european lawyers` programme – anwalts- und
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european lawyers` programme – anwalts- und
ANWALTSPRAXIS / PRATIQUE DU BARREAU EUROPEAN LAWYERS’ PROGRAMME – ANWALTS- UND GERICHTSPRAKTIKUM IN SCHOTTLAND* ELIAS BISCHOF 1 Lic. iur., LL. M. (Edinburgh), Rechtsanwalt und Mediator SAV, Basel Stichworte: Schottland, Faculty of Advocates, Court of Session, European Lawyers’ Association (ELA), European Lawyers’ Programme (ELP) Im Frühjahr 2015 haben wiederum bis zu zwei jüngere Rechtsanwältinnen/-anwälte aus der Schweiz die Chance, im Rahmen des European Lawyers’ Programme (ELP) unentgeltlich ein dreimonatiges Anwalts- und Gerichtspraktikum in Edinburgh zu absolvieren. Das ELP bietet eine einmalige Gelegenheit, einen praktischen Einblick in die Funktionsweise eines gemischten Rechtssystems (Com mon Law und Civil Law) zu erlangen. Die maximale Teilnehmerzahl ist auf zwölf qualifizierte Personen aus mindestens sechs Ländern Europas beschränkt. Die Bewerbungsfrist läuft bis 31. 10. 2014. I. Schottland ist nicht England Schottland ist nicht England, auch wenn die beiden über Jahrhunderte rivalisierenden Länder seit 1603 unter derselben Krone vereint sind (Union of the Crowns).2 Und Schottland ist nicht England, auch wenn 1707 die bis dahin unabhängigen nationalen Parlamente in Edinburgh und London mit ihren Acts of Union die Vereinigung der beiden Parlamente (nicht aber der Rechtssysteme und Institutionen) beschlossen und damit die Gründung von Grossbritannien (Great Britain, GB) besiegelten (Treaty of Union).3 Gemeinsam mit Nordirland bildet Grossbritannien seit 1921 das heutige Vereinigte Königreich – das United King dom of Great Britain and Northern Ireland, kurz United Kingdom oder UK.4 II. Von «devolution» zur Unabhängigkeit? Seit 1707 werden die für Schottland geltenden Rechtsakte in Westminster5 , dem UK-Parlament in London, und damit auf englischem Boden erlassen. 6 Den schottischen Interessen wird dadurch Rechnung getragen, dass die Schotten selbst Abgeordnete wählen (Members of Parliament, MPs) und nach Westminster entsenden dürfen. Zudem gehört der Regierung ein speziell für schottische Anliegen zuständiger Schottland-Minister (Secretary of State for Scotland) mit einem Scotland Office an. Diesem obliegt u. a. die Überwachung der Implementierung und Anwendung von ergänzenden, ausschliesslich für Schottland geltenden Erlassen des UK-Parlaments, welche aufgrund der im Treaty of Union verankerten Trennung der Rechtssyste- me und Institutionen vereinzelt erforderlich sind, um eine einheitliche Rechtsordnung zu gewährleisten. * Der Autor dankt für die Durchsicht des Manuskripts und die ergänzenden Hinweise lic. iur. MARKUS HUNGERBÜHLER, LL. M., AIWS, Rechtanwalt, Bern, Absolvent des ELP 2001 in Edinburgh, ELA National Representative for Switzerland von 2002 bis 2014, Gründungspräsident des Vereins «ELA 2009», Zürich, sowie ganz besonders auch CHARLES MULLIN, Advocate, Edinburgh, ehem. Solicitor to the Advocate General und Leiter des Office of the Advocate General in Edinburgh und London, Edinburgh, Mitglied des ELA Board und ELA National Representative for Scotland. 1 Absolvent des ELP 2012 in Edinburgh, seit Juni 2014 ELA National Representative for Switzerland, seit September 2014 Präsident des Vereins «ELA 2009», Zürich. 2 Die englische Krone ging nach dem kinderlosen Ableben von Königin Elisabeth I. (regierte von 1558 bis 1603) auf den schottischen König James VI. über, der von da an auch als James I. von England regierte. James war der Sohn von Maria Stuart. Diese musste als Königin von Schottland 1568 zugunsten ihres Sohnes abdanken. Sie suchte Zuflucht in London bei ihrer Verwandten, Königin Elisabeth I., wurde von dieser gefangen genommen und 1587 hingerichtet. 3 Ebenfalls Teil Grossbritanniens ist Wales, das gegen Mitte des 16. Jahrhunderts von England annektiert wurde. 4 Bis zur Teilung Irlands im Jahr 1921 in die Republik Irland und Nordirland umfasste das Vereinigte Königreich England, Wales, Schottland und Irland und wurde demzufolge als United Kingdom of Great Britain and Ireland bezeichnet. 5 Westminster ist ein Bezirk in London, in dem das Parlamentshaus liegt. Auch wenn die Bezeichnungen Westminster Parliament oder UK Parliament genauer wären, ist in Schottland nicht selten die Kurzbezeichnung Westminster zu hören. 6 Analoges gilt für Wales und Nordirland. ANWALTS REVUE DE L’AVOCAT 9/2014 365 ANWALTSPRAXIS / PRATIQUE DU BARREAU Aufgrund zunehmenden politischen Drucks aus Schottland erliess das Westminster-Parlament nach einer Volksbefragung im Jahr 1997 den Scotland Act 1998,7 der den Schotten gab, was vereinzelt bereits beim Abschluss des Treaty of Union verlangt wurde, nämlich ein eigenes Regionalparlament sowie eine eigene Exekutive (Scottish Government).8 Die eingeräumten Kompetenzen erstrecken sich auf alle im Scotland Act 1998 nicht explizit ausgenommenen Bereiche. Dem UK-Parlament vorbehalten sind u. a. die Währung und Wirtschaft, viele Bereiche des Wirtschaftsrechts, Verfassung, Konsumentenschutz, soziale Wohlfahrt, Altersvorsorge, Verteidigung und Aussenpolitik (reserved matters). Über Rechtsetzungskompetenzen verfügt Schottland demgegenüber beispielsweise in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Landwirtschaft sowie Zivil- und Strafprozess (devolved matters). Auch wenn dem schottischen Parlament im Jahr 2012 durch eine Revision des Scotland Act 1998 weitere Kompetenzen zugestanden wurden, räumte dieser keine eigentliche Souveränität ein, war weder ein Staatsvertrag noch eine Verfassung, sondern blosses Gesetz, das grundsätzlich jederzeit durch das Westminster-Parlament wieder abgeändert oder aufgehoben werden konnte. In den Augen einiger linksgerichteter Parteien ging diese sog. devolution zu wenig weit. So forderte die amtierende, seit 2011 über eine Parlamentsmehrheit (53%) verfügende Scottish Na tional Party (SNP) unter der Führung ihres teils als charismatisch bezeichneten First Ministers, Alex Salmond, die vollständige Unabhängigkeit für Schottland vom Rest des Vereinigten Königreichs. Die Meinung des schottischen Volkes hierzu wird am 18. 9. 2014 an einem Urnengang eingeholt werden. 9 Die letzten Umfragen deuten auf ein äus serst knappes Ergebnis hin. IV. Rechts- und Gerichtswesen Schottland verfügt grundsätzlich über ein eigenes Rechtsund Gerichtswesen. Erstinstanzliche Entscheide der Sher iff Courts 11 können in Strafsachen an den High Court of Justiciary bzw. in Zivil- und Verwaltungssachen an den Court of Session 12 weitergezogen werden, die beiden höchsten Gerichte Schottlands. Der Court of Session befindet sich im Parliament House in Edinburgh, welches seit der Vereinigung der Parlamente im Jahr 1707 nicht mehr durch die Legislative benötigt wird. Administriert werden die beiden Gerichte durch das ebenfalls im Parliament House untergebrachte College of Justice, dem der Lord President des Court of Session vorsteht, welcher gleichzeitig als Lord Justice General auch den High Court of Justi ciary präsidiert. Besondere Merkmale des Strafprozesses sind das Unmittelbarkeitsprinzip und das Jurysystem mit 15 Mitgliedern,13 mit der Folge vergleichsweise lange dauernder Prozesse, sowie das Prinzip der Corroboration 14 . Für den Zivilprozess charakteristisch sind der Grundsatz der Mündlichkeit und die Prinzipien der Fairness und materiellen Wahrheit. Im Rahmen von procedural hearings wird unter richterlicher Leitung besprochen, welche allfälligen Beweismittel zwischen den Parteien vor der Hauptverhandlung noch auszutauschen sind. Während in strafrechtlichen Angelegenheiten (mit Ausnahme von EMRK-Fragen) der High Court of Justiciary über eine ab schliessende G erichtsbarkeit verfügt, können zivilrechtliche Entscheide des Court of Session an den UK Supreme Court 15 in London weitergezogen werden. III. Rechtssystem Im Gegensatz zum English Law handelt es sich beim Scots Law nicht um ein reines Common Law, sondern wegen der römischrechtlichen Einflüsse, die insbesondere auf die engen Verbindungen Schottlands mit Frankreich im Mittelalter zurückzuführen sind (Auld Alliance), um ein sog. gemischtes oder hybrides Rechtssystem. Das bedeutet, dass die Parallelen des Scots Law zum Schweizer Recht vereinzelt (z. B. im Sachenrecht) signifikanter sind als zum englischen Common Law. Nichtsdestotrotz hat sich das schottische Rechtssystem sehr stark demjenigen von England angenähert, sodass im Rechtsalltag die zivilrechtlichen Einflüsse selten bemerkbar sind. Wie in klassischen Common Law-Staaten sind auch in Schottland Präjudizien (case law) eine wichtige Rechts quelle. Doch hat das gesetzte Recht (statute law) mit europarechtlicher Prägung in den letzten Jahrzehnten eine zentrale Bedeutung erlangt. Weitere Rechtsquellen – wenn auch von eher historischer Bedeutung – sind das Gewohnheitsrecht (customs) sowie in den Bereichen des Straf- und Zivilrechts die juristischen Schriften von einzelnen Rechtsgelehrten aus dem 17. und 18. Jahrhundert (in stitutional writings) 10. 366 ANWALTS REVUE DE L’AVOCAT 9/2014 7 Der Scotland Act 1978 scheiterte bei einer Abstimmung in Schottland an einem kontroversen doppelten Mehrheitserfordernis. 8 Im Jahr 1998 verabschiedete das Westminster-Parlament nicht nur den Scotland Act 1998, sondern auch den Northern Ireland Act 1998 und den Government of Wales Act 1998. Alle drei Gesetze verfolgen einen ähnlichen Zweck, aber der Grad der eingeräumten Selbstständigkeit variiert. 9 Ausführliche Informationen der Regierung Schottlands sind abrufbar auf <http://www.scotreferendum.com/> (besucht am 12. 8. 2014). 10 SIR THOMAS CRAIG, JAMES DALRYMPLE (Viscount Stair), ANDREW MCDOUALL (Lord Bankton), JOHN ERSKINE, SIR GEORGE MACKENZIE, DAVID HUME (nicht zu verwechseln mit dessen Onkel, dem Philosophen David Hume) sowie auch Professor GEORGE JOSEPH BELL. 11 Schottland verfügt über 49 Sheriff Courts, die je einem der sechs Gerichtsbezirke angehören, den Sheriffdoms. 12 Wird der Court of Session als Rechtsmittelinstanz tätig, so ist hierfür das sog. Inner House zuständig. Erstinstanzliche Angelegenheiten – soweit in der Prozessordnung vorgesehen – gehen ans sog. Outer House des Court of Session. 13 Eine Verurteilung setzt keine Einstimmigkeit voraus, sondern erfolgt, wenn dies eine Mehrheit von acht Jurymitgliedern verlangt. 14 Corroboration bedeutet, dass die zentralen Tatbestandsmerkmale mit mindestens zwei unterschiedlichen Quellen zu beweisen sind. 15 Von den zwölf Richtern am Supreme Court sind jeweils zwei aus Schottland. ANWALTSPRAXIS / PRATIQUE DU BARREAU V. Anwaltswesen VI. European Lawyers’ Programme (ELP) Wie in England wurde bis vor Kurzem auch in Schottland klar unterschieden zwischen Solicitors, welche die generellen juristischen Dienstleistungen erbringen und vor den unteren Gerichten auftreten, und Counsels, welche die Parteivertretung vor den höheren Gerichten wahrnehmen (d. h. dem High Court of Justiciary, dem Court of Session sowie dem UK Supreme Court). Während in England Coun sels als Barristers bezeichnet werden, heissen diese in Schottland Advocates. Die Zulassung als Advocate setzt nebst Universitätsabschluss und einem zu bestehenden Anwaltsexamen ein knapp einjähriges, vollzeitiges, entschädigungsloses und durch einen erfahrenen Advocate (devilmaster) eng beaufsichtigtes Anwaltspraktikum (develling) voraus. Die ersten Jahre verbringt ein Advocate als Junior Counsel. Nach frühestens 13 Jahren praktischer Tätigkeit kann er zum Queen’s Counsel (QC) nominiert werden (Taking of Silk) 16 . Über die Ernennung entscheidet der First Minister der schottischen Regierung auf Vorschlag des Lord Presi dent of the Court of Sessions. Die formelle Ernennung erfolgt dann durch die Queen höchstpersönlich. Will ein Rechtsuchender eine Angelegenheit vor ein höheres Gericht bringen, mandatiert er einen Solicitor, der dann seinerseits (auf Kosten des Rechtsuchenden) für die gerichtliche Vertretung einen Advocate instruiert. In wichtigen Fällen wird regelmässig zusätzlich ein QC beauftragt. Seit einigen Jahren können Solicitors eine Prüfung ablegen, um eine Vertretungsbefugnis vor höheren Gerichten zu erlangen (Solicitor Advocates). Solicitors schliessen sich regelmässig in Anwaltskanzleien zusammen. Zulassung und Aufsicht erfolgen über The Law Society of Scotland. Diese ist auch für die ergänzende Zulassungsprüfung für EU-qualified lawyers (sog. Aptitude Test, den auch Anwälte aus der Schweiz ablegen dürfen) sowie für den offenbar nicht einfacheren Intra-UK transfer test zuständig. Die rund 460 praktizierenden Advocates (davon rund ein Viertel Frauen und 20 Prozent QCs), deren Interessen durch die 1532 gegründete, sich selbst regulierende Fa culty of Advocates wahrgenommen wird, müssen ihre Tätigkeit selbstständig und unabhängig ausüben. Auf die Pflege eines respektvollen, kollegialen Verhältnisses untereinander, auf ein höfliches Benehmen gegenüber Richtern und ein einwandfreies Erscheinen in der Öffentlichkeit wird grossen Wert gelegt. Eine organisatorische Zusammenarbeit zwischen Advocates ist nur administrativ durch den (fakultativen) Anschluss an einen der knapp zwanzig sog. Stables zulässig. Diese umfassen kaum mehr als je eine Handvoll Sekretariatsmitarbeiter (clerks). Die Stables sind alle in einem separaten Flügel im Parliament House untergebracht, wo auf engstem Raum und ohne Trennwände gearbeitet wird. Im Parliament House befinden sodann nebst dem Court of Session und dem College of Ju stice auch die Arbeitsplätze der Advocates, und zwar in der 1689 gegründeten Advocates’ Library, der wohl umfangreichsten juristischen Bibliothek des Vereinigten Königreichs. Das ELP bietet jährlich zwischen April und Juni maximal zwölf Rechtsanwältinnen/-anwälten aus ganz Europa die Möglichkeit, an der Faculty of Advocates und am Court of Session in Edinburgh ein dreimonatiges Anwalts- und Gerichtspraktikum (Euro-Develling) zu absolvieren. 1. Geschichte des ELP Das aktuelle ELP ist das Nachfolgeprogramm des in den frühen 1970er-Jahre durch den British Council ins Leben gerufenen European Young Lawyers’ Scheme (EYLS). Dieses sollte es einem qualifizierten Kreis jüngerer Anwälte aus ganz Europa ermöglichen, sich während sechs Monaten in London und ab 1974 auch in Edinburgh mit den Com mon Law-Systemen von England/Wales bzw. Schottland theoretisch und praktisch vertraut zu machen, und das Verständnis für die komplexen rechtlichen und politischen Belange des Vereinigten Königreichs fördern. Zufolge Budgetkürzungen entfiel die finanzielle Unterstützung des ELP durch den British Council, bevor es 2009 in Zusammenarbeit mit der schottischen Regierung und mit deren finanzieller Unterstützung in Edin burgh als European Lawyers’ Programme (ELP) weitergeführt wurde. Diese finanzierte den durch die University of Edin burgh erbrachten akademischen Teil, währendem verschiedene Anwaltskanzleien im Grossraum Edinburgh sowie die Faculty of Advocates Praktikumsplätze zur Verfügung stellten. Der insgesamt neunwöchigen theoretischen Einführung an der University of Edinburgh, die auch Besuche bei verschiedensten juristischen Institutionen beinhaltete, folgte ein vierwöchiges Praktikum in einer Anwaltskanzlei bzw. bei Behörden, bevor schliesslich das Highlight begann, das Euro-Develling von zwei Monaten an der Faculty of Advocates und am Court of Session. Einschneidende Sparmassnahmen der schottischen Legislative und Exekutive führten zu einem Unterbruch des ELP im Jahr 2013. Bereits 2014 konnte auf Initiative der ELA und der Faculty of Advocates sowie mit der finanziellen Unterstützung eines belgischen Hauptsponsors (Viale gis) das Kernstück, das Euro-Develling, wieder aufgenommen werden. 2. ELP 2015 Das nächste ELP findet 2015 statt. Es bezweckt, einem kleinen Kreis von qualifizierten Anwältinnen und Anwälten aus verschiedenen Ländern Europas einen praktischen Einblick in das besondere Common Law-System Schottlands zu geben und die Kenntnisse der englischen und schottischen Rechtssprache zu festigen. Fachgespräche zwischen den Euro-Devils bewirken aufgrund der internationalen Teilnehmerstruktur zwangsläufig eine Horizont erweiterung in der europäischen Rechtsvergleichung. Sodann bietet das Programm eine ideale Plattform, um viele 16 Analoges gilt in England für Barristers. ANWALTS REVUE DE L’AVOCAT 9/2014 367 ANWALTSPRAXIS / PRATIQUE DU BARREAU wertvolle persönliche und berufliche Kontakte in ganz Europa zu knüpfen. Schliesslich ist die Teilnahme am ELP Voraussetzung, um Mitglied der aktiven Alumni-Organisation European Lawyers’ Association (ELA) zu werden. Das ELP 2015 besteht aus zwei Teilen. Den ersten Teil (7.–17. 4. 2014) bildet ein Einführungskurs an der Faculty of Advocates. Er vermittelt den Teilnehmenden Grundlagen zum schottischen Rechtssystem und seiner Geschichte und bietet eine Einführung ins schottische Prozessrecht, Vertrags- und Schadenersatzrecht, Erbrecht, ins Staatsrecht sowie in die Handelsschiedsgerichtsbarkeit. Sodann beinhaltet der Einführungskurs praktische Übungen zum schriftlichen und mündlichen Plädieren. Im zweiten Teil (20.4.–26. 6. 2015) finden die Advocates’ placements statt (Euro-Develling). Jedem Teilnehmenden werden zwei sog. Devilmaster zugewiesen, d. h. ein QC sowie ein Junior Counsel. Je nach Interessen, beruflicher Erfahrung und pendenten Fällen können die Arbeiten von Aktenstudium über Recherchen bis zur Ausarbeitung von Legal Opinions reichen. Zu einem wesentlichen Teil besteht das EuroDevelling aber auch in einem Begleiten, sei es an Besprechungen, sei es zu Gerichtsterminen, gegebenenfalls auch an eine Verhandlung am UK Supreme Court in London. Sodann wird jedem Teilnehmenden auch ein Senator, d. h. ein Richter (Lord) des College of Justice, zugewiesen, der nach Möglichkeit während ein bis zwei Wochen begleitet werden darf. Dies bietet eine einzigartige Gelegenheit, dem Rechtswesen auch aus der richterlichen Optik zu begegnen. Schliesslich besteht die Möglichkeit, die Anerkennungsprüfung zum schottischen Solicitor, den sog. Apti tude Test, abzulegen, der allerdings ohne zusätzliches, intensives Selbststudium kaum bestanden werden kann. 3. Teilnahmevoraussetzungen und Bewerbungsunterlagen Die Teilnahme am ELP setzt ein nationales Anwaltspatent voraus sowie eine mindestens zweijährige juristische Berufserfahrung in der Advokatur, der Verwaltung, an einem Gericht oder in der Privatwirtschaft. Des Weiteren werden gute Sprachkenntnisse in Englisch verlangt (ca. IELTS 7.0 bzw. TOEFL 100). Entscheidend ist schliesslich eine integrative, kommunikative, engagierte und vielseitig interessierte Persönlichkeit. Das Alter der Teilnehmenden beträgt regelmässig 25 bis 35 Jahre. Das ELP 2015 ist kostenlos, doch müssen die Teilnehmenden insbesondere für Unterkunft sowie Lebenshaltungs- und Reisekosten selbst aufkommen. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet. Auch wenn die Schweiz weder Mitglied der EU noch des EWR ist, genies sen Bewerbungen aus der Schweiz gleichwertige Zu gangschancen. Daran hat im Gegensatz zu anderen Austauschprogrammen auch das Ergebnis der kürzlich durchgeführten Abstimmung über die Einwanderungs initiative nichts geändert. Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen können beim Autor dieses Beitrags angefordert werden ([email protected]). 368 ANWALTS REVUE DE L’AVOCAT 9/2014 VII.European Lawyers’ Association (ELA) Die ELA ist die 1985 gegründete Alumni-Organisation der ehemaligen Teilnehmenden am EYLS bzw. ELP und bezweckt insbesondere die Pflege der beruflichen und persönlichen Kontakte seiner derzeit rund 600 Mitglieder aus 28 Ländern Europas, die Förderung des gegenseitigen Verständnisses der Rechtssysteme in Europa sowie auch die Fortführung und Verstärkung der Verbindungen mit Praktikern im Vereinigten Königreich. Die ELA mit Sitz in Belgien verfügt über einen siebenköpfigen Board und in jedem Land über einen sog. Na tional Representative. Diese sind für die jährliche Nominierung von maximal zwei Kandidaten ihres Landes für das ELP des Folgejahres zuständig. Aus allen nationalen Vorschlägen wählt der ELA-Board die definitiv Teilnehmenden aus. Der ELA Board ist auch zuständig für die Durchführung der Jahresversammlungen (Annual Meetings). Die Organisation erfolgt durch ad hoc gebildete nationale Komitees. Das Annual Meeting beinhaltet insbesondere eine eintägige Weiterbildung, eine halbtätige Jahresversammlung, mitunter einen Empfang auf der Botschaft des Ver einigten Königreichs, eine Stadtführung mit exklusiven Besichtigungen von juristischen Institutionen, nach Möglichkeit eine Bootsfahrt sowie ein unterhaltsames Gala dinner. Der Pflege von Freundschaften in einer familiären Atmosphäre kommt eine grosse Bedeutung zu. Der Veranstaltungsort wird auf demokratische Weise durch die Teilnehmenden am Annual Meeting jeweils zwei Jahre im Voraus festgelegt, und zwar auf der Grundlage einer kurzen Präsentation der sich bewerbenden nationalen Veranstaltungskomitees.17 Zudem finden jährlich zwei Board Mee tings statt, eines anlässlich des Annual Meeting im Frühling, ein zweites jeweils im Spätherbst.18 Bei der Festlegung der Veranstaltungsorte des Annual Meeting wie auch der Board Meetings werden nach Möglichkeit alle Regionen und möglichst viele Länder Europas berücksichtigt. Die ELA ist eine politisch neutrale Institution, in der von Anfang an auch Mitglieder aus der Schweiz herzlich willkommen waren. Die kleine Gruppe Schweizer ELA-Mitglieder haben sich 2009 anlässlich des Annual Meeting 2009 in Zürich formell zum Verein «ELA 2009» zusammengeschlossen. Die ELA freut sich über das Interesse und Bewerbungen geeigneter Kolleginnen und Kollegen aus der Schweiz für das ELP. Kontaktperson ist der Autor dieses Beitrags ([email protected]). 17 Letzte Austragungsorte der Annual Meetings: 2014 Riga, 2013 Antwerpen/Brüssel, 2012 Mailand. 18 Letzte Austragungsorte der Board Meetings: 2014 Zagreb, 2013 Lucca, 2012 Amsterdam.