Frauenwahlrecht

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Frauenwahlrecht
Der Weg zum Parlamentarischen Frauenwahlrecht in Deutschland und
Österreich
Für die deutschen und österreichischen Frauen der Gegenwart ist es ein
selbstverständliches Recht, bei den Parlamentswahlen wählen zu dürfen. Vor nur
100 Jahren sah dies noch ganz anders aus. Die Frauen mussten sich dieses heute
so selbstverständliche Recht hart erkämpfen. Die Gleichheit aller Staatsbürger bei
der Ausübung des parlamentarischen Wahlrechts war in Deutschland und
Österreich bis 1918 nicht gegeben.
Der Kampf der Frauen um das Stimmrecht begann mit der 1848er Bewegung und
ist stark verbunden mit der wachsenden Teilhabe der Frauen am öffentlichen
Leben. Besonders durch die Erlangung gleicher Bildungsrechte für beide
Geschlechter konnte den Frauen der Zugang zum öffentlichen Leben nicht länger
verwehrt werden. Wachsende Bildung und wachsendes politisches Interesse
förderten einander gegenseitig.
Durch die sich rapid entwickelnde Industrialisierung wurde das Herrschaftssystem
‚Haus’ aufgeweicht und verlor zunehmend an Bedeutung.
Allerdings wurde erst im I. Weltkrieg die entscheidende Akzeptanz für die
Einführung des Frauenstimmrechts geschaffen. Die Frau war weitgehend
gezwungen, Männerarbeit zu übernehmen und darüber hinaus die Familie zu
versorgen. Diese Leistung verschaffte den Frauen Anerkennung und führte zu
einer verstärkten Forderung nach dem Wahlrecht für Frauen.
Die entscheidende Wende im Kampf um das Frauenwahlrecht wurde jedoch durch
die Novemberrevolution herbeigeführt. Im November 1918 wurde das
Frauenwahlrecht im Deutschen Reich bzw. der Republik Deutschösterreich
eingeführt.
Die hier dargestellte historische Entwicklung hin zum Frauenwahlrecht kann leider
nur einen kleinen Einblick in die Ereignisse geben.
Die 1848er Revolution
Die Revolution des Jahres 1848 bildete die Grundlage für die Entwicklung des
Wahlrechts in Deutschland und Österreich. Auf Grund dieser Ereignisse
entwickelten sich zunehmend Forderungen nach dem allgemeinen und gleichen
Männerwahlrecht ohne Ausschluss von „Entmündigten und Konkursschuldnern
auch Dienstboten, Handwerksgehilfen, Fabrikarbeiter und Tagelöhner“1.
Man ging jedoch davon aus, dass selbst, wenn man ein allgemeines und gleiches
Wahlrecht einführte, sich Bildung und Besitz durchsetzen würden. „Damit solle man
sich begnügen und nicht den minder Gebildeten, den Schwächeren noch über dies
den Mund gesetzlich verstopfen.“2 Letztendlich einigte man sich im
Reichswahlgesetz auf gleiche, unmittelbare und geheime Wahlen, bei denen jeder
unbescholtene Deutsche wählen dürfte.
Trotz der andauernden Diskussionen um das allgemeine, gleiche, unmittelbare und
geheime Wahlrecht wurde das Frauenwahlrecht in Deutschland nicht oder nur
marginal besprochen. Auch hier gab es kontroverse Meinungen. So forderten
einige Abgeordnete, dass durch das allgemeine Wahlrecht auch die Frauen
eingeschlossen werden sollten, andere hingegen forderten den ausdrücklichen
Ausschluss der Frauen von der Wahl.
1
2
Rosenbusch: „Der Weg zum Frauenwahlrecht in Deutschland“, Baden-Baden 1998, S. 67
Rosenbusch: „Der Weg zum Frauenwahlrecht in Deutschland“, Baden-Baden 1998, S. 69
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Nach der 1848er Revolution wurde das Recht auf politische Mitbestimmung in
Österreich hingegen als Privileg der Besitzenden und Gebildeten betrachtet. So
erhielten auch einige Frauen das Wahlrecht.
So würde in Österreich 1849 das Gemeindewahlrecht und 1861 das
Landtagswahlrecht für alle Besitzenden, auch Frauen, eingeführt. Einige
Großgrundbesitzerinnen haben 1873 auch Wahlrecht bei der Wahl zum
österreichischen Abgeordnetenhaus.
Ursachen für die mangelnden politischen Rechte der Frauen
Ursachen für die mangelnden politischen Rechte der Frauen lagen auch im
Bildungsbereich. De facto war es Frauen kaum möglich, höhere Bildung zu
erlangen, da die höheren Bildungseinrichtungen Männern vorbehalten waren.
Frauenbildung wurde vom Staat kaum gefördert.
Die allgemeine Mädchen- und Frauenbildung war nicht ausreichend, um an
politischen Diskussionen und gesellschaftspolitischen Debatten teilzunehmen und
dies war auch nicht erwünscht.
Häufig wurde das Schreibenlernen „nicht nur für überflüssig, sondern auch für
schädlich“3 gehalten. Lesen wurde den Mädchen häufig nur zu dem Zwecke
gelehrt, damit sie sich mit biblischen Texten beschäftigen konnten.
Mit zunehmender Industrialisierung und der Zunahme an außerhäuslichem
Arbeitskräftebedarf gewann die Bildung an Stellenwert. Bis zum Anfang des 19.
Jahrhunderts wurde in allen deutschen Staaten die Pflicht zum Schulbesuch
eingeführt und die Bildung (auch der Mädchen) aus dem Haus verlagert.
Die Schule als Erziehungsinstitution hatte zunehmende Bedeutung.
Da die Bedingungen für die Männer immer ‚gleicher’ wurden und zwischen den
Männer verschiedener Stände und verschiedener Herkunft immer weniger
Unterschiede gemacht wurden, musste der Ausschluss der Frau von höherer
Bildung begründet werden. Man tat dies mit den angeblich natürlichen
Wesensunterschieden zwischen Frauen und Männern. Dabei wurden den Frauen
Merkmale wie „emotional, intuitiv, sanftmütig und passiv“4 zugeschrieben, Männer
hingegen galten als rational, aktiv und stark und waren somit der damaligen
Anschauung nach besser für die Politik, die höhere Bildung und die Ausübung von
bestimmten Berufen geeignet.
In den Volksschulen gab es in Deutschland seit 1870 „eine geschlechtsspezifische
Differenzierung der Unterrichtsinhalte“5. So wurde Mädchen zum Beispiel
Handarbeit unterrichtet und es wurde besonderen Wert auf die Vermittlung von
Tugenden wie „Reinlichkeit, Ordnungsliebe, Sittlichkeit, Sparsamkeit und Fleiß“6
gelegt.
Der Zugang zu höheren Schulen blieb den Mädchen auch zu diesem Zeitpunkt
noch verwehrt. Später wurden dann höhere Mädchenschulen gegründet, auf denen
kaum Wert auf die Ausbildung in wissenschaftlichen Fächern, sondern vielmehr auf
die Vorbereitung der Frau auf ihre Rolle als Gesellschafterin und Unterhalterin
gelegt wurde.
3
Blochmann: „Laß Dich gelüsten nach der Männer Weisheit und Bildung“, Pfaffenweiler 1991, S.5
Burdewick: „Mutt de Deern denn wat leern?“, Gifhorn 1994, S. 15
5
Burdewick: „Mutt de Deern denn wat leern?“, Gifhorn 1994, S. 16
6
Burdewick: „Mutt de Deern denn wat leern?“, Gifhorn 1994, S. 16
4
2
Die bürgerliche Frauenbewegung forderte, diese Missstände an den höheren
Mädchenschulen zu beseitigen.
Die traditionelle Ordnung geht von der Familie aus, die „unter einem Dach“ lebt.
Dabei handelt es sich um die vorindustrielle Familie, bei der alle Produktions- und
Verwertungsschritte in einem Haus erfolgen. Im traditionellen „Haus“, gab es den
Hausvater, dem alle anderen Mitglieder des Hauses unterstellt waren, sowohl
Familienmitglieder als auch Mägde und Knechte. In der Regel stellte der Hausvater
„die Verbindung zwischen Staat und (weiblichen) Familienangehörigen“7 dar. Das
Haus war somit gleichzeitig Zukunftsvorsorge und soziale Sicherung. Mit der
Entwicklung zur Industriegesellschaft und damit der Verlagerung der Produktion
außerhalb des Hauses löste sich das Haus als Herrschaftsverband langsam auf.
In der Aufklärung kommt es zu einem Übergang von der gottgegebenen Herrschaft
der Hausväter zu einer naturrechtlichen Begründung der Vorherrschaft der Männer.
Im 18. und 19. Jahrhundert werden den Männern und Frauen naturgegeben
unterschiedliche Eigenschaften zugeschrieben, wobei die weiblichen meist
Eigenschaften als geringerwertig angesehen werden als die männlichen.
So schreibt Joachim Heinrich Campe (1746-1818) im Jahr 1789: “Es ist also der
übereinstimmende Wille der Natur und der männlichen Gesellschaft, dass der
Mann des Weibes Beschützer und Oberhaupt, das Weib hingegen die sich an ihn
anschmiegende, sich an ihn haltende und stützende, treue, dankbare und folgsame
Gefährtin und Gehilfin seines Lebens sein sollte“8. Die Frau sollte nur die
Vorsteherin des Hauswesens sein und sie sollte es auch verstehen, Ordnung zu
halten.
Diese Erziehung zu diesen Eigenschaften sollte laut Campe vorrangig der Vater
übernehmen, da die Mutter „aufgrund ihres Geschlechtscharakters nicht zur
sittlichen und geistigen Bildung“9 ihrer Kinder geeignet ist.
Immanuel Kant (1724-1804) entwickelte die Theorie der ‚Selbstgesetzgebung’,
nach der jedes Individuum so handeln sollte, dass sein Verhalten zur
Verhaltensmaxime aller Menschen gemacht werden könne.
Nach Kant beinhaltet der Gedanke der Freiheit und der Gleichheit, dass man nur
den Gesetzen gehorchen muss, denen man auch zugestimmt hat.
Doch seiner Meinung nach schickt es sich nicht für die Frau, tiefgründige
Überlegungen anzustellen. Sie soll Leichtigkeit und Schönheit zeigen. Die
Bestimmung der Frau ist es, eine Ehe zu führen. Sie hat den Mann zu ergänzen
und zu verfeinern. Er sagt dem Mann seien „Verstand und Kühnheit, ihr Witz und
Listigkeit zu eigen, er besitzt Wahrhaftigkeit und Redlichkeit, sie Scherz und
gefällige Schmeichelei.“10
Kant erkennt auch die wissenschaftlichen Leistungen der Frauen seiner Zeit an,
jedoch sind intellektuelle Frauen für ihn nicht weiblich reizvoll. „Die Frauen mögen
auch so Verstand haben wie wir, aber wenn sie das haben, verlieren sie ihre Reize
als Frau.“11
7
Rosenbusch: „Der Weg zum Frauenwahlrecht in Deutschland“, Baden-Baden 1998, S. 141
Ranftl: „Wegmarken und Pflastersteine“ , Linz 1999, S. 26
9
Ranftl: „Wegmarken und Pflastersteine“ , Linz 1999, S. 34
10
Ranftl: „Wegmarken und Pflastersteine“ , Linz 1999, S. 35
11
Ranftl: „Wegmarken und Pflastersteine“ , Linz 1999, S. 36
8
3
Jean Jacques Rousseau (1712-1778) sieht die Frau als Ergänzung des Mannes,
deren Pflicht darin besteht, die Kinder groß zu ziehen. „Die ganze Erziehung der
Frauen muss sich also auf die Männer ausrichten.“12 Die Frau sollte zu Hausfrau,
Gattin und Mutter gebildet werden. Rousseau legt dabei jedoch Wert darauf, dass
die Frau auch bei der Verrichtung von Hausarbeit ihrem Gatten immer gefallen soll,
sie soll dabei nie ihre Sinnlichkeit verlieren.
Für den Philosophen Arthur Schopenhauer (1788-1860) waren Männer ‚MännerMenschen’ und Frauen ‚Weiber-Haustiere’. „Der Mann steht für den Menschen, für
das Individuum und für den Geist; das Weib dagegen steht für das Tier, die
Gattung und das Geschlecht.“13
Für Schopenhauer ist die Hauptfunktion der Frau die Erhaltung der menschlichen
Art, über diese Funktion kann die Frau auf Grund mangelnden Geistes nicht hinaus
kommen.
Laut Johann Gottlieb Fichte (1762 – 1814) müssen Frauen zur Bewahrung ihrer
Würde „dem Mann gänzlich unterworfen scheinen wollen, ihn als Verwalter ihrer
Rechte und natürlichen Repräsentanten akzeptieren“.14 Er geht davon aus, dass
die politische Rechtlosigkeit der Frau nicht durch den Mann erzwungen ist, sondern
von der Frau frei gewählt.
Ein Fürsprecher für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu jener Zeit
war Jean Antoine de Condorcet (1743-1794). Für ihn war auch die Frau ein Wesen
mit Vernunft und sie war seiner Meinung nach dem Mann gleichzustellen. In den
Pflichten der Frau als Mutter und Hausfrau sieht er höchstens die Möglichkeit,
Frauen bei den Wahlen nicht zu bevorzugen, aber für ihn stellten diese Pflichten
keinen Grund dar, Frauen gesetzlich von den Bürgerrechten auszuschließen.
Nach Charles Fourier (1772-1837) hatte nicht jede Frau die Neigung, sich nur um
Familie und Kinder zu kümmern. Seiner Meinung nach sollten auch Frauen „wie
alle Individuen der Gesellschaft ihren Tätigkeitsbereich frei wählen „15 können.
Theodor Gottlieb von Hippel (1741 – 1796) verfasste die Schrift „Über die
bürgerliche Verbesserung der Weiber“, veröffentlichte diese jedoch anonym aus
Angst um seine Position als angesehener Staatsbeamter. Hippel attackierte in
diesem Werk das „Herrschaftsgebaren der Männer“16. Auch er sah die
Unterdrückung der Frau nicht als naturgegeben, sondern nur als Folgerung aus der
Erziehung der Frauen, die von Männern bestimmt wird. Frauen sollten die vollen
Menschen- und Bürgerrechte erlangen. „Durch Erziehung wollte Hippel für Frauen
das Ziel ihres gesellschaftlichen Lebens über Kirche und Stricknadel
hinaus(rücken); man führe sie nur an, und sie werden uns sehr bald an Scharf- und
Tiefsinn übertreffen“17.
Mary Wollstonecraft (1759-1797) verfasste die feministische Schrift „Vindication of
the Rights of Women“. Wollstonecraft geht davon aus, dass jeder Mensch die
12
Behm: „Das Geschlecht der Bildung – Die Bildung der Geschlechter“, Opladen 1999 S. 35
Ranftl: „Wegmarken und Pflastersteine“ , Linz 1999, S. 37
14
Rosenbusch: „Der Weg zum Frauenwahlrecht in Deutschland“, Baden-Baden 1998, S. 181
15
Ranftl: „Wegmarken und Pflastersteine“ , Linz 1999, S. 40
16
Ranftl: „Wegmarken und Pflastersteine“ , Linz 1999, S. 40
17
Ranftl: „Wegmarken und Pflastersteine“ , Linz 1999, S. 41
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gleichen Rechte hat, egal ob Mann oder Frau. Sie kritisiert scharf, dass die
Erziehung und Bildung der Frauen nur darauf ausgerichtet sei, sie zu
„Bedürfnisbefriedigerinnen“ der Männer zu machen. Wollstonecrafts „Vindication of
the Rights of Women“
und Hippels „Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber“ gelten als erste
feministische Schriften im deutschsprachigen Raum.
Im 19. Jahrhundert gab es weitere Theorien zum Thema der Familie und der
Frauen. So hatte Karl Marx (1818-1883) die Vorstellung, dass die Familie nicht
mehr der Produktion dienen sollte. Die Frau ist bei Marx ganz klar in die industrielle
Gesellschaft und somit in den „öffentlichen Produktionsprozess“18 eingegliedert.
Die bürgerliche Familie soll nach Marx aufgelöst werden.
Friedrich Engels (1820-1895) sprach von einer „Gleichheit der Geschlechter in der
kommunistischen Urgesellschaft“19. Auch für Engels endet die Vorherrschaft des
Mannes mit dem Ende seiner finanziellen Macht über die Frauen. In dem Moment,
wo die Frau in die industrielle Produktion eintritt, ist sie dem Mann gleichberechtigt.
Der davor der Frau vorbehaltene Bereich der Kindererziehung soll nun von der
Gesellschaft wahrgenommen werden.
Marx und Engels fordern eine Erweiterung der Rechte des Staatsbürgers und auch
das allgemeine Wahlrecht.
Wie viele Philosophen unterstützte auch der Komponist Richard Wagner (1813 1883) den Antifeminismus der Zeit. 1852 sagte er: „er habe mit der Gestalt der
Ortrud in seiner Oper Lohengrin eine Frau zeichnen wollen, „die Liebe nicht kennt.
Hiermit ist alles und das Furchtbarste gesagt. Ihr Wesen ist Politik. Ein politischer
Mann ist widerlich; ein politisches Weib aber grauenhaft: diese Grauenhaftigkeit
hatte ich darzustellen.“20
Der Kampf um das parlamentarische Frauenwahlrecht
Bis Mitte des 19. Jahrhunderts beteiligten sich keine Frauen an der Diskussion um
das Frauenstimmrecht, sondern es war eine rein von Männern geführte politische
Debatte. Mit der Revolution von 1848/49 formulierten auch die ersten Frauen in
Österreich und Deutschland vage Forderungen nach dem allgemeinen
Frauenstimmrecht. Es entstand eine Frauenbewegung, die sich für das Stimmrecht
der Frauen einsetzte. Es wird hierbei sowohl in Österreich als auch in Deutschland
zwischen der bürgerlichen Frauenbewegung und der sozialdemokratischen
Frauenbewegung unterschieden.
Die ersten Frauenvereinigungen in Deutschland nach dem Jahre 1848 wurden
verfolgt, da in den meisten Bundesstaaten das Versammlungsrecht für Frauen
nicht gegeben war und die Mitgliedschaft in politischen Vereinen für Frauen
verboten war. Frauen durften vor der Novellierung des Vereinsgesetzes demnach
nur unpolitische Vereine gründen.
Im Jahre 1865 fand die Leipziger Frauenkonferenz statt, welche die Gründung des
Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (ADF) bewirkte, der innerhalb von fünf
Jahren bereits 10.000 Mitglieder hatte. Der Verein setzte sich für eine verbesserte
18
Rosenbusch: „Der Weg zum Frauenwahlrecht in Deutschland“, Baden-Baden 1998, S. 209
Rosenbusch: „Der Weg zum Frauenwahlrecht in Deutschland“, Baden-Baden 1998, S. 211
20
http://www.br-online.de/wissen-bildung/telekolleg/faecher/geschichte/trimester_04/ S. 2
19
5
Frauen- und Mädchenbildung und die Verbesserung der Arbeitseinstiegs- und
Arbeitsmöglichkeiten für Frauen ein.
Auguste Fickert (1855 – 1910) gründete 1893 den "Allgemeinen Österreichischen
Frauenverein". Der Allgemeine österreichische Frauenverein war der erste
Frauenverein, der sich nicht nur um eine Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten
für Frauen bemühte, sondern auch politische Forderungen, wie die nach dem
Frauenwahlrecht stellte. Die Gründung von ausschließlich politischen Vereinen war
Frauen auf Grund des Vereinsgesetzes von 1867 jedoch verboten.
Verstärkt begannen die Frauen in Österreich um das Frauenwahlrecht zu kämpfen,
als den steuerzahlenden, also besitzenden, Frauen in Niederösterreich das
Wahlrecht wieder entzogen wurde.
Zum Anliegen einer Massenbewegung wurde die Stimmrechtsforderung in
Deutschland allerdings nur im Rahmen der Sozialdemokratie.
Die Forderung nach dem Frauenstimmrecht entwickelte sich im Großen und
Ganzen im Deutschen Reich und in Österreich erst nach den Forderungen nach
verbesserter Bildung und verbesserten Arbeitsmöglichkeiten für Frauen.
Die Entwicklung der Stimmrechtsfrage bis zum Ausbruch des ersten
Weltkrieges
Zunehmend wurde die männliche Bevölkerung politikinteressierter. Mit
wachsendem Politikinteresse der Männer wurden auch die Aktivitäten der Frauen
intensiver.
Im Jahre 1894 schlossen sich mehrere Frauenvereine zum Bund Deutscher
Frauenvereine (BDF) zusammen. Mit der Gründung dieses Vereins ging der
Aufschwung der bürgerlichen Frauenbewegung einher. Dieser Verein arbeitete nun
neben der bereits bestehenden Frauenvereinen und den Vereinen, die sich für
Frauenbildung und Frauenarbeit einsetzten. Die Hauptziele des Bundes Deutscher
Frauenvereine waren die rechtliche Gleichstellung der Frau, das Ideal der
Mutterschaft, die Berufstätigkeit unverheirateter kinderloser Frauen und die
verbesserte Lehrerinnenausbildung und insbesondere bessere Bildungs- und
Erwerbsmöglichkeiten der weiblichen Bevölkerung.
Kurz vor der Jahrhundertwende startete die bürgerliche Frauenbewegung eine
Kampagne für das Frauenstudium. Männliche Studenten, Wissenschaftler und
Professoren wehrten sich jedoch vehement gegen die Zulassung von Frauen zum
Studium. „Sie argumentierten, das Ansehen der Wissenschaft würde sinken, die
Anwesenheit von Frauen verletze das Schamgefühl und führe zum Sittenverfall, die
Gesundheit der Frauen leide, Menstruation, Schwangerschaft, Wechseljahre sowie
ihre kleineren und andersartigen Gehirne zeigten die biologische Unfähigkeit der
Frau zum Studium.“21 Im Jahre 1908 wurden Frauen jedoch endlich zum
Universitätsstudium zugelassen. Trotz Widerständen wurden also gleiche
Bildungsmöglichkeiten für Frauen geschaffen und es gab fortan mehr gebildete
Frauen, die z.B. als Juristinnen, Lehrerinnen oder Ärztinnen wirkten. Immer
weniger konnte der Wirkungskreis der Frau auf das Haus beschränkt werden und
immer intensiver wurde somit ihre Forderung nach gleichen politischen Rechten
der Frauen.
Im Jahre 1908 wurde per Reichsvereinsgesetz den Frauen die Mitgliedschaft in
politischen Vereinen erlaubt und es erfolgte ein Zuwachs an weiblichen
Parteimitgliedern. Im Jahre 1914 hatten die Vereine des Bundes Deutscher
21
http://www.anna-schmidt-schule.de/FB3/FIT/FIT_19.HTM
6
Frauenvereine bereits eine halbe Million Mitglieder. Im Vergleich dazu waren es in
1900 nur 70.000 Mitglieder.
In den ersten Jahren des Kampfes um das Frauenstimmrecht arbeiteten
bürgerliche und sozialdemokratische Frauen zusammen. Die Vereine und
Verbände verfestigten sich im Laufe ihres Bestehens und somit auch das
Klassenbewusstsein der Mitglieder. Die Zusammenarbeit wurde immer schwerer.
In den Jahren 1905/06 kam es auch in Österreich zu Debatten um das allgemeine
Wahlrecht. Am 26. Jänner 1907 wurde das allgemeine und gleiche Wahlrecht für
Männer eingeführt. Die sozialdemokratische Frauenbewegung verzichtete dafür
jedoch auf ihren Anspruch auf das Frauenwahlrecht. Die sozialdemokratische
Parteispitze ging davon aus, dass die Einführung des Männerwahlrechts dadurch
gefährdet werden könnte. Da nun aber gleiche politische Rechte für Männer
geschaffen waren, konnte sich die sozialdemokratische Frauenbewegung intensiv
um die Einführung des Frauenwahlrechts kümmern. Sie veranstaltete
Massendemonstrationen und beteiligte sich ab 1911 an der Durchführung eines
Internationalen Frauentages. Die bürgerlich-liberalen Frauen hingegen führten
keine Demonstrationen durch, sondern nahmen an internationalen
Frauenstimmrechtskonferenzen teil. Am 11. und 12. Juni 1913 fand sogar eine
internationale Frauenstimmrechtskonferenz in Wien statt.
Die bürgerliche Stimmrechtsbewegung
Die bürgerliche Frauenbewegung beschäftigte sich bis zur Jahrhundertwende zum
20. Jahrhundert nur sehr wenig mit der Stimmrechtsforderung für Frauen, sondern
vorrangig mit der Verbesserung der Bildungs- und Erwerbsmöglichkeiten für
Frauen. Dass die Forderung nach den Stimmrechten erst so spät laut wurde,
begründete Louise Otto, eine Protagonistin der bürgerlichen Frauenbewegung,
damit: „ Politische Rechte sind noch so neu, so wenig geschätzt und von so
beschränktem praktischem Werte in der neueren Geschichte Deutschlands, dass
sie schon jetzt für die Frauen zu fordern, wahrscheinlich nur dem Erfolg anderer
Bestrebungen für die bessere Stellung derselben schaden würden“.22 Hedwig
Dohm (1833-1919)23 forderte als erste deutsche Frau das Frauenwahlrecht mit
umfassender Begründung. Dohm kritisierte weiterhin, dass die Gesetze, nach
denen die Frauen zu leben hatten, ausschließlich von Männern gemacht wurden.
Die Forderungen der Frauen auf allen Gebieten könnten somit erst durchgesetzt
werden, wenn die eine und wichtigste Forderung nach dem aktiven und passiven
Wahlrecht für Frauen durchgesetzt sei. Eine andere Möglichkeit zur Erreichung der
Ziele hätte die Frau nicht. Deshalb sollten sich die Frauen vorrangig auf die
Durchsetzung der Wahlrechtsforderung konzentrieren. Für Dohm war die
Unterdrückung der Frau nicht gottgegeben, sondern lediglich das Ergebnis
geschichtlicher Entwicklung. Dohm forderte für die Frauen Selbstbestimmung in
allen Bereichen. Dohms Stimmrechtsschrift erschien im Jahre 1873, aber erst 20
Jahre später forderte die bürgerliche Frauenbewegung das Frauenwahlrecht
öffentlich ein.
22
Rosenbusch: „Der Weg zum Frauenwahlrecht in Deutschland“, Baden-Baden 1998, S. 291
Hedwig Dohm veröffentlichte als Mitglied der bürgerlichen Frauenbewegung feministische Texte, in denen
sie Forderungen häufig ihrer Zeit voraus aussprach. Unter ihrer Mitarbeit wurde im Jahre 1888 der Verein
‚Reform’ gegründet.
23
7
Bereits im Jahre 1849 gründete Louise Otto eine politische Frauenzeitschrift. Das
Motto dieser Frauenzeitschrift lautete: „Dem Reich der Freiheit werb’ ich
Bürgerinnen“. Die Verbesserung der Bildungs- und Arbeitssituation und auch die
Verbesserung der politischen Teilhabe sollte laut Otto jedoch nicht egoistischen
Zwecken der Frauen dienen, sondern dazu, die Menschheit als Gesamtheit zu
verbessern.
Im Jahre 1894 fand die erste öffentliche Frauenversammlung statt, die das
Frauenstimmrecht thematisierte. Auf dieser Veranstaltung sprach auch Lily von
Gizicky. Sie sagte, es sei eine Bürgerpflicht der Frau, sich politisch zu engagieren.
Der Wirkungskreis der Frau sollte sich nicht länger auf das Haus beschränken. Die
Frau müsse „politische Rechte fordern: um ihrer Kinder, die unter den Gesetzen
des Staates leben müssten, ebenso wie um ihrer eigenen Würde willen, die durch
die Gleichstellung mit Kindern, Wahnsinnigen und Verbrechern verletzt werde“.24
Helene Lange (1848 – 1930) sah als Grundlage für ihre Überlegungen nicht wie
Dohm und von Gizicky die Gleichheit der Geschlechter, sondern gerade die
Ungleichheit. Sie wollte, dass die Frau die weiblichen Eigenschaften, die sie bereits
in die Familie und im Hause einbrachte, auch in die politische und staatliche
Ordnung einbringen sollte. Es sollte eine Welt entstehen, die nicht von männlichen
Eigenschaften dominiert ist, sondern sowohl männliche als auch weibliche Züge
trägt, gerade, weil das reinmännliche Modell ihrer Meinung nach gescheitert war.
Die bürgerliche Frauenbewegung war in zwei Flügel gesplittet, die Gemäßigten und
die Radikalen. Die Radikalen forderten eine Gleichberechtigung der Frau durch
Rechtsforderungen. Die Gemäßigten forderten nicht eine Gleichberechtigung,
sondern eine Gleichwertigkeit der weiblichen Andersartigkeit. Die Gemäßigten
gingen davon aus, dass die Forderung nach dem Frauenstimmrecht noch verfrüht
sei. „Erst wenn die Frauen ein anderes, geachtetes und selbstverantwortliches
Leben führen können“25, erst dann können auch die politischen Rechte der Frauen
durchgesetzt werden. Der radikale Flügel wollte das Frauenstimmrecht so schnell
wie möglich durchsetzen. Bis 1908 blieb die Stimmrechtsbewegung vorrangig
Forderung des radikalen Flügels.
Der radikale Flügel mit Minna Cauer (1841-1922)26, Anita Augspurg und Lida
Gustava Heymann (1868-1943)27 als Hauptagitatorinnen kritisierten, dass die
Frauen keine politischen Rechte hatten, genau wie Verbrecher und geistig
Behinderte.
Der gemäßigte Flügel mit Helene Lange und Gertrud Bäumer (1873-1954)28
kritisierte das Frauenbild, das nur an Gleichheit zwischen Mann und Frau orientiert
ist. Es sei nicht richtig, dass Männer und Frauen völlig „gleich gemacht“ werden
sollen, nur um den Frauen die vollen Menschenrechte zu ermöglichen. Für viele
Frauen läge das höchste Glück in der Mutterschaft und allein schon mit der
24
Rosenbusch: „Der Weg zum Frauenwahlrecht in Deutschland“, Baden-Baden 1998, S. 295
Wickert: „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“, Pfaffenweiler 1990, S. 60
26
Minna Cauer ist bekanntes Mitglied des radikalen Flügels der bürgerlichen Frauenbewegung. Im Jahre 1888
wird unter ihrer Mitarbeit der Verein ‚Frauenwohl’ gegründet. Von 1895 bis 1919 war sie die Herausgeberin
der Zeitschrift ‚Die Frauenbewegung’.
27
Lida Gustava Heymann1899 war Mitbegründerin des Bundes fortschrittlicher Frauenvereine und
Mitbegründerin des ersten Stimmrechtsvereins in Hamburg im Jahre 1902.
28
Gertrut Bäumer ist eine der bekanntesten Vertreterinnen des konservativen Flügels der bürgerlichen
Frauenbewegung. Von Beruf Lehrerin erhielt sie i Jahre 1904 ihren Dr. phil.. Bäumer war von 1910 bis 1914
die Vorsitzende des BDF. Sie wurde 1919 in die Nationalversammlung gewählt und war ab 1920
Reichstagsabgeordnete.
25
8
Möglichkeit zur Mutterschaft unterscheidet sich die Frau in ihrem Wesen vom
Mann. Für die Gemäßigten war die Frauenfrage eine reine Kulturfrage, für die
Radikalen hingegen Rechtsfrage. Die Radikalen betonten die Gleichheit von Mann
und Frau, die Gemäßigten hingegen gerade die Unterschiede, die mehr in das
Weltbild eingehen sollten.
Anita Augspurg29 (1857 – 1943) startete eine Initiative zur Gründung des
Deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht, welcher politische
Gleichberechtigung zum Ziel hatte.
Der Verband machte es sich zu einer seiner Hauptaufgaben, die deutschen Frauen
politisch zu bilden, denn an der mangelnden politischen Bildung wurde allseits
Kritik geübt. Des Weiteren wollte der Verband dafür Sorge tragen, dass alle
bestehenden Möglichkeiten für Frauen zur Teilhabe am politischen Leben auch voll
genutzt werden. Anita Augspurg wollte nicht, dass die Frauen die Zahl der
„geleiteten oder mißgeleiteten und urteilslosen Wähler vermehren“30, sondern die
Frauen sollten durch ihre ausreichende politische Bildung informiert sein über die
Vorgänge im Staate und somit im Stande sein, ihr Wahlrecht.
Ab dem Jahre 1907 kam es zu einem Richtungsstreit in der
Stimmrechtsbewegung.
Auf der 2. Generalversammlung des Deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht
sollte die Satzung des Verbandes novelliert werden. In der Satzung war nicht
genau erkenntlich, für welches Wahlrecht genau der Verband eintrat. Diese wurde
nun präzisiert: „Der Verband erstrebt das allgemeine, gleiche, geheime und direkte
aktive sowie das passive Wahlrecht für beide Geschlechter in den gesetzgebenden
Körperschaften und in den Organen der Selbstverwaltung“31.
Da im Jahre 1908 das novellierte Vereinsgesetz in Kraft trat, war den Frauen die
politische Arbeit in Vereinen und in Parteien von nun an freigestellt. Eine der
wichtigsten Forderungen der Frauenbewegung war hiermit erfüllt worden.
Allerdings war die SPD immer noch die einzige Partei, die das Frauenwahlrecht
öffentlich forderte. Die Liberalen konnten in ihrer Haltung zum Frauenstimmrecht
noch keine Einigung erzielen, wenngleich viele Frauen Hoffnungen in diese
setzten, sie für die Idee des Frauenstimmrechts zu gewinnen.
Man war sich uneins darüber, ob die Frauen ihr Engagement für das
Frauenstimmrecht nun auf die Parteien konzentrieren sollten, da die Arbeit in den
Parteien nun legitimiert war.
Viele Frauen, die sich nun in der Parteiarbeit engagierten, mussten erleben, dass
in der Politik zur Durchsetzung der Ziele Kompromisse gemacht werden mussten.
„Die Frauenstimmrechtsbewegung brauche Konzentration, Parteiarbeit aber
bedeutete Zersplitterung.“32 Demnach sollten nur noch jene von der
Stimmrechtsbewegung unterstützt werden, die sich voll und ganz dem Ziel des
Frauenstimmrechts unterwerfen und ausschließlich für dieses Ziel kämpfen,
unabhängig von jedem Parteienzwang. Bereits kurz nachdem den Frauen die
Arbeit in den politischen Parteien gestattet wurde, war vielen von ihnen bereits klar,
dass diese Arbeit nur sehr mühsam zur Durchsetzung der frauenpolitischen Ziele
29
Anita Augspurg ist eine der bekanntesten Vertreterinnen des radikalen Flügels der bürgerlichen
Frauenbewegung. Sie war die erste deutsche Juristin, sie erhielt im Jahre 1897 ihren Doktortitel, allerdings in
der Schweiz. Augspurg war im Jahre 1902 Mitbegründerin des ersten Hamburger Stimmrechtsvereins.
30
Wickert: „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“, Pfaffenweiler 1990, S. 78
31
Wickert: „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“, Pfaffenweiler 1990, S. 85
32
Wickert: „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“, Pfaffenweiler 1990, S. 89
9
taugte. Allerdings sollte die Zusammenarbeit der Parteien im eigenen Interesse
auch nicht ausgeschlossen werden.
Es entwickelte sich somit die Gefahr einer gewissen Konkurrenz zwischen den
Parteien und der bürgerlichen Frauenstimmrechtsbewegung, denn den Frauen
standen nun beide Möglichkeiten offen, zu versuchen, ihre Forderungen
durchzusetzen.
Die bürgerliche Frauenstimmrechtsbewegung wollte eine solche Konkurrenz
vermeiden. Sie wollte bei der Durchsetzung der Frauenstimmrechtsforderung
parteipolitisch neutral bleiben und sozusagen „über“ den Parteien stehen.
In verschiedenen Gebieten des Staates bildeten sich Splittergruppen, die sich für
das Frauenstimmrecht einsetzten, denn nicht überall ging die Forderung für das
Frauenstimmrecht mit der Forderung der grundlegenden Demokratisierung Hand in
Hand. Viele Frauen wollten zwar das Frauenwahlrecht erwirken, es sollte jedoch
nicht demokratisch sein. So traten in Preußen viele Frauen aus dem Verband für
Frauenstimmrecht aus und schlossen sich dem Preußischen Landesverein an, der
für das ‚Dreiklassenwahlrecht für Frauen’ eintrat.
Die bürgerliche Frauenstimmrechtsbewegung hatte einen großen Richtungsstreit
und war nun zersplittert.
Fehlte die Unterstützung für die Radikalen aus dem gemäßigt bürgerlichen Lager,
so gab es jedoch andere Mitstreiter im Kampf um das Frauenwahlrecht – die
sozialdemokratische Frauenbewegung.
Die bürgerlich-liberalen Frauenstimmrechtsbewegung in Österreich machte rege
von ihrem Petitionsrecht im Reichsrat und in den Landtagen Gebrauch. Sie
versuchten, direkt mit den Mandatsträgern Kontakt aufzunehmen und die Männer
für ihre Ziele zu begeistern. Die Frauen veröffentlichten außerdem viele
Publikationen zum Thema Frauenstimmrecht.
Die sozialdemokratische Stimmrechtsbewegung
Die sozialdemokratische Frauenbewegung im Deutschen Reich und in Österreich
arbeitete eng mit der sozialdemokratischen Partei zusammen.
Vorreiter der Forderung nach dem Frauenstimmrecht in der Sozialdemokratie war
Ferdinand Lassalle. Sinn und Zweck der gleichen Wahlmöglichkeiten für Männer
und Frauen sah er darin, die finanzielle Situation der Arbeiterklasse zu verbessern.
Wilhelm Liebknecht forderte für das Programm der vereinigten Partei auch das
Frauenwahlrecht: „Eine Partei, welche Gleichheit auf ihre Banner schreibt, schlägt
sich selbst ins Gesicht, wenn sie der Hälfte des Menschengeschlechts die
politischen Rechte versagt“.33 Liebknecht konnte sich mit seiner Forderung jedoch
nicht durchsetzen.
August Bebel (1840-1930) sah die Stellung der Frau im Kapitalismus durch den
Wandel der Produktionsverhältnisse gekennzeichnet. Er sah eine Parallele
zwischen Frauen und Arbeiterklasse. „Arbeiter und Frauen haben gemein,
Unterdrückte zu sein“34, so Bebel. Durch das Erwerbsleben der Frauen seien die
politischen Rechte vorbereitet, um das politische Interesse der Frauen zu steigern.
Nicht die simple Übertragung der Rechte der Männer auch auf die Frau war Bebels
Meinung nach entscheidend für die Beendigung der Unterdrückung der Frauen, er
sah hierfür die Umformung der gesamten Gesellschaft zum Sozialismus hin als
grundlegende Voraussetzung an.
33
34
Rosenbusch: „Der Weg zum Frauenwahlrecht in Deutschland“, Baden-Baden 1998, S. 304
Wickert: „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“, Pfaffenweiler 1990, S. 65
10
Bereits im Jahre 1895 brachte Bebel in den Reichstag zum ersten Mal die
Forderung nach dem Wahlrecht für Frauen ein, es gelang ihm jedoch nicht, diese
Forderung durchzusetzen. Das Frauenwahlrecht sollte ein „Etappenziel auf dem
Weg zum Sozialismus“35 sein.
Als Mitglied der SPD grenzte Clara Zetkin (1857-1933)36 sich von der bürgerlichen
Frauenbewegung ab. Ab 1892 fungierte sie für ein viertel Jahrhundert als
Redakteurin der sozialdemokratischen Frauenzeitung ‚Die Gleichheit’.
Die Entwicklung zur Industriegesellschaft verursachte ihrer Meinung nach
unterschiedliche Probleme für Frauen der unterschiedlichen Klassen. Das
Bemühen um bessere Berufschancen der Bürgerlichen wird von Zetkin nur
belächelt. Frauen des Proletariats hatten keine Probleme, Arbeit zu finden, doch für
diese Arbeit erhielten sie nur einen Hungerlohn, der darüber hinaus dazu diente,
die Gehälter der Männer zu drücken. Eines der Hauptziele Zetkins war die
Durchsetzung der Vergesellschaftung der Produktionsmittel. Neben der Forderung
politischer Rechte setzte sich Zetkin für den 8-Stunden-Tag, die Mutterschafts- und
Krankenversicherung, das Verbot von gesundheitsschädlicher Frauenarbeit und
die Teilhabe von Frauen in der Gewerbeaufsicht ein.
Clara Zetkin sah das Wahlrecht für die Frau als Kampfmittel gegen die
kapitalistische Gesellschaft an. „Die Rechtsgleichheit der Geschlechter war also für
die Arbeiterin nicht Endziel, sondern nur Mittel zum Zweck, damit sie
gleichausgestattet an Waffen mit dem Proletarier in den Kampf ziehen kann“37.
Im Jahre 1907 führte Zetkin auf der Ersten Konferenz der Sozialistischen
Fraueninternationale in Stuttgart „einen Beschluss herbei, nach dem auch
Sozialdemokratinnen anderer Länder, wie z.B. die Däninnen Kontakte und
Zusammenarbeit mit bürgerlichen Frauenstimmrechtsvereinen abbrechen
mussten“38. Die Schranken zwischen den Klassen wurden immer unüberwindbarer.
Darüber hinaus war politische Arbeit auf Grund des Sozialistengesetzes von 1878
bis 1890 nur noch im Geheimen möglich. Aber die Arbeit der Sozialdemokratinnen
ging im Verborgenen weiter. Ungebrochen war ihr Kampfeswille. Er äußerte sich in
Form von verteilten Flugblättern und Zeitschriften, Geldsammlungen für
sozialdemokratische Zwecke und dem geheimen Werben um Frauen als Anhänger
der Sozialdemokratie. Empört über das Sozialistengesetz schlossen sich viele
Frauen der sozialdemokratischen Arbeiterinnenbewegung an. Diese funktionierte,
indem sie durch ein spezielles Organisationsprinzip die schweren Einschränkungen
durch das Vereinsgesetz und das Sozialistengesetz umging. Die Frauen
organisierten sich zum Beispiel in Frauenbildungsvereinen, welche Lese- und
Diskutierabende durchführten. Hier wurde den Frauen sozialdemokratisches
Gedankengut näher gebracht und die Frauen wurden mit dem Lesen politischer
Schriften vertraut gemacht.
Bereits ab dem Jahre 1903 wurde die SPD in ihrer Wahlkampfarbeit von Frauen
unterstützt. Den Sozialdemokraten wurde auch durch diese Unterstützung die
große Bedeutung der Frauen für die Arbeit in der Partei bewusst. Sie leisteten
massive Überzeugungsarbeit in der Bevölkerung nach dem Motto: „Können wir
nicht wählen, so können wir doch wühlen“39. Die Arbeit während der Wahlkämpfe
35
Rosenbusch: „Der Weg zum Frauenwahlrecht in Deutschland“, Baden-Baden 1998, S. 306
Clara Zetkin war eine der führenden Sozialdemokratinnen. Sie gründete im Jahr 1891 die Zeitschrift ‚Die
Gleichheit’. In der Zeit des I. Weltkrieges war sie Mitglied der USPD, der Unabhängigen
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und ab 1919 Mitglied der KPD. In den Jahren von 1920 bis 1933
war sie Mitglied des Reichstages.
37
Rosenbusch: „Der Weg zum Frauenwahlrecht in Deutschland“, Baden-Baden 1998, S. 308
38
Wickert: „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“, Pfaffenweiler 1990, S. 70
39
Wickert: „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“, Pfaffenweiler 1990, S. 72
36
11
wurde von den Frauen genutzt, um die Frauenstimmrechtsforderung zu
popularisieren.
Im Jahre 1910 wurde auf der Internationalen Frauenkonferenz in Kopenhagen
beschlossen, die Aufmerksamkeit der Welt auf das Frauenstimmrecht zu lenken,
indem in möglichst vielen Ländern zeitgleich ein Kampftag für das Frauenwahlrecht
stattfinden sollte. Am 19. März 1911 wurde erstmals der Internationale Frauentag
in Deutschland und Österreich gefeiert. Auch in Dänemark und der Schweiz fand
ein solcher Frauentag statt. So warb beispielsweise der Sozialdemokratische
Verein Elberfeld folgendermaßen für die Beteiligung am Internationalen Frauentag:
Dieser Tag soll zeigen, dass „ihr es satt habt, als Gleichverpflichtete, aber
Minderberechtigte Euch zu mühen“40. Der Erste Internationale Frauentag im Jahre
1911 hatte massiven Zulauf unter den Sozialdemokratinnen. Bis zum Ausbruch des
I. Weltkrieges fand jährlich ein Internationaler Frauentag in Deutschland statt.
Die Entwicklung der Stimmrechtsfrage im Ersten Weltkrieg
Mit Ausbruch des I. Weltkrieges traten viele politische Themen in den Hintergrund,
so auch die Debatte um das Frauenstimmrecht. Die Euphorie zu Kriegsausbruch
ließ die Gräben zwischen den Klassen, Parteien und Interessengruppen zunächst
verschwinden.
Die bürgerliche und die sozialdemokratische Frauenbewegung arbeiteten nun
verstärkt zusammen.
Im Jahre 1916 schlossen sich der Deutsche Verband für Frauenstimmrecht und die
Deutsche Vereinigung für Frauenstimmrecht zum Deutschen Reichsbund für
Frauenstimmrecht zusammen. Der Deutsche Stimmrechtsbund schloss sich nicht
dieser Vereinigung an und wurde „ins Abseits gedrängt“41.
Während des Krieges fielen die Positionen darüber, wie die Arbeit in den
Stimmrechtsvereinen weiter gehen sollte, auseinander. Für Heymann war es
besonders in Kriegszeiten erforderlich, die internationale Zusammenarbeit der
Frauen aufrecht zu erhalten. Minna Cauer wollte, dass die Forderung nach dem
Frauenstimmrecht erst einmal hinter die Kriegsinteressen zurücktreten sollte.
Die vielfältigen Aufgaben zu Kriegszeiten ließen die Frauen mehr und mehr am
öffentlichen Leben teilhaben. Viele der Dinge, die vorher Aufgabe der Familie
waren, wurden nun mehr und mehr vom Staat übernommen, um Frauen als
Arbeiterinnen und zur Übernahme öffentlicher Aufgaben zu gewinnen. Diese
wachsende Teilhabe am öffentlichen Leben ließ auch die Forderung nach dem
Frauenstimmrecht wieder lauter werden.
So forderte der Bund Deutscher Frauenvereine im Jahr 1917 von Regierung und
Parlament in einer Denkschrift das aktive und passive Wahlrecht für Frauen und
bezog somit „zum ersten Mal explizit gegenüber dem Gesetzgeber Stellung“42.
Hauptanliegen war jedoch nicht mehr die Erringung des Frauenstimmrechts,
sondern die Unterstützung der Kriegsziele. Frauen engagierten sich nun besonders
im Bereich der Wohlfahrt.
Gertrud Bäumer bezeichnete diese Hintenanstellung folgendermaßen:
„Heimatdienst ist für uns die Kriegsübersetzung des Wortes ‚Frauenbewegung’“43.
Es gab in über sechzig Städten Zusammenschlüsse von Frauen aus den
verschiedenen Strömungen der Frauenbewegung im Nationalen Frauendienst. Sie
40
Wickert: „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“, Pfaffenweiler 1990, S. 73
Wickert: „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“, Pfaffenweiler 1990, S. 105
42
Wickert: „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“, Pfaffenweiler 1990, S. 106
43
Wickert: „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“, Pfaffenweiler 1990, S. 106
41
12
betreuten Familien, deren Männer im Krieg waren, vermittelten den Frauen Arbeit
und kümmerten sich um die Verbesserung der kriegsbedingt schlechten
Lebensmittelversorgung.
Solche ehrenamtliche Arbeit unterstützte die Erreichung der Kriegsziele, aber auch
die Erwerbstätigkeit von Frauen, die nun auf Grund mangelnder männlicher
Arbeitskräfte erforderlich war, um die Wirtschaft, Kriegswirtschaft und das
öffentliche Leben aufrecht zu erhalten. Im Jahre 1916 wurde ein Kriegsamt
eingerichtet, in dem es eine Frauenarbeitszentrale gab. Deren Aufgabe war es
unter anderem, den Frauen den Zugang zur Erwerbsarbeit zu erleichtern. Auch die
Vereinbarkeit von Arbeit und Familie sollte verbessert werden.
Die Zusammenarbeit zwischen Sozialdemokratinnen und Bürgerlichen verlief dabei
fast reibungslos und durch die gemeinsame Arbeit näherten sich ihre Positionen
an. Die wirtschaftliche Selbständigkeit der Frauen wuchs mit der Zunahme ihrer
Erwerbstätigkeit.
Mehr und mehr wurde klar, dass Frauen Männerarbeit gleichwertig erfüllen konnten
und immer weniger konnte der Ausschluss der Frauen von Wahlrecht mit
geschlechtsspezifischen Unterschieden begründet werden. Frauen übernahmen
auch immer mehr staatliche Aufgaben. Die neu gewonnenen Arbeitsbereiche
verschafften den Frauen ein neues Selbstbewusstsein und ein neues
Politikverständnis. Es bestand ein zunehmendes Informations- und
Mitsprachebedürfnis. Durch die Teilhabe an staatlichen und öffentlichen Aufgaben
fühlte sich die Frau dem Staate mehr und mehr verbunden und viele Frauen
stellten neben ihrer Erwerbstätigkeit ihr ehrenamtliches Engagement in den Dienst
des Staates. Für einige Männer und Frauen ging die ehrenamtliche Tätigkeit nicht
weit genug - analog zur Wehrpflicht der Männer wurde verstärkt über die
Einführung einer weiblichen Dienstpflicht geredet, bei welcher die Frauen z.B.
soziale Aufgaben übernehmen sollten. Trotz längerer Debatten kam eine
gesetzliche Verankerung dieser Dienstpflicht nie zustande. Der BDF hatte sich
nicht gegen die Dienstpflicht gestellt, aber letztendlich sah er auch die Aufgaben
der Mütter als Dienst am Staate an. Die allgemein „schon vor dem Krieg aktuelle
Tendenz, die Erfüllung der Mutterpflicht als staatsbürgerliche Leistung zu werten,
erhielt im Krieg neuen Aufschwung“44.
In der sozialdemokratischen Frauenbewegung war zum Teil die gleiche
Kriegsbegeisterung vorhanden, wie in der bürgerlichen. Es gab jedoch auch einige
Kriegsgegner in den Reihen der sozialdemokratischen Frauenbewegung.
Hauptgrund dafür, den Krieg nicht zu befürworten, war, dass es nicht im
Sozialdemokratischen Sinn sein könnte, wenn Arbeiter in den Krieg ziehen
müssen für das kapitalistische Deutsche Reich. Diese unterschiedlichen
Meinungen hatten eine Spaltung im sozialdemokratischen Lager zur Folge.
Luise Zietz (1865-1922)45 verhielt sich zunächst konform zur Meinung der
Parteimehrheit, die den Krieg befürworteten. Sie kümmerte sich in den
Kriegsjahren für den Auf- und Ausbau sozialer Einrichtungen insbesondere für
Arbeiterfamilien.
Bis zum Ausbruch des I. Weltkrieges stand die Erhaltung des Friedens auf den
Fahnen aller Sozialdemokraten. Am 04. August 1914 stimmten die
Sozialdemokraten im Reichstag der Bewilligung der Kriegskredite jedoch zu. Wie
44
Rosenbusch: „Der Weg zum Frauenwahlrecht in Deutschland“, Baden-Baden 1998, S. 404
Luise Zietz war als führende Sozialdemokratin im Jahre 1908 das erste weibliche Vorstandsmitglied in der
SPD. Im Jahre 1919 wurde sie Mitglied der Nationalversammlung. Von 1920 bis 1922 war sie Mitglied des
Reichstages.
45
13
schon oben erwähnt, waren auch viele sozialdemokratische Frauen von der
Kriegseuphorie erfasst worden. Andere Sozialdemokratinnen, wie z.B. Clara
Zetkin, behielten ihre antimilitaristischen Forderungen durchgehend bei. Sie
äußerte ihre Meinung öffentlich, obwohl sie damit Gefahr lief, das einheitliche Bild
der SPD nach außen hin zu schwächen. Sie kritisierte offenkundig
Lebensmittelkürzungen und Preiserhöhungen und wollte die internationale
Zusammenarbeit aufrechterhalten.
Im Kriegsjahr 1915 fand in Bern, also einem politisch neutralen Veranstaltungsort,
eine internationale Frauenkonferenz statt, welche durch Clara Zetkin organisiert
wurde. Diese Frauenkonferenz beschloss eine Friedensresolution. Zetkin wurde
nach der Beteiligung an der Konferenz des Landesverrates angeklagt, was durch
die eingeschränkte Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit möglich war. Die
Polizei ging verstärkt gegen Zetkin vor, sie wurde mehrmals festgenommen. In
Zetkins Arbeit trat demnach auch die Forderung nach politischer
Gleichberechtigung in den Hintergrund hinter die Friedensforderung.
Auch die Arbeit der anderen Kriegsgegner aus der Sozialdemokratie wurde immer
mehr erschwert. Die Gruppe ‚Spartakus’, welche sich für pazifistische Bemühungen
zusammengeschlossen hatte, wurde im Jahre 1917 sogar aus der SPD
ausgeschlossen. Die ausgeschlossenen Mitglieder gründeten eine neue Partei, die
USPD, die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Der USPD
traten unter anderem Clara Zetkin und Luise Zietz bei, beide Mitglieder der
sozialdemokratischen Frauenbewegung. Auch die sozialdemokratische
Frauenbewegung war, wie die SPD selbst, somit gespalten.
Im Verlauf des Krieges flaute die Kriegsbegeisterung immer mehr ab. So wie in der
Frauenbewegung spalteten sich auch Parteien und Volk hinsichtlich der
Kriegsfrage. Die Bevölkerung wurde mit zunehmenden militärischen Misserfolgen
unzufriedener. Der für die Sozialdemokratie typische Friedensgedanke gewann
wieder an Bedeutung. Im Jahre 1917 verstärkten die Sozialdemokraten ihre
Friedensbemühungen. Sie forderten „einen Frieden ohne Annexionen und
Entschädigungen und die sofortige Beseitigung aller Ungleichheiten der
Staatsbürgerrechte in Reich, Staat und Gemeinde“46. Auch Teile der
Frauenbewegungen setzten sich verstärkt für den Frieden ein. Mitglieder der
bürgerlichen Stimmrechtsbewegung nutzten den Krieg für die verstärkte Forderung
nach Frauenstimmrecht, denn ihrer Meinung nach war der Krieg „ultima ratio der
Staatsweisheit der Männer“47 und ein dauerhafter Friede könne nur zustande
kommen, wenn die Frauen durch die Erlangung des aktiven und passiven
Wahlrechtes Einfluss auf die Politik nehmen können.
Um dem starken Druck von außen standzuhalten, war es erforderlich, die
innenpolitische Einheit im Deutschen Reich zu stärken. Dies war nicht ohne
innenpolitische Reformen möglich. Selbst Kaiser Wilhelm II sprach sich im Jahre
1917 für eine Wahlrechtsreform in Preußen aus. Er erkannte, dass sich das
gesamte deutsche Volk gleichermaßen im Krieg bemüht hatte und dass es somit
keine Berechtigung mehr für das Klassenwahlrecht gäbe. Eine Einführung des
Frauenstimmrechts erwähnte er jedoch nicht.
Immer häufiger gab es ab 1917 groß organisierte öffentliche Streiks. Das
Bevorstehen der Revolution konnte kaum noch übersehen werden.
46
47
Rosenbusch: „Der Weg zum Frauenwahlrecht in Deutschland“, Baden-Baden 1998, S. 389
Rosenbusch: „Der Weg zum Frauenwahlrecht in Deutschland“, Baden-Baden 1998, S. 409
14
Auch in Berlin war der Lauf der Ereignisse nicht mehr zu stoppen. Am 9. November
1918 verzichtete der Kaiser auf den Thron und es wurde die Republik ausgerufen.
Noch wenige Tage vorher wurde versucht, durch Reformen die Revolution zu
stoppen. Man hoffte, die gesetzliche Verankerung der allgemeinen, freien und
gleichen Wahl würde die Situation im Volke beruhigen und einen Aufstand
verhindern zu können und brachte einen dementsprechenden Antrag in den
Reichstag ein.
Die Einführung des Frauenwahlrechts wurde nicht auf Grund des veränderten
Zeitgeistes vom Reichstag beschlossen, sondern war nur Mittel zum Zweck, um
eine Revolution zu verhindern.
Zur Umsetzung des Antrages kam es nicht mehr, da am 9.November 1918 die
Revolutionäre die Macht im Lande übernahmen. Am 12. November 1918 erfolgte
dann die umfassende Umsetzung aller Wahlrechtsforderungen auf kommunaler
Länder- und Reichsebene.
Am gleichen Tag wurde nach dem Zusammenbruch der Habsburger-Monarchie
die Republik Deutschösterreich ausgerufen.
Die ersten neu entstandenen Gesetze in der Republik betrafen die neue
österreichische Demokratie. Der Antrag von Staatskanzler Karl Renner über das
„allgemeine, gleiche, direkte und geheime Stimmrecht aller Staatsbürger ohne
Unterschied des Geschlechts“ passierte noch am 12. November 1918 die
Nationalversammlung.
Das Frauenwahlrecht in Deutschland und Österreich war nun erkämpft.
In Österreich wurde ein Wahlalter von 20 Jahren beschlossen. Gewählt werden
durften Männer und Frauen mit 29 Jahren. Die erste freie Wahl zur
Konstituierenden Nationalversammlung fand am 16. Februar 1919 statt. Sie
brachte allerdings noch einige Probleme auf Grund der noch unklaren
Staatsgrenzen mit sich, die dann durch den Friedensvertrag von Saint Germain am
10. September 1919 festgelegt wurden.
Verhalten nach dem Erlass des Gesetzes
Hauptthema nach der Einführung des Frauenwahlrechts war ganz klar der Blick auf
die nächste Wahl, die reichsweit stattfinden würde. Wichtig hierfür war es vor
allem, die Frauen politisch zu bilden, um sie auf die Wahl vorzubereiten. Man wollte
erreichen, dass alle Frauen ihr neu gewonnenes Recht auch wahrnehmen würden.
Und die Frauen nutzen die Möglichkeit, sich über die verschiedenen Parteien zu
informieren, sehr intensiv. Sämtliche Veranstaltungen, die zur Aufklärung über die
verschiedenen Parteien zum Beispiel durch den Bund Deutscher Frauen ins Leben
gerufen wurden, waren gut besucht.
Die Parteien sollten die Frauenverbände und Frauenvereine insofern unterstützen,
dass sie die volle Einbindung der Frauen in das politische Leben förderten, um die
endgültige politische Gleichberechtigung der Frauen zu erreichen.
Die bürgerlichen Parteien, auch die Konservativen und Rechtsliberalen,
versuchten, diese Forderung zu erfüllen und nahmen Frauen als neue
Parteimitglieder und Mitstreiterinnen gern in ihre Reihen auf. Die Unterstützung der
bürgerlichen Parteien ging teilweise so weit, dass sie die „völlige Gleichheit aller
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vor dem Gesetz forderten“48. Die Frauen
wurden als neue gleichwertige Mitglieder der bürgerlichen Parteien angesehen und
wurden unterstützt bei der Ausübung ihres aktiven und passiven Wahlrechts und
48
Rosenbusch: „Der Weg zum Frauenwahlrecht in Deutschland“, Baden-Baden 1998, S. 467
15
auch in der möglichen Ausführung von Staatsämtern. Besonderer Respekt wurde
von den bürgerlichen Parteien der Arbeit der Frauen im I. Weltkrieg gezollt.
Sicher lässt sich der mangelnde Widerstand gegen das nun gesetzlich verankerte
Frauenwahlrecht auch damit erklären, dass die Frauen auch neues
Wählerpotential, das immerhin etwa die Hälfte der Bevölkerung ausmachte,
darstellten. Keine Partei wollte durch Forderung der Wiederrücknahme des
Frauenwahlrechts diese potentiellen Wähler verprellen.
Da eine Quotenregelung über den Frauenanteil auf den Listen, wie schon erwähnt,
abgelehnt wurde, lag es nun an den Parteien, ob sie den Frauen den Zugang zum
passiven Wahlrecht gewährten. De facto stellten auch alle bürgerlichen Parteien
Frauen auf ihren Wahllisten zur Nationalversammlung auf. Meistens erhielten die
Frauen jedoch nur die hinteren Listenplätze, die kaum aussichtsreiche Chancen
hatten, es auch wirklich in die Nationalversammlung zu schaffen.
Frauen waren ein noch unberechenbarer Faktor, denn es war nicht vorhersehbar,
welche Parteien die Frauen bei der Wahlbevorzugen würden. Die bürgerlichen
Parteien fürchteten, dass die Frauen der bürgerlichen Wähler nicht zur Wahl
mobilisiert werden könnten, da diese Parteien gegen das Frauenwahlrecht waren.
Sie glaubten hingegen, dass die Sozialdemokraten viele Stimmen bekommen
würden, weil sie das Frauenwahlrecht vor der Einführung befürwortet hatten. Es
gab Diskussionen über die Einführung einer Wahlpflicht für alle, auch die
unpolitischen Bürger. Kärnten, Tirol und Vorarlberg führten eine solche Wahlpflicht
ein.
Nutzung des aktiven und passiven Wahlrechts der Frauen
Alle Parteien, Frauenvereinigungen und -verbände hatten sich dafür
ausgesprochen, dass die Frauen ihr Stimmrecht bei den Wahlen zur
Nationalversammlung unbedingt nutzen sollten. Tatsächlich machten bei den
Wahlen 82,3 % der Frauen und 82,4 % der Männer von ihrem Wahlrecht
Gebrauch. Diese hohe Wahlbeteiligung bei den Frauen konnte in der Zeit der
Weimarer Republik nicht noch einmal erreicht werden. Auch nach der Gründung
der Bundesrepublik Deutschland blieb die Wahlbeteiligung der Frauen unter dem
Ergebnis von 1919.
Die Frauen bevorzugten bei der Wahl 1919 die bürgerlichen Parteien. Die
Sozialdemokratie blieb hinter den bürgerlichen Parteien zurück. Erstaunlicherweise
stimmten die Frauen also gerade für die Parteien, die ihnen vorher das Wahlrecht
verwehren wollten.
Bei der Wahl zur Nationalversammlung erhielten insgesamt 36 Frauen ein Mandat.
Dies ergab einen Frauenanteil von 8,5% in der Nationalversammlung.
Später, in der Zeit der Weimarer Verfassung setzten die weiblichen Abgeordneten
entscheidende Verbesserungen für die Gleichberechtigung der Frauen durch. So
wurden Frauen im Jahre 1922 zum Richteramt zugelassen, im Jahre 1923 wurde
das Heimarbeitslohngesetz und ein Mutterschutzgesetz beschlossen.
Bei den ersten Wahlen nach der Einführung des Frauenwahlrechts in Österreich
hingegen erreichten die Sozialdemokratische Partei mit 72 Mandaten die relative
Mehrheit und die Christlichsozialen Partei 69 Mandate, weitere Mandate gingen an
16
verschiedene deutschnationale Parteien. Ein überproportionaler Anteil der Frauen
stimmte für die Christlichsoziale Partei. Nur acht Frauen von 170 Abgeordneten
wurden in die Konstituierende Nationalversammlung gewählt. 7 von 8 Frauen
waren Sozialdemokratinnen und eine Christlichsozial.
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde das passive Wahlrecht für
Frauen abgeschafft. Sie wurden unter dem NS-Regime systematisch von
politischen Funktionen und Ämtern auf höherer Ebene ausgeschlossen. So wurde
beispielsweise die Zulassung der Frauen zum Richteramt wieder abgeschafft. Die
Frauen sollten sich vorrangig auf ihre Hausfrauenrolle konzentrieren und auf die
Reproduktion des deutschen Volkes.
Der Anteil von studierenden Frauen wurde während der Zeit des
Nationalsozialismus auf maximal 10% beschränkt.
Nach der Beendigung des II. Weltkrieges kam es zur Teilung Deutschlands. Bei
der Wahl zum Ersten Deutschen Bundestag im Jahre 1949 in Westdeutschland
ergab sich ein Frauenanteil von 7,1%. Maßnahmen der Gleichberechtigungspolitik
wie Frauenförderplänen und Quotierungsregelungen wurden eingeführt und der
Frauenanteil verdoppelte sich 1987 und stieg dann 1998 dann auf fast 30 %.
Zusammenfassung
Der Kampf der deutschen und österreichischen Frauenbewegung für das
Frauenwahlrecht war geprägt durch den Kampf der deutschen Frauen für die
Verbesserung ihrer sozialen Lage.
Historisch gewachsen, von der männerbeherrschten Gesetzgebung
festgeschrieben und von bedeutenden Philosophen, Politikern, Wissenschaftlern
und Künstlern der Zeit unterstützt, war ein Frauenbild gezeichnet, das den Frauen
jegliche Rechte verweigerte und sie zu dienenden Ehefrauen und
kindergebärenden Geschöpfen verpflichtete. Immer untergeordnet dem männlichen
Geschlecht, abhängig von dessen Wohlwollen und unmündig in der Gesellschaft
führte diese staatlich verordnete Unterdrückung, Erniedrigung und ökonomische
Abhängigkeit zunehmend zu dem Bestreben der Frauen, an dieser Situation etwas
zu ändern.
Trotz Begrenzung durch die Politik begannen die Frauen, sich zu organisieren.
Eine Einheitlichkeit im Kampf konnte jedoch nicht herbeigeführt werden, zu
unterschiedlich waren die definierten Zielsetzungen der beiden bedeutenden
Strömungen der Frauenstimmrechtsbewegung, der bürgerlichen und der
sozialdemokratischen Frauenstimmrechtsbewegung. Der Kampf der Frauen blieb
verhaftet in ihrer Zugehörigkeit zu einer sozialen Schicht in Abhängigkeit von ihrem
Besitzstand.
Erfolge im Bestreben um die Verbesserung ihrer sozialen Lage wurden im
wesentlichen gefördert durch gesamtgesellschaftliche ökonomische Zwänge, durch
die Weiterentwicklung der Produktionsverhältnisse und durch innen- und
außenpolitische Geschehnisse.
Und schließlich war es die Novemberrevolution von 1918, die den Frauen das
Wahlrecht brachte, genauer gesagt der Versuch, diese politische Umwälzung zu
vermeiden. Die bürgerlichen Parteien, vehemente Widersacher des
Frauenstimmrechts, sahen darin ihre letzte Chance, das Volk zu beschwichtigen
und ihre Machtposition zu halten.
17
In erster Linie entschied die „Beziehung zwischen Geschlecht, Familie und Staat“49
über die staatsbürgerlichen Rechte der Frauen. Erst durch die Trennung von
Haushalt und Arbeit im Rahmen der industriellen Revolution entwickelte sich ein
Staatsbürgerbegriff, der die Frauen einschloss. Trotz dieses Einschlusses wurde
den Frauen das Wahlrecht zunächst nicht gewährt.
Die Familie und der Zusammenhalt des Haushalts galten als Grundlage eines
geordneten öffentlichen sowie privaten Lebens. Es wurde davon ausgegangen,
dass die Frau keine eigene Beziehung zum Staat und somit zur Politik brauchte,
sondern dass sie lediglich eine Beziehung zu der Familie habe, in der sie lebte.
Diese Familie konnte sowohl durch den Vater als auch durch den Ehemann
repräsentiert werden. Die weibliche Beziehung zu Staat und Politik wurde
demzufolge durch den Ehemann oder Vater hergestellt und die Frau galt damit in
ihren Rechten gegenüber dem Staat als ausreichend vertreten. Es wurde also auch
davon ausgegangen, dass die Frau kein eigenes Wahlrecht benötige, da sie
erstens kein eigenes Verhältnis zum Staat hat und zweitens in ihren Rechten
hinreichend durch ihren Mann vertreten wird.
Durch die gesellschaftlichen Veränderungen während der industriellen Revolution
konnte diese strikte Trennung nicht mehr aufrechterhalten werden. Einerseits
lebten nicht mehr alle Frauen im Schutz einer Familiengemeinschaft, denn es gab
mehr und mehr allein stehende Frauen und auch unverheiratete Mütter,
andererseits arbeiteten durch die Verlagerung der Produktionsstätten außerhalb
der Hausgemeinschaft viele Frauen nicht mehr zu Hause, konnten also nicht mehr
auf eine rein private Wirkungssphäre beschränkt werden.
Die Arbeit der Frauen außerhalb des Hauses und die Entwicklung zum
Sozialstaat, in dem allein stehende Frauen und Mütter staatliche Fürsorge
erhielten, sorgten als wichtige Faktoren dafür, dass auch von Frauen
staatsbürgerliche Rechte gefordert wurden. „Die Frauen brauchten
staatsbürgerliche Rechte, um ihre Interessen zu vertreten, der Staat brauchte
Staatsbürgerinnen, um seinen Aufgaben gewachsen zu sein.“50
Es erfolgte ein intensiver Kampf der Frauen- und Stimmrechtsvereine um das
Frauenwahlrecht. Doch erst die Novemberrevolution im Jahre 1918 brachte den
entscheidenden Erfolg. Die gesetzliche Verankerung des Frauenstimmrechts war
kein vorrangiger Erfolg der Frauenrechtlerinnen, sondern Folge revolutionärer
Umstände im Reich. Die Frauen- und Stimmrechtsvereine erkannten dies auch.
Nach der Einführung des Frauenstimmrechts blieb das aktive Wahlrecht (das
passive wurde in der Zeit des Nationalsozialismus bis zu dessen Ende wieder
abgeschafft) bis heute durchgehend erhalten. Diskussionen über die
Wiederabschaffung des Frauenwahlrechts nach seiner gesetzlichen Verankerung
gab es kaum, da die erste Wahl im Jahre 1919 vor allem die konservativen Kräfte
stärkte, die sich zuvor immer gegen das Frauenwahlrecht ausgesprochen hatten.
Der lange Kampf der Sozialisten um das Frauenstimmrecht wurde von den Frauen
bei dieser Wahl nicht belohnt. Doch nachdem seit 1919 auch Frauen in den
Parlamenten vertreten waren, gab es in den Parlamenten zumindest
Ansprechpartnerinnen für Frauenprobleme, die auf dem Wege der Gesetzgebung
lösbar gewesen wären.
Nach der ersten freien Wahlen, war man bereit „geduldig darauf zu vertrauen, dass
das Gesetz auch faktisch Wirkungen entfaltet und die Gleichstellung der
Geschlechter erreicht wird“51.
49
Rosenbusch: „Der Weg zum Frauenwahlrecht in Deutschland“, Baden-Baden 1998, S. 499
Rosenbusch: „Der Weg zum Frauenwahlrecht in Deutschland“, Baden-Baden 1998, S. 500
51
Wickert: „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“, Pfaffenweiler 1990, S. 116
50
18
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Wickert, Christel: „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“, Pfaffenweiler: CENTAURUSVerlagsgesellschaft 1990
Wissenschaftliche Abteilung des Deutschen Bundestages: „Fünfzig Jahre
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http://www.haimb.de/jc/hausarbeiten/waehlenfrauenanders.html
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