Seminarratsbeschlüsse 04-2016
Transcrição
Seminarratsbeschlüsse 04-2016
Hessische Lehrkräfteakademie Studienseminar GHRF Darmstadt Seminarratsbeschlüsse 21.04.2016 Inhaltsfeld Unterrichtsbesuche Abgabe der Unterrichtsvorbereitungen (KUVB/AUVB) Bei Unterrichtsbesuchen muss die jeweilige Unterrichtsvorbereitung (KUVB/AUVB) zwei Unterrichtstage vor dem Termin des Unterrichtsbesuches (UB) bis spätestens 18:00 Uhr übermittelt werden. Das heißt, ist der UB an einem Montag, so ist die UVB bis donnerstags 18:00 Uhr zu übermitteln, ist der UB an einem Dienstag, so ist die UVB bis freitags 18:00 Uhr zu übermitteln. Bewegliche Ferientage zählen als Unterrichtstage. Handreichungen zur Anfertigung einer kleinen/ ausführlichen Unterrichtsvorbereitung sind in der jeweiligen gültigen Fassung auf der Homepage eingestellt. Link: http://lakk.sts-ghrf-darmstadt.bildung.hessen.de/einf/KUVB-neu-Beschluss-SR_2012.pdf http://lakk.sts-ghrf-darmstadt.bildung.hessen.de/einf/AUVB-neu-Beschluss-SR_2012-01-16.pdf Besuche innerhalb des regulären Stundenplans Die Unterrichtsbesuche sollen in der Regel stattfinden, wenn in der jeweiligen Ausbildungsschule diese Stunden im Rahmen des regulären Stundenplans gehalten werden können. Unterrichtsbesprechungen Die Unterrichtsbesprechungen sollen in der Regel im Anschluss an die Unterrichtsbesuche stattfinden. Überlastung Es wird empfohlen, die Unterrichtsbesuche so zu verteilen, dass eine Überlastung der LiV vermieden wird. Stundenreflexion nach Unterrichtsbesuchen Die LiV erhalten nach Unterrichtsbesuchen 10-15 Minuten Zeit, um die Stunde für sich reflektieren zu können, bevor es zum gemeinsamen Reflexionsgespräch kommt. Der Lernbegleitbogen sollte in der Reflexion berücksichtigt werden. Gestaltung von Zielvereinbarungsgesprächen Mit Wirkung vom 21.04.2016 beschließt der Seminarrat, dass die „Empfohlene Struktur für Zielvereinbarungsgespräche“ weiterhin gültig ist. Die entsprechenden Dokumente sind auf der Internetseite des Studienseminars veröffentlicht. Unterrichtsbesuche im Rahmen einer Modulveranstaltung können nach § 52 Abs. 6 HLbG-DV angerechnet werden. Die Entscheidung der Anrechnung obliegt der LiV. Lernbegleitbogen Der Lernbegleitbogen wird mit dem Unterrichtsentwurf vorgelegt. Die Schwerpunkte der Reflexion werden in den Lernbegleitbogen aufgenommen und sollen in der Regel innerhalb von einer Woche der Ausbilderin oder dem Ausbilder zugesandt werden. Die LiV hat ein Anrecht auf eine Rückmeldung die die Ausbilderin oder den Ausbilder. Der Lernbegleitbogen fließt nicht in die Bewertung ein. 1 Hessische Lehrkräfteakademie Studienseminar GHRF Darmstadt Seminarratsbeschlüsse 21.04.2016 Inhaltsfeld Organisation (und Dokumentation) der Ausbildung Hospitationsstunden Die Hospitationsstunden sind entweder fest in den Stundenplan einzuplanen oder durch eine Anmerkung als flexible Hospitationen auszuweisen. Die Auswahl der Hospitationsstunden treffen die LiV in Absprache mit den Kolleginnen und Kollegen der Ausbildungsschulen. AVSMS – Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule Die am 27.01.2015 formulierte Beschreibung der AVSMS hat weiterhin Gültigkeit. Die Dokumentation der AVSMS wird nicht mehr von der Schulleitung unterschrieben. Nunmehr sind verpflichtend die Kompaktveranstaltung im Einführungssemester sowie die Kooperationsveranstaltung „Diversität“ im 2. Hauptsemester. Die weiteren Inhaltsfelder werden mit den BRB-Betreuerinnen und –Betreuern reflektiert und dokumentiert. Link: http://lakk.sts-ghrf-darmstadt.bildung.hessen.de/schulementoren/2015%20AV_SMS_GHRFDA.pdf http://lakk.sts-ghrf-darmstadt.bildung.hessen.de/einf/index.html Inhaltsfeld Bewertung Bewertungsraster Das Bewertungsraster zu den vier Dimensionen des Hessischen Referenzrahmens ist gültig. Link: http://lakk.sts-ghrf-darmstadt.bildung.hessen.de/einf/Bewertungsraster_2013.pdf Modulbewertung Die Bewertung der Modulleistungen erfolgt nach drei unterschiedlichen Modellen. Die Ausbildenden ordnen sich modulspezifisch einem entsprechenden Modell zu. Inhaltsfeld Zweite Staatsprüfung Unterrichtsentwürfe zur Zweiten Staatsprüfung Die Unterrichtsentwürfe für die Zweite Staatsprüfung werden drei Schultage vor der Prüfung im Studienseminar vorgelegt. Zusätzlich werden die Unterlagen den Mitgliedern der Prüfungskommission vorab per e-mail zugesandt. Inhaltsfeld Studienseminar Verwendung von schriftlichen Ausarbeitungen einer LiV in der Modularbeit Aktuelle schriftliche Ausarbeitungen von LiV dürfen nur mit deren Zustimmung in der Modularbeit verwendet werden. Seminarprogramm Die Textvorlage „Lernen ist ein Abenteuer“ ist mit Wirkung vom 27.08.2013 verbindliches Seminarprogramm des Studienseminars. Link: http://lakk.sts-ghrf-darmstadt.bildung.hessen.de/seminarprogramm_da/Seminarprogramm_GHRF_DA.pdf 2 Hessische Lehrkräfteakademie Studienseminar GHRF Darmstadt Seminarratsbeschlüsse 21.04.2016 Wahl der gewählten Vertreterin des ständigen Vertreters Der Seminarrat wählt in seiner Sitzung vom 21.04.2016 Frau Isabell Moering für zwei Jahre zur gewählten Vertreterin der ständigen Vertreterin (Frau Barbara Donnelly) und des ständigen Vertreters (Herrn Michael Krebs). Abschlussfeier Die Abschlussfeier des jeweiligen Prüfungssemesters wird von allen LiV des jeweiligen 1. Hauptsemesters vorbereitet. 3