Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB
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Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage Artenschutzprüfung Auftraggeber: Günther Brandt Immobilien GmbH & Co. KG Koogstraat 4 25870 Norderfriedrichskoog Verfasser: Inhalt Artenschutzprüfung Auftraggeber Günther Brandt Immobilien GmbH & Co. KG Koogstraat 4 25870 Norderfriedrichskoog Verfasser Projektbearbeitung B.Eng. Bastian Löckener B.Eng. Landschaftsentwicklung (FH) Dipl.-Ing. Stefan Höke Landschaftsarchitekt | BDLA Artenschutzprüfung Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung Inhaltsverzeichnis 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung ................................................................... 1 2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik...................................................................... 2 2.1 Artenschutzprüfung.......................................................................................... 2 2.1.1 Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung (Prüfungsveranlassung) ............................................................................ 2 2.1.2 Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang) ................ 2 2.2 Planungsrelevante Arten.................................................................................. 3 2.3 Methodik .......................................................................................................... 4 3.0 Vorhabensbeschreibung ..................................................................................... 5 4.0 Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete ............................................... 9 5.0 Darstellung des Untersuchungsgebietes ........................................................... 10 5.1 Festlegung des Untersuchungsrahmens ........................................................ 10 5.2 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet ................................................... 10 6.0 Stufe I - Vorprüfung ........................................................................................... 20 6.1 Wirkfaktoren .................................................................................................. 20 6.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren....................................................................... 20 6.1.2 Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren ............................................ 21 6.1.3 Betroffenheit von Lebensraumtypen ....................................................... 22 6.2 Artnachweise ................................................................................................. 22 6.2.1 Datenbasis der Artnachweise ................................................................. 22 6.2.2 Arten im Untersuchungsgebiet ................................................................ 23 6.2.3 Häufige und verbreitete Vogelarten ........................................................ 28 6.2.4 Planungsrelevante Arten ........................................................................ 29 7.0 Stufe II-Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände ........................................ 49 8.0 Zusammenfassung ............................................................................................ 51 9.0 Quellenverzeichnis ............................................................................................ 53 Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ ist der Umbau und die Erweiterung eines SB-Warenhauses in der Stadt Lage geplant. Abb. 1 Lage des Plangebiets in der Stadt Lage (roter Kreis) auf Grundlage der TK 1:50.000. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die entsprechende Artenschutzprüfung (ASP) wird hiermit vorgelegt. 1 Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 2 2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik 2.1 Artenschutzprüfung 2.1.1 Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung (Prüfungsveranlassung) „Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar geltenden Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs. 7 BNatSchG (MWME 2010). Vorhaben in diesem Zusammenhang sind: 1. nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 4ff LG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft. Mögliche Trägerverfahren sind in § 6 Abs. 1 LG genannt (z. B. Erlaubnisse, Genehmigungen, Planfeststellungen). 2. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben (§§ 30, 33, 34, 35 BauGB). Bei der ASP handelt es sich um eine eigenständige Prüfung, die nicht durch andere Prüfverfahren ersetzt werden kann (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung, FFHVerträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsregelung, Prüfung nach Umweltschadensgesetz)" (MWME 2010). 2.1.2 Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang) Gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 3 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt kein Verstoß gegen das Verbot Nr. 3 vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder vorhaben betroffenen Fortpflanzungsund Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist. Im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere ist auch das Verbot Nr. 1 nicht erfüllt. Diese Freistellungen gelten auch für Verbot Nr. 4. „Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind die „nur" national besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Demzufolge beschränkt sich der Prüfumfang bei einer ASP auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten" (MUNLV 2010). 2.2 Planungsrelevante Arten „Planungsrelevante Arten sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen geschützten Arten, die bei einer Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-ArtBetrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Das LANUV bestimmt die für NordrheinWestfalen planungsrelevanten Arten nach einheitlichen naturschutzfachlichen Kriterien […]. Die übrigen FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind entweder in Nordrhein-Westfalen ausgestorbene Arten, Irrgäste sowie sporadische Zuwanderer. Solche unsteten Vorkommen können bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens sinnvollerweise keine Rolle spielen. Oder es handelt sich um s. g. „Allerweltsarten" mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird (d. h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko" (MUNLV 2010). Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 2.3 4 Methodik Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz der Planungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben erfolgt entsprechend der gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010 (MWME 2010). Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung umfassen die folgenden drei Stufen: Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabenstyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. (MUNLV 2010). Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Im Regelfall bedarf es einer Gesamtschau, die sich auf eine Auswertung vorhandener Erkenntnisse (z. B. Datenbanken) und bei Bedarf auch methodisch beanstandungsfreie Erfassungen vor Ort gründet Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 3.0 Vorhabensbeschreibung Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes G 6 E „SB - Warenhaus“ ist der Umbau eines SB-Warenhauses geplant. Durch die Umbaumaßnahmen finden unter anderem Veränderungen an der Fassade statt. Zudem soll im Süden des Marktes ein ca. 50 m² großer Anbau entstehen, während ein Leergutlager (Zaun) sowie eine Überdachung abgerissen werden sollen. Weiterhin finden Veränderungen im Eingangsbereich statt. Als Erweiterung ist ein ca. 1.240 m² großer Getränkemarkt auf den Flurstücken 312, 327 und 208, Flur 18, Gemarkung Lage vorgesehen. Die Vorhabensfläche ist im Bebauungsplan als Sondergebiet ausgewiesen (DREES & HUESMANN 2013). Im Zuge der Errichtung des Getränkemarktes ist der Abbruch von zwei Wohngebäuden, eines kleinen Holzschuppens und einer Remise erforderlich. Weiterhin müssen mehrere Bäume gefällt werden. Abb. 2 Grenze des Plangebiets (rote Strichlinie) in der Stadt Lage auf Basis des Luftbildes. 5 Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 6 1= Sondergebiet 2= Erhalt von Bäumen 1 2 Abb. 3 Entwurf des Bebauungsplans Stadt Lage G 6 E „SB – Warenhaus“ (DREES & HUESMANN 2013). Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung Abb. 4 Umbau eines SB-Warenhauses. Planung (ARCHITEKTURBÜRO LUKAS 2012A). 7 Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung Abb. 5 Lageplan zum Umbau eines SB-Warenhauses und Neubaus eines Getränkemarktes (ARCHITEKTURBÜRO LUKAS 2012B). Die rote Strichlinie stellt den Bereich für den Getränkemarkt dar. 8 Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 4.0 Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete Das Plangebiet und die weitere Umgebung (100 m) bilden das Untersuchungsgebiet. Das Untersuchungsgebiet liegt nicht innerhalb von Schutzgebieten oder des Geltungsbereichs eines Landschaftsplans. Zudem sind keine Biotopkatasterflächen im Untersuchungsgebiet vorhanden (LANUV 2013A, KREIS LIPPE 2006). 9 Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 10 5.0 Darstellung des Untersuchungsgebietes 5.1 Festlegung des Untersuchungsrahmens Das Untersuchungsgebiet umfasst das Plangebiet sowie dessen nähere Umgebung (ca. 100 m). Die Lebensraumtypen des Untersuchungsgebiets sind in Abb. 6 und 7 dargestellt. 5.2 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet Im Nordosten des Plangebiets befindet sich ein SB-Warenhaus, im zentralen westlichen Bereich eine Tankstelle. Westlich und südlich des Warenhauses liegen Parkplätze mit Einzelbäumen. Außerdem stockt südöstlich des Warenhauses eine Reihe aus Kastanienbäumen (Aesculus hippocastanum). Auf der Fläche des geplanten Getränkemarktes sind zwei Wohnhäuser, ein kleiner Holzschuppen sowie eine Remise vorhanden. Im Umfeld eines Wohnhauses befindet sich ein Ziergarten. Der zentrale Bereich der Fläche besteht aus Rasen sowie einer Zufahrt aus Splitt. Im westlichen Teil stockt eine Baumreihe. Im Norden wächst außerdem ein größerer Bergahorn (Acer pseudoplatanus) sowie im Osten eine große SalWeide (Salix caprea), ein Brombeergebüsch (Rubus spec.) und ein weiterer Bergahorn. Östlich des Plangebiets grenzen ein Bahndamm und ein Industriebetrieb an. Südöstlich des Plangebiets befinden sich Gewerbebetriebe und die Detmolder Straße, welche im Südwesten direkt an das Plangebiet angrenzt. Südlich der Detmolder Straße fließt die Werre, die von einem Baumbestand begleitet wird. Im Osten grenzt zunächst die Luisenstraße an das Plangebiet an, danach schließen Wohngebäude mit Ziergärten an. Im Norden wird das Plangebiet von der Heidensche Straße begrenzt. Weiter in Richtung Norden befinden sich ein Lebensmittelmarkt sowie die von Südost nach Nordwest verlaufende Bahntrasse. Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 10 6 7 7 7 7 3 4 7 1 7 2 6 7 9 79 7 8 3 5 7 7 9 7 7 7 8 7 Abb. 6 7 7 7 7 7 7 7 Lebensraumtypen im Plangebiet (rote Strichlinie) und der näheren Umgebung. Legende 1 = SB-Warenhaus 2 = Parkplatz mit Einzelbäumen 3 = Wohnhäuser mit Ziergärten 4 = Tankstelle 5 = Kastanienbaumreihe 6 = Bahntrasse 7 = Industrie- und Gewerbebetriebe 8 = Fließgewässer (Werre) 9 = Baumreihe/Baumgruppe 10 = Lebensmittelmarkt 11 Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 12 7 3 3 8 7 3 57 4 7 3 7 7 1 7 5 3 7 2 7 7 8 3 7 4 7 76 7 3 7 3 7 9 7 3 7 7 7 3 7 Abb. 7 Lebensraumtypen im Bereich des geplanten Getränkemarktes (rote Strichlinie) und der näheren Umgebung. Legende 1 = Rasen/Splitt 2 = Gebüsch 3 = Baumreihe/Baumgruppe/Einzelbäume 4 = Wohngebäude 5 = Schuppen/Remise 6 = Ziergärten 7 = Gewerbebetriebe 8 = Parkplatz mit Einzelbäumen 9 = Bundesstraße Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 13 Lebensraumtyp: Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken Fläche des geplanten Getränkemarktes Die Baumreihe im Westen besteht aus vier Obstbäumen (Malus spec., Pyrus spec.) und drei Fichten (Picea abies) aus geringem Baumholz, einer Esche (Fraxinus excelsior) als Stangenholz sowie einem Bergahorn aus mittlerem Baumholz. Im Norden sowie Nordosten stockt ein Bergahorn aus starkem Baumholz, während sich im Westen eine starke Sal-Weide (Salix caprea) und ein großes Brombeergebüsch befinden. Abb. 8 Baum- und Gebüschreihe im Westen der Vorhabensfläche. Abb. 9 Bergahorn aus mittlerem Baumholz im Westen der Vorhabensfläche. Weiteres Untersuchungsgebiet Die Kastanienbaumreihe besteht aus fünf Bäumen, die sehr starkes Baumholz aufweisen. Auf dem Parkplatz stocken Linden (Tilia cordata), Platanen (Platanus hispanica) und Robinien (Robinia pseudoacacia) aus geringem Baumholz als Solitärbäume. Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung Abb. 10 Kastanienbaumreihe im Plangebiet. Abb. 11 14 Solitärbäume auf dem Parkplatz. Der Bahndamm wird von einer Baumreihe, bestehend aus Stiel-Eiche (Quercus robur), Bergahorn, Hasel (Coryllus avellana) und Weißdorn (Crataegus spec.) aus geringem bis mittlerem Baumholz begleitet. Zudem wächst dort vereinzelt Brombeere (Rubus spec.). Entlang des nördlichen Werreufers stocken Hainbuchen (Carpinus betulus), Erlen (Alnus glutinosa), Ahorne (Acer spec.), Birken (Betula pendula) und Eiben (Taxus baccata) aus geringem bis mittlerem Baumholz. Außerdem wächst dort ein Silberahorn (Acer saccharinum) aus starkem Baumholz. Abb. 12 Baumreihe am Bahndamm. Abb. 13 Gehölze am nördlichen Werreufer. Das südliche Ufer ist nur vereinzelt mit Gehölzen wie Weiden und Bergahorn aus geringem Baumholz bewachsen. Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung Abb. 14 15 Gehölze am südlichen Werreufer. Zwischen der Werre und der Detmolder Straße befinden sich kleine Grünflächen mit einzelnen Bäumen. Südöstlich der Breiten Straße sind dies Weiden, Haseln, Linden und Birken aus geringem bis mittlerem Baumholz. Eine Weide weist sehr starkes Baumholz auf. Nordwestlich der Breiten Straße wachsen Eichen, Linden, Eiben und am Bachufer auch Erlen sowie Ahorne aus geringem bis mittlerem Baumholz. Zudem stocken auf der Grünfläche zwei Weiden als Uraltbäume. Abb. 15 Grünfläche südöstlich der Breiten Straße. Abb. 16 Grünfläche nordwestlich der Breiten Straße. Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Fläche des geplanten Getränkemarktes Im Umfeld des südlichen Wohnhauses befindet sich ein Ziergarten. Die Einfahrt zum Grundstück besteht aus Splitt. Im zentralen Bereich der Vorhabensfläche wächst Rasen. Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung Abb. 17 Ziergarten im Bereich des südlichen Wohnhauses. Abb. 18 Grundstückseinfahrt aus Split. Im Zentralen Bereich wächst Rasen. Weiteres Untersuchungsgebiet Im Bereich der Wohnhäuser westlich des Plangebiets sind Ziergärten vorhanden. Abb. 19 Wohnhaus mit Ziergarten westlich des Plangebiets. Gebäude Fläche des geplanten Getränkemarktes Auf der Vorhabensfläche befinden sich zwei Wohngebäude, ein kleiner Schuppen sowie eine Remise. Der Schuppen und die Remise sind an der Front offen. 16 Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung Abb. 20 Wohnhaus Nr. 1 im Süden der Vorhabensfläche. Abb. 21 Das Wohnhaus Nr. 2. Abb. 22 Blick auf den offenen kleinen Schuppen. Abb. 23 Blick auf die Remise. 17 Weiteres Untersuchungsgebiet Im weiteren Plangebiet befinden sich ein SB-Warenhaus und eine Tankstelle. Westlich des Plangebiets sind Wohnhäuser mit Ziergärten und nördlich sowie östlich Gewerbeund Industriegebäude vorhanden. Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung Abb. 24 SB-Warenhaus im Plangebiet. Abb. 25 18 Tankstelle im Plangebiet. Säume, Hochstaudenfluren Im Osten grenzt ein Bahndamm an das Plangebiet an. Zudem sind Säume beispielsweise an den Straßenböschungen vorhanden. Abb. 26 Bahndamm östlich des Plangebiets. Fließgewässer Im Süden des Untersuchungsgebiets verläuft die ca. 8 m breite Werre. Im Bereich des Plangebiets besitzt sie einen steinig kiesigen Grund. Steilufer sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung Abb. 27 Die Werre im Bereich des Untersuchungsgebiets. 19 Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 20 6.0 Stufe I - Vorprüfung 6.1 Wirkfaktoren Im Zusammenhang mit dem Vorhaben können sich die folgenden Wirkungen ergeben: Tab. 1 Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit dem Vorhaben. Maßnahme Baubedingt Baufeldräumung (Getränkemarkt) Baufeldräumung (SB-Warenhaus) Baustellenbetrieb Anlagebedingt Errichtung des Getränkemarktes und der Zufahrt An- und Umbau des SB - Warenhauses Betriebsbedingt Nutzung des Getränkemarktes und SB-Warenhauses 6.1.1 Wirkfaktor Auswirkung Abbruch von bestehenden Gebäuden Entfernung von Baumbeständen und eines Ziergartens Bodenverdichtungen, Bodenabtrag und Veränderung des (natürlichen) Bodenaufbaus Abbruch von Fassaden, Abdächern und eines Zauns (Leergutlager) Lärmemissionen durch den Baubetrieb; stoffliche Emissionen (z. B. Staub) durch den Baubetrieb Lebensraumverlust Versiegelung Lebensraumverlust Lebensraumverlust Lebensraumverlust/-degeneration Lebensraumverlust Störung der Tierwelt Keine Auswirkungen zu erwarten. Keine Auswirkungen zu erwarten. Baubedingte Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren sind Wirkungen, die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten auftreten können. Sie sind auf die Zeiten der Baumaßnahme beschränkt. Schallemissionen und optische Wirkungen Baumaßnahmen sind durch den Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen sowie das Baustellenpersonal mit akustischen und optischen Störwirkungen verbunden. Diese Wirkungen sind zeitlich auf die Bauphase sowie räumlich auf die nähere Umgebung des Plangebiets beschränkt und können zu einer temporären Störung der Tierwelt führen. Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 21 Bauphase / Baufeldräumung Umbau und Erweiterungen des SB-Warenhauses Durch den Abriss von Fassaden oder Überdachungen können potenzielle Quartierstandorte von Gebäude bewohnenden Fledermausarten verloren gehen. Getränkemarkt Mit der Baufeldfreimachung findet eine Flächeninanspruchnahme mit dauerhafter Entfernung der vorhandenen Biotopstrukturen statt. Im Rahmen des Vorhabens werden zwei Wohnhäuser, eine Remise sowie ein kleiner Holzschuppen abgerissen. Hierbei können Quartierstandorte Gebäude bewohnender Tierarten verloren gehen. Zudem müssen im Zuge der Baufeldräumung 11 Bäume gefällt und ein Brombeergebüsch entfernt werden. Falls vorhanden, könnten Quartierstandorte von Fledermäusen und Gehölz bewohnenden Tierarten verloren gehen. 6.1.2 Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahme Umbau und Erweiterungen des SB-Warenhauses Im Rahmen von Erweiterungen des SB-Warenhauses werden lediglich versiegelte Flächen beansprucht. Getränkemarkt Durch die Errichtung des Getränkemarktes und der Zufahrt werden die Biotopstrukturen auf der Vorhabensfläche dauerhaft beansprucht. Hierzu gehören die Lebensraumtypen „Gebäude“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“ und „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“. Optische und akustische Wirkungen Auf Grund der vorhandenen gewerblichen Nutzung im Umfeld des Plangebiets und der daraus resultierenden Vorbelastung sind im Zusammenhang mit dem Vorhaben nur geringfügige zusätzliche optische und akustische Wirkungen (Beleuchtung, zusätzliche Personenbewegungen und Kfz-Verkehr) zu erwarten. Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 22 Silhouettenwirkung Das Plangebiet liegt innerhalb eines bestehenden Gewerbegebietes, weshalb keine optischen Wirkungen in Form von Silhouettenwirkung zu erwarten sind. 6.1.3 Betroffenheit von Lebensraumtypen Im Zusammenhang mit dem Vorhaben werden folgende Lebensraumtypen unmittelbar beansprucht: Gebäude Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken Weiterhin finden sich die folgenden potenziell vorhabensrelevanten Lebensraumtypen in der näheren Umgebung. Diese werden hinsichtlich einer potenziellen mittelbaren Beeinträchtigung der näheren Umgebung betrachtet: Gebäude Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Fließgewässer Säume, Hochstaudenfluren Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken 6.2 6.2.1 Artnachweise Datenbasis der Artnachweise Die Betrachtungen umfassen die artenschutzrechtlich relevanten Arten aller Artengruppen. Zur Analyse der Verbreitung dieser Arten erfolgte eine Auswertung des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) und der Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LINFOS). Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 6.2.2 23 Arten im Untersuchungsgebiet Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Messtischblattes 4018 „Lage“. Für dieses Messtischblatt wurde im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in NordrheinWestfalen“ (FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für die im Untersuchungsgebiet anzutreffenden unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durchgeführt (LANUV 2013B). Für das Messtischblatt 4018 „Lage“ werden vom FIS für die im Plangebiet und der Umgebung vorkommenden Lebensräume insgesamt 48 Arten als planungsrelevant genannt. Unter den Tierarten sind 9 Säugetierarten, 34 Vogelarten, 3 Amphibienarten und 2 Reptilienarten. Planungsrelevante Pflanzenarten werden nicht benannt. Landschaftsinformationssammlung „Linfos" Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS) weist für das Untersuchungsgebiet keine Vorkommen von Arten aus (LANUV 2013A). Ortsbegehung Im Zuge der Ortsbegehung am 31. Oktober 2012 wurden die Strukturen im Bereich des geplanten Getränkemarktes dahingehend untersucht, ob sich diese als Lebensraum für artenschutzrechtlich relevante Tierarten eignen. Dabei wurde auf das Vorkommen von Tierarten aller relevanten Artengruppen geachtet. Gebäudeuntersuchung Die Gebäude wurden nur von außen begutachtet, es fand kein Einsatz von Hilfsmitteln, wie Leitern, Arbeitsbühnen oder Detektoren statt. Bei der Gebäudeuntersuchung konnten an sämtlichen Gebäuden keine Hinweise auf vorhandene Fledermausquartiere, wie Kot- und Fraßspuren sowie Talkflecken, festgestellt werden. Das Gebäude Nr. 1 weist auf Grund des Vorkommens von Einflugmöglichkeiten zum Dachboden sowie des Vorhandenseins von Rolladenkästen eine potenzielle Eignung als Fledermausquartier auf. An dem Gebäude Nr. 2 sind zusätzlich Spalten am Mauerwerk festgestellt worden, die potenzielle Fledermausquartiere darstellen. Da jedoch keine Spuren von Fledermäusen festgestellt wurden, ist eine Quartiersnutzung sehr Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 24 unwahrscheinlich. Die Aussage der Bewohnerin eines der Wohnhäuser, dass Sie noch nie Fledermäuse auf der Vorhabensfläche bzw. in oder an den Gebäuden gesehen hat, bekräftigt diese Einschätzung. Der kleine Schuppen sowie die Remise bieten auf Grund ihrer offenen Bauweise keine Quartierseignung für Fledermäuse. In der Remise wurde ein Vogelnest auf einem Balken nachgewiesen. An den anderen Gebäuden waren keine Nester oder Spuren von Brutvögeln zu finden. Auf Grund der Innenstadtlage und dem damit verbundenen Fehlen geeigneter Nahrungshabitate im näheren Umfeld, stellen die Gebäude keine potenziellen Quartierstandorte für die Arten Mehl- und Rauchschwalbe, Turmfalke sowie Schleiereule dar. Abb. 28 Am Giebel des Wohnhauses Nr. 1 sind potenzielle Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse vorhanden. Abb. 29 Am Wohnhaus Nr. 2 sind Spalten im Mauerwerk vorhanden, die potenzielle Fledermausquartiere darstellen. Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung Abb. 30 Ansicht des kleinen Schuppens. Er kann keine Quartierfunktion für Fledermäuse übernehmen. Abb. 31 25 Ansicht der Remise. Auch hier sind keine potenziellen Fledermausquartiere vorhanden. Es konnte jedoch ein Vogelnest nachgewiesen werden. Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung Abb. 32 Vogelnest in der Remise. Baumkontrolle Die auf der Vorhabensfläche vorhandenen Bäume wurden hinsichtlich ihrer Eignung als Fledermausquartiere untersucht. Zudem fand eine Suche nach Vogelnestern und Bruthöhlen statt. An den Bergahornen waren Spalten und Astlöcher zu finden. Sie sind jedoch nicht als Fledermausquartier oder Brutstätte von Vögeln geeignet, da sie zu flach sind. 26 Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung Abb. 33 Spalten an einem Bergahorn. Abb. 34 27 Flaches Astloch an einem Bergahorn. In einem Obstbaum wurde ein älteres Taubennest gefunden. Weitere Nester oder Hinweise auf brütende Vögel wurden nicht festgestellt. Am 28. Januar 2013 fand eine weitere Ortsbegehung statt. Hierbei wurde das Gebäude des SB-Warenhauses an den Stellen, wo Veränderungen an der Fassade und Überdachungen vorgenommen werden, auf eine potenzielle Quartierseignung für Fledermäuse untersucht. Zudem wurden die weiteren Strukturen des Plangebiets untersucht sowie die Lebensraumtypen des Untersuchungsgebiets aufgenommen. Dem Plangebiet wird hinsichtlich der Lage im Gewerbegebiet und der vorkommenden Biotopstrukturen eine potenzielle Eignung als Teillebensraum für anspruchslose und störungsunempfindliche Arten der Siedlungsbereiche zugesprochen. Die im Rahmen des Umbaus betroffenen Teile der Fassade und Überdachungen besitzen keine geeigneten Strukturen, die Fledermäusen als Quartier dienen könnten. Zudem besitzt das Gebäude keine Eignung für Gebäude bewohnende Vogelarten. Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung Abb. 35 6.2.3 Eingangsbereich des SBWarenhauses. Hier finden äußere Veränderungen statt. Abb. 36 28 Fassade, Überdachung und Leergutlager. Das Leergutlager und die Überdachung werden abgerissen. Zudem findet hier ein kleiner Anbau für die Anlieferung statt. Häufige und verbreitete Vogelarten Entsprechend dem geltenden Recht unterliegen alle europäischen Vogelarten den Artenschutzbestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Damit ist auch die vorhabensspezifische Erfüllung der Verbotstatbestände gegenüber häufigen und verbreiteten Vogelarten (s. g. „Allerweltsarten“ wie Amsel, Buchfink und Kohlmeise) zu prüfen. Bei den häufigen und ungefährdeten Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes bei vorhabensbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird. Zur Vermeidung der Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen von Tieren) sollte die Inanspruchnahme von Gehölzen außerhalb der Brutzeit (01. März bis 30. September) erfolgen. Fäll- und Rodungsarbeiten sollten dementsprechend nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchgeführt werden. Zur Vermeidung von Tötungen und Verletzungen (§ 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1) sind Gebäudeabbrucharbeiten nicht innerhalb der Brutzeit (01. März bis 30. September) durchzuführen. Ist dies innerhalb der Zeiträume nicht zu vermeiden, ist vorher sicherzustellen, dass keine Brutstandorte von Vögeln in und an den Gebäuden vorkommen. Das Vorhaben entspricht dem Regelfall, so dass von einer vertiefenden Betrachtung dieser Arten abgesehen werden kann. Zur Förderung und Schaffung von Habitatstrukturen und Brutstandorten häufiger und verbreiteter Vogelarten, ist die Pflanzung von Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 29 heimischen Baum- und Straucharten in Form von Gestaltungsmaßnahmen im Plangebiet zu empfehlen. 6.2.4 Planungsrelevante Arten Infolge der Habitatansprüche der Arten, der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotopstrukturen und der dargestellten Wirkfaktoren kann ein potenzielles Vorkommen bzw. eine potenzielle vorhabensbedingte Betroffenheit für einige der im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten im Vorfeld ausgeschlossen werden. Da Nahrungsflächen nicht zu den Schutzobjekten des § 44 Abs. 1 BNatSchG gehören, ist eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit für Arten, welche das Untersuchungsgebiet als nicht essenzielles Nahrungshabitat nutzen, nicht gegeben. In der folgenden Tabelle werden die im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten dargestellt und eine Voreinschätzung einer möglichen Betroffenheit durch das Vorhaben vorgenommen (Stufe I). Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung Tab. 2 30 Vorprüfung des Artenspektrums im Untersuchungsraum Erläuterungen: Datenquelle: FIS = Fachinformationssystem, Status: B = sicher brütend, BV = Brutverdacht, W = Wintergast Art Datenquelle/ Status Säugetiere Braunes Langohr FIS Breitflügelfledermaus FIS Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007, LANUV 2013C ) Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Lebensraum und Jagdgebiet Unterholzreiche, mehrschichtige lichte Laub- und Nadelwälder mit Baumhöhlen; jagt an Waldrändern, gebüschreichen Wiesen, strukturreichen Gärten, Streuobstwiesen und Parkanlagen. Wochenstuben / Sommerquartier Baumquartiere, Nistkästen, Dachböden, Spalten an Gebäuden / auch Spaltenverstecke an Bäumen und Gebäuden. Winterquartier Bunker, Stollen, Keller, Baumhöhlen, Felsspalten. Lebensraum und Jagdgebiet Siedlungs- und siedlungsnaher Bereich; jagt in offener und halboffener Landschaft über Grünflächen mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder Gewässern. Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden / selten Baumhöhlen, Nistkästen. Winterquartier Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden, Bäumen, Felsen, Stollen, Höhlen. Potenzielle QuartierVerlust von potenziellen standorte (Gebäude) im Quartieren Bereich des geplanten Getränkemarktes Ja Potenzielle Quartierstandorte (Gebäude) im Bereich des geplanten Getränkemarktes Ja Verlust von potenziellen Quartieren Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 31 Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Lebensraum und Jagdgebiet Unterholzreiche Laubwälder mit lückigem Baumbestand; jagt in reich strukturierten, halboffenen Parklandschaften mit Hecken, Baumgruppen, Grünland und Gewässern. Wochenstuben / Sommerquartier Baumquartiere, Nistkästen / auch Dachböden, Viehställe. Winterquartier Höhlen, Stollen, Eiskeller, Brunnen. Lebensraum und Jagdgebiet Laubwälder, Habitate mit hohem Baumanteil, offene Lebensräume; jagt in großen Höhen über Wasserflächen, Waldgebieten, Agrarflächen und beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich. Wochenstuben / Sommerquartier Baumhöhlen, selten in Fledermauskästen. Winterquartier Große Baumhöhlen, Spaltenquartiere in Gebäuden, Felsen, Brücken. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit quelle/ Status Fransenfledermaus FIS Großer Abendsegler FIS Untersuchungsgebiet ist Verlust von potenzielpotenzielles Jagdhabitat len, nicht essenziellen Jagdhabitaten Potenzielle Quartierstandorte (Gebäude) im Verlust von potenziellen Bereich des geplanten Quartieren Getränkemarktes Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Ja Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 32 Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften mit einem hohen Waldund Gewässeranteil, geschlossene Waldgebiete (z. B. Buchenhallenwälder). Wochenstuben / Sommerquartier Traditionelle Wochenstuben in warmen, geräumigen Dachböden von Kirchen, Schlössern und großen Gebäuden / Gebäudespalten, Baumhöhlen, Fledermauskästen. Winterquartier Höhlen, Stollen, Eiskeller. Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften mit kleinen Fließgewässern in der Nähe von Siedlungsbereichen; jagt an linienhaften Strukturelementen wie Bachläufen, Waldrändern, Feldgehölzen, Hecken, seltener Laub- und Mischwäldern mit Kleingewässern und in Parks und Gärten. Wochenstuben / Sommerquartier Warme Spaltenquartiere und Hohlräume an und in Gebäuden, seltener Baumquartiere, Nistkästen. Winterquartier Spaltenreiche Höhlen, Stollen, Eiskeller. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit quelle/ Status Großes Mausohr FIS Kleine Bartfledermaus FIS Potenzielles Jagdhabitat Verlust von potenziellen an der Werre und den Quartieren Gehölzbeständen außerhalb des Plangebiets Potenzielle Quartierstandorte (Gebäude) im Bereich des geplanten Getränkemarktes Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Ja Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 33 Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Lebensraum und Jagdgebiet In strukturreichen Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil (Laub- und Kiefernwälder, Auwaldgebiete); jagt an Waldrändern, Gewässerufern, Feuchtgebieten in Wäldern Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenverstecke an Bäumen, Baumhöhlen, Fledermauskästen, waldnahe Gebäudequartiere, Wochenstuben in NO-Deutschland Winterquartier Außerhalb von NRW Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften mit einem hohen Gewässer- und Waldanteil; jagt an offenen Wasserflächen an stehenden und langsam fließenden Gewässern, bevorzugt Ufergehölze, seltener Wälder, Waldlichtungen und Wiesen. Wochenstuben / Sommerquartier Baumhöhlen, seltener Spaltenquartiere und Nistkästen / auch Baumquartiere, Bachverrohrungen, Tunnel, Stollen. Winterquartier Höhlen, Stollen, Brunnen, Eiskeller. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit quelle/ Status Rauhautfledermaus FIS Wasserfledermaus FIS Potenzielles Jagdhabitat Keine Betroffenheit entlang der Werre außerhalb des Plangebiets Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Nein Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 34 Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften in Siedlungsbereichen; jagt an Gewässern, Kleingehölzen, aufgelockerten Laub- und Mischwäldern, parkartigen Gehölzbeständen im Siedlungsbereich. Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenverstecke an und in Gebäuden / seltener Baumquartiere und Nistkästen. Winterquartier Oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden, natürliche Felsspalten, unterirdische Verstecke. Potenzielle Jagdhabita- Verlust von potenziellen te im Untersuchungsge- Quartieren biet Lebensraum Offene, extensiv bewirtschaftete Nass- und Feuchtgrünländer, Feuchtbrachen, feuchte Hochstaudenfluren, Moorrandbereiche, Habitatmerkmale sind eine vielfältige Krautschicht mit bodennaher Deckung sowie höhere Einzelstrukturen als Singwarten. Bruthabitat Nest in einer Bodenmulde zwischen höheren Stauden. Lebensraum Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern. Bruthabitat An vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder Sand. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein Potenzielle Nahrungshabitate entlang der Werre außerhalb des Plangebiets Keine Betroffenheit Nein quelle/ Status Zwergfledermaus FIS Vögel Braunkehlchen FIS/B Eisvogel FIS/B Einschätzung der Betroffenheit Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Ja Potenzielle Quartierstandorte (Gebäude) im Bereich des geplanten Getränkemarktes Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 35 Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Lebensraum Reichstrukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und Brachen sowie größere Heidegebiete. Bruthabitat Nest in Bereichen mit kurzer lückiger Vegetation in einer Bodenmulde. Lebensraum Sandige oder kiesige Ufer größerer Flüsse, Überschwemmungsflächen, Sand- und Kiesabgrabungen, Klärteiche. Bruthabitat: vegetationsarme Flächen mit grober Bodenstruktur, nicht zu weit vom Wasserentfernt, ursprünglich Schotter, Kies- und Sandufer an Flüssen, Kies- und Sandgruben, Steinbrüche, Halden, Tagebaue, Stauseen etc. Sommerlebensraum Reich strukturierte Dorflandschaften mit alten Obstwiesen und -weiden sowie in Feldgehölzen, Alleen, Auengehölzen und lichten, alten Mischwäldern, Randbereiche von größeren Heidelandschaften und sandige Kiefernwälder. Nahrungssuche auf schütterer Bodenvegetation. Bruthabitat In Halbhöhlen in 2–3 m Höhe über dem Boden, z. B. in alten Obstbäumen oder Kopfweiden. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein quelle/ Status Feldlerche FIS/B Flussregenpfeifer FIS/B Gartenrotschwanz FIS/B Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 36 Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Lebensraum Strukturreiche Laub- und Mischwälder (v.a. alte Buchenwälder), dringt in ausgedehnte Waldbereiche vor. Als Nahrungsflächen werden strukturreiche Waldränder mit einem hohen Anteil an offenen Flächen, wie Lichtungen und Freiflächen benötigt. Bruthabitat Nisthöhle in alten, geschädigten Laubbäumen, vor allem in Buchen. Lebensraum Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen. Bruthabitat In Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugsweise mit freier Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Horst in hohen Bäumen (z. B. Lärchen, Fichten, Kiefern, Rotbuchen). Lebensraum sonnenexponierte, trockensandige, vegetationsarme Flächen in halboffenen Landschaftsräumen. Heidegebiete, Trockenrasen und lockere Kiefern- und Eichen-Birkenwälder, Kahlschläge, Windwurfflächen oder trockene Waldränder Bruthabitat gut verstecktes Nest am Boden in der Nähe von Bäumen Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein quelle/ Status Grauspecht FIS/B Habicht FIS/B Heidelerche FIS/B Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Lebensraum Charaktervogel der offenen Grünlandgebiete, feuchte, extensiv genutzte Wiesen und Weiden, seit einigen Jahren verstärkt auf Ackerland. Bruthabitat Nest am Boden in offenen und kurzen Vegetationsstrukturen. Lebensraum Heidegebiete und Moore, ausgedehnte Grünlandbereiche in Niederungen mit hohen Grundwasserständen, im Küstenbereich auch in Marschwiesen und Dünenflächen. Bruthabitat Nest aus trockenem Pflanzenmaterial in hoher Vegetation auf trockenem bis leicht feuchtem Boden. Lebensraum Alle Lebensräume der Kulturlandschaften, sofern geeignete Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Jagdgebiete sind Offenlandbereiche in der Umgebung des Horstes. Bruthabitat Horst bevorzugt in Randbereichen von Waldgebieten, Feldgehölzen sowie Baumgruppen und Einzelbäumen. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein quelle/ Status Kiebitz FIS/B Kornweihe W Mäusebussard FIS/B 37 Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 38 Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Sommerlebensraum In menschlichen Siedlungsbereichen. Nahrungsflächen liegen an insektenreichen Gewässern und offenen Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze. Bruthabitat Koloniebrüter an frei stehenden, großen, mehrstöckigen Einzelgebäuden in Dörfern und Städten. Sommerlebensraum Gebüschreiche Ränder von Laub- und Mischwäldern, Feldgehölzen, Gebüschen, Hecken und naturnahen Parkanlagen. Oft in Nähe zu Gewässern, Feuchtgebieten oder Auen. Bruthabitat Nest befindet sich in Bodennähe in dichtem Gestrüpp. Sommerlebensraum Extensiv genutzte, halboffene Kulturlandschaften mit aufgelockertem Gebüschbestand, Einzelbäumen sowie insektenreichen Ruderal- und Saumstrukturen. Heckenlandschaften mit Wiesen und Weiden, trockene Magerrasen, gebüschreiche Feuchtgebiete und größere Windwurfflächen in Waldgebieten. Bruthabitat Nest wird in dichten, hoch gewachsenen Büschen, gerne in Dornensträuchern angelegt. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Potenzielle Lebensräume außerhalb des Plangebiets Kein Lebensraumverlust quelle/ Status Mehlschwalbe FIS/B Nachtigall FIS/B Neuntöter FIS/B Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Nein Keine Störungen Keine Betroffenheit Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 39 Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Lebensraum Offene bis halboffene, reich strukturierte Landschaften mit niedrigwüchsigen Kraut- und Grasfluren und eingestreuten Gehölzen. Geeignet sind ausgedehnte Moor- und Heidegebiete, gebüschreiche Trockenrasen, extensive Grünlandbereiche, vereinzelt auf Kahlschlägen und Windwurfflächen Bruthabitat Nest in Laub- oder Nadelbäumen sowie Büschen (v.a. in Dornensträuchern) Sommerlebensraum Extensiv genutzt, bäuerliche Kulturlandschaften. Fehlt in typischen Großstadtlandschaften. Bruthabitat Nester aus Lehm und Pflanzenteilen in Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z. B. Viehställe, Scheunen, Hofgebäude). Lebensraum Reich strukturierte Laub- und Nadelwälder der Mittelgebirgslagen. Entscheidend für das Vorkommen sind ein gutes Höhlenangebot in Altholzbeständen sowie deckungsreiche Tageseinstände, oftmals in Fichten. Nahrungsflächen sind lichte Waldbestände und Schneisen, Waldwiesen, Waldränder sowie Wege. Bruthabitat In größeren Baumhöhlen, gerne in Schwarzspechthöhlen. Nistkästen. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein quelle/ Status Raubwürger FIS/B Rauchschwalbe FIS/B Raufußkauz FIS/B Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 40 Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Lebensraum Offene, kleinräumig strukturierte Kulturlandschaften mit Ackerflächen, Brachen und Grünländern. Habitatbestandteile sind Acker- und Wiesenränder, Feld- und Wegraine sowie unbefestigte Feldwege. Bruthabitat Nest am Boden in flachen Mulden. Sommerlebensraum halboffene bis offene Landschaften, enge Bindung an Röhrichtbestände, Agrarlandschaften mit stillgelegten Äckern, unbefestigten Wegen und Saumstrukturen Bruthabitat Nest im dichten Röhricht über Wasser in Verlandungszonen von Feuchtgebieten, Seen, Teichen, in Flußauen und Rieselfeldern Lebensraum: reich gegliederte Landschaft mit Wald, nicht an Gewässer gebunden Bruthabitat: in lichten Altholzbeständen, mitunter Feldgehölzen, Baumreihen, Alleen, jagt auf freien Flächen, Schlafplätze in Gehölzen. Sommerlebensraum Halboffene Kulturlandschaften mit Feldgehölzen, Baumgruppen und Dauergrünland. Parkanlagen und „grünen“ Stadtbezirken, teils Innenstädte. Bruthabitat Große Brutkolonien. Nester auf hohen Laubbäumen (z. B. Buchen, Eichen, Pappeln). Nester werden viele Jahre lang genutzt. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein quelle/ Status Rebhuhn FIS/B Rohrweihe FIS/B Rotmilan FIS/B Saatkrähe FIS/B Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 41 Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Lebensraum Kulturfolger in halboffenen Landschaften, in engem Kontakt zu menschlichen Siedlungsbereichen. Jagdgebiete sind Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randbereiche von Wegen, Straßen, Gräben sowie Brachen. Bruthabitat Störungsarme, dunkle, geräumige Nischen in Gebäuden, die einen freien An- und Abflug gewähren (z. B. Dachböden, Scheunen, Taubenschläge, Kirchtürme). Gebäude in Einzellagen, Dörfern und Kleinstädten. Sommerlebensraum Magere Offenlandbereiche mit kleinen Büschen, Hochstauden, strukturreichen Säumen und Gräben. Besiedelt werden Moore, Heiden sowie Brach- und Ruderalflächen. Einzelstrukturen als Sitz- und Singwarte sowie kurzrasige und vegetationsarme Flächen zum Nahrungserwerb sind wichtige Habitatbestandteile. Bruthabitat Nest wird bodennah in einer kleinen Vertiefung angelegt. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein quelle/ Status Schleiereule FIS/B Schwarzkehlchen FIS/B Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 42 Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Lebensraum Alte ausgedehnte Waldgebiete (v.a. alte Buchenwälder mit Fichten- bzw. Kiefernbeständen), Feldgehölze. Wichtig ist ein hoher Anteil an Totholz und vermodernden Baumstümpfen. Bruthabitat Höhlen an glattrindigen, astfreien Stämmen mit freiem Anflug und einem Durchmesser von mind. 35 cm (v.a. Buchen und Kiefern Lebensraum Abwechslungsreiche, gehölzreiche Kulturlandschaften. Halboffene Parklandschaften mit kleinen Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im Siedlungsbereich in mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen. Bruthabitat Nest bevorzugt in Fichten mit ausreichender Deckung und freier Anflugmöglichkeit. Nest meist nahe am Stamm oder auf starken horizontalen Ästen. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein quelle/ Status Schwarzspecht FIS/B Sperber FIS/B Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 43 Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Lebensraum Offene und grünlandreiche Kulturlandschaften mit einem guten Höhlenangebot. Jagdgebiete sind kurzrasige Viehweiden und Streuobstgärten. Für die Bodenjagd ist eine niedrige Vegetation mit ausreichendem Nahrungsangebot von entscheidender Bedeutung. Bruthabitat Baumhöhlen (v.a. in Obstbäumen, Kopfweiden) sowie Höhlen und Nischen in Gebäuden und Viehstellen. Außerdem werden Nistkästen angenommen. Lebensraum Offene Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen. Nahrungssuche in Biotopen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äckern und Brachen. Bruthabitat Brutplätze in Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden (Hochhäuser, Scheunen, Ruinen, Brücken). Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein quelle/ Status Steinkauz FIS/B Turmfalke FIS/B Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 44 Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Lebensraum Ursprünglich in Steppen- und Waldsteppen. Ersatzlebensräume sind offene bis halboffene Parklandschaften mit einem Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen. Nahrungshabitate sind Ackerflächen, Grünländer und schütter bewachsene Ackerbrachen. Im Siedlungsbereich seltener, hier in verwilderten Gärten, größeren Obstgärten, Parkanlagen oder Friedhöfen. Bruthabitat Nest in Sträuchern oder Bäumen in 1–5 m Höhe. Lebensraum Natürlich entstehende Steilwände und Prallhänge an Flussufern, Sand-, Kies- und Lößgruben. Benötigt senkrechte, vegetationsfreie Steilwände aus Sand oder Lehm. Bruthabitat: Nesthöhle an Stellen mit freier An- und Abflugmöglichkeit. Lebensraum Reich gegliederte, mit Felsen durchsetzte Waldlandschaften sowie Steinbrüche und Sandabgrabungen. Bruthabitat Störungsarme Felswände und Steinbrüche mit freiem Anflug. Es sind auch Baum- und Bodenbruten, vereinzelt sogar Gebäudebruten bekannt. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit nein quelle/ Status Turteltaube FIS/B Uferschwalbe FIS/B Uhu FIS/B Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 45 Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Lebensraum Reich strukturierte Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot. Lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen mit gutem Angebot an Höhlen. Bruthabitat Baumhöhlen, Nisthilfen. Lebensraum Halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen und Waldrändern. Im Siedlungsbereich in Parks- und Grünanlagen sowie an Siedlungsrändern. Nahrungshabitate sind strukturreiche Offenlandbereiche und größere Waldlichtungen. Bruthabitat Nistplätze sind alte Nester von anderen Vogelarten (v. a. Rabenkrähe, Elster, Mäusebussard, Ringeltaube). Lebensraum Offene, baum- und straucharme feuchte Flächen mit höheren Singwarten (z. B. Weidezäune, Sträucher). Bodenvegetation muss ausreichend Deckung bieten, darf jedoch nicht zu hoch sein. Bevorzugt werden extensiv genutzte, frische bis feuchte Dauergrünländer, Heideflächen und Moore. Aber auch Kahlschläge, Windwurfflächen und Brachen. Bruthabitat Nest am Boden oftmals an Graben- und Wegrändern. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit quelle/ Status Waldkauz FIS/B Waldohreule FIS/B Wiesenpieper FIS/B Potenzielle Brutstandor- Kein Lebensraumverlust te außerhalb des Plangebiets Keine Störungen Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Nein Keine Betroffenheit Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 46 Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Lebensraum Brütet an stehenden Gewässern mit einer dichten Verlandungs- bzw. Schwimmblattvegetation. Bevorzugt werden kleine Teiche, Heideweiher, Moor- und Feuchtwiesentümpel, Abgrabungs- und Bergsenkungsgewässer, Klärteiche sowie Fließgewässer mit geringer Fließgeschwindigkeit. Bruthabitat Das Nest wird meist freischwimmend auf Wasserpflanzen angelegt. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Lebensraum In NRW vor allem Steinbrüche und Tongruben in Mittelgebirgslagen. In Siedlungsbereichen auch auf Industriebrachen. Absetzgewässer für die Larven sind sommerwarme Lachen und Flachgewässer, Tümpel und Weiher sowie sommerkühle, tiefe Abgrabungsgewässer, teilweise auch beruhigte Abschnitte kleinerer Fließgewässer. Sommerlebensräume sind sonnenexponierte Böschungen, Geröll- und Blockschutthalden auf Abgrabungsflächen, Lesesteinmauern oder Steinhaufen in der Nähe der Laichgewässer. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein quelle/ Status Zwergtaucher FIS/B Amphibien Geburtshelferkrö- FIS te Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 47 Fortsetzung Tabelle 2 Art Datenquelle/ Status Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Kreuzkröte FIS Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Kammmolch FIS Lebensraum In NRW aktuelle Vorkommen auf Abgrabungsflächen in den Flussauen. Außerdem werden auch Industriebrachen, Bergehalden und Großbaustellen besiedelt. Laichgewässer sind sonnenexponierte Flach- und Kleingewässer wie Überschwemmungstümpel, Pfützen, Lachen oder Heideweiher. Gewässer führen oft nur temporär Wasser, sind vegetationslos und fischfrei. Am Tage verbergen sich die Tiere unter Steinen oder in Erdhöhlen. Im Winter werden lockere Sandböden, sonnenexponierte Böschungen, Blockschutthalden, Steinhaufen, Kleinsäugerbauten sowie Spaltenquartiere genutzt. Lebensraum Typische Offenlandart, Niederungslandschaften von Fluss- und Bachauen, Kies-, Sand-, Tonabgrabungen in Flussauen, Steinbrüche, ausgeprägte Ufer- und Unterwasservegetation, geringe Beschattung, fischfrei, Landlebensräume: feuchte Laub und Mischwälder, Gebüsche, Hecken und Gärten in der Nähe der Laichgewässer. Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 48 Fortsetzung Tabelle 2 Art Reptilien Schlingnatter Zauneidechse Datenquelle/ Status Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit FIS Lebensraum Reich strukturierte Lebensräume mit einem Wechsel von Einzelbäumen, lockeren Gehölzgruppen sowie grasigen vegetationsfreien Flächen. Bevorzugt werden lockere und trockene Substrate wie Sandböden oder besonnte Hanglagen mit Steinschutt und Felspartien. Heute vor allem in Heidegebieten und trockenen Randbereichen von Mooren. Sekundärlebensräume sind Steinbrüche, alte Gemäuer, südexponierte Straßenböschungen und Eisenbahndämme, Trassen von Hochspannungsleitungen. Winterverstecke sind trockene frostfreie Erdlöcher, Felsspalten oder in Trocken- und Lesesteinmauern. Lebensraum Reich strukturierte offene Lebensräume mit einem kleinflächigen Mosaik aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstaudenfluren, lockere sandige Substrate mit einer ausreichenden Bodenfeuchte, Binnendünen, Heidegebiete, Halbtrocken- und Trockenrasen, sonnenexponierte Waldränder, Feldraine, Böschungen, Eisenbahndämme, Straßenböschungen, Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben, Industriebrachen. Potenzielle Lebensräume im Bereich des Bahndammes Kein Lebensraumverlust FIS/ Stadt Lage Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Keine Störungen Keine Betroffenheit Vorkommen im Bereich des Bahndammes Pflanzenarten Kein Vorkommen planungsrelevanter Pflanzenarten. Eine Betroffenheit kann ausgeschlossen werden. Kein Lebensraumverlust Keine Störungen Keine Betroffenheit Nein Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 49 7.0 Stufe II-Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Im Rahmen der Vorprüfung konnten artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch das Vorhaben für folgende Arten nicht ausgeschlossen werden. Fledermäuse (Gebäude bewohnende Arten): Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleine Bartfledermaus, Zwergfledermaus Wirkungsspezifische Betroffenheiten Die Wohngebäude im Bereich des geplanten Getränkemarktes weisen eine potenzielle Eignung als Quartier für die Gebäude bewohnenden Fledermausarten auf. Im Rahmen der Begutachtung wurden keine Hinweise auf eine Besiedelung der Gebäude mit Fledermäusen festgestellt. Durch den Abbruch der Wohnhäuser kommt es zum Verlust zweier Gebäude, denen eine potenzielle Eignung als Fledermausquartier zugesprochen werden kann. Obwohl keine Hinweise auf eine Nutzung der Gebäude zum Zeitpunkt der Begehung gefunden wurden, kann eine artenschutzrechtliche Betroffenheit gemäß § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. (Töten und Verletzen) nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Gebäude bewohnenden Fledermausarten gemäß BNatSchG Abs. 1 Nr. 3 kann nicht ausgeschlossen werden. Vermeidungsmaßnahmen Vermeidung bzw. Reduzierung von baubedingten Beeinträchtigungen Um ein Töten und Verletzen von Tieren zu vermeiden, sollte vor dem Abriss der Wohngebäude überprüft werden, ob eine Quartiernutzung durch Fledermäuse erfolgt. Falls eine Quartiernutzung bestätigt werden kann, sollten die Abrissarbeiten bis zur Aufgabe der Quartiernutzung verschoben werden oder die Tiere fachkundig geborgen und in Ersatzquartiere umgesiedelt werden. Schaffung von Ersatzquartieren für Fledermäuse Wird im Rahmen der Gebäudekontrolle eine Quartiernutzung durch Fledermäuse festgestellt, sind im näheren Umfeld des Plangebiets, vorzugsweise an älteren Bäumen im Bereich der Werre, drei selbstreinigende Fledermauskästen (Schwegler Fledermausflachkasten 1 FF) anzubringen. Weitere mögliche Standorte wären störungsarme Gebäudefassaden im Bereich des Plangebiets und der näheren Umgebung. Die Kästen Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 50 sollten nach Süden orientiert sein, jedoch dürfen sie auch nicht schutzlos der prallen Sonne ausgesetzt werden. Die optimale Hanghöhe liegt zwischen 3 und 5 m. Im Bereich der Werre sollte sie 5 m betragen, um Störungen durch Schüler des angrenzenden Schulzentrums zu verhindern. Wichtig ist weiterhin, dass die Fledermäuse den Kasten frei anfliegen können (FLEDERMAUSSCHUTZ 2012). Da Fledermäuse ihre Quartiere regelmäßig wechseln, besteht die Möglichkeit, den durch das Vorhaben reduzierten Quartierpool durch das Anbringen von Ersatzquartieren wieder aufzufüllen. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 51 8.0 Zusammenfassung Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes G 6 E „SB - Warenhaus“ ist der Umbau eines SB-Warenhauses geplant. Durch die Umbaumaßnahmen sind, neben den inneren Umbauten Veränderungen an der Fassade geplant. Zudem soll im Süden des Marktes ein ca. 50 m² großer Anbau entstehen, während ein Leergutlager (Zaun) sowie eine Überdachung abgerissen werden sollen. Weiterhin finden Veränderungen im Eingangsbereich statt. Als Erweiterung ist ein ca. 1.240 m² großer Getränkemarkt auf den Flurstücken 312, 327 und 208, Flur 18, Gemarkung Lage vorgesehen. Die Vorhabensfläche ist im Bebauungsplan als Sondergebiet ausgewiesen (DREES & HUESMANN 2013). Vorhabensbedingt werden der Abbruch zweier Wohngebäude, eines kleinen Holzschuppens, einer Remise sowie die Fällung mehrere Bäume erforderlich. Zudem sollen an dem SB-Warenhaus Veränderungen an der Fassade und sowie der Abriss von Überdachungen vorgenommen werden. Zur weitergehenden Bewertung der zu erwartenden vorhabensspezifischen Auswirkungen wurden das Plangebiet und die nähere Umgebung in die Lebensraumtypen „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“, „Säume, Hochstaudenfluren“, „Fließgewässer“ und „Gebäude“ des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) überführt. Es ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Betroffene Lebensraumtypen im Plangebiet sind: „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“ und „Gebäude“. Im Umfeld befinden sich Baumreihen, Baumgruppen, Wohnhäuser mit Ziergärten, Gewerbe- und Industriebetriebe, ein Bahndamm und ein Fließgewässer. Zunächst wurden die Wirkfaktoren des Vorhabens ermittelt. Anschließend sind die Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet erfasst und das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) sowie die Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (LINFOS) ausgewertet worden. Es erfolgten am 31. Oktober 2012 und 28. Januar 2013 Begehungen des Plangebiets sowie des Umfeldes. Aufbauend auf diesen Datenquellen sind im Zuge der Vorprüfung alle relevanten Arten untersucht worden. Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 52 Das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" (FIS) nennt für das Messtischblatt 4018 „Lage“ für die im Plangebiet und dessen Umgebung vorkommenden Lebensräume insgesamt 48 Arten als planungsrelevant. Unter den Tierarten sind 9 Säugetierarten, 34 Vogelarten, 3 Amphibienarten und 2 Reptilienarten. Planungsrelevante Pflanzenarten werden nicht benannt. Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS) weist für das Untersuchungsgebiet keine Vorkommen von Arten aus (LANUV 2013A). Im Rahmen der Vorprüfung wurden die folgenden Konfliktarten ermittelt: Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleine Bartfledermaus, Zwergfledermaus Das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Verletzung und Tötung) kann unter Anwendung der dargestellten Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Vorhabensspezifisch sind weder im Bereich des Plangebiets noch in der Umgebung Störwirkungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu erwarten. Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Gebäude bewohnender Fledermausarten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG kann bei Anwendung der Vermeidungsmaßnahme ausgeschlossen werden. Besonders geschützte Pflanzenarten kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Dementsprechend ergibt sich keine Relevanz des § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG, wonach es verboten ist, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Die geplante Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage löst bei Anwendung der Vermeidungsmaßnahmen keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG aus. Bielefeld, im April 2013 Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung 53 9.0 Quellenverzeichnis ARCHITEKTURBÜRO LUKAS (2012A): Umbau eines SB-Warenhauses. Planung. ARCHITEKTURBÜRO LUKAS (2012B): Umbau eines SB-Warenhauses und Neubau eines Getränkemarktes. Architekturbüro Joachim Lukas GmbH. Detmold. BAUER/BEZZEL/FIEDLER (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Wiesbaden. DIETZ/HELVERSEN/NILL (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. Franckh-Kosmos Verlag. Stuttgart. DREES & HUESMANN (2013): Stadt Lage. Bebauungsplan G 6 E „SB – Warenhaus“. FLEDERMAUSSCHUTZ (2012): LFA Fledermausschutz. Fledermausschutz.de. Immer ein offenes Ohr. (WWW-Seite) http://www.fledermausschutz.de/index.php?id=282 KREIS LIPPE (2006): Landschaftsplan Nr. 8 „Lage“. – Festsetzungskarte. Detmold. LANUV (2013A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. @LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf (WWW-Seite) http://www.gis.nrw.de/osirisweb/viewer/viewer.htm. Zugriff: 27.01.2013, 12:00 MEZ. LANUV (2013B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. (WWW-Seite) http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/4018 Zugriff: 27.01.2013, 13:45 MEZ. LANUV (2013C): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen (WWW-Seite) http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe Zugriff: 27.11.2013, 16:00 MEZ. MWME (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010. MUNLV (2010): Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VVArtenschutz), Rd.Erl. d. MUNLV v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17. 54