Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Mitgliedschaft im ROYAL CLUB der Swiss Casinos Zürich AG 1. Anwendungs- und Geltungsbereich Die Swiss Casinos Zürich AG (nachstehend «Casino») bietet ihren Gästen eine Mitgliedschaft im ROYAL CLUB an. Die Mitgliedschaft erlaubt es dem Mitglied, vorteilhafte Leistungen zu beziehen, die vom Casino bestimmt werden. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend «AGB») regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Casino und den ROYAL-CLUB-Mitgliedern. Mit der Anmeldung zur Mitgliedschaft im Royal Club oder der Nutzung der Vorteile aus der Mitgliedskarte oder der zugeteilten Mitgliedsnummer anerkennt das Mitglied die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Gastes sind nicht anwendbar, ausser wenn das Casino diesen schriftlich zugestimmt hat. Das Casino behält sich vor, das ROYAL-CLUB-Programm und die AGB jederzeit zu ändern, insbesondere an veränderte rechtliche und technische Verhältnisse anzupassen, den ROYAL CLUB aufzulösen oder dessen Leistungen ganz oder teilweise einzustellen. Die aktuell gültige Fassung der AGB ist online auf der Webseite www.swisscasinos.ch/zuerich/royalclub abrufbar und im Casino einsehbar. Wesentliche Änderungen der AGB werden dem Mitglied in angemessener Form bekannt gegeben und gelten von ihm als genehmigt, falls das Mitglied die Karte nicht vor Inkrafttreten der Änderungen zurückgibt. Auf männlich-weibliche Doppelformen wird nachfolgend im Sinn der besseren Lesbarkeit verzichtet. 2. Mitgliedschaft im Royal Club Das Casino kann Gäste auswählen und die Mitgliedschaft im ROYAL CLUB anbieten. Die Gäste haben keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft ist persönlicher Natur und die damit verbundenen Leistungen und Vergünstigungen sind nicht auf Dritte übertragbar. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Mitglieder können nur handlungsfähige Personen sein, die mindestens 18 Jahre alt sind. Ausgeschlossen von der Mitgliedschaft sind alle Personen mit einem Spielverbot oder mit einer Spielsperre oder einem Hausverbot oder einer Zutrittsbeschränkung gemäss den Artikeln 21 bis 23 des Spielbankengesetzes. Das Casino ist berechtigt, spezielle Promotionsaktionen/Kampagnen nur für ausgewählte Gästegruppen des ROYAL CLUB zu veranstalten. Der Erfüllungsort befindet sich ausschliesslich am Sitz des Casinos in Zürich (Schweiz). Für die Aufnahme im ROYAL CLUB und Ausstellung der Mitgliedkarte ist ein über die Gültigkeitsdauer der Mitgliederkarte hinaus gültiger, amtlicher Ausweis (Pass, ID oder Führerausweis) im Casino vorzulegen. Die Mitgliedschaft im ROYAL CLUB kann vom Mitglied und vom Casino jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung schriftlich gekündigt werden. Sollte das Mitglied von einem Casino in der Schweiz gesperrt werden (Art. 22 SBG) oder mit einem Spielverbot (Art. 21 SBG) belegt werden, erlischt die Mitgliedschaft im ROYAL CLUB automatisch. 3. Registrierung Für die Erbringung der ROYAL CLUB Leistungen hat sich das Mitglied zu registrieren. Dabei hat es die Angaben zu seiner Person wahrheitsgetreu abzugeben. Dies erfolgt in einem Mitgliederprofil. Die Mitgliedschaft erlangt nur Gültigkeit, wenn das Mitglied eine korrekte Postanschrift und eine aktive E-Mail-Adresse und eine Mobiltelefonnummer angibt. Das Mitglied muss Namens- und Adressänderungen unverzüglich dem Casino bekannt geben. Das Mitglied erteilt durch die Registrierung seine Einwilligung zur Verwendung seiner Daten für Marketingzwecke des Casinos. Das Mitglied kann die Verwendung seiner Daten für Marketingzwecke jederzeit beim Casino sperren lassen. Mit Unterzeichnung des Antragsformulars und der Einwilligung zur Informationszustellung ist das Casino ermächtigt, dem Mitglied spezifische Angebote und Vergünstigungen zukommen zu lassen. 4. Kartenausgabe und -verwendung Nach der Anmeldung für das ROYAL-CLUB-Programm erhält das Mitglied eine Mitgliedkarte (ROYAL-CLUB-Karte) ausgehändigt. Die ROYAL-CLUB-Karte ist persönlich und darf weder übertragen, kopiert noch verändert oder in sonstiger Weise umgestaltet werden. Die Karte verbleibt im Eigentum des Casinos. Die ROYAL-CLUB-Karte ist kein Zahlungsmittel. Mit ihr kann das Mitglied am Eingang des Casinos sowie an der Kasse im Spielbereich seine Identifikation nachweisen. Die Mitgliedkarte ist sorgfältig aufzubewahren und darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Verlust oder Beschädigung der ROYAL-CLUB-Karte kann beim Casino kostenlos eine Ersatzkarte beantragt werden. Das Mitglied meldet den Verlust der Karte unverzüglich dem Casino per E-Mail an: [email protected]. Bis zur Kartensperre liegen die Risiken aus dem Verlust und der missbräuchlichen Verwendung der ROYAL-CLUB-Karte beim Karteninhaber. Bei Erlöschen der Mitgliedschaft ist die Karte unverzüglich dem Casino zu retournieren. Gültigkeit Die Gültigkeit der Mitgliedkarte richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des hinterlegten Ausweises und beträgt maximal 365 Tage. Nach Kartenverfall kann im Casino eine Verlängerung bzw. Erneuerung beantragt werden. Kartensperrung Das Mitglied und das Casino können jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Kartensperrung und/oder die Kündigung der Mitgliedschaft veranlassen. 5. Leistungen Die Mitgliedkarte berechtigt den Inhaber der Karte mit Stufe red zum Bezug folgender Vorzugsleistungen: • bevorzugter Check-In • kostenloser Eintritt ab dem 6. Casino-Besuch Die Leistungen an Karteninhaber der nachfolgenden Stufen GOLD und black richten sich nach den vom Casino bestimmten Vorzugsleistungen im Einzelfall. 6. Datenschutz Als Grundlage dient die Datenschutzpolitik der Swiss Casinos Gruppe. Sie kann jederzeit unter www.swisscasinos.ch/datenschutzpolitik abgerufen, ausgedruckt und lokal abgespeichert werden. Das Casino erteilt dem Mitglied auf Anfrage Auskunft darüber, welche persönlichen Daten über das Mitglied vorhanden sind. Die Daten über das Mitglied werden nur an Unternehmen der Swiss Casinos Gruppe weitergegeben. 7. Missbrauchsverbot Jede Art von Missbrauch der Mitgliedschaft wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. Der Missbrauch umfasst auch die Täuschung und die Verwendung unrichtiger oder irreführenden Angaben über die Person des Teilnehmers. Das Casino ist berechtigt, das Mitglied im Fall eines Missbrauchs vom ROYAL-CLUB-Programm jederzeit auszuschliessen. 8.Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf die Beziehungen zwischen dem Mitglied und dem Casino ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Für Rechtsstreitigkeiten gilt der Gerichtsstand Zürich (Schweiz). Zürich, 1. Juli 2013