8 Prüfungen - Institut für Anglistik, Universität Leipzig
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8 Prüfungen - Institut für Anglistik, Universität Leipzig
Studienführer 8 Prüfungen 8.1 Allgemeine Informationen und Anmeldungsmodalitäten In dieses Kapitel können aus Umfangsgründen nicht die gesamten Prüfungsordnungen, sondern nur ausgewählte Aspekte aufgenommen werden. Die vollständigen Prüfungsordnungen können in der Universitätsbibliothek eingesehen, aus dem Internet herunter geladen oder in den Institutssekretariaten als Kopiervorlage kurzzeitig entliehen werden. Im Abschnitt "Gesetzliche Grundlagen" des Kapitels 4 dieses Studienführers sind die für die einzelnen Studiengänge relevanten Prüfungsordnungen (einschließlich Publikationsdaten und Internetseiten) aufgelistet. Ältere Prüfungsordnungen und Übergangsvarianten werden in diesem Kapitel nicht aufgeführt. Sollten diese für Sie noch relevant sein, nutzen Sie bitte eine frühere Auflage dieses Studienführers oder die alten Varianten der Ordnungen auf der Universitätswebseite http://www.uni-leipzig.de/uni/. 8.1.1 Prüfungsausschuss und Prüfungsamt Am Institut für Amerikanistik und am Institut für Anglistik gibt es jeweils einen Prüfungsausschuss, der für alle inhaltlichen Fragen und die Organisation der Zwischenprüfungen sowie der Magister- und Diplomprüfungen - nicht aber für Staatsprüfungen - verantwortlich ist. Außerdem entscheidet er über Prüfungszulassungen, Einsprüche, Sonderregelungen und Anrechnung von Studienleistungen, die an anderen Universitäten erbracht wurden. Entsprechende Anträge sind stets über das zuständige Prüfungsamt an den Prüfungsausschussvorsitzenden, dessen Namen Sie im Vorwort des jeweils aktuellen Lehrveranstaltungsverzeichnisses finden, zu richten. Für Studierende mit Englisch bzw. Anglistik als erstem Hauptfach ist der Prüfungsausschuss des Instituts für Anglistik, für Studierende mit Amerikanistik als erstem Hauptfach der Prüfungsausschuss des Instituts für Amerikanistik der sogenannte "federführende Prüfungsausschuss". Die Koordinierung mit den entsprechenden Gremien der anderen Fächer wird über das Zentrale Prüfungsamt organisiert. Im Zentralen Prüfungsamt der philosophischen Fakultäten erfolgt die Anmeldung für alle Zwischenprüfungen (außer Wirtschaftspädagogen) und für die Magisterprüfung. Dort werden die Prüfungsakten der Studierenden geführt, Prüfungsergebnisse per Aushang bekannt gegeben, Zeugnisse und Bescheinigungen ausgehändigt sowie Beratungen zu allgemeinen Fragen der Prüfungsorganisation und zum Studiengangwechsel durchgeführt. Studienführer Das Prüfungsamt befindet sich in der Beethovenstraße 15 im Erdgeschoss des Hauses 5. Öffnungszeiten: montags 09.00 - 12.00 Uhr dienstags 13.00 - 17.30 Uhr donnerstags 13.00 - 15.30 Uhr verantwortliche Mitarbeiterin für Englisch, Anglistik und Amerikanistik: Frau Mrokwa Tel. 0341 - 97 37 303 E-Mail: [email protected] Leiter der Prüfungsamtes: Herr Dr. Schwarzmüller Tel. 0341 - 97 37 306 E-Mail: [email protected] Für alle Fragen (d.h. Anmeldung, Zulassung, Durchführung etc.) der Ersten und Zweiten Staatsprüfung sowie Erweiterungsprüfungen für Lehrämter im Freistaat Sachsen ist das Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen beim Regionalschulamt Leipzig zuständig. Ort: 04229 Leipzig, Nonnenstraße 17a Postanschrift:Regionalschulamt Leipzig Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen Postfach 100653 04006 Leipzig Homepage: www.regionalschulamt-leipzig.de Ansprechpartnerin: Telefon: E-Mail: Sprechzeiten: Frau Omonsky (Zimmer 431) Tel. 0341 - 49 45 946 Fax: 0341 - 49 45 948 [email protected] dienstags 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr donnerstags 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr und nach Vereinbarung Die Anmeldung zur Vordiplom- und Diplomprüfung der Wirtschaftspädagogen erfolgt im Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät entspre-chend der dort festgelegten Regelungen und Termine. Dieses Prüfungsamt befindet sich in der Marschnerstraße 31. 8.1.2 Wichtige Informationen für alle Prüfungsarten Bei der Prüfungsanmeldung sind die vorgegebenen Fristen unbedingt einzuhalten. Sie werden rechtzeitig per Aushang und im Vorwort des kommentierten Lehrveranstaltungsverzeichnisses bekannt gegeben. Insbesondere ist bei längeren Auslandsaufenthalten im Hauptstudium darauf zu achten, dass die Anmeldungen auch in diesem Fall termingerecht im zuständigen Prüfungsamt eingereicht werden. Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden und führen unweigerlich zur Verlängerung des Studiums. Vor der Prüfungsanmeldung holen Sie sich das entsprechende Formular für Ihren Studiengang im zuständigen Prüfungsamt. Der Sammelschein für die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen im Fach Englisch für die Erste Staatsprüfung der Lehrämter ist auch im Sekretariat des Instituts für Anglistik erhältlich. Auf diesen Anmeldeformularen füllen Sie Ihre persönlichen Angaben (Name, Studiengang, Fachkombination, Prüfungszeitraum etc.) aus. Studienführer Die Kontrolle der fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt für alle Zwischenprüfungen sowie für die Magisterprüfungen im Prüfungsamt bei Frau Mrokwa. Der Sammelschein für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung im Fach Englisch wird am Institut für Anglistik von Dr. Ronthaler oder Dr. Seidel bestätigt. Dazu müssen Sie die für die jeweilige Prüfung in den Studienordnungen als Zulassungsvoraussetzungen geforderten Leistungsnachweise (vgl. Kap. 4 und 6) vorlegen. Konkrete Regelungen für die einzelnen Prüfungsarten finden Sie in den folgenden Teilkapiteln. Wenn noch nicht alle Scheine vorhanden sind, wird bei Zwischenprüfungen sowie Magister- und Diplomprüfungen eine vorbehaltliche Zulassung ausgesprochen und eine Frist für das Nachreichen von Scheinen per Aushang festgelegt. Bei der Prüfungsanmeldung sind folgende Unterlagen mit vorzuweisen: - Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis oder Äquivalent) - aktuelle Studienbescheinigung (Studienausweis) - Zwischenprüfungszeugnis (bei Abschlussprüfungen) - Nachweis über weitere für den Studiengang festgelegte allgemeine Zulassungsvoraussetzungen (z.B. Latinum bei Lehramt Gymnasium) Prüfungstermine und evtl. Einschreibtermine für mündliche Prüfungen werden per Aushang an den Instituten bzw. für die Staatsprüfung im Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen beim Regionalschulamt Leipzig bekannt gegeben. Leider kann bei der Vielzahl der Fachkombinationen - vor allem im Magisterstudiengang - eine terminliche Überschneidung mit Prüfungen anderer Fächer nicht immer vermieden werden. Im Falle von mündlichen Prüfungen lässt sich dabei durch individuelle Vereinbarungen mit den Prüfern meist eine Lösung finden. Separate Klausurtermine können jedoch nicht angesetzt werden, so dass in diesem Fall eine Verschiebung der Prüfung auf den nächsten Prüfungszeitraum erforderlich ist. Rücktritte von beantragten Prüfungen bedürfen der Schriftform und sind mit einer entsprechenden Begründung (z.B. fehlender Leistungsnachweis, Krankheit, terminliche Überschneidung von Prüfungen) vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt einzureichen. Die Entscheidung obliegt dem Prüfungsausschuss, der nach Wertung der Gründe den Rücktrittsantrag auch ablehnen kann. Eine durch Versäumnis nicht erbrachte Prüfungsleistung wird ebenso wie eine durch Täuschung erbrachte Leistung mit "nicht ausreichend" (bei der Ersten Staatsprüfung im Lehramt mit "ungenügend") bewertet. Die Ergebnisse mündlicher Prüfungen werden direkt im Anschluss an die Prüfung bekannt gegeben. Klausurnoten sind nach einer angemessenen Korrekturfrist den Aushängen im Prüfungsamt zu entnehmen. Bei der Staatsprüfung werden die Klausurnoten in der Regel erst nach der mündlichen Prüfung im Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen bekannt gegeben. Nach vollständig abgeschlossener Zwischen- oder Abschlussprüfung wird vom Prüfungsamt das entsprechende Zeugnis ausgestellt, das die Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden trägt. Gegen die negative Bewertung einer Prüfungsleistung kann innerhalb von einem Monat (bei der Ersten Staatsprüfung im Lehramt innerhalb eines Jahres) nach Bekanntgabe der Note beim zuständigen Prüfungsausschuss bzw. im Lehramtsprüfungsamt Einspruch erhoben werden. Innerhalb eines Jahres kann auf Antrag beim Prüfungsausschuss Einsicht in die Prüfungsunterlagen (Bewertung schriftlicher Studienführer Arbeiten, Protokolle, Gutachten) genommen werden. Die Einsicht geschieht in der Regel im Beisein des jeweiligen Prüfers. Bei mündlichen Prüfungen besteht im Rahmen der räumlichen Gegebenheiten die Möglichkeit, dass Studierende derselben Fachrichtung, die die jeweilige Prüfung in einem der nächsten Semester ablegen möchten, als Zuhörer anwesend sein können. Hierfür ist jedoch neben der Genehmigung durch das Prüfungsamt die Zustimmung des Prüflings und der Mitglieder der Prüfungskommission erforderlich. 8.1.3 Spezifische Informationen zu Zwischenprüfungen Die Zwischenprüfung - bei Diplomstudiengängen Vordiplom genannt - bildet den Abschluss des Grundstudiums und ist Voraussetzung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums im jeweiligen Fachgebiet. Sie kann frühestens im zweiten Semester begonnen werden und sollte nach dem vierten Semester, im Lehramtsstudiengang an Grundschulen nach dem dritten Semester vollständig abgeschlossen sein. Das Sächsische Hochschulgesetz schreibt vor, dass spätestens bis zum Beginn des fünften Semesters die Zwischenprüfung abzulegen ist. Wer dieser Forderung nicht nachkommt, muss im fünften Semester an einer Studienberatung teilnehmen. Dort sollten Sie sich mit dem Studienberater über den Zeitplan bis zur Zwischenprüfung verständigen. Dies ist nötig, da Sie zum Ende des achten Fachsemesters exmatrikuliert werden können, wenn die Zwischenprüfung bis zu diesem Zeitpunkt nicht bestanden wurde. An den Instituten für Anglistik und Amerikanistik können die Zwischenprüfungen sowohl am Ende des Sommersemesters als auch am Ende des Wintersemesters abgelegt werden. Der Prüfungszeitraum erstreckt sich meist auf die letzte Unterrichtswoche und die folgenden beiden lehrveranstaltungsfreien Wochen des Semesters. Die einzelnen Prüfungsleistungen der Zwischenprüfung im Fach Englisch bzw. Anglistik und Amerikanistik können auf verschiedene Semester verteilt werden. Besonders bei den recht umfangreichen Prüfungen der Lehrämter empfehlen wir diese Verfahrensweise, damit nicht zu viele Prüfungen am Ende des vierten Semesters zu absolvieren sind. Besteht eine Prüfungsleistung in einem Fachgebiet aus mündlicher und schriftlicher Prüfung (z.B. Sprachpraxis beim Lehramt) oder aus zwei Komplexen (z.B. Klausur zu Kulturstudien Großbritanniens und der USA beim Lehramt; mündliche Prüfung zu Literaturwissenschaft und Kulturstudien bei den Magistern Anglistik), so können diese Teile nicht getrennt absolviert werden. Für die Zulassung zu einer Teilprüfung sind die laut Studienordnung in diesem Fachgebiet im Grundstudium zu erbringenden Leistungsnachweise vorzuweisen. Vor der letzten Prüfungsleistung der Zwischenprüfung müssen jedoch alle Leistungsnachweise des Grundstudiums vorliegen, auch wenn im betreffenden Bereich keine separate Prüfung abzulegen ist (z.B. im Studiengang Magister Anglistik Nebenfach der sprachpraktische Leistungsnachweis). Die Anmeldung zur Zwischenprüfung am Ende des Wintersemesters erfolgt im Laufe des Monats November, für das Sommersemester im Laufe des Monats April. Genaue Fristen entnehmen Sie den Aushängen und dem Vorwort des kommentierten Lehrveranstaltungsverzeichnisses. Zur Kontrolle der Zulassungsvoraussetzungen sind Studienführer das Anmeldeformular und die bereits Prüfungsamt bei Frau Mrokwa vorzulegen. vorhandenen Leistungsnachweise im Alle hauptamtlichen Mitglieder des Lehrkörpers sind berechtigt, in ihrem Fachgebiet Zwischenprüfungen abzunehmen. Auf Grund der großen Zahl von Studierenden an unseren Instituten und des relativ eng bemessenen Prüfungszeitraumes können die Prüfer bei der Zwischenprüfung nicht völlig frei gewählt werden. In Abhängigkeit von der Anzahl der Anmeldungen werden für mündliche Prüfungen verschiedene Termine und Prüfungskommissionen vorgegeben, innerhalb derer eine Prüferwahl möglich ist. Die Einschreibung für die mündlichen Prüfungen erfolgt drei bis vier Wochen vor der Prüfung am jeweiligen Institut. Im Fachgebiet Sprachpraxis tragen sich die Lehramtsstudierenden nach der Klausur in die Listen der mündlichen Sprachpraxisprüfung ein. Bei der Bewertung der Zwischenprüfungsteile wird folgende Notenskala angewandt: 1 = sehr gut; 2 = gut; 3 = befriedigend; 4 = ausreichend; 5 = nicht ausreichend Zur differenzierten Bewertung können die Noten in den Bereichen zwischen 1,0 und 4,0 um jeweils 0,3 erniedrigt oder erhöht werden, wobei 0,7 und 4,3 ausgeschlossen sind. Die Vergabe von halben Noten ist nicht zulässig. Setzt sich eine Note aus mehreren Teilbewertungen zusammen, so wird deren arithmetisches Mittel gebildet, wobei nur die erste Dezimalstelle anzugeben ist. Die Fachnote für die Zwischenprüfung in Englisch bzw. Anglistik oder Amerikanistik ergibt sich entsprechend aus der Mittlung der Teilprüfungsnoten. Entsprechend §9(2) der Magisterrahmenprüfungsordnung wird im Magisterhauptfach Anglistik zunächst das arithmetische Mittel aus den Noten der Klausur in Linguistik und der sprachpraktischen Klausur gebildet (zwei Prüfungsleistungen der 1. Teilprüfung) und dieses Ergebnis mit der Note der mündlichen Prüfung in Literaturwissenschaft/Kulturstudien (2. Teilprüfung) gemittelt. Damit gehen alle Studienbereiche gleichwertig in die Zwischenprüfungsnote ein. 8.1.4 Spezifische Informationen zu Magister- und Diplomprüfungen Magister- und Diplomprüfungen sind Hochschulprüfungen und bilden den berufsqualifizierenden Abschluss eines Magister- oder Diplomstudiums. Entsprechend der Regelstudienzeit sollen die Magister- und Diplomprüfungen im neunten Semester abgeschlossen werden. Wenn die Prüfung vier Semester nach Ablauf der Regelstudienzeit (d.h. im 13. Fachsemester) noch nicht abgelegt wurde, gilt sie lt. Sächsischem Hochschulgesetz als erstmalig nicht bestanden. Die Magisterprüfung kann für die beiden Hauptfächer bzw. das Hauptfach und die Nebenfächer in verschiedenen Semestern abgelegt werden. Eine Trennung der Teilprüfungen eines Faches ist nicht möglich. Außerdem muss vor der Anmeldung zur Magisterprüfung die Zwischenprüfung in allen Fächern abgeschlossen sein. Bei einer solchen Verteilung der Magisterprüfung auf verschiedene Semester ist darauf zu achten, dass der Zeitraum zwischen der ersten Prüfungsleistung und dem Abschluss der letzten Teilprüfung nicht länger als zwei Jahre betragen darf. Die Abfolge der Teile der Magisterprüfung ist wie folgt festgelegt: 1. Magisterarbeit im (ersten) Hauptfach 2. schriftliche Prüfungen 3. mündliche Prüfungen Studienführer Da die positive Bewertung der Magisterarbeit vor Beginn der schriftlichen Prüfungen vorliegen muss, sind folgende Termine bei der Anmeldung zur Magisterprüfung im ersten Hauptfach unbedingt einzuhalten: ⇒ für Prüfungen im Sommersemester - Anmeldung zur Magisterprüfung und Beantragung des Magisterarbeitsthemas: zwischen 01.07. und 17.07. oder zwischen 05.09. und 20.09. des Vorjahres - Übergabe des Magisterarbeitsthemas: bis spätestens 20.10. des Vorjahres - Abgabe der Magisterarbeit: bis spätestens 20.04. im Prüfungssemester - Zeitraum für schriftliche und mündliche Prüfungen 20.06. - 30.09. ⇒ für Prüfungen im Wintersemester - Anmeldung zur Magisterprüfung und Beantragung des Magisterarbeitsthemas: zwischen 01.04. und 20.04 des vorherigen Sommersemesters - Übergabe des Magisterarbeitsthemas: bis spätestens 20.05. - Abgabe der Magisterarbeit: bis spätestens 20.11. im Prüfungssemester - Zeitraum für schriftliche und mündliche Prüfungen 20.01. - 31.03. Die Magisterarbeit ist nach offizieller Vergabe des Themas in sechs Monaten fertigzustellen und in drei Exemplaren im Prüfungsamt einzureichen. Innerhalb von acht Wochen muss sie von dem Hochschullehrer, der das Thema vergeben hat, sowie einem weiteren Prüfer begutachtet werden. Erst nach positiver Bewertung der Magisterarbeit können die schriftlichen und mündlichen Teile der Magisterprüfung im ersten Hauptfach abgelegt werden. Die Anmeldung zur Magisterprüfung im 2. Hauptfach oder den Nebenfächern erfolgt ⇒ für Prüfungen im Sommersemester bis Ende März des vorherigen Wintersemesters ⇒ für Prüfungen im Wintersemester bis Ende September des vorherigen Sommersemesters Die Bestätigung der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen wird für Magister Anglistik und Amerikanistik von Frau Mrokwa im Prüfungsamt vorgenommen. Hierfür sind die im Hauptstudium erworbenen Leistungsnachweise vorzulegen. Die Anmeldung zur Diplomprüfung der Wirtschaftspädagogen erfolgt im Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Marschnerstraße 31). Dort werden auch die Anmeldefristen bekannt gegeben und die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen überprüft. Zur Abnahme von Magister- und Diplomprüfungen sind im Rahmen ihres Fachgebietes alle Hochschullehrer (Professoren und Hochschuldozenten) und - sofern nicht genügend Hochschullehrer zur Verfügung stehen - vom Prüfungsausschuss Studienführer ausgewählte Angehörige des akademischen Mittelbaus berechtigt. Die Liste der Prüfungsberechtigten wird an den Instituten ausgehängt. Für die mündlichen Prüfungen können Sie sich aus dem Kreis der berechtigten Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter Ihre Prüfer wählen. Dabei empfehlen wir nachdrücklich, Lehrkräfte zu wählen, bei denen Sie mindestens ein Hauptseminar, möglichst auch das Examenskolloquium belegt haben. Angesichts der hohen Studentenzahl ist es aber nicht in jedem Fall möglich, den Prüferwunsch der Studierenden zu realisieren. Gemäß § 16 der Magisterrahmenprüfungsordnung besteht kein Rechtsanspruch auf freie Prüferwahl. Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem gewünschten Prüfer ist deshalb immer empfehlenswert. Die Vergabe der Prüfungstermine für die mündliche Abschlussprüfung in Literatur/Kultur GB/NEL erfolgt in den Sprechstunden von Dr. Ronthaler. Die einzelnen Teile der Magister- und Diplomprüfungen werden mit derselben Notenskala bewertet wie Zwischenprüfungen (s. Kap. 8.1.3). Die Fachnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Teilprüfungen des Faches. Entsprechend §9(2) der Magisterrahmenprüfungsordnung wird im Magister-hauptfach Anglistik zunächst das arithmetische Mittel aus den Noten der mündlichen Prüfung in Linguistik und der sprachpraktischen Klausur gebildet (zwei Prüfungsleistungen der 1. Teilprüfung) und dieses Ergebnis mit der Note der mündlichen Prüfung in Literaturwissenschaft/Kulturstudien (2. Teilprüfung) gemittelt. Damit gehen alle Studienbereiche gleichwertig in die anglistische Fachnote ein. Die Magisterprüfungsnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten der Magisterarbeit und der Fachprüfungen. Bei der Bildung der Gesamtnote wird die Note der Magisterarbeit zweifach, die Fachnote in jedem Hauptfach zweifach und die Fachnote in jedem Nebenfach einfach gewichtet. Studienführer 8.1.5 Spezifische Informationen zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien, Mittelschulen, Förder- oder Grundschulen, die den Abschluss des Studiums an der Hochschule bildet, liegt im Verantwortungsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Erst nach bestandener Erster Staatsprüfung ist die Aufnahme eines Vorbereitungsdienstes (Referendariates) für das jeweilige Lehramt im Freistaat Sachsen mit anschließender Zweiter Staatsprüfung möglich. Entsprechend der Regelstudienzeit soll die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und an Förderschulen im neunten Semester, für das Lehramt an Mittelschulen im achten Semester und für das Lehramt an Grundschulen im siebenten Semester abgeschlossen werden. In den Studiengängen Lehramt an Mittelschulen und Lehramt an Grundschulen müssen die Prüfungen beider Fächer in einem Prüfungszeitraum abgelegt werden. Beim Lehramt an Gymnasien sowie beim Lehramt an Förderschulen ist eine Aufteilung auf zwei aufeinander folgende Prüfungszeiträume möglich. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein aller Leistungsscheine und aller anderen Prüfungsvoraussetzungen für beide Fächer und den Erziehungswissenschaftlichen Bereich. Die Erste Staatsprüfung findet zweimal pro Jahr in den vom Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (vgl. Kap. 8.1.1) festgelegten Prüfungszeiträumen statt. Für die Anmeldungsfristen gelten folgende Orientierungen, die jedes Jahr konkretisiert werden. Beachten Sie deshalb unbedingt die Aushänge des Prüfungsamts für Lehramtsprüfungen (PAL) an den Anschlagtafeln des Instituts für Anglistik. Abholung der Anmeldeformulare im PAL Letzter Vergabetermin für das Thema der wiss. Arbeit Anmeldung zur Prüfung Angabe der gewünschten Prüfer für mündliche Prüfung bei Dr. Ronthaler (schriftlich) evtl. Nachreichen des vollständigen Sammelscheins Prüfungszulassung per Aushang schriftliche Prüfungen Abgabe der Schwerpunkte für mündliche Prüfungen mündliche Prüfungen Prüfungszeitraum Frühjahr im November Prüfungszeitraum Herbst im Mai Ende November Mitte Juni Anfang Januar zweite Junihälfte Mitte Februar Mitte Juli bis Anfang Februar bis Mitte August Mitte Februar Ende August März September bis Ende März bis Mitte Oktober Mitte April bis Mitte Juni November bis Anfang Dezember Studienführer Welche Unterlagen bei der Prüfungsanmeldung im Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen einzureichen sind, erfahren Sie dort bei der Abholung der Anmeldeformulare. Relevante Zeugnisse müssen in jedem Fall als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Die Kontrolle der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt am Institut für Anglistik. Hierfür legen Sie innerhalb der vorgegebenen Fristen alle im Hauptstudium geforderten Leistungsnachweise (vgl. Kap. 4) sowie den Nachweis des fachdidaktischen Blockpraktikums bei Herrn Dr. Ronthaler oder Frau Dr. Seidel vor, damit die Erfüllung der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen auf dem Sammelschein bestätigt werden kann. Bestandteile der Ersten Staatsprüfung sind: 1. die wissenschaftliche Arbeit 2. schriftliche Prüfungen 3. mündliche Prüfungen. Die wissenschaftliche Arbeit muss in zwei Exemplaren spätestens drei Monate nach der offiziellen Themenvergabe und vor der ersten mündlichen Prüfung bei dem Hochschullehrer, der das Thema vergeben hat, und dem Zweitgutachter eingereicht werden. Ein weiteres Exemplar der Arbeit ist im Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen abzugeben. Die Arbeit wird innerhalb von einer Frist von 6 Wochen von zwei Prüfern begutachtet. Zur Abnahme der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt sind im Rahmen ihres Fachgebietes alle Hochschullehrer (Professoren und Hochschuldozenten) berechtigt. Wenn Hochschullehrer nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, wird vom Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen ausgewählten wissenschaftlichen Mitarbeitern die Prüfungsgenehmigung für einen befristeten Zeitraum erteilt. Für jeden Prüfungszeitraum wird eine Liste der Prüfungsberechtigten am Institut für Anglistik ausgehängt. Für die mündlichen Prüfungen können Sie aus dem Kreis der berechtigten Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter Ihre gewünschten Prüfer vorschlagen. Dabei empfehlen wir nachdrücklich, Lehrkräfte zu wählen, bei denen Sie mindestens ein Hauptseminar, möglichst auch das Examenskolloquium belegt haben. Ein Rechtsanspruch auf freie Prüferwahl besteht nicht. Beachten Sie bei Ihrer Terminplanung, dass die Schwerpunktthemen für die mündlichen Prüfungen mit den Prüfern rechtzeitig abgesprochen werden, da sie im Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen zu melden sind. Für die Bewertung der Prüfungsleistungen in der Ersten Staatsprüfung wird folgende Notenskala angewandt: 1 = sehr gut; 2 = gut; 3 = befriedigend; 4 = ausreichend; 5 = mangelhaft; 6 = ungenügend Zur stärkeren Differenzierung können halbe Noten vergeben werden. Für die Fachnote werden die einzelnen Prüfungsteile verschieden gewichtet. Im Lehramt an Mittel-, Förder- und Grundschulen zählt die Klausurnote einfach und die der mündlichen Prüfung zweifach. Im Lehramt an Gymnasien zählt jede für die beiden Klausuren erteilte Note einfach und die Note der mündlichen Prüfung dreifach. Das arithmetische Mittel dieser Werte ergibt die jeweilige Fachnote. Die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung errechnet sich aus den Fachnoten, den Bewertungen der Didaktikprüfungen, der Note im Bereich Erziehungswissenschaften Studienführer und der Note der wissenschaftlichen Arbeit. Wie diese Anteile in den verschiedenen Lehrämtern gewichtet werden, ist im §18 der Lehramtsprüfungsordnung nach-zulesen. 8.1.6 Prüfungswiederholung Nicht bestandene Teile von Zwischen-, Magister- und Diplomprüfungen müssen wiederholt werden, da eine Prüfung erst dann als bestanden gilt, wenn alle Prüfungsleistungen mit mindestens "ausreichend" bewertet wurden. Entsprechend der Prüfungsordnung findet die erste Wiederholungsprüfung in der Regel frühestens drei Monate, aber spätestens zwölf Monate nach dem ersten Prüfungsversuch statt. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden. Nach der üblichen Verfahrensweise erfolgt eine Wiederholungsprüfung im nächsten Prüfungszeitraum, d.h. im folgenden Semester. Die Wiederholung einer Prüfung muss unter Angabe des Namens, der Matrikelnummer, des Studienganges und der Fachkombination sowie des Prüfungszeitraumes beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragt werden. Dieser formlose Antrag (d.h. ohne Formular, aber in angemessener Form) ist bei Magister- und Diplomprüfungen nach der nicht bestandenen Prüfung im Prüfungsamt abzugeben. Bei Zwischenprüfungen gelten die normalen Antragsfristen für den nächsten Zwischenprüfungszeitraum. Da die Zulassungsvoraussetzungen bereits beim ersten Prüfungsversuch vorliegen mussten, werden sie für die Wiederholungsprüfung nicht noch einmal kontrolliert. Eine zweite Wiederholungsprüfung wird laut Prüfungsordnung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur für den nächstmöglichen Prüfungstermin gewährt. Darüber entscheidet der Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung der bereits bestandenen Prüfungsleistungen. Für Magister- und Diplomarbeiten ist eine zweite Wiederholung ausgeschlossen. Wiederholungsprüfungen werden normal bewertet, ohne die vorherige nicht ausreichende Leistung einzubeziehen. Auch im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für Lehramtsanwärter ist bei Prüfungsleistungen, die mit "ungenügend" oder "ungenügend bis mangelhaft" bewertet wurden, oder bei einer Fachnote, die schlechter als "ausreichend" ist, eine Wiederholungsprüfung - in begründeten Ausnahmefällen auch eine zweite Wiederholungsprüfung - möglich. Sie findet im nächsten oder übernächsten Prüfungs-zeitraum statt. Nach den Regelungen der Lehramtsprüfungsordnung kann es dabei jedoch erforderlich sein, auch bereits bestandene Prüfungsteile zu wiederholen. Welche dies im konkreten Fall sind, ist von den Einzelnoten und der Art der nicht bestandenen Prüfung abhängig. Sollte eine Wiederholungsprüfung notwendig sein, werden Sie über die Einzelheiten vom Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen informiert. Wird eine wissenschaftliche Hausarbeit mit schlechter als "ausreichend" bewertet, so kann der Studierende nach Bekanntgabe des Ergebnisses einmal ein neues Thema erbitten. Studienführer 8.1.7 Freiversuch Im Sächsischen Hochschulgesetz wird den Studierenden die Möglichkeit eingeräumt, vorfristig aufgenommene Hochschulprüfungen als Freiversuch abzulegen. Diese Regelung erstreckt sich nicht auf Zwischenprüfungen und Staatsprüfungen. Für die Anwendung des Freiversuches sind folgende Voraussetzungen notwendig: - Die Prüfung muss mindestens ein Semester vor der durch die jeweilige Prüfungsordnung festgelegten regulären Prüfungsfrist absolviert werden, d.h. für Magister im ersten Hauptfach bis zum Ende des 7. Semesters (das 8. Semester gilt mit dem Anfertigen der Magisterarbeit bereits als Bestandteil der regulären Prüfungszeit), für das zweite Hauptfach und die Nebenfächer bis zum Ende des 8. Semesters. - Die für die Prüfung erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen müssen zu diesem Zeitpunkt bereits erfüllt sein. - Die Anmeldung erfolgt innerhalb der normalen Fristen für den jeweiligen Prüfungszeitraum (s. Kap. 8.1.4), wobei Sie auf dem Anmeldeschein vermerken müssen, dass Sie die Prüfung als Freiversuch ablegen möchten. Eine nachträgliche Wertung einer Prüfung als Freiversuch ist nicht möglich. Eine Prüfung als Freiversuch unterscheidet sich in Inhalt und Anforderungen nicht von einer normalen Prüfung, aber sie bietet folgende Vorteile: - Ist der Studierende mit der im Freiversuch erzielten Note zufrieden, zählt sie als normale Prüfungsleistung. - Eine im Freiversuch bestandene Prüfung kann zur Aufbesserung der Note wiederholt werden. Als Ergebnis wird die bessere Benotung aus beiden Versuchen gewertet. Bei regulären Prüfungen ist die Wiederholung bestandener Prüfungen nicht möglich. - Eine im Freiversuch nicht bestandene Prüfung gilt als nicht stattgefunden. Die nächste Teilnahme an der Prüfung stellt damit noch keine Wiederholungsprüfung dar. Studienführer 8.2 Prüfungen in den einzelnen Fachgebieten 8.2.1 Sprachwissenschaft Zwischenprüfungen Das Grundstudium im Bereich Sprachwissenschaft wird bei Magisterstudierenden und Wirtschaftspädagogen (für letztere ab Immatrikulationsjahr 2002/03) mit einer Klausur beendet (dreistündig für Hauptfach; zweistündig für Nebenfach und Wirtschaftspädagogen). Im Lehramtsstudium findet eine mündliche Zwischenprüfung statt. Geprüft wird der Stoff der obligatorischen und wahlobligatorischen linguistischen Lehrveranstaltungen des Grundstudiums, d.h. im einzelnen: Einführung in die synchrone Linguistik (für alle) Einführung in die diachrone Linguistik (für Magister Hauptfach und Lehramt) zwei gewählte weiterführende Proseminare (für Magister Hauptfach und Lehramt Gymnasium) ein gewähltes weiterführendes Proseminar (für Magister Nebenfach; Lehramt Mittel-, Förder- und Grundschule; Wirtschaftspädagogen) Die Wahlgebiete sind bei der Prüfungsanmeldung anzugeben. Die Prüfungen finden in englischer Sprache statt. Als Hilfsmittel für die Klausur sind alle Arten von Wörterbüchern mit Ausnahme von Fachlexika (z.B. Wörterbuch der Linguistik) zugelassen. Magisterstudierende, die Anglistik und Amerikanistik als Haupt- und Nebenfach oder zwei Nebenfächer kombiniert haben, können sich in der Linguistikzwischenprüfung für eine der folgenden beiden Varianten entscheiden: 1. Variante: Die Prüfung wird für beide Fächer separat in verschiedenen Semestern abgelegt. 2. Variante: Die Prüfung wird im jeweiligen Hauptfach bzw. bei Nebenfach-NebenfachKombination in einem der Nebenfächer abgelegt. Die dabei erzielte Note wird für das (andere) Nebenfach übernommen. Wenn beide Prüfungen abgelegt wurden (Variante 1), kann die Notenübernahme (Variante 2) nicht nachträglich erfolgen. Abschlussprüfungen (Magister-, Diplom- und Staatsprüfung) Das Studium im Fachgebiet Linguistik wird bei Magistern Anglistik mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Magister Amerikanistik absolvieren ebenfalls eine mündliche Linguistikprüfung, sofern sie sich Linguistik als Schwerpunktbereich oder im Hauptfach als Ergänzungsbereich gewählt haben. Die Dauer der Prüfung entnehmen Sie den Überblicksblättern im Kapitel 4. Das Prüfungsgespräch wird in englischer Sprache geführt. Die mündlichen Prüfungen beziehen sich auf linguistisches Übersichtswissen sowie auf Spezialwissen zu ein bis zwei Schwerpunkten, die vorher mit den Prüfern abgesprochen werden müssen. Studierende der Wirtschaftspädagogik legen keine mündliche Prüfung in der Sprachwissenschaft ab, sofern sie den Hauptseminarschein in diesem Bereich Studienführer erworben haben. Wird der Hauptseminarschein im Bereich der Literaturwissenschaft erworben, so findet eine mündliche Prüfung in Linguistik statt (vgl. Kapitel 4.4.). Sie bezieht sich auf linguistisches Übersichtswissen sowie auf Spezialwissen zu ein bis zwei Schwerpunkten, die vorher mit den Prüfern abgesprochen werden müssen. Lehramtsstudierende müssen sich in der fachwissenschaftlichen Klausur für eines der Gebiete Literaturwissenschaft, Kulturstudien oder Linguistik entscheiden. Das gewählte Gebiet wird mit der Klausur abgeschlossen, die beiden anderen werden in der mündlichen Prüfung behandelt. Die sprachwissenschaftliche Klausur für Gymnasiallehrer (Dauer 240 min) beinhaltet das Verfassen eines Essay oder die Analyse eines Text(ausschnitt)es mit flankierenden Fragestellungen. Dabei werden drei Arbeitsaufgaben aus unterschiedlichen Teilbereichen der Linguistik, die vorab bekannt gegeben werden, gestellt. Von diesen drei Aufgaben müssen zwei bearbeitet werden. Die Klausur für das Lehramt an Mittelschulen, Förder- und Grundschulen im Bereich Linguistik (Dauer 90 min) beinhaltet ein Essay oder eine Textanalyse, nach dem oben für Gymnasium beschriebenen Muster, wobei der geringere Zeitfonds in der Aufgabenstellung berücksichtigt wird. Als Hilfsmittel für die Staatsprüfungsklausuren sind einsprachige Wörterbücher zugelassen. Mit der mündlichen Prüfung werden die beiden Fachgebiete abgeschlossen, die nicht Gegenstand der Klausur waren. Die mündlichen Prüfungen (Dauer 60 min für Gymnasiallehrer; 45 min Mittel-, Förder- und Grundschullehrer) beziehen sich auf linguistisches Grundlagenwissen sowie auf Spezialwissen zu einem bis zwei Schwerpunkten, die vorher mit den Prüfern abgesprochen werden müssen. Eines der beiden Fachgebiete der mündlichen Prüfung muss in Englisch absolviert werden. Studienführer 8.2.2 Literaturwissenschaft (Großbritannien/NEL und USA) Zwischenprüfungen In den Zwischenprüfungen werden Grundkenntnisse zur Literaturgeschichte und Methodologie geprüft. Dies geschieht anhand einer persönlichen Leseliste, die mit Schreibmaschine oder Computer geschrieben bis spätestens zwei Wochen vor der Prüfung in den Sprechstunden der jeweiligen Prüfer einzureichen ist, damit ggf. noch Korrekturen vorgenommen werden können. Hinsichtlich des Umfangs und Inhalts der Leseliste für Zwischenprüfungen gelten im Fachgebiet britische Literatur und neuere englischsprachige Literaturen derzeit folgende Festlegungen: ⇒ Umfang für Magister Hauptfach: 25 Werkeinheiten für Magister Nebenfach: 15 Werkeinheiten für Lehramt: 20 Werkeinheiten Als eine Werkeinheit gelten entweder ein Roman oder ein Drama oder drei Short Stories oder ca. fünf Gedichte. Einzelheiten sollten auf jeden Fall mit den Prüfern besprochen werden. ⇒ Inhalt Die Werke sollen sich teilweise aus der allgemeinen Leseliste (s. Kap. 5.2) rekrutieren. Außerdem ist darauf zu achten, dass mindestens vier wichtige Literaturepochen und alle Hauptgattungen (Drama, Lyrik, Prosa) vertreten sind. Für die mündliche Zwischenprüfung im Fachgebiet amerikanische Literatur gelten folgende auf die Lektüreliste (s. Kap. 5.4) bezogene Festlegungen: ⇒ Im Studiengang Magister Amerikanistik Hauptfach wird die Kenntnis aller Texte aus zwei (nicht aufeinander folgenden) Perioden der Lektüreliste vorausgesetzt. Zusätzlich wird ein Schwerpunktthema (mit Primär- und Sekundärliteratur) gefordert, welches die Studierenden beispielsweise im Kontext eines Proseminars erarbeitet haben. ⇒ Für die Studiengänge Magister Amerikanistik Nebenfach und Lehramt wird die Kenntnis der Hälfte aller Texte aus zwei (nicht aufeinander folgenden) Perioden der Lektüreliste vorausgesetzt. Zusätzlich wird ein Schwerpunktthema (mit Primär- und Sekundärliteratur) gefordert, welches die Studierenden beispielsweise im Kontext eines Proseminars erarbeitet haben. Geprüft werden profunde Werkkenntnisse (thematische, strukturelle, biographische und historische Bezüge) der angegebenen Werke (keine bloßen Inhaltsangaben!) und literaturgeschichtliches Überblickswissen (Kenntnis der Perioden nach einer gängigen Literaturgeschichte, inklusive Wissen um die Zäsuren und deren historische bzw. innerliterarische Begründungen, Zuordnung wesentlicher Autoren und deren wichtigster Werke) sowie Kenntnisse über Methoden der Literaturwissenschaft. Studienführer Die Zwischenprüfung findet im Einzelgespräch ohne Vorbereitungszeit statt. Die Prüfungsdauer für die jeweiligen Studiengänge entnehmen Sie bitte den Überblicksblättern im Kapitel 4 dieses Studienführers. Studierende für das Lehramt an Gymnasien und an Mittelschulen absolvieren die mündliche Literaturprüfung wahlweise für den Bereich britische Literatur/NEL oder amerikanische Literatur, wobei Überblicksfragen zu dem jeweils anderen Bereich einbezogen werden können. Im Lehramtsstudium für Förder- und Grundschulen gilt die Klausur in der Lehrveranstaltung "Einführung in die Literaturanalyse" (bezogen auf britische oder amerikanische Literatur) als Prüfungsleistung im Bereich Literaturwissenschaft. Abschlussprüfungen (Staats-, Magister- oder Diplomprüfungen) Das Studium im Fachgebiet Literaturwissenschaft wird mit einer mündlichen Prüfung, bei Lehramtsstudierenden, die dieses Gebiet in der Klausur wählen, mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Die Prüfungsdauer für die jeweiligen Studiengänge finden Sie ebenfalls in den Überblicksblättern im Kapitel 4 dieses Studienführers. Bei der Staatsprüfung für das Lehramt Englisch ist die Wahl von Klausur oder mündlicher Prüfung wie folgt geregelt: Zunächst entscheidet sich der Prüfungskandidat in der fachwissenschaftlichen Klausur bzw. bei Mittel-, Förder- und Grundschule im fachwissenschaftlichen Teil der Klausur für eines der Gebiete Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft oder Kulturstudien. Die beiden nicht gewählten Fächer sind dann Gegenstand der mündlichen Prüfung. Innerhalb der Gebiete Literaturwissenschaft und Kulturstudien kann jeweils einer der geographischen Bereiche GB/NEL und USA gewählt werden. Die schriftliche Abschlussprüfung der Lehrämter im Bereich Literaturwissenschaft beinhaltet entweder die Analyse und Interpretation eines englischen Textes oder die Beantwortung einer literaturwissenschaftlichen Fragestellung. Im Gymnasialstudiengang ist die Sprache der Essays freigestellt (wir empfehlen Englisch), in allen anderen Lehramtsstudiengängen ist sie Deutsch. Im Falle der Textanalyse wird genaue Textarbeit erwartet, auf deren Basis weiterführende Zusammenhänge des Werkes, der Periode oder der Gattung / des Genres aufgezeigt werden sollen. Die jeweilige Analyse und Interpretation wird durch flankierende Fragestellungen thematisch gelenkt. Es stehen pro Nationalliteratur (Großbritannien/NEL und USA) immer ein Text und eine Aufgabenstellung zur Auswahl. Die Textausschnitte werden für USA-Literatur aus der jeweils gültigen Lektüreliste (s. Kap. 5.4) gewählt. Für den Bereich Literatur Großbritanniens werden zu Beginn des jeweiligen Prüfungssemesters thematische Schwerpunkte für die Textauswahl bekannt gegeben. Die abschließenden mündlichen Literaturprüfungen folgen in allen Studiengängen einem Grundmuster: geprüft werden Spezialkenntnisse auf einem oder zwei Gebieten (Schwerpunkte) in Verbindung mit Überblickswissen der gesamten britischen bzw. amerikanischen Literaturgeschichte sowie Kenntnissen zu den Methoden der Literaturwissenschaft. Bei den Lehramtsprüfungen kann Literatur Großbritanniens/NEL oder Literatur USA gewählt werden, wobei Überblicks-kenntnisse der jeweils anderen Literatur erwartet werden. Studienführer Die Schwerpunkte, die langfristig, d.h. mindestens zwei Monate vor der Prüfung, mit den jeweiligen Prüfern abgesprochen werden müssen, können sich auf Epochen, Gattungen, Genres, ausgewählte Autoren sowie thematische Schwerpunkte beziehen. Orientierungspunkte können dabei die jeweils besuchten Hauptseminare sein, deren Themenstellung und Lektürekanon grundsätzlich als Schwerpunkte anerkannt werden. In den Studiengängen Magister Hauptfach Anglistik, Magister Hauptfach Amerikanistik mit Schwerpunktbereich Literatur sowie Lehramt Gymnasium werden zwei Schwerpunkte, im Studiengang Magister Hauptfach Amerikanistik mit Ergänzungsbereich Literatur sowie in allen anderen Studiengängen ein Schwerpunkt gefordert. Pro Schwerpunkt wird die Lektüre von fünf bis sechs Werken der Primärliteratur und mindestens eines Werkes der Sekundärliteratur vorausgesetzt, wobei letzteres den literaturwissenschaftlichen Ansatz für die Behandlung der Primärwerke bestimmen sollte. Magisterstudierende mit Amerikanistik als Hauptfach sollen im Fachgebiet amerikanische Literatur zur Absicherung eines repräsentativen Überblickswissens die auf der Literaturliste (s. Kap. 5.4) angegebenen Texte aller Perioden gelesen haben. Die gleiche Forderung gilt für Magister Amerikanistik Nebenfach und Lehramtsstudierende für jeweils die Hälfte der Texte aller Perioden. Die mündlichen Abschlussprüfungen werden in englischer Sprache abgelegt. Die konkrete Ausformung der Schwerpunkte, die Art und Weise ihrer Abprüfung und die Form der Überprüfung des Überblickswissens liegt im Ermessen der einzelnen Prüfer und ist daher auch nur mit diesen abstimmbar. 8.2.3 Kulturstudien Großbritanniens Die Prüfungen im Bereich der Kulturstudien Großbritanniens sind themenorientiert. Für die mündliche Zwischenprüfung im Magisterstudiengang Anglistik (Hauptfach und Nebenfach) sowie für die mündliche Abschlussprüfung im Nebenfach Anglistik verabreden Prüfer und Prüfling zwei Themenbereiche, über die ein Gespräch geführt wird. Der Prüfungskandidat soll dabei Sach- und Faktenkenntnisse wie auch die Fähigkeit, diese in übergeordnete Fragestellungen einzubetten, unter Beweis stellen. Für die mündliche Abschlussprüfung im Magisterstudiengang Anglistik Hauptfach verabreden Prüfer und Prüfling einen Themenbereich. Auch hier soll neben dem Nachweis der speziellen Kenntnis des Themengebiets die Fähigkeit, dieses im größeren Rahmen zu sehen und es mit kulturwissenschaftlich-theoretischen Ansätzen in Beziehung zu setzen, deutlich werden. Bei der schriftlichen Zwischenprüfung der Lehramtsstudierenden werden aus dem Grundstudienangebot der vergangenen zwei Semester in den Kulturstudien Großbritanniens Themen zur Auswahl gestellt, von denen eines zu bearbeiten ist. Gleiches gilt für den Bereich Kulturgeschichte der USA, der in der dreistündigen Klausur ebenfalls behandelt werden muss. Bei der schriftlichen Abschlussprüfung der Lehramtsstudierenden - sofern Britische Kulturstudien als Klausurgebiet gewählt wurde - wird aus dem Hauptstudienangebot der vergangenen zwei Semester in den Kulturstudien Studienführer Großbritanniens ein Essaythema oder die Analyse eines englischen Textes zur Wahl gestellt. Dabei sollen weitgehende Zusammenhänge des Werkes, der Periode oder der sozio-kulturellen Hintergründe aufgezeigt werden. Im Gymnasialstudiengang ist die Sprache der Klausur freigestellt (wir empfehlen Englisch), in allen anderen Lehramtsstudiengängen ist sie Deutsch. Wenn der Bereich Britische Kulturstudien im Lehramtsstudiengang als mündlicher Teil der Staatsprüfung gewählt wurde, verabreden Prüfer und Prüfling einen Themenbereich. Neben dem Nachweis der speziellen Kenntnis des Themengebiets soll die Fähigkeit deutlich werden, dieses im größeren Rahmen zu sehen und es mit kulturwissenschaftlich-theoretischen Ansätzen in Beziehung zu setzen. Bei der schriftlichen Diplomprüfung für Studierende des Studiengangs Wirtschaftspädagogik werden aus dem Hauptstudienangebot der vergangenen zwei Semester in den Kulturstudien Großbritanniens zwei Themenbereiche zur Auswahl gestellt, von denen einer zu bearbeiten ist. Ein englischer Text wird zur Analyse gestellt, auf dessen Basis weitgehende Zusammenhänge des Textes, der Periode oder der sozio-kulturellen Hintergründe aufgezeigt werden sollen. Mit Ausnahme der o.g. Regelungen zur Staatsprüfungsklausur der Lehrämter werden die Prüfungen im Bereich der Kulturstudien Großbritanniens in englischer Sprache abgelegt. Über begründete Ausnahmen entscheiden die Prüfer. Für die Studierenden des IALT gilt die Prüfungsordnung ihres Instituts. Die Themen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen entsprechen denen im Studiengang Magister oder Lehramt am Institut für Anglistik. 8.2.4 Kulturgeschichte der USA Die Prüfungen im Bereich der Kulturgeschichte der USA sind themenorientiert. Für die schriftliche Zwischenprüfung im Magisterfach Amerikanistik wird je ein Thema aus den Veranstaltungen der letzten drei Semester des Grundstudiums vorgelegt. Aus dieser Themenliste wählen die Studierenden im Hauptfach ein Thema aus, das sie als Essay bearbeiten, sowie ein Thema, das sie kurz stichwortartig skizzieren. Studierende im Nebenfach bearbeiten nur eines der vorgelegten Themen als Essay. Für die mündliche Magisterprüfung im Hauptfach Amerikanistik verabreden Prüfer und Prüfling drei Themenbereiche (wenn Kulturgeschichte als Schwerpunktbereich gewählt ist), zu denen in der Prüfung Fragen gestellt werden. Zusätzlich werden allgemeine Probleme zur amerikanischen Kulturgeschichte diskutiert. Ist Kulturgeschichte als Ergänzungsbereich gewählt, wird nur ein Thema verabredet und geprüft. Eine Diskussion über allgemeine Probleme zur amerikanischen Kulturgeschichte ist ebenfalls vorgesehen. Für die mündliche Magisterprüfung im Nebenfach Amerikanistik verabreden Prüfer und Prüfling einen Themenbereich, zu dem in der Prüfung Fragen gestellt werden. Darüber hinaus wird über allgemeine Probleme zur amerikanischen Kulturgeschichte diskutiert. Studienführer Bei den schriftlichen Zwischenprüfungen der Lehramtsstudierenden werden aus dem Grundstudienangebot der vergangenen Semester in der amerikanischen Kulturgeschichte Themen zur Auswahl gestellt, von denen eines zu bearbeiten ist. Bei den schriftlichen Abschlussprüfungen der Lehramtsstudierenden – sofern Kulturgeschichte der USA als Klausurgebiet gewählt wurde – wird aus dem Angebot des Hauptstudiums der vergangenen zwei Semester in der Kulturgeschichte USA ein Essaythema oder die Analyse eines amerikanischen Textes zur Wahl gestellt. Dabei sollen weitgehende Zusammenhänge des Werkes, der Periode oder der soziokulturellen Hintergründe aufgezeigt werden. Im Gymnasialstudiengang ist die Sprache der Klausur freigestellt (wir empfehlen Englisch), in allen anderen Lehramtsstudiengängen ist sie Deutsch. Wenn der Bereich Kulturgeschichte USA im Lehramtsstudiengang als mündlicher Teil der Staatsprüfung gewählt wurde, verabreden Prüfer und Prüfling einen Themenbereich. Neben dem Nachweis der speziellen Kenntnis des Themengebiets soll die Fähigkeit deutlich werden, dieses im größeren Rahmen zu sehen und es mit kulturwissenschaftlich-theoretischen Ansätzen in Beziehung zu setzen. Bei der schriftlichen Diplomprüfung für Studierende des Studiengangs Wirtschaftspädagogik werden aus dem Hauptstudienangebot der vergangenen zwei Semester in der Kulturgeschichte der USA zwei Themenbereiche verabredet, von denen einer zu bearbeiten ist. Bis auf die Ausnahme für Studierende der Lehramtsstudiengänge werden die Prüfungen in der amerikanischen Kulturgeschichte wahlweise in Englisch oder Deutsch abgelegt. 8.2.5 Fachdidaktik In der Fachdidaktik gibt es keine Zwischenprüfung, da die Ausbildung im Hauptstudium erfolgt. Die Staatsprüfung für das Lehramt Englisch an Gymnasien, Mittel-, Förder- und Grundschulen enthält eine 30-minütige mündliche Prüfung zur Fachdidaktik, die überwiegend, auf Wunsch des Prüflings vollständig in englischer Sprache durchgeführt wird. Jeweils die Hälfte der Zeit entfällt auf die Überprüfung von fachdidaktischem Überblickswissen und von Spezialkenntnissen zu einem vorher mit den Prüfern abgestimmten Schwerpunkt. Im Rahmen der Diplomprüfung absolvieren die Wirtschaftspädagogen eine mündliche Fachdidaktikprüfung von 15-20 Minuten. Auch hierbei werden zur Hälfte Überblickswissen und Spezialkenntnisse zu einem vereinbarten Schwerpunkt geprüft. Studienführer 8.2.6 Sprachpraxis Zwischenprüfungen Studierende für das Lehramt an Gymnasien bzw. Mittelschulen schließen die sprachpraktische Ausbildung im Grundstudium mit einer dreistündigen Klausur und einer mündlichen Prüfung ab. Die Klausur besteht je zur Hälfte aus einem Essay und einer Übersetzung eines deutschen Textes von ca. 1800 Druckzeichen (ca. 250 Wörtern) ins Englische. Für den Essay stehen drei Themen - vorrangig aus dem argumentativen und deskriptiven Bereich - zur Wahl. Der Umfang soll zwischen 400 und 550 Wörter betragen, und als Hilfsmittel sind einsprachige Wörterbücher (außer Spezialwörterbüchern und Thesauri) zugelassen. Für die Übersetzung können ein- und zweisprachige Wörterbücher benutzt werden. Die mündliche Sprachkompetenz wird auf der Basis einer ca. 45-minütigen Gruppenprüfung mit jeweils zwei Studierenden bewertet. Geprüft werden sowohl die monologischen als auch die dialogischen Sprachfertigkeiten. Die Sprechthemen werden während der Prüfung per Los vergeben. Die beiden Teile der Klausur werden separat benotet und - sofern beide Teile bestanden sind - für die schriftliche Sprachpraxisnote gemittelt. Die Gesamtnote für das Fachgebiet Sprachpraxis im Lehramtsstudium ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Bewertung von mündlicher und schriftlicher Prüfung. Da in den verschiedenen Teilen der Zwischenprüfung unterschiedliche sprachpraktische Fähigkeiten geprüft werden, können nicht bestandene Prüfungsteile nicht durch bessere Noten im anderen Teil ausgeglichen werden. In jedem Fall sind die mit "nicht ausreichend" bewerteten Prüfungsteile zu wiederholen. Studierende für das Lehramt an Grundschulen bzw. an Förderschulen schließen die sprachpraktische Ausbildung im Grundstudium mit einer mündlichen Prüfung ab. Die mündliche Sprachkompetenz wird auf der Basis einer ca. 45-minütigen Gruppenprüfung mit jeweils zwei Studierenden bewertet. Geprüft werden sowohl die monologischen als auch die dialogischen Sprachfertigkeiten. Die Sprechthemen werden während der Prüfung per Los vergeben. Studierende im Magisterstudiengang mit Anglistik als Hauptfach schließen die sprachpraktische Ausbildung im Grundstudium mit einer dreistündigen Klausur ab. Diese besteht je zur Hälfte aus einem argumentativen Essay und einer Übersetzung eines deutschen Textes von ca. 1800 Druckzeichen (ca. 250 Wörtern) ins Englische. Für den Essay stehen drei Themen zur Wahl. Der Umfang soll zwischen 400 und 550 Wörter betragen, und als Hilfsmittel sind einsprachige Wörterbücher (außer Spezialwörterbüchern und Thesauri) zugelassen. Für die Übersetzung können ein- und zweisprachige Wörterbücher benutzt werden. Die beiden Teile der Klausur werden separat benotet und - sofern beide Teile bestanden sind - für die schriftliche Sprachpraxisnote gemittelt. Da in den beiden Teilen der Zwischenprüfung unterschiedliche sprachpraktische Fähigkeiten geprüft werden, kann ein nicht bestandener Prüfungsteil nicht durch eine bessere Note im anderen Teil ausgeglichen werden. In jedem Fall sind die mit "nicht ausreichend" bewerteten Prüfungsteile zu wiederholen. In den Studiengängen Magister Anglistik Nebenfach und Magister Amerikanistik gibt es keine sprachpraktische Zwischenprüfung. Für den Abschluss des Studienführer Grundstudiums im Nebenfach Anglistik muss aber der laut Studienordnung in „Strategies of Writing“ (früher „Composition 1") zu erbringende Leistungsnachweis vor der letzten Teilprüfung im Prüfungsamt vorgelegt werden. Im Magisterhauptfach Amerikanistik ist ebenfalls vor der letzten Teilprüfung der Zwischenprüfung ein Leistungsnachweis aus dem Bereich Sprachpraxis vorzulegen. Studierende im Studiengang Diplomwirtschaftspädagogik absolvieren zum Abschluss der sprachpraktischen Ausbildung im Grundstudium keine gesonderte Sprachpraxisprüfung, sondern schreiben im Rahmen des Kurses „Strategies of Writing“ (früher „Composition 1") eine Klausur (class essay, 90 min), deren Benotung als Teilnote in das Vordiplom im Fach Englisch eingeht. Aus technischen Gründen findet diese Klausurarbeit zeitgleich mit der Zwischenprüfung für Studierende der Lehramts- und Magisterstudiengänge statt. Abschlussprüfungen (Staats-, Magister- und Diplomprüfungen) Im sprachpraktischen Teil der Staatsprüfung für Lehramtsstudierende ist ein deutscher Text unter Verwendung einsprachiger Wörterbücher (außer Spezialwörterbüchern und Thesauri) ins Englische zu übersetzen. Dabei handelt es sich in der Regel um einen Text aus dem journalistischen Register, zu dem einige Lexikhilfen gegeben werden können. Für die Lehrämter an Grund-, Förder- und Mittelschulen beträgt der Textumfang ca. 1800 Druckzeichen (maximal 250 Wörter), für die Gymnasialstufe ca. 2150 Druckzeichen (maximal 300 Wörter). Zur Übersetzung stehen 90 Minuten bei 250 Wörtern bzw. 120 Minuten bei 300 Wörtern zur Verfügung. Studierende für das Lehramt an Gymnasien haben zuzüglich zur Übersetzung in weiteren 120 Minuten einen Nachweis über ihr freies englisches Ausdrucksvermögen zu erbringen. Dies erfolgt in Form einer schriftlichen Textproduktion mit einer Mindestlänge von 500 Wörtern. Als Hilfsmittel sind einsprachige Wörterbücher (außer Spezialwörterbücher und Thesauri) erlaubt. Der sprachpraktische Teil der Magisterprüfung für das Hauptfach Anglistik besteht in einer vierstündigen Klausur, in der ein akademischer Essay von 1000-1500 Wörtern zu schreiben ist. Es stehen sechs Themen zur Wahl. Als Hilfsmittel sind ein- und zweisprachige Wörterbücher (außer Spezialwörterbüchern und Thesauri) zugelassen. Nach den jetzigen Prüfungsordnungen (gültig ab WS 98/99 für Anglisten und WS 99/00 für Amerikanisten) gibt es für Studierende im Studiengang Magister Amerikanistik (Haupt- bzw. Nebenfach) sowie Magister Anglistik Nebenfach keine gesonderte Sprachpraxisprüfung. Im Studiengang Diplomwirtschaftspädagogik mit Englisch als Wahlpflichtfach ist eine vierstündige sprachpraktische Klausur Teil der Diplomprüfung. Dabei sind zwei unterschiedliche produktive Schreibleistungen sowie eine Übersetzung (ca. 350 Wörter) vom Deutschen in das Englische zu erbringen. Die Inhalte der produktiven Schreibleistungen beziehen sich auf den Bereich Wirtschaftsenglisch (z.B. Geschäftsbrief, Empfehlungsbrief, Memo), diejenigen der Übersetzung auf den allgemeinsprachlichen Bereich. Als Hilfsmittel sind ein- und zweisprachige Wörterbücher (außer Spezialwörterbüchern und Thesauri) zugelassen. Studienführer Für alle Studiengänge gilt: Unbefriedigende sprachpraktische Leistungen in den mündlichen und schriftlichen wissenschaftlichen Prüfungen führen zum Nichtbestehen derselben. Studienführer 9 Studieren und Arbeiten im Ausland Allen Studierenden der Fachrichtungen Anglistik und Amerikanistik (Magister) wird ein längerer Aufenthalt im englischsprachigen Ausland als Bestandteil des Studiums dringend empfohlen. Für Studierende des Lehramtes ist ein mindestens dreimonatiger Aufenthalt im englischsprachigen Raum Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung im Fach Englisch (s. Kap. 4.2). Ein längerer Aufenthalt im englischsprachigen Ausland ist außerdem von großer Bedeutung für die persönliche Entwicklung und die Erweiterung des Erfahrungshorizontes. Im Folgenden sind wesentliche Informationen zum Auslandsstudium und -aufenthalt zusammengestellt. Einzelheiten können am Institut für Anglistik sowie im Akademischen Auslandsamt erfragt werden. Dort finden Sie außerdem aktuelle Aushänge, die detaillierte Informationen bieten (z.B. zu hier nicht aufgeführten Stipendien und Studienmöglichkeiten). Wichtige Adressen und Ansprechpartner sind im Kap. 9.9 aufgelistet. Studienführer 9.1 SOKRATES 9.1.1 Inhalt und Ziele SOKRATES, das gemeinschaftliche Aktionsprogramm auf dem Gebiet der allgemeinen Bildung, wurde auf Beschluss des Europäischen Parlaments am 14.03.1995 für den Zeitraum 1995-1999 angenommen. 1999 wurde es für eine zweite Phase von 2000-2006 verlängert. Im SOKRATES-Programm werden eine Reihe von Gemeinschaftsprogrammen wie ERASMUS (Hochschulbildung) und LINGUA (Fremdsprachenerwerb) fortgesetzt und erweitert und mit neuen Aktionen zu einem ersten umfassenden europäischen Programm für die Zusammenarbeit in allen Bereichen der Bildung verbunden. Für die Hochschulbildung (ERASMUS) bedeutet dies in erster Linie eine Förderung der europäischen Dimension in den Hochschulen, eine Verbesserung des organisierten Austausches von Studenten, die eine anerkannte Studienzeit im Ausland verbringen, und die Entwicklung eines europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS, vgl. Kap. 9.7). Innerhalb der ERASMUS-Programme kann an mehreren europäischen Universitäten studiert werden, die mit der Universität Leipzig im Rahmen eines Hochschulvertrags zusammenarbeiten. Nähere Informationen über den aktuellen Stand der Zusammenarbeit erhalten Sie beim Auslandsbeauftragten des Instituts für Anglistik und im Akademischen Auslandsamt der Universität sowie über den Erasmus-Link auf der Homepage des Instituts für Anglistik und über die Erasmus-Seite auf der Homepage des Akademischen Auslandsamts. 9.1.2 ERASMUS-Stipendien Die Studentenmobilitätsstipendien, die im Rahmen dieser Programme zur Verfügung stehen, werden von der EU finanziert und über die nationale Stipendienstelle (DAAD) und die Universität Leipzig koordiniert. Über diese Teilstipendien sollen Mehrkosten abgedeckt werden, die im Zusammenhang mit dem Auslandsaufenthalt stehen. Sie sind für Studierende und Graduierte (bis zur Promotion) vorgesehen, die einen Studienaufenthalt von mindestens drei und höchstens zwölf Monaten an einer der im Hochschulvertrag genannten Einrichtungen verbringen wollen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Möglichkeit zur Anerkennung der Studienleistungen im Ausland für das Studium an der Heimathochschule (vgl. 9.7). Die Stipendienhöhe liegt zur Zeit bei mindestens 50 €, höchstens aber 200 € pro Monat. Der Betrag wird nicht auf die Höhe des Auslands-BAföG angerechnet. Genauere Informationen unter www.das-neue-bafoeg.de Studierende, die kein Auslands-BAföG erhalten, bekommen nur eine ERASMUSZuwendung, die mindestens 50 € und zur Zeit maximal 200 € pro Monat beträgt. Diese Zuwendung ist kein Darlehen, d.h., sie muss nicht zurückgezahlt werden. Die konkrete Höhe der Zuwendung ist von den Mitteln abhängig, die der DAAD der Universität Leipzig für die einzelnen Programme zuweist, und von der Zahl der Studierenden, die von den betreffenden Programmen Gebrauch machen. Da bei ERASMUS die Studiengebühren entfallen, ist diese Zuwendung nur für die Studienführer Lebenshaltung bestimmt. Eine Förderung durch den DAAD ist in der Regel nur einmal während der gesamten Studienzeit möglich. Bewerbung Die schriftliche Bewerbung erfolgt direkt am Institut und ist in der Regel bis Januar für das Winter- und Sommersemester des folgenden akademischen Jahres einzureichen (siehe Internet & aktuelle Aushänge). Die schriftliche Bewerbung soll enthalten: - Bewerbungsformular (siehe Erasmus-Link auf der Homepage des Instituts für Anglistik) - tabellarischen Lebenslauf (Anschrift nicht vergessen) - Zielvorstellungen, die mit dem Auslandsstudium verbunden sind - Angaben über bisher erreichte Leistungen In der Regel wird vor Antritt des Auslandsaufenthalts die erfolgreich abgeschlossene Zwischenprüfung gefordert. Wenn die Ergebnisse der Zwischenprüfung zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, können diese bis zum Antritt der Reise nachgereicht werden. Studienführer 9.2 Aufenthalt in Großbritannien, Irland, USA, Kanada, Australien und Neuseeland über den Pädagogischen Austauschdienst Über den Pädagogischen Austauschdienst (PAD) ist es möglich, im Ausland als Sprachassistent an Sekundarschulen (GB und Irland) bzw. Colleges (USA, Kanada, Australien, Neuseeland) zu arbeiten. Bevorzugt werden Lehramtsstudierende, wobei die Fachkombination Deutsch/Englisch besonders günstig ist. Bewerbungsbögen und weitere Informationen erhält man beim Akademischen Auslandsamt sowie beim PAD. Internet: www.kmk.org/pad/home.htm Anfragen über E-Mail: [email protected] 9.3 Finanzierung über Auslands-BAföG Für deutsche Studierende besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Förderung des Studiums im Ausland durch BAföG, vorausgesetzt dass: - der Auslandsaufenthalt dem Ausbildungsstand förderlich ist und bereits Grundkenntnisse in der gewählten Fachrichtung während einer mindestens einjährigen Inlandsausbildung (also nach dem zweiten Semester) vorhanden sind, - die Auslandsausbildung inhaltlich eine sinnvolle Ergänzung der im Inland betriebenen Ausbildung ist. Ein Auslandspraktikum im Rahmen eines Studiums in Deutschland kann ebenfalls gefördert werden, wenn - das Praktikum im Ausland (innerhalb und außerhalb Europas) dem Ausbildungsstand förderlich ist, - das Praktikum in der Prüfungsordnung vorgeschrieben und inhaltlich geregelt ist, - die Hochschule bzw. die zuständige Prüfungsstelle anerkennt, dass die Praktikumstelle den Anforderungen genügt. Die Förderung wird in der Regel für einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum von maximal 1 Jahr geleistet, wenn der Auslandsaufenthalt mindestens 6 Monate (Studium) bzw. 3 Monate (Praktikum, Studium im Rahmen einer Hochschul-kooperation) dauert. Die Leistungen bei einem Studium oder Praktikum im Ausland umfassen zusätzlich zu den Bedarfssätzen für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende folgende Zuschläge: - Auslandszuschlag, sofern die Ausbildung außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union durchgeführt wird, - nachweisbar notwendige Studiengebühren (bis 4.601,63 EUR/ Studienjahr), - Aufwendungen für Reisen zum Ort der Ausbildung, - Aufwendungen für die Krankenversicherung. Ausführliche Informationen findet man im Internet unter: www.das-neue-bafoeg.de Lassen Sie sich außerdem im Amt für Ausbildungsförderung Leipzig, Goethestr. 6, beraten. Studienführer 9.4 DAAD-Stipendien Studierende der Anglistik oder Amerikanistik (Haupt- oder Nebenfach), die sich für ein DAAD-Jahresstipendium bewerben wollen, müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung im 2. oder 3. Fachsemester (Großbritannien und Irland) bzw. zwischen dem 2. und 6. Fachsemester (USA und Kanada) sein. In der Regel muss die Zwischenprüfung vor Stipendienantritt erfolgreich absolviert worden sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der geplante Auslandsaufenthalt den verantwortlichen Stellen als förderwürdig erscheint. Für die einzelnen Studienrichtungen gibt es noch zusätzliche Anforderungen, zu denen nähere Informationen im DAAD-Handbuch: Studium, Forschung, Lehre im Ausland - Förderungsmöglichkeiten für Deutsche zu finden sind. Dieses Handbuch kann im Akademischen Auslandsamt abgeholt bzw. bei Dr. Eichelbaum im Institut für Anglistik eingesehen werden. Folgende Programme sind für Anglisten, Amerikanisten und künftige Englischlehrer besonders interessant: - Jahresstipendien für alle Fächer - Semesteraufenthalte an einer ausländischen Hochschule für Studierende - Studierende der Anglistik nach Großbritannien und Irland - Kurzfristige Studienaufenthalte für Abschlussarbeiten von Studierenden - Kurzstipendien für Praktika im Rahmen von auslandsbezogenen Studiengängen Eine detaillierte Programmbeschreibung finden Sie im o.g. Handbuch sowie auf den Internetseiten des DAAD unter http://www.daad.de Dieser Beschreibung können Sie Informationen zu Stipendienleistungen, Bewerbungsvoraussetzungen, Bewerbungsunterlagen, Bewerbungstermin und -ort entnehmen. Ansprechpartnerin an der Universität Leipzig ist Frau Jane Moros im Akademischen Auslandsamt, Goethestraße 6 (siehe Kap. 9.9). 9.5 Fulbright-Stipendien zum Studium an einer Hochschule in den USA Studierende, die zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung mindestens zwei Semester in der Bundesrepublik studiert haben, aber auch Graduierte, können sich für ein FulbrightStipendium bewerben. Gute Chancen bestehen bei einer Bewerbung für einen Studienbeginn in den USA nach dem sechsten Fachsemester. Ein bestandener TOEFL-Test ist Voraussetzung für die Bewerbung (spätester Anmeldetermin Ende März). In der Bewerbung müssen konkrete amerikanische Universitäten benannt werden; die Verteilung der Stipendiaten auf die Universitäten wird von einer Kommission vorgenommen. Das Stipendium deckt in jedem Falle die Reisekosten, eine Mindestkrankenversicherung und die Studiengebühren. Bei Teilstipendien muss der Bewerber seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln mitfinanzieren. Wird ein Vollstipendium bewilligt, so wird durch Barzahlungen, Sachleistungen oder Teilzeitassistentenstellen auch für Unterhaltskosten gesorgt. Stipendien werden für die Dauer eines amerikanischen Studienjahres vergeben (Ende August bis Ende Mai). Absolvierte Kurse können für das weitere Studium in Deutschland geltend gemacht werden (vgl. Kap. 9.7). Studienführer Bewerbung Die Bewerbung erfolgt beim Akademischen Auslandsamt von Mitte April bis Ende Mai des Jahres vor Antritt des Studiums. Graduierte müssen sich direkt bei der FulbrightKommission in Bonn bewerben. Den Bewerbungsunterlagen müssen ein Lebenslauf, eine Begründung des Studienwunsches und zwei Gutachten (Referenzen) in jeweils doppelter Ausführung beiliegen. Die Bescheinigung über den bestandenen TOEFL-Test ist ebenfalls nötig, kann aber nachgereicht werden. Nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen wird an den einzelnen Hochschulen eine Vorauswahl getroffen, zu der die Bewerber für ein Gespräch eingeladen werden, das zweisprachig geführt wird. Die Fulbright-Kommission lädt dann geeignete Bewerber zu Beginn des Wintersemesters zu einem weiteren Auswahlgespräch nach Bonn oder Berlin ein. Im Falle einer Absage wird dies den Betroffenen umgehend schriftlich mitgeteilt. Die Fulbright-Kommission vergibt auch Reisestipendien, für die sich jeder Studierende bewerben kann, der einen Studienaufenthalt selbst oder über ein anderes Stipendium finanziert. Entsprechende Bewerbungen müssen zwischen Anfang Dezember und Mitte Januar eingereicht werden. 9.6 Austauschprogramme mit US-amerikanischen Universitäten Die Universität Leipzig hat mit mehreren Universitäten in den USA bilaterale Kooperationsverträge abgeschlossen, die auch einen Studentenaustausch beinhalten. Die Universitäten vergeben keine Stipendien; einige Verträge schließen jedoch den Erlass von Studiengebühren ein. Detaillierte Informationen darüber finden Sie auf der Webseite des Akademischen Auslandsamts: www.uni-leipzig.de/aaa Studienführer 9.7 Hinweise zur Anerkennung von Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden Im Ausland erbrachte Leistungen können auf Antrag für das weitere Studium gültig gemacht werden. Dazu ist es in jedem Falle empfehlenswert, sich vor Beginn eines Studienaufenthaltes im Ausland bei den entsprechenden Verantwortlichen der Fachgebiete über die Anerkennung der geplanten Studienvorhaben zu informieren. Anträge auf Anerkennung sind an den jeweiligen Instituten separat für die einzelnen Fachgebiete zu stellen. Die jeweiligen Ansprechpartner sind: Sprachwissenschaft: Prof. Dr. Lörscher Literaturwissenschaft GB/NEL: Prof. Dr. Schenkel Kulturstudien GB: Prof. Dr. Schwend Literaturwissenschaft USA: Prof. Dr. Koenen Kulturgeschichte USA: Prof. Dr. Keil Fachdidaktik: Dr. Schwan Sprachpraxis: Dr. Munder Mit den Anträgen sind einzureichen: - Belege über absolvierte Kurse an der Gastuniversität - Kursbeschreibungen - korrigierte Essays und Klausuren, Benotung von Referaten etc. Bislang verläuft der Anerkennungsprozess an der Universität in der Regel als Einzelfallentscheidung. Mit der Einführung von SOKRATES/ERASMUS 1997 ist das Studieren im Ausland zu einem voll anerkannten Modul des Studiums an der Heimathochschule geworden. Aufbauend auf dem Grundprinzip des gegenseitigen Vertrauens der kooperierenden Hochschulen, wurde ein Punktesystem (ECTS) gestaltet, das die akademische Anerkennung in Europa vereinfachen soll. Um die im Ausland erworbenen Studienleistungen als vollwertigen Ersatz für Veranstaltungen an der "eigenen" Hochschule anerkennen zu lassen, müssen bereits vor Beginn des Aufenthalts im Ausland Vereinbarungen zwischen Studierendem, der Heimathochschule und der Gasthochschule getroffen werden. Voraussetzung für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen ist die Beteiligung sowohl der Heimat- als auch der Gasthochschule am European Credit Transfer System (ECTS). ERASMUS-Studierende wenden sich an den jeweiligen Koordinator des Austauschprogramms an der Heimatuniversität, der ihnen ein "Information-Package" des Fachbereiches der Gasthochschule aushändigt. Auf Grund der darin enthaltenen Information (und möglicherweise auch eines zusätzlichen Vorlesungsverzeichnisses) bespricht der Koordinator der Heimatuniversität mit den Studierenden die Studienvorhaben für die Gastsemester, erläutert Anerkennungsmöglichkeiten der Veranstaltungen und erstellt individuelle Studienpläne. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die ECTS-Anrechnungspunkte immer so bemessen sind, dass das übliche Arbeitspensum eines inländischen Studierenden etwa 30 Credits pro Semester beträgt. Der an der Heimatuniversität erstellte Studienplan wird zusammen mit einer Abschrift der Studiendaten (transcript of records), die die bisher während des Studiums erbrachten Leistungen auflistet, als "Bewerbung" an die Gasthochschule geschickt. Der dortige Koordinator kann nun durch Rücksprache mit seinem Kollegen und dem Studienführer betreffenden Studierenden noch Änderungen des Studienplanes einarbeiten, den er dann unterzeichnet und zurücksendet. An der Heimatuniversität wird der so erstellte Studienplan dann von dem Koordinator und den Studierenden ebenfalls unterzeichnet und wird damit zum Studien-abkommen (learning agreement). D.h. alle Beteiligten verpflichten sich (soweit möglich) auf eine Einhaltung dieses Studienplanes und dem Studierenden wird die spätere Anerkennung der Leistungen garantiert, sofern er die Leistungsnachweise im Gastland erbringt. Die Studierenden erbringen an der Partnerhochschule die vereinbarten Studienleistungen und erhalten dann von der Gastuniversität erneut eine Abschrift der Studiendaten der erfolgreich besuchten Veranstaltungen, die ihnen zugewiesenen Credits und erreichte Noten. Diese Abschrift legen die Studierenden bei der Rückkehr an der Heimatuniversität vor und erhalten - wie vereinbart akademische Anerkennung für die erfolgreich absolvierten Veranstaltungen. Weitere Informationen zu ECTS erhalten Studierende - am Institut für Anglistik bei PD Dr. Sabine Fiedler (Beethovenstr.15; 04107 Leipzig; Haus 5/ 3. Etage Zi: 5303; Tel. 0341- 9737 344; E-mail: [email protected]) - bei der ECTS-Beauftragten im Akademischen Auslandsamt - im Internet unter www.uni-leipzig.de/~ects und www.uni-leipzig.de/~philol/ects/index.html 9.8 Arbeiten im Ausland, Praktika Ein Job im Ausland kann eine willkommene Abwechslung vom Studium bieten, bedeutend zur Erweiterung des persönlichen Horizonts beitragen, aber auch z.B. Sprachbeherrschung oder kulturelles Wissen fördern. Die Vielzahl der auf diesem Gebiet vorhandenen Möglichkeiten würde jedoch den Rahmen dieser kurzen Auflistung sprengen. Es gibt aber eine Menge gängiger Führer (z.B. die Jobben in ... -Serie), die man in jeder guten Bibliothek ausleihen oder im Buchhandel bestellen kann. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass Bürger von EU-Mitgliedsstaaten in anderen EU-Ländern ohne weiteres arbeiten dürfen, während es im außereuropäischen Ausland schwierig bis unmöglich sein kann, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Neben dem Auslands-Bafög kann ein Praktikum über ein Stipendium des DAAD finanziert werden (Kurzstipendien für Praktika im Rahmen von auslandsbezogenen Studiengängen; vgl. Kap. 9.4 sowie im Internet www.daad.de). Studienführer 9.9 Wichtige Adressen, Ansprechpartner Herr Dr. Eichelbaum Auslandsbeauftragter am Institut für Anglistik (zuständig für Anglisten und Lehramt) Institut für Anglistik Beethovenstraße 15; 04107 Leipzig; Haus 5/ 3. Etage/ Zi: 5301 E-mail: [email protected] Akademisches Auslandsamt der Universität Leipzig Goethestraße 6, 4. Etage 04109 Leipzig Telefon: 0341-97 3 2020 Fax: 0341-97 3 2049 E-Mail: [email protected] www.uni-leipzig.de/aaa Leiter des Akademischen Auslandsamtes Herr Dr. Svend Poller Spezielle Ansprechpartner im Akademischen Auslandsamt EU-Programme, SOKRATES Frau Ines Remer, Frau Christiane Schmidt Goethestraße 6, Zimmer 403 Telefon 97 3 2022, 97 3 2023 E-Mail: [email protected], [email protected] Sprechzeiten: dienstags 9-11 Uhr und 13-17 Uhr, donnerstags 13-15 Uhr, freitags 9-11 Uhr in der vorlesungsfreien Zeit: dienstags 13-17 Uhr, freitags 9-12 Uhr DAAD-Jahresstipendien, Sonderprogramme (z.B. PAD, Fulbright) Frau Jane Moros Goethestraße 6, Zimmer 434 Telefon 97 3 2032 E-Mail: [email protected] Sprechzeit: dienstags 13-17 Uhr Studieren mit BAföG Nähere Informationen im Internet: www.das-neue-bafoeg.de Studienführer Studium und Aufenthalte in Großbritannien British Council - InfoPoint Leipzig Beethovenstr. 15, Haus 4, Erdgeschoss, Raum 4010 04107 Leipzig Telefon: 0341 - 3 39 89 68 Fax: 0341 - 3 39 89 69 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr (s. Kap. 10.4) Studium und Aufenthalte in den USA Council Education USA im Amerikanischen Generalkonsulat Wilhelm-Seyfferth-Str. 4 04107 Leipzig Telefon: 0341-213 84 27 Internet: www.educationusa.de Sprechzeiten: Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr, Mittwoch bis Freitag 14.00 -17.00 Uhr (nach vorheriger Anmeldung) (s. Kap. 10.5) Studienführer 10 Extracurriculare Angebote 10.1 Bibliotheken Studieren ohne Bücher? - Das ist selbst im Zeitalter von Computern und online eine Unmöglichkeit. Daher im Folgenden einige Informationen sowohl über Bücher als auch über Datenbanken und CD-Roms. Der erste Weg für Studenten führt in die Universitätsbibliothek (UB). Die Hauptbibliothek (HB) „Bibliotheca Albertina“ ist das Zentrum für die Geisteswissenschaften und befindet sich in der Beethovenstraße 6. Nach Abschluss der umfangreichen Rekonstruktionsarbeiten im Herbst 2002 stellt die Bibliotheca Albertina über 4,6 Millionen Bände zur Benutzung bereit, davon ca. 440.000 in Freihand, die an den 700 Leseplätzen der Hauptbibliothek gelesen werden können. Für Studenten der Anglistik bzw. Amerikanistik ist ein Freihandbereich eröffnet worden, der mit einer Kapazität von 35.000 Bänden die notwendige Literatur für Studium und Forschung bereitstellt. Dieser Bestand enthält sowohl Präsenz- als auch ausleihbare Literatur und befindet sich im 2. Obergeschoss des Westflügels der Hauptbibliothek. Die Aufstellung wurde nach der Regensburger Verbundklassifikation (RVK) vorgenommen. Die UB-Zweigstelle für Geistes- und Sozialwissenschaften (Zw1) befindet sich im Gebäudekomplex der Universität am Augustusplatz. In der dortigen Lehrbuchsammlung (LBS) stehen einige der wichtigsten Lehrbücher und eine Auswahl an grundlegender Primärliteratur der Bereiche Anglistik und Amerikanistik in vielfachen Exemplarsätzen zur sofortigen Ausleihe bereit. Ebenfalls in der UB-Zweigstelle für Geistes- und Sozialwissenschaften (Zw1) ist zudem die Frank-Freidel-Gedächtnisbibliothek (Frank Freidel Memorial Library) untergebracht. Dabei handelt es sich um eine amerikanistische Spezialbibliothek mit ca. 18.000 Bänden, die als Präsenzbibliothek gestaltet ist. Daher ist eine Ausleihe der dort aufgestellten Bücher nicht möglich. Studienführer Öffnungszeiten der Universitätsbibliothek Hauptbibliothek „Bibliotheca Albertina“ (http://www.ub.uni-leipzig.de) Beethovenstr. 6, 04107 Leipzig, Tel. 97 30577, E-Mail: [email protected] Lesesaal und Freihandbereiche Ausleihe Bibliographische Auskunft Mo - Fr 9 - 21 Uhr, Sa 9 - 17 Uhr Mo - Fr 10 - 18 Uhr, Sa 10 - 14 Uhr Mo - Fr 9 - 16 Uhr Zweigstelle Geistes- und Sozialwissenschaften Augustusplatz 9, 04109 Leipzig, Tel. 97 30606, E-Mail: [email protected] Lehrbuchsammlung Mo - Fr 9 - 19 Uhr, Sa 10 - 14 Uhr Frank-Freidel-Gedächtnisbibliothek Mo - Fr 9 - 19 Uhr, Sa 9 - 14 Uhr Benutzungshinweise Anmeldung Sie erfolgt in der Ausleihe der Hauptbibliothek und in den Zweigstellen. Dabei ist der Personalausweis und bei Studenten zusätzlich der Studentenausweis vorzulegen. Kataloge/OPAC Die Kataloge der Hauptbibliothek weisen den Gesamtbestand der UB einschließlich der Zweigstellen nach. Für unterschiedliche Erscheinungszeiträume existieren verschiedene Kataloge. Der Online Public Access Catalog (OPAC) umfasst folgenden Bestand der UB: - Monographien und Dissertationen ab Erscheinungsjahr 1991 - alle Neuerwerbungen ab 1996, unabhängig vom Erscheinungsjahr - monographischer Altbestand 1501-1850 - Zeitschriften- und Zeitungsbestand der UB Übrige Bestände können im IPAC (Image Public Access Catalog) über die Homepage der UB bzw. am Zettelkatalog NK IV (besonders die zwischen 1976 und 1990 erschienenen Titel) in der Hauptbibliothek recherchiert werden. Informationsvermittlung Die Mitarbeiter der Informationsvermittlungsstelle in der Hauptbibliothek führen kostenpflichtige Literaturrecherchen in Online-Datenbanken zu Forschungsthemen aller Fachgebiete durch. (Bitte wenden Sie sich an Herrn Dr. Barth über E-Mail: [email protected] oder telefonisch: 97 30604.) Studienführer Bestellvorgang Sofern die Bücher nicht in der Lehrbuchsammlung oder in Freihandaufstellung stehen, muss für jeden Titel ein Bestellzettel ausgefüllt werden. Bestellungen sind auch über E-Mail unter Angabe der Lesekartennummer und der Buchsignaturen möglich. Das Formular ist unter dem Menüpunkt Service von der Homepage aus zu erreichen. Leihfrist Sie beträgt in der Regel vier Wochen. Die Verlängerung der Leihfrist ist möglich. Aller acht Wochen müssen die entliehenen Bücher vorgelegt werden. Bei Überschreitung der Frist sind Verzugsgebühren zu entrichten (1 Euro pro Buch und Woche). Verlängerungen werden persönlich, telefonisch oder per E-Mail vorgenommen. (Das Formular ist unter dem Menüpunkt Service von der Homepage aus zu erreichen.) Fernleihe Literatur, die nicht in der UB und auch nicht in der Deutschen Bücherei vorhanden ist, kann über die Fernleihe aus anderen Bibliotheken beschafft werden. Die Bestellung ist kostenpflichtig und erfolgt in der Ausleihe der Hauptbibliothek. Neben diesen ‘ersten Adressen’ gibt es in Leipzig auch Lesemöglichkeiten in der Deutschen Bücherei (am Deutschen Platz), die zwar weniger englischsprachige Literatur im Bestand hat, dafür aber viel deutschsprachige Sekundärliteratur zu den verschiedensten Themengebieten besitzt. Bei der Literaturrecherche in Datenbanken und CD-Roms kann über die Fachseiten Anglistik und Amerikanistik der UB gesucht werden (http://www.ub.unileipzig.de/iquellen/anglistik.htm). Gleichfalls sollten die Recherchemöglichkeiten des British Council InfoPoint in der Beethovenstraße 15 (Erdgeschoss, Raum 4010) und die Informationsdienste im Amerikanischen Generalkonsulat in der Wilhelm-Seyfferth-Straße 4 genutzt werden (Genaueres dazu s. Kap.10.4 und 10.5). Einige Bücher müssen für die Lehrveranstaltungen jedoch auch käuflich erworben werden. Buchbestellungen zur englischsprachigen Literatur können u.a. in der Universitätsbuchhandlung oder in der Connewitzer Verlagsbuchhandlung (Specks Hof) aufgegeben werden. Studentinnen und Studenten, die an einem speziellen Forschungsthema arbeiten, können nach Absprache mit dem Betreuer auch auf Buchbestände aus den Handapparaten der Institute zurückgreifen. Die Fachreferentin für Anglistik und Amerikanistik an der Universitätsbibliothek ist Frau Sophia Manns, erreichbar per E-Mail unter: [email protected] . Studienführer 10.2 English Drama Group Leipzig Die "English Drama Group" wurde 1990 von Universitätslektoren gegründet, um Englischstudenten die Möglichkeit zu geben, die Sprache zu üben. Neben dem Sprachaspekt stand die Beschäftigung mit englischsprachigem Drama im Mittelpunkt. Diese Tradition hat sich über inzwischen 12 Inszenierungen fortgesetzt. Die Theatergruppe setzt sich vor allem aus Studierenden unterschiedlicher Fächer zusammen. Die Mitgliederzahlen schwanken in Abhängigkeit vom inszenierten Stück zwischen fünf und ca. zwölf Personen. Neue Mitglieder sind willkommen und werden per Aushang eingeladen. Geleitet wird die Gruppe von Dr. Alexander Brock (Tel. 0341- 4772004) und Corinna Sommer (Tel. 0341- 4799182). Fester Spielort in Leipzig ist der Haus Steinstraße e.V. (Steinstraße 18). Darüber hinaus tritt die Gruppe gelegentlich an anderen Universitäten, an Gymnasien und bei internationalen studentischen Theaterfestivals auf. Die "English Drama Group" wurde freundlich unterstützt von der Britischen Botschaft in Berlin, die die Arbeit der Gruppe mit einer Geldspende würdigte, sowie von mehreren Firmen in und um Leipzig. Zu den Inszenierungen der Gruppe zählen Shakespeares Macbeth, Millers The Crucible, zwei Stücke von Harold Pinter, Bennetts Wind in the Willows, Woody Allens Death, Tschechows Uncle Vanya, Love and Anger von George F. Walker und Pentecost von David Edgar. Für den Herbst 2002 ist ein Kinderstück geplant. 10.3 Inklings-Lesekreis Inklings nannten sich in den zwanziger Jahren die Oxforder Autoren Tolkien, Lewis und Williams, und sie meinten mit dem Wort sowohl Ahnungen als auch Tintenkleckser. In Deutschland gibt es seit 1983 eine literarische Gesellschaft gleichen Namens. Ihr Sitz ist in Düsseldorf, und sie widmet sich diesen Autoren, ihren Vor-läufern und der phantastischen Literatur überhaupt. Zum Umfeld gehören George MacDonald, Gilbert Keith Chesterton, Dorothy Sayers, Kafka, Gogol, Le Guin, Borges, Eliade u.a. Die Gesellschaft gibt ein Jahrbuch heraus und veranstaltet jedes Jahr eine Konferenz. Am Institut für Anglistik gibt es eine Filiale dieser Gesellschaft. Leipziger Inklings treffen sich zum Ideenaustausch. Seit der Leipziger Konferenz zu Gilbert Keith Chesterton im Mai 1996 gibt es einen Lesekreis, in dem wir Werke dieser und assoziierter Autoren lesen. Koordination: Elmar Schenkel Beethovenstraße 15, Haus 4, 3. Etage, Zimmer 4307 E-Mail: [email protected] Studienführer 10.4 British Council - InfoPoint Leipzig The United Kingdom's international organisation for educational and cultural relations. your gateway to britain Registered in England as a charity. www. britishcouncil.de British Council: für Sie Fragen zum Thema ‘Großbritannien‘? – Wir helfen gern. Mit unserem Informations- und Serviceangebot unterstützen wir Sie dabei, Antworten zu finden und Probleme zu lösen. British Council in Leipzig: InfoPoint Der InfoPoint ist das öffentlich zugängliche Büro des British Council in Leipzig. Wir sind die richtige Anlaufstelle, wenn es um Großbritannien geht. Im InfoPoint finden Sie folgende Materialien und Medien, die Sie dort benutzen können: aktuelle Ausgaben von The Independent und The Economist Volltextdatenbanken zur britischen Presse (1990 +) Bibliographische Datenbanken Biographische Datenbanken British Resources on Internet (der Einstieg ins WWW für Anglisten) Aktuelle britische Nachschlagewerke und Verzeichnisse für den Bildungs- und Arbeitsbereich Für Ihre Recherche stehen Ihnen im InfoPoint zur Verfügung: 4 PC-Arbeitsplätze mit schnellem Zugang zu Internet und Datenbanken und die freundliche Beratung und Unterstützung durch den InfoPoint Manager. British Council in Leipzig: Studienberatung UK Das britische Hochschulsystem ist bekannt für Effizienz und individuelle Betreuung. Planen Sie einen Studienaufenthalt in Großbritannien, sollten Sie etwa ein Jahr vorher unsere Studienberatung in Anspruch nehmen. Sie sind eingeladen, sich im InfoPoint detailliert über die folgenden Themen zu informieren: Struktur des britischen Hochschulwesens inhaltlicher Aufbau und organisatorischer Ablauf der Studiengänge wichtige Unterschiede zum deutschen Hochschulsystem Anerkennung und Vergleichbarkeit von Studienleistungen und akademischen Abschlüssen Bewerbungsmodalitäten und Zulassungsvoraussetzungen Studiengebühren und Stipendien Aufenthaltsbedingungen, Unterbringung, medizinische Versorgung Studienführer Abgesehen von der Studienberatung bekommen Sie Auskunft zu: Sprachkursen in Großbritannien wichtigen Sprachtests Arbeitsmöglichkeiten in Großbritannien, insbesondere Sommerjobs British Council in Leipzig: Adresse, Öffnungszeiten InfoPoint Manager André Weiß Adresse Beethovenstr. 15 (EG, Raum 4010), 04107 Leipzig (im Neubau Geisteswissenschaften, gegenüber der Uni-Bibliothek) Telefon Fax E-Mail Internet 0341 - 3 39 89 68 0341 - 3 39 89 69 [email protected] www.britishcouncil.de education uk infoline: 0190 - 145 145 Öffnungszeiten Dienstag bis Donnerstag: 13.00 - 17.00 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch! British Council: offiziell British Council ist die kulturelle und wissenschaftliche Vertretung von Großbritannien in anderen Ländern. Der British Council wurde 1934 gegründet, eröffnete 1940 das erste Büro im Ausland und ist heute mit Kulturinstituten in 109 Ländern der ganzen Welt präsent. Es ist das Ziel und die Aufgabe des British Council, die Kenntnis über Großbritannien in anderen Ländern zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen Großbritannien und anderen Ländern zu initiieren und zu unterstützen. Die Arbeitsgebiete des British Council erstrecken sich auf die Gebiete Kultur, Wissenschaft und Bildung, Förderung der englischen Sprache, Informationsvermittlung und Bibliotheken sowie auf Entwicklungshilfe und Training. British Council: in Deutschland In Deutschland ist der British Council Träger des deutsch-britischen Kulturabkommens und ist durch das Zentralbüro in Berlin und insgesamt drei InfoPoints in Düsseldorf, Leipzig und München vertreten. Wir arbeiten eng mit Universitäten und Hochschulen, mit Theatern, Museen, Bibliotheken und anderen Institutionen zusammen, die sich im kulturellen, wissenschaftlichen oder im Bereich der Bildung engagieren. Studienführer British Council: hier in Leipzig Der British Council ist seit 1992 in Leipzig vertreten. Der InfoPoint wird vom InfoPoint Manager betreut und geleitet. Dieser ist lokaler Ansprechpartner des British Council, sein Aktionsradius geht aber auch weit über die Stadtgrenzen Leipzigs hinaus. British Council in Leipzig: Kultur Highlight des British Council in Leipzig war die große Kunstausstellung "Double Vision" in der Galerie für Zeitgenössische Kunst im August 2001. Darüber hinaus gab es britische Beteiligungen an der euro-scene Leipzig und dem Dok-Filmfestival, weitere Ausstellungen, Konzerte, Tanz- und Theatergastspiele britischer Künstler in einigen Städten der Leipziger Region. Zudem finden regelmäßig Lesungen mit Autorinnen und Autoren aus Großbritannien statt. Unsere Veranstaltungen zeigen wir in der Tagespresse, in Stadtmagazinen und unter www.britishcouncil.de an. British Council in Leipzig: Austauschprogramme Ein anderer Schwerpunkt unserer Arbeit sind verschiedene Austauschprogramme. Durch Studienreisen und Reisekostenzuschüsse ermöglichen wir es Angehörigen verschiedener Berufsgruppen, Kollegen in Großbritannien zu treffen, die entsprechenden Einrichtungen zu besuchen und an berufsspezifischen Veranstaltungen teilzunehmen. Studienführer 10.5 American Consulate General Leipzig The American Consulate General in Leipzig opened in June of 1992. The Consulate is currently responsible for U.S. Government activities in the states of Saxony, SaxonyAnhalt, and Thuringia including commercial promotion and assistance to U.S. investors. Activities comprise public diplomacy programs managed by the Consulate's Program and Press Section, that support the overall goals of the American Mission in Germany. The Consulate cooperates with government, academia, business, media and cultural organizations in the Consulate's District. The Information Resource Center supports Consulate objectives by providing timely and accurate materials about political, economic, social and cultural aspects of the American way of life. The Consulate does not issue visas and passports. INFORMATION RESOURCE CENTER The Information Resource Center is an important part of the American Consulate General in Leipzig, and offers its visitors a reference library and resources on a wide variety of political, economic, cultural, and social topics. IRC resources are available by appointment only. Users are encouraged to contact the IRC in advance to discuss their query with reference staff. Research appointments can be arranged by calling the IRC at 0341-213 84 25, Tuesday through Friday, 2 pm to 5 pm, except on American and German holidays. RESOURCES ► 2,500 books with an emphasis on history and current political and social issues ► 70 periodicals ► databases ProQuest provides abstracts from over 1,000 periodicals and full-text articles from 300 general periodicals DIALOG covers general national and international issues Lexis-Nexis is a collection of legislative information and international newspapers PDQ Public Diplomacy Query contains material on U.S. policies and business ► CD-ROMs New York Times Studienführer Yellow Pages Contemporary Authors Hoover's Company Profiles Encyclopedia of associations Current Biography and many more ► Internet access SERVICES ► Quick Reference Service meets inquiries by telephone, (e)-mail, and fax, and in person, using a multitude of encyclopedias, directories, handbooks, and electronic resources ► Business Information is a special collection of business-related materials ► Inter-Library Loan Service within a network of the American Mission in Germany ► Referral Service identifies appropriate sources within Germany or the United States ► Photocopier ► Brochures provide general outlines on U.S. history, economy, literature, and government ► Conversation Group led by a native speaker, discusses U.S. social issues and the German-American relationship, meets once a week. Detailed information available on website. ► Education USA, operated by the Council on International Educational Exchange (CIEE), provides information about study in the United States, high school exchanges, and au pair, internship, and language programs. During the office hours, the Council's telephone number is (0341) 213-8427 (taped information 213 84 44) ******************************************************************************************** Information Resource Center Wilhelm-Seyfferth-Straße 4 04107 LEIPZIG Phone: (0341) 213 84 25 Fax: (0341) 213 84 43 e-mail: [email protected] http://www.usembassy.de http://www.usinfo.state.gov Studienführer 10.6 DEUTSCH-BRITISCHE GESELLSCHAFT e.V. (Arbeitskreis Leipzig) • • • • Hast du Freude an der englischen Sprache? Liest du gerne Shakespeare, Austen oder Wilde? Interessierst du dich für britische und europäische Politik? Zieht es dich in den Semesterferien ins "fashionable" London oder in die britische "countryside "? Dann komm doch mal zu einer unserer Vortagsveranstaltungen ins Haus des Buches. Die kosten dich nichts, bringen dir aber vielleicht manche Anregung, auch über das Studium hinaus. Ziele der Deutsch-Britischen Gesellschaft (DBG ) Die DBG steht für die Verständigung zwischen Großbritannien und Deutschland. Sie will die Beziehungen zwischen beiden Ländern in allen Fragen des öffentlichen und kulturellen Lebens vertiefen und den Austausch von Ideen, Meinungen und gesellschaftlichen Vorstellungen fördern. Sie steht zur europäischen Integration und zu einem friedlichen multikulturellen Zusammenleben in einem Europa der Regionen. Die DBG will helfen, gegenseitige Vorurteile abzubauen, was gerade angesichts der in jüngerer Zeit aufgetretenen Häufung von vereinfachenden Darstellungen über Deutschland in den britischen Medien eine besondere Herausforderung darstellt. Aktivitäten - Hier in Leipzig Wir, der Arbeitskreis Leipzig der DBG, richten im Jahr ca. 6 bis 8 Vortragsveranstaltungen oder auch einmal kleinere Theatre Performances aus. Die Vortragsthemen reichen von Politik und Wirtschaft über philosophische und zeitbezogene Fragen bis hin zu Kunst und englischsprachiger Literatur. Unsere Referenten sind in der Regel britische Wissenschaftler, Politiker, Diplomaten, Journalisten, Künstler und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Die Vorträge werden bis auf wenige Ausnahmen in englischer Sprache abgehalten. Am 25. Januar, dem Geburtstag des schottischen Nationaldichters Robert Burns, feiern wir nach schottischer Tradition bei Whisky und Haggis ein sogenanntes 'BurnsSupper'. Und zum Abschluss eines jeden Jahres veranstalten wir in Leipzig ein stilvolles Christmas Dinner mit Christmas Carols und original Christmas Pudding. - Wo und wann finden die Veranstaltungen statt? In der Regel finden die Veranstaltungen abends im Haus des Buches (Gerichtsweg 28, Ecke Prager Straße, Straßenbahnlinie 15) statt, wo sich auch unser kleines Office befindet. Näheres zu Inhalt und Terminen steht in unserem halbjährlich erscheinenden Newsletter, der an Mitglieder und interessierte Freunde verschickt wird. Ein Exemplar davon findet ihr am Informationsbrett vor Zimmer 5304 im Neubau Geisteswissen (Beethovenstraße 15, Haus 4, 3. Etage). Informationen über die Veranstaltungen werden aber ca. 10 Tage im voraus auch einzeln an der Uni ausgehängt. Studienführer - Überregionale Aktivitäten Auf überregionaler Ebene organisiert die Hauptgeschäftsstelle in Berlin alljährlich im März die Königswinterkonferenz, zu der führende Köpfe aus dem öffentlichen Leben beider Länder zusammenkommen, um aktuelle politische Themen, die Bezug zu beiden Ländern haben, gemeinsam zu erörtern. Der Name rührt von dem Tagungsort der ersten Jahre her, Königswinter bei Bonn. Heute findet die Konferenz im jährlichen Wechsel an unterschiedlichen Orten in Deutschland oder Großbritannien statt. Für politisch interessierte junge Leute (25 bis 30 Jahre) findet im August eines jeden Jahres analog die Jung-Königswinter-Konferenz statt. Wie ist die DBG organisiert und wer arbeitet dort mit? Die DBG verfügt über eine zentrale Hauptgeschäftsstelle in Berlin; in allen größeren Städten der Bundesrepublik gibt es Arbeitskreise bzw. Landesverbände , die vor Ort Veranstaltungen organisieren und als Ansprechpartner dienen. Der Leipziger Arbeitskreis wird von Herrn Florian Pollack geleitet und hat zur Zeit knapp 90 Mitglieder, darunter nicht wenige Studenten. Aber auch ältere Mitbürger und viele Berufstätige aus Wirtschaft, Politik und Lehre gehören zur Mitgliedschaft. Wer kann Mitglied werden? Die DBG ist eine weltoffene und überparteiliche Organisation. Mitglied kann jeder werden, der sich dem UK verbunden fühlt und unsere Arbeit und unsere Ziele unterstützen möchte. Wir sind insbesondere an engagierten und ideenreichen Mitgliedern aus Studentenkreisen interessiert. Für die Mitgliedschaft ist kein fester Beitrag festgesetzt. Bei Neumitgliedschaft wird Studenten jedoch ein Jahresbeitrag von 20 € empfohlen, während Berufstätige in fester Anstellung im Schnitt etwa 50 € im Jahr bezahlen; für Ehepaare gibt es eine gemeinsame Mitgliedschaft für 75 € jährlich. Kontakt Adresse der DBG in Leipzig: Deutsch-Britische Gesellschaft (Arbeitskreis Leipzig) Haus des Buches, Zimmer 101 Gerichtsweg 28 04103 Leipzig Tel./Fax: 0341 - 995 4156 1. Vorsitzender: Herr Florian Pollack Tel. 0341 - 479 6716 oder 0179 - 293 1663 oder 0341 - 213 7416 (Büro) E-Mail: [email protected] Studienführer Jeden Dienstag ist von 9-12 Uhr in unserem Büro im Haus des Buches öffentliche Sprechstunde. Wenn du dich für unsere Arbeit interessierst oder sonstige Informationen zum UK und seinen Institutionen suchst, kannst du dich gern dorthin wenden. Am Institut für Anglistik kannst du dich aber auch informieren bei: Dr. Volkmar Munder Zimmer 5304 im Neubau Geisteswissen (Beethovenstr. 15, Haus 4, 3. Etage) Vorstandsmitglied des Leipziger Arbeitskreises Tel.: 0341- 973 7326 (Uni) E-Mail: [email protected] JOIN THE CLUB! Studienführer 10.7 AMERICAN STUDIES ALUMNI ASSOCIATION Die Alumni-Organisation der Leipziger Amerikanistik WWW.ASAA-LEIPZIG.DE [email protected] Was ist die ASAA? Die American Studies Alumni Association e.V. wurde 1997 als eine der ersten AlumniOrganisationen an der Universität Leipzig gegründet. Ziel der ASAA ist es - über den reinen Alumni-Gedanken hinaus - die Verbindung zwischen Studierenden bzw. Absolventen und ihrer Universität bzw. dem Institut für Amerikanistik auch schon während des Studiums zu festigen. Was macht die ASAA? Die ASAA bietet: - eine aktuelle Internetseite www.asaa-leipzig.de (u.a. mit Infos zu Praktika) - fachbezogene Veranstaltungen - berufsorientierende Veranstaltungen - informative Newsletter - regelmäßiger Stammtisch - Absolventenfeier (ab März 2003) Weitere Infos und aktuelle Neuigkeiten finden sich unter www.asaa-leipzig.de Mitgliedschaft Auch Studierende sind als Mitglieder herzlich willkommen, denn die ASAA richtet sich nicht nur an Absolventen, sondern an alle, die sich der Amerikanistik an der Universität Leipzig verbunden fühlen. Wir wollen also nicht nur ein Netzwerk von Absolventen aufbauen, sondern arbeiten auch daran, die Kontakte zwischen Studierenden und Ehemaligen zu fördern. Mitgliedsanträge stehen zum Download unter www.asaa-leipzig.de bereit oder können per E-Mail ([email protected]) angefordert werden. Kontakt per Post: ASAA e.V. c/o Universität Leipzig Institut für Amerikanistik Postfach 100920 04009 Leipzig Tel.: (0341) 97 37 330 Fax: (0341) 97 37 339 per pedes: ASAA e.V. c/o Institut für Amerikanistik Beethovenstraße 15 04107 Leipzig Haus 3, 5. Etage, Zimmer 3502 E-Mail: [email protected] Studienführer 11 Weitere wichtige Adressen Hausadresse der Universität Leipzig Ritterstraße 26 04109 Leipzig Rektor Prof. Dr. Volker Bigl Ritterstraße 26, Zimmer 108 Tel. 97 30000 E-Mail: [email protected] Prorektorin für Lehre und Studium Prof. Dr. Monika Krüger Ritterstraße 26, Zimmer 208 Tel. 97 30010 E-Mail: [email protected] Kanzler Peter Gutjahr-Löser Ritterstraße 26, Zimmer 212 Tel. 97 30100 E-Mail: [email protected] Pressestelle Leiter: Volker Schulte Ritterstraße 26, Zimmer 115 Tel. 97 30150 E-Mail: [email protected] Gleichstellungsbeauftragte Prof. Dr. Ilse Nagelschmidt Dittrichring 15, Zimmer 111 Tel. 1260 855 Fax: 1260 856 E-Mail: [email protected] Ausländerbeauftragter Dr. Wolfram Herold Goethestr. 6, Zimmer 430 Tel. 97 32033 E-Mail: [email protected] Schwerbehindertenvertreter Dr. Siegfried Hillert Augustusplatz 10/11, Zimmer 02-19 Tel. 97 30070, 97 30076 E-Mail: [email protected] Postfachadresse Postfach 100920 04009 Leipzig Studienführer Forschungskontaktstelle Leiter: Roland Krause Ritterstraße 26, Zimmer 308 Tel. 97 30800 Fax: 97 30819 E-Mail: [email protected] StudentInnenRat (StuRa) Augustusplatz 10/11 Tel. 97 37850 Fax: 97 37859 E-Mail: [email protected] - Servicebüro Augustusplatz 10/11, Zimmer 02-29 Tel. 97 37851 Fax: 97 37859 E-Mail: [email protected] - Campus-Service (Mitfahr- und Mitwohnzentrale, Faxservice, ISIC, Kartenvorverkauf, Semesterticket u.a.) Augustusplatz 10/11, Schalterhalle Innenhof Tel. 97 37855 Fax: 96 05120 Zentrale Verwaltung / Hochschulbereich - Studentensekretariat Leiter: Dr. Klaus Dietz Goethestr. 6, Erdgeschoss, Zimmer 28 Tel. 97 32003 Fax: 97 32059 E-Mail: [email protected] - Zentrale Studienberatung Leiter: Dr. Heinz Schulze Goethestr. 6, Erdgeschoss, Zimmer 119 Tel. 97 32005 Fax: 97 32099 E-Mail: [email protected] Fachsprachenzentrum (assoziiert an Phil. Fakultät) Klostergasse 3, 3. Etage Tel. 97 30270 Fax: 97 30299 Abteilung "Alte Sprachen (Latein)" Leiterin: Christine Hensel Tel. 97 30279 Zentrum für Hochschulsport der Universität Leiterin: Dr. Dorothea Scheel Jahnallee 59, Haus I, Zimmer T 105 Tel. 97 30320 Fax: 97 31749 E-Mail: [email protected] Studienführer Universitätsrechenzentrum Leiter: Dr. Thomas Friedrich Augustusplatz 10/11, Zimmer 01-02 Tel. 97 33300 Fax: 97 33399 E-Mail: [email protected] Moritzbastei Betriebs-GmbH Geschäftsführer: Gerhard Nenke Universitätsstr. 9 Tel. 702 590 Fax: 702 5958 STUDENTENWERK LEIPZIG Postanschrift: Studentenwerk Leipzig Anstalt des öffentlichen Rechts Postfach 100928, 04009 Leipzig Hausanschrift: Goethestr. 6, 04109 Leipzig Amt für Ausbildungsförderung Leiter: Hartmut Koch Goethestr. 6, 1. Etage, Zimmer 116 Tel. 9 65 97 10 E-Mail: [email protected] Abt. Studentisches Wohnen Leiterin: Sylvia Groffik Goethestr. 6, 3. Etage, Zimmer 331 Tel. 9 65 98 10 E-Mail: [email protected] Sozialberatung Goethestr. 6, 1. Etage, Zimmer 120 Tel. 9 65 98 09 Jobvermittlung Goethestr. 6, Erdgeschoss, Freitreppe rechts vom Haupteingang Tel. 9 65 96 30 aktuelle Jobangebote unter www.studentenwerk-leipzig.de/jobs Rechtsberatung Anwaltskanzlei Eva Poppe Gottschedstr. 18, 1. Etage Tel. 2 11 37 47, 9 60 02 32 Psychologische Beratung Philipp-Rosenthal-Str. 31/311E (Studentenwohnhaus) Nähere Informationen unter Tel. 034205 - 83645, 0172 - 3407533 Studienführer Kinderladen Innenhof der Universität Tel. 9 73 79 15 Kindertagesstätte Studentenwohnhaus Bornaische Str. 138 Tel. 9 65 98 09 Die Sprechzeiten der genannten Institutionen und Personen sowie viele andere Informationen finden Sie im aktuellen Vorlesungsverzeichnis der Universität Leipzig.