Ausschuss für Umwelt und Technik
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Ausschuss für Umwelt und Technik
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am Montag, 19. September 2016 ab 15:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes Emmendingen (5. OG) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 2. Sozialticket im ÖPNV Drucksache Nr. 20160065 3. Sachstandsbericht des Klimaschutzmanagements des Landkreises Emmendingen Drucksache Nr. 20160066 4. Antrag der Stadt Kenzingen auf Zuwendung in Höhe von 35.000 Euro zur Beschaffung eines Einsatzleitwagens für den überörtlichen Einsatz der Feuerwehr Drucksache Nr. 20160067 5. Anschluss der Integrierten Leitstelle Emmendingen an den Digitalfunk Drucksache Nr. 20160068 6. Antrag des DRK-Kreisverbandes Emmendingen auf Zuwendung zu den Sanierungskosten des großen Lehrsaals Drucksache Nr. 20160069 7. Genehmigung von Mehrausgaben im Vermögensplan 2016 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Drucksache Nr. 20160070 8. Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 27. Juni 2016 9. Bekanntgaben und Anfragen Hanno Hurth Landrat Landkreis Emmendingen SITZUNGSVORLAGE Drucksache Nr. 20160065 Emmendingen, den 12.08.2016 Dezernat/Amt: Haushaltsstelle/n: Zur Beratung an: Zur Entscheidung an: II / Amt für ÖPNV und III / Sozialamt Teilhaushalte 3 und 4 AUT am 19.09.2016 (öffentlich) Kreistag am 28.11.2016 (öffentlich) Anlagen: Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 03.07.2016 I. Sozialticket im ÖPNV II. Beschlussvorschlag: Der Landkreis Emmendingen wird keine rabattierten ÖPNV-Fahrscheine für sozial bedürftige Personen einführen. III. Sachverhalt: 1. Ausgangslage: Die Stadt Freiburg führt aufgrund eines interfraktionellen Antrags des dortigen Gemeinderats sozial rabattierte Fahrscheine für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zum 01.10.2016 und für Wohngeldempfänger zum 01.01.2017 ein. Diese sozial motivierte Subventionierung von Fahrscheinen wird im Folgenden als „Sozialticket“ bezeichnet, weil sich dies bundesweit als feststehender Begriff in der politischen Diskussion durchgesetzt hat. Ein „Sozialticket“ ist damit kein eigenständiges Produkt im Fahrscheinsortiment, es handelt sich vielmehr um rabattierte Mehrfahrten- oder Monatskarten analog z.B. zu den rabattierten Schülermonatskarten. Die Stadt Freiburg ist Mitglied des Zweckverbands Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF). Weitere Mitglieder des ZRF sind die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen. Der ZRF entwickelt den ÖPNV und beteiligt sich durch einen Zuschuss an die Unternehmen der Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbH (RVF) in Höhe von jährlich ca. 10 Mio. € maßgeblich an dessen Finanzierung. Der Anteil des Landkreises Emmendingen an der Verbandsumlage des ZRF für das Jahr 2016 beträgt knapp 2.7 Mio. €. Der ZRF hat zudem den Ausbau des regionalen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) gemäß dem Projekt „Breisgau-S-Bahn 2020“ beschlossen. Im Landkreis Emmendingen werden danach in einer ersten Stufe die Elztalbahn und die Kaiserstuhlbahn infrastrukturell ausgebaut, so dass ein deutliches Mehr an Nahverkehrsleistungen auf der Schiene erzielt werden kann. Der Gesamtkostenanteil des Landkreises Emmendingen für die erste Ausbaustufe beträgt 27,6 Mio. € (Preisstand 2014). Darüber hinaus wird sich der Landkreis Emmendingen -2- nach der Beschlusslage des Kreistags nach Inbetriebnahme der ersten Ausbaustufe an den Kosten der Mehrverkehrsleistungen auf der Elztalbahn mit vsl. ca. 120.000,€ pro Jahr und auf der Kaiserstuhlbahn mit vsl. ca. 170.000,- € pro Jahr beteiligen. Nach Umsetzung der ersten Ausbaustufe soll nach dem Grundsatzbeschluss des Kreistags aus dem Jahr 2011 und dem darauf aufbauenden Gesamtbeschluss des ZRF die regionale Schienenverkehrsinfrastruktur in einer zweiten Stufe weiter ausgebaut werden. Zu den hierfür vorgesehenen Maßnahmen zählt insbesondere die direkte Schienenverknüpfung zwischen der nördlichen Kaiserstuhlbahn und der Rheintalbahn am Bahnhof Riegel-Malterdingen (sog. „Riegeler Kurve“) und die barrierefreie Gestaltung und Optimierung der Haltepunkte an der Rheintalbahn. Mit Nachricht vom 03.07.2016 beantragt die SPD-Kreistagsfraktion die Einführung eines „Sozialtickets“, nach dem vorgenannten Beschluss des Freiburger Gemeinderats, auch für Einwohner des Landkreises Emmendingen. Zur Begründung des Antrags wird u.a. vorgetragen, dass im Gegensatz zum Stadtgebiet von Freiburg die Einwohner des Landkreises Emmendingen, die über kein eigenes Auto verfügen, wegen der größeren Entfernungen noch stärker auf die Nutzung des ÖPNV angewiesen sind. Die SPD-Kreistagsfraktion bittet daher um Vorlage eines Entwurfs für ein „Sozialticket“, der auf dem vom Freiburger Gemeinderat beschlossenen Modell basiert (vgl. Anlage). 2. Sachstand: Das von der Stadt Freiburg als „Sozialticket“ beschlossene Zuschussmodell sieht folgendes vor: In Freiburg wohnende Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, (Arbeitslosengeld II), nach dem SGB XII (Sozialhilfe), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), von Leistungen der Kriegsopferfürsorge und wohngeldempfangende Haushalte können nach ihrer Wahl entweder einen Zuschuss in Höhe von 20,00 € für den Kauf einer nicht übertragbaren RegioKarte („RegioKarte Basis“, persönlich, monatsgebunden, aktueller Preis: 52,50 €) oder einmal im Monat eine 2x4Mehrfartenkarte der Preisstufe 1 zum halben Preis erhalten (Fahrscheinheft für 8 Fahrten innerhalb derselben Tarifzone, das preislich so bemessen ist, dass gegenüber dem Kauf von 8 Einzelfahrscheinen 1 Fahrt kostenfrei ist; aktueller Preis: 16,10 € - somit ergibt sich ein Zuschuss von derzeit 8,05 Euro je Karte). Das „Sozialticket“ wird vollständig über den Haushalt der Stadt Freiburg finanziert. Übertragen auf den Landkreis Emmendingen würde das – ohne künftige Tarifsteigerungen der RVF - folgende jährliche Belastung für den Kreishaushalt bedeuten: a) Zahl der Anspruchsberechtigten im Landkreis Emmendingen (Stand Juni 2016): Anspruchsberechtigte von Leistungen nach SGB II Anspruchsberechtigte von Leistungen nach SGB XII Anspruchsberechtigte von Leistungen des AsylbLG Leistungen der Kriegsopferfürsorge (Wohngeldempfänger/innen werden gesondert ausgewiesen s.u.) Summe 3.579 1.991 1.800 15 7.385 -3- Die nachfolgende Tabelle weist die wohngeldempfangenden Haushalte des Jahres 2015 aus und berücksichtigt ferner deren geschätzten Anstieg infolge der Wohngeldnovelle ab 2016. Nach Schätzung des Landes wird für Baden-Württemberg eine Steigerung der wohngeldberechtigten Haushalte um ca. 40 % prognostiziert. Der Bund hingegen rechnet mit einer Zunahme von ca. 60 %. Jahr Wohngeldempfangende Steigerung nach Schät- Steigerung nach SchätHaushalte im LKr EM zung des Landes 40 % zung des Bundes 60 % 2015 1.071 1.500 1.714 Zu beachten ist, dass hier keine Schülerinnen und Schüler enthalten sind, da diese Personengruppe ihre Monatskarte bereits über das Bildungs- und Teilhabepaket kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen. b) Kostenschätzung für den Zuschussbedarf Die folgende Kostenschätzung ist vor folgendem Hintergrund mit erheblichen Unsicherheiten behaftet: - Die übertragbare RegioKarte wird häufig von mehreren Personen genutzt. Es ist fraglich, ob eine personengebundene Monatskarte zum Preis von 32,50 € attraktiv wäre oder ob stattdessen die rabattierten Mehrfahrtenkarten als Ergänzung stark nachgefragt werden würden. - Mit der Umsetzung des interfraktionellen Antrags des Freiburger Gemeinderats werden zwei Optionen für Fahrscheine gleichzeitig bezuschusst. Es gibt keinerlei fachliche Anhaltspunkte, wie sich die Nachfrage auf diese zwei Angebote verteilen wird. Für die Haushaltsbelastung des Landkreises ist es aber ein großer Unterschied, ob der monatliche Zuschuss je Stückzahl 8,05 € (für 2x4-Mehrfahrtenkarte der Preisstufe 1) oder 20,00 € (Monatskarte) beträgt. Entsprechend der Annahmen der Stadt Freiburg wird erwartet, dass zwischen 30 % und 70 % der Anspruchsberechtigten das „Sozialticket“ 11 Monate im Jahr nutzen werden. Das bedeutet bei einem Kreis von ca. 9.000 Anspruchsberechtigten (siehe oben) einen Zuschuss des Landkreises pro Mehrfahrtenkarte in Höhe von 8.05 € bzw. pro RegioKarte in Höhe von 20,00 € bei einer Nachfrage nach der Mehrfahrtenkarte von 80 % und einer Nachfrage nach der RegioKarte von 20 %, dass der Kreishaushalt pro Jahr zwischen 310.068,- € (30 % Nutzer) und 723.492,- € (70 % Nutzer) belastet werden wird. Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass bei Nutzung der RegioKarte durch alle Anspruchsberechtigten über 12 Monate jährlich eine Gesamtbelastung für den -4- Landkreis Emmendingen von 2,16 Mio. Euro (9.000 Anspruchsberechtigte x 12 Monate x 20 Euro Zuschuss) entstehen könnte. Hinzu kommt die Belastung durch Personalausgaben. Ausgehend davon, dass die Stadt Freiburg bei einem entsprechend größerem Nutzerkreis Personal im Umfang von 2,5 Arbeitskräften zur administrativen Abwicklung des „Sozialtickets“ angenommen hat, geht die Kreisverwaltung für den Landkreis Emmendingen von mindestens 1,0 AK zur verwaltungstechnischen Umsetzung des „Sozialtickets“ aus. Hinsichtlich der Besoldung wird ebenfalls in Anlehnung an die Einschätzung der Stadt Freiburg davon ausgegangen, dass die anfallenden Arbeiten jeweils zur Hälfte durch einen in A 8 / EG 8 und einen nach EG 6 eingruppierten Mitarbeiter zu erledigen sind. Im Durchschnitt würde das Personalkosten von ca. 47.700,- € pro Jahr ergeben. Hinzu kommen noch “Overheadkosten“ von rund 11.000,- €. Mit der Abschätzung in Anlehnung an die Stadt Freiburg ist somit mit Gesamtkosten von rund 800.000 Euro zu rechnen. IV. Bewertung: Die Verwaltung spricht sich gegen die Einführung eines „Sozialtickets“ im Landkreis Emmendingen aus. Zunächst ist zu berücksichtigen, dass der Landkreis schon jetzt das Tarifangebot der RVF über den ZRF durch erhebliche Finanzmittel (knapp 2,7 Mio € pro Jahr) bezuschusst. Dadurch trägt der Kreis maßgeblich dazu bei, dass es mit der RegioKarte das Angebot einer verbundweit gültigen, zeitgebundenen Fahrkarte gibt, das im bundesweiten Vergleich einzigartig preisgünstig ist. Das hervorragende Preis-Leistungsverhältnis dieses Fahrscheinangebots wirkt sich insbesondere im ländlich geprägten Landkreis Emmendingen besonders vorteilhaft aus, weil so mit dem ÖPNV längere Distanzen zu einem sehr guten Preis zurückgelegt werden können. Insofern gibt es bereits mit der RegioKarte ein Angebot, das auch sozial Bedürftigen zugutekommt. Die größeren Distanzen, die im ländlichen Raum zurückgelegt werden müssen, führen ferner dazu, dass eine Mehrfahrtenkarte der Preisstufe 1 nur von geringem Nutzen sein wird. Nach der Tarifstruktur des RVF-Gebiets müssen für Fahrten innerhalb des Landkreises häufig bereits Fahrscheine der Preisstufe 2 gelöst werden. Möchte man vom nördlichen Kaiserstuhl, aus dem Bereich Herbolzheim - Kenzingen - Malterdingen oder aus dem oberen Elztal nach Freiburg fahren, muss schon ein Fahrschein der Preisstufe 3 gelöst werden. Die Mehrfahrtenkarte der Preisstufe 2 kostet gegenwärtig 28,00 €, diejenige der Preisstufe 3 kostet aktuell 39.90 €. Es wird sich deshalb zwangsläufig die Frage der Bezuschussung der Mehrfahrtenkarten der höheren Preisstufen stellen, wodurch die Belastung des Kreishaushalts noch weiter ansteigen wird. Bei der Belastung des Kreishaushalts im Bereich des ÖPNV ist ferner der ganz erhebliche Investitionskostenanteil des Landkreises Emmendingen am Projekt „Breisgau-S-Bahn 2020“ in den Blick zu nehmen. -5- Sollte dem Antrag der SPD-Kreistagsfraktion näher getreten werden, wären aus Sicht der Verwaltung in jedem Fall zunächst die Erfahrungen abzuwarten, die die Stadt Freiburg mit dem „Sozialticket“ sammelt, insbesondere auch, was dessen Wirksamkeit anbelangt. WG: Sozialticket Hanno Hurth Protokoll: An: Hinrich Ohlenroth, Timm Anders, Ulrike Kleinknecht-Strähle, Christian Bader 03.07.2016 16:20 Diese Nachricht wurde weitergeleitet. Gesendet von meinem BlackBerry 10-Smartphone. Von: [email protected] Gesendet: Sonntag, 3. Juli 2016 15:58 An: Landrat Hurth Antwort an: [email protected] Betreff: Sozialticket Sehr geehrter Herr Landrat Hurth, mit großer Freude hat die SPD Kreistagsfraktion vom Beschluss des Freiburger Gemeinderates zur Einführung eines Sozialtickets Kenntnis genommen. Wir stellen den Antrag auch für unsere Kreisbürger. Es darf nicht sein, dass im Geltungsbereich der Regiokarte unterschiedliche Sozialtickets angeboten werden. Unser Antrag, gemeinsam mit den SPD Fraktionen Freiburg und dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, zur geringeren Preissteigerung bei der nicht übertragbaren Regio Basiskarte geht in die selbe Richtung, es fehlt allerdings die soziale Komponente. Die Notwendigkeit wird auch dadurch unterstrichen, dass im Gegensatz zu den Entfernungen im Stadtgebiet, den Kreisbewohnern die Meisterung zu Fuß oder mit dem Fahrrad nicht möglich ist. Wir denken darüber hinaus aus aktuellem Anlass auch an die Flüchtlinge im Landkreis, die zwingend auf die Nutzung des ÖPNV angewiesen sind. Und selbstverständlich profitieren auch viele bedürftige Menschen in unserem Landkreis vom Sozialticket. Wir bitten die Verwaltung um einen auf der Grundlage der Stadtverwaltung Freiburg basierenden Entwurf mit Fahrpreisen von 32,50 EURO für das nicht übertragbare monatliche Sozialticket und eine halbierte 2X4 Mehrfahrtenkarte. Der SPD Kreistagsfraktion Emmendingen ist an der Erhaltung gemeinsamer Sozialstandarts in Fragen des ÖPNV gelegen. Wir gehen von einer zeitnahen Entscheidung aus und verbleiben mit freundlichen Grüßen Pia Lach SPD Fraktionsvorsitzende im Landkreis Emmendingen Mitglied im Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg Landkreis Emmendingen Drucksache Nr. 20160066 SITZUNGSVORLAGE Emmendingen, den 23.08.2016 Dezernat/Amt: WFG-Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Emmendingen mbH / Klimaschutzmanager Philipp Oswald Zur Information an: AUT am 19.09.2016 I. Sachstandsbericht des Klimaschutzmanagements des Landkreises Emmendingen. II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: Der AUT nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. III. Sachverhalt: 1. Am 18.04.2011 wurde vom Kreistag die Erstellung eines integrierten Klimaschutz-konzeptes für den Landkreis Emmendingen beschlossen. Die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes durch die Energieagentur Regio Freiburg in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Institut für Energieforschung erfolgte im Zeitraum Oktober 2011 bis Juli 2012. Zwischenergebnisse wurden am 23.4.2012 im Ausschuss für Umwelt und Technik vorgestellt, die Präsentation der Endergebnisse erfolgte dann am 16. Juli 2012 im Kreistag. 2. Eines der wesentlichen Ergebnisse des Klimaschutzkonzeptes ist, dass der Strombedarf des Landkreises Emmendingen bereits um das Jahr 2030 vollständig lokal und aus Erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden kann, wenn man die Potenziale kontinuierlich nutzbar macht (Innovationsszenario). Beim Wärmebedarf dagegen kann eine 100 %-ige Deckung durch Erneuerbare Energien erst im Jahr 2050 erreicht werden und dann auch nur, wenn mindestens 50% des Wärmebedarfes eingespart werden. Dafür muss die Energieeffizienz in allen Bereichen erheblich gesteigert werden. Das kann durch Gebäudesanierungen, den Einsatz verbesserter Techniken oder über Einsparungen durch Verzicht erfolgen. Die Erschließung der Potenziale und der errechneten Energieeinsparungen ist mit Investitionskosten verbunden, die in erheblichem Maße zur regionalen Wertschöpfung und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen werden. Zudem tragen sinkende Importe fossiler Energieträger dazu bei, dass mehr Kaufkraft für regionale Wirtschaftskreisläufe zur Verfügung steht. Zur Erreichung der ambitionierten Zielsetzung wurde ein Maßnahmenkatalog mit 50 Klimaschutzmaßnahmen für den Landkreis als Klimaschutzaktionsplan für die nächsten Jahre bzw. Jahrzehnte entwickelt. Die Maßnahmen ergänzen sich in ihrer Wirkung und können gemeinsam für eine gesamte Marketing-Strategie zum Klimaschutz im Landkreis genutzt werden. 2 3. Am 03.12.2012 beschloss der Kreistag die Umsetzung der Maßnahmen des integrierten Klimaschutzkonzepts. Als Mittel zur Maßnahmenumsetzung wurde die Einstellung eines Klimaschutzmanagers beschlossen. Dessen Aufgabengebiet für die ersten drei Jahre wurde wie folgt beispielhaft beschrieben: - die Durchführung von Impulsberatungen und Info-Veranstaltungen zur energetischen Sanierung - Aufbau und Akkreditierung eines Energieberaternetzwerkes - Fortschreibung der Energie- und CO2-Bilanz (Klimaschutz-Controlling-System) - Beratung zum kommunalen Energiemanagement - Infokampagnen zur umweltfreundlichen Mobilität - Beratung zur Verbesserung der Energieeffizienz - Unterstützung von Bürgerbeteiligungsmodellen im Bereich erneuerbarer Energien, etc. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fördert im Anschluss an die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes für die Zeitdauer von drei Jahren die Einrichtung eines Klimaschutzmanagements mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 65%. Diese Förderung wurde beantragt und Ende 2013 bewilligt, so dass ab dem 01.Juli 2014 der Klimaschutzmanager des Landkreis Emmendingen operativ tätig werden konnte. IV. Bericht über bisher umgesetzte oder angestoßene Maßnahmen: Nach nunmehr 2 Jahren des operativen Klimaschutzmanagements (KSM) kann folgender Zwischenbericht erfolgen: - Einrichtung einer zentralen Stelle als Ansprechpartner für Klimaschutz-Fragen aus dem gesamten Landkreis (Bürger, Kommunen, Wirtschaft) und für die Verwaltung/das Landratsamt selbst. Etablierung der Klimaschutzaktivitäten des Landkreises in der öffentlichen Wahrnehmung unter dem Label „Energie & Klimaschutz Landkreis Emmendingen“ (u.a. Website, Flyer, PR-Arbeit). Außerdem insbesondere in den Jahren 2014/2015: - Entwicklung eines Fachexperten-Netzwerks für die Energieberatung von Gebäudeeigentümern „Energieberater-Netzwerk Landkreis Emmendingen“. - Start der Energiekampagne als niederschwellige Informationsveranstaltung zum Thema energetische Sanierung von Wohngebäuden in einzelnen Gemeinden des Landkreises (Denzlingen, Gutach i.B.). - Prüfung der Förderfähigkeit geplanter Modernisierungsvorhaben im Zuge der „Ausgewählten Maßnahme“ Außerdem seit 2016: - Weiterführung des Fachexperten-Netzwerks für die Energieberatung von Gebäudeeigentümern „Energieberater-Netzwerk Landkreis Emmendingen“ - Fortführung der Energiekampagne als niederschwellige Informationsveranstaltung zum Thema energetische Sanierung von Wohngebäuden in einzelnen Gemeinden des Landkreises (Endingen, Kenzingen, Teningen (vorauss. Ende 2016), Waldkirch (geplant für 2017)). 3 - - - - - - - - - Orientierungsberatung für Bürger, insbesondere Eigentümer von Wohngebäuden, bei Fragen zur energetischen Sanierung, zu Fördermöglichkeiten und zur fachlichen Unterstützung bei Analyse, Planung und Umsetzung. Planung und Durchführung der „Energieausflüge zum Tag der Umwelt“ am 04.06.2016 im Landkreis (zwei von vier Stationen im LK EM: BIZZZ in Gutach i.B. und WKA Tännlebühl in Freiamt). Konkrete Unterstützungsangebote für Unternehmen im Landkreis zum Thema Energie & Ressourceneffizienz: Zwei kostenlose Schulungen für Produktionsleiter / Energiebeauftragte zu Instrumenten der Energieeffizienzanalyse im eigenen Betrieb (Juni & Juli) waren stark nachgefragt und erhielten hohe Zufriedenheitsbewertungen der teilnehmenden Unternehmensvertreter. Außerdem informiert das Klimaschutzmanagement gezielt zu Fördermöglichkeiten bei Investitionen. Eine InfoVeranstaltung mit Erfolgsbeispielen von Unternehmen im Landkreis ist geplant für Dezember 2016. Akquise von 20.000 € Landeszuschuss für die Durchführung von KlimaschutzBildungsprojekten im Schuljahr 2016/2017 an Schulen im Landkreis. Unterstützung der Kommunen und des Landratsamts bei KlimaschutzFragestellungen, -Maßnahmen und –Förderungen (Öffentlichkeitsarbeit zu kommunalen KS-Maßnahmen, Informationen und Hilfestellung zu Förderprogrammen des Bundes und des Landes, z.B. Klimaschutz Plus etc.). Unterstützung der Energieagentur beim Aufbau eines landkreisweiten Netzwerks zur Senkung von Energieverbrauch und – kosten in kommunalen Liegenschaften („Kommunal-Liga Energie+“). Die Förderung für Kommunen beträgt bis zu 70%. Knüpfung von Kooperationen mit kommunalen Klimaschutzmanagern im Landkreis, insbesondere KSM der Stadt Emmendingen und KSM BahlingenEndingen-Forchheim. Passende kommunale Angebote, z.B. beim Thema energetische Gebäudesanierung, werden dadurch bestmöglich verknüpft. Analyse der Dachflächen der landkreiseigenen Liegenschaften im Hinblick auf Potenziale zur klimaneutralen Stromerzeugung mittels Photovoltaik. Angestrebt wird die Zusammenarbeit mit Bürgerenergiegenossenschaften aus dem Landkreis bei der Umsetzung. Unterstützung beim weiteren Umbau des landkreiseigenen Fuhrparks zur klimafreundlicheren Mobilität (unter Nutzung von Förderungen des Bundes) und damit zur Wahrnehmung der Vorbildfunktion des Landkreises beim Klimaschutz. Regelmäßiger Austausch mit dem Fachbereich Gebäudemanagement und Entwicklung von Grundlagen für zukünftige Fördermittelakquise für den Landkreis (Entwicklung der Projektskizze „Klimafreundliches Bildungszentrum Hochburg“, Teilnahme am Leitstern Energieeffizienz Baden-Württemberg). Das Klimaschutzmanagement des Landkreises Emmendingen wurde im Juli 2016 zum Klimaschutzmanager des Monats der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes (BMUB) gewählt. Damit gehört das KSM des Landkreises Emmendingen zu den 12 bundesweit hervorgehobenen Klimaschutzmanagern der insgesamt über 320 installierten Klimaschutzmanagements in Deutschland im Jahr 2016. 4 Zusätzlich zum den Klimaschutzaktivitäten durch das KSM hat der Landkreis auch in den letzten Jahren in vielen weiteren Bereichen Klimaschutz vorangebracht. Um nur einige zu nennen: - Heizungsmodernisierung bei eigenen Liegenschaften (und damit verbunden direkte CO2-Einsparungen) - Energieeffizienzmaßnahmen und Optimierung des Stromverbrauchs bei eigenen Liegenschaften - Erstellung des Radverkehrskonzepts - ÖPNV-Ausbau im Rahmen der Breisgau-S-Bahn 2020 - Erhöhte Kapazitäten bei Genehmigungsverfahren für Erneuerbaren Energien - Leasing des ersten Elektro-Fahrzeugs im Fuhrpark des Landratsamts - Entwicklung und Veröffentlichung der Rad & Freizeitkarte für den Landkreis V. Ausblick auf weiter geplante Maßnahmen bis Ende 2017: Die Fortführung des Klimaschutzmanagements ist noch bis Ende 2017 gefördert durch das Bundesumweltministerium. Im Rahmen des Projektplans sind folgende Maßnahmen vorgesehen: - Fortführung der bereits begonnen oben genannten Maßnahmen, insbesondere der Energiekampagne und Orientierungsberatung, der Öffentlichkeitsarbeit, der Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen und die Koordination zur Wahrnehmung der Vorbildfunktion. - Fortschreibung der CO2-Bilanz für den Landkreis zur Status-Bestimmung in 2017. Aufgrund der Verfügbarkeit der Daten kann diese Bilanzierung allerdings noch nicht die Entwicklungen der Jahre 2015 und 2016 beinhalten. - Entwicklung einer Sanierungsstrategie für die eigenen Liegenschaften, die energetische Vorgaben bzw. Richtlinien enthält. - Expertenkreise für Wind- und Solarenergienutzung einrichten, um aktuellen Herausforderungen begegnen zu können. - Entwicklung einer Strategie für Kraft-Wärme-Kopplung im Landkreis. - Entwicklung von neuen Projekten und Akquise von Fördermitteln zur Umsetzung. Landkreis Emmendingen Drucksache Nr. 20160067 SITZUNGSVORLAGE Emmendingen, den 30.08.2016 Dezernat/Amt: IV / 45 Zur Beratung an: AUT 19.09.2016 (öfftl.) Zur Entscheidung an: Kreistag 28.11.2016 (öfftl.) I. Antrag der Stadt Kenzingen auf Zuwendung in Höhe von 35.000 Euro zur Beschaffung eines Einsatzleitwagens für den überörtlichen Einsatz der Feuerwehr II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: Der Landkreis gewährt der Stadt Kenzingen eine einmalige finanzielle Zuwendung in Höhe von 35.000 Euro zur Beschaffung eines Einsatzleitwagens für den überörtlichen Einsatz der Feuerwehr. III. Sachverhalt: Die Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen zur Abwicklung von Großschadenslagen auf Kreisebene ist Bestandteil des Konzeptes zur Förderung überörtlich notwendiger Fahrzeuge und Geräte. Dieses Konzept wurde vom AUT in seiner Sitzung vom 29.11.2010 beschlossen und wurde in den vergangenen Jahren entsprechend Schritt für Schritt umgesetzt. Nachdem die Stadt Waldkirch im Jahr 2015 den ersten der beiden vorgesehenen Einsatzleitwagen beschafft hat, ist nunmehr die Stadt Kenzingen bereit, das zweite Fahrzeug bei der dortigen Feuerwehr zu stationieren. Der Unterschied zu einem „normalen“ Einsatzleitwagen liegt bei den beiden vom Kreis geförderten Fahrzeugen darin, dass zusätzlich ein kleiner Besprechungsraum in diesen Fahrzeugen vorhanden ist. Der Mehraufwand hierfür beträgt rund 35.000,00 €. Dieser Mehraufwand für den Platzbedarf der Einsatzleitung bei überörtlichen Schadenslagen soll vom Landkreis übernommen werden (AUT vom 29.11.2010). 2 Die Finanzierung der Beschaffung des Fahrzeuges ist wie folgt vorgesehen: Gesamtkosten des Fahrzeugs: ca. 130.000,00 €. Zuschuss vom Land (bereits bewilligt): 21.500,00 € Zuschuss Kreis: 35.000,00 €. Die Stadt Kenzingen hat bereits die entsprechenden Beschlüsse für die Beschaffung des Fahrzeugs gefasst, das Land hat den genannten Zuschuss bewilligt, das Fahrzeug soll 2017 ausgeliefert werden. Landkreis Emmendingen Drucksache Nr. 20160068 SITZUNGSVORLAGE Emmendingen, den 05.09.2016 Dezernat/Amt: IV / 45 Zur Beratung an: AUT 19.09.2016 (öfftl.) Zur Entscheidung an: Kreistag 28.11.2016 (öfftl.) I. Anschluss der Integrierten Leitstelle Emmendingen an den Digitalfunk II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: Für den Anschluss der Integrierten Leitstelle Emmendingen den Digitalfunk werden im Kreishaushalt 2017 250.000,00 € bereitgestellt. Für die notwendigen Anschlusskosten hat das Land eine Förderung in Höhe von 40 % zugesagt. III. Sachverhalt: 1. Die Integrierte Leistelle wird gemeinsam vom DRK Kreisverband Emmendingen und vom Landkreis Emmendingen betrieben. Hierbei tragen beide Seiten jeweils 50% der anfallenden Investitions- und Unterhaltungskosten. 2. Seit bereits über 10 Jahren wird in Baden-Württemberg versucht, den Digitalfunk bei der Polizei, der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen einzuführen. Einzig bei der Polizei ist dies bisher zum Teil erfolgt. Laut aktuellen Informationen aus dem Innenministerium sollen die Leitstellen in Baden-Württemberg nunmehr im Jahr 2017 an den Digitalfunk angeschlossen werden. Ferner sind weitere technische Neuerungen in der Leistelle (Updates etc.) zu realisieren. Im Einzelnen geht es um folgende Maßnahmen. Im folgenden wird jeweils der vom Landkreis zu erbringende Finanzierungsanteil dargestellt. a) Errichtung einer Richtfunkstrecke zwischen dem Gebäude der Leitstelle und dem Polizeirevier, einschließlich neuer Funkmast: 70.000,00 € 2 b) Ertüchtigung der Notrufannahme (Frequentis, Update TR-Notruf, E-Call): TR-Notruf: Möglichkeit, den Anrufer bzw. dessen Telefonstandort eindeutig örtlich zu identifizieren. E-Call: ab 2017 sind alle Neufahrzeuge mit einem System auszurüsten, welches bei Verkehrsunfällen die nächste Leitstelle per Funk alarmiert. Diese beiden technischen Innovationen sind für die Leitstellen ab 2017 verpflichtend. c) Anpassung des Einsatzleitrechners: d) Einbau der Rückfalltechnik: 4.000,00 € e) Einbau der Konzentratortechnik durch die Firma T-System 6.000,00 € f) Nebenkosten (Installationen etc.) 6.000,00 € 110.000,00 € 18.000,00 € 214.000,00 € Die gesamte Thematik ist seit vielen Jahren mit vielen Unsicherheiten belastet und mit ständigen Kostensteigerungen verbunden. Diese Entwicklungen sind durch den Landkreis nicht zu beeinflussen. Daher wird vorgeschlagen für den Haushalt 2017 einen Betrag von 250.000,00 € einzustellen. Das Land hat hierfür eine Förderung in Höhe von 40 % zugesagt. 3. Die restlichen Investitionskosten für den Digitalfunk werden vom DRK getragen, das diesen Betrag von den Kostenträgern erstattet bekommt. Landkreis Emmendingen Drucksache Nr. 20160069 SITZUNGSVORLAGE Emmendingen, den 05.09.2016 Dezernat/Amt: IV / 45 Zur Beratung an: AUT 19.09.2016 (öfftl.) Zur Entscheidung an: Kreistag 28.11.2016 (öfftl.) Anlage/n: Antrag des DRK vom 28.06.2016 I. Antrag des DRK-Kreisverbandes Emmendingen auf Zuwendung zu den Sanierungskosten des großen Lehrsaals II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: Der Landkreis gewährt dem DRK-Kreisverband eine einmalige finanzielle Zuwendung zur Sanierung des großen Lehrsaales im Gebäude Freiburger Straße 12 in Höhe von 7.500 Euro. III. Sachverhalt: Der DRK-Kreisverband saniert gegenwärtig den großen Lehrsaal im Verwaltungsgebäude, Freiburger Straße 12. Dafür sind Kosten von rund 40.000,00 € veranschlagt. Im Wesentlichen ist eine Erneuerung der Wände, Decken, Fenster und Böden geplant. Ferner werden auch technische Modernisierungen vorgenommen. Der DRK-Kreisverband bittet um eine Kostenbeteiligung des Landkreises in Höhe von 15.000,00 €. Aus Sicht der Verwaltung ist folgendes festzustellen: Im Gebäude des DRK-Kreisverbandes sind u.a. die Integrierte Leitstelle und das Amt für Brand- und Katastrophenschutz des Landratsamtes untergebracht. Im Falle einer Großschadenslage stellt der DRK-Kreisverband dem Landkreis sowohl den großen Lehrsaal, als auch einen kleineren Unterrichtsraum für die Nutzung durch den Führungsstab und den Verwaltungsstab des Landkreises zur Verfügung. Damit ist in optimaler Weise gewährleistet, dass alle verantwortlichen und entscheidungs-befugten Funktionsträger in unmittelbarer Nähe zusammenwirken können. Im jetzt zur Renovierung anstehenden großen Lehrsaal ist dann der Führungsstab des Landkreises untergebracht. 2 Der Mietvertrag zwischen dem Landkreis und dem DRK-Kreisverband für die Unterbringung des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz schließt eine zweimalige jährliche Nutzung des großen Lehrsaales ein, außerdem sind fünf Abendveranstaltungen (Aus- und Fortbildung) im Mietpreis inbegriffen. Bisher wurde der Raum durch das Landratsamt einmal für den Einsatz des Führungsstabs während einer Schadenslage ( Bombenfund ) beansprucht, außerdem haben die Verantwortlichen des Landratsamtes diesen nach dem Brand im Hauptgebäude zweimal genutzt. Auch einige Übungen des Führungsstabes haben dort bereits stattgefunden. Aufgrund der Regelungen im Mietvertrag ist der Landkreis grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Zuschuss zu den Renovierungskosten zu leisten. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass durch die bisher immer großzügige Bereitstellung der Räumlichkeiten durch den DRK-Kreisverband dem Landkreis auch Vorteile erwachsen. So brauchen keine eigenen Stabsräume bereitgehalten und unterhalten zu werden, außerdem ist durch die räumliche Nähe im Ernstfall ein optimales Zusammenwirken aller Beteiligten gewährleistet. Dies rechtfertigt eine finanzielle Beteiligung an der Sanierungsmaßnahme in Höhe der Hälfte des vom DRK erbetenen Betrages. Landkreis Emmendingen SITZUNGSVORLAGE Drucksache Nr. 20160070 Emmendingen, den 31.08.2016 Dezernat/Amt: Dez. II / Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Zur Entscheidung an: AUT am 19.09.2016 Anlage: Aktenvermerk über eine Eilentscheidung vom 08.08.2016 (öffentlich) I. Genehmigung von Mehrausgaben im Vermögensplan 2016 II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: Der Ausschuss für Umwelt und Technik stimmt Mehrausgaben von 50.000 EUR für den Vermögensplan 2016 zu. III. Sachverhalt: Nach § 2 Abs. 4 EigBVO sind Mittel für verschiedene Vorhaben des Vermögensplanes gegenseitig deckungsfähig. Bisher konnten Mehrausgaben bei einzelnen Vorhaben des Vermögensplans im Rahmen dieser gegenseitigen Deckungsfähigkeit ausgeglichen werden. Im Wirtschafsjahr 2015 z. B. konnten Mehrausgaben beim neuen Recyclingzentrum in Gutach durch nicht noch benötigte Mittel für das Recyclingzentrum in Denzlingen gedeckt werden. Im Wirtschaftsjahr 2016 lag das Ausschreibungsergebnis für das Recyclingzentrum Denzlingen unter der veranschlagten Kostenschätzung. Dadurch standen Deckungsmittel für ein EDV-Update zur Verfügung, welche nun nicht mehr im Jahr 2017 veranschlagt werden mussten. Die Submission der Ausschreibung für die Entwässerung des Grünschnittplatzes in Elzach vom 03.08.2016 ergab einen Mehraufwand bei den Baukosten gegenüber der Kostenschätzung von 40.000 EUR. Zur Begründung wird auf die Eilentscheidung des Landrats zur Vergabe gem. Ausschreibung (siehe Anlage) verwiesen. Gegenüber der ursprünglichen Planung sind auch die Kosten für den Bürocontainer (mit Anschlüssen) und die Honorare für das beauftragte Ingenieurbüro gestiegen. Insgesamt wird mit einem Mehraufwand von rd. 77.000 EUR gegenüber der Planung gerechnet. Dieser kann nicht zur Gänze im Rahmen der gegenseitigen Deckung finanziert werden. Unter Berücksichtigung aller erfolgten und noch zu erwartenden Ausgaben entsteht im Vermögensplan 2016 voraussichtlich ein Defizit von rd. 50.000,00 EUR. -2- Dieses Defizit kann durch eine entsprechende Kreditaufnahme im Rahmen der beschlossenen Kreditermächtigung lt. Wirtschaftsplan ausgeglichen werden. Es wird um Zustimmung der Mehrausgaben gebeten. Landratsamt Emmendingen -Eigenbetrieb Abfallwirtschaft- Emmendingen, 08.08.2016 Aktenvermerk über eine Eilentscheidung Grünschnittplatz Elzach Anschluss der Platzentwässerung an den Schmutzwasserkanal sowie Aufstellen eines Bürocontainers mit Anschlüssen an Abwasser, Strom und Wasser, FlSt.-Nr. 542, Gemarkung Elzach, Anschrift: Sägewerkstraße 79215 Elzach hier: Eilentscheidung des Landrates nach § 41 Abs. 4 LkrO I. Die Lagerfläche des Grünschnittplatzes in Elzach entwässert derzeit in einen Sickerwasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von ca. 23 m³. Der Behälter wird, wenn er gefüllt ist, ausgepumpt, und das Sickerwasser zur benachbarten Kläranlage zur Entsorgung transportiert. In der Praxis hat sich diese mit der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 31.12.2010 genehmigte Entsorgung nicht bewährt. Da nicht jeden Tag jemand vor Ort ist und der Sickerwasserbehälter nicht ausreichend dimensioniert ist, kommt es immer wieder vor, dass der Sickerbehälter überläuft, und das Wasser über die benachbarte Wiesenfläche versickert. Aus den geschilderten Gründen wurde diese Art der Entwässerung durch die untere Wasserbehörde beanstandet und im weiteren Vorgehen in Gesprächen mit der Stadt Elzach der Anschluss des Grünschnittplatzes an das öffentliche Kanalnetz beschlossen. Ebenso wurde mit der Stadt Elzach vereinbart, dass diese die Hälfte der Baukosten, die den Schmutzwasseranschluss betreffen, trägt. Nach der vom beauftragten Ingenieurbüro erstellten Kostenberechnung waren 180.000 € brutto für die Gesamtbaumaßnahme anzunehmen. Davon wären aufgrund der vorgenannten Vereinbarung 110.000 € auf den Landkreis Emmendingen und 70.000 € auf die Stadt Elzach entfallen. Insofern war der in § 8 Nr. 1 u. 2 der Hauptsatzung festgelegte Schwellenwert von 120.000,- € für eine Entscheidung durch den zuständigen Kreistagsausschuss für Umwelt und Technik (AUT) unterschritten. Nach Erteilung der immissionschutzrechtlichen Genehmigung wurden die Leistungen im Juli 2016 nunmehr in einem öffentlichen Verfahren ausgeschrieben. Neben den Leistungen zum Anschluss an das öffentliche Kanalnetz wurden auch die Errichtung eines Bürocontainers inklusive aller Anschlüsse sowie der Bau eines Drosselschachtes auf dem Grünschnittplatz mit ausgeschrieben. Vier Unternehmen haben die Unterlagen angefordert und zwei haben ein Angebot abgegeben Fa. Johann Joos, Hartheim 313.231,88 € brutto Fa. Christian Pontiggia, Waldkirch 210.014,62 € brutto Demnach soll der Auftrag an die Firma Christian Pontiggia, die das günstigste Angebot abgegeben hat, vergeben werden. Von der Auftragssumme entfallen ca. 60.000 € auf die Stadt Elzach, so dass rund 150.000 € vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft getragen werden müssen. Der in § 8 Nr. 2 der Hauptsatzung für eine Entscheidung durch den AUT definierte Schwellenwert von 120.000,- € ist damit überschritten. Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Vergabe der Leistung liegt damit beim AUT. Als erster Schritt der Baumaßnahme muss die Schmutzwasserleitung verlegt und dabei der Yachbach unterquert werden. Erst danach können die weiteren Arbeiten ausgeführt werden. Weil ab 01.10.2016 bis 31.04.2017 Gewässerschonzeit ist und in diesem Zeitraum keine Bachquerungen durchgeführt werden dürfen, muss die Unterquerung des Yachbachs bis 30.09.2016 abgeschlossen sein. Das ist nur zu leisten, wenn mit den Arbeiten direkt nach der Sommerpause Anfang September 2019 begonnen wird. Die nächste Sitzung des AUT ist erst für den 19.09.2016 terminiert. Würde erst dann über die Auftragsvergabe entschieden werden, würde das bedeuten, dass sich die Baumaßnahme um mindestens ein halbes Jahr verzögert. Das würde der Vorgabe der unteren Wasserbehörde widersprechen, schnell für Abhilfe zu sorgen. Wegen der Sommerpause und dem Erfordernis, mit den Arbeiten direkt nach der Sommerpause zu beginnen, wäre unter Berücksichtigung der der beauftragten Baufirma nach Auftragsvergabe zuzugestehenden Vorbereitungszeit bis zum Beginn der Bauausführung auch eine vorzeitige, formlos und fristlos einzuberufende Sitzung des AUT nicht geeignet, die drohende Verzögerung zu vermeiden. Aufgrund dessen soll der Auftrag im Rahmen einer Eilentscheidung des Landrates nach § 41 Abs. 4 LkrO vergeben werden, damit die Arbeiten noch in diesem Jahr durchgeführt werden können und die Erfüllung der wasserrechtlichen Vorgaben nicht um mindestens ein halbes Jahr verschoben werden muss. II. Der Vergabe der Auftragsleistung an die Firma Christian Pontiggia im Gesamtwert von 210.014,62 € wird im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 41 Abs. 4 LkrO zugestimmt. Das entsprechende Zuschlagsschreiben wird an die Firma Christian Pontiggia versendet. III. Zur Bekanntgabe in der nächsten Sitzung des AUT am 19.09.2016. Hanno Hurth Landrat