Tarifabschluss im Maler- und Lackiererhandwerk nach
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Tarifabschluss im Maler- und Lackiererhandwerk nach
Offizielles Organ Maler und Lackierer Innungsverband Nordrhein Nachrichten, Berichte und Informationen für das nordrheinische Maler- und Lackiererhandwerk Kommentar 1 Info-Veranstaltung des LIV Nordrhein zum Gebäudeenergieausweis sehr gut besucht Innung Wesel: Hohe Ehrung für Günter Bode Signal Iduna informiert: Voll im Trend. Jetzt „riestern“! Neuer Kommentar zur VOB 2006 zum Vorzugspreis für Innungmitglieder 2 Lehrgang Sachkunde Schimmelpilzsanierung 3 10/2007 Tarifabschluss im Maler- und Lackiererhandwerk nach Schlichtungsspruch Wenige Stunden vor Ende der Friedenspflicht endete am 9. September 2007 die Tarif-Schlichtung im Maler- und Lackiererhandwerk mit einer Einigung. Kernpunkte des Tarifabschlusses im Überblick Nach 20 Nullmonaten (Januar 2006 bis August 2007): Erhöhung des Ecklohnes um 3,1 Prozent für eine Laufzeit von 22 Monaten (September 2007 bis Juni 2009). Dies entspricht umgerechnet auf zwölf Monate einer jährlichen Anpassungsrate von 1,7 Prozent. Der neue Ecklohn (alte Bundesländer) lautet 13,68 Euro. Die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk, die zuletzt im April 2005 angepasst wurden, sollen ab April 2008 für eine Laufdauer von 15 Monaten (bis Juni 2009) differenziert auf folgende Beträge angehoben werden: Gelernte Arbeitnehmer/Gesellen: 11,05 Euro West, Ungelernte Arbeitnehmer: 8,05 Euro West Unternehmertag 2007 des Maler- und Lackiererverbandes Nordrhein 4 Ständiges Beiblatt der Zeitschrift DER MALER UND LACKIERERMEISTER Redaktion: Guido Gormanns (verantwortlich) VERLAG W. SACHON GMBH + CO Schloß Mindelburg D-87714 Mindelheim Telefon (0 82 61) 9 99-0 Fax 9 99-395 Im Rahmentarifvertrag bleibt § 46 RTV (Schlechtwetterkündigung) grundsätzlich – einschließlich des Zeitraums (15. November bis 15. März) – unverändert erhalten. Es wird lediglich eine individuelle zusätzliche späteste Wiedereinstellungsgarantie für den Arbeitnehmer von vier Monaten nach Ausspruch der Schlechtwetterkündigung aufgenommen (allerspätestens, wie bisher, zum 30. April). Das Volumen des Arbeitszeitkontos (§ 9 RTV) wird von 150+/30– Stunden auf 170+/30– ausgeweitet. Für die Lehrlinge wird ein neuer Ausbildungsvergütungstarifvertrag mit einer Laufdauer von 35 Monaten (September 2007 bis Juli 2010) geschlossen. Dabei kommen zunächst die Mindestsätze auf der Basis der Tarifempfehlung der Arbeitgeber von 2004 zum Tragen (– 20 Prozent gegenüber den früheren Tarifsätzen), das heißt: 1. Lehrjahr: 342 Euro West, 2. Lehrjahr: 373 Euro West, 3. Lehrjahr: 483 Euro West. Diese Sätze, für die die Allgemeinverbindlicherklärung beantragt wird, werden zum August 2008 um je 10 Euro in allen Lehrjahren erhöht und zum August 2009 um weitere 10 Euro im 1. und 2. Lehrjahr bzw. um 15 Euro im 3. Lehrjahr. Im Ergebnis verbleibt damit auch im Lehrjahr 2009/10 eine im Vergleich zu den früheren Tarifsätzen eine noch im Schnitt um ca. 15 Prozent niedrigere Lehrlingsvergütung. Die Jahressondervergütung der Lehrlinge wird etwa auf die früheren Werte, bei leichter Absenkung im 1. Lehrjahr, festgelegt. Im Auslernjahr wird die Sondervergütung des übernommenen Lehrlings (bisher 50 Ecklöhne West) auf 15 Ecklöhne reduziert. Zum Bauten- und Objektbeschichter werden Verhandlungen bis April 2008 aufgenommen, um entsprechende Lohngrundlagen zu schaffen. Die Landesverbände werden auf Grundlage der neuen Ecklohnvereinbarung nunmehr den Landeslohntarifvertrag für NRW neu aushandeln. LIV NORDRHEIN Info-Veranstaltung des LIV Nordrhein zum Gebäudeenergieausweis sehr gut besucht Trotz zahlreicher Verschiebungen, vieler Kompromisse in Form von Zugeständnissen an die Interessensgruppen: Der Gebäudeenergieausweis kommt 2008. In einer Info-Veranstaltung zur EnEV 2007 informierte der LIV Nordrhein über 50 Innungsmitglieder zu den wichtigsten Fragen für Gebäudeeigentümer und natürlich auch zum Thema Ausstellungsberechtigungen für das Handwerk. Bis zu letzten Minute war es noch unsicher, ob Malermeister mit besonderer Zusatzqualifikation den Energieausweis ausstellen dürfen. Nun steht aber definitiv fest, dass Handwerker des Bau- und Ausbaugewerbes, die über die Zusatzqualifikation Gebäudeenergieberater im Handwerk verfügen, auch definitiv Ausweise für Wohngebäude ausstellen dürfen. Auf der Veranstaltung am 14. August wurden u.a. folgende Fragen behandelt: Ab wann wird der Energieausweis verpflichtend? In folgenden Stufen wird der Energieausweis eingeführt: – Ab dem 1. Juli 2008: Ausweispflicht für Wohngebäude, die vor 1965 fertiggestellt worden sind; bei Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis. – Ab dem 1. Oktober 2008: Ausweispflicht (ausschließlich Energiebedarfsausweis) für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977. – Ab dem 1. Januar 2009: Ausweispflicht für Wohngebäude, die nach 1965 fertiggestellt worden sind; bei Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis. – Ab dem 1. Juli 2009: Ausweispflicht für Nichtwohngebäude; Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis. Der Energieausweis kann entweder als „Verbrauchsausweis“ oder als „Bedarfsausweis“ ausgestellt werden. Was bedeuten die jeweiligen Versionen? Der Bedarfsausweis beruht auf den technischen und bauphysikalischen Gebäudedaten. Er gibt den durchschnittlich zu erwartenden Verbrauch anhand der Gebäudequalität wieder. Verbrauchsausweis: Dieser wird anhand der letzten drei Heizkostenrechnungen ermittelt. Dieser Pass ist wesentlich einfacher und günstiger zu erstellen. Seine Aussagekraft ist jedoch stark nutzerabhängig. Die Gebäudequalität wird nicht beurteilt. Es gibt keine Aussagen zu sinnvollen Modernisierungsmaßnahmen. 2 informiert: Voll im Trend. Jetzt „riestern“! Lob und Kritik an der EnEV gab es von EnergieExperte Peter Lückerath: „Insbesondere die Vereinfachungsregeln der EnEV führen zu Ungenauigkeiten bei der Gebäudeanalyse. Dadurch gaukelt der Energiepass u. U. eine Genauigkeit vor, die ihm nicht zukommt. Der Ausweis ist keinesfalls so weitgehend wie eine fundierte Energieberatung.“ Welcher Ausweis für wen? Wer den Ausweis bis zum 1. Oktober 2008 ausstellen lässt, hat für alle Gebäude Wahlfreiheit: Sowohl der günstigere Verbrauchsausweis als auch der aussagekräftigere Bedarfsausweis sind möglich. Nach dem 1. Oktober 2008 muss für alle Gebäude, die vor 1978 erbaut worden sind und nicht mehr als vier Wohneinheiten haben, der Bedarfsausweis erstellt werden. Welche Handwerker dürfen den Energiepass für Wohngebäude ausstellen? – Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, – Handwerksmeister der zulassungsfreien Handwerke dieser Bereiche, – Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbständig auszuüben: Die drei oben genannten Gruppen benötigen Zusatzqualifikationen, das wäre z.B. der Lehrgang „Gebäudeenergieberater im Handwerk“. Innung Wesel: Hohe Ehrung für Günter Bode Kreishandwerksmeister und Obermeister Günter Bode wurde am 28. August 2007 mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Landrat Dr. Ansgar Müller zählte den „bunten Strauß“ ehrenamtlicher Tätigkeiten auf, die sich größtenteils auf das Handwerk konzentrieren. Seit 2002 ist er Obermeister der Maler- und Lackiererinnung Wesel, seit 2003 Kreishandwerksmeister. Er setzte und setzt sich besonders für den jugendlichen Nachwuchs ein und initiierte eine groß angelegte Plakataktion „Ja zum Meisterbrief“. Die Redaktion gratuliert von dieser Stelle aus ebenfalls sehr herzlich zu dieser hohen Auszeichnung durch den Bundespräsidenten. Mit der „Riester-Rente“ bauen sich immer mehr Förderberechtigte eine zusätzliche Rente fürs Alter auf. Mittlerweile wurden über 6 Millionen „Riester-Verträge“ (Stand 2006) abgeschlossen. Zum Kreis der Förderberechtigten gehört u. a., wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt. Je nach Familien- und Einkommenssituation und eigener Beitragszahlung werden vom Staat Zulagen erbracht. Zusätzlich kann die „Riester-Rente“ zu einer Steuerersparnis führen. Die „Riester-Förderung“ ist durchaus auch möglich, wenn nur ein Ehegatte zum förderberechtigten Personenkreis gehört, sodass Sie als Selbstständiger die Zulagenförderung – sogar ohne eigene Beitragszahlung – erhalten können. Lassen Sie sich durch Mitarbeiter der Signal Iduna Gruppe fachgerecht informieren und qualifiziert beraten; prüfen Sie gemeinsam, welche der Varianten für Sie in Frage kommt. Den für Sie zuständigen Berater nennt Ihnen Frau Kettner in der Landesdirektion Köln, Telefon 02 21 / 20 32 - 1 57. Neuer Kommentar zur VOB 2006 zum Vorzugspreis für Innungsmitglieder Die neue VOB/C von 2006 – Maler- und Lackiererarbeiten – (ATV DIN 18363) hat wesentliche (positive) Änderungen gebracht – wir berichteten. Die Änderungen auf die Praxis angewandt sind nun im neuen Ende September 2007 erschienenen Kommentar veranschaulicht und erläutert. Dieser Kommentar wurde von einer Autorengruppe aus dem Hauptausschuss Hochbau erfasst, d. h. er wurde von Personen geschrieben, die auch die VOB geschrieben haben und gibt somit die „offizielle“ Interpretation der VOB wieder. Bei Unklarheiten kommt also den Ausführungen in diesem Kommentar eine besondere Bedeutung zu. Innungsmitglieder erhalten – befristet bis zum 24. September 2008 – einen Rabatt von 15 Prozent bei Verwendung eines speziellen Bestellformulars, das Sie bei uns telefonisch oder über unsere Homepage www.maler-lackierer-nrw.de bzw. über den Hauptverband unter www.farbe.de erhalten können. Der Kommentar, der die DIN 18363, die DIN 19299 und die DIN 55945 im Volltext enthält (allein die Einzelnormen sind schon wesentlich teurer), kostet für Innungsmitglieder 39,68 Euro. DER MALER UND LACKIERERMEISTER 10 / 2007 LIV NORDRHEIN Lehrgang Sachkunde Schimmelpilzsanierung Durch die Veröffentlichung des Schimmelpilzleitfadens des Umweltbundesamtes (2003) sowie die Veröffentlichung des Sanierungsleitfadens durch das Landesgesundheitsamt des Landes Baden-Württemberg (2004) hat sich der Erkenntnisstand um die Rechtslage zum Thema „Schimmelpilzbeseitigung / -sanierung“ geändert. Eine fachkundige Sanierung setzt interdisziplinäre Zusammenarbeit voraus. Dazu gehören umfangreiche Kenntnisse zur Bewertung von Schimmelpilzbefall, das Erkennen und Nachweisen von baulichen Schwachpunkten bzw. wohnklimatischen Problemen sowie die richtige Planung der Sanierungsmaßnahmen inkl. der dem Fall angepassten Sanierungsmethoden. Ein wesentlicher Punkt ist die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Die für aufwendige Sanierungsmaßnahmen erforderliche Fachkunde vermittelt der Malerfachverband in einem praxisorientierten Seminar, das zusätzlich auch einen Schwerpunkt auf die Thematik „Ursachenfindung“ legt. Seminar Sachkunde Schimmelpilzsanierung Warum? Neue Sach-/ Rechtslage durch Schimmelpilzleitfaden Umweltbundesamt und Sanierungsleitfaden Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg Wofür? Größere Sanierungsmaßnahmen, Sanierungen in sensiblen Bereichen (Schulen, Kindergärten, öffentlichen Gebäuden), Zusatzkompetenz beim Privatkunden Was sind die Inhalte? – Vorschriften kennen: Biostoffverordnung, TRBA 400, 460, 500; TRGS 540, 524, 907, Arbeitsschutzgesetz, BGR 128. – Gefährdungen durch Schimmelpilz (Arbeitsschutzrechtliche und medizinische Bewertung, Innenraumdiagnostik) – Ursachen finden: Bauliche Mängel, Nutzerverhalten – Sanierung planen nach Sanierungsleitfaden – Arbeitsschutzmaßnahmen planen und durchführen – Sanierungskosten kalkulieren Wann, wo, welche Kosten? 3 Tage, 24. bis 26. Oktober 2007, Krefeld (Genauer Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben.) 714,– Euro inkl. MwSt., Unterlagen, Verpflegung, Zertifikat für Innungsmitglieder (952,– Euro inkl. MwSt. für Nicht-Innungsmitglieder). Das Seminar richtet sich also ausdrücklich nicht auf die Beseitigung des „kleinen Schimmelflecks“ in der Zimmerecke, sondern es geht um großflächigen Schimmelpilzbefall, um Sanierung in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Kindergärten, wo auch die Koordination verschiedener Fachbereiche gefragt ist. Es geht um die Erschließung eines neuen Marktes, der vom Maler bisher nicht ausreichend besetzt ist. Natürlich kann das vermittelte Wissen auch bei denen vom Maler in Privatwohnungen üblicherweise bearbeiteten Standardfällen weiterhelfen, insbesondere weil in Zukunft eine weitere Sensibilisierung der Verbraucher zu erwarten ist und damit weiteres Hintergrundwissen gefordert sein kann. Der Landesinnungsverband Nordrhein bietet diesen Sachkundelehrgang zur Schimmelpilzsanierung als dreitägigen Lehrgang dieses Jahr vom 24. bis 26. Oktober 2007 in Krefeld an. Der dreitägige Lehrgang deckt folgende Themenschwerpunkt ab: – Wie gefährlich sind Schimmelpilze und wo kommen sie in der Praxis vor? – Wie wird die gesundheitliche Gefährdung durch Schimmelpilze aktuell bewertet? – Aktuell gültige Vorschriften und Richtlinien – Wie geht man an das Problem der Schimmelpilzbeseitigung heran? – Festlegung der „Schwere“ des Schimmelpilzbefalls – Wann ist die Bestimmung der Schimmelpilzart notwendig? – Gefährdungsbeurteilung für die Schimmelpilzsanierung – Bautechnische und nutzungsbedingte Ursachen für Schimmel, Ursachenfindung. Nachweis von baulich bedingtem Schimmelbefall, Nachweis von nutzerbedingtem Schimmelbefall, notwendige Gerätetechnik – Durchführung der Sanierung und Arbeitsschutz: Festlegung der notwendigen Maßnahmen, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen – Sanierung: Abdecken, Abschotten, Unterdruck herstellen (praktische Übung), Reinigen, Desinfizieren von Oberflächen oder Entfernung von Putz/Mauerwerk, Beseitigung baulicher Schwachstellen, Dämmung innen/außen, Klimaplatten, technische Lüftung, Sanierungsvorschläge bei nutzungsbedingtem Schimmelbefall, Kundengespräch – Abschluss und Dokumentation der Sanierung. Wann sind Freimessungen erforderlich? Das Seminar wird von Referenten aus den Bereichen Arbeitsschutz, Medizin (gesundheitliche Gefährdung), Innenraumdiagnostik und Bauphysik durchgeführt. Der dreitägige Lehrgang findet statt von Mittwoch, dem 24. Oktober 2007 bis Freitag, den 26. Oktober 2007, täglich von 10.00 bis 18.00 Uhr. Tagungsort ist Krefeld (Details folgen nach Anmeldung). Wir führen das Seminar ab einer Teilnehmerzahl von zwölf Personen durch. Um eine ordnungsgemäße Planung und Organisation realisieren zu können, bitten wir bei Teilnahmeinteresse um Rückmeldung bis spätestens zum 5. Oktober 2007 per Fax 0221/ 24 9375 oder E-Mail: [email protected]. Weitere Informationen zum Lehrgang erhalten Sie unter der Telefonnummer 02 21 / 23 45 13, Ihr Ansprechpartner: Dr. Oliver Nicolai. ✂ Antwortformular/per Fax: 02 21/ 24 9375 Schimmelseminar 2007-2: 24. bis 26. Oktober 2007 in Krefeld Ich melde mich verbindlich für das Schimmelseminar 2007-2 an. Name: Telefon: Straße: Telefax: PLZ / Ort: E-Mail: M Innungsmitglied in der Maler- und Lackiererinnung M Kein Innungsmitglied (Zutreffendes bitte unbedingt ankreuzen) Ort / Datum DER MALER UND LACKIERERMEISTER 10 / 2007 Unterschrift 3 Unternehmertag 2007 des Maler- und Lackiererinnungsverbandes Nordrhein Mittwoch, 31. Oktober 2007, Beginn: 10.00 Uhr, Tagungsort: Hennef Tagungsprogramm 10.00 bis 11.00 Uhr: „Die 7 Nebenwirkungen der Abnahme“ Die Abnahme ist der Dreh- und Angelpunkt im Baurecht. Welche Konsequenzen mit der Abnahme einhergehen, erläutert RA Reinders anhand von Fallbeispielen. Referent: RA Wolfgang Reinders, maler-direkt 11.15 bis 12.30 Uhr: Wärmedämm-Verbundsysteme und Brandschutz Die Regelungsflut im Bereich Wärmedämm-Verbundsysteme durch bauaufsichtliche Zulassungen, Landesbauordnung und die Tatsache, dass auch die Bauaufsichtsämter oft keine klaren Antworten geben können, führte in den letzten Jahren zu einem heillosen Durcheinander in der Frage der „rechtssicheren“ Ausführung eines WDVS. Der Referent widmet sich folgenden Fragen: 1. Brauchen Einfamilienhäuser zwingend den Mineralwolldämmstreifen über den Fenstern bei einer Dämmstärke von mehr als 10 cm? 2. Muss bei Reihenhäusern im Bereich der Gebäudeabschlusswände zwingend ein Mineralwolldämmstreifen gegen Brandüberschlag eingebaut werden? 3. Was geschieht beim Renovieren von WDVS (Überdämmen) bezüglich Brandschutz, welche Entwicklungen zeichnen sich bezüglich der Zulassung von Renovierungssystemen ab? 4. Wann müssen bei höheren Gebäuden Brandbarrieren zwischen den Geschossen eingebaut werden? Referent: Oliver Berg, Caparol GmbH 13.30 bis 14.00 Uhr: Musterkalkulationen für Nischenprodukte Bei Produkten und Leistungen, die nicht alltäglich nachgefragt werden, steht der Maler vor der Herausforderung, einen Preis sicher kalkulieren zu müssen. Wer sich dabei auf die Musterkalkulation eines Herstellers verlässt, ist unter Umständen schon verlassen. Der Wirtschaftsausschuss hat sich zur Aufgabe gemacht, für bestimmte Nischenprodukte Musterkalkulationen zu entwickeln. Referent: Michael Dworak, Vorsitzender Wirtschaftsausschuss LIV Nordrhein 14.00 bis 15.00 Uhr: Haarrissüberbrückende Beschichtungen auf Gipskarton, Grundierungen und Spachtelmassen Die VOB 2006 hat die haarrissüberbrückende Beschichtung für Gipskartonflächen eingeführt. Was ist darunter zu verstehen, wann soll sie eingesetzt werden? Einsatz von Grundierungen nach Merkblatt 6 des Bundesverbandes der Gipsindustrie. Probleme bei der Verspachtelung von Betonfiligrandecken: Wie ist eine Rissbildung in den Deckenfugen zu bewerten, was sind die Konsequenzen? Klassifizierung von Spachtelmassen: Bisher werden Dispersionsspachtelmassen herstellerseits noch nicht in wischbeständige (entspricht Nassabriebsklasse 4) und waschbeständige (entspricht Nassabriebsklasse 3) Typen klassifiziert. Für Tapezierarbeiten sind die wischbeständigen Typen jedoch nur bedingt geeignet. Wie kann der Maler erkennen, welcher Typ vorliegt? Wird es eine Klassifizierung von Spachtelmassen durch die Hersteller geben? Referent: Dr. Berneth, Knauf Gips KG, Iphofen Kurzvorträge: 15.30 bis 15.45 Uhr: Einbruch über das Gerüst des Malers – wer haftet? Das Aufstellen von Gerüsten hat wesentliche Konsequenzen für den Versicherungsschutz des Bewohners. Im Falle eines Einbruchs erlischt dieser gegebenenfalls. Was kann der Auftragnehmer tun, was ist er verpflichtet zu tun? Referent: Wolfgang Fischer, Signal Iduna Gruppe 15.45 bis 16.00 Uhr: Aktuelles aus dem Tarif- und Arbeitsrecht Referent: Guido Gormanns, LIV Nordrhein 16.00 bis 16.15 Uhr: Hochdruckreinigung von Kunstharzputzen Beurteilung des Untergrundes, Beschädigungen vermeiden Referent: Marcel Stern, Vors. Werkstoffausschuss LIV Nordrhein 16.15 bis 16.30 Uhr: Energiepass für Gebäude: Die wichtigsten Fakten Referent: Dr. Oliver Nicolai, LIV Nordrhein Die Teilnehmergebühr beträgt 81,20 Euro pro Person inkl. MwSt., einschließlich Mittagessen und Tagungsgetränke. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Anmeldung. Ebenso erhalten Sie eine Wegbeschreibung zum Tagungsort. Bei Stornierungen, die nach dem 21. Oktober 2007 beim Veranstalter eingehen, behält sich dieser vor, eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30 Euro zu berechnen. ✂ Anmeldeschluss ist der 16. Oktober 2007 Fax-Nr. 02 21 / 24 93 75 Rückantwort: Maler und Lackierer Landesinnungsverband Nordrhein, Kalscheurer Weg 12, 50969 Köln Nordrheinischer Unternehmertag 2007 – Verbindliche Anmeldung für den 31. Oktober 2007 in Hennef, Achat Hotel, Beginn: 10.00 Uhr Am Unternehmertag nimmt/nehmen teil: 4 Firma: Tel./Fax: Straße/Nr.: E-Mail: PLZ/Ort: Name(n) des/der Teilnehmer(s): Ort, Datum Name/Unterschrift DER MALER UND LACKIERERMEISTER 10 / 2007