Ausschuss für Umwelt und Technik

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Ausschuss für Umwelt und Technik
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik
am Montag, 19. September 2016 ab 15:00 Uhr
im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes Emmendingen (5. OG)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
2. Sozialticket im ÖPNV
Drucksache Nr. 20160065
3. Sachstandsbericht des Klimaschutzmanagements des Landkreises Emmendingen
Drucksache Nr. 20160066
4. Antrag der Stadt Kenzingen auf Zuwendung in Höhe von 35.000 Euro zur Beschaffung eines Einsatzleitwagens für den überörtlichen Einsatz der Feuerwehr
Drucksache Nr. 20160067
5. Anschluss der Integrierten Leitstelle Emmendingen an den Digitalfunk
Drucksache Nr. 20160068
6. Antrag des DRK-Kreisverbandes Emmendingen auf Zuwendung zu den
Sanierungskosten des großen Lehrsaals
Drucksache Nr. 20160069
7. Genehmigung von Mehrausgaben im Vermögensplan 2016 des Eigenbetriebs
Abfallwirtschaft
Drucksache Nr. 20160070
8. Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 27. Juni 2016
9. Bekanntgaben und Anfragen
Hanno Hurth
Landrat
Landkreis Emmendingen
SITZUNGSVORLAGE
Drucksache Nr. 20160065
Emmendingen, den 12.08.2016
Dezernat/Amt:
Haushaltsstelle/n:
Zur Beratung an:
Zur Entscheidung an:
II / Amt für ÖPNV und III / Sozialamt
Teilhaushalte 3 und 4
AUT
am 19.09.2016
(öffentlich)
Kreistag
am 28.11.2016
(öffentlich)
Anlagen:
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 03.07.2016
I.
Sozialticket im ÖPNV
II.
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Emmendingen wird keine rabattierten ÖPNV-Fahrscheine für sozial bedürftige Personen einführen.
III.
Sachverhalt:
1. Ausgangslage:
Die Stadt Freiburg führt aufgrund eines interfraktionellen Antrags des dortigen Gemeinderats sozial rabattierte Fahrscheine für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
zum 01.10.2016 und für Wohngeldempfänger zum 01.01.2017 ein. Diese sozial
motivierte Subventionierung von Fahrscheinen wird im Folgenden als „Sozialticket“
bezeichnet, weil sich dies bundesweit als feststehender Begriff in der politischen Diskussion durchgesetzt hat. Ein „Sozialticket“ ist damit kein eigenständiges Produkt im
Fahrscheinsortiment, es handelt sich vielmehr um rabattierte Mehrfahrten- oder Monatskarten analog z.B. zu den rabattierten Schülermonatskarten.
Die Stadt Freiburg ist Mitglied des Zweckverbands Regio-Nahverkehr Freiburg
(ZRF). Weitere Mitglieder des ZRF sind die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald
und Emmendingen. Der ZRF entwickelt den ÖPNV und beteiligt sich durch einen
Zuschuss an die Unternehmen der Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbH (RVF) in
Höhe von jährlich ca. 10 Mio. € maßgeblich an dessen Finanzierung. Der Anteil des
Landkreises Emmendingen an der Verbandsumlage des ZRF für das Jahr 2016 beträgt knapp 2.7 Mio. €. Der ZRF hat zudem den Ausbau des regionalen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) gemäß dem Projekt „Breisgau-S-Bahn 2020“ beschlossen. Im Landkreis Emmendingen werden danach in einer ersten Stufe die Elztalbahn und die Kaiserstuhlbahn infrastrukturell ausgebaut, so dass ein deutliches
Mehr an Nahverkehrsleistungen auf der Schiene erzielt werden kann. Der Gesamtkostenanteil des Landkreises Emmendingen für die erste Ausbaustufe beträgt 27,6
Mio. € (Preisstand 2014). Darüber hinaus wird sich der Landkreis Emmendingen
-2-
nach der Beschlusslage des Kreistags nach Inbetriebnahme der ersten Ausbaustufe
an den Kosten der Mehrverkehrsleistungen auf der Elztalbahn mit vsl. ca. 120.000,€ pro Jahr und auf der Kaiserstuhlbahn mit vsl. ca. 170.000,- € pro Jahr beteiligen.
Nach Umsetzung der ersten Ausbaustufe soll nach dem Grundsatzbeschluss des
Kreistags aus dem Jahr 2011 und dem darauf aufbauenden Gesamtbeschluss des
ZRF die regionale Schienenverkehrsinfrastruktur in einer zweiten Stufe weiter ausgebaut werden. Zu den hierfür vorgesehenen Maßnahmen zählt insbesondere die
direkte Schienenverknüpfung zwischen der nördlichen Kaiserstuhlbahn und der
Rheintalbahn am Bahnhof Riegel-Malterdingen (sog. „Riegeler Kurve“) und die
barrierefreie Gestaltung und Optimierung der Haltepunkte an der Rheintalbahn.
Mit Nachricht vom 03.07.2016 beantragt die SPD-Kreistagsfraktion die Einführung
eines „Sozialtickets“, nach dem vorgenannten Beschluss des Freiburger Gemeinderats, auch für Einwohner des Landkreises Emmendingen. Zur Begründung des Antrags wird u.a. vorgetragen, dass im Gegensatz zum Stadtgebiet von Freiburg die
Einwohner des Landkreises Emmendingen, die über kein eigenes Auto verfügen,
wegen der größeren Entfernungen noch stärker auf die Nutzung des ÖPNV angewiesen sind. Die SPD-Kreistagsfraktion bittet daher um Vorlage eines Entwurfs für
ein „Sozialticket“, der auf dem vom Freiburger Gemeinderat beschlossenen Modell
basiert (vgl. Anlage).
2. Sachstand:
Das von der Stadt Freiburg als „Sozialticket“ beschlossene Zuschussmodell sieht
folgendes vor: In Freiburg wohnende Empfänger von Leistungen nach dem SGB II,
(Arbeitslosengeld II), nach dem SGB XII (Sozialhilfe), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), von Leistungen der Kriegsopferfürsorge und wohngeldempfangende Haushalte können nach ihrer Wahl entweder einen Zuschuss in Höhe von
20,00 € für den Kauf einer nicht übertragbaren RegioKarte („RegioKarte Basis“, persönlich, monatsgebunden, aktueller Preis: 52,50 €) oder einmal im Monat eine 2x4Mehrfartenkarte der Preisstufe 1 zum halben Preis erhalten (Fahrscheinheft für 8
Fahrten innerhalb derselben Tarifzone, das preislich so bemessen ist, dass gegenüber dem Kauf von 8 Einzelfahrscheinen 1 Fahrt kostenfrei ist; aktueller Preis: 16,10
€ - somit ergibt sich ein Zuschuss von derzeit 8,05 Euro je Karte). Das „Sozialticket“
wird vollständig über den Haushalt der Stadt Freiburg finanziert.
Übertragen auf den Landkreis Emmendingen würde das – ohne künftige Tarifsteigerungen der RVF - folgende jährliche Belastung für den Kreishaushalt bedeuten:
a) Zahl der Anspruchsberechtigten im Landkreis Emmendingen (Stand Juni 2016):
Anspruchsberechtigte von Leistungen nach SGB II
Anspruchsberechtigte von Leistungen nach SGB XII
Anspruchsberechtigte von Leistungen des AsylbLG
Leistungen der Kriegsopferfürsorge
(Wohngeldempfänger/innen werden gesondert ausgewiesen s.u.)
Summe
3.579
1.991
1.800
15
7.385
-3-
Die nachfolgende Tabelle weist die wohngeldempfangenden Haushalte des Jahres
2015 aus und berücksichtigt ferner deren geschätzten Anstieg infolge der Wohngeldnovelle ab 2016. Nach Schätzung des Landes wird für Baden-Württemberg eine
Steigerung der wohngeldberechtigten Haushalte um ca. 40 % prognostiziert. Der
Bund hingegen rechnet mit einer Zunahme von ca. 60 %.
Jahr Wohngeldempfangende Steigerung nach Schät- Steigerung nach SchätHaushalte im LKr EM
zung des Landes 40 % zung des Bundes 60 %
2015
1.071
1.500
1.714
Zu beachten ist, dass hier keine Schülerinnen und Schüler enthalten sind, da diese
Personengruppe ihre Monatskarte bereits über das Bildungs- und Teilhabepaket kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen.
b) Kostenschätzung für den Zuschussbedarf
Die folgende Kostenschätzung ist vor folgendem Hintergrund mit erheblichen Unsicherheiten behaftet:
- Die übertragbare RegioKarte wird häufig von mehreren Personen genutzt. Es ist
fraglich, ob eine personengebundene Monatskarte zum Preis von 32,50 € attraktiv
wäre oder ob stattdessen die rabattierten Mehrfahrtenkarten als Ergänzung stark
nachgefragt werden würden.
- Mit der Umsetzung des interfraktionellen Antrags des Freiburger Gemeinderats
werden zwei Optionen für Fahrscheine gleichzeitig bezuschusst. Es gibt keinerlei
fachliche Anhaltspunkte, wie sich die Nachfrage auf diese zwei Angebote verteilen
wird. Für die Haushaltsbelastung des Landkreises ist es aber ein großer Unterschied, ob der monatliche Zuschuss je Stückzahl 8,05 € (für 2x4-Mehrfahrtenkarte
der Preisstufe 1) oder 20,00 € (Monatskarte) beträgt.
Entsprechend der Annahmen der Stadt Freiburg wird erwartet, dass zwischen 30 %
und 70 % der Anspruchsberechtigten das „Sozialticket“ 11 Monate im Jahr nutzen
werden.
Das bedeutet bei

einem Kreis von ca. 9.000 Anspruchsberechtigten (siehe oben)

einen Zuschuss des Landkreises pro Mehrfahrtenkarte in Höhe von 8.05 €
bzw. pro RegioKarte in Höhe von 20,00 €

bei einer Nachfrage nach der Mehrfahrtenkarte von 80 % und

einer Nachfrage nach der RegioKarte von 20 %,
dass der Kreishaushalt pro Jahr zwischen 310.068,- € (30 % Nutzer) und
723.492,- € (70 % Nutzer) belastet werden wird.
Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass bei Nutzung der RegioKarte durch
alle Anspruchsberechtigten über 12 Monate jährlich eine Gesamtbelastung für den
-4-
Landkreis Emmendingen von 2,16 Mio. Euro (9.000 Anspruchsberechtigte x 12 Monate x 20 Euro Zuschuss) entstehen könnte.
Hinzu kommt die Belastung durch Personalausgaben. Ausgehend davon, dass die
Stadt Freiburg bei einem entsprechend größerem Nutzerkreis Personal im Umfang
von 2,5 Arbeitskräften zur administrativen Abwicklung des „Sozialtickets“ angenommen hat, geht die Kreisverwaltung für den Landkreis Emmendingen von mindestens
1,0 AK zur verwaltungstechnischen Umsetzung des „Sozialtickets“ aus. Hinsichtlich
der Besoldung wird ebenfalls in Anlehnung an die Einschätzung der Stadt Freiburg
davon ausgegangen, dass die anfallenden Arbeiten jeweils zur Hälfte durch einen in
A 8 / EG 8 und einen nach EG 6 eingruppierten Mitarbeiter zu erledigen sind. Im
Durchschnitt würde das Personalkosten von ca. 47.700,- € pro Jahr ergeben. Hinzu
kommen noch “Overheadkosten“ von rund 11.000,- €.
Mit der Abschätzung in Anlehnung an die Stadt Freiburg ist somit mit Gesamtkosten
von rund 800.000 Euro zu rechnen.
IV. Bewertung:
Die Verwaltung spricht sich gegen die Einführung eines „Sozialtickets“ im Landkreis
Emmendingen aus.
Zunächst ist zu berücksichtigen, dass der Landkreis schon jetzt das Tarifangebot der
RVF über den ZRF durch erhebliche Finanzmittel (knapp 2,7 Mio € pro Jahr) bezuschusst. Dadurch trägt der Kreis maßgeblich dazu bei, dass es mit der RegioKarte
das Angebot einer verbundweit gültigen, zeitgebundenen Fahrkarte gibt, das im bundesweiten Vergleich einzigartig preisgünstig ist. Das hervorragende Preis-Leistungsverhältnis dieses Fahrscheinangebots wirkt sich insbesondere im ländlich geprägten
Landkreis Emmendingen besonders vorteilhaft aus, weil so mit dem ÖPNV längere
Distanzen zu einem sehr guten Preis zurückgelegt werden können. Insofern gibt es
bereits mit der RegioKarte ein Angebot, das auch sozial Bedürftigen zugutekommt.
Die größeren Distanzen, die im ländlichen Raum zurückgelegt werden müssen,
führen ferner dazu, dass eine Mehrfahrtenkarte der Preisstufe 1 nur von geringem
Nutzen sein wird. Nach der Tarifstruktur des RVF-Gebiets müssen für Fahrten innerhalb des Landkreises häufig bereits Fahrscheine der Preisstufe 2 gelöst werden.
Möchte man vom nördlichen Kaiserstuhl, aus dem Bereich Herbolzheim - Kenzingen
- Malterdingen oder aus dem oberen Elztal nach Freiburg fahren, muss schon ein
Fahrschein der Preisstufe 3 gelöst werden. Die Mehrfahrtenkarte der Preisstufe 2
kostet gegenwärtig 28,00 €, diejenige der Preisstufe 3 kostet aktuell 39.90 €. Es wird
sich deshalb zwangsläufig die Frage der Bezuschussung der Mehrfahrtenkarten der
höheren Preisstufen stellen, wodurch die Belastung des Kreishaushalts noch weiter
ansteigen wird.
Bei der Belastung des Kreishaushalts im Bereich des ÖPNV ist ferner der ganz erhebliche Investitionskostenanteil des Landkreises Emmendingen am Projekt „Breisgau-S-Bahn 2020“ in den Blick zu nehmen.
-5-
Sollte dem Antrag der SPD-Kreistagsfraktion näher getreten werden, wären aus
Sicht der Verwaltung in jedem Fall zunächst die Erfahrungen abzuwarten, die die
Stadt Freiburg mit dem „Sozialticket“ sammelt, insbesondere auch, was dessen
Wirksamkeit anbelangt.
WG: Sozialticket
Hanno Hurth
Protokoll:
An:
Hinrich Ohlenroth, Timm Anders, Ulrike
Kleinknecht-Strähle, Christian Bader
03.07.2016 16:20
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Gesendet von meinem BlackBerry 10-Smartphone.
Von: [email protected]
Gesendet: Sonntag, 3. Juli 2016 15:58
An: Landrat Hurth
Antwort an: [email protected]
Betreff: Sozialticket
Sehr geehrter Herr Landrat Hurth,
mit großer Freude hat die SPD Kreistagsfraktion vom Beschluss des Freiburger Gemeinderates zur
Einführung eines Sozialtickets Kenntnis genommen. Wir stellen den Antrag auch für unsere
Kreisbürger. Es darf nicht sein, dass im Geltungsbereich der Regiokarte unterschiedliche Sozialtickets
angeboten werden. Unser Antrag, gemeinsam mit den SPD Fraktionen Freiburg und dem Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald, zur geringeren Preissteigerung bei der nicht übertragbaren Regio
Basiskarte geht in die selbe Richtung, es fehlt allerdings die soziale Komponente. Die Notwendigkeit
wird auch dadurch unterstrichen, dass im Gegensatz zu den Entfernungen im Stadtgebiet, den
Kreisbewohnern die Meisterung zu Fuß oder mit dem Fahrrad nicht möglich ist. Wir denken darüber
hinaus aus aktuellem Anlass auch an die Flüchtlinge im Landkreis, die zwingend auf die Nutzung des
ÖPNV angewiesen sind. Und selbstverständlich profitieren auch viele bedürftige Menschen in
unserem Landkreis vom Sozialticket.
Wir bitten die Verwaltung um einen auf der Grundlage der Stadtverwaltung Freiburg basierenden
Entwurf mit Fahrpreisen von 32,50 EURO für das nicht übertragbare monatliche Sozialticket und eine
halbierte 2X4 Mehrfahrtenkarte. Der SPD Kreistagsfraktion Emmendingen ist an der Erhaltung
gemeinsamer Sozialstandarts in Fragen des ÖPNV gelegen.
Wir gehen von einer zeitnahen Entscheidung aus und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Pia Lach
SPD Fraktionsvorsitzende im Landkreis Emmendingen
Mitglied im Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg
Landkreis Emmendingen
Drucksache Nr. 20160066
SITZUNGSVORLAGE
Emmendingen, den 23.08.2016
Dezernat/Amt:
WFG-Wirtschaftsförderungsgesellschaft des
Landkreises Emmendingen mbH
/
Klimaschutzmanager Philipp Oswald
Zur Information an:
AUT am 19.09.2016
I. Sachstandsbericht des Klimaschutzmanagements des Landkreises
Emmendingen.
II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:
Der AUT nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
III. Sachverhalt:
1.
Am 18.04.2011 wurde vom Kreistag die Erstellung eines integrierten
Klimaschutz-konzeptes für den Landkreis Emmendingen beschlossen. Die Erstellung
des Klimaschutzkonzeptes durch die Energieagentur Regio Freiburg in
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Institut für Energieforschung erfolgte im
Zeitraum Oktober 2011 bis Juli 2012. Zwischenergebnisse wurden am 23.4.2012 im
Ausschuss für Umwelt und Technik vorgestellt, die Präsentation der Endergebnisse
erfolgte dann am 16. Juli 2012 im Kreistag.
2.
Eines der wesentlichen Ergebnisse des Klimaschutzkonzeptes ist, dass der
Strombedarf des Landkreises Emmendingen bereits um das Jahr 2030 vollständig
lokal und aus Erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden kann, wenn man die
Potenziale kontinuierlich nutzbar macht (Innovationsszenario). Beim Wärmebedarf
dagegen kann eine 100 %-ige Deckung durch Erneuerbare Energien erst im Jahr
2050 erreicht werden und dann auch nur, wenn mindestens 50% des
Wärmebedarfes eingespart werden. Dafür muss die Energieeffizienz in allen
Bereichen erheblich gesteigert werden. Das kann durch Gebäudesanierungen, den
Einsatz verbesserter Techniken oder über Einsparungen durch Verzicht erfolgen.
Die Erschließung der Potenziale und der errechneten Energieeinsparungen ist mit
Investitionskosten verbunden, die in erheblichem Maße zur regionalen
Wertschöpfung und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen werden. Zudem
tragen sinkende Importe fossiler Energieträger dazu bei, dass mehr Kaufkraft für
regionale Wirtschaftskreisläufe zur Verfügung steht.
Zur Erreichung der ambitionierten Zielsetzung wurde ein Maßnahmenkatalog mit 50
Klimaschutzmaßnahmen für den Landkreis als Klimaschutzaktionsplan für die
nächsten Jahre bzw. Jahrzehnte entwickelt. Die Maßnahmen ergänzen sich in ihrer
Wirkung und können gemeinsam für eine gesamte Marketing-Strategie zum
Klimaschutz im Landkreis genutzt werden.
2
3.
Am 03.12.2012 beschloss der Kreistag die Umsetzung der Maßnahmen des
integrierten Klimaschutzkonzepts. Als Mittel zur Maßnahmenumsetzung wurde die
Einstellung eines Klimaschutzmanagers beschlossen. Dessen Aufgabengebiet für
die ersten drei Jahre wurde wie folgt beispielhaft beschrieben:
- die Durchführung von Impulsberatungen und Info-Veranstaltungen zur
energetischen Sanierung
- Aufbau und Akkreditierung eines Energieberaternetzwerkes
- Fortschreibung der Energie- und CO2-Bilanz (Klimaschutz-Controlling-System)
- Beratung zum kommunalen Energiemanagement
- Infokampagnen zur umweltfreundlichen Mobilität
- Beratung zur Verbesserung der Energieeffizienz
- Unterstützung von Bürgerbeteiligungsmodellen im Bereich erneuerbarer
Energien, etc.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fördert im
Anschluss an die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes für die Zeitdauer von drei
Jahren die Einrichtung eines Klimaschutzmanagements mit einem Zuschuss in Höhe
von bis zu 65%. Diese Förderung wurde beantragt und Ende 2013 bewilligt, so dass
ab dem 01.Juli 2014 der Klimaschutzmanager des Landkreis Emmendingen operativ
tätig werden konnte.
IV. Bericht über bisher umgesetzte oder angestoßene Maßnahmen:
Nach nunmehr 2 Jahren des operativen Klimaschutzmanagements (KSM) kann
folgender Zwischenbericht erfolgen:
-
Einrichtung einer zentralen Stelle als Ansprechpartner für Klimaschutz-Fragen
aus dem gesamten Landkreis (Bürger, Kommunen, Wirtschaft) und für die
Verwaltung/das Landratsamt selbst.
Etablierung der Klimaschutzaktivitäten des Landkreises in der öffentlichen
Wahrnehmung unter dem Label „Energie & Klimaschutz Landkreis
Emmendingen“ (u.a. Website, Flyer, PR-Arbeit).
Außerdem insbesondere in den Jahren 2014/2015:
- Entwicklung eines Fachexperten-Netzwerks für die Energieberatung von
Gebäudeeigentümern „Energieberater-Netzwerk Landkreis Emmendingen“.
- Start der Energiekampagne als niederschwellige Informationsveranstaltung
zum Thema energetische Sanierung von Wohngebäuden in einzelnen
Gemeinden des Landkreises (Denzlingen, Gutach i.B.).
- Prüfung der Förderfähigkeit geplanter Modernisierungsvorhaben im Zuge der
„Ausgewählten Maßnahme“
Außerdem seit 2016:
- Weiterführung des Fachexperten-Netzwerks für die Energieberatung von
Gebäudeeigentümern „Energieberater-Netzwerk Landkreis Emmendingen“
- Fortführung der Energiekampagne als niederschwellige
Informationsveranstaltung zum Thema energetische Sanierung von
Wohngebäuden in einzelnen Gemeinden des Landkreises (Endingen,
Kenzingen, Teningen (vorauss. Ende 2016), Waldkirch (geplant für 2017)).
3
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Orientierungsberatung für Bürger, insbesondere Eigentümer von
Wohngebäuden, bei Fragen zur energetischen Sanierung, zu
Fördermöglichkeiten und zur fachlichen Unterstützung bei Analyse, Planung
und Umsetzung.
Planung und Durchführung der „Energieausflüge zum Tag der Umwelt“ am
04.06.2016 im Landkreis (zwei von vier Stationen im LK EM: BIZZZ in Gutach
i.B. und WKA Tännlebühl in Freiamt).
Konkrete Unterstützungsangebote für Unternehmen im Landkreis zum Thema
Energie & Ressourceneffizienz: Zwei kostenlose Schulungen für
Produktionsleiter / Energiebeauftragte zu Instrumenten der
Energieeffizienzanalyse im eigenen Betrieb (Juni & Juli) waren stark
nachgefragt und erhielten hohe Zufriedenheitsbewertungen der
teilnehmenden Unternehmensvertreter. Außerdem informiert das Klimaschutzmanagement gezielt zu Fördermöglichkeiten bei Investitionen. Eine InfoVeranstaltung mit Erfolgsbeispielen von Unternehmen im Landkreis ist geplant
für Dezember 2016.
Akquise von 20.000 € Landeszuschuss für die Durchführung von KlimaschutzBildungsprojekten im Schuljahr 2016/2017 an Schulen im Landkreis.
Unterstützung der Kommunen und des Landratsamts bei KlimaschutzFragestellungen, -Maßnahmen und –Förderungen (Öffentlichkeitsarbeit zu
kommunalen KS-Maßnahmen, Informationen und Hilfestellung zu
Förderprogrammen des Bundes und des Landes, z.B. Klimaschutz Plus etc.).
Unterstützung der Energieagentur beim Aufbau eines landkreisweiten
Netzwerks zur Senkung von Energieverbrauch und – kosten in kommunalen
Liegenschaften („Kommunal-Liga Energie+“). Die Förderung für Kommunen
beträgt bis zu 70%.
Knüpfung von Kooperationen mit kommunalen Klimaschutzmanagern im
Landkreis, insbesondere KSM der Stadt Emmendingen und KSM BahlingenEndingen-Forchheim. Passende kommunale Angebote, z.B. beim Thema
energetische Gebäudesanierung, werden dadurch bestmöglich verknüpft.
Analyse der Dachflächen der landkreiseigenen Liegenschaften im Hinblick auf
Potenziale zur klimaneutralen Stromerzeugung mittels Photovoltaik.
Angestrebt wird die Zusammenarbeit mit Bürgerenergiegenossenschaften aus
dem Landkreis bei der Umsetzung.
Unterstützung beim weiteren Umbau des landkreiseigenen Fuhrparks zur
klimafreundlicheren Mobilität (unter Nutzung von Förderungen des Bundes)
und damit zur Wahrnehmung der Vorbildfunktion des Landkreises beim
Klimaschutz.
Regelmäßiger Austausch mit dem Fachbereich Gebäudemanagement und
Entwicklung von Grundlagen für zukünftige Fördermittelakquise für den
Landkreis (Entwicklung der Projektskizze „Klimafreundliches Bildungszentrum
Hochburg“, Teilnahme am Leitstern Energieeffizienz Baden-Württemberg).
Das Klimaschutzmanagement des Landkreises Emmendingen wurde im Juli
2016 zum Klimaschutzmanager des Monats der Nationalen
Klimaschutzinitiative des Bundes (BMUB) gewählt. Damit gehört das KSM des
Landkreises Emmendingen zu den 12 bundesweit hervorgehobenen
Klimaschutzmanagern der insgesamt über 320 installierten
Klimaschutzmanagements in Deutschland im Jahr 2016.
4
Zusätzlich zum den Klimaschutzaktivitäten durch das KSM hat der Landkreis auch in
den letzten Jahren in vielen weiteren Bereichen Klimaschutz vorangebracht. Um nur
einige zu nennen:
- Heizungsmodernisierung bei eigenen Liegenschaften (und damit verbunden
direkte CO2-Einsparungen)
- Energieeffizienzmaßnahmen und Optimierung des Stromverbrauchs bei
eigenen Liegenschaften
- Erstellung des Radverkehrskonzepts
- ÖPNV-Ausbau im Rahmen der Breisgau-S-Bahn 2020
- Erhöhte Kapazitäten bei Genehmigungsverfahren für Erneuerbaren Energien
- Leasing des ersten Elektro-Fahrzeugs im Fuhrpark des Landratsamts
- Entwicklung und Veröffentlichung der Rad & Freizeitkarte für den Landkreis
V. Ausblick auf weiter geplante Maßnahmen bis Ende 2017:
Die Fortführung des Klimaschutzmanagements ist noch bis Ende 2017 gefördert
durch das Bundesumweltministerium. Im Rahmen des Projektplans sind folgende
Maßnahmen vorgesehen:
- Fortführung der bereits begonnen oben genannten Maßnahmen,
insbesondere der Energiekampagne und Orientierungsberatung, der
Öffentlichkeitsarbeit, der Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen
Kommunen und die Koordination zur Wahrnehmung der Vorbildfunktion.
- Fortschreibung der CO2-Bilanz für den Landkreis zur Status-Bestimmung in
2017. Aufgrund der Verfügbarkeit der Daten kann diese Bilanzierung
allerdings noch nicht die Entwicklungen der Jahre 2015 und 2016 beinhalten.
- Entwicklung einer Sanierungsstrategie für die eigenen Liegenschaften, die
energetische Vorgaben bzw. Richtlinien enthält.
- Expertenkreise für Wind- und Solarenergienutzung einrichten, um aktuellen
Herausforderungen begegnen zu können.
- Entwicklung einer Strategie für Kraft-Wärme-Kopplung im Landkreis.
- Entwicklung von neuen Projekten und Akquise von Fördermitteln zur
Umsetzung.
Landkreis Emmendingen
Drucksache Nr. 20160067
SITZUNGSVORLAGE
Emmendingen, den 30.08.2016
Dezernat/Amt:
IV / 45
Zur Beratung an:
AUT 19.09.2016 (öfftl.)
Zur Entscheidung an:
Kreistag 28.11.2016 (öfftl.)
I. Antrag der Stadt Kenzingen auf Zuwendung in Höhe von 35.000 Euro zur
Beschaffung eines Einsatzleitwagens für den überörtlichen Einsatz der
Feuerwehr
II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:
Der Landkreis gewährt der Stadt Kenzingen eine einmalige finanzielle Zuwendung
in Höhe von 35.000 Euro zur Beschaffung eines Einsatzleitwagens für den
überörtlichen Einsatz der Feuerwehr.
III. Sachverhalt:
Die Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen zur Abwicklung von
Großschadenslagen auf Kreisebene ist Bestandteil des Konzeptes zur Förderung
überörtlich notwendiger Fahrzeuge und Geräte. Dieses Konzept wurde vom AUT
in seiner Sitzung vom 29.11.2010 beschlossen und wurde in den vergangenen
Jahren entsprechend Schritt für Schritt umgesetzt.
Nachdem die Stadt Waldkirch im Jahr 2015 den ersten der beiden vorgesehenen
Einsatzleitwagen beschafft hat, ist nunmehr die Stadt Kenzingen bereit, das zweite
Fahrzeug bei der dortigen Feuerwehr zu stationieren.
Der Unterschied zu einem „normalen“ Einsatzleitwagen liegt bei den beiden vom
Kreis geförderten Fahrzeugen darin, dass zusätzlich ein kleiner
Besprechungsraum in diesen Fahrzeugen vorhanden ist.
Der Mehraufwand hierfür beträgt rund 35.000,00 €.
Dieser Mehraufwand für den Platzbedarf der Einsatzleitung bei überörtlichen
Schadenslagen soll vom Landkreis übernommen werden (AUT vom 29.11.2010).
2
Die Finanzierung der Beschaffung des Fahrzeuges ist wie folgt vorgesehen:
Gesamtkosten des Fahrzeugs:
ca. 130.000,00 €.
Zuschuss vom Land (bereits bewilligt):
21.500,00 €
Zuschuss Kreis:
35.000,00 €.
Die Stadt Kenzingen hat bereits die entsprechenden Beschlüsse für die
Beschaffung des Fahrzeugs gefasst, das Land hat den genannten Zuschuss
bewilligt, das Fahrzeug soll 2017 ausgeliefert werden.
Landkreis Emmendingen
Drucksache Nr. 20160068
SITZUNGSVORLAGE
Emmendingen, den 05.09.2016
Dezernat/Amt:
IV / 45
Zur Beratung an:
AUT 19.09.2016 (öfftl.)
Zur Entscheidung an:
Kreistag 28.11.2016 (öfftl.)
I. Anschluss der Integrierten Leitstelle Emmendingen an den Digitalfunk
II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:
Für den Anschluss der Integrierten Leitstelle Emmendingen den Digitalfunk
werden im Kreishaushalt 2017 250.000,00 € bereitgestellt.
Für die notwendigen Anschlusskosten hat das Land eine Förderung in Höhe von
40 % zugesagt.
III. Sachverhalt:
1. Die Integrierte Leistelle wird gemeinsam vom DRK Kreisverband Emmendingen
und vom Landkreis Emmendingen betrieben. Hierbei tragen beide Seiten jeweils
50% der anfallenden Investitions- und Unterhaltungskosten.
2. Seit bereits über 10 Jahren wird in Baden-Württemberg versucht, den Digitalfunk
bei der Polizei, der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen einzuführen. Einzig bei
der Polizei ist dies bisher zum Teil erfolgt.
Laut aktuellen Informationen aus dem Innenministerium sollen die Leitstellen in
Baden-Württemberg nunmehr im Jahr 2017 an den Digitalfunk angeschlossen
werden. Ferner sind weitere technische Neuerungen in der Leistelle (Updates etc.)
zu realisieren.
Im Einzelnen geht es um folgende Maßnahmen. Im folgenden wird jeweils der vom
Landkreis zu erbringende Finanzierungsanteil dargestellt.
a)
Errichtung einer Richtfunkstrecke zwischen dem Gebäude der
Leitstelle und dem Polizeirevier, einschließlich neuer Funkmast:
70.000,00 €
2
b)
Ertüchtigung der Notrufannahme (Frequentis, Update
TR-Notruf, E-Call):
TR-Notruf: Möglichkeit, den Anrufer bzw. dessen Telefonstandort eindeutig örtlich zu identifizieren.
E-Call: ab 2017 sind alle Neufahrzeuge mit einem System
auszurüsten, welches bei Verkehrsunfällen die nächste
Leitstelle per Funk alarmiert.
Diese beiden technischen Innovationen sind für die Leitstellen
ab 2017 verpflichtend.
c)
Anpassung des Einsatzleitrechners:
d)
Einbau der Rückfalltechnik:
4.000,00 €
e)
Einbau der Konzentratortechnik durch die Firma T-System
6.000,00 €
f)
Nebenkosten (Installationen etc.)
6.000,00 €
110.000,00 €
18.000,00 €
214.000,00 €
Die gesamte Thematik ist seit vielen Jahren mit vielen Unsicherheiten belastet
und mit ständigen Kostensteigerungen verbunden. Diese Entwicklungen sind
durch den Landkreis nicht zu beeinflussen.
Daher wird vorgeschlagen für den Haushalt 2017 einen Betrag von
250.000,00 € einzustellen.
Das Land hat hierfür eine Förderung in Höhe von 40 % zugesagt.
3. Die restlichen Investitionskosten für den Digitalfunk werden vom DRK
getragen, das diesen Betrag von den Kostenträgern erstattet bekommt.
Landkreis Emmendingen
Drucksache Nr. 20160069
SITZUNGSVORLAGE
Emmendingen, den 05.09.2016
Dezernat/Amt:
IV / 45
Zur Beratung an:
AUT 19.09.2016 (öfftl.)
Zur Entscheidung an:
Kreistag 28.11.2016 (öfftl.)
Anlage/n:
Antrag des DRK vom 28.06.2016
I. Antrag des DRK-Kreisverbandes Emmendingen auf Zuwendung zu den
Sanierungskosten des großen Lehrsaals
II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:
Der Landkreis gewährt dem DRK-Kreisverband eine einmalige finanzielle
Zuwendung zur Sanierung des großen Lehrsaales im Gebäude Freiburger Straße
12 in Höhe von 7.500 Euro.
III. Sachverhalt:
Der DRK-Kreisverband saniert gegenwärtig den großen Lehrsaal im
Verwaltungsgebäude, Freiburger Straße 12. Dafür sind Kosten von rund
40.000,00 € veranschlagt.
Im Wesentlichen ist eine Erneuerung der Wände, Decken, Fenster und Böden
geplant. Ferner werden auch technische Modernisierungen vorgenommen.
Der DRK-Kreisverband bittet um eine Kostenbeteiligung des Landkreises in Höhe
von 15.000,00 €.
Aus Sicht der Verwaltung ist folgendes festzustellen:
Im Gebäude des DRK-Kreisverbandes sind u.a. die Integrierte Leitstelle und das
Amt für Brand- und Katastrophenschutz des Landratsamtes untergebracht.
Im Falle einer Großschadenslage stellt der DRK-Kreisverband dem Landkreis
sowohl den großen Lehrsaal, als auch einen kleineren Unterrichtsraum für die
Nutzung durch den Führungsstab und den Verwaltungsstab des Landkreises zur
Verfügung.
Damit ist in optimaler Weise gewährleistet, dass alle verantwortlichen und
entscheidungs-befugten Funktionsträger in unmittelbarer Nähe zusammenwirken
können.
Im jetzt zur Renovierung anstehenden großen Lehrsaal ist dann der Führungsstab
des Landkreises untergebracht.
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Der Mietvertrag zwischen dem Landkreis und dem DRK-Kreisverband für die
Unterbringung des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz schließt eine
zweimalige jährliche Nutzung des großen Lehrsaales ein, außerdem sind fünf
Abendveranstaltungen (Aus- und Fortbildung) im Mietpreis inbegriffen.
Bisher wurde der Raum durch das Landratsamt einmal für den Einsatz des
Führungsstabs während einer Schadenslage ( Bombenfund ) beansprucht,
außerdem haben die Verantwortlichen des Landratsamtes diesen nach dem Brand
im Hauptgebäude zweimal genutzt. Auch einige Übungen des Führungsstabes
haben dort bereits stattgefunden.
Aufgrund der Regelungen im Mietvertrag ist der Landkreis grundsätzlich nicht
verpflichtet, einen Zuschuss zu den Renovierungskosten zu leisten.
Andererseits ist zu berücksichtigen, dass durch die bisher immer großzügige
Bereitstellung der Räumlichkeiten durch den DRK-Kreisverband dem Landkreis
auch Vorteile erwachsen.
So brauchen keine eigenen Stabsräume bereitgehalten und unterhalten zu
werden, außerdem ist durch die räumliche Nähe im Ernstfall ein optimales
Zusammenwirken aller Beteiligten gewährleistet.
Dies rechtfertigt eine finanzielle Beteiligung an der Sanierungsmaßnahme in Höhe
der Hälfte des vom DRK erbetenen Betrages.
Landkreis Emmendingen
SITZUNGSVORLAGE
Drucksache Nr. 20160070
Emmendingen, den 31.08.2016
Dezernat/Amt:
Dez. II / Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Zur Entscheidung an:
AUT am 19.09.2016
Anlage:
Aktenvermerk über eine Eilentscheidung vom
08.08.2016
(öffentlich)
I. Genehmigung von Mehrausgaben im Vermögensplan 2016
II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:
Der Ausschuss für Umwelt und Technik stimmt Mehrausgaben von 50.000 EUR
für den Vermögensplan 2016 zu.
III. Sachverhalt:
Nach § 2 Abs. 4 EigBVO sind Mittel für verschiedene Vorhaben des Vermögensplanes gegenseitig deckungsfähig. Bisher konnten Mehrausgaben bei einzelnen
Vorhaben des Vermögensplans im Rahmen dieser gegenseitigen Deckungsfähigkeit ausgeglichen werden. Im Wirtschafsjahr 2015 z. B. konnten Mehrausgaben
beim neuen Recyclingzentrum in Gutach durch nicht noch benötigte Mittel für das
Recyclingzentrum in Denzlingen gedeckt werden. Im Wirtschaftsjahr 2016 lag das
Ausschreibungsergebnis für das Recyclingzentrum Denzlingen unter der veranschlagten Kostenschätzung. Dadurch standen Deckungsmittel für ein EDV-Update
zur Verfügung, welche nun nicht mehr im Jahr 2017 veranschlagt werden mussten.
Die Submission der Ausschreibung für die Entwässerung des Grünschnittplatzes
in Elzach vom 03.08.2016 ergab einen Mehraufwand bei den Baukosten gegenüber der Kostenschätzung von 40.000 EUR. Zur Begründung wird auf die Eilentscheidung des Landrats zur Vergabe gem. Ausschreibung (siehe Anlage) verwiesen. Gegenüber der ursprünglichen Planung sind auch die Kosten für den Bürocontainer (mit Anschlüssen) und die Honorare für das beauftragte Ingenieurbüro
gestiegen.
Insgesamt wird mit einem Mehraufwand von rd. 77.000 EUR gegenüber der Planung gerechnet. Dieser kann nicht zur Gänze im Rahmen der gegenseitigen Deckung finanziert werden.
Unter Berücksichtigung aller erfolgten und noch zu erwartenden Ausgaben entsteht im Vermögensplan 2016 voraussichtlich ein Defizit von rd. 50.000,00 EUR.
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Dieses Defizit kann durch eine entsprechende Kreditaufnahme im Rahmen der
beschlossenen Kreditermächtigung lt. Wirtschaftsplan ausgeglichen werden.
Es wird um Zustimmung der Mehrausgaben gebeten.
Landratsamt Emmendingen
-Eigenbetrieb Abfallwirtschaft-
Emmendingen, 08.08.2016
Aktenvermerk
über eine Eilentscheidung
Grünschnittplatz Elzach Anschluss der Platzentwässerung an den Schmutzwasserkanal sowie Aufstellen eines Bürocontainers mit Anschlüssen an Abwasser,
Strom und Wasser, FlSt.-Nr. 542, Gemarkung Elzach, Anschrift: Sägewerkstraße
79215 Elzach
hier: Eilentscheidung des Landrates nach § 41 Abs. 4 LkrO
I. Die Lagerfläche des Grünschnittplatzes in Elzach entwässert derzeit in einen Sickerwasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von ca. 23 m³. Der Behälter wird,
wenn er gefüllt ist, ausgepumpt, und das Sickerwasser zur benachbarten Kläranlage
zur Entsorgung transportiert. In der Praxis hat sich diese mit der wasserrechtlichen
Erlaubnis vom 31.12.2010 genehmigte Entsorgung nicht bewährt. Da nicht jeden
Tag jemand vor Ort ist und der Sickerwasserbehälter nicht ausreichend dimensioniert ist, kommt es immer wieder vor, dass der Sickerbehälter überläuft, und das
Wasser über die benachbarte Wiesenfläche versickert.
Aus den geschilderten Gründen wurde diese Art der Entwässerung durch die untere
Wasserbehörde beanstandet und im weiteren Vorgehen in Gesprächen mit der
Stadt Elzach der Anschluss des Grünschnittplatzes an das öffentliche Kanalnetz
beschlossen. Ebenso wurde mit der Stadt Elzach vereinbart, dass diese die Hälfte
der Baukosten, die den Schmutzwasseranschluss betreffen, trägt.
Nach der vom beauftragten Ingenieurbüro erstellten Kostenberechnung waren
180.000 € brutto für die Gesamtbaumaßnahme anzunehmen. Davon wären aufgrund der vorgenannten Vereinbarung 110.000 € auf den Landkreis Emmendingen
und 70.000 € auf die Stadt Elzach entfallen. Insofern war der in § 8 Nr. 1 u. 2 der
Hauptsatzung festgelegte Schwellenwert von 120.000,- € für eine Entscheidung
durch den zuständigen Kreistagsausschuss für Umwelt und Technik (AUT) unterschritten.
Nach Erteilung der immissionschutzrechtlichen Genehmigung wurden die Leistungen im Juli 2016 nunmehr in einem öffentlichen Verfahren ausgeschrieben. Neben
den Leistungen zum Anschluss an das öffentliche Kanalnetz wurden auch die Errichtung eines Bürocontainers inklusive aller Anschlüsse sowie der Bau eines Drosselschachtes auf dem Grünschnittplatz mit ausgeschrieben. Vier Unternehmen haben die Unterlagen angefordert und zwei haben ein Angebot abgegeben
Fa. Johann Joos, Hartheim
313.231,88 € brutto
Fa. Christian Pontiggia, Waldkirch 210.014,62 € brutto
Demnach soll der Auftrag an die Firma Christian Pontiggia, die das günstigste Angebot abgegeben hat, vergeben werden.
Von der Auftragssumme entfallen ca. 60.000 € auf die Stadt Elzach, so dass rund
150.000 € vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft getragen werden müssen. Der in § 8
Nr. 2 der Hauptsatzung für eine Entscheidung durch den AUT definierte Schwellenwert von 120.000,- € ist damit überschritten. Die Zuständigkeit für die Entscheidung
über die Vergabe der Leistung liegt damit beim AUT.
Als erster Schritt der Baumaßnahme muss die Schmutzwasserleitung verlegt und
dabei der Yachbach unterquert werden. Erst danach können die weiteren Arbeiten
ausgeführt werden.
Weil ab 01.10.2016 bis 31.04.2017 Gewässerschonzeit ist und in diesem Zeitraum
keine Bachquerungen durchgeführt werden dürfen, muss die Unterquerung des
Yachbachs bis 30.09.2016 abgeschlossen sein. Das ist nur zu leisten, wenn mit den
Arbeiten direkt nach der Sommerpause Anfang September 2019 begonnen wird.
Die nächste Sitzung des AUT ist erst für den 19.09.2016 terminiert. Würde erst
dann über die Auftragsvergabe entschieden werden, würde das bedeuten, dass sich
die Baumaßnahme um mindestens ein halbes Jahr verzögert. Das würde der Vorgabe der unteren Wasserbehörde widersprechen, schnell für Abhilfe zu sorgen.
Wegen der Sommerpause und dem Erfordernis, mit den Arbeiten direkt nach der
Sommerpause zu beginnen, wäre unter Berücksichtigung der der beauftragten Baufirma nach Auftragsvergabe zuzugestehenden Vorbereitungszeit bis zum Beginn
der Bauausführung auch eine vorzeitige, formlos und fristlos einzuberufende Sitzung des AUT nicht geeignet, die drohende Verzögerung zu vermeiden. Aufgrund
dessen soll der Auftrag im Rahmen einer Eilentscheidung des Landrates nach § 41
Abs. 4 LkrO vergeben werden, damit die Arbeiten noch in diesem Jahr durchgeführt
werden können und die Erfüllung der wasserrechtlichen Vorgaben nicht um mindestens ein halbes Jahr verschoben werden muss.
II. Der Vergabe der Auftragsleistung an die Firma Christian Pontiggia im Gesamtwert
von 210.014,62 € wird im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 41 Abs. 4 LkrO
zugestimmt. Das entsprechende Zuschlagsschreiben wird an die Firma Christian
Pontiggia versendet.
III. Zur Bekanntgabe in der nächsten Sitzung des AUT am 19.09.2016.
Hanno Hurth
Landrat

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