MotoWorld Moers - Bezirksregierung Düsseldorf

Transcrição

MotoWorld Moers - Bezirksregierung Düsseldorf
Creativ Consulting Management (CCM) GmbH & Co. KG
Maessen MotoWorld Moers (MWM) GmbH
Unterlagen gemäß § 14 Absatz 3 und 4
Landesplanungsgesetz NW
für das
GEP-Änderungsverfahren
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
für den Bau des Motorsportparks
MotoWorld Moers
am Kohlenhuck in Moers / Kamp-Lintfort
aufgestellt im Mai 2004
Bearbeitung:
ASP – Atelier Schreckenberg
Planungsgesellschaft mbH
Contrescarpe 8b
28203 Bremen
Tel. 0421-369 12 0
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Carl-Peschken-Straße 12
47441 Moers
Tel. 02841-7905 0
1
Stand: 27.05.2004
CCM GmbH & Co. KG
Maessen MWM GmbH
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers
__________________________________________________________________________________________
INHALTSVERZEICHNIS
1
1.1
Einleitung .....................................................................................................................7
Aufgabenstellung und Zielsetzung und allgemeine methodische Vorgehensweise ......... 8
1.2
Kurzbeschreibung des Vorhabens, seiner Standortanforderungen und des
Vorhabensträgers.......................................................................................................... 9
1.3
Hinweise zur Untersuchung von Strecken- und Planungsvarianten .............................. 10
1.4
Kurzdarstellung möglicher raumbedeutsamer Projektwirkungen................................... 11
1.5
Abgrenzung des Untersuchungsraumes ...................................................................... 11
2
2.1
Bestandsaufnahme bestehender Ziele und Schutzkategorien im
Untersuchungsraum ..................................................................................................13
Verbindliche planerische Vorgaben.............................................................................. 13
2.1.1
Landesplanungsgesetz (LPlG), Gesetz zur Landesentwicklung (LEPro),
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ..................................... 13
2.1.2
Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP ´99)............... 16
2.1.3
Bedarfspläne/Ausbaupläne für die A 57 .................................................................. 18
2.1.4
Flächennutzungsplan.............................................................................................. 18
2.1.5
Bebauungsplan....................................................................................................... 20
2.1.6
Bereiche nach § 35 BauGB..................................................................................... 20
2.1.7
Bauschutzbereiche nach § 12 LuftVG ..................................................................... 21
2.1.8
Landschaftsplan des Kreises Wesel........................................................................ 21
2.1.9
Planfeststellungen für Abgrabungen und Verfüllungen............................................. 27
2.1.10
Planfeststellungen für Aufschüttungen/Halden gemäß Bergrecht............................. 31
2.1.11
Planfeststellung K 33n ............................................................................................ 32
2.2
Schutzkategorien nach Fachgesetzen ......................................................................... 32
2.2.1
Landschaftsgesetz, Schutzgebiete gemäß rechtsgültiger Verordnungen.................. 32
2.2.2
Wasserhaushaltsgesetz/Landeswassergesetz/Festlegungen von Wasserrechten
und Gewässernutzungen ........................................................................................ 33
2.2.3
Abstandsflächen nach Bundesfernstraßengesetz, Straßen- und Wegegesetz
NRW (StrWG NRW)................................................................................................ 33
2.2.4
Abstandsflächen nach Abstandserlass NRW und Bundesimmissionsschutzgesetz .. 34
2.2.5
Landesforstgesetz NRW ......................................................................................... 35
2.2.6
Luftverkehrsgesetz, Fluglärmgesetz ........................................................................ 35
2.3
Aussagen informeller Planungsinstrumente ................................................................. 35
2.3.1
Fachbeitrag der LÖBF zum GEP ´99....................................................................... 36
2.3.2
Biotopkataster......................................................................................................... 36
2.3.3
Denkmalpflegerischer Fachbeitrag zum GEP ´99 (z.B. Geologische Aufschlüsse) ... 36
2.3.4
Klima-Gutachten ..................................................................................................... 36
2.3.5
Planungskonzepte für eine erholungsorientierte Nachfolgenutzung der
Bergehalde Kohlenhuck (zugelassener Rahmenbetriebsplan) und für den
Landschaftspark NiederRhein ................................................................................. 37
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Stand: 27.05.2004
CCM GmbH & Co. KG
Maessen MWM GmbH
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers
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3
3.1
Vorhabensbeschreibung ...........................................................................................37
Begründung des Vorhabens einschließlich Erläuterung des Flächenbedarfs ................ 37
3.2
Projektbeschreibung.................................................................................................... 38
3.2.1
Renn- und Teststrecken.......................................................................................... 38
3.2.2
Gebäude und deren Nutzung .................................................................................. 39
3.2.3
Freiflächen und deren Nutzung ............................................................................... 40
3.2.4
Bau- und Betriebskonzept....................................................................................... 40
3.3
Integration in des bestehende Verkehrsnetz ................................................................ 40
3.3.1
Anbindung an den ÖPNV (Angebote von der DB und von Buslinien) ....................... 41
3.3.2
Parkplatzbewirtschaftung, Park&Ride-Angebot und Bike&Ride-Angebot.................. 41
3.3.3
Anbindung an das Fuß- und Radwegenetz.............................................................. 41
3.3.4
Anbindung an das Straßennetz ............................................................................... 42
3.4
Ver-/Entsorgung, Entwässerung .................................................................................. 43
3.5
Flächeninanspruchnahme ........................................................................................... 43
3.5.1
Renn- und Teststrecken.......................................................................................... 43
3.5.2
Gebäude für motorsportorientierte Forschung, Entwicklung und Produktion............. 43
3.5.3
Anlagen zur Entwässerung ..................................................................................... 43
3.5.4
Wirtschaftliche Bedeutung ...................................................................................... 44
4
4.1
Schutzgutbezogene Beschreibung und Beurteilung der Umweltsituation im
Untersuchungsraum (unter besonderer Berücksichtigung raumbedeutsamer
Bereiche) und zu erwartende Entwicklung ohne Vorhaben .....................................46
Abgrenzung des Untersuchungsraumes ...................................................................... 46
4.2
Ausgangssituation ....................................................................................................... 46
4.2.1
Natur und Landschaft, Land- und Forstwirtschaft, Naturdenkmäler .......................... 46
4.2.2
Freizeit und Erholung.............................................................................................. 47
4.2.3
Öffentliche Einrichtungen und Infrastruktur (z.B. Ver- und Entsorgung).................... 48
4.2.4
Wohnen und Gewerbe (Siedlungsstruktur) .............................................................. 48
4.2.5
Wirtschaft und Arbeitsmarkt .................................................................................... 48
4.2.6
Verkehr................................................................................................................... 49
4.2.7
Abbau oberflächennaher Bodenschätze/Rekultivierungen ....................................... 50
4.2.8
Aufhaldungen/Rekultivierungen des Steinkohlenbergbaus....................................... 50
4.2.9
Altablagerungen und schädliche Bodenveränderungen ........................................... 50
4.2.10
Sonstige Nutzungen................................................................................................ 51
4.3
Schutzgüter................................................................................................................. 51
4.3.1
Schutzgut Mensch .................................................................................................. 51
4.3.2
Schutzgut Pflanzen und Tiere ................................................................................. 52
4.3.3
Schutzgut Boden .................................................................................................... 53
4.3.4
Schutzgut Wasser................................................................................................... 54
4.3.5
Schutzgut Klima/Luft ............................................................................................... 56
4.3.6
Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild .................................................................... 57
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4.3.7
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter............................................................... 58
4.3.8
Zu erwartende Entwicklung ohne das Vorhaben...................................................... 58
5
5.1
Alternativenuntersuchung für Motoworld Moers .....................................................58
Untersuchte Standorte................................................................................................. 58
5.2
Standortvergleich und Fazit ......................................................................................... 59
6
6.1
Vorhabensbezogene umwelterhebliche Auswirkungen auf Nutzungen und
Schutzgüter – einschließlich Wechselwirkungen.....................................................60
Baubedingte Auswirkungen auf die Schutzgüter .......................................................... 60
6.2
Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf die Schutzgüter unter besonderer
Berücksichtigung der einzelnen Raumnutzungen......................................................... 62
6.3
Untersuchung der Wechselwirkungen der Auswirkungen zwischen den einzelnen
Schutzgütern............................................................................................................... 65
7
7.1
Möglichkeiten zur Kompensation (Vermeidung, Verminderung, Ausgleich und
Ersatz) der Auswirkungen des Vorhabens ...............................................................65
Vermeidungsmaßnahmen ........................................................................................... 65
7.2
Verminderungsmaßnahmen ........................................................................................ 65
7.3
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ............................................................................ 66
8
8.1
Raumordnerische Bewertung des Vorhabens..........................................................68
Verträglichkeit mit den landesplanerischen Vorgaben (LEPro, LEP) ............................. 68
8.2
Regionale Verträglichkeit (GEP) .................................................................................. 68
8.3
Verträglichkeit mit den Zielen der Kommunalentwicklung ............................................. 69
8.4
Verträglichkeit mit den betroffenen Nutzungen, Schutzkategorien und Schutzgütern
unter Berücksichtigung von Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen .................. 69
8.5
Gesamtergebnis zur raumordnerischen Bewertung des Vorhabens ............................. 70
9
9.1
Hinweise auf nachfolgende Verfahrensschritte........................................................71
Änderung des Flächennutzungsplanes ........................................................................ 71
9.2
Aufstellung des Bebauungsplanes ............................................................................... 71
9.3
Immissionsrechtliche Genehmigung ............................................................................ 72
9.4
Bergrechtliche Verfahren ............................................................................................. 73
10
Allgemein verständliche zusammenfassende Darstellung ......................................74
11
Literatur- / Quellenverzeichnis ..................................................................................76
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KARTENVERZEICHNIS
Karte 1
Städtebaulicher Entwurf
1 : 5.000
Karte 2
Gebietsentwicklungsplan 1999 (incl. 19. GEP-Änderung) 1 : 50.000
Legende zum GEP
Karte 3
Planerische Vorgaben und Vorhaben – FNP
Karte 4
Planerische Vorgaben und Vorhaben
9/10
16/17
16/17
1 : 25.000 18/19
– Sand-/Kiesabbau, Steinkohlenbergbau
1 :25.000
27/28
Karte 5
Schutzgüter SG Mensch, SG Kultur-/sonstige Sachgüter,
1 :25.000
50/51
Karte 6
Schutzgut Pflanzen und Tiere, Schutzgebiete
1 : 25.000 51/52
Karte 7
Schutzgut Boden und Wasser
1 : 25.000 52/53
Karte 8
Schutzgüter SG Klima/Luft, SG Landschaft
1 :25.000
55/56
Karte 9
Räume für Kompensationsmaßnahmen
1 :25.000
65/66
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zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers
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EINLEITUNG
Die MotoWorld Moers (MWM) ist ein Projekt für Motorsportbegeisterte. An einem
optimalen Standort mit direkter Anbindung an das Autobahnnetz des Ruhrgebietes und
der Nachbarländer Niederlande und Belgien wird ein abwechslungsreiches Angebot
rund um das Thema Motorsport für eine einzigartige Attraktion sorgen.
In unserer Informationsgesellschaft wächst der Bedarf an gut organisierten
Freizeitangeboten stetig an. Parallel zur Ausgestaltung der verschiedenen Medien und
ihrer Technologien steigt das Interesse an einer Verbindung von Information und
Entertainment auch in unserer Freizeit. Wir wollen einerseits sinnvoll unterhalten
werden, zugleich suchen wir aber auch Abwechslung und Zerstreuung. Idealerweise
sollten all diese Ansprüche an einem Ort vereint sein; für jeden soll etwas dabei sein.
Die MotoWorld Moers ermöglicht all diese Aspekte der modernen Freizeitgestaltung.
Sie bietet Motorsportbegeisterten und Motorsportvereinen die Möglichkeit, die
verschiedenen Streckenangebote aktiv zu Trainingszwecken und für eigene
Veranstaltungen zu nutzen. Zudem wird die MotoWorld Moers bei großen
internationalen Rennveranstaltungen auch für Zuschauer ein besonderer Magnet sein,
der weit über die Region des Niederrheins hinausstrahlt.
Mit der MotoWorld Moers wird ein Projekt im Freizeitmarkt entwickelt. Dieses
Marktsegment weist seit Jahren ein kontinuierliches Wachstum auf. Für die Region
Moers, Kamp-Lintfort, Rheinberg und Neukirchen-Vluyn schafft dieses Projekt
Einkommen, Beschäftigung und Steuereinnahmen. Daneben ist die MWM als
Bestandteil des Landschaftsparks NiederRhein auch ein aktives Instrument des
Standortmarketings und der Wirtschaftsförderung. Mit der MotoWorld Moers soll eine
Motorsportdestination mit einem überregionalen Bekanntsheitsgrad und touristischer
Relevanz am Niederrhein entstehen.
Zentrales Element ist das 1,2 km lange Rennoval auf dem Gelände des Kohlenhucks.
Weitere Motorsporteinrichtungen wie eine Indoorhalle, eine Offroad- / Crossstrecke im
Bereich der Bergehalde Kohlenhuck und eine Cartbahn im Innenfeld der Rennstrecke
erweitern das Angebot der MWM. Diese Vielfalt an Motorsportangeboten macht sowohl
eine aktive als auch passive Teilnahme der Nutzer und Besucher möglich.
Ergänzt und erweitert wird das Angebot durch die Schaffung von Business Units auf
dem Gelände. Auf diesen Flächen werden Unternehmen angesiedelt, die im Bereich
des Motorsports forschen, entwickeln und produzieren. Die in den Business Units
residierenden Unternehmen sind auf die Nutzung der Strecken der MWM zu Test- und
Forschungszwecken angewiesen. Durch den Nutzungsmix aus freizeit- und
sportorientierten Angeboten und der Ansiedlung von forschenden und produzierenden
Unternehmen aus dem Motorsportbereich auf dem Gelände der MotoWorld Moers
entsteht ein Standort, der sowohl von der Bedeutung wie von seinen wirtschaftlichen
Impulsen weit über die regionalen Grenzen hinausstrahlen wird. Einzelhandel ist auf
den Flächen der MotoWorld Moers nicht vorgesehen.
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Bundesweit existieren ca. 119 Moto-Cross / Enduro- Strecken (zumeist
Trainingsgelände und Übungsplätze von Off-Road-Clubs) und 2 permanent nutzbare
Off-Road-Gelände für 4x4-PKW. Fast alle Anlagen sind in Ihrer Ausgestaltung und
Angebotsstruktur vergleichbar und austauschbar. D. h. einseitige Nutzungsangebote
auf räumlich begrenzten Standorten, deren Nutzung zudem stark durch Auflagen
begrenzt werden. Zudem werden immer mehr Übungs- und Rennstrecken in
Deutschland vor allem aufgrund nachbarschaftlicher und umweltschutzrechtlicher
Konflikte geschlossen. So klagt z. B. der ADAC als einer der größten Vertreter der
aktiven Motorsportfans über einen Rückgang von Trainingsgeländen, auf denen seine
Mitglieder ihren Sport ausüben können. Ein Standort mit einem solch exzeptionellem
Angebot fehlt zur Zeit in Deutschland. Es besteht ein Bedarf an einer Einrichtung, an
der all die oben genannten Nutzungen an einem Standort angeboten werden.
In der projektierten MotoWorld Moers ist der Motorsport das zentrale Thema. In ihrem
Kernbereich werden die verschiedenen Disziplinen, Klassen und Wettbewerbe rund um
den Motorsport stehen. Sie konkurrieren um Schnelligkeit oder Geschicklichkeit – ob
Indoor, auf Asphalt oder Off-Road. Für eine Vielzahl von regelmäßigen nationalen und
internationalen Wettbewerben wird dieser Themenpark die Kulisse bieten. Die
Möglichkeiten eines motorsportlichen Schwerpunktes gehen allerdings noch weiter:
Neue Contests werden ins Leben gerufen, an großen Rennwochenenden wird ein
vielfältiges Rahmenprogramm rund um das Thema Motorsport inszeniert.
Das Konzept ist sowohl in inhaltlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht umfassend,
zukunftsorientiert und eine Bereicherung für die gesamte Region – grenzenloser,
unkompliziert zu erreichender Motorsportspaß als attraktive Möglichkeit der
Freizeitgestaltung. Zudem entstehen in den Business Units hochqualifizierte
Arbeitsplätze. Als westliches Tor zum Ruhrgebiet und als nördliches Tor zu unseren
niederländischen Nachbarn befindet sich dieser Standort innerhalb eines
bevölkerungsreichen, grenzüberschreitenden Ballungsgebietes. Die Wahrscheinlichkeit, dass Besucher auch weite Wege in Richtung Moers antreten, ist hoch –
schließlich ist das Projekt einzigartig und die auf den verschiedenen Rennstrecken
stattfindenden internationalen Rennen werden schnell für einen hohen überregionalen
Bekanntheitsgrad der MotoWorld Moers sorgen.
1.1
Aufgabenstellung und Zielsetzung und allgemeine methodische Vorgehensweise
Gebietsentwicklungspläne legen auf Grundlage des Landesentwicklungsprogramms
und der Landesentwicklungspläne die regionalen Ziele der Raumordnung und
Landesplanung für die Entwicklung der Regierungsbezirke und für alle
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest (vgl. § 14 Abs.
1 LPlG).
Das Vorhaben MotoWorld Moers MWM soll im Gebietsentwicklungsplan Düsseldorf
(GEP) zeichnerisch so dargestellt und planerisch so abgesichert werden, dass damit
die Realisierung ermöglicht wird. Bei einer solchen vorhabensbezogenen Darstellung
im Gebietsentwicklungsplan müssen nach dem Landesplanungsgesetz die
Auswirkungen auf die Umwelt einschließlich der wechselseitigen Abhängigkeiten der
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einzelnen Umweltmedien der Planungsstufe entsprechend berücksichtigt werden (vgl.
§ 14 Abs. 3 LPlG).
Bei Gebietsentwicklungsplanverfahren, die auf Anregung eines Vorhabensträgers
durchgeführt werden, hat dieser die erforderlichen Unterlagen beizubringen (vgl. § 14
Abs. 4 LPlG). Mit Vorlage dieser Unterlagen wird der gesetzlichen Vorgabe Genüge
getan. Die Gliederung für die vorliegenden Unterlagen und damit die allgemeine
methodische Vorgehensweise wurde mit der Bezirksregierung abgestimmt (vgl. § 14
Abs. 4 LPlG).
1.2
Kurzbeschreibung des Vorhabens, seiner Standortanforderungen und des
Vorhabensträgers
Der Standort
Der Standort muss spezifische Kriterien erfüllen, die ihn für das außergewöhnliche
Motorsport- und Veranstaltungskonzept qualifizieren: Seine verkehrliche Erschließung
(direkte Anbindung an die Autobahn) und das GEP-Änderungsverfahren müssen
unproblematisch umsetzbar sein. Baugrund und Gelände müssen in ausreichender
Größe vorhanden sein. Auf diese Art kann ein brach liegendes Areal einer sinnvollen
wirtschaftlichen Wiederverwertung unter Schaffung zukunftsorientierter Arbeitsplätze
zugeführt werden.
Seit 1998 wurde für das Konzept ein entsprechendes Gelände in Deutschland gesucht.
Fast alle Grundstücke sind nach einer ersten Begutachtung durch den Kriterienkatalog
gefallen. Vor allem die ausreichende Verfügbarkeit von Baugrund und die räumliche
Nähe zu einem Ballungsraum, mit einer Bevölkerung, die sich für Motorsport
begeistern kann, waren Ausschlussgründe für untersuchte Alternativstandorte. Seit
2003 konzentriert sich die Projektentwicklung auf den Standort Kohlenhuck, für den die
heutigen Grundstückseigentümer, die Firma Risch und die Deutsche Steinkohle AG
(DSK) für die erste Entwicklungsphase bereits die entsprechenden Grundstücke
bereitgestellt haben.
Eine Studie des B.A.T. Freizeitforschungsinstitutes ermittelt für verschiedene
Freizeitziele die durchschnittlich akzeptierte Fahrtzeit. Für Freizeitparks liegt diese
Mobilitätsbereitschaft bei ca. 1,4 Stunden. Ausgehend vom Projektstandort leben in
einem Fahrzeitenradius von bis zu 60 Minuten rd. 10 Mio. Menschen. Der Großteil
davon entfällt mit ca. 9,5 Mio. Menschen auf den deutschen Einzugsbereich des
Projektes MotoWorld Moers.
Der gewählte Standort – das Gelände Kohlenhuck an der BAB 57 mit der eigenen
Abfahrt Asdonkshof – erfüllt alle oben genannten Anforderungen: Die wirtschaftliche
Umsetzbarkeit der MotoWorld Moers ergibt sich aus seiner exzellenten verkehrlichen
Lage in Verbindung mit dem großen Potenzial des Einzugsgebietes in NRW, den
Niederlanden und Belgien. Im Norden des Stadtgebietes von Moers ist eine
ausreichend große und verfügbare Fläche für diese Zwecke vorhanden. Zurzeit wird
die Fläche ausgekiest und wieder verfüllt. Der östliche Bereich wird als
Bergeschüttfläche genutzt. Entsprechende Vereinbarungen mit der DSK über eine
Teilnutzung von ca. 60 ha der Fläche sind bereits getroffen. Die DSK hat diese
Teilfläche aus ihrem Nutzungsrecht als Haldenfläche ausgeklammert. Die Flächen für
diese erste Entwicklungsphase sind vertraglich gesichert, für eine 15 ha große
Erweiterung in östliche Richtung in der zweiten Phase existiert eine Absichtserklärung
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der Eigentümer und der DSK. Mit der Autobahnzu- und -abfahrt „Asdonkshof“ ist das
Gelände unmittelbar an die BAB 57 angeschlossen, zugleich ist es über die BAB 42
gut zu erreichen.
Verfügbare Flächenpotenziale im Bereich angrenzender Abfahrten ermöglichen die
Einrichtung von Shuttleparkplätzen bei internationalen Motorsportgroßveranstaltungen.
In der endgültigen Ausbaustufe ist in Abhängigkeit mit dem Verkehrskonzept Parkraum
für ca. 10.000 PKW auf dem Gelände vorhanden (vgl. Kap. 3.3).
Durch die großen Abstandsflächen zu angrenzenden Splittersiedlungen gewährleistet
der Standort die Einhaltung der gültigen Lärmschutzrichtlinien in den Bereichen der
angrenzenden Wohnbebauung.
Der vorhandene See der LINEG wird in das städtebauliche Konzept integriert. An
diesem Standort werden durch die LINEG Auswaschungen aus dem Grundwasser
gereinigt. Aufgrund der vorhandenen Off-Shore-Anlage muss der See aus
Sicherheitsgründen eingezäunt werden. Die Lage basiert auf Berechnung der
vorhandenen Grundwasserströme und kann nicht verändert werden.
Das Vorhaben
Ankernutzung der MotoWorld Moers ist das 1,2 km (3/4 Meile) lange Rennoval auf dem
Gelände. Weitere Motorsporteinrichtungen wie eine Indoorhalle, eine Offroad/Crossstrecke im Bereich der Schütthalde Kohlenhuck und eine Cartbahn im Innenfeld
der Rennstrecke erweitern das Angebot der MWM. Entlang der Bundesautobahn A 57
werden auf einem Areal von ca. 10 ha Teilflächen, sogenannte „Business Units“, für
Unternehmen angeboten, die im Bereich des Motorsports forschen, entwickeln und
produzieren. Diese Nutzung ist eng mit dem Betrieb des Rennovals verbunden.
Der Vorhabensträger
Vorhabensträger für dieses Motorsportprojekt sind die Creativ Consulting Management
(CCM) GmbH & Co. KG mit Sitz in Fischerhunde und die Maessen MotoWorld Moers
(MWM) GmbH mit Sitz in Moers.
Die CCM entwickelt Ideen für Projekte und erbringt Beratungsleistungen für
Unternehmen. In der Vergangenheit wurden bereits verschiedene Großprojekte
realisiert. Schwerpunkt der CCM ist es, zukunftsfähige Ideen zu entwickeln und
passende Grundstücke für die Realisierung zu aquirieren.
Die Maessen MotoWorld Moers GmbH betreibt eine kleine Rennstrecke in den
Niederlanden und entwickelt und produziert eine eigene Rennwagenserie für den
europäischen Motorsportmarkt. Die Maessen MotoWorld Moers GmbH wird das
Projekt nach Baufertigstellung betreiben.
1.3
Hinweise zur Untersuchung von Strecken- und Planungsvarianten
Seit 2003 wird durch die CCM und das Atelier Schreckenberg die Umsetzbarkeit der
MotoWorld Moers auf dem Gelände Kohlenhuck untersucht. Diese Abstimmungen
wurden bisher in enger Absprache mit den beteiligten Verwaltungen und den
Eigentümern der Grundstücke getätigt. Der städtebauliche Entwurf, der Grundlage für
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den Antrag auf GEP- Änderung ist, geht dabei auf die Interessen der
Grundstückseigentümer und Anlieger ein und ermöglicht eine wirtschaftliche und
inhaltliche Umsetzung der MWM. Die Lage des Rennovals resultiert aus
lärmschutztechnischen Überlegungen. Durch die jetzige Lage wird eine ausreichende
Entfernung zu den umliegenden Wohnbebauungen eingehalten und die
lärmschützende Wirkung der Halde genutzt. Dadurch wird den gesetzlichen
Anforderungen entsprochen.
1.4
Kurzdarstellung möglicher raumbedeutsamer Projektwirkungen
Die projektierte Errichtung der MotoWorld Moers nimmt nur Flächen in Anspruch, die
bereits durch die Gewinnung von oberflächennahen Bodenschätzen und die
Aufschüttung einer Halde beeinträchtigt sind.
Grundsätzlich sind raumbedeutsame Projektwirkungen für die Bereiche Verkehr und
Immissionen zu erwarten. Primär ist somit das Schutzgut Mensch betroffen.
1.5
Abgrenzung des Untersuchungsraumes
Der Standort der Vorhabensfläche befindet sich im Regierungsbezirk Düsseldorf. Die
Vorhabensfläche selbst liegt fast ausschließlich im nördlichen Stadtgebiet Moers und
grenzt im Norden an das Stadtgebiet Rheinberg. Nur im Nordwesten liegt das
Vorhaben geringfügig im Bereich der Stadt Kamp-Lintfort (siehe Karte 2 : GEP ).
Das Vorhaben erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung zwischen der BAB 57 KölnNimwegen im Westen und der L 137 bzw. der weitestgehend parallel verlaufenden
Bahnlinie im Osten. Sowohl die Vorhabensfläche als auch der Umgebungsbereich sind
durch Abgrabungen bzw. den Abbau von oberflächennahen Bodenschätzen zum Teil
mit verbleibenden Wasserflächen, Wiederverfüllungen sowie Aufhaldungen und
untertägigen Steinkohlenbergbau geprägt. Auf der Vorhabensfläche wird durch den
dort tätigen Abgräber nach Auskiesung eine Verfüllung durchgeführt. Im östlichen Teil
der Vorhabensfläche wird eine Halde aus Abraummaterialien (Steinkohlenbergbau)
geschüttet. Im Norden begrenzt der durch Abgrabung entstandene Haferbruchsee auf
Rheinberger Stadtgebiet die Vorhabensfläche.
Der Untersuchungsraum ist nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf mit
einem Radius von mindestens 2,2 km in alle Richtungen um die Vorhabensfläche
herum abgegrenzt (siehe Karte 2 , vgl. hierzu die Ausführungen unter Kapitel 4.1). In
diesem Untersuchungsraum liegen mit Flächenanteilen die Städte Moers (ca. 36 %Anteil), Rheinberg (ca. 32 %-Anteil), Kamp-Lintfort (ca. 31 %-Anteil) und geringfügig
Duisburg (< 1 %-Anteil). Entsprechend der beschriebenen Abgrenzung wird der
Untersuchungsraum im Süden durch den Siedlungsrand Moers-Repelen, im Westen
durch den Siedlungsrand Kamp-Lintfort und im Norden durch den Siedlungsrand
Rheinberg-Annaberg sowie durch die Bundesautobahnen BAB 57 und BAB 42
definiert. Im Osten befinden sich die nächstgelegenen Siedlungen Rheinberg-Budberg
in ca. 2,6 km und Duisburg-Baerl in ca. 4,5 km Entfernung, so dass hier aufgrund der
bereits erheblichen Distanz zur Vorhabensfläche auf eine Einbeziehung verzichtet
wurde.
Wie bereits geschildert, werden und wurden sowohl die Vorhabensfläche als auch der
Untersuchungsraum westlich und östlich der BAB 57 erheblich durch Abgrabungen
bzw. die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe und Aufhaldung geprägt. Verblieben
sind Abgrabungsseen, die zum Teil dem Naturschutz, zum Teil der Erholung
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vorbehalten bleiben. Seen für die Freizeitnutzung sind der Rossenrayer See auf KampLintforter Gebiet, Am Reitweg auf Rheinberger Gebiet sowie der östliche Lohheider
See auf Duisburger Gebiet. Dagegen sind die Abgrabungen „Seen Impler Berg“ auf
Moerser Gebiet und der Haferbruchsee auf Rheinberger Gebiet sowie der westliche
Lohheider See im Stadtgebiet Duisburg rein dem Arten- und Biotopschutz vorbehalten.
Weitere Flächen für die oberflächennahe Gewinnung von Bodenschätzen sind bereits
genehmigt und befinden sich in Auskiesung (Tagebau Kamp-Lintfort westlich der BAB
57, und Tagebau Mitteldonk südwestlich von Rheinberg). Eine weitere Fläche für die
Auskiesung bei Hochfeld östlich der BAB 57 ist beantragt.
Weithin sichtbar und prägend sind im Untersuchungsraum die infolge des untertägigen
Steinkohlenabbaus entstandenen bzw. in Schüttung befindlichen Aufhaldungen, in
einem ansonsten fast ebenen Gebiet. Im Untersuchungsraum sind in diesem
Zusammenhang die Halden Pattberg nordöstlich des Autobahnkreuzes Kamp-Lintfort,
Rossenray im nordwestlichen Teil des Untersuchungsraums und Kohlenhuck westlich
der L 137 (an das Vorhabensgebiet angrenzend) zu benennen. Die Halde Pattberg ist
der Freizeitnutzung und stillen Erholung vorbehalten.
Zusätzlich ist der Untersuchungsraum durch den Schornstein des Abfallentsorgungszentrums (AEZ) Asdonkshof westlich der BAB 57 im Bereich Kamp-Lintfort, die
dem AEZ zugeordnete Reststoffdeponie, die Zentraldeponie Winterswick südöstlich
von Rheinberg, das ehemalige Schachtgelände Pattberg nördlich der BAB 42 im
Stadtgebiet Moers (heute gewerbliche Nutzung) und die Schachtanlage Rossenray im
Nordwesten des Untersuchungsraums (Material- und Bergungsschacht) charakterisiert.
Ansonsten befinden sich im Untersuchungsraum als landschaftlich gliedernde und
belebende Elemente verschiedene Streusiedlungen, Einzelgehöfte, Ansammlungen
von Gehöften, Gärtnereien, Kleingartenflächen, kleinere Waldflächen (z.B. Aufforstung
auf ehemaliger Abgrabung am Bahnhof Rheinkamp, Bodendeponie, Wald am Impler
Berg, Wald westlich des AEZ, Wald nordwestlich der B 510 (Spanische Schanzen)),
der Moersbach, die Fossa Eugeniana (römischer Kanal), der Winterswicker
Abzugsgraben, der durch den Tagebau Kamp-Lintfort zukünftig entfallende
Haferbruchsgraben nebst Aue, der Anrathskanal, der Landwehrgraben, der Strommörs
sowie weitere kleinere, zum Teil durch Abgrabung entstandene Wasserflächen.
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BESTANDSAUFNAHME BESTEHENDER ZIELE UND SCHUTZKATEGORIEN IM
UNTERSUCHUNGSRAUM
2.1
Verbindliche planerische Vorgaben
Die Bestandsaufnahme erfolgt für die eigentliche Vorhabensfläche und darüber hinaus
in Abhängigkeit von der Erheblichkeit der Wirkungen für den Untersuchungsraum
gemäß Kapitel 4. Wesentliche Wirkungen, die über den Untersuchungsraum
hinausgehen, wie z.B. verkehrliche Auswirkungen, werden zusätzlich benannt.
2.1.1
Landesplanungsgesetz (LPlG), Gesetz zur Landesentwicklung (LEPro),
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
Landesplanungsgesetz (LPlG)
Aus dem Landesplanungsgesetz lassen sich bezüglich der Vorhabensfläche und des
Untersuchungsraumes keine planerischen Vorgaben ableiten.
Gesetz zur Landesentwicklung (LEPro)
Das Landesentwicklungsprogramm (LEPro 1989) für Nordrhein-Westfalen trifft
Aussagen zur Landesentwicklung. Folgende Paragraphen werden im Hinblick auf die
Standortwahl des Vorhabens MotoWorld Moers für relevant erachtet, da das Vorhaben
einerseits Belastungen verursacht, wie große Flächeninanspruchnahme, einen
zeitweilig starken Besucherverkehr und starke Schallemissionen bei
Rennveranstaltungen sowie regelmäßige Schallemissionen bei Testfahrten, und
andererseits regionale Impulse für den Strukturwandel setzt, die der Wirtschaft sowie
dem Bereich Freizeit und Sport zuzuordnen sind.
§ 2 LEPro Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
Demnach sind die natürlichen Lebensgrundlagen (Luft, Wasser, Boden, Pflanzen- und
Tierwelt) zu schützen. Für die sparsame und schonende Inanspruchnahme der
Naturgüter ist zu sorgen. Die nachhaltige Leistungsfähigkeit und das Gleichgewicht des
Naturhaushalts sollen erhalten bleiben oder wiederhergestellt werden.
Dementsprechend ist der Sicherung und Entwicklung des Freiraums besondere
Bedeutung beizumessen. Bei Nutzungskonflikten ist den Erfordernissen des
Umweltschutzes Vorrang einzuräumen, wenn Leben und Gesundheit der Bevölkerung
oder die dauerhafte Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen gefährdet sind.
§ 10 LEPro Standortvoraussetzungen für die Entwicklung von Erwerbsgrundlagen
Im Rahmen der angestrebten Siedlungsstruktur sollen die Standortvoraussetzungen für
eine den Strukturwandel, die Schaffung von Arbeitsplätzen und das wirtschaftliche
Wachstum fördernde umweltverträgliche Entwicklung der Erwerbsgrundlagen erhalten,
verbessert oder geschaffen werden.
§ 16 LEPro Freizeit-, Sport- und Erholungsbedürfnisse der Bevölkerung
Für die Freizeit-, Sport- und Erholungsbedürfnisse der Bevölkerung sollen unter
Beachtung des Natur- und Umweltschutzes in allen Teilen des Landes geeignete
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Räume gesichert, entwickelt und funktionsgerecht an das Verkehrsnetz angebunden
werden.
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
Im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen von 1995 ist der Untersuchungsraum
mit der Vorhabensfläche als Freiraum in einer Ballungsrandzone und innerhalb der
Europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr dargestellt. Die besiedelten Bereiche bzw.
auch die für eine Besiedlung vorgesehenen Bereiche sind mit weißen Flächen belegt
(Moers-Repelen, Kamp-Lintfort und Rheinberg sowie die Reststoffdeponie Asdonkshof
und Halde Rossenray).
Für die Vorhabensfläche sind gemäß der Darstellung des LEP NRW keine
Grundwasservorkommen mit Bedeutung für die öffentliche Trinkwasserversorgung zu
verzeichnen, diese sind jedoch im angrenzenden Bereich östlich der Landesstraße
L 137 sowie westlich der BAB 57 großräumig erkennbar. Im äußersten Nordwesten als
auch im äußersten Südosten des Untersuchungsraumes sind kleinere Waldgebiete im
LEP dargestellt. Die dem LEP zugrunde gelegte topographische Karte zeigt vereinzelt
Gewässer und Gräben.
Im Textteil zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen werden bezogen auf die
im LEP Teil B dargestellten zeichnerischen Ziele für die Vorhabensfläche und ihren
Untersuchungsraum weitere relevante Aussagen getroffen. Im Einzelnen sind dies
folgende Ausführungen:
Raumstrukturelle Zielsetzungen
B. I. Raum- und Siedlungsstruktur
B. I. Vorbemerkungen
Nordrhein-Westfalen ist geprägt durch eine hohe Bevölkerungskonzentration in den
Verdichtungsgebieten (Ballungskerne, Ballungsrandzonen und Solitäre
Verdichtungsgebiete). Hier leben auf knapp 25 % der Landesfläche nahezu 2/3 aller
Einwohner des Landes.
Ziele B. I. 2 Raum– und Siedlungsstruktur
2.4: Die herausragende Bedeutung der Europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr für
die Raumentwicklung in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland und in Europa ist bei der
Entwicklung der Raum- und Siedlungsstruktur zu berücksichtigen.
B. I. 3 Erläuterungen
Entsprechend ihrer vorteilhaften zentraleuropäischen Lage verfügt die Region
Rhein-Ruhr über eine länderübergreifende Verkehrsinfrastruktur im
Schnittpunkt großräumiger Entwicklungsachsen. Die interkontinentale
Erreichbarkeit ist durch zwei leistungsfähige internationale Flughäfen
gewährleistet.
Nach Bevölkerungszahl und Einwohnerdichte sowie nach ihrer Wirtschaftskraft
mit außenwirtschaftlicher Bedeutung ist die Region Rhein-Ruhr mit großen
europäischen Agglomerationen wie Paris und London vergleichbar.
Bezug zur MotoWorld Moers : Die Lage des Standortes in der Region Rhein-Ruhr und
im Einzugsbereich weiterer dicht besiedelter Bereiche auch in den Niederlanden und in
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Belgien bietet für viele Motorsportinteressierte eine gute Erreichbarkeit. Das Vorhaben
trägt zur Attraktivitätssteigerung der Region bei.
B. III. 1.2 Natürliche Lebensgrundlagen (Freiraum)/Ziele
1.21 Der durch Agrargebiete, Wald und Gewässer bestimmte Freiraum ist als
Lebensraum und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu
erhalten und in seinen Funktionen zu verbessern.
1.23 Freiraum darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die Inanspruchnahme
erforderlich ist; dies ist dann der Fall,
wenn Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des
Siedlungsraumes bzw. für Verkehrsinfrastruktur nicht durch Ausbau
vorhandener Infrastruktur gedeckt werden kann......
1.25 Ist die Inanspruchnahme von Freiraum erforderlich, muss sie flächensparend und
umweltschonend erfolgen.
In Kapitel C. IV. Heimische Bodenschätze des Landesentwicklungsplans wird unter
C. IV. 1 Vorbemerkungen deutlich gemacht, dass der Abbau von Bodenschätzen,
insbesondere bei oberflächennahen Lagerstätten, eine Nutzung des Raumes auf
begrenzte Zeit ist. Unter C. IV. 3 Erläuterungen 3.9 heißt es, dass bei der
Wiedernutzbarmachung in Anspruch genommener Flächen hinsichtlich der
Nachfolgenutzungen die ökologische Bedeutung und die Eignung für Erholung, Sport
und Freizeit zu berücksichtigen ist.
Im Landesentwicklungsplan ist im Kapitel C.V. Freizeit und Erholung unter C. V. 1
Vorbemerkungen formuliert, dass überwiegend durch bauliche Anlagen geprägte
Freizeiteinrichtungen grundsätzlich dem Siedlungsraum zugeordnet werden sollen. Die
weitere Entwicklung der Freizeitinfrastruktur muss mit anderen Siedlungs- und
Freiraumfunktionen abgestimmt werden. Dabei ist
„die fortschreitende Flächeninanspruchnahme und –versiegelung
die Erzeugung von umweltbelastendem Freizeitverkehr und
die übermäßige Beanspruchung von bestimmten Naturräumen, die sowohl für
die Freizeitnutzung wie auch für den Biotopschutz von besonderer Bedeutung sind,
zu begrenzen.“
Zudem werden u.a. unter Kapitel C. V. 2 folgende Ziele zum Thema ‚Freizeit und
Erholung’ dargelegt:
2.4 „Großflächige Freizeiteinrichtungen sind umwelt-, sozial- und zentrenverträglich zu
planen.“
2.5 Überwiegend durch bauliche Anlagen geprägte Freizeiteinrichtungen sollen im
Siedlungsraum angesiedelt, zumindest aber räumlich und funktional auf
Siedlungsbereiche ausgerichtet werden.
2.7 Interkommunale Konzepte zur Entwicklung der Freizeitinfrastruktur sind von der
Regionalplanung besonders zu berücksichtigen. Solche Konzepte zur Entwicklung der
Freizeitinfrastruktur sollen in enger Verbindung mit Planungen und Maßnahmen zur
Verbesserung der Verkehrsstruktur und der Wohnsituation erarbeitet werden.
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Unter C. V. 3 Erläuterungen wird zusätzlich auf Folgendes hingewiesen:
3.1 Zur Schaffung ausreichender Voraussetzungen für die landschaftsorientierte
Erholung, Sport- und Freizeitnutzung ist es Aufgabe der Gebietsentwicklungsplanung,
auf eine geeignete Zuordnung von Siedlungsraum und Freiraum zu achten.
3.4 Für besondere Freizeiteinrichtungen mit regionalbedeutsamer Flächengröße sind
im Gebietsentwicklungsplan zweckgebundene Bereiche darzustellen. Wegen des
raschen Wandels der Formen und Typen von Freizeiteinrichtungen mit jeweils
spezifischen Standortansprüchen und Auswirkungen ist in der Regel eine längerfristig
angelegte regionale Angebotsplanung nicht möglich. Die Gebietsentwicklungsplanung
kann es deshalb den Trägern solcher Einrichtungen überlassen, geeignete Standorte
vorzuschlagen. Die Standorte sollen unmittelbare Anschlussmöglichkeiten an
vorhandene oder geplante Straßen und an leistungsfähige Strecken des Öffentlichen
Personenverkehrs aufweisen.
Bezug zur MotoWorld Moers : Da sich ein Motorsportpark aufgrund des
Flächenbedarfes, des starken Besucherverkehrs und der Schallemissionen
grundsätzlich nicht in den Siedlungsbereich integrieren lässt, muss für dieses
Vorhaben Freiraum in Anspruch genommen werden. Der ausgewählte Standort
Kohlenhuck hat den Vorzug, dass er in der Ballungsrandzone an einer
Autobahnanschlussstelle liegt, dort auf Grund der Vornutzung (Sand-Kiesabbau,
Aufschüttung von Bergematerial) die ökologische Wertigkeit des Freiraumes sehr
gering ist (Landschaft muss erst wieder aufgebaut werden) und somit auch Vorhaben
für Freizeit/Sport berücksichtigt werden können, ohne nachteilig auf den umliegenden
Freiraum einzuwirken.
2.1.2
Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP ´99)
Karte 2 stellt einen Ausschnitt aus dem Gebietsentwicklungsplan 1999 einschließlich
der 19. GEP-Änderung sowie Entfernungsringe vom Rand des Rennovals (= Ort mit
den stärksten Schallemissionen) dar.
Vorhabensbereich
Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (1999) zeigt die
Vorhabensfläche als Freiraumbereich für die zweckgebundene Nutzung
„Aufschüttungen und Ablagerungen - Halden“. Innerhalb eines regionalen Grünzuges
gelegen, sind der westliche Teil der Vorhabensfläche als allgemeiner Freiraum- und
Agrarbereich, der östliche und südliche Teil als Waldbereich dargestellt. Im Norden der
Vorhabensfläche laufen die Grenzen der Städte Kamp-Lintfort, Moers und Rheinberg
zusammen.
Untersuchungsraum
Im Westen grenzt die Bundesautobahn BAB 57 als Straße für den vorwiegend
großräumigen Verkehr an den Vorhabensbereich. Westlich der BAB 57 befinden sich
weitere Bereiche zweckgebundener Nutzung sowohl für Aufschüttungen und
Ablagerungen (Halden) als auch für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher
Bodenschätze, die zum Teil mit Wasserflächen, Allgemeinen Freiraum- und
Agrarbereichen, Waldbereichen und den Funktionen Regionaler Grünzug und Schutz
der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung kombiniert sind. Weiterhin sind dort
eine Abfallbehandlungsanlage (AEZ) in einem Bereich für gewerbliche und industrielle
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Nutzung (GIB) nebst zugehöriger Abfalldeponie und ein weiterer Bereich für
gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt. Südwestlich der L 287
schließen Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB, ca. 2,4 km vom Rennoval entfernt) der
Stadt Kamp-Lintfort und weiter südlich Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche an.
Der südlich der Vorhabensfläche gelegene Abbaubereich mit Rekultivierungsziel
Wasserfläche (gemäß 19. GEP-Änderung) wird von der Vorhabensfläche durch die
Darstellung einer sonstigen regionalplanerisch bedeutsamen Straße (Verbindung der
L 287 und der B 57 (heute L 137) - K 33n - getrennt. Diese soll der Anbindung von
Siedlungsbereichen sowie von Einrichtungen und Anlagen (AEZ, Abgrabungen) mit
hohem Verkehrsaufkommen an das Verkehrsnetz dienen.
Weiter südlich der geplanten K 33n befinden sich Freiraumflächen zum Schutz der
Landschaft und zur landschaftsorientierten Erholung innerhalb eines regionalen
Grünzuges. Zentral liegen in diesem Bereich allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche,
kleine Waldflächen sowie angrenzend an die Bundesautobahn BAB 42 ein Bereich für
gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit einem Standort des kombinierten
Güterverkehrs (Moers-Pattberg mit Recycling- und Logistikfunktion). Südlich der
BAB 42 erstrecken sich Allgemeine Siedlungsbereiche des Stadtteils Moers-Repelen
(ca. 3,0 km vom Rennoval entfernt).
Östlich der Vorhabensfläche befinden sich die Bundesstraße B 57 (heute L 137) als
Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr, ein von Rheinberg
nach Moers verlaufender Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr
(Personenverkehrsnetz Streckennummer 498) sowie Allgemeine Freiraum- und
Agrarbereiche mit der Funktion des Schutzes der Landschaft und der
landschaftsorientierten Erholung, größtenteils in Kombination mit der Freiraumfunktion
Regionaler Grünzug und Wasserflächen. Des Weiteren sind im GEP südlich von
Budberg Bereiche zur Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze
dargestellt. Der Ortsteil Budberg (ASB) liegt ca. 2,6 km vom Rennoval entfernt.
Nördlich der Vorhabensfläche schließen sich innerhalb des regionalen Grünzugs
Oberflächengewässer sowie zum Teil in Kombination eine Fläche zur Sicherung und
zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze an. Nördlich der Bundesstraße B 510 als
Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr folgt im
Siedlungsraum der Stadt Rheinberg ein Bereich für gewerbliche und industrielle
Nutzungen (GIB). Daran anschließend befinden sich die Allgemeinen
Siedlungsbereiche (ASB) der Stadt Rheinberg mit dem Stadtteil Annaberg (ca. 2,0 km
vom Rennoval entfernt). Hier sind weitere Flächen für die bauliche Entwicklung
vorgesehen.
Gemäß Erläuterungskarte 10 „Steinkohle und Salzbergbau“ zum GEP ist sowohl der
Vorhabensbereich, als auch der größte Teil des Untersuchungsraums als
Bergsenkungsgebiet infolge des untertägigen Steinkohlenabbaus gekennzeichnet.
Im Textteil des Gebietsentwicklungsplanes werden für die einzelnen zeichnerischen
Darstellungen Ziele genannt, die verbindlich gelten. Da der Gebietsentwicklungsplan
Düsseldorf dem Vorhaben MotoWorld Moers entgegenstehende Ziele in Form des
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Freiraumbereiches für zweckgebundene Nutzungen, hier Halde, in Verbindung mit
Allgemeinem Freiraum- und Agrarbereich, Waldbereich sowie Überlagerung mit der
Funktion Regionaler Grünzug benennt, ist der Gebietsentwicklungsplan zur
raumordnerischen Absicherung des Vorhabens zu ändern.
2.1.3
Bedarfspläne/Ausbaupläne für die A 57
Für die BAB 57 werden zurzeit durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW
Vorüberlegungen für einen Ausbau auf sechs Fahrspuren von Süden kommend
Richtung Norden bis zum Kreuz Kamp-Lintfort angestellt. Infolge der langjährigen
Vorbereitungen für die nachfolgenden Planfeststellungsverfahren ist erst langfristig mit
konkreten Aussagen zum geplanten Ausbau zu rechnen.
Weitere Bedarfsplanungen, die für das Vorhaben relevant sein könnten, liegen nicht
vor.
2.1.4
Flächennutzungsplan (FNP)
Karte 3 bildet für den Untersuchungsraum die zusammengefügten Ausschnitte der
gedruckten Flächennutzungspläne der Städte Moers, Kamp-Lintfort, Rheinberg und
Duisburg ab. Zum Teil sind darin FNP-Änderungen noch nicht eingetragen.
Vorhabensbereich
Die Vorhabensfläche liegt hauptsächlich im Geltungsbereich des
Flächennutzungsplanes Moers. Der nordwestliche Teil des Vorhabensgebiets befindet
sich im Stadtgebiet Kamp-Lintfort.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Moers (Stand: 27.06.2000) stellt für den
Vorhabensbereich Flächen für die Landwirtschaft sowie Wald in Kombination mit
Flächen für Aufschüttungen ‚Halde’ dar. Die Halde ist als bodenbelastete Fläche
gekennzeichnet. Die zwischen der BAB 57 (Fläche für den überörtlichen Verkehr und
für die örtlichen Hauptverkehrszüge) und der Halde gelegene landwirtschaftliche
Nutzfläche wird durch eine Gemeindestraße (Kohlenhucker Weg) von Süden nach
Nordwesten gekreuzt. Zusätzlich ist im Norden der Vorhabensfläche als nachrichtliche
Übernahme die Bahntrasse V 205 dargestellt, die jedoch durch die Halde unterbrochen
ist.
Der nordwestliche Vorhabensbereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt KampLintfort als Fläche für Wald und für Landwirtschaft dargestellt.
Untersuchungsraum
Der Untersuchungsraum umfasst Darstellungen der Flächennutzungspläne der Städte
Moers, Kamp-Lintfort, Rheinberg und Duisburg.
Der Vorhabensbereich wird im Süden gemäß Flächennutzungsplan Moers durch die
Verlängerung K 33n als geplante Kreisstraße begrenzt. Zwischen der Halde im Westen
und der L 137 als Landesstraße (Fläche für den überörtlichen Verkehr und für die
örtlichen Hauptverkehrszüge) ist die Moersbachaue als Landschaftsschutzgebiet
nachrichtlich dargestellt. Der Moersbach ist als Gewässer II. Ordnung mit umgebenden
Flächen für die Landwirtschaft zu erkennen. Nördlich der Halde zeigt der
Flächennutzungsplan ein Bodendenkmal mit einem kleinen Oberflächengewässer/
Teich. Weiterhin ist auch der Anrathskanal als Gewässer II. Ordnung dargestellt.
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Südlich der geplanten K 33n schließen sich fast bis zur BAB 42 weitere Flächen für die
Landwirtschaft, mit kleineren Waldflächen gegliedert, an. Erwähnenswert ist zudem
eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten. Die Halde Pattberg ist
als Fläche für Aufschüttungen, als bodenbelastete Fläche und als Wald dargestellt.
Zwischen der BAB 42 im Süden und der Pattbergstraße ist ein Industriegebiet mit der
Nutzungsbeschränkung Bergbau erkennbar.
Neben den bereits genannten Bundesautobahnen, Landes-, Kreis- und
Gemeindestraßen ergänzen die Landesstraßen L 10, L 399, L 287 (Verbandsstraße)
und die Pattbergstrasse als örtlicher Hauptverkehrszug das Straßennetz südlich der
Vorhabensfläche.
Parallel zur L 137 ist eine Bahnstrecke in Nord-Süd-Richtung mit mehreren Gleisen im
Bereich des Bahnhofs Rheinkamp dargestellt. Bis zur Stadtgrenze Moers erstrecken
sich nach Osten weitere landwirtschaftliche Nutzflächen.
Im Norden der Vorhabensfläche und östlich der Bahnstrecke Moers-Rheinberg schließt
der Flächennutzungsplan der Stadt Rheinberg mit seinen Darstellungen an. Die
Flächen für Bahnanlagen (V 205) werden hier östlich der Landesstraße L 137 in einem
Bogen Richtung Süden weitergeführt. Östlich der Bahntrasse schließen mehrere
Wasserflächen umgeben von Grünflächen Zweckbestimmung Parkanlage an, welche
einem großräumigen Abgrabungsbereich bzw. einem Bereich für die Gewinnung von
Bodenschätzen zuzurechnen sind und sich bis zum Ortsrand der Gemarkung Budberg
erstrecken. Auf dem Gebiet der Abgrabungsflächen befinden sich zwei
Landschaftsschutzgebiete, kleinere Waldbereiche sowie zwei Wasserschutzgebiete
der Zone IIIb. Südlich davon schließt der Flächennutzungsplan Duisburg mit Flächen
für die Landwirtschaft, den Lohheider Seen mit umgebenden Grünflächen (zum Teil
Abgrabungsfläche) und dem Waldgebiet Baerler Busch an.
Nördlich des Vorhabensbereichs sind die Wasserflächen des Haferbruchsees in
Verbindung mit Flächen für Abgrabungen erkennbar. Der Haferbruchsee erstreckt sich
nach Westen auch auf Kamp-Lintforter Gebiet (gleichartige Darstellungen). Südlich,
parallel sind Flächen für Wald und Landwirtschaft zu verzeichnen. Um den
Haferbruchsee sind Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage angeordnet.
Bis zum Siedlungsgebiet Rheinberg erstrecken sich Flächen für die Landwirtschaft, die
durch die Bundesstraße B 510 gequert werden. Östlich der B 57 sind eine
Übergangsdeponie als Aufschüttung mit der Folgenutzung Grünfläche,
Zweckbestimmung Parkanlage sowie ein Friedhof positioniert. Nördlich der
Übergangsdeponie ist eine gewerbliche Baufläche dargestellt. Das eigentliche
Siedlungsgebiet Rheinberg/Annaberg ist als Wohnbau- und gemischte Bauflächen,
zum Teil im Bereich Annaberg als Erweiterungsflächen dargestellt und durch
Grünflächen gegliedert.
Westlich der BAB 57 befinden sich folgende Darstellungen bis zur L 287 mit Anschluss
Kreuz Kamp-Lintfort (BAB 57 und 42):
Flächen für Wald und Landwirtschaft mit Abgrabungen und Aufhaldungen
(Rossenray)
gewerbliche Bauflächen für das Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof (AEZ)
südlich der B 510 Nutzungsbeschränkung: Bergbau nebst einem Sondergebiet
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südlich des AEZ eine Entsorgungsfläche mit der Zweckbestimmung Deponie
sowie nördlich der Deponie sowohl eine Abgrabung als auch eine Aufhaldung
mit Flächen für die Landwirtschaft und Wald
südlich der Deponie der Tagebau Kamp-Lintfort mit Flächen für Abgrabung und
Aufhaldung; überlagernd erfolgt beim Tagebau Kamp-Lintfort eine Darstellung
als Wasserfläche bzw. für die Halde als Grünfläche
nördlich des Rossenrayer Sees K 33 als Straße für den überörtlichen Verkehr
und örtliche Hauptverkehrszüge
um den Rossenrayer See Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage
bis zur BAB 57
westlich des Rossenrayer Sees Flächen für die Landwirtschaft mit
Landschaftsschutzgebiet, Dauerkleingärten
Darstellung des Bereiches am Haferbruchgraben als Abgrabungsfläche und
Fläche für die Landwirtschaft.
Auf die detaillierte Benennung der Landschaftsschutzgebiete wurde verzichtet, da dies
im Kapitel 2.1.8 erfolgt.
2.1.5
Bebauungsplan
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für den Vorhabensbereich liegt zurzeit nicht vor.
Im Untersuchungsraum liegen verteilt auf die Stadtgebiete Moers, Kamp-Lintfort und
Rheinberg sowohl diverse rechtskräftige Bebauungspläne, als auch im Verfahren
befindliche Bebauungspläne vor, die jedoch vom Vorhaben weder tangiert noch
beeinträchtigt werden. Zumeist dienen sie der Sicherung einer vorhandenen Nutzung
im Außenbereich (Kleingartenanlage), der Sicherung und Entwicklung von
gewerblichen Bauflächen, Wohnbauflächen usw..
Die Stadt Kamp-Lintfort stellt für das Süd- bzw. Südwestufer des Rossenrayer Sees
den Bebauungsplan ROS 145 auf. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung und
Entwicklung der am See ansässigen Nutzungen, insbesondere im Bereich Freizeit und
Erholung. Der Bebauungsplan befindet sich südwestlich des Vorhabensgebiets in ca.
1,7 km Entfernung (Luftlinie).
2.1.6
Bereiche nach § 35 BauGB
Aufgrund der Außenbereichslage sind Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen,
soweit nicht Flächen und Nutzungen betroffen sind, die dem Planfeststellungsrecht
bzw. der Genehmigung nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz unterliegen. In den
Stadtgebieten Moers und Rheinberg sind zurzeit keine Vorhaben bekannt, die nach
§ 35 BauGB genehmigungsfähig wären. Im Stadtgebiet Kamp-Lintfort sind einige
Bauvorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen. Dabei handelt es sich um die
Genehmigung von Einfamilienhäusern, Wochenendhäusern, Kleingartenanlagen,
landwirtschaftlichen Hallen, Fertiggaragen sowie Büro- und Verwaltungsgebäude.
Soweit ersichtlich hat das Vorhaben jedoch auf die Genehmigungen nach § 35 BauGB
keine Auswirkungen. Die Wohnhäuser sind in der Schalltechnischen Untersuchung zu
berücksichtigen.
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2.1.7
Bauschutzbereiche nach § 12 LuftVG
Entsprechend den Anforderungen des § 12 Luftverkehrsgesetzes gelten im Umkreis
von Flughäfen Einschränkungen für Bauwerke. Im Bereich der Anflugsektoren sind
Einschränkungen bis 15 km vorgesehen. Außerhalb der Anflugsektoren gelten
Beschränkungen bis 6 km Entfernung von einem Flughafen. Die nächstgelegenen
Flughäfen mit Bauschutzbereichen sind Düsseldorf-Niederrhein bei Weeze und der
Großflughafen Düsseldorf, die jedoch außerhalb des 15 km Radius um das Vorhaben
liegen.
In ca. 5 km Entfernung befindet sich nordwestlich der Flugplatz Saalhoff, der von
Segelfliegern und Ultra-Leichtfliegern genutzt wird. Auf der Halde Norddeutschland
werden die Freizeitaktivitäten Drachenfliegen und Paragliding ausgeübt. Für diese
Luftsportarten bestehen keine Bauschutzbereiche.
2.1.8
Landschaftsplan des Kreises Wesel
Die Vorhabensfläche liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes
(LP) Kreis Wesel, Raum „Moers/Neukirchen-Vluyn", der am 05.04.1991 Rechtskraft
erlangte.
Im Umfeld liegen des Weiteren die Geltungsbereiche der Landschaftspläne Kreis
Wesel Raum „Alpen Rheinberg“, rechtskräftig seit 18.08.1986 und Raum „KampLintfort“, rechtkräftig seit 05.04.1991.
Entwicklungsziele
Die Vorhabensfläche liegt innerhalb des Entwicklungsraumes 3.2 "Halde
Kohlenhuck/Rossenray" mit dem Entwicklungsziel „Wiederherstellung einer in ihrem
Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur geschädigten
oder stark vernachlässigten Landschaft“, der sich westlich der A 57 im Geltungsbereich
des LP Raum Kamp-Lintfort fortsetzt. In der Erläuterung des LP wird auf die
Rekultivierung der nach Abgrabung des Raumes geschütteten Halde gemäß
Landschaftspflegerischer Begleitplanung zum Rahmenbetriebsplan (siehe Kap. 2.1.10)
verwiesen. Ein Teil der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Schüttung der Halde
wurde bereits im Entwicklungsraum 1.2 „Moersbachaue bei Strommörs“, der sich im
Osten an die Halde Kohlenhuck anschließt, realisiert.
Im Untersuchungsraum sind darüber hinaus folgende Entwicklungsziele für die
entsprechenden Entwicklungsräume festgelegt:
Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen
Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft
-
Nordöstlicher Bereich des Baggersees Haus Gelinde (Haferbruchsee)
-
Moersbachaue bei Strommörs
-
Extensiv bewirtschafteter Laubmischwald am Impler Berg
-
Streusiedlung mit hofnahen Weideflächen, Hecken und Obstwiesen in
Rheinkamp
-
Landwirtschaftsflächen und Gehölzbestände Moers-Rheim, südlich der Halde
Pattberg
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-
Östlich der L 137 der Winterswicker Abzugsgraben und die Moersbachaue
sowie randlich der Bereich um Haus Wolfskuhlen mit rekultivierten Baggerseen,
einem Auebereich und altem Baumbestand
-
Westlich der A 57 Ruderalfluren und Gehölzbestände sowie die Fossa
Eugeniana bei Rossenray und die Heidecker Ley
Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen
Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen
-
Mit diesem Entwicklungsziel sind die großflächig im Untersuchungsraum
vorhandenen intensiv genutzten Agrarlandschaften belegt, so vor allem die
Freiräume südlich der Vorhabensfläche und nordöstlich von Kamp-Lintfort.
Wiederherstellung einer in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder
ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder stark vernachlässigten Landschaft
-
Westlicher Bereich der Abgrabung Haus Gelinde sowie Abgrabungsbereiche
nördlich der Halde Pattberg und am Bahnhof Rheinkamp
-
Halde Pattberg
Ausbau der Landschaft für die Erholung
-
Erholungsraum Budberg/Vierbaum westlich der L 137
Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung der
Bauleitplanung
-
im FNP als Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen ausgewiesene Bereiche
südlich und südwestlich von Rheinberg
Beibehaltung der Funktion von Grundstücken zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
-
Spielplatz nördlich der Siedlung Muspasch
-
Kleingartenanlage am Krummensteg im Bereich Rossenray
-
Stadtparkerweiterung Rheinberg
-
Jüdischer Friedhof Winterswick
Erhaltung von Freiflächen bis zur Realisierung von Grünflächen durch die
Bauleitplanung
-
Kleingartenanlage Anrathsmühle
-
Bereich Rossenrayer See und Haferbruchsgraben mit Verweis auf Freizeit- und
Erholungsschwerpunkt
-
Mülldeponie Winterswick mit Verweis auf die Rekultivierung gemäß
Planfeststellung
Festsetzungen
Auf der Vorhabensfläche selber liegen keine Festsetzungen des Landschaftsplanes.
Innerhalb des Untersuchungsraumes sind nachfolgend aufgeführte besonders
geschützte Teile von Natur und Landschaft festgesetzt, die in Karte 6 entsprechend
nachfolgender Nummerierung dargestellt sind.
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Naturschutzgebiete
1 NSG Waldfläche am Haferbruchsee
(Geltungsbereich LP Raum Moers/Neukirchen-Vluyn)
Das Gebiet liegt in etwa 400 m Entfernung zur Vorhabensfläche als verbliebene
Insel innerhalb des nördlich angrenzenden Abgrabungsgewässers und beinhaltet
ein Feldgehölz von hoher struktureller Vielfalt und eine trockene Brache. Das
Wäldchen zeigt Merkmale der potenziell hier verbreiteten artenreichen SternmierenStieleichen-Hainbuchenwälder (Auwälder) und zeichnet sich infolge seines
Strukturreichtums und der isolierten, ungestörten Lage durch eine außerordentlich
hohe Diversität der Brutvögel aus.
Schutzziel: zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten
bestimmter wildlebender Pflanzen und Tierarten, wegen der Seltenheit,
besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit der Fläche und aus
wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen
2 NSG Alter Rhein, Jennekers Gatt, Niepgraben
(Nr. 2.2.4 Geltungsbereich LP Raum Alpen/Rheinberg)
Das Gebiet wird lediglich am Rande vom Untersuchungsraum berührt und liegt in
etwa 2,3 km Entfernung vom Vorhabensgebiet östlich von Rheinberg. Es umfasst
den Auenbereich des ‚Alten Rheins‘, das Altwasser ‚Jenneckers Gatt‘.
Schutzziel: zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten
bestimmter wildlebender Pflanzen und Tierarten, wegen der Seltenheit,
besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit der Fläche und aus
wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen
Landschaftsschutzgebiete
3 LSG Haferbruchsee
(Nr. 2.4.1 Geltungsbereich LP Raum Moers/Neukirchen-Vluyn)
Das Gebiet umfasst einen durch Nassauskiesung entstandenen Baggersee, der im
Norden unmittelbar an die Vorhabensfläche angrenzt.
Schutzzweck: zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes und besonders wegen der Bedeutung der Wasserfläche als
Lebensraum für an das Wasser gebundene Lebensformen
4 LSG Impler Berg
(Nr. 2.4.3 Geltungsbereich LP Raum Moers/Neukirchen-Vluyn)
Es handelt sich bei dem Gebiet um eine überwiegend waldbestandene kleinere
Erhöhung etwa 500 m südlich der Vorhabensfläche.
Schutzzweck: zur Erhaltung der Landschaftsstruktur wegen der Vielfalt und
Schönheit des Landschaftsbildes, zur Erhaltung und Wiederherstellung der
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der Nutzungsfähigkeit der
Naturgüter, insbesondere für den Arten- und Biotopschutz und wegen der
lokalen und regionalen Immissionsschutzfunktion des Waldbestandes
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5 LSG Halde Pattberg
(Nr. 2.4.4 Geltungsbereich LP Raum Moers/Neukirchen-Vluyn)
Es handelt sich um
Untersuchungsraumes.
eine
rekultivierte
Bergehalde
im
Süden
des
Schutzzweck: wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung, zur Erhaltung
und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, insbesondere für den Arten- und
Biotopschutz und wegen der Bedeutung des Gebietes als vielfältiger
Lebensraum Pflanzen und Tiere sowie wegen der Sicht- und
Immissionsschutzfunktion des gehölzbestandenen Halde
6 LSG Rheinkamper Feld
(Nr. 2.4.5 Geltungsbereich LP Raum Moers/Neukirchen-Vluyn)
Das Gebiet umfasst eine landwirtschaftliche Streusiedlung mit hofnahem Grünland,
Streuobstwiesen und Hecken südwestlich der Vorhabensfläche sowie ein
ehemaliger Abgrabungsbereich mit Gewässer und Brachfläche.
Schutzzweck: zur Erhaltung der Landschaftsstruktur wegen der Vielfalt und
Schönheit des Landschaftsbildes, zur Erhaltung und Wiederherstellung der
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der Nutzungsfähigkeit der
Naturgüter, insbesondere für den Arten- und Biotopschutz und wegen der
Bedeutung des Gebietes als vielfältiger Lebensraum Pflanzen und Tiere sowie
wegen der besonderen Bedeutung des Landschaftsraums für die Erholung
7 LSG Rheinkamper Moersbachaue und Lohkanal
(Nr. 2.4.6 Geltungsbereich LP Raum Moers/Neukirchen-Vluyn)
Es handelt sich um den von Grünland und Gehölzbeständen begleiteten Moersbach
zwischen Strommörs und Moers-Repelen.
Schutzzweck: zur Erhaltung der Landschaftsstruktur wegen der Vielfalt und
Schönheit des Landschaftsbildes, zur Erhaltung und Wiederherstellung der
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der Nutzungsfähigkeit der
Naturgüter, insbesondere für den Arten- und Biotopschutz und wegen der
Bedeutung des Gebietes als vielfältiger Lebensraum Pflanzen und Tiere sowie
zur Erhaltung der Altstromrinne und wegen der besonderen Bedeutung des
Landschaftsraums für die Erholung
8 LSG Repelener Moersbach - Durchstich
(Nr. 2.4.7 Geltungsbereich LP Raum Moers/Neukirchen-Vluyn)
Es handelt sich um einen von älteren Gehölzbeständen gesäumten Graben und
einen stillgelegten Bahndamm im Süden des Untersuchungsraumes.
Schutzzweck: zur Erhaltung der Landschaftsstruktur wegen der Vielfalt und
Schönheit des Landschaftsbildes, zur Erhaltung und Wiederherstellung der
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der Nutzungsfähigkeit der
Naturgüter, insbesondere für den Arten- und Biotopschutz und wegen der
Bedeutung des Gebietes als vielfältiger Lebensraum Pflanzen und Tiere sowie
wegen der besonderen Bedeutung des Landschaftsraums für die Erholung
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9 LSG Anrathskanal
(Nr. 2.4.8 Geltungsbereich LP Raum Moers/Neukirchen-Vluyn)
Es handelt sich um den teils renaturierten Anrathskanal zwischen A 57 und der
Mündung in den Moersbach.
Schutzzweck: zur Erhaltung der Landschaftsstruktur wegen der Vielfalt und
Schönheit des Landschaftsbildes, zur Erhaltung und Wiederherstellung der
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der Nutzungsfähigkeit der
Naturgüter, insbesondere für den Arten- und Biotopschutz und wegen der
Bedeutung des Gebietes als vielfältiger Lebensraum Pflanzen und Tiere
10 LSG am Landwehrgraben, nördlich Haarbeckstraße
(Nr. 2.4.36 Geltungsbereich LP Raum Kamp-Lintfort)
Es handelt sich den Landwehrbach und Teilbereiche einer bäuerlichen
Kulturlandschaft im äußersten Südwesten des Untersuchungsraumes.
Schutzzweck: zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, zur Erhaltung eines vielfältig strukturierten
Gebietes wegen seiner Bedeutung für das Landschaftsbildes und zur
Erhaltung der Grundwasserschutzfunktion
11 LSG Rossenrayer Feld
(Nr. 2.4.25 Geltungsbereich LP Raum Kamp-Lintfort)
Das Gebiet umfasst einen derzeit überwiegend ackerbaulich genutzten Raum im
Westen des Untersuchungsraumes, der nur spärlich durch Gehölze gegliedert ist .
Schutzzweck: zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushalts, zur Entwicklung vielfältiger Biotopstrukturen, wegen ihrer
Bedeutung für das Landschaftsbild und als Lebensstätte für eine artenreiche
Tier- und Pflanzenwelt
12 LSG nördlich Vogelsangberg
(Nr. 2.4.24 Geltungsbereich LP Raum Kamp-Lintfort)
Es handelt sich um Ruderalfluren auf einem ehemaligen Haldengelände und ein
Waldgebiet südwestlich des AEZ Asdonkskof.
Schutzzweck: zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, zur
Erhaltung des vielfältig strukturierten Raumes wegen seiner Bedeutung für
das Landschaftsbildes und zur Erhaltung der Brachfläche und der Gehölze als
Lebensstätten für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt
13 LSG Laukenshof
(Nr. 2.4.23 Geltungsbereich LP Raum Kamp-Lintfort)
Das Gebiet schließt nördlich an das LSG 2.4.24 an und umfasst Ruderalfluren auf
einem ehemaligen Haldengelände einschließlich Modellflugplatz.
Schutzzweck: zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, zur
Erhaltung des vielfältigen Strukturen wegen ihrer Bedeutung für das
Landschaftsbildes und zur Erhaltung der Ruderalflur als Lebensstätte für
Insekten
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14 LSG Fossa Eugeniana an der Rheinberger Straße
(Nr. 2.4.22 Geltungsbereich LP Raum Kamp-Lintfort)
Das Gebiet umfasst den historischen ehemaligen Kanal Fossa Eugeniana mit
angrenzendem Gehölzbewuchs und Ruderalfluren.
Schutzzweck: zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und zur
Erhaltung der Strukturen für das Landschaftsbild und als Lebensstätten für die
Vogelwelt
15 LSG Südliche Heydecker Ley
(Nr. 2.4.7 Geltungsbereich LP Raum Kamp-Lintfort)
Das Gebiet schneidet den Untersuchungsraum im Nordwesten und umfasst den
Niederungsbereich der Heidecker Ley.
Schutzzweck: zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushalts und zur Erhaltung eines vielfältig strukturierten
Niederungsbereiches wegen seiner Bedeutung für das Landschaftsbild
16 LSG Heydecker Ley
(Nr. 2.4.38 Geltungsbereich LP Raum Alpen/Rheinberg)
Das Gebiet grenzt östlich an das vorgenannte LSG an und umfasst
Niederungsbereich der Heydecker Ley auf Rheinberger Stadtgebiet.
Schutzzweck: wegen der als Grünland genutzten Niederung mit typischem
Gehölzbestand
17 LSG Rheinberger Heide
(Nr. 2.4.39 Geltungsbereich LP Raum Alpen/Rheinberg)
Das Gebiet liegt zwischen A 57, B 510 und der Niederung der Heydecker Ley und
beinhaltet neben einem Waldbereich und landwirtschaftlichen Flächen den
Britischen Ehrenfriedhof und das Kulturdenkmal ‚Spanische Schanzen‘.
Schutzzweck: wegen seiner vegetationskundlichen, zoologischen und ornithologischen Bedeutung, wegen des Laubwaldbiotopes und der Nistplätze für
zahlreiche Vögel
18 LSG Moersbach
(Nr. 2.4.40 Geltungsbereich LP Raum Alpen/Rheinberg)
Das Gebiet umfasst die Niederung des Moersbaches südlich der B 510 auf
Rheinberger Gebiet
Schutzzweck: wegen seiner vegetationskundlichen, ornithologischen und
landschaftlichen Bedeutung sowie des landschaftstypischen Grünlandes mit
Kopfbäumen und Hecken
19 LSG Winterswicker Abzugsgraben
(Nr. 2.4.42 Geltungsbereich LP Raum Alpen/Rheinberg)
Das Gebiet liegt westlich der L 137 und umfasst einen durchschnittlich 150 m
breiten Streifen entlang des Winterswicker Abzugsgrabens.
Schutzzweck: wegen seiner vegetationskundlichen, ornithologischen und
landschaftlichen Bedeutung, wegen der als Grünland genutzten Bachaue mit
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Kopfbäumen, Hecken und einem Feldgehölz und wegen des potenziellen
Steinkauzbiotops
20 LSG Baggerseen bei Budberg
(Nr. 2.4.43 Geltungsbereich LP Raum Alpen/Rheinberg)
Das Gebiet wird im Osten des Untersuchungsraumes lediglich angeschnitten und
umfasst eine Reihe von Baggerseen südlich von Budberg.
Schutzzweck: wegen seiner vegetationskundlichen, zoologischen und ornithologischen Bedeutung, wegen der Ufersäume mit einem artenreichen Röhrichtund Schwimmpflanzenbestand, wegen des Vorkommens von in NRW
gefährdeten Vogelarten und wegen seiner Bedeutung für die Erholung
21 LSG Baggerseen zwischen Reitweg und Südrand von Budberg
(Nr. 2.4.50 Geltungsbereich LP Raum Alpen/Rheinberg)
Das großflächige Gebiet östlich der L 137 umfasst die Baggerseen zwischen
Reitweg und Winterswicker Abzuggraben mit angrenzenden Acker- und
Waldflächen sowie Grünlandbereichen.
Schutzzweck: zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
wegen seiner ornithologischen Bedeutung und der Bedeutung für die
Erholung, wegen der Feldgehölze, des Parkgeländes mit altem Baumbestand,
der Eichenallee und des Grünlandes mit Hecken und Kopfbäumen
22 LSG Umgebung Haus Cassel
(Nr. 2.4.54 Geltungsbereich LP Raum Alpen/Rheinberg)
Das Gebiet liegt am nordöstlichen Rand des Untersuchungsraumes zwischen L 155
und Bahnstrecke und umfasst eine Fläche von etwa 4 ha rund um Haus Cassel.
Schutzzweck:
wegen des Baumbestandes und des Wäldchens
Naturdenkmale
Im Untersuchungsraum befinden sich etwa 500 m südlich der Vorhabensfläche am
Rande des geschlossenen Waldbestandes am Impler Berg zwei Rotbuchen, die als
Naturdenkmal ausgewiesen sind.
Geschützte Landschaftsbestandteile
Innerhalb des Untersuchungsraumes befinden sich keine gemäß § 23 LG geschützten
Landschaftsbestandteile.
Einzelfestsetzungen
Neben Anpflanzungen zur Anreicherung der Landwirtschaftsflächen ist im
Untersuchungsraum insbesondere an den Fließgewässern die Entwicklung von
Gewässerrandstreifen vorgesehen.
2.1.9
Planfeststellungen für Abgrabungen und Verfüllungen
Wie bereits beschrieben, ist der Untersuchungsraum geprägt durch den großflächigen
Abbau oberflächennaher Bodenschätze (Kiese und Sande). Die Vorhabensfläche
selber liegt innerhalb einer verfüllten bzw. noch zu verfüllenden Abbaufläche.
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Der Abbau von Kiesen und Sanden ist je nach Eignung der Lagerstätte entweder als
Nassabgrabung nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. Abgrabungsgesetz
NRW (AbgrG NW) zugelassen oder steht als Tagebau für grundeigene Bodenschätze
mit Rahmenbetriebsplan und entsprechenden Hauptbetriebsplänen unter Bergaufsicht.
Der genehmigte und zu großen Teilen auch bereits durchgeführte Abbau ist immer mit
einer Freilegung des Grundwassers verbunden. Die Rekultivierung sieht zum Teil eine
Wiederverfüllung der Abbauflächen vor, zum Teil verbleiben große offene
Wasserflächen als Restseen. Nachfolgend werden die genehmigten, in Betrieb
befindlichen und beantragten (soweit bekannt) Abbauvorhaben im Untersuchungsraum
aufgeführt. Die Rekultivierungsziele und geplanten Folgenutzungen werden kurz
beschrieben, um die genehmigten und geplanten Veränderungen des Raumes, die
innerhalb der nächsten 25 Jahre anstehen, zu verdeutlichen. Die Abgrenzungen sind in
Karte 4 dargestellt.
Abgrabung
1 Abgrabung/Verfüllung ‚Kohlenhuck‘
Die Vorhabensfläche liegt innerhalb der genehmigten Abbauflächen der Abgrabung
Kohlenhuck. Die Abgrabung ist noch in Betrieb und zum größten Teil bereits seitens
der Deutschen Steinkohle AG (DSK) mit Bergematerial wiederverfüllt. Sie ist befristet
bis Ende 2005. Im Osten ist angrenzend an die renaturierte Moersbachaue mit der
Schüttung der Halde Kohlenhuck (siehe Kap. 2.1.10) begonnen worden. Der
Betriebsstandort des Abbauunternehmens im Südosten bleibt bei Zulassung der
beantragten Abgrabung Hochfeld (s.u.) einschließlich eines Restsees als Spülteich
weiterhin erhalten, bis diese abgeschlossen ist.
Herrichtung/Folgenutzung:
Die ursprüngliche Genehmigung sieht eine Verfüllung
mit Bergematerial und anschließende Wiedernutzbarmachung als
Landwirtschaftsflächen vor. Durch den später genehmigten gemeinschaftlichen Rahmenbetriebsplan für den Raum Kohlenhuck/Rossenray waren diese
Flächen zur Haldenschüttung vorgesehen, so dass die Flächen ohne
Bodenabdeckung der DSK zur Verfügung stehen sollten. Von daher ist davon
auszugehen, dass die Flächen, die seitens der DSK heute nicht mehr für eine
Haldenschüttung vorgesehen sind (u. a. die Vorhabensfläche), gemäß der
ursprünglichen Genehmigung als Landwirtschaftsfläche herzustellen sind.
Im Nordwesten wurde nachträglich die Belassung eines Restsees als Standort
für eine Offshore-Pumpanlage der LINEG im Rahmen des Abfangkonzeptes
für das Binsheimer Feld (siehe Kap. 2.2.2) genehmigt, der bereits hergestellt
ist.
2 Abgrabung ‚Haus Gelinde‘ (Haferbruchsee)
Die Abgrabung grenzt im Norden unmittelbar an die Vorhabensfläche an. Die
Wasserfläche ist vollständig hergestellt, die Ufer sind zum Großteil bereits rekultiviert,
die Abgrabung ist aber noch in Betrieb.
Herrichtung/Folgenutzung:
Die Abgrabung verbleibt als offene Wasserfläche und
soll als Landschaftssee dem Arten- und Biotopschutz sowie einer extensiven
Erholung zur Verfügung stehen.
3 Abgrabung ‚Impelberg‘
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Die Abgrabung liegt etwa 500 m südlich der Vorhabensfläche und ist in Betrieb. Die
Wasserfläche ist nahezu vollständig hergestellt, und die Ufer sind zum Großteil bereits
rekultiviert.
Herrichtung/Folgenutzung:
Die Abgrabung verbleibt als offene Wasserfläche und
soll als Landschaftssee dem Arten- und Biotopschutz zur Verfügung stehen.
4 Abgrabung ‚Hochfeld‘
Die Flächen sind zur Abgrabung beantragt. Das Antragsverfahren läuft und wird
voraussichtlich bald abgeschlossen sein.
Herrichtung/Folgenutzung (geplant): Die einzelnen Teilflächen sollen jeweils als
offene Wasserflächen verbleiben und als Landschaftsseen dem Arten- und
Biotopschutz zur Verfügung stehen. Zwei der Seen sollen der LINEG als
Standorte für eine Offshore-Pumpanlage im Rahmen des Abfangkonzeptes für
das Binsheimer Feld (siehe Kap. 2.2.2) dienen.
5 Abgrabungsbereich ‚Am Reitweg, Hardtsches Feld und Wolfskuhlen‘
Der Abgrabungsbereich liegt etwa 2 km östlich der Vorhabensfläche und besteht aus
mehreren Teilflächen, die zum Teil bereits fertiggestellt und zu Teil noch in Betrieb
sind. Erweiterungen sind beantragt oder bereits genehmigt.
Herrichtung/Folgenutzung:
Die einzelnen Teilflächen verbleiben jeweils als offene
Wasserflächen und sollen als Landschaftsseen dem Arten- und Biotopschutz
zur Verfügung stehen. In Verbindung mit dem Landschaftspark NiederRhein
sieht der KVR hier insbesondere für den See ‚Am Reitweg’ eine intensive
Erholungsnutzung und Entwicklung zum Badesee vor.
Tagebau
6 Tagebau Mitteldonk
Der Tagebau liegt nördlich des Haferbruchsees und ist in Betrieb.
Herrichtung/Folgenutzung:
Der Tagebau verbleibt größtenteils als offene Wasserfläche und soll als Landschaftssee dem Arten- und Biotopschutz zur
Verfügung stehen.
7 Tagebau Rossmühle
Der Tagebau liegt westlich der A 57 angrenzend an das AEZ und ist in Betrieb. Er
wurde mit dem gemeinschaftlichen Rahmenbetriebsplan für den Raum Kohlenhuck/
Rossenray genehmigt.
Herrichtung/Folgenutzung:
Der Tagebau wird mit Bergematerial und Boden verfüllt
und stand ursprünglich der Aufhaldung der Halde West zur Verfügung. Durch
Verzicht der DSK auf Schüttung der Bergehalde westlich der A 57 stehen die
Flächen zur Durchführung der Kompensationsmaßnahmen für das AEZ und
die Reststoffdeponie zur Verfügung. Diese sehen auf den verfüllten Flächen
des Tagebaus in der Hauptsache die Anlage von unterschiedlichen
Waldbiotopen vor, die zum einen dem Arten- und Biotopschutz und zum
anderen der extensiven Erholung dienen sollen.
8 Tagebau Rossmühle Erweiterung Süd
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Der Tagebau grenzt südlich an den Tagebau Rossmühle an und ist mit
Rahmenbetriebsplan zugelassen, aber noch nicht in Betrieb.
Herrichtung/Folgenutzung:
Der Tagebau soll mit Bergematerial und Boden verfüllt
und überwiegend für die Landwirtschaft als Acker wieder nutzbar gemacht
werden.
9 Tagebau Rossenrayer Feld Nord
Der Tagebau ist mit Rahmenbetriebsplan zugelassen, aber noch nicht in Betrieb. Der
Abbau wurde auf den Freiflächen nordöstlich der Stadt Kamp-Lintfort genehmigt.
Herrichtung/Folgenutzung:
Der Tagebau soll größtenteils als offene Wasserfläche
verbleiben und als Landschaftssee dem Arten- und Biotopschutz sowie einer
extensiven Erholung zur Verfügung stehen.
10 Tagebau Rossenrayer Feld Süd
Der Tagebau ist mit Rahmenbetriebsplan zugelassen, aber noch nicht in Betrieb. Der
Abbau wurde auf den Freiflächen nordöstlich der Stadt Kamp-Lintfort südlich an den
Tagebau Rossenrayer Feld Nord angrenzend genehmigt.
Herrichtung/Folgenutzung:
Der Tagebau soll mit Bergematerial und Boden verfüllt
und überwiegend für die Landwirtschaft als Acker und Grünland wieder
nutzbar gemacht werden. Teilflächen werden dem Arten- und Biotopschutz
sowie einer extensiven Erholung zur Verfügung stehen. Ferner verbleibt ein
Restsee, welcher der LINEG als Standort für eine Offshore-Pumpanlage zur
Abfangung von Grundwasser dienen soll.
11 Tagebau Kohlenhuck
Der Tagebau wurde mit dem gemeinschaftlichen Rahmenbetriebsplan für den Raum
Kohlenhuck/Rossenray genehmigt, ist aber noch nicht in Betrieb. Der Abbau soll
vorlaufend unterhalb der noch zu schüttenden Reststoffdeponie des AEZ erfolgen.
Herrichtung/Folgenutzung:
Der Tagebau soll mit Bergematerial verfüllt werden und
nachfolgend der Deponieschüttung zur Verfügung stehen. Bis zur Schüttung
der Deponie ist eine Zwischenrekultivierung durch Grünlandeinsaat
vorgesehen.
12 Tagebau Kamp-Lintfort
Der Tagebau stellt die nördliche Erweiterung des Rossenrayer Sees dar und ist in
Betrieb.
Herrichtung/Folgenutzung:
Der Tagebau soll als offene Wasserfläche verbleiben
und als Landschaftssee vornehmlich dem Arten- und Biotopschutz zur
Verfügung stehen.
13 Tagebau Rossenray
Der Tagebau ist bereits abgeschlossen. Teilflächen werden noch als Betriebsstandort
und Spülteich genutzt.
Herrichtung/Folgenutzung:
Der Tagebau ist zum größten Teil verfüllt. Oberhalb ist
die Schüttung der Halde Rossenray (s.u.) teilweise erfolgt. Nach Aufgabe des
Betriebsstandortes sind die Flächen zu verfüllen und stehen der weiteren
Schüttung der Halde zur Verfügung.
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2.1.10 Planfeststellungen für Aufschüttungen/Halden gemäß Bergrecht
Neben den umfangreichen Abbautätigkeiten ist der Untersuchungsraum ebenfalls
geprägt von großflächigen Aufhaldungen von Bergematerial durch den untertägigen
Steinkohlenbergbau (siehe Karte 4).
Ein großer Teil des bei der Rohkohlenförderung anfallenden Bergematerials wurde und
wird im Raum Kohlenhuck/Rossenray westlich und östlich der A 57 in die Verfüllung
von ausgekiesten Flächen verbracht. Die Überschussmengen des nicht durch
Fremdabsatz und Verfüllung entsorgten Bergematerials wurden und werden auf den
ausgekiesten und zur Aufhaldung zur Verfügung stehenden Teilflächen der
zugelassenen Halden Rossenray und Halde Kohlenhuck entsorgt.
1989 wurde der gemeinschaftliche Rahmenbetriebsplan für die Gewinnung von Quarz
und Quarziten sowie für die Wiederverfüllung der Tagebaue mit Bergematerial (s. Kap.
2.1.9) und die Aufhaldung von Bergematerial im Raum Kohlenhuck/Rossenray
unbefristet zugelassen. Damit war zusätzlich zu den bereits zugelassenen Halden
Rossenray und Kohlenhuck die Erweiterung dieser und die Schüttung großflächiger
Bergehalden oberhalb der verfüllten Tagebaue westlich (Halde West in Verbindung mit
der Reststoffdeponie des AEZ) und östlich (Halde Ost/Kohlenhuck) der A 57
vorgesehen (Abgrenzungen siehe Karte 4). Demnach würde auch die Vorhabensfläche
in einem für die Haldenschüttung vorgesehenen Bereich liegen.
Die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes berechtigt aber noch nicht zur
Haldenschüttung sondern gibt zunächst nur den Rahmen für die detaillierteren
Hauptbetriebspläne vor. Erst ein zugelassener Hauptbetriebsplan berechtigt zur
Aufhaldung. Die gesamten Hauptbetriebsplanflächen stehen unter Bergaufsicht bis zu
ihrer Entlassung aus dieser. Die Hauptbetriebsplanfläche für die Halde Kohlenhuck ist
in Karte 4 dargestellt.
Mittlerweile hat die DSK auf die Aufhaldung von Bergematerial westlich der A 57
komplett verzichtet, da die geplante Kapazität der Halde nicht voll ausgeschöpft
werden kann. Die Schüttung der Reststoffdeponie des AEZ im südlichen Teil der
‚Halde West‘ ist davon nicht berührt. Ihren Verzicht auf die Schüttung der Halde Ost im
Bereich der Vorhabensfläche bei Realisierung der MOTOWORLD MOERS hat die DSK
bereits mit der Stadt Moers und dem Vorhabensträger vereinbart. Somit wird eine
Haldenschüttung in dem Ausmaß wie im Rahmenbetriebsplan zugelassen nicht mehr
erfolgen. Nachfolgend werden die für die Aufhaldung vorgesehenen Herrichtungs- und
Kompensationsmaßnahmen beschrieben.
Herrichtung/Folgenutzung:
Im Gestaltungs- und Rekultivierungsplan zum
gemeinschaftlichen Rahmenbetriebsplan für den Raum Kohlenhuck/
Rossenray sind für die Haldengestaltung die Anlage von Wald und extensiv
genutzten Grünlandflächen sowie kleinflächige Sukzessionsbereiche
vorgesehen. Als Funktion der geplanten Biotoptypen sind hier ausschließlich
extensive Landwirtschaft, Schutzfunktionen (der Waldflächen) und Arten- und
Biotopschutz ausgewiesen. Eine Erholungsnutzung ist hier zunächst nicht
vorgesehen. Das Bergrecht sieht allerdings die Regelung der Folgenutzung im
Rahmenbetriebsplan nicht vor, sondern beschränkt sich auf die
Wiedernutzbarmachung der in Anspruch genommenen Flächen. Die
entsprechende Folgenutzung über die in dem Gestaltungsplan genannten
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Ziele hinaus sind nach Entlassung aus der Bergaufsicht in nachgeschalteten
Verfahren zu regeln.
Kompensation: Die für die geplante Haldenschüttung erforderlichen Kompensationsmaßnahmen für die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des
Landschaftsbildes erfolgen vornehmlich durch Maßnahmen auf der Halde
selbst. Die über diese Flächen hinausgehenden Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen sind für die Halde Ost bereits im Bereich der
Moersbachaue durchgeführt worden. Die Maßnahmen für die Bergehalde
West sind durch Verzicht auf die Schüttung entfallen. Die Maßnahmen für die
Schüttung der Reststoffdeponie sind zusammen mit den Maßnahmen für den
Bau der Behandlungsanlagen des AEZ in den Bereich des Tagebaus
Rossmühle verlegt worden (s. Kap. 2.1.9) und werden sukzessive dem Abbau
und der Verfüllung folgend ausgeführt.
Folgende Aufhaldungen sind heute im Untersuchungsraum zu finden:
Der bereits geschüttete Teil der Halde Kohlenhuck (III, siehe Karte 4) liegt unmittelbar
östlich angrenzend an der Vorhabensfläche und wird von dieser tangiert.
Die Halde Rossenray (I) liegt im Nordwesten des Untersuchungsraumes nördlich des
AEZ und wurde soweit möglich oberhalb des Tagebaus Rossenray geschüttet.
Die Halde Pattberg (IV) im Süden des Untersuchungsraumes ist bereits rekultiviert und
aus der Bergaufsicht entlassen. Sie ist der Öffentlichkeit zugänglich und dient der
Erholungsnutzung.
Die Reststoffdeponie des AEZ (IIb) ist in Betrieb und liegt westlich der A 57 auf Höhe
der Vorhabensfläche. Sie wird als Halde ausgebildet und ist mit einer Laufzeit von ca.
76 Jahren geplant. Mit der Schüttung wurde mit Inbetriebnahme der
Behandlungsanlagen des AEZ begonnen.
Die Mülldeponie Winterswick liegt südlich von Rheinberg im Nordosten des
Untersuchungsraumes in etwa 1 km Entfernung zur Vorhabensfläche. Sie ist als Halde
ausgebildet und wird bereits rekultiviert.
2.1.11 Planfeststellung K 33n
Der geplante Abschnitt der K 33n zwischen der Autobahnanschlussstelle A 57Asdonkshof und der Rheinberger Straße (L 137) ist planfestgestellt. Der
Planfeststellungsbeschluss wurde am 11.08.1999 bestandskräftig. Bisher ist noch kein
Grunderwerb getätigt worden.
2.2
2.2.1
Schutzkategorien nach Fachgesetzen
Landschaftsgesetz, Schutzgebiete gemäß rechtsgültiger Verordnungen
Die Vorhabensfläche liegt nicht innerhalb eines festgesetzten Landschafts- oder
Naturschutzgebietes. Die bestehenden Landschafts- und Naturschutzgebiete sowie
sonstige Festsetzungen des Landschaftsplanes im Untersuchungsraum sind in Kap.
2.1.8 beschrieben und in Karte 6 dargestellt.
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Das nächstgelegene Vogelschutzgebiet DE 4203-401 ‚Unterer Niederrhein‘ liegt
außerhalb des Untersuchungsraumes nördlich und östlich von Rheinberg in etwa 2,2 –
5,5 km Entfernung von der Vorhabensfläche.
Die nächstgelegenen FFH-Meldegebiete sind ebenfalls außerhalb des
Untersuchungsraumes das “NSG Rheinaue Walsum” (DE-4406-301) im Nordosten und
das westlich befindliche Laubwaldgebiet “Niederkamp” (DE-4404-302) in jeweils ca. 6
km Entfernung. Die Distanz zum “NSG Rheinvorland im Orsoyer Rheinbogen, mit
Erweiterung” (Natura 2000-Nr. DE-4405-303) im Nordosten beträgt etwa 7 km.
2.2.2
Wasserhaushaltsgesetz/Landeswassergesetz/Festlegungen von Wasserrechten
und Gewässernutzungen
Die Vorhabensfläche liegt nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes. Das
nächstgelegene Trinkwasserschutzgebiet ‚Binsheimer Feld‘ liegt außerhalb des
Untersuchungsraumes in einer Entfernung von ca. 3,5 km in östlicher Richtung im
Bereich der Ortschaft Vierbaum.
Im Untersuchungsraum sind derzeit die Abfanganlagen Asdunk 1, 1.2, 2 und 3 der
LINEG in Betrieb. Zwei weitere Abfanganlagen (Asdunk 4 und 5) befinden sich in
Planung und sind Bestandteil des genehmigten Abfangkonzeptes für das
Trinkwasserschutzgebiet Binsheimer Feld (Näheres siehe Kap. 4.3.4).
2.2.3
Abstandsflächen nach Bundesfernstraßengesetz, Straßen- und Wegegesetz
NRW (StrWG NRW)
Gemäß § 9 Abs. 1 FStrG dürfen längs der Bundesfernstraßen
1. Hochbauten jeder Art in einer Entfernung von bis zu 40 m bei Bundesautobahnen
und bis zu 20 m an Bundesstraßen außerhalb der zur Erschließung der
anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten, jeweils
gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn
2. bauliche Anlagen, die außerhalb der zur Erschließung der anliegenden
Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten über Zufahrten oder Zugänge
an Bundesstraßen unmittelbar oder mittelbar angeschlossen werden sollen
nicht errichtet werden.
Nach § 9 Abs. 2 FStrG bedürfen im Übrigen Baugenehmigungen oder nach anderen
Vorschriften notwendige Genehmigungen der Zustimmung der obersten
Landesstraßenbaubehörde, wenn
1. bauliche Anlagen längs der Bundesautobahnen in einer Entfernung bis zu 100 m
und längs der Bundesstraßen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden
Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten bis zu 40 m, gemessen vom
äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders
genutzt werden sollen.
2. bauliche Anlagen auf Grundstücken, die außerhalb der zur Erschließung der
anliegenden Grundstücke bestimmte Teile der Ortsdurchfahrten über Zufahrten
oder Zugänge an Bundesstraßen unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind,
erheblich geändert oder anders genutzt werden sollen.
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Nach § 25 Abs. 1 StrWG NW bedürfen außerhalb der Ortsdurchfahrten
Baugenehmigungen oder nach anderen Vorschriften notwendige Genehmigungen der
Zustimmung der Straßenbaubehörde, wenn bauliche Anlagen jeder Art
1. längs der Landesstraßen und Kreisstraßen in einer Entfernung bis zu 40 m,
gemessen vom äußeren Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten
Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden sollen;
2. über Zufahrten oder Zugänge an Landesstraße und Kreisstraßen unmittelbar oder
mittelbar angeschlossen oder bei bereits bestehendem Anschluss erheblich
geändert oder anders genutzt werden sollen.
Die Vorgaben des FStrG und des StrWG werden bei der Planung des Vorhabens
beachtet und berücksichtigt.
2.2.4
Abstandsflächen
nach
Bundesimmissionsschutzgesetz
Abstandserlass
NRW
und
Gemäß Abstandserlass NRW 1998 ist davon auszugehen, dass „bei Einhaltung oder
Überschreitung angegebener Abstände Gefahren, erhebliche Nachteile oder
erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen oder Geräusche beim
bestimmungsmäßigen Betrieb der entsprechenden Anlage in den umliegenden
Wohngebieten nicht entstehen, wenn die Anlage dem Stand der Technik entspricht.
(2.2.1).“
Für „Anlagen, die an fünf Tagen oder mehr je Jahr der Übung oder Ausübung des
Motorsports dienen...“ sieht die Abstandsliste in der Abstandsklasse VI, Nr. 174 einen
Abstand von 200 m vor.
Der Abstandserlass NRW enthält in Anhang 2 in einer gesonderten Tabelle Aussagen
zu genehmigungsbedürftigen Anlagen, welche nicht in die Abstandsliste aufgenommen
worden sind. Demnach zeigen „Anlagen zur Ausübung des Motorsports,
ausgenommen Modellsportanlagen, in der Ausgestaltung des Einzelfalls ein vielfältiges
Bild.“ Da sich durch Einsatz unterschiedlichen Gerätes und durch Unterschiede in der
Nutzungsintensität unterschiedlich große Einwirkungsbereiche ergeben, wird im
Allgemeinen ein Abstand von mindestens 1.500 m für Anlagen im Freien für notwendig
angesehen.
In der Karte 2 „GEP“ sind Entfernungsringe ausgehend vom Rennoval als Ort mit den
stärksten Schallemissionen eingetragen.
Die Distanz von der südlichen Vorhabensgrenze bis zum nächstgelegenen
Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) in Repelen gemäß GEP beträgt etwa 1.900 m
(vom Rennoval ca. 3,0 km). Die Bundesautobahn BAB 42 stellt jedoch bereits in ca.
50 m Entfernung zur angesprochenen Wohnbebauung eine starke Trennwirkung dar.
Gleiches gilt für die zwischen Wohnbebauung Repelen und Vorhabensfläche gelegene
Halde Pattberg.
Von der Vorhabensgrenze im Norden bis zu den im Süden Rheinbergs gelegenen
Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) ergeben sich Entfernungen von ca. 1,6 km
bzw. ca. 1,8 km (vom Rennoval ca. 1,9 – 2,0 km). Der nächstgelegene Allgemeine
Siedlungsbereich (ASB) der Stadt Kamp-Lintfort befindet sich in der Darstellung des
GEP in einer Entfernung von ca. 1.750 m zur südwestlichen Grenze des Vorhabens
(vom Rennoval ca. 2,4 km). Zwischen Vorhabensfläche und genannter Wohnbebauung
befinden sich mehrere Abgrabungen und Aufhaldungen sowie die BAB 57.
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Zwischen dem Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof und der projektierten MotoWorld
Moers sind keine Immissionsabstandsflächen relevant.
2.2.5
Landesforstgesetz NRW
Im Bereich der Vorhabensfläche sind derzeit keine Waldflächen gemäß
Landesforstgesetz vorhanden. Die noch durchzuführenden Aufforstungen auf der
Halde sind als Waldflächen im Sinne des Landesforstgesetzes zu betrachten.
2.2.6
Luftverkehrsgesetz, Fluglärmgesetz
Im Untersuchungsraum befinden sich keine Bereiche, die in Bezug auf das
Luftverkehrsgesetz und Fluglärmgesetz relevant wären. Da aus der Bevölkerung vor
wenigen Jahren regelmäßig Beschwerden über den Fluglärm des Flughafens
Düsseldorf auftraten, hatte die Stadt Moers im Februar 2002 beim Ministerium für
Wirtschaft, Energie und Landesplanung NRW die Aufnahme in die
Fluglärmkommission des Flughafens Düsseldorf beantragt. Die Stadt Moers wurde im
Jahr 2003 in die Fluglärmkommission aufgenommen. Die Kommission berät die
Genehmigungsbehörde und die für die Flugsicherung zuständige Stelle (Deutsche
Flugsicherung). Die Eingabe der Stadt Moers und anderer beteiligter Kommunen führte
zu einer Änderung der Flugroute und zu einer Verminderung des Fluglärms im Bereich
des Moerser Stadtgebietes.
2.3
Aussagen informeller Planungsinstrumente
Als Aussagen informeller Planungsinstrumente sind vor allem die Planungen des
Kommunalverbandes Ruhrgebiet (KVR) und des Landschaftsparks NiederRhein zu
sehen. Für den Landschaftspark NiederRhein, der durch die Städte Kamp-Lintfort,
Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg sowie die Gemeinden Alpen, Issum und Rheurdt
gebildet wird, besteht ein Masterplan zur Entwicklung der Region. Mit der Realisierung
des ‚Landschaftsparks’ werden vielerlei Effekte erwartet:
Die Region soll ein neues, besseres Image entwickeln,
der Standort soll aufgewertet und damit ein besseres Umfeld für
Gewerbeinvestitionen geschaffen werden, und
es sollen neue Handlungsfelder in der Region eröffnet werden.
Die Ziele des Landschaftsparks NiederRhein sind die Aufwertung der ökologischen
Qualität des Raums, die Schaffung attraktiver Bereiche für Freizeit und Tourismus
sowie die Gestaltung der Nahtstelle zwischen Freiraum und Siedlungsbereichen.
Gleichzeitig sollen durch die Maßnahmen Chancen genutzt werden, in der vom
anhaltenden wirtschaftlichen und strukturellen Wandel betroffenen Region Felder für
neue Arbeitsplätze zu erschließen.
Das Vorhaben der Errichtung der MotoWorld Moers entspricht der geschilderten
Zielsetzung des Landschaftsparks NiederRhein. Im Freizeitzielplan für den
Landschaftspark NiederRhein, der vom KVR erarbeitet wurde, ist im „Baustein Sport“
ein Motorsportzentrum enthalten, das die bisherigen Motorsportaktivitäten mit
überregionaler Ausstrahlung am Eyller Berg (Kamp-Lintfort) wegen dortiger
Nutzungsaufgabe nun an einem neuen Standort im Raum zwischen den Städten
Moers, Kamp-Lintfort und Rheinberg fortführen soll. Das Motorsportzentrum am
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Standort Kohlenhuck wurde im Jahr 2003 als Leitprojekt in die Zielplanung des
Landschaftsparks NiederRhein aufgenommen.
In Verbindung mit dem Landschaftspark NiederRhein sieht der KVR im
städteübergreifenden Bereich Am Reitweg/Lohheider Seen (Rheinberg/Duisburg) eine
Erholungsnutzung vor. Insbesondere für den See ‚Am Reitweg’ ist eine intensive
Erholungsnutzung und Entwicklung zum Badesee geplant
Weiterhin ist vorgesehen, die Bergehalde Pattberg als touristischen Anziehungspunkt
zu gestalten, dazu gehört auch das jährlich stattfindende Drachenfest auf der Halde.
2.3.1
Fachbeitrag der LÖBF zum GEP ´99
Im gesamten Freiflächenkomplex zwischen den Städten Moers, Kamp-Lintfort und
Rheinberg sind im GEP 1999 die Landschaftsschutzgebiete, insbesondere die
vorhandenen Leitstrukturen (Fließgewässer/Gräben mit Auen/Rinnensystemen), als
Bereiche für den Schutz der Landschaft dargestellt worden. Des Weiteren sind die
naturräumlich ansatzweise gegebenen Biotopverbindungen vorrangig für den
Biotopverbund zu entwickeln.
2.3.2
Biotopkataster
Im Biotopkataster der LÖBF ist innerhalb der Vorhabensfläche die Biotopfläche BK
4405-057 „Hecken im nördlichen Kohlenhuck“ mit Kartierdatum vom 21.10.1994
eingetragen, die allerdings bereits durch die genehmigte Sand-/Kiesabgrabung bis zum
Kohlenhucker Weg beseitigt wurde. Im direkten Umfeld liegen die Biotopflächen BK
4405-073 „Moersbach zwischen Alter Rhein und Anraths Kanal“ (Kartierdatum
21.10.1994) und BK 4405-062 „Kiesbaggersee bei Haus Gelinde“ (Kartierdatum
19.7.1995). Im Untersuchungsraum befinden sich weitere im Biotopkataster
aufgeführte Flächen (siehe Karte 6).
2.3.3
Denkmalpflegerischer Fachbeitrag zum GEP ´99 (z.B. Geologische
Aufschlüsse)
Innerhalb der Vorhabensfläche liegen keine Bereiche mit Bedeutung für den
Denkmalschutz. Im Umfeld sind Boden- und Baudenkmäler vorhanden (siehe Kap.
4.3.7 und Karte 5).
2.3.4
Klima-Gutachten
Folgende Planungsgrundlagen
Untersuchungsraum vorhanden:
zum
Thema
„Klima/Luft“
sind
für
den
Klimaanalyse Stadt Moers (Havlik ,TH Aachen, und Stock, KVR, 1988)
Klimaanalyse Stadt Kamp-Lintfort (Horbert, TU Berlin, 1986)
Luftreinhaltung in Nordrhein-Westfalen, Eine Erfolgsbilanz der Luftreinhalteplanung
1975 – 1988 (MURL 1989).
Die planungsrelevanten Aussagen sind in Kap. 4.3.5 dargestellt.
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2.3.5
Planungskonzepte für eine erholungsorientierte Nachfolgenutzung der
Bergehalde Kohlenhuck (zugelassener Rahmenbetriebsplan) und für den
Landschaftspark NiederRhein
Das Bergrecht sieht die Regelung der Folgenutzung im Rahmenbetriebsplan nicht vor,
sondern beschränkt sich auf die Wiedernutzbarmachung der in Anspruch
genommenen Flächen. Eine entsprechende Folgenutzung über die in dem
Gestaltungsplan genannten Ziele hinaus (siehe Kap. 2.1.10) ist nach Entlassung aus
der Bergaufsicht in nachgeschalteten Verfahren zu regeln. Eine Erholungsnutzung ist
hier zunächst nicht vorgesehen.
Im Rahmen der Konzeptplanung für den Landschaftspark NiederRhein ist für die
Bergehalde Kohlenhuck keine erholungsorientierte Nachfolgenutzung vorgesehen. Als
mögliche Folgenutzung ist für diesen Bereich langfristig der Arten- und Biotopschutz in
Kombination mit einer extensiven Erholung angedacht.
Die MotoWorld Moers ist im Landschaftspark NiederRhein als Leitprojekt am Standort
Kohlenhuck mit folgender Zielsetzung aufgenommen worden (Landschaftspark
NiederRhein 7/2003):
Wiedernutzbarmachung der devastierten Flächen für Sportaktivitäten, die an
anderen Standorten wegen der Umweltbeeinträchtigungen nicht möglich sind
Entwicklung eines Motorsportzentrums unter Einbeziehung der jetzigen MotocrossStrecke.
3
VORHABENSBESCHREIBUNG
3.1
Begründung des Vorhabens einschließlich Erläuterung des Flächenbedarfs
Die Nutzungen der MotoWorld Moers sind auf dem Markt der Freizeitwirtschaft
anzusiedeln. Dieser Wirtschaftszweig hatte 2001 ein Marktvolumen von rd. 245 Mrd.
Euro und einen Anteil am Bruttosozialprodukt Deutschlands in Höhe von rd. 12 %. Ein
Projekt mit einem vergleichbaren Angebot existiert in Deutschland zur Zeit nicht. Mit
der MotoWorld Moers wird ein zukunftsfähiges Projekt mit überregionaler Ausstrahlung
entstehen.
Für die Entwicklung der MotoWorld Moers sind die drei folgenden Hauptkriterien
maßgebend:
1. Das Areal ist so gelegen, dass es unter Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit
die Umsetzung eines solchen Projektes zulässt;
2. Der Standort ist unter den Gesichtspunkten Verkehrserschließung und überregionale
Ausstrahlungskraft für ein motorsportbegeistertes Publikum geeignet;
3. Eine wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projektes wird durch die Akzeptanz der
Automobilindustrie gesichert.
Das Nutzungskonzept, bestehend aus:
professionellem Motorsport (Rennsport, Geschicklichkeits- und OffroadVariationen),
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freizeitorientierten Motorsportmöglichkeiten sowie
Forschung, Entwicklung und spezialisierter Herstellung von Motorsportprodukten,
ist in dieser Ausrichtung ohnegleichen. Da vergleichbare Anlagen nicht existieren,
befindet sich das Projekt in keiner Konkurrenzsituation – im Gegenteil: Die MotoWorld
Moers kann von der Anziehungskraft des Ruhrgebietes und der Nachbarländer nur
profitieren und sie um eine zusätzliche Attraktion bereichern.
Die Hauptattraktion der MotoWorld Moers, das Rennoval, hat eine Streckenlänge von
1.200 Metern. Diese Streckenlänge hat sich in Amerika, wo eine Vielzahl ähnlicher
Strecken existiert, als optimal für Renn- und Testzwecke herausgestellt. Durch diese
Länge ist die Rennstrecke von allen Zuschauerplätzen aus einsehbar. Das Rennoval
mit Infield und Zuschauertribünen hat insgesamt einen Flächenbedarf von 14,5 ha. Auf
dem Gelände werden ca. 6 ha für Off-Road- und MotoCross Strecken benötigt. Die
MotorCross Strecke soll internationalen Rennansprüchen genügen und hat eine
Streckenlänge von 1.400 Metern.
Ca. 10 ha der Vorhabensfläche werden für die Ansiedlung von forschenden und
produzierenden Unternehmen aus dem Motorsportbereich benötigt.
Für die stattfindenden Motorsportgroßveranstaltungen müssen Parkplätze auf dem
Gelände vorgehalten werden. In der ersten Ausbaustufe werden ca. 19 ha der
Vorhabensfläche für Parkplätze und Campingmöglichkeiten bereitgehalten. Damit sind
Stellplätze für bis zu 6.000 PKW in der ersten Ausbaustufe auf dem Gelände
vorhanden. Eine ca. 15 ha große Erweiterungsfläche ermöglicht die bedarfsgerechte
Erweiterung der MotoWorld Moers.
Ca. 8 ha der Vorhabensfläche werden für Eingangsplaza und Promenade,
Erschließungen und Abstandsflächen benötigt.
3.2
Projektbeschreibung
Das Projekt wird von drei Hauptnutzungen geprägt:
Das Rennoval.
Die Rennstrecke für Motocross und Off-Road.
Die Business Units.
Diese drei Nutzungen garantieren die wirtschaftliche Umsetzung der MWM. Ihre
Nutzungen sind eng miteinander verbunden. Daneben werden auf der
Vorhabensfläche große Bereiche für Parken entwickelt.
3.2.1
Renn- und Teststrecken
Das Rennoval liegt im nördlichen Bereich des Geländes. Auf einer Fläche von ca.
150.000 qm hat der Rennkurs eine Länge von einer dreiviertel Meile (ca. 1.200 m). Das
Rennoval ist von Tribünen eingefasst, die mit einer Höhe von ca. 25m gleichzeitig eine
Lärmschutzfunktion übernehmen. Die Tribünen bieten in der endgültigen Ausbaustufe
Platz für ca. 30.000 Zuschauer. Im Infield der Rennstrecke befinden sich die
Boxengasse, ein Infieldrennparcours und eine Kartbahn. Auf der Rennstrecke werden
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ca. 10-12 Großveranstaltungen im Jahr stattfinden (8 Stock-Car-Rennen1, 2 BRL V6
Rennen2). Diese Veranstaltungen umfassen normalerweise zwei Tage: Training und
Qualifying am ersten, das eigentliche Rennen am zweiten Tag. Neben
Großveranstaltungen wird die Rennstrecke für Sonderveranstaltungen, Trainings und
Testzwecke genutzt. Firmen und Einzelpersonen können die Rennstrecke mieten und
zu Test- und Übungszwecken nutzen. Der Rennstrecke vorgelagert ist eine zentrale
Eingangsplaza, die bei Großveranstaltungen die Verteilung der Besucher übernimmt.
Flächen für MotorCross und Off-Road
Diese südlich des Rennovals gelegenen Strecken werden teilweise in die untere
Berme der Halde integriert. Auf diese Weise entsteht ein anspruchsvoller Parcours, der
eine attraktive Topografie aufweist. Mit einer Länge von ca. 1.400 m entspricht die
Strecke internationalen Anforderungen. Eine Indoorhalle mit einer Fläche von 8.000 qm
ist an die Strecke angebunden, sodass Indoor-Outdoor-Events stattfinden können.
Neben nationalen und internationalen Rennen dient dieser Bereich vor allem
verschiedenen Motorsportvereinen zu Trainingszwecken. Neben der Strecke für
Motorräder wird in diesem Bereich des Vorhabens eine Strecke für 4x4 Off-Road
Fahrzeuge (Geländewagen) entstehen.
Alle Rennstrecken sind auch zu Testzwecken nutzbar. Firmen und Einzelpersonen
können diese Strecken mieten und für ihre Zwecke nutzen.
3.2.2
Gebäude und deren Nutzung
Tribüne des Rennovals
Diese Tribüne wird Platz für ca. 30.000 Zuschauer bieten. Sie wird größtenteils auf
einem Erdwall gebaut. Im Bereich der Haupttribüne entstehen im Tribünenunterbau
Werkstatt- und Büroräume für Verwaltung und Betrieb der Anlage. Im Infield der
Rennstrecke entsteht eine Boxengasse mit ebenerdigen Werkstatträumen und
Verwaltungseinheiten.
Business Units
Die Business Units werden auf einer Fläche von ca. 100.000 qm entwickelt. Es
entstehen einzelne Hallen mit Größen von ca. 2.000 bis 4.000 qm, in denen
Motorsport-Forschung, -Entwicklung und -Produktion stattfinden. Die Rennstrecke und
die Motocrossstrecke werden als Teststrecke für die jeweiligen Entwicklungen und
Produkte genutzt. Diese räumliche Nähe zu den Teststrecken ist für die Ansiedlung der
Unternehmen von großer Bedeutung. Die Business Units werden baulich so entwickelt,
dass sie sich hin zur zentralen Promenade und zum Motorsportpark öffnen. Dadurch
entstehen ´Schaufenster´ der dort ansässigen Firmen, die den Besuchern Einblicke in
die betrieblichen Abläufe und Produkte ermöglichen. Einzelhandel ist auf dem Gelände
der MWM nicht vorgesehen.
1
Stock-Car: Speziell für Rennen umgebaute PKWs; verschiedene Klassen nach Gewicht, Umfang der Verstärkung oder PS
2
BRL V6: Von Maessen-Weytech entwickeltes Auto mit V6-Zylinder (325 PS) von Ford; in 2004 ca. 10 Rennen in Europa
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Eine Indoorhalle mit einer Fläche von 8.000 qm ist an die MotorCross Stecke
angebunden, so dass auf dieser Strecke Indoor-Outdoor-Events stattfinden können.
Weitere Infrastruktureinrichtungen werden auf dem Gelände errichtet. Dazu gehören
Ticketgebäude, WC Gebäude und Versorgungsgebäude für Großveranstaltungen
(Gastronomie).
3.2.3
Freiflächen und deren Nutzung
Das Gelände der MotoWorld Moers wird durch die zentrale Promenade und die Plaza
an der Haupttribüne strukturiert. Der Hauptparkplatz und die Business Units werden an
die Promenade angebunden. So entsteht eine anspruchsvolle Promenade, die bei
Großveranstaltungen die Verteilung der Besucherströme bei An- und Abreise
übernimmt. Der Haupttribüne vorgelagert ist die Plaza.
Auf dem nördlichen Teil der Vorhabensfläche entsteht eine ca. 6,5 ha große Fläche,
auf der Besucher bei Veranstaltungen Zelten und Übernachten können. Die hierfür
notwendigen Infrastruktureinrichtungen werden vorgesehen.
In der Flächengröße von ca. 60 ha für die 1. Bauphase sind alle zu begrünenden
Freiflächen mit enthalten. Zum Teil haben diese begrünten Flächen eine
Ausgleichsfunktion (vgl. Kap. 7.3).
3.2.4
Bau- und Betriebskonzept
Die MotoWorld Moers wird in Phasen entwickelt. Das Rennoval soll als Kernstück der
Anlage in einem ersten Schritt gebaut werden. Auch die Rennstecken für MotoCross
und Off-Road werden in dieser ersten Phase entstehen. Die verschiedenen
Rennstrecken werden damit von Anfang an den Nutzern zur Verfügung stehen. Die
Flächen für die Business Units werden baulich vorbereitet und auf Grundlage der
Nachfrage entwickelt.
Die verschiedenen Parkplatzflächen sollen mit dem inhaltlichen Erfolg der MWM
entstehen, da ein solcher Standort seine Popularität und sein Veranstaltungsprofil über
Jahre entwickeln muss.
Die verschiedenen Einrichtungen der MWM werden von der Maessen MotoWorld
Moers GmbH betrieben.
3.3
Integration in des bestehende Verkehrsnetz
Dem GEP Änderungsantrag liegt eine verkehrliche Machbarkeitsstudie
(Ingenieurgemeinschaft Schnüll Haller und Partner, 2004) zu Grunde.
Mit der direkten Lage der Vorhabensfläche an der BAB 57, ca. 8 km nördlich vom
Autobahnkreuzes Moers (BAB 40) und ca. 2,3 km nördlich vom Autobahnkreuz KampLintfort (BAB 42) entfernt, besteht eine sehr gute Anbindung an das überregionale
Fernstraßennetz.
Sowohl
aus
den
Ballungsräumen
Ruhrgebiet,
Düsseldorf/Neuss/Krefeld und Köln/Bonn, als auch aus den Niederlanden bewegt sich
der Besucherverkehr über leistungsfähige Autobahnen zu dem Zielort. Die
angrenzenden Autobahnen haben ausreichend Kapazitäten, um die verkehrlichen
Belastungen bei Großveranstaltungen aufzunehmen.
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Zum Betrieb der MotoWorld Moers ist ein Lückenschluß der K 33 n zwischen A 57 und
Rheinberger Straße (L 137) nicht notwendig. Die An- und Abreise der Besucher bei
Großveranstaltungen wird über die Autobahnabfahrt Asdonkshof und zu einem kleinen
Teil über den Verkehrsknoten K33/L287 (Nordtangente Kamp-Lintfort) organisiert. Aus
den verkehrstechnischen Untersuchungen resultiert eine maximale Kapazität der
verfügbaren Infrastruktur von 3.000 Kfz/h in der Haupt-Abreisezeit (siehe Kap.3.3.4).
Eine zweite Rettungszufahrt zu dem Gelände wird über den Kohlenhucker Weg
eingerichtet. Diese Zufahrt zu dem Gelände ist bei Großveranstaltungen für den
normalen Besucherverkehr gesperrt.
Neben der An- und Abreise mit dem PKW soll die Zuschauerkapazität durch alternative
Angebote gestärkt werden. Hierzu sollen vor allem die Anbindung an den ÖPNV und
Park&Ride-Angebot bei Großveranstaltungen entwickelt werden.
3.3.1
Anbindung an den ÖPNV (Angebote von der DB und von Buslinien)
Die nächsten Anschlussmöglichkeiten an den öffentlichen Personenbahnverkehr
können über veranstaltungsgebundene Busshuttles genutzt werden, die die Bahnhöfe
Rheinberg (Luftlinienentfernung ca. 2,5 km) oder Moers (ca. 7,5 km) anbinden. Für die
Motorsport-Großveranstaltungen soll eine intensive Zusammenarbeit mit
Reiseveranstaltern den Anteil an Busreisenden stärken.
Die Vorhabensfläche ist heute nicht an das bestehende Netz des ÖPNVs angebunden.
3.3.2
Parkplatzbewirtschaftung, Park&Ride-Angebot und Bike&Ride-Angebot
Auf dem Gelände der MotoWorld Moers werden nach Fertigstellung beider Bauphasen
ca. 10.000 Parkplätze entstehen. Bei einer Belegung von 2,8 Personen pro Auto kann
ein Großteil der Besucher bei Veranstaltungen auf dem Gelände der MWM parken.
Im Bereich umliegender Autobahnanschlussstellen ermöglichen gut erschlossene,
vorhandene Flächenpotenziale (z.B. Großparkplatz der Messe Rheinberg) die
Einrichtung von Shuttleparkplätzen bei Großveranstaltungen. Auf diese Weise kann die
Zuschauerkapazität zusätzlich gesteigert werden, wenn das Betreiberkonzept eine
Steigerung der Besucherzahlen notwendig macht.
Weiterhin ist vorgesehen, das Veranstaltungskonzept so zu gestalten, dass über vorund nachgeschaltete Nebenveranstaltungen die An- und Abreisephasen der Besucher
in die Länge gezogen werden. Der Anreise- und Abreiseverkehr wird über
verschiedene Steuerungsmöglichkeiten (z.B. Zuordnung der Fahrzeuge zu bestimmten
Parkplätzen über Typ der Eintrittskarte oder Preiskategorie) so reglementiert, dass der
Verkehrsfluss nicht ins Stocken gerät und Besucher nicht unkontrolliert auf andere
Straßen und Parkmöglichkeiten ausweichen können.
3.3.3
Anbindung an das Fuß- und Radwegenetz
Über bestehende, gering befahrene Gemeindestraßen und Wirtschaftswege kann das
Plangebiet zu Fuß oder mit dem Fahrrad von den umliegenden Ortsteilen der Städte
Rheinberg (Entfernung ca. 2,5 km), Kamp-Lintfort (Entfernung ca. 2,4 km) und MoersRepelen (Entfernung ca. 2,4 km) erreicht werden.
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3.3.4
Anbindung an das Straßennetz
Das Gelände wird über die Autobahnanschlussstelle Asdonkshof erschlossen. Für das
Projekt ist der Lückenschluss der K 33 n bis zur Rheinberger Straße (L137) nicht
notwendig, da An- und Abfahrt über die K 33 und die Autobahnanschlussstelle
erfolgen. Dadurch wird die Verkehrsbelastung im Bereich Moers und Rheinberg bei
Großveranstaltungen gering gehalten, da die wesentlichen Verkehrsströme über die
Autobahn A 57 abgewickelt werden.
Die verkehrstechnische Machbarkeit ist von der Ingenieurgemeinschaft Schnüll Haller
und Partner (2004) mit folgenden Ergebnissen überprüft worden:
Die Anschlussstelle Asdonkshof der BAB 57 gerät bei ca. 3.000 Kfz/h an die
Grenze ihrer Leistungsfähigkeit im Falle der Haupt-Abreisezeit von der MotoWorld
Moers, wobei unter optimalen Bedingungen ca. 1.200 Kfz/h auf die BAB 57
Richtung Norden, ca. 1.000 Kfz/h Richtung Süden und ca. 800 Kfz/h über die K 33n
Richtung Nordtangente bei Kamp-Lintfort abfließen werden.
Unter der Annahme, dass sich bei der Abreise der ablaufende Verkehr über max.
4 Stunden verteilen darf, ist die maximale Anzahl von 10.000 Kfz-Stellplätzen auf
der Vorhabensfläche möglich (Ausbauphase 2).
Die maximale Besucherzahl wird mit 30.000 Besuchern und einem PKWBesetzungsgrad von 2,8 Besuchern/PKW angenommen. Daraus ergibt sich, dass
im Falle dieser nicht häufig vorkommenden Großveranstaltungen die 10.000
Stellplätze auf der Vorhabensfläche im Wesentlichen ausreichen. Bei Bedarf
können Shuttleparkplätze im Umfeld an geeigneten Autobahn-Anschlussstellen
aktiviert werden.
Die Besucherkapazität kann zwar mit verkehrslenkenden Maßnahmen und mit
einem veranstaltungsgebundenen Einsatz von Busshuttles zu ÖPNV-Anschlüssen
sowie einer vermehrten An-/Abreise mit Reisebussen etwas gesteigert werden,
doch eine wesentliche Steigerung der Besucherkapazität wäre erst mit einer
zweiten Anbindung der MotoWorld Moers an das Straßennetz möglich. Dazu
müsste die K 33n weiter nach Osten bis zur Rheinberger Straße (L 137) ausgebaut
werden. Dieser Ausbau würde erst bei Veränderung der jetzigen
Rahmenbedingungen in nicht abschätzbarer Zukunft zur Diskussion stehen. Der
Neubauabschnitt der K 33n ist bereits planfestgestellt. Da der Ausbau der K 33n
westlich der BAB 57 vollzogen ist, gibt es keine Befristung des
Planfeststellungsbeschlusses für den östlichen Neubauabschnitt.
Die verkehrstechnische Überprüfung der Machbarkeit zeigt, dass der Betrieb von ca.
6000 Stellplätzen in der 1. Ausbauphase und die Erweiterung auf maximal 10.000
Stellplätze in der 2. Ausbauphase möglich ist. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
-
Vierstreifiger Ausbau der K33 n zwischen der Anschlussstelle Asdonkshof (Ost)
und der Zufahrt zur MotoWorld Moers
-
Optimierung des Verkehrsablaufes in der Parkplatzausfahrt durch frühzeitige
Entflechtung der Abreiseströme
-
Signalisierung des Knotenpunktes K33n/L287.
Eine zweite Rettungszu- und -abfahrt wird über den Kohlenhucker Weg in nördliche
Richtung nach Rheinberg bzw. Kamp-Lintfort erfolgen. Zu diesem Zweck wird der
Kohlenhucker Weg entsprechend ausgebaut. An Veranstaltungstagen wird die Zufahrt
42
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zum Gelände über diese Straße abgesperrt und ist nur für Rettungsfahrzeuge und
Fahrzeuge mit Genehmigung zulässig.
3.4
Ver-/Entsorgung, Entwässerung
Das Gelände ist nach Aussagen des örtlichen Ver- und Entsorgungsbetriebes ohne
großen Aufwand an die öffentlichen Netze anzuschließen.
Das anfallende Schmutzwasser kann über eine noch zu erstellende Pumpstation mit
Druckleitung zu vorhandenen Abwasseranlagen der LINEG bis zur Kläranlage MoersGerdt abgeleitet werden.
Unverschmutztes Niederschlagswasser soll auf dem Gelände versickert werden. Das
stärker verschmutzte Oberflächenwasser kann nach Vorbehandlung in den
verbleibenden Restsee, in dem sich die Abfang-Pumpanlage Asdunk 2 der LINEG
befindet, eingeleitet werden. Alternativ kann auch dieses Wasser nach Vorbehandlung
versickert werden.
3.5
Flächeninanspruchnahme
Der Flächenbedarf für das Vorhaben beträgt ca. 75 ha und für die erste Ausbauphase
ca. 60 ha. Es werden nur Flächen in Anspruch genommen, die bisher der
Rohstoffgewinnung (Sand-/Kiesabgrabung) und der Aufhaldung von Bergematerial
dienten.
3.5.1
Renn- und Teststrecken
Für die verschiedenen Renn- und Teststrecken wird insgesamt eine Fläche von ca.
20 ha in Anspruch genommen. Ein Großteil dieser Fläche ist jedoch nicht versiegelt, da
neben den eigentlichen Rennstrecken große Auslauf- und Abstandsflächen vorhanden
sind.
Die Rennstrecke des Rennovals hat eine breite von ca. 18 Metern. Mit der Boxengasse
und den Rennstrecken im Infield beträgt die Versiegelung im Bereich des Rennovals
unter 50% der Gesamtfläche.
Die Off-Road und MotorCross Strecken weisen keine Versiegelung auf.
3.5.2
Gebäude für motorsportorientierte Forschung, Entwicklung und Produktion
Die Business Units werden auf einer Grundfläche von 100.000 qm entwickelt und aus
eingeschossigen Hallen mit durchschnittlichen Grundflächen von 2.000 bis 4.000 qm
bestehen. Neben den Werkstattbereichen für Entwicklung und Produktion wird es Büro
und Präsentationsbereiche geben.
3.5.3
Anlagen zur Entwässerung
Um Starkregen schadlos abführen zu können (Rückhaltung, Versickerung), wird für die
vollversiegelten Flächen ungefähr ein Flächenanteil von 7% für Entwässerungsanlagen
vorgesehen, die in die Grünbereiche der nicht überbaubaren Grundstücksfläche
integriert werden. Im Bereich der Parkplätze werden ca. 10 % der Fläche für
Rückhaltemulden benötigt.
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3.5.4
Wirtschaftliche Bedeutung
Für die Region sind Standort und Konzept einzigartig; eine vergleichbare Rennstrecke
ist in Deutschland nicht zu finden.
Das Nutzungskonzept, bestehend aus:
1. professionellem Motorsport (Rennsport, Geschicklichkeits- und Offroad-Variationen),
2. freizeitorientierten Motorsportmöglichkeiten sowie
3. Forschung, Entwicklung und spezialisierter Herstellung von Motorsportprodukten,
ist in dieser Ausrichtung ohnegleichen. Da vergleichbare Anlagen nicht existieren,
befindet sich das Projekt in keiner Konkurrenzsituation – im Gegenteil: Die MotoWorld
Moers kann von der Anziehungskraft des Ruhrgebietes und der Nachbarländer nur
profitieren und sie um eine zusätzliche Attraktion bereichern.
Zudem sind die wirtschaftlichen Effekte für den Standort durchweg positiv: In einer
wirtschaftlich und auch räumlich durch den Steinkohlenabbau geprägten Region, die
seit geraumer Zeit einen umfassenden Strukturwandel zu bewältigen hat, werden
neue, zukunftsorientierte Arbeitsplätze entwickelt:
• B a u z e i t . Während der ersten Bauphase, die 2005 beginnen soll und die
Hauptinvestitionen des Projektes umfasst, werden ca. 200 Arbeiter auf der Baustelle
beschäftigt sein bei einer Bauzeit von ein- bis anderthalb Jahre.
• qualifizierte Arbeitsplätze. Bei Inbetriebnahme der MotoWorld Moers einschließlich
der Business Units werden durch direkte Investitionen und folgende Spin-Off-Effekte
ca. 200 qualifizierte Arbeitsplätze entstehen, die in erster Linie mit Arbeitskräften aus
der Region besetzt werden.
• Dienstleistungsarbeitsplätze. Für den Betrieb der MWM selbst werden ca. 40
festangestellte Dienstleistungsarbeitsplätze für Wartung und Unterhaltung der
verschiedenen Strecken geschaffen. Bei Großveranstaltungen auf dem Gelände
werden ca. 50 zusätzliche Aushilfskräfte beschäftigt.
Regionalwirtschaftliche Auswirkungen
Darüber hinaus wird mit der MotoWorld Moers ein überregionaler Magnet weitere
wirtschaftliche Impulse und Kaufkraft in die Region Moers, Kamp Lintfort, Rheinberg
und Neukirchen-Vluyn ziehen. Der Umfang dieser regionalwirtschaftlichen indirekten
Arbeitsplätzen (z.B. im Beherbergungsgewerbe, Dienstleistungen, bei Zulieferern und
im Einzelhandel), die das Projekt zusätzlich entstehen lässt, wird nach unseren
Erfahrungen bei 200-300 Beschäftigten liegen. Vor allem während der
Großveranstaltungen wird sich die Nachfrage positiv auf die Sektoren Handel,
Gastronomie, Beherbergung und Dienstleistung auswirken. Auch im Alltagsbetrieb wird
die MotoWorld Moers Sportler und Gäste aus einem großen Einzugsgebiet anziehen,
die Dienstleistungen unterschiedlichster Art in Anspruch nehmen werden.
Marketingeffekte für die Region
Nicht zu vernachlässigen bei der Betrachtung der regionalwirtschaftlichen
Auswirkungen ist der werbende Effekt für die Region. Die MotoWorld Moers wird den
Bekanntheitsgrad effektiv steigern, da durch die internationalen Rennveranstaltungen
(ca. 10 im Jahr) und die damit verbundene mediale Verbreitung im Fernsehen ein
positiver Effekt für den Standort erzielt wird.
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Auch die Ansiedlung internationaler Automobilkonzerne, die sich im Motorsport
engagieren, wird in den Business Units erfolgen. Dies wird die Region und den
Standort MWM weiter aufwerten und kann langfristig zu einer Verdichtung und
Clusterbildung der Motorsportindustrie in der Region führen, die als gemeinsame Testund Versuchsstrecke die Anlagen der MotoWorld Moers nutzen werden.
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4
SCHUTZGUTBEZOGENE BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DER
UMWELTSITUATION IM UNTERSUCHUNGSRAUM (UNTER BESONDERER
BERÜCKSICHTIGUNG RAUMBEDEUTSAMER BEREICHE) UND ZU
ERWARTENDE ENTWICKLUNG OHNE VORHABEN
4.1
Abgrenzung des Untersuchungsraumes
Um die Vorhabensfläche herum ist, in Abstimmung mit der Bezirksregierung
Düsseldorf, der Untersuchungsraum mit einer Entfernung von mindestens ca. 2,2 km
abgegrenzt worden. Damit werden die Siedlungsränder der umliegenden Städte
Moers, Kamp-Lintfort und Rheinberg sowie der Rand des überörtlichen
Erholungsbereiches Baerler Busch mit erfasst. Außerdem liegen die nächstgelegenen
Verkehrsknoten des überregionalen Fernstraßennetzes noch im Untersuchungsraum.
4.2
4.2.1
Ausgangssituation
Natur und Landschaft, Land- und Forstwirtschaft, Naturdenkmäler
Die Vorhabensfläche dient der Rohstoffgewinnung und der Aufhaldung von
Bergematerial und hat derzeit keine Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Der
gesamte Freiflächenkomplex zwischen den Städten Moers, Kamp-Lintfort und
Rheinberg ist im GEP 1999 als Regionaler Grünzug und, Teilflächen sind als Bereiche
für den Schutz der Landschaft dargestellt. Des Weiteren sind im GEP für den Bereich
des Untersuchungsraumes naturräumlich ansatzweise gegebene Biotopverbindungen
mit dem Ziel des vorrangig zu entwickelnden Biotopverbundes eingetragen. Einerseits
soll eine Nord-Süd gerichtete Biotopverbindung mit Anschluss an das FFH-Gebiet
Unterer Niederrhein östlich von Rheinberg gestärkt werden, und andererseits ist die
Biotopvernetzung nach Osten bis zur Rheinaue bei Duisburg-Binsheim zu fördern.
Die Landwirtschaftsflächen im Untersuchungsraum werden überwiegend ackerbaulich
genutzt. In den feuchteren Gerinnemulden und für die hofnahe Beweidung kommt
Grünlandnutzung vor. Die Landwirtschaft hat bereits durch die Flächeninanspruchnahme der vielen Sand-/Kiesabgrabungen und der Halden/Deponien in
größerem Umfang Betriebsflächen verloren. Zum Teil ist mit der Rekultivierung von
Verfüllungs- und Aufhaldungsbereichen die Anlage von Landwirtschaftsflächen
vorgesehen. Innerhalb der Vorhabensfläche würde auf Grund des reduzierten
Steinkohlenabbaus die vorgesehene Aufhaldung entfallen (nur Verfüllung des
Abgrabungssees) und dafür im Zuge der Rekultivierung eine Landwirtschaftsfläche
angelegt werden.
Waldflächen sind derzeit im Untersuchungsraum nur relativ kleinflächig vorhanden
(Impler Berg, Pattberghalde, Wald westlich der Müllverbrennungsanlage; Wald westlich
der A57 bei Rheinberg-Annaberg). Im GEP 1999 sind fast für alle Flächen der
Aufhaldungen und Deponien Waldbereiche dargestellt. Innerhalb der Vorhabensfläche
würde im Zuge der Rekultivierung im östlichen Bereich Wald angelegt werden.
Flächengrößen können erst im Rahmen nachfolgender Kompensationsflächenermittlungen genannt werden.
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Naturdenkmäler sind im Untersuchungsraum am Impler Berg ausgewiesen (Altbäume,
siehe Karte 6).
4.2.2
Freizeit und Erholung
Der gesamte Freiflächenkomplex zwischen den Städten Moers, Kamp-Lintfort und
Rheinberg ist im GEP 1999 als Regionaler Grünzug dargestellt (siehe Karte 2).
Die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten im Untersuchungsraum wird
zukünftig maßgeblich durch die Planungen des Landschaftsparks NiederRhein
geprägt. Ziel dieses Projektes im Bereich der Städte Moers, Neukirchen-Vluyn, KampLintfort und Rheinberg ist es, die ökologische Qualität des Raumes aufzuwerten und
einen Erholungsraum mit siedlungsnaher und regionaler Bedeutung zu entwickeln,
dessen Angebote dem Prinzip der Nachhaltigkeit entsprechend auch umwelt- und
sozialverträglich sind. Im Rahmen von Leitprojekten sollen kurz- bis mittelfristig
Maßnahmen realisiert werden, die das Profil des Landschaftsparks erkennen lassen
und eine zügige Aneignung und Nutzung durch die Bürger ermöglichen.
Schwerpunktmäßig sind neben Planungen zur ökologischen Entwicklung (LINEGMaßnahmen und LP-Festsetzungen), die mittelbar eine extensive Erholung fördern,
folgende Leitprojekte vorgesehen (Dokumentation Landschaftspark NiederRhein
7/2003):
Entwicklung geeigneter Auskiesungsseen für wasserorientierte Freizeit (Baggersee
„Am Reitweg“ im Bereich der Seenplatte Rheinberg/Duisburg)
Entwicklung der Bergehalden für Freizeit und Tourismus (Luft- und
Trendsportzentrum an/auf der Halde Norddeutschland; Drachensport auf der Halde
Pattberg; künstlerisch gestaltete Halde Rheinpreußen; Motorsportzentrum neben
der Halde Kohlenhuck)
Entwicklung eines regionalen Freiraumkorridors in Moers mit Integration von
Freizeitpark/Solimare, historischem Park, Kunst- und Kulturangeboten, gestalteter
Moersbachaue, Gesundheitszentrum und Jungbornpark
Skulpturenpark in Kamp-Lintfort: Künstlerische und landschaftsarchitektonische
Vernetzung vom Kloster Kamp bis zur Zechenfläche „Friedrich-Heinrich“
Denkmalbereich Rheinberg: Attraktivierung des historischen Ortskerns und der
Wall- und Grabenanlagen
Oermter Berg im Bereich des Schaephuysener Höhenzuges: Ergänzende
Angebote im Bezug auf vorhandene Anlagen wie naturkundliche Sammlung,
Tiergehege, Wald- und geologischer Lehrpfad, Spielplatz.
Im Untersuchungsraum werden kurz- bis mittelfristige Umsetzungschancen hinsichtlich
der Entwicklung von Auskiesungsgewässern für den Haferbruchsee und die Seen im
Mühlenfeld gesehen. Die Bergehalden Pattberg und Norddeutschland können mit Blick
auf eine freizeitliche Folgenutzung entwickelt werden.
Besichtigungsrouten sind nach objekt-, stadt- und regionsspezifischen
Gesichtspunkten und für unterschiedliche Fortbewegungsmittel zu konzipieren. Erste
Planungen bearbeitet der Kommunalverband Ruhrgebiet für eine “Route der
Industriekultur” und eine “Tourismuseisenbahn”.
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Neben diesen unmittelbar freizeit- und erholungsorientierten Projekten sieht die
Konzeption des Landschaftsparks zu anderen Handlungsfeldern weitere Leitprojekte
vor, die den Raum auch für Freizeit und Erholung attraktiver gestalten. So werden
unter dem Motto “Kunst in der Landschaft” z. B. die Gestaltung der Bergehalden zu
Landmarken (mit Lichtilluminationen, Skulpturen o. ä.) oder Farb- und Blühinszenierungen (Landart) in landwirtschaftlich genutzten Bereichen projektiert.
Städtebaulich wird die Siedlungsrandgestaltung an einer Engstelle des regionalen
Freiraumkorridors zwischen den Städten Kamp-Lintfort und Moers verfolgt, die auch
unter dem Gesichtspunkt der Schaffung funktionaler Qualitäten für die Bewohner
vorzunehmen ist.
Die Umsetzung der Leitprojekte wird Einfluss auf das Verkehrsgeschehen haben, so
dass auch hier Maßnahmen angedacht werden, insbesondere zur Reduzierung der
durch den motorisierten Individualverkehr verursachten Belastungen. Im Vordergrund
steht zunächst die Optimierung des siedlungsnahen und regionalen Radwegenetzes
mit der Zielsetzung alltagstauglicher wie freizeitgeeigneter Verbindungen.
4.2.3
Öffentliche Einrichtungen und Infrastruktur (z.B. Ver- und Entsorgung)
Im Bereich der Vorhabensfläche ist ein Abfangsee der LINEG vorhanden, der
dauerhaft bewirtschaftet werden muss.
Westlich der BAB 57 liegt in ca. 800 m Entfernung von der Vorhabensfläche das
Abfallentsorgungszentrum (AEZ) Asdonkshof. Die dazugehörige Deponie befindet sich
direkt gegenüber auf der Westseite der BAB 57.
Weitere Infrastruktureinrichtungen bzw. öffentliche Einrichtungen sind im größeren
Umfeld der Vorhabensfläche bzw. in den Siedlungsbereichen der umliegenden Städte
vorhanden.
4.2.4
Wohnen und Gewerbe (Siedlungsstruktur)
Die Ränder der im Gebietsentwicklungsplan dargestellten Allgemeinen
Siedlungsbereiche (ASB) der umliegenden Städte befinden sich ca. 1,6 – 1,9 km vom
Rand der Vorhabensfläche und ca. 1,9 – 3,0 km vom Rennoval entfernt (vgl. Kap.
2.1.2). Bei allen drei Städten sind zum Außenbereich hin stellenweise Bereiche für
gewerbliche und industrielle Nutzungen vorgelagert. Im näheren Umfeld der
Vorhabensfläche sind einige Einzelhäuser und Gehöfte sowie eine Streusiedlung
(Rheinberg-Winterswick) in ca. 0,6 km Entfernung vorhanden.
4.2.5
Wirtschaft und Arbeitsmarkt
Seit Jahrzehnten prägt der Steinkohlenbergbau und alle daran gekoppelten
Nutzungen/Aktivitätsbereiche die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt in den Städten
Moers, Kamp-Lintfort und Rheinberg. Die stetige Reduzierung von staatlichen
Subventionen für den Steinkohlenbergbau führte über Zechenschließungen und zusammenlegungen zu einem kontinuierlichen Abbau von Arbeitsplätzen. Mit
Unterstützung der Landesregierung und in regionaler Selbsthilfe wurde versucht, den
Prozess des Strukturwandels zu beschleunigen, um die Arbeitsplatzverluste im
Steinkohlenbergbau auszugleichen, indem Gewerbebetriebe in Gewerbegebietserweiterungen und auf neuen Gewerbeflächen angesiedelt wurden. Regionalplanerisch
wurde bereits 1993 im GEP das Ziel verfolgt, in diesem Raum insbesondere
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Arbeitsplätze im innovativen Dienstleistungsangebot und in der produktionsorientierten
Forschung/Dienstleistung zu schaffen. Des Weiteren werden alle sonstigen
Möglichkeiten und Chancen genutzt, um das Arbeitsplatzangebot zu verbessern. In der
aktuellen Arbeitslosenstatistik (Stand Januar 2004, unter Berücksichtigung der
Neuregelung in der Erfassung der Arbeitslosenzahlen) liegt die Arbeitslosenquote in
Moers bei 9,4% und in Kamp-Lintfort bei 9,2%. Im Vergleich dazu beträgt die
Arbeitslosenquote im Gebiet des Kommunalverbandes Ruhrgebiet ca. 12,6%, in
Nordrhein-Westfalen 10,4% und in der Bundesrepublik Deutschland 11,0%.
4.2.6
Verkehr
Die Vorhabensfläche liegt direkt an der Bundesautobahn BAB 57, Anschlussstelle
Asdonkshof, ca. 8 km nördlich vom Autobahnkreuz Moers (BAB 40) und ca. 2,3 km
nördlich vom Autobahnkreuz Kamp-Lintfort (BAB 42) entfernt (siehe Karte 2). Durch die
vorhandenen Nutzungen Müllverbrennungsanlage und Bergehalde Kohlenhuck sind
der Knotenpunkt Autobahnschluss Asdonkshof und die K 33 gut ausgebaut. Im
Untersuchungsraum entsteht durch diese Nutzungen ein hohes tägliches Aufkommen
an Schwerlastverkehr.
Von der Anschlussstelle BAB 57, Asdonkshof, führt die ausgebaute Kreisstraße K 33n
zur Nordtangente L 287 von Kamp-Lintfort, die in Richtung Moers mit der
Anschlussstelle Kamp-Lintfort an die BAB 57 angebunden ist und südlich parallel der
BAB 42 (Verbandsstraße) Richtung Duisburg verläuft. Östlich der Anschlussstelle BAB
57 ist der Ausbau der K 33n bis zur Rheinberger Straße L 137 noch nicht vollzogen
und wird zur Zeit aus finanziellen Gründen vom Kreis Wesel nicht weiter verfolgt,
obwohl ein Planfeststellungsbeschluss für diesen Ausbau vorliegt. Die Rheinberger
Straße ist in Richtung Moers mit der Anschlussstelle Moers-Nord an die BAB 42
angebunden. Etwa 1,3 km nördlich der Vorhabensfläche quert von Kamp-Lintfort nach
Rheinberg die Bundesstraße B 510 den Untersuchungsraum und schließt mit der
Anschlussstelle Rheinberg an die BAB 57 sowie in Rheinberg-Winterswick an den
Straßenzug B 57/L 137 an.
Die verkehrstechnische Prüfung der Machbarkeit der MotoWorld Moers
(Ingenieurgemeinschaft Schnüll Haller und Partner 2004) stellt folgende
Tagesverkehrsstärken im Hauptverkehrsstraßennetz auf der Grundlage der
Bundesverkehrszählung 2000 dar:
Straßenabschnitt
Tagesverkehrsstärke (DTV)
werktags
sonn-/ feiertags
31.600 Kfz/24 h
24.400 Kfz/24 h
59.000 Kfz/24 h
39.700 Kfz/24 h
und AS Moers-Nord
51.550 Kfz/24 h
29.800 Kfz/24 h
L137 Rheinberger Straße, nördlich BAB 42
15.850 Kfz/24 h
10.750 Kfz/24 h
L287 Nordtangente Kamp-Lintfort
17.050 Kfz/24 h
10.900 Kfz/24 h
BAB 57, zwischen AS Kamp-Lintfort
und AS Rheinberg
BAB 57, zwischen AS Kamp-Lintfort
und Kreuz Kamp-Lintfort
BAB 42, zwischen Kreuz Kamp-Lintfort
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B 510, zwischen BAB 57 und B 57
9.450 Kfz/24 h
5.300 Kfz/24 h
K 33n, zwischen L 287 und BAB 57
1.750 Kfz/24 h
800 Kfz/24 h
Aus der Zusammenstellung der Tagesverkehrsstärken ist zu entnehmen, dass das
Hauptverkehrstraßennetz werktags zwar noch nicht überlastet ist, doch
abschnittsweise eine höhere Verkehrsbelastung erreicht, jedoch sonn- und feiertags
die Verkehrsstärke in etwa um ein Drittel geringer ist als werktags. Der Abschnitt der
BAB 57 zwischen Kreuz Kamp-Lintfort und der Anschlussstelle Kamp-Lintfort hat im
Untersuchungsgebiet die höchste Verkehrstärke.
Die Deutsche Bahn AG betreibt eine Bahnstrecke für den Personennahverkehr von
Duisburg nach Xanten mit Haltepunkten in Moers und Rheinberg.
In und zwischen den Siedlungsbereichen der umliegenden Städte verkehren diverse
Buslinien, die allerdings derzeit nicht in die Nähe der Vorhabensfläche kommen.
4.2.7
Abbau oberflächennaher Bodenschätze/Rekultivierungen
Die Vorhabensfläche liegt innerhalb eines Bereiches zur Gewinnung oberflächennaher
Bodenschätze. Die Flächen sind bereits abgegraben und größtenteils mit
Bergematerial verfüllt. Die Abgrabung ist befristet bis Ende 2005. Ohne Durchführung
des Vorhabens würden die Flächen, die seitens der DSK heute nicht mehr für eine
Haldenschüttung vorgesehen sind, als Landwirtschaftsfläche wieder hergestellt.
Eine Kurzbeschreibung aller genehmigten und in Betrieb befindlichen sowie der noch
im Antragsverfahren befindlichen (soweit bekannt) Abgrabungen und Tagebaue im
Untersuchungsraum findet sich in Kapitel 2.1.9 und ihre Flächenabgrenzung in Karte 4.
4.2.8
Aufhaldungen/Rekultivierungen des Steinkohlenbergbaus
Die Vorhabensfläche liegt auf Flächen, die mit Rahmenbetriebsplan für die Aufhaldung
von Bergematerial zugelassen sind. Da die genehmigten Kapazitäten für die
Haldenschüttung aber voraussichtlich nicht ausgeschöpft werden, ist langfristig eine
Haldenschüttung über die Hauptbetriebsplangrenzen der Halde Kohlenhuck hinaus
unwahrscheinlich. Ohne Durchführung des Vorhabens würde im Bereich der
Vorhabensfläche daher voraussichtlich keine Haldenschüttung erfolgen und sich nach
Herrichtung der Flächen eine ackerbauliche Nutzung einstellen.
Eine Beschreibung der genehmigten Aufhaldungen im Untersuchungsraum befindet
sich in Kap. 2.1.10 und ihre Flächenabgrenzung in Karte 4.
4.2.9
Altablagerungen und schädliche Bodenveränderungen
Innerhalb des Untersuchungsraumes werden im Altlastenkataster des Kreises Wesel
verschiedene Altablagerungen und Altstandorte geführt. Sie sind meist als
Verdachtsflächen dargestellt, ein geringer Teil wurde als Altlasten eingestuft.
Bei den Ablagerungen handelt es sich zum überwiegenden Teil um Verfüllungen und
Aufhaldungen mit Bergematerial des Steinkohlenbergbaus, die an zahlreichen Stellen
im gesamten Untersuchungsraum vorgenommen wurden.
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Hierzu zählen auch die unmittelbar östlich der Vorhabensfläche gelegenen Halde
Kohlenhuck sowie die westlich und südlich an die Halde angrenzende Verfüllung von
Auskiesungsbereichen mit Bergematerial.
Daneben sind im Kataster des Kreises Wesel auch ehemalige Deponien verzeichnet.
Hier sind die ehemalige Mülldeponie Rheinkamp im Südosten des Untersuchungsraumes sowie die unmittelbar westlich der Deponie Winterswick befindliche Altdeponie
Winterswick zu nennen.
Bei den als Altstandorten aufgeführten Bereichen im Untersuchungsraum handelt es
sich neben der großflächigen Schachtanlage Pattberg, die sich nördlich der A 42
erstreckt, vorwiegend um kleinere Flächen (Gärtnereien, Kohleschlammlager östlich
der B 57, ehemalige Brauerei westlich der B 510, Lackiererei, KFZ-Werkstatt,
Tankstelle, Schrottplätze, Chem. Reinigung, ehem. Militärstandort).
4.2.10 Sonstige Nutzungen
Im Untersuchungsraum befinden sich keine Bereiche, die im Bezug auf sonstige
Nutzungen für das Vorhaben relevant wären.
4.3
4.3.1
Schutzgüter
Schutzgut Mensch
Für die Beurteilung der Umweltsituation des Schutzgutes Mensch werden im
Untersuchungsraum die Bereiche für Wohnen, siedlungsnahe Erholung, Naherholung
und Freizeitaktivitäten, das Fuß-/Radwegenetz sowie die Vorbelastung dargestellt
(siehe Karte 5).
Teilbereich Wohnen/Wohnumfeld
Auf der Grundlage einer Nutzungstypenkartierung werden verdichtete Siedlungsbereiche mit gut entwickelter Infrastruktur und von Nutzflächen durchsetzte
Streusiedlungen unterschieden. Die Luftlinien-Entfernung zum Motorsportstadion auf
der Vorhabensfläche ist in Klammern angegeben.
verdichtete Siedlungsbereiche:
Rheinberg, Zentrum (2,5 km), Annaberg (2,0 km)
Kamp-Lintfort, Zentrum (3,0 km), nordöstlicher Siedlungsrand von Lintfort (2,5 km)
Moers, Stadtteil Repelen (3,0 km)
Streusiedlungen
Winterswick südöstlich von Rheinberg an der L 137 (1,0 km)
Winterswick an der K 31 (0,5 km)
mehrere Hoflagen zwischen Winterswick und Vierbaum (1,0 – 2,0 km) östlich der
L 137
mehrere Hoflagen in Rheinkamp (1,5 – 2,0 km) nördlich der BAB 42
mehrere Hoflagen im Kohlenhuck (0,8 – 1,0 km) östlich der BAB 57
Siedlung am Imperberg/Kohlenhuck (1,5 km)
Siedlung Muspasch (2,0 km) östlich des Pattberges
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Darüber hinaus liegen viele Einzelhöfe/-gebäude in der Landschaft. Im direkten Umfeld
des Vorhabens befinden sich folgende Gehöfte / Einzelhäuser:
Strommörs im Nordosten (0,3 – 0,4 km)
zwei Gehöfte an der L 137 im Osten (0,9 – 1,2 km)
Hausmannshof im Südosten (1,0 km)
Kleine Bongardt, Meischenhof, Löttershof und Hermeshof im Süden (0,8 – 1,0 km)
Gut Asdonk westlich der BAB 57 (0,6 km).
Das Wohnumfeld ist nicht auf den Siedlungsraum begrenzt, sondern reicht über seine
Grenzen hinaus in den Landschaftsraum. Da die überwiegende Zahl der Besucher von
siedlungsnahen Freiräumen, die zu Fuß kommen, einen Fußweg von höchstens
15 Minuten zurücklegen, wird für die Abgrenzung des siedlungsnahen
Erholungsraumes entlang des Randes verdichteter Siedlungsbereiche eine Entfernung
von ca. 1000 m angenommen. Dieser potenzielle Erholungsraum reicht im Minimum
auf ca. 800 m an die Vorhabensfläche heran.
Während der siedlungsnahe Freiraum am Südrand von Rheinberg und am Nordrand
von Moers-Repelen überwiegend von einer gut bis mäßig strukturierten
Agrarlandschaft (Acker und Grünland) gebildet wird, die erholungswirksam ist, weist
der nordöstliche Bereich von Kamp-Lintfort einen strukturarmen Agrarraum auf.
Zwischen Lintfort und Repelen liegt die begrünte Bergehalde Pattberg (Aussichtspunkt,
Modellflugplatz, Drachen steigen lassen). Allerdings ist die Zugänglichkeit der Halde
und des Freiraumes nördlich von Repelen durch die überörtlichen Verkehrswege
wesentlich eingeschränkt (BAB 42, BAB 57, L399/ L287, Güterbahnlinie).
Durch Vorbelastungen und Restriktionen wird die Bedeutung des Landschaftsraumes
für die Erholung gemindert:
Beeinträchtigungen durch hohes Verkehrsaufkommen (BAB 57, BAB 42, B 510,
L 287, L 137)
Einschränkung der Zugänglichkeit und visuelle Beeinträchtigung der Landschaft
durch den Sand-/Kiesabbau sowie durch Aufhaldungen und Betriebsflächen des
Steinkohlenbergbaus.
Die Vorhabensfläche und umliegende Betriebsflächen des Sand-/Kiesabbaus sowie
Betriebsflächen der Müllverbrennungsanlage Alsdonkshof sind derzeit nicht zugänglich
und visuell beeinträchtigt. Der gesamte Bereich ist nicht erholungswirksam. Derzeit ist
er auch nicht an das Wander-/Radwegenetz angeschlossen.
4.3.2
Schutzgut Pflanzen und Tiere
Da die Vorhabensfläche derzeit durch Abgrabung, Verfüllung und Aufhaldung
großflächig überformt ist und sich noch weiter dynamisch verändern wird, kommen dort
nur geringwertige Biotoptypen vor. Innerhalb des geplanten Areals befinden sind keine
bemerkenswerten Pflanzen- und Tierarten.
Folgende bemerkenswerte Lebensraumtypen und Tierarten sind im Umfeld der
Vorhabensfläche vorhanden (siehe Karte 6, Luftlinien-Entfernung zum Motorsportstadion in Klammern):
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Waldinsel (NSG, Nr. 1 in Karte 6) im Haferbruchsee (0,5 km nördlich), Reste eines
artenreichen Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwaldes, bemerkenswerte
Brutvogelarten
Grünlandkomplex am Bruckschen Hof (1,0 km nordöstlich), Bedeutung für
gefährdete Offen-/Halboffenland-Arten (z.B. Kiebitz, Teichrohrsänger, Nachtigall)
und Rastvögel; benachbarte Fischteiche sind Laichplatz für Amphibien
(Wasserfrosch-Komplex, Grasfrosch, Erdkröte; ungünstige Bedingungen)
Moersbachaue am bereits rekultivierten Ostrand der Bergehalde Kohlenhuck
(0,6 km), Bedeutung für gefährdete Offen-/Halboffenland-Arten (z.B. Eisvogel,
Kiebitz, Nachtigall, Pirol, Zwergtaucher)
Stillgewässer am Rande der Moersbachaue; Laichgewässer für die Erdkröte bei
Strommörs, Laichgewässer im rekultivierten Teil der Halde Kohlenhuck für
Amphibien (Wasserfrosch-Komplex)
Alter Eichenwald am Impler Berg (1,3 km, LSG Nr.4 in Karte 6), Bedeutung für
Höhlenbrüter.
Im Untersuchungsraum befinden sich keine Fauna-Flora-Habitatgebiete (FFHGebiete). Die nächsten FFH-Gebiete liegen in einer Luftlinien-Entfernung von
2,2–5,5 km nördlich und östlich von Rheinberg (SPA-Gebiet DE-4203-401 „Unterer
Niederrhein“)
6,0 km nordwestlich von Kamp-Lintfort (FFH-Gebiet DE-4404-302 „Niederkamp“).
Große Teile des Untersuchungsraumes werden durch Sand-/Kiesabgrabungen,
Aufhaldungen mit Bergematerial des Steinkohlenbergbaus und Deponiebetrieb der
Müllverbrennungsanlage beansprucht und unterliegen den Auswirkungen des
Steinkohlenbergbaus, so dass der laufende Veränderungsprozess in der Landschaft
noch längere Zeit anhalten wird.
4.3.3
Schutzgut Boden
Innerhalb der Vorhabensfläche ist der natürliche Standort durch Sand-/Kiesabgrabung
und Aufhaldung des Steinkohlenbergbaus völlig überformt worden, d.h. dort sind keine
natürlichen Bodentypen mehr vorhanden (siehe Karte 7). Ebenso sind Flächen im
direkten Anschluss (Sand-/Kiesabgrabung Haferbruchsee) und in der weiteren
Umgebung durch Abgrabungen, Verfüllungen, Deponien und Aufhaldungen vollständig
verändert worden. Weitere Abgrabungen sind bereits genehmigt oder befinden sich in
der Planung. Hinzu kommen noch bergbaubedingte Auswirkungen (Bergsenkungen) in
den Bereichen Lintfort/Rossenray und Rheinberg/Annaberg hinzu. Somit sind in
großen Teilen des Untersuchungsraumes die natürlichen Standorte verloren
gegangen, wesentlich verändert oder stark gestört worden. Diese Entwicklung wird
sich auf den noch nicht beanspruchten, doch bereits genehmigten und beantragten
Abbau-/Deponie-/Aufhaldungsflächen weiter fortsetzen.
Im Umfeld des Plangebietes sind folgende natürliche Bodentypen vorhanden :
Gley (G21) und Niedermoor (Hn2) in der Moersbachaue am Ostrand des
Plangebiets und im Rossenrayer Bruch westlich der BAB 57
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Braunerde (B72), stellenweise Gley-Braunerde aus lehmigem Hochflutsand südlich
und östlich des Plangebietes
Braunerde (B8), stellenweise Gley-Braunerde aus Flugsand südlich des
Plangebietes (Impler Berg)
Parabraunerde (L4), stellenweise Braunerde und Gley-Braunerde westlich der
BAB 57, südöstlich des Plangebietes beidseitig der Moersbachaue.
In der Karte 7 sind zusammengefasst die grundwasserbeeinflussten Böden dargestellt,
die auch für das Schutzgut Pflanzen und Tiere wichtige Lebensraumfunktionen
erfüllen.
Die höchste natürliche Ertragsfähigkeit im Untersuchungsraum hat die Parabraunerde
mit der Bodenzahl 65 – 75.
Belastete Böden im Sinne einer Altlast sind im Plangebiet nicht vorhanden.
4.3.4
Schutzgut Wasser
Grundwasser
Die sandig-kiesigen Sedimente der Niederterrasse, welche im Untersuchungsgebiet
eine Mächtigkeit von über 20 m erreichen, stellen den oberen, sehr ergiebigen
Grundwasserleiter dar. Im Liegenden befinden sich Feinsande des Tertiär. Sie bilden
die Sohle des quartären Grundwasserstockwerkes.
Im Bereich der Vorhabensfläche wurden die natürlicherweise im Grundwasserbereich
anstehenden, quartären Lockersedimente bei Auskiesungstätigkeiten entnommen und
wurden bzw. werden durch Verfüllmaterialien (Bergematerial und Bodenaushub)
ersetzt. Im gesamten Untersuchungsraum befinden sich zahlreiche weitere Flächen mit
ehemaligen Auskiesungsbereichen, die nachfolgend verfüllt wurden.
Die natürliche Grundwasserfließrichtung im Betrachtungsraum ist zum Rhein gerichtet,
der als Vorfluter fungiert. Durch zahlreiche Grundwasserentnahmen wird jedoch die
Fließrichtung stark beeinflusst. Die aktuelle Grundwasserströmung im Bereich der
Vorhabensfläche verläuft nach Südsüdosten.
Für den Untersuchungsraum ist infolge von Bergsenkungen durch den untertägigen
Steinkohlenabbau ein Grundwasserstand charakteristisch, der durch Polderungsmaßnahmen der Linksniederrheinischen Entwässerungsgenossenschaft (LINEG) zur
Flurabstandsregulierung angepasst und reguliert wird. Durch die Pumptätigkeit der
Polderanlagen werden die Grundwasserflurabstände innerhalb des vorgegebenen
Schwankungsbereiches gehalten.
Im Zuge der Verwirklichung des genehmigten, untertägigen Steinkohlenabbaus im
Bergwerk West werden sich im Untersuchungsraum infolge der prognostizierten
Bergsenkungen und der hiermit verbundenen Poldertätigkeit der LINEG weitere
Veränderungen von Grundwasserstand und Grundwasserströmung ergeben. Für den
Bereich der Vorhabensfläche ergeben sich hierdurch keine signifikanten
Auswirkungen. Gegenüber dem Ist-Zustand ist mit einer leichten Verringerung des
Grundwasserstandes und somit einer Vergrößerung der Grundwasserflurabstände zu
rechnen. Dies ist jedoch im Hinblick auf das Vorhaben nicht als negativ zu werten.
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Weiterhin werden im Untersuchungsraum zum Schutz des Trinkwassergewinnungsgebietes "Binsheimer Feld", das sich östlich außerhalb des
Untersuchungsraumes befindet, Abfanganlagen betrieben. Diese Abfanganlagen
dienen in erster Linie der Abschirmung des Schutzgebietes gegen Wasserzutritte aus
den Aufhaldungs- und Verfüllbereichen von Bergematerial im Raum
Kohlenhuck/Rossenray. Daneben erfüllen die Anlagen z.T. auch zusätzlich
Polderungsfunktionen.
Im Untersuchungsraum sind derzeit die Abfanganlagen Asdunk 1, 1.2, 2 und 3 der
LINEG in Betrieb. Zwei weitere Abfanganlagen (Asdunk 4 und 5) befinden sich in
Planung und sind Bestandteil des genehmigten Abfangkonzeptes.
Im Zuge der derzeit beantragten Auskiesungserweiterung Hochfeld der Kieswerk
Hochfeld GmbH, die südlich des Vorhabensbereiches erfolgen soll, ist eine
Modifizierung des bestehenden Abfangkonzeptes der LINEG geplant. Die bisher als
Vertikalfilterbrunnen genehmigten Abfanganlagen Asdunk 1 und 4 sollen in die neu
entstehenden Auskiesungsseen verlegt und dort als sogenannte Offshore-Anlagen
betrieben werden. Die Wasserentnahme wird hierbei aus den Auskiesungsseen
erfolgen. Diese Planung wird durch das Vorhaben MotoWorld Moers nicht
beeinträchtigt.
Innerhalb eines Auskiesungsrestsees, der sich am Nordwestrand der Vorhabensfläche
befindet, liegt die in Betrieb befindliche Abfanganlage Asdunk 2 der LINEG. Hier erfolgt
die zur Abfangung erforderliche Wasserentnahme mittels einer Offshore-Anlage. Das
geförderte Wasser wird anschließend über eine Druckrohrleitung abgeführt, die in die
Fossa Eugeniana einmündet. Der See einschließlich der Abfanganlage soll bei
Verwirklichung des Vorhabens erhalten bleiben. Das Abfangkonzept der LINEG wird
somit durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.
Oberflächengewässer
Innerhalb des Plangebietes hat sich mit dem Betrieb der Sand-/Kiesabgrabung ein
Abgrabungssee gebildet, der wieder verfüllt werden soll. Von der LINEG wurde
innerhalb des Plangebietes am Ostrand der BAB 57 ein Abfangsee dauerhaft angelegt,
um das durch bergbauliche Auswirkungen im Anstrom (Aufhaldungen und Verfüllungen
mit Bergematerial) belastete Grundwasser zu fördern und abzuleiten.
Im Umfeld des Plangebietes befinden sich folgende Stillgewässer (siehe Karte 7):
im Norden: Abgrabungsgewässer Haferbruchsee, direkt an das Plangebiet
angrenzend
im Osten: Teich am Moersbach bei Strommörs, Teich im rekultivierten Teil der
Halde Kohlenhuck, Teich zwischen L 137 und Bahnstrecke, Abgrabungssee in
Rheinkamp
im Südwesten: mehrere Abgrabungsseen bei Lintfort beidseitig der BAB 57
im Nordwesten: mehrere Abgrabungen in Rossenray.
Im Umfeld des Plangebietes verlaufen folgende Fließgewässer/Gräben (siehe Karte 7):
Moersbach am Ostrand des rekultivierten Teils der Halde Kohlenhuck,
Gewässergüteklasse II (mäßig belastet), größtenteils begradigter
Gewässerabschnitt mit starker Eintiefung, südlich der Halde bis Rheinkamp bedingt
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naturnaher, leicht mäandrierender Gewässerabschnitt (früher begradigt) mit
mittlerer Eintiefung
Winterswicker Abzugsgraben, der nordöstlich des Plangebietes bei Strommörs in
den Moersbach einmündet
Anrathskanal im Süden, der am Nordrand der Halde Pattberg verläuft und bei
Rheinkamp in den Moersbach mündet, Gewässergüteklasse II (mäßig belastet),
größtenteils begradigter Gewässerabschnitt mit starker Eintiefung
Haferbruchgraben, der westlich der BAB 57 im Bereich Rossenrayer Bruch verläuft
Asdonksgraben, der am Ostrand der BAB 57 verläuft, die BAB 57 südlich der
Anschlussstelle Asdonkshof quert und nach Westen bis zum Haferbruchgraben
reicht
Rossenrayer Ley südlich der ausgebauten K 33, die bis Haferbruchgraben/
Asdonksgraben führt
Fossa Eugeniana, (stark ausgebaut, Gewässergüteklasse III – stark verschmutzt)
die geradlinig den nordwestlichen Teil des Untersuchungsraumes quert und in
Rheinberg in den Moersbach mündet.
4.3.5
Schutzgut Klima/Luft
Die Vorhabensfläche liegt in einem Freiraumkomplex mit klimatischen
Ausgleichsfunktionen innerhalb des lufthygienischen Belastungsgebietes RuhrgebietWest. Im Untersuchungsraum dominieren Landwirtschaftsflächen, doch wird der
Vorhabensstandort derzeit durch einen großen Abgrabungssee und eine Aufhaldung
geprägt.
Die subatlantische Klimacharakteristik des Untersuchungsraumes ist gekennzeichnet
durch einen jährlichen Niederschlag von ca. 750 mm, eine mittlere Jahrestemperatur
von ca. 10 °C und einer mittleren Sonnenscheindauer von ca. 1500 Stunden/Jahr. In
der Windrichtungsverteilung treten Winde aus südwestlicher Richtung am häufigsten
auf, gefolgt von Winden aus westlichen und südlichen Richtungen. Bei
Schwachwindwetterlagen kommen Winde am häufigsten aus nördlicher und
nordöstlicher Richtung, gefolgt von Schwachwinden aus südlichen bis westlichen
Richtungen. Die durchschnittliche Häufigkeit der Tage mit Schwachwinden beträgt in
diesem Raum ca. 15-20% pro Jahr, d. h. dass an 55–73 Tagen die Luftbewegung sehr
verlangsamt ist, wobei durchschnittlich die Schwachwindphase nur etwa drei Tage
andauert. Erst bei einer Inversionswetterlage stagniert auch der vertikale
Luftaustausch. Hält die Inversion über mehr als eine Woche an, so ist eine erhebliche
Anreicherung von Luftschadstoffen zu erwarten (Smog-Wetterlage), die gemäß der
Smog-Verordnung auch zu einer Einschränkung des KFZ-Verkehrs führen kann. Die
Smog-Wetterlage tritt allerdings nur selten auf (der letzte Smog-Alarm wurde 1987
ausgelöst; seit 1987 haben sich bis heute die Jahresmittelwerte der wesentlichen
Luftschadstoffbelastungen fast halbiert).
In der ebenen, offenen Landschaft des Untersuchungsraumes bildet sich auf den
großen Ackerfluren ein Freilandklima mit guter Durchlüftung aus. In den strukturierten
Landschaftsbereichen (häufige Grünlandnutzung, Feldgehölze, Hecken, Baumreihen),
z.B. in der Moersbachaue, entwickelt sich ein Parkklima mit Funktionen des
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Temperaturausgleichs und der Luftregeneration. Insbesondere in Strahlungsnächten
bei Schwachwind-Wetterlagen entsteht auf den offenen Freiflächen Kaltluft, die bei
einer zum Siedlungsbereich gerichteten Luftströmung zu einem Temperaturausgleich
im Stadtgebiet führt. Dabei haben vorrangig die siedlungsnahen Freiräume eine
klimatische Ausgleichsfunktion. Zum Beispiel ist die Kaltluftentstehung auf den
Landwirtschaftsflächen im Bereich Rheinkamp bei Schwachwinden aus nordöstlicher
Richtung für den Temperaturausgleich im Ortsteil Moers-Repelen von Bedeutung
(siehe Karte 8). Die Themenkarte 4 „Klima“ zum GEP 1999 enthält für den
Untersuchungsraum keine Darstellungen, die für das Regionalklima relevant wären.
Da die Vorhabensfläche ca. 2 km von den Siedlungsrändern der Städte Rheinberg,
Moers und Kamp-Lintfort entfernt liegt, ist bei Schwachwindwetterlagen ein direkter
klimatischer Raumbezug des Plangebietes zu den Siedlungsbereichen nicht mehr
gegeben. Im Plangebiet wird die geländeklimatische Situation nach der Verfüllung des
Abgrabungssees zunächst, bis sich ein Wald auf der Halde entwickelt hat, durch das
Halden-Klima geprägt (bei Sonneneinstrahlung starke Erwärmung von Kuppe und
Südböschung, geringe Kaltluftproduktion in Strahlungsnächten). Es hat somit keine
klimatische Ausgleichsfunktion. Erst bei einer späteren vollständigen Bewaldung der
Halde werden Klimafunktionen der Luftregeneration erfüllt.
Der Untersuchungsraum liegt in der Randzone des Ballungsraumes Ruhrgebiet und
weist eine lufthygienische Vorbelastung auf, die zu einem großen Teil überörtlich
bedingt ist, aber auch durch örtliche Emissionen geprägt wird. Direkt entlang der
Westgrenze der Vorhabensfläche verläuft die BAB 57, für die ein ca. 100 m breiter
Belastungsstreifen mit einer Konzentration von KFZ-Immissionen (Abgase, Staub)
beidseits der Autobahn angenommen werden kann. Entlang der Bundesstraßen B 510
und B 57 sowie der Landesstraße L 137 verursacht der KFZ-Verkehr
Immissionsbänder von ca. 50 m Breite beidseits der Straßen.
4.3.6
Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild
Die Vorhabensfläche und größere Bereiche im Umfeld bilden derzeit durch die Sand/Kiesabgrabungen und Aufhaldung eine devastierte Landschaft, die zusätzlich durch
industriell-gewerbliche Strukturen (Müllverbrennungsanlage mit Sonderdeponie,
Anlagen der Deutschen Steinkohle AG in Rossenray und nördlich Repelen) und durch
die Hauptverkehrswege (BAB 57, BAB 42, B 510, L 287) visuell belastet ist (siehe
Karte 8). Dem entsprechend ist die Erholungswirksamkeit der Landschaft
eingeschränkt, zumal auch die überformten Landschaftseile nicht an das überörtliche
Wegenetz angeschlossen sind. Erst nach Abschluss der Auskiesungen und der
Aufhaldung wird mit der Umsetzung der Rekultivierung und der Planung des
Landschaftsparks NiederRhein der Wiederaufbau der Landschaft erfolgen.
Südlich des Plangebietes im Bereich Impler Berg, Rheinkamp, Moersbachaue und
Pattberg befinden sich strukturierte und erholungswirksame Landschaftsteile.
Nordöstlich des Plangebietes verläuft die gut strukturierte Niederung des Winterswicker
Abzugsgraben (mit Kopfbaumreihen) bis nach Norden zum Siedlungsrand von
Rheinberg.
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4.3.7
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Innerhalb der Vorhabensfläche befinden sich derzeit keine Kultur- und sonstigen
Sachgüter. Nordöstlich des Plangebietes liegt bei Strommörs ein Bodendenkmal
(Grabenanlage) und ein als Baudenkmal geschütztes Gebäude und westlich der BAB
57 sind das Gut Asdonk als Baudenkmal und in Hofnähe ein Bodendenkmal erfasst
worden (siehe Karte 5).
4.3.8
Zu erwartende Entwicklung ohne das Vorhaben
Mittelfristig bleibt das Plangebiet und das Umfeld durch Abgrabungen, Aufhaldungen
und Deponie an der Müllverbrennungsanlage in einem devastierten Zustand. Erst nach
Abschluss der Auskiesungen und der Aufhaldung wird mit der Umsetzung der
Rekultivierung und der Planung des Landschaftsparks NiederRhein der Wiederaufbau
der Landschaft erfolgen. Da auf Grund der Reduzierung der Steinkohleförderung
zukünftig weniger Bergematerial anfallen wird, werden sich auch die Größen der
genehmigten Aufhaldungen verringern. Wahrscheinlich wird im Plangebiet ohne das
geplante Vorhaben höchstens die Hälfte der genehmigten Aufhaldung mit
Bergematerial gefüllt werden können, so dass die restliche Hälfte (Abgrabungssee) nur
soweit verfüllt und hergerichtet wird, dass darauf eine landwirtschaftliche Nutzung
erfolgen kann. Die Halde wird überwiegend aufgeforstet, durch einen
Haupterschließungsweg und Pflegewege erschlossen und soll der
landschaftsorientierten Erholung dienen.
5
ALTERNATIVENUNTERSUCHUNG FÜR MOTOWORLD MOERS
5.1
Untersuchte Standorte
An den Standort der MotoWorld werden spezifische Kriterien gestellt, die ihn für das
außergewöhnliche Motorsport- und Veranstaltungskonzept qualifizieren. Nur wenn alle
Kriterien erfüllt sind, ist eine inhaltliche und wirtschaftliche Umsetzung des Projektes
gegeben.
Die verkehrliche Erschließung und die verschiedenen gesetzlich vorgeschriebenen
Planungsverfahren müssen unproblematisch umsetzbar sein.
Baugrund und Gelände müssen in ausreichender Größe zur Verfügung stehen.
Ein Ballungsraum als Einzugspotenzial sollte in unmittelbarer Nachbarschaft liegen.
Politik und Industrie müssen gemeinsam hinter dem Standort stehen.
Seit 1998 wurde für das Konzept ein dem Kriterienkatalog entsprechendes Gelände
gesucht. Von den vielen Standorten sind die meisten schon nach einer ersten
Besichtigung verworfen worden. Neben dem Standort Kohlenhuck wurden drei weitere
Standorte einer näheren Prüfung der Eignung und Umsetzbarkeit des Vorhabens
unterzogen:
Standort Pattberg, Moers (Nordrhein-Westfalen)
Standort Hebel Werke, Melle (Niedersachsen)
Standort Smakter Heide 3, Venray (Niederlande)
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5.2
Standortvergleich und Fazit
Standort Pattberg, Moers
Dieser Standort wurde Anfang 2000 durch die Wirtschaftsförderung Wir4 an die CCM
als möglicher Vorhabensstandort herangetragen. Eigentümer der Flächen ist die MGG
GmbH (RAG-Konzern). Die Lage zu einem Ballungsraum (Ruhrgebiet) ist bei diesem
Standort gegeben. Nach näheren Untersuchungen stellte sich die dichte angrenzende
Bebauung als problematisch heraus. An diesem Standort sind die vorgeschriebenen
Lärmschutzrichtlinien nicht einzuhalten. Zudem sind bereits Teile der Gesamtfläche
durch die MGG verkauft worden. So ist auch nicht mehr ausreichend Baugrund für das
Vorhaben MotoWorld vorhanden.
Standort Hebel Werke, Melle
Dieser Standort liegt einige Kilometer abseits der A 30 zwischen Osnabrück und
Minden. Das Grundstück ist im Besitz der HANIEL AG. Als stillgelegte Industriebrache
hat das Grundstück eine für das Vorhaben entsprechende Größe. Der Standort ist aber
aus der räumlichen Lage heraus bei Veranstaltungen nicht wirtschaftlich zu betreiben.
Für das Vorhaben MWM ist der Einzugsradius von 1,5 Stunden von besonderer
Bedeutung. Der Standort Melle hat in diesem Einzugsradius nicht das entsprechende
Bewohnerpotenzial. Zudem ist anzunehmen, dass dieser Standort wegen der
abgeschiedenen Lage nicht von der Industrie akzeptiert wird, die im Bereich der
Business Units angesiedelt werden soll. Untersuchungen zur Raumverträglichkeit
wurden aus oben genannten Gründen für diesen Standort nicht erstellt.
Standort Smakter Heide 3, Venray (Niederlande)
Seit 2001 versuchte die CCM GmbH gemeinsam mit Maessen Bedrijven in Venray an
der holländisch-deutschen Grenze eine Multifunktions-Autosportanlage zu entwickeln.
Ein entsprechendes großes Grundstück mit direkter Lage an der holländischen
Autobahn 73 war bereits gesichert. Die planerischen Anträge für das Vorhaben auf
Landesebene sind erarbeitet worden. Das Projekt an diesem Standort ist an
planungsrechtlichen Konflikten mit angrenzenden Bebauungsflächen gescheitert. Die
Planungen wurden daraufhin im Jahre 2002 eingestellt.
Fazit
Die Ansprüche an den Standort sind bei der MotoWorld besonders hoch. Bei allen
bisher von der Projektentwicklung untersuchten Standorten gab es mindestens einen
Ausschlussgrund für die Entwicklung als Standort. Nur der Standort Kohlenhuck kann
allen Standortkriterien gerecht werden. Seit 2003 konzentriert sich die
Projektentwicklung auf den Standort Kohlenhuck, für den die Eigentümer Firma Risch
und Deutsche Steinkohle AG für die erste Entwicklungsphase bereits die
entsprechenden Grundstücke bereitgestellt haben.
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6
VORHABENSBEZOGENE UMWELTERHEBLICHE AUSWIRKUNGEN AUF
NUTZUNGEN UND SCHUTZGÜTER – EINSCHLIEßLICH WECHSELWIRKUNGEN
Die bauliche Entwicklung auf der Vorhabensfläche wird sich in mindestens zwei
Bauabschnitten vollziehen. Im ersten Bauabschnitt werden das Motorsportstadion, die
von Automobilfirmen genutzten Hallenbereiche (Business Units), die Indoorhalle, der
Crossracingtrack, ca. 6000 Stellplätze und die erforderliche Erschließung/Infrastruktur
gebaut. In einem zweiten Bauabschnitt werden dann weitere ca. 4000 Stellplätze
angelegt. Die nachfolgend beschriebenen Auswirkungen des Vorhabens
berücksichtigen den maximalen Ausbauzustand. Da die im wirksamen GEP
dargestellte Fläche für eine Aufhaldung wegen des reduzierten Steinkohlenabbaus
nicht mehr voll ausgenutzt wird, ist als Zustand vor Beginn des Vorhabens eine
wesentlich kleinere Haldenfläche und für die Restfläche eine verfüllte und für die
landwirtschaftliche Nutzung rekultivierte Abgrabung anzunehmen. Da die Flächen
bereits zur Aufhaldung mit Rahmenbetriebsplan und Hauptbetriebsplan genehmigt
sind, werden entsprechende Regelungen mit der DSK getroffen.
6.1
Baubedingte Auswirkungen auf die Schutzgüter
Schutzgut Mensch
Da die Vorhabensfläche derzeit wegen der Sand-/Kiesabgrabung und der Aufhaldung
nicht zugänglich ist und der erste Bauabschnitt gleich nach dem Abschluss der
Abgrabung und Aufhaldung anschließt, ist beim Bau innerhalb des Plangebietes kein
entwickelter Landschaftszustand mit Funktionen für das Schutzgut Mensch betroffen.
Im engeren Umfeld der Vorhabensfläche liegen Einzelhäuser/Gehöfte, auf die
baubedingte Immissionen (Baulärm, Baustellenverkehr, Staubverdriftung) einwirken
können. Diese Häuser waren und sind derzeit durch Auswirkungen der LKWTransporte des Sand-/Kiesabbaus und der Aufhaldung vorbelastet. Da die
baubedingten Verkehre im Wesentlichen über die BAB 57, Anschlussstelle
Asdonkshof, zur Vorhabensfläche geführt werden, wird es im weitern Umfeld keine
signifikante baubedingte Mehrbelastung geben.
Schutzgut Pflanzen und Tiere
Da die Vorhabensfläche derzeit und nach Verfüllung/Aufhaldung keine Bedeutung für
den Arten- und Biotopschutz hat, werden innerhalb des Plangebietes keine
baubedingten Beeinträchtigungen auftreten. Im Umfeld kann es durch baubedingte
Störungen und Beunruhigung (Schall-, Licht-, Bewegungsreize, Erschütterungen) zu
einer temporären Vergrämung von Tierarten kommen, d.h. in der Störungszone (ca.
100–150 m von der Störquelle entfernt) werden die angestammten Habitate nicht oder
schwächer besetzt. Davon betroffen ist zwar der Südrand des Haferbruchsees, doch
liegt die hochwertige Laubwald-Insel (NSG) im See auf Grund der Entfernung von ca.
400 m vom Südufer außerhalb des baubedingten Wirkungsbereiches. Da die in
Schüttung befindliche Halde die Moersbachaue gegenüber den Emissionen auf der
Vorhabensfläche abschirmt, werden in der Moersbachaue keine baubedingten
Beeinträchtigungen auftreten. Der baubedingte Verkehr wird im Umfeld zu keiner
signifikanten Mehrbelastung führen.
Schutzgut Boden
Da die gesamte Vorhabensfläche vor Beginn des Vorhabens anthropogen durch
Abgrabung, Verfüllung und Aufhaldung überformt sein wird, ist baubedingt kein
natürlicher Standort betroffen. Durch Überbauung und Versiegelung geht ein Potenzial
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von ca. 60 ha für eine zukünftige Bodenentwicklung verloren. Grundsätzlich muss
diese großflächige Versiegelung als erhebliche, nachteilige Umweltauswirkung
eingestuft werden, doch ist gerade wegen der starken Vorbelastung der Standort für
das Vorhaben geeignet und der Eingriff kompensierbar.
Schutzgut Wasser
Im Bereich der Vorhabensfläche ist durch Abgrabung, Aufhaldung und
bergbaubedingte Auswirkungen der natürliche Wasserhaushalt bereits wesentlich
verändert worden.
Am Nordwestrand der Vorhabensfläche befindet sich innerhalb eines
Auskiesungsrestsees eine Abfanganlage der LINEG, die der Förderung und Ableitung
belasteten Grundwassers aus den Aufhaldungs- und Verfüllbereichen mit
Bergematerial im Anstrom dient. Der See einschließlich der Abfanganlage soll bei
Verwirklichung des Vorhabens erhalten bleiben. Das Abfangkonzept der LINEG wird
somit durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.
Durch eine Versickerung von Niederschlagswässern im Bereich der
Bergematerialverfüllung, die die Vorhabensfläche unterlagern wird, sind keine
Verschlechterungen gegenüber dem Zustand ohne das Vorhaben zu erwarten. Ohne
Verwirklichung des Vorhabens würden auftreffende Niederschlagswässer ebenfalls in
der Verfüllung versickern und dem Grundwasser zufließen. Darüber hinaus befinden
sich im Abstrom der Verfüllfläche Abfanganlagen der LINEG, die der Fassung und
Ableitung belasteter Wässer dienen und unabhängig von der Gestaltung des
Vorhabensbereiches betrieben werden müssen.
Baubedingt werden keine erheblichen Umweltauswirkungen auftreten.
Schutzgut Klima/Luft
Der vor Beginn des Vorhabens anzunehmende Zustand (begrünte Halde,
Landwirtschaftsfläche) wird sich durch die großflächige Überbauung im Bereich der
nach der Rekultivierung zu schaffenden Landwirtschaftsfläche zwar wesentlich ändern
(statt Klimatop „Freiland“ entsteht Klimatop „Gewerbebauten/Stadion/Großparkplatz“),
doch werden die räumlichen Auswirkungen der Änderung des Geländeklimas nicht weit
über die Vorhabensfläche hinausgehen, d.h. die vorhabensbedingten Auswirkungen
beschränken sich im Wesentlichen auf das Plangebiet selbst. Da dieser Standort in der
Regel gut durchlüftet ist, werden die KFZ-bedingten Abgase schnell verdünnt.
Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild
Baubedingt entfallen innerhalb der Vorhabensfläche keine Landschaftsstrukturen, da
erst nach Umsetzung der Rekultivierungsverpflichtung aus der Abgrabung und
Aufhaldung dort eine Landschaftsentwicklung einsetzen würde. Der Bau wirkt visuell
nachteilig auf die umgebende Landschaft, die allerdings bereits visuell vorbelastet ist
(A 57, Müllverbrennungsanlage mit Deponie, Bergehalde).
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Baubedingt sind vom Vorhaben keine Kultur- und sonstigen Sachgüter betroffen.
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6.2
Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf die Schutzgüter unter
besonderer Berücksichtigung der einzelnen Raumnutzungen
Schutzgut Mensch
Als anlagebedingte Auswirkung ist der Verlust eines Landschaftspotenzials
einzustufen, das sich mit der Umsetzung der Rekultivierungsverpflichtung aus der
Abgrabung und Aufhaldung auf der Vorhabensfläche zukünftig entwickeln würde (=
begrünte Halde; bei Reduzierung der Schüttmenge auf der nicht mehr benötigten
Haldenfläche würde nach Verfüllung des Abgrabungssees eine Landwirtschaftsfläche
angelegt werden).
Von den betriebsbedingten Auswirkungen sind einige Einzelhäuser/Gehöfte im direkten
Umfeld des Vorhabens betroffen. Insbesondere bei Großveranstaltungen treten KFZbedingte Immissionen auf (Lärm, Abgase).
In der schalltechnischen Untersuchung zum Vorhaben (PEUTZ Consult, 2004) sind in
einem ersten Untersuchungsschritt die zu erwartenden Geräuschimmissionen des
Vorhabens für den Bereich der nächstgelegenen schützenswerten Wohnnutzungen in
einem digitalen Simulationsmodell gemäß den Vorgaben der „Technischen Anleitung
Schutz gegen Lärm“(TA Lärm) ermittelt und beurteilt worden. Detailuntersuchungen
sind dann im Rahmen des weiteren Genehmigungsverfahrens durchzuführen.
Die schalltechnische Untersuchung unterscheidet zwischen dem normalen täglichen
Betrieb (Dauertests mit Produktionswagen im Rennoval, Kart-Fahrten im Innenraum
des Rennovals, Training auf dem Motocross-Gelände, Betrieb der business units) und
den Motorsportveranstaltungen (Autorennen, Motocross-Rennen, Off-Road
Challenges). In der schalltechnischen Untersuchung sind die einzelnen Nutzungen
nach Austragungsort, Häufigkeit und Nutzungsdauer/-zeitraum detailliert aufgeführt.
Die Geräuschimmission der business units ist im Vergleich zu dem übrigen normalen
Betrieb nicht immissionsrelevant und erst später im Detail zu betrachten. Die
Motorsportveranstaltungen umfassen zwei akustisch relevante Tage, den Trainingstag
und den Renntag, wobei der Renntag aus schalltechnischer Sicht maßgeblich ist.
Als weitere Geräuschquelle sind die Parkplätze zu berücksichtigen (max. 10.000
Stellplätze).
Die nächstgelegenen schützenswerten Wohnnutzungen befinden sich südlich des
Rennovals ca. 700 m – 1.500 m und nordöstlich ca. 550 m sowie östlich ca. 500 m
entfernt. Für diese Immissionsorte außerhalb von Gebäuden gelten die
Immissionsrichtwerte für Mischgebiete der TA Lärm (tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A)).
Bei seltenen Ereignissen, d.h. an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten eines
Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden
Wochenenden betragen die Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von
Gebäuden tags 70 dB(A) und nachts 55 dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen
dürfen diese Werte in Kern- und Mischgebieten am Tag um nicht mehr als 20 dB(A)
und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. Des Weiteren sind die
betriebsbedingten Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen bis zu einem
Abstand von 500m vom Betriebsgrundstück schalltechnisch zu beurteilen und
möglichst zu vermindern, soweit sie den Beurteilungspegel rechnerisch um mindestens
3 dB(A) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten
werden.
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Im Simulationsmodell werden die vorhandenen und geplanten Baukörper hinsichtlich
ihrer schallabschirmenden und reflektierenden Wirkung berücksichtigt, d.h. der
Emissionsort „Rennoval“ wird durch das ca. 25m hohe Tribünenbauwerk bzw. eine
angrenzende 25m hohe Wallschüttung zur Umgebung hin abgeschirmt. Die
Immissionsberechnungen zeigen (siehe PEUTZ Consult, 2004), dass durch den
normalen täglichen Betrieb die in einem Mischgebiet zum Tages- und Nachtzeitraum
zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Bei Veranstaltungen wird der
Immissionsrichtwert für den Tag (60 dB(A)) bei BRL V6-Rennen (2 BRL V6-Rennen
pro Jahr) mit Beurteilungspegeln von bis zu 63 dB(A) überschritten und bei den übrigen
Veranstaltungen eingehalten. Doch wird der Immissionsrichtwert von 70 dB(A) tags für
seltene Ereignisse bei diesen Nutzungen eingehalten. Die bei den Rennen
auftretenden kurzzeitigen Geräuschspitzen werden die Immissionsrichtwerte von 90
dB(A) tags und 65 dB(A) nachts an den relevanten Immissionsorten nicht
überschreiten.
Die bei den Veranstaltungen zu erwartenden intensiven Parkplatznutzungen führen zu
relativ geringen Beurteilungspegeln und sind im Vergleich zu den
Geräuschimmissionen der eigentlichen Rennveranstaltungen nicht immissionsrelevant.
Für die weiter entfernt liegenden Wohnbereiche (Moers-Repelen ca. 3000m, KampLintfort ca. 2750m und Rheinberg ca. 2100m entfernt) wurden ergänzende
Immissionsberechnungen unter folgenden Annahmen durchgeführt:
Gebietsausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ mit Berücksichtigung der Zuschläge
für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit gemäß der TA Lärm
Renntag sonn- oder feiertags mit einer durchgehenden, d.h. zweistündigen
Nutzung während der Ruhezeit von 13 Uhr bis 15 Uhr.
Der für diese Annahmen zutreffende Immissionsrichtwert von 55 dB(A) wird mit
Ausnahme von BRL V6-Rennen bei den Veranstaltungen eingehalten. Doch wird der
Immissionsrichtwert von 70 dB(A) tags für seltene Ereignisse bei diesen Nutzungen
eingehalten.
Auch bei einer Veranstaltung mit einer Vollauslastung der Parkplätze wird der
Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche auf den öffentlichen Verkehrsflächen, mit
Ausnahme der Zufahrtsstraße, für den Tag oder für die Nacht rechnerisch nicht um
mindestens 3 dB(A) erhöht. Der Zufahrtsverkehr auf der öffentlichen Zufahrtsstraße
wird einen Beurteilungspegel von ca. 55 dB(A) erzeugen und damit den
Immissionsgrenzwert von 64 dB(A) für Mischgebiete, der für die Einzelhäuser am
Kohlenhucker Weg zutrifft, unterschreiten. Insgesamt betrachtet, ist die
Zusatzbelastung des An- und Abfahrtverkehrs nicht als relevant zu beurteilen.
Abschließend wird festgestellt, dass die Immissionsrichtwerte an den relevanten
Immissionsorten eingehalten werden.
Schutzgut Pflanzen und Tiere
Als anlagebedingte Auswirkung ist der Verlust eines Landschaftspotenzials
einzustufen, das sich mit der Umsetzung der Rekultivierungsverpflichtung aus der
Abgrabung und Aufhaldung auf der Vorhabensfläche zukünftig entwickeln würde.
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Dieses Biotoppotenzial hätte nur eine geringe bis mittlere Wertigkeit und wäre leicht mit
Kompensationsmaßnahmen ersetzbar (vgl. Kap. 7.3).
Betriebsbedingte Auswirkungen (KFZ-Lärm, Abgase, Bewegungs- und Lichtreize)
können einen nachteiligen Einfluss auf Tiervorkommen im Umfeld des Vorhabens,
insbesondere bei Großveranstaltungen, nehmen. Es kann eine Wirkungszone bis ca,
250 m von der Störquelle angenommen werden. Davon betroffen ist der südliche Teil
des Haferbruchsees. Die Moersbachaue wird durch den bereits aufgeschütteten
Haldenteil vor negativen Einflüssen des Vorhabens geschützt.
Schutzgut Boden
Der Standort ist zwar bereits völlig durch die Abgrabung und Aufhaldung anthropogen
überformt worden, doch geht mit der geplanten anlagebedingten Überbauung und
Versiegelung in einer Größe von ca. 60 ha ein Bodenpotenzial verloren, das sich
zukünftig nach der Umsetzung der Rekultivierungsverpflichtung entwickeln würde.
Dieser Verlust wird mit Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen (vgl. Kap. 7.3).
Schutzgut Wasser
Durch eine Versickerung von Niederschlagswässern im Bereich der
Bergematerialverfüllung, die die Vorhabensfläche unterlagern wird, sind keine
Verschlechterungen gegenüber dem Zustand ohne das Vorhaben zu erwarten. Ohne
Verwirklichung des Vorhabens würden auftreffende Niederschlagswässer ebenfalls in
der Verfüllung versickern und dem Grundwasser zufließen. Darüber hinaus befinden
sich im Abstrom der Verfüllfläche Abfanganlagen der LINEG, die der Fassung und
Ableitung belasteter Wässer dienen und unabhängig von der Gestaltung des
Vorhabensbereiches betrieben werden müssen.
Das Schmutzwasser wird über eine geplante Druckleitung zu vorhandenen
Abwasseranlagen der LINEG und letztendlich bis zur Kläranlage Moers-Gerdt
abgeleitet.
Unter Berücksichtigung der Verminderungsmaßnahmen werden anlagebedingt und
betriebsbedingt keine erheblichen Umweltauswirkungen auftreten.
Schutzgut Klima/Luft
Die Vorhabensfläche liegt in der freien Landschaft, die dort windoffen und relativ gut
durchlüftet ist, so dass beim Betrieb des Vorhabens die KFZ-bedingten Abgase schnell
verdünnt werden. Ebenso wird bei den häufigen Wetterlagen mit
Windgeschwindigkeiten über 1,5 m/s auf den betreffenden Autobahnabschnitten eine
betriebsbedingte Mehrbelastung autobahnnaher Siedlungs- und Erholungsbereiche
durch KFZ-Abgase auch bei Großveranstaltungen nicht signifikant auftreten. Bei den
nicht häufigen Schwachwindwetterlagen kann sich die Luftschadstoffkonzentration im
Bereich der Zufahrtswege zur MotoWorld Moers erhöhen, doch ist zukünftig durch den
technischen Fortschritt in der KFZ-Technik eine weitere Abnahme des
Schadstoffgehaltes in den KFZ-Abgasen zu erwarten, so dass dort betriebsbedingt
keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auftreten werden.
Die anlagebedingten Auswirkungen auf das Geländeklima durch die geplante
Bebauung und Versiegelung (Erwärmung der bodennahen Luftschicht, Reduzierung
der Luftfeuchte, Ablenkung des Windfeldes, Entstehung von Luftwirbel) werden sich im
Wesentlichen auf die Vorhabensfläche beschränken.
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Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild
Anlagebedingt entfallen innerhalb der Vorhabensfläche keine Landschaftsstrukturen,
da erst nach Umsetzung der Rekultivierungsverpflichtung aus der Abgrabung und
Aufhaldung dort eine Landschaftsentwicklung einsetzen würde. Das Vorhaben wirkt mit
dem sehr großen Baukörper des Rennovals (ca. 500 m lang, ca. 300 m breit, ca. 25 m
hoch) visuell nachteilig auf die umgebende Landschaft, die allerdings bereits visuell
vorbelastet ist (A 57, Müllverbrennungsanlage mit Deponie, Bergehalde). Nach Osten
wird der Landschaftsraum durch die Halde neben dem Rennoval sichtgeschützt.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Anlage- und betriebsbedingt sind vom Vorhaben keine Kultur- und sonstigen Sachgüter
betroffen.
6.3
Untersuchung der Wechselwirkungen der Auswirkungen zwischen den einzelnen
Schutzgütern
Die auf der Vorhabensfläche in Betrieb befindliche Sand-/Kiesabgrabung und
Aufhaldung von Bergematerial haben den ursprünglichen natürlichen Standort völlig
verändert. Hinzu kommen die bergbaubedingten Einflüsse und Folgewirkungen, so
dass mit dem geplanten Vorhaben nur eine Inanspruchnahme eines
Freiflächenpotenzials erfolgt, das sich erst zukünftig nach der Umsetzung der
Rekultivierungsverpflichtung entwickeln würde. Bedeutsame umweltrelevante
Wechselwirkungen der Auswirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern sind
derzeit nicht erkennbar.
7
MÖGLICHKEITEN ZUR KOMPENSATION (VERMEIDUNG, VERMINDERUNG,
AUSGLEICH UND ERSATZ) DER AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS
7.1
Vermeidungsmaßnahmen
Das Prinzip der Vermeidung ist bereits bei der Standortsuche berücksichtigt worden,
indem für das flächenintensive Vorhaben dieser Standort „Am Kohlenhuck“ ausgewählt
wurde, der durch den Sand-/Kiesabbau und die Aufhaldung völlig anthropogen
überformt ist. Auch das Umfeld ist bereits durch die Rohstoffgewinnung,
bergbaubedingte Auswirkungen, Müllverbrennungsanlage mit Deponie und BAB 57
erheblich vorbelastet. Die direkte Lage des Vorhabens an der Anschlussstelle der
BAB 57 vermeidet eine Belastung des umliegenden Landschafts- und
Siedlungsraumes durch vorhabensbedingte Verkehre auf dem örtlichen Straßennetz.
7.2
Verminderungsmaßnahmen
Die im Folgenden erläuterten Verminderungsmaßnahmen sind als
Vorschlag/Empfehlung zu verstehen, die im Rahmen der nachfolgenden
Planungsschritte und einzelnen Baugenehmigungen abzustimmen und zu detaillieren
sind.
Mit dem Vorhaben wird ein moderner Motorsportfreizeitpark entstehen. Grundsatz bei
der planerischen Umsetzung ist die Integration in die bestehenden
Landschaftsstrukturen. Durch die Verwendung von Vegetationsstrukturen sollen die
baulichen Anlagen in die Gesamtplanung des Motorsportparks eingebunden werden.
Für den Betrieb der Anlage ist es wichtig, dass sich die Besucher während der
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Veranstaltungen auf dem Gelände wohl fühlen. Die geplanten Grünstrukturen werden
in Flächengröße und Qualität diesen Anspruch unterstreichen.
Rückhaltung und Versickerung des Niederschlagswassers
Die geplante überbaute und versiegelte Fläche von ca. 60 ha erfordert zur schadlosen
Abführung von Starkregen ein Regenwassermanagement, das auf die Rückhaltung
und Versickerung des nicht schädlich verschmutzten Niederschlagswassers abzielt.
Eine unmittelbare Versickerung von Niederschlagswasser der Verkehrsflächen in den
Untergrund ist wegen der Verschmutzungsgefährdung des Grundwassers nicht
sinnvoll. Das von den Hof- und Verkehrsflächen abfließende Wasser sollte über
Koaleszenzabscheider zunächst Rückhaltebecken/-mulden zugeführt und vorbehandelt
werden. Von dort aus verteilt sich das Niederschlagswasser im Mulden-Rigolensystem
und wird darin zur Versickerung gebracht.
Umweltverträgliche Gestaltung der Außenbeleuchtung
Bei nächtlicher Beleuchtung des Betriebsgeländes werden die Lichtemissionen in die
offene Landschaft zunehmen. Durch Beleuchtungseinrichtungen werden Insekten aus
ihrem eigentlichen Lebensraum gelockt. Die Zahl von nachtaktiven Insekten, die
während eines Nachtganges von künstlichen Lichtquellen angelockt wird, wächst mit
zunehmender Höhe der Lichtquelle, da sie einen größeren Bereich bestrahlt und auch
höher fliegende Insekten anlockt. Eine umweltverträgliche Außenbeleuchtung des
Betriebsgeländes steht dabei keinesfalls in Widerspruch zu den betrieblichen und
sicherheitstechnischen (Rettung, Feuerwehr) Erfordernissen.
Zur Außenbeleuchtung des Betriebsgeländes sollten ausschließlich NatriumdampfNiederdrucklampen (NA) verwendet werden. Wie Untersuchungen ergaben, ist ihre Anziehungskraft auf nachtaktive Tiere als derzeit umweltverträglichste Alternative anzusehen, während demgegenüber vor allem die gängigen Quecksilberdampflampen
(HQL) hohe Lockwirkung auf Insekten, schlechte Farbwiedergabe und geringe
Lichtausbeute aufweisen. Die Übergangsbereiche zur freien Landschaft sollten
zusätzlich durch Bäume und Sträucher gegenüber der angrenzenden offenen
Landschaft abgeschirmt werden. Die Lichtpunkthöhe sollte möglichst niedrig gewählt
werden (z.B. niedrige Masten). Grundsätzlich ist eine größere Zahl niedrig
angebrachter Leuchten mit energieschwächeren Lampen günstiger einzustufen als
wenige lichtstarke Lampen auf hohen Masten.
7.3
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Für die Kompensation des vorhabensbedingten Eingriffs in Natur und Landschaft
bestehen folgende Möglichkeiten (siehe Karte 9):
Vorrangig wird auf der Vorhabensfläche durch Begrünungsmaßnahmen
Kompensation geleistet. Ohne das Vorhaben würde dort hauptsächlich eine
Ackerfläche entstehen. Auf Teilen dieser Fläche werden mit dem Vorhaben
höherwertige Gehölzstrukturen angelegt. Es wird die Verwendung vieler
großkroniger Bäume angestrebt, um der Anlage einen bestimmten Charakter zu
geben.
Entsprechend der Darstellung des GEP 1999 werden die Bereiche für den
vorrangig zu entwickelnden Biotopverbund (vgl. Kap. 4.2.1) als Suchraum für
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Kompensationsmaßnahmen ausgewählt. Der gesamträumliche Biotopverbund
konzentriert sich dabei im Wesentlichen auf Leitstrukturen der Landschaft wie
Fließgewässer mit ihren Auen/Rinnensystemen (z.B. Moersbachaue, Rinne des
Winterswicker Abzugsgraben, Rinne des Anrathskanals).
Als Kompensation werden im Landschaftsplan festgesetzte Maßnahmen vorrangig
in den Räumen umgesetzt, die mit den Zielen „Anreicherung“ und
„Wiederherstellung“ der Landschaft belegt sind.
Falls mit den genannten Möglichkeiten der Ausgleich noch nicht erreicht wird, dann
wird das restliche Defizit über das Ökokonto der Stadt Moers gedeckt.
Die Ermittlung des Eingriffs und die Bestimmung des Umfangs an Kompensationsmaßnahmen wird in nachfolgenden Verfahren durchgeführt. In Karte 9 sind auch die
Freiräume im nahen Umfeld des Vorhabens dargestellt, die bereits durch
Kompensations- und Rekultivierungsmaßnahmen anderer Vorhaben belegt sind.
Ausgleichsmaßnahmen
Begrünung und Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen
Zur Wiederherstellung zumindest einiger Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen
wie auch der Abschirmung des Betriebsgeländes gegenüber der umgebenden
Landschaft gehört eine Begrünung der Außenränder des Gebietes mit besiedelbaren
Habitatstrukturen, die gleichzeitig Gliederungsfunktionen übernehmen. Zur Sicherung
dieser Aufgaben ist an diese Grundstücksflächen die Forderung nach einem
Mindestmaß an ökologischer Qualität zu stellen. Um dieses sicherzustellen, werden
hier Mindeststandards formuliert, die genaue Gestaltung und Abgrenzung kann im
vorliegenden Planungsschritt noch nicht festgelegt werden.
Kleine und isolierte Pflanzflächen innerhalb des Betriebsgeländes (wie Blumenbeete,
Bodendecker, Verkehrsgrün) erfüllen zwar die Forderung der BauNVO nach nicht
überbauter Grundfläche, erreichen jedoch die bilanzierte Wertstufe nicht. Doch es
werden im Bereich der Business Units auch größere Abstandsflächen und evtl. auch
repräsentative Vorflächen entstehen, die unter Berücksichtigung gestalterischer
Merkmale zu begrünen sind.
In den breiteren Pflanzstreifen sollte das Gelände zusätzlich modelliert werden. Ein
flachgeböschter, unregelmäßig ausgeformter und bis knapp 2 m über Flur hoher Wall
innerhalb der Pflanzfläche vermag das Betriebsgelände schneller in die Umgebung zu
integrieren.
Die Großparkplätze werden mit großkronigen Bäumen überstellt.
Ersatzmaßnahmen
Ersatzmaßnahmen sollen die vom Eingriff betroffenen Funktionen und Werte des
Naturhaushaltes oder Landschaftsbildes in möglichst ähnlicher Art und Weise
wiederherstellen, sofern dies durch die Ausgleichsmaßnahmen noch nicht möglich war.
Zudem müssen Ersatzmaßnahmen im vom Eingriff betroffenen Raum erfolgen und
geeignet sein, dort eine Verbesserung des Zustandes von Natur und Landschaft
herbeizuführen.
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Ersatzflächenforderungen ergeben sich aus der Inanspruchnahme eines
Freiflächenpotenzials, das sich erst zukünftig mit der Umsetzung der
Rekultivierungsverpflichtung aus der Abgrabung und der Aufhaldung entwickeln wird.
Die Suche nach Ersatzflächen wird sich auf den Raum konzentrieren, in dem die im
GEP 1999, Themenkarte Landschaft, dargestellten Bereiche zum vorrangig zu
ergänzenden Biotopverbund liegen (s. Kap. 4.2.1). Des Weiteren werden in den
Räumen, die der Landschaftsplan mit den Zielen Anreicherung und Wiederherstellung
belegt, festgesetzte Maßnahmen umgesetzt.
8
RAUMORDNERISCHE BEWERTUNG DES VORHABENS
8.1
Verträglichkeit mit den landesplanerischen Vorgaben (LEPro, LEP)
Die Planung für die projektierte Errichtung der MotoWorld Moers bezieht sich auf einen
Standort, für den im LEP Freiraum dargestellt ist, auf dem jedoch in zeitlicher Folge
mehrere flächenintensive Nutzungen (Sand-/Kiesabbau, Verfüllung/Aufhaldung mit
Bergematerial) konzentriert werden und somit durch diese Mehrfachnutzung eine
zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch das Vorhaben als alternative
Folgenutzung vermieden werden kann. Das Vorhaben entspricht damit den
zeichnerischen und textlichen Zielen des Landesentwicklungsplans.
Die MotoWorld Moers ist entsprechend der Projektbeschreibung ein Nutzungstyp mit
überregionalem Einzugsgebiet, der nicht innerhalb oder am Rande des
Siedlungsraumes angesiedelt werden kann und dessen Lage in direkter Zuordnung
zum überregionalen Fernstraßennetz unabdingbar erforderlich ist. Am Standort
„Kohlenhuck“ können idealtypisch diese Anforderungen vereint werden. Somit
entspricht das Vorhaben dem im LEP genannten Ausnahmefall gemäß B. III. 1.23. und
1.25.
Mit der Lage in der Ballungsrandzone der Region Rhein/Ruhr sowie insbesondere
innerhalb der europäischen Metropolregion Rhein/Ruhr mit einer entsprechend hohen
Bevölkerungskonzentration und großräumigen Verkehrsverbindungen in andere
bevölkerungsstarke europäische Metropolregionen fügt sich das Vorhaben in das
Spektrum der oberzentralen Funktionen dieser Region ein und trägt zum
Strukturwandel im Steinkohlenrevier bei.
Entsprechend den Erläuterungen zum LEP NRW (C. IV. 3, 3.9) werden bei der
Wiedernutzbarmachung in Anspruch genommener Flächen hinsichtlich der
Nachfolgenutzungen die ökologische Bedeutung und die Eignung für Erholung, Sport
und Freizeit berücksichtigt. Die in Schüttung befindliche Halde wird landschaftlich
gestaltet und begrünt und der Abgrabungsbereich wird nach Verfüllung nicht für eine
landwirtschaftliche Nutzung sondern für die MotoWorld Moers hergerichtet. Das
Vorhaben der MotoWorld Moers wird so umweltschonend wie möglich ausgeführt
werden.
Insgesamt ist das Vorhaben somit mit den im Landesentwicklungsplan NordrheinWestfalen dargelegten landesplanerischen Zielen vereinbar.
8.2
Regionale Verträglichkeit (GEP)
Der Gebietsentwicklungsplan Düsseldorf stellt zurzeit den Vorhabensstandort als
Freiraumbereich für zweckgebundene Nutzungen, hier Halde, in Verbindung mit
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Allgemeinem Freiraum- und Agrarbereich, Waldbereich sowie Überlagerung mit der
Funktion Regionaler Grünzug dar.
Das Vorhaben entspricht zurzeit nicht den zeichnerischen Zielen des
Gebietsentwicklungsplanes. Eine Gebietsentwicklungsplanänderung ist erforderlich.
Grundsätzlich ist das Vorhaben am bezeichneten Standort jedoch regionalverträglich,
da sich das Vorhaben aufgrund der Vorbelastung seines Standorts und seines
Umgebungsbereiches (Abgrabungen, Aufhaldungen, Verkehrswege, Deponien und
AEZ) ohne wesentliche Nutzungskonflikte in die Umgebung und die Darstellungen des
Gebietsentwicklungsplanes integrieren lässt.
Weiterhin entspricht das projektierte Vorhaben den verbindlichen Zielen des
Gebietsentwicklungsplans Düsseldorf bezüglich Strukturwandel und
Attraktivitätssteigerung im Steinkohlenrevier mit Impulsen für den Arbeitsmarkt (siehe
Kapitel 2.1.2).
Das Ziel der Entwicklung eines Regionalen Grünzuges wird im Vorhabensbereich und
seiner Umgebung nicht wesentlich beeinträchtigt, da der regionale Grünzug
insbesondere von der Leitstruktur der Moersbachaue und der rekultivierten Halde
Kohlenhuck getragen wird.
Insgesamt betrachtet, steht das projektierte Vorhaben MotoWorld Moers mit den im
Gebietsentwicklungsplan Düsseldorf formulierten regionalplanerischen Zielen in
Einklang.
8.3
Verträglichkeit mit den Zielen der Kommunalentwicklung
Für das Vorhaben MotoWorld Moers sind die Flächennutzungspläne der betroffenen
Städte Moers und Kamp-Lintfort entsprechend zu ändern, da die bislang für den
Vorhabensbereich dargestellten kommunalen Ziele nur nachrichtlich aufgrund der
Genehmigungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften übernommen wurden
(Abgrabungsrecht/Bundesberggesetz).
Im Freizeitzielplan für den Landschaftspark NiederRhein, der im Auftrag der
Städtegemeinschaft vom KVR erarbeitet wurde, ist im „Baustein Sport“ ein
Motorsportzentrum enthalten, das die bisherigen Motorsportaktivitäten mit
überregionaler Ausstrahlung am Eyller Berg (Kamp-Lintfort) wegen dortiger
Nutzungsaufgabe nun im Raum zwischen den Städten Moers, Kamp-Lintfort und
Rheinberg fortführen soll.
Damit entspricht die MotoWorld Moers den kommunalen Zielsetzungen.
8.4
Verträglichkeit mit den betroffenen Nutzungen, Schutzkategorien und
Schutzgütern
unter
Berücksichtigung
von
Minderungsund
Kompensationsmaßnahmen
Da die Vorhabensfläche selbst, aber auch Teilflächen im Umfeld, durch den Sand/Kiesabbau und die Verfüllung/Aufhaldung mit Bergematerial wesentlich anthropogen
überformt und umliegende Nutzungen (BAB 57, Müllverbrennungsanlage mit Deponie)
als Vorbelastung des Landschaftsraumes einzustufen sind, sind dort die meisten
Schutzgüter nur mit einer geringen Wertigkeit ausgeprägt. Die MotoWorld Moers wird
schalltechnisch so konzipiert, dass die Immissionsrichtwerte an den umliegenden
Einzelhäusern/Gehöften eingehalten und damit dort gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse ermöglicht werden. Der Verlust des Freiflächenpotenzials durch
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zum Bau des Motorsportparks MotoWorld Moers
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Überbauung und Versiegelung kann zum Teil auf der Vorhabensfläche und im
(weiteren) Umfeld mit Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Bau- und
betriebsbedingte Beeinträchtigungen auf umliegende Biotopstrukturen und auf das
Schutzgut Wasser sind nicht erheblich. Die vorhabensbedingte Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes ist zu relativieren, da der Raum bereits visuell wesentlich vorbelastet
ist. Insgesamt betrachtet, ergibt sich für das geplante Vorhaben an diesem Standort
nur ein geringes Konfliktpotenzial gegenüber Schutzgüter und Nutzungen. Eine
Verträglichkeit mit den betroffenen Nutzungen, Schutzkategorien und Schutzgütern
wird festgestellt.
8.5
Gesamtergebnis zur raumordnerischen Bewertung des Vorhabens
Mit der Wahl der Vorhabensfläche am „Kohlenhuck“ durch den Investor wurde ein
Standort gefunden, der sowohl im Hinblick auf die Umweltschutzgüter als auch auf die
vorhandenen Nutzungen und die landes- und regionalplanerischen Ziele nur ein
geringes Konfliktpotenzial aufweist.
Durch die im Betreiberkonzept formulierte Begrenzung der Großveranstaltungen im
Bereich Motorsport auf ca. 10 Veranstaltungen pro Jahr und entsprechende
Verminderungsmaßnahmen bleibt auch für die im Umfeld des Vorhabens befindlichen
Nutzungen die Situation mit gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen bestehen.
Das Vorhaben verursacht den Verlust eines Freiflächenpotentials, das sich erst nach
der Umsetzung der Rekultivierungsverpflichtung aus der Sand-/Kiesabgrabung und der
Aufhaldung entwickeln würde. Dieser Verlust kann durch Kompensationsmaßnahmen
zum Teil auf der Vorhabensfläche und im (weiteren) Umfeld sowie falls erforderlich
auch über ein Ökokonto ausgeglichen werden.
Insgesamt betrachtet, kann die Verträglichkeit des Vorhabens sowohl mit den
Umweltbelangen als auch mit den bestehenden Nutzungen sowie die Vereinbarkeit mit
den Zielen der Landes-, Regional- und Kommunalplanung festgestellt werden.
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9
HINWEISE AUF NACHFOLGENDE VERFAHRENSSCHRITTE
9.1
Änderung des Flächennutzungsplanes
Die geltenden Flächennutzungspläne der Städte Moers und Kamp-Lintfort sehen keine
entsprechenden Darstellungen zur bauleitplanerischen Absicherung des Vorhabens
‚projektierte Errichtung der MotoWorld Moers’ im Bereich der Vorhabensfläche vor.
Entsprechend sind die vorbereitenden Bauleitpläne der Städte Moers und KampLintfort nachfolgend zur Änderung des Gebietsentwicklungsplanes Düsseldorf
anzupassen. Die Vorhabensfläche wäre als „Sondergebiet Motorsport“ darzustellen.
Inwieweit diese Bezeichnung als Zweckbestimmung für eine Sondergebietsausweisung
im Flächennutzungsplan ausreicht oder weiter detailliert werden muss, kann erst im
weiteren Verfahren geklärt werden.
Im Juli 2004 wird voraussichtlich die Novellierung des Baugesetzbuches in Kraft treten.
Die nach diesem Zeitpunkt vorgenommenen Bauleitplanverfahren sind
verfahrenstechnisch entsprechend dem neuen Gesetz durchzuführen. In Zukunft ist für
die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen ein Umweltbericht zu erstellen. In
diesem Umweltbericht sind die auf Grund der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB
(- Novelle) ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen.
Werden die Aufstellungsbeschlüsse für die erforderlichen Flächennutzungsplanänderungen noch vor in Kraft treten der BauGB-Novelle gefasst, sind die
Übergangsvorschriften entsprechend zu beachten und anzuwenden.
9.2
Aufstellung des Bebauungsplanes
Zur verbindlichen bauleitplanerischen Absicherung der geplanten Errichtung der
MotoWorld Moers ist ein Bebauungsplan im Parallelverfahren zur
Flächennutzungsplanänderung aufzustellen, der auch den Abschnitt der K33n von der
BAB 57 bis zur Zufahrt der MWM umfasst.
Die Erschließung über die K 33n ist gesichert, da für den Neubau ein
Planfeststellungsbeschluss (1999) vorliegt. Diese Maßnahme kann durch einen
Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) als Teil des Bebauungsplanes – durch einen
Durchführungsvertrag gesichert - umgesetzt werden.
Sofern der Aufstellungsbeschluss für den erforderlichen Bebauungsplan nach
Inkrafttreten der BauGB-Novelle gefasst wird, ist die Begründung des
Bebauungsplanes grundsätzlich um einen Umweltbericht (Umweltprüfung mit
Ermittlung der Umweltfolgen) zu ergänzen. Die Übergangsvorschriften sind
entsprechend zu beachten.
Nach heutiger Rechtslage ist gemäß der Anlage 1 ‚Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben’
zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG für die Errichtung und den
Betrieb einer ständigen Renn- oder Teststrecke für Kraftfahrzeuge eine allgemeine
Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Abs. 1 Satz 1 vorgesehen.
Weiterhin ist bei einem Vorhaben nach Ziffer 18.7.1 der Anlage 1 „Liste der UVPpflichtigen Vorhaben“ des UVPG (Bau eines Städtebauprojekts für sonstige bauliche
Anlagen, für den im bisherigen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB ein
Bebauungsplan aufgestellt wird, nur im Aufstellungsverfahren, mit einer zulässigen
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Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO oder einer festgesetzten Größe der
Grundfläche
von
insgesamt
100.000
m_
oder
mehr)
eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Da die überbaute Fläche der MotoWorld
Moers ca. 25 ha ausmacht, bedeutet dies, dass im Bebauungsplanverfahren in jedem
Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung als Darlegung der Umweltfolgen der
Begründung beizufügen ist. Weiterhin unterliegt auch der Bau von zugehörigen
Parkplätzen gemäß Ziffer 18.4.1 (1 ha oder mehr) einer Prüfungspflicht bzw. Ziffer
18.4.2 (0,5 ha bis weniger 1 ha) der Allgemeinen Vorprüfungspflicht. Durch die
Novellierung des Baugesetzbuches wird die UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) für
Bebauungspläne neu geregelt. Nach neuem Recht besteht bei Vorhaben im bisherigen
Außenbereich bei Städtebauprojekten für sonstige bauliche Anlagen (ab einer
Grundfläche von 100.000 m_) eine generelle UVP-Pflicht für Bebauungspläne. Diese
Einstufung ist bei vorliegendem Vorhaben gegeben.
9.3
Immissionsrechtliche Genehmigung
Das Vorhaben der Errichtung der MotoWorld Moers bedarf einer
Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Ein Antrag auf immissionsrechtliche
Genehmigung ist erst dann zu stellen, wenn entsprechendes Baurecht durch einen
rechtskräftigen Bebauungsplan geschaffen und die Straßenanbindung des Standortes
geklärt ist (K 33n).
Im Zuge der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist im VorhabenZulassungsverfahren über eine weitere detaillierte UVP zu entscheiden.
Die Spalte 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen der 4. BImSchV
besagt unter Ziffer 10.17, dass „ständige Renn- oder Teststrecken für Kraftfahrzeuge“
einer Genehmigungspflichtigkeit nach § 4 BImSchG unter Beteiligung der Öffentlichkeit
unterliegen. Gemäß Spalte 2 der 4. BIMSchV ist in Ziffer 10.17 für „Anlagen, die an
fünf Tagen oder mehr je Jahr der Übung oder Ausübung des Motorsports dienen,
ausgenommen Anlagen mit Elektromotorfahrzeugen und Anlagen in geschlossenen
Hallen sowie Modellsportanlagen“ ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach
§ 19 BImSchG ohne Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Zum heutigen Zeitpunkt
wird davon ausgegangen, dass für das Vorhaben der Errichtung der MotoWorld Moers
ein Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG durchgeführt werden muss.
Nach heutiger Rechtslage ist gemäß der Anlage 1 ‚Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben’
zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG für die Errichtung und den
Betrieb einer ständigen Renn- oder Teststrecke für Kraftfahrzeuge eine allgemeine
Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Abs. 1 Satz 1 vorgesehen. Inwieweit die im
Rahmen der verbindlichen Bauleitplanungen erstellten Umweltprüfungen auch für das
immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ausreichend sind, kann erst zu
einem späteren Zeitpunkt abschließend geklärt werden.
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9.4
Bergrechtliche Verfahren
Vor Inanspruchnahme der Flächen durch die MotoWorld Moers ist zunächst eine
Anpassung des Hauptbetriebsplanes zur Schüttung der Halde Kohlenhuck, verbunden
mit einem Verzicht auf Aufhaldung im Bereich der Vorhabensfläche, durch die DSK
erforderlich. Für die Inanspruchnahme bereits geschütteter Haldenflächen durch die
MotoWorld Moers ist eine Entlassung von Teilflächen der Halde aus der Bergaufsicht
erforderlich.
Für die Abgrabung Kohlenhuck ist zu gegebener Zeit die Rekultivierungsverpflichtung
zur Herstellung landwirtschaftlicher Flächen zu ändern.
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10
ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG
Mit der MOTOWORLD MOERS entsteht eine Anlage für Motorsportbegeisterte und für
Unternehmen, die im Bereich des Motorsports entwickeln und produzieren. An einem
optimalen Standort mit direkter Anbindung an das Autobahnnetz wird ein
abwechslungsreiches Angebot rund um das Thema Motorsport für eine einzigartige
Attraktion sorgen und Besucher in einem Einzugsgebiet bis ca. 150-200 km
interessieren.
Sie bietet Motorsportbegeisterten und Motorsportvereinen die Möglichkeit, die
verschiedenen Streckenangebote aktiv zu Trainingszwecken und für eigene
Veranstaltungen zu nutzen. Zudem wird die MotoWorld Moers bei großen
internationalen Rennveranstaltungen auch für Zuschauer ein besonderer Magnet sein,
die aus den deutschen Ballungsräumen Ruhrgebiet, Hagen/Wuppertal/Solingen/
Remscheid, Münster/Osnabrück, Düsseldorf/Neuss/Krefeld/ Mönchengladbach,
Köln/Leverkusen/Bonn und auch aus den niederländischen Ballungsräumen
Nijmegen/Arnhem, Eindhoven/Tilburg/Breda sowie aus der belgischen Metropole
Brüssel kommen werden.
Zentrales Element ist das 1,2 km lange Rennoval auf dem Gelände des Kohlenhucks.
Weitere Motorsporteinrichtungen wie eine Indoorhalle, eine Offroad-/Crossstrecke im
Bereich der Schütthalde Kohlenhuck und eine Kartbahn im Innenfeld der Rennstrecke
erweitern das Angebot der MWM. Diese Vielfalt an Motorsportangeboten macht sowohl
eine aktive als auch passive Teilnahme der Nutzer und Besucher möglich. Erweitert
wird das Angebot durch die Schaffung von Business Units auf dem Gelände. Auf
diesen Flächen werden Unternehmen angesiedelt, die im Bereich des Motorsports
forschen, entwickeln und produzieren. Diese Nutzung ist eng mit dem Betrieb des
Rennovals verbunden.
In einer wirtschaftlich und auch räumlich durch den Steinkohlenabbau geprägten
Region, die seit geraumer Zeit einen umfassenden Strukturwandel zu bewältigen hat,
werden neue, zukunftsorientierte Arbeitsplätze entwickelt. Während der ersten
Bauphase, die 2005 beginnen soll und die Hauptinvestitionen des Projektes umfasst,
werden ca. 200 Arbeiter auf der Baustelle beschäftigt sein bei einer Bauzeit von ein bis
anderthalb Jahre. Bei Inbetriebnahme der MotoWorld Moers einschließlich der
Business Units werden durch direkte Investitionen und folgende Spin-Off-Effekte ca.
200 qualifizierte Arbeitsplätze entstehen, die in erster Linie mit Arbeitskräften aus der
Region besetzt werden. Für den Betrieb der MWM selbst werden ca. 40 festangestellte
Dienstleistungsarbeitsplätze für Wartung und Unterhaltung der verschiedenen Strecken
geschaffen. Ein zusätzlicher Teil von ca. 50 Arbeitsplätzen wird für Aushilfskräfte bei
Großveranstaltungen auf dem Gelände entstehen.
Darüber hinaus wird mit der MotoWorld Moers ein überregionaler Magnet weitere
wirtschaftliche Impulse und Kaufkraft in die Region Moers, Kamp Lintfort, Rheinberg
und Neukirchen-Vluyn ziehen. Der Umfang dieser regionalwirtschaftlichen indirekten
Arbeitsplätzen (z.B. im Beherbergungsgewerbe, Dienstleistungen, bei Zulieferern und
im Einzelhandel), die das Projekt zusätzlich entstehen lässt, wird nach den
Erfahrungen bei 200-300 Arbeitsplätzen liegen. Vor allem während der
Großveranstaltungen wird sich die Nachfrage positiv auf die Sektoren Handel,
Gastronomie, Beherbergung und Dienstleistung auswirken. Auch im Alltagsbetrieb wird
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die MotoWorld Moers Sportler und Gäste aus einem großen Einzugsgebiet anziehen,
die Dienstleistungen unterschiedlichster Art in Anspruch nehmen werden.
Nicht zu vernachlässigen bei der Betrachtung der regionalwirtschaftlichen
Auswirkungen ist der werbende Effekt für die Region. Die MotoWorld Moers wird den
Bekanntheitsgrad effektiv steigern, da durch die internationalen Rennveranstaltungen
(ca. 10 im Jahr) und die damit verbundene mediale Verbreitung im Fernsehen ein
positiver Effekt für den Standort erzielt wird. Auch die Ansiedlung internationaler
Automobilkonzerne, die sich im Motorsport engagieren, in den Business Units wird
angestrebt. Dies wird den Standort weiter aufwerten und kann langfristig zu einer
Verdichtung und Clusterbildung der Motorsportindustrie in der Region führen, die als
gemeinsame Test und Versuchsstrecken die Anlagen der MotoWorld Moers nutzen
werden.
Im Freizeitzielplan für den Landschaftspark NiederRhein, der im Auftrage der
Städtegemeinschaft vom KVR im Jahr 2000 erarbeitet wurde, ist im „Baustein Sport“
ein Motorsportzentrum enthalten, das die bisherigen Motorsportaktivitäten mit
überregionaler Ausstrahlung am Eyller Berg (Kamp-Lintfort) wegen dortiger
Nutzungsaufgabe nun im Raum zwischen den Städten Moers. Kamp-Lintfort und
Rheinberg fortführen soll. Das Motorsportzentrum am Standort Kohlenhuck wurde im
Jahr 2003 als Leitprojekt in die Zielplanung des Landschaftsparks NiederRhein
aufgenommen. Damit entspricht die MotoWorld Moers den kommunalen
Zielsetzungen.
Die auf der Vorhabensfläche in Betrieb befindliche Sand-/Kiesabgrabung und
Aufhaldung von Bergematerial haben den ursprünglichen natürlichen Standort völlig
verändert. Hinzu kommen die bergbaubedingten Einflüsse und Folgewirkungen, so
dass mit dem geplanten Vorhaben nur eine Inanspruchnahme eines
Freiflächenpotenzials erfolgt, das sich erst zukünftig nach der Umsetzung der
Rekultivierungsverpflichtung entwickeln würde. Dieser Potenzialverlust wird durch
entsprechende Kompensationsmaßnahmen auf der Vorhabensfläche und im Umfeld
des Vorhabens, insbesondere im Bereich des im GEP 1999 dargestellten vorrangig zu
entwickelnden Biotopverbundes, ausgeglichen. Bedeutsame umweltrelevante
Zustände oder Artenvorkommen sowie Wechselwirkungen der Auswirkungen zwischen
den einzelnen Schutzgütern sind derzeit nicht erkennbar.
Insgesamt ist die beantragte Darstellung der Vorhabensfläche im GEP als verträglich
mit den Zielen der Landes-, Regional- und Kommunalplanung zu beurteilen.
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STADT KAMP-LINTFORT: Flächennutzungsplan
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VHW –
LANDESVERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN (HRSG.): Die Umweltprüfung in der Bauleitplanung –
Hinweise zur praktischen Umsetzung und Ausblick auf die neue Rechtslage (30. Juni 2003)
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