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Beschlussvorlage Nr. 190/2010 Federführung Dezernat III Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt/ Marion Maiwald und Liegenschaftsamt/ Günter Aldinger AZ./Datum: Gremium 60 mw/mo/25.10.2010 Behandlung Sitzungsart Sitzungsdatum Verwaltungsausschuss zur Vorberatung nicht öffentlich 16.11.2010 Gemeinderat zur Beschlussfassung öffentlich 30.11.2010 Familienförderung im Wohnungsbau hier: Festlegung neuer Förderkonditionen Bezug: Beschluss des Gemeinderates vom 15.07.2008 (Beilage 89/2008) Beschluss des Gemeinderates vom 01.12.2009 (Beilage 200/2009/1) Beschluss des Gemeinderates vom 28.09.2010 (Beilage 139/2010) Beschlussantrag: Der Gemeinderat beschließt, die Familienförderung im Wohnungsbau, das sogenannte „Fellbacher Baukindergeld“, gemäß den neu vorgeschlagenen Konditionen bis 31.12.2011 fortzuführen und im Haushaltsplan 2011 einen Mittelansatz von zunächst 200.000 € einzustellen. Sachverhalt/Antragsbegründung: Der Gemeinderat hatte am 15.07.2008 beschlossen, die Familienförderung in Fellbach neu zu regeln und auszudehnen. Dieses Angebot wurde (nach ersten Startschwierigkeiten) in den Jahren 2009 und 2010 ganz ausgezeichnet angenommen (siehe hierzu die Vorlagen vom 01.12.2009 und vom 28.09.2010). Über die Familienförderung wurde auf diese Weise bisher der Erwerb von Wohneigentum in Fellbach von 162 jungen Familien unterstützt. Auch die Rückmeldungen aus 2010 bestätigen, dass für 41 % dieser Familien die Familienförderung ausschlaggebend dafür war, nach Fellbach zu ziehen oder in Fellbach wohnen zu bleiben. Da das Baukindergeld ohne weitere Auflagen gewährt wird – nur Erwerb von Eigentum in Fellbach und Familie mit Kind/ Kindern – kann es ohne Einschränkung dem Eigenkapital zugerechnet werden und so eine wichtige Rolle bei der Finanzierung spielen. Ergänzend werden das Bildungsangebot mit 33 %, das ÖPNV-Angebot und die Lage mit jeweils 32 % sowie Freizeitangebote mit 33 % als entscheidende Gründe angegeben. Die Verwaltung ist daher weiterhin überzeugt, dass das Baukindergeld einen wichtigen Baustein für die Attraktivität Fellbachs für junge Familien darstellt und mitentscheidend ist, - ob junge Familien in Fellbach sesshaft werden oder - ob ein Wegzug junger Familien vermieden werden kann. Die Streichung ähnlicher Programme in Nachbarkommunen stärkt das Fellbacher Baukindergeld zusätzlich. Gleichwohl schlägt die Verwaltung vor, die Förderkonditionen ab 01.01.2011 neu und enger zu definieren: 1. Förderung der Wohneigentumsbildung junger Familien nur noch im Rahmen von „größeren und von der Stadtverwaltung befürworteten Neubau – und/oder Modernisierungsprojekten in Fellbach“ mit Einzelbeschlussfassung des Gemeinderates zum Angebot des Baukindergeldes beim jeweiligen Projekt. 2. Beibehalt der Förderhöhen (Zuschuss 4.000 € für das erste Kind; 5.000 € für jedes weitere Kind bis 16 Jahre). 3. Zuschussgewährung für neugeborene Kinder bis maximal 9 Monate nach Einzug. Allerdings Beibehalt der Altregelung „Zuschussgewährung für Neugeborene bis 5 Jahre nach Einzug“ aus Altzusagen bis zum 31.12.2010. 4. Zuschussgewährung bei bereits bestehenden Grundstücks- oder Wohneigentum in Fellbach nur ausnahmsweise. 5. Vorschlag für den Haushaltsansatz 2011: Zunächst 200.000 € (Vergleich: Zuschüsse 01.01.2010 bis 31.10.2010 rund 586.000,00 €). Die Neuregelung - bestätigt weiterhin die Wichtigkeit des Fellbacher Baukindergeldes zur Ansiedlung junger Familien, - berücksichtigt, dass das Baukindergeld mittlerweile gut eingeführt und bekannt ist, - berücksichtigt die allgemeine Haushaltslage und –entwicklung, - berücksichtig, dass ein Baukindergeld im kommunalen Wettbewerb kein Alleinstellungsmerkmal mehr ist, - greift kritische Anmerkungen aus dem Gemeinderat auf, vermindert „Mitnahmeeffekte“ gibt sowohl der Stadtverwaltung als auch dem Gemeinderat genauere, zielorientierte und rasche Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten. Beatrice Soltys Bürgermeisterin Christoph Palm MdL Oberbürgermeister Anlage: Auswertung der Fragebögen -102.11.2010 23-01co Anlage zu Vorlage 190/2010 Familienförderung im Wohnungsbau Fellbach 1. Aktuelle Zahlen Familienförderung 01.01. - 31.10.2010 Familien 1-5 Kinder 80 davon Whg. davon Häuser Kinder 51 29 125 Folgeanträge (Nachwirkung) aus 2008 aus 2009 4 6 Kinder 10 Kinder gesamt 135 Ausgaben 01.01. - 31.10.2010 Haushaltsansatz 2010 200.000,00 € Haushaltsrest 2009 Überplanmäßig 2010 249.965,00 € 225.000,00 € gesamt 674.965,00 € Anordnungssoll Anordnungssoll Anordnungssoll 200.000,00 € 249.965,00 € 136.115,00 € 586.080,00 € verfügbare Mittel 88.885,00 € 2. Auswertung der Fragebögen Die Fragebögen für den genannten Zeitraum mit einer Rücklaufquote von 91,25 % wurden von der Verwaltung ausgewertet, die Ergebnisse auf den folgenden Seiten dargestellt und erläutert. -2- Familienförderung im Wohnungsbau 01.01.-31.10.2010 Zu Frage 1: Bisheriger Wohnort prozentualer Anteil 68% 70% 54% 60% 50% 32% 40% 25% 30% 8% 20% 13% 10% 0% ja nein bereits Fellbacher Remstal Stuttgart Rest Ba-Wü Sonstige Welche Stadt ? Rund 1/3 der AntragstellerInnen zieht von außerhalb zu, über die Hälfte der Zugezogenen kommt aus Stuttgart. - 3- Familienförderung im Wohnungsbau 01.01.-31.10.2010 Zu Frage 2: Bisherige Wohnsituation prozentualer Anteil 78% 80% 70% 45% 60% 34% 50% 40% 30% 22% 21% 20% 10% 0% Wohneigentum Miete 50-80 qm 81-100 qm ab 101 qm Fast 4/5 der ZuschussempfängerInnen wohnte bislang zur Miete, und zwar zum weit überwiegenden Teil in Wohnung bis 100 qm. Die Größe der neu erworbenen Wohnungen liegt dagegen überwiegend über 100 qm (s. Seite 5). -4- Familienförderung im Wohnungsbau 01.01.-31.10.2010 Zu Frage 3: In welchem Stadtteil befindet sich das neu erworbene Wohneigentum ? prozentualer Anteil 60% 60% 50% 40% 20% 30% 20% 20% 10% 0% Fellbach Schmiden Oeffingen Die Verteilung der geförderten Wohnungen entspricht nicht ganz der Verteilung der Bevölkerung in den Stadtteilen (56% : 28% : 16%). -5- Familienförderung im Wohnungsbau 01.01.-31.10.2010 Zu Frage 4: Angaben zum neuen Wohneigentum prozentualer Anteil 74% 80% 64% 70% 60% 50% 26% 40% 25% 30% 20% 11% 10% 0% 50-80 qm 81-100 qm ab 101 qm Zu nahezu 3/4 dient der Zuschuss dem Erwerb einer Gebrauchtimmobilie. Altbau Neubau -6- Familienförderung im Wohnungsbau 01.01.-31.10.2010 (Mehrfachnennung möglich) prozentualer Anteil Zu Frage 5: Gründe für den Erwerb von Wohneigentum in Fellbach 83% 90% 74% 80% 70% 60% 50% 49% 50% 40% 26% 19% 30% 20% 3% 10% 0% Whg.größe/zuschnitt Preisniveau Qualität des Wohnumfelds Attraktivität Fellbach Berufliche Gründe Private/familiäre Gründe sonstige Nach wie vor sind die Attraktivität Fellbachs und die Qualität des Wohnumfeldes die entscheidenden Gründe für den Erwerb von Wohneigentum in Fellbach. -7- Familienförderung im Wohnungsbau 01.01.-31.10.2010 (Mehrfachnennung möglich) Zu Frage 5: Qualität des Wohnumfelds/Attraktivität prozentualer Anteil 35% 33% 33% 32% 32% 30% 20% 25% 20% 14% 15% 10% 5% 0% Freizeitangebot Bildungsangebot Betreuungsangebot Kulturelles Angebot öffentl. Nahverkehr Lage Stuttgart/Remstal Die Lage Fellbachs, der hervorragende öffentliche Nahverkehr, das Bildungs- und das Freizeitangebot werden nahezu gleichwertig als Gründe für die Qualität des Wohnumfelds bzw. die Attraktivität Fellbachs genannt. -8- Familienförderung im Wohnungsbau 01.01.-31.10.2010 Zu Frage 6: Familienförderung ausschlaggebend prozentualer Anteil 59% 60% 41% 50% 40% 30% 20% 10% 0% ja nein Für immerhin 41% der ZuschussempfängerInnen ist die Familienförderung das Kriterium, in Fellbach Wohneigentum zu begründen. -9- Familienförderung im Wohnungsbau 01.01.-31.10.2010 Zu Frage 7: Wie würden Sie gerne wohnen? prozentualer Anteil 76% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 6% 10% 9% 9% 0% 0% Einfamilienhaus Doppel-und Reihenhaus tradition. Mehrgenerationenhaus Geschosswohnungsbau Geschosswohnungsbau Das Einfamilienhaus ist und bleibt der absolute Renner, wenn es um die Wunschimmobilie geht. Dass der Wunsch nach einer Bauherrgemeinschaft im Geschosswohnungsbau überhaupt nicht genannt wurde, hat trotzdem überrascht. - 10 - Familienförderung im Wohnungsbau 01.01.-31.10.2010 Daten zum Haushalt: Angaben zum Nettoeinkommen prozentualer Anteil 38% 40% 26% 35% 30% 25% 16% 20% 10% 15% 10% 5% 10% 0% 0% bis 1000 € 1000 € bis 2000 € 2000 € bis 3000 € 3000 € bis 4000 € 4000 € bis 5000 € über 5000 € Insbesondere die Familien mit mittlerem Einkommen zwischen 2.000 und 4.000 € monatlich sind bei den Zuschussanträgen stark vertreten. - 11 - Muster Fragebogen Befragung zur Familienförderung im Wohnungsbau der Stadt Fellbach Die Stadt wendet sich mit diesem Fragebogen an alle Zuwendungsempfänger für Fördermittel aus dem Programm Familienförderung im Wohnungsbau. Mit der Befragung sollen Entscheidungsgrundlagen für die weitere Ausrichtung des zunächst bis 31.12.2010 ausgelegten Förderprogramms geschaffen werden. Bei dem Fragebogen geht es um Ihre bisherige Wohnsituation, das erworbene Wohneigentum in der Stadt Fellbach und Angaben zur Familiensituation. Ihre Antworten unterliegen den strengen Anforderungen des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung, die strikte Beachtung finden. Die Antworten werden nur zu Zwecken des Programms zur Familienförderung im Wohnungsbau verwendet. Bitte füllen Sie den Fragebogen möglichst vollständig aus, indem sie die betreffenden Kästchen ankreuzen (x) bzw. die Antwort eintragen. 1. Haben Sie bereits in den letzten Jahren in Fellbach gewohnt? ja .......... nein ............... falls nein, in welcher Stadt/Gemeinde? _________________________________________ ? 2. Wir bitten Sie im Folgenden um Angaben zur bisherigen Wohnsituation. Handelte es sich um … Wohneigentum ........... Miete........ Wohnungsgröße: ___________ qm Anzahl Zimmer (mit Küche; ohne Bad): _______ Wohnform Einfamilienhaus ..................... Reihen-/Doppelhaus............... Geschosswohnung ................. 3. In welchem Stadtteil Fellbachs befindet sich das neu erworbene Wohneigentum? Fellbach........... Schmiden ............. Oeffingen............ 4. Wir bitten Sie um Angaben zum neuen Wohneigentum. Handelt es sich um einen Altbau............... Wohnungsgröße: ___________ qm Anzahl Zimmer (mit Küche; ohne Bad): _______ Wohnform Einfamilienhaus ..................... Reihen-/Doppelhaus............... Geschosswohnung ................. Neubau .......... - 12 - Muster Fragebogen Befragung zur Familienförderung im Wohnungsbau der Stadt Fellbach 5. Welches waren die maßgeblichen Gründe für den Erwerb von Wohneigentum in Fellbach? (Mehrfachantworten möglich). Wohnungsgröße/-zuschnitt.................... Qualität des Wohnumfeldes insbesondere: Preisniveau..... ..................................... Freizeitangebot....................... Attraktivität der Stadt Fellbach.............. Bildungsangebot..................... Berufliche Gründe................................ Betreuungsangebot................. Private/familiäre Gründe ...................... Kulturelles Angebot................. sonstiges........ ................................... öffentlicher Nahverkehr........... Lage Stuttgart/Remstal............. Erläuterung: ____ ____ 6. War die Höhe der Familienförderung durch die Stadt Fellbach ausschlaggebend für Ihren Kauf? nein .............. ja .......... 7. Sehen Sie Engpässe und Schwierigkeiten beim Erwerb von Wohneigentum in der Stadt Fellbach? Wenn ja, welche? ____________________________________ _________________________________________________________________ __________________________________________________________________ 8. Wie würden Sie gerne wohnen ? freistehendes Einfamilienhaus Doppel- oder Reihenhaus traditioneller Geschosswohnungsbau Mehrgenerationenhaus Geschosswohnungsbau (Bauherrengemeinschaft mit Gemeinschaftsflächen) Date n z um H au sh al t Wie viele Personen leben in Ihrem Haushalt? Wir bitten Sie abschließend um Angaben zum Nettoeinkommen des Haushalts. bis 1000.- € ……… 1.000.- € bis ……..…. . 2.000.- € 2.000.- € bis 3.000.- € 3.000 bis 4.000.- € ……… ………….. 4.000.- € bis 5.000.- € Über 5.000.- € Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Stadt Fellbach Liegenschaftsamt Marktplatz 1 70734 Fellbach … .…. ........