Spanien - ActiSwiss
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Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun Svizra Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM Dossier Spanien Leben Arbeiten Sprachaufenthalt, Studium Ruhestand © 6/2006 Spanien Über dieses Dossier Inhalt Spanien ................................................................................................2 Über dieses Dossier ..........................................................................2 Inhalt.......................................................................................2 Zweck ......................................................................................4 Rechtlicher Hinweis ....................................................................4 Wir ..........................................................................................4 Abkürzungen und Adressen .........................................................5 Land und Leute................................................................................7 Links zu Websites ......................................................................7 Geografie .................................................................................7 Klima .......................................................................................8 Geschichte................................................................................8 Staatsform ...............................................................................8 Bevölkerung .............................................................................9 Sprache ...................................................................................9 Religion, Seelsorge ....................................................................9 Masse, Gewichte, Zeit ................................................................9 Energieversorgung.....................................................................9 Verkehr .................................................................................. 10 Vorbereitung, Umzug, Abmeldung .................................................... 10 Reisehinweise ......................................................................... 10 Abmeldung ............................................................................. 10 Umzugsgut ............................................................................. 11 Einfuhr von Fahrzeugen ............................................................ 12 Andere Einfuhren..................................................................... 12 Tipp ................................................................................ 12 Ausländische Vertretungen in der Schweiz................................... 12 Einreise, Anmeldung, Aufenthalt....................................................... 12 Immatrikulation ................................................................ 13 Aufenthaltsbewilligung ............................................................. 13 Arbeitsbewilligung.................................................................... 13 Studium, Sprachaufenthalt........................................................ 14 Ruhestand .............................................................................. 14 Schweizer Vertretungen vor Ort ................................................. 14 Schweizer/innen in Spanien ................................................ 14 Leben in Spanien ........................................................................... 15 Wohnen ................................................................................. 15 Führerschein ........................................................................... 15 Bildung, Schulen...................................................................... 15 Gesellschaft, Kultur.................................................................. 16 Einbürgerung .......................................................................... 16 Arbeiten in Spanien ........................................................................ 17 Wirtschaft............................................................................... 17 Arbeitsvermittlung ................................................................... 17 SPANIEN_AK_D.doc 2/24 Individuelle Vermittlung ..................................................... 18 Stellensuche ........................................................................... 18 Wo und wie finden Sie eine Stelle ........................................ 18 Bewerbung ............................................................................. 19 Aufbau des Lebenslaufes .................................................... 19 Musterlebenslauf ............................................................... 19 Die Arbeitszeugnisse.......................................................... 19 Das Dossier ...................................................................... 20 Wichtige Adressen ............................................................. 20 Wie wir Sie unterstützen können................................................ 20 Diplome, Abschlüsse ................................................................ 20 Dienstleistungen...................................................................... 21 Selbstständige Berufsausübung ................................................. 21 Löhne, Gehälter....................................................................... 21 Arbeitsbedingungen........................................................................ 21 Lebenskosten, Steuern ................................................................... 22 Geld, Währung ........................................................................ 22 Lebenshaltungskosten, Budget .................................................. 22 Steuern.................................................................................. 23 Doppelbesteuerung .................................................................. 24 Vorsorge, Versicherungen ............................................................... 24 Sozialsystem........................................................................... 24 AHV/IV, EO............................................................................. 24 SPANIEN_AK_D.doc 3/24 Zweck Dieses Dossier haben wir in Zusammenarbeit mit Schweizer Bundesämtern, Dienststellen der EU und Vertrauensleuten im betreffenden Land erstellt. Unser Informationsangebot richtet sich in erster Line an Personen, die den Wohnsitz in ein anderes Land verlegen und dort leben und/oder arbeiten möchten. Dabei haben wir uns auf die behördlichen und gesetzlichen Vorschriften konzentriert, welche für schweizerische Staatsbürger/innen Gültigkeit haben. Rechtlicher Hinweis Die Inhalte und Informationen in unseren Dossiers und auf unserer Website dienen der Information. Obwohl wir aufmerksam darauf achten, dass unsere Angaben und Quellen korrekt sind, können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit unserer Informationen geben. Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt und die angebotenen Leistungen. Unsere schriftlichen und elektronischen Publikationen enthalten weder ein Angebot noch eine Verpflichtung und ersetzen keine individuelle Beratung. Unter den in diesem Dossier und allen weiteren Korrespondenzen verwendeten Personenbezeichnungen werden Frauen und Männer gleichbedeutend verstanden. Wir Wir sind der Schweizerische Informations- und Beratungsdienst für Auslandaufenthalte, Auswanderung und den Austausch von Stagiaires. Wenn Sie zusätzliche Auskünfte benötigen, weitere Publikationen bestellen oder eine persönliche Beratung vereinbaren wollen, erreichen Sie uns folgendermassen Bundesamt für Migration BFM Auswanderung und Stagiaires Quellenweg 6 3003 Bern-Wabern + Quellenweg 9 in Wabern/Bern +41 (0)31 322 42 02, Fax +41 (0)31 322 44 93 | [email protected] www.swissemigration.ch Wir haben gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen uns am besten von Mo - Fr 09h00 - 11h15 und 14h00 - 16h00 SPANIEN_AK_D.doc 4/24 Abkürzungen und Adressen AHV/IV + ASO + | BBT + BFM | + | BSV + | BAG + | BVG CRUS + | EDA + | EFTA EG EICS + | SPANIEN_AK_D.doc Alters- Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV und IV) Adressen der einzelnen Ausgleichskassen finden Sie auf den letzten Seiten des Telefonbuchs oder im Internet www.ahv.ch Auslandschweizer-Organisation Alpenstrasse 26, 3000 Bern 6 +41 (0)31 356 61 00, Fax +41 (0)31 356 61 01 [email protected] www.aso.ch/ Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) Effingerstrasse 27, 3003 Bern +41 (0)31 322 21 29, Fax +41 (0)31 324 96 15 [email protected] www.bbt.admin.ch Bundesamt für Migration BFM, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern +41 (0)31 325 11 11 [email protected] www.bfm.admin.ch Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Geschäftsfeld Internationale Angelegenheiten, Bereich Abkommen Effingerstrasse 20, 3003 Bern +41 (0)31 322 90 34, Fax +41 (0)31 322 37 35 [email protected] Startseite des BSV: www.bsv.admin.ch Sozialversicherungsfragen CH->EU: www.soziale-sicherheit-ch-eu.ch Bundesamt für Gesundheit, 3003 Bern Schwarzenburgstrasse 165, 3097 Liebefeld-Bern +41 (0)31 324 92 31, Fax: +41 (0)31 323 37 72 [email protected] www.bag.admin.ch Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS Sennweg 2, 3012 Bern Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen - Stipendien und Austauschprogramme - Studium im Ausland - Bildungsprogramm ERASMUS +41 (0)31 306 60 44 (8.30 - 11.30 Uhr), Fax: +41 (0)31 302 68 11 [email protected] www.crus.ch Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Zentrale, Bundeshaus West, 3003 Bern +41 (0)31 322 21 11, Fax: +41 (0)31 323 40 41 [email protected] www.eda.admin.ch Europäische Freihandelsassoziation Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz Europäische Gemeinschaft In diesem Dossier wird grundsätzlich der Begriff „EU“ verwendet. Euro Info Center Schweiz EICS Postfach 492, 8035 Zürich Stampfenbachstrasse 85 in Zürich +41 (0)44 365 54 54 Fax +41 (0)44 365 54 11 [email protected] www.osec.ch/rootcollection;internal&action=buildframes.action 5/24 ENIC NARIC + | ESTV + | EU EU15 EU+10 EURES EWR FZA IB GEKVG OSEC + | + | + | RAV seco + | Soliswiss + | Informationsstelle für Anerkennungsfragen, Swiss ENIC c/o CRUS, Sennweg 2, 3012 Bern +41 31 306 60 32, Fax: +41 31 302 68 11 [email protected] www.crus.ch/engl/enic Eidgenössische Steuerverwaltung Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen Eigerstrasse 65, 3003 Bern +41 (0)31 322 71 29, Fax: +41 (0)31 324 83 71 [email protected] www.estv.admin.ch Europäische Union Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern 1 www.europa.eu.int Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern 1 EURopean Employment Services Netz der Europäischen Arbeitsverwaltungen www.europa.eu.int/eures/index.jsp Europäischer Wirtschaftsraum EU-Staaten und EFTA-Staaten exkl. Schweiz Freizügigkeitsabkommen (Abkommen über die Personenfreizügigkeit Schweiz – EU) Integrationsbüro EDA/EVD, Bundeshaus Ost, 3003 Bern +41 (0)31 322 22 22, Fax +41 (0)31 312 53 17 [email protected] www.europa.admin.ch Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstrasse 25, 4503 Solothurn +41 (0)32 625 48 20, Fax +41 (0)32 625 48 29 [email protected] www.kvg.org OSEC Business Network Switzerland Stampfenbachstrasse 85, Postfach 492, 8035 Zürich +41 (0)44 365 51 51, Fax +41 (0)44 365 52 21 [email protected] www.osec.ch Regionale Arbeitsvermittlung - Anlaufstelle für Arbeitslose www.rav.ch Staatssekretariat für Wirtschaft seco Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung Bundesgasse 8, 3003 Bern +41 (0)31 322 28 35, Fax +41 (0)31 323 56 78 [email protected] Stellensuche oder Arbeitslosigkeit: www.treffpunkt-arbeit.ch Solidaritätsfonds der Auslandschweizer Gutenbergstrasse 6, 3011 Bern +41 (0)31 381 04 94 [email protected] www.soliswiss.ch 1 Betrifft nur den von der Regierung der Republik Zypern kontrollierten Teil der Insel SPANIEN_AK_D.doc 6/24 swissemigration ZAS + (Zentrale Ausgleichsstelle) | Der Schweizerische Auswanderungsdienst beim Bundesamt für Migration. Mehr unter "wir" Schweizerische Ausgleichskasse/IV-Stelle für Versicherte im Ausland Av. Edmond-Vaucher 18, Case postale 3100, 1211 Genève 2 +41(0)22 795.91.11, Fax +41(0)22 797.15.01 www.avs-aiinternational.ch/ccv12_cdc/csc.php?elid=2568&action=2003124 www.avs-ai-international.ch Land und Leute Eine umfassende und gute Informationsbeschaffung steht am Anfang einer erfolgreichen Erwerbstätigkeit im Ausland. Mit unseren Tipps und Ratschlägen unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung. Über dieses Kapitel haben wir keine eigenen Informationen zusammengetragen. Über Ihr künftiges Residenzland finden Sie eine Fülle von interessanten Angaben im Internet und/oder durch die Konsultation von Büchern und Zeitschriften im Buchhandel. Links zu Websites Besonders interessant haben wir den Besuch nachfolgender Webseiten erlebt. Freie Enzyklopädie „Wikipedia“ Länder Reiseführer „Amadeus“ Landeskundliche Informationsseiten Länderberichte des seco World Sites Atlas, englisch Länderrapporte, englisch www.de.wikipedia.org www.amadeus.net/home/new/index-de.htm www.inwent.org/v-ez/lk/laender.htm www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft > Länderinfos www.sitesatlas.com www.countryreports.org Geografie Spanien umfasst etwa 4/5 der Iberischen Halbinsel. Dazu kommen die Balearen im Mittelmeer, die Kanarischen Inseln im Atlantik sowie die an der marokkanischen Mittelmeerküste gelegenen Städte Ceuta und Melilla. Das Festland umfasst 492'595 km2; mit den Balearen und den Kanarischen Inseln beträgt die Gesamtfläche 504'750 km2 (Schweiz: ca. 41'300 km2). Nationales geographisches Institut www.ign.es/ign/es/IGN/home.jsp SPANIEN_AK_D.doc 7/24 Klima Sehr unterschiedliches Klima zufolge der topografischen Gliederung von Gebirgen, Hochebenen und weiten Flussniederungen. Der Nordwesten ist den Stürmen des Atlantik, der Südosten den trocken-heissen Winden aus Afrika ausgesetzt. Im Nordwesten herrscht ein feuchtes, trübes und gleichmässiges Klima vor, im Südosten, an der Küste des Mittelmeeres, eine fast regenlos heitere, im Sommer heisse, im Winter milde Witterung. Das hochgelegene Landesinnere hat schroffes Kontinentalklima mit heissen, trockenen Sommern und kalten Wintern, wobei täglich grosse Temperaturschwankungen vorkommen können. Der Südwesten hat mildes Küstenklima. Die Kanarischen Inseln verzeichnen milde Temperaturen während des ganzen Jahres, mit nur geringen Schwankungen. Geschichte Die lange Zeit von Rom beherrschte Iberische Halbinsel fiel im 5. Jahrh. an die Westgoten und im 8. Jahrhundert an moslemische Mauren. 1492 wird das letzte moslemische Königreich (Granada) besiegt. Christoph Kolumbus setzt die Segel zur Neuen Welt und eröffnet die Ära des gewaltigen, weltweiten spanischen Reiches, insbesondere in Amerika. 1898 verliert Spanien die letzten amerikanischen und asiatischen Kolonien. 1936 – 1939: Spanischer Bürgerkrieg. 1939 – 1975: Regierungszeit des Generals Franco. 1975 König Juan Carlos I besteigt den Thron. 1978 neue Verfassung. 1980 wird Katalonien und dem Baskenland eine Autonomie gewährt. Ab 1982 wird ein Dezentralisierungs-Prozess eingeleitet, der allen Regionen des Landes das gleiche Statut bringen soll. 1986 tritt Spanien der EG bei. Staatsform Parlamentarische Monarchie gemäss Verfassung vom 6. Dezember 1978. Zweikammersystem auf nationaler Ebene (Kongress und Senat), lokale Parlamente in den 17 verschiedenen autonomen Regionen (Baskenland, Katalonien, Andalusien, etc.). Hauptstadt: Madrid. Staatsoberhaupt: König Juan Carlos I. Regierungschef: José Luis Rodríguez Zapatero, PSOE, (seit 2004). Wichtige Parteien: Sozialistische Arbeiterpartei (PSOE), Volkskoalition (PP), Vereinigte Linke (IU). Regierung: www.la-moncloa.es Das königliche Haus: www.casareal.es/index.jsp Das Bürger-Portal: www.060.es Die Hauptstadt Madrid www.munimadrid.es/Principal/portada.html SPANIEN_AK_D.doc 8/24 Bevölkerung Gemäss Volkszählung von 1998 hat Spanien 39,9 Mio. Einwohner. Einwohnerzahlen der grössten Provinzhauptstädte und Inseln : Madrid 2'881'506 Barcelona 1'505'581 Valencia 739'412 Sevilla 701'927 Zaragoza 603'367 Malaga 528'079 Murcia 349'040 Valladolid 319'946 Cordoba 309'961 Alicante 272'432 Granada 241'471 Donostia-San Sebastian 178'229 Pamplona / Iruña 171'150 Salamanca 158'457 Las Palmas 849'863 Balearen 796'483 Santa Cruz de Tenerife 780‘152 Sprache Offizielle Sprache: Spanisch (70 %). Weitere offizielle Sprachen in den entsprechenden autonomen Regionen: Katalanisch (21 %), Galizisch (7 %) und Baskisch (1 %). Religion, Seelsorge 96 % der spanischen Bevölkerung sind römisch-katholisch. In allen grösseren Städten gibt es protestantische, jüdische und orthodoxe Gemeinden. Die Glaubensfreiheit ist gewährleistet. Masse, Gewichte, Zeit Metrisches System (wie in der Schweiz). Energieversorgung Stromspannung - 220 Volt / 50 Hertz Wechselstrom (wie in der Schweiz) Stecker/Steckdosen - Universalstecker wie in der Schweiz, in älteren Gebäuden sind noch "Schuko"-Steckdosen vom Typ F zu finden. World Electric Guide www.kropla.com SPANIEN_AK_D.doc 9/24 Verkehr Die geografischen Verhältnisse des Landes haben grossen Einfluss auf die Entwicklung der Verkehrsnetze. Die Gebirgszüge der Pyrenäen beeinträchtigen den Durchgangsverkehr, und im Landesinnern fehlen Binnenwasserstrassen. Mehr als die Hälfte des Personen- und Güterverkehrs wird auf der Strasse abgewickelt. Dem Luftverkehr werden 15 % und der Eisenbahn 11 % des Verkehrsaufkommens zugerechnet. Strasse - Zwei Drittel des gesamten Strassennetzes sind befestigte Strassen. Das Autobahnnetz erstreckt sich der Mittelmeerküste entlang und verbindet Barcelona mit Zaragoza sowie Bilbao. Verschiedene Strecken verlaufen im Norden des Landes und um die Hauptstadt Madrid herum. Schiene - Das Eisenbahnnetz ist unter Vernachlässigung der wirtschaftlich bedeutenden Randregion auf die Hauptstadt ausgerichtet. In Spanien wird auf Breitspur (1,674 m) gefahren. Es werden laufend Anstrengungen unternommen, um die Wirtschaftlichkeit der Staatsbahn zu verbessern. Zwischen Madrid und Sevilla verkehrt seit 1992 der spanische AVE (TGV). Die Bauarbeiten für eine weitere AVE-Linie von Madrid nach Barcelona und von dort nach Frankreich sind aufgenommen worden. Schifffahrt - Die gut ausgebaute Küstenschifffahrt ergänzt das teilweise unzureichende Verkehrsnetz im Landesinnern wesentlich. Luftverkehr - Für den internationalen Luftverkehr ist Spanien dank seiner geografischen Lage ein wichtiger Stützpunkt. Auch national nimmt der Flugverkehr ständig an Bedeutung zu. Routenplaner: www.mappy.ch Vorbereitung, Umzug, Abmeldung Sie haben sich zum Ziel gesetzt, in Spanien beruflich tätig zu werden. Über Land und Leute verfügen Sie über ausreichende Informationen. Nun ist es Zeit für den ersten Schritt auf dem Weg der Vorbereitung. Adressen und Zuständigkeiten der ausländischen Vertretungen in der Schweiz finden Sie im Verzeichnis des EDA. Reisehinweise In den Reisehinweisen des EDA finden Sie wichtige Informationen, welche Sie unbedingt bereits in der Vorbereitungsphase mit einbeziehen sollten. + EDA Zentrale, Bundeshaus West, 3003 Bern +41 (0)31 322 21 11, Fax: +41 (0)31 323 40 41 www.eda.admin.ch/eda/de/home/travad.html Abmeldung Wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen, oder Sie sich für mehr als ein Jahr in Spanien niederlassen wollen, müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde abmelden. Für kürzere Auslandaufenthalte, oder wenn Sie den Lebensmittelpunkt in der Schweiz beibehalten möchten, erkundigen Sie sich vor der Ausreise bei der lokalen Einwohnerkontrolle über die Meldebedingungen. SPANIEN_AK_D.doc 10/24 Umzugsgut Bei definitiver Verlegung des Wohnsitzes nach Spanien können Schweizer/innen ihre persönlichen Effekten und ihren Hausrat zoll- und mehrwertsteuerfrei einführen. Dazu werden folgende Dokumente verlangt: • • Abmeldebestätigung der letzten Wohngemeinde Inventarliste aller Objekte mit Preisangabe. Art. 28 des Gesetzes Nr. 37/1992 vom 28.12.92 über die Mehrwertsteuer hält folgendes fest : • • • • • • • • • Die Einfuhr von persönlichen Gütern von physischen Personen, die ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen, sind von der Mehrwertsteuer befreit. Voraussetzungen für die Befreiung von der Mehrwertsteuer: Die Person muss vorgängig mindestens 12 Monate ununterbrochen ausserhalb der EU/des EWR gewohnt haben. Die zu importierenden Gegenstände müssen am neuen Wohnort dem gleichen Zweck und Gebrauch dienen wie früher. Das Umzugsgut muss im Herkunftsland der zuziehenden Person zu den dort üblichen Bedingungen erworben worden sein. Die Importgüter müssen vor der Einreise während mindestens sechs Monaten im legalen Besitz des/der Einreisenden gewesen sein (gilt auch für PW, Wohnwagen, eigene Schiffe od. Kleinflugzeuge). Die Einfuhr des gesamten Umzugsgutes muss innerhalb von maximal 12 Monaten nach Verlegung der Residenz erfolgen. Soll die Einfuhr in mehreren Teilen erfolgen, muss dies entsprechend zu Beginn deklariert werden. Die Regelung der Einfuhr eines PW muss spätestens 6 Monate nach der Verlegung des Wohnsitzes unternommen werden. Zoll- und mehrwertsteuerfrei eingeführte Gegenstände können während mindestens 12 Monaten weder verschenkt, vermietet noch verkauft werden. Ausgenommen von der zollfreien Einfuhr sind : • • • • Alkoholika und Tabak in Blättern oder verarbeitet (kleine Mengen sind gemäss Verordnung über den Reiseverkehr gestattet) Transportfahrzeuge für Industrie und Gewerbe Berufsmaterial mit Ausnahme von tragbaren Instrumenten für die persönliche Berufsausübung Transportfahrzeuge für kombinierten kommerziellen oder beruflichen Gebrauch Zweitwohnsitz: Art. 30 des Mehrwertsteuergesetzes hält fest, dass grundsätzlich diejenigen Gegenstände von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind, die zur Ausrüstung der Zweitwohnung der zuziehenden Person dienen. Das Mobiliar muss einem üblichen Gebrauch einer Zweitwohnung entsprechen. Der/die Einführende muss den Besitz der Zweitwohnung belegen, oder einen Mietvertrag für mindestens 12 Monate vorlegen können. Für die Befreiung von den Zollgebühren ist der Eintrag des Wohneigentums ins Grundbuch oder ein Mietvertrag für mindestens 2 Jahre notwendig. Spanische Zollbehörden: www.aeat.es SPANIEN_AK_D.doc 11/24 Einfuhr von Fahrzeugen Bei definitiver Verlegung des Wohnsitzes nach Spanien können Schweizerbürger/innen ihren PW zoll- und mehrwertsteuerfrei einführen. Die Einfuhr muss spätestens 6 Monate nach der Verlegung des Wohnsitzes unternommen werden. Die zollfreie Einfuhr eines Personenwagens ist unter dem Status der Zweitresidenz nicht möglich. Spanische Zollbehörden: www.aeat.es Andere Einfuhren Seit 1. Oktober 2004 gelten für das Reisen mit Hunde und Katzen in oder durch die Länder der Europäischen Union neue Vorschriften. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Kennzeichnung der Tiere mittels Mikrochip oder Tätowierung und die Verwendung neuer Ausweise. Das Reisen mit ungeimpften Jungtieren ist nicht mehr zulässig. Für allfällige Ausnahmen bei unter 3 Monate alten, nicht geimpften Jungtieren sind die Transit- und Einreiseländer zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie beim + + Bundesamt für Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern Allgemeine Auskünfte: +41 (0)31 323 30 33 Einfuhr / Ausfuhr, Haustiere, Fleisch: +41 (0)31 323 85 24 www.bvet.admin.ch/00386 Bundesamt für Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern Tipp Beachten Sie die Öffnungszeiten der schweizerischen und ausländischen Zollämter. Ausländische Vertretungen in der Schweiz Alle Adressen und die Zuständigkeiten finden Sie im Verzeichnis des EDA. Einreise, Anmeldung, Aufenthalt Auf Ihrer Informationstour haben Sie die Vorbereitungen abgeschlossen. Nun beginnen Sie mit den Erkundigungen für die Niederlassung im künftigen Residenzland. Einreisevorschriften Mit Real Decreto 178/2003 hat Spanien die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für EU- und EWR-Staatsangehörige neu geregelt. In diesem königlichen Beschluss wird ausdrücklich auch das Freizügigkeitsabkommen Schweiz - EU einbezogen, welches Schweizerbürger/innen und deren Familienangehörigen die gleichen Rechte einräumt. Das Gesetz begründet das freie Recht auf Einreise, Aufenthalt, geografischer Mobilität und Ausreise sowie den Anspruch auf Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit. Für die Einreise und den Aufenthalt ist eine gültige schweizerische Identitätskarte oder ein gültiger Schweizerpass notwendig. Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten ist generell keine Aufenthaltsbewilligung notwendig. SPANIEN_AK_D.doc 12/24 Anmeldung Dort wo gesetzlich vorgeschrieben, muss der Antrag auf Aufenthaltsbewilligung [Original und 3 Kopien] spätestens nach einem Monat ab Einreisedatum beim für die Wohnprovinz zuständigen "Oficina de Extranjeros" (bei Fehlen beim Polizeikommissariat) erfolgt sein. Beilagen: gültige Identitätskarte und eine Kopie davon oder gültiger Pass und eine Kopie davon, drei Passfotos, Gebühren, Fingerabdruck. Weitere Dokumente können eingefordert werden; dies gilt im Besonderen in Einzelfällen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und des nationalen Gesundheitsdienstes. Die Dauer der Erstausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung hängt von der Begründung durch den Gesuchsteller ab, maximal jedoch für ein Jahr. Die Aufenthaltsbewilligung soll spätestens nach drei Monaten vorliegen. Mit der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung wird dem/der Gesuchsteller/in eine Personalnummer (Número de Identificación NIE) zugeteilt. Schweizerbürger/innen mit Aufenthaltsrecht von mehr als einem Jahr erhalten direkt eine verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung von fünf Jahren. Die Erneuerung der Aufenthaltsbewilligung wird für fünf Jahre ausgestellt. Immatrikulation Schweizer Staatsangehörige, die länger als ein Jahr im Ausland Wohnsitz nehmen, sind grundsätzlich verpflichtet, sich bei der zuständigen Schweizerischen Auslandvertretung zu melden (Konsularbezirke und Adressen: siehe Schweizer Vertretungen in Spanien). Aufenthaltsbewilligung Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten ist generell keine Aufenthaltsbewilligung notwendig. Für Arbeitsaufenthalte von unselbstständig und selbstständig Erwerbenden sowie für Studenten ist ungeachtet der Dauer der Wohnsitznahme keine Aufenthaltsbewilligung vorgeschrieben. Für Rentner/innen ist bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten der Erwerb einer Aufenthaltsbewilligung vorgeschrieben. Der Erwerb einer Aufenthaltsbewilligung „tarjeta de residencia“ kann in bestimmten Fällen trotzdem hilfreich sein (z.B. Mieten einer Wohnung, Abschliessen einer Versicherung, Eröffnen eines Bankkontos etc.). Ein entsprechendes Gesuch kann bei der für die Wohnprovinz zuständigen „Oficina de Extranjeros“ (bei Fehlen beim Polizeikommissariat) eingereicht werden. Für deren Ausstellung und Kosten gelten die gleichen Bestimmungen wie für Spanier/innen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften der Sozialen Sicherheit und der Besteuerung sind zu beachten. Arbeitsbewilligung Mit Real Decreto 178/2003 hat Spanien Schweizerbürger/innen und deren Familienangehörigen die gleichen Rechte einräumt wie EU- und EWR-Staatsangehörigen. Aufgrund des Freizügigkeitsabkommens Schweiz - EU ist seit 1. Juni 2004 für jede Art einer Beschäftigung keine Arbeitsbewilligung nicht mehr notwendig. SPANIEN_AK_D.doc 13/24 Schweizerbürger/innen haben das Recht auf berufliche und geographische Mobilität. Der Stellen- und Berufswechsel, der Wechsel des Aufenthaltsortes sowie der Übergang von einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sind in ganz Spanien (inkl. Balearen, Kanarische Inseln, Ceuta, Melilla und Gibraltar) bewilligungsfrei möglich. Studium, Sprachaufenthalt Für einen Studienaufenthalt ist keine Aufenthaltsbewilligung notwendig. Der Zugang zum allgemeinen Unterricht, zu Lehrlings- oder Berufsausbildungen erfolgt zu gleichen Bedingungen wie für spanische Staatsagehörige. Die Festsetzung von Studiengebühren ist jedoch nicht Bestandteil des Personenverkehrsabkommens [Gleichbehandlungsprinzip]. Die Behörden können unter anderem auch das Vorhandensein einer Kranken- und Unfallversicherung überprüfen sowie Beweise von ausreichenden Existenzmitteln und geeigneter Unterkunft verlangen. Studierende, welche für sich [Gründe: Miete oder Kauf von Immobilien, Kontoeröffnung, etc.] eine "tarjeta de residencia" wünschen, können ein entsprechendes Gesuch bei der für die Wohnprovinz zuständigen "Oficina de Extranjeros" (bei Fehlen beim Polizeikommissariat) einreichen. Für deren Ausstellung und Kosten gelten die gleichen Bestimmungen wie für Spanier/innen. Ruhestand Für einen Aufenthalt (ohne Erwerbstätigkeit) von mehr als drei Monaten ist der Erwerb einer Aufenthaltsbewilligung vorgeschrieben. Das dafür notwendige Gesuch [Original und 3 Kopien] ist bei der für die Wohnprovinz zuständigen „Oficina de Extranjeros“ (bei Fehlen beim Polizeikommissariat) einzureichen. Frist: ein Monat ab Einreisedatum. Beilagen: gültige Identitätskarte und eine Kopie davon oder gültiger Pass und eine Kopie davon, drei Passfotos, Gebühren, Fingerabdruck. Weitere Dokumente können eingefordert werden. Dabei wird im Besonderen das Vorhandensein einer Kranken- und Unfallversicherung überprüft sowie der Beweis von ausreichenden Existenzmitteln (genügendes Renteneinkommen oder Vermögen) verlangt. Die Bewilligungserteilung erfolgt für die benötigte Dauer, bei Erstausstellung maximal jedoch für ein Jahr. Die Aufenthaltsbewilligung soll spätestens nach drei Monaten vorliegen. Schweizer Vertretungen vor Ort Die Adresse der Schweizerischen Botschaft lautet: + | Schweizerische Botschaft Calle Nuñez de Balboa 35-7° Edificio Goya 28001 Madrid 0034 91 436 39 60 [email protected] www.eda.admin.ch/spain Alle Adressen und die Zuständigkeiten finden Sie im Verzeichnis des EDA. Schweizer/innen in Spanien Am 31. Dezember 2003 waren immatrikuliert : Madrid: 7'185 Barcelona: 12'275 Las Palmas (Gran Canaria): 1'527 Total: 20'987 SPANIEN_AK_D.doc 14/24 Ein Viertel der Immatrikulierten sind bereits im Rentenalter. In Madrid, Barcelona, Malaga, Altea (Alicante), Las Palmas, Tenerife, Palma und an der Costa Blanca ("Club Suizo Costa Blanca" und "Club Suizo de Rojales") bestehen Schweizervereine. Die Adressen sind bei den offiziellen schweizerischen Vertretungen anlässlich der Immatrikulation erhältlich. Leben in Spanien Auf dem Weg der Vorbereitung zu einer Erwerbstätigkeit im Ausland stellt sich schnell die Frage nach dem Leben vor Ort. Wie ist das Alltagsleben? Wie weit ist mein Arbeitsweg? Wo ist die Schule / der Kindergarten? Ist mein Führerschein gültig? Wohnen Wohnungssuche Seit dem Beitritt Spaniens zur EG herrscht auf dem Wohnungsmarkt der Wirtschaftszentren eine angespannte Lage. Die Preise für Eigentums- und Mietobjekte haben sich in den letzten Jahren in den Grossstädten verdoppelt. Die - zum Teil auch aus fiskalischen Gründen - grosse Nachfrage legt den Kauf einer Wohnung vor allem für Personen nahe, die sich längere Zeit in Spanien aufzuhalten gedenken. Mietbedingungen Moderne Wohnungen haben alle Zentralheizung, zum Teil auch zentrale Luftkühlung. Bei Abschluss eines Mietvertrags wird normalerweise die Hinterlegung einer Garantiesumme in der Höhe einer Monatsmiete verlangt. Wird die Wohnung durch eine Agentur vermittelt, kassiert auch diese eine Monatsmiete als Vermittlungsgebühr. Immobilienerwerb Der Erwerb von Immobilien durch Ausländer/innen ist grundsätzlich frei. Voraussetzung ist ein Kaufvertrag. Obwohl Immobilienkaufverträge keiner Beurkundung bedürfen, ist es ratsam, den Kauf/Verkauf notariell beglaubigen zu lassen (Eintrag im Grundbuch). Vor jedem Eigentumserwerb sollte das Grundbuch eingesehen werden. Es wird eine Grunderwerbssteuer erhoben. Ausländische Investoren oder Personen, die in Spanien Eigentum erwerben möchten, sollten die Dienste eines geeigneten Anwalt- oder Treuhandbüros (gestoria) in Anspruch nehmen. Führerschein Der Schweizer Fahrausweis muss innerhalb von 6 Monaten umgetauscht werden, auch der neue Fahrausweis im Kreditkartenformat. Stichdatum ist der Erhalt der Aufenthaltsbewilligung. Zuständig ist die Jefetura Provincial de Tráfico. Automobil Club Spanien: www.seguridadvial.org Touring Club Schweiz: www.tcs.ch Bildung, Schulen Für den obligatorischen Unterricht gibt es sowohl öffentliche als auch private (teils konfessionelle) Schulen. SPANIEN_AK_D.doc 15/24 • • • Volksschule: 10 Jahre obligatorische Schulpflicht ("ESO") Mittelschule: 2 Jahre "BUP" (bachillerato superior) Universitäts-Vorbereitung: 1 Jahr "COU". Für den Eintritt in die Universität oder das Polytechnikum muss man ein Examen (selectividad) bestehen. Gesellschaft, Kultur Fernsehen und Radio Die Programme der SRG können in ganz Spanien via den Satelliten Eutelsat Hotbird 3 empfangen werden. Sie werden jedoch verschlüsselt ausgestrahlt. Für den Empfang braucht es einen Satellitenempfänger mit Viacess-Decoder oder CI-Modul, und eine Sat Access-Karte. Diese kostet CHF 50.— und kann bei der SRG bestellt werden. Zudem müssen die Schweizerischen TV-Konzessionsgebühren auch im Ausland entrichtet werden. SRG-Programme via Satellit (Technisches und Kanäle), Tel. 0848 88 44 22 oder über folgende Website : www.broadcast.ch. Presse Die nationalen/überregionalen Zeitungen sind in fast allen Städten erhältlich (v.a. Flughäfen, Bahnhöfe, Stadthotels). Einbürgerung Art. 11 der Verfassung regelt die Grundlagen für den Erwerb, Verlust und die Beibehaltung der spanischen Staatsangehörigkeit. Der Staat ist berechtigt, Verträge über doppelte Staatsbürgerschaft (Ibero-amerikanische Staaten oder andere Staaten mit besonderer Bindung zu Spanien) zu schliessen. Geburt Kinder eines spanischen Vaters oder einer spanischen Mutter; unter bestimmten Voraussetzungen. Adoption Unter 18 Jahre alte Ausländer/innen, die adoptiert worden sind, wenn einer der Adoptierenden Spanier/in ist. Option Unter bestimmten Voraussetzungen. Einbürgerung auf Antrag Unter bestimmten Voraussetzungen; z.B. Mindestaufenthalt von einem Jahr in Spanien für Ausländer/innen, die dort geboren wurden oder falls ausserhalb Spaniens geboren, wenn ein Elternteil spanisch ist. Ansonsten wird ein Aufenthalt von mind. 10 Jahren verlangt. SPANIEN_AK_D.doc 16/24 Arbeiten in Spanien Sie sind bei Ihren Vorbereitungen für einen Arbeitseinsatz im Ausland bereits im Hauptkapitel angelangt. Nun ist es höchste Zeit für Klarheit im Arbeitsalltag. Wie finde ich überhaupt eine Stelle? Wird mein Diplom anerkannt? Kann ich mich vielleicht auch selbstständig machen? Wirtschaft 2002 2003 2004 BIP (€ Mia) 696 743 794 BIP / Einwohner (€) 17'273 18'435 19'693 Wachstumsrate (% vom BIP) 2.0 2.4 2.8 Inflationsrate (%) 3.9 3.0 2.7 Arbeitslosenquote (%) 11.4 11.3 10.8 Budget Saldo (% vom BIP) 0.1 0.3 0.4 Ertragsbilanz (% vom BIP) -2.4 -2.5 -2.9 Gesamtverschuldung (% vom BIP) 53.8 50.8 n.b. Mehr aktuelle Wirtschaftsdaten (August 2005) finden Sie im Länderbericht (in französischer Sprache) des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco): Länderdossier des Seco : www.seco.admin.ch/themen/00513/00561/00564/index.html?lang=de Nationales Statistik-Institut : www.ine.es Spanisches Arbeitsamt: www.inem.es Arbeitsvermittlung Öffentliche Vermittlung Nationale Stelle Zentrale Arbeitsmarktbehörde ist das Instituto Nacional de Empleo (INEM). Auf diesen Seiten finden Sie alle Adressen der für die Arbeitsvermittlung zuständigen regionalen Behörden. Die lokalen Arbeitsmarktbehörden bieten verschiedene Dienstleistungen an. Die nationale und europäische Zusammenarbeit ist mit elektronischen Stellen- und Informationssystemen sichergestellt. Zentrale Arbeitsmarktbehörde : www.inem.es Europaweite Stelle (EURES) Das EURES-Internetportal (European Employment Services) ist ein Angebot der Arbeitsmarktbehörden der EU, das die Mobilität von Arbeitnehmenden im Europäischen Wirtschaftsraum fördern will. Die Schweiz arbeitet hier auch mit. Die drei grundlegenden EURES Dienstleistungen sind: • Vermittlung: Alle öffentlichen Arbeitsverwaltungen in Europa nutzen EURES zur Verbreitung von Stellenangeboten. Das Stellenportal wird täglich aktualisiert. Die EURES-Datenbank CV-Search gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Lebenslauf zu hinterlegen, um damit kundzutun, dass Sie in einem anderen Land arbeiten möchten. Packen Sie diese Gelegenheit! SPANIEN_AK_D.doc 17/24 • Beratung: Jedes Land hat ausgebildete EURES-Berater/innen. Sie sind Arbeitsmarktspezialisten auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene. Schweizer Stellensuchende wenden sich in erster Linie an die für ihren Wohnort zuständige Schweizer EURES Berater/in. Information: Unter Leben und Arbeiten finden Sie viel Interessantes über die EUStaaten. Jedes Land informiert dort auch über die Entwicklung der aktuellen Arbeitsmarktlage. • Individuelle Vermittlung Unter Kostenfolge bieten auch private Arbeitsvermittlungsagenturen ihre Dienste an. Informationen und Adressen finden Sie auf den Seiten des Servicio Público de Empleo Estatal. Stellensuche Sie dürfen sich während einer Frist von bis zu sechs Monaten bewilligungsfrei in Spanien zur Stellensuche aufhalten. Wenn Sie sich im Land anmelden, können Sie auch von den Diensten der spanischen Arbeitsämter profitieren. Arbeitslose melden sich unbedingt vor Ausreise aus der Schweiz bei dem für ihren Wohnort zuständigen RAV. Wo und wie finden Sie eine Stelle Beziehungen, "Vitamin-B" Nützen Sie alle vorhandenen Kontakte sowohl privater wie auch geschäftlicher Natur (Freunde, Verwandte, Geschäftsbeziehungen wie Firmen, Kunden, Zweigniederlassungen etc.). Inserate in Printmedien Die meisten spanischen Zeitungen haben eine Rubrik über die «Stellensuche», die in der Regel ein bis zwei Mal pro Woche erscheint. Um diese zu konsultieren können Sie diese entweder kaufen oder ihre Webseite besuchen, deren Adresse Sie hier finden werden: + Online-Zeitungen www.onlinenewspapers.com Grosse nationale Zeitungen sind: El País, ABC, El Mundo, La Vanguardia, etc. Eine Vielzahl regionaler und lokaler Zeitungen ergänzt das Angebot. Dazu kommen Fachzeitschriften und Magazine. Internet Bekannte Jobsuchmaschinen bieten für Stellenanbieter wie auch Stellensuchende eine Plattform (Stellenanzeiger). Es lohnt sich, diese zu besuchen. Hier einige Beispiele: www.monster.es Der grösste spanische Stellensuche-Portal www.randstad.es Stellen in Spanien Firmen online Viele Firmen veröffentlichen offene Stellen direkt auf ihren Internetseiten. Grosse Unternehmen bieten Ihnen auch die Möglichkeit, sich als Interessent/in einzuschreiben. Sobald eine passende Stelle frei wird, werden Sie direkt von den Personalverantwortlichen kontaktiert. SPANIEN_AK_D.doc 18/24 Bewerbung Die Bewerbung ist die erste Kontaktaufnahme mit einem Unternehmen. Damit gerade Ihr Dossier unter der Vielzahl von Bewerbungen beachtet wird, sind das Begleitschreiben sowie der inhaltliche Aufbau des Bewerbungsdossiers von besonderer Wichtigkeit. Ein vollständiges Bewerbungsdossier in Spanien beinhaltet ein Begleitschreiben, einen Lebenslauf und die Arbeitszeugnisse. Alle Dokumente sollten in Spanisch abgefasst, bzw. mit einer entsprechenden Übersetzung begleitet sein. Das Begleitschreiben Bewerbungsschreiben in Spanien unterscheiden sich inhaltlich nicht wesentlich von denen in der Schweiz. Nach dem Bezug auf die Stellenanzeige sollte der Bewerber seine Motivation für die Bewerbung begründen und seine für die Position wichtigsten Qualifikationen hervorheben. Es sollte maschinengeschrieben und nicht länger als eine Seite lang sein. Aufbau des Lebenslaufes Für die Gestaltung des Lebenslaufs ist in Spanien keine Form vorgegeben. Die tabellarische Form bietet sich aber trotzdem aus verschiedenen Gründen an. Einerseits bietet diese meist eine sehr viel bessere Übersicht - und der Lebenslauf sollte auch in Spanien auf den ersten Blick überzeugen -, andererseits fallen bei der eher stichwortartigen Gestaltung nicht perfekte Spanischkenntnisse weniger auf. Der Lebenslauf muss unterschrieben und datiert werden. Es liegt im eigenen Ermessen, ein Foto dazuzulegen. Inhaltlich ist wichtig zu wissen, dass bei der Bewerberauswahl in Spanien nicht primär Wert auf die Ausbildung eines Kandidaten gelegt wird - sie sollte daher nicht unmittelbar den persönlichen Angaben folgen und den Lebenslauf "anführen". An dieser Stelle sollte vielmehr das persönliche Berufsziel definiert werden, und zwar so, dass ein nicht übertriebener Ehrgeiz des Kandidaten zu erkennen ist: • Angaben zur Person (Name, Adresse, Telefonnummer, Nummer des Personalausweises, Geburtsdatum und -ort, Nationalität, Familienstand, Kinderzahl und -alter; häufig geben Bewerber in Spanien auch Grösse und Gewicht an, dies ist jedoch keinesfalls nötig. Angaben zu einer Religionszugehörigkeit werden nicht gemacht) • Berufsziel • Berufspraktische Erfahrungen (Chronologisch, aber geordnet nach der Wichtigkeit der Erfahrungen; konkrete Angaben zu den Aufgabeninhalten, Erfolgen und Verantwortlichkeiten.) • Ausbildung (Ausbildungsabschlüsse müssen unbedingt den entsprechenden spanischen Bezeichnungen angeglichen werden, Noten sind dagegen irrelevant.) • Sprachkenntnisse (Gegliedert nach "muy bien", "bien" oder "regular"; Spanisch und Englisch sollten Sie auf jeden Fall beherrschen, eine weitere Fremdsprache ist von Vorteil.) • PC-Kenntnisse • Hobbies werden normalerweise nicht aufgeführt. Musterlebenslauf Ein Muster für eine europäische Bewerbung in verschiedenen Sprachen finden Sie auf den Europass-Seiten für die Transparenz beruflicher Qualifikationen der Europäischen Kommission. Die Arbeitszeugnisse Unterlagen wie Referenzen und Zeugnisse müssen im Original oder besser als beglaubigte Übersetzungen erst auf Anforderung des Unternehmens nachgereicht bzw. zum Vorstellungsgespräch mitgebracht werden. SPANIEN_AK_D.doc 19/24 Das Dossier Zu den speziellen Beilagen gehören ein Gesundheitszeugnis (Arztzeugnis) sowie ein Führungszeugnis (Auszug aus dem Schweizer Zentralstrafregister). Wichtige Adressen + | Schweiz. Verband für Berufsberatung - Praktische Tipps für Stellensuche und Bewerbung Schweizerischer Verband für Berufsberatung SVB Beustweg 14, Postfach 1172, 8032 Zürich +41 (0)44 266 11 11, Fax +41 (0)44 266 11 00 [email protected] www.be-werbung.ch/ Beschreibung Berufsbilder Schweiz und Nachbarstaaten www.berufskunde.ch Wie wir Sie unterstützen können Wenn Sie bei der Stellensuche bis heute noch nicht erfolgreich waren, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Durch unsere Erfahrung in der Beratung von Stellensuchenden können wir Ihnen • speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Tipps und Ratschläge geben • den Kontakt zur lokalen Eures-Beratungsstelle herstellen • Adressen von Arbeitgebern zustellen • Adressen von weiteren Institutionen (Handelskammern, Branchen- und Berufsverbände, Gewerkschaften etc.) weitergeben Damit wir Sie optimal unterstützen können, senden Sie uns bitte einen aktuellen Lebenslauf und ein Begleitschreiben mit folgenden Angaben: • was haben Sie bereits unternommen, um eine Stelle zu finden? • in welchem Berufsfeld, wo (örtlich) und wann möchten Sie arbeiten? • wie gut sind Ihre Spanischkenntnisse? Legen Sie Kopien von erworbenen Sprachdiplomen bei. Wir werden Sie so schnell wie möglich kontaktieren. Diplome, Abschlüsse Die Schweiz hat sich dem System der EU zur Anerkennung von Diplomen angeschlossen. Damit ein Diplom aus der Schweiz in Spanien anerkannt werden kann, muss Inhalt und Dauer der Ausbildung vergleichbar sein. Vergleichbar sind jedoch nur Berufe, deren Ausübung in einem Land vom Besitz eines Diploms, Zeugnisses oder Befähigungsnachweises abhängig gemacht wird. Erkundigen Sie sich zuerst, ob Ihr Beruf, den Sie in Spanien ausüben möchten, dort überhaupt reglementiert ist. Diese Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Bewilligungsbehörde. Die vollständige Adresse lautet: NARIC Spanien Subdirección General de Títulos, Convalidaciones y Homologaciones Paseo del Prado 28, ES - 28014 Madrid Tel. : +34 91 506 5593, Fax : +34 91 506 5706 E-Mail : [email protected] Webseite : wwwn.mec.es/mecd/titulos/index.html Diese Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund von Richtlinien und Weisungen, welche Dokumente für die Anerkennung eingereicht werden müssen. Wir empfehlen Ihnen die Konsultation der Broschüre Schweizer Diplome in der EU. SPANIEN_AK_D.doc 20/24 Dienstleistungen Grenzüberschreitende Dienstleistungen können während 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bewilligungsfrei erbracht werden. Darunter fallen z.B. die Ausführung von Aufträgen oder Werkverträgen zugunsten von Bauherren und Auftraggebern, ohne dass dabei der Wohn- oder Geschäftssitz nach Spanien verlegt wird. Für die Erbringung von Dienstleistungen in Spanien ist keine Aufenthaltsbewilligung notwendig. Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für spanische Bürger/innen. Die sozialversicherungsrechtliche Unterstellung im Entsendestaat wird durch Formular E-101 geregelt. Dieses Formular erstellt die zuständige AHV-Ausgleichskasse auf Antrag des Arbeitgebers in der Schweiz. Die Vorschriften im Bereich der Sozialversicherung, der Steuer- und Zollbehörden sind zu beachten. Wenn Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an: Osec Business Network Switzerland, Euro Info Center Schweiz Stampfenbachstrasse 85, 8006 Zürich Tel. :01 365 54 54, fax : 01 365 54 11 Webseite: www.osec.ch/eics Selbstständige Berufsausübung Für eine selbstständige Erwerbstätigkeit ist keine Aufenthaltsbewilligung notwendig. Für die Ausübung der eigenen Erwerbstätigkeit gelten die gleichen Bestimmungen, wie sie ebenfalls für Spanier/innen in Kraft sind. Bei reglementierten Berufen erkundige man sich nach den geltenden Sonderbestimmungen. Selbstständige, welche für sich [Gründe: Eintrag ins Berufsregister, Kauf von Immobilien, Kontoeröffnung, etc.] eine tarjeta de residencia wünschen, können ein entsprechendes Gesuch bei der für die Wohnprovinz zuständigen Oficina de Extranjeros (bei Fehlen beim Polizeikommissariat) einreichen. Für deren Ausstellung und Kosten gelten die gleichen Bestimmungen wie für Spanier/innen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften der Sozialen Sicherheit und der Besteuerung sind zu beachten. Löhne, Gehälter Jährlich wird der Mindestlohn (Salario mínimo interprofesional) neu festgesetzt. Er beträgt für 2004 15.35 €/Tag oder 460.50 €/Monat. Dazu kommen je nach Arbeitsvertrag diverse Zuschläge. Die Auszahlung eines 13. und 14. Monatsgehalts ist üblich. Arbeitsbedingungen Der Arbeitnehmerschutz ist gut ausgebaut. Der Arbeitgeber darf sein Personal nicht nach Belieben entlassen. Über die Regelung der Arbeitszeit, die Überstundenbezahlung, die wöchentliche Ruhezeit, den bezahlten Urlaub usw. bestehen für alle Erwerbszweige eingehende Vorschriften. Der Achtstundentag ist gesetzlich eingeführt. An Sonn- und Feiertagen darf nur ausnahmsweise und aufgrund besonderer Bewilligungen gearbeitet werden. Bezahlte Ferien sind gesetzlich vorgeschrieben. Zentrale Arbeitsmarktbehörde : www.inem.es SPANIEN_AK_D.doc 21/24 Lebenskosten, Steuern Gilt in meinem Residenzland der Euro? Die Fragen nach dem Finanziellen spielen nicht erst heute eine zentrale Rolle. In diesem Kapitel sollen Sie Antworten zu Geld, Lebenshaltungskosten sowie über die zu erwartenden Steuern und Abgaben erhalten. Geld, Währung Euro (EUR = €) zu 100 Cent Noten: 5, 10, 20, 50, 100, 200, 500 Euro Münzen: 2 und 1 Euro, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Cent Lebenshaltungskosten, Budget In Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen verfügen wir über einen Vergleich der Lebenskosten Schweiz (gleich 100 %) zum gewünschten Zielstaat. Eine Gesamtpublikation aller Zahlen ist aus Urheber rechtlichen Gründen nicht zulässig. Sie können bei uns telefonisch, schriftlich oder elektronisch die Zahlen zu Ihrem künftigen Residenzland abfragen. Zum besseren Verständnis ist die nachfolgende Erklärung wichtig: EDA: Repräsentativer Lebensstil in der Hauptstadt mit einem hohem Anteil von Markenprodukten aus der Schweiz/Westeuropa UBS: Urbaner Lebensstil mit westeuropäischem Konsumverhalten und Familienwohnung OECD: Allgemeines Preisniveau für Konsumgüter und Dienstleistungen (Kaufkraft- und Wechselkurs bereinigt) A&S: Lebenskosten-Index für Neuankömmlinge und Auslandaufenthalter/innen im ersten Jahr (gewichteter Mittelwert mit Halbjahrestrend). Lebenskostenindex EDA 83.3 UBS 74.5 OCDE 71.8 +3.4 A&S 74.3 (Basis: Schweiz=100) Die Verbraucherpreise sind in einer sozialen Marktwirtschaft durch Angebot und Nachfrage steter Veränderung ausgesetzt. Aus diesem Grund wird auf eine Publikation von Einzelpreisangaben verzichtet. Beim Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten erhalten Sie unter Kostenfolge eine vollständige Liste über Kaufkraftausgleich für Mitarbeitende im Ausland. Sie können uns auch anrufen, und wir nennen Ihnen die Indexzahlen zu Spanien. Wenn Sie sich ein Bild über die lokalen Einzelpreise (Lebensmittel, Haushalt, Wohnung, öffentlicher Verkehr, etc.) machen möchten, ist ein Augenschein vor Ort sehr zu empfehlen. Einen gewissen Einblick vermitteln auch die Inserate in der Lokalpresse. In der Publikation der UBS "Preise und Löhne, ein weltweiter Kaufkraft- und Lohnvergleich" werden Sie zu diesem Thema auch interessante Infos finden. SPANIEN_AK_D.doc 22/24 Steuern Einkommenssteuer Steuerpflichtig sind natürliche Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz in Spanien (mehr als 183 Tage im Jahr) sowie natürliche Personen im Ausland, soweit sie Einkünfte oder Vermögenszuwachs in Spanien erzielen. Bemessungsgrundlage ist die Gesamtheit der Einkünfte und der Vermögenszuwachs unter Abzug der Vermögensverminderungen und Verluste. Körperschaftssteuer Steuerpflichtig sind alle Inhaber von Rechten und Pflichten, die juristische Personen sind und nicht der Einkommenssteuer unterliegen. Bemessungsgrundlage ist die Summe der verschiedenen positiven und negativen Positionen, die das Einkommen in einer Steuerperiode ausmachen. Der allgemeine Steuersatz beträgt zur Zeit 35%. Hauptsächliche Einkunftsarten sind: • Einkünfte aus Erwerbstätigkeit; • Einkünfte aus Kapital (Mieten, Zinsen, Dividenden, etc.); • Einkünfte aus gewerblicher, freiberuflicher oder künstlerischer Tätigkeit; • Einkünfte aus Vermögenszuwachs und -verminderung bei einer Veränderung in der Zusammensetzung des Vermögens. Der Steuersatz ist progressiv. Die Marginalsätze beginnen bei 20 und reichen bis 56%. Vermögenssteuer Unbeschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Spanien für ihr gesamtes, weltweites Vermögen. Der Steuersatz ist progressiv. Freibeträge Bestehen für ledige Steuerpflichtige, Ehepaare und pro Kind. Die Gesamtbesteuerung (Einkommenssteuer und Vermögenssteuer) darf jährlich nicht mehr als 70 % der Steuerbemessungsgrundlage der Einkommenssteuer ausmachen. Erbschaftssteuer Besteuert wird jeglicher Vermögenserwerb durch Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung unter Lebenden oder bei Todesfall. Steuerpflichtig sind Erben, Vermächtnisnehmer oder Beschenkte. Der Steuersatz ist je nach Höhe der Erbschaft, Verwandtschaftsgrad und wohl ein europäisches Unikum - bereits bestehendem Vermögen der Erben kompliziert gegliedert. Lokale Steuern Gewerbesteuer, städtische und ländliche Grundsteuer, Abgabe auf die Eröffnung und Einrichtung eines Gewerbebetriebs. Angesichts der Komplexität der Besteuerung von Einkommen aus AHV/IV Renten und von Leistungen der 2. und 3. Säule (je nach Fall Quellenbesteuerung in der Schweiz, Besteuerung durch den Wohnsitzstaat, Steuerrückerstattung in der Schweiz gegen Vorlage einer Steuerwohnsitzbescheinigung im Wohnsitzstaat oder Befreiung im Domizilstaat etc.), empfehlen wir, für nähere Auskünfte Kontakt mit der Eidg. Steuerverwaltung aufzunehmen. Spanische Steuerbehörde www.aeat.es Eidgenössische Steuerverwaltung www.estv.admin.ch SPANIEN_AK_D.doc 23/24 Doppelbesteuerung Fragen einer möglichen Doppelbesteuerung sind zu klären. Für Details wenden Sie sich bitte an Ihre lokale Steuerbehörde am Wohnort oder an die Eidgenössische Steuerverwaltung in Bern. Adresse siehe ESTV. Zwischen der Schweiz und Spanien besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Fragen beantwortet: www.estv.admin.ch/data/dba/d/index.htm. Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung : www.bk.admin.ch/ch/d/sr/c0_672_933_21.html Vorsorge, Versicherungen Sie befinden sich auf der letzten Etappe auf Ihrer Informationsreise über Ihr künftiges Residenzland. Den Fragen im Bereich der sozialen Sicherheit gilt es genügend Zeit und Beachtung zu schenken. Wenn Sie sich heute darüber Klarheit verschaffen, können Sie ruhiger an Ihre Zukunft im Gastland denken. Die Materie ist sehr komplex. Zögern Sie nicht, bei Unklarheiten direkt die jeweils angegebenen Fachspezialisten zu kontaktieren. Sozialsystem Obligatorium Alle Arbeitnehmer/innen müssen einer Versicherung gegen Unfall und Krankheit angehören. Teuerungs- und Familienzulagen sind ebenfalls vorgesehen. Diese Leistungen sind eine Ergänzung der Löhne, welche damit aber noch nicht schweizerische Ansätze erreichen. Arbeitnehmer/innen bezahlen etwa 6 % des Bruttolohnes als Sozialversicherungsbeitrag, der Beitrag der Arbeitgeber beträgt ungefähr 32 %. Departement für soziale Sicherheit : www.seg-social.es/inicio AHV/IV, EO Freiwillige AHV/IV Seit 1. April 2001 gelten nachfolgende Bestimmungen : • Beitreten können nur noch Personen im Ausland, die nicht in einem EU-Staat wohnen und vor ihrem Wegzug ununterbrochen seit mindestens fünf Jahren in der AHV/IV versichert waren. • Freiwillig Versicherte, die in einem EU-Staat wohnen, können bis 31. März 2007 bei der Versicherung bleiben, oder, wenn sie älter als 50 jährig sind, bis zum gesetzlichen Pensionsalter. Der Beitragssatz für AHV und IV wurde per 1. Januar 2001 von 9,2 auf 9,8 Prozent erhöht. Die sinkende Beitragsskala (reduzierter Beitragssatz für Personen mit einem Einkommen von gegenwärtig weniger als 48'300 Franken im Jahr) wurde auf den 1. Januar 2001 aufgehoben. Nichterwerbstätige Studierende unter 30 Jahren und nichterwerbstätige Ehepartner/-innen von obligatorisch Versicherten können sich weiterhin in der obligatorischen AHV/IV versichern. Nähere Auskunft erteilt das Bundesamt für Sozialversicherung, Abteilung AHV/EO/EL, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Tel. 031 322 90 11. Bundesamt für Sozialversicherung : www.bsv.admin.ch Soziale Sicherheit in der Schweiz und der EG (PDF-Broschüre) : www.ahv.ch/Home-D/allgemeines/Bilaterale/B_Securite_Sociale2_D.pdf © 27.03.2007 11:01:25 bnj SPANIEN_AK_D.doc 24/24