Tarifabschluss im Maler- und Lackiererhandwerk nach

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Tarifabschluss im Maler- und Lackiererhandwerk nach
Offizielles Organ
Maler und Lackierer
Innungsverband
Nordrhein
Nachrichten, Berichte und Informationen
für das nordrheinische Maler- und Lackiererhandwerk
Kommentar
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Info-Veranstaltung des
LIV Nordrhein zum Gebäudeenergieausweis sehr gut besucht
Innung Wesel:
Hohe Ehrung für Günter Bode
Signal Iduna informiert:
Voll im Trend. Jetzt „riestern“!
Neuer Kommentar zur
VOB 2006 zum Vorzugspreis
für Innungmitglieder
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Lehrgang Sachkunde
Schimmelpilzsanierung
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10/2007
Tarifabschluss im Maler- und Lackiererhandwerk
nach Schlichtungsspruch
Wenige Stunden vor Ende der Friedenspflicht endete am 9. September 2007
die Tarif-Schlichtung im Maler- und Lackiererhandwerk mit einer Einigung.
Kernpunkte des Tarifabschlusses im Überblick
Nach 20 Nullmonaten (Januar 2006 bis August 2007): Erhöhung des Ecklohnes
um 3,1 Prozent für eine Laufzeit von 22 Monaten (September 2007 bis Juni 2009).
Dies entspricht umgerechnet auf zwölf Monate einer jährlichen Anpassungsrate von
1,7 Prozent. Der neue Ecklohn (alte Bundesländer) lautet 13,68 Euro.
Die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk, die zuletzt im April 2005 angepasst
wurden, sollen ab April 2008 für eine Laufdauer von 15 Monaten (bis Juni 2009) differenziert
auf folgende Beträge angehoben werden:
Gelernte Arbeitnehmer/Gesellen: 11,05 Euro West, Ungelernte Arbeitnehmer: 8,05 Euro West
Unternehmertag 2007 des
Maler- und Lackiererverbandes
Nordrhein
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Ständiges Beiblatt der Zeitschrift
DER MALER UND LACKIERERMEISTER
Redaktion: Guido Gormanns (verantwortlich)
VERLAG W. SACHON
GMBH + CO
Schloß Mindelburg
D-87714 Mindelheim
Telefon (0 82 61) 9 99-0
Fax 9 99-395
Im Rahmentarifvertrag bleibt § 46 RTV (Schlechtwetterkündigung) grundsätzlich – einschließlich
des Zeitraums (15. November bis 15. März) – unverändert erhalten. Es wird lediglich eine
individuelle zusätzliche späteste Wiedereinstellungsgarantie für den Arbeitnehmer von vier
Monaten nach Ausspruch der Schlechtwetterkündigung aufgenommen (allerspätestens,
wie bisher, zum 30. April).
Das Volumen des Arbeitszeitkontos (§ 9 RTV) wird von 150+/30– Stunden
auf 170+/30– ausgeweitet.
Für die Lehrlinge wird ein neuer Ausbildungsvergütungstarifvertrag mit einer Laufdauer
von 35 Monaten (September 2007 bis Juli 2010) geschlossen. Dabei kommen zunächst
die Mindestsätze auf der Basis der Tarifempfehlung der Arbeitgeber von 2004 zum Tragen
(– 20 Prozent gegenüber den früheren Tarifsätzen), das heißt:
1. Lehrjahr: 342 Euro West, 2. Lehrjahr: 373 Euro West, 3. Lehrjahr: 483 Euro West.
Diese Sätze, für die die Allgemeinverbindlicherklärung beantragt wird, werden zum
August 2008 um je 10 Euro in allen Lehrjahren erhöht und zum August 2009 um weitere
10 Euro im 1. und 2. Lehrjahr bzw. um 15 Euro im 3. Lehrjahr.
Im Ergebnis verbleibt damit auch im Lehrjahr 2009/10 eine im Vergleich zu den früheren
Tarifsätzen eine noch im Schnitt um ca. 15 Prozent niedrigere Lehrlingsvergütung. Die Jahressondervergütung der Lehrlinge wird etwa auf die früheren Werte, bei leichter Absenkung
im 1. Lehrjahr, festgelegt. Im Auslernjahr wird die Sondervergütung des übernommenen
Lehrlings (bisher 50 Ecklöhne West) auf 15 Ecklöhne reduziert.
Zum Bauten- und Objektbeschichter werden Verhandlungen bis April 2008 aufgenommen,
um entsprechende Lohngrundlagen zu schaffen. Die Landesverbände werden auf Grundlage
der neuen Ecklohnvereinbarung nunmehr den Landeslohntarifvertrag für NRW neu aushandeln.
LIV NORDRHEIN
Info-Veranstaltung
des LIV Nordrhein zum
Gebäudeenergieausweis
sehr gut besucht
Trotz zahlreicher Verschiebungen, vieler Kompromisse in Form von Zugeständnissen an die Interessensgruppen: Der Gebäudeenergieausweis
kommt 2008. In einer Info-Veranstaltung zur
EnEV 2007 informierte der LIV Nordrhein über
50 Innungsmitglieder zu den wichtigsten Fragen
für Gebäudeeigentümer und natürlich auch zum
Thema Ausstellungsberechtigungen für das Handwerk. Bis zu letzten Minute war es noch unsicher, ob Malermeister mit besonderer Zusatzqualifikation den Energieausweis ausstellen
dürfen. Nun steht aber definitiv fest, dass Handwerker des Bau- und Ausbaugewerbes, die über
die Zusatzqualifikation Gebäudeenergieberater
im Handwerk verfügen, auch definitiv Ausweise
für Wohngebäude ausstellen dürfen.
Auf der Veranstaltung am 14. August wurden
u.a. folgende Fragen behandelt:
Ab wann wird der
Energieausweis verpflichtend?
In folgenden Stufen wird der Energieausweis
eingeführt:
– Ab dem 1. Juli 2008: Ausweispflicht für
Wohngebäude, die vor 1965 fertiggestellt
worden sind; bei Wohngebäuden mit mehr
als vier Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen
Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis.
– Ab dem 1. Oktober 2008: Ausweispflicht
(ausschließlich Energiebedarfsausweis) für
Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten
und Bauantrag vor dem 1. November 1977.
– Ab dem 1. Januar 2009: Ausweispflicht für
Wohngebäude, die nach 1965 fertiggestellt
worden sind; bei Wohngebäuden mit mehr
als vier Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen
Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis.
– Ab dem 1. Juli 2009: Ausweispflicht für Nichtwohngebäude; Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis.
Der Energieausweis kann entweder
als „Verbrauchsausweis“ oder als
„Bedarfsausweis“ ausgestellt werden.
Was bedeuten die jeweiligen Versionen?
Der Bedarfsausweis beruht auf den technischen
und bauphysikalischen Gebäudedaten. Er gibt
den durchschnittlich zu erwartenden Verbrauch
anhand der Gebäudequalität wieder.
Verbrauchsausweis: Dieser wird anhand der
letzten drei Heizkostenrechnungen ermittelt.
Dieser Pass ist wesentlich einfacher und günstiger
zu erstellen. Seine Aussagekraft ist jedoch stark
nutzerabhängig. Die Gebäudequalität wird nicht
beurteilt. Es gibt keine Aussagen zu sinnvollen
Modernisierungsmaßnahmen.
2
informiert:
Voll im Trend. Jetzt „riestern“!
Lob und Kritik an der EnEV gab es von EnergieExperte Peter Lückerath: „Insbesondere die Vereinfachungsregeln der EnEV führen zu Ungenauigkeiten bei der Gebäudeanalyse. Dadurch gaukelt
der Energiepass u. U. eine Genauigkeit vor, die
ihm nicht zukommt. Der Ausweis ist keinesfalls
so weitgehend wie eine fundierte Energieberatung.“
Welcher Ausweis für wen?
Wer den Ausweis bis zum 1. Oktober 2008 ausstellen lässt, hat für alle Gebäude Wahlfreiheit:
Sowohl der günstigere Verbrauchsausweis als
auch der aussagekräftigere Bedarfsausweis sind
möglich. Nach dem 1. Oktober 2008 muss für
alle Gebäude, die vor 1978 erbaut worden sind
und nicht mehr als vier Wohneinheiten haben,
der Bedarfsausweis erstellt werden.
Welche Handwerker dürfen den Energiepass für Wohngebäude ausstellen?
– Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-,
Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe
oder für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen,
– Handwerksmeister der zulassungsfreien Handwerke dieser Bereiche,
– Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung
berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne
Meistertitel selbständig auszuüben:
Die drei oben genannten Gruppen benötigen
Zusatzqualifikationen, das wäre z.B. der Lehrgang „Gebäudeenergieberater im Handwerk“.
Innung Wesel:
Hohe Ehrung für Günter Bode
Kreishandwerksmeister und Obermeister Günter
Bode wurde am 28. August 2007 mit dem
Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens
der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.
Landrat Dr. Ansgar Müller zählte den „bunten
Strauß“ ehrenamtlicher Tätigkeiten auf, die sich
größtenteils auf das Handwerk konzentrieren. Seit
2002 ist er Obermeister der Maler- und Lackiererinnung Wesel, seit 2003 Kreishandwerksmeister.
Er setzte und setzt sich besonders für den jugendlichen Nachwuchs ein und initiierte eine groß
angelegte Plakataktion „Ja zum Meisterbrief“.
Die Redaktion gratuliert von dieser Stelle aus
ebenfalls sehr herzlich zu dieser hohen Auszeichnung durch den Bundespräsidenten.
Mit der „Riester-Rente“ bauen sich immer mehr
Förderberechtigte eine zusätzliche Rente fürs
Alter auf. Mittlerweile wurden über 6 Millionen
„Riester-Verträge“ (Stand 2006) abgeschlossen.
Zum Kreis der Förderberechtigten gehört u. a.,
wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt. Je nach Familien- und Einkommenssituation und eigener Beitragszahlung
werden vom Staat Zulagen erbracht. Zusätzlich
kann die „Riester-Rente“ zu einer Steuerersparnis
führen.
Die „Riester-Förderung“ ist durchaus auch
möglich, wenn nur ein Ehegatte zum förderberechtigten Personenkreis gehört, sodass Sie
als Selbstständiger die Zulagenförderung – sogar
ohne eigene Beitragszahlung – erhalten können.
Lassen Sie sich durch Mitarbeiter der Signal Iduna
Gruppe fachgerecht informieren und qualifiziert
beraten; prüfen Sie gemeinsam, welche der
Varianten für Sie in Frage kommt. Den für Sie
zuständigen Berater nennt Ihnen Frau Kettner
in der Landesdirektion Köln, Telefon 02 21 /
20 32 - 1 57.
Neuer Kommentar zur
VOB 2006 zum Vorzugspreis
für Innungsmitglieder
Die neue VOB/C von
2006 – Maler- und
Lackiererarbeiten –
(ATV DIN 18363) hat
wesentliche (positive)
Änderungen
gebracht – wir berichteten. Die Änderungen auf die Praxis
angewandt sind nun
im neuen Ende September 2007 erschienenen Kommentar veranschaulicht und erläutert. Dieser
Kommentar wurde von einer Autorengruppe aus
dem Hauptausschuss Hochbau erfasst, d. h.
er wurde von Personen geschrieben, die auch
die VOB geschrieben haben und gibt somit die
„offizielle“ Interpretation der VOB wieder. Bei
Unklarheiten kommt also den Ausführungen in
diesem Kommentar eine besondere Bedeutung
zu.
Innungsmitglieder erhalten – befristet bis zum
24. September 2008 – einen Rabatt von 15 Prozent bei Verwendung eines speziellen Bestellformulars, das Sie bei uns telefonisch oder über
unsere Homepage www.maler-lackierer-nrw.de
bzw. über den Hauptverband unter www.farbe.de
erhalten können. Der Kommentar, der die DIN
18363, die DIN 19299 und die DIN 55945
im Volltext enthält (allein die Einzelnormen sind
schon wesentlich teurer), kostet für Innungsmitglieder 39,68 Euro.
DER MALER UND LACKIERERMEISTER 10 / 2007
LIV NORDRHEIN
Lehrgang Sachkunde Schimmelpilzsanierung
Durch die Veröffentlichung des Schimmelpilzleitfadens des Umweltbundesamtes (2003) sowie die Veröffentlichung des Sanierungsleitfadens durch
das Landesgesundheitsamt des Landes Baden-Württemberg (2004) hat sich der Erkenntnisstand um die Rechtslage zum Thema „Schimmelpilzbeseitigung / -sanierung“ geändert. Eine fachkundige Sanierung setzt interdisziplinäre Zusammenarbeit voraus. Dazu gehören umfangreiche Kenntnisse zur Bewertung von Schimmelpilzbefall, das Erkennen und Nachweisen von baulichen Schwachpunkten bzw. wohnklimatischen Problemen
sowie die richtige Planung der Sanierungsmaßnahmen inkl. der dem Fall angepassten Sanierungsmethoden. Ein wesentlicher Punkt ist die
Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.
Die für aufwendige Sanierungsmaßnahmen erforderliche Fachkunde vermittelt der Malerfachverband in einem praxisorientierten Seminar,
das zusätzlich auch einen Schwerpunkt auf die Thematik „Ursachenfindung“ legt.
Seminar Sachkunde Schimmelpilzsanierung
Warum?
Neue Sach-/ Rechtslage durch Schimmelpilzleitfaden Umweltbundesamt
und Sanierungsleitfaden Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Wofür?
Größere Sanierungsmaßnahmen, Sanierungen in sensiblen Bereichen
(Schulen, Kindergärten, öffentlichen Gebäuden), Zusatzkompetenz beim
Privatkunden
Was sind die Inhalte?
– Vorschriften kennen: Biostoffverordnung, TRBA 400, 460, 500;
TRGS 540, 524, 907, Arbeitsschutzgesetz, BGR 128.
– Gefährdungen durch Schimmelpilz (Arbeitsschutzrechtliche
und medizinische Bewertung, Innenraumdiagnostik)
– Ursachen finden: Bauliche Mängel, Nutzerverhalten
– Sanierung planen nach Sanierungsleitfaden
– Arbeitsschutzmaßnahmen planen und durchführen
– Sanierungskosten kalkulieren
Wann, wo, welche Kosten?
3 Tage, 24. bis 26. Oktober 2007, Krefeld
(Genauer Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben.)
714,– Euro inkl. MwSt., Unterlagen, Verpflegung, Zertifikat für
Innungsmitglieder (952,– Euro inkl. MwSt. für Nicht-Innungsmitglieder).
Das Seminar richtet sich also ausdrücklich nicht auf die Beseitigung
des „kleinen Schimmelflecks“ in der Zimmerecke, sondern es geht
um großflächigen Schimmelpilzbefall, um Sanierung in öffentlichen
Gebäuden wie Schulen, Kindergärten, wo auch die Koordination verschiedener Fachbereiche gefragt ist.
Es geht um die Erschließung eines neuen Marktes, der vom Maler
bisher nicht ausreichend besetzt ist. Natürlich kann das vermittelte
Wissen auch bei denen vom Maler in Privatwohnungen üblicherweise
bearbeiteten Standardfällen weiterhelfen, insbesondere weil in Zukunft
eine weitere Sensibilisierung der Verbraucher zu erwarten ist und damit
weiteres Hintergrundwissen gefordert sein kann. Der Landesinnungsverband Nordrhein bietet diesen Sachkundelehrgang zur Schimmelpilzsanierung als dreitägigen Lehrgang dieses Jahr vom 24. bis 26. Oktober
2007 in Krefeld an.
Der dreitägige Lehrgang
deckt folgende Themenschwerpunkt ab:
– Wie gefährlich sind Schimmelpilze und wo kommen
sie in der Praxis vor?
– Wie wird die gesundheitliche Gefährdung durch
Schimmelpilze aktuell bewertet?
– Aktuell gültige Vorschriften und Richtlinien
– Wie geht man an das Problem der Schimmelpilzbeseitigung heran?
– Festlegung der „Schwere“ des Schimmelpilzbefalls
– Wann ist die Bestimmung der Schimmelpilzart notwendig?
– Gefährdungsbeurteilung für die Schimmelpilzsanierung
– Bautechnische und nutzungsbedingte Ursachen für Schimmel,
Ursachenfindung. Nachweis von baulich bedingtem Schimmelbefall, Nachweis von nutzerbedingtem Schimmelbefall,
notwendige Gerätetechnik
– Durchführung der Sanierung und Arbeitsschutz: Festlegung
der notwendigen Maßnahmen, technische, organisatorische
und persönliche Schutzmaßnahmen
– Sanierung: Abdecken, Abschotten, Unterdruck herstellen
(praktische Übung), Reinigen, Desinfizieren von Oberflächen
oder Entfernung von Putz/Mauerwerk, Beseitigung baulicher
Schwachstellen, Dämmung innen/außen, Klimaplatten,
technische Lüftung, Sanierungsvorschläge bei nutzungsbedingtem Schimmelbefall, Kundengespräch
– Abschluss und Dokumentation der Sanierung.
Wann sind Freimessungen erforderlich?
Das Seminar wird von Referenten aus den Bereichen Arbeitsschutz,
Medizin (gesundheitliche Gefährdung), Innenraumdiagnostik und
Bauphysik durchgeführt. Der dreitägige Lehrgang findet statt von
Mittwoch, dem 24. Oktober 2007 bis Freitag, den 26. Oktober 2007,
täglich von 10.00 bis 18.00 Uhr. Tagungsort ist Krefeld (Details
folgen nach Anmeldung). Wir führen das Seminar ab einer Teilnehmerzahl von zwölf Personen durch. Um eine ordnungsgemäße Planung
und Organisation realisieren zu können, bitten wir bei Teilnahmeinteresse um Rückmeldung bis spätestens zum 5. Oktober 2007
per Fax 0221/ 24 9375 oder E-Mail: [email protected].
Weitere Informationen zum Lehrgang erhalten Sie unter der Telefonnummer 02 21 / 23 45 13, Ihr Ansprechpartner: Dr. Oliver Nicolai.
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Antwortformular/per Fax: 02 21/ 24 9375
Schimmelseminar 2007-2: 24. bis 26. Oktober 2007 in Krefeld
Ich melde mich verbindlich für das Schimmelseminar 2007-2 an.
Name:
Telefon:
Straße:
Telefax:
PLZ / Ort:
E-Mail:
M Innungsmitglied in der Maler- und Lackiererinnung
M Kein Innungsmitglied
(Zutreffendes bitte unbedingt ankreuzen)
Ort / Datum
DER MALER UND LACKIERERMEISTER 10 / 2007
Unterschrift
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Unternehmertag 2007 des
Maler- und Lackiererinnungsverbandes Nordrhein
Mittwoch, 31. Oktober 2007, Beginn: 10.00 Uhr, Tagungsort: Hennef
Tagungsprogramm
10.00 bis 11.00 Uhr:
„Die 7 Nebenwirkungen der Abnahme“
Die Abnahme ist der Dreh- und Angelpunkt im Baurecht.
Welche Konsequenzen mit der Abnahme einhergehen,
erläutert RA Reinders anhand von Fallbeispielen.
Referent: RA Wolfgang Reinders, maler-direkt
11.15 bis 12.30 Uhr:
Wärmedämm-Verbundsysteme und Brandschutz
Die Regelungsflut im Bereich Wärmedämm-Verbundsysteme durch
bauaufsichtliche Zulassungen, Landesbauordnung und die Tatsache,
dass auch die Bauaufsichtsämter oft keine klaren Antworten geben
können, führte in den letzten Jahren zu einem heillosen Durcheinander in der Frage der „rechtssicheren“ Ausführung eines WDVS.
Der Referent widmet sich folgenden Fragen:
1. Brauchen Einfamilienhäuser zwingend den Mineralwolldämmstreifen über den Fenstern bei einer Dämmstärke von mehr
als 10 cm?
2. Muss bei Reihenhäusern im Bereich der Gebäudeabschlusswände
zwingend ein Mineralwolldämmstreifen gegen Brandüberschlag
eingebaut werden?
3. Was geschieht beim Renovieren von WDVS (Überdämmen)
bezüglich Brandschutz, welche Entwicklungen zeichnen sich
bezüglich der Zulassung von Renovierungssystemen ab?
4. Wann müssen bei höheren Gebäuden Brandbarrieren zwischen
den Geschossen eingebaut werden?
Referent: Oliver Berg, Caparol GmbH
13.30 bis 14.00 Uhr:
Musterkalkulationen für Nischenprodukte
Bei Produkten und Leistungen, die nicht alltäglich nachgefragt
werden, steht der Maler vor der Herausforderung, einen Preis
sicher kalkulieren zu müssen. Wer sich dabei auf die Musterkalkulation eines Herstellers verlässt, ist unter Umständen schon
verlassen. Der Wirtschaftsausschuss hat sich zur Aufgabe gemacht,
für bestimmte Nischenprodukte Musterkalkulationen zu entwickeln.
Referent: Michael Dworak, Vorsitzender Wirtschaftsausschuss
LIV Nordrhein
14.00 bis 15.00 Uhr:
Haarrissüberbrückende Beschichtungen auf Gipskarton,
Grundierungen und Spachtelmassen
Die VOB 2006 hat die haarrissüberbrückende Beschichtung
für Gipskartonflächen eingeführt. Was ist darunter zu verstehen,
wann soll sie eingesetzt werden?
Einsatz von Grundierungen nach Merkblatt 6 des Bundesverbandes
der Gipsindustrie.
Probleme bei der Verspachtelung von Betonfiligrandecken:
Wie ist eine Rissbildung in den Deckenfugen zu bewerten,
was sind die Konsequenzen?
Klassifizierung von Spachtelmassen: Bisher werden Dispersionsspachtelmassen herstellerseits noch nicht in wischbeständige
(entspricht Nassabriebsklasse 4) und waschbeständige (entspricht
Nassabriebsklasse 3) Typen klassifiziert. Für Tapezierarbeiten
sind die wischbeständigen Typen jedoch nur bedingt geeignet.
Wie kann der Maler erkennen, welcher Typ vorliegt? Wird es eine
Klassifizierung von Spachtelmassen durch die Hersteller geben?
Referent: Dr. Berneth, Knauf Gips KG, Iphofen
Kurzvorträge:
15.30 bis 15.45 Uhr:
Einbruch über das Gerüst des Malers – wer haftet?
Das Aufstellen von Gerüsten hat wesentliche Konsequenzen für den
Versicherungsschutz des Bewohners. Im Falle eines Einbruchs erlischt
dieser gegebenenfalls. Was kann der Auftragnehmer tun, was ist er
verpflichtet zu tun?
Referent: Wolfgang Fischer, Signal Iduna Gruppe
15.45 bis 16.00 Uhr:
Aktuelles aus dem Tarif- und Arbeitsrecht
Referent: Guido Gormanns, LIV Nordrhein
16.00 bis 16.15 Uhr:
Hochdruckreinigung von Kunstharzputzen
Beurteilung des Untergrundes, Beschädigungen vermeiden
Referent: Marcel Stern, Vors. Werkstoffausschuss LIV Nordrhein
16.15 bis 16.30 Uhr:
Energiepass für Gebäude: Die wichtigsten Fakten
Referent: Dr. Oliver Nicolai, LIV Nordrhein
Die Teilnehmergebühr beträgt 81,20 Euro pro Person inkl. MwSt., einschließlich Mittagessen und Tagungsgetränke. Die Rechnungsstellung
erfolgt nach Anmeldung. Ebenso erhalten Sie eine Wegbeschreibung zum Tagungsort. Bei Stornierungen, die nach dem 21. Oktober 2007
beim Veranstalter eingehen, behält sich dieser vor, eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30 Euro zu berechnen.
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Anmeldeschluss ist der 16. Oktober 2007
Fax-Nr. 02 21 / 24 93 75
Rückantwort: Maler und Lackierer Landesinnungsverband Nordrhein, Kalscheurer Weg 12, 50969 Köln
Nordrheinischer Unternehmertag 2007 – Verbindliche Anmeldung für den 31. Oktober 2007 in Hennef, Achat Hotel, Beginn: 10.00 Uhr
Am Unternehmertag nimmt/nehmen teil:
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Firma:
Tel./Fax:
Straße/Nr.:
E-Mail:
PLZ/Ort:
Name(n) des/der Teilnehmer(s):
Ort, Datum
Name/Unterschrift
DER MALER UND LACKIERERMEISTER 10 / 2007