8 Prüfungen - Institut für Anglistik, Universität Leipzig

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8 Prüfungen - Institut für Anglistik, Universität Leipzig
Studienführer
8
Prüfungen
8.1
Allgemeine Informationen und Anmeldungsmodalitäten
In dieses Kapitel können aus Umfangsgründen nicht die gesamten Prüfungsordnungen,
sondern nur ausgewählte Aspekte aufgenommen werden. Die vollständigen
Prüfungsordnungen können in der Universitätsbibliothek eingesehen, aus dem Internet
herunter geladen oder in den Institutssekretariaten als Kopiervorlage kurzzeitig
entliehen werden. Im Abschnitt "Gesetzliche Grundlagen" des Kapitels 4 dieses
Studienführers sind die für die einzelnen Studiengänge relevanten Prüfungsordnungen
(einschließlich Publikationsdaten und Internetseiten) aufgelistet.
Ältere Prüfungsordnungen und Übergangsvarianten werden in diesem Kapitel
nicht aufgeführt. Sollten diese für Sie noch relevant sein, nutzen Sie bitte eine frühere
Auflage dieses Studienführers oder die alten Varianten der Ordnungen auf der
Universitätswebseite http://www.uni-leipzig.de/uni/.
8.1.1 Prüfungsausschuss und Prüfungsamt
Am Institut für Amerikanistik und am Institut für Anglistik gibt es jeweils einen
Prüfungsausschuss, der für alle inhaltlichen Fragen und die Organisation der
Zwischenprüfungen sowie der Magister- und Diplomprüfungen - nicht aber für
Staatsprüfungen - verantwortlich ist. Außerdem entscheidet er über Prüfungszulassungen, Einsprüche, Sonderregelungen und Anrechnung von Studienleistungen, die an
anderen Universitäten erbracht wurden. Entsprechende Anträge sind stets über das
zuständige Prüfungsamt an den Prüfungsausschussvorsitzenden, dessen Namen Sie
im Vorwort des jeweils aktuellen Lehrveranstaltungsverzeichnisses finden, zu richten.
Für Studierende mit Englisch bzw. Anglistik als erstem Hauptfach ist der
Prüfungsausschuss des Instituts für Anglistik, für Studierende mit Amerikanistik als
erstem Hauptfach der Prüfungsausschuss des Instituts für Amerikanistik der
sogenannte "federführende Prüfungsausschuss". Die Koordinierung mit den
entsprechenden Gremien der anderen Fächer wird über das Zentrale Prüfungsamt
organisiert.
Im Zentralen Prüfungsamt der philosophischen Fakultäten erfolgt die Anmeldung
für alle Zwischenprüfungen (außer Wirtschaftspädagogen) und für die Magisterprüfung.
Dort werden die Prüfungsakten der Studierenden geführt, Prüfungsergebnisse per
Aushang bekannt gegeben, Zeugnisse und Bescheinigungen ausgehändigt sowie
Beratungen zu allgemeinen Fragen der Prüfungsorganisation und zum
Studiengangwechsel durchgeführt.
Studienführer
Das Prüfungsamt befindet sich in der Beethovenstraße 15 im Erdgeschoss des Hauses
5.
Öffnungszeiten:
montags
09.00 - 12.00 Uhr
dienstags
13.00 - 17.30 Uhr
donnerstags 13.00 - 15.30 Uhr
verantwortliche Mitarbeiterin für Englisch, Anglistik und Amerikanistik:
Frau Mrokwa
Tel. 0341 - 97 37 303
E-Mail: [email protected]
Leiter der Prüfungsamtes: Herr Dr. Schwarzmüller
Tel. 0341 - 97 37 306
E-Mail: [email protected]
Für alle Fragen (d.h. Anmeldung, Zulassung, Durchführung etc.) der Ersten und
Zweiten Staatsprüfung sowie Erweiterungsprüfungen für Lehrämter im Freistaat
Sachsen ist das Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen beim Regionalschulamt
Leipzig zuständig.
Ort:
04229 Leipzig, Nonnenstraße 17a
Postanschrift:Regionalschulamt Leipzig
Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen
Postfach 100653
04006 Leipzig
Homepage:
www.regionalschulamt-leipzig.de
Ansprechpartnerin:
Telefon:
E-Mail:
Sprechzeiten:
Frau Omonsky (Zimmer 431)
Tel. 0341 - 49 45 946
Fax: 0341 - 49 45 948
[email protected]
dienstags
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
donnerstags 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Die Anmeldung zur Vordiplom- und Diplomprüfung der Wirtschaftspädagogen erfolgt
im Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät entspre-chend der dort
festgelegten Regelungen und Termine. Dieses Prüfungsamt befindet sich in der
Marschnerstraße 31.
8.1.2 Wichtige Informationen für alle Prüfungsarten
Bei der Prüfungsanmeldung sind die vorgegebenen Fristen unbedingt einzuhalten.
Sie werden rechtzeitig per Aushang und im Vorwort des kommentierten
Lehrveranstaltungsverzeichnisses bekannt gegeben. Insbesondere ist bei längeren
Auslandsaufenthalten im Hauptstudium darauf zu achten, dass die Anmeldungen auch
in diesem Fall termingerecht im zuständigen Prüfungsamt eingereicht werden.
Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden und führen unweigerlich
zur Verlängerung des Studiums.
Vor der Prüfungsanmeldung holen Sie sich das entsprechende Formular für Ihren
Studiengang im zuständigen Prüfungsamt. Der Sammelschein für die Überprüfung der
Zulassungsvoraussetzungen im Fach Englisch für die Erste Staatsprüfung der
Lehrämter ist auch im Sekretariat des Instituts für Anglistik erhältlich. Auf diesen
Anmeldeformularen füllen Sie Ihre persönlichen Angaben (Name, Studiengang,
Fachkombination, Prüfungszeitraum etc.) aus.
Studienführer
Die Kontrolle der fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt für alle
Zwischenprüfungen sowie für die Magisterprüfungen im Prüfungsamt bei Frau Mrokwa.
Der Sammelschein für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung im Fach Englisch wird
am Institut für Anglistik von Dr. Ronthaler oder Dr. Seidel bestätigt. Dazu müssen Sie
die für die jeweilige Prüfung in den Studienordnungen als Zulassungsvoraussetzungen
geforderten Leistungsnachweise (vgl. Kap. 4 und 6) vorlegen. Konkrete Regelungen für
die einzelnen Prüfungsarten finden Sie in den folgenden Teilkapiteln. Wenn noch nicht
alle Scheine vorhanden sind, wird bei Zwischenprüfungen sowie Magister- und
Diplomprüfungen eine vorbehaltliche Zulassung ausgesprochen und eine Frist für das
Nachreichen von Scheinen per Aushang festgelegt.
Bei der Prüfungsanmeldung sind folgende Unterlagen mit vorzuweisen:
- Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis oder Äquivalent)
- aktuelle Studienbescheinigung (Studienausweis)
- Zwischenprüfungszeugnis (bei Abschlussprüfungen)
- Nachweis über weitere für den Studiengang festgelegte allgemeine
Zulassungsvoraussetzungen (z.B. Latinum bei Lehramt Gymnasium)
Prüfungstermine und evtl. Einschreibtermine für mündliche Prüfungen werden per
Aushang an den Instituten bzw. für die Staatsprüfung im Prüfungsamt für
Lehramtsprüfungen beim Regionalschulamt Leipzig bekannt gegeben.
Leider kann bei der Vielzahl der Fachkombinationen - vor allem im Magisterstudiengang - eine terminliche Überschneidung mit Prüfungen anderer Fächer nicht immer
vermieden werden. Im Falle von mündlichen Prüfungen lässt sich dabei durch individuelle Vereinbarungen mit den Prüfern meist eine Lösung finden. Separate Klausurtermine können jedoch nicht angesetzt werden, so dass in diesem Fall eine
Verschiebung der Prüfung auf den nächsten Prüfungszeitraum erforderlich ist.
Rücktritte von beantragten Prüfungen bedürfen der Schriftform und sind mit einer
entsprechenden Begründung (z.B. fehlender Leistungsnachweis, Krankheit, terminliche
Überschneidung von Prüfungen) vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt
einzureichen. Die Entscheidung obliegt dem Prüfungsausschuss, der nach Wertung der
Gründe den Rücktrittsantrag auch ablehnen kann. Eine durch Versäumnis nicht
erbrachte Prüfungsleistung wird ebenso wie eine durch Täuschung erbrachte Leistung
mit "nicht ausreichend" (bei der Ersten Staatsprüfung im Lehramt mit "ungenügend")
bewertet.
Die Ergebnisse mündlicher Prüfungen werden direkt im Anschluss an die Prüfung
bekannt gegeben. Klausurnoten sind nach einer angemessenen Korrekturfrist den
Aushängen im Prüfungsamt zu entnehmen. Bei der Staatsprüfung werden die
Klausurnoten in der Regel erst nach der mündlichen Prüfung im Prüfungsamt für
Lehramtsprüfungen bekannt gegeben.
Nach vollständig abgeschlossener Zwischen- oder Abschlussprüfung wird vom
Prüfungsamt das entsprechende Zeugnis ausgestellt, das die Unterschrift des
Prüfungsausschussvorsitzenden trägt.
Gegen die negative Bewertung einer Prüfungsleistung kann innerhalb von einem Monat
(bei der Ersten Staatsprüfung im Lehramt innerhalb eines Jahres) nach Bekanntgabe
der Note beim zuständigen Prüfungsausschuss bzw. im Lehramtsprüfungsamt
Einspruch erhoben werden. Innerhalb eines Jahres kann auf Antrag beim
Prüfungsausschuss Einsicht in die Prüfungsunterlagen (Bewertung schriftlicher
Studienführer
Arbeiten, Protokolle, Gutachten) genommen werden. Die Einsicht geschieht in der
Regel im Beisein des jeweiligen Prüfers.
Bei mündlichen Prüfungen besteht im Rahmen der räumlichen Gegebenheiten die
Möglichkeit, dass Studierende derselben Fachrichtung, die die jeweilige Prüfung in
einem der nächsten Semester ablegen möchten, als Zuhörer anwesend sein können.
Hierfür ist jedoch neben der Genehmigung durch das Prüfungsamt die Zustimmung des
Prüflings und der Mitglieder der Prüfungskommission erforderlich.
8.1.3 Spezifische Informationen zu Zwischenprüfungen
Die Zwischenprüfung - bei Diplomstudiengängen Vordiplom genannt - bildet den
Abschluss des Grundstudiums und ist Voraussetzung für die Teilnahme an
Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums im jeweiligen Fachgebiet. Sie kann frühestens
im zweiten Semester begonnen werden und sollte nach dem vierten Semester, im
Lehramtsstudiengang an Grundschulen nach dem dritten Semester vollständig
abgeschlossen sein.
Das Sächsische Hochschulgesetz schreibt vor, dass spätestens bis zum Beginn des
fünften Semesters die Zwischenprüfung abzulegen ist. Wer dieser Forderung nicht
nachkommt, muss im fünften Semester an einer Studienberatung teilnehmen. Dort
sollten Sie sich mit dem Studienberater über den Zeitplan bis zur Zwischenprüfung
verständigen. Dies ist nötig, da Sie zum Ende des achten Fachsemesters exmatrikuliert
werden können, wenn die Zwischenprüfung bis zu diesem Zeitpunkt nicht bestanden
wurde.
An den Instituten für Anglistik und Amerikanistik können die Zwischenprüfungen sowohl
am Ende des Sommersemesters als auch am Ende des Wintersemesters abgelegt
werden. Der Prüfungszeitraum erstreckt sich meist auf die letzte Unterrichtswoche und
die folgenden beiden lehrveranstaltungsfreien Wochen des Semesters.
Die einzelnen Prüfungsleistungen der Zwischenprüfung im Fach Englisch bzw.
Anglistik und Amerikanistik können auf verschiedene Semester verteilt werden.
Besonders bei den recht umfangreichen Prüfungen der Lehrämter empfehlen wir diese
Verfahrensweise, damit nicht zu viele Prüfungen am Ende des vierten Semesters zu
absolvieren sind. Besteht eine Prüfungsleistung in einem Fachgebiet aus mündlicher
und schriftlicher Prüfung (z.B. Sprachpraxis beim Lehramt) oder aus zwei Komplexen
(z.B. Klausur zu Kulturstudien Großbritanniens und der USA beim Lehramt; mündliche
Prüfung zu Literaturwissenschaft und Kulturstudien bei den Magistern Anglistik), so
können diese Teile nicht getrennt absolviert werden.
Für die Zulassung zu einer Teilprüfung sind die laut Studienordnung in diesem
Fachgebiet im Grundstudium zu erbringenden Leistungsnachweise vorzuweisen. Vor
der letzten Prüfungsleistung der Zwischenprüfung müssen jedoch alle Leistungsnachweise des Grundstudiums vorliegen, auch wenn im betreffenden Bereich keine
separate Prüfung abzulegen ist (z.B. im Studiengang Magister Anglistik Nebenfach der
sprachpraktische Leistungsnachweis).
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung am Ende des Wintersemesters erfolgt im Laufe
des Monats November, für das Sommersemester im Laufe des Monats April. Genaue
Fristen entnehmen Sie den Aushängen und dem Vorwort des kommentierten
Lehrveranstaltungsverzeichnisses. Zur Kontrolle der Zulassungsvoraussetzungen sind
Studienführer
das Anmeldeformular und die bereits
Prüfungsamt bei Frau Mrokwa vorzulegen.
vorhandenen
Leistungsnachweise
im
Alle hauptamtlichen Mitglieder des Lehrkörpers sind berechtigt, in ihrem Fachgebiet
Zwischenprüfungen abzunehmen. Auf Grund der großen Zahl von Studierenden an
unseren Instituten und des relativ eng bemessenen Prüfungszeitraumes können die
Prüfer bei der Zwischenprüfung nicht völlig frei gewählt werden. In Abhängigkeit von
der Anzahl der Anmeldungen werden für mündliche Prüfungen verschiedene Termine
und Prüfungskommissionen vorgegeben, innerhalb derer eine Prüferwahl möglich ist.
Die Einschreibung für die mündlichen Prüfungen erfolgt drei bis vier Wochen vor der
Prüfung am jeweiligen Institut. Im Fachgebiet Sprachpraxis tragen sich die
Lehramtsstudierenden nach der Klausur in die Listen der mündlichen
Sprachpraxisprüfung ein.
Bei der Bewertung der Zwischenprüfungsteile wird folgende Notenskala angewandt:
1 = sehr gut; 2 = gut; 3 = befriedigend; 4 = ausreichend; 5 = nicht ausreichend
Zur differenzierten Bewertung können die Noten in den Bereichen zwischen 1,0 und 4,0
um jeweils 0,3 erniedrigt oder erhöht werden, wobei 0,7 und 4,3 ausgeschlossen sind.
Die Vergabe von halben Noten ist nicht zulässig.
Setzt sich eine Note aus mehreren Teilbewertungen zusammen, so wird deren
arithmetisches Mittel gebildet, wobei nur die erste Dezimalstelle anzugeben ist. Die
Fachnote für die Zwischenprüfung in Englisch bzw. Anglistik oder Amerikanistik
ergibt sich entsprechend aus der Mittlung der Teilprüfungsnoten.
Entsprechend §9(2) der Magisterrahmenprüfungsordnung wird im Magisterhauptfach
Anglistik zunächst das arithmetische Mittel aus den Noten der Klausur in Linguistik und
der sprachpraktischen Klausur gebildet (zwei Prüfungsleistungen der 1. Teilprüfung)
und
dieses
Ergebnis
mit
der
Note
der
mündlichen
Prüfung
in
Literaturwissenschaft/Kulturstudien (2. Teilprüfung) gemittelt. Damit gehen alle
Studienbereiche gleichwertig in die Zwischenprüfungsnote ein.
8.1.4 Spezifische Informationen zu Magister- und Diplomprüfungen
Magister- und Diplomprüfungen sind Hochschulprüfungen und bilden den berufsqualifizierenden Abschluss eines Magister- oder Diplomstudiums. Entsprechend der
Regelstudienzeit sollen die Magister- und Diplomprüfungen im neunten Semester
abgeschlossen werden. Wenn die Prüfung vier Semester nach Ablauf der
Regelstudienzeit (d.h. im 13. Fachsemester) noch nicht abgelegt wurde, gilt sie lt.
Sächsischem Hochschulgesetz als erstmalig nicht bestanden.
Die Magisterprüfung kann für die beiden Hauptfächer bzw. das Hauptfach und die
Nebenfächer in verschiedenen Semestern abgelegt werden. Eine Trennung der
Teilprüfungen eines Faches ist nicht möglich. Außerdem muss vor der Anmeldung zur
Magisterprüfung die Zwischenprüfung in allen Fächern abgeschlossen sein. Bei einer
solchen Verteilung der Magisterprüfung auf verschiedene Semester ist darauf zu
achten, dass der Zeitraum zwischen der ersten Prüfungsleistung und dem Abschluss
der letzten Teilprüfung nicht länger als zwei Jahre betragen darf.
Die Abfolge der Teile der Magisterprüfung ist wie folgt festgelegt:
1. Magisterarbeit im (ersten) Hauptfach
2. schriftliche Prüfungen
3. mündliche Prüfungen
Studienführer
Da die positive Bewertung der Magisterarbeit vor Beginn der schriftlichen Prüfungen
vorliegen muss, sind folgende Termine bei der Anmeldung zur Magisterprüfung im
ersten Hauptfach unbedingt einzuhalten:
⇒ für Prüfungen im Sommersemester
- Anmeldung zur Magisterprüfung
und Beantragung des
Magisterarbeitsthemas:
zwischen 01.07. und 17.07. oder
zwischen 05.09. und 20.09. des Vorjahres
- Übergabe des Magisterarbeitsthemas: bis spätestens 20.10. des Vorjahres
- Abgabe der Magisterarbeit:
bis spätestens 20.04. im Prüfungssemester
- Zeitraum für schriftliche und
mündliche Prüfungen
20.06. - 30.09.
⇒ für Prüfungen im Wintersemester
- Anmeldung zur Magisterprüfung
und Beantragung des
Magisterarbeitsthemas:
zwischen 01.04. und 20.04 des vorherigen
Sommersemesters
- Übergabe des Magisterarbeitsthemas: bis spätestens 20.05.
- Abgabe der Magisterarbeit:
bis spätestens 20.11. im Prüfungssemester
- Zeitraum für schriftliche und
mündliche Prüfungen
20.01. - 31.03.
Die Magisterarbeit ist nach offizieller Vergabe des Themas in sechs Monaten
fertigzustellen und in drei Exemplaren im Prüfungsamt einzureichen. Innerhalb von acht
Wochen muss sie von dem Hochschullehrer, der das Thema vergeben hat, sowie
einem weiteren Prüfer begutachtet werden. Erst nach positiver Bewertung der
Magisterarbeit können die schriftlichen und mündlichen Teile der Magisterprüfung im
ersten Hauptfach abgelegt werden.
Die Anmeldung zur Magisterprüfung im 2. Hauptfach oder den Nebenfächern
erfolgt
⇒ für Prüfungen im Sommersemester
bis Ende März des vorherigen
Wintersemesters
⇒ für Prüfungen im Wintersemester
bis Ende September des vorherigen
Sommersemesters
Die Bestätigung der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen wird für Magister
Anglistik und Amerikanistik von Frau Mrokwa im Prüfungsamt vorgenommen. Hierfür
sind die im Hauptstudium erworbenen Leistungsnachweise vorzulegen.
Die Anmeldung zur Diplomprüfung der Wirtschaftspädagogen erfolgt im
Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Marschnerstraße 31). Dort
werden auch die Anmeldefristen bekannt gegeben und die fachlichen
Zulassungsvoraussetzungen überprüft.
Zur Abnahme von Magister- und Diplomprüfungen sind im Rahmen ihres Fachgebietes
alle Hochschullehrer (Professoren und Hochschuldozenten) und - sofern nicht
genügend Hochschullehrer zur Verfügung stehen - vom Prüfungsausschuss
Studienführer
ausgewählte Angehörige des akademischen Mittelbaus berechtigt. Die Liste der
Prüfungsberechtigten wird an den Instituten ausgehängt.
Für die mündlichen Prüfungen können Sie sich aus dem Kreis der berechtigten
Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter Ihre Prüfer wählen. Dabei
empfehlen wir nachdrücklich, Lehrkräfte zu wählen, bei denen Sie mindestens ein
Hauptseminar, möglichst auch das Examenskolloquium belegt haben. Angesichts der
hohen Studentenzahl ist es aber nicht in jedem Fall möglich, den Prüferwunsch der
Studierenden zu realisieren. Gemäß § 16 der Magisterrahmenprüfungsordnung besteht
kein Rechtsanspruch auf freie Prüferwahl. Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem
gewünschten Prüfer ist deshalb immer empfehlenswert. Die Vergabe der
Prüfungstermine für die mündliche Abschlussprüfung in Literatur/Kultur GB/NEL erfolgt
in den Sprechstunden von Dr. Ronthaler.
Die einzelnen Teile der Magister- und Diplomprüfungen werden mit derselben
Notenskala bewertet wie Zwischenprüfungen (s. Kap. 8.1.3). Die Fachnote ergibt sich
aus dem arithmetischen Mittel der Teilprüfungen des Faches.
Entsprechend §9(2) der Magisterrahmenprüfungsordnung wird im Magister-hauptfach
Anglistik zunächst das arithmetische Mittel aus den Noten der mündlichen Prüfung in
Linguistik und der sprachpraktischen Klausur gebildet (zwei Prüfungsleistungen der 1.
Teilprüfung) und dieses Ergebnis mit der Note der mündlichen Prüfung in
Literaturwissenschaft/Kulturstudien (2. Teilprüfung) gemittelt. Damit gehen alle
Studienbereiche gleichwertig in die anglistische Fachnote ein.
Die Magisterprüfungsnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten
der Magisterarbeit und der Fachprüfungen. Bei der Bildung der Gesamtnote wird die
Note der Magisterarbeit zweifach, die Fachnote in jedem Hauptfach zweifach und die
Fachnote in jedem Nebenfach einfach gewichtet.
Studienführer
8.1.5 Spezifische Informationen zur Ersten Staatsprüfung für das
Lehramt
Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien, Mittelschulen, Förder- oder
Grundschulen, die den Abschluss des Studiums an der Hochschule bildet, liegt im
Verantwortungsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Erst nach
bestandener Erster Staatsprüfung ist die Aufnahme eines Vorbereitungsdienstes
(Referendariates) für das jeweilige Lehramt im Freistaat Sachsen mit anschließender
Zweiter Staatsprüfung möglich.
Entsprechend der Regelstudienzeit soll die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an
Gymnasien und an Förderschulen im neunten Semester, für das Lehramt an
Mittelschulen im achten Semester und für das Lehramt an Grundschulen im siebenten
Semester abgeschlossen werden.
In den Studiengängen Lehramt an Mittelschulen und Lehramt an Grundschulen
müssen die Prüfungen beider Fächer in einem Prüfungszeitraum abgelegt werden.
Beim Lehramt an Gymnasien sowie beim Lehramt an Förderschulen ist eine Aufteilung
auf zwei aufeinander folgende Prüfungszeiträume möglich. Voraussetzung dafür ist das
Vorhandensein aller Leistungsscheine und aller anderen Prüfungsvoraussetzungen für
beide Fächer und den Erziehungswissenschaftlichen Bereich.
Die Erste Staatsprüfung findet zweimal pro Jahr in den vom Prüfungsamt für
Lehramtsprüfungen (vgl. Kap. 8.1.1) festgelegten Prüfungszeiträumen statt. Für die
Anmeldungsfristen gelten folgende Orientierungen, die jedes Jahr konkretisiert
werden. Beachten Sie deshalb unbedingt die Aushänge des Prüfungsamts für
Lehramtsprüfungen (PAL) an den Anschlagtafeln des Instituts für Anglistik.
Abholung der Anmeldeformulare im PAL
Letzter Vergabetermin für
das Thema der wiss. Arbeit
Anmeldung zur Prüfung
Angabe der gewünschten
Prüfer für mündliche Prüfung
bei Dr. Ronthaler (schriftlich)
evtl. Nachreichen des vollständigen Sammelscheins
Prüfungszulassung per
Aushang
schriftliche Prüfungen
Abgabe der Schwerpunkte für
mündliche Prüfungen
mündliche Prüfungen
Prüfungszeitraum
Frühjahr
im November
Prüfungszeitraum
Herbst
im Mai
Ende November
Mitte Juni
Anfang Januar
zweite Junihälfte
Mitte Februar
Mitte Juli
bis Anfang Februar
bis Mitte August
Mitte Februar
Ende August
März
September
bis Ende März
bis Mitte Oktober
Mitte April bis Mitte Juni
November bis Anfang Dezember
Studienführer
Welche Unterlagen bei der Prüfungsanmeldung im Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen
einzureichen sind, erfahren Sie dort bei der Abholung der Anmeldeformulare. Relevante
Zeugnisse müssen in jedem Fall als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
Die Kontrolle der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt am Institut für
Anglistik. Hierfür legen Sie innerhalb der vorgegebenen Fristen alle im Hauptstudium
geforderten Leistungsnachweise (vgl. Kap. 4) sowie den Nachweis des
fachdidaktischen Blockpraktikums bei Herrn Dr. Ronthaler oder Frau Dr. Seidel vor,
damit die Erfüllung der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen auf dem
Sammelschein bestätigt werden kann.
Bestandteile der Ersten Staatsprüfung sind:
1. die wissenschaftliche Arbeit
2. schriftliche Prüfungen
3. mündliche Prüfungen.
Die wissenschaftliche Arbeit muss in zwei Exemplaren spätestens drei Monate nach
der offiziellen Themenvergabe und vor der ersten mündlichen Prüfung bei dem
Hochschullehrer, der das Thema vergeben hat, und dem Zweitgutachter eingereicht
werden. Ein weiteres Exemplar der Arbeit ist im Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen
abzugeben. Die Arbeit wird innerhalb von einer Frist von 6 Wochen von zwei Prüfern
begutachtet.
Zur Abnahme der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt sind im Rahmen ihres
Fachgebietes alle Hochschullehrer (Professoren und Hochschuldozenten) berechtigt.
Wenn Hochschullehrer nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, wird vom
Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen ausgewählten wissenschaftlichen Mitarbeitern die
Prüfungsgenehmigung für einen befristeten Zeitraum erteilt.
Für jeden
Prüfungszeitraum wird eine Liste der Prüfungsberechtigten am Institut für Anglistik
ausgehängt.
Für die mündlichen Prüfungen können Sie aus dem Kreis der berechtigten
Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter Ihre gewünschten Prüfer
vorschlagen. Dabei empfehlen wir nachdrücklich, Lehrkräfte zu wählen, bei denen Sie
mindestens ein Hauptseminar, möglichst auch das Examenskolloquium belegt haben.
Ein Rechtsanspruch auf freie Prüferwahl besteht nicht.
Beachten Sie bei Ihrer Terminplanung, dass die Schwerpunktthemen für die
mündlichen Prüfungen mit den Prüfern rechtzeitig abgesprochen werden, da sie im
Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen zu melden sind.
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen in der Ersten Staatsprüfung wird folgende
Notenskala angewandt: 1 = sehr gut; 2 = gut; 3 = befriedigend; 4 = ausreichend;
5 = mangelhaft; 6 = ungenügend
Zur stärkeren Differenzierung können halbe Noten vergeben werden.
Für die Fachnote werden die einzelnen Prüfungsteile verschieden gewichtet. Im
Lehramt an Mittel-, Förder- und Grundschulen zählt die Klausurnote einfach und die der
mündlichen Prüfung zweifach. Im Lehramt an Gymnasien zählt jede für die beiden
Klausuren erteilte Note einfach und die Note der mündlichen Prüfung dreifach. Das
arithmetische Mittel dieser Werte ergibt die jeweilige Fachnote.
Die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung errechnet sich aus den Fachnoten, den
Bewertungen der Didaktikprüfungen, der Note im Bereich Erziehungswissenschaften
Studienführer
und der Note der wissenschaftlichen Arbeit. Wie diese Anteile in den verschiedenen
Lehrämtern gewichtet werden, ist im §18 der Lehramtsprüfungsordnung nach-zulesen.
8.1.6 Prüfungswiederholung
Nicht bestandene Teile von Zwischen-, Magister- und Diplomprüfungen müssen
wiederholt werden, da eine Prüfung erst dann als bestanden gilt, wenn alle
Prüfungsleistungen mit mindestens "ausreichend" bewertet wurden. Entsprechend der
Prüfungsordnung findet die erste Wiederholungsprüfung in der Regel frühestens drei
Monate, aber spätestens zwölf Monate nach dem ersten Prüfungsversuch statt. Nach
Ablauf dieser Frist gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden. Nach der üblichen
Verfahrensweise erfolgt eine Wiederholungsprüfung im nächsten Prüfungszeitraum,
d.h. im folgenden Semester.
Die Wiederholung einer Prüfung muss unter Angabe des Namens, der Matrikelnummer,
des Studienganges und der Fachkombination sowie des Prüfungszeitraumes beim
zuständigen Prüfungsausschuss beantragt werden. Dieser formlose Antrag (d.h. ohne
Formular, aber in angemessener Form) ist bei Magister- und Diplomprüfungen nach der
nicht bestandenen Prüfung im Prüfungsamt abzugeben. Bei Zwischenprüfungen gelten
die normalen Antragsfristen für den nächsten Zwischenprüfungszeitraum.
Da die Zulassungsvoraussetzungen bereits beim ersten Prüfungsversuch vorliegen
mussten, werden sie für die Wiederholungsprüfung nicht noch einmal kontrolliert.
Eine zweite Wiederholungsprüfung wird laut Prüfungsordnung nur in begründeten
Ausnahmefällen und nur für den nächstmöglichen Prüfungstermin gewährt. Darüber
entscheidet der Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung der bereits bestandenen
Prüfungsleistungen. Für Magister- und Diplomarbeiten ist eine zweite Wiederholung
ausgeschlossen.
Wiederholungsprüfungen werden normal bewertet, ohne die vorherige nicht ausreichende Leistung einzubeziehen.
Auch im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für Lehramtsanwärter ist bei
Prüfungsleistungen, die mit "ungenügend" oder "ungenügend bis mangelhaft" bewertet
wurden, oder bei einer Fachnote, die schlechter als "ausreichend" ist, eine
Wiederholungsprüfung - in begründeten Ausnahmefällen auch eine zweite Wiederholungsprüfung - möglich. Sie findet im nächsten oder übernächsten Prüfungs-zeitraum
statt.
Nach den Regelungen der Lehramtsprüfungsordnung kann es dabei jedoch erforderlich
sein, auch bereits bestandene Prüfungsteile zu wiederholen. Welche dies im konkreten
Fall sind, ist von den Einzelnoten und der Art der nicht bestandenen Prüfung abhängig.
Sollte eine Wiederholungsprüfung notwendig sein, werden Sie über die Einzelheiten
vom Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen informiert.
Wird eine wissenschaftliche Hausarbeit mit schlechter als "ausreichend" bewertet, so
kann der Studierende nach Bekanntgabe des Ergebnisses einmal ein neues Thema
erbitten.
Studienführer
8.1.7 Freiversuch
Im Sächsischen Hochschulgesetz wird den Studierenden die Möglichkeit eingeräumt,
vorfristig aufgenommene Hochschulprüfungen als Freiversuch abzulegen.
Diese Regelung erstreckt sich nicht auf Zwischenprüfungen und Staatsprüfungen.
Für die Anwendung des Freiversuches sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- Die Prüfung muss mindestens ein Semester vor der durch die jeweilige Prüfungsordnung festgelegten regulären Prüfungsfrist absolviert werden, d.h. für Magister im
ersten Hauptfach bis zum Ende des 7. Semesters (das 8. Semester gilt mit dem
Anfertigen der Magisterarbeit bereits als Bestandteil der regulären Prüfungszeit), für
das zweite Hauptfach und die Nebenfächer bis zum Ende des 8. Semesters.
- Die für die Prüfung erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen müssen zu diesem
Zeitpunkt bereits erfüllt sein.
- Die Anmeldung erfolgt innerhalb der normalen Fristen für den jeweiligen Prüfungszeitraum (s. Kap. 8.1.4), wobei Sie auf dem Anmeldeschein vermerken müssen, dass
Sie die Prüfung als Freiversuch ablegen möchten. Eine nachträgliche Wertung einer
Prüfung als Freiversuch ist nicht möglich.
Eine Prüfung als Freiversuch unterscheidet sich in Inhalt und Anforderungen nicht von
einer normalen Prüfung, aber sie bietet folgende Vorteile:
- Ist der Studierende mit der im Freiversuch erzielten Note zufrieden, zählt sie als
normale Prüfungsleistung.
- Eine im Freiversuch bestandene Prüfung kann zur Aufbesserung der Note wiederholt
werden. Als Ergebnis wird die bessere Benotung aus beiden Versuchen gewertet. Bei
regulären Prüfungen ist die Wiederholung bestandener Prüfungen nicht möglich.
- Eine im Freiversuch nicht bestandene Prüfung gilt als nicht stattgefunden. Die nächste
Teilnahme an der Prüfung stellt damit noch keine Wiederholungsprüfung dar.
Studienführer
8.2
Prüfungen in den einzelnen Fachgebieten
8.2.1 Sprachwissenschaft
Zwischenprüfungen
Das Grundstudium im Bereich Sprachwissenschaft wird bei Magisterstudierenden und
Wirtschaftspädagogen (für letztere ab Immatrikulationsjahr 2002/03) mit einer Klausur
beendet
(dreistündig
für
Hauptfach;
zweistündig
für
Nebenfach
und
Wirtschaftspädagogen). Im Lehramtsstudium findet eine mündliche Zwischenprüfung
statt.
Geprüft wird der Stoff der obligatorischen und wahlobligatorischen linguistischen
Lehrveranstaltungen des Grundstudiums, d.h. im einzelnen:
Einführung in die synchrone Linguistik (für alle)
Einführung in die diachrone Linguistik
(für Magister Hauptfach und Lehramt)
zwei gewählte weiterführende Proseminare (für Magister Hauptfach und
Lehramt Gymnasium)
ein gewähltes weiterführendes Proseminar (für Magister Nebenfach;
Lehramt Mittel-, Förder- und Grundschule; Wirtschaftspädagogen)
Die Wahlgebiete sind bei der Prüfungsanmeldung anzugeben.
Die Prüfungen finden in englischer Sprache statt. Als Hilfsmittel für die Klausur sind alle
Arten von Wörterbüchern mit Ausnahme von Fachlexika (z.B. Wörterbuch der
Linguistik) zugelassen.
Magisterstudierende, die Anglistik und Amerikanistik als Haupt- und Nebenfach oder
zwei Nebenfächer kombiniert haben, können sich in der Linguistikzwischenprüfung für
eine der folgenden beiden Varianten entscheiden:
1. Variante:
Die Prüfung wird für beide Fächer separat in verschiedenen Semestern abgelegt.
2. Variante:
Die Prüfung wird im jeweiligen Hauptfach bzw. bei Nebenfach-NebenfachKombination in einem der Nebenfächer abgelegt. Die dabei erzielte Note wird für das
(andere) Nebenfach übernommen.
Wenn beide Prüfungen abgelegt wurden (Variante 1), kann die Notenübernahme
(Variante 2) nicht nachträglich erfolgen.
Abschlussprüfungen (Magister-, Diplom- und Staatsprüfung)
Das Studium im Fachgebiet Linguistik wird bei Magistern Anglistik mit einer
mündlichen Prüfung abgeschlossen. Magister Amerikanistik absolvieren ebenfalls
eine mündliche Linguistikprüfung, sofern sie sich Linguistik als Schwerpunktbereich
oder im Hauptfach als Ergänzungsbereich gewählt haben. Die Dauer der Prüfung
entnehmen Sie den Überblicksblättern im Kapitel 4. Das Prüfungsgespräch wird in
englischer Sprache geführt.
Die mündlichen Prüfungen beziehen sich auf linguistisches Übersichtswissen sowie auf
Spezialwissen zu ein bis zwei Schwerpunkten, die vorher mit den Prüfern abgesprochen werden müssen.
Studierende der Wirtschaftspädagogik legen keine mündliche Prüfung in der
Sprachwissenschaft ab, sofern sie den Hauptseminarschein in diesem Bereich
Studienführer
erworben haben. Wird der Hauptseminarschein im Bereich der Literaturwissenschaft
erworben, so findet eine mündliche Prüfung in Linguistik statt (vgl. Kapitel 4.4.). Sie
bezieht sich auf linguistisches Übersichtswissen sowie auf Spezialwissen zu ein bis
zwei Schwerpunkten, die vorher mit den Prüfern abgesprochen werden müssen.
Lehramtsstudierende müssen sich in der fachwissenschaftlichen Klausur für eines der
Gebiete Literaturwissenschaft, Kulturstudien oder Linguistik entscheiden. Das gewählte
Gebiet wird mit der Klausur abgeschlossen, die beiden anderen werden in der
mündlichen Prüfung behandelt.
Die sprachwissenschaftliche Klausur für Gymnasiallehrer (Dauer 240 min) beinhaltet
das Verfassen eines Essay oder die Analyse eines Text(ausschnitt)es mit flankierenden
Fragestellungen. Dabei werden drei Arbeitsaufgaben aus unterschiedlichen
Teilbereichen der Linguistik, die vorab bekannt gegeben werden, gestellt. Von diesen
drei Aufgaben müssen zwei bearbeitet werden.
Die Klausur für das Lehramt an Mittelschulen, Förder- und Grundschulen im Bereich
Linguistik (Dauer 90 min) beinhaltet ein Essay oder eine Textanalyse, nach dem oben
für Gymnasium beschriebenen Muster, wobei der geringere Zeitfonds in der Aufgabenstellung berücksichtigt wird.
Als Hilfsmittel für die Staatsprüfungsklausuren sind einsprachige Wörterbücher
zugelassen.
Mit der mündlichen Prüfung werden die beiden Fachgebiete abgeschlossen, die nicht
Gegenstand der Klausur waren. Die mündlichen Prüfungen (Dauer 60 min für
Gymnasiallehrer; 45 min Mittel-, Förder- und Grundschullehrer) beziehen sich auf
linguistisches Grundlagenwissen sowie auf Spezialwissen zu einem bis zwei
Schwerpunkten, die vorher mit den Prüfern abgesprochen werden müssen. Eines der
beiden Fachgebiete der mündlichen Prüfung muss in Englisch absolviert werden.
Studienführer
8.2.2 Literaturwissenschaft (Großbritannien/NEL und USA)
Zwischenprüfungen
In den Zwischenprüfungen werden Grundkenntnisse zur Literaturgeschichte und
Methodologie geprüft. Dies geschieht anhand einer persönlichen Leseliste, die mit
Schreibmaschine oder Computer geschrieben bis spätestens zwei Wochen vor der
Prüfung in den Sprechstunden der jeweiligen Prüfer einzureichen ist, damit ggf. noch
Korrekturen vorgenommen werden können.
Hinsichtlich des Umfangs und Inhalts der Leseliste für Zwischenprüfungen gelten im
Fachgebiet britische Literatur und neuere englischsprachige Literaturen derzeit
folgende Festlegungen:
⇒ Umfang
für Magister Hauptfach:
25 Werkeinheiten
für Magister Nebenfach:
15 Werkeinheiten
für Lehramt:
20 Werkeinheiten
Als eine Werkeinheit gelten entweder ein Roman oder ein Drama oder drei Short
Stories oder ca. fünf Gedichte. Einzelheiten sollten auf jeden Fall mit den Prüfern
besprochen werden.
⇒ Inhalt
Die Werke sollen sich teilweise aus der allgemeinen Leseliste (s. Kap. 5.2) rekrutieren. Außerdem ist darauf zu achten, dass mindestens vier wichtige
Literaturepochen und alle Hauptgattungen (Drama, Lyrik, Prosa) vertreten sind.
Für die mündliche Zwischenprüfung im Fachgebiet amerikanische Literatur gelten
folgende auf die Lektüreliste (s. Kap. 5.4) bezogene Festlegungen:
⇒ Im Studiengang Magister Amerikanistik Hauptfach wird die Kenntnis aller Texte
aus zwei (nicht aufeinander folgenden) Perioden der Lektüreliste vorausgesetzt.
Zusätzlich wird ein Schwerpunktthema (mit Primär- und Sekundärliteratur) gefordert,
welches die Studierenden beispielsweise im Kontext eines Proseminars erarbeitet
haben.
⇒ Für die Studiengänge Magister Amerikanistik Nebenfach und Lehramt wird die
Kenntnis der Hälfte aller Texte aus zwei (nicht aufeinander folgenden) Perioden der
Lektüreliste vorausgesetzt. Zusätzlich wird ein Schwerpunktthema (mit Primär- und
Sekundärliteratur) gefordert, welches die Studierenden beispielsweise im Kontext
eines Proseminars erarbeitet haben.
Geprüft werden profunde Werkkenntnisse (thematische, strukturelle, biographische
und historische Bezüge) der angegebenen Werke (keine bloßen Inhaltsangaben!)
und literaturgeschichtliches Überblickswissen (Kenntnis der Perioden nach einer
gängigen Literaturgeschichte, inklusive Wissen um die Zäsuren und deren historische bzw. innerliterarische Begründungen, Zuordnung wesentlicher Autoren und
deren wichtigster Werke) sowie Kenntnisse über Methoden der Literaturwissenschaft.
Studienführer
Die Zwischenprüfung findet im Einzelgespräch ohne Vorbereitungszeit statt. Die
Prüfungsdauer für die jeweiligen Studiengänge entnehmen Sie bitte den Überblicksblättern im Kapitel 4 dieses Studienführers.
Studierende für das Lehramt an Gymnasien und an Mittelschulen absolvieren die
mündliche Literaturprüfung wahlweise für den Bereich britische Literatur/NEL oder
amerikanische Literatur, wobei Überblicksfragen zu dem jeweils anderen Bereich
einbezogen werden können. Im Lehramtsstudium für Förder- und Grundschulen gilt die
Klausur in der Lehrveranstaltung "Einführung in die Literaturanalyse" (bezogen auf
britische oder amerikanische Literatur)
als Prüfungsleistung im Bereich
Literaturwissenschaft.
Abschlussprüfungen (Staats-, Magister- oder Diplomprüfungen)
Das Studium im Fachgebiet Literaturwissenschaft wird mit einer mündlichen Prüfung,
bei Lehramtsstudierenden, die dieses Gebiet in der Klausur wählen, mit einer
schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Die Prüfungsdauer für die jeweiligen
Studiengänge finden Sie ebenfalls in den Überblicksblättern im Kapitel 4 dieses
Studienführers.
Bei der Staatsprüfung für das Lehramt Englisch ist die Wahl von Klausur oder
mündlicher Prüfung wie folgt geregelt:
Zunächst entscheidet sich der Prüfungskandidat in der fachwissenschaftlichen Klausur
bzw. bei Mittel-, Förder- und Grundschule im fachwissenschaftlichen Teil der Klausur
für eines der Gebiete Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft oder Kulturstudien.
Die beiden nicht gewählten Fächer sind dann Gegenstand der mündlichen Prüfung.
Innerhalb der Gebiete Literaturwissenschaft und Kulturstudien kann jeweils einer der
geographischen Bereiche GB/NEL und USA gewählt werden.
Die schriftliche Abschlussprüfung der Lehrämter im Bereich Literaturwissenschaft
beinhaltet entweder die Analyse und Interpretation eines englischen Textes oder die
Beantwortung einer literaturwissenschaftlichen Fragestellung. Im Gymnasialstudiengang ist die Sprache der Essays freigestellt (wir empfehlen Englisch), in allen
anderen Lehramtsstudiengängen ist sie Deutsch. Im Falle der Textanalyse wird genaue
Textarbeit erwartet, auf deren Basis weiterführende Zusammenhänge des Werkes, der
Periode oder der Gattung / des Genres aufgezeigt werden sollen. Die jeweilige Analyse
und Interpretation wird durch flankierende Fragestellungen thematisch gelenkt.
Es stehen pro Nationalliteratur (Großbritannien/NEL und USA) immer ein Text und eine
Aufgabenstellung zur Auswahl. Die Textausschnitte werden für USA-Literatur aus der
jeweils gültigen Lektüreliste (s. Kap. 5.4) gewählt. Für den Bereich Literatur
Großbritanniens werden zu Beginn des jeweiligen Prüfungssemesters thematische
Schwerpunkte für die Textauswahl bekannt gegeben.
Die abschließenden mündlichen Literaturprüfungen folgen in allen Studiengängen
einem Grundmuster: geprüft werden Spezialkenntnisse auf einem oder zwei Gebieten
(Schwerpunkte) in Verbindung mit Überblickswissen der gesamten britischen bzw.
amerikanischen Literaturgeschichte sowie Kenntnissen zu den Methoden der
Literaturwissenschaft. Bei den Lehramtsprüfungen kann Literatur Großbritanniens/NEL
oder Literatur USA gewählt werden, wobei Überblicks-kenntnisse der jeweils anderen
Literatur erwartet werden.
Studienführer
Die Schwerpunkte, die langfristig, d.h. mindestens zwei Monate vor der Prüfung, mit
den jeweiligen Prüfern abgesprochen werden müssen, können sich auf Epochen,
Gattungen, Genres, ausgewählte Autoren sowie thematische Schwerpunkte beziehen.
Orientierungspunkte können dabei die jeweils besuchten Hauptseminare sein, deren
Themenstellung und Lektürekanon grundsätzlich als Schwerpunkte anerkannt werden.
In den Studiengängen Magister Hauptfach Anglistik, Magister Hauptfach Amerikanistik
mit Schwerpunktbereich Literatur sowie Lehramt Gymnasium werden zwei
Schwerpunkte,
im
Studiengang
Magister
Hauptfach
Amerikanistik
mit
Ergänzungsbereich Literatur sowie in allen anderen Studiengängen ein Schwerpunkt
gefordert. Pro Schwerpunkt wird die Lektüre von fünf bis sechs Werken der
Primärliteratur und mindestens eines Werkes der Sekundärliteratur vorausgesetzt,
wobei letzteres den literaturwissenschaftlichen Ansatz für die Behandlung der
Primärwerke bestimmen sollte.
Magisterstudierende mit Amerikanistik als Hauptfach sollen im Fachgebiet
amerikanische Literatur zur Absicherung eines repräsentativen Überblickswissens die
auf der Literaturliste (s. Kap. 5.4) angegebenen Texte aller Perioden gelesen haben.
Die gleiche Forderung gilt für Magister Amerikanistik Nebenfach und
Lehramtsstudierende für jeweils die Hälfte der Texte aller Perioden.
Die mündlichen Abschlussprüfungen werden in englischer Sprache abgelegt.
Die konkrete Ausformung der Schwerpunkte, die Art und Weise ihrer Abprüfung und die
Form der Überprüfung des Überblickswissens liegt im Ermessen der einzelnen Prüfer
und ist daher auch nur mit diesen abstimmbar.
8.2.3 Kulturstudien Großbritanniens
Die Prüfungen im Bereich der Kulturstudien Großbritanniens sind themenorientiert.
Für die mündliche Zwischenprüfung im Magisterstudiengang Anglistik (Hauptfach
und Nebenfach) sowie für die mündliche Abschlussprüfung im Nebenfach Anglistik
verabreden Prüfer und Prüfling zwei Themenbereiche, über die ein Gespräch geführt
wird. Der Prüfungskandidat soll dabei Sach- und Faktenkenntnisse wie auch die
Fähigkeit, diese in übergeordnete Fragestellungen einzubetten, unter Beweis stellen.
Für die mündliche Abschlussprüfung im Magisterstudiengang Anglistik
Hauptfach verabreden Prüfer und Prüfling einen Themenbereich. Auch hier soll neben
dem Nachweis der speziellen Kenntnis des Themengebiets die Fähigkeit, dieses im
größeren Rahmen zu sehen und es mit kulturwissenschaftlich-theoretischen Ansätzen
in Beziehung zu setzen, deutlich werden.
Bei der schriftlichen Zwischenprüfung der Lehramtsstudierenden werden aus dem
Grundstudienangebot der vergangenen zwei Semester in den Kulturstudien Großbritanniens Themen zur Auswahl gestellt, von denen eines zu bearbeiten ist. Gleiches
gilt für den Bereich Kulturgeschichte der USA, der in der dreistündigen Klausur
ebenfalls behandelt werden muss.
Bei der schriftlichen Abschlussprüfung der Lehramtsstudierenden - sofern
Britische Kulturstudien als Klausurgebiet gewählt wurde - wird aus dem
Hauptstudienangebot der vergangenen zwei Semester in den Kulturstudien
Studienführer
Großbritanniens ein Essaythema oder die Analyse eines englischen Textes zur Wahl
gestellt. Dabei sollen weitgehende Zusammenhänge des Werkes, der Periode oder der
sozio-kulturellen Hintergründe aufgezeigt werden. Im Gymnasialstudiengang ist die
Sprache der Klausur freigestellt (wir empfehlen Englisch), in allen anderen
Lehramtsstudiengängen ist sie Deutsch.
Wenn der Bereich Britische Kulturstudien im Lehramtsstudiengang als mündlicher
Teil der Staatsprüfung gewählt wurde, verabreden Prüfer und Prüfling einen
Themenbereich. Neben dem Nachweis der speziellen Kenntnis des Themengebiets soll
die Fähigkeit deutlich werden, dieses im größeren Rahmen zu sehen und es mit
kulturwissenschaftlich-theoretischen Ansätzen in Beziehung zu setzen.
Bei der schriftlichen Diplomprüfung für Studierende des Studiengangs
Wirtschaftspädagogik werden aus dem Hauptstudienangebot der vergangenen zwei
Semester in den Kulturstudien Großbritanniens zwei Themenbereiche zur Auswahl
gestellt, von denen einer zu bearbeiten ist. Ein englischer Text wird zur Analyse gestellt,
auf dessen Basis weitgehende Zusammenhänge des Textes, der Periode oder der
sozio-kulturellen Hintergründe aufgezeigt werden sollen.
Mit Ausnahme der o.g. Regelungen zur Staatsprüfungsklausur der Lehrämter werden
die Prüfungen im Bereich der Kulturstudien Großbritanniens in englischer Sprache
abgelegt. Über begründete Ausnahmen entscheiden die Prüfer.
Für die Studierenden des IALT gilt die Prüfungsordnung ihres Instituts. Die Themen
für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen entsprechen denen im Studiengang
Magister oder Lehramt am Institut für Anglistik.
8.2.4 Kulturgeschichte der USA
Die Prüfungen im Bereich der Kulturgeschichte der USA sind themenorientiert.
Für die schriftliche Zwischenprüfung im Magisterfach Amerikanistik wird je ein
Thema aus den Veranstaltungen der letzten drei Semester des Grundstudiums
vorgelegt. Aus dieser Themenliste wählen die Studierenden im Hauptfach ein Thema
aus, das sie als Essay bearbeiten, sowie ein Thema, das sie kurz stichwortartig
skizzieren. Studierende im Nebenfach bearbeiten nur eines der vorgelegten Themen
als Essay.
Für die mündliche Magisterprüfung im Hauptfach Amerikanistik verabreden Prüfer
und Prüfling drei Themenbereiche (wenn Kulturgeschichte als Schwerpunktbereich
gewählt ist), zu denen in der Prüfung Fragen gestellt werden. Zusätzlich werden
allgemeine Probleme zur amerikanischen Kulturgeschichte diskutiert. Ist
Kulturgeschichte als Ergänzungsbereich gewählt, wird nur ein Thema verabredet und
geprüft. Eine Diskussion über allgemeine Probleme zur amerikanischen
Kulturgeschichte ist ebenfalls vorgesehen.
Für die mündliche Magisterprüfung im Nebenfach Amerikanistik verabreden Prüfer
und Prüfling einen Themenbereich, zu dem in der Prüfung Fragen gestellt werden.
Darüber hinaus wird über allgemeine Probleme zur amerikanischen Kulturgeschichte
diskutiert.
Studienführer
Bei den schriftlichen Zwischenprüfungen der Lehramtsstudierenden werden aus
dem Grundstudienangebot der vergangenen Semester in der amerikanischen Kulturgeschichte Themen zur Auswahl gestellt, von denen eines zu bearbeiten ist.
Bei den schriftlichen Abschlussprüfungen der Lehramtsstudierenden – sofern
Kulturgeschichte der USA als Klausurgebiet gewählt wurde – wird aus dem Angebot
des Hauptstudiums der vergangenen zwei Semester in der Kulturgeschichte USA ein
Essaythema oder die Analyse eines amerikanischen Textes zur Wahl gestellt. Dabei
sollen weitgehende Zusammenhänge des Werkes, der Periode oder der
soziokulturellen Hintergründe aufgezeigt werden. Im Gymnasialstudiengang ist die
Sprache der Klausur freigestellt (wir empfehlen Englisch), in allen anderen
Lehramtsstudiengängen ist sie Deutsch.
Wenn der Bereich Kulturgeschichte USA im Lehramtsstudiengang als mündlicher
Teil der Staatsprüfung gewählt wurde, verabreden Prüfer und Prüfling einen
Themenbereich. Neben dem Nachweis der speziellen Kenntnis des Themengebiets soll
die Fähigkeit deutlich werden, dieses im größeren Rahmen zu sehen und es mit
kulturwissenschaftlich-theoretischen Ansätzen in Beziehung zu setzen.
Bei der schriftlichen Diplomprüfung für Studierende des Studiengangs
Wirtschaftspädagogik werden aus dem Hauptstudienangebot der vergangenen zwei
Semester in der Kulturgeschichte der USA zwei Themenbereiche verabredet, von
denen einer zu bearbeiten ist.
Bis auf die Ausnahme für Studierende der Lehramtsstudiengänge werden die
Prüfungen in der amerikanischen Kulturgeschichte wahlweise in Englisch oder Deutsch
abgelegt.
8.2.5 Fachdidaktik
In der Fachdidaktik gibt es keine Zwischenprüfung, da die Ausbildung im Hauptstudium
erfolgt.
Die Staatsprüfung für das Lehramt Englisch an Gymnasien, Mittel-, Förder- und
Grundschulen enthält eine 30-minütige mündliche Prüfung zur Fachdidaktik, die
überwiegend, auf Wunsch des Prüflings vollständig in englischer Sprache durchgeführt
wird. Jeweils die Hälfte der Zeit entfällt auf die Überprüfung von fachdidaktischem
Überblickswissen und von Spezialkenntnissen zu einem vorher mit den Prüfern
abgestimmten Schwerpunkt.
Im Rahmen der Diplomprüfung absolvieren die Wirtschaftspädagogen eine
mündliche Fachdidaktikprüfung von 15-20 Minuten. Auch hierbei werden zur Hälfte
Überblickswissen und Spezialkenntnisse zu einem vereinbarten Schwerpunkt geprüft.
Studienführer
8.2.6 Sprachpraxis
Zwischenprüfungen
Studierende für das Lehramt an Gymnasien bzw. Mittelschulen schließen die
sprachpraktische Ausbildung im Grundstudium mit einer dreistündigen Klausur und
einer mündlichen Prüfung ab.
Die Klausur besteht je zur Hälfte aus einem Essay und einer Übersetzung eines
deutschen Textes von ca. 1800 Druckzeichen (ca. 250 Wörtern) ins Englische. Für den
Essay stehen drei Themen - vorrangig aus dem argumentativen und deskriptiven
Bereich - zur Wahl. Der Umfang soll zwischen 400 und 550 Wörter betragen, und als
Hilfsmittel sind einsprachige Wörterbücher (außer Spezialwörterbüchern und Thesauri)
zugelassen. Für die Übersetzung können ein- und zweisprachige Wörterbücher benutzt
werden.
Die mündliche Sprachkompetenz wird auf der Basis einer ca. 45-minütigen Gruppenprüfung mit jeweils zwei Studierenden bewertet. Geprüft werden sowohl die
monologischen als auch die dialogischen Sprachfertigkeiten. Die Sprechthemen
werden während der Prüfung per Los vergeben.
Die beiden Teile der Klausur werden separat benotet und - sofern beide Teile
bestanden sind - für die schriftliche Sprachpraxisnote gemittelt. Die Gesamtnote für das
Fachgebiet Sprachpraxis im Lehramtsstudium ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel
der Bewertung von mündlicher und schriftlicher Prüfung. Da in den verschiedenen
Teilen der Zwischenprüfung unterschiedliche sprachpraktische Fähigkeiten geprüft
werden, können nicht bestandene Prüfungsteile nicht durch bessere Noten im anderen
Teil ausgeglichen werden. In jedem Fall sind die mit "nicht ausreichend" bewerteten
Prüfungsteile zu wiederholen.
Studierende für das Lehramt an Grundschulen bzw. an Förderschulen schließen die
sprachpraktische Ausbildung im Grundstudium mit einer mündlichen Prüfung ab. Die
mündliche Sprachkompetenz wird auf der Basis einer ca. 45-minütigen Gruppenprüfung mit jeweils zwei Studierenden bewertet. Geprüft werden sowohl die
monologischen als auch die dialogischen Sprachfertigkeiten. Die Sprechthemen
werden während der Prüfung per Los vergeben.
Studierende im Magisterstudiengang mit Anglistik als Hauptfach schließen die
sprachpraktische Ausbildung im Grundstudium mit einer dreistündigen Klausur ab.
Diese besteht je zur Hälfte aus einem argumentativen Essay und einer Übersetzung
eines deutschen Textes von ca. 1800 Druckzeichen (ca. 250 Wörtern) ins Englische.
Für den Essay stehen drei Themen zur Wahl. Der Umfang soll zwischen 400 und 550
Wörter betragen, und als Hilfsmittel sind einsprachige Wörterbücher
(außer
Spezialwörterbüchern und Thesauri) zugelassen. Für die Übersetzung können ein- und
zweisprachige Wörterbücher benutzt werden.
Die beiden Teile der Klausur werden separat benotet und - sofern beide Teile
bestanden sind - für die schriftliche Sprachpraxisnote gemittelt. Da in den beiden Teilen
der Zwischenprüfung unterschiedliche sprachpraktische Fähigkeiten geprüft werden,
kann ein nicht bestandener Prüfungsteil nicht durch eine bessere Note im anderen Teil
ausgeglichen werden. In jedem Fall sind die mit "nicht ausreichend" bewerteten
Prüfungsteile zu wiederholen.
In den Studiengängen Magister Anglistik Nebenfach und Magister Amerikanistik
gibt es keine sprachpraktische Zwischenprüfung. Für den Abschluss des
Studienführer
Grundstudiums im Nebenfach Anglistik muss aber der laut Studienordnung in
„Strategies of Writing“ (früher „Composition 1") zu erbringende Leistungsnachweis vor
der letzten Teilprüfung im Prüfungsamt vorgelegt werden. Im Magisterhauptfach
Amerikanistik ist ebenfalls vor der letzten Teilprüfung der Zwischenprüfung ein
Leistungsnachweis aus dem Bereich Sprachpraxis vorzulegen.
Studierende im Studiengang Diplomwirtschaftspädagogik absolvieren zum
Abschluss der sprachpraktischen Ausbildung im Grundstudium keine gesonderte
Sprachpraxisprüfung, sondern schreiben im Rahmen des Kurses „Strategies of
Writing“ (früher „Composition 1") eine Klausur (class essay, 90 min), deren Benotung
als Teilnote in das Vordiplom im Fach Englisch eingeht. Aus technischen Gründen
findet diese Klausurarbeit zeitgleich mit der Zwischenprüfung für Studierende der
Lehramts- und Magisterstudiengänge statt.
Abschlussprüfungen (Staats-, Magister- und Diplomprüfungen)
Im sprachpraktischen Teil der Staatsprüfung für Lehramtsstudierende ist ein
deutscher
Text
unter
Verwendung
einsprachiger
Wörterbücher
(außer
Spezialwörterbüchern und Thesauri) ins Englische zu übersetzen. Dabei handelt es
sich in der Regel um einen Text aus dem journalistischen Register, zu dem einige
Lexikhilfen gegeben werden können. Für die Lehrämter an Grund-, Förder- und
Mittelschulen beträgt der Textumfang ca. 1800 Druckzeichen (maximal 250 Wörter), für
die Gymnasialstufe ca. 2150 Druckzeichen (maximal 300 Wörter). Zur Übersetzung
stehen 90 Minuten bei 250 Wörtern bzw. 120 Minuten bei 300 Wörtern zur Verfügung.
Studierende für das Lehramt an Gymnasien haben zuzüglich zur Übersetzung in
weiteren 120 Minuten einen Nachweis über ihr freies englisches Ausdrucksvermögen
zu erbringen. Dies erfolgt in Form einer schriftlichen Textproduktion mit einer
Mindestlänge von 500 Wörtern. Als Hilfsmittel sind einsprachige Wörterbücher (außer
Spezialwörterbücher und Thesauri) erlaubt.
Der sprachpraktische Teil der Magisterprüfung für das Hauptfach Anglistik besteht
in einer vierstündigen Klausur, in der ein akademischer Essay von 1000-1500 Wörtern
zu schreiben ist. Es stehen sechs Themen zur Wahl. Als Hilfsmittel sind ein- und
zweisprachige Wörterbücher (außer Spezialwörterbüchern und Thesauri) zugelassen.
Nach den jetzigen Prüfungsordnungen (gültig ab WS 98/99 für Anglisten und WS 99/00
für Amerikanisten) gibt es für Studierende im Studiengang Magister Amerikanistik
(Haupt- bzw. Nebenfach) sowie Magister Anglistik Nebenfach keine gesonderte
Sprachpraxisprüfung.
Im Studiengang Diplomwirtschaftspädagogik mit Englisch als Wahlpflichtfach ist eine
vierstündige sprachpraktische Klausur Teil der Diplomprüfung. Dabei sind zwei
unterschiedliche produktive Schreibleistungen sowie eine Übersetzung (ca. 350 Wörter)
vom Deutschen in das Englische zu erbringen. Die Inhalte der produktiven
Schreibleistungen beziehen sich auf den Bereich Wirtschaftsenglisch (z.B.
Geschäftsbrief, Empfehlungsbrief, Memo), diejenigen der Übersetzung auf den
allgemeinsprachlichen Bereich. Als Hilfsmittel sind ein- und zweisprachige
Wörterbücher (außer Spezialwörterbüchern und Thesauri) zugelassen.
Studienführer
Für alle Studiengänge gilt:
Unbefriedigende sprachpraktische Leistungen in den mündlichen und schriftlichen
wissenschaftlichen Prüfungen führen zum Nichtbestehen derselben.
Studienführer
9
Studieren und Arbeiten im Ausland
Allen Studierenden der Fachrichtungen Anglistik und Amerikanistik (Magister) wird
ein längerer Aufenthalt im englischsprachigen Ausland als Bestandteil des Studiums
dringend empfohlen. Für Studierende des Lehramtes ist ein mindestens
dreimonatiger Aufenthalt im englischsprachigen Raum Zulassungsvoraussetzung für
die Erste Staatsprüfung im Fach Englisch (s. Kap. 4.2). Ein längerer Aufenthalt im
englischsprachigen Ausland ist außerdem von großer Bedeutung für die persönliche
Entwicklung und die Erweiterung des Erfahrungshorizontes.
Im Folgenden sind wesentliche Informationen zum Auslandsstudium und -aufenthalt
zusammengestellt. Einzelheiten können am Institut für Anglistik sowie im
Akademischen Auslandsamt erfragt werden. Dort finden Sie außerdem aktuelle
Aushänge, die detaillierte Informationen bieten (z.B. zu hier nicht aufgeführten
Stipendien und Studienmöglichkeiten). Wichtige Adressen und Ansprechpartner sind im
Kap. 9.9 aufgelistet.
Studienführer
9.1
SOKRATES
9.1.1 Inhalt und Ziele
SOKRATES, das gemeinschaftliche Aktionsprogramm auf dem Gebiet der
allgemeinen Bildung, wurde auf Beschluss des Europäischen Parlaments am
14.03.1995 für den Zeitraum 1995-1999 angenommen. 1999 wurde es für eine
zweite Phase von 2000-2006 verlängert.
Im SOKRATES-Programm werden eine Reihe von Gemeinschaftsprogrammen wie
ERASMUS (Hochschulbildung) und LINGUA (Fremdsprachenerwerb) fortgesetzt und
erweitert und mit neuen Aktionen zu einem ersten umfassenden europäischen
Programm für die Zusammenarbeit in allen Bereichen der Bildung verbunden. Für die
Hochschulbildung (ERASMUS) bedeutet dies in erster Linie eine Förderung der
europäischen Dimension in den Hochschulen, eine Verbesserung des organisierten
Austausches von Studenten, die eine anerkannte Studienzeit im Ausland verbringen,
und die Entwicklung eines europäischen Systems zur Anrechnung von
Studienleistungen (ECTS, vgl. Kap. 9.7).
Innerhalb der ERASMUS-Programme kann an mehreren europäischen Universitäten
studiert werden, die mit der Universität Leipzig im Rahmen eines Hochschulvertrags
zusammenarbeiten. Nähere Informationen über den aktuellen Stand der
Zusammenarbeit erhalten Sie beim Auslandsbeauftragten des Instituts für Anglistik
und im Akademischen Auslandsamt der Universität sowie über den Erasmus-Link auf
der Homepage des Instituts für Anglistik und über die Erasmus-Seite auf der
Homepage des Akademischen Auslandsamts.
9.1.2 ERASMUS-Stipendien
Die Studentenmobilitätsstipendien, die im Rahmen dieser Programme zur Verfügung
stehen, werden von der EU finanziert und über die nationale Stipendienstelle (DAAD)
und die Universität Leipzig koordiniert. Über diese Teilstipendien sollen Mehrkosten
abgedeckt werden, die im Zusammenhang mit dem Auslandsaufenthalt stehen. Sie
sind für Studierende und Graduierte (bis zur Promotion) vorgesehen, die einen
Studienaufenthalt von mindestens drei und höchstens zwölf Monaten an einer der im
Hochschulvertrag genannten Einrichtungen verbringen wollen.
Voraussetzung für die Bewerbung ist die Möglichkeit zur Anerkennung der
Studienleistungen im Ausland für das Studium an der Heimathochschule (vgl. 9.7).
Die Stipendienhöhe liegt zur Zeit bei mindestens 50 €, höchstens aber 200 € pro
Monat. Der Betrag wird nicht auf die Höhe des Auslands-BAföG angerechnet.
Genauere Informationen unter www.das-neue-bafoeg.de
Studierende, die kein Auslands-BAföG erhalten, bekommen nur eine ERASMUSZuwendung, die mindestens 50 € und zur Zeit maximal 200 € pro Monat beträgt.
Diese Zuwendung ist kein Darlehen, d.h., sie muss nicht zurückgezahlt werden. Die
konkrete Höhe der Zuwendung ist von den Mitteln abhängig, die der DAAD der
Universität Leipzig für die einzelnen Programme zuweist, und von der Zahl der
Studierenden, die von den betreffenden Programmen Gebrauch machen. Da bei
ERASMUS die Studiengebühren entfallen, ist diese Zuwendung nur für die
Studienführer
Lebenshaltung bestimmt. Eine Förderung durch den DAAD ist in der Regel nur
einmal während der gesamten Studienzeit möglich.
Bewerbung
Die schriftliche Bewerbung erfolgt direkt am Institut und ist in der Regel bis Januar für
das Winter- und Sommersemester des folgenden akademischen Jahres einzureichen
(siehe Internet & aktuelle Aushänge).
Die schriftliche Bewerbung soll enthalten:
- Bewerbungsformular
(siehe Erasmus-Link auf der Homepage des Instituts für Anglistik)
- tabellarischen Lebenslauf (Anschrift nicht vergessen)
- Zielvorstellungen, die mit dem Auslandsstudium verbunden sind
- Angaben über bisher erreichte Leistungen
In der Regel wird vor Antritt des Auslandsaufenthalts die erfolgreich abgeschlossene
Zwischenprüfung gefordert. Wenn die Ergebnisse der Zwischenprüfung zum Zeitpunkt
der Bewerbung noch nicht vorliegen, können diese bis zum Antritt der Reise
nachgereicht werden.
Studienführer
9.2
Aufenthalt in Großbritannien, Irland, USA, Kanada, Australien
und Neuseeland über den Pädagogischen Austauschdienst
Über den Pädagogischen Austauschdienst (PAD) ist es möglich, im Ausland als
Sprachassistent an Sekundarschulen (GB und Irland) bzw. Colleges (USA, Kanada,
Australien, Neuseeland) zu arbeiten. Bevorzugt werden Lehramtsstudierende, wobei
die Fachkombination Deutsch/Englisch besonders günstig ist.
Bewerbungsbögen und weitere Informationen erhält man beim Akademischen
Auslandsamt sowie beim PAD.
Internet:
www.kmk.org/pad/home.htm
Anfragen über E-Mail:
[email protected]
9.3
Finanzierung über Auslands-BAföG
Für deutsche Studierende besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Förderung des
Studiums im Ausland durch BAföG, vorausgesetzt dass:
- der Auslandsaufenthalt dem Ausbildungsstand förderlich ist und bereits Grundkenntnisse in der gewählten Fachrichtung während einer mindestens einjährigen
Inlandsausbildung (also nach dem zweiten Semester) vorhanden sind,
- die Auslandsausbildung inhaltlich eine sinnvolle Ergänzung der im Inland
betriebenen Ausbildung ist.
Ein Auslandspraktikum im Rahmen eines Studiums in Deutschland kann ebenfalls
gefördert werden, wenn
- das Praktikum im Ausland (innerhalb und außerhalb Europas) dem
Ausbildungsstand förderlich ist,
- das Praktikum in der Prüfungsordnung vorgeschrieben und inhaltlich geregelt ist,
- die Hochschule bzw. die zuständige Prüfungsstelle anerkennt, dass die
Praktikumstelle den Anforderungen genügt.
Die Förderung wird in der Regel für einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum von
maximal 1 Jahr geleistet, wenn der Auslandsaufenthalt mindestens 6 Monate (Studium)
bzw. 3 Monate (Praktikum, Studium im Rahmen einer Hochschul-kooperation) dauert.
Die Leistungen bei einem Studium oder Praktikum im Ausland umfassen zusätzlich zu
den Bedarfssätzen für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende folgende
Zuschläge:
- Auslandszuschlag, sofern die Ausbildung außerhalb eines Mitgliedstaates der
Europäischen Union durchgeführt wird,
- nachweisbar notwendige Studiengebühren (bis 4.601,63 EUR/ Studienjahr),
- Aufwendungen für Reisen zum Ort der Ausbildung,
- Aufwendungen für die Krankenversicherung.
Ausführliche Informationen findet man im Internet unter: www.das-neue-bafoeg.de
Lassen Sie sich außerdem im Amt für Ausbildungsförderung Leipzig, Goethestr. 6,
beraten.
Studienführer
9.4
DAAD-Stipendien
Studierende der Anglistik oder Amerikanistik (Haupt- oder Nebenfach), die sich für ein
DAAD-Jahresstipendium bewerben wollen, müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung im
2. oder 3. Fachsemester (Großbritannien und Irland) bzw. zwischen dem 2. und 6.
Fachsemester (USA und Kanada) sein. In der Regel muss die Zwischenprüfung vor
Stipendienantritt erfolgreich absolviert worden sein. Eine weitere Voraussetzung ist,
dass der geplante Auslandsaufenthalt den verantwortlichen Stellen als förderwürdig
erscheint. Für die einzelnen Studienrichtungen gibt es noch zusätzliche Anforderungen,
zu denen nähere Informationen im DAAD-Handbuch: Studium, Forschung, Lehre im
Ausland - Förderungsmöglichkeiten für Deutsche zu finden sind. Dieses Handbuch
kann im Akademischen Auslandsamt abgeholt bzw. bei Dr. Eichelbaum im Institut für
Anglistik eingesehen werden.
Folgende Programme sind für Anglisten, Amerikanisten und künftige Englischlehrer
besonders interessant:
- Jahresstipendien für alle Fächer
- Semesteraufenthalte an einer ausländischen Hochschule für Studierende
- Studierende der Anglistik nach Großbritannien und Irland
- Kurzfristige Studienaufenthalte für Abschlussarbeiten von Studierenden
- Kurzstipendien für Praktika im Rahmen von auslandsbezogenen Studiengängen
Eine detaillierte Programmbeschreibung finden Sie im o.g. Handbuch sowie auf den
Internetseiten des DAAD unter http://www.daad.de
Dieser Beschreibung können Sie Informationen zu Stipendienleistungen,
Bewerbungsvoraussetzungen,
Bewerbungsunterlagen,
Bewerbungstermin
und
-ort entnehmen. Ansprechpartnerin an der Universität Leipzig ist Frau Jane Moros im
Akademischen Auslandsamt, Goethestraße 6 (siehe Kap. 9.9).
9.5
Fulbright-Stipendien zum Studium an einer Hochschule
in den USA
Studierende, die zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung mindestens zwei Semester in der
Bundesrepublik studiert haben, aber auch Graduierte, können sich für ein FulbrightStipendium bewerben. Gute Chancen bestehen bei einer Bewerbung für einen
Studienbeginn in den USA nach dem sechsten Fachsemester. Ein bestandener
TOEFL-Test ist Voraussetzung für die Bewerbung (spätester Anmeldetermin Ende
März).
In der Bewerbung müssen konkrete amerikanische Universitäten benannt werden; die
Verteilung der Stipendiaten auf die Universitäten wird von einer Kommission
vorgenommen.
Das Stipendium deckt in jedem Falle die Reisekosten, eine Mindestkrankenversicherung und die Studiengebühren. Bei Teilstipendien muss der Bewerber seinen
Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln mitfinanzieren. Wird ein Vollstipendium bewilligt,
so wird durch Barzahlungen, Sachleistungen oder Teilzeitassistentenstellen auch für
Unterhaltskosten gesorgt. Stipendien werden für die Dauer eines amerikanischen
Studienjahres vergeben (Ende August bis Ende Mai).
Absolvierte Kurse können für das weitere Studium in Deutschland geltend gemacht
werden (vgl. Kap. 9.7).
Studienführer
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt beim Akademischen Auslandsamt von Mitte April bis Ende Mai
des Jahres vor Antritt des Studiums. Graduierte müssen sich direkt bei der FulbrightKommission in Bonn bewerben.
Den Bewerbungsunterlagen müssen ein Lebenslauf, eine Begründung des
Studienwunsches und zwei Gutachten (Referenzen) in jeweils doppelter Ausführung
beiliegen. Die Bescheinigung über den bestandenen TOEFL-Test ist ebenfalls nötig,
kann aber nachgereicht werden.
Nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen wird an den einzelnen Hochschulen eine
Vorauswahl getroffen, zu der die Bewerber für ein Gespräch eingeladen werden, das
zweisprachig geführt wird. Die Fulbright-Kommission lädt dann geeignete Bewerber zu
Beginn des Wintersemesters zu einem weiteren Auswahlgespräch nach Bonn oder
Berlin ein. Im Falle einer Absage wird dies den Betroffenen umgehend schriftlich
mitgeteilt.
Die Fulbright-Kommission vergibt auch Reisestipendien, für die sich jeder Studierende
bewerben kann, der einen Studienaufenthalt selbst oder über ein anderes Stipendium
finanziert. Entsprechende Bewerbungen müssen zwischen Anfang Dezember und Mitte
Januar eingereicht werden.
9.6
Austauschprogramme mit US-amerikanischen Universitäten
Die Universität Leipzig hat mit mehreren Universitäten in den USA bilaterale
Kooperationsverträge abgeschlossen, die auch einen Studentenaustausch beinhalten.
Die Universitäten vergeben keine Stipendien; einige Verträge schließen jedoch den
Erlass von Studiengebühren ein. Detaillierte Informationen darüber finden Sie auf der
Webseite des Akademischen Auslandsamts: www.uni-leipzig.de/aaa
Studienführer
9.7
Hinweise zur Anerkennung von Studienleistungen,
die im Ausland erbracht wurden
Im Ausland erbrachte Leistungen können auf Antrag für das weitere Studium gültig
gemacht werden. Dazu ist es in jedem Falle empfehlenswert, sich vor Beginn eines
Studienaufenthaltes im Ausland bei den entsprechenden Verantwortlichen der
Fachgebiete über die Anerkennung der geplanten Studienvorhaben zu informieren.
Anträge auf Anerkennung sind an den jeweiligen Instituten separat für die einzelnen
Fachgebiete zu stellen. Die jeweiligen Ansprechpartner sind:
Sprachwissenschaft:
Prof. Dr. Lörscher
Literaturwissenschaft GB/NEL:
Prof. Dr. Schenkel
Kulturstudien GB:
Prof. Dr. Schwend
Literaturwissenschaft USA:
Prof. Dr. Koenen
Kulturgeschichte USA:
Prof. Dr. Keil
Fachdidaktik:
Dr. Schwan
Sprachpraxis:
Dr. Munder
Mit den Anträgen sind einzureichen:
- Belege über absolvierte Kurse an der Gastuniversität
- Kursbeschreibungen
- korrigierte Essays und Klausuren, Benotung von Referaten etc.
Bislang verläuft der Anerkennungsprozess an der Universität in der Regel als Einzelfallentscheidung.
Mit der Einführung von SOKRATES/ERASMUS 1997 ist das Studieren im Ausland zu
einem voll anerkannten Modul des Studiums an der Heimathochschule geworden.
Aufbauend auf dem Grundprinzip des gegenseitigen Vertrauens der kooperierenden
Hochschulen, wurde ein Punktesystem (ECTS) gestaltet, das die akademische
Anerkennung in Europa vereinfachen soll. Um die im Ausland erworbenen
Studienleistungen als vollwertigen Ersatz für Veranstaltungen an der "eigenen"
Hochschule anerkennen zu lassen, müssen bereits vor Beginn des Aufenthalts im
Ausland Vereinbarungen zwischen Studierendem, der Heimathochschule und der
Gasthochschule getroffen werden. Voraussetzung für die Anerkennung der im
Ausland erbrachten Studienleistungen ist die Beteiligung sowohl der Heimat- als
auch der Gasthochschule am European Credit Transfer System (ECTS).
ERASMUS-Studierende wenden sich an den jeweiligen Koordinator des
Austauschprogramms an der Heimatuniversität, der ihnen ein "Information-Package"
des Fachbereiches der Gasthochschule aushändigt. Auf Grund der darin enthaltenen
Information (und möglicherweise auch eines zusätzlichen Vorlesungsverzeichnisses)
bespricht der Koordinator der Heimatuniversität mit den Studierenden die
Studienvorhaben für die Gastsemester, erläutert Anerkennungsmöglichkeiten der
Veranstaltungen und erstellt individuelle Studienpläne. Dabei sollte berücksichtigt
werden, dass die ECTS-Anrechnungspunkte immer so bemessen sind, dass das
übliche Arbeitspensum eines inländischen Studierenden etwa 30 Credits pro
Semester beträgt.
Der an der Heimatuniversität erstellte Studienplan wird zusammen mit einer Abschrift
der Studiendaten (transcript of records), die die bisher während des Studiums
erbrachten Leistungen auflistet, als "Bewerbung" an die Gasthochschule geschickt. Der
dortige Koordinator kann nun durch Rücksprache mit seinem Kollegen und dem
Studienführer
betreffenden Studierenden noch Änderungen des Studienplanes einarbeiten, den er
dann unterzeichnet und zurücksendet.
An der Heimatuniversität wird der so erstellte Studienplan dann von dem Koordinator
und den Studierenden ebenfalls unterzeichnet und wird damit zum Studien-abkommen
(learning agreement). D.h. alle Beteiligten verpflichten sich (soweit möglich) auf eine
Einhaltung dieses Studienplanes und dem Studierenden wird die spätere Anerkennung
der Leistungen garantiert, sofern er die Leistungsnachweise im Gastland erbringt.
Die Studierenden erbringen an der Partnerhochschule die vereinbarten
Studienleistungen und erhalten dann von der Gastuniversität erneut eine Abschrift
der Studiendaten der erfolgreich besuchten Veranstaltungen, die ihnen
zugewiesenen Credits und erreichte Noten. Diese Abschrift legen die Studierenden
bei der Rückkehr an der Heimatuniversität vor und erhalten - wie vereinbart akademische Anerkennung für die erfolgreich absolvierten Veranstaltungen.
Weitere Informationen zu ECTS erhalten Studierende
- am Institut für Anglistik bei PD Dr. Sabine Fiedler
(Beethovenstr.15; 04107 Leipzig; Haus 5/ 3. Etage Zi: 5303;
Tel. 0341- 9737 344; E-mail: [email protected])
- bei der ECTS-Beauftragten im Akademischen Auslandsamt
- im Internet unter
www.uni-leipzig.de/~ects und
www.uni-leipzig.de/~philol/ects/index.html
9.8
Arbeiten im Ausland, Praktika
Ein Job im Ausland kann eine willkommene Abwechslung vom Studium bieten,
bedeutend zur Erweiterung des persönlichen Horizonts beitragen, aber auch z.B.
Sprachbeherrschung oder kulturelles Wissen fördern. Die Vielzahl der auf diesem
Gebiet vorhandenen Möglichkeiten würde jedoch den Rahmen dieser kurzen Auflistung
sprengen.
Es gibt aber eine Menge gängiger Führer (z.B. die Jobben in ... -Serie), die man in jeder
guten Bibliothek ausleihen oder im Buchhandel bestellen kann. Wichtig zu wissen ist
hierbei, dass Bürger von EU-Mitgliedsstaaten in anderen EU-Ländern ohne weiteres
arbeiten dürfen, während es im außereuropäischen Ausland schwierig bis unmöglich
sein kann, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.
Neben dem Auslands-Bafög kann ein Praktikum über ein Stipendium des DAAD
finanziert werden (Kurzstipendien für Praktika im Rahmen von auslandsbezogenen
Studiengängen; vgl. Kap. 9.4 sowie im Internet www.daad.de).
Studienführer
9.9
Wichtige Adressen, Ansprechpartner
Herr Dr. Eichelbaum
Auslandsbeauftragter am Institut für Anglistik (zuständig für Anglisten und Lehramt)
Institut für Anglistik
Beethovenstraße 15; 04107 Leipzig; Haus 5/ 3. Etage/ Zi: 5301
E-mail: [email protected]
Akademisches Auslandsamt der Universität Leipzig
Goethestraße 6, 4. Etage
04109 Leipzig
Telefon: 0341-97 3 2020
Fax: 0341-97 3 2049
E-Mail: [email protected]
www.uni-leipzig.de/aaa
Leiter des Akademischen Auslandsamtes
Herr Dr. Svend Poller
Spezielle Ansprechpartner im Akademischen Auslandsamt
EU-Programme, SOKRATES
Frau Ines Remer, Frau Christiane Schmidt
Goethestraße 6, Zimmer 403
Telefon 97 3 2022, 97 3 2023
E-Mail: [email protected],
[email protected]
Sprechzeiten:
dienstags 9-11 Uhr und 13-17 Uhr, donnerstags 13-15 Uhr, freitags 9-11 Uhr
in der vorlesungsfreien Zeit: dienstags 13-17 Uhr, freitags 9-12 Uhr
DAAD-Jahresstipendien,
Sonderprogramme
(z.B. PAD, Fulbright)
Frau Jane Moros
Goethestraße 6, Zimmer 434
Telefon 97 3 2032
E-Mail: [email protected]
Sprechzeit: dienstags 13-17 Uhr
Studieren mit BAföG
Nähere Informationen im Internet: www.das-neue-bafoeg.de
Studienführer
Studium und Aufenthalte in Großbritannien
British Council - InfoPoint Leipzig
Beethovenstr. 15, Haus 4, Erdgeschoss, Raum 4010
04107 Leipzig
Telefon:
0341 - 3 39 89 68
Fax:
0341 - 3 39 89 69
E-Mail:
[email protected]
Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr
(s. Kap. 10.4)
Studium und Aufenthalte in den USA
Council Education USA
im Amerikanischen Generalkonsulat
Wilhelm-Seyfferth-Str. 4
04107 Leipzig
Telefon:
0341-213 84 27
Internet:
www.educationusa.de
Sprechzeiten: Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr, Mittwoch bis Freitag 14.00 -17.00 Uhr
(nach vorheriger Anmeldung)
(s. Kap. 10.5)
Studienführer
10
Extracurriculare Angebote
10.1 Bibliotheken
Studieren ohne Bücher? - Das ist selbst im Zeitalter von Computern und online eine
Unmöglichkeit. Daher im Folgenden einige Informationen sowohl über Bücher als auch
über Datenbanken und CD-Roms.
Der erste Weg für Studenten führt in die Universitätsbibliothek (UB). Die
Hauptbibliothek (HB) „Bibliotheca Albertina“ ist das Zentrum für die
Geisteswissenschaften und befindet sich in der Beethovenstraße 6. Nach Abschluss
der umfangreichen Rekonstruktionsarbeiten im Herbst 2002 stellt die Bibliotheca
Albertina über 4,6 Millionen Bände zur Benutzung bereit, davon ca. 440.000 in
Freihand, die an den 700 Leseplätzen der Hauptbibliothek gelesen werden können. Für
Studenten der Anglistik bzw. Amerikanistik ist ein Freihandbereich eröffnet worden, der
mit einer Kapazität von 35.000 Bänden die notwendige Literatur für Studium und
Forschung bereitstellt. Dieser Bestand enthält sowohl Präsenz- als auch ausleihbare
Literatur und befindet sich im 2. Obergeschoss des Westflügels der Hauptbibliothek.
Die Aufstellung wurde nach der Regensburger Verbundklassifikation (RVK)
vorgenommen.
Die UB-Zweigstelle für Geistes- und Sozialwissenschaften (Zw1) befindet sich im
Gebäudekomplex
der
Universität
am
Augustusplatz.
In
der
dortigen
Lehrbuchsammlung (LBS) stehen einige der wichtigsten Lehrbücher und eine
Auswahl an grundlegender Primärliteratur der Bereiche Anglistik und Amerikanistik in
vielfachen Exemplarsätzen zur sofortigen Ausleihe bereit.
Ebenfalls in der UB-Zweigstelle für Geistes- und Sozialwissenschaften (Zw1) ist zudem
die Frank-Freidel-Gedächtnisbibliothek (Frank Freidel Memorial Library)
untergebracht. Dabei handelt es sich um eine amerikanistische Spezialbibliothek mit ca.
18.000 Bänden, die als Präsenzbibliothek gestaltet ist. Daher ist eine Ausleihe der dort
aufgestellten Bücher nicht möglich.
Studienführer
Öffnungszeiten der Universitätsbibliothek
Hauptbibliothek „Bibliotheca Albertina“ (http://www.ub.uni-leipzig.de)
Beethovenstr. 6, 04107 Leipzig,
Tel. 97 30577, E-Mail: [email protected]
Lesesaal und Freihandbereiche
Ausleihe
Bibliographische Auskunft
Mo - Fr 9 - 21 Uhr, Sa 9 - 17 Uhr
Mo - Fr 10 - 18 Uhr, Sa 10 - 14 Uhr
Mo - Fr 9 - 16 Uhr
Zweigstelle Geistes- und Sozialwissenschaften
Augustusplatz 9, 04109 Leipzig,
Tel. 97 30606, E-Mail: [email protected]
Lehrbuchsammlung
Mo - Fr
9 - 19 Uhr, Sa 10 - 14 Uhr
Frank-Freidel-Gedächtnisbibliothek
Mo - Fr
9 - 19 Uhr, Sa 9 - 14 Uhr
Benutzungshinweise
Anmeldung
Sie erfolgt in der Ausleihe der Hauptbibliothek und in den Zweigstellen. Dabei ist der
Personalausweis und bei Studenten zusätzlich der Studentenausweis vorzulegen.
Kataloge/OPAC
Die Kataloge der Hauptbibliothek weisen den Gesamtbestand der UB einschließlich der
Zweigstellen nach. Für unterschiedliche Erscheinungszeiträume existieren
verschiedene Kataloge.
Der Online Public Access Catalog (OPAC) umfasst folgenden Bestand der UB:
- Monographien und Dissertationen ab Erscheinungsjahr 1991
- alle Neuerwerbungen ab 1996, unabhängig vom Erscheinungsjahr
- monographischer Altbestand 1501-1850
- Zeitschriften- und Zeitungsbestand der UB
Übrige Bestände können im IPAC (Image Public Access Catalog) über die Homepage
der UB bzw. am Zettelkatalog NK IV (besonders die zwischen 1976 und 1990
erschienenen Titel) in der Hauptbibliothek recherchiert werden.
Informationsvermittlung
Die Mitarbeiter der Informationsvermittlungsstelle in der Hauptbibliothek führen
kostenpflichtige Literaturrecherchen in Online-Datenbanken zu Forschungsthemen aller
Fachgebiete durch. (Bitte wenden Sie sich an Herrn Dr. Barth über E-Mail:
[email protected] oder telefonisch: 97 30604.)
Studienführer
Bestellvorgang
Sofern die Bücher nicht in der Lehrbuchsammlung oder in Freihandaufstellung
stehen, muss für jeden Titel ein Bestellzettel ausgefüllt werden. Bestellungen sind
auch über E-Mail unter Angabe der Lesekartennummer und der Buchsignaturen
möglich. Das Formular ist unter dem Menüpunkt Service von der Homepage aus zu
erreichen.
Leihfrist
Sie beträgt in der Regel vier Wochen. Die Verlängerung der Leihfrist ist möglich. Aller
acht Wochen müssen die entliehenen Bücher vorgelegt werden. Bei Überschreitung
der Frist sind Verzugsgebühren zu entrichten (1 Euro pro Buch und Woche).
Verlängerungen werden persönlich, telefonisch oder per E-Mail vorgenommen. (Das
Formular ist unter dem Menüpunkt Service von der Homepage aus zu erreichen.)
Fernleihe
Literatur, die nicht in der UB und auch nicht in der Deutschen Bücherei vorhanden ist,
kann über die Fernleihe aus anderen Bibliotheken beschafft werden. Die Bestellung ist
kostenpflichtig und erfolgt in der Ausleihe der Hauptbibliothek.
Neben diesen ‘ersten Adressen’ gibt es in Leipzig auch Lesemöglichkeiten in der
Deutschen Bücherei (am Deutschen Platz), die zwar weniger englischsprachige
Literatur im Bestand hat, dafür aber viel deutschsprachige Sekundärliteratur zu den
verschiedensten Themengebieten besitzt.
Bei der Literaturrecherche in Datenbanken und CD-Roms kann über die Fachseiten
Anglistik und Amerikanistik der UB gesucht werden (http://www.ub.unileipzig.de/iquellen/anglistik.htm).
Gleichfalls sollten die Recherchemöglichkeiten des British Council InfoPoint in der
Beethovenstraße 15 (Erdgeschoss, Raum 4010) und die Informationsdienste im
Amerikanischen Generalkonsulat in der Wilhelm-Seyfferth-Straße 4 genutzt werden
(Genaueres dazu s. Kap.10.4 und 10.5).
Einige Bücher müssen für die Lehrveranstaltungen jedoch auch käuflich erworben
werden. Buchbestellungen zur englischsprachigen Literatur können u.a. in der Universitätsbuchhandlung oder in der Connewitzer Verlagsbuchhandlung (Specks Hof)
aufgegeben werden.
Studentinnen und Studenten, die an einem speziellen Forschungsthema arbeiten,
können nach Absprache mit dem Betreuer auch auf Buchbestände aus den
Handapparaten der Institute zurückgreifen.
Die Fachreferentin für Anglistik und Amerikanistik an der Universitätsbibliothek ist Frau
Sophia Manns, erreichbar per E-Mail unter: [email protected] .
Studienführer
10.2 English Drama Group Leipzig
Die "English Drama Group" wurde 1990 von Universitätslektoren gegründet, um
Englischstudenten die Möglichkeit zu geben, die Sprache zu üben. Neben dem
Sprachaspekt stand die Beschäftigung mit englischsprachigem Drama im Mittelpunkt.
Diese Tradition hat sich über inzwischen 12 Inszenierungen fortgesetzt.
Die Theatergruppe setzt sich vor allem aus Studierenden unterschiedlicher Fächer
zusammen. Die Mitgliederzahlen schwanken in Abhängigkeit vom inszenierten Stück
zwischen fünf und ca. zwölf Personen. Neue Mitglieder sind willkommen und werden
per Aushang eingeladen.
Geleitet wird die Gruppe von Dr. Alexander Brock (Tel. 0341- 4772004) und Corinna
Sommer (Tel. 0341- 4799182).
Fester Spielort in Leipzig ist der Haus Steinstraße e.V. (Steinstraße 18). Darüber hinaus
tritt die Gruppe gelegentlich an anderen Universitäten, an Gymnasien und bei
internationalen studentischen Theaterfestivals auf.
Die "English Drama Group" wurde freundlich unterstützt von der Britischen Botschaft in
Berlin, die die Arbeit der Gruppe mit einer Geldspende würdigte, sowie von mehreren
Firmen in und um Leipzig.
Zu den Inszenierungen der Gruppe zählen Shakespeares Macbeth, Millers The
Crucible, zwei Stücke von Harold Pinter, Bennetts Wind in the Willows, Woody Allens
Death, Tschechows Uncle Vanya, Love and Anger von George F. Walker und
Pentecost von David Edgar. Für den Herbst 2002 ist ein Kinderstück geplant.
10.3 Inklings-Lesekreis
Inklings nannten sich in den zwanziger Jahren die Oxforder Autoren Tolkien, Lewis und
Williams, und sie meinten mit dem Wort sowohl Ahnungen als auch Tintenkleckser. In
Deutschland gibt es seit 1983 eine literarische Gesellschaft gleichen Namens. Ihr Sitz
ist in Düsseldorf, und sie widmet sich diesen Autoren, ihren Vor-läufern und der
phantastischen Literatur überhaupt. Zum Umfeld gehören George MacDonald, Gilbert
Keith Chesterton, Dorothy Sayers, Kafka, Gogol, Le Guin, Borges, Eliade u.a. Die
Gesellschaft gibt ein Jahrbuch heraus und veranstaltet jedes Jahr eine Konferenz.
Am Institut für Anglistik gibt es eine Filiale dieser Gesellschaft. Leipziger Inklings treffen
sich zum Ideenaustausch. Seit der Leipziger Konferenz zu Gilbert Keith Chesterton im
Mai 1996 gibt es einen Lesekreis, in dem wir Werke dieser und assoziierter Autoren
lesen.
Koordination: Elmar Schenkel
Beethovenstraße 15,
Haus 4, 3. Etage, Zimmer 4307
E-Mail: [email protected]
Studienführer
10.4 British Council - InfoPoint Leipzig
The United Kingdom's international organisation
for educational and cultural relations.
your gateway to britain
Registered in England as a charity.
www. britishcouncil.de
British Council: für Sie
Fragen zum Thema ‘Großbritannien‘? – Wir helfen gern. Mit unserem Informations- und
Serviceangebot unterstützen wir Sie dabei, Antworten zu finden und Probleme zu
lösen.
British Council in Leipzig: InfoPoint
Der InfoPoint ist das öffentlich zugängliche Büro des British Council in Leipzig. Wir sind
die richtige Anlaufstelle, wenn es um Großbritannien geht. Im InfoPoint finden Sie
folgende Materialien und Medien, die Sie dort benutzen können:
aktuelle Ausgaben von The Independent und The Economist
Volltextdatenbanken zur britischen Presse (1990 +)
Bibliographische Datenbanken
Biographische Datenbanken
British Resources on Internet (der Einstieg ins WWW für Anglisten)
Aktuelle britische Nachschlagewerke und Verzeichnisse für den Bildungs- und
Arbeitsbereich
Für Ihre Recherche stehen Ihnen im InfoPoint zur Verfügung:
4 PC-Arbeitsplätze mit schnellem Zugang zu Internet und Datenbanken
und die freundliche Beratung und Unterstützung durch den InfoPoint Manager.
British Council in Leipzig: Studienberatung UK
Das britische Hochschulsystem ist bekannt für Effizienz und individuelle Betreuung.
Planen Sie einen Studienaufenthalt in Großbritannien, sollten Sie etwa ein Jahr vorher
unsere Studienberatung in Anspruch nehmen. Sie sind eingeladen, sich im InfoPoint
detailliert über die folgenden Themen zu informieren:
Struktur des britischen Hochschulwesens
inhaltlicher Aufbau und organisatorischer Ablauf der Studiengänge
wichtige Unterschiede zum deutschen Hochschulsystem
Anerkennung und Vergleichbarkeit von Studienleistungen und
akademischen Abschlüssen
Bewerbungsmodalitäten und Zulassungsvoraussetzungen
Studiengebühren und Stipendien
Aufenthaltsbedingungen, Unterbringung, medizinische Versorgung
Studienführer
Abgesehen von der Studienberatung bekommen Sie Auskunft zu:
Sprachkursen in Großbritannien
wichtigen Sprachtests
Arbeitsmöglichkeiten in Großbritannien, insbesondere Sommerjobs
British Council in Leipzig: Adresse, Öffnungszeiten
InfoPoint Manager
André Weiß
Adresse
Beethovenstr. 15 (EG, Raum 4010), 04107 Leipzig
(im Neubau Geisteswissenschaften, gegenüber der
Uni-Bibliothek)
Telefon
Fax
E-Mail
Internet
0341 - 3 39 89 68
0341 - 3 39 89 69
[email protected]
www.britishcouncil.de
education uk infoline:
0190 - 145 145
Öffnungszeiten
Dienstag bis Donnerstag: 13.00 - 17.00 Uhr
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
British Council: offiziell
British Council ist die kulturelle und wissenschaftliche Vertretung von Großbritannien in
anderen Ländern. Der British Council wurde 1934 gegründet, eröffnete 1940 das erste
Büro im Ausland und ist heute mit Kulturinstituten in 109 Ländern der ganzen Welt
präsent. Es ist das Ziel und die Aufgabe des British Council, die Kenntnis über
Großbritannien in anderen Ländern zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen
Großbritannien und anderen Ländern zu initiieren und zu unterstützen. Die
Arbeitsgebiete des British Council erstrecken sich auf die Gebiete Kultur, Wissenschaft
und
Bildung,
Förderung
der
englischen
Sprache,
Informationsvermittlung und Bibliotheken sowie auf Entwicklungshilfe und Training.
British Council: in Deutschland
In Deutschland ist der British Council Träger des deutsch-britischen Kulturabkommens
und ist durch das Zentralbüro in Berlin und insgesamt drei InfoPoints in Düsseldorf,
Leipzig und München vertreten. Wir arbeiten eng mit Universitäten und Hochschulen,
mit Theatern, Museen, Bibliotheken und anderen Institutionen zusammen, die sich im
kulturellen, wissenschaftlichen oder im Bereich der Bildung engagieren.
Studienführer
British Council: hier in Leipzig
Der British Council ist seit 1992 in Leipzig vertreten. Der InfoPoint wird vom InfoPoint
Manager betreut und geleitet. Dieser ist lokaler Ansprechpartner des British Council,
sein Aktionsradius geht aber auch weit über die Stadtgrenzen Leipzigs hinaus.
British Council in Leipzig: Kultur
Highlight des British Council in Leipzig war die große Kunstausstellung "Double Vision"
in der Galerie für Zeitgenössische Kunst im August 2001. Darüber hinaus gab es
britische Beteiligungen an der euro-scene Leipzig und dem Dok-Filmfestival, weitere
Ausstellungen, Konzerte, Tanz- und Theatergastspiele britischer Künstler in einigen
Städten der Leipziger Region. Zudem finden regelmäßig Lesungen mit Autorinnen und
Autoren aus Großbritannien statt. Unsere Veranstaltungen zeigen wir in der
Tagespresse, in Stadtmagazinen und unter www.britishcouncil.de an.
British Council in Leipzig: Austauschprogramme
Ein anderer Schwerpunkt unserer Arbeit sind verschiedene Austauschprogramme.
Durch Studienreisen und Reisekostenzuschüsse ermöglichen wir es Angehörigen
verschiedener Berufsgruppen, Kollegen in Großbritannien zu treffen, die entsprechenden Einrichtungen zu besuchen und an berufsspezifischen Veranstaltungen
teilzunehmen.
Studienführer
10.5
American Consulate General Leipzig
The American Consulate General in Leipzig opened in June of 1992. The Consulate is
currently responsible for U.S. Government activities in the states of Saxony, SaxonyAnhalt, and Thuringia including commercial promotion and assistance to U.S. investors.
Activities comprise public diplomacy programs managed by the Consulate's Program
and Press Section, that support the overall goals of the American Mission in Germany.
The Consulate cooperates with government, academia, business, media and cultural
organizations in the Consulate's District. The Information Resource Center supports
Consulate objectives by providing timely and accurate materials about political,
economic, social and cultural aspects of the American way of life. The Consulate does
not issue visas and passports.
INFORMATION RESOURCE CENTER
The Information Resource Center is an important part of the American Consulate
General in Leipzig, and offers its visitors a reference library and resources on a wide
variety of political, economic, cultural, and social topics.
IRC resources are available by appointment only. Users are encouraged to contact
the IRC in advance to discuss their query with reference staff.
Research
appointments can be arranged by calling the IRC at 0341-213 84 25, Tuesday
through Friday, 2 pm to 5 pm, except on American and German holidays.
RESOURCES
►
2,500 books with an emphasis on history and current political and social
issues
►
70 periodicals
►
databases
ProQuest provides abstracts from over 1,000 periodicals and full-text articles
from 300 general periodicals
DIALOG covers general national and international issues
Lexis-Nexis is a collection of legislative information and international newspapers
PDQ Public Diplomacy Query contains material on U.S. policies and
business
►
CD-ROMs
New York Times
Studienführer
Yellow Pages
Contemporary Authors
Hoover's Company Profiles
Encyclopedia of associations
Current Biography
and many more
►
Internet access
SERVICES
►
Quick Reference Service meets inquiries by telephone, (e)-mail, and fax, and in
person, using a multitude of encyclopedias, directories, handbooks, and
electronic resources
►
Business Information is a special collection of business-related materials
►
Inter-Library Loan Service within a network of the American Mission in
Germany
►
Referral Service identifies appropriate sources within Germany or the
United States
►
Photocopier
►
Brochures provide general outlines on U.S. history, economy, literature,
and government
►
Conversation Group led by a native speaker, discusses U.S. social issues and
the German-American relationship, meets once a week. Detailed information
available on website.
►
Education USA, operated by the Council on International Educational
Exchange (CIEE), provides information about study in the United States,
high school exchanges, and au pair, internship, and language programs.
During the office hours, the Council's telephone number is
(0341) 213-8427 (taped information 213 84 44)
********************************************************************************************
Information Resource Center
Wilhelm-Seyfferth-Straße 4
04107 LEIPZIG
Phone: (0341) 213 84 25
Fax: (0341) 213 84 43
e-mail: [email protected]
http://www.usembassy.de
http://www.usinfo.state.gov
Studienführer
10.6 DEUTSCH-BRITISCHE GESELLSCHAFT e.V.
(Arbeitskreis Leipzig)
•
•
•
•
Hast du Freude an der englischen Sprache?
Liest du gerne Shakespeare, Austen oder Wilde?
Interessierst du dich für britische und europäische Politik?
Zieht es dich in den Semesterferien ins "fashionable" London oder in die
britische "countryside "?
Dann komm doch mal zu einer unserer Vortagsveranstaltungen ins Haus des Buches.
Die kosten dich nichts, bringen dir aber vielleicht manche Anregung, auch über das
Studium hinaus.
Ziele der Deutsch-Britischen Gesellschaft (DBG )
Die DBG steht für die Verständigung zwischen Großbritannien und Deutschland. Sie
will die Beziehungen zwischen beiden Ländern in allen Fragen des öffentlichen und
kulturellen Lebens vertiefen und den Austausch von Ideen, Meinungen und
gesellschaftlichen Vorstellungen fördern. Sie steht zur europäischen Integration und zu
einem friedlichen multikulturellen Zusammenleben in einem Europa der Regionen. Die
DBG will helfen, gegenseitige Vorurteile abzubauen, was gerade angesichts der in
jüngerer Zeit aufgetretenen Häufung von vereinfachenden Darstellungen über
Deutschland in den britischen Medien eine besondere Herausforderung darstellt.
Aktivitäten
- Hier in Leipzig
Wir, der Arbeitskreis Leipzig der DBG, richten im Jahr ca. 6 bis 8
Vortragsveranstaltungen oder auch einmal kleinere Theatre Performances aus.
Die Vortragsthemen reichen von Politik und Wirtschaft über philosophische und
zeitbezogene Fragen bis hin zu Kunst und englischsprachiger Literatur. Unsere
Referenten sind in der Regel britische Wissenschaftler, Politiker, Diplomaten,
Journalisten, Künstler und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Die
Vorträge werden bis auf wenige Ausnahmen in englischer Sprache abgehalten.
Am 25. Januar, dem Geburtstag des schottischen Nationaldichters Robert Burns,
feiern wir nach schottischer Tradition bei Whisky und Haggis ein sogenanntes 'BurnsSupper'. Und zum Abschluss eines jeden Jahres veranstalten wir in Leipzig ein
stilvolles Christmas Dinner mit Christmas Carols und original Christmas Pudding.
- Wo und wann finden die Veranstaltungen statt?
In der Regel finden die Veranstaltungen abends im Haus des Buches (Gerichtsweg 28,
Ecke Prager Straße, Straßenbahnlinie 15) statt, wo sich auch unser kleines Office
befindet. Näheres zu Inhalt und Terminen steht in unserem halbjährlich erscheinenden
Newsletter, der an Mitglieder und interessierte Freunde verschickt wird. Ein Exemplar
davon findet ihr am Informationsbrett vor Zimmer 5304 im Neubau Geisteswissen
(Beethovenstraße 15, Haus 4, 3. Etage). Informationen über die Veranstaltungen
werden aber ca. 10 Tage im voraus auch einzeln an der Uni ausgehängt.
Studienführer
- Überregionale Aktivitäten
Auf überregionaler Ebene organisiert die Hauptgeschäftsstelle in Berlin alljährlich im
März die Königswinterkonferenz, zu der führende Köpfe aus dem öffentlichen Leben
beider Länder zusammenkommen, um aktuelle politische Themen, die Bezug zu
beiden Ländern haben, gemeinsam zu erörtern. Der Name rührt von dem Tagungsort
der ersten Jahre her, Königswinter bei Bonn. Heute findet die Konferenz im jährlichen
Wechsel an unterschiedlichen Orten in Deutschland oder Großbritannien statt.
Für politisch interessierte junge Leute (25 bis 30 Jahre) findet im August eines jeden
Jahres analog die Jung-Königswinter-Konferenz statt.
Wie ist die DBG organisiert und wer arbeitet dort mit?
Die DBG verfügt über eine zentrale Hauptgeschäftsstelle in Berlin; in allen größeren
Städten der Bundesrepublik gibt es Arbeitskreise bzw. Landesverbände , die vor Ort
Veranstaltungen organisieren und als Ansprechpartner dienen.
Der Leipziger Arbeitskreis wird von Herrn Florian Pollack geleitet und hat zur Zeit knapp
90 Mitglieder, darunter nicht wenige Studenten. Aber auch ältere Mitbürger und viele
Berufstätige aus Wirtschaft, Politik und Lehre gehören zur Mitgliedschaft.
Wer kann Mitglied werden?
Die DBG ist eine weltoffene und überparteiliche Organisation. Mitglied kann jeder
werden, der sich dem UK verbunden fühlt und unsere Arbeit und unsere Ziele
unterstützen möchte. Wir sind insbesondere an engagierten und ideenreichen
Mitgliedern aus Studentenkreisen interessiert. Für die Mitgliedschaft ist kein fester
Beitrag festgesetzt. Bei Neumitgliedschaft wird Studenten jedoch ein Jahresbeitrag von
20 € empfohlen, während Berufstätige in fester Anstellung im Schnitt etwa 50 € im Jahr
bezahlen; für Ehepaare gibt es eine gemeinsame Mitgliedschaft für 75 € jährlich.
Kontakt
Adresse der DBG in Leipzig:
Deutsch-Britische Gesellschaft (Arbeitskreis Leipzig)
Haus des Buches, Zimmer 101
Gerichtsweg 28
04103 Leipzig
Tel./Fax: 0341 - 995 4156
1. Vorsitzender: Herr Florian Pollack
Tel. 0341 - 479 6716 oder 0179 - 293 1663 oder 0341 - 213 7416 (Büro)
E-Mail: [email protected]
Studienführer
Jeden Dienstag ist von 9-12 Uhr in unserem Büro im Haus des Buches öffentliche
Sprechstunde. Wenn du dich für unsere Arbeit interessierst oder sonstige Informationen
zum UK und seinen Institutionen suchst, kannst du dich gern dorthin wenden.
Am Institut für Anglistik kannst du dich aber auch informieren bei:
Dr. Volkmar Munder
Zimmer 5304 im Neubau Geisteswissen (Beethovenstr. 15, Haus 4, 3. Etage)
Vorstandsmitglied des Leipziger Arbeitskreises
Tel.: 0341- 973 7326 (Uni)
E-Mail: [email protected]
JOIN THE CLUB!
Studienführer
10.7 AMERICAN STUDIES ALUMNI ASSOCIATION
Die Alumni-Organisation der Leipziger Amerikanistik
WWW.ASAA-LEIPZIG.DE
[email protected]
Was ist die ASAA?
Die American Studies Alumni Association e.V. wurde 1997 als eine der ersten AlumniOrganisationen an der Universität Leipzig gegründet. Ziel der ASAA ist es - über den
reinen Alumni-Gedanken hinaus - die Verbindung zwischen Studierenden bzw.
Absolventen und ihrer Universität bzw. dem Institut für Amerikanistik auch schon
während des Studiums zu festigen.
Was macht die ASAA?
Die ASAA bietet:
- eine aktuelle Internetseite www.asaa-leipzig.de (u.a. mit Infos zu Praktika)
- fachbezogene Veranstaltungen
- berufsorientierende Veranstaltungen
- informative Newsletter
- regelmäßiger Stammtisch
- Absolventenfeier (ab März 2003)
Weitere Infos und aktuelle Neuigkeiten finden sich unter
www.asaa-leipzig.de
Mitgliedschaft
Auch Studierende sind als Mitglieder herzlich willkommen, denn die ASAA richtet sich
nicht nur an Absolventen, sondern an alle, die sich der Amerikanistik an der Universität
Leipzig verbunden fühlen.
Wir wollen also nicht nur ein Netzwerk von Absolventen aufbauen, sondern arbeiten
auch daran, die Kontakte zwischen Studierenden und Ehemaligen zu fördern.
Mitgliedsanträge stehen zum Download unter www.asaa-leipzig.de bereit oder können
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Studienführer
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Weitere wichtige Adressen
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- Campus-Service
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- Studentensekretariat
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- Zentrale Studienberatung
Leiter: Dr. Heinz Schulze
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Tel. 97 32005
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E-Mail: [email protected]
Fachsprachenzentrum (assoziiert an Phil. Fakultät)
Klostergasse 3, 3. Etage
Tel. 97 30270
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Abteilung "Alte Sprachen (Latein)"
Leiterin: Christine Hensel
Tel. 97 30279
Zentrum für Hochschulsport der Universität
Leiterin: Dr. Dorothea Scheel
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Fax: 97 31749
E-Mail: [email protected]
Studienführer
Universitätsrechenzentrum
Leiter: Dr. Thomas Friedrich
Augustusplatz 10/11, Zimmer 01-02
Tel. 97 33300
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Moritzbastei Betriebs-GmbH
Geschäftsführer: Gerhard Nenke
Universitätsstr. 9
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STUDENTENWERK LEIPZIG
Postanschrift:
Studentenwerk Leipzig
Anstalt des öffentlichen Rechts
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Hausanschrift:
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Amt für Ausbildungsförderung
Leiter: Hartmut Koch
Goethestr. 6, 1. Etage, Zimmer 116
Tel. 9 65 97 10
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Abt. Studentisches Wohnen
Leiterin: Sylvia Groffik
Goethestr. 6, 3. Etage, Zimmer 331
Tel. 9 65 98 10
E-Mail: [email protected]
Sozialberatung
Goethestr. 6, 1. Etage, Zimmer 120
Tel. 9 65 98 09
Jobvermittlung
Goethestr. 6, Erdgeschoss, Freitreppe rechts vom Haupteingang
Tel. 9 65 96 30
aktuelle Jobangebote unter www.studentenwerk-leipzig.de/jobs
Rechtsberatung
Anwaltskanzlei Eva Poppe
Gottschedstr. 18, 1. Etage
Tel. 2 11 37 47, 9 60 02 32
Psychologische Beratung
Philipp-Rosenthal-Str. 31/311E (Studentenwohnhaus)
Nähere Informationen unter Tel. 034205 - 83645, 0172 - 3407533
Studienführer
Kinderladen
Innenhof der Universität
Tel. 9 73 79 15
Kindertagesstätte
Studentenwohnhaus Bornaische Str. 138
Tel. 9 65 98 09
Die Sprechzeiten der genannten Institutionen und Personen sowie viele andere
Informationen finden Sie im aktuellen Vorlesungsverzeichnis der Universität Leipzig.

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