Spanien - ActiSwiss

Transcrição

Spanien - ActiSwiss
Schweizerische Eidgenossenschaft
Confédération suisse
Confederazione Svizzera
Confederaziun Svizra
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Migration BFM
Dossier
Spanien
Leben
Arbeiten
Sprachaufenthalt, Studium
Ruhestand
© 6/2006
Spanien
Über dieses Dossier
Inhalt
Spanien ................................................................................................2
Über dieses Dossier ..........................................................................2
Inhalt.......................................................................................2
Zweck ......................................................................................4
Rechtlicher Hinweis ....................................................................4
Wir ..........................................................................................4
Abkürzungen und Adressen .........................................................5
Land und Leute................................................................................7
Links zu Websites ......................................................................7
Geografie .................................................................................7
Klima .......................................................................................8
Geschichte................................................................................8
Staatsform ...............................................................................8
Bevölkerung .............................................................................9
Sprache ...................................................................................9
Religion, Seelsorge ....................................................................9
Masse, Gewichte, Zeit ................................................................9
Energieversorgung.....................................................................9
Verkehr .................................................................................. 10
Vorbereitung, Umzug, Abmeldung .................................................... 10
Reisehinweise ......................................................................... 10
Abmeldung ............................................................................. 10
Umzugsgut ............................................................................. 11
Einfuhr von Fahrzeugen ............................................................ 12
Andere Einfuhren..................................................................... 12
Tipp ................................................................................ 12
Ausländische Vertretungen in der Schweiz................................... 12
Einreise, Anmeldung, Aufenthalt....................................................... 12
Immatrikulation ................................................................ 13
Aufenthaltsbewilligung ............................................................. 13
Arbeitsbewilligung.................................................................... 13
Studium, Sprachaufenthalt........................................................ 14
Ruhestand .............................................................................. 14
Schweizer Vertretungen vor Ort ................................................. 14
Schweizer/innen in Spanien ................................................ 14
Leben in Spanien ........................................................................... 15
Wohnen ................................................................................. 15
Führerschein ........................................................................... 15
Bildung, Schulen...................................................................... 15
Gesellschaft, Kultur.................................................................. 16
Einbürgerung .......................................................................... 16
Arbeiten in Spanien ........................................................................ 17
Wirtschaft............................................................................... 17
Arbeitsvermittlung ................................................................... 17
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Individuelle Vermittlung ..................................................... 18
Stellensuche ........................................................................... 18
Wo und wie finden Sie eine Stelle ........................................ 18
Bewerbung ............................................................................. 19
Aufbau des Lebenslaufes .................................................... 19
Musterlebenslauf ............................................................... 19
Die Arbeitszeugnisse.......................................................... 19
Das Dossier ...................................................................... 20
Wichtige Adressen ............................................................. 20
Wie wir Sie unterstützen können................................................ 20
Diplome, Abschlüsse ................................................................ 20
Dienstleistungen...................................................................... 21
Selbstständige Berufsausübung ................................................. 21
Löhne, Gehälter....................................................................... 21
Arbeitsbedingungen........................................................................ 21
Lebenskosten, Steuern ................................................................... 22
Geld, Währung ........................................................................ 22
Lebenshaltungskosten, Budget .................................................. 22
Steuern.................................................................................. 23
Doppelbesteuerung .................................................................. 24
Vorsorge, Versicherungen ............................................................... 24
Sozialsystem........................................................................... 24
AHV/IV, EO............................................................................. 24
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Zweck
Dieses Dossier haben wir in Zusammenarbeit mit Schweizer Bundesämtern, Dienststellen
der EU und Vertrauensleuten im betreffenden Land erstellt. Unser Informationsangebot
richtet sich in erster Line an Personen, die den Wohnsitz in ein anderes Land verlegen und
dort leben und/oder arbeiten möchten. Dabei haben wir uns auf die behördlichen und gesetzlichen Vorschriften konzentriert, welche für schweizerische Staatsbürger/innen Gültigkeit haben.
Rechtlicher Hinweis
Die Inhalte und Informationen in unseren Dossiers und auf unserer Website dienen der
Information. Obwohl wir aufmerksam darauf achten, dass unsere Angaben und Quellen
korrekt sind, können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit unserer Informationen geben. Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt und die
angebotenen Leistungen. Unsere schriftlichen und elektronischen Publikationen enthalten
weder ein Angebot noch eine Verpflichtung und ersetzen keine individuelle Beratung.
Unter den in diesem Dossier und allen weiteren Korrespondenzen verwendeten Personenbezeichnungen werden Frauen und Männer gleichbedeutend verstanden.
Wir
Wir sind der Schweizerische Informations- und Beratungsdienst für Auslandaufenthalte,
Auswanderung und den Austausch von Stagiaires.
Wenn Sie zusätzliche Auskünfte benötigen, weitere Publikationen bestellen oder eine persönliche Beratung vereinbaren wollen, erreichen Sie uns folgendermassen
Bundesamt für Migration BFM
Auswanderung und Stagiaires
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
+
Quellenweg 9 in Wabern/Bern
+41 (0)31 322 42 02, Fax +41 (0)31 322 44 93
|
[email protected]
www.swissemigration.ch
Wir haben gleitende Arbeitszeit.
Sie erreichen uns am besten von Mo - Fr
09h00 - 11h15 und 14h00 - 16h00
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Abkürzungen und Adressen
AHV/IV
+
ASO
+
|
BBT
+
BFM
|
+
|
BSV
+
|
BAG
+
|
BVG
CRUS
+
|
EDA
+
|
EFTA
EG
EICS
+
|
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Alters- Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV und IV)
Adressen der einzelnen Ausgleichskassen finden Sie auf den letzten Seiten des Telefonbuchs oder im Internet
www.ahv.ch
Auslandschweizer-Organisation
Alpenstrasse 26, 3000 Bern 6
+41 (0)31 356 61 00, Fax +41 (0)31 356 61 01
[email protected]
www.aso.ch/
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT)
Effingerstrasse 27, 3003 Bern
+41 (0)31 322 21 29, Fax +41 (0)31 324 96 15
[email protected]
www.bbt.admin.ch
Bundesamt für Migration BFM, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern
+41 (0)31 325 11 11
[email protected]
www.bfm.admin.ch
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Geschäftsfeld Internationale
Angelegenheiten, Bereich Abkommen
Effingerstrasse 20, 3003 Bern
+41 (0)31 322 90 34, Fax +41 (0)31 322 37 35
[email protected]
Startseite des BSV: www.bsv.admin.ch
Sozialversicherungsfragen CH->EU: www.soziale-sicherheit-ch-eu.ch
Bundesamt für Gesundheit, 3003 Bern
Schwarzenburgstrasse 165, 3097 Liebefeld-Bern
+41 (0)31 324 92 31, Fax: +41 (0)31 323 37 72
[email protected]
www.bag.admin.ch
Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge
Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS
Sennweg 2, 3012 Bern
Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen - Stipendien und Austauschprogramme - Studium im Ausland - Bildungsprogramm ERASMUS
+41 (0)31 306 60 44 (8.30 - 11.30 Uhr), Fax: +41 (0)31 302 68 11
[email protected]
www.crus.ch
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Zentrale, Bundeshaus West, 3003 Bern
+41 (0)31 322 21 11, Fax: +41 (0)31 323 40 41
[email protected]
www.eda.admin.ch
Europäische Freihandelsassoziation
Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
Europäische Gemeinschaft
In diesem Dossier wird grundsätzlich der Begriff „EU“ verwendet.
Euro Info Center Schweiz EICS
Postfach 492, 8035 Zürich
Stampfenbachstrasse 85 in Zürich
+41 (0)44 365 54 54
Fax +41 (0)44 365 54 11
[email protected]
www.osec.ch/rootcollection;internal&action=buildframes.action
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ENIC NARIC
+
|
ESTV
+
|
EU
EU15
EU+10
EURES
EWR
FZA
IB
GEKVG
OSEC
+
|
+
|
+
|
RAV
seco
+
|
Soliswiss
+
|
Informationsstelle für Anerkennungsfragen, Swiss ENIC
c/o CRUS, Sennweg 2, 3012 Bern
+41 31 306 60 32, Fax: +41 31 302 68 11
[email protected]
www.crus.ch/engl/enic
Eidgenössische Steuerverwaltung
Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen
Eigerstrasse 65, 3003 Bern
+41 (0)31 322 71 29, Fax: +41 (0)31 324 83 71
[email protected]
www.estv.admin.ch
Europäische Union
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg,
Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern 1
www.europa.eu.int
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien
Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern 1
EURopean Employment Services
Netz der Europäischen Arbeitsverwaltungen
www.europa.eu.int/eures/index.jsp
Europäischer Wirtschaftsraum
EU-Staaten und EFTA-Staaten exkl. Schweiz
Freizügigkeitsabkommen (Abkommen über die Personenfreizügigkeit
Schweiz – EU)
Integrationsbüro EDA/EVD, Bundeshaus Ost, 3003 Bern
+41 (0)31 322 22 22, Fax +41 (0)31 312 53 17
[email protected]
www.europa.admin.ch
Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstrasse 25, 4503 Solothurn
+41 (0)32 625 48 20, Fax +41 (0)32 625 48 29
[email protected]
www.kvg.org
OSEC Business Network Switzerland
Stampfenbachstrasse 85, Postfach 492, 8035 Zürich
+41 (0)44 365 51 51, Fax +41 (0)44 365 52 21
[email protected]
www.osec.ch
Regionale Arbeitsvermittlung - Anlaufstelle für Arbeitslose
www.rav.ch
Staatssekretariat für Wirtschaft seco
Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung
Bundesgasse 8, 3003 Bern
+41 (0)31 322 28 35, Fax +41 (0)31 323 56 78
[email protected]
Stellensuche oder Arbeitslosigkeit:
www.treffpunkt-arbeit.ch
Solidaritätsfonds der Auslandschweizer
Gutenbergstrasse 6, 3011 Bern
+41 (0)31 381 04 94
[email protected]
www.soliswiss.ch
1
Betrifft nur den von der Regierung der Republik Zypern kontrollierten Teil der Insel
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swissemigration
ZAS
+
(Zentrale Ausgleichsstelle)
|
Der Schweizerische Auswanderungsdienst beim Bundesamt für Migration.
Mehr unter "wir"
Schweizerische Ausgleichskasse/IV-Stelle für Versicherte im Ausland
Av. Edmond-Vaucher 18, Case postale 3100, 1211 Genève 2
+41(0)22 795.91.11, Fax +41(0)22 797.15.01
www.avs-aiinternational.ch/ccv12_cdc/csc.php?elid=2568&action=2003124
www.avs-ai-international.ch
Land und Leute
Eine umfassende und gute Informationsbeschaffung steht am Anfang einer erfolgreichen
Erwerbstätigkeit im Ausland. Mit unseren Tipps und Ratschlägen unterstützen wir Sie bei
der Vorbereitung. Über dieses Kapitel haben wir keine eigenen Informationen zusammengetragen. Über Ihr künftiges Residenzland finden Sie eine Fülle von interessanten Angaben im Internet und/oder durch die Konsultation von Büchern und Zeitschriften im
Buchhandel.
Links zu Websites
Besonders interessant haben wir den Besuch nachfolgender Webseiten erlebt.
Freie Enzyklopädie „Wikipedia“
Länder Reiseführer „Amadeus“
Landeskundliche Informationsseiten
Länderberichte des seco
World Sites Atlas, englisch
Länderrapporte, englisch
www.de.wikipedia.org
www.amadeus.net/home/new/index-de.htm
www.inwent.org/v-ez/lk/laender.htm
www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft > Länderinfos
www.sitesatlas.com
www.countryreports.org
Geografie
Spanien umfasst etwa 4/5 der Iberischen Halbinsel. Dazu kommen die Balearen im Mittelmeer, die Kanarischen Inseln im Atlantik sowie die an der marokkanischen Mittelmeerküste gelegenen Städte Ceuta und Melilla.
Das Festland umfasst 492'595 km2; mit den Balearen und den Kanarischen Inseln beträgt
die Gesamtfläche 504'750 km2 (Schweiz: ca. 41'300 km2).
Nationales geographisches Institut www.ign.es/ign/es/IGN/home.jsp
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Klima
Sehr unterschiedliches Klima zufolge der topografischen Gliederung von Gebirgen, Hochebenen und weiten Flussniederungen. Der Nordwesten ist den Stürmen des Atlantik, der
Südosten den trocken-heissen Winden aus Afrika ausgesetzt. Im Nordwesten herrscht ein
feuchtes, trübes und gleichmässiges Klima vor, im Südosten, an der Küste des Mittelmeeres, eine fast regenlos heitere, im Sommer heisse, im Winter milde Witterung.
Das hochgelegene Landesinnere hat schroffes Kontinentalklima mit heissen, trockenen
Sommern und kalten Wintern, wobei täglich grosse Temperaturschwankungen vorkommen können. Der Südwesten hat mildes Küstenklima. Die Kanarischen Inseln verzeichnen
milde Temperaturen während des ganzen Jahres, mit nur geringen Schwankungen.
Geschichte
Die lange Zeit von Rom beherrschte Iberische Halbinsel fiel im 5. Jahrh. an die Westgoten
und im 8. Jahrhundert an moslemische Mauren. 1492 wird das letzte moslemische Königreich (Granada) besiegt. Christoph Kolumbus setzt die Segel zur Neuen Welt und eröffnet
die Ära des gewaltigen, weltweiten spanischen Reiches, insbesondere in Amerika.
1898 verliert Spanien die letzten amerikanischen und asiatischen Kolonien. 1936 – 1939:
Spanischer Bürgerkrieg. 1939 – 1975: Regierungszeit des Generals Franco. 1975 König
Juan Carlos I besteigt den Thron. 1978 neue Verfassung. 1980 wird Katalonien und dem
Baskenland eine Autonomie gewährt. Ab 1982 wird ein Dezentralisierungs-Prozess eingeleitet, der allen Regionen des Landes das gleiche Statut bringen soll. 1986 tritt Spanien
der EG bei.
Staatsform
Parlamentarische Monarchie gemäss Verfassung vom 6. Dezember 1978. Zweikammersystem auf nationaler Ebene (Kongress und Senat), lokale Parlamente in den 17 verschiedenen autonomen Regionen (Baskenland, Katalonien, Andalusien, etc.).
Hauptstadt: Madrid. Staatsoberhaupt: König Juan Carlos I. Regierungschef: José Luis Rodríguez Zapatero, PSOE, (seit 2004). Wichtige Parteien: Sozialistische Arbeiterpartei
(PSOE), Volkskoalition (PP), Vereinigte Linke (IU).
Regierung: www.la-moncloa.es
Das königliche Haus: www.casareal.es/index.jsp
Das Bürger-Portal: www.060.es
Die Hauptstadt Madrid www.munimadrid.es/Principal/portada.html
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Bevölkerung
Gemäss Volkszählung von 1998 hat Spanien 39,9 Mio. Einwohner. Einwohnerzahlen der
grössten Provinzhauptstädte und Inseln :
Madrid
2'881'506
Barcelona
1'505'581
Valencia
739'412
Sevilla
701'927
Zaragoza
603'367
Malaga
528'079
Murcia
349'040
Valladolid
319'946
Cordoba
309'961
Alicante
272'432
Granada
241'471
Donostia-San Sebastian
178'229
Pamplona / Iruña
171'150
Salamanca
158'457
Las Palmas
849'863
Balearen
796'483
Santa Cruz de Tenerife
780‘152
Sprache
Offizielle Sprache: Spanisch (70 %). Weitere offizielle Sprachen in den entsprechenden
autonomen Regionen: Katalanisch (21 %), Galizisch (7 %) und Baskisch (1 %).
Religion, Seelsorge
96 % der spanischen Bevölkerung sind römisch-katholisch. In allen grösseren Städten gibt
es protestantische, jüdische und orthodoxe Gemeinden. Die Glaubensfreiheit ist gewährleistet.
Masse, Gewichte, Zeit
Metrisches System (wie in der Schweiz).
Energieversorgung
Stromspannung - 220 Volt / 50 Hertz Wechselstrom (wie in der Schweiz)
Stecker/Steckdosen - Universalstecker wie in der Schweiz, in älteren Gebäuden sind noch
"Schuko"-Steckdosen vom Typ F zu finden.
World Electric Guide www.kropla.com
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Verkehr
Die geografischen Verhältnisse des Landes haben grossen Einfluss auf die Entwicklung
der Verkehrsnetze. Die Gebirgszüge der Pyrenäen beeinträchtigen den Durchgangsverkehr, und im Landesinnern fehlen Binnenwasserstrassen. Mehr als die Hälfte des Personen- und Güterverkehrs wird auf der Strasse abgewickelt. Dem Luftverkehr werden 15 %
und der Eisenbahn 11 % des Verkehrsaufkommens zugerechnet.
Strasse - Zwei Drittel des gesamten Strassennetzes sind befestigte Strassen. Das Autobahnnetz erstreckt sich der Mittelmeerküste entlang und verbindet Barcelona mit Zaragoza
sowie Bilbao. Verschiedene Strecken verlaufen im Norden des Landes und um die Hauptstadt Madrid herum.
Schiene - Das Eisenbahnnetz ist unter Vernachlässigung der wirtschaftlich bedeutenden
Randregion auf die Hauptstadt ausgerichtet. In Spanien wird auf Breitspur (1,674 m) gefahren. Es werden laufend Anstrengungen unternommen, um die Wirtschaftlichkeit der
Staatsbahn zu verbessern. Zwischen Madrid und Sevilla verkehrt seit 1992 der spanische
AVE (TGV). Die Bauarbeiten für eine weitere AVE-Linie von Madrid nach Barcelona und
von dort nach Frankreich sind aufgenommen worden.
Schifffahrt - Die gut ausgebaute Küstenschifffahrt ergänzt das teilweise unzureichende
Verkehrsnetz im Landesinnern wesentlich.
Luftverkehr - Für den internationalen Luftverkehr ist Spanien dank seiner geografischen
Lage ein wichtiger Stützpunkt. Auch national nimmt der Flugverkehr ständig an Bedeutung
zu.
Routenplaner: www.mappy.ch
Vorbereitung, Umzug, Abmeldung
Sie haben sich zum Ziel gesetzt, in Spanien beruflich tätig zu werden. Über Land und Leute verfügen Sie über ausreichende Informationen. Nun ist es Zeit für den ersten Schritt auf
dem Weg der Vorbereitung. Adressen und Zuständigkeiten der ausländischen Vertretungen in der Schweiz finden Sie im Verzeichnis des EDA.
Reisehinweise
In den Reisehinweisen des EDA finden Sie wichtige Informationen, welche Sie unbedingt
bereits in der Vorbereitungsphase mit einbeziehen sollten.
+
EDA Zentrale, Bundeshaus West, 3003 Bern
+41 (0)31 322 21 11, Fax: +41 (0)31 323 40 41
www.eda.admin.ch/eda/de/home/travad.html
Abmeldung
Wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen, oder Sie sich für mehr als ein Jahr in Spanien
niederlassen wollen, müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde abmelden. Für kürzere
Auslandaufenthalte, oder wenn Sie den Lebensmittelpunkt in der Schweiz beibehalten
möchten, erkundigen Sie sich vor der Ausreise bei der lokalen Einwohnerkontrolle über die
Meldebedingungen.
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Umzugsgut
Bei definitiver Verlegung des Wohnsitzes nach Spanien können Schweizer/innen ihre persönlichen Effekten und ihren Hausrat zoll- und mehrwertsteuerfrei einführen. Dazu werden
folgende Dokumente verlangt:
•
•
Abmeldebestätigung der letzten Wohngemeinde
Inventarliste aller Objekte mit Preisangabe.
Art. 28 des Gesetzes Nr. 37/1992 vom 28.12.92 über die Mehrwertsteuer hält folgendes
fest :
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Die Einfuhr von persönlichen Gütern von physischen Personen, die ihren Wohnsitz
nach Spanien verlegen, sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Voraussetzungen für die Befreiung von der Mehrwertsteuer:
Die Person muss vorgängig mindestens 12 Monate ununterbrochen ausserhalb der
EU/des EWR gewohnt haben.
Die zu importierenden Gegenstände müssen am neuen Wohnort dem gleichen
Zweck und Gebrauch dienen wie früher.
Das Umzugsgut muss im Herkunftsland der zuziehenden Person zu den dort üblichen Bedingungen erworben worden sein.
Die Importgüter müssen vor der Einreise während mindestens sechs Monaten im
legalen Besitz des/der Einreisenden gewesen sein (gilt auch für PW, Wohnwagen,
eigene Schiffe od. Kleinflugzeuge).
Die Einfuhr des gesamten Umzugsgutes muss innerhalb von maximal 12 Monaten
nach Verlegung der Residenz erfolgen. Soll die Einfuhr in mehreren Teilen erfolgen,
muss dies entsprechend zu Beginn deklariert werden.
Die Regelung der Einfuhr eines PW muss spätestens 6 Monate nach der Verlegung
des Wohnsitzes unternommen werden.
Zoll- und mehrwertsteuerfrei eingeführte Gegenstände können während mindestens
12 Monaten weder verschenkt, vermietet noch verkauft werden.
Ausgenommen von der zollfreien Einfuhr sind :
•
•
•
•
Alkoholika und Tabak in Blättern oder verarbeitet (kleine Mengen sind gemäss Verordnung über den Reiseverkehr gestattet)
Transportfahrzeuge für Industrie und Gewerbe
Berufsmaterial mit Ausnahme von tragbaren Instrumenten für die persönliche Berufsausübung
Transportfahrzeuge für kombinierten kommerziellen oder beruflichen Gebrauch
Zweitwohnsitz:
Art. 30 des Mehrwertsteuergesetzes hält fest, dass grundsätzlich diejenigen Gegenstände
von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind, die zur Ausrüstung der Zweitwohnung der
zuziehenden Person dienen. Das Mobiliar muss einem üblichen Gebrauch einer Zweitwohnung entsprechen. Der/die Einführende muss den Besitz der Zweitwohnung belegen,
oder einen Mietvertrag für mindestens 12 Monate vorlegen können.
Für die Befreiung von den Zollgebühren ist der Eintrag des Wohneigentums ins Grundbuch oder ein Mietvertrag für mindestens 2 Jahre notwendig.
Spanische Zollbehörden: www.aeat.es
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Einfuhr von Fahrzeugen
Bei definitiver Verlegung des Wohnsitzes nach Spanien können Schweizerbürger/innen
ihren PW zoll- und mehrwertsteuerfrei einführen. Die Einfuhr muss spätestens 6 Monate
nach der Verlegung des Wohnsitzes unternommen werden.
Die zollfreie Einfuhr eines Personenwagens ist unter dem Status der Zweitresidenz nicht
möglich.
Spanische Zollbehörden: www.aeat.es
Andere Einfuhren
Seit 1. Oktober 2004 gelten für das Reisen mit Hunde und Katzen in oder durch die Länder der Europäischen Union neue Vorschriften. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die
Kennzeichnung der Tiere mittels Mikrochip oder Tätowierung und die Verwendung neuer
Ausweise. Das Reisen mit ungeimpften Jungtieren ist nicht mehr zulässig. Für allfällige
Ausnahmen bei unter 3 Monate alten, nicht geimpften Jungtieren sind die Transit- und Einreiseländer zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie beim
+
+
Bundesamt für Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern
Allgemeine Auskünfte: +41 (0)31 323 30 33
Einfuhr / Ausfuhr, Haustiere, Fleisch: +41 (0)31 323 85 24
www.bvet.admin.ch/00386
Bundesamt für Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern
Tipp
Beachten Sie die Öffnungszeiten der schweizerischen und ausländischen Zollämter.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Alle Adressen und die Zuständigkeiten finden Sie im Verzeichnis des EDA.
Einreise, Anmeldung, Aufenthalt
Auf Ihrer Informationstour haben Sie die Vorbereitungen abgeschlossen. Nun beginnen
Sie mit den Erkundigungen für die Niederlassung im künftigen Residenzland.
Einreisevorschriften
Mit Real Decreto 178/2003 hat Spanien die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für
EU- und EWR-Staatsangehörige neu geregelt. In diesem königlichen Beschluss wird ausdrücklich auch das Freizügigkeitsabkommen Schweiz - EU einbezogen, welches Schweizerbürger/innen und deren Familienangehörigen die gleichen Rechte einräumt. Das Gesetz begründet das freie Recht auf Einreise, Aufenthalt, geografischer Mobilität und Ausreise sowie den Anspruch auf Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen
Erwerbstätigkeit.
Für die Einreise und den Aufenthalt ist eine gültige schweizerische Identitätskarte oder ein
gültiger Schweizerpass notwendig.
Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten ist generell keine Aufenthaltsbewilligung notwendig.
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Anmeldung
Dort wo gesetzlich vorgeschrieben, muss der Antrag auf Aufenthaltsbewilligung [Original
und 3 Kopien] spätestens nach einem Monat ab Einreisedatum beim für die Wohnprovinz
zuständigen "Oficina de Extranjeros" (bei Fehlen beim Polizeikommissariat) erfolgt sein.
Beilagen: gültige Identitätskarte und eine Kopie davon oder gültiger Pass und eine Kopie
davon, drei Passfotos, Gebühren, Fingerabdruck.
Weitere Dokumente können eingefordert werden; dies gilt im Besonderen in Einzelfällen
aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und des nationalen Gesundheitsdienstes. Die
Dauer der Erstausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung hängt von der Begründung
durch den Gesuchsteller ab, maximal jedoch für ein Jahr. Die Aufenthaltsbewilligung soll
spätestens nach drei Monaten vorliegen.
Mit der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung wird dem/der Gesuchsteller/in eine Personalnummer (Número de Identificación NIE) zugeteilt.
Schweizerbürger/innen mit Aufenthaltsrecht von mehr als einem Jahr erhalten direkt eine
verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung von fünf Jahren.
Die Erneuerung der Aufenthaltsbewilligung wird für fünf Jahre ausgestellt.
Immatrikulation
Schweizer Staatsangehörige, die länger als ein Jahr im Ausland Wohnsitz nehmen, sind
grundsätzlich verpflichtet, sich bei der zuständigen Schweizerischen Auslandvertretung zu
melden (Konsularbezirke und Adressen: siehe Schweizer Vertretungen in Spanien).
Aufenthaltsbewilligung
Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten ist generell keine Aufenthaltsbewilligung notwendig.
Für Arbeitsaufenthalte von unselbstständig und selbstständig Erwerbenden sowie für Studenten ist ungeachtet der Dauer der Wohnsitznahme keine Aufenthaltsbewilligung vorgeschrieben.
Für Rentner/innen ist bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten der Erwerb einer
Aufenthaltsbewilligung vorgeschrieben.
Der Erwerb einer Aufenthaltsbewilligung „tarjeta de residencia“ kann in bestimmten Fällen
trotzdem hilfreich sein (z.B. Mieten einer Wohnung, Abschliessen einer Versicherung, Eröffnen eines Bankkontos etc.). Ein entsprechendes Gesuch kann bei der für die Wohnprovinz zuständigen „Oficina de Extranjeros“ (bei Fehlen beim Polizeikommissariat) eingereicht werden. Für deren Ausstellung und Kosten gelten die gleichen Bestimmungen wie
für Spanier/innen.
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften der Sozialen Sicherheit und der Besteuerung
sind zu beachten.
Arbeitsbewilligung
Mit Real Decreto 178/2003 hat Spanien Schweizerbürger/innen und deren Familienangehörigen die gleichen Rechte einräumt wie EU- und EWR-Staatsangehörigen. Aufgrund des
Freizügigkeitsabkommens Schweiz - EU ist seit 1. Juni 2004 für jede Art einer Beschäftigung keine Arbeitsbewilligung nicht mehr notwendig.
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Schweizerbürger/innen haben das Recht auf berufliche und geographische Mobilität. Der
Stellen- und Berufswechsel, der Wechsel des Aufenthaltsortes sowie der Übergang von
einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sind in ganz Spanien
(inkl. Balearen, Kanarische Inseln, Ceuta, Melilla und Gibraltar) bewilligungsfrei möglich.
Studium, Sprachaufenthalt
Für einen Studienaufenthalt ist keine Aufenthaltsbewilligung notwendig. Der Zugang zum
allgemeinen Unterricht, zu Lehrlings- oder Berufsausbildungen erfolgt zu gleichen Bedingungen wie für spanische Staatsagehörige. Die Festsetzung von Studiengebühren ist jedoch nicht Bestandteil des Personenverkehrsabkommens [Gleichbehandlungsprinzip]. Die
Behörden können unter anderem auch das Vorhandensein einer Kranken- und Unfallversicherung überprüfen sowie Beweise von ausreichenden Existenzmitteln und geeigneter
Unterkunft verlangen.
Studierende, welche für sich [Gründe: Miete oder Kauf von Immobilien, Kontoeröffnung,
etc.] eine "tarjeta de residencia" wünschen, können ein entsprechendes Gesuch bei der
für die Wohnprovinz zuständigen "Oficina de Extranjeros" (bei Fehlen beim Polizeikommissariat) einreichen. Für deren Ausstellung und Kosten gelten die gleichen Bestimmungen wie für Spanier/innen.
Ruhestand
Für einen Aufenthalt (ohne Erwerbstätigkeit) von mehr als drei Monaten ist der Erwerb
einer Aufenthaltsbewilligung vorgeschrieben.
Das dafür notwendige Gesuch [Original und 3 Kopien] ist bei der für die Wohnprovinz zuständigen „Oficina de Extranjeros“ (bei Fehlen beim Polizeikommissariat) einzureichen.
Frist: ein Monat ab Einreisedatum. Beilagen: gültige Identitätskarte und eine Kopie davon
oder gültiger Pass und eine Kopie davon, drei Passfotos, Gebühren, Fingerabdruck.
Weitere Dokumente können eingefordert werden. Dabei wird im Besonderen das Vorhandensein einer Kranken- und Unfallversicherung überprüft sowie der Beweis von ausreichenden Existenzmitteln (genügendes Renteneinkommen oder Vermögen) verlangt. Die
Bewilligungserteilung erfolgt für die benötigte Dauer, bei Erstausstellung maximal jedoch
für ein Jahr. Die Aufenthaltsbewilligung soll spätestens nach drei Monaten vorliegen.
Schweizer Vertretungen vor Ort
Die Adresse der Schweizerischen Botschaft lautet:
+
|
Schweizerische Botschaft
Calle Nuñez de Balboa 35-7° Edificio Goya 28001 Madrid
0034 91 436 39 60
[email protected]
www.eda.admin.ch/spain
Alle Adressen und die Zuständigkeiten finden Sie im Verzeichnis des EDA.
Schweizer/innen in Spanien
Am 31. Dezember 2003 waren immatrikuliert :
Madrid:
7'185
Barcelona:
12'275
Las Palmas (Gran Canaria):
1'527
Total:
20'987
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Ein Viertel der Immatrikulierten sind bereits im Rentenalter. In Madrid, Barcelona, Malaga,
Altea (Alicante), Las Palmas, Tenerife, Palma und an der Costa Blanca ("Club Suizo Costa
Blanca" und "Club Suizo de Rojales") bestehen Schweizervereine. Die Adressen sind bei
den offiziellen schweizerischen Vertretungen anlässlich der Immatrikulation erhältlich.
Leben in Spanien
Auf dem Weg der Vorbereitung zu einer Erwerbstätigkeit im Ausland stellt sich schnell die
Frage nach dem Leben vor Ort. Wie ist das Alltagsleben? Wie weit ist mein Arbeitsweg?
Wo ist die Schule / der Kindergarten? Ist mein Führerschein gültig?
Wohnen
Wohnungssuche
Seit dem Beitritt Spaniens zur EG herrscht auf dem Wohnungsmarkt der Wirtschaftszentren eine angespannte Lage. Die Preise für Eigentums- und Mietobjekte haben sich in den
letzten Jahren in den Grossstädten verdoppelt. Die - zum Teil auch aus fiskalischen Gründen - grosse Nachfrage legt den Kauf einer Wohnung vor allem für Personen nahe, die
sich längere Zeit in Spanien aufzuhalten gedenken.
Mietbedingungen
Moderne Wohnungen haben alle Zentralheizung, zum Teil auch zentrale Luftkühlung. Bei
Abschluss eines Mietvertrags wird normalerweise die Hinterlegung einer Garantiesumme
in der Höhe einer Monatsmiete verlangt. Wird die Wohnung durch eine Agentur vermittelt,
kassiert auch diese eine Monatsmiete als Vermittlungsgebühr.
Immobilienerwerb
Der Erwerb von Immobilien durch Ausländer/innen ist grundsätzlich frei. Voraussetzung ist
ein Kaufvertrag. Obwohl Immobilienkaufverträge keiner Beurkundung bedürfen, ist es ratsam, den Kauf/Verkauf notariell beglaubigen zu lassen (Eintrag im Grundbuch). Vor jedem
Eigentumserwerb sollte das Grundbuch eingesehen werden. Es wird eine Grunderwerbssteuer erhoben.
Ausländische Investoren oder Personen, die in Spanien Eigentum erwerben möchten, sollten die Dienste eines geeigneten Anwalt- oder Treuhandbüros (gestoria) in Anspruch
nehmen.
Führerschein
Der Schweizer Fahrausweis muss innerhalb von 6 Monaten umgetauscht werden, auch
der neue Fahrausweis im Kreditkartenformat. Stichdatum ist der Erhalt der Aufenthaltsbewilligung. Zuständig ist die Jefetura Provincial de Tráfico.
Automobil Club Spanien: www.seguridadvial.org
Touring Club Schweiz: www.tcs.ch
Bildung, Schulen
Für den obligatorischen Unterricht gibt es sowohl öffentliche als auch private (teils konfessionelle) Schulen.
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•
•
•
Volksschule: 10 Jahre obligatorische Schulpflicht ("ESO")
Mittelschule: 2 Jahre "BUP" (bachillerato superior)
Universitäts-Vorbereitung: 1 Jahr "COU". Für den Eintritt in die Universität oder das
Polytechnikum muss man ein Examen (selectividad) bestehen.
Gesellschaft, Kultur
Fernsehen und Radio
Die Programme der SRG können in ganz Spanien via den Satelliten Eutelsat Hotbird 3
empfangen werden. Sie werden jedoch verschlüsselt ausgestrahlt. Für den Empfang
braucht es einen Satellitenempfänger mit Viacess-Decoder oder CI-Modul, und eine Sat
Access-Karte. Diese kostet CHF 50.— und kann bei der SRG bestellt werden. Zudem
müssen die Schweizerischen TV-Konzessionsgebühren auch im Ausland entrichtet werden.
SRG-Programme via Satellit (Technisches und Kanäle), Tel. 0848 88 44 22 oder über folgende Website : www.broadcast.ch.
Presse
Die nationalen/überregionalen Zeitungen sind in fast allen Städten erhältlich (v.a. Flughäfen, Bahnhöfe, Stadthotels).
Einbürgerung
Art. 11 der Verfassung regelt die Grundlagen für den Erwerb, Verlust und die Beibehaltung
der spanischen Staatsangehörigkeit. Der Staat ist berechtigt, Verträge über doppelte
Staatsbürgerschaft (Ibero-amerikanische Staaten oder andere Staaten mit besonderer
Bindung zu Spanien) zu schliessen.
Geburt
Kinder eines spanischen Vaters oder einer spanischen Mutter; unter bestimmten Voraussetzungen.
Adoption
Unter 18 Jahre alte Ausländer/innen, die adoptiert worden sind, wenn einer der Adoptierenden Spanier/in ist.
Option
Unter bestimmten Voraussetzungen.
Einbürgerung auf Antrag
Unter bestimmten Voraussetzungen; z.B. Mindestaufenthalt von einem Jahr in Spanien für
Ausländer/innen, die dort geboren wurden oder falls ausserhalb Spaniens geboren, wenn
ein Elternteil spanisch ist.
Ansonsten wird ein Aufenthalt von mind. 10 Jahren verlangt.
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Arbeiten in Spanien
Sie sind bei Ihren Vorbereitungen für einen Arbeitseinsatz im Ausland bereits im Hauptkapitel angelangt. Nun ist es höchste Zeit für Klarheit im Arbeitsalltag. Wie finde ich überhaupt eine Stelle? Wird mein Diplom anerkannt? Kann ich mich vielleicht auch selbstständig machen?
Wirtschaft
2002
2003
2004
BIP (€ Mia)
696
743
794
BIP / Einwohner (€)
17'273
18'435
19'693
Wachstumsrate (% vom BIP)
2.0
2.4
2.8
Inflationsrate (%)
3.9
3.0
2.7
Arbeitslosenquote (%)
11.4
11.3
10.8
Budget Saldo (% vom BIP)
0.1
0.3
0.4
Ertragsbilanz (% vom BIP)
-2.4
-2.5
-2.9
Gesamtverschuldung (% vom BIP) 53.8
50.8
n.b.
Mehr aktuelle Wirtschaftsdaten (August 2005) finden Sie im Länderbericht (in französischer Sprache) des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco):
Länderdossier des Seco : www.seco.admin.ch/themen/00513/00561/00564/index.html?lang=de
Nationales Statistik-Institut : www.ine.es
Spanisches Arbeitsamt: www.inem.es
Arbeitsvermittlung
Öffentliche Vermittlung
Nationale Stelle
Zentrale Arbeitsmarktbehörde ist das Instituto Nacional de Empleo (INEM). Auf diesen
Seiten finden Sie alle Adressen der für die Arbeitsvermittlung zuständigen regionalen Behörden. Die lokalen Arbeitsmarktbehörden bieten verschiedene Dienstleistungen an. Die
nationale und europäische Zusammenarbeit ist mit elektronischen Stellen- und Informationssystemen sichergestellt.
Zentrale Arbeitsmarktbehörde : www.inem.es
Europaweite Stelle (EURES)
Das EURES-Internetportal (European Employment Services) ist ein Angebot der Arbeitsmarktbehörden der EU, das die Mobilität von Arbeitnehmenden im Europäischen Wirtschaftsraum fördern will. Die Schweiz arbeitet hier auch mit. Die drei grundlegenden EURES Dienstleistungen sind:
• Vermittlung: Alle öffentlichen Arbeitsverwaltungen in Europa nutzen EURES zur
Verbreitung von Stellenangeboten. Das Stellenportal wird täglich aktualisiert.
Die EURES-Datenbank CV-Search gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Lebenslauf zu hinterlegen, um damit kundzutun, dass Sie in einem anderen Land arbeiten möchten. Packen Sie diese Gelegenheit!
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•
Beratung: Jedes Land hat ausgebildete EURES-Berater/innen. Sie sind Arbeitsmarktspezialisten auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene. Schweizer Stellensuchende wenden sich in erster Linie an die für ihren Wohnort zuständige Schweizer
EURES Berater/in.
Information: Unter Leben und Arbeiten finden Sie viel Interessantes über die EUStaaten. Jedes Land informiert dort auch über die Entwicklung der aktuellen Arbeitsmarktlage.
•
Individuelle Vermittlung
Unter Kostenfolge bieten auch private Arbeitsvermittlungsagenturen ihre Dienste an. Informationen und Adressen finden Sie auf den Seiten des Servicio Público de Empleo Estatal.
Stellensuche
Sie dürfen sich während einer Frist von bis zu sechs Monaten bewilligungsfrei in Spanien
zur Stellensuche aufhalten. Wenn Sie sich im Land anmelden, können Sie auch von den
Diensten der spanischen Arbeitsämter profitieren.
Arbeitslose melden sich unbedingt vor Ausreise aus der Schweiz bei dem für ihren Wohnort zuständigen RAV.
Wo und wie finden Sie eine Stelle
Beziehungen, "Vitamin-B"
Nützen Sie alle vorhandenen Kontakte sowohl privater wie auch geschäftlicher Natur
(Freunde, Verwandte, Geschäftsbeziehungen wie Firmen, Kunden, Zweigniederlassungen
etc.).
Inserate in Printmedien
Die meisten spanischen Zeitungen haben eine Rubrik über die «Stellensuche», die in der
Regel ein bis zwei Mal pro Woche erscheint. Um diese zu konsultieren können Sie diese
entweder kaufen oder ihre Webseite besuchen, deren Adresse Sie hier finden werden:
+
Online-Zeitungen
www.onlinenewspapers.com
Grosse nationale Zeitungen sind: El País, ABC, El Mundo, La Vanguardia, etc. Eine Vielzahl regionaler und lokaler Zeitungen ergänzt das Angebot. Dazu kommen Fachzeitschriften und Magazine.
Internet
Bekannte Jobsuchmaschinen bieten für Stellenanbieter wie auch Stellensuchende eine
Plattform (Stellenanzeiger). Es lohnt sich, diese zu besuchen. Hier einige Beispiele:
www.monster.es
Der grösste spanische Stellensuche-Portal
www.randstad.es
Stellen in Spanien
Firmen online
Viele Firmen veröffentlichen offene Stellen direkt auf ihren Internetseiten. Grosse Unternehmen bieten Ihnen auch die Möglichkeit, sich als Interessent/in einzuschreiben. Sobald
eine passende Stelle frei wird, werden Sie direkt von den Personalverantwortlichen kontaktiert.
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Bewerbung
Die Bewerbung ist die erste Kontaktaufnahme mit einem Unternehmen. Damit gerade Ihr
Dossier unter der Vielzahl von Bewerbungen beachtet wird, sind das Begleitschreiben sowie der inhaltliche Aufbau des Bewerbungsdossiers von besonderer Wichtigkeit. Ein vollständiges Bewerbungsdossier in Spanien beinhaltet ein Begleitschreiben, einen Lebenslauf und die Arbeitszeugnisse. Alle Dokumente sollten in Spanisch abgefasst, bzw. mit
einer entsprechenden Übersetzung begleitet sein.
Das Begleitschreiben
Bewerbungsschreiben in Spanien unterscheiden sich inhaltlich nicht wesentlich von denen
in der Schweiz. Nach dem Bezug auf die Stellenanzeige sollte der Bewerber seine Motivation für die Bewerbung begründen und seine für die Position wichtigsten Qualifikationen
hervorheben. Es sollte maschinengeschrieben und nicht länger als eine Seite lang sein.
Aufbau des Lebenslaufes
Für die Gestaltung des Lebenslaufs ist in Spanien keine Form vorgegeben. Die tabellarische Form bietet sich aber trotzdem aus verschiedenen Gründen an. Einerseits bietet diese meist eine sehr viel bessere Übersicht - und der Lebenslauf sollte auch in Spanien auf
den ersten Blick überzeugen -, andererseits fallen bei der eher stichwortartigen Gestaltung
nicht perfekte Spanischkenntnisse weniger auf. Der Lebenslauf muss unterschrieben und
datiert werden. Es liegt im eigenen Ermessen, ein Foto dazuzulegen.
Inhaltlich ist wichtig zu wissen, dass bei der Bewerberauswahl in Spanien nicht primär
Wert auf die Ausbildung eines Kandidaten gelegt wird - sie sollte daher nicht unmittelbar
den persönlichen Angaben folgen und den Lebenslauf "anführen". An dieser Stelle sollte
vielmehr das persönliche Berufsziel definiert werden, und zwar so, dass ein nicht übertriebener Ehrgeiz des Kandidaten zu erkennen ist:
• Angaben zur Person (Name, Adresse, Telefonnummer, Nummer des Personalausweises, Geburtsdatum und -ort, Nationalität, Familienstand, Kinderzahl und -alter;
häufig geben Bewerber in Spanien auch Grösse und Gewicht an, dies ist jedoch
keinesfalls nötig. Angaben zu einer Religionszugehörigkeit werden nicht gemacht)
• Berufsziel
• Berufspraktische Erfahrungen (Chronologisch, aber geordnet nach der Wichtigkeit
der Erfahrungen; konkrete Angaben zu den Aufgabeninhalten, Erfolgen und Verantwortlichkeiten.)
• Ausbildung (Ausbildungsabschlüsse müssen unbedingt den entsprechenden spanischen Bezeichnungen angeglichen werden, Noten sind dagegen irrelevant.)
• Sprachkenntnisse (Gegliedert nach "muy bien", "bien" oder "regular"; Spanisch und
Englisch sollten Sie auf jeden Fall beherrschen, eine weitere Fremdsprache ist von
Vorteil.)
• PC-Kenntnisse
• Hobbies werden normalerweise nicht aufgeführt.
Musterlebenslauf
Ein Muster für eine europäische Bewerbung in verschiedenen Sprachen finden Sie auf
den Europass-Seiten für die Transparenz beruflicher Qualifikationen der Europäischen
Kommission.
Die Arbeitszeugnisse
Unterlagen wie Referenzen und Zeugnisse müssen im Original oder besser als beglaubigte Übersetzungen erst auf Anforderung des Unternehmens nachgereicht bzw. zum Vorstellungsgespräch mitgebracht werden.
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Das Dossier
Zu den speziellen Beilagen gehören ein Gesundheitszeugnis (Arztzeugnis) sowie ein Führungszeugnis (Auszug aus dem Schweizer Zentralstrafregister).
Wichtige Adressen
+
|
Schweiz. Verband für Berufsberatung - Praktische Tipps für Stellensuche und Bewerbung
Schweizerischer Verband für Berufsberatung SVB
Beustweg 14, Postfach 1172, 8032 Zürich
+41 (0)44 266 11 11, Fax +41 (0)44 266 11 00
[email protected]
www.be-werbung.ch/
Beschreibung Berufsbilder Schweiz und Nachbarstaaten
www.berufskunde.ch
Wie wir Sie unterstützen können
Wenn Sie bei der Stellensuche bis heute noch nicht erfolgreich waren, können Sie sich mit
uns in Verbindung setzen. Durch unsere Erfahrung in der Beratung von Stellensuchenden
können wir Ihnen
• speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Tipps und Ratschläge geben
• den Kontakt zur lokalen Eures-Beratungsstelle herstellen
• Adressen von Arbeitgebern zustellen
• Adressen von weiteren Institutionen (Handelskammern, Branchen- und Berufsverbände, Gewerkschaften etc.) weitergeben
Damit wir Sie optimal unterstützen können, senden Sie uns bitte einen aktuellen Lebenslauf und ein Begleitschreiben mit folgenden Angaben:
• was haben Sie bereits unternommen, um eine Stelle zu finden?
• in welchem Berufsfeld, wo (örtlich) und wann möchten Sie arbeiten?
• wie gut sind Ihre Spanischkenntnisse? Legen Sie Kopien von erworbenen Sprachdiplomen bei.
Wir werden Sie so schnell wie möglich kontaktieren.
Diplome, Abschlüsse
Die Schweiz hat sich dem System der EU zur Anerkennung von Diplomen angeschlossen.
Damit ein Diplom aus der Schweiz in Spanien anerkannt werden kann, muss Inhalt und
Dauer der Ausbildung vergleichbar sein. Vergleichbar sind jedoch nur Berufe, deren Ausübung in einem Land vom Besitz eines Diploms, Zeugnisses oder Befähigungsnachweises
abhängig gemacht wird.
Erkundigen Sie sich zuerst, ob Ihr Beruf, den Sie in Spanien ausüben möchten, dort überhaupt reglementiert ist. Diese Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Bewilligungsbehörde. Die vollständige Adresse lautet:
NARIC Spanien
Subdirección General de Títulos, Convalidaciones y Homologaciones
Paseo del Prado 28, ES - 28014 Madrid
Tel. : +34 91 506 5593, Fax : +34 91 506 5706
E-Mail : [email protected]
Webseite : wwwn.mec.es/mecd/titulos/index.html
Diese Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund von Richtlinien und Weisungen, welche
Dokumente für die Anerkennung eingereicht werden müssen. Wir empfehlen Ihnen die
Konsultation der Broschüre Schweizer Diplome in der EU.
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Dienstleistungen
Grenzüberschreitende Dienstleistungen können während 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bewilligungsfrei erbracht werden. Darunter fallen z.B. die Ausführung von Aufträgen
oder Werkverträgen zugunsten von Bauherren und Auftraggebern, ohne dass dabei der
Wohn- oder Geschäftssitz nach Spanien verlegt wird.
Für die Erbringung von Dienstleistungen in Spanien ist keine Aufenthaltsbewilligung notwendig. Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für spanische Bürger/innen. Die sozialversicherungsrechtliche Unterstellung im Entsendestaat wird durch
Formular E-101 geregelt. Dieses Formular erstellt die zuständige AHV-Ausgleichskasse
auf Antrag des Arbeitgebers in der Schweiz. Die Vorschriften im Bereich der Sozialversicherung, der Steuer- und Zollbehörden sind zu beachten.
Wenn Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an:
Osec Business Network Switzerland, Euro Info Center Schweiz
Stampfenbachstrasse 85, 8006 Zürich
Tel. :01 365 54 54, fax : 01 365 54 11
Webseite: www.osec.ch/eics
Selbstständige Berufsausübung
Für eine selbstständige Erwerbstätigkeit ist keine Aufenthaltsbewilligung notwendig. Für
die Ausübung der eigenen Erwerbstätigkeit gelten die gleichen Bestimmungen, wie sie
ebenfalls für Spanier/innen in Kraft sind. Bei reglementierten Berufen erkundige man sich
nach den geltenden Sonderbestimmungen.
Selbstständige, welche für sich [Gründe: Eintrag ins Berufsregister, Kauf von Immobilien,
Kontoeröffnung, etc.] eine tarjeta de residencia wünschen, können ein entsprechendes
Gesuch bei der für die Wohnprovinz zuständigen Oficina de Extranjeros (bei Fehlen beim
Polizeikommissariat) einreichen. Für deren Ausstellung und Kosten gelten die gleichen
Bestimmungen wie für Spanier/innen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften der
Sozialen Sicherheit und der Besteuerung sind zu beachten.
Löhne, Gehälter
Jährlich wird der Mindestlohn (Salario mínimo interprofesional) neu festgesetzt. Er beträgt
für 2004 15.35 €/Tag oder 460.50 €/Monat. Dazu kommen je nach Arbeitsvertrag diverse
Zuschläge. Die Auszahlung eines 13. und 14. Monatsgehalts ist üblich.
Arbeitsbedingungen
Der Arbeitnehmerschutz ist gut ausgebaut. Der Arbeitgeber darf sein Personal nicht nach
Belieben entlassen. Über die Regelung der Arbeitszeit, die Überstundenbezahlung, die
wöchentliche Ruhezeit, den bezahlten Urlaub usw. bestehen für alle Erwerbszweige eingehende Vorschriften. Der Achtstundentag ist gesetzlich eingeführt. An Sonn- und Feiertagen darf nur ausnahmsweise und aufgrund besonderer Bewilligungen gearbeitet werden. Bezahlte Ferien sind gesetzlich vorgeschrieben.
Zentrale Arbeitsmarktbehörde : www.inem.es
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Lebenskosten, Steuern
Gilt in meinem Residenzland der Euro? Die Fragen nach dem Finanziellen spielen nicht
erst heute eine zentrale Rolle. In diesem Kapitel sollen Sie Antworten zu Geld, Lebenshaltungskosten sowie über die zu erwartenden Steuern und Abgaben erhalten.
Geld, Währung
Euro (EUR = €) zu 100 Cent
Noten: 5, 10, 20, 50, 100, 200, 500 Euro Münzen: 2 und 1 Euro, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Cent
Lebenshaltungskosten, Budget
In Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen verfügen wir über einen Vergleich der Lebenskosten Schweiz (gleich 100 %) zum gewünschten Zielstaat. Eine Gesamtpublikation
aller Zahlen ist aus Urheber rechtlichen Gründen nicht zulässig. Sie können bei uns telefonisch, schriftlich oder elektronisch die Zahlen zu Ihrem künftigen Residenzland abfragen.
Zum besseren Verständnis ist die nachfolgende Erklärung wichtig:
EDA: Repräsentativer Lebensstil in der Hauptstadt mit einem hohem Anteil von Markenprodukten aus der Schweiz/Westeuropa UBS: Urbaner Lebensstil mit westeuropäischem
Konsumverhalten und Familienwohnung OECD: Allgemeines Preisniveau für Konsumgüter und Dienstleistungen (Kaufkraft- und Wechselkurs bereinigt) A&S: Lebenskosten-Index
für Neuankömmlinge und Auslandaufenthalter/innen im ersten Jahr (gewichteter Mittelwert
mit Halbjahrestrend).
Lebenskostenindex
EDA
83.3
UBS
74.5
OCDE 71.8
+3.4
A&S
74.3
(Basis: Schweiz=100)
Die Verbraucherpreise sind in einer sozialen Marktwirtschaft durch Angebot und Nachfrage steter Veränderung ausgesetzt. Aus diesem Grund wird auf eine Publikation von Einzelpreisangaben verzichtet.
Beim Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten erhalten Sie unter Kostenfolge
eine vollständige Liste über Kaufkraftausgleich für Mitarbeitende im Ausland. Sie können
uns auch anrufen, und wir nennen Ihnen die Indexzahlen zu Spanien.
Wenn Sie sich ein Bild über die lokalen Einzelpreise (Lebensmittel, Haushalt, Wohnung,
öffentlicher Verkehr, etc.) machen möchten, ist ein Augenschein vor Ort sehr zu empfehlen. Einen gewissen Einblick vermitteln auch die Inserate in der Lokalpresse.
In der Publikation der UBS "Preise und Löhne, ein weltweiter Kaufkraft- und Lohnvergleich" werden Sie zu diesem Thema auch interessante Infos finden.
SPANIEN_AK_D.doc
22/24
Steuern
Einkommenssteuer
Steuerpflichtig sind natürliche Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz in Spanien (mehr als
183 Tage im Jahr) sowie natürliche Personen im Ausland, soweit sie Einkünfte oder Vermögenszuwachs in Spanien erzielen. Bemessungsgrundlage ist die Gesamtheit der Einkünfte und der Vermögenszuwachs unter Abzug der Vermögensverminderungen und Verluste.
Körperschaftssteuer
Steuerpflichtig sind alle Inhaber von Rechten und Pflichten, die juristische Personen sind
und nicht der Einkommenssteuer unterliegen. Bemessungsgrundlage ist die Summe der
verschiedenen positiven und negativen Positionen, die das Einkommen in einer Steuerperiode ausmachen. Der allgemeine Steuersatz beträgt zur Zeit 35%.
Hauptsächliche Einkunftsarten sind:
• Einkünfte aus Erwerbstätigkeit;
• Einkünfte aus Kapital (Mieten, Zinsen, Dividenden, etc.);
• Einkünfte aus gewerblicher, freiberuflicher oder künstlerischer Tätigkeit;
• Einkünfte aus Vermögenszuwachs und -verminderung bei einer Veränderung in der
Zusammensetzung des Vermögens.
Der Steuersatz ist progressiv. Die Marginalsätze beginnen bei 20 und reichen bis 56%.
Vermögenssteuer
Unbeschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Spanien für ihr gesamtes, weltweites Vermögen. Der Steuersatz ist progressiv.
Freibeträge
Bestehen für ledige Steuerpflichtige, Ehepaare und pro Kind. Die Gesamtbesteuerung
(Einkommenssteuer und Vermögenssteuer) darf jährlich nicht mehr als 70 % der Steuerbemessungsgrundlage der Einkommenssteuer ausmachen.
Erbschaftssteuer
Besteuert wird jeglicher Vermögenserwerb durch Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung
unter Lebenden oder bei Todesfall. Steuerpflichtig sind Erben, Vermächtnisnehmer oder
Beschenkte. Der Steuersatz ist je nach Höhe der Erbschaft, Verwandtschaftsgrad und wohl ein europäisches Unikum - bereits bestehendem Vermögen der Erben kompliziert
gegliedert.
Lokale Steuern
Gewerbesteuer, städtische und ländliche Grundsteuer, Abgabe auf die Eröffnung und Einrichtung eines Gewerbebetriebs. Angesichts der Komplexität der Besteuerung von Einkommen aus AHV/IV Renten und von Leistungen der 2. und 3. Säule (je nach Fall Quellenbesteuerung in der Schweiz, Besteuerung durch den Wohnsitzstaat, Steuerrückerstattung in der Schweiz gegen Vorlage einer Steuerwohnsitzbescheinigung im Wohnsitzstaat
oder Befreiung im Domizilstaat etc.), empfehlen wir, für nähere Auskünfte Kontakt mit der
Eidg. Steuerverwaltung aufzunehmen.
Spanische Steuerbehörde www.aeat.es
Eidgenössische Steuerverwaltung www.estv.admin.ch
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23/24
Doppelbesteuerung
Fragen einer möglichen Doppelbesteuerung sind zu klären. Für Details wenden Sie sich
bitte an Ihre lokale Steuerbehörde am Wohnort oder an die Eidgenössische Steuerverwaltung in Bern. Adresse siehe ESTV. Zwischen der Schweiz und Spanien besteht ein Abkommen zur
Vermeidung
der
Doppelbesteuerung.
Fragen
beantwortet:
www.estv.admin.ch/data/dba/d/index.htm.
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung : www.bk.admin.ch/ch/d/sr/c0_672_933_21.html
Vorsorge, Versicherungen
Sie befinden sich auf der letzten Etappe auf Ihrer Informationsreise über Ihr künftiges Residenzland. Den Fragen im Bereich der sozialen Sicherheit gilt es genügend Zeit und Beachtung zu schenken. Wenn Sie sich heute darüber Klarheit verschaffen, können Sie ruhiger an Ihre Zukunft im Gastland denken. Die Materie ist sehr komplex. Zögern Sie nicht,
bei Unklarheiten direkt die jeweils angegebenen Fachspezialisten zu kontaktieren.
Sozialsystem
Obligatorium
Alle Arbeitnehmer/innen müssen einer Versicherung gegen Unfall und Krankheit angehören. Teuerungs- und Familienzulagen sind ebenfalls vorgesehen. Diese Leistungen sind
eine Ergänzung der Löhne, welche damit aber noch nicht schweizerische Ansätze erreichen. Arbeitnehmer/innen bezahlen etwa 6 % des Bruttolohnes als Sozialversicherungsbeitrag, der Beitrag der Arbeitgeber beträgt ungefähr 32 %.
Departement für soziale Sicherheit : www.seg-social.es/inicio
AHV/IV, EO
Freiwillige AHV/IV
Seit 1. April 2001 gelten nachfolgende Bestimmungen :
• Beitreten können nur noch Personen im Ausland, die nicht in einem EU-Staat wohnen und vor ihrem Wegzug ununterbrochen seit mindestens fünf Jahren in der
AHV/IV versichert waren.
• Freiwillig Versicherte, die in einem EU-Staat wohnen, können bis 31. März 2007 bei
der Versicherung bleiben, oder, wenn sie älter als 50 jährig sind, bis zum gesetzlichen Pensionsalter.
Der Beitragssatz für AHV und IV wurde per 1. Januar 2001 von 9,2 auf 9,8 Prozent erhöht.
Die sinkende Beitragsskala (reduzierter Beitragssatz für Personen mit einem Einkommen
von gegenwärtig weniger als 48'300 Franken im Jahr) wurde auf den 1. Januar 2001 aufgehoben. Nichterwerbstätige Studierende unter 30 Jahren und nichterwerbstätige Ehepartner/-innen von obligatorisch Versicherten können sich weiterhin in der obligatorischen
AHV/IV versichern.
Nähere Auskunft erteilt das Bundesamt für Sozialversicherung, Abteilung AHV/EO/EL,
Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Tel. 031 322 90 11.
Bundesamt für Sozialversicherung : www.bsv.admin.ch
Soziale Sicherheit in der Schweiz und der EG (PDF-Broschüre) :
www.ahv.ch/Home-D/allgemeines/Bilaterale/B_Securite_Sociale2_D.pdf
© 27.03.2007 11:01:25 bnj
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