quadriga superfund sicav
Transcrição
quadriga superfund sicav
QUADRIGA SUPERFUND SICAV Société d'investissement à capital variable PROSPEKT Jänner 2008 QUADRIGA SUPERFUND SICAV ist ein Umbrella-Fonds bestehend aus mehreren Teilfonds. Diese Teilfonds verfolgen Alternative Investment Strategien entweder direkt oder durch Investitionen, die ihrerseits Alternative Investment Strategien verfolgen. Der Handel mit Alternativen Investment Strategien kann äußerst gewinnbringend sein, beinhaltet aber auch ein beträchtliches Risiko. Jede Anlage in QUADRIGA SUPERFUND SICAV muss daher in Hinblick auf die Finanzlage des Anlegers gemacht werden. 1 INHALT ANHANG II – ......................................2 Ergänzungen Österreich ................ 73 .2 DEFINITIONEN ..................................4 DEPOTBANK U. VERWALTUNG.5 Verwaltung ...........................................5 ZUGÄNGLICHE DOKUMENTE .......6 ALLGEMEINE INFORMATION .......6 ANLAGEZIELE UND ANLAGEPOLITIK ..............................8 ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN .......8 Beschränkungen für Futures Teilfonds und Hedge Teilfonds sind im maßgeblichen ergänzenden Emissionsmemorandum betreffend dieser Kategorie beschrieben.........8 Gemeinsame Anlagebeschränkungen aller Teilfonds ..........................................8 RISIKOHINWEISE .............................9 Einleitung .............................................9 A. Allgemeine Risikohinweise für alle Investitionen in Wertpapiere ....9 B. Risiken von Teilfonds, die in Hedge Fonds investieren ...............13 C. Risiken von Teilfonds, die in Futures investieren, und Risiken von Teilfonds, die spezielle derivative Investmentmethoden anwenden .......................................17 ART DER ANTEILE .........................21 AUSSCHÜTTUNG ............................21 ZEICHNUNG, AUSGABE UND RÜCKNHAME DER ANTEILE .......21 UMWANDLUNG VON ANTEILEN23 RÜCKNAHME ..................................24 BERECHNUNG DES NETTOINVENTARWERTS JE ANTEIL......25 EINSTELLUNG DES HANDELS.....27 EINSTELLUNG DER BERECHNUNG DES NETTOINVENTAR-WERTS ...28 VERWALTUNG DER GESELLSCHAFT ..............................28 DIE CLEARING BROKER ...............29 DEPOTBANK U. VERWALTUNG..29 Verwahrung der Vermögenswerte ........................................................29 Verwaltung ................................... 30 KOSTEN UND AUFWENDUNGEN33 ALLGEMEINE INFORMATIONEN 35 BESTEUERUNG ......................... 35 VERSAMMLUNG....................... 35 BERICHTE UND RECHNUNGSABSCHLUSS .................................... 36 AUFLÖSUNG DER GESELLSCHAFT UND DER TEILFONDS... 36 ZUR EINSICHT VERFÜGBARE DOKUMENTE .................................. 38 VERTRIEB........................................ 39 ANHANG I – Memorandum …… 42 ANHANG II – Ergänzungen Österreich ................ 73 2 Ernst & Young S.A. 7, Parc d’Activité Syrdall L-5365 Münsbach Gesellschaftssitz: QUADRIGA SUPERFUND SICAV 5, allée Scheffer L-2520 Luxemburg (HR Luxemburg No. B 54921) Verwaltungsrat: Markus Weigl Geschäftsführer SUPERFUND Group Monaco SAM Die Namen jeglicher Handelsberater, Handelsmanager und Handelsverwalter werden im betreffenden ergänzenden Emissionsmemorandum in Bezug auf jede Kategorie von Teilfonds genannt. Christian Halper Chief Technology Officer SUPERFUND Asset Management GmbH, Wien Sylvie Becker Rechtsberater CACEIS Bank Luxemburg Heike Findeisen Business Development Director CACEIS Bank Luxemburg Lucien Euler Geschäftsführer FASTNET LUXEMBOURG S.A. Depotbank: CACEIS Bank Luxemburg 5, allée Scheffer, L-2520 Luxemburg Domizil-, Verwaltungsund Übertragungsstelle: CACEIS Bank Luxemburg 5, allée Scheffer L-2520 Luxemburg Wirtschaftsprüfer: 3 DEFINITIONEN In diesem Prospekt haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutung: Gesellschaft: SUPERFUND SICAV MindestzeichnungsMindesteinlagebeträge, Dividendenstrategien oder Merkmale haben. oder andere QUADRIGA Verwaltungsrat: Der Verwaltungsrat der Gesellschaft Prospekt: bezieht sich auf dieses Dokument in Verbindung mit der Emission von Anteilen an der Gesellschaft. Ergänzendes Emissionsmemorandum: bedeutet jegliche Ergänzung zu diesem Prospekt in Verbindung mit einer bestimmten Kategorie von Teilfonds mit gemeinsamen Anlagebeschränkungen. EUR: Die gesetzliche Währung der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, welche an der Einheitswährung seit 1. Jänner 2000 teilnehmen. USD: Die gesetzliche Währung der Vereinigten Staaten von Amerika. Nettoinventarwert (NIW): Das gesamte Nettovermögen einer Klasse in einem Teilfonds welches wie in diesem Prospekt beschrieben berechnet wird. Anteil(e): Gewöhnliche(r) Anteil(e), der/die vom jeweiligen Teilfonds oder der jeweiligen Klasse emittiert werden/wird. Klasse(n): Eine oder mehrere Anteilsklassen im selben Teilfonds, deren Vermögen gemeinsam investiert ist, aber welche jeweils unterschiedliche Gebührenstrukturen, Aktionär: Ein Inhaber von Anteilen an der Gesellschaft. Teilfonds: Ein innerhalb der Gesellschaft spezifisch aufgelegtes Portfolio von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, deren Vermögenswerte gemäß einer bestimmten Anlagestrategie investiert werden. Kategorien von Teilfonds Teilfonds mit unterschiedlichen Investmentstrategien, Risikostrukturen und/oder Gebührenstrukturen, welche aber denselben Anlagebeschränkungen unterliegen. Werktag: Ein Tag, der Bankwerktag in Luxemburg ist. ein Bewertungstag: Der Bewertungstag, an dem das Nettovermögen einer Klasse/eines Teilfonds berechnet wird und an dem Anteile gezeichnet, gekündigt oder umgewandelt werden können. Wirtschaftsprüfer: Ernst & Young S.A., zum Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft bestellt. Depotbank: CACEIS Bank Luxemburg, zur Depotbank der Gesellschaft bestellt. Übertragungsstelle: CACEIS Bank Luxemburg zur Transferstelle der Gesellschaft bestellt. 4 Gesetz: Das Luxemburger Gesetz vom 20. Dezember 2002 in Bezug auf Organismen für gemeinschaftliche Anlagen und Mehrwertsteuer („loi relative aux organismes de placement collectif et à la TVA“). Geregelter Markt: Ein Markt der geregelt, dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist anerkannt und für das Publikum offen ist. Handelsberater: Ein Handelsberater, der auf die Bewerbung und/oder das Management von Alternative Hedge Fonds spezialisiert ist. DEPOTBANK U. VERWALTUNG CACEIS Bank Luxemburg (nachfolgend „CACEIS BL“) wurde gemäß einem zwischen CACEIS BL und der Gesellschaft geschlossenen Depotbankund Zentralverwaltungsstellenvertrag (der „Depotbankund Zentralverwaltungsstellenvertrag“) zur Depotbank (die “Depotbank”) für die Vermögenswerte der Gesellschaft bestellt. CACEIS BL wurde als Aktiengesellschaft (Société Anonyme) nach luxemburgischem Recht gegründet und hat ihren Hauptsitz in 5, Allée Scheffer, L-2520 Luxemburg. CACEIS BL ist eine Tochtergesellschaft der Crédit Agricole – Caisse d’Epargne Investor Services, Frankreich, die aus dem Jointventure zwischen der Crédit Agricole Gruppe und den Wertpapierund Finanzdienstleistungssparten der Groupe Caisse d’Epargne vom 3. Oktober 2005 hervorging. Das eingezahlte Kapital von CACEIS BL beträgt EUR 54.000.000. Die Depotbank oder die Gesellschaft können den Depotbankvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von wenigstens drei (3) Monaten gegenüber der jeweils anderen Partei kündigen. Im Falle der Abberufung der Depotbank wird sich die Gesellschaft nach Kräften bemühen, innerhalb von zwei Monaten nach erfolgter Kündigung eine neue Depotbank zu bestellen, welche die Pflichten und Funktionen der Depotbank übernimmt. Bis zur Bestellung einer neuen Depotbank ergreift die Depotbank alle erforderlichen Maßnahmen, um die Wahrung der Interessen der Anteilsinhaber zu gewährleisten. Nach einer obigen Kündigung bleibt die Bestellung der Depotbank so lange wirksam, wie dies erforderlich ist, um alle Vermögenswerte der Gesellschaft auf die neue Depotbank zu übertragen. Die Depotbank übernimmt ihre Aufgaben und Pflichten in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 20. Dezember 2002. Verwaltung CACEIS Bank Luxembourg wurde zur Register-, Übertragungs-, Verwaltungsund Domizilstelle ernannt. In dieser Eigenschaft trägt CACEIS Bank Luxembourg die Verantwortung für das Amt der allgemeinen Verwaltung, wie von der Luxemburger Gesetzgebung verlangt wird, u.a. die Bearbeitung der Ausgabe und Rücknahme von Aktien, die Ermittlung des Nettoinventarwerts der Aktien, sowie die Instandhaltung der Buchungsunterlagen der Gesellschaft. Die Gesellschaft hat ihre diesbezügliche Zustimmung erteilt, wonach die Pflichten zur zentralen Administration, welche im Depotbank- und Zentralverwaltungsvertrag angeführt sind, an 5 FASTNET Luxembourg delegiert werden können. Letztere ist für die Ausführung solcher Zentralverwaltungsdienste unter der allumfassenden Verantwortung von CACEIS Bank Luxembourg zuständig. „Greffe du Tribunal d'Arrondissement de et à Luxembourg“ hinterlegt. ZUGÄNGLICHE DOKUMENTE Die Gesellschaft Folgende Dokumente können während der normalen Geschäftszeiten am Sitz der Gesellschaft und in den Geschäftsstellen eines Vertreters in den Ländern eingesehen werden, in denen die Aktien der Öffentlichkeit zum Kauf angeboten werden können: Die Gesellschaft ist ein Investmentfonds, der nach luxemburgischem Recht in der Form einer Société d'Investissement à Capital Variable („SICAV“, Anlagegesellschaft mit variablem Kapital) organisiert ist. Die letzte Version ihrer Satzung wurde im Amtsblatt (Mémorial C) des Großherzogtums Luxemburg am 30. April 2007 im offiziellen Veröffentlichungsorgan (Mémorial C) der Grand-Duchy of Luxembourg veröffentlicht. a) Die Verträge zwischen der Gesellschaft für die Teilfonds, die in Futures anlegen, und Superfund Asset Management GmbH gemäss denen Letztere zum Trading Administrator und Trading Manager ernannt wurde EINLEITUNG QUADRIGA SUPERFUND SICAV ist eine eingetragene Gesellschaft gemäß dem Gesetz von 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinschaftliche Anlagen. Allerdings impliziert diese Eintragung nicht die Zustimmung einer luxemburgischen Behörde zum Inhalt dieses Prospekts oder zum Portfolio der von der Gesellschaft gehaltenen Derivate und sonstigen Vermögenswerte. Jegliche gegenteilige Erklärung ist sowohl ungerechtfertigt als auch ungesetzlich. Die nach luxemburgischem Gesetz hinsichtlich Emission und Verkauf von Aktien durch die Gesellschaft erforderliche Mitteilung wurde beim ALLGEMEINE INFORMATION Die Gesellschaft wurde am 20. Mai 1996 unter dem Namen GLOBAL CONSOLIDATED TRUST gegründet. Das Kapital der Gesellschaft entspricht zu jedem beliebigen Zeitpunkt dem Nettovermögen aller Teilfonds der Gesellschaft. Das Mindestkapital der Gesellschaft ist der Gegenwert in USD von EUR 1.250.000. Die Gesellschaft ist im Handelsregister Luxemburg unter der Nummer B 54921 eingetragen. Abschriften der Satzung können zur Prüfung beim Amtsgericht von Luxemburg eingesehen werden. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft bestimmt die in der Folge beschriebene Anlagestrategie jedes Teilfonds und ist für die Ausführung dieser Strategie verantwortlich. 6 Umbrella-Fonds Die Gesellschaft ist eine UmbrellaGesellschaft, die es dem Anleger erlaubt, zwischen einem oder mehreren Anlagezielen zu wählen, indem er in einen oder mehrere Teilfonds innerhalb derselben Gesellschaftsstruktur anlegt. Folgende Funds werden Gesellschaft verwaltet: von der - Quadriga Superfund Futures A EUR - Quadriga Superfund Futures A USD - Quadriga Superfund Futures B EUR - Quadriga Superfund Futures B USD - Quadriga Superfund Futures C EUR - Quadriga Superfund Futures C USD Der Verwaltungsrat ist berechtigt, jederzeit zu bestimmen, dass innerhalb jedes Teilfonds verschiedene Anteilsklassen ausgegeben werden, deren Zeichnungsgelder gemäß der Investmentstrategie des jeweiligen Teilfonds gemeinsam investiert werden, jedoch mit unterschiedlicher Verkaufs-, Umwandlungsoder Rücknahmegebühren, Mindestinvestment oder Einlagebeträgen, Dividendenstrategien oder anderen spezifischen Merkmalen. Die Ausgabe von Anteilen verschiedener Klassen kann auf bestimmte Investoren beschränkt sein. Innerhalb der oben angeführten Teilfonds werden derzeit jeweils die Anteilsklasse R für Privatanleger und die Anteilsklasse I für institutionelle Anleger ausgegeben. Darüber hinaus erfolgt derzeit im Hinblick auf die A/USD und B/USD Tranchen der oben angeführten Teilfonds jeweils die Ausgabe einer Anteilsklasse Gold. Mindestbeträge für Erstzeichnung, Einlagen, Rücknahmen Neben diesen sechs Teilfonds, welche mit 1.11.2004 aufgelegt wurden, verfügt die Gesellschaft über zwei weitere Teilfonds, nämlich über den Quadriga GCT Futures Fund EUR und den Quadriga GCT Futures Fund USD, welche jedoch seit 31.3.2005 geschlossen sind und deren Anteile somit nicht mehr vertrieben werden. Demzufolge wurde auch das öffentliche Angebot in Bezug auf diese Teilfonds mit Wirkung vom 31.3.2005 eingestellt. Die Veröffentlichung der diesbezüglichen Schließung wurde im Amtsblatt der Wiener Zeitung am 14.5.2005 kundgemacht. Geeignete Investoren Anteilsklassen Innerhalb jeder Klasse (sofern vorhanden) eines Teilfonds kann der Verwaltungsrat einen Mindestbetrag für die Erstzeichnung und/oder die zu haltende Mindesteinlage als auch einen Mindestrücknahmebetrag festlegen. Bestimmte Klassen oder Teilfonds können institutionellen Investoren gemäß den Bestimmungen des Verwaltungsrats in Übereinstimmung mit der anwendbaren Praxis der zuständigen Aufsichtsbehörden in Luxemburg (der/die „institutionelle(n) Investor(en)“) vorbehalten sein und nur zum Zwecke der Zeichnung durch solche institutionelle Investoren geöffnet werden. Anteilsinhaber sollten sich auf das jeweilige ergänzende Emissionsmemorandum und Fact Sheet des jeweiligen Teilfonds beziehen, in denen für jeden Teilfonds oder für jede Kategorie von Teilfonds die 7 Anlageziele und –strategien sowie alle wesentlichen Merkmale dieses/r Teilfonds beschrieben sind. Trennung von Aktiva und Passiva Die Aktiva und Passiva jedes Teilfonds sind komplett getrennt von den Aktiva und Passiva anderer Teilfonds. ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN Beschränkungen für Futures Teilfonds und Hedge Teilfonds sind im maßgeblichen ergänzenden Emissionsmemorandum betreffend dieser Kategorie beschrieben. ANLAGEZIELE UND ANLAGEPOLITIK Gemeinsame Anlagebeschränkungen aller Teilfonds Allgemein Die Gesellschaft investiert nur in Finanzinstrumente und nicht in Kunstgegenstände. Das Anlageziel der Gesellschaft besteht darin, die Vermögenswerte eines jeden Teilfonds für die Anteilsinhaber in Übereinstimmung mit dem Prinzip der Risikostreuung innerhalb der Grenzen wie unter „Anlagebeschränkungen“ aufgeführt zu verwalten. Es ist das Ziel der Gesellschaft, für die Anteilsinhaber der Teilfonds langfristige Vermögenszuwächse zu erzielen, und zwar durch Investition in Devisen und derivative Instrumente wie etwa ForwardKontrakte oder Futures auf Waren, Währungen oder Zinssätze, in Anteile anderer Organismen für gemeinschaftliche Anlagen, vor allem Hedge Fonds, oder direkt in übertragbare Wertpapiere oder andere Vermögenswerte und Finanzinstrumente, die per Gesetz erlaubt sind, oder in eine Kombination der oben erwähnten Anlageformen. Die Investitionen in jeden Teilfonds sind einerseits Marktschwankungen und andererseits Risiken unterworfen, die auf alle Investmentformen zutreffen; daher kann nicht garantiert werden, dass das Anlageziel erreicht wird. Bei der Investition in Wertpapiere, die weder Fondsaktien noch –Anteile sind, a) b) c) investiert die Gesellschaft nicht mehr als 10% des Nettovermögenswertes eines Teilfonds in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die weder an einer Börse notieren noch auf einem anderen Geregeltem Markt gehandelt werden; erwirbt die Gesellschaft nicht mehr als 10% eines Wertpapiers oder eines Geldmarktinstruments desselben Typs, welches vom gleichen Emittenten aufgelegt wurde; investiert die Gesellschaft nicht mehr als 20% der Nettovermögenswerte eines Teilfonds in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die vom selben Emittenten aufgelegt wurden. Die hier angeführten Einschränkungen gelten nicht für Wertpapiere, die von einem OECD-Mitgliedstaat oder dessen lokalen Behörden oder von öffentlichen internationalen Körperschaften mit regionaler, weltweiter oder EU-weiter 8 Ausdehnung aufgelegt oder garantiert werden. Die Gesellschaft wird dritten Parteien keine Darlehen gewähren. Ergänzend kann die Gesellschaft flüssige Mittel oder ähnliche Mittel halten. B. Risiken von Teilfonds, die in Hedge Fonds investieren C. Risiken von Teilfonds, die in Futures investieren und Risiken von Teilfonds, die besondere derivative Investmenttechniken anwenden A. Allgemeine Risikohinweise für alle Investitionen in Wertpapiere RISIKOHINWEISE Einleitung Als Alternative Investment Fonds ist die Gesellschaft nur für Personen geeignet, die generell Anlagerisiken und insbesondere das Risiko des Verlustes eines großen Teils oder der gesamten Erst- und Folgeinvestments auf sich nehmen können. Die Investments jedes Teilfonds unterliegen Marktschwankungen und Risiken, die alle Investments betreffen; es kann demnach keine Garantie in Bezug auf das Erreichen des Anlageziels gegeben werden. Anleger sollten zur Kenntnis nehmen, dass die im jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum beschriebene Investition in die jeweiligen Kategorien von Teilfonds besondere Erwägungen und spezielle zusätzliche Risiken, welche besonders mit dieser Anlageform und nicht typischerweise mit der Investition in andere Wertpapiere verbunden werden, mit sich bringt. Um die Lektüre dieses Kapitels zu erleichtern, wurden die hiernach angeführten die Risikohinweise in drei verschiedene Kapitel unterteilt: A. Allgemeine Risikohinweise für alle Investitionen in Wertpapiere Schnelle Veränderung der wirtschaftlichen Gegebenheiten: Der Erfolg jeder Investition wird sowohl von allgemeinen wirtschaftlichen Gegebenheiten, welche auf das Niveau und die Volatilität von Zinssätzen einwirken, als auch vom Ausmaß, in dem Anleger an Kapitalmärkten teilnehmen, und vom Zeitpunkt, zu dem er mit Investitionen in Kapitalmärkte einsteigt, beeinflusst. Unerwartete Volatilität oder Illiquidität von Märkten, in denen ein Teilfonds direkt oder indirekt Positionen hält, könnte die Handelsfähigkeit des Teilfonds beeinträchtigen oder Verluste verursachen. Handelsmanager und Handelsberater können solche Entwicklungen nicht beeinflussen, und es kann keine Versicherung darüber abgegeben werden, dass der Handelsmanager oder der Handelsberater solche Entwicklungen voraussehen wird. Behördliche und/oder politische Risiken: Die Höhe des Teilfondsvermögens kann von Änderungen von Regierungsprogrammen, Gesetzen und/oder Verfahrensmethoden von öffentlichen Behörden im Bereich der Steuergebung, Beschränkungen von ausländischen Investitionen, Währungsrückführungen, Währungsschwankungen und anderen gesetzlichen Entwicklungen und 9 Verordnungen der Länder, in denen das Vermögen des Teilfonds investiert ist, oder/und von internationalen politischen Entwicklungen, welche in diesen Ländern wirksam sind, beeinflusst werden. Marktrisiken: Märkte und bestimmte Anlageformen, in welche die Gesellschaft großteils investiert, können sich von Zeit zu Zeit, z.B. aufgrund von plötzlichen Änderungen der Steuerpolitik und der Regierungspolitik hinsichtlich Währungsrückführung oder aufgrund von Änderungen der Gesetzgebung in Bezug auf ausländischen Besitz von Unternehmen, als höchst volatil herausstellen. Diese Faktoren können den Preis beeinflussen, zu dem die Gesellschaft Positionen veräußert, um Rücknahmeanträge oder andere Finanzierungserfordernisse zu erfüllen. Außerdem befinden sich diese jungen Märkte in einer schnellen Wachstumsphase und sind weniger stark geregelt als die weltweit führenden Aktienmärkte. Im Allgemeinen sind solche Aktienmärkte weniger liquide, sodass der Kauf und Verkauf von Investments länger dauern könnte als auf dem meisten entwickelten Märkten, und Transaktionen daher zu ungünstigen Preisen durchgeführt werden müssen. Die allgemeinen Risiken des Wertpapiermarktes treffen auf jede Investition in Wertpapiere zu. Außerdem kann nicht garantiert werden, dass aufgrund von Investitionen in Einzeltitel keine Verluste erlitten werden, die genauso hoch oder höher als Verluste am gesamten Markt sind. Striktes Positionsmanagement verringert dieses Risiko, kann es aber nicht komplett ausschließen. Die vergangene Wertentwicklung gibt keinen Aufschluss auf die zukünftige Wertentwicklung: Im spekulativen Handel geben die vergangenen Resultate nicht unbedingt einen Hinweis auf die zukünftige Wertentwicklung. Die Tatsache, dass die Märkte, in welche die Gesellschaft investiert, noch im Entstehen begriffen sind, erhöht die Ungewissheit bezüglich ihrer zukünftigen Wertentwicklung. Abhängigkeit vom Handelsmanager oder von der Beziehung zum Handelsberater: Alle Entscheidungen hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft werden vom Verwaltungsrat der Gesellschaft im Einvernehmen mit dem Handelsmanager und/oder dem Handelsberater der Gesellschaft getroffen. Die Aufteilung der Investitionen wird vom Handelsmanager und/oder vom Handelsberater entschieden. Demzufolge hängt der Erfolg der Gesellschaft in der nahen Zukunft hauptsächlich von den Fähigkeiten des Handelsmanagers und/oder des Handelsberaters ab. Andere Tätigkeiten des Handelsmanagers und/oder des Handelsberaters: Der Handelsmanager und/oder der Handelsberater und seine/ihre Geschäftsführung sind auch an der Verwaltung anderer Fonds, welche möglicherweise ähnliche Transaktionen wie die Gesellschaft durchführen, beteiligt. Mögliche Interessenskonflikte: Der Handelsmanager und/oder Handelsberater widmet so viel Zeit und Ressourcen der Gesellschaft, wie es angemessen und vereinbar mit seinen/ihren Verwaltungspflichten ist. Die Vereinbarung mit dem 10 Handelsmanager und mit dem Handelsberater stellt für den Handelsmanager und/oder den Handelsberater oder ihre Auftraggeber kein Hindernis dar, andere InvestmentBeratungsgeschäfte oder andere Geschäfte auszuüben, auch wenn diese Geschäfte in Konkurrenz mit der Gesellschaft stehen und/oder einen beträchtlichen Teil der Zeit und der Ressourcen des Handelsmanagers und/oder Handelsberaters oder seines Personals in Anspruch nehmen. Der Handelsmanager und/oder Handelsberater ist/sind gegenwärtig zum Handelsmanager oder Handelsberater und/oder Investmentberater für andere Fonds bestellt, welche die gleichen oder ähnliche Ziele haben wie die Gesellschaft. Diese Aktivitäten könnten als Grund für einen Interessenskonflikt gesehen werden, da die Ressourcen des Handelsmanagers und/oder des Handelsberaters und die Zeit und Anstrengungen seines/ihres Personals nicht ausschließlich der Gesellschaft gewidmet werden, sondern zwischen diesem Geschäft und anderen Tätigkeiten aufgeteilt werden müssen. Die Auszahlung von Leistungshonoraren an den Handelsmanager und/oder an den Handelsberater könnte einen Interessenskonflikt mit sich ziehen, denn sie könnten den Handelsmanager und/oder den Handelsberater dazu anspornen, in spekulativere Anlageformen zu investieren, als es die Gesellschaft normalerweise tun würde. Der Handelsmanager und/oder der Handelsberater kann/können dem Administrator wichtige Informationen im Hinblick auf die Bewertung eines Teilfondsvermögens geben. Der Handelsmanager und/oder der Handelsberater kann/können bei Empfehlungen hinsichtlich dieser Bewertungen in einen Interessenskonflikt geraten, da eine Über- oder Unterbewertung direkten Einfluss auf die Festlegung des Nettoinventarwertes hat und daher auch auf die Höhe der auf Basis des Nettoinventarwertes berechneten Honorare, die an den Handelsmanager oder Handelsberater geleistet werden. In der Regel wird der Handelsmanager und/oder der Handelsberater acht geben, dass die Interessen des Fonds in den oben erwähnten Interessenskonflikten gewahrt werden. Berechnung des Nettoinventarwerts: Wie weiter unten im Kapitel “Festlegung des Nettoinventarwerts” beschrieben, könnten die neuesten Bewertungspreise eines Teilfondsvermögens nicht von einer unabhängigen oder offiziellen Quelle erhältlich sein, und die maßgeblichen Vermögenswerte müssten daher vom Verwaltungsrat der Gesellschaft mit angemessener Sorgfalt und in Treu und Glauben bewertet werden. Illiquidität einer Anlage in die Gesellschaft: Anteile an einem Teilfonds können wie beschrieben im maßgeblichen ergänzenden Emissionsmemorandum nur monatlich gekündigt werden. Falls die Rücknahmeanträge 10% des Nettoinventarwerts eines Teilfonds übersteigen, kann die Zahlung des Rücknahmepreises vom Verwaltungsrat der Gesellschaft so lange aufgeschoben werden, bis dem Teilfonds wieder genügend flüssige Mittel zur Verfügung stehend. Rücknahmeanträge können auch im Falle einer zeitweiligen Aufschiebung der Berechnung des Nettoinventarwerts verspätet ausgeführt werden, wenn 11 gewisse Ereignisse die die ordnungsgemäße Funktionswiese des Marktes beeinschränken, wie beschrieben unter „Zeitweilige Aufschiebung der Berechnung des Nettoinventarwerts“, eintreten. Risikofaktoren in Bezug auf Industriesektoren / geographische Regionen: Teilfonds, welche einen Teil ihrer Investitionen auf eine bestimmte Branche oder ein geographisches Gebiet konzentrieren, sind den Risiken und den Markteinflüssen ausgesetzt, welche diese besondere Branche oder dieses geographische Gebiet beeinflussen, wie z.B. schnelle Änderungen in dieser speziellen Branche oder in diesem geographischen Gebiet, die durch Gesetzesänderungen, generelle wirtschaftliche Gegebenheiten oder einem Konkurrenzzuwachs ausgelöst werden. Das kann bezüglich des maßgeblichen Teilfonds zu einer höheren Volatilität des Nettoinventarwerts der Anteile führen. Einige Teilfonds legen weltweit an. Hinsichtlich Teilfonds, die in Hedge Fonds investieren, muss angemerkt werden, dass – da die meisten Hedge Fonds Berater ihren Sitz in den USA haben – die jeweiligen Teilfonds eher zu den Beratern mit Sitz in den USA tendieren. Hedge Fonds haben ihren Sitz typischerweise in OffshoreGerichtsbarkeiten, z.B. in der Karibik. Hedge Fonds, die in Japan und Europa verwaltet werden, haben auch üblicherweise ihren Sitz in einem Offshore-Gebiet. Sollten sich diese Gesetze während des Bestehens der Gesellschaft völlig oder teilweise ändern, können sich die an die Gesellschaft und ihre Anteilsinhaber gestellten gesetzlichen Anforderungen erheblich von den gegenwärtigen Anforderungen unterscheiden. Fremdwährungsrisiko: Obwohl Anteile an den Teilfonds gegenwärtig nur in ihren jeweiligen Bewertungswährungen angegeben werden, können die Teilfonds einen Teil oder ihr gesamtes Vermögen in Wertpapiere investieren, welche in anderen Währungen ausgedrückt sind. Der Nettoinventarwert von Anteilen, die in ihrer jeweiligen Bewertungswährung angegeben sind, schwankt entsprechend den Kursänderungen zwischen der Bewertungswährung und den Währungen, in denen die Investments ausgedrückt werden. Fremdwährungsschwankungen könnten die Performance des Teilfonds erheblich beeinflussen. Um hinsichtlich einiger Teilfonds das Währungsrisiko abzusichern, kann der Handelsmanager oder Handelsberater verschiedene derivative Finanzinstrumente verwenden einschließlich, aber nicht ausschließlich, Optionen, Futures, Forwards1 und Swaps2, auf welche die unter „C. Risiken von Teilfonds, welche in Futures investieren und Risken von Teilfonds, welche spezielle derivative Instrumente benützen“ beschriebenen 1 Änderungen des/der anzuwendenden Gesetze(s): Die Gesellschaft muss verschiedene gesetzliche Anforderungen, einschließlich Wertpapier- und Steuergesetze, erfüllen, die von den Gerichtsbarkeiten, in denen sie tätig ist, verhängt wurden. Unbedingte Termingeschäfte, die im Gegensatz zu Futures zwischen Käufer und Verkäufer direkt, d.h. nicht über die Börse, abgeschlossen werden 2 Tausch, bei dem die Partner Zahlungsverpflichtungen austauschen, wobei feste Zinszahlungen gegen variable getauscht oder Kredite in verschiedenen Währungen getauscht werden 12 Risiken zutreffen können. Das Währungsrisikomanagement kann einen negativen Einfluss auf die Performance der Teilfonds haben. Die o.a. Bestimmungen gelten auch für jede Klasse von Anteilen, welche in einer von der Bewertungswährung des jeweiligen Teilfonds abweichenden Währung ausgedrückt werden. Anleger sollten zur Kenntnis nehmen, dass der Nettoinventarwert je Anteil sowohl steigen als auch fallen kann, was im schlechtesten Fall zu einem Totalverlust des Anteilswertes führen kann. Es ist möglich, dass ein Anleger den investierten Betrag nicht zurückbekommt, besonders wenn Anteile bald nach der Ausstellung gekündigt werden und Gebühren dafür verrechnet werden. Veränderungen der Wechselkurse können auch zur Folge haben, dass der Nettoinventarwert je Anteil in der Basiswährung des Anlegers steigt oder fällt. Es kann von der Gesellschaft, den Mitgliedern des Verwaltungsrats oder dem Handelsmanager oder dem Handelsberater der Gesellschaft keine Garantie in Bezug auf die zukünftige Performance oder zukünftige Gewinne gegeben werden. B. Risiken von Teilfonds, die in Hedge Fonds investieren Teilfonds, die wie im jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum beschrieben in Hedge Fonds investieren, tragen zusätzlich zu den oben angegebenen allgemeinen Risiken folgende besondere Risiken hinsichtlich ihrer Investition in Hedge Funds. Bruchteilsvermögen von Hedge Fonds, die von Beratern verwaltet werden: Um die Streuung von Managementstrategien und Märkten zu gewährleisten, wählt der Handelsmanager oder der Handelsberater eine gewisse Anzahl von Ziel-Hedge Fonds, welche von unabhängig arbeitenden Beratern verwaltet werden, aus. Obwohl eine solche Streuung auf eine Verminderung des Verlustrisikos abzielt, während gleichzeitig von Preisschwankungen profitiert wird, kann nicht garantiert werden, dass die Streuung der ZielHedge Fonds und der jeweiligen Berater keine Verluste von gewissen Hedge Fonds mit sich zieht, in welche die jeweiligen Teilfonds investieren, und dass diese Verluste nicht größer als die Gewinne die von anderen Hedge Fonds erwirtschaftet wurden, sind. Versehentliche Konzentration: Es ist möglich, dass eine gewisse Anzahl von Hedge Funds, welche von demselben oder von anderen Beratern verwaltet werden, beträchtliche Positionsgrößen im selben Wertpapier gleichzeitig halten. Diese versehentliche Konzentration würde das Streben des Teilfonds nach Diversifikation stören. Der Teilfonds versucht daher, solche versehentlichen Konzentrationen im Zuge seiner regelmäßigen Kontrollen und Umverteilungen zu vermindern. Es kann aber nicht garantiert werden, dass die Wahl einer gewissen Anzahl von Hedge Funds, welche von anderen Beratern verwaltet werden, zu einer besseren Performance oder Streuung führen als die Wahl von Hedge Fonds, die von einem einzigen Berater verwaltet wird. Letztendlich kann der jeweilige Teilfonds auch jederzeit ZielHedge Fonds, welche von zusätzlichen Beratern verwaltet werden, auswählen. Solche Vermögensumverteilungen können sich negativ auf die Performance von Teilfonds auswirken. 13 Zukünftige Gewinne: Es kann nicht versichert werden, dass die Strategien, welche von Hedge Fonds in der Vergangenheit, um attraktive Gewinne zu erzielen, verwendet wurden weiterhin erfolgreich sein werden oder dass die Gewinne aus Investitionen von Teilfonds so hoch sind wie jene Gewinne, die in der Vergangenheit von Teilfonds oder Zielfonds erreicht wurden. Verlass auf Berater und wichtige Angestellte: Die Ziel-Hedge Fonds werden auf Basis von persönlichen Investitionsmethoden der Berater ausgewählt. Wenn innerhalb eines Unternehmens für Vermögensmanagement bestimmte Personen nicht verfügbar sind, ist es absehbar, dass keine andere Person ihre Position übernehmen kann. Es ist daher möglich, dass ein Teilfonds bestimmte Anteile am jeweiligen Ziel-Hedge Fonds in seinem besten Interesse auflösen muss. Die Auflösung solcher Positionen könnte Verluste zur Folge haben. Andere Tätigkeiten der Berater: Die Berater verwalten gegenwärtig andere Fonds oder Konten zu Gunsten von anderen Kunden und wollen die Anzahl ihrer Managementaufträge vergrößern. Die Berater können sich in einer Lage befinden, in der sie Order für andere Fonds oder Konten geben müssen, welche den Hedge Fonds ähneln, in welche die Teilfonds bereits investieren. Die Performance von Investments der jeweiligen Teilfonds könnte von der Art beeinflusst werden, in der Order für alle von einem Berater verwalteten Fonds und Konten gegeben und ausgeführt werden. Risiken von besonderen Methoden, die von Hedge Fonds angewandt werden: Viele der Ziel-Hedge Fonds wenden besondere Anlagemethoden an, welche zur Folge haben können, dass die Investition des Teilfonds Risiken ausgesetzt ist, welche sich von den auf Wertpapiere und Anleihen zutreffenden Risiken unterscheiden. Die jeweiligen Teilfonds sind nicht darauf ausgelegt, mit gesamten Finanzmärkten zu korrelieren und sollten nicht als Ersatz zu Kapital- oder festverzinslichen Wertpapier-Investitionen gesehen werden. Starker Hebel-Effekt: Die von den Beratern eingeschlagenen Hedge FondsAnlagestrategien arbeiten oft mit Hebel. Der Hebel-Effekt ermöglicht größere Gewinne und Gesamterträge, vergrößert jedoch gleichzeitig auch die Volatilität des jeweiligen Hedge Fonds und daher auch das Risiko. Verringerung des Prozentsatzes des in Hedge Fonds investierten Vermögens: Der Teilfonds kann zusätzliche Beteiligungen von bereits existierenden Anteilsinhabern und die Zulassung von neuen Anteilsinhabern monatlich akzeptieren. Es ist jedoch möglich, dass Hedge Fonds, in die ein bestimmter Teilfonds investiert, zusätzliche Kapitalbeteiligungen oder die Zulassung von neuen Teilhabern nicht genauso oft akzeptieren. Demzufolge könnte der jeweilige Teilfonds erst verspätet die Möglichkeit haben, in einen solchen Hedge Fonds zu investieren. Diese Verspätung könnte unter bestimmten Umständen die Ursache dafür sein, dass der Prozentsatz des in Hedge Fonds investierten Teilfondsvermögens verringert wird. Risiko von Darlehen: Hedge Fonds können für Handelsmethoden mit Hebelwirkung Fremdmittel aufnehmen. Einige Hedge Fonds unterliegen bezüglich des Ausmaßes von ausgeliehenen Positionen 14 möglicherweise keinen Einschränkungen und halten daher jederzeit ein zu ihrem Kapital verhältnismäßig großes Ausmaß von geliehenen Positionen. Außerdem kann ein Teilfonds Darlehen bis zu maximal 200% seines Netto-inventarwertes aufnehmen, um in Hedge Fonds zu investieren, falls dies im jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum festgesetzt wurde. Den Anlegern muss bewusst sein, dass ihr Risiko als Folge einer Verminderung des Nettoinventarwerts von Hedge Fonds, die mit Darlehensaufnahmen investiert wurden, größer sein kann und daher das jeweilige Kapitalrisiko, dem der Teilfonds ausgesetzt ist, auch höher ist. Darlehen zum Zwecke des Kaufs von Wertpapieren kann einem Hedge Fonds einen größeren Kapitalzuwachs ermöglichen, wobei gleichzeitig die Spesen sowie das Kapitalrisiko des Hedge Fonds und indirekt auch des Teilfonds erhöht werden. Falls das Hedge Fonds-Vermögen außerdem nicht genügt, um die Summe und die Zinsen der Hedge Fonds-Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, könnte der Teilfonds einen Totalverlust seiner Investition in diesen speziellen Hedge Fonds erleiden. Zusätzliche Risiken bezüglich Investitionen in Hedge Fonds: Einige Teilfonds können in Anteile an Hedge Fonds investieren, die in ihrem Ursprungsland keiner permanenten Kontrolle durch eine Aufsichtsbehörde unterliegen und dadurch keinen angemessenen Schutz für die Investoren gewährleisten. Obwohl die Risiken, welche Investitionen in Hedge Fonds mit sich bringen, auf den Verlust des in den jeweiligen Teilfonds beigesteuerten Investmentbetrags beschränkt sind, sollten sich Investoren nichtsdestotrotz darüber bewusst sein, dass Investitionen in nicht regulierte Hedge Fonds risikoreicher sind als Investitionen in regulierte Fonds mit einer Alternative Investment Strategie. Solche Risiken sind unter anderem das Fehlen von Wirtschaftsprüfungsstandards und das Fehlen von Aufsichtsbehörden, welche der Instanz, die als Depotbank und/oder zentraler Verwalter fungiert, Regeln und Vorschriften auferlegen. Investoren sollten beachten, dass der jeweilige Teilfonds einen Großteil seines Vermögens in unregulierte Hedge Fonds investieren kann. Zusätzlich kann der Wert einer Anlage in einen Hedge Fonds, in den der jeweilige Teilfonds investiert, durch Währungsschwankungen in dem Land, in dem der Hedge Fonds anlegt, durch Devisenverkehrvorschriften oder durch verschiedene Steuergesetze der maßgeblichen Länder (einschließlich Quellensteuer), durch Regierungsänderungen oder Wandel der Geld- oder Wirtschaftspolitik der maßgeblichen Länder beeinflusst werden. Falls ein bestimmter Hedge Fonds, in den ein Teilfonds investiert, seine Positionen nicht veräußern kann und daher einer vom Teilfonds verlangten Zahlungsaufforderung nicht nachkommen kann, dann kann die Zahlung der Rücknahmepreises von Anteilen am Teilfonds verzögert werden, bis Geldmittel erhältlich sind. Dasselbe trifft auf Hedge Fonds mit einer beschränkten Anzahl von Anteilen, die auf einmal gekündigt werden können, zu. Die jeweiligen Teilfonds können in nicht regulierte Hedge Fonds investieren. Viele dieser Hedge Fonds arbeiten möglicherweise mit großer Hebel-Wirkung und gehen manchmal große Positionen mit hoher Volatilität 15 ein. Die Berater solcher Hedge Fonds können sich auf ein geographisches Gebiet oder auf eine Anlageklasse konzentrieren, wobei sie das Risiko dieses speziellen Markts oder schneller Veränderungen des geographischen Gebiets oder der Anlageklasse eingehen. Diese Investitionen können höchst spekulativ sein. Bewertung von Hedge Fonds: Die Methode, mit welcher der Nettoinventarwert je Anteil des jeweiligen Teilfonds errechnet wird, setzt voraus, dass sein Anteilsbesitz an Hedge Fonds bewertet werden kann. Bei der Bewertung eines solchen Anteilsbesitzes muss sich der jeweilige Teilfonds auf finanzielle Informationen des Hedge Fonds selbst verlassen. Unabhängige Bewertungsquellen, wie z.B. Kursberichte, sind möglicherweise für Hedge Fonds nicht verfügbar. Die Investoren werden besonders gewarnt, dass: • der Nettoinventarwert je Anteil der jeweiligen Teilfonds erst nachdem der Wert ihrer Investitionen selbst festgelegt wurde, berechnet werden kann was eine bestimmte Zeit nach dem maßgeblichen Bewertungstag in Anspruch nehmen könnte, wenngleich eine solche Bewertung vor dem nächsten Bewertungstag ausgeführt werden muss; • dass die Anzahl der vom Anleger gezeichneten Anteile und der Rücknahmepreis der vom Anleger gekündigten Anteile möglicherweise nicht festgelegt werden können, bis der Nettoinventarwert je Anteil festgesetzt wird. Außerdem ist es möglich, dass sowohl die gesetzliche Infrastruktur als auch Standards bei der Wirtschafts- und Betriebsprüfung und der Rechenschaftslegung in Ländern, wo Investitionen getätigt werden, nicht den gleichen Schutz für den Anleger oder die gleiche Informationsoffenlegung bieten wie entwickelte Wertpapiermärkte. Kumulierung von Spesen: Falls Teilfonds beabsichtigen, in Hedge Fonds zu investieren, fallen für die jeweiligen Anteilsinhaber doppelte Kosten und Spesen an (wie z.B. Managementgebühr einschließlich Leistungshonorare, Depotgebühr, zentrale Verwaltungsgebühr etc.). Umfang von Honoraren: Die Zahlung von Honoraren, die auf Basis von Managementergebnissen errechnet werden, könnte den Investmentmanager bestärken, risikoreichere und volatilere Platzierungen zu wählen als ohne die Existenz solcher Honorare. Wie bereits für eine Kategorie von Teilfonds im ergänzenden Emissionsmemorandum angegeben, könnten Honorare an den Investmentmanager wie beschrieben im jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum als ein Prozentsatz des Bruttovermögens berechnet werden. Solche Spesen könnten dann auf Basis des Bruttovermögens berechnet werden, und da einige Teilfonds möglicherweise Darlehen bis zu 200% ihres Nettoinventarwerts aufnehmen, könnte der dem Investmentmanager bezahlte Spesenbetrag beträchtlich höher sein, als wenn solche Spesen als Prozentsatz des Nettoinventarwerts berechnet würden. 16 Long/Short-Positionen: Ein Teilfonds und (sofern vorhanden) Hedge Fonds, in die er investiert, werden gemäß der Anlagebeschränkungen und gemäß dem ergänzenden Emissionsmemorandum routinemäßig Wertpapieren ShortPositionen eingehen und in diesem Ausmaß Wertpapiere ausleihen. Da die geliehenen Wertpapiere, die jene decken, mit denen ein Leerverkauf getätigt wurde, später durch Marktkäufe ersetzt werden müssen, hat eine Aufwertung des Marktpreises dieser Wertpapiere (welche potentiell unbeschränkt ist) einen Verlust zur Folge. Der Kauf von Wertpapieren, um die Short-Position/die ungedeckte Position zu decken, kann wiederum dazu führen, dass der Marktpreis und dadurch auch Verluste weiter steigen. Außerdem könnte ein Teilfonds und/oder (sofern vorhanden) ein ZielHedge Fonds vorzeitig gezwungen sein, eine Short-Position zu schließen, falls die Gegenpartei, von welcher der Teilfonds und/oder der Ziel-Hedge Fonds das Wertpapier geliehen hat, dieses zurückverlangt. C. Risiken von Teilfonds, die in Futures investieren, und Risiken von Teilfonds, die spezielle derivative Investmentmethoden anwenden Teilfonds, welche spezielle Anlagemethoden anwenden und Teilfonds, deren Ziel es ist, wie beschrieben im jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum in FutureKontrakte zu investieren, tragen im Hinblick auf solche besondere Anlagemethoden folgende besondere Risiken. Der Markt für Forward- und FutureKontrakte, Optionen, Swaps und andere derivative Finanzinstrumente kann extrem volatil sein, und das Risiko, einen Verlust auf diesen Märkten einzufahren, ist sehr hoch. Optionen: Sowohl der Kauf als auch der Verkauf von Call- und PutOptionen beinhaltet Risiken. Obwohl das Risiko von Käufern einer Option auf den Kaufpreis der Option (Prämie) beschränkt ist, unterliegt eine Investition in eine Option möglicherweise einer größeren Schwankung als eine Investition in die zugrundeliegenden Wertpapiere. Theoretisch ist der Verlust des Ausstellers einer nicht gedeckten Call-Option potentiell unbeschränkt, aber praktisch ist der Verlust durch die Laufzeit der Call-Option begrenzt. Das Risiko von Ausstellern einer Put-Option besteht darin, dass der Preis des zugrundeliegenden Wertpapiers möglicherweise unter den Ausübungspreis einer solchen Option fällt. Futures: Die Anlage in Futures ist volatil und bedingt eine hohe HebelWirkung. Futures-Märkte sind sehr volatil. Die Rentabilität des jeweiligen Teilfonds hängt teilweise von der Fähigkeit des Handelsmanagers / Handelsberaters ab und (sofern vorhanden) hinsichtlich des Ziel-Hedge Fonds von der Fähigkeit des jeweiligen Beraters, Markttrends korrekt zu analysieren, welche von Regierungsprogrammen und –plänen, internationalen politischen und wirtschaftlichen Ereignissen, veränderten Verhältnissen zwischen Angebot und Nachfrage, Handlungen von Regierungen oder veränderten Zinssätzen beeinflusst werden. Zusätzlich ist es möglich, dass Regierungen von Zeit zu Zeit auf bestimmten Märkten, besonders auf Währungsmärkten intervenieren. Diese Interventionen können solche Märkte direkt oder indirekt beeinflussen. Da 17 nur eine geringe Einschusszahlung nötig ist, um auf Futures-Märkten zu handeln, sind Futures-Transaktionen durch einen starken Hebel-Effekt charakterisiert. Infolgedessen kann eine relativ geringe Preisveränderung eines Futures-Kontraktes beträchtliche Verluste für den jeweiligen Teilfonds und eine entsprechende Verringerung des Nettoinventarwerts je Anteil am jeweiligen Teilfonds zur Folge haben. Futures-Märkte können illiquide sein: Die meisten Futures-Märkte beschränken Kursschwankungen von Futures-Kontrakten während eines einzigen Handelstages. Wenn der Kurs eines Futures-Kontraktes um den Betrag, der das Tageslimit ausmacht, gesunken oder gestiegen ist, können Positionen weder eingegangen noch getilgt werden. In der Vergangenheit hat es sich bereits ereignet, dass FuturesKontrakte das Tageslimit über mehrere aufeinanderfolgende Tage hindurch überschritten haben, wodurch wenig oder kein Handel möglich war. Ähnliche Vorkommnisse könnten die schnelle Auflösung von ungünstigen Positionen verhindern damit den jeweiligen Teilfonds beträchtliche Verluste zufügen. Auch wenn die Kurse solche Tageslimits nicht erreichen, ist es möglich, dass der Fonds keine zufriedenstellenden Preise erzielt, wenn die auf dem Markt gehandelten Volumina nicht genügen, um alle Positionen wie gewünscht veräußern zu können. Es ist auch möglich, dass die US-Aufsichtsbehörde für den Warenterminhandel, die Commodity Futures Trading Commission („CFTC“), oder eine ähnliche Institution in einem anderen Land die Notierung eines bestimmten Kontraktes an einer Börse aufhebt, die sofortige Veräußerung des Kontrakts anordnet oder den Handel eines Kontrakts auf Transaktionen beschränkt. gegen Lieferung Futures-Preise sind volatil Kursbewegungen von Future- und Forward-Kontrakten werden unter anderem von Regierungs-, Handels-, Steuer-, Geldund Devisenkontrollprogrammen; nationalen, internationalen, politischen und wirtschaftlichen Ereignissen und Änderungen von Zinssätzen beeinflusst. Regierungen greifen von Zeit zu Zeit in FuturesMärkte mit der Absicht ein, um Preise direkt zu beeinflussen. Optionen auf Futures: Optionen auf Futures-Kontrakte sind ähnlich riskant wie ungedeckte Futures-Kontrakte, weil solche Optionen volatil sind und eine hohe Hebelwirkung voraussetzen. Die einzelnen Entwicklungen an den Futures-Märkten, welche die Basiswerte der Optionen darstellen, können nicht genau vorausgesagt werden. Der Käufer einer Option kann den gesamten Kaufpreis (Prämie) der Option verlieren. Der Verkäufer einer Option kann die Differenz zwischen der für die Option erhaltenen Prämie und dem Preis des Futures-Kontrakts, welcher der Option zugrunde liegt und welchen der Verkäufer bei Ausübung der geschriebenen (sold) Option kaufen (put) oder liefern (call) muss, verlieren. Außerbörsliche Transaktionen: Einige Teilfonds können außerbörslich mit Banken oder Brokern als Geschäftspartner handeln. Teilnehmer an solchen Märkten sind nicht gegen vertragsbrüchige Geschäftspartner geschützt, denn solche Kontrakte werden nicht von einer Börse oder einer Clearing Stelle garantiert. 18 Risiko von Gegenparteien: Ein Teilfonds kann der Zahlungsfähigkeit einer oder mehrerer Gegenparteien als Folge ihrer investierten Positionen ausgesetzt sein. Wenn eine Gegenpartei mit seinen Verpflichtungen in Verzug gerät und der jeweilige Teilfonds seine Rechte in Bezug auf seine Investitionen verspätet oder gar nicht ausüben kann, ist es möglich, dass er einen Rückgang des Wertes seiner Position erlebt, Einnahmen verliert und Kosten tragen muss, um seine Rechte durchzusetzen. Solche Risiken steigen, wenn der jeweilige Teilfonds nur eine beschränkte Anzahl von Gegenparteien hat. Mögliche Auswirkungen spekulativen Positionslimits von Die Aufsichtsbehörde für den Warenterminhandel (CFTC) und die US-Börsen haben im Hinblick auf die maximale Netto-Long- oder NettoShort-Position, die eine Person in einem speziellen Futures-Kontrakt halten oder kontrollieren darf, Beschränkungen, welche als „Spekulative Positionslimits“ bezeichnet werden, festgesetzt. Alle Positionen, die von allen Konten gehalten werden, welche die Handelsberater innehaben oder kontrollieren, einschließlich jedes Teilfonds-Kontos, werden zusammengelegt, um die Einhaltung der Positionslimits zu überprüfen. Obwohl es gegenwärtig nicht geplant ist, wäre es möglich, dass Handelsanweisungen für alle Handelsberater abgeändert und von einem Teilfonds gehaltene Positionen glattgestellt werden müssen, um die Überschreitung dieser Limits zu verhindern. Diese Änderung oder Glattstellung – falls erforderlich – könnte die Geschäfte und Rentabilität des Teilfonds negativ beeinflussen. Termingeschäfte Ein Teilfonds kann mit Devisen- und Edelmetall-Kontrakten einschließlich Devisentermingeschäfte handeln. In diesem Zusammenhang handelt der Teilfonds mit den Clearing Brokern, um die Terminlieferung einer bestimmten Fremdwährung zu gewährleisten. Zu Beginn werden die Clearing Broker als Gegenpartei des Teilfonds bei diesem Termingeschäft agieren, aber die Clearing Broker können eine angeschlossene oder nicht angeschlossene Firma auswählen, damit sie als Gegenpartei des Teilfonds agiert. Obwohl der Fremdwährungsmarkt generell nicht unbedingt als volatiler als andere Warenmärkte gilt, gibt es dort weniger Schutz gegen Verzug bei Forwards mit Währungen als beim Handel von Fremdwährungs-Futures und Optionen auf Börsen, denn solche Termingeschäfte werden nicht von einer Börse oder einer Clearing-Stelle garantiert. Hinsichtlich dieses Handels profitiert nicht jeder Teilfonds vom Schutz von den jeweiligen Regulierungen einschließlich der Trennung von Fondsgeldern. Im Hinblick auf Termingeschäfte ist es auch möglich, dass das Vermögen des Teilfonds als Einschusszahlung bei der Gegenpartei (z.B. der Bank oder dem Händler, der mit der Gesellschaft handelt) für diese Fremdwährungs- oder Edelmetallgeschäfte hinterlegt werden muss. Es gibt keine Gewissheit, dass die Gegenpartei, oder sogar die Gegenpartei der Gegenpartei, ihren Verpflichtungen bezüglich des Termingeschäftes einhalten wird, wodurch dem Teilfonds möglicherweise beträchtliche Verluste zugefügt werden. Börsen außerhalb der USA 19 Die Gesellschaft darf Futures- und Options-Kontrakte auf Börsen außerhalb der USA handeln. Der Handel auf solchen Börsen wird nicht von einer US-Regierungsbehörde kontrolliert und kann deshalb riskanter sein als der Handel an US-Börsen. Außerdem könnten aufgrund von ungünstigen Änderungen des Wechselkurses zwischen US-Dollar und der Währung, in der gehandelt wird, mögliche Gewinne zunichte gemacht werden und Verluste entstehen. Marktgegebenheiten erfolgreich sein werden. Zusätzlich ist nicht bekannt, welchen Einfluss (wenn überhaupt) die Größe des Unternehmenskontos im Pool des Handelsberaters oder die Steigerung der Gesamtsumme aller verwalteten Fonds auf die Performance der Handelsstrategien des Handelsberaters haben wird. Verlass auf die durch den Verwaltungsrat ausgewählten professionellen Handelsberater Der Handelsverwalter stellt eine Auswahl von Handelsberatern zusammen, die professionelle Handelsberater sein müssen und vom Verwaltungsrat genehmigt werden müssen. Es kann nicht garantiert werden, dass von Handelsberatern erzielte Gewinne nicht gesamt oder teilweise durch Verluste, die von anderen Handelsberatern verursacht wurden, ausgeglichen werden (oder umgekehrt). Der Erfolg oder Misserfolg der Gesellschaft, gewinnbringend an Futures- und Termin-Märkten und ähnlichem zu handeln, hängt von den Fähigkeiten der vom Verwaltungsrat ausgewählten Handelsberater ab. Durch Beschluss des Verwaltungsrates kann ein Teilfonds von einem oder mehreren Handelsberatern verwaltet werden. Der Erfolg der Handelsstrategie eines Handelsberaters hängt möglicherweise vom zukünftigen Auftreten von Preistrends an den gehandelten Märkten ab. Jeder Faktor, der die Durchführung zeitlich günstiger Geschäfte negativ beeinflussen könnte, wie z.B. ein bedeutendes Sinken der Liquidität auf einem bestimmten Markt, wirkt sich auch auf die Rentabilität negativ aus. Außerdem können die Handelsberater von Zeit zu Zeit ihre Strategie ändern, um Marktbewegungen besser einschätzen zu können. Aufgrund dieser gelegentlichen Änderungen ist es möglich, dass die Handelsstrategien, welche von den Handelsberatern zukünftig verwendet werden, von den gegenwärtig verwendeten Strategien abweichen. Es kann nicht garantiert werden, dass die Handelsstrategien der Handelsberater und allen Multi-Beraterstrategie (nur gültig für Teilfonds, die zwei oder mehr Handelsberater haben) Um Handelsmethoden und –märkte zu streuen, kann der Handelsverwalter Handelsberater vorschlagen, die seiner Meinung nach voneinander unabhängig sind. Obwohl diese Streuung Verluste bei gleichzeitiger Möglichkeit, gewinnbringende Kursbewegungen zu nützen, ausgleichen soll, kann nicht versichert werden, dass der Einsatz von mehreren Handelsberatern keine Gesamtverluste zur Folge hat, welche von einem Handlesberater erlitten wurden und welche die Gewinne von (einem) anderen Handelsberater(n) übersteigen. Außerdem könnte der Handelsverwalter auch Handelsberater vorschlagen, die ihre Transaktionen tendenziell auf ähnliche Warengruppen konzentrieren. Unter diesen Umständen kommt es womöglich gar nicht zu einer solchen Streuung. 20 Gegenparteien oder die Broker des jeweiligen Hedge Fonds hat. Strukturelle Risiken Die Gesellschaft wurde als UmbrellaFonds mit verschiedenen Teilfonds aufgelegt. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der verschiedenen Teilfonds sind voneinander getrennt. In der Ausübung ihrer Verpflichtungen gemäß dem Kundenvertrag werden die Clearing Broker nur für und zugunsten des jeweiligen Teilfonds handeln. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft wird sicherstellen, dass der Regress der Clearing Broker betreffend die Verpflichtungen und Verbindlichkeiten des betreffenden Teilfonds nach Kundenvertrag auf den jeweiligen Teilfonds beschränkt sind. Die Clearing Broker, die für und zugunsten des jeweiligen Teilfonds handeln, haben keinen Regressanspruch auf die Begleichung von Verpflichtungen und Verbindlichkeiten im Hinblick auf einen anderen Teilfonds der gesamten Gesellschaft. Der Verwaltungsrat wird auch sicherstellen, dass diese Regelungen hinsichtlich der Verpflichtungen und Verbindlichkeiten der Teilfonds gegenüber anderen Gläubigern auch eingehalten wird. Risiko der Marktteilnehmer: Die Behörden, einschließlich Brokerunternehmen und Banken, mit denen ein Teilfonds, oder (sofern vorhanden) ein Ziel-Hedge Fonds Geschäfte tätigt, können in finanzielle Schwierigkeiten geraten, welche ihre operativen Möglichkeiten oder die Kapitalpositionen dieser Gegenpartei beeinträchtigen. Wenn ein Teilfonds in Hedge Fonds investiert, muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Gesellschaft keine Kontrolle über die Anmerkung: Obenstehende Liste von Risikofaktoren ist keine vollständige Aufzählung der Risiken, die im Falle einer Investition in die Gesellschaft oder die Märkte, in denen sie handelt, entstehen können. Potentielle Anleger sollten den ganzen Prospekt durchlesen und versuchen, sich mit den Risiken von Alternativen Investments vertraut zu machen, bevor sie beschließen, in Anteile zu investieren. ART DER ANTEILE Anteile werden als nichtzertifizierte Inhaberanteile ausgegeben und durch eine Bestätigung über den Anteilsbesitz bescheinigt. Anteile können in Stückelungen von bis zu drei Kommastellen ausgegeben werden. Anteilsbruchteile haben kein Stimmrecht, sind aber berechtigt, an etwaigen Dividendenausschüttungen sowie am Gewinnund Liquidationserlös des jeweiligen Teilfonds teilzunehmen. AUSSCHÜTTUNG Es ist die Absicht des Verwaltungsrats der Gesellschaft, den Anteilsinhabern anlässlich der Jahresversammlung vorzuschlagen, von der Ausschüttung von Dividenden Abstand zu nehmen. ZEICHNUNG, AUSGABE UND RÜCKNHAME DER ANTEILE Nach der Erstausgabe ist der Ausgabepreis je Anteil eines jeden Teilfonds (der „Ausgabepreis“) gleich dem Nettoinventarwert je Anteil des jeweiligen Teilfonds. Eine maximale 21 Verkaufsprovision, wie angegeben für jede Anteilsklasse jedes Teilfonds und wie angegeben im Fact Sheet jedes Teilfonds, kann außerdem von den Anlegern an die Vertriebsstellen oder andere Zwischenhändler zu erlegen sein. Anleger, deren Anträge akzeptiert werden, bekommen nach Eingang des Antragsformulars Anteile zugeteilt, berechnet auf der Basis des am Bewertungstag (der „Bewertungstag“) festgesetzten Nettoinventarwerts je Anteil wie definiert im jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum einer jeden Kategorie von Teilfonds, vorausgesetzt dass dieses Antragsformular beim eingetragenen Firmensitz der Transferstelle zu einem Zeitpunkt eingeht, der im jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum für jede Anteilsklasse (sofern vorhanden) jedes maßgeblichen Teilfonds definiert wird. Für Vertriebspartner können jedoch im Hinblick auf den Erhalt des Antragsformulars andere Fristen gelten, vorausgesetzt dass alle Anteilsinhaber gleich behandelt werden. Dies trifft besonders auf bestimmte Länder zu, die sich in einer anderen Zeitzone als die Transferstelle befinden. Dasselbe gilt für den Erhalt von Kündigungs- und Umwandlungsanträgen. Anteilsinhaber werden dazu aufgefordert, sich über die geltenden Fristen bei dem jeweiligen Vertriebspartner zu informieren. Ein Vertriebspartner darf die Weiterleitung von Anweisungen nicht verzögern, um persönlich von einer Änderung des Nettoinventarwerts zu profitieren. Zahlungen für die Anteile müssen entweder in der Bewertungswährung des jeweiligen Teilfonds, in der Anteilswährung der Anteilsklasse (sofern vorhanden) oder in einer anderen frei konvertierbaren Währung erfolgen. Die Kosten von etwaigen Währungsumtauschgebühren werden dem Anleger berechnet. Die Zahlung des Ausgabepreises muss innerhalb eines Zeitraums geleistet werden, der für jeden Teilfonds im jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum definiert ist. Die Gesellschaft behält das Recht vor, den Anteilsbesitz einer Person, Firma oder Körperschaft einzuschränken oder zu verbieten. Falls Neuinvestitionen außerdem das Erreichen des Investitionsziels negativ beeinflussen würden oder dem Teilfonds auf andere Weise schaden würden, kann der Verwaltungsrat nach eigenem Ermessen entscheiden, die Ausgabe von Anteilen ganz oder teilweise auszusetzen. Vollständige Zeichnungen können von den Antragstellern nicht mehr widerrufen werden. Zeichnungen werden als vollständig angesehen, sobald sowohl das Antragsformular als auch der Zeichnungsbetrag bei der Depotbank/Transferstelle eingegangen sind. Eine unvollständige Zeichnung kann von der Transferstelle innerhalb des im jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum angegebenen Zeitraums als null und nichtig betrachtet werden. Die Gesellschaft und jeder autorisierte Finanzvermittler oder Agent müssen jederzeit die Verpflichtungen, die ihnen durch Luxemburger Gesetz, Regeln und Verordnungen hinsichtlich der Bekämpfung von Geldwäsche in ihrer jeweils gültigen Fassung vorgegeben werden, erfüllen. Jeder autorisierte Finanzvermittler oder Agent muss außerdem Arbeitsabläufe annehmen die 22 die Erfüllung der o.a. Verpflichtungen sicherstellen. Beschränkungen, die sich auf die Ausgabe von Anteilen an Institutionellen Teilfonds oder Klassen beziehen. Einige Teilfonds oder einige Klassen innerhalb eines Teilfonds können auf institutionelle Anleger beschränkt sein, wie z.B. Finanzinstitute und Professionelle des Finanzsektors, die im eigenem Namen unterzeichnen, Versicherungsund Rückversicherungsgesellschaften, Sozialversicherungen und Pensionsfonds, Industrieund Finanzgruppen und die Strukturen, die sie gründen, um ihre Fonds zu verwalten. Die Transferstelle verweigert die Ausgabe oder die Umwandlung von Anteilen institutioneller Teilfonds oder Klassen, wenn nicht genügend Beweise dafür vorliegen, dass die Gesellschaft, an welche diese Anteile verkauft werden, ein institutioneller Anleger ist. Um zu bestimmen, ob es sich um einen institutionellen Anleger handelt, berücksichtigt der Verwaltungsrat die Richtlinien und Empfehlungen (sofern vorhanden) der jeweiligen Aufsichtsbehörde. Institutionelle Anleger, die in ihrem eigenen Namen, jedoch für das Konto einer Drittpartei, Anteile zeichnen, müssen der Transferstelle bestätigen, dass diese Zeichnung zugunsten eines institutionellen Anlegers wie oben beschrieben getätigt wird. Die Transferstelle wird daraufhin Beweise verlangen, dass der Eigentümer dieser Anteile ein institutioneller Anleger ist. Diese Bestimmung bezieht sich jedoch nicht auf Kreditinstitute und andere Professionelle des Finanzsektors, die in Luxemburg oder im Ausland etabliert sind und die im eigenen Namen aber zu Gunsten ihrer nicht-institutionellen Kunden auf Basis eines Verwaltungsvertrages handeln. UMWANDLUNG VON ANTEILEN Anteilsinhaber, die Anteile eines Teilfonds in solche eines anderen Teilfonds oder einer anderen Klasse umwandeln wollen, können dies an jedem Bewertungstag tun, indem sie der Gesellschaft eine unwiderrufliche schriftliche Aufforderung, ihre Anteile umzutauschen, übermitteln. In dieser Aufforderung sollten die Anzahl der umzuwandelnden Anteile, der Name des ursprünglichen Teilfonds und der Name des neuen Teilfonds/der neuen Klasse, in welche die Anteile umgewandelt werden sollen, angeführt sein. Außer im Falle einer zeitweiligen Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwerts wird die Umwandlung zu einem Kurs ausgeführt, der in Bezug auf den Nettoinventarwert der Anteile an der jeweiligen Klasse innerhalb des Teilfonds am maßgeblichen Bewertungstag berechnet wird. Es kann eine Umwandlungsgebühr für Rechnung der Vertriebsstellen oder anderer Mittler erhoben werden, die im jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum und dem Fact Sheet des betreffenden Teilfonds näher erläutert ist. Der Kurs, zu dem alle oder ein Teil der Anteile eines Teilfonds/einer Klasse (des „ursprünglichen Teilfonds/Klasse) in Anteile eines anderen Teilfonds/einer anderen Klasse (der „neue Teilfonds/die 23 neue Klasse“) wird gemäß folgender Formel festgelegt: B x (C - X%) x E und dem jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum) die Rücknahme ihrer gesamten Anteile oder eines Teils davon verlangen. A= D A B C D E X ist die Anzahl der Anteile im neuen Teilfonds/Klasse; ist die Anzahl der Anteile des ursprünglichen Teilfonds/Klasse; ist der Nettoinventarwert je Anteil des ursprünglichen Teilfonds/ Klasse am betreffenden Bewertungstag; ist der Nettoinventarwert pro Anteil des neuen Teilfonds/Klasse am betreffenden Bewertungstag, und ist der Wechselkurs am betreffenden Bewertungstag zwischen der Währung des Teilfonds, der umgewandelt werden soll, und der Währung des Teilfonds, dem die Anteile zugeteilt werden. Umwandlungsgebühr wie beschrieben im jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum Nach der Umwandlung werden die Anteilsinhaber von der Transferstelle über die Anzahl und den Preis der Anteile im neuen Teilfonds/in der neuen Klasse, welche sie durch die Umwandlung erhalten haben, informiert. RÜCKNAHME Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre eigenen Anteile jederzeit im Rahmen der gesetzlichen Grenzen zurückzunehmen. Die Anteilsinhaber können an jedem Bewertungstag (wie definiert im Kapitel „Berechnung des Nettoinventarwerts“ Der Rücknahmepreis je Anteil entspricht dem Nettoinventarwert je Anteil am Bewertungstag, vorausgesetzt dass der Antrag innerhalb des im jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum beschriebenen Zeitlimits eingeht. Es kann eine Rücknahmegebühr für Rechnung der Vertriebsstellen oder anderer Mittler oder zugunsten eines Teilfonds erhoben werden, die im jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum und dem Fact Sheet des betreffenden Teilfonds angeben ist. Der Rücknahmepreis wird üblicherweise innerhalb des im jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum beschriebenen Zeitrahmens ausgezahlt. Die Zahlung wird durch Bankanweisung/Banküberweisung an ein vom Anteilsinhaber angegebenes Konto auf Kosten und auf Gefahr des Anteilsinhabers getätigt. Alle Rücknahmeanträge müssen vom Anteilsinhaber in schriftlicher Form an den eingetragenen Firmensitz der Transferstelle in Luxemburg oder an eine andere von der Gesellschaft als Vertreterin hinsichtlich der Rücknahme von Anteilen bestellten natürliche oder juristische Person übermittelt oder bestätigt werden. Die von der Gesellschaft zurückgekauften Anteile gelten als annulliert. 24 Rücknahmeanträge, welche zur Folge haben, dass die gesamte Einlage eines Anteilsinhabers unter dem im ergänzenden Emissionsmemorandum oder Fact Sheet des Teilfonds definierten zu haltenden Mindestbetrag liegt, gelten als Rücknahmeanträge der Gesamtinvestitionssumme des Anlegers. Die zu haltende Mindestsumme kann in besonderen Fällen nach alleinigem Ermessen des Verwaltungsrats aufgehoben werden. Andernfalls behält die Gesellschaft das Recht vor, bestehende Anteile eines Anlegers, die nach einer Kündigung unter den Mindesteinlagebetrag eines Teilfonds oder Anteilsklasse fallen, nach alleinigem Ermessen der Gesellschaft in einen anderen passenden Teilfonds oder Anteilklasse innerhalb derselben Kategorie von Teilfonds gebührenfrei umzuwandeln. Im besten Interesse der Anteilsinhaber kann der Verwaltungsrat für jede Klasse (sofern vorhanden) oder für jeden Teilfonds einen Mindestrücknahmebetrag festsetzen. Dieser Mindestrücknahmebetrag wird im Fact Sheet des jeweiligen Teilfonds angegeben sein. Rücknahmeanträge für Beträge unter diesem Mindestrücknahmebetrag gelten als Rücknahmeanträge für den Mindestrücknahmebetrag. Jeder Anteilsinhaber kann die Rücknahme der gesamten Anteile oder eines Teils davon durch die Gesellschaft beantragen: Für bestimmte Teilfonds ist die Gesellschaft, wie beschrieben im ergänzenden Emissionsmemorandum, nicht verpflichtet, an jedem Bewertungstag mehr als 10% der Anteile eines jeden zu der Zeit ausgegebenen Teilfonds/Klasse zurückzunehmen. Der Verwaltungsrat kann nach eigenem Ermessen über eine Aufschiebung der Rücknahme um einen Zeitraum, der nach Ansicht des Verwaltungsrates im besten Interesse des Fonds ist, entscheiden. Am nächsten Bewertungstag, der auf eine solche Aufschiebung folgt, werden solche Rücknahmen vorrangig zu anderen Anträgen behandelt. Solche Beschränkungen gelten für alle Anteilsinhaber, die ihre Anteile an einem Teilfonds am entsprechenden Bewertungstag zurückgeben wollten, und zwar anteilsmäßig für die Anteile an diesem Teilfonds, welche die Anteilsinhaber zurückgeben wollten. Die Gesellschaft wird sich größte Mühe geben, einen angemessenen Grad an Liquidität im Teilfonds zu erhalten, sodass die Rücknahme von Anteilen ohne unangemessene Verspätung ausgeführt wird. Falls die Liquidität des Vermögens jenes Teilfonds, von dem Anteile zurückgenommen werden sollen, in Ausnahmefällen nicht ausreicht, um die Zahlung innerhalb eines solchen Zeitraums zu leisten, so wird die Zahlung so bald wie möglich ohne Zinsen ausgeführt. BERECHNUNG DES NETTOINVENTARWERTS JE ANTEIL Der Nettoinventarwert je Anteil jeder Klasse/jedes Teilfonds wird in der Anteilswährung dieser Anteilsklasse oder in der Bewertungswährung des jeweiligen Teilfonds angegeben. Der Nettoinventarwert je Anteil jeder Klasse/jedes Teilfonds wird an jedem Bewertungstag (wie hiernach festgelegt im jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum) ermittelt, indem das Nettovermögen der Klasse innerhalb eines solchen Teilfonds, d.h. der Vermögenswert dieses Teilfonds/dieser Klasse abzüglich seiner 25 Verbindlichkeiten, durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile dieses Teilfonds/dieser Klasse dividiert und das Resultat zum nächsten Hunderstel der Einheitswährung dieser Klasse oder der Bewertungswährung des jeweiligen Teilfonds gerundet wird. Wertpapiere im Portfolio, die nicht gelistet oder gehandelt werden, gemäß dafür angemessenen und voraus-sehbaren Verkaufspreisen sorgfältig nach Treu und Glauben unter Aufsicht des Verwaltungsrates bewertet. Der Nettoinventarwert, der RücknahmeAusgabe- und Umwandlungspreis je Anteil sind am eingetragenen Sitz der Gesellschaft und bei den Repräsentanten der Länder, in denen die Gesellschaft und/oder ihr(e) Teilfonds zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, erhältlich. 3. Anteile oder Aktien an Organismen für gemeinschaftliche Anlagen, einschließlich Hedge Fonds, werden auf der Basis ihres zuletzt offiziell ermittelten oder verfügbaren Nettoinventarwertes bewertet, oder falls ein solcher Preis nicht marktgerecht ist, dann wird der Preis vom Verwaltungsrat in angemessener Weise festgelegt. Falls eine solcher offizieller Netto-inventarwert nicht zur Verfügung steht, können solche Anlagen auf Grundlage eines geschätzten Nettoinventarwertes (auf dessen Grundlage normalerweise keine Zeichnungsund Rücknahmeanträge von Aktien vorgenommen werden) wie von der jeweiligen Zentralverwaltungsstelle geliefert und falls ein solcher Preis aktueller als der letzte offizielle Nettoinventarwert ist, bewertet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Verwaltungsrat genügend Zusicherung hat, dass die Bewertungsmethode der jeweiligen Zentralverwaltungsstelle für einen solchen geschätzten Nettoinventarwert, kohärent mit der Bewertungsmethode für den offiziellen Nettoinventarwert ist. Wenn jedoch Umstände aufgetreten sind, die einen erheblichen Einfluss auf diesen geschätzten Nettoinventarwert haben können, wird der Wert einer solchen Anlage so korrigiert, um nach bestem Glauben des Verwaltungsrates einen solchen Einfluss wieder zu spiegeln. Diese Vermögenswerte werden wie folgt ermittelt: 1. Der Wert von Barbeständen, Depotguthaben, Wechseln sowie Zahlungsaufforderungen und Außenständen, vorausbezahlten Gebühren, Barausschüttungen und wie o.a. deklarierten oder aufgelaufenen und noch nicht erhaltenen Zinsen entspricht dem jeweiligen Nennwert, außer es erscheint unwahrscheinlich, dass der Nennwert ganz bezahlt oder erzielt werden kann. In diesem Fall muss vom Nennwert ein solcher Betrag abgezogen werden, dass nach Einschätzung des Verwaltungsrates der wahre Wert zum Ausdruck kommt. 2. An einer offiziellen Wertpapierbörse notierte oder an einem Geregelten Markt gehandelte Wertpapiere des Portfolios werden mittels eines Seitens des Verwaltungsrats genehmigten Preisinformationsdienstes auf Basis des zuletzt verfügbaren Preises festgesetzt. Wenn diese Preise nicht dem Marktwert entsprechen, werden solche Wertpapiere, genauso wie alle 26 4. Der Liquidationswert von nicht auf Börsen oder anderen Geregelten Märkten gehandelten Options- und Termingeschäften ist ihr Nettoliquidationswert, welcher gemäß den vom Verwaltungsrat festgesetzten Prinzipien fortlaufend für jede unterschiedliche Kontraktform ermittelt wird. Der Liquidationswert von auf Börsen oder anderen Geregelten Märkten gehandelten Futures-, Terminoder Optionskontrakten basiert auf dem letzten verfügbaren Terminkurs dieser Kontrakte auf der jeweiligen Börse und dem regulierten Markt, an dem dieser besondere Kontrakt gehandelt wird, vorausgesetzt dass, wenn ein Futures, Termin- oder Optionsgeschäfte nicht an dem jeweiligen Bewertungstag liquidiert werden kann, wird die Bewertungsgrundlage für ein solches Geschäft vom Verwaltungsrat in angemessener und vernünftiger Weise bestimmt. Swaps werden zu ihrem Marktwert bewertet. Bei der Bewertung der Vermögenswerte der Gesellschaft, können sich die Direktoren auf die Bestätigung des Hauptmaklers oder dessen Partners verlassen. 5. Alle anderen Wertpapiere und Vermögensgegenstände werden zu ihrem gerechten Marktwert bewertet nach Treu und Glauben gemäß dem vom Verwaltungsrat ausgestellten Verfahrens. 6. Alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die nicht in derselben Währung wie der Nettoinventarwert des jeweiligen Teilfonds/Klasse angegeben sind, werden mittels des Marktkurses bzw. mittels des am Tag und zum Zeitpunkt der Festsetzung des Nettoinventarwertes der Anteile gültigen Börsenkurses umgerechnet. Der Verwaltungsrat kann in eigenem Ermessen erlauben, dass andere Bewertungsmethoden verwendet werden, falls er meint, eine solche Bewertung reflektiere den Marktwert eines Vermögenswertes besser. Außer im Falle von offenkundigem Irrtum ist die Bewertung endgültig, und keine Anpassungen werden für Anleger oder die Gesellschaft vorgenommen. EINSTELLUNG DES HANDELS Der Verwaltungsrat kann nach eigenem Ermessen beschließen, die Ausgabe, Rücknahme und Umwandlung von Anteilen eines Teilfonds einzustellen, wenn dieser Teilfonds Handelsverluste erleidet, durch die sich der Nettoinventarwert pro Anteil auf weniger als 50% des höchsten bisherigen Nettoinventarwertes pro Anteil reduziert. In diesen Fällen werden, soweit dies angemessen durchführbar ist, sämtliche Kontrakte und Optionen unter sorgfältiger Berücksichtigung der Interessen der Anteilsinhaber liquidiert. Bis zu dem in unten stehendem Absatz angegebenen Tag der Hauptversammlung der Anteilsinhaber erfolgt kein weiterer Handel. Kommt es aufgrund der obenstehenden Bestimmung zu einer Einstellung des Handels, werden alle Anteilsinhaber des betreffenden Teilfonds binnen vierzig Tagen nach dem Datum der Einstellung zu einer Aktionärsversammlung geladen, um mit einer 50%-Mehrheit der im Umlauf befindlichen Anteile dieses Teilfonds eine mögliche Auflösung des Teilfonds oder seine Verschmelzung mit einem anderen 27 Teilfonds zu beschließen. Falls die Anteilsinhaber keine Auflösung oder Verschmelzung des Teilfonds beschließen, wird die Einstellung des Handels unverzüglich aufgehoben (siehe auch Kapitel „Liquidation der Gesellschaft und der Teilfonds“). e) EINSTELLUNG DER BERECHNUNG DES NETTOINVENTAR-WERTS Die Gesellschaft ist befugt, die Ermittlung des Nettoinventarwerts und damit auch die Ausgabe, Rücknahme und Umwandlung von Anteilen eines Teilfonds in folgenden Fällen einzustellen: a) b) c) d) wenn ein Markt oder eine Börse, an dem oder an der ein wesentlicher Teil der Investments des Teilfonds notiert oder gehandelt wird, an anderen als den landesüblichen Feiertagen geschlossen ist oder der Geschäftsverkehr an solchen Tagen eingeschränkt bzw. zur Gänze eingestellt wird; oder bei Auftreten eines Notfalls, in deren Folge der Absatz oder die Bewertung des Vermögens eines Teilfonds nicht unter zumutbaren Bedingungen und nicht ohne dabei die Interessen der Anteilsinhaber zu verletzen möglich ist; oder bei einem Zusammenbruch der Kommunikationsmittel, welche für die Festsetzung des Preises oder Wertes der Anlagen eines Teilfonds oder für die Festsetzung der aktuellen Preise an den Märkten oder Börsen normalerweise verwendet werden; oder wenn die Überweisung von Geldern im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Zahlung f) g) von Anlagen eines Teilfonds nicht möglich ist oder nicht zu den üblichen Preisen oder Wechselkursen möglich ist; oder unter nach Meinung des Verwaltungsrates ungewöhnlichen Bedingungen, bei denen es unmöglich oder gegenüber den Anteilsinhabern nicht vertretbar wäre, den Handel mit Anteilen eines Teilfonds fortzusetzen; oder im Falle eines Beschlusses, einen Teilfonds oder die Gesellschaft aufzulösen, ab (einschließlich) dem Tag der Veröffentlichung der ersten Ankündigung zur Einberufung der Hauptversammlung der Anteilsinhaber zu diesem Zwecke; oder bei Einstellung der Handelstätigkeit in Übereinstimmung mit o.a. Kapitel “Einstellung des Handels”. Anteilsinhaber, welche die Rücknahme ihrer Anteile beantragt haben, werden innerhalb von sieben Tagen ihres Antrags von einer solchen Einstellung entweder durch eingeschriebenen Brief oder durch eine Veröffentlichung in der Presse in Ländern, wo die Gesellschaft oder einige ihrer Teilfonds zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, informiert, und sie werden auch unverzüglich über das Ende einer solchen Einstellung informiert. Die Einstellung eines Teilfonds hat keinerlei Auswirkungen auf die Berechnung des Nettoinventarwerts und die Emission, Umwandlung oder Rücknahme von Anteilen eines anderen Teilfonds. VERWALTUNG DER GESELLSCHAFT 28 Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ist verantwortlich für die Festlegung, Ausführung und Kontrolle der Anlagestrategien, die zur Verwaltung der Teilfonds angewandt werden. Handelsberater einsetzt. Bei der Verwaltung des Vermögens der verschiedenen Teilfonds wird der Verwaltungsrat von mehreren Handelsberatern, Handelsmanagern und Handelsverwaltern wie beschrieben im jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum jeder Kategorie von Teilfonds unterstützt. Verwahrung der Vermögenswerte DIE CLEARING BROKER Für die verschiedenen Teilfonds, die in Futures investieren, kann der Verwaltungsrat Clearing Broker ernennen. Die Clearing Broker werden alle Futures-Kontrakte ausführen, tilgen oder für die Ausführung oder die Tilgung sorgen. Die Kundenvereinbarung zwischen dem betreffenden Teilfonds und den Clearing Brokern besagt, dass die Clearing Broker dem Teilfonds gegenüber nicht für etwaige entstandene Verluste oder Aufwendungen haften, außer diese Verluste oder Aufwendungen sind eine Folge von Fahrlässigkeit der Clearing Broker oder ihrer ermächtigten Vertreter. Die Handelsberater können unabhängige Broker beauftragen, mit denen sie normalerweise an bestimmten Börsen zusammenarbeiten, um die Handelsaktivitäten des jeweiligen Teilfonds durch direkte Kooperation mit den Clearing Brokern oder seinen Partnern wahrzunehmen. Während derartige Beziehungen beträchtliche Vorteile mit sich bringen, können für die Gesellschaft auch zusätzliche Maklergebühren entstehen, wenn der unabhängige Makler DEPOTBANK U. VERWALTUNG CACEIS Bank Luxemburg (nachfolgend „CACEIS BL“) wurde gemäß einem zwischen CACEIS BL und der Gesellschaft geschlossenen Depotbankund Zentralverwaltungsstellenvertrag (der „Depotbankund Zentralverwaltungsstellenvertrag“) zur Depotbank (die “Depotbank”) für die Vermögenswerte der Gesellschaft bestellt. CACEIS BL wurde als Aktiengesellschaft (Société Anonyme) nach luxemburgischem Recht gegründet und hat ihren Hauptsitz in 5, Allée Scheffer, L-2520 Luxemburg. CACEIS BL ist eine Tochtergesellschaft der Crédit Agricole – Caisse d’Epargne Investor Services, Frankreich, die aus dem Jointventure zwischen der Crédit Agricole Gruppe und den Wertpapierund Finanzdienstleistungssparten der Groupe Caisse d’Epargne vom 3. Oktober 2005 hervorging. Das eingezahlte Kapital von CACEIS BL beträgt EUR 54.000.000. Die Depotbank oder die Gesellschaft können den Depotbankvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von wenigstens drei (3) Monaten gegenüber der jeweils anderen Partei kündigen. Im Falle der Abberufung der Depotbank wird sich die Gesellschaft nach Kräften bemühen, innerhalb von zwei Monaten nach erfolgter Kündigung eine neue Depotbank zu bestellen, welche die Pflichten und Funktionen der Depotbank übernimmt. Bis zur Bestellung einer neuen Depotbank ergreift die Depotbank alle erforderlichen Maßnahmen, um die 29 Wahrung der Interessen der Anteilsinhaber zu gewährleisten. Nach einer obigen Kündigung bleibt die Bestellung der Depotbank so lange wirksam, wie dies erforderlich ist, um alle Vermögenswerte der Gesellschaft auf die neue Depotbank zu übertragen. Die Depotbank übernimmt ihre Aufgaben und Pflichten in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 20. Dezember 2002. Verwaltung CACEIS BL wurde zur Registrier-, TransferVerwaltungsund Domizilierungsstelle bestellt. In dieser Funktion ist CACEIS BL für die vom luxemburgischen Recht vorgeschriebenen allgemeinen administrativen Aufgaben verantwortlich, etwa die Durchführung der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen, die Berechnung des Nettoinventarwerts der Anteile und die Führung der Buchführungsunterlagen der Gesellschaft. Die Gesellschaft hat ihre Genehmigung für die Übertragung der im Depotbankund Zentralverwaltungsstellenvertrag festgelegten Pflichten der Zentralverwaltungsstelle auf FASTNET LUXEMBOURG S.A. erteilt, die für die Erfüllung der Pflichten der Zentralverwaltungsstelle unter der Gesamtverantwortung von CACEIS BL zuständig sein wird. Haupttätigkeit der Depotbank Die CACEIS Bank Luxembourg . ist als Universalbank in sämtlichen Bereichen der Finanzdienstleistungen tätig. Für folgende Fonds hat die CACEIS Bank Luxembourg die Funktion einer Depotbank weiters übernommen: ACT CURRENCY FUND ADAPTIVE VISION INVESTMENTS ADVANCED MULTI MANAGEMENT AGF WORLD FUND AHV INTERNATIONAL PORTFOLIO AKTIA INTEREST AL ALTERNAT.FUND MANAGEMENT(LUX) SA AL ALTERNATIVE INVESTMENTS AL TAMARIS DIVERSIFIED FUND ALBATROS PERFORMANCE FUND ALEPH ALIZE FUND LTD ALLIANZ DRESDNER HEDGEFONDS ALTERNATIVE INVESTMENTS SICAV ALTERNATIVE LEADER - GLOBAL TR FUND ALTERNATIVE STRATEGY ALTIOM FUNDS AMERICAN EXPRESS WORLD EXPRESS FUND AMERICAN EXPRESS WORLD EXPRESS FUND ARMAN AMBERLEY BALOISE FUND INVEST (LUX) BANKOA BARCLAYS EURO FUNDS SICAV (BEF) BARCLAYS EURO FUNDS SICAV (BEF) BEAR STEARNS QUANTITATIVE FUND BFT ALTERNATIVE PLC BLUE DANUBE FUND BLUE EAGLE PORTFOLIOS BO FUND BO FUND II CA-AM TECTUM CAAM INTERINVEST CAISDB/CONST FED OP PENSION SCHEME CAMCA LUX FINANCE CAPITAL INVESTMENT (US BLEND FUND) CAPRI II CAPTIVA CAPITAL MANAGEMENT 30 CARLSON FUND CARMIGNIAC PRIME TA (CGF) CASAM PLENUM ADMIRAL FUND LIMITED CDC - ART FUND CDC - ICM DIVERSIFIED ALPHA FUNDS CDC - IXIS GLOBAL MACRO THEMA FCP CIRCO SARL CL EARTH FUND CLAM FINANCE CREDIT AGRICOLE FUND/CAF FUND CREDIT AGRICOLE FUND/CAF FUND CREDIT FONCIER MONACO CREDIT FONCIER MONACO CREDIT FONCIER MONACO DEKALOC DIVERSIFIED EUROPEAN CREDIT SA DOMUS HOLDINGS SARL ECM - ASSET BACKED EUROPE SA ECM - CORPORATE CREDIT (EUROPE) SA ECM - CORPORATE CREDIT (EUROPE) SA ECM - EUROPEAN CREDIT (LUXEMBOURG) SA ECM - EUROPEAN CREDIT FUND SICAV ECM - FUNDAMENTAL EUROPEAN VALUE SA ECM - INVESTMENT GRADE EUROPE SA EFG THEMA FUND EFG UNIVERSAL FUND EMERGING MARKETS STRATEGIC FUND ERSEL GESTION INTERNATIONAL SA ERSEL SICAV ERSTE BANK TRADING EURO-GATE EUROPEAN CAPITAL INVESTMENT LIMITED EUROPEAN QUALITY FUND EUROPEAN QUALITY FUND EUROPEAN QUALITY FUND LIMITED EUROPEAN SICAV ALLIANCE (ESA) EUROPRIUS EUROSUEZ (LUX.)SCA EUROSUEZ CAPITAL MANAGEMENT LIMITED EUROSUEZ CAPITAL MGT SA FE GLOBAL LEVERAGED INVESTMENTS LTD FE GLOBAL LEVERAGED INVESTMENTS LTD FE GLOBAL UNDERVALUED INVESTMENTS LTD FOCUS SICAV (EX-BFO) FONDS DE PENSION DEPUTES AU PARLEMENT EU FORTIS INVESTMENT CONVERTIBLE ARBITRAGE FPSPI SICAV (SAN PAOLO) FPSPI SICAV (SAN PAOLO) GEMINI STRATEGY GEMINI STRATEGY GENERALI ASSET MANAGERS FCP GENERALI ASSET MANAGERS SICAV GENERALI MULTIMANAGER SICAV (EX INA) GLOBAL CONVERTIBLE MEGATREND LTD GLOBAL CONVERTIBLE MEGATREND LTD GLOBERSEL GLOBERSEL GREEN COVE CAPITAL MANAGEMENT SARL GREEN WAY ARBITRAGE GREEN WAY LIMITED GREEN WAY MARKET NEUTRAL LIMITED GUARANTEED FUND SERIES ICM DIVERSIFIED ALPHA SERIES INDOCAM HONG KONG GLOBAL BALANCED FUND INDOLUX PRIVATE PORTFOLIO INDOLUX PRIVATE PORTFOLIO INDOSUEZ ASSET NOMINEES LTD INTEGRAL MULTI FUND (EX ABF) INTESA EUROGLOBAL INVESCO CE FUND IRISH REINSURANCE PARTNERS LTD 31 (CAIS/DB) ISLANDSBANKI MUTUAL FUND ISOFIN ITAU EUROPA LUXEMBOURG SICAV IXIS CASPIAN INVESTMENT FUND IXIS CONSTELLATION IXIS CONSTELLATION IXIS CORPORATE ET INVESTMENT BANK IXIS CORPORATE ET INVESTMENT BANK IXIS MOBIUS MANAGED FUTURES 1 KAUPTHING INVESTMENT FUNDS LEVERAGED LOANS EUROPE PLC LION INTERGESTION LION OBLILUX LO GLOBAL SMALL CAPS LODH HORIZON LODH INVEST LODH INVEST LODH INVEST UK LODH INVEST UK LODH MULTIADVISERS FUND LODH SELECTION LODH SELECTIVE LUX INTERNATIONAL STRATEGY LUX INTERNATIONAL STRATEGY LUXCELLENCE MAN GLENWOOD FUND EU MARGIN OF SAFETY FUND MBS FUND MERCAGENTES MONDIAL SECURITIES SICAV (EX DELPHI) NEW TECH VENTURE CAPITAL FUND SCA NEW TECH VENTURE CAPITAL II SCA NEW TECH VENTURE CAPITAL MGT SA NEWTON LUXEMBOURG NORD-EST FUND NORD-EST FUND NORDIC FOCUS FD II-EMERGING MKT DEBT LTD NORDIC FUND MANAGEMENT IRELAND ODSF (EURO) LIMITED ORCHARD FUNDS (THETA ENHANCED PORTFOLIO) PALM PAN EUROPEAN CREDIT SA PATAVIUM PATRIMOINE INVEST PATRIMVEST PLENUM ADMIRAL LIMITED PORTFOLIO SELECTION SICAV PREMIER FUND PREMIUM PORTFOLIO LIMITED PREMIUM PORTFOLIO LIMITED PRESTIGE LUXEMBOURG PRIME LUXEMBOURG EUROPE FUND PRIME LUXEMBOURG FUND PRIME OPPORTUNITY FUND PRIMERUS FRANCE MINICAP PRINCE R HOLDINGS RAINBOW FUND ROBECO ALTERNATIVE INVESTMENT STRATEGIES ROBECO MULTIMARKET REFERENCE ENTITY SPC ROBECO MULTIMARKET SPC SAMSUNG LIFE INVESTMENT (U.K.) LTD SANPAOLO INVEST FUNDS SB FUND SBI GLOBAL SELECTION FUND SEB INVEST FUNDS SICAV SELECTED STRATEGIES LIMITED STRATEGY SICAV (BAINBRIDGE) STRUCTURA-FONDS 1 SUEZ ASIA EQUITY ASSOCIATES SCA TETI INTERNATIONAL FUND THESEE TRANSTREND ALLIANCE UBP MULTIFUNDS UBP MULTIFUNDS II UNICORN INVESTMENT SICAV VG SICAV WORLD FUND 32 KOSTEN UND AUFWENDUNGEN Die Gesellschaft zahlt aus dem jeweiligen Teilfonds alle Betriebskosten, die folgendes einschließen (jedoch nicht ausschließlich): Honorare an den Handelsmanager, Handelsverwalter, Handelsberater, Leistungshonorare, Gebühren und Kosten für die Wirtschaftsprüfer und Buchführer, die Depotbank und ihre Korrespondenzbanken, , ihre, Registrier-, Transfer-, Verwaltungs- und Domizlierungsstellen, ihre Verwaltung, die Börsennotierungsagenten (sofern vorhanden), die Zahlstelle und die Vertriebsstellen, Gebühren an ständige Repräsentanten in Ländern, wo die Gesellschaft und/oder ihre Teilfonds zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, andere von der Gesellschaft beauftragte Stellen, Bezüge des Verwaltungsrates und der leitenden Angestellten der Gesellschaft und ihre angemessenen Spesen, Versicherung und angemessene Reisekosten in Verbindung mit Vorstandssitzungen, Honorare für Anwälte und Wirtschaftsprüfer, alle Gebühren und Kosten für die Registrierung und die Aufrechterhaltung der Registrierung der Gesellschaft bei Regierungsbehörden, Werbe-, Druck- Bilanzierungs- und Veröffentlichungskosten einschließlich Werbung oder Erstellung und Druck von Prospekten, erklärenden Memoranden oder Anträgen auf Registrierung, Steuern oder staatliche Gebühren, die Kosten für die Zulassung von Anteilen an jeglicher Börse oder die Kursnotierung an einem anderen regulierten Markt, die Kosten für die Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise und alle anderen Betriebskosten einschließlich die Kosten für den Kauf und Verkauf von Vermögenswerten, Zinsen, Bankspesen, Maklergebühren, Porti, Telefon- und Telexspesen. Wird den Mitgliedern des Verwaltungsrates ein Entgelt bezahlt, so ist dieses anlässlich der Jahreshauptversammlung der Anteilsinhaber zu beschließen. Die Kosten und Aufwendungen für die Gründung der Gesellschaft und die Erstausgabe ihrer Anteile (geschätzter Betrag: USD 100.000) werden von der Gesellschaft übernommen und über die ersten fünf Jahre ab der Gründung der Gesellschaft abgeschrieben. Wenn neue Teilfonds in der Zukunft aufgelegt werden, tragen diese ihre eigenen Gründungskosten. Verwaltungsgebühr: Als Entschädigung für seine Dienste erhält der Handelsverwalter eine Verwaltungsgebühr, zahlbar vom Vermögensbestand des jeweiligen Teilfonds oder der Klasse, in der Höhe wie für jeden Teilfonds/jede Klasse im jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum und dem Fact Sheet des jeweiligen Teilfonds angegeben. Managementgebühr: Als Entschädigung für seine Dienste erhält der Handelsmanager eine Handelsgebühr, zahlbar vom Vermögensbestand des jeweiligen Teilfonds oder der Klasse, in der Höhe wie für jeden Teilfonds/jede Klasse im jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum und dem Fact Sheet des jeweiligen Teilfonds angegeben. Beratungsgebühr: Als Entschädigung für seine Dienste erhält der Handelsberater eine Beratungsgebühr, zahlbar vom Vermögensbestand des jeweiligen Teilfonds oder der Klasse, in 33 der Höhe wie für jeden Teilfonds/jede Klasse im jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum und dem Fact Sheet des jeweiligen Teilfonds angegeben. Leistungshonorar: Die Teilfonds bezahlen dem Handelsberater ein Leistungshonorar, zahlbar vom Vermögensbestand des jeweiligen Teilfonds, in der Höhe wie für jeden Teilfonds/jede Klasse im jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum und dem Fact Sheet des jeweiligen Teilfonds angegeben. Die Gebührenstrukturen der verschiedenen Handelsberater können sich je nach Erfahrung, Ruf, Track Record, Analyseaufwand sowie Höhe der Gelder, die auf jeden Handelsberater entfallen, unterscheiden. Maklergebühren Der jeweilige Teilfonds bezahlt den Clearing Brokern eine Maklergrundgebühr pro kompletter Kontrakt-Transaktion, darunter auch Fremdwährungsgeschäfte. Maklergebühren können für Börsen außerhalb der USA erheblich höher sein als Maklergebühren für Transaktionen an US-Börsen. Mit Bezug auf diese Maklergebühren, unter anderem für Fremdwährungsgeschäfte, sind die Clearing Broker autorisiert, Gebühren und zusätzliche Verwaltungsoder Abtretungsgebühren direkt vom Konto des Teilfonds an ausführende selbständige Broker zu bezahlen. Der genaue Betrag der bezahlten Maklergebühren sowie der Ausführungs- und Transaktionsspesen werden im Jahresbericht der Gesellschaft aufgeführt. Spesen und Kosten der zugrundeliegenden Investitionen Im Falle der Teilfonds, die in andere Hedge Fonds investieren, können die zugrundeliegenden Hedge Fonds anderen von ihrem Investmentmanager/-berater berechnete Management- und Leistungsgebühren unterliegen. Zusätzlich dazu muss der zugrundeliegende Hedge Fonds möglicherweise seine eigenen Ausgaben tragen, die ähnlich jenen beschrieben in diesem Kapitel sein könnten. Solche Spesen und Kosten können den Gewinn des betreffenden Teilfonds mindern. Spesen für die Depotbank und den Verwalter Die Gesellschaft entrichtet gemäß handelsüblicher Praxis in Luxemburg verschiedene Spesen an die Depotbank und den Verwalter; diese Spesen sind zu Ende jedes Monats fällig. Zusätzlich sind die Depotbank und der Verwalter berechtigt, ihre angemessenen Spesen und Ausgaben rückerstattet zu bekommen. Es wird keine Managementgebühr oder kein Leistungshonorar an Personen bezahlt, die Maklergebühren pro Handel für Geschäfte im Namen der Gesellschaft erhalten. Weiters werden keine Zahlungen von Maklern und keine Rabatte oder Abtretungsgebühren an Berater bezahlt. Solche Verbote dürfen nicht durch gegenseitige Geschäftsvereinbarungen umgangen werden. 34 ALLGEMEINE INFORMATIONEN quellensteueroder steuerpflichtig sein. BESTEUERUNG Anteilsinhaber Die Gesellschaft Nach derzeit geltender Rechtslage müssen Anteilsinhaber in Luxemburg keine Kapitalertragssteuer, Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer oder anderen Steuern bezahlen (ausgenommen Anteilsinhaber, die in Luxemburg ansässig sind oder dort eine ständige Niederlassung bzw. einen ständigen Wohnsitz haben sowie auch mit Ausnahme bestimmter früherer Einwohner von Luxemburg, die mehr als 10% der Anteile der Gesellschaft besitzen). Nach derzeit geltender Gesetzeslage und Rechtspraxis ist die Gesellschaft in Luxemburg weder einkommenssteuerpflichtig noch unterliegen Dividenden, welche von der Gesellschaft ausgeschüttet werden, der Quellensteuer. Die Gesellschaft wird jedoch in Luxemburg mit einem jährlichen Satz von 0,05% auf ihre Vermögenswerte besteuert, außer auf Teilfonds oder Anteilsklassen, die institutionellen Anlegern vorbehalten sind, für welche ein verminderter Steuersatz von 0,01% gilt. Diese Steuer ist vierteljährlich fällig und wird auf Basis des Nettoinventarwerts des jeweiligen Teilfonds/der jeweiligen Klasse zu Ende des jeweiligen Quartals berechnet. Auf den in anderen OGAW investierten Teil der Vermögenswerte der Gesellschaft wird die Steuer nicht fällig, sofern diese OGAW in Übereinstimmung mit Artikel 129 des Gesetzes bereits der Besteuerung in Luxemburg unterliegen. Für die Ausgabe von Anteilen der Gesellschaft ist – mit Ausnahme einer einmalig fälligen Steuer in Höhe von EUR 1.239,47, welche bei der Gründung bezahlt wurde – in Luxemburg keine Stempelgebühr zu entrichten. Nach derzeit geltender Gesetzeslage und Rechtspraxis ist die Gesellschaft in Luxemburg nicht kapitalsteuerpflichtig; dies bezieht sich auf den realisierten wie nicht realisierten Vermögenszuwachs der Gesellschaft. Kapitalerträge, Dividenden und Zinsen auf Wertpapiere, die in anderen Ländern emittiert wurden, könnten kapitalertrags- ALLGEMEINES Es wird angenommen, dass Anteilsinhaber der Gesellschaft zur Besteuerung in vielen verschiedenen Ländern ansässig sind. Daher wird in diesem Prospekt nicht versucht, steuerliche Auswirkungen auf jeden Anleger als Folge der Zeichnung, der Umwandlung, des Besitzes, der Kündigung oder einer anderen Art des Erwerbs oder der Veräußerung von Anteilen an der Gesellschaft zu beschreiben. Anleger sollten ihre professionellen Berater über mögliche steuerliche oder andere Folgen des Erwerbs, des Besitzes, der Umwandlung oder des Verkaufs von Anteilen der Gesellschaft gemäß den Gesetzen des Landes ihrer Nationalität, Aufenthaltsorts oder Wohnsitzes zu Rate ziehen. VERSAMMLUNG 35 Die Jahreshauptversammlung der Anteilsinhaber findet am eingetragenen Firmensitz der Gesellschaft in Luxemburg am ersten Montag im Mai jedes Jahres um 11 Uhr vormittags statt; falls dieser Tag in Luxemburg kein Bankarbeitstag ist, so findet die Jahreshauptversammlung am nächsten darauffolgenden Bankarbeitstag statt. Außerdem kann für die Anteilsinhaber jedes einzelnen Teilfonds eine eigene Versammlung stattfinden, falls eine Veränderung die Rechte der Anteilsinhaber dieses Teilfonds gegenüber den Rechten der Anteilinhaber eines anderen Teilfonds beeinflusst. Ankündigungen aller Hauptversammlungen werden gemäß Luxemburger Recht im Mémorial (Amtsblatt), in einer Luxemburger Zeitung und in einer Zeitung jedes Landes, in dem die Anteile der Gesellschaft/der Teilfonds zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, veröffentlicht. Diese Ankündigungen beinhalten folgende Punkte in Bezug auf die Versammlung: die Tagesordnung, den genauen Ort und die genaue Zeit, die Teilnahmebedingungen sowie die Erfordernisse nach Luxemburger Recht hinsichtlich Beschlussfähigkeit und notwendiger Mehrheit. BERICHTE UND RECHNUNGSABSCHLUSS Geprüfte Jahresberichte und ungeprüfte Halbjahresberichte sind am eingetragenen Firmensitz der Gesellschaft einzusehen. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft endet jedes Jahr am 31. Dezember. Der Jahresbericht enthält die geprüften Finanzkonten aller Teilfonds der Gesellschaft sowie den konsolidierten Abschluss der Gesellschaft. Um das konsolidierte Nettovermögen der Gesellschaft zu bestimmen, werden die Nettovermögenswerte der verschiedenen Teilfonds, falls sie nicht in USD angeführt sind, zum am Jahresende aktuellen Wechselkurs in USD umgerechnet. AUFLÖSUNG DER GESELLSCHAFT UND DER TEILFONDS Im Falle der Auslösung der Gesellschaft erfolgt die Liquidation durch einen oder mehrere Liquidatoren (welche natürliche oder juristische Personen sein können), die im Rahmen einer Hauptversammlung ernannt werden und deren Vollmachten und Honorare hierbei festzulegen sind. Der Nettoerlös aus der Liquidation jedes Teilfonds ist durch die Liquidatoren an die Anteilsinhaber im Verhältnis ihres Anteilsbesitzes am entsprechenden Teilfonds zu verteilen. Beträge, die von den Anteilsinhabern bis zum Ende des Liquidationsverfahrens nicht beansprucht werden, sind treuhändig bei der Caisse de Consignation zu hinterlegen. Nach den Bestimmungen des Luxemburgischen Rechts verfallen die vom Treuhänder nicht fristgerecht geforderten Beträge. Falls der Wert des gesamten Nettovermögens eines Teilfonds oder einer Klasse auf einen Wert gesunken ist oder einen Wert nicht erreicht hat, der vom Verwaltungsrat und im jeweiligen ergänzenden Emissionsmemorandum als der Mindestwert dieses Teilfonds oder dieser Klasse festgesetzt wurde, oder wenn der Verwaltungsrat es aufgrund von den Teilfonds betreffenden 36 Veränderungen der wirtschaftlichen oder politischen Situation oder aufgrund von wirtschaftlicher Rationalisierung für angemessen hält, kann der Verwaltungsrat alle im Umlauf befindlichen Anteile des jeweiligen Teilfonds/der jeweiligen Klasse an dem Bewertungstag, an welchem eine solche Entscheidung in Kraft tritt, zurücknehmen. Unter denselben Umständen wie im vorangehenden Absatz beschrieben kann der Verwaltungsrat beschließen, einen Teilfonds oder eine Klasse mit einem anderen Teilfonds oder einer anderen Klasse der Gesellschaft bzw. mit einem anderen Luxemburger Organismus für gemeinsame Anlagen zu verschmelzen. Trotz der dem Verwaltungsrat übertragenen o.a. Vollmachten kann im Falle der Einstellung eines Teilfonds oder einer Klasse mit zwingendem Rückkauf aller betroffenen Anteile oder im Falle der Verschmelzung mit einem anderen Teilfonds oder einer anderen Klasse der Gesellschaft bzw. mit einem anderen Luxemburger Organismus für gemeinsame Anlagen in allen anderen Umständen von den Anteilsinhabern des Teilfonds oder der Klasse im Zuge einer ordentlich einberufenen Versammlung des Teilfonds oder der Klasse beschlossen werden, ob der Teilfonds/die Klasse eingestellt oder verschmolzen wird. Diese Versammlung kann ohne Mindestanwesenheitsbestimmung abgehalten werden und mit einer Mehrheit von 50 Prozent der anwesenden oder vertretenen Anteile entscheiden. Eine Einstellung, welche durch Beschluss des Verwaltungsrates und Annahme der Anteilsinhaber des entsprechenden Teilfonds erfolgt, ist den Anteilsinhabern des jeweiligen Teilfonds oder der jeweiligen Klasse vor dem Zeitpunkt der zwingenden Rückgabe bekannt zu geben, wobei die Mitteilung die Gründe und die Vorgangsweise der Rückgabe beinhaltet. Die Gesellschaft wird Besitzer von Inhaberanteilen (sofern vorhanden) durch Veröffentlichung einer Mitteilung in durch den Verwaltungsrat noch festzulegenden Zeitungen informieren, außer alle dieser Anteilsinhaber sowie ihre Adressen sind der Gesellschaft bekannt. Falls im Interesse der Anteilsinhaber nicht anders beschlossen oder um ihre Gleichbehandlung zu wahren, können die Anteilsinhaber des betreffenden Teilfonds oder der betreffenden Klasse weiterhin die Rücknahme ihrer Anteile kostenlos (aber unter Beachtung der tatsächlichen Rückkaufspreise und Gebühren) vor dem Zeitpunkt, an dem der zwingende Rückkauf in Kraft tritt, beantragen. Eine Verschmelzung, welche durch den Beschluss des Verwaltungsrates und Annahme der Anteilsinhaber des entsprechenden Teilfonds erfolgt, ist 30 Tage ab Ankündigung derselben für alle Besitzer von Anteilen des betreffenden Teilfonds oder der betreffenden Klasse verpflichtend. In diesem Zeitraum können Anteilsinhaber ihre Anteile ohne zusätzliche Gebühr (aber unter Beachtung der tatsächlichen Rückkaufspreise und Gebühren) zur Rücknahme einreichen, falls nicht anders beschlossen im Interesse der Anteilsinhaber oder um ihre Gleichbehandlung zu wahren. Die Gesellschaft wird Besitzer von Inhaberanteilen (sofern vorhanden) durch Veröffentlichung einer Mitteilung in durch den Verwaltungsrat noch festzulegenden Zeitungen informieren, außer alle dieser Anteilsinhaber sowie 37 ihre Adressen sind der Gesellschaft bekannt. Beträge, die bei der Auflösung eines Teilfonds oder einer Klasse nicht von den Anteilsinhabern angefordert worden sind, werden ab dem Datum der Beendigung des Auflösungsverfahrens bei der Depotbank für einen Zeitraum von nicht mehr als sechs Monaten hinterlegt. Nach diesem Zeitraum werden die Beträge bei der „Caisse de Consignation“ hinterlegt. ZUR EINSICHT VERFÜGBARE DOKUMENTE Die folgenden Dokumente stehen während der üblichen Bürozeiten am eingetragenen Sitz der Gesellschaft sowie bei den Repräsentanten in den Ländern, wo die Anteile zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, zur Verfügung und können dort eingesehen werden: a) b) c) Die Verträge zwischen der Gesellschaft für die Teilfonds, die in Futures investieren, und SUPERFUND Asset Management GmbH, nach dem letztere zum Handelsverwalter und Handelsmanager bestellt wird. Der Vertrag zwischen der Gesellschaft für die Teilfonds, die in Futures investieren, und SUPERFUND Fund Management Inc., nach dem letztere zum Handelsberater bestellt wird. Der Dienstleistungsvertrag zwischen der Gesellschaft und CACEIS Bank Luxemburg, nach dem letztere die Funktion der Depotbank und der Zentralverwaltung, übernommen hat, befand sich im Dezember 2005 nach wie vor in Verhandlung. d) Die letzten Jahresund Halbjahresberichte. e) Die Satzung f) Der Prospekt Jeder Vertrag kann durch beiderseitiges Einverständnis der Vertragsparteien abgeändert werden, wobei die Entscheidung seitens der Gesellschaft vom Verwaltungsrat getroffen wird. ABSCHLIESSENDE ERKLÄRUNGEN Die Abgabe dieses Prospekts und das Angebot von Anteilen der Gesellschaft können auf bestimmte Gerichtsbarkeiten beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieses Prospekts kommen, sind verpflichtet, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Dieser Prospekt stellt nicht ein Angebot oder eine Aufforderung zur Stellung eines Angebotes an Personen dar, für die es verboten ist, ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung zu machen. Jede Information oder Erklärung, die von einem Händler, Verkaufsvertreter oder einer anderen Person, die hier nicht genannt wird, abgegeben wird, ist als nicht autorisiert zu betrachten und daher nicht zuverlässig. Unter keinen Umständen sind die Abgabe dieses Prospektes bzw. Angebot, Ausgabe oder Verkauf von Anteilen der Gesellschaft als Erklärung zu betrachten, dass die in diesem Prospekt enthaltenen Informationen zu einem späteren als dem hier angegebenen Datum gültig sind. WICHTIG. Anteile der Gesellschaft werden auf Grundlage der in diesem Prospekt oder der hierin aufgeführten Unterlagen enthaltenen Informationen und Erklärungen angeboten und werden 38 vom letzten Jahresbericht und letzten Halbjahresbericht (sofern dieser nach dem letzten Jahresbericht veröffentlicht wurde) begleitet, und keinerlei andere diesbezügliche Informationen oder Erklärungen sind zulässig. Wenn Sie Zweifel hinsichtlich des Inhalts dieses Prospekts haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Makler, Anlageberater in Ihrer Bank, Rechtsanwalt, Finanzberater oder sonstigen professionellen Berater. Dieser Prospekt ist nicht für den Vertrieb in den Vereinigten Staaten bestimmt. VERTRIEB NIEDERLANDE Die Information in diesem Absatz wird gegeben, um das Niederländische Anlageinstitutsaufsichtsgesetz (Wet Toezicht Beleggingsinstellingen) vom 27. Juni 1990 und den Niederländischen Anlageinstitutsaufsichtserlass (Besluit Toezicht Beleggingsinstellingen) vom 25. September 1990 bezüglich des Anbots von Anteilen am Fonds in den Niederlanden zu erfüllen. 1. Abänderungen der Bedingungen des Fonds Jede Abänderung der Bedingungen des Fonds, einschließlich jeden Teilfonds oder jede Anteilsklasse, in dessen/deren Folge Rechte oder Sicherheiten des Anteilsinhabers vermindert werden oder ihm/ihr Verpflichtungen auferlegt werden, tritt erst drei (3) Monate nachdem eine solche Abänderung von der Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde der Commission de Surveillance de Secteur Financier (CSSF) angenommen wurde in Kraft. Während dieses Zeitraums haben Anteilsinhaber das Recht, ihre Anteile am Fonds zum Rückkauf gemäß den üblichen Bedingungen des Fonds anzubieten. Jegliche Änderung wird von der CSSF genehmigt, da die Hauptaufsicht von der CSSF ausgeführt wird. 2. Entziehung Genehmigung der IISA- Der Fonds wird die Anteilsinhaber von seinem Antrag an die niederländische Finanzmarktbehörde Autoriteit Financieele Markten (“AFM”), seine IISA Genehmigung aufzukündigen durch eine diesbezügliche Veröffentlichung in einer niederländischen landesweiten Zeitung informieren oder durch Aussendung einer solchen Mitteilung an die Adresse jedes Anteilsinhabers. 3. Niederländische Steuer: Niederländische Staatsbürger Inhaber von Fondsanteilen, welche Einzelpersonen sind und welche in den Niederlanden ansässig oder vermeintlich ansässig sind oder welche aus steuerlichen Gründen als niederländische Staatsbürger behandelt werden wollen, sind in den Niederlanden auf der Basis eines geschätzten Gewinns ungeachtet des tatsächlichen Einkommens durch Anteile am Fonds bzw. ungeachtet eines durch Veräußerung oder Rückgabe von Fondsanteilen erzielten Gewinnes oder Verlustes einkommenssteuerpflichtig, vorausgesetzt, sie besitzen Anteile als Portfolio-Investment und nicht im Zusammenhang mit Geschäftsinteressen. Die Steuerbelastung beträgt effektiv 1,2% des Durchschnittswertes des Nettovermögens im jeweiligen Steuerjahr einschließlich der Anteile am Fonds. 39 Unternehmen als Anteilsinhaber am Fonds, die ihren Sitz in den Niederlanden haben oder ihn vermeintlich dort haben, ohne von der niederländischen Körperschaftssteuer befreit zu sein, sind in den Niederlanden für alle Einkommen und Gewinne, die im Zusammenhang mit den Fondsanteilen erzielt wurden, körperschaftssteuerpflichtig. eingetragen und hat dort die Genehmigung der Commission de Surveillance du Secteur Financier. Die operative Aufsicht des Fonds wird von der Commission de Surveillance du Secteur Financier ausgeübt. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat dem Fonds die Genehmigung gemäß IISA ausgestellt. 6. Jahresberichte 4. Großanleger Es gibt keine Großanleger im Fonds, und die Gesamtsumme von Anlagen durch Großanleger ist daher null. Ein Großanleger ist eine Person, die direkt oder indirekt mehr als 25% der ausgegebenen Anteile des Fonds, seiner Tochtergesellschaften oder seines Vermögensverwahrers erworben hat, oder eine Person, die direkt oder indirekt eine ähnliche Kontrolle über den Fonds, seine Tochtergesellschaften oder seinen Vermögensverwahrer ausübt. Eine Person, die direkt oder indirekt ein Anteilsinhaber des Fonds ist, Stimmrechte am Fonds hat oder ähnlich geartete Kontrolle von weniger als 25% ausüben kann, aber die zusammen mit anderen Personen mehr als 25% Kontrolle hätte, falls sie/er und solche andere Personen bei der Ausübung ihrer Kontrolle zusammenarbeiten würden, gilt auch als Großanleger. Weitere und aktuelle Informationen über die Anzahl von Großanlegern (sofern vorhanden) stehen in den Halbjahresberichten und anderen Informationsquellen, die den Anteilsinhabern zugänglich gemacht werden. 5. Genehmigungen Der Fonds ist in Luxemburg Der neueste Jahresbericht ist Teil dieses Prospekts. USA Die Anteile wurden nicht und werden nicht gemäß abgeändertem USWertpapiergesetz von 1933, registriert oder nach den Wertpapiergesetzen eines Staates oder einer anderen politischen Einheit der USA registriert oder angemeldet. Die Anteile können in den USA bzw. für die USA oder im Namen von oder zu Gunsten von einem USBürger (wie beschrieben in Bestimmung S des Wertpapiergesetzes von 1933) nicht – direkt oder indirekt – angeboten, verkauft, umgewandelt oder übergeben werden, außer für bestimmte Transaktionen, die nicht den Registrierungserfordernissen des Wertpapiergesetzes von 1933 und anderen staatlichen Wertpapiergesetzen unterliegen. Beim Angebot der Anteile außerhalb der USA wird eine Freistellung von den Registrierungserfordernissen des Wertpapiergesetzes von 1933 gemäß Bestimmung S davon angenommen. Außerdem werden Anteile in den USA „offiziell zugelassenen Anlegern“ angeboten wie beschrieben in Richtlinie 501(a) des Wertpapiergesetzes von 1933 mit Verlass auf Befreiung von den Registrierungserfordernissen gemäß Regel 506 des Wertpapiergesetzes 1933. 40 Der Fonds wurde nicht und wird nicht gemäß abgeändertem USInvestmentgesellschaftsgesetz von 1940 registriert, und daher ist die Anzahl der Anteilsinhaber, die US-Bürger sind, begrenzt. Der Verwaltungsrat wird nicht wissentlich genehmigen, dass die Anzahl der Anteilsinhaber, welche USBürger sind, neunzig übersteigt. Um dieses Limit zu gewährleisten, kann der Verwaltungsrat verweigern, eine Umwandlung von Anteilen für einen US-Bürger vorzunehmen und er kann den zwingenden Rückkauf der Anteile, welche sich im Besitz von US-Bürgern befinden, verlangen. Die Gründungsurkunde enthält Bestimmungen, welche den Besitz von Anteilen durch US-Bürger unter Umständen, welche die Verletzung von US-Gesetzen durch den Fonds zur Folge hätten, verhindern sollen, und es dem Verwaltungsrat erlauben, diese Anteile verpflichtend zurückzunehmen, wenn der Verwaltungsrat es für nötig oder angebracht hält, um US-Gesetze einzuhalten. Außerdem wird jede Urkunde oder jedes andere Dokument, das die Ausgabe von Anteilen an USBürger bekundet, einen Hinweis enthalten, der erklärt, dass die Anteile gemäß dem Wertpapiergesetz von 1933 nicht registriert oder angemeldet sind, und dass der Fonds gemäß dem Investmentgesellschaftgesetz von 1940 nicht registriert ist und dass bestimmte Beschränkungen auf die Übergabe und den Verkauf existieren. Rücknahme von Anteilen in Österreich Anträge zur Rücknahme von Anteilen können bei der österreichischen Zahlstelle deponiert werden. Die Veröffentlichungen gemäß § 18 InvG erfolgen im Amtsblatt zur „Wiener Zeitung“, insoweit es sich nicht um die regelmäßige Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise handelt. Die regelmäßige Veröffentlichung der täglichen Ausgabe- und Rücknahmepreise erfolgt in der Tageszeitung „Der Standard“. Andere Vertriebsstellen Es kann darüber hinaus ein Antrag auf Zulassung der Anteile bei jeder anderen Aufsichtsbehörde gestellt werden, um die Anteile in dem betreffenden Land zu vermarkten, soweit dies vom Verwaltungsrat als angemessen angesehen wird. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Verkaufsprospekts war bei keiner anderen Finanzaufsichtsbehörde ein derartiger Antrag gestellt worden. ÖSTERREICH Zahlstelle und Repräsentant in Österreich ist mit Wirkung ab 1. Jänner 2008 die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft Zentrale Bregenz, Hypo-Passage 1, 6900 Bregenz, Österreich 41 Anhang I ERGÄNZENDES EMISSIONSMEMORANDUM QUADRIGA SUPERFUND SICAV FUTURES TEILFONDS Jänner 2008 42 Inhalt Anhang I.............................................. 1 ERGÄNZENDES EMISSIONSMEMORANDUM ......... 1 BETREFFEND FUTURES TEILFONDS....................................... 1 Anlagestrategie ................................... 2 Anlagebeschränkungen ....................... 3 Der Handelsverwalter ......................... 8 Der Handelsmanager........................... 8 Mindestinvestition, zu haltende Mindestsumme u. Mindestrücknahme 9 Anteilsklassen ..................................... 9 Spesen und Gebühren ......................... 9 Bewertungstag................................... 12 Ausgabe von Anteilen....................... 12 Rücknahme ....................................... 14 Umwandlung..................................... 15 Notierung an der Luxemburger Börse ........................................................... 15 Mindesthöhe eines Teilfonds, um wirtschaftlich effizient zu operieren . 15 Handelsverwalter Handelsmanager und SUPERFUND Asset Management GmbH Marc Aurel Strasse 10-12 A-1010 Wien Handelsberater SUPERFUND Fund Management Inc. P.O. Box 1191, Grand Anse, St. George’s, Grenada. QUADRIGA SUPERFUND FUTURES A / USD.......................... 16 QUADRIGA SUPERFUND FUTURES A / EUR.......................... 20 Absicherung des Währungsrisikos.... 23 QUADRIGA SUPERFUND FUTURES B / USD .......................... 30 QUADRIGA SUPERFUND FUTURES B / EUR .......................... 36 QUADRIGA SUPERFUND FUTURES C / USD .......................... 40 QUADRIGA SUPERFUND FUTURES C / EUR .......................... 29 Anhang I – Seite 1 Anlagestrategie Das Anlageziel dieser Teilfonds ist es, für die Anteilsinhaber des jeweiligen Teilfonds durch den Handel mit Futures auf geregelten Märkten eine langzeitige Kapitalwertsteigerung zu erzielen. Jeder Teilfonds kann auch mit anderen derivativen Instrumenten handeln – wie z.B. Termingeschäfte auf Währungen, Zinssätze, Aktien und Aktienindizes – und mit allen Arten von Optionen, welche auf regulierten Märkten, einschließlich anerkannten Freiverkehrsmärkten („OTC-Märkte“), gehandelt werden. Angebots- oder Kaufpreis der Anteile beschränkt ist. Außerdem können diese Teilfonds den Handel in einer Art ausüben, die normalerweise auf professionelle Marktteilnehmer beschränkt ist. Die nachfolgende Liste enthält alle Hauptkontrakte, mit denen der Teilfonds handelt. Die Investitionen des Teilfonds werden sich jedoch nicht auf diese Liste beschränken. Gruppe Edelmetalle Gold Markt Silber Platinum Palladium COMEX/Bullion/ SIMEX COMEX/Bullion NYMEX NYMEX Unedle Metalle Kupfer Aluminium Blei Nickel Zinn Zink LME/COMEX LME/COMEX LME LME LME LME Energie Rohöl Heizöl Bleifreies Benzin Erdgas Diesel NYMEX/IPE NYMEX NYMEX NYMEX IPE Im Allgemein, kann der Teilfonds in alle Finanzinstrumente investieren, die verwendet werden, um Währungsrisiken abzusichern. Getreide Mais Weizen Sojabohnen Sojaöl CBOT CBOT/KCBT CBOT CBOT Die Teilfonds wurden so aufgebaut, dass Anteilsinhaber von möglichen Handelsgewinnen an solchen Märkten durch die Wertsteigerung ihrer Anteile profitieren können, wobei das maximale Risiko auf den bezahlten Landwirtschaftliche Produkte Zucker CSCE/LCE Kakao CSCE/LCE Kaffee CSCE/LCE Baumwolle NYSE Orangensaft NYSE Die Teilfonds können zur Maximierung der Vermögenswerte, die nicht direkt in den börslichen Handel investiert sind, verzinsliche Guthaben in verschiedenen Währungen besitzen. Die Teilfonds können nach Ermessen des Handelsberaters auch in andere Fonds, darunter am Geldmarkt oder in Anleihen investierende OGAW, übertragbare Schuldtitel, Wertpapiere mit kurzer Laufzeit sowie Bankguthaben, Geldmarkt- oder andere hochliquide Anlagen investieren, um die Erträge aus verfügbaren Vermögenswerten, die nicht vom Handel mit derivativen Instrumenten betroffen sind, zu maximieren. Anhang I - Seite 2 Fleisch Lebendrinder Mastvieh Währungen Yen/USD CHF/USD GBP/USD EUR/USD EUR/GBP USD Index CME CME CME/PHLX/lnterbank CME/PHLX/lnterbank CME/PHLX/lnterbank Interbank Interbank NYSE Zinssätze US Schatzobligationen CBOT DM-Bund DTB/LIFFE Eurodollars CME/SIMEX Japan. Regierungsanleihen TSE/LIFFE/CBOT Französ. Regierungsanleihen MATIF UK 3 Monate Sterling LIFFE US Schatzanweisungen CBOT US 90 Tage Schatzwechsel CME Aktienindizes S&P 500 MMI Nikkei 225 TOPIX FTSE NYSE Composite CME CBOT SIMEX TSE/CBOT LIFFE NYSE Die Teilfonds werden auf Rat des Handelsberaters an den verschiedenen o.a. Futures-Märkten handeln. Anlagebeschränkungen Zusätzlich zu den im Prospekt unter Kapitel „Anlagebeschränkungen“ beschriebenen allgemeinen Anlagebeschränkungen unterliegen diese Teilfonds Anlagebeschränkungen: folgenden 1. Einschusszahlungen für Futures- und Termingeschäfte oder für ausgestellte Call und Put-Optionen und Prämien zum Kauf von Optionen dürfen im ganzen nicht 70% des Nettovermögens jedes Teilfonds überschreiten. Zumindest 30% des Nettovermögens jedes Teilfonds stellt eine Liquiditätsreserve dar. Liquide Vermögenswerte beinhalten nicht nur Kassakonten, sondern auch festverzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die regelmäßig gehandelt werden und deren Laufzeit 12 Monate nicht überschreitet, sowie Schatzanweisungen und Anleihen, die von OECD-Mitgliedsstaaten, ihren örtlichen Behörden oder von internationalen Behörden mit EUweitem, regionalem oder weltweitem Zuständigkeitsbereich ausgestellt werden, außerdem auch Anleihen, die auf offiziellen Börsen zugelassen sind oder auf regulierten Märkten mit hoher Liquidität gehandelt werden und von Ausstellern mit sehr hohem Ranking emittiert werden, sowie am Geldmarkt und in Anleihen investierende OGAW. Die 30%ige Liquiditätsreserve darf nicht für Leerverkäufe verwendet werden. 2. Kein Teilfonds kann zusätzliche Futures- oder Termingeschäfte auf eine Ware, eine Währung, einen Aktienindex oder ein anderes Finanzinstrument erwerben, falls aufgrund eines solchen Erwerbs für eine Netto-Long- oder Netto-ShortPosition auf diese Ware, diese Währung, diesen Aktienindex oder ein anderes Finanzinstrument eine Einschusszahlung von insgesamt über 20% des Nettovermögens dieses Teilfonds erforderlich wäre. Diese Regelung gilt auch für offene Anhang I - Seite 3 Positionen aufgrund verkaufter Optionen. 3. Kein Teilfonds hält eine offene Forward-Position auf einem einzigen Futuresoder Forward-Kontrakt (ungeachtet seiner Laufzeit), für den die erforderliche Einschusszahlung mehr als 10% des Nettovermögens eines Teilfonds beträgt. Diese Regelung gilt auch für offene Positionen aufgrund von verkauften Optionen. 4. Prämien, welche für den Erwerb von Optionen mit gleichen Merkmalen gezahlt wurden, dürfen nicht 5% des Nettovermögens eines einzelnen Teilfonds überschreiten. 5. Jeder Teilfonds darf Darlehen für bis zu 10% des Nettovermögens eines jeden Teilfonds aufnehmen. Solche Darlehen dürfen jedoch nur kurzfristig und unter keinen Umständen zu Anlagezwecke verwendet werden. 6. Alle vom Teilfonds eingegangenen Kontrakte werden vor dem Lieferdatum glattgestellt und/oder bei Fälligkeit liquidiert. Es werden keine physischen Güter gehandelt. Der Teilfonds kann aus bargeldlichen Überlegungen auf einem geregelten Markt gehandelte Edelmetalle erwerben. 7. Wenn es keinen entsprechenden Kontrakt gibt, der auf einem Geregelten Markt gehandelt wird, oder wenn dieser Kontrakt nicht liquide genug ist oder dem Teilfonds in anderer Weise schaden kann, dann kann die Gesellschaft einen außerbörslichen Kontrakt mit hoch angesehenen Finanzinstitutionen („OTCDerivative“), die auf solche Transaktionen spezialisiert sind, eingehen, vorausgesetzt die Gesellschaft prüft, ob diese Instrumente liquide genug sind. Die hier erwähnten Forward-Kontrakte und Optionen können durch nicht öffentliche Vereinbarungen mit hoch angesehenen Finanzinstitutionen, welche auf diese Art von Transaktionen spezialisiert sind, eingegangen werden. Die Verbindlichkeiten, die sich durch diese Transaktionen ergeben, zählen zu den unter Absatz 1, 2 und 3 angegebenen 70%-, 20%- und 10%-Beschränkungen. 8. Wenn der Zugang zu den von der Gesellschaft ausgewählten Handelsberatern nur durch andere Fonds gefunden werden kann, dann kann die Gesellschaft bis zu 20% des Nettovermögens eines Teilfonds für diese anderen Fonds bereitstellen, sofern die folgenden Anlagebeschränkungen beachtet werden: (a) (b) (c) (d) (e) (f) Schutz der Anleger ; Die Fonds wurden in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in Kanada, in den USA, in der Schweiz, in Japan oder in Hongkong gegründet, haben dort ihren Sitz und unterliegen zum Schutz der Anleger der gesetzlich vorgesehenen Aufsicht durch die jeweilige Aufsichtsbehörde. Der Teilfonds investiert nicht mehr als 10% seines Nettovermögens in Anteile an anderen Fonds, die weder an einer Börse notieren noch an einem Geregelten Markt gehandelt werden. Die Teilfonds erwerben nicht mehr als 10% der vom selben Fonds ausgegebenen Anteile. Der Teilfonds investiert nicht mehr als 10% seines Nettovermögens in vom selben Emittenten ausgegebene Anteile. Der Teilfonds investiert nicht in Dachfonds. Anhang I - Seite 4 Die unter den Punkten 8 (a) bis (e) genannten Beschränkungen gelten nicht für den Erwerb von Anteilen offener OGA, wenn für diese OGA Bestimmungen zur Risikostreuung gelten, die wenigstens vergleichbar sind mit jenen, die für OGA gelten, die Teil II des Gesetzes unterliegen, und wenn diese Ziel-OGA in ihrem Heimatland einer fortwährenden Aufsicht durch eine Aufsichtsbehörde unterstehen, die kraft Gesetzes zum Zwecke des Anlegerschutzes geschaffen wurde.Diese Ausnahme darf nicht zu einer übermäßigen Konzentration der Anlagen der Gesellschaft auf einen einzigen ZielOGA führen, vorausgesetzt, dass zum Zwecke dieser Einschränkung jedes Teilvermögen eines aus mehreren Teilvermögen bestehenden Ziel-OGA als gesonderter Ziel-OGA angesehen wird, wenn der Grundsatz der Trennung der Verpflichtungen jedes einzelnen Teilvermögens gegenüber Dritten gewahrt bleibt..<0} Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Anlage in OGAs zum Zwecke des Cash-Managements erfolgt. Wenn ein Teilfonds in andere OGAW und/oder OGA investiert, die direkt von oder im Auftrag derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft verwaltet wird, mit der die Gesellschaft durch gemeinsame Geschäftsführung oder Kontrolle oder durch eine erhebliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist, darf diese andere Gesellschaft für Anlagen der Teilfonds keine Zeichnungsoder Rücknahmegebühren erheben.<0} ANMERKUNG: Investitionen in andere Fonds können die Ausgaben der Gesellschaft erhöhen, da sie unter Umständen die Betriebskosten dieser Fonds anteilsmäßig übernehmen und für die jeweiligen Maklergebühren und Verwaltungsgebühren dieser Fonds aufkommen muss. Zur Verwaltung des Anlage-Portfolios kann jeder Teilfonds Instrumente verwenden, die seine Vermögenswerte gegen Fremdwährungsschwankungen oder gegen Goldpreisschwankungen in den Gold-Anteilsklassen absichern. Das kann durch die Verwendung folgender Instrumente erreicht werden: Devisentauschgeschäfte, ForwardVerkauf von Fremdwährungen, Verkauf von Währungs-Futures, Kauf von Put-Optionen auf Währungen, Kauf von Call-Optionen auf Währungen. Ein Teilfonds kann auch Währungen durch eine CrossTransaktion erwerben, vorausgesetzt das wirtschaftliche Ergebnis ist so als ob es durch ein direktes Sicherungsgeschäft entstanden wäre und die Kosten sind nicht höher als bei einem direkten Handel. Das Ziel der o.a. Transaktionen, nämlich die Absicherung der Vermögenswerte des Teilfonds, setzt die Existenz einer direkten Verbindung zwischen solchen Transaktionen und den abzusichernden Vermögenswerten voraus, was impliziert, dass Transaktionen mit Währungen prinzipiell weder das gesamte geschätzte Vermögen der in dieser Währung ausgedrückten Vermögenswerte überschreiten dürfen noch länger laufen dürfen als die Behaltezeit oder die verbleibende Laufzeit solcher Vermögenswerte. Im Zusammenhang mit Zahlungen von fälligen Summen, besonders als Folge von Wertpapierkäufen, kann jeder Teilfonds die benötigte Währung durch Devisentermingeschäfte erwerben. Anhang I - Seite 5 Bezüglich der in den vorangegangenen Beschränkungen angesprochenen Optionen und bezüglich der Devisenterminund Devisentauschgeschäften kann jedes Portfolio OTC-Geschäfte mit hoch angesehenen Finanzinstitutionen, die auf diese Art von Geschäft spezialisiert sind, tätigen. Die Verbindlichkeiten, die durch diese Sicherungsgeschäfte entstehen, zählen nicht zu den unter den vorangehenden Abschnitten 1-5 beschriebenen Beschränkungen. Wenn diese Sicherungsgeschäfte vom Handelsberater getätigt werden, werden die entsprechenden Ergebnisse, ob positiv oder negativ, bei der Berechnung des Leistungshonorars nicht den Konto-Handelsgewinnen gemäß der unten stehenden Begriffsbestimmung hinzugerechnet. Anlagerisiken und -vorteile (gleich einem Gesamtkontraktwert von USD 47.500). Gewinn: Verkaufe einen Futures-Kontrakt zu USD 478,60 Verkaufspreis: USD 478,60 Kaufpreis: USD 475,00 Gewinn USD 3,60 pro Unze x 100 Unzen = USD 360,00 Verlust: Verkaufe einen Futures-Kontrakt zu USD 471,40 Verkaufspreis: USD 471,40 Kaufpreis: USD 475,00 Verlust USD 3,60 pro Unze x 100 Unzen = USD 360,00 Dieser Verlust entspricht etwa 1% des Gesamtkaufpreises des physischen Goldkontrakts für 100 Troy Unzen. Anlagerisiken Jeder potentielle Anleger sollte die Beschreibung der Anlagerisiken im Prospekt unter Kapitel „Risikoinformationen“ und besonders die Beschreibung des Anlagerisikos im Punkt „C. Risiken von Teilfonds, die in Futures investieren und Risiken von Teilfonds, die spezielle derivative Investmentmethoden anwenden“ lesen. Nachfolgend werden mögliche Gewinne und Verluste mittels des Goldkontrakts (100 Troy-Unzen pro Futures-Kontrakt) an der New Yorker Warenbörse dargestellt: Kaufe einen Futures-Kontrakt für 100 Troy-Unten Gold für Lieferung im Dezember um USD 475,00 pro Unze ANMERKUNG: Der Handelsberater versucht Risiken durch den Einsatz von Stop/Loss-Ordern in allen Positionen zu begrenzen. Es kann jedoch sein, dass diese Stop/LossOrder nicht unbedingt Verluste beschränken können, weil die Marktbedingungen die Ausführung solcher Order unmöglich machen können. Mögliche Anlagevorteile Die Anteilsinhaber genießen möglicherweise gewisse Vorteile, die ihnen nicht zugänglich wären, wenn sie sich direkt an Termingeschäften beteiligen würden. Für Anleger, die bereit sind, hohe potentielle Gewinne Anhang I - Seite 6 anzustreben und die damit verbundenen Risiken zu akzeptieren, bietet die Gesellschaft folgende Vorteile: 1. Erfahrene Handelsberater Die Teilfonds bieten die Möglichkeit, am professionell verwalteten Handel mit Managed Futures und Forwards, der von Handelssystemen geregelt wird, teilzunehmen. Die Handelsberater treffen die Entscheidungen über den Warenhandel. Die Handelsberater verwalten die Anlagen des Teilfonds in Übereinstimmung mit ihrer Handelspolitik sowie gewissen trendorientierten Techniken und anderen technischen Strategien. 2. Effiziente Verwaltung Die Teilfonds erbringen für die Anleger zahlreiche Dienstleistungen, welche die administrativen Tätigkeiten des direkten Warenterminhandels – wie etwa die Führung der Bücher und Unterlagen über die Handelsaktivitäten sowie die Erstellung halbjährlicher und jährlicher Berichte für die Anteilsinhaber – beinhalten. Für Teilfonds mit einer Multi-BeraterStrategie bietet die Gesellschaft verschiedene Handelsberater an, die ihre Erfahrungen in diesem Bereich, im Rahmen der ständigen Überwachung sowie des disziplinierten Handels und ihre Analysetechniken einbringen, was für den erfolgreichen Handel mit Futures absolut erforderlich ist. Die meisten Personen verfügen nicht über die nötige Zeit und die erforderlichen Ressourcen, um dies selbst in die Hand zu nehmen. 3. Streuung des Futures-Portfolios Aufgrund der Flexibilität des Teilfonds und der zu erwartenden Grösse seiner Vermögenswerte wird jeder Anteilsinhaber vermutlich einen viel höheren Streuungsgrad der gehandelten Futures erzielen, als dies der Fall wäre, wenn der Anteilsinhaber den gleichen Dollarbetrag persönlich in den Handel investieren würde. 4. Anlagestreuung Die Anteilsinhaber können über die Teilfonds an einer Vielzahl von Futures teilhaben; die Gesellschaft bietet also eine weitere Streuungsmöglichkeit für ein konventionelles, in Aktien, Anleihen und Immobilien investiertes Portfolio. Das Gewinn- und Verlustpotential der Teilfonds ist nicht von einer günstigen oder ungünstigen Konjunkturlage abhängig, und das Futures-Portfolio der Teilfonds kann daher auch in einer Zeit fallender oder steigender Wertpapierkurse ebenso gewinnträchtig sein bzw. Verluste mit sich bringen wie zu jedem anderen Zeitpunkt. 5. Beschränkte Haftung Die Haftung der Anteilsinhaber beschränkt sich auf den Ausgabe- oder Kaufpreis der Anteile. Anleger, die Futures direkt handeln, riskieren unbeschränkte Verbindlichkeiten. 6. Ertragszinsen Die Teilfonds generieren Zinsen für ihre Vermögenswerte, die entweder in einem zinstragenden Konto bei der Depotbank hinterlegt oder, wie in der Anlagepolitik beschrieben, in kurzfristige Schuldverschreibungen, in am Geldmarkt oder in Anleihen investierende OGAW und Instrumente investiert werden. Anhang I - Seite 7 Der Handelsverwalter Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat SUPERFUND Asset Management GmbH zum Handelsverwalter bestellt. Dieser hat die Aufgabe, für die betreffenden Teilfonds unter anderem folgende Dienstleistungen zu erbringen: • • • • • Überwachung der Handelsaktivitäten des Teilfonds; Empfehlung von Änderungen betreffend der Handelsstrategien des Teilfonds; Sicherstellung der Einhaltung aller Strategien und Bedingungen des Vertrags; Kontrolle und Berechnung des kumulierten Erfolgs der Handelsberater; Überwachung des Handelserfolgs der einzelnen Handelsberater. unabhängigen Handelsmanager bestellt, wobei dieser Gesellschaft folgende Aufgaben zukommen: • • • • • Empfehlung von Handelsberatern Aufteilung oder Wiederaufteilung von Vermögenswerten der Teilfonds zwischen den Handelsberatern Anweisung an Handelsberater, Positionen aufzulösen, um Geldmittel für Zahlungen zu beschaffen oder um Positionsbeschränkungen des Teilfonds einzuhalten Verhandlung des Honorars für die Handelsberater Vorbereitung von Material für die Berichte über Teilfonds und Bereitstellung aller nötigen Dokumente an die Depotbank, damit sie ihre Pflichten erfüllen kann SUPERFUND Asset Management GmbH ist von der österreichischen Finanzmarktaufsicht befugt, folgende Leistungen zu erbringen: Der Handelsmanager setzt Analysen einschließlich quantitativer und qualitativer Auswertungsprozesse ein, um Handelsberater auszuwählen. • Für Teilfonds mit einer MultiberaterStrategie, bemüht sich der Handelsmanager, einen Mix von Handelsberatern zusammenzustellen, welcher ein breites Verteilungsspektrum der jeweiligen Marktsektoren, den Zugang zu internationalen Märkten sowie eine Vielzahl von Handelsmethoden abdeckt, um so aus internationalen und nationalen Marktereignissen und Marktbewegungen Nutzen zu ziehen bzw. Schaden abzuwenden. Der Verwaltungsrat stimmt den Empfehlungen des Handelsmanagers zu oder verwirft diese. Der Handelsmanager trifft keine direkten Handelsentscheidungen für die Gesellschaft. • • Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen; Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden; Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb oder zur Veräußerung von einem oder mehrerer der in § 1 Abs. 1 Z 7 lit. b bis f BWG genannten Instrumente. Der Handelsmanager Die Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft haben SUPERFUND Asset Management GmbH zum Anhang I - Seite 8 Mindestinvestition zu haltende Mindestsumme und Mindestrücknahme Der Mindestinvestitionsund Mindestrücknahmebetrag sowie der zu haltende Mindestbetrag werden für jede Anteilsklasse im Fact Sheet des jeweiligen Teilfonds angegeben. Anteilsklassen Gegenwärtig stehen folgende Anteilsklassen zur Zeichnung zur Verfügung: Anteile der Klasse R: Bestimmt für Privatanleger; Anteile der Klasse I: Bestimmt für institutionelle Anleger wie Finanzinstitute und Fachleute aus dem Finanzsektor, die in eigenem Namen zeichnen, Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften, Sozialversicherungsträger und Pensionsfonds, Industrieund Finanzkonzerne und die Strukturen, die von ihnen zur Verwaltung ihrer Gelder geschaffen werden; Der Nettoinventarwert der GoldAnteilsklasse wird mittels FinanzFutures und Termingeschäften auf die verschiedenen Gold-Kontrakte gegen Goldpreisschwankungen abgesichert. Es wird daher erwartet, dass die Rendite dieser Anteilsklasse zusätzlich zu den Handelsergebnissen der gewählten Strategie die Entwicklung des Goldpreises widerspiegelt. Die Anleger werden darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund der Anlagebeschränkungen und angesichts der starken Schwankungen des Goldpreises nicht garantiert werden kann, dass sich der Goldpreis stets zu 100% im Nettoinventarwert der GoldAnteilsklasse widerspiegelt.<0} Spesen und Gebühren (a) Verkaufsgebühr, Rücknahmegebühr, Umwandlungsgebühr Diese Gebühren werden für jede Anteilsklasse auf dem Fact Sheet des jeweiligen Teilfonds angegeben. (b) Honorar des Handelsverwalters Als Vergütung für seine Leistungen erhält der Handelsverwalter ein monatlich zahlbares Verwaltungshonorar in der für jede Anteilsklasse im Fact Sheet der jeweiligen Teilfonds angegebenen Höhe; es wird basierend auf dem dieser Anteilsklasse zurechenbaren Nettoinventarwert des jeweiligen Teilfonds am betreffenden Bewertungstag berechnet, der gemäß der Beschreibung im jeweiligen Fact Sheet bestimmt und berechnet wird. (c) Honorar des Handelsmanagers Als Vergütung für seine Leistungen erhält der Handelsmanager ein monatlich zahlbares Managerhonorar in der für jede Anteilsklasse im Fact Sheet der jeweiligen Teilfonds angegebenen Höhe; es wird basierend auf dem dieser Anteilsklasse zurechenbaren Nettoinventarwert des jeweiligen Teilfonds am betreffenden Bewertungstag berechnet, der gemäß der Beschreibung im jeweiligen Fact Sheet bestimmt und berechnet wird. (d) Honorar des Handelsberaters Jeder Teilfonds zahlt Handelsberatern monatlich den eine Anhang I - Seite 9 Beratungsgebühr, die basierend auf dem dieser Anteilsklasse des Teilfonds zurechenbaren Nettoinventarwert des jeweiligen Teilfondkontos berechnet wird, für das der Handelsberater am betreffenden Bewertungstag zuständig ist. Für jeden Teilfonds werden den Handelsberatern die Vermögenswerte vom Handelsmanager zugewiesen und auf einem oder mehreren separaten Konten („die Konten“) gehalten. Die genaue Höhe des für eine Anteilsklasse innerhalb eines Teilfonds geltenden Satzes wird im Fact Sheet der betreffenden Teilfonds angegeben. Der Nettoinventarwert (NIW) des Kontos ist im Vertrag mit dem Handelsberater als der Vermögenswert eines solchen Teilfondskontos weniger seiner Verbindlichkeiten definiert. Zum Zwecke dieser Berechnung und in Übereinstimmung mit dem Kapitel „Berechnung des Nettoinventarwertes je Anteil“ beinhaltet der Nettoinventarwert des Kontos: (i) den Wert von Futures-Kontrakten und/oder Optionen, die auf einer Wertpapierbörse bzw. einem anderen geregelten oder organisierten Markt notiert oder gehandelt werden, (ii) den Wert von Barbeständen oder Depotguthaben; (iii) den Wert von übertragbaren Wertpapieren , am Geldmarkt oder in Anleihen investierenden OGAW oder anderen Vermögenswerten; jede Anlageform von (i) bis (iii), wie sorgfältig und in gutem Glauben durch die oder unter der Kontrolle des Verwaltungsrats festgelegt wurde, ABZÜGLICH (iv) die gesamten dem Teilfondskonto direkt zugeordneten Verbindlichkeiten. Leistungshonorar: Jeder Teilfonds bzw. jede Anteilsklasse zahlt den Handelsberatern ein monatlich zahlbares Leistungshonorar auf die im betreffenden Zeitraum erzielten KontoHandelsgewinne, dessen Höhe für jede Anteilsklasse eines Teilfonds jeweils im Fact Sheet der Teilfonds angegeben ist. Die Leistungshonorare werden nur auf Basis der während des betreffenden Zeitraums bis zum jeweiligen Bewertungstag erzielten KontoHandelsgewinne berechnet.Weist ein Konto während dieses Zeitraums einen Verlustvortrag (wie nachfolgend definiert) auf, wird dem Handelsberater das Leistungshonorar (falls zutreffend) des vorherigen Zeitraums gezahlt. Er erhält jedoch im folgenden Zeitraum kein weiteres Leistungshonorar, bis der Verlustvortrag durch neue KontoHandelsgewinne vollständig ausgeglichen wurde. Falls Teilfonds einer Multi-BeraterStrategie folgen, werden die Leistungen der Handelsberater nicht zusammengefasst, um Handelsprofite zu ermitteln, sodass ein Handelsberater, der Gewinne erzielt hat, ein Leistungshonorar ausbezahlt bekommt, auch wenn ein anderer Handelsberater oder der gesamte Teilfonds einen Verlust erlitten hat. Konto-Handelsgewinne werden ausschließlich auf Basis der Aktivitäten der Handelsberater berechnet und beinhalten keine Zinsen, die dem Teilfonds vom Clearing Broker bar auf das Maklergebührkonto des Teilfonds eingezahlt wurden, und auch keine Zinsen, die bei einer Schuldverschreibung auf dem Maklergebührkonto des Teilfonds aufgelaufen sind. Sicherungsgeschäfte, die dazu dienen, die Vermögenswerte eines Teilfonds oder einer Anteilsklasse gegen Wechselkurs- oder in den GoldAnteilsklassen gegen Goldpreisschwankungen abzusichern, werden den Konto-Handelsgewinnen nicht hinzugerechnet. Anhang I - Seite 10 Konto-Handelsgewinne bedeuten die Summe aus (i) dem Nettobetrag aller realisierten Gewinne und Verluste aus allen Kontrakten auf Zinssätze, Devisen, anderen während des entsprechenden Zeitraums geschlossenen Kontrakten auf Finanzinstrumente sowie Waren und dem Nettobetrag von realisierten Gewinnen und Verlusten aus Devisen, sowie (ii) dem Nettobetrag aller nicht realisierten Gewinne und Verluste für offene Positionen von Kontrakten auf Zinssätze, Währungen, anderen Kontrakten auf Finanzinstrumente sowie Waren per Ende des entsprechenden Zeitraums und dem Nettobetrag der nicht realisierten Gewinne und Verluste aus Devisen abzüglich (iii) nicht realisierter Gewinne und Verluste aus offenen Kontrakten auf Zinssätze, Devisen, Kontrakten auf andere Finanzinstrumente und Waren per Ende des vorangegangenen Zeitraums und der Nettobetrag von nicht realisierten Gewinnen und Verlusten aus Devisen des vorangegangenen Zeitraums abzüglich (iv) des Kontos „Vortrag auf neue Rechnung von Verlusten“ (wie untenstehend definiert), sofern vorhanden, per Anfang des betreffenden Zeitraumes, (v) minus Honorare für Handelsberater (siehe oben), die dem Konto während des jeweiligen Zeitraumes abgezogen wurden. Falls die Summe von Positionen (i) bis (v) am Ende des jeweiligen Zeitraums negativ ist, ist diese Summe ein „Vortrag auf neue Rechnung von Handelsverlusten“ für den nächsten Zeitraum. Falls die Gesellschaft Gelder vom Konto während eines Zeitraums, in dem es einen Vortrag auf neue Rechnung von Handelsverlusten gibt, entnimmt, wird der Verlust, zur Zeit der Entnahme um den Prozentsatz vermindert, den man erhält, wenn man den Entnahmebetrag durch den Nettoinventarwert des Kontos sofort vor der Entnahme dividiert. Wenn andererseits in Folge von neuer Zeichnungen die Gelder der Gesellschaft vermehrt werden, wird der Verlust gleichzeitig um den Prozentsatz vergrößert, den man erhält, wenn man den Mehrbetrag durch den Nettoinventarwert des Kontos sofort vor dem Zuwachs dividiert. Demzufolge wird kein Leistungshonorar für Zinsen aus Barbeständen oder für aufgelaufene Zinsen aus Schuldverschreibungen bezahlt. Bis zum Ende des ersten vollen Kalendermonats, in dem der Handelsberater aktiv war, wird kein Leistungshonorar bezahlt; dieses Honorar beruht dann auf dem Handelsgewinn, welcher vom Anfang der Handelstätigkeit bis zum Ende des ersten vollen Monats erzielt wurde. e) Clearing Broker Die Teilfonds bezahlen den Clearing Brokern eine Maklergrundgebühr von normalerweise USD 25,00 pro vollständigem Kontrakt für alle an USBörsen abgerechneten Transaktionen. Maklergebühren an Börsen außerhalb der USA können wesentlich höher als USD 25,00 sein. Für außerbörsliche Kassa- und Termingeschäfte (“FOREX”) auf Devisen existieren Handels- und/oder Marktgebühren oder -provisionen, die vom jeweiligen Teilfonds verrechnet und bezahlt werden. Bei Abschluss eines FOREX-Kontrakts mit einem Gegenwert von USD Anhang I - Seite 11 100.000,00 und bei Abwicklung eines solchen FOREX-Kontrakts (Käufe und Verkäufe von FOREX-Kontrakten) wird dem Teilfonds eine Maklergebühr in Höhe von USD 25,00 verrechnet. Falls sich die üblichen Marktbedingungen für diese Gebühr ändern oder der übliche Marktpreis für eine solche Transaktion unter diesem Betrag liegt, bezahlt der jeweilige Teilfonds trotzdem Maklergebühren in Höhe von USD 25,00 pro FOREXKontrakt mit einem Vertragswert von USD 100.000,00. Die genaue Höhe der bezahlten Makler-, Abwicklungsund Transaktionsgebühren wird im Jahresbericht der Gesellschaft bekannt gegeben. Bewertungstag Der Bewertungstag ist für jede Anteilsklasse im Fact Sheet des betreffenden Teilfonds angegeben. Der Nettoinventarwert wird in Zeitungen und anderen Preisangabesystemen veröffentlicht, die der Verwaltungsrat bestimmt. Dieser Nettoinventarwert wird mit Angabe des Datums des Bewertungstages der zugrunde liegenden Vermögenswerte veröffentlicht, sofern dieser ein Geschäftstag ist. Beispiele: Der Nettoinventarwert, welcher am 1. Juni berechnet und am 1. Juni veröffentlicht wird, wird mit dem Datum 31. Mai (welches das Bewertungsdatum der zugrundeliegenden Vermögenswerte ist) veröffentlicht. Der 1. Mai ist kein Geschäftstag in Luxemburg, daher wird der Nettoinventarwert am nächstfolgenden Geschäftstag, also in der Regel am 2. Mai, berechnet. Der Nettoinventarwert trägt den 30. April als Datum. Der Verwaltungsrat kann für jede Anteilsklasse beschließen, dass an jedem Geschäftstag ein inoffizieller, geschätzter Nettoinventarwert berechnet und in den vom Verwaltungsrat festgelegten Zeitungen mit dem Vermerk „inoffizieller Nettoinventarwert“ veröffentlicht wird. In einem solchen Fall dient der inoffizielle Nettoinventarwert nur zu Informationszwecken; keine Rücknahmen oder Zeichnungen können auf Grundlage dieses Nettoinventarwertes ausgeführt werden. Dieser inoffizielle Nettoinventarwert wird auf Basis derselben Bewertungsprinzipien wie der offizielle Nettoinventarwert von der Verwaltungsstelle in Luxemburg berechnet. Der Verwaltungsrat gewährleistet, dass Zeichnungs-, Umwandlungsund Rücknahmeaufträge auf der Grundlage eines unbekannten Nettoinventarwerts pro Anteil bearbeitet werden. Ausgabe von Anteilen Anteile können zu Beginn der Erstzeichnungsperiode zum Preis, der im Fact Sheet des jeweiligen Teilfonds angegeben ist, gezeichnet werden. Danach können Anteile am jeweiligen Bewertungstag gezeichnet werden. Die Gesellschaft erlaubt keine Praktiken in Verbindung mit „Market Timing“. Der Verwaltungsrat hat das Recht, Zeichnungs- und Switchanträge, welche von einem dieser Praktiken Anhang I - Seite 12 verdächtigten Anleger stammen, zu verweigern, und der Verwaltungsrat kann nötige Maßnahmen ergreifen, um die Anleger der Gesellschaft zu schützen. Die Transferstelle muss alle Zeichnungsanträge mindestens fünf (5) Werktage vor dem jeweiligen Bewertungstag erhalten. Zeichnungen können von Antragstellern nicht widerrufen werden. Anteile der Klasse I Für Anteile der Klasse I müssen Zeichnungsanträge spätestens zwei (2) Geschäftstage vor dem betreffenden Bewertungstag bei der Transferstelle eingehen. Zahlungsverfahren Für Zeichnungen die auf einen bestimmten Betrag lauten, muss der Zeichnungsbetrag zwei (2) Werktage vor dem jeweiligen Bewertungstag bei der Depotbank eingehen. Für so eingegangene Beträge werden Anteile auf drei Dezimalstellen genau zugeteilt. Anteile der Klasse I Institutionellen Anlegern, die einen Betrag zeichnen, ist eine Abrechnung zwei (2) Geschäftstage nach dem betreffenden Bewertungstag gestattet. Zahlungen müssen innerhalb von zwei (2) Geschäftstagen nach dem Bewertungstag erfolgen, an dem der gültige Nettoinventarwert pro Anteil berechnet wurde.<0} Um Zweifel zu vermeiden, sind die o.a. Fristen als Bewertungsdaten zu sehen, an denen der Zeichnungserlös auf dem Konto der Depotbank gutgeschrieben werden muss. Falls der Antrag und/oder der Zeichnungserlös erst nach diesen Fristen eintrifft, wird die Zeichnung zum nächstfolgenden Bewertungstag durchgeführt. Diese Gelder können auf das Konto, von dem sie überwiesen wurden, abzüglich der Überweisungskosten zurück überwiesen werden, wenn der Antragsteller dies schriftlich unter Angabe des Grundes der Zahlungsverspätung beantragt. Solche Anträge müssen vor dem nächsten Bewertungstag eingehen. Zeichnungsformulare, die bei der Transferstelle eingehen und deren zugehöriger Zeichnungsbetrag nicht innerhalb einer Frist von drei (3) Monaten eingeht – wobei die Zeitlimits für den Erhalt der Zeichnungsbeträge wie o.a. eingehalten werden, um an einem bestimmten Bewertungstag investiert zu werden – werden von der Transferstelle als null und nichtig betrachtet. Zeichnungsbeträge, für welche die Transferstelle kein ordentlich ausgefülltes Zeichnungsformular erhält oder welche nicht einem bestimmten Zeichnungsformular zugewiesen werden können, werden nach angemessenen Nachforschungen der Transferstelle und innerhalb eines angemessenen Zeitrahmes besten Interesse des Überweisers an den Überweiser solcher Gelder zurück überwiesen. Zur schnellen und genauen Gutschrift der Zahlungen müssen die Antragsteller die Transferstelle vor der Überweisung der Zahlung über die Zahlungsangaben hinsichtlich des Zeichnungsbetrags informieren. Die Transferstelle übersendet dem jeweiligen Antragsteller so bald wie möglich nach dem jeweiligen Anhang I - Seite 13 Bewertungstag eine Bestätigung über den Erwerb von Anteilen. Anteilsinhaber, die Anteile kündigen wollen, müssen folgende Informationen angeben: Rücknahme Anteilsinhaber können an jedem Bewertungstag die Rücknahme ihrer gesamten Anteile oder eines Teils davon beantragen. Der Rücknahmepreis pro Anteil entspricht dem Nettoinventarwert je Anteil einer Klasse in einem Teilfonds am Bewertungstag abzüglich der Rücknahmegebühr, vorausgesetzt der Antrag geht fünf (5) Werktage vor dem entsprechenden Bewertungstag bei der Transferstelle ein. Anteile der Klasse I Anträge werden bei Eingang bis zwei (2) Geschäftstage vor dem Bewertungstag angenommen. Die Rücknahme jeder Anteilsklasse in einem Teilfonds kann aufgeschoben werden, bis der Teilfonds wieder liquide genug ist, falls Rücknahmeanträge 10% der ausgegebenen Anteile eines Teilfonds übersteigen. Der Verwaltungsrat kann nach eigenem Ermessen entscheiden, um welchen Zeitraum, der nach Meinung des Verwaltungsrates im besten Interesse des Teilfonds ist, die Rücknahme aufgeschoben wird. Am nächsten Bewertungstag nach einer solchen Aufschiebung werden diese Rücknahmeanträge vorrangig zu späteren Anträgen bearbeitet. Rücknahmeanträge sind unwiderruflich, außer im Falle einer Einstellung des Nettoinventarwerts wie beschrieben in „Einstellung der Berechnung des Nettoinventarwerts“ und in „Einstellung des Handels“. Vollen Namen und Adresse des/der Anteilsinhaber(s). Die Anzahl der zurückzunehmenden Anteile oder den Bruttobetrag, den die Kündigung ergeben soll. Folgende Informationen über die Bankkonten, an welche der Kündigungserlös überwiesen werden soll: Zwischeninstitut / Kontoführendes Institut Adresse / Ort / Land Swift Code Kontonummer des Auftraggebers bei der empfangenden Bank. Der Rücknahmepreis wird gewöhnlich innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem jeweiligen Bewertungstag ausgezahlt, in jedem Fall jedoch vor der Veröffentlichung des nächsten Nettoinventarwerts, ohne Zinsen für den Zeitraum zwischen dem Bewertungstag und dem Zahlungsdatum. Die Rücknahmezahlung wird dem Anteilsinhaber gemäß seiner Anweisungen überwiesen. Werden innerhalb eines Teilfonds verschiedene Anteilklassen mit unterschiedlichen Bewertungsintervallen ausgegeben, kann zugunsten des Teilfonds eine Rücknahmeprovision erhoben werden. Diese Rücknahmeprovision soll die Wirkung eventueller Transaktionskosten ausgleichen, die aus Portfoliotransaktionen resultieren, welche der CTA durchführen musste, um aufgrund zusätzlicher Zeichnungsoder Rücknahmeerlöse entsprechende Anpassungen im Portfolio vorzunehmen. Anhang I - Seite 14 Umwandlung Unbeschadet der Ausführungen weiter unten, können Anteilsinhaber, die Anteile von einem Teilfonds in einen anderen Teilfonds dieses ergänzenden Emissionsmemorandums umwandeln wollen, dies an jedem Bewertungstag tun, indem sie der Gesellschaft einen unwiderruflichen schriftlichen Antrag, ihre Anteile umzuwandeln, schicken, mit Ausnahme von Umwandlungen in Teilfonds, die zeitweilig für Neuzeichnungen geschlossen sind. Bewertungswährung eines Teilfonds ist, beschließt der Verwaltungsrat, diesen Teilfonds gemäß den Vorgaben im Kapitel „Auflösung der Gesellschaft und von Teilfonds“, Absatz 4, aufzulösen oder zu verschmelzen. Diese Mindesthöhe gilt nicht nach dem Start eines neuen Teilfonds und erhält daher erst zwölf (12) Monate nach der Erstemission seine Wirksamkeit. Seit dem 31. März 2005 ist eine Umwandlung von Anteilen in Anteile des Superfund GCT Futures Fund USD und des Superfund GCT Futures Fund EUR nicht mehr möglich, da diese Teilfonds nicht mehr für weitere Anlagen zur Verfügung stehen. Eine Möglichkeit zur Umwandlung von Anteilen der Klasse R in Anteile der Klasse I ist nicht vorgesehen. Eine im jeweiligen Fact Sheet angegebene Umwandlungsgebühr wird dafür eingehoben werden. Notierung an der Luxemburger Börse Die Teilfonds notieren Luxemburger Börse. an der Mindesthöhe eines Teilfonds, um wirtschaftlich effizient zu operieren Wenn der Nettoinventarwert eines Teilfonds an dreißig (30) aufeinanderfolgenden Tagen niedriger als USD 1.000.000 oder dem entsprechenden Betrag in der Anhang I - Seite 15 Fact Sheet QUADRIGA SUPERFUND FUTURES A / USD (nachstehend “Superfund A / USD”) ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM TEILFONDS Anlagestrategie, Volatilität und Hebel Der Superfund A/USD investiert in ein breites Spektrum von Futures und Optionen wie beschrieben unter “Anlagestrategie”. Die Volatilität des Portfolios dieses Fonds ist etwas geringer als jene von Superfund B/USD und bedeutend geringer als jene des Teilfonds Superfund C/USD. Die angestrebte Volatilität des Superfund A/USD beträgt 20% per annum. Die angestrebte Volatilität pro Jahr ist definiert als die beabsichtigte Performance-Abweichung von einer theoretischen durchschnittlichen NIW-Entwicklung im Jahresverlauf. Die Volatilität ist der relative Satz, zu dem sich der Preis eines Anteils des Teilfonds mit der Zeit verändert, und dient zur Beschreibung der Risikostufe einer Kapitalanlage. Die Volatilität ergibt sich aus der Berechnung der Standardabweichung einer Gruppe von Werten im Zeitverlauf und gibt an, wie sehr der Wert eines Fonds von seinem Durchschnittswert abweicht. Je größer die Abweichung, um so volatiler und risikoreicher der Fonds. Zumindest 40% des Vermögens von Superfund A/USD wird in Staatsanleihen, Geldmarktinstrumente, am Geldmarkt oder in Anleihen investierende OGAW oder ähnliche Wertpapiere und Instrumente mit kurzer Laufzeit von Emittenten mit sehr hohem Ranking angelegt werden. Anlegerprofil Der Teilfonds strebt sowohl mittel- als Anhang I - Seite 16 auch langfristige Kapitalzuwächse für USD-Anleger an. Da Superfund A/USD eine sehr geringe Korrelation zu traditionellen Anlageformen wie Aktien und Anleihen aufweist, ist dieser Teilfonds aufgrund seiner Eigenschaft, das Risiko zu streuen und gleichzeitig die Chancen auf höhere Renditen zu steigern, die ideale Ergänzung in einem ausgewogenen Portfolio. Alle potentiellen Anleger des Teilfonds Superfund A/USD sollten bedenken, dass aufgrund der verwendeten Handelsstrategie und der Marktgegebenheiten, zeitweilige Verluste des Nettoinventarwerts von bis zu 20-25% regelmäßig auftreten können. Es kann nicht garantiert werden, dass die Verluste auf diese Prozentsätze begrenzt sind. Daher sollten interessierte Anteilsinhaber das Kapitel „Risikohinweise“ genau lesen, bevor sie in diesen Teilfonds investieren. Absicherung des Währungsrisikos Der Teilfonds sichert die zugrundeliegenden Vermögenswerte gegen Währungsrisiken hinsichtlich seiner Bewertungswährung durch Verwendung der in „Anlagebeschränkungen“ beschriebenen Finanzinstrumente ab. Erstausgabe Erstausgabekurs Darauffolgende Ausgabe, Umwandlung und Rücknahme von Anteilen 2. November 2004 USD 1.000 Anteile können an jedem Bewertungstag gemäß den in den Kapiteln „Ausgabe von Anteilen“, „Rücknahme von Anteilen“ und „Umwandlung von Anteilen“ beschriebenen Regeln ausgegeben, zurückgenommen und umgewandelt werden. Bewertungswährung Ausgabeaufschlag Rücknahmegebühr USD 4,5% 2% des Nettoinventarwerts (für eine Behaltezeit von weniger als 1 Jahr) Wenn die Behaltezeit 1 Jahr überschreitet, wird keine Rücknahmegebühr verrechnet. Anhang I - Seite 17 Umwandlungsgebühr Honorar des Handelsverwalters Managementgebühr Honorar des Handelsberaters und Leistungshonorar 1% des Nettoinventarwerts 2% pro Jahr (des Nettoinventarwerts per jedem Bewertungstag und monatlich zahlbar) 1% pro Jahr (des Nettoinventarwerts per jedem Bewertungstag und monatlich zahlbar) 3% pro Jahr des Nettoinventarwerts des Teilfonds-Kontos, für das der Handelsberater zuständig ist, per jedem Bewertungstag und monatlich zahlbar Leistungsgebühr: 25% der KontoHandelsgewinne der Vermögenswerte, die dem Handelsberater zugewiesen wurden, wie beschrieben in Kapitel „Honorar des Handelsberaters“ Anhang I - Seite 18 BESONDERE INFORMATIONEN ZU DEN ANTEILSKLASSEN KLASSE R Bewertungstag Jeweils der erste Geschäftstag im Monat. Mindestinvestition Zu haltende Mindestsumme (nach Klasse I GOLD-Anteilsklasse Jeweils der erste Geschäftstag im Monat. USD 5.000 Wöchentlich mittwochs, wenn der Mittwoch ein Geschäftstag ist, oder am darauffolgenden Geschäftstag sowie an jedem ersten Geschäftstag im Monat. Fällt der erste Geschäftstag eines Monats nicht auf den Mittwoch der ersten Woche dieses Monats, ist nur der erste Geschäftstag dieser Woche ein Bewertungstag. USD 1.000.000 USD 5.000 USD 500.000 USD 5.000 USD 5.000 Teilrücknahme) Mindestfolgeinvestition USD 5.000 USD 5.000 Mindestrücknahme LU0199179838 ISIN-Nummern 10 Anteile 10 Anteile LU0302257752 USD 5.000 USD 5.000 LU0302258057 Anhang I - Seite 19 Besondere Risikohinweise für Gold-Anteilsklassen: Zusätzlich zu den Handelsergebnissen der Superfund A Handelsstrategie hat auch die Entwicklung des USD-Goldpreises direkten Einfluss auf den Wert der GoldAnteilsklasse. Das bedeutet, dass bei Bestehen einer vollständigen Absicherung ein Anstieg des USD-Goldpreises um 5% zu einem Anstieg des Nettoinventarwerts (NIW) Ihrer Anlage in der Gold-Anteilsklasse um 5% führt. Umgekehrt führt ein Rückgang des USD-Goldpreises um 5% zu einem Rückgang des NIW um 5%. Ist aufgrund der Anlagebeschränkungen eine vollständige Absicherung des Vermögens der Gold-Anteilsklasse gegen Goldpreisschwankungen nicht möglich, wird die Absicherungsposition möglichst nah an der erwünschten vollständigen Absicherung gehalten, ohne dabei Vermögenswerte zu sperren, die für die allgemein angewandte Handelsstrategie benötigt werden, der im Handelsprozess stets Vorrang einzuräumen ist. ES KANN NICHT GARANTIERT WERDEN, DASS DER GESAMTANLAGEERLÖS DER GOLD-ANTEILSKLASSE STETS VOLLSTÄNDIG GEGENÜBER DEM GOLDPREIS ABGESICHERT IST. Da der Goldpreis innerhalb kurzer Zeit erheblichen Schwankungen unterliegen kann, kann die Gold-Anteilsklasse volatiler sein als andere Arten von Anlagen Der Goldpreis wird durch zahlreiche unkontrollierbare Faktoren beeinflusst, darunter: • • • • • • • unvorhersehbare Änderungen der Geldpolitik sowie der wirtschaftlichen und politischen Lage in Ländern in aller Welt, Erwartungen der Anleger im Hinblick auf die künftigen Inflationsraten und die Entwicklung der weltweiten Aktien-, Finanz- und Immobilienmärkte, das weltweite Verhältnis aus Goldnachfrage und -angebot, das durch Faktoren wie Goldminen-Fördermengen und Netto-Terminverkäufe der Goldproduzenten, Käufe und Verkäufe durch Zentralbanken, die Schmucknachfrage und das Angebot an Altschmuck, die Nettonachfrage von Anlegern und die Nachfrage seitens der Industrie beeinflusst wird, der Anteil des weltweiten Angebots in der Hand von Besitzern großer Goldmengen, darunter staatliche Stellen und Zentralbanken; falls zum Beispiel Russland oder ein anderer Besitzer großer Goldmengen beschließen sollte, einen Teil seiner Goldreserven zu verkaufen, würde das Angebot steigen und der Preis in der Regel sinken, Zinsen und Wechselkurse, vor allem die Stärke des US-Dollar und das Vertrauen in den US-Dollar, sowie Anlage- und Handelsaktivitäten von Hedgefonds, Rohstofffonds und anderen Spekulanten, die Lage von Reserven und Bergbauanlagen großer Produzenten, da wirtschaftliche, politische oder sonstige Vorkommnisse, von denen einer der großen Produzenten betroffen ist, massive Auswirkungen auf den Goldpreis haben könnten, Umweltschutz-, Arbeits- oder sonstige Kosten in Bergbau und Produktion sowie Änderungen der Gesetze betreffend den Bergbau, die Produktion oder den Verkauf.<0} Anhang I - Seite 20 Ein Rückgang des USD-Preises von Gold-Futures oder –Terminkontrakten infolge dieser Risikofaktoren oder anderer potenzieller Faktoren, die sich unmittelbar auf den Goldpreis auswirken können, haben einen direkten Einfluss auf den NIW der Gold-Anteilsklasse. EIN RÜCKGANG DES GOLDPREISES VERRINGERT UNMITTELBAR DEN NETTOINVENTARWERT (IN USD UND ANDEREN WÄHRUNGEN) DER GOLD-ANTEILSKLASSE. Anhang I - Seite 21 Fact Sheet QUADRIGA SUPERFUND FUTURES A / EUR (nachstehend “Superfund A /EUR”) ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM TEILFONDS Anlagestrategie, Volatilität und Hebel Der Superfund A /EUR investiert in ein breites Spektrum von Futures und Optionen. Die Volatilität des Portfolios dieses Fonds ist etwas geringer als jene des Superfund B/EUR und bedeutend geringer als jene des Teilfonds Superfund C/EUR. Die angestrebte Volatilität des Superfund A/EUR beträgt 20% per annum. Die angestrebte Volatilität pro Jahr ist definiert als die beabsichtigte Performance-Abweichung von einer theoretischen durchschnittlichen NIWEntwicklung im Jahresverlauf. Die Volatilität ist der relative Satz, zu dem sich der Preis eines Anteils des Teilfonds mit der Zeit verändert, und dient zur Beschreibung der Risikostufe einer Kapitalanlage. Die Volatilität ergibt sich aus der Berechnung der Standardabweichung einer Gruppe von Werten im Zeitverlauf und gibt an, wie sehr der Wert eines Fonds von seinem Durchschnittswert abweicht. Je größer die Abweichung, um so volatiler und risikoreicher der Fonds. Zumindest 40% des Vermögens von Superfund A/EUR wird in Staatsanleihen, Geldmarktinstrumente, am Geldmarkt und in Anleihen investierende OGAW oder ähnliche Wertpapiere und Instrumente mit kurzer Laufzeit von Emittenten mit sehr hohem Ranking angelegt werden. Anlegerprofil Der Teilfonds strebt sowohl mittel- als auch langfristige Kapitalzuwächse für EUR-Anleger an. Da Superfund A/EUR eine sehr geringe Korrelation zu traditionellen Anlageformen wie Aktien und Anleihen aufweist, ist dieser Teilfonds Anhang I - Seite 22 aufgrund seiner Eigenschaft, das Risiko zu streuen und gleichzeitig die Chancen auf höhere Renditen zu steigern, die ideale Ergänzung in einem ausgewogenen Portfolio. Alle potentiellen Anleger des Teilfonds Superfund A/EUR sollten bedenken, dass aufgrund der verwendeten Handelsstrategie und der Marktgegebenheiten zeitweilige Verluste des Nettoinventarwerts von bis zu 20-25% regelmäßig auftreten können. Es kann nicht garantiert werden, dass die Verluste auf diese Prozentsätze begrenzt sind. Daher sollten interessierte Anteilsinhaber das Kapitel „Risikohinweise“ genau lesen, bevor sie in diesen Teilfonds investieren. Absicherung des Währungsrisikos Erstausgabe Erstausgabekurs Darauffolgende Ausgabe, Umwandlung und Rücknahme von Anteilen Bewertungswährung Ausgabeaufschlag Rücknahmegebühr Umwandlungsgebühr Honorar des Handelsverwalters Managementgebühr Honorar des Handelsberaters und Der Teilfonds sichert die zugrundeliegenden Vermögenswerte gegen Währungsrisiken hinsichtlich seiner Bewertungswährung durch die in „Anlagebeschränkungen“ beschriebenen Finanzinstrumente ab. 2. November 2004 EUR 1.000 Anteile können an jedem Bewertungstag gemäß den in den Kapiteln „Ausgabe von Anteilen“, „Rücknahme von Anteilen“ und „Umwandlung von Anteilen“ beschriebenen Regeln ausgegeben, zurückgenommen und umgewandelt werden. EUR 4,5% bis zu 2% des Nettoinventarwerts (für eine Behaltezeit von weniger als 1 Jahr) 1% des Nettoinventarwerts 2% pro Jahr (des Nettoinventarwerts per jedem Bewertungstag und monatlich zahlbar) 1% pro Jahr (des Nettoinventarwerts per jedem Bewertungstag und monatlich zahlbar) 3% pro Jahr des Nettoinventarwerts des Anhang I - Seite 23 Leistungshonorar Teilfonds-Kontos, für das der Handelsberater zuständig ist, per jedem Bewertungstag und monatlich zahlbar Leistungsgebühr: 25% der KontoHandelsgewinne der Vermögenswerte, die dem Handelsberater zugewiesen wurden, wie beschrieben in Kapitel „Honorar des Handelsberaters“ Anhang I - Seite 24 BESONDERE INFORMATIONEN ZU DEN ANTEILSKLASSEN KLASSE R Klasse I Bewertungstag Jeweils der erste Geschäftstag im Monat. Mindestinvestition USD 5.000 Wöchentlich mittwochs, wenn der Mittwoch ein Geschäftstag ist, oder am darauffolgenden Geschäftstag sowie an jedem ersten Geschäftstag im Monat. Fällt der erste Geschäftstag eines Monats nicht auf den Mittwoch der ersten Woche dieses Monats, ist nur der erste Geschäftstag dieser Woche ein Bewertungstag. USD 1.000.000 Zu haltende Mindestsummenach USD 5.000 USD 500.000 Teilrücknahme) Mindestfolgeinvestition USD 5.000 USD 5.000 Mindestrücknahme LU0199179911 ISIN-Nummern 10 Anteile 10 Anteile LU0302256788 Anhang I - Seite 25 Fact Sheet für den QUADRIGA SUPERFUND GCT FUTURES USD vormals QUADRIGA GLOBAL CONSOLIDATED TRUST- FUTURES FUND USD) nachfolgend der „Superfund GCT Futures Fund USD“) FÜR ZEICHNUNGEN GESCHLOSSEN AM 31. MÄRZ 2005 Anlagestrategie Wechselkursabsicherung Darauffolgende Ausgabe, Umwandlung und Rücknahme von Anteilen Bewertungswährung Mindesterstinvestition und zu haltende Mindeststumme Ausgabeaufschlag Rücknahmegebühr Umwandlungsgebühr Bewertungstag Der Superfund GCT Futures Fund USD handelt mit einem breiten Spektrum von Futures und Optionen. Darüber hinaus investiert der Handelsberater nach eigenem freien Ermessen und in Übereinstimmung mit den im vorliegenden Verkaufsprospekt festgelegten Anlagebeschränkungen einen Anteil von wenigstens 30% des Nettovermögens dieses Teilfonds in verzinsliche Instrumente wie beispielsweise Staatsanleihen, Bankeinlagen, am Geldmarkt oder in Anleihen investierende OGAW oder andere problemlos liquidierbare Instrumente mit erstklassiger Bonität. Der Teilfonds sichert die zugrunde liegenden Vermögenswerte mit Hilfe der im Kapitel „Anlagebeschränkungen“ festgelegten Finanzinstrumente gegen Währungsrisiken gegenüber der Bewertungswährung ab. Am 29. September 2004 beschloss der Verwaltungsrat, diesen Teilfonds mit Wirkung ab dem 31. März 2005 für weitere Zeichnungen zu schließen, da das verwaltete Vermögen eine solche Höhe erreicht hatte, dass die von der CFTC für einige der gehandelten einzelnen Futures festgelegten Grenzen in naher Zukunft hätten überschritten werden können. Die Rücknahme und der Umtausch von Anteilen in einen anderen Teilfonds der Gesellschaft sind weiterhin möglich. Falls die Größe des Teilfonds zu einem späteren Zeitpunkt zu gering wird, um ein effizientes Management zu gewährleisten, wird der Verwaltungsrat beschließen, diesen Teilfonds wieder für neue Zeichnungen zu öffnen oder den Teilfonds zu schließen und den Anteilsinhabern die Möglichkeit zu bieten, ihre Anteile gebührenfrei in Anteile eines anderen Teilfonds der Gesellschaft umzutauschen. USD USD 12.500 4,5% Keine 1% des Nettoinventarwerts Der erste Geschäftstag jedes Monats (oder falls dieser kein Geschäftstag in Luxemburg ist, am darauffolgenden Geschäftstag) („Bewertungstag“). Anhang I - Seite 26 Honorar des Handelsverwalters Verwaltungsgebühr Honorar des Handelsberaters und Leistungshonorar ISIN -Nummer 2% pro Jahr vom Nettoinventarwert per jedem Bewertungstag, zahlbar monatlich) 1% pro Jahr vom Nettoinventarwert per jedem Bewertungstag, zahlbar monatlich) 3% pro Jahr vom Nettoinventarwert des Teilfonds-Kontos, für das der Handelsberater zuständig ist, per jedem Bewertungstag, monatlich zahlbar Leistungshonorar: 25% der Konto-Handelsgewinne der Vermögenswerte, die dem Handelsberater zugewiesen wurden, wie angegeben im Kapitel „Honorar des Handelsberaters“. LU0067494376 Anhang I - Seite 27 Fact Sheet für den QUADRIGA SUPERFUND GCT FUTURES EUR QUADRIGA GLOBAL CONSOLIDATED TRUST- FUTURES FUND EUR (nachfolgend der „Superfund GCT Futures Fund EUR“) FÜR ZEICHNUNGEN GESCHLOSSEN AM 31. MÄRZ 2005 Anlagestrategie Wechselkursabsicherung Darauffolgende Ausgabe, Umwandlung und Rücknahme von Anteilen<0} Mindesterstinvestition und zu haltende Mindeststumme Ausgabeaufschlag Rücknahmegebühr Umwandlungsgebühr Bewertungstag Der Superfund GCT Futures Fund EUR handelt mit einem breiten Spektrum von Futures und Optionen.Darüber hinaus investiert der Handelsberater für Rohstoffe nach eigenem freien Ermessen und in Übereinstimmung mit den im vorliegenden Verkaufsprospekt festgelegten Anlagebeschränkungen einen Anteil von wenigstens 30% des Nettovermögens dieses Teilfonds in verzinsliche Instrumente wie beispielsweise Staatsanleihen, Bankeinlagen, am Geldmarkt und in Anleihen investierende OGAW oder andere problemlos liquidierbare Instrumente mit erstklassiger Bonität. Der Teilfonds sichert die zugrunde liegenden Vermögenswerte mit Hilfe der im Kapitel „Anlagebeschränkungen“ festgelegten Finanzinstrumente gegen Währungsrisiken gegenüber der Bewertungswährung ab. Am 29. September 2004 beschloss der Verwaltungsrat, diesen Teilfonds mit Wirkung ab dem 31. März 2005 für weitere Zeichnungen zu schließen, da das verwaltete Vermögen eine solche Höhe erreicht hatte, dass bei der Platzierung von Orders an den verschiedenen Terminmärkten die von der CFTC für einige der gehandelten einzelnen Futures festgelegten Grenzen in naher Zukunft hätten überschritten werden können. Die Rücknahme und der Umtausch von Anteilen in einen anderen Teilfonds der Gesellschaft sind weiterhin möglich. Falls die Größe des Teilfonds zu einem späteren Zeitpunkt zu gering wird, um ein effizientes Management zu gewährleisten, wird der Verwaltungsrat beschließen, diesen Teilfonds wieder für neue Zeichnungen zu öffnen oder den Teilfonds zu schließen und den Anteilsinhabern die Möglichkeit zu bieten, ihre Anteile gebührenfrei in Anteile eines anderen Teilfonds der Gesellschaft umzutauschen. EUR 12.500 4.5% Keine 1% des Nettoinventarwerts Der erste Geschäftstag jedes Monats (oder falls dieser Anhang I - Seite 28 Honorar des Handelsverwalters Verwaltungsgebühr Honorar des Handelsberaters und Leistungshonorar ISIN -Nummer kein Geschäftstag in Luxemburg ist, am darauffolgenden Geschäftstag) („Bewertungstag“). 2% pro Jahr vom Nettoinventarwert per jedem Bewertungstag, zahlbar monatlich) 1% pro Jahr vom Nettoinventarwert per jedem Bewertungstag, zahlbar monatlich 3% pro Jahr vom Nettoinventarwert des TeilfondsKontos, für das der Handelsberater zuständig ist, per jedem Bewertungstag, monatlich zahlbar Leistungshonorar: 25% der Konto-Handelsgewinne der Vermögenswerte, die dem Handelsberater zugewiesen wurden, wie angegeben im Kapitel „Honorar des Handelsberaters“ LU0138077283 Anhang I - Seite 29 Fact Sheet QUADRIGA SUPERFUND FUTURES B / USD (nachstehend “Superfund B / USD”) ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM TEILFONDS Anlagestrategie, Volatilität und Hebel Der Superfund B/USD investiert in ein breites Spektrum von Futures und Optionen. Die Volatilität des Portfolios dieses Fonds ist höher als jene des Superfund A/USD und geringer als jene des Teilfonds Superfund C/USD. Die angestrebte Volatilität des Superfund B/USD beträgt 30% per annum. Die angestrebte Volatilität pro Jahr ist definiert als die beabsichtigte PerformanceAbweichung von einer theoretischen durchschnittlichen NIW-Entwicklung im Jahresverlauf. Die Volatilität ist der relative Satz, zu dem sich der Preis eines Anteils des Teilfonds mit der Zeit verändert, und dient zur Beschreibung der Risikostufe einer Kapitalanlage. Die Volatilität ergibt sich aus der Berechnung der Standardabweichung einer Gruppe von Werten im Zeitverlauf und gibt an, wie sehr der Wert eines Fonds von seinem Durchschnittswert abweicht. Je größer die Abweichung, um so volatiler und risikoreicher der Fonds. Zumindest 35% des Vermögens von Superfund B/USD wird in Staatsanleihen, Geldmarktinstrumente, am Geldmarkt und in Anleihen investierende OGAW oder ähnliche Wertpapiere und Instrumente mit kurzer Laufzeit von Emittenten mit sehr hohem Ranking angelegt werden. Anlegerprofil Superfund B/USD hat eine risikoreichere Anlagestrategie als Superfund A/USD. Dieser Teilfonds verlangt nach einer größeren Risikoverträglichkeit und daher nur für Langzeitanleger geeignet, die an die Risiken derivativer Anlageinstrumente Anhang I - Seite 30 gewöhnt sind. Der Teilfonds strebt sowohl mittelals auch langfristige Kapitalzuwächse für USD-Anleger an. Da Superfund B/USD eine sehr geringe Korrelation zu traditionellen Anlageformen wie Aktien und Anleihen aufweist, ist dieser Teilfonds aufgrund seiner Eigenschaft, das Risiko zu streuen und gleichzeitig die Chancen auf höhere Renditen zu steigern, die ideale Ergänzung in einem ausgewogenen Portfolio. Absicherung des Währungsrisikos Erstausgabe Erstausgabekurs Darauffolgende Ausgabe, Umwandlung und Rücknahme von Anteilen Bewertungswährung Ausgabeaufschlag Rücknahmegebühr Umwandlungsgebühr Honorar des Handelsverwalters Alle potentiellen Anleger des Teilfonds Superfund B/USD sollten bedenken, dass aufgrund der verwendeten Handelsstrategie und der Marktgegebenheiten zeitweilige Verluste des Nettoinventarwerts von bis zu 30-35% regelmäßig auftreten können. Es kann nicht garantiert werden, dass die Verluste auf diese Prozentsätze begrenzt sind. Daher sollten interessierte Anteilsinhaber das Kapitel „Risikohinweise“ genau lesen, bevor sie in diesen Teilfonds investieren. Der Teilfonds sichert die zugrundeliegenden Vermögenswerte gegen Währungsrisiken hinsichtlich seiner Bewertungswährung durch die in „Anlagebeschränkungen” beschriebenen Finanzinstrumente ab. 2. November 2004 USD 1.000 Anteile können an jedem Bewertungstag gemäß den in den Kapiteln „Ausgabe von Anteilen“, „Rücknahme von Anteilen“ und „Umwandlung von Anteilen“ beschriebenen Regeln ausgegeben, zurückgenommen und umgewandelt werden. USD 4,5% bis zu 2% des Nettoinventarwerts (für eine Behaltezeit von weniger als 1 Jahr) 1% des Nettoinventarwerts 2% pro Jahr (des Nettoinventarwerts per jedem Bewertungstag und monatlich zahlbar) Anhang I - Seite 31 Managementgebühr Honorar des Handelsberaters und Leistungshonorar: 1% pro Jahr (des Nettoinventarwerts per jedem Bewertungstag und monatlich zahlbar) 3% pro Jahr des Nettoinventarwerts des Teilfonds-Kontos, für das der Handelsberater zuständig ist, per jedem Bewertungstag und monatlich zahlbar. Leistungsgebühr: 30% der KontoHandelsgewinne der Vermögenswerte, die dem Handelsberater zugewiesen wurden, wie beschrieben in Kapitel „Honorar des Handelsberaters“. Anhang I - Seite 32 BESONDERE INFORMATIONEN ZU DEN ANTEILSKLASSEN KLASSE R KLASSE I GOLDAnteilsklasse Jeweils der erste Geschäftstag im Monat. Bewertungstag Jeweils der erste Geschäftstag im Monat. Mindestinvestition USD 10.000 Wöchentlich mittwochs, wenn der Mittwoch ein Geschäftstag ist, oder am darauffolgenden Geschäftstag sowie an jedem ersten Geschäftstag im Monat. Fällt der erste Geschäftstag eines Monats nicht auf den Mittwoch der ersten Woche dieses Monats, ist nur der erste Geschäftstag dieser Woche ein Bewertungstag.<0} USD 1.000.000 USD 50.000 Zu haltende Mindestsumme (nach USD 5.000 USD 500.000 USD 50.000 Teilrücknahme) Mindestfolgeinvestition USD 5.000 USD 5.000 Mindestrücknahme LU0199180257 ISIN-Nummern 10 Anteile 10 Anteile LU0302258214 USD 5.000 USD 5.000 LU0302258487 Anhang I - Seite 33 Besondere Risikohinweise für Gold-Anteilsklassen: Zusätzlich zu den Handelsergebnissen der Superfund A Handelsstrategie hat auch die Entwicklung des USD-Goldpreises direkten Einfluss auf den Wert der GoldAnteilsklasse. Das bedeutet, dass bei Bestehen einer vollständigen Absicherung ein Anstieg des USD-Goldpreises um 5% zu einem Anstieg des Nettoinventarwerts (NIW) Ihrer Anlage in der Gold-Anteilsklasse um 5% führt. Umgekehrt führt ein Rückgang des USD-Goldpreises um 5% zu einem Rückgang des NIW um 5%. Ist aufgrund der Anlagebeschränkungen eine vollständige Absicherung des Vermögens der Gold-Anteilsklasse gegen Goldpreisschwankungen nicht möglich, wird die Absicherungsposition möglichst nah an der erwünschten vollständigen Absicherung gehalten, ohne dabei Vermögenswerte zu sperren, die für die allgemein angewandte Handelsstrategie benötigt werden, der im Handelsprozess stets Vorrang einzuräumen ist. ES KANN NICHT GARANTIERT WERDEN, DASS DER GESAMTANLAGEERLÖS DER GOLD-ANTEILSKLASSE STETS VOLLSTÄNDIG GEGENÜBER DEM GOLDPREIS ABGESICHERT IST. Da der Goldpreis innerhalb kurzer Zeit erheblichen Schwankungen unterliegen kann, kann die Gold-Anteilsklasse volatiler sein als andere Arten von Anlagen. Der Goldpreis wird durch zahlreiche unkontrollierbare Faktoren beeinflusst, darunter: • • • • • • • unvorhersehbare Änderungen der Geldpolitik sowie der wirtschaftlichen und politischen Lage in Ländern in aller Welt, Erwartungen der Anleger im Hinblick auf die künftigen Inflationsraten und die Entwicklung der weltweiten Aktien-, Finanz- und Immobilienmärkte, das weltweite Verhältnis aus Goldnachfrage und -angebot, das durch Faktoren wie Goldminen-Fördermengen und Netto-Terminverkäufe der Goldproduzenten, Käufe und Verkäufe durch Zentralbanken, die Schmucknachfrage und das Angebot an Altschmuck, die Nettonachfrage von Anlegern und die Nachfrage seitens der Industrie beeinflusst wird, der Anteil des weltweiten Angebots in der Hand von Besitzern großer Goldmengen, darunter staatliche Stellen und Zentralbanken; falls zum Beispiel Russland oder ein anderer Besitzer großer Goldmengen beschließen sollte, einen Teil seiner Goldreserven zu verkaufen, würde das Angebot steigen und der Preis in der Regel sinken, Zinsen und Wechselkurse, vor allem die Stärke des US-Dollar und das Vertrauen in den US-Dollar, sowie Anlage- und Handelsaktivitäten von Hedgefonds, Rohstofffonds und anderen Spekulanten, die Lage von Reserven und Bergbauanlagen großer Produzenten, da wirtschaftliche, politische oder sonstige Vorkommnisse, von denen einer der großen Produzenten betroffen ist, massive Auswirkungen auf den Goldpreis haben könnten, Umweltschutz-, Arbeits- oder sonstige Kosten in Bergbau und Produktion sowie Änderungen der Gesetze betreffend den Bergbau, die Produktion oder den Verkauf. Anhang I - Seite 34 Ein Rückgang des USD-Preises von Gold-Futures oder –Terminkontrakten infolge dieser Risikofaktoren oder anderer potenzieller Faktoren, die sich unmittelbar auf den Goldpreis auswirken können, haben einen direkten Einfluss auf den NIW der Gold-Anteilsklasse. EIN RÜCKGANG DES GOLDPREISES VERRINGERT UNMITTELBAR DEN NETTOINVENTARWERT (IN USD UND ANDEREN WÄHRUNGEN) DER GOLD-ANTEILSKLASSE. Anhang I - Seite 35 Fact Sheet QUADRIGA SUPERFUND FUTURES B / EUR (nachstehend “Superfund B /EUR”) ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM TEILFONDS Anlagestrategie, Volatilität und Hebel Der Superfund B/EUR investiert in ein breites Spektrum von Futures und Optionen. Die Volatilität des Portfolios dieses Fonds ist höher als jene des Superfund A/EUR und geringer als jene des Teilfonds Superfund C/EUR. Die angestrebte Volatilität des Superfund B/EUR beträgt 30% per annum. Die angestrebte Volatilität pro Jahr ist definiert als die beabsichtigte PerformanceAbweichung von einer theoretischen durchschnittlichen NIW-Entwicklung im Jahresverlauf. Die Volatilität ist der relative Satz, zu dem sich der Preis eines Anteils des Teilfonds mit der Zeit verändert, und dient zur Beschreibung der Risikostufe einer Kapitalanlage.Die Volatilität ergibt sich aus der Berechnung der Standardabweichung einer Gruppe von Werten im Zeitverlauf und gibt an, wie sehr der Wert eines Fonds von seinem Durchschnittswert abweicht. Je größer die Abweichung, um so volatiler und risikoreicher der Fonds. Zumindest 35% des Vermögens von Superfund B/EUR wird in Staatsanleihen, Geldmarktinstrumente oder ähnliche Wertpapiere und Instrumente mit kurzer Laufzeit von Emittenten mit sehr hohem Ranking angelegt werden. Anlegerprofil Superfund B/EUR hat eine risikoreichere Anlagestrategie als Superfund A. Dieser Teilfonds verlangt nach einer größeren Risikoverträglichkeit und daher nur für Langzeitanleger geeignet, die an die Risiken derivativer Anlageinstrumente gewöhnt sind. Der Teilfonds strebt sowohl mittel- als auch langfristige Kapitalzuwächse für Anhang I - Seite 36 EUR-Anleger an. Da Superfund B/EUR eine sehr geringe Korrelation zu traditionellen Anlageformen wie Aktien und Anleihen aufweist, ist dieser Teilfonds aufgrund seiner Eigenschaft, das Risiko zu streuen und gleichzeitig die Chancen auf höhere Renditen zu steigern, die ideale Ergänzung in einem ausgewogenem Portfolio. Absicherung des Währungsrisikos Erstausgabe Erstausgabekurs Darauffolgende Ausgabe, Umwandlung und Rücknahme von Anteilen Bewertungswährung Rücknahmegebühr Umwandlungsgebühr Honorar des Handelsverwalters Managementgebühr Alle potentiellen Anleger des Teilfonds Superfund B/EUR sollten bedenken, dass aufgrund der verwendeten Handelsstrategie und der Marktgegebenheiten zeitweilige Verluste des Nettoinventarwerts von bis zu 30-35% regelmäßig auftreten können. Es kann nicht garantiert werden, dass die Verluste auf diese Prozentsätze begrenzt sind. Daher sollten interessierte Anteilsinhaber das Kapitel „Risikohinweise“ genau lesen, bevor sie in diesen Teilfonds investieren. Der Teilfonds sichert die zugrundeliegenden Vermögenswerte gegen Währungsrisiken hinsichtlich seiner Bewertungswährung durch die in „Anlagebeschränkungen” beschriebenen Finanzinstrumente ab. 2. November 2004 EUR 1.000 Anteile können an jedem Bewertungstag gemäß den in den Kapiteln „Ausgabe von Anteilen“, „Rücknahme von Anteilen“ und „Switchen von Anteilen“ beschriebenen Regeln ausgegeben, zurückgenommen und umgewandelt werden. EUR 2% des Nettoinventarwerts (für eine Behaltezeit von weniger als 1 Jahr) 1% des Nettoinventarwerts 2% pro Jahr (des Nettoinventarwerts per jedem Bewertungstag und monatlich zahlbar) 1% pro Jahr (des Nettoinventarwerts per jedem Bewertungstag und monatlich zahlbar) Anhang I - Seite 37 Honorar des Handelsberaters und Leistungshonorar 3% pro Jahr des Nettoinventarwerts des Teilfonds-Kontos, für das der Handelsberater zuständig ist, per jedem Bewertungstag und monatlich zahlbar Leistungsgebühr: 30% der KontoHandelsgewinne der Vermögenswerte, die dem Handelsberater zugewiesen wurden, wie beschrieben in Kapitel „Honorar des Handelsberaters“. Anhang I - Seite 38 BESONDERE INFORMATIONEN ZU DEN ANTEILSKLASSEN KLASSE R KLASSE I Bewertungstag Jeweils der erste Geschäftstag im Monat. Mindestinvestition USD 10.000 Wöchentlich mittwochs, wenn der Mittwoch ein Geschäftstag ist, oder am darauffolgenden Geschäftstag sowie an jedem ersten Geschäftstag im Monat. Fällt der erste Geschäftstag eines Monats nicht auf den Mittwoch der ersten Woche dieses Monats, ist nur der erste Geschäftstag dieser Woche ein Bewertungstag.<0} USD 1.000.000 Zu haltende Mindestsumme (nach USD 5.000 USD 500.000 Teilrücknahme) Mindestfolgeinvestition USD 5.000 USD 5.000 Mindestrücknahme LU0199180414 ISIN-Nummern 10 Anteile 10 Anteile LU0302257083 Anhang I - Seite 39 Fact Sheet QUADRIGA SUPERFUND FUTURES C / USD (nachstehend “Superfund C / USD”) ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM TEILFONDS Anlagestrategie, Volatilität und Hebel Der Superfund C/USD investiert in ein breites Spektrum von Futures und Optionen. Die Volatilität des Portfolios dieses Fonds ist etwas höher als jene des Superfund B/USD und bedeutend höher als jene des Teilfonds Superfund A/USD. Die angestrebte Volatilität des Superfund C/USD beträgt 40% per annum. Die angestrebte Volatilität pro Jahr ist definiert als die beabsichtigte PerformanceAbweichung von einer theoretischen durchschnittlichen NIW-Entwicklung im Jahresverlauf. Die Volatilität ist der relative Satz, zu dem sich der Preis eines Anteils des Teilfonds mit der Zeit verändert, und dient zur Beschreibung der Risikostufe einer Kapitalanlage. Die Volatilität ergibt sich aus der Berechnung der Standardabweichung einer Gruppe von Werten im Zeitverlauf und gibt an, wie sehr der Wert eines Fonds von seinem Durchschnittswert abweicht. Je größer die Abweichung, um so volatiler und risikoreicher der Fonds. Zumindest 30% des Vermögens von Superfund C/USD wird in Staatsanleihen, Geldmarktinstrumente, am Geldmarkt oder in Anleihen investierende OGAW oder ähnliche Wertpapiere und Instrumente mit kurzer Laufzeit von Emittenten mit sehr hohem Ranking angelegt werden. Anlegerprofil Superfund C/USD hat eine hochriskante Anlagestrategie. Dieser Teilfonds ist nur für institutionelle Anleger oder Personen mit großem Vermögen gedacht, die es sich leisten können, ihre gesamte Investition zu verlieren. Der Teilfonds strebt sowohl mittel- als Anhang I - Seite 40 auch langfristige Kapitalzuwächse für USD-Anleger an. Da Superfund C/USD eine sehr geringe Korrelation zu traditionellen Anlageformen wie Aktien und Anleihen aufweist, ist dieser Teilfonds aufgrund seiner Eigenschaft, das Risiko zu streuen und gleichzeitig die Chancen auf höhere Renditen zu steigern, die ideale Ergänzung in einem ausgewogenem Portfolio. Alle potentiellen Anleger des Teilfonds Superfund C/USD sollten bedenken, dass aufgrund der verwendeten Handelsstrategie und der Marktgegebenheiten zeitweilige Verluste des Nettoinventarwerts von bis zu 40-45% regelmäßig auftreten können. Es kann nicht garantiert werden, dass die Verluste auf diese Prozentsätze begrenzt sind. Daher sollten interessierte Anteilsinhaber das Kapitel „Risikohinweise“ genau lesen, bevor sie in diesen Teilfonds investieren. Absicherung des Währungsrisikos Erstausgabe Erstausgabekurs Darauffolgende Ausgabe, Umwandlung und Rücknahme von Anteilen Bewertungswährung Ausgabeaufschlag Rücknahmegebühr Umwandlungsgebühr Honorar des Handelsverwalters Der Teilfonds sichert die zugrundeliegenden Vermögenswerte gegen Währungsrisiken hinsichtlich seiner Bewertungswährung durch die in „Anlagebeschränkungen” beschriebenen Finanzinstrumente ab. 2. November 2004 USD 1.000 Anteile können an jedem Bewertungstag gemäß den in den Kapiteln „Ausgabe von Anteilen“, „Rücknahme von Anteilen“ und „Umwandlung von Anteilen“ beschriebenen Regeln ausgegeben, zurückgenommen und umgewandelt werden. USD 4,5% bis zu 2% des Nettoinventarwerts (für eine Behaltezeit von weniger als 1 Jahr) 1% des Nettoinventarwerts 2% pro Jahr (des Nettoinventarwerts per jedem Anhang I - Seite 41 Managementgebühr Honorar des Handelsberaters und Leistungshonorar Bewertungstag und monatlich zahlbar) 1% pro Jahr (des Nettoinventarwerts per jedem Bewertungstag und monatlich zahlbar) 3% pro Jahr des Nettoinventarwerts des Teilfonds-Kontos, für das der Handelsberater zuständig ist, per jedem Bewertungstag und monatlich zahlbar Leistungsgebühr: 35% der KontoHandelsgewinne der Vermögenswerte, die dem Handelsberater zugewiesen wurden, wie beschrieben in Kapitel „Honorar des Handelsberaters“. Anhang I - Seite 42 BESONDERE INFORMATIONEN ZU DEN ANTEILSKLASSEN KLASSE R KLASSE I Bewertungstag Jeweils der erste Geschäftstag im Monat. Mindestinvestition USD 100.000 Wöchentlich mittwochs, wenn der Mittwoch ein Geschäftstag ist, oder am darauffolgenden Geschäftstag sowie an jedem ersten Geschäftstag im Monat. Fällt der erste Geschäftstag eines Monats nicht auf den Mittwoch der ersten Woche dieses Monats, ist nur der erste Geschäftstag dieser Woche ein Bewertungstag. USD 1.000.000 Zu haltende Mindestsumme USD 50.000 USD 500.000 (nach Teilrücknahme) Mindestfolgeinvestition USD 50.000 USD 50.000 Mindestrücknahme LU0199181222 ISIN-Nummern 10 Anteile 10 Anteile LU0302258644 Anhang I - Seite 43 Fact Sheet QUADRIGA SUPERFUND FUTURES C / EUR (nachstehend “Superfund C /EUR”) ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM TEILFONDS Anlagestrategie, Volatilität und Hebel Der Superfund C/EUR investiert in ein breites Spektrum von Futures und Optionen. Die Volatilität des Portfolios dieses Fonds ist etwas höher als jene des Superfund B/EUR und bedeutend höher als jene des Teilfonds Superfund A/EUR. Die angestrebte Volatilität des Superfund C/EUR beträgt 40% per annum. Die angestrebte Volatilität pro Jahr ist definiert als die beabsichtigte PerformanceAbweichung von einer theoretischen durchschnittlichen NIW-Entwicklung im Jahresverlauf. Die Volatilität ist der relative Satz, zu dem sich der Preis eines Anteils des Teilfonds mit der Zeit verändert, und dient zur Beschreibung der Risikostufe einer Kapitalanlage. Die Volatilität ergibt sich aus der Berechnung der Standardabweichung einer Gruppe von Werten im Zeitverlauf und gibt an, wie sehr der Wert eines Fonds von seinem Durchschnittswert abweicht. Je größer die Abweichung, um so volatiler und risikoreicher der Fonds. Zumindest 30% des Vermögens von Superfund C/EUR wird in Staatsanleihen, Geldmarktinstrumente oder ähnliche Wertpapiere und Instrumente mit kurzer Laufzeit von Emittenten mit sehr hohem Ranking angelegt werden. Anlegerprofil Superfund C/EUR hat eine hochriskante Anlagestrategie. Dieser Teilfonds ist nur für institutionelle Anleger oder Personen mit großem Vermögen gedacht, die es sich leisten können, ihre gesamte Investition zu verlieren. Der Teilfonds strebt sowohl mittel- als Anhang I - Seite 44 auch langfristige Kapitalzuwächse für EUR-Anleger an. Da Superfund C/EUR eine sehr geringe Korrelation zu traditionellen Anlageformen wie Aktien und Anleihen aufweist, ist dieser Teilfonds aufgrund seiner Eigenschaft, das Risiko zu streuen und gleichzeitig die Chancen auf höhere Renditen zu steigern, die ideale Ergänzung in einem ausgewogenen Portfolio. Alle potentiellen Anleger des Teilfonds Superfund C/EUR sollten bedenken, dass aufgrund der verwendeten Handelsstrategie und der Marktgegebenheiten zeitweilige Verluste des Nettoinventarwerts von bis zu 40-45% regelmäßig auftreten können. Es kann nicht garantiert werden, dass die Verluste auf diese Prozentsätze begrenzt sind. Daher sollten interessierte Anteilsinhaber das Kapitel „Risikohinweise“ genau lesen, bevor sie in diesen Teilfonds investieren. Absicherung des Währungsrisikos Erstausgabe Erstausgabekurs Darauffolgende Ausgabe, Umwandlung und Rücknahme von Anteilen Bewertungswährung Ausgabeaufschlag Rücknahmegebühr Umwandlungsgebühr Honorar des Handelsverwalters Der Teilfonds sichert die zugrundeliegenden Vermögenswerte gegen Währungsrisiken hinsichtlich seiner Bewertungswährung durch die in „Anlagebeschränkungen” beschriebenen Finanzinstrumente ab. 2. November 2004 EUR 1.000 Anteile können an jedem Bewertungstag gemäß den in den Kapiteln „Ausgabe von Anteilen“, „Rücknahme von Anteilen“ und „Umwandlung von Anteilen“ beschriebenen Regeln ausgegeben, zurückgenommen und umgewandelt werden. EUR 4,5% bis zu 2% des Nettoinventarwerts (für eine Behaltedauer von weniger als 1 Jahr) 1% des Nettoinventarwerts 2% pro Jahr (des Nettoinventarwerts per jedem Anhang I - Seite 45 Managementgebühr Honorar des Handelsberaters und Leistungshonorar Bewertungstag und monatlich zahlbar) 1% pro Jahr (des Nettoinventarwerts per jedem Bewertungstag und monatlich zahlbar) 3% pro Jahr des Nettoinventarwerts des Teilfonds-Kontos, für das der Handelsberater zuständig ist, per jedem Bewertungstag Leistungsgebühr: 35% der KontoHandelsgewinne der Vermögenswerte, die dem Handelsberater zugewiesen wurden, wie beschrieben in Kapitel „Honorar des Handelsberaters“. Anhang I - Seite 46 BESONDERE INFORMATIONEN ZU DEN ANTEILSKLASSEN KLASSE R KLASSE I Bewertungstag Jeweils der erste Geschäftstag im Monat. Mindestinvestition USD 100.000 Wöchentlich mittwochs, wenn der Mittwoch ein Geschäftstag ist, oder am darauffolgenden Geschäftstag sowie an jedem ersten Geschäftstag im Monat. Fällt der erste Geschäftstag eines Monats nicht auf den Mittwoch der ersten Woche dieses Monats, ist nur der erste Geschäftstag dieser Woche ein Bewertungstag. USD 1.000.000 Zu haltende Mindestsumme USD 50.000 USD 500.000 (nach Teilrücknahme) Mindestfolgeinvestition USD 50.000 USD 50.000 Mindestrücknahme LU0199181651 ISIN-Nummern 10 Anteile 10 Anteile LU0302257323 Anhang I - Seite 47 Anhang II ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR DEN VERTRIEB VON ANTEILEN IN ÖSTERREICH Jänner 2008 73 Repräsentant in Österreich Die Gesellschaft ernannte die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft Zentrale Bregenz, Hypo-Passage 1, 6900 Bregenz, Österreich, mit Wirkung ab 01.01.2008 zu ihrem österreichischen Repräsentanten gemäß § 29 Investmentfondsgesetz 1993 („InvFG“). Der Repräsentant vertritt die Gesellschaft in Österreich gerichtlich und außergerichtlich. Zahlstelle in Österreich Die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft Zentrale Bregenz, HypoPassage 1, 6900 Bregenz, Österreich, ist mit Wirkung ab 01.01.2008 auch österreichische Zahlstelle der Gesellschaft. Sämtliche Zahlungen an Aktionäre in Österreich, sowie die Rücknahme von Aktien, erfolgen über die österreichische Zahlstelle. Rücknahmeanträge können bei der österreichischen Zahlstelle gestellt werden. Angaben über die auf den Kapitalanlagefonds anwendbaren österreichischen Steuervorschriften Die in diesem Prospekt angeführten Informationen über die Besteuerung der Fondsanteile decken nur eine allgemeingültige Betrachtungsweise ab. Es können auf Basis dieser Informationen keine Rückschlüsse auf die individuelle Besteuerung der einzelnen Anteilsinhaber gezogen werden. Die endgültige Beurteilung steuerlicher Fragen in bezug auf den einzelnen Anleger kann daher nur ein Steuerberater abgeben. Weiters wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Änderungen der Rechtslage, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis die folgenden Aussagen beeinflussen können. Bei dem Fonds handelt es sich um einen ausländischen Kapitalanlagefonds im Sinne des § 42 InvFG, dessen Anteile in Österreich öffentlich angeboten werden dürfen und dessen ausschüttungsgleiche Erträge durch die Deloitte Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1, A1013 Wien, als in Österreich ansässigem steuerlichem Vertreter gegenüber den österreichischen Abgabenbehörden im Sinne des § 40 Abs 2 Ziff. 2 InvFG bestellt ist, nachgewiesen werden. Die Ausschüttungen sowie die ausschüttungsgleichen Erträge der einzelnen Fonds unterliegen in Österreich der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerpflicht. Gemäß § 40 Abs. 2 Ziff. 1 InvFG iVm § 42 InvFG gelten spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres die nach Abzug der dafür anfallenden Kosten vereinnahmten Zinsen, Dividenden, ausschüttungsgleiche Erträge von im Fondsvermögen befindlichen Anteilen an anderen in- oder ausländischen Kapitalanlagefonds, Substanzgewinne bei nicht im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilscheinen, und sonstige Erträge an die Anteilinhaber in dem aus dem Anteilsrecht sich ergebenden Ausmaß als ausgeschüttet (ausschüttungsgleiche Erträge). Gemäß § 40 Abs. 1 InvFG iVm § 42 InvFG gelten für nicht im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilsscheine ausländischer Investmentfonds 20% der realisierten Substanzgewinne aus Aktien, Aktienderivaten sowie Waren- und Termingeschäften als Einkünfte aus Spekulationsgeschäften und sind einer 25%igen Besteuerung zu unterwerfen, gleich, ob diese Substanzgewinne thesauriert oder ausgeschüttet werden Die übrigen 80% der Substanzgewinne aus Aktien und Aktienderivaten, sowie 100% der Substanzgewinne aus Renten und Rentenderivaten sind steuerfrei, sofern die Anteilsscheine nicht im Anhang II - Seite 2 Betriebsvermögen gehalten werden. Der Anteilsinhaber, der die Anteilsscheine im Privatvermögen hält, muss somit die steuerpflichtigen ausschüttungsgleichen Erträge und 20% der realisierten Substanzgewinne aus Aktien und Aktienderivaten in seine Einkommenssteuererklärung aufnehmen. Diese Einkünfte werden mit einem 25%-igen Steuersatz versteuert. Die Einkommensteuer für Substanzgewinne und für die ausschüttungsgleichen Erträge gilt damit als abgegolten. Beim betrieblichen Anleger unterliegen die gesamten Substanzgewinne, sowie die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Allfällige Ausschüttungen an die Anleger unterliegen der 25%-igen Kapitalertragsteuer. Mit Abzug der Kapitalertragsteuer ist beim privaten Anleger die Einkommensteuer abgegolten. Im Falle eines Auslandsdepots wird im Veranlagungsweg ein 25%-iger Sondersteuersatz (§ 37 Abs 8 EstG) erhoben. In § 42 Abs 4 InvFG ist eine zusätzliche Abzugsbesteuerung (Sicherungssteuer) vorgesehen. Die depotführende Bank muss zum 31.12. eines jeden Jahres 1,5 % vom letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis einbehalten und als Kapitalertragsteuer abführen. Bei unterjährigen Verkauf oder Übertrag ins Ausland ist als Basis für die von der Bank abzuziehende Kapitalertragsteuer 0,5% je angefangenem Kalendermonat vom Rücknahmepreis anzusetzen, davon sind wieder 25% Kapitalertragsteuer zu berechnen. Der Abzug der Sicherungssteuer führt nicht zur Endbesteuerung, diese Steuer kann aber im Rahmen der Veranlagung auf die Steuerschuld angerechnet werden. Die Sicherungssteuer unterbleibt, wenn der Steuerpflichtige der depotführenden Bank eine Bestätigung der Abgabenbehörde vorlegt, dass er seiner Offenlegungspflicht in Bezug auf die konkreten ausländischen Fondsanteil nachgekommen ist. Bei Veräußerung eines Anteilsrechtes ist ein auf den Veräußerungszeitpunkt bezogener (taggenauer) Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge vorzulegen. Fehlt ein solcher, hat eine Schätzung gem. § 184 BAO zu erfolgen; dabei ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der Veräußerung und dem letzten im abgeschlossenen Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis, mindestens aber 0,8 % des bei der Veräußerung festgesetzten Rücknahmepreises für jeden angefangenen Monat des im Zeitpunkt der Veräußerung laufenden Kalenderjahres anzusetzen. Es bestehen keine Bedenken, von einer Schätzung abzusehen, wenn der Anteilsinhaber die ausschüttungsgleichen Erträge auf einen späteren Zeitpunkt (unter Umständen zum Ende des Geschäftsjahres) nachweist (vgl. Rz 323 ff InvFRL 2003). Aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes 2004 (BGBl. I 180/2004) unterliegen ab 1. Juli 2005 die im Privatvermögen steuerpflichtigen Substanzgewinne sowie die ausschüttungsgleichen Erträge einem Kapitalertragsteuerabzug durch die kuponauszahlende Stelle, wenn und sofern die Kapitalertragssteuer auf die direkt oder indirekt vereinnahmten Zinserträge gemäß § 93 Abs 2 Z 3 sowie § 93 Abs 3 Z 1 bis 3 EStG (Einkommensteuergesetz) inklusive Ertragsausgleich auf täglicher Basis sowie die Kapitalertragsteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge einmal jährlich durch die ausländische Kapitalanlagegesellschaft im Wege der Meldestelle (Oesterreichische Kontrollbank) veröffentlicht (vgl. § 93 Abs 3 Z 5, § 95 Abs 2 EStG idF BGBl. I 180/2004 sowie § 40 InvFG idF BGBl. I 180/2004). Erfolgen die obgenannte Veröffentlichung und die Meldung durch die ausländische Kapitalgesellschaft, ist ein Unterbleiben der Sicherungssteuer vorgesehen. Im besonderen ist im Privatvermögen die Spekulationsfrist von einem Jahr für An- und Verkäufe von Wertpapieren zu beachten (§ 30 EStG). Anhang II - Seite 3 Veröffentlichung von Preisen in Österreich Der Ausgabe- und Rücknahmepreis wird täglich in der Tageszeitung „Der Standard“ veröffentlicht; sonstige Veröffentlichungen erfolgen im Amtsblatt zur „Wiener Zeitung“. Gerichtsstand Gerichtsstand für Klagen gegen QUADRIGA SUPERFUND SICAV oder gegen die Vertriebsgesellschaft, die auf den Vertrieb von Anteilen in Österreich Bezug haben, ist das sachlich zuständige Gericht für Wien I. zuständig. Die Klageschrift sowie alle sonstigen Schriftstücke können der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft Zentrale Bregenz Hypo-Passage 1, 6900 Bregenz, Österreich, zugestellt werden. Rücktrittsrecht Hat ein Verbraucher eine Vertragserklärung zu Anteilen dieses Investmentfonds weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd genützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann der Verbraucher von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieses Hinweises zu laufen. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamtkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmens enthält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten der an der Vertragsverhandlung mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen läßt, daß der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Gemäß § 63 Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 kommt beim Erwerb von Anteilen an Kapitalanlagefonds das Rücktrittsrecht gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz auch zur Anwendung, wenn der Verbraucher selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung des Vertrages angebahnt hat. Sonstiges Der deutsche Wortlaut ist für diesen Verkaufsprospekt und alle sonstigen Unterlagen und Veröffentlichungen maßgeblich. Der Prospekt und die Satzung der Gesellschaft sowie die geprüften Rechenschaftsberichte und die ungeprüften Halbjahresberichte liegen zur Einsichtnahme bei der Vorarlberger Landesund Hypothekenbank Aktiengesellschaft Zentrale Bregenz Hypo-Passage 1, 6900 Bregenz, Österreich, auf. Der aktuelle Jahresbericht, beziehungsweise der Halbjahresbericht, sofern der Stichtag für den Jahresbericht bei Aushändigung dieses Prospektes mehr als neun Monate zurück liegt, ist diesem Prospekt beigefügt. Anhang II - Seite 4 QUADRIGA SUPERFUND SICAV unterliegt weder der Aufsicht des Bundesministeriums für Finanzen, der Finanzmarktaufsicht noch einer anderen staatlichen Aufsicht durch eine österreichische Behörde. Die Aussetzung der Rückzahlung des Rücknahmepreises muss der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde mitgeteilt werden. Das Eigenkapital der Depotbank, der CACEIS Bank Luxembourg, betrug zum 31.12.2006 unter Einschluss des Jahresgewinnes EUR 74.298.021,--. Die Gesellschaft darf die zum Fondsvermögen gehörenden Wertpapiere und Forderungen nicht verpfänden oder sonst belasten, es sei denn, es handelt sich um Kreditaufnahmen. Die Gesellschaft darf keine Geschäfte zu Lasten des Fondsvermögens vornehmen, die den Verkauf nicht zum Fondsvermögen gehörender Wertpapiere zum Gegenstand haben. Die Teilfonds veranlagen in derivativen Produkten gemäß § 21 InvFG, welche ein erhebliches Risiko für den Anleger darstellen können. Bisherige Wertentwicklung der verschiedenen Teilfonds Bisherige Ergebnisse der Kapitalanlagefonds Hinzuweisen ist, dass die Berechnung der Ausgabe- und Rücknahmepreise nicht durch die Quadriga Superfund SICAV selbst, sondern durch deren Depotbank, CACEIS Bank Luxemburg, erfolgt. Der Handelsberater der Fonds orientiert sich bei seinen Investitionsentscheidungen an keinerlei Benchmark, ebenso erfolgt die Berechnung der verschiedenen Gebühren gänzlich unabhängig von einer Benchmark. Quadriga Superfund Futures A EUR Anteilsklasse R: Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.11.2004 geöffnet. Die Wertentwicklung im Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.1. bis 31.12.2007 betrug - 3,10 %. Die 3 Jahresperformance dieser Anteilsklasse betrug zum 31.12.2007 - 14,73 %. Infolge Handelsbeginns im Jahre 2004 bestehen noch keinerlei Angaben über eine Performance in einem Zeitraum von 5 und 10 Jahren. Anteilsklasse I: Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.10.2007 geöffnet. Die Wertentwicklung im Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.10. bis 31.12.2007 betrug + 6,06 %. Infolge Handelsbeginns im Jahre 2007 bestehen noch keinerlei Angaben über eine Performance in einem Zeitraum von 3, 5 und 10 Jahren. Anhang II - Seite 5 Quadriga Superfund Futures A USD Anteilsklasse R: Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.11.2004 geöffnet. Die Wertentwicklung im Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.1. bis 31.12.2007 betrug – 3,38 %. Die 3 Jahresperformance dieser Anteilsklasse betrug zum 31.12.2007 – 12,12 %. Infolge Handelsbeginns im Jahre 2004 bestehen noch keinerlei Angaben über eine Performance in einem Zeitraum von 5 und 10 Jahren. Anteilsklasse I: Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.11.2007 geöffnet. In Hinblick auf diese Anteilsklasse liegen derzeit noch keine Berechnungen des Nettoinventarwerts vor, da diese Anteilsklasse bisher über keine Investoren verfügt. Infolge Handelsbeginns im Jahre 2007 bestehen daher auch noch keinerlei Angaben über eine Performance in einem Zeitraum von 3, 5 und 10 Jahren. Anteilsklasse GOLD: Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.11.2007 geöffnet. Die Wertentwicklung im Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.11. bis 31.12.2007 betrug + 8,35 %. Infolge Handelsbeginns im Jahre 2007 bestehen daher auch noch keinerlei Angaben über eine Performance in einem Zeitraum von 3, 5 und 10 Jahren. Quadriga Superfund Futures B EUR Anteilsklasse R: Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.11.2004 geöffnet. Die Wertentwicklung im Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.1. bis 31.12.2007 betrug -5,79 %. Die 3 Jahresperformance dieser Anteilsklasse betrug zum 31.12.2007 – 20,95 %. Infolge Handelsbeginns im Jahre 2004 bestehen noch keinerlei Angaben über eine Performance in einem Zeitraum von 5 und 10 Jahren. Anteilsklasse I: Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.10.2007 geöffnet. Die Wertentwicklung im Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.10. bis 31.12.2007 betrug + 8,71 %. Infolge Handelsbeginns im Jahre 2007 bestehen noch keinerlei Angaben über eine Performance in einem Zeitraum von 3, 5 und 10 Jahren. Quadriga Superfund Futures B USD Anteilsklasse R: Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.11.2004 geöffnet. Die Wertentwicklung im Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.1. bis 31.12.2007 betrug -3,27 %. Die 3 Jahresperformance dieser Anteilsklasse betrug zum 31.12.2007 – 9,65 %. Infolge Handelsbeginns im Jahre 2004 bestehen noch keinerlei Angaben über eine Performance in einem Zeitraum von 5 und 10 Jahren. Anteilsklasse I: Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.11.2007 geöffnet. Die Wertentwicklung im Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.11. bis 31.12.2007 betrug + 10,04 %. Infolge Anhang II - Seite 6 Handelsbeginns im Jahre 2007 bestehen noch keinerlei Angaben über eine Performance in einem Zeitraum von 3, 5 und 10 Jahren. Anteilsklasse GOLD: Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.11.2007 geöffnet. Die Wertentwicklung im Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.11. bis 31.12.2007 betrug + 0,91 %. Infolge Handelsbeginns im Jahre 2007 bestehen noch keinerlei Angaben über eine (durchschnittliche) Performance in einem Zeitraum von 3, 5 und 10 Jahren. Quadriga Superfund Futures C EUR Anteilsklasse R: Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.11.2004 geöffnet. Die Wertentwicklung im Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.1. bis 31.12.2007 betrug – 8,78 %. Die 3 Jahresperformance dieser Anteilsklasse betrug zum 31.12.2007 – 21,99 %. Infolge Handelsbeginns im Jahre 2004 bestehen noch keinerlei Angaben über eine Performance in einem Zeitraum von 5 und 10 Jahren. Anteilsklasse I: Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.10.2007 geöffnet. Die Wertentwicklung im Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.10. bis 31.12.2007 betrug + 12,42 %. Infolge Handelsbeginns im Jahre 2007 bestehen noch keinerlei Angaben über eine Performance in einem Zeitraum von 3, 5 und 10 Jahren. Quadriga Superfund Futures C USD Anteilsklasse R Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.11.2004 geöffnet. Die Wertentwicklung im Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.1. bis 31.12.2007 betrug – 5,04 %. Die 3 Jahresperformance dieser Anteilsklasse betrug zum 31.12.2007 – 12,88 %. Infolge Handelsbeginns im Jahre 2004 bestehen noch keinerlei Angaben über eine Performance in einem Zeitraum von 3, 5 und 10 Jahren. Anteilsklasse I Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.10.2007 geöffnet. Die Wertentwicklung im Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.10. bis 31.12.2007 betrug + 13,84 %. Infolge Handelsbeginns im Jahre 2007 bestehen noch keinerlei Angaben über eine Performance in einem Zeitraum von 3, 5 und 10 Jahren. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung zu. Wertverluste können entsprechend den Marktgegebenheiten regelmäßig eintreten. Auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden. Anhang II - Seite 7 Empfohlener Anlagehorizont und Risikoprofil der Teilfonds Das Profil des typischen Anlegers, für den der Kapitalanlagefonds konzipiert ist, stellt sich dar wiefolgt: Anteile an sämtlichen Teilfonds des QUDRIGA SUPERFUND SICAV in der Anteilsklasse R eignen sich ausschließlich für anspruchsvolle, erfahrene, risikobewusste private oder institutionelle Investoren, deren Investitionsprogramm sich nicht alleine auf diese Anteile beschränkt, die sich weiters der mit einer Veranlagung in Futures Fonds verbunden Risiken voll bewusst und diese zu tragen bereit sind. Darüber hinaus erklären sie sich mit den hohen Volatilitäten, die in Zusammenhang mit der Entwicklung dieser Fonds zu erwarten sind, gänzlich einverstanden. Anteile an sämtlichen Teilfonds des QUDRIGA SUPERFUND SICAV in der Anlageklasse I sind für institutionelle Anleger wie Finanzinstitute und Fachleute aus dem Finanzsektor, die in eigenem Namen zeichnen, Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften, Sozialversicherungsträger und Pensionsfonds, Industrie- und Finanzkonzerne und die Strukturen, die von ihnen zur Verwaltung ihrer Gelder geschaffen werden, bestimmt. Der QUADRIGA SUPERFUND SICAV ist auf Grund der erwarteten hohen Volatilitäten somit ausschließlich für Anleger konzipiert, deren Zeithorizont der beabsichtigten zukünftigen Veranlagung zumindest drei Jahre beträgt und deren Anlageziel sich als „spekulativ“ mit einer weit überdurchschnittlich hohen Ertragserwartung darstellt. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass sehr hohe zwischenzeitige Wertverluste bei Quadriga Superfund Futures A EUR/USD im Umfang von 20 bis 30 %, bei Quadriga Superfund Futures B EUR/USD im Umfang von 30 bis 40 % und bei Quadriga Superfund Futures C EUR/USD im Umfang von 40 bis 50 % vom jeweiligen Höchststand und mehr, wie auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich sind. Zusätzlich zu den Handelsergebnissen der Superfund A und Superfund B Handelsstrategien hat auch die Entwicklung des USD-Goldpreises direkten Einfluss auf den Wert der jeweiligen Gold-Anteilsklasse. Das bedeutet, dass bei Bestehen einer vollständigen Absicherung ein Anstieg des USD-Goldpreises um 5% zu einem Anstieg des Nettoinventarwerts (NIW) der Anlage in der jeweiligen Gold-Anteilsklasse um 5% führt. Umgekehrt führt ein Rückgang des USD-Goldpreises um 5% zu einem Rückgang des NIW um 5%. Derartige Gefahren von Wertverlusten bestehen kumulativ (zusätzlich) zu den genannten jederzeit möglichen und regelmäßig eintretenden Wertrückgängen von im Umfang von 20 bis 30 % bei Quadriga Superfund Futures A EUR/USD sowie im Umfang von 30 bis 40 % bei Quadriga Superfund Futures B EUR/USD, sodass sich das Draw-Down-Risiko bei den Klassen „Gold“ aus jenem des Handelsanteils zuzüglich von Wertverlusten aus dem Goldpreis zusammen setzt. Da der Goldpreis innerhalb kurzer Zeit erheblichen Schwankungen unterliegen kann, ist die Gold-Anteilsklasse in aller Regel volatiler als andere Arten von Anlagen. Der nachstehenden Aufstellung ist zu entnehmen, dass die Teilfonds nur einen geringen Anteil in Staatsanleihen, Geldmarktinstrumenten oder ähnlichen Wertpapieren und Anlageformen kurzer Laufzeit von Emittenten mit sehr hohem Ranking investieren. 1. Quadriga Superfund Futures A USD-R/I/GOLD Anhang II - Seite 8 Zumindest 40 % des Vermögens dieses Teilfonds werden in Staatsanleihen, Geldmarktinstrumente oder ähnliche Wertpapiere und Anlageformen kurzer Laufzeit von Emittenten mit sehr hohem Ranking angelegt. (detaillierte Angaben dazu sind dem „Anhang I“ zu entnehmen). 2. Quadriga Superfund Futures A EUR Zumindest 40 % des Vermögens dieses Teilfonds werden in Staatsanleihen, Geldmarktinstrumente oder ähnliche Wertpapiere und Anlageformen kurzer Laufzeit von Emittenten mit sehr hohem Ranking angelegt. (detaillierte Angaben dazu sind dem „Anhang I“ zu entnehmen). 3. Quadriga Superfund Futures B USD-R/I/GOLD Zumindest 35 % des Vermögens dieses Teilfonds werden in Staatsanleihen, Geldmarktinstrumente oder ähnliche Wertpapiere und Anlageformen kurzer Laufzeit von Emittenten mit sehr hohem Ranking angelegt. (detaillierte Angaben dazu sind dem „Anhang I“ – zu entnehmen). 4. Quadriga Superfund Futures B EUR Zumindest 35 % des Vermögens dieses Teilfonds werden in Staatsanleihen, Geldmarktinstrumente oder ähnliche Wertpapiere und Anlageformen kurzer Laufzeit von Emittenten mit sehr hohem Ranking angelegt. (detaillierte Angaben dazu sind dem „Anhang I“ – zu entnehmen). 5. Quadriga Superfund Futures C USD/EUR Zumindest 30 % des Vermögens dieses Teilfonds werden in Staatsanleihen, Geldmarktinstrumente oder ähnliche Wertpapiere und Anlageformen kurzer Laufzeit von Emittenten mit sehr hohem Ranking angelegt. (detaillierte Angaben dazu sind dem „Anhang I“ – zu entnehmen). Kosten und Gebühren Die Angaben zu den jeweiligen Kosten und Gebühren der vorstehend genannten Teilfonds des Quadriga Superfund SICAV sind dem „Anhang I“ zu entnehmen. Dabei sind die, im vorstehenden Abschnitt, unter Punkt 1. – 3. angegebenen Seitenzahlen beachtlich. Neben den Ausgabegebühren für den Erwerb der Anteile am Quadriga Superfund SICAV bestehen keine durch den Anteilsinhaber direkt zu entrichtenden Kosten oder Gebühren. Die Gebühr für die unterjährige Rücklösung der Anteile dieses Fonds beträgt 2 % des Nettoinventarwerts. Anhang II - Seite 9