in momentan erwerbstätig? Gesuchsteller/in Ja Nein Partner/in Ja Nein Wenn Ja: Wieviel Stellenprozent Anstellungsverhältnis Angestellt Selbständig Angestellt Selbstän- dig ausgeübte Tätigkeit: Arbeitgeber: Adresse Arbeitgeber: Telefon geschäftlich Bei Anstellung: Monatslohn brutto (ohne Kinder- und Familienzulagen) Stundenlohn brutto (ohne Kinder- und Familienzulagen) Gratifikation/Bonus Bei Selbständigkeit: Reingewinn (Bruttoertrag nach Abzug der Gewinnungskosten) Fr.: x12 Fr.: x13 x12 Fr.: Fr.: Fr.: Fr.: Fr.: Fr.: x13 3 Wenn Nein: Sind Sie momentan auf Stellensuche? wieviel Stellenprozent suchen Sie? ab wann (Datum möglicher Stellenantritt) Ja Nein 5. Übrige Einnahmen Gesuchsteller/in und Partner/in Zulagen und Alimente pro Monat Gesuchsteller/in Erhalten Sie Kinder- und FamiJa Nein lienzulagen Fr. (für alle Kinder): Erhalten Sie Ehegattenalimente? Erhalten Sie Kinderalimente, die nicht bevorschusst werden? Ja Nein Partner/in Ja Nein Fr. (für alle Kinder): Wenn Ja, von wem? Alimentenverpflichtete/r Arbeitgeber Andere Wenn Ja, von wem? Alimentenverpflichtete/r Arbeitgeber Andere Wenn Nein, warum? Wenn Nein, warum? Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Taggelder Erhalten Sie Taggelder Gesuchsteller/in Wenn Ja, welche? Arbeitslosentaggeld Krankentaggeld Unfalltaggeld IV-Taggeld Taggeld aus Militärversicherung Arbeitslosentaggeld Krankentaggeld Unfalltaggeld IV-Taggeld Taggeld aus Militärversicherung Fr.: Fr.: Ja Partner/in Nein Ja Nein Wie viel pro Monat? 4 Rente Erhalten Sie eine Rente? Gesuchsteller/in Ja Wenn Ja, welche? Partner/in Nein Ja IV-Rente AHV-Rente BVG-Rente (Pensionskas- Nein IV-Rente AHV-Rente BVG-Rente (Pensionskas- se) se) UVG-Rente (Unfallversicherung) Andere, nähere Bezeichnung UVG-Rente (Unfallversicherung) Andere, nähere Bezeichnung Fr.: Fr.: Gesuchsteller/in Partner/in Wie viel pro Monat? Kinderrente Erhalten Sie eine Kinderrente? Ja Wenn Ja, welche? Nein Ja IV-Rente AHV-Rente BVG-Rente (Pensionskas- Nein IV-Rente AHV-Rente BVG-Rente (Pensionskas- se) se) UVG-Rente (Unfallversicherung) Andere, nähere Bezeichnung UVG-Rente (Unfallversicherung) Andere, nähere Bezeichnung Fr.: Fr.: Gesuchsteller/in Partner/in Wie viel pro Monat? Erwerbsersatz Erhalten Sie Erwerbsersatz aus EO Wenn Ja, welchen Ja Nein Ja Nein Mutterschaftsversicherung Erwerbsersatz für Militärdienstleistende Von: Bis: Mutterschaftsversicherung Erwerbsersatz für Militärdienstleistende Von: Bis: Fr.: Fr.: Gesuchsteller/in Ja Nein Partner/in Ja Fr.: Nähere Bezeichnung: Fr.: Nähere Bezeichnung: Wie viel pro Monat? Weitere Einkünfte Haben Sie weitere Einkünfte, die Sie noch nicht angegeben haben? Beziehen Sie Sozialhilfe Ja Nein Nein Ja Nein 5 Bemerkungen Beilagen Lohnabrechnungen der letzten drei Monate (Gesuchsteller/in und Partner/in) definitive Steuerrechnung des Jahres Steuererklärung des aktuellen Bemessungsjahres weitere Unterlagen, nämlich: Erklärung und Unterschrift Mit meiner Unterschrift bestätige/n ich/wir, diesen Antrag vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben. Ich nehme mit meiner Unterschrift zur Kenntnis, dass jede Änderung der Verhältnisse, welche den Wegfall, die Herabsetzung oder die Erhöhung der finanziellen Leistungen zur Folge habenkann, unverzüglich gemeldet werden muss. Die verspätete Meldung von Änderungen hat zur Folge, dass zu viel bezogene Leistungen zurückerstattet werden müssen. Bei vorsätzlicher Verletzung der Meldepflicht bleiben die gesetzlichen Strafbestimmungen vorbehalten. Mit meiner Unterschrift wird der zuständigen Berechnungsstelle die Erlaubnis erteilt, dass sie Einsicht in diejenigen Personaldaten, insbesondere Steuerdaten der Stadtverwaltung Opfikon Einsicht nehmen darf, die für die Berechnung des Elternbeitrages notwendig sind. Sofern die Eltern den vollen Tarif zahlen, entfällt dieses Einsichtsrecht. Ich gestatte die Einsicht in die Personal- sowie insbesondere Steuerdaten der Stadtverwaltung Opfikon. Ich verweigere die Einsicht in die Personal-, sowie insbesondere Steuerdaten der Stadtverwaltung Opfikon. Ort, Datum: Unterschrift Gesuchsteller/in: Unterschrift gesetzliche Vertretung: 6 Bitte senden an: Sozialabteilung Stadt Opfikon, Esther Wohlgensinger, Oberhauserstrasse 25, 8152 Glattbrugg 7 o v = >-- LL o \ 1-- o Ausführungsbestimmungen zur Beitragsverordnung der Stadt Opfikon über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung s q 1. August2015 SOZIALES, Oberhauserstrasse 25, Postfach, 8152 Glattbrugg Tel044 829 82 62, Fax 044 829 85 1 1, [email protected], www.opfikon.ch Gestütf auf die Beitragsverordnung der Stadt Opfikon über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (BVO) vom 01.04.2015 erlässt der Stadtrat die nachfolgenden Ausführungsbestimmungen. A. Leistungsvere¡nbarungen undAnerkennungen Artikel 1 Leistungsverei nbarungen 1 Gestützt auf Art. 1 der BVO kann die Stadt Opfikon mit Betreuungseinrichtungen Leistungsvereinbarungen abschliessen, wenn sie notwendig und geeignet sind, um den Versorgungsauftrag der Stadt für ein bedarfsgerechtes familien- und schulergänzenden Betreuungsangebot gemäss $ 18 des kantonalen Kinder- und Jugendhilfegesetzes bzw. $ 27 des Volksschulgesetzes sicher zu stellen. 2 Es besteht kein Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung. Bevorzugt werden Einrichtungen mit Standort in Opfikon. 3 Voraussetzungen für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung sind insbesonde- re: a) gültige Betriebsbewilligung und Einhaltung der massgebenden Richtlinien; b) wirtschaftliche Betriebsführung; c) deutschsprachige Betreuung (Hauptsprache); d) politisch/konfessionelle Neutralität; e) offen für alle Opfiker Familien. Artikel 2 lnhalt a) b) c) d) e) Mit der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt und der Einrichtung wird geregelt, welche Dienstleistungen der Einríchtung für die Leistungsbezüger beitragsberechtigt sind; welche Bedingungen von der Einrichtung bei der Leistungserbringung einzuhalten sind; wie die Stadt die Leistungsbezüger der Einrichtung subventioniert; wie die Leistungssteuerung (Controlling) und die Qualitätssicherung erfolgen; welche administrativen Dienstleistungen zugunsten der Stadt von der Betreuungseinrichtung erled igt werden. Artikel 3 Anerkennungen Betreuungsverträge Institutionen 1 Kann ein Kind beitragsberechtigter Eltern (Eltern im Sinne dieser Ausführungsbestimmungen sind die lnhaberinnen und/oder lnhaber der elterlichen Sorge) bei den familienergänzenden Betreuungsangeboten aus Kapazitätsgründen oder infolge besonderer Betreuungsbedürfnisse nicht in einer Einrichtung aufgenommen werden mit der die Stadt eine Leístungsvereinbarung abgeschlossen hat, kann die Stadt den Betreuungsvertrag mit einer anderen Einrichtung als Grundlage für die Gewährung von Stadtbeiträgen anerkennen. 1 2 Voraussetzungen für die Anerkennung sind Kriterien gemäss Art. 1 Abs. 3 Artikel 4 Tagesfamilien Betreuungsverträge mit Tagesfamilien werden anerkannt, wenn die Tagesfamilien einer durch den Stadtrat anerkannten Organisation angeschlossen sind. Artikel 5 Verfahren 1 Über den Abschluss von Leistungsvereinbarungen entscheidet der Stadtrat auf Antrag des Ressorts Soziales. 2 Über die Anerkennung von Betreuungsverträgen im Einzelfall (Art. 3 und 4) entscheidet die Sozialabteilung bzw. die Schulverwaltung. Die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen erfolgt durch die Sozialabteilung bzw. die Schulvenrualtung. 3 Entscheide über die Anerkennung von Betreuungsverträgen können innert 30 Tagen beim Ressortvorstand Soziales bzw. bei der Schulpflege angefochten werden. Artikel 6 Maximal anerkannte Betreuungstarife 1 Ohne abweichende Bestimmungen bei stadteigenen Angeboten oder im Rahmen von Leistungsvereinbarungen gemäss Art. 1 werden Betreuungsleistungen gestützt auf Art. 3 BVO maximal bis zu folgenden Tarifhöhen subventioniert: Hort: Maximaltarif Betreuungsleistung in % Maximaltarif Ganztagesbetreuung Morgenbetreuung Schulferien-Betreuu ng/schulfreie Tage Lunchbox / Opfi-Lunch Mittagessen mit Mittagsbetreuung Mittagessen mit Nachmittagsbetreuung CHF 1O0o/o gemäss Tarifregelung Schule CHF 1O0o/o gemäss Tarifregelung Schule gemäss Tarifregelung Schule CHF 75 o/o 1 15.00 1 15.00 86.25 Krippen: Betreuungsleistung in % Maximaltarif Ganztagesbetreuung Morgen- oder Nachmittagsbetreuung Halbtagesbetreuung mit Mittagessen Zuschlag für Kleinkinder bis 18 Mt 1jQo/o sjo/o 30o/o + 10 o/o Maximaltarif CHF CHF CHF CHF 1 15.00 57.50 92.00 11.50 2 Tagesfa m ilieno rga n isatio nen : Betreuungsleistung Pro Tag in Tagesfamilie, Kinder bis 18 Monate, 9 Stunden Pro Tag in Tagesfamilie, Kinder ab 19 Monate, 9 Stunden Stundenweise Betreuung, Kinder bis 18 Monate Stundenweise Betreuunq, Kinderab 19 Monate Ubernachtungen von 21.00 bis 07.00 Uhr Frühstück, Znüni, Zvieri je Mittagessen für Kinder bis 7 Jahren Mittaqessen für Kinder ab I Jahren Abendessen Maximaltarif CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF 103.50 87.30 11.50 9.70 22.00 2.00 5.00 7.00 5.00 2 Betreuungsleistungen über Nacht und an Wochenenden sind nur rabattberechtigt, wenn sie nachweislich durch die Erwerbstätigkeit der Eltern bedingt sind. 3 Für Kinder mit spezieller lndikation können separate Regelungen vereinbart werden. a Für Schulkinder sind Angebote zwischen 12.00 und 18.00 Uhr, verbunden mit einem Mittagessen, rabattberechtigt. Bei schulergänzenden Betreuungsangeboten können in diesem Rahmen Sonderlösungen vereinbart werden (in Bezug auf Art. 9 bei Mittagsbetreuungen). 5 Die Kompetenz für Sonderlösungen liegt bei der Leitung Soziales bzw. bei der Leitung Schulvenrualtung. B. Eltern- und Stadtbeiträge Artikel 7 M axi m al rabattberechti gtes Betre uun gs pe nsum 1 Die Erfüllung dieser Anspruchsvoraussetzung gemäss Art. 1 BVO ist wie folgt nachzuweisen: Maximal rabattberechtigtes BetreuungspenArbeitspensum des Haushaltes Mit z¡'tei massgeblichen Personen im sum qleichen Haushalt Rabattberechtigtes Betreuungspensum in Halbtagen pro Woche. Zwei Halbtage können afs eanzer Taq bezoqen werden. 20o/o 120o/o 2 3jo/o 130o/o 3 40o/o 14Ùo/o 4 5Oo/o 15jo/o 5 600/0 1600/o 6 70o/o 17Oo/o 7 80o/o 180o/o I 90o/o 190o/o 9 100% 200o/o 10 Mit allein erziehendem Elternanteil ' Der Leiter Sozialabteilung, bzw. der Leiter Schulvenrualtung bei den schulischen Angeboten, kann in sozial indizierten Ausnahmefälle eine Abweichung des maximal ra battberechtigten Betreu u ngspe nsu ms verfügen. 3 Artikel 8 Rabattsätze Gestützt auf Art. 7 BVO gewährt die Stadt den beitragsberechtigten Eltern folgende Rabatte auf den effektiven Betreuungstarifen (unter Vorbehalt der maximal beitragsberechtigten Tarife gemäss Art. 6) und bis zum maximal rabattberechtigten Betreuungspensum: Steuerbares Einkommen +5% des steuerbaren Vermögens bis CHF 25000 cHF 25'001 - 30',000 cHF 30'001 - 35000 cHF 35'001 - 40'000 cHF 40'001 - 45'000 cHF 45'001 - 50'000 cHF 50'001 - 55'000 cHF 55'001 - 60'000 cHF 60'001 - 65'000 cHF 65'001 - 70'000 cHF 70'001 - 75'000 cHF 75'001 - 80',000 cHF 80'001 - 85'000 cHF 85'001 - 90'000 cHF 90'001 - 95'000 cHF 95'001 - 100'000 ab CHF 100'000 Rabatt in % 78.26 72.61 66.95 61.30 55.65 50.00 45.45 40.91 36.36 31.82 27.27 22.73 18.1 I 13.64 9.09 4.55 0.00 Artikel 9 Mindestbeiträge Gestützt auf Art. 8 BVO wird den Eltern, unabhängig von der Rabatthöhe gemäss Art. 8, ein Mindestbeitrag pro Betreuungsleistung und Kind von CHF 25.00 verrechnet. Auf den Mindestbeitrag werden keine Geschwisterrabatte gewährt. Artikel 10 Berechnung Rabattbeitrag 1 Berechnung Rabattbeitrag schulergänzende Betreuung: Die Schule rechnet nach vertraglich gebuchten Tagen mit den Eltern und der Stadt Opfikon ab. Rückvergütungen erfolgen frühestens ab der zweiten Woche mit ärztlichem Zeugnis. 2 Berechnung Rabattbeitrag familienergänzende Betreuung: Rabatte werden auf einen Monat berechnet. Die Monatspauschale der Einrichtung wird der Maximalmonatspauschale der Stadt Opfikon (CHF 115.00 x Anzahl Tage pro Woche x 4.2 Wochen) gegenübergestellt. Es gilt die tiefere Monatspauschale. Der Rabatt (gemäss Art.8) berechnet sich auf der Basis der tieferen Monatspauschale (Monatspauschale x Rabatt in %). 4 Artikel 11 Verfahren 1 Eltern, die Stadtbeiträge gemäss BVO beanspruchen und ihre Kinder in einer stadteígenen Betreuungseinrichtung oder einer Einrichtung betreuen lassen, mit der die Stadt eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat, reichen bei der Sozialabteilung einen Antrag inklusive der notwendigen Unterlagen gemäss Art. 4 ff. BVO ein. Die Sozialabteilung prüft die Bewilligungsvoraussetzung und entscheidet über die Gewährung von Stadtbeiträgen bzw. über die Rabattstufe. Bei den schulergänzenden Tagesstrukturen der Stadt erfolgen die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen und der Entscheid über die Gewährung von Stadtbeiträgen durch die Schulvenrualtung. 2 Entscheide können innert 30 Tagen beim jeweils zuständigen Ressortvorstand angefochten werden. 3 Bei stadteigenen Angeboten werden die Stadtbeiträge in der Rechnung an die Eltern direkt in Abzug gebracht. ln allen übrigen Fällen werden die Stadtbeiträge durch die Sozialabteilung an die Betreuungseinrichtungen ausgerichtet. a Kommen die Eltern ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Betreuungseinrichtung nicht nach, hat die Stadt das Recht, die Beitragszusage zu widerrufen. s Bei einem unverschuldeten Wegfall der Anspruchsvoraussetzung gemäss Art. 1 BVO wird der Rabatt bis längstens zum Ende der Kündigungsfrist des Betreuungsvertrages ausgerichtet, jedoch maximal 2 Monate. Artikel 12 Mitwirkungspflicht; Neuberechnung der Beiträge ' Wer Antrag auf Ausrichtung von Beiträgen stellt, hat die notwendigen Unterlagen offenzulegen und seine Eínwilligung zur Einsicht in die Steuerunterlagen zu geben. Diese Einwilligung zur Einsicht behält ihre Gültigkeit bis zum Wegfall der Beitragsberechtigung gemäss Art. 14 BVO. 2 Die Sozialabteilung und die Schulvenrualtung können jederzeit zur Prüfung der gemachten Angaben Einsicht in die Steuerunterlagen nehmen. Sie können zudem von den Beitragsberechtigten weitere Unterlagen einfordern, die sie zur Prüfung der Beitragsberechtigung und der Höhe der Beiträge benötigen. Artikel l3 lnkrafttreten Die Ausführungsbestimmungen treten auf den 01.08.2015 resp. bei den schulergänzenden Betreuungsangeboten auf das Schuljahr 201512016 in Kraft. STADTRAT OPFIKON Der P Der S ent: P. Remund H.R. chreiber: CSS¿¿¿æ auer 5 SOZIALABTEILUNG Oberhauserstrasse 25 8152 Glattbrugg Telefon 044 829 83 42 Telefax 044 829 82 11 E-Mail [email protected] www.opfikon.ch Kontaktadressen für die familienergänzende Kinderbetreuung Vorschule (Krippen + VTF) Popcorn Giebeleichstrasse 72, 8152 Glattbrugg Tel. 043 211 37 76 E-Mail: [email protected] www.kita-popcorn.ch Purzelhuus Oberhauserstrasse 29, 8152 Glattbrugg Tel. 043 321 27 84 E-Mail: [email protected] www.purzel-huus.ch Bambi Earhart-Strasse 13, 8152 Glattbrugg Tel. 044 431 13 65 E-Mail: [email protected] www.kinderkrippe-bambi.ch Bäretatze Boulevard Lilienthal 19, 8152 Glattpark Tel. 044 810 21 81 E-Mail: [email protected] www.familienservice.ch/baeretatze Zauberchiste Krippe Riethofstrasse 1 8152 Glattbrugg Fugu Europastrasse 4, 8152 Glattbrugg Tel. 043 931 51 70 E-Mail: [email protected] www.kitafugu.ch/glattbrugg Zauberchiste Krippe Schaffhauserstrasse 99 8152 Glattbrugg Tel. 043 321 28 88 E-Mail: [email protected] www.kita-zauberchiste.ch Verein Tagesfamilien Opfikon-Glattbrugg Vermittlung Petra Würgler Tel. 044 869 14 66 / Natel. 079 240 81 87 E-Mail: [email protected] www.tagesfamilien-opfikon.ch Schule (ab Kindergarten) (Hort) Schulverwaltung Opfikon Giebeleichstrasse 52, 8152 Glattbrugg Tel. 044 829 84 00 E-Mail: [email protected] www.opfikon.ch/schule G:\SOZ\Abteilungsleitung\Kinderkrippen\Administration Subventionen\Kontaktadressen fam. ergänzende Kinderbetreuung.docx SOZIALABTEILUNG Oberhauserstrasse 25 8152 Glattbrugg Telefon 044 829 83 42 Telefax 044 829 82 11 E-Mail [email protected] www.opfikon.ch Kriterien für die Vergabe von Rabatten in der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter und deren Nachweis Art. 2 Abs. 3 der Beitragsverordnung (BVO) legt den Grundsatz fest, dass sich die Beteiligung der Eltern an den Betreuungskosten grundsätzlich nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit richtet. Eltern, deren steuerbares Einkommen zuzüglich 5 Prozent des steuerbaren Vermögens (Gesamteinkommen minus Abzüge) den Grenzbetrag von Franken 100'000.- erreicht oder übersteigt, erhalten keine Beiträge an die Betreuungskosten. Art. 1 Abs. 1 der Verordnung sieht vor, dass Eltern erwerbstätig sein müssen, um Stadtbeiträge beanspruchen zu können. Die Eltern haben der Stadt den Nachweis zu erbringen, dass diese aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf eine Fremdbetreuung ihres Kindes/ihrer Kinder angewiesen sind. Der Vorsteher der Sozialabteilung regelt die Einzelheiten und kann dabei auch weitere Kriterien zur Überprüfung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf festlegen. Minimaltarif für Kinder im Vorschulalter: Unabhängig von der Rabatthöhe beträgt der Mindestbeitrag CHF 25.00 pro Tag und Kind. Dieser ist von den Eltern - unabhängig von deren finanziellen Verhältnissen - zu bezahlen (Art. 8 BVO). Maximaltarif für Kinder im Vorschulalter: Krippen Betreuungsleistung in % Maximaltarif Maximaltarif Ganztagesbetreuung 100% CHF 115.00 Morgen- oder Nachmittagsbetreuung 50% CHF 57.50 Halbtagesbetreuung mit Mittagessen 80% CHF 92.00 Zuschlag für Kleinkinder bis 18 Mt. + 10 % CHF 11.50 Tagesfamilienorganisationen Betreuungsleistung Maximaltarif Pro Tag in Tagesfamilie, Kinder bis 18 Monate, 9 Stunden CHF 103.50 Pro Tag in Tagesfamilie, Kinder ab 19 Monate, 9 Stunden CHF 87.30 Stundenweise Betreuung, Kinder bis 18 Monate CHF 11.50 Stundenweise Betreuung, Kinder ab 19 Monate CHF 9.70 Übernachtungen von 21.00 bis 07.00 Uhr CHF 22.00 Frühstück, Znüni, Zvieri je CHF 2.00 Mittagessen für Kinder bis 7 Jahren CHF 5.00 Mittagessen für Kinder ab 8 Jahren CHF 7.00 Abendessen CHF 5.00 Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe von Subventionen Vereinbarkeit von Familie und Beruf – ist die Höhe des Arbeitspensums ausschlaggebend für die Anzahl subventionierter Betreuungstage? Ja, die Anzahl subventionierter Betreuungstage soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten und in einem adäquaten Verhältnis zum Erwerbspensum stehen. Besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Stadtbeiträge, wenn Taggelder durch das RAV bezahlt werden? Nein. Zwar heisst es in Art. 15 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, dass die Vermittlungsfähigkeit gewährleistet sein muss, jedoch wird dies in der AVIG-Praxis (ALE/B225-B225b) dahingehend relativiert, dass es der versicherten Person überlassen wird, wie sie die Betreuung ihrer Kinder regelt. Merkblatt Subjektfinanzierung Kinderbetreuung ab 01.08.2015.docx Das Einkommen der Familie hat sich verändert, kann eine Neuberechnung beantragt werden? Gemäss Art. 11 BVO wird einmal jährlich eine Neuberechnung durchgeführt. Wenn sich das massgebende Einkommen der Familie um mehr als Total CHF 10'000.00 pro Jahr verändert, kann ein Antrag um Neuberechnung gestellt werden. Wie müssen Sie vorgehen, um einen Rabatt für die Kinderbetreuung zu erhalten? Antragsformular auf www.opfikon.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?dienst_id=29183 herunterladen, vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen, unterzeichnen und zusammen mit der letzten definitiven Steuerrechnung sowie drei aktuellen Lohnabrechnungen beider Elternteile an die Sozialabteilung einreichen. Allfällige Nachweise über weitere Einkünfte oder Vermögen, wie auch über Ausgaben wie Alimentenzahlungen etc. sind dem Antrag ebenfalls beizufügen. Anspruchshöhe: Arbeitspensum des Haushaltes Maximal rabattberechtigtes Betreuungspensum Mit allein erziehendem Elternanteil Mit zwei massgeblichen Personen im gleichen Haushalt Rabattberechtigtes Betreuungspensum in Halbtagen pro Woche. Zwei Halbtage können als ganzer Tag bezogen werden. 20% 120% 2 30% 130% 3 40% 140% 4 50% 150% 5 60% 160% 6 70% 170% 7 80% 180% 8 90% 190% 9 100% 200% 10 Rabatttabelle: Steuerbares Einkommen +5% des steuerbaren Vermögens Rabatt in % bis CHF 25000 78.26 CHF 25'001 - 30'000 72.61 CHF 30'001 - 35000 66.95 CHF 35'001 - 40'000 61.30 CHF 40'001 - 45'000 55.65 CHF 45'001 - 50'000 50.00 CHF 50'001 - 55'000 45.45 CHF 55'001 - 60'000 40.91 CHF 60'001 - 65'000 36.36 CHF 65'001 - 70'000 31.82 CHF 70'001 - 75'000 27.27 CHF 75'001 - 80'000 22.73 CHF 80'001 - 85'000 18.18 CHF 85'001 - 90'000 13.64 CHF 90'001 - 95'000 9.09 CHF 95'001 - 100'000 4.55 ab CHF 100'000 0.00 2