quadriga superfund sicav

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quadriga superfund sicav
QUADRIGA SUPERFUND SICAV
Société d'investissement à capital variable
PROSPEKT
Jänner 2008
QUADRIGA SUPERFUND SICAV ist ein Umbrella-Fonds bestehend aus
mehreren Teilfonds. Diese Teilfonds verfolgen Alternative Investment Strategien
entweder direkt oder durch Investitionen, die ihrerseits Alternative Investment
Strategien verfolgen. Der Handel mit Alternativen Investment Strategien kann
äußerst gewinnbringend sein, beinhaltet aber auch ein beträchtliches Risiko. Jede
Anlage in QUADRIGA SUPERFUND SICAV muss daher in Hinblick auf die
Finanzlage des Anlegers gemacht werden.
1
INHALT
ANHANG II – ......................................2
Ergänzungen Österreich ................ 73 .2
DEFINITIONEN ..................................4
DEPOTBANK U. VERWALTUNG.5
Verwaltung ...........................................5
ZUGÄNGLICHE DOKUMENTE .......6
ALLGEMEINE INFORMATION .......6
ANLAGEZIELE UND
ANLAGEPOLITIK ..............................8
ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN .......8
Beschränkungen für Futures
Teilfonds und Hedge Teilfonds sind
im maßgeblichen ergänzenden
Emissionsmemorandum betreffend
dieser Kategorie beschrieben.........8
Gemeinsame
Anlagebeschränkungen aller
Teilfonds ..........................................8
RISIKOHINWEISE .............................9
Einleitung .............................................9
A. Allgemeine Risikohinweise für
alle Investitionen in Wertpapiere ....9
B. Risiken von Teilfonds, die in
Hedge Fonds investieren ...............13
C. Risiken von Teilfonds, die in
Futures investieren, und Risiken
von Teilfonds, die spezielle
derivative Investmentmethoden
anwenden .......................................17
ART DER ANTEILE .........................21
AUSSCHÜTTUNG ............................21
ZEICHNUNG, AUSGABE UND
RÜCKNHAME DER ANTEILE .......21
UMWANDLUNG VON ANTEILEN23
RÜCKNAHME ..................................24
BERECHNUNG DES NETTOINVENTARWERTS JE ANTEIL......25
EINSTELLUNG DES HANDELS.....27
EINSTELLUNG DER BERECHNUNG
DES NETTOINVENTAR-WERTS ...28
VERWALTUNG DER
GESELLSCHAFT ..............................28
DIE CLEARING BROKER ...............29
DEPOTBANK U. VERWALTUNG..29
Verwahrung der Vermögenswerte
........................................................29
Verwaltung ................................... 30
KOSTEN UND AUFWENDUNGEN33
ALLGEMEINE INFORMATIONEN 35
BESTEUERUNG ......................... 35
VERSAMMLUNG....................... 35
BERICHTE UND RECHNUNGSABSCHLUSS .................................... 36
AUFLÖSUNG DER GESELLSCHAFT UND DER TEILFONDS... 36
ZUR EINSICHT VERFÜGBARE
DOKUMENTE .................................. 38
VERTRIEB........................................ 39
ANHANG I – Memorandum …… 42
ANHANG II –
Ergänzungen Österreich ................ 73
2
Ernst & Young S.A.
7, Parc d’Activité Syrdall
L-5365 Münsbach
Gesellschaftssitz:
QUADRIGA SUPERFUND SICAV
5, allée Scheffer
L-2520 Luxemburg
(HR Luxemburg No. B 54921)
Verwaltungsrat:
Markus Weigl
Geschäftsführer
SUPERFUND Group Monaco SAM
Die Namen jeglicher Handelsberater,
Handelsmanager
und
Handelsverwalter
werden
im
betreffenden
ergänzenden
Emissionsmemorandum in Bezug auf
jede
Kategorie
von
Teilfonds
genannt.
Christian Halper
Chief Technology Officer
SUPERFUND Asset Management
GmbH, Wien
Sylvie Becker
Rechtsberater
CACEIS Bank Luxemburg
Heike Findeisen
Business Development Director
CACEIS Bank Luxemburg
Lucien Euler
Geschäftsführer
FASTNET LUXEMBOURG S.A.
Depotbank:
CACEIS Bank Luxemburg
5, allée Scheffer, L-2520 Luxemburg
Domizil-, Verwaltungsund Übertragungsstelle:
CACEIS Bank Luxemburg
5, allée Scheffer
L-2520 Luxemburg
Wirtschaftsprüfer:
3
DEFINITIONEN
In diesem Prospekt haben die folgenden
Begriffe folgende Bedeutung:
Gesellschaft:
SUPERFUND SICAV
MindestzeichnungsMindesteinlagebeträge,
Dividendenstrategien oder
Merkmale haben.
oder
andere
QUADRIGA
Verwaltungsrat: Der Verwaltungsrat
der Gesellschaft
Prospekt: bezieht sich auf dieses
Dokument in Verbindung mit der
Emission von Anteilen an der
Gesellschaft.
Ergänzendes
Emissionsmemorandum:
bedeutet
jegliche Ergänzung zu diesem
Prospekt in Verbindung mit einer
bestimmten Kategorie von Teilfonds
mit
gemeinsamen
Anlagebeschränkungen.
EUR: Die gesetzliche Währung der
Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union,
welche
an
der
Einheitswährung seit 1. Jänner 2000
teilnehmen.
USD: Die gesetzliche Währung der
Vereinigten Staaten von Amerika.
Nettoinventarwert (NIW): Das
gesamte Nettovermögen einer Klasse
in einem Teilfonds welches wie in
diesem
Prospekt
beschrieben
berechnet wird.
Anteil(e): Gewöhnliche(r) Anteil(e),
der/die vom jeweiligen Teilfonds oder
der jeweiligen Klasse emittiert
werden/wird.
Klasse(n): Eine oder mehrere Anteilsklassen im selben Teilfonds, deren
Vermögen gemeinsam investiert ist,
aber welche jeweils unterschiedliche
Gebührenstrukturen,
Aktionär: Ein Inhaber von Anteilen
an der Gesellschaft.
Teilfonds:
Ein
innerhalb
der
Gesellschaft spezifisch aufgelegtes
Portfolio von Vermögenswerten und
Verbindlichkeiten,
deren
Vermögenswerte
gemäß
einer
bestimmten Anlagestrategie investiert
werden.
Kategorien von Teilfonds Teilfonds
mit
unterschiedlichen
Investmentstrategien,
Risikostrukturen
und/oder
Gebührenstrukturen, welche aber
denselben
Anlagebeschränkungen
unterliegen.
Werktag: Ein Tag, der
Bankwerktag in Luxemburg ist.
ein
Bewertungstag:
Der
Bewertungstag,
an
dem
das
Nettovermögen einer Klasse/eines
Teilfonds berechnet wird und an dem
Anteile gezeichnet, gekündigt oder
umgewandelt werden können.
Wirtschaftsprüfer: Ernst & Young
S.A., zum Wirtschaftsprüfer der
Gesellschaft bestellt.
Depotbank:
CACEIS
Bank
Luxemburg, zur Depotbank der
Gesellschaft bestellt.
Übertragungsstelle: CACEIS Bank
Luxemburg zur Transferstelle der
Gesellschaft bestellt.
4
Gesetz: Das Luxemburger Gesetz
vom 20. Dezember 2002 in Bezug auf
Organismen für gemeinschaftliche
Anlagen und Mehrwertsteuer („loi
relative aux organismes de placement
collectif et à la TVA“).
Geregelter Markt: Ein Markt der
geregelt,
dessen
Funktionsweise
ordnungsgemäß ist anerkannt und für
das Publikum offen ist.
Handelsberater: Ein Handelsberater,
der auf die Bewerbung und/oder das
Management von Alternative Hedge
Fonds spezialisiert ist.
DEPOTBANK U. VERWALTUNG
CACEIS
Bank
Luxemburg
(nachfolgend „CACEIS BL“) wurde
gemäß einem zwischen CACEIS BL
und der Gesellschaft geschlossenen
Depotbankund
Zentralverwaltungsstellenvertrag (der
„Depotbankund
Zentralverwaltungsstellenvertrag“) zur
Depotbank (die “Depotbank”) für die
Vermögenswerte
der
Gesellschaft
bestellt.
CACEIS
BL
wurde
als
Aktiengesellschaft (Société Anonyme)
nach luxemburgischem Recht gegründet
und hat ihren Hauptsitz in 5, Allée
Scheffer, L-2520 Luxemburg. CACEIS
BL ist eine Tochtergesellschaft der
Crédit Agricole – Caisse d’Epargne
Investor Services, Frankreich, die aus
dem Jointventure zwischen der Crédit
Agricole Gruppe und den Wertpapierund Finanzdienstleistungssparten der
Groupe Caisse d’Epargne vom 3.
Oktober
2005
hervorging.
Das
eingezahlte Kapital von CACEIS BL
beträgt EUR 54.000.000.
Die Depotbank oder die Gesellschaft
können den Depotbankvertrag jederzeit
mit
einer
Kündigungsfrist
von
wenigstens drei (3) Monaten gegenüber
der jeweils anderen Partei kündigen. Im
Falle der Abberufung der Depotbank
wird sich die Gesellschaft nach Kräften
bemühen, innerhalb von zwei Monaten
nach erfolgter Kündigung eine neue
Depotbank zu bestellen, welche die
Pflichten
und
Funktionen
der
Depotbank übernimmt.
Bis zur Bestellung einer neuen
Depotbank ergreift die Depotbank alle
erforderlichen Maßnahmen, um die
Wahrung
der
Interessen
der
Anteilsinhaber zu gewährleisten.
Nach einer obigen Kündigung bleibt die
Bestellung der Depotbank so lange
wirksam, wie dies erforderlich ist, um
alle Vermögenswerte der Gesellschaft
auf die neue Depotbank zu übertragen.
Die Depotbank übernimmt ihre
Aufgaben
und
Pflichten
in
Übereinstimmung mit dem Gesetz vom
20. Dezember 2002.
Verwaltung
CACEIS Bank Luxembourg wurde zur
Register-, Übertragungs-, Verwaltungsund Domizilstelle ernannt. In dieser
Eigenschaft trägt CACEIS Bank
Luxembourg die Verantwortung für das
Amt der allgemeinen Verwaltung, wie
von der Luxemburger Gesetzgebung
verlangt wird, u.a. die Bearbeitung der
Ausgabe und Rücknahme von Aktien,
die Ermittlung des Nettoinventarwerts
der Aktien, sowie die Instandhaltung
der Buchungsunterlagen der Gesellschaft.
Die Gesellschaft hat ihre diesbezügliche
Zustimmung erteilt, wonach die
Pflichten zur zentralen Administration,
welche im Depotbank- und Zentralverwaltungsvertrag angeführt sind, an
5
FASTNET
Luxembourg
delegiert
werden können. Letztere ist für die
Ausführung
solcher
Zentralverwaltungsdienste unter der allumfassenden Verantwortung von CACEIS
Bank Luxembourg zuständig.
„Greffe du Tribunal d'Arrondissement
de et à Luxembourg“ hinterlegt.
ZUGÄNGLICHE DOKUMENTE
Die Gesellschaft
Folgende Dokumente können während
der normalen Geschäftszeiten am Sitz
der Gesellschaft und in den Geschäftsstellen eines Vertreters in den Ländern
eingesehen werden, in denen die Aktien
der Öffentlichkeit zum Kauf angeboten
werden können:
Die
Gesellschaft
ist
ein
Investmentfonds,
der
nach
luxemburgischem Recht in der Form
einer Société d'Investissement à Capital
Variable („SICAV“, Anlagegesellschaft
mit variablem Kapital) organisiert ist.
Die letzte Version ihrer Satzung wurde
im Amtsblatt (Mémorial C) des
Großherzogtums Luxemburg am 30.
April
2007
im
offiziellen
Veröffentlichungsorgan (Mémorial C)
der Grand-Duchy of Luxembourg
veröffentlicht.
a)
Die Verträge zwischen der
Gesellschaft für die Teilfonds, die in Futures anlegen, und Superfund Asset
Management GmbH gemäss
denen Letztere zum Trading
Administrator und Trading
Manager ernannt wurde
EINLEITUNG
QUADRIGA SUPERFUND SICAV ist
eine eingetragene Gesellschaft gemäß
dem Gesetz von 20. Dezember 2002
über Organismen für gemeinschaftliche
Anlagen.
Allerdings impliziert diese Eintragung
nicht
die
Zustimmung
einer
luxemburgischen Behörde zum Inhalt
dieses Prospekts oder zum Portfolio der
von der Gesellschaft gehaltenen
Derivate
und
sonstigen
Vermögenswerte. Jegliche gegenteilige
Erklärung ist sowohl ungerechtfertigt
als auch ungesetzlich.
Die nach luxemburgischem Gesetz
hinsichtlich Emission und Verkauf von
Aktien
durch
die
Gesellschaft
erforderliche Mitteilung wurde beim
ALLGEMEINE INFORMATION
Die Gesellschaft wurde am 20. Mai
1996 unter dem Namen GLOBAL
CONSOLIDATED TRUST gegründet.
Das Kapital der Gesellschaft entspricht
zu jedem beliebigen Zeitpunkt dem
Nettovermögen aller Teilfonds der
Gesellschaft.
Das Mindestkapital der Gesellschaft ist
der Gegenwert in USD von EUR
1.250.000.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister
Luxemburg unter der Nummer B 54921
eingetragen. Abschriften der Satzung
können zur Prüfung beim Amtsgericht
von Luxemburg eingesehen werden.
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft
bestimmt die in der Folge beschriebene
Anlagestrategie jedes Teilfonds und ist
für die Ausführung dieser Strategie
verantwortlich.
6
Umbrella-Fonds
Die Gesellschaft ist eine UmbrellaGesellschaft, die es dem Anleger
erlaubt, zwischen einem oder mehreren
Anlagezielen zu wählen, indem er in
einen oder mehrere Teilfonds innerhalb
derselben Gesellschaftsstruktur anlegt.
Folgende Funds werden
Gesellschaft verwaltet:
von
der
- Quadriga Superfund Futures A EUR
- Quadriga Superfund Futures A USD
- Quadriga Superfund Futures B EUR
- Quadriga Superfund Futures B USD
- Quadriga Superfund Futures C EUR
- Quadriga Superfund Futures C USD
Der Verwaltungsrat ist berechtigt,
jederzeit zu bestimmen, dass innerhalb
jedes Teilfonds verschiedene Anteilsklassen ausgegeben werden, deren
Zeichnungsgelder
gemäß
der
Investmentstrategie des jeweiligen
Teilfonds gemeinsam investiert werden,
jedoch mit unterschiedlicher Verkaufs-,
Umwandlungsoder
Rücknahmegebühren,
Mindestinvestment
oder
Einlagebeträgen, Dividendenstrategien
oder anderen spezifischen Merkmalen.
Die
Ausgabe
von
Anteilen
verschiedener Klassen kann auf
bestimmte Investoren beschränkt sein.
Innerhalb der oben angeführten
Teilfonds werden derzeit jeweils die
Anteilsklasse R für Privatanleger und
die Anteilsklasse I für institutionelle
Anleger ausgegeben. Darüber hinaus
erfolgt derzeit im Hinblick auf die
A/USD und B/USD Tranchen der oben
angeführten Teilfonds jeweils die
Ausgabe einer Anteilsklasse Gold.
Mindestbeträge für Erstzeichnung,
Einlagen, Rücknahmen
Neben diesen sechs Teilfonds, welche
mit 1.11.2004 aufgelegt wurden, verfügt
die Gesellschaft über zwei weitere
Teilfonds, nämlich über den Quadriga
GCT Futures Fund EUR und den
Quadriga GCT Futures Fund USD,
welche
jedoch
seit
31.3.2005
geschlossen sind und deren Anteile
somit nicht mehr vertrieben werden.
Demzufolge wurde auch das öffentliche
Angebot in Bezug auf diese Teilfonds
mit Wirkung vom 31.3.2005 eingestellt.
Die Veröffentlichung der diesbezüglichen Schließung wurde im Amtsblatt
der Wiener Zeitung am 14.5.2005
kundgemacht.
Geeignete Investoren
Anteilsklassen
Innerhalb
jeder
Klasse
(sofern
vorhanden) eines Teilfonds kann der
Verwaltungsrat einen Mindestbetrag für
die Erstzeichnung und/oder die zu
haltende Mindesteinlage als auch einen
Mindestrücknahmebetrag festlegen.
Bestimmte Klassen oder Teilfonds
können
institutionellen
Investoren
gemäß
den
Bestimmungen
des
Verwaltungsrats in Übereinstimmung
mit der anwendbaren Praxis
der
zuständigen
Aufsichtsbehörden
in
Luxemburg (der/die „institutionelle(n)
Investor(en)“) vorbehalten sein und nur
zum Zwecke der Zeichnung durch
solche
institutionelle
Investoren
geöffnet werden.
Anteilsinhaber sollten sich auf das
jeweilige
ergänzende
Emissionsmemorandum und Fact Sheet
des jeweiligen Teilfonds beziehen, in
denen für jeden Teilfonds oder für jede
Kategorie
von
Teilfonds
die
7
Anlageziele und –strategien sowie alle
wesentlichen
Merkmale
dieses/r
Teilfonds beschrieben sind.
Trennung von Aktiva und Passiva
Die Aktiva und Passiva jedes Teilfonds
sind komplett getrennt von den Aktiva
und Passiva anderer Teilfonds.
ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN
Beschränkungen
für
Futures
Teilfonds und Hedge Teilfonds sind
im
maßgeblichen
ergänzenden
Emissionsmemorandum betreffend
dieser Kategorie beschrieben.
ANLAGEZIELE UND
ANLAGEPOLITIK
Gemeinsame Anlagebeschränkungen
aller Teilfonds
Allgemein
Die Gesellschaft investiert nur in
Finanzinstrumente und
nicht
in
Kunstgegenstände.
Das Anlageziel der Gesellschaft besteht
darin, die Vermögenswerte eines jeden
Teilfonds für die Anteilsinhaber in
Übereinstimmung mit dem Prinzip der
Risikostreuung innerhalb der Grenzen
wie unter „Anlagebeschränkungen“
aufgeführt zu verwalten.
Es ist das Ziel der Gesellschaft, für
die Anteilsinhaber der Teilfonds
langfristige Vermögenszuwächse zu
erzielen, und zwar durch Investition
in
Devisen
und
derivative
Instrumente wie etwa ForwardKontrakte oder Futures auf Waren,
Währungen oder Zinssätze, in
Anteile anderer Organismen für
gemeinschaftliche Anlagen, vor
allem Hedge Fonds, oder direkt in
übertragbare Wertpapiere oder
andere
Vermögenswerte
und
Finanzinstrumente, die per Gesetz
erlaubt sind, oder in eine
Kombination der oben erwähnten
Anlageformen.
Die Investitionen in jeden Teilfonds
sind einerseits Marktschwankungen
und
andererseits
Risiken
unterworfen,
die
auf
alle
Investmentformen zutreffen; daher
kann nicht garantiert werden, dass
das Anlageziel erreicht wird.
Bei der Investition in Wertpapiere, die
weder Fondsaktien noch –Anteile sind,
a)
b)
c)
investiert die Gesellschaft nicht
mehr
als
10%
des
Nettovermögenswertes
eines
Teilfonds in Wertpapiere oder
Geldmarktinstrumente, die weder
an einer Börse notieren noch auf
einem anderen Geregeltem Markt
gehandelt werden;
erwirbt die Gesellschaft nicht
mehr als 10% eines Wertpapiers
oder eines Geldmarktinstruments
desselben Typs, welches vom
gleichen Emittenten aufgelegt
wurde;
investiert die Gesellschaft nicht
mehr
als
20%
der
Nettovermögenswerte
eines
Teilfonds in Wertpapiere oder
Geldmarktinstrumente, die vom
selben
Emittenten
aufgelegt
wurden.
Die hier angeführten Einschränkungen
gelten nicht für Wertpapiere, die von
einem OECD-Mitgliedstaat oder dessen
lokalen Behörden oder von öffentlichen
internationalen Körperschaften mit
regionaler, weltweiter oder EU-weiter
8
Ausdehnung aufgelegt oder garantiert
werden.
Die Gesellschaft wird dritten Parteien
keine Darlehen gewähren.
Ergänzend kann die Gesellschaft
flüssige Mittel oder ähnliche Mittel
halten.
B. Risiken von Teilfonds, die in Hedge
Fonds investieren
C. Risiken von Teilfonds, die in Futures
investieren und Risiken von Teilfonds,
die
besondere
derivative
Investmenttechniken anwenden
A. Allgemeine Risikohinweise für alle
Investitionen in Wertpapiere
RISIKOHINWEISE
Einleitung
Als Alternative Investment Fonds ist die
Gesellschaft nur für Personen geeignet,
die
generell
Anlagerisiken
und
insbesondere das Risiko des Verlustes
eines großen Teils oder der gesamten
Erst- und Folgeinvestments auf sich
nehmen können. Die Investments jedes
Teilfonds
unterliegen
Marktschwankungen und Risiken, die
alle Investments betreffen; es kann
demnach keine Garantie in Bezug auf
das Erreichen des Anlageziels gegeben
werden.
Anleger sollten zur Kenntnis nehmen,
dass die im jeweiligen ergänzenden
Emissionsmemorandum beschriebene
Investition in die jeweiligen Kategorien
von Teilfonds besondere Erwägungen
und spezielle zusätzliche Risiken,
welche
besonders
mit
dieser
Anlageform und nicht typischerweise
mit der Investition in andere
Wertpapiere verbunden werden, mit
sich bringt.
Um die Lektüre dieses Kapitels zu
erleichtern, wurden die hiernach
angeführten die Risikohinweise in drei
verschiedene Kapitel unterteilt:
A. Allgemeine Risikohinweise für alle
Investitionen in Wertpapiere
Schnelle
Veränderung
der
wirtschaftlichen Gegebenheiten: Der
Erfolg jeder Investition wird sowohl
von
allgemeinen
wirtschaftlichen
Gegebenheiten, welche auf das Niveau
und die Volatilität von Zinssätzen
einwirken, als auch vom Ausmaß, in
dem Anleger an Kapitalmärkten
teilnehmen, und vom Zeitpunkt, zu dem
er mit Investitionen in Kapitalmärkte
einsteigt,
beeinflusst.
Unerwartete
Volatilität oder Illiquidität von Märkten,
in denen ein Teilfonds direkt oder
indirekt Positionen hält, könnte die
Handelsfähigkeit
des
Teilfonds
beeinträchtigen
oder
Verluste
verursachen. Handelsmanager und
Handelsberater
können
solche
Entwicklungen nicht beeinflussen, und
es kann keine Versicherung darüber
abgegeben
werden,
dass
der
Handelsmanager
oder
der
Handelsberater solche Entwicklungen
voraussehen wird.
Behördliche
und/oder
politische
Risiken:
Die
Höhe
des
Teilfondsvermögens
kann
von
Änderungen
von
Regierungsprogrammen,
Gesetzen
und/oder Verfahrensmethoden von
öffentlichen Behörden im Bereich der
Steuergebung, Beschränkungen von
ausländischen
Investitionen,
Währungsrückführungen,
Währungsschwankungen und anderen
gesetzlichen
Entwicklungen
und
9
Verordnungen der Länder, in denen das
Vermögen des Teilfonds investiert ist,
oder/und von internationalen politischen
Entwicklungen, welche in diesen
Ländern wirksam sind, beeinflusst
werden.
Marktrisiken: Märkte und bestimmte
Anlageformen,
in
welche
die
Gesellschaft großteils investiert, können
sich von Zeit zu Zeit, z.B. aufgrund von
plötzlichen
Änderungen
der
Steuerpolitik und der Regierungspolitik
hinsichtlich Währungsrückführung oder
aufgrund
von
Änderungen
der
Gesetzgebung
in
Bezug
auf
ausländischen Besitz von Unternehmen,
als höchst volatil herausstellen. Diese
Faktoren können den Preis beeinflussen,
zu dem die Gesellschaft Positionen
veräußert, um Rücknahmeanträge oder
andere Finanzierungserfordernisse zu
erfüllen.
Außerdem befinden sich diese jungen
Märkte
in
einer
schnellen
Wachstumsphase und sind weniger
stark geregelt als die weltweit
führenden
Aktienmärkte.
Im
Allgemeinen sind solche Aktienmärkte
weniger liquide, sodass der Kauf und
Verkauf von Investments länger dauern
könnte
als
auf
dem
meisten
entwickelten
Märkten,
und
Transaktionen daher zu ungünstigen
Preisen durchgeführt werden müssen.
Die
allgemeinen
Risiken
des
Wertpapiermarktes treffen auf jede
Investition
in
Wertpapiere
zu.
Außerdem kann nicht garantiert werden,
dass aufgrund von Investitionen in
Einzeltitel keine Verluste erlitten
werden, die genauso hoch oder höher
als Verluste am gesamten Markt sind.
Striktes
Positionsmanagement
verringert dieses Risiko, kann es aber
nicht komplett ausschließen.
Die vergangene Wertentwicklung gibt
keinen Aufschluss auf die zukünftige
Wertentwicklung: Im spekulativen
Handel
geben
die
vergangenen
Resultate nicht unbedingt einen
Hinweis
auf
die
zukünftige
Wertentwicklung. Die Tatsache, dass
die Märkte, in welche die Gesellschaft
investiert, noch im Entstehen begriffen
sind, erhöht die Ungewissheit bezüglich
ihrer zukünftigen Wertentwicklung.
Abhängigkeit vom Handelsmanager
oder von der Beziehung zum
Handelsberater: Alle Entscheidungen
hinsichtlich
der
Leitung
der
Gesellschaft
werden
vom
Verwaltungsrat der Gesellschaft im
Einvernehmen
mit
dem
Handelsmanager
und/oder
dem
Handelsberater
der
Gesellschaft
getroffen.
Die
Aufteilung
der
Investitionen
wird
vom
Handelsmanager
und/oder
vom
Handelsberater
entschieden.
Demzufolge hängt der Erfolg der
Gesellschaft in der nahen Zukunft
hauptsächlich von den Fähigkeiten des
Handelsmanagers
und/oder
des
Handelsberaters ab.
Andere
Tätigkeiten
des
Handelsmanagers
und/oder
des
Handelsberaters: Der Handelsmanager
und/oder der Handelsberater und
seine/ihre Geschäftsführung sind auch
an der Verwaltung anderer Fonds,
welche
möglicherweise
ähnliche
Transaktionen wie die Gesellschaft
durchführen, beteiligt.
Mögliche Interessenskonflikte: Der
Handelsmanager
und/oder
Handelsberater widmet so viel Zeit und
Ressourcen der Gesellschaft, wie es
angemessen
und
vereinbar
mit
seinen/ihren Verwaltungspflichten ist.
Die
Vereinbarung
mit
dem
10
Handelsmanager
und
mit
dem
Handelsberater
stellt
für
den
Handelsmanager
und/oder
den
Handelsberater oder ihre Auftraggeber
kein Hindernis dar, andere InvestmentBeratungsgeschäfte
oder
andere
Geschäfte auszuüben, auch wenn diese
Geschäfte in Konkurrenz mit der
Gesellschaft stehen und/oder einen
beträchtlichen Teil der Zeit und der
Ressourcen
des
Handelsmanagers
und/oder Handelsberaters oder seines
Personals in Anspruch nehmen. Der
Handelsmanager
und/oder
Handelsberater ist/sind gegenwärtig
zum
Handelsmanager
oder
Handelsberater
und/oder
Investmentberater für andere Fonds
bestellt, welche die gleichen oder
ähnliche Ziele haben wie die
Gesellschaft. Diese Aktivitäten könnten
als Grund für einen Interessenskonflikt
gesehen werden, da die Ressourcen des
Handelsmanagers
und/oder
des
Handelsberaters und die Zeit und
Anstrengungen seines/ihres Personals
nicht ausschließlich der Gesellschaft
gewidmet werden, sondern zwischen
diesem
Geschäft
und
anderen
Tätigkeiten aufgeteilt werden müssen.
Die
Auszahlung
von
Leistungshonoraren
an
den
Handelsmanager und/oder an den
Handelsberater
könnte
einen
Interessenskonflikt mit sich ziehen,
denn sie könnten den Handelsmanager
und/oder den Handelsberater dazu
anspornen,
in
spekulativere
Anlageformen zu investieren, als es die
Gesellschaft normalerweise tun würde.
Der Handelsmanager und/oder der
Handelsberater
kann/können
dem
Administrator wichtige Informationen
im Hinblick auf die Bewertung eines
Teilfondsvermögens
geben.
Der
Handelsmanager
und/oder
der
Handelsberater
kann/können
bei
Empfehlungen
hinsichtlich
dieser
Bewertungen
in
einen
Interessenskonflikt geraten, da eine
Über- oder Unterbewertung direkten
Einfluss auf die Festlegung des
Nettoinventarwertes hat und daher auch
auf die Höhe der auf Basis des
Nettoinventarwertes
berechneten
Honorare, die an den Handelsmanager
oder Handelsberater geleistet werden.
In der Regel wird der Handelsmanager
und/oder der Handelsberater acht geben,
dass die Interessen des Fonds in den
oben erwähnten Interessenskonflikten
gewahrt werden.
Berechnung des Nettoinventarwerts:
Wie weiter unten im Kapitel
“Festlegung des Nettoinventarwerts”
beschrieben, könnten die neuesten
Bewertungspreise
eines
Teilfondsvermögens nicht von einer
unabhängigen oder offiziellen Quelle
erhältlich sein, und die maßgeblichen
Vermögenswerte müssten daher vom
Verwaltungsrat der Gesellschaft mit
angemessener Sorgfalt und in Treu
und Glauben bewertet werden.
Illiquidität einer Anlage in die
Gesellschaft: Anteile an einem
Teilfonds können wie beschrieben im
maßgeblichen
ergänzenden
Emissionsmemorandum nur monatlich
gekündigt
werden.
Falls
die
Rücknahmeanträge
10%
des
Nettoinventarwerts eines Teilfonds
übersteigen, kann die Zahlung des
Rücknahmepreises vom Verwaltungsrat
der Gesellschaft so lange aufgeschoben
werden, bis dem Teilfonds wieder
genügend flüssige Mittel zur Verfügung
stehend.
Rücknahmeanträge können auch im
Falle einer zeitweiligen Aufschiebung
der Berechnung des Nettoinventarwerts
verspätet ausgeführt werden, wenn
11
gewisse
Ereignisse
die
die
ordnungsgemäße Funktionswiese des
Marktes
beeinschränken,
wie
beschrieben
unter
„Zeitweilige
Aufschiebung der Berechnung des
Nettoinventarwerts“, eintreten.
Risikofaktoren
in
Bezug
auf
Industriesektoren / geographische
Regionen: Teilfonds, welche einen Teil
ihrer Investitionen auf eine bestimmte
Branche oder ein geographisches Gebiet
konzentrieren, sind den Risiken und den
Markteinflüssen ausgesetzt, welche
diese besondere Branche oder dieses
geographische Gebiet beeinflussen, wie
z.B. schnelle Änderungen in dieser
speziellen Branche oder in diesem
geographischen Gebiet, die durch
Gesetzesänderungen,
generelle
wirtschaftliche Gegebenheiten oder
einem Konkurrenzzuwachs ausgelöst
werden. Das kann bezüglich des
maßgeblichen Teilfonds zu einer
höheren
Volatilität
des
Nettoinventarwerts der Anteile führen.
Einige Teilfonds legen weltweit an.
Hinsichtlich Teilfonds, die in Hedge
Fonds investieren, muss angemerkt
werden, dass – da die meisten Hedge
Fonds Berater ihren Sitz in den USA
haben – die jeweiligen Teilfonds eher
zu den Beratern mit Sitz in den USA
tendieren. Hedge Fonds haben ihren
Sitz typischerweise in OffshoreGerichtsbarkeiten, z.B. in der Karibik.
Hedge Fonds, die in Japan und Europa
verwaltet
werden,
haben
auch
üblicherweise ihren Sitz in einem
Offshore-Gebiet.
Sollten sich diese Gesetze während
des Bestehens der Gesellschaft völlig
oder teilweise ändern, können sich
die an die Gesellschaft und ihre
Anteilsinhaber gestellten gesetzlichen
Anforderungen erheblich von den
gegenwärtigen
Anforderungen
unterscheiden.
Fremdwährungsrisiko:
Obwohl
Anteile an den Teilfonds gegenwärtig
nur
in
ihren
jeweiligen
Bewertungswährungen
angegeben
werden, können die Teilfonds einen
Teil oder ihr gesamtes Vermögen in
Wertpapiere investieren, welche in
anderen Währungen ausgedrückt sind.
Der Nettoinventarwert von Anteilen, die
in ihrer jeweiligen Bewertungswährung
angegeben sind, schwankt entsprechend
den Kursänderungen zwischen der
Bewertungswährung
und
den
Währungen, in denen die Investments
ausgedrückt
werden.
Fremdwährungsschwankungen könnten
die Performance des Teilfonds erheblich
beeinflussen.
Um hinsichtlich einiger Teilfonds das
Währungsrisiko abzusichern, kann der
Handelsmanager oder Handelsberater
verschiedene
derivative
Finanzinstrumente
verwenden
einschließlich, aber nicht ausschließlich,
Optionen, Futures, Forwards1 und
Swaps2, auf welche die unter „C.
Risiken von Teilfonds, welche in
Futures investieren und Risken von
Teilfonds, welche spezielle derivative
Instrumente benützen“ beschriebenen
1
Änderungen des/der anzuwendenden
Gesetze(s): Die Gesellschaft muss
verschiedene
gesetzliche
Anforderungen, einschließlich Wertpapier- und Steuergesetze, erfüllen,
die von den Gerichtsbarkeiten, in
denen sie tätig ist, verhängt wurden.
Unbedingte Termingeschäfte, die im
Gegensatz zu Futures zwischen Käufer und
Verkäufer direkt, d.h. nicht über die Börse,
abgeschlossen werden
2
Tausch, bei dem die Partner
Zahlungsverpflichtungen austauschen, wobei
feste Zinszahlungen gegen variable getauscht
oder Kredite in verschiedenen Währungen
getauscht werden
12
Risiken
zutreffen
können.
Das
Währungsrisikomanagement kann einen
negativen Einfluss auf die Performance
der Teilfonds haben.
Die o.a. Bestimmungen gelten auch für
jede Klasse von Anteilen, welche in
einer von der Bewertungswährung des
jeweiligen Teilfonds abweichenden
Währung ausgedrückt werden.
Anleger sollten zur Kenntnis nehmen,
dass der Nettoinventarwert je Anteil
sowohl steigen als auch fallen kann,
was im schlechtesten Fall zu einem
Totalverlust des Anteilswertes führen
kann. Es ist möglich, dass ein Anleger
den
investierten
Betrag
nicht
zurückbekommt,
besonders
wenn
Anteile bald nach der Ausstellung
gekündigt werden und Gebühren dafür
verrechnet werden. Veränderungen der
Wechselkurse können auch zur Folge
haben, dass der Nettoinventarwert je
Anteil in der Basiswährung des
Anlegers steigt oder fällt. Es kann von
der Gesellschaft, den Mitgliedern des
Verwaltungsrats
oder
dem
Handelsmanager
oder
dem
Handelsberater der Gesellschaft keine
Garantie in Bezug auf die zukünftige
Performance oder zukünftige Gewinne
gegeben werden.
B. Risiken von Teilfonds, die in Hedge
Fonds investieren
Teilfonds, die wie im jeweiligen
ergänzenden
Emissionsmemorandum
beschrieben
in
Hedge
Fonds
investieren, tragen zusätzlich zu den
oben angegebenen allgemeinen Risiken
folgende besondere Risiken hinsichtlich
ihrer Investition in Hedge Funds.
Bruchteilsvermögen
von
Hedge
Fonds, die von Beratern verwaltet
werden: Um die Streuung von
Managementstrategien und Märkten zu
gewährleisten,
wählt
der
Handelsmanager
oder
der
Handelsberater eine gewisse Anzahl
von Ziel-Hedge Fonds, welche von
unabhängig
arbeitenden
Beratern
verwaltet werden, aus. Obwohl eine
solche Streuung auf eine Verminderung
des Verlustrisikos abzielt, während
gleichzeitig von Preisschwankungen
profitiert wird, kann nicht garantiert
werden, dass die Streuung der ZielHedge Fonds und der jeweiligen Berater
keine Verluste von gewissen Hedge
Fonds mit sich zieht, in welche die
jeweiligen Teilfonds investieren, und
dass diese Verluste nicht größer als die
Gewinne die von anderen Hedge Fonds
erwirtschaftet wurden, sind.
Versehentliche Konzentration: Es ist
möglich, dass eine gewisse Anzahl von
Hedge Funds, welche von demselben
oder von anderen Beratern verwaltet
werden, beträchtliche Positionsgrößen
im selben Wertpapier gleichzeitig
halten.
Diese
versehentliche
Konzentration würde das Streben des
Teilfonds nach Diversifikation stören.
Der Teilfonds versucht daher, solche
versehentlichen Konzentrationen im
Zuge seiner regelmäßigen Kontrollen
und Umverteilungen zu vermindern. Es
kann aber nicht garantiert werden, dass
die Wahl einer gewissen Anzahl von
Hedge Funds, welche von anderen
Beratern verwaltet werden, zu einer
besseren Performance oder Streuung
führen als die Wahl von Hedge Fonds,
die von einem einzigen Berater
verwaltet wird. Letztendlich kann der
jeweilige Teilfonds auch jederzeit ZielHedge Fonds, welche von zusätzlichen
Beratern verwaltet werden, auswählen.
Solche
Vermögensumverteilungen
können
sich
negativ
auf
die
Performance von Teilfonds auswirken.
13
Zukünftige Gewinne: Es kann nicht
versichert werden, dass die Strategien,
welche von Hedge Fonds in der
Vergangenheit, um attraktive Gewinne
zu
erzielen,
verwendet
wurden
weiterhin erfolgreich sein werden oder
dass die Gewinne aus Investitionen von
Teilfonds so hoch sind wie jene
Gewinne, die in der Vergangenheit von
Teilfonds oder Zielfonds erreicht
wurden.
Verlass auf Berater und wichtige
Angestellte: Die Ziel-Hedge Fonds
werden auf Basis von persönlichen
Investitionsmethoden
der
Berater
ausgewählt. Wenn innerhalb eines
Unternehmens
für
Vermögensmanagement
bestimmte
Personen nicht verfügbar sind, ist es
absehbar, dass keine andere Person ihre
Position übernehmen kann. Es ist daher
möglich, dass ein Teilfonds bestimmte
Anteile am jeweiligen Ziel-Hedge
Fonds in seinem besten Interesse
auflösen muss. Die Auflösung solcher
Positionen könnte Verluste zur Folge
haben.
Andere Tätigkeiten der Berater: Die
Berater verwalten gegenwärtig andere
Fonds oder Konten zu Gunsten von
anderen Kunden und wollen die Anzahl
ihrer Managementaufträge vergrößern.
Die Berater können sich in einer Lage
befinden, in der sie Order für andere
Fonds oder Konten geben müssen,
welche den Hedge Fonds ähneln, in
welche die Teilfonds bereits investieren.
Die Performance von Investments der
jeweiligen Teilfonds könnte von der Art
beeinflusst werden, in der Order für alle
von einem Berater verwalteten Fonds
und Konten gegeben und ausgeführt
werden.
Risiken von besonderen Methoden,
die von Hedge Fonds angewandt
werden: Viele der Ziel-Hedge Fonds
wenden besondere Anlagemethoden an,
welche zur Folge haben können, dass
die Investition des Teilfonds Risiken
ausgesetzt ist, welche sich von den auf
Wertpapiere und Anleihen zutreffenden
Risiken unterscheiden. Die jeweiligen
Teilfonds sind nicht darauf ausgelegt,
mit gesamten Finanzmärkten zu
korrelieren und sollten nicht als Ersatz
zu Kapital- oder festverzinslichen
Wertpapier-Investitionen
gesehen
werden.
Starker Hebel-Effekt: Die von den
Beratern eingeschlagenen Hedge FondsAnlagestrategien arbeiten oft mit Hebel.
Der Hebel-Effekt ermöglicht größere
Gewinne und Gesamterträge, vergrößert
jedoch gleichzeitig auch die Volatilität
des jeweiligen Hedge Fonds und daher
auch das Risiko.
Verringerung des Prozentsatzes des
in
Hedge
Fonds
investierten
Vermögens: Der Teilfonds kann
zusätzliche Beteiligungen von bereits
existierenden Anteilsinhabern und die
Zulassung von neuen Anteilsinhabern
monatlich akzeptieren. Es ist jedoch
möglich, dass Hedge Fonds, in die ein
bestimmter
Teilfonds
investiert,
zusätzliche Kapitalbeteiligungen oder
die Zulassung von neuen Teilhabern
nicht
genauso
oft
akzeptieren.
Demzufolge könnte der jeweilige
Teilfonds erst verspätet die Möglichkeit
haben, in einen solchen Hedge Fonds zu
investieren. Diese Verspätung könnte
unter bestimmten Umständen die
Ursache dafür sein, dass der Prozentsatz
des in Hedge Fonds investierten
Teilfondsvermögens verringert wird.
Risiko von Darlehen: Hedge Fonds
können für Handelsmethoden mit
Hebelwirkung Fremdmittel aufnehmen.
Einige Hedge Fonds unterliegen
bezüglich
des
Ausmaßes
von
ausgeliehenen
Positionen
14
möglicherweise
keinen
Einschränkungen und halten daher
jederzeit ein zu ihrem Kapital
verhältnismäßig großes Ausmaß von
geliehenen Positionen. Außerdem kann
ein Teilfonds Darlehen bis zu maximal
200% seines
Netto-inventarwertes
aufnehmen, um in Hedge Fonds zu
investieren, falls dies im jeweiligen
ergänzenden
Emissionsmemorandum
festgesetzt wurde. Den Anlegern muss
bewusst sein, dass ihr Risiko als Folge
einer
Verminderung
des
Nettoinventarwerts von Hedge Fonds,
die mit Darlehensaufnahmen investiert
wurden, größer sein kann und daher das
jeweilige Kapitalrisiko, dem der
Teilfonds ausgesetzt ist, auch höher ist.
Darlehen zum Zwecke des Kaufs von
Wertpapieren kann einem Hedge Fonds
einen
größeren
Kapitalzuwachs
ermöglichen, wobei gleichzeitig die
Spesen sowie das Kapitalrisiko des
Hedge Fonds und indirekt auch des
Teilfonds erhöht werden. Falls das
Hedge Fonds-Vermögen außerdem
nicht genügt, um die Summe und die
Zinsen der Hedge Fonds-Schulden bei
Fälligkeit zu begleichen, könnte der
Teilfonds einen Totalverlust seiner
Investition in diesen speziellen Hedge
Fonds erleiden.
Zusätzliche
Risiken
bezüglich
Investitionen in Hedge Fonds: Einige
Teilfonds können in Anteile an Hedge
Fonds investieren, die in ihrem
Ursprungsland keiner permanenten
Kontrolle durch eine Aufsichtsbehörde
unterliegen und dadurch keinen
angemessenen Schutz für die Investoren
gewährleisten. Obwohl die Risiken,
welche Investitionen in Hedge Fonds
mit sich bringen, auf den Verlust des in
den jeweiligen Teilfonds beigesteuerten
Investmentbetrags beschränkt sind,
sollten sich Investoren nichtsdestotrotz
darüber bewusst sein, dass Investitionen
in nicht regulierte Hedge Fonds
risikoreicher sind als Investitionen in
regulierte Fonds mit einer Alternative
Investment Strategie. Solche Risiken
sind unter anderem das Fehlen von
Wirtschaftsprüfungsstandards und das
Fehlen von Aufsichtsbehörden, welche
der Instanz, die als Depotbank und/oder
zentraler Verwalter fungiert, Regeln
und Vorschriften auferlegen. Investoren
sollten beachten, dass der jeweilige
Teilfonds einen Großteil seines
Vermögens in unregulierte Hedge
Fonds investieren kann.
Zusätzlich kann der Wert einer Anlage
in einen Hedge Fonds, in den der
jeweilige Teilfonds investiert, durch
Währungsschwankungen in dem Land,
in dem der Hedge Fonds anlegt, durch
Devisenverkehrvorschriften oder durch
verschiedene
Steuergesetze
der
maßgeblichen Länder (einschließlich
Quellensteuer),
durch
Regierungsänderungen oder Wandel der
Geld- oder Wirtschaftspolitik der
maßgeblichen
Länder
beeinflusst
werden.
Falls ein bestimmter Hedge Fonds, in
den ein Teilfonds investiert, seine
Positionen nicht veräußern kann und
daher einer vom Teilfonds verlangten
Zahlungsaufforderung
nicht
nachkommen kann, dann kann die
Zahlung der Rücknahmepreises von
Anteilen am Teilfonds verzögert
werden, bis Geldmittel erhältlich sind.
Dasselbe trifft auf Hedge Fonds mit
einer
beschränkten
Anzahl
von
Anteilen, die auf einmal gekündigt
werden können, zu.
Die jeweiligen Teilfonds können in
nicht
regulierte
Hedge
Fonds
investieren. Viele dieser Hedge Fonds
arbeiten möglicherweise mit großer
Hebel-Wirkung und gehen manchmal
große Positionen mit hoher Volatilität
15
ein. Die Berater solcher Hedge Fonds
können sich auf ein geographisches
Gebiet oder auf eine Anlageklasse
konzentrieren, wobei sie das Risiko
dieses speziellen Markts oder schneller
Veränderungen des geographischen
Gebiets
oder
der
Anlageklasse
eingehen. Diese Investitionen können
höchst spekulativ sein.
Bewertung von Hedge Fonds: Die
Methode,
mit
welcher
der
Nettoinventarwert je Anteil des
jeweiligen Teilfonds errechnet wird,
setzt voraus, dass sein Anteilsbesitz
an Hedge Fonds bewertet werden
kann. Bei der Bewertung eines
solchen Anteilsbesitzes muss sich der
jeweilige Teilfonds auf finanzielle
Informationen des Hedge Fonds
selbst
verlassen.
Unabhängige
Bewertungsquellen,
wie
z.B.
Kursberichte, sind möglicherweise
für Hedge Fonds nicht verfügbar.
Die Investoren werden besonders
gewarnt, dass:
• der Nettoinventarwert je Anteil
der jeweiligen Teilfonds erst
nachdem der Wert ihrer
Investitionen selbst festgelegt
wurde, berechnet werden kann
was eine bestimmte Zeit nach
dem
maßgeblichen
Bewertungstag in Anspruch
nehmen könnte, wenngleich eine
solche Bewertung vor dem
nächsten
Bewertungstag
ausgeführt werden muss;
• dass die Anzahl der vom
Anleger gezeichneten Anteile
und der Rücknahmepreis der
vom
Anleger
gekündigten
Anteile möglicherweise nicht
festgelegt werden können, bis
der Nettoinventarwert je Anteil
festgesetzt wird.
Außerdem ist es möglich, dass sowohl
die gesetzliche Infrastruktur als auch
Standards bei der Wirtschafts- und
Betriebsprüfung
und
der
Rechenschaftslegung in Ländern, wo
Investitionen getätigt werden, nicht den
gleichen Schutz für den Anleger oder
die gleiche Informationsoffenlegung
bieten
wie
entwickelte
Wertpapiermärkte.
Kumulierung von Spesen: Falls
Teilfonds beabsichtigen, in Hedge
Fonds zu investieren, fallen für die
jeweiligen Anteilsinhaber doppelte
Kosten und Spesen an (wie z.B.
Managementgebühr
einschließlich
Leistungshonorare,
Depotgebühr,
zentrale Verwaltungsgebühr etc.).
Umfang von Honoraren: Die Zahlung
von Honoraren, die auf Basis von
Managementergebnissen
errechnet
werden, könnte den Investmentmanager
bestärken, risikoreichere und volatilere
Platzierungen zu wählen als ohne die
Existenz solcher Honorare.
Wie bereits für eine Kategorie von
Teilfonds
im
ergänzenden
Emissionsmemorandum
angegeben,
könnten
Honorare
an
den
Investmentmanager wie beschrieben im
jeweiligen
ergänzenden
Emissionsmemorandum
als
ein
Prozentsatz
des
Bruttovermögens
berechnet werden. Solche Spesen
könnten
dann
auf
Basis
des
Bruttovermögens berechnet werden,
und da einige Teilfonds möglicherweise
Darlehen
bis
zu
200%
ihres
Nettoinventarwerts aufnehmen, könnte
der dem Investmentmanager bezahlte
Spesenbetrag beträchtlich höher sein,
als wenn solche Spesen als Prozentsatz
des
Nettoinventarwerts
berechnet
würden.
16
Long/Short-Positionen: Ein Teilfonds
und (sofern vorhanden) Hedge Fonds,
in die er investiert, werden gemäß der
Anlagebeschränkungen und gemäß dem
ergänzenden
Emissionsmemorandum
routinemäßig Wertpapieren ShortPositionen eingehen und in diesem
Ausmaß Wertpapiere ausleihen. Da die
geliehenen Wertpapiere, die jene
decken, mit denen ein Leerverkauf
getätigt wurde, später durch Marktkäufe
ersetzt werden müssen, hat eine
Aufwertung des Marktpreises dieser
Wertpapiere
(welche
potentiell
unbeschränkt ist) einen Verlust zur
Folge. Der Kauf von Wertpapieren, um
die
Short-Position/die
ungedeckte
Position zu decken, kann wiederum
dazu führen, dass der Marktpreis und
dadurch auch Verluste weiter steigen.
Außerdem könnte ein Teilfonds
und/oder (sofern vorhanden) ein ZielHedge Fonds vorzeitig gezwungen sein,
eine Short-Position zu schließen, falls
die Gegenpartei, von welcher der
Teilfonds und/oder der Ziel-Hedge
Fonds das Wertpapier geliehen hat,
dieses zurückverlangt.
C. Risiken von Teilfonds, die in
Futures investieren, und Risiken von
Teilfonds, die spezielle derivative
Investmentmethoden anwenden
Teilfonds,
welche
spezielle
Anlagemethoden
anwenden
und
Teilfonds, deren Ziel es ist, wie
beschrieben im jeweiligen ergänzenden
Emissionsmemorandum in FutureKontrakte zu investieren, tragen im
Hinblick
auf
solche
besondere
Anlagemethoden folgende besondere
Risiken.
Der Markt für Forward- und FutureKontrakte, Optionen, Swaps und andere
derivative Finanzinstrumente kann
extrem volatil sein, und das Risiko,
einen Verlust auf diesen Märkten
einzufahren, ist sehr hoch.
Optionen: Sowohl der Kauf als auch
der Verkauf von Call- und PutOptionen beinhaltet Risiken. Obwohl
das Risiko von Käufern einer Option
auf den Kaufpreis der Option
(Prämie) beschränkt ist, unterliegt
eine Investition in eine Option
möglicherweise
einer
größeren
Schwankung als eine Investition in
die zugrundeliegenden Wertpapiere.
Theoretisch ist der Verlust des
Ausstellers einer nicht gedeckten
Call-Option potentiell unbeschränkt,
aber praktisch ist der Verlust durch
die
Laufzeit
der
Call-Option
begrenzt. Das Risiko von Ausstellern
einer Put-Option besteht darin, dass
der Preis des zugrundeliegenden
Wertpapiers möglicherweise unter
den Ausübungspreis einer solchen
Option fällt.
Futures: Die Anlage in Futures ist
volatil und bedingt eine hohe HebelWirkung. Futures-Märkte sind sehr
volatil. Die Rentabilität des jeweiligen
Teilfonds hängt teilweise von der
Fähigkeit des Handelsmanagers /
Handelsberaters
ab
und
(sofern
vorhanden) hinsichtlich des Ziel-Hedge
Fonds von der Fähigkeit des jeweiligen
Beraters, Markttrends korrekt zu
analysieren,
welche
von
Regierungsprogrammen und –plänen,
internationalen
politischen
und
wirtschaftlichen
Ereignissen,
veränderten Verhältnissen zwischen
Angebot und Nachfrage, Handlungen
von Regierungen oder veränderten
Zinssätzen
beeinflusst
werden.
Zusätzlich ist es möglich, dass
Regierungen von Zeit zu Zeit auf
bestimmten Märkten, besonders auf
Währungsmärkten intervenieren. Diese
Interventionen können solche Märkte
direkt oder indirekt beeinflussen. Da
17
nur eine geringe Einschusszahlung
nötig ist, um auf Futures-Märkten zu
handeln, sind Futures-Transaktionen
durch einen starken Hebel-Effekt
charakterisiert. Infolgedessen kann eine
relativ geringe Preisveränderung eines
Futures-Kontraktes
beträchtliche
Verluste für den jeweiligen Teilfonds
und eine entsprechende Verringerung
des Nettoinventarwerts je Anteil am
jeweiligen Teilfonds zur Folge haben.
Futures-Märkte können illiquide
sein: Die meisten Futures-Märkte
beschränken Kursschwankungen von
Futures-Kontrakten während eines
einzigen Handelstages. Wenn der Kurs
eines Futures-Kontraktes um den
Betrag, der das Tageslimit ausmacht,
gesunken oder gestiegen ist, können
Positionen weder eingegangen noch
getilgt werden. In der Vergangenheit hat
es sich bereits ereignet, dass FuturesKontrakte das Tageslimit über mehrere
aufeinanderfolgende Tage hindurch
überschritten haben, wodurch wenig
oder kein Handel möglich war.
Ähnliche Vorkommnisse könnten die
schnelle Auflösung von ungünstigen
Positionen verhindern damit den
jeweiligen
Teilfonds
beträchtliche
Verluste zufügen. Auch wenn die Kurse
solche Tageslimits nicht erreichen, ist
es möglich, dass der Fonds keine
zufriedenstellenden Preise erzielt, wenn
die auf dem Markt gehandelten
Volumina nicht genügen, um alle
Positionen wie gewünscht veräußern zu
können. Es ist auch möglich, dass die
US-Aufsichtsbehörde
für
den
Warenterminhandel, die Commodity
Futures
Trading
Commission
(„CFTC“),
oder
eine
ähnliche
Institution in einem anderen Land die
Notierung eines bestimmten Kontraktes
an einer Börse aufhebt, die sofortige
Veräußerung des Kontrakts anordnet
oder den Handel eines Kontrakts auf
Transaktionen
beschränkt.
gegen
Lieferung
Futures-Preise sind volatil
Kursbewegungen von Future- und
Forward-Kontrakten werden unter
anderem von Regierungs-, Handels-,
Steuer-,
Geldund
Devisenkontrollprogrammen;
nationalen,
internationalen,
politischen
und
wirtschaftlichen
Ereignissen und Änderungen von
Zinssätzen beeinflusst. Regierungen
greifen von Zeit zu Zeit in FuturesMärkte mit der Absicht ein, um
Preise direkt zu beeinflussen.
Optionen auf Futures: Optionen auf
Futures-Kontrakte sind ähnlich riskant
wie ungedeckte Futures-Kontrakte, weil
solche Optionen volatil sind und eine
hohe Hebelwirkung voraussetzen. Die
einzelnen Entwicklungen an den
Futures-Märkten, welche die Basiswerte
der Optionen darstellen, können nicht
genau vorausgesagt werden. Der Käufer
einer Option kann den gesamten
Kaufpreis
(Prämie)
der
Option
verlieren. Der Verkäufer einer Option
kann die Differenz zwischen der für die
Option erhaltenen Prämie und dem
Preis des Futures-Kontrakts, welcher
der Option zugrunde liegt und welchen
der Verkäufer bei Ausübung der
geschriebenen (sold) Option kaufen
(put) oder liefern (call) muss, verlieren.
Außerbörsliche
Transaktionen:
Einige Teilfonds können außerbörslich
mit Banken oder Brokern als
Geschäftspartner handeln. Teilnehmer
an solchen Märkten sind nicht gegen
vertragsbrüchige
Geschäftspartner
geschützt, denn solche Kontrakte
werden nicht von einer Börse oder einer
Clearing Stelle garantiert.
18
Risiko von Gegenparteien: Ein
Teilfonds kann der Zahlungsfähigkeit
einer oder mehrerer Gegenparteien als
Folge ihrer investierten Positionen
ausgesetzt sein. Wenn eine Gegenpartei
mit seinen Verpflichtungen in Verzug
gerät und der jeweilige Teilfonds seine
Rechte in Bezug auf seine Investitionen
verspätet oder gar nicht ausüben kann,
ist es möglich, dass er einen Rückgang
des Wertes seiner Position erlebt,
Einnahmen verliert und Kosten tragen
muss, um seine Rechte durchzusetzen.
Solche Risiken steigen, wenn der
jeweilige
Teilfonds
nur
eine
beschränkte Anzahl von Gegenparteien
hat.
Mögliche
Auswirkungen
spekulativen Positionslimits
von
Die
Aufsichtsbehörde
für
den
Warenterminhandel (CFTC) und die
US-Börsen haben im Hinblick auf die
maximale Netto-Long- oder NettoShort-Position, die eine Person in einem
speziellen Futures-Kontrakt halten oder
kontrollieren darf, Beschränkungen,
welche
als
„Spekulative
Positionslimits“ bezeichnet werden,
festgesetzt. Alle Positionen, die von
allen Konten gehalten werden, welche
die Handelsberater innehaben oder
kontrollieren,
einschließlich
jedes
Teilfonds-Kontos,
werden
zusammengelegt, um die Einhaltung der
Positionslimits zu überprüfen.
Obwohl es gegenwärtig nicht geplant
ist,
wäre
es
möglich,
dass
Handelsanweisungen
für
alle
Handelsberater abgeändert und von
einem Teilfonds gehaltene Positionen
glattgestellt werden müssen, um die
Überschreitung dieser Limits zu
verhindern. Diese Änderung oder
Glattstellung – falls erforderlich –
könnte die Geschäfte und Rentabilität
des Teilfonds negativ beeinflussen.
Termingeschäfte
Ein Teilfonds kann mit Devisen- und
Edelmetall-Kontrakten
einschließlich
Devisentermingeschäfte handeln. In
diesem Zusammenhang handelt der
Teilfonds mit den Clearing Brokern, um
die Terminlieferung einer bestimmten
Fremdwährung zu gewährleisten. Zu
Beginn werden die Clearing Broker als
Gegenpartei des Teilfonds bei diesem
Termingeschäft agieren, aber die
Clearing
Broker
können
eine
angeschlossene
oder
nicht
angeschlossene Firma auswählen, damit
sie als Gegenpartei des Teilfonds agiert.
Obwohl der Fremdwährungsmarkt
generell nicht unbedingt als volatiler als
andere Warenmärkte gilt, gibt es dort
weniger Schutz gegen Verzug bei
Forwards mit Währungen als beim
Handel von Fremdwährungs-Futures
und Optionen auf Börsen, denn solche
Termingeschäfte werden nicht von einer
Börse oder einer Clearing-Stelle
garantiert. Hinsichtlich dieses Handels
profitiert nicht jeder Teilfonds vom
Schutz
von
den
jeweiligen
Regulierungen
einschließlich
der
Trennung von Fondsgeldern. Im
Hinblick auf Termingeschäfte ist es
auch möglich, dass das Vermögen des
Teilfonds als Einschusszahlung bei der
Gegenpartei (z.B. der Bank oder dem
Händler, der mit der Gesellschaft
handelt) für diese Fremdwährungs- oder
Edelmetallgeschäfte hinterlegt werden
muss. Es gibt keine Gewissheit, dass die
Gegenpartei, oder sogar die Gegenpartei
der Gegenpartei, ihren Verpflichtungen
bezüglich
des
Termingeschäftes
einhalten wird, wodurch dem Teilfonds
möglicherweise beträchtliche Verluste
zugefügt werden.
Börsen außerhalb der USA
19
Die Gesellschaft darf Futures- und
Options-Kontrakte
auf
Börsen
außerhalb der USA handeln. Der
Handel auf solchen Börsen wird nicht
von
einer
US-Regierungsbehörde
kontrolliert und kann deshalb riskanter
sein als der Handel an US-Börsen.
Außerdem könnten aufgrund von
ungünstigen
Änderungen
des
Wechselkurses zwischen US-Dollar und
der Währung, in der gehandelt wird,
mögliche Gewinne zunichte gemacht
werden und Verluste entstehen.
Marktgegebenheiten erfolgreich sein
werden. Zusätzlich ist nicht bekannt,
welchen Einfluss (wenn überhaupt) die
Größe des Unternehmenskontos im
Pool des Handelsberaters oder die
Steigerung der Gesamtsumme aller
verwalteten Fonds auf die Performance
der
Handelsstrategien
des
Handelsberaters haben wird.
Verlass
auf
die
durch
den
Verwaltungsrat
ausgewählten
professionellen Handelsberater
Der Handelsverwalter stellt eine
Auswahl
von
Handelsberatern
zusammen,
die
professionelle
Handelsberater sein müssen und vom
Verwaltungsrat genehmigt werden
müssen. Es kann nicht garantiert
werden, dass von Handelsberatern
erzielte Gewinne nicht gesamt oder
teilweise durch Verluste, die von
anderen Handelsberatern verursacht
wurden, ausgeglichen werden (oder
umgekehrt).
Der Erfolg oder Misserfolg der
Gesellschaft,
gewinnbringend
an
Futures- und Termin-Märkten und
ähnlichem zu handeln, hängt von den
Fähigkeiten der vom Verwaltungsrat
ausgewählten Handelsberater ab. Durch
Beschluss des Verwaltungsrates kann
ein Teilfonds von einem oder mehreren
Handelsberatern verwaltet werden. Der
Erfolg der Handelsstrategie eines
Handelsberaters hängt möglicherweise
vom zukünftigen Auftreten von
Preistrends an den gehandelten Märkten
ab. Jeder Faktor, der die Durchführung
zeitlich günstiger Geschäfte negativ
beeinflussen könnte, wie z.B. ein
bedeutendes Sinken der Liquidität auf
einem bestimmten Markt, wirkt sich
auch auf die Rentabilität negativ aus.
Außerdem können die Handelsberater
von Zeit zu Zeit ihre Strategie ändern,
um
Marktbewegungen
besser
einschätzen zu können. Aufgrund dieser
gelegentlichen Änderungen ist es
möglich, dass die Handelsstrategien,
welche von den Handelsberatern
zukünftig verwendet werden, von den
gegenwärtig verwendeten Strategien
abweichen. Es kann nicht garantiert
werden, dass die Handelsstrategien der
Handelsberater
und
allen
Multi-Beraterstrategie (nur gültig für
Teilfonds, die zwei oder mehr
Handelsberater haben)
Um Handelsmethoden und –märkte zu
streuen, kann der Handelsverwalter
Handelsberater vorschlagen, die seiner
Meinung nach voneinander unabhängig
sind. Obwohl diese Streuung Verluste
bei
gleichzeitiger
Möglichkeit,
gewinnbringende Kursbewegungen zu
nützen, ausgleichen soll, kann nicht
versichert werden, dass der Einsatz von
mehreren
Handelsberatern
keine
Gesamtverluste zur Folge hat, welche
von einem Handlesberater erlitten
wurden und welche die Gewinne von
(einem) anderen Handelsberater(n)
übersteigen. Außerdem könnte der
Handelsverwalter auch Handelsberater
vorschlagen, die ihre Transaktionen
tendenziell auf ähnliche Warengruppen
konzentrieren. Unter diesen Umständen
kommt es womöglich gar nicht zu einer
solchen Streuung.
20
Gegenparteien oder die Broker des
jeweiligen Hedge Fonds hat.
Strukturelle Risiken
Die Gesellschaft wurde als UmbrellaFonds mit verschiedenen Teilfonds
aufgelegt. Die Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten der verschiedenen
Teilfonds sind voneinander getrennt. In
der Ausübung ihrer Verpflichtungen
gemäß dem Kundenvertrag werden die
Clearing Broker nur für und zugunsten
des jeweiligen Teilfonds handeln.
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft
wird sicherstellen, dass der Regress der
Clearing
Broker
betreffend
die
Verpflichtungen und Verbindlichkeiten
des betreffenden Teilfonds nach
Kundenvertrag auf den jeweiligen
Teilfonds beschränkt sind. Die Clearing
Broker, die für und zugunsten des
jeweiligen Teilfonds handeln, haben
keinen Regressanspruch auf die
Begleichung von Verpflichtungen und
Verbindlichkeiten im Hinblick auf
einen anderen Teilfonds der gesamten
Gesellschaft.
Der
Verwaltungsrat
wird
auch
sicherstellen, dass diese Regelungen
hinsichtlich der Verpflichtungen und
Verbindlichkeiten
der
Teilfonds
gegenüber anderen Gläubigern auch
eingehalten wird.
Risiko der Marktteilnehmer: Die
Behörden,
einschließlich
Brokerunternehmen und Banken, mit
denen ein Teilfonds, oder (sofern
vorhanden) ein Ziel-Hedge Fonds
Geschäfte tätigt, können in finanzielle
Schwierigkeiten geraten, welche ihre
operativen Möglichkeiten oder die
Kapitalpositionen dieser Gegenpartei
beeinträchtigen. Wenn ein Teilfonds in
Hedge Fonds investiert, muss darauf
aufmerksam gemacht werden, dass die
Gesellschaft keine Kontrolle über die
Anmerkung: Obenstehende Liste von
Risikofaktoren ist keine vollständige
Aufzählung der Risiken, die im Falle
einer Investition in die Gesellschaft
oder die Märkte, in denen sie handelt,
entstehen können. Potentielle Anleger
sollten
den
ganzen
Prospekt
durchlesen und versuchen, sich mit
den
Risiken
von Alternativen
Investments vertraut zu machen,
bevor sie beschließen, in Anteile zu
investieren.
ART DER ANTEILE
Anteile werden als nichtzertifizierte
Inhaberanteile ausgegeben und durch
eine Bestätigung über den Anteilsbesitz
bescheinigt.
Anteile können in Stückelungen von bis
zu drei Kommastellen ausgegeben
werden. Anteilsbruchteile haben kein
Stimmrecht, sind aber berechtigt, an
etwaigen
Dividendenausschüttungen
sowie
am
Gewinnund
Liquidationserlös
des
jeweiligen
Teilfonds teilzunehmen.
AUSSCHÜTTUNG
Es ist die Absicht des Verwaltungsrats
der Gesellschaft, den Anteilsinhabern
anlässlich
der
Jahresversammlung
vorzuschlagen, von der Ausschüttung
von Dividenden Abstand zu nehmen.
ZEICHNUNG, AUSGABE UND
RÜCKNHAME DER ANTEILE
Nach der Erstausgabe ist der
Ausgabepreis je Anteil eines jeden
Teilfonds (der „Ausgabepreis“) gleich
dem Nettoinventarwert je Anteil des
jeweiligen Teilfonds. Eine maximale
21
Verkaufsprovision, wie angegeben für
jede Anteilsklasse jedes Teilfonds und
wie angegeben im Fact Sheet jedes
Teilfonds, kann außerdem von den
Anlegern an die Vertriebsstellen oder
andere Zwischenhändler zu erlegen
sein.
Anleger, deren Anträge akzeptiert
werden, bekommen nach Eingang des
Antragsformulars Anteile zugeteilt,
berechnet auf der Basis des am
Bewertungstag (der „Bewertungstag“)
festgesetzten Nettoinventarwerts je
Anteil wie definiert im jeweiligen
ergänzenden
Emissionsmemorandum
einer jeden Kategorie von Teilfonds,
vorausgesetzt
dass
dieses
Antragsformular beim eingetragenen
Firmensitz der Transferstelle zu einem
Zeitpunkt eingeht, der im jeweiligen
ergänzenden
Emissionsmemorandum
für
jede
Anteilsklasse
(sofern
vorhanden)
jedes
maßgeblichen
Teilfonds definiert wird.
Für Vertriebspartner können jedoch im
Hinblick
auf
den
Erhalt
des
Antragsformulars andere Fristen gelten,
vorausgesetzt dass alle Anteilsinhaber
gleich behandelt werden. Dies trifft
besonders auf bestimmte Länder zu, die
sich in einer anderen Zeitzone als die
Transferstelle befinden. Dasselbe gilt
für den Erhalt von Kündigungs- und
Umwandlungsanträgen. Anteilsinhaber
werden dazu aufgefordert, sich über die
geltenden Fristen bei dem jeweiligen
Vertriebspartner zu informieren.
Ein
Vertriebspartner
darf
die
Weiterleitung von Anweisungen nicht
verzögern, um persönlich von einer
Änderung des Nettoinventarwerts zu
profitieren.
Zahlungen für die Anteile müssen
entweder in der Bewertungswährung
des jeweiligen Teilfonds, in der
Anteilswährung
der
Anteilsklasse
(sofern vorhanden) oder in einer
anderen frei konvertierbaren Währung
erfolgen. Die Kosten von etwaigen
Währungsumtauschgebühren
werden
dem Anleger berechnet. Die Zahlung
des Ausgabepreises muss innerhalb
eines Zeitraums geleistet werden, der
für jeden Teilfonds im jeweiligen
ergänzenden
Emissionsmemorandum
definiert ist.
Die Gesellschaft behält das Recht vor,
den Anteilsbesitz einer Person, Firma
oder Körperschaft einzuschränken oder
zu verbieten. Falls Neuinvestitionen
außerdem
das
Erreichen
des
Investitionsziels negativ beeinflussen
würden oder dem Teilfonds auf andere
Weise schaden würden, kann der
Verwaltungsrat nach eigenem Ermessen
entscheiden, die Ausgabe von Anteilen
ganz oder teilweise auszusetzen.
Vollständige Zeichnungen können von
den
Antragstellern
nicht
mehr
widerrufen
werden.
Zeichnungen
werden als vollständig angesehen,
sobald sowohl das Antragsformular als
auch der Zeichnungsbetrag bei der
Depotbank/Transferstelle eingegangen
sind. Eine unvollständige Zeichnung
kann von der Transferstelle innerhalb
des
im
jeweiligen
ergänzenden
Emissionsmemorandum angegebenen
Zeitraums als null und nichtig betrachtet
werden.
Die Gesellschaft und jeder autorisierte
Finanzvermittler oder Agent müssen
jederzeit die Verpflichtungen, die ihnen
durch Luxemburger Gesetz, Regeln und
Verordnungen
hinsichtlich
der
Bekämpfung von Geldwäsche in ihrer
jeweils gültigen Fassung vorgegeben
werden, erfüllen. Jeder autorisierte
Finanzvermittler oder Agent muss
außerdem Arbeitsabläufe annehmen die
22
die Erfüllung der o.a. Verpflichtungen
sicherstellen.
Beschränkungen, die sich auf die
Ausgabe
von
Anteilen
an
Institutionellen Teilfonds oder Klassen
beziehen.
Einige Teilfonds oder einige Klassen
innerhalb eines Teilfonds können auf
institutionelle Anleger beschränkt sein,
wie
z.B.
Finanzinstitute
und
Professionelle des Finanzsektors, die im
eigenem
Namen
unterzeichnen,
Versicherungsund
Rückversicherungsgesellschaften,
Sozialversicherungen
und
Pensionsfonds,
Industrieund
Finanzgruppen und die Strukturen, die
sie gründen, um ihre Fonds zu
verwalten.
Die Transferstelle
verweigert die
Ausgabe oder die Umwandlung von
Anteilen institutioneller Teilfonds oder
Klassen, wenn nicht genügend Beweise
dafür vorliegen, dass die Gesellschaft,
an welche diese Anteile verkauft
werden, ein institutioneller Anleger ist.
Um zu bestimmen, ob es sich um einen
institutionellen
Anleger
handelt,
berücksichtigt der Verwaltungsrat die
Richtlinien und Empfehlungen (sofern
vorhanden)
der
jeweiligen
Aufsichtsbehörde.
Institutionelle Anleger, die in ihrem
eigenen Namen, jedoch für das Konto
einer Drittpartei, Anteile zeichnen,
müssen der Transferstelle bestätigen,
dass diese Zeichnung zugunsten eines
institutionellen Anlegers wie oben
beschrieben
getätigt
wird.
Die
Transferstelle wird daraufhin Beweise
verlangen, dass der Eigentümer dieser
Anteile ein institutioneller Anleger ist.
Diese Bestimmung bezieht sich jedoch
nicht auf Kreditinstitute und andere
Professionelle des Finanzsektors, die in
Luxemburg oder im Ausland etabliert
sind und die im eigenen Namen aber zu
Gunsten ihrer nicht-institutionellen
Kunden
auf
Basis
eines
Verwaltungsvertrages handeln.
UMWANDLUNG VON ANTEILEN
Anteilsinhaber, die Anteile eines
Teilfonds in solche eines anderen
Teilfonds oder einer anderen Klasse
umwandeln wollen, können dies an
jedem Bewertungstag tun, indem sie der
Gesellschaft
eine
unwiderrufliche
schriftliche Aufforderung, ihre Anteile
umzutauschen, übermitteln. In dieser
Aufforderung sollten die Anzahl der
umzuwandelnden Anteile, der Name
des ursprünglichen Teilfonds und der
Name des neuen Teilfonds/der neuen
Klasse, in welche die Anteile
umgewandelt werden sollen, angeführt
sein.
Außer im Falle einer zeitweiligen
Aussetzung der Berechnung des
Nettoinventarwerts
wird
die
Umwandlung
zu
einem
Kurs
ausgeführt, der in Bezug auf den
Nettoinventarwert der Anteile an der
jeweiligen Klasse innerhalb des
Teilfonds
am
maßgeblichen
Bewertungstag berechnet wird. Es
kann eine Umwandlungsgebühr für
Rechnung der Vertriebsstellen oder
anderer Mittler erhoben werden, die im
jeweiligen
ergänzenden
Emissionsmemorandum und dem Fact
Sheet des betreffenden Teilfonds näher
erläutert ist.
Der Kurs, zu dem alle oder ein Teil der
Anteile eines Teilfonds/einer Klasse
(des „ursprünglichen Teilfonds/Klasse)
in Anteile eines anderen Teilfonds/einer
anderen Klasse (der „neue Teilfonds/die
23
neue Klasse“) wird gemäß folgender
Formel festgelegt:
B x (C - X%) x E
und dem jeweiligen ergänzenden
Emissionsmemorandum)
die
Rücknahme ihrer gesamten Anteile oder
eines Teils davon verlangen.
A=
D
A
B
C
D
E
X
ist die Anzahl der Anteile im
neuen Teilfonds/Klasse;
ist die Anzahl der Anteile des
ursprünglichen Teilfonds/Klasse;
ist der Nettoinventarwert je Anteil
des ursprünglichen Teilfonds/
Klasse
am
betreffenden
Bewertungstag;
ist der Nettoinventarwert pro
Anteil des neuen Teilfonds/Klasse
am betreffenden Bewertungstag,
und
ist
der
Wechselkurs
am
betreffenden
Bewertungstag
zwischen der Währung des
Teilfonds,
der
umgewandelt
werden soll, und der Währung des
Teilfonds, dem die Anteile
zugeteilt werden.
Umwandlungsgebühr
wie
beschrieben
im
jeweiligen
ergänzenden
Emissionsmemorandum
Nach der Umwandlung werden die
Anteilsinhaber von der Transferstelle
über die Anzahl und den Preis der
Anteile im neuen Teilfonds/in der neuen
Klasse, welche sie durch die
Umwandlung
erhalten
haben,
informiert.
RÜCKNAHME
Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre
eigenen Anteile jederzeit im Rahmen
der
gesetzlichen
Grenzen
zurückzunehmen.
Die Anteilsinhaber können an jedem
Bewertungstag (wie definiert im Kapitel
„Berechnung des Nettoinventarwerts“
Der
Rücknahmepreis
je
Anteil
entspricht dem Nettoinventarwert je
Anteil am Bewertungstag, vorausgesetzt
dass der Antrag innerhalb des im
jeweiligen
ergänzenden
Emissionsmemorandum beschriebenen
Zeitlimits eingeht. Es kann eine
Rücknahmegebühr für Rechnung der
Vertriebsstellen oder anderer Mittler
oder zugunsten eines Teilfonds erhoben
werden, die im jeweiligen ergänzenden
Emissionsmemorandum und dem Fact
Sheet des betreffenden Teilfonds
angeben ist.
Der
Rücknahmepreis
wird
üblicherweise innerhalb
des
im
jeweiligen
ergänzenden
Emissionsmemorandum beschriebenen
Zeitrahmens ausgezahlt.
Die
Zahlung
wird
durch
Bankanweisung/Banküberweisung an
ein vom Anteilsinhaber angegebenes
Konto auf Kosten und auf Gefahr des
Anteilsinhabers getätigt.
Alle Rücknahmeanträge müssen vom
Anteilsinhaber in schriftlicher Form an
den eingetragenen Firmensitz der
Transferstelle in Luxemburg oder an
eine andere von der Gesellschaft als
Vertreterin hinsichtlich der Rücknahme
von Anteilen bestellten natürliche oder
juristische Person übermittelt oder
bestätigt werden.
Die
von
der
Gesellschaft
zurückgekauften Anteile gelten als
annulliert.
24
Rücknahmeanträge, welche zur Folge
haben, dass die gesamte Einlage eines
Anteilsinhabers
unter
dem
im
ergänzenden
Emissionsmemorandum
oder Fact Sheet des Teilfonds
definierten zu haltenden Mindestbetrag
liegt, gelten als Rücknahmeanträge der
Gesamtinvestitionssumme
des
Anlegers.
Die
zu
haltende
Mindestsumme kann in besonderen
Fällen nach alleinigem Ermessen des
Verwaltungsrats aufgehoben werden.
Andernfalls behält die Gesellschaft das
Recht vor, bestehende Anteile eines
Anlegers, die nach einer Kündigung
unter den Mindesteinlagebetrag eines
Teilfonds oder Anteilsklasse fallen,
nach
alleinigem
Ermessen
der
Gesellschaft in einen anderen passenden
Teilfonds oder Anteilklasse innerhalb
derselben Kategorie von Teilfonds
gebührenfrei umzuwandeln.
Im besten Interesse der Anteilsinhaber
kann der Verwaltungsrat für jede Klasse
(sofern vorhanden) oder für jeden
Teilfonds
einen
Mindestrücknahmebetrag
festsetzen.
Dieser Mindestrücknahmebetrag wird
im Fact Sheet des jeweiligen Teilfonds
angegeben sein. Rücknahmeanträge für
Beträge
unter
diesem
Mindestrücknahmebetrag gelten als
Rücknahmeanträge
für
den
Mindestrücknahmebetrag.
Jeder
Anteilsinhaber
kann
die
Rücknahme der gesamten Anteile oder
eines Teils davon durch die Gesellschaft
beantragen: Für bestimmte Teilfonds ist
die Gesellschaft, wie beschrieben im
ergänzenden Emissionsmemorandum,
nicht
verpflichtet,
an
jedem
Bewertungstag mehr als 10% der
Anteile eines jeden zu der Zeit
ausgegebenen
Teilfonds/Klasse
zurückzunehmen. Der Verwaltungsrat
kann nach eigenem Ermessen über eine
Aufschiebung der Rücknahme um einen
Zeitraum, der nach Ansicht des
Verwaltungsrates im besten Interesse
des Fonds ist, entscheiden. Am nächsten
Bewertungstag, der auf eine solche
Aufschiebung folgt, werden solche
Rücknahmen vorrangig zu anderen
Anträgen behandelt.
Solche Beschränkungen gelten für alle
Anteilsinhaber, die ihre Anteile an
einem Teilfonds am entsprechenden
Bewertungstag zurückgeben wollten,
und zwar anteilsmäßig für die Anteile
an diesem Teilfonds, welche die
Anteilsinhaber zurückgeben wollten.
Die Gesellschaft wird sich größte Mühe
geben, einen angemessenen Grad an
Liquidität im Teilfonds zu erhalten,
sodass die Rücknahme von Anteilen
ohne
unangemessene
Verspätung
ausgeführt wird. Falls die Liquidität des
Vermögens jenes Teilfonds, von dem
Anteile
zurückgenommen
werden
sollen, in Ausnahmefällen nicht
ausreicht, um die Zahlung innerhalb
eines solchen Zeitraums zu leisten, so
wird die Zahlung so bald wie möglich
ohne Zinsen ausgeführt.
BERECHNUNG DES NETTOINVENTARWERTS JE ANTEIL
Der Nettoinventarwert je Anteil jeder
Klasse/jedes Teilfonds wird in der
Anteilswährung dieser Anteilsklasse
oder in der Bewertungswährung des
jeweiligen Teilfonds angegeben. Der
Nettoinventarwert je Anteil jeder
Klasse/jedes Teilfonds wird an jedem
Bewertungstag (wie hiernach festgelegt
im
jeweiligen
ergänzenden
Emissionsmemorandum)
ermittelt,
indem das Nettovermögen der Klasse
innerhalb eines solchen Teilfonds, d.h.
der
Vermögenswert
dieses
Teilfonds/dieser Klasse abzüglich seiner
25
Verbindlichkeiten, durch die Anzahl der
ausgegebenen
Anteile
dieses
Teilfonds/dieser Klasse dividiert und
das Resultat zum nächsten Hunderstel
der Einheitswährung dieser Klasse oder
der Bewertungswährung des jeweiligen
Teilfonds gerundet wird.
Wertpapiere im Portfolio, die nicht
gelistet oder gehandelt werden,
gemäß dafür angemessenen und
voraus-sehbaren
Verkaufspreisen
sorgfältig nach Treu und Glauben
unter Aufsicht des Verwaltungsrates
bewertet.
Der Nettoinventarwert, der RücknahmeAusgabe- und Umwandlungspreis je
Anteil sind am eingetragenen Sitz der
Gesellschaft
und
bei
den
Repräsentanten der Länder, in denen die
Gesellschaft und/oder ihr(e) Teilfonds
zum öffentlichen Vertrieb zugelassen
sind, erhältlich.
3. Anteile oder Aktien an Organismen
für gemeinschaftliche Anlagen,
einschließlich
Hedge
Fonds,
werden auf der Basis ihres zuletzt
offiziell
ermittelten
oder
verfügbaren Nettoinventarwertes
bewertet, oder falls ein solcher
Preis nicht marktgerecht ist, dann
wird
der
Preis
vom
Verwaltungsrat in angemessener
Weise festgelegt. Falls eine solcher
offizieller Netto-inventarwert nicht
zur Verfügung steht, können solche
Anlagen auf Grundlage eines
geschätzten Nettoinventarwertes (auf
dessen Grundlage normalerweise
keine
Zeichnungsund
Rücknahmeanträge
von
Aktien
vorgenommen werden) wie von der
jeweiligen Zentralverwaltungsstelle
geliefert und falls ein solcher Preis
aktueller als der letzte offizielle
Nettoinventarwert
ist,
bewertet
werden. Voraussetzung ist jedoch,
dass der Verwaltungsrat genügend
Zusicherung
hat,
dass
die
Bewertungsmethode der jeweiligen
Zentralverwaltungsstelle für einen
solchen
geschätzten
Nettoinventarwert, kohärent mit der
Bewertungsmethode
für
den
offiziellen Nettoinventarwert ist.
Wenn jedoch Umstände aufgetreten
sind, die einen erheblichen Einfluss
auf
diesen
geschätzten
Nettoinventarwert haben können,
wird der Wert einer solchen Anlage
so korrigiert, um nach bestem
Glauben des Verwaltungsrates einen
solchen Einfluss wieder zu spiegeln.
Diese Vermögenswerte werden wie
folgt ermittelt:
1. Der Wert von Barbeständen,
Depotguthaben, Wechseln sowie
Zahlungsaufforderungen
und
Außenständen,
vorausbezahlten
Gebühren, Barausschüttungen und
wie
o.a.
deklarierten
oder
aufgelaufenen und noch nicht
erhaltenen Zinsen entspricht dem
jeweiligen Nennwert, außer es
erscheint unwahrscheinlich, dass der
Nennwert ganz bezahlt oder erzielt
werden kann. In diesem Fall muss
vom Nennwert ein solcher Betrag
abgezogen werden, dass nach
Einschätzung des Verwaltungsrates
der wahre Wert zum Ausdruck
kommt.
2. An einer offiziellen Wertpapierbörse
notierte oder an einem Geregelten
Markt gehandelte Wertpapiere des
Portfolios werden mittels eines
Seitens
des
Verwaltungsrats
genehmigten
Preisinformationsdienstes auf Basis
des zuletzt verfügbaren Preises
festgesetzt. Wenn diese Preise nicht
dem Marktwert entsprechen, werden
solche Wertpapiere, genauso wie alle
26
4. Der Liquidationswert von nicht auf
Börsen oder anderen Geregelten
Märkten gehandelten Options- und
Termingeschäften ist ihr Nettoliquidationswert, welcher gemäß den
vom Verwaltungsrat festgesetzten
Prinzipien fortlaufend für jede
unterschiedliche
Kontraktform
ermittelt wird. Der Liquidationswert
von auf Börsen oder anderen
Geregelten Märkten gehandelten
Futures-,
Terminoder
Optionskontrakten basiert auf dem
letzten verfügbaren Terminkurs
dieser Kontrakte auf der jeweiligen
Börse und dem regulierten Markt, an
dem dieser besondere Kontrakt
gehandelt wird, vorausgesetzt dass,
wenn ein Futures, Termin- oder
Optionsgeschäfte nicht an dem
jeweiligen Bewertungstag liquidiert
werden
kann,
wird
die
Bewertungsgrundlage für ein solches
Geschäft vom Verwaltungsrat in
angemessener und
vernünftiger
Weise bestimmt. Swaps werden zu
ihrem Marktwert bewertet. Bei der
Bewertung der Vermögenswerte der
Gesellschaft, können sich die
Direktoren auf die Bestätigung des
Hauptmaklers oder dessen Partners
verlassen.
5. Alle anderen Wertpapiere und
Vermögensgegenstände werden zu
ihrem gerechten Marktwert bewertet
nach Treu und Glauben gemäß dem
vom Verwaltungsrat ausgestellten
Verfahrens.
6. Alle Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten, die nicht in
derselben
Währung
wie
der
Nettoinventarwert des jeweiligen
Teilfonds/Klasse angegeben sind,
werden mittels des Marktkurses bzw.
mittels des am Tag und zum
Zeitpunkt der Festsetzung des
Nettoinventarwertes der Anteile
gültigen Börsenkurses umgerechnet.
Der Verwaltungsrat kann in eigenem
Ermessen erlauben, dass andere
Bewertungsmethoden
verwendet
werden, falls er meint, eine solche
Bewertung reflektiere den Marktwert
eines Vermögenswertes besser.
Außer im Falle von offenkundigem
Irrtum ist die Bewertung endgültig, und
keine Anpassungen werden für Anleger
oder die Gesellschaft vorgenommen.
EINSTELLUNG DES HANDELS
Der Verwaltungsrat kann nach eigenem
Ermessen beschließen, die Ausgabe,
Rücknahme und Umwandlung von
Anteilen eines Teilfonds einzustellen,
wenn dieser Teilfonds Handelsverluste
erleidet,
durch
die
sich
der
Nettoinventarwert pro Anteil auf
weniger als 50% des höchsten
bisherigen Nettoinventarwertes pro
Anteil reduziert. In diesen Fällen
werden, soweit dies angemessen
durchführbar ist, sämtliche Kontrakte
und Optionen unter sorgfältiger
Berücksichtigung der Interessen der
Anteilsinhaber liquidiert. Bis zu dem in
unten stehendem Absatz angegebenen
Tag der Hauptversammlung der
Anteilsinhaber erfolgt kein weiterer
Handel.
Kommt es aufgrund der obenstehenden
Bestimmung zu einer Einstellung des
Handels, werden alle Anteilsinhaber des
betreffenden Teilfonds binnen vierzig
Tagen nach dem Datum der Einstellung
zu
einer
Aktionärsversammlung
geladen, um mit einer 50%-Mehrheit
der im Umlauf befindlichen Anteile
dieses
Teilfonds
eine
mögliche
Auflösung des Teilfonds oder seine
Verschmelzung mit einem anderen
27
Teilfonds zu beschließen. Falls die
Anteilsinhaber keine Auflösung oder
Verschmelzung
des
Teilfonds
beschließen, wird die Einstellung des
Handels
unverzüglich
aufgehoben
(siehe auch Kapitel „Liquidation der
Gesellschaft und der Teilfonds“).
e)
EINSTELLUNG DER
BERECHNUNG DES
NETTOINVENTAR-WERTS
Die Gesellschaft ist befugt, die
Ermittlung des Nettoinventarwerts und
damit auch die Ausgabe, Rücknahme
und Umwandlung von Anteilen eines
Teilfonds
in
folgenden
Fällen
einzustellen:
a)
b)
c)
d)
wenn ein Markt oder eine Börse,
an dem oder an der ein
wesentlicher Teil der Investments
des Teilfonds notiert oder
gehandelt wird, an anderen als
den landesüblichen Feiertagen
geschlossen
ist
oder
der
Geschäftsverkehr an solchen
Tagen eingeschränkt bzw. zur
Gänze eingestellt wird; oder
bei Auftreten eines Notfalls, in
deren Folge der Absatz oder die
Bewertung des Vermögens eines
Teilfonds nicht unter zumutbaren
Bedingungen und nicht ohne
dabei
die
Interessen
der
Anteilsinhaber
zu
verletzen
möglich ist; oder
bei einem Zusammenbruch der
Kommunikationsmittel, welche
für die Festsetzung des Preises
oder Wertes der Anlagen eines
Teilfonds oder für die Festsetzung
der aktuellen Preise an den
Märkten
oder
Börsen
normalerweise verwendet werden;
oder
wenn die Überweisung von
Geldern im Zusammenhang mit
dem Verkauf oder der Zahlung
f)
g)
von Anlagen eines Teilfonds nicht
möglich ist oder nicht zu den
üblichen
Preisen
oder
Wechselkursen möglich ist; oder
unter
nach
Meinung
des
Verwaltungsrates
ungewöhnlichen
Bedingungen,
bei denen es unmöglich oder
gegenüber den Anteilsinhabern
nicht vertretbar wäre, den Handel
mit Anteilen eines Teilfonds
fortzusetzen; oder
im Falle eines Beschlusses, einen
Teilfonds oder die Gesellschaft
aufzulösen, ab (einschließlich)
dem Tag der Veröffentlichung der
ersten
Ankündigung
zur
Einberufung
der
Hauptversammlung
der
Anteilsinhaber
zu
diesem
Zwecke; oder
bei
Einstellung
der
Handelstätigkeit
in
Übereinstimmung mit o.a. Kapitel
“Einstellung des Handels”.
Anteilsinhaber, welche die Rücknahme
ihrer Anteile beantragt haben, werden
innerhalb von sieben Tagen ihres
Antrags von einer solchen Einstellung
entweder durch eingeschriebenen Brief
oder durch eine Veröffentlichung in der
Presse in Ländern, wo die Gesellschaft
oder einige ihrer Teilfonds zum
öffentlichen Vertrieb zugelassen sind,
informiert, und sie werden auch
unverzüglich über das Ende einer
solchen Einstellung informiert.
Die Einstellung eines Teilfonds hat
keinerlei Auswirkungen auf die
Berechnung des Nettoinventarwerts und
die Emission, Umwandlung oder
Rücknahme von Anteilen eines anderen
Teilfonds.
VERWALTUNG DER
GESELLSCHAFT
28
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ist
verantwortlich für die Festlegung,
Ausführung
und
Kontrolle
der
Anlagestrategien, die zur Verwaltung
der Teilfonds angewandt werden.
Handelsberater
einsetzt.
Bei der Verwaltung des Vermögens der
verschiedenen Teilfonds wird der
Verwaltungsrat
von
mehreren
Handelsberatern, Handelsmanagern und
Handelsverwaltern wie beschrieben im
jeweiligen
ergänzenden
Emissionsmemorandum jeder Kategorie
von Teilfonds unterstützt.
Verwahrung der Vermögenswerte
DIE CLEARING BROKER
Für die verschiedenen Teilfonds, die in
Futures
investieren,
kann
der
Verwaltungsrat
Clearing
Broker
ernennen. Die Clearing Broker werden
alle Futures-Kontrakte ausführen, tilgen
oder für die Ausführung oder die
Tilgung sorgen.
Die Kundenvereinbarung zwischen dem
betreffenden Teilfonds und den
Clearing Brokern besagt, dass die
Clearing Broker dem Teilfonds
gegenüber nicht für etwaige entstandene
Verluste oder Aufwendungen haften,
außer
diese
Verluste
oder
Aufwendungen sind eine Folge von
Fahrlässigkeit der Clearing Broker oder
ihrer ermächtigten Vertreter.
Die
Handelsberater
können
unabhängige Broker beauftragen, mit
denen sie normalerweise an bestimmten
Börsen zusammenarbeiten, um die
Handelsaktivitäten
des
jeweiligen
Teilfonds durch direkte Kooperation
mit den Clearing Brokern oder seinen
Partnern wahrzunehmen. Während
derartige Beziehungen beträchtliche
Vorteile mit sich bringen, können für
die Gesellschaft auch zusätzliche
Maklergebühren entstehen, wenn der
unabhängige
Makler
DEPOTBANK U. VERWALTUNG
CACEIS
Bank
Luxemburg
(nachfolgend „CACEIS BL“) wurde
gemäß einem zwischen CACEIS BL
und der Gesellschaft geschlossenen
Depotbankund
Zentralverwaltungsstellenvertrag (der
„Depotbankund
Zentralverwaltungsstellenvertrag“) zur
Depotbank (die “Depotbank”) für die
Vermögenswerte
der
Gesellschaft
bestellt.
CACEIS
BL
wurde
als
Aktiengesellschaft (Société Anonyme)
nach luxemburgischem Recht gegründet
und hat ihren Hauptsitz in 5, Allée
Scheffer, L-2520 Luxemburg. CACEIS
BL ist eine Tochtergesellschaft der
Crédit Agricole – Caisse d’Epargne
Investor Services, Frankreich, die aus
dem Jointventure zwischen der Crédit
Agricole Gruppe und den Wertpapierund Finanzdienstleistungssparten der
Groupe Caisse d’Epargne vom 3.
Oktober
2005
hervorging.
Das
eingezahlte Kapital von CACEIS BL
beträgt EUR 54.000.000.
Die Depotbank oder die Gesellschaft
können den Depotbankvertrag jederzeit
mit
einer
Kündigungsfrist
von
wenigstens drei (3) Monaten gegenüber
der jeweils anderen Partei kündigen. Im
Falle der Abberufung der Depotbank
wird sich die Gesellschaft nach Kräften
bemühen, innerhalb von zwei Monaten
nach erfolgter Kündigung eine neue
Depotbank zu bestellen, welche die
Pflichten
und
Funktionen
der
Depotbank übernimmt.
Bis zur Bestellung einer neuen
Depotbank ergreift die Depotbank alle
erforderlichen Maßnahmen, um die
29
Wahrung
der
Interessen
der
Anteilsinhaber zu gewährleisten.
Nach einer obigen Kündigung bleibt die
Bestellung der Depotbank so lange
wirksam, wie dies erforderlich ist, um
alle Vermögenswerte der Gesellschaft
auf die neue Depotbank zu übertragen.
Die Depotbank übernimmt ihre
Aufgaben
und
Pflichten
in
Übereinstimmung mit dem Gesetz vom
20. Dezember 2002.
Verwaltung
CACEIS BL wurde zur Registrier-,
TransferVerwaltungsund
Domizilierungsstelle bestellt. In dieser
Funktion ist CACEIS BL für die vom
luxemburgischen
Recht
vorgeschriebenen
allgemeinen
administrativen
Aufgaben
verantwortlich, etwa die Durchführung
der Ausgabe und Rücknahme von
Anteilen,
die
Berechnung
des
Nettoinventarwerts der Anteile und die
Führung der Buchführungsunterlagen
der Gesellschaft.
Die Gesellschaft hat ihre Genehmigung
für die Übertragung der im Depotbankund
Zentralverwaltungsstellenvertrag
festgelegten
Pflichten
der
Zentralverwaltungsstelle auf FASTNET
LUXEMBOURG S.A. erteilt, die für
die Erfüllung der Pflichten der
Zentralverwaltungsstelle
unter der
Gesamtverantwortung von CACEIS BL
zuständig sein wird.
Haupttätigkeit der Depotbank
Die CACEIS Bank Luxembourg . ist
als Universalbank in sämtlichen
Bereichen der Finanzdienstleistungen
tätig. Für folgende Fonds hat die
CACEIS Bank Luxembourg die Funktion einer Depotbank weiters übernommen:
ACT CURRENCY FUND
ADAPTIVE VISION INVESTMENTS
ADVANCED MULTI MANAGEMENT
AGF WORLD FUND
AHV INTERNATIONAL PORTFOLIO
AKTIA INTEREST
AL ALTERNAT.FUND
MANAGEMENT(LUX) SA
AL ALTERNATIVE INVESTMENTS
AL TAMARIS DIVERSIFIED FUND
ALBATROS PERFORMANCE FUND
ALEPH
ALIZE FUND LTD
ALLIANZ DRESDNER HEDGEFONDS
ALTERNATIVE INVESTMENTS SICAV
ALTERNATIVE LEADER - GLOBAL TR
FUND
ALTERNATIVE STRATEGY
ALTIOM FUNDS
AMERICAN EXPRESS WORLD
EXPRESS FUND
AMERICAN EXPRESS WORLD
EXPRESS FUND
ARMAN AMBERLEY
BALOISE FUND INVEST (LUX)
BANKOA
BARCLAYS EURO FUNDS SICAV
(BEF)
BARCLAYS EURO FUNDS SICAV
(BEF)
BEAR STEARNS QUANTITATIVE
FUND
BFT ALTERNATIVE PLC
BLUE DANUBE FUND
BLUE EAGLE PORTFOLIOS
BO FUND
BO FUND II
CA-AM TECTUM
CAAM INTERINVEST
CAISDB/CONST FED OP PENSION
SCHEME
CAMCA LUX FINANCE
CAPITAL INVESTMENT (US BLEND
FUND)
CAPRI II
CAPTIVA CAPITAL MANAGEMENT
30
CARLSON FUND
CARMIGNIAC PRIME TA (CGF)
CASAM PLENUM ADMIRAL FUND
LIMITED
CDC - ART FUND
CDC - ICM DIVERSIFIED ALPHA
FUNDS
CDC - IXIS GLOBAL MACRO THEMA
FCP
CIRCO SARL
CL EARTH FUND
CLAM FINANCE
CREDIT AGRICOLE FUND/CAF FUND
CREDIT AGRICOLE FUND/CAF FUND
CREDIT FONCIER MONACO
CREDIT FONCIER MONACO
CREDIT FONCIER MONACO
DEKALOC
DIVERSIFIED EUROPEAN CREDIT SA
DOMUS HOLDINGS SARL
ECM - ASSET BACKED EUROPE SA
ECM - CORPORATE CREDIT (EUROPE)
SA
ECM - CORPORATE CREDIT (EUROPE)
SA
ECM - EUROPEAN CREDIT
(LUXEMBOURG) SA
ECM - EUROPEAN CREDIT FUND
SICAV
ECM - FUNDAMENTAL EUROPEAN
VALUE SA
ECM - INVESTMENT GRADE EUROPE
SA
EFG THEMA FUND
EFG UNIVERSAL FUND
EMERGING MARKETS STRATEGIC
FUND
ERSEL GESTION INTERNATIONAL SA
ERSEL SICAV
ERSTE BANK TRADING
EURO-GATE
EUROPEAN CAPITAL INVESTMENT
LIMITED
EUROPEAN QUALITY FUND
EUROPEAN QUALITY FUND
EUROPEAN QUALITY FUND LIMITED
EUROPEAN SICAV ALLIANCE (ESA)
EUROPRIUS
EUROSUEZ (LUX.)SCA
EUROSUEZ CAPITAL MANAGEMENT
LIMITED
EUROSUEZ CAPITAL MGT SA
FE GLOBAL LEVERAGED
INVESTMENTS LTD
FE GLOBAL LEVERAGED
INVESTMENTS LTD
FE GLOBAL UNDERVALUED
INVESTMENTS LTD
FOCUS SICAV (EX-BFO)
FONDS DE PENSION DEPUTES AU
PARLEMENT EU
FORTIS INVESTMENT CONVERTIBLE
ARBITRAGE
FPSPI SICAV (SAN PAOLO)
FPSPI SICAV (SAN PAOLO)
GEMINI STRATEGY
GEMINI STRATEGY
GENERALI ASSET MANAGERS FCP
GENERALI ASSET MANAGERS SICAV
GENERALI MULTIMANAGER SICAV
(EX INA)
GLOBAL CONVERTIBLE
MEGATREND LTD
GLOBAL CONVERTIBLE
MEGATREND LTD
GLOBERSEL
GLOBERSEL
GREEN COVE CAPITAL
MANAGEMENT SARL
GREEN WAY ARBITRAGE
GREEN WAY LIMITED
GREEN WAY MARKET NEUTRAL
LIMITED
GUARANTEED FUND SERIES
ICM DIVERSIFIED ALPHA SERIES
INDOCAM HONG KONG GLOBAL
BALANCED FUND
INDOLUX PRIVATE PORTFOLIO
INDOLUX PRIVATE PORTFOLIO
INDOSUEZ ASSET NOMINEES LTD
INTEGRAL MULTI FUND (EX ABF)
INTESA EUROGLOBAL
INVESCO CE FUND
IRISH REINSURANCE PARTNERS LTD
31
(CAIS/DB)
ISLANDSBANKI MUTUAL FUND
ISOFIN
ITAU EUROPA LUXEMBOURG SICAV
IXIS CASPIAN INVESTMENT FUND
IXIS CONSTELLATION
IXIS CONSTELLATION
IXIS CORPORATE ET INVESTMENT
BANK
IXIS CORPORATE ET INVESTMENT
BANK
IXIS MOBIUS MANAGED FUTURES 1
KAUPTHING INVESTMENT FUNDS
LEVERAGED LOANS EUROPE PLC
LION INTERGESTION
LION OBLILUX
LO GLOBAL SMALL CAPS
LODH HORIZON
LODH INVEST
LODH INVEST
LODH INVEST UK
LODH INVEST UK
LODH MULTIADVISERS FUND
LODH SELECTION
LODH SELECTIVE
LUX INTERNATIONAL STRATEGY
LUX INTERNATIONAL STRATEGY
LUXCELLENCE
MAN GLENWOOD FUND EU
MARGIN OF SAFETY FUND
MBS FUND
MERCAGENTES
MONDIAL SECURITIES SICAV (EX
DELPHI)
NEW TECH VENTURE CAPITAL FUND
SCA
NEW TECH VENTURE CAPITAL II SCA
NEW TECH VENTURE CAPITAL MGT
SA
NEWTON LUXEMBOURG
NORD-EST FUND
NORD-EST FUND
NORDIC FOCUS FD II-EMERGING
MKT DEBT LTD
NORDIC FUND MANAGEMENT
IRELAND
ODSF (EURO) LIMITED
ORCHARD FUNDS (THETA
ENHANCED PORTFOLIO)
PALM
PAN EUROPEAN CREDIT SA
PATAVIUM
PATRIMOINE INVEST
PATRIMVEST
PLENUM ADMIRAL LIMITED
PORTFOLIO SELECTION SICAV
PREMIER FUND
PREMIUM PORTFOLIO LIMITED
PREMIUM PORTFOLIO LIMITED
PRESTIGE LUXEMBOURG
PRIME LUXEMBOURG EUROPE FUND
PRIME LUXEMBOURG FUND
PRIME OPPORTUNITY FUND
PRIMERUS FRANCE MINICAP
PRINCE
R HOLDINGS
RAINBOW FUND
ROBECO ALTERNATIVE
INVESTMENT STRATEGIES
ROBECO MULTIMARKET REFERENCE
ENTITY SPC
ROBECO MULTIMARKET SPC
SAMSUNG LIFE INVESTMENT (U.K.)
LTD
SANPAOLO INVEST FUNDS
SB FUND
SBI GLOBAL SELECTION FUND
SEB INVEST FUNDS SICAV
SELECTED STRATEGIES LIMITED
STRATEGY SICAV (BAINBRIDGE)
STRUCTURA-FONDS 1
SUEZ ASIA EQUITY ASSOCIATES SCA
TETI INTERNATIONAL FUND
THESEE
TRANSTREND ALLIANCE
UBP MULTIFUNDS
UBP MULTIFUNDS II
UNICORN INVESTMENT SICAV
VG SICAV
WORLD FUND
32
KOSTEN UND AUFWENDUNGEN
Die Gesellschaft zahlt aus dem
jeweiligen
Teilfonds
alle
Betriebskosten,
die
folgendes
einschließen
(jedoch
nicht
ausschließlich): Honorare an den
Handelsmanager,
Handelsverwalter,
Handelsberater,
Leistungshonorare,
Gebühren und Kosten für die
Wirtschaftsprüfer und Buchführer, die
Depotbank
und
ihre
Korrespondenzbanken,
,
ihre,
Registrier-, Transfer-, Verwaltungs- und
Domizlierungsstellen, ihre Verwaltung,
die Börsennotierungsagenten (sofern
vorhanden), die Zahlstelle und die
Vertriebsstellen, Gebühren an ständige
Repräsentanten in Ländern, wo die
Gesellschaft und/oder ihre Teilfonds
zum öffentlichen Vertrieb zugelassen
sind, andere von der Gesellschaft
beauftragte Stellen, Bezüge des
Verwaltungsrates und der leitenden
Angestellten der Gesellschaft und ihre
angemessenen Spesen, Versicherung
und angemessene Reisekosten in
Verbindung mit Vorstandssitzungen,
Honorare
für
Anwälte
und
Wirtschaftsprüfer, alle Gebühren und
Kosten für die Registrierung und die
Aufrechterhaltung der Registrierung der
Gesellschaft bei Regierungsbehörden,
Werbe-, Druck- Bilanzierungs- und
Veröffentlichungskosten einschließlich
Werbung oder Erstellung und Druck
von
Prospekten,
erklärenden
Memoranden oder Anträgen auf
Registrierung, Steuern oder staatliche
Gebühren, die Kosten für die Zulassung
von Anteilen an jeglicher Börse oder
die Kursnotierung an einem anderen
regulierten Markt, die Kosten für die
Veröffentlichung der Ausgabe- und
Rücknahmepreise und alle anderen
Betriebskosten
einschließlich
die
Kosten für den Kauf und Verkauf von
Vermögenswerten, Zinsen, Bankspesen,
Maklergebühren, Porti, Telefon- und
Telexspesen.
Wird
den
Mitgliedern
des
Verwaltungsrates ein Entgelt bezahlt, so
ist
dieses
anlässlich
der
Jahreshauptversammlung
der
Anteilsinhaber zu beschließen.
Die Kosten und Aufwendungen für die
Gründung der Gesellschaft und die
Erstausgabe ihrer Anteile (geschätzter
Betrag: USD 100.000) werden von der
Gesellschaft übernommen und über die
ersten fünf Jahre ab der Gründung der
Gesellschaft abgeschrieben. Wenn neue
Teilfonds in der Zukunft aufgelegt
werden, tragen diese ihre eigenen
Gründungskosten.
Verwaltungsgebühr:
Als
Entschädigung für seine Dienste erhält
der
Handelsverwalter
eine
Verwaltungsgebühr,
zahlbar
vom
Vermögensbestand
des
jeweiligen
Teilfonds oder der Klasse, in der Höhe
wie für jeden Teilfonds/jede Klasse im
jeweiligen
ergänzenden
Emissionsmemorandum und dem Fact
Sheet
des
jeweiligen
Teilfonds
angegeben.
Managementgebühr:
Als
Entschädigung für seine Dienste erhält
der
Handelsmanager
eine
Handelsgebühr,
zahlbar
vom
Vermögensbestand
des
jeweiligen
Teilfonds oder der Klasse, in der Höhe
wie für jeden Teilfonds/jede Klasse im
jeweiligen
ergänzenden
Emissionsmemorandum und dem Fact
Sheet
des
jeweiligen
Teilfonds
angegeben.
Beratungsgebühr: Als Entschädigung
für
seine
Dienste
erhält
der
Handelsberater eine Beratungsgebühr,
zahlbar vom Vermögensbestand des
jeweiligen Teilfonds oder der Klasse, in
33
der Höhe wie für jeden Teilfonds/jede
Klasse im jeweiligen ergänzenden
Emissionsmemorandum und dem Fact
Sheet
des
jeweiligen
Teilfonds
angegeben.
Leistungshonorar:
Die
Teilfonds
bezahlen dem Handelsberater ein
Leistungshonorar,
zahlbar
vom
Vermögensbestand
des
jeweiligen
Teilfonds, in der Höhe wie für jeden
Teilfonds/jede Klasse im jeweiligen
ergänzenden
Emissionsmemorandum
und dem Fact Sheet des jeweiligen
Teilfonds angegeben.
Die
Gebührenstrukturen
der
verschiedenen Handelsberater können
sich je nach Erfahrung, Ruf, Track
Record, Analyseaufwand sowie Höhe
der Gelder, die auf jeden Handelsberater
entfallen, unterscheiden.
Maklergebühren
Der jeweilige Teilfonds bezahlt den
Clearing
Brokern
eine
Maklergrundgebühr pro kompletter
Kontrakt-Transaktion,
darunter
auch
Fremdwährungsgeschäfte.
Maklergebühren können für Börsen
außerhalb der USA erheblich höher
sein
als
Maklergebühren
für
Transaktionen an US-Börsen. Mit
Bezug auf diese Maklergebühren, unter
anderem für Fremdwährungsgeschäfte,
sind die Clearing Broker autorisiert,
Gebühren
und
zusätzliche
Verwaltungsoder
Abtretungsgebühren direkt vom
Konto des Teilfonds an ausführende
selbständige Broker zu bezahlen. Der
genaue
Betrag
der
bezahlten
Maklergebühren sowie der Ausführungs- und Transaktionsspesen
werden
im
Jahresbericht
der
Gesellschaft aufgeführt.
Spesen und Kosten der zugrundeliegenden Investitionen
Im Falle der Teilfonds, die in andere
Hedge Fonds investieren, können die
zugrundeliegenden
Hedge
Fonds
anderen von ihrem
Investmentmanager/-berater
berechnete
Management- und Leistungsgebühren
unterliegen. Zusätzlich dazu muss der
zugrundeliegende
Hedge
Fonds
möglicherweise
seine
eigenen
Ausgaben tragen, die ähnlich jenen
beschrieben in diesem Kapitel sein
könnten.
Solche Spesen und Kosten können den
Gewinn des betreffenden Teilfonds
mindern.
Spesen für die Depotbank und den
Verwalter
Die Gesellschaft entrichtet gemäß
handelsüblicher Praxis in Luxemburg
verschiedene Spesen an die Depotbank
und den Verwalter; diese Spesen sind
zu Ende jedes Monats fällig. Zusätzlich
sind die Depotbank und der Verwalter
berechtigt, ihre angemessenen Spesen
und
Ausgaben
rückerstattet
zu
bekommen.
Es wird keine Managementgebühr
oder kein Leistungshonorar an
Personen
bezahlt,
die
Maklergebühren pro Handel für
Geschäfte im Namen der Gesellschaft
erhalten. Weiters werden keine
Zahlungen von Maklern und keine
Rabatte oder Abtretungsgebühren an
Berater bezahlt. Solche Verbote
dürfen nicht durch gegenseitige
Geschäftsvereinbarungen umgangen
werden.
34
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
quellensteueroder
steuerpflichtig sein.
BESTEUERUNG
Anteilsinhaber
Die Gesellschaft
Nach derzeit geltender Rechtslage
müssen Anteilsinhaber in Luxemburg
keine
Kapitalertragssteuer,
Einkommenssteuer,
Erbschaftssteuer
oder
anderen
Steuern
bezahlen
(ausgenommen Anteilsinhaber, die in
Luxemburg ansässig sind oder dort eine
ständige Niederlassung bzw. einen
ständigen Wohnsitz haben sowie auch
mit Ausnahme bestimmter früherer
Einwohner von Luxemburg, die mehr
als 10% der Anteile der Gesellschaft
besitzen).
Nach derzeit geltender Gesetzeslage
und Rechtspraxis ist die Gesellschaft in
Luxemburg
weder
einkommenssteuerpflichtig
noch
unterliegen Dividenden, welche von der
Gesellschaft ausgeschüttet werden, der
Quellensteuer. Die Gesellschaft wird
jedoch in Luxemburg mit einem
jährlichen Satz von 0,05% auf ihre
Vermögenswerte besteuert, außer auf
Teilfonds oder Anteilsklassen, die
institutionellen Anlegern vorbehalten
sind, für welche ein verminderter
Steuersatz von 0,01% gilt. Diese Steuer
ist vierteljährlich fällig und wird auf
Basis des Nettoinventarwerts des
jeweiligen Teilfonds/der jeweiligen
Klasse zu Ende des jeweiligen Quartals
berechnet. Auf den in anderen OGAW
investierten Teil der Vermögenswerte
der Gesellschaft wird die Steuer nicht
fällig, sofern diese OGAW in
Übereinstimmung mit Artikel 129 des
Gesetzes bereits der Besteuerung in
Luxemburg unterliegen.
Für die Ausgabe von Anteilen der
Gesellschaft ist – mit Ausnahme einer
einmalig fälligen Steuer in Höhe von
EUR 1.239,47, welche bei der
Gründung bezahlt wurde – in
Luxemburg keine Stempelgebühr zu
entrichten. Nach derzeit geltender
Gesetzeslage und Rechtspraxis ist die
Gesellschaft in Luxemburg nicht
kapitalsteuerpflichtig; dies bezieht sich
auf den realisierten wie nicht
realisierten Vermögenszuwachs der
Gesellschaft.
Kapitalerträge,
Dividenden
und
Zinsen
auf
Wertpapiere, die in anderen Ländern
emittiert
wurden,
könnten
kapitalertrags-
ALLGEMEINES
Es
wird
angenommen,
dass
Anteilsinhaber der Gesellschaft zur
Besteuerung in vielen verschiedenen
Ländern ansässig sind. Daher wird in
diesem Prospekt nicht versucht,
steuerliche Auswirkungen auf jeden
Anleger als Folge der Zeichnung, der
Umwandlung, des Besitzes, der
Kündigung oder einer anderen Art des
Erwerbs oder der Veräußerung von
Anteilen an der Gesellschaft zu
beschreiben.
Anleger sollten ihre professionellen
Berater über mögliche steuerliche oder
andere Folgen des Erwerbs, des
Besitzes, der Umwandlung oder des
Verkaufs von Anteilen der Gesellschaft
gemäß den Gesetzen des Landes ihrer
Nationalität,
Aufenthaltsorts
oder
Wohnsitzes zu Rate ziehen.
VERSAMMLUNG
35
Die
Jahreshauptversammlung
der
Anteilsinhaber findet am eingetragenen
Firmensitz
der
Gesellschaft
in
Luxemburg am ersten Montag im Mai
jedes Jahres um 11 Uhr vormittags statt;
falls dieser Tag in Luxemburg kein
Bankarbeitstag ist, so findet die
Jahreshauptversammlung am nächsten
darauffolgenden Bankarbeitstag statt.
Außerdem kann für die Anteilsinhaber
jedes einzelnen Teilfonds eine eigene
Versammlung stattfinden, falls eine
Veränderung
die
Rechte
der
Anteilsinhaber
dieses
Teilfonds
gegenüber
den
Rechten
der
Anteilinhaber eines anderen Teilfonds
beeinflusst.
Ankündigungen
aller
Hauptversammlungen werden gemäß
Luxemburger Recht im Mémorial
(Amtsblatt), in einer Luxemburger
Zeitung und in einer Zeitung jedes
Landes, in dem die Anteile der
Gesellschaft/der
Teilfonds
zum
öffentlichen Vertrieb zugelassen sind,
veröffentlicht.
Diese
Ankündigungen
beinhalten
folgende Punkte in Bezug auf die
Versammlung: die Tagesordnung, den
genauen Ort und die genaue Zeit, die
Teilnahmebedingungen
sowie
die
Erfordernisse nach Luxemburger Recht
hinsichtlich Beschlussfähigkeit und
notwendiger Mehrheit.
BERICHTE UND RECHNUNGSABSCHLUSS
Geprüfte Jahresberichte und ungeprüfte
Halbjahresberichte
sind
am
eingetragenen
Firmensitz
der
Gesellschaft
einzusehen.
Das
Geschäftsjahr der Gesellschaft endet
jedes Jahr am 31. Dezember. Der
Jahresbericht enthält die geprüften
Finanzkonten aller Teilfonds der
Gesellschaft sowie den konsolidierten
Abschluss der Gesellschaft. Um das
konsolidierte
Nettovermögen
der
Gesellschaft zu bestimmen, werden die
Nettovermögenswerte
der
verschiedenen Teilfonds, falls sie nicht
in USD angeführt sind, zum am
Jahresende aktuellen Wechselkurs in
USD umgerechnet.
AUFLÖSUNG DER GESELLSCHAFT UND DER TEILFONDS
Im Falle der Auslösung der Gesellschaft
erfolgt die Liquidation durch einen oder
mehrere
Liquidatoren
(welche
natürliche oder juristische Personen sein
können), die im Rahmen einer
Hauptversammlung ernannt werden und
deren Vollmachten und Honorare
hierbei festzulegen sind.
Der Nettoerlös aus der Liquidation
jedes Teilfonds ist durch die
Liquidatoren an die Anteilsinhaber im
Verhältnis ihres Anteilsbesitzes am
entsprechenden Teilfonds zu verteilen.
Beträge, die von den Anteilsinhabern
bis
zum
Ende
des
Liquidationsverfahrens
nicht
beansprucht werden, sind treuhändig bei
der Caisse de Consignation zu
hinterlegen. Nach den Bestimmungen
des Luxemburgischen Rechts verfallen
die vom Treuhänder nicht fristgerecht
geforderten Beträge.
Falls der Wert des gesamten
Nettovermögens eines Teilfonds oder
einer Klasse auf einen Wert gesunken
ist oder einen Wert nicht erreicht hat,
der vom Verwaltungsrat und im
jeweiligen
ergänzenden
Emissionsmemorandum
als
der
Mindestwert dieses Teilfonds oder
dieser Klasse festgesetzt wurde, oder
wenn der Verwaltungsrat es aufgrund
von den Teilfonds betreffenden
36
Veränderungen der wirtschaftlichen
oder politischen Situation oder aufgrund
von wirtschaftlicher Rationalisierung
für angemessen hält, kann der
Verwaltungsrat
alle
im
Umlauf
befindlichen Anteile des jeweiligen
Teilfonds/der jeweiligen Klasse an dem
Bewertungstag, an welchem eine solche
Entscheidung
in
Kraft
tritt,
zurücknehmen.
Unter denselben Umständen wie im
vorangehenden Absatz beschrieben
kann der Verwaltungsrat beschließen,
einen Teilfonds oder eine Klasse mit
einem anderen Teilfonds oder einer
anderen Klasse der Gesellschaft bzw.
mit einem anderen Luxemburger
Organismus für gemeinsame Anlagen
zu verschmelzen.
Trotz
der
dem
Verwaltungsrat
übertragenen o.a. Vollmachten kann im
Falle der Einstellung eines Teilfonds
oder einer Klasse mit zwingendem
Rückkauf aller betroffenen Anteile oder
im Falle der Verschmelzung mit einem
anderen Teilfonds oder einer anderen
Klasse der Gesellschaft bzw. mit einem
anderen Luxemburger Organismus für
gemeinsame Anlagen in allen anderen
Umständen von den Anteilsinhabern
des Teilfonds oder der Klasse im Zuge
einer
ordentlich
einberufenen
Versammlung des Teilfonds oder der
Klasse beschlossen werden, ob der
Teilfonds/die Klasse eingestellt oder
verschmolzen
wird.
Diese
Versammlung
kann
ohne
Mindestanwesenheitsbestimmung
abgehalten werden und mit einer
Mehrheit von 50 Prozent der
anwesenden oder vertretenen Anteile
entscheiden.
Eine Einstellung,
welche durch
Beschluss des Verwaltungsrates und
Annahme der Anteilsinhaber des
entsprechenden Teilfonds erfolgt, ist
den Anteilsinhabern des jeweiligen
Teilfonds oder der jeweiligen Klasse
vor dem Zeitpunkt der zwingenden
Rückgabe bekannt zu geben, wobei die
Mitteilung die Gründe und die
Vorgangsweise
der
Rückgabe
beinhaltet. Die Gesellschaft wird
Besitzer von Inhaberanteilen (sofern
vorhanden) durch Veröffentlichung
einer Mitteilung in durch den
Verwaltungsrat noch festzulegenden
Zeitungen informieren, außer alle dieser
Anteilsinhaber sowie ihre Adressen sind
der Gesellschaft bekannt. Falls im
Interesse der Anteilsinhaber nicht
anders beschlossen oder um ihre
Gleichbehandlung zu wahren, können
die Anteilsinhaber des betreffenden
Teilfonds oder der betreffenden Klasse
weiterhin die Rücknahme ihrer Anteile
kostenlos (aber unter Beachtung der
tatsächlichen Rückkaufspreise und
Gebühren) vor dem Zeitpunkt, an dem
der zwingende Rückkauf in Kraft tritt,
beantragen.
Eine Verschmelzung, welche durch den
Beschluss des Verwaltungsrates und
Annahme der Anteilsinhaber des
entsprechenden Teilfonds erfolgt, ist 30
Tage ab Ankündigung derselben für alle
Besitzer von Anteilen des betreffenden
Teilfonds oder der betreffenden Klasse
verpflichtend. In diesem Zeitraum
können Anteilsinhaber ihre Anteile
ohne zusätzliche Gebühr (aber unter
Beachtung
der
tatsächlichen
Rückkaufspreise und Gebühren) zur
Rücknahme einreichen, falls nicht
anders beschlossen im Interesse der
Anteilsinhaber
oder
um
ihre
Gleichbehandlung zu wahren. Die
Gesellschaft
wird
Besitzer
von
Inhaberanteilen (sofern vorhanden)
durch Veröffentlichung einer Mitteilung
in durch den Verwaltungsrat noch
festzulegenden Zeitungen informieren,
außer alle dieser Anteilsinhaber sowie
37
ihre Adressen sind der Gesellschaft
bekannt.
Beträge, die bei der Auflösung eines
Teilfonds oder einer Klasse nicht von
den Anteilsinhabern angefordert worden
sind, werden ab dem Datum der
Beendigung des Auflösungsverfahrens
bei der Depotbank für einen Zeitraum
von nicht mehr als sechs Monaten
hinterlegt. Nach diesem Zeitraum
werden die Beträge bei der „Caisse de
Consignation“ hinterlegt.
ZUR EINSICHT VERFÜGBARE
DOKUMENTE
Die folgenden Dokumente stehen
während der üblichen Bürozeiten am
eingetragenen Sitz der Gesellschaft
sowie bei den Repräsentanten in den
Ländern, wo die Anteile zum
öffentlichen Vertrieb zugelassen sind,
zur Verfügung und können dort
eingesehen werden:
a)
b)
c)
Die Verträge zwischen der
Gesellschaft für die Teilfonds, die
in Futures investieren, und
SUPERFUND Asset Management
GmbH, nach dem letztere zum
Handelsverwalter
und
Handelsmanager bestellt wird.
Der Vertrag zwischen der
Gesellschaft für die Teilfonds, die
in Futures investieren, und
SUPERFUND Fund Management
Inc., nach dem letztere zum
Handelsberater bestellt wird.
Der
Dienstleistungsvertrag
zwischen der Gesellschaft und
CACEIS Bank Luxemburg, nach
dem letztere die Funktion der
Depotbank
und
der
Zentralverwaltung, übernommen
hat, befand sich im Dezember
2005
nach
wie
vor
in
Verhandlung.
d)
Die
letzten
Jahresund
Halbjahresberichte.
e)
Die Satzung
f)
Der Prospekt
Jeder Vertrag kann durch beiderseitiges
Einverständnis der Vertragsparteien
abgeändert
werden,
wobei
die
Entscheidung seitens der Gesellschaft
vom Verwaltungsrat getroffen wird.
ABSCHLIESSENDE
ERKLÄRUNGEN
Die Abgabe dieses Prospekts und das
Angebot von Anteilen der Gesellschaft
können
auf
bestimmte
Gerichtsbarkeiten beschränkt sein.
Personen, die in den Besitz dieses
Prospekts kommen, sind verpflichtet,
sich über derartige Beschränkungen zu
informieren und diese einzuhalten.
Dieser Prospekt stellt nicht ein Angebot
oder eine Aufforderung zur Stellung
eines Angebotes an Personen dar, für
die es verboten ist, ein solches Angebot
bzw. eine solche Aufforderung zu
machen.
Jede Information oder Erklärung, die
von einem Händler, Verkaufsvertreter
oder einer anderen Person, die hier nicht
genannt wird, abgegeben wird, ist als
nicht autorisiert zu betrachten und daher
nicht
zuverlässig.
Unter
keinen
Umständen sind die Abgabe dieses
Prospektes bzw. Angebot, Ausgabe
oder Verkauf von Anteilen der
Gesellschaft
als
Erklärung
zu
betrachten, dass die in diesem Prospekt
enthaltenen Informationen zu einem
späteren als dem hier angegebenen
Datum gültig sind.
WICHTIG. Anteile der Gesellschaft
werden auf Grundlage der in diesem
Prospekt oder der hierin aufgeführten
Unterlagen enthaltenen Informationen
und Erklärungen angeboten und werden
38
vom letzten Jahresbericht und letzten
Halbjahresbericht (sofern dieser nach
dem letzten Jahresbericht veröffentlicht
wurde) begleitet, und keinerlei andere
diesbezügliche Informationen oder
Erklärungen sind zulässig. Wenn Sie
Zweifel hinsichtlich des Inhalts dieses
Prospekts haben, wenden Sie sich bitte
an Ihren Makler, Anlageberater in Ihrer
Bank, Rechtsanwalt, Finanzberater oder
sonstigen
professionellen
Berater.
Dieser Prospekt ist nicht für den
Vertrieb in den Vereinigten Staaten
bestimmt.
VERTRIEB
NIEDERLANDE
Die Information in diesem Absatz wird
gegeben, um das Niederländische
Anlageinstitutsaufsichtsgesetz
(Wet
Toezicht Beleggingsinstellingen) vom
27. Juni 1990 und den Niederländischen
Anlageinstitutsaufsichtserlass (Besluit
Toezicht Beleggingsinstellingen) vom
25. September 1990 bezüglich des
Anbots von Anteilen am Fonds in den
Niederlanden zu erfüllen.
1. Abänderungen der Bedingungen
des Fonds
Jede Abänderung der Bedingungen des
Fonds, einschließlich jeden Teilfonds
oder jede Anteilsklasse, in dessen/deren
Folge Rechte oder Sicherheiten des
Anteilsinhabers vermindert werden oder
ihm/ihr
Verpflichtungen
auferlegt
werden, tritt erst drei (3) Monate
nachdem eine solche Abänderung von
der
Luxemburger
Finanzaufsichtsbehörde
der
Commission de Surveillance de Secteur
Financier (CSSF) angenommen wurde
in Kraft. Während dieses Zeitraums
haben Anteilsinhaber das Recht, ihre
Anteile am Fonds zum Rückkauf gemäß
den üblichen Bedingungen des Fonds
anzubieten. Jegliche Änderung wird von
der CSSF genehmigt, da die
Hauptaufsicht von der CSSF ausgeführt
wird.
2. Entziehung
Genehmigung
der
IISA-
Der Fonds wird die Anteilsinhaber von
seinem Antrag an die niederländische
Finanzmarktbehörde
Autoriteit
Financieele Markten (“AFM”), seine
IISA Genehmigung aufzukündigen
durch
eine
diesbezügliche
Veröffentlichung
in
einer
niederländischen landesweiten Zeitung
informieren oder durch Aussendung
einer solchen Mitteilung an die Adresse
jedes Anteilsinhabers.
3. Niederländische
Steuer:
Niederländische Staatsbürger
Inhaber von Fondsanteilen, welche
Einzelpersonen sind und welche in den
Niederlanden
ansässig
oder
vermeintlich ansässig sind oder welche
aus
steuerlichen
Gründen
als
niederländische Staatsbürger behandelt
werden
wollen,
sind
in
den
Niederlanden auf der Basis eines
geschätzten Gewinns ungeachtet des
tatsächlichen
Einkommens
durch
Anteile am Fonds bzw. ungeachtet eines
durch Veräußerung oder Rückgabe von
Fondsanteilen erzielten Gewinnes oder
Verlustes einkommenssteuerpflichtig,
vorausgesetzt, sie besitzen Anteile als
Portfolio-Investment und nicht im
Zusammenhang
mit
Geschäftsinteressen.
Die
Steuerbelastung beträgt effektiv 1,2%
des
Durchschnittswertes
des
Nettovermögens
im
jeweiligen
Steuerjahr einschließlich der Anteile am
Fonds.
39
Unternehmen als Anteilsinhaber am
Fonds, die ihren Sitz in den
Niederlanden
haben
oder
ihn
vermeintlich dort haben, ohne von der
niederländischen Körperschaftssteuer
befreit zu sein, sind in den Niederlanden
für alle Einkommen und Gewinne, die
im
Zusammenhang
mit
den
Fondsanteilen
erzielt
wurden,
körperschaftssteuerpflichtig.
eingetragen
und
hat
dort
die
Genehmigung der Commission de
Surveillance du Secteur Financier. Die
operative Aufsicht des Fonds wird von
der Commission de Surveillance du
Secteur Financier ausgeübt. Die
Finanzmarktaufsichtsbehörde hat dem
Fonds die Genehmigung gemäß IISA
ausgestellt.
6. Jahresberichte
4. Großanleger
Es gibt keine Großanleger im Fonds,
und die Gesamtsumme von Anlagen
durch Großanleger ist daher null. Ein
Großanleger ist eine Person, die direkt
oder indirekt mehr als 25% der
ausgegebenen Anteile des Fonds, seiner
Tochtergesellschaften
oder
seines
Vermögensverwahrers erworben hat,
oder eine Person, die direkt oder
indirekt eine ähnliche Kontrolle über
den Fonds, seine Tochtergesellschaften
oder
seinen
Vermögensverwahrer
ausübt. Eine Person, die direkt oder
indirekt ein Anteilsinhaber des Fonds
ist, Stimmrechte am Fonds hat oder
ähnlich geartete Kontrolle von weniger
als 25% ausüben kann, aber die
zusammen mit anderen Personen mehr
als 25% Kontrolle hätte, falls sie/er und
solche andere Personen bei der
Ausübung
ihrer
Kontrolle
zusammenarbeiten würden, gilt auch als
Großanleger.
Weitere und aktuelle Informationen
über die Anzahl von Großanlegern
(sofern vorhanden) stehen in den
Halbjahresberichten
und
anderen
Informationsquellen,
die
den
Anteilsinhabern zugänglich gemacht
werden.
5. Genehmigungen
Der
Fonds
ist
in
Luxemburg
Der neueste Jahresbericht ist Teil dieses
Prospekts.
USA
Die Anteile wurden nicht und werden
nicht gemäß abgeändertem USWertpapiergesetz von 1933, registriert
oder nach den Wertpapiergesetzen eines
Staates oder einer anderen politischen
Einheit der USA registriert oder
angemeldet. Die Anteile können in den
USA bzw. für die USA oder im Namen
von oder zu Gunsten von einem USBürger
(wie
beschrieben
in
Bestimmung S des Wertpapiergesetzes
von 1933) nicht – direkt oder indirekt –
angeboten, verkauft, umgewandelt oder
übergeben werden, außer für bestimmte
Transaktionen,
die
nicht
den
Registrierungserfordernissen
des
Wertpapiergesetzes von 1933 und
anderen staatlichen Wertpapiergesetzen
unterliegen. Beim Angebot der Anteile
außerhalb der USA wird eine
Freistellung
von
den
Registrierungserfordernissen
des
Wertpapiergesetzes von 1933 gemäß
Bestimmung S davon angenommen.
Außerdem werden Anteile in den USA
„offiziell
zugelassenen
Anlegern“
angeboten wie beschrieben in Richtlinie
501(a) des Wertpapiergesetzes von
1933 mit Verlass auf Befreiung von den
Registrierungserfordernissen
gemäß
Regel 506 des Wertpapiergesetzes
1933.
40
Der Fonds wurde nicht und wird nicht
gemäß
abgeändertem
USInvestmentgesellschaftsgesetz von 1940
registriert, und daher ist die Anzahl der
Anteilsinhaber, die US-Bürger sind,
begrenzt. Der Verwaltungsrat wird nicht
wissentlich genehmigen, dass die
Anzahl der Anteilsinhaber, welche USBürger sind, neunzig übersteigt. Um
dieses Limit zu gewährleisten, kann der
Verwaltungsrat
verweigern,
eine
Umwandlung von Anteilen für einen
US-Bürger vorzunehmen und er kann
den zwingenden Rückkauf der Anteile,
welche sich im Besitz von US-Bürgern
befinden, verlangen.
Die
Gründungsurkunde
enthält
Bestimmungen, welche den Besitz von
Anteilen durch US-Bürger unter
Umständen, welche die Verletzung von
US-Gesetzen durch den Fonds zur
Folge hätten, verhindern sollen, und es
dem Verwaltungsrat erlauben, diese
Anteile verpflichtend zurückzunehmen,
wenn der Verwaltungsrat es für nötig
oder angebracht hält, um US-Gesetze
einzuhalten. Außerdem wird jede
Urkunde oder jedes andere Dokument,
das die Ausgabe von Anteilen an USBürger bekundet, einen Hinweis
enthalten, der erklärt, dass die Anteile
gemäß dem Wertpapiergesetz von 1933
nicht registriert oder angemeldet sind,
und dass der Fonds gemäß dem
Investmentgesellschaftgesetz von 1940
nicht registriert ist und dass bestimmte
Beschränkungen auf die Übergabe und
den Verkauf existieren.
Rücknahme
von
Anteilen
in
Österreich Anträge zur Rücknahme
von Anteilen können bei der
österreichischen Zahlstelle deponiert
werden.
Die Veröffentlichungen gemäß § 18
InvG erfolgen im Amtsblatt zur
„Wiener Zeitung“, insoweit es sich
nicht um die regelmäßige Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise handelt. Die regelmäßige
Veröffentlichung der täglichen Ausgabe- und Rücknahmepreise erfolgt in der
Tageszeitung „Der Standard“.
Andere Vertriebsstellen
Es kann darüber hinaus ein Antrag auf
Zulassung der Anteile bei jeder anderen
Aufsichtsbehörde gestellt werden, um
die Anteile in dem betreffenden Land zu
vermarkten, soweit dies vom
Verwaltungsrat als angemessen
angesehen wird.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses
Verkaufsprospekts war bei keiner
anderen Finanzaufsichtsbehörde ein
derartiger Antrag gestellt worden.
ÖSTERREICH
Zahlstelle und Repräsentant in
Österreich ist mit Wirkung ab 1. Jänner
2008 die Vorarlberger Landes- und
Hypothekenbank
Aktiengesellschaft
Zentrale Bregenz, Hypo-Passage 1,
6900 Bregenz, Österreich
41
Anhang I
ERGÄNZENDES EMISSIONSMEMORANDUM
QUADRIGA SUPERFUND SICAV
FUTURES TEILFONDS
Jänner 2008
42
Inhalt
Anhang I.............................................. 1
ERGÄNZENDES
EMISSIONSMEMORANDUM ......... 1
BETREFFEND FUTURES
TEILFONDS....................................... 1
Anlagestrategie ................................... 2
Anlagebeschränkungen ....................... 3
Der Handelsverwalter ......................... 8
Der Handelsmanager........................... 8
Mindestinvestition, zu haltende
Mindestsumme u. Mindestrücknahme 9
Anteilsklassen ..................................... 9
Spesen und Gebühren ......................... 9
Bewertungstag................................... 12
Ausgabe von Anteilen....................... 12
Rücknahme ....................................... 14
Umwandlung..................................... 15
Notierung an der Luxemburger Börse
........................................................... 15
Mindesthöhe eines Teilfonds, um
wirtschaftlich effizient zu operieren . 15
Handelsverwalter
Handelsmanager
und
SUPERFUND Asset Management
GmbH
Marc Aurel Strasse 10-12
A-1010 Wien
Handelsberater
SUPERFUND Fund Management Inc.
P.O. Box 1191,
Grand Anse, St. George’s, Grenada.
QUADRIGA SUPERFUND
FUTURES A / USD.......................... 16
QUADRIGA SUPERFUND
FUTURES A / EUR.......................... 20
Absicherung des Währungsrisikos.... 23
QUADRIGA SUPERFUND
FUTURES B / USD .......................... 30
QUADRIGA SUPERFUND
FUTURES B / EUR .......................... 36
QUADRIGA SUPERFUND
FUTURES C / USD .......................... 40
QUADRIGA SUPERFUND
FUTURES C / EUR .......................... 29
Anhang I – Seite 1
Anlagestrategie
Das Anlageziel dieser Teilfonds ist es,
für die Anteilsinhaber des jeweiligen
Teilfonds durch den Handel mit
Futures auf geregelten Märkten eine
langzeitige Kapitalwertsteigerung zu
erzielen. Jeder Teilfonds kann auch mit
anderen
derivativen
Instrumenten
handeln – wie z.B. Termingeschäfte
auf Währungen, Zinssätze, Aktien und
Aktienindizes – und mit allen Arten
von Optionen, welche auf regulierten
Märkten, einschließlich anerkannten
Freiverkehrsmärkten („OTC-Märkte“),
gehandelt werden.
Angebots- oder Kaufpreis der Anteile
beschränkt ist. Außerdem können diese
Teilfonds den Handel in einer Art
ausüben, die normalerweise auf
professionelle
Marktteilnehmer
beschränkt ist.
Die nachfolgende Liste enthält alle
Hauptkontrakte,
mit
denen
der
Teilfonds handelt.
Die Investitionen des Teilfonds werden
sich jedoch nicht auf diese Liste
beschränken.
Gruppe
Edelmetalle
Gold
Markt
Silber
Platinum
Palladium
COMEX/Bullion/
SIMEX
COMEX/Bullion
NYMEX
NYMEX
Unedle Metalle
Kupfer
Aluminium
Blei
Nickel
Zinn
Zink
LME/COMEX
LME/COMEX
LME
LME
LME
LME
Energie
Rohöl
Heizöl
Bleifreies Benzin
Erdgas
Diesel
NYMEX/IPE
NYMEX
NYMEX
NYMEX
IPE
Im Allgemein, kann der Teilfonds in
alle Finanzinstrumente investieren, die
verwendet
werden,
um
Währungsrisiken abzusichern.
Getreide
Mais
Weizen
Sojabohnen
Sojaöl
CBOT
CBOT/KCBT
CBOT
CBOT
Die Teilfonds wurden so aufgebaut,
dass Anteilsinhaber von möglichen
Handelsgewinnen an solchen Märkten
durch die Wertsteigerung ihrer Anteile
profitieren
können,
wobei
das
maximale Risiko auf den bezahlten
Landwirtschaftliche Produkte
Zucker
CSCE/LCE
Kakao
CSCE/LCE
Kaffee
CSCE/LCE
Baumwolle
NYSE
Orangensaft
NYSE
Die Teilfonds können zur Maximierung
der Vermögenswerte, die nicht direkt in
den börslichen Handel investiert sind,
verzinsliche Guthaben in verschiedenen
Währungen besitzen.
Die Teilfonds können nach Ermessen
des Handelsberaters auch in andere
Fonds, darunter am Geldmarkt oder in
Anleihen
investierende
OGAW,
übertragbare Schuldtitel, Wertpapiere
mit
kurzer
Laufzeit
sowie
Bankguthaben, Geldmarkt- oder andere
hochliquide Anlagen investieren, um
die
Erträge
aus
verfügbaren
Vermögenswerten, die nicht vom
Handel mit derivativen Instrumenten
betroffen sind, zu maximieren.
Anhang I - Seite 2
Fleisch
Lebendrinder
Mastvieh
Währungen
Yen/USD
CHF/USD
GBP/USD
EUR/USD
EUR/GBP
USD Index
CME
CME
CME/PHLX/lnterbank
CME/PHLX/lnterbank
CME/PHLX/lnterbank
Interbank
Interbank
NYSE
Zinssätze
US Schatzobligationen
CBOT
DM-Bund
DTB/LIFFE
Eurodollars
CME/SIMEX
Japan. Regierungsanleihen
TSE/LIFFE/CBOT
Französ. Regierungsanleihen
MATIF
UK 3 Monate Sterling
LIFFE
US Schatzanweisungen
CBOT
US 90 Tage Schatzwechsel
CME
Aktienindizes
S&P 500
MMI
Nikkei 225
TOPIX
FTSE
NYSE Composite
CME
CBOT
SIMEX
TSE/CBOT
LIFFE
NYSE
Die Teilfonds werden auf Rat des
Handelsberaters an den verschiedenen
o.a. Futures-Märkten handeln.
Anlagebeschränkungen
Zusätzlich zu den im Prospekt unter
Kapitel
„Anlagebeschränkungen“
beschriebenen
allgemeinen
Anlagebeschränkungen
unterliegen
diese
Teilfonds
Anlagebeschränkungen:
folgenden
1.
Einschusszahlungen
für
Futures- und Termingeschäfte oder für
ausgestellte Call und Put-Optionen und
Prämien zum Kauf von Optionen
dürfen im ganzen nicht 70% des
Nettovermögens
jedes
Teilfonds
überschreiten. Zumindest 30% des
Nettovermögens jedes Teilfonds stellt
eine Liquiditätsreserve dar. Liquide
Vermögenswerte beinhalten nicht nur
Kassakonten, sondern auch festverzinsliche
Wertpapiere
und
Geldmarktinstrumente, die regelmäßig
gehandelt werden und deren Laufzeit
12 Monate nicht überschreitet, sowie
Schatzanweisungen und Anleihen, die
von OECD-Mitgliedsstaaten, ihren
örtlichen
Behörden
oder
von
internationalen Behörden mit EUweitem, regionalem oder weltweitem
Zuständigkeitsbereich
ausgestellt
werden, außerdem auch Anleihen, die
auf offiziellen Börsen zugelassen sind
oder auf regulierten Märkten mit hoher
Liquidität gehandelt werden und von
Ausstellern mit sehr hohem Ranking
emittiert werden, sowie am Geldmarkt
und in Anleihen investierende OGAW.
Die 30%ige Liquiditätsreserve darf
nicht für Leerverkäufe verwendet
werden.
2.
Kein Teilfonds kann zusätzliche
Futures- oder Termingeschäfte auf eine
Ware,
eine
Währung,
einen
Aktienindex
oder
ein
anderes
Finanzinstrument
erwerben,
falls
aufgrund eines solchen Erwerbs für
eine Netto-Long- oder Netto-ShortPosition auf diese Ware, diese
Währung, diesen Aktienindex oder ein
anderes
Finanzinstrument
eine
Einschusszahlung von insgesamt über
20% des Nettovermögens dieses
Teilfonds erforderlich wäre. Diese
Regelung gilt auch für offene
Anhang I - Seite 3
Positionen
aufgrund
verkaufter
Optionen.
3.
Kein Teilfonds hält eine offene
Forward-Position auf einem einzigen
Futuresoder
Forward-Kontrakt
(ungeachtet seiner Laufzeit), für den
die erforderliche Einschusszahlung
mehr als 10% des Nettovermögens
eines
Teilfonds
beträgt.
Diese
Regelung gilt auch für offene
Positionen aufgrund von verkauften
Optionen.
4.
Prämien, welche für den Erwerb
von Optionen mit gleichen Merkmalen
gezahlt wurden, dürfen nicht 5% des
Nettovermögens
eines
einzelnen
Teilfonds überschreiten.
5.
Jeder Teilfonds darf Darlehen
für bis zu 10% des Nettovermögens
eines jeden Teilfonds aufnehmen.
Solche Darlehen dürfen jedoch nur
kurzfristig und unter keinen Umständen
zu Anlagezwecke verwendet werden.
6.
Alle
vom
Teilfonds
eingegangenen Kontrakte werden vor
dem Lieferdatum glattgestellt und/oder
bei Fälligkeit liquidiert. Es werden
keine physischen Güter gehandelt. Der
Teilfonds kann aus bargeldlichen
Überlegungen auf einem geregelten
Markt
gehandelte
Edelmetalle
erwerben.
7.
Wenn es keinen entsprechenden
Kontrakt gibt, der auf einem Geregelten
Markt gehandelt wird, oder wenn dieser
Kontrakt nicht liquide genug ist oder
dem Teilfonds in anderer Weise
schaden kann, dann kann die
Gesellschaft einen außerbörslichen
Kontrakt mit hoch angesehenen
Finanzinstitutionen
(„OTCDerivative“),
die
auf
solche
Transaktionen
spezialisiert
sind,
eingehen,
vorausgesetzt
die
Gesellschaft prüft, ob diese Instrumente
liquide genug sind. Die hier erwähnten
Forward-Kontrakte
und
Optionen
können durch nicht öffentliche
Vereinbarungen mit hoch angesehenen
Finanzinstitutionen, welche auf diese
Art von Transaktionen spezialisiert
sind, eingegangen werden. Die
Verbindlichkeiten, die sich durch diese
Transaktionen ergeben, zählen zu den
unter Absatz 1, 2 und 3 angegebenen
70%-, 20%- und 10%-Beschränkungen.
8.
Wenn der Zugang zu den von
der
Gesellschaft
ausgewählten
Handelsberatern nur durch andere
Fonds gefunden werden kann, dann
kann die Gesellschaft bis zu 20% des
Nettovermögens eines Teilfonds für
diese anderen Fonds bereitstellen,
sofern
die
folgenden
Anlagebeschränkungen
beachtet
werden:
(a)
(b)
(c)
(d)
(e)
(f)
Schutz der Anleger ;
Die Fonds wurden in einem
Mitgliedsstaat
der
Europäischen
Union,
in
Kanada, in den USA, in der
Schweiz, in Japan oder in
Hongkong gegründet, haben
dort ihren Sitz und unterliegen
zum Schutz der Anleger der
gesetzlich
vorgesehenen
Aufsicht durch die jeweilige
Aufsichtsbehörde.
Der Teilfonds investiert nicht
mehr
als
10%
seines
Nettovermögens in Anteile an
anderen Fonds, die weder an
einer Börse notieren noch an
einem
Geregelten
Markt
gehandelt werden.
Die Teilfonds erwerben nicht
mehr als 10% der vom selben
Fonds ausgegebenen Anteile.
Der Teilfonds investiert nicht
mehr
als
10%
seines
Nettovermögens
in
vom
selben
Emittenten
ausgegebene Anteile.
Der Teilfonds investiert nicht
in Dachfonds.
Anhang I - Seite 4
Die unter den Punkten 8 (a) bis (e)
genannten Beschränkungen gelten nicht
für den Erwerb von Anteilen offener
OGA,
wenn
für
diese
OGA
Bestimmungen zur Risikostreuung
gelten, die wenigstens vergleichbar
sind mit jenen, die für OGA gelten, die
Teil II des Gesetzes unterliegen, und
wenn diese Ziel-OGA in ihrem
Heimatland
einer
fortwährenden
Aufsicht durch eine Aufsichtsbehörde
unterstehen, die kraft Gesetzes zum
Zwecke
des
Anlegerschutzes
geschaffen wurde.Diese Ausnahme darf
nicht
zu
einer
übermäßigen
Konzentration der Anlagen der
Gesellschaft auf einen einzigen ZielOGA führen, vorausgesetzt, dass zum
Zwecke dieser Einschränkung jedes
Teilvermögen eines aus mehreren
Teilvermögen bestehenden Ziel-OGA
als gesonderter Ziel-OGA angesehen
wird, wenn der Grundsatz der
Trennung der Verpflichtungen jedes
einzelnen Teilvermögens gegenüber
Dritten gewahrt bleibt..<0}
Diese Einschränkung gilt nicht, wenn
die Anlage in OGAs zum Zwecke des
Cash-Managements erfolgt.
Wenn ein Teilfonds in andere OGAW
und/oder OGA investiert, die direkt von
oder
im
Auftrag
derselben
Verwaltungsgesellschaft oder einer
anderen Gesellschaft verwaltet wird,
mit der die Gesellschaft durch
gemeinsame Geschäftsführung oder
Kontrolle oder durch eine erhebliche
direkte oder indirekte Beteiligung
verbunden ist, darf diese andere
Gesellschaft für Anlagen der Teilfonds
keine
Zeichnungsoder
Rücknahmegebühren erheben.<0}
ANMERKUNG:
Investitionen
in
andere Fonds können die Ausgaben der
Gesellschaft erhöhen, da sie unter
Umständen die Betriebskosten dieser
Fonds anteilsmäßig übernehmen und
für die jeweiligen Maklergebühren und
Verwaltungsgebühren dieser Fonds
aufkommen muss.
Zur Verwaltung des Anlage-Portfolios
kann jeder Teilfonds Instrumente
verwenden, die seine Vermögenswerte
gegen Fremdwährungsschwankungen
oder gegen Goldpreisschwankungen in
den Gold-Anteilsklassen absichern.
Das kann durch die Verwendung
folgender Instrumente erreicht werden:
Devisentauschgeschäfte,
ForwardVerkauf
von
Fremdwährungen,
Verkauf von Währungs-Futures, Kauf
von Put-Optionen auf Währungen,
Kauf
von
Call-Optionen
auf
Währungen. Ein Teilfonds kann auch
Währungen
durch
eine
CrossTransaktion erwerben, vorausgesetzt
das wirtschaftliche Ergebnis ist so als
ob
es
durch
ein
direktes
Sicherungsgeschäft entstanden wäre
und die Kosten sind nicht höher als bei
einem direkten Handel.
Das Ziel der o.a. Transaktionen,
nämlich
die
Absicherung
der
Vermögenswerte des Teilfonds, setzt
die Existenz einer direkten Verbindung
zwischen solchen Transaktionen und
den abzusichernden Vermögenswerten
voraus,
was
impliziert,
dass
Transaktionen
mit
Währungen
prinzipiell
weder
das
gesamte
geschätzte Vermögen der in dieser
Währung
ausgedrückten
Vermögenswerte überschreiten dürfen
noch länger laufen dürfen als die
Behaltezeit oder die verbleibende
Laufzeit solcher Vermögenswerte.
Im Zusammenhang mit Zahlungen von
fälligen Summen, besonders als Folge
von Wertpapierkäufen, kann jeder
Teilfonds die benötigte Währung durch
Devisentermingeschäfte erwerben.
Anhang I - Seite 5
Bezüglich der in den vorangegangenen
Beschränkungen
angesprochenen
Optionen
und
bezüglich
der
Devisenterminund
Devisentauschgeschäften kann jedes
Portfolio OTC-Geschäfte mit hoch
angesehenen Finanzinstitutionen, die
auf diese Art von Geschäft spezialisiert
sind, tätigen.
Die Verbindlichkeiten, die durch diese
Sicherungsgeschäfte entstehen, zählen
nicht zu den unter den vorangehenden
Abschnitten
1-5
beschriebenen
Beschränkungen.
Wenn diese Sicherungsgeschäfte vom
Handelsberater getätigt werden, werden
die entsprechenden Ergebnisse, ob
positiv oder negativ, bei der
Berechnung des Leistungshonorars
nicht den Konto-Handelsgewinnen
gemäß
der
unten
stehenden
Begriffsbestimmung hinzugerechnet.
Anlagerisiken und -vorteile
(gleich einem Gesamtkontraktwert von
USD 47.500).
Gewinn:
Verkaufe einen Futures-Kontrakt zu
USD 478,60
Verkaufspreis: USD 478,60
Kaufpreis:
USD 475,00
Gewinn
USD 3,60 pro Unze x 100 Unzen =
USD 360,00
Verlust:
Verkaufe einen Futures-Kontrakt zu
USD 471,40
Verkaufspreis: USD 471,40
Kaufpreis:
USD 475,00
Verlust
USD 3,60 pro Unze x 100 Unzen =
USD 360,00
Dieser Verlust entspricht etwa 1% des
Gesamtkaufpreises des physischen
Goldkontrakts für 100 Troy Unzen.
Anlagerisiken
Jeder potentielle Anleger sollte die
Beschreibung der Anlagerisiken im
Prospekt unter Kapitel „Risikoinformationen“ und besonders die
Beschreibung des Anlagerisikos im
Punkt „C. Risiken von Teilfonds, die in
Futures investieren und Risiken von
Teilfonds, die spezielle derivative
Investmentmethoden anwenden“ lesen.
Nachfolgend
werden
mögliche
Gewinne und Verluste mittels des
Goldkontrakts (100 Troy-Unzen pro
Futures-Kontrakt) an der New Yorker
Warenbörse dargestellt:
Kaufe einen Futures-Kontrakt für 100
Troy-Unten Gold für Lieferung im
Dezember um USD 475,00 pro Unze
ANMERKUNG: Der Handelsberater
versucht Risiken durch den Einsatz
von Stop/Loss-Ordern in allen
Positionen zu begrenzen. Es kann
jedoch sein, dass diese Stop/LossOrder nicht unbedingt Verluste
beschränken können, weil die
Marktbedingungen die Ausführung
solcher Order unmöglich machen
können.
Mögliche Anlagevorteile
Die
Anteilsinhaber
genießen
möglicherweise gewisse Vorteile, die
ihnen nicht zugänglich wären, wenn sie
sich direkt an Termingeschäften
beteiligen würden. Für Anleger, die
bereit sind, hohe potentielle Gewinne
Anhang I - Seite 6
anzustreben und die damit verbundenen
Risiken zu akzeptieren, bietet die
Gesellschaft folgende Vorteile:
1.
Erfahrene Handelsberater
Die Teilfonds bieten die Möglichkeit,
am professionell verwalteten Handel
mit Managed Futures und Forwards,
der von Handelssystemen geregelt
wird, teilzunehmen. Die Handelsberater
treffen die Entscheidungen über den
Warenhandel. Die Handelsberater
verwalten die Anlagen des Teilfonds in
Übereinstimmung
mit
ihrer
Handelspolitik
sowie
gewissen
trendorientierten
Techniken
und
anderen technischen Strategien.
2.
Effiziente Verwaltung
Die Teilfonds erbringen für die Anleger
zahlreiche Dienstleistungen, welche die
administrativen
Tätigkeiten
des
direkten Warenterminhandels – wie
etwa die Führung der Bücher und
Unterlagen über die Handelsaktivitäten
sowie die Erstellung halbjährlicher und
jährlicher
Berichte
für
die
Anteilsinhaber – beinhalten. Für
Teilfonds mit einer Multi-BeraterStrategie bietet die Gesellschaft
verschiedene Handelsberater an, die
ihre Erfahrungen in diesem Bereich, im
Rahmen der ständigen Überwachung
sowie des disziplinierten Handels und
ihre Analysetechniken einbringen, was
für den erfolgreichen Handel mit
Futures absolut erforderlich ist. Die
meisten Personen verfügen nicht über
die nötige Zeit und die erforderlichen
Ressourcen, um dies selbst in die Hand
zu nehmen.
3.
Streuung des Futures-Portfolios
Aufgrund der Flexibilität des Teilfonds
und der zu erwartenden Grösse seiner
Vermögenswerte
wird
jeder
Anteilsinhaber vermutlich einen viel
höheren Streuungsgrad der gehandelten
Futures erzielen, als dies der Fall wäre,
wenn der Anteilsinhaber den gleichen
Dollarbetrag persönlich in den Handel
investieren würde.
4.
Anlagestreuung
Die Anteilsinhaber können über die
Teilfonds an einer Vielzahl von Futures
teilhaben; die Gesellschaft bietet also
eine weitere Streuungsmöglichkeit für
ein konventionelles, in Aktien,
Anleihen und Immobilien investiertes
Portfolio. Das Gewinn- und Verlustpotential der Teilfonds ist nicht von
einer günstigen oder ungünstigen
Konjunkturlage abhängig, und das
Futures-Portfolio der Teilfonds kann
daher auch in einer Zeit fallender oder
steigender Wertpapierkurse ebenso
gewinnträchtig sein bzw. Verluste mit
sich bringen wie zu jedem anderen
Zeitpunkt.
5.
Beschränkte Haftung
Die Haftung der Anteilsinhaber
beschränkt sich auf den Ausgabe- oder
Kaufpreis der Anteile. Anleger, die
Futures direkt handeln, riskieren
unbeschränkte Verbindlichkeiten.
6.
Ertragszinsen
Die Teilfonds generieren Zinsen für
ihre Vermögenswerte, die entweder in
einem zinstragenden Konto bei der
Depotbank hinterlegt oder, wie in der
Anlagepolitik
beschrieben,
in
kurzfristige Schuldverschreibungen, in
am Geldmarkt oder in Anleihen
investierende OGAW und Instrumente
investiert werden.
Anhang I - Seite 7
Der Handelsverwalter
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft
hat SUPERFUND Asset Management
GmbH zum Handelsverwalter bestellt.
Dieser hat die Aufgabe, für die
betreffenden Teilfonds unter anderem
folgende
Dienstleistungen
zu
erbringen:
•
•
•
•
•
Überwachung
der
Handelsaktivitäten des Teilfonds;
Empfehlung von Änderungen
betreffend der Handelsstrategien
des Teilfonds;
Sicherstellung der Einhaltung aller
Strategien und Bedingungen des
Vertrags;
Kontrolle und Berechnung des
kumulierten Erfolgs der Handelsberater;
Überwachung des Handelserfolgs
der einzelnen Handelsberater.
unabhängigen Handelsmanager bestellt,
wobei dieser Gesellschaft folgende
Aufgaben zukommen:
•
•
•
•
•
Empfehlung von Handelsberatern
Aufteilung oder Wiederaufteilung
von
Vermögenswerten
der
Teilfonds
zwischen
den
Handelsberatern
Anweisung an Handelsberater,
Positionen
aufzulösen,
um
Geldmittel für Zahlungen zu
beschaffen
oder
um
Positionsbeschränkungen
des
Teilfonds einzuhalten
Verhandlung des Honorars für die
Handelsberater
Vorbereitung von Material für die
Berichte über Teilfonds und
Bereitstellung
aller
nötigen
Dokumente an die Depotbank,
damit sie ihre Pflichten erfüllen
kann
SUPERFUND Asset Management
GmbH ist von der österreichischen
Finanzmarktaufsicht befugt, folgende
Leistungen zu erbringen:
Der Handelsmanager setzt Analysen
einschließlich
quantitativer
und
qualitativer Auswertungsprozesse ein,
um Handelsberater auszuwählen.
•
Für Teilfonds mit einer MultiberaterStrategie,
bemüht
sich
der
Handelsmanager, einen Mix von
Handelsberatern zusammenzustellen,
welcher
ein
breites
Verteilungsspektrum der jeweiligen
Marktsektoren,
den
Zugang zu
internationalen Märkten sowie eine
Vielzahl
von
Handelsmethoden
abdeckt, um so aus internationalen und
nationalen
Marktereignissen
und
Marktbewegungen Nutzen zu ziehen
bzw. Schaden abzuwenden. Der
Verwaltungsrat
stimmt
den
Empfehlungen des Handelsmanagers
zu
oder
verwirft
diese.
Der
Handelsmanager trifft keine direkten
Handelsentscheidungen
für
die
Gesellschaft.
•
•
Beratung über die Veranlagung von
Kundenvermögen;
Verwaltung
von
Kundenportefeuilles
mit
Verfügungsvollmacht im Auftrag
des Kunden;
Vermittlung
von
Geschäftsgelegenheiten
zum
Erwerb oder zur Veräußerung von
einem oder mehrerer der in § 1 Abs.
1 Z 7 lit. b bis f BWG genannten
Instrumente.
Der Handelsmanager
Die Verwaltungsratsmitglieder der
Gesellschaft haben
SUPERFUND
Asset Management GmbH zum
Anhang I - Seite 8
Mindestinvestition zu haltende
Mindestsumme und
Mindestrücknahme
Der
Mindestinvestitionsund
Mindestrücknahmebetrag sowie der zu
haltende Mindestbetrag werden für jede
Anteilsklasse
im Fact Sheet des
jeweiligen Teilfonds angegeben.
Anteilsklassen
Gegenwärtig
stehen
folgende
Anteilsklassen zur Zeichnung zur
Verfügung:
Anteile der Klasse R: Bestimmt für
Privatanleger;
Anteile der Klasse I:
Bestimmt für institutionelle Anleger
wie Finanzinstitute und Fachleute aus
dem Finanzsektor, die in eigenem
Namen zeichnen, Versicherungs- und
Rückversicherungsgesellschaften,
Sozialversicherungsträger
und
Pensionsfonds,
Industrieund
Finanzkonzerne und die Strukturen, die
von ihnen zur Verwaltung ihrer Gelder
geschaffen werden;
Der Nettoinventarwert der GoldAnteilsklasse wird mittels FinanzFutures und Termingeschäften auf die
verschiedenen Gold-Kontrakte gegen
Goldpreisschwankungen abgesichert.
Es wird daher erwartet, dass die
Rendite dieser Anteilsklasse zusätzlich
zu den Handelsergebnissen der
gewählten Strategie die Entwicklung
des Goldpreises widerspiegelt. Die
Anleger werden darauf aufmerksam
gemacht,
dass
aufgrund
der
Anlagebeschränkungen und angesichts
der starken Schwankungen des
Goldpreises nicht garantiert werden
kann, dass sich der Goldpreis stets zu
100% im Nettoinventarwert der GoldAnteilsklasse widerspiegelt.<0}
Spesen und Gebühren
(a) Verkaufsgebühr,
Rücknahmegebühr,
Umwandlungsgebühr
Diese Gebühren werden für jede
Anteilsklasse auf dem Fact Sheet des
jeweiligen Teilfonds angegeben.
(b) Honorar des Handelsverwalters
Als Vergütung für seine Leistungen
erhält der Handelsverwalter ein
monatlich
zahlbares
Verwaltungshonorar in der für jede
Anteilsklasse im Fact Sheet der
jeweiligen Teilfonds angegebenen
Höhe; es wird basierend auf dem dieser
Anteilsklasse
zurechenbaren
Nettoinventarwert
des
jeweiligen
Teilfonds
am
betreffenden
Bewertungstag berechnet, der gemäß
der Beschreibung im jeweiligen Fact
Sheet bestimmt und berechnet wird.
(c)
Honorar des
Handelsmanagers
Als Vergütung für seine Leistungen
erhält
der
Handelsmanager
ein
monatlich zahlbares Managerhonorar in
der für jede Anteilsklasse im Fact Sheet
der jeweiligen Teilfonds angegebenen
Höhe; es wird basierend auf dem dieser
Anteilsklasse
zurechenbaren
Nettoinventarwert
des
jeweiligen
Teilfonds
am
betreffenden
Bewertungstag berechnet, der gemäß
der Beschreibung im jeweiligen Fact
Sheet bestimmt und berechnet wird.
(d) Honorar des Handelsberaters
Jeder
Teilfonds
zahlt
Handelsberatern
monatlich
den
eine
Anhang I - Seite 9
Beratungsgebühr, die basierend auf
dem dieser Anteilsklasse des Teilfonds
zurechenbaren Nettoinventarwert des
jeweiligen Teilfondkontos berechnet
wird, für das der Handelsberater am
betreffenden Bewertungstag zuständig
ist. Für jeden Teilfonds werden den
Handelsberatern die Vermögenswerte
vom Handelsmanager zugewiesen und
auf einem oder mehreren separaten
Konten („die Konten“) gehalten. Die
genaue Höhe des für eine Anteilsklasse
innerhalb eines Teilfonds geltenden
Satzes wird im Fact Sheet der
betreffenden Teilfonds angegeben.
Der Nettoinventarwert (NIW) des
Kontos ist im Vertrag mit dem
Handelsberater als der Vermögenswert
eines solchen Teilfondskontos weniger
seiner Verbindlichkeiten definiert.
Zum Zwecke dieser Berechnung und in
Übereinstimmung mit dem Kapitel
„Berechnung des Nettoinventarwertes
je
Anteil“
beinhaltet
der
Nettoinventarwert des Kontos: (i) den
Wert von Futures-Kontrakten und/oder
Optionen,
die
auf
einer
Wertpapierbörse bzw. einem anderen
geregelten oder organisierten Markt
notiert oder gehandelt werden, (ii) den
Wert
von
Barbeständen
oder
Depotguthaben; (iii) den Wert von
übertragbaren Wertpapieren , am
Geldmarkt
oder
in
Anleihen
investierenden OGAW oder anderen
Vermögenswerten; jede Anlageform
von (i) bis (iii), wie sorgfältig und in
gutem Glauben durch die oder unter der
Kontrolle
des
Verwaltungsrats
festgelegt wurde, ABZÜGLICH (iv)
die gesamten dem Teilfondskonto
direkt zugeordneten Verbindlichkeiten.
Leistungshonorar: Jeder Teilfonds bzw.
jede
Anteilsklasse
zahlt
den
Handelsberatern
ein
monatlich
zahlbares Leistungshonorar auf die im
betreffenden Zeitraum erzielten KontoHandelsgewinne, dessen Höhe für jede
Anteilsklasse eines Teilfonds jeweils
im Fact Sheet der Teilfonds angegeben
ist.
Die Leistungshonorare werden nur auf
Basis der während des betreffenden
Zeitraums
bis
zum
jeweiligen
Bewertungstag
erzielten
KontoHandelsgewinne berechnet.Weist ein
Konto während dieses Zeitraums einen
Verlustvortrag
(wie
nachfolgend
definiert) auf, wird dem Handelsberater
das Leistungshonorar (falls zutreffend)
des vorherigen Zeitraums gezahlt. Er
erhält jedoch im folgenden Zeitraum
kein weiteres Leistungshonorar, bis der
Verlustvortrag durch neue KontoHandelsgewinne
vollständig
ausgeglichen wurde.
Falls Teilfonds einer Multi-BeraterStrategie folgen, werden die Leistungen
der
Handelsberater
nicht
zusammengefasst, um Handelsprofite
zu ermitteln, sodass ein Handelsberater,
der Gewinne erzielt hat, ein
Leistungshonorar ausbezahlt bekommt,
auch wenn ein anderer Handelsberater
oder der gesamte Teilfonds einen
Verlust erlitten hat.
Konto-Handelsgewinne
werden
ausschließlich auf Basis der Aktivitäten
der Handelsberater berechnet und
beinhalten keine Zinsen, die dem
Teilfonds vom Clearing Broker bar auf
das Maklergebührkonto des Teilfonds
eingezahlt wurden, und auch keine
Zinsen,
die
bei
einer
Schuldverschreibung
auf
dem
Maklergebührkonto des Teilfonds
aufgelaufen sind. Sicherungsgeschäfte,
die dazu dienen, die Vermögenswerte
eines Teilfonds oder einer Anteilsklasse
gegen Wechselkurs- oder in den GoldAnteilsklassen
gegen
Goldpreisschwankungen abzusichern,
werden den Konto-Handelsgewinnen
nicht hinzugerechnet.
Anhang I - Seite 10
Konto-Handelsgewinne bedeuten die
Summe aus (i) dem Nettobetrag aller
realisierten Gewinne und Verluste aus
allen Kontrakten auf Zinssätze,
Devisen,
anderen
während
des
entsprechenden
Zeitraums
geschlossenen
Kontrakten
auf
Finanzinstrumente sowie Waren und
dem Nettobetrag von realisierten
Gewinnen und Verlusten aus Devisen,
sowie (ii) dem Nettobetrag aller nicht
realisierten Gewinne und Verluste für
offene Positionen von Kontrakten auf
Zinssätze,
Währungen,
anderen
Kontrakten auf Finanzinstrumente
sowie
Waren
per
Ende
des
entsprechenden Zeitraums und dem
Nettobetrag der nicht realisierten
Gewinne und Verluste aus Devisen
abzüglich (iii) nicht realisierter
Gewinne und Verluste aus offenen
Kontrakten auf Zinssätze, Devisen,
Kontrakten
auf
andere
Finanzinstrumente und Waren per Ende
des vorangegangenen Zeitraums und
der Nettobetrag von nicht realisierten
Gewinnen und Verlusten aus Devisen
des
vorangegangenen
Zeitraums
abzüglich (iv) des Kontos „Vortrag auf
neue Rechnung von Verlusten“ (wie
untenstehend
definiert),
sofern
vorhanden,
per
Anfang
des
betreffenden Zeitraumes, (v) minus
Honorare für Handelsberater (siehe
oben), die dem Konto während des
jeweiligen
Zeitraumes
abgezogen
wurden.
Falls die Summe von Positionen (i) bis
(v) am Ende des jeweiligen Zeitraums
negativ ist, ist diese Summe ein
„Vortrag auf neue Rechnung von
Handelsverlusten“ für den nächsten
Zeitraum.
Falls die Gesellschaft Gelder vom
Konto während eines Zeitraums, in
dem es einen Vortrag auf neue
Rechnung von Handelsverlusten gibt,
entnimmt, wird der Verlust, zur Zeit
der Entnahme um den Prozentsatz
vermindert, den man erhält, wenn man
den Entnahmebetrag durch den
Nettoinventarwert des Kontos sofort
vor der Entnahme dividiert. Wenn
andererseits in Folge von neuer
Zeichnungen
die
Gelder
der
Gesellschaft vermehrt werden, wird der
Verlust gleichzeitig um den Prozentsatz
vergrößert, den man erhält, wenn man
den Mehrbetrag durch den Nettoinventarwert des Kontos sofort vor dem
Zuwachs dividiert.
Demzufolge
wird
kein
Leistungshonorar für Zinsen aus
Barbeständen oder für aufgelaufene
Zinsen aus Schuldverschreibungen
bezahlt. Bis zum Ende des ersten vollen
Kalendermonats,
in
dem
der
Handelsberater aktiv war, wird kein
Leistungshonorar
bezahlt;
dieses
Honorar beruht dann auf dem
Handelsgewinn, welcher vom Anfang
der Handelstätigkeit bis zum Ende des
ersten vollen Monats erzielt wurde.
e)
Clearing Broker
Die Teilfonds bezahlen den Clearing
Brokern eine Maklergrundgebühr von
normalerweise
USD
25,00
pro
vollständigem Kontrakt für alle an USBörsen abgerechneten Transaktionen.
Maklergebühren an Börsen außerhalb
der USA können wesentlich höher als
USD 25,00 sein.
Für
außerbörsliche
Kassa- und
Termingeschäfte (“FOREX”) auf
Devisen existieren Handels- und/oder
Marktgebühren oder -provisionen, die
vom jeweiligen Teilfonds verrechnet
und bezahlt werden.
Bei Abschluss eines FOREX-Kontrakts
mit einem Gegenwert von USD
Anhang I - Seite 11
100.000,00 und bei Abwicklung eines
solchen FOREX-Kontrakts (Käufe und
Verkäufe von FOREX-Kontrakten)
wird dem Teilfonds eine Maklergebühr
in Höhe von USD 25,00 verrechnet.
Falls
sich
die
üblichen
Marktbedingungen für diese Gebühr
ändern oder der übliche Marktpreis für
eine solche Transaktion unter diesem
Betrag liegt, bezahlt der jeweilige
Teilfonds trotzdem Maklergebühren in
Höhe von USD 25,00 pro FOREXKontrakt mit einem Vertragswert von
USD 100.000,00.
Die genaue Höhe der bezahlten
Makler-,
Abwicklungsund
Transaktionsgebühren
wird
im
Jahresbericht der Gesellschaft bekannt
gegeben.
Bewertungstag
Der Bewertungstag ist für jede
Anteilsklasse im Fact Sheet des
betreffenden Teilfonds angegeben.
Der
Nettoinventarwert
wird
in
Zeitungen
und
anderen
Preisangabesystemen veröffentlicht, die
der Verwaltungsrat bestimmt. Dieser
Nettoinventarwert wird mit Angabe des
Datums des Bewertungstages der
zugrunde liegenden Vermögenswerte
veröffentlicht, sofern dieser ein
Geschäftstag ist.
Beispiele:
Der Nettoinventarwert, welcher am 1.
Juni berechnet und am 1. Juni
veröffentlicht wird, wird mit dem
Datum 31. Mai (welches das
Bewertungsdatum
der
zugrundeliegenden
Vermögenswerte
ist)
veröffentlicht.
Der 1. Mai ist kein Geschäftstag in
Luxemburg,
daher
wird
der
Nettoinventarwert am nächstfolgenden
Geschäftstag, also in der Regel am 2.
Mai, berechnet. Der Nettoinventarwert
trägt den 30. April als Datum.
Der Verwaltungsrat kann für jede
Anteilsklasse beschließen, dass an
jedem Geschäftstag ein inoffizieller,
geschätzter
Nettoinventarwert
berechnet
und
in
den
vom
Verwaltungsrat festgelegten Zeitungen
mit dem Vermerk „inoffizieller
Nettoinventarwert“ veröffentlicht wird.
In einem solchen Fall dient der
inoffizielle Nettoinventarwert nur zu
Informationszwecken;
keine
Rücknahmen oder Zeichnungen können
auf
Grundlage
dieses
Nettoinventarwertes
ausgeführt
werden. Dieser inoffizielle Nettoinventarwert wird auf Basis derselben
Bewertungsprinzipien wie der offizielle
Nettoinventarwert
von
der
Verwaltungsstelle
in
Luxemburg
berechnet.
Der Verwaltungsrat gewährleistet, dass
Zeichnungs-,
Umwandlungsund
Rücknahmeaufträge auf der Grundlage
eines unbekannten Nettoinventarwerts
pro Anteil bearbeitet werden.
Ausgabe von Anteilen
Anteile können zu Beginn der
Erstzeichnungsperiode zum Preis, der
im Fact Sheet des jeweiligen Teilfonds
angegeben ist, gezeichnet werden.
Danach können Anteile am jeweiligen
Bewertungstag gezeichnet werden.
Die
Gesellschaft
erlaubt
keine
Praktiken in Verbindung mit „Market
Timing“. Der Verwaltungsrat hat das
Recht, Zeichnungs- und Switchanträge,
welche von einem dieser Praktiken
Anhang I - Seite 12
verdächtigten Anleger stammen, zu
verweigern, und der Verwaltungsrat
kann nötige Maßnahmen ergreifen, um
die Anleger der Gesellschaft zu
schützen.
Die
Transferstelle
muss
alle
Zeichnungsanträge mindestens fünf (5)
Werktage
vor
dem
jeweiligen
Bewertungstag erhalten. Zeichnungen
können von Antragstellern nicht
widerrufen werden.
Anteile der Klasse I
Für Anteile der Klasse I müssen
Zeichnungsanträge spätestens zwei (2)
Geschäftstage vor dem betreffenden
Bewertungstag bei der Transferstelle
eingehen.
Zahlungsverfahren
Für Zeichnungen die auf einen
bestimmten Betrag lauten, muss der
Zeichnungsbetrag zwei (2) Werktage
vor dem jeweiligen Bewertungstag bei
der Depotbank eingehen. Für so
eingegangene Beträge werden Anteile
auf drei Dezimalstellen genau zugeteilt.
Anteile der Klasse I
Institutionellen Anlegern, die einen
Betrag zeichnen, ist eine Abrechnung
zwei (2) Geschäftstage nach dem
betreffenden Bewertungstag gestattet.
Zahlungen müssen innerhalb von zwei
(2)
Geschäftstagen nach dem
Bewertungstag erfolgen, an dem der
gültige Nettoinventarwert pro Anteil
berechnet wurde.<0}
Um Zweifel zu vermeiden, sind die o.a.
Fristen als Bewertungsdaten zu sehen,
an denen der Zeichnungserlös auf dem
Konto der Depotbank gutgeschrieben
werden muss.
Falls der Antrag und/oder der
Zeichnungserlös erst nach diesen
Fristen eintrifft, wird die Zeichnung
zum nächstfolgenden Bewertungstag
durchgeführt. Diese Gelder können auf
das Konto, von dem sie überwiesen
wurden,
abzüglich
der
Überweisungskosten
zurück
überwiesen
werden,
wenn
der
Antragsteller dies schriftlich unter
Angabe
des
Grundes
der
Zahlungsverspätung beantragt. Solche
Anträge müssen vor dem nächsten
Bewertungstag eingehen.
Zeichnungsformulare, die bei der
Transferstelle eingehen und deren
zugehöriger Zeichnungsbetrag nicht
innerhalb einer Frist von drei (3)
Monaten eingeht – wobei die Zeitlimits
für den Erhalt der Zeichnungsbeträge
wie o.a. eingehalten werden, um an
einem bestimmten Bewertungstag
investiert zu werden – werden von der
Transferstelle als null und nichtig
betrachtet. Zeichnungsbeträge, für
welche
die
Transferstelle
kein
ordentlich
ausgefülltes
Zeichnungsformular erhält oder welche
nicht
einem
bestimmten
Zeichnungsformular
zugewiesen
werden
können,
werden
nach
angemessenen Nachforschungen der
Transferstelle und innerhalb eines
angemessenen
Zeitrahmes
besten
Interesse des Überweisers an den
Überweiser solcher Gelder zurück
überwiesen.
Zur schnellen und genauen Gutschrift
der Zahlungen müssen die Antragsteller
die Transferstelle vor der Überweisung
der Zahlung über die Zahlungsangaben
hinsichtlich des Zeichnungsbetrags
informieren.
Die Transferstelle übersendet dem
jeweiligen Antragsteller so bald wie
möglich
nach
dem
jeweiligen
Anhang I - Seite 13
Bewertungstag eine Bestätigung über
den Erwerb von Anteilen.
Anteilsinhaber, die Anteile kündigen
wollen, müssen folgende Informationen
angeben:
Rücknahme
Anteilsinhaber können an jedem
Bewertungstag die Rücknahme ihrer
gesamten Anteile oder eines Teils
davon beantragen.
Der Rücknahmepreis pro Anteil
entspricht dem Nettoinventarwert je
Anteil einer Klasse in einem Teilfonds
am Bewertungstag abzüglich der
Rücknahmegebühr, vorausgesetzt der
Antrag geht fünf (5) Werktage vor dem
entsprechenden Bewertungstag bei der
Transferstelle ein.
Anteile der Klasse I
Anträge werden bei Eingang bis zwei
(2)
Geschäftstage
vor
dem
Bewertungstag angenommen.
Die Rücknahme jeder Anteilsklasse in
einem Teilfonds kann aufgeschoben
werden, bis der Teilfonds wieder
liquide
genug
ist,
falls
Rücknahmeanträge
10%
der
ausgegebenen Anteile eines Teilfonds
übersteigen. Der Verwaltungsrat kann
nach eigenem Ermessen entscheiden,
um welchen Zeitraum, der nach
Meinung des Verwaltungsrates im
besten Interesse des Teilfonds ist, die
Rücknahme aufgeschoben wird. Am
nächsten Bewertungstag nach einer
solchen Aufschiebung werden diese
Rücknahmeanträge
vorrangig
zu
späteren Anträgen bearbeitet.
Rücknahmeanträge
sind
unwiderruflich, außer im Falle einer
Einstellung des Nettoinventarwerts wie
beschrieben in „Einstellung der
Berechnung des Nettoinventarwerts“
und in „Einstellung des Handels“.
Vollen Namen und Adresse des/der
Anteilsinhaber(s).
Die Anzahl der zurückzunehmenden
Anteile oder den Bruttobetrag, den die
Kündigung ergeben soll.
Folgende Informationen über die
Bankkonten,
an
welche
der
Kündigungserlös überwiesen werden
soll:
Zwischeninstitut / Kontoführendes
Institut Adresse / Ort / Land
Swift Code
Kontonummer des Auftraggebers bei
der empfangenden Bank.
Der Rücknahmepreis wird gewöhnlich
innerhalb von fünf (5) Werktagen nach
dem
jeweiligen
Bewertungstag
ausgezahlt, in jedem Fall jedoch vor
der Veröffentlichung des nächsten
Nettoinventarwerts, ohne Zinsen für
den
Zeitraum
zwischen
dem
Bewertungstag
und
dem
Zahlungsdatum.
Die Rücknahmezahlung wird dem
Anteilsinhaber
gemäß
seiner
Anweisungen überwiesen.
Werden innerhalb eines Teilfonds
verschiedene
Anteilklassen
mit
unterschiedlichen
Bewertungsintervallen
ausgegeben,
kann zugunsten des Teilfonds eine
Rücknahmeprovision erhoben werden.
Diese Rücknahmeprovision soll die
Wirkung
eventueller
Transaktionskosten ausgleichen, die
aus Portfoliotransaktionen resultieren,
welche der CTA durchführen musste,
um aufgrund zusätzlicher Zeichnungsoder Rücknahmeerlöse entsprechende
Anpassungen
im
Portfolio
vorzunehmen.
Anhang I - Seite 14
Umwandlung
Unbeschadet der Ausführungen weiter
unten, können Anteilsinhaber, die
Anteile von einem Teilfonds in einen
anderen Teilfonds dieses ergänzenden
Emissionsmemorandums umwandeln
wollen, dies an jedem Bewertungstag
tun, indem sie der Gesellschaft einen
unwiderruflichen schriftlichen Antrag,
ihre Anteile umzuwandeln, schicken,
mit Ausnahme von Umwandlungen in
Teilfonds,
die
zeitweilig
für
Neuzeichnungen geschlossen sind.
Bewertungswährung eines Teilfonds
ist, beschließt der Verwaltungsrat,
diesen Teilfonds gemäß den Vorgaben
im Kapitel „Auflösung der Gesellschaft
und von Teilfonds“, Absatz 4,
aufzulösen oder zu verschmelzen.
Diese Mindesthöhe gilt nicht nach dem
Start eines neuen Teilfonds und erhält
daher erst zwölf (12) Monate nach der
Erstemission seine Wirksamkeit.
Seit dem 31. März 2005 ist eine
Umwandlung von Anteilen in Anteile
des Superfund GCT Futures Fund USD
und des Superfund GCT Futures Fund
EUR nicht mehr möglich, da diese
Teilfonds nicht mehr für weitere
Anlagen zur Verfügung stehen. Eine
Möglichkeit zur Umwandlung von
Anteilen der Klasse R in Anteile der
Klasse I ist nicht vorgesehen.
Eine im jeweiligen Fact Sheet
angegebene Umwandlungsgebühr wird
dafür eingehoben werden.
Notierung an der Luxemburger
Börse
Die Teilfonds notieren
Luxemburger Börse.
an
der
Mindesthöhe eines Teilfonds,
um wirtschaftlich effizient zu
operieren
Wenn der Nettoinventarwert eines
Teilfonds
an
dreißig
(30)
aufeinanderfolgenden Tagen niedriger
als USD 1.000.000 oder dem
entsprechenden
Betrag
in
der
Anhang I - Seite 15
Fact Sheet
QUADRIGA SUPERFUND FUTURES A / USD
(nachstehend “Superfund A / USD”)
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM TEILFONDS
Anlagestrategie, Volatilität und Hebel
Der Superfund A/USD investiert in ein
breites Spektrum von Futures und
Optionen
wie
beschrieben
unter
“Anlagestrategie”. Die Volatilität des
Portfolios dieses Fonds ist etwas geringer
als jene von Superfund B/USD und
bedeutend geringer als jene des Teilfonds
Superfund C/USD. Die angestrebte
Volatilität des Superfund A/USD beträgt
20% per annum. Die angestrebte
Volatilität pro Jahr ist definiert als die
beabsichtigte Performance-Abweichung
von einer theoretischen durchschnittlichen
NIW-Entwicklung im Jahresverlauf. Die
Volatilität ist der relative Satz, zu dem
sich der Preis eines Anteils des Teilfonds
mit der Zeit verändert, und dient zur
Beschreibung der Risikostufe einer
Kapitalanlage. Die Volatilität ergibt sich
aus
der
Berechnung
der
Standardabweichung einer Gruppe von
Werten im Zeitverlauf und gibt an, wie
sehr der Wert eines Fonds von seinem
Durchschnittswert abweicht. Je größer die
Abweichung, um so volatiler und
risikoreicher der Fonds.
Zumindest 40% des Vermögens von
Superfund A/USD wird in Staatsanleihen,
Geldmarktinstrumente, am Geldmarkt
oder in Anleihen investierende OGAW
oder
ähnliche
Wertpapiere
und
Instrumente mit kurzer Laufzeit von
Emittenten mit sehr hohem Ranking
angelegt werden.
Anlegerprofil
Der Teilfonds strebt sowohl mittel- als
Anhang I - Seite 16
auch langfristige Kapitalzuwächse für
USD-Anleger an. Da Superfund A/USD
eine sehr geringe Korrelation zu
traditionellen Anlageformen wie Aktien
und Anleihen aufweist, ist dieser Teilfonds
aufgrund seiner Eigenschaft, das Risiko zu
streuen und gleichzeitig die Chancen auf
höhere Renditen zu steigern, die ideale
Ergänzung in einem ausgewogenen
Portfolio.
Alle potentiellen Anleger des Teilfonds
Superfund A/USD sollten bedenken, dass
aufgrund
der
verwendeten
Handelsstrategie
und
der
Marktgegebenheiten, zeitweilige Verluste
des Nettoinventarwerts von bis zu 20-25%
regelmäßig auftreten können. Es kann
nicht garantiert werden, dass die Verluste
auf diese Prozentsätze begrenzt sind.
Daher sollten interessierte Anteilsinhaber
das Kapitel „Risikohinweise“ genau lesen,
bevor sie in diesen Teilfonds investieren.
Absicherung des Währungsrisikos
Der
Teilfonds
sichert
die
zugrundeliegenden
Vermögenswerte
gegen Währungsrisiken hinsichtlich seiner
Bewertungswährung durch Verwendung
der
in
„Anlagebeschränkungen“
beschriebenen Finanzinstrumente ab.
Erstausgabe
Erstausgabekurs
Darauffolgende Ausgabe, Umwandlung
und Rücknahme von Anteilen
2. November 2004
USD 1.000
Anteile können an jedem Bewertungstag
gemäß den in den Kapiteln „Ausgabe von
Anteilen“, „Rücknahme von Anteilen“ und
„Umwandlung
von
Anteilen“
beschriebenen
Regeln
ausgegeben,
zurückgenommen
und
umgewandelt
werden.
Bewertungswährung
Ausgabeaufschlag
Rücknahmegebühr
USD
4,5%
2% des Nettoinventarwerts
(für eine Behaltezeit von weniger als 1
Jahr)
Wenn die Behaltezeit 1 Jahr überschreitet,
wird keine Rücknahmegebühr verrechnet.
Anhang I - Seite 17
Umwandlungsgebühr
Honorar des Handelsverwalters
Managementgebühr
Honorar des Handelsberaters und
Leistungshonorar
1% des Nettoinventarwerts
2% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
1% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
3% pro Jahr des Nettoinventarwerts des
Teilfonds-Kontos,
für
das
der
Handelsberater zuständig ist, per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar
Leistungsgebühr: 25% der KontoHandelsgewinne der Vermögenswerte, die
dem Handelsberater zugewiesen wurden,
wie beschrieben in Kapitel „Honorar des
Handelsberaters“
Anhang I - Seite 18
BESONDERE INFORMATIONEN ZU DEN ANTEILSKLASSEN
KLASSE R
Bewertungstag
Jeweils der erste
Geschäftstag im
Monat.
Mindestinvestition
Zu haltende
Mindestsumme (nach
Klasse I
GOLD-Anteilsklasse
Jeweils der erste
Geschäftstag im
Monat.
USD 5.000
Wöchentlich
mittwochs, wenn der
Mittwoch ein
Geschäftstag ist, oder
am darauffolgenden
Geschäftstag sowie an
jedem ersten
Geschäftstag im
Monat. Fällt der erste
Geschäftstag eines
Monats nicht auf den
Mittwoch der ersten
Woche dieses
Monats, ist nur der
erste Geschäftstag
dieser Woche ein
Bewertungstag.
USD 1.000.000
USD 5.000
USD 500.000
USD 5.000
USD 5.000
Teilrücknahme)
Mindestfolgeinvestition USD 5.000
USD 5.000
Mindestrücknahme
LU0199179838
ISIN-Nummern
10 Anteile
10 Anteile
LU0302257752
USD 5.000
USD 5.000
LU0302258057
Anhang I - Seite 19
Besondere Risikohinweise für Gold-Anteilsklassen:
Zusätzlich zu den Handelsergebnissen der Superfund A Handelsstrategie hat auch die
Entwicklung des USD-Goldpreises direkten Einfluss auf den Wert der GoldAnteilsklasse. Das bedeutet, dass bei Bestehen einer vollständigen Absicherung ein
Anstieg des USD-Goldpreises um 5% zu einem Anstieg des Nettoinventarwerts (NIW)
Ihrer Anlage in der Gold-Anteilsklasse um 5% führt. Umgekehrt führt ein Rückgang des
USD-Goldpreises um 5% zu einem Rückgang des NIW um 5%.
Ist aufgrund der Anlagebeschränkungen eine vollständige Absicherung des Vermögens
der Gold-Anteilsklasse gegen Goldpreisschwankungen nicht möglich, wird die
Absicherungsposition möglichst nah an der erwünschten vollständigen Absicherung
gehalten, ohne dabei Vermögenswerte zu sperren, die für die allgemein angewandte
Handelsstrategie benötigt werden, der im Handelsprozess stets Vorrang einzuräumen
ist.
ES
KANN
NICHT
GARANTIERT
WERDEN,
DASS
DER
GESAMTANLAGEERLÖS
DER
GOLD-ANTEILSKLASSE
STETS
VOLLSTÄNDIG GEGENÜBER DEM GOLDPREIS ABGESICHERT IST.
Da der Goldpreis innerhalb kurzer Zeit erheblichen Schwankungen unterliegen kann,
kann die Gold-Anteilsklasse volatiler sein als andere Arten von Anlagen Der Goldpreis
wird durch zahlreiche unkontrollierbare Faktoren beeinflusst, darunter:
•
•
•
•
•
•
•
unvorhersehbare Änderungen der Geldpolitik sowie der wirtschaftlichen und
politischen Lage in Ländern in aller Welt,
Erwartungen der Anleger im Hinblick auf die künftigen Inflationsraten und die
Entwicklung der weltweiten Aktien-, Finanz- und Immobilienmärkte,
das weltweite Verhältnis aus Goldnachfrage und -angebot, das durch Faktoren
wie Goldminen-Fördermengen und Netto-Terminverkäufe der Goldproduzenten,
Käufe und Verkäufe durch Zentralbanken, die Schmucknachfrage und das
Angebot an Altschmuck, die Nettonachfrage von Anlegern und die Nachfrage
seitens der Industrie beeinflusst wird,
der Anteil des weltweiten Angebots in der Hand von Besitzern großer
Goldmengen, darunter staatliche Stellen und Zentralbanken; falls zum Beispiel
Russland oder ein anderer Besitzer großer Goldmengen beschließen sollte, einen
Teil seiner Goldreserven zu verkaufen, würde das Angebot steigen und der Preis
in der Regel sinken,
Zinsen und Wechselkurse, vor allem die Stärke des US-Dollar und das
Vertrauen in den US-Dollar, sowie Anlage- und Handelsaktivitäten von
Hedgefonds, Rohstofffonds und anderen Spekulanten,
die Lage von Reserven und Bergbauanlagen großer Produzenten, da
wirtschaftliche, politische oder sonstige Vorkommnisse, von denen einer der
großen Produzenten betroffen ist, massive Auswirkungen auf den Goldpreis
haben könnten,
Umweltschutz-, Arbeits- oder sonstige Kosten in Bergbau und Produktion sowie
Änderungen der Gesetze betreffend den Bergbau, die Produktion oder den
Verkauf.<0}
Anhang I - Seite 20
Ein Rückgang des USD-Preises von Gold-Futures oder –Terminkontrakten infolge
dieser Risikofaktoren oder anderer potenzieller Faktoren, die sich unmittelbar auf
den Goldpreis auswirken können, haben einen direkten Einfluss auf den NIW der
Gold-Anteilsklasse.
EIN RÜCKGANG DES GOLDPREISES VERRINGERT
UNMITTELBAR DEN NETTOINVENTARWERT (IN USD UND
ANDEREN WÄHRUNGEN) DER GOLD-ANTEILSKLASSE.
Anhang I - Seite 21
Fact Sheet
QUADRIGA SUPERFUND FUTURES A / EUR
(nachstehend “Superfund A /EUR”)
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM TEILFONDS
Anlagestrategie, Volatilität und Hebel
Der Superfund A /EUR investiert in ein
breites Spektrum von Futures und
Optionen. Die Volatilität des Portfolios
dieses Fonds ist etwas geringer als jene
des Superfund B/EUR und bedeutend
geringer als jene des Teilfonds Superfund
C/EUR. Die angestrebte Volatilität des
Superfund A/EUR beträgt 20% per
annum. Die angestrebte Volatilität pro
Jahr ist definiert als die beabsichtigte
Performance-Abweichung
von
einer
theoretischen durchschnittlichen NIWEntwicklung im Jahresverlauf. Die
Volatilität ist der relative Satz, zu dem
sich der Preis eines Anteils des Teilfonds
mit der Zeit verändert, und dient zur
Beschreibung der Risikostufe einer
Kapitalanlage. Die Volatilität ergibt sich
aus
der
Berechnung
der
Standardabweichung einer Gruppe von
Werten im Zeitverlauf und gibt an, wie
sehr der Wert eines Fonds von seinem
Durchschnittswert abweicht. Je größer die
Abweichung, um so volatiler und
risikoreicher der Fonds.
Zumindest 40% des Vermögens von
Superfund A/EUR wird in Staatsanleihen,
Geldmarktinstrumente, am Geldmarkt und
in Anleihen investierende OGAW oder
ähnliche Wertpapiere und Instrumente mit
kurzer Laufzeit von Emittenten mit sehr
hohem Ranking angelegt werden.
Anlegerprofil
Der Teilfonds strebt sowohl mittel- als
auch langfristige Kapitalzuwächse für
EUR-Anleger an. Da Superfund A/EUR
eine sehr geringe Korrelation zu
traditionellen Anlageformen wie Aktien
und Anleihen aufweist, ist dieser Teilfonds
Anhang I - Seite 22
aufgrund seiner Eigenschaft, das Risiko zu
streuen und gleichzeitig die Chancen auf
höhere Renditen zu steigern, die ideale
Ergänzung in einem ausgewogenen
Portfolio.
Alle potentiellen Anleger des Teilfonds
Superfund A/EUR sollten bedenken, dass
aufgrund der verwendeten Handelsstrategie und der Marktgegebenheiten
zeitweilige
Verluste
des
Nettoinventarwerts von bis zu 20-25%
regelmäßig auftreten können. Es kann
nicht garantiert werden, dass die Verluste
auf diese Prozentsätze begrenzt sind.
Daher sollten interessierte Anteilsinhaber
das Kapitel „Risikohinweise“ genau lesen,
bevor sie in diesen Teilfonds investieren.
Absicherung des Währungsrisikos
Erstausgabe
Erstausgabekurs
Darauffolgende Ausgabe, Umwandlung
und Rücknahme von Anteilen
Bewertungswährung
Ausgabeaufschlag
Rücknahmegebühr
Umwandlungsgebühr
Honorar des Handelsverwalters
Managementgebühr
Honorar des Handelsberaters und
Der
Teilfonds
sichert
die
zugrundeliegenden
Vermögenswerte
gegen Währungsrisiken hinsichtlich seiner
Bewertungswährung
durch
die
in
„Anlagebeschränkungen“ beschriebenen
Finanzinstrumente ab.
2. November 2004
EUR 1.000
Anteile können an jedem Bewertungstag
gemäß den in den Kapiteln „Ausgabe von
Anteilen“, „Rücknahme von Anteilen“ und
„Umwandlung
von
Anteilen“
beschriebenen
Regeln
ausgegeben,
zurückgenommen
und
umgewandelt
werden.
EUR
4,5%
bis zu 2% des Nettoinventarwerts
(für eine Behaltezeit von weniger als 1
Jahr)
1% des Nettoinventarwerts
2% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
1% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
3% pro Jahr des Nettoinventarwerts des
Anhang I - Seite 23
Leistungshonorar
Teilfonds-Kontos,
für
das
der
Handelsberater zuständig ist, per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar
Leistungsgebühr: 25% der KontoHandelsgewinne der Vermögenswerte, die
dem Handelsberater zugewiesen wurden,
wie beschrieben in Kapitel „Honorar des
Handelsberaters“
Anhang I - Seite 24
BESONDERE INFORMATIONEN ZU DEN ANTEILSKLASSEN
KLASSE R
Klasse I
Bewertungstag
Jeweils der erste
Geschäftstag im Monat.
Mindestinvestition
USD 5.000
Wöchentlich mittwochs,
wenn der Mittwoch ein
Geschäftstag ist, oder am
darauffolgenden
Geschäftstag sowie an jedem
ersten Geschäftstag im
Monat. Fällt der erste
Geschäftstag eines Monats
nicht auf den Mittwoch der
ersten Woche dieses Monats,
ist nur der erste Geschäftstag
dieser Woche ein
Bewertungstag.
USD 1.000.000
Zu haltende
Mindestsummenach
USD 5.000
USD 500.000
Teilrücknahme)
Mindestfolgeinvestition USD 5.000
USD 5.000
Mindestrücknahme
LU0199179911
ISIN-Nummern
10 Anteile
10 Anteile
LU0302256788
Anhang I - Seite 25
Fact Sheet für den QUADRIGA SUPERFUND GCT FUTURES USD
vormals QUADRIGA GLOBAL CONSOLIDATED TRUST- FUTURES FUND USD)
nachfolgend der „Superfund GCT Futures Fund USD“)
FÜR ZEICHNUNGEN GESCHLOSSEN AM 31. MÄRZ 2005
Anlagestrategie
Wechselkursabsicherung
Darauffolgende Ausgabe,
Umwandlung und
Rücknahme von Anteilen
Bewertungswährung
Mindesterstinvestition
und zu haltende
Mindeststumme
Ausgabeaufschlag
Rücknahmegebühr
Umwandlungsgebühr
Bewertungstag
Der Superfund GCT Futures Fund USD handelt mit
einem breiten Spektrum von Futures und Optionen.
Darüber hinaus investiert der Handelsberater nach
eigenem freien Ermessen und in Übereinstimmung mit
den im vorliegenden Verkaufsprospekt festgelegten
Anlagebeschränkungen einen Anteil von wenigstens 30%
des Nettovermögens dieses Teilfonds in verzinsliche
Instrumente wie beispielsweise Staatsanleihen,
Bankeinlagen, am Geldmarkt oder in Anleihen
investierende OGAW oder andere problemlos
liquidierbare Instrumente mit erstklassiger Bonität.
Der Teilfonds sichert die zugrunde liegenden
Vermögenswerte mit Hilfe der im Kapitel
„Anlagebeschränkungen“ festgelegten Finanzinstrumente
gegen Währungsrisiken gegenüber der
Bewertungswährung ab.
Am 29. September 2004 beschloss der Verwaltungsrat,
diesen Teilfonds mit Wirkung ab dem 31. März 2005 für
weitere Zeichnungen zu schließen, da das verwaltete
Vermögen eine solche Höhe erreicht hatte, dass die von
der CFTC für einige der gehandelten einzelnen Futures
festgelegten Grenzen in naher Zukunft hätten
überschritten werden können.
Die Rücknahme und der Umtausch von Anteilen in einen
anderen Teilfonds der Gesellschaft sind weiterhin
möglich. Falls die Größe des Teilfonds zu einem späteren
Zeitpunkt zu gering wird, um ein effizientes Management
zu gewährleisten, wird der Verwaltungsrat beschließen,
diesen Teilfonds wieder für neue Zeichnungen zu öffnen
oder den Teilfonds zu schließen und den Anteilsinhabern
die Möglichkeit zu bieten, ihre Anteile gebührenfrei in
Anteile eines anderen Teilfonds der Gesellschaft
umzutauschen.
USD
USD 12.500
4,5%
Keine
1% des Nettoinventarwerts
Der erste Geschäftstag jedes Monats (oder falls dieser
kein Geschäftstag in Luxemburg ist, am darauffolgenden
Geschäftstag) („Bewertungstag“).
Anhang I - Seite 26
Honorar des
Handelsverwalters
Verwaltungsgebühr
Honorar des
Handelsberaters und
Leistungshonorar
ISIN -Nummer
2% pro Jahr
vom Nettoinventarwert per jedem Bewertungstag, zahlbar
monatlich)
1% pro Jahr
vom Nettoinventarwert per jedem Bewertungstag, zahlbar
monatlich)
3% pro Jahr
vom Nettoinventarwert des Teilfonds-Kontos, für das der
Handelsberater zuständig ist, per jedem Bewertungstag,
monatlich zahlbar
Leistungshonorar: 25% der Konto-Handelsgewinne der
Vermögenswerte, die dem Handelsberater zugewiesen
wurden, wie angegeben im Kapitel „Honorar des
Handelsberaters“.
LU0067494376
Anhang I - Seite 27
Fact Sheet für den QUADRIGA SUPERFUND GCT FUTURES EUR
QUADRIGA GLOBAL CONSOLIDATED TRUST- FUTURES FUND EUR
(nachfolgend der „Superfund GCT Futures Fund EUR“)
FÜR ZEICHNUNGEN GESCHLOSSEN AM 31. MÄRZ 2005
Anlagestrategie
Wechselkursabsicherung
Darauffolgende Ausgabe,
Umwandlung und
Rücknahme von
Anteilen<0}
Mindesterstinvestition
und zu haltende
Mindeststumme
Ausgabeaufschlag
Rücknahmegebühr
Umwandlungsgebühr
Bewertungstag
Der Superfund GCT Futures Fund EUR handelt mit
einem breiten Spektrum von Futures und
Optionen.Darüber hinaus investiert der Handelsberater
für Rohstoffe nach eigenem freien Ermessen und in
Übereinstimmung mit den im vorliegenden
Verkaufsprospekt festgelegten Anlagebeschränkungen
einen Anteil von wenigstens 30% des Nettovermögens
dieses Teilfonds in verzinsliche Instrumente wie
beispielsweise Staatsanleihen, Bankeinlagen, am
Geldmarkt und in Anleihen investierende OGAW oder
andere problemlos liquidierbare Instrumente mit
erstklassiger Bonität.
Der Teilfonds sichert die zugrunde liegenden
Vermögenswerte mit Hilfe der im Kapitel
„Anlagebeschränkungen“ festgelegten Finanzinstrumente
gegen Währungsrisiken gegenüber der
Bewertungswährung ab.
Am 29. September 2004 beschloss der Verwaltungsrat,
diesen Teilfonds mit Wirkung ab dem 31. März 2005 für
weitere Zeichnungen zu schließen, da das verwaltete
Vermögen eine solche Höhe erreicht hatte, dass bei der
Platzierung von Orders an den verschiedenen
Terminmärkten die von der CFTC für einige der
gehandelten einzelnen Futures festgelegten Grenzen in
naher Zukunft hätten überschritten werden können. Die
Rücknahme und der Umtausch von Anteilen in einen
anderen Teilfonds der Gesellschaft sind weiterhin
möglich. Falls die Größe des Teilfonds zu einem späteren
Zeitpunkt zu gering wird, um ein effizientes Management
zu gewährleisten, wird der Verwaltungsrat beschließen,
diesen Teilfonds wieder für neue Zeichnungen zu öffnen
oder den Teilfonds zu schließen und den Anteilsinhabern
die Möglichkeit zu bieten, ihre Anteile gebührenfrei in
Anteile eines anderen Teilfonds der Gesellschaft
umzutauschen.
EUR 12.500
4.5%
Keine
1% des Nettoinventarwerts
Der erste Geschäftstag jedes Monats (oder falls dieser
Anhang I - Seite 28
Honorar des
Handelsverwalters
Verwaltungsgebühr
Honorar des
Handelsberaters und
Leistungshonorar
ISIN -Nummer
kein Geschäftstag in Luxemburg ist, am darauffolgenden
Geschäftstag) („Bewertungstag“).
2% pro Jahr
vom Nettoinventarwert per jedem Bewertungstag, zahlbar
monatlich)
1% pro Jahr
vom Nettoinventarwert per jedem Bewertungstag, zahlbar
monatlich
3% pro Jahr vom Nettoinventarwert des TeilfondsKontos, für das der Handelsberater zuständig ist, per
jedem Bewertungstag, monatlich zahlbar
Leistungshonorar: 25% der Konto-Handelsgewinne der
Vermögenswerte, die dem Handelsberater zugewiesen
wurden, wie angegeben im Kapitel „Honorar des
Handelsberaters“
LU0138077283
Anhang I - Seite 29
Fact Sheet
QUADRIGA SUPERFUND FUTURES B / USD
(nachstehend “Superfund B / USD”)
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM TEILFONDS
Anlagestrategie, Volatilität und Hebel
Der Superfund B/USD investiert in ein
breites Spektrum von Futures und
Optionen. Die Volatilität des Portfolios
dieses Fonds ist höher als jene des
Superfund A/USD und geringer als jene
des Teilfonds Superfund C/USD. Die
angestrebte Volatilität des Superfund
B/USD beträgt 30% per annum. Die
angestrebte Volatilität pro Jahr ist definiert
als die beabsichtigte PerformanceAbweichung von einer theoretischen
durchschnittlichen NIW-Entwicklung im
Jahresverlauf. Die Volatilität ist der
relative Satz, zu dem sich der Preis eines
Anteils des Teilfonds mit der Zeit
verändert, und dient zur Beschreibung der
Risikostufe einer Kapitalanlage. Die
Volatilität ergibt sich aus der Berechnung
der Standardabweichung einer Gruppe von
Werten im Zeitverlauf und gibt an, wie
sehr der Wert eines Fonds von seinem
Durchschnittswert abweicht. Je größer die
Abweichung, um so volatiler und
risikoreicher der Fonds.
Zumindest 35% des Vermögens von
Superfund B/USD wird in Staatsanleihen,
Geldmarktinstrumente, am Geldmarkt und
in Anleihen investierende OGAW oder
ähnliche Wertpapiere und Instrumente mit
kurzer Laufzeit von Emittenten mit sehr
hohem Ranking angelegt werden.
Anlegerprofil
Superfund B/USD hat eine risikoreichere
Anlagestrategie als Superfund A/USD.
Dieser Teilfonds verlangt nach einer
größeren Risikoverträglichkeit und daher
nur für Langzeitanleger geeignet, die an
die Risiken derivativer Anlageinstrumente
Anhang I - Seite 30
gewöhnt sind. Der Teilfonds strebt sowohl
mittelals
auch
langfristige
Kapitalzuwächse für USD-Anleger an. Da
Superfund B/USD eine sehr geringe
Korrelation
zu
traditionellen
Anlageformen wie Aktien und Anleihen
aufweist, ist dieser Teilfonds aufgrund
seiner Eigenschaft, das Risiko zu streuen
und gleichzeitig die Chancen auf höhere
Renditen zu steigern, die ideale Ergänzung
in einem ausgewogenen Portfolio.
Absicherung des Währungsrisikos
Erstausgabe
Erstausgabekurs
Darauffolgende Ausgabe, Umwandlung
und Rücknahme von Anteilen
Bewertungswährung
Ausgabeaufschlag
Rücknahmegebühr
Umwandlungsgebühr
Honorar des Handelsverwalters
Alle potentiellen Anleger des Teilfonds
Superfund B/USD sollten bedenken, dass
aufgrund
der
verwendeten
Handelsstrategie
und
der
Marktgegebenheiten zeitweilige Verluste
des Nettoinventarwerts von bis zu 30-35%
regelmäßig auftreten können. Es kann
nicht garantiert werden, dass die Verluste
auf diese Prozentsätze begrenzt sind.
Daher sollten interessierte Anteilsinhaber
das Kapitel „Risikohinweise“ genau lesen,
bevor sie in diesen Teilfonds investieren.
Der
Teilfonds
sichert
die
zugrundeliegenden
Vermögenswerte
gegen Währungsrisiken hinsichtlich seiner
Bewertungswährung
durch
die
in
„Anlagebeschränkungen” beschriebenen
Finanzinstrumente ab.
2. November 2004
USD 1.000
Anteile können an jedem Bewertungstag
gemäß den in den Kapiteln „Ausgabe von
Anteilen“, „Rücknahme von Anteilen“ und
„Umwandlung
von
Anteilen“
beschriebenen
Regeln
ausgegeben,
zurückgenommen
und
umgewandelt
werden.
USD
4,5%
bis zu 2% des Nettoinventarwerts
(für eine Behaltezeit von weniger als 1
Jahr)
1% des Nettoinventarwerts
2% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
Anhang I - Seite 31
Managementgebühr
Honorar des Handelsberaters und
Leistungshonorar:
1% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
3% pro Jahr des Nettoinventarwerts des
Teilfonds-Kontos,
für
das
der
Handelsberater zuständig ist, per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar.
Leistungsgebühr: 30% der KontoHandelsgewinne der Vermögenswerte, die
dem Handelsberater zugewiesen wurden,
wie beschrieben in Kapitel „Honorar des
Handelsberaters“.
Anhang I - Seite 32
BESONDERE INFORMATIONEN ZU DEN ANTEILSKLASSEN
KLASSE R
KLASSE I
GOLDAnteilsklasse
Jeweils der erste
Geschäftstag im
Monat.
Bewertungstag
Jeweils der erste
Geschäftstag im
Monat.
Mindestinvestition
USD 10.000
Wöchentlich
mittwochs, wenn
der Mittwoch ein
Geschäftstag ist,
oder am
darauffolgenden
Geschäftstag
sowie an jedem
ersten
Geschäftstag im
Monat. Fällt der
erste Geschäftstag
eines Monats
nicht auf den
Mittwoch der
ersten Woche
dieses Monats, ist
nur der erste
Geschäftstag
dieser Woche ein
Bewertungstag.<0}
USD 1.000.000
USD 50.000
Zu haltende
Mindestsumme (nach
USD 5.000
USD 500.000
USD 50.000
Teilrücknahme)
Mindestfolgeinvestition USD 5.000
USD 5.000
Mindestrücknahme
LU0199180257
ISIN-Nummern
10 Anteile
10 Anteile
LU0302258214
USD 5.000
USD 5.000
LU0302258487
Anhang I - Seite 33
Besondere Risikohinweise für Gold-Anteilsklassen:
Zusätzlich zu den Handelsergebnissen der Superfund A Handelsstrategie hat auch die
Entwicklung des USD-Goldpreises direkten Einfluss auf den Wert der GoldAnteilsklasse. Das bedeutet, dass bei Bestehen einer vollständigen Absicherung ein
Anstieg des USD-Goldpreises um 5% zu einem Anstieg des Nettoinventarwerts (NIW)
Ihrer Anlage in der Gold-Anteilsklasse um 5% führt. Umgekehrt führt ein Rückgang des
USD-Goldpreises um 5% zu einem Rückgang des NIW um 5%.
Ist aufgrund der Anlagebeschränkungen eine vollständige Absicherung des Vermögens
der Gold-Anteilsklasse gegen Goldpreisschwankungen nicht möglich, wird die
Absicherungsposition möglichst nah an der erwünschten vollständigen Absicherung
gehalten, ohne dabei Vermögenswerte zu sperren, die für die allgemein angewandte
Handelsstrategie benötigt werden, der im Handelsprozess stets Vorrang einzuräumen
ist.
ES
KANN
NICHT
GARANTIERT
WERDEN,
DASS
DER
GESAMTANLAGEERLÖS
DER
GOLD-ANTEILSKLASSE
STETS
VOLLSTÄNDIG GEGENÜBER DEM GOLDPREIS ABGESICHERT IST.
Da der Goldpreis innerhalb kurzer Zeit erheblichen Schwankungen unterliegen kann,
kann die Gold-Anteilsklasse volatiler sein als andere Arten von Anlagen. Der Goldpreis
wird durch zahlreiche unkontrollierbare Faktoren beeinflusst, darunter:
•
•
•
•
•
•
•
unvorhersehbare Änderungen der Geldpolitik sowie der wirtschaftlichen und
politischen Lage in Ländern in aller Welt,
Erwartungen der Anleger im Hinblick auf die künftigen Inflationsraten und die
Entwicklung der weltweiten Aktien-, Finanz- und Immobilienmärkte,
das weltweite Verhältnis aus Goldnachfrage und -angebot, das durch Faktoren
wie Goldminen-Fördermengen und Netto-Terminverkäufe der Goldproduzenten,
Käufe und Verkäufe durch Zentralbanken, die Schmucknachfrage und das
Angebot an Altschmuck, die Nettonachfrage von Anlegern und die Nachfrage
seitens der Industrie beeinflusst wird,
der Anteil des weltweiten Angebots in der Hand von Besitzern großer
Goldmengen, darunter staatliche Stellen und Zentralbanken; falls zum Beispiel
Russland oder ein anderer Besitzer großer Goldmengen beschließen sollte, einen
Teil seiner Goldreserven zu verkaufen, würde das Angebot steigen und der Preis
in der Regel sinken,
Zinsen und Wechselkurse, vor allem die Stärke des US-Dollar und das
Vertrauen in den US-Dollar, sowie Anlage- und Handelsaktivitäten von
Hedgefonds, Rohstofffonds und anderen Spekulanten,
die Lage von Reserven und Bergbauanlagen großer Produzenten, da
wirtschaftliche, politische oder sonstige Vorkommnisse, von denen einer der
großen Produzenten betroffen ist, massive Auswirkungen auf den Goldpreis
haben könnten,
Umweltschutz-, Arbeits- oder sonstige Kosten in Bergbau und Produktion sowie
Änderungen der Gesetze betreffend den Bergbau, die Produktion oder den
Verkauf.
Anhang I - Seite 34
Ein Rückgang des USD-Preises von Gold-Futures oder –Terminkontrakten infolge
dieser Risikofaktoren oder anderer potenzieller Faktoren, die sich unmittelbar auf
den Goldpreis auswirken können, haben einen direkten Einfluss auf den NIW der
Gold-Anteilsklasse.
EIN RÜCKGANG DES GOLDPREISES VERRINGERT UNMITTELBAR DEN
NETTOINVENTARWERT (IN USD UND ANDEREN WÄHRUNGEN) DER
GOLD-ANTEILSKLASSE.
Anhang I - Seite 35
Fact Sheet
QUADRIGA SUPERFUND FUTURES B / EUR
(nachstehend “Superfund B /EUR”)
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM TEILFONDS
Anlagestrategie, Volatilität und Hebel
Der Superfund B/EUR investiert in ein
breites Spektrum von Futures und
Optionen. Die Volatilität des Portfolios
dieses Fonds ist höher als jene des
Superfund A/EUR und geringer als jene
des Teilfonds Superfund C/EUR. Die
angestrebte Volatilität des Superfund
B/EUR beträgt 30% per annum. Die
angestrebte Volatilität pro Jahr ist definiert
als die beabsichtigte PerformanceAbweichung von einer theoretischen
durchschnittlichen NIW-Entwicklung im
Jahresverlauf. Die Volatilität ist der
relative Satz, zu dem sich der Preis eines
Anteils des Teilfonds mit der Zeit
verändert, und dient zur Beschreibung der
Risikostufe
einer
Kapitalanlage.Die
Volatilität ergibt sich aus der Berechnung
der Standardabweichung einer Gruppe von
Werten im Zeitverlauf und gibt an, wie
sehr der Wert eines Fonds von seinem
Durchschnittswert abweicht. Je größer die
Abweichung, um so volatiler und
risikoreicher der Fonds.
Zumindest 35% des Vermögens von
Superfund B/EUR wird in Staatsanleihen,
Geldmarktinstrumente
oder
ähnliche
Wertpapiere und Instrumente mit kurzer
Laufzeit von Emittenten mit sehr hohem
Ranking angelegt werden.
Anlegerprofil
Superfund B/EUR hat eine risikoreichere
Anlagestrategie als Superfund A. Dieser
Teilfonds verlangt nach einer größeren
Risikoverträglichkeit und daher nur für
Langzeitanleger geeignet, die an die
Risiken derivativer Anlageinstrumente
gewöhnt sind.
Der Teilfonds strebt sowohl mittel- als
auch langfristige Kapitalzuwächse für
Anhang I - Seite 36
EUR-Anleger an. Da Superfund B/EUR
eine sehr geringe Korrelation zu
traditionellen Anlageformen wie Aktien
und Anleihen aufweist, ist dieser Teilfonds
aufgrund seiner Eigenschaft, das Risiko zu
streuen und gleichzeitig die Chancen auf
höhere Renditen zu steigern, die ideale
Ergänzung in einem ausgewogenem
Portfolio.
Absicherung des Währungsrisikos
Erstausgabe
Erstausgabekurs
Darauffolgende Ausgabe, Umwandlung
und Rücknahme von Anteilen
Bewertungswährung
Rücknahmegebühr
Umwandlungsgebühr
Honorar des Handelsverwalters
Managementgebühr
Alle potentiellen Anleger des Teilfonds
Superfund B/EUR sollten bedenken, dass
aufgrund
der
verwendeten
Handelsstrategie
und
der
Marktgegebenheiten zeitweilige Verluste
des Nettoinventarwerts von bis zu 30-35%
regelmäßig auftreten können. Es kann
nicht garantiert werden, dass die Verluste
auf diese Prozentsätze begrenzt sind.
Daher sollten interessierte Anteilsinhaber
das Kapitel „Risikohinweise“ genau lesen,
bevor sie in diesen Teilfonds investieren.
Der
Teilfonds
sichert
die
zugrundeliegenden
Vermögenswerte
gegen Währungsrisiken hinsichtlich seiner
Bewertungswährung
durch
die
in
„Anlagebeschränkungen” beschriebenen
Finanzinstrumente ab.
2. November 2004
EUR 1.000
Anteile können an jedem Bewertungstag
gemäß den in den Kapiteln „Ausgabe von
Anteilen“, „Rücknahme von Anteilen“ und
„Switchen von Anteilen“ beschriebenen
Regeln ausgegeben, zurückgenommen und
umgewandelt werden.
EUR
2% des Nettoinventarwerts
(für eine Behaltezeit von weniger als 1
Jahr)
1% des Nettoinventarwerts
2% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
1% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
Anhang I - Seite 37
Honorar des Handelsberaters und
Leistungshonorar
3% pro Jahr des Nettoinventarwerts des
Teilfonds-Kontos,
für
das
der
Handelsberater zuständig ist, per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar
Leistungsgebühr: 30% der KontoHandelsgewinne der Vermögenswerte, die
dem Handelsberater zugewiesen wurden,
wie beschrieben in Kapitel „Honorar des
Handelsberaters“.
Anhang I - Seite 38
BESONDERE INFORMATIONEN ZU DEN ANTEILSKLASSEN
KLASSE R
KLASSE I
Bewertungstag
Jeweils der erste
Geschäftstag im Monat.
Mindestinvestition
USD 10.000
Wöchentlich mittwochs,
wenn der Mittwoch ein
Geschäftstag ist, oder am
darauffolgenden
Geschäftstag sowie an jedem
ersten Geschäftstag im
Monat. Fällt der erste
Geschäftstag eines Monats
nicht auf den Mittwoch der
ersten Woche dieses Monats,
ist nur der erste Geschäftstag
dieser Woche ein
Bewertungstag.<0}
USD 1.000.000
Zu haltende
Mindestsumme (nach
USD 5.000
USD 500.000
Teilrücknahme)
Mindestfolgeinvestition USD 5.000
USD 5.000
Mindestrücknahme
LU0199180414
ISIN-Nummern
10 Anteile
10 Anteile
LU0302257083
Anhang I - Seite 39
Fact Sheet
QUADRIGA SUPERFUND FUTURES C / USD
(nachstehend “Superfund C / USD”)
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM TEILFONDS
Anlagestrategie, Volatilität und Hebel
Der Superfund C/USD investiert in ein
breites Spektrum von Futures und
Optionen. Die Volatilität des Portfolios
dieses Fonds ist etwas höher als jene des
Superfund B/USD und bedeutend höher
als jene des Teilfonds Superfund A/USD.
Die angestrebte Volatilität des Superfund
C/USD beträgt 40% per annum. Die
angestrebte Volatilität pro Jahr ist definiert
als die beabsichtigte PerformanceAbweichung von einer theoretischen
durchschnittlichen NIW-Entwicklung im
Jahresverlauf. Die Volatilität ist der
relative Satz, zu dem sich der Preis eines
Anteils des Teilfonds mit der Zeit
verändert, und dient zur Beschreibung der
Risikostufe einer Kapitalanlage. Die
Volatilität ergibt sich aus der Berechnung
der Standardabweichung einer Gruppe von
Werten im Zeitverlauf und gibt an, wie
sehr der Wert eines Fonds von seinem
Durchschnittswert abweicht. Je größer die
Abweichung, um so volatiler und
risikoreicher der Fonds.
Zumindest 30% des Vermögens von
Superfund C/USD wird in Staatsanleihen,
Geldmarktinstrumente, am Geldmarkt
oder in Anleihen investierende OGAW
oder
ähnliche
Wertpapiere
und
Instrumente mit kurzer Laufzeit von
Emittenten mit sehr hohem Ranking
angelegt werden.
Anlegerprofil
Superfund C/USD hat eine hochriskante
Anlagestrategie. Dieser Teilfonds ist nur
für institutionelle Anleger oder Personen
mit großem Vermögen gedacht, die es sich
leisten können, ihre gesamte Investition zu
verlieren.
Der Teilfonds strebt sowohl mittel- als
Anhang I - Seite 40
auch langfristige Kapitalzuwächse für
USD-Anleger an. Da Superfund C/USD
eine sehr geringe Korrelation zu
traditionellen Anlageformen wie Aktien
und Anleihen aufweist, ist dieser Teilfonds
aufgrund seiner Eigenschaft, das Risiko zu
streuen und gleichzeitig die Chancen auf
höhere Renditen zu steigern, die ideale
Ergänzung in einem ausgewogenem
Portfolio.
Alle potentiellen Anleger des Teilfonds
Superfund C/USD sollten bedenken, dass
aufgrund
der
verwendeten
Handelsstrategie
und
der
Marktgegebenheiten zeitweilige Verluste
des Nettoinventarwerts von bis zu 40-45%
regelmäßig auftreten können. Es kann
nicht garantiert werden, dass die Verluste
auf diese Prozentsätze begrenzt sind.
Daher sollten interessierte Anteilsinhaber
das Kapitel „Risikohinweise“ genau lesen,
bevor sie in diesen Teilfonds investieren.
Absicherung des Währungsrisikos
Erstausgabe
Erstausgabekurs
Darauffolgende Ausgabe, Umwandlung
und Rücknahme von Anteilen
Bewertungswährung
Ausgabeaufschlag
Rücknahmegebühr
Umwandlungsgebühr
Honorar des Handelsverwalters
Der
Teilfonds
sichert
die
zugrundeliegenden
Vermögenswerte
gegen Währungsrisiken hinsichtlich seiner
Bewertungswährung
durch
die
in
„Anlagebeschränkungen” beschriebenen
Finanzinstrumente ab.
2. November 2004
USD 1.000
Anteile können an jedem Bewertungstag
gemäß den in den Kapiteln „Ausgabe von
Anteilen“, „Rücknahme von Anteilen“ und
„Umwandlung
von
Anteilen“
beschriebenen
Regeln
ausgegeben,
zurückgenommen
und
umgewandelt
werden.
USD
4,5%
bis zu 2% des Nettoinventarwerts
(für eine Behaltezeit von weniger als 1
Jahr)
1% des Nettoinventarwerts
2% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Anhang I - Seite 41
Managementgebühr
Honorar des Handelsberaters und
Leistungshonorar
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
1% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
3% pro Jahr des Nettoinventarwerts des
Teilfonds-Kontos,
für
das
der
Handelsberater zuständig ist, per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar
Leistungsgebühr: 35% der KontoHandelsgewinne der Vermögenswerte, die
dem Handelsberater zugewiesen wurden,
wie beschrieben in Kapitel „Honorar des
Handelsberaters“.
Anhang I - Seite 42
BESONDERE INFORMATIONEN ZU DEN ANTEILSKLASSEN
KLASSE R
KLASSE I
Bewertungstag
Jeweils der erste
Geschäftstag im Monat.
Mindestinvestition
USD 100.000
Wöchentlich mittwochs,
wenn der Mittwoch ein
Geschäftstag ist, oder am
darauffolgenden
Geschäftstag sowie an jedem
ersten Geschäftstag im
Monat. Fällt der erste
Geschäftstag eines Monats
nicht auf den Mittwoch der
ersten Woche dieses Monats,
ist nur der erste Geschäftstag
dieser Woche ein
Bewertungstag.
USD 1.000.000
Zu haltende
Mindestsumme
USD 50.000
USD 500.000
(nach Teilrücknahme)
Mindestfolgeinvestition USD 50.000
USD 50.000
Mindestrücknahme
LU0199181222
ISIN-Nummern
10 Anteile
10 Anteile
LU0302258644
Anhang I - Seite 43
Fact Sheet
QUADRIGA SUPERFUND FUTURES C / EUR
(nachstehend “Superfund C /EUR”)
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM TEILFONDS
Anlagestrategie, Volatilität und Hebel
Der Superfund C/EUR investiert in ein
breites Spektrum von Futures und
Optionen. Die Volatilität des Portfolios
dieses Fonds ist etwas höher als jene des
Superfund B/EUR und bedeutend höher
als jene des Teilfonds Superfund A/EUR.
Die angestrebte Volatilität des Superfund
C/EUR beträgt 40% per annum. Die
angestrebte Volatilität pro Jahr ist definiert
als die beabsichtigte PerformanceAbweichung von einer theoretischen
durchschnittlichen NIW-Entwicklung im
Jahresverlauf. Die Volatilität ist der
relative Satz, zu dem sich der Preis eines
Anteils des Teilfonds mit der Zeit
verändert, und dient zur Beschreibung der
Risikostufe einer Kapitalanlage. Die
Volatilität ergibt sich aus der Berechnung
der Standardabweichung einer Gruppe von
Werten im Zeitverlauf und gibt an, wie
sehr der Wert eines Fonds von seinem
Durchschnittswert abweicht. Je größer die
Abweichung, um so volatiler und
risikoreicher der Fonds.
Zumindest 30% des Vermögens von
Superfund C/EUR wird in Staatsanleihen,
Geldmarktinstrumente
oder
ähnliche
Wertpapiere und Instrumente mit kurzer
Laufzeit von Emittenten mit sehr hohem
Ranking angelegt werden.
Anlegerprofil
Superfund C/EUR hat eine hochriskante
Anlagestrategie. Dieser Teilfonds ist nur
für institutionelle Anleger oder Personen
mit großem Vermögen gedacht, die es sich
leisten können, ihre gesamte Investition zu
verlieren.
Der Teilfonds strebt sowohl mittel- als
Anhang I - Seite 44
auch langfristige Kapitalzuwächse für
EUR-Anleger an. Da Superfund C/EUR
eine sehr geringe Korrelation zu
traditionellen Anlageformen wie Aktien
und Anleihen aufweist, ist dieser Teilfonds
aufgrund seiner Eigenschaft, das Risiko zu
streuen und gleichzeitig die Chancen auf
höhere Renditen zu steigern, die ideale
Ergänzung in einem ausgewogenen
Portfolio.
Alle potentiellen Anleger des Teilfonds
Superfund C/EUR sollten bedenken, dass
aufgrund
der
verwendeten
Handelsstrategie
und
der
Marktgegebenheiten zeitweilige Verluste
des Nettoinventarwerts von bis zu 40-45%
regelmäßig auftreten können. Es kann
nicht garantiert werden, dass die Verluste
auf diese Prozentsätze begrenzt sind.
Daher sollten interessierte Anteilsinhaber
das Kapitel „Risikohinweise“ genau lesen,
bevor sie in diesen Teilfonds investieren.
Absicherung des Währungsrisikos
Erstausgabe
Erstausgabekurs
Darauffolgende Ausgabe, Umwandlung
und Rücknahme von Anteilen
Bewertungswährung
Ausgabeaufschlag
Rücknahmegebühr
Umwandlungsgebühr
Honorar des Handelsverwalters
Der
Teilfonds
sichert
die
zugrundeliegenden
Vermögenswerte
gegen Währungsrisiken hinsichtlich seiner
Bewertungswährung
durch
die
in
„Anlagebeschränkungen” beschriebenen
Finanzinstrumente ab.
2. November 2004
EUR 1.000
Anteile können an jedem Bewertungstag
gemäß den in den Kapiteln „Ausgabe von
Anteilen“, „Rücknahme von Anteilen“ und
„Umwandlung
von
Anteilen“
beschriebenen
Regeln
ausgegeben,
zurückgenommen
und
umgewandelt
werden.
EUR
4,5%
bis zu 2% des Nettoinventarwerts
(für eine Behaltedauer von weniger als 1
Jahr)
1% des Nettoinventarwerts
2% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Anhang I - Seite 45
Managementgebühr
Honorar des Handelsberaters und
Leistungshonorar
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
1% pro Jahr
(des Nettoinventarwerts per jedem
Bewertungstag und monatlich zahlbar)
3% pro Jahr des Nettoinventarwerts des
Teilfonds-Kontos,
für
das
der
Handelsberater zuständig ist, per jedem
Bewertungstag
Leistungsgebühr: 35% der KontoHandelsgewinne der Vermögenswerte, die
dem Handelsberater zugewiesen wurden,
wie beschrieben in Kapitel „Honorar des
Handelsberaters“.
Anhang I - Seite 46
BESONDERE INFORMATIONEN ZU DEN ANTEILSKLASSEN
KLASSE R
KLASSE I
Bewertungstag
Jeweils der erste
Geschäftstag im Monat.
Mindestinvestition
USD 100.000
Wöchentlich mittwochs,
wenn der Mittwoch ein
Geschäftstag ist, oder am
darauffolgenden
Geschäftstag sowie an jedem
ersten Geschäftstag im
Monat. Fällt der erste
Geschäftstag eines Monats
nicht auf den Mittwoch der
ersten Woche dieses Monats,
ist nur der erste Geschäftstag
dieser Woche ein
Bewertungstag.
USD 1.000.000
Zu haltende
Mindestsumme
USD 50.000
USD 500.000
(nach Teilrücknahme)
Mindestfolgeinvestition USD 50.000
USD 50.000
Mindestrücknahme
LU0199181651
ISIN-Nummern
10 Anteile
10 Anteile
LU0302257323
Anhang I - Seite 47
Anhang II
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
FÜR DEN VERTRIEB VON ANTEILEN
IN ÖSTERREICH
Jänner 2008
73
Repräsentant in Österreich
Die Gesellschaft ernannte die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft
Zentrale Bregenz, Hypo-Passage 1, 6900 Bregenz, Österreich, mit Wirkung ab 01.01.2008 zu
ihrem österreichischen Repräsentanten gemäß § 29 Investmentfondsgesetz 1993 („InvFG“).
Der Repräsentant vertritt die Gesellschaft in Österreich gerichtlich und außergerichtlich.
Zahlstelle in Österreich
Die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft Zentrale Bregenz, HypoPassage 1, 6900 Bregenz, Österreich, ist mit Wirkung ab 01.01.2008 auch österreichische
Zahlstelle der Gesellschaft. Sämtliche Zahlungen an Aktionäre in Österreich, sowie die
Rücknahme von Aktien, erfolgen über die österreichische Zahlstelle. Rücknahmeanträge
können bei der österreichischen Zahlstelle gestellt werden.
Angaben über die auf den Kapitalanlagefonds anwendbaren österreichischen
Steuervorschriften
Die in diesem Prospekt angeführten Informationen über die Besteuerung der Fondsanteile
decken nur eine allgemeingültige Betrachtungsweise ab. Es können auf Basis dieser
Informationen keine Rückschlüsse auf die individuelle Besteuerung der einzelnen
Anteilsinhaber gezogen werden. Die endgültige Beurteilung steuerlicher Fragen in bezug auf
den einzelnen Anleger kann daher nur ein Steuerberater abgeben.
Weiters wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Änderungen der Rechtslage,
Rechtsprechung und Verwaltungspraxis die folgenden Aussagen beeinflussen können.
Bei dem Fonds handelt es sich um einen ausländischen Kapitalanlagefonds im Sinne des § 42
InvFG, dessen Anteile in Österreich öffentlich angeboten werden dürfen und dessen
ausschüttungsgleiche Erträge durch die Deloitte Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1, A1013 Wien, als in Österreich ansässigem steuerlichem Vertreter gegenüber den
österreichischen Abgabenbehörden im Sinne des § 40 Abs 2 Ziff. 2 InvFG bestellt ist,
nachgewiesen werden. Die Ausschüttungen sowie die ausschüttungsgleichen Erträge der
einzelnen Fonds unterliegen in Österreich der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerpflicht.
Gemäß § 40 Abs. 2 Ziff. 1 InvFG iVm § 42 InvFG gelten spätestens vier Monate nach Ende
des Geschäftsjahres die nach Abzug der dafür anfallenden Kosten vereinnahmten Zinsen,
Dividenden, ausschüttungsgleiche Erträge von im Fondsvermögen befindlichen Anteilen an
anderen in- oder ausländischen Kapitalanlagefonds, Substanzgewinne bei nicht im
Betriebsvermögen gehaltenen Anteilscheinen, und sonstige Erträge an die Anteilinhaber in
dem aus dem Anteilsrecht sich ergebenden Ausmaß als ausgeschüttet (ausschüttungsgleiche
Erträge).
Gemäß § 40 Abs. 1 InvFG iVm § 42 InvFG gelten für nicht im Betriebsvermögen gehaltenen
Anteilsscheine ausländischer Investmentfonds 20% der realisierten Substanzgewinne aus
Aktien, Aktienderivaten sowie Waren- und Termingeschäften als Einkünfte aus Spekulationsgeschäften und sind einer 25%igen Besteuerung zu unterwerfen, gleich, ob diese
Substanzgewinne thesauriert oder ausgeschüttet werden Die übrigen 80% der
Substanzgewinne aus Aktien und Aktienderivaten, sowie 100% der Substanzgewinne aus
Renten und Rentenderivaten sind steuerfrei, sofern die Anteilsscheine nicht im
Anhang II - Seite
2
Betriebsvermögen gehalten werden. Der Anteilsinhaber, der die Anteilsscheine im
Privatvermögen hält, muss somit die steuerpflichtigen ausschüttungsgleichen Erträge und
20% der realisierten Substanzgewinne aus Aktien und Aktienderivaten in seine
Einkommenssteuererklärung aufnehmen. Diese Einkünfte werden mit einem 25%-igen
Steuersatz versteuert. Die Einkommensteuer für Substanzgewinne und für die
ausschüttungsgleichen Erträge gilt damit als abgegolten. Beim betrieblichen Anleger
unterliegen die gesamten Substanzgewinne, sowie die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.
Allfällige Ausschüttungen an die Anleger unterliegen der 25%-igen Kapitalertragsteuer. Mit
Abzug der Kapitalertragsteuer ist beim privaten Anleger die Einkommensteuer abgegolten.
Im Falle eines Auslandsdepots wird im Veranlagungsweg ein 25%-iger Sondersteuersatz
(§ 37 Abs 8 EstG) erhoben.
In § 42 Abs 4 InvFG ist eine zusätzliche Abzugsbesteuerung (Sicherungssteuer) vorgesehen.
Die depotführende Bank muss zum 31.12. eines jeden Jahres 1,5 % vom letzten im
Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis einbehalten und als Kapitalertragsteuer abführen.
Bei unterjährigen Verkauf oder Übertrag ins Ausland ist als Basis für die von der Bank
abzuziehende Kapitalertragsteuer 0,5% je angefangenem Kalendermonat vom
Rücknahmepreis anzusetzen, davon sind wieder 25% Kapitalertragsteuer zu berechnen. Der
Abzug der Sicherungssteuer führt nicht zur Endbesteuerung, diese Steuer kann aber im
Rahmen der Veranlagung auf die Steuerschuld angerechnet werden. Die Sicherungssteuer
unterbleibt, wenn der Steuerpflichtige der depotführenden Bank eine Bestätigung der
Abgabenbehörde vorlegt, dass er seiner Offenlegungspflicht in Bezug auf die konkreten
ausländischen Fondsanteil nachgekommen ist.
Bei Veräußerung eines Anteilsrechtes ist ein auf den Veräußerungszeitpunkt bezogener
(taggenauer) Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge vorzulegen. Fehlt ein solcher, hat
eine Schätzung gem. § 184 BAO zu erfolgen; dabei ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem
bei der Veräußerung und dem letzten im abgeschlossenen Kalenderjahr festgesetzten
Rücknahmepreis, mindestens aber 0,8 % des bei der Veräußerung festgesetzten
Rücknahmepreises für jeden angefangenen Monat des im Zeitpunkt der Veräußerung
laufenden Kalenderjahres anzusetzen. Es bestehen keine Bedenken, von einer Schätzung
abzusehen, wenn der Anteilsinhaber die ausschüttungsgleichen Erträge auf einen späteren
Zeitpunkt (unter Umständen zum Ende des Geschäftsjahres) nachweist (vgl. Rz 323 ff InvFRL 2003).
Aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes 2004 (BGBl. I 180/2004) unterliegen ab 1. Juli
2005 die im Privatvermögen steuerpflichtigen Substanzgewinne sowie die ausschüttungsgleichen Erträge einem Kapitalertragsteuerabzug durch die kuponauszahlende Stelle, wenn
und sofern die Kapitalertragssteuer auf die direkt oder indirekt vereinnahmten Zinserträge
gemäß § 93 Abs 2 Z 3 sowie § 93 Abs 3 Z 1 bis 3 EStG (Einkommensteuergesetz) inklusive
Ertragsausgleich auf täglicher Basis sowie die Kapitalertragsteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge einmal jährlich durch die ausländische Kapitalanlagegesellschaft im Wege
der Meldestelle (Oesterreichische Kontrollbank) veröffentlicht (vgl. § 93 Abs 3 Z 5, § 95 Abs
2 EStG idF BGBl. I 180/2004 sowie § 40 InvFG idF BGBl. I 180/2004). Erfolgen die obgenannte Veröffentlichung und die Meldung durch die ausländische Kapitalgesellschaft, ist
ein Unterbleiben der Sicherungssteuer vorgesehen.
Im besonderen ist im Privatvermögen die Spekulationsfrist von einem Jahr für An- und
Verkäufe von Wertpapieren zu beachten (§ 30 EStG).
Anhang II - Seite
3
Veröffentlichung von Preisen in Österreich
Der Ausgabe- und Rücknahmepreis wird täglich in der Tageszeitung „Der Standard“
veröffentlicht; sonstige Veröffentlichungen erfolgen im Amtsblatt zur „Wiener Zeitung“.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen gegen QUADRIGA SUPERFUND SICAV oder gegen die
Vertriebsgesellschaft, die auf den Vertrieb von Anteilen in Österreich Bezug haben, ist das
sachlich zuständige Gericht für Wien I. zuständig. Die Klageschrift sowie alle sonstigen
Schriftstücke können der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft
Zentrale Bregenz Hypo-Passage 1, 6900 Bregenz, Österreich, zugestellt werden.
Rücktrittsrecht
Hat ein Verbraucher eine Vertragserklärung zu Anteilen dieses Investmentfonds weder in den
vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd genützten Räumen noch bei
einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so
kann der Verbraucher von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten.
Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer
Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieses Hinweises zu laufen.
Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamtkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der
Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmens enthält,
dem Unternehmer oder dessen Beauftragten der an der Vertragsverhandlung mitgewirkt hat,
mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen läßt, daß der Verbraucher das
Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Zur Wahrung der Frist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes.
Gemäß § 63 Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 kommt beim Erwerb von Anteilen an Kapitalanlagefonds das Rücktrittsrecht gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz auch zur Anwendung,
wenn der Verbraucher selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen
Beauftragten zwecks Schließung des Vertrages angebahnt hat.
Sonstiges
Der deutsche Wortlaut ist für diesen Verkaufsprospekt und alle sonstigen Unterlagen und
Veröffentlichungen maßgeblich.
Der Prospekt und die Satzung der Gesellschaft sowie die geprüften Rechenschaftsberichte und
die ungeprüften Halbjahresberichte liegen zur Einsichtnahme bei der Vorarlberger Landesund Hypothekenbank Aktiengesellschaft Zentrale Bregenz Hypo-Passage 1, 6900 Bregenz,
Österreich, auf.
Der aktuelle Jahresbericht, beziehungsweise der Halbjahresbericht, sofern der Stichtag für den
Jahresbericht bei Aushändigung dieses Prospektes mehr als neun Monate zurück liegt, ist
diesem Prospekt beigefügt.
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QUADRIGA SUPERFUND SICAV unterliegt weder der Aufsicht des Bundesministeriums
für Finanzen, der Finanzmarktaufsicht noch einer anderen staatlichen Aufsicht durch eine
österreichische Behörde.
Die Aussetzung der Rückzahlung des Rücknahmepreises muss der österreichischen
Finanzmarktaufsichtsbehörde mitgeteilt werden.
Das Eigenkapital der Depotbank, der CACEIS Bank Luxembourg, betrug zum 31.12.2006
unter Einschluss des Jahresgewinnes EUR 74.298.021,--.
Die Gesellschaft darf die zum Fondsvermögen gehörenden Wertpapiere und Forderungen
nicht verpfänden oder sonst belasten, es sei denn, es handelt sich um Kreditaufnahmen.
Die Gesellschaft darf keine Geschäfte zu Lasten des Fondsvermögens vornehmen, die den
Verkauf nicht zum Fondsvermögen gehörender Wertpapiere zum Gegenstand haben.
Die Teilfonds veranlagen in derivativen Produkten gemäß § 21 InvFG, welche ein
erhebliches Risiko für den Anleger darstellen können.
Bisherige Wertentwicklung der verschiedenen Teilfonds
Bisherige Ergebnisse der Kapitalanlagefonds
Hinzuweisen ist, dass die Berechnung der Ausgabe- und Rücknahmepreise nicht durch die
Quadriga Superfund SICAV selbst, sondern durch deren Depotbank, CACEIS Bank
Luxemburg, erfolgt. Der Handelsberater der Fonds orientiert sich bei seinen Investitionsentscheidungen an keinerlei Benchmark, ebenso erfolgt die Berechnung der verschiedenen
Gebühren gänzlich unabhängig von einer Benchmark.
Quadriga Superfund Futures A EUR
Anteilsklasse R:
Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.11.2004 geöffnet. Die Wertentwicklung im
Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.1. bis 31.12.2007 betrug - 3,10 %. Die
3 Jahresperformance dieser Anteilsklasse betrug zum 31.12.2007 - 14,73 %. Infolge
Handelsbeginns im Jahre 2004 bestehen noch keinerlei Angaben über eine Performance in
einem Zeitraum von 5 und 10 Jahren.
Anteilsklasse I:
Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.10.2007 geöffnet. Die Wertentwicklung im
Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.10. bis 31.12.2007 betrug + 6,06 %. Infolge
Handelsbeginns im Jahre 2007 bestehen noch keinerlei Angaben über eine Performance in
einem Zeitraum von 3, 5 und 10 Jahren.
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Quadriga Superfund Futures A USD
Anteilsklasse R:
Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.11.2004 geöffnet. Die Wertentwicklung im
Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.1. bis 31.12.2007 betrug – 3,38 %. Die
3 Jahresperformance dieser Anteilsklasse betrug zum 31.12.2007 – 12,12 %. Infolge
Handelsbeginns im Jahre 2004 bestehen noch keinerlei Angaben über eine Performance in
einem Zeitraum von 5 und 10 Jahren.
Anteilsklasse I:
Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.11.2007 geöffnet. In Hinblick auf diese
Anteilsklasse liegen derzeit noch keine Berechnungen des Nettoinventarwerts vor, da diese
Anteilsklasse bisher über keine Investoren verfügt. Infolge Handelsbeginns im Jahre 2007
bestehen daher auch noch keinerlei Angaben über eine Performance in einem Zeitraum von 3,
5 und 10 Jahren.
Anteilsklasse GOLD:
Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.11.2007 geöffnet. Die Wertentwicklung im
Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.11. bis 31.12.2007 betrug + 8,35 %. Infolge
Handelsbeginns im Jahre 2007 bestehen daher auch noch keinerlei Angaben über eine
Performance in einem Zeitraum von 3, 5 und 10 Jahren.
Quadriga Superfund Futures B EUR
Anteilsklasse R:
Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.11.2004 geöffnet. Die Wertentwicklung im
Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.1. bis 31.12.2007 betrug -5,79 %. Die
3 Jahresperformance dieser Anteilsklasse betrug zum 31.12.2007 – 20,95 %. Infolge
Handelsbeginns im Jahre 2004 bestehen noch keinerlei Angaben über eine Performance in
einem Zeitraum von 5 und 10 Jahren.
Anteilsklasse I:
Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.10.2007 geöffnet. Die Wertentwicklung im
Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.10. bis 31.12.2007 betrug + 8,71 %. Infolge
Handelsbeginns im Jahre 2007 bestehen noch keinerlei Angaben über eine Performance in
einem Zeitraum von 3, 5 und 10 Jahren.
Quadriga Superfund Futures B USD
Anteilsklasse R:
Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.11.2004 geöffnet. Die Wertentwicklung im
Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.1. bis 31.12.2007 betrug -3,27 %. Die
3 Jahresperformance dieser Anteilsklasse betrug zum 31.12.2007 – 9,65 %. Infolge
Handelsbeginns im Jahre 2004 bestehen noch keinerlei Angaben über eine Performance in
einem Zeitraum von 5 und 10 Jahren.
Anteilsklasse I:
Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.11.2007 geöffnet. Die Wertentwicklung im
Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.11. bis 31.12.2007 betrug + 10,04 %. Infolge
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Handelsbeginns im Jahre 2007 bestehen noch keinerlei Angaben über eine Performance in
einem Zeitraum von 3, 5 und 10 Jahren.
Anteilsklasse GOLD:
Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.11.2007 geöffnet. Die Wertentwicklung im
Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.11. bis 31.12.2007 betrug + 0,91 %. Infolge
Handelsbeginns im Jahre 2007 bestehen noch keinerlei Angaben über eine (durchschnittliche)
Performance in einem Zeitraum von 3, 5 und 10 Jahren.
Quadriga Superfund Futures C EUR
Anteilsklasse R:
Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.11.2004 geöffnet. Die Wertentwicklung im
Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.1. bis 31.12.2007 betrug – 8,78 %. Die 3
Jahresperformance dieser Anteilsklasse betrug zum 31.12.2007 – 21,99 %. Infolge
Handelsbeginns im Jahre 2004 bestehen noch keinerlei Angaben über eine Performance in
einem Zeitraum von 5 und 10 Jahren.
Anteilsklasse I:
Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.10.2007 geöffnet. Die Wertentwicklung im
Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.10. bis 31.12.2007 betrug + 12,42 %. Infolge
Handelsbeginns im Jahre 2007 bestehen noch keinerlei Angaben über eine Performance in
einem Zeitraum von 3, 5 und 10 Jahren.
Quadriga Superfund Futures C USD
Anteilsklasse R
Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.11.2004 geöffnet. Die Wertentwicklung im
Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.1. bis 31.12.2007 betrug – 5,04 %. Die 3
Jahresperformance dieser Anteilsklasse betrug zum 31.12.2007 – 12,88 %. Infolge
Handelsbeginns im Jahre 2004 bestehen noch keinerlei Angaben über eine Performance in
einem Zeitraum von 3, 5 und 10 Jahren.
Anteilsklasse I
Diese Anteilsklasse wurde mit Wirkung vom 1.10.2007 geöffnet. Die Wertentwicklung im
Geschäftsjahr 2007 in der Zeit von 1.10. bis 31.12.2007 betrug + 13,84 %. Infolge
Handelsbeginns im Jahre 2007 bestehen noch keinerlei Angaben über eine Performance in
einem Zeitraum von 3, 5 und 10 Jahren.
Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die
zukünftige Wertentwicklung zu. Wertverluste können entsprechend den Marktgegebenheiten
regelmäßig eintreten. Auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden.
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Empfohlener Anlagehorizont und Risikoprofil der Teilfonds
Das Profil des typischen Anlegers, für den der Kapitalanlagefonds konzipiert ist, stellt sich
dar wiefolgt:
Anteile an sämtlichen Teilfonds des QUDRIGA SUPERFUND SICAV in der Anteilsklasse R
eignen sich ausschließlich für anspruchsvolle, erfahrene, risikobewusste private oder
institutionelle Investoren, deren Investitionsprogramm sich nicht alleine auf diese Anteile
beschränkt, die sich weiters der mit einer Veranlagung in Futures Fonds verbunden Risiken
voll bewusst und diese zu tragen bereit sind. Darüber hinaus erklären sie sich mit den hohen
Volatilitäten, die in Zusammenhang mit der Entwicklung dieser Fonds zu erwarten sind,
gänzlich einverstanden.
Anteile an sämtlichen Teilfonds des QUDRIGA SUPERFUND SICAV in der Anlageklasse I
sind für institutionelle Anleger wie Finanzinstitute und Fachleute aus dem Finanzsektor, die in
eigenem Namen zeichnen, Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften,
Sozialversicherungsträger und Pensionsfonds, Industrie- und Finanzkonzerne und die
Strukturen, die von ihnen zur Verwaltung ihrer Gelder geschaffen werden, bestimmt.
Der QUADRIGA SUPERFUND SICAV ist auf Grund der erwarteten hohen Volatilitäten
somit ausschließlich für Anleger konzipiert, deren Zeithorizont der beabsichtigten
zukünftigen Veranlagung zumindest drei Jahre beträgt und deren Anlageziel sich als
„spekulativ“ mit einer weit überdurchschnittlich hohen Ertragserwartung darstellt.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass sehr hohe zwischenzeitige Wertverluste bei
Quadriga Superfund Futures A EUR/USD im Umfang von 20 bis 30 %, bei Quadriga
Superfund Futures B EUR/USD im Umfang von 30 bis 40 % und bei Quadriga Superfund
Futures C EUR/USD im Umfang von 40 bis 50 % vom jeweiligen Höchststand und mehr, wie
auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich sind.
Zusätzlich zu den Handelsergebnissen der Superfund A und Superfund B Handelsstrategien
hat auch die Entwicklung des USD-Goldpreises direkten Einfluss auf den Wert der jeweiligen
Gold-Anteilsklasse. Das bedeutet, dass bei Bestehen einer vollständigen Absicherung ein
Anstieg des USD-Goldpreises um 5% zu einem Anstieg des Nettoinventarwerts (NIW) der
Anlage in der jeweiligen Gold-Anteilsklasse um 5% führt. Umgekehrt führt ein Rückgang des
USD-Goldpreises um 5% zu einem Rückgang des NIW um 5%. Derartige Gefahren von
Wertverlusten bestehen kumulativ (zusätzlich) zu den genannten jederzeit möglichen und
regelmäßig eintretenden Wertrückgängen von im Umfang von 20 bis 30 % bei Quadriga
Superfund Futures A EUR/USD sowie im Umfang von 30 bis 40 % bei Quadriga Superfund
Futures B EUR/USD, sodass sich das Draw-Down-Risiko bei den Klassen „Gold“ aus jenem
des Handelsanteils zuzüglich von Wertverlusten aus dem Goldpreis zusammen setzt.
Da der Goldpreis innerhalb kurzer Zeit erheblichen Schwankungen unterliegen kann, ist die
Gold-Anteilsklasse in aller Regel volatiler als andere Arten von Anlagen.
Der nachstehenden Aufstellung ist zu entnehmen, dass die Teilfonds nur einen geringen
Anteil in Staatsanleihen, Geldmarktinstrumenten oder ähnlichen Wertpapieren und
Anlageformen kurzer Laufzeit von Emittenten mit sehr hohem Ranking investieren.
1. Quadriga Superfund Futures A USD-R/I/GOLD
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Zumindest 40 % des Vermögens dieses Teilfonds werden in Staatsanleihen,
Geldmarktinstrumente oder ähnliche Wertpapiere und Anlageformen kurzer Laufzeit
von Emittenten mit sehr hohem Ranking angelegt.
(detaillierte Angaben dazu sind dem „Anhang I“ zu entnehmen).
2. Quadriga Superfund Futures A EUR
Zumindest 40 % des Vermögens dieses Teilfonds werden in Staatsanleihen,
Geldmarktinstrumente oder ähnliche Wertpapiere und Anlageformen kurzer Laufzeit
von Emittenten mit sehr hohem Ranking angelegt.
(detaillierte Angaben dazu sind dem „Anhang I“ zu entnehmen).
3. Quadriga Superfund Futures B USD-R/I/GOLD
Zumindest 35 % des Vermögens dieses Teilfonds werden in Staatsanleihen,
Geldmarktinstrumente oder ähnliche Wertpapiere und Anlageformen kurzer Laufzeit
von Emittenten mit sehr hohem Ranking angelegt.
(detaillierte Angaben dazu sind dem „Anhang I“ – zu entnehmen).
4. Quadriga Superfund Futures B EUR
Zumindest 35 % des Vermögens dieses Teilfonds werden in Staatsanleihen,
Geldmarktinstrumente oder ähnliche Wertpapiere und Anlageformen kurzer Laufzeit
von Emittenten mit sehr hohem Ranking angelegt.
(detaillierte Angaben dazu sind dem „Anhang I“ – zu entnehmen).
5. Quadriga Superfund Futures C USD/EUR
Zumindest 30 % des Vermögens dieses Teilfonds werden in Staatsanleihen,
Geldmarktinstrumente oder ähnliche Wertpapiere und Anlageformen kurzer Laufzeit
von Emittenten mit sehr hohem Ranking angelegt.
(detaillierte Angaben dazu sind dem „Anhang I“ – zu entnehmen).
Kosten und Gebühren
Die Angaben zu den jeweiligen Kosten und Gebühren der vorstehend genannten Teilfonds
des Quadriga Superfund SICAV sind dem „Anhang I“ zu entnehmen. Dabei sind die, im
vorstehenden Abschnitt, unter Punkt 1. – 3. angegebenen Seitenzahlen beachtlich.
Neben den Ausgabegebühren für den Erwerb der Anteile am Quadriga Superfund SICAV
bestehen keine durch den Anteilsinhaber direkt zu entrichtenden Kosten oder Gebühren. Die
Gebühr für die unterjährige Rücklösung der Anteile dieses Fonds beträgt 2 % des
Nettoinventarwerts.
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