Der Vorbereitungsdienst - Platen

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Der Vorbereitungsdienst - Platen
Platen-Gymnasium Ansbach
Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium
Studienseminar für Chemie, Deutsch, Englisch, Geographie und Geschichte
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Bahnhofplatz 15
91522 Ansbach
Telefon: 0981 5073
Telefax: 0981 96634
e-mail: [email protected]
Der Vorbereitungsdienst am Gymnasium
Die rechtlichen Vorgaben für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) finden sich in
der „Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
(Lehramtsprüfungsordnung II - LPO II)“ in der Fassung vom 28. Oktober 2004 (Fundstelle: GVBl 2004, S. 428). Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes legen die Studienreferendare/innen die Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
(Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayLBG) ab. Sie ist eine Anstellungsprüfung im Sinn des Bayerischen Beamtengesetzes und dient zusammen mit der Ersten Staatsprüfung der Feststellung, ob die Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen erworben wurde
(Art. 7 Abs. 1 BayLBG).
Gemäß der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien
(ZALG) haben Bewerber, welche die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in Bayern ablegen wollen, nach dem Bestehen der Ersten Staatsprüfung für das
Lehramt an Gymnasien einen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien an
einem Studienseminar abzuleisten.
Gemäß ZALG § 2 soll der Studienreferendar schulpraktisch, pädagogisch und didaktisch ausgebildet und gefördert sowie auf seine Tätigkeit und Verantwortung als Lehrer und Erzieher an Gymnasien vorbereitet werden. Die Ausbildung umfasst dabei allgemeine Inhalte, durch die auf der Grundlage des erziehungswissenschaftlichen Studiums in die schulische Arbeit eingeführt wird, und fachspezifische Inhalte, die auf die
Unterrichtsfächer bezogen sind, in denen der Studienreferendar die Erste Staatsprüfung abgelegt hat.
Die Aufgabe des Vorbereitungsdienstes ist also die theoretisch fundierte schulpraktische Ausbildung für die Tätigkeit im Lehramt an Gymnasien (Art. 5 Abs. 2 Satz 1
BayLBG) und damit die Grundlage für die zukünftige Versorgung aller bayerischer
Schulen mit qualifiziertem Lehrpersonal.
Nähere Ausführungen bieten die „Anweisungen zum Studienseminar für das Lehramt
an Gymnasien (ASG)“, im Februar 2011 neu herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (www.gymnasium.bayern.de).
Als Unterrichtsfächer für das Studienseminar am Platen-Gymnasium wurden vom
Staatsministerium eingerichtet: Chemie, Deutsch, Englisch, Geographie und Geschichte.
Der Seminarbetrieb bedeutet für die Schule zunächst ein Mehr an Arbeit für die
Schulverwaltung, aber er bringt auch viele positive Impulse in die Schule und wird die
Qualität unserer Arbeit unterstreichen. Mithin ist unser Platen das einzige Gymnasium
mit Seminarbetrieb im Raum Westmittelfranken!
Dass mit dem Seminarbetrieb auch ein erhöhter Bedarf an Räumen, für Fachsitzungen
und individuelle Besprechungen, und an materieller Ausstattung, Fachliteratur und
Unterrichtsmaterialien verbunden ist, liegt auf der Hand.
Struktur des Vorbereitungsdienstes – zeitlicher Ablauf
0. Allgemeines
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Beginn: Februar bzw. September (am Platen-Gymnasium: Septemberseminar)
gegliedert in 3 Ausbildungsabschnitte
Gesamtdauer 24 Monate
Studienreferendare, die die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien bestanden haben, sind auf Grund des Prüfungszeugnisses berechtigt, die Bezeichnung „Lehramtsassessor“ zu führen (ZALG § 26)
1. Ausbildungsabschnitt
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an Seminarschule
Dauer: 6 Monate
Unterweisung und Begleitung durch zwei Seminarlehrkräfte und evtl. zusätzliche Betreuungslehrkräfte
zusammenhängender Unterrichtseinsatz mit max. 10 Wochenstunden
2. Ausbildungsabschnitt
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an Einsatzschule (staatl. Gymnasien)
Regeldauer: 12 Monate
Verkürzung möglich (max. 1 Jahr)
Einsatz mit 10 WoStd.
Unterrichtsaushilfe mit bis zu 7 WoStd. möglich, d. h. insgesamt bis zu 17
WoStd.
Freistellung an einem Wochentag
nicht mehr als zwei Klassen in Deutsch, Physik oder Chemie
Durchführung von 10 Seminartagen an der Seminarschule (einzelne Veranstaltung von bis zu 3 Tagen)
Begleitung durch je eine Betreuungslehrkraft pro Fach
3. Ausbildungsabschnitt
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an der Seminarschule
i.d.R. Unterricht in zwei Klassen (davon z. T. bis zu 3 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht)
Abschlussprüfungen (Zweites Staatsexamen)
Ausbildungsinhalte
A. Allgemeine Ausbildung durch Seminarlehrkräfte in den Fächern:
1. Pädagogik
(Erziehen und bilden, Lehren und lernen, Fördern und beraten, Schule gestalten und
entwickeln)
2. Psychologie
(Selbst- und Sozialkompetenz der Lehrkraft entwickeln, Sozialverhalten und Beziehungen gestalten, Lern- und Arbeitsverhalten entwicklungsgerecht fördern, Beraten
und Konflikte bewältigen)
3. Schulrecht und Schulkunde
( a) Schulrecht: Die rechtliche Ordnung der Schule und des Schulwesens, Rechte und
Pflichten der Lehrkraft; b) Schulkunde: Gliederung des Schulwesens, Aufbau der
Schulverwaltung, oberste Bildungsziele nach Art. 131 der Verfassung, Bildungskonzeptionen, Standortbestimmung der Schule in der sozialen, rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates
Bayern, besondere Unterrichtsinhalte wie Fragen der Familien- und Sexualerziehung,
Suchtprävention, Umwelterziehung, Unfallverhütung und Sicherheitserziehung, Verkehrserziehung, beruflichen Orientierung )
4. Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung
( a) Begründung und Rechtfertigung öffentlicher Herrschaftsgewalt, b) die politische
Ordnungsform der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des
Freistaates Bayern und ihre Begründung, c) kritische Auseinandersetzung mit anderen
politischen Ordnungsideen der Gegenwart, d) der politische Prozess in der parlamentarischen Demokratie am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland, e) ökonomische und
soziologische Grundprobleme der Gesellschaft, f) besondere Unterrichtsinhalte im
Rahmen der politischen Bildung )
B. Fachspezifische Ausbildung durch Seminarlehrkräfte in den Unterrichtsfächern
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Ausbildung in der Methodik und der Unterrichtspraxis des Fachs
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Schwerpunkte: Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung, Feststellung und
Bewertung des Lernfortschritts, alters- und fachspezifische Unterrichts- und
Lernformen u. a.
Funktionen und Aufgaben an der Seminarschule
Seminarvorstand
Der Seminarvorstand ist der Schulleiter der Seminarschule. Seine Aufgaben sind die Koordinierung des gesamten Seminarbetriebs und der Kontakt zu Einsatzschulen und zu Universitäten. Gleichzeitig ist er Seminarlehrkraft für Schulrecht und Schulkunde und örtlicher Prüfungsvorsitzender für das Zweite Staatsexamen. Unterstützt bzw. vertreten wird der Seminarvorstand durch den stellvertretenden Seminarvorstand, Frau OStRin Steinheimer.
Seminarleiter
Der Seminarleiter bzw. die Seminarleiter sind für die Koordinierung der Veranstaltungen für
das jeweilige Studienseminar einer bestimmten Fächerkombination verantwortlich. Er erstellt
bzw. sie erstellen die Gutachten über die Studienreferendare/innen und stehen damit in unmittelbarer Verantwortung gegenüber dem Seminarvorstand. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die bisher am Platen-Gymnasium eingerichteten Fächerkombinationen der
Studienseminare:
Fächerkombination
Chemie – Geographie - Ethik
Deutsch - Geographie
Deutsch - Geschichte
Deutsch – Englisch - Ethik
Fächerkombination
Chemie - Englisch
Englisch – Geographie - Ethik
Englisch - Geschichte
Englisch - Geschichte -Ethik
Seminarlehrkräfte der Unterrichtsfächer/der Fachseminare
Die Seminarlehrkräfte sind für die fachspezifische Ausbildung der Studienreferendare/innen
verantwortlich, sie beraten und betreuen die Referendare/innen während ihrer Ausbildung, sie
korrigieren und bewerten die Arbeit(en) der Studienreferendare/innen und halten Kontakt zu
den Universitäten und zum zentralen Fachberater, der seinerseits für die Koordination der
bayernweiten Ausbildung in seinem Fach, die Auswertung der Seminarberichte, die Zusammenarbeit mit dem ISB und für die Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Seminarlehrkräfte verantwortlich ist
Fach/Fachseminar
Chemie
Deutsch
Englisch
Geographie
Geschichte
Seminarlehrkraft
StD Rummel
StD Lessing
StDin Hämmerle
StDin Deinlein
OStR Walde
Seminarlehrkräfte der allgemeinen Fächer
Die Seminarlehrkräfte der allgemeinen Fächer bilden die Studienreferendare/innen in den
folgenden allgemeinen Gebieten aus:
Fach der allgemeinen Ausbildung
Seminarlehrkraft
Pädagogik
OStRin Steinheimer
Psychologie
StD Herda
Schulrecht und Schulkunde
OStD Heldmann
Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung
OStR Osiander
Sekretariat
Sämtliche Damen des Sekretariats stehen den Seminarteilnehmer(inne)n als Ansprechpartner
zur Verfügung. Für spezielle personelle und organisatorische Fragen des Studienseminars ist
Frau VA Weik zuständig.
Positive Aspekte des Studienseminarbetriebs
Häufig wird das Studienseminar von Eltern, aber auch von Kollegen/innen zum Sündenbock für eventuelle Probleme gemacht, die originär mit der Ausbildung von Studienreferendar(inn)en nichts zu tun haben. Tatsächlich bringt der Studienseminarbetrieb
vor allem auch positive Aspekte mit sich.
1.
Studienreferendare/innen haben aufgrund des geringeren Altersunterschieds
eine größere Nähe zum Denken der Jugendlichen.
2.
Sie sind mit dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Forschung und multimedialen Medien vertraut.
3.
Der Motivationsdruck, gute Leistungen zu erbringen, ist überdurchschnittlich
hoch, da es für die jungen Lehrkräfte darum geht, ihre Chancen auf Übernahme
in den Staatsdienst zu wahren.
4.
Im Studienseminar werden die neuesten Methoden erprobt (z.B. schülerzentrierter Unterricht, LdL, multimediale Medien, Online-Klassenräume mit
Moodle); die Studienreferendare/innen befruchten damit auch den Unterricht
der sie betreuenden Stammlehrkräfte.
5.
Das Studienseminar ermöglicht höhere Korrekturleistungen (Hefte/Übungen).
6.
Das Studienseminar ermöglicht durch ein Mehr an Personal u.U. die Teilung
von Klassen, die Einteilung in besondere Lerngruppen und damit die innere
Differenzierung.
7.
Das Studienseminar gewährleistet im zugelassenen Rahmen auch Stundenvertretungen (fachspezifische Vertretung erkrankter bzw. verhinderter Lehrer, evtl.
sogar – wie im ersten Schulhalbjahr 2009/2010 bereits geschehen – Schwangerschaftsvertretung).
8.
Zu bedenken ist zudem das in unserer Gesellschaft gewährleistete Recht auf
Ausbildung: Wie würden sich Eltern verhalten, wenn die auszubildenden Junglehrkräfte ihre eigenen Kindern wären?
9.
Referendare/innen sind – vor allem im ersten Ausbildungsabschnitt – nahezu
nie allein in ihrer Klasse; ihr Unterricht findet meist in Anwesenheit der Seminar- bzw. Betreuungslehrkraft statt; zudem wird jede Stunde ausführlich nachbesprochen, Verbesserungsmöglichkeiten werden deutlich benannt. Im dritten
Ausbildungsabschnitt sind sie nach einem ganzjährigen Einsatz an einer anderen Schule bereits ohne Einschränkung in eigenverantwortlichem Unterricht
einsetzbar.
10.
Betreuungslehrkräfte verlieren nicht den Kontakt zu ihren Klassen, da sie jederzeit den Unterricht übernehmen können, um eventuelle Defizite auszugleichen.
11.
Ergänzend wird auf den Einsatz der Studienreferendare/innen bei Wandertagen,
Exkursionen, Klassenfahrten, Schulfesten etc. hingewiesen.
Fazit: a) Die anfängliche Unerfahrenheit der Studienrefendare/innen wird durch hohes
Engagement, Ideenreichtum und besondere Zuwendung an die Schüler oft
mehr als genug ausgeglichen. Sie können sich aufgrund des geringeren Altersunterschieds zu den Schülern gut in Schüler einfühlen und stehen ihnen
damit emotional näher.
b) Der Referendareinsatz zwingt Seminar- bzw. Betreuungslehrkräfte zum reflektierten Umgang mit Stoffplanung, Methodenvielfalt, Vor- und Nachbereitung schriftlicher Leistungserhebungen und kommt damit letztlich den
Schülerinnen und Schülern selbst zugute.