Anzeigenpreisliste 2016

Transcrição

Anzeigenpreisliste 2016
Nr. 54
1. Januar 2016
Nielsengebiet IIIb
Anzeigenpreisliste
Geschäftskunden-Tarif
2016
Mittelbadische Presse
Salut l‘Ortenau
Hitradio Ohr
ANB
Baden Online
Mittelbadische Presse TV
Print & Digital-Media: Die besten Seiten für Ihre Werbung
2 Inhaltsverzeichnis
€
Kontakt
Verbreitungsgebiet
Verbreitungsauflagen
3
Sonderformate
12
Sonderthemen
16
§
AGB
4
Miba Sticky Notes
& Magic Cards
13
Beilagen
Direktverteilung
20
Geschäftsstellen
Verlagsrepräsentanten
26
28
Anzeigenpreise
Sonderwerbeformen
6
mm
Schlusstermine
Nachlässe
14
Salut l‘Ortenau
22
8
Druckvorgaben
15
ANB
ANB Amtliche
Nachrichtenblätter
24
Kontakt zur Mittelbadischen Presse
Verlagsadresse
Reiff Verlag KG
Marlener Str. 9
77656 Offenburg
Telefon zentral: 07 81 / 504-0
Telefax zentral: 07 81 / 504-14 39
E-Mail: [email protected]
Offenburger Tageblatt +
Reiff Verlag KG
OT – Schwarzwald-Zeitung Postfach 22 20
77612 Offenburg
Telefon zentral: 07 81 / 504-0
Telefax zentral: 07 81 / 504-14 39
E-Mail zentral: [email protected]
Anzeigenservice
Mittelbadische Presse, alle Ausgaben
Telefon 07 81 / 504-14 30
Telefax 07 81 / 504-14 39
E-Mail: [email protected]
Telefon 08 00 / 7 34 33 33 (gebührenfrei)
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Acher-Rench-Zeitung
Acher-Rench-Verlag GmbH & Co. KG
Am Marktplatz 4
77704 Oberkirch
Telefon 0 78 02 / 804-0
Telefax 0 78 02 / 804-31
E-Mail: [email protected]
Kehler Zeitung
Reiff Verlag KG
Postfach 17 50
77677 Kehl
Telefon 0 78 51 / 744-0
Telefax 0 78 51 / 744-26
E-Mail: [email protected]
Lahrer Anzeiger
Lahrer Anzeiger Verlagsgesellschaft mbH
Friedrichstraße 3
77933 Lahr
Telefon 0 78 21 / 9 20 99 10
Telefax 0 78 21 / 9 20 99 19
E-Mail: [email protected]
Internet
http://www.bo.de
http://www.reiff.de (Verlag und Tochterunternehmen)
http://www.leserplus.de (Plattform für Leser-Service)
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Die AGB finden Sie auch im Internet unter
http://www.reiff.de/agb
Private Kleinanzeigen
Bankverbindung:
BW Bank Stuttgart, BLZ 600 501 01, Konto 4 023 863
IBAN: DE24 6005 0101 0004 0238 63
BIC: SOLADEST
Zahlungsbedingungen:
14 Tage nach Rechnungserhalt.
Bei Vorauskasse und Bankeinzug 3 % Skonto. Alle Preise sind
Netto-Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. mit dem normalen Satz
gemäß § 12 Abs. 1 UstG. Vorauskasse bei Neukunden.
3 Kontakt
Anzeigenpreisliste Nr. 54
1. Januar 2016
Nielsengebiet IIIb
4 Verbreitungsgebiet
Gambsheim
La Wantzenau
Rheinau
Sasbach
Lauf
Mundolsheim
ACHERN
Achenheim
STRASBOURG
Renchen
KEHL
Sasbachwalden
Kappelrodeck
Seebach
Ottenhöfen
Illkirch-Grafenstaden
Willstätt
Appenweier
OBERKIRCH
Lautenbach
Lipsheim
Durbach
Eschau
Neuried
Schutterwald
OFFENBURG
Oppenau
Ortenberg
Nordhouse
Bad PeterstalGriesbach
Ohlsbach
Hohberg
Meißenheim
Erstein
Berghaupten
Gengenbach
Nordrach
Oberhamersbach
Bad
Rippoldsau
Schwanau
Friesenheim
Zell a. H.
Biberach
LAHR
Oberwolfach
Seelbach
Fischerbach
Steinach
Schenkenzell
WOLFACH
Schiltach
HAUSACH
HASLACH
Hofstetten
Mühlenbach
Gutach
Hornberg
Stand/Quelle: IVW II/15
(betrifft nur die
Mittelbadische
Presse)
Druckverkauft verbreitet Abo
Gesamt
50.580
47.086
47.554
44.334
94 %
Kehler Zeitung
8.046
7.450
7.502
6.991
94 %
KEZ
Acher-Rench-Zeitung
12.367
11.599
11.713
11.066
95 %
ARZ
Offenburger Tageblatt
inkl. Lahrer Anzeiger
22.431
20.847
21.095
19.375
93 %
OT
Offenburger Tageblatt –
Schwarzwald-Zeitung
7.736
7.190
7.244
6.902
96 %
OTK
Salut l‘Ortenau
135.000
E-Paper Abo
1.436 (Stand 9/2015)
Aboanteil
in % gerundet
5 Verbreitungsgebiet
Laut der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse erreicht die
Mittelbadische Presse einen weitesten Leserkreis von 61,4 %.
Schramberg
Anzeigenpreisliste Nr. 54
1. Januar 2016
Nielsengebiet IIIb
6 Anzeigenpreise
Anzeigenpreise pro mm
Grundpreise pro mm
Alle Preisangaben pro
Millimeter
Mindestgröße:
Gesamtausgabe
alle Zeitungen, pro mm:
Ersparnis gegenüber
Summe der Teilausgaben:
Direktpreise pro mm
Schwarz-Weiß-Anzeigen
Schwarz-Weiß-Anzeigen
Farbzuschlag:
35 %
Farbzuschlag:
35 %
1/10 mm
1/10 mm
4,47 €
3,80 €
12 %
12 %
Grundpreise:
Eingetragene Werbeagenturen erhalten auf den in der Preisliste
ausgewiesenen Grundpreis eine AE - Provision in Höhe 15 %.
Direktpreise:
Anzeigendispositionen, die ohne Zwischenschaltung einer
Agentur erfolgen, werden zum Direktpreis berechnet.
Farbanzeigen:
35 % Farbzuschlag, Mindestgröße 50 Millimeter
Farbzuschläge:
Farbzuschläge werden bei bestehenden Abschlüssen rabattiert.
Die Rechnungsstellung erfolgt mit dem prozentualen Farbzuschlag gerechnet auf den Bruttopreis (Größe x SW-Preis).
Chiffregebühr:
(zzgl. MwSt.)
Je Veröffentlichung: Abholung in den Geschäftsstellen oder
im Verlag 4 Euro oder Zustellung 8 Euro. Die Chiffregebühr
wird als Verwaltungspauschale auch dann erhoben, wenn keine
Zuschriften eingehen.
Kombinationsrabatte: 3 Ausgaben 8 %, 2 Ausgaben 6 %
Offenburger Tageblatt
inkl. Lahrer Anzeiger
1,94 €
1,65 €
Spezielle Preise in der Gesamtausgabe
OT – Schwarzwald-Zeitung
1,00 €
0,85 €
Freitag: Sieben:Live
Samstag: Rubrikenmärkte
Acher-Rench-Zeitung
1,15 €
0,98 €
Kehler Zeitung
1,00 €
0,85 €
NOK - Kombi
Nördlicher Ortenaukreis
Acher-Rench-Zeitung und
Kehler Zeitung
1,46 €
1,24 €
- Auto & Verkehr
- Reise & Urlaub
- Immobilien &
Kapital
Grundpreise pro mm
Schwarz-Weiß-Anzeigen
Farbzuschlag: 35 %
3,13 €
Direktpreise pro mm
Schwarz-Weiß-Anzeigen
Farbzuschlag: 35 %
2,66 €
Ermäßigte Anzeigen
Vereinsanzeigen:
40 % Rabatt (nur gültig für eingetragene Vereine)
Amtliche
Bekanntmachungen:
Verwaltungsanordnungen und kirchliche Nachrichten mit
50 % Rabatt.
Öffentliche
Ausschreibungen:
50 % Rabatt plus 10 % Aufschlag auf Bruttopreis für die
Veröffentlichung im Internet: www.bo.de
Stellenanzeigen Online
Stellenanzeigen Print
Grundpreise pro mm
Direktpreise pro mm
Schwarz-Weiß-Anzeigen
Schwarz-Weiß-Anzeigen
Farbzuschlag:
35 %
Farbzuschlag:
35 %
4,47 €
3,80 €
Stellenkombi Nord
Offenburger Tageblatt
inkl. Lahrer Anzeiger
+ Acher-Rench-Zeitung
+ Kehler Zeitung
3,24 €
2,75 €
Stellenkombi Süd
Offenburger Tageblatt
inkl. Lahrer Anzeiger
+ Schwarzwald-Zeitung
+ Kehler Zeitung
3,11 €
Gesamtausgabe
alle Zeitungen, pro mm:
Stellenanzeigen.de
Direktpreise
Print + jobs.bo.de
Print-Preis +64,70 €
je Jobangebot
Print-Preis +55,00 €
je Jobangebot
Print-Preis + 516,47 €
Print + jobs.bo.de
je Jobangebot
+ stellenanzeigen.de Print-Preis + 439,00 €
je Jobangebot
Online Only
2,64 €
jobs.bo.de
464,71 € je Jobangebot
395,00 € je Jobangebot
jobs.bo.de +
stellenanzeigen.de
976,47 € je Jobangebot
830,00 € je Jobangebot
Top-Job bei jobs.bo.de
zzgl. 58,82 € je Jobangebot
zzgl. 50,00 € je Jobangebot
Top-Arbeitgeber
der Region
zzgl. 117,65 € je Logo
zzgl. 100,00 € je Logo
Recruiting-Video
+ Print-Online-Kombi
zzgl. 741,18 €
(Ohne Kombi: 1.117,65 €)
zzgl. 630,00 €
(Ohne Kombi: 950,00 €)
ON TOP
Job-Portale
Jobs.bo.de ist das
regionale Job-Portal für
die Ortenau
Grundpreise
Print + Online
Ihr Job-Portal für die Region: Den Suchenden und den Unternehmen wird eine breite Palette an Leistungen im Bereich
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bis hin zum Großunternehmen; Dienstleister oder Institution
– sie alle vertrauen auf jobs.bo.de bei der Suche nach neuen
Mitarbeitern. Unser Job-Portal garantiert Ihnen höchste Qualität, eine persönliche Beratung durch Mediaberater vor Ort und
regionale Kompetenz. Jobs.bo.de ist damit die ideale Ergänzung zu dem Print-Stellenmarkt der Mittelbadischen Presse.
Selbstverständlich bieten wir auch die bewährte Kombination
zu stellenanzeigen.de mit seinem Mediennetzwerk an.
stellenanzeigen.de gehört mit über 2,5 Mio. Visits pro Monat,
und mehr als 700.000 registrierten Bewerbern zu den
bekanntesten deutschen Online-Stellenbörsen für Fach- und
Führungskräfte. stellenanzeigen.de wird von drei großen deutschen Verlagshäusern getragen.
7 Anzeigenpreise
IHRE VORTEILE
• Steigerung der regionalen Reichweite
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Laufzeit
Online:
30 Tage
• sorgfältige Verschlagwortung und Qualitätskontrolle
• 30 Tage Online-Präsenz und Verlinkung auf Ihre Website
• gezielte Bewerbung des Job-Portals in der Mittelbadischen
Presse
8 Anzeigen - Sonderwerbeformen
Direktpreise pro Erscheinung
Anzeigenpreisliste Nr. 54
1. Januar 2016
Nielsengebiet IIIb
Alle Preise für Schwarz-Weiß-Anzeigen, Farbzuschlag 35%
Streifenanzeige
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
6-sp/20 mm hoch
(Gesamtgröße 120 mm)
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
2-sp/85 mm hoch
(Gesamtgröße 170 mm)
Wetterkarte:
Platzierung:
am Kopf oder Fuß
der Wetterkarte
Erscheinung:
täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Sudoku-Rätsel:
Platzierung:
am Kopf oder Fuß
des Sudoku-Rätsels
Erscheinung:
täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Wirtschaft/Börse:
Platzierung:
am Kopf oder Fuß
des Börsenberichtes
Erscheinung:
täglich außer Montag
und nach Feiertagen
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Fernsehseite:
Platzierung:
am Fuß
der Fernsehseite
Erscheinung:
täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Essen & Trinken:
Platzierung:
am Fuß der Seite
Essen & Trinken
Erscheinung:
samstags
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Preis:
92,40 €
Preis:
92,40 €
Preis:
92,40 €
Preis:
92,40 €
Preis:
92,40 €
Griffeck-Anzeige
Titelseite
Griffeck-Anzeige
Lokalseite
Erscheinung:
täglich
Erscheinung:
täglich
Preise:
OT
OTK
ARZ
KEZ
NOK
Gesamtausgabe
350,20
180,20
207,40
180,20
255,00
807,50
€
€
€
€
€
€
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
2-sp/85 mm hoch
(Gesamtgröße 170 mm)
Preise:
OT
OTK
ARZ
KEZ
NOK
Gesamtausgabe
316,20
161,50
187,00
161,50
231,20
725,90
€
€
€
€
€
€
Kinderseite:
Platzierung:
Kinderbuchseite /
Schnake Jones
(Kindernachrichten)
Erscheinung:
Kinderbuchseite: am
1. Dienstag im Monat
Schnake Jones: am letzten Dienstag im Monat
Belegung: nur Gesamtausgabe möglich
Preis:
92,40 €
Campus-Seite:
Platzierung:
am Fuß der
Campusseite
Erscheinung:
monatlich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Preis:
92,40 €
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
2-sp/85 mm hoch
(Gesamtgröße 170 mm)
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
1-sp/15 mm hoch
(Gesamtgröße 15 mm)
Griffeck-Anzeige
3. Sportseite
1. Ortenauseite
links oben
1. Ortenauseite
links unten
Erscheinung:
täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Erscheinung:
täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Erscheinung:
täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
2-sp/40 mm hoch
(Gesamtgröße 80 mm)
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
2-sp/75 mm hoch
(Gesamtgröße 150 mm)
Preis:
725,90 €
Preis:
220,00 €
Preis:
325,50 €
Titelseite
unten neben Barcode
Rätselseite
am Samstag
Textteilanzeige
Erscheinung:
täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Erscheinung:
samstags
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Platzierung:
Mind. von drei Seiten
mit Text umgeben.
Erscheinung:
täglich
Preis:
311,04 €
zzgl. Preis für die Verlosung
in Höhe von 50,00 €.
Preise/mm:
OT
4,93
OTK
2,51
ARZ
2,94
KEZ
2,51
NOK
3,38
Gesamtausgabe 11,33
Preis:
23,55 €
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
84 mm breit/96 mm hoch
(Gesamtgröße 192 mm)
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
Mindestgröße
1-sp/20 mm hoch
9 Anzeigen - Sonderwerbeformen
€
€
€
€
€
€
Anzeigenpreisliste Nr. 54
1. Januar 2016
Nielsengebiet IIIb
10 Anzeigen - Sonderwerbeformen
Direktpreise pro Erscheinung
Alle Preise für Schwarz-Weiß-Anzeigen, Farbzuschlag 35%
Halfcover
Farbigkeit:
4c oder sw
Platzierung:
im Mantel- und/oder
Lokalteil
Erscheinung:
täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Mittagstisch
Mantel- und Lokalteil
Gesamtformat 4740 mm
Preis: 7.915,80 €
Mantelteil
Gesamtformat 2340 mm
Preis: 4.352,40 €
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
4-sp/20 mm hoch
(Gesamtgröße 80 mm)
Preise:
OT
OTK
ARZ
KEZ
NOK
Gesamtausgabe
63,20
34,40
40,00
34,40
48,80
€
€
€
€
€
152,00 €
Lokalteil
Gesamtformat 2400 mm
Preis: 3.504,00 €
Ganzseitige Anzeige
Erscheinung:
täglich
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
6-sp/420 mm hoch
(Gesamtgröße 2520 mm)
Platzierung:
Allgemeiner Anzeigenteil
in einer Gemeinschaftsanzeige
Erscheinung:
montags
Halbseitige Anzeige
Preise:
OT
OTK
ARZ
KEZ
NOK
Gesamtausgabe
2.494,80
1.285,00
1.486,80
1.285,20
1.864,80
Erscheinung:
täglich
€
€
€
€
€
3.830,40 €
Verbundanzeigen: PR-Zuschlag inkl. Fotos durch
Redakteur 200,00 € zzgl. Mwst.
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
6-sp/210 mm hoch
(Gesamtgröße 1260 mm)
Preise:
OT
1.247,40 €
OTK
642,60 €
ARZ
743,40 €
KEZ
642,60 €
NOK
932,40 €
Gesamtausgabe 1.915,20 €
Verbundanzeigen: PR-Zuschlag inkl. Fotos durch
Redakteur 100,00 € zzgl. Mwst.
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
13-sp/420 mm hoch
(Gesamtgröße 5460 mm)
Panorama-Anzeige
ganzseitig
Ganzseitige Tabloid-Anzeige
Erscheinung:
täglich
Erscheinung:
innerhalb von
Sonderbeilagen
Preise:
OT
OTK
ARZ
KEZ
NOK
Gesamtausgabe
5.405,40
2.784,60
3.221,40
2.784,60
4.040,40
€
€
€
€
€
Preise:
Sonderthemenpreis
abzgl. 40 % Sondernachlass
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
4-sp/280 mm hoch
(Gesamtgröße 1120 mm)
8.299,20 €
Weitere Formate auf Anfrage.
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
13-sp/210 mm hoch
(Gesamtgröße 2730 mm)
Panorama-Anzeige
halbseitig
Infothek
Erscheinung:
täglich
Erscheinung:
mittwochs
Preise:
OT
OTK
ARZ
KEZ
NOK
Gesamtausgabe
2.702,70
1.392,30
1.610,70
1.392,30
2.020,20
€
€
€
€
€
Farbigkeit: 4c
Format: 2-sp/100 mm hoch
wahlweise
2-sp/120 mm hoch
(Gesamtgröße
200 bzw. 240 mm)
4.149,60 €
Weitere Formate auf Anfrage.
11 Anzeigen - Sonderwerbeformen
Preise:
Auf Anfrage
Anzeigenpreisliste Nr. 54
1. Januar 2016
Nielsengebiet IIIb
12 Anzeigen - Sonderformate
Sonderformate Anzeigepreise siehe Seite 6
Eckfeldanzeige
Textteil
Streifenanzeige hoch
Textteil
Streifenanzeige quer
Textteil
Platzierung:
Allein stehend
auf Textseiten
Platzierung:
Allein stehend
auf Textseiten
Platzierung:
Blattbreite Anzeige
unter Text
Format:
Mindestgröße 630 mm
Maximalgröße 1.500 mm
Format:
2 Spalten, 420 mm hoch oder
3 Spalten, 420 mm hoch
Format:
Mindestgröße
6 Spalten, 105 mm hoch
Maximalgröße
6 Spalten, 350 mm hoch
Satellitenanzeige
Anzeigenteil
L-Anzeige
Textteil
Platzierung:
Eine Mutteranzeige mit
Tochteranzeigen, parallel,
diagonal, vertikal oder
horizontal zueinander auf
einer Seite angeordnet.
Format:
Ohne Einschränkung
innerhalb des Satzspiegels
Kleinanzeigenmarkt
Seitenkopfanzeige
Platzierung:
Allein stehend auf
Textseiten
Format:
1- od. 2-sp., 420 mm hoch +
4- od. 5-sp., 50 -140 mm hoch
Inselanzeige
Mittwoch oder Samstag
(Gesamtausgabe)
Format Seitenkopfanzeige:
Mindestgröße
2 Spalten, 50 mm hoch
Maximalgröße
4 Spalten, 55 mm hoch
Format Inselanzeige:
Mindestgröße 200 mm
Maximalgröße 400 mm
Miba Sticky Notes & Magic Card
Was sind die
»Miba Sticky Notes«?
Die »Miba Sticky Notes« sind selbstklebende Haftnotizen,
die als hoch wirkungsvolle Werbeträger auf der Titelseite der
Zeitung angebracht werden. Sie ist als Werbeform gezielt zur
Generierung von Response konzipiert. Die Miba Sticky Note
vereint wichtige Eigenschaften für eine aufmerksamkeitsstarke und interaktive Werbung.
Vorteile:
- auffällige Positionierung auf der Titelseite der Tageszeitung
- klebt wie eine Haftnotiz immer wieder auf der Zeitung und an
anderen Oberflächen (Post-it-Effekt)
Format:
76,2 x 76,2 mm, 4-farbig (4/0, 2/2, 3/1), weitere Größen auf
Anfrage
Auflage:
Mindestauflage: 12.500 Exemplare bei gleichem Motiv
Preise inkl. Gestaltung
und Produktion:
Direktpreis: 80,00 € pro 1.000 Stück
Grundpreis: 94,12 € pro 1.000 Stück
Was sind die
»Miba Magic Cards«?
Die Sonderwerbeform »Miba Magic Card« ist ebenfalls wirkungsvolle Werbeträger auf der Titelseite der Zeitung. Magic
Cards haften auf einer transparenten Folie, kleben nach der
Entfernung jedoch nicht mehr. Die transparente Klebefolie
verbleibt auf der Titelseite. Die Rückseite der Magic Card
ist somit sehr gut lesbar. Die »Miba Magic Card« ist als
Werbeform gezielt zur Generierung von Response konzipiert.
Die Miba Magic Card vereint wichtige Eigenschaften für eine
aufmerksamkeitsstarke und interaktive Werbung.
Vorteile:
- auffällige Positionierung auf der Titelseite der Tageszeitung
- mehrfache Kontakte und lange Kontaktzeiten mit dem Leser
Format:
76,0 x 76,0 mm, nur 4-farbig, weitere Größen auf Anfrage
Auflage:
Mindestauflage: 25.000 Exemplare bei gleichem Motiv
Preise inkl. Gestaltung
und Produktion:
Direktpreis: 115,00 € pro 1.000 Stück
Grundpreis: 135,30 € pro 1.000 Stück
Stanzformen /
Individualisierung:
Gegen Aufpreis auf Anfrage möglich
z. B. mit Rubbelfeld, Barcode, Duftstoffen u.a.
Bestellung:
Gestaltung und Produktion Ihrer »Miba Magic Cards«
übernimmt die Mittelbadische Presse für Sie.
Die Lieferzeit von Auftragsvergabe bis Erscheinungstermin
beträgt ca. 20 Werktage.
Kontakt:
Tel. 07 81 /504-15 01
[email protected]
13 Miba Sticky Notes & Magic Card
Anzeigenpreisliste Nr. 54
1. Januar 2016
Nielsengebiet IIIb
14 Anzeigen
Nachlässe mit Anzeigen-Abschluss
Anzeigen-Abschluss:
Schlusstermine
Der Werbetreibende vereinbart mit dem Verlag vorab ein
definiertes Werbevolumen (»Anzeigen-Abschluss«).
Schlusstermine für Anzeigen und Druckunterlagen
(gleich letzte Rücktritts- und Änderungstermine)
Im Rahmen dieses Volumens werden entsprechende Rabatte
der Mengen- oder Malstaffel gewährt.
Allgemeiner Anzeigenteil
und Textteil:
Erreicht der Kunde ein höheres Anzeigenvolumen, wird der
höhere Nachlass zu Gunsten des Kunden erstattet.
Wird das Volumen nicht erreicht, berechnet der Verlag die
Rabatt-Differenz des Nachlasses zwischen tatsächlicher
Menge und vereinbarter Menge.
Bitte sprechen Sie Ihren Anzeigenberater an.
Rabatte mit Abschluss:
Double Echo:
Malstaffel
oder Mengenstaffel
bei 6 Anzeigen: 5 %
ab 3.000 mm: 5,0 %
bei 12 Anzeigen: 10 %
ab 5.000 mm: 10,0 %
bei 24 Anzeigen: 15 %
ab 10.000 mm: 15,0 %
bei 52 Anzeigen: 20 %
ab 20.000 mm: 20,0 %
Darüber hinausgehende Rabatte erarbeiten wir gerne mit
Ihnen gemeinsam im Rahmen eines individuellen WerbePlusKonzeptes. Sprechen Sie uns an.
Werbegemeinschaften:
Separater Abschluss erforderlich. Der Werbegemeinschaftsrabatt
tritt bei gemeinsamen Werbeauftritten der Mitglieder in Kraft.
Beilagen-Rabattstaffel:
siehe Seite 20
Montagausgabe:
Dienstagausgabe:
Mittwochausgabe:
Donnerstagausgabe:
Freitagausgabe:
Samstagausgabe:
Freitag, 10 Uhr
Montag, 10 Uhr
Dienstag, 10 Uhr
Mittwoch, 10 Uhr
Donnerstag, 10 Uhr
Donnerstag, 17 Uhr
Bei Feiertagen geänderte Anzeigenschlusstermine.
Rubriken:
»Job & Karriere»
»Immobilien & Kapital«
»Reise & Urlaub«:
Traueranzeigen:
Samstagausgabe:
Donnerstag, 17 Uhr
Am Tag vor dem Erscheinen, 16 Uhr
Bei Danksagungen behält sich der Verlag aus technischen
Gründen ein Schieberecht um einen Tag vor.
Sonderveröffentlichungen: lt. Sonderthemenplan (siehe Seiten 16-19)
Sonderplatzierungen:
Kleinanzeigen
Sieben:live
Bei Korrekturabzügen:
Wenn Sie vorab einen Korrekturabzug wünschen,
benötigen wir die Vorlagen einen Tag früher.
Donnerstag, 17 Uhr für ET Samstag
Dienstag, 12 Uhr für ET Mittwoch
Montag, 10 Uhr
Programme und Formate
Technische Angaben
PDF und Profile:
Wenn Sie ein PDF erstellen wollen, fordern Sie bitte unsere
Joboption Einstellungen an!
Aktuelle Profile: ISOnewspaper 26v4_gr.icc und ISOnewspaper
26v4.icc werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Schriften eingebettet. PDF-Version PDF/X-3 Acrobat-Version 1.3
und höher.
Satzspiegel:
284 mm breit x 420 mm hoch = 2520 mm je Seite
6 Spalten je 44 mm (Anzeigen- und Textteil)
Spaltenzwischenraum 4 mm
Panoramaanzeigen:
Vollformat:
13-spaltig: 598 mm breit, 420 mm hoch
Halbf./Tabloid: 9-spaltig: 416 mm breit, 280 mm hoch
Da diese Programme nicht für den Anzeigensatz konzipiert
sind, müssen wir diese außer MS-Word ablehnen.
Um Schriftenprobleme zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen,
eine Postscript-Datei oder PDF aus MS-Word zu erzeugen.
Tabloid-Beilagen
4-spaltig: 188 mm breit, 280 mm hoch
Spaltenbreiten:
1-spaltig:
2-spaltig:
3-spaltig:
4-spaltig:
5-spaltig:
6-spaltig:
Grundschrift:
8 Punkt = 3 mm
Druckverfahren:
Zeitungs-Rollenoffsetdruck, Coldset, CtP-Thermal-Platten
Raster:
54er-Raster, 135 lpi
Bildauflösung:
300 dpi
MS-Office-Programme:
Farben
Zusatzfarben:
Vierfarbanzeigen:
Nach Wahl aus der reiff medien-Farbskala im 4c-Aufbau,
angelehnt an HKS. Angabe der Farbnummer und verbindliches
Farbmuster erforderlich.
Bei 4c-Anzeigen müssen alle Farben nach CMYK umgewandelt
sein. Verbindliches Farbmuster (Proof) erforderlich, ansonsten
keine Gewährleistung für Farbwiedergabe.
Gesamtfarbauftrag maximal 240%.
Sonderfarben:
Alle Sonderfarben im Dokument/Anzeige müssen in 4c umgewandelt sein.
Bilder:
Alle Bilder/Elemente müssen in CMYK angelegt sein.
Bilder in RGB- oder LAB-Formaten werden nicht akzeptiert.
Lieferadresse:
Reiff Verlag KG, Anzeigenservice
Marlener Str. 9, 77656 Offenburg
15 Druckvorgaben
44 mm
92 mm
140 mm
188 mm
236 mm
284 mm
Datenübertragung
Daten-Kennzeichnung:
Zur Datenübertragung bitte kleine Textdatei mit folgenden
Angaben mitschicken: Name/Telefonnummer, Name des
Datenobjekts, gewünschter Erscheinungstag, Programmname, verwendete Farben, Schriften.
Übermitteln Sie uns Ihre Daten bitte grundsätzlich in einem
Ordner/Koffer.
FTP-Zugang:
auf Anfrage
Kontakt:
Telefon 07 81/504-25 67
E-Mail:
[email protected] / Maximal 5 MB, Attachments
16 Anzeigen Sonderthemen
Sonderthemen
Was sind Sonderthemen? Sonderthemen der Mittelbadischen Presse richten sich an
interessierte Leser, die sich mit dem Schwerpunktthema wie
z. B. »Bauen und Wohnen«, »Mode«, etc. auseinandersetzen.
Die Redaktion erarbeitet im Rahmen des Themas ein attraktives redaktionelles Umfeld, das dem Leser wichtige Hintergrundinformationen, Tipps und Serviceinformationen bieten.
Warum Werbung im
Sonderthemenumfeld?
Der lokale und regionale Bezug der Informationen schafft unverwechselbare attraktive Inhalte, die nah am Leser sind und
ein interessantes Werbeumfeld bieten. Dabei sprechen Sie
direkt eine interessante Zielgruppe an. Regional ohne Streuverluste.
Besondere Platzierungen Durch die hochwertige Produktion der Sonderthemen werden
bei Sonderthemen
diese oft von den Lesern archiviert und an interessierte
Familienmitglieder weitergeleitet.
Bei Kaufentscheidungen werden der Anzeigenteil und die darin
enthaltene Anzeige oft als Entscheidungs- und Einkaufshilfe
genutzt.
Durch besondere Werbeplatzierungen erreichen Sie beim Leser
in der Regel eine höhere Aufmerksamkeit.
Sonderthemenplan
Fordern Sie unseren Sonderthemenplan an: mit detaillierten
Hinweisen zu Themen, Branchen, Terminen und Werbemöglichkeiten.
Download aus dem
Internet
Im Internet können Sie sich den Sonderthemenplan als
PDF-Datei herunterladen. www.reiff.de/sonderthemen
Kontakt
Telefon: 07 81 / 504-14 01
Telefax: 07 81 / 504-14 09
E-Mail: [email protected]
Anzeigenpreisliste Nr. 54
1. Januar 2016
Nielsengebiet IIIb
Sonderthemen
Aus- und Weiterbildung
Ersch.Termin
Anz.schluss
12. Jan
20. Feb
25. Feb
5. Apr
19. Apr
14. Mai
18. Mai
27. Mai
10. Sep
20. Sep
26. Sep
5. Jan
4. Feb
22. Feb
30. Mrz
5. Apr
10. Mai
11. Mai
20. Mai
25. Aug
14. Sep
20. Sep
Fortbildung
Chance 2016
Schulprobleme
Fortbildung
Berufsinfomesse (22. - 23. 4.)
Schulprobleme
Sprachen lernen
Jobs im Gesundheitswesen
Chance 2017
Fortbildung
Europäischer Tag der Sprachen
Auto & Verkehr
5. Jan
13. Jan
24. Feb
8. Mrz
23. Mrz
30. Mrz
13. Apr
20. Apr
27. Apr
4. Mai
1. Jun
25. Jun
29. Jun
13. Jul
7. Sep
24. Sep
1. Okt
12. Okt
20. Okt
26. Okt
2. Nov
29. Dez ‘15 Ein neues Auto
7. Jan
Logistik & Verkehr
18. Feb Elektromobilität
3. Mrz Unfall – Was nun?
17. Mrz Auto & Motorrad
22. Mrz Räder & Roller
7. Apr
Cabrios
14. Apr
Tag der Logistik (21. 4.)
21. Apr
Autourlaub
28. Apr
Familienmobile
25. Mai Führerschein und erstes Auto
20. Jun
Steinschlag-Reparatur
23. Jun
Logistik & Verkehr
6. Jul
Unfall – Was nun?
1. Sep Auto & Umwelt
20. Sep Lichttestwochen (integr. in Auto & Verkehr)
27. Sep Ein neuer Gebrauchtwagen
7. Okt Nutzfahrzeuge
17. Okt Führerschein und erstes Auto
21. Okt Autowinter
26. Okt Allrad-Spaß & SUV
17 Sonderthemen
Bauen & Wohnen
Ersch.Termin
Anz.schluss
21. Jan
28. Jan
2. Feb
4. Feb
11. Feb
18. Feb
17. Mrz
15. Apr
21. Apr
28. Apr
29. Apr
10. Mai
12. Mai
21. Mai
24. Mai
3. Jun
10. Jun
15. Jun
22. Jun
30. Jun
7. Jul
14. Jul
21. Jul
22. Jul
1. Aug
24. Aug
1. Sep
8. Sep
15. Sep
23. Sep
30. Sep
5. Okt
19. Okt
21. Okt
3. Nov
Erscheinungstermin
11. Jan
22. Jan
27. Jan
29. Jan
4. Feb
12. Feb
25. Feb
11. Apr
15. Apr
18. Apr
25. Apr
3. Mai
4. Mai
17. Mai
18. Mai
30. Mai
6. Jun
24. Mai
15. Jun
24. Jun
4. Jul
8. Jul
14. Jul
18. Jul
26. Jul
15. Aug
26. Aug
2. Sep
9. Sep
19. Sep
26. Sep
23. Sep
28. Sep
17. Okt
27. Okt
Altbausanierung
Einbruchschutz
Schlüsselfertiges Bauen
Bodenbeläge
Alternative Energien
Frühjahrsputz
Bauen & Wohnen
Bäderträume
Kücheninspirationen
Immobilienwelt
Tag der erneuerbaren Energien (30. 4.)
Brandschutz & Sicherheit
Wohn(t)räume
Spaß im Garten (Brunnen, Teiche und Pools)
Cool bleiben: Klimaanlagen
Garagen & Carports
Tag der Gebäudereinigung (15. 6.)
Bauen & Wohnen
Der Architekt
Blitzschutz
Heiztechnik
Finanzieren & Versichern
Wohnen & Design
Ratgeber Insektenabwehr und Schädlingsbekämpfung
Handwerkerferien (Wir sind trotzdem für Sie da)
Altbausanierung
Sanitär- und Heizungstechnik
Tag der Küche (10. 9.)
Neue Fenster > Energie sparen
Gut schlafen
Kachelofentage
Immobilienwelt
Bauen & Wohnen
Tag des Einbruchschutzes (26. 10.)
Bautenschutz
Anzeigenschlusstermin
Anzeigenpreisliste Nr. 54
1. Januar 2016
Nielsengebiet IIIb
18 Sonderthemen
Bauen & Wohnen (Fortsetzung)
Ersch.Termin
Anz.schluss
9. Nov
10. Nov
17. Nov
3. Nov
4. Nov
11. Nov
Kücheninspirationen
Tage des Passivhauses (11. - 13. 11.)
Das Haus: Warm und sicher
Essen & Trinken
17. Feb
1. Mrz
10. Mrz
15. Mrz
16. Apr
22. Apr
6. Mai
7. Mai
13. Mai
2. Sep
17. Sep
29. Sep
7. Okt
14. Okt
27. Okt
19. Nov
23. Nov
29. Nov
7. Dez
11. Feb
23. Feb
4. Mrz
10. Mrz
12. Apr
18. Apr
29. Apr
2. Mai
9. Mai
29. Aug
12. Sep
23. Sep
4. Okt
10. Okt
21. Okt
11. Nov
17. Nov
23. Nov
1. Dez
Qualität vom Metzger
Frohe Ostern - genießen und feiern
Partyservice
Landwirtschaft & Weinbau
Spargel & Erdbeeren
Biergärten & Straßencafés
Gastlichkeit am Oberrhein
Hofläden
Start in die Grillsaison
Tag des Kaffees (3. 9.)
Hofläden
Kochlust
Edle Tropfen
Wildspezialitäten
Martinsgans
Festliche Gastronomie an Weihnachten und Silvester
Partyservice & Catering
Qualität vom Bäcker und Konditor
Qualität vom Metzger
Freizeit & Familie
19. Jan
5. Feb
12. Feb
26. Feb
12. Apr
30. Apr
8. Jun
9. Jun
1. Jul
12. Jan
1. Feb
8. Feb
22. Feb
05. Apr
26. Apr
1. Jun
2. Jun
27. Jun
Hochzeit
Valentinstag
Kommunion & Konfirmation
Mensch & Tier
Hochzeit
Muttertag
Meine Familie
Fußball-EM
Mensch & Tier
Messen
Ersch.Termin
Anz.schluss
29. Jan
7. Mai
19. Jan
2. Mai
Möbelmesse (18. - 24. 1.)
Hannover Messe (25. - 29. 4.)
25. Feb
12. Mai
3. Jun
Gut zu Fuß
Bademoden & Dessous
Starke Mode in großen Größen
Mode
2. Mrz
19. Mai
9. Jun
Recht & Rat
26. Jan
18. Mrz
25. Mai
23. Jun
9. Aug
8. Nov
15. Nov
20. Jan
14. Mrz
19. Mai
17. Jun
3. Aug
2. Nov
9. Nov
Steuertipps
Recht & Rat: Erben
Gutachter und Sachverständige
Recht & Rat: Familienrecht
Steuertipps
Recht & Rat
Geld & Kapital
Senioren
16. Feb
1. Apr
6. Apr
11. Mai
14. Jun
17. Aug
6. Okt
10. Feb
24. Mrz
31. Mrz
4. Mai
8. Jun
11. Aug
27. Sep
Wohnen & Leben im Alter
Mobile Senioren
Pflegedienste
Alten- und Krankenpflege
Wohnen im Alter
Senioren heute
Im Alter gut versorgt
Sonstiges
4. Aug
25. Jul
Olympia 2016
Tourismus
7. Jan
13. Feb
19. Feb
26. Mrz
9. Apr
29. Dez ‘15
9. Feb
12. Feb
21. Mrz
5. Apr
Reisefieber
Reisetrends 2016
Busreisen
Wenn der Arzt mit auf Reisen geht
Tipps für die Pfingstferien
9. Jul
27. Jul
28. Jul
3. Aug
19. Aug
25. Aug
13. Sep
14. Sep
21. Sep
11. Nov
1. Jul
6. Jul
22. Jul
28. Jul
12. Aug
22. Aug
6. Sep
8. Sep
15. Sep
4. Nov
Lebensfreude 50 plus
Schöne Ferien – Das Urlaubsmagazin
Kind & Co.
Bella Italia
Wandern und Ausflüge
Schulanfang
Hochzeit
Oktoberfest
Kinder, Kinder
Lebensfreude 50 plus
Garten
22. Mrz
14. Apr
28. Sep
16. Mrz
7. Apr
22. Sep
Garten im Frühling
Garten, Terrasse, Balkon
Garten im Herbst
Gesundheit, Fitness & Wellness
14. Jan
20. Jan
22. Jan
10. Feb
23. Feb
3. Mrz
4. Mrz
11. Mrz
16. Mrz
31. Mrz
8. Apr
13. Mai
16. Jun
17. Jun
21. Jun
6. Jul
15. Jul
23. Aug
30. Aug
21. Sep
22. Sep
25. Okt
16. Nov
26. Nov
13. Dez
8. Jan
14. Jan
18. Jan
5. Feb
17. Feb
29. Feb
29. Feb
4. Mrz
24. Feb
23. Mrz
4. Apr
9. Mai
10. Jun
13. Jun
14. Jun
30. Jun
11. Jul
17. Aug
24. Aug
15. Sep
16. Sep
19. Okt
26. Okt
22. Nov
7. Dez
Gesund leben
Physiotherapie
Gesund ernähren! Produkte aus der Region
Abnehmen und fasten
Naturmedizin
Gut sehen und hören
Tag der Logopädie (6. 3.)
Tag der Rückengesundheit (15. 3.)
Balance – Gesundheit & Lebensqualität
Gesund im Mund
Sports for fun
Tag des Hörens
Fußgesundheit
Tag des Schlafes (21. 6.)
Physiotherapie
Ergotherapie & Logopädie
Verwöhnprogramm
Fußgesundheit
Sport & Fitness
Tag der Zahngesundheit (25. 9.)
Reha-Tag (24. 9.)
Welt-Ergotherapietag (27. 10.)
Balance – Gesundheit & Lebensqualität
Akupunktur
Tanzen lernen
19 Sonderthemen
3. Mai
11. Jun
17. Jun
12. Jul
23. Jul
17. Sep
4. Nov
5. Nov
22. Nov
27. Apr
7. Jun
10. Jun
6. Jul
19. Jul
13. Sep
27. Okt
2. Nov
16. Nov
Last minute
Ferientipps zum Sommer
Busreisen
Last minute
Ferien zu Hause
Ferientipps zum Herbst
Busreisen
Kreuzfahrten und Flussreisen 2017
Reiseziele 2017
Trauer
27. Jan
4. Aug
11. Okt
21. Jan
29. Jul
6. Okt
Rat im Trauerfall
Rat im Trauerfall
Allerheiligen
Weihnachten
13. Okt
18. Nov
19. Nov
24. Nov
1. Dez
8. Dez
15. Dez
21. Dez
24. Dez
7. Okt
14. Nov
11. Nov
17. Nov
24. Nov
1. Dez
8. Dez
15. Dez
7. Dez
Weihnachtsfeiern
Weihnachtsmärkte
Festliche Gastronomie
Weihnachten Spezial Teil 1
Weihnachten Spezial Teil 2
Weihnachten Spezial Teil 3
Weihnachten Spezial Teil 4
Geschenke in letzter Minute
Weihnachtsglückwünsche
Wirtschaft
9. Mrz
2. Jun
7. Jun
28. Jun
13. Jul
31. Dez
11. Feb
27. Mai
1. Jun
22. Jun
22. Jun
7. Dez
Potential regional
Klimaschutz aktuell / Tag der Umwelt (5. 6.)
24-Stunden-Dienste
Zeitarbeit
Handwerk heute
Jahresrückblick
TIPP:
Fordern Sie unseren
Sonderthemenplan
an oder laden Sie sich ihn
direkt aus dem Internet:
www.reiff.de/sonderthemen
Erscheinungstermin
Anzeigenschlusstermin
Anzeigenpreisliste Nr. 54
1. Januar 2016
Nielsengebiet IIIb
20 Beilagen + Direktverteilung
Preise Beilagen
Preise Direktverteilung
Preise je 1.000 Stück
Grundpreis
Direktpreis
Gewicht bis: 20 g
25 g
30 g
35 g
40 g
45 g
50 g
jedes weitere Gramm:
101,50 €
105,00 €
107,50 €
111,00 €
114,50 €
116,50 €
119,00 €
Auf Anfrage
86,00 €
89,00 €
91,00 €
94,00 €
97,00 €
99,00 €
101,00 €
Auf Anfrage
Gewicht:
Format:
Einzelblätter:
mind. 10 g bis max. 75 g, höheres Gewicht auf Anfrage
mind. 110 x 210 mm (DIN lang), max. 230 x 300 mm
mind. Flächengewicht 135g/m2
Bonusstaffel:
ab 250.000 Exempl.
ab 500.000 Exempl.
ab 1.000.000 Exempl.
ab 1.500.000 Exempl.
1 %
2 %
3 %
4%
ab 2.000.000 Exempl. 5 %
ab 2.500.000 Exempl. 6 %
ab 3.000.000 Exempl. 7 %
Postgebühren:
Sind in den Preisen enthalten.
Boni:
Beilagenpreise sind rabattierbar im Rahmen der oben
genannten Preise und Bonusstaffel. Mögliche bereits
rabattierte Aktionspreise sind davon ausgeschlossen.
Konkurrenzausschluss:
Ist nicht möglich. Annahme erfolgt nach vorheriger Vereinbarung
Aufträge:
Sind erst nach Vorlage eines Musters der Beilage (spät.
8 Tage vor Erscheinen) und deren Billigung bindend. Gemeinschaftsprojekte mehrerer Firmen und Beilagen, die beim Leser
den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken oder
Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Rücktrittsrecht bis 2 Wochen vor dem Beilegen, sonst 20 %
Ausfallgebühren vom Bruttowert.
(nur Samstags möglich)
Preise je 1.000 Stück
Grundpreis
Direktpreis
Gewicht bis: 30 g
40 g
50 g
60 g
jedes weitere Gramm:
49,41 €
55,29 €
61,18 €
70,59 €
Auf Anfrage
42,00 €
47,00 €
52,00 €
60,00 €
Auf Anfrage
Mindestauflage:
2.000 Exemplare
Belegung:
Städte und Gemeinden im Ortenaukreis
Verteilungstag:
Samstag
Konkurrenzausschluss:
Kann bei Direktverteilung nicht gewährt werden.
Anlieferung / Lieferanschrift
Anlieferungstermin:
Anlieferung (Frachtkosten frei) frühestens 10, spätestens
3 Tage vor Erscheinen im Verlag eintreffend.
Anlieferungszeiten:
Mo - Fr 7.30 - 12.00 und 13.00 - 15.30 Uhr.
Disposition:
Tel. 07 81 / 504-15 01
Lieferanschrift:
Mittelbadische Presse/reiff zeitungsdruck gmbh,
Marlener Str. 9, 77656 Offenburg
Fax 07 81 / 504-15 09
Technik, Beschaffenheit von Beilagen
Falzarten:
Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein.
Mehrseitige Beilagen müssen den Falz an der langen Seite
aufweisen.
Beschnitt:
Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich beschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch
stumpfe Messer aufweisen.
Draht-Rückenheftung:
Bei Draht-Rückenheftung darf die verwendete Drahtstärke nicht
stärker als der Rücken der Beilagen sein.
Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden.
Angeklebte Produkte
(z. B. Postkarten):
Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der
Beilage angeklebt werden.
Anlieferungszustand:
Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine
einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass
eine zusätzlich manuelle Aufbereitung notwendig wird.
Zusatzkosten für Mehraufwand bei der Bereitstellung aufgrund
von Beschädigungen werden in Rechnung gestellt. Durch
zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können
nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken
bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (runden)
Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
Lagenhöhen:
Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe
von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar
sind. Mindestens zu 25 Exemplaren verschränkt.
Palettierung:
Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt
sein. Beilagen sollen gegen eventuelle Transportschäden
(mechanische Beanspruchung) und gegen Eindringen von
Feuchtigkeit geschützt sein. Jede Palette muss analog
zum Lieferschein deutlich sichtbar mit einer Palettenkarte
gekennzeichnet sein.
Begleitpapiere
(Lieferschein):
Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich mit einem
korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben
enthalten sollte:
– Zu belegende Ausgaben
– Auftraggeber der Beilage
– Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv
– Auslieferungstermin des Beilagenherstellers
– Absender und Empfänger
– Anzahl der Paletten
– Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
Ferner sind erforderlich:
Textgleichheit des Lieferscheins zur Palettenkarte
Raum für Vermerke
Beilagen – Bedarfsmenge
Montag - Dienstag Donnerstag - Freitag
Erforderliche Stückzahl
Mittwoch
Samstag
54.700
56.500
59.600
Off. Tageblatt inkl. Lahrer Anz. OT – Schwarzwald-Zeitung 25.000
25.500
27.400
8.200
8.500
8.900
Acher-Rench-Zeitung
13.000
13.500
14.000
Kehler Zeitung
8.500
9.000
9.300
Teilbelegung:
auf Anfrage.
21 Beilagen + Direktverteilung
Anzeigenpreisliste Nr. 54
1. Januar 2016
Nielsengebiet IIIb
22 Salut l’Ortenau
Verbreitungsgebiet
Was ist
Salut l’Ortenau:
Salut l‘Ortenau ist unser sieben Mal pro Jahr im Großraum
Straßburg und im Umland erscheinendes Einkaufs- und
Freizeitmagazin.
Unsere französischen Nachbarn erhalten mit diesem kostenlos verteilten Tabloid-Magazin, das komplett in französischer
Sprache erscheint, viele interessante Einkaufstipps aus
Offenburg und der Ortenau und Hinweise auf verkaufsoffene
Sonntage, Late-Night-Shopping-Angebote oder Aktionswochen
und -tage im Ortenauer Einzelhandel und beim Handwerk und
Dienstleistern.
Jede Menge gastronomische Empfehlungen und Angebote für
die Freizeitgestaltung sowie kulturelle und sportliche Informationen aus den lokalen Ausgaben der Mittelbadischen Presse
runden das breite Spektrum der Inhalte ab.
Von Gambsheim und Vendenheim im Norden, Molsheim im
Westen und Limersheim und Daubensand im Süden wird
Salut l‘Ortenau von vielen elsässischen Lesern erwartet und
gerne gelesen.
Eine klare Gliederung nach Städten und Orten erleichtert die
Orientierung für den elsässischen Leser und Verbraucher.
Die Erscheinungstermine sind häufig auf französische
Feiertage ausgerichtet, die der Elsässer gerne nutzt, um
in die Ortenau zu fahren.
Salut l‘Ortenau ist das perfekte Printmedium für
Werbetreibende aller Branchen, um neue Kunden
und inzwischen schon zu Stammkunden gewordene
Verbraucher von der gegenüberliegenden Seite des
Rheins anzusprechen und zu mobilisieren.
Vorteile
- Kostenloses Einkaufs- und Freizeitmagazin in französischer Sprache
- Inhalt und redaktioneller Teil sind speziell und optional auf französische Leser abgestimmt
- Neukundengewinnung für Ortenauer Gewerbebetriebe
- Kostenloser Übersetzungs- und Gestaltungsservice für Ihre Anzeigen
- Klare Gliederung nach Ortschaften bzw. Städten
Auflage: 135.000 Exemplare
Anzeigenpreise
Alle Preisangaben pro
Millimeter
Grundpreis
Schwarz-WeißAnzeigen
35 %
1,82 €
Sie erreichen mit Ihrer Anzeige Ihre potenziellen Kunden aus:
- Achenheim
- Friesenheim
- Krautergersheim
- Benfeld
- Gambsheim
- Limersheim
- Bernardswiller
- Geispolsheim
- Lingolsheim
- Bietlenheim
- Gerstheim
- Lipsheim
- Bischheim
- Herbsheim
- Matzenheim
- Bolsenheim
- Hindisheim
- Meistratzheim
- Boofzheim
- Hipsheim
- Mundolsheim
- Dalhunden
- Holtzheim
- Niedernai
- Daubensand
- Huttenheim
- Nordhouse
- Diebolsheim
- Ichtratzheim
- Obenheim
- Ebersmunster
- Illkirch-Graffenst.
- Oberhausbergen
- Eckbolsheim
- Innenheim
- Obernai
- Erstein
- Kertzfeld
- Osthouse
- Eschau
- Kilstett
- Ostwald
- Fegersheim
- Kogenheim
- Plobsheim
-
Reichstett
Rhinau
Rossfeld
Sand
Schaeffersheim
Schiltigheim
Sermersheim
Souffelweyersheim
Strasbourg
(nur Wohngebiete)
Uttenheim
La Wantzenau
Westhouse
Witternheim
Wolfisheim
23 Salut l’Ortenau
Farbzuschlag
für 1 – 3
Zusatzfarben
Direktpreis
Schwarz-WeißAnzeigen
1,55 €
Format Satzspiegel:
4-spaltig: Breite 188 mm x Höhe 280 mm
Sonderwerbeform:
Streifenanzeige Titelseite, 4-spaltig x 50 mm
50 % Zuschlag
Farbanzeigen:
50 mm Mindestformat
Rabatte mit Abschluss:
siehe Seite 14
Prospekte:
Streumöglichkeiten im Elsass auf Anfrage
AGB‘s:
Siehe Seiten 26-27
Kontakt:
Tel. 07 81 / 504-14 02, Fax 07 81 / 504-14 09
[email protected]
Farbzuschlag
für 1 – 3
Zusatzfarben
35 %
Erscheinungstermine 2016
Erscheinungstermin
Anzeigenschluss (12 Uhr)
Druckunterlagenschluss
01. 02. 2016
07. 01. 2016
18. 01. 2016
14. 03. 2016
18. 02. 2016
29. 02. 2016
25. 04. 2016
31. 03. 2016
11. 04. 2016
04. 07. 2016
09. 06. 2016
20. 06. 2016
05. 09. 2016
11. 08. 2016
22. 08. 2016
17. 10. 2016
22. 09. 2016
30. 09. 2016
21. 11. 2016
27. 10. 2016
07. 11. 2016
Anzeigenpreisliste Nr. 54
1. Januar 2016
Nielsengebiet IIIb
24 Amtliche Nachrichtenblätter
Medialeistung
Was sind Amtliche
Nachrichtenblätter?
Warum eignen sie sich
für Werbung?
reiff anb produziert Amtliche Nachrichtenblätter für insgesamt
47 Gemeinden mit über 50 Ortschaften mit einer Gesamtauflage von rund 84.650 Exemplaren. Diese liefern Woche für Woche
die neuesten Nachrichten aus den Gemeinden: aus den Rathäusern, Vereinen, Kirchen, aus dem Wirtschafts- und Alltagsleben.
Die extrem hohe Affinität der Leser zu ihren lokalen Themen
erhöht die Werbebeachtung Ihrer Anzeige. Amtliche Nachrichtenblätter besitzen eine hohe Akzeptanz und lokale
Kompetenz.
Farbanzeigen:
Möglichkeiten siehe nebenstehende Tabelle.
35 % Farbzuschlag. Mindestgröße 50 mm.
Kombinationsrabatt:
Ab 2 Ausgaben 10 %, ab 3 Ausgaben 20 %,
ab 4 Ausgaben 30 %.
Gilt nicht in Verbindung mit Partnerverlagen.
Abschlussrabatt:
6-mal: 5 %
24-mal: 15 %
12-mal: 10 %
52-mal: 20 %
Zur Erfüllung zählt jeder belegte Erscheinungstag.
Format Satzspiegel:
4-spaltig: Breite 188 mm x Höhe 270 mm
Beilagen:
bis 20 g, pro 1.000 Stk.: Direktpreis: 76,00 Euro
Grundpreis: 89,50 Euro
ab 21 g, pro 1.000 Stk.: Preis auf Anfrage
Anzeigenschluss:
Dienstag, 16 Uhr, Sonderthemen Freitag der Vorwoche
Verlagsanschrift:
ANB Reiff Verlagsgesellschaft & Cie. GmbH
Fachverlag für amtliche Nachrichtenblätter
Marlener Straße 9, 77656 Offenburg
schwarz-weiß
vierfarbig
Ausgaben
Achern »Aktuell aus Achern« mit Achern-Stadt,
Erscheinungstag Auflage
Direktpreis Grundpreis
in mm in mm
Fr. 12.700
0,48 € 0,57 €
Appenweier, Nesselried und Urloffen
Fr.
2.600
0,32 € 0,38 €
Auenheim
Do. 1.200
0,30 € 0,35 €
Bad Peterstal-Griesbach
Fr.
1.100
0,30 € 0,35 €
Berghaupten
Fr.
900
0,30 € 0,35 €
Bodersweier, Zierolshofen
Do. 1.200
0,30 € 0,35 €
Bühl
Fr.
400
0,28 € 0,33 €
Durbach, Ebersweier
Fr.
1.250
0,32 € 0,38 €
Elgersweier
Fr.
950
0,30 € 0,35 €
Fessenbach
Fr.
490
0,28 € 0,33 €
Friesenheim, Heiligenzell, Oberschopfheim, Oberweier, Schuttern Do. 4.000
0,32 € 0,38 €
Gengenbach, Bermersbach, Reichenbach, Schwaibach
Fautenbach, Gamshurst, Großweier, Mösbach, Oberachern,
Önsbach, Sasbachried, Wagshurst
Fr.
3.050
0,32 € 0,38 €
Goldscheuer, Hohnhurst, Marlen, Kittersburg »Aktuell« Fr.
1.650
0,30 € 0,35 €
Fr.
520
0,28 € 0,33 €
Haslach, Fischerbach, Mühlenbach, Hofstetten, Steinach Fr.
Griesheim
8.300
0,45 € 0,53 €
Hausach, Gutach, Hornberg »Aktuell«
Do. 6.200
0,35 € 0,41 €
Kippenheim
Do. 2.600
0,30 € 0,35 €
Kork, Neumühl, Odelshofen
Do. 2.200
0,30 € 0,35 €
Lautenbach
Fr.
650
0,30 € 0,35 €
Mahlberg
Fr.
2.300
0,30 € 0,35 €
Kontakt:
Tel. 07 81 / 504-14 55 und 504-14 56
Fax 07 81 / 504-14 69
[email protected]
Meißenheim, Kürzell
Do. 1.300
0,32 € 0,38 €
Neuried, Altenheim, Dundenheim, Ichenheim, Müllen, Schutterzell Fr.
3.000
0,30 € 0,35 €
Oberkirch »Rundblick«, Bottenau, Butschbach-
4.400
0,32 € 0,38 €
Ohlsbach
Do. 1.000
0,30 € 0,35 €
Oppenau, Ibach, Lierbach, Maisach, Ramsbach
Fr.
1.400
0,30 € 0,35 €
Ortenberg
Fr.
1.150
0,30 € 0,35 €
Renchen, Erlach und Ulm
Fr.
2.100
0,32 € 0,38 €
Rust
Do. 1.700
0,30 € 0,35 €
Sasbach, Obersasbach
Fr.
1.600
0,32 € 0,38 €
Schiltach, Schenkenzell
Do. 1.800
0,32 € 0,38 €
Seelbach, Schönberg und Wittenbach
Fr.
1.800
0,30 € 0,35 €
Waltersweier
Fr.
520
0,28 € 0,33 €
Weier
Fr.
420
0,28 € 0,33 €
Willstätt, Eckartsweier, Hesselhurst, Legelshurst, Sand
Fr.
2.400
0,34 € 0,40 €
Windschläg
Do.
800
0,28 € 0,33 €
Wolfach, Oberwolfach, Bad Rippoldsau-Schapbach
»Bürger-Info«
Do. 2.700
0,32 € 0,38 €
Zell-Weierbach
Fr.
1.250
0,30 € 0,35 €
Zunsweier
Fr.
1.050
0,30 € 0,35 €
84.650
4,70 € 5,53 €
Fr.
Hesselbach, Haslach, Nußbach, Ödsbach, Ringelbach,
Stadelhofen, Tiergarten, Zusenhofen
Kombination: Alle Amtsblatt-Anzeigen
Ausgaben mit Partnerverlagen
Alpirsbach
Schutterwald
25 Amtliche Nachrichtenblätter
Erscheinungstag Auflage
Direktpreis Grundpreis
in mm in mm
Do. 1.800
0,35 € 0,41 €
Fr.
0,30 € 0,35 €
Farbzuschlag + 50 % aber mind. 70 €
1.900
26 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anzeigenpreisliste Nr. 54
1. Januar 2016
Nielsengebiet IIIb
Für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und amtlichen Nachrichtenblätter
1
»Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung
einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der
Verbreitung. Für die begriffliche Kennzeichnung des Anzeigenvertrages gelten die Bestimmungen des BGB.
25
Der in Ziffer 4 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« festgelegte Nachlassanspruch des Werbungtreibenden erlischt,
wenn der Werbungtreibende ihn nicht spätestens einen Monat nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht hat, für die
ihm der Nachlass zusteht.
2
Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines
Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der
ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
26
Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten mangels anderer Vereinbarungen die neuen Bedingungen auch für laufende
Aufträge sofort in Kraft.
3
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die
im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
27
Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für Nichtveröffentlichung oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.
4
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden
Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des
Verlages beruht.
28
Abbestellungen müssen schriftlich bis spätestens zum Anzeigenannahmeschluss erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen.
29
30
Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.
Werbungsanzeigen und Beilagen werden bei Direktaufgabe Auftraggebern aus dem Verbreitungsgebiet der OrtenaukreisZeitungen zum ermäßigten Grundpreis berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Berechnung
zum Grundpreis.
5
Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6
Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben
oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass
dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
31
32
Platzierungs-Angaben können nur als Wunsch, jedoch nicht als Bedingung angenommen werden.
7
Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen,
die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort
»Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.
33
34
Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet haben keinen Anspruch auf Belege oder Belegausschnitte.
8
Der Auftrag wird, soweit technisch möglich, in der der jeweiligen Tageszeitung entsprechenden Ausgabe des e-Papers der Mittelbadischen Presse veröffentlicht. Dies gilt insbesondere auch für Gewinnspiel- oder Sparcouponaktionen. Zusätzliche Kosten
werden hierfür nicht erhoben. Für die Durchführbarkeit der im e-Paper veröffentlichten Gewinnspiel- oder Sparcouponaktionen
ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Will der Auftraggeber die Bezieher des e-Papers von der Teilnahme an solchen
Aktionen ausschließen, muss er dies ausdrücklich regeln. Der Auftragnehmer übernimmt insoweit keine Haftung.
35
Bei aufwändigen typografischen Arbeiten und bei über den üblichen Rahmen hinausgehenden Anfertigungen von Druckunterlagendaten behält sich der Verlag vor, diese Arbeiten gesondert in Rechnung zu stellen.
36
9
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge
wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des
Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung
für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber
unverzüglich mitgeteilt.
Digitale Druckunterlagen müssen den Erfordernissen unserer Betriebssysteme vollständig entsprechen. Für fehlerhafte
Dateien, fehlende schriftliche Auftragsunterlagen mit allen für die Abwicklung erforderlichen Angaben sowie für Fehler, die
auf die Übertragung oder den Versand zurückzuführen sind, übernimmt der Verlag keine Haftung.
37
Hat der Auftragnehmer die optische und drucktechnische Gestaltung der Anzeige für den Auftraggeber ausgeführt, so ist
eine Verwendung dieser Anzeigenvorlagen zum Zweck anderweitiger Veröffentlichung nur mit ausdrücklicher Zustimmung
des Auftragnehmers gestattet.
38
Für Sonderseiten oder Sonderbeilagen können besondere Ausgabeneinheiten oder Ausgabenkombinationen gebildet und
von der Preisliste abweichende Entgelte festgesetzt werden.
39
Für den Inhalt der Text- und Bildunterlagen, die dem Verlag vom Auftraggeber übergeben werden, haftet der Auftraggeber.
Der Auftraggeber versichert, dass die Veröffentlichung der Text- und Bildunterlagen keine Rechte Dritter verletzen. Auf
Anforderung hat der Auftraggeber die Zustimmung der betroffenen Dritten schriftlich zu bestätigen. Der Auftraggeber stellt
die Verlage von allen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen frei, die Dritte wegen des Inhalts oder der Gestaltung der Anzeige geltend machen. Der Auftraggeber verpflichtet sich daneben, Kosten der Veröffentlichung einer erforderlich werdenden Gegendarstellung zu tragen; dies nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Die Verlage sind
nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu überprüfen, ob durch diese Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
40
41
Die AGBs gelten auch für künftige Aufträge, solange keine Neufassung übergeben wird.
42
Der Verlag veröffentlicht alle Anzeigen auch in E-Paper sowie Digitalausgaben (z.B. Archiven). Darüber hinaus werden
Anzeigen aus Print auch in Online-Rubrikenmärkte unter www.bo.de zugeteilt und veröffentlicht.
10
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber
verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der
Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen
Möglichkeiten.
11
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige
beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige
erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sowie Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug
sowie Schadensersatzansprüche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung – auch bei telefonischer Bestellung – beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Ausschluss und
Beschränkung gelten im kaufmännischen Geschäftsverkehr auch für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen des Verlags.
Eine Haftung des Verlags für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Reklamationen müssen – außer bei versteckten Mängeln – innerhalb von 2 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg
geltend gemacht werden.
Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen, Spezialthemen oder Extraseiten besondere Anzeigenpreise
festzulegen.
Wir weisen darauf hin, dass die Vertragsdaten in unserer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden; auf Grund der
gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
12
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung
des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
Für die Ausführung von Verteilungsaufträgen durch die Mittelbadische Presse
13
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der
Berechnung zugrunde gelegt.
1
14
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der
Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden
Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
a)Der Verteiler behält sich grundsätzlich vor, ihm erteilte Verteilungsaufträge wegen des Inhalts, der Gestaltung, der
Herkunft oder technischen Form des Verteilguts nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen
abzulehnen.
b)Verteilaufträge werden für den Verteiler erst nach Vorlage eines Musters des Verteilgutes und nach Billigung desselben
und Annahme des Verteilauftrags bindend.
c) Die Ablehnung eines dem Verteiler erteilten Verteilungsauftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
15
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt,
auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich
vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
2
16
Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden
Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so
tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
a)Der Verteiler verpflichtet sich, mit der Annahme des Verteilungsauftrags das vertraglich bestimmte Verteilgut –
Druckschriften oder Warenproben – an die in der Preisliste aufgeführten, erreichbaren Haushalte im vertraglich
vereinbarten Verteilungsgebiet zu verteilen.
b)Der Verteiler ist nicht verpflichtet, abgelegene Ortsteile, Straßenzüge und Häuser sowie Haushalte ohne erkennbare
Postablagestellen zu bedienen.
c) Die Verteilung des Verteilguts erfolgt durch Bestückung von Briefkästen, Haustüren oder sonstigen erkennbaren
Postablagestellen.
d)Der Verteiler übernimmt keinerlei Verpflichtung, das Verteilgut an dem zur Verteilung vereinbarten Tag zu bestimmten
Tageszeiten zu verteilen.
e)Eine Verpflichtung des Verteilers, die gleichzeitige Durchführung weiterer Verteilungsaufträge, insbesondere auch
solche von Konkurrenten des Auftraggebers auszuschließen, besteht nicht.
17
Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
3
18
Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet
werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf
andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte
(bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres
unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
a)Der Preis für die Durchführung des Verteilungsauftrags richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste des Verteilers.
b)Für den Fall des Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist der Verteiler berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent punkten über dem Basiszinssatz zu erheben. Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher i.S.d §13 BGB ist, beträgt der
Zinssatz im Falle des Zahlungsverzugs 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Verteiler ist ferner berechtigt, die
Übernahme weiterer Verteilungsaufträge des gleichen Auftraggebers abzulehnen.
c) Die Geltendmachung von Aufrechnungsansprüchen oder Zurückbehaltungsrechten des Auftraggebers gegenüber dem
Verteiler ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Gegenrechte sind gegenüber dem Verteiler rechtskräftig festgestellt
oder vom Verteiler ausdrücklich anerkannt.
bei einer Auflage bis zu
50.000 Exemplaren 20 v. H.
bei einer Auflage bis zu
100.000 Exemplaren 15 v. H.
bei einer Auflage bis zu
500.000 Exemplaren 10 v. H.
bei einer Auflage über
500.000 Exemplaren 5 v. H.
beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von
dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
4
a)Dem Auftraggeber obliegt es, das Verteilgut in verteilungsfähigem Zustand (gebündelt, gezählt und verpackt) in der aus
der Preisliste ersichtlichen Stückzahl an den in der Preisliste genannten Anlieferungsort mindestens drei Tage vor dem
vorgesehenen Tag der Verteilung anzuliefern, widrigenfalls der Verteiler berechtigt ist, die Durchführung des
Verteilungsauftrags abzulehnen oder aber zu einem anderen als dem vorgesehenen Tag durchzuführen.
b)Wird seitens des Auftraggebers keine ausreichende Stückzahl des Verteilgutes für eine Verteilung an alle vorgesehenen
Haushalte zur Verfügung gestellt, so kann der Auftraggeber daraus keine Rechte gegenüber dem Verteiler herleiten,
insbesondere keinen Anspruch auf Herabsetzung des vereinbarten Preises. Der Verteiler ist zur Überprüfung der zur
Verfügung gestellten Stückzahl nicht verpflichtet.
Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Postkarten, Briefe, Einschreibebriefe und Eilbriefe (bis Format DIN-A 4 und 80 g) auf Ziffernanzeigen
werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu
verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im lnteresse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen
Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet, wenn der Auftraggeber ausdrücklich darauf besteht.
5
Der Auftraggeber ist verpflichtet, allen Schaden zu ersetzen, der dem Verteiler dadurch entsteht, dass das Verteilgut
Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber hat den Verteiler darüber hinaus von allen Schadensersatzansprüchen Dritter
freizustellen, die diese wegen des Inhalts oder der Gestaltung des Verteilgutes gegenüber dem Verteiler geltend machen.
6
a)Führt der Verteiler den Verteilungsauftrag aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht vollständig aus, so steht dem
Auftraggeber ein Anspruch auf Preisminderung zu, wobei sich die Höhe des Minderungsanspruchs nach dem Verhältnis
zwischen dem Umfang des Auftrags und der tatsächlich nicht erfolgten Verteilung richtet (Ausnahme siehe § 2 b).
b)Verteilt der Verteiler das Verteilgut aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat, in einem anderen als dem
vereinbarten Verteilungsgebiet, so steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch nur für die fehlerhaft verteilte
Auflage zu.
c) Verteilt der Verteiler das Verteilgut nicht an dem vereinbarten Tag oder gerät er sonst mit der Verteilung in Verzug, so ist
der Auftraggeber nach Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
d)Weitergehende Gewährleistungsansprüche oder Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem
Rechtsgrund, auch für den Fall des Verlustes des Verteilgutes, sind ausgeschlossen, falls nicht den Verteiler der vom
Auftraggeber nachzuweisende Vorwurf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns trifft.
e)Im Falle nachweislichen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns des Verteilers, auch bei gänzlichem oder
teilweisem Verlust des Verteilgutes, ist die Verpflichtung des Verteilers zur Schadensersatzleistung auf die Höhe der
dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Herstellungskosten bzw. anteiligen Herstellungskosten beschränkt.
Weitergehende Ersatzansprüche, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, sind in jedem Falle ausgeschlossen.
f) Eventuelle Reklamationen des Auftraggebers gegenüber dem Verteiler müssen innerhalb von zwei Wochen, vom Tag der
Verteilung an gerechnet, gegenüber dem Verteiler schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls verfallen sie. Alle
Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Verteiler, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in 6 Monaten vom
Tag der Verteilung an gerechnet.
7
Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen, der Sitz des Verteilers. Der gleiche Gerichtsstand gilt stets, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn der Auftraggeber im Klagewege in Anspruch zu nehmen ist, und
nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Geltungsbereichs der Gesetze
der BRD verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
19
20
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung
endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
21
Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
(im Folgenden Verteiler genannt)
Gerichtsstand ist Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
22
Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der
Wiedergabe.
23
Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht,
wenn er vom Auftraggeber irre geführt oder getäuscht wird. Der Auftraggeber ist im übrigen für den Inhalt der Anzeige bzw.
Beilage allein verantwortlich. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen und
zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifes.
24
Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich,
so hat der Werbetreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der Werbungtreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf die Fehler hinweist.
27 Allgemeine Geschäftsbedingungen
28
Geschäftsstellen + Repräsentanten
Geschäftsstellen in der Ortenau
Öffnungszeiten
Mo.
Di. Mi.
Do.
Verlagsrepräsentanten
Fr.
Nielsen I
Günter Frenz + Partner, Verlagsvertretungen OHG
Goldbekplatz 3, 22303 Hamburg
Telefon (0 40) 60 91 88 01, Telefax (0 40) 6 03 21 35
[email protected], www.tz-service.de
Nielsen II
WMS Werbemedienservice Heribert Unterfeld GmbH
Benrodestraße 45, 40597 Düsseldorf
Telefon (02 11) 65 02 38-0, Telefax (02 11) 71 46 50
[email protected], www.unterfeld-media.de
Nielsen IIIa
Verlagsbüro Leo Krimmer GmbH
Am Lindenbaum 24, 60433 Frankfurt am Main
Telefon (0 69) 53 09 08-0, Telefax (0 69) 53 09 08-50
[email protected], www.krimmer.com
Nielsen IV
Schaible MedienPartner GmbH
Stievestraße 16, 80638 München
Telefon (0 89) 17 30 07-0, Telefax (0 89) 17 30 07-70
[email protected], www.medienpartner.net
Sa.
Offenburg
Hauptstraße 83a
Wolfach
Hauptstraße 24
Gengenbach
Victor-Kretz-Straße 21
Kehl
Hauptstraße 58 a
Achern
Hauptstraße 76
Nielsen V, VI, VII
Oberkirch
Am Marktplatz 4
Service-Büro
Vorarlberg/Tirol
Haslach
Am Marktplatz 6
Hellblau: geöffnet
Weiß:
geschlossen
Anzeigenpreisliste Nr. 54
1. Januar 2016
Nielsengebiet IIIb
Verlagsbüro Leo Krimmer GmbH
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