ALLGEMEINE GESCHäFTSBEDINGUNGEN

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ALLGEMEINE GESCHäFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
zum Beratervertrag
der Sibvaleo GmbH
Widerrufsbelehrung....................................................................................................................4
§ 1 Begriffsbestimmungen.......................................................................................................5
§ 2 Gegenstand des Vertrages................................................................................................7
§ 3 Abschluss des Vertrages.....................................................................................................7
§ 4 Pflichten von «Siberian Health».......................................................................................8
§ 5 Schulungen.............................................................................................................................9
§ 6 Informationsmaterialien.....................................................................................................9
§ 7 Pflichten des Beraters .........................................................................................................9
§ 8 Abwerbeverbot.................................................................................................................. 11
§ 9 Wettbewerbsverbot.......................................................................................................... 11
§ 10 Verschwiegenheitspflicht............................................................................................. 12
§ 11 Geistige Schutzrechte.................................................................................................... 12
§ 12 Internetauftritt................................................................................................................. 13
§ 13 Haftung............................................................................................................................... 13
§ 14 Produkthaftung............................................................................................................... 14
§ 15 Werben neuer Berater................................................................................................... 14
§ 16 Ehepartner......................................................................................................................... 14
§ 17 Nahe Angehörige............................................................................................................ 15
§ 18 Beraterschutz für neugeworbene Berater.............................................................. 15
§ 19 Verbot der Überzeichnung.......................................................................................... 15
§ 20 Einhaltung der persönlichen Gruppe...................................................................... 16
§ 21 Verkauf und Transfer der Beraterschaft................................................................... 16
§ 22 Grundlage Provisionsberechnung............................................................................ 16
§ 23 Provisionsabrechnung und Provisionsauszahlungen........................................ 17
§ 24 Vorsteuerabzugsberechtigung.................................................................................. 17
§ 25 Vertragsdauer................................................................................................................... 18
§ 26 Folgen der Vertragsbeendigung............................................................................... 19
§ 27 Verrechnung von Forderungen.................................................................................. 19
§ 28 Verjährung......................................................................................................................... 20
§ 29 Schlussbestimmungen.................................................................................................. 20
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch
nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Sibvaleo GmbH • Linienstraße 151 • 10115 Berlin
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen
erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
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§1 Begriffsbestimmungen
• „Siberian Health“ - Gem. vorliegenden AGB ist die Sibvaleo GmbH Verkäufer von Produkten der eingetragenen Marke „Siberian Health“, insbesondere
aus dem Bereich der Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmittel sowie Kosmetik.
• Endkunde - Endabnehmer der von „Siberian Health“ angebotenen Produkte.
• Berater - Juristische Person oder unbeschränkt geschäftsfähige natürliche
Person, die als selbständiger Handelsvertreter im Nebenberuf damit betraut
ist, die von „Siberian Health“ angebotenen Produkte im Wege des Wiederverkaufs an Endkunden zu vertreiben.
• Mentor - Berater auf verschiedenen Stufen des Vertriebssystems von „Siberian Health“, der neue Berater für eine Zusammenarbeit mit „Siberian Health“
gewonnen hat und diese ebenso wie bereits tätige Berater schult und auf andere Weise unterstützt.
• Provisionen - Der Berater von „Siberian Health“ erhält für seine Vertriebstätigkeit für „Siberian Health“ Provisionen und Boni, deren Höhe und Berechnung sich aus dem jeweils gültigen Vergütungsplan von „Siberian Health“
ergeben.
• Direktvertrieb - Berater von „Siberian Health“ erwerben Produkte der eingetragenen Marke „Siberian Health“ und veräußern diese an Endkunden weiter.
• Beratung - Der Berater erklärt dem Endkunden die Produkte der eingetragenen Marke „Siberian Health“ und beantwortet ihm diesbezüglich gestellte
Fragen nach bestem Wissen und Gewissen.
• Beratungspflicht - Um eine hohe Informationsdichte bezüglich der von
„Siberian Health“ angebotenen Produkte zwischen dem Endkunden beziehungsweise dem privilegierten Kunden und dem Berater zu gewährleisten,
ist der Berater zur Beratung verpflichtet.
• Weiterbildung/Schulung - Um die von „Siberian Health“ angebotenen
Produkte dem Endkunden in optimaler Weise näher bringen zu können, erfolgt eine Aus- und Weiterbildung der Berater durch „Siberian Health“ sowie
der Berater untereinander.
• AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen von „Siberian Health“.
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Verhaltenskodex für selbständige Berater*:
Als selbständiger Berater der „Siberian Health“ versichere ich,
•
dass ich während meiner Tätigkeit als selbständiger Berater von „Siberian
Health“ höflich, respektvoll, ehrlich und fair sein und mit meiner Tätigkeit für
„Siberian Health“ den guten Ruf von „Siberian Health“ fördern werde;
•
dass ich meiner etwaigen Führungsverantwortung als Mentor gegenüber
den Beratern meiner Vertriebsstruktur durch Schulung, Beistandsleistung
und anderweitige Unterstützung der Berater nachkommen werde;
•
dass ich die Beziehung eines jeden Beraters zu seinem Mentor in der Vertriebsorganisation von „Siberian Health“ anerkennen und nicht in diese eingreifen oder diese verändern werde;
•
dass ich keine geringschätzigen oder unwahren Behauptungen über andere
Berater von „Siberian Health“ aufstellen oder äußern werde;
•
dass ich keine Behauptungen über die Produkte von „Siberian Health“ aufstellen werde, die nicht in den offiziellen Publikationen von „Siberian Health“
enthalten sind;
•
dass ich keine gesundheitsbezogenen Aussagen über die Produkte von „Siberian Health“ aufstellen werde;
•
dass ich keinesfalls Personen, die eine Zusammenarbeit mit „Siberian Health“
anstreben und beziehungsweise oder Berater bedrängen werde, Produkte
von „Siberian Health“ zu erwerben;
•
dass ich das gemäß dem Vergütungsplan von „Siberian Health“ mögliche
Einkommen nicht falsch darstellen werde;
•
dass ich nicht betrügerisch oder rechtswidrig handeln werde;
•
dass ich andere Unternehmen nicht verunglimpfen werde, um deren Vertriebspartner als Berater für „Siberian Health“ abzuwerben;
•
dass ich mich stets um eine gute Kundenbeziehung bemühen, diese pflegen,
etwaige Beschwerden von Kunden verständnisvoll annehmen und Konflikte
schnell lösen werde.
* Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die männliche Form verwendet wird, dient dies lediglich der
sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten daher gleichermaßen für die weibliche Form.
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§ 2 Gegenstand des Vertrages
(1) Vertragsgegenstand ist der Vertrieb der von „Siberian Health“ angebotenen Produkte der eingetragenen Marke „Sibirian Health“, insbesondere aus dem
Bereich der Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetik (nachfolgend „Vertragsprodukte“ genannt) im Wege des Direktvertriebs durch Berater, sowie die Tätigkeit zwecks Gewinnung von neuen Beratern und Kunden für die Zusammenarbeit mit „Siberian Health“.
(2) Der Berater erwirbt die von „Siberian Health“ angebotenen Produkte, um
diese im Wege des Wiederverkaufs an Endkunden zu vertreiben. Er vermittelt zudem Verträge zwischen Endkunden und „Siberian Health“.
(3) 1Der Berater ist weder Angestellter noch Vertreter von „Siberian Health“.
Er ist gegenüber „Siberian Health“ nicht weisungsgebunden und nimmt seine
Tätigkeit für „Siberian Health“ als selbständiger Handelsvertreter im Nebenberuf
im Sinne des § 92 b HGB wahr.
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(4) 1Der Berater ist verpflichtet, spätestens zum Vertragsbeginn eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. 2Eine Kopie der Gewerbeanmeldung ist entweder
bereits dem Beraterantrag beizufügen oder „Siberian Health“ auf Verlangen vorzulegen. 3Die Gewerbeanmeldung ist jedenfalls auf jeden Fall für die Dauer des
Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
(5) 1“Siberian Health“ behält sich Änderungen sowohl im Sortiment als auch
bei den Preisen der angebotenen Produkte vor. 2Sollten sich bezüglich der Preise
Änderungen ergeben, so werden diese dem Berater unverzüglich angezeigt.
§ 3 Abschluss des Vertrages
(1) 1Berater von „Siberian Health“ kann eine juristische Person oder natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Person werden, mit der noch kein Beratervertrag besteht. 2Der Beratervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
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Der Abschluss des Beratervertrages erfolgt durch Einreichen eines vollständig
ausgefüllten und unterzeichneten Beraterantrages durch den Antragsteller bei
„Siberian Health“ und dessen Annahme durch „Siberian Health“.
(2) 1Der Beratervertrag kommt zustande, wenn „Siberian Health“ die Annahme des eingereichten Beraterantrages nicht binnen dreier Werktage ablehnt. 2Einer gesonderten Unterzeichnung des Antrages durch „Siberian Health“ bedarf es
nicht. 3Ein Beraterantrag, der vor dem letzten Werktag eines Monats bei „Siberian
Health“ eingeht, wird im Falle der Annahme für den laufenden Monat angemel-
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det. 4Ein Beraterantrag, der nach dem letzten Werktag eines Monats bei „Siberian
Health“ eingeht, wird im Falle der Annahme für den darauffolgenden Monat angemeldet.
(3) „Siberian Health“ ist berechtigt, die Annahme eines eingereichten Beraterantrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(4) 1Ein Beratervertrag kommt nicht zustande, wenn in dem Beraterantrag
oder seinen Anlagen Streichungen vorgenommen oder die Vertragsurkunde
nicht an allen, hierfür vorgesehenen Stellen, unterzeichnet worden ist. 2Entgegenstehenden AGB des Antragstellers wird ausdrücklich widersprochen.
(5) 1Mit seiner Unterschrift auf dem Beraterantrag bestätigt der Antragsteller
die Richtigkeit seiner darin gemachten Angaben. 2Macht der Antragsteller beim
Ausfüllen des Beraterantrages falsche Angaben und beziehungsweise oder verschweigt er solche Umstände, die einem Vertragsschluss insbesondere nach den
Regelungen dieser AGB entgegenstehen, berechtigt dies „Siberian Health“ zur
außerordentlichen fristlosen Kündigung des Beratervertrages.
(6) 1Der Berater wird als freier und selbständiger Unternehmer tätig. 2Er ist
berechtigt und verpflichtet, sich während der Dauer dieses Beratervertrages als
„Berater“ von „Siberian Health“ zu bezeichnen.
§ 4 Pflichten von «Siberian Health»
(1) Das Marktverantwortungsgebiet des Beraters umfasst das gesamte Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend: „Vertragsgebiet“).
(2) 1Dem Berater wird ein nichtexklusives Vertriebsrecht bezüglich der von
„Siberian Health“ angebotenen Produkte in dem Vertragsgebiet eingeräumt. 2“Siberian Health“ ist berechtigt, die Vertragsprodukte selbst im Vertragsgebiet anzubieten und beziehungsweise oder über weitere Vertriebsmittler, insbesondere
auch über weitere Berater der „Siberian Health“, im Vertragsgebiet anbieten zu
lassen. 3 “Siberian Health“ behält sich das Recht vor, Preisnachlässe zu gewähren
und beziehungsweise oder andere Verkaufsförderungsmaßnahmen durchzuführen.
(3) 1Der Berater darf die Vertragsprodukte ausschließlich an Endkunden verkaufen. 2Ein Verkauf an Händler und beziehungsweise oder sonstige Wiederverkäufer ist dem Berater untersagt. 3Der Berater darf die Vertragsprodukte der
„Siberian Health“ ausschließlich direkt an Endkunden verkaufen und insbesondere nicht über Geschäftslokale oder Märkte. 4Es ist dem Berater nicht gestattet,
Online-Shops einzurichten und zu betreiben und darüber Vertragsprodukte der
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„Siberian Health“ anzubieten und beziehungsweise oder Online-Shops Dritter
zum Vertrieb von Vertragsprodukten der „Siberian Health“ zu nutzen. 5Der Berater
darf die Vertragsprodukte der „Siberian Health“ nicht im Wege des Fernabsatzes
verkaufen.
(4) 1“Siberian Health“ ist berechtigt, gegebenenfalls Änderungen an dem Vergütungsplan vorzunehmen, um diesen an die wirtschaftlichen Gegebenheiten
anzupassen. 2“Siberian Health“ wird die Berater über Ergänzungen oder Änderungen an dem Vergütungsplan umgehend informieren. 3Zugleich verpflichtet
sich „Siberian Health“ zur strikten Einhaltung des Vergütungsplans in seiner jeweils gültigen Fassung.
§ 5 Schulungen
(1) 1“Siberian Health“ bietet den Beratern eine Vielzahl verschiedener Weiterbildungs- und Schulungsveranstaltungen an. 2Die Berater der „Siberian Health“
sind nicht zu einer Teilnahme an den angebotenen Veranstaltungen verpflichtet.
(2) Berater der „Siberian Health“ sind berechtigt aber nicht verpflichtet, nach
erfolgter Absprache mit „Siberian Health“ selbst Weiterbildungs- und Werbeveranstaltungen zu organisieren und beziehungsweise oder an solchen von anderen Beratern organisierten Veranstaltungen teilzunehmen.
§ 6 Informationsmaterialien
“Siberian Health“ hält für die Berater über die für deren Tätigkeit erforderlichen Unterlagen zusätzlich ein umfangreiches Informationsmaterial bereit. 2Die
Berater sind nicht zur Abnahme solcher Materialien verpflichtet.
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§ 7 Pflichten des Beraters
(1) Der Berater hat die Interessen von „Siberian Health“ stets mit der Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmannes wahrzunehmen.
(2) 1Der Berater ist verpflichtet, bei einem Wechsel seines Wohnsitzes „Siberian
Health“ seine neue Postanschrift unaufgefordert mitzuteilen. 2Verstößt der Berater
gegen diese Pflicht und wird dadurch die Ermittlung der Anschrift durch eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt erforderlich, hat der Berater „Siberian Health“ die
hierfür entstehenden Kosten zu ersetzen. 3“Siberian Health“ berechnet in diesem
Fall eine Ermittlungsgebühr in Höhe von 10,00 € gegenüber dem Berater. 4Diesem
bleibt der Nachweis nachgelassen, es sei ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden. 5“Siberian Health“ bleibt der Nachweis nachgelassen, es sei ein höherer
Schaden entstanden.
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(3) 1Der Berater hat bei seiner Tätigkeit die Regeln des lauteren Wettbewerbs,
alle im Hinblick auf den Vertrieb der Vertragsprodukte einschlägigen Vorschriften
sowie seine Verpflichtung zur Integrität zu beachten. 2Der Berater ist verpflichtet,
über „Siberian Health“ sowie die Vertragsprodukte nur solche Angaben zu machen, die mit den offiziellen für das Vertragsgebiet freigegebenen Publikationen
von „Siberian Health“ in Einklang stehen oder bereits vor ihrer Veröffentlichung
von „Siberian Health“ schriftlich genehmigt worden sind. 3Öffentliche Äußerungen über heilende und beziehungsweise oder medizinische Eigenschaften der
Vertragsprodukte wird der Berater überhaupt nicht machen. 4Macht der Berater
darüber hinausgehende Äußerungen über „Siberian Health“ sowie die Vertragsprodukte, insbesondere bezüglich deren Eigenschaften, und machen im Zusammenhang mit diesen Äußerungen Dritte Ansprüche gegen „Siberian Health“ geltend, so stellt der Berater „Siberian Health“ von diesen Ansprüchen frei.
(4) Sollten Dritte gegenüber „Siberian Health“ Ansprüche wegen eines anderen schuldhaften Rechtsverstoßes des Beraters geltend machen, so stellt der Berater „Siberian Health“ auch von diesen Ansprüchen frei.
(5) Der Berater ist dafür verantwortlich, Endkunden auf deren gesetzliches Widerrufsrecht hinzuweisen.
(6) 1Medienanfragen sind „Siberian Health“ unverzüglich anzuzeigen. 2“Siberian Health“ ist berechtigt, im Einzelfall die Beantwortung von Medienanfragen
durch den Berater zu unterbinden.
(7) Der Berater darf Telefonanrufe nicht so entgegennehmen, dass der Eindruck erweckt wird, der Anrufer habe den Geschäftssitz oder ein Büro von „Siberian Health“ erreicht.
(8) Als Verkäufer von Produkten der eingetragenen Marke „Siberian Health“
ist der Berater für die Abwicklung etwaiger Gewährleistungsansprüche von Endkunden verantwortlich.
(9) 1Der Berater ist zur strikten Einhaltung geltender datenschutzrechtlicher
Bestimmungen verpflichtet. 2Der als Mentor tätige Berater hat darüber hinaus die
von ihm geworbenen Berater auf diese Verpflichtung besonders hinzuweisen.
(10) 1Im Vertragsgebiet der Bundesrepublik Deutschland darf der Berater ausschließlich die von „Siberian Health“ offiziellen vorgehaltenen Werbe-, Informations- und beziehungsweise sonstigen Materialien mit der Kennzeichnung „DE“
bzw. „EU“ verwenden.
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§ 8 Abwerbeverbot
Der Berater sichert zu, keine anderen Berater von „Siberian Health“ für andere Direktvertriebsunternehmen abzuwerben. 2Eine Zuwiderhandlung berechtigt
„Siberian Health“ zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Beratervertrages.
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§ 9 Wettbewerbsverbot
(1) 1Der Berater ist für die Dauer des Beratervertragsverhältnisses verpflichtet,
jeden Wettbewerb mit „Siberian Health“ zu unterlassen. 2Er ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von „Siberian Health“ berechtigt, sich direkt oder
indirekt an einem anderen Unternehmen zu beteiligen, selbst für ein anderes Unternehmen tätig zu werden oder dieses in sonstiger Weise zu unterstützen, sofern
dieses andere Unternehmen Produkte herstellt und beziehungsweise oder vertreibt und beziehungsweise oder sonstige Leistungen anbietet, die denen von
„Siberian Health“ gleich oder gleichartig sind.
(2) 1Beabsichtigt der Berater, für ein anderes Unternehmen tätig zu werden,
das nicht gleiche oder gleichartige Produkte herstellt und beziehungsweise oder
vertreibt und beziehungsweise oder sonstige Leistungen anbietet, so hat er „Siberian Health“ hiervon in Kenntnis zu setzen. 2Eine solche wettbewerbsneutrale
Tätigkeit für ein anderes Unternehmen ist Beratern ab Stufe sechs des Vergütungsplans untersagt, sofern es sich bei diesem um ein Unternehmen handelt,
das ebenso wie „Siberian Health“ Waren und beziehungsweise oder Dienstleistungen im Wege des Network-Marketings vertreibt.
(3) Eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot durch den Berater
berechtigt „Siberian Health“ zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Beratervertrages.
(4) 1Für jeden Fall des schuldhaften Zuwiderhandelns gegen das Wettbewerbsverbot verpflichtet sich der Berater eine Vertragsstrafe zu zahlen, die „Siberian Health“ nach billigem Ermessen festsetzt, mindestens jedoch in Höhe von
5.050,00 € (in Worten: fünftausendfünfzig Euro). 2Im Streitfall ist die Höhe der Vertragsstrafe nach § 315 Abs. 3 BGB durch das zuständige Landgericht zu überprüfen. 3Die Zahlung der Vertragsstrafe durch den Berater lässt die Geltendmachung
eines weiteren Schadens durch „Siberian Health“ unberührt.
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§ 10 Verschwiegenheitspflicht
(1) 1Der Berater ist verpflichtet, vertrauliche Informationen sowie Geschäftsund Betriebsgeheimnisse von „Siberian Health“ zu wahren und die Unterlagen,
die sich auf solche beziehen, so aufzubewahren, dass sie Dritten nicht zugänglich
sind. 2Nach Beendigung des Beratervertrages hat der Berater auf Verlangen alle
in seinem Besitz befindlichen Dokumente und sonstige Unterlagen an „Siberian Health“ herauszugeben, die vertrauliche Informationen betreffend „Siberian
Health“ enthalten. 3Der Berater hat über alle während der Dauer des Beratervertrages erworbenen Kenntnisse über Geschäftsvorgänge und interne, insbesondere vertrauliche Angelegenheiten auch nach Beendigung des Beratervertrages
Stillschweigen zu bewahren.
(2) 1Offenbart der Berater vorsätzlich oder fahrlässig vertrauliche Informationen „Siberian Health“ betreffend gegenüber Dritten, hat er „Siberian Health“ hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 2Er ist „Siberian Health“ zum Ersatz des
durch seine schuldhafte Verletzung der Verschwiegenheitspflicht entstandenen
Schadens verpflichtet.
(3) 1Der Berater darf vertrauliche Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von „Siberian Health“ nur zur Durchführung seiner Vertragspflichten verwenden und wird diese Informationen nach Beendigung dieses Beratervertrages überhaupt nicht mehr nutzen. 2Insbesondere ist es dem Berater
auch nach Beendigung des Beratervertrages verboten, Daten von Kunden, auch
soweit von ihm selbst geworben, anderen Unternehmen derselben Branche mitzuteilen.
§ 11 Geistige Schutzrechte
(1) 1Der Berater darf ausschließlich die von „Siberian Health“ offiziellen vorgehaltenen Werbe-, Informations- und beziehungsweise sonstigen Materialien
mit der Kennzeichnung „DE“ bzw. „EU“ verwenden. 2Eine darüber hinausgehende
Verwendung geistigen Eigentums von „Siberian Health“ wie etwa von Veröffentlichungen, Marketingmaterial, Werbung beziehungsweise Inseraten und Anzeigen jeder Art mit Ablichtungen von Produkten von „Siberian Health“, Grafiken,
Slogans sowie eingetragener Marken ist dem Berater untersagt.
(2) 1Der Berater darf Werbe-, Informations- und beziehungsweise sonstige
Materialien von „Siberian Health“ ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche
Zustimmung weder verändern, noch vervielfältigen und beziehungsweise oder
verbreiten, sei es im Ganzen, in Teilen oder in irgendeiner anderen Form. 2Der Berater ist berechtigt, Visitenkarten mit seinen persönlichen Daten zu erstellen oder
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erstellen zu lassen und zu verbreiten, wenn diese der von „Siberian Health“ vorgegebenen Designvorlage entsprechen. 3Selbstgestaltete Werbemittel, wie Flyer,
Aufkleber oder ähnliches darf der Berater nur im Einzelfall und nur mit vorheriger,
schriftlicher und ausdrücklicher Genehmigung von „Siberian Health“ verwenden.
§ 12 Internetauftritt
(1) 1Die Veröffentlichung eigener Internetseiten, die ausschließlich die Präsentation des Beraters sowie der von „Siberian Health“ angebotenen Produkte
zum Inhalt haben, ist unzulässig. 2Hingegen ist es ebenso zulässig wie erwünscht,
wenn der Berater im Rahmen seines privaten Internetauftritts auf seine Tätigkeit
für „Siberian Health“ hinweist.
(2) 1Der Berater darf keine eigenen Domains anmelden, welche den Namen
von „Siberian Health“ und beziehungsweise oder deren Handels- und Warenzeichen als Namensbestandteil enthalten, gleich in welcher Sprache und in welcher
Schreibweise. 2Ebenso dürfen der Name von „Siberian Health“ sowie deren Handels- und Warenzeichen von dem Berater unabhängig von der jeweiligen Sprache und Schreibweise nicht als Namensbestandteil eines Uniform Resource Locator (URL) verwendet werden.
§ 13 Haftung
(1) Vorbehaltlich der Regelung in § 13 Abs. 2 wird die gesetzliche Haftung von
„Siberian Health“ für Schadensersatz wie folgt beschränkt:
a) „Siberian Health“ haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;
b) „Siberian Health“ haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht
wesentlicher Vertragspflichten.
(2) Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und
den im Vertragsgebiet anwendbaren Produkthaftungsvorschriften sowie bei
Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachter Körperschäden.
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§ 14 Produkthaftung
(1) Der Berater ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
(2) 1Der Berater darf weder die gelieferten Vertragsprodukte noch deren Ausstattung und beziehungsweise oder Verpackung verändern. 2Insbesondere ist es
dem Berater untersagt, Etiketten und gegebenenfalls vorhandene Warnhinweise
über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch der Vertragsprodukte zu verändern oder zu entfernen. 3Verstößt der Berater gegen die Regelungen der § 15 Abs.
2 Satz 1 und 2, so stellt er „Siberian Health“ im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, wenn und soweit der Schaden von ihm verursacht
worden ist.
(3) 1Wird „Siberian Health“ aufgrund eines Produktfehlers bei den Vertragsprodukten zu einem Produktrückruf veranlasst, so wird der Berater „Siberian
Health“ unterstützen und alle ihm zumutbaren von „Siberian Health“ angeregten
Maßnahmen treffen. 2“Siberian Health“ wird dem Berater alle in diesem Zusammenhang entstehenden erforderlichen Aufwendungen erstatten.
§ 15 Werben neuer Berater
(1) Wird ein neuer Berater geworben, so ist es die Pflicht des betreuenden
Beraters, den geworbenen Berater umfassend zu informieren, insbesondere über
den Inhalt der AGB, das Vergütungssystem und darüber, dass jeder Berater als
selbständiger Handelsvertreter im Nebenberuf im Sinne des § 92 b HGB tätig
wird und in keinem Angestelltenverhältnis zu „Siberian Health“ steht.
(2) 1Der betreuende Berater ist dafür verantwortlich, den geworbenen Berater
umfassend zu schulen und zu betreuen. 2Der betreuende Berater muss die Fragen des geworbenen Beraters nach bestem Wissen und Gewissen beantworten.
§ 16 Ehepartner
(1) 1Ehepartner können einen Beraterantrag entweder gemeinsam unter
einer Identifikationsnummer oder separat unter verschiedenen Identifikationsnummern einreichen. 2Sind Ehepartner gemeinsam unter einer Identifikationsnummer als Berater tätig, erhalten sie Provisionen, Boni und Auszeichnungen gemeinsam. 3Sind sie hingegen unter separaten Identifikationsnummern als Berater
tätig, erhalten sie Provisionen, Boni und Auszeichnungen jeweils einzeln.
(2) Ehepartner dürfen nicht unterschiedliche Mentoren haben und beziehungsweise oder in unterschiedlichen Vertriebsstrukturen der „Siberian Health“ tätig sein.
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(3) 1Heiraten zwei Berater, die bereits in zwei unterschiedlichen Vertriebsstrukturen tätig sind, können sie entweder ihre jeweiligen Beraterverträge und
Vertriebstrukturen weiterführen oder ihre Tätigkeit in einer Struktur fortführen.
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Im letztgenannten Fall bleibt die nicht fortgeführte Struktur in der bestehenden
Mentorenlinie erhalten.
§ 17 Nahe Angehörige
Sollten nahe Angehörige, namentlich Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder
oder leibliche Geschwister eines bereits tätigen Beraters einen Beraterantrag bei
„Siberian Health“ einreichen, werden sie im Falle des Zustandekommens des Beratervertrages mit „Siberian Health“ ausschließlich in die Struktur des jeweiligen
Beraters aufgenommen und eine Stufe unter diesem eingeordnet.
§ 18 Beraterschutz für neugeworbene Berater
(1) 1Beraterschutz besteht nur, wenn der neu geworbene Berater den Antrag
zum Abschluss des Beratervertrages vollständig ausgefüllt hat und er von dem
neu geworbenen Berater unterzeichnet bei „Siberian Health“ eingegangen ist.
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Bei Anbahnung einer Beraterschaft ist der dokumentierte Erstkontakt und die
ausführliche Erstberatung für die Zuteilung des neu geworbenen Beraters bindend. 3Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, „Siberian Health“ rechtzeitig einen schriftlichen Nachweis über den Erstkontakt des zu werbenden Beraters zu erbringen.
(2) Ein Antragsteller, der sich ohne Mitwirkung eines Mentors unmittelbar an
„Siberian Health“ wendet, kann von „Siberian Health“ als Berater in eine beliebige
Vertriebsstruktur aufgenommen werden.
(3) Sollte im Einzelfall einem Berater kein Mentor zugeordnet sein, kann er
von „Siberian Health“ zusammen mit seiner Vertriebsstruktur in eine andere Vertriebsstruktur eingefügt werden.
§ 19 Verbot der Überzeichnung
(1) 1Eine Überzeichnung liegt vor, wenn ein Berater, insbesondere entgegen
der Regelung des § 3 Abs. 1 AGB trotz eines bestehenden Beratervertrages einen
weiteren Beraterantrag zur Anmeldung unter einem anderen Mentor bei „Siberian Health“ einreicht.
(2) Im Falle einer Überzeichnung ist „Siberian Health“ zur außerordentlichen
fristlosen Kündigung sowohl des zunächst bestehenden als auch des nachfolgend abgeschlossenen Beratervertrages berechtigt.
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§ 20 Einhaltung der persönlichen Gruppe
(1) 1Die Einhaltung der persönlichen Gruppen der Berater ist ein Grundsatz des
Vertriebssystems von „Siberian Health“ und dient als unabdingbare Geschäftsgrundlage dem Schutz aller Berater. 2Demnach ist der Wechsel eines Beraters in
eine andere Linie grundsätzlich nicht möglich. 3Der Berater kann seinen Mentor
nur ausnahmsweise, nur auf Antrag und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung sowohl des neuen Mentors als auch aller übergeordneten Mentoren
seiner Vertriebsstruktur sowie der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung
von „Siberian Health“ wechseln. 4Über einen solchen Antrag auf den Wechsel eines Beraters zu einem neuen Mentor entscheidet „Siberian Health“ nach freiem
Ermessen im Einzelfall. 5“Siberian Health“ ist berechtigt, einen solchen Antrag
ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(2) 1Ein Berater, der seinen Beratervertrag selbst gekündigt hat, kann frühestens 12 Monate nach Beendigung seiner Tätigkeit als Berater, mithin dem letzten
Rechnungsdatum, einen neuen Beraterantrag stellen. 2Ein Berater, dessen Beratervertrag von „Siberian Health“ gekündigt worden ist, kann sich frühestens 12
Monate nach Beendigung seiner Tätigkeit als Berater, mithin dem letzten Rechnungsdatum..
(3) Sollte ein Berater den Versuch unternehmen, über einen Strohmann die
Linie zu wechseln, berechtigt dies „Siberian Health“ zu einer außerordentlichen
fristlosen Kündigung.
§ 21 Verkauf und Transfer der Beraterschaft
(1) 1Ein Verkauf einer Beraterschaft an einen anderen Berater oder dessen Interessensvertreter ist nicht gestattet. 2Ein Verkauf einer Beraterschaft an Dritte
ist „Siberian Health“ anzuzeigen. 3“Siberian Health“ hat ein Vorkaufsrecht für 15
Tage zu gleichen Bedingungen. 4Als zweites hat der direkt betreuende Berater ein
weiteres Vorkaufsrecht für weitere 15 Tage. 5Erst nach Verstreichen dieser Fristen
ist ein Verkauf einer Beraterschaft an Dritte gestattet.
(2) „Siberian Health“ behält sich das Recht vor, den Transfer einer Beraterschaft aus wichtigem Grund, wie etwa einem unzumutbaren Erwerber abzulehnen.
§ 22 Grundlage Provisionsberechnung
Die Berechnungsgrundlage für Provisionszahlungen ergibt sich aus dem Vergütungsplan in seiner jeweils gültigen Fassung.
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§ 23 Provisionsabrechnung und
Provisionsauszahlungen
(1) 1Der Abrechnungszeitraum für Provisionsansprüche beträgt einen Kalendermonat. 2Die endgültige Abrechnung einer Provision erfolgt spätestens bis
Ende des Kalendermonats, der dem Kalendermonat folgt, in dem sie entstanden
ist. 3“Siberian Health“ erstellt bis zum fünften Kalendertag eines jeden Kalendermonats eine vorläufige Provisionsabrechnung. 4Spätestens bis Ende desselben
Kalendermonats erstellt „Siberian Health“ eine endgültige Provisionsabrechnung.
(2) Der Berater verpflichtet sich, die Provisionsabrechnung unverzüglich zu
überprüfen und „Siberian Health“ etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(3) 1Provisionen werden unmittelbar nach Erstellen der endgültigen Provisionsabrechnung an den Berater ausgezahlt. 2Ein möglicher Sollsaldo auf dem
Konto des Beraters ist innerhalb von zehn Tagen nach Erstellen der endgültigen
Provisionsabrechnung auszugleichen.
(4) Ein etwaiger Anspruch des Beraters auf Zahlung eines angemessenen Vorschusses auf seine Provisionen nach § 87 a Abs. 1 Satz 2 HGB wird gemäß § 92 b
Abs. 1 Satz 3 HGB ausgeschlossen.
§ 24 Vorsteuerabzugsberechtigung
(1) Der Berater ist verpflichtet, gegenüber „Siberian Health“ wahrheitsgemäße Angaben über das Vorhandensein einer Vorsteuerabzugsberechtigung zu machen und „Siberian Health“ unaufgefordert über eine Änderung der Vorsteuerabzugsberechtigung zu informieren.
(2) Sollte „Siberian Health“ aufgrund einer falschen Angabe zur Vorsteuerabzugsberechtigung fehlerhafte Provisionsgutschriften erstellen, so stellt der Berater „Siberian Health“ soweit möglich von der Haftung hierfür frei.
(3) Wenn falsche Angaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung gemacht wurden oder „Siberian Health“ nicht über eine Änderung der Vorsteuerabzugsberechtigung informiert wurde und „Siberian Health“ hieraus ein Schaden, wie etwa
durch Forderungen der Finanzbehörde entsteht, ist der Berater zum Ersatz des so
entstandenen Schadens verpflichtet.
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§ 25 Vertragsdauer
(1) Dieser Beratervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) 1Beide Parteien können diesen Beratervertrag ohne Angabe von Gründen
mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen. 2Als
Kündigungsdatum gilt das jeweilige Eingangsdatum des Kündigungsschreibens
bei dem jeweils anderen Teil.
(3) 1Dieser Beratervertrag kann von beiden Vertragsparteien ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund gekündigt werden. 2Ein wichtiger
Grund liegt vor, wenn Umstände eintreten, die unter Berücksichtigung von Inhalt
und Zweck dieser AGB, aller Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen einer oder beider Vertragsparteien eine weitere Fortsetzung dieses Beratervertrages unzumutbar machen.
(4) Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung liegt für
beide Vertragsparteien insbesondere vor, wenn
a) die andere Vertragspartei die ihr obliegenden Pflichten insbesondere
aus diesen AGB schuldhaft in erheblichem Umfang verletzt und, soweit
eine Abmahnung erforderlich ist, die Pflichtverletzung trotz Abmahnung
nicht unterlässt;
b) der Berater gegen das Wettbewerbsverbot verstößt;
c) der Berater gegen das Abwerbeverbot verstößt;
d) der Berater gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung verstößt;
e) im Falle einer Überzeichnung durch den Berater;
f ) der Berater Verkaufsmaterialien herstellt, vertreibt und verwendet, die
nicht zuvor von „Siberian Health“ genehmigt worden sind;
g) der Berater den Versuch unternimmt, über einen Strohmann die Linie zu
wechseln;
h) der Berater gesundheitsbezogene Aussagen über die Produkte von „Siberian Health“ aufstellt;
i) innerhalb von vier aufeinanderfolgenden Monaten das persönliche
Mindestvolumen von 100 Punkten niemals erreicht wird;;
j) der Berater die Verdienstmöglichkeiten aufgrund des Vergütungssystems
von „Siberian Health“ falsch darstellt.
(5) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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§ 26 Folgen der Vertragsbeendigung
(1) Die Kündigung und Beendigung dieses Beratervertrages als solches lässt
die in seiner Ausführung abgeschlossenen Kaufverträge unberührt.
(2) Beide Vertragsparteien sind im Falle einer ordentlichen Kündigung
berechtigt, frühestens einen Monat vor dem Beendigungszeitpunkt ihren
Kunden und sonstigen Dritten die Beendigung dieses Beratervertrages anzukündigen.
(3) 1Der Berater erhält nach Kündigung und Beendigung des Beratervertrages
keine Provisionen mehr. 2Die gegenwärtige Vertriebsebene sowie alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgebauten nachrangigen Vertriebsebenen entfallen. 3Die dem
Berater zugeordneten Berater werden seinem übergeordneten betreuenden Berater zugeordnet.
(4) 1Der Berater verliert nach Kündigung und Beendigung des Beratervertrages seine daraus folgenden vertraglichen Rechte, einschließlich des Rechts
zum Vertrieb der von „Siberian Health“ angebotenen Produkte. 2Ab der Vertragsbeendigung wird sich der Berater nicht mehr als Berater von „Siberian Health“
bezeichnen und unverzüglich sämtliche Hinweise auf „Siberian Health“ und die
Vertragsprodukte einstellen.
(5) 1Wird der Berater nach Beendigung dieses Beratervertrages für einen
Wettbewerber von „Siberian Health“ tätig, so ist er nicht berechtigt, im Rahmen
dieses Vertrages von „Siberian Health“ erlangte vertrauliche Informationen zu
verwenden. 2Im Streitfall muss der Berater darlegen und beweisen, dass er die Tätigkeit für den Wettbewerber ausführt, ohne dabei auf die von „Siberian Health“
erlangten vertraulichen Informationen zurückzugreifen.
§ 27 Verrechnung von Forderungen
(1) „Siberian Health“ ist berechtigt, offene Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit angefallenen Provisionsansprüchen des Beraters zu verrechnen.
(2) 1Der Berater erklärt sich seinerseits bereit, nicht mit Ansprüchen gegen
Forderungen von „Siberian Health“ aufzurechnen, es sei denn, diese sind unbestritten oder wurden gerichtlich festgestellt. 2Der Berater ist zur Rückzahlung
überzahlter Provisionen verpflichtet.
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§ 28 Verjährung
1Alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Beratervertragsverhältnis verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Fälligkeit des jeweiligen Anspruchs, nicht
jedoch vor Ablauf von zwölf Monaten ab Kenntniserlangung des Berechtigten
von den anspruchsbegründenden Umständen. 2Hiervon ausgenommen sind solche Ansprüche, die nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht beschränkt
werden können, wie etwa solche aus einer Haftung wegen vorsätzlichen Handelns.
§ 29 Schlussbestimmungen
(1) 1Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Textform. Sie werden dem Berater von „Siberian Health“ bekannt gemacht.
(2) 1Sofern es sich bei dem Berater um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
und im Zusammenhang mit diesem Berlin. 2Gleiches gilt, wenn der Berater keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts
und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
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