Ausbildungsordnung

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Ausbildungsordnung
Verband Deutscher Sportbootschulen e.V. – VDS –
Deutscher Motoryachtverband - DMYV Sportbootzertifikat Motor bis 15 PS
Ausbildungsordnung
I
Allgemeines
Das Sportbootzertifikat Motor (bis 15 PS Antriebsleistung) des Verbandes Deutscher
Sportbootschulen (VDS) und des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) ist keine
Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten
1.
Das Zertifikat dient Gewässereigentümern, Vermietern von Sportbooten und
Versicherern als Nachweis, dass der/die Inhaber-/in Grundkenntnisse auf
Sportbooten und im Umgang mit Motoren erworben hat.
2.
Das Zertifikat dient den Versicherern darüber hinaus als Nachweis, dass der/die
Inhaber-/in über Grundkenntnisse des Schifffahrtsrechts unterrichtet wurde.
3.
Das Zertifikatsystem des Verbandes Deutscher Sportbootschulen und des
Deutschen Motoryachtverbandes dokumentiert in diesem Bereich die Qualität der
Ausbildung zum Wassersportler.
4.
Mit dem „Sportbootzertifikat Motor bis 15 PS“ wird darüber hinaus der
Sicherheitsaspekt auf den Gebieten Seemannschaft, Motorenkunde, Manövrieren,
Natur- und Umweltschutz, Wetterkenntnisse und Verkehrsvorschriften
bis zum
Eintreten der Führerscheinpflicht ab 15 PS auf allen Gewässern gewahrt.
5. Dem Erwerber des Zertifikats wird ein Handbuch ausgehändigt, in der die unter
Ziffer 4 genannten Inhalte ausführlich dargestellt sind.
6. Das Zertifikat wird ausschließlich durch die Mitgliedschulen des VDS und die durch
den DMYV anerkannten Schulen ausgegeben, fortlaufend nummeriert und bei der
Ausgabe in der jeweiligen Geschäftsstelle registriert. Es ist jederzeit überprüfbar, an
welche Mitgliedsschule die Formularsätze ausgegeben wurden.
II
Inhalte
Die Inhalte für die theoretische und praktische Ausbildung ergeben sich aus den
Durchführungsrichtlinien.
III
Ausbildungsverfahren
Zuständigkeit, Voraussetzungen, Verfahren
1.
Die Durchführung der Ausbildung sowie die Ausstellung der Zertifikate
obliegen den Schulen, die Mitglied im VDS oder durch den DMYV anerkannt
sein müssen.
2.
Die Schule muss über einen Unterrichtsraum und für die Ausbildung
geeignetes Bootsmaterial verfügen.
3.
Der Ausbilder für das Zertifikat muss mindestens den SportbootführerscheinBinnen unter Motor und/oder den Sportbootführerschein-See besitzen.
4. Vor der Ausstellung des Zertifikats muss der Bewerber einen Lehrgang an einer
VDS- oder DMYV anerkannten Schule nachweisen und eine formlose Erklärung
abgeben, dass er zur Ausübung des Wassersports körperlich tauglich ist und das
er mindestens fünfzehn Minuten schwimmen kann.
IV
Durchführungsrichtlinien
1.
Durchführungsrichtlinien werden vom Vorstand des VDS in Abstimmung mit
dem Ausbildungsleiter des DMYV erlassen und in den jeweiligen
Rundschreiben veröffentlicht.
2.
Die anerkannten Schulen stellen sicher, dass jeweils nach der neuesten
Fassung dieser Ausbildungsordnung verfahren wird.
V
Inkrafttreten
Diese Vorschrift tritt am 19.Januar 2013 in Kraft.