Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für die Mitgliedschaft
im ROYAL CLUB der
Swiss Casinos Zürich AG
1. Anwendungs- und Geltungsbereich
Die Swiss Casinos Zürich AG (nachstehend «Casino») bietet ihren
Gästen eine Mitgliedschaft im ROYAL CLUB an. Die Mitgliedschaft
erlaubt es dem Mitglied, vorteilhafte Leistungen zu beziehen, die
vom Casino bestimmt werden.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend «AGB») regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Casino
und den ROYAL-CLUB-Mitgliedern.
Mit der Anmeldung zur Mitgliedschaft im Royal Club oder der
Nutzung der Vorteile aus der Mitgliedskarte oder der zugeteilten
Mitgliedsnummer anerkennt das Mitglied die Anwendung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Gastes sind nicht
anwendbar, ausser wenn das Casino diesen schriftlich zugestimmt hat.
Das Casino behält sich vor, das ROYAL-CLUB-Programm und die
AGB jederzeit zu ändern, insbesondere an veränderte rechtliche
und technische Verhältnisse anzupassen, den ROYAL CLUB aufzulösen oder dessen Leistungen ganz oder teilweise einzustellen.
Die aktuell gültige Fassung der AGB ist online auf der Webseite
www.swisscasinos.ch/zuerich/royalclub abrufbar und im Casino
einsehbar.
Wesentliche Änderungen der AGB werden dem Mitglied in
angemessener Form bekannt gegeben und gelten von ihm als
genehmigt, falls das Mitglied die Karte nicht vor Inkrafttreten der
Änderungen zurückgibt.
Auf männlich-weibliche Doppelformen wird nachfolgend im Sinn
der besseren Lesbarkeit verzichtet.
2. Mitgliedschaft im Royal Club
Das Casino kann Gäste auswählen und die Mitgliedschaft im
ROYAL CLUB anbieten. Die Gäste haben keinen grundsätzlichen
Anspruch auf eine Mitgliedschaft.
Die Mitgliedschaft ist persönlicher Natur und die damit verbundenen Leistungen und Vergünstigungen sind nicht auf Dritte
übertragbar.
Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Mitglieder können nur handlungsfähige Personen sein, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Ausgeschlossen von der Mitgliedschaft sind alle Personen mit
einem Spielverbot oder mit einer Spielsperre oder einem Hausverbot oder einer Zutrittsbeschränkung gemäss den Artikeln
21 bis 23 des Spielbankengesetzes.
Das Casino ist berechtigt, spezielle Promotionsaktionen/Kampagnen nur für ausgewählte Gästegruppen des ROYAL CLUB
zu veranstalten.
Der Erfüllungsort befindet sich ausschliesslich am Sitz des Casinos
in Zürich (Schweiz).
Für die Aufnahme im ROYAL CLUB und Ausstellung der Mitgliedkarte ist ein über die Gültigkeitsdauer der Mitgliederkarte hinaus
gültiger, amtlicher Ausweis (Pass, ID oder Führerausweis)
im Casino vorzulegen.
Die Mitgliedschaft im ROYAL CLUB kann vom Mitglied und vom
Casino jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung
einer Frist mit sofortiger Wirkung schriftlich gekündigt werden.
Sollte das Mitglied von einem Casino in der Schweiz gesperrt
werden (Art. 22 SBG) oder mit einem Spielverbot (Art. 21 SBG)
belegt werden, erlischt die Mitgliedschaft im ROYAL CLUB automatisch.
3. Registrierung
Für die Erbringung der ROYAL CLUB Leistungen hat sich das
Mitglied zu registrieren. Dabei hat es die Angaben zu seiner Person
wahrheitsgetreu abzugeben. Dies erfolgt in einem Mitgliederprofil.
Die Mitgliedschaft erlangt nur Gültigkeit, wenn das Mitglied eine
korrekte Postanschrift und eine aktive E-Mail-Adresse und eine
Mobiltelefonnummer angibt.
Das Mitglied muss Namens- und Adressänderungen unverzüglich
dem Casino bekannt geben.
Das Mitglied erteilt durch die Registrierung seine Einwilligung zur
Verwendung seiner Daten für Marketingzwecke des Casinos.
Das Mitglied kann die Verwendung seiner Daten für Marketingzwecke jederzeit beim Casino sperren lassen.
Mit Unterzeichnung des Antragsformulars und der Einwilligung
zur Informationszustellung ist das Casino ermächtigt, dem Mitglied
spezifische Angebote und Vergünstigungen zukommen zu lassen.
4. Kartenausgabe und -verwendung
Nach der Anmeldung für das ROYAL-CLUB-Programm erhält das
Mitglied eine Mitgliedkarte (ROYAL-CLUB-Karte) ausgehändigt.
Die ROYAL-CLUB-Karte ist persönlich und darf weder übertragen, kopiert noch verändert oder in sonstiger Weise umgestaltet
werden. Die Karte verbleibt im Eigentum des Casinos.
Die ROYAL-CLUB-Karte ist kein Zahlungsmittel. Mit ihr kann das
Mitglied am Eingang des Casinos sowie an der Kasse im Spielbereich seine Identifikation nachweisen.
Die Mitgliedkarte ist sorgfältig aufzubewahren und darf Dritten
nicht zugänglich gemacht werden. Bei Verlust oder Beschädigung
der ROYAL-CLUB-Karte kann beim Casino kostenlos eine Ersatzkarte beantragt werden.
Das Mitglied meldet den Verlust der Karte unverzüglich dem
Casino per E-Mail an: [email protected]. Bis zur Kartensperre liegen die Risiken aus dem Verlust und der missbräuchlichen
Verwendung der ROYAL-CLUB-Karte beim Karteninhaber.
Bei Erlöschen der Mitgliedschaft ist die Karte unverzüglich dem
Casino zu retournieren.
Gültigkeit
Die Gültigkeit der Mitgliedkarte richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des hinterlegten Ausweises und beträgt maximal 365 Tage.
Nach Kartenverfall kann im Casino eine Verlängerung bzw.
Erneuerung beantragt werden.
Kartensperrung
Das Mitglied und das Casino können jederzeit und ohne Angabe
von Gründen die Kartensperrung und/oder die Kündigung der
Mitgliedschaft veranlassen.
5. Leistungen
Die Mitgliedkarte berechtigt den Inhaber der Karte mit Stufe
red zum Bezug folgender Vorzugsleistungen:
• bevorzugter Check-In
• kostenloser Eintritt ab dem 6. Casino-Besuch
Die Leistungen an Karteninhaber der nachfolgenden Stufen
GOLD und black richten sich nach den vom Casino bestimmten
Vorzugsleistungen im Einzelfall.
6. Datenschutz
Als Grundlage dient die Datenschutzpolitik der
Swiss Casinos Gruppe. Sie kann jederzeit unter
www.swisscasinos.ch/datenschutzpolitik abgerufen,
ausgedruckt und lokal abgespeichert werden.
Das Casino erteilt dem Mitglied auf Anfrage Auskunft darüber,
welche persönlichen Daten über das Mitglied vorhanden sind.
Die Daten über das Mitglied werden nur an Unternehmen der
Swiss Casinos Gruppe weitergegeben.
7. Missbrauchsverbot
Jede Art von Missbrauch der Mitgliedschaft wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. Der Missbrauch umfasst auch die Täuschung und
die Verwendung unrichtiger oder irreführenden Angaben über die
Person des Teilnehmers. Das Casino ist berechtigt, das Mitglied im
Fall eines Missbrauchs vom ROYAL-CLUB-Programm jederzeit
auszuschliessen.
8.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Beziehungen zwischen dem Mitglied und dem Casino ist
ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Für Rechtsstreitigkeiten
gilt der Gerichtsstand Zürich (Schweiz).
Zürich, 1. Juli 2013