Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB

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Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB
Aufstellung des Bebauungsplans
G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage
Artenschutzprüfung
Auftraggeber:
Günther Brandt Immobilien GmbH & Co. KG
Koogstraat 4
25870 Norderfriedrichskoog
Verfasser:
Inhalt

Artenschutzprüfung
Auftraggeber
Günther Brandt Immobilien GmbH & Co. KG
Koogstraat 4
25870 Norderfriedrichskoog
Verfasser
Projektbearbeitung
B.Eng. Bastian Löckener
B.Eng. Landschaftsentwicklung (FH)
Dipl.-Ing. Stefan Höke
Landschaftsarchitekt | BDLA
Artenschutzprüfung
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
Inhaltsverzeichnis
1.0
Veranlassung und Aufgabenstellung ................................................................... 1
2.0
Rechtlicher Rahmen und Methodik...................................................................... 2
2.1
Artenschutzprüfung.......................................................................................... 2
2.1.1
Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung
(Prüfungsveranlassung) ............................................................................ 2
2.1.2
Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang) ................ 2
2.2
Planungsrelevante Arten.................................................................................. 3
2.3
Methodik .......................................................................................................... 4
3.0
Vorhabensbeschreibung ..................................................................................... 5
4.0
Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete ............................................... 9
5.0
Darstellung des Untersuchungsgebietes ........................................................... 10
5.1
Festlegung des Untersuchungsrahmens ........................................................ 10
5.2
Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet ................................................... 10
6.0
Stufe I - Vorprüfung ........................................................................................... 20
6.1
Wirkfaktoren .................................................................................................. 20
6.1.1
Baubedingte Wirkfaktoren....................................................................... 20
6.1.2
Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren ............................................ 21
6.1.3
Betroffenheit von Lebensraumtypen ....................................................... 22
6.2
Artnachweise ................................................................................................. 22
6.2.1
Datenbasis der Artnachweise ................................................................. 22
6.2.2
Arten im Untersuchungsgebiet ................................................................ 23
6.2.3
Häufige und verbreitete Vogelarten ........................................................ 28
6.2.4
Planungsrelevante Arten ........................................................................ 29
7.0
Stufe II-Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände ........................................ 49
8.0
Zusammenfassung ............................................................................................ 51
9.0
Quellenverzeichnis ............................................................................................ 53
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ ist der Umbau und die Erweiterung eines SB-Warenhauses in der Stadt Lage geplant.
Abb. 1
Lage des Plangebiets in der Stadt Lage (roter Kreis) auf Grundlage der
TK 1:50.000.
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der
artenschutzrechtlichen Belange gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die entsprechende Artenschutzprüfung (ASP) wird hiermit vorgelegt.
1
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
2
2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik
2.1
Artenschutzprüfung
2.1.1
Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung (Prüfungsveranlassung)
„Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar
geltenden Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45
Abs. 7 BNatSchG (MWME 2010). Vorhaben in diesem Zusammenhang sind:
1. nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 4ff LG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft. Mögliche Trägerverfahren sind in § 6 Abs. 1 LG genannt (z. B. Erlaubnisse, Genehmigungen, Planfeststellungen).
2. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben
(§§ 30, 33, 34, 35 BauGB).
Bei der ASP handelt es sich um eine eigenständige Prüfung, die nicht durch andere
Prüfverfahren ersetzt werden kann (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung, FFHVerträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsregelung, Prüfung nach Umweltschadensgesetz)" (MWME 2010).
2.1.2
Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang)
Gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten:
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu
fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und
Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich
durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
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4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt kein Verstoß gegen das Verbot Nr. 3 vor, wenn die
ökologische Funktion der von dem Eingriff oder vorhaben betroffenen Fortpflanzungsund Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist. Im Hinblick auf
damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere ist auch das
Verbot Nr. 1 nicht erfüllt. Diese Freistellungen gelten auch für Verbot Nr. 4.
„Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind die „nur" national besonders
geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Demzufolge beschränkt sich der Prüfumfang bei einer ASP
auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten" (MUNLV 2010).
2.2
Planungsrelevante Arten
„Planungsrelevante Arten sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen geschützten Arten, die bei einer Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-ArtBetrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Das LANUV bestimmt die für NordrheinWestfalen planungsrelevanten Arten nach einheitlichen naturschutzfachlichen Kriterien
[…].
Die übrigen FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind entweder in
Nordrhein-Westfalen ausgestorbene Arten, Irrgäste sowie sporadische Zuwanderer.
Solche unsteten Vorkommen können bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines
Vorhabens sinnvollerweise keine Rolle spielen. Oder es handelt sich um s. g. „Allerweltsarten" mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden,
dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird
(d. h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder
Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko" (MUNLV 2010).
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2.3
4
Methodik
Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz der Planungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben erfolgt entsprechend der gemeinsamen Handlungsempfehlung
des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des
Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
NRW vom 22.12.2010 (MWME 2010).
Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung umfassen die folgenden drei Stufen:
Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei
welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabenstyps und der Örtlichkeit
sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine
vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich.
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft,
bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen
Verbote verstoßen wird.
Stufe III: Ausnahmeverfahren
In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende
Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine
Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. (MUNLV 2010).
Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Im Regelfall bedarf es einer Gesamtschau, die sich auf eine Auswertung vorhandener Erkenntnisse (z. B. Datenbanken) und bei Bedarf auch methodisch beanstandungsfreie Erfassungen vor Ort gründet
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3.0 Vorhabensbeschreibung
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes G 6 E „SB - Warenhaus“ ist der
Umbau eines SB-Warenhauses geplant. Durch die Umbaumaßnahmen finden unter
anderem Veränderungen an der Fassade statt. Zudem soll im Süden des Marktes ein
ca. 50 m² großer Anbau entstehen, während ein Leergutlager (Zaun) sowie eine Überdachung abgerissen werden sollen. Weiterhin finden Veränderungen im Eingangsbereich statt. Als Erweiterung ist ein ca. 1.240 m² großer Getränkemarkt auf den Flurstücken 312, 327 und 208, Flur 18, Gemarkung Lage vorgesehen. Die Vorhabensfläche
ist im Bebauungsplan als Sondergebiet ausgewiesen (DREES & HUESMANN 2013).
Im Zuge der Errichtung des Getränkemarktes ist der Abbruch von zwei Wohngebäuden, eines kleinen Holzschuppens und einer Remise erforderlich. Weiterhin müssen
mehrere Bäume gefällt werden.
Abb. 2
Grenze des Plangebiets (rote Strichlinie) in der Stadt Lage auf Basis des Luftbildes.
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6
1= Sondergebiet
2= Erhalt von Bäumen
1
2
Abb. 3
Entwurf des Bebauungsplans Stadt Lage G 6 E „SB – Warenhaus“ (DREES & HUESMANN 2013).
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Abb. 4
Umbau eines SB-Warenhauses. Planung (ARCHITEKTURBÜRO LUKAS 2012A).
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Abb. 5
Lageplan zum Umbau eines SB-Warenhauses und Neubaus eines Getränkemarktes (ARCHITEKTURBÜRO LUKAS 2012B). Die rote Strichlinie stellt
den Bereich für den Getränkemarkt dar.
8
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4.0 Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete
Das Plangebiet und die weitere Umgebung (100 m) bilden das Untersuchungsgebiet.
Das Untersuchungsgebiet liegt nicht innerhalb von Schutzgebieten oder des Geltungsbereichs eines Landschaftsplans. Zudem sind keine Biotopkatasterflächen im Untersuchungsgebiet vorhanden (LANUV 2013A, KREIS LIPPE 2006).
9
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5.0 Darstellung des Untersuchungsgebietes
5.1
Festlegung des Untersuchungsrahmens
Das Untersuchungsgebiet umfasst das Plangebiet sowie dessen nähere Umgebung
(ca. 100 m). Die Lebensraumtypen des Untersuchungsgebiets sind in Abb. 6 und 7
dargestellt.
5.2
Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet
Im Nordosten des Plangebiets befindet sich ein SB-Warenhaus, im zentralen westlichen Bereich eine Tankstelle. Westlich und südlich des Warenhauses liegen Parkplätze mit Einzelbäumen. Außerdem stockt südöstlich des Warenhauses eine Reihe aus
Kastanienbäumen (Aesculus hippocastanum).
Auf der Fläche des geplanten Getränkemarktes sind zwei Wohnhäuser, ein kleiner
Holzschuppen sowie eine Remise vorhanden. Im Umfeld eines Wohnhauses befindet
sich ein Ziergarten. Der zentrale Bereich der Fläche besteht aus Rasen sowie einer
Zufahrt aus Splitt. Im westlichen Teil stockt eine Baumreihe. Im Norden wächst außerdem ein größerer Bergahorn (Acer pseudoplatanus) sowie im Osten eine große SalWeide (Salix caprea), ein Brombeergebüsch (Rubus spec.) und ein weiterer Bergahorn.
Östlich des Plangebiets grenzen ein Bahndamm und ein Industriebetrieb an. Südöstlich
des Plangebiets befinden sich Gewerbebetriebe und die Detmolder Straße, welche im
Südwesten direkt an das Plangebiet angrenzt. Südlich der Detmolder Straße fließt die
Werre, die von einem Baumbestand begleitet wird. Im Osten grenzt zunächst die Luisenstraße an das Plangebiet an, danach schließen Wohngebäude mit Ziergärten an.
Im Norden wird das Plangebiet von der Heidensche Straße begrenzt. Weiter in Richtung Norden befinden sich ein Lebensmittelmarkt sowie die von Südost nach Nordwest
verlaufende Bahntrasse.
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Abb. 6
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Lebensraumtypen im Plangebiet (rote Strichlinie) und der näheren Umgebung.
Legende
1 = SB-Warenhaus
2 = Parkplatz mit Einzelbäumen
3 = Wohnhäuser mit Ziergärten
4 = Tankstelle
5 = Kastanienbaumreihe
6 = Bahntrasse
7 = Industrie- und Gewerbebetriebe
8 = Fließgewässer (Werre)
9 = Baumreihe/Baumgruppe
10 = Lebensmittelmarkt
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Abb. 7
Lebensraumtypen im Bereich des geplanten Getränkemarktes (rote Strichlinie) und
der näheren Umgebung.
Legende
1 = Rasen/Splitt
2 = Gebüsch
3 = Baumreihe/Baumgruppe/Einzelbäume
4 = Wohngebäude
5 = Schuppen/Remise
6 = Ziergärten
7 = Gewerbebetriebe
8 = Parkplatz mit Einzelbäumen
9 = Bundesstraße
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13
Lebensraumtyp: Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
Fläche des geplanten Getränkemarktes
Die Baumreihe im Westen besteht aus vier Obstbäumen (Malus spec., Pyrus spec.)
und drei Fichten (Picea abies) aus geringem Baumholz, einer Esche (Fraxinus excelsior) als Stangenholz sowie einem Bergahorn aus mittlerem Baumholz.
Im Norden sowie Nordosten stockt ein Bergahorn aus starkem Baumholz, während
sich im Westen eine starke Sal-Weide (Salix caprea) und ein großes Brombeergebüsch befinden.
Abb. 8
Baum- und Gebüschreihe im
Westen der Vorhabensfläche.
Abb. 9
Bergahorn aus mittlerem Baumholz im Westen der Vorhabensfläche.
Weiteres Untersuchungsgebiet
Die Kastanienbaumreihe besteht aus fünf Bäumen, die sehr starkes Baumholz aufweisen.
Auf dem Parkplatz stocken Linden (Tilia cordata), Platanen (Platanus hispanica) und
Robinien (Robinia pseudoacacia) aus geringem Baumholz als Solitärbäume.
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Abb. 10
Kastanienbaumreihe im Plangebiet.
Abb. 11
14
Solitärbäume auf dem Parkplatz.
Der Bahndamm wird von einer Baumreihe, bestehend aus Stiel-Eiche (Quercus robur),
Bergahorn, Hasel (Coryllus avellana) und Weißdorn (Crataegus spec.) aus geringem
bis mittlerem Baumholz begleitet. Zudem wächst dort vereinzelt Brombeere (Rubus
spec.).
Entlang des nördlichen Werreufers stocken Hainbuchen (Carpinus betulus), Erlen (Alnus glutinosa), Ahorne (Acer spec.), Birken (Betula pendula) und Eiben (Taxus baccata) aus geringem bis mittlerem Baumholz. Außerdem wächst dort ein Silberahorn (Acer
saccharinum) aus starkem Baumholz.
Abb. 12
Baumreihe am Bahndamm.
Abb. 13
Gehölze am nördlichen Werreufer.
Das südliche Ufer ist nur vereinzelt mit Gehölzen wie Weiden und Bergahorn aus geringem Baumholz bewachsen.
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Abb. 14
15
Gehölze am südlichen Werreufer.
Zwischen der Werre und der Detmolder Straße befinden sich kleine Grünflächen mit
einzelnen Bäumen. Südöstlich der Breiten Straße sind dies Weiden, Haseln, Linden
und Birken aus geringem bis mittlerem Baumholz. Eine Weide weist sehr starkes
Baumholz auf.
Nordwestlich der Breiten Straße wachsen Eichen, Linden, Eiben und am Bachufer
auch Erlen sowie Ahorne aus geringem bis mittlerem Baumholz. Zudem stocken auf
der Grünfläche zwei Weiden als Uraltbäume.
Abb. 15
Grünfläche südöstlich der Breiten Straße.
Abb. 16
Grünfläche nordwestlich der
Breiten Straße.
Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
Fläche des geplanten Getränkemarktes
Im Umfeld des südlichen Wohnhauses befindet sich ein Ziergarten. Die Einfahrt zum
Grundstück besteht aus Splitt. Im zentralen Bereich der Vorhabensfläche wächst Rasen.
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
Abb. 17
Ziergarten im Bereich des südlichen Wohnhauses.
Abb. 18
Grundstückseinfahrt aus
Split. Im Zentralen Bereich
wächst Rasen.
Weiteres Untersuchungsgebiet
Im Bereich der Wohnhäuser westlich des Plangebiets sind Ziergärten vorhanden.
Abb. 19
Wohnhaus mit Ziergarten westlich
des Plangebiets.
Gebäude
Fläche des geplanten Getränkemarktes
Auf der Vorhabensfläche befinden sich zwei Wohngebäude, ein kleiner Schuppen sowie eine Remise. Der Schuppen und die Remise sind an der Front offen.
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Abb. 20
Wohnhaus Nr. 1 im Süden der
Vorhabensfläche.
Abb. 21
Das Wohnhaus Nr. 2.
Abb. 22
Blick auf den offenen kleinen
Schuppen.
Abb. 23
Blick auf die Remise.
17
Weiteres Untersuchungsgebiet
Im weiteren Plangebiet befinden sich ein SB-Warenhaus und eine Tankstelle. Westlich
des Plangebiets sind Wohnhäuser mit Ziergärten und nördlich sowie östlich Gewerbeund Industriegebäude vorhanden.
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Abb. 24
SB-Warenhaus im Plangebiet.
Abb. 25
18
Tankstelle im Plangebiet.
Säume, Hochstaudenfluren
Im Osten grenzt ein Bahndamm an das Plangebiet an. Zudem sind Säume beispielsweise an den Straßenböschungen vorhanden.
Abb. 26
Bahndamm östlich des Plangebiets.
Fließgewässer
Im Süden des Untersuchungsgebiets verläuft die ca. 8 m breite Werre. Im Bereich des
Plangebiets besitzt sie einen steinig kiesigen Grund. Steilufer sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.
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Abb. 27
Die Werre im Bereich des Untersuchungsgebiets.
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20
6.0 Stufe I - Vorprüfung
6.1
Wirkfaktoren
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben können sich die folgenden Wirkungen ergeben:
Tab. 1
Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit dem Vorhaben.
Maßnahme
Baubedingt
Baufeldräumung
(Getränkemarkt)
Baufeldräumung
(SB-Warenhaus)
Baustellenbetrieb
Anlagebedingt
Errichtung des
Getränkemarktes
und der Zufahrt
An- und Umbau des
SB - Warenhauses
Betriebsbedingt
Nutzung des Getränkemarktes und
SB-Warenhauses
6.1.1
Wirkfaktor
Auswirkung
Abbruch von bestehenden
Gebäuden
Entfernung von Baumbeständen und eines Ziergartens
Bodenverdichtungen, Bodenabtrag und Veränderung
des (natürlichen) Bodenaufbaus
Abbruch von Fassaden,
Abdächern und eines Zauns
(Leergutlager)
Lärmemissionen durch den
Baubetrieb;
stoffliche Emissionen (z. B.
Staub) durch den Baubetrieb
Lebensraumverlust
Versiegelung
Lebensraumverlust
Lebensraumverlust
Lebensraumverlust/-degeneration
Lebensraumverlust
Störung der Tierwelt
Keine Auswirkungen zu erwarten.
Keine Auswirkungen zu erwarten.
Baubedingte Wirkfaktoren
Baubedingte Wirkfaktoren sind Wirkungen, die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten
auftreten können. Sie sind auf die Zeiten der Baumaßnahme beschränkt.
Schallemissionen und optische Wirkungen
Baumaßnahmen sind durch den Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen sowie
das Baustellenpersonal mit akustischen und optischen Störwirkungen verbunden. Diese Wirkungen sind zeitlich auf die Bauphase sowie räumlich auf die nähere Umgebung
des Plangebiets beschränkt und können zu einer temporären Störung der Tierwelt führen.
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Bauphase / Baufeldräumung
Umbau und Erweiterungen des SB-Warenhauses
Durch den Abriss von Fassaden oder Überdachungen können potenzielle Quartierstandorte von Gebäude bewohnenden Fledermausarten verloren gehen.
Getränkemarkt
Mit der Baufeldfreimachung findet eine Flächeninanspruchnahme mit dauerhafter Entfernung der vorhandenen Biotopstrukturen statt. Im Rahmen des Vorhabens werden
zwei Wohnhäuser, eine Remise sowie ein kleiner Holzschuppen abgerissen. Hierbei
können Quartierstandorte Gebäude bewohnender Tierarten verloren gehen.
Zudem müssen im Zuge der Baufeldräumung 11 Bäume gefällt und ein Brombeergebüsch entfernt werden. Falls vorhanden, könnten Quartierstandorte von Fledermäusen
und Gehölz bewohnenden Tierarten verloren gehen.
6.1.2
Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren
Flächeninanspruchnahme
Umbau und Erweiterungen des SB-Warenhauses
Im Rahmen von Erweiterungen des SB-Warenhauses werden lediglich versiegelte Flächen beansprucht.
Getränkemarkt
Durch die Errichtung des Getränkemarktes und der Zufahrt werden die Biotopstrukturen auf der Vorhabensfläche dauerhaft beansprucht. Hierzu gehören die Lebensraumtypen „Gebäude“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“ und „Kleingehölze, Alleen,
Bäume, Gebüsche, Hecken“.
Optische und akustische Wirkungen
Auf Grund der vorhandenen gewerblichen Nutzung im Umfeld des Plangebiets und der
daraus resultierenden Vorbelastung sind im Zusammenhang mit dem Vorhaben nur
geringfügige zusätzliche optische und akustische Wirkungen (Beleuchtung, zusätzliche
Personenbewegungen und Kfz-Verkehr) zu erwarten.
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Silhouettenwirkung
Das Plangebiet liegt innerhalb eines bestehenden Gewerbegebietes, weshalb keine
optischen Wirkungen in Form von Silhouettenwirkung zu erwarten sind.
6.1.3
Betroffenheit von Lebensraumtypen
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben werden folgende Lebensraumtypen unmittelbar
beansprucht:

Gebäude

Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen

Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
Weiterhin finden sich die folgenden potenziell vorhabensrelevanten Lebensraumtypen
in der näheren Umgebung. Diese werden hinsichtlich einer potenziellen mittelbaren
Beeinträchtigung der näheren Umgebung betrachtet:

Gebäude

Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen

Fließgewässer

Säume, Hochstaudenfluren

Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
6.2
6.2.1
Artnachweise
Datenbasis der Artnachweise
Die Betrachtungen umfassen die artenschutzrechtlich relevanten Arten aller Artengruppen. Zur Analyse der Verbreitung dieser Arten erfolgte eine Auswertung des
Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) und der
Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LINFOS).
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6.2.2
23
Arten im Untersuchungsgebiet
Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen"
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Messtischblattes 4018 „Lage“. Für dieses
Messtischblatt wurde im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in NordrheinWestfalen“ (FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für die im Untersuchungsgebiet anzutreffenden unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durchgeführt (LANUV 2013B).
Für das Messtischblatt 4018 „Lage“ werden vom FIS für die im Plangebiet und der
Umgebung vorkommenden Lebensräume insgesamt 48 Arten als planungsrelevant
genannt. Unter den Tierarten sind 9 Säugetierarten, 34 Vogelarten, 3 Amphibienarten
und 2 Reptilienarten. Planungsrelevante Pflanzenarten werden nicht benannt.
Landschaftsinformationssammlung „Linfos"
Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS)
weist für das Untersuchungsgebiet keine Vorkommen von Arten aus (LANUV 2013A).
Ortsbegehung
Im Zuge der Ortsbegehung am 31. Oktober 2012 wurden die Strukturen im Bereich des
geplanten Getränkemarktes dahingehend untersucht, ob sich diese als Lebensraum für
artenschutzrechtlich relevante Tierarten eignen. Dabei wurde auf das Vorkommen von
Tierarten aller relevanten Artengruppen geachtet.
Gebäudeuntersuchung
Die Gebäude wurden nur von außen begutachtet, es fand kein Einsatz von Hilfsmitteln,
wie Leitern, Arbeitsbühnen oder Detektoren statt.
Bei der Gebäudeuntersuchung konnten an sämtlichen Gebäuden keine Hinweise auf
vorhandene Fledermausquartiere, wie Kot- und Fraßspuren sowie Talkflecken, festgestellt werden.
Das Gebäude Nr. 1 weist auf Grund des Vorkommens von Einflugmöglichkeiten zum
Dachboden sowie des Vorhandenseins von Rolladenkästen eine potenzielle Eignung
als Fledermausquartier auf. An dem Gebäude Nr. 2 sind zusätzlich Spalten am Mauerwerk festgestellt worden, die potenzielle Fledermausquartiere darstellen. Da jedoch
keine Spuren von Fledermäusen festgestellt wurden, ist eine Quartiersnutzung sehr
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unwahrscheinlich. Die Aussage der Bewohnerin eines der Wohnhäuser, dass Sie noch
nie Fledermäuse auf der Vorhabensfläche bzw. in oder an den Gebäuden gesehen hat,
bekräftigt diese Einschätzung.
Der kleine Schuppen sowie die Remise bieten auf Grund ihrer offenen Bauweise keine
Quartierseignung für Fledermäuse.
In der Remise wurde ein Vogelnest auf einem Balken nachgewiesen. An den anderen
Gebäuden waren keine Nester oder Spuren von Brutvögeln zu finden. Auf Grund der
Innenstadtlage und dem damit verbundenen Fehlen geeigneter Nahrungshabitate im
näheren Umfeld, stellen die Gebäude keine potenziellen Quartierstandorte für die Arten
Mehl- und Rauchschwalbe, Turmfalke sowie Schleiereule dar.
Abb. 28
Am Giebel des Wohnhauses Nr.
1 sind potenzielle Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse vorhanden.
Abb. 29
Am Wohnhaus Nr. 2 sind Spalten
im Mauerwerk vorhanden, die potenzielle Fledermausquartiere darstellen.
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
Abb. 30
Ansicht des kleinen Schuppens. Er kann keine Quartierfunktion für Fledermäuse übernehmen.
Abb. 31
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Ansicht der Remise. Auch hier
sind keine potenziellen Fledermausquartiere vorhanden. Es
konnte jedoch ein Vogelnest
nachgewiesen werden.
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
Abb. 32
Vogelnest in der Remise.
Baumkontrolle
Die auf der Vorhabensfläche vorhandenen Bäume wurden hinsichtlich ihrer Eignung
als Fledermausquartiere untersucht. Zudem fand eine Suche nach Vogelnestern und
Bruthöhlen statt.
An den Bergahornen waren Spalten und Astlöcher zu finden. Sie sind jedoch nicht als
Fledermausquartier oder Brutstätte von Vögeln geeignet, da sie zu flach sind.
26
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
Abb. 33
Spalten an einem Bergahorn.
Abb. 34
27
Flaches Astloch an einem Bergahorn.
In einem Obstbaum wurde ein älteres Taubennest gefunden. Weitere Nester oder Hinweise auf brütende Vögel wurden nicht festgestellt.
Am 28. Januar 2013 fand eine weitere Ortsbegehung statt. Hierbei wurde das Gebäude des SB-Warenhauses an den Stellen, wo Veränderungen an der Fassade und
Überdachungen vorgenommen werden, auf eine potenzielle Quartierseignung für Fledermäuse untersucht. Zudem wurden die weiteren Strukturen des Plangebiets untersucht sowie die Lebensraumtypen des Untersuchungsgebiets aufgenommen.
Dem Plangebiet wird hinsichtlich der Lage im Gewerbegebiet und der vorkommenden
Biotopstrukturen eine potenzielle Eignung als Teillebensraum für anspruchslose und
störungsunempfindliche Arten der Siedlungsbereiche zugesprochen.
Die im Rahmen des Umbaus betroffenen Teile der Fassade und Überdachungen besitzen keine geeigneten Strukturen, die Fledermäusen als Quartier dienen könnten. Zudem besitzt das Gebäude keine Eignung für Gebäude bewohnende Vogelarten.
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
Abb. 35
6.2.3
Eingangsbereich des SBWarenhauses. Hier finden äußere
Veränderungen statt.
Abb. 36
28
Fassade, Überdachung und
Leergutlager. Das Leergutlager und die Überdachung
werden abgerissen. Zudem
findet hier ein kleiner Anbau
für die Anlieferung statt.
Häufige und verbreitete Vogelarten
Entsprechend dem geltenden Recht unterliegen alle europäischen Vogelarten den Artenschutzbestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Damit ist auch die vorhabensspezifische Erfüllung der Verbotstatbestände gegenüber häufigen und verbreiteten Vogelarten (s. g. „Allerweltsarten“ wie Amsel, Buchfink und Kohlmeise) zu prüfen. Bei den
häufigen und ungefährdeten Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden,
dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes bei
vorhabensbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs.
1 BNatSchG verstoßen wird.


Zur Vermeidung der Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen von Tieren) sollte die Inanspruchnahme von Gehölzen außerhalb der Brutzeit (01. März bis 30. September) erfolgen. Fäll- und Rodungsarbeiten sollten dementsprechend nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28.
Februar durchgeführt werden.
Zur Vermeidung von Tötungen und Verletzungen (§ 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1)
sind Gebäudeabbrucharbeiten nicht innerhalb der Brutzeit (01. März bis 30.
September) durchzuführen. Ist dies innerhalb der Zeiträume nicht zu vermeiden, ist vorher sicherzustellen, dass keine Brutstandorte von Vögeln in und an
den Gebäuden vorkommen.
Das Vorhaben entspricht dem Regelfall, so dass von einer vertiefenden Betrachtung
dieser Arten abgesehen werden kann. Zur Förderung und Schaffung von Habitatstrukturen und Brutstandorten häufiger und verbreiteter Vogelarten, ist die Pflanzung von
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
29
heimischen Baum- und Straucharten in Form von Gestaltungsmaßnahmen im Plangebiet zu empfehlen.
6.2.4
Planungsrelevante Arten
Infolge der Habitatansprüche der Arten, der im Untersuchungsgebiet vorkommenden
Biotopstrukturen und der dargestellten Wirkfaktoren kann ein potenzielles Vorkommen
bzw. eine potenzielle vorhabensbedingte Betroffenheit für einige der im Rahmen der
Datenrecherche ermittelten Arten im Vorfeld ausgeschlossen werden. Da Nahrungsflächen nicht zu den Schutzobjekten des § 44 Abs. 1 BNatSchG gehören, ist eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit für Arten, welche das Untersuchungsgebiet als
nicht essenzielles Nahrungshabitat nutzen, nicht gegeben.
In der folgenden Tabelle werden die im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten
dargestellt und eine Voreinschätzung einer möglichen Betroffenheit durch das Vorhaben vorgenommen (Stufe I).
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
Tab. 2
30
Vorprüfung des Artenspektrums im Untersuchungsraum
Erläuterungen: Datenquelle: FIS = Fachinformationssystem, Status: B = sicher brütend, BV = Brutverdacht, W = Wintergast
Art
Datenquelle/
Status
Säugetiere
Braunes Langohr FIS
Breitflügelfledermaus
FIS
Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
DIETZ et al. 2007, LANUV 2013C )
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Lebensraum und Jagdgebiet
Unterholzreiche, mehrschichtige lichte Laub- und
Nadelwälder mit Baumhöhlen; jagt an Waldrändern,
gebüschreichen Wiesen, strukturreichen Gärten,
Streuobstwiesen und Parkanlagen.
Wochenstuben / Sommerquartier
Baumquartiere, Nistkästen, Dachböden, Spalten an
Gebäuden / auch Spaltenverstecke an Bäumen und
Gebäuden.
Winterquartier
Bunker, Stollen, Keller, Baumhöhlen, Felsspalten.
Lebensraum und Jagdgebiet
Siedlungs- und siedlungsnaher Bereich; jagt in offener und halboffener Landschaft über Grünflächen mit
randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder Gewässern.
Wochenstuben / Sommerquartier
Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden / selten Baumhöhlen, Nistkästen.
Winterquartier
Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden, Bäumen, Felsen, Stollen, Höhlen.
Potenzielle QuartierVerlust von potenziellen
standorte (Gebäude) im Quartieren
Bereich des geplanten
Getränkemarktes
Ja
Potenzielle Quartierstandorte (Gebäude) im
Bereich des geplanten
Getränkemarktes
Ja
Verlust von potenziellen
Quartieren
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
31
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Lebensraum und Jagdgebiet
Unterholzreiche Laubwälder mit lückigem Baumbestand; jagt in reich strukturierten, halboffenen Parklandschaften mit Hecken, Baumgruppen, Grünland
und Gewässern.
Wochenstuben / Sommerquartier
Baumquartiere, Nistkästen / auch Dachböden, Viehställe.
Winterquartier
Höhlen, Stollen, Eiskeller, Brunnen.
Lebensraum und Jagdgebiet
Laubwälder, Habitate mit hohem Baumanteil, offene
Lebensräume; jagt in großen Höhen über Wasserflächen, Waldgebieten, Agrarflächen und beleuchteten
Plätzen im Siedlungsbereich.
Wochenstuben / Sommerquartier
Baumhöhlen, selten in Fledermauskästen.
Winterquartier
Große Baumhöhlen, Spaltenquartiere in Gebäuden,
Felsen, Brücken.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
quelle/
Status
Fransenfledermaus
FIS
Großer Abendsegler
FIS
Untersuchungsgebiet ist Verlust von potenzielpotenzielles Jagdhabitat len, nicht essenziellen
Jagdhabitaten
Potenzielle Quartierstandorte (Gebäude) im Verlust von potenziellen
Bereich des geplanten
Quartieren
Getränkemarktes
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Ja
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
32
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Lebensraum und Jagdgebiet
Strukturreiche Landschaften mit einem hohen Waldund Gewässeranteil, geschlossene Waldgebiete (z. B.
Buchenhallenwälder).
Wochenstuben / Sommerquartier
Traditionelle Wochenstuben in warmen, geräumigen
Dachböden von Kirchen, Schlössern und großen Gebäuden / Gebäudespalten, Baumhöhlen, Fledermauskästen.
Winterquartier
Höhlen, Stollen, Eiskeller.
Lebensraum und Jagdgebiet
Strukturreiche Landschaften mit kleinen Fließgewässern in der Nähe von Siedlungsbereichen; jagt an
linienhaften Strukturelementen wie Bachläufen, Waldrändern, Feldgehölzen, Hecken, seltener Laub- und
Mischwäldern mit Kleingewässern und in Parks und
Gärten.
Wochenstuben / Sommerquartier
Warme Spaltenquartiere und Hohlräume an und in
Gebäuden, seltener Baumquartiere, Nistkästen.
Winterquartier
Spaltenreiche Höhlen, Stollen, Eiskeller.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
quelle/
Status
Großes Mausohr
FIS
Kleine Bartfledermaus
FIS
Potenzielles Jagdhabitat Verlust von potenziellen
an der Werre und den
Quartieren
Gehölzbeständen außerhalb des Plangebiets
Potenzielle Quartierstandorte (Gebäude) im
Bereich des geplanten
Getränkemarktes
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Ja
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
33
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Lebensraum und Jagdgebiet
In strukturreichen Landschaften mit einem hohen
Wald- und Gewässeranteil (Laub- und Kiefernwälder,
Auwaldgebiete); jagt an Waldrändern, Gewässerufern, Feuchtgebieten in Wäldern
Wochenstuben / Sommerquartier
Spaltenverstecke an Bäumen, Baumhöhlen, Fledermauskästen, waldnahe Gebäudequartiere, Wochenstuben in NO-Deutschland
Winterquartier
Außerhalb von NRW
Lebensraum und Jagdgebiet
Strukturreiche Landschaften mit einem hohen Gewässer- und Waldanteil; jagt an offenen Wasserflächen an stehenden und langsam fließenden Gewässern, bevorzugt Ufergehölze, seltener Wälder, Waldlichtungen und Wiesen.
Wochenstuben / Sommerquartier
Baumhöhlen, seltener Spaltenquartiere und Nistkästen / auch Baumquartiere, Bachverrohrungen, Tunnel,
Stollen.
Winterquartier
Höhlen, Stollen, Brunnen, Eiskeller.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
quelle/
Status
Rauhautfledermaus
FIS
Wasserfledermaus
FIS
Potenzielles Jagdhabitat Keine Betroffenheit
entlang der Werre außerhalb des Plangebiets
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Nein
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
34
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Lebensraum und Jagdgebiet
Strukturreiche Landschaften in Siedlungsbereichen;
jagt an Gewässern, Kleingehölzen, aufgelockerten
Laub- und Mischwäldern, parkartigen Gehölzbeständen im Siedlungsbereich.
Wochenstuben / Sommerquartier
Spaltenverstecke an und in Gebäuden / seltener
Baumquartiere und Nistkästen.
Winterquartier
Oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden,
natürliche Felsspalten, unterirdische Verstecke.
Potenzielle Jagdhabita- Verlust von potenziellen
te im Untersuchungsge- Quartieren
biet
Lebensraum
Offene, extensiv bewirtschaftete Nass- und Feuchtgrünländer, Feuchtbrachen, feuchte Hochstaudenfluren, Moorrandbereiche, Habitatmerkmale sind eine
vielfältige Krautschicht mit bodennaher Deckung sowie höhere Einzelstrukturen als Singwarten.
Bruthabitat
Nest in einer Bodenmulde zwischen höheren Stauden.
Lebensraum
Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern.
Bruthabitat
An vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder
Sand.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
Potenzielle Nahrungshabitate entlang der
Werre außerhalb des
Plangebiets
Keine Betroffenheit
Nein
quelle/
Status
Zwergfledermaus FIS
Vögel
Braunkehlchen
FIS/B
Eisvogel
FIS/B
Einschätzung der
Betroffenheit
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Ja
Potenzielle Quartierstandorte (Gebäude) im
Bereich des geplanten
Getränkemarktes
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
35
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Lebensraum
Reichstrukturiertes Ackerland, extensiv genutzte
Grünländer und Brachen sowie größere Heidegebiete.
Bruthabitat
Nest in Bereichen mit kurzer lückiger Vegetation in
einer Bodenmulde.
Lebensraum
Sandige oder kiesige Ufer größerer Flüsse, Überschwemmungsflächen, Sand- und Kiesabgrabungen,
Klärteiche.
Bruthabitat: vegetationsarme Flächen mit grober
Bodenstruktur, nicht zu weit vom Wasserentfernt,
ursprünglich Schotter, Kies- und Sandufer an Flüssen,
Kies- und Sandgruben, Steinbrüche, Halden, Tagebaue, Stauseen etc.
Sommerlebensraum
Reich strukturierte Dorflandschaften mit alten Obstwiesen und -weiden sowie in Feldgehölzen, Alleen,
Auengehölzen und lichten, alten Mischwäldern,
Randbereiche von größeren Heidelandschaften und
sandige Kiefernwälder. Nahrungssuche auf schütterer
Bodenvegetation.
Bruthabitat
In Halbhöhlen in 2–3 m Höhe über dem Boden, z. B.
in alten Obstbäumen oder Kopfweiden.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
quelle/
Status
Feldlerche
FIS/B
Flussregenpfeifer FIS/B
Gartenrotschwanz
FIS/B
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
36
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Lebensraum
Strukturreiche Laub- und Mischwälder (v.a. alte Buchenwälder), dringt in ausgedehnte Waldbereiche vor.
Als Nahrungsflächen werden strukturreiche Waldränder mit einem hohen Anteil an offenen Flächen, wie
Lichtungen und Freiflächen benötigt.
Bruthabitat
Nisthöhle in alten, geschädigten Laubbäumen, vor
allem in Buchen.
Lebensraum
Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen.
Bruthabitat
In Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugsweise mit
freier Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Horst in
hohen Bäumen (z. B. Lärchen, Fichten, Kiefern, Rotbuchen).
Lebensraum
sonnenexponierte, trockensandige, vegetationsarme
Flächen in halboffenen Landschaftsräumen. Heidegebiete, Trockenrasen und lockere Kiefern- und Eichen-Birkenwälder, Kahlschläge, Windwurfflächen
oder trockene Waldränder
Bruthabitat
gut verstecktes Nest am Boden in der Nähe von
Bäumen
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
quelle/
Status
Grauspecht
FIS/B
Habicht
FIS/B
Heidelerche
FIS/B
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Lebensraum
Charaktervogel der offenen Grünlandgebiete, feuchte,
extensiv genutzte Wiesen und Weiden, seit einigen
Jahren verstärkt auf Ackerland.
Bruthabitat
Nest am Boden in offenen und kurzen Vegetationsstrukturen.
Lebensraum
Heidegebiete und Moore, ausgedehnte Grünlandbereiche in Niederungen mit hohen Grundwasserständen, im Küstenbereich auch in Marschwiesen und
Dünenflächen.
Bruthabitat
Nest aus trockenem Pflanzenmaterial in hoher Vegetation auf trockenem bis leicht feuchtem Boden.
Lebensraum
Alle Lebensräume der Kulturlandschaften, sofern
geeignete Baumbestände als Brutplatz vorhanden
sind. Jagdgebiete sind Offenlandbereiche in der Umgebung des Horstes.
Bruthabitat
Horst bevorzugt in Randbereichen von Waldgebieten,
Feldgehölzen sowie Baumgruppen und Einzelbäumen.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
quelle/
Status
Kiebitz
FIS/B
Kornweihe
W
Mäusebussard
FIS/B
37
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
38
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Sommerlebensraum
In menschlichen Siedlungsbereichen. Nahrungsflächen liegen an insektenreichen Gewässern und offenen Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze.
Bruthabitat
Koloniebrüter an frei stehenden, großen, mehrstöckigen Einzelgebäuden in Dörfern und Städten.
Sommerlebensraum
Gebüschreiche Ränder von Laub- und Mischwäldern,
Feldgehölzen, Gebüschen, Hecken und naturnahen
Parkanlagen. Oft in Nähe zu Gewässern, Feuchtgebieten oder Auen.
Bruthabitat
Nest befindet sich in Bodennähe in dichtem Gestrüpp.
Sommerlebensraum
Extensiv genutzte, halboffene Kulturlandschaften mit
aufgelockertem Gebüschbestand, Einzelbäumen sowie insektenreichen Ruderal- und Saumstrukturen.
Heckenlandschaften mit Wiesen und Weiden, trockene Magerrasen, gebüschreiche Feuchtgebiete und
größere Windwurfflächen in Waldgebieten.
Bruthabitat
Nest wird in dichten, hoch gewachsenen Büschen,
gerne in Dornensträuchern angelegt.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Potenzielle Lebensräume außerhalb des
Plangebiets
Kein Lebensraumverlust
quelle/
Status
Mehlschwalbe
FIS/B
Nachtigall
FIS/B
Neuntöter
FIS/B
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Nein
Keine Störungen
Keine Betroffenheit
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
39
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Lebensraum
Offene bis halboffene, reich strukturierte Landschaften mit niedrigwüchsigen Kraut- und Grasfluren und
eingestreuten Gehölzen. Geeignet sind ausgedehnte
Moor- und Heidegebiete, gebüschreiche Trockenrasen, extensive Grünlandbereiche, vereinzelt auf Kahlschlägen und Windwurfflächen
Bruthabitat
Nest in Laub- oder Nadelbäumen sowie Büschen (v.a.
in Dornensträuchern)
Sommerlebensraum
Extensiv genutzt, bäuerliche Kulturlandschaften. Fehlt
in typischen Großstadtlandschaften.
Bruthabitat
Nester aus Lehm und Pflanzenteilen in Gebäuden mit
Einflugmöglichkeiten (z. B. Viehställe, Scheunen,
Hofgebäude).
Lebensraum
Reich strukturierte Laub- und Nadelwälder der Mittelgebirgslagen. Entscheidend für das Vorkommen sind
ein gutes Höhlenangebot in Altholzbeständen sowie
deckungsreiche Tageseinstände, oftmals in Fichten.
Nahrungsflächen sind lichte Waldbestände und
Schneisen, Waldwiesen, Waldränder sowie Wege.
Bruthabitat
In größeren Baumhöhlen, gerne in Schwarzspechthöhlen. Nistkästen.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
quelle/
Status
Raubwürger
FIS/B
Rauchschwalbe
FIS/B
Raufußkauz
FIS/B
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
40
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Lebensraum
Offene, kleinräumig strukturierte Kulturlandschaften
mit Ackerflächen, Brachen und Grünländern. Habitatbestandteile sind Acker- und Wiesenränder, Feld- und
Wegraine sowie unbefestigte Feldwege.
Bruthabitat
Nest am Boden in flachen Mulden.
Sommerlebensraum
halboffene bis offene Landschaften, enge Bindung an
Röhrichtbestände, Agrarlandschaften mit stillgelegten
Äckern, unbefestigten Wegen und Saumstrukturen
Bruthabitat
Nest im dichten Röhricht über Wasser in Verlandungszonen von Feuchtgebieten, Seen, Teichen, in
Flußauen und Rieselfeldern
Lebensraum: reich gegliederte Landschaft mit Wald,
nicht an Gewässer gebunden
Bruthabitat: in lichten Altholzbeständen, mitunter
Feldgehölzen, Baumreihen, Alleen, jagt auf freien
Flächen, Schlafplätze in Gehölzen.
Sommerlebensraum
Halboffene Kulturlandschaften mit Feldgehölzen,
Baumgruppen und Dauergrünland. Parkanlagen und
„grünen“ Stadtbezirken, teils Innenstädte.
Bruthabitat
Große Brutkolonien. Nester auf hohen Laubbäumen
(z. B. Buchen, Eichen, Pappeln). Nester werden viele
Jahre lang genutzt.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
quelle/
Status
Rebhuhn
FIS/B
Rohrweihe
FIS/B
Rotmilan
FIS/B
Saatkrähe
FIS/B
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
41
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Lebensraum
Kulturfolger in halboffenen Landschaften, in engem
Kontakt zu menschlichen Siedlungsbereichen. Jagdgebiete sind Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randbereiche von Wegen, Straßen, Gräben sowie Brachen.
Bruthabitat
Störungsarme, dunkle, geräumige Nischen in Gebäuden, die einen freien An- und Abflug gewähren (z. B.
Dachböden, Scheunen, Taubenschläge, Kirchtürme).
Gebäude in Einzellagen, Dörfern und Kleinstädten.
Sommerlebensraum
Magere Offenlandbereiche mit kleinen Büschen,
Hochstauden, strukturreichen Säumen und Gräben.
Besiedelt werden Moore, Heiden sowie Brach- und
Ruderalflächen. Einzelstrukturen als Sitz- und Singwarte sowie kurzrasige und vegetationsarme Flächen
zum Nahrungserwerb sind wichtige Habitatbestandteile.
Bruthabitat
Nest wird bodennah in einer kleinen Vertiefung angelegt.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
quelle/
Status
Schleiereule
FIS/B
Schwarzkehlchen FIS/B
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
42
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Lebensraum
Alte ausgedehnte Waldgebiete (v.a. alte Buchenwälder mit Fichten- bzw. Kiefernbeständen), Feldgehölze.
Wichtig ist ein hoher Anteil an Totholz und vermodernden Baumstümpfen.
Bruthabitat
Höhlen an glattrindigen, astfreien Stämmen mit freiem
Anflug und einem Durchmesser von mind. 35 cm (v.a.
Buchen und Kiefern
Lebensraum
Abwechslungsreiche, gehölzreiche Kulturlandschaften. Halboffene Parklandschaften mit kleinen Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im Siedlungsbereich in
mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen.
Bruthabitat
Nest bevorzugt in Fichten mit ausreichender Deckung
und freier Anflugmöglichkeit. Nest meist nahe am
Stamm oder auf starken horizontalen Ästen.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
quelle/
Status
Schwarzspecht
FIS/B
Sperber
FIS/B
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
43
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Lebensraum
Offene und grünlandreiche Kulturlandschaften mit
einem guten Höhlenangebot. Jagdgebiete sind kurzrasige Viehweiden und Streuobstgärten. Für die Bodenjagd ist eine niedrige Vegetation mit ausreichendem Nahrungsangebot von entscheidender Bedeutung.
Bruthabitat
Baumhöhlen (v.a. in Obstbäumen, Kopfweiden) sowie
Höhlen und Nischen in Gebäuden und Viehstellen.
Außerdem werden Nistkästen angenommen.
Lebensraum
Offene Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen. Nahrungssuche in Biotopen mit
niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äckern und
Brachen.
Bruthabitat
Brutplätze in Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden
(Hochhäuser, Scheunen, Ruinen, Brücken).
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
quelle/
Status
Steinkauz
FIS/B
Turmfalke
FIS/B
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
44
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Lebensraum
Ursprünglich in Steppen- und Waldsteppen. Ersatzlebensräume sind offene bis halboffene Parklandschaften mit einem Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen. Nahrungshabitate sind Ackerflächen, Grünländer
und schütter bewachsene Ackerbrachen. Im Siedlungsbereich seltener, hier in verwilderten Gärten,
größeren Obstgärten, Parkanlagen oder Friedhöfen.
Bruthabitat
Nest in Sträuchern oder Bäumen in 1–5 m Höhe.
Lebensraum
Natürlich entstehende Steilwände und Prallhänge an
Flussufern, Sand-, Kies- und Lößgruben. Benötigt
senkrechte, vegetationsfreie Steilwände aus Sand
oder Lehm.
Bruthabitat:
Nesthöhle an Stellen mit freier An- und Abflugmöglichkeit.
Lebensraum
Reich gegliederte, mit Felsen durchsetzte Waldlandschaften sowie Steinbrüche und Sandabgrabungen.
Bruthabitat
Störungsarme Felswände und Steinbrüche mit freiem
Anflug. Es sind auch Baum- und Bodenbruten, vereinzelt sogar Gebäudebruten bekannt.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
nein
quelle/
Status
Turteltaube
FIS/B
Uferschwalbe
FIS/B
Uhu
FIS/B
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
45
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Lebensraum
Reich strukturierte Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot. Lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen,
Gärten oder Friedhöfen mit gutem Angebot an Höhlen.
Bruthabitat
Baumhöhlen, Nisthilfen.
Lebensraum
Halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen und Waldrändern. Im Siedlungsbereich in Parks- und Grünanlagen sowie an Siedlungsrändern. Nahrungshabitate sind strukturreiche
Offenlandbereiche und größere Waldlichtungen.
Bruthabitat
Nistplätze sind alte Nester von anderen Vogelarten (v.
a. Rabenkrähe, Elster, Mäusebussard, Ringeltaube).
Lebensraum
Offene, baum- und straucharme feuchte Flächen mit
höheren Singwarten (z. B. Weidezäune, Sträucher).
Bodenvegetation muss ausreichend Deckung bieten,
darf jedoch nicht zu hoch sein. Bevorzugt werden
extensiv genutzte, frische bis feuchte Dauergrünländer, Heideflächen und Moore. Aber auch Kahlschläge, Windwurfflächen und Brachen.
Bruthabitat
Nest am Boden oftmals an Graben- und Wegrändern.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
quelle/
Status
Waldkauz
FIS/B
Waldohreule
FIS/B
Wiesenpieper
FIS/B
Potenzielle Brutstandor- Kein Lebensraumverlust
te außerhalb des Plangebiets
Keine Störungen
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Nein
Keine Betroffenheit
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
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Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Lebensraum
Brütet an stehenden Gewässern mit einer dichten
Verlandungs- bzw. Schwimmblattvegetation. Bevorzugt werden kleine Teiche, Heideweiher, Moor- und
Feuchtwiesentümpel, Abgrabungs- und Bergsenkungsgewässer, Klärteiche sowie Fließgewässer mit
geringer Fließgeschwindigkeit.
Bruthabitat
Das Nest wird meist freischwimmend auf Wasserpflanzen angelegt.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Lebensraum
In NRW vor allem Steinbrüche und Tongruben in Mittelgebirgslagen. In Siedlungsbereichen auch auf Industriebrachen. Absetzgewässer für die Larven sind
sommerwarme Lachen und Flachgewässer, Tümpel
und Weiher sowie sommerkühle, tiefe Abgrabungsgewässer, teilweise auch beruhigte Abschnitte kleinerer Fließgewässer. Sommerlebensräume sind sonnenexponierte Böschungen, Geröll- und Blockschutthalden auf Abgrabungsflächen, Lesesteinmauern
oder Steinhaufen in der Nähe der Laichgewässer.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
quelle/
Status
Zwergtaucher
FIS/B
Amphibien
Geburtshelferkrö- FIS
te
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
47
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Datenquelle/
Status
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Kreuzkröte
FIS
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Kammmolch
FIS
Lebensraum
In NRW aktuelle Vorkommen auf Abgrabungsflächen
in den Flussauen. Außerdem werden auch Industriebrachen, Bergehalden und Großbaustellen besiedelt.
Laichgewässer sind sonnenexponierte Flach- und
Kleingewässer wie Überschwemmungstümpel, Pfützen, Lachen oder Heideweiher. Gewässer führen oft
nur temporär Wasser, sind vegetationslos und fischfrei. Am Tage verbergen sich die Tiere unter Steinen
oder in Erdhöhlen. Im Winter werden lockere Sandböden, sonnenexponierte Böschungen, Blockschutthalden, Steinhaufen, Kleinsäugerbauten sowie Spaltenquartiere genutzt.
Lebensraum
Typische Offenlandart, Niederungslandschaften von
Fluss- und Bachauen, Kies-, Sand-, Tonabgrabungen
in Flussauen, Steinbrüche, ausgeprägte Ufer- und
Unterwasservegetation, geringe Beschattung, fischfrei, Landlebensräume: feuchte Laub und Mischwälder, Gebüsche, Hecken und Gärten in der Nähe der
Laichgewässer.
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
48
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Reptilien
Schlingnatter
Zauneidechse
Datenquelle/
Status
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
FIS
Lebensraum
Reich strukturierte Lebensräume mit einem Wechsel
von Einzelbäumen, lockeren Gehölzgruppen sowie
grasigen vegetationsfreien Flächen. Bevorzugt werden lockere und trockene Substrate wie Sandböden
oder besonnte Hanglagen mit Steinschutt und Felspartien. Heute vor allem in Heidegebieten und trockenen Randbereichen von Mooren. Sekundärlebensräume sind Steinbrüche, alte Gemäuer, südexponierte
Straßenböschungen und Eisenbahndämme, Trassen
von Hochspannungsleitungen. Winterverstecke sind
trockene frostfreie Erdlöcher, Felsspalten oder in Trocken- und Lesesteinmauern.
Lebensraum
Reich strukturierte offene Lebensräume mit einem
kleinflächigen Mosaik aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und
krautigen Hochstaudenfluren, lockere sandige Substrate mit einer ausreichenden Bodenfeuchte, Binnendünen, Heidegebiete, Halbtrocken- und Trockenrasen, sonnenexponierte Waldränder, Feldraine, Böschungen, Eisenbahndämme, Straßenböschungen,
Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben, Industriebrachen.
Potenzielle Lebensräume im Bereich des
Bahndammes
Kein Lebensraumverlust
FIS/
Stadt
Lage
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Keine Störungen
Keine Betroffenheit
Vorkommen im Bereich
des Bahndammes
Pflanzenarten
Kein Vorkommen planungsrelevanter Pflanzenarten. Eine Betroffenheit kann ausgeschlossen werden.
Kein Lebensraumverlust
Keine Störungen
Keine Betroffenheit
Nein
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
49
7.0 Stufe II-Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Im Rahmen der Vorprüfung konnten artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen
durch das Vorhaben für folgende Arten nicht ausgeschlossen werden.
Fledermäuse (Gebäude bewohnende Arten):

Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleine Bartfledermaus, Zwergfledermaus
Wirkungsspezifische Betroffenheiten
Die Wohngebäude im Bereich des geplanten Getränkemarktes weisen eine potenzielle
Eignung als Quartier für die Gebäude bewohnenden Fledermausarten auf. Im Rahmen
der Begutachtung wurden keine Hinweise auf eine Besiedelung der Gebäude mit Fledermäusen festgestellt. Durch den Abbruch der Wohnhäuser kommt es zum Verlust
zweier Gebäude, denen eine potenzielle Eignung als Fledermausquartier zugesprochen werden kann. Obwohl keine Hinweise auf eine Nutzung der Gebäude zum Zeitpunkt der Begehung gefunden wurden, kann eine artenschutzrechtliche Betroffenheit
gemäß § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. (Töten und Verletzen) nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Gebäude bewohnenden Fledermausarten gemäß BNatSchG Abs. 1 Nr. 3 kann nicht ausgeschlossen werden.
Vermeidungsmaßnahmen
Vermeidung bzw. Reduzierung von baubedingten Beeinträchtigungen
Um ein Töten und Verletzen von Tieren zu vermeiden, sollte vor dem Abriss der
Wohngebäude überprüft werden, ob eine Quartiernutzung durch Fledermäuse erfolgt.
Falls eine Quartiernutzung bestätigt werden kann, sollten die Abrissarbeiten bis zur
Aufgabe der Quartiernutzung verschoben werden oder die Tiere fachkundig geborgen
und in Ersatzquartiere umgesiedelt werden.
Schaffung von Ersatzquartieren für Fledermäuse
Wird im Rahmen der Gebäudekontrolle eine Quartiernutzung durch Fledermäuse festgestellt, sind im näheren Umfeld des Plangebiets, vorzugsweise an älteren Bäumen im
Bereich der Werre, drei selbstreinigende Fledermauskästen (Schwegler Fledermausflachkasten 1 FF) anzubringen. Weitere mögliche Standorte wären störungsarme Gebäudefassaden im Bereich des Plangebiets und der näheren Umgebung. Die Kästen
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
50
sollten nach Süden orientiert sein, jedoch dürfen sie auch nicht schutzlos der prallen
Sonne ausgesetzt werden. Die optimale Hanghöhe liegt zwischen 3 und 5 m. Im Bereich der Werre sollte sie 5 m betragen, um Störungen durch Schüler des angrenzenden Schulzentrums zu verhindern. Wichtig ist weiterhin, dass die Fledermäuse den
Kasten frei anfliegen können (FLEDERMAUSSCHUTZ 2012). Da Fledermäuse ihre Quartiere regelmäßig wechseln, besteht die Möglichkeit, den durch das Vorhaben reduzierten Quartierpool durch das Anbringen von Ersatzquartieren wieder aufzufüllen. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt.
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
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8.0 Zusammenfassung
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes G 6 E „SB - Warenhaus“ ist der
Umbau eines SB-Warenhauses geplant. Durch die Umbaumaßnahmen sind, neben
den inneren Umbauten Veränderungen an der Fassade geplant. Zudem soll im Süden
des Marktes ein ca. 50 m² großer Anbau entstehen, während ein Leergutlager (Zaun)
sowie eine Überdachung abgerissen werden sollen. Weiterhin finden Veränderungen
im Eingangsbereich statt. Als Erweiterung ist ein ca. 1.240 m² großer Getränkemarkt
auf den Flurstücken 312, 327 und 208, Flur 18, Gemarkung Lage vorgesehen. Die
Vorhabensfläche ist im Bebauungsplan als Sondergebiet ausgewiesen (DREES &
HUESMANN 2013).
Vorhabensbedingt werden der Abbruch zweier Wohngebäude, eines kleinen Holzschuppens, einer Remise sowie die Fällung mehrere Bäume erforderlich. Zudem sollen
an dem SB-Warenhaus Veränderungen an der Fassade und sowie der Abriss von
Überdachungen vorgenommen werden.
Zur weitergehenden Bewertung der zu erwartenden vorhabensspezifischen Auswirkungen wurden das Plangebiet und die nähere Umgebung in die Lebensraumtypen
„Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“, „Säume, Hochstaudenfluren“, „Fließgewässer“ und „Gebäude“ des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) überführt. Es
ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Betroffene Lebensraumtypen im Plangebiet sind: „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“ und „Gebäude“. Im Umfeld befinden sich Baumreihen, Baumgruppen,
Wohnhäuser mit Ziergärten, Gewerbe- und Industriebetriebe, ein Bahndamm und ein
Fließgewässer.
Zunächst wurden die Wirkfaktoren des Vorhabens ermittelt. Anschließend sind die Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet erfasst und das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) sowie die Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (LINFOS) ausgewertet worden. Es erfolgten am 31. Oktober 2012 und 28.
Januar 2013 Begehungen des Plangebiets sowie des Umfeldes. Aufbauend auf diesen
Datenquellen sind im Zuge der Vorprüfung alle relevanten Arten untersucht worden.
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
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Das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" (FIS) nennt
für das Messtischblatt 4018 „Lage“ für die im Plangebiet und dessen Umgebung vorkommenden Lebensräume insgesamt 48 Arten als planungsrelevant. Unter den Tierarten sind 9 Säugetierarten, 34 Vogelarten, 3 Amphibienarten und 2 Reptilienarten. Planungsrelevante Pflanzenarten werden nicht benannt. Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS) weist für das Untersuchungsgebiet keine Vorkommen von Arten aus (LANUV 2013A).
Im Rahmen der Vorprüfung wurden die folgenden Konfliktarten ermittelt:
Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleine Bartfledermaus,
Zwergfledermaus
Das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Verletzung
und Tötung) kann unter Anwendung der dargestellten Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden.
Vorhabensspezifisch sind weder im Bereich des Plangebiets noch in der Umgebung
Störwirkungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu erwarten.
Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Gebäude bewohnender Fledermausarten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG kann bei
Anwendung der Vermeidungsmaßnahme ausgeschlossen werden.
Besonders geschützte Pflanzenarten kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor.
Dementsprechend ergibt sich keine Relevanz des § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG, wonach es verboten ist, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre
Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Die geplante Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt
Lage löst bei Anwendung der Vermeidungsmaßnahmen keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG aus.
Bielefeld, im April 2013
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
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9.0 Quellenverzeichnis
ARCHITEKTURBÜRO LUKAS (2012A): Umbau eines SB-Warenhauses. Planung.
ARCHITEKTURBÜRO LUKAS (2012B): Umbau eines SB-Warenhauses und Neubau eines
Getränkemarktes. Architekturbüro Joachim Lukas GmbH. Detmold.
BAUER/BEZZEL/FIEDLER (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Alles über
Biologie, Gefährdung und Schutz. Wiesbaden.
DIETZ/HELVERSEN/NILL (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. Franckh-Kosmos Verlag. Stuttgart.
DREES & HUESMANN (2013): Stadt Lage. Bebauungsplan G 6 E „SB – Warenhaus“.
FLEDERMAUSSCHUTZ (2012): LFA Fledermausschutz. Fledermausschutz.de. Immer ein
offenes Ohr. (WWW-Seite) http://www.fledermausschutz.de/index.php?id=282
KREIS LIPPE (2006): Landschaftsplan Nr. 8 „Lage“. – Festsetzungskarte. Detmold.
LANUV (2013A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen. @LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf
(WWW-Seite) http://www.gis.nrw.de/osirisweb/viewer/viewer.htm.
Zugriff: 27.01.2013, 12:00 MEZ.
LANUV (2013B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. (WWW-Seite)
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/4018
Zugriff: 27.01.2013, 13:45 MEZ.
LANUV (2013C): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen (WWW-Seite)
http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe
Zugriff: 27.11.2013, 16:00 MEZ.
MWME (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung
von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft,
Aufstellung des Bebauungsplans G 6 E „SB – Warenhaus“ in der Stadt Lage: Artenschutzprüfung
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010.
MUNLV (2010): Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsvorschrift zur Anwendung
der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und
2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VVArtenschutz), Rd.Erl. d. MUNLV v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17.
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