Gesamtübersicht der Unterlagen
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Gesamtübersicht der Unterlagen
LANDESAMT FÜR BESOLDUNG UND VERSORGUNG BADEN-WÜRTTEMBERG Neueinstellung Anwärterinnen und Anwärter Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, wir sind ab dem Tag Ihres Dienstantritts für die Auszahlung Ihrer Bezüge und ggf. des Kindergelds zuständig. Um Ihre Bezüge rechtzeitig auszahlen zu können, benötigen wir von Ihnen noch einige Angaben. Mit dieser Checkliste möchten wir Ihnen den Weg durch den „Vordruckdschungel“ erleichtern. 1. In jedem Fall müssen Sie uns folgende Unterlagen vorlegen: • • die Erklärung zur Auszahlung der Besoldung: LBV 5031 >>>LBV 5031 die Erklärung über Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten: LBV 5032 >>>LBV 5032 Wichtiger Hinweis zur Lohnsteuerkarte: Bitte legen Sie uns so bald als möglich die Lohnsteuerkarte von 2010 vor, da für das Jahr 2011 keine Steuerkarte ausgestellt wird. Der Steuerabzug erfolgt aufgrund einer Übergangsregelung (§ 52b EStG) nach den auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragenen Steuermerkmalen. Für Änderungen dieser Steuermerkmale (einschließlich Freibeträge) ist ab 01.01.2011 ausschließlich Ihr örtliches Finanzamt zuständig. Kann keine Steuerkarte 2010 vorgelegt werden (z.B. weil verloren gegangen), stellt Ihnen Ihr örtliches Finanzamt eine (Ersatz-) „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug“ aus. Für ledige Anwärter/innen gilt: Anstelle einer Lohnsteuerkarte/Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug reicht eine schriftliche Erklärung, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Außerdem müssen die steuerliche Identifikationsnummer, Tag der Geburt und die Konfessionszugehörigkeit angegeben werden. Bitte verwenden Sie hierzu den Vordruck LBV 140. >>> LBV 140 2. Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen beantragen möchten, benötigen wir: • 3. den Antrag auf vermögenswirksame Leistungen: LBV 507 >>>LBV 507 Wenn Sie: o o o o o o verheiratet sind in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben geschieden und aus der geschiedenen Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind ledig oder geschieden sind und eine andere Person (z.B. ein Kind) in Ihren Haushalt aufgenommen haben und dieser Person Unterhalt gewähren ledig oder geschieden mit Kindern sind verwitwet sind benötigen wir: • • 4. Wenn Sie ein Kind/Kinder haben und erstmals Kindergeld beantragen möchten, oder wenn Sie selbst bereits Kindergeld von einer anderen Familienkasse beziehen, benötigen wir: • 5. den Kindergeldantrag: LBV KG 1oed >>>LBV KG 1oed Weitere Informationen können Sie hier nachlesen: • • LBV 102 – 01/11 >>>LBV 538b1 >>>LBV 540b1 die Erklärung zum Familienzuschlag: LBV 538b1 das Ergänzungsblatt zur Erklärung zum Familienzuschlag: LBV 540b1 (nur wenn Sie ledig oder geschieden sind und eine andere Person (z.B. ein Kind) in Ihren Haushalt aufgenommen haben und dieser Person Unterhalt gewähren) Merkblatt für Besoldung: LBV 500 >>>LBV 500 Merkblatt für Beihilfe: LBV 300 >>>LBV 300 Wenn in den jeweiligen Vordrucken Nachweise verlangt werden, bitten wir Sie, diese unbedingt beizufügen. Wichtig! Da wir jeden Tag ca. 8000 Briefe bekommen, bitten wir Sie auf jedem Vordruck, Schreiben, Nachweis oder auf jeder Anlage Ihre persönlichen Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum und -soweit bekannt- Ihre Personalnummer) mitzuteilen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Weitere Informationen erhalten Sie unter Fachliche Themen/Beamte/Anwärter/Neueinstellung. Dienstgebäude: ⌧ Philipp-Reis-Str. 2 Schaflandstr. 3/1 Bankverbindung: Internationale Bankverbindung: Zentrale: 0711 3426-0 Internet: www.lbv.bwl.de Deutsche Bundesbank Stuttgart E-Mail: Kundenportal: Kto.-Nr. IBAN [email protected] www.lbv.bwl.de/kundenportal 60 001 510 DE65 6000 0000 0060 0015 10 Bahnhof Fellbach BLZ 600 000 00 BIC MARKDEF1600