MotoWorld Moers - Bezirksregierung Düsseldorf
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MotoWorld Moers - Bezirksregierung Düsseldorf
Creativ Consulting Management (CCM) GmbH & Co. KG Maessen MotoWorld Moers (MWM) GmbH Unterlagen gemäß § 14 Absatz 3 und 4 Landesplanungsgesetz NW für das GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf für den Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers am Kohlenhuck in Moers / Kamp-Lintfort aufgestellt im Mai 2004 Bearbeitung: ASP – Atelier Schreckenberg Planungsgesellschaft mbH Contrescarpe 8b 28203 Bremen Tel. 0421-369 12 0 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR Carl-Peschken-Straße 12 47441 Moers Tel. 02841-7905 0 1 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ INHALTSVERZEICHNIS 1 1.1 Einleitung .....................................................................................................................7 Aufgabenstellung und Zielsetzung und allgemeine methodische Vorgehensweise ......... 8 1.2 Kurzbeschreibung des Vorhabens, seiner Standortanforderungen und des Vorhabensträgers.......................................................................................................... 9 1.3 Hinweise zur Untersuchung von Strecken- und Planungsvarianten .............................. 10 1.4 Kurzdarstellung möglicher raumbedeutsamer Projektwirkungen................................... 11 1.5 Abgrenzung des Untersuchungsraumes ...................................................................... 11 2 2.1 Bestandsaufnahme bestehender Ziele und Schutzkategorien im Untersuchungsraum ..................................................................................................13 Verbindliche planerische Vorgaben.............................................................................. 13 2.1.1 Landesplanungsgesetz (LPlG), Gesetz zur Landesentwicklung (LEPro), Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ..................................... 13 2.1.2 Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP ´99)............... 16 2.1.3 Bedarfspläne/Ausbaupläne für die A 57 .................................................................. 18 2.1.4 Flächennutzungsplan.............................................................................................. 18 2.1.5 Bebauungsplan....................................................................................................... 20 2.1.6 Bereiche nach § 35 BauGB..................................................................................... 20 2.1.7 Bauschutzbereiche nach § 12 LuftVG ..................................................................... 21 2.1.8 Landschaftsplan des Kreises Wesel........................................................................ 21 2.1.9 Planfeststellungen für Abgrabungen und Verfüllungen............................................. 27 2.1.10 Planfeststellungen für Aufschüttungen/Halden gemäß Bergrecht............................. 31 2.1.11 Planfeststellung K 33n ............................................................................................ 32 2.2 Schutzkategorien nach Fachgesetzen ......................................................................... 32 2.2.1 Landschaftsgesetz, Schutzgebiete gemäß rechtsgültiger Verordnungen.................. 32 2.2.2 Wasserhaushaltsgesetz/Landeswassergesetz/Festlegungen von Wasserrechten und Gewässernutzungen ........................................................................................ 33 2.2.3 Abstandsflächen nach Bundesfernstraßengesetz, Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)................................................................................................ 33 2.2.4 Abstandsflächen nach Abstandserlass NRW und Bundesimmissionsschutzgesetz .. 34 2.2.5 Landesforstgesetz NRW ......................................................................................... 35 2.2.6 Luftverkehrsgesetz, Fluglärmgesetz ........................................................................ 35 2.3 Aussagen informeller Planungsinstrumente ................................................................. 35 2.3.1 Fachbeitrag der LÖBF zum GEP ´99....................................................................... 36 2.3.2 Biotopkataster......................................................................................................... 36 2.3.3 Denkmalpflegerischer Fachbeitrag zum GEP ´99 (z.B. Geologische Aufschlüsse) ... 36 2.3.4 Klima-Gutachten ..................................................................................................... 36 2.3.5 Planungskonzepte für eine erholungsorientierte Nachfolgenutzung der Bergehalde Kohlenhuck (zugelassener Rahmenbetriebsplan) und für den Landschaftspark NiederRhein ................................................................................. 37 3 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ 3 3.1 Vorhabensbeschreibung ...........................................................................................37 Begründung des Vorhabens einschließlich Erläuterung des Flächenbedarfs ................ 37 3.2 Projektbeschreibung.................................................................................................... 38 3.2.1 Renn- und Teststrecken.......................................................................................... 38 3.2.2 Gebäude und deren Nutzung .................................................................................. 39 3.2.3 Freiflächen und deren Nutzung ............................................................................... 40 3.2.4 Bau- und Betriebskonzept....................................................................................... 40 3.3 Integration in des bestehende Verkehrsnetz ................................................................ 40 3.3.1 Anbindung an den ÖPNV (Angebote von der DB und von Buslinien) ....................... 41 3.3.2 Parkplatzbewirtschaftung, Park&Ride-Angebot und Bike&Ride-Angebot.................. 41 3.3.3 Anbindung an das Fuß- und Radwegenetz.............................................................. 41 3.3.4 Anbindung an das Straßennetz ............................................................................... 42 3.4 Ver-/Entsorgung, Entwässerung .................................................................................. 43 3.5 Flächeninanspruchnahme ........................................................................................... 43 3.5.1 Renn- und Teststrecken.......................................................................................... 43 3.5.2 Gebäude für motorsportorientierte Forschung, Entwicklung und Produktion............. 43 3.5.3 Anlagen zur Entwässerung ..................................................................................... 43 3.5.4 Wirtschaftliche Bedeutung ...................................................................................... 44 4 4.1 Schutzgutbezogene Beschreibung und Beurteilung der Umweltsituation im Untersuchungsraum (unter besonderer Berücksichtigung raumbedeutsamer Bereiche) und zu erwartende Entwicklung ohne Vorhaben .....................................46 Abgrenzung des Untersuchungsraumes ...................................................................... 46 4.2 Ausgangssituation ....................................................................................................... 46 4.2.1 Natur und Landschaft, Land- und Forstwirtschaft, Naturdenkmäler .......................... 46 4.2.2 Freizeit und Erholung.............................................................................................. 47 4.2.3 Öffentliche Einrichtungen und Infrastruktur (z.B. Ver- und Entsorgung).................... 48 4.2.4 Wohnen und Gewerbe (Siedlungsstruktur) .............................................................. 48 4.2.5 Wirtschaft und Arbeitsmarkt .................................................................................... 48 4.2.6 Verkehr................................................................................................................... 49 4.2.7 Abbau oberflächennaher Bodenschätze/Rekultivierungen ....................................... 50 4.2.8 Aufhaldungen/Rekultivierungen des Steinkohlenbergbaus....................................... 50 4.2.9 Altablagerungen und schädliche Bodenveränderungen ........................................... 50 4.2.10 Sonstige Nutzungen................................................................................................ 51 4.3 Schutzgüter................................................................................................................. 51 4.3.1 Schutzgut Mensch .................................................................................................. 51 4.3.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere ................................................................................. 52 4.3.3 Schutzgut Boden .................................................................................................... 53 4.3.4 Schutzgut Wasser................................................................................................... 54 4.3.5 Schutzgut Klima/Luft ............................................................................................... 56 4.3.6 Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild .................................................................... 57 4 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ 4.3.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter............................................................... 58 4.3.8 Zu erwartende Entwicklung ohne das Vorhaben...................................................... 58 5 5.1 Alternativenuntersuchung für Motoworld Moers .....................................................58 Untersuchte Standorte................................................................................................. 58 5.2 Standortvergleich und Fazit ......................................................................................... 59 6 6.1 Vorhabensbezogene umwelterhebliche Auswirkungen auf Nutzungen und Schutzgüter – einschließlich Wechselwirkungen.....................................................60 Baubedingte Auswirkungen auf die Schutzgüter .......................................................... 60 6.2 Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf die Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung der einzelnen Raumnutzungen......................................................... 62 6.3 Untersuchung der Wechselwirkungen der Auswirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern............................................................................................................... 65 7 7.1 Möglichkeiten zur Kompensation (Vermeidung, Verminderung, Ausgleich und Ersatz) der Auswirkungen des Vorhabens ...............................................................65 Vermeidungsmaßnahmen ........................................................................................... 65 7.2 Verminderungsmaßnahmen ........................................................................................ 65 7.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ............................................................................ 66 8 8.1 Raumordnerische Bewertung des Vorhabens..........................................................68 Verträglichkeit mit den landesplanerischen Vorgaben (LEPro, LEP) ............................. 68 8.2 Regionale Verträglichkeit (GEP) .................................................................................. 68 8.3 Verträglichkeit mit den Zielen der Kommunalentwicklung ............................................. 69 8.4 Verträglichkeit mit den betroffenen Nutzungen, Schutzkategorien und Schutzgütern unter Berücksichtigung von Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen .................. 69 8.5 Gesamtergebnis zur raumordnerischen Bewertung des Vorhabens ............................. 70 9 9.1 Hinweise auf nachfolgende Verfahrensschritte........................................................71 Änderung des Flächennutzungsplanes ........................................................................ 71 9.2 Aufstellung des Bebauungsplanes ............................................................................... 71 9.3 Immissionsrechtliche Genehmigung ............................................................................ 72 9.4 Bergrechtliche Verfahren ............................................................................................. 73 10 Allgemein verständliche zusammenfassende Darstellung ......................................74 11 Literatur- / Quellenverzeichnis ..................................................................................76 5 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ KARTENVERZEICHNIS Karte 1 Städtebaulicher Entwurf 1 : 5.000 Karte 2 Gebietsentwicklungsplan 1999 (incl. 19. GEP-Änderung) 1 : 50.000 Legende zum GEP Karte 3 Planerische Vorgaben und Vorhaben – FNP Karte 4 Planerische Vorgaben und Vorhaben 9/10 16/17 16/17 1 : 25.000 18/19 – Sand-/Kiesabbau, Steinkohlenbergbau 1 :25.000 27/28 Karte 5 Schutzgüter SG Mensch, SG Kultur-/sonstige Sachgüter, 1 :25.000 50/51 Karte 6 Schutzgut Pflanzen und Tiere, Schutzgebiete 1 : 25.000 51/52 Karte 7 Schutzgut Boden und Wasser 1 : 25.000 52/53 Karte 8 Schutzgüter SG Klima/Luft, SG Landschaft 1 :25.000 55/56 Karte 9 Räume für Kompensationsmaßnahmen 1 :25.000 65/66 6 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ 1 EINLEITUNG Die MotoWorld Moers (MWM) ist ein Projekt für Motorsportbegeisterte. An einem optimalen Standort mit direkter Anbindung an das Autobahnnetz des Ruhrgebietes und der Nachbarländer Niederlande und Belgien wird ein abwechslungsreiches Angebot rund um das Thema Motorsport für eine einzigartige Attraktion sorgen. In unserer Informationsgesellschaft wächst der Bedarf an gut organisierten Freizeitangeboten stetig an. Parallel zur Ausgestaltung der verschiedenen Medien und ihrer Technologien steigt das Interesse an einer Verbindung von Information und Entertainment auch in unserer Freizeit. Wir wollen einerseits sinnvoll unterhalten werden, zugleich suchen wir aber auch Abwechslung und Zerstreuung. Idealerweise sollten all diese Ansprüche an einem Ort vereint sein; für jeden soll etwas dabei sein. Die MotoWorld Moers ermöglicht all diese Aspekte der modernen Freizeitgestaltung. Sie bietet Motorsportbegeisterten und Motorsportvereinen die Möglichkeit, die verschiedenen Streckenangebote aktiv zu Trainingszwecken und für eigene Veranstaltungen zu nutzen. Zudem wird die MotoWorld Moers bei großen internationalen Rennveranstaltungen auch für Zuschauer ein besonderer Magnet sein, der weit über die Region des Niederrheins hinausstrahlt. Mit der MotoWorld Moers wird ein Projekt im Freizeitmarkt entwickelt. Dieses Marktsegment weist seit Jahren ein kontinuierliches Wachstum auf. Für die Region Moers, Kamp-Lintfort, Rheinberg und Neukirchen-Vluyn schafft dieses Projekt Einkommen, Beschäftigung und Steuereinnahmen. Daneben ist die MWM als Bestandteil des Landschaftsparks NiederRhein auch ein aktives Instrument des Standortmarketings und der Wirtschaftsförderung. Mit der MotoWorld Moers soll eine Motorsportdestination mit einem überregionalen Bekanntsheitsgrad und touristischer Relevanz am Niederrhein entstehen. Zentrales Element ist das 1,2 km lange Rennoval auf dem Gelände des Kohlenhucks. Weitere Motorsporteinrichtungen wie eine Indoorhalle, eine Offroad- / Crossstrecke im Bereich der Bergehalde Kohlenhuck und eine Cartbahn im Innenfeld der Rennstrecke erweitern das Angebot der MWM. Diese Vielfalt an Motorsportangeboten macht sowohl eine aktive als auch passive Teilnahme der Nutzer und Besucher möglich. Ergänzt und erweitert wird das Angebot durch die Schaffung von Business Units auf dem Gelände. Auf diesen Flächen werden Unternehmen angesiedelt, die im Bereich des Motorsports forschen, entwickeln und produzieren. Die in den Business Units residierenden Unternehmen sind auf die Nutzung der Strecken der MWM zu Test- und Forschungszwecken angewiesen. Durch den Nutzungsmix aus freizeit- und sportorientierten Angeboten und der Ansiedlung von forschenden und produzierenden Unternehmen aus dem Motorsportbereich auf dem Gelände der MotoWorld Moers entsteht ein Standort, der sowohl von der Bedeutung wie von seinen wirtschaftlichen Impulsen weit über die regionalen Grenzen hinausstrahlen wird. Einzelhandel ist auf den Flächen der MotoWorld Moers nicht vorgesehen. 7 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Bundesweit existieren ca. 119 Moto-Cross / Enduro- Strecken (zumeist Trainingsgelände und Übungsplätze von Off-Road-Clubs) und 2 permanent nutzbare Off-Road-Gelände für 4x4-PKW. Fast alle Anlagen sind in Ihrer Ausgestaltung und Angebotsstruktur vergleichbar und austauschbar. D. h. einseitige Nutzungsangebote auf räumlich begrenzten Standorten, deren Nutzung zudem stark durch Auflagen begrenzt werden. Zudem werden immer mehr Übungs- und Rennstrecken in Deutschland vor allem aufgrund nachbarschaftlicher und umweltschutzrechtlicher Konflikte geschlossen. So klagt z. B. der ADAC als einer der größten Vertreter der aktiven Motorsportfans über einen Rückgang von Trainingsgeländen, auf denen seine Mitglieder ihren Sport ausüben können. Ein Standort mit einem solch exzeptionellem Angebot fehlt zur Zeit in Deutschland. Es besteht ein Bedarf an einer Einrichtung, an der all die oben genannten Nutzungen an einem Standort angeboten werden. In der projektierten MotoWorld Moers ist der Motorsport das zentrale Thema. In ihrem Kernbereich werden die verschiedenen Disziplinen, Klassen und Wettbewerbe rund um den Motorsport stehen. Sie konkurrieren um Schnelligkeit oder Geschicklichkeit – ob Indoor, auf Asphalt oder Off-Road. Für eine Vielzahl von regelmäßigen nationalen und internationalen Wettbewerben wird dieser Themenpark die Kulisse bieten. Die Möglichkeiten eines motorsportlichen Schwerpunktes gehen allerdings noch weiter: Neue Contests werden ins Leben gerufen, an großen Rennwochenenden wird ein vielfältiges Rahmenprogramm rund um das Thema Motorsport inszeniert. Das Konzept ist sowohl in inhaltlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht umfassend, zukunftsorientiert und eine Bereicherung für die gesamte Region – grenzenloser, unkompliziert zu erreichender Motorsportspaß als attraktive Möglichkeit der Freizeitgestaltung. Zudem entstehen in den Business Units hochqualifizierte Arbeitsplätze. Als westliches Tor zum Ruhrgebiet und als nördliches Tor zu unseren niederländischen Nachbarn befindet sich dieser Standort innerhalb eines bevölkerungsreichen, grenzüberschreitenden Ballungsgebietes. Die Wahrscheinlichkeit, dass Besucher auch weite Wege in Richtung Moers antreten, ist hoch – schließlich ist das Projekt einzigartig und die auf den verschiedenen Rennstrecken stattfindenden internationalen Rennen werden schnell für einen hohen überregionalen Bekanntheitsgrad der MotoWorld Moers sorgen. 1.1 Aufgabenstellung und Zielsetzung und allgemeine methodische Vorgehensweise Gebietsentwicklungspläne legen auf Grundlage des Landesentwicklungsprogramms und der Landesentwicklungspläne die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung der Regierungsbezirke und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest (vgl. § 14 Abs. 1 LPlG). Das Vorhaben MotoWorld Moers MWM soll im Gebietsentwicklungsplan Düsseldorf (GEP) zeichnerisch so dargestellt und planerisch so abgesichert werden, dass damit die Realisierung ermöglicht wird. Bei einer solchen vorhabensbezogenen Darstellung im Gebietsentwicklungsplan müssen nach dem Landesplanungsgesetz die Auswirkungen auf die Umwelt einschließlich der wechselseitigen Abhängigkeiten der 8 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ einzelnen Umweltmedien der Planungsstufe entsprechend berücksichtigt werden (vgl. § 14 Abs. 3 LPlG). Bei Gebietsentwicklungsplanverfahren, die auf Anregung eines Vorhabensträgers durchgeführt werden, hat dieser die erforderlichen Unterlagen beizubringen (vgl. § 14 Abs. 4 LPlG). Mit Vorlage dieser Unterlagen wird der gesetzlichen Vorgabe Genüge getan. Die Gliederung für die vorliegenden Unterlagen und damit die allgemeine methodische Vorgehensweise wurde mit der Bezirksregierung abgestimmt (vgl. § 14 Abs. 4 LPlG). 1.2 Kurzbeschreibung des Vorhabens, seiner Standortanforderungen und des Vorhabensträgers Der Standort Der Standort muss spezifische Kriterien erfüllen, die ihn für das außergewöhnliche Motorsport- und Veranstaltungskonzept qualifizieren: Seine verkehrliche Erschließung (direkte Anbindung an die Autobahn) und das GEP-Änderungsverfahren müssen unproblematisch umsetzbar sein. Baugrund und Gelände müssen in ausreichender Größe vorhanden sein. Auf diese Art kann ein brach liegendes Areal einer sinnvollen wirtschaftlichen Wiederverwertung unter Schaffung zukunftsorientierter Arbeitsplätze zugeführt werden. Seit 1998 wurde für das Konzept ein entsprechendes Gelände in Deutschland gesucht. Fast alle Grundstücke sind nach einer ersten Begutachtung durch den Kriterienkatalog gefallen. Vor allem die ausreichende Verfügbarkeit von Baugrund und die räumliche Nähe zu einem Ballungsraum, mit einer Bevölkerung, die sich für Motorsport begeistern kann, waren Ausschlussgründe für untersuchte Alternativstandorte. Seit 2003 konzentriert sich die Projektentwicklung auf den Standort Kohlenhuck, für den die heutigen Grundstückseigentümer, die Firma Risch und die Deutsche Steinkohle AG (DSK) für die erste Entwicklungsphase bereits die entsprechenden Grundstücke bereitgestellt haben. Eine Studie des B.A.T. Freizeitforschungsinstitutes ermittelt für verschiedene Freizeitziele die durchschnittlich akzeptierte Fahrtzeit. Für Freizeitparks liegt diese Mobilitätsbereitschaft bei ca. 1,4 Stunden. Ausgehend vom Projektstandort leben in einem Fahrzeitenradius von bis zu 60 Minuten rd. 10 Mio. Menschen. Der Großteil davon entfällt mit ca. 9,5 Mio. Menschen auf den deutschen Einzugsbereich des Projektes MotoWorld Moers. Der gewählte Standort – das Gelände Kohlenhuck an der BAB 57 mit der eigenen Abfahrt Asdonkshof – erfüllt alle oben genannten Anforderungen: Die wirtschaftliche Umsetzbarkeit der MotoWorld Moers ergibt sich aus seiner exzellenten verkehrlichen Lage in Verbindung mit dem großen Potenzial des Einzugsgebietes in NRW, den Niederlanden und Belgien. Im Norden des Stadtgebietes von Moers ist eine ausreichend große und verfügbare Fläche für diese Zwecke vorhanden. Zurzeit wird die Fläche ausgekiest und wieder verfüllt. Der östliche Bereich wird als Bergeschüttfläche genutzt. Entsprechende Vereinbarungen mit der DSK über eine Teilnutzung von ca. 60 ha der Fläche sind bereits getroffen. Die DSK hat diese Teilfläche aus ihrem Nutzungsrecht als Haldenfläche ausgeklammert. Die Flächen für diese erste Entwicklungsphase sind vertraglich gesichert, für eine 15 ha große Erweiterung in östliche Richtung in der zweiten Phase existiert eine Absichtserklärung 9 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ der Eigentümer und der DSK. Mit der Autobahnzu- und -abfahrt „Asdonkshof“ ist das Gelände unmittelbar an die BAB 57 angeschlossen, zugleich ist es über die BAB 42 gut zu erreichen. Verfügbare Flächenpotenziale im Bereich angrenzender Abfahrten ermöglichen die Einrichtung von Shuttleparkplätzen bei internationalen Motorsportgroßveranstaltungen. In der endgültigen Ausbaustufe ist in Abhängigkeit mit dem Verkehrskonzept Parkraum für ca. 10.000 PKW auf dem Gelände vorhanden (vgl. Kap. 3.3). Durch die großen Abstandsflächen zu angrenzenden Splittersiedlungen gewährleistet der Standort die Einhaltung der gültigen Lärmschutzrichtlinien in den Bereichen der angrenzenden Wohnbebauung. Der vorhandene See der LINEG wird in das städtebauliche Konzept integriert. An diesem Standort werden durch die LINEG Auswaschungen aus dem Grundwasser gereinigt. Aufgrund der vorhandenen Off-Shore-Anlage muss der See aus Sicherheitsgründen eingezäunt werden. Die Lage basiert auf Berechnung der vorhandenen Grundwasserströme und kann nicht verändert werden. Das Vorhaben Ankernutzung der MotoWorld Moers ist das 1,2 km (3/4 Meile) lange Rennoval auf dem Gelände. Weitere Motorsporteinrichtungen wie eine Indoorhalle, eine Offroad/Crossstrecke im Bereich der Schütthalde Kohlenhuck und eine Cartbahn im Innenfeld der Rennstrecke erweitern das Angebot der MWM. Entlang der Bundesautobahn A 57 werden auf einem Areal von ca. 10 ha Teilflächen, sogenannte „Business Units“, für Unternehmen angeboten, die im Bereich des Motorsports forschen, entwickeln und produzieren. Diese Nutzung ist eng mit dem Betrieb des Rennovals verbunden. Der Vorhabensträger Vorhabensträger für dieses Motorsportprojekt sind die Creativ Consulting Management (CCM) GmbH & Co. KG mit Sitz in Fischerhunde und die Maessen MotoWorld Moers (MWM) GmbH mit Sitz in Moers. Die CCM entwickelt Ideen für Projekte und erbringt Beratungsleistungen für Unternehmen. In der Vergangenheit wurden bereits verschiedene Großprojekte realisiert. Schwerpunkt der CCM ist es, zukunftsfähige Ideen zu entwickeln und passende Grundstücke für die Realisierung zu aquirieren. Die Maessen MotoWorld Moers GmbH betreibt eine kleine Rennstrecke in den Niederlanden und entwickelt und produziert eine eigene Rennwagenserie für den europäischen Motorsportmarkt. Die Maessen MotoWorld Moers GmbH wird das Projekt nach Baufertigstellung betreiben. 1.3 Hinweise zur Untersuchung von Strecken- und Planungsvarianten Seit 2003 wird durch die CCM und das Atelier Schreckenberg die Umsetzbarkeit der MotoWorld Moers auf dem Gelände Kohlenhuck untersucht. Diese Abstimmungen wurden bisher in enger Absprache mit den beteiligten Verwaltungen und den Eigentümern der Grundstücke getätigt. Der städtebauliche Entwurf, der Grundlage für 10 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ den Antrag auf GEP- Änderung ist, geht dabei auf die Interessen der Grundstückseigentümer und Anlieger ein und ermöglicht eine wirtschaftliche und inhaltliche Umsetzung der MWM. Die Lage des Rennovals resultiert aus lärmschutztechnischen Überlegungen. Durch die jetzige Lage wird eine ausreichende Entfernung zu den umliegenden Wohnbebauungen eingehalten und die lärmschützende Wirkung der Halde genutzt. Dadurch wird den gesetzlichen Anforderungen entsprochen. 1.4 Kurzdarstellung möglicher raumbedeutsamer Projektwirkungen Die projektierte Errichtung der MotoWorld Moers nimmt nur Flächen in Anspruch, die bereits durch die Gewinnung von oberflächennahen Bodenschätzen und die Aufschüttung einer Halde beeinträchtigt sind. Grundsätzlich sind raumbedeutsame Projektwirkungen für die Bereiche Verkehr und Immissionen zu erwarten. Primär ist somit das Schutzgut Mensch betroffen. 1.5 Abgrenzung des Untersuchungsraumes Der Standort der Vorhabensfläche befindet sich im Regierungsbezirk Düsseldorf. Die Vorhabensfläche selbst liegt fast ausschließlich im nördlichen Stadtgebiet Moers und grenzt im Norden an das Stadtgebiet Rheinberg. Nur im Nordwesten liegt das Vorhaben geringfügig im Bereich der Stadt Kamp-Lintfort (siehe Karte 2 : GEP ). Das Vorhaben erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung zwischen der BAB 57 KölnNimwegen im Westen und der L 137 bzw. der weitestgehend parallel verlaufenden Bahnlinie im Osten. Sowohl die Vorhabensfläche als auch der Umgebungsbereich sind durch Abgrabungen bzw. den Abbau von oberflächennahen Bodenschätzen zum Teil mit verbleibenden Wasserflächen, Wiederverfüllungen sowie Aufhaldungen und untertägigen Steinkohlenbergbau geprägt. Auf der Vorhabensfläche wird durch den dort tätigen Abgräber nach Auskiesung eine Verfüllung durchgeführt. Im östlichen Teil der Vorhabensfläche wird eine Halde aus Abraummaterialien (Steinkohlenbergbau) geschüttet. Im Norden begrenzt der durch Abgrabung entstandene Haferbruchsee auf Rheinberger Stadtgebiet die Vorhabensfläche. Der Untersuchungsraum ist nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf mit einem Radius von mindestens 2,2 km in alle Richtungen um die Vorhabensfläche herum abgegrenzt (siehe Karte 2 , vgl. hierzu die Ausführungen unter Kapitel 4.1). In diesem Untersuchungsraum liegen mit Flächenanteilen die Städte Moers (ca. 36 %Anteil), Rheinberg (ca. 32 %-Anteil), Kamp-Lintfort (ca. 31 %-Anteil) und geringfügig Duisburg (< 1 %-Anteil). Entsprechend der beschriebenen Abgrenzung wird der Untersuchungsraum im Süden durch den Siedlungsrand Moers-Repelen, im Westen durch den Siedlungsrand Kamp-Lintfort und im Norden durch den Siedlungsrand Rheinberg-Annaberg sowie durch die Bundesautobahnen BAB 57 und BAB 42 definiert. Im Osten befinden sich die nächstgelegenen Siedlungen Rheinberg-Budberg in ca. 2,6 km und Duisburg-Baerl in ca. 4,5 km Entfernung, so dass hier aufgrund der bereits erheblichen Distanz zur Vorhabensfläche auf eine Einbeziehung verzichtet wurde. Wie bereits geschildert, werden und wurden sowohl die Vorhabensfläche als auch der Untersuchungsraum westlich und östlich der BAB 57 erheblich durch Abgrabungen bzw. die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe und Aufhaldung geprägt. Verblieben sind Abgrabungsseen, die zum Teil dem Naturschutz, zum Teil der Erholung 11 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ vorbehalten bleiben. Seen für die Freizeitnutzung sind der Rossenrayer See auf KampLintforter Gebiet, Am Reitweg auf Rheinberger Gebiet sowie der östliche Lohheider See auf Duisburger Gebiet. Dagegen sind die Abgrabungen „Seen Impler Berg“ auf Moerser Gebiet und der Haferbruchsee auf Rheinberger Gebiet sowie der westliche Lohheider See im Stadtgebiet Duisburg rein dem Arten- und Biotopschutz vorbehalten. Weitere Flächen für die oberflächennahe Gewinnung von Bodenschätzen sind bereits genehmigt und befinden sich in Auskiesung (Tagebau Kamp-Lintfort westlich der BAB 57, und Tagebau Mitteldonk südwestlich von Rheinberg). Eine weitere Fläche für die Auskiesung bei Hochfeld östlich der BAB 57 ist beantragt. Weithin sichtbar und prägend sind im Untersuchungsraum die infolge des untertägigen Steinkohlenabbaus entstandenen bzw. in Schüttung befindlichen Aufhaldungen, in einem ansonsten fast ebenen Gebiet. Im Untersuchungsraum sind in diesem Zusammenhang die Halden Pattberg nordöstlich des Autobahnkreuzes Kamp-Lintfort, Rossenray im nordwestlichen Teil des Untersuchungsraums und Kohlenhuck westlich der L 137 (an das Vorhabensgebiet angrenzend) zu benennen. Die Halde Pattberg ist der Freizeitnutzung und stillen Erholung vorbehalten. Zusätzlich ist der Untersuchungsraum durch den Schornstein des Abfallentsorgungszentrums (AEZ) Asdonkshof westlich der BAB 57 im Bereich Kamp-Lintfort, die dem AEZ zugeordnete Reststoffdeponie, die Zentraldeponie Winterswick südöstlich von Rheinberg, das ehemalige Schachtgelände Pattberg nördlich der BAB 42 im Stadtgebiet Moers (heute gewerbliche Nutzung) und die Schachtanlage Rossenray im Nordwesten des Untersuchungsraums (Material- und Bergungsschacht) charakterisiert. Ansonsten befinden sich im Untersuchungsraum als landschaftlich gliedernde und belebende Elemente verschiedene Streusiedlungen, Einzelgehöfte, Ansammlungen von Gehöften, Gärtnereien, Kleingartenflächen, kleinere Waldflächen (z.B. Aufforstung auf ehemaliger Abgrabung am Bahnhof Rheinkamp, Bodendeponie, Wald am Impler Berg, Wald westlich des AEZ, Wald nordwestlich der B 510 (Spanische Schanzen)), der Moersbach, die Fossa Eugeniana (römischer Kanal), der Winterswicker Abzugsgraben, der durch den Tagebau Kamp-Lintfort zukünftig entfallende Haferbruchsgraben nebst Aue, der Anrathskanal, der Landwehrgraben, der Strommörs sowie weitere kleinere, zum Teil durch Abgrabung entstandene Wasserflächen. 12 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ 2 BESTANDSAUFNAHME BESTEHENDER ZIELE UND SCHUTZKATEGORIEN IM UNTERSUCHUNGSRAUM 2.1 Verbindliche planerische Vorgaben Die Bestandsaufnahme erfolgt für die eigentliche Vorhabensfläche und darüber hinaus in Abhängigkeit von der Erheblichkeit der Wirkungen für den Untersuchungsraum gemäß Kapitel 4. Wesentliche Wirkungen, die über den Untersuchungsraum hinausgehen, wie z.B. verkehrliche Auswirkungen, werden zusätzlich benannt. 2.1.1 Landesplanungsgesetz (LPlG), Gesetz zur Landesentwicklung (LEPro), Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) Landesplanungsgesetz (LPlG) Aus dem Landesplanungsgesetz lassen sich bezüglich der Vorhabensfläche und des Untersuchungsraumes keine planerischen Vorgaben ableiten. Gesetz zur Landesentwicklung (LEPro) Das Landesentwicklungsprogramm (LEPro 1989) für Nordrhein-Westfalen trifft Aussagen zur Landesentwicklung. Folgende Paragraphen werden im Hinblick auf die Standortwahl des Vorhabens MotoWorld Moers für relevant erachtet, da das Vorhaben einerseits Belastungen verursacht, wie große Flächeninanspruchnahme, einen zeitweilig starken Besucherverkehr und starke Schallemissionen bei Rennveranstaltungen sowie regelmäßige Schallemissionen bei Testfahrten, und andererseits regionale Impulse für den Strukturwandel setzt, die der Wirtschaft sowie dem Bereich Freizeit und Sport zuzuordnen sind. § 2 LEPro Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Demnach sind die natürlichen Lebensgrundlagen (Luft, Wasser, Boden, Pflanzen- und Tierwelt) zu schützen. Für die sparsame und schonende Inanspruchnahme der Naturgüter ist zu sorgen. Die nachhaltige Leistungsfähigkeit und das Gleichgewicht des Naturhaushalts sollen erhalten bleiben oder wiederhergestellt werden. Dementsprechend ist der Sicherung und Entwicklung des Freiraums besondere Bedeutung beizumessen. Bei Nutzungskonflikten ist den Erfordernissen des Umweltschutzes Vorrang einzuräumen, wenn Leben und Gesundheit der Bevölkerung oder die dauerhafte Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen gefährdet sind. § 10 LEPro Standortvoraussetzungen für die Entwicklung von Erwerbsgrundlagen Im Rahmen der angestrebten Siedlungsstruktur sollen die Standortvoraussetzungen für eine den Strukturwandel, die Schaffung von Arbeitsplätzen und das wirtschaftliche Wachstum fördernde umweltverträgliche Entwicklung der Erwerbsgrundlagen erhalten, verbessert oder geschaffen werden. § 16 LEPro Freizeit-, Sport- und Erholungsbedürfnisse der Bevölkerung Für die Freizeit-, Sport- und Erholungsbedürfnisse der Bevölkerung sollen unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes in allen Teilen des Landes geeignete 13 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Räume gesichert, entwickelt und funktionsgerecht an das Verkehrsnetz angebunden werden. Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) Im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen von 1995 ist der Untersuchungsraum mit der Vorhabensfläche als Freiraum in einer Ballungsrandzone und innerhalb der Europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr dargestellt. Die besiedelten Bereiche bzw. auch die für eine Besiedlung vorgesehenen Bereiche sind mit weißen Flächen belegt (Moers-Repelen, Kamp-Lintfort und Rheinberg sowie die Reststoffdeponie Asdonkshof und Halde Rossenray). Für die Vorhabensfläche sind gemäß der Darstellung des LEP NRW keine Grundwasservorkommen mit Bedeutung für die öffentliche Trinkwasserversorgung zu verzeichnen, diese sind jedoch im angrenzenden Bereich östlich der Landesstraße L 137 sowie westlich der BAB 57 großräumig erkennbar. Im äußersten Nordwesten als auch im äußersten Südosten des Untersuchungsraumes sind kleinere Waldgebiete im LEP dargestellt. Die dem LEP zugrunde gelegte topographische Karte zeigt vereinzelt Gewässer und Gräben. Im Textteil zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen werden bezogen auf die im LEP Teil B dargestellten zeichnerischen Ziele für die Vorhabensfläche und ihren Untersuchungsraum weitere relevante Aussagen getroffen. Im Einzelnen sind dies folgende Ausführungen: Raumstrukturelle Zielsetzungen B. I. Raum- und Siedlungsstruktur B. I. Vorbemerkungen Nordrhein-Westfalen ist geprägt durch eine hohe Bevölkerungskonzentration in den Verdichtungsgebieten (Ballungskerne, Ballungsrandzonen und Solitäre Verdichtungsgebiete). Hier leben auf knapp 25 % der Landesfläche nahezu 2/3 aller Einwohner des Landes. Ziele B. I. 2 Raum– und Siedlungsstruktur 2.4: Die herausragende Bedeutung der Europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr für die Raumentwicklung in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland und in Europa ist bei der Entwicklung der Raum- und Siedlungsstruktur zu berücksichtigen. B. I. 3 Erläuterungen Entsprechend ihrer vorteilhaften zentraleuropäischen Lage verfügt die Region Rhein-Ruhr über eine länderübergreifende Verkehrsinfrastruktur im Schnittpunkt großräumiger Entwicklungsachsen. Die interkontinentale Erreichbarkeit ist durch zwei leistungsfähige internationale Flughäfen gewährleistet. Nach Bevölkerungszahl und Einwohnerdichte sowie nach ihrer Wirtschaftskraft mit außenwirtschaftlicher Bedeutung ist die Region Rhein-Ruhr mit großen europäischen Agglomerationen wie Paris und London vergleichbar. Bezug zur MotoWorld Moers : Die Lage des Standortes in der Region Rhein-Ruhr und im Einzugsbereich weiterer dicht besiedelter Bereiche auch in den Niederlanden und in 14 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Belgien bietet für viele Motorsportinteressierte eine gute Erreichbarkeit. Das Vorhaben trägt zur Attraktivitätssteigerung der Region bei. B. III. 1.2 Natürliche Lebensgrundlagen (Freiraum)/Ziele 1.21 Der durch Agrargebiete, Wald und Gewässer bestimmte Freiraum ist als Lebensraum und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu erhalten und in seinen Funktionen zu verbessern. 1.23 Freiraum darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die Inanspruchnahme erforderlich ist; dies ist dann der Fall, wenn Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des Siedlungsraumes bzw. für Verkehrsinfrastruktur nicht durch Ausbau vorhandener Infrastruktur gedeckt werden kann...... 1.25 Ist die Inanspruchnahme von Freiraum erforderlich, muss sie flächensparend und umweltschonend erfolgen. In Kapitel C. IV. Heimische Bodenschätze des Landesentwicklungsplans wird unter C. IV. 1 Vorbemerkungen deutlich gemacht, dass der Abbau von Bodenschätzen, insbesondere bei oberflächennahen Lagerstätten, eine Nutzung des Raumes auf begrenzte Zeit ist. Unter C. IV. 3 Erläuterungen 3.9 heißt es, dass bei der Wiedernutzbarmachung in Anspruch genommener Flächen hinsichtlich der Nachfolgenutzungen die ökologische Bedeutung und die Eignung für Erholung, Sport und Freizeit zu berücksichtigen ist. Im Landesentwicklungsplan ist im Kapitel C.V. Freizeit und Erholung unter C. V. 1 Vorbemerkungen formuliert, dass überwiegend durch bauliche Anlagen geprägte Freizeiteinrichtungen grundsätzlich dem Siedlungsraum zugeordnet werden sollen. Die weitere Entwicklung der Freizeitinfrastruktur muss mit anderen Siedlungs- und Freiraumfunktionen abgestimmt werden. Dabei ist „die fortschreitende Flächeninanspruchnahme und –versiegelung die Erzeugung von umweltbelastendem Freizeitverkehr und die übermäßige Beanspruchung von bestimmten Naturräumen, die sowohl für die Freizeitnutzung wie auch für den Biotopschutz von besonderer Bedeutung sind, zu begrenzen.“ Zudem werden u.a. unter Kapitel C. V. 2 folgende Ziele zum Thema ‚Freizeit und Erholung’ dargelegt: 2.4 „Großflächige Freizeiteinrichtungen sind umwelt-, sozial- und zentrenverträglich zu planen.“ 2.5 Überwiegend durch bauliche Anlagen geprägte Freizeiteinrichtungen sollen im Siedlungsraum angesiedelt, zumindest aber räumlich und funktional auf Siedlungsbereiche ausgerichtet werden. 2.7 Interkommunale Konzepte zur Entwicklung der Freizeitinfrastruktur sind von der Regionalplanung besonders zu berücksichtigen. Solche Konzepte zur Entwicklung der Freizeitinfrastruktur sollen in enger Verbindung mit Planungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsstruktur und der Wohnsituation erarbeitet werden. 15 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Unter C. V. 3 Erläuterungen wird zusätzlich auf Folgendes hingewiesen: 3.1 Zur Schaffung ausreichender Voraussetzungen für die landschaftsorientierte Erholung, Sport- und Freizeitnutzung ist es Aufgabe der Gebietsentwicklungsplanung, auf eine geeignete Zuordnung von Siedlungsraum und Freiraum zu achten. 3.4 Für besondere Freizeiteinrichtungen mit regionalbedeutsamer Flächengröße sind im Gebietsentwicklungsplan zweckgebundene Bereiche darzustellen. Wegen des raschen Wandels der Formen und Typen von Freizeiteinrichtungen mit jeweils spezifischen Standortansprüchen und Auswirkungen ist in der Regel eine längerfristig angelegte regionale Angebotsplanung nicht möglich. Die Gebietsentwicklungsplanung kann es deshalb den Trägern solcher Einrichtungen überlassen, geeignete Standorte vorzuschlagen. Die Standorte sollen unmittelbare Anschlussmöglichkeiten an vorhandene oder geplante Straßen und an leistungsfähige Strecken des Öffentlichen Personenverkehrs aufweisen. Bezug zur MotoWorld Moers : Da sich ein Motorsportpark aufgrund des Flächenbedarfes, des starken Besucherverkehrs und der Schallemissionen grundsätzlich nicht in den Siedlungsbereich integrieren lässt, muss für dieses Vorhaben Freiraum in Anspruch genommen werden. Der ausgewählte Standort Kohlenhuck hat den Vorzug, dass er in der Ballungsrandzone an einer Autobahnanschlussstelle liegt, dort auf Grund der Vornutzung (Sand-Kiesabbau, Aufschüttung von Bergematerial) die ökologische Wertigkeit des Freiraumes sehr gering ist (Landschaft muss erst wieder aufgebaut werden) und somit auch Vorhaben für Freizeit/Sport berücksichtigt werden können, ohne nachteilig auf den umliegenden Freiraum einzuwirken. 2.1.2 Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP ´99) Karte 2 stellt einen Ausschnitt aus dem Gebietsentwicklungsplan 1999 einschließlich der 19. GEP-Änderung sowie Entfernungsringe vom Rand des Rennovals (= Ort mit den stärksten Schallemissionen) dar. Vorhabensbereich Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (1999) zeigt die Vorhabensfläche als Freiraumbereich für die zweckgebundene Nutzung „Aufschüttungen und Ablagerungen - Halden“. Innerhalb eines regionalen Grünzuges gelegen, sind der westliche Teil der Vorhabensfläche als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, der östliche und südliche Teil als Waldbereich dargestellt. Im Norden der Vorhabensfläche laufen die Grenzen der Städte Kamp-Lintfort, Moers und Rheinberg zusammen. Untersuchungsraum Im Westen grenzt die Bundesautobahn BAB 57 als Straße für den vorwiegend großräumigen Verkehr an den Vorhabensbereich. Westlich der BAB 57 befinden sich weitere Bereiche zweckgebundener Nutzung sowohl für Aufschüttungen und Ablagerungen (Halden) als auch für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze, die zum Teil mit Wasserflächen, Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen, Waldbereichen und den Funktionen Regionaler Grünzug und Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung kombiniert sind. Weiterhin sind dort eine Abfallbehandlungsanlage (AEZ) in einem Bereich für gewerbliche und industrielle 16 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Nutzung (GIB) nebst zugehöriger Abfalldeponie und ein weiterer Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt. Südwestlich der L 287 schließen Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB, ca. 2,4 km vom Rennoval entfernt) der Stadt Kamp-Lintfort und weiter südlich Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche an. Der südlich der Vorhabensfläche gelegene Abbaubereich mit Rekultivierungsziel Wasserfläche (gemäß 19. GEP-Änderung) wird von der Vorhabensfläche durch die Darstellung einer sonstigen regionalplanerisch bedeutsamen Straße (Verbindung der L 287 und der B 57 (heute L 137) - K 33n - getrennt. Diese soll der Anbindung von Siedlungsbereichen sowie von Einrichtungen und Anlagen (AEZ, Abgrabungen) mit hohem Verkehrsaufkommen an das Verkehrsnetz dienen. Weiter südlich der geplanten K 33n befinden sich Freiraumflächen zum Schutz der Landschaft und zur landschaftsorientierten Erholung innerhalb eines regionalen Grünzuges. Zentral liegen in diesem Bereich allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, kleine Waldflächen sowie angrenzend an die Bundesautobahn BAB 42 ein Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit einem Standort des kombinierten Güterverkehrs (Moers-Pattberg mit Recycling- und Logistikfunktion). Südlich der BAB 42 erstrecken sich Allgemeine Siedlungsbereiche des Stadtteils Moers-Repelen (ca. 3,0 km vom Rennoval entfernt). Östlich der Vorhabensfläche befinden sich die Bundesstraße B 57 (heute L 137) als Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr, ein von Rheinberg nach Moers verlaufender Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr (Personenverkehrsnetz Streckennummer 498) sowie Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche mit der Funktion des Schutzes der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung, größtenteils in Kombination mit der Freiraumfunktion Regionaler Grünzug und Wasserflächen. Des Weiteren sind im GEP südlich von Budberg Bereiche zur Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze dargestellt. Der Ortsteil Budberg (ASB) liegt ca. 2,6 km vom Rennoval entfernt. Nördlich der Vorhabensfläche schließen sich innerhalb des regionalen Grünzugs Oberflächengewässer sowie zum Teil in Kombination eine Fläche zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze an. Nördlich der Bundesstraße B 510 als Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr folgt im Siedlungsraum der Stadt Rheinberg ein Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB). Daran anschließend befinden sich die Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) der Stadt Rheinberg mit dem Stadtteil Annaberg (ca. 2,0 km vom Rennoval entfernt). Hier sind weitere Flächen für die bauliche Entwicklung vorgesehen. Gemäß Erläuterungskarte 10 „Steinkohle und Salzbergbau“ zum GEP ist sowohl der Vorhabensbereich, als auch der größte Teil des Untersuchungsraums als Bergsenkungsgebiet infolge des untertägigen Steinkohlenabbaus gekennzeichnet. Im Textteil des Gebietsentwicklungsplanes werden für die einzelnen zeichnerischen Darstellungen Ziele genannt, die verbindlich gelten. Da der Gebietsentwicklungsplan Düsseldorf dem Vorhaben MotoWorld Moers entgegenstehende Ziele in Form des 17 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Freiraumbereiches für zweckgebundene Nutzungen, hier Halde, in Verbindung mit Allgemeinem Freiraum- und Agrarbereich, Waldbereich sowie Überlagerung mit der Funktion Regionaler Grünzug benennt, ist der Gebietsentwicklungsplan zur raumordnerischen Absicherung des Vorhabens zu ändern. 2.1.3 Bedarfspläne/Ausbaupläne für die A 57 Für die BAB 57 werden zurzeit durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW Vorüberlegungen für einen Ausbau auf sechs Fahrspuren von Süden kommend Richtung Norden bis zum Kreuz Kamp-Lintfort angestellt. Infolge der langjährigen Vorbereitungen für die nachfolgenden Planfeststellungsverfahren ist erst langfristig mit konkreten Aussagen zum geplanten Ausbau zu rechnen. Weitere Bedarfsplanungen, die für das Vorhaben relevant sein könnten, liegen nicht vor. 2.1.4 Flächennutzungsplan (FNP) Karte 3 bildet für den Untersuchungsraum die zusammengefügten Ausschnitte der gedruckten Flächennutzungspläne der Städte Moers, Kamp-Lintfort, Rheinberg und Duisburg ab. Zum Teil sind darin FNP-Änderungen noch nicht eingetragen. Vorhabensbereich Die Vorhabensfläche liegt hauptsächlich im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes Moers. Der nordwestliche Teil des Vorhabensgebiets befindet sich im Stadtgebiet Kamp-Lintfort. Der Flächennutzungsplan der Stadt Moers (Stand: 27.06.2000) stellt für den Vorhabensbereich Flächen für die Landwirtschaft sowie Wald in Kombination mit Flächen für Aufschüttungen ‚Halde’ dar. Die Halde ist als bodenbelastete Fläche gekennzeichnet. Die zwischen der BAB 57 (Fläche für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge) und der Halde gelegene landwirtschaftliche Nutzfläche wird durch eine Gemeindestraße (Kohlenhucker Weg) von Süden nach Nordwesten gekreuzt. Zusätzlich ist im Norden der Vorhabensfläche als nachrichtliche Übernahme die Bahntrasse V 205 dargestellt, die jedoch durch die Halde unterbrochen ist. Der nordwestliche Vorhabensbereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt KampLintfort als Fläche für Wald und für Landwirtschaft dargestellt. Untersuchungsraum Der Untersuchungsraum umfasst Darstellungen der Flächennutzungspläne der Städte Moers, Kamp-Lintfort, Rheinberg und Duisburg. Der Vorhabensbereich wird im Süden gemäß Flächennutzungsplan Moers durch die Verlängerung K 33n als geplante Kreisstraße begrenzt. Zwischen der Halde im Westen und der L 137 als Landesstraße (Fläche für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge) ist die Moersbachaue als Landschaftsschutzgebiet nachrichtlich dargestellt. Der Moersbach ist als Gewässer II. Ordnung mit umgebenden Flächen für die Landwirtschaft zu erkennen. Nördlich der Halde zeigt der Flächennutzungsplan ein Bodendenkmal mit einem kleinen Oberflächengewässer/ Teich. Weiterhin ist auch der Anrathskanal als Gewässer II. Ordnung dargestellt. 18 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Südlich der geplanten K 33n schließen sich fast bis zur BAB 42 weitere Flächen für die Landwirtschaft, mit kleineren Waldflächen gegliedert, an. Erwähnenswert ist zudem eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten. Die Halde Pattberg ist als Fläche für Aufschüttungen, als bodenbelastete Fläche und als Wald dargestellt. Zwischen der BAB 42 im Süden und der Pattbergstraße ist ein Industriegebiet mit der Nutzungsbeschränkung Bergbau erkennbar. Neben den bereits genannten Bundesautobahnen, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen ergänzen die Landesstraßen L 10, L 399, L 287 (Verbandsstraße) und die Pattbergstrasse als örtlicher Hauptverkehrszug das Straßennetz südlich der Vorhabensfläche. Parallel zur L 137 ist eine Bahnstrecke in Nord-Süd-Richtung mit mehreren Gleisen im Bereich des Bahnhofs Rheinkamp dargestellt. Bis zur Stadtgrenze Moers erstrecken sich nach Osten weitere landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Norden der Vorhabensfläche und östlich der Bahnstrecke Moers-Rheinberg schließt der Flächennutzungsplan der Stadt Rheinberg mit seinen Darstellungen an. Die Flächen für Bahnanlagen (V 205) werden hier östlich der Landesstraße L 137 in einem Bogen Richtung Süden weitergeführt. Östlich der Bahntrasse schließen mehrere Wasserflächen umgeben von Grünflächen Zweckbestimmung Parkanlage an, welche einem großräumigen Abgrabungsbereich bzw. einem Bereich für die Gewinnung von Bodenschätzen zuzurechnen sind und sich bis zum Ortsrand der Gemarkung Budberg erstrecken. Auf dem Gebiet der Abgrabungsflächen befinden sich zwei Landschaftsschutzgebiete, kleinere Waldbereiche sowie zwei Wasserschutzgebiete der Zone IIIb. Südlich davon schließt der Flächennutzungsplan Duisburg mit Flächen für die Landwirtschaft, den Lohheider Seen mit umgebenden Grünflächen (zum Teil Abgrabungsfläche) und dem Waldgebiet Baerler Busch an. Nördlich des Vorhabensbereichs sind die Wasserflächen des Haferbruchsees in Verbindung mit Flächen für Abgrabungen erkennbar. Der Haferbruchsee erstreckt sich nach Westen auch auf Kamp-Lintforter Gebiet (gleichartige Darstellungen). Südlich, parallel sind Flächen für Wald und Landwirtschaft zu verzeichnen. Um den Haferbruchsee sind Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage angeordnet. Bis zum Siedlungsgebiet Rheinberg erstrecken sich Flächen für die Landwirtschaft, die durch die Bundesstraße B 510 gequert werden. Östlich der B 57 sind eine Übergangsdeponie als Aufschüttung mit der Folgenutzung Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage sowie ein Friedhof positioniert. Nördlich der Übergangsdeponie ist eine gewerbliche Baufläche dargestellt. Das eigentliche Siedlungsgebiet Rheinberg/Annaberg ist als Wohnbau- und gemischte Bauflächen, zum Teil im Bereich Annaberg als Erweiterungsflächen dargestellt und durch Grünflächen gegliedert. Westlich der BAB 57 befinden sich folgende Darstellungen bis zur L 287 mit Anschluss Kreuz Kamp-Lintfort (BAB 57 und 42): Flächen für Wald und Landwirtschaft mit Abgrabungen und Aufhaldungen (Rossenray) gewerbliche Bauflächen für das Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof (AEZ) südlich der B 510 Nutzungsbeschränkung: Bergbau nebst einem Sondergebiet 19 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ südlich des AEZ eine Entsorgungsfläche mit der Zweckbestimmung Deponie sowie nördlich der Deponie sowohl eine Abgrabung als auch eine Aufhaldung mit Flächen für die Landwirtschaft und Wald südlich der Deponie der Tagebau Kamp-Lintfort mit Flächen für Abgrabung und Aufhaldung; überlagernd erfolgt beim Tagebau Kamp-Lintfort eine Darstellung als Wasserfläche bzw. für die Halde als Grünfläche nördlich des Rossenrayer Sees K 33 als Straße für den überörtlichen Verkehr und örtliche Hauptverkehrszüge um den Rossenrayer See Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage bis zur BAB 57 westlich des Rossenrayer Sees Flächen für die Landwirtschaft mit Landschaftsschutzgebiet, Dauerkleingärten Darstellung des Bereiches am Haferbruchgraben als Abgrabungsfläche und Fläche für die Landwirtschaft. Auf die detaillierte Benennung der Landschaftsschutzgebiete wurde verzichtet, da dies im Kapitel 2.1.8 erfolgt. 2.1.5 Bebauungsplan Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für den Vorhabensbereich liegt zurzeit nicht vor. Im Untersuchungsraum liegen verteilt auf die Stadtgebiete Moers, Kamp-Lintfort und Rheinberg sowohl diverse rechtskräftige Bebauungspläne, als auch im Verfahren befindliche Bebauungspläne vor, die jedoch vom Vorhaben weder tangiert noch beeinträchtigt werden. Zumeist dienen sie der Sicherung einer vorhandenen Nutzung im Außenbereich (Kleingartenanlage), der Sicherung und Entwicklung von gewerblichen Bauflächen, Wohnbauflächen usw.. Die Stadt Kamp-Lintfort stellt für das Süd- bzw. Südwestufer des Rossenrayer Sees den Bebauungsplan ROS 145 auf. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung und Entwicklung der am See ansässigen Nutzungen, insbesondere im Bereich Freizeit und Erholung. Der Bebauungsplan befindet sich südwestlich des Vorhabensgebiets in ca. 1,7 km Entfernung (Luftlinie). 2.1.6 Bereiche nach § 35 BauGB Aufgrund der Außenbereichslage sind Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen, soweit nicht Flächen und Nutzungen betroffen sind, die dem Planfeststellungsrecht bzw. der Genehmigung nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz unterliegen. In den Stadtgebieten Moers und Rheinberg sind zurzeit keine Vorhaben bekannt, die nach § 35 BauGB genehmigungsfähig wären. Im Stadtgebiet Kamp-Lintfort sind einige Bauvorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen. Dabei handelt es sich um die Genehmigung von Einfamilienhäusern, Wochenendhäusern, Kleingartenanlagen, landwirtschaftlichen Hallen, Fertiggaragen sowie Büro- und Verwaltungsgebäude. Soweit ersichtlich hat das Vorhaben jedoch auf die Genehmigungen nach § 35 BauGB keine Auswirkungen. Die Wohnhäuser sind in der Schalltechnischen Untersuchung zu berücksichtigen. 20 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ 2.1.7 Bauschutzbereiche nach § 12 LuftVG Entsprechend den Anforderungen des § 12 Luftverkehrsgesetzes gelten im Umkreis von Flughäfen Einschränkungen für Bauwerke. Im Bereich der Anflugsektoren sind Einschränkungen bis 15 km vorgesehen. Außerhalb der Anflugsektoren gelten Beschränkungen bis 6 km Entfernung von einem Flughafen. Die nächstgelegenen Flughäfen mit Bauschutzbereichen sind Düsseldorf-Niederrhein bei Weeze und der Großflughafen Düsseldorf, die jedoch außerhalb des 15 km Radius um das Vorhaben liegen. In ca. 5 km Entfernung befindet sich nordwestlich der Flugplatz Saalhoff, der von Segelfliegern und Ultra-Leichtfliegern genutzt wird. Auf der Halde Norddeutschland werden die Freizeitaktivitäten Drachenfliegen und Paragliding ausgeübt. Für diese Luftsportarten bestehen keine Bauschutzbereiche. 2.1.8 Landschaftsplan des Kreises Wesel Die Vorhabensfläche liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes (LP) Kreis Wesel, Raum „Moers/Neukirchen-Vluyn", der am 05.04.1991 Rechtskraft erlangte. Im Umfeld liegen des Weiteren die Geltungsbereiche der Landschaftspläne Kreis Wesel Raum „Alpen Rheinberg“, rechtskräftig seit 18.08.1986 und Raum „KampLintfort“, rechtkräftig seit 05.04.1991. Entwicklungsziele Die Vorhabensfläche liegt innerhalb des Entwicklungsraumes 3.2 "Halde Kohlenhuck/Rossenray" mit dem Entwicklungsziel „Wiederherstellung einer in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder stark vernachlässigten Landschaft“, der sich westlich der A 57 im Geltungsbereich des LP Raum Kamp-Lintfort fortsetzt. In der Erläuterung des LP wird auf die Rekultivierung der nach Abgrabung des Raumes geschütteten Halde gemäß Landschaftspflegerischer Begleitplanung zum Rahmenbetriebsplan (siehe Kap. 2.1.10) verwiesen. Ein Teil der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Schüttung der Halde wurde bereits im Entwicklungsraum 1.2 „Moersbachaue bei Strommörs“, der sich im Osten an die Halde Kohlenhuck anschließt, realisiert. Im Untersuchungsraum sind darüber hinaus folgende Entwicklungsziele für die entsprechenden Entwicklungsräume festgelegt: Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft - Nordöstlicher Bereich des Baggersees Haus Gelinde (Haferbruchsee) - Moersbachaue bei Strommörs - Extensiv bewirtschafteter Laubmischwald am Impler Berg - Streusiedlung mit hofnahen Weideflächen, Hecken und Obstwiesen in Rheinkamp - Landwirtschaftsflächen und Gehölzbestände Moers-Rheim, südlich der Halde Pattberg 21 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ - Östlich der L 137 der Winterswicker Abzugsgraben und die Moersbachaue sowie randlich der Bereich um Haus Wolfskuhlen mit rekultivierten Baggerseen, einem Auebereich und altem Baumbestand - Westlich der A 57 Ruderalfluren und Gehölzbestände sowie die Fossa Eugeniana bei Rossenray und die Heidecker Ley Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen - Mit diesem Entwicklungsziel sind die großflächig im Untersuchungsraum vorhandenen intensiv genutzten Agrarlandschaften belegt, so vor allem die Freiräume südlich der Vorhabensfläche und nordöstlich von Kamp-Lintfort. Wiederherstellung einer in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder stark vernachlässigten Landschaft - Westlicher Bereich der Abgrabung Haus Gelinde sowie Abgrabungsbereiche nördlich der Halde Pattberg und am Bahnhof Rheinkamp - Halde Pattberg Ausbau der Landschaft für die Erholung - Erholungsraum Budberg/Vierbaum westlich der L 137 Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung der Bauleitplanung - im FNP als Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen ausgewiesene Bereiche südlich und südwestlich von Rheinberg Beibehaltung der Funktion von Grundstücken zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben - Spielplatz nördlich der Siedlung Muspasch - Kleingartenanlage am Krummensteg im Bereich Rossenray - Stadtparkerweiterung Rheinberg - Jüdischer Friedhof Winterswick Erhaltung von Freiflächen bis zur Realisierung von Grünflächen durch die Bauleitplanung - Kleingartenanlage Anrathsmühle - Bereich Rossenrayer See und Haferbruchsgraben mit Verweis auf Freizeit- und Erholungsschwerpunkt - Mülldeponie Winterswick mit Verweis auf die Rekultivierung gemäß Planfeststellung Festsetzungen Auf der Vorhabensfläche selber liegen keine Festsetzungen des Landschaftsplanes. Innerhalb des Untersuchungsraumes sind nachfolgend aufgeführte besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft festgesetzt, die in Karte 6 entsprechend nachfolgender Nummerierung dargestellt sind. 22 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Naturschutzgebiete 1 NSG Waldfläche am Haferbruchsee (Geltungsbereich LP Raum Moers/Neukirchen-Vluyn) Das Gebiet liegt in etwa 400 m Entfernung zur Vorhabensfläche als verbliebene Insel innerhalb des nördlich angrenzenden Abgrabungsgewässers und beinhaltet ein Feldgehölz von hoher struktureller Vielfalt und eine trockene Brache. Das Wäldchen zeigt Merkmale der potenziell hier verbreiteten artenreichen SternmierenStieleichen-Hainbuchenwälder (Auwälder) und zeichnet sich infolge seines Strukturreichtums und der isolierten, ungestörten Lage durch eine außerordentlich hohe Diversität der Brutvögel aus. Schutzziel: zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen und Tierarten, wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit der Fläche und aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen 2 NSG Alter Rhein, Jennekers Gatt, Niepgraben (Nr. 2.2.4 Geltungsbereich LP Raum Alpen/Rheinberg) Das Gebiet wird lediglich am Rande vom Untersuchungsraum berührt und liegt in etwa 2,3 km Entfernung vom Vorhabensgebiet östlich von Rheinberg. Es umfasst den Auenbereich des ‚Alten Rheins‘, das Altwasser ‚Jenneckers Gatt‘. Schutzziel: zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen und Tierarten, wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit der Fläche und aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen Landschaftsschutzgebiete 3 LSG Haferbruchsee (Nr. 2.4.1 Geltungsbereich LP Raum Moers/Neukirchen-Vluyn) Das Gebiet umfasst einen durch Nassauskiesung entstandenen Baggersee, der im Norden unmittelbar an die Vorhabensfläche angrenzt. Schutzzweck: zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und besonders wegen der Bedeutung der Wasserfläche als Lebensraum für an das Wasser gebundene Lebensformen 4 LSG Impler Berg (Nr. 2.4.3 Geltungsbereich LP Raum Moers/Neukirchen-Vluyn) Es handelt sich bei dem Gebiet um eine überwiegend waldbestandene kleinere Erhöhung etwa 500 m südlich der Vorhabensfläche. Schutzzweck: zur Erhaltung der Landschaftsstruktur wegen der Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes, zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, insbesondere für den Arten- und Biotopschutz und wegen der lokalen und regionalen Immissionsschutzfunktion des Waldbestandes 23 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ 5 LSG Halde Pattberg (Nr. 2.4.4 Geltungsbereich LP Raum Moers/Neukirchen-Vluyn) Es handelt sich um Untersuchungsraumes. eine rekultivierte Bergehalde im Süden des Schutzzweck: wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung, zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, insbesondere für den Arten- und Biotopschutz und wegen der Bedeutung des Gebietes als vielfältiger Lebensraum Pflanzen und Tiere sowie wegen der Sicht- und Immissionsschutzfunktion des gehölzbestandenen Halde 6 LSG Rheinkamper Feld (Nr. 2.4.5 Geltungsbereich LP Raum Moers/Neukirchen-Vluyn) Das Gebiet umfasst eine landwirtschaftliche Streusiedlung mit hofnahem Grünland, Streuobstwiesen und Hecken südwestlich der Vorhabensfläche sowie ein ehemaliger Abgrabungsbereich mit Gewässer und Brachfläche. Schutzzweck: zur Erhaltung der Landschaftsstruktur wegen der Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes, zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, insbesondere für den Arten- und Biotopschutz und wegen der Bedeutung des Gebietes als vielfältiger Lebensraum Pflanzen und Tiere sowie wegen der besonderen Bedeutung des Landschaftsraums für die Erholung 7 LSG Rheinkamper Moersbachaue und Lohkanal (Nr. 2.4.6 Geltungsbereich LP Raum Moers/Neukirchen-Vluyn) Es handelt sich um den von Grünland und Gehölzbeständen begleiteten Moersbach zwischen Strommörs und Moers-Repelen. Schutzzweck: zur Erhaltung der Landschaftsstruktur wegen der Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes, zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, insbesondere für den Arten- und Biotopschutz und wegen der Bedeutung des Gebietes als vielfältiger Lebensraum Pflanzen und Tiere sowie zur Erhaltung der Altstromrinne und wegen der besonderen Bedeutung des Landschaftsraums für die Erholung 8 LSG Repelener Moersbach - Durchstich (Nr. 2.4.7 Geltungsbereich LP Raum Moers/Neukirchen-Vluyn) Es handelt sich um einen von älteren Gehölzbeständen gesäumten Graben und einen stillgelegten Bahndamm im Süden des Untersuchungsraumes. Schutzzweck: zur Erhaltung der Landschaftsstruktur wegen der Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes, zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, insbesondere für den Arten- und Biotopschutz und wegen der Bedeutung des Gebietes als vielfältiger Lebensraum Pflanzen und Tiere sowie wegen der besonderen Bedeutung des Landschaftsraums für die Erholung 24 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ 9 LSG Anrathskanal (Nr. 2.4.8 Geltungsbereich LP Raum Moers/Neukirchen-Vluyn) Es handelt sich um den teils renaturierten Anrathskanal zwischen A 57 und der Mündung in den Moersbach. Schutzzweck: zur Erhaltung der Landschaftsstruktur wegen der Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes, zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, insbesondere für den Arten- und Biotopschutz und wegen der Bedeutung des Gebietes als vielfältiger Lebensraum Pflanzen und Tiere 10 LSG am Landwehrgraben, nördlich Haarbeckstraße (Nr. 2.4.36 Geltungsbereich LP Raum Kamp-Lintfort) Es handelt sich den Landwehrbach und Teilbereiche einer bäuerlichen Kulturlandschaft im äußersten Südwesten des Untersuchungsraumes. Schutzzweck: zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, zur Erhaltung eines vielfältig strukturierten Gebietes wegen seiner Bedeutung für das Landschaftsbildes und zur Erhaltung der Grundwasserschutzfunktion 11 LSG Rossenrayer Feld (Nr. 2.4.25 Geltungsbereich LP Raum Kamp-Lintfort) Das Gebiet umfasst einen derzeit überwiegend ackerbaulich genutzten Raum im Westen des Untersuchungsraumes, der nur spärlich durch Gehölze gegliedert ist . Schutzzweck: zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Entwicklung vielfältiger Biotopstrukturen, wegen ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild und als Lebensstätte für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt 12 LSG nördlich Vogelsangberg (Nr. 2.4.24 Geltungsbereich LP Raum Kamp-Lintfort) Es handelt sich um Ruderalfluren auf einem ehemaligen Haldengelände und ein Waldgebiet südwestlich des AEZ Asdonkskof. Schutzzweck: zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Erhaltung des vielfältig strukturierten Raumes wegen seiner Bedeutung für das Landschaftsbildes und zur Erhaltung der Brachfläche und der Gehölze als Lebensstätten für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt 13 LSG Laukenshof (Nr. 2.4.23 Geltungsbereich LP Raum Kamp-Lintfort) Das Gebiet schließt nördlich an das LSG 2.4.24 an und umfasst Ruderalfluren auf einem ehemaligen Haldengelände einschließlich Modellflugplatz. Schutzzweck: zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Erhaltung des vielfältigen Strukturen wegen ihrer Bedeutung für das Landschaftsbildes und zur Erhaltung der Ruderalflur als Lebensstätte für Insekten 25 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ 14 LSG Fossa Eugeniana an der Rheinberger Straße (Nr. 2.4.22 Geltungsbereich LP Raum Kamp-Lintfort) Das Gebiet umfasst den historischen ehemaligen Kanal Fossa Eugeniana mit angrenzendem Gehölzbewuchs und Ruderalfluren. Schutzzweck: zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und zur Erhaltung der Strukturen für das Landschaftsbild und als Lebensstätten für die Vogelwelt 15 LSG Südliche Heydecker Ley (Nr. 2.4.7 Geltungsbereich LP Raum Kamp-Lintfort) Das Gebiet schneidet den Untersuchungsraum im Nordwesten und umfasst den Niederungsbereich der Heidecker Ley. Schutzzweck: zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und zur Erhaltung eines vielfältig strukturierten Niederungsbereiches wegen seiner Bedeutung für das Landschaftsbild 16 LSG Heydecker Ley (Nr. 2.4.38 Geltungsbereich LP Raum Alpen/Rheinberg) Das Gebiet grenzt östlich an das vorgenannte LSG an und umfasst Niederungsbereich der Heydecker Ley auf Rheinberger Stadtgebiet. Schutzzweck: wegen der als Grünland genutzten Niederung mit typischem Gehölzbestand 17 LSG Rheinberger Heide (Nr. 2.4.39 Geltungsbereich LP Raum Alpen/Rheinberg) Das Gebiet liegt zwischen A 57, B 510 und der Niederung der Heydecker Ley und beinhaltet neben einem Waldbereich und landwirtschaftlichen Flächen den Britischen Ehrenfriedhof und das Kulturdenkmal ‚Spanische Schanzen‘. Schutzzweck: wegen seiner vegetationskundlichen, zoologischen und ornithologischen Bedeutung, wegen des Laubwaldbiotopes und der Nistplätze für zahlreiche Vögel 18 LSG Moersbach (Nr. 2.4.40 Geltungsbereich LP Raum Alpen/Rheinberg) Das Gebiet umfasst die Niederung des Moersbaches südlich der B 510 auf Rheinberger Gebiet Schutzzweck: wegen seiner vegetationskundlichen, ornithologischen und landschaftlichen Bedeutung sowie des landschaftstypischen Grünlandes mit Kopfbäumen und Hecken 19 LSG Winterswicker Abzugsgraben (Nr. 2.4.42 Geltungsbereich LP Raum Alpen/Rheinberg) Das Gebiet liegt westlich der L 137 und umfasst einen durchschnittlich 150 m breiten Streifen entlang des Winterswicker Abzugsgrabens. Schutzzweck: wegen seiner vegetationskundlichen, ornithologischen und landschaftlichen Bedeutung, wegen der als Grünland genutzten Bachaue mit 26 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Kopfbäumen, Hecken und einem Feldgehölz und wegen des potenziellen Steinkauzbiotops 20 LSG Baggerseen bei Budberg (Nr. 2.4.43 Geltungsbereich LP Raum Alpen/Rheinberg) Das Gebiet wird im Osten des Untersuchungsraumes lediglich angeschnitten und umfasst eine Reihe von Baggerseen südlich von Budberg. Schutzzweck: wegen seiner vegetationskundlichen, zoologischen und ornithologischen Bedeutung, wegen der Ufersäume mit einem artenreichen Röhrichtund Schwimmpflanzenbestand, wegen des Vorkommens von in NRW gefährdeten Vogelarten und wegen seiner Bedeutung für die Erholung 21 LSG Baggerseen zwischen Reitweg und Südrand von Budberg (Nr. 2.4.50 Geltungsbereich LP Raum Alpen/Rheinberg) Das großflächige Gebiet östlich der L 137 umfasst die Baggerseen zwischen Reitweg und Winterswicker Abzuggraben mit angrenzenden Acker- und Waldflächen sowie Grünlandbereichen. Schutzzweck: zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, wegen seiner ornithologischen Bedeutung und der Bedeutung für die Erholung, wegen der Feldgehölze, des Parkgeländes mit altem Baumbestand, der Eichenallee und des Grünlandes mit Hecken und Kopfbäumen 22 LSG Umgebung Haus Cassel (Nr. 2.4.54 Geltungsbereich LP Raum Alpen/Rheinberg) Das Gebiet liegt am nordöstlichen Rand des Untersuchungsraumes zwischen L 155 und Bahnstrecke und umfasst eine Fläche von etwa 4 ha rund um Haus Cassel. Schutzzweck: wegen des Baumbestandes und des Wäldchens Naturdenkmale Im Untersuchungsraum befinden sich etwa 500 m südlich der Vorhabensfläche am Rande des geschlossenen Waldbestandes am Impler Berg zwei Rotbuchen, die als Naturdenkmal ausgewiesen sind. Geschützte Landschaftsbestandteile Innerhalb des Untersuchungsraumes befinden sich keine gemäß § 23 LG geschützten Landschaftsbestandteile. Einzelfestsetzungen Neben Anpflanzungen zur Anreicherung der Landwirtschaftsflächen ist im Untersuchungsraum insbesondere an den Fließgewässern die Entwicklung von Gewässerrandstreifen vorgesehen. 2.1.9 Planfeststellungen für Abgrabungen und Verfüllungen Wie bereits beschrieben, ist der Untersuchungsraum geprägt durch den großflächigen Abbau oberflächennaher Bodenschätze (Kiese und Sande). Die Vorhabensfläche selber liegt innerhalb einer verfüllten bzw. noch zu verfüllenden Abbaufläche. 27 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Der Abbau von Kiesen und Sanden ist je nach Eignung der Lagerstätte entweder als Nassabgrabung nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. Abgrabungsgesetz NRW (AbgrG NW) zugelassen oder steht als Tagebau für grundeigene Bodenschätze mit Rahmenbetriebsplan und entsprechenden Hauptbetriebsplänen unter Bergaufsicht. Der genehmigte und zu großen Teilen auch bereits durchgeführte Abbau ist immer mit einer Freilegung des Grundwassers verbunden. Die Rekultivierung sieht zum Teil eine Wiederverfüllung der Abbauflächen vor, zum Teil verbleiben große offene Wasserflächen als Restseen. Nachfolgend werden die genehmigten, in Betrieb befindlichen und beantragten (soweit bekannt) Abbauvorhaben im Untersuchungsraum aufgeführt. Die Rekultivierungsziele und geplanten Folgenutzungen werden kurz beschrieben, um die genehmigten und geplanten Veränderungen des Raumes, die innerhalb der nächsten 25 Jahre anstehen, zu verdeutlichen. Die Abgrenzungen sind in Karte 4 dargestellt. Abgrabung 1 Abgrabung/Verfüllung ‚Kohlenhuck‘ Die Vorhabensfläche liegt innerhalb der genehmigten Abbauflächen der Abgrabung Kohlenhuck. Die Abgrabung ist noch in Betrieb und zum größten Teil bereits seitens der Deutschen Steinkohle AG (DSK) mit Bergematerial wiederverfüllt. Sie ist befristet bis Ende 2005. Im Osten ist angrenzend an die renaturierte Moersbachaue mit der Schüttung der Halde Kohlenhuck (siehe Kap. 2.1.10) begonnen worden. Der Betriebsstandort des Abbauunternehmens im Südosten bleibt bei Zulassung der beantragten Abgrabung Hochfeld (s.u.) einschließlich eines Restsees als Spülteich weiterhin erhalten, bis diese abgeschlossen ist. Herrichtung/Folgenutzung: Die ursprüngliche Genehmigung sieht eine Verfüllung mit Bergematerial und anschließende Wiedernutzbarmachung als Landwirtschaftsflächen vor. Durch den später genehmigten gemeinschaftlichen Rahmenbetriebsplan für den Raum Kohlenhuck/Rossenray waren diese Flächen zur Haldenschüttung vorgesehen, so dass die Flächen ohne Bodenabdeckung der DSK zur Verfügung stehen sollten. Von daher ist davon auszugehen, dass die Flächen, die seitens der DSK heute nicht mehr für eine Haldenschüttung vorgesehen sind (u. a. die Vorhabensfläche), gemäß der ursprünglichen Genehmigung als Landwirtschaftsfläche herzustellen sind. Im Nordwesten wurde nachträglich die Belassung eines Restsees als Standort für eine Offshore-Pumpanlage der LINEG im Rahmen des Abfangkonzeptes für das Binsheimer Feld (siehe Kap. 2.2.2) genehmigt, der bereits hergestellt ist. 2 Abgrabung ‚Haus Gelinde‘ (Haferbruchsee) Die Abgrabung grenzt im Norden unmittelbar an die Vorhabensfläche an. Die Wasserfläche ist vollständig hergestellt, die Ufer sind zum Großteil bereits rekultiviert, die Abgrabung ist aber noch in Betrieb. Herrichtung/Folgenutzung: Die Abgrabung verbleibt als offene Wasserfläche und soll als Landschaftssee dem Arten- und Biotopschutz sowie einer extensiven Erholung zur Verfügung stehen. 3 Abgrabung ‚Impelberg‘ 28 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Die Abgrabung liegt etwa 500 m südlich der Vorhabensfläche und ist in Betrieb. Die Wasserfläche ist nahezu vollständig hergestellt, und die Ufer sind zum Großteil bereits rekultiviert. Herrichtung/Folgenutzung: Die Abgrabung verbleibt als offene Wasserfläche und soll als Landschaftssee dem Arten- und Biotopschutz zur Verfügung stehen. 4 Abgrabung ‚Hochfeld‘ Die Flächen sind zur Abgrabung beantragt. Das Antragsverfahren läuft und wird voraussichtlich bald abgeschlossen sein. Herrichtung/Folgenutzung (geplant): Die einzelnen Teilflächen sollen jeweils als offene Wasserflächen verbleiben und als Landschaftsseen dem Arten- und Biotopschutz zur Verfügung stehen. Zwei der Seen sollen der LINEG als Standorte für eine Offshore-Pumpanlage im Rahmen des Abfangkonzeptes für das Binsheimer Feld (siehe Kap. 2.2.2) dienen. 5 Abgrabungsbereich ‚Am Reitweg, Hardtsches Feld und Wolfskuhlen‘ Der Abgrabungsbereich liegt etwa 2 km östlich der Vorhabensfläche und besteht aus mehreren Teilflächen, die zum Teil bereits fertiggestellt und zu Teil noch in Betrieb sind. Erweiterungen sind beantragt oder bereits genehmigt. Herrichtung/Folgenutzung: Die einzelnen Teilflächen verbleiben jeweils als offene Wasserflächen und sollen als Landschaftsseen dem Arten- und Biotopschutz zur Verfügung stehen. In Verbindung mit dem Landschaftspark NiederRhein sieht der KVR hier insbesondere für den See ‚Am Reitweg’ eine intensive Erholungsnutzung und Entwicklung zum Badesee vor. Tagebau 6 Tagebau Mitteldonk Der Tagebau liegt nördlich des Haferbruchsees und ist in Betrieb. Herrichtung/Folgenutzung: Der Tagebau verbleibt größtenteils als offene Wasserfläche und soll als Landschaftssee dem Arten- und Biotopschutz zur Verfügung stehen. 7 Tagebau Rossmühle Der Tagebau liegt westlich der A 57 angrenzend an das AEZ und ist in Betrieb. Er wurde mit dem gemeinschaftlichen Rahmenbetriebsplan für den Raum Kohlenhuck/ Rossenray genehmigt. Herrichtung/Folgenutzung: Der Tagebau wird mit Bergematerial und Boden verfüllt und stand ursprünglich der Aufhaldung der Halde West zur Verfügung. Durch Verzicht der DSK auf Schüttung der Bergehalde westlich der A 57 stehen die Flächen zur Durchführung der Kompensationsmaßnahmen für das AEZ und die Reststoffdeponie zur Verfügung. Diese sehen auf den verfüllten Flächen des Tagebaus in der Hauptsache die Anlage von unterschiedlichen Waldbiotopen vor, die zum einen dem Arten- und Biotopschutz und zum anderen der extensiven Erholung dienen sollen. 8 Tagebau Rossmühle Erweiterung Süd 29 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Der Tagebau grenzt südlich an den Tagebau Rossmühle an und ist mit Rahmenbetriebsplan zugelassen, aber noch nicht in Betrieb. Herrichtung/Folgenutzung: Der Tagebau soll mit Bergematerial und Boden verfüllt und überwiegend für die Landwirtschaft als Acker wieder nutzbar gemacht werden. 9 Tagebau Rossenrayer Feld Nord Der Tagebau ist mit Rahmenbetriebsplan zugelassen, aber noch nicht in Betrieb. Der Abbau wurde auf den Freiflächen nordöstlich der Stadt Kamp-Lintfort genehmigt. Herrichtung/Folgenutzung: Der Tagebau soll größtenteils als offene Wasserfläche verbleiben und als Landschaftssee dem Arten- und Biotopschutz sowie einer extensiven Erholung zur Verfügung stehen. 10 Tagebau Rossenrayer Feld Süd Der Tagebau ist mit Rahmenbetriebsplan zugelassen, aber noch nicht in Betrieb. Der Abbau wurde auf den Freiflächen nordöstlich der Stadt Kamp-Lintfort südlich an den Tagebau Rossenrayer Feld Nord angrenzend genehmigt. Herrichtung/Folgenutzung: Der Tagebau soll mit Bergematerial und Boden verfüllt und überwiegend für die Landwirtschaft als Acker und Grünland wieder nutzbar gemacht werden. Teilflächen werden dem Arten- und Biotopschutz sowie einer extensiven Erholung zur Verfügung stehen. Ferner verbleibt ein Restsee, welcher der LINEG als Standort für eine Offshore-Pumpanlage zur Abfangung von Grundwasser dienen soll. 11 Tagebau Kohlenhuck Der Tagebau wurde mit dem gemeinschaftlichen Rahmenbetriebsplan für den Raum Kohlenhuck/Rossenray genehmigt, ist aber noch nicht in Betrieb. Der Abbau soll vorlaufend unterhalb der noch zu schüttenden Reststoffdeponie des AEZ erfolgen. Herrichtung/Folgenutzung: Der Tagebau soll mit Bergematerial verfüllt werden und nachfolgend der Deponieschüttung zur Verfügung stehen. Bis zur Schüttung der Deponie ist eine Zwischenrekultivierung durch Grünlandeinsaat vorgesehen. 12 Tagebau Kamp-Lintfort Der Tagebau stellt die nördliche Erweiterung des Rossenrayer Sees dar und ist in Betrieb. Herrichtung/Folgenutzung: Der Tagebau soll als offene Wasserfläche verbleiben und als Landschaftssee vornehmlich dem Arten- und Biotopschutz zur Verfügung stehen. 13 Tagebau Rossenray Der Tagebau ist bereits abgeschlossen. Teilflächen werden noch als Betriebsstandort und Spülteich genutzt. Herrichtung/Folgenutzung: Der Tagebau ist zum größten Teil verfüllt. Oberhalb ist die Schüttung der Halde Rossenray (s.u.) teilweise erfolgt. Nach Aufgabe des Betriebsstandortes sind die Flächen zu verfüllen und stehen der weiteren Schüttung der Halde zur Verfügung. 30 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ 2.1.10 Planfeststellungen für Aufschüttungen/Halden gemäß Bergrecht Neben den umfangreichen Abbautätigkeiten ist der Untersuchungsraum ebenfalls geprägt von großflächigen Aufhaldungen von Bergematerial durch den untertägigen Steinkohlenbergbau (siehe Karte 4). Ein großer Teil des bei der Rohkohlenförderung anfallenden Bergematerials wurde und wird im Raum Kohlenhuck/Rossenray westlich und östlich der A 57 in die Verfüllung von ausgekiesten Flächen verbracht. Die Überschussmengen des nicht durch Fremdabsatz und Verfüllung entsorgten Bergematerials wurden und werden auf den ausgekiesten und zur Aufhaldung zur Verfügung stehenden Teilflächen der zugelassenen Halden Rossenray und Halde Kohlenhuck entsorgt. 1989 wurde der gemeinschaftliche Rahmenbetriebsplan für die Gewinnung von Quarz und Quarziten sowie für die Wiederverfüllung der Tagebaue mit Bergematerial (s. Kap. 2.1.9) und die Aufhaldung von Bergematerial im Raum Kohlenhuck/Rossenray unbefristet zugelassen. Damit war zusätzlich zu den bereits zugelassenen Halden Rossenray und Kohlenhuck die Erweiterung dieser und die Schüttung großflächiger Bergehalden oberhalb der verfüllten Tagebaue westlich (Halde West in Verbindung mit der Reststoffdeponie des AEZ) und östlich (Halde Ost/Kohlenhuck) der A 57 vorgesehen (Abgrenzungen siehe Karte 4). Demnach würde auch die Vorhabensfläche in einem für die Haldenschüttung vorgesehenen Bereich liegen. Die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes berechtigt aber noch nicht zur Haldenschüttung sondern gibt zunächst nur den Rahmen für die detaillierteren Hauptbetriebspläne vor. Erst ein zugelassener Hauptbetriebsplan berechtigt zur Aufhaldung. Die gesamten Hauptbetriebsplanflächen stehen unter Bergaufsicht bis zu ihrer Entlassung aus dieser. Die Hauptbetriebsplanfläche für die Halde Kohlenhuck ist in Karte 4 dargestellt. Mittlerweile hat die DSK auf die Aufhaldung von Bergematerial westlich der A 57 komplett verzichtet, da die geplante Kapazität der Halde nicht voll ausgeschöpft werden kann. Die Schüttung der Reststoffdeponie des AEZ im südlichen Teil der ‚Halde West‘ ist davon nicht berührt. Ihren Verzicht auf die Schüttung der Halde Ost im Bereich der Vorhabensfläche bei Realisierung der MOTOWORLD MOERS hat die DSK bereits mit der Stadt Moers und dem Vorhabensträger vereinbart. Somit wird eine Haldenschüttung in dem Ausmaß wie im Rahmenbetriebsplan zugelassen nicht mehr erfolgen. Nachfolgend werden die für die Aufhaldung vorgesehenen Herrichtungs- und Kompensationsmaßnahmen beschrieben. Herrichtung/Folgenutzung: Im Gestaltungs- und Rekultivierungsplan zum gemeinschaftlichen Rahmenbetriebsplan für den Raum Kohlenhuck/ Rossenray sind für die Haldengestaltung die Anlage von Wald und extensiv genutzten Grünlandflächen sowie kleinflächige Sukzessionsbereiche vorgesehen. Als Funktion der geplanten Biotoptypen sind hier ausschließlich extensive Landwirtschaft, Schutzfunktionen (der Waldflächen) und Arten- und Biotopschutz ausgewiesen. Eine Erholungsnutzung ist hier zunächst nicht vorgesehen. Das Bergrecht sieht allerdings die Regelung der Folgenutzung im Rahmenbetriebsplan nicht vor, sondern beschränkt sich auf die Wiedernutzbarmachung der in Anspruch genommenen Flächen. Die entsprechende Folgenutzung über die in dem Gestaltungsplan genannten 31 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Ziele hinaus sind nach Entlassung aus der Bergaufsicht in nachgeschalteten Verfahren zu regeln. Kompensation: Die für die geplante Haldenschüttung erforderlichen Kompensationsmaßnahmen für die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes erfolgen vornehmlich durch Maßnahmen auf der Halde selbst. Die über diese Flächen hinausgehenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind für die Halde Ost bereits im Bereich der Moersbachaue durchgeführt worden. Die Maßnahmen für die Bergehalde West sind durch Verzicht auf die Schüttung entfallen. Die Maßnahmen für die Schüttung der Reststoffdeponie sind zusammen mit den Maßnahmen für den Bau der Behandlungsanlagen des AEZ in den Bereich des Tagebaus Rossmühle verlegt worden (s. Kap. 2.1.9) und werden sukzessive dem Abbau und der Verfüllung folgend ausgeführt. Folgende Aufhaldungen sind heute im Untersuchungsraum zu finden: Der bereits geschüttete Teil der Halde Kohlenhuck (III, siehe Karte 4) liegt unmittelbar östlich angrenzend an der Vorhabensfläche und wird von dieser tangiert. Die Halde Rossenray (I) liegt im Nordwesten des Untersuchungsraumes nördlich des AEZ und wurde soweit möglich oberhalb des Tagebaus Rossenray geschüttet. Die Halde Pattberg (IV) im Süden des Untersuchungsraumes ist bereits rekultiviert und aus der Bergaufsicht entlassen. Sie ist der Öffentlichkeit zugänglich und dient der Erholungsnutzung. Die Reststoffdeponie des AEZ (IIb) ist in Betrieb und liegt westlich der A 57 auf Höhe der Vorhabensfläche. Sie wird als Halde ausgebildet und ist mit einer Laufzeit von ca. 76 Jahren geplant. Mit der Schüttung wurde mit Inbetriebnahme der Behandlungsanlagen des AEZ begonnen. Die Mülldeponie Winterswick liegt südlich von Rheinberg im Nordosten des Untersuchungsraumes in etwa 1 km Entfernung zur Vorhabensfläche. Sie ist als Halde ausgebildet und wird bereits rekultiviert. 2.1.11 Planfeststellung K 33n Der geplante Abschnitt der K 33n zwischen der Autobahnanschlussstelle A 57Asdonkshof und der Rheinberger Straße (L 137) ist planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 11.08.1999 bestandskräftig. Bisher ist noch kein Grunderwerb getätigt worden. 2.2 2.2.1 Schutzkategorien nach Fachgesetzen Landschaftsgesetz, Schutzgebiete gemäß rechtsgültiger Verordnungen Die Vorhabensfläche liegt nicht innerhalb eines festgesetzten Landschafts- oder Naturschutzgebietes. Die bestehenden Landschafts- und Naturschutzgebiete sowie sonstige Festsetzungen des Landschaftsplanes im Untersuchungsraum sind in Kap. 2.1.8 beschrieben und in Karte 6 dargestellt. 32 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Das nächstgelegene Vogelschutzgebiet DE 4203-401 ‚Unterer Niederrhein‘ liegt außerhalb des Untersuchungsraumes nördlich und östlich von Rheinberg in etwa 2,2 – 5,5 km Entfernung von der Vorhabensfläche. Die nächstgelegenen FFH-Meldegebiete sind ebenfalls außerhalb des Untersuchungsraumes das “NSG Rheinaue Walsum” (DE-4406-301) im Nordosten und das westlich befindliche Laubwaldgebiet “Niederkamp” (DE-4404-302) in jeweils ca. 6 km Entfernung. Die Distanz zum “NSG Rheinvorland im Orsoyer Rheinbogen, mit Erweiterung” (Natura 2000-Nr. DE-4405-303) im Nordosten beträgt etwa 7 km. 2.2.2 Wasserhaushaltsgesetz/Landeswassergesetz/Festlegungen von Wasserrechten und Gewässernutzungen Die Vorhabensfläche liegt nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes. Das nächstgelegene Trinkwasserschutzgebiet ‚Binsheimer Feld‘ liegt außerhalb des Untersuchungsraumes in einer Entfernung von ca. 3,5 km in östlicher Richtung im Bereich der Ortschaft Vierbaum. Im Untersuchungsraum sind derzeit die Abfanganlagen Asdunk 1, 1.2, 2 und 3 der LINEG in Betrieb. Zwei weitere Abfanganlagen (Asdunk 4 und 5) befinden sich in Planung und sind Bestandteil des genehmigten Abfangkonzeptes für das Trinkwasserschutzgebiet Binsheimer Feld (Näheres siehe Kap. 4.3.4). 2.2.3 Abstandsflächen nach Bundesfernstraßengesetz, Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) Gemäß § 9 Abs. 1 FStrG dürfen längs der Bundesfernstraßen 1. Hochbauten jeder Art in einer Entfernung von bis zu 40 m bei Bundesautobahnen und bis zu 20 m an Bundesstraßen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten, jeweils gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn 2. bauliche Anlagen, die außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten über Zufahrten oder Zugänge an Bundesstraßen unmittelbar oder mittelbar angeschlossen werden sollen nicht errichtet werden. Nach § 9 Abs. 2 FStrG bedürfen im Übrigen Baugenehmigungen oder nach anderen Vorschriften notwendige Genehmigungen der Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde, wenn 1. bauliche Anlagen längs der Bundesautobahnen in einer Entfernung bis zu 100 m und längs der Bundesstraßen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten bis zu 40 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden sollen. 2. bauliche Anlagen auf Grundstücken, die außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmte Teile der Ortsdurchfahrten über Zufahrten oder Zugänge an Bundesstraßen unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind, erheblich geändert oder anders genutzt werden sollen. 33 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Nach § 25 Abs. 1 StrWG NW bedürfen außerhalb der Ortsdurchfahrten Baugenehmigungen oder nach anderen Vorschriften notwendige Genehmigungen der Zustimmung der Straßenbaubehörde, wenn bauliche Anlagen jeder Art 1. längs der Landesstraßen und Kreisstraßen in einer Entfernung bis zu 40 m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden sollen; 2. über Zufahrten oder Zugänge an Landesstraße und Kreisstraßen unmittelbar oder mittelbar angeschlossen oder bei bereits bestehendem Anschluss erheblich geändert oder anders genutzt werden sollen. Die Vorgaben des FStrG und des StrWG werden bei der Planung des Vorhabens beachtet und berücksichtigt. 2.2.4 Abstandsflächen nach Bundesimmissionsschutzgesetz Abstandserlass NRW und Gemäß Abstandserlass NRW 1998 ist davon auszugehen, dass „bei Einhaltung oder Überschreitung angegebener Abstände Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen oder Geräusche beim bestimmungsmäßigen Betrieb der entsprechenden Anlage in den umliegenden Wohngebieten nicht entstehen, wenn die Anlage dem Stand der Technik entspricht. (2.2.1).“ Für „Anlagen, die an fünf Tagen oder mehr je Jahr der Übung oder Ausübung des Motorsports dienen...“ sieht die Abstandsliste in der Abstandsklasse VI, Nr. 174 einen Abstand von 200 m vor. Der Abstandserlass NRW enthält in Anhang 2 in einer gesonderten Tabelle Aussagen zu genehmigungsbedürftigen Anlagen, welche nicht in die Abstandsliste aufgenommen worden sind. Demnach zeigen „Anlagen zur Ausübung des Motorsports, ausgenommen Modellsportanlagen, in der Ausgestaltung des Einzelfalls ein vielfältiges Bild.“ Da sich durch Einsatz unterschiedlichen Gerätes und durch Unterschiede in der Nutzungsintensität unterschiedlich große Einwirkungsbereiche ergeben, wird im Allgemeinen ein Abstand von mindestens 1.500 m für Anlagen im Freien für notwendig angesehen. In der Karte 2 „GEP“ sind Entfernungsringe ausgehend vom Rennoval als Ort mit den stärksten Schallemissionen eingetragen. Die Distanz von der südlichen Vorhabensgrenze bis zum nächstgelegenen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) in Repelen gemäß GEP beträgt etwa 1.900 m (vom Rennoval ca. 3,0 km). Die Bundesautobahn BAB 42 stellt jedoch bereits in ca. 50 m Entfernung zur angesprochenen Wohnbebauung eine starke Trennwirkung dar. Gleiches gilt für die zwischen Wohnbebauung Repelen und Vorhabensfläche gelegene Halde Pattberg. Von der Vorhabensgrenze im Norden bis zu den im Süden Rheinbergs gelegenen Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) ergeben sich Entfernungen von ca. 1,6 km bzw. ca. 1,8 km (vom Rennoval ca. 1,9 – 2,0 km). Der nächstgelegene Allgemeine Siedlungsbereich (ASB) der Stadt Kamp-Lintfort befindet sich in der Darstellung des GEP in einer Entfernung von ca. 1.750 m zur südwestlichen Grenze des Vorhabens (vom Rennoval ca. 2,4 km). Zwischen Vorhabensfläche und genannter Wohnbebauung befinden sich mehrere Abgrabungen und Aufhaldungen sowie die BAB 57. 34 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Zwischen dem Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof und der projektierten MotoWorld Moers sind keine Immissionsabstandsflächen relevant. 2.2.5 Landesforstgesetz NRW Im Bereich der Vorhabensfläche sind derzeit keine Waldflächen gemäß Landesforstgesetz vorhanden. Die noch durchzuführenden Aufforstungen auf der Halde sind als Waldflächen im Sinne des Landesforstgesetzes zu betrachten. 2.2.6 Luftverkehrsgesetz, Fluglärmgesetz Im Untersuchungsraum befinden sich keine Bereiche, die in Bezug auf das Luftverkehrsgesetz und Fluglärmgesetz relevant wären. Da aus der Bevölkerung vor wenigen Jahren regelmäßig Beschwerden über den Fluglärm des Flughafens Düsseldorf auftraten, hatte die Stadt Moers im Februar 2002 beim Ministerium für Wirtschaft, Energie und Landesplanung NRW die Aufnahme in die Fluglärmkommission des Flughafens Düsseldorf beantragt. Die Stadt Moers wurde im Jahr 2003 in die Fluglärmkommission aufgenommen. Die Kommission berät die Genehmigungsbehörde und die für die Flugsicherung zuständige Stelle (Deutsche Flugsicherung). Die Eingabe der Stadt Moers und anderer beteiligter Kommunen führte zu einer Änderung der Flugroute und zu einer Verminderung des Fluglärms im Bereich des Moerser Stadtgebietes. 2.3 Aussagen informeller Planungsinstrumente Als Aussagen informeller Planungsinstrumente sind vor allem die Planungen des Kommunalverbandes Ruhrgebiet (KVR) und des Landschaftsparks NiederRhein zu sehen. Für den Landschaftspark NiederRhein, der durch die Städte Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg sowie die Gemeinden Alpen, Issum und Rheurdt gebildet wird, besteht ein Masterplan zur Entwicklung der Region. Mit der Realisierung des ‚Landschaftsparks’ werden vielerlei Effekte erwartet: Die Region soll ein neues, besseres Image entwickeln, der Standort soll aufgewertet und damit ein besseres Umfeld für Gewerbeinvestitionen geschaffen werden, und es sollen neue Handlungsfelder in der Region eröffnet werden. Die Ziele des Landschaftsparks NiederRhein sind die Aufwertung der ökologischen Qualität des Raums, die Schaffung attraktiver Bereiche für Freizeit und Tourismus sowie die Gestaltung der Nahtstelle zwischen Freiraum und Siedlungsbereichen. Gleichzeitig sollen durch die Maßnahmen Chancen genutzt werden, in der vom anhaltenden wirtschaftlichen und strukturellen Wandel betroffenen Region Felder für neue Arbeitsplätze zu erschließen. Das Vorhaben der Errichtung der MotoWorld Moers entspricht der geschilderten Zielsetzung des Landschaftsparks NiederRhein. Im Freizeitzielplan für den Landschaftspark NiederRhein, der vom KVR erarbeitet wurde, ist im „Baustein Sport“ ein Motorsportzentrum enthalten, das die bisherigen Motorsportaktivitäten mit überregionaler Ausstrahlung am Eyller Berg (Kamp-Lintfort) wegen dortiger Nutzungsaufgabe nun an einem neuen Standort im Raum zwischen den Städten Moers, Kamp-Lintfort und Rheinberg fortführen soll. Das Motorsportzentrum am 35 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Standort Kohlenhuck wurde im Jahr 2003 als Leitprojekt in die Zielplanung des Landschaftsparks NiederRhein aufgenommen. In Verbindung mit dem Landschaftspark NiederRhein sieht der KVR im städteübergreifenden Bereich Am Reitweg/Lohheider Seen (Rheinberg/Duisburg) eine Erholungsnutzung vor. Insbesondere für den See ‚Am Reitweg’ ist eine intensive Erholungsnutzung und Entwicklung zum Badesee geplant Weiterhin ist vorgesehen, die Bergehalde Pattberg als touristischen Anziehungspunkt zu gestalten, dazu gehört auch das jährlich stattfindende Drachenfest auf der Halde. 2.3.1 Fachbeitrag der LÖBF zum GEP ´99 Im gesamten Freiflächenkomplex zwischen den Städten Moers, Kamp-Lintfort und Rheinberg sind im GEP 1999 die Landschaftsschutzgebiete, insbesondere die vorhandenen Leitstrukturen (Fließgewässer/Gräben mit Auen/Rinnensystemen), als Bereiche für den Schutz der Landschaft dargestellt worden. Des Weiteren sind die naturräumlich ansatzweise gegebenen Biotopverbindungen vorrangig für den Biotopverbund zu entwickeln. 2.3.2 Biotopkataster Im Biotopkataster der LÖBF ist innerhalb der Vorhabensfläche die Biotopfläche BK 4405-057 „Hecken im nördlichen Kohlenhuck“ mit Kartierdatum vom 21.10.1994 eingetragen, die allerdings bereits durch die genehmigte Sand-/Kiesabgrabung bis zum Kohlenhucker Weg beseitigt wurde. Im direkten Umfeld liegen die Biotopflächen BK 4405-073 „Moersbach zwischen Alter Rhein und Anraths Kanal“ (Kartierdatum 21.10.1994) und BK 4405-062 „Kiesbaggersee bei Haus Gelinde“ (Kartierdatum 19.7.1995). Im Untersuchungsraum befinden sich weitere im Biotopkataster aufgeführte Flächen (siehe Karte 6). 2.3.3 Denkmalpflegerischer Fachbeitrag zum GEP ´99 (z.B. Geologische Aufschlüsse) Innerhalb der Vorhabensfläche liegen keine Bereiche mit Bedeutung für den Denkmalschutz. Im Umfeld sind Boden- und Baudenkmäler vorhanden (siehe Kap. 4.3.7 und Karte 5). 2.3.4 Klima-Gutachten Folgende Planungsgrundlagen Untersuchungsraum vorhanden: zum Thema „Klima/Luft“ sind für den Klimaanalyse Stadt Moers (Havlik ,TH Aachen, und Stock, KVR, 1988) Klimaanalyse Stadt Kamp-Lintfort (Horbert, TU Berlin, 1986) Luftreinhaltung in Nordrhein-Westfalen, Eine Erfolgsbilanz der Luftreinhalteplanung 1975 – 1988 (MURL 1989). Die planungsrelevanten Aussagen sind in Kap. 4.3.5 dargestellt. 36 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ 2.3.5 Planungskonzepte für eine erholungsorientierte Nachfolgenutzung der Bergehalde Kohlenhuck (zugelassener Rahmenbetriebsplan) und für den Landschaftspark NiederRhein Das Bergrecht sieht die Regelung der Folgenutzung im Rahmenbetriebsplan nicht vor, sondern beschränkt sich auf die Wiedernutzbarmachung der in Anspruch genommenen Flächen. Eine entsprechende Folgenutzung über die in dem Gestaltungsplan genannten Ziele hinaus (siehe Kap. 2.1.10) ist nach Entlassung aus der Bergaufsicht in nachgeschalteten Verfahren zu regeln. Eine Erholungsnutzung ist hier zunächst nicht vorgesehen. Im Rahmen der Konzeptplanung für den Landschaftspark NiederRhein ist für die Bergehalde Kohlenhuck keine erholungsorientierte Nachfolgenutzung vorgesehen. Als mögliche Folgenutzung ist für diesen Bereich langfristig der Arten- und Biotopschutz in Kombination mit einer extensiven Erholung angedacht. Die MotoWorld Moers ist im Landschaftspark NiederRhein als Leitprojekt am Standort Kohlenhuck mit folgender Zielsetzung aufgenommen worden (Landschaftspark NiederRhein 7/2003): Wiedernutzbarmachung der devastierten Flächen für Sportaktivitäten, die an anderen Standorten wegen der Umweltbeeinträchtigungen nicht möglich sind Entwicklung eines Motorsportzentrums unter Einbeziehung der jetzigen MotocrossStrecke. 3 VORHABENSBESCHREIBUNG 3.1 Begründung des Vorhabens einschließlich Erläuterung des Flächenbedarfs Die Nutzungen der MotoWorld Moers sind auf dem Markt der Freizeitwirtschaft anzusiedeln. Dieser Wirtschaftszweig hatte 2001 ein Marktvolumen von rd. 245 Mrd. Euro und einen Anteil am Bruttosozialprodukt Deutschlands in Höhe von rd. 12 %. Ein Projekt mit einem vergleichbaren Angebot existiert in Deutschland zur Zeit nicht. Mit der MotoWorld Moers wird ein zukunftsfähiges Projekt mit überregionaler Ausstrahlung entstehen. Für die Entwicklung der MotoWorld Moers sind die drei folgenden Hauptkriterien maßgebend: 1. Das Areal ist so gelegen, dass es unter Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit die Umsetzung eines solchen Projektes zulässt; 2. Der Standort ist unter den Gesichtspunkten Verkehrserschließung und überregionale Ausstrahlungskraft für ein motorsportbegeistertes Publikum geeignet; 3. Eine wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projektes wird durch die Akzeptanz der Automobilindustrie gesichert. Das Nutzungskonzept, bestehend aus: professionellem Motorsport (Rennsport, Geschicklichkeits- und OffroadVariationen), 37 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ freizeitorientierten Motorsportmöglichkeiten sowie Forschung, Entwicklung und spezialisierter Herstellung von Motorsportprodukten, ist in dieser Ausrichtung ohnegleichen. Da vergleichbare Anlagen nicht existieren, befindet sich das Projekt in keiner Konkurrenzsituation – im Gegenteil: Die MotoWorld Moers kann von der Anziehungskraft des Ruhrgebietes und der Nachbarländer nur profitieren und sie um eine zusätzliche Attraktion bereichern. Die Hauptattraktion der MotoWorld Moers, das Rennoval, hat eine Streckenlänge von 1.200 Metern. Diese Streckenlänge hat sich in Amerika, wo eine Vielzahl ähnlicher Strecken existiert, als optimal für Renn- und Testzwecke herausgestellt. Durch diese Länge ist die Rennstrecke von allen Zuschauerplätzen aus einsehbar. Das Rennoval mit Infield und Zuschauertribünen hat insgesamt einen Flächenbedarf von 14,5 ha. Auf dem Gelände werden ca. 6 ha für Off-Road- und MotoCross Strecken benötigt. Die MotorCross Strecke soll internationalen Rennansprüchen genügen und hat eine Streckenlänge von 1.400 Metern. Ca. 10 ha der Vorhabensfläche werden für die Ansiedlung von forschenden und produzierenden Unternehmen aus dem Motorsportbereich benötigt. Für die stattfindenden Motorsportgroßveranstaltungen müssen Parkplätze auf dem Gelände vorgehalten werden. In der ersten Ausbaustufe werden ca. 19 ha der Vorhabensfläche für Parkplätze und Campingmöglichkeiten bereitgehalten. Damit sind Stellplätze für bis zu 6.000 PKW in der ersten Ausbaustufe auf dem Gelände vorhanden. Eine ca. 15 ha große Erweiterungsfläche ermöglicht die bedarfsgerechte Erweiterung der MotoWorld Moers. Ca. 8 ha der Vorhabensfläche werden für Eingangsplaza und Promenade, Erschließungen und Abstandsflächen benötigt. 3.2 Projektbeschreibung Das Projekt wird von drei Hauptnutzungen geprägt: Das Rennoval. Die Rennstrecke für Motocross und Off-Road. Die Business Units. Diese drei Nutzungen garantieren die wirtschaftliche Umsetzung der MWM. Ihre Nutzungen sind eng miteinander verbunden. Daneben werden auf der Vorhabensfläche große Bereiche für Parken entwickelt. 3.2.1 Renn- und Teststrecken Das Rennoval liegt im nördlichen Bereich des Geländes. Auf einer Fläche von ca. 150.000 qm hat der Rennkurs eine Länge von einer dreiviertel Meile (ca. 1.200 m). Das Rennoval ist von Tribünen eingefasst, die mit einer Höhe von ca. 25m gleichzeitig eine Lärmschutzfunktion übernehmen. Die Tribünen bieten in der endgültigen Ausbaustufe Platz für ca. 30.000 Zuschauer. Im Infield der Rennstrecke befinden sich die Boxengasse, ein Infieldrennparcours und eine Kartbahn. Auf der Rennstrecke werden 38 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ ca. 10-12 Großveranstaltungen im Jahr stattfinden (8 Stock-Car-Rennen1, 2 BRL V6 Rennen2). Diese Veranstaltungen umfassen normalerweise zwei Tage: Training und Qualifying am ersten, das eigentliche Rennen am zweiten Tag. Neben Großveranstaltungen wird die Rennstrecke für Sonderveranstaltungen, Trainings und Testzwecke genutzt. Firmen und Einzelpersonen können die Rennstrecke mieten und zu Test- und Übungszwecken nutzen. Der Rennstrecke vorgelagert ist eine zentrale Eingangsplaza, die bei Großveranstaltungen die Verteilung der Besucher übernimmt. Flächen für MotorCross und Off-Road Diese südlich des Rennovals gelegenen Strecken werden teilweise in die untere Berme der Halde integriert. Auf diese Weise entsteht ein anspruchsvoller Parcours, der eine attraktive Topografie aufweist. Mit einer Länge von ca. 1.400 m entspricht die Strecke internationalen Anforderungen. Eine Indoorhalle mit einer Fläche von 8.000 qm ist an die Strecke angebunden, sodass Indoor-Outdoor-Events stattfinden können. Neben nationalen und internationalen Rennen dient dieser Bereich vor allem verschiedenen Motorsportvereinen zu Trainingszwecken. Neben der Strecke für Motorräder wird in diesem Bereich des Vorhabens eine Strecke für 4x4 Off-Road Fahrzeuge (Geländewagen) entstehen. Alle Rennstrecken sind auch zu Testzwecken nutzbar. Firmen und Einzelpersonen können diese Strecken mieten und für ihre Zwecke nutzen. 3.2.2 Gebäude und deren Nutzung Tribüne des Rennovals Diese Tribüne wird Platz für ca. 30.000 Zuschauer bieten. Sie wird größtenteils auf einem Erdwall gebaut. Im Bereich der Haupttribüne entstehen im Tribünenunterbau Werkstatt- und Büroräume für Verwaltung und Betrieb der Anlage. Im Infield der Rennstrecke entsteht eine Boxengasse mit ebenerdigen Werkstatträumen und Verwaltungseinheiten. Business Units Die Business Units werden auf einer Fläche von ca. 100.000 qm entwickelt. Es entstehen einzelne Hallen mit Größen von ca. 2.000 bis 4.000 qm, in denen Motorsport-Forschung, -Entwicklung und -Produktion stattfinden. Die Rennstrecke und die Motocrossstrecke werden als Teststrecke für die jeweiligen Entwicklungen und Produkte genutzt. Diese räumliche Nähe zu den Teststrecken ist für die Ansiedlung der Unternehmen von großer Bedeutung. Die Business Units werden baulich so entwickelt, dass sie sich hin zur zentralen Promenade und zum Motorsportpark öffnen. Dadurch entstehen ´Schaufenster´ der dort ansässigen Firmen, die den Besuchern Einblicke in die betrieblichen Abläufe und Produkte ermöglichen. Einzelhandel ist auf dem Gelände der MWM nicht vorgesehen. 1 Stock-Car: Speziell für Rennen umgebaute PKWs; verschiedene Klassen nach Gewicht, Umfang der Verstärkung oder PS 2 BRL V6: Von Maessen-Weytech entwickeltes Auto mit V6-Zylinder (325 PS) von Ford; in 2004 ca. 10 Rennen in Europa 39 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Eine Indoorhalle mit einer Fläche von 8.000 qm ist an die MotorCross Stecke angebunden, so dass auf dieser Strecke Indoor-Outdoor-Events stattfinden können. Weitere Infrastruktureinrichtungen werden auf dem Gelände errichtet. Dazu gehören Ticketgebäude, WC Gebäude und Versorgungsgebäude für Großveranstaltungen (Gastronomie). 3.2.3 Freiflächen und deren Nutzung Das Gelände der MotoWorld Moers wird durch die zentrale Promenade und die Plaza an der Haupttribüne strukturiert. Der Hauptparkplatz und die Business Units werden an die Promenade angebunden. So entsteht eine anspruchsvolle Promenade, die bei Großveranstaltungen die Verteilung der Besucherströme bei An- und Abreise übernimmt. Der Haupttribüne vorgelagert ist die Plaza. Auf dem nördlichen Teil der Vorhabensfläche entsteht eine ca. 6,5 ha große Fläche, auf der Besucher bei Veranstaltungen Zelten und Übernachten können. Die hierfür notwendigen Infrastruktureinrichtungen werden vorgesehen. In der Flächengröße von ca. 60 ha für die 1. Bauphase sind alle zu begrünenden Freiflächen mit enthalten. Zum Teil haben diese begrünten Flächen eine Ausgleichsfunktion (vgl. Kap. 7.3). 3.2.4 Bau- und Betriebskonzept Die MotoWorld Moers wird in Phasen entwickelt. Das Rennoval soll als Kernstück der Anlage in einem ersten Schritt gebaut werden. Auch die Rennstecken für MotoCross und Off-Road werden in dieser ersten Phase entstehen. Die verschiedenen Rennstrecken werden damit von Anfang an den Nutzern zur Verfügung stehen. Die Flächen für die Business Units werden baulich vorbereitet und auf Grundlage der Nachfrage entwickelt. Die verschiedenen Parkplatzflächen sollen mit dem inhaltlichen Erfolg der MWM entstehen, da ein solcher Standort seine Popularität und sein Veranstaltungsprofil über Jahre entwickeln muss. Die verschiedenen Einrichtungen der MWM werden von der Maessen MotoWorld Moers GmbH betrieben. 3.3 Integration in des bestehende Verkehrsnetz Dem GEP Änderungsantrag liegt eine verkehrliche Machbarkeitsstudie (Ingenieurgemeinschaft Schnüll Haller und Partner, 2004) zu Grunde. Mit der direkten Lage der Vorhabensfläche an der BAB 57, ca. 8 km nördlich vom Autobahnkreuzes Moers (BAB 40) und ca. 2,3 km nördlich vom Autobahnkreuz KampLintfort (BAB 42) entfernt, besteht eine sehr gute Anbindung an das überregionale Fernstraßennetz. Sowohl aus den Ballungsräumen Ruhrgebiet, Düsseldorf/Neuss/Krefeld und Köln/Bonn, als auch aus den Niederlanden bewegt sich der Besucherverkehr über leistungsfähige Autobahnen zu dem Zielort. Die angrenzenden Autobahnen haben ausreichend Kapazitäten, um die verkehrlichen Belastungen bei Großveranstaltungen aufzunehmen. 40 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Zum Betrieb der MotoWorld Moers ist ein Lückenschluß der K 33 n zwischen A 57 und Rheinberger Straße (L 137) nicht notwendig. Die An- und Abreise der Besucher bei Großveranstaltungen wird über die Autobahnabfahrt Asdonkshof und zu einem kleinen Teil über den Verkehrsknoten K33/L287 (Nordtangente Kamp-Lintfort) organisiert. Aus den verkehrstechnischen Untersuchungen resultiert eine maximale Kapazität der verfügbaren Infrastruktur von 3.000 Kfz/h in der Haupt-Abreisezeit (siehe Kap.3.3.4). Eine zweite Rettungszufahrt zu dem Gelände wird über den Kohlenhucker Weg eingerichtet. Diese Zufahrt zu dem Gelände ist bei Großveranstaltungen für den normalen Besucherverkehr gesperrt. Neben der An- und Abreise mit dem PKW soll die Zuschauerkapazität durch alternative Angebote gestärkt werden. Hierzu sollen vor allem die Anbindung an den ÖPNV und Park&Ride-Angebot bei Großveranstaltungen entwickelt werden. 3.3.1 Anbindung an den ÖPNV (Angebote von der DB und von Buslinien) Die nächsten Anschlussmöglichkeiten an den öffentlichen Personenbahnverkehr können über veranstaltungsgebundene Busshuttles genutzt werden, die die Bahnhöfe Rheinberg (Luftlinienentfernung ca. 2,5 km) oder Moers (ca. 7,5 km) anbinden. Für die Motorsport-Großveranstaltungen soll eine intensive Zusammenarbeit mit Reiseveranstaltern den Anteil an Busreisenden stärken. Die Vorhabensfläche ist heute nicht an das bestehende Netz des ÖPNVs angebunden. 3.3.2 Parkplatzbewirtschaftung, Park&Ride-Angebot und Bike&Ride-Angebot Auf dem Gelände der MotoWorld Moers werden nach Fertigstellung beider Bauphasen ca. 10.000 Parkplätze entstehen. Bei einer Belegung von 2,8 Personen pro Auto kann ein Großteil der Besucher bei Veranstaltungen auf dem Gelände der MWM parken. Im Bereich umliegender Autobahnanschlussstellen ermöglichen gut erschlossene, vorhandene Flächenpotenziale (z.B. Großparkplatz der Messe Rheinberg) die Einrichtung von Shuttleparkplätzen bei Großveranstaltungen. Auf diese Weise kann die Zuschauerkapazität zusätzlich gesteigert werden, wenn das Betreiberkonzept eine Steigerung der Besucherzahlen notwendig macht. Weiterhin ist vorgesehen, das Veranstaltungskonzept so zu gestalten, dass über vorund nachgeschaltete Nebenveranstaltungen die An- und Abreisephasen der Besucher in die Länge gezogen werden. Der Anreise- und Abreiseverkehr wird über verschiedene Steuerungsmöglichkeiten (z.B. Zuordnung der Fahrzeuge zu bestimmten Parkplätzen über Typ der Eintrittskarte oder Preiskategorie) so reglementiert, dass der Verkehrsfluss nicht ins Stocken gerät und Besucher nicht unkontrolliert auf andere Straßen und Parkmöglichkeiten ausweichen können. 3.3.3 Anbindung an das Fuß- und Radwegenetz Über bestehende, gering befahrene Gemeindestraßen und Wirtschaftswege kann das Plangebiet zu Fuß oder mit dem Fahrrad von den umliegenden Ortsteilen der Städte Rheinberg (Entfernung ca. 2,5 km), Kamp-Lintfort (Entfernung ca. 2,4 km) und MoersRepelen (Entfernung ca. 2,4 km) erreicht werden. 41 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ 3.3.4 Anbindung an das Straßennetz Das Gelände wird über die Autobahnanschlussstelle Asdonkshof erschlossen. Für das Projekt ist der Lückenschluss der K 33 n bis zur Rheinberger Straße (L137) nicht notwendig, da An- und Abfahrt über die K 33 und die Autobahnanschlussstelle erfolgen. Dadurch wird die Verkehrsbelastung im Bereich Moers und Rheinberg bei Großveranstaltungen gering gehalten, da die wesentlichen Verkehrsströme über die Autobahn A 57 abgewickelt werden. Die verkehrstechnische Machbarkeit ist von der Ingenieurgemeinschaft Schnüll Haller und Partner (2004) mit folgenden Ergebnissen überprüft worden: Die Anschlussstelle Asdonkshof der BAB 57 gerät bei ca. 3.000 Kfz/h an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit im Falle der Haupt-Abreisezeit von der MotoWorld Moers, wobei unter optimalen Bedingungen ca. 1.200 Kfz/h auf die BAB 57 Richtung Norden, ca. 1.000 Kfz/h Richtung Süden und ca. 800 Kfz/h über die K 33n Richtung Nordtangente bei Kamp-Lintfort abfließen werden. Unter der Annahme, dass sich bei der Abreise der ablaufende Verkehr über max. 4 Stunden verteilen darf, ist die maximale Anzahl von 10.000 Kfz-Stellplätzen auf der Vorhabensfläche möglich (Ausbauphase 2). Die maximale Besucherzahl wird mit 30.000 Besuchern und einem PKWBesetzungsgrad von 2,8 Besuchern/PKW angenommen. Daraus ergibt sich, dass im Falle dieser nicht häufig vorkommenden Großveranstaltungen die 10.000 Stellplätze auf der Vorhabensfläche im Wesentlichen ausreichen. Bei Bedarf können Shuttleparkplätze im Umfeld an geeigneten Autobahn-Anschlussstellen aktiviert werden. Die Besucherkapazität kann zwar mit verkehrslenkenden Maßnahmen und mit einem veranstaltungsgebundenen Einsatz von Busshuttles zu ÖPNV-Anschlüssen sowie einer vermehrten An-/Abreise mit Reisebussen etwas gesteigert werden, doch eine wesentliche Steigerung der Besucherkapazität wäre erst mit einer zweiten Anbindung der MotoWorld Moers an das Straßennetz möglich. Dazu müsste die K 33n weiter nach Osten bis zur Rheinberger Straße (L 137) ausgebaut werden. Dieser Ausbau würde erst bei Veränderung der jetzigen Rahmenbedingungen in nicht abschätzbarer Zukunft zur Diskussion stehen. Der Neubauabschnitt der K 33n ist bereits planfestgestellt. Da der Ausbau der K 33n westlich der BAB 57 vollzogen ist, gibt es keine Befristung des Planfeststellungsbeschlusses für den östlichen Neubauabschnitt. Die verkehrstechnische Überprüfung der Machbarkeit zeigt, dass der Betrieb von ca. 6000 Stellplätzen in der 1. Ausbauphase und die Erweiterung auf maximal 10.000 Stellplätze in der 2. Ausbauphase möglich ist. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: - Vierstreifiger Ausbau der K33 n zwischen der Anschlussstelle Asdonkshof (Ost) und der Zufahrt zur MotoWorld Moers - Optimierung des Verkehrsablaufes in der Parkplatzausfahrt durch frühzeitige Entflechtung der Abreiseströme - Signalisierung des Knotenpunktes K33n/L287. Eine zweite Rettungszu- und -abfahrt wird über den Kohlenhucker Weg in nördliche Richtung nach Rheinberg bzw. Kamp-Lintfort erfolgen. Zu diesem Zweck wird der Kohlenhucker Weg entsprechend ausgebaut. An Veranstaltungstagen wird die Zufahrt 42 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ zum Gelände über diese Straße abgesperrt und ist nur für Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge mit Genehmigung zulässig. 3.4 Ver-/Entsorgung, Entwässerung Das Gelände ist nach Aussagen des örtlichen Ver- und Entsorgungsbetriebes ohne großen Aufwand an die öffentlichen Netze anzuschließen. Das anfallende Schmutzwasser kann über eine noch zu erstellende Pumpstation mit Druckleitung zu vorhandenen Abwasseranlagen der LINEG bis zur Kläranlage MoersGerdt abgeleitet werden. Unverschmutztes Niederschlagswasser soll auf dem Gelände versickert werden. Das stärker verschmutzte Oberflächenwasser kann nach Vorbehandlung in den verbleibenden Restsee, in dem sich die Abfang-Pumpanlage Asdunk 2 der LINEG befindet, eingeleitet werden. Alternativ kann auch dieses Wasser nach Vorbehandlung versickert werden. 3.5 Flächeninanspruchnahme Der Flächenbedarf für das Vorhaben beträgt ca. 75 ha und für die erste Ausbauphase ca. 60 ha. Es werden nur Flächen in Anspruch genommen, die bisher der Rohstoffgewinnung (Sand-/Kiesabgrabung) und der Aufhaldung von Bergematerial dienten. 3.5.1 Renn- und Teststrecken Für die verschiedenen Renn- und Teststrecken wird insgesamt eine Fläche von ca. 20 ha in Anspruch genommen. Ein Großteil dieser Fläche ist jedoch nicht versiegelt, da neben den eigentlichen Rennstrecken große Auslauf- und Abstandsflächen vorhanden sind. Die Rennstrecke des Rennovals hat eine breite von ca. 18 Metern. Mit der Boxengasse und den Rennstrecken im Infield beträgt die Versiegelung im Bereich des Rennovals unter 50% der Gesamtfläche. Die Off-Road und MotorCross Strecken weisen keine Versiegelung auf. 3.5.2 Gebäude für motorsportorientierte Forschung, Entwicklung und Produktion Die Business Units werden auf einer Grundfläche von 100.000 qm entwickelt und aus eingeschossigen Hallen mit durchschnittlichen Grundflächen von 2.000 bis 4.000 qm bestehen. Neben den Werkstattbereichen für Entwicklung und Produktion wird es Büro und Präsentationsbereiche geben. 3.5.3 Anlagen zur Entwässerung Um Starkregen schadlos abführen zu können (Rückhaltung, Versickerung), wird für die vollversiegelten Flächen ungefähr ein Flächenanteil von 7% für Entwässerungsanlagen vorgesehen, die in die Grünbereiche der nicht überbaubaren Grundstücksfläche integriert werden. Im Bereich der Parkplätze werden ca. 10 % der Fläche für Rückhaltemulden benötigt. 43 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ 3.5.4 Wirtschaftliche Bedeutung Für die Region sind Standort und Konzept einzigartig; eine vergleichbare Rennstrecke ist in Deutschland nicht zu finden. Das Nutzungskonzept, bestehend aus: 1. professionellem Motorsport (Rennsport, Geschicklichkeits- und Offroad-Variationen), 2. freizeitorientierten Motorsportmöglichkeiten sowie 3. Forschung, Entwicklung und spezialisierter Herstellung von Motorsportprodukten, ist in dieser Ausrichtung ohnegleichen. Da vergleichbare Anlagen nicht existieren, befindet sich das Projekt in keiner Konkurrenzsituation – im Gegenteil: Die MotoWorld Moers kann von der Anziehungskraft des Ruhrgebietes und der Nachbarländer nur profitieren und sie um eine zusätzliche Attraktion bereichern. Zudem sind die wirtschaftlichen Effekte für den Standort durchweg positiv: In einer wirtschaftlich und auch räumlich durch den Steinkohlenabbau geprägten Region, die seit geraumer Zeit einen umfassenden Strukturwandel zu bewältigen hat, werden neue, zukunftsorientierte Arbeitsplätze entwickelt: • B a u z e i t . Während der ersten Bauphase, die 2005 beginnen soll und die Hauptinvestitionen des Projektes umfasst, werden ca. 200 Arbeiter auf der Baustelle beschäftigt sein bei einer Bauzeit von ein- bis anderthalb Jahre. • qualifizierte Arbeitsplätze. Bei Inbetriebnahme der MotoWorld Moers einschließlich der Business Units werden durch direkte Investitionen und folgende Spin-Off-Effekte ca. 200 qualifizierte Arbeitsplätze entstehen, die in erster Linie mit Arbeitskräften aus der Region besetzt werden. • Dienstleistungsarbeitsplätze. Für den Betrieb der MWM selbst werden ca. 40 festangestellte Dienstleistungsarbeitsplätze für Wartung und Unterhaltung der verschiedenen Strecken geschaffen. Bei Großveranstaltungen auf dem Gelände werden ca. 50 zusätzliche Aushilfskräfte beschäftigt. Regionalwirtschaftliche Auswirkungen Darüber hinaus wird mit der MotoWorld Moers ein überregionaler Magnet weitere wirtschaftliche Impulse und Kaufkraft in die Region Moers, Kamp Lintfort, Rheinberg und Neukirchen-Vluyn ziehen. Der Umfang dieser regionalwirtschaftlichen indirekten Arbeitsplätzen (z.B. im Beherbergungsgewerbe, Dienstleistungen, bei Zulieferern und im Einzelhandel), die das Projekt zusätzlich entstehen lässt, wird nach unseren Erfahrungen bei 200-300 Beschäftigten liegen. Vor allem während der Großveranstaltungen wird sich die Nachfrage positiv auf die Sektoren Handel, Gastronomie, Beherbergung und Dienstleistung auswirken. Auch im Alltagsbetrieb wird die MotoWorld Moers Sportler und Gäste aus einem großen Einzugsgebiet anziehen, die Dienstleistungen unterschiedlichster Art in Anspruch nehmen werden. Marketingeffekte für die Region Nicht zu vernachlässigen bei der Betrachtung der regionalwirtschaftlichen Auswirkungen ist der werbende Effekt für die Region. Die MotoWorld Moers wird den Bekanntheitsgrad effektiv steigern, da durch die internationalen Rennveranstaltungen (ca. 10 im Jahr) und die damit verbundene mediale Verbreitung im Fernsehen ein positiver Effekt für den Standort erzielt wird. 44 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Auch die Ansiedlung internationaler Automobilkonzerne, die sich im Motorsport engagieren, wird in den Business Units erfolgen. Dies wird die Region und den Standort MWM weiter aufwerten und kann langfristig zu einer Verdichtung und Clusterbildung der Motorsportindustrie in der Region führen, die als gemeinsame Testund Versuchsstrecke die Anlagen der MotoWorld Moers nutzen werden. 45 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ 4 SCHUTZGUTBEZOGENE BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DER UMWELTSITUATION IM UNTERSUCHUNGSRAUM (UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG RAUMBEDEUTSAMER BEREICHE) UND ZU ERWARTENDE ENTWICKLUNG OHNE VORHABEN 4.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes Um die Vorhabensfläche herum ist, in Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf, der Untersuchungsraum mit einer Entfernung von mindestens ca. 2,2 km abgegrenzt worden. Damit werden die Siedlungsränder der umliegenden Städte Moers, Kamp-Lintfort und Rheinberg sowie der Rand des überörtlichen Erholungsbereiches Baerler Busch mit erfasst. Außerdem liegen die nächstgelegenen Verkehrsknoten des überregionalen Fernstraßennetzes noch im Untersuchungsraum. 4.2 4.2.1 Ausgangssituation Natur und Landschaft, Land- und Forstwirtschaft, Naturdenkmäler Die Vorhabensfläche dient der Rohstoffgewinnung und der Aufhaldung von Bergematerial und hat derzeit keine Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Der gesamte Freiflächenkomplex zwischen den Städten Moers, Kamp-Lintfort und Rheinberg ist im GEP 1999 als Regionaler Grünzug und, Teilflächen sind als Bereiche für den Schutz der Landschaft dargestellt. Des Weiteren sind im GEP für den Bereich des Untersuchungsraumes naturräumlich ansatzweise gegebene Biotopverbindungen mit dem Ziel des vorrangig zu entwickelnden Biotopverbundes eingetragen. Einerseits soll eine Nord-Süd gerichtete Biotopverbindung mit Anschluss an das FFH-Gebiet Unterer Niederrhein östlich von Rheinberg gestärkt werden, und andererseits ist die Biotopvernetzung nach Osten bis zur Rheinaue bei Duisburg-Binsheim zu fördern. Die Landwirtschaftsflächen im Untersuchungsraum werden überwiegend ackerbaulich genutzt. In den feuchteren Gerinnemulden und für die hofnahe Beweidung kommt Grünlandnutzung vor. Die Landwirtschaft hat bereits durch die Flächeninanspruchnahme der vielen Sand-/Kiesabgrabungen und der Halden/Deponien in größerem Umfang Betriebsflächen verloren. Zum Teil ist mit der Rekultivierung von Verfüllungs- und Aufhaldungsbereichen die Anlage von Landwirtschaftsflächen vorgesehen. Innerhalb der Vorhabensfläche würde auf Grund des reduzierten Steinkohlenabbaus die vorgesehene Aufhaldung entfallen (nur Verfüllung des Abgrabungssees) und dafür im Zuge der Rekultivierung eine Landwirtschaftsfläche angelegt werden. Waldflächen sind derzeit im Untersuchungsraum nur relativ kleinflächig vorhanden (Impler Berg, Pattberghalde, Wald westlich der Müllverbrennungsanlage; Wald westlich der A57 bei Rheinberg-Annaberg). Im GEP 1999 sind fast für alle Flächen der Aufhaldungen und Deponien Waldbereiche dargestellt. Innerhalb der Vorhabensfläche würde im Zuge der Rekultivierung im östlichen Bereich Wald angelegt werden. Flächengrößen können erst im Rahmen nachfolgender Kompensationsflächenermittlungen genannt werden. 46 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Naturdenkmäler sind im Untersuchungsraum am Impler Berg ausgewiesen (Altbäume, siehe Karte 6). 4.2.2 Freizeit und Erholung Der gesamte Freiflächenkomplex zwischen den Städten Moers, Kamp-Lintfort und Rheinberg ist im GEP 1999 als Regionaler Grünzug dargestellt (siehe Karte 2). Die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten im Untersuchungsraum wird zukünftig maßgeblich durch die Planungen des Landschaftsparks NiederRhein geprägt. Ziel dieses Projektes im Bereich der Städte Moers, Neukirchen-Vluyn, KampLintfort und Rheinberg ist es, die ökologische Qualität des Raumes aufzuwerten und einen Erholungsraum mit siedlungsnaher und regionaler Bedeutung zu entwickeln, dessen Angebote dem Prinzip der Nachhaltigkeit entsprechend auch umwelt- und sozialverträglich sind. Im Rahmen von Leitprojekten sollen kurz- bis mittelfristig Maßnahmen realisiert werden, die das Profil des Landschaftsparks erkennen lassen und eine zügige Aneignung und Nutzung durch die Bürger ermöglichen. Schwerpunktmäßig sind neben Planungen zur ökologischen Entwicklung (LINEGMaßnahmen und LP-Festsetzungen), die mittelbar eine extensive Erholung fördern, folgende Leitprojekte vorgesehen (Dokumentation Landschaftspark NiederRhein 7/2003): Entwicklung geeigneter Auskiesungsseen für wasserorientierte Freizeit (Baggersee „Am Reitweg“ im Bereich der Seenplatte Rheinberg/Duisburg) Entwicklung der Bergehalden für Freizeit und Tourismus (Luft- und Trendsportzentrum an/auf der Halde Norddeutschland; Drachensport auf der Halde Pattberg; künstlerisch gestaltete Halde Rheinpreußen; Motorsportzentrum neben der Halde Kohlenhuck) Entwicklung eines regionalen Freiraumkorridors in Moers mit Integration von Freizeitpark/Solimare, historischem Park, Kunst- und Kulturangeboten, gestalteter Moersbachaue, Gesundheitszentrum und Jungbornpark Skulpturenpark in Kamp-Lintfort: Künstlerische und landschaftsarchitektonische Vernetzung vom Kloster Kamp bis zur Zechenfläche „Friedrich-Heinrich“ Denkmalbereich Rheinberg: Attraktivierung des historischen Ortskerns und der Wall- und Grabenanlagen Oermter Berg im Bereich des Schaephuysener Höhenzuges: Ergänzende Angebote im Bezug auf vorhandene Anlagen wie naturkundliche Sammlung, Tiergehege, Wald- und geologischer Lehrpfad, Spielplatz. Im Untersuchungsraum werden kurz- bis mittelfristige Umsetzungschancen hinsichtlich der Entwicklung von Auskiesungsgewässern für den Haferbruchsee und die Seen im Mühlenfeld gesehen. Die Bergehalden Pattberg und Norddeutschland können mit Blick auf eine freizeitliche Folgenutzung entwickelt werden. Besichtigungsrouten sind nach objekt-, stadt- und regionsspezifischen Gesichtspunkten und für unterschiedliche Fortbewegungsmittel zu konzipieren. Erste Planungen bearbeitet der Kommunalverband Ruhrgebiet für eine “Route der Industriekultur” und eine “Tourismuseisenbahn”. 47 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Neben diesen unmittelbar freizeit- und erholungsorientierten Projekten sieht die Konzeption des Landschaftsparks zu anderen Handlungsfeldern weitere Leitprojekte vor, die den Raum auch für Freizeit und Erholung attraktiver gestalten. So werden unter dem Motto “Kunst in der Landschaft” z. B. die Gestaltung der Bergehalden zu Landmarken (mit Lichtilluminationen, Skulpturen o. ä.) oder Farb- und Blühinszenierungen (Landart) in landwirtschaftlich genutzten Bereichen projektiert. Städtebaulich wird die Siedlungsrandgestaltung an einer Engstelle des regionalen Freiraumkorridors zwischen den Städten Kamp-Lintfort und Moers verfolgt, die auch unter dem Gesichtspunkt der Schaffung funktionaler Qualitäten für die Bewohner vorzunehmen ist. Die Umsetzung der Leitprojekte wird Einfluss auf das Verkehrsgeschehen haben, so dass auch hier Maßnahmen angedacht werden, insbesondere zur Reduzierung der durch den motorisierten Individualverkehr verursachten Belastungen. Im Vordergrund steht zunächst die Optimierung des siedlungsnahen und regionalen Radwegenetzes mit der Zielsetzung alltagstauglicher wie freizeitgeeigneter Verbindungen. 4.2.3 Öffentliche Einrichtungen und Infrastruktur (z.B. Ver- und Entsorgung) Im Bereich der Vorhabensfläche ist ein Abfangsee der LINEG vorhanden, der dauerhaft bewirtschaftet werden muss. Westlich der BAB 57 liegt in ca. 800 m Entfernung von der Vorhabensfläche das Abfallentsorgungszentrum (AEZ) Asdonkshof. Die dazugehörige Deponie befindet sich direkt gegenüber auf der Westseite der BAB 57. Weitere Infrastruktureinrichtungen bzw. öffentliche Einrichtungen sind im größeren Umfeld der Vorhabensfläche bzw. in den Siedlungsbereichen der umliegenden Städte vorhanden. 4.2.4 Wohnen und Gewerbe (Siedlungsstruktur) Die Ränder der im Gebietsentwicklungsplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) der umliegenden Städte befinden sich ca. 1,6 – 1,9 km vom Rand der Vorhabensfläche und ca. 1,9 – 3,0 km vom Rennoval entfernt (vgl. Kap. 2.1.2). Bei allen drei Städten sind zum Außenbereich hin stellenweise Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen vorgelagert. Im näheren Umfeld der Vorhabensfläche sind einige Einzelhäuser und Gehöfte sowie eine Streusiedlung (Rheinberg-Winterswick) in ca. 0,6 km Entfernung vorhanden. 4.2.5 Wirtschaft und Arbeitsmarkt Seit Jahrzehnten prägt der Steinkohlenbergbau und alle daran gekoppelten Nutzungen/Aktivitätsbereiche die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt in den Städten Moers, Kamp-Lintfort und Rheinberg. Die stetige Reduzierung von staatlichen Subventionen für den Steinkohlenbergbau führte über Zechenschließungen und zusammenlegungen zu einem kontinuierlichen Abbau von Arbeitsplätzen. Mit Unterstützung der Landesregierung und in regionaler Selbsthilfe wurde versucht, den Prozess des Strukturwandels zu beschleunigen, um die Arbeitsplatzverluste im Steinkohlenbergbau auszugleichen, indem Gewerbebetriebe in Gewerbegebietserweiterungen und auf neuen Gewerbeflächen angesiedelt wurden. Regionalplanerisch wurde bereits 1993 im GEP das Ziel verfolgt, in diesem Raum insbesondere 48 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Arbeitsplätze im innovativen Dienstleistungsangebot und in der produktionsorientierten Forschung/Dienstleistung zu schaffen. Des Weiteren werden alle sonstigen Möglichkeiten und Chancen genutzt, um das Arbeitsplatzangebot zu verbessern. In der aktuellen Arbeitslosenstatistik (Stand Januar 2004, unter Berücksichtigung der Neuregelung in der Erfassung der Arbeitslosenzahlen) liegt die Arbeitslosenquote in Moers bei 9,4% und in Kamp-Lintfort bei 9,2%. Im Vergleich dazu beträgt die Arbeitslosenquote im Gebiet des Kommunalverbandes Ruhrgebiet ca. 12,6%, in Nordrhein-Westfalen 10,4% und in der Bundesrepublik Deutschland 11,0%. 4.2.6 Verkehr Die Vorhabensfläche liegt direkt an der Bundesautobahn BAB 57, Anschlussstelle Asdonkshof, ca. 8 km nördlich vom Autobahnkreuz Moers (BAB 40) und ca. 2,3 km nördlich vom Autobahnkreuz Kamp-Lintfort (BAB 42) entfernt (siehe Karte 2). Durch die vorhandenen Nutzungen Müllverbrennungsanlage und Bergehalde Kohlenhuck sind der Knotenpunkt Autobahnschluss Asdonkshof und die K 33 gut ausgebaut. Im Untersuchungsraum entsteht durch diese Nutzungen ein hohes tägliches Aufkommen an Schwerlastverkehr. Von der Anschlussstelle BAB 57, Asdonkshof, führt die ausgebaute Kreisstraße K 33n zur Nordtangente L 287 von Kamp-Lintfort, die in Richtung Moers mit der Anschlussstelle Kamp-Lintfort an die BAB 57 angebunden ist und südlich parallel der BAB 42 (Verbandsstraße) Richtung Duisburg verläuft. Östlich der Anschlussstelle BAB 57 ist der Ausbau der K 33n bis zur Rheinberger Straße L 137 noch nicht vollzogen und wird zur Zeit aus finanziellen Gründen vom Kreis Wesel nicht weiter verfolgt, obwohl ein Planfeststellungsbeschluss für diesen Ausbau vorliegt. Die Rheinberger Straße ist in Richtung Moers mit der Anschlussstelle Moers-Nord an die BAB 42 angebunden. Etwa 1,3 km nördlich der Vorhabensfläche quert von Kamp-Lintfort nach Rheinberg die Bundesstraße B 510 den Untersuchungsraum und schließt mit der Anschlussstelle Rheinberg an die BAB 57 sowie in Rheinberg-Winterswick an den Straßenzug B 57/L 137 an. Die verkehrstechnische Prüfung der Machbarkeit der MotoWorld Moers (Ingenieurgemeinschaft Schnüll Haller und Partner 2004) stellt folgende Tagesverkehrsstärken im Hauptverkehrsstraßennetz auf der Grundlage der Bundesverkehrszählung 2000 dar: Straßenabschnitt Tagesverkehrsstärke (DTV) werktags sonn-/ feiertags 31.600 Kfz/24 h 24.400 Kfz/24 h 59.000 Kfz/24 h 39.700 Kfz/24 h und AS Moers-Nord 51.550 Kfz/24 h 29.800 Kfz/24 h L137 Rheinberger Straße, nördlich BAB 42 15.850 Kfz/24 h 10.750 Kfz/24 h L287 Nordtangente Kamp-Lintfort 17.050 Kfz/24 h 10.900 Kfz/24 h BAB 57, zwischen AS Kamp-Lintfort und AS Rheinberg BAB 57, zwischen AS Kamp-Lintfort und Kreuz Kamp-Lintfort BAB 42, zwischen Kreuz Kamp-Lintfort 49 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ B 510, zwischen BAB 57 und B 57 9.450 Kfz/24 h 5.300 Kfz/24 h K 33n, zwischen L 287 und BAB 57 1.750 Kfz/24 h 800 Kfz/24 h Aus der Zusammenstellung der Tagesverkehrsstärken ist zu entnehmen, dass das Hauptverkehrstraßennetz werktags zwar noch nicht überlastet ist, doch abschnittsweise eine höhere Verkehrsbelastung erreicht, jedoch sonn- und feiertags die Verkehrsstärke in etwa um ein Drittel geringer ist als werktags. Der Abschnitt der BAB 57 zwischen Kreuz Kamp-Lintfort und der Anschlussstelle Kamp-Lintfort hat im Untersuchungsgebiet die höchste Verkehrstärke. Die Deutsche Bahn AG betreibt eine Bahnstrecke für den Personennahverkehr von Duisburg nach Xanten mit Haltepunkten in Moers und Rheinberg. In und zwischen den Siedlungsbereichen der umliegenden Städte verkehren diverse Buslinien, die allerdings derzeit nicht in die Nähe der Vorhabensfläche kommen. 4.2.7 Abbau oberflächennaher Bodenschätze/Rekultivierungen Die Vorhabensfläche liegt innerhalb eines Bereiches zur Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze. Die Flächen sind bereits abgegraben und größtenteils mit Bergematerial verfüllt. Die Abgrabung ist befristet bis Ende 2005. Ohne Durchführung des Vorhabens würden die Flächen, die seitens der DSK heute nicht mehr für eine Haldenschüttung vorgesehen sind, als Landwirtschaftsfläche wieder hergestellt. Eine Kurzbeschreibung aller genehmigten und in Betrieb befindlichen sowie der noch im Antragsverfahren befindlichen (soweit bekannt) Abgrabungen und Tagebaue im Untersuchungsraum findet sich in Kapitel 2.1.9 und ihre Flächenabgrenzung in Karte 4. 4.2.8 Aufhaldungen/Rekultivierungen des Steinkohlenbergbaus Die Vorhabensfläche liegt auf Flächen, die mit Rahmenbetriebsplan für die Aufhaldung von Bergematerial zugelassen sind. Da die genehmigten Kapazitäten für die Haldenschüttung aber voraussichtlich nicht ausgeschöpft werden, ist langfristig eine Haldenschüttung über die Hauptbetriebsplangrenzen der Halde Kohlenhuck hinaus unwahrscheinlich. Ohne Durchführung des Vorhabens würde im Bereich der Vorhabensfläche daher voraussichtlich keine Haldenschüttung erfolgen und sich nach Herrichtung der Flächen eine ackerbauliche Nutzung einstellen. Eine Beschreibung der genehmigten Aufhaldungen im Untersuchungsraum befindet sich in Kap. 2.1.10 und ihre Flächenabgrenzung in Karte 4. 4.2.9 Altablagerungen und schädliche Bodenveränderungen Innerhalb des Untersuchungsraumes werden im Altlastenkataster des Kreises Wesel verschiedene Altablagerungen und Altstandorte geführt. Sie sind meist als Verdachtsflächen dargestellt, ein geringer Teil wurde als Altlasten eingestuft. Bei den Ablagerungen handelt es sich zum überwiegenden Teil um Verfüllungen und Aufhaldungen mit Bergematerial des Steinkohlenbergbaus, die an zahlreichen Stellen im gesamten Untersuchungsraum vorgenommen wurden. 50 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Hierzu zählen auch die unmittelbar östlich der Vorhabensfläche gelegenen Halde Kohlenhuck sowie die westlich und südlich an die Halde angrenzende Verfüllung von Auskiesungsbereichen mit Bergematerial. Daneben sind im Kataster des Kreises Wesel auch ehemalige Deponien verzeichnet. Hier sind die ehemalige Mülldeponie Rheinkamp im Südosten des Untersuchungsraumes sowie die unmittelbar westlich der Deponie Winterswick befindliche Altdeponie Winterswick zu nennen. Bei den als Altstandorten aufgeführten Bereichen im Untersuchungsraum handelt es sich neben der großflächigen Schachtanlage Pattberg, die sich nördlich der A 42 erstreckt, vorwiegend um kleinere Flächen (Gärtnereien, Kohleschlammlager östlich der B 57, ehemalige Brauerei westlich der B 510, Lackiererei, KFZ-Werkstatt, Tankstelle, Schrottplätze, Chem. Reinigung, ehem. Militärstandort). 4.2.10 Sonstige Nutzungen Im Untersuchungsraum befinden sich keine Bereiche, die im Bezug auf sonstige Nutzungen für das Vorhaben relevant wären. 4.3 4.3.1 Schutzgüter Schutzgut Mensch Für die Beurteilung der Umweltsituation des Schutzgutes Mensch werden im Untersuchungsraum die Bereiche für Wohnen, siedlungsnahe Erholung, Naherholung und Freizeitaktivitäten, das Fuß-/Radwegenetz sowie die Vorbelastung dargestellt (siehe Karte 5). Teilbereich Wohnen/Wohnumfeld Auf der Grundlage einer Nutzungstypenkartierung werden verdichtete Siedlungsbereiche mit gut entwickelter Infrastruktur und von Nutzflächen durchsetzte Streusiedlungen unterschieden. Die Luftlinien-Entfernung zum Motorsportstadion auf der Vorhabensfläche ist in Klammern angegeben. verdichtete Siedlungsbereiche: Rheinberg, Zentrum (2,5 km), Annaberg (2,0 km) Kamp-Lintfort, Zentrum (3,0 km), nordöstlicher Siedlungsrand von Lintfort (2,5 km) Moers, Stadtteil Repelen (3,0 km) Streusiedlungen Winterswick südöstlich von Rheinberg an der L 137 (1,0 km) Winterswick an der K 31 (0,5 km) mehrere Hoflagen zwischen Winterswick und Vierbaum (1,0 – 2,0 km) östlich der L 137 mehrere Hoflagen in Rheinkamp (1,5 – 2,0 km) nördlich der BAB 42 mehrere Hoflagen im Kohlenhuck (0,8 – 1,0 km) östlich der BAB 57 Siedlung am Imperberg/Kohlenhuck (1,5 km) Siedlung Muspasch (2,0 km) östlich des Pattberges 51 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Darüber hinaus liegen viele Einzelhöfe/-gebäude in der Landschaft. Im direkten Umfeld des Vorhabens befinden sich folgende Gehöfte / Einzelhäuser: Strommörs im Nordosten (0,3 – 0,4 km) zwei Gehöfte an der L 137 im Osten (0,9 – 1,2 km) Hausmannshof im Südosten (1,0 km) Kleine Bongardt, Meischenhof, Löttershof und Hermeshof im Süden (0,8 – 1,0 km) Gut Asdonk westlich der BAB 57 (0,6 km). Das Wohnumfeld ist nicht auf den Siedlungsraum begrenzt, sondern reicht über seine Grenzen hinaus in den Landschaftsraum. Da die überwiegende Zahl der Besucher von siedlungsnahen Freiräumen, die zu Fuß kommen, einen Fußweg von höchstens 15 Minuten zurücklegen, wird für die Abgrenzung des siedlungsnahen Erholungsraumes entlang des Randes verdichteter Siedlungsbereiche eine Entfernung von ca. 1000 m angenommen. Dieser potenzielle Erholungsraum reicht im Minimum auf ca. 800 m an die Vorhabensfläche heran. Während der siedlungsnahe Freiraum am Südrand von Rheinberg und am Nordrand von Moers-Repelen überwiegend von einer gut bis mäßig strukturierten Agrarlandschaft (Acker und Grünland) gebildet wird, die erholungswirksam ist, weist der nordöstliche Bereich von Kamp-Lintfort einen strukturarmen Agrarraum auf. Zwischen Lintfort und Repelen liegt die begrünte Bergehalde Pattberg (Aussichtspunkt, Modellflugplatz, Drachen steigen lassen). Allerdings ist die Zugänglichkeit der Halde und des Freiraumes nördlich von Repelen durch die überörtlichen Verkehrswege wesentlich eingeschränkt (BAB 42, BAB 57, L399/ L287, Güterbahnlinie). Durch Vorbelastungen und Restriktionen wird die Bedeutung des Landschaftsraumes für die Erholung gemindert: Beeinträchtigungen durch hohes Verkehrsaufkommen (BAB 57, BAB 42, B 510, L 287, L 137) Einschränkung der Zugänglichkeit und visuelle Beeinträchtigung der Landschaft durch den Sand-/Kiesabbau sowie durch Aufhaldungen und Betriebsflächen des Steinkohlenbergbaus. Die Vorhabensfläche und umliegende Betriebsflächen des Sand-/Kiesabbaus sowie Betriebsflächen der Müllverbrennungsanlage Alsdonkshof sind derzeit nicht zugänglich und visuell beeinträchtigt. Der gesamte Bereich ist nicht erholungswirksam. Derzeit ist er auch nicht an das Wander-/Radwegenetz angeschlossen. 4.3.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere Da die Vorhabensfläche derzeit durch Abgrabung, Verfüllung und Aufhaldung großflächig überformt ist und sich noch weiter dynamisch verändern wird, kommen dort nur geringwertige Biotoptypen vor. Innerhalb des geplanten Areals befinden sind keine bemerkenswerten Pflanzen- und Tierarten. Folgende bemerkenswerte Lebensraumtypen und Tierarten sind im Umfeld der Vorhabensfläche vorhanden (siehe Karte 6, Luftlinien-Entfernung zum Motorsportstadion in Klammern): 52 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Waldinsel (NSG, Nr. 1 in Karte 6) im Haferbruchsee (0,5 km nördlich), Reste eines artenreichen Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwaldes, bemerkenswerte Brutvogelarten Grünlandkomplex am Bruckschen Hof (1,0 km nordöstlich), Bedeutung für gefährdete Offen-/Halboffenland-Arten (z.B. Kiebitz, Teichrohrsänger, Nachtigall) und Rastvögel; benachbarte Fischteiche sind Laichplatz für Amphibien (Wasserfrosch-Komplex, Grasfrosch, Erdkröte; ungünstige Bedingungen) Moersbachaue am bereits rekultivierten Ostrand der Bergehalde Kohlenhuck (0,6 km), Bedeutung für gefährdete Offen-/Halboffenland-Arten (z.B. Eisvogel, Kiebitz, Nachtigall, Pirol, Zwergtaucher) Stillgewässer am Rande der Moersbachaue; Laichgewässer für die Erdkröte bei Strommörs, Laichgewässer im rekultivierten Teil der Halde Kohlenhuck für Amphibien (Wasserfrosch-Komplex) Alter Eichenwald am Impler Berg (1,3 km, LSG Nr.4 in Karte 6), Bedeutung für Höhlenbrüter. Im Untersuchungsraum befinden sich keine Fauna-Flora-Habitatgebiete (FFHGebiete). Die nächsten FFH-Gebiete liegen in einer Luftlinien-Entfernung von 2,2–5,5 km nördlich und östlich von Rheinberg (SPA-Gebiet DE-4203-401 „Unterer Niederrhein“) 6,0 km nordwestlich von Kamp-Lintfort (FFH-Gebiet DE-4404-302 „Niederkamp“). Große Teile des Untersuchungsraumes werden durch Sand-/Kiesabgrabungen, Aufhaldungen mit Bergematerial des Steinkohlenbergbaus und Deponiebetrieb der Müllverbrennungsanlage beansprucht und unterliegen den Auswirkungen des Steinkohlenbergbaus, so dass der laufende Veränderungsprozess in der Landschaft noch längere Zeit anhalten wird. 4.3.3 Schutzgut Boden Innerhalb der Vorhabensfläche ist der natürliche Standort durch Sand-/Kiesabgrabung und Aufhaldung des Steinkohlenbergbaus völlig überformt worden, d.h. dort sind keine natürlichen Bodentypen mehr vorhanden (siehe Karte 7). Ebenso sind Flächen im direkten Anschluss (Sand-/Kiesabgrabung Haferbruchsee) und in der weiteren Umgebung durch Abgrabungen, Verfüllungen, Deponien und Aufhaldungen vollständig verändert worden. Weitere Abgrabungen sind bereits genehmigt oder befinden sich in der Planung. Hinzu kommen noch bergbaubedingte Auswirkungen (Bergsenkungen) in den Bereichen Lintfort/Rossenray und Rheinberg/Annaberg hinzu. Somit sind in großen Teilen des Untersuchungsraumes die natürlichen Standorte verloren gegangen, wesentlich verändert oder stark gestört worden. Diese Entwicklung wird sich auf den noch nicht beanspruchten, doch bereits genehmigten und beantragten Abbau-/Deponie-/Aufhaldungsflächen weiter fortsetzen. Im Umfeld des Plangebietes sind folgende natürliche Bodentypen vorhanden : Gley (G21) und Niedermoor (Hn2) in der Moersbachaue am Ostrand des Plangebiets und im Rossenrayer Bruch westlich der BAB 57 53 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Braunerde (B72), stellenweise Gley-Braunerde aus lehmigem Hochflutsand südlich und östlich des Plangebietes Braunerde (B8), stellenweise Gley-Braunerde aus Flugsand südlich des Plangebietes (Impler Berg) Parabraunerde (L4), stellenweise Braunerde und Gley-Braunerde westlich der BAB 57, südöstlich des Plangebietes beidseitig der Moersbachaue. In der Karte 7 sind zusammengefasst die grundwasserbeeinflussten Böden dargestellt, die auch für das Schutzgut Pflanzen und Tiere wichtige Lebensraumfunktionen erfüllen. Die höchste natürliche Ertragsfähigkeit im Untersuchungsraum hat die Parabraunerde mit der Bodenzahl 65 – 75. Belastete Böden im Sinne einer Altlast sind im Plangebiet nicht vorhanden. 4.3.4 Schutzgut Wasser Grundwasser Die sandig-kiesigen Sedimente der Niederterrasse, welche im Untersuchungsgebiet eine Mächtigkeit von über 20 m erreichen, stellen den oberen, sehr ergiebigen Grundwasserleiter dar. Im Liegenden befinden sich Feinsande des Tertiär. Sie bilden die Sohle des quartären Grundwasserstockwerkes. Im Bereich der Vorhabensfläche wurden die natürlicherweise im Grundwasserbereich anstehenden, quartären Lockersedimente bei Auskiesungstätigkeiten entnommen und wurden bzw. werden durch Verfüllmaterialien (Bergematerial und Bodenaushub) ersetzt. Im gesamten Untersuchungsraum befinden sich zahlreiche weitere Flächen mit ehemaligen Auskiesungsbereichen, die nachfolgend verfüllt wurden. Die natürliche Grundwasserfließrichtung im Betrachtungsraum ist zum Rhein gerichtet, der als Vorfluter fungiert. Durch zahlreiche Grundwasserentnahmen wird jedoch die Fließrichtung stark beeinflusst. Die aktuelle Grundwasserströmung im Bereich der Vorhabensfläche verläuft nach Südsüdosten. Für den Untersuchungsraum ist infolge von Bergsenkungen durch den untertägigen Steinkohlenabbau ein Grundwasserstand charakteristisch, der durch Polderungsmaßnahmen der Linksniederrheinischen Entwässerungsgenossenschaft (LINEG) zur Flurabstandsregulierung angepasst und reguliert wird. Durch die Pumptätigkeit der Polderanlagen werden die Grundwasserflurabstände innerhalb des vorgegebenen Schwankungsbereiches gehalten. Im Zuge der Verwirklichung des genehmigten, untertägigen Steinkohlenabbaus im Bergwerk West werden sich im Untersuchungsraum infolge der prognostizierten Bergsenkungen und der hiermit verbundenen Poldertätigkeit der LINEG weitere Veränderungen von Grundwasserstand und Grundwasserströmung ergeben. Für den Bereich der Vorhabensfläche ergeben sich hierdurch keine signifikanten Auswirkungen. Gegenüber dem Ist-Zustand ist mit einer leichten Verringerung des Grundwasserstandes und somit einer Vergrößerung der Grundwasserflurabstände zu rechnen. Dies ist jedoch im Hinblick auf das Vorhaben nicht als negativ zu werten. 54 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Weiterhin werden im Untersuchungsraum zum Schutz des Trinkwassergewinnungsgebietes "Binsheimer Feld", das sich östlich außerhalb des Untersuchungsraumes befindet, Abfanganlagen betrieben. Diese Abfanganlagen dienen in erster Linie der Abschirmung des Schutzgebietes gegen Wasserzutritte aus den Aufhaldungs- und Verfüllbereichen von Bergematerial im Raum Kohlenhuck/Rossenray. Daneben erfüllen die Anlagen z.T. auch zusätzlich Polderungsfunktionen. Im Untersuchungsraum sind derzeit die Abfanganlagen Asdunk 1, 1.2, 2 und 3 der LINEG in Betrieb. Zwei weitere Abfanganlagen (Asdunk 4 und 5) befinden sich in Planung und sind Bestandteil des genehmigten Abfangkonzeptes. Im Zuge der derzeit beantragten Auskiesungserweiterung Hochfeld der Kieswerk Hochfeld GmbH, die südlich des Vorhabensbereiches erfolgen soll, ist eine Modifizierung des bestehenden Abfangkonzeptes der LINEG geplant. Die bisher als Vertikalfilterbrunnen genehmigten Abfanganlagen Asdunk 1 und 4 sollen in die neu entstehenden Auskiesungsseen verlegt und dort als sogenannte Offshore-Anlagen betrieben werden. Die Wasserentnahme wird hierbei aus den Auskiesungsseen erfolgen. Diese Planung wird durch das Vorhaben MotoWorld Moers nicht beeinträchtigt. Innerhalb eines Auskiesungsrestsees, der sich am Nordwestrand der Vorhabensfläche befindet, liegt die in Betrieb befindliche Abfanganlage Asdunk 2 der LINEG. Hier erfolgt die zur Abfangung erforderliche Wasserentnahme mittels einer Offshore-Anlage. Das geförderte Wasser wird anschließend über eine Druckrohrleitung abgeführt, die in die Fossa Eugeniana einmündet. Der See einschließlich der Abfanganlage soll bei Verwirklichung des Vorhabens erhalten bleiben. Das Abfangkonzept der LINEG wird somit durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Oberflächengewässer Innerhalb des Plangebietes hat sich mit dem Betrieb der Sand-/Kiesabgrabung ein Abgrabungssee gebildet, der wieder verfüllt werden soll. Von der LINEG wurde innerhalb des Plangebietes am Ostrand der BAB 57 ein Abfangsee dauerhaft angelegt, um das durch bergbauliche Auswirkungen im Anstrom (Aufhaldungen und Verfüllungen mit Bergematerial) belastete Grundwasser zu fördern und abzuleiten. Im Umfeld des Plangebietes befinden sich folgende Stillgewässer (siehe Karte 7): im Norden: Abgrabungsgewässer Haferbruchsee, direkt an das Plangebiet angrenzend im Osten: Teich am Moersbach bei Strommörs, Teich im rekultivierten Teil der Halde Kohlenhuck, Teich zwischen L 137 und Bahnstrecke, Abgrabungssee in Rheinkamp im Südwesten: mehrere Abgrabungsseen bei Lintfort beidseitig der BAB 57 im Nordwesten: mehrere Abgrabungen in Rossenray. Im Umfeld des Plangebietes verlaufen folgende Fließgewässer/Gräben (siehe Karte 7): Moersbach am Ostrand des rekultivierten Teils der Halde Kohlenhuck, Gewässergüteklasse II (mäßig belastet), größtenteils begradigter Gewässerabschnitt mit starker Eintiefung, südlich der Halde bis Rheinkamp bedingt 55 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ naturnaher, leicht mäandrierender Gewässerabschnitt (früher begradigt) mit mittlerer Eintiefung Winterswicker Abzugsgraben, der nordöstlich des Plangebietes bei Strommörs in den Moersbach einmündet Anrathskanal im Süden, der am Nordrand der Halde Pattberg verläuft und bei Rheinkamp in den Moersbach mündet, Gewässergüteklasse II (mäßig belastet), größtenteils begradigter Gewässerabschnitt mit starker Eintiefung Haferbruchgraben, der westlich der BAB 57 im Bereich Rossenrayer Bruch verläuft Asdonksgraben, der am Ostrand der BAB 57 verläuft, die BAB 57 südlich der Anschlussstelle Asdonkshof quert und nach Westen bis zum Haferbruchgraben reicht Rossenrayer Ley südlich der ausgebauten K 33, die bis Haferbruchgraben/ Asdonksgraben führt Fossa Eugeniana, (stark ausgebaut, Gewässergüteklasse III – stark verschmutzt) die geradlinig den nordwestlichen Teil des Untersuchungsraumes quert und in Rheinberg in den Moersbach mündet. 4.3.5 Schutzgut Klima/Luft Die Vorhabensfläche liegt in einem Freiraumkomplex mit klimatischen Ausgleichsfunktionen innerhalb des lufthygienischen Belastungsgebietes RuhrgebietWest. Im Untersuchungsraum dominieren Landwirtschaftsflächen, doch wird der Vorhabensstandort derzeit durch einen großen Abgrabungssee und eine Aufhaldung geprägt. Die subatlantische Klimacharakteristik des Untersuchungsraumes ist gekennzeichnet durch einen jährlichen Niederschlag von ca. 750 mm, eine mittlere Jahrestemperatur von ca. 10 °C und einer mittleren Sonnenscheindauer von ca. 1500 Stunden/Jahr. In der Windrichtungsverteilung treten Winde aus südwestlicher Richtung am häufigsten auf, gefolgt von Winden aus westlichen und südlichen Richtungen. Bei Schwachwindwetterlagen kommen Winde am häufigsten aus nördlicher und nordöstlicher Richtung, gefolgt von Schwachwinden aus südlichen bis westlichen Richtungen. Die durchschnittliche Häufigkeit der Tage mit Schwachwinden beträgt in diesem Raum ca. 15-20% pro Jahr, d. h. dass an 55–73 Tagen die Luftbewegung sehr verlangsamt ist, wobei durchschnittlich die Schwachwindphase nur etwa drei Tage andauert. Erst bei einer Inversionswetterlage stagniert auch der vertikale Luftaustausch. Hält die Inversion über mehr als eine Woche an, so ist eine erhebliche Anreicherung von Luftschadstoffen zu erwarten (Smog-Wetterlage), die gemäß der Smog-Verordnung auch zu einer Einschränkung des KFZ-Verkehrs führen kann. Die Smog-Wetterlage tritt allerdings nur selten auf (der letzte Smog-Alarm wurde 1987 ausgelöst; seit 1987 haben sich bis heute die Jahresmittelwerte der wesentlichen Luftschadstoffbelastungen fast halbiert). In der ebenen, offenen Landschaft des Untersuchungsraumes bildet sich auf den großen Ackerfluren ein Freilandklima mit guter Durchlüftung aus. In den strukturierten Landschaftsbereichen (häufige Grünlandnutzung, Feldgehölze, Hecken, Baumreihen), z.B. in der Moersbachaue, entwickelt sich ein Parkklima mit Funktionen des 56 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Temperaturausgleichs und der Luftregeneration. Insbesondere in Strahlungsnächten bei Schwachwind-Wetterlagen entsteht auf den offenen Freiflächen Kaltluft, die bei einer zum Siedlungsbereich gerichteten Luftströmung zu einem Temperaturausgleich im Stadtgebiet führt. Dabei haben vorrangig die siedlungsnahen Freiräume eine klimatische Ausgleichsfunktion. Zum Beispiel ist die Kaltluftentstehung auf den Landwirtschaftsflächen im Bereich Rheinkamp bei Schwachwinden aus nordöstlicher Richtung für den Temperaturausgleich im Ortsteil Moers-Repelen von Bedeutung (siehe Karte 8). Die Themenkarte 4 „Klima“ zum GEP 1999 enthält für den Untersuchungsraum keine Darstellungen, die für das Regionalklima relevant wären. Da die Vorhabensfläche ca. 2 km von den Siedlungsrändern der Städte Rheinberg, Moers und Kamp-Lintfort entfernt liegt, ist bei Schwachwindwetterlagen ein direkter klimatischer Raumbezug des Plangebietes zu den Siedlungsbereichen nicht mehr gegeben. Im Plangebiet wird die geländeklimatische Situation nach der Verfüllung des Abgrabungssees zunächst, bis sich ein Wald auf der Halde entwickelt hat, durch das Halden-Klima geprägt (bei Sonneneinstrahlung starke Erwärmung von Kuppe und Südböschung, geringe Kaltluftproduktion in Strahlungsnächten). Es hat somit keine klimatische Ausgleichsfunktion. Erst bei einer späteren vollständigen Bewaldung der Halde werden Klimafunktionen der Luftregeneration erfüllt. Der Untersuchungsraum liegt in der Randzone des Ballungsraumes Ruhrgebiet und weist eine lufthygienische Vorbelastung auf, die zu einem großen Teil überörtlich bedingt ist, aber auch durch örtliche Emissionen geprägt wird. Direkt entlang der Westgrenze der Vorhabensfläche verläuft die BAB 57, für die ein ca. 100 m breiter Belastungsstreifen mit einer Konzentration von KFZ-Immissionen (Abgase, Staub) beidseits der Autobahn angenommen werden kann. Entlang der Bundesstraßen B 510 und B 57 sowie der Landesstraße L 137 verursacht der KFZ-Verkehr Immissionsbänder von ca. 50 m Breite beidseits der Straßen. 4.3.6 Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild Die Vorhabensfläche und größere Bereiche im Umfeld bilden derzeit durch die Sand/Kiesabgrabungen und Aufhaldung eine devastierte Landschaft, die zusätzlich durch industriell-gewerbliche Strukturen (Müllverbrennungsanlage mit Sonderdeponie, Anlagen der Deutschen Steinkohle AG in Rossenray und nördlich Repelen) und durch die Hauptverkehrswege (BAB 57, BAB 42, B 510, L 287) visuell belastet ist (siehe Karte 8). Dem entsprechend ist die Erholungswirksamkeit der Landschaft eingeschränkt, zumal auch die überformten Landschaftseile nicht an das überörtliche Wegenetz angeschlossen sind. Erst nach Abschluss der Auskiesungen und der Aufhaldung wird mit der Umsetzung der Rekultivierung und der Planung des Landschaftsparks NiederRhein der Wiederaufbau der Landschaft erfolgen. Südlich des Plangebietes im Bereich Impler Berg, Rheinkamp, Moersbachaue und Pattberg befinden sich strukturierte und erholungswirksame Landschaftsteile. Nordöstlich des Plangebietes verläuft die gut strukturierte Niederung des Winterswicker Abzugsgraben (mit Kopfbaumreihen) bis nach Norden zum Siedlungsrand von Rheinberg. 57 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ 4.3.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Innerhalb der Vorhabensfläche befinden sich derzeit keine Kultur- und sonstigen Sachgüter. Nordöstlich des Plangebietes liegt bei Strommörs ein Bodendenkmal (Grabenanlage) und ein als Baudenkmal geschütztes Gebäude und westlich der BAB 57 sind das Gut Asdonk als Baudenkmal und in Hofnähe ein Bodendenkmal erfasst worden (siehe Karte 5). 4.3.8 Zu erwartende Entwicklung ohne das Vorhaben Mittelfristig bleibt das Plangebiet und das Umfeld durch Abgrabungen, Aufhaldungen und Deponie an der Müllverbrennungsanlage in einem devastierten Zustand. Erst nach Abschluss der Auskiesungen und der Aufhaldung wird mit der Umsetzung der Rekultivierung und der Planung des Landschaftsparks NiederRhein der Wiederaufbau der Landschaft erfolgen. Da auf Grund der Reduzierung der Steinkohleförderung zukünftig weniger Bergematerial anfallen wird, werden sich auch die Größen der genehmigten Aufhaldungen verringern. Wahrscheinlich wird im Plangebiet ohne das geplante Vorhaben höchstens die Hälfte der genehmigten Aufhaldung mit Bergematerial gefüllt werden können, so dass die restliche Hälfte (Abgrabungssee) nur soweit verfüllt und hergerichtet wird, dass darauf eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgen kann. Die Halde wird überwiegend aufgeforstet, durch einen Haupterschließungsweg und Pflegewege erschlossen und soll der landschaftsorientierten Erholung dienen. 5 ALTERNATIVENUNTERSUCHUNG FÜR MOTOWORLD MOERS 5.1 Untersuchte Standorte An den Standort der MotoWorld werden spezifische Kriterien gestellt, die ihn für das außergewöhnliche Motorsport- und Veranstaltungskonzept qualifizieren. Nur wenn alle Kriterien erfüllt sind, ist eine inhaltliche und wirtschaftliche Umsetzung des Projektes gegeben. Die verkehrliche Erschließung und die verschiedenen gesetzlich vorgeschriebenen Planungsverfahren müssen unproblematisch umsetzbar sein. Baugrund und Gelände müssen in ausreichender Größe zur Verfügung stehen. Ein Ballungsraum als Einzugspotenzial sollte in unmittelbarer Nachbarschaft liegen. Politik und Industrie müssen gemeinsam hinter dem Standort stehen. Seit 1998 wurde für das Konzept ein dem Kriterienkatalog entsprechendes Gelände gesucht. Von den vielen Standorten sind die meisten schon nach einer ersten Besichtigung verworfen worden. Neben dem Standort Kohlenhuck wurden drei weitere Standorte einer näheren Prüfung der Eignung und Umsetzbarkeit des Vorhabens unterzogen: Standort Pattberg, Moers (Nordrhein-Westfalen) Standort Hebel Werke, Melle (Niedersachsen) Standort Smakter Heide 3, Venray (Niederlande) 58 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ 5.2 Standortvergleich und Fazit Standort Pattberg, Moers Dieser Standort wurde Anfang 2000 durch die Wirtschaftsförderung Wir4 an die CCM als möglicher Vorhabensstandort herangetragen. Eigentümer der Flächen ist die MGG GmbH (RAG-Konzern). Die Lage zu einem Ballungsraum (Ruhrgebiet) ist bei diesem Standort gegeben. Nach näheren Untersuchungen stellte sich die dichte angrenzende Bebauung als problematisch heraus. An diesem Standort sind die vorgeschriebenen Lärmschutzrichtlinien nicht einzuhalten. Zudem sind bereits Teile der Gesamtfläche durch die MGG verkauft worden. So ist auch nicht mehr ausreichend Baugrund für das Vorhaben MotoWorld vorhanden. Standort Hebel Werke, Melle Dieser Standort liegt einige Kilometer abseits der A 30 zwischen Osnabrück und Minden. Das Grundstück ist im Besitz der HANIEL AG. Als stillgelegte Industriebrache hat das Grundstück eine für das Vorhaben entsprechende Größe. Der Standort ist aber aus der räumlichen Lage heraus bei Veranstaltungen nicht wirtschaftlich zu betreiben. Für das Vorhaben MWM ist der Einzugsradius von 1,5 Stunden von besonderer Bedeutung. Der Standort Melle hat in diesem Einzugsradius nicht das entsprechende Bewohnerpotenzial. Zudem ist anzunehmen, dass dieser Standort wegen der abgeschiedenen Lage nicht von der Industrie akzeptiert wird, die im Bereich der Business Units angesiedelt werden soll. Untersuchungen zur Raumverträglichkeit wurden aus oben genannten Gründen für diesen Standort nicht erstellt. Standort Smakter Heide 3, Venray (Niederlande) Seit 2001 versuchte die CCM GmbH gemeinsam mit Maessen Bedrijven in Venray an der holländisch-deutschen Grenze eine Multifunktions-Autosportanlage zu entwickeln. Ein entsprechendes großes Grundstück mit direkter Lage an der holländischen Autobahn 73 war bereits gesichert. Die planerischen Anträge für das Vorhaben auf Landesebene sind erarbeitet worden. Das Projekt an diesem Standort ist an planungsrechtlichen Konflikten mit angrenzenden Bebauungsflächen gescheitert. Die Planungen wurden daraufhin im Jahre 2002 eingestellt. Fazit Die Ansprüche an den Standort sind bei der MotoWorld besonders hoch. Bei allen bisher von der Projektentwicklung untersuchten Standorten gab es mindestens einen Ausschlussgrund für die Entwicklung als Standort. Nur der Standort Kohlenhuck kann allen Standortkriterien gerecht werden. Seit 2003 konzentriert sich die Projektentwicklung auf den Standort Kohlenhuck, für den die Eigentümer Firma Risch und Deutsche Steinkohle AG für die erste Entwicklungsphase bereits die entsprechenden Grundstücke bereitgestellt haben. 59 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ 6 VORHABENSBEZOGENE UMWELTERHEBLICHE AUSWIRKUNGEN AUF NUTZUNGEN UND SCHUTZGÜTER – EINSCHLIEßLICH WECHSELWIRKUNGEN Die bauliche Entwicklung auf der Vorhabensfläche wird sich in mindestens zwei Bauabschnitten vollziehen. Im ersten Bauabschnitt werden das Motorsportstadion, die von Automobilfirmen genutzten Hallenbereiche (Business Units), die Indoorhalle, der Crossracingtrack, ca. 6000 Stellplätze und die erforderliche Erschließung/Infrastruktur gebaut. In einem zweiten Bauabschnitt werden dann weitere ca. 4000 Stellplätze angelegt. Die nachfolgend beschriebenen Auswirkungen des Vorhabens berücksichtigen den maximalen Ausbauzustand. Da die im wirksamen GEP dargestellte Fläche für eine Aufhaldung wegen des reduzierten Steinkohlenabbaus nicht mehr voll ausgenutzt wird, ist als Zustand vor Beginn des Vorhabens eine wesentlich kleinere Haldenfläche und für die Restfläche eine verfüllte und für die landwirtschaftliche Nutzung rekultivierte Abgrabung anzunehmen. Da die Flächen bereits zur Aufhaldung mit Rahmenbetriebsplan und Hauptbetriebsplan genehmigt sind, werden entsprechende Regelungen mit der DSK getroffen. 6.1 Baubedingte Auswirkungen auf die Schutzgüter Schutzgut Mensch Da die Vorhabensfläche derzeit wegen der Sand-/Kiesabgrabung und der Aufhaldung nicht zugänglich ist und der erste Bauabschnitt gleich nach dem Abschluss der Abgrabung und Aufhaldung anschließt, ist beim Bau innerhalb des Plangebietes kein entwickelter Landschaftszustand mit Funktionen für das Schutzgut Mensch betroffen. Im engeren Umfeld der Vorhabensfläche liegen Einzelhäuser/Gehöfte, auf die baubedingte Immissionen (Baulärm, Baustellenverkehr, Staubverdriftung) einwirken können. Diese Häuser waren und sind derzeit durch Auswirkungen der LKWTransporte des Sand-/Kiesabbaus und der Aufhaldung vorbelastet. Da die baubedingten Verkehre im Wesentlichen über die BAB 57, Anschlussstelle Asdonkshof, zur Vorhabensfläche geführt werden, wird es im weitern Umfeld keine signifikante baubedingte Mehrbelastung geben. Schutzgut Pflanzen und Tiere Da die Vorhabensfläche derzeit und nach Verfüllung/Aufhaldung keine Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz hat, werden innerhalb des Plangebietes keine baubedingten Beeinträchtigungen auftreten. Im Umfeld kann es durch baubedingte Störungen und Beunruhigung (Schall-, Licht-, Bewegungsreize, Erschütterungen) zu einer temporären Vergrämung von Tierarten kommen, d.h. in der Störungszone (ca. 100–150 m von der Störquelle entfernt) werden die angestammten Habitate nicht oder schwächer besetzt. Davon betroffen ist zwar der Südrand des Haferbruchsees, doch liegt die hochwertige Laubwald-Insel (NSG) im See auf Grund der Entfernung von ca. 400 m vom Südufer außerhalb des baubedingten Wirkungsbereiches. Da die in Schüttung befindliche Halde die Moersbachaue gegenüber den Emissionen auf der Vorhabensfläche abschirmt, werden in der Moersbachaue keine baubedingten Beeinträchtigungen auftreten. Der baubedingte Verkehr wird im Umfeld zu keiner signifikanten Mehrbelastung führen. Schutzgut Boden Da die gesamte Vorhabensfläche vor Beginn des Vorhabens anthropogen durch Abgrabung, Verfüllung und Aufhaldung überformt sein wird, ist baubedingt kein natürlicher Standort betroffen. Durch Überbauung und Versiegelung geht ein Potenzial 60 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ von ca. 60 ha für eine zukünftige Bodenentwicklung verloren. Grundsätzlich muss diese großflächige Versiegelung als erhebliche, nachteilige Umweltauswirkung eingestuft werden, doch ist gerade wegen der starken Vorbelastung der Standort für das Vorhaben geeignet und der Eingriff kompensierbar. Schutzgut Wasser Im Bereich der Vorhabensfläche ist durch Abgrabung, Aufhaldung und bergbaubedingte Auswirkungen der natürliche Wasserhaushalt bereits wesentlich verändert worden. Am Nordwestrand der Vorhabensfläche befindet sich innerhalb eines Auskiesungsrestsees eine Abfanganlage der LINEG, die der Förderung und Ableitung belasteten Grundwassers aus den Aufhaldungs- und Verfüllbereichen mit Bergematerial im Anstrom dient. Der See einschließlich der Abfanganlage soll bei Verwirklichung des Vorhabens erhalten bleiben. Das Abfangkonzept der LINEG wird somit durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Durch eine Versickerung von Niederschlagswässern im Bereich der Bergematerialverfüllung, die die Vorhabensfläche unterlagern wird, sind keine Verschlechterungen gegenüber dem Zustand ohne das Vorhaben zu erwarten. Ohne Verwirklichung des Vorhabens würden auftreffende Niederschlagswässer ebenfalls in der Verfüllung versickern und dem Grundwasser zufließen. Darüber hinaus befinden sich im Abstrom der Verfüllfläche Abfanganlagen der LINEG, die der Fassung und Ableitung belasteter Wässer dienen und unabhängig von der Gestaltung des Vorhabensbereiches betrieben werden müssen. Baubedingt werden keine erheblichen Umweltauswirkungen auftreten. Schutzgut Klima/Luft Der vor Beginn des Vorhabens anzunehmende Zustand (begrünte Halde, Landwirtschaftsfläche) wird sich durch die großflächige Überbauung im Bereich der nach der Rekultivierung zu schaffenden Landwirtschaftsfläche zwar wesentlich ändern (statt Klimatop „Freiland“ entsteht Klimatop „Gewerbebauten/Stadion/Großparkplatz“), doch werden die räumlichen Auswirkungen der Änderung des Geländeklimas nicht weit über die Vorhabensfläche hinausgehen, d.h. die vorhabensbedingten Auswirkungen beschränken sich im Wesentlichen auf das Plangebiet selbst. Da dieser Standort in der Regel gut durchlüftet ist, werden die KFZ-bedingten Abgase schnell verdünnt. Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild Baubedingt entfallen innerhalb der Vorhabensfläche keine Landschaftsstrukturen, da erst nach Umsetzung der Rekultivierungsverpflichtung aus der Abgrabung und Aufhaldung dort eine Landschaftsentwicklung einsetzen würde. Der Bau wirkt visuell nachteilig auf die umgebende Landschaft, die allerdings bereits visuell vorbelastet ist (A 57, Müllverbrennungsanlage mit Deponie, Bergehalde). Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Baubedingt sind vom Vorhaben keine Kultur- und sonstigen Sachgüter betroffen. 61 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ 6.2 Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf die Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung der einzelnen Raumnutzungen Schutzgut Mensch Als anlagebedingte Auswirkung ist der Verlust eines Landschaftspotenzials einzustufen, das sich mit der Umsetzung der Rekultivierungsverpflichtung aus der Abgrabung und Aufhaldung auf der Vorhabensfläche zukünftig entwickeln würde (= begrünte Halde; bei Reduzierung der Schüttmenge auf der nicht mehr benötigten Haldenfläche würde nach Verfüllung des Abgrabungssees eine Landwirtschaftsfläche angelegt werden). Von den betriebsbedingten Auswirkungen sind einige Einzelhäuser/Gehöfte im direkten Umfeld des Vorhabens betroffen. Insbesondere bei Großveranstaltungen treten KFZbedingte Immissionen auf (Lärm, Abgase). In der schalltechnischen Untersuchung zum Vorhaben (PEUTZ Consult, 2004) sind in einem ersten Untersuchungsschritt die zu erwartenden Geräuschimmissionen des Vorhabens für den Bereich der nächstgelegenen schützenswerten Wohnnutzungen in einem digitalen Simulationsmodell gemäß den Vorgaben der „Technischen Anleitung Schutz gegen Lärm“(TA Lärm) ermittelt und beurteilt worden. Detailuntersuchungen sind dann im Rahmen des weiteren Genehmigungsverfahrens durchzuführen. Die schalltechnische Untersuchung unterscheidet zwischen dem normalen täglichen Betrieb (Dauertests mit Produktionswagen im Rennoval, Kart-Fahrten im Innenraum des Rennovals, Training auf dem Motocross-Gelände, Betrieb der business units) und den Motorsportveranstaltungen (Autorennen, Motocross-Rennen, Off-Road Challenges). In der schalltechnischen Untersuchung sind die einzelnen Nutzungen nach Austragungsort, Häufigkeit und Nutzungsdauer/-zeitraum detailliert aufgeführt. Die Geräuschimmission der business units ist im Vergleich zu dem übrigen normalen Betrieb nicht immissionsrelevant und erst später im Detail zu betrachten. Die Motorsportveranstaltungen umfassen zwei akustisch relevante Tage, den Trainingstag und den Renntag, wobei der Renntag aus schalltechnischer Sicht maßgeblich ist. Als weitere Geräuschquelle sind die Parkplätze zu berücksichtigen (max. 10.000 Stellplätze). Die nächstgelegenen schützenswerten Wohnnutzungen befinden sich südlich des Rennovals ca. 700 m – 1.500 m und nordöstlich ca. 550 m sowie östlich ca. 500 m entfernt. Für diese Immissionsorte außerhalb von Gebäuden gelten die Immissionsrichtwerte für Mischgebiete der TA Lärm (tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A)). Bei seltenen Ereignissen, d.h. an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden betragen die Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden tags 70 dB(A) und nachts 55 dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Kern- und Mischgebieten am Tag um nicht mehr als 20 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. Des Weiteren sind die betriebsbedingten Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen bis zu einem Abstand von 500m vom Betriebsgrundstück schalltechnisch zu beurteilen und möglichst zu vermindern, soweit sie den Beurteilungspegel rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden. 62 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Im Simulationsmodell werden die vorhandenen und geplanten Baukörper hinsichtlich ihrer schallabschirmenden und reflektierenden Wirkung berücksichtigt, d.h. der Emissionsort „Rennoval“ wird durch das ca. 25m hohe Tribünenbauwerk bzw. eine angrenzende 25m hohe Wallschüttung zur Umgebung hin abgeschirmt. Die Immissionsberechnungen zeigen (siehe PEUTZ Consult, 2004), dass durch den normalen täglichen Betrieb die in einem Mischgebiet zum Tages- und Nachtzeitraum zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Bei Veranstaltungen wird der Immissionsrichtwert für den Tag (60 dB(A)) bei BRL V6-Rennen (2 BRL V6-Rennen pro Jahr) mit Beurteilungspegeln von bis zu 63 dB(A) überschritten und bei den übrigen Veranstaltungen eingehalten. Doch wird der Immissionsrichtwert von 70 dB(A) tags für seltene Ereignisse bei diesen Nutzungen eingehalten. Die bei den Rennen auftretenden kurzzeitigen Geräuschspitzen werden die Immissionsrichtwerte von 90 dB(A) tags und 65 dB(A) nachts an den relevanten Immissionsorten nicht überschreiten. Die bei den Veranstaltungen zu erwartenden intensiven Parkplatznutzungen führen zu relativ geringen Beurteilungspegeln und sind im Vergleich zu den Geräuschimmissionen der eigentlichen Rennveranstaltungen nicht immissionsrelevant. Für die weiter entfernt liegenden Wohnbereiche (Moers-Repelen ca. 3000m, KampLintfort ca. 2750m und Rheinberg ca. 2100m entfernt) wurden ergänzende Immissionsberechnungen unter folgenden Annahmen durchgeführt: Gebietsausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ mit Berücksichtigung der Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit gemäß der TA Lärm Renntag sonn- oder feiertags mit einer durchgehenden, d.h. zweistündigen Nutzung während der Ruhezeit von 13 Uhr bis 15 Uhr. Der für diese Annahmen zutreffende Immissionsrichtwert von 55 dB(A) wird mit Ausnahme von BRL V6-Rennen bei den Veranstaltungen eingehalten. Doch wird der Immissionsrichtwert von 70 dB(A) tags für seltene Ereignisse bei diesen Nutzungen eingehalten. Auch bei einer Veranstaltung mit einer Vollauslastung der Parkplätze wird der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche auf den öffentlichen Verkehrsflächen, mit Ausnahme der Zufahrtsstraße, für den Tag oder für die Nacht rechnerisch nicht um mindestens 3 dB(A) erhöht. Der Zufahrtsverkehr auf der öffentlichen Zufahrtsstraße wird einen Beurteilungspegel von ca. 55 dB(A) erzeugen und damit den Immissionsgrenzwert von 64 dB(A) für Mischgebiete, der für die Einzelhäuser am Kohlenhucker Weg zutrifft, unterschreiten. Insgesamt betrachtet, ist die Zusatzbelastung des An- und Abfahrtverkehrs nicht als relevant zu beurteilen. Abschließend wird festgestellt, dass die Immissionsrichtwerte an den relevanten Immissionsorten eingehalten werden. Schutzgut Pflanzen und Tiere Als anlagebedingte Auswirkung ist der Verlust eines Landschaftspotenzials einzustufen, das sich mit der Umsetzung der Rekultivierungsverpflichtung aus der Abgrabung und Aufhaldung auf der Vorhabensfläche zukünftig entwickeln würde. 63 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Dieses Biotoppotenzial hätte nur eine geringe bis mittlere Wertigkeit und wäre leicht mit Kompensationsmaßnahmen ersetzbar (vgl. Kap. 7.3). Betriebsbedingte Auswirkungen (KFZ-Lärm, Abgase, Bewegungs- und Lichtreize) können einen nachteiligen Einfluss auf Tiervorkommen im Umfeld des Vorhabens, insbesondere bei Großveranstaltungen, nehmen. Es kann eine Wirkungszone bis ca, 250 m von der Störquelle angenommen werden. Davon betroffen ist der südliche Teil des Haferbruchsees. Die Moersbachaue wird durch den bereits aufgeschütteten Haldenteil vor negativen Einflüssen des Vorhabens geschützt. Schutzgut Boden Der Standort ist zwar bereits völlig durch die Abgrabung und Aufhaldung anthropogen überformt worden, doch geht mit der geplanten anlagebedingten Überbauung und Versiegelung in einer Größe von ca. 60 ha ein Bodenpotenzial verloren, das sich zukünftig nach der Umsetzung der Rekultivierungsverpflichtung entwickeln würde. Dieser Verlust wird mit Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen (vgl. Kap. 7.3). Schutzgut Wasser Durch eine Versickerung von Niederschlagswässern im Bereich der Bergematerialverfüllung, die die Vorhabensfläche unterlagern wird, sind keine Verschlechterungen gegenüber dem Zustand ohne das Vorhaben zu erwarten. Ohne Verwirklichung des Vorhabens würden auftreffende Niederschlagswässer ebenfalls in der Verfüllung versickern und dem Grundwasser zufließen. Darüber hinaus befinden sich im Abstrom der Verfüllfläche Abfanganlagen der LINEG, die der Fassung und Ableitung belasteter Wässer dienen und unabhängig von der Gestaltung des Vorhabensbereiches betrieben werden müssen. Das Schmutzwasser wird über eine geplante Druckleitung zu vorhandenen Abwasseranlagen der LINEG und letztendlich bis zur Kläranlage Moers-Gerdt abgeleitet. Unter Berücksichtigung der Verminderungsmaßnahmen werden anlagebedingt und betriebsbedingt keine erheblichen Umweltauswirkungen auftreten. Schutzgut Klima/Luft Die Vorhabensfläche liegt in der freien Landschaft, die dort windoffen und relativ gut durchlüftet ist, so dass beim Betrieb des Vorhabens die KFZ-bedingten Abgase schnell verdünnt werden. Ebenso wird bei den häufigen Wetterlagen mit Windgeschwindigkeiten über 1,5 m/s auf den betreffenden Autobahnabschnitten eine betriebsbedingte Mehrbelastung autobahnnaher Siedlungs- und Erholungsbereiche durch KFZ-Abgase auch bei Großveranstaltungen nicht signifikant auftreten. Bei den nicht häufigen Schwachwindwetterlagen kann sich die Luftschadstoffkonzentration im Bereich der Zufahrtswege zur MotoWorld Moers erhöhen, doch ist zukünftig durch den technischen Fortschritt in der KFZ-Technik eine weitere Abnahme des Schadstoffgehaltes in den KFZ-Abgasen zu erwarten, so dass dort betriebsbedingt keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auftreten werden. Die anlagebedingten Auswirkungen auf das Geländeklima durch die geplante Bebauung und Versiegelung (Erwärmung der bodennahen Luftschicht, Reduzierung der Luftfeuchte, Ablenkung des Windfeldes, Entstehung von Luftwirbel) werden sich im Wesentlichen auf die Vorhabensfläche beschränken. 64 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild Anlagebedingt entfallen innerhalb der Vorhabensfläche keine Landschaftsstrukturen, da erst nach Umsetzung der Rekultivierungsverpflichtung aus der Abgrabung und Aufhaldung dort eine Landschaftsentwicklung einsetzen würde. Das Vorhaben wirkt mit dem sehr großen Baukörper des Rennovals (ca. 500 m lang, ca. 300 m breit, ca. 25 m hoch) visuell nachteilig auf die umgebende Landschaft, die allerdings bereits visuell vorbelastet ist (A 57, Müllverbrennungsanlage mit Deponie, Bergehalde). Nach Osten wird der Landschaftsraum durch die Halde neben dem Rennoval sichtgeschützt. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Anlage- und betriebsbedingt sind vom Vorhaben keine Kultur- und sonstigen Sachgüter betroffen. 6.3 Untersuchung der Wechselwirkungen der Auswirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern Die auf der Vorhabensfläche in Betrieb befindliche Sand-/Kiesabgrabung und Aufhaldung von Bergematerial haben den ursprünglichen natürlichen Standort völlig verändert. Hinzu kommen die bergbaubedingten Einflüsse und Folgewirkungen, so dass mit dem geplanten Vorhaben nur eine Inanspruchnahme eines Freiflächenpotenzials erfolgt, das sich erst zukünftig nach der Umsetzung der Rekultivierungsverpflichtung entwickeln würde. Bedeutsame umweltrelevante Wechselwirkungen der Auswirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern sind derzeit nicht erkennbar. 7 MÖGLICHKEITEN ZUR KOMPENSATION (VERMEIDUNG, VERMINDERUNG, AUSGLEICH UND ERSATZ) DER AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS 7.1 Vermeidungsmaßnahmen Das Prinzip der Vermeidung ist bereits bei der Standortsuche berücksichtigt worden, indem für das flächenintensive Vorhaben dieser Standort „Am Kohlenhuck“ ausgewählt wurde, der durch den Sand-/Kiesabbau und die Aufhaldung völlig anthropogen überformt ist. Auch das Umfeld ist bereits durch die Rohstoffgewinnung, bergbaubedingte Auswirkungen, Müllverbrennungsanlage mit Deponie und BAB 57 erheblich vorbelastet. Die direkte Lage des Vorhabens an der Anschlussstelle der BAB 57 vermeidet eine Belastung des umliegenden Landschafts- und Siedlungsraumes durch vorhabensbedingte Verkehre auf dem örtlichen Straßennetz. 7.2 Verminderungsmaßnahmen Die im Folgenden erläuterten Verminderungsmaßnahmen sind als Vorschlag/Empfehlung zu verstehen, die im Rahmen der nachfolgenden Planungsschritte und einzelnen Baugenehmigungen abzustimmen und zu detaillieren sind. Mit dem Vorhaben wird ein moderner Motorsportfreizeitpark entstehen. Grundsatz bei der planerischen Umsetzung ist die Integration in die bestehenden Landschaftsstrukturen. Durch die Verwendung von Vegetationsstrukturen sollen die baulichen Anlagen in die Gesamtplanung des Motorsportparks eingebunden werden. Für den Betrieb der Anlage ist es wichtig, dass sich die Besucher während der 65 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Veranstaltungen auf dem Gelände wohl fühlen. Die geplanten Grünstrukturen werden in Flächengröße und Qualität diesen Anspruch unterstreichen. Rückhaltung und Versickerung des Niederschlagswassers Die geplante überbaute und versiegelte Fläche von ca. 60 ha erfordert zur schadlosen Abführung von Starkregen ein Regenwassermanagement, das auf die Rückhaltung und Versickerung des nicht schädlich verschmutzten Niederschlagswassers abzielt. Eine unmittelbare Versickerung von Niederschlagswasser der Verkehrsflächen in den Untergrund ist wegen der Verschmutzungsgefährdung des Grundwassers nicht sinnvoll. Das von den Hof- und Verkehrsflächen abfließende Wasser sollte über Koaleszenzabscheider zunächst Rückhaltebecken/-mulden zugeführt und vorbehandelt werden. Von dort aus verteilt sich das Niederschlagswasser im Mulden-Rigolensystem und wird darin zur Versickerung gebracht. Umweltverträgliche Gestaltung der Außenbeleuchtung Bei nächtlicher Beleuchtung des Betriebsgeländes werden die Lichtemissionen in die offene Landschaft zunehmen. Durch Beleuchtungseinrichtungen werden Insekten aus ihrem eigentlichen Lebensraum gelockt. Die Zahl von nachtaktiven Insekten, die während eines Nachtganges von künstlichen Lichtquellen angelockt wird, wächst mit zunehmender Höhe der Lichtquelle, da sie einen größeren Bereich bestrahlt und auch höher fliegende Insekten anlockt. Eine umweltverträgliche Außenbeleuchtung des Betriebsgeländes steht dabei keinesfalls in Widerspruch zu den betrieblichen und sicherheitstechnischen (Rettung, Feuerwehr) Erfordernissen. Zur Außenbeleuchtung des Betriebsgeländes sollten ausschließlich NatriumdampfNiederdrucklampen (NA) verwendet werden. Wie Untersuchungen ergaben, ist ihre Anziehungskraft auf nachtaktive Tiere als derzeit umweltverträglichste Alternative anzusehen, während demgegenüber vor allem die gängigen Quecksilberdampflampen (HQL) hohe Lockwirkung auf Insekten, schlechte Farbwiedergabe und geringe Lichtausbeute aufweisen. Die Übergangsbereiche zur freien Landschaft sollten zusätzlich durch Bäume und Sträucher gegenüber der angrenzenden offenen Landschaft abgeschirmt werden. Die Lichtpunkthöhe sollte möglichst niedrig gewählt werden (z.B. niedrige Masten). Grundsätzlich ist eine größere Zahl niedrig angebrachter Leuchten mit energieschwächeren Lampen günstiger einzustufen als wenige lichtstarke Lampen auf hohen Masten. 7.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Für die Kompensation des vorhabensbedingten Eingriffs in Natur und Landschaft bestehen folgende Möglichkeiten (siehe Karte 9): Vorrangig wird auf der Vorhabensfläche durch Begrünungsmaßnahmen Kompensation geleistet. Ohne das Vorhaben würde dort hauptsächlich eine Ackerfläche entstehen. Auf Teilen dieser Fläche werden mit dem Vorhaben höherwertige Gehölzstrukturen angelegt. Es wird die Verwendung vieler großkroniger Bäume angestrebt, um der Anlage einen bestimmten Charakter zu geben. Entsprechend der Darstellung des GEP 1999 werden die Bereiche für den vorrangig zu entwickelnden Biotopverbund (vgl. Kap. 4.2.1) als Suchraum für 66 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Kompensationsmaßnahmen ausgewählt. Der gesamträumliche Biotopverbund konzentriert sich dabei im Wesentlichen auf Leitstrukturen der Landschaft wie Fließgewässer mit ihren Auen/Rinnensystemen (z.B. Moersbachaue, Rinne des Winterswicker Abzugsgraben, Rinne des Anrathskanals). Als Kompensation werden im Landschaftsplan festgesetzte Maßnahmen vorrangig in den Räumen umgesetzt, die mit den Zielen „Anreicherung“ und „Wiederherstellung“ der Landschaft belegt sind. Falls mit den genannten Möglichkeiten der Ausgleich noch nicht erreicht wird, dann wird das restliche Defizit über das Ökokonto der Stadt Moers gedeckt. Die Ermittlung des Eingriffs und die Bestimmung des Umfangs an Kompensationsmaßnahmen wird in nachfolgenden Verfahren durchgeführt. In Karte 9 sind auch die Freiräume im nahen Umfeld des Vorhabens dargestellt, die bereits durch Kompensations- und Rekultivierungsmaßnahmen anderer Vorhaben belegt sind. Ausgleichsmaßnahmen Begrünung und Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen Zur Wiederherstellung zumindest einiger Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen wie auch der Abschirmung des Betriebsgeländes gegenüber der umgebenden Landschaft gehört eine Begrünung der Außenränder des Gebietes mit besiedelbaren Habitatstrukturen, die gleichzeitig Gliederungsfunktionen übernehmen. Zur Sicherung dieser Aufgaben ist an diese Grundstücksflächen die Forderung nach einem Mindestmaß an ökologischer Qualität zu stellen. Um dieses sicherzustellen, werden hier Mindeststandards formuliert, die genaue Gestaltung und Abgrenzung kann im vorliegenden Planungsschritt noch nicht festgelegt werden. Kleine und isolierte Pflanzflächen innerhalb des Betriebsgeländes (wie Blumenbeete, Bodendecker, Verkehrsgrün) erfüllen zwar die Forderung der BauNVO nach nicht überbauter Grundfläche, erreichen jedoch die bilanzierte Wertstufe nicht. Doch es werden im Bereich der Business Units auch größere Abstandsflächen und evtl. auch repräsentative Vorflächen entstehen, die unter Berücksichtigung gestalterischer Merkmale zu begrünen sind. In den breiteren Pflanzstreifen sollte das Gelände zusätzlich modelliert werden. Ein flachgeböschter, unregelmäßig ausgeformter und bis knapp 2 m über Flur hoher Wall innerhalb der Pflanzfläche vermag das Betriebsgelände schneller in die Umgebung zu integrieren. Die Großparkplätze werden mit großkronigen Bäumen überstellt. Ersatzmaßnahmen Ersatzmaßnahmen sollen die vom Eingriff betroffenen Funktionen und Werte des Naturhaushaltes oder Landschaftsbildes in möglichst ähnlicher Art und Weise wiederherstellen, sofern dies durch die Ausgleichsmaßnahmen noch nicht möglich war. Zudem müssen Ersatzmaßnahmen im vom Eingriff betroffenen Raum erfolgen und geeignet sein, dort eine Verbesserung des Zustandes von Natur und Landschaft herbeizuführen. 67 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Ersatzflächenforderungen ergeben sich aus der Inanspruchnahme eines Freiflächenpotenzials, das sich erst zukünftig mit der Umsetzung der Rekultivierungsverpflichtung aus der Abgrabung und der Aufhaldung entwickeln wird. Die Suche nach Ersatzflächen wird sich auf den Raum konzentrieren, in dem die im GEP 1999, Themenkarte Landschaft, dargestellten Bereiche zum vorrangig zu ergänzenden Biotopverbund liegen (s. Kap. 4.2.1). Des Weiteren werden in den Räumen, die der Landschaftsplan mit den Zielen Anreicherung und Wiederherstellung belegt, festgesetzte Maßnahmen umgesetzt. 8 RAUMORDNERISCHE BEWERTUNG DES VORHABENS 8.1 Verträglichkeit mit den landesplanerischen Vorgaben (LEPro, LEP) Die Planung für die projektierte Errichtung der MotoWorld Moers bezieht sich auf einen Standort, für den im LEP Freiraum dargestellt ist, auf dem jedoch in zeitlicher Folge mehrere flächenintensive Nutzungen (Sand-/Kiesabbau, Verfüllung/Aufhaldung mit Bergematerial) konzentriert werden und somit durch diese Mehrfachnutzung eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch das Vorhaben als alternative Folgenutzung vermieden werden kann. Das Vorhaben entspricht damit den zeichnerischen und textlichen Zielen des Landesentwicklungsplans. Die MotoWorld Moers ist entsprechend der Projektbeschreibung ein Nutzungstyp mit überregionalem Einzugsgebiet, der nicht innerhalb oder am Rande des Siedlungsraumes angesiedelt werden kann und dessen Lage in direkter Zuordnung zum überregionalen Fernstraßennetz unabdingbar erforderlich ist. Am Standort „Kohlenhuck“ können idealtypisch diese Anforderungen vereint werden. Somit entspricht das Vorhaben dem im LEP genannten Ausnahmefall gemäß B. III. 1.23. und 1.25. Mit der Lage in der Ballungsrandzone der Region Rhein/Ruhr sowie insbesondere innerhalb der europäischen Metropolregion Rhein/Ruhr mit einer entsprechend hohen Bevölkerungskonzentration und großräumigen Verkehrsverbindungen in andere bevölkerungsstarke europäische Metropolregionen fügt sich das Vorhaben in das Spektrum der oberzentralen Funktionen dieser Region ein und trägt zum Strukturwandel im Steinkohlenrevier bei. Entsprechend den Erläuterungen zum LEP NRW (C. IV. 3, 3.9) werden bei der Wiedernutzbarmachung in Anspruch genommener Flächen hinsichtlich der Nachfolgenutzungen die ökologische Bedeutung und die Eignung für Erholung, Sport und Freizeit berücksichtigt. Die in Schüttung befindliche Halde wird landschaftlich gestaltet und begrünt und der Abgrabungsbereich wird nach Verfüllung nicht für eine landwirtschaftliche Nutzung sondern für die MotoWorld Moers hergerichtet. Das Vorhaben der MotoWorld Moers wird so umweltschonend wie möglich ausgeführt werden. Insgesamt ist das Vorhaben somit mit den im Landesentwicklungsplan NordrheinWestfalen dargelegten landesplanerischen Zielen vereinbar. 8.2 Regionale Verträglichkeit (GEP) Der Gebietsentwicklungsplan Düsseldorf stellt zurzeit den Vorhabensstandort als Freiraumbereich für zweckgebundene Nutzungen, hier Halde, in Verbindung mit 68 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Allgemeinem Freiraum- und Agrarbereich, Waldbereich sowie Überlagerung mit der Funktion Regionaler Grünzug dar. Das Vorhaben entspricht zurzeit nicht den zeichnerischen Zielen des Gebietsentwicklungsplanes. Eine Gebietsentwicklungsplanänderung ist erforderlich. Grundsätzlich ist das Vorhaben am bezeichneten Standort jedoch regionalverträglich, da sich das Vorhaben aufgrund der Vorbelastung seines Standorts und seines Umgebungsbereiches (Abgrabungen, Aufhaldungen, Verkehrswege, Deponien und AEZ) ohne wesentliche Nutzungskonflikte in die Umgebung und die Darstellungen des Gebietsentwicklungsplanes integrieren lässt. Weiterhin entspricht das projektierte Vorhaben den verbindlichen Zielen des Gebietsentwicklungsplans Düsseldorf bezüglich Strukturwandel und Attraktivitätssteigerung im Steinkohlenrevier mit Impulsen für den Arbeitsmarkt (siehe Kapitel 2.1.2). Das Ziel der Entwicklung eines Regionalen Grünzuges wird im Vorhabensbereich und seiner Umgebung nicht wesentlich beeinträchtigt, da der regionale Grünzug insbesondere von der Leitstruktur der Moersbachaue und der rekultivierten Halde Kohlenhuck getragen wird. Insgesamt betrachtet, steht das projektierte Vorhaben MotoWorld Moers mit den im Gebietsentwicklungsplan Düsseldorf formulierten regionalplanerischen Zielen in Einklang. 8.3 Verträglichkeit mit den Zielen der Kommunalentwicklung Für das Vorhaben MotoWorld Moers sind die Flächennutzungspläne der betroffenen Städte Moers und Kamp-Lintfort entsprechend zu ändern, da die bislang für den Vorhabensbereich dargestellten kommunalen Ziele nur nachrichtlich aufgrund der Genehmigungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften übernommen wurden (Abgrabungsrecht/Bundesberggesetz). Im Freizeitzielplan für den Landschaftspark NiederRhein, der im Auftrag der Städtegemeinschaft vom KVR erarbeitet wurde, ist im „Baustein Sport“ ein Motorsportzentrum enthalten, das die bisherigen Motorsportaktivitäten mit überregionaler Ausstrahlung am Eyller Berg (Kamp-Lintfort) wegen dortiger Nutzungsaufgabe nun im Raum zwischen den Städten Moers, Kamp-Lintfort und Rheinberg fortführen soll. Damit entspricht die MotoWorld Moers den kommunalen Zielsetzungen. 8.4 Verträglichkeit mit den betroffenen Nutzungen, Schutzkategorien und Schutzgütern unter Berücksichtigung von Minderungsund Kompensationsmaßnahmen Da die Vorhabensfläche selbst, aber auch Teilflächen im Umfeld, durch den Sand/Kiesabbau und die Verfüllung/Aufhaldung mit Bergematerial wesentlich anthropogen überformt und umliegende Nutzungen (BAB 57, Müllverbrennungsanlage mit Deponie) als Vorbelastung des Landschaftsraumes einzustufen sind, sind dort die meisten Schutzgüter nur mit einer geringen Wertigkeit ausgeprägt. Die MotoWorld Moers wird schalltechnisch so konzipiert, dass die Immissionsrichtwerte an den umliegenden Einzelhäusern/Gehöften eingehalten und damit dort gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse ermöglicht werden. Der Verlust des Freiflächenpotenzials durch 69 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Überbauung und Versiegelung kann zum Teil auf der Vorhabensfläche und im (weiteren) Umfeld mit Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen auf umliegende Biotopstrukturen und auf das Schutzgut Wasser sind nicht erheblich. Die vorhabensbedingte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist zu relativieren, da der Raum bereits visuell wesentlich vorbelastet ist. Insgesamt betrachtet, ergibt sich für das geplante Vorhaben an diesem Standort nur ein geringes Konfliktpotenzial gegenüber Schutzgüter und Nutzungen. Eine Verträglichkeit mit den betroffenen Nutzungen, Schutzkategorien und Schutzgütern wird festgestellt. 8.5 Gesamtergebnis zur raumordnerischen Bewertung des Vorhabens Mit der Wahl der Vorhabensfläche am „Kohlenhuck“ durch den Investor wurde ein Standort gefunden, der sowohl im Hinblick auf die Umweltschutzgüter als auch auf die vorhandenen Nutzungen und die landes- und regionalplanerischen Ziele nur ein geringes Konfliktpotenzial aufweist. Durch die im Betreiberkonzept formulierte Begrenzung der Großveranstaltungen im Bereich Motorsport auf ca. 10 Veranstaltungen pro Jahr und entsprechende Verminderungsmaßnahmen bleibt auch für die im Umfeld des Vorhabens befindlichen Nutzungen die Situation mit gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen bestehen. Das Vorhaben verursacht den Verlust eines Freiflächenpotentials, das sich erst nach der Umsetzung der Rekultivierungsverpflichtung aus der Sand-/Kiesabgrabung und der Aufhaldung entwickeln würde. Dieser Verlust kann durch Kompensationsmaßnahmen zum Teil auf der Vorhabensfläche und im (weiteren) Umfeld sowie falls erforderlich auch über ein Ökokonto ausgeglichen werden. Insgesamt betrachtet, kann die Verträglichkeit des Vorhabens sowohl mit den Umweltbelangen als auch mit den bestehenden Nutzungen sowie die Vereinbarkeit mit den Zielen der Landes-, Regional- und Kommunalplanung festgestellt werden. 70 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ 9 HINWEISE AUF NACHFOLGENDE VERFAHRENSSCHRITTE 9.1 Änderung des Flächennutzungsplanes Die geltenden Flächennutzungspläne der Städte Moers und Kamp-Lintfort sehen keine entsprechenden Darstellungen zur bauleitplanerischen Absicherung des Vorhabens ‚projektierte Errichtung der MotoWorld Moers’ im Bereich der Vorhabensfläche vor. Entsprechend sind die vorbereitenden Bauleitpläne der Städte Moers und KampLintfort nachfolgend zur Änderung des Gebietsentwicklungsplanes Düsseldorf anzupassen. Die Vorhabensfläche wäre als „Sondergebiet Motorsport“ darzustellen. Inwieweit diese Bezeichnung als Zweckbestimmung für eine Sondergebietsausweisung im Flächennutzungsplan ausreicht oder weiter detailliert werden muss, kann erst im weiteren Verfahren geklärt werden. Im Juli 2004 wird voraussichtlich die Novellierung des Baugesetzbuches in Kraft treten. Die nach diesem Zeitpunkt vorgenommenen Bauleitplanverfahren sind verfahrenstechnisch entsprechend dem neuen Gesetz durchzuführen. In Zukunft ist für die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen ein Umweltbericht zu erstellen. In diesem Umweltbericht sind die auf Grund der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB (- Novelle) ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen. Werden die Aufstellungsbeschlüsse für die erforderlichen Flächennutzungsplanänderungen noch vor in Kraft treten der BauGB-Novelle gefasst, sind die Übergangsvorschriften entsprechend zu beachten und anzuwenden. 9.2 Aufstellung des Bebauungsplanes Zur verbindlichen bauleitplanerischen Absicherung der geplanten Errichtung der MotoWorld Moers ist ein Bebauungsplan im Parallelverfahren zur Flächennutzungsplanänderung aufzustellen, der auch den Abschnitt der K33n von der BAB 57 bis zur Zufahrt der MWM umfasst. Die Erschließung über die K 33n ist gesichert, da für den Neubau ein Planfeststellungsbeschluss (1999) vorliegt. Diese Maßnahme kann durch einen Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) als Teil des Bebauungsplanes – durch einen Durchführungsvertrag gesichert - umgesetzt werden. Sofern der Aufstellungsbeschluss für den erforderlichen Bebauungsplan nach Inkrafttreten der BauGB-Novelle gefasst wird, ist die Begründung des Bebauungsplanes grundsätzlich um einen Umweltbericht (Umweltprüfung mit Ermittlung der Umweltfolgen) zu ergänzen. Die Übergangsvorschriften sind entsprechend zu beachten. Nach heutiger Rechtslage ist gemäß der Anlage 1 ‚Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben’ zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG für die Errichtung und den Betrieb einer ständigen Renn- oder Teststrecke für Kraftfahrzeuge eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Abs. 1 Satz 1 vorgesehen. Weiterhin ist bei einem Vorhaben nach Ziffer 18.7.1 der Anlage 1 „Liste der UVPpflichtigen Vorhaben“ des UVPG (Bau eines Städtebauprojekts für sonstige bauliche Anlagen, für den im bisherigen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt wird, nur im Aufstellungsverfahren, mit einer zulässigen 71 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO oder einer festgesetzten Größe der Grundfläche von insgesamt 100.000 m_ oder mehr) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Da die überbaute Fläche der MotoWorld Moers ca. 25 ha ausmacht, bedeutet dies, dass im Bebauungsplanverfahren in jedem Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung als Darlegung der Umweltfolgen der Begründung beizufügen ist. Weiterhin unterliegt auch der Bau von zugehörigen Parkplätzen gemäß Ziffer 18.4.1 (1 ha oder mehr) einer Prüfungspflicht bzw. Ziffer 18.4.2 (0,5 ha bis weniger 1 ha) der Allgemeinen Vorprüfungspflicht. Durch die Novellierung des Baugesetzbuches wird die UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) für Bebauungspläne neu geregelt. Nach neuem Recht besteht bei Vorhaben im bisherigen Außenbereich bei Städtebauprojekten für sonstige bauliche Anlagen (ab einer Grundfläche von 100.000 m_) eine generelle UVP-Pflicht für Bebauungspläne. Diese Einstufung ist bei vorliegendem Vorhaben gegeben. 9.3 Immissionsrechtliche Genehmigung Das Vorhaben der Errichtung der MotoWorld Moers bedarf einer Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Ein Antrag auf immissionsrechtliche Genehmigung ist erst dann zu stellen, wenn entsprechendes Baurecht durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan geschaffen und die Straßenanbindung des Standortes geklärt ist (K 33n). Im Zuge der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist im VorhabenZulassungsverfahren über eine weitere detaillierte UVP zu entscheiden. Die Spalte 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen der 4. BImSchV besagt unter Ziffer 10.17, dass „ständige Renn- oder Teststrecken für Kraftfahrzeuge“ einer Genehmigungspflichtigkeit nach § 4 BImSchG unter Beteiligung der Öffentlichkeit unterliegen. Gemäß Spalte 2 der 4. BIMSchV ist in Ziffer 10.17 für „Anlagen, die an fünf Tagen oder mehr je Jahr der Übung oder Ausübung des Motorsports dienen, ausgenommen Anlagen mit Elektromotorfahrzeugen und Anlagen in geschlossenen Hallen sowie Modellsportanlagen“ ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG ohne Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Zum heutigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass für das Vorhaben der Errichtung der MotoWorld Moers ein Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG durchgeführt werden muss. Nach heutiger Rechtslage ist gemäß der Anlage 1 ‚Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben’ zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG für die Errichtung und den Betrieb einer ständigen Renn- oder Teststrecke für Kraftfahrzeuge eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Abs. 1 Satz 1 vorgesehen. Inwieweit die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanungen erstellten Umweltprüfungen auch für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ausreichend sind, kann erst zu einem späteren Zeitpunkt abschließend geklärt werden. 72 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ 9.4 Bergrechtliche Verfahren Vor Inanspruchnahme der Flächen durch die MotoWorld Moers ist zunächst eine Anpassung des Hauptbetriebsplanes zur Schüttung der Halde Kohlenhuck, verbunden mit einem Verzicht auf Aufhaldung im Bereich der Vorhabensfläche, durch die DSK erforderlich. Für die Inanspruchnahme bereits geschütteter Haldenflächen durch die MotoWorld Moers ist eine Entlassung von Teilflächen der Halde aus der Bergaufsicht erforderlich. Für die Abgrabung Kohlenhuck ist zu gegebener Zeit die Rekultivierungsverpflichtung zur Herstellung landwirtschaftlicher Flächen zu ändern. 73 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ 10 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG Mit der MOTOWORLD MOERS entsteht eine Anlage für Motorsportbegeisterte und für Unternehmen, die im Bereich des Motorsports entwickeln und produzieren. An einem optimalen Standort mit direkter Anbindung an das Autobahnnetz wird ein abwechslungsreiches Angebot rund um das Thema Motorsport für eine einzigartige Attraktion sorgen und Besucher in einem Einzugsgebiet bis ca. 150-200 km interessieren. Sie bietet Motorsportbegeisterten und Motorsportvereinen die Möglichkeit, die verschiedenen Streckenangebote aktiv zu Trainingszwecken und für eigene Veranstaltungen zu nutzen. Zudem wird die MotoWorld Moers bei großen internationalen Rennveranstaltungen auch für Zuschauer ein besonderer Magnet sein, die aus den deutschen Ballungsräumen Ruhrgebiet, Hagen/Wuppertal/Solingen/ Remscheid, Münster/Osnabrück, Düsseldorf/Neuss/Krefeld/ Mönchengladbach, Köln/Leverkusen/Bonn und auch aus den niederländischen Ballungsräumen Nijmegen/Arnhem, Eindhoven/Tilburg/Breda sowie aus der belgischen Metropole Brüssel kommen werden. Zentrales Element ist das 1,2 km lange Rennoval auf dem Gelände des Kohlenhucks. Weitere Motorsporteinrichtungen wie eine Indoorhalle, eine Offroad-/Crossstrecke im Bereich der Schütthalde Kohlenhuck und eine Kartbahn im Innenfeld der Rennstrecke erweitern das Angebot der MWM. Diese Vielfalt an Motorsportangeboten macht sowohl eine aktive als auch passive Teilnahme der Nutzer und Besucher möglich. Erweitert wird das Angebot durch die Schaffung von Business Units auf dem Gelände. Auf diesen Flächen werden Unternehmen angesiedelt, die im Bereich des Motorsports forschen, entwickeln und produzieren. Diese Nutzung ist eng mit dem Betrieb des Rennovals verbunden. In einer wirtschaftlich und auch räumlich durch den Steinkohlenabbau geprägten Region, die seit geraumer Zeit einen umfassenden Strukturwandel zu bewältigen hat, werden neue, zukunftsorientierte Arbeitsplätze entwickelt. Während der ersten Bauphase, die 2005 beginnen soll und die Hauptinvestitionen des Projektes umfasst, werden ca. 200 Arbeiter auf der Baustelle beschäftigt sein bei einer Bauzeit von ein bis anderthalb Jahre. Bei Inbetriebnahme der MotoWorld Moers einschließlich der Business Units werden durch direkte Investitionen und folgende Spin-Off-Effekte ca. 200 qualifizierte Arbeitsplätze entstehen, die in erster Linie mit Arbeitskräften aus der Region besetzt werden. Für den Betrieb der MWM selbst werden ca. 40 festangestellte Dienstleistungsarbeitsplätze für Wartung und Unterhaltung der verschiedenen Strecken geschaffen. Ein zusätzlicher Teil von ca. 50 Arbeitsplätzen wird für Aushilfskräfte bei Großveranstaltungen auf dem Gelände entstehen. Darüber hinaus wird mit der MotoWorld Moers ein überregionaler Magnet weitere wirtschaftliche Impulse und Kaufkraft in die Region Moers, Kamp Lintfort, Rheinberg und Neukirchen-Vluyn ziehen. Der Umfang dieser regionalwirtschaftlichen indirekten Arbeitsplätzen (z.B. im Beherbergungsgewerbe, Dienstleistungen, bei Zulieferern und im Einzelhandel), die das Projekt zusätzlich entstehen lässt, wird nach den Erfahrungen bei 200-300 Arbeitsplätzen liegen. Vor allem während der Großveranstaltungen wird sich die Nachfrage positiv auf die Sektoren Handel, Gastronomie, Beherbergung und Dienstleistung auswirken. Auch im Alltagsbetrieb wird 74 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ die MotoWorld Moers Sportler und Gäste aus einem großen Einzugsgebiet anziehen, die Dienstleistungen unterschiedlichster Art in Anspruch nehmen werden. Nicht zu vernachlässigen bei der Betrachtung der regionalwirtschaftlichen Auswirkungen ist der werbende Effekt für die Region. Die MotoWorld Moers wird den Bekanntheitsgrad effektiv steigern, da durch die internationalen Rennveranstaltungen (ca. 10 im Jahr) und die damit verbundene mediale Verbreitung im Fernsehen ein positiver Effekt für den Standort erzielt wird. Auch die Ansiedlung internationaler Automobilkonzerne, die sich im Motorsport engagieren, in den Business Units wird angestrebt. Dies wird den Standort weiter aufwerten und kann langfristig zu einer Verdichtung und Clusterbildung der Motorsportindustrie in der Region führen, die als gemeinsame Test und Versuchsstrecken die Anlagen der MotoWorld Moers nutzen werden. Im Freizeitzielplan für den Landschaftspark NiederRhein, der im Auftrage der Städtegemeinschaft vom KVR im Jahr 2000 erarbeitet wurde, ist im „Baustein Sport“ ein Motorsportzentrum enthalten, das die bisherigen Motorsportaktivitäten mit überregionaler Ausstrahlung am Eyller Berg (Kamp-Lintfort) wegen dortiger Nutzungsaufgabe nun im Raum zwischen den Städten Moers. Kamp-Lintfort und Rheinberg fortführen soll. Das Motorsportzentrum am Standort Kohlenhuck wurde im Jahr 2003 als Leitprojekt in die Zielplanung des Landschaftsparks NiederRhein aufgenommen. Damit entspricht die MotoWorld Moers den kommunalen Zielsetzungen. Die auf der Vorhabensfläche in Betrieb befindliche Sand-/Kiesabgrabung und Aufhaldung von Bergematerial haben den ursprünglichen natürlichen Standort völlig verändert. Hinzu kommen die bergbaubedingten Einflüsse und Folgewirkungen, so dass mit dem geplanten Vorhaben nur eine Inanspruchnahme eines Freiflächenpotenzials erfolgt, das sich erst zukünftig nach der Umsetzung der Rekultivierungsverpflichtung entwickeln würde. Dieser Potenzialverlust wird durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen auf der Vorhabensfläche und im Umfeld des Vorhabens, insbesondere im Bereich des im GEP 1999 dargestellten vorrangig zu entwickelnden Biotopverbundes, ausgeglichen. Bedeutsame umweltrelevante Zustände oder Artenvorkommen sowie Wechselwirkungen der Auswirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern sind derzeit nicht erkennbar. Insgesamt ist die beantragte Darstellung der Vorhabensfläche im GEP als verträglich mit den Zielen der Landes-, Regional- und Kommunalplanung zu beurteilen. 75 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ 11 LITERATUR- / QUELLENVERZEICHNIS Studien zur Projektentwicklung Ingenieurgemeinschaft Schnüll Haller und Partner, 2004: Verkehrliche Machbarkeitsstudie für die MotoWorld Moers Hannover PEUTZ Consult, 2004: Schalltechnische Untersuchung zur geplanten MotoWorld Moers Düsseldorf Literaturverzeichnis BERGBAU AG NIEDERRHEIN, HÜLSKENS & CO. UND ROSSENRAY LIEGENSCHAFTEN GMBH & CO. KG, 1987: Gemeinschaftlicher Rahmenbetriebsplan für die Gewinnung von Quarz und Quarziten sowie die Wiederverfüllung der Tagebaue mit Bergematerial und die Aufhaldung von Bergematerial im Raum Kohlenhuck/Rossenray; Duisburg BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF: Gebietsentwicklungsplan Düsseldorf 1999 BIMSCHG - GESETZ ZUM SCHUTZ VOR SCHÄDLICHEN UMWELTEINWIRKUNGEN DURCH LUFTVERUNREINIGUNGEN, GERÄUSCHE, ERSCHÜTTERUNGEN UND ÄHNLICHE VORGÄNGE IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 14. MAI 1990 (BGBL. I S. 880), zuletzt geändert am 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1950) sowie 9. September 2001 (BGBl. I S. 2331) und Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN: Entwurf Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau – EAG Bau Stand: 3. Juni 2003 EUROPÄISCHE UNION: Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27.06.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme ABl. Vom 21.07.2001, Nr. L 197, S. 30 GESCHÄFTSSTELLE LANDSCHAFTSPARK NIEDERRHEIN (HRSG.), 2002: Landschaftspark NiederRhein - Ein Wirtschafts- und Lebensraum im Wandel; Moers GESCHÄFTSSTELLE LANDSCHAFTSPARK NIEDERRHEIN (HRSG.), 7/2003: Landschaftspark NiederRhein Freizeitwirtschaftsforum, Chancen für die regionale Entwicklung, Dokumentation der Veranstaltung am 11. Juni 2003; Moers KOMMUNALVERBAND RUHRGEBIET (KVR) (HRSG.), 1986: Klimaanalyse Stadt Kamp-Lintfort, Bearb.: Horbert, TU Berlin; Essen 76 Stand: 27.05.2004 CCM GmbH & Co. KG Maessen MWM GmbH GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers __________________________________________________________________________________________ KOMMUNALVERBAND RUHRGEBIET (KVR) (HRSG.), 1988: Klimaanalyse Stadt Moers, Bearb.: Havlik, TH Aachen und Stock, KVR; Essen KOMMUNALVERBAND RUHRGEBIET (KVR), 2000: Freizeitzielplan Landschaftspark NiederRhein, Zwischenbericht, Essen KREIS WESEL (HRSG.), 1986: Landschaftsplan Raum Alpen/Rheinberg des Kreises Wesel, Der Oberkreisdirektor - Amt für Planung und Umwelt ; Wesel KREIS WESEL (HRSG.), 1992: Landschaftsplan des Kreises Wesel Raum Kamp-Lintfort, Der Oberkreisdirektor - Amt für Planung und Umwelt ; Wesel KREIS WESEL (HRSG.), 1992: Landschaftsplan des Kreises Wesel Raum Moers/Neukirchen-Vluyn, Der Oberkreisdirektor - Amt für Planung und Umwelt ; Wesel MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES NORDRHEIN WESTFALEN: Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände (Abstandserlass) MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN: LEP NRW, Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen 1995, Landesentwicklungsprogramm – Landesplanungsgesetz MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (HRSG.), 1989: Luftreinhaltung in Nordrhein-Westfalen, Eine Erfolgsbilanz der Luftreinhaltung 1975 – 1988; Düsseldorf STADT DUISBURG: Flächennutzungsplan und Landschaftsplan STADT KAMP-LINTFORT: Auskünfte über Bebauungspläne, Vorhaben nach § 35 BauGB STADT KAMP-LINTFORT: Flächennutzungsplan STADT MOERS: Auskünfte über Bebauungspläne, Vorhaben nach § 35 BauGB STADT MOERS: Flächennutzungsplan STADT RHEINBERG: Auskünfte über Bebauungspläne, Vorhaben nach § 35 BauGB STADT RHEINBERG: Flächennutzungsplan UVPG - Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EGRichtlinien zum Umweltschutz. Berlin, 03. August 2001 VHW – LANDESVERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN (HRSG.): Die Umweltprüfung in der Bauleitplanung – Hinweise zur praktischen Umsetzung und Ausblick auf die neue Rechtslage (30. Juni 2003) 77 Stand: 27.05.2004