Musterrechnung 2013 für Strom, Gas, Wasser und Abwasser

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Musterrechnung 2013 für Strom, Gas, Wasser und Abwasser
Musterverbrauchsabrechnung für Strom, Gas, Wasser und
Abwasser
Ergänzend zu den Erläuterungen auf der Rückseite der Rechnungen finden Sie hier detaillierte
Informationen zu Ihrer Verbrauchsabrechnung
1.
Rechnungsdaten
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Ihre Kundennummer benötigen wir bei Rückfragen (Telefon, Fax Email, Brief, Online-Formular), um Ihnen
schnell und umfassend Auskunft geben zu können. Bei Fragen zu Ihrer Rechnung geben Sie bitte auch die
Rechnungsnummer an. Die Verbrauchsstelle ist der Ort, an dem wir Sie mit Strom, Gas und Wasser beliefern
und Abwasser entsorgen.
Unser Ansprechpartner für Rechnungsfragen im Kundencenter
Bei allen Fragen rund um die Verbrauchsabrechnung wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter.
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.15 Uhr und außerdem dienstags von 14 Uhr bis 16 Uhr
und donnerstags von 14 Uhr bis 18 Uhr.
2.
Übersicht Abrechnung
Hier finden Sie einen Gesamtüberblick über Ihre Kosten für die einzelnen Versorgungsarten. Die detaillierte
Aufstellung dazu finden Sie auf den Folgeseiten der Verbrauchsabrechnung.
In der Zeile Rechnungsbetrag finden Sie den noch zu bezahlenden Betrag, bzw. die Höhe Ihrer Gutschrift. Das
dort aufgeführte Strom– und Gasentgelt, sowie die Wasser- und Abwassergebühr wird mit den von Ihnen
geleisteten Abschlagszahlungen und gegebenenfalls Sonderzahlungen oder Sonderbelastungen verrechnet.
3.
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Neuer Abschlag
Aus dem ermittelten Verbrauch (Seite 2 der Rechnung) und den aktuellen Preisen errechnet sich Ihr
zukünftiger monatlicher Abschlag. Sollte sich Ihr Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasserverbrauch verändern,
z.B. wenn sich die Personenanzahl in Ihrem Haushalt ändert, können wir Ihren monatlichen Abschlag
anpassen.
Bitte passen Sie Ihren Dauerauftrag entsprechend an, damit die richtigen Beträge jeweils an die Stadtwerke
überweisen werden. Bitte beachten Sie auch, dass im Januar kein Abschlag fällig ist.
Bei einer bestenden Einzugsermächtigung werden wir die neu berechneten Abschlagsbeträge zu den
angegebenen Fälligkeiten abbuchen.
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Verbrauchsabrechnung Strom
4.
Verbrauchsermittlung
Der Verbrauchsermittlung können Sie Ihren Stromverbrauch in den letzten beiden Abrechnungszeiträumen
entnehmen. So können Sie sehen, ob Ihre Verbräuche ab- oder zugenommen haben.
Erläuterung Abkürzungen:
ET = Einzeltarif
HT = Haupttarif
5.
NT = Schwachlasttarif Nachttarif
Verbrauchsermittlung für Strom (S)
Hier ist die Zählernummer Ihres von uns versorgten Stromzählers ersichtlich.
Des weiteren sind der Zeitraum, die entsprechenden Zählerstände und der Verbrauch angegeben.
Ablesehinweise
N
Jahresablesung bzw. Zwischenablesung
E
elektronische Ablesung
G
geschätzter Wert
H
hochgerechneter Wert
K
Selbstablesung durch Kunde
Zählpunkt / Zählpunktbezeichnung (Zpkt.): Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig, diese
Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten
erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau
identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da
Zähler gewechselt werden können.
Netzbetreibernummer (VNB-Code): Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen
Verteilnetzbetreibers,an dessen Netz die Verbrauchsstelle angeschlossen ist.
Vertragsdauer: Hier ist für Sie der Vertragsbeginn Ihres derzeitigen Stromvertrags ersichtlich. Wir sind
gesetzlich verpflichtet, Ihnen hier anzudrucken, zu welchem Termin eine Kündigung dieses Vertrags
frühestens möglich wäre.
6.
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Abrechnung Verbrauch
Hier wird Ihr Verbrauch mit Ihrem Tarif abgerechnet. Bei Strom ist zusätzlich Stromsteuer fällig, sie ist hier als
Extraposten aufgeführt.
Außerdem muss die Netznutzung und die Konzessionsausgabe bei Strom ausgewiesen sein. Des weiteren
können Sie hier sehen, welche gesetzlichen Steuern und Umlagen abgerechnet werden. Diese Bestandteile
sind alle bereits in Ihrem Tarif enthalten.
Netznutzungsentgelte: Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie
sowie den damit verbundenen Dienstleistungen.
Konzessionsabgabe: Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch
Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers
weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.
Stromsteuer: Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des
Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus
dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus
abgeführt.
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7.
Abrechnung Grundpreis
Die Informationen rund um den Grundpreis in der letzten Tabelle lassen sich relativ einfach nachvollziehen.
Hier fordert der Gesetzgeber ebenfalls die Netznutzung aufzuschlüsseln. Kosten für Messung und
Abrechnung, Zählermiete und Sockelbetrag sind einzeln aufgeführt.
Der Grundpreis Strom dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall
aus einem festen Grundpreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen.
Messdienstleistung, Messstellenbetrieb und Abrechnung:
Diese Bestandteile die Ermittlung des Energieverbrauchs und deren Abrechnung sowie die Erfassung,
Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten und des eigentlichen Zählers. Diese Kosten werden vom
Netzbetreiber bzw. Messdienstleister oder Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.
8.
Jahresverbrauch vergleichbarer Haushalte
Anhand der folgenden Grafiken können Sie als Haushaltskunde Ihren Jahresverbrauch den durchschnittlichen
Jahresverbräuchen von Vergleichsgruppen gegenüberstellen. Damit ist für Sie ersichtlich, ob Ihr Verbrauch im
Vergleich zu den dargestellten Vergleichsgruppen höher oder niedriger ausfällt bzw. im Durchschnitt liegt.
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Verbrauchsabrechnung Gas
9.
Verbrauchsermittlung
Der Verbrauchsermittlung können Sie Ihren Gasverbrauch in den letzten beiden Abrechnungszeiträumen
entnehmen. So können Sie sehen, ob Ihre Verbräuche ab- oder zugenommen haben.
Erläuterung Abkürzungen:
HT kWh =
Ihr Verbrauch in kWh
m³ =
Ihr Verbrauch in m³ (wie auf Ihrem Zähler abgelesen)
10. Verbrauchsermittlung für Gas (G)
Hier ist die Zählernummer Ihres von uns versorgten Gaszählers ersichtlich.
Des Weiteren sind der Zeitraum, die entsprechenden Zählerstände und der Verbrauch angegeben.
Ablesehinweise
N
Jahresablesung bzw. Zwischenablesung
E
elektronische Ablesung
G
geschätzter Wert
H
hochgerechneter Wert
K
Selbstablesung durch Kunde
Besonderheiten beim Gas:
Der Gaszählerstand zeigt, wie viel Kubikmeter der Kunde benötigt hat. Um die Kosten möglichst gerecht zu
ermitteln, wird der Verbrauch von Kubikmeter (m³) in Kilowattstunde (kWh) umgerechnet. Wie leistungsstark
das Gas ist, hängt mit Druck, Temperatur und Lage der Abnahmestelle zusammen. Deshalb spielen die
Faktoren Brennwert und Zustandszahl bei der Umrechnung eine wesentliche Rolle.
Gas ist ein Naturprodukt und unterliegt Schwankungen. Der Energiegehalt ist nicht immer gleich. Deshalb wird
der Brennwert für jede Abrechnungsperiode neu ermittelt. Es ist ein Mittelwert von regelmäßigen Messungen
an einer repräsentativen Stelle mit geeichten Brennwertmessgeräten. Die Unterschiede sind von Jahr zu Jahr
in der Regel minimal. Das Gas, das in Gengenbach aus der Leitung kommt, ist in einem bestimmten
Betriebszustand. Durchschnittliche Temperatur, die Höhenlage und der Luftdruck hier vor Ort haben
wesentlichen Einfluss auf die Beschaffenheit des Gases. Mit dem Faktor „Zustandszahl“ gelingt es den
Betriebszustand in Gengenbach in den allgemeinen Normzustand von Erdgas umzurechnen. Die Zustandszahl
ist für jedes Versorgungsgebiet einzeln festgelegt.
Zählpunkt / Zählpunktbezeichnung (Zpkt.): Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig, diese
Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten
erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau
identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da
Zähler gewechselt werden können.
Netzbetreibernummer (VNB-Code): Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen
Verteilnetzbetreibers,an dessen Netz die Verbrauchsstelle angeschlossen ist.
Vertragsdauer: Hier ist für Sie der Vertragsbeginn Ihres derzeitigen Stromvertrags ersichtlich. Wir sind
verpflichtet, Ihnen hier anzudrucken, zu welchem Termin eine Kündigung dieses Vertrags frühestens möglich
wäre.
11. Abrechnung Verbrauch
Hier wird Ihr Verbrauch mit Ihrem Tarif abgerechnet.
Außerdem muss die Netznutzung und die Konzessionsabgabe bei Gas ausgewiesen sein. Diese Bestandteile
sind alle bereits in Ihrem Tarif enthalten.
Netznutzungsentgelte: Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie
sowie den damit verbundenen Dienstleistungen.
Konzessionsabgabe: Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch
Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers
weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.
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12. Abrechnung Grundpreis
Die Informationen rund um den Grundpreis in der letzten Tabelle lassen sich relativ einfach nachvollziehen.
Hier fordert der Gesetzgeber ebenfalls die Netznutzung aufzuschlüsseln. Kosten für Messung und
Abrechnung, Zählermiete und Sockelbetrag sind einzeln aufgeführt.
Der Grundpreis Gas dienst der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten.
Messdienstleistung, Messstellenbetrieb und Abrechnung:
Diese Bestandteile die Ermittlung des Energieverbrauchs und deren Abrechnung sowie die Erfassung,
Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten und des eigentlichen Zählers. Diese Kosten werden vom
Netzbetreiber bzw. Messdienstleister oder Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.
13. Jahresverbrauch vergleichbarer Haushalte
Anhand der folgenden Grafiken können Sie als Haushaltskunde Ihren Jahresverbrauch den durchschnittlichen
Jahresverbräuchen von Vergleichsgruppen gegenüberstellen. Damit ist für Sie ersichtlich, ob Ihr Verbrauch im
Vergleich zu den dargestellten Vergleichsgruppen höher oder niedriger ausfällt bzw. im Durchschnitt liegt.
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Gebührenbescheid Wasser und Abwasser
14. Verbrauchsermittlung
Der Verbrauchsermittlung können Sie Ihren Wasser- und Abwasserverbrauch in den letzten beiden
Abrechnungszeiträumen entnehmen. So können Sie sehen, ob Ihre Verbräuche ab- oder zugenommen haben.
Erläuterung Abkürzungen:
m³ = Maßeinheit Verbrauch Wasser + Abwasser
m² = anzurechnende Fläche der Niederschlagsgebühr
ET = Eintarifzählwerk
15. Verbrauchsermittlung für Wasser (W) und Abwasser (A)
Hier ist die Zählernummer Ihres von uns versorgten Wasserzählers erfasst sowie ggf. die Flurstück Nr. Ihres
Grundstücks mit der gebührenpflichtigen Fläche aufgeführt.
Des weiteren sind der Zeitraum, die entsprechenden Zählerstände und der Verbrauch angegeben.
16. Abrechnung Verbrauch
Hier wird Ihr Verbrauch mit dem aktuellen Wasser- bzw. Abwassertarif abgerechnet. Bei Wasser ist eine
Steuer fällig, sie ist hier im Betrag enthalten.
Besonderheiten Abrechnung Verbrauch Abwasser:
Schmutzwasser:
Die Schmutzwassermenge bemisst sich wie bisher nach der Menge des Frischwasserbezugs. Auf diese
Gebühren wird keine Mehrwertsteuer angerechnet.
Niederschlagswasser:
Die Niederschlagsgebühr bemisst sich nach der versiegelten und angeschlossenen Fläche des
Grundstücks. Auch auf diese Gebühr wird keine Mehrwertsteuer angerechnet.
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17. Abrechnung Grundpreis
Für den Wasserzähler eine Grundgebühr erhoben.
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