Gesamtübersicht der Unterlagen

Transcrição

Gesamtübersicht der Unterlagen
LANDESAMT FÜR BESOLDUNG UND VERSORGUNG
BADEN-WÜRTTEMBERG
Neueinstellung Anwärterinnen und Anwärter
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
wir sind ab dem Tag Ihres Dienstantritts für die Auszahlung Ihrer Bezüge und ggf. des Kindergelds zuständig.
Um Ihre Bezüge rechtzeitig auszahlen zu können, benötigen wir von Ihnen noch einige Angaben. Mit dieser
Checkliste möchten wir Ihnen den Weg durch den „Vordruckdschungel“ erleichtern.
1.
In jedem Fall müssen Sie uns folgende Unterlagen vorlegen:
•
•
die Erklärung zur Auszahlung der Besoldung: LBV 5031 >>>LBV 5031
die Erklärung über Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten: LBV 5032 >>>LBV 5032
Wichtiger Hinweis zur Lohnsteuerkarte:
Bitte legen Sie uns so bald als möglich die Lohnsteuerkarte von 2010 vor, da für das Jahr 2011 keine
Steuerkarte ausgestellt wird. Der Steuerabzug erfolgt aufgrund einer Übergangsregelung (§ 52b EStG)
nach den auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragenen Steuermerkmalen. Für Änderungen dieser Steuermerkmale (einschließlich Freibeträge) ist ab 01.01.2011 ausschließlich Ihr örtliches Finanzamt zuständig. Kann keine Steuerkarte 2010 vorgelegt werden (z.B. weil verloren gegangen), stellt Ihnen Ihr örtliches Finanzamt eine (Ersatz-) „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug“ aus.
Für ledige Anwärter/innen gilt: Anstelle einer Lohnsteuerkarte/Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug
reicht eine schriftliche Erklärung, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Außerdem müssen
die steuerliche Identifikationsnummer, Tag der Geburt und die Konfessionszugehörigkeit angegeben werden. Bitte verwenden Sie hierzu den Vordruck LBV 140. >>> LBV 140
2.
Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen beantragen möchten, benötigen wir:
•
3.
den Antrag auf vermögenswirksame Leistungen: LBV 507 >>>LBV 507
Wenn Sie:
o
o
o
o
o
o
verheiratet sind
in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben
geschieden und aus der geschiedenen Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind
ledig oder geschieden sind und eine andere Person (z.B. ein Kind) in Ihren Haushalt aufgenommen
haben und dieser Person Unterhalt gewähren
ledig oder geschieden mit Kindern sind
verwitwet sind
benötigen wir:
•
•
4.
Wenn Sie ein Kind/Kinder haben und erstmals Kindergeld beantragen möchten, oder wenn Sie
selbst bereits Kindergeld von einer anderen Familienkasse beziehen, benötigen wir:
•
5.
den Kindergeldantrag: LBV KG 1oed >>>LBV KG 1oed
Weitere Informationen können Sie hier nachlesen:
•
•
LBV 102 – 01/11
>>>LBV 538b1
>>>LBV 540b1
die Erklärung zum Familienzuschlag: LBV 538b1
das Ergänzungsblatt zur Erklärung zum Familienzuschlag: LBV 540b1 (nur wenn Sie ledig oder geschieden sind und eine andere Person (z.B. ein Kind) in Ihren Haushalt aufgenommen haben und dieser Person Unterhalt gewähren)
Merkblatt für Besoldung: LBV 500 >>>LBV 500
Merkblatt für Beihilfe: LBV 300 >>>LBV 300
Wenn in den jeweiligen Vordrucken Nachweise verlangt werden, bitten wir Sie, diese unbedingt beizufügen.
Wichtig!
Da wir jeden Tag ca. 8000 Briefe bekommen, bitten wir Sie auf jedem Vordruck, Schreiben, Nachweis oder
auf jeder Anlage Ihre persönlichen Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum und -soweit bekannt- Ihre Personalnummer) mitzuteilen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Fachliche Themen/Beamte/Anwärter/Neueinstellung.
Dienstgebäude:
⌧ Philipp-Reis-Str. 2
Schaflandstr. 3/1
Bankverbindung:
Internationale Bankverbindung:
Zentrale: 0711 3426-0
Internet:
www.lbv.bwl.de
Deutsche Bundesbank Stuttgart
E-Mail:
Kundenportal:
Kto.-Nr.
IBAN
[email protected]
www.lbv.bwl.de/kundenportal
60 001 510
DE65 6000 0000 0060 0015 10
Bahnhof Fellbach
BLZ
600 000 00
BIC
MARKDEF1600

Documentos relacionados