German Mittelstand in Russland - Deutsch

Transcrição

German Mittelstand in Russland - Deutsch
German Mittelstand in Russland
Ein Leitfaden zum Geschäftserfolg
1 WÖRTER ZUM GELEIT
German Mittelstand
in Russland
Ein Leitfaden zum Geschäftserfolg
GERMAN
MITTELSTAND
WE
MAKE
YOUR BUSINESS
WORK
––––––
Wir tun alles dafür, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Denn wir kümmern uns um alles andere. Als Engineering- und Servicekonzern
entwickelt, errichtet, wartet und betreibt Bilfinger Anlagen und Bauwerke
für Infrastruktur, Immobilien, Industrie und Energiewirtschaft. Vom Krankenhaus
bis zur Raffinerie, von Alaska bis Australien und von Anfang bis Ende.
Erfahren Sie, was wir für Ihr Business tun können: www.bilfinger.com
––––––
BILFINGER SE
www.bilfinger.com
Konzerngesellschaften der Bilfinger
Gruppe in GUS
RUSSLAND
Bilfinger O.O.O.
Zemlyanoy Val Straße 9, Moskau, 105064
Bilfinger HSG Facility Management O.O.O.
Zemlyanoy Val Straße 9, Moskau, 105064
Bilfinger HSG SPB Facility Management O.O.O.
Engels Prospekt 33, St. Petersburg, 194156
Tebodin Eastern Europe B.V.
Letnikovskaya Straße 10/4, Moskau, 115114
Bilfinger Diemme Water Technologies
Verhnyaya Straße 34/1, Moskau, 125040
Bilfinger Babcock Tyazhmash Z.A.O.
Aviakonstruktor Mikoyan Straße 12-B,
Moskau, 125252
Bilfinger Gerber GmbH Filiale
Finlyandskiy Prospekt 4 a, St. Petersburg, 194 044
Bilfinger Maintenance Nord GmbH Filiale
Bakhrushina Straße 32/1, Moskau, 115054
UKRAINE
Bilfinger HSG Facility Management O.O.O.
Moskovskiy Prospekt 24-V, Kiew, 04073
CFI Tebodin Ukraine
Moskovskiy Prospekt 16-B, Kiew, 04073
KASACHSTAN
Bilfinger HSG Facility Management O.O.O.
Tadjibaev Straße 155-B, Bostandyk Region,
Almaty, 050060
VORWORT 3
Sigmar gabriel
Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Foto: SPD
Erfolgsgarant German Mittelstand
Deutsche Produkte sind weltweit erfolgreich und gefragt.
Deutsche Ingenieurskunst steckt nicht nur in der Raumsonde Rosetta, im Tiefsee-Roboter Tietek, in der Polarstation Neumayer III, sondern auch in nahezu jedem
hochtechnologischen Erzeugnis, seien es Maschinen, Flugzeuge, Autos, Haushaltsgeräte oder schlicht in der Kunst des
Bierbrauens. Die Basis dieses beispiellosen Erfolges bilden
die 3,6 Millionen kreativen Mittelständler. Ihre Innovationskraft, Flexibilität, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
machen sie zu kongenialen Partnern der Industrie.
Seit vielen Jahren orientiert sich der German Mittelstand
auch ins Ausland. Standen am Anfang dieser Entwicklung
noch die unmittelbaren europäischen Nachbarn an erster
Stelle, setzte sich die Expansion auch in weiter entfernte
Weltgegenden fort. Mit der rasanten Entwicklung der sogenannten BRIC-Staaten rückte auch Russland in den Mittelpunkt des Interesses. Von den heute 6.100 in Russland
tätigen deutschen Unternehmen sind über 95 Prozent Mittelständler. Ihnen eilt der Ruf voraus, besonders zuverlässig,
liefertreu, qualitätsbewusst und lösungsorientiert zu arbeiten. Eigenschaften, die in Russland überaus hoch geschätzt
werden und zum hervorragenden Image der deutschen
Wirtschaft in Russland beigetragen haben. »Made in Germany« gilt als das Gütesiegel schlechthin.
Diese Erfolge sollten noch zögerliche klein- und mittelständische Unternehmen ermutigen, den Schritt auf den
russischen Markt zu wagen. Das wirtschaftliche Potenzial
Russlands ist hoch und verspricht auch mittel- und langfristig eine solide geschäftliche Grundlage. Besonders in den
Bereichen, in denen die vielen deutschen Hidden Champions tätig sind, bietet Russland noch auf lange Sicht einen
attraktiven Absatzmarkt.
Dieses Buch zeichnet den Weg nach Russland vor, auf dem
ich Ihnen maximalen Erfolg wünsche.
Ihr
4 WORTE ZUM GELEIT
Rainer Seele
Präsident, Deutsch-Russische Auslandshandelskammer (AHK)
Praxisnah: Die Mittelstandsinitiative der AHK
Vor fast genau einem Jahr, im Februar 2013, stellte die
Deutsch-Russische Auslandshandelskammer im Beisein
der Wirtschaftsminister beider Länder ihre Mittelstands­
initiative zur Förderung der klein- und mittelständischen
Wirtschaft in Russland vor. Der ebenso einfache wie logische Grund für diesen Schritt war die Überlegung, dass vor
allem ein starker Mittelstand als Unterbau die weitere Entwicklung der russischen Wirtschaft beeinflussen kann. Von
Anfang an beinhaltete diese Strategie die Förderung sowohl
russischer als auch deutscher Unternehmen.
Von herausragender Bedeutung für das Gelingen dieses ehrgeizigen Projektes sind die Faktoren:
 Duale Berufsausbildung
 Qualifizierte Zulieferer
 Steuerliche und finanzielle Förderung
 Betreuung beim Markteintritt
Visaunterstützung
 Vermittlung von Kontakten zur Industrie
 Umfassende Marktinformation und Lobbyarbeit.
der »Zuliefermesse« die Gelegenheit nutzen, sich mit den
Anforderungen des jeweils anderen vertraut zu machen und
intensive Kontakte zu knüpfen.
Bereits im ersten Quartal 2014 wird im Visaservice-Center in Moskau ein Schalter zur einfacheren und schnelleren
Bearbeitung von Visa-Anträgen der AHK-Mitgliedsfirmen
eingerichtet, der Geschäftsreisen nach Deutschland wesentlich unkomplizierter werden lässt.
Über die Veröffentlichungen der AHK auf den Webseiten,
in den sozialen Netzwerken und Printprodukten halten wir
Unternehmen stets aktuell informiert und leisten intensive
Lobbyarbeit bei allen relevanten Ministerien, Verbänden
und politischen Institutionen. Und nicht zuletzt trägt der
vorliegende Band zur sehr praktischen Information über
Russland bei, der Ihnen als Leitfaden zu Ihren Russlandaktivitäten dienen soll.
Ihr
Im Laufe der vergangenen zwölf Monate hat die AHK die
Grundlagen zur Umsetzung dieser Mittelstandsinitiative
gelegt. Seit 1. Januar 2014 gibt es bei der AHK in Moskau
einen Beauftragten für die Implementierung der Dualen
Berufsausbildung in Russland. Noch 2013 konnten potenzielle Zulieferfirmen und große Industrieunternehmen auf
2014_0
Mittelstandsbank
Routenplaner für Ihren
weltweiten Außenhandel
Commerzbank
Best trade finance
bank in CEE
Wer die Chancen des Auslandsgeschäfts nutzen und die damit verbundenen Risiken reduzieren
möchte, braucht einen Partner, der mit fremden Märkten vertraut ist, Türen öffnen kann und die
finanzielle Abwicklung des Auslandsgeschäfts kompetent begleitet. Gemäß ihrem Anspruch als beste
Mittelstandsbank bietet Ihnen die Commerzbank genau dieses Leistungsprofil. Die Commerzbank ist
Marktführer im deutschen Außenhandel: Keine andere Bank hat 2013 mehr im Ausland zugunsten
deutscher Exporteure eröffnete Akkreditive abgewickelt.
Von der effizienten Abwicklung des Zahlungsverkehrs über das Cash und Treasury Management und
das dokumentäre Auslandsgeschäft bis zur Außenhandelsfinanzierung: Profitieren Sie von einem
der dichtesten Netze aller deutschen Banken mit weltweit rund 5.000 Korrespondenzbanken und
rund 20 Standorten allein in Mittel- und Osteuropa, der Türkei und Zentralasien. Auch im Inland
stehen Ihnen flächendeckend erfahrene Spezialisten für das internationale Geschäft zur Verfügung.
www.commerzbank.de/mittelstandsbank
2014_01_31_FL_AZ_Russland_210x297+7mm_li_DE.indd 1
31.01.14 11:09
G
V
6 WORTE ZUM GELEIT
Martin wansleben
Hauptgeschäftsführer, Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK)
Russland – Erfolgsgeschichte für den
deutschen Mittelstand
Russland bietet der deutschen Wirtschaft und vor allem dem
deutschen Mittelstand viele Chancen. Die Wachstumsraten
der vergangenen Jahre waren stets überdurchschnittlich.
Obwohl die Konjunkturumfrage der AHK Russland für
2014 etwas verhaltener ausfällt, planen über 50 Prozent der
befragten deutschen Firmen in Russland Neueinstellungen.
Über 60 Prozent wollen weiter investieren und ihr Geschäft
ausbauen.
Der Großteil der deutschen Firmen in Russland sind Mittelständler. Gerade der Ausbau von Sotschi für die Olympischen Winterspiele hat die Chancen und Möglichkeiten
des russischen Marktes eindrucksvoll bewiesen. Der Sotschi-Desk der AHK mit Unterstützung des Bundeswirtschaftsministeriums war ein großer Erfolg. Fast 100 deutsche Firmen konnten Aufträge im Wert von 1,5 Milliarden
Euro umsetzen. Einmal mehr konnten wir feststellen: Auch
der deutsche Mittelstand überzeugt durch hohe Spezialisierung und gute Qualität.
Aktuell entwickelt sich Russland verstärkt zum Produktionsstandort für die deutsche Wirtschaft. Hierfür benötigen
Unternehmen die richtigen Strukturen und qualifizierte
Partner. Die Mittelstandsinitiative der AHK, die voriges Jahr
anlässlich der ersten von AHK und DIHK ausgerichteten
Russland-Konferenz vorgestellt wurde, setzt an den richtigen Stellen an. Sie flankiert das Engagement der deutschen
Wirtschaft bei entscheidenden Themen wie Fachkräftebedarf und Reiseerleichterungen. Hier haben sich AHK und
DIHK gemeinsam mit Erfolg für die Duale Berufsbildung
und ein verbessertes Visa-Regime eingesetzt, um deutschen
Firmen den Weg zu erleichtern und Partnerschaften mit russischen Firmen langfristig zu gestalten.
Deutschland stellt in Präsenz und Branchenvielfalt nicht nur
die erfolgreichste Kaufmannschaft in Russland. Die deutsche Wirtschaft ist für das Land auch der wichtigste Modernisierungspartner. Es ist deshalb folgerichtig, dass die neue
Bundesregierung die Modernisierungspartnerschaft mit
Russland wieder mit Leben füllt. Sowohl die deutsche als
auch die russische Wirtschaft können davon profitieren.
Ihr
E
S
■
■
■
■
■
■
Grenzenloser
Verzollungsservice
Eigenes Zoll- und Transporterminal in
Smolenks Region – "Rhenus Terminal"
■ OffeneZolllagerflächefür400LKWs
■ Zolllager2500m2
Rhenus
jährlicherUmsatzvon4MilliardenEuro
■ EigenesGrundstück8,7Hektar
24.000Mitarbeiter
■ BequemeLage,unmittelbaranderM1Autobahn,
3kmvonderweißrussischenGrenze
Über350BusinessCenterninmehrals40
Ländern
■ alleZolldienstleistungenwerdenvoneinem
lizenziertenZollbeauftragten–RhenusZollbrocker
–gewährleistet
■ AbteilungfürZollabfertigungundZollkontrolleNr.4
desKrasninskiZollterminal,SmolenskiajaZoll
Mehrals3Mio.m²Lager-undLogistikfläche
Güterumschlag–19MillionentproJahr
Kontakt
+7 495 739 33 39
[email protected]
8 WORTE ZUM GELEIT
Michael Harms
Vorstandsvorsitzender,
Deutsch-Russische Auslandshandelskammer
Jens Böhlmann
Mitglied der Geschäftsführung,
Deutsch-Russische Auslandshandelskammer
Mittelstand als Garant wirtschaftlichen Wachstums
Russlands Wirtschaft ist im vergangenen Jahr nur um rund
1,3 Prozent gewachsen. Das ist zu wenig für eine Volkswirtschaft, die nach dem Willen der Regierung nicht nur wertmäßig sondern auch vom Grad ihrer Industrialisierung zu
den zehn größten und modernsten der Welt zählen will. Es
ist auch zu wenig, um die notwendigen Investitionen zur
Ausbildung eines leistungsfähigen Mittelstandes zur Verfügung stellen zu können.
Das ist der russischen Regierung bewusst. Ausdruck der
intensiven Bemühungen um tiefere Wertschöpfung ist die
Politik der Lokalisierung, deren Ziel es ist, Know-how und
Expertise zu importieren und moderne industrielle Produktionen aufzubauen. In Teilen ist diese Strategie erfolgreich:
Beispiel Automobilindustrie. Zehn der größten Automobilkonzerne der Welt haben entweder komplett eigene Produktionsstätten errichtet und/oder sind Partnerschaften mit
russischen Herstellern eingegangen. Mittlerweile wird auch
den russischen Produkten bei wieder anziehender Konjunktur und weiter steigendem Wohlstand ein solides Wachstum
in der kommenden Dekade attestiert. Im Umfeld der Automobilcluster siedeln sich auch mittelständische Zulieferer
an. Mehrheitlich noch internationale, da russische Firmen
oftmals nicht die Anforderungen internationaler OEMs
erfüllen können.
Hier muss die russische Wirtschaftspolitik ansetzen. Die
Entwicklung und gezielte Förderung eines leistungsfähigen
industriellen Mittelstandes ist die Basis für die Verbesserung
der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft insgesamt und
unabdingbar für die Schaffung einer modernen, leistungsfähigen Zulieferindustrie.
Sie könnte auch zur Diversifizierung der industriellen
Landschaft beitragen und über verstärkte Ausbildung ein
Instrument zur Verringerung des akuten Fachkräftemangels
sein. In Deutschland beispielsweise stellt der Mittelstand
drei Viertel aller Ausbildungsplätze zur Verfügung. Die
AHK-Initiative zur Etablierung der dualen Berufsausbildung in Zusammenarbeit mit der Agentur für strategische
Initiativen in bis jetzt fünf russischen Regionen kommt deshalb genau zum richtigen Zeitpunkt.
Seit vielen Jahren steigt die Zahl mittelständischer
Unternehmen in Russland. Da klein- und mittelständische
Unternehmen in aller Regel privatwirtschaftlich organisiert
und produktiver als staatliche Firmen sind, nimmt auch
ihr Anteil an der Bruttowertschöpfung zu. Ergänzend dazu
muss sich der Staat so schnell wie möglich aus der Wirtschaft
zurückziehen. Die Beteiligung des Staates an Unternehmen ist mit über 50 Prozent deutlich zu hoch. Die großen
staatlichen oder halbstaatlichen Konzerne behindern mit
ihrer Dominanz die Bildung am Markt orientierter Preise.
Dadurch werden zum Beispiel notwendige Investitionen in
Forschung und Entwicklung erschwert.
Russland liegt im Bereich der Patenanmeldungen international deutlich hinter den anderen Industrienationen zurück
und stellt prozentual auch weniger Mittel für Forschung und
Entwicklung aus dem Budget zur Verfügung. Unter den hundert Firmen, die in Europa die meisten Patente anmelden,
findet sich keine russische. Dafür 27 aus den USA, 22 aus
Japan, 14 aus Deutschland, je zwei aus China und Südkorea,
die im Jahr 2012 insgesamt rund 40.000 Patente angemeldet
haben.
Unter den besten Hochschulen der Welt mit Spezialisierung auf naturwissenschaftliche und mathematische Fächer
ist nur eine einzige russische, unter den 500 Top-Universitäten weltweit sind es zwei, dafür 149 amerikanische und 38
deutsche. Augenblicklich ist der brain drain aus Russland
erheblich; wer es sich leisten kann, studiert im Ausland, wer
1-005-1
WORTE ZUM GELEIT 9
über eine gute Ausbildung verfügt wechselt zu internationalen Unternehmen – meist ins Ausland. Dieser Prozess muss
umgekehrt werden.
Denn viele start-ups werden von Akademikern oder von
Professoren gegründet. Die Existenzgründer- oder auch
start-up-Hauptstadt Deutschlands und zukünftig Europas
ist - Berlin. Fragt man die Gründer, warum sie die deutsche
Hauptstadt für ihr unternehmerisches Projekt wählen, sind
die Verfügbarkeit von venture capital, gut ausgebildetem
Personal und ein hervorragendes mittelständisches Netzwerk die häufigsten Gründe. Subjektiv herrscht in Berlin ein »gutes Klima« für Existenzgründer. Einer Studie
von McKinsey zufolge könnten in Berlin bis 2020 mehr
als 100.000 neue Arbeitsplätze durch start-ups geschaffen
werden. Solche Voraussetzungen müssen in Russland flächendeckend geschaffen werden. Moskau geht mit gutem
Beispiel voran: Die Hauptstadt liegt bei der Zahl der Unternehmensgründungen auf Platz vier hinter Tel Aviv, London
und Paris.
Auch bei der Finanzierung mittelständischer Firmen
besteht Handlungsbedarf, da die russischen Banken kaum
langfristige und zinsgünstige Kredite zur Verfügung stellen
können. Zwar hat der Staat etliche Mittelstandsförderprogramme initiiert, die unter anderem Steuervergünstigungen
und zinsvergünstigte Kredite beinhalten, jedoch reichen
diese Maßnahmen noch nicht aus, um einen Gründerboom
auszulösen. Zwei Prozent aller russischen Jugendlichen
äußerten Anfang 2013 den Wunsch sich selbstständig zu
machen – der erstrebenswerteste Beruf war mit knapp der
Hälfte der Antworten: Beamter!
Das Problem ist in Russland erkannt, und es wird mit
Hochdruck an der Umsetzung der notwendigen Reformen
gearbeitet. Die Effekte dieser Regulierungen werden sich
eher mittel- als kurzfristig einstellen. Die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer trägt im Rahmen ihrer Mittelstandsinitiative mit den Themen:
 Berufsbildung,
 Lokalisierung,
 Zuliefermesse,
 Visaerleichterung und
 der Implementierung deutschen Know-hows und deutscher Erfahrung praxisnah zur Etablierung eines leistungsfähigen, industriellen russischen Mittelstandes bei.
© 2014 EYGM Limited. All Rights Reserved. ED None.
A familiar face in
a far away place!
Unser German-speaking Business Center: Ein
eingespieltes Team für Wirtschaftsprüfung,
Steuer- und Rechtsberatung sowie Unternehmens- und Transaktionsberatung, das im
deutschen wie im GUS-Markt zu Hause ist.
Mehr von Tobias Lüpke unter +7 495 641 2935
oder [email protected].
www.ey.com/ru/German-Business-Center
1-005-14_Anz_GermanMittelstRussl_V2.indd 1
20.01.14 10:24
10 INHALT
Vorwort
28Zertifizierung
3Erfolgsgarant German Mittelstand
Russisches Zertifizierungssystem im Umbruch/
34 Technische Reglements übernommen
Petra Wermke, Leiterin, Zertifizierungsstelle, DIN GOST TÜV Berlin-Brandenburg, Gesellschaft für Zertifizierung in Europa mbH
Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Worte zum Geleit
4
Praxisnah: Die Mittelstandsinitiative der AHK
Rainer Seele, Präsident,
Deutsch-Russische Auslandshandelskammer
6Russland – Erfolgsgeschichte für den deutschen Mittelstand
Michael Harms, Vorstandsvorsitzender,
Deutsch-Russische Auslandshandelskammer
Jens Böhlmann, Mitglied der Geschäftsführung,
Deutsch-Russische Auslandshandelskammer
1
Vorbereitung in Deutschland
16Länderinformationen/
Marktanalysen/ Branchenreports
18Training in Russland
20DIHK, Kompetenzzentren Russland und
Industrie- und Handelskammern mit Kompetenz zu Russland
24Transport & Logistik: Ex works
Gründung einer Tochtergesellschaft erleichtert
Lieferungen
Sergej Maas, Operations Director, OOO Rhenus Revival
26
Sieben Regeln, um Streitfällen vorzubeugen
Thomas Brand, Partner, Brand & Partner, Rechtsanwälte und Steuerberater
34Rechtliche Aspekte der
Montagetätigkeit und
Steueranmeldung
Möglichkeiten eines optimalen Vertragsschemas
Ekaterina Kalinina, LL.M., Rechtsanwältin, Noerr OOO
Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer, Deutscher
Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK)
8Mittelstand als Garant
wirtschaftlichen Wachstums
32Lieferverträge mit russischen
Partnern
Schutz geistigen Eigentums
Ordnungsgemäße Registrierung ist das A und O
Andreas Steininger, Counsel,
BEITEN BURKHARDT
Taras Derkatsch, Senior Associate, BEITEN BURKHARDT
2
Eintritt in den russischen Markt
38
Transport & Logistik
Moderne Infrastruktur für Kontraktlogistik
Uwe Leuschner, Vizepräsident, Business Development CIS/
CA, DB Schenker Logistics
40Zölle und Tarife
Umfangreiche Veränderungen mit der Gründung der Zollunion
Olaf Metzger, Geschäftsführer, OOO Revival Express
42Vertriebsverträge mit russischen Partnern
Keine Regelungen im Zivilgesetzbuch/ Parteien können Bedingungen festlegen
Oleg Zhabinski, LL.M., Senior Jurist, OOO Rödl & Partner
44Gründung und Akkreditierung von Repräsentanzen
Präsenz am Markt gewährleistet
Dagmar Lorenz, LL.M., Rechtsanwältin,
Dmitry Mikityuk, Partner,
Tatjana Fjodorowa, Juristin,
OOO Dagmar Lorenz, Rechts- und Steuerberatung
46Finanzierung: Banking mit und in
Russland
Was bei Überweisungen und Kontoführung zu
beachten ist
Gernot Kleckner, Vorstandsvorsitzender,
Commerzbank (Euroasija) SAO
Torsten Erdmann, Leiter der Repräsentanz,
Commerzbank AG
DIE KÜRZESTE BRÜCKE ZUM ZIEL
•
•
•
•
•
•
•
•
BUCHHALTUNG
LEGAL
STEUERN
AUDIT
IT
ZERTIFIZIERUNG
ADMINISTRATION
BUSINESS TRAVEL
EIN WEG – EINE RICHTUNG
Moskau
125009
ul. Twerskaja 16, Gebäude 1
Tel.: +7-495-935 89 61
St. Petersburg
Dresden
191186
Newsky Prospekt 10
Tel.: +7-812-332 02 84
01069
Lingnerallee 3
Tel.: +49-351-497 66 40
Novosibirsk
Köln
630049
Krasnyi prospekt 173
Tel.: +7-383-239 10 27
50668
Theodor-Heuss-Ring 23
Tel.: +49-221-771 09 65
Kiew
Almaty
01001
Museinij pereulok 4
Tel.: +38-044-459 46 36
050051
Prospekt Dostyk 188
Tel.: +7-727-328 93 01
interpont.com
[email protected]
12 INHALT
50Finanzierung: Direktinvestitionen
EBRD unterstützt Engagement des deutschen Mittelstandes
Arvid Türkner, Direktor für Regionalentwicklung in
Russland, Europäische Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung
52
Handelsfinanzierung – Spielball
turbulenter Märkte?
Paketlösungen für Exporteure sinnvoll
Heinrich Steinhauer, Chief Representative Russia, CIS
Representative Office Moscow, Helaba, Landesbank
Hessen-Thüringen
3
MarkterschlieSSung und
-durchdringung
56 Personalmanagement:
Fach- und Führungskräfte
Top-Kandidaten weiterhin heiß begehrt/Russland noch ein Arbeitnehmermarkt
Christian Seidl, Projektkoordinator MOE/GUS,
Scherl & Partner
58 Personalmanagement: Das duale
Berufsbildungssystem
Kooperationsprojekt gestartet/ Deutsche Unternehmen von Fachkräftemangel betroffen
Katharina Schöne, Stellvertretende Geschäftsführerin,
DEinternational (AHK)
60Personalmanagement:
Voraussetzungen für die
Tätigkeit ausländischer Arbeitnehmer
Einfaches Verfahren für hochqualifizierte Spezialisten
Elena Balashova, LL.M., Geschäftsführende Partnerin, Balashova Legal Consultants
Olga Kurilova, Juristin, Balashova Legal Consultants
62Der Aufbau von Vertriebsnetzen
Einstieg über Kooperationen mit Händlern/
Dealer-Verträge mit großer Gestaltungsfreiheit
Oleg Mosgo, Partner, Sirota & Mosgo Rechtsanwälte,
Artem Sirota, Partner, Sirota & Mosgo Rechtsanwälte
64STANDORTSUCHE
Was beim Aufbau von Lagern und Produktionsstätten zu beachten ist
Dmitry Lukashevich, CFO, INTERPONT
66
Produktionsaufbau: Erfahrungen und Ratschläge
Regionen mit interessanten Angeboten in
Industriegebieten und Sonderwirtschaftszonen
Wladimir Nikitenko, Geschäftsführer, DEinternational, Deutsch-Russische Auslandshandelskammer
68Produktionsaufbau:
notwendige Schritte
Von der Wahl des Grundstücks bis zur Abnahme
Anke Pötzsch, Geschäftsführende Gesellschafterin,
INTERPONT
70 Standortwahl und
Baugenehmigungen
Erfahrungen beim Projektmanagement – worauf
Investoren achten sollten
Vadim Barakov, Geschäftsführer, PROMTECH Germany GmbH
72Gründung von Joint Ventures
Offshore-Gestaltungen noch immer empfohlen
Florian Schneider, LL.M., Rechtsanwalt, Managing Partner (Moscow), Head of Retail Group, Europe, Dentons
74Das russische Steuersystem
Modern, attraktiv und mittelstandsfreundlich
Ulf Schneider, Geschäftsführer RUSSIA CONSULTING
Gruppe
76Rechnungslegung
Anpassung an internationale Standards weit
fortgeschritten
André Scholz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, RSP International
Ansprechpartner für den Mittelstand
78Institutionen
78Finanzinstitutionen
79Dienstleister
Denken Sie über einen Produktionsstandort in Russland nach?
Unbürokratisch und risikolos zum eigenen Produktionsstandort in Russland!
CONTAINEX-MONOLIT bietet allen Betrieben, die sich in Russland niederlassen wollen, attraktive, voll aufgeschlossene Liegenschaften in KOVROV
zur Pacht an.
Die österreichische CONTAINEX-Gruppe erwarb
in Russland eine Liegenschaft zum Aufbau einer Produktion für den russischen Markt. Beim
Erwerb dieses Werkes war ein großes, voll aufgeschlossenes Gewerbegrundstück inkludiert.
Nachdem – unter Berücksichtigung künftiger
Produktionserweiterungen – maximal die Hälfte
der Liegenschaft für die Containerproduktion benötigt wird, wurde beschlossen rund 140.000 m²
Gewerbegrund langfristig zu verpachten.
Reduzierter Finanzierungsbedarf
Das Pachten dieser Gewerbegrundstücke bietet zwei wesentliche Vorteile: Zum einen bietet
die Miete gerade in Zeiten, wo Finanzierungen
schwierig geworden sind, die Möglichkeit den
notwendigen Finanzierungsbedarf deutlich zu
verringern.
Perfekte Infrastruktur
Zum anderen ist es die gute Infrastruktur – wie
Gas und Strom, Abwasser und Bewachung –
die an diesem Standort bereits vorhanden ist.
Damit ist für Mieter ein rascher Produktionsstart möglich, denn normalerweise dauert die
Aufschließung eines Grundstückes in Russland
Lageplan der Liegenschaften in Russland
Kovrov: 140.000 m2 verfügbar
sehr lange. Die Pacht einer Liegenschaft ist ab
einer Grundstücksgröße von 5.000 m² möglich.
Mit der Betriebsansiedlung der CONTAINEXMONOLIT hat sich das Management zudem viel
Know-how erworben, von dem andere westeuropäische Firmen sehr profitieren können.
Auf einem Blick:
Kontakt:
CONTAINEX ist Spezialist für Container
und mobile Raumsysteme und liefert
"Raum sofort" an Kunden aus Industrie,
Handel, Gewerbe und dem kommunalen
Bereich in ganz Europa.
CONTAINEX
Container-Handelsgesellschaft m.b.H.
AT-2355 Wiener Neudorf
CONTAINEX-MONOLIT, ein Unternehmen
der CONTAINEX-Gruppe, produziert Container
für den russischen Markt.
OOO CONTAINEX-MONOLIT
RU-601900 Kovrov
In Kovrov bietet das Unternehmen Gewerbegrundstücke in bester Lage zum Pachten an.
CTX_MONOL_175X265 OWC _113.indd 1
Martin Senoner
Tel.: +43 2236 601 2219
E-Mail: [email protected]
www.containex.com
Oleg Morosov
Tel.: +7 49232 96930
E-Mail: [email protected]
www.containex-monolit.com
24.06.13 14:31
14
Impressum
German Mittelstand in Russland
Ein Leitfaden zum Geschäftserfolg
Herausgeber:
Deutsch Russische Auslandshandelskammer (AHK)
in Zusammenarbeit mit
OWC-Verlag für Außenwirtschaft GmbH
Deutsch-Russische Auslandshandelskammer
Haus der Deutschen Wirtschaft
1. Kasatschi per. 7, RUS 119017 Moskau
Tel.: +7 495 2344950
Fax: +7 495 2344951
[email protected]
www.russland.ahk.de
Deutsch-Russische Auslandshandelskammer
c/o APK Worldwide Courier GmbH
Desenißstraße 54, D-22083 Hamburg
OWC-Verlag für Außenwirtschaft GmbH
Regenskamp 18, 48157 Münster
Tel.: +49 251 924309-0
[email protected], www.owc.de
Geschäftsführende Gesellschafter:
Jutta Falkner, Klaus Leger
Repräsentantin in Moskau:
Katrin A. Morosow
Tel.: +7 495 9565573
Mob.: +7 917 5882324
[email protected]
Redaktionelle Leitung:
Jutta Falkner, Jens Böhlmann
Anzeigenleiter: Norbert Mayer
Layout: Stefan Thümmel
Titelfoto: Mittelstandspreis der AHK Russland
Gerichtsstand: Münster, HRB 4574
ISBN: 978-3-937992-38-9
Druck: merkur Print & Service Group, Detmold
Alle Rechte vorbehalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
hinsichtlich der Inhalte Urheberschutz besteht. Alle Informationen werden mit journalistischer Sorgfalt erarbeitet, für Verzögerungen, Irrtümer
oder Unterlassungen wird jedoch keine Haftung übernommen.
Premiumpartner:
Foto: GIZ
1
Vorbereitung in
Deutschland
16 VORBEREITUNG IN DEUTSCHLAND
Länderinformationen/ Marktanalysen/ Branchenreports
Einen ersten Überblick über die Situation Ihrer Branche in
Russland erhalten Sie über Marktanalysen, die im Internet
verfügbar sind. Hier gibt es zahlreiche Anbieter.
Germany Trade and Investment
Germany Trade & Invest (gtai) ist die Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing der Bundesrepublik
Deutschland. Die Gesellschaft berät ausländische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf den deutschen Markt
ausdehnen wollen. Sie unterstützt deutsche Unternehmen,
die ausländische Märkte erschließen wollen, mit Außenwirtschaftsinformationen.
Die erste Adresse, um sich einen Überblick über die Entwicklung der verschiedenen Branchen in Russland zu verschaffen,
ist Germany Trade and Investment, gtai. Die Gesellschaft der
Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing verfügt über ein ausgeprägtes Korrespondentennetz. In Russland arbeiten zwei deutsche Analysten sowie
lokale Mitarbeiter.
Auf der Seite www.gtai.de erhalten Sie aktuelle Marktanalysen, Wirtschaftsdaten, Zoll- und Rechtsinformationen, Ausschreibungen und Projekthinweise. Anfang dieses Jahres
erschien die Publikation »Russland im Focus – Wirtschaftslage, Branchen, Zoll«, die kostenlos von der Internetseite
heruntergeladen werden kann (nach vorheriger kostenloser
Anmeldung). Allein in dieser Publikation werden die Branchen Maschinenbau, Landtechnik, Erneuerbare Energien,
Chemieindustrie, Kraftwerksbau, Bauwesen und Einzelhandel betrachtet. Täglich werden neue Branchenberichte eingestellt, oft durch zahlreiche Kontaktdaten ergänzt.
Germany Trade & Invest
Edda Wolf
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Tel.: +49 228 24993-214
[email protected]
www.gtai.de
Deutsch-Russische Auslandshandelskammer/
DE International
Die AHK Russland bietet in Zusammenarbeit mit der russischen Firma MAR Consult Marktanalysen sowie B2C-Forschungen an. Konkret können angefragt werden:
 Gesamtbeurteilung der Branchensituation
 Wichtigste Marktteilnehmer
Produktcharakteristik
 Produktionsvolumina und -dynamik
Preisanalyse
Charakteristik der Distributionskanäle
Faktoren, die die Entwicklung der Branche beeinflussen
Entwicklungsprognose für die Branche.
Informationen zur Marktentwicklung liegen auch in den
Komitees und Arbeitsgruppen der AHK Russland vor.
Komitees und Arbeitsgruppen der AHK Russland
 Komitee für Handel mit den Arbeitsgruppen Zoll-, Transport- und Logistikfragen sowie Technische Regulierung;
 Komitee für Finanzdienstleistungen;
Komitee für Öffentlichkeitsarbeit und Kultur mit den
Arbeitsgruppen Public Relations und Governmental
Relations;
 Komitee für Personalfragen mit der Arbeitsgruppe Migration;
 Komitee für Rechtsfragen;
 Komitee für Steuern, Rechnungslegung und Controlling
mit der Arbeitsgruppe Buchhalter;
 Komitee für Unternehmenspraxis mit den Arbeitsgruppen
Immobilien, Energie und Energieeffizienz, Initiative Compliance/ AG Compliance, Gesundheitswirtschaft, Agrarund Ernährungswirtschaft sowie Hochgeschwindigkeitsverkehr.
Eine Arbeitsgruppe Kfz-Industrie ist im Entstehen.
Die Filiale Nordwest, St. Petersburg, hat ein Komitee für Recht,
Steuern und Finanzen sowie eine Arbeitsgruppe Steuern und
Rechnungslegung.
Die Vorsitzenden der Komitees und Arbeitsgruppen sind
deutsche Manager.
Die AHK Russland übernimmt außerdem für Sie Adressrecherchen und Mailings, vermittelt Geschäftspartner und berät
individuell zu Ihren Absatzchancen. Monatlich veröffentlicht
die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer auf ihrer
Website Kooperationsangebote russischer Unternehmen.
DE International ist die Servicemarke der Deutschen Auslandshandelskammern. Sie bietet in Zusammenarbeit mit der
AHK Russland Marktprofile, Marktanalysen, Marktstudien,
Adressrecherche, Geschäftspartnersuche, Standortsuche,
Bonitätsprüfung, Gründung von Repräsentanzen/GmbH,
Personalsuche und weitere Services. Das Angebot ist in erster
Linie an den Bedürfnissen von kleinen und mittelständischen
Unternehmen orientiert.
DE International hat Zugang zur Unternehmensdatenbank
SPARK.
AHK Russland
Michael Harms
Kasatschi per. 7
119017 Moskau
Tel.: +7 495 234 49 50
Fax: +7 495 234 49 51
[email protected]
russland.ahk.de
DEinternational
Wladimir Nikitenko
Kasatschi per. 7
119017 Moskau
Tel.: +7 495 234 49 50 - 2281
Fax: +7 495 234 49 51
[email protected]
russland.ahk.de/dienstleistungen
VORBEREITUNG IN DEUTSCHLAND 17
Succeed
with us
all over the world
Summary 2014
»
RuSSLAND
INLegmASh 2014
OWC-Verlag für Außenwirtschaft GmbH
Der OWC-Verlag für Außenwirtschaft ist ein Fachverlag
für Außenwirtschaft mit dem Fokus auf Ost- und Mitteleuropa sowie Asien. Die meisten Publikationen werden
zu Russland herausgegeben. Darüber hinaus bietet der
Verlag online ein Wirtschaftsportal Russland an.
Zu den Russland-Publikationen zählen:
Der wöchentliche Newsletter RUSSLAND aktuell veröffentlicht Nachrichten zur aktuellen wirtschaftlichen
Entwicklung sowie zum Engagement deutscher Unternehmen in Russland. Darüber hinaus werden in jeder
Ausgabe Branchenreports der gtai und Beiträge zur
aktuellen Rechtsentwicklung publiziert. In der Rubrik
Geschäftskalender sind Termine von Konferenzen und
Informationsveranstaltungen zu Russland aufgelistet.
Das Wirtschaftsmagazin OST-WEST-CONTACT bietet
in jeder zweiten Ausgabe einen Russland-Teil. Hier
erhalten Sie Informationen über die deutsche Community, über Firmenstrategien, Branchenentwicklungen und russische Regionen. Im Juli veröffentlicht der
Verlag ein Special mit 100 Fragen und Antworten zum
Russland-Geschäft.
Das Deutsch-Russische Wirtschaftsjahrbuch, das in
Zusammenarbeit mit der AHK Russland entsteht, fasst
die Themen des Jahres zusammen und informiert über
die Aktivitäten deutscher Unternehmen.
Die Publikation Investieren in Russland mit Beiträgen
zu aktuellen Fragen des Markteintritts, der Geschäftsführung, der steuerlichen Entwicklungen u.v.m. swird
einmal jährlich herausgegeben.
Ende 2013 erschien der Business Guide Russland, ein
Handbuch für ausländische Investoren und Geschäftsleute in Russland.
OWC-Verlag für Außenwirtschaft GmbH, Redaktion Berlin
10969 Berlin, Ritterstraße 2 B
Tel.: +49 30 615089-0
[email protected]
www.owc.de
14th International Exhibition
for Equipment and Technologies in the
Light Industry
moskau, 22. – 25. April 2014
Integration.Life.Society 2014
4th International Trade and Event Fair
with Congress
moskau, 23. – 25. April 2014
NeftegAz 2014
15th International Trade Fair
Equipment and Technologies
for the Oil and Gas Industry
moskau, 26. – 29. mai 2014
metallurgy-Litmash 2014
International Trade Fair
for Metallurgy, Machinery,
Plant Technology & Products
tube Russia 2014
The International
Tube and Pipe Trade Fair in Russia
Aluminium/Non-ferrous 2014
International Trade Fair for Aluminium
and Non-Ferrous Metals,
Materials, Technologies and Products
moskau, 3. – 6. Juni 2014
ugoL RoSSII & mININg 2014
21. International Trade Fair
for Mining Technology Exploration,
Underground Mining, Open-Cast Mining,
Mineral Processing and Coal Preparation
Special: Safety and Health at Work
moskau, 3. – 6. Juni 2014
metALLoobRAbotkA 2014
15th International Exhibition
of Equipment, Instruments and Tools
for the Metalworking Industry
moskau, 16. – 20. Juni 2014
Russische Zentralbank und Ministerien
Auch auf den Internetseiten der russischen Zentralbank
und der Ministerien finden sich zum Teil in englischer
Sprache interessante Analysen zur Wirtschaftsentwicklung allgemein und zu einzelnen Branchen.
www.cbr.ru/eng
government.ru/en/
www.economy.gov.ru
Wir sind da, wo Sie uns brauchen
– überall auf der Welt.
www.messe-duesseldorf.de
Messe Düsseldorf GmbH
Postfach 10 10 06 _ 40001 Düsseldorf _ Germany
Tel. +49(0)211/45 60-01 _ Fax +49(0)211/45 60-7740
www.messe-duesseldorf.de
18 VORBEREITUNG IN DEUTSCHLAND
Training in Russland
Seit 2006 bieten die russische Regierung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) deutschen
Managern die Möglichkeit von Praktika in Russland.
Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ)
Die russische Regierung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) laden seit 2006 deutsche Manager
zu einer zweiwöchigen Fortbildung nach Russland ein. Insgesamt haben mehr als 300 Absolventen an dem Programm
»Fit für das Russland-Geschäft« teilgenommen, das über die
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH organisiert wird. Die Teilnehmer erhalten in
Deutschland eine Einführung und besuchen später Unternehmen in russischen Regionen beziehungsweise haben die
Möglichkeit, in russischen Unternehmen Praktika zu absolvieren.
Thematische Schwerpunkte des dreitägigen Einführungsseminars in Bonn sind
 interkulturelle Kommunikation
Unternehmenskultur in Russland
Methoden der Kontaktaufnahme zu russischen Unternehmen
Vorbereitung auf Geschäftsverhandlungen
Erwartungen der russischen Partner an ihre deutschen
Gesprächspartner
Bewertung der Chancen und Risiken deutscher Unternehmen in Russland.
Das Programm in Russland:
Gruppen- und Individualbesuche in Unternehmen und
Sonderwirtschaftszonen
 Workshops und Trainings zu Themen wie regionale Wirtschaftspolitik und -struktur, Marktlage, regionale Außenwirtschaftsförderung und interkulturelle Kommunikation
 Kooperationsbörse mit russischen Unternehmen aus der
Region
 »Runder Tisch« mit Entscheidungsträgern aus Wirtschaft,
Verwaltung und Politik
Treffen mit Vertretern deutscher Auslandsvertretungen
Kulturprogramm.
Finanzierung:
Die Teilnehmer tragen die Kosten für das Vorbereitungsseminar in Bonn (Tagungspauschale von 196 Euro zzgl. MwSt.,
Hin- und Rückfahrt nach Bonn sowie Übernachtung in Bonn)
und die internationalen Reisekosten.
Die Kosten des Programms in Russland – einschließlich der
Transfers, der Hotelunterkunft und eines Tagegelds – übernimmt die russische Regierung.
Bewerbungsverfahren und Unterlagen:
Die Bewerbungen sind per E-Mail und anschließend im Original mit Unterschriften zuzusenden.
Unternehmensbesuch in Russland
Foto: GIZ
Zu den Unterlagen gehören ein ausgefülltes Bewerbungsformular (application form en 2013 RU), ein Firmenprofil sowie
ein Empfehlungsschreiben des Vorgesetzten in Englisch,
Deutsch oder Russisch. Es sollte darin ggf. Bezug genommen
werden auf die geplante Kooperation mit Russland.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH , BMWi-Managerfortbildungsprogramm
Friedrich-Ebert-Alle 40
53113 Bonn
Ronald Schulz
Tel.: +49 228 4460-1219
[email protected]
Ljudmila Metzdorf
Tel.: +49 228 44 60-1346
[email protected]
www.giz.de/gc21/mp/russlandkooperation
Im Jahr 2014 haben Sie die Möglichkeit, einen der
folgenden regionalen Märkte Russlands
kennenzulernen:
1. Samara, St. Petersburg, Leningrader Gebiet
15.-28.06.2014
Vorbereitungsseminar in Bonn: 15.-17.05.2014
2. Sibirien: Nowosibirsk, Altai, Kemerowo, Krasnojarsk, Omsk,
Tomsk
14.-27.09.2014
Vorbereitungsseminar in Bonn: 03.-05.07.2014
3.Zentralrussland: Woronesch, Belgorod, Kaluga, Twer,
Moskauer Gebiet
12.-25.10.2014
Vorbereitungsseminar in Bonn: 04.-06.09.2014
PROMTECH GROUP
Unsere Kompetenz zu Ihrem Erfolg in Russland
Die PROMTECH Gruppe mit Sitz in berlin, Wien und
Moskau ist ihr verlässlicher Partner bei Projektrealisierungen in der GuS. Als internationales Ingenieursbüro
beraten und projektieren wir Ihre Industrie- und Zivilobjekte nach russischen Vorschriften und als Prüfgesellschaft
zertifizieren wir Ihre Maschinen und Anlagen nach GOST.
Das Fachwissen und die langjährige Erfahrung unserer
PROjEkTiERunG
zERTifiziERunG
Spezialisten erlaubt uns die Rolle des Generalunternehmers
für Ihre Bauprojekte zu übernehmen. Wir bieten Ihnen ein
bestens organisiertes Netzwerk mit auf lokale Gegebenheiten ausgelegtem Know-How und Vor-Ort-Betreuung in
Ihrer Landessprache. Von der ersten Idee Ihres Projektes
bis hin zur erfolgreichen Inbetriebnahme bekommen Sie
bei uns alles aus einer Hand.
PROjEkTSTEuERunG
bau & MOnTaGE
PROMTECH Germany GmbH
Friedrichstraße 95 (IHZ) · 10117 Berlin
Tel.: +49 302014 307-0 · Fax: DW-10
E-Mail: [email protected]
PROMTECH technical consulting GmbH
Erdbergstraße 52-60/3/2 Top 11 · 1030 Wien
Tel.: +43 1 8900 287-0 · Fax: DW-82
E-Mail: [email protected]
www.promtechgroup.com
20 VORBEREITUNG IN DEUTSCHLAND
DIHK, Kompetenzzentren Russland und Industrie- und
Handelskammern mit Kompetenz zu Russland
40 Industrie- und Handelskammern bieten in Deutschland
einen erweiterten Service zu fast 100 Ländern an. Kompetenzzentren zu Russland gibt es bei der IHK Rhein-Neckar,
Mannheim, der IHK Düsseldorf sowie der IHK Koblenz.
Darüber hinaus haben sieben IHKs Kompetenzen zu
Russland aufgebaut.
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Tobias Baumann
Leiter des Referats Russland, Ost- und
Südosteuropa, Türkei, Zentralasien
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: +49 30 20308-0
Fax: +49 30 20308-1000
www.dihk.de
Bereich International/AHK
Tel.: +49 30 20308-2312
Fax: +49 30 20308-2333
[email protected]
Kompetenzzentrum Russland bei der
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Das Russland Kompetenzzentrum Düsseldorf, mit den Trägern Landeshauptstadt Düsseldorf, Messe Düsseldorf GmbH,
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf sowie der
Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer wurde im Februar 2001 gegründet.
Als eine zentrale Anlaufstelle für deutsche und russische
Unternehmen und Institutionen bietet es Beratung und
Unterstützung beim Aufbau von bilateralen Wirtschaftskontakten, Organisation von Unternehmensreisen, Konferenzen,
Informationsveranstaltungen, Seminaren und Workshops zu
aktuellen Fragen der deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen, Auskünfte zu Messen sowie Veranstaltungen an und
unterstützt die Aktivitäten der Deutsch-Russischen AHK.
Industrie- und Handelskammer zu
Düsseldorf
Russland Kompetenzzentrum Düsseldorf
Dr. Andrea Gebauer, Leiterin
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf
Tel.: +49 211 3557329
Fax: +49 211 35579397
[email protected]
www.duesseldorf.ihk.de
Kompetenzzentrum Russland bei der
IHK Rhein-Neckar
Die IHK Rhein-Neckar gehört mit ihrem Kompetenzzentrum Russland seit 1999 zu den Pionieren der bundesweiten
Länder-Spezialisierung der deutschen IHKs. Die Anzahl der
Unternehmen mit einem Russland-Geschäft steigt kontinuierlich und damit auch die Menge und die Qualitätstiefe
ihrer Anfragen. Diesen Informationsbedarf kann man nur in
einem weiten Kooperationsnetz decken, zu dem vor allem
die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer, die IHKs wie
auch eine ganze Reihe von spezialisierten Dienstleistern zählen. Das Kompetenzzentrum Russland der IHK Rhein-Neckar
bietet in diesem Verbund neben den Informationen zum
Marktpotenzial, zum Markteinstieg und zur Geschäftspartnersuche auch Orientierungshilfen bei Themen wie Zoll oder
Zertifizierungspflicht u.v.a. an.
Da sich der Markt schnell entwickelt, gibt es stets neue Trends.
Außerdem wartet die russische Regierung jedes Jahr mit neuen
Gesetzen, Verordnungen oder auch mit neuen Projekten auf.
Das Kompetenzzentrum Russland der IHK Rhein-Neckar hilft
deutschen Unternehmen, rechtzeitig an diese Informationen zu kommen und führt dazu verschiedene Veranstaltungen und individuelle Beratungen durch. Außerdem stellt es
die auf Russland spezialisierte Internetseite www.r-n-rus.de
zur Verfügung.
IHK Rhein-Neckar
Kompetenzzentrum Russland
Dr. Jelena Möbus, Leiterin
Straße: L 1, Haus 2
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 1709-282
[email protected]
www.rhein-neckar.ihk24.de
22 VORBEREITUNG IN DEUTSCHLAND
Kompetenzzentrum Russland bei der IHK Koblenz
IHK Region Stuttgart
Im September 2013 eröffnete die IHK Koblenz mit einer großen Auftaktveranstaltung das Kompetenzzentrum Russland. Die IHK Koblenz reagiert damit auf das steigende Inte­
resse des deutschen Mittelstands am russischen Markt. Ein
umfangreiches Serviceangebot soll Unternehmen nicht nur
den Markteinstieg erleichtern, sondern auch bei der optimalen Positionierung auf dem russischen Markt helfen.
Wir bieten Ihnen
Informationen zu Branchen, Märkten und Rechtsbestimmungen
Informationen zum Dienstleistungs- und Warenverkehr
 Sprechtage und Informationsveranstaltungen
 Kontakte zur Deutsch-Russischen AHK
und beraten Sie
 bei allen Fragen rund um Ein- und Ausfuhr(-bestimmungen)
 bei Fragen im Zollrecht
 zum Außenwirtschaftsrecht, zu Kontroll- und Embargovorschriften.
Außerdem organisieren wir Messebeteiligungen.
Die exportstarke Wirtschaftsstruktur der Region Stuttgart
spiegelt sich auch im IHK-Serviceangebot des Bereichs Außenwirtschaft wider. Das 20-köpfige Außenhandelsteam berät
zum einen zu den Themen Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
und allen praktischen Fragen des internationalen Warenverkehrs. Zum anderen stehen den Mitgliedsunternehmen Länderreferenten zur Seite, die sie mit Informationen und Beratung zu bestimmten Handelsregionen, Ländern und Märkten
versorgen.
Russland spielt hier eine entscheidende Rolle. Das Land
gehört zu den zehn wichtigsten Absatzmärkten baden-württembergischer Waren. Der Beratungsbedarf der Mitgliedsunternehmen zu Russland ist enorm und wird durch die IHK
Region Stuttgart durch telefonische und persönliche Beratung, Wirtschaftstage, zahlreiche Fachveranstaltungen sowie
ein umfangreiches Informationsangebot im Internet abgedeckt. Das wirtschaftliche Potenzial von Russland können
Unternehmer darüber hinaus durch die Teilnahme an Unternehmerreisen persönlich erfahren.
Mit Sitz in der Landeshauptstadt übernimmt die IHK Region
Stuttgart im Kammersystem eine Federführungsfunktion für
den Bereich International und spricht dadurch für die zwölf
Kammern in Baden-Württemberg. Im zweijährigen Turnus
findet zudem die Sitzung der Gemischten Arbeitsgruppe zur
Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen
dem Land Baden-Württemberg und dem Gebiet Swerdlowsk
in Stuttgart statt.
IHK Koblenz
Kompetenzzentrum Russland
Swetlana Hörner, Leiterin
Schlossstraße 2
56068 Koblenz
Tel.: +49 261 106206
[email protected]
www.ihk-koblenz.de
IHK München
IHK für München und Oberbayern
Johannes Huber
Referatsleiter Asien-Pazifik/Russland/GUS
Bereich Außenwirtschaft
Balanstraße 55 - 59
81541 München
Tel.: +49 89 5116-1310
[email protected]
www.ihk.muenchen.de
IHK Stuttgart
Barbara Effenberger, Länderreferentin Osteuropa und Türkei
Jägerstr. 30
70174 Stuttgart
Tel.: +49 711 2005-1407
[email protected]
www.stuttgart.ihk.de
IHK Frankfurt am Main
IHK Frankfurt am Main
Monika Goldbach, Referentin
Geschäftsfeld International
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 2197-1294
[email protected]
www.frankfurt-main.ihk.de
VORBEREITUNG IN DEUTSCHLAND 23
IHK Hannover
IHK zu Leipzig
Die IHK bietet Seminare und Trainings zur Vorbereitung eines
Markteinstiegs in Russland
 zur Vertragsgestaltung;
 zu Fragen des Zolls, der Produktzulassung und -Zertifizierung;
 zu Personalfragen sowie zur interkulturellen Kompetenz.
Die IHK wirkt an Delegationsreisen des Landes Niedersachsen
mit. Ausgewählte russische Fach- und Führungskräfte, die an
Fortbildungen bei der Deutschen Management Akademie
Niedersachsen gGmbH, Celle, teilnehmen, informieren wir
über unsere Arbeit. Darüber hinaus pflegen wir Kontakte zu
den Partnerregionen Niedersachsens, Perm und Tjumen.
Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig setzt bei der
Unterstützung ihrer Mitglieder in der Auslandsmarkterschließung seit circa 20 Jahren auf den strategisch wichtigen Markt
Russland. Sie bietet
Erstberatung
 vielfältige Möglichkeiten des Netzwerkaufbaus und Erfahrungsaustausches
Länderberatungstage in Zusammenarbeit mit der AHK
Russland
 Workshops und Informationsveranstaltungen mit in Russland aktiven Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien
 einen Deutsch-Russischen Wirtschaftsstammtisch zusammen mit dem Generalkonsulat der Russischen Föderation
in Leipzig
Delegationsreisen und Messebesuche in Zusammenarbeit
mit sächsischen Wirtschaftsfördereinrichtungen
Delegationen aus der Russischen Föderation besuchen ihrerseits regelmäßig Leipziger Messen sowie die Region Leipzig.
Sie werden durch die IHK zu Leipzig bei der Kontaktanbahnung mit sächsischen Unternehmen betreut.
Zu einigen wirtschaftsstarken Industrie- und Handelskammern wie Moskau, St. Petersburg, Kasan, Jekaterinburg und
Wolgograd unterhält die IHK zu Leipzig enge Arbeitskontakte.
IHK Hannover
Reinhard Wagner
Länderreferat Ost- und Mitteleuropa
Schiffgraben 49
30175 Hannover
Tel.: +49 511 3107-339
[email protected]
www.hannover.ihk.de
Handelskammer Hamburg
Die Experten im Geschäftsbereich International und in den
Vertretungen in Russland beantworten Ihnen Fragen zu
Geschäftsanbahnungen, Abwicklung, Finanzierung, Zoll und
Zertifizierung.
Bei Fragen zu Rechtsaspekten in Russland kann Ihnen unser
Geschäftsbereich Recht und Fair Play weiterhelfen.
Außerdem bieten wir
 einen monatlichen Russland-Jour-fixe. Dr. Gabriele Kötschau, Leiterin des Kammerbüros in St. Petersburg, kommt
regelmäßig nach Hamburg und berät Firmen individuell.
»Vor-Ort-Beratung« in unseren Vertretungen in St.
Petersburg und Kaliningrad;
Veranstaltungen, Seminare, Besuche von Delegationen
aus Russland;
Veranstaltungen zur Geschäftspraxis und zu Einzelaspekten (Zoll, Logistik und weitere Branchen);
Delegationen aus Politik und Wirtschaft russischer Regionen sind häufig Gast in der Handelskammer. Wir organisieren Gespräche und Kontakte.
 das Seminar »Grundlagen im Russlandgeschäft«, das speziell kleinen und mittleren Unternehmen sowie Einsteigern
Anregungen für das Russlandgeschäft vermittelt.
Handelskammer Hamburg
Corinna Nienstedt
Leiterin, Geschäftsbereich International
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
Tel.: +49 40 36138-291
[email protected]
www.hk24.de
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Matthias Feige
Geschäftsfeld International
Goerdelerring 5
04109 Leipzig
Tel.: +49 341 12671324
[email protected]
www.leipzig.ihk.de
24 VORBEREITUNG IN DEUTSCHLAND
Sergej Maas
Operations Director, OOO Rhenus Revival, Moskau
Transport & Logistik: Ex works
Gründung einer Tochtergesellschaft erleichtert Lieferungen
Bei der Modernisierung der Industrie und der Infrastruktur in
Russland kommt häufig deutsche Technik zum Einsatz. Das Kürzel »Made in Germany« hat einen ausgezeichneten Ruf.
Heute sind rund 6.100 deutsche Unternehmen in Russland
tätig. Probleme bereiten nach wie vor die umständlichen Genehmigungs-, Zertifizierungs- und Zollverfahren.
Seit 2009 verlegt Russland die Zolllager und Zollposten Schritt
für Schritt an seine Außengrenze. Zuvor wurden etwa 80 Prozent
der Zollformalitäten zentral in Moskau abgewickelt. Das verlangt
eine veränderte Logistik. So hat beispielsweise Rhenus erst 2012
in der Region Smolensk unweit der russisch-weißrussischen
Grenze ein Zoll- und Logistikterminal in Krasnaja Gorka errichtet,
das mit einer eigenen Zollbrokerlizenz in Russland die Importund Exportabwicklung der Kunden übernimmt.
»EXW ist der Einstieg«
Oft sind gerade kleine und mittlere Firmen vom Geflecht der Incoterms-Regeln mit den 3-Buchstaben-Klauseln überfordert. Diese
regeln die Käufer-Verkäufer-Verpflichtungen und definieren die
speziellen Handelsbedingungen im Außenhandel. Für den Markteinstieg in Russland ist EXW auf jeden Fall gut. EXW steht dabei
für Ex Works – der Verkäufer liefert die Ware dem Käufer, also auf
dem eigenen Produktionsgelände. Dabei wurde die Ware noch
nicht für die Ausfuhr freigemacht.
Die Vorteile dieser Regelung sind gerade für neue Marktteilnehmer nicht hoch genug zu bewerten. Schließlich trägt der Käufer sämtliche Kosten und Gefahren, die mit dem Transport der
Ware vom Gelände des Verkäufers in Deutschland verbunden
sind. Dabei ist es unerheblich, ob der Transport auf der Straße,
zu Wasser, in der Luft oder auf der Schiene erfolgt. Die Lieferbedingungen sind auf allen Transportwegen gleich. Lediglich die
Lieferzeiten sind unterschiedlich, aber auch diese Frage hat der
Empfänger zu beantworten.
Ein weiterer Vorteil von Ex-Works-Lieferungen im Russland-Verkehr sind generell geringere Zollgebühren – also Zusatzkosten, die ein Käufer in seine Berechnungen einbezieht. So müssen die Lieferungen aus Deutschland auf der Straße oder auf dem
Schienenweg neben Polen auch Belarus durchqueren, bevor sie
russisches Staatsgebiet erreichen. Im Fall von EXW bleibt die Zoll­
abgabe auf den Transport in Russland selbst beschränkt. Damit
wird auch das Interesse nicht nur des Verkäufers, sondern auch
des Käufers an Ex-Works-Geschäften gesteigert.
Nachteile von EXW gibt es für deutsche Firmen beim Russlandhandel praktisch überhaupt nicht. Der Käufer trägt nicht
nur die Kosten für sämtliche Formalitäten für die Aus- und Einfuhr wie Zoll, Transport, Versicherung und andere Abgaben, die
durchaus einer Schwankung unterliegen können. Vielmehr haftet
er auch für Verlust, Schäden oder Verspätungen.
Um OOO kommt später keiner herum
In der Vergangenheit wurden die Transporte nach Russland neben
FCA (Free Carrier) oft gemäß DAF (Delivered at frontier) abgewickelt, also zu einem vereinbarten Lieferort an der Grenze. Dabei
hatte der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt,
wenn die Ware am vereinbarten Grenzort – noch vor der Zollstation – angekommen war. EXW ist also besser als die DAF-Lieferbedingungen. Schließlich muss bei DAF der Verkäufer die Kosten
für den Transport der Ware bis an die Grenze übernehmen und bis
zu diesem Punkt auch die Transportversicherung tragen. Heute
geht die Tendenz zu EXW-Geschäften, nicht zuletzt wegen eigener
Niederlassungen deutscher Unternehmen in Russland.
Solche 100-prozentigen Tochtergesellschaften oder Joint
Ventures in Russland werden in der Regel als Gesellschaft mit
beschränkter Haftung gegründet, die im russischen OOO heißen.
Auch wenn eine solche Gründung relativ lange dauert, entscheiden sich offiziellen Angaben zufolge 85 Prozent der in Russland
tätigen Unternehmen wegen der überschaubaren Haftungsrisiken
für diese Rechtsform. Solche OOO erleichtern in Verbindung mit
den Ex-Works-Lieferungen das Russland-Geschäft enorm. Zum
einen bleibt die Transportkette in der eigenen Hand, zum anderen
ist die Marktnähe gesichert, womit auf veränderte Kundenwünsche rasch reagiert werden kann. Früher oder später kommt keiner,
der langfristig Geschäfte in Russland machen möchte, um eine
OOO herum.
Tel.: +7 495 739 33 39
[email protected]
www.rhenus.com
ADVERTORIAL
RUSSIA CONSULTING – WIR SETZEN IHR
UNTERNEHMEN IN RUSSLAND IN SZENE
Größen- und branchenunabhängig unterstützen wir Unternehmen bei Fragen im Russlandgeschäft. Unser Team von über 400
Experten berät und implementiert in den Bereichen Struktur des
Markeintritts, Buchhaltung und Berichtswesen, IT/ERP-Anbindung und Steuerberatung in Russland, der Ukraine, Kasachstan,
Belarus, Polen und Deutschland.
Langjährige professionelle Erfahrung gepaart mit lokaler
Fachkenntnis erlauben es uns, ausländische Unternehmen durch
unsere Back-Office Unterstützung sicher und zuverlässig auf dem
russischen Markt zu navigieren.
Unsere Leistungen:
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
Marktanalysen
Firmenregistrierungen
NEU: Import, Verzollung und Zertifizierung
Voll eingerichtete Büros zum Komplettpreis
Juristische Adresse
IT-Services (Hotline, Netzwerkadministration, Automatisierung des Rechnungswesens, ERP)
NEU: Prozessoptimierung
Buchhaltung und Berichtswesen (IFRS, US GAAP)
Steuerberatung
Steuer- & Finanz- Due Diligence und Internal Audit
Personalvermittlung (Buchhaltung / Steuern / IT)
Generaldirektorfunktion
Im Ergebnis lassen sich jedoch die meisten westlichen Unternehmen nicht verunsichern und verfolgen auch neue Projekte weiter
mit vollem Einsatz.
WO LIEgEn DERzEIT IhRE hAupTAufgAbEn unD
SchWERpunkTE?
Als Beratungsunternehmen in Russland sehen wir für uns eine
wesentliche Aufgabe darin, das Bild der westlichen Medien über
Russland zu ergänzen, damit sich der potentielle Investor ein komplettes Bild machen kann.
WAS SInD AuS IhRER SIchT DIE gRöSSTEn hüRDEn,
WEnn mAn In RuSSLAnD gESchäfTE mAchEn WILL?
Auch wenn häufig die Korruption in den Mittelpunkt der Probleme gestellt wird, muss dies doch differenzierter betrachtet werden. Compliant zu arbeiten ist in Russland möglich und Unternehmen tun gut daran dies auch strikt zu befolgen. Es ist eher die
Bürokratie, mit der man weiter zu kämpfen hat. Gesucht ist der
dynamische Manager, der die bürokratischen Hürden mit viel
Sachkenntnis, Liebe zum Detail und guten Koordinationsfähigkeiten meistert.
WIE bEuRTEILEn SIE DAS DERzEITIgE gESchäfTSunD InVESTITIOnSkLImA In RuSSLAnD?
Schaut man sich die globalen Rahmenbedingungen an, so gibt
es weiter viele positive Entwicklungen: Beitritt zur WTO, die
Zollunion mit Belarus und Kasachstan hat an Dynamik zugenommen, die Olympischen Winterspiele fanden in Sotschi statt, die
Vorbereitungen zur Fußballweltmeisterschaft 2018 laufen und für
mittelständische ausländische Investoren hat die Rechtssicherheit
weiter zugenommen, sehr gut zu beobachten z.B. am Steuerrecht.
Auf der anderen Seite schreitet die Modernisierung der Wirtschaft
nicht voran, der Protektionismus hat trotz WTO Beitritt (bzw.
gerade wegen des Beitritts) in einzelnen Branchen zugenommen
und einzelne Industriebereiche haben im ersten Halbjahr schlecht
abgeschnitten, so z.B. der Automobilverkauf.
ulf Schneider
geschäftsführender gesellschafter
RuSSIA cOnSuLTng
ul. bakhrushina 32/1
115054 moskau, Russland
+49 / (0)40 / 226 33 760
+7 / 495 / 956 55 57
[email protected]
www.russia-consulting.eu
26 VORBEREITUNG IN DEUTSCHLAND
Andreas Steininger
Counsel, BEITEN BURKHARDT, Wismar
Taras Derkatsch,
Senior Associate, BEITEN BURKHARDT, Moskau
Schutz geistigen Eigentums
Ordnungsgemäße Registrierung ist das A und O
Wie die Praxis zeigt, geht es vielen Unternehmen bei der Eroberung eines neuen Marktes vorrangig darum, schnellstmöglich
Waren über eine Tochtergesellschaft beziehungsweise über Distributoren zu liefern und damit einen bestimmten Marktanteil zu
erzielen. Dabei bleiben viele andere wichtige rechtliche Fragen
zunächst im Hintergrund. Erst wenn Probleme auftauchen – von
der Beschlagnahme von Waren beim russischen Zoll, über Klagen wegen einer ungesetzlichen Marken- bzw. Patentnutzung bis
zum unlauteren Wettbewerb durch Fälschungen oder zu bereits
besetzten Domainnamen – treten Fragen des Schutzes des geistigen Eigentums in den Vordergrund.
Registrierung von IP-Rechten
Der rechtliche Schutz von Marken, Patenten, Gebrauchs- sowie
Geschmacksmustern beginnt erst ab deren ordnungsgemäßer
Registrierung beim russischen Patent- und Markenamt (Rospatent).
Marken können dabei auch im Wege einer internationalen
Anmeldung bei der World Intellectual Property Organisation für
Russland registriert werden, was jedoch in der Regel mehr Zeit in
Anspruch nimmt als eine direkte Registrierung beim Rospatent.
Die staatliche Gebühr für die Registrierung einer Marke beträgt
ca. 700 Euro (in Abhängigkeit von der Anzahl der Warenklassen).
Patente, Gebrauchs- sowie Geschmacksmuster können ausschließlich auf dem Wege einer nationalen Registrierung bei Rospatent
angemeldet werden. Die Gebühren für die Registrierung eines
Patents betragen durchschnittlich ca. 1.000 Euro. Interessant ist
bisweilen auch die Anmeldung von Erfindungen als Patent beim
eurasischen Patent- und Markenamt, das ebenfalls seinen Sitz in
Moskau hat. Somit kann man seine Erfindung in allen ehemaligen
Staaten der Sowjetunion schützen lassen.
Software sowie Know-how bedürfen, wie im EU-Raum auch,
keiner staatlichen Registrierung. Auch Firmennamen sind bereits
ab Eintragung der Firma im entsprechenden Register (zum Beispiel im Handelsregister in Deutschland oder Firmenbuch in
Österreich) in Russland geschützt. Der Schutz gilt dabei ab dem
Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen in Russland durch die Einfuhr seiner Waren, die Teilnahme an Messen etc. bekannt wurde.
Daraus ergibt sich als erste Empfehlung: Vor dem Eintritt auf
den russischen Markt ist zu definieren, welche Schutzrechte in
Russland genutzt werden sollen, und es ist entsprechend sicherzustellen, dass diese für Russland registriert werden. Dies gilt insbesondere für den Bereich FMCG sowie Pharmazie (im Hinblick
auf Marken und Patente) und Maschinenbau (im Hinblick auf
Patente und Gebrauchsmuster). Man sollte sich auch nicht davon
irritieren lassen, dass eventuell eine Erfindung schon länger in
Westeuropa oder anderen Staaten bekannt ist und somit eventuell
Neuheit oder Erfindungshöhe fehlen. Mit gewissen technischen
Modifikationen ist in der Regel zumindest die Anmeldung als
Gebrauchsmuster in Russland möglich (Gebrauchsmuster benötigen in Russland keine Erfindungshöhe).
Anmeldung beim Zoll / Parallelimporte
Zusätzlich zur Registrierung der Marke bei Rospatent ist es möglich, die Marke sowie das zur Einfuhr der entsprechenden Waren
autorisierte Unternehmen beim russischen Zollregister anzumelden. Die Registrierung ist gebührenfrei.
Praktische Tipps
Im Hinblick auf den Schutz des geistigen Eigentums in
Russland sind folgende praktische Tipps zu berücksichtigen:
Marken, Patente, Gebrauchs- bzw. Geschmacksmuster
sollten vor Markteintritt in Russland geschützt werden,
oder zumindest bevor ein neues Produkt vermarktet
wird, und zwar auf einer regulierten Basis, am besten
nach dem Grundsatz »Neues Produkt – neues Schutzrecht«;
Marken sollten beim Zollregister angemeldet werden, um
Parallelimporte zu vermeiden;
Ausarbeitung einer internen Strategie für den Schutz
Ihrer Rechte am geistigen Eigentum;
Rechtsverletzungen ständig verfolgen und gegen
Rechtsverletzer sukzessiv vorgehen.
Diese auf den ersten Blick vielleicht banalen Empfehlungen
können Ihr Unternehmen vor größeren Problemen im Hinblick auf Schutzrechte bewahren.
VORBEREITUNG IN DEUTSCHLAND 27
Eine solche Anmeldung erlaubt den Rechtsinhabern der Marken, gegen den Parallelimport von Waren (das heißt die Einfuhr
von Waren durch dazu nicht berechtigte Dritte) vorzugehen: Wird
von einem Dritten ein Versuch unternommen, originale Waren
nach Russland ohne Zustimmung des Rechtsinhabers der Marke,
mit der die Waren gekennzeichnet sind, einzuführen, werden die
Waren vom Zoll beschlagnahmt. Der Markeninhaber wird darüber umgehend informiert und kann entweder die Einfuhr erlauben
oder gerichtlich gegen den Einführenden vorgehen. Dabei werden
meist einstweilige Verfügungen erlassen und die Waren bleiben
beim Zoll so lange beschlagnahmt, bis die Gerichtsentscheidung
in Kraft tritt.
Wird ein Versuch unternommen, Fälschungen einzuführen, ist
das Zollamt selbstständig berechtigt, die Waren zu beschlagnahmen und eine Strafe zu verhängen.
Immer mehr Markeninhaber machen von dieser Möglichkeit
der Anmeldung ihrer Marken bei den Zollbehörden Gebrauch,
um die Einfuhr von Fälschungen und falsch belabelten Produkten
zu vermeiden. Dies wäre auch unsere Empfehlung.
Lizenzverträge
Alle Verfügungsverträge im Hinblick auf die registrierten
Schutzrechte (so vor allem Patente, Marken, Gebrauchsmuster,
Geschmacksmuster) sind ebenfalls bei Rospatent zu registrieren
und ohne eine solche Registrierung unwirksam. Erfahrungsgemäß
ist dabei mit einem Aufwand von ca. 300 Euro zu rechnen.
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Vertrag dem russischen
oder einem ausländischen Recht unterliegt, die Regelungen von
Rospatent über die Registrierung der Lizenzverträge gelten entsprechend.
In diesem Zusammenhang entsteht bei Unternehmen oft die
Frage, ob es sich lohnt, einen Lizenzvertrag mit einem russischen
Lizenznehmer einem ausländischen Recht unterzuordnen. Hier
ist zu berücksichtigen, dass das russische Recht Lizenzverträge
regelt, wobei viele Bedingungen des Vertrags von den Parteien
frei bestimmt werden können (Grundsatz der Vertragsfreiheit).
Das deutsche Recht enthält dagegen keine Regelung über Lizenzverträge, diese werden von den allgemeinen Regelungen des Vertragsrechts oder von der Rechtsprechung abgedeckt.
Schließlich kommt es viel mehr darauf an, den Vertrag umzusetzen bzw. im Zweifel die Gerichtsentscheidung zu vollstrecken.
Da jedoch zwischen Deutschland und Russland kein Abkommen
über die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen
Gerichtsentscheidungen besteht, empfiehlt es sich, ein internationales Schiedsgericht oder ein russisches Arbitragegericht (in den
Fällen, in denen beabsichtigt wird, ausschließlich in Russland zu
vollstrecken) zu wählen.
Verfolgung Von Rechtsverletzungen
Im Hinblick auf den Schutz des geistigen Eigentums gilt, dass
es dem Rechtsinhaber grundsätzlich selbst obliegt, sämtliche
Rechtsverletzungen zu verfolgen.
In diesem Zusammenhang ist es empfehlenswert, interne
Anweisungen auszuarbeiten, die die Strategie des Unternehmens
nicht nur im Hinblick auf die Registrierung der neuen Objekte des
geistigen Eigentums regeln, sondern auch Regelungen zur Verfolgung von Rechtsverletzungen enthalten.
Es könnte in einer solchen Strategie zum Beispiel verankert werden,
 welche Rechtsverletzungen verfolgt werden (beispielsweise
ausschließlich Rechtsverletzungen, die zu einer bestimmten
Höhe des Schadens führen können);
 durch wen die Rechtsverletzungen verfolgt werden (manche
Unternehmen haben spezielle Mitarbeiter bzw. externe Dienstleister, die Märkte prüfen);
 dass solche Prüfungen regelmäßig durchgeführt werden. Dabei
ist festzulegen, ob der Rechtsverletzer unbedingt abgemahnt
werden sollte oder ob gleich eine Klage bzw. Anzeige bei der
Polizei oder Antimonopolbehörde eingereicht werden soll etc.
Kleineren Unternehmen raten wir, im Internet selbstständig
Recherchen durchzuführen und festzustellen, ob Fälschungen
bzw. parallel eingeführte Waren zum Verkauf angeboten werden,
ob gleichnamige Firmen bzw. Domainnamen registriert sind etc.
Domainstreitigkeiten
Sehr oft werden Domains in der RU-Zone von Dritten erworben,
die sich entweder als offizielle Distributoren eines ausländischen
Herstellers positionieren oder die die Domain ausschließlich mit
dem Ziel registriert haben, sie dem gleichnamigen Unternehmen
zu verkaufen.
Zurzeit ist in Russland die Rechtsprechung im Hinblick auf
Domainstreitigkeiten ausgearbeitet, und zwar positiv für den
Rechtsinhaber. Sollte der Domainname Ihrer geschützten Marke
beziehungsweise Ihrem Firmennamen bis zur Verwechslungsgefahr ähnlich sein, bestehen gute Chancen, die Domain auf sich
übertragen zu lassen.
Tel.: +7 495 232 96 35
[email protected]
www.beitenburkhardt.com
28 VORBEREITUNG IN DEUTSCHLAND
Petra Wermke
Leiterin, Zertifizierungsstelle, DIN GOST TÜV Berlin-Brandenburg,
Gesellschaft für Zertifizierung in Europa mbH, Berlin
Zertifizierung
Russisches Zertifizierungssystem im Umbruch/ 34 Technische Reglements übernommen
Der rasant wachsende russische Markt stellt spezifische Anforderungen an Qualität und Sicherheit. Um den Markt und die Verbraucher vor Konsum- und Industrieprodukten geringer Qualität
zu schützen, stellt Russland verbindliche Sicherheitsanforderungen an Produkte und Herstellungsprozesse wie auch an den Nachweis der Marktkonformität.
Zertifizierung in Russland
Das russische Zertifizierungssystem befindet sich aktuell im
Umbruch. Das System der Zertifizierung in Russland wurde bisher durch das 1993 erlassene Gesetz Ȇber die Zertifizierung von
Erzeugnissen und Dienstleistungen« und durch das 1992 verabschiedete Verbraucherschutzgesetz geregelt. Die »Einheitliche
Liste der Erzeugnisse« (letzte Fassung als Regierungsanweisung
Nr. 982 vom 01. Dezember 2009) legt dabei fest, welche Konsumund Industrieprodukte einer Konformitätsbewertung unterliegen.
Erzeugnisse nach GOST R-, TR RF- und TR ZU-System
Russland
GOST R-System
Möbel
Medizintechnik
 Chemieprodukte
 Geschirr
Landwirtschaftliche Erzeugnisse
Roh- und Werkstoffe
Erzeugnisse der holzverarbeitenden Industrie
Veterinär-biologische Präparate und Erzeugnisse
TR-System
Bauprodukte
Brandschutz
Abgase von Fahrzeugen
Tabak und Tabakerzeugnisse
Transportmittel auf Rädern
Gebäudeausrüstung
Blut und Blutprodukte
Hochgeschwindigkeitsschienenfahrzeuge/Ausrüstung
Eisenbahninfrastruktur/ Ausrüstung
 Schienenfahrzeuge/ Ausrüstung
Zollunion (ZU)
TR ZU-System
 Pyrotechnik (seit 15.02.2012)
 Persönliche Schutzausrüstungen (seit 01.06.2012)
Benzin, Diesel, Masut (seit 31.12.2012)
Verpackung (seit 01.07.2012)
 Spielzeug (seit 01.07.2012)
 Parfümerie und Kosmetik (seit 01.07.2012)
 Ware für Kinder und Jugendliche (seit 01.07.2012)
Erzeugnisse der Leichtindustrie (seit 01.07.2012)
Maschinen und Ausrüstungen (seit 15.02.2013)
Ausrüstungen und Maschinen in Ex-Bereichen
(seit 15.02.2013)
Gas-Aggregate (seit 15.02.2013)
Niederspannungsgeräte (seit 15.02.2013)
Aufzüge (seit 15.02.2013)
Lebensmittel (seit 01.07.2013)
Getreide (seit 01.07.2013)
Öl- und Fettprodukte (seit 01.07.2013)
Obst- und Gemüsesäfte (seit 01.07.2013)
Druckbehälter (seit 01.02.2014)
VORBEREITUNG IN DEUTSCHLAND 29
Mit Inkrafttreten des föderalen Gesetzes »Über technische
Regulierung« am 1. Juli 2003 begann in Russland die Reform
der technischen Regulierung mit dem Ziel der Anpassung und
Harmonisierung des russischen Systems der technischen Regulierung an die modernen Marktbedingungen. Es sollten etwa 500
bis 600 Reglements erarbeitet werden. Das Gesetz sah einen Übergangszeitraum von sieben Jahren zur schrittweisen Einführung der
Technischen Reglements mit dem Zieltermin bis 1. Juli 2010 vor.
Das erste Technische Reglement (TR) für Abgaswerte von Kraftfahrzeugen (Übernahme der europäischen Klassifizierung) wurde
im September 2005 angenommen und im April 2006 eingeführt.
Das zweite TR Russland folgte dann erst 2008. Die wesentlichen
Ursachen dafür waren die fehlende Mitwirkung (Interesse) der
russischen Industrie an der Erarbeitung der Technischen Reglements und der dafür benötigten Normen und Regeln (Finanzierung!), Angst der Behörden, dass Zuständigkeiten entfallen, sowie
fehlende Leistungsfähigkeit der bisherigen (GOSSTANDART)
ROSSTANDART-Institute, die früher federführend die zentralisierte und aus dem Staatshaushalt finanzierte Normung in der
UdSSR leiteten und realisierten. Das führte dazu, dass bis Ende
2010 nur 24 russische Technische Reglements angenommen wurden, die nur teilweise in Kraft getreten sind.
Zertifizierung in der Zollunion
2010 hat Russland die Kompetenz für die Erarbeitung und Bestätigung von Technischen Reglements sowie die Kompetenz, Anforderungen an den Konformitätsnachweis zu erarbeiten, festzulegen
und zu bestätigen (Zertifizierung und Zertifizierungsverfahren!)
an die »Eurasische Wirtschaftskommission« (ehemals Kommission der Zollunion) übergeben. Die Regierungen von Russland,
Kasachstan und Belarus haben mit der Zollunion einen gemeinsamen Wirtschaftsraum geschaffen und arbeiten auf übernationaler
Ebene an Technischen Reglements der Zollunion. Dazu gehört,
dass jedes der daran teilnehmenden Länder seine bisherigen
Anforderungen an den Nachweis der Marktkonformität in neue,
einheitliche Regeln und Anforderungen überführt, die im gesamten gemeinsamen Wirtschaftsraum gültig sind und die bisherigen
nationalen Anforderungen und Technischen Reglements ersetzen
sollen. Bis jetzt wurden 34 Technische Reglements der Zollunion
Arten des Konformitätsbewertungsnachweises
Russland
Zollunion (ZU)
GOST R-System
TR-System
TR ZU-System
Freiwilliges
GOST R
RegistZertifikat
rierte GOST bei keiner
GOST R
R Konfor- KonformiPflichtzer- mitätser- tätsnachtifikat
klärung weispflicht
↑
↑
↑
Einheitliche Liste der Erzeugnisse, die
einer Pflichtzertifizierung bzw. dem
Konformitätsnachweis auf Grundlage
einer Konformitätserklärung unterliegen (Regierungsanweisung Nr. 982
vom 01.12.2009)
Gesetz Ȇber die Zertifzierung von
Erzeugnissen und Dienstleistungen«
(1993 + Änderungen 1995, 1998,
2001, 2002, 2003)
TR ZU
Pflichtzertifikat
TR
Pflichtzertifikat
Registrierte TR
Konformitätserklärung
↑
Registrierte TR
ZU Konformitätserklärung
↑
Technische Reglements Russland
(Bisher 24 TR RF)
34 Technische Reglements der
Zollunion: Einheitliche Nomenklatur
der Erzeugnisse, die der Pflicht eines
Konformitätsnachweises im Rahmen
der Zollunion mit der Ausgabe einheitlicher Dokumente unterliegen
(Beschluss Nr. 319 der Zollunion vom
18.06.2010
Gesetz Ȇber die Technische
Regulierung in der RF« (2002 +
Änderungen 2005, 2007, 2008, 2009)
Gesetz Ȇber die Technische
Regulierung in der Zollunion«
Nr. 319 vom 18.06.2010
↑
↑
30 VORBEREITUNG IN DEUTSCHLAND
angenommen und 24 davon sind bereits in Kraft getreten (Stand
Februar 2014). Vor dem Inkrafttreten der Technischen Reglements der Zollunion erteilte Konformitätsnachweise nach den
Regeln TR Russland und GOST R dürfen bis zum Ablauf ihrer
Gültigkeit verwendet werden, jedoch nicht länger als bis zu einem
festgelegten Zeitpunkt.
Neu ist, dass die Zertifizierung entsprechend den Technischen
Reglements der Zollunion nur von einer nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates der Zollunion und auf dem Gebiet
der Zollunion registrierten juristischen oder natürlichen Person
beantragt werden darf.
Wenn Sie 2014 nach Russland oder in die
Zollunion exportieren möchten
Die Reformen der technischen Regulierung in Russland und in
der Zollunion haben dazu geführt, dass aktuell verschiedene Arten
von Konformitätsnachweisen existieren (siehe Grafik Seite 29):
 GOST R Pflichtzertifizierung in Form eines GOST R Pflichtzertifikats oder einer registrierten GOST R Konformitätserklärung;
 Freiwilliges GOST R Zertifikat bei keiner Konformitätsnachweispflicht;
 TR Pflichtzertifizierung in Form eines TR Pflichtzertifikats
Russland oder einer registrierten TR Konformitätserklärung
Russland;
 TR ZU Pflichtzertifizierung in Form eines TR Pflichtzertifikats
der Zollunion oder einer registrierten TR Konformitätserklärung der Zollunion.
Bevor Sie einen Exportvertrag unterschreiben, sollten Sie sich
beraten lassen, welche Art der Konformitätsbewertung für Sie
zutreffend ist (siehe Grafik Seite 28). Außerdem ist zu beachten,
dass Konformitätsbewertungen für Serienproduktionen nur mit
einem Produktionsstandortaudit vor und während der Geltungsdauer des Dokumentes ausgestellt werden.
Weiterhin sind noch verschiedene andere Ministerien und
Behörden für spezielle Zulassungen zuständig. So könnten für
Ihre Produkte eine Messmittelzulassung, ein Brandschutzzertifikat, eine Veterinärzulassung und andere Arten von Zulassungen
nötig sein.
Unser persönliches Resümee
Der einheitliche Wirtschaftsraum der Zollunion sah den Aufbau eines gemeinsamen Konformitätsbewertungsverfahrens und
einheitlicher Konformitätsanforderungen vor. Die Realität zeigt,
dass die aktuellen Zertifizierungsanforderungen der Zollunion
unterschiedlich und teilweise widersprüchlich sind. Entscheidend sind immer die Festlegungen des zutreffenden Technischen Reglements. Dazu kommen noch die unterschiedlichen
Interpretationen der Technischen Reglements der Zollunion
in Russland, Belarus und Kasachstan, was mitunter ein Gefühl
der »Unsicherheit« der Lösung hervorruft. Die Zertifizierungsanforderungen haben sich enorm verschärft, was zu wesentlich
erhöhtem Dokumentations-, Prüf- und Überwachungsaufwand
im Vergleich zum »alten« russischen GOST R- und TR-Zertifizierungssystem führt. Die Anforderung an den Antragsteller
als ausschließlich juristische Person der Zollunion ist für viele,
besonders mittelständische, ausländische Hersteller zum Export-
hindernis geworden und hat auch dubiose Anbieter für die Übernahme der Produktvertretung gegen entsprechende Bezahlung
auf den Markt gebracht.
Aus heutiger Sicht haben die Erarbeitung und das Inkrafttreten der Technischen Reglements innerhalb der Zollunion statt zur
Harmonisierung leider zur noch größeren Entfernung von den
europäischen Verfahrensweisen geführt. Ungeachtet dessen, wie
vielversprechend und interessant die Gründung der Zollunion ist,
steht nach mehr als drei Jahren Zollunion fest, dass trotz der Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraumes zwischen den drei
Ländern und gemeinsamer Ziele die innerstaatlichen Interessen
der einzelnen Mitgliedsstaaten an erster Stelle stehen.
Trotzdem ist ein Export möglich. Wichtig ist aber eine gute und
rechtzeitige Vorbereitung auf die Marktanforderungen.
Tel.: +49 30 26 01 21 17
[email protected]
www.din-gost.de
Der russische Markt bietet große Wachstumschancen für die deutsche
Wirtschaft. Insbesondere mittelständische Unternehmen benötigen in der
Phase ihres Geschäftsaufbaus eine enge und kontinuierliche Begleitung.
Die Kontaktstelle Mittelstand im Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft
unterstützt seit Mai 2013 von Berlin aus mittelständische Unternehmen,
die den ersten Schritt nach Russland gehen wollen. Sie dient als Anlaufstelle für interessierte Unternehmen, vermittelt Geschäftskontakte in
Russland und kümmert sich bei Bedarf um politische Flankierung. Die
Leistungen der Kontaktstelle sind kostenlos, die Finanzierung erfolgt über
fördernde Mitgliedsunternehmen des Ost-Ausschusses.
Kontakt:
Die Angebote auf einen Blick:
Prof. Dr. Rainer Lindner
g
Geschäftsführer
Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft
Alexey Savinskiy
Leiter Kontaktstelle Mittelstand
Tel.: +49 (0)30 206167-166
E-Mail: [email protected]
www.ost-ausschuss.de
Erstberatung und
Begleitung mittelständischer
Unternehmen bei ihrem
Markteintritt in Russland
g Anbahnung von
Geschäftskontakten
g Hilfe bei der Standortsuche
g Politische Flankierung
Informationen über
wirtschaftliche und rechtliche
Rahmenbedingungen
g Zusammenarbeit mit
Wirtschaftsverbänden und
Kammer-Organisationen in
Russland und Deutschland
g
Förderer:
Kontaktstelle
Mittelstand für Russland
im Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft
32 VORBEREITUNG IN DEUTSCHLAND
Thomas Brand
Partner, Brand & Partner, Rechtsanwälte und Steuerberater, Moskau
Lieferverträge mit russischen Partnern
Sieben Regeln, um Streitfällen vorzubeugen
Deutsche Unternehmen zählen zu den Hauptlieferanten der russischen Wirtschaft – insbesondere, wenn es um Investitionsgüter
geht. Lieferverträge sollten aus zwingenden und vernünftigen
Erwägungen heraus Grundlage für jedes Liefergeschäft sein. Dies
wird häufig missachtet – mit entsprechenden möglichen schwerwiegenden Folgen. Zwingend unter anderem deshalb, weil Lieferverträge in Russland Banken, Zoll und anderen Stellen für die
Abwicklung vorzulegen sind. Bis vor Kurzem galt für Lieferverträge als Außenhandelsgeschäfte zwingend die Schriftform. Diese
Anforderung ist zwar am 1. September 2013 durch Änderungen
des russischen Zivilgesetzbuches entfallen. Es gelten aber weiterhin unter anderem Regelungen des russischen Devisen- und Zollrechts, die praktisch die Schriftform notwendig machen.
Regel Nr. 1 daher: Halten Sie die Lieferbedingungen stets in
einem Liefervertrag fest – und das möglichst eindeutig und
abschließend.
So sollten die zu liefernden Waren, Preise und Zahlungsfristen
genau bestimmt werden sowie der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Der Vertrag hat auch die Bankangaben der Parteien zu enthalten, nur über die im Vertrag genannten Kontoverbindungen
darf eine Zahlungsabwicklung erfolgen. Darüber hinaus empfiehlt
es sich aufzuführen, welche Dokumente der Lieferant zu übergeben hat (CMR, Exportbenachrichtigung etc.). Je rudimentärer
ein Liefervertrag ist, desto höher ist das Risiko eines Dissenses
im Streitfall.
Regel Nr. 2: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Lieferanten sollten die Bonität und Zuverlässigkeit des russischen
Vertragspartners kennen und entsprechende Auskünfte einholen.
Hierfür stehen öffentliche Register und Kreditauskunfteien in
Russland zur Verfügung. Hierzu gehört auch zu wissen, wer der
Generaldirektor des Käufers ist, denn nur dieser kann das russische Unternehmen ohne Vollmacht wirksam vertreten. Zu diesem Zwecke ist ein Auszug aus dem »Einheitlichen Staatlichen
Register Juristischer Personen«, dem russischen Handelsregister,
einzuholen, der auch Steuer- und Registrierungsnummer enthält,
so dass der Partner eindeutig identifiziert werden kann.
Für bestimmte Geschäfte ist nach russischem Recht eine
Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich. Das
betrifft unter anderem Rechtsgeschäfte großen Umfangs. Die unter
Missachtung des Organvorbehalts abgeschlossenen Geschäfte
sind zwar wirksam, können aber angefochten werden.
Bei umfangreichen Lieferungen ist es auch empfehlenswert zu
prüfen, ob der Partner unter einer sogenannten »Massenregist­
rierungsadresse« angemeldet ist, ob Gerichtsverfahren gegen den
Partner laufen und wie es insgesamt um den Ruf bestellt ist. Hierzu
stehen diverse Quellen zur Verfügung (Internet, Presse etc.).
Die Parteien eines Außenhandelsgeschäfts können das auf
ihren Vertrag anzuwendende Recht frei wählen, also zum Beispiel
deutsches oder russisches Recht. Wichtig ist aber zu beachten,
dass trotz der getroffenen Rechtswahl das zwingende russische
Recht gilt. Zum zwingenden Recht gehören unter anderem das
Zoll- und Devisenrecht, das Steuerrecht sowie das Lizenz- und
Zertifizierungsrecht, aber auch das Verbraucherschutzrecht und
andere Gesetze. Soll das UN-Kaufrecht ausgeschlossen werden,
ist dies explizit im Vertrag zu bestimmen.
Regel Nr. 3: Prüfen Sie gründlich, ob der Liefervertrag mit den
zwingenden russischen Normen und Gepflogenheiten des
russischen Rechtsverkehrs übereinstimmt, erstellen Sie den
Vertrag zweisprachig und wählen Sie auf keinen Fall einen
deutschen Gerichtsstand.
Im Zweifel sollten Sie den Vertrag mit Zollbroker und Hausbank
des Kunden abstimmen. Auch der Anwendung russischen Rechts
steht im Grunde nichts im Wege, die Regelungen, gegenseitigen
Ansprüche und Gewährleistungsrechte sind dem deutschen Recht
ähnlich. Bei der Rechtswahl sollte auch berücksichtigt werden,
Das russische Handelsregister ist einsehbar unter:
http://egrul.nalog.ru
VORBEREITUNG IN DEUTSCHLAND 33
welches Gericht im Streitfalle zuständig ist. Sofern russische
Gerichte zuständig sein sollen, macht die Wahl deutschen Rechts
aus praktischen Erwägungen nur bedingt Sinn.
Zwischen Russland und Deutschland gibt es kein Übereinkommen über die beiderseitige Anerkennung und Vollstreckung von
Gerichtsentscheidungen. Das heißt in der Praxis, dass Urteile
ordentlicher deutscher Gerichte in Russland und Urteile ordentlicher russischer Gerichte in Deutschland nicht vollstreckbar sind.
Ausnahmen gelten aber zum Beispiel im internationalen Transportrecht. Es sollte daher mit einem russischen Vertragspartner
in keinem Fall ein deutscher Gerichtsstand vereinbart werden, es
sei denn, der russische Vertragspartner verfügt über Vermögen in
Deutschland, in das vollstreckt werden könnte.
Regel Nr. 4: Vereinbaren Sie keine ausschließliche Zuständigkeit deutscher Gerichte.
Russland und Deutschland haben allerdings wie 120 andere Staaten auch das UN-Übereinkommen »Über die Anerkennung und
Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche« unterzeichnet. In
vielen Fällen kann es daher empfehlenswert sein, Schiedsklauseln
zu vereinbaren. Die russischen Wirtschaftsgerichte funktionieren
inzwischen auch gut, der Käufer kann daher auch an seinem Sitz
verklagt werden, wenn keine Schiedsklausel greift. Vorteile sind
unter anderem die geringeren Gerichtsgebühren und die Kürze der
Verfahren, da drei Instanzen in ca. einem Jahr durchlaufen werden
können. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Prozesse
in Russland praktisch Urkundenprozesse sind. Das heißt, alles ist
möglichst schriftlich zu belegen, meist im Original, einschließlich
aller Lieferpapiere, Liefervertrag, Abnahmeprotokolle usw.
In den allermeisten Lieferverträgen mit russischen Kunden werden INCOTERMS vereinbart. Diese sind auch in Russland anerkannt und gängig. Ausländische Unternehmen können in Russland allerdings nicht als Zolldeklaranten auftreten und die Ware
einführen, dies ist russischen Unternehmen vorbehalten.
Regel Nr. 6: Vereinbaren Sie keine INCOTERMS, die den ausländischen Lieferanten zur Einfuhr und Verzollung verpflichten
(z.B. DDP nach INCOTERMS 2010).
Beim Import von Waren für den Binnenverbrauch wird die
Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer als Summe des
Zollwertes der Ware, der Zollgebühren und der Akzisen definiert.
Es gibt außerdem eine ganze Reihe von Waren, deren Import
nicht umsatzsteuerpflichtig ist, so zum Beispiel die Einfuhr
gewisser technologischer Anlagen (einschließlich Zubehör und
Ersatzteile), die nicht in Russland hergestellt und nicht in einem
bestimmten Warenregister aufgelistet werden. Deutsche Lieferanten, die in Russland Arbeiten oder Dienstleistungen erbringen, die
die gelieferten Waren betreffen, sind unter gewissen Voraussetzungen verpflichtet, sich bei der Steuerbehörde anzumelden. Ist der
deutsche Lieferant nicht bei der Steuerbehörde gemeldet, fungiert
der russische Vertragspartner als »Steueragent«.
Regel Nr. 7: Berücksichtigen Sie stets auch die steuerlichen
Aspekte eines Liefervertrages.
Tel.: +7 965 106 56 11 (Mobil)
[email protected]
www.bbpartners.ru
Regel Nr. 5: Bewahren Sie alle Unterlagen zum Liefergeschäft
sorgfältig auf und fassen Sie sämtliche Zusatzvereinbarungen
schriftlich ab, nicht nur per E-Mail.
Büromöbel aus Deutschland
Funktionalität, Qualität, Stil
Büromöbel
Moskau
German Centre for Industry and Trade
Prospekt Andropova 18, Korpus 6,
Office 2-05
Tel.: +7 (495) 969 2727
e-mail: [email protected]
St. Petersburg
Nevsky Prospekt 32-34
Tel.: +7(812)325 8495
e-mail: [email protected]
www.buromobel.ru
34 VORBEREITUNG IN DEUTSCHLAND
Ekaterina Kalinina
LL.M., Rechtsanwältin, Noerr OOO, Moskau
Rechtliche Aspekte der Montagetätigkeit und
Steueranmeldung
Möglichkeiten eines optimalen Vertragsschemas
Deutsche Technik wird in Russland hoch geschätzt und oft eingekauft. Meistens benötigen die russischen Kunden vom deutschen
Lieferanten auch eine fachgerechte Montage oder zumindest eine
Montageüberwachung. Je nachdem, was gewollt ist, sollte man in
Anbetracht der steuerlichen, administrativen und zivilrechtlichen
Aspekte ein optimales Vertragsschema wählen.
Sofern ein deutsches Unternehmen regelmäßig Montagearbeiten in Russland durchführt, ist es empfehlenswert, dass diese
von einer russischen Tochtergesellschaft des deutschen Unternehmens ausgeführt werden. In diesem Fall müsste der russische
Kunde also zwei Verträge abschließen: den Liefervertrag mit dem
deutschen Stammhaus und einen separaten Montagevertrag mit
der russischen Tochtergesellschaft. Wenn die Gründung einer
Tochtergesellschaft aus wirtschaftlichen Gründen nicht gewollt
ist, schließt der russische Kunde mit dem deutschen Stammhaus
regelmäßig einen kombinierten Liefer- und Montagevertrag.
1. Steuerliche Aspekte
1.1. Montageleistungen durch russische
Tochtergesellschaft
Im Falle der Montage durch eine russische Tochtergesellschaft
unterliegt das Entgelt für die Montage in vollem Umfang der russischen Gewinn- und Mehrwertsteuer. Bezüglich der Lieferung
fallen regelmäßig nur die Abgaben für deren Import an (Zölle,
Einfuhrmehrwertsteuer).
1.2. Montageleistungen durch deutsches
Stammhaus
1.2.1. Steueranmeldung
Sind für die Durchführung der Montagearbeiten Mitarbeiter des
deutschen Unternehmens für länger als 30 Tage im Jahr in Russland tätig, ist die deutsche Gesellschaft verpflichtet, sich bei der für
den Montageort zuständigen Steuerbehörde anzumelden. Wird
dies unterlassen, drohen Bußgelder, wobei deren Höhe nicht
erheblich ist.
1.2.2. Mehrwertsteuer
Auf die Montageleistungen fällt immer die russische Mehrwertsteuer (derzeit 18 Prozent) an. Sofern das deutsche Unternehmen
in Russland für Steuerzwecke angemeldet ist, zahlt es die Mehrwertsteuer selbst. Bei fehlender Anmeldung muss die Mehrwertsteuer vom russischen Partner einbehalten und direkt an den Fiskus bezahlt werden.
1.2.3. Gewinnsteuer (Betriebstättenproblematik)
Nach russischem Recht entsteht die Gewinnsteuerpflicht (derzeit
20 Prozent), sofern eine Betriebstätte in Russland gegründet wird.
Eine Betriebstätte bei Montageleistungen kann in Form einer
Montagestelle eines deutschen Unternehmens in Russland entstehen, das heißt eines Ortes, an dem die Anlage montiert wird. Für
eine Montagestelle gibt es nach dem DBA zwischen Deutschland
und Russland eine Schonfrist von zwölf Monaten, während der
keine Gewinnsteuer anfällt. Wird diese Frist überschritten, muss
die Gewinnsteuer für die Gesamtfrist der Montagetätigkeit von
Anfang an nachbezahlt werden, die Strafen oder Zinsen werden
dabei nicht verhängt.
Gemäß dem gemeinsamen Erklärungsbrief der russischen
und deutschen Finanzämter vom 6. Februar 2004 begründet die
Montageüberwachung allein (sofern ein Montageüberwachungsunternehmen nicht sogleich die Montage selbst ausführt) keine
Montagestelle in Russland. Dementsprechend gilt für die Montageüberwachung nicht die Schonfrist von zwölf Monaten nach
SRO-Verband im Bau- und Montagebereich:
www.nostroy.ru/en.do
Privates Informationsportal über den Verband SRO:
www.all-sro.ru/types_of_sro/self_regulation_building
Liste der SRO-pflichtigen Arbeiten:
www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_126349/
VORBEREITUNG IN DEUTSCHLAND 35
DBA, und die Gewinnsteuerpflicht entsteht bereits bei der Tätigkeit ab 30 Tagen in Russland. Weiterhin ist von der oben genannten Schonfrist die Montage von Kabeln und ähnlichen mit Boden
oder Gebäuden nicht verbundenen Gegenständen ausgenommen
worden (hierzu gibt es unterschiedliche Meinungen in der Praxis).
3. Zivilrechtliche Aspekte des
Montagevertrags
Beim Abschluss eines Montagevertrags oder eines kombinierten
Liefer- und Montagevertrags müssen einige rechtliche Aspekte
geklärt werden.
2. Administrative Aspekte
3.1. Qualifikation
Bestimmte Arbeiten, die im Rahmen einer Montage erforderlich sind (zum Beispiel Montage der Ausrüstung für die Werke
der Baumaterialienindustrie, Montage der Förderungstechnik),
darf ein Unternehmen nur dann durchführen, wenn es Mitglied
einer sogenannten Selbstregulierungsorganisation für Bauarbeiter
(»SRO«) ist. Diese Mitgliedschaft ersetzt die früheren Montagelizenzen.
Grundsätzlich kann auch eine ausländische Gesellschaft Mitglied
einer SRO werden. Bei der Erlangung der Mitgliedschaft können
aber praktische Schwierigkeiten auftreten. So ist beispielsweise
eine Bauversicherung für Ausländer nicht leicht zu erhalten. Der
Weg zu einer SRO-Mitgliedschaft ist nicht schwer und nimmt ca.
einen Monat (samt Vorbereitung der Unterlagen) in Anspruch.
Ein Montagevertrag kann in Einzelfällen als ein Bauvertrag qualifiziert werden, sofern die zu montierenden Anlagen fest mit
dem Boden oder Gebäude verbunden werden. Dieser Aspekt ist
wichtig, da die gesetzliche Gewährleistung bei Bauverträgen nach
russischem Recht fünf Jahre, bei Montageverträgen dagegen nur
zwei Jahre beträgt.
3.2. Anwendbares Recht
Sofern die Montage durch die russische Tochter ausgeführt wird,
schließt diese den Montagevertrag mit dem russischen Kunden
ab. Zwar können grundsätzlich auch zwei russische Unternehmen
ihren Vertrag einem nichtrussischen Recht unterstellen. Dies ist
aber nicht empfehlenswert, da russische Gerichte eine solche
Rechtswahl nicht immer anerkennen.
36 VORBEREITUNG IN DEUTSCHLAND
Wenn aber die Montage aufgrund eines kombinierten Liefer- und
Montagevertrags durch das deutsche Stammhaus erfolgt, kann
auch deutsches Recht gewählt werden, ohne dass dadurch später
besondere Schwierigkeiten entstehen. In diesem Fall ist aber zu
berücksichtigen, dass die Bestimmungen des russischen überobligatorischen Rechts (zum Beispiel Wettbewerbsrecht, Währungskontrollrecht, Steuerrecht) zur Anwendung kommen und dass
ein russisches Gericht die Bestimmungen des deutschen Rechts
auf Vereinbarkeit mit dem russischen ordre public (wesentliche
Grundsätze des russischen Rechts) prüft.
3.3. Wesentliche Bedingungen
Die russischen Gerichte achten genau darauf, ob alle wesentlichen
Bedingungen eines Vertrags richtig vereinbart sind. So muss bei
einem Montagevertrag folgendes genau bestimmt sein: Art der
Arbeiten, Ort der Montagestelle und Arbeitsergebnis. Außerdem
müssen im Vertrag das Anfangs- und Enddatum der Arbeiten
angegeben werden, am besten als Kalenderdaten. Die Vereinbarung von Fristen ab dem Eintritt von Bedingungen (zum Beispiel
Erhalt der Anzahlung oder Abschluss der Tests) sollte vermieden
werden. Vielmehr sollte der Nichteintritt solcher Bedingungen
einen Grund zur Fristverschiebung darstellen.
Fehlen die oben genannten Angaben zu Montagearbeiten, -ort
oder -frist, so kann das Gericht den Montagevertrag für nicht
geschlossen halten.
3.4. Gesetzliche Gewährleistung und
vertragliche Garantie
Nach dem russischen Zivilrecht ist das Montageunternehmen
bei Mängeln der Arbeiten zur Gewährleistung verpflichtet. Diese
gesetzliche Gewährleistung kann durch Vertrag nicht eingeschränkt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung
haftet das Montageunternehmen dann, wenn der Auftraggeber
nachweist, dass Mängel des Arbeitsergebnisses bei dessen Übergabe bestanden. Der Kunde darf dann vom Montageunternehmen
nach seiner Wahl Preisminderung, Nachbesserung oder Erstattung eigener Aufwendungen für die Mängelbeseitigung verlangen.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei Montageverträgen zwei Jahre und bei Bauverträgen fünf Jahre. Innerhalb
dieser Frist müssen die Mängel entdeckt werden. Sofern die Entdeckung nachweisbar ist, können Rüge und Klageerhebung zwar
später, jedoch innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel
30 Tage) erfolgen.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beginnt in der Regel ab
der Übergabe der montierten Anlage, dies kann jedoch vertraglich
auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden, zum Beispiel Beginn
nach erfolgreichem Probebetrieb durch den Kunden.
Von der gesetzlichen Gewährleistung ist die vertragliche Garantie
zu unterscheiden. Die Übernahme einer vertraglichen Garantie
durch ein Montageunternehmen ist freiwillig. Dabei haftet dieses
für alle Mängel, die während der Garantiefrist entdeckt werden.
3.5. Verjährungsfrist
Worauf Sie achten sollten:
Informieren Sie sich, ob die Gründung einer russischen
Tochtergesellschaft zur Ausführung von Montagetätigkeiten Sinn macht. Es gibt steuerliche Unterschiede.
Unabhängig von der Gewinnsteuerpflicht müssen Sie sich
bei der Steuerbehörde bereits einem Monat nach Beginn
Ihrer Tätigkeit in Russland anmelden.
Bestimmte Montagearbeiten unterliegen einer Gewinnsteuerschonfrist von zwölf Monaten nach deutsch-russischem DBA. Prüfen Sie vorab.
Bestimmte Montagearbeiten dürfen in Russland nur von
Mitgliedern der Selbstregulierungsorganisation für Bauarbeiter (SRO) durchgeführt werden. Dies gilt als Montagelizenz.
Bei kombinierten Liefer- und Montageverträgen kann
deutsches Recht gewählt werden. Ein russisches Gericht
muss prüfen, ob die deutschen Bestimmungen mit den
wesentlichen Grundsätzen des russischen Rechts übereinstimmen.
Im Vertrag müssen Art der Arbeiten, Ort der Montagestelle und Arbeitsergebnis sowie Anfangs- und Enddatum
der Arbeiten angegeben sein.
Vermeiden Sie im Vertrag die Vereinbarung von Fristen
ab dem Eintritt von Bedingungen. Besser: Der Nichteintritt von Bedingungen sollte einen Grund zur Fristverschiebung darstellen.
 Es gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei
Jahren bei Montage- und fünf Jahren bei Bauverträgen.
Die Übernahme einer vertraglichen Garantie durch ein
Montageunternehmen ist freiwillig.
Die regelmäßige Verjährungsfrist (das heißt die Frist für das Einreichen einer Klage beim Gericht) in Russland beträgt drei Jahre
und kann vertraglich nicht geändert werden. Bei Mängelklagen
aus Montageverträgen beträgt die Verjährungsfrist jedoch nur ein
Jahr. Die gesetzliche Regelung zum Beginn der Verjährungsfrist ist
etwas widersprüchlich. Nach der Rechtsprechung soll diese Frist
mit der Mängelrüge zu laufen beginnen.
Tel.: +7 495 7995696
[email protected]
www.noerr.com
Foto: DB
2
Eintritt in den
russischen Markt
38 eintritt in den russischen markt
uWE lEuschnEr
Vizepräsident, Business development cis/ca, dB schenker logistics, Moskau
transPOrt & lOgistik
Moderne infrastruktur für kontraktlogistik
Jeder Unternehmer, der heute eine Entscheidung trifft, sein
Geschäft auf andere Märkte zu erweitern, wird neben allen Chan­
cen natürlich auch auf alle Risiken schauen – nur so ist nachhalti­
ger Erfolg möglich, ja planbar. Aus meiner mehr als zwanzigjähri­
gen Praxis im Russlandgeschäft sind für mich neben einer Reihe
von verschiedenen Faktoren drei besonders wichtig:
 die Markt­ und Standortanalyse;
 die Auswahl des richtigen Personals und der richtigen Partner;
 die richtige Wahl der geplanten Supply Chain, also des richti­
gen Logistikkonzeptes.
Der russische Logistikmarkt unterscheidet sich immer noch von
den Bedingungen, die wir aus der Europäischen Union kennen.
Wir betreten hier ein Land mit acht Zeitzonen und riesigen geo­
grafischen Dimensionen. Konzentrationen finden wir in Moskau,
St. Petersburg, in der Wolgaregion, in Südrussland, im Uralgebiet
und in Westsibirien. Russland ist ein Flächenland, das mit den
Häfen im Ostseebereich, im Fernen Osten und am Schwarzen
Meer, aber auf dem Landweg nur durch wenige Verbindungen
im Westen mit den internationalen Märkten verbunden ist. Luft­
fracht ist ein Produkt, das sich erst sehr allmählich entwickelt. In
den Zentren haben sich in den letzten 15 Jahren teilweise sehr
moderne Infrastrukturen für Kontraktlogistik entwickelt, aber
die aktuelle Administration arbeitet weiter an Infrastrukturpro­
grammen, die Russland als Flächenland erschließen, das betrifft
sowohl Straßen­ und Schienenverbindungen als auch den Ausbau
von Häfen.
Alles läuft also auf eine Reihe von sehr entscheidenden Fragen
hinaus:
 Wie realisieren wir unser Beschaffungs­ und Vertriebskonzept?
 Wer ist unser internationaler, wer unser regionaler Logistik­
partner?
 Wie gelingt es, die Logistikkosten im russischen Markt zu
beherrschen?
Inzwischen wächst der Logistikmarkt in Russland nicht nur quan­
titativ, sondern auch qualitativ. Neben vielen Mittelständlern sind
inzwischen mehr und mehr mittlere und große Logistikunter­
nehmen, internationale und nationale am Markt tätig. Der Markt
befindet sich gerade im Übergang vom 2­ zum 3PL­Stadium und
eurasische union Verändert
logistische abläufe
3.
Russlands Budget wird von mehr als 50 Prozent von den Ein­
nahmen der Zollbehörden bestimmt und mit der Gründung der
Zollunion zwischen Russland, Belarus und Kasachstan im Jahr
2010 ist man gerade dabei, eine Eurasische Union zu errichten,
die die Integration der Volkswirtschaften im Kaukasus und in
Zentralasien ab 2015 noch weiter voranbringen soll. Hier sind
inzwischen auch Tendenzen zu erkennen, die logistische Abläufe
verändern, mehr an die Außengrenzen dieser Union verschieben
und neue Möglichkeiten für Wachstum in einzelnen Regionen
und Clustern schaffen werden.
4.
Welche Faktoren sollte man nun besonders bei der
auswahl seiner Partner beachten?
1.
2.
5.
6.
hat mein logistikpartner ein ausreichendes netz an
spezialisten in den einzelnen teilbereichen wie zollabwicklung, kontraktlogistik, spedition und transport?
Verfügt er über alle notwendigen lizenzen oder sind
seine lizenzen nur regional gültig?
arbeitet mein Partner mit it-systemen, die den ansprüchen meiner Prozesse in Buchhaltung, Produktion und
Vertrieb gerecht werden?
über welche eigene infrastruktur verfügt mein Partner
und welche zugriffsmöglichkeiten auf Fremdinfrastruktur besitzt er?
Welches kundenspektrum hat mein Partner bisher
betreut und wer sind die gesellschafter meines Partners?
arbeitet mein Partner regelkonform und welche referenzen kann er vorlegen?
hat mich mein potenzieller Partner auf gefahren und
risiken vor dem ersten auftrag aufmerksam gemacht
und klar erläutert, dass in russland ein sauberer dokumentenfluss Voraussetzung für eine problemlose supply
chain darstellt?
eintrtt in den russischen markt 39
bietet nach wie vor ein großes Potenzial für Spezialisierung und
Lösungen für Outsourcing. Der größte Anbieter für Transportleis­
tungen ist jedoch unangefochten die RZD, die Russische Eisen­
bahn. Mehr als drei Viertel der Transporte in Russland werden
durch diesen Giganten realisiert, geschuldet den geografischen
Dimensionen des Landes, aber auch einem kaum liberalisierten
Schienenverkehrsmarkt.
russische dienstleister ÜberWiegend
iso-ZertifiZiert
Bei aller Sorgfalt zur Prüfung seines Logistikpartners – schluss­
endlich geht es um Professionalität und Vertrauen.
Inzwischen gibt es eine ganze Reihe sehr etablierter und profes­
sionell arbeitender Logistikdienstleister in Russland. Die meisten
davon sind inzwischen ISO­zertifiziert – nicht der billigste ist der
günstigste, nicht der teuerste ist der beste, nicht der größte ist der
effektivste.
Ein STOP oder No Go sollten in jedem Fall Forderungen
sein, die Exklusivität festschreiben, wo es um Bargeldzahlungen
geht oder wo man versucht, Einfluss auf Ihr gesellschaftsrecht­
liches Konzept und Ihr Vertriebskonzept mit eigenen Partnern
zu nehmen. Jahresverträge oder Zwei­Jahresverträge sind durch­
aus üblich. Ausschreibungen und Tender sind mehr und mehr
gebräuchlich.
Widmen Sie der Organisation Ihrer Supply Chain viel Zeit
und Aufmerksamkeit, versuchen Sie zu lernen und zu verstehen,
wie Logistik in Russland funktioniert. Wer hier oberflächlich ist,
läuft Gefahr, seinen geschäftlichen Erfolg schon früh aufs Spiel
zu setzen.
Sie finden in der AHK und unter ihren Mitgliedern immer
einen Ansprechpartner, um sich über beste Erfahrungen zu infor­
mieren.
tel.: + 7 495 2336604, + 49 151 174 37053
[email protected]
www.schenker.ru
40 Eintritt in den russischen Markt
Olaf Metzger
Geschäftsführer, OOO Revival Express, Moskau
Zölle & Tarife
Umfangreiche Veränderungen mit der Gründung der Zollunion
Im Sommer 2009 wurde die neue Ausrichtung der Zollpolitik vom
Föderalen Zolldienst der RF bekanntgegeben. Bestandteile des
neuen Konzeptes sind:
 die Verlegung der Zollämter in die Grenzregionen;
 die maximale Vereinfachung der Zollabfertigung;
 die Optimierung der Kontrolle der einzuführenden Waren.
Ein Teil der Zollämter wird nicht verlegt. Das sind Zollposten in
Seehäfen, an den Flughäfen sowie an großen Produktionsstand­
orten.
Am 1. Juli 2010 ist die Zollunion zwischen Russland, Belarus
und Kasachstan in Kraft getreten.
den Behörden der Länder der Zollunion, insbesondere beim
Thema der Synchronisierung der Bestimmungen, beispielsweise
beim Umgang mit Risikogruppen.
Was hat sich geändert?
Die vom Lkw-Fahrer mitgeführten Begleitdokumente bestehen
aus dem CMR-Frachtbrief, Carnet-TIR, Packliste, Exportdekla­
ration sowie der Handelsrechnung des Absenders. Dieses Doku­
mentenpaket besteht oft aus hunderten von Seiten. In diesem
Dokument werden die Angaben aus den Begleitpapieren zusam­
mengestellt.
Diese Vorabinformation wird vor dem Passieren der Außen­
grenzen der Zollunion erstellt mit dem Ziel, den Prozess der Zoll­
kontrolle zu unterstützen und zu beschleunigen. Die Erstellung
der EPI erfolgt in der Regel durch den Frachtführer, den Importeur
oder durch den Zollagenten (ehemals Zollbroker) des Importeurs.
Gemäß Zollkodex der Zollunion vom 27. November 2009 ist der
Zollprozess in zwei Teile unterteilt: in die Zollkontrolle sowie
in die Zollabfertigung. Die Zollkontrolle erfolgt bei Importen
in die RF an den Außengrenzen der Zollunion. Die Zollabferti­
gung erfolgt im Bestimmungsland. Verfügt ein russisches Unter­
nehmen über eine Vertretung in Belarus (BY), kann auch dort
verzollt werden. Ware aus einem der Länder der Zollunion mit
Bestimmung für eines der drei Länder der Zollunion ist von Zoll­
abgaben befreit. Dies gilt auch für früher importierte Ware aus
Drittländern. Ausnahmen bestehen bei sogenannten Risikogrup­
pen. Fern- und Internetdeklarierung sind eingeführt und entwi­
ckelt. Bei Exporten erfolgt sowohl die Zollkontrolle als auch die
Zollabfertigung im Abgangsland. Seit dem 17. Juni 2012 ist die
EPI (Elektronische Vorabinformation) in Kraft. Die EPI ersetzt
die frühere »Razbiwka«. Der rückwirkende Prüfzeitraum für
Zolldeklarationen gemäß Zollkodex wurde auf drei Jahre erhöht.
Die zentrale Führung der rückwirkenden Zollkontrolle beim FTS
(Föderaler Zolldienst) der RF ist als separate Struktur seit 15.Feb­
ruar 2012 aktiv.
Was muss sich noch ändern?
Die Infrastruktur zur Sicherstellung der Zollabfertigung an den
Grenzen muss weiter entwickelt werden. Zudem muss der Über­
gang zur papierlosen Abfertigung sichergestellt werden. Verbes­
serungswürdig ist ebenfalls der Informationsaustausch zwischen
Was wird kommen?
Wir gehen davon aus, dass die komplette Zollabfertigung nach
Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraumes an den Außen­
grenzen der Zollunion stattfinden wird.
EPI (Elektronische Vorabinformation)
Zollabfertigung (alt)
Der Lkw wird an einer oder mehreren Ladestellen beladen und die
Begleitdokumente werden erstellt.
Das Carnet-TIR wird an der EU Außengrenze oder am Binnen­
zollamt eröffnet. Eine Besonderheit hierbei ist, dass im Carnet-TIR
nur drei Verzollungen möglich sind. Da nicht jeder Kunde am glei­
chen Zollposten verzollen will, ist der Beladungsaufwand hoch,
denn die Reihenfolge der späteren Entladung muss berücksichtigt
werden. Die ersten beiden Kundenladungen müssen zudem nach
ihrer jeweiligen Verzollung ausgeladen und zugestellt werden, nur
die dritte Ladung kann direkt ausgeliefert werden.
Der Lkw fährt nun bis zur Grenze des Empfängerlandes. Das Zoll­
amt an der Grenze legt das erste Bestimmungszollamt fest (CMR,
Feld 13). Wenn der Lkw am ersten Bestimmungszollamt eintrifft,
übergibt der Fahrer die Originaldokumente an den Zoll­agenten.
EINTRTT IN DEN RUSSISCHEN MARKT 41
Die Ware wird am SVH (Zolllager) entladen. Es erfolgt die Zoll­
abfertigung (Abgleich der angemeldeten Waren mit den Begleit­
dokumenten, Prüfung der Einfuhrbestimmungen, Klärung von
möglichen Unstimmigkeiten). Die Ware wird für den freien Ver­
kehr freigegeben. Anschließend fährt der Lkw zum zweiten Zoll­
posten, dann zum dritten. Nach der Zollabfertigung erfolgt die
Auslieferung.
Zollabfertigung (neu)
Der Lkw fährt zum Grenzzollposten des Empfängerlandes (Bei­
spiel Smolensk). Die Ware wird dort entladen, verzollt oder als
Zolltransit abgefertigt. Die freie Ware wird im Nachtsprung zu
einem zentralen Verteillager, zum Beispiel nach Moskau, transpor­
tiert und von dort verteilt oder dem Endempfänger direkt von der
Grenze aus zugestellt. Da es keine Limitierung mehr auf maximal
drei Verzollungen gibt, können pro Lkw mehr als drei Kundenla­
dungen transportiert und damit ein besseres Preis-/Leistungsver­
hältnis erzielt werden.
Besonderheiten
Bei der Zollabfertigung kann es zur Anwendung sogenannter
Risiken durch die Zollbehörden kommen. Es handelt sich dabei
um den Umgang mit bestimmten Warengruppen. Gleichfalls wird
durch die Zollbehörden eine Zollbeschau nach Zufallsgenerator
und ggf. die Anpassung von Importwarenwerten vorgenommen.
Vor dem Start von Importen in die Russische Föderation empfeh­
len wir dringend die Erstellung einer Zolldatenbank. Diese Daten­
bank sollte in enger Kooperation mit einem Zollagenten erfolgen
und alle Waren beinhalten, die vom Kunden in die RF importiert
werden könnten. Zwingende Bestandteile der Zolldatenbank sind
die einzelnen Warenbezeichnungen mit den Zollwarentarifnum­
mern, Warenwerten und je nach Vorgabe technischen Beschrei­
bungen, Zertifikaten, Ursprungszeugnissen und andere. Diese
Zolldatenbank wird nach Erstellung mit den zuständigen Zoll­
behörden abgeglichen mit dem Ziel, die erstellten/hinterlegten
Importbedingungen von den Zollbehörden bestätigen zu lassen.
Nach dieser Bestätigung sollte ein erster Testtransport stattfinden,
um die Einfuhr der Ware in Zusammenarbeit mit den Zollbehör­
den ggf. anzupassen. Danach sollten die Zollkontrolle sowie die
Zollabfertigung reibungsarm erfolgen.
Ergänzend empfehlen wir die Anwendung einer sogenannten
»green light procedure«. Dabei erfolgt ein Abgleich der Begleit­
dokumente. Konkret werden die Begleitdokumente, insbesondere
die Handelsrechnung, von der Abgangsstation nach Erstellung
und vor Abgang des Transportmittels in elektronischer Form
an die zuständigen Mitarbeiter des Zollagenten gesendet. Diese
Mitarbeiter prüfen die Dokumente auf Basis der Zolldatenbank
in kurzer Zeit gegen, informieren bei notwendigen Änderungen
oder geben »grünes Licht« für die Abfahrt des Transportmittels.
Die Zollwertbestimmung erfolgt durch den Zoll mit einem
Preis per Kilogramm und Warengruppe. Diese Importwarenwerte
sind in einer Datenbank des Zolls hinterlegt und dienen als Basis
für eine mögliche Anpassung des Importwarenwertes (KTS-Ver­
fahren). In der Regel erfolgt diese Anpassung vorläufig. Die Diffe­
renz wird vom Importeur gezahlt und die Ware freigegeben. Die
gezahlte Differenz kann danach zurückgefordert werden.
Der Zollagent haftet in Personalunion mit dem Importeur für
die ordnungsgemäße Einfuhr von Waren in die RF.
In Kooperation mit der AHK Russland, dem Föderalen
Zolldienst Russlands sowie der Administration des Gouver­
neurs des Smolensker Gebietes hat Rhenus unmittelbar an
der weißrussisch-russischen Grenze in Krasnaja Gorka ein
Zoll- und Logistiklager (TLT) etabliert. In diesem TLT verzol­
len russische Zollbeamte exklusiv die Waren unserer Kunden.
Tel.: +7 495 7393339
[email protected]
www.ru.rhenus.com
42 Eintritt in den russischen Markt
Oleg Zhabinski
LL.M., Senior Jurist, OOO Rödl & Partner, Moskau
Vertriebsverträge mit Russischen Partnern
Keine Regelungen im Zivilgesetzbuch/ Parteien können Bedingungen festlegen
In den Geschäftsbeziehungen zwischen russischen und deutschen
Unternehmen werden unterschiedliche Vertragsarten angewandt.
Am verbreitetsten sind jedoch Lieferverträge sowie Verträge über
die Ausführung von Arbeiten und die Erbringung von Dienst­
leistungen. Oft werden im selben Vertrag Elemente dieser unter­
schiedlichen Vertragsarten (zum Beispiel Lieferung und Montage
von Anlagen) verwendet. Was müssen die Vertragsparteien beim
Abschluss eines Vertrages beachten?
Abschluss eines AuSSenhandelsvertrages
Erstens ist das anwendbare Recht im Voraus zu bestimmen. Falls
die Wechselbeziehungen der Parteien durch den Vertrag nicht aus­
drücklich geregelt sind und das anwendbare Recht nicht verein­
bart wurde, so findet das Kollisionsrecht Anwendung. Das kann
zu Rechtsunsicherheit führen, weil man schwer voraussagen kann,
welches Landesrecht Anwendung finden wird.
Zweitens vergessen die Parteien oft, dass auf einen Vertrag
über internationale Lieferung stillschweigend das Übereinkom­
men der Vereinten Nationen über Verträge über den internationa­
len Warenkauf 1980 (UN-Kaufrecht) Anwendung findet. In den
meisten Fällen wird das UN-Kaufrecht auf den Vertrag automa­
tisch angewandt, auch wenn die Parteien das anwendbare Recht
vereinbart haben. Zum ausdrücklichen Ausschluss der Vorschrif­
ten des UN-Kaufrechts müssen die Parteien hierüber einen schrift­
lichen Vorbehalt vereinbaren.
Sofern der Vertrag durch das russische Recht geregelt wird, ist
drittens eine Reihe von Formalitäten einzuhalten, damit der Ver­
trag als geschlossen gilt.
a)Zum Abschluss des Vertrages ist das Vorliegen eines Ange­
bots und dessen Annahme, das heißt einer Zustimmung der
Partei zu dem durch die andere Partei angebotenen Entwurf
des Vertrages erforderlich. Der Käufer übermittelt beispiels­
weise den Vertrag an den Verkäufer zur Unterzeichnung und
der Verkäufer unterzeichnet diesen in der vorgeschlagenen
Fassung.
b) Bis zum 1. September 2013 galt in Russland die Vorschrift über
die zwingende schriftliche Form der Außenhandelsverträge.
Diese Vorschrift wurde bereits aufgehoben, so dass Verträge
nun auch mündlich geschlossen werden können.
Der Vertrag kann auch ohne einen formellen Austausch der
unterzeichneten Vertragsausfertigungen zustande kommen,
falls zum Beispiel der Lieferant mit der Auslieferung von Waren
sofort nach Erhalt des Auftrags vom Käufer begonnen hatte.
Es ist dabei zu beachten, dass die Bestellung eine ausführliche
Beschreibung aller Bedingungen der Warenlieferung zu enthal­
ten hat.
c) In den letzten Jahren ist es üblich geworden, dass Parteien die
Verträge durch Austausch von Scan-Kopien des Vertrags per
E-Mail ohne Unterzeichnung eines Originals auf einem Papier­
träger schließen. In der russischen Rechtsprechung gelten sol­
che Verträge nur unter der Voraussetzung als geschlossen, wenn
das Gericht zuverlässig nachverfolgen kann, welche Partei den
Vertrag übermittelt hat. Im Falle der Übermittlung per E-Mail
wird dies durch die elektronische digitale Unterschrift und bei
Übermittlung per Fax durch Sendebestätigungsausdruck nach­
gewiesen.
d) Die zusätzlichen Anforderungen an die Erstellung des Vertrags
haben in der Praxis große Bedeutung. Die russische Gesetzge­
bung schreibt zum Beispiel keine zwingende Stempelung des
Vertrages vor, mit Ausnahme der Fälle, die durch das Gesetz
ausdrücklich vorgesehen sind. In der Praxis wird jedoch der
fehlende Stempel zu »Verständigungsschwierigkeiten« sei­
tens der Zoll- bzw. Steuerbehörden führen. Außerdem kön­
nen auch besondere Anforderungen an die Formulare der
Verträge (zum Beispiel ausschließliche Verwendung eines für
Versicherungsverträge vorgeschriebenen Formulars) gestellt
beziehungsweise die Notwendigkeit einer zweiten Unter­
schrift vorgeschrieben werden.
Wichtigste Elemente eines
AuSSenhandelsvertrages
Neben dem Angebot und der Annahme müssen die Parteien zum
Abschluss des Vertrages alle wesentlichen Vertragsbedingungen
vereinbaren. Die russische Gesetzgebung betrachtet als solche:
 Bedingung über den Gegenstand des Vertrages. Für den
Abschluss eines Liefervertrages müssen die Parteien zum Bei­
spiel die Bezeichnung der Waren vereinbaren, die der Lieferant
für den Verkauf an den Käufer herzustellen (einzukaufen) hat. Bei
EINTRTT IN DEN RUSSISCHEN MARKT 43
einem Werkvertrag ist der Inhalt der durch den Auftragnehmer
auszuführenden Arbeit zu bestimmen. Bei einem Dienstleis­
tungsvertrag müssen die Parteien die Handlungen oder die
Tätigkeit, die der Auftragnehmer vorzunehmen/auszuüben
hat, klar beschreiben.
 Bedingungen, die im Gesetz als wesentliche Bedingungen für
die eine oder andere Vertragsart bezeichnet sind. Diese Bedin­
gungen ergänzen und konkretisieren den Gegenstand des Ver­
trages. Als Beispiel solcher zusätzlichen Bedingungen gelten
die Anforderungen an die Qualität der Waren bei einem Kauf­
vertrag oder die Beschreibung eines konkreten Ergebnisses von
Arbeiten (Dienstleistungen), das durch den Auftragnehmer
(Ausführenden) zu schaffen ist.
 Bedingungen, die auf Verlangen einer Partei einvernehmlich
vereinbart werden müssen. Obwohl beispielsweise die Bedin­
gung über den Preis gemäß Gesetz keine wesentliche Bedin­
gung eines Liefer- oder Werkvertrages ist, kann jede Partei
erklären, dass der Preis klar bestimmt werden muss. Beim
Fehlen einer solchen Vereinbarung gilt der Vertrag als nicht
geschlossen.
Bei den Lieferverträgen können als wesentliche Bedingungen des
Vertrages die Bedingungen über die Art der Warenlieferung gelten.
Wenn zum Beispiel im Vertrag auf die Incoterms 2010 verwiesen
wird, so gilt diese Fassung der Incoterms als zwingender Teil des
Liefervertrages.
Bei Anwendung der Incoterms sind einige Besonderheiten zu
beachten. Da diese Vorschriften nicht regeln, wann das Eigen­
tumsrecht an der Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht,
können beim Export zu EXW-Bedingungen oder beim Import
zu DDP-Bedingungen Streitigkeiten mit der Zoll- bzw. Steuerbe­
hörde entstehen.
Vertriebsverträge im russischen Recht
Ein Vertriebsvertrag passt am besten für die Regelung der
gegenseitigen Beziehungen der Parteien bei den internationalen
Geschäftsbeziehungen, bei denen die Vertragshändler als Käufer
(Großhandelsimporteur) auftreten und zugleich den Warenver­
trieb in dem ihnen anvertrauten Vertriebsgebiet organisieren.
Somit zeichnet sich ein Vertriebsvertrag durch das Vorliegen von
zwei obligatorischen Elementen aus: Organisation der Einfuhr
von Waren aus dem Ausland und Vertrieb dieser Waren in einem
bestimmten Vertriebsgebiet.
Die Vertriebsverträge werden im Zivilgesetzbuch der Russi­
schen Föderation nicht erwähnt und sind auch durch Nebenge­
setze nicht geregelt, daher sind die Parteien bei der Bestimmung
von deren Bedingungen frei. Ein solcher Vertrag ist in der Regel
gemischt und enthält auch Elemente anderer Vertragsarten wie
zum Beispiel eines Liefervertrags, Werkvertrags, Dienstleistungs­
vertrags, Agenturvertrags bzw. eines Handelskonzessionsvertrags
(Franchisevertrags).
Das wichtigste Element eines Vertriebsvertrags sind jedoch
die Bedingungen über die Warenlieferung. Daher wird ein sol­
cher Vertrag, sofern er nicht alle (vorstehenden) wesentlichen
Bedingungen eines Warenliefervertrages, sondern nur allgemeine
Bestimmungen über Vertriebsgebiet, ungefähre Preise und Preisermäßigungen sowie über Kundendienstleistungen enthält, als
eine Rahmenvereinbarung ohne Zahlungsbedingungen betrach­
tet. Die Verpflichtungen zur Lieferung der Waren und zu deren
Bezahlung entstehen erst nach Erhalt der Bestellung zur Lieferung
einer Warenpartie, in der alle wesentlichen Bedingungen des Lie­
fervertrages enthalten sein müssen. Nach Annahme der Bestellung
bzw. nach Beginn der Auslieferung der Waren des Verkäufers wird
die Bestellung zu einem verbindlichen Teil des Rahmenvertriebs­
vertrages.
Die Besonderheit der meisten Vertriebsverträge besteht
darin, dass sie Bestimmungen enthalten, die Folgendes festlegen:
Umfang der Befugnisse des Vertragshändlers, Mindestmenge des
Absatzes im Vertriebsgebiet, vereinbarte Einkaufs- und Verkaufs­
preise, Verpflichtung zur Unterlassung des Absatzes von konkur­
rierenden Waren und Dienstleistungen und Verpflichtung zum
Schutz des geistigen Eigentums des Verkäufers im Vertriebsgebiet.
Es ist wichtig, keine Aufnahme von Bestimmungen in den Vertrag
zuzulassen, die zum Verstoß gegen die kartellrechtliche Gesetzge­
bung führen können.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Im Ergebnis geben wir folgende Empfehlungen ab, die bei
Abschluss und Ausführung der Verträge zu berücksichtigen
sind:
Die Parteien müssen im Voraus das anwendbare Recht
wählen. Bei einem Liefervertrag ist zu vereinbaren, ob auf
den Vertrag die Vorschriften des UN-Rechts 1980 angewendet werden.
 Beim Abschluss des Vertrages sind alle formellen Bedingungen einzuhalten, die durch das anwendbare Recht
vorgesehen sind. Für die Russische Föderation bedeutet dies, dass unbedingt die Angebote und Annahmen
(schriftlich oder mündlich) auszutauschen sowie alle
wesentlichen Bedingungen für den betreffenden Vertrag
zu vereinbaren sind.
Neben den zwingenden Anforderungen an den Vertrag
sind auch die zusätzlichen Anforderungen wie zum Beispiel Stempelung, eine zweite Unterschrift oder ein Formblatt besonderer Form zu berücksichtigen.
 Bei Anwendung von Incoterms-Bedingungen empfehlen
wir, sich unbedingt im Voraus von russischen Partnern
oder Juristen beraten zu lassen, um Probleme mit den
Zoll- oder Steuerbehörden auszuschließen.
 Bei einem gemischten Vertriebsvertrag ist es wichtig,
wesentliche Bedingungen der jeweiligen einzelnen
Vertragselemente aufzunehmen. Dabei sind die Bedingungen über Preisbildung und Absatz der Produkte
sehr vorsichtig und sorgfältig zu verfassen, um Verstöße
gegen die Vorschriften des geltenden Kartellrechts zu
vermeiden.
Tel.: +7 495 93351-20
Fax: +7 495 933 51-21
[email protected]
www.roedl.com/ru
44 Eintritt in den russischen Markt
Dagmar Lorenz
LL.M., Rechtsanwältin, in Zusammenarbeit mit Dmitry Mikityuk, Partner, und Tatjana Fjodorowa,
Juristin, OOO Dagmar Lorenz, Rechts- und Steuerberatung, St. Petersburg
Gründung und Akkreditierung von Repräsentanzen
Präsenz am Markt gewährleistet
Welcher der verschiedenen Formen des Markteintritts und der
Marktbearbeitung der Vorzug zu geben ist – Bauausführung, Mon­
tage, Planungs- und Überwachungsleistungen, Handelsvertreter-,
Liefervertrag, Repräsentanz, Filiale oder Tochtergesellschaft
–, hängt davon ab, welche Ziele ein deutsches Unternehmen in
Russland verfolgt. Häufig ist zunächst die Präsenz am Markt ange­
strebt, ohne selbst eine Geschäftstätigkeit in Russland entfalten
zu wollen. In einem solchen Fall bietet sich die Gründung und
Akkreditierung einer Repräsentanz an.
Status einer Repräsentanz
Bei Repräsentanzen handelt es sich um Niederlassungen ausländi­
scher Unternehmen, die selbst keine Geschäftstätigkeit ausüben,
lediglich die Interessen der Hauptfirma vertreten und wahren, in
deren Namen handeln und im Rechtsverkehr auftreten. Im Unter­
schied zur Repräsentanz können Filialen derselben Geschäftstä­
tigkeit wie das Unternehmen selbst nachgehen und alle Funktio­
nen des Stammhauses wahrnehmen.
Repräsentanzen sind abgesonderte Strukturabteilungen einer
juristischen Person, die außerhalb des Sitzes der juristischen Per­
son gelegen sind und deren Interessen wahrnehmen und schützen
(Art. 55 Ziffer 1 des russischen Zivilgesetzbuches). Sie werden von
ihrem Stammhaus mit Mitteln und Vermögenswerten ausgestattet,
sind für ihr Stammhaus unterstützend tätig oder üben Hilfsfunk­
tionen für dieses aus.
Repräsentanzen haben keine Rechtspersönlichkeit. Daher haf­
tet die Mutterfirma vollumfänglich für alle Verbindlichkeiten der
Repräsentanz.
Akkreditierung einer Repräsentanz
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit von Repräsentanzen und deren
Einrichtung ist nach wie vor die Verordnung des Ministerrates der
UdSSR Nr. 1074 vom 30.11.1989 mit der »Ordnung über das Ver­
fahren der Eröffnung und der Tätigkeit von Repräsentanzen aus­
ländischer Firmen, Banken und Organisationen in der UdSSR«.
Die Eröffnung und Registrierung von Repräsentanzen aus­
ländischer Unternehmen erfolgt in Form der Akkreditierung.
Zuständig hierfür ist neben dem Ministerium für wirtschaftliche
Entwicklung, Fachministerien und der russischen Handels- und
Industriekammer die Staatliche Registrierungskammer des russi­
schen Justizministeriums in Moskau, welche auch das Register zur
Erfassung aller in Russland akkreditierten Repräsentanzen führt.
An der Spitze einer Repräsentanz steht der Repräsentanzleiter,
der auf der Grundlage einer Vollmacht des Stammhauses handelt.
Rechte und Pflichten einer Repräsentanz beziehungsweise ihres
Leiters sowie die Ziele der Tätigkeit und andere Bestimmungen
sind in der Geschäftsordnung der Repräsentanz festzulegen.
Die Anzahl der Mitarbeiter einer Repräsentanz ist nicht
begrenzt. Bis zu fünf ausländische Mitarbeiter, die neben einem
entsprechenden Visum auch eine Arbeitserlaubnis benötigen,
können bei einer Repräsentanz angestellt sein. Aus wichtigen
Gründen kann eine Erhöhung dieser Anzahl erfolgen.
Neben der Akkreditierung der Repräsentanz bei einer der
oben genannten akkreditierenden Stellen hat eine Eintragung der
Repräsentanz im Register zur Erfassung aller in Russland akkre­
ditierten Repräsentanzen zu erfolgen.
Jede Repräsentanz unterliegt der Buchführungs- und Berichts­
pflicht nach russischem Recht.
erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung der Erlaubnis zur Eröffnung der Repräsentanz
eines ausländischen Unternehmens und Eintragung in das Allge­
meine Staatliche Handelsregister bei der Staatlichen Registrie­
rungskammer beim Justizministerium der Russischen Föderation
in Moskau (im weiteren StRK RF genannt) sind folgende Unter­
lagen vorzulegen:
 schriftlicher Antrag zur Eröffnung der Repräsentanz;
 aktueller Handelsregisterauszug der Mutterfirma;
 Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung (Statut) des ausländischen
Unternehmens;
 Beschluss des ausländischen Unternehmens über die Grün­
dung einer Repräsentanz;
 Referenzschreiben der Hausbank mit Hinweis auf die Zah­
lungsfähigkeit des ausländischen Unternehmens;
 die dem Leiter der Repräsentanz erteilte Vollmacht über seine
Befugnisse;
 eine auf eine Vertrauensperson für die Durchführung der
EINTRTT IN DEN RUSSISCHEN MARKT 45
Eröffnung der Repräsentanz in der StRK RF ausgestellte Voll­
macht;
 Geschäftsordnung der Repräsentanz in der Russischen Föde­
ration und ihre notariell beglaubigte Kopie;
 Nachweis über den Sitz der Repräsentanz in der Russischen
Föderation;
 Referenzen von Geschäftspartnern in Russland;
 ausgefüllter Fragebogen mit Angaben zur Repräsentanz einer
ausländischen Person in der Russischen Föderation.
Der Antrag kann vom Geschäftsführer des ausländischen Unter­
nehmens oder auch vom Leiter der Repräsentanz ausgefertigt
und unterschrieben werden. Er hat unter anderem Angaben zur
Firmenbezeichnung, -gründung, zum Sitz, zum Zweck der Grün­
dung der Repräsentanz in Russland sowie Informationen über
Geschäftsbeziehungen mit russischen Partnern und Perspektiven
des Unternehmens auf dem russischen Markt zu enthalten. Er ist
in russischer Sprache auszufertigen.
Handelsregisterauszug der Mutterfirma, Gesellschaftsvertrag
bzw. Satzung müssen in beglaubigter Form vorgelegt werden und
mit Apostille nach Haager Konvention versehen sein und bedür­
fen der Übersetzung in die russische Sprache. Auch für die Über­
setzung in die russische Sprache gilt die beglaubigte Form.
Auch für den Beschluss über die Gründung der Repräsentanz
und die zu erteilenden Vollmachten gilt die notarielle Beglaubi­
gung und Überbeglaubigung durch Apostille mit obligatorischer
russischer Übersetzung in notariell beglaubigter Form.
Das Referenzschreiben der Bank ist im Original erforderlich,
unterzeichnet durch einen Vertretungsbefugten, notariell beglau­
bigt und apostilliert mit beglaubigter Übersetzung ins Russische.
Die Geschäftsordnung ist in Russisch oder zweisprachig anzu­
nehmen und durch Vertretungsbefugte zu unterschreiben. Die
Unterschriften müssen notariell beglaubigt und mit Apostille
überbeglaubigt werden. Die Übersetzung muss beglaubigt sein.
Der Nachweis des Sitzes der Repräsentanz erfolgt durch Vor­
lage eines Garantieschreibens des künftigen Vermieters, in dem
der Vermieter bestätigt, dass nach Eintragung der Repräsentanz
ein Mietvertrag (oder ein Untermietvertrag) zwischen ihm und
der Repräsentanz geschlossen wird. Diesem Garantieschreiben
ist eine notariell beglaubigte Abschrift des Eigentumsnachweises
für das Mietobjekt, im Falle einer Untervermietung – eine notariell
beglaubigte Abschrift des (Haupt-)Mietvertrages – beizufügen.
Dies sollte bereits bei der Suche nach einem geeigneten Mietob­
jekt berücksichtigt werden, denn nicht alle Vermieter sind bereit,
diese Unterlagen in der gebotenen Form beizubringen. Auch sollte
der Vermieter darauf hingewiesen werden, dass nach Artikel 149
Punkt 1 des russischen Steuerkodexes Repräsentanzen ausländi­
scher Unternehmen auf Mietzahlungen keine russische Mehr­
wertsteuer zu zahlen haben.
Die Referenzschreiben von russischen Geschäftspartnern sind
auf Firmenbriefpapier auszufertigen, von den Geschäftsführern zu
unterschreiben und mit dem Firmensiegel zu versehen.
Neben den für die Akkreditierung erforderlichen Dokumenten
ist nach erfolgter Akkreditierung im Rahmen der Anmeldung beim
zuständigen russischen Finanzamt eine Ansässigkeitsbescheini­
gung des zuständigen deutschen Finanzamtes des Stammhauses,
beglaubigt und mit Apostille sowie mit beglaubigter russischer
Übersetzung vorzulegen.
Empfehlung zu Übersetzungen
Ferner sollte darauf geachtet werden, dass die in allen vorzule­
genden Unterlagen genannte Firmenbezeichnung, Namen und
Vornamen von bevollmächtigten Personen und Personen, die
Unterlagen unterschreiben, mit der im Handelsregister genann­
ten Firmenbezeichnung sowie Namen und Vornamen von bevoll­
mächtigten Personen und den die Unterlagen unterschreibenden
Personen wörtlich und bei den Übersetzungen in die russische
Sprache buchstäblich übereinstimmen müssen. Um eine Ableh­
nung der Eintragung durch die Behörden auszuschließen, dürfen
die Geschäftsordnung der Repräsentanz, der Beschluss über die
Gründung der Repräsentanz und die Vollmachten im Namen der
Firma nur von den laut Handelsregisterauszug hierzu befugten
Personen unterschrieben werden.
Um Probleme zu vermeiden, sollte mit der Erstellung aller
Übersetzungen ein in Russland ansässiges und mit derartigen
Übersetzungen vertrautes Übersetzungsbüro beauftragt werden
oder dies in die Hände der mit der Akkreditierung beauftragten
Kanzlei gelegt werden.
Gebühren und zeitlicher Rahmen
Repräsentanzen ausländischer Unternehmen werden zeitlich
befristet für eine Dauer von bis zu drei Jahren akkreditiert, wobei
eine Fristverlängerung möglich ist. Für Akkreditierung einer
Repräsentanz werden folgende Gebühren erhoben:
 für eine einjährige Akkreditierung einer Repräsentanz erhebt
die StRK RF eine Gebühr in Höhe von 35.000 Rubel;
 für eine zweijährige Akkreditierung eine Gebühr in Höhe von
65.000 Rubel; und
 für eine dreijährige Akkreditierung eine Gebühr in Höhe von
80.000 Rubel, wobei in allen Fällen ein behördliches Bearbei­
tungsverfahren von 18 Arbeitstagen gilt.
Die Zahlungen der Gebühren erfolgt in Rubel zu dem von der
Zentralbank am Tage der Überweisung festgelegten Kurs.
Für die Akkreditierung einer Vertretung im sogenannten Eil­
verfahren wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15.000 Rubel
(inkl. MwSt.) erhoben. Das Eilverfahren nimmt lediglich fünf
Arbeitstage in Anspruch.
Derzeit sind auf der Website der Kammer keinerlei Gebühren
genannt, so dass für die hier gemachten Angaben keine Gewähr
übernommen werden kann. Ebenfalls können Änderungen zur
Liste der erforderlichen Unterlagen und Dokumente sowie deren
Form seitens der Kammer nicht ausgeschlossen werden.
Schlussbemerkungen
Beim Markteintritt in Russland ist dann der Repräsentanz der
Vorrang zu geben, wenn beabsichtigt wird, das Stammhaus und
seine Produkte vorerst lediglich zu präsentieren, den Markt zu
beobachten, Akquise zu betreiben oder unterstützende Aufgaben
wahrzunehmen. Sollten Import eigener Waren oder Dienstleis­
tungen sowie die Unterhaltung eines eigenen Lagers oder andere
wirtschaftliche Aktivitäten auf dem russischen Markt in Frage
kommen, so empfiehlt sich eine andere Form des Markteintrittes.
Tel.: + 49 3445 234 366
[email protected]
www.dagmarlorenz.com
46 Eintritt in den russischen Markt
Gernot Kleckner
Vorstandsvorsitzender, Commerzbank (Eurasija) SAO, Moskau
Torsten Erdmann
Leiter der Repräsentanz, Commerzbank AG, Moskau
Finanzierung: Banking mit und in Russland
Was bei Überweisungen und Kontoführung zu beachten ist
Mit 930 aktiven Banken per Dezember 2013 scheint Russland auf
den ersten Blick »overbanked« zu sein. Schaut man aber genauer
hin, stellt man schnell fest, dass der Markt sehr stark konzentriert
ist. Die fünf größten Geldhäuser des Landes, alles staatliche Adres­
sen, vereinen rund 52 Prozent aller Bankaktiva auf sich, die 20
größten kommen auf 71 Prozent. Tochtergesellschaften ausländi­
scher Banken wie die russische Commerzbank-Tochter Commerz­
bank (Eurasija) SAO fokussieren sich vorrangig auf die Betreuung
ihrer aus dem jeweiligen Heimatmarkt nach Russland expandie­
renden Firmenkunden; ihr Marktanteil beträgt neun Prozent.
Neben den staatlichen beziehungsweise staatsnahen Banken
Sberbank, der VTB Gruppe (VTB, VTB 24, Bank Moskvy), Ros­
SelKhosbank und Gazprombank sind auch private Banken landes­
weit vertreten. Dazu gehören die Alfa Bank, die Nomos/Otkrytie,
die Promsvyazbank, Uralsib und MDM. Andere Häuser wiederum
konzentrieren sich vorrangig auf ihre regionalen Heimatmärkte,
wie dies beispielsweise bei der Credit Bank of Moscow, der Bank
St. Petersburg und der Ak Bars Bank – Tatarstan der Fall ist.
Insgesamt ist der russische Bankenmarkt gut durch die Finanz­
krise 2008/2009 gekommen und in den vergangenen Jahren weiter
gewachsen. Die Summe aller Bankaktiva beträgt rund 79 Prozent
des russischen Bruttoinlandsprodukts (1.231 Milliarden Euro).
Durchschnittlich erreichen die Kreditinstitute eine Eigenkapital­
quote von 12,3 Prozent. Genau wie die Europäischen Banken voll­
ziehen sie einen schrittweisen Übergang auf Basel III. Außerdem
geht die russische Zentralbank seit dem 4. Quartal 2013 verstärkt
gegen zweifelhafte Finanztransaktionen vor. Es kam bereits zu
zahlreichen Lizenzentzügen und einer damit verbundenen Ver­
unsicherung bei Privatanlegern. Grundsätzlich empfiehlt sich also
eine besondere Sorgfalt bei der Auswahl einer Kontoverbindung
in Russland.
ExportEure begleiten, absichern und
finanzieren
Zahlungen in international gängigen Währungen und die
Abwicklung des dokumentären Auslandsgeschäfts sind für viele
russische Banken kein Problem. Wenn Geschäftspartner den­
noch beispielsweise Akkreditive mit Verweis auf die russische
Bank ablehnen, stecken häufig andere Gründe dahinter, denn
Exporteure können Akkreditivbestätigungen oder die Stellung
von Garantien verlangen. In jedem Fall sollte man sich den
Namen der russischen Bank geben lassen. Die deutsche Haus­
bank kann dann deren Fähigkeit zur Risikoübernahme oder
einer Finanzierung zugunsten des Importeurs überprüfen. Die
Commerzbank AG verfügt in Russland über ein Korrespondenz­
bankennetz von fast 240 Banken. Bei klassischen Exportfinan­
zierungen steht unter anderem auch weiterhin das gesamte Inst­
rumentarium kurz- und mittelfristiger Hermesabsicherungen
zur Verfügung.
Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr in
Euro und Rubel
Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr aus und nach Russland
ist sowohl in Rubel als auch in Euro und US-Dollar möglich.
Bei Zahlungen nach Deutschland sollten die Kontonummer im
IBAN-Format und der SWIFT-Code der Empfängerbank angege­
ben werden. Für Rubelzahlungen benötigt der Auftraggeber unbe­
dingt den Namen der russischen (Rubel-)Korrespondenzbank
seiner deutschen Hausbank sowie die Nummer des LORO-Kon­
tos bei der russischen Bank.
Anders ist die Situation bei Zahlungen nach Russland: Hier
muss die 10-stellige Steueridentifikationsnummer (INN) des
Begünstigten angegeben werden. Bei Zahlungen in Rubel ist
zudem die Angabe des Korrespondenzkontos und des 9-stelligen
Bankidentifikationscodes (BIK) nötig – nicht zu verwechseln mit
dem für Euro- und US-Dollar-Zahlungen ausreichenden BICCode im SWIFT-Format.
Für einen schnellen und problemlosen Geldtransfer sowie
aktuelle Kontoinformationen sollten sichere elektronische
Banksysteme genutzt werden. Die Commerzbank (Eurasija) SAO
bietet dazu neben verlässlichen lokalen Standard-Electronic-Ban­
king-/Internet-Banking-Systemen auch eine an russische Gege­
benheiten angepasste globale Plattform der Commerzbank AG an.
Deutsche Unternehmen können inzwischen auch via SWIFT-An­
schluss (MT- und XML-Formate) von Deutschland aus über ihre
Konten in Russland verfügen.
eintrtt in den russischen markt 47
innerrussischer ZahlungsVerkehr
Das russische Clearingsystem besteht aus dem Clea­
ring­Center der Zentralbank Russlands und den russischen
Geschäftsbanken. Der Inlandszahlungsverkehr in Russland
kann entweder in den täglich fünf sogenannten Shifts der
Zentralbank erfolgen oder über das BESP­System (Real
Time Gross Settlement), das einen sofortigen Geldtransfer
ermöglicht.
Der Inlandszahlungsverkehr ist ausschließlich in Rubel
möglich. Die Rubel­Zahlungsaufträge weisen dabei eine
Reihe von Spezifika auf und sollten entsprechend den
lokalen russischen Formaten auf Russisch (mit kyrillischen
Zeichen) erstellt werden. Hinzu kommen einige Beson­
derheiten bei Zahlungsaufträgen zugunsten der russischen
Steuerbehörde sowie bei Budgetzahlungen: Hier müssen
zusätzliche Felder ausgefüllt werden.
kontoeröffnung und -fÜhrung Vor ort
Ob Repräsentanzen, Filialen oder Tochtergesellschaften: Sie
alle brauchen von Anfang an ein Konto, das normalerweise
in Rubel und Euro geführt wird. Die Eröffnung der Kon­
ten erfolgt zwangsläufig bei einer in Russland registrierten
Bank. Das kann auch die Tochter der jeweiligen deutschen
Hausbank sein. Auslandsbanken in Russland wie die Com­
merzbank (Eurasija) SAO verfügen über alle notwendigen
Unterlagen sowohl in Russisch als auch in Englisch. Sie
können bereits vorab in Deutschland gesichtet und geprüft
werden. Alle Dokumente müssen für die Kontoeröffnung in
russischer Sprache bzw. mit notariell beglaubigter Überset­
zung vorgelegt werden. Es lohnt sich also, Gründungsdoku­
mente gleich zweisprachig anzulegen. Auch das Unterschrif­
tenprobeblatt ist notariell zu beglaubigen. Hier sollte man
sich vorab bei der Hausbank in Deutschland (zum Beispiel
in jeder Filiale der Commerzbank AG) oder von deutsch­
sprachigen Mitarbeitern der ausländischen Tochterbanken
in Russland beraten lassen.
Wer vor Ort eine Beratungsgesellschaft für die Abwick­
lung der Kontoeröffnung nutzt, darf nicht vergessen, eine
Vollmacht ausstellen zu lassen, die den Anforderungen
der für die Kontoeröffnung ausgewählten Bank entspricht.
Generell gelten für Unterschriften in Russland andere
Regeln als zum Beispiel in Deutschland. So hat der Gene­
raldirektor bei einer Tochtergesellschaft per Gesetz nahezu
unbegrenzte Verfügungsrechte, die sich im Außenverhältnis
nicht beschränken lassen.
strikte deVisenregulierung
Die Russische Föderation besitzt eine relativ strikte
Devisenregulierung. Sie wurde eingeführt, um Kapi­
talflucht zu verhindern und Geschäfte mit Auslän­
dern (Nicht­Residenten) transparent zu machen.
Russische Banken sind ebenso wie russische
Töchter ausländischer Banken »Agenten« der Devisenkon­
trolle: Sie wickeln die Devisenkontrolle ab und sind gegen­
über der Zentralbank rechenschaftspflichtig. Jede Transak­
tion zwischen einem russischen Residenten (zum Beispiel
der neu gegründeten Tochtergesellschaft in Russland) und
48 Eintritt in den russischen Markt
einem Nicht-Residenten (der Muttergesellschaft in Deutschland)
fällt unter die Devisenkontrolle. Sie muss durch entsprechende
Devisenkontroll-Dokumente und die Angabe eines speziellen
Codes (VO) belegt werden – unabhängig davon, ob die Transak­
tion in Rubel oder einer anderen Währung erfolgt. Grundsätzlich
unterliegen nur die russischen Residenten der Devisenkontrolle.
Nicht-Residenten brauchen nur bei einer Verrechnung in Rubel
den VO-Code anzugeben. Werden diese Regelungen eingehalten,
gibt es für Nicht-Residenten keine Hindernisse für Rubel-Über­
weisungen (u.a. Gewinnrepatriierung) ins Ausland. Die Com­
merzbank (Eurasija) SAO berät ihre Kunden bei allen Aspekten
der Devisenregulierung in Russland, unter anderem gemeinsam
mit der AHK Russland im Rahmen kostenloser Seminare.
Absicherung gegen Volatilität von
Währungen
Der Rubel ist an einen Währungskorb von US-Dollar und Euro
gebunden. In den letzten Monaten lockerte die Zentralbank diese
Bindung deutlich und entwickelt den Rubel nun in Richtung
freier Konvertibilität. Angesichts einer im Vergleich zur Eurozone
deutlich höheren Inflationsrate in Russland von sechs bis sieben
Prozent und der starken Korrelation des Rubels zum Ölpreis ist
der Rubel-Kurs volatiler als andere Währungen. Die Standard-Ab­
sicherungsinstrumente wie Devisenkasse- und -termingeschäfte
sind aber ohne Weiteres lokal durch die Tochtergesellschaft und
in Deutschland durch die Muttergesellschaft abschließbar. Inzwi­
schen sind auch einfache Optionen handelbar. Alle Hedging­
transaktionen mit russischen Banken müssen im Rahmen eines
russischen Rahmenvertrags abgeschlossen werden (ähnlich wie
die ISDA in Europa).
Finanzierung von Tochtergesellschaften
Es ist möglich, eine Tochtergesellschaft in Russland mit Intercom­
pany-Darlehen der Muttergesellschaft in Deutschland zu finan­
zieren, wenn die Forderungen der Devisenkontrolle bei der Vor­
bereitung der Zahlungen eingehalten werden. Dazu gehört unter
anderem die Eröffnung eines sogenannten Geschäftspassports der
Bank in Russland. Alternativ ist eine lokale Refinanzierung mög­
lich, was sich insbesondere bei Rubel-Bedarf anbietet. In Russland
bieten internationale Banken entsprechende grenzüberschrei­
tende Kreditprodukte an. Auch lokale russische Banken finan­
zieren inzwischen vermehrt internationale Kunden – allerdings
besitzen nicht alle Institute die notwendige Erfahrung auf diesem
Gebiet.
Zusammenfassung
Zahlungen in international gängigen Währungen und die
Abwicklung des dokumentären Auslandsgeschäfts sind
für russische Banken kein Problem.
 Bei klassischen Exportfinanzierungen steht das gesamte
Instrumentarium kurz- und mittelfristiger Hermesabsicherungen zur Verfügung.
Nutzen Sie zum Geldtransfer sowie zu aktuellen Kontoinformationen sichere elektronische Banksysteme.
Inlandszahlungen können nur in Rubel getätigt werden.
Repräsentanzen, Filialen oder Tochtergesellschaften
brauchen von Anfang an ein Konto, das normalerweise in
Rubel und Euro geführt wird.
Alle Dokumente müssen für die Kontoeröffnung in russischer Sprache beziehungsweise mit notariell beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
 Jede Transaktion zwischen der Tochtergesellschaft in
Russland und der Muttergesellschaft in Deutschland
muss durch Devisenkontroll-Dokumente und die Angabe
eines speziellen Codes (VO) belegt werden.
Der Rubel-Kurs ist volatiler als andere Währungen. Sie
können Standard-Absicherungsinstrumente wie Devisenkasse- und -termingeschäfte lokal durch die Tochtergesellschaft in Russland oder durch die Muttergesellschaft
abschließen.
Die Muttergesellschaft in Deutschland kann ihrer Tochtergesellschaft in Russland ein Intercompany-Darlehen
gewähren.
Commerzbank (Eurasija) SAO
International Clients Department
Dr. Olga Oznobishina
Tel + 7 495 797 48 09
[email protected]
Commerzbank AG, Repräsentanz Moskau
Torsten Erdmann
Tel.: +7 495 7974848
[email protected]
www.commerzbank.ru
50 Eintritt in den russischen Markt
Arvid Türkner
Direktor für Regionalentwicklung in Russland, Europäische Bank für Wiederaufbau
und Entwicklung (EBRD), Niederlassung Moskau
Finanzierung: Direktinvestitionen
EBRD unterstützt Engagement des deutschen Mittelstandes
Für die deutsche Wirtschaft ist Russland nicht nur ein wichtiger
Exportmarkt, sondern auch ein Investitionsstandort mit großem
Zukunftspotenzial. Insgesamt haben deutsche Unternehmen seit
2003 ca. 35 Milliarden Euro an Direktinvestitionen in Russland
geleistet. Die Bedeutung des Mittelstandes wird hierbei sowohl
durch die Anzahl der Projekte (ca. 680 Projekte von 260 Unter­
nehmen) deutlich als auch durch die Tatsache, dass ca. 25 Prozent
der Projekte von Unternehmen mit einem Umsatz unter 100 Mil­
lionen Euro getätigt wurden.
Die Lokalisierung der Produktion ist eine Entscheidung, die
enorme Vorteile bieten kann und auch von der russischen Regie­
rung gewünscht ist. Investoren sehen sich bei der Standortwahl
verschiedensten Fragestellungen gegenüber wie zum Beispiel
dem Geschäftsklima in den sehr unterschiedlichen Regionen
Russlands, logistischen Anforderungen, regionaler Nachfrage
sowie der Verfügbarkeit von ausgebildetem Arbeitspersonal
und qualitativ zuverlässigen Zulieferern. Die Europäische Bank
für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) hat die Erfahrung
gemacht, dass die Finanzierung der Direktinvestitionen sowie das
Geschäftsklima in den Regionen oft die größte Herausforderung
für mittelständische Unternehmen darstellen:
Der deutsche Mittelstand ist bekannt für die oftmals guten
und engen Beziehungen zu seinen Hausbanken. Bei Investitionen
in Russland kommt es jedoch vielfach zu der Situation, dass die
Hausbank keine oder nur kurzfristige Finanzierungslösungen,
zum Beispiel zur Finanzierung des Umlaufkapitals, anbieten
kann. Bei einem langfristigen Engagement im russischen Markt
ist zudem eine Finanzierung in Rubel zur Begrenzung der Wäh­
rungsrisiken ratsam.
Das Geschäftsklima in Russland sowie dessen regionale Unter­
schiede sind sowohl mittelständischen Unternehmen als auch
den deutschen Hausbanken unbekannt. Jüngste Studien zum
Geschäftsklima aus Sicht von ausländischen Investoren (»Taking
the Investor Perspective«, 2013, KPMG & RSPP) sowie lokalen
Unternehmen (»Business Environment and Enterprise Perfor­
mance Survey«, 2012, EBRD & Worldbank) zeigen teilweise
große Unterschiede zwischen den Regionen auf: Während Inves­
toren insgesamt eine Verbesserung des Investitionsklimas in Russ­
land bestätigen, gelten regionale Hindernisse wie der Mangel an
notwendiger Infrastruktur, vielfältige Genehmigungserforder­
nisse von nationalen und regionalen Behörden, Mangel an passend
ausgebildeten Arbeitskräften sowie Korruption als die größten
Herausforderungen. Hier ist es wichtig einen erfahrenen Partner
zu haben, um die richtige Standortwahl zu treffen und die Investi­
tionsstrategie den örtlichen Gegebenheiten optimal anzupassen.
Durch ihre langfristige Präsenz in Russland (seit 1991, sieben
Büros von Rostow bis Wladiwostok) ist die EBRD in der Lage,
mittelständische Unternehmen, auch in Zusammenarbeit mit
ihren Hausbanken, sowohl bei Finanzierungslösungen als auch
mit ihren Erfahrungen in den Regionen zu unterstützen. Die
EBRD wurde 1991 gegründet, um den Ländern Osteuropas und
der ehemaligen Sowjetunion zu helfen, sich zu offenen, marktorientierten Volkswirtschaften zu entwickeln. Heute erstreckt sich
ihr Einsatzgebiet über 34 Länder von Mitteleuropa und dem west­
lichen Balkan bis nach Zentralasien sowie Nordafrika. Die EBRD
finanziert und investiert insbesondere in Privatunternehmen zu
marktgerechten Konditionen. Anteilseigner der EBRD sind 64
Länder, die Europäische Union und die Europäische Investitions­
bank. Deutschland ist einer der größten Anteilseigner der EBRD
und war entscheidend an ihrer Gründung beteiligt.
Im Geschäftsjahr 2013 hat die EBRD in ihren Einsatzländern
rund acht Milliarden Euro in ca. 400 Projekten investiert. In
Russland ist die EBRD seit ihrer Gründung aktiv und Russland
ist heute das mit Abstand größte Einsatzland der EBRD. Aktuell
hat die Bank ein Portfolio von neun Milliarden Euro in Russland,
wovon ca. 3,7 Milliarden Euro im industriellen Sektor (insbeson­
dere verarbeitende Industrie, Maschinenbau, Automobilindus­
trie) sowie Landwirtschaft, Telekommunikation und Immobili­
enindustrie liegen.
Die EBRD sieht sich als Partner des deutschen Mittelstandes
und ist der deutschen Wirtschaft verbunden. Seit ihrer Gründung
hat die Bank im gesamten Einsatzgebiet in 106 Projekte mit einem
Gesamtvolumen von 10,1 Milliarden Euro in Zusammenarbeit
mit deutschen Unternehmen investiert. In Russland allein hat die
EBRD über 900 Millionen Euro in Projekte deutscher Unterneh­
men mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 4,4 Milliarden
Euro investiert. Investitionen wurden sowohl mit internationalen
Konzernen (zum Beispiel Volkswagen und Metro) wie auch Mit­
telständlern wie der Dräxlmeier Gruppe, Getrag Ford, Wirtgen
GmbH und der SARIA Bio-Industries AG & Co KG getätigt.
EINTRTT IN DEN RUSSISCHEN MARKT 51
Mittelständische Unternehmen können bei der EBRD von folgen­
den Vorteilen profitieren:
Regionale und sektorale Expertise
Neben dem russischen Hauptsitz in Moskau hat die EBRD Nie­
derlassungen in St. Petersburg, Samara, Rostow am Don, Jekate­
rinburg, Krasnojarsk und Wladiwostok. Durch kontinuierlichen
Austausch mit lokalen Behörden und Unternehmen ist die EBRD
sowohl auf politischer wie auf wirtschaftlicher Ebene in allen
Regionen Russlands bestens vernetzt. Des Weiteren wurde durch
insgesamt 780 Projekte in Russland mit einer Investitionssumme
von über 23 Milliarden Euro regionale und sektorale Expertise
erworben, die die Bank den Unternehmen bei der Vorbereitung
und Durchführung von Projekten zur Verfügung stellt.
Bedarfsgerechte Finanzierungslösungen
Mittelständische Unternehmen profitieren bei der Strukturie­
rung der Finanzierungslösungen von der Flexibilität der EBRD
sowie ihrer Erfahrung mit Projektfinanzierungen in Russland. Die
Finanzierungslösungen werden in enger Zusammenarbeit mit den
Unternehmen auf Basis der nachfolgenden Optionen an die spezi­
fische Situation in Land, Region, Branche sowie das Investitions­
vorhaben angepasst:
 Darlehen mit einem Finanzierungsvolumen von fünf bis 250
Millionen Euro optional in lokaler Währung und mit fixier tem oder variablem Zinssatz;
 Laufzeiten von bis zu zehn Jahren inklusive mehrjährigem Tilgungsaufschub;
 Syndizierung oder parallele Darlehen mit der Hausbank
sowie anderen Geschäftsbanken oder Entwicklungsbanken,
wie zum Beispiel Kf W oder IFC;
 Minderheitsbeteiligungen mit einem Investitionsvolumen
von drei bis 100 Millionen Euro in Form von Stamm- oder Vor-
zugsaktien in die Projektgesellschaft. Die Laufzeit einer
Kapitalbeteiligung kann im Vorfeld festgelegt werden. Die
Beteiligung der EBRD vereinfacht oft die Kommunikation
mit regionalen Behörden und, insbesondere im Fall von
Joint Ventures mit russischen Partnern, die Zusammenarbeit zwischen den Kapitalgebern.
 Kombinierte Finanzierungslösungen aus Eigenkapital und
Fremdkapital erhöhen die Flexibilität der Finanzierungsstruktur bezüglich Investitionsvolumen und Laufzeit.
Politische Vernetzung der EBRD
Alle Staaten der Einsatzregion, und damit auch Russland, sind
Anteilseigner der EBRD und somit am Projekterfolg interessiert.
Durch die Vertretung der Russischen Föderation im Aufsichtsrat
genehmigt sie jedes Projekt und unterstreicht damit die Bedeu­
tung der Investition für das Land. Bei Problemen ist die EBRD
stets bereit, sich für ihre Projektgesellschaften einzusetzen und
konkrete Lösungen zu initiieren.
Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit mit der EBRD sind:
 ein ausgearbeitetes Geschäftskonzept (Business Plan);
 Bereitschaft zur Investition von Eigenkapital durch den Spon­
sor;
 Einhaltung internationaler Umwelt- und Arbeitsnormen;
 marktübliche Kreditinstitutskonditionen.
Jederzeit kann mit der EBRD ein Treffen zur ersten Erörterung
einer Zusammenarbeit, der Standortwahl und des russischen
Investitionsklimas vereinbart werden. Treffen können sowohl in
unserem Hauptsitz in London als auch in einer unserer russischen
Niederlassungen oder in Deutschland stattfinden.
Tel.: +7 495 787 11 11 (Durchwahl 165)
[email protected]
www.ebrd.ru
Budapester Str. 31
D-10787 Berlin
Tel. + 49 30 2601 2110
E-Mail: [email protected]
www.din-gost.de
Haben Sie Fragen zu den aktuellen Anforderungen beim
Export nach Russland und die Zollunion? Wir informieren Sie
über:
• Konformitätsnachweise GOST R,TR Russland und TR
Zollunion
• RTN Zulassungen, Industrielle Sicherheit und Technische
Pässe
• Vermittlung und Betreuung: Hygieneregistrierung, Registrierung von Medizinprodukten, Brandschutzzertifizierung,
Zertifizierung von Bauprodukten,Telekommunikation- und
Messmittelzulassungen, Zulassungen, Registrierungen
und Zertifizierungen auch für Weißrussland, die Ukraine,
Kasachstan und andere GUS-Länder
• Inhouse-Schulungen vor Ort und Übersetzungsdienst uvm.
52 eintritt in den russischen markt
hEinrich stEinhauEr
chief representative russia, cis, representative Office Moscow, helaba, landesbank
hessen-thüringen
handElsFinanziErung – sPiElBall turBulEntEr MärktE?
Paketlösungen für Exporteure sinnvoll
Deutschland ist der drittwichtigste Handelspartner Russlands. In
den ersten elf Monaten 2013 haben die deutschen Exporte nach
Russland 33,7 Milliarden Euro betragen. Die Einfuhren aus Russ­
land beliefen sich im selben Zeitraum auf 37,1 Milliarden Euro.
Entlang dieser Warenströme ist die Frage nach einer optimalen
Finanzierungslösung ein ständig wiederkehrendes Thema. Die
Fragen nach möglichen Auswirkungen der Bereinigung des rus­
sischen Bankenmarktes sowie der Rubelabwertung stehen daher
besonders im Blickfeld.
Zum Jahresanfang waren in Russland 923 Banken aktiv und
damit 55 Banken weniger als vor zwei Jahren. Auf die fünfzig größ­
ten Institute des Landes entfallen rund 83 Prozent der Aktiva des
Bankensystems. Bei der Kreditversorgung spielen diese Banken
die wichtigste Rolle.
Seit Sommer letzten Jahres steht Elvira Nabiulina an der Spitze
der Zentralbank. In dieser kurzen Zeit hat sie bereits klare Signale
gesetzt. Während im ersten Halbjahr 2013 nur drei Banken die
Lizenz entzogen wurde, waren es im zweiten Halbjahr bereits 25
Banken. Im gerade angelaufenen Jahr haben zehn weitere Ban­
ken ihre Lizenz verloren. Auch wenn kleine Banken von diesen
Maßnahmen betroffen sind, so waren mit der Masterbank und
der Investbank Institute aus dem Kreis der TOP 100 betroffen.
Gerade der Fall Masterbank hatte spürbare Auswirkungen, zumal
sie nach der Sberbank das mit Abstand größte Netz an Geldauto­
maten betrieben hat.
klare ansage fÜr russlands banken
Wir stehen am Beginn eines neuen Bereinigungsprozesses. Rus­
sische Banken bekommen ein klares Signal, ihre Kreditpolitik zu
überdenken, besondere Vorsicht beim Geldtransfer ins Ausland
walten zu lassen und sich von zweifelhaften Transaktionen fern­
zuhalten.
Entwicklung des rubel-Euro-kurses
49
48
47
46
ruB/Euro
45
44
43
42
41
Quelle: zentralbank der russischen Föderation, eigene darstellung
05.02.14
29.01.14
22.01.14
15.01.14
08.01.14
01.01.14
25.12.13
18.12.13
11.12.13
04.12.13
27.11.13
20.11.13
13.11.13
06.11.13
30.10.13
23.10.13
16.10.13
09.10.13
02.10.13
25.09.13
18.09.13
11.09.13
04.09.13
28.08.13
21.08.13
14.08.13
07.08.13
31.07.13
24.07.13
17.07.13
10.07.13
03.07.13
26.06.13
19.06.13
12.06.13
05.06.13
29.05.13
22.05.13
15.05.13
40
Russland
EINTRTT IN DEN RUSSISCHEN MARKT 53
Vorteil in dieser Besetzung sieht, kann
leichter, Unterstützung für einzelne ProStückgut
jekte zu erhalten, wenn Einigkeit in der
DIREKTverkehre man das nicht evolutionär lösen und ein
bis zwei Generationen warten. Dann
Frage besteht: Ja, das ist der Ort, an dem
► URAL – SIBIRIEN – KASACHSTAN
braucht man eine Frauenquote.
wir tätig sein müssen, den wir ausbauen
WÖCHENTLICH nach ► URAL-SIBIRIEN
Welche
Konsequenzen
hieraus
wollen und
an dem wir mehrkönnen
Personal sich
Russland
dürften für weiteren Druck auf den Rubel sorgen. Von
ab GELSENKIRCHEN
► JEDEN FREITAG
ergeben?
über WARSZAWA
► JEDEN
MONTAG Rubel
OWC:
leben
mit Effekte
Ihren zwei
Kindern
brauchen.
einem
schwachen
gehenSie
zwar
positive
vor allem
für
8/6 Tage *
NIZHNIY NOVGOROD
in(Energiesektor),
Moskau, Ihr Mann
pendelt
zwischen
 Eine mögliche Verschärfung der Kreditpolitik russischer
Ban­
russische
Exporteure
aus
doch
verteuern
sich
die
9/7 Tage *
KAZAN
Leverkusen
und der
russischen
HauptOWC:
Sie aus eigenerrussischer
Erfah- Importeure
ken Sprechen
würde die Kreditaufnahme
negativ
Importe bei einem schwächer
werdenden
Rubel
erheblich,
was
10/8 Tage
*
PERM
stadt. Moskau alleinRusslands
ist schon wenig
famirung?
beeinflussen, was wiederum deutsche Exporteure
betreffen
angesichts des Modernisierungsbedarfs
Wirtschaft
10/8 Tage
*
MAGNITOGORSK
10/8 Tage *
EKATERINBURG
lienfreundlich. Wie organisieren Sie den
K Nehoda-hahN:
Schon, ja. Ich betreute seit
würde.
schwächt.
10/8
Tage
*
TSCHELJABINSK
Alltag?
2005
in
der
Business
Unit
Polyurethane
 Vereinzelt könnten russische Importeure ihren Zahlungsver­
Die öffentlichen Äußerungen
prominenter Vertreter seitens
11/9 Tage *
OMSK
K Nehoda-hahN:
Natürlich habe ich Untervom
Headquarter
aus
den
Aufbau
unseres
pflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen,
sofern
der
russischen
Zentralbank,
des
Wirtschaftsministeriums
und
12/10 Tage *
NOVOSIBIRSK
stützung.
Und
kürzlich wurde über
die VerSystemhauses
in
Noginsk.
2010
reiste
ich
sie infolge der Turbulenzen der eigenen Hausbank
in Mitlei­
der Staatsduma spiegeln ein buntes Meinungsspektrum
die
13/11 Tage
*
KEMEROVO
auf der Twerskaya,
einer
erstmals
zur gezogen
Eröffnung
unserer Produk15/13 Tage *
KRASNOJARSK
denschaft
werden.
weitere Vorgehensweisekehrsführung
des Staates hinsichtlich
der WechselkursHaupteinfahrtsstraßen nach Moskau,
tion
nach Russland.
Der Kontrast
zwischen sind 19/17
Tagewahr­
*
IRKUTSK
Turbulenzen

auf dem
Interbankenmarkt
zwar wenig
und Wirtschaftspolitik der
wider.
WÖCHENTLICH
nach ► Vor
KASACHSTAN
neu geregelt.
spare ich jetzt,
Moskau
und dem
Vorort
Noginsk
war einjedoch
scheinlich,
kleinere
Institute
könnten
durch eine Ver­
diesem Hintergrund
kommt Täglich
der Absicherung
von allein,
Wäh­
GELSENKIRCHEN
► JEDEN FREITAG
weil Linksabbiegen
verboten
ist,über
die BusAha-Erlebnis.
knappung der Liquidität betroffen werden. ab
rungsrisiken
eine
wachsende
Bedeutung
zu.
Dies
kann
rus­
über WARSZAWA
► JEDEN MONTAG
spur
in der Rushhour
aufgehoben
und die
die
Außerdem
warvon
ichEinlagen
überrascht
von kleinere
der kul- Institute
Ein Abzug

dürfte
ebenfalls
sische wie internationale
Kapitalmärkte
erfolgen,
auch wenn
12/10
Tage * vor ASTANA
Ampeln
teilweise
abgeschaltet
wurden,
turellen
Vielfalt
in
Moskau,
sie
ist
atembe12/10 Tage *
ALMATY
besondere Herausforderungen stellen.
Möglichkeiten insbesondere bei längeren Laufzeiten am russi­
* Regellaufeine
Stunde Fahrzeit.
raubend.
lebt sich
hierausgehen,
sehr komfortaE-Mail:
[email protected]
Man
kannEsjedoch
davon
dass die Zentralbank
bei
der
schen Kapitalmarkt noch
ausbaufähig
sind.
zeit
Tel.: 0049/ 209/6046-505
Aber
wie ich schon in
sagte:
Moskau faszibel,
die
Geschäfte
haben
rund
um
die
Uhr
Bereinigung des Bankenmarktes das nötige Augenmaß walten las­
Die in Russland übliche Preisgestaltung
sog. Währungsein­
niert
uns
alle.
Meine
achtjährige
geöffnet.
Nur
der
Dauerstau
behindert
sen wird. Größere Verwerfungen sind daher wenig wahrscheinlich. heiten ist geeignet, die Einnahmen bei schwächerem RubelTochter
zu sta­
ist eine kleine Abenteurerin.
SieKurs
genießt
das Leben.sollten
Aber da
ich mitExporteure
14 Millio- ihre Zahlungsansprü­
Dennoch
sichleide
deutsche
bilisieren, weil die Währungseinheiten
zum amtlichen
am
die vielfältigen
Angebote
dieser
Stadt
nenbeispielsweise
anderen Menschen.
che
durch eine Garantie einer deutschen Bank oder Tage der Bezahlung in Rubel
umgerechnet
werden. Wer
Einnah­
und ich generiert,
bin froh, dass
unsere Kinder
mit so
Ansonsten erlebe ich keinerlei
ZurückhalSparkasse absichern lassen.
men gleich
in Fremdwährung
ist ebenfalls
im Vorteil.
vielen
Eindrücken
aufwachsen.
tung. Im Gegenteil. In Es
Deutschland
ist
es
OWC: Seit 2011 sind Sie Managing-Direcempfiehlt sich daher, sich diesbezüglich bei seinem Geschäfts­
schwieriger, sich als Frau
im Management
tor der A/O Bayer, eine der wenigen
partner
zu informieren.Ein Wunsch bleibt: Wenn Putin wirklich
Rubel
unter
Druck
etwasund
Gutes
tun möchte,
er die
Zeitzu behaupten.
Frauen an
der Spitze
eines internationaRussische Unternehmen
Banken
fragen sollte
bei ihren
westli­
zonen gen Westen anpassen. Das nutzt
OWC: Frauen werden in Deutschland hänlen Konzerns in Russland. Gibt es UnterDer Rubel ist seit Juni 2013 erheblich unter Druck geraten. chen Geschäftspartnern vermehrt Finanzierungen auf Rubelba­
der Wirtschaft und unserer Familie ganz
deringend für Aufsichtsräte gesucht.
schiede zwischen einer SpitzenmanageLange
Zeit bewegte sich der Kurs relativ stabil
bei ca. 40 Rubel sis an. Grundsätzlich können
sich westliche Kreditinstitute mit
konkret.
K Nehoda-hahN: Momentan sind Frauen
rin in Deutschland und in Russland?
je Euro. Anfang Juni 2013 wurde dann die Marke von 41 nach Rubeln eindecken, jedoch
bleibt es eine Frage des Preises und der
in Führungspositionen ein Modethema.
K Nehoda-hahN: Der einzige Unterschied
oben
durchbrochen und Ende Januar 2014 sogar
die Marke von Laufzeit. Eine Verlagerung der Risiken ist sinnvoll und möglich,
OWC: Vielen Dank für das Gespräch
Aber man spürt nicht, dass die Unter– und das irritierte mich anfangs sehr:
48. Diese Rubelabwertung um etwa 20 Prozent innerhalb von acht sofern man einen soliden Partner findet, der bereit ist, diese Risi­
nehmen tatsächlich daran glauben, dass
In Russland werden Frauen gewöhnlich
Monaten verunsichert viele russische Importeure, sich langfristig ken zu übernehmen. Ob dies eine richtige Lösung ist, kann nur im
Das Gespräch führte Jutta Falkner.
Unterschiedlichkeit im Management –
nicht mit Handschlag begrüßt. Da ich
in fremder Währung zu verschulden. Gegenwärtig rechnen viele Einzelfall und nur in Kenntnis aller Umstände beurteilt werden.
egal ob Mann und Frau oder schwarz und
meine Hand immer ordentlich entgeMarktteilnehmer mit einer weiteren Abwertung. Auch wenn die
Losgelöst von den Währungsrisiken bleibt natürlich die Absi­
weiß – Mehrwert für das Unternehmen
genstreckte, erhielt ich oft einen HandZentralbank die freie Preisfindung des Rubels durch die Märkte cherung des wirtschaftlichen Risikos ein wichtiges Thema sowie
schafft. Wenn man einen wirtschaftlichen
kuss. Es ist eben eine andere Kultur.
anstrebt, ist dennoch mit Interventionen zu rechnen. Die Lage in
den »Emerging Markets« sowie die anhaltende Kapitalflucht aus
die Frage, wie Finanzierungen dargestellt werden können.
Ja, informieren sie uns über
Germany ContaCt Russia.
senden sie uns anzeigenpreise,
Themen und Termine.
Firma
Abteilung
Выпуск
IA
RUSS
й
анскуир н а л
гэ кео нро мми ч е с к и й
R
U
S
S
I
A
1 2013
марка
ская яр
Ганновер
имания
вн
ть
В центре
леннос
промыш
ж
ная
ирован
– интегр
GermanyContaCt Russia
ist das effiziente Werbemedium
für ihre anzeige und
ihr Firmenprofil in Russland.
Ost-West-Contact
1/2014
Herr/Frau
Straße
PLZ
Ort
Telefon
»
амбург
ом
ение «Г
ербург
е прилож
нкт-Пет
ство с Са
Партнер
х тканях
портаж
евой ре
хнически
Отрасл
ость в те
Потребн
льно
Cпециа
E-Mail
ST
OST WE
T
CO NTAC
.de
www.owc
Institut für Außenwirtschaft GmbH
Berliner Allee 67
D-40212 Düsseldorf · Germany
Telefon + 49 (0) 211 55042670
Fax + 49 (0) 211 55042655
[email protected]
Партнеры:
47
54 Eintritt in den russischen Markt
Eine direkte Risikoübernahme russischer Unternehmen ist nur
eingeschränkt sinnvoll und möglich. Aussagefähige und belastbare
Bilanzen, Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten usw. kön­
nen nur selten vorgelegt werden. Ganz abgesehen von den Kosten
und Aufwand (Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Apostillie­
rung) einer solchen Kreditprüfung, können für die meisten russi­
schen Unternehmen daher keine direkten Linien seitens deutscher
Banken und Sparkassen geordnet werden. Dies ist aber auch nicht
erforderlich.
Die in der Exportfinanzierung aktiven Banken und Sparkassen
aus Deutschland haben für zahlreiche russische Banken Linien
für Handelsfinanzierungen. Daher erfolgt eine Absicherung oder
eine Finanzierung in aller Regel dergestalt, dass die russische Bank
gegenüber ihrer Partnerbank aus Deutschland das volle Risiko
ihres Kunden übernimmt und das deutsche Kreditinstitut wiede­
rum eine Zahlungsgarantie zu Gunsten des deutschen Exporteurs
herauslegt oder eine Finanzierung im Interesse des deutschen
Exporteurs darstellt.
Häufig kommen hierbei Akkreditive zum Einsatz. Der russi­
sche Importeur eröffnet bei seiner Bank ein Akkreditiv mit der
Weisung, es durch eine Bank aus Deutschland bestätigen zu lassen
(Absicherungskomponente). Der Exporteur erhält von der bestä­
tigenden Bank gegen Vorlage akkreditivkonformer Dokumente
sofort den vereinbarten Betrag ausbezahlt, welchen der russische
Importeur vereinbarungsgemäß später tilgt (Finanzierungskom­
ponente). Je nachdem, welche russische Bank eingebunden wird,
können auf diese Weise mehrjährige Finanzierungen dargestellt
werden.
Bei größeren Beträgen und langen Laufzeiten macht es Sinn,
eine sog. Hermesdeckung zu bekommen. Üblicherweise hat der
Importeur eine Anzahlung von 15 Prozent zu leisten. Die rest­
lichen 85 Prozent bekommt der Exporteur von der deutschen
finanzierenden Bank zu Lasten der Kreditlinie, welche für die rus­
sische Bank besteht, direkt ausbezahlt. Die finanzierende Bank
wird ihrerseits durch die Bundesrepublik Deutschland in Gestalt
von Euler Hermes abgesichert. Dieser »Risikotausch« (russische
Bank gegen die Bundesrepublik) hat einen positiven Effekt auf die
Konditionierung und die Laufzeit.
Deutsche Waren und Anlagen sind in Russland sehr geschätzt.
Russische Unternehmen zeigen eine hohe Preissensibilität. Eine
Paketlösung aus »Made in Germany« zusammen mit einer abge­
stimmten Finanzierung durch einen deutschen Finanzierungs­
partner bietet eine solide Grundlage fürs Wachstum.
Tel.: +7 495 287-03-17
www.helaba.de/moskau
Foto: Edscha
3
MarkterschlieSSung und
-durchdringung
56 MarkterschlieSSung und -durchdringung
Christian Seidl
Projektkoordinator MOE/GUS, Scherl & Partner, Moskau
Personalmanagement: Fach- und Führungskräfte
Top-Kandidaten weiterhin heiß begehrt/ Russland noch ein Arbeitnehmermarkt
Für den russischen Markt gilt, vielleicht in noch höherem Maße
als für andere Märkte: Gute Geschäfte macht man nur mit den
richtigen Mitarbeitern. Erfolgreiches Agieren auf dem russischen
Markt setzt voraus, dass man über die entsprechenden Mitarbeiter
verfügt – eine Selbstverständlichkeit, die leider auch heute noch
von manchen Unternehmen so nicht gesehen wird.
Die Wirtschaftskrise in Russland ist in einigen Branchen bereits
wieder einem stabilen Aufschwung gewichen, man ist weitgehend
zum »Normalbetrieb« zurückgekehrt und es zeichnet sich wie in
der Automobilindustrie, in der Bauindustrie oder dem Maschinenbau wieder ein Zuwachs ab.
Dieser Trend findet seinen Niederschlag auch auf dem Personalmarkt. Top-Kandidaten für Fach- und Führungspositionen in
Vertrieb und Management, aber auch in der Produktion sind in
Russland weiterhin heiß umworben. Die Krise hat hier kaum für
eine Entspannung gesorgt.
Stabiler Karriereverlauf zu erwarten
Die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt verdeutlicht erneut,
dass die gezielte Suche von hochspezialisierten Fach- und Führungskräften erheblich schwieriger geworden ist und – eine professionelle Herangehensweise vorausgesetzt – einen nicht unerheblichen personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand erfordert.
Die Gründe dafür liegen zunächst in den deutlich gestiegenen Anforderungen der Unternehmen an potenzielle Bewerber.
Von Arbeitgeberseite werden heute unter der Voraussetzung der
persönlichen Eignung des Bewerbers neben der entsprechenden
Ausbildung ein (zumindest ab 2000) stabiler Karriereverlauf,
mehrjährige Management- und Personalerfahrung in westlichen
Unternehmen und Markt- und Branchenkenntnisse erwartet.
Fremdsprachenkenntnisse werden als selbstverständlich vorausgesetzt. Noch vor wenigen Jahren wurden überwiegend Kandidaten eingestellt, die neben erster Berufserfahrung über die notwendigen Sprach- und Landeskenntnisse verfügten.
Auch die Ansprüche der Bewerber an potenzielle Arbeitgeber sind
deutlich gestiegen. Sicherlich rangieren Unternehmen aus dem
deutschsprachigen Raum auf der Beliebtheitsskala russischer
Topmanager weiterhin auf den obersten Plätzen, jedoch müssen
deutsche Unternehmen heute deutlich mehr bieten als nur »Made
in Germany«: Ein gutes Gehalt und die Möglichkeit, in einem
deutschen Unternehmen zu arbeiten, wenn man um die besten
Köpfe buhlen will.
Allein ein gutes finanzielles Angebot veranlasst erfolgs- und
karrierebewusste Topkräfte kaum mehr zu einem spontanen
Wechsel. Die Gehälter für Top-Kandidaten in Geschäftsführeroder Abteilungsleiterpositionen haben in Russland längst westliches Niveau erreicht. Unternehmen, die solche Kandidaten
gewinnen wollen, müssen sich anpassen. Der russische Arbeitsmarkt für Fach- und Führungskräfte ist immer noch ein Arbeitnehmermarkt.
Fixum mit Bonusregelungen verdoppeln
Russische Mitarbeiter in Management- und Vertriebspositionen
erwarten neben einem angemessenen Fixgehalt eine interessante
Bonusregelung und bevorzugen Entlohnungsmodelle mit der
Möglichkeit, das veranschlagte Fixgehalt eventuell noch verdoppeln zu können. Für Russland empfiehlt sich im Verhältnis von
Fixum und variablem Anteil eine 50-zu-50- bzw. 60-zu-40-Regelung.
Neben einer finanziellen Verbesserung sind heute in erhöhtem
Maße Kriterien ausschlaggebend wie eine herausfordernde Position mit einem interessanten Aufgabenfeld, ein stabiles und auf
dem Markt etabliertes Unternehmen (möglichst mit der Ambition
zur Marktführerschaft) und sehr gute Entwicklungsperspektiven
sowohl in Bezug auf die eigene Position als auch auf das Unternehmen insgesamt (zum Beispiel durch weitere Expansion oder den
Aufbau einer lokalen Produktion).
Erschwerend kommt hinzu, dass sich in den vergangenen zwei
Dekaden viele Unternehmen aus dem Ausland auf dem russischen
Markt etablieren und wachsen konnten. Unmittelbare Folge davon
ist, dass der Arbeitsmarkt für Fach- und Führungskräfte mit den
Jahren härter umkämpft ist.
Job-Hopper im Produktionsbereich und im
Handel
Dennoch erscheint der russische Arbeitnehmer so manchem geradezu als ein jederzeit wechselbereiter »Job-Hopper«, der jedweder
MARKTERSCHLIESSUNG UND -DURCHDRINGUNG 57
Möglichkeit, eine Stelle mit einem etwas höheren Gehalt zu
ergattern, nachjagt. In Bezug auf Personal im unteren und teilweise mittleren Lohnsegment in der Produktion, im Handel
und im Dienstleistungssektor ist dies sicherlich zutreffend. Fachund Führungskräfte aber sind weiterhin Mangelware, die gezielt
gesucht und abgeworben werden müssen.
Jede Personalsuche bedarf daher, unabhängig davon, ob man in
eigener Regie, über einen internationalen Headhunter oder eine
lokale Agentur sucht, einer intensiven Vorbereitung.
Und trotzdem scheitern auch heute noch Unternehmen gerade an
Fragen wie der Personalsuche, der Stellenbesetzung oder auch der
Mitarbeiterbindung bei einer Tätigkeit in Russland. Nicht selten
ist dies auf fehlendes Wissen um die örtlichen Verhältnisse und
die interkulturellen Unterschiede und Besonderheiten in Russland
zurückzuführen.
Eine eigene Suche setzt voraus, dass man über die personellen
wie zeitlichen Ressourcen verfügt, um eine solche Personalsuche
erfolgreich abzuschließen. Das schließt selbstverständlich ein,
dass die mit der Suche betrauten Mitarbeiter nicht nur über die
notwendigen Sprach- und Landeskenntnisse verfügen, sondern
auch den Markt kennen.
Bei der Besetzung wichtiger Schlüsselpositionen in schon
bestehenden Niederlassungen in Russland empfiehlt es sich, die
Suche über einen kompetenten und erfahrenen Personalberater
durchführen zu lassen. Dies gilt umso mehr im Fall eines geplanten
Markteintrittes eines Unternehmens.
Somit ist nicht nur sichergestellt, dass alle Möglichkeiten bei
der Personalsuche voll ausgeschöpft werden. Die Suche über
einen externen Headhunter garantiert ein unabhängiges und
marktkonformes Ergebnis. Eine ausschließliche Personalsuche
über das lokale Management birgt die Gefahr, dass Seilschaften
herangezogen werden und Vetternwirtschaft Einzug hält. Der
typische russische Direktor führt gewöhnlich aufgrund der Position, die er innehat, und weniger aufgrund von Kompetenz und
Leistung. Fatale Konsequenz ist, dass bei der Besetzung von weiteren Führungspositionen nicht selten starke Bewerber abgelehnt
werden. Bevorzugt werden hingegen Kandidaten, die aus Sicht
des russischen Geschäftsführers leichter kontrollierbar sind und
zudem keine ernsthafte Herausforderung für die eigene Position
darstellen.
Vergibt man einen externen Suchauftrag an eine internationale oder auch lokale Personalagentur, gilt es, vorab eine Reihe
wichtiger Fragen zu klären, ehe man sich für einen Headhunter
entscheidet. Das mit der Suche beauftragte Unternehmen muss
nicht nur die »gleiche Sprache sprechen«. Der Headhunter muss
in der Lage sein, sich mit der jeweiligen Firmenphilosophie zu
identifizieren. Folgende Fragen sind u.a. zu stellen:
 Sprechen die Mitarbeiter der Personalagentur Deutsch und
sind sie mit der Kultur und (Arbeits-)mentalität der deutschsprachigen Länder vertraut?
 Verfügt die Agentur über Referenzen und Empfehlungen (von
Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum) im jeweiligen Zielmarkt?
 Wie lange ist der Headhunter in Russland bereits präsent?
 Wo befindet sich der Hauptsitz des Unternehmens und gibt es
eine Niederlassung in Russland?
 Wie »exklusiv« wird die Suche gestaltet?
 Wie laufen der Suchprozess und das Auswahlverfahren konkret
ab?
 Wer ist in der Agentur direkt für das Projekt und dessen
Abwicklung verantwortlich?
 Wie sieht das »Endergebnis« der Personalsuche aus?
 Welche Garantien gibt es für den Kunden im »worst case«?
Diese und andere Fragen sollten vor Vergabe der Suche geklärt
werden, um eine erfolgreiche Stellenbesetzung nicht schon im
Anfangsstadium zu vereiteln.
In Russland lassen sich Fach- und Führungskräfte, die den oben
genannten Kriterien genügen, durchaus finden und auch erfolgreich an das Unternehmen binden – die entsprechende Marktkenntnis und Erfahrung sowie das Verständnis der russischen
Mentalität selbstverständlich vorausgesetzt.
Tel.: +7 495 642 43 93
Tel./Fax Hauptbüro Osteuropa in Prag: +420 724 205 616
[email protected]
www.scherl-partner.com
58 MarkterschlieSSung und -durchdringung
Katharina Schöne
Stellvertretende Geschäftsführerin, DEinternational (AHK), Moskau
Personalmanagement: Das duale Berufsbildungssystem
Kooperationsprojekt gestartet/ Deutsche Unternehmen von Fachkräftemangel betroffen
Bereits seit dem 19. Jahrhundert entwickelt sich in Deutschland
das Duale Berufsbildungssystem, seit 1869 herrscht eine allgemeine Berufsschulpflicht für Arbeiter unter 18 Jahren und seit
1969 existiert das deutsche Berufsbildungsgesetz, das alle Regelungen zur Berufsbildung (kaufmännische Berufe sowie handwerkliche Berufe) vereinheitlicht hat. Die Duale Berufsbildung
hat sich demnach über einen sehr langen Zeitraum zu einem festen
Baustein des Bildungssystems Deutschlands etabliert.
Große Vorteile des Systems bestehen darin, dass es für alle
Schulabgänger auch ohne qualifizierten Abschluss offen ist, die
Ausbildung zu einem Großteil praktisch, sprich im Betrieb erfolgt
und die auszubildenden Unternehmen große Teile der Finanzierung übernehmen. Somit bleibt niemandem die Möglichkeit
der weiteren Bildung nach dem Schulabgang verwehrt, es werden Praktiker ausgebildet, die nach der Ausbildung sofort in den
Unternehmen einsetzbar sind, und der Arbeitsmarkt wird durch
gut ausgebildete Mitarbeiter entlastet.
Besonders Länder mit hoher Jungendarbeitslosigkeit interessieren sich seit längerer Zeit für dieses System und wollen gerne
einzelne Elemente in ihren Volkswirtschaften implementieren.
Praktische Berufe brauchen Imageförderung
Auch Russland zeigt immer mehr Interesse an einem Berufsbildungssystem wie dem deutschen, auch wenn hier die Jungendarbeitslosigkeit nicht besonders hoch ist. In Russland herrscht
seit einigen Jahren vielmehr ein stetig ansteigender Fachkräftemangel. Dieser wird durch die Lokalisierung moderner Produktionen westlicher Unternehmen, aber auch die Modernisierung
russischer Produktionen hervorgerufen. Dem gegenüber stehen
veraltete Ausbildungsmethoden der russischen »Berufsschulen«,
welche vorwiegend sehr theoretisch aufgebaut sind. In den Unternehmen müssen die jungen Absolventen dann sehr oft noch einmal grundlegend praktisch geschult werden, bevor sie nützlich in
den Produktionsprozess eingebunden werden können. Hier geht
also viel wertvolle Zeit verloren, welche die meisten Unternehmen nicht haben, da ihre Produktion häufig an konkrete Aufträge
gebunden ist. Sehr oft sind die benötigten modernen Berufsbilder in Russland aber auch gar nicht vorhanden und müssen erst
komplett neu eingeführt werden. In diesem Sinne hat Präsident
Putin angeordnet, einige hundert neue Berufsbilder einzuführen.
Im Zuge des Zusammenbruchs der Sowjetunion kann man auch
von einem Zusammenbruch des Berufsbildungssystems sprechen,
der seitdem nicht mehr aufgeholt werden konnte. Das Image
der beruflichen Bildung hat sehr stark gelitten und selbst wenn
moderne Berufsbilder vorhanden wären, würde es sehr schwerfallen, genügend junge Leute für die ausgeschriebenen Stellen zu
interessieren. Es bedarf von Seiten der Unternehmen und des russischen Staates einer ausgedehnten Imagekampagne für die berufliche Bildung und deren Möglichkeiten. Junge Leute sollen wieder motiviert werden, praktische Berufe zu erlernen und aus den
Hörsälen der Universitäten in die Unternehmen gelockt werden.
Re
Für
GroSSunternehmen mit eigenen
Ausbildungszentren
Auch sehr viele deutsche Unternehmen sind von diesem Fachkräftemangel betroffen und suchen händeringend nach qualifizierten
Mitarbeitern. Einige der Großunternehmen wie Volkswagen oder
Knauf haben ihre eigenen Ausbildungszentren aufgebaut und bilden dort Mitarbeiter aus beziehungsweise weiter. Diese Investitionen können viele mittelständische Unternehmen allerdings nicht
tätigen und behelfen sich derzeit immer wieder mit Schulungen
der Mitarbeiter in Deutschland.
San
C
M
ul.
196
Tel
Tel
eM
Y
CM
Projekt vetnet für Mittelständler
interessant
MY
CY
Aus diesen Gründen beteiligt sich die AHK Russland an einem
Verbundprojekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Projekt VETnet wird in elf Ländern dieser Welt vom
Bundesministerium gefördert und soll der Implementierung von
Elementen des dualen Berufsbildungssystems in diesen Ländern
dienen. In Russland werden wir vor allem versuchen, Kompetenz
beziehungsweise Strukturen im Bereich Berufsbildung aufzubauen und erste Pilotprojekte in dem Bereich anzustoßen. In diesem Sinne erfolgte im Januar 2014 die Einstellung eines Berufsbildungsexperten in der AHK Russland, der sich sehr gut mit dem
Berufsbildungsexport auskennt und damit bereits Erfahrung in
den baltischen Staaten sammeln konnte. Seine Aufgabe ist es vor
Mo
CMY
K
ul.
107
Tel
Tel
eM
RSP
Russ
ww
MARKTERSCHLIESSUNG UND -DURCHDRINGUNG 59
allem, die verschiedenen Player auf dem Markt zu identifizieren
und deren Interessen zusammenzuführen. So haben wir auf einer
Seite die Unternehmen, deren Interessen bereits beschrieben
wurden, auf der anderen Seite russische Berufsschulen, die angesprochen und von neuen Lehrplänen beziehungsweise Lehrmethoden überzeugt werden müssen. Oft sind die Schuldirektoren
nur bedingt bereit, sich einem neuen System zu öffnen und können sich einen neuen Ansatz nur schwer in ihrem Haus vorstellen. Außerdem mangelt es nicht selten auch einfach an simplem
Handwerkszeug wie einer einheitlichen Sprache, mit der sich
alle Beteiligten (Schule, Unternehmen, Bildungsintegrator aus
Deutschland) verständigen können, was durch Übersetzungen zu
Missverständnissen zum Beispiel in den überarbeiteten Lehrplänen führen kann. Andererseits fehlen den Schulen oft auch die
praktischen Lehrmittel wie moderne Maschinen, auf welchen entsprechende praktische Übungen durchgeführt werden können.
Teilweise werden diese Arbeitsmittel dann von den interessierten
Unternehmen gesponsert oder von der Gebiets- oder Stadtregierung angeschafft. Hier soll die AHK als wirksamer Mittler auftreten, der genügend Kompetenz und Verständnis auf dem Gebiet
aufbringt, Probleme erkennt und diese löst.
Des Weiteren soll eine staatliche Anerkennung und Vergleichbarkeit der gelernten Berufe erreicht werden. Es ist klar, dass dieses
Ziel über einen relativ langen Zeitraum hinweg verfolgt werden
muss. Die AHK Russland ist hier sehr stark an einer Zusammenarbeit mit dem russischen Staat interessiert, der letztendlich die
Strukturen dafür schaffen muss. Bereits seit Mitte vergangenen
Jahres arbeitet die AHK sehr eng mit der Agentur für strategische
Initiativen (ASI) zusammen, die durch Präsident Putin ins Leben
gerufen wurde, um einige wichtige Themen, darunter auch die
Berufsbildung, stärker zu bearbeiten. Ende vergangenen Jahres
wurden unter anderem auf Empfehlung der AHK Russland einige
Pilotregionen ausgewählt, die sich bereits mit der Berufsbildung
beschäftigen und hier gefördert werden sollen.
Tel.: +7 495 234 49 50
Fax: +7 495 234 49 51
[email protected]
www.russland-ahk.ru
20140207_Anzeige_OWC_8.pdf 1 10.02.2014 12:54:49
Recht | Steuern | Prüfung
Für Sie vor Ort.
Sankt Petersburg
C
M
ul. Tashkentskaya 1, Lit. A
196084 Sankt Petersburg
Telefon:
+ 7 (812) 309 81 10
Telefax:
+ 7 (812) 309 81 27
eMail:
[email protected]
Y
CM
MY
CY
Moskau
CMY
K
ul. Elektrozavodskaya 52, Bld. 4
107023 Moskau
Telefon:
+7 (495) 287 48 32
Telefax:
+7 (495) 287 48 34
eMail:
[email protected]
RSP International - Ihr Partner für Prüfung und Beratung
Russland | Belarus | Mongolei | Kasachstan | Kirgisistan | Polen | Tadschikistan | Turkmenistan | Usbekistan
www.rsp-i.com
60 MarkterschlieSSung und -durchdringung
Elena Balashova
LL.M., Geschäftsführende Partnerin, Balashova Legal Consultants
Olga Kurilova
Juristin, Balashova Legal Consultants, Moskau
Personalmanagement: Voraussetzungen für die
Tätigkeit ausländischer Arbeitnehmer
Einfaches Verfahren für hochqualifizierte Spezialisten
Die russische Gesetzgebung sieht drei grundlegende Voraussetzungen für die Beschäftigung von ausländischen Staatsbürgern
vor:
 Abschluss eines Arbeitsvertrages;
 Vorhandensein einer gültigen Arbeitserlaubnis;
 Vorhandensein eines gültigen Arbeitsvisums.
Zurzeit unterscheidet man in Russland zwischen dem Standardverfahren sowie einem vereinfachten Verfahren bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis für die ausländischen Arbeitnehmer.
1. Standardverfahren
Die Beantragung einer Arbeitserlaubnis nach dem Standardverfahren nimmt etwa drei Monate in Anspruch und umfasst folgende
Etappen:
1.Beantragung eines Gutachtens beim Arbeitsamt über die
Zweckmäßigkeit der Beschäftigung eines ausländischen
Arbeitnehmers;
2. Erhalt einer Genehmigung bei der Föderalen Migrationsbehörde der RF (russische Abkürzung »ФМС«) für die Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers bei der Arbeitgebergesellschaft;
3. Erhalt einer Arbeitserlaubnis für den ausländischen Arbeitnehmer;
4. Benachrichtigung der Föderalen Steuerbehörde der RF (russische Abkürzung »ФНС«) über die Arbeitsbeschaffung.
Im Falle einer Anstellung ausländischer Arbeitskräfte aus den
GUS-Staaten, die Visumfreiheit mit der Russischen Föderation
genießen – Benachrichtigung des Arbeitsamtes und des Föderalen Migrationsdienstes (»ФМС«).
Die Arbeitserlaubnis wird für die Gültigkeitsdauer des abgeschlossenen Arbeitsvertrages, jedoch höchstens für ein Jahr ausgestellt.
Die Arbeitserlaubnis wird in Russland im Rahmen der durch die
Regierung der RF jährlich festgelegten Quoten ausgestellt. Dabei
ist der Arbeitgeber verpflichtet, bis 1. Mai des laufenden Jahres die
staatlichen Behörden von der für das nächste Kalenderjahr geplanten Einstellung von ausländischen Arbeitnehmern in Kenntnis zu
setzen.
1.2 Vereinfachtes Verfahren
1.2.1 Erhalt der Arbeitserlaubnis für den hochqualifizierten
Spezialisten (russische Abkürzung »ВКС«, im Weiteren
»HQS«)
Die Beantragung einer Arbeitserlaubnis für den HQS ist unter der
Voraussetzung möglich, dass das Jahresgehalt eines HQS mindestens zwei Millionen Rubel beträgt (etwa 42.000 Euro).
Verfahren:
1. Beantragung einer Arbeitserlaubnis bei der Föderalen Migrationsbehörde;
2.Benachrichtigung der Föderalen Steuerbehörde über die
Arbeitsbeschaffung;
3. Beantragung einer individuellen Steuernummer (INN-Nummer) für den HQS mit der nachfolgenden Vorlage der INN-Bescheinigung bei der Migrationsbehörde;
4. Vierteljährliche Benachrichtigung der Migrationsbehörde über
die Pflichterfüllung des Arbeitgebers zur Gehaltszahlung an
den HQS.
Für die HQS gilt ein privilegiertes Migrationsregime:
 Abschaffung von Quoten;
 Abschaffung von Genehmigungen für die Beschäftigung von
ausländischen Arbeitnehmern;
 Gültigkeitsdauer – bis drei Jahre;
 Status des russischen Steuerresidenten;
 Reduzierte Ausstellungsdauer – bis zwei Wochen.
1.2.2 Arbeitserlaubnis für das
Schlüsselpersonal
Dem Verfahren nach gleicht die Verfahrensweise der Beschäftigung von Schlüsselpersonal der Verfahrensweise, die bei den
HQS angewandt wird. Dieser Kategorie gehören die ausländischen Arbeitnehmer an, die aus den in den WTO-Mitgliedsstaaten regist­rierten und agierenden Unternehmen in ihre russischen
Filialen, Repräsentanzen und Tochtergesellschaften entsandt
werden sollen. Sie werden zwingend entweder Führungspositionen übernehmen oder andere hochvergütete Stellen innehaben.
Dabei müssen solche Mitarbeiter hohe Qualifikationen und tiefe
Fachkenntnisse aufweisen. Das Gehalt der dem Schlüsselpersonal
Copyr
201402
MARKTERSCHLIESSUNG UND -DURCHDRINGUNG 61
angehörenden ausländischen Arbeitnehmer, die jedoch keine
Führungsstelle bekleiden sollten, muss mindestens zwei Millionen Rubel betragen. Die maximale Gültigkeitsdauer einer für das
Schlüsselpersonal ausgestellten Arbeitserlaubnis beläuft sich auf
drei Jahre, lässt sich aber mehrfach verlängern.
1.2.3 Ausländische Arbeitskräfte in den
Repräsentanzen
Repräsentanzen ausländischer Gesellschaften dürfen momentan
keine ausländischen HQS anwerben. Diese Frage wird aber in der
nächsten Zeit geklärt: Ein Gesetzesentwurf, der den Repräsentanzen erlauben soll, ausländische HQS anwerben zu dürfen, ist in
erster Lesung von der Staatsduma bestätigt worden.
2. Arbeitsvisum
Die Beantragung eines Arbeitsvisums umfasst folgende Etappen:
1. Anmeldung der Gesellschaft bei der Föderalen Migrationsbehörde zur Erteilung von Einladungen in die RF für die ausländischen Arbeitnehmer;
2. Erhalt einer Einladung für das einfache Arbeitsvisum;
3. Beantragung eines mehrfachen Arbeitsvisums.
Für den HQS ist der Erhalt eines Arbeitsvisums parallel mit der
Arbeitserlaubnis möglich. Die Einladung für das Arbeitsvisum
eines HQS wird für drei Jahre ausgestellt.
Tel.: +7 495 6452900
[email protected]
www.balashova-legal.com
Je komplexer ein Projekt,
desto präziser muss man
zusammenarbeiten.
Am besten mit uns.
Corporate Finance. Bei der
Finanzierung von Unternehmensübernahmen, Projekten, Leasing und
anderen Steuer- oder Bilanzkonzepten
im In- und Ausland sind wir der ideale
Partner – für Unternehmen wie für die
öffentliche Hand. Denn wir sind die
Spezialisten, die gemeinsam mit Ihnen
eine exakt auf Ihre Ziele abgestimmte
Finanzierung erarbeiten.
http://corporate-finance.helaba.de
Banking auf dem Boden der Tatsachen.
Copyright by
2014023568_Uhrwerk_GermanMittelstand_210x148_39L.indd 1
10.02.14 17:34
62 MarkterschlieSSung und -durchdringung
Dr. Oleg Mosgo
Partner, Sirota & Mosgo Rechtsanwälte, Moskau
Artem Sirota
Partner, Sirota & Mosgo Rechtsanwälte, Moskau
Der Aufbau von Vertriebsnetzen
Markteinstieg über Händler-Kooperationen/ Dealer-Verträge mit großer Gestaltungsfreiheit
Wie in anderen Ländern kann der Vertrieb der Waren in Russland entweder durch eine eigene Vertriebsstruktur oder über
einen oder mehrere Vertriebshändler organisiert werden. Viele
Unternehmen müssen zumindest am Anfang der Markterschließung den zweiten Weg beschreiten, da er erlaubt, den Vertrieb
ohne fundierte Landeskenntnisse und Ressourcen innerhalb einer
kurzen Zeitperiode vor Ort zu organisieren. Die Schaffung eines
eigenen Vertriebs wird oft auf einen späteren Zeitpunkt verlegt.
Der Vertragshändler kauft Produkte des Herstellers und verkauft
sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und Risiko an
Endkunden oder weitere Händler. Die Zusammenarbeit zwischen dem Produzenten und dem Händler wird durch einen
Vertragshändlervertrag geregelt, der in Russland häufig auch als
Dealer-Vertrag bezeichnet wird. Dieser Vertragstyp ist weder im
deutschen noch im russischen Recht als ein selbstständiger Vertragstyp bestimmt. Die Vertragsparteien haben bei der Gestaltung
des Vertrages große Vertragsfreiheit, die nur in einigen Punkten durch zwingende Bestimmungen des Wettbewerbsrechts
beschränkt wird.
Es sollte zwischen dem Vertragshändlervertrag und dem Liefervertrag zwischen dem Produzenten und dem Vertragshändler
unterschieden werden.
Der Vertragshändlervertrag regelt
 die langfristige Kooperation der Parteien zur Organisation des
Vertriebs;
 die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die Markt­
erschließung und
 die Vermarktung der Produkte.
Der Liefervertrag, der sowohl für einzelne Warenlieferungen als
auch für das gesamte Warensortiment für eine längere Zeit abgeschlossen werden kann, vermittelt dagegen
 den Übergang des Eigentums an den gelieferten Produkten und
 bestimmt das Sortiment, die Menge, Preise und andere Lieferbestimmungen.
Der Liefervertrag endet mit seinem Regelungsbereich dort, wo
der Vertragshändlervertrag beginnt. Aus Praktikabilitätsgründen
und vor allem im Hinblick auf die Formalitäten der russischen
Zollabwicklung ist es sinnvoll, diese beiden Bereiche durch separate schriftliche Verträge zu regeln. Der Liefervertrag sollte möglichst konkret und eindeutig insbesondere im Bezug auf den Ver-
tragspreis und den Vertragsgegenstand formuliert werden.
Die für Vertragshändlerverträge üblichen Vertragshändlerund Mengennachlässe, der Bezug auf verschiedene Preislisten,
Lizenzgebühren für die Nutzung der Warenzeichen und anderes
erschweren und verteuern oft das Verfahren der Zollabfertigung
der Produkte in Russland, was wiederum dem Zolldeklaranten
die Arbeit erschwert.
Exklusivrecht ist Verhandlungssache
Die Frage, ob der Produzent dem Vertragshändler das Exklusivitätsrecht für ein bestimmtes Vertragsgebiet gewährt, ist grundsätzlich Verhandlungssache der Parteien. Bei der Gestaltung der
Verträge ist jedoch eine Reihe von kartellrechtlichen Beschränkungen zu berücksichtigen. Vertriebsvermittelnde Verträge gelten
als »vertikale Vereinbarungen« im Sinne des russischen Wettbewerbsrechts. Wettbewerbsbeschränkende Bestimmungen (zum
Beispiel Gebietsschutz, Verbot des Vertriebs der Wettbewerbs­
produkte für den Vertragshändler) sind in solchen »vertikalen
Vereinbarungen« zulässig, wenn der Marktanteil des Produzenten
und des Vertragshändlers auf dem einschlägigen Markt unter 20
Prozent beträgt, oder wenn die Zusammenarbeit zwischen dem
Produzenten und Händler durch einen Franchising-Vertrag geregelt wird, bei dem der Händler auch die Lizenz für die Nutzung des
Warenzeichens des Produzenten und ggf. für andere Objekte des
geistigen Eigentums erhält. Besonderer Prüfung bedürfen Fälle,
bei denen der Produzent über eine eigene Vertriebsstruktur auf
dem russischen Markt tätig ist und gleichzeitig Verträge mit Vertragshändlern abschließt.
Die Gewährung der Lizenz zur Nutzung des Warenzeichens des
Produzenten hat durch einen schriftlichen Lizenzvertrag zu erfolgen, der für seine Wirksamkeit der Registrierung bei der russischen föderalen Behörde zum Schutz des geistigen Eigentums
ROSPATENT bedarf. Selbstverständlich hat der Produzent vor
dem Abschluss eines solchen Vertrages sicherzustellen, dass sein
Warenzeichen und andere Objekte des geistigen Eigentums in
Russland aufgrund des Madrider Abkommens geschützt werden.
Wird dem Vertragshändler eine Lizenz zur Nutzung des Warenzeichens und das Exklusivitätsrecht für die Einfuhr und den Vertrieb
auf dem Territorium Russlands eingeräumt, kann der Händler die
MARKTERSCHLIESSUNG UND -DURCHDRINGUNG 63
Einfuhr der Waren des Produzenten nach Russland über die russische Zollbehörde kontrollieren lassen, was ein effizientes Mittel
in der Bekämpfung von Markenfälschungen und Grauimporten
darstellt.
Es ist davon abzuraten, dem Vertragshändler die Rechte für die
Verwendung der Marke des Produzenten in seinem Firmennamen
und dem Domain-Namen in den Domain-Bereichen .ru und .рф
zu gewähren. Der Produzent hat die Rechte an den einschlägigen
Domain-Namen noch vor der Tätigkeit auf dem russischen Markt
auf seinen Namen zu registrieren und in seinen Internetauftritt zu
integrieren. Ansonsten läuft der Produzent Gefahr, im Falle der
Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Vertragshändler einen
komplizierten und langwierigen Streit über diese Rechte mit dem
ehemaligen Partner führen zu müssen.
Der Produzent und der Händler haben in dem Vertragshändlervertrag
 die Zusammenarbeit im Bereich des Marketings, der Werbung
und Imageförderung der Produkte;
 der Schulung des Händlerpersonals und
 der Organisation der Garantieleistungen zu regeln.
Dem Händler kann die Pflicht zur Abstimmung der Werbekampagnen und PR-Maßnahmen, gemeinsamen Messeauftritten
und anderes auferlegt werden. Auch eine Regelung zur Kostenübernahme bei derartigen Maßnahmen ist sinnvoll. Konkrete
Verkaufspreise dagegen können dem Händler von dem Produzenten nicht vorgegeben werden. Lediglich die Bestimmung der
maximalen Verkaufspreise und die Abgabe von unverbindlichen
Preisempfehlungen sind rechtlich zulässig.
Compliance-Systeme implementieren
Immer öfter wird von großen Produzenten verlangt, dass der Vertragshändler in seinem Unternehmen ein Compliance-System
schafft und implementiert. Diese früher mit Befremden wahrgenommenen Forderungen des Produzenten gehören inzwischen
in vielen Bereichen zum Standard. Und das aus gutem Grund:
Der Vertragshändler wird von den Kunden und Dritten mit dem
Produzenten und seinen Produkten in Verbindung gebracht.
Unsaubere Geschäftspraktiken des Händlers können dem Ruf
des Produzenten auf dem Markt nachträglich Schaden zufügen.
Außerdem wird inzwischen von den meisten Rechtssystemen
gefordert, dass Unternehmen nicht nur selbst sauber arbeiten,
sondern auch ein entsprechendes Verhalten von ihren Partnern
verlangen.
Wichtig sind klare und eindeutige Regelungen zur Beendigung des Vertragsverhältnisses. Vertragshändlerverträge sind auf
eine enge und langfristige Zusammenarbeit ausgelegt. Der Vertragshändler tätigt im Rahmen der Kooperation Investitionen
in die Erschließung des Marktes und die Förderung der Marke.
Die Ergebnisse dieser Tätigkeiten können dem Produzenten zu
Gute kommen, wenn er seine Vertriebsaktivitäten in Russland
weiter fortsetzt. Trotzdem enthält das russische Recht (anders
als europäische Rechtsnormen) keine imperativen Vorschriften
über die Höhe der Kompensation im Falle der Beendigung des
Vertragshändlervertrages. Diese Frage ist der Parteiautonomie
überlassen. Der nach russischem Recht gestaltete Vertragshändlervertrag kann sogar vorsehen, dass im Falle der Beendigung des
Vertragsverhältnisses aus Gründen, die nicht an der Person des
Vertragshändlers liegen, überhaupt keine Kompensation bezahlt
wird. Wenn eine Kompensation vorgesehen wird, dann sollten die
einzelnen Kündigungsgründe und die Bedingungen, unter welchen die Kompensationszahlung anfällt, geregelt werden.
Gleichzeitig hat der Produzent zu berücksichtigen, dass Verschwiegenheitspflichten in Bezug auf die Geschäftsgeheimnisse
und Geschäftsinterna des Produzenten zwar vertraglich vereinbart werden können, ihre Durchsetzung oder sogar die Erhebung
einer Vertragsstrafe im Falle des Verstoßes gegen solche Pflichten
jedoch kaum möglich ist. In der Praxis scheitern solche Klagen vor
russischen Gerichten in der Regel an den sehr hohen formellen
Anforderungen an die Kennzeichnung der Geschäftsgeheimnisse
und die entsprechenden internen Protokolle. Das Risiko, dass
im Falle eines Zerwürfnisses zwischen dem Vertragshändler und
dem Produzenten vertrauliche Informationen des Produzenten
an Wettbewerber oder andere Dritte gelangen, kann im Vertrag
praktisch kaum reduziert werden.
Zusammenfassung
Kooperationen mit Vertragshändlern eignen sich gut für
den Einstieg.
 Beachten Sie beim Dealer-Vertrag das Wettbewerbsrecht.
Schließen Sie zwei Verträge: Einen Liefervertrag und
einen Vertragshändlervertrag.
Exklusivitätsrechte sind Verhandlungssache. Beachten Sie
kartellrechtliche Beschränkungen.
Zur Nutzung des Warenzeichens durch den Händler
bedarf es eines Lizenzvertrages.
Verlangen Sie, dass Ihr Vertragshändler ein Compliance-System in seinem Unternehmen implementiert. So
beugen Sie vor, dass der Ruf Ihres Unternehmen bei eventuellen unsauberen Geschäftspraktiken des Händlers in
Mitleidenschaft gezogen wird.
Regeln Sie die Kompensation nach einer Beendigung des
Vertrages eindeutig.
Tel.: +7 495 234-18-75
Fax: +7 495 234-18-76
[email protected]
www.sirotamosgo.d
64 MarkterschlieSSung und -durchdringung
DmItry Lukashevich
CFO, INTERPONT, Moskau
STANDORTSUCHE
Was beim Aufbau von Lagern und Produktionsstätten zu beachten ist
Die Standortsuche spielt sowohl beim Markteintritt in die Russische Föderation als auch bei der regionalen Expansion des bestehenden Unternehmens die entscheidende Rolle.
Hierbei ist zu unterscheiden, ob
 das Unternehmen seine Vertriebsstrukturen mit Lagerflächen
regional erweitern möchte oder
 es um den Aufbau einer Produktionsstätte geht.
Beim Aufbau einer Vertriebsstruktur für eine OOO sind folgende
Aspekte von nachhaltiger Bedeutung:
 Reale Kenntnis und Wertung der regionalen Absatzmärkte
 Lagermöglichkeiten: Outsourcing oder Inhouse-Lagerung am
Standort
 Logistik – Verkehrsanbindung: Straße, Eisenbahn u.a.
Zollämter
 Vorhandensein von Fachkräften
Will man eine Produktionsstätte errichten, muss auf folgende
Aspekte geachtet werden:
 Nähe zu Zulieferern
 Gas-, Wasser-, Energieanschlüsse
 Steuerermäßigungen bei Investitionsprojekten – regionale
Besonderheiten
 Kontakte zur regionalen und städtischen Administration
 Infrastruktur zum Leben für die Mitarbeiter
 Sonderwirtschaftszonen (minimale Begrenzung der Investitionshöhe)
Bevor man sich also ins wilde Treiben stürzt, ist eine tiefgehende
Analyse notwendig. Hierbei reicht es nicht aus, sich auf schon
bestehende Aussagen zu stützen, da sich sowohl die Standortbedingungen rasant ändern als auch eine Anpassung der Gesetzgebung in Russland sehr schnell vorgenommen wird. Wo heute noch
Arbeitskräfteüberschuss war, sind morgen schon keine Fachkräfte
mehr vorhanden. Die Region, die vor ein bis zwei Jahren noch von
den Personalkosten her interessant erschien, kann heute schon
ganz andere Zahlen hervorbringen.
Es gibt genügend Anbieter, die sich mit Standortanalysen
beschäftigen. Wählen Sie hierbei jedoch nicht nur nach einem
bekannten Namen aus, sondern erfragen Sie die praktische Erfahrung.
Wenn wir vom Aufbau einer Vertriebsstruktur sprechen, ist der
wichtigste Aspekt der Auswahl die Kundennähe, also der Absatz.
Hierbei ist Kundennähe immer relativ. Deutsche Unternehmen,
die bisher zum Beispiel den Großteil ihrer Produkte an Händler
nach Sibirien geliefert haben, müssen nicht automatisch auch ein
Lager in Sibirien aufbauen. Durch die neu entstandene Lagerstruktur werden natürlich auch andere potenzielle Abnehmer aufmerksam und beginnen zu bestellen. So kann sich das regionale
Gefälle in eine ganz andere Richtung verschieben.
Es ist also notwendig abzuklären, in welchen Regionen nicht
nur die bestehenden Kunden, sondern auch die potenziellen
Abnehmer sitzen, um davon ausgehend die Standortauswahl einzugrenzen.
Lagereröffnung besser in den Händen von
Profis
In Bezug auf eine Lagereröffnung sind geografische und klimatische Besonderheiten Russlands zu bedenken wie:
 Benötigt Ihre Ware eine stetige Temperatur?
 Sind besondere Lagerformen erforderlich für den Fall, dass
viele kleine Einzelteile, die separiert und quartalsweise oder
häufiger inventarisiert werden müssen?
 Benötigen Sie Kühlhäuser?
Wollen Sie selbst ein Lager errichten, hat die Praxis eine tiefgehende Kostenanalyse als Notwendigkeit befohlen. Es stellte sich
dabei oft heraus, dass die Übergabe der Lagerverwaltung an ein
Ministerium für Wirtschaftsentwicklung
Ministerium für Wirtschaftsentwicklung, Departement für
Sonderwirtschaftszonen und regionale Entwicklung
Vadim Valerievich Tretjakov, Dmitri Alexandrovich Verigin
Tel.: +7-495-697-10-36
Fax: +7-495-695-44-90
[email protected]
MARKTERSCHLIESSUNG UND -DURCHDRINGUNG 65
spezialisiertes Outsourcing-Unternehmen mit entsprechendem
Know-how und kompatibler Software zur Buchhaltung, meist
eine preisgünstige und professionelle Lösung darstellt. Unter den
Mitgliedsunternehmen der AHK Russland finden Sie eine Reihe
von erfahrenen Anbietern, vor allen Dingen deutscher Herkunft,
die sich gerade auf die Anforderungen von deutschen oder ausländischen Unternehmen spezialisiert haben.
Die meisten der Logistikunternehmen bieten also mehr als nur
Lagerhaltung oder nur Transport. Darunter fallen:
 Transporte innerhalb Russlands sowie nach Russland
Verzollung
Einlagerung
 Teilladung- und Stückgutverteilung
Seefrachtabwicklung
Luftfrachtabwicklung
 Erstellung von grenzüberschreitenden Logistikketten von Produzent bis Endkunde.
Zusammen mit ihren eigenen Lagern bieten diese Unternehmen oft ein abgerundetes Gesamtpaket. Lagermöglichkeiten wie
Regallager, Blocklager, Hochregallager mit einer genügend großen
Anzahl von Palettenstellplätzen sind die Norm. Mit Hilfe dieser
Strukturen können Sie Ihren russischen Geschäftspartnern den oft
unbeliebten Import der Waren und die damit verbundene Zollabwicklung abnehmen. So kann Ihr russischer Kunde auf einen internationalen Vertrag verzichten und kauft die Ware ohne großen
Aufwand direkt vor Ort bei Ihrer lokalen Gesellschaft in Rubel.
Errichtung einer Produktionsstätte – die
sichere Analyse ohne Überraschungen
Hat sich ein Unternehmen entschieden, in Russland eine Produktion zu errichten, dann müssen natürlich Analysen und Vorarbeiten viel umfangreicher sein. INTERPONT hat vor Jahren
schon eine Check- und To-do-Liste entwickelt, anhand welcher
Kriterien die Auswahl der entsprechenden Region erleichtert
wird.
Sonderwirtschaftszonen – Vorteile und
Unterschiede
Eine interessante Möglichkeit der Ansiedlung von Produktion
bieten in Russland so genannte Sonderwirtschaftszonen. Diese
werden durch das Wirtschaftsministerium geleitet. Die Sonderwirtschaftszonen sind den ausländischen Unternehmen zu
empfehlen, die eine größere Produktion planen. Es gibt hierbei
Mindestinvestionsvolumina, die seitens der Investoren nicht nur
beachtet, sondern auch eingehalten werden müssen.
PersonalSuche, Gehalt, Leben
Wenn sich ein Unternehmen für eine Region entschieden hat,
weil die Industriestruktur (Zulieferer, Abnehmer) stimmt, geografisch und logistisch alles perfekt erscheint und die Preise
stimmen, darf nicht vergessen werden, dass dort auch die Mitarbeiter des Unternehmens leben und arbeiten müssen. Hierbei
geht es nicht nur um die Expats, die eingeflogen werden, sondern
in erster Linie um das russische Personal, ohne das es langfristig
nicht laufen wird.
Ganz wichtig ist es also, im Vorfeld zu prüfen, ob wirklich
genügend qualifiziertes Personal in der gewünschten Region vorhanden ist.
[email protected]
Tel.: +7 495 935 89 61
www.interpont.com
BUSINESS GUIDE RUSSLAND
NEU
Herausgeber: Sergey Frank und Prof. Dr. Rainer Wedde,
Verlag: Institut für Außenwirtschaft GmbH, 372 Seiten, Oktober 2013,
DIN A5, Softcover, EUR 29,80, ISBN: 978-3-939717-14-0
Bestellung an:
Frau Pia Humburg | Regenskamp 18 | D-48157 Münster
Tel. +49 251 924309-0 | [email protected] | www.owc.de
FA X A N T W O R T
+49 251 924309-99
66 MarkterschlieSSung und -durchdringung
Wladimir Nikitenko
Geschäftsführer, DEinternational, Deutsch-Russische Auslandshandelskammer, Moskau
Produktionsaufbau: Erfahrungen und Ratschläge
Regionen mit interessanten Angeboten in Industriegebieten und Sonderwirtschaftszonen
In den letzten Jahren hat die russische Regierung viele Maßnahmen zur Verbesserung des Investitionsklimas im Land ergriffen.
Der Umfang ausländischer Investitionen ist zu einem der Parameter geworden, an denen die Leistungen der regionalen Verwaltungsbehörden gemessen werden. Führende Regionen, darunter
Kaluga, Uljanowsk, Tatarstan und St. Petersburg, bieten immer
mehr neue Formen der Unterstützung für Investoren an und konkurrieren so um die Interessenten. Erfolgreiche Regionen erhalten
zusätzliche Finanzierung aus dem Staatshaushalt.
Heute kann ein Investor in Russland damit rechnen, für sein
Vorhaben ein vollständig erschlossenes Grundstück kaufen
zu können. Einige Regionen bieten jetzt fertige Objekte an, in
denen man Produktions- und Büroräume in der erforderlichen
Größe mieten kann. Derartige Angebote sind noch eine Seltenheit in Russland, obwohl Klein- bis Mittelunternehmen besonderes Interesse an solchen Formaten zeigen, denn so können die
Startkosten für ein Projekt deutlich reduziert werden. Wer heute
einen Standort sucht, wählt gewöhnlich folgende Optionen für
sein Investment:
 er investiert in eine der föderalen Sonderwirtschaftszonen
(SWZ);
 er geht in einen regionalen oder privaten Industriepark oder
 er erwirbt selbstständig ein Grundstück.
Administrative Unterstützung
nur ein Faktor unter vielen
Die letzte Variante birgt die höchsten Risiken und wird aus diesem Grund nur noch selten gewählt. Die Sonderwirtschaftszonen
eignen sich bestens für Großinvestoren, deren Produktion export­
orientiert sein soll. Die Höhe der Steuervergünstigungen wird in
den Sonderwirtschaftszonen durch föderale Gesetze geregelt.
Zurzeit gibt es zwar noch nicht so viele deutsche Investitionen in
den industriellen Sonderwirtschaftszonen, eine positive Dynamik
ist jedoch zu beobachten: Der deutsche Konzern Lanxess eröffnete 2013 in der Sonderwirtschaftszone Lipezk eine Produktion
mit einem Gesamtvolumen von rund fünf Millionen Euro.
Nach Ergebnissen der Regionalumfrage der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer gehört das Wirtschaftspotenzial
einer Region zu den vorrangigen Faktoren für die Investitions-
entscheidung. Die regionalen Verwaltungsbehörden verhandeln
recht flexibel bei der Gewährung von Steuervergünstigungen und
fördern Investitionen in Industrieparks in ihrem Gebiet. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaften, die in vielen Regionen gegründet
wurden, sind zuverlässige Ansprechpartner, wenn man sich über
verfügbare Produktionsstandorte und regionale Investitionsgesetze informieren möchte.
Die administrative Unterstützung ist ein wichtiges Erfolgskriterium, darf aber nicht überschätzt werden. Nach den Ergebnissen der Regionalumfrage sind die verkehrsmäßige Erreichbarkeit, Anschlussmöglichkeiten an Versorgungssysteme sowie die
Beschaffung von Zulassungsunterlagen ebenfalls Schlüsselfaktoren für den Investor. Dabei bleiben die Genehmigungen von
Unterlagen und der Erhalt der Baugenehmigung die schwierigsten
Probleme. In diesen Kategorien belegt Russland einen der letzten
Plätze im »Ease of Doing Business«-Ranking der Weltbank.
Eine Bauentscheidung ist ohne eine detaillierte Nutzwertanalyse
unmöglich. Neben den oben genannten Faktoren werden üblicherweise folgende Faktoren in einer Region geprüft:
Energiekosten;
Arbeitskraftverfügbarkeit;
 Lebensbedingungen für angestellte Ausländer und sonstige
Informationen, die für eine Bauentscheidung notwendig sind.
Die Ergebnisse solcher Studien, die unter anderem auch von der
Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer angeboten werden,
sind manchmal sehr überraschend.
Zusatzkosten von bis zu 30 Prozent
Laut Experten sollte man im Finanzplan für ein Projekt Zusatzkosten
in Höhe von bis zu 30 Prozent vom Gesamtetat einkalkulieren. Dieselbe Regel gilt auch für die angestrebten Termine für die Inbetriebnahme. Auch Arbeitskräfte sind nicht billig in Russland. Die meisten
Investoren, die im Mai 2013 befragt wurden, gaben an, in Russland
sehr viel höhere Personalkosten zu haben als in anderen osteuropäischen Ländern wie Rumänien, Bulgarien, Ungarn und der Ukraine.
In der Regel entscheidet sich der Investor zwischen zwei
Varianten des Markteintritts: Entweder er geht eine Produktionskooperation mit einem russischen Partner ein, oder er baut
eine eigene Produktion auf. Die erste Variante spart Kosten in der
MARKTERSCHLIESSUNG UND -DURCHDRINGUNG 67
Anfangsphase, denn das russische Unternehmen bringt seine Produktionskapazitäten und seinen Kundenstamm im Tausch gegen
neue Produktionstechnologien ein. Diese Variante birgt jedoch
hohe Risiken. Dies hat weniger mit Industriespionage zu tun, die
in den deutschen Medien übertrieben dargestellt wird. Hier steht
Russland in deutlichem Gegensatz zu China. Die Hauptursachen
für den Misserfolg von Gemeinschaftsunternehmen liegen in der
Mentalität. Russische Gesellschafter sind meistens an kurzfristiger
Gewinnmaximierung mittels minimaler Investitionen interessiert,
deutsche Partner dagegen sind bei der Beschlussfassung immer auf
eine langfristige Planung orientiert.
Die Errichtung einer eigenen Produktionsstätte trotz höherer Aufwendungen zu Beginn scheint optimal zu sein und ermöglicht eine
größere Unabhängigkeit. Die einzige Ausnahme ist der Zugang
zu Monopolabsatzmärkten. In solchen Fällen können russische
Staatsmonopole die Kooperation mittels eines Gemeinschaftsunternehmens durchsetzen. Es geht quasi um einen Tausch von
Technologien gegen den Zugang zum Monopolmarkt.
Der wichtigste Antrieb zu Investitionen in die russische Wirtschaft ist aber immer noch die Hoffnung, die man in den größten
Binnenmarkt Europas setzt, mit einer relativ hohen Kaufkraft und
die geografische Nähe des russischen Markts. Im europäischen
Teil Russlands leben über 100 Millionen Menschen. Moskau und
das Moskauer Gebiet sind mit ihren 19 Millionen Einwohnern der
größte Ballungsraum Europas. Nachhaltig verbessert Russland seine
Positionen im globalen Kampf um ausländische Direktinvestitionen (FDI). Nach Jahresabschluss 2013 belegte Russland den dritten Platz in der Welt. Der starke Anstieg ist laut UNCTAD jedoch
vor allem auf eine große Akquisition des letzten Jahres zurückzuführen: den Einstieg des britischen Konzerns BP beim staatlichen
russischen Ölkonzern Rosneft (18,5 Prozent der Anteile).
Der Erfolg im Kampf um ein wettbewerbsfähiges Investitionsklima spiegelte sich im Aufstieg Russlands um ganze 19 Positionen im »Ease of Doing Business«-Rating 2013 auf den 92. Platz.
China liegt auf dem 96. Platz, damit konnte Russland zum ersten
Mal China den Rang ablaufen.
Zusammenfassung
Informieren Sie sich in den russischen Regionen über die
speziellen Angebote der Verwaltungsbehörden. Investoren finden teilweise sehr gute Bedingungen vor.
 Mit fertigen Objekten kann man die Startkosten für eine
Produktion erheblich reduzieren. Zwar sind solche Angebote noch selten, aber es gibt sie.
Sonderwirtschaftszonen eignen sich vor allem für export­
orientierte Großunternehmen.
Überschätzen Sie nicht die administrative Unterstützung.
Sie ist wichtig, aber andere Faktoren wie die Anbindung
oder die Verfügbarkeit von Arbeitskräften sind es auch.
Kalkulieren Sie beim Produktionsaufbau Zusatzkosten in
Höhe von bis zu 30 Prozent. Auch die zeitliche Planung
muss großzügig angegangen werden.
 Misserfolge stellen sich dann ein, wenn bei Projekten mit
russischen Partnern die Ziele auseinander triften: Russische Gesellschafter sind oft an kurzfristiger Gewinnmaximierung interessiert, deutsche Gesellschafter denken
langfristig.
Tel.: +7 495 234 49 50
Fax: +7 495 234 49 51
[email protected]
www.russland-ahk.ru
OOO »Informationszentrum der Deutschen Wirtschaft«
Repräsentanz Berlin
Dr. Alexander Spaak
c/o Zieher Business Centers
Am Treptower Park 75
12435 Berlin
Tel.: +49 30 200 755 321
Fax: +49 30 200 755 200
[email protected]
Erfolg durch Information
Ausgabe 48-2013 . 26. November 2013 . www.owc.de
S
Wirtschaftsinformationsdienst der Zeitschrift OST-WEST-CONTACT zur Russischen Föderation
OST WEST
CONTACT
Das Wirtschaftsmagazin für Ost-West-Kooperation
Mit freundlicher Unterstützung
Inhalt
Wirtschaft
Firmen und Kooperationen
Russlands Außenhandel trägt 2013
weniger zum Wachstum bei
Branchenmeldungen
Die Deutsch-Russische AHK
informiert
Wissenswertes, Kultur,
A K TU E LL . 2 . 20 1 4 .
Veranstaltungskalender
1
4
6
7
8
10
Punktsieg für Moskau: Ukraine
legt EU-Assoziierung auf Eis
KIEW/ MOSKAU/ BERLIN, 22. November. Russland hat im Tauziehen um
die Ukraine ein wichtiges Etappenziel
erreicht. Vergangenen Donnerstag legte
die ukrainische Regierung die Verhandlungen über das Freihandels- und Assoziierungsabkommen auf Eis. Der seit
Monaten unterschriftsreife Vertrag sollte
auf dem EU-Ostgipfel am 28. und 29.
November in Vilnius unterschrieben werden. Das Parlament lehnte auch mehrere
Gesetzentwürfe ab, die der inhaftierten
früheren Regierungschefin Julia Timoschenko eine medizinische Behandlung
in Deutschland ermöglicht hätten. Dies
war eine der Kernforderungen der EU für
die Unterzeichnung. Nur die von der EU
geforderte Änderung des Wahlrechts und
eine Justizreform wurden vom Parlament
auf den Weg gebracht.
Die Entscheidung sei zum „Nutzen
der nationalen Sicherheit“ getroffen
worden, hieß es in einer Resolution der
ukrainischen Regierung. Auf ihrer Homepage kündigte sie an, Maßnahmen zu
erarbeiten, um die Produktionseinbußen und Verluste bei den Handels- und
Wirtschaftsbeziehungen mit Russland
und anderen GUS-Staaten rückgängig zu
machen. Kiew kündigte einen „aktiven
Dialog“ mit Russland und den anderen
Mitgliedstaaten der Zollunion – Belarus
und Kasachstan – sowie mit weiteren
GUS-Staaten an. Die mit wirtschaftlichen
Fragen befassten Ministerien werden
beauftragt, „die Entwicklung des Handels, Produktionskooperationen und den
technologischen Austausch mit anderen
GUS-Staaten zu fördern“.
Die Ukraine – seit über 20 Jahren politisch souverän – hängt noch immer an
Moskaus Tropf. Russland ist für die Energieversorgung und als Absatzmarkt von
herausragender Bedeutung. Vize-Ministerpräsident Jurij Bojko beklagte auf
einer Pressekonferenz im Anschluss
der Parlamentssitzung, die EU habe der
Ukraine keinen „klaren Mechanismus
für die Kompensation wirtschaftlicher
Verluste nach der Unterzeichnung des
Abkommens“ angeboten.
Russland hatte in den vergangenen
Monaten wiederholt vor einer Hinwendung der Ukraine an den Westen gewarnt
und Handelssanktionen angedeutet,
sollte das Abkommen unterzeichnet werden. Der ukrainische Präsident Wiktor
(Lesen Sie weiter auf Seite 4)
Die OWC-Informationsdienste informieren auf jeweils 12-16 Seiten
aktuell und fundiert über die wirtschaftliche Entwicklung in
Russland, Kasachstan, Belarus, Polen, Aserbaidschan und der
Ukraine.
Fordern Sie ein kostenloses Probeexemplar an!
OWC Verlag für Außenwirtschaft GmbH
www.owc.de
++ kurz notiert ++++ kurz notiert ++++ kurz notiert ++++ kurz notiert ++++ kurz notiert ++++ kurz notiert +++
Verbot von
Zigarettenwerbung
MOSKAU, 15. November. Seit Mitte November droht Rauchern in Russland eine Geldstrafe, wenn sie an öffentlichen Orten zur
Zigarette greifen. Das neue Anti-Tabak-Gesetz verbietet auch die Werbung für Zigaretten und belegt den Verkauf von Zigaretten
an Minderjährige mit höheren Strafen als
bisher. Die Maßnahmen, die das Rauchen in
Russland eindämmen sollen, sollen sich in
Zukunft weiter verschärften.
Reserven gehen zurück
MOSKAU, 21. November. Russlands Goldund Devisenreserven sind in der Woche vom
8. bis 15. November um 0,6 Prozent beziehungsweise 3,1 Milliarden US-Dollar auf
507,7 Milliarden US-Dollar gesunken. Schon
in der Vorwoche war ein Rückgang von 0,6
Prozent verzeichnet worden. 2012 sind die
Währungsreserven um 7,8 Prozent gewachsen und lagen am 1. Januar 2013 bei 537,6
Milliarden US-Dollar.
Börse
Knapper Verlust
MOSKAU, 21. November. Der Moskauer
RTS-Interfax-Index sank um 1,47 Prozent
auf 1.425,86 Punkte.
(dpa-AFX)
www.cbr.ru
1 US-Dollar
1 Euro
33,0180 Rubel
44,3300 Rubel
Frau Pia Humburg | Regenskamp 18 | D-48157 Münster
Tel. +49 251 92430924 | [email protected]
FAX-NUMMER +49 251 92430999
68 MarkterschlieSSung und -durchdringung
Anke Pötzsch
Geschäftsführende Gesellschafterin, INTERPONT, Dresden
Produktionsaufbau: notwendige Schritte
Von der Wahl des Grundstücks bis zur Abnahme
Der Aufbau einer Produktion in Russland ist für jedes Unternehmen ein Meilenstein in der Firmengeschichte. Es empfiehlt sich
folgender Ablauf:
Suche und Vorauswahl eines Grundstücks
Je nachdem, ob die Produktion auf der Grünen Wiese erfolgen
soll, das Werk also von Null an aufgebaut wird oder ob vorhandene Gebäude genutzt werden sollen, ergeben sich die weiteren
Schritte: Zu prüfen sind
 die Kapazitäten und Kosten von Strom, Gas, Wasser, Anbindung an das Verkehrsnetz (Flughafen, Bahn);
 Entfernungen zu Lieferanten und Kunden;
 örtliche Begrenzungen von Emissionen, Grund- und Bodenstrukturen (Sumpfgebiete o.ä.);
 Verfügbarkeit von Arbeitskräften;
 steuerliche Sonderbedingungen;
 Hilfestellung durch die Administration und vieles mehr.
Due Diligence
Erst bei direkter Überprüfung aller Angaben (technische, juristische, steuerliche), das heißt durch das Heranziehen professioneller
Anbieter, die nicht nur Eigentumsverhältnisse, Umweltbelastungen und anderes bewerten können, sondern auch die Beauftragung von Unternehmen, die zum Beispiel Bohrungen und andere
Expertisen des Grund und Bodens durchführen, kann wirklich
festgestellt werden, ob die Angaben der Realität entsprechen.
Im Vorfeld muss geklärt werden, welche steuerlichen Vergünstigungen dem Residenten durch die regionalen Administrationen
eingeräumt werden können: Je nach Umfang der Investition kann
zum Beispiel die Einkommensteuer um bis zu 4,5 Prozent gesenkt
oder gar eine Befreiung von der Vermögens- und Transportsteuer
erzielt werden.
Gründung einer Gesellschaft
Der Aufbau von JV-Strukturen wird seit Jahren mit sehr großer
Vorsicht betrachtet, obwohl es natürlich Erfolgsmodelle gibt. Oft
wird übersehen, dass der russische JV-Partner, der früher unter
Umständen ein guter Abnehmer war, nun seine eigene Linie fahren möchte. Dabei werden Investitionen oft nur von deutscher
Seite erwartet. Auch können Probleme mit ausländischem Personal auftreten, das der deutsche Joint-Venture-Partner in Kontrollund Supervisorfunktion einsetzen möchte. Karge Englischkenntnisse erschweren die Kommunikation. Der Einsatz ausländischer
ERP-Programme wird von vornherein abgelehnt, das russische
Buchhaltungssystem 1C wird bevorzugt und monopolisiert. Das
führt dazu, dass der deutsche Investor mit der Zeit die Kontrolle
über seine eigenen Finanzen verliert.
Praktische Erfahrungen zeigen: Unternehmen, die ihre Produktionsstätten selbst aufgebaut und damit ihre Eigenständigkeit
behalten haben, sind guter Dinge, denn sie können Abnehmerverträge nach den Konditionen abschließen, die der Inhaber für
akzeptabel hält und haben den Cashflow unter ihrer Kontrolle.
Zusammenarbeit und Investitionsvertrag mit
der lokalen Administration
Nach der Analyse muss mit der Administration verhandelt werden.
Das ist ein wesentlicher Bestandteil der Entscheidungsfindung.
Die meisten Regionen sind natürlich an der Errichtung von
Produktionsstätten in ihrem Oblast interessiert und freuen sich auf
die Schaffung von Arbeitsplätzen. Hier muss bis ins Detail mit den
Vertretern der Administration ausgefeilt werden, welche Aufgaben
die Region übernimmt und welche der Investor.
Wichtig ist, dass ein Investitionsabkommen mit der Administration abgeschlossen wird, in dem die Punkte, die die Administration selbst übernimmt und die Aufgaben, die der Investor
vorzubereiten hat, schriftlich fixiert sind. Trotzdem sollte man
darauf vorbereitet sein, dass Fristen nicht eingehalten werden
können und das deutsche Unternehmen dadurch in Verzug mit
seiner geplanten Produktionsaufnahme kommt. Deshalb sollte
jeder Produktionsaufbau langfristig geplant und vor allen Dingen
ausreichend budgetiert werden. Einen Plan B sollte jedes Unternehmen parat haben.
MARKTERSCHLIESSUNG UND -DURCHDRINGUNG 69
Kostenstruktur
So sollte bei der Kostenstrukturen nicht vom Heimatland ausgegangen werden. Budgetieren Sie großzügig und bauen Sie zusätzliche Eventualitäten in die Investitionsplanung ein, damit Sie am
Ende keine Überraschung erleben.
Erwerb Von Produktionsgrundstücken
Einige Unternehmen entschließen sich zum Erwerb des Grundstücks, andere wiederum zum Abschluss eines langfristigen Mietvertrages im Rahmen einer Auktion.
Anschlüsse an Netze der Versorgungsträger
In den meisten Fällen hat die Administration bereits kommerzielle
Sub-Strukturen geschaffen. Sie übernimmt gegen ein entsprechendes Entgelt die weiteren Maßnahmen, die der Investor durchzuführen hat. Sollte es diese nicht geben, muss der Investor sämtliche
Vorbereitungen allein durchführen und sich mit den Versorgungswerken in direkte Verhandlungen begeben.
Planung und Bau des Produktionsgebäudes
Für die Auswahl des Planungs- und Bauunternehmens ist es sinnvoll, einen Projektleiter oder professionelle Beratungsunternehmen zu nutzen. Es müssen nicht nur die Erfahrung, Referenzen
und Kalkulationen der an Ihrer Ausschreibung teilnehmenden
Unternehmen geprüft werden, sondern auch die verschiedenen
russischen Zulassungen. Hier geht es in erster Linie um die Mitgliedschaft in einer SRO (Selbstverwaltungsorganisation) und
andere Zulassungen.
Die Planung des Gebäudes sollte erst beginnen, wenn Sie den
Vertrag bezüglich des Grundstückes wirklich fest verankert haben.
Erwerb der technischen Anlagen für Ihr
Unternehmen
Achten Sie hierbei auf die Möglichkeiten einer CiK = Zollbefreiung bei Einlage in das Satzungskapital. Lassen Sie sich bitte hierbei
juristisch und steuerlich beraten!
Baugenehmigung
Hierbei ist professionelle Unterstützung ebenfalls empfehlenswert. Es gibt viele Schritte zu erledigen:
Ingenieurtechnische Untersuchung des Baugrundstücks,
Staatsexpertise;
 Erteilung der TU (technischen Bedingungen für die Erschließung);
 Einholung des Bebauungsplans bei der Munizipalität;
 Erstellung der Projektunterlagen (einschließlich Sanitärschutzzone, Deklaration der Industriesicherheit, Naturschutzbedingungen, Staatsexpertise bezüglich der Projektunterlagen und
vieles mehr.
Zusätzlich können spezielle Lizenzerfordernisse relevant werden
wie Umweltgenehmigungen für die Verwendung von Trink- oder
Industriewasser, Ableitung industrieller Abwässer, Luft- und Lärmemissionen etc.
Abnahme nach Fertigstellung
Die Abnahme durch den Bauherrn (Bestätigung vom Architekten
und der technischen Aufsicht) sowie die Inbetriebnahmegenehmigung, die Erfassung / Registrierung im Immobilienkataster und
die Registrierung sind sozusagen die letzten Hürden.
Auch hierbei können wiederum Lizenzen für den Betrieb der Produktionsstätte gefordert werden – das sind zum Beispiel Genehmigungen für explosions- und feuergefährdete beziehungsweise
chemisch gefährliche Anlagen oder die staatliche Expertise für die
industrielle Sicherheit des Produktionsgebäudes (bei Ablauf der
Betriebsdauer des Gebäudes), etc.
[email protected]
Tel.: +49 351 497 66 40
www.interpont.com
70 MarkterschlieSSung und -durchdringung
Vadim Barakov
Geschäftsführer, PROMTECH Germany GmbH, Berlin
Standortwahl und Baugenehmigungen
Erfahrungen beim Projektmanagement – worauf Investoren achten sollten
Die Planung und Realisierung von Investitionsprojekten in Russland stellt für ausländische Unternehmen eine Herausforderung
dar. Mentalitätsfragen und Unterschiede in der Geschäftskultur
werden oft unterschätzt, wodurch viele Projekte mit einem mäßigen Erfolg enden oder viel mehr Zeit in Anspruch nehmen als
geplant.
Wegen der landestypischen Normen und Besonderheiten
sind für den Erfolg nicht nur die fachlichen Kompetenzen entscheidend – genauso wichtig sind die Kenntnisse der russischen
Managementkultur. Das eigentliche Fundament eines Investitionsprojektes bilden die Standortsuche und die Vorprojektmaßnahmen (sogenanntes Stadium PP). Unabhängig davon, ob man
sich in seiner Investition für eine Option »Greenfield«, »Brownfield« oder Industriepark entscheidet, sollte besonderes Augenmerk auf die vorhandene oder geplante Infrastruktur sowie auf
Nutzungsbedingungen, Dauer, technische und ökologische Verwertbarkeit, aber auch nicht zuletzt das rechtmäßige Eigentum des
Verkäufers beim Erwerb eines Grundstücks gelegt werden. Diese
können nicht mit deutschen Verhältnissen verglichen werden.
Der Abstimmungsaufwand und dessen Erfolg hängen sehr
stark von der Lokalität ab. Der Wettbewerb einzelner Regionen
und eine bereits existierende Sonderwirtschaftszone (SWZ)
begünstigen die Ansiedlung mittelständischer Unternehmen.
Den Investoren werden auf für Industriezwecke geplanten Arealen
Grundstücke oder Hallenräume zur Pacht oder Miete angeboten. Der Trend geht zunehmend zu Industrieparks, in denen die
indust­rielle Ansiedlung aufeinander abgestimmter Unternehmen
den Wirtschaftsstandort stärkt.
Industrieparks haben außerdem den Vorteil, dass Infrastrukturanschlüsse schneller und Abstimmungsverfahren einfacher
realisiert werden. Die Option, steuerliche Vorteile fix mit Kommunen und Städten zu vereinbaren, steht häufig zur Verfügung.
Ihr Lösungsanbieter begleitet Sie bis zu einer optimalen Ausgestaltung Ihres Investitionsprojektes bei allen beteiligten Behörden.
Für Erfolg gibt es hier kein Patentrezept, jedes Projekt ist individuell und benötigt individuelle Planung. Es hängt von der Zielsetzung ab, ob man sich für einen Neubau oder eine Anmietung
vorhandener Produktionsstätten entscheidet. Im Allgemeinen
lässt sich feststellen, dass Büro- und After-Sales-Serviceniederlas-
sungen meistens angemietet werden, die Produktion dagegen wird
nach Investor-Vorstellungen projektiert und gebaut.
Baugenehmigungsverfahren
Der Baukodex und das Baugenehmigungsverfahren in Russland
sind ständigen Anpassungen und Veränderungen unterworfen.
Die Kenntnis der aktuellen Verfahrensweise muss geläufig sein.
Es empfiehlt sich, anhand des Projektinhaltes einen anwendbaren
Titel des Bauvorhabens zu bestimmen, ob es sich um »Neubau«,
»Rekonstruktion«, »Erweiterung« bzw. »Erneuerung« einer
bestehenden Anlage handelt. Aus dieser Definition resultieren
die Tiefe der Dokumentation sowie der Abstimmungsaufwand.
Während »Neubau« und »Rekonstruktion« den vollen Umfang
an Projektdokumentation laut Verordnung 87/2008 verlangen, ist
der Aufwand bei »Erweiterung« sowie »Erneuerung« geringer.
Bereits in der Vorprojektphase ist auch in Russland die Umweltverträglichkeit zu prüfen. Emissionsreiche Objekte erhöhen den
Planungs- und Abstimmungsaufwand schnell um das Doppelte.
Der russische Planer soll für die behördliche Abstimmung der
Projektdokumentation verantwortlich sein, was auch schriftlich
zu fixieren ist.
Erst nachdem IRD (ИРД) des Objektes sowie die Bebauungsgenehmigung vorliegen, kann man mit der Projektierung beginnen. Danach ist die eigentliche Planung vorgesehen. Die deutschen
Planer haben meist Schwierigkeiten beim Planen nach russischen
Vorschriften. Deswegen werden die Kompetenzen aufgeteilt. Die
deutschen Bauplanungsunternehmen erarbeiten die rohe Konzeptplanung, die russischen Unternehmen beschäftigen sich mit
der Ausarbeitung der Planung in nötiger Tiefe und Normung und
entwerfen diese bis zu einer einreichfähigen Dokumentation (Projekt). Russische Planer müssen eine SRO-Mitgliedschaft (СРО)
aufweisen (Lizenz). Die Struktur und Inhalte der Genehmigungsplanung sind in der Verordnung Nr. 87 vorgeschrieben. Diese ist
in Kapitel aufgeteilt und besteht aus einem grafischen Teil (Zeichnungen und 3D-Bilder) sowie einem Textteil. Die Planung von
technologischen Anlagen gehört auch zum Umfang und wird von
westlichen Technologielieferanten übernommen. Die geplante
Investition muss von Bau- bis Arbeitsschutzmaßnahmen behördlich abgestimmt werden.
MARKTERSCHLIESSUNG UND -DURCHDRINGUNG 71
Die Abstimmung erfolgt in mehreren Stufen in Form von Staatlichen bzw. Nichtstaatlichen Expertisen, die eine Bewertung der
Projektdokumentation auf Einhaltung der geltenden Normen und
der Vereinbarkeit mit lokalen Gegebenheiten vornimmt. Die seit
einem Jahr bestehende Möglichkeit einer Nichtstaatliche Expertise bietet die Möglichkeit diese Bewertung von akkreditierten,
privaten Expertengesellschaften durchführen zu lassen. Beide
Expertisen gelten als gleichgestellt. Die einzige Einschränkung
gilt für Objekte, die von nationaler Bedeutung sind (wie z. B.
Kraftwerke, öffentliche Straßen und Brücken, Bahnhöfe) – hier
muss nach wie vor eine Staatliche Expertise beantragt werden.
Nach Beantragung ist hier eine Bearbeitungsdauer von 90 Tagen
einzuplanen. Die Kosten der Expertisen werden per Verordnung
Nr. 145 geregelt und hängen direkt von den Projektierungskosten
ab.
Im nächsten Schritt wird mit einem positiven Expertisenbescheid und weiteren Dokumenten, wie z. B. Katasterauszug, Mietoder Kaufvertrag des Grundstückes und diversen Bescheiden aus
der Vorprojekt-Phase und der Projekt-Phase (auch Stadium »P«
genannt) bei der lokalen Architekturbehörde (z. B. in Moskau
heißt diese »IGASN«) der eigentliche Antrag zur Erteilung der
Baugenehmigung gestellt, die Bearbeitung welcher abermals 30
Kalendertage dauern kann.
Die Ausführungsplanung (auch Stadium RD – рабочая
документация) ist ebenso nach lokalem GOST und SNIP Standard auszuführen und gegebenenfalls abschnittsweise zusätzlich
mit den zuständigen lokalen Kommunalbehörden abzustimmen.
Während die Projektdokumentation durch die staatliche
Expertise geprüft wird, wird meist die Bauausschreibung vorbereitet. Die Wahl wird abhängig vom Standort, der Komplexität des
Objektes sowie vom Budget, das zur Verfügung steht, getroffen.
Die externe Bauaufsicht ist ein notwendiges Übel im Sinne eines
ausländischen Investors, darüber hinaus gesetzlich vorgeschrieben. Technische und Autorenaufsicht bewahrt den Investor vor
allzu parteiischen Entscheidungen.
Bau und Montage
Bei lokalen Bauunternehmen sind Unternehmenshistorie und
Bonität zu prüfen sowie eine nach Baufortschritt gestaffelte Bezahlung zu vereinbaren. Um sicherzugehen, dass der Vertrag nicht von
einer unberechtigten Person unterschrieben wurde, sollte man vor
dem Vertragsabschluss die Verifizierung des Unterzeichners prüfen.
Die Kontrolle über den Bauvorgang sollte durch einen erfahrenen Projektsteuerer vorgenommen werden, der über ein Team
aus deutsch- und russischsprachigen Ingenieuren verfügt. Die
externe Bauaufsicht ist ein notwendiges Übel im Sinne eines ausländischen Investors, darüber hinaus gesetzlich vorgeschrieben.
Arbeitsrechtliche Aspekte
Ausländer benötigen ein Arbeitsvisum, das von der einstellenden Firma in Russland beantragt werden muss. Dieser Prozess
sollte unbedingt juristisch begleitet werden. Wichtig: Mit einem
Geschäftsvisum darf in Russland nicht gearbeitet werden. Ausnahme sind Montageüberwachungen. Die Suche nach qualifiziertem Personal gestaltet sich komplizierter als in Westeuropa. Eine
Hilfestellung bietet hier die AHK Russland.
Zulieferer
Das Problem der zuverlässigen Lieferanten sollte man bereits bei
der Standortwahl berücksichtigen. Viele Markenhersteller von
Baumaterialien sind bereits in Russland aktiv, wobei die Lücken
des erheblichen Bedarfs bei Weitem noch nicht geschlossen sind.
Der rechtzeitige Aufbau eines lokalen Lieferantenstamms gehört
zu den wichtigsten Aufgaben eines neu gegründeten Unternehmens.
Fazit
Wer in Russland ein Investitionsprojekt plant, sollte sich tunlichst
über die Eigenheiten der Regionen informieren, die infrage kommen. Unterstützt die lokale Administration ein Vorhaben des
ausländischen Investors, sind viele Hürden bereits genommen.
Der Wettbewerb der Regionen in Russland um ausländische
Investoren begünstigt nachhaltig die Position deutscher Industrie­
unternehmen und Mittelständler. Die notwendigen Schritte bei
der Projektrealisierung können und dürfen nicht nur durch eigene
Kräfte umgesetzt werden. Aus diesem Grund sollen die Projektmanager noch während der Vorprojektphase definieren, welche
Maßnahmen durch eigene Mitarbeiter und welche am besten
durch externe und kompetente Partner abgewickelt werden sollen.
Tel.: +49 30 2014 307-0
[email protected]
www.promtechgroup.com
72 MarkterschlieSSung und -durchdringung
Florian Schneider
LL.M., Rechtsanwalt, Managing Partner, Head of Retail Group, Europe, Dentons, Moskau
Gründung von Joint Ventures
Offshore-Gestaltungen noch immer zu empfehlen
Noch unter Präsident Dmitrij Medwedjew hat Russland eine
Modernisierungsoffensive proklamiert. Russland hat verstanden,
dass es unabhängiger von den Weltmarktpreisen für Rohstoffe
werden muss, um eine nachhaltige wirtschaftliche Grundlage zu
schaffen. Die Zusammenarbeit von Unternehmen auf Grundlage
eines Joint Ventures ( JV) ist für russische und deutsche Investoren ein gern genutztes Mittel, um Zugang zum russischen Markt
mit Modernisierung der russischen Wirtschaft zu vereinbaren.
Der russische Partner ermöglicht in der Regel den Zugang zum
Markt (physisch durch die Einbringung von Immobilien und/
oder wirtschaftlich über den Zugang zu einem Vertriebsnetz),
und der ausländische Partner bringt Knowhow und Technologie
in das Gemeinschaftsunternehmen ein, die wesentlich sind, um
moderne Produktions- und Vertriebsabläufe in Russland zu etablieren.
Für die Gestaltung eines gesellschaftsrechtlichen JV in Russland kommen grundsätzlich zwei Möglichkeiten in Betracht:
 Das ausländische Unternehmen und das russische Unternehmen gründen ein Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Russland (»Onshore«-Gestaltung).
 Das ausländische Unternehmen und das russische Unternehmen gründen ein Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz
außerhalb Russlands (»Ofshore-Gestaltung«). Das Gemeinschaftsunternehmen gründet eine Tochtergesellschaft mit Sitz
in Russland.
Im Zuge der Gründung eines JV sehen sich die Gesellschafter in
jedem Fall mit dem Erfordernis konfrontiert, eine Führungs- und
Kontrollstruktur zu implementieren, die die Besonderheiten des
Projekts sowie auch die Unterschiede zwischen den Einlagen
und den Rollen der einzelnen Gesellschafter berücksichtigt. Ein
entsprechendes Dokument wird als sogenanntes »Shareholder
Agree-ment« bezeichnet (nachfolgend »Gesellschaftervereinbarung«).
Aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen und der Ungewissheit der Behandlung durch russische Gerichte in der Praxis
wurden JV bis zu einer Reform des Gesellschaftsrechts im Jahr
2009 in Russland fast ausschließlich über Offshore-Gestaltungen
strukturiert. (Die Gesellschaftervereinbarung hielt im Jahr 2009
mit Einführung des Vertrages über die Rechtsausübung durch
Gesellschafter von Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie
der Aktionärsvereinbarung in Aktiengesellschaften Einzug in die
russische Gesetzgebung.) Mit der Gesellschaftsrechtsreform
wurden Gesellschaftervereinbarungen, das Rückgrat eines jeden
JV, ausdrücklich zugelassen sowie das zwingende Austrittsrecht
eines Gesellschafters aus einer russischen GmbH abgeschafft. Die
Rahmenbedingungen für eine Onshore-Gestaltung für ein JV in
Russland sind nun grundsätzlich vorhanden.
Neuerung im Bereich
Gesellschaftervereinbarungen
Derzeit findet eine grundlegende Reform des Zivilgesetzbuches
der Russischen Föderation statt (nachfolgend »Änderungsvorschlag zum ZGB RF«). Einige Änderungen sind bereits in Kraft
getreten, die Reform der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen
befindet sich aber noch im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Die wichtigsten Neuerungen betreffend Gesellschaftervereinbarungen, wenn diese in Kraft treten, sind:
1.Die Gesellschaftervereinbarung muss nicht zwischen allen
Gesellschaftern abgeschlossen werden. Personen, die nicht als
Vertragsparteien auftreten, können jedoch nicht durch eine
solche Vereinbarung verpflichtet werden.
2.Die Gesellschafter, die die Gesellschaftervereinbarung
geschlossen haben, sind verpflichtet, die Gesellschaft über den
Vertragsschluss zu unterrichten, ohne den Inhalt der Gesellschaftervereinbarung offenlegen zu müssen.
3. Für öffentliche Gesellschaften gilt eine Pflicht zur Offenlegung
von Informationen über die Gesellschaftervereinbarung, während der Inhalt im Falle von nichtöffentlichen Gesellschaften
nicht offengelegt werden muss.
4. Die Parteien der Gesellschaftervereinbarung sind nicht berechtigt, sich unter Bezugnahme auf Widersprüche zwischen der
Gesellschaftervereinbarung und den Satzungsbestimmungen
auf die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zu berufen.
5. Die Gesellschaftervereinbarung kann nicht nur zwischen den
Gesellschaftern, sondern auch zwischen den Gesellschaftern
und den Gläubigern der Gesellschaft und/oder anderen Dritten zur Sicherung deren Interessen geschlossen werden (beispielsweise im Rahmen der Restrukturierung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft).
MARKTERSCHLIESSUNG UND -DURCHDRINGUNG 73
6.Eine Verletzung der Gesellschaftervereinbarung kann im
Falle einer Klage einer der Vertragsparteien dazu führen, dass
Beschlüsse der Gesellschaftsorgane für ungültig erklärt werden, sofern zum Zeitpunkt der entsprechenden Beschlussfassung durch das jeweilige Gesellschaftsorgan alle Gesellschafter
Parteien der Gesellschaftervereinbarung waren und die Ungültigkeitserklärung des Beschlusses keine Verletzung der Rechte
und gesetzlich geschützten Interessen Dritter zur Folge hat.
Ein von einer Vertragspartei unter Verletzung der Gesellschaftervereinbarung geschlossenes Rechtsgeschäft kann nur dann
auf Klage einer Partei der Gesellschaftervereinbarung gerichtlich für ungültig erklärt werden, wenn die andere Partei des
Rechtsgeschäfts von den Beschränkungen der Gesellschaftervereinbarung Kenntnis hatte oder hätte haben müssen.
7. Folgendes kann nicht in der Gesellschaftervereinbarung geregelt werden:
 Verpflichtung der Vertragsparteien zur Abstimmung gemäß
den Anweisungen der Organe der Gesellschaft;
 Festlegung der Struktur der Gesellschaftsorgane sowie
ihrer Kompetenzen entgegen den ausdrücklichen gesetzli chen Vorschriften.
Angesichts der inhaltlichen Neuerungen der Gesellschaftervereinbarung und der in Bezug auf ihre Regelung fehlenden Dispositivität ist anzunehmen, dass der Änderungsvorschlag zum ZGB RF
in den nächsten Lesungen der russischen Staatsduma korrigiert
wird, um negative Auswirkungen der Gesellschaftervereinbarung auf die Umsetzung gemeinsamer Investitionsprojekte unter
Beteiligung russischer und ausländischer juristischer Personen zu
minimieren. Die Tendenz, das Rechtsinstitut der Gesellschaftervereinbarung im ZGB RF zu verankern, ist jedoch zweifelsohne
ein positiv zu wertender Schritt auf dem Weg zur Schaffung eines
attraktiven Investitionsklimas in der Russischen Föderation.
Die wichtigsten russischen Rechtsformen für JV sind derzeit
weiter die OOO und die ZAO. Der Änderungsvorschlag zum ZGB
RF sieht die Einführung einer neuen Einteilung von Aktiengesellschaften in öffentliche und nichtöffentliche vor.
Am 1. Juli 2012 trat das Föderale Gesetz Nr. 380-FZ »Über
Wirtschaftspartnerschaften« vom 3. Dezember 2011 in Kraft,
gemäß dem es sich bei der Wirtschaftspartnerschaft um eine neue
Rechtsform für kommerzielle Unternehmen handelt, die für die
Tätigkeit im Rahmen eines einzelnen Projekts (meist Innovationsund Ventureprojekte) geschaffen wurde.
Hier die wichtigsten Besonderheiten von Wirtschaftspartnerschaften als neue Rechtsform:
1. Die an Wirtschaftspartnerschaften beteiligten Partner haften
nicht für die Verbindlichkeiten der Partnerschaft. Ihre Haftung
für Verluste, die mit der Tätigkeit der Partnerschaft in Zusammenhang stehen, ist auf die Höhe ihrer Einlagen beschränkt.
2. Die Reorganisation von Wirtschaftspartnerschaften ist nur in
Form ihrer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft möglich.
3. Einer Wirtschaftspartnerschaft ist es nicht gestattet:
 andere juristische Personen zu gründen (mit Ausnahme von
Genossenschaften und Verbänden)
 Obligationen oder andere Wertpapiere auszugeben
 Werbung für ihre Tätigkeit zu machen.
Somit ist die Wirtschaftspartnerschaft aufgrund ihrer eingeschränkten Rechtsfähigkeit für JV nur begrenzt eine überlegenswerte Option.
Onshore versus Offshore
Vergleicht man die Onshore- mit der Offshore-Struktur, so ist die
Gründung des JV bei der Onshore-Gestaltung schneller und kostengünstiger umsetzbar. Auch der laufende buchhalterische und
steuerliche Aufwand für die Holdinggesellschaft sowie der Kosten- und Koordinationsaufwand bei notwendigen Beschlussfassungen in der Offshore-Holding und damit erforderliche notarielle
Beglaubigungen, Apostillen und Übersetzungen entfallen. Bei der
Onshore-Gestaltung ist zwingend russisches Recht anzuwenden,
und die russischen staatlichen Gerichte haben die ausschließliche
Gerichtsbarkeit. Damit sind Schiedsgerichtsvereinbarungen nur
bei Offshore-Gestaltungen möglich.
Der kaum erprobte und noch immer lückenhafte gesetzliche
Rahmen sowie die weiterhin unzureichende Gerichtspraxis sprechen noch immer für eine Strukturierung Offshore. Es fehlen
weiterhin ausreichende gesetzliche Regelungen zur Ausgestaltung von Gesellschaftervereinbarungen. Insbesondere die in der
Regel vereinbarten Exit-Klauseln (Put-/Call-Optionen, Tag-/
Drag-Along-Rechte) oder Regelungen bei einer Patt-Situation
(Deadlock-Regeln) sind weder gesetzlich geregelt noch besteht
Rechtsprechungspraxis.
Gerade auch die allgemeine Unsicherheit bei Gerichtsverfahren in Russland führt dazu, dass bei Auseinandersetzungen von
Joint-Venture-Partnern der gesamte Streit auf allen Ebenen (anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht und JV-Gesellschaft) möglichst in einer Rechtsordnung ausgetragen werden sollten, in der
die Risiken kalkulierbar sind. Noch immer raten daher alle internationalen Rechtsanwaltskanzleien zu einer Offshore-Gestaltung.
In der Praxis häufig verwendete Rechtsordnungen sind England,
Österreich, Schweiz, Deutschland und Zypern.
Welche Strukturierung besser geeignet ist, muss stets in Abhängigkeit von einzelfallabhängigen Faktoren, unter anderem dem
eingesetzten Kapital, der Anzahl der Partner, den Anteilsverhältnissen, der Branche, dem Sitz der Gesellschafter, der Art des Projektes sowie nach einem sorgfältigen Vergleich mit den anderen
möglichen Rechtsordnungen entschieden werden.
Tel.: +7 495 644 0500
[email protected]
www.dentons.com
74 MarkterschlieSSung und -durchdringung
Ulf Schneider
Geschäftsführer RUSSIA CONSULTING Gruppe
Das russische Steuersystem
Modern, attraktiv und mittelstandsfreundlich
Russland hat den Ruf, ein kompliziertes und nicht durchschaubares Steuerwesen mit viel Beamtenwillkür zu haben. Doch dies
ist so nicht richtig. Es hat sich viel verändert, auch in der Steuerverwaltung und schon lange in der Steuergerichtsbarkeit. Auch
Deutschland kann hier von Russland lernen.
Das russische Steuerrecht wurde um die Jahrtausendwende
grundlegend modernisiert. An die Stelle einzelner Steuergesetze und vieler Nebenvorschriften trat ein Steuergesetzbuch
(Налоговый кодекс) mit zwei Teilen, dem Verfahrensrecht und
dem zweiten Teil, der abschließend alle Steuerarten regelt. Dies
ging einher mit einer radikalen Steuersenkung und teilweisen
Vereinfachung des Systems. Am deutlichsten wird dies an der
»Flat-Rate« von 13 Prozent Einkommensteuer für die meisten
Einkommensarten.
 Für den Vorsteuerabzug genügt nicht die Rechnung des
Geschäftspartners, es wird eine spezielle Umsatzsteuerrechnung Schjet-Faktura (Счет-фактура) benötigt.
 Beim Import von Waren ist die Einfuhrumsatzsteuer vor der
Verzollung abzuführen und kann in einer späteren Umsatzsteuererklärung auf Vierteljahresbasis zum Abzug gebracht werden.
Das heißt, es gibt in jedem Falle zunächst einen Cash-Out-Effekt.
 Bei Dienstleistungsverrechnung von Russland über die Grenze,
zum Beispiel an die deutsche Muttergesellschaft, gibt es in der
Regel eine Umsatzsteuerverzerrung.
Steuersätze 2014
Gewinnsteuer
Gewinnsteuer (Körperschaftsteuer)
20 %
Mit 20 Prozent hat Russland einen deutlich niedrigeren Satz als
Deutschland mit Körperschaft- und Gewerbesteuer zusammen
von meist über 30 Prozent. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass diverse Betriebsausgaben steuerlich nicht abzugsfähig
sind, da entweder nicht alle notwendigen Dokumente vorliegen
oder der Abzug grundsätzlich nicht gestattet ist.
Umsatzsteuer
0 %, 10 %, 18 %
Dividendensteuer (Quellensteuer)
15 % (bei Zahlung
ins Ausland) je nach
Doppelbesteuerungsabkommen
Reduzierung bis auf
5 % möglich
Einkommensteuer
(keine Progression, kaum Ausnahmen)
13 % (Steuerinländer
und hochqualifizierte
ausländische Spezialisten)
30 % (Steuerausländer)
Sozialversicherungsbeiträge
30 % bis zu einem
Jahresgehalt von
624.000 Rubel (2014)
Steuerliche Verrechnungspreise
Seit 2012 gelten in Russland neue Vorschriften, die sich an den
OECD-Richtlinien orientieren. Während zunächst noch Grenz­
werte galten, muss erstmals für das Jahr 2014 unabhängig von
der Größenordnung der Transaktionen zwischen verbundenen
Unternehmen über die Grenze eine zum Teil sehr umfangreiche
Dokumentation erstellt werden. Die Regelungen sind sehr formal.
Eine wichtige Abgabefrist ist der 20. Mai 2014. Bei Verletzung der
Regelungen können später »Strafen« von bis zu 40 Prozent der
Steuernachzahlung fällig werden.
Umsatzsteuer
Grundsätzlich folgt Russland dem Umsatzsteuersystem der EU. Es
gibt jedoch einige sehr wesentliche Unterschiede:
10 % für Gehaltszahlungen oberhalb dieses Betrags
MARKTERSCHLIESSUNG UND -DURCHDRINGUNG 75
Einkommensteuer / Lohnsteuer
Neben der »Flat-Rate« von 13 Prozent werden Steuer-Nichtresidenten in der Regel mit den durch die Tätigkeit in Russland erzielten Einnahmen mit 30 Prozent besteuert. Allerdings kann man bei
Vorlegen eines Jahreseinkommens von mindestens zwei Millionen
Rubel (ca. 45.000 Euro) auch als Steuer-Nichtresident mit sehr
temporärem Aufenthalt in Russland von dem Steuersatz von 13
Prozent profitieren, ohne notwendigerweise in Deutschland einer
Nachbesteuerung zu unterliegen.
Ein Ärgernis für viele Mitarbeiter können unechte Lohnersatzleistungen sein. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter hat im Rahmen einer
Geschäftsreise Ausgaben für Taxifahrten, die jedoch steuerlich
nicht anerkannt werden und in seiner Lohnabrechnung zu einem
geldwerten Vorteil führen, der versteuert werden muss.
Zwar ist die Berechnung der Lohnsteuer sehr einfach, wenn
einmal das Bruttogehalt feststeht, aber diese kann nicht nur wegen
des oben genannten unechten geldwerten Vorteils schwanken,
sondern auch durch Urlaubstage. Nimmt ein Mitarbeiter Urlaub,
so wird ihm für diesen Zeitraum das reguläre Gehalt entsprechend
nicht gearbeiteter Arbeitstage anteilig gekürzt und ersetzt durch
für die als Urlaub genommenen Kalendertage mit einem Durchschnittsgehalt der letzten zwölf Monate. Die Lohnabrechnung
kann also trotz Flat-Lohnsteuersatzes recht komplex werden.
Dokumentenflut
Die russische Buchhaltung ist bekannt für ihre Dokumentenflut.
Dies ist weitestgehend steuerlich bedingt. Insgesamt kann man
festhalten, dass Buchhalter in Russland bis heute mehr Steuerexperten als Spezialisten für handelsrechtliche Abschlüsse sind. Die
bekanntesten steuerlichen Dokumente sind:
Umsatzsteuerrechnung, genannt Schjet-Faktura (Счетфактура)
 Übergabeprotokoll, genannt »Akt« (Акт) bei Dienstleistungen und »Nakladnaja« (Накладная) bei Waren
Das Übergabeprotokoll ist für den Abzug der Ausgaben bei der
Gewinnsteuer erforderlich.
Seit 2014 gibt es auch die Möglichkeit, anstelle dieser beiden
Dokumente nur noch ein Einheitliches Übergabe-Dokument
(Универсальный передаточный документ) zu benutzen.
Finanzierung durch Gesellschafterdarlehen
Wie in Deutschland gibt es auch in Russland sogenannte Unterkapitalisierungsregeln beziehungsweise Zinsschranken. Dabei geht
es darum, wie hoch ein Darlehen von einem Gesellschafter sein
darf, damit die durch die Tochtergesellschaft zu zahlenden Zinsen
dort steuerlich voll abzugsfähig sind.
Steuerlicher Verlustvortrag
Grundsätzlich können Verluste, die steuerlich anerkannt werden,
bis zu zehn Jahre vorgetragen werden. Laufende Gewinne dieser
zehn Jahre können vollständig durch den Verlustvortrag aus Vorjahren bis auf null verringert werden. In der Praxis versuchen die
Steuerbehörden jedoch, den Steuerpflichtigen immer anzuhalten,
keine steuerlichen Verluste auszuweisen. Da die Gewinnsteuererklärung vierteljährlich auf Basis von Ist-Zahlen abzugeben ist, können hier durchaus häufige Vorladungen zum Finanzamt eintreten.
SWOT-Analyse des russischen Steuersystems
Stärke
Attraktive Steuersätze
Schwäche
Viele Dokumente, sehr formalistisch
Möglichkeit
Rechtsdurchsetzung in
gutem Zeitrahmen
Gefahr
Mehrbelastung bei schlechter Organisation/Planung
Vorsteuerüberhang
Vorsteuerüberhang wird durch die Steuerbehörden in der Regel
nach einer drei Monate dauernden sogenannten »kameralen«
Steuerprüfung erstattet.
Früher waren hier meist Gerichtsverfahren notwendig, um an
sein Geld zu kommen. Dies ist heute meist nicht mehr notwendig.
Steuerliche Betriebsstätte
Häufig wird übersehen, dass man trotz einer Tochtergesellschaft
in Russland durch Entsendung von Personal aus Deutschland eine
steuerliche Betriebsstätte in Russland kreieren kann und damit
die deutsche Gesellschaft in Russland gewinnsteuerpflichtig wird.
Bei Bau- und Montagetätigkeit gibt es nach deutsch-russischen
Doppelbesteuerungsabkommen zwar eine Karenzzeit von zwölf
Monaten, bei anderen Tätigkeiten sieht das russische Steuerrecht
jedoch sehr schnell eine Steuerpflicht lokal vor. Hier kommt es auf
eine frühzeitige steuerliche Planung an.
Steuergerichtsbarkeit
Gerade deutsche Unternehmen scheuen sich, in Russland in Steuerstreitigkeiten mit dem Finanzamt vor Gericht zu gehen. Häufig
hat man etwas Negatives über die Frage der Rechtssicherheit und
angeblich staatlich voreingenommene Richter gehört. Dies trifft
definitiv für die Steuergerichtsbarkeit nicht zu. Ca. 70 Prozent aller
Gerichtsurteile in Steuerfragen fallen zu Gunsten des Steuerpflichtigen aus und werden dann auch so umgesetzt. Noch besser, durch
die drei Instanzen klagt man sich meist in weniger als einem Jahr
durch – ein Vorbild für die deutsche Justiz!
Fazit
Das russische Steuerrecht ist zwar ein sehr formales, bei guter
Organisation des Dokumentendurchlaufs jedoch äußerst attraktiv mit niedrigen Steuersätzen. Gerade in der Startphase muss auf
sehr viele Formalismen geachtet werden, die bei Missachtung zu
hohem Verwaltungsaufwand und Bußgeldern führen können.
Tel.: +7 495 956 55 57
[email protected]
www.russia-consulting.eu
76 MarkterschlieSSung und -durchdringung
André Scholz
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, RSP International, Moskau
Rechnungslegung
Anpassung an internationale Standards weit fortgeschritten
Im Vergleich zu vielen anderen Rechtssystemen besitzt Russland
kein historisch gewachsenes Handelsrecht. Ein Handelsgesetzbuch existiert nicht. Dennoch beruht die russische Buchführungspraxis auf kodifizierten Grundlagen. Die einzelnen Regelungen
über die Rechnungslegung sind im Gesetz über die Buchführung
sowie in Rechnungslegungsstandards (RLS) enthalten.
Bereits seit 1998 unternimmt der russische Staat Anstrengungen zur Modernisierung und zur Anpassung an die internationalen
Rechnungslegungsstandards (IFRS).
Viel Papier mit Unterschrift und Stempel
Der fiskalische Gedanke steht dabei noch immer stark im Vordergrund. Dies hat vor allem historische Gründe. In der Sowjetunion
standen alle Unternehmen im staatlichen Eigentum und unterlagen in ihrer Produktionsplanung und Preisfestsetzung der staatlichen Kontrolle. Die Umbrüche in den 90er Jahren führten zu einer
Periode, in der vielfach das Nichtzahlen beziehungsweise Verkürzen von Steuern praktiziert wurde und dazu führte, dass der Fiskus
zum Teil ein drakonisches Vorgehen an den Tag legen musste, um
überhaupt Einnahmen zu erzielen. Zweck der Rechnungslegung
war damals allein die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen. Mit
der Trennung von Handels- und Steuerrecht im Rahmen der Einführung des einheitlichen Steuerkodexes 2002/2003 wurde diese
Alleinfunktion hinfällig und Besteuerungsgrundlagen werden nun
in parallel zu führenden Aufzeichnungen für rein steuerliche Zwecke ermittelt. Aber auch heute noch reichen Unternehmen ihre
Abschlüsse zuallererst bei der Steuerbehörde ein.
Im RLS 01/2008, der vergleichbar mit IAS 1 die allgemeinen
Rechnungslegungsgrundsätze (zum Beispiel auch die Grundsätze
ordnungsgemäßer Führung) vorgibt, ist unter anderem das Prinzip des substance-over-form verankert. In der täglichen Arbeit ist
davon allerdings selten etwas zu spüren. Die Rechnungslegungspraxis ist geprägt durch eine Vielzahl von Belegen und Nachweisen in Papier mit Originalunterschrift und Stempel.
In den übrigen Grundsätzen folgt die russische Rechnungslegung im Wesentlichen den international üblichen Prinzipien wie
Vollständigkeit, Periodenabgrenzung, Vergleichbarkeit etc. Die
Rechnungslegungsvorschriften sind dabei rechtsformunabhängig
anzuwenden.
Vorschriften für Kontenplan und Form der
Jahresabschlüsse
Formalisiert sind auch die Vorschriften in Bezug auf den Kontenplan und die Form der Jahresabschlüsse. Der Kontenplan gibt
dabei Konten der ersten und zweiten Gliederungsebene vor, wobei
auf der ersten Ebene weder Veränderungen noch Hinzufügungen
erfolgen dürfen. Die auf der zweiten Ebene vorgegebenen Konten dürfen ebenfalls nicht verändert, wohl aber ergänzt werden,
wenn der Bilanzierende dies für nötig erachtet. Auf Grund der
eher spartanischen Vorgaben ist eine Erweiterung des Kontenplanes sowohl für Zwecke der russischen Buchführung als auch für
ein aussagefähiges Reporting innerhalb der Unternehmensgruppe
unbedingt erforderlich.
Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung (GuV), Anlagen zur Bilanz, Cashflow-Rechnung und einem
Eigenkapitalspiegel. Diese Bestandteile sind formularmäßig vorgegeben, dürfen aber insofern erweitert werden, dass Unterposten
eingefügt werden können, wenn dies dem besseren Verständnis
des Abschlusses dient. Außerdem ist ein Anhang zu verfassen, der
in seinen Inhalten, gemeinsam mit den Anlagen zur Bilanz, den
Vorgaben des HGB durchaus entspricht.
Die Konten der ersten Ebene des Kontenplanes sind fest
mit den Gliederungszeilen der Hauptpositionen in Bilanz und
Gesamt­ergebnisrechnung verknüpft. Hiervon darf nicht abgewichen werden.
Die Rechnungslegungsstandards regeln sowohl allgemeine Fragen wie Ansatz und Bewertung von Anlagevermögen (RLS 6/01)
oder Vorräten (RLS 5/01), aber auch Spezialfragen wie die Bilanzierung langfristiger Fertigungsaufträge (RLS 2/2008) oder die
Korrektur von Fehlern in der Rechnungslegung und im Abschluss
(RLS 22/2010).
Derzeit sind 26 RLS in Kraft. (http://www1.minfin.ru/ru/
accounting/accounting/legislation/positions/)
Drei Richtlinien aufeinander abstimmen
Bilanzierende sind verpflichtet, zwei separate, interne Bilanzierungsrichtlinien aufzustellen und auf Anfrage auch dem Fiskus
vorzulegen. Eine Richtlinie betrifft die handelsrechtliche Rechnungslegung und die andere die steuerliche. Daneben sind bei
MARKTERSCHLIESSUNG UND -DURCHDRINGUNG 77
einer Vielzahl von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung
auch noch Konzernbilanzierungsrichtlinien für die laufende
Berichterstattung und den Jahresabschluss für Konsolidierungszwecke maßgeblich.
Hier empfiehlt es sich, die drei Richtlinien aufeinander abzustimmen und bestehende Unterschiede zur Konzernbilanzierungsrichtlinie durch geschickte Wahlrechtsausübung zu minimieren.
Außerdem ist es in aller Regel sinnvoll, die wesentlichen Teile der
Konzernbilanzierungsrichtlinie von einem Fachübersetzer in die
russische Sprache zu übertragen. Erstens sind die Fremdsprachenkenntnisse auch unter guten Buchhaltern oft nicht so, wie man es
sich wünschen würde, und zweitens kann man davon ausgehen,
dass interne Richtlinien, die in der Muttersprache des Anwenders
vorliegen, mit deutlich mehr Elan umgesetzt oder überhaupt zur
Kenntnis genommen werden.
Die Praxisempfehlung zum Thema Buchhalter und Fremdsprache lautet in jedem Fall, dass bessere Qualität der Rechnungslegung erreicht wird, wenn das Fachwissen und die Erfahrung an
erster Stelle stehen und eine Einstellung nicht nur deswegen
erfolgt, weil der Kandidat gut mit den Mitarbeitern des Finanzund Rechnungswesens der Muttergesellschaft kommunizieren
kann.
Russische und internationale ERP-Systeme im
Angebot
Neben der Personalwahl stellt sich für den Bilanzierenden bereits
unmittelbar am Beginn der Tätigkeit auch die Frage, welches
ERP-System Verwendung finden soll. Neben russischen Lösungen
sind selbstverständlich auch die großen internationalen ERP-Systeme in Russland mit teilweise lokalisierten Angeboten vertreten.
Systeme wie SAP, Navision oder Oracle treffen auf einen wachsenden Bedarf und haben auch rein russische Kunden. Die entsprechenden Implementierungen sollten allerdings gut vorbereitet
und die Besonderheiten der Rechnungslegung sowie die teilweise
Formenstrenge besonders beachtet werden. Viele Unternehmen
haben in der Vergangenheit auch die Komplexität der steuerlichen
Aufzeichnungen sowie der damit einhergehenden Berichtspflichten unterschätzt. Folgen solchen Vorgehens sind entweder aufwändige Nacharbeiten, fehleranfällige Parallelsysteme oder sogar
das Risiko der Nichterfüllung von Berichtspflichten.
Perfekt eingestellt auf die steuerlichen und handelsrechtlichen Besonderheiten in Russland ist im besonderen Maße das
lokale System 1C (sprich: adin es). Es handelt sich dabei um das
meistverkaufte System, das über die Jahre von einem reinen Werkzeug für die Steuerbuchhaltung zu einem modular aufgebauten
ERP-System herangewachsen ist. Insbesondere für kleine und
mittlere Unternehmen stellt es eine echte Alternative zu den internationalen Systemen dar und ist mit überschaubarem Aufwand
auch an die Erfordernisse der Tochtergesellschaft eines weltweit
agierenden Konzerns anzupassen. Ein weiterer Vorteil liegt darin,
dass fast jeder Buchhalter Erfahrungen in der Anwendung dieses
Systems hat und damit die Personalauswahl erheblich leichter fällt.
Outsourcing mit Sicherheiten
Eine weitere Alternative, sowohl für den Beginn der Tätigkeit als
auch für kleine und mittlere Unternehmen ganz generell, stellt
das Outsourcing des gesamten Rechnungswesens sowie weiterer
Funktionen wie des Zahlungsverkehrs dar. Sofern die richtige
Anbieterauswahl erfolgt, erhält das Unternehmen neben einem
zuverlässigen ERP-System, welches stets auf dem neuesten Stand
ist, auch eine Art Versicherung dafür, dass die Berichtspflichten
auch in Zeiten von Urlaub und Krankheit eingehalten werden,
dass die Buchhalter auf dem letzten Fortbildungsstand sind, dass
eine Kommunikation in der Konzernsprache erfolgt und daneben
immer auch ein externer Blick auf Compliance-Fragen geworfen
wird.
Zuletzt sei noch erwähnt, dass auch in Russland eine allgemeine
Prüfungspflicht besteht, die vorsieht, dass der Jahresabschluss von
einem in Russland zugelassenen Wirtschaftsprüfer zu testieren ist,
wenn im Vorjahr entweder die Marke von 400 Millionen Rubel
Umsatzerlösen oder aber der Wert von 60 Millionen Rubel Bilanzsumme überschritten worden ist.
Zusammenfassung
Die russische Rechnungslegung nähert sich Stück für
Stück an die IFRS an.
Schon heute kann ein aussagefähiges Rechnungswesen aufgebaut werden, wenn die Rahmenbedingungen
beachtet und die richtigen Entscheidungen bei der Personal-, System- beziehungsweise Anbieterauswahl getroffen werden.
Neben russischen ERP-Systemen stehen auch internationale Systeme zur Verfügung.
Kleinen und mittelständischen Unternehmen empfiehlt
sich die Auslagerung des gesamten Rechnungswesens
sowie weiterer Funktionen wie des Zahlungsverkehrs.
Tel.: +7 495 287 48 32
Fax: +7 495 287 48 34
[email protected]
78 Ansprechpartner für den Mittelstand
Institutionen
Finanzinstitutionen*
Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Russland
Kasatschi per. 6, 119017 Moskau
Telefon: +7 (495) 2344950
Telefax: +7 (495) 2344951
www.russland.ahk.de, [email protected]
Commerzbank AG, Repräsentanz in Moskau
[email protected], www.commerzbank.com
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
[email protected], www.schwaebisch-hall.de
Deutsche Bank Ltd., Moskau
[email protected], www.deutsche-bank.ru
DEG - Deutsche Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft mbH
[email protected], www.deginvest.de
Landesbank Berlin Repräsentanz
[email protected], www.lbb.de
Raiffeisenbank ZAO
[email protected], www.raiffeisen.ru
DZ BANK AG Moscow Representative Office
[email protected], www.dzbank.de
BayernLB
[email protected], www.bayernlb.de
Wermuth Asset Management GmbH,
Repräsentanz Moskau
[email protected], www.wermutham.com
KFW IPEX-Bank GmbH Repräsentanz
[email protected], www.kfw.de
UniCredit Bank ZAO
[email protected], www.unicreditbank.ru
Landesbank Baden-Württemberg Repräsentanz
[email protected], www.LBBW.de
Bank Center-Invest AG
[email protected], www.centrinvest.ru
Deutsche Leasing Vostok ZAO
[email protected], www.deutsche-leasing.de
VTB Bank (Deutschland) AG
[email protected], www.vtb.de
IKB Leasing ZAO
[email protected], www.ikb-leasing.ru
HELABA LB Hessen-Thüringen Girozentrale Vertretung
[email protected], www.helaba.de
Aksis Development Engineering OOO
[email protected], www.aksis.ru
Deutsche Börse AG (Germany) Repräsentanz Moskau
[email protected], www.deutsche-boerse.com
SL Leasing OOO
[email protected], www.slleasing.ru
HSBC Bank (RR) OOO
[email protected], www.hsbcnet.ru
SV-TRANSEXPO OOO
[email protected], www.svte.ru
Shoreline OOO
[email protected], www.shorelinebrokers.com
Aareal Bank AG, Repräsentanz in Moskau
[email protected], www.aareal-bank.com
IAL Finance OOO
[email protected], www.ial-group.com
Commerzbank (Eurasia) SAO
[email protected], www.commerzbank.ru
Michael Harms
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
DEinternational
www.russland.ahk.de/dienstleistungen
Wladimir Nikitenko, Geschäftsführer
Telefon: +7 (495) 234 49 50-2281
[email protected]
Deutsche Botschaft Moskau
Uliza Mosfilmowskaja 56, 119 285 Moskau
Telefon: +7 (495) 937 95 00
Telefax: +7 (499) 783 08 75
www.moskau.diplo.de/
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin
Tel.: +49 30 186150
Fax: +49 30 186157010
www.bmwi.de
[email protected]
Germany Trade and Investment
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Tel.: +49 228 24993-0
Fax: +49 228 24993-212
www.gtai.de
[email protected]
Edda Wolf
Telefon: 0228/ 24993-214
[email protected]
Auswärtiges Amt Berlin
Internetredaktion
Werderscher Markt 1, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 1817-0
Fax: +49 30 1817-3402
www.auswaertiges-amt.de
[email protected]
* Mitglieder der AHK Russland
Ansprechpartner für den Mittelstand 79
Crédit Agricole CIB ZAO
www.ca-cib.com
ITEC ZAO
[email protected], www.itec-jsc.ru
Infrastructure Development Fund CJSC
www.idf.su
Dienstleister*
OWC Verlag für Außenwirtschaft
[email protected], www.owc.de/russland
Deutsche Messe AG, Vertretung in Moskau
[email protected], www.messe.ru
Clifford Chance CIS Limited
[email protected], www.cliffordchance.com
Rödl & Partner
[email protected], www.roedl.com/ru
SGS Germany GmbH
[email protected], www.de.sgs.com
Roland Berger Strategy Consultants
[email protected], www.rolandberger.ru
Messe Düsseldorf GmbH
[email protected], www.messe-duesseldorf.ru
IMION GmbH
http://imion-invest.com/
BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
[email protected], www.beitenburkhardt.com
Deutsche Management Akademie Niedersachsen
gemeinnützige GmbH
[email protected], www.dman.de
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche
Zusammenarbeit
[email protected], www.irz.de
Ernst & Young (CIS) B.V.
[email protected], www.ey.com/russia
INTERPONT
[email protected], www.interpont.com
Leipziger Messe GmbH, Vertretung in Russland
[email protected], www.leipziger-messe.de
ITMO GmbH Consulting Coaching Training
[email protected], www.itmo-info.com
OWC Ost-West-Consulting GmbH
[email protected], www.owc-rus.ru
Baker & McKenzie
[email protected],
www.bakermckenzie.com
JBK Schulze, Brutjan und Partner OOO Juristische
Beratungskanzlei
[email protected], www.schulzebrutyan.com
Kienbaum OOO
[email protected], www.kienbaum.ru
OBERMEYER Rus OOO
[email protected], www.opb.de
PricewaterhouseCoopers Russia B.V. (Netherlands) (branch
in Moscow)
[email protected], www.pwcglobal.com
KPMG LIMITED Branch office
[email protected], www.kpmg.ru
Agiplan OOO
[email protected], www.agiplan.ru
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
[email protected], www.berlin-partner.de
Noerr OOO
[email protected] www.noerr.com
PRO-DE Project Development GmbH
[email protected]
CMS International B.V. (Netherlands)
[email protected], www.cmslegal.ru
Gruppa kompanij MAKS
[email protected], http://gk-maks.ru/
COMMIT OOO
[email protected], www.commit-group.com
Moore Stephens Russisch-deutsche Revisionsgesellschaft
[email protected], www.balanceltd.ru
AEGIS
[email protected], www.aegida-advisors.ru/de/
Sirota & Mosgo
[email protected], www.sirotamosgo.ru
Grenzebach Mashtech OOO
[email protected], www.grenzebach.com
Itelligence OOO
[email protected], www.itelligence.ru
VEPRO AG
[email protected], www.vepro.com
Medical Club Consilium OOO
[email protected], www.pateroclinic.ru
Dentons
[email protected], www.dentons.com
NAI Becar
[email protected], www.naibecar.ru
WHITE & CASE LLC
[email protected], www.whitecase.com
Mikhailov & Partner Unternehmensberatung OOO
[email protected], www.mnp.ru
FBK AG
[email protected], www.fbkag.ch
Creditreform RUS OOO
[email protected], www.creditreform.com
Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH
[email protected], www.leg-thueringen.de
Bureau Veritas Russia
[email protected], www.bureauveritas.com
VIP Corporate Travel LLC
[email protected], www.lufthansa-city-center.ru
TIM Services
[email protected]. www.timservices.ru
Hotel Reservation Service RUS OOO
[email protected], www.hrs.com
DIN GOST TÜV Berlin-Brandenburg Gesellschaft für
Zertifizierung in Europa mbH
[email protected], www.din-gost.de
Baumüller Anlagen-Systemtechnik GmbH & Co.KG
[email protected], www.baumueller.de
Ashmanov & Partner Sankt-Peterburg OOO
[email protected], www.ashmanov.com
80 Ansprechpartner für den Mittelstand
Mechanical Engineering Service OOO
[email protected], www.mes-online.ru
Reksoft OOO
[email protected], www.reksoft.ru
Messe-Reisen Falk GmbH
[email protected], www.messe-reisen.de
RUSSIA CONSULTING OOO
[email protected], www.russia-consulting.eu
Vneshaviakosmos ZAO
[email protected], www.excalibur-group.ru
TÜV International RUS OOO
[email protected], www.tuv.com
Galitzine Consulting OOO
[email protected], www.galitzineconsulting.ru
Secretan Troyanov Schär SA Rechtsanwälte
[email protected], www.sts-law.ru
Svyaz Engineering ZAO
[email protected], www.sipower.ru
Lantenhammer GmbH, Repräsentanz in Moskau
[email protected], www.lantenhammer.com
Bertelsmann Distributionszentrum OOO
[email protected], www.arvato.ru
T&K Legal (Nizhny Novgorod)
[email protected], www.tk-legal.ru
Juristische Firma Ginsburg OOO
[email protected], www.ginsburg.ru
Antal Russia
[email protected], www.antalrussia.com
Dagmar Lorenz OOO
[email protected], www.dagmarlorenz.ru
Kors Engineering & Consultancy B.V.
www.kors.eu.com
AS Technology OOO
[email protected], www.as-technologysrl.com
Gruppa Targo ZAO
[email protected], www.targo.ru
Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
[email protected], www.deloitte.com
MSI FDP - Aval
[email protected], www.aval.ru
Energy Consulting Management OOO
[email protected], www.ec-group.ru
SCHERL & PARTNER GmbH
[email protected], www.scherl-partner.com
STATUS OOO Consultinggruppe
[email protected], www.status-da.ru
BEV GmbH
[email protected], www.bev-online.net
Consort Petersburg OOO
[email protected], www.consort.ru
IGK AG
[email protected], www.igk-group.com
KVL Consult OOO
[email protected], www.kvlgroup.com
Otto Group Russia OOO
[email protected], www.ottogroup.com
EuroTransExpeditsiya ZAO
[email protected], www.ete.ru
JUST OOO
[email protected], www.yust.ru
INTAMT e.V. Internationale Akademie für Management
und Technologie
[email protected], www.intamt.de
Polar Logistics International ZAO
[email protected], www.polarlog.com
Brainforce AG Interim Management International
[email protected], www.brainforce-ag.com
Expert Holding
[email protected], www.exhold.ru
Four Squares OOO
[email protected], www.foursquares.com
WK Industrial Service OOO
[email protected] www.wkrussia.ru
Rechtsanwaltsbüro »Egorov, Puginsky, Afanasiev &
Partners«, St. Petersburg
[email protected], www.epam.ru
Wegweiser Media & Conferences GmbH Berlin
[email protected], www.wegweiser.de
Reichlin & Partners OOO
[email protected], www.reichlinpartners.ru
OOO Stahlbau Stieblich
[email protected], www.stieblich.de
CommuniGate Systems - Stalker Software GmbH
[email protected], www.communigate.com
Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg
[email protected], www.ostwuerttemberg.ihk.de
biallas communication & consulting GmbH
[email protected], www.biallas-cc.de
Drees & Sommer Project Management and Building
Technologies (OOO)
[email protected], www.dreso.com
German Centre for Industry and Trade LLC
[email protected], www.moscow.germancentre.com
WESSLING Laboratorien OOO
[email protected], www.wessling.ru
BLG Logistik Automobile Sankt Petersburg OOO
[email protected], www.blg.de
Flagman OOO
[email protected], www.ozpark.ru
SOEX ANO SOJUZEXPERTIZA TPP RF
[email protected], www.soex.ru
Graf von Westphalen
[email protected], www.grafvonwestphalen.com
Internationales Zentrum für politische Beratung
[email protected], www.ipcc.ru
Knight Frank ZAO
[email protected], www.knightfrank.ru
KONSU M ZAO
[email protected], www.konsu.com
A3 Group Law Firm
[email protected], www.group-a3.com
GRUBER Logistics EAST GmbH
[email protected], www.gruber-logistics.com
Wiese Consult GmbH
[email protected], www.wiese-consult.com
Ansprechpartner für den Mittelstand 81
proLean Consulting OOO
[email protected], www.prolean.ru
In2Matrix LLC
[email protected],www.in2matrix.com
Alliance Retail Security Limited Liability Company
www.retail-security.ru
Avers Group Germany GmbH
[email protected],www.aversgroup.com
Spectrum-Holding OOO
[email protected],www.spectrum-group.ru
Yakovlev & Partners Law Offices
[email protected], [email protected], www.matec.ru
Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam
[email protected], www.potsdam.ihk24.de
DEKRA RUSS OOO
[email protected], www.dekraruss.ru
Barkawi Management Consultants GmbH & Co. KG
Moscow
[email protected], www.barkawi.com
Parkline Logistic ZAO
[email protected], www.parkline-group.ru
Intergest RUS OOO
[email protected], www.intergest.com/russia
RO-STANDART OOO
[email protected], www.rostandart.ru
Fracht-Trans-Spedition OOO
[email protected], www.ftsrus.com
CNC - Communications & Network Consulting AG
[email protected], www.cnc-communications.com
Alexandrow & Partners
[email protected], www.alexandrow.biz
TÜV NORD CERT GmbH
[email protected], www.tuev-nord-cert.de
Sameta - Tax & Legal Consulting
[email protected], www.sameta.ru
Advokatskaja Consultazija Sankt Petersburg
[email protected], www.advspb.ru
THOST Russia Projektmanagement OOO
[email protected], www.thost.de
Enviro-Chemie GmbH OOO
[email protected], www.envirochemie.ru
Awara Group LLC
[email protected], www.awaragroup.com
Dechert Russia LLC (USA)
www.dechert.com
Gefco OOO
[email protected], www.gefco.ru
Advisio Treuhand & Revision Gummersbach KG
[email protected], www.advisio-treuhand.de
M+W High Tech Projects LLC
[email protected], www.mwgroup.net
Messe Frankfurt Exhibition GmbH
[email protected], www.messefrankfurt.com
International SOS
www.internationalsos.com
Pepeliaev Group
[email protected], www.pgplaw.ru
Wendland Consulting OOO
[email protected], www.wendland.ru
Mangold Consulting GmbH
[email protected], www.iwbconsult.com
Detecon International GmbH, Vertretung
[email protected], www.detecon.com
Borodin & Partners OOO
[email protected], www.russia-advisors.com
W. Schultz und Sohn Spedition OOO
[email protected], www.sus-sped.de
Business Plus OOO
[email protected], www.bplusweb.com
AuditFinanzLux OOO
[email protected], www.auditfl.ru
Koelnmesse GmbH
[email protected], www.koelnmesse.de
Patentanwälte von Füner Ebbinghaus Finck Hano
[email protected], www.euromarkpat.de
Sergey Frank International
[email protected], www.sergey-frank.com
EWC Export & Consulting GmbH
[email protected], www.eastwestconnect.de
Technopolis Moskau
[email protected], www.technomoscow.ru
BearingPoint OOO
www.bearingpoint.com
PROMTECH Germany GmbH
[email protected], www.promtechgroup.com
ILF Engineering and Project Management LLC
[email protected], www.ilf.com
SV-TRANSEXPO OOO
[email protected], www.svte.ru
Accent Advisory
[email protected], www.accent-advisory.ru
Pichler RUS OOO
[email protected], www.stahlbaupichler.ru
ASSMANN Beraten + Planen OOO
[email protected], www.assmann.ru
ALPE Consulting OOO
[email protected], www.alpeconsulting.com
Dreger Group GmbH
[email protected], www.dregergroup.com
Swilar OOO
[email protected], www.swilar.de
StrategicInterCom
[email protected], www.StrategicInterCom.com
HILL International Russland GmbH, Filiale in Moskau
[email protected], www.hill-international.ru
Brunel CR B.V.
[email protected], www.brunel.net
INROS LACKNER AG, Filiale Petersburg
[email protected], www.inros-lackner.de
Kasanskaja Jarmarka OAO
[email protected], www.expokazan.ru
Eurostyle OOO
[email protected]
Industrie- und Handelskammer Dresden
[email protected], www.dresden.ihk.de
Moskauer Handels- und Industriekammer
[email protected], www.mostpp.ru
E
82 Ansprechpartner für den Mittelstand
KELLY Services CIS OOO, Filiale in Sankt-Petersburg
[email protected], www.kellyservices.ru
MauerGroupRostov OOO
[email protected], www.mauer-group.ru
Business Event OOO
[email protected], www.business-event.com
G3 Good Governance Group Ltd.
[email protected], www.g3.eu
Industrial Development Group »Rusproject« Ltd.
[email protected], www.idg-rusproject.com
Grossbuch OOO
[email protected], www.grossbuch.ru
Art de Lex
[email protected], www.artdelex.ru
Ewrotechnika ZAO
[email protected], www.eurotechnika.ru
Petrobeton Verwaltungs GmbH
[email protected], www.t-b-r.de
RSP International Audit OOO
[email protected], www.rsp-i.com
ITEC ZAO
[email protected], www.itec-jsc.ru
Aveco Career Partners Ltd.
[email protected], www.aveco.ru
Compass-Invest OOO
www.compass-investment.de
Ausserer & Consultants (OOO Ausserer)
[email protected], www.ausserer-consultans.com
Görlitz & Partner Audit OOO
[email protected], www.partnery-audit.com
Development Agency BRICS
[email protected], www.dabrics.com
Balashova Legal Consultants
[email protected], www.balashova-legal.com
Bashkir Exhibition Company LLC
[email protected] www.bvkexpo.ru
CCA Engineering OOO
www.cca-engineering.com
Infrastructure Development Fund CJSC
www.idf.su
BL business and legal solutions
[email protected], www.bl-s.com
Bilfinger OOO
[email protected], www.bilfinger.com
Германо-Российский экономический ежегодник 2012/2013
ANGEL Group of Companies CJSC
[email protected], www.angelgroup.ru
SPN Ogilvy OOO
[email protected], www.spnogilvy.ru
Juristische Firma Calangium OOO
[email protected], www.calangium.com
Worldwidegost OOO
[email protected], www.worldwidegost.com
AGS FROESCH OOO
[email protected], www.agsfroesch.com
Messe München Consulting OOO
[email protected], www.messe-muenchen.ru
Net Expat Germany
[email protected], www.netexpat.com
DLA Piper Rus Limited (Moskauer Repräsentanz)
[email protected], www.dlapiper.com
Auditory Sewernoj Stolitzy ZAO
[email protected], www.ncauditors.ru
Stawinoga International Accountants & Auditors
[email protected], www.stawinoga.com.fr
MAW
[email protected], www.merz-arnold-wuepper.de
Koehl-SPb OOO
[email protected], www.koehl.eu
Latham and Watkins LLC
[email protected], www.lw.com
Brand & Partner OOO
[email protected], www.bbpartners.ru
Rusmarketing GmbH, Vertretung in Moskau
[email protected], www.rusmarketing.ru
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH, Repräsentanz in Moskau
[email protected], www.giz.de
Görlitz und Partner CIS OOO
[email protected], www.goerlitz-partner.com
Legal Union OOO
[email protected]
President Consult OOO
[email protected], www.p-consult.ru
Customs Rus OOO
[email protected], www.customsrus.ru
MOST MANAGEMENT OOO
[email protected], www.mostmanagement.ru
Creon Energy Joint Stock Company
[email protected], www.creonenergy.ru
CM Pro OOO
[email protected], www.cmpro.ru
Human Search ZAO
[email protected], www.humansearch.ru
SequoiaGroup OOO
[email protected], www.sequoiagroup.eu/home/
RUFIL CONSULTING OOO
[email protected], www.rufil-consulting.com
Business Legal Support Bureau LLC
[email protected], www.bppb.ru
Dega AG
[email protected], www.dega-ag.com
The International construction market research center LLC
[email protected], www.start-in-russia.com
Deutsch-Russisches Wirtschaftsjahrbuch 2012/2013
P
C MY K
R
T
p
F
Probehefte aus dem OWC-Verlagsprogramm anfordern!
6/2013
Juni 2013 . 9,80 Euro . 59. Jahrgang . H 30859F
OST WEST
CONTACT
Das Wirtschaftsmagazin für Ost-West-Kooperation
OST-WEST-CONTACT
Juni 2013 • 17. Jahrgang • 9,80 € • H49998 • www.owc.de
CHINACONTACT
Das Wirtschaftsmagazin für Ost-West-Kooperation
D A S W I R TS C H A F TS M AG A Z I N F Ü R I H R E N G E S C H Ä F TS E R F O LG I N C H I N A
Europäische Union
Kroatien fügt sich ein
 Umwelt & Energie Boom in der Warteschleife

Polen In der Gunst der Investoren
 Bulgarien Schwieriges Vermächtnis
 OMV Osthandel: Russland und Polen an der Spitze
GLOBALCONTACT
Mai 2013 • www.owc.de
D A S W I R T S C H A F T S M A G A Z I N F Ü R I N T E R N AT I O N A L E KO O P E R AT I O N
6
Wege in die Zukunft
2013
Hongkong braucht mehr Eigeninitiative
Länderschwerpunkte:
Bulgarien
Kasachstan
Österreich
Polen
Rumänien
Russland
Schweiz
Serbien
ChinaContact
Das Wirtschaftsmagazin für Ihren Geschäftserfolg
in China
Tschechien
Türkei
Ukraine
Ungarn
AsienPazifik. Die
»Grenzmärkte« im Blick
Personal & Management. Image
von »Made in Germany« in Gefahr?
Manager im Gespräch. »Gute Chancen für mehr Nachhaltigkeit«
SP e CIAL
GlobalContact
Österreich & China. China wird zu Top-10-Exportmärkten
IndienContact
Februar 2013 • 9,00 € • www.owc.de
INDIENCONTACT
Das Wirtschaftsmagazin für
internationale Kooperation
Das Wirtschaftsmagazin für Ihren Geschäftserfolg
in Indien
D A S W I R TS C H A F TS M AG A Z I N F Ü R I H R E N G E S C H Ä F TS E R F O LG I N I N D I E N
Unter Strom
Innovationen im Bereich Elektromobilität
1
2013
TOPP-Märkte weltweit
Infrastruktur für das 21. Jahrhundert
Expatriats oder Locals?
Länderüberblick
Brasilien | China | Indien | Japan | Russland | Vietnam | Türkei
Baden-Württemberg & Indien. Unternehmen
Branchen & Märkte. IT-Branche
Kooperationspartner
Wirtschaftsrecht. Öffnung
Ausgabe 39-2010 . 28. September . www.owc.de
S
OWC-Informationsdienste
auf Expansionskurs
– Revolution von unten
des Einzelhandels für ausländische Investoren
Mai 2013 • www.owc.de
JAPANCONTACT
D A S W I R T S C H A F T S M A G A Z I N F Ü R I H R E N G E S C H Ä F T S E R F O L G I N J A PA N
Wirtschaftsinformationsdienst der Zeitschrift OST-WEST-CONTACT zur Russischen Föderation
OST WEST
CONTACT
Mit freundlicher Unterstützung
Inhalt
Wirtschaft
1
Firmen und Kooperationen
4
Tendenz zu kürzeren Laufzeiten
6
Die DRAHK informiert
Regionen
8
10
Neue Spielregeln zur indirekten
Besteuerung in der Zollunion
12
Kultur, Wissenswertes
14
Bahn frei für Siemens und
Knorr-Bremse
BERLIN, 24. September. Die russische
Staatsbahn RZD hat für 174 Millionen
Euro weitere 16 Regionalzüge vom Typ
Desiro bei Siemens Mobility, eine Division der Siemens Sector Industry für
Transport- und Logistiksysteme, bestellt.
Damit löste RZD eine entsprechende
Option aus einem 2009 abgeschlossenen
Vertrag ein. Die Vereinbarung beinhaltete die Lieferung von 38 Regionalzügen
sowie die nun eingelöste Option auf 16
weitere Züge. Eine entsprechende Übereinkunft wurde von den CEOs der beiden Unternehmen, Wladimir Jakunin und
Hans-Jörg Grundmann, am Rande der
internationalen Verkehrstechnik-Messe
Innotrans in Berlin geschlossen. Die Züge,
die für den Nahverkehr in Zentral- und
Südrussland bestimmt sind, sollen zum
Teil in Jekatarinenburg gebaut werden.
Der russische Fertigungsanteil soll nach
den Vorstellungen Jakunins von anfänglich 30 auf 80 bis 90 Prozent steigen. Die
Züge werden ab April 2011 auf die Strecke gehen und auch bei den Olympischen
Winterspielen 2014 in Sotschi verkehren.
Siemens Eisenbahngeschäft in Russland hat in diesem Jahr mächtig Fahrt
aufgenommen. Bereits Ende Mai hatte
die RZD 221 Lokomotiven bei einem Joint
+++ kurz notiert +++ kurz notiert +++ kurz notiert +++ kurz notiert +++
Weniger Beamtenstellen
Goldanteil steigt
MOSKAU, 20. September. Angesichts der
desolaten Haushaltslage will die Regierung
bis 2013 rund 100.000 Beamtenstellen streichen. Dies kündigte Finanzminister Kudrin
an. Damit sollen Kosten gespart und die verknöcherte Bürokratie des Landes modernisiert werden. Die erwarteten Einsparungen
gab Kudrin mit bis zu 43 Milliarden Rubel an.
MOSKAU, 20. September. Russland hat den
Goldanteil an seinen Währungsreserven im
August um 1,3 Prozent auf 23,6 Millionen
Unzen gesteigert. Seit Jahresbeginn habe der
Goldanteil um 15,1 Prozent auf 734 Tonnen
zugenommen. Der Wert des Edelmetalls ist
allein im August um 7,1 Prozent auf 29,196
Milliarden US-Dollar gestiegen.
Venture mit Siemens-Beteiligung, der
OOO Ural Locomotives, bestellt. Die Fertigung soll im kommenden Jahr beginnen. Siemens ist für die Lieferung der
elektrischen Antriebskomponenten verantwortlich. Weitere milliardenschwere
Kooperationsvereinbarungen im Bereich
Schienentechnik wurden am Rande des
Petersburger Dialogs im Juli in Jekaterinburg unterzeichnet. Unter anderen
soll ein Gemeinschaftsunternehmen mit
RZD, dem russischen Forschungsinstitut
für Automatisierung im Bahnverkehr und
Siemens bis zum Jahr 2026 insgesamt 22
Rangierbahnhöfe im ganzen Land modernisieren. RZD und Siemens haben sich
außerdem auf die gemeinsame Produktion von 240 Regionalzügen mit 1.200
Wagen für die RZD verständigt. Der
Modernisierungsbedarf der russischen
Eisenbahn ist nach wie vor hoch. RZD hat
in den vergangenen Jahren bereits mehrere Milliarden Euro in das Streckennetz
sowie in Züge und Waggons investiert.
Unterdessen gab ein weiteres Münchener Unternehmen die Ausweitung seiner
Russlandaktivitäten und die Zusammenarbeit mit RZD bekannt. Knorr-Bremse,
Hersteller von Bremssystemen für Schie(Lesen Sie weiter auf Seite 3)
Börse
Aktienmarkt trotzt
schwachen Vorgaben
MOSKAU, 23. September. Trotz schwacher
Aussichten für die Konjunktur hat der
russische Aktienmarkt fast unverändert
geschlossen. Neben schlechten Nachrichten vom US-Häusermarkt trüben vor
allem sinkende Ölpreise die Stimmung.
Nach einem trägen und uneinheitlichen
Geschäft notierte der RTS-Index des Computerhandels in Moskau behauptet mit
plus 0,01 Prozent bei 1 477,13 Punkten.
Der Umsatz verringerte sich auf 3,558
Millionen US-Dollar.
(HB MOSKAU)
1 US-Dollar
1 Euro
RUSSLAND aktuell
UKRAINE aktuell
KASACHSTAN aktuell
ASERBAIDSCHAN aktuell
POLEN aktuell
BELARUS aktuell
Vom Austausch mit Deutschland profitieren
AsienPazifik
Japan
Taiwan
Wiederaufbau Region Tohoku. Wünsche
der Menschen hören
Transport & Logistik. Robuster, effizienter, umweltfreundlicher
Wissenschaftskooperation. Zusammenarbeit bei multilateralen Projekten
59. Jahrgang .
China
Kasachstan
Russland
Türkei
OST-WEST-CONTACTer 08-2013
Directory 2013
Deutsch-Russisches Wirtschaftsjahrbuch 2012/2013
Zeitschriften über ausgewählte Märkte in Asien
2013
Wirtschaftspolitik. »Abenomics« – Risiken und Nebenwirkungen
25,00 Euro . H 30859F
August 2013
OST WEST
CONTACT
Das Wirtschaftsmagazin für Ost-West-Kooperation
www.owc.de
Deutsch-Russisches
Wirtschaftsjahrbuch
AsienSpecials
30,9480 Rubel
41,2599 Rubel
Германо-Российский
экономический ежегодник
1
Für die Zukunft bauen
Wirtschaftsjahrbücher
Германо-Российский экономический ежегодник 2012/2013
Directories
Adressen, Daten, Profile
33. AUFLAGE
Adressen, Daten, Profile
 Wirtschaftsförderer in Mittel- und Osteuropa und Deutschland
 Internationale Dienstleister mit Osteuropa-Kompetenz
 Ost- und mitteleuropäische Unternehmen in Deutschland
Mittel-/Osteuropa
China
Indien
Japan
Taiwan
Kooperationspartner
OST WEST
CONTACT
Russland-Teil in Zusammenarbeit mit
In Zusammenarbeit mit
www.owc.de
GermanyContact
Wirtschaftsportale & Online-Werbung
Informationsforum der deutschen Wirtschaft für
wichtige Auslandsmärkte in der Landessprache
China
Russland
Indien
tionen
Publika
e
t
er
h
c
s
n
wü
Absend
Bitte ge
it Ihrem
m
d
n
u
g.
zen
C-Verla
ankreu
dann
den OW
n
a
n Ihnen
e
k
h
c
e
g
E
zurü
R
A
L
SEXEMP
A N S IC H T
.
u
z
s
kostenlo
www.owc.de
FIRMA
ABTEILUNG
NAME
STRASSE
Regenskamp 18, 48157 Münster
Telefon +49 251 924309-0
[email protected]
Fax +49 251 92430999
PLZ / ORT
TELEFON
E-MAIL
FAC H L I T E R AT U R . 2 . 2 0 1 4
MY K
Erfolg durch Information