Vortrag Bühlmann Rechtsanwälte AG: „Die EU
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Vortrag Bühlmann Rechtsanwälte AG: „Die EU
Die EU Verbraucherrechte Richtlinie und die Schweiz RA Lukas Bühlmann, LL.M., Zürich Bühlmann Rechtsanwälte AG www.br-legal.ch Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 1 Einführung Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 2 Konsumentenschutz im Schweizer Recht? Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 3 . . Gesetzliche Grundlagen verstreut über allg. Gesetzgebung . Kein systematischer autonomer Nachvollzug im Bereich Konsumenten-, resp. Verbraucherrecht . Hohes Maß an Selbstregulierung . K Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 4 Aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Konsumentenbereich Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 5 Aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Konsumentenbereich . . Einführung eines gesetzlichen Widerrufsrechtes nach EU-Vorbild Mehrwertdienste . . . Revision Verordnung über die Fernmeldedienste (FDV) Revision Preisbekanntgabeverordnung (PBV) Preistransparenz und lauterer Wettbewerb bei Mehrwertdiensten. Mehr Informationen: http://br-news.ch/mehrkonsumentenschutz-im-bereich-der-mehrwertdienste/ Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 6 Einführung gesetzliches Widerrufsrecht Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 7 Entwurf Schweizer Widerrufsrecht . . . . Widerrufsfrist: 14 Tage Bei sämtlichen Fernabsatzgeschäften Widerruf soll formfrei erfolgen können (kein Musterformular) Ausnahmen größtenteils = EU Recht, jedoch kein WR bei: . . . (Generell) Lebensmitteln (Gewerblichen) Angeboten auf Auktionsplattformen Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 8 Entwurf Schweizer Widerrufsrecht . Informationspflicht (Widerrufsbelehrung) . Nur Information über: . . . Widerrufsrecht, Widerrufsfrist Firma und Adresse des Widerrufsadressaten (bei Download digitaler Inhalte) Nichtbestehen des WR . . Widerrufsrecht erlöscht bei Gebrauch, der über Prüfung Vertragsmässigkeit hinausgeht . Dienstleistungen . Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 9 Gegenüberstellung / Vergleich EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und geltendes Schweizer Recht Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 10 Keine entsprechenden Regelungen im Schweizer Recht . Diverse Informationspflichten (Art. 5 & 6 RL 2011/83/EU) . . . . . . . . . Identität Anbieter im Offline-Handel Verfahren im Umgang mit Beschwerden Bestehen von gesetzlichen Gewährleistungsrechten Information über weitere Leistungen und Garantien Laufzeit des Vertrages, Kündigungsbedingungen Information über Bestehen und Ausüben des Widerrufsrechts Allenfalls bestehende Verhaltenskodizes Funktionsweise von digitalen Inhalten (inkl. Schutzmaßnahmen und Interoperabilität) Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 11 Keine entsprechenden Regelungen im Schweizer Recht . Formale Anforderungen für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Art. 7 RL 2011/83/EU) . . . Informationen auf Papier oder dauerhaftem Datenträger, lesbar und in klar und verständlicher Sprache Kopie des unterzeichneten Vertrages auf Papier / dauerhaftem Datenträger Zustimmung des Verbrauchers bei Dienstleistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist auf dauerhaftem Datenträger Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 12 Keine entsprechenden Regelungen im Schweizer Recht . Formale Anforderungen bei Fernabsatzverträgen (Art. 8 RL 2011/83/EU) . . . . Hinweispflicht auf wesentliche Eigenschaften, Gesamtpreis der Waren, ggf. Vertragslaufzeit, Kündigungsbedingungen und Mindestvertragsdauer vor Abgabe einer Bestellung Ausdrückliche Bestätigung durch den Verbraucher, dass Bestellung mit einer Zahlungspflicht verbunden ist (z.B. Nachvertragliche Informationspflicht auf dauerhaftem Datenträger Hinweispflicht auf Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 13 Keine entsprechenden Regelungen im Schweizer Recht . Widerrufsrecht, also . . . . . . . . Widerrufsfrist (Art. 9 RL) Nichtaufklärung über Widerrufsrecht (Art. 10 RL) Ausübung des Widerrufsrechts (Art. 11 RL) Wirkungen des Widerrufs (Art. 12 RL) Pflichten des Unternehmers (Art. 13 RL) Pflichten des Verbrauchers (Art. 14 RL) Wirkungen des Widerrufs auf akzessorische Verträge (Art. 15 RL) Ausnahmen vom Widerrufsrecht (Art. 16 RL) Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 14 Keine entsprechenden Regelungen im Schweizer Recht . Sonstige Verbraucherrechte (Kapitel IV RL) . . . . . Pflicht der Lieferung unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss ohne abweichende Vereinbarung (Art. 18 RL) Verbot von Entgelten, welche tatsächliche Kosten für die Verwendung eines Zahlungsmittels übersteigen (Art. 19 RL) Risikoübergang im Versendungskauf (Art. 20 RL) nach Schweizer Recht mit Übergabe an den Transporteur Verbot höherer Telefontarife als Grundtarif (Art. 21 RL) Opt-In für zusätzliche Kosten, Verbot Voreinstellungen (Art. 22 RL) Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 15 und das wenige, das bleibt? Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 16 Wozu gibt es entsprechende, resp. ähnliche Regelungen im Schweizer Recht? . Information über wesentliche Eigenschaften der Ware (Art. 5 & 6 RL) . . . Preisbekanntgabepflichten (Art. 5 & 6 RL) . . Art. 3 Abs. 1 Bst. b und i UWG-CH: Produktbeschreibungen dürfen nicht falsch oder irreführend sein Zahlreiche spezialgesetzliche Vorschriften (z.B. Lebensmittel, Kosmetika, Elektrogeräte) CH-Preisbekanntgabevorschriften sehen weitgehend identische Anforderungen vor Information über Zahlungs-, Lieferungs- und Leistungsbedingungen, Liefertermin . Art. 3 Abs. 1 Bst. b UWG-CH: keine irreführenden Angaben über die vorrätige Mengen Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 17 Wozu gibt es entsprechende, resp. ähnliche Regelungen im Schweizer Recht? . Information über Identität Anbieter (Online-Handel) . . Information über Kosten der für den Vertragsschluss eingesetzten Fernkommunikationstechnik, sofern mehr als nur Grundpreis verrechnet wird . . Impressumspflicht im elektronischen Geschäftsverkehr (Art. 3 Abs. 1 Bst. s Ziff. 1 UWG-CH) Keine allg. entsprechende Pflicht, allerdings Spezialregeln zum Einsatz von Mehrwertdiensten Sonstige Verbraucherrechte . . Nachfrist und Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf (Art. 18 RL); vergleichbar gem. Art. 102 ff. OR-CH Opt-in für zusätzliche Kosten: erforderlich bei Zusatzleistungen zu Flugreisen (Art. 11c Abs. 4 PBV-CH) Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 18 Praktische Relevanz der EUHarmonisierung aus Schweizer Sicht? Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 19 Harmonisierung des Verbraucherschutzes ist begrüssenswert, jedoch ..... Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 20 1. Harmonisierte Regeln, aber.... 2. Verbraucherschutzrecht ist wichtig für Händler, aber... 3. Rechtsprechung zur Anwendbarkeit lokalen Rechts im Widerspruch zu Harmonisierungsgedanken Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 21 1. ABER . Umsetzung der Richtlinie mit nach wie vor vielen nationalen Unterschieden. . Kein Herkunftslandprinzip im Verhältnis mit der Schweiz. . Beispiel..... Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 22 Beispiel: Impressum Online-Shop Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 23 Beispiel: Impressum Online-Shop Online-Shop GmbH Elfenstraße 212, 81541 München [email protected] Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 24 Beispiel: Impressum Online-Shop Online-Shop GmbH Elfenstraße 212, 81541 München [email protected] +49 89 2344325 Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 25 Beispiel: Impressum Online-Shop Online-Shop GmbH Elfenstraße 212, 81541 München [email protected] +49 89 2344325 Amtsgericht München, HRB 214042 USt.-Id.: DE 2328 37 745 Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 26 Beispiel: Impressum Online-Shop Online-Shop GmbH Elfenstraße 212, 81541 München [email protected] +49 89 2344325 Amtsgericht München, HRB 214042 USt.-Id.: DE 2328 37 745 Capital: Euro 50.000,Editor: Torsten Heinz Host-Provider: Internet München AG, Truderingstr. 45, 81234 München, 089-43434343 Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 27 Beispiel: Impressum Online-Shop Online-Shop GmbH Elfenstraße 212, 81541 München Director: Klaus Mannheim [email protected] +49 89 2344325 Amtsgericht München, HRB 214042 VAT-Nr.: DE 2328 37 745 Capital: Euro 50.000,Share Holders: Max Muster (50 %), Moritz Muster (50 %) Editor: Torsten Heinz Scope of business: Sale of products Member of IHK München Industrial Code: http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/ Host-Provider: Internet München AG, Truderingstr. 45, 81234 München, 089-43434343 Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 28 2. ABER . Verbraucherschutzrecht ist wichtig für Händler, aber... . Eben für lokale Compliance bei weitem nicht alles! Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 29 E-Business: Cross Border-Compliance . Vertraglich . . . . . Vertragsschluss online AGB-Recht Verbraucherrecht Umgang mit Kundendaten Außervertraglich . . . . . Werbebeschränkungen Datenschutz Wettbewerbsrechtliche Anforderungen (z.B. marketingschemes) Produktregulierung Preiswerbung u. Preisbekanntgabe Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 30 3. ABER . Rechtsprechung zur Anwendbarkeit lokalen Rechts im Widerspruch zu Harmonisierungsgedanken Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 31 Anwendbarkeit ausländischen Rechts . Anknüpfung (i.V.m. der Schweiz) . . . DE: Art. 46b EGBGB (Verbraucherschutz), Art. 40 EGBGB (UWG) eine solche Tätigkeit auf irgendeinem Wege auf diesen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet DE: Art. 40 EGBGB (UWG) -> Marktortprinzip Marktortprinzip ist zurückhaltend anzuwenden: Angebote und Werbung auf Schweizer Websites sind daher nur dann nach deutschem Recht zu beurteilen, wenn sich der Internetauftritt bestimmungsgema ̈ß auch in Deutschland ausgewirkt hat oder gezielt mögliche Kunden in Deutschland angesprochen wer- den. Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 32 Anwendbarkeit ausländischen Rechts . Exkurs: Anknüpfung Verbraucherverträge (zwischen EU-Mitgliedstaaten): Art. 6 Abs. 2 Rom I VO 2) Ungeachtet des Absatzes 1 können die Parteien das auf einen Vertrag, der die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt, anzuwendende Recht nach Artikel 3 wählen. Die Rechtswahl darf jedoch nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das nach Absatz 1 mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 33 Hamburger Autohändler in Österreich Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 34 Hamburger Autohändler in Österreich Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 35 Anwendbarkeit ausländischen Rechts . . Frage, wann Ausrichtung vorliegt, ist Ergebnis einer Gesamtabwägung . Doch: Ausrichtung auf das Ausland lässt sich nach aktueller Rechtsprechung kaum noch vermeiden (c.f. Urteil vom 06.09.2012, Rs. C-190/11) . Einziger wirklich sicherer Ausschluss: Keine Lieferung an ausländische Adressen Aber: Internationale Ausrichtung nicht gleichbedeutend mit Ausrichtung auf einzelne Länder Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 36 Cross Border-Compliance in der Praxis Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 37 Cross Border-Compliance in der Praxis . Gestaltungsmöglichkeiten . . . . . Ländershops, vollständig nach lokalem Recht ausgestaltet ohne spezifische Ausrichtung auf ein bestimmtes Land race to the bottom of the Differenzierung innerhalb eines einheitlichen Shops (bspw. Diskriminierung bei Verbraucherrechten innerhalb AGB) Ländergruppen und beliebige Kombination der o.g. Möglichkeiten -> Vollständige Compliance ist sehr aufwändig, sehr teuer und selbst bei entsprechendem Mitteleinsatz kaum möglich. Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 38 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. RA Lukas Bühlmann, LL.M., Zürich Bühlmann Rechtsanwälte AG www.br-legal.ch Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz 39