Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaft der Fach

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Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaft der Fach
Seite 4668
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 24. November 2003
Fachhochschule unterzeichnet. Alle Partner erhalten eine Ausfertigung.
(2) Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung in Kraft.
§ 10
Weitere Vereinbarungen
(1) Die Praxisstelle benennt Frau/Herrn
______________________________________________________________
als Betreuerin oder Betreuer der Studentin oder des Studenten.
(2) Von der Fachhochschule wird die Studentin oder der Student
durch
Prof. ________________________________________________________
______________________________________________________________
Anschrift
Tel.-Nr. Tel.-Nr. Sekretariat
Fax-Nr.
betreut.
Für die Praxisstelle:
...............................................................................................................
(Unterschrift)
(Ort, Datum)
Studentin/Student:
...............................................................................................................
(Unterschrift)
(Ort, Datum)
Die Fachhochschule Darmstadt stimmt hiermit dem vorstehenden
Praxissemestervertrag zu.
.....................................................................................
(Leiterin/Leiter des Berufspraktischen Semesters)
Darmstadt, den ..................
1109
Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaft der Fachhochschule Wiesbaden für den Studiengang Betriebswirtschaft vom 11. April 1988 (ABl. 1989 S. 182) in der Fassung
vom 22. Dezember 1992 (ABl. 1993 S. 587), zuletzt geändert
am 5. November 2002 (StAnz. 2003 S. 2577);
hier:
Änderung vom 3. Juni 2003
Nach § 94 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes in der
Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), geändert durch Gesetz
vom 14. Juni 2002 (GVBl. I S. 255), genehmige ich hiermit die am
3. Juni 2003 vom Fachbereichsrat beschlossene Änderung der o. a.
Prüfungsordnung.
Wiesbaden, 28. Juli 2003
Hessisches Ministerium
für Wissenschaft und Kunst
H II 2 — 486/678 (1) — 34
StAnz. 47/2003 S. 4668
Änderung der Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaft der
Fachhochschule Wiesbaden University of Applied Sciences für den
Studiengang Betriebswirtschaft vom 11. April 1988 (ABl. 1989
S. 182) in der Fassung vom 22. Dezember 1992 (ABl. 1993 S. 587)
zuletzt geändert am 5. November 2002 (StAnz. 2003 S. 2577)
Artikel I: Änderung
Die o. a. Prüfungsordnung wird wie folgt geändert:
1. § 15
a) In Abs. 2 Satz 3 werden vor dem letzten Wort „treten“ die
Worte „oder mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ein
anderes Wahlpflichtfach“ eingefügt.
b) In Abs. 2 wird folgender Satz 4 neu angefügt: „Ein entsprechender Ausweis im Zeugnis ist möglich.“
Artikel II: In-Kraft-Treten
Die Änderung tritt mit Wirkung vom 1. September 2003 in Kraft.
Wiesbaden, 9. Oktober 2003
Prof. Dr. Jakob W e i n b e r g
Dekan des Fachbereichs Wirtschaft
Nr. 47
1110
Studienordnung des Fachbereichs Wirtschaft der Fachhochschule Fulda für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaft vom 16. Januar 2003
Aufgrund des § 50 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes
(HHG) in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2002 (GVBl. I S. 255), hat der
Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Fulda die nachstehende Studienordnung beschlossen. Sie wird hiermit bekannt gemacht.
Wiesbaden, 4. November 2003
Hessisches Ministerium
für Wissenschaft und Kunst
III 1.3 — 486/373 (2) — 15
StAnz. 47/2003 S. 4668
§1
Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft vom 30. Oktober
1996 Ziele, Inhalte, Aufbau und Verlauf des Studiums im Studiengang Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Fulda.
§2
Studien- und Prüfungsdauer
(1) Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester. Das Studium gliedert
sich in ein dreisemestriges Grundstudium, ein viersemestriges
Hauptstudium und ein Prüfungssemester. Der Fachbereich gestaltet das Studienprogramm und das Lehrangebot so, dass der Studienabschluss im 8. Semester erreicht werden kann.
(2) Im Hauptstudium ist nach dem 5. Studiensemester ein berufspraktisches Studiensemester (Praxissemester) zu absolvieren. Bedingungen, Aufgaben und Ziele des Praxissemesters sind in der
Praktikumsordnung des Fachbereichs geregelt (siehe Anlage 1 zur
Prüfungsordnung vom 30. Oktober 1996).
§3
Studienbeginn
Die Immatrikulation von Studienanfängern erfolgt jeweils zum
Winter- und Sommersemester.
§4
Zugangsvoraussetzungen
(1) Über die durch die Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesene Studierfähigkeit hinaus bestehen keine besonderen bildungsmäßigen Voraussetzungen. Gute Englisch- und Mathematikkenntnisse sind jedoch für ein erfolgreiches Studium erforderlich. Soweit Defizite in der Vorbildung gegeben sind, hat sich der Student/die Studentin die notwendigen Kenntnisse während des
Grundstudiums anzueignen.
Die Studienberatung gibt Auskunft über spezielle Lehrveranstaltungen und das allgemeine Lehrangebot der Hochschule, die geeignet sind, spezifische Defizite der Vorbildung auszugleichen.
(2) Als Voraussetzung für die Einschreibung ist der Nachweis über
eine berufspraktische Tätigkeit von mindestens zwei Monaten vor
Aufnahme des Studiums zu erbringen. Das kaufmännische Praktikum entfällt, wenn der Studienbewerber/die Studienbewerberin
eine abgeschlossene kaufmännische Lehre, das Reifezeugnis eines
beruflichen Gymnasiums, Schwerpunkt Wirtschaft (Wirtschaftsgymnasium), oder das Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule, Schwerpunkt Wirtschaft/Verwaltung nachweisen
kann.
(3) Das kaufmännische Praktikum ist erforderlich für alle übrigen
Studienbewerber/Studienbewerberinnen mit
— Allgemeiner Hochschulreife
— Fachgebundener Hochschulreife
— Fachhochschulreife einer FOS anderer Fachrichtungen als der
Fachrichtung Wirtschaft
— Abschlusszeugnis einer hessischen öffentlich oder staatlich anerkannten privaten Fachschule für Technik, Sozialpädagogik
oder für Hauswirtschaft mit dem Zeugnis über die bestandene
Zusatzprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife
— Einer vom Hess. Minister für Wissenschaft und Kunst als der
Fachhochschulreife gleichwertig anerkannte Vorbildung
— Versetzungszeugnis nach Klasse 13 eines Gymnasiums mit einer mindestens einjährigen ununterbrochenen intensiven Berufs- bzw. Praktikantentätigkeit.