Grundlagen für die kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen

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Grundlagen für die kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Grundlagen für die kommunale Pflegeplanung
im Kreis Viersen
Abschlussbericht
Bearbeiter:
Dr. Dietrich Engels
Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.V.
Köln, den 15.08.2008
Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e. V. • Postfach 26 02 44 • D-50515 Köln
Barbarossaplatz 2 • D-50674 Köln • Telefon: 0221 / 23 54 73 • Telefax: 0221 / 21 52 67 • e-mail: [email protected]
Vorstand:
Dr. Dietrich Engels (Vors.)
Dr. Michael Fertig
Dr. Werner Friedrich
Sparkasse KölnBonn
Konto-Nr. 776 20 32
BLZ 370 501 98
St.-Nr. 214 / 5862 / 0205
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Gliederung
Seite
I.
Einleitung............................................................................................................. 3
II.
Demografische Entwicklung, Angebotsspektrum und Bedarfslage im Kreis
Viersen................................................................................................................. 7
II.1 Demografie und Entwicklung des Hilfe- und Pflegebedarfs ............................ 7
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
Methodische Schritte der demografischen Analyse ....................................... 7
Stand und Entwicklung der älteren Bevölkerung............................................ 7
Umfang und Struktur der Pflegebedürftigkeit ............................................... 15
Hauswirtschaftlicher Hilfebedarf .................................................................. 25
Geschätzte Quantifizierung von Demenzkrankheit ...................................... 27
Unterstützungspotenziale in Familie und privaten Netzwerken .................... 30
II.2 Bestands- und Bedarfsanalyse: Das Angebotsspektrum im Kreis Viersen.. 36
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
2.9
2.10
2.11
Methodische Schritte der Bestands- und Bedarfsanalyse ............................ 36
Das Angebotsspektrum für ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf
im Kreis Viersen im Überblick...................................................................... 39
Angebote im Bereich Beratung und Betreuung............................................ 41
Angebote im Bereich Freizeit, Selbstorganisation und Interessenvertretung 45
Angebote im Bereich Gesundheitsversorgung und Sterbebegleitung .......... 47
Angebote im Bereich Wohnen ..................................................................... 52
Ambulante Dienste ...................................................................................... 57
Tagespflege ................................................................................................ 60
Kurzzeitpflege.............................................................................................. 61
Vollstationäre Pflege.................................................................................... 64
Das pflegerische Versorgungssystem im überregionalen Vergleich............. 65
II.3 Zielentwicklung und Handlungsempfehlungen .............................................. 69
3.1
3.2
Methodische Schritte zur Zielentwicklung und Handlungsempfehlung......... 69
Bedarfsentwicklung der Hilfe und Pflege älterer Menschen,
Angebotsspektrum und Bewertung.............................................................. 69
1
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
III.
Untersuchungsergebnisse auf der Ebene der Städte und Gemeinden im
Kreis Viersen ..................................................................................................... 84
III.1 Demografische Entwicklung und Pflegebedarf in den Städten und
Gemeinden ........................................................................................................ 84
1.1
1.2
1.3
Aktuelle Situation in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden........... 84
Prognose für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden......................... 86
Pflegebedürftigkeit, Hilfebedarf und Demenzrisiko in den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden.............................................................................. 89
III.2 Bedarfsanalyse und Handlungsempfehlungen auf der Ebene der Städte und
Gemeinden ........................................................................................................ 95
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
2.9
Gemeinde Brüggen ..................................................................................... 95
Gemeinde Grefrath...................................................................................... 99
Stadt Kempen............................................................................................ 104
Stadt Nettetal............................................................................................. 110
Gemeinde Niederkrüchten......................................................................... 115
Gemeinde Schwalmtal............................................................................... 120
Stadt Tönisvorst ........................................................................................ 125
Stadt Viersen............................................................................................. 130
Stadt Willich .............................................................................................. 137
IV. Anhang ............................................................................................................ 143
IV.1
IV.2
IV.3
IV.4
Übersichtstabellen..................................................................................... 143
Tabellen zur Entwicklung von Pflegebedarf, Hilfebedarf und Demenzrisiko
auf der Ebene der Städte und Gemeinden ................................................ 146
Die Versorgungsstruktur im Kreis Viersen aus Sicht der Anbieter.............. 155
Literatur ..................................................................................................... 160
2
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
I.
Einleitung
Nach § 6 des Landespflegegesetzes Nordrhein-Westfalen haben die Kreise die Aufgabe, eine fachlich fundierte und zeitlich vorausschauende Pflegeplanung durchzuführen.
Diese Planungsaufgabe umfasst statistische Analysen zu Stand und Entwicklung von
Hilfe- und Pflegebedarf, eine Bestandsaufnahme der Anbieterstruktur, eine Prüfung
von deren Qualität und Wirtschaftlichkeit, die Weiterentwicklung dieses Angebotes und
die Aktivierung von bürgerschaftlichem Engagement zur Förderung der sozialen Teilhabe. Nach § 6 Abs. 2 PfG NW haben die Kreise eine regelmäßige Berichtspflicht, der
sie in Kooperation mit den kreisangehörigen Gemeinden nachkommen sollen. Der
Kreis Viersen hat vor diesem Hintergrund das Otto-Blume-Institut für Sozialforschung
und Gesellschaftspolitik e.V. (ISG Köln) beauftragt, mittels statistischer Analysen, Recherchen und Erhebungen die empirischen Grundlagen für die kommunale Pflegeplanung zu erarbeiten.
Die Pflegeplanung orientiert sich an einer Reihe von Grundsätzen, die sich folgendermaßen beschreiben lassen:
•
Ambulant vor stationär: Ein Umzug ins Pflegeheim wird von den Betroffenen und
ihren Angehörigen nur als letzte Möglichkeit gesehen, reduziert oft die noch bestehende Selbstständigkeit und ist auch in der Regel die kostenintensivste Versorgungsform. Daher sind alle erforderlichen Möglichkeiten auf- und auszubauen, um
durch professionelle ambulante Versorgung und informelle Unterstützung den
Verbleib in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Zugleich ist realistischerweise anzuerkennen, dass eine Pflege im Heim bei fortgeschrittenem Bedarf an Pflege
und hauswirtschaftlicher Hilfe, einhergehend mit einer Überlastung der informellen
Unterstützungsmöglichkeiten, oft unvermeidlich ist.
•
Differenziertes Versorgungssystem: Der erste Grundsatz impliziert, dass unterhalb
der Schwelle stationärer Versorgung ein breit gefächertes und bedarfsgerecht abgestuftes Versorgungsangebot erforderlich ist, das den individuellen Pflegebedarf
in angemessener Weise abdeckt und pflegende Angehörige entlastet. Dabei wäre
eine Rangfolge „ambulant vor teilstationär vor stationär“ irreführend, vielmehr ist
darauf hinzuwirken, dass ambulante und teilstationäre Angebote sowie bedarfsgerechte Wohnangebote in passender Weise kombiniert und aufeinander abgestimmt
werden.
•
Aktivierung aller Ressourcen: Zur Entwicklung bedarfsgerechter Versorgungsarrangements sind nicht nur die derzeit bestehenden professionellen Angebote zu
nutzen, sondern zum einen auch informelle, familiäre ebenso wie ehrenamtliche
Ressourcen soweit wie möglich zu aktivieren und zum andern Fortentwicklungen
professioneller Angebotsformen unter Berücksichtigung der aktuellen Fachdiskussion zu unterstützen.
3
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
•
Erweiterung des Versorgungsbegriffs um präventive Angebote: Nicht nur das pflegerische Versorgungssystem im engeren Sinne wird in den Blick genommen, sondern auch Angebote zur Begegnung und Geselligkeit, sofern sie für ältere Menschen die dreifache Funktion haben, (a) das Älterwerden aktiv zu gestalten, (b) dabei soziale Netzwerke zu knüpfen oder zu erhalten und (c) spezifische Beratungsund Hilfemöglichkeiten kennen zu lernen, auf die im Bedarfsfall zurückgegriffen
werden kann.
•
Hoher Stellenwert von Information, Beratung und Case Management: Eine fachkundige, trägerunabhängige Information und Beratung bis hin zu einem prozessbegleitenden Case Management sind wichtig, um vorhandene Versorgungsangebote
passgenau auf individuelle Versorgungsbedarfe abzustimmen und auf unzureichende Versorgungsangebote hinzuweisen. Ziel ist eine Fachberatung im umfassenden Verständnis, die zugehend angelegt und konzeptionell fundiert ist (z.B.
Gemeinwesenarbeit und die Entwicklung neuer Wohnkonzepte umfasst) und nicht
nur auf Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern reagiert.
•
Pflegeplanung als kooperativer und partizipativer Prozess: Die Pflegeplanung ist
eine Aufgabe der Kreisverwaltung, die aber nur dann erfolgreich umgesetzt werden
kann, wenn die Verantwortlichen aus den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie die Träger von Diensten und Einrichtungen mit ihren fachlichen und regionalspezifischen Kompetenzen in diesen Prozess einbezogen werden (und diese
die Möglichkeit zur Mitwirkung auch nutzen).
•
Pflegeplanung als kontinuierlicher Prozess: Die einzelnen Komponenten der Pflegeplanung entwickeln sich laufend weiter: Erstens befinden sich die demografische
Struktur sowie Art und Umfang von Hilfebedarfen in einer ständigen Entwicklung,
zweitens verändern sich auch die pflegerischen Versorgungsangebote und drittens
werden in bestimmten Abständen die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt (wie aktuell durch das zum 01.07.2008 in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz). Daher ist die Pflegeplanung keine zeitlich begrenzte Maßnahme,
sondern ein kontinuierlicher Prozess, der unter Einbeziehung aller beteiligten Akteure laufend fortzuführen ist, um das Versorgungssystem auch in Zukunft passgenau gestalten und verbessern zu können.
Der Beitrag des ISG zur Pflegeplanung des Kreises umfasste vier Module:
Modul (1):
Demografische Entwicklung und Pflegebedarf
Analyse der demografischen Entwicklung, des Hilfe- und Pflegebedarfs,
des Demenzrisikos und der Helferpotenziale
4
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Modul (2):
Bestands- und Bedarfsanalyse
Quantitative und qualitative Bestands- und Bedarfsanalyse des Versorgungsangebots (stationäre, teilstationäre, ambulante und komplementäre Versorgungsstrukturen, Wohn- und Beratungsangebote, Übergänge
zwischen den Versorgungsformen etc.)
Modul (3):
Zielentwicklung und Handlungsempfehlungen
Zielentwicklung und Handlungsempfehlungen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur unter Berücksichtigung von Angeboten der komplementären Hilfen, neuen Wohn- und Pflegeformen
sowie zielgruppenspezifischen Angebotsformen
Modul (4):
Berichterstellung und Aufbereitung der Instrumente
Erörterung der Ergebnisse und Berichterstellung unter Einbeziehung der
kreisangehörigen Gemeinden; Aufbereitung der Instrumente und Anleitung zur eigenständigen Fortführung der Berechnungen
Der erste Teilbericht mit den Ergebnissen der Analyse der demografischen Entwicklung und des Hilfe- und Pflegebedarfs (Modul 1) wurde im April 2007 erstellt, der zweite Teilbericht zur Bestands- und Bedarfsanalyse (Modul 2) im Dezember 2007 und der
dritte Teilbericht mit Schlussfolgerungen aus den Analysen und Empfehlungen für eine
ausgewogene pflegerische Versorgung im Mai 2008 (Modul 3). Parallel zu diesen Arbeitsschritten wurde das Instrument zur Dokumentation, Auswertung und Fortschreibung des Angebotsspektrums weiter entwickelt und auf die praktischen Anforderungen
der Pflegefachberatung abgestimmt (Modul 4). In diesem Zusammenhang wurde ein
Fortschreibungsmodus mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vereinbart.
Deren Einbeziehung erfolgte nicht erst – wie ursprünglich vorgesehen – am Schluss
des Bearbeitungsprozesses zur Diskussion der Ergebnisse, sondern die gesamte Bestandsaufnahme und Angebotsanalyse wurde von Beginn an mit Vertretern der Städte
und Gemeinden gemeinsam vorgenommen. Diese Kooperation erfolgte in mehreren
Schritten:
Bis Juli 2007
Entwurf einer Datei zur Versorgungsstruktur, die den Städten und
Gemeinden zugeleitet wurde
August 2007
persönliche Abstimmungsgespräche in den Städten und Gemeinden
Herbst 2007
Korrekturen der Versorgungsdatei im Vernehmen mit den Städten und
Gemeinden; Erstellung eines Berichtsentwurfs
März 2008
Einarbeitung von Korrekturangaben der Städte und Gemeinden
Mai 2008
Diskussion der Versorgungsstruktur im Pflegeausschuss
Mai – Juli 2008 Diskussion des Berichtsentwurfs und der Empfehlungen mit Städten
und Gemeinden
5
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
August 2008
Diskussion des Berichtsentwurfs und der überarbeiteten Empfehlungen in der Pflegekonferenz
August 2008
Erstellung des Abschlussberichts
ab Januar 2009 gemeinsame Fortschreibung der Datei zur Versorgungsstruktur unter
Leitung des Kreises.
Der vorliegende Abschlussbericht integriert die einzelnen Teilberichte, wobei diejenigen Sachverhalte und Interpretationen, die sich im Zuge der weiteren Bearbeitung verändert haben, aktualisiert wurden. Somit spiegeln der Bericht und die aus den erhobenen Daten abgeleiteten Empfehlungen den Erkenntnisstand im Sommer 2008 wider.
Da das System der pflegerischen Versorgung sich in einem ständigen Veränderungsprozess befindet, wird dieser Stand in Zukunft fortzuschreiben sein.
In Teil II des Berichtes werden auf Kreisebene die Ergebnisse der Analyse der demografischen Entwicklung und des Hilfe- und Pflegebedarfs (Modul 1), die Bestands- und
Bedarfsanalyse (Modul 2) und die daraus abgeleiteten Zielentwicklungen und Handlungsempfehlungen (Modul 3) dargestellt. In Teil III des Berichtes werden die Ergebnisse auf der Ebene der Städte und Gemeinden präsentiert.
6
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
II.
Demografische Entwicklung, Angebotsspektrum und
Bedarfslage im Kreis Viersen
II.1
Demografie und Entwicklung des Hilfe- und Pflegebedarfs
1.1
Methodische Schritte der demografischen Analyse
Zur Analyse der demografischen Entwicklung, des Hilfe- und Pflegebedarfs, des Demenzrisikos und der Helferpotenziale wurden Daten zu folgenden Aspekten ausgewertet:
(1)
Aktuelle Anzahl der älteren Menschen im Landkreis Viersen, differenziert
(a) nach Geschlecht und Altersgruppen (ab 50 Jahren in 5-Jahres- Gruppen)
(b) nach der Lebensform (1-Personen- und 2-Personen-Haushalte)
(c) nach Nationalität
(d) nach den neun Städten und Gemeinden
(2)
Entwicklung der älteren Bevölkerung auf Kreisebene bis zu den Jahren 2010, 2015,
2020 und 2025.
(3)
Aktuelle Anzahl pflegebedürftiger Menschen im Kreis Viersen und in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, differenziert nach Geschlecht und Alter.
(4)
Aktuelle Anzahl hilfebedürftiger Menschen im Kreis Viersen und in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit Einschränkungen bei alltäglichen Verrichtungen, differenziert nach Geschlecht und Alter.
(5)
Aktuelle Anzahl demenzkranker Menschen im Kreis Viersen und in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
(6)
Voraussichtliche Entwicklung der Zahl der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen und
die Zahl der Demenzkranken auf Kreisebene und den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden in den nächsten Jahren bis 2025.
(7)
Versorgungsformen der Pflegebedürftigen
-
Wie viele der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, wie viele davon allein
durch Angehörige und wie viele durch ambulante Pflegedienste?
-
Wie viele Pflegebedürftige werden in Pflegeeinrichtungen versorgt?
(8)
Zukünftige Entwicklung dieser Pflegearrangements, z.B. bei Zu- oder Abnahme der
Versorgung in Heimen.
(9)
Demografische und pflegerische Situation im Kreis Viersen im Vergleich mit dem Regierungsbezirk Düsseldorf und dem Land Nordrhein-Westfalen.
1.2
Stand und Entwicklung der älteren Bevölkerung
Der erste Schritt der Pflegebedarfsplanung besteht in einer Auswertung der aktuellen
Bevölkerungsstatistik. In der erforderlichen Differenzierung nach Alter, Geschlecht und
Nationalität liegen diese Daten auf Gemeindeebene zum Jahresende 2005 vor.
7
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Die Aufgliederung nach Altersgruppen wird ab 50 Jahren in Fünf-Jahres-Schritten vorgenommen. Darüber hinaus werden Analysen für vier zusammengefasste Altersgruppen durchgeführt, dies sind:
•
•
•
•
„Die 50er“: Personen im Alter von 50 bis 59 Jahren
„Junge Senioren“: Personen im Alter von 60 bis 69 Jahren
„Mittlere Senioren“: Personen im Alter von 70 bis 79 Jahren
„Ältere Senioren“: Personen im Alter ab 80 Jahren (in der Versorgungsstrukturanalyse auch kurz als „Hochaltrige“ bezeichnet).1
Auch die Bevölkerung ab 50 Jahren insgesamt wird in den Tabellen jeweils ausgewiesen. Die Fokussierung bereits auf die ab 50-jährige Bevölkerung mag im Kontext der
Pflegeberichterstattung auf den ersten Blick verwundern, da die eigene Betroffenheit
von Pflegebedürftigkeit in den 50er Altersjahren noch sehr gering ist. Die Pflegeplanung des Kreises Viersen bezieht aber nicht nur die Gruppen der (potenziell) Pflegebedürftigen ein, sondern erweitert das Blickfeld auch auf diejenigen, die als Angehörige
pflegerische Hilfen erbringen oder als Ehrenamtliche flankierende Unterstützung leisten. Die quantitative Entwicklung der jüngeren Seniorinnen und Senioren ist somit primär unter den Gesichtspunkten von ergänzenden Helferressourcen und unterstützenden Netzwerken von Interesse; mit zunehmendem Alter rückt dann der Aspekt der eigenen Hilfe- und Pflegebedürftigkeit immer mehr in den Vordergrund.
1.2.1 Aktuelle Situation im Kreis Viersen
Am Jahresende 2005 lebten im Kreis Viersen 304.140 Einwohner, darunter 148.104
Männer (48,7%) und 156.036 Frauen (51,3%). Diese Geschlechterrelation ist die gleiche wie im Land Nordrhein-Westfalen insgesamt.
Fast zwei Drittel der Bevölkerung sind jünger als 50 Jahre, und 112.666 Personen bzw.
37% sind im Alter von 50 oder mehr Jahren. Auch dies entspricht dem Landesdurchschnitt Nordrhein-Westfalens, der bei 36,8% liegt.
Betrachtet man nur die Altersgruppen ab 50 Jahren, so zeigt sich auch im Kreis Viersen die typische Aufgliederung der Älteren (Abb. 1):
•
Ein gutes Drittel der Bevölkerung ab 50 Jahren sind Personen in den „50ern“, also
im Alter von 50 bis unter 60 Jahre. Im Kreis Viersen sind dies 38.736 Personen
bzw. 12,7% der Gesamtbevölkerung.
1
Eine weitere Abgrenzung der Ältern ab 90 Jahren erscheint derzeit angesichts der noch
geringen Anzahl als überdifferenziert, kann sich aber längerfristig als sinnvoll erweisen.
8
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
•
Ein weiteres Drittel der Bevölkerung ab 50 Jahren sind „Junge Senioren“ im Alter
von 60 – 69 Jahren, im Kreis Viersen sind dies 36.608 Personen bzw. 12% der Gesamtbevölkerung.
•
Das dritte Drittel der Bevölkerung ab 50 Jahren teilt sich auf in „Mittlere Senioren“
im Alter von 70 – 79 Jahren, im Kreis Viersen sind dies 24.883 Personen bzw. 8%
der Gesamtbevölkerung, und
•
„Ältere Senioren“ ab 80 Jahren, im Kreis Viersen sind dies 12.439 Personen bzw.
4% der Gesamtbevölkerung.
Abbildung 1:
Altersstruktur ab 50 Jahren
der Bevölkerung im Kreis Viersen
50 - 59 Jahre
34,3%
60 - 69 Jahre
32,4%
80 Jahre und älter
11,1%
70 - 79 Jahre
22,2%
ISG 2007
Bei näherer Betrachtung der Altersgruppen in Fünf-Jahresschritten ist deutlich erkennbar, dass die Bevölkerungszahl ab 80 Jahren stark zurück geht (Tabelle 1). Dies wird
sich in Zukunft allmählich ändern (siehe unten Abschnitt 2).
Weiterhin ist bemerkenswert, dass das Alter „weiblich“ ist: Während es in der Bevölkerung unter 50 Jahren mehr Männer als Frauen gibt und in der Altersgruppe von 50 bis
unter 55 Jahre das Geschlechterverhältnis noch ausgeglichen ist, verschiebt sich diese
Relation mit zunehmendem Alter zu Gunsten der Frauen. Ältere Seniorinnen ab 80
Jahren machen fast 6% aller Frauen aus, während ältere Senioren ab 80 Jahren nur
2,4% aller Männer ausmachen. Dieser Abstand zwischen den Geschlechtern wird sich
in Zukunft verringern.
9
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Tabelle 1:
Bevölkerung im Kreis Viersen (31.12.2005)
Altersgruppe
Insgesamt
Insgesamt
304.140
männlich
148.104
weiblich
156.036
Ausländer
22.027
unter 50 Jahre
50 bis unter 55 Jahre
55 bis unter 60 Jahre
60 bis unter 65 Jahre
65 bis unter 70 Jahre
70 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 80 Jahre
80 bis unter 85 Jahre
85 bis unter 90 Jahre
90 Jahre und mehr
191.474
20.666
18.070
16.767
19.841
14.006
10.877
7.376
3.035
2.028
96.512
10.297
8.933
8.175
9.627
6.448
4.564
2.342
773
433
94.962
10.369
9.137
8.592
10.214
7.558
6.313
5.034
2.262
1.595
15.934
1.395
1.421
1.087
827
474
312
262
129
186
Die 50er (50-59)
Junge Senioren (60-69)
Mittlere Senioren (70-79)
Ältere Senioren (ab 80)
ab 50 J. gesamt
38.736
36.608
24.883
12.439
112.666
19.230
17.802
11.012
3.548
51.592
19.506
18.806
13.871
8.891
61.074
2.816
1.914
786
577
6.093
Die 50er (50-59)
Junge Senioren (60-69)
Mittlere Senioren (70-79)
Ältere Senioren (ab 80)
ab 50 J. gesamt
12,7%
12,0%
8,2%
4,1%
37,0%
13,0%
12,0%
7,4%
2,4%
34,8%
12,5%
12,1%
8,9%
5,7%
39,1%
7,3%
5,2%
3,2%
4,6%
5,4%
Quelle: LDS NRW, Berechnungen des ISG
7,2% der Bevölkerung im Kreis Viersen sind Ausländer, dieser Anteil ist deutlich niedriger als in Nordrhein-Westfalen insgesamt (mit 10,7%) und insbesondere als im Regierungsbezirk Düsseldorf (mit 12,2%). Dieser geringe Ausländeranteil ist typisch für die
nordrhein-westfälischen Landkreise, deren Ausländeranteil mit 8,2% sehr viel niedriger
ist als in den kreisfreien Städten mit 14,2%. Allerdings leben im Kreis Viersen relativ
viele ältere Ausländer: Deren Anteil in der Altersgruppe ab 65 Jahren ist mit 3,8% genauso hoch wie im Landesdurchschnitt und unter den Hochaltrigen ab 90 Jahren sogar
deutlich höher – 186 Hochaltrige ab 90 Jahren sind ausländischer Herkunft, dies entspricht 9% dieser Altersgruppe. Im Kreis Viersen ist der Ausländerstatus aber nicht
zwangsläufig, wie insbesondere im Ruhrgebiet und in Köln, mit kulturellen Unterschieden verbunden, die im Falle von Pflegebedürftigkeit vor spezifische Probleme stellen
können.2 Vielmehr macht sich hier die Grenzlage zu den Niederlanden in der Weise
2
Cubillos, Fernando Angel (2001): Kultursensible Pflege - ein Versorgungsangebot nicht
nur für ältere Migranten. In: Kollak, Ingrid (Hrsg.): Internationale Modelle häuslicher
Pflege, Frankfurt, S. 243-259
10
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
bemerkbar, dass relativ viele Ausländer im Kreis Viersen von dort kommen. Während
in Nordrhein-Westfalen insgesamt nur 3% aller Ausländer Niederländer sind, liegt deren Anteil im Kreis Viersen bei 13%. Somit gilt für ein gutes Zehntel der Ausländer im
Kreis Viersen, dass sie nicht nur aus dem gleichen Kulturkreis, sondern auch aus der
gleichen Region kommen. Grundsätzlich ist allerdings darauf hinzuweisen, dass in längerfristiger Perspektive auch die Zahl der älteren Ausländer zunehmen wird, die aus
einer anderen Kultur (mit spezifischen religiösen Überzeugungen, Altersbildern,
Schamgrenzen bei körperlicher Pflege etc.) stammen und sich davon auch bei der
Wahl pflegerischer Angebote werden leiten lassen.
Vergleicht man die Struktur der Altersgruppen in Fünf-Jahresschritten mit der Altersstruktur im Regierungsbezirk Düsseldorf und in Nordrhein-Westfalen insgesamt, so
ergibt sich folgendes Bild:
Abbildung 2:
Altersstruktur ab 50 Jahren
Kreis Viersen im regionalen Vergleich
6,8%
6,8%
6,7%
50 bis unter 55 Jahre
5,9%
6,1%
5,8%
5,5%
5,8%
5,4%
6,5%
6,7%
6,4%
55 bis unter 60 Jahre
60 bis unter 65 Jahre
65 bis unter 70 Jahre
4,6%
4,9%
4,6%
70 bis unter 75 Jahre
3,6%
4,0%
3,8%
75 bis unter 80 Jahre
2,4%
2,7%
2,6%
80 bis unter 85 Jahre
85 bis unter 90 Jahre
90 Jahre und mehr
Kreis Viersen
RB Düsseldorf
Land NRW
1,0%
1,1%
1,1%
0,7%
0,7%
0,7%
ISG 2007
Quelle: LDS NRW, Berechnungen des ISG
•
Die Bevölkerungsanteile der Altersgruppen ab 55 Jahren sind im Kreis Viersen
durchweg geringer als im Regierungsbezirk Düsseldorf.
•
Die Altersstruktur im Kreis Viersen entspricht eher dem Landesdurchschnitt Nordrhein-Westfalens als dem Regierungsbezirk Düsseldorf.
•
Oberhalb der Altersgrenze von 75 Jahren liegen die Bevölkerungsanteile im Kreis
Viersen auch unter dem Landesdurchschnitt.
11
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Somit bleibt festzuhalten, dass der Bevölkerungsanteil ab 50 Jahren im Kreis Viersen
dem Anteil dieser Altersgruppe im Land Nordrhein-Westfalen etwa entspricht, aber
niedriger ist als im Regierungsbezirk Düsseldorf, wo er bei fast 39% liegt. Vor allem die
höheren Altersgruppen sind im Kreis Viersen etwas geringer besetzt als im Landesdurchschnitt und noch geringer als im Regierungsbezirk Düsseldorf.
1.2.2 Prognose für den Kreis Viersen
Als „demografischer Wandel“ der Gesellschaft wird ein Veränderungsprozess bezeichnet, der durch einen stetigen Anstieg der älteren Bevölkerung bei gleichzeitig immer
weniger nachwachsenden jüngeren Generationen gekennzeichnet ist. Der Anteil Älterer an der Gesamtbevölkerung nimmt dadurch stark zu. Die Ursachen für diese Entwicklung liegen auf Seiten der Älteren in einem Zusammenwirken von besseren Lebensbedingungen infolge der Wohlstandsentwicklung, höherer Lebenserwartung und
medizinischem Fortschritt. Diese Alterung der Gesellschaft muss keineswegs pessimistisch als „Überalterung“ bezeichnet werden, sondern kann neutral mit ihren positiven
(z.B. Wirtschaftskraft der Senioren) und kritischen Aspekten analysiert werden. Für die
Älteren selbst bedeutet eine längere Ruhestandsphase, wenn sie mit guter Gesundheit
und hinreichender materieller Absicherung einhergeht, einen gegenüber früheren Generationen merklichen Zuwachs an Lebensqualität. Viele von ihnen beteiligen sich aktiv
am gesellschaftlichen Leben und erschließen sich neue Tätigkeitsbereiche.
Aber es gibt auch kritische Aspekte der gesellschaftlichen Alterung, dazu gehört der
Zusammenhang von – insbesondere höherem – Alter und Pflegebedürftigkeit: Mit dem
zu erwartenden Anstieg der Zahl hochaltriger Menschen wird die Zahl derer, die auf
Hilfe und Pflege angewiesen sind, entsprechend zunehmen. Für die Kommunen ebenso wie für die Anbieter von pflegerischen Dienstleistungen stellt sich die Frage, ob sie
auf diese Entwicklung hinreichend vorbereitet sind (vgl. Modul 2 der Pflegeplanung).
Zunächst aber gilt es, die demografische Entwicklung so differenziert wie möglich zu
analysieren.
Die Grundlage für eine solche Analyse stellen die Bevölkerungsvorausrechnungen der
Statistikämter dar. Dabei wird der aktuelle Bevölkerungsstand unter Einbeziehung der
drei Faktoren der Geburtenrate, der Entwicklung der Lebenserwartung und von Wanderungsbewegungen fortgeschrieben. Die im Rahmen der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausrechnung (November 2006) auf Landes- und Bundesebene veröffentlichten Ergebnisse reichen bis zum Jahr 2050. Die derzeit verfügbaren Bevölkerungsvorausrechnungen auf Kreisebene reichen allerdings nur bis zum Jahr 2025, und nach
Auskunft des Statistischen Landesamtes NRW ist mit einer weiter reichenden Vorausrechnung auf Kreisebene nicht vor dem Jahr 2009 zu rechnen. Daher wird im Folgen-
12
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
den die Bevölkerungsvorausrechnung für den Kreis Viersen bis zum Jahr 2025 analysiert.
Tabelle 2:
Bevölkerungsentwicklung im Kreis Viersen
Altersgruppe
2005
von 2005 bis 2025
Jahresbeginn
2010
2015
2020
2025
insgesamt
304.344
305.393
304.845
303.721
302.225
unter 50 Jahre
50 bis unter 55 Jahre
55 bis unter 60 Jahre
60 bis unter 65 Jahre
65 bis unter 70 Jahre
70 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 80 Jahre
80 bis unter 85 Jahre
85 bis unter 90 Jahre
90 Jahre und mehr
193.297
20.468
16.709
18.755
19.297
13.182
10.720
7.305
2.609
2.002
184.205
23.634
20.088
16.185
17.738
17.651
11.277
8.320
4.656
1.639
170.331
27.892
23.204
19.490
15.384
16.309
15.252
8.909
5.442
2.632
156.979
27.984
27.390
22.554
18.580
14.277
14.213
12.229
6.007
3.508
152.808
19.526
27.512
26.657
21.567
17.301
12.628
11.537
8.438
4.251
Die 50er (50-59)
Junge Senioren (60-69)
Mittlere Senioren (70-79)
Ältere Senioren (ab 80)
ab 50 J. gesamt
37.177
38.052
23.902
11.916
111.047
43.722
33.923
28.928
14.615
121.188
51.096
34.874
31.561
16.983
134.514
55.374
41.134
28.490
21.744
146.742
47.038
48.224
29.929
24.226
149.417
Quelle: LDS NRW, Berechnungen des ISG
Die Gesamtbevölkerung im Kreis Viersen wird – der Vorausrechnung zufolge – von
304.344 Einwohnern im Jahr 2005 bis zum Jahr 2010 leicht ansteigen (+ 0,3%) und
danach leicht zurück gehen bis auf 302.225 Einwohner im Jahr 2025, dies sind 0,7%
weniger als im Jahr 2005. Hinter dieser relativ gleich bleibenden Entwicklung verbergen sich zwei unterschiedliche Tendenzen: Während die jüngere Bevölkerung unter 50
Jahren von rd. 193.300 Einwohnern (in 2005) um 21% auf rd. 152.800 Einwohner (in
2025) zurückgeht, steigt die Zahl der Älteren ab 50 Jahren von rd. 111.000 (in 2005)
um 35% auf rd. 149.400 (in 2025) an.
Aber auch die Veränderungen innerhalb der älteren Bevölkerung erweisen sich bei
näherer Betrachtung als recht uneinheitlich:
•
Die Zahl der Personen in den 50ern steigt von rd. 37.200 (in 2005) bis zum Jahr
2020 um fast 50% auf rd. 55.400 Personen an und geht dann bis 2025 zurück auf
rd. 47.000, dies sind dann nur noch 26,5% mehr als im Ausgangsjahr.
13
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
•
Zunächst eher rückläufig ist die Zahl der Jungen Senioren, die von rd. 38.000 Personen (in 2005) auf rd. 33.900 Personen im Jahr 2010 zurückgehen (- 11%), um
dann allmählich zu steigen bis auf rd. 48.200 Personen im Jahr 2025, dies sind
27% mehr als im Ausgangsjahr.
•
Die Zahl der Mittleren Senioren steigt von rd. 23.900 (in 2005) stetig an bis zu rd.
31.600 Personen in 2015, geht dann bis 2020 etwas zurück und steigt auf knapp
30.000 im Jahr 2025, dies sind 25% mehr als in 2005.
•
Den stärksten prozentualen Anstieg weisen die älteren Senioren auf. Von rd.
11.900 Personen im Jahr 2005 steigt deren Zahl stetig stark an über rd. 17.000 in
2015 (+ 42,5%) bis auf rd. 24.200 Personen im Jahr 2025, dies sind mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2005 (+ 103%). Die Zahl der 85- bis 90-Jährigen weist die
höchste Steigerungsrate auf, sie nimmt von 2.600 (in 2005) um 223% zu auf rd.
8.400 Personen im Jahr 2025.
Tabelle 3:
Bevölkerungsentwicklung im Kreis Viersen
Altersgruppe
Veränderung gegenüber 2005 in Prozent
Jahresbeginn
2005
2010
2015
2020
2025
Ausgangsbasis
insgesamt
304.344
0,3%
0,2%
-0,2%
-0,7%
unter 50 Jahre
50 bis unter 55 Jahre
55 bis unter 60 Jahre
60 bis unter 65 Jahre
65 bis unter 70 Jahre
70 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 80 Jahre
80 bis unter 85 Jahre
85 bis unter 90 Jahre
90 Jahre und mehr
193.297
20.468
16.709
18.755
19.297
13.182
10.720
7.305
2.609
2.002
-4,7%
15,5%
20,2%
-13,7%
-8,1%
33,9%
5,2%
13,9%
78,5%
-18,1%
-11,9%
36,3%
38,9%
3,9%
-20,3%
23,7%
42,3%
22,0%
108,6%
31,5%
-18,8%
36,7%
63,9%
20,3%
-3,7%
8,3%
32,6%
67,4%
130,2%
75,2%
-20,9%
-4,6%
64,7%
42,1%
11,8%
31,2%
17,8%
57,9%
223,4%
112,3%
Die 50er (50-59)
Junge Senioren (60-69)
Mittlere Senioren (70-79)
Ältere Senioren (ab 80)
ab 50 J. gesamt
37.177
38.052
23.902
11.916
111.047
17,6%
-10,9%
21,0%
22,7%
9,1%
37,4%
-8,4%
32,0%
42,5%
21,1%
48,9%
8,1%
19,2%
82,5%
32,1%
26,5%
26,7%
25,2%
103,3%
34,6%
Die beschriebenen Entwicklungstrends der einzelnen Altersgruppen werden in der folgenden Grafik anschaulich dargestellt:
14
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Abbildung 3:
Entwicklung der Älteren ab 50 Jahren
im Kreis Viersen 2005 - 2025
70,0
Tausende
60,0
55,4
51,1
Die 50er (50-59)
50,0
40,0
30,0
43,7
38,0
38,1
37,2
Junge Senioren (60-69) 41,1
34,9
31,6
33,9
28,9
Mittlere Senioren (70-79)
23,9
20,0
11,9
48,2
47,0
17,0
14,6
28,5
21,7
29,9
24,2
Ältere Senioren (ab 80)
10,0
0,0
2005
2010
2015
2020
2025
ISG 2007
Insbesondere der kontinuierlich starke Anstieg der älteren Senioren stellt die Altenhilfeund Pflegeplanung des Kreises vor eine ernste Herausforderung.
1.3
Umfang und Struktur der Pflegebedürftigkeit
Auf der Grundlage von Quoten, die auf Bundes- und Landesebene oder aus wissenschaftlichen Untersuchungen bekannt sind, kann nun eine qualifizierte Schätzung der
für die Pflegeplanung relevanten Daten für den Kreis Viersen und die kreisangehörigen
Städte und Gemeinden vorgenommen werden. Über die Zahl der pflegebedürftigen
Menschen liegen mit der am Jahresende 2006 veröffentlichten Pflegestatistik 2005
aktuelle statistische Daten auf Kreisebene in der Differenzierung nach Pflegestufen
und Leistungsformen vor. Diese Daten dienen der Abschätzung des Bedarfs an pflegerischen Hilfen in der Differenzierung nach professioneller Hilfe durch ambulante Dienste und Einrichtungen einerseits und informelle/ familiäre Unterstützung andererseits.
1.3.1 Zahl der Pflegebedürftigen und Pflegequoten
Am Ende des Jahres 2005 wurden im Kreis Viersen insgesamt knapp 8.000 Pflegebedürftige registriert (Tabelle 4), dies sind 2,6% der Bevölkerung (Tabelle 5). Die meisten
davon, 5.616 bzw. 71% aller Pflegebedürftigen, wohnten in Privathaushalten und 2.317
bzw. 29% in stationären Pflegeeinrichtungen. Der letztgenannte Wert, auch als „Heim-
15
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
quote“ bezeichnet, stellt sich im Kreis Viersen günstiger dar als in Nordrhein-Westfalen
insgesamt, wo die Heimquote bei 32% liegt.
Tabelle 4
Pflegebedürftige am 15.12.2005
im Kreis Viersen
Altersgruppe
insgesamt
Pflegein Privatbedürftige haushalten
insgesamt
gesamt
7.933
5.616
Stufe I
3.265
darunter:
Stufe II
1.834
Stufe III
517
stationäre
Pflege
gesamt
2.317
Stufe I
775
darunter:
Stufe II
1.014
Stufe III
528
unter 50 Jahre
50 bis unter 55 Jahre
55 bis unter 60 Jahre
60 bis unter 65 Jahre
65 bis unter 70 Jahre
70 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 80 Jahre
80 bis unter 85 Jahre
85 bis unter 90 Jahre
90 Jahre und mehr
879
126
152
267
497
743
1.137
1.610
1.251
1.271
868
116
134
233
402
571
819
1.093
782
598
390
62
86
124
244
332
485
717
512
313
302
41
35
88
126
193
278
313
220
238
176
13
13
21
32
46
56
63
50
47
11
10
18
34
95
172
318
517
469
673
1
2
2
9
33
49
104
175
155
245
2
4
11
18
40
73
134
234
209
289
8
4
5
7
22
50
80
108
105
139
Die 50er (50-59)
Junge Senioren (60-69)
Mittlere Senioren (70-79)
Ältere Senioren (ab 80)
ab 50 J. gesamt
278
764
1.880
4.132
7.054
250
635
1.390
2.473
4.748
148
368
817
1.542
2.875
76
214
471
771
1.532
26
53
102
160
341
28
129
490
1.659
2.306
4
42
153
575
774
15
58
207
732
1.012
9
29
130
352
520
Quelle: LDS NRW, Pflegestatistik 2005; Berechnungen des ISG
Die Pflegebedürftigen in Privathaushalten haben überwiegend einen leichteren Pflegebedarf: 3.265 bzw. 58% der Pflegebedürftigen in Privathaushalten haben einen Pflegebedarf der Stufe I, 1.834 bzw. 33% der Stufe II und 517 Personen bzw. 9% sind
schwerstpflegebedürftig. In Pflegeheimen liegen die Zahlen auf einem niedrigeren Niveau, aber die Pflegebedürftigkeit ist vergleichsweise höher: In Einrichtungen wohnen
775 Personen bzw. 33% mit einem Pflegebedarf der Stufe I, 1.014 Personen bzw. 44%
mit einem Pflegebedarf der Stufe II und 528 Personen bzw. 23% mit Stufe III.
Rd. 880 Pflegebedürftige sind jünger als 50 Jahre, dies sind nur 0,5% der Bevölkerung
unter 50 Jahren. Auch unterhalb der Altersgrenze von 70 Jahren spielt Pflegebedürftigkeit noch eine vergleichsweise geringe Rolle. Rd. 280 Personen in den 50ern (0,7%
der Bevölkerung in dieser Altersgruppe) sind pflegebedürftig und 764 Junge Senioren
(2,1% der Bevölkerung in dieser Altersgruppe).
Oberhalb der Altersgrenze von 70 Jahren verdoppeln sich die Pflegequoten mit jedem
5-Jahres-Schritt, d.h. von 70 bis 74 Jahren sind 5% pflegebedürftig, von 75 bis 79 Jahren 11%, von 80 bis 84 Jahren 22% und von 85 bis 89 Jahren 41% der Bevölkerung in
diesem Alter. Von den Einwohnern ab 90 Jahren sind fast zwei Drittel pflegebedürftig,
im Kreis Viersen sind dies 1.271 Personen. Etwas weniger als die Hälfte davon (rd.
16
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
600 Personen) wohnen noch in Privathaushalten, über die Hälfte aber (rd. 670) im
Pflegeheim.
Tabelle 5
Pflegequoten am 15.12.2005
Altersgruppe
Insgesamt
im Kreis Viersen
darunter:
Pflegein Privatbedürftige
haushalten
insgesamt
stationäre
Pflege
2,6%
100,0%
1,8%
70,8%
0,8%
29,2%
unter 50 Jahre
50 bis unter 55 Jahre
55 bis unter 60 Jahre
60 bis unter 65 Jahre
65 bis unter 70 Jahre
70 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 80 Jahre
80 bis unter 85 Jahre
85 bis unter 90 Jahre
90 Jahre und mehr
0,5%
0,6%
0,8%
1,6%
2,5%
5,3%
10,5%
21,8%
41,2%
62,7%
0,5%
0,6%
0,7%
1,4%
2,0%
4,1%
7,5%
14,8%
25,8%
29,5%
0,0%
0,0%
0,1%
0,2%
0,5%
1,2%
2,9%
7,0%
15,5%
33,2%
Die 50er (50-59)
Junge Senioren (60-69)
Mittlere Senioren (70-79)
Ältere Senioren (ab 80)
ab 50 J. gesamt
0,7%
2,1%
7,6%
33,2%
6,3%
0,6%
1,7%
5,6%
19,9%
4,2%
0,1%
0,4%
2,0%
13,3%
2,0%
Quelle: LDS NRW, Pflegestatistik 2005; Berechnungen des ISG
Von der Bevölkerung ab 50 Jahren insgesamt sind 7.054 Personen pflegebedürftig,
dies sind 6,3% dieser Altersgruppe. Von den Jungen Senioren sind 2,1% pflegebedürftig, unter den mittleren Senioren steigt diese Quote auf 7,6% und unter den älteren
Senioren sogar auf 33,2%. In dieser Altersgruppe sind im Kreis Viersen 4.132 Personen pflegebedürftig, davon wohnen rd. 2.470 Personen in Privathaushalten und rd.
1.660 in Pflegeheimen.
Rd. 70% der Pflegebedürftigen sind Frauen und rd. 30% Männer (Tabelle 6, Spalte
„Anteil“). Auf Grund der demografischen Struktur (s.o. Tabelle 1) sind es mit zunehmendem Alter immer mehr Frauen, die auf Pflege angewiesen sind. Während unter 50
Jahren noch mehr Männer (54%) pflegebedürftig sind als Frauen (46%), verlagert sich
die Geschlechtsrelation mit zunehmendem Alter immer mehr in Richtung auf höhere
Frauen- und niedrigere Männeranteile. Von den Pflegebedürftigen ab 80 Jahren („älte-
17
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
re Senioren“) sind 83% Frauen und 17% Männer, von den Pflegebedürftigen ab 90
Jahren sind sogar 88% Frauen und nur noch 12% Männer.
Tabelle 6
Pflegebedarf von Frauen und Männern
Pflegebed.
insgesamt
Altersgruppe
im Kreis Viersen
Frauen
Anzahl
Anteil
Quote
Anzahl
Männer
Anteil
Quote
insgesamt
7.933
5.466
69%
3,5%
2.467
31%
1,7%
unter 50 Jahre
50 bis unter 55 Jahre
55 bis unter 60 Jahre
60 bis unter 65 Jahre
65 bis unter 70 Jahre
70 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 80 Jahre
80 bis unter 85 Jahre
85 bis unter 90 Jahre
90 Jahre und mehr
879
126
152
267
497
743
1.137
1.610
1.251
1.271
401
65
86
129
252
417
701
1.261
1.041
1.113
46%
52%
57%
48%
51%
56%
62%
78%
83%
88%
0,4%
0,6%
0,9%
1,5%
2,5%
5,5%
11,1%
25,0%
46,0%
69,8%
478
61
66
138
245
326
436
349
210
158
54%
48%
43%
52%
49%
44%
38%
22%
17%
12%
0,5%
0,6%
0,7%
1,7%
2,5%
5,1%
9,6%
14,9%
27,2%
36,5%
Die 50er (50-59)
Junge Senioren (60-69)
Mittlere Senioren (70-79)
Ältere Senioren (ab 80)
ab 50 J. gesamt
278
764
1.880
4.132
7.054
151
381
1.118
3.415
5.065
54%
50%
59%
83%
72%
0,8%
2,0%
8,1%
38,4%
8,3%
127
383
762
717
1.989
46%
50%
41%
17%
28%
0,7%
2,2%
6,9%
20,2%
3,9%
Quelle: LDS NRW, Pflegestatistik 2005; Berechnungen des ISG
Während als „prozentualer Anteil“ die Verteilung unter den Pflegebedürftigen berechnet
wird, bedeutet „Quote“ den Anteil der Pflegebedürftigen einer Geschlechts- und Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung in dieser Gruppe. Von allen Frauen sind 3,5% auf
Pflege angewiesen, von allen Männern 1,7%. Bis zu einer Altersgrenze von 75 Jahren
sind die Pflegebedarfsquoten von Frauen und Männern noch recht ähnlich, aber in den
darüber liegenden Altersgruppen driften sie zunehmend auseinander. 38% der älteren
Frauen ab 80 Jahren sind pflegebedürftig gegenüber 20% der Männer in diesem Alter.
Von den Männern ab 90 Jahren ist ein gutes Drittel pflegebedürftig (Pflegequote
36,5%), von den Frauen ab 90 Jahren sind es mehr als zwei Drittel (Pflegequote
69,8%).
1.3.2 Formen der Versorgung: Geldleistung und Sachleistung
Bei Pflegebedürftigen, die in Privathaushalten wohnen, ist von Interesse, ob sie sich für
die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI oder für die – vom Leistungsniveau her niedrigere – Geldleistung nach § 37 SGB XI entschieden haben. Die Versicherungsleistungen für die Sachleistung reichen von 384 EUR (Stufe I) über 921 EUR (Stufe II) bis zu
1.432 EUR (Stufe III), die Geldleistung von 205 EUR (Stufe I) über 410 EUR (Stufe II)
18
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
bis zu 665 EUR (Stufe III). Während der Gesetzgeber mit diesem Niveauunterschied
ursprünglich die ihm fachlich höherwertig erscheinende Pflege durch professionelle
Fachkräfte stärken wollte, präferieren die Pflegebedürftigen selbst dennoch überwiegend die Geldleistung, die als Anerkennung für eine von Familienangehörigen erbrachte Pflege gedacht ist. Der Grund für diese Präferenz liegt unter anderem im größeren
Gestaltungsspielraum für die Angehörigen, manchmal auch in der Beratung durch die
Pflegekassen, für die die Geldleistung kostengünstiger ist. Im Kreis Viersen nehmen
71% der Pflegebedürftigen in Privathaushalten das Pflegegeld und 29% die Pflegesachleistung (inklusive der Kombinationsleistung) in Anspruch. Damit ist der Anteil der
Bezieher von Geldleistungen im Kreis Viersen größer und der Anteil der Sachleistungsbezieher niedriger als im Land Nordrhein-Westfalen insgesamt, wo sich – wie
auch in Deutschland insgesamt – 68% der Pflegebedürftigen für die Geldleistung und
32% für die Sachleistung entschieden haben.
In der folgenden Abbildung werden diese unterschiedlichen Formen der Versorgung
bzw. des Wohnens im Kreis Viersen im Vergleich mit dem Land Nordrhein-Westfalen
dargestellt:
Abbildung 4:
Pflegebedürftige nach Art der Versorgung
Kreis Viersen im regionalen Vergleich
70,7%
in Privathaushalten
67,8%
darunter:
50,7%
allein durch Angehörige
(Geldleistung)
auch durch Pflegedienste
(Sachleistung)
71 : 29
46,4%
20,5%
68 : 32
21,4%
29,3%
in Heimen
32,2%
ISG 2007
19
Kreis Viersen
Land NRW
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
1.3.3 Entwicklung der Pflegebedürftigkeit bis zum Jahr 2025
Bei der Abschätzung des zukünftigen Pflegebedarfs wird davon ausgegangen, dass
die Pflegequoten pro Altersgruppe langfristig konstant bleiben (sog. „Status-quoModell“).3 Diese Quoten werden auf die vorausberechnete Bevölkerung bezogen. Die
prognostizierte Entwicklung hängt somit im Wesentlichen vom Verlauf der demografischen Entwicklung ab.
Für den Kreis Viersen bedeutet dies, dass die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt
(d.h. in Privathaushalten und in Einrichtungen) von 7.933 im Jahr 2005 über 10.165 im
Jahr 2015 bis auf 12.937 im Jahr 2025 ansteigen wird, dies entspricht einem Zuwachs
um 63%.
Tabelle 7:
Entwicklung der Pflegebedürftigkeit im Kreis Viersen
Pflegebedürftige insgesamt
Altersgruppe
2005
Jahresbeginn
2015
2010
2020
2025
Veränderung
ggü. 2005
zusammen
7.933
8.765
10.165
11.556
12.937
63,1%
unter 50 Jahre
50 bis unter 55 Jahre
55 bis unter 60 Jahre
60 bis unter 65 Jahre
65 bis unter 70 Jahre
70 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 80 Jahre
80 bis unter 85 Jahre
85 bis unter 90 Jahre
90 Jahre und mehr
879
126
152
267
497
743
1.137
1.610
1.251
1.271
873
144
169
258
444
936
1.179
1.816
1.919
1.027
807
170
195
310
385
865
1.594
1.945
2.243
1.650
744
171
230
359
465
757
1.486
2.669
2.476
2.199
724
119
231
424
540
918
1.320
2.518
3.478
2.664
-17,6%
-5,5%
52,3%
59,0%
8,7%
23,5%
16,1%
56,4%
178,0%
109,6%
Die 50er (50-59)
Junge Senioren (60-69)
Mittlere Senioren (70-79)
Ältere Senioren (ab 80)
ab 50 J. gesamt
278
764
1.880
4.132
7.054
313
702
2.115
4.762
7.893
365
696
2.460
5.837
9.358
401
825
2.243
7.344
10.813
350
965
2.238
8.661
12.214
26,1%
26,3%
19,0%
109,6%
73,1%
Die Zahl der Pflegebedürftigen ab 50 Jahren wird – dieser Prognose zufolge – von
7.054 im Jahr 2005 um 73% auf 12.214 im Jahr 2025 steigen, während die Zahl der
Pflegebedürftigen unter 50 Jahren auf Grund der demografischen Entwicklung sogar
zurückgehen wird (-17,6%). Betrachtet man die vier zusammengefassten Altersgruppen im unteren Bereich der Tabelle, so ist auf den ersten Blick zu erkennen, dass die
Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen in den Altersgruppen unter 80 Jahren relativ
3
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (2006): Auswirkungen des demografischen Wandels. Statistische Analysen und Studien Nordrhein-Westfalen Bd. 38, Düsseldorf, S. 17 ff
20
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
undramatisch verlaufen wird, im Jahr 2025 wird deren Zahl um etwa ein Viertel höher
liegen als im Jahr 2005. Ganz anders dagegen die Entwicklung bei den älteren Senioren: Deren Zahl wird von 4.132 im Jahr 2005 um 110% auf 8.661 Pflegebedürftige
steigen; die Zahl der Pflegebedürftigen im Alter von 85 bis 90 Jahren wird sich sogar
fast verdreifachen. Im Wesentlichen wird sich die Versorgungsfrage für Pflegebedürftige somit für die Hochaltrigen stellen.
Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in Privathaushalten und in Einrichtungen
Auf Kreisebene lässt sich weiterhin abschätzen, wie sich entsprechend dieser Prognose die Zahl der Pflegebedürftigen verändern wird, die in Privathaushalten bzw. in Einrichtungen wohnen. Auch dabei wird angenommen, dass die altersbezogenen Quoten
in beiden Bereichen in Zukunft gleich bleiben. Dabei ist zu beachten, dass sich durch
einen verstärkten Ausbau der ambulanten pflegerischen Versorgung und/ oder ambulanter betreuter Wohnformen die Relation zwischen stationär und ambulant Gepflegten
in Zukunft verschieben kann. Die folgenden Tabellen gehen davon aus, dass dieses
Verhältnis unverändert so bleiben wird wie im Ausgangsjahr 2005, d.h. dass im Kreis
Viersen gut 70% der Pflegebedürftigen in Privathaushalten und knapp 30% in Einrichtungen leben.
Unter diesen Voraussetzungen wird die Zahl der in Privathaushalten gepflegten Personen von 5.616 im Jahr 2005 um 53,5% auf 8.623 im Jahr 2025 ansteigen.
Tabelle 8:
Entwicklung der Pflegebedürftigkeit im Kreis Viersen
Pflegebedürftige in Privathaushalten
Altersgruppe
2005
Jahresbeginn
2015
2010
2020
2025
Veränderung
ggü. 2005
zusammen
5.616
6.205
7.013
7.825
8.623
53,5%
unter 50 Jahre
50 bis unter 55 Jahre
55 bis unter 60 Jahre
60 bis unter 65 Jahre
65 bis unter 70 Jahre
70 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 80 Jahre
80 bis unter 85 Jahre
85 bis unter 90 Jahre
90 Jahre und mehr
868
116
134
233
402
571
819
1.093
782
598
854
133
149
225
359
720
849
1.233
1.200
483
790
157
172
271
312
665
1.148
1.320
1.402
776
728
157
203
313
376
582
1.070
1.812
1.548
1.034
709
110
204
370
437
705
951
1.710
2.174
1.254
-18,3%
-5,5%
52,3%
59,0%
8,7%
23,5%
16,1%
56,4%
178,0%
109,6%
Die 50er (50-59)
Junge Senioren (60-69)
Mittlere Senioren (70-79)
Ältere Senioren (ab 80)
ab 50 J. gesamt
250
635
1.390
2.473
4.748
282
584
1.569
2.916
5.350
329
583
1.813
3.498
6.223
360
690
1.652
4.394
7.097
314
807
1.656
5.137
7.914
25,4%
27,2%
19,1%
107,7%
66,7%
21
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Auch hier zeigt sich wieder der Schwerpunkt der Entwicklung im Bereich der älteren
Senioren: Die Zahl der häuslich gepflegten Personen ab 80 Jahren wird von 2.473 im
Jahr 2005 um 108% auf 5.137 Personen im Jahr 2025 ansteigen.
Noch dramatischer allerdings wird die Entwicklung im Bereich der stationären Pflege
verlaufen. Deren Zahl wird von 2.317 Personen im Jahr 2005 um 86% auf 4.314 Personen im Jahr 2025 ansteigen.
Tabelle 9:
Entwicklung der Pflegebedürftigkeit im Kreis Viersen
Pflegebedürftige in Einrichtungen
Altersgruppe
zusammen
unter 50 Jahre
50 bis unter 55 Jahre
55 bis unter 60 Jahre
60 bis unter 65 Jahre
65 bis unter 70 Jahre
70 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 80 Jahre
80 bis unter 85 Jahre
85 bis unter 90 Jahre
90 Jahre und mehr
Die 50er (50-59)
Junge Senioren (60-69)
Mittlere Senioren (70-79)
Ältere Senioren (ab 80)
ab 50 J. gesamt
2005
Jahresbeginn
2015
2010
2020
2025
Veränderung
ggü. 2005
2.317
2.560
3.152
3.731
4.314
86,2%
11
10
18
34
95
172
318
517
469
673
18
11
20
33
85
217
330
583
719
544
17
13
23
40
74
200
446
624
841
873
16
14
27
46
89
175
416
857
928
1.164
15
9
27
54
103
212
369
809
1.304
1.411
37,5%
-5,5%
52,3%
59,0%
8,7%
23,5%
16,1%
56,4%
178,0%
109,6%
28
129
490
1.659
2.306
31
118
546
1.847
2.542
37
113
646
2.339
3.135
41
135
591
2.950
3.716
37
157
582
3.523
4.299
31,6%
22,0%
18,7%
112,4%
86,4%
Der Anstieg bei den älteren Senioren fällt mit + 112% am stärksten aus; deren Zahl
wird sich von 1.659 Personen im Jahr 2005 auf 3.523 Personen im Jahr 2025 mehr als
verdoppeln. Nach Privathaushalten und Einrichtungen differenziert ergibt sich:
22
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Abbildung 5:
Entwicklung des Pflegebedarfs
im Kreis Viersen 2005 - 2025
16,0
Tausende
14,0
12,9
11,6
12,0
10,2
10,0
8,0
6,0
Pflegebedürftige gesamt
8,8
7,9
5,6
4,0
2,3
7,8
6,2
2,6
7,0
3,2
+ 63%
8,6
+ 54%
in Privathaushalten
3,7
4,3
+ 87%
in Einrichtungen
2,0
0,0
2005
2010
2015
2020
2025
ISG 2007
Substitution stationärer Pflege durch neue Wohn-Pflege-Modelle
Es wäre allerdings kurzschlüssig, aus dem rechnerisch ermittelten Bedarf an stationärer Pflege unmittelbar auf einen Zusatzbedarf an Pflegeheimplätzen zu schließen. Die
stationäre Pflege ist bekanntlich nicht nur die teuerste Form der Pflege, sondern auch
diejenige, die von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen am wenigsten gewünscht
und häufig nur mangels von Alternativen genutzt wird. Daher liegt in den vielfältigen
Ansätzen, neue Wohn- und Pflegeformen zu entwickeln4 und damit die vollstationäre
Pflege zumindest teilweise zu substituieren, ein wichtiges Potenzial, das sich längerfristig in einer Verschiebung der Relation zu Gunsten ambulanter Pflege auswirken
kann. Leistungsfähige Angebote des betreuten Wohnens, ambulante Pflegewohngruppen und ein Case Management (z.B. auch im Rahmen der Krankenhausüberleitung),
das in geeigneten Fällen tragfähige häusliche Pflegearrangements organisiert, können
in diese Richtung wirken. Das Ergebnis der Analyse des zukünftigen Pflegebedarfs
sollte daher nicht isoliert betrachtet, sondern im Kontext der Analyse vorgelagerter
Wohn- und Pflegeangebote (Kapitel II.2 und II.3) bewertet werden.
4
Vgl. etwa Bertelsmann Stiftung/ Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.), Leben und
Wohnen im Alter, 6 Bde., Köln/ Gütersloh 2004 - 2006.
23
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
1.3.4 Finanzielles Volumen der Ausgaben für Pflegeleistungen
Schätzt man auf dieser Basis das Volumen der finanziellen Mittel, die im Jahr 2005 im
Kreis Viersen seitens der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige geleistet wurden,
kommt man auf ein Gesamtvolumen von rd. 63 Mio. EUR. Dieser Betrag setzt sich
zusammen aus 34,1 Mio. EUR pro Jahr für stationäre Leistungen und 28,4 Mio. EUR
pro Jahr für Leistungen der häuslichen Pflege, darunter 14,7 Mio. EUR für Geldleistungen und 13,7 Mio. EUR für Pflegesachleistungen durch ambulante Dienste. Im Jahr
2006 lagen diese Ausgaben um etwa 1 Mio. EUR höher.
Hinzu kommen die Ausgaben der Sozialhilfe, die die limitierten Leistungen der Pflegeversicherung ergänzt bzw. für den Personenkreis, der nicht sozialversichert ist, einspringt. Im Jahr 2005 hat der Kreis Viersen 14 Mio. EUR für die Pflege aufgewandt,
darunter 12,3 Mio. EUR für vollstationäre Leistungen (inkl. bewohnerorientierte Investitionskostenzuschüsse), 0,34 Mio. EUR für teilstationäre Pflege (Tages- und Kurzzeitpflege) und 1,3 Mio. EUR für ambulante Pflege (inkl. betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen ambulanter Pflegeeinrichtungen). Diese Ausgaben stiegen im Jahr
2006 um rd. 6% auf 14,8 Mio. EUR, darunter 13,1 Mio. EUR für vollstationäre Leistungen, 0,35 Mio. EUR für Tages- und Kurzzeitpflege und 1,4 Mio. EUR für ambulante
Pflege.
Berücksichtigt man darüber hinaus auch die Ausgaben von Selbstzahlern, so lässt
sich der „Markt“ für pflegerische Leistungen im Kreis Viersen auf ein finanzielles Volumen von insgesamt etwa 80 Mio. EUR schätzen.
Dieses Volumen wird in den nächsten Jahren deutlich ansteigen, und zwar sowohl aufgrund der demografischen Entwicklung als auch wegen der Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung. Berücksichtigt man beide Faktoren für eine Prognose
der Ausgaben im Jahr 2010, so werden die Leistungen der Pflegeversicherung dann
voraussichtlich bei etwa 72 Mio. EUR liegen, davon 38 Mio. EUR im stationären und 34
Mio. EUR im ambulanten Bereich. Die Ausgaben der Sozialhilfe im Bereich der Hilfe
zur Pflege werden dann auf rd. 18 Mio. EUR steigen, so dass der Markt für pflegerische Leistungen im Kreis Viersen einschließlich der Selbstzahler dann auf ein finanzielles Volumen von rd. 100 Mio. EUR ansteigen wird.
Auf eine weiter reichende Prognose wird hier verzichtet, da diese ein komplexeres
Schätzmodell unter Berücksichtigung der Einkommensentwicklung der älteren Bevölkerung und der Preisentwicklung im pflegerischen Bereich erfordern würde.
24
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
1.4
Hauswirtschaftlicher Hilfebedarf
Nicht nur der Pflegebedarf im engeren Sinne, sondern auch ein (überwiegend hauswirtschaftlicher) Hilfebedarf kann eine selbstständige Lebensführung in Privathaushalten beeinträchtigen. Als „hilfebedürftig“ in diesem Sinne werden hier Personen betrachtet, die nicht mehr allein einkaufen und/ oder ihre Wohnung sauber halten können. Wie
sich dieser Hilfebedarf konkret darstellt, hängt auch davon ab, wie die Wohnung und
die Wohnumgebung beschaffen sind, ob sie älteren Menschen eine eigenständige Lebensführung erleichtern oder erschweren.
Nach dem Untersuchungskonzept der Infratest-Erhebungen (1991 und 2002) wurde
die Zahl der Hilfebedürftigen empirisch ermittelt und in altersspezifischen Quoten auf
die Bevölkerung in Privathaushalten bezogen. Insgesamt haben 3,5% der in Privathaushalten lebenden Bevölkerung einen hauswirtschaftlichen Hilfebedarf, wobei die
Quoten von 1,0% der unter 50-Jährigen über 5% der jungen Senioren und 13% der
mittleren Senioren bis auf 22% der älteren Senioren steigen.
Diese Quoten werden hier auf die Bevölkerung (abzüglich der Heimbewohner) übertragen, um die Personengruppe mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf abzuschätzen, die
zur Zahl der Pflegebedürftigen im Sinne des SGB XI hinzukommt.
Abbildung 6:
Personen mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf
im Kreis Viersen
6878
Hilfebedürftige insgesamt 10.608
Pflegebedürftige insgesamt 7.933
5114
2794
1052
1939
879
774
278
764
n
re
h
Ja
50
r
te
un ISG 2007
3234
2703
1915
50
9
-5
2746
4132
1880
e
hr
a
J
60
9
-6
e
hr
a
J
70
25
9
-7
e
hr
a
J
ab
80
n
re
h
Ja
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Demnach leben im Kreis Viersen insgesamt rd. 10.600 Personen in Privathaushalten,
die einen solchen Hilfebedarf aufweisen. Rechnet man sie zur Zahl der Pflegebedürftigen hinzu, ergibt sich eine Gesamtzahl von rd. 18.550 Hilfe- und Pflegebedürftigen im
Kreis Viersen. Die Zahl der Hilfebedürftigen ist meist höher als die der Pflegebedürftigen, nur bei den älteren Senioren ab 80 Jahren ist dies nicht mehr der Fall, da im höheren Alter die Wahrscheinlichkeit steigt, pflegebedürftig zu werden.
Für die Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen ist es wichtig, diese Bedarfszahl im
Blick zu haben. Allerdings werden zur Deckung des hauswirtschaftlichen Hilfebedarfs
in noch geringerem Maße professionelle ambulante Dienste in Anspruch genommen
als beim Pflegebedarf, nach Infratest (2002) trifft dies nur für 13% der Hilfebedürftigen
zu (dies sind rd. 1.380 Personen im Kreis Viersen). Ein Grund dafür dürfte darin liegen,
dass ein erheblicher Teil der erforderlichen Hilfe durch Familie und Nachbarschaft sowie durch bezahlte Haushaltshilfen geleistet wird.
Entwicklung des zukünftigen Hilfebedarfs in Privathaushalten
Die zukünftige Entwicklung des hauswirtschaftlichen Hilfebedarfs hängt von drei Faktoren ab, nämlich der Bevölkerungsentwicklung, dem Anteil der Älteren, die in Privathaushalten wohnen und darunter der Quote der Personen mit Hilfebedarf. Diese Quote
wird (ebenso wie bei der Prognose der Pflegebedürftigkeit) ausgehend vom Jahr 2005
bis zum Jahr 2025 fortgeschrieben.
Tabelle 10:
Entwicklung des hauswirtschaftlichen Hilfebedarfs im Kreis Viersen
Hilfebedürftige in Privathaushalten
Jahresbeginn
2015
Altersgruppe
2005
2010
zusammen
10.608
11.527
unter 50 Jahre
50 bis unter 55 Jahre
55 bis unter 60 Jahre
60 bis unter 65 Jahre
65 bis unter 70 Jahre
70 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 80 Jahre
80 bis unter 85 Jahre
85 bis unter 90 Jahre
90 Jahre und mehr
1.915
413
361
636
1.303
1.619
1.616
1.331
926
489
Die 50er (50-59)
Junge Senioren (60-69)
Mittlere Senioren (70-79)
Ältere Senioren (ab 80)
ab 50 J. gesamt
774
1.939
3.234
2.746
8.693
Veränderung
ggü. 2005
2020
2025
12.527
13.399
14.452
36,2%
1.842
472
401
614
1.165
2.040
1.675
1.501
1.421
395
1.703
558
464
739
1.010
1.885
2.265
1.607
1.661
635
1.570
559
547
855
1.220
1.650
2.111
2.206
1.833
846
1.528
390
550
1.011
1.417
1.999
1.876
2.081
2.575
1.025
-20,2%
-5,5%
52,3%
59,0%
8,7%
23,5%
16,1%
56,4%
178,0%
109,6%
874
1.779
3.715
3.317
9.685
1.021
1.750
4.150
3.903
10.824
1.107
2.076
3.761
4.886
11.829
940
2.428
3.875
5.682
12.925
21,4%
25,2%
19,8%
106,9%
48,7%
26
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Weiterhin wird die Relation zwischen häuslich und stationär Pflegebedürftigen konstant
gesetzt, obwohl es durchaus möglich ist, dass durch die Entwicklung neuer, vorgelagerter Wohn- und Pflegeangebote der zukünftige Anteil stationär Gepflegter geringer
ausfallen wird als prognostiziert (vgl. Abschnitt 1.3.4). In dem Maße, in dem stationäre
Pflege vermieden (und stattdessen in ambulanter Form gedeckt) werden kann, wird der
Bedarf an hauswirtschaftlichen Hilfen höher ausfallen als im Folgenden berechnet.
Unter den erläuterten Annahmen ist davon auszugehen, dass die Zahl der Personen
mit Hilfebedarf von rd. 10.600 im Jahr 2005 um 36% auf rd. 14.450 im Jahr 2025 steigen wird. Die Zahl der älteren Seniorinnen und Senioren mit Hilfebedarf wird dann
mehr als doppelt so hoch sein wie heute (+ 107%).
1.5
Geschätzte Quantifizierung von Demenzkrankheit
Mit fortschreitendem Alter steigt das Risiko demenzieller Erkrankungen. Dabei handelt
es sich um die im Alter am häufigsten auftretende psychiatrische Krankheit, die mit
einem fortschreitenden Verlust kognitiver Funktionen und der Gedächtnisleistung sowie
erheblichen Beeinträchtigungen der Aktivitäten des täglichen Lebens einhergeht und
meist zu schwerer Pflegebedürftigkeit führt.5 Da eine selbstständige Lebensführung
durch Demenzkrankheit stark eingeschränkt wird, werden bei einer Betreuung in Privathaushalten die Angehörigen erheblich belastet. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird
im Verlauf der Krankheit ein Wechsel in stationäre Versorgung unvermeidlich.
Unter den Pflegebedürftigen werden Demenzkranke nicht statistisch gesondert erfasst,
sodass über ihre Verbreitung nur einzelne Studien Auskunft geben. Rechnet man alle
Formen der Demenz einschließlich des Anfangsstadiums einer leichten Demenz zusammen, so ist davon auszugehen, dass 7,5% der älteren Menschen ab 65 Jahren in
Privathaushalten von einer solchen Erkrankung betroffen sind. Leichte Formen der
Demenz lassen sich aber noch eher kompensieren, während mittlere und vor allem
schwere Demenz hohe Anforderungen an die Betreuung und Versorgung stellen. Wertet man die im Vierten Altenbericht referierten Forschungsergebnisse6 und weitere Ergebnisse empirischer Untersuchungen7 aus, kommt man zu dem Ergebnis, dass derzeit in Deutschland 1,14 Mio. Menschen an einer mittleren bis schweren Demenz lei5
6
7
Vgl. Weyerer, S. (2005): Altersdemenz, in: Robert-Koch-Institut (Hg. 2005): Gesundheitsberichterstattung des Bundes Heft 28, Berlin. - Schäufele, M. et al. (2006): Betreuung von demenziell erkrankten Menschen in Privathaushalten: Potenziale und Grenzen,
in: Schneekloth/ Wahl (2006), S. 103 ff.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2002): Vierter Bericht zur
Lage der älteren Generation, Berlin, S. 167 ff.
Schneekloth, U. (2005): Möglichkeiten und Grenzen selbstständiger Lebensführung:
Hilfe- und Pflegebedürftige in Alteneinrichtungen, Tabellarische Grundauswertung,
München.
27
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
den, dies sind 1,4% der Bevölkerung. Davon leben rd. 780.000 in Privathaushalten und
rd. 360.000 in Einrichtungen. Die „Prävalenzquoten“ (d.h. der Bevölkerungsanteil, der
an Demenz erkrankt ist) steigen mit zunehmendem Alter stark an, von etwa 1% der
jungen Senioren über 13% der 80- bis 84-Jährigen bis zu 35% der Hochaltrigen ab 90
Jahren.
Die Zahl der an Demenz erkrankten Personen im Kreis Viersen lässt sich auf der
Grundlage dieser Forschungsergebnisse schätzen, indem man annimmt, dass die dort
ermittelten Prävalenzquoten auf den Kreis Viersen übertragbar sind. Nimmt man zunächst alle Formen der Demenz in den Blick, so ergibt die Quote von 7,5% der Bevölkerung ab 65 Jahren im Kreis Viersen eine Zahl von rd. 4.300 Personen.
Konzentriert man sich aber auf mittlere und schwere Demenzformen, die unter Versorgungsaspekten problematischer sind als leichte Demenz, ergibt eine Übertragung der
Prävalenzquoten eine Zahl von insgesamt 3.947 Demenzkranken im Kreis Viersen,
dies sind 1,3% der Gesamtbevölkerung. Differenziert man zwischen den Wohnformen,
so ist davon auszugehen, dass davon 69% (das sind 2.724 Demenzkranke) noch in
Privathaushalten wohnen und 31% (1.222 Demenzkranke) in Einrichtungen.
Abbildung 7:
Schätzung der Zahl der Demenzkranken
im Kreis Viersen
2.408
in Einrichtungen zusammen 1.222
in Privathaushalten zusammen 2.724
insgesamt: 3.947 Personen
943
1.045
216
1465
96
2
94
93
5
88
en
hr
a
J
e
hr
Ja
50
er
t
un ISG 2007
50
9
-5
305
57
248
60
-6
9
829
e
hr
Ja
70
-7
9
e
hr
Ja
ab
80
en
hr
a
J
Ein Vergleich mit der Situation in Nordrhein-Westfalen bzw. im Regierungsbezirk Düsseldorf erübrigt sich in diesem Falle, da keine unabhängigen Landesergebnisse vorlie-
28
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
gen, sondern diese nur durch Übertragung der gleichen Quoten geschätzt werden
könnten.
Zukünftige Entwicklung der Demenzerkrankungen
Die demografische Entwicklung wird sich aller Voraussicht nach auch in Form eines
starken Anstiegs der Zahl der Demenzerkrankungen auswirken. Während die (ohnehin
geringe) Zahl der Demenzkranken unter 55 Jahren noch weiter zurückgehen wird, sind
insbesondere in den höheren Altersgruppen starke Steigerungen zu erwarten, bei den
älteren Seniorinnen und Senioren bis zum Jahr 2025 um +109%. Insgesamt wird die
Zahl der Demenzkranken dieser Berechnung zufolge von rd. 3.950 Personen im Jahr
2005 auf rd. 6.840 Personen im Jahr 2025 steigen, dies bedeutet eine Zunahme um
73%.
Tabelle 11:
Entwicklung der Demenzerkrankungen im Kreis Viersen
Mittlere bis schwere Demenz insgesamt
Altersgruppe
zusammen
unter 50 Jahre
50 bis unter 55 Jahre
55 bis unter 60 Jahre
60 bis unter 65 Jahre
65 bis unter 70 Jahre
70 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 80 Jahre
80 bis unter 85 Jahre
85 bis unter 90 Jahre
90 Jahre und mehr
Die 50er (50-59)
Junge Senioren (60-69)
Mittlere Senioren (70-79)
Ältere Senioren (ab 80)
ab 50 J. gesamt
2005
Jahresbeginn
2015
2010
2020
2025
Veränderung
ggü. 2005
3.947
4.431
5.236
6.058
6.835
73,2%
96
21
72
67
238
392
653
981
725
702
92
24
80
65
213
494
677
1.107
1.113
567
85
28
93
78
185
457
915
1.185
1.301
911
78
28
110
90
223
400
853
1.626
1.436
1.214
76
20
110
107
259
484
758
1.534
2.017
1.471
-20,2%
-5,5%
52,3%
59,0%
8,7%
23,5%
16,1%
56,4%
178,0%
109,6%
93
305
1.045
2.408
3.851
104
278
1.171
2.786
4.339
121
263
1.372
3.396
5.151
138
313
1.253
4.276
5.979
130
365
1.242
5.022
6.759
39,4%
19,8%
18,9%
108,5%
75,5%
Sofern die Relation zwischen der Bevölkerung in Privathaushalten und der in Einrichtungen lebenden Bevölkerung unverändert bleibt, wird die Zahl der Demenzkranken in
Privathaushalten von derzeit 2.720 um 65% auf 4.500 Personen steigen und die der
Demenzkranken in Einrichtungen von derzeit 1.222 um 91% auf 2.336 Personen. Dies
ist allerdings in Anbetracht der Möglichkeit alternativer Versorgungsformen noch nicht
sicher zu prognostizieren.
29
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Aus diesen Berechnungen geht hervor, dass auf die regionalen Versorgungssysteme
anspruchsvolle Aufgaben zukommen werden. Der Entwicklung im Bereich der mittleren
bis schweren Demenzerkrankungen wird man nicht, wie eventuell noch im Bereich der
hauswirtschaftlichen Hilfen, durch verstärkte familiäre, nachbarschaftliche und geringfügig entlohnte Leistungen gerecht werden können, sondern hier wird ein integriertes
Versorgungskonzept auch unter Einbeziehung professioneller (ambulanter, teilstationärer und vollstationärer) Leistungspotenziale erforderlich sein.
1.6
Unterstützungspotenziale in Familie und privaten Netzwerken
Die Pflegeplanung richtet ihr Augenmerk nicht nur auf den Hilfebedarf und seine zukünftige Entwicklung, sondern auch auf mögliche Hilferessourcen. Im Rahmen der demografischen Analyse stellt sich diesbezüglich die Frage, von welchen Unterstützungspotenzialen im privaten Bereich derzeit und in Zukunft ausgegangen werden
kann. Dafür lassen sich zwei Indikatoren nutzen, zum einen der quantitative Umfang
der jüngeren Personengruppen, die als Helferpotenziale in Betracht kommen, und zum
andern die Haushaltsstruktur, an der sich Informationen über Familienkonstellationen
ablesen lassen.
Familien, Nachbarschaftsbeziehungen und Freundeskreise (hier zusammenfassend als
„soziale Netzwerke“ bezeichnet) sind die Grundlage menschlichen Zusammenlebens,
gemeinsame Aktivitäten und Engagement für andere gehen daraus hervor. Sie bilden
zugleich einen stabilen Rückhalt, und in Zeiten von Krankheit und bei längerfristiger
Beeinträchtigung leisten sie die erforderliche Unterstützung. Die sozialen Netzwerkbeziehungen verändern sich aber im Lebensverlauf. Während in den mittleren Lebensabschnitten Kontakte aus dem Berufsleben und in den Bereichen von Kindererziehung
und Schule eine zentrale Rolle spielen, wachsen Ältere aus diesen Bezügen heraus.
Familie, Freundeskreis und für manche auch Vereine und andere kulturelle Gruppen
werden dann zu den zentralen sozialen Netzwerken. Im hohen Alter werden aber auch
diese zunehmend prekär: Wenn der (Ehe-)partner gestorben ist und keine Kinder in
der Nähe wohnen, droht ein Leben in Einsamkeit. Vielen Älteren gelingt es, rechtzeitig
neue Sozialbeziehungen aufzubauen, die dann später als sog. „sekundäre Netzwerke“
einer Vereinsamung vorbeugen können. Durch die Mitwirkung in Vereinen, Parteien
oder Kirchengemeinden ebenso wie durch andere Formen von bürgerschaftlichem Engagement kann dies erleichtert werden. Wenn eine Gemeinde in dieser Hinsicht „lebendig“ ist, finden sich auch ehrenamtliche Unterstützungs- und Besuchsdienste, die
allein stehende Ältere mit hohem Vereinsamungsrisiko aufsuchen. Die Potenziale für
30
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
solche Formen des helfenden Engagements liegen – dem Freiwilligensurvey zufolge –
insbesondere in den Altersgruppen der 50- bis 69-Jährigen.8
1.6.1 Hilfe- und Engagementpotenziale im Kreis Viersen
Inwieweit sich insbesondere jüngere Seniorinnen und Senioren bürgerschaftlich engagieren, ist für den Kreis Viersen insgesamt nicht bekannt und könnte nur durch eine
eigenständige Erhebung ermittelt werden. Für die Stadt Kempen hat eine im Jahr 2006
durchgeführte Seniorenbefragung ergeben, dass sich dort 24% der älteren Bevölkerung ab 60 Jahren in einem „engeren“ Sinne ehrenamtlich engagieren, d.h. im Sinne
nicht lediglich einer (passiven) Vereinsmitgliedschaft, sondern einer freiwilligen und
unentgeltlichen Übernahme von Aufgaben.9 Dies ist eine mit anderen Städten dieser
Größe vergleichbare Engagementquote.10
Für den gesamten Kreis Viersen ist die Engagementquote jedoch nicht bekannt, sodass wir zur Abschätzung von Helferpotenzialen nur die Relation der üblicherweise
stark engagierten Bevölkerungsgruppen (hier: der 50- bis 69-Jährigen) zur Bevölkerung im höheren Alter auswerten können (vgl. Abb. 8).
Im Kreis Viersen insgesamt beträgt die Relation der Bevölkerung im Alter von 50 bis 69
Jahren zu der Gruppe der Älteren ab 80 Jahren 86 : 14, d.h. auf jeden älteren Senioren
ab 80 Jahren kommen – rein rechnerisch – 6,1 Personen im Alter zwischen 50 und 69
Jahren. Diese Relation stellt sich in Niederkrüchten (mit 8,3 potenziellen Helfern je älterem Senior) und Brüggen (mit 7,3 potenziellen Helfern je älterem Senior) überdurchschnittlich gut dar, in der Stadt Viersen und in Grefrath kommen auf jeden älteren Senior ab 80 Jahren nur 5,2 potenzielle Helfer in diesem Sinne (was unter anderem durch
die Konzentration stationärer Einrichtungen bedingt ist). Willich, Tönisvorst und
Schwalmtal liegen in dieser Hinsicht leicht über dem Kreisdurchschnitt, Kempen und
Nettetal etwa im Kreisdurchschnitt.
8
9
10
Vgl. Gensicke, Th./ Picot, S./ Geiss, S. (2005): Freiwilliges Engagement in Deutschland
1999 – 2004. Ergebnisse der repräsentativen Trenderhebung zu Ehrenamt, Freiwilligenarbeit und bürgerschaftlichem Engagement, München, S. 60
Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (2006): Fortschreibung der Altenhilfeplanung Kempen, Köln, S. 35
Vgl. Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (2006): Seniorenbefragungen in
den Städten Altena, Bruchsal und Eschwege, im Rahmen des Projektes „NAIS - Neues
Altern in der Stadt“ der Bertelsmann Stiftung.
31
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Abbildung 8:
Helferpotenzial: 50- bis 69-Jährige und ab 80-Jährige
in den Städten und Gemeinden im Kreis Viersen
14%
12%
16%
14%
14%
11%
13%
13%
16%
13%
86%
88%
84%
86%
86%
89%
87%
87%
84%
87%
50- bis 69-Jährige je älterem Senior:
6,1
7,3
5,2
6,2
6,0
8,3
6,5
6,6
5,2
6,6
ab 80 J.
50 - 69 J.
l
l
t
t
n
th
ta
ta
rs
en
en
en
m
a
t
se
e
o
g
p
r
a
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h
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l
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e
ad
Sc
ed
rs
St
i
e
N
Vi
K
c
illi
W
h
is
reISG 2007
Die Relation von potenziellen Helfern (50- bis 69-Jährige) zu potenziell Hilfebedürftigen
(ab 80 Jahren) wird sich im Zuge der demografischen Entwicklung verschlechtern:
Abbildung 9:
Entwicklung des Helferpotenzials
im Kreis Viersen bis 2025
ab 80 J.
14%
16%
16%
18%
20%
86%
84%
84%
82%
80%
5,1
4,4
3,9
50 - 69 J.
50- bis 69-Jährige je älterem Senior:
6,1
5,3
ISG 2007
05
20
10
20
15
20
32
20
20
25
20
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Das derzeitige Verhältnis von 86 : 14 wird im Jahr 2025 bei nur noch 80 : 20 liegen,
d.h. auf jeden älteren Senior ab 80 Jahren kommen dann (rechnerisch) nur noch 3,9
potenzielle Helfer. Die Chancen zu einer ehrenamtlichen Betreuung verschlechtern
sich also im Zuge der demografischen Entwicklung, zumal nur ein Teil dieser potenziellen Helfer auch tatsächlich zu einem solchen Engagement bereit sein wird. Da die
Prognose der demografischen Entwicklung nur auf Kreisebene verfügbar ist (und auf
die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen wurde), müssen wir annehmen, dass diese Entwicklung dort entsprechend verlaufen wird wie im Kreis insgesamt.
1.6.2 Familiäre Unterstützungssysteme: Struktur und Entwicklung der
Haushalte
Der familiale Kontext der Partnerbeziehung und ggf. der Beziehung zu Kindern bildet
den engeren Kreis der sozialen Einbindung. Behelfsweise lassen sich diese Strukturen
durch die Haushaltsgröße als Indikator analysieren, wenn z.B. erkennbar wird, dass mit
zunehmendem Alter der Anteil der Ein-Personen-Haushalte stark zunimmt – wobei
dies allerdings nicht allein schon mit „Einsamkeit“ gleichzusetzen ist, sondern von weiteren Faktoren wie etwa davon abhängt, ob Familienangehörige in unmittelbarer Nachbarschaft wohnen.
Nach Auswertung des Mikrozensus gab es im Jahr 2005 in Deutschland insgesamt
29,2 Mio. Haushalte, davon 37,5% Haushalte von Alleinlebenden und 62,5% Mehrpersonenhaushalte.11 Anhand der Altersangaben kann die Veränderung dieser Haushaltsstrukturen im Alter mitverfolgt werden.
Nur 26% der Haushalte von Personen in den „50ern“ sind Ein-Personen-Haushalte, die
meisten in dieser Altersgruppe leben als Paare (40% der Haushalte) oder Familien mit
Kindern (der größte Teil der übrigen Haushalte). Diese für die mittlere Lebensphase
typische Haushaltsstruktur verschiebt sich bei den jungen Senioren vor allem dadurch,
dass weniger Familien mit Kindern zusammen leben und mehr Paarhaushalte ohne
Kinder übrig bleiben; aber auch der Anteil der Ein-Personen-Haushalte steigt leicht an
auf ein gutes Drittel. Diese Tendenz setzt sich mit zunehmendem Alter fort. Bei den
mittleren Senioren ist der Anteil der Ein-Personen-Haushalte schon fast ebenso groß
wie der der Paare. Dies bedeutet, dass ein Drittel der Bevölkerung in dieser Altersgruppe allein lebt, während zwei Drittel mit Partner/in zusammen leben. In der Altersgruppe ab 80 Jahren machen die Ein-Personen-Haushalte bereits 72% aus gegenüber
nur noch 26% Zwei-Personen-Haushalten. In 85% dieser Ein-Personen-Haushalte leben ältere Frauen, und diese sind wiederum größtenteils verwitwet. Die Mehrzahl der
Älteren lebt also alleine, und das Risiko einer Vereinsamung steigt entsprechend an.
11
Statistisches Bundesamt (2007): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit – Haushalte und
Familien, Ergebnisse des Mikrozensus 2005, Wiesbaden
33
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Abbildung 10:
Haushaltsstrukturen im Alter
Deutschland 2005
insgesamt
50-59 Jahre
60-69 Jahre
38%
34%
26%
29%
40%
34%
34%
70-79 Jahre
57%
47%
ab 80 Jahren
10%
50%
72%
1-Pers.-HH
3%
26%
2-Pers.-HH
2%
3-u.m.-Pers.-HH
ISG 2007 - Quelle: Mikrozensus 2005
Ein Vergleich der Haushaltsstrukturen (Tabelle 12) lässt erkennen, dass im Kreis Viersen der Anteil der Ein-Personen-Haushalte (mit 31%) geringer ist als im Regierungsbezirk Düsseldorf (37%) und im Land Nordrhein-Westfalen (36%), während der Anteil
von Familien bzw. größeren Haushalten vergleichsweise hoch ist: Hier machen die
Haushalte mit drei oder mehr Personen 34% aller Haushalte aus, dagegen im Regierungsbezirk Düsseldorf nur 28% und im Land Nordrhein-Westfalen 29%.
Tabelle 12:
Haushaltsgröße
Haushalte insgesamt
darunter mit:
1 Person
2 Person
3 Person
4 und mehr Personen
Privathaushalte im Kreis Viersen
Stand: Jahr 2005
Kreis Viersen
Reg.-Bez. Düsseldorf
in 1.000
Anteil
in 1.000
Anteil
132
100%
2.480
100%
41
47
20
25
31%
36%
15%
19%
908
879
342
351
37%
35%
14%
14%
Land NRW
in 1.000
Anteil
8.394
100%
3.005
2.908
1.180
1.301
36%
35%
14%
15%
Dieser Unterschied wird sich (einer Prognose des LDS zufolge12) bis zum Jahr 2025
verringern. In Zukunft werden die kleineren Haushalte mit einer oder zwei Personen im
12
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (2006): Auswirkungen des demografischen Wandels. Statistische Analysen und Studien Nordrhein-Westfalen Bd. 38, Düsseldorf, S. 6 - 11
34
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Kreis Viersen um 23% zunehmen (Ein-Personen-Haushalte +21%, Zwei-PersonenHaushalte +25%), während die größeren Haushalte ab 3 Personen um 20% zurückgehen werden (Drei-Personen-Haushalte -11%, Vier-und-mehr-Personen-Haushalte
-28%). Im Land Nordrhein-Westfalen und im Regierungsbezirk Düsseldorf wird zwar
auch mit einer Zunahme kleinerer und einem Rückgang größerer Haushalte gerechnet,
doch ist diese Tendenz dort nicht so ausgeprägt: Im Land Nordrhein-Westfalen wird es
dann 9% mehr Ein-Personen-Haushalte geben als im Jahr 2005, im Regierungsbezirk
Düsseldorf 5% mehr.
Tabelle 13:
Haushaltsgröße
Haushalte insgesamt
darunter mit:
1 Person
2 Person
3 Person
4 und mehr Personen
Entwicklung der Privathaushalte bis 2025
Prognose des Statistischen Landesamtes (Trendvariante)
Kreis Viersen
Reg.-Bez. Düsseldorf
Land NRW
in 1.000
Veränd. zu '05
in 1.000
Veränd. zu '05
in 1.000
Veränd. zu '05
144
9,2%
2.475
-0,2%
8.603
2,5%
49
59
18
18
20,5%
25,1%
-10,5%
-28,0%
952
953
292
278
4,9%
8,4%
-14,6%
-20,9%
3.266
3.230
1.055
1.052
8,7%
11,1%
-10,6%
-19,1%
Die Gesamtzahl der Haushalte bleibt im Land Nordrhein-Westfalen (+2,5%) und im
Regierungsbezirk Düsseldorf (-0,2%) in etwa konstant, während für den Kreis Viersen
mit einem Anstieg um 9,2% gerechnet wird.
Vor dem Hintergrund der hier dargestellten Entwicklung ist zu prüfen, welche Versorgungsstrukturen im Kreis Viersen für die ältere Bevölkerung zur Verfügung stehen und
inwieweit diese auf die in Zukunft zu erwartenden Entwicklungen vorbereitet sind.
35
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
II.2
Bestands- und Bedarfsanalyse: Das Angebotsspektrum im Kreis
Viersen
2.1
Methodische Schritte der Bestands- und Bedarfsanalyse
Das 2. Modul der Pflegeplanung wurde im Zeitraum von Mai bis Dezember 2007 bearbeitet. In diesem Zeitraum wurden folgende Untersuchungsschritte durchgeführt:
(1)
Dokumentenanalyse und Internetrecherche
Um einen ersten Eindruck von der Versorgungsstruktur im Kreis Viersen zu erhalten,
wurden vorliegende Dokumente und Berichte auf der Ebene des Kreises und der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden ausgewertet. Diese wurden zusammengestellt und die darin enthaltenen Angaben systematisch nach Städten und Gemeinden
gegliedert. Dabei konnte an Vorarbeiten des Kreissozialamtes angeknüpft werden.
Durch Internetrecherchen, telefonische Recherchen und Auswertungen von Informationsbroschüren wurde dieser systematische Überblick aktualisiert. Das Ergebnis ist
eine komplexe Datei, die 13 Angebotsformen in fünf Bereichen von ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege über Wohnangebote, Fachberatung und klinische
Versorgung bis hin zu Begegnungsstätten und Formen der Selbstorganisation enthält.
Dieses Verzeichnis, das Angaben zur Art des Angebotes, zur Kapazität sowie Kontaktdaten enthält, ist sowohl nach sachlichen Bereichen als auch nach Städten und Gemeinden sortiert.
(2)
Gespräche in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
Eine weitere Quelle für vertiefende Informationen sind die im Kreis und in den Gemeinden tätigen Expertinnen und Experten, die durch ihre Kenntnis der örtlichen Bedingungen und ihre tägliche Beratungsarbeit einen guten Überblick über Bedarfe und Versorgungsengpässe haben. Dazu wurden im August 2007 sieben persönliche und zwei
telefonische Gespräche mit den Sozialamtsleitern und Altenfachberatern bzw. Seniorenbeauftragten geführt, protokolliert und mit den Gesprächspartnern abgestimmt. Die
darin kommunizierten Einschätzungen und Erfahrungen haben einen Einblick in die
Versorgungsqualität sowie in lokale Schwerpunktsetzungen vermittelt, wie er sich auf
der Basis statistischer Analysen alleine nicht erschließt.
(3)
Befragung von Leistungsanbietern
Das auf diesem Wege gewonnene Bild wurde mit schriftlichen und telefonischen Befragungen der Leistungsanbieter ergänzt. Neben einer Erhebung zusätzlicher Strukturinformationen wurden auch die Einschätzungen der Leistungsanbieter zur Versorgungsstruktur und der aus deren Sicht bestehende Entwicklungsbedarf ermittelt. Diese
36
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Einschätzungen bilden ein wichtiges Feedback für die Einschätzungen auf Seiten der
Kreisverwaltung einerseits und der Städte und Gemeinden andererseits.
Die schriftliche Befragung der Leistungsanbieter ging im August 2007 ins Feld. Einbezogen wurden:13
•
•
•
•
•
•
Ambulante Dienste (soweit sie Pflegeleistungen anbieten und diesbezügliche Fragen beantworten können; reine Mahlzeitendienste oder reine Fahrdienste wurden
nicht befragt)
Einrichtungen der Kurzzeitpflege
Einrichtungen der Tagespflege
Wohneinrichtungen mit Service
Altenhilfe- und Pflegeberatungsstellen
Krankenhäuser und deren Sozialdienste.
Auf eine Befragung zur stationären pflegerischen Versorgung wurde in diesem Rahmen verzichtet, da dies ein umfassendes Themenfeld ist, das einerseits in der kritischen Diskussion steht und andererseits auch in Zukunft einen hohen Stellenwert haben wird. Diese Thematik (einschließlich neuer Pflege- und Wohnkonzepte im Heim
sowie der Mitwirkung von Angehörigen und Ehrenamtlichen) ließ sich nicht „nebenbei“
mit untersuchen und war in dieser Form auch nicht Auftragsgegenstand.
Der Rücklauf der Fragebögen zog sich bis in den Dezember 2007 hinein. Insgesamt
beteiligten sich 40% aller angeschriebenen Dienste und Einrichtungen an der Befragung. Die Rücklaufquoten in den einzelnen Bereichen reichen von 25% (Wohnen mit
Service)14 über 31% der ambulanten Dienste bis hin zu 100% der Kliniken. Unter den
ambulanten Diensten haben sich die freigemeinnützigen zu 35% und die privaten zu
fast 30% beteiligt.
Die regionale Verteilung der Antworten ist zufriedenstellend: Aus 5 Städten und Gemeinden hat mindestens ein Drittel der angeschriebenen Dienste geantwortet, aus 2
Städten und Gemeinden über 40% und aus 2 Gemeinden über 60%.
Die mit dieser Befragung gewonnenen Informationen geben zum einen Aufschluss
über Strukturmerkmale, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind, wie z.B. Daten
zur Personalkapazität und Leistungsstatistik. Zum andern liefern sie Einschätzungen
13
14
Nach August 2007 wurden in das Versorgungsverzeichnis weitere Dienste und Einrichtungen aufgenommen, die erst später tätig oder erst im Laufe weiterer Recherchen bekannt wurden.
Die Befragung im Bereich des Service-Wohnens erwies sich in den Fällen als schwierig,
in denen sich Eigentümer, Verwalter und Service-Anbieter unterschieden und dann
meist auch nur unter verschiedenen Adressen erreichbar waren.
37
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
der Anbieter zur Lage der pflegerischen Versorgung im Kreis Viersen und zu möglichen Defiziten aus deren Sicht.
Tabelle 14:
Anbieterbefragung Pflege und Beratung im Kreis Viersen
Typ
Versand Rücklauf
Ambulante Dienste
Freigemeinnützig
Privat
39
17
22
12
6
6
31%
35%
27%
KUPF
solitär
eingestreut
Plätze
15
3
12
86
4
2
2
37
27%
67%
17%
43%
TAPF
Plätze
4
51
3
24
75%
47%
12
407
3
99
25%
24%
8
1
5
2
5
1
3
1
63%
100%
60%
50%
7
1624
7
1.624
100%
100%
85
34
40%
Wohnen m. Service
Wohnungen
Beratung
Kreis
Städte+Gemeinden
privat
Klinik
Plätze
Einrichtungen gesamt
(4)
Quote
Angebotsbewertung und Bedarfsanalyse
Zur Bewertung des Angebots wurden die bestehenden Versorgungskapazitäten in
Form von „Kennziffern“ vergleichbar gemacht (bezogen auf „Hochaltrige“, d.h. auf die
Bevölkerung ab 80 Jahren, und soweit verfügbar auch auf versorgte Klienten). Auf dieser Grundlage wurde in einem nächsten Schritt die bestehende Versorgung im Kreis
Viersen mit der Versorgung im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Land NordrheinWestfalen verglichen, sofern entsprechende Daten verfügbar sind. Weiterhin wurde die
Versorgungsstruktur im Hinblick auf eine (modellhaft) mögliche Versorgungsstruktur
geprüft, um evtl. bestehende Versorgungsdefizite oder aber auch Doppelstrukturen der
Versorgung benennen zu können. Schließlich wurden die Gespräche in den kreisan-
38
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
gehörigen Städten und Gemeinden im Hinblick auf Bedarfseinschätzungen und
Schwerpunktsetzungen aus lokaler Perspektive ausgewertet.
2.2
Das Angebotsspektrum für ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf im
Kreis Viersen im Überblick
Bei der Systematisierung der Angebote wurde bei der weiter gefassten Altenhilfe angesetzt und von hier aus schrittweise in Richtung auf pflegerische Angebote hin eingegrenzt. Zunächst wurden die Angebote an Beratung und Betreuung recherchiert. Unter
dem Stichwort „Freizeit und Interessen“ wurden auch Begegnungsangebote, selbstorganisierte Seniorengruppen und Seniorenvertretungen erfasst und systematisiert, um
auch die in diesem Bereich bestehenden Angebote zur Beratung und sozialen Einbindung einzubeziehen, die im Hinblick auf spätere Hilfe- und Pflegebedürftigkeit einen
präventiven Charakter haben können. Weiterhin wurden die (klinische) Gesundheitsversorgung sowie die Angebote an seniorengerechtem Wohnen ermittelt. Schließlich
wurde der Kern der pflegerischen Versorgung im ambulanten, teilstationären und vollstationären Bereich untersucht. Daraus ergibt sich die folgende Gliederung der hier in
Betracht zu ziehenden Angebotsformen:
(1) Beratung und Betreuung
• Altenhilfe- und Pflegeberatung
• Hilfe bei Demenz
(2) Offene Altenhilfe
• Begegnungsangebote
• Selbstorganisation (Altenhilfevereine und andere selbstorganisierte Seniorengruppen,
Seniorenvertretung)
(3) Gesundheitsversorgung und Sterbebegleitung
• Krankenhäuser (unter besonderer Berücksichtigung der Überleitung in häusliche Pflege
durch Sozialdienste sowie geriatrischer und gerontopsychiatrischer Spezialangebote)
• Hospiz (ambulante Hospizbetreuung und stationäre Angebote)
(4) Wohnangebote
• Altenwohnungen
• Wohnen mit Service
• innovative Angebote
(5) Ambulante Dienste
• ambulante Pflege
• pflegeergänzende Dienste (Mobile Soziale Dienste, Mahlzeitendienste und Behindertenfahrdienste)
(6) Tagespflege
(7) Kurzzeitpflege
• eingestreute Plätze
• solitäre Plätze
(8) Vollstationäre Pflege
39
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Ausgehend von diesem systematischen Ansatz wurde die Versorgungslage im Kreis
Viersen recherchiert. Während das aktuelle Angebot stationärer Einrichtungen der
pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung ohne größeren Aufwand ermittelt werden kann, ist dies bei anderen Angebotsformen schwieriger. So ist etwa bei sogenannten „Altenwohnungen“ nicht immer klar, ob die entsprechenden Wohnungen diese Bezeichnung nur seit langem schon haben, oder ob sie diese auch nach heutigen Gesichtspunkten noch verdienen. Dies wurde mit einer zusätzlichen Prüfung auf Barrierefreiheit hin versucht. Nicht immer eindeutig zu klären war auch das Angebot an Seniorenclubs und geselligen Kreisen, von denen einige im Laufe der Zeit „einschlafen“. Insofern hat die Recherche des ISG eine „Momentaufnahme“ ergeben, die laufend fortzuschreiben und an aktuelle Entwicklungen anzugleichen ist.
Die Systematik des pflegerischen Versorgungssystems wird in der folgenden Abbildung dargestellt, wobei die im Kreis Viersen vorhandenen Kapazitäten jeweils eingetragen wurden.15
Abbildung 11:
Pflegeplanung im Kreis Viersen
System der pflegerischen Versorgung
9 kommunale
Informations- und
Beratungsstellen
+ weitere Pflegeberatung
Stationäre Pflege
24 Heime, 2.324 Plätze
16 KUPF-Einr., 90 Plätze (32 solitär)
Flankierende Hilfe
4 TagespflegeEinr., 51 Plätze
56 Begegnungsangebote/
Altenstuben
Ehrenamtliche
Hilfen, Angehörigenarbeit,
Selbsthilfegruppen
Ambulante Dienste
38 Pflegedienste
über 560 Mitarb.
Hilfe- und pflegebedürftige
Menschen und ihre
Angehörigen
Hospiz: 9 ambulante
Gruppen,1 station.
Hospiz mit 10 Pl.
Wohnen
13 Wohneinr.
mit Service,
454 WE
15
25 komplementäre Dienste
Medizinische
und PalliativVersorgung
7 Kliniken,
1.442 Betten
dar. 30 Geriatrie,
32 Gerontopsychiatrie
33 Altenwohnungen,
431 WE
Wohnberatung,
Wohnungsanpassung
Pflegewohngruppen
Vgl. auch D. Engels; F. Pfeuffer (2006): Analyse der pflegerischen Versorgungsstrukturen in ausgewählten Regionen, in: U. Schneekloth / H.-W. Wahl (Hg.): Selbstständigkeit
und Hilfebedarf bei älteren Menschen in Privathaushalten, Stuttgart, S. 172 – 202
40
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Das Ergebnis dieser Recherche wurde durch die im Rahmen der Anbieterbefragung
erhaltenen Informationen und durch Informationen der kommunalen Ansprechpartner
ergänzt. Um die Versorgungsdichte vergleichbar zu machen, wird die Kapazität der
Dienste und Einrichtungen auf die Zahl der älteren Menschen bezogen. Als geeignete
Indikatoren der Kapazität können im Falle stationärer Versorgung die Platzzahl und im
Falle ambulanter Versorgung und Beratungsinfrastruktur die Personalkapazität herangezogen werden; bei Angeboten der Begegnung werden die Öffnungszeiten herangezogen und bei selbstorganisierten Gruppen die Zahl der erreichten Personen, die sich
an den angebotenen Aktivitäten beteiligen. Diese Kapazitätsindikatoren haben aber
nicht alle den gleichen Sicherheitsgrad – die Zahl stationärer Plätze ist verlässlicher zu
ermitteln als die Zahl eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze oder die Zahl teilnehmender
Seniorinnen und Senioren.
2.3
Angebote im Bereich Beratung und Betreuung
Im Bereich der Beratung wurden die Angebote der kommunalen Altenhilfe- und Pflegefachberatung (einschließlich der Wohnberatung) aufgenommen, die in den Städten und
Gemeinden im Kreis Viersen als zentrale Informations- und Beratungsstelle in allen
Fragen der pflegerischen und pflegeergänzenden Versorgung tätig sind. Darüber hinaus gibt es auch einige private Angebote der Pflegeberatung, deren Beratungskapazitäten und Qualifikationen aber unbekannt sind. Weitere Beratungsleistungen, die Aspekte der pflegerischen Versorgung betreffen können, werden auch von anderen Akteuren erbracht, deren Haupttätigkeit aber nicht in der Beratung liegt. Dies sind
•
die Pflegekassen wie z.B. die AOK und IKK, die in ihren Geschäftsstellen in Viersen Pflegeberatung leisten und darüber hinaus bei Bedarf auch Beratungsgespräche in den Städten und Gemeinden des Kreises anbieten (diese werden
dann von Mitarbeiter/innen aus Mönchengladbach bzw. Krefeld geführt);
•
ambulante Dienste und Einrichtungen der Pflege, bei denen Beratung ein Bestandteil der Pflegeplanung ist;
•
die Krankenhaus-Sozialdienste, die im Übergang vom Krankenhaus in den Privathaushalt beraten und Hilfen organisieren (vgl. auch Abschnitt 2.5.1);
•
sowie Kirchengemeinden und Wohlfahrtsverbände, Rehabilitationsträger, selbstorganisierte Vereine und andere Akteure, die ebenfalls Informations- und teilweise
auch Beratungsleistungen erbringen.16
16
In dieser Hinsicht kann sich durch den im Zuge der Pflegereform geplanten Aufbau von
„Pflegestützpunkten“ eine merkliche Strukturveränderung ergeben.
41
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Beratungs- und Betreuungsangebote, die sich speziell an Demenzkranke und deren
Angehörige richten, werden in einem eigenen Abschnitt dargestellt.
2.3.1 Beratungsstellen für Altenhilfe, Pflege und Wohnen
Die Städte Viersen, Willich, Kempen, Tönisvorst und Nettetal verfügen über eigene
Beratungsstellen für Altenhilfe-, Pflege- und teilweise auch Wohnberatung. Die Beratungsstelle in Nettetal bezieht auch die Gemeinde Brüggen in ihr Beratungsangebot mit
ein. Die Gemeinden Schwalmtal und Niederkrüchten verfügen über keine eigene kommunale Beratungsstelle, sondern finanzieren anteilig eine zentralisierte Informationsund Beratungstätigkeit, die von der Kreisverwaltung in Viersen aus geleistet wird. Dies
impliziert auch Hausbesuche in diesen Gemeinden, es ist aber zu berücksichtigen,
dass die hier verzeichneten kommunalen Beratungskapazitäten nicht vor Ort aufgesucht und angesprochen werden können. Dies galt bisher auch für die Gemeinde Grefrath, die nun aber (seit Juli 2008) über eine eigene Beratungsstelle verfügt. In den beiden anderen Gemeinden gibt es ähnliche Überlegungen, die aber noch nicht konkretisiert wurden.
Tabelle 15:
Kommunale Altenhilfe- und Pflegeberatung
im Kreis Viersen (Stand: Juli 2008)
Stadt/ Gemeinde
Personal
je 100
Einrichtung Vollzeitstellen Hochaltrige
Brüggen
Grefrath
Kempen
Nettetal
Niederkrüchten
Schwalmtal
Tönisvorst
Viersen
Willich
1
1
1
1
1
1
1
1
1
0,25
0,32
1,00
0,75
0,40
0,40
0,50
3,00
2,50
0,05
0,04
0,07
0,04
0,09
0,06
0,04
0,08
0,13
Kreis Viersen
9
9,12
0,07
Im Bereich der kommunalen Altenhilfe- und Pflegeberatung stehen für Beratungsaufgaben kreisweit 9,1 hauptamtliche Personalstellen zur Verfügung. Gemessen an der
Relation zur Zahl hochaltriger Bürgerinnen und Bürger erscheint Willich vergleichsweise gut ausgestattet.
42
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Ergänzt wird das Beratungsangebot durch private Pflegeberater, die in Kempen, Nettetal und Schwalmtal ansässig sind und Beratungsleistungen gegen Vergütung erbringen. Da sie kein Bestandteil der Regelversorgung sind und über Umfang und Professionalität dieses Angebots keine Informationen vorliegen, werden sie hier nur nachrichtlich erwähnt, aber nicht ins Versorgungssystem mit einberechnet. Weiterhin gibt es im
Kreis Viersen den Verein „Pflegebegleiter“, der ehrenamtliche Pflegeberater schult, die
Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zur Seite stehen und in dieser Hinsicht hilfreich sein können. Auch dieses Angebot ist jedoch weder professionalisiert noch Teil
der Regelversorgung und bleibt deshalb ebenfalls in der Versorgungsanalyse unberücksichtigt.
Befragungsergebnisse:
An der Befragung der Beratungsstellen haben sich vier kommunale Beratungsstellen für Altenhilfe und Pflege (mit Zuständigkeit für insgesamt sechs Kommunen) und eine private Pflegeberaterin beteiligt.
Tabelle 16:
Inanspruchnahme der Beratungsstellen
Antworten von 5 Beratungsstellen
Inanspruchnahme
stark
teilweise wenig
Art der Leistung
Information
Ausgabe Infomaterial an Pflegebedürftige
Ausgabe Infomaterial an ambul. Dienste
Ausgabe Infomaterial an Heime
Beratung
Allg. Beratung zu Pflege-/ Hilfeangebot
Spezifische Beratung zu ….
Wohnungsangebote/ Betreutes Wohnen
Wohnungsanpassung
stationäre Unterbringung
Kurzzeitpflegeaufenthalt
Tagespflege
ambulanter Pflege
komplementäre Dienste
niedrigschwellige Hilfen
spez. Angebote für demenziell Erkrankte
Koordierung, Betreuung
Kapazitäten ambulant
Kapazitäten stationär
Koordination/ Vermittlung von Leistungen
Koordinierung der Anbieter im Einzelfall
Umfassendes Case-Management
Sonstige Leistungen
Organisation von Treffen/ Arbeitskreisen
Mitarbeit in Fachgremien
Weiterbildung für Pflegeakteure
Politikberatung
ISG-Befragung 2007
43
3
1
1
1
3
kein
Angebot
1
3
2
4
1
1
2
1
4
2
1
1
1
2
2
2
3
1
3
4
4
1
3
3
5
1
1
1
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
1
1
1
2
1
1
3
2
2
2
2
2
1
4
4
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Die kommunalen Beratungsstellen sind meist mit Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeitern besetzt. Zur Sicherung der Qualität ihrer Arbeit führen jeweils drei der Befragten laufende Falldokumentationen, befragen ihre Klienten und führen eine interne Evaluation durch.
Die Leistungsschwerpunkte der Beratungsstellen, die sich an der Befragung beteiligt haben,
liegen zum einen in der Informationsarbeit (vor allem für Pflegebedürftige und deren Angehörige) und zum andern in spezieller Beratung, wobei allgemeine Beratung sowie insbesondere die
Beratung zu ambulanten Diensten im Vordergrund stehen, gefolgt von spezieller Beratung zu
stationärer Unterbringung und zu komplementären Diensten (vgl. Tabelle 16). Leistungen der
Koordinierung und Betreuung bis hin zum Case Management werden dagegen weniger genannt.
Die Inanspruchnahme der Leistungen der kommunalen Beratungsstellen ist grundsätzlich kostenlos, bei der privaten Pflegeberatung dagegen bis auf eine Erstinformation grundsätzlich kostenpflichtig.
Die Kunden sind an erster Stelle Angehörige und an zweiter Stelle die hilfe- und pflegebedürftigen Personen selbst. Weitere Kunden sind (in dieser Reihenfolge) Ärzte/ Kliniken, stationäre
Einrichtungen und ambulante Dienste. Der Bedarf an Beratung, darin sind sich alle Befragten
einig, wird in Zukunft deutlich steigen.
2.3.2 Beratung und Betreuung bei Demenz
Einen besonderen Bedarf an Beratung, Betreuung und niederschwelligen Hilfeangeboten haben die Angehörigen von Demenzkranken, für die die häusliche Pflege gerade
bei fortgeschrittenem Demenzgrad eine enorme Belastung bedeutet.
Tabelle 17:
Hilfen bei Demenz
im Kreis Viersen (Stand: Juli 2008)
Stadt/ Gemeinde
Angebote
Stunden
pro Monat
Brüggen
Grefrath
Kempen
Nettetal
Niederkrüchten
Schwalmtal
Tönisvorst
Viersen
Willich
0
1
4
2
0
1
1
12
8
0,0
8,0
18,0
5,0
0,0
1,5
2,0
46,0
14,0
0,0
1,0
1,2
0,3
0,0
0,2
0,2
1,2
0,8
Kreis Viersen
29
94,5
0,8
44
je 100
Hochaltrige
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Entlastungsangebote können Gesprächskreise sein, stundenweise Betreuungsangebote, Besuchsdienste oder Pflegekurse. Dazu gehört auch ein „Demenzcafé“ als Ort der
geselligen Betreuung, wie es z.B. in Kempen besteht.
Kreisweit gibt es 29 solcher Angebote, darunter sind 16 Gesprächskreise, Beratungsund Betreuungsangebote mit festen Zeitangaben, die in der Summe einen Zeitumfang
von 95 Stunden pro Monat ergeben. Weitere Angebote in diesem Bereich werden nach
Absprache (z.B. ehrenamtliche Besuchsdienste) oder nach Verordnung (z.B. Betreuungseinsätze nach § 45a und § 45b SGB XI) in Anspruch genommen. Die Angebote im
Bereich Demenz konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Städte Viersen, Willich
und Kempen. In Brüggen und Niederkrüchten gibt es unserer Recherche zufolge keine
Angebote dieser Art.
2.4
Angebote im Bereich Freizeit, Selbstorganisation und Interessenvertretung
Auch der Bereich „Freizeit und Interessenvertretung“ wurde in die Versorgungsanalyse
einbezogen, und zwar nicht mit dem Anspruch einer vollständigen Übersicht über Freizeitangebote für Seniorinnen und Senioren, sondern weil dieser Bereich einerseits Aktivität befördert und andererseits zum Erhalt oder Aufbau sozialer Beziehungen beiträgt. Dies richtet sich zum einen an Seniorinnen und Senioren im mittleren Alter mit
dem längerfristigen Ziel, dass Aktivitäten und tragfähige soziale Netze entstehen, die
Passivität und Vereinsamung im Alter verhindern helfen und insofern eine präventive
Funktion erfüllen können. Zum andern gibt es auch Angebote Begegnungsangebote, in
denen nicht die eigene Aktivität, sondern eher die Geselligkeit im Vordergrund steht
und die insbesondere von Hochaltrigen genutzt werden. Auch diese tragen dazu bei,
Vereinsamung und Mangel an Bewegung zu vermeiden. Zudem besteht die Möglichkeit, Angebote zu geselliger Begegnung mit Beratungsangeboten zu verknüpfen, was
die Erreichbarkeit vor allem derjenigen erleichtert, die sich nicht von selbst an eine
kommunale Beratungsstelle wenden.
2.4.1 Begegnung und Geselligkeit
In allen Städten und Gemeinden gibt es Begegnungszentren, Seniorenclubs oder Altenstuben, insgesamt sind es 56 Anbieter mit einem Angebot im zeitlichen Umfang von
1.759 Stunden pro Monat. Darunter sind zum einen Begegnungszentren mit täglichen
Öffnungszeiten und meist professioneller Begleitung, die es in den Städten Kempen
und Tönisvorst sowie auf Stadtteilebene in Viersen, Nettetal und Willich gibt. Zum andern gibt es eine Reihe von zeitlich begrenzten Angeboten, häufig von Kirchengemeinden aus, die nur einige Male pro Woche oder auch pro Monat stattfinden. Der Kennzif-
45
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
fernvergleich macht deutlich, dass es in dieser Hinsicht ein klares Stadt-Land-Gefälle
gibt.
Tabelle 18:
Begegnung und Geselligkeit
im Kreis Viersen (Stand: Juli 2008)
Stadt/ Gemeinde
Angebote
Stunden
pro Monat
je 100
Hochaltrige
Brüggen
Grefrath
Kempen
Nettetal
Niederkrüchten
Schwalmtal
Tönisvorst
Viersen
Willich
3
4
4
6
4
5
2
18
10
8
15
208
320
20
32
144
618
394
1,4
1,9
13,9
18,7
4,3
4,8
12,5
16,4
21,2
Kreis Viersen
56
1.759
14,1
2.4.2 Selbstorganisierte Seniorengruppen
Davon unterschieden wurden selbstorganisierte Seniorengruppen und -organisationen,
Initiativen von bzw. für Ältere und Selbsthilfegruppen. In diesem Bereich, der unter dem
Stichwort Selbstorganisation zusammengefasst wurde, konnten kreisweit 27 Organisationen registriert werden. Diese reichen von kleinen Selbsthilfegruppen und Seniorensportgruppen über professionell angeleitete Gesprächsgruppen für Angehörige bis hin
zu größeren Seniorenorganisationen wie dem Verein „Älter werden“ in Grefrath sowie
den Altenhilfe-Vereinen in Kempen, Schwalmtal und Willich, den ZWAR-Gruppen in
Kempen, Nettetal, Niederkrüchten und Schwalmtal sowie den Senioren-Projekten „Miteinander-Füreinander“ in Viersen und „Zukunftswerkstatt“ in Tönisvorst.
Als Vergleichsindikator wurde die Zahl der von diesen Angeboten erreichten Personen
erhoben, wobei mehrfach teilnehmende Personen auch mehrfach gezählt wurden. Diese Daten konnten vorerst nur in ungefährer Schätzung ermittelt werden und sind im
Zuge der Fortschreibung der Pflegeplanung zu überprüfen und ggf. zu ergänzen. Da
an diesen Angeboten insbesondere jüngere Seniorinnen und Senioren teilnehmen,
wird der standardisierte Vergleichsindikator an dieser Stelle als „Teilnahmen je 100
Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren“ definiert. Unseren Recherchen zufolge werden
46
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
derzeit etwa 5.700 Seniorinnen und Senioren mit diesen Angeboten eingebunden, dies
sind 7,7% der Bevölkerung ab 60 Jahren.
Tabelle 19:
Selbstorganisierte Gruppen und Vereine
im Kreis Viersen (Stand: Juli 2008)
erreichte
Teilnehmer
je 100
ab 60 Jahren
Stadt/ Gemeinde
Angebote
Brüggen
Grefrath
Kempen
Nettetal
Niederkrüchten
Schwalmtal
Tönisvorst
Viersen
Willich
3
1
2
2
3
8
1
3
4
40
500
1.000
83
36
82
500
2.600
859
1,1
12,2
11,3
0,8
1,0
2,1
6,7
12,7
7,3
Kreis Viersen
27
5.700
7,7
Schließlich wurde unter dem Aspekt der Interessenvertretung nach gewählten Gremien
wie einem Seniorenbeirat gefragt, einen solchen gibt es in der Stadt Willich.
2.5
Angebote im Bereich Gesundheitsversorgung und Sterbebegleitung
2.5.1 Klinische Versorgung
Die klinische Versorgung gehört nicht unmittelbar zu den pflegerischen Angeboten,
sondern wird dem Gesundheitssystem zugerechnet. Mittelbar hat das Krankenhaus
aber einen zentralen Stellenwert für Pflegebedürftige als Schnittstelle, an der zukünftige Lebensformen weitgehend geplant und entschieden werden. Die Bedeutung der
klinischen Versorgung für ältere Menschen lässt sich auch daran ersehen, dass 40%
der aus dem Krankenhaus Entlassenen im Alter ab 65 Jahren sind, dieser Anteil ist
doppelt so hoch wie in der Bevölkerung (20%). Der Anteil der Älteren ab 85 Jahren ist
unter den Krankenhaus-Patienten sogar drei Mal so hoch wie in der Bevölkerung.17
17
Statistisches Bundesamt (2007): Statistisches Jahrbuch, Wiesbaden.
47
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Oft ist der Klinikaufenthalt der Älteren kein „normales“ Ereignis wie etwa der regelmäßige Besuch des Hausarztes. Vor allem wenn der Anlass der Akutbehandlung plötzlich
eingetreten ist wie z.B. ein Schlaganfall, ein Knochenbruch oder ein anderer Unfall,
stellt dies ein einschneidendes Ereignis dar, das die Frage aufwirft, ob nach Abschluss
der Krankenhausbehandlung eine Rückkehr in den Privathaushalt unter Fortführung
der bisherigen Lebensweise möglich ist, oder ob ein höheres Maß an Hilfe- und Pflegebedarf erreicht wurde. In diesem Fall ist zu überprüfen, ob das bisherige soziale Unterstützungssystem aus Familie, Nachbarschaft, Freundeskreis und ggf. sozialen
Diensten in der Lage ist, sich auf die neue Situation einzustellen, oder ob zusätzliche
Hilfe erforderlich ist. Dies kann zunächst ein Kurzzeitpflege-Aufenthalt sein, bei dem
die Fähigkeiten zur eigenständigen Haushaltsführung gestärkt werden, evtl. kann auch
ein Umzug in eine Service-Wohnung erforderlich werden. In besonders schwierigen
Fällen kann auch die Entscheidung unausweichlich werden, dass eine Rückkehr in die
eigene Wohnung nicht mehr möglich ist und stattdessen ein Heimplatz gesucht werden
muss. An diesen Entscheidungen ist der Krankenhaussozialdienst wesentlich beteiligt
und hat damit einen hohen Stellenwert in der Beratung, Vermittlung und Organisation
von Pflegearrangements. Aus diesem Grunde umfasst die Analyse der pflegerischen
Versorgung im Kreis Viersen auch das Angebot an Krankenhäusern. Dabei wurde ein
besonderes Augenmerk auf geriatrische und gerontopsychiatrische Spezialangebote
gerichtet. In der vertiefenden Befragung wurde insbesondere die für die ambulante
Versorgung wichtige Krankenhausüberleitung näher betrachtet.
Tabelle 20:
Klinische Versorgung
im Kreis Viersen (Stand: Juli 2008)
Stadt/ Gemeinde
Einrichtung
Plätze
je 100
Hochaltrige
Mitarb.
Sozialdienst
Brüggen
Grefrath
Kempen
Nettetal
Niederkrüchten
Schwalmtal
Tönisvorst
Viersen
Willich
0
0
1
1
0
0
1
3
1
0
0
279
187
0
0
112
724
140
0,0
0,0
18,7
10,9
0,0
0,0
9,7
19,3
7,5
0,0
0,0
1,5
1,0
0,0
0,0
0,5
7,2
0,5
Kreis Viersen
7
1.442
11,6
10,7
48
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Die klinische Versorgung wird durch sieben Krankenhäuser in den Städten Viersen,
Willich, Tönisvorst, Kempen und Nettetal geleistet, die über insgesamt 1.442 Plätze
verfügen, das entspricht 11,6 Plätzen je 100 Hochaltrige. Insgesamt gibt es kreisweit
rd. 11 Stellen für Mitarbeiter/innen des Krankenhaus-Sozialdienstes. Spezielle Angebote für Ältere sind im Krankenhausbereich im Kreis Viersen noch unzureichend entwickelt. So gibt es kaum spezielle Geriatrie-Plätze, nur eine Klinik in Tönisvorst verfügt
über eine Fachabteilung für geriatrische Rehabilitation mit 25 Betten, an die auch eine
geriatrische Tagesklinik mit 5 Plätzen angeschlossen ist. Ferner gibt es im Kreis eine
Einrichtung in Viersen (Rheinische Kliniken) mit einer gerontopsychiatrischen Fachabteilung mit 32 Plätzen und einer gerontopsychiatrischen Institutsambulanz. Eine weitere Besonderheit gibt es in der Klinik in Nettetal, wo ein „Palliativ-Team“ eingerichtet
wurde, das sich um die Verbesserung der Lebensqualität von unheilbar Kranken und
Sterbenden kümmert.
Da auch Kliniken (wie stationäre Pflegeeinrichtungen) ihr Versorgungsgebiet über die
Gemeindegrenzen hinaus definieren, kann es nicht als Versorgungsdefizit gewertet
werden, wenn es Krankenhäuser nur in den Städten und nicht in den Gemeinden gibt.
Befragungsergebnisse:
Alle sieben Kliniken im Kreis Viersen haben sich an der ISG-Befragung beteiligt. Mit einer Ausnahme beziehen sie mehrere Städte und Gemeinden in ihr Versorgungsgebiet ein, meist den
gesamten Kreis und auch angrenzende Kommunen. Die beiden Kliniken, die über ein geriatrisches bzw. gerontopsychiatrisches Spezialangebot verfügen, geben ihre Personalkapazität mit
jeweils 4 Ärzt/innen und 18 bis 20 Krankenschwestern und -pflegern für diesen Bereich an. Der
Bedarf an solchen Angeboten wird als hoch und weiter steigend eingeschätzt, alle Klinikleiter
sehen eine (stark) steigende Zahl von Patienten mit geriatrischem und gerontopsychiatrischem
Behandlungsbedarf. Die derzeit bestehende Versorgungslage im Kreis Viersen wird dagegen
als unzureichend eingeschätzt, 5 von 6 Klinikleitungen halten diese für nicht gut, nur eine sieht
dies positiver. Auch die Zahl der Patienten, die im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung
eine Kurzzeitpflege zur Nachsorge benötigen, ist nach Einschätzung aller Klinikleitungen (stark)
gestiegen. Ein Krankenhaus bietet dafür eigene Plätze an, eine andere Einrichtung kann in eine
beim Träger angegliederte Kurzzeitpflegeeinrichtung vermitteln.
Der Krankenhaus-Sozialdienst bildet eine Schnittstelle zwischen der Akutbehandlung im Krankenhaus und der anschließenden Pflege im Privathaushalt mit der Chance, kompetent zu beraten und eine tragfähige ambulante Versorgung zu arrangieren.18 In 6 der 7 Kliniken gibt es einen Krankenhaus-Sozialdienst, insgesamt stehen auf Kreisebene 17 Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogen auf 10,7 Vollzeitstellen dafür zur Verfügung.
Die Krankenhaus-Sozialdienste wurden unter anderem danach gefragt, welche Unterstützung
ältere Patienten bei ihrer Entlassung aus der Klinik nachfragen. Die meisten Patienten benötigen Informationsmaterial, allgemeine Beratung zum Hilfe- und Pflegeangebot in der Region
sowie spezielle Beratung zu ambulanten Diensten und verfügbaren Heimplätzen; alle 6 Krankenhaus-Sozialdienste berichten über eine sehr starke Nachfrage zu diesen Punkten.
18
Zur Optimierung der Überleitung vom Krankenhaus in die häusliche Pflege hat eine
Arbeitsgruppe der Pflegekonferenz ein Verfahren erarbeitet, das ab 2008 Anwendung
finden soll.
49
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
An zweiter Stelle werden spezifische Informationen über einen Kurzzeitpflegeaufenthalt sowie
zu freien Kapazitäten und zur Vermittlung von Leistungen nachgefragt. Weiterhin besteht ein
Interesse an komplementären Diensten (z.B. an hauswirtschaftlichen Hilfen und Mahlzeitendiensten) sowie an speziellen Angeboten für demenziell Erkrankte; hieran sehen drei Dienste
ein sehr starkes und die drei anderen ein teilweises Interesse.
Tabelle 21:
Art der Leistung
Nachfrage beim Krankenhaus-Sozialdienst
Antworten von Sozialdiensten aus 6 Kliniken
Inanspruchnahme
stark
teilweise
wenig
Ausgabe Infomaterial
allg. Beratung Pflegeangebot
Spezielle Beratung zu …
Heimplätzen
ambulanter Pflege
6
6
Kurzzeitpflege
Koordination/ Vermittlung von Leistungen
5
4
1
1
komplementäre Dienste
Angebote für demenziell Erkrankte
3
3
3
3
Tagespflege
Info-Veranstaltungen
Besorgungs-, Bringdienste
Wohnangebote, betreutes Wohnen
2
2
1
2
1
4
4
kein
Angebot
6
6
1
2
2
1
2
1
ISG-Befragung 2007
Nur von mäßigem Interesse sind nach den Erfahrungen der Sozialdienste die Angebote an Tagespflege und Informationsveranstaltungen, an niederschwelligen Hilfen (wie Besorgungs- und
Bringdiensten) sowie an passenden Wohnangeboten einschließlich des Service-Wohnens.
Die meisten Kontakte haben die Krankenhaus-Sozialdienste mit den betroffenen hilfe- oder
pflegebedürftigen Personen selbst, insgesamt waren dies rd. 950 in dem der Befragung vorausgegangenen 2. Quartal 2007. Deren Angehörige folgen an zweiter Stelle (574 Kontaktpersonen). Stationäre Pflegeeinrichtungen (335) und ambulante Pflegedienste (317) folgen an dritter Stelle, aber auch mit anderen Beratungsstellen (275) und sonstigen ambulanten Diensten
(245) gab es regelmäßig Kontakte, weniger dagegen mit niedergelassenen Ärzten (45).
Vier der sechs Krankenhaus-Sozialdienste sagen, dass sie in ein Netzwerk der ambulanten
Versorgung älterer Pflegebedürftiger einbezogen sind, in dem sie regelmäßig mit anderen Anbietern gesundheitlicher und pflegerischer Leistungen kooperieren. Zu diesen Netzwerken gehören in allen Fällen niedergelassene Ärzte, freigemeinnützige und private Pflegedienste, andere Krankenhäuser sowie die örtlichen Beratungsstellen.
50
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Abbildung 12:
Inanspruchnahme des KH-Sozialdienstes
bezogen auf Patienten eines Quartals
Betroffene Person
949
Verwandte, Ehepartner, Freundeskreis
574
Andere Beratungsstellen
275
Ambulante Pflegedienste
317
Sonstige ambulante Dienste
245
Stationäre Pflegeeinrichtungen
niedergelassene Ärzte
335
45
ISG 2007
2.5.2 Sterbebegleitung
Viele Sterbende benötigen eine besondere Form der Begleitung, in der pflegerische
Fachkompetenz nicht mehr im Mittelpunkt steht, sondern Gesellschaft und kleinere
Hilfen leisten in Verbindung mit emotionaler und seelsorgerischer Begleitung (auch der
Angehörigen) einen mindestens ebenso hohen Stellenwert haben. Für diesen zeitlich
umfangreichen Betreuungsbedarf gibt es Hospizangebote in ambulanter und stationärer Form.
Die Hospizarbeit wird im Kreis Viersen vor allem in ambulanter Form geleistet, in jeder
Stadt und Gemeinde existiert eine ehrenamtliche Besuchsgruppe der Hospizinitiative
Kreis Viersen e.V., die von der Caritas in Viersen ins Leben gerufen wurde.
Die stationäre Hospizbetreuung unterscheidet sich von der ambulanten vor allem dadurch, dass professionelle (pflegerische und psychologische) Betreuung rund um die
Uhr zur Verfügung steht und dass die Sterbenden und ihre Angehörigen zwischen Besuch und Rückzug variieren können. Stationär werden 10 Plätze in einer Einrichtung
der Bodelschwingh Hospiz GmbH in Viersen angeboten. Eine Bedarfsbewertung ist bei
dieser relativ neuen Angebotsform noch sehr schwierig. Die Einrichtungsleitung selbst
hält (auf telefonische Anfrage) ihre Platzkapazität für den Kreis Viersen für ausrei-
51
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
chend, da es in umliegenden Städten weitere Einrichtungen gebe. Allerdings entwickelt
sich die Nachfrage nach dieser Angebotsform auch erst im Laufe der Zeit, wenn zunehmend Angehörige über ihre Erfahrungen mit einem einfühlsam gestalteten Sterbeprozess berichten.
2.6
Angebote im Bereich Wohnen
In vielen Fällen ist eine geeignete Wohnung und Wohnumgebung mit entscheidend
dafür, ob ein Verbleib im Privathaushalt möglich ist oder nicht. Was die Wohnung
selbst betrifft, spielen bauliche Gegebenheiten wie Barrierefreiheit und Zugänglichkeit
der Wohnung ebenso eine Rolle wie die Einbindung in ein soziales Umfeld. Bezüglich
der Wohnumgebung ist wichtig, dass zentrale Dienste und Einrichtungen gut erreichbar
sind wie Einkaufsgelegenheiten, Behörden und Cafés.
Auf der Grundlage der Analysen im Bereich des Wohnens für ältere Menschen mit Hilfebedarf wurden einerseits sog. „Altenwohnungen“ im Kreis Viersen aufgelistet, die auf
diese Zielgruppe ausgerichtet sind. Andererseits wurden Wohnangebote systematisch
erfasst, die mit einem zusätzlichen Serviceangebot verbunden sind, wobei dieses sowohl nach Umfang und Qualität als auch preislich stark variiert.19
2.6.1 Altenwohnungen
Altenwohnungen, die besonders auf Seniorinnen und Senioren ausgerichtet sind, gibt
es in kommunal geförderter oder privat finanzierter Form. Die Kriterien für eine Bezeichnung als „Altenwohnung“ oder „Seniorenwohnung“ haben sich allerdings geändert. Bis vor einigen Jahren wurde dafür eine Zweckbindung der Wohnung vorausgesetzt, die durch Alter und/ oder Schwerbehinderung definiert war, meist in Verbindung
mit niedrigem Einkommen (Wohnberechtigungsschein als Kriterium). Die meisten dieser Wohnungen waren auch „barrierefrei“ im Sinne eines stufenlosen Zugangs zur
Wohnung bzw. zu einem Aufzug. Mit der Änderung der Wohnungsbauförderbestimmungen im Mai 2002 wurden die Mindestanforderungen für Barrierefreiheit weiter konkretisiert: Neben dem stufenlosen Zugang zur Wohnung bzw. zum Aufzug kommt nun
hinzu, dass sich keine Stufen, Schwellen oder unteren Türanschläge innerhalb der
Wohnung befinden dürfen, dass jede Wohnung über eine bodengleiche Dusche verfü-
19
Um mehr Transparenz zum Angebot des Betreuten Wohnens zu schaffen, wurde im
September 2006 die DIN 77800 entwickelt: „Die Norm enthält Anforderungen an die
Transparenz des Leistungsangebotes, an die zu erbringenden Dienstleistungen (unterschieden nach Grundleistungen/ allgemeine Betreuungsleistungen und Wahlleistungen/
weitergehende Betreuungsleistungen), an das Wohnangebot, an die Vertragsgestaltung
sowie an qualitätssichernde Maßnahmen.“ (Homepage des Deutschen Instituts für Normung)
52
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
gen sowie die Türen in den Hauseingängen und Wohnungen hinreichend breit sein
müssen.20
Nach der Spezifizierung dieser Kriterien hat die Beratungsstelle des Kreises Viersen im
Jahr 2003 eine Bestandsaufnahme der im engeren Sinne barrierefreien Wohnungen
sowie der „weitgehend barrierefreien“ Wohnungen in ihrem Zuständigkeitsgebiet (zu
dem seinerzeit neben Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal auch Nettetal und
Brüggen gehörten) durchgeführt.21 Im Rahmen der Pflegeplanung wurden diese Bestände sowie die im übrigen Kreisgebiet vorhandenen Altenwohnungen aktualisiert und
seitens der Ansprechpartner in den Städten und Gemeinden überprüft. Diese Recherche hat ergeben, dass es derzeit kreisweit 431 solcher Wohnungen in 33 Gebäuden
gibt, von denen allerdings nur 294 Wohnungen in 20 Gebäuden die anspruchsvollen
Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen, während 137 Wohnungen in 16 Gebäuden nicht
völlig barrierefrei sind.
Tabelle 22:
Altenwohnungen
im Kreis Viersen (Stand: Juli 2008)
Stadt/ Gemeinde
Häuser
Wohnungen
je 100
Hochaltrige
darunter
barrierefrei
Brüggen
Grefrath
Kempen
Nettetal
Niederkrüchten
Schwalmtal
Tönisvorst
Viersen
Willich
6
6
0
6
2
3
1
8
1
35
64
0
45
25
73
12
147
30
6,3
8,3
0,0
2,6
5,4
10,9
1,0
3,9
1,6
12
40
0
16
15
22
12
147
30
Kreis Viersen
33
431
3,5
294
Je 100 Hochaltrige stehen im Kreisdurchschnitt 3,5 Wohnungen zur Verfügung; in
Schwalmtal, Grefrath, Brüggen und Niederkrüchten ist die Versorgungsdichte höher, in
Viersen liegt sie leicht über dem Durchschnitt. Da die Altenwohnungen mit keinem weiteren Serviceangebot verknüpft sind, werden sie nicht von allen Experten zum Spektrum der Altenhilfeangebote hinzugerechnet (so z.B. in Kempen).
20
21
Vgl. den von der Beratungsstelle Viersen im August 2003 erstellten Projektbericht „Barrierefreie Wohnungen im Kreis Viersen“.
Ebd.
53
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
2.6.2 Wohnen mit Service
Wohnen mit Service ist unter älteren Menschen beliebt, weil es die Eigenständigkeit
eines eigenen Haushalts mit den Hilfestrukturen und dem Sicherheitsgefühl des Service verknüpft, und wenn dieses Angebot im Bedarfsfall auch die Pflege umfasst, kann
ein Heimumzug dadurch vermieden werden. Eine Grenze dieser Wohnform ist allerdings dann gegeben, wenn die Bewohner/innen wegen zunehmender Demenz zu einer
zumindest in Grundzügen eigenständigen Haushaltsführung nicht mehr in der Lage
sind. Um falschen Erwartungen vorzubeugen, ist es wichtig, dass das Leistungsangebot und die Preise transparent gemacht werden. Anhand der angebotenen Leistungskomponenten lassen sich Basisangebote, mittlere und gehobene Angebote des Wohnens mit Service unterscheiden:
Typologie
Leistungskomponenten
Basisangebot:
•
Notrufanlage (Überwachung, Betrieb, Wartung)
•
persönliche Beratung
•
Betreuungsleistungen und Organisation/ Vermittlung von hauswirtschaftlichen und pflegerischen Diensten
•
Gestaltung der Hausgemeinschaft, Veranstaltungen
•
regelmäßige Beratung durch Betreuungskraft
•
Versorgung bei Erkrankung
•
pflegerische Versorgung
Mittleres Angebot:
Gehobenes Angebot:
Tabelle 23:
Wohnungen mit Service
im Kreis Viersen (Stand: Juli 2008)
Stadt/ Gemeinde
Wohneinheiten
je 100
darunter mit
einschl.
Hochaltrige öff. Förderung Planungen
Brüggen
Grefrath
Kempen
Nettetal
Niederkrüchten
Schwalmtal
Tönisvorst
Viersen
Willich
21
0
153
52
0
50
16
78
84
3,8
0,0
10,2
3,0
0,0
7,5
1,4
2,1
4,5
10
0
77
0
0
0
4
0
0
21
0
173
92
0
82
16
150
109
3,8
0,0
11,6
5,4
0,0
12,2
1,4
4,0
5,9
Kreis Viersen
454
3,6
91
643
5,2
54
je 100
Hochaltrige
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Kreisweit stehen 454 Wohnungen in 13 Einrichtungen des „Wohnens mit Service“ zur
Verfügung, mit regionalen Schwerpunkten in Kempen, Schwalmtal und Willich. Bezogen auf die ältere Bevölkerung stehen im Durchschnitt 3,6 Wohnungen je 100 Hochaltrige zur Verfügung (was hier nur als Vergleichsindikator zu verstehen ist, da diese
Wohnungen auch oft von jungen und mittleren Seniorinnen und Senioren genutzt werden). In Kempen und Brüggen ist die Hälfte der Wohnungen öffentlich gefördert, ansonsten überwiegen frei finanzierte Wohnungen. In 5 Gebäuden werden ServiceWohnungen auf gehobenem (Leistungs- und Preis-) Niveau angeboten, in 5 Gebäuden
auf mittlerem Niveau und in einem Gebäude lediglich mit Basisleistungen (bei den übrigen beiden Gebäuden ist dies nicht bekannt).
In den meisten Städten und Gemeinden gibt es umfangreiche Planungen von weiteren
Service-Wohnungen, kreisweit befinden sich 189 Wohnungen in konkreter Planung.
Wenn auch diese Wohnungen zur Verfügung stehen, verbessert sich der Versorgungsschlüssel auf 5,2 Wohnungen je 100 Hochaltrige.
Befragungsergebnisse:
Soweit über die Befragung und weitere Recherchen ein Bild über die Qualität dieser Wohnangebote gewonnen werden konnte, bietet eine Einrichtung mit 21 Wohnungen nach der oben
vorgenommenen Typologie nur ein Basisangebot an Service und Betreuung an, fünf Einrichtungen mit 177 Wohnungen bieten einen mittleren Serviceumfang und fünf Einrichtungen mit
189 Wohnungen bieten einen gehobenen Service an, teilweise als hochpreisliches Angebot.
Die Mietpreise liegen bei günstigen Angeboten in einem Bereich zwischen etwa 250 und 350
EUR pro Monat für eine Ein-Personen-Wohnung mit 40 bis 50 qm und reichen bis zu 800 EUR
im hochpreislichen Bereich. Die Servicepauschalen beziehen sich auf unterschiedlich bemessene Leistungspakete und reichen von etwa 50 bis 80 EUR im mittleren Bereich bis zu 400
EUR bei hochpreislichen Angeboten.
Da sich nur drei Einrichtungen an der Befragung beteiligten, sind weitere Ergebnisse nicht verlässlich auszuwerten. Mit dieser Einschränkung kann der Eindruck festgehalten werden, dass
•
nur wenige Bewohner/innen in einer solchen Einrichtung wohnen, die pflegebedürftig sind,
wenn auch eine Pflegebedarf der Stufe I nicht als Grund einer Nicht-Aufnahme gesehen
wird;
•
in der Regel keine Bewohner/innen mit fortgeschrittener Demenz im Service-Wohnen wohnen;
•
ein Einzug häufig aus den Gründen erfolgt, dass die bisherige Wohnung nicht altersgerecht
war, mehr Versorgungssicherheit sowie soziale Kontakte gewünscht werden;
•
in Zukunft eher mit einer Zunahme der Nachfrage an Wohnen mit Service gerechnet wird.
2.6.3 Betreute Pflegewohngruppen
Das Konzept der betreuten Haus- und Wohngemeinschaften wird in Deutschland zunehmend populär, unter anderem wird es vom Kuratorium Deutsche Altershilfe unterstützt. In einer solchen Wohngruppe leben etwa 6 bis 12 hilfe- und pflegebedürftige
55
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Bewohner/innen in einem gemeinsamen Haushalt zusammen und werden von Betreuungskräften unterstützt. Jede/r Bewohner/in hat einen eigenen Schlaf- und Wohnbereich, der nach persönlichen Vorstellungen gestaltet werden kann. Räume wie Wohnzimmer, Speiseraum, Küche und Bad werden gemeinsam genutzt. Jede Wohngemeinschaft wird von einer Präsenzkraft betreut, die tagsüber und bei Bedarf auch in der
Nacht von anderen Mitarbeitern unterstützt wird. Dieses Betreuungspersonal ist für die
Organisation des Haushaltes und des Gruppenlebens zuständig. Die zusätzliche Versorgung bei darüber hinausgehendem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf übernehmen externe Pflegekräfte.22 Derartige Wohngruppen gibt es sowohl in stationärer Form,
als eine besonders gestaltete Abteilung innerhalb einer stationären Einrichtung, als
auch in eigenständiger, ambulanter Form und gilt dann als ein Privathaushalt.
•
Eine stationäre betreute Pflegewohngruppe wird meist als „Hausgemeinschaft“ bezeichnet und ist Teil des Bemühens um eine Reform der Pflegeheime (s. Abschnitt
2.10). Da sie als stationäre Form automatisch unter das Heimgesetz fällt, kann es
an dieser Stelle nicht zu Konflikten kommen.
•
Wird diese Wohnform in einem „normalen“ Wohnhaus unter Hinzuziehung ambulanter Dienste angeboten, bezeichnet man sie überwiegend als „ambulante betreute Wohngruppe“ oder „ambulante Pflegewohngruppe“. Die notwendige Hilfe wird in
diesem Fall so organisiert wie in einem privaten Haushalt. Die Bewohner einer betreuten Wohngruppe haben nicht den Status eines Heimbewohners, sondern den
Status eines Mieters, der sich nach seiner Wahl Betreuungs- und Serviceleistungen
hinzukauft.
Wenn diese Wahlfreiheit nicht eindeutig gegeben ist, kann die ambulante Pflegewohngruppe in die Nähe einer Wohnform mit Heimcharakter rücken, was dann die Frage
aufwirft, ob sie auch anderen Standards stationärer Pflegeheime entspricht. Dies entspricht allerdings nicht dem Konzept einer dezentralen und klein zugeschnittenen
Wohngruppe. Um den Rechtfertigungsdruck gegenüber stationären Formen zu entspannen, sieht die Pflegereform 2008 in § 36 Abs. 1 SGB XI vor, dass häusliche Pflege
und hauswirtschaftliche Versorgung auch von mehreren Pflegebedürftigen zusammen
organisiert werden können, ohne dadurch ihren ambulanten Charakter zu verlieren.23
22
23
Zur näheren Erläuterung diese Konzeptes vgl. Bertelsmann Stiftung; Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.) (2004): Leben und Wohnen im Alter, Band 5, Betreute Wohngruppen – Fallbeispiele und Adressenliste, Köln; dies. (2005): Leben und Wohnen im
Alter, Band 6, Betreute Wohngruppen - Arbeitshilfe für Initiatoren, Köln; sowie D. Engels; F. Pfeuffer (2006): Fortschreibung der Altenhilfeplanung Kempen, ISG Köln, Kapitel 6.4.
„Mehrere Pflegebedürftige können Pflege- und Betreuungsleistungen sowie hauswirtschaftliche Versorgung gemeinsam als Sachleistung in Anspruch nehmen“. (§ 36 Abs. 1
Satz 5 SGB XI)
56
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Im Kreis Viersen sind betreute Pflegewohngruppen als innovative und dezentral umsetzbare Alternative zum Pflegeheim schon seit einigen Jahren in der Diskussion. In
der Variante von stationären Hausgemeinschaften gibt es bereits ein Beispiel in Tönisvorst (eine Einrichtung mit 6 stationären Hausgemeinschaften mit jeweils 10 Bewohner/innen) sowie weitere Planungen im fortgeschrittenen Stadium, wie z.B. in Viersen,
wo eine stationäre Einrichtung geplant ist, an die eine betreute Hausgemeinschaft mit
14 Plätzen angebunden sein wird. Zusätzlich entstehen durch den Umbau eines Altenheims 12 weitere stationäre Hausgemeinschaftsplätze.
Auch zu der Variante einer ambulanten betreuten Pflegewohngruppe gab es Planungen (in Viersen und Kempen), die aber seitens der Heimaufsicht auf Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Heimgesetz stießen. Dieser Prozess ist allerdings in
Bewegung, was auch durch die Tendenz des Pflegereformgesetzes zu einer breiteren
Diversifizierung des vorstationären Angebotsspektrums unterstützt wird.
2.7
Ambulante Dienste
Die meisten älteren Menschen, die Hilfe und Pflege benötigen, werden durch Angehörige und Nachbarschaftshilfe in vielfältiger Weise unterstützt. Diese Leistungen werden
durch professionelle Dienste ergänzt, soweit pflegerisches Fachwissen und fachliche
Leistungsqualität erforderlich sind. Ob der von den meisten Älteren gewünschte Verbleib in der langjährig gewohnten Wohnung möglich ist, hängt davon ab, dass tragfähige Arrangements von Angehörigenpflege, professioneller Pflege und ggf. auch ehrenamtlicher Hilfe gefunden werden, mit denen eine gute Versorgung im Privathaushalt
auch über längere Zeit sichergestellt werden kann. Um ein solches Pflegearrangement
möglichst genau auf den individuellen Bedarf abstimmen zu können, dürfen die angebotenen Hilfen nicht nur gleichförmige Standardleistungen sein, sondern müssen vielfältig ausgestaltet und für unterschiedliche Hilfebedarfe spezifisch entwickelt sein. Für
Pflegebedürftige in Privathaushalten umfasst das Spektrum möglicher Hilfen neben
ambulanten Diensten und verschiedenen niederschwelligen Hilfen auch Angebote der
Tagespflege und Kurzzeitpflege sowie der Sterbebegleitung in der letzten Lebensphase. Für diejenigen, die nicht (mehr) in einer Privatwohnung bleiben können, muss ein
Angebot der vollstationären Pflege bereit stehen.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen werden durch ambulante Dienste in unterschiedlichen Ausprägungen unterstützt, von ambulanten Pflegediensten über Mahlzeitendienste und Behindertenfahrdienste bis zu Mobilen Sozialen Diensten, die mehrere
ergänzende Angebote bündeln. Im Kreis Viersen gibt es insgesamt 63 ambulante
Dienste, davon sind 30 freigemeinnützig und 33 in privater Trägerschaft.
57
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
•
Von den ambulanten Diensten bieten 38 ambulante Pflegeleistungen an, davon
sind 15 freigemeinnützig und 23 in privater Trägerschaft.
•
Hinzu kommen 25 pflegeergänzende bzw. „komplementäre“ Dienste, darunter 14
Mahlzeitenangebote für Seniorinnen und Senioren (zum Teil auch von Gaststätten
und Metzgereien), 4 Fahrdienste und 7 Mobile Soziale Dienste, die mehrere Angebote dieser Art bündeln.
In allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden sind Pflegedienste angesiedelt und
gewährleisten dort eine wohnortnahe Versorgung. Ambulante Dienste sind aber auch
über die Gemeindegrenze und teilweise über die Kreisgrenze hinweg tätig. Auch in den
ländlich geprägten, weiträumig besiedelten Teilen des Westkreises ist die Versorgung
mit ambulanten Diensten gut. In den 38 Pflegediensten sind (laut Pflegestatistik zum
Jahresende 2005) rd. 560 Mitarbeiter/innen beschäftigt, umgerechnet entspricht dies
einer Kapazität von etwa 360 Vollzeitstellen.24 Im Durchschnitt arbeitet ein ambulanter
Dienst mit 9,5 Vollzeitstellen, im Regierungsbezirk Düsseldorf sind es durchschnittlich
12,9 und im Land NRW durchschnittlich 13,7 Vollzeitstellen.
Tabelle 24:
Ambulante Dienste
im Kreis Viersen (Stand: Juli 2008)
Stadt/ Gemeinde
Dienste
insgesamt
Brüggen
Grefrath
Kempen
Nettetal
Niederkrüchten
Schwalmtal
Tönisvorst
Viersen
Willich
3
6
7
10
5
3
6
14
9
2
3
3
4
4
2
5
7
3
3
4
4
5
1
2
6
9
4
Kreis Viersen
63
33
38
davon privat
Pflegedienst
darunter:
Mobiler HD
Mahlzeiten
Fahrdienst
0
0
1
2
0
0
0
1
3
0
2
1
2
4
1
0
3
1
0
0
1
1
0
0
0
1
1
7
14
4
Befragungsergebnisse:
Vergleicht man die Qualifikationsstruktur, wie sie zehn ambulante Dienste aus dem Kreis Viersen in der ISG-Befragung genannt haben, mit der Pflegestatistik NRW, dann wird deutlich, dass
es abgesehen von leichten Verschiebungen (die auch durch die kleine Fallzahl bedingt sein
24
Allerdings verändert sich das Angebot an ambulanten Pflegediensten stärker als andere
Angebotsformen, so dass die am Jahresende 2005 erhobene Zahl der Mitarbeiter zum
Zeitpunkt der Berichterstellung in 2008 nur noch einen ungefähren Anhaltspunkt gibt.
58
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
können) eine weitgehende Übereinstimmung gibt (vgl. Abb. 13): Die quantitativ stärkste Gruppe
von Mitarbeiter/innen ambulanter Dienste sind Krankenschwestern bzw. –pfleger, die landesweit 45% der Vollzeitkapazitäten ausmachen, im Kreis Viersen 35%. An zweiter Stelle stehen
Altenpfleger/innen mit 29% (Kreis Viersen) bzw. 24% (NRW) der Vollzeitkapazitäten. Rechnet
man weiterhin Altenpflegehelfer/innen, Krankenpflegehelfer/innen und Kinderkrankenschwestern/ -pfleger zum pflegerischen Fachpersonal, so entfallen rd. 80% der Vollzeitkapazitäten auf
pflegerisches Fachpersonal (im Kreis Viersen 79%, im Land NRW 83%).
Abbildung 13:
Qualifikationsstruktur ambulanter Dienste
Vollzeit-Äquivalente im Durchschnitt
3,4
Altenpfleger/in
Altenpflegehelfer/in
2,5
0,1
0,3
4,1
Krankenschwester/-pfleger
Krankenpflegehelfer/in
4,7
1,5
0,7
0,1
0,4
0,0
Ergotherapeut/in 0,0
Sozialarbeiter/in 0,0
0,1
0,1
Fachhauswirtschafter/in 0,0
Kinderkrankenschwester
ohne Berufsabschl./ in Ausb.
Verwaltungskräfte
Viersen
NRW
1,5
1,0
0,8
0,7
ISG 2007
Von den erbrachten Leistungen entfällt die Hälfte auf die Pflege nach SGB XI (51%), ein Drittel
auf Krankenpflege nach SGB V (32%) und der Rest auf sonstige Leistungen. Ein hoher Versorgungsgrad mit ambulanten Diensten ist daraus ersichtlich, dass selbst in der vom ISG befragten
Stichprobe von einem Drittel aller ambulanten Dienste jede Gemeinde von mindestens zwei
Diensten zu deren Versorgungsgebiet gezählt wird, und gerade die Gemeinden an den Kreisgrenzen (Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal und Grefrath) werden von mehreren Diensten
versorgt. Ein Drittel dieser ambulanten Dienste arbeitet in nur einer Stadt oder Gemeinde, ein
weiteres Drittel gibt drei bis vier Städte und Gemeinden an, in denen sie Pflegeleistungen
erbringen, und das letzte Drittel bilden Dienste, die in fünf bis sieben Gemeinden tätig sind.
Ein Qualitätsmerkmal der pflegerischen Versorgung ist, dass die Wünsche der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen über die Art und Terminierung der Leistungserbringung berücksichtigt werden. Nach eigenen Angaben der befragten Dienste ist dies der Fall: Vier Fünftel von
ihnen sagen, dass sie versuchen, jederzeit auf die Wünsche der Klienten und Angehörigen einzugehen, ohne diese aber immer vollständig berücksichtigen zu können. Zwei weitere Dienste
sagen sogar ohne Einschränkung, die Wünsche der Klienten und Angehörigen würden jederzeit
berücksichtigt. Keiner der befragten Dienste macht die Einschränkung, dass wegen hohen Zeitdrucks nicht oder nur bei der anfänglichen Planung eine Mitwirkung möglich sei. Dieses Bild
stellt sich aus der Sicht der Angehörigen möglicherweise nicht ganz so positiv dar – deshalb ist
z.B. in Viersen geplant, in einer Gesprächsrunde mit pflegenden Angehörigen Defizite aus deren Perspektive zu ermitteln. Diese Selbstauskunft macht aber deutlich, dass die ambulanten
Dienste einen hohen Anspruch an ihre Leistungsqualität haben.
59
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
2.8
Tagespflege
Eine weitere Unterstützungsform für zu Hause lebende Pflegebedürftige und deren
Angehörige ist die Tagespflege, die vor allem von denen genutzt wird, die (wegen Demenz oder Orientierungsschwierigkeiten) auf eine ständige Betreuung angewiesen
sind. Tagespflegeeinrichtungen sind in der Regel montags bis freitags von morgens bis
zum Spätnachmittag geöffnet. Da die Besucher morgens von ihrer Wohnung aus in die
Einrichtung und nachmittags wieder zurück fahren, wird diese Einrichtungsform in der
Regel wohnortnah angeboten, um die Fahrtzeiten kurz zu halten. Die meisten Einrichtungen arbeiten mit einem Fahrdienst zusammen, der die Besucher der Tagespflege
morgens in ihren Wohnungen abholt und sie nachmittags nach Ende der Betreuung
wieder dorthin zurück bringt.
Tabelle 25:
Angebote der Tagespflege
im Kreis Viersen (Stand: Juli 2008)
Stadt/ Gemeinde
Einrichtung
Plätze
je 100
Hochaltrige
einschließlich Planungen
Einrichtung
Plätze
je 100
Hochaltrige
Brüggen
Grefrath
Kempen
Nettetal
Niederkrüchten
Schwalmtal
Tönisvorst
Viersen
Willich
0
0
1
1
0
0
0
1
1
0
0
12
12
0
0
0
12
15
0,0
0,0
0,8
0,7
0,0
0,0
0,0
0,3
0,8
0
0
1
1
0
1
1
1
1
0
0
12
12
0
12
14
12
15
0,0
0,0
0,8
0,7
0,0
1,8
1,2
0,3
0,8
Kreis Viersen
4
51
0,4
6
77
0,6
Im Kreis Viersen stehen 51 Plätze in vier Tagespflege-Einrichtungen zur Verfügung. In
Kempen, Nettetal und Viersen halten sie jeweils 12 Plätze vor, die Einrichtung in Willich 15 Plätze. Eigentlich ist die Tagespflege eine Angebotsform, die wegen der täglichen An- und Abreise der Pflegebedürftigen nur für die jeweilige Stadt oder Gemeinde
sinnvoll ist. Dennoch gibt z.B. die Einrichtung in Kempen auch Grefrath und Tönisvorst
als ihr Versorgungsgebiet an, und die Einrichtung in Nettetal rechnet sogar den gesamten Westkreis einschließlich der westlichen Stadtteile von Viersen hinzu. Dies lässt sich
unter anderem durch Auslastungsprobleme erklären: Die Leistungen der Pflegekasse
für die Nutzung einer Tagespflegeeinrichtung werden vollständig mit Geld- oder Sachleistungsansprüchen verrechnet, so dass Pflegebedürftige, die zusätzlich zur Tagespflege auf häusliche Pflege angewiesen sind, die angerechneten Anteile selbst tragen
müssen. Dies hat zur Folge, dass auch solche Tagespflegeangebote, deren Platzzahl
60
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
unter dem rechnerischen Bedarf in einer Region liegt, mit Auslastungsproblemen konfrontiert sein können. Um eine hinreichende Auslastung zu erzielen, werden in einer
solchen Situation auch Tagespflegegäste aus entfernteren Gemeinden aufgenommen,
auch wenn dies in Anbetracht der täglichen Hin- und Rückfahrten keine optimale Lösung darstellt.
Auf dem gegenwärtigen Stand erscheinen Kempen, Nettetal und Willich mit Tagespflegeplätzen gut versorgt (0,7 bis 0,8 Plätze je 100 Hochaltrige), während die Stadt Viersen (0,3 Plätze je 100 Hochaltrige) evtl. einen höheren Bedarf als die vorhandenen 12
Plätze hat. In den übrigen Gemeinden fehlt dieses Angebot bisher, allerdings sind in
Tönisvorst und Schwalmtal konkrete Pläne zur Einrichtung weiterer Tagespflegeangebote bekannt. Wenn diese realisiert sind, stehen kreisweit 77 Plätze zur Verfügung, die
Versorgungsquote wird sich von derzeit 0,4 Plätzen auf dann 0,6 Plätze je 100 Hochaltrige verbessern.
Befragungsergebnisse:
Die Tagespflegeeinrichtungen, die sich an der Befragung beteiligten, beschäftigen zwischen 6
und 10 Mitarbeiter/innen, auf Vollzeitstellen umgerechnet sind dies durchschnittlich 4,4 Stellen.
Etwa die Hälfte dieser Personalkapazität wird durch Pflegefachkräfte. gestellt. Der Schwerpunkt
dieser Einrichtungen liegt im Bereich der gerontopsychiatrischen Pflege. Eine Einrichtung arbeitet mit einem Fahrdienst in enger Kooperation zusammen. Eine andere Einrichtung hält eine
vergleichbare Lösung für erstrebenswert, da sie derzeit auf die (im Westkreis) vorhandenen
Fahrdienste angewiesen ist, die aber alle stark ausgelastet seien.
Hinsichtlich der Einbeziehung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen besteht auch hier
der Anspruch, möglichst alle Wünsche zu erfüllen. Allerdings sehen sie eine Grenze der Realisierbarkeit, was die Betreuung auch am Wochenende betrifft: Ein Bedarf an einem solchen Angebot bestehe durchaus, dies sei aber wirtschaftlich nicht leistbar.
2.9
Kurzzeitpflege
Für Zeiten, in denen die pflegenden Angehörigen verhindert sind (sei es durch eigene
Krankheit oder durch Urlaub) oder auch für die Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn eine Rückkehr in den Privathaushalt unmittelbar noch nicht möglich
ist, stellt das Angebot der Kurzzeitpflege eine wichtige Unterstützungsform dar. Die
Pflegebedürftigen müssen (noch) nicht selbstständig ihren Haushalt führen, und bei
einer konzeptionell anspruchsvollen Kurzzeitpflege werden sie durch rehabilitative
Maßnahmen auf die Rückkehr in ihre Wohnung vorbereitet. Die angebotenen Kurzzeitpflegeplätze sind danach zu unterscheiden, ob sie lediglich in die stationäre Pflege
„eingestreut“ sind und je nach Bedarf auch für stationäre Pflege genutzt werden (mit
denen daher nicht fest geplant werden kann), oder ob es sich um eigenständige (solitäre) Angebote der Kurzzeitpflege handelt, die permanent vorgehalten werden und damit
verlässlich einzuplanen sind. Die Einrichtungen, die eine eigenständige Kurzzeitpflege
61
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
anbieten, sind konzeptionell auch eher auf eine Rehabilitation ausgerichtet, da ihre
Klienten in der Regel auf die Rückkehr in einen Privathaushalt vorbereitet werden,
während auf eingestreuten Heimplätzen in der Regel nur der „normale“ Heimalltag miterlebt wird. Schließlich ist eine eigenständige Kurzzeitpflegeeinrichtung, wenn sie die
Atmosphäre eines „Pflegeurlaubs“ vermittelt, für Pflegebedürftige ebenso wie für deren
Angehörige attraktiver als der Aufenthalt in einem Pflegeheim.
Tabelle 26:
Angebote der Kurzzeitpflege
im Kreis Viersen (Stand: Juli 2008)
Stadt/ Gemeinde
Einrichtung
solitäre
Plätze
eingestreute
Plätze
Plätze
insgesamt
je 100
Hochaltrige
Brüggen
Grefrath
Kempen
Nettetal
Niederkrüchten
Schwalmtal
Tönisvorst
Viersen
Willich
1
1
1
4
1
1
1
4
2
0
0
7
12
0
0
0
0
13
2
2
0
7
6
10
12
15
4
2
2
7
19
6
10
12
15
17
0,4
0,3
0,5
1,1
1,3
1,5
1,0
0,4
0,9
Kreis Viersen
16
32
58
90
0,7
Im Kreis Viersen stehen für die Kurzzeitpflege 90 Plätze in 16 Einrichtungen zur Verfügung, ein Drittel davon sind eigenständig bzw. „solitär“ (32 Plätze), zwei Drittel sind nur
eingestreut (58 Plätze). Rechnet man alle Plätze zusammen und nimmt (anhand des
Indikators „Anzahl der Plätze je 100 Hochaltrige“) die Versorgung in den Städten und
Gemeinden in den Blick, so erscheint die Versorgung im Westkreis relativ gut
(Schwalmtal 1,5, Niederkrüchten 1,3 und Nettetal 1,1), und Tönisvorst liegt mit 1,0
noch über dem Kreisdurchschnitt von 0,7 Plätzen je 100 Hochaltrige. In Willich liegt
das Angebot etwa im Kreisdurchschnitt, in den übrigen Städten und Gemeinden darunter (Kempen 0,5, Viersen und Brüggen 0,4, Grefrath 0,3 Plätze je 100 Hochaltrige).
Nimmt man allerdings aus den genannten Gründen nur das verlässliche Angebot an
eigenständigen, „solitären“ Kurzzeitpflegeplätzen in den Blick, so ergibt sich eine in
dieser Hinsicht gute Versorgung nur in Kempen, Nettetal und Willich.
Befragungsergebnisse:
Vier Einrichtungen haben sich an der Befragung beteiligt, bei denen das Angebot der Kurzzeitpflege an eine stationäre Einrichtung angebunden ist; eine Einrichtung verfügt noch über weite-
62
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
re Pflegeangebote. Von den angebotenen Kurzzeitpflegeplätzen dieser Einrichtungen sind zwei
Drittel dauerhaft eingerichtet und ein Drittel eingestreut. Die Auslastung mit Kurzzeitpflegegästen liegt bei den dauerhaft eingerichteten Plätzen bei 80%. Bei den eingestreuten Plätzen ist die
Auslastung mit Kurzzeitpflegegästen deutlich niedriger, was erkennen lässt, dass diese Plätze
vorrangig als stationäre Pflegeplätze genutzt werden. In keinem Fall der hier untersuchten Einrichtungen werden für Kurzzeitpflegegäste spezielle Leistungen zur Aktivierung oder Rehabilitation angeboten.
Im 2. Quartal 2007 wurde jeder Kurzzeitpflegeplatz im Durchschnitt 4,6 Mal belegt; daraus ergibt sich (unter Berücksichtigung der Auslastungsquote), dass ein Kurzzeitpflegeaufenthalt sich
in der Regel über einen Zeitraum von etwa zwei Wochen erstreckt hat. Die Kurzzeitpflegegäste
verteilen sich etwa so auf die Pflegestufen, wie die Pflegebedürftigen, die insgesamt im Kreis
Viersen in Privathaushalten leben: 11% der Gäste hatten keinen erheblichen Pflegebedarf im
Sinne des SGB IX, 47% hatten einen Bedarf der Pflegestufe I, 34% der Pflegestufe II und 8%
der Pflegestufe III.
Abbildung 14:
Anlass für Kurzzeitpflege
bezogen auf 172 Kurzzeitpflege-Gäste
Urlaubspflege
47%
Verhinderung der Pflegeperson
25%
KH-Nachsorge
16%
Warten auf Heimplatz
Reha-Maßnahme
10%
2%
ISG 2007
Der Anlass für einen Kurzzeitpflegeaufenthalt war bei fast der Hälfte der Gäste eine Urlaubspflege und bei einem Viertel Krankheit oder Verhinderung der Hauptpflegeperson. Eine geringere Rolle spielen die Nachsorge nach einer Krankenhausbehandlung (16%), das Warten auf
einen Heimplatz (10%) oder Maßnahmen der Rehabilitation oder Prävention (2%). Für eine
Kurzzeitpflegeeinrichtung bzw. -abteilung stehen im Durchschnitt knapp vier Personalstellen zur
Verfügung (in Vollzeitstellen umgerechnet), wobei drei von vier Mitarbeiter/innen qualifizierte
Pflegefachkräfte sind. Was die Einbeziehung der Kurzzeitpflege-Gäste und deren Angehöriger
betrifft, so haben alle beteiligten Einrichtungen den Anspruch, jederzeit auf deren Wünsche
einzugehen, mit der Einschränkung, dass diese aber nicht immer vollständig berücksichtigt
werden können.
63
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
2.10
Vollstationäre Pflege
Wenn eine Versorgung im Privathaushalt nicht mehr möglich ist, bleibt als letzter Ausweg der Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung. Zwar ist diese Alternative einerseits teuer und andererseits bei den Älteren selbst unbeliebt,25 aber wenn sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen stark verschlechtert, eine Demenzkrankheit
weiter fortschreitet, die Angehörigen die Pflege nicht mehr leisten können oder diese
drei Faktoren zusammenwirken, ist eine Versorgung im Privathaushalt meist nicht
mehr möglich. Einrichtungsträger und gerontologische Experten sind seit längerem
darum bemüht, mit der Anwendung innovativer Wohn-, Pflege- und Betreuungskonzepte das Image der Heime zu verbessern und auch diese Form der Pflege so angenehm
wie möglich zu gestalten.26
Für die Pflegebedürftigen selbst bedeutet der Umzug in eine Einrichtung den Wechsel
von einer langjährig gewohnten Lebenswelt in eine neue Umgebung. Vorher sind sie
(zum großen Teil) noch in das soziale Netz der Familie und in die vertraute Wohnumgebung eingebunden. Der Umzug in die Einrichtung bringt eine Reihe von Umstellungsproblemen mit sich, die von den Pflegebedürftigen in mehr oder weniger krisenhafter Form bewältigt werden. In diesem Prozess werden sie seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung unterstützt, häufig aber auch durch ihre Angehörigen und durch freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Über 80% der Heimbewohner haben noch Angehörige, die für sie ein wichtiges Bindeglied zwischen der früheren
Lebenswelt und dem neuen Lebensumfeld bilden, und es ist auch ein Qualitätsmerkmal einer Einrichtung, wenn sie diese Angehörigen in ihr Betreuungskonzept mit einbezieht.27
Vollstationäre Pflege leisten im Kreis Viersen derzeit 24 Heime mit 2.324 Plätzen. Die
meisten Heime gibt es in Viersen (9 Einrichtungen mit 844 Plätzen, dies sind 22,5 Plätze je 100 Einwohner ab 80 Jahren) und in Nettetal (4 Einrichtungen mit 303 Plätzen
bzw. 17,7 Plätzen je 100 Hochaltrige). Die höchste rechnerische Versorgungsdichte
weisen Grefrath, Viersen und Niederkrüchten auf, wo für 100 Hochaltrige jeweils über
20 Plätze zur Verfügung stehen. Die Versorgungsgebiete der stationären Einrichtungen
sind allerdings nicht auf Gemeindeebene zuzurechnen, da ihr Angebot kreisweit und
über die Kreisgrenzen hinaus in Anspruch genommen wird. So ergibt sich beispiels25
26
27
Dies bestätigte unter anderem auch die Seniorenbefragung des ISG in der Stadt Kempen; vgl. Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (2006): Lebenslagen und
Einstellungen der Seniorinnen und Senioren in Kempen, Köln, S. 43.
Zum Überblick etwa: Besselmann, K.; Sowinski, C.; Rückert, W. (2000): Qualitätshandbuch „Wohnen im Heim“, Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln.
Vgl. D. Engels; F. Pfeuffer (2008): Die Einbeziehung von Angehörigen und Freiwilligen
in die Pflege und Betreuung in Einrichtungen, in: U. Schneekloth / H.-W. Wahl (Hg.):
Möglichkeiten und Grenzen selbstständiger Lebensführung in stationären Einrichtungen
(MuG IV), Stuttgart 2008, S. 233 – 300.
64
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
weise für die Gemeinde Grefrath rein rechnerisch ein weit überdurchschnittliches stationäres Versorgungsangebot durch eine größere Einrichtung, die aber ein deutlich weiteres Versorgungsgebiet hat.
Tabelle 27:
Stationäre Versorgung
im Kreis Viersen (Stand: Juli 2008)
Stadt/ Gemeinde
Einrichtung
Plätze
je 100
Hochaltrige
einschließlich Planungen
Einrichtung
Plätze
je 100
Hochaltrige
Brüggen
Grefrath
Kempen
Nettetal
Niederkrüchten
Schwalmtal
Tönisvorst
Viersen
Willich
1
1
2
4
1
1
2
9
3
101
169
215
303
96
90
222
844
284
18,3
21,8
14,4
17,7
20,6
13,4
19,2
22,5
15,3
1
2
2
4
1
1
2
11
3
101
224
215
303
96
90
222
937
284
18,3
28,9
14,4
17,7
20,6
13,4
19,2
24,9
15,3
Kreis Viersen
24
2.324
18,7
27
2.472
19,9
Im Durchschnitt stehen im Kreis Viersen je 100 Hochaltrige 18,7 Plätze der stationären
Pflege zur Verfügung. Rechnet man die bereits in konkreter Planung befindlichen
Platzkapazitäten hinzu, so werden bis zum Jahr 2009 in 27 Einrichtungen 2.472 Plätze
zur Verfügung stehen. Bezogen auf den Bevölkerungsstand von 2005 würde sich dadurch die Versorgungsdichte auf 19,9 Plätze je 100 Hochaltrige erhöhen. Berücksichtigt man aber gleichzeitig den prognostizierten Anstieg der Zahl der Hochaltrigen, so
würde mit dieser Platzzahl im Jahr 2010 eine Versorgungsdichte von 16,9 Plätzen je
100 Hochaltrige erreicht werden.
2.11
Das pflegerische Versorgungssystem im überregionalen Vergleich
Um einschätzen zu können, ob die pflegerische Versorgung im Kreis Viersen bedarfsgerecht entwickelt ist, dient unter anderem auch ein Vergleich mit der Versorgungslage
im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Land Nordrhein-Westfalen. Um die Versorgungsdichte vergleichbar zu machen, wird auch hier die Kapazität der Dienste und Einrichtungen auf die Zahl der älteren Menschen bezogen, wobei – wie oben beschrieben
– für die stationäre Versorgung die Platzzahl, bei ambulanter Versorgung und Beratungsinfrastruktur die Personalkapazität sowie bei Angeboten der offenen Altenhilfe die
Öffnungszeiten bzw. die Zahl der erreichten Personen herangezogen werden.
65
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Tabelle 28:
Pflegerische Versorgung im Kreis Viersen
Bereich
BERATUNG
Pflegeberatung
Hilfe bei Demenz
BEGEGNUNG+HILFEN
Begegnungsangebote
Selbstorganisation
GESUNDHEIT
Kliniken
dar. Geriatrie
Hospiz
stationär
ambulant
WOHNEN
Altenwohnungen
dar. barrierefrei
Wohnen mit Service
einschl. Planungen
PFLEGE
Ambulante Dienste
darunter Pflegedienste
pflegeergänzende Dienste
Tagespflege
einschl. Planungen
Kurzzeitpflege
darunter solitär
alle einschl. Planung
Pflegeheime
einschl. Planungen
*
Einrichtungen
Stand: Juli 2008
je 100 Ältere
Kapazität* ab 80 Jahren
9
29
9,1
94,5
56
27
Vergleich
NRW
0,1
0,8
1758,5 Std.
14,1
5700 Tn.
7,7/100 60+
7
1
1.442
30
11,6
0,2
16,3
0,4
1
9
10
0,08
0,05
33
20
13
431
294
454
643
3,5
63
38
25
4
6
16
3
17
24
27
3,6
5,2
360
0,5
2,9
51
77
90
32
96
2.324
2.472
0,4
0,6
0,7
0,3
0,8
18,7
19,9
5,3
3,5
0,5
0,5
19,7
"Kapazität" = Plätze (stationär, Wohnen) bzw. Vollzeit-Personalstellen
(ambulante Dienste, Beratung) bzw. Öffnungszeiten in Stunden pro Monat
(Begegnung) bzw. Teilnahme an Angeboten (Selbstorg.)
Dieser Vergleich kommt für einzelne Bereiche – soweit entsprechende Vergleichszahlen verfügbar sind – zu folgendem Ergebnis:
66
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
•
Altenhilfe- und Pflegeberatung wird im Kreis Viersen insbesondere von 9 kommunalen Beratungskräften (hauptamtlich, Vollzeitäquivalente) geleistet, hinzu kommen
weitere Informations- und Beratungsangebote. Optimal ist eine ortsnahe Beratung,
die leicht zugänglich ist und mit den örtlichen Verhältnissen gut vertraut ist. Vergleichszahlen auf Landesebene liegen hierzu nicht vor. Dies könnte sich ändern,
wenn der im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vorgesehene Ausbau der Beratungsstrukturen die Einrichtung von einem Pflegestützpunkt je 20.000 Einwohner
sowie von einem Fallmanager je 100 (häuslich) Pflegebedürftige verbindlich vorschreibt (dies wird in den derzeit erarbeiteten Landesrichtlinien konkretisiert werden).
•
Die Angebote der „offenen Altenhilfe“, worunter sich verschiedene Begegnungsangebote, gesellige Treffs und selbstorganisierte Gruppen zusammenfassen lassen,
sind kaum vergleichbar und können daher auch nicht im Hinblick auf ihre „Bedarfsgerechtigkeit“ bewertet werden.
•
Als hinreichend wird von Experten die klinische Versorgung eingeschätzt, auch
wenn die Vergleichszahl (11,6 Plätze je 100 Hochaltrige) niedriger ausfällt als auf
Landesebene. Allerdings gibt es nur eine spezielle Abteilung für geriatrische Rehabilitation mit 30 Plätzen, die Versorgungskennzahl mit Bezug auf 100 Ältere ab 80
Jahren liegt mit 0,2 halb so hoch wie im Landesdurchschnitt (0,4 Geriatrieplätze je
100 Hochaltrige). Auch die gerontopsychiatrische Versorgung ist mit 32 Plätzen in
einer Einrichtung noch ausbaufähig.
•
Die Versorgung mit stationären Hospizplätzen (0,08 Plätze je 100 Hochaltrige) stellt
sich im Landesvergleich (0,05 Plätze je 100 Hochaltrige) zwar positiv dar, auch seitens der Einrichtung in Viersen wird diese Kapazität für ausreichend gehalten. Andere Experten sehen längerfristig allerdings einen höheren Bedarf, wenn diese Angebotsform in der Bevölkerung bekannter wird.
•
Die kreisweit 454 Wohnungen im Rahmen des „Wohnens mit Service“ entsprechen
3,6 Wohnungen je 100 Hochaltrige. Dies liegt unter der landesweiten Versorgung
von 5,3 Wohnungen je 100 Hochaltrige, und auch die befragten Experten (sowohl
die Ansprechpartner aus den Städte- und Gemeindeverwaltungen als auch die befragten Anbieter) sind der Meinung, dass in dieser Hinsicht ein weiterer Bedarf bestehe. Durch die Umsetzung aktueller Planungen lässt sich die Angebotslage kurzfristig verbessern, dennoch besteht mittelfristig ein Bedarf an weiteren ServiceWohnungen.
•
Im Kreis Viersen bieten 38 Pflegedienste mit rd. 360 Mitarbeiter/innen (auf Vollzeitstellen umgerechnet) ambulante Pflegeleistungen an. Für 100 Hochaltrige (Bevöl-
67
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
kerung ab 80 Jahren) stehen damit 2,9 (Vollzeit-) Mitarbeiter/innen zur Verfügung,
im Regierungsbezirk Düsseldorf und auf Landesebene sind es etwas mehr. Die
ambulante pflegerische Versorgung ist aber nach Einschätzung der befragten Experten (Ansprechpartner aus Städte- und Gemeindeverwaltungen, befragte Anbieter) hinreichend ausgebaut.
•
Im Bereich der Tagespflege liegt die Versorgung im Kreisdurchschnitt mit 51 Plätzen bzw. 0,4 Plätzen je 100 Hochaltrige etwa auf Landesniveau (Vergleichszahlen
für den Regierungsbezirk Düsseldorf liegen dazu nicht vor). Diese Versorgungsform sollte auf lokaler Ebene organisiert sein, demnach sind Kempen, Nettetal und
Willich mit Tagespflegeplätzen gut versorgt (0,7 bis 0,8 Plätze je 100 Hochaltrige),
die Stadt Viersen (0,3 Plätze je 100 Hochaltrige) hat evtl. einen höheren Bedarf als
die vorhandenen 12 Plätze, vor allem aber in den übrigen Gemeinden fehlt dieses
Angebot.
•
Die 90 Plätze der Kurzzeitpflege entsprechen 0,7 Plätzen je 100 Hochaltrige, dies
sind mehr als im Regierungsbezirk Düsseldorf (0,3 Plätze je 100 Hochaltrige) und
auf Landesebene (0,5 Plätze je 100 Hochaltrige). Dabei sind allerdings eingestreute Plätze mitgerechnet, die nicht verlässlich einplanbar sind. Bezogen auf die solitären Kurzzeitpflegeplätze ist von einem zusätzlichen Bedarf auszugehen.
•
Im Kreis Viersen stehen 2.324 Heimplätze zur Verfügung, für 100 Hochaltrige sind
dies rechnerisch 18,7 Heimplätze. Dies ist etwas weniger als im Regierungsbezirk
Düsseldorf und auf Landesebene, wo 19,7 Plätze je 100 Hochaltrige zur Verfügung
stehen. Dies ist aber nicht als Defizit zu interpretieren, wenn alternative Versorgungsformen für die Zielgruppe der stationär Pflegebedürftigen entwickelt werden
wie z.B. stationäre oder ambulante Hausgemeinschaften. Zudem sind in einigen
Städten Erweiterungen der stationären Versorgung geplant, deren Umsetzung eine
Versorgungsdichte von 19,9 Plätzen je 100 Hochaltrige bedeuten würde.
68
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
II.3
Zielentwicklung und Handlungsempfehlungen
3.1
Methodische Schritte zur Zielentwicklung und Handlungsempfehlung
Das 3. Modul der Pflegeplanung wurde im Frühjahr 2008 bearbeitet. In diesem Zeitraum wurden folgende Untersuchungsschritte durchgeführt:
•
In dieser Phase der Pflegeplanung wurde in einer integrierten Auswertung der Module (1) und (2) überprüft, ob die bestehende Angebotsstruktur in quantitativer Hinsicht ausreichend und in qualitativer Hinsicht bedarfsgerecht ausgebaut ist, um die
ermittelten Bedarfe einzelner Personengruppen decken zu können. Dabei wurde
die Versorgung auf Kreisebene wie auch in den einzelnen Städten und Gemeinden
ausgewertet.
•
Im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung wurde in diesem Zusammenhang abgeschätzt, wie die Versorgungsstruktur im Kreis Viersen weiterentwickelt werden sollte, um angemessen auf die Bedarfsentwicklung eingestellt zu sein, die für die
kommenden Jahre und Jahrzehnte (entsprechend der Prognosen in Modul 1) zu
erwarten ist.
•
Auf der Basis dieser Auswertungen werden Empfehlungen zur Gestaltung der
Kreispflegeplanung entwickelt.
3.2
Bedarfsentwicklung der Hilfe und Pflege älterer Menschen, Angebotsspektrum und Bewertung
Führt man sich zunächst noch einmal in zusammengefasster Form vor Augen, wie sich
Pflegebedürftigkeit, Demenz und hauswirtschaftlicher Hilfebedarf älterer Menschen im
Kreis Viersen entwickeln werden, so haben die Analysen im Modul 1 Folgendes ergeben:
•
Derzeit (Stand 2005) sind im Kreis Viersen fast 8.000 Personen (bzw. 2,6% der
Bevölkerung) pflegebedürftig, davon werden rd. 5.600 in Privathaushalten und rd.
2.300 in stationären Einrichtungen gepflegt. Darüber hinaus sind rd. 10.600 Personen (3,5% der Bevölkerung) auf hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen. Knapp 4.000
Personen (1,3% der Bevölkerung) leiden unter einer mittleren oder schweren Demenz, diese Personengruppe überschneidet sich weitgehend mit den beiden anderen.
69
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Tabelle 29:
Überblick:
Entwicklung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit im Kreis Viersen
Personengruppe
Pflegebedürftige
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
Stand
2005
2005 - 2025
mittelfristig Veränderung
2015
2005-2015
längerfristig Veränderung
2025
2005-2025
879
278
764
1.880
4.132
807
365
696
2.460
5.837
-8%
31%
-9%
31%
41%
724
350
965
2.238
8.661
-18%
26%
26%
19%
110%
Insgesamt
darunter: häusl. Pflege
stationär (geschätzt)*
Demenzkranke
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
7.933
5.616
2.317
10.165
7.016
3.149
28%
25%
36%
12.937
8.670
4.268
63%
54%
84%
96
93
305
1.045
2.408
85
121
263
1.372
3.396
-11%
30%
-14%
31%
41%
76
130
365
1.242
5.022
-20%
39%
20%
19%
109%
Insgesamt
3.947
5.236
33%
6.835
73%
mit hausw. Hilfebedarf
unter 50 Jahre
1.915
1.703
-11%
1.528
-20%
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
774
1.939
3.234
2.746
1.021
1.750
4.150
3.903
32%
-10%
28%
42%
940
2.428
3.875
5.682
21%
25%
20%
107%
10.608
12.527
18%
14.452
36%
Insgesamt
*
Schätzung des stationären Pflegebedarfs ohne Berücksichtigung alternativer Versorgungsformen
•
Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt wird mittelfristig (im Jahr 2015) um 2.230
Personen bzw. 28% höher liegen als im Jahr 2005, längerfristig (im Jahr 2025)
werden es 5.000 Pflegebedürftige bzw. 63% mehr sein als im Ausgangsjahr.
•
Etwa ein Drittel davon (rd. 2.320 Pflegebedürftige) wohnt derzeit in stationären Einrichtungen. Wenn der Anteil an allen Pflegebedürftigen, die sog. „Heimquote“,
gleich bleibt, wird auf Grund der demografischen Veränderung die Zahl der Personen mit stationärem Pflegebedarf bei gleichem Versorgungsangebot bis zum Jahr
2015 um 36% auf 3.150 Personen steigen und im Jahr 2025 mit 4.270 Personen
um 84% höher liegen als in 2005. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Privathaushalten wird nicht ganz so stark steigen (+25% bis 2015 bzw. +54% bis 2025). Diese
Prognose gilt allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass es nicht gelingt, das pflegerische Angebot im häuslichen Bereich weiter auszubauen. Der Bedarf an stationä-
70
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
rer Pflege wird geringer steigen, wenn Angebote wie ambulante Pflegewohngruppen oder Betreutes Wohnen auch für Schwerpflegebedürftige weiter ausgebaut
werden.
•
Die Zahl der Demenzkranken wird der Prognose zufolge etwas stärker steigen als
die der Pflegebedürftigen, im Jahr 2015 werden es 1.300 Personen bzw. 33% mehr
sein als im Jahr 2005. Im Jahr 2025 werden rd. 6.840 Personen an einer mittleren
oder schweren Demenz leiden, das sind rd. 2.900 bzw. 73% mehr als im Jahr
2005.
•
Etwas geringer wird die Zahl der Älteren mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf steigen, und zwar bis 2015 um 18% und bis 2025 um 36%. Diese Prognose bezieht
sich nur auf Personen in Privathaushalten und ist daher auch von dem Versorgungsspektrum abhängig: Je mehr es gelingt, stationäre Pflege zu vermeiden und
durch Angebote im häuslichen Bereich zu ersetzen (s.o.), desto stärker wird der
Bedarf an hauswirtschaftlichen Hilfen zunehmen.
Vor dem Hintergrund dieser voraussichtlichen Entwicklung ist das im Rahmen von Modul 2 ermittelte Versorgungsangebot im Kreis Viersen (vgl. Kapitel II.2) differenziert zu
bewerten.
3.2.1 Empfehlungen zur Beratung und Betreuung
Eine gut organisierte Altenhilfe- und Pflegeberatung informiert und berät kompetent zu
allen Fragen der Versorgung und des Wohnens im Falle von Hilfe- oder Pflegebedürftigkeit. Damit trägt sie dazu bei, dass Versorgungsarrangements bedarfsgerecht geplant und umgesetzt werden. Diese Beratung kann Bestandteil eines längerfristigen
Prozesses sein, in dem Pflegebedürftige und deren Angehörige sich auf zunehmende
Hilfebedürftigkeit einstellen, sie kann aber auch unter Zeitdruck nachgefragt werden,
wenn Pflegebedürftigkeit aufgrund eines plötzlichen Ereignisses (wie eines Schlaganfalls oder Knochenbruchs) eintritt und es dann von raschen Entscheidungen abhängt,
ob passende Versorgungsarrangements gefunden werden können. Ist dies nicht der
Fall, wird in einer solchen Situation häufig ein Heimumzug gewählt und damit die meist
teurere und von den Betroffenen nicht gewollte Alternative. Vor diesem Hintergrund ist
in der Fachdiskussion der vergangenen Jahre die Überzeugung gereift, dass einer umfassenden, gut informierten und auf die Besonderheiten des Einzelfalls gut abgestimmten Beratung eine Schlüsselfunktion innerhalb der pflegerischen Versorgung zukommt.
Im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz 2008 kommt dieses umfassende Beratungsverständnis stärker als zuvor zur Geltung.
Die Altenhilfe- und Pflegeberatung wird im Kreis Viersen von rd. 9 Beratungskräften
(hauptamtlich, Vollzeitäquivalente) geleistet. In zwei Gemeinden wird diese Beratung
71
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
von zentraler Stelle in Viersen aus geleistet. Vergleichszahlen auf Landesebene liegen
nicht vor. Dies könnte sich ändern, wenn der in der Pflegereform vorgesehene Ausbau
der Beratungsstrukturen auch in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird.
(1) Beratungsstellen für Pflege und Wohnen
Eine Ausweitung der Angebote der Beratung ist generell zu empfehlen, da die Beratungskapazitäten in manchen Orten gering bemessen sind und z.B. im Bereich der
Wohnberatung kaum eine „proaktive“ und leistungserschließende Beratung erlauben.
Selbst wenn man die erforderlichen Beratungskapazitäten konservativ, d.h. lediglich im
Hinblick auf eine Mindestkapazität bewertet, die derzeit erforderlich ist, um Anfragen
angemessen bearbeiten und dabei auch Ausfallzeiten wegen Krankheit oder Urlaub
auffangen zu können, so sollten diese Kapazitäten im Kreis Viersen um 2 bis 3 Vollzeitstellen erweitert werden, und zwar jeweils um eine halbe Stelle in Kempen, Nettetal
und Tönisvorst. Die Umstellung auf eine eigenständige Beratungsstelle in Grefrath wird
positiv bewertet, allerdings darf die entsprechende Personalkapazität nicht zu gering
angesetzt werden – eine halbe Stelle ist als Untergrenze zu sehen. In Niederkrüchten
und Schwalmtal würde sich die Einrichtung eigener Beratungsstellen mit jeweils mindestens einer halben Personalstelle ebenfalls anbieten, die unter Umständen organisatorisch kombiniert werden könnten. In Brüggen sollten die Beratungskapazitäten mindestens eine halbe Stelle umfassen, während sie in Viersen und Willich ausreichend
erscheinen.
Diese Empfehlung bezieht weder den aus demografischen Gründen steigenden Beratungsbedarf der kommenden Jahre noch die möglichen Änderungen infolge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes ein. Sofern die dort skizzierten Veränderungen für das
Land Nordrhein-Westfalen verbindlich werden, wird sich die Beratungslandschaft
grundlegend verändern. Der neu gefasste § 7a SGB XI sieht eine Erweiterung der Beratungsaufgaben in Richtung auf ein umfassendes Case Management mit den Komponenten der Hilfeplanung und -organisation, Fallbegleitung und Evaluation vor:
„Aufgabe der Pflegeberatung ist es insbesondere,
1. den Hilfebedarf unter Berücksichtigung der Feststellungen der Begutachtung durch den
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung systematisch zu erfassen und zu analysieren,
2. einen individuellen Versorgungsplan mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen
und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen zu erstellen,
3. die für die Durchführung des Versorgungsplans erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen,
4. die Durchführung des Versorgungsplans zu überwachen und erforderlichenfalls einer veränderten Bedarfslage anzupassen sowie
5. bei besonders komplexen Fallgestaltungen den Hilfeprozess auszuwerten und zu dokumentieren“ (§ 7a Abs. 1 SGB XI -neu-).
72
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Eine solche umfassende Beratung ist nur zu leisten, wenn die vorhandenen Personalressourcen aufgestockt werden, wobei auf vorhandene Beratungsstrukturen der Pflegekassen und Kommunen aufgebaut werden soll (vgl. § 7a Abs. 3 und 6 SGB XI
-neu-). Eine solche Erweiterung der Beratungskapazitäten wird auch besser als derzeit
erlauben, Beratungsleistungen nicht nur reaktiv und einzelfallbezogen, sondern „proaktiv“ und konzeptgeleitet durchzuführen. Im Bereich der Wohnberatung bedeutet dies
beispielsweise, dass nicht nur Wohnungsanpassungsberatung für diejenigen geleistet
wird, die danach fragen, sondern auch Konzeptgruppen mit interessierten Älteren über
„Neue Wohnformen für Ältere in unserer Stadt“ ins Leben gerufen, Gespräche mit
Wohnungsunternehmen über Betreuungsangebote im Wohnungsbestand geführt,
Wohnungstauschbörsen unter dem Motto „Barrierefreies Wohnen für Ältere – größere
Wohnungen für Familien“ eingerichtet werden können und anderes mehr. Im Bereich
der Pflegeberatung wird durch zusätzliche Beratungskapazitäten z.B. ermöglicht, dass
ein einmal getroffenes Versorgungsarrangement nicht als Abschluss des Beratungsfalls gesehen wird, sondern im Sinne einer Fallbegleitung weiter beobachtet und ggf.
neu angepasst werden kann. Es erscheint empfehlenswert, die mit der Pflegereform
gegebenen Bestimmungen in dieser Richtung zu nutzen.
(2) Beratung und Betreuung bei Demenz
Entlastungsangebote für die Angehörigen von Demenzkranken können Gesprächskreise sein, stundenweise Betreuungsangebote oder Pflegekurse nach § 45 SGB XI. Dazu
gehören auch „Demenzcafés“ als Ort der geselligen Betreuung. Kreisweit sind etwa 30
solcher Angebote mit einem Zeitumfang von etwa 95 Stunden pro Monat bekannt (soweit es feste Zeitangaben gibt).
Insgesamt sind in allen Städten und Gemeinden mehr und weiter ausdifferenzierte Angebote erforderlich, die z.T. durch Aktivierung von ehrenamtlichem Engagement unterstützt werden können. Manchmal läuft die Inanspruchnahme solcher Angebote auch
schleppend an, wenn Demenzkranke ebenso wie Angehörige erst lernen müssen, sich
helfen zu lassen bzw. die Helfer in ihre Wohnung zu lassen. Für diese Angebote muss
daher offensiv geworben werden, und die Beratungsstellen sollten Angehörige gezielt
auf diese Angebote hinweisen. Auch hier ist vom Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
eine Verbesserung zu erwarten (vgl. dazu die Regelungen im Fünften Abschnitt, § 45 ff
SGB XI -neu-). Neben den hier genannten ambulanten Angebotsformen besteht auch
ein Bedarf an auf Demenzerkrankungen spezialisierten Einrichtungen im stationären
Bereich (s.u. Abschnitt 3.2.8).
Recht gut scheinen die Angebote in Viersen und Kempen zu sein, während in den übrigen Städten und Gemeinden ein mehr oder weniger großer Bedarf an Weiterentwicklung besteht. Dies gilt bereits im Hinblick auf den derzeit bestehenden Bedarf und erst
recht im Hinblick darauf, dass die Zahl der Demenzkranken mittelfristig (bis 2015) um
73
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
ein Drittel und längerfristig (2025) sogar um drei Viertel höher liegen wird als im Jahr
2005.
3.2.2 Empfehlungen zur Offenen Altenhilfe
(1) Begegnung und Geselligkeit
Die Angebote der offenen Altenhilfe, worunter sich verschiedene Begegnungsangebote, gesellige Treffs und selbstorganisierte Gruppen zusammenfassen lassen, sind untereinander nur schwer vergleichbar und können daher auch nicht im Hinblick auf ihre
„Bedarfsgerechtigkeit“ bewertet werden. Im Kontext der Pflegebedarfsplanung sind sie
unter mehreren Gesichtspunkten von Interesse: Für hochaltrige Seniorinnen und Senioren ist ein geselliges Treffen beim Kaffeetrinken der Anlass, sich „zurecht zu machen“, die Wohnung zu verlassen und soziale Kontakte zu pflegen, womit sie den Tendenzen der Vereinsamung und des Verlustes von Alltagskompetenzen präventiv entgegenwirken. Zudem können Begegnungsstätten um Beratungsangebote ergänzt werden, dadurch wird die Zugangsschwelle gesenkt und eine Inanspruchnahme von Beratung erleichtert.
Unter den vielfältigen Angeboten, die es in allen Städten und Gemeinden des Kreises
Viersen gibt, sind zum einen Begegnungszentren mit täglichen Öffnungszeiten und
meist professioneller Begleitung (in den Städten Kempen und Tönisvorst sowie auf
Stadtteilebene in Viersen, Nettetal und Willich). Zum andern gibt es eine Reihe von
zeitlich begrenzten Angeboten, häufig von Kirchengemeinden aus, die meist nur einige
Male pro Monat stattfinden. In den Gemeinden steht oft nur diese Art von Begegnungsangeboten zur Verfügung. Auch diese Angebote sind ein wichtiger Bestandteil
der Versorgung der Älteren, es stellt sich allerdings die Frage, ob sie auch für alle Älteren zugänglich bzw. allen hinreichend bekannt sind.
In den meisten Städten und Gemeinden ist geplant, die Begegnungszentren konzeptionell weiter zu entwickeln und deren Angebote weiter zu differenzieren. Dies sollte
auch Beratungsangebote umfassen, da manche Besucher dieser Zentren auf anderem
Wege nur schwer erreichbar sind.
(2) Selbstorganisierte Seniorengruppen
Davon zu unterscheiden sind selbstorganisierte Seniorengruppen und -organisationen,
Initiativen von bzw. für Ältere und Selbsthilfegruppen. In diesen Gruppen, die unter
dem Stichwort Selbstorganisation zusammengefasst wurden und in denen meist Seniorinnen und Senioren jüngeren und mittleren Alters aktiv sind, geht es darum, Freizeitinteressen und Hobbies umzusetzen oder die im Lebensverlauf erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen in soziale Beziehungen und Initiativen einzubringen. Auch dies
kann langfristig präventive Effekte haben, wenn man davon ausgeht, dass ein aktives
74
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Altern dazu beiträgt, Alltagskompetenzen länger zu behalten und dass die dabei gepflegten und auch neu entstehenden sozialen Kontakte das familiale Unterstützungsnetz ergänzen können. Im Kreis Viersen wurden 27 Gruppen und Organisationen dieser Art registriert, die insgesamt über 5.000 Seniorinnen und Senioren erreichen und in
ihre Aktivitäten einbeziehen.
An verschiedenen Stellen wird darüber hinaus angestrebt, die Potenziale ehrenamtlichen Engagements weiter zu aktivieren, um niederschwellige Unterstützungsstrukturen
aufzubauen. Dies ist zu befürworten, wobei darauf hinzuweisen ist, dass diese Formen
des Engagements nicht voraussetzungslos abgerufen werden können, sondern Anleitung, Schulung und Begleitung erfordern.28 Bürgerschaftliches Engagement darf nicht
als kostengünstige Alternative zu professioneller Versorgung gesehen werden, sondern kann diese ergänzen und inhaltlich vertiefen.
3.2.3 Empfehlungen zur Gesundheitsversorgung und Sterbebegleitung
(1) Klinische Versorgung
Die klinische Versorgung durch sieben Krankenhäuser in den Städten Viersen, Willich,
Tönisvorst, Kempen und Nettetal mit insgesamt 1.442 Plätzen wird von den befragten
Experten als hinreichend eingeschätzt, auch wenn die Vergleichszahl (11,6 Plätze je
100 Hochaltrige) niedriger ausfällt als auf Landesebene. Allerdings gibt es nur eine
Fachabteilung der geriatrischen Rehabilitation mit 30 Plätzen, die Versorgungskennzahl mit Bezug auf 100 Ältere ab 80 Jahren liegt mit 0,2 halb so hoch wie im Landesdurchschnitt (0,4 Geriatrieplätze je 100 Hochaltrige). Auch die gerontopsychiatrische
Versorgung ist mit 32 Plätzen in einer Einrichtung noch ausbaufähig, zumal diese Plätze aufgrund des überregionalen Versorgungsauftrags der Landesklinik nur teilweise für
Bürgerinnen und Bürger des Kreises Viersen bereit stehen. Eine Erweiterung dieser
spezialisierten Versorgungsformen wird daher den Kliniken in Kempen, Nettetal und
Willich empfohlen.
Die Einrichtung eines „Palliativ-Teams“ wie in der Klinik in Nettetal, das sich um die
Verbesserung der Lebensqualität von unheilbar Kranken und Sterbenden kümmert,
kann ebenfalls auch den anderen Kliniken empfohlen werden.
(2) Soziale Arbeit und Pflegeüberleitung im Krankenhaus
Eine besondere Aufgabe haben die Krankenhaus-Sozialdienste, die neben der sozialen Begleitung während des Klinikaufenthaltes insbesondere auch die Überleitung in
die häusliche Pflege organisieren. An dieser Schnittstelle entscheidet sich häufig, ob
28
Siehe dazu: Engels, D.; Pfeuffer, F.: Die Einbeziehung von Angehörigen und Freiwilligen in die Pflege und Betreuung in Einrichtungen, ISG Köln 2008.
75
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
ein bedarfsgerechtes und längerfristig tragfähiges Pflege- und Betreuungsarrangement
im Privathaushalt erreicht werden und eine verfrühte Heimübersiedlung vermieden
werden kann. In 6 der 7 Krankenhäuser im Kreis Viersen gibt es einen KrankenhausSozialdienst.29 Ein Krankenhaus verfügt über keinen Sozialdienst, dort wird die Pflegeüberleitung von Pflegefachkräften übernommen, die allerdings für diese Aufgabe nicht
spezifisch qualifiziert sind.
Die Krankenhaus-Sozialdienste arbeiten in der Regel gut mit den kommunalen Pflegefachberatungen zusammen. Diese Aufgabe wird auch konzeptionell unterstützt – eine
Arbeitsgruppe im Kreis Viersen hat einheitliche und gut handhabbare Formulare erarbeitet, die seit April 2008 bei der Pflegeüberleitung eingesetzt werden und hier eine
wichtige Funktion erfüllen können.
In der Befragung gaben vier der sechs Krankenhaus-Sozialdienste an, dass sie in ein
Netzwerk der ambulanten Versorgung älterer Pflegebedürftiger einbezogen sind, in
dem sie regelmäßig mit anderen Anbietern gesundheitlicher und pflegerischer Leistungen kooperieren. Zu diesen Netzwerken gehören in allen Fällen niedergelassene Ärzte,
freigemeinnützige und private Pflegedienste, andere Krankenhäuser sowie die örtlichen Beratungsstellen. Der darin erkennbare Ansatz zu einer Vernetzung der Versorgungsangebote ist zu unterstützen, wobei darauf zu achten ist, dass grundsätzlich alle
Anbieter – freigemeinnützige, private und kommunale – in ein solches Netzwerk einbezogen werden sollten.
(3) Hospizarbeit
In allen Städten und Gemeinden des Kreises leisten ambulante Hospizgruppen die
Begleitung und Betreuung von Sterbenden in ihren eigenen Wohnungen. Die Versorgung mit stationären Hospizplätzen durch eine Einrichtung in Viersen mit 10 Plätzen
(0,08 Plätze je 100 Hochaltrige) stellt sich im Landesvergleich (0,05 Plätze je 100
Hochaltrige) zwar recht gut dar, auch seitens der Einrichtung in Viersen wird diese Kapazität für ausreichend gehalten. Längerfristig ist der Bedarf allerdings höher einzuschätzen, wenn diese Angebotsform in der Bevölkerung bekannter wird und ihr spezifischer Charakter zunehmend geschätzt wird.
Die Auswertung der regionalen Versorgungsstruktur führt zu der Empfehlung, dass im
Kreisgebiet 2 bis 3 weitere stationäre Hospize sinnvoll wären, um eine wohnortnahe
Versorgung zu gewährleisten und den Angehörigen weite Wege zu ersparen. Dies
könnten eine Einrichtung in Nettetal mit 8 – 9 Plätzen sein, die die Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal mit versorgt, sowie eine Einrichtung in Kempen
mit 6 – 8 Plätzen, die den Bedarf in Grefrath und Tönisvorst mit abdecken könnte. Al29
In der Rheinischen Landesklinik gibt es, genau genommen, zwar einen Sozialdienst in
der psychiatrischen Klinik, aber keinen in der orthopädischen Klinik.
76
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
ternativ wäre auch eine Einrichtung für Willich und Tönisvorst mit zusammen 8 – 10
Plätzen denkbar, allerdings ist es für beide Städte naheliegend, das Angebot in Krefeld
wahrzunehmen.
3.2.4 Empfehlungen zu Wohnangeboten
Grundsätzlich bietet die Thematik des Wohnens im Alter mehrere Ansatzpunkte zur
Optimierung, meist im Zusammenhang mit anderen Komponenten des Versorgungssystems. So stellt sich z.B. für alternde Siedlungen, in denen oft nur wenige Ältere in
ihrem Eigenheim wohnen bleiben und eine Infrastruktur mit Geschäften und Dienstleistungen nicht vorhanden ist, die Frage, ob niederschwellige Einkaufsdienste angeboten
oder mobile Einkaufsmöglichkeiten angeregt werden können. In Mietshäusern in städtischen Wohngebieten stellt die Infrastruktur dagegen meist kein Problem dar, hier
könnten sich aber niederschwellige Betreuungsangebote als sinnvoll erweisen. Für
beide Wohnungstypen kann sich zudem die Frage stellen, inwieweit durch Maßnahmen der Wohnungsanpassung Barrierefreiheit erreicht und Unfallgefährdungen reduziert werden können (siehe dazu auch die Empfehlungen zur Wohnberatung in Abschnitt 3.2.1).
(1) Altenwohnungen
Im Hinblick auf Altenwohnungen sollte grundsätzlich geklärt werden, inwieweit es sinnvoll ist, auch noch ältere Wohnungen, die den derzeitigen Kriterien der Barrierefreiheit
nicht genügen, hierzu zu zählen. Die derzeit geltenden Mindestanforderungen umfassen neben einem stufenlosen Zugang zur Wohnung bzw. zum Aufzug weiterhin, dass
sich keine Stufen, Schwellen oder untere Türanschläge innerhalb der Wohnung befinden dürfen, dass jede Wohnung über eine bodengleiche Dusche verfügt sowie die Türen in den Hauseingängen und Wohnungen hinreichend breit sein müssen. Diese Kriterien erfüllen 294 Wohnungen in 20 Wohngebäuden, während weitere 137 Wohnungen in 16 Gebäuden in dieser Rubrik mitgeführt werden, ohne diese Kriterien zu erfüllen.
Bei einer Bewertung der Versorgungslage mit dieser Angebotsform ist zu beachten,
dass auch für die Gruppe der einkommensschwachen Älteren ein hinreichendes
Wohnangebot zur Verfügung stehen sollte. Insbesondere in den städtischen Regionen
nimmt die Zahl derer zu, die auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
angewiesen sind und die günstigen Wohnraum für eine oder zwei Personen nachfragen.
Altengerechten Wohnraum zu schaffen, erfordert aber nicht immer Neubauten, sondern kann auch durch Anpassungsmaßnahmen im Wohnungsbestand erreicht werden.
Dazu bedarf es in der Regel einer individuell zugeschnittenen Wohnungsanpassungs-
77
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
beratung (siehe oben zur „Beratung“). Bauliche Maßnahmen zur seniorengerechten
Wohnungsanpassung bzw. – wie es in der neuen Fassung heißt – „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ können finanziell bezuschusst werden, im Falle von Leistungsbeziehern der Pflegeversicherung nach § 40 Abs. 4 SGB XI.
(2) Wohnen mit Service
Mit derzeit 454 Wohnungen in 13 Einrichtungen des „Wohnens mit Service“ wird eine
Versorgungsquote von 3,6 Wohnungen je 100 Hochaltrige erreicht, was unter der landesdurchschnittlichen Versorgung von 5,3 Wohnungen je 100 Hochaltrige liegt. Durch
weitere Planungen wird die Zahl der Wohnungen in den nächsten beiden Jahren voraussichtlich auf rd. 640 Wohnungen erhöht, dadurch wird sich die Versorgungsrelation
verbessern. Dennoch sind die im Kreis Viersen befragten Experten der Meinung, dass
in dieser Hinsicht ein weiterer Bedarf bestehe, und die Analyse der Versorgungsstruktur kann dies nur bestätigen. Um das derzeitige Versorgungsniveau im Landesdurchschnitt auch im Zuge der demografischen Entwicklung beibehalten zu können, sind
gegenüber dem heutigen Stand einschließlich der bereits konkreten Planungen bis
zum Jahr 2015 etwa 240 weitere Wohnungen mit Service erforderlich, bis zum Jahr
2025 sogar 620 Wohnungen mehr als die heute bestehenden und geplanten 640 Wohnungen. Demnach ist in Kempen und Schwalmtal die Versorgungslage recht gut, während in allen übrigen Städten und Gemeinden ein mehr oder weniger großer Zusatzbedarf besteht (siehe im Einzelnen unter Kapitel III). Inwieweit sich diese rechnerischen
Bedarfe auch in einer konkreten Nachfrage niederschlagen, kann allerdings auch von
weiteren Faktoren wie der Preisgestaltung und dem Ausbau anderer Angebote abhängen. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass sich ein Teil der Angebote im oberen
Preissegment bewegen und deshalb für Ältere mit niedrigen Renten unerschwinglich
sind. Auch dieser Personengruppe sollte aber ein möglichst langer Verbleib im Privathaushalt ermöglicht werden, wozu ein hinreichendes Angebot an Service-Wohnungen
im unteren Preisbereich erforderlich ist.
(3) Betreute Pflegewohngruppen
Im Kreis Viersen sind betreute Pflegewohngruppen als innovative und dezentral umsetzbare Alternative zum Pflegeheim schon seit vielen Jahren in der Diskussion und
derzeit an mehreren Stellen in konkreter Planung. Dieser Prozess ist in Bewegung,
was auch durch die Tendenz des Pflegereformgesetzes zu einer breiteren Diversifizierung des vorstationären Angebotsspektrums unterstützt wird.
Eine konkrete Bedarfsaussage kann im Hinblick auf diese Formen noch nicht getroffen
werden. Allerdings ist das Bemühen um Alternativen zur traditionellen stationären Versorgung grundsätzlich zu unterstützen, und so wird im Zusammenhang mit den weiteren Analysen in Kapitel III auch wiederholt darauf hingewiesen, dass steigende Bedarfe
an stationärer Pflege durch diese neueren Wohn- und Pflegeformen möglicherweise
78
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
zum Teil kompensiert werden können. In welchem Maße dies tatsächlich gelingt, wird
man erst verlässlich sagen können, wenn diese Wohngruppen etabliert sind und erste
Erfahrungen mit ihnen gewonnen werden konnten.
3.2.5 Empfehlungen zu ambulanten Diensten
(1) Ambulante Pflegedienste
38 ambulante Pflegedienste sind in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden
tätig und gewährleisten dort eine wohnortnahe Versorgung. Auch in den ländlich geprägten, weiträumig besiedelten Teilen des Westkreises ist die Versorgung mit ambulanten Diensten gut. Insgesamt ist der Versorgungsgrad mit ambulanten Pflegediensten im Kreis Viersen als hoch einzustufen.
(2) Pflegeergänzende Dienste
Weniger gut ist die Versorgung mit pflegeergänzenden bzw. „komplementären“ Diensten, wovon es im Kreis Viersen 25 gibt, darunter 14 Mahlzeitenangebote für Seniorinnen und Senioren (zum Teil auch von Gaststätten und Metzgereien), 4 Fahrdienste
und 7 Mobile Soziale Dienste, die mehrere Angebote dieser Art bündeln. Diese Hilfen
können von Einkaufsdiensten oder kleineren Reparaturhilfen über ambulante und stationäre Mahlzeitenangebote bis hin zu Behindertenfahrdiensten reichen, und auch sie
sind erforderlich, um einen Verbleib im Privathaushalt zu ermöglichen.
Die Aufgabe der Behindertenfahrdienste wurde im Kreis Viersen aufgeteilt auf einen
privaten Anbieter in der Stadt Viersen und drei freigemeinnützige Anbieter im übrigen
Kreisgebiet. Während die Versorgung im Stadtgebiet den befragten Experten zufolge
als ausreichend betrachtet werden kann, wurde die Einschätzung geäußert, dass die
kreisweite Versorgung noch weiter auszubauen sei.
In den meisten Städten und Gemeinden ist das Angebot insbesondere an niederschwelligen haushaltsnahen Dienstleistungen, die auch von einkommensschwachen
Älteren mit Hilfebedarf in Anspruch genommen werden können, noch unzureichend
ausgebaut. Es gibt Überlegungen, solche Angebote preisgünstig unter Einsatz von
SGB II-Leistungsbeziehern zu entwickeln (wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass
der Anleitungsbedarf umso höher ist, je geringer die Beschäftigten qualifiziert sind).
Eine weitere Möglichkeit wäre die Aktivierung von ehrenamtlichem Engagement, die
allerdings ebenfalls an bestimmte Voraussetzungen (Gewinnung und Anleitung von
Ehrenamtlichen, Aufwandsentschädigung, Begleitung bei Konflikten etc.) geknüpft ist.
Es bleibt festzuhalten, dass in diesem Bereich ein Bedarf an Weiterentwicklung besteht, wobei es schwierig sein wird, den Spagat zwischen einem ausreichenden Angebot und einem Preisniveau, das einkommensarme Ältere nicht ausschließt, zu bewältigen.
79
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
3.2.6 Empfehlungen zur Tagespflege
Im Kreis Viersen stehen 51 Plätze in vier Tagespflege-Einrichtungen zur Verfügung,
die damit erreichte Versorgungsdichte liegt mit 0,4 Plätzen je 100 Hochaltrige etwa auf
Landesniveau. Die Versorgungsanalyse hat ergeben, dass Kempen, Nettetal und Willich mit Tagespflegeplätzen gut versorgt sind, dass die Stadt Viersen einen höheren
Bedarf als die vorhandenen 12 Plätze hat und dass dieses Angebot in den übrigen
Gemeinden fehlt. Die meisten Tagespflege-Einrichtungen setzen einen Schwerpunkt
im Bereich der gerontopsychiatrischen Pflege. Eine Betreuung auch am Wochenende
wird zwar verbreitet gewünscht, aber – wie die Befragung des ISG ergeben hat – seitens der Einrichtungen für wirtschaftlich nicht leistbar gehalten.
Aus der Bedarfsanalyse lässt sich die Empfehlung ableiten, kreisweit etwa 30 bis 40
zusätzliche Tagespflege-Plätze einzurichten. Diese könnten folgendermaßen verteilt
sein (siehe im Einzelnen auch unter Kapitel III):
•
Schaffung einer neuen Tagespflege-Einrichtung im Westkreis mit 11 bis 15 Plätzen,
die den Bedarf der Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal abdeckt.
•
Erweiterung der Einrichtung in Viersen um 5 (mittelfristig) bis 12 Plätze (längerfristig); falls diese Erweiterung durch eine neue Einrichtung in Viersen-Dülken erfolgen
sollte, kann diese aufgrund der guten Erreichbarkeit auch einen Teil des Bedarfs im
Westkreis mit abdecken.
•
Einrichtung eines Angebotes in Tönisvorst im Umfang von 10 – 12 Plätzen, das
neben dem eigenen Bedarf in Tönisvorst auch durch Ältere aus angrenzenden
Gemeinden genutzt werden kann.
•
Die Bedarfe in Kempen, Nettetal und Willich erscheinen derzeit angemessen gedeckt. Die Gemeinde Grefrath hat einen Bedarf von 5 bis 7 Plätzen, der evtl. durch
Erweiterung der Kapazitäten in Kempen und Nettetal mit abgedeckt werden kann.
Bezieht man die derzeit bestehenden Planungen mit ein, so ist mit einer Verbesserung
der Versorgungslage durch zwei neue Einrichtungen der Tagespflege in Schwalmtal
(mit 12 Plätzen) und Tönisvorst (mit 14 Plätzen) zu rechnen. Wenn diese Planungen
realisiert werden, stehen kreisweit 77 Plätze zur Verfügung, dies entspricht 0,6 Plätzen
je 100 Hochaltrige. Damit wären die Empfehlungen zum derzeitigen Bedarf weitgehend
umgesetzt, nur die angesprochene Erweiterung der Kapazitäten in der Stadt Viersen
sowie (geringfügig) in Kempen oder Nettetal bliebe kurzfristig zu lösen.
Ein weiterer Ausbau der Tagespflege kann längerfristig aus demografischen Gründen
erforderlich werden, bis zum Jahr 2025 sind weitere 30 Plätze erforderlich, um das
derzeit bestehende Versorgungsniveau zu halten. Die Inanspruchnahme dieser Ange-
80
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
botsform kann sich aber auch durch andere Faktoren erhöhen. So soll mit der Pflegereform 2008 auch eine bessere Nutzung der Tagespflege ermöglicht werden. Zum einen werden die Leistungssätze nach § 41 Abs. 2 SGB XI angehoben, zum andern soll
nach § 41 Abs. 4 bis 6 SGB XI -neu- bei Kombination von Tagespflege und häuslicher
Pflege ein Betrag von bis zu 50% der Leistung für die Tagespflege anrechnungsfrei
bleiben.30 Auf Grund dieser Leistungserweiterungen ist in Zukunft mit einer stärkeren
Nutzung der Tagespflege zu rechnen.
Darüber hinaus gibt es in manchen Städten Überlegungen, ein niederschwelliges,
stundenweise nutzbares Betreuungsangebot für Demenzkranke zu entwickeln, deren
Angehörige nur punktuelle Entlastung wünschen und dafür auch nur begrenzte Mittel
zur Verfügung haben, in dieser Hinsicht wird ein nennenswerter Bedarf gesehen.
Zugleich wird allerdings berichtet, dass die in eine ähnliche Richtung gehende Angebotsform eines Demenzcafés nicht immer so in Anspruch genommen wurde wie erwartet. Hier müsste, auch in Gesprächen mit Angehörigen, eine bedarfsgerechte Gestaltung eines solchen Angebotes erst noch entwickelt werden. Flankierend kann eine leistungserschließende Beratung in geeigneten Fällen für dieses Angebot werben.
3.2.7 Empfehlungen zur Kurzzeitpflege
Im Kreis Viersen stehen für die Kurzzeitpflege 90 Plätze in 16 Einrichtungen zur Verfügung, ein Drittel davon sind eigenständig bzw. „solitär“ (32 Plätze), zwei Drittel sind nur
eingestreut (58 Plätze). Bezieht man konkrete Planungen mit ein, wird sich die Zahl
aller Kurzzeitpflegeplätze auf 96 Plätze in 17 Einrichtungen erhöhen. Nimmt man allerdings nur das verlässliche Angebot an eigenständigen, „solitären“ Kurzzeitpflegeplätzen in den Blick, so ergibt sich eine in dieser Hinsicht gute Versorgung nur in Kempen,
Nettetal und Willich, während im übrigen Kreisgebiet ein Nachholbedarf besteht.
Die Versorgungsanalyse kommt daher zu dem Ergebnis, dass eine Aufstockung des
Kurzzeitpflege-Angebotes im gesamten Kreisgebiet zu empfehlen ist. In der Diskussion
mit den Verantwortlichen aus den Städten und Gemeinden wurde Konsens darüber
erzielt, dass diese Empfehlung ausdrücklich solitäre Kurzzeitpflegeplätze beinhalten
soll. Legt man als Kriterium zugrunde, dass mindestens 0,5 Plätze je 100 Hochaltrige
(derzeitiger Landesdurchschnitt) in der Form von solitären Plätzen zur Verfügung stehen sollten, so errechnet sich bis zum Jahr 2015 ein Bedarf an 89 Plätzen, dies sind
gegenüber den bestehenden 32 solitären Plätzen 57 zusätzliche Plätze. Bis zum Jahr
2025 steigt der Bedarf nach dieser Berechnung auf 126 Plätze, das bedeutet einen
Zusatzbedarf von 94 Plätzen gegenüber dem derzeitigen Stand. Im Einzelnen ergibt
sich ein zusätzlicher Bedarf in Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal von
30
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz), Bundesgesetzbl. Nr. 20/2008 vom 30.05.2008, S. 874 ff.
81
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
jeweils 4 – 8 Plätzen, in Nettetal und Willich von 4 – 5 Plätzen, in Kempen (längerfristig) von 6 – 8 weiteren Plätzen, in Tönisvorst von 8 – 12 Plätzen und in Viersen von
mindestens 20 weiteren Plätzen (siehe im Einzelnen Kapitel III).
Wenn empfohlen wird, dass dieser Zusatzbedarf durch solitäre Plätze gedeckt werden
sollte, so ist dabei insbesondere an eigenständige Kurzzeitpflegeeinrichtungen zu denken, in denen die Kurzzeitpflege nicht nur wie ein vorübergehender Heimaufenthalt
gestaltet wird. Mit einer ansprechenden Vermarktungsstrategie („Kurzzeitpflege mit
Urlaubscharakter“, Ziel der Wiederherstellung einer möglichst selbstständigen Lebensführung) könnten auch Bedenken einer ungesicherten Auslastung ausgeräumt werden.
In den Befragungen des ISG hat sich ergeben, dass solitäre Kurzzeitpflegeangebote
mit guter Öffentlichkeitsarbeit eine bessere Auslastung erzielen als eingestreute Kurzzeitpflegeplätze. Wenn weiterhin die Beratungsstellen die Strategie verfolgen, bei der
Vermittlung eines Kurzzeitpflegeplatzes vorrangig in solitäre Einrichtungen zu vermitteln, dürfte das wirtschaftliche Risiko weiter reduziert werden. Schließlich wird mit dem
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz auch die Kurzzeitpflege in die stufenweise Dynamisierung der Pflegesätze einbezogen, so dass den Pflegebedürftigen dafür zukünftig
mehr Mittel zur Verfügung stehen werden.
3.2.8 Empfehlungen zur vollstationären Pflege
Vollstationäre Pflege leisten im Kreis Viersen derzeit 24 Heime mit 2.324 Plätzen, die
Versorgungsquote von 18,7 Plätzen je 100 Hochaltrige liegt etwas unter dem Landesdurchschnitt. Bezieht man die bereits in konkreter Planung befindlichen Platzkapazitäten mit ein, so wird im Jahr 2009 mit 2.472 Plätzen in 27 Einrichtungen eine Versorgungsdichte von 19,9 Plätzen je 100 Hochaltrige erreicht werden.
Diese Platzkapazitäten umfassen allerdings kaum spezifisch zugeschnittene Angebote
für Personengruppen wie Pflegebedürftige mit fortgeschrittener Demenz sowie WachKoma-Patienten, Apalliker und andere. Zum Teil handelt es sich dabei um kleinere Personengruppen, die aber dennoch eine spezifische Versorgung benötigen; zum Teil ist
der Bedarf aber auch größer, was insbesondere die stationären Angebote für Demenzkranke betrifft.31
Soll die derzeitige Versorgungsrelation auf Kreisebene auch in Zukunft beibehalten
werden, würde dies aufgrund der demografischen Entwicklung im Jahr 2015 eine Kapazität von rd. 3.300 Plätzen (840 mehr als den derzeit bestehenden und konkret ge31
Die hier vorliegende Pflegeplanung ist schwerpunktmäßig auf den ambulanten und teilstationären Bereich ausgerichtet und kann den vollstationären Bedarf nur ungefähr umreißen. Eine differenzierte Planung für die Abstimmung stationärer Pflege auf besondere Gruppen würde eine vertiefende Untersuchung zum stationären Pflegebedarf erfordern.
82
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
planten Plätzen) und im Jahr 2025 eine Kapazität von 4.700 Plätzen erforderlich machen (dies wären 2.250 Plätze mehr als derzeit bestehend und konkret geplant). Diese
zusätzlichen Kapazitäten sollten aber nicht allein mit traditionellen Heimplätzen, sondern durch weiteren Ausbau des Service-Wohnens mit Pflegeangebot sowie unter Einbeziehung alternativer Wohnformen wie ambulanter Pflegewohngruppen oder stationärer Hausgemeinschaften geplant werden. Auch der Versorgungsbedarf besonderer
Zielgruppen ist dabei zu berücksichtigen.
83
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
III.
Untersuchungsergebnisse auf der Ebene der Städte und
Gemeinden im Kreis Viersen
Die Pflegeplanung ist zwar eine Aufgabe des Kreises, kann aber nicht losgelöst von
der Situation in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und den dort gesetzten
Zielen erfolgen. Daher wurden alle Schritte der Pflegebedarfsplanung mit den Städten
und Gemeinden gemeinsam erarbeitet und die Ergebnisse mit diesen abgestimmt (vgl.
oben Teil I).
III.1
Demografische Entwicklung und Pflegebedarf in den Städten und
Gemeinden
1.1
Aktuelle Situation in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
Betrachtet man unterhalb der Kreisebene die demografische Situation in den Städten
und Gemeinden, so ergibt sich folgendes Bild:
Tabelle 30:
Stadt/ Gemeinde
Brüggen
Grefrath
Kempen
Nettetal
Niederkrüchten
Schwalmtal
Tönisvorst
Stadt Viersen
Willich
Kreis Viersen gesamt
Städte und Gemeinden im Kreis Viersen
Stand: 31.12.2005
Bevölkerung
KreisAltersquoten
insgesamt
anteil
ab 50 J.
ab 80 J.
16.211
15.929
36.323
42.434
15.457
19.279
30.238
76.330
51.939
5,3%
5,2%
11,9%
14,0%
5,1%
6,3%
9,9%
25,1%
17,1%
36,1%
38,4%
37,8%
36,4%
35,4%
33,3%
37,4%
39,7%
34,7%
3,4%
4,9%
4,1%
4,0%
3,0%
3,5%
3,8%
4,9%
3,6%
304.140
100,0%
37,0%
4,1%
•
Die größte Stadt im Kreis ist die Stadt Viersen mit 76.330 Einwohnern an der südlichen Kreisgrenze (angrenzend an die Stadt Mönchengladbach), hier lebt ein Viertel
der Gesamtbevölkerung des Kreises. Die Stadt Viersen (mit den Ortsteilen Viersen,
Dülken, Süchteln und Boisheim) hat mit 39,7% den höchsten Anteil an Älteren ab
50 Jahren, und auch der Anteil der älteren Senioren ab 80 Jahren ist mit 4,9% am
höchsten.
•
In der Stadt Willich, der zweitgrößten Stadt im Kreis Viersen, wohnen rd. 51.940
Einwohner bzw. 17% der Kreisbevölkerung. Willich (mit den Ortsteilen Willich,
84
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Schiefbahn, Anrath und Neersen) liegt im Südosten des Kreises, zwischen den
Städten Mönchengladbach und Krefeld, und hat eine vergleichsweise junge Bevölkerung: Der Bevölkerungsanteil ab 50 Jahren liegt mit 34,7% um 2,3 Prozentpunkte
unter dem Kreisdurchschnitt, und auch der Anteil ab 80 Jahren ist vergleichsweise
niedrig.
Abbildung 15:
Altersstruktur ab 50 Jahren
in den Städten und Gemeinden im Kreis Viersen
50-59 J.
4,1%
3,4%
4,9%
4,1%
8,2%
8,0%
8,3%
8,1%
60-69 J.
4,0%
8,1%
70-79 J.
3,0%
7,5%
12,0% 11,7% 12,5% 12,3% 11,6% 12,1%
ab 80 J.
3,8%
3,5%
8,2%
4,9%
9,2%
3,6%
7,4%
7,4%
9,7%
12,6% 12,8% 11,7%
12,7% 13,0% 12,7% 13,4% 12,7% 12,8% 12,8% 12,7% 12,8% 12,1%
is
re
K
en
rs
e
Vi
n
ge
g
ü
Br
n
th
pe
ra
f
m
re
G
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N
kr
hw
t
ö
r
c
d
T
a
S
de
St
ie
N
illi
W
ch
ISG 2007
•
Die Stadt Nettetal ist mit rd. 42.430 Einwohnern die drittgrößte Stadt im Kreis Viersen. Sie ist ein Zusammenschluss aus den Ortsteilen Kaldenkirchen, Lobberich,
Breyell, Schaag, Hinsbeck und Leuth und grenzt an ihrer westlichen Seite an die
Niederlande an. Der Anteil der ab 50-Jährigen von 36,4% liegt knapp unter dem
Kreisdurchschnitt, der Anteil der ab 80-Jährigen mit 4,0% im Kreisdurchschnitt.
•
An vierter Stelle folgt die Stadt Kempen am nordöstlichen Kreisrand, in der rd.
36.320 Einwohner bzw. 12% der Kreisbevölkerung leben. Der Anteil der über 50Jährigen (37,8%) liegt hier knapp über, der Anteil der ab 80-Jährigen (4,1%) genau
im Kreisdurchschnitt.
•
An fünfter Stelle folgt die Stadt Tönisvorst (Ortsteile St. Tönis und Vorst) mit rd.
30.240 Einwohnern bzw. 10% der Kreisbevölkerung, die am westlichen Kreisrand
an Krefeld angrenzt. Hier liegt der Anteil der über 50-Jährigen mit 37,4% knapp über, der Anteil der ab 80-Jährigen mit 3,8% knapp unter dem Kreisdurchschnitt.
85
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
•
Die Gemeinde Schwalmtal im südlichen Teil des Kreises umfasst die Ortsteile
Amern und Waldniel mit rd. 19.280 Einwohnern bzw. 6% der Kreisbevölkerung. Sie
hat eine junge Bevölkerungsstruktur, mit 33% liegt der Anteil ab 50 Jahren hier am
niedrigsten, und auch der Anteil von 3,5% ab 80 Jahren liegt deutlich unter dem
Kreisdurchschnitt.
•
Die Gemeinde Niederkrüchten (einschließlich des Ortsteils Elmpt) liegt im SüdWest-Zipfel des Kreises, hier leben mit rd. 15.460 Einwohnern 5% der Kreisbevölkerung. Auch sie weist mit 35,4% ab 50 Jahren und sogar nur 3% ab 80 Jahren eine junge Altersstruktur auf.
•
Nur wenig älter ist die Bevölkerung in der Gemeinde Brüggen (mit den Ortsteilen
Born und Bracht), die im westlichen Kreisgebiet an die Niederlande angrenzt. Mit
rd. 16.210 Einwohnern leben hier 5% der Kreisbevölkerung, die Bevölkerungsanteile ab 50 und ab 80 Jahren liegen unter dem Kreisdurchschnitt.
•
Die restlichen 5% der Kreisbevölkerung leben in der Gemeinde Grefrath (einschließlich des Ortsteils Oedt) mit rd. 15.930 Einwohnern, die am nördlichen Teil
des Kreises zwischen Viersen, Kempen und Nettetal liegt. Die Anteile der Älteren
(38,4% ab 50 Jahren, 4,9% ab 80 Jahren) sind hier hoch und liegen auf dem Niveau der Stadt Viersen, was maßgeblich durch ein größeres Pflegeheim bedingt ist.
1.2
Prognose für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Die Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes wird bis auf die
Ebene der kreisfreien Städte und Gemeinden heruntergebrochen, aber nicht noch tiefer; eine Prognose für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden kann daher nur die
auf Kreisebene berechneten Veränderungsraten auf die Städte und Gemeinden übertragen. Den folgenden Tabellen liegt daher die Annahme zu Grunde, dass die Veränderungsraten in den Städten und Gemeinden des Kreises Viersen die gleichen sind
wie im Kreis insgesamt. In Zahlen ausgedrückt, bedeutet das im Einzelnen:
•
In Brüggen wird die Zahl der Einwohner ab 50 Jahren von 5.856 (2005) auf 7.879
Personen (2025) steigen, darunter die Zahl der älteren Senioren von 553 (2005)
auf 1.124 (2025).
•
In Grefrath wird die Zahl der Einwohner ab 50 Jahren von 6.119 (2005) auf 8.233
Personen (2025) steigen, darunter die Zahl der älteren Senioren von 774 (2005)
auf 1.574 (2025).
•
In Kempen wird die Zahl der Einwohner ab 50 Jahren von 13.735 (2005) auf
18.481 Personen (2025) steigen, darunter die Zahl der älteren Senioren von 1.494
(2005) auf 3.037 (2025).
86
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Tabelle 31
Entwicklung in den Städten und Gemeinden (1)
Kreis Viersen 2005 - 2025
Jahresbeginn
2005
2010
2015
2020
2025
2.115
1.895
1.293
553
5.856
2.487
1.689
1.565
678
6.391
2.907
1.737
1.707
788
7.094
3.150
2.048
1.541
1.009
7.738
2.676
2.402
1.619
1.124
7.879
Grefrath
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
2.029
1.993
1.323
774
6.119
2.386
1.777
1.601
949
6.678
2.789
1.827
1.747
1.103
7.412
3.022
2.154
1.577
1.412
8.086
2.567
2.526
1.657
1.574
8.233
Kempen
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
4.855
4.459
2.927
1.494
13.735
5.710
3.975
3.542
1.832
14.989
6.673
4.087
3.865
2.129
16.638
7.231
4.820
3.489
2.726
18.150
6.143
5.651
3.665
3.037
18.481
Stadt/ Gemeinde
Brüggen
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
Entwicklung in den Städten und Gemeinden (2)
Kreis Viersen 2005 - 2025
Jahresbeginn
2005
2010
2015
2020
Stadt/ Gemeinde
Nettetal
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
5.406
4.909
3.426
1.711
15.452
6.358
4.376
4.146
2.099
16.863
7.430
4.499
4.524
2.439
18.717
8.052
5.307
4.084
3.122
20.419
6.840
6.221
4.290
3.479
20.791
Niederkrüchten
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
1.979
1.863
1.158
465
5.465
2.327
1.661
1.401
570
5.964
2.720
1.707
1.529
663
6.620
2.948
2.014
1.380
849
7.222
2.504
2.361
1.450
945
7.353
Schwalmtal
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
2.471
1.863
1.422
670
6.426
2.906
1.661
1.721
822
7.013
3.396
1.707
1.878
955
7.784
3.680
2.014
1.695
1.223
8.492
3.126
2.361
1.781
1.362
8.646
87
2025
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
•
In Nettetal wird die Zahl der Einwohner ab 50 Jahren von 15.452 (2005) auf 20.791
Personen (2025) steigen, darunter die Zahl der älteren Senioren von 1.711 (2005)
auf 3.479 (2025).
•
In Niederkrüchten wird die Zahl der Einwohner ab 50 Jahren von 5.465 (2005) auf
7.353 Personen (2025) steigen, darunter die Zahl der älteren Senioren von 465
(2005) auf 945 (2025).
•
In Schwalmtal wird die Zahl der Einwohner ab 50 Jahren von 6.426 (2005) auf
8.646 Personen (2025) steigen, darunter die Zahl der älteren Senioren von 670
(2005) auf 1.362 (2025).
•
In Tönisvorst wird die Zahl der Einwohner ab 50 Jahren von 11.299 (2005) auf
15.203 Personen (2025) steigen, darunter die Zahl der älteren Senioren von 1.154
(2005) auf 2.346 (2025).
•
In der Stadt Viersen wird die Zahl der Einwohner ab 50 Jahren von 30.278 (2005)
auf 40.740 Personen (2025) steigen, darunter die Zahl der älteren Senioren von
3.757 (2005) auf 7.638 (2025).
•
In Willich wird die Zahl der Einwohner ab 50 Jahren von 18.036 (2005) auf 24.268
Personen (2025) steigen, darunter die Zahl der älteren Senioren von 1.861 (2005)
auf 3.784 (2025).
Entwicklung in den Städten und Gemeinden (3)
Kreis Viersen 2005 - 2025
Jahresbeginn
2005
2010
2015
2020
2025
Stadt/ Gemeinde
Tönisvorst
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
3.848
3.810
2.487
1.154
11.299
4.525
3.397
3.010
1.415
12.331
5.289
3.492
3.284
1.645
13.687
5.731
4.119
2.964
2.106
14.931
4.869
4.828
3.114
2.346
15.203
Stadt Viersen
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
9.762
9.752
7.007
3.757
30.278
11.481
8.694
8.480
4.608
33.043
13.417
8.938
9.252
5.355
36.676
14.540
10.542
8.352
6.856
40.011
12.351
12.359
8.774
7.638
40.740
Willich
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
6.271
6.064
3.840
1.861
18.036
7.375
5.406
4.647
2.283
19.683
8.619
5.558
5.070
2.652
21.847
9.340
6.555
4.577
3.396
23.834
7.934
7.685
4.808
3.784
24.268
88
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Für die zukunftsorientierten Planungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
können diese Daten eine erste Orientierung bilden (vgl. Abschnitt III.2). Vor allem aber
wird zu berücksichtigen sein, wie viele der hier vorausberechneten Älteren auf Hilfe
und Pflege angewiesen sind.
1.3
Pflegebedürftigkeit, Hilfebedarf und Demenzrisiko in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
1.3.1 Pflegebedürftigkeit in den Städten und Gemeinden
Zur Zahl und Struktur der Pflegebedürftigen auf der Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden liegen keine statistischen Daten vor, so dass man hier auf Schätzungen ausgehend von der Statistik auf Kreisebene angewiesen ist. Dabei wird so verfahren, dass die für den Kreis Viersen ermittelten Pflegequoten in der Aufgliederung
nach Geschlecht und Altersgruppen auf die Bevölkerung in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden übertragen werden. Im Folgenden werden die Pflegebedürftigen
insgesamt nach Altersgruppe und Geschlecht geschätzt.
Abbildung 16:
Pflegebedürftige in den Städten und Gemeinden
im Kreis Viersen
2.275
Männer
Frauen
658
1.235
1.079
948
473
130
343
382
124
258
en
g
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Br
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f
re
G
ISG 2007
759
342
298
339
737
650
n
pe
m
Ke
N
112
227
253
832
506
l
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St
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l
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e
N
444
148
296
403
1617
ch
illi
W
Dies führt zu dem Ergebnis, dass von den rd. 7.930 Pflegebedürftigen im Kreis Viersen
2.275 in der Stadt Viersen wohnen, 1.235 in der Stadt Willich, 1.079 in der Stadt Nette-
89
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
tal, 948 in der Stadt Kempen und 759 in der Stadt Tönisvorst. In der Gemeinde Grefrath wohnen 473 Pflegebedürftige, 444 in Schwalmtal, 382 in Brüggen und 339 in Niederkrüchten.
In der weiteren Aufgliederung nach den vier Altersgruppen ab 50 Jahren ergibt die
Schätzung der Pflegebedürftigen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die
in den folgenden Tabellen ausgewiesenen Zahlen. Dabei wurde die auf Kreisebene
statistisch erfasste Aufgliederung nach den drei Pflegestufen auf die Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.
Tabelle 32.1:
Pflegebedürftige in den Städten und Gemeinden (1)
Stadt/ Gemeinde
Pflegebed.
insgesamt
im Kreis Viersen (geschätzt)
darunter:
darunter mit Pflegebedarf der Stufe:
Frauen
Männer
Stufe I
Stufe II
Stufe III
Brüggen
unter 50 J.
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
382
48
15
39
96
183
334
258
22
8
19
55
154
236
124
26
7
20
41
29
98
194
21
8
21
50
94
173
137
16
5
14
35
67
121
51
10
2
4
12
23
41
Grefrath
unter 50 J.
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
473
45
15
42
99
272
428
343
20
8
20
59
235
323
130
25
7
22
40
37
105
241
20
8
23
51
139
221
171
16
5
15
36
99
155
62
9
2
5
12
34
53
Kempen
unter 50 J.
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
948
104
35
93
223
494
844
650
47
19
46
133
405
603
298
57
16
46
89
90
241
483
46
19
50
115
253
437
340
36
11
33
80
180
304
124
22
4
10
27
61
102
•
Dieser Schätzung zufolge leben in Brüggen insgesamt 382 Pflegebedürftige, davon
sind 258 Frauen und 124 Männer. 334 Pflegebedürftige sind im Alter von 50 und
mehr Jahren, 183 Pflegebedürftige sind 80 Jahre oder älter. 51 Personen weisen
einen Pflegebedarf der Stufe III auf (vgl. Tabelle 32.1).
•
In Grefrath leben insgesamt 473 Pflegebedürftige, davon sind 343 Frauen und 130
Männer. 428 Pflegebedürftige sind im Alter von 50 und mehr Jahren, 272 Pflege-
90
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
bedürftige sind 80 Jahre oder älter. 62 Personen weisen einen Pflegebedarf der
Stufe III auf.
•
In Kempen leben insgesamt 948 Pflegebedürftige, davon sind 650 Frauen und 298
Männer. 844 Pflegebedürftige sind im Alter von 50 und mehr Jahren, 494 Pflegebedürftige sind 80 Jahre oder älter. 124 Personen weisen einen Pflegebedarf der
Stufe III auf.
Tabelle 32.2:
Pflegebedürftige in den Städten und Gemeinden (2)
Stadt/ Gemeinde
Pflegebed.
insgesamt
im Kreis Viersen (geschätzt)
darunter:
darunter mit Pflegebedarf der Stufe:
Frauen
Männer
Stufe I
Stufe II
Stufe III
Nettetal
unter 50 J.
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
1.079
124
39
103
258
555
955
737
56
21
51
155
453
681
342
68
18
52
103
102
274
548
55
21
55
133
284
493
388
43
13
37
93
202
345
143
26
5
11
32
69
117
Niederkrüchten
unter 50 J.
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
339
46
14
38
87
153
293
227
21
7
19
49
130
205
112
24
7
20
38
23
87
172
20
8
21
45
78
152
122
16
5
14
31
56
106
46
10
2
4
11
19
36
Schwalmtal
unter 50 J.
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
444
59
17
39
107
221
385
296
27
9
20
62
179
269
148
32
9
20
45
43
116
225
26
10
21
55
113
199
160
20
6
14
39
81
140
58
12
2
4
13
27
46
•
In Nettetal leben insgesamt 1.079 Pflegebedürftige, davon sind 737 Frauen und
342 Männer. 955 Pflegebedürftige sind im Alter von 50 und mehr Jahren, 555 Pflegebedürftige sind 80 Jahre oder älter. 143 Personen weisen einen Pflegebedarf der
Stufe III auf (vgl. Tabelle 32.2).
•
In Niederkrüchten leben insgesamt 339 Pflegebedürftige, davon sind 227 Frauen
und 112 Männer. 293 Pflegebedürftige sind im Alter von 50 und mehr Jahren, 153
Pflegebedürftige sind 80 Jahre oder älter. 46 Personen weisen einen Pflegebedarf
der Stufe III auf.
91
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
•
In Schwalmtal leben insgesamt 444 Pflegebedürftige, davon sind 296 Frauen und
148 Männer. 385 Pflegebedürftige sind im Alter von 50 und mehr Jahren, 221 Pflegebedürftige sind 80 Jahre oder älter. 58 Personen weisen einen Pflegebedarf der
Stufe III auf.
Tabelle 32.3:
Pflegebedürftige in den Städten und Gemeinden (3)
Stadt/ Gemeinde
Pflegebed.
insgesamt
im Kreis Viersen (geschätzt)
darunter:
darunter mit Pflegebedarf der Stufe:
Frauen
Männer
Stufe I
Stufe II
Stufe III
Tönisvorst
unter 50 J.
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
759
87
28
79
186
379
672
506
40
15
40
105
306
466
253
47
12
39
81
74
206
387
39
15
43
96
194
348
272
30
9
28
67
138
242
100
18
3
9
23
47
82
Stadt Viersen
unter 50 J.
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
2.275
211
70
204
536
1.253
2.063
1.617
96
39
103
331
1.048
1.521
658
115
32
101
205
205
542
1.160
94
39
109
276
642
1.066
818
73
23
73
193
456
745
296
44
9
22
66
155
252
Willich
unter 50 J.
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
1.235
156
45
127
287
621
1.079
832
71
24
63
168
506
761
403
85
21
63
119
115
318
628
69
25
68
148
318
559
444
54
15
45
104
226
390
165
33
6
14
35
77
132
•
In Tönisvorst leben insgesamt 759 Pflegebedürftige, davon sind 506 Frauen und
253 Männer. 672 Pflegebedürftige sind im Alter von 50 und mehr Jahren, 379 Pflegebedürftige sind 80 Jahre oder älter. 100 Personen weisen einen Pflegebedarf der
Stufe III auf (vgl. Tabelle 32.3).
•
In der Stadt Viersen leben insgesamt 2.275 Pflegebedürftige, davon sind 1.671
Frauen und 658 Männer. 2.063 Pflegebedürftige sind im Alter von 50 und mehr
Jahren, 1.253 Pflegebedürftige sind 80 Jahre oder älter. 296 Personen weisen einen Pflegebedarf der Stufe III auf.
•
In Willich leben insgesamt 1.235 Pflegebedürftige, davon sind 832 Frauen und 403
Männer. 1.079 Pflegebedürftige sind im Alter von 50 und mehr Jahren, 621 Pflegebedürftige sind 80 Jahre oder älter. 165 Personen weisen einen Pflegebedarf der
Stufe III auf.
92
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Diese Berechnungen liefern die Grundlage, auf der die derzeit bestehende pflegerische
Versorgungssituation in regionaler Differenzierung zu bewerten und vorausschauend
zu planen ist.
1.3.2 Hilfebedürftigkeit in den Städten und Gemeinden
Das Ergebnis der Berechnung des hauswirtschaftlichen Hilfebedarfs in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist von der Verteilung der Bevölkerung abhängig. So
lebt die größte Zahl der Hilfebedürftigen mit 2.920 Personen in der Stadt Viersen, gefolgt von rd. 1.690 Personen in Willich, rd. 1.460 Personen in Nettetal, rd. 1.270 Personen in Kempen und rd. 1.040 Personen in Tönisvorst (vgl. Abb. 17).
In den Gemeinden reicht die Zahl der hilfebedürftigen Personen von rd. 490 in Niederkrüchten über rd. 530 in Brüggen und 590 in Grefrath bis zu 610 Personen in
Schwalmtal.
Abbildung 17:
Hauswirtschaftlicher Hilfebedarf
in den Städten und Gemeinden im Kreis Viersen
2.920
1.694
1.457
1.271
1.042
590
534
n
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g
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Br
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G
ISG 2007
488
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610
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S
de
St
ie
N
93
c
illi
W
h
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
1.3.3 Risiko von Demenzerkrankungen in den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden
In der Aufteilung der Demenzkranken auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
wird auf eine Differenzierung zwischen Privathaushalten und Einrichtungen verzichtet,
da sich stationäre Einrichtungen nicht gleichmäßig über alle Gemeinden verteilen.
Nimmt man also die Zahl der Personen, die an einer mittleren bis schweren Demenz
erkrankt sind, in den Blick, so sind dies in der Stadt Viersen 1.150 Personen, in Willich
607 Personen, in Nettetal 537 Personen, in Kempen 474 Personen und in Tönisvorst
378 Personen.
Abbildung 18:
Mittlere und schwere Demenzerkrankungen
in den Städten und Gemeinden im Kreis Viersen
1.150
607
537
474
378
236
186
n
ge
g
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Br
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G
ISG 2007
161
n
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S
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St
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ta
tt e
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N
218
ch
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W
In den Gemeinden sind dieser Berechnung zufolge 236 Personen in Grefrath, 218 Personen in Schwalmtal, 186 Personen in Brüggen und 161 Personen in Niederkrüchten
an einer mittleren bis schweren Demenz erkrankt.
Die Entwicklung von Pflegebedürftigkeit, Hilfebedarf und Demenzrisiko in den Städten
und Gemeinden bis zum Jahr 2025 wird in detaillierten Tabellen im Anhang dargestellt.
In komprimierter Form werden diese Ergebnisse in zusammenfassenden Tabellen zu
jeder Stadt und Gemeinde in Abschnitt III.2 dargestellt.
94
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
III.2
Bedarfsanalyse und Handlungsempfehlungen auf der Ebene der
Städte und Gemeinden
Im Folgenden werden für jede Stadt bzw. Gemeinde zunächst (a) die Daten zu Stand
und Prognose des Pflegebedarfs aus Modul 1 und (b) die Ergebnisse der in Modul 2
erstellten Versorgungsstrukturanalyse im Überblick zusammengefasst, um dann (c) auf
dieser Grundlage Empfehlungen zu entwickeln. Dabei werden die Planungen der Städte und Gemeinden, soweit sie aus den im Rahmen des Auftrags vom ISG geführten
Gesprächen hervorgehen, mit berücksichtigt.
2.1
Gemeinde Brüggen
(a) Demografische Situation und Prognose
In der Gemeinde Brüggen sind 382 Personen pflegebedürftig, davon werden rd. 280 in
Privathaushalten und rd. 100 in stationären Einrichtungen gepflegt (Stand 2005). Darüber hinaus sind rd. 530 Personen auf hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen. Knapp
200 Personen leiden unter einer mittleren oder schweren Demenz, diese Personengruppe überschneidet sich mit den beiden anderen.
Fasst man die Ergebnisse der demografischen Analyse zusammen, so ist in der Gemeinde Brüggen mit folgender Entwicklung zu rechnen:
•
Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt wird mittelfristig (im Jahr 2015) um 103
Personen bzw. 27% höher liegen als im Jahr 2005, längerfristig (im Jahr 2025)
werden es 225 Pflegebedürftige bzw. 59% mehr sein als im Ausgangsjahr.
•
Wenn der Anteil der stationär Gepflegten an allen Pflegebedürftigen („Heimquote“)
gleich bleibt, wird auf Grund der demografischen Veränderung die Zahl der Personen mit stationärem Pflegebedarf bei gleichem Versorgungsangebot bis zum Jahr
2015 um 36% auf rd. 145 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 200 Personen
um 83% höher liegen als in 2005. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Privathaushalten wird bis 2015 um 23% auf rd. 340 und bis 2025 um 50% auf rd. 400 steigen. Es
ist darauf hinzuweisen, dass der Bedarf an stationärer Pflege geringer steigen
kann, wenn Angebote wie ambulante Pflegewohngruppen oder Service-Wohnen
auch für Schwerpflegebedürftige und/ oder Demenzkranke weiter ausgebaut werden.
•
Die Zahl der Demenzkranken wird bis zum Jahr 2015 um 32% auf 245 Personen
steigen und im Jahr 2025 mit 315 Personen um 70% höher liegen als im Jahr 2005.
•
Die Zahl der Älteren mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf wird bis 2015 um 17% auf
über 600 steigen und im Jahr 2025 rd. 700 Personen erreichen, dies sind 33%
mehr als in 2005. Diese Prognose bezieht sich auf Personen in Privathaushalten. In
dem Maße, wie stationäre Pflege durch alternative Formen der ambulanten Pflege
substituiert wird, fällt der Bedarf an hauswirtschaftlichen Hilfen höher aus.
95
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Entwicklung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in Brüggen
Personengruppe
Pflegebedürftige
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
*
Stand
2005
2005 - 2025
mittelfristig Veränderung
2015
2005-2015
längerfristig Veränderung
2025
2005-2025
48
15
39
96
183
44
20
36
126
259
-8%
31%
-9%
31%
41%
39
19
50
115
384
-18%
26%
26%
19%
110%
Insgesamt
darunter: häusl. Pflege
stationär (geschätzt)*
Demenzkranke
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
382
275
107
485
339
145
27%
23%
36%
607
412
195
59%
50%
83%
5
5
16
54
106
5
7
13
70
149
-11%
30%
-14%
31%
41%
4
7
19
64
221
-20%
39%
20%
19%
109%
Insgesamt
186
245
32%
315
70%
mit hausw. Hilfebedarf
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
104
42
100
167
121
92
56
90
215
172
-11%
32%
-10%
28%
42%
83
51
125
201
250
-20%
21%
25%
20%
107%
Insgesamt
534
624
17%
709
33%
Schätzung des stationären Pflegebedarfs ohne Berücksichtigung alternativer Versorgungsformen
(b) Versorgung und kommunale Planungen
Die Altenhilfe- und Pflegeberatung in Brüggen wird mit einer anteiligen Personalstelle
von Nettetal aus geleistet, die Relation zu den Hochaltrigen entspricht dem Kreisdurchschnitt.
Im Bereich der offenen Altenhilfe gibt es in Brüggen drei Seniorenclubs, die erweitert
und konzeptionell modernisiert werden sollen, sowie einige selbstorganisierte Gruppen.
Die Brüggener Kontaktstelle für Selbsthilfe (BIS) gibt Auskunft über derartige Aktivitäten nicht nur in Brüggen, sondern im gesamten Kreisgebiet. Die dort registrierten, insbesondere gesundheitlichen Selbsthilfegruppen werden auch von Seniorinnen und
Senioren genutzt, sind aber nicht seniorenspezifisch und werden daher an dieser Stelle
nicht alle genannt.
Demenzkranke und ihre Angehörigen können in Brüggen die Leistungen der Altenhilfeund Pflegeberatung in Anspruch nehmen, darüber hinaus sind aber für diese Zielgruppe keine spezifischen Angebote bekannt.
96
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Pflegerische Versorgung in Brüggen
Stand: Juli 2008
Bereich
BERATUNG
Pflegeberatung
Hilfe bei Demenz
BEGEGNUNG+HILFEN
Begegnungsangebote
Selbstorganisation
GESUNDHEIT
Kliniken
Hospiz
stationär
ambulant
WOHNEN
Altenwohnungen
Wohnen mit Service
einschl. Planungen
PFLEGE
Ambulante Dienste
darunter Pflegedienste
pflegeergänzende Dienste
Tagespflege
Kurzzeitpflege
darunter solitär
alle einschl. Plan
Pflegeheime
einschl. Planungen
*
Einrichtungen
Kapazität*
1
0
0,25
0,0
3
3
8 Std.
40 Tn.
je 100 Ältere ab 80 Jahren
Brüggen
Kreis
0,0
0,0
0,1
0,8
1,4
14,1
1,1/100 60+
7,5/100 60+
0
0
0,0
11,6
0
1
0
0,00
0,08
6
1
35
21
21
6,3
3,8
3,8
3,5
3,6
5,2
0,5
0,5
0
0,0
0,4
2
0
2
101
101
0,4
0,0
0,4
18,3
18,3
0,7
0,3
0,8
18,7
19,9
3
3
0
0
1
1
"Kapazität" = Plätze (stationär, Wohnen) bzw. Vollzeit-Personalstellen (ambulante
Dienste, Beratung) bzw. Öffnungszeiten in Stunden pro Monat (Begegnung) bzw.
Teilnahme an Angeboten (Selbstorg.)
Die Krankenhaus-Versorgung wird durch Kliniken in der Umgebung gewährleistet, ein
eigenes Krankenhaus gibt es hier nicht.
Die Begleitung Sterbender wird durch eine ambulante Hospizgruppe geleistet. Stationäre Hospizplätze stehen in Brüggen nicht zur Verfügung.
97
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Im Bereich des Wohnens stehen in Brüggen derzeit 35 Altenwohnungen zur Verfügung, dies sind – gemessen an der Relation zur Zahl der Hochaltrigen – fast doppelt so
viele wie im Kreisdurchschnitt. Auch im Bereich des Service-Wohnens liegt Brüggen
mit 21 Wohnungen bzw. 3,8 Wohnungen je 100 Hochaltrige etwas über dem Kreisdurchschnitt, aber noch unter dem Landesdurchschnitt. Weitere Planungen in diesem
Bereich sind nicht bekannt.
Die ambulante Versorgung wird durch 3 in Brüggen ansässige ambulante Dienste geleistet, wobei es sich um Pflegedienste handelt, während pflegeergänzende Dienste
hier nicht ansässig sind. Dieses Angebot erscheint für Brüggen ausreichend.
Ein Angebot der Tagespflege gibt es in Brüggen nicht, derzeit wird die Einrichtung in
Nettetal mit genutzt.
Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Brüggen nur 2 eingestreute Plätze, aber keine
solitären Plätze, die in der Regel verlässlicher einzuplanen sind.
Ein Pflegeheim mit 101 Plätzen bzw. 18,3 Plätzen je 100 Hochaltrige steht in Brüggen
zur Verfügung, was in etwa dem Kreisdurchschnitt von 18,7 Plätzen und dem Landesdurchschnitt von 19,7 Plätzen entspricht.
(c) Bewertung und Empfehlung
Die folgenden Bewertungen des Angebots in Brüggen und die Empfehlungen zu dessen Weiterentwicklung wurden in Gesprächen mit der Kreisverwaltung sowie den Städten und Gemeinden erörtert und sind entsprechend der zukünftigen Entwicklung fortzuschreiben.
•
Beratung: Für Brüggen steht eine Fachberatung anteilig zur Verfügung, aber besser wäre eine Aufstockung auf mindestens eine halbe Stelle. Eine umfassende und
zugehende Beratung, wie in Abschnitt 3.2.1 beschrieben, würde allerdings eine
deutlich höhere Kapazität erfordern.
•
Offene Altenhilfe: Die Bestrebungen um eine Erweiterung und konzeptionelle Weiterentwicklung der Begegnungszentren sind positiv hervorzuheben.
•
Demenz: In diesem Bereich gibt es bisher noch keine Angebote, hier sollten Gesprächskreise für Angehörige und Betreuungsangebote entwickelt werden.
•
Krankenhaus: Für Brüggen ist keine eigenständige Einrichtung erforderlich, die
Versorgung wird durch Krankenhäuser in den umliegenden Städten und Gemeinden gewährleistet.
98
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
•
Hospiz: Eine eigene stationäre Einrichtung lohnt sich nicht, auch wenn die Entfernung nach Viersen oder Mönchengladbach für Angehörige belastend sein kann.
Eine gemeinsame Einrichtung mit anderen Städten und Gemeinden ist dagegen in
Betracht zu ziehen (vgl. Abschnitt 3.2.3).
•
Wohnen: Aufgrund einer neuen Wohneinrichtung gibt es nun auch in Brüggen ein
Angebot des Service-Wohnens. Um aber die landesdurchschnittliche Versorgungsrelation zu erreichen, wären derzeit insgesamt 28 Wohnungen erforderlich (also
weitere 7 Wohnungen), im Jahr 2015 insgesamt 39 Wohnungen (18 mehr als derzeit) und im Jahr 2025 dann 56 Wohnungen (35 mehr als derzeit). Ein weiterer
Ausbau dieses Angebots ist daher zu empfehlen.
•
Ambulante Dienste: Das Angebot in diesem Bereich erscheint ausreichend. Ein
zusätzlicher Bedarf besteht evtl. an niederschwelligen Hilfen, insbesondere für einkommensschwache Ältere.
•
Tagespflege: Mittelfristig wird es in Brüggen einen rechnerischen Bedarf an 4 bis 5
Tagespflegeplätzen geben. Dafür lohnt sich nicht, eine eigene Einrichtung aufzubauen, aber eine gemeinsame Einrichtung mit Niederkrüchten und Schwalmtal wäre in Erwägung zu ziehen.
•
Kurzzeitpflege: Ein Bedarf für 4 bis 6 solitäre Kurzzeitpflegeplätze wird gesehen,
diese könnten von der stationären Einrichtung vorgehalten werden, besser wäre
aber eine eigenständige Kurzzeitpflegeeinrichtung für den Westkreis.
•
Stationäre Pflege: Die stationäre Versorgung ist in Brüggen durch das bestehende
Pflegeheim gedeckt. Um dieses Versorgungsniveau zu halten, wären aufgrund der
demografischen Entwicklung im Jahr 2015 knapp 150 Plätze und im Jahr 2025 über 200 Plätze erforderlich. Diese zusätzlichen Kapazitäten sollten aber nicht allein
mit traditionellen Heimplätzen, sondern unter Einbeziehung alternativer Wohnformen wie ambulanter Pflegewohngruppen oder stationärer Hausgemeinschaften
geplant werden.
2.2
Gemeinde Grefrath
(a) Demografische Situation und Prognose
In der Gemeinde Grefrath sind 473 Personen pflegebedürftig, davon werden 330 in
Privathaushalten und rd. 140 in stationären Einrichtungen gepflegt (Stand 2005). Darüber hinaus sind rd. 590 Personen auf hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen. Rd. 240
Personen leiden unter einer mittleren oder schweren Demenz, diese Personengruppe
überschneidet sich mit den beiden anderen.
99
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Fasst man die Ergebnisse der demografischen Analyse zusammen, so ist in der Gemeinde Grefrath mit folgender Entwicklung zu rechnen:
•
Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt wird mittelfristig (im Jahr 2015) um 140
Personen bzw. 30% höher liegen als im Jahr 2005, längerfristig (im Jahr 2025)
werden es 324 Pflegebedürftige bzw. 68% mehr sein als im Ausgangsjahr.
•
Wenn der Anteil der stationär Gepflegten an allen Pflegebedürftigen („Heimquote“)
gleich bleibt, wird auf Grund der demografischen Veränderung die Zahl der Personen mit stationärem Pflegebedarf bei gleichem Versorgungsangebot bis zum Jahr
2015 um 38% auf rd. 200 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 270 Personen
um 89% höher liegen als in 2005. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Privathaushalten wird bis 2015 um 26% auf rd. 420 und bis 2025 um 59% auf rd. 530 steigen.
Die Zunahme des stationären Pflegebedarfs kann geringer ausfallen, wenn Angebote wie ambulante Pflegewohngruppen oder Service-Wohnen auch für Schwerpflegebedürftige und/ oder Demenzkranke weiter ausgebaut werden.
Entwicklung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in Grefrath
Personengruppe
Pflegebedürftige
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
*
Stand
2005
2005 - 2025
mittelfristig Veränderung
2015
2005-2015
längerfristig Veränderung
2025
2005-2025
45
15
42
99
272
41
19
38
130
384
-8%
31%
-9%
31%
41%
37
18
53
118
570
-18%
26%
26%
19%
110%
Insgesamt
darunter: häusl. Pflege
stationär (geschätzt)*
Demenzkranke
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
473
330
143
613
416
197
30%
26%
38%
796
526
271
68%
59%
89%
5
5
17
55
154
4
6
15
72
217
-11%
30%
-14%
31%
41%
4
7
20
65
322
-20%
39%
20%
19%
109%
Insgesamt
236
315
33%
418
77%
mit hausw. Hilfebedarf
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
98
41
107
171
173
87
53
97
220
246
-11%
32%
-10%
28%
42%
78
49
134
205
358
-20%
21%
25%
20%
107%
Insgesamt
590
703
19%
825
40%
Schätzung des stationären Pflegebedarfs ohne Berücksichtigung alternativer Versorgungsformen
100
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
•
Die Zahl der Demenzkranken wird bis zum Jahr 2015 um 33% auf 315 Personen
steigen und im Jahr 2025 mit rd. 420 Personen um 77% höher liegen als im Jahr
2005.
•
Die Zahl der Älteren mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf wird bis 2015 um 19% auf
rd. 700 steigen und im Jahr 2025 rd. 830 Personen erreichen, dies sind 40% mehr
als in 2005. Diese Prognose bezieht sich auf Personen in Privathaushalten. In dem
Maße, wie stationäre Pflege durch alternative Formen der ambulanten Pflege substituiert wird, fällt der Bedarf an hauswirtschaftlichen Hilfen höher aus.
(b) Versorgung und kommunale Planungen
Die Altenhilfe- und Pflegeberatung in Grefrath wird seit Juli 2008 mit einer Drittelstelle
geleistet. Die Relation der Beratungskapazität zu den Hochaltrigen lässt aber erkennen, dass diese Kapazität für Grefrath nicht ausreichend ist.
Im Bereich der offenen Altenhilfe gibt es in Grefrath vier Begegnungszentren, deren
Öffnungszeiten allerdings vergleichsweise gering sind. Darüber hinaus gibt es die Freizeit- und Kulturangebote des Vereins „Älter werden in Grefrath e.V.“ mit 30 Mitgliedern
und rd. 500 Mitwirkenden in 32 Interessengruppen.
Für Demenzkranke und ihre Angehörigen gibt es in Grefrath das „Café Auszeit“, das
(kostenpflichtig) Betreuungsnachmittage anbietet.
Die Krankenhaus-Versorgung wird durch Kliniken in der Umgebung gewährleistet, ein
eigenes Krankenhaus gibt es hier nicht.
Die Begleitung Sterbender wird durch eine ambulante Hospizgruppe geleistet. Stationäre Hospizplätze stehen in Grefrath nicht zur Verfügung.
Im Bereich des Wohnens stehen in Grefrath derzeit 64 Altenwohnungen zur Verfügung
und damit deutlich mehr als im Kreisdurchschnitt. Im Bereich des Service-Wohnens
gibt es dagegen noch kein Angebot in Grefrath. Es wird über die Planung einer Einrichtung mit 45 Wohnungen berichtet, mit der das auf Landesebene im Durchschnitt bestehende Versorgungsniveau in diesem Bereich auch in Grefrath umgesetzt würde;
diese Planungen sind aber noch nicht konkret datiert.
Die ambulante Versorgung wird durch 6 in Grefrath ansässige ambulante Dienste geleistet, dabei handelt es sich um 4 Pflegedienste und 2 pflegeergänzende Dienste.
Dieses Angebot erscheint für Grefrath ausreichend.
101
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Pflegerische Versorgung in Grefrath
Stand: Juli 2008
Bereich
BERATUNG
Pflegeberatung
Hilfe bei Demenz
BEGEGNUNG+HILFEN
Begegnungsangebote
Selbstorganisation
GESUNDHEIT
Kliniken
Hospiz
stationär
ambulant
WOHNEN
Altenwohnungen
Wohnen mit Service
einschl. Planungen
PFLEGE
Ambulante Dienste
darunter Pflegedienste
pflegeergänzende Dienste
Tagespflege
Kurzzeitpflege
darunter solitär
alle einschl. Plan
Pflegeheime
einschl. Planungen
*
Einrichtungen
Kapazität*
1
1
0,32
8,0
0,0
1,0
4
1
14,5 Std.
500 Tn.
1,9
14,1
12,2/100 60+
7,5/100 60+
0
0
0,0
11,6
0
1
0
0,00
0,08
6
0
64
0
0
8,3
0,0
0,0
3,5
3,6
5,2
0,8
0,5
0
0,0
0,4
2
0
2
169
224
0,3
0,0
0,3
21,8
28,9
0,7
0,3
0,8
18,7
19,9
6
4
2
0
1
1
je 100 Ältere ab 80 Jahren
Grefrath
Kreis
0,1
0,8
"Kapazität" = Plätze (stationär, Wohnen) bzw. Vollzeit-Personalstellen (ambulante
Dienste, Beratung) bzw. Öffnungszeiten in Stunden pro Monat (Begegnung) bzw.
Teilnahme an Angeboten (Selbstorg.)
Ein Angebot der Tagespflege gibt es in Grefrath nicht, derzeit werden von hier aus die
Einrichtungen in Nettetal und Kempen mit genutzt.
Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Grefrath nur 2 eingestreute Plätze, aber keine
solitären Plätze, was eine verlässliche Planung erschwert.
102
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Zwei Pflegeheime mit insgesamt 224 Plätzen bzw. 28,9 Plätzen je 100 Hochaltrige stehen in Grefrath zur Verfügung, was deutlich über dem Kreisdurchschnitt von 18,7 Plätzen und dem Landesdurchschnitt von 19,7 Plätzen liegt. Davon entfallen allerdings 55
Plätze auf ein Schwesternheim, das derzeit noch nicht allen Älteren offen steht (eine
Öffnung ist ab 2011 vorgesehen). Berücksichtigt man vorerst nur das allgemein zugängliche stationäre Angebot, so bleibt der Versorgungsgrad mit 21,8 Plätzen je 100
Hochaltrige dennoch überdurchschnittlich.
(c) Bewertung und Empfehlung
Die folgenden Bewertungen des Angebots in Grefrath und die Empfehlungen zu dessen Weiterentwicklung wurden in Gesprächen mit der Kreisverwaltung sowie den Städten und Gemeinden erörtert und sind entsprechend der zukünftigen Entwicklung fortzuschreiben.
•
Beratung: Der Wechsel zu ortsnaher Beratung ist positiv zu werten, die Beratungskapazität sollte allerdings eine halbe Stelle nicht unterschreiten. Eine umfassende
und zugehende Beratung, wie in Abschnitt 3.2.1 beschrieben, würde allerdings eine
deutlich höhere Kapazität erfordern.
•
Offene Altenhilfe: Im Bereich der offenen Altenhilfe gibt es bereits ein lebendiges
Angebot, hier besteht kein unmittelbarer Erweiterungsbedarf.
•
Demenz: Die Angebote für Demenzkranke und deren Angehörige sind dagegen
noch gering, weitere Angebote wie Gesprächskreise für Angehörige und flexible
Betreuungsangebote sollten entwickelt werden.
•
Krankenhaus: Für die Krankenhaus-Versorgung ist in Grefrath keine eigenständige
Einrichtung erforderlich.
•
Hospiz: Auch für die Begleitung Sterbender lohnt sich eine eigene stationäre Einrichtung nicht, wenn auch die Entfernung zu umliegenden Städten für Angehörige
von Sterbenden belastend sein kann.
•
Wohnen: Das Angebot an seniorengerechten Wohnungen erscheint ausreichend,
aber ein Angebot des Service-Wohnens ist noch nicht zustande gekommen. Eine
Einrichtung mit 45 Wohnungen (wie angedacht) würde den Bedarf decken.
•
Ambulante Dienste: Das Angebot an ambulanten Pflegediensten erscheint ausreichend, ein zusätzlicher Bedarf besteht aber an niederschwelligen Hilfen.
•
Tagespflege: Mittelfristig wird es in Grefrath einen rechnerischen Bedarf an 5 bis 7
Tagespflegeplätzen geben. Dafür lohnt sich nicht, eine eigene Einrichtung aufzu-
103
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
bauen, sondern Tagespflegen in Kempen und Nettetal sollten weiter genutzt werden.
•
Kurzzeitpflege: Die beiden eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze reichen für Grefrath
nicht aus. Ein Bedarf an 6 bis 8 solitären Kurzzeitpflegeplätzen wird gesehen; diese
könnten von den stationären Einrichtungen vorgehalten werden, besser wäre aber
eine eigenständige Kurzzeitpflegeeinrichtung für den nördlichen Teil des Kreises.
•
Stationäre Pflege: Die stationäre Versorgung ist in Grefrath durch das bestehende
Pflegeheim gedeckt. Dort sollten aber keine Plätze reduziert werden, da die derzeitigen Plätze, die teilweise durch umliegende Städte und Gemeinden genutzt werden, aufgrund der demografischen Entwicklung mittelfristig benötigt werden. Allerdings kann eine Umwandlung eines Teils der Plätze in stationäre Hausgemeinschaften empfohlen werden.
2.3
Stadt Kempen
(a) Demografische Situation und Prognose
In der Stadt Kempen sind rd. 950 Personen pflegebedürftig, davon werden 670 in Privathaushalten und rd. 280 in stationären Einrichtungen gepflegt (Stand 2005). Darüber
hinaus sind rd. 1.270 Personen auf hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen. Rd. 470 Personen leiden unter einer mittleren oder schweren Demenz, diese können auch Pflege
oder hauswirtschaftliche Hilfe benötigen.
Fasst man die Ergebnisse der demografischen Analyse zusammen, so ist in der Stadt
Kempen mit folgender Entwicklung zu rechnen:
•
Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt wird mittelfristig (im Jahr 2015) um 270
Personen bzw. 28% höher liegen als im Jahr 2005, längerfristig (im Jahr 2025)
werden es 600 Pflegebedürftige bzw. 63% mehr sein als im Ausgangsjahr.
•
Wenn der Anteil der stationär Gepflegten an allen Pflegebedürftigen („Heimquote“)
gleich bleibt, wird auf Grund der demografischen Veränderung die Zahl der Personen mit stationärem Pflegebedarf bei gleichem Versorgungsangebot bis zum Jahr
2015 um 35% auf rd. 380 Personen steigen und im Jahr 2025 mit gut 500 Personen um 84% höher liegen als in 2005. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Privathaushalten wird bis 2015 um 25% auf rd. 840 und bis 2025 um 55% auf über 1.000
Personen steigen. Der Bedarf an stationärer Pflege wird geringer steigen, wenn
Angebote wie ambulante Pflegewohngruppen oder Betreutes Wohnen auch für
Schwerpflegebedürftige und/ oder Demenzkranke weiter ausgebaut werden.
104
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
•
Die Zahl der Demenzkranken wird bis zum Jahr 2015 um 33% auf rd. 630 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 820 Personen um 73% höher liegen als im
Jahr 2005.
•
Die Zahl der Älteren mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf wird bis 2015 um 18% auf
rd. 1.500 steigen und im Jahr 2025 rd. 1.740 Personen erreichen, dies sind 37%
mehr als in 2005. Diese Prognose bezieht sich auf Personen in Privathaushalten. In
dem Maße, wie stationäre Pflege durch alternative Formen der ambulanten Pflege
substituiert wird, fällt der Bedarf an hauswirtschaftlichen Hilfen höher aus.
Entwicklung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in Kempen
Personengruppe
Pflegebedürftige
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
2005 - 2025
mittelfristig Veränderung
2015
2005-2015
längerfristig Veränderung
2025
2005-2025
104
35
93
223
494
95
45
84
291
698
-8%
31%
-9%
31%
41%
85
44
117
265
1.036
-18%
26%
26%
19%
110%
Insgesamt
darunter: häusl. Pflege
stationär (geschätzt)*
Demenzkranke
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
948
670
278
1.215
838
376
28%
25%
35%
1.547
1.037
510
63%
55%
84%
11
11
37
124
290
10
15
32
163
409
-11%
30%
-14%
31%
41%
9
16
44
147
605
-20%
39%
20%
19%
109%
Insgesamt
474
628
33%
822
73%
mit hausw. Hilfebedarf
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
226
97
235
381
332
201
128
212
489
472
-11%
32%
-10%
28%
42%
180
118
294
457
687
-20%
21%
25%
20%
107%
1.271
1.502
18%
1.737
37%
Insgesamt
*
Stand
2005
Schätzung des stationären Pflegebedarfs ohne Berücksichtigung alternativer Versorgungsformen
(b) Versorgung und kommunale Planungen
Die Altenhilfe- und Pflegeberatung in Kempen wird durch eine Vollzeitstelle (einschließlich einer halben Stelle für Wohnberatung) geleistet, die Relation zu den Hochaltrigen
entspricht dem Kreisdurchschnitt.
105
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Pflegerische Versorgung in Kempen
Stand: Juli 2008
Bereich
BERATUNG
Pflegeberatung
Hilfe bei Demenz
BEGEGNUNG+HILFEN
Begegnungsangebote
Selbstorganisation
GESUNDHEIT
Kliniken
Hospiz
stationär
ambulant
WOHNEN
Altenwohnungen
Wohnen mit Service
einschl. Planungen
PFLEGE
Ambulante Dienste
darunter Pflegedienste
pflegeergänzende Dienste
Tagespflege
Kurzzeitpflege
darunter solitär
alle einschl. Plan
Pflegeheime
einschl. Planungen
*
Einrichtungen
Kapazität*
1
4
1,00
18,0
0,1
1,2
4
2
208 Std.
1000 Tn.
13,9
14,1
11,3/100 60+
7,5/100 60+
1
279
18,7
11,6
0
1
0
0,00
0,08
0
4
0
153
173
0,0
10,2
11,6
3,5
3,6
5,2
0,5
0,5
12
0,8
0,4
7
7
7
215
215
0,5
0,5
0,5
14,4
14,4
0,7
0,3
0,8
18,7
19,9
7
4
3
1
1
2
je 100 Ältere ab 80 Jahren
Kempen
Kreis
0,1
0,8
"Kapazität" = Plätze (stationär, Wohnen) bzw. Vollzeit-Personalstellen (ambulante
Dienste, Beratung) bzw. Öffnungszeiten in Stunden pro Monat (Begegnung) bzw.
Teilnahme an Angeboten (Selbstorg.)
Im Bereich der offenen Altenhilfe gibt es in Kempen vier Seniorenzentren und teils dort,
teils auch darüber hinaus ein reichhaltiges Angebot in den Bereichen Begegnung und
Geselligkeit. Ein Teil davon wird von der selbstorganisierten und von der Stadt geförderten Senioreninitiative „Altenhilfe Kempen e.V.“ angeboten, die präventive Funktion
sozialer Netzwerke im Alter wird damit gut erfüllt. Weiterhin hat der Altenhilfe e.V. Angebote für pflegende Angehörige zum Austausch über und zur Vermittlung von allgemeinen Hilfestellungen im täglichen Umgang mit Pflegebedürftigen initiiert („Pflege-
106
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
stammtisch“). Mehrere Angebote gibt es auch speziell für Demenzkranke und deren
Angehörige, darunter ein Demenzcafé mit Betreuungsangebot.
Die Krankenhaus-Versorgung in Kempen wird durch eine Klinik mit 279 Betten zufriedenstellend gewährleistet. Für die gerontopsychiatrische und geriatrische Versorgung
gibt es aber keine speziellen Angebote. Die Krankenhaus-Überleitung, die für die
Schaffung tragfähiger häuslicher Pflegearrangements einen hohen Stellenwert hat,
wird in Kooperation des Krankenhaus-Sozialdienstes mit der städtischen Fachberatung
durchgeführt.
Die Begleitung Sterbender wird durch eine ambulante Hospizgruppe geleistet. Stationäre Hospizplätze stehen nicht in Kempen, sondern in den benachbarten Städten Viersen und Krefeld zur Verfügung.
Im Bereich Wohnen für Senioren ist die Fachberatung in Kempen der Ansicht, dass
Wohnungen ohne Serviceangebot für die Altenhilfe nicht von unmittelbarem Interesse
sind, so dass diese, auch wenn sie barrierefrei sind, nicht gezählt werden. Einen
Schwerpunkt bildet dagegen das Service-Wohnen, das mit 153 Wohnungen in 4 Gebäuden sehr gut ausgebaut ist. Dies wird auch durch den Vergleichsindikator verdeutlicht, die Relation von 10,2 Wohnungen je 100 Hochaltrige liegt deutlich über dem
Kreisdurchschnitt von 3,6 Wohnungen und auch über der landesweiten Versorgung mit
5,3 Wohnungen je 100 Hochaltrige. Weitere 20 Wohnungen befinden sich in Planung,
damit wird der Bedarf an Service-Wohnungen auch in Zukunft gedeckt sein. Allerdings
ist ein Teil dieses Angebots hochpreislich und deshalb nicht für alle Personen der Zielgruppe erschwinglich, hier ist auf eine ausgewogene Mischung zu achten.
Auch im Bereich alternativer Wohnformen, die zumindest teilweise zur Substitution
stationärer Pflegeplätze dienen können, gab es in Kempen verschiedene Planungen
nach dem ambulanten Wohngemeinschaftsmodell, die nun kurz vor der Umsetzung
stehen.
7 ambulante Dienste haben ihren Sitz in Kempen, davon 4 Pflegedienste und 3 pflegeergänzende Dienste. Die Versorgung durch die Pflegedienste wird von den befragten
Experten als quantitativ hinreichend bewertet, und da im Bereich der unmittelbaren
Pflege hinreichende marktwirtschaftliche Anreize bestehen, ist damit zu rechnen, dass
die ambulanten Kapazitäten auch zukünftig auf die steigenden Bedarfe an häuslicher
Pflege (+25% bis 2015, +55% bis 2025) reagieren werden. Dies ist jedoch bei niedrigschwelligen Hilfen noch nicht der Fall, bei preisgünstigen hauswirtschaftlichen Hilfen
besteht Nachholbedarf. Dies versucht man unter Einbeziehung von ehrenamtlichem
Engagement zu optimieren (vgl. Altenhilfeplan der Stadt Kempen 2006, S. 80).
107
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Die in Kempen verfügbaren 12 Plätze der Tagespflege erscheinen ausreichend, die
kreis- und landesdurchschnittliche Versorgung von 0,5 Plätzen je 100 Hochaltrige wird
damit derzeit überschritten.
Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Kempen 7 eigenständige Plätze in einer Einrichtung. Mit dieser Zahl liegt man zwar rein rechnerisch etwas unter dem Kreisdurchschnitt, was aber dadurch aufgewogen wird, dass keine eingestreuten Plätze mitgezählt wurden, sondern nur verlässlich verfügbare.
Die Kapazitäten der 2 Pflegeheime mit 215 Plätzen entsprechen einer Relation von
14,4 Plätzen je 100 Hochaltrige, was unter dem Kreisdurchschnitt von 18,7 Plätzen und
dem Landesdurchschnitt von 19,7 Plätzen liegt. Der rechnerisch ermittelte Bedarf an
stationärer Pflege in Kempen wurde auf rd. 280 Plätze in 2005 und fast 380 im Jahr
2015 geschätzt (s.o. Tabelle „Entwicklung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in Kempen“), was zunächst eine Angebotslücke vermuten lässt. Allerdings werden von Kempen aus auch die Kapazitäten umliegender Städte und Gemeinden (insbesondere
Grefrath) mit genutzt, wodurch derzeit eine Bedarfsdeckung gewährleistet wird. Im
Hinblick auf zukünftige Kapazitätserweiterungen ist zu begrüßen, dass in Kempen die
Möglichkeiten alternativer Wohn- und Pflegeformen in die Planung einbezogen werden
(s.o.).
(c) Bewertung und Empfehlung
Die folgenden Bewertungen des Angebots in Kempen und die Empfehlungen zu dessen Weiterentwicklung wurden in Gesprächen mit der Kreisverwaltung sowie den Städten und Gemeinden erörtert und sind entsprechend der zukünftigen Entwicklung fortzuschreiben.
•
Beratung: Eine gute Fachberatung, die auch die Wohnberatung umfasst, ist in
Kempen gewährleistet. Die Besetzung mit einer Fachkraft kann allerdings zu Engpässen in Krankheits- und Urlaubszeiten führen, daher ist eine Aufstockung der Beratungskapazitäten um eine halbe Stelle zu empfehlen. Eine umfassende und zugehende Beratung, wie in Abschnitt 3.2.1 beschrieben, würde eine noch höhere
Kapazität erfordern.
•
Demenz: Mit den bestehenden Angeboten für Demenzkranke und deren Angehörige ist Kempen auf einem guten Weg.
•
Krankenhaus: Die Krankenhausversorgung ist gut, und ebenso die Kooperation mit
dem Krankenhaus-Sozialdienst. Die fehlende gerontopsychiatrische und geriatrische Versorgung wird derzeit noch durch entsprechende Angebote in Viersen
(Landesklinik) und Tönisvorst (geriatrische Fachabteilung) kompensiert; die Entwicklung eigenständiger Angebote in Kempen wäre aber in Betracht zu ziehen.
108
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
•
Hospiz: Das stationäre Hospiz in Viersen ist relativ weit entfernt, so dass ein Angebot mit etwa 6 – 8 Plätzen, die auch von den umliegenden Gemeinden mit genutzt
werden könnten, zu empfehlen ist.
•
Service-Wohnen: Die Stadt Kempen verfügt über ein gutes und ausreichendes Angebot an Service-Wohnungen, insgesamt gesehen besteht hier derzeit und mittelfristig kein Erweiterungsbedarf. Allerdings wird über eine hohe Nachfrage nach
preisgünstigen Angeboten in diesem Bereich berichtet, so dass zu prüfen ist, inwieweit auch für diese Zielgruppe hinreichend Wohnungen zur Verfügung stehen.
•
Im Bereich betreuter Wohngemeinschaften gibt es zudem in Kempen zukunftsorientierte Planungen, die zu unterstützen sind.
•
Ambulante Dienste: Im pflegerischen Bereich ist der Bedarf gedeckt, aber niederschwellige Angebote an ergänzenden Diensten sollten erweitert werden.
•
Tagespflege: Das derzeitige Angebot der Tagespflege von 12 Plätzen erscheint
bedarfsgerecht. Erst längerfristig (bis zum Jahr 2025) ist eine Ausweitung dieser
Kapazitäten zu empfehlen, sofern nicht aufgrund der Anreize, die das PflegeWeiterentwicklungsgesetz zur verstärkten Nutzung der Tagespflege enthält, die
Nachfrage schon früher deutlich ansteigt.
•
Kurzzeitpflege: Das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen ist derzeit (knapp) ausreichend. Mittel- und längerfristig (d.h. ab 2015) ist aber eine Erhöhung dieser Kapazitäten um etwa 8 bis 10 Plätze zu empfehlen, um dem aus demografischen Gründen
steigenden Bedarf begegnen zu können. Dieser Bedarf könnte mit einer eigenständigen Kurzzeitpflegeeinrichtung für den nördlichen Teil des Kreises gedeckt werden.
•
Vollstationäre Pflege: Die Versorgung mit Heimplätzen ist derzeit ausreichend,
wenn man die Angebote der angrenzenden Gemeinden mit einbezieht. Um ein
Versorgungsniveau von 20 Plätzen je 100 Hochaltrige (Landesdurchschnitt) zu erhalten, wären bis zum Jahr 2015 knapp 400 Plätze erforderlich (d.h. rd. 180 Plätze
mehr als derzeit) und bis zum Jahr 2025 rd. 570 Plätze (rd. 350 Plätze mehr als
derzeit vorhanden). Mittel- und längerfristig ist daher eine Erweiterung der stationären Pflegekapazitäten zu empfehlen. Diese sollten aber nicht nur in der Form von
herkömmlichen Heimplätzen konzipiert werden, sondern zumindest teilweise auch
in alternativen Formen, wie es derzeit auch geplant wird. In kleineren Einheiten
konzipierte ambulante Pflegewohngruppen könnten auch dezentral realisiert werden, was für die von Alt-Kempen weiter entfernt gelegenen Stadtteile Kempens
(wie St. Hubert und Tönisberg) interessant ist.
109
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
2.4
Stadt Nettetal
(a) Demografische Situation und Prognose
In der Stadt Nettetal sind 1.079 Personen pflegebedürftig, davon werden rd. 770 in
Privathaushalten und rd. 310 in stationären Einrichtungen gepflegt (Stand 2005). Darüber hinaus sind knapp 1.460 Personen auf hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen. Rd.
540 Personen leiden unter einer mittleren oder schweren Demenz (Überschneidung
mit den beiden anderen Personengruppen).
Fasst man die Ergebnisse der demografischen Analyse zusammen, so ist in der Stadt
Nettetal mit folgender Entwicklung zu rechnen:
•
Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt wird mittelfristig (im Jahr 2015) um 300
Personen bzw. 28% höher liegen als im Jahr 2005, längerfristig (im Jahr 2025) werden es 670 Pflegebedürftige bzw. 62% mehr sein als im Ausgangsjahr.
Entwicklung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in Nettetal
Personengruppe
Pflegebedürftige
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
2005 - 2025
mittelfristig Veränderung
2015
2005-2015
längerfristig Veränderung
2025
2005-2025
124
39
103
258
555
114
51
93
338
784
-8%
31%
-9%
31%
41%
102
49
130
308
1.163
-18%
26%
26%
19%
110%
1.079
766
313
1.380
955
425
28%
25%
36%
1.752
1.176
575
62%
54%
84%
13
13
41
143
326
12
17
35
188
460
-11%
30%
-14%
31%
41%
11
18
49
171
680
-20%
39%
20%
19%
109%
Insgesamt
537
712
33%
928
73%
mit hausw. Hilfebedarf
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
270
108
260
445
374
240
143
235
571
532
-11%
32%
-10%
28%
42%
215
131
326
533
774
-20%
21%
25%
20%
107%
1.457
1.720
18%
1.980
36%
Insgesamt
darunter: häusl. Pflege
stationär (geschätzt)*
Demenzkranke
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
Insgesamt
*
Stand
2005
Schätzung des stationären Pflegebedarfs ohne Berücksichtigung alternativer Versorgungsformen
110
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
•
Wenn der Anteil der stationär Gepflegten an allen Pflegebedürftigen („Heimquote“)
gleich bleibt, wird auf Grund der demografischen Veränderung die Zahl der Personen mit stationärem Pflegebedarf bei gleichem Versorgungsangebot bis zum Jahr
2015 um 36% auf 425 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 575 Personen
um 84% höher liegen als in 2005. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Privathaushalten wird bis 2015 um 25% auf rd. 960 und bis 2025 um 54% auf rd. 1.180 steigen.
Der Bedarf an stationärer Pflege wird geringer steigen, wenn Angebote wie ambulante Pflegewohngruppen oder Betreutes Wohnen auch für Schwerpflegebedürftige
und/ oder Demenzkranke weiter ausgebaut werden.
•
Die Zahl der Demenzkranken wird bis zum Jahr 2015 um 33% auf über 700 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 930 Personen um 73% höher liegen als im
Jahr 2005.
•
Die Zahl der Älteren mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf wird bis 2015 um 18% auf
rd. 1.720 steigen und im Jahr 2025 knapp 2.000 Personen erreichen, dies sind 36%
mehr als in 2005. Diese Prognose bezieht sich auf Personen in Privathaushalten. In
dem Maße, wie stationäre Pflege durch alternative Formen der ambulanten Pflege
substituiert wird, fällt der Bedarf an hauswirtschaftlichen Hilfen höher aus.
(b) Versorgung und kommunale Planungen
Die Stadt Nettetal verfügt über eine eigene Altenhilfe- und Pflegeberatung mit einem
Fachberater. Da dieser aber anteilig auch für Brüggen zuständig ist, fällt die personelle
Ausstattung eher knapp aus, was auch darin zum Ausdruck kommt, dass die Relation
zu den Hochaltrigen nur halb so hoch ist wie im Kreisdurchschnitt. Eine Wohnungsanpassungsberatung wird hier in Einzelfällen geleistet, kann aber nicht so intensiv betrieben werden wie z.B. in Viersen (s.u.).
Im Bereich der offenen Altenhilfe ist Nettetal mit 6 Begegnungsangeboten, die über die
Stadtteile verteilt sind, gut ausgestattet. In 4 Begegnungszentren sind hauptamtliche
Mitarbeiter/innen mit jeweils einer halben Stelle tätig, die bei Bedarf auch beraten. Im
Bereich der Senioren-Selbstorganisation sind örtliche ZWAR-Gruppen mit verschiedenen Angeboten aktiv. In Zusammenarbeit mit ZWAR wurde ein „Rahmenkonzept“ zur
Weiterentwicklung der offenen Altenhilfe erarbeitet, das das gesamte Spektrum der
Älteren von den aktiven jungen Seniorinnen und Senioren über rüstige Ältere bis hin zu
Hilfe- und Pflegebedürftigen im Blick hat und jede dieser Gruppen in passender Weise
ansprechen will.32
Für Demenzkranke und ihre Angehörigen gibt es einen Gesprächskreis. Darüber hinaus ist ein Demenzcafé mit Betreuungsangebot geplant.
32
Nötzold, W.: Rahmenkonzept Soziale Arbeit mit Älteren in Nettetal, Dortmund 2008
111
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Pflegerische Versorgung in Nettetal
Stand: Juli 2008
Bereich
BERATUNG
Pflegeberatung
Hilfe bei Demenz
BEGEGNUNG+HILFEN
Begegnungsangebote
Selbstorganisation
GESUNDHEIT
Kliniken
Hospiz
stationär
ambulant
WOHNEN
Altenwohnungen
Wohnen mit Service
einschl. Planungen
PFLEGE
Ambulante Dienste
darunter Pflegedienste
pflegeergänzende Dienste
Tagespflege
Kurzzeitpflege
darunter solitär
alle einschl. Plan
Pflegeheime
einschl. Planungen
*
Einrichtungen
Kapazität*
1
2
0,75
5,0
6
2
320 Std.
83 Tn.
je 100 Ältere ab 80 Jahren
Nettetal
Kreis
0,04
0,3
0,07
0,8
18,7
14,1
0,8/100 60+
7,5/100 60+
1
187
10,9
11,6
0
1
0
0,00
0,08
6
1
45
52
92
2,6
3,0
5,4
3,5
3,6
5,2
0,6
0,5
12
0,7
0,4
19
12
19
303
303
1,1
0,7
1,1
17,7
17,7
0,7
0,3
0,8
18,7
19,9
10
5
5
1
4
4
"Kapazität" = Plätze (stationär, Wohnen) bzw. Vollzeit-Personalstellen (ambulante
Dienste, Beratung) bzw. Öffnungszeiten in Stunden pro Monat (Begegnung) bzw.
Teilnahme an Angeboten (Selbstorg.)
Die Krankenhaus-Versorgung wird durch eine Klinik mit 187 Betten hinreichend gewährleistet. Hier wurde ein „Palliativ-Team“ eingerichtet, das sich um die Verbesserung
der Lebensqualität von unheilbar Kranken und Sterbenden kümmert. Ein KrankenhausSozialdienst berät bei der Überleitung nach der Akutbehandlung. Es gibt aber weder
eine geriatrische noch eine gerontopsychiatrische Spezialversorgung.
112
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Die Begleitung Sterbender wird durch eine ambulante Hospizgruppe geleistet. Stationäre Hospizplätze stehen nicht in Nettetal, sondern erst in Viersen zur Verfügung.
Im Bereich des Wohnens stehen in Nettetal derzeit 45 Altenwohnungen in 6 Gebäuden
zur Verfügung, dies sind – gemessen an der Relation zur Zahl der Hochaltrigen – etwas weniger als im Kreisdurchschnitt. In einer Einrichtung des Service-Wohnens stehen 52 Wohnungen bzw. 3,0 Wohnungen je 100 Hochaltrige zur Verfügung, was einen
Versorgungsschlüssel unter dem Kreis- und Landesdurchschnitt bedeutet. Weitere
Einrichtungen mit jeweils 20 Wohnungen sind in Lobberich und Hinsbeck in Planung,
und die Versorgungslage wird verbessert, wenn diese Wohnungen fertig gestellt sein
werden.
Die ambulante Versorgung wird durch 10 in Nettetal ansässige ambulante Dienste geleistet, davon 5 Pflegedienste, 2 Mobile Soziale Hilfsdienste, 2 Mahlzeitenangebote
und 1 Behindertenfahrdienst. Dieses Angebot erscheint ausreichend; zusätzlicher Bedarf besteht hier aber, wie auch im Kreis insgesamt, an niederschwelligen Hilfen für
einkommensschwache Ältere.
In Nettetal gibt es eine Tagespflege-Einrichtung mit 12 Plätzen, damit kann der bestehende Bedarf auch der umliegenden Gemeinden gedeckt werden. Die kreis- und landesdurchschnittliche Versorgungsrelation wird hier mit 1,1 Plätzen je 100 Hochaltrige
überschritten.
Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Nettetal insgesamt 19 Plätze in 4 Einrichtungen, darunter sind 12 solitäre Plätze. Wenn man eine Versorgungsquote unter Einschluss auch der eingestreuten Plätze berechnet, ergibt sich eine Versorgungsrelation
von 1,1 Plätzen je 100 Hochaltrige, die über dem Kreisdurchschnitt liegt. Allerdings
berichtet die Fachberatung über Engpässe in diesem Bereich, was den Eindruck bestätigt, dass eingestreute Plätze kein verlässliches Angebot darstellen. Zu empfehlen ist
daher eine eigenständige Kurzzeitpflegeeinrichtung für den Westkreis, die auch den
Bedarf der umliegenden Gemeinden mit abdecken kann.
In 4 Pflegeheimen stehen 303 Plätze zur Verfügung, dies entspricht einer Relation von
17,7 Plätzen je 100 Hochaltrige, was etwas unter dem Kreisdurchschnitt von 18,7 Plätzen und dem Landesdurchschnitt von 19,7 Plätzen liegt.
(c) Bewertung und Empfehlung
Die folgenden Bewertungen des Angebots in Nettetal und die Empfehlungen zu dessen
Weiterentwicklung wurden in Gesprächen mit der Kreisverwaltung sowie den Städten
und Gemeinden erörtert und sind entsprechend der zukünftigen Entwicklung fortzuschreiben.
113
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
•
Beratung: Die Beratungskapazitäten sollten um mindestens eine halbe Stelle aufgestockt werden. Auch eine Ausweitung der Wohnberatung (z.B. durch aktive Werbung und eine Plakatausstellung), die gerade für die Stadtteile mit ländlichem Charakter wichtig ist, sollte damit erleichtert werden. Eine umfassende und zugehende
Beratung, wie in Abschnitt 3.2.1 beschrieben, würde eine noch höhere Kapazität erfordern.
•
Offene Altenhilfe: Nettetal ist mit Begegnungsangeboten gut ausgestattet. Die Begegnungszentren sollen „modernisiert“ werden, zusammen mit ZWAR gibt es ein
Entwicklungsprogramm zur Öffnung für verschiedene Interessengruppen, für junge
Senioren ebenso wie für Hochaltrige. Diese Überlegungen zur konzeptionellen Weiterentwicklung sind zu unterstützen.
•
Demenz: Einige Unterstützungsangebote für Demenzkranke und deren Angehörige
gibt es bereits, aber eine Weiterentwicklung ist zu empfehlen.
•
Krankenhaus: Die klinische Grundversorgung ist hinreichend, aber es gibt keine
speziellen gerontopsychiatrischen oder geriatrischen Angebote. Die Kooperation
zwischen dem Krankenhaus-Sozialdienst und der kommunalen Fachberatung verläuft gut.
•
Hospiz: Die Einrichtung stationärer Hospizplätze in Nettetal könnte sinnvoll sein,
um Angehörigen lange Fahrtzeiten in benachbarte Städte zu ersparen. Ein rechnerischer Bedarf von 4 bis 5 Plätzen ergibt sich für Nettetal, wenn man die entsprechende Versorgungslage in der Stadt Viersen als Maßstab heranzieht. Wenn ein
stationäres Hospiz auch durch die umliegenden Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal genutzt würde, müsste diese Einrichtung auf 8 bis 9 Plätze
konzipiert werden.
•
Wohnen: Im Bereich des Service-Wohnens gibt es ein hochpreisliches Angebot.
Der Bedarf an preisgünstigen Angeboten (mit geringer Grundpauschale und differenzierten Zusatzleistungen) wird dagegen nicht hinreichend gedeckt. Wenn Planungen von 20 Wohnungen in Lobberich und 20 Wohnungen in Hinsbeck umgesetzt werden, könnte die Angebotslage in diesem Bereich deutlich verbessert werden. Um die im Kreis- und Landesdurchschnitt bestehende Versorgungsdichte von
5 Wohnungen je 100 Hochaltrige zu erreichen, müssten bis 2015 über die derzeit
vorhandenen und geplanten Wohnungen hinaus weitere 30 Wohnungen, bis 2025
sogar 80 Wohnungen hinzu kommen.
•
Ambulante Dienste: Das Angebot an ambulanten Diensten erscheint ausreichend.
Ein zusätzlicher Bedarf besteht allerdings an niederschwelligen Hilfen für Ältere, die
in den stärker ländlich geprägten Stadtteilen wohnen. Im Hinblick auf diese Zielgruppe ist die Stadtverwaltung bestrebt, haushaltsbezogene Dienste zu optimieren,
114
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
was aus fachlicher Sicht zu unterstützen ist. Insbesondere für Ältere mit niedrigen
Einkommen sollten in diesem Bereich preisgünstige Angebote entwickelt werden.
•
Tagespflege: Das Angebot der Tagespflege ist gut und derzeit ausreichend, ein
unmittelbarer Handlungsbedarf besteht hier nicht. Mittelfristig wird die Einrichtung
allerdings nur noch den Bedarf der Stadt Nettetal decken können, so dass im Hinblick auf den Bedarf der umliegenden Gemeinden Alternativen zu prüfen sind.
•
Kurzzeitpflege: Rein rechnerisch ergibt sich eine hinreichende Ausstattung mit
Kurzzeitpflegeplätzen, wobei positiv zu werten ist, dass die meisten KurzzeitpflegePlätze in Nettetal eigenständige und damit gut planbare Plätze sind. Dennoch weist
die Fachberatung darauf hin, dass die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen häufig
nicht gedeckt werden könne und dass der Bedarf an eigenständigen Plätzen höher
sei als die derzeit bestehenden 12 Plätze. Mittelfristig ist daher eine Erweiterung
um 4 bis 5 eigenständige Plätze zu empfehlen.
•
Stationäre Pflege: Der Bedarf an stationären Plätzen wird, trotz der leicht unterdurchschnittlichen Versorgungsrelation, seitens der Fachberatung als gedeckt gesehen. Allerdings wird längerfristig der Bedarf allein schon aus demografischen
Gründen steigen; um die derzeit im Kreisdurchschnitt bestehende Versorgungsrelation beizubehalten, wären im Jahr 2015 in Nettetal rd. 450 Plätze (150 Plätze mehr
als derzeit) und im Jahr 2025 rd. 650 Plätze (350 Plätze mehr als derzeit) erforderlich. Diese zusätzlichen Kapazitäten sollten aber nicht allein mit traditionellen
Heimplätzen, sondern unter Einbeziehung alternativer Wohnformen wie ambulanter
Pflegewohngruppen oder stationärer Hausgemeinschaften geplant werden.
2.5
Gemeinde Niederkrüchten
(a) Demografische Situation und Prognose
In der Gemeinde Niederkrüchten sind 339 Personen pflegebedürftig, davon werden rd.
250 in Privathaushalten und rd. 90 in stationären Einrichtungen gepflegt (Stand 2005).
Darüber hinaus sind rd. 490 Personen auf hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen. Rd.
160 Personen leiden unter einer mittleren oder schweren Demenz, diese Personengruppe überschneidet sich mit den beiden anderen.
Fasst man die Ergebnisse der demografischen Analyse zusammen, so fällt in der Gemeinde Niederkrüchten der demografische Wandel nicht ganz so dramatisch aus wie
im übrigen Kreis. Mit folgender Entwicklung ist zu rechnen:
•
Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt wird mittelfristig (im Jahr 2015) um etwa
90 Personen bzw. 26% höher liegen als im Jahr 2005, längerfristig (im Jahr 2025)
werden es 190 Pflegebedürftige bzw. 56% mehr sein als im Ausgangsjahr.
115
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Entwicklung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in Niederkrüchten
Personengruppe
Pflegebedürftige
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
Stand
2005
2005 - 2025
mittelfristig Veränderung
2015
2005-2015
längerfristig Veränderung
2025
2005-2025
46
14
38
87
153
42
18
35
114
216
-8%
31%
-9%
31%
41%
38
18
48
104
321
-18%
26%
26%
19%
110%
Insgesamt
darunter: häusl. Pflege
stationär (geschätzt)*
Demenzkranke
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
339
248
91
426
301
125
26%
22%
37%
529
362
166
56%
46%
83%
5
5
15
49
88
4
6
13
64
124
-11%
30%
-14%
31%
41%
4
7
18
58
183
-20%
39%
20%
19%
109%
Insgesamt
161
211
31%
270
67%
mit hausw. Hilfebedarf
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
100
40
97
151
101
89
52
88
193
144
-11%
32%
-10%
28%
42%
80
48
122
180
209
-20%
21%
25%
20%
107%
Insgesamt
488
566
16%
639
31%
*
Schätzung des stationären Pflegebedarfs ohne Berücksichtigung alternativer Versorgungsformen
•
Wenn der Anteil der stationär Gepflegten an allen Pflegebedürftigen („Heimquote“)
gleich bleibt, wird auf Grund der demografischen Veränderung die Zahl der Personen mit stationärem Pflegebedarf bei gleichem Versorgungsangebot bis zum Jahr
2015 um 37% auf 125 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 170 Personen
um 83% höher liegen als in 2005. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Privathaushalten wird bis 2015 um 22% auf rd. 300 und bis 2025 um 46% auf rd. 360 steigen.
Die Zunahme des stationären Pflegebedarfs kann geringer ausfallen, wenn Angebote wie ambulante Pflegewohngruppen oder Service-Wohnen auch für Schwerpflegebedürftige und/ oder Demenzkranke weiter ausgebaut werden.
•
Die Zahl der Demenzkranken wird bis zum Jahr 2015 um 31% auf über 200 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 270 Personen um 67% höher liegen als im
Jahr 2005.
•
Die Zahl der Älteren mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf wird bis 2015 um 16% auf
rd. 570 steigen und im Jahr 2025 rd. 640 Personen erreichen, dies sind 31% mehr
als in 2005. Diese Prognose bezieht sich auf Personen in Privathaushalten. In dem
116
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Maße, wie stationäre Pflege durch alternative Formen der ambulanten Pflege substituiert wird, fällt der Bedarf an hauswirtschaftlichen Hilfen höher aus.
(b) Versorgung und kommunale Planungen
Die Altenhilfe- und Pflegeberatung in Niederkrüchten wird derzeit noch mit einer anteiligen Personalstelle von der Kreisverwaltung Viersen aus geleistet.
Im Bereich der offenen Altenhilfe gibt es in Niederkrüchten ein Begegnungszentrum
und drei Altenstuben, deren Öffnungszeiten allerdings vergleichsweise gering sind.
Darüber hinaus gibt es die Freizeit- und Kulturangebote einer ZWAR-Gruppe sowie 2
Selbsthilfegruppen. Für Demenzkranke und ihre Angehörigen gibt es in Niederkrüchten
kein Angebot.
Die Krankenhaus-Versorgung wird durch Kliniken in der Umgebung gewährleistet, ein
eigenes Krankenhaus gibt es hier nicht.
Die Begleitung Sterbender wird durch eine ambulante Hospizgruppe geleistet. Stationäre Hospizplätze stehen in Niederkrüchten nicht zur Verfügung.
Im Bereich des Wohnens stehen in Niederkrüchten derzeit 25 Altenwohnungen in 2
Gebäuden zur Verfügung, nur eins davon erfüllt aber die neueren Kriterien der Barrierefreiheit. Dieses Angebot ist im Kreisvergleich gut. Weniger gut ist dagegen die Entwicklung des Service-Wohnens, das es in Niederkrüchten noch gar nicht gibt. Es bestehen Planungen, in Anbindung an das vorhandene Heim 20 Wohnungen mit Serviceangebot zu erstellen. Mit deren Realisierung würde die Angebotsschwäche in diesem Bereich zunächst behoben, wenn auch das auf Landesebene im Durchschnitt bestehende Versorgungsniveau noch nicht erreicht würde. Weiterhin gibt es Planungen
eines privaten Trägers, 12 Eigentumswohnungen mit Serviceangebot zu errichten,
über deren bauliche Qualität aber nichts bekannt ist und die auch eher für wohlhabende Ältere in Betracht kommen werden.
Die ambulante Versorgung wird durch einen in Niederkrüchten ansässigen ambulanten
Pflegedienst sowie durch ambulante Dienste aus angrenzenden Gemeinden geleistet.
Hinzu kommen 4 Mahlzeitenangebote. Das Angebot im Bereich ambulanter Dienste
erscheint für Niederkrüchten ausreichend.
Ein Angebot der Tagespflege gibt es in Niederkrüchten nicht, derzeit werden von hier
aus die Einrichtungen in Nettetal und Viersen mit genutzt.
117
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Pflegerische Versorgung in Niederkrüchten
Stand: Juli 2008
Bereich
BERATUNG
Pflegeberatung
Hilfe bei Demenz
BEGEGNUNG+HILFEN
Begegnungsangebote
Selbstorganisation
GESUNDHEIT
Kliniken
Hospiz
stationär
ambulant
WOHNEN
Altenwohnungen
Wohnen mit Service
einschl. Planungen
PFLEGE
Ambulante Dienste
darunter Pflegedienste
pflegeergänzende Dienste
Tagespflege
Kurzzeitpflege
darunter solitär
alle einschl. Plan
Pflegeheime
einschl. Planungen
*
Einrichtungen
Kapazität*
1
0
0,40
0,0
4
3
20 Std.
36 Tn.
je 100 Ältere ab 80 Jahren
Niederkrüchten
Kreis
0,1
0,0
0,1
0,8
4,3
1/100 60+
14,1
7,5/100 60+
0
0
0,0
11,6
0
1
0
0,00
0,08
2
0
25
0
0
5,4
0,0
0,0
3,5
3,6
5,2
1,1
0,5
0
0,0
0,4
6
0
6
96
96
1,3
0,0
1,3
20,6
20,6
0,7
0,3
0,8
18,7
19,9
5
1
4
0
1
1
"Kapazität" = Plätze (stationär, Wohnen) bzw. Vollzeit-Personalstellen (ambulante
Dienste, Beratung) bzw. Öffnungszeiten in Stunden pro Monat (Begegnung) bzw.
Teilnahme an Angeboten (Selbstorg.)
Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Niederkrüchten nur 6 eingestreute Plätze, aber
keine solitären Plätze, was eine verlässliche Planung erschwert. Der Bedarf in diesem
Bereich ist höher anzusetzen.
118
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Ein Pflegeheim mit 96 Plätzen steht in Niederkrüchten zur Verfügung. Damit kommen
rechnerisch 20,6 Plätze auf je 100 Hochaltrige, was etwa dem Kreis- und Landesdurchschnitt entspricht.
(c) Bewertung und Empfehlung
Die folgenden Bewertungen des Angebots in Niederkrüchten und die Empfehlungen zu
dessen Weiterentwicklung wurden in Gesprächen mit der Kreisverwaltung sowie den
Städten und Gemeinden erörtert und sind entsprechend der zukünftigen Entwicklung
fortzuschreiben.
•
Beratung: Ein Wechsel zu ortsnaher Altenfachberatung wäre empfehlenswert, dabei sollte eine halbe Personalstelle nicht unterschritten werden. Evtl. könnte auch
eine gemeinsame Beratungsstelle in Kooperation mit Schwalmtal in Betracht kommen. Angesichts des hohen Wohneigentumsanteils in Niederkrüchten besteht darüber hinaus ein Bedarf an Wohnanpassungsberatung, um Älteren in Eigenheimsiedlungen auch bei Pflegebedarf einen Verbleib in ihrem Haus zu ermöglichen.
•
Offene Altenhilfe: Im Bereich der offenen Altenhilfe gibt es, auch durch die Aktivitäten der ZWAR-Gruppe, ein hinreichendes Angebot. Aber für Demenzkranke und
deren Angehörige gibt es noch kein Angebot, hier sollten z.B. Gesprächskreise für
Angehörige und flexible Betreuungsangebote entwickelt werden.
•
Krankenhaus: Hier ist für Niederkrüchten keine eigenständige Einrichtung erforderlich.
•
Hospiz: Eine ambulante Hospizgruppe gibt es auch hier, eine eigene stationäre
Einrichtung lohnt sich nicht für Niederkrüchten, sondern allenfalls gemeinsam mit
Nettetal, Brüggen und Schwalmtal.
•
Wohnen: Das Angebot an seniorengerechten Wohnungen ist gering, was angesichts des hohen Wohneigentumanteils nachvollziehbar ist, da in ländlichen Gemeinden wie Niederkrüchten mit hohem Wohneigentumsanteil die Umzugsbereitschaft älterer Menschen geringer ausgeprägt ist als in Städten. Für diejenigen, die
im eigenen Haus aber nicht mehr ohne Hilfe zurechtkommen, erscheint eine Einrichtung des Service-Wohnens dringend erforderlich. Eine Einrichtung mit 20 Wohnungen (wie geplant) würde die Angebotslücke zunächst ausfüllen, längerfristig ist
jedoch von einem höheren Bedarf auszugehen. Um das landesdurchschnittliche
Versorgungsniveau von 5 Wohnungen je 100 Hochaltrige zu erreichen, wären bis
zum Jahr 2015 insgesamt 33 und bis 2025 nahezu 50 Wohnungen mit Service erforderlich, wobei nicht alle Planungen nur den hochpreislichen Bereich im Blick haben sollten.
119
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
•
Ambulante Dienste: Das Angebot an ambulanten Diensten erscheint ausreichend;
ein zusätzlicher Bedarf besteht aber an niederschwelligen Hilfen, um vor allem
auch für Ältere mit Mobilitätsschwierigkeiten in dezentral gelegenen Eigenheimsiedlungen eine gute Versorgung sicherzustellen.
•
Tagespflege: Mittelfristig wird es in Niederkrüchten einen rechnerischen Bedarf an
3 bis 4 Tagespflegeplätzen geben. Dafür lohnt sich nicht, eine eigene Einrichtung
aufzubauen, sondern die Tagespflege in Nettetal oder Viersen sollte weiter genutzt
werden. Alternativ wäre zu überlegen, ein eigenständiges Angebot in Kooperation
mit Schwalmtal aufzubauen. Dies wäre vor allem dann in Erwägung zu ziehen,
wenn die mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz intendierte Stärkung der Nachfrage nach dieser Versorgungsform erfolgreich ist.
•
Kurzzeitpflege: Die eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze reichen für Niederkrüchten
nicht aus. Ein zusätzlicher Bedarf an 3 bis 4 solitären Kurzzeitpflegeplätzen wird
gesehen; diese könnten von der stationären Einrichtung vorgehalten werden, besser wäre aber eine eigenständige Kurzzeitpflegeeinrichtung für den Westkreis.
•
Stationäre Pflege: Die stationäre Versorgung ist in Niederkrüchten durch das bestehende Pflegeheim gedeckt. Um das derzeitige Versorgungsniveau halten zu
können, wären rein rechnerisch bis zum Jahr 2015 weitere 40 Plätze und bis 2025
bis zu 100 Plätze mehr als heute erforderlich. Dem steht allerdings entgegen, dass
in ländlichen Regionen mit hoher Wohneigentumsquote die Umzugsbereitschaft in
Heime noch geringer ist als im Durchschnitt. Die Planung in diesem Bereich kann
flexibler gestaltet werden, wenn auch alternative Wohnangebote für Pflegebedürftige mit einbezogen werden.
2.6
Gemeinde Schwalmtal
(a) Demografische Situation und Prognose
In der Gemeinde Schwalmtal sind 444 Personen pflegebedürftig, davon 316 mit häuslichem und rd. 130 mit stationärem Pflegebedarf (Stand 2005). Darüber hinaus sind rd.
600 Personen auf hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen. Rd. 220 Personen leiden unter
einer mittleren oder schweren Demenz (teilweise Überschneidung mit den beiden anderen Personengruppen).
Fasst man die Ergebnisse der demografischen Analyse zusammen, so ist in der Gemeinde Schwalmtal mit folgender Entwicklung ist zu rechnen:
•
Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt wird mittelfristig (im Jahr 2015) um etwa
120 Personen bzw. 27% höher liegen als im Jahr 2005, längerfristig (im Jahr 2025)
werden es 270 Pflegebedürftige bzw. 60% mehr sein als im Ausgangsjahr.
120
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Entwicklung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in Schwalmtal
Personengruppe
Pflegebedürftige
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
Stand
2005
2005 - 2025
mittelfristig Veränderung
2015
2005-2015
längerfristig Veränderung
2025
2005-2025
59
17
39
107
221
54
23
36
140
313
-8%
31%
-9%
31%
41%
49
22
49
127
464
-18%
26%
26%
19%
110%
Insgesamt
darunter: häusl. Pflege
stationär (geschätzt)*
Demenzkranke
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
444
316
128
566
394
171
27%
25%
34%
712
481
231
60%
52%
81%
6
6
16
60
131
6
7
14
78
184
-11%
30%
-14%
31%
41%
5
8
19
71
273
-20%
39%
20%
19%
109%
Insgesamt
218
289
33%
375
72%
mit hausw. Hilfebedarf
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
129
49
99
185
148
114
65
90
237
211
-11%
32%
-10%
28%
42%
103
60
124
221
307
-20%
21%
25%
20%
107%
Insgesamt
610
717
17%
815
34%
*
Schätzung des stationären Pflegebedarfs ohne Berücksichtigung alternativer Versorgungsformen
•
Wenn der Anteil der stationär Gepflegten an allen Pflegebedürftigen („Heimquote“)
gleich bleibt, wird auf Grund der demografischen Veränderung die Zahl der Personen mit stationärem Pflegebedarf bei gleichem Versorgungsangebot bis zum Jahr
2015 um 34% auf rd. 170 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 230 Personen
um 81% höher liegen als in 2005. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Privathaushalten wird bis 2015 um 25% auf rd. 400 und bis 2025 um 52% auf rd. 480 steigen.
Die Zunahme des stationären Pflegebedarfs kann geringer ausfallen, wenn Angebote wie ambulante Pflegewohngruppen oder Service-Wohnen auch für Schwerpflegebedürftige und/ oder Demenzkranke weiter ausgebaut werden.
•
Die Zahl der Demenzkranken wird bis zum Jahr 2015 um 33% auf rd. 290 Personen steigen und im Jahr 2025 mit etwa 375 Personen um 72% höher liegen als im
Jahr 2005.
•
Die Zahl der Älteren mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf wird bis 2015 um 17% auf
rd. 720 steigen und im Jahr 2025 rd. 820 Personen erreichen, dies sind 34% mehr
als in 2005. Diese Prognose bezieht sich auf Personen in Privathaushalten. In dem
121
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Maße, wie stationäre Pflege durch alternative Formen der ambulanten Pflege substituiert wird, fällt der Bedarf an hauswirtschaftlichen Hilfen höher aus.
(b) Versorgung und kommunale Planungen
Die Altenhilfe- und Pflegeberatung in Schwalmtal wird derzeit noch mit einer anteiligen
Personalstelle von der Kreisverwaltung Viersen aus geleistet.
Im Bereich der offenen Altenhilfe gibt es in Schwalmtal ein begrenztes Begegnungsangebot des Vereins „Altenhilfe Schwalmtal e.V.“ und vier Altenstuben, aber kein Begegnungszentrum mit regelmäßigen Öffnungszeiten. Darüber hinaus gibt es eine ZWARGruppe, die sich vor allem an junge Seniorinnen und Senioren richtet, sowie einige
Selbsthilfegruppen. Für Demenzkranke und ihre Angehörigen gibt es in Schwalmtal
einen Gesprächskreis, aber keine weiteren Angebote.
Die Krankenhaus-Versorgung wird durch Kliniken in der Umgebung gewährleistet, ein
eigenes Krankenhaus gibt es hier nicht.
Die Begleitung Sterbender wird durch eine ambulante Hospizgruppe geleistet. Stationäre Hospizplätze stehen in Schwalmtal nicht zur Verfügung.
Im Bereich des Wohnens stehen in Schwalmtal derzeit 73 Altenwohnungen in 3 Gebäuden zur Verfügung, davon erfüllen 22 Wohnungen gehobene Ansprüche an Barrierefreiheit. Dieses Angebot ist im Kreisvergleich überdurchschnittlich. Auch im Bereich
des Service-Wohnens bietet sich in Schwalmtal ein recht gutes Bild, hier stehen 50
Wohnungen in einer Einrichtung mit gehobenem Serviceangebot zur Verfügung, die
sich allerdings vor allem an wohlhabende Ältere richten. Die dadurch erreichte Versorgungsrelation von 7,5 Wohnungen je 100 Hochaltrige ist gut und wird sich noch
verbessern, wenn eine Aufstockung um weitere 32 Wohnungen wie geplant umgesetzt
wird. Diese Einrichtung wird aufgrund ihrer Attraktivität auch von Älteren aus den umliegenden Städten und Gemeinden genutzt. Es darf allerdings nicht übersehen werden,
dass vergleichbare Wohnangebote für einkommensschwache Ältere nicht ausreichend
zur Verfügung stehen.
Die ambulante Versorgung wird durch drei in Schwalmtal ansässige ambulante Dienste
geleistet, darunter sind 2 Pflegedienste und 1 Mahlzeitenangebot. Dieses Angebot erscheint für Schwalmtal ausreichend.
Ein Angebot der Tagespflege gibt es in Schwalmtal nicht, derzeit werden von hier aus
die Einrichtungen in Nettetal und Viersen mit genutzt.
122
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Pflegerische Versorgung in Schwalmtal
Stand: Juli 2008
Bereich
BERATUNG
Pflegeberatung
Hilfe bei Demenz
BEGEGNUNG+HILFEN
Begegnungsangebote
Selbstorganisation
GESUNDHEIT
Kliniken
Hospiz
stationär
ambulant
WOHNEN
Altenwohnungen
Wohnen mit Service
einschl. Planungen
PFLEGE
Ambulante Dienste
darunter Pflegedienste
pflegeergänzende Dienste
Tagespflege
Kurzzeitpflege
darunter solitär
alle einschl. Plan
Pflegeheime
einschl. Planungen
*
Einrichtungen
Kapazität*
1
1
0,40
1,5
5
8
32 Std.
82 Tn.
je 100 Ältere ab 80 Jahren
Schwalmtal
Kreis
0,1
0,2
0,1
0,8
4,8
14,1
2,1/100 60+
7,5/100 60+
0
0
0,0
11,6
0
1
0
0,00
0,08
3
1
73
50
82
10,9
7,5
12,2
3,5
3,6
5,2
0,4
0,5
0
0,0
0,4
10
0
10
90
90
1,5
0,0
1,5
13,4
13,4
0,7
0,3
0,8
18,7
19,9
3
2
1
0
1
1
"Kapazität" = Plätze (stationär, Wohnen) bzw. Vollzeit-Personalstellen (ambulante
Dienste, Beratung) bzw. Öffnungszeiten in Stunden pro Monat (Begegnung) bzw.
Teilnahme an Angeboten (Selbstorg.)
Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Schwalmtal 10 eingestreute Plätze, aber keine
solitären Plätze, was eine verlässliche Planung erschwert.
Ein Pflegeheim mit 90 Plätzen steht in Schwalmtal zur Verfügung. Damit kommen
rechnerisch 13,4 Plätze auf je 100 Hochaltrige, was unter dem Kreis- und Landesdurchschnitt liegt. Eine Erweiterung um 30 Plätze ist evtl. geplant, dadurch würde sich
die Versorgungsrelation dem Kreisdurchschnitt annähern.
123
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
(c) Bewertung und Empfehlung
Die folgenden Bewertungen des Angebots in Schwalmtal und die Empfehlungen zu
dessen Weiterentwicklung wurden in Gesprächen mit der Kreisverwaltung sowie den
Städten und Gemeinden erörtert und sind entsprechend der zukünftigen Entwicklung
fortzuschreiben.
•
Beratung: Ein Wechsel zu ortsnaher Altenfachberatung wäre empfehlenswert, dabei sollte eine halbe Personalstelle nicht unterschritten werden. Evtl. könnte auch
eine gemeinsame Beratungsstelle in Kooperation mit Niederkrüchten in Betracht
kommen. Wie auch dort, besteht darüber hinaus ein Bedarf an Wohnanpassungsberatung, um Älteren in Eigenheimsiedlungen auch bei Pflegebedarf einen Verbleib
in ihrem Haus zu ermöglichen. Für beide Beratungsleistungen ist in Schwalmtal
mindestens eine halbe Stelle zu kalkulieren (evtl. eine ganze Stelle in Kooperation
mit Niederkrüchten). Eine umfassende und zugehende Beratung, wie in Abschnitt
3.2.1 beschrieben, würde allerdings eine noch höhere Kapazität erfordern.
•
Offene Altenhilfe: Im Bereich der offenen Altenhilfe gibt es Angebote für junge Seniorinnen und Senioren in Form der Aktivitäten der ZWAR-Gruppe, wodurch längerfristig auch Wirkungen zur Prävention von Hilfebedarf und Vereinsamung im höheren Alter verbunden sein können. Für die derzeit Hochaltrigen machen einige Altenstuben Angebote zu geselligen Treffen. Wünschenswert wäre ein für alle Älteren
offenes Begegnungsangebot mit regelmäßigen Öffnungszeiten und einem angegliederten Beratungsangebot.
•
Für Demenzkranke und deren Angehörige gibt es einen Gesprächskreis, weiterhin
sollten niederschwellige Betreuungsangebote für diese Zielgruppe entwickelt werden.
•
Krankenhaus: Für Schwalmtal ist keine eigenständige Einrichtung erforderlich.
•
Hospiz: Eine ambulante Hospizgruppe gibt es auch hier, eine eigene stationäre
Einrichtung lohnt sich nicht für Schwalmtal allein, sondern allenfalls gemeinsam mit
Nettetal, Brüggen und Niederkrüchten.
•
Wohnen: Das Angebot an seniorengerechten Wohnungen und insbesondere an
Service-Wohnen ist in Schwalmtaler Ortsteil Waldniel gut entwickelt und kann angesichts bestehender Planungen auch als langfristig gesichert gelten. Das landesdurchschnittliche Versorgungsniveau von 5 Wohnungen je 100 Hochaltrige wird
derzeit und auch in Zukunft überboten (allerdings schwerpunktmäßig auf gehobenem Preisniveau). Im Ortsteil Amern fehlen Angebote des Service-Wohnens. Bei
der weiteren Planung sollten auch Angebote für einkommensschwache Ältere entwickelt werden.
124
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
•
Ambulante Dienste: Das Angebot an ambulanten Diensten erscheint ausreichend;
ein zusätzlicher Bedarf besteht aber an niederschwelligen Hilfen, um vor allem
auch für Ältere mit Mobilitätsschwierigkeiten in dezentral gelegenen Eigenheimsiedlungen eine gute Versorgung sicherzustellen.
•
Tagespflege: Mittelfristig liegt der Bedarf an Tagespflegeplätzen schätzungsweise
bei 4 bis 6 Plätzen, was evtl. in Kooperation mit Brüggen und Niederkrüchten abgedeckt werden könnte. Eine eigenständige Einrichtung für diese Gemeinden könnte vor allem dann sinnvoll sein, wenn sich infolge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes die Inanspruchnahme der Tagespflege verbessert.
•
Kurzzeitpflege: Die eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze reichen für Schwalmtal nicht
aus, auch ein eigenständiges Kurzzeitpflegeangebot sollte eingerichtet werden.
Dabei kann von einem zusätzlichen Bedarf an 5 bis 7 solitären Kurzzeitpflegeplätzen ausgegangen werden, die von dem örtlichen Pflegeheim vorgehalten werden
könnten, besser wäre aber eine eigenständige Kurzzeitpflegeeinrichtung für den
Westkreis.
•
Stationäre Pflege: Die stationäre Versorgung ist in Schwalmtal durch das bestehende Pflegeheim nur knapp gedeckt. Um das auf Kreis- und Landesebene bestehende Versorgungsniveau zu erreichen, wären rein rechnerisch bis zum Jahr 2015
insgesamt 180 Plätze und bis 2025 insgesamt 250 Plätze erforderlich. Dem steht
allerdings entgegen, dass in ländlichen Regionen mit hoher Wohneigentumsquote
die Umzugsbereitschaft in Heime noch geringer ist als im Durchschnitt. Die Planung in diesem Bereich kann flexibler gestaltet werden, wenn auch alternative
Wohnangebote für Pflegebedürftige mit einbezogen werden.
2.7
Stadt Tönisvorst
(a) Demografische Situation und Prognose
In der Stadt Tönisvorst sind 759 Personen pflegebedürftig, davon werden rd. 540 in
Privathaushalten und rd. 220 in stationären Einrichtungen gepflegt (Stand 2005). Darüber hinaus sind etwas über 1.000 Personen auf hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen.
Rd. 380 Personen leiden unter einer mittleren oder schweren Demenz (diese Personengruppe überschneidet sich mit den beiden anderen).
Fasst man die Ergebnisse der demografischen Analyse zusammen, so ist in der Stadt
Tönisvorst mit folgender Entwicklung zu rechnen:
125
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Entwicklung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in Tönisvorst
Personengruppe
Pflegebedürftige
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
Stand
2005
2005 - 2025
mittelfristig Veränderung
2015
2005-2015
längerfristig Veränderung
2025
2005-2025
87
28
79
186
379
80
36
72
243
536
-8%
31%
-9%
31%
41%
72
35
100
221
795
-18%
26%
26%
19%
110%
Insgesamt
darunter: häusl. Pflege
stationär (geschätzt)*
Demenzkranke
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
759
537
222
967
672
295
27%
25%
33%
1.223
825
398
61%
54%
79%
9
9
32
104
224
8
12
27
136
316
-11%
30%
-14%
31%
41%
8
13
38
123
467
-20%
39%
20%
19%
109%
Insgesamt
378
500
32%
649
72%
mit hausw. Hilfebedarf
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
189
77
201
323
252
168
101
182
414
358
-11%
32%
-10%
28%
42%
151
93
252
386
522
-20%
21%
25%
20%
107%
1.042
1.224
17%
1.405
35%
Insgesamt
*
Schätzung des stationären Pflegebedarfs ohne Berücksichtigung alternativer Versorgungsformen
•
Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt wird mittelfristig (im Jahr 2015) um rd.
200 Personen bzw. 27% höher liegen als im Jahr 2005, längerfristig (im Jahr 2025)
werden es 460 Pflegebedürftige bzw. 61% mehr sein als im Ausgangsjahr.
•
Wenn der Anteil der stationär Gepflegten an allen Pflegebedürftigen („Heimquote“)
gleich bleibt, wird auf Grund der demografischen Veränderung die Zahl der Personen mit stationärem Pflegebedarf bei gleichem Versorgungsangebot bis zum Jahr
2015 um 33% auf knapp 300 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 400 Personen um 79% höher liegen als in 2005. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Privathaushalten wird bis 2015 um 25% auf rd. 670 und bis 2025 um 54% auf 825 steigen. Der Bedarf an stationärer Pflege wird geringer steigen, wenn Angebote wie
ambulante Pflegewohngruppen oder Betreutes Wohnen auch für Schwerpflegebedürftige und/ oder Demenzkranke weiter ausgebaut werden.
•
Die Zahl der Demenzkranken wird bis zum Jahr 2015 um 32% auf 500 Personen
steigen und im Jahr 2025 mit rd. 650 Personen um 72% höher liegen als im Jahr
2005.
126
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
•
Die Zahl der Älteren mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf wird bis 2015 um 17% auf
etwa 1.220 steigen und im Jahr 2025 rd. 1.400 Personen erreichen, dies sind 35%
mehr als in 2005. Diese Prognose bezieht sich auf Personen in Privathaushalten. In
dem Maße, wie stationäre Pflege durch alternative Formen der ambulanten Pflege
substituiert wird, fällt der Bedarf an hauswirtschaftlichen Hilfen höher aus.
(b) Versorgung und kommunale Planungen
Die Altenhilfe- und Pflegeberatung ist in Tönisvorst nur mit einer halben Personalstellen ausgestattet, was auch im Vergleich mit dem Kreisdurchschnitt nicht ausreichend
erscheint.
Im Bereich der offenen Altenhilfe stehen als Begegnungszentren die ATS Alte Post der
Stadt Tönisvorst und die Begegnungsstätte Mertenshof des Vereins „Alter-nativen“ zur
Verfügung. Der selbstorganisierte Verein „Alter-nativen“ leistet im Rahmen seiner „Zukunftswerkstatt“ rege Arbeit durch Initiativgruppen im Bereich Bildung/ Kultur/ Freizeit,
ca. 500 Personen sind dadurch eingebunden. Eine Gruppe darunter befasst sich mit
dem Thema „Wohnen im Alter“, außerdem gibt es eine Hilfsbörse.
Für Demenzkranke und ihre Angehörigen gibt es in Tönisvorst ein Angebot zur Beratung und Betreuung, was zu wenig erscheint.
Die Krankenhaus-Versorgung wird durch eine Klinik mit 112 Betten hinreichend gewährleistet, davon gehören 30 Betten zu einer geriatrischen Reha-Fachabteilung. Ein
Krankenhaus-Sozialdienst berät bei der Überleitung nach der Akutbehandlung. Zur
gerontopsychiatrischen Versorgung wird auf Angebote in Viersen und Krefeld verwiesen.
Die Begleitung Sterbender wird durch eine ambulante Hospizgruppe geleistet. Stationäre Hospizplätze stehen nicht in Tönisvorst, sondern in den benachbarten Städten
Viersen und Krefeld zur Verfügung.
Im Bereich des Wohnens stehen in Tönisvorst derzeit 12 Altenwohnungen zur Verfügung, dies ist – gemessen an der Relation zur Zahl der Hochaltrigen – nur ein Drittel
der Versorgung im Kreisdurchschnitt. Auch im Bereich des Service-Wohnens wird diese Angebotsschwäche nicht kompensiert, dort stehen 16 Wohnungen bzw. 1,4 Wohnungen je 100 Hochaltrige zur Verfügung, was eine Versorgungsrelation deutlich unter
dem Kreisdurchschnitt bedeutet. Weitere Planungen sind nicht bekannt.
Die ambulante Versorgung wird durch 7 in Tönisvorst ansässige ambulante Dienste
geleistet, dabei handelt es sich um 6 Pflegedienste sowie einen Mahlzeitendienst. Weitere pflegeergänzende Dienste fehlen.
127
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Pflegerische Versorgung in Tönisvorst
Stand: Juli 2008
Bereich
BERATUNG
Pflegeberatung
Hilfe bei Demenz
BEGEGNUNG+HILFEN
Begegnungsangebote
Selbstorganisation
GESUNDHEIT
Kliniken
Hospiz
stationär
ambulant
WOHNEN
Altenwohnungen
Wohnen mit Service
einschl. Planungen
PFLEGE
Ambulante Dienste
darunter Pflegedienste
pflegeergänzende Dienste
Tagespflege
Kurzzeitpflege
darunter solitär
alle einschl. Plan
Pflegeheime
einschl. Planungen
*
Einrichtungen
Kapazität*
1
1
0,50
2,0
2
1
144 Std.
500 Tn.
je 100 Ältere ab 80 Jahren
Tönisvorst
Kreis
0,0
0,2
0,1
0,8
12,5
14,1
6,7/100 60+
7,7/100 60+
1
112
9,7
11,6
0
1
0
0,00
0,08
1
1
12
16
16
1,0
1,4
1,4
3,5
3,6
5,2
0,5
0,5
0
0,0
0,4
12
0
12
222
222
1,0
0,0
1,0
19,2
19,2
0,7
0,3
0,8
18,7
19,9
6
6
0
0
1
2
"Kapazität" = Plätze (stationär, Wohnen) bzw. Vollzeit-Personalstellen (ambulante
Dienste, Beratung) bzw. Öffnungszeiten in Stunden pro Monat (Begegnung) bzw.
Teilnahme an Angeboten (Selbstorg.)
Ein Angebot der Tagespflege steht in Tönisvorst nicht zur Verfügung, es gibt aber Planungen für eine Einrichtung mit 14 Plätzen.
Im Bereich der Kurzzeitpflege stehen in Tönisvorst 12 Plätze zur Verfügung, darunter
aber keine solitären Plätze, sondern nur eingestreute Plätze.
128
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
In Tönisvorst gibt es zwei Pflegeheime mit 222 Plätzen, darunter sind 12 eingestreute
Kurzzeitpflegeplätze in einem Heim in St. Tönis. Ein weiteres Heim in Vorst mit 6 stationären Hausgemeinschaften à 10 Plätzen wurde im Frühjahr 2008 in Betrieb genommen. Mit dieser Kapazitätserweiterung wird eine gute Versorgungsrelation von 19,2
Plätzen je 100 Hochaltrige erreicht.
(c) Bewertung und Empfehlung
Die folgenden Bewertungen des Angebots in Tönisvorst und die Empfehlungen zu dessen Weiterentwicklung wurden in Gesprächen mit der Kreisverwaltung sowie den Städten und Gemeinden erörtert und sind entsprechend der zukünftigen Entwicklung fortzuschreiben.
•
Beratung: Die Kapazität der Fachberatung erscheint unzureichend, auch der Bereich Wohnberatung/ Wohnungsanpassung sollte stärker gewichtet werden. Eine
Aufstockung um eine halbe auf insgesamt mindestens eine Personalstelle ist zu
empfehlen. Eine umfassende und zugehende Beratung, wie in Abschnitt 3.2.1 beschrieben, würde allerdings eine höhere Kapazität erfordern.
•
Offene Altenhilfe: Tönisvorst ist mit 2 Begegnungszentren ausgestattet, eins davon
wird durch eine aktive Seniorenorganisation gestaltet. Dies scheint bedarfsdeckend
zu sein.
•
Demenz: Es gibt ein Angebot zur Beratung und Betreuung, aber eine Weiterentwicklung von Hilfen (Gesprächskreise für Angehörige, Demenzcafé etc.) wäre zu
empfehlen.
•
Krankenhaus: Die klinische Grundversorgung ist hinreichend, und in Tönisvorst gibt
es die einzige geriatrische Fachabteilung im gesamten Kreis.
•
Hospiz: Eine stationäre Hospiz-Einrichtung scheint nicht erforderlich zu sein, da die
Entfernungen nach Viersen und Krefeld nicht zu groß sind. Evtl. wäre aber ein gemeinsames Angebot mit Willich in Erwägung zu ziehen.
•
Wohnen: Neue Wohnformen für Ältere werden in Tönisvorst schon seit längerem
intensiv und kreativ diskutiert. Allerdings ist das derzeit bestehende Angebot an seniorengerechten Wohnungen und insbesondere an Service-Wohnen hier sehr gering entwickelt, auch im Vergleich zum Kreisdurchschnitt wird ein erheblicher
Nachholbedarf erkennbar. Um die landesdurchschnittliche Versorgung von 5 Wohnungen je 100 Hochaltrige zu erreichen, müsste die derzeitige Zahl von 16 Wohnungen bis 2015 auf 82 (also 66 mehr als derzeit vorhanden) und bis 2025 auf
knapp 120 (also 100 Wohnungen mehr als derzeit vorhanden) ausgebaut werden.
129
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
•
Ambulante Dienste: Die Versorgung mit ambulanten Pflegediensten, überwiegend
in privater Trägerschaft; ist gut, aber pflegeergänzende Angebote und niederschwellige Hilfen fehlen weitgehend.
•
Tagespflege: Ein eigenständiges Tagespflege-Angebot in Tönisvorst könnte in einer Größenordnung von 7 bis 10 Plätzen empfohlen werden. Falls die Planung einer Einrichtung mit 12 – 14 Plätzen realisiert wird, kann auch in den angrenzenden
Gemeinden für dieses Angebot geworben werden.
•
Kurzzeitpflege: Das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen ist unbefriedigend, da es in
Tönisvorst keine eigenständigen Plätze gibt. Um das derzeitige Versorgungsniveau
auf Kreisebene zu erreichen, müssten etwa 4 bis 6 solitäre Kurzzeitpflegeplätze
eingerichtet werden; um eine gute Versorgungsqualität zu erreichen, sollten es aber mehr sein, längerfristig etwa 10 bis 12 Plätze. Dabei ist eine eigenständige
Kurzzeitpflegeeinrichtung, die auch für Betroffene aus Kempen und Willich zur Verfügung steht, zu empfehlen.
•
Stationäre Pflege: Der Bedarf an stationären Plätzen kann als gedeckt angesehen
werden. Dabei ist bemerkenswert, dass die kürzlich eröffnete, neue Einrichtung
nach einem fortschrittlichen Konzept (Hausgemeinschaftsmodell) arbeitet. Längerfristig wird der Bedarf aus demografischen Gründen steigen, und zwar bei der jetzigen Versorgungsrelation auf 316 Plätze im Jahr 2015 (94 Plätze mehr als derzeit
vorhanden) und 450 Plätze im Jahr 2025 (230 mehr als derzeit). Auch diese zusätzlichen Kapazitäten sollten unter Einbeziehung alternativer Wohnformen wie
ambulanter Pflegewohngruppen oder stationärer Hausgemeinschaften geplant
werden.
2.8
Stadt Viersen
(a) Demografische Situation und Prognose
In der Stadt Viersen sind 2.275 Personen pflegebedürftig, davon werden rd. 1.600 in
Privathaushalten und rd. 680 in stationären Einrichtungen gepflegt (Stand 2005). Darüber hinaus sind rd. 2.900 Personen auf hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen. 1.150
Personen leiden unter einer mittleren oder schweren Demenz (Überschneidung mit
den beiden anderen Personengruppen).
130
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Entwicklung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in Stadt Viersen
Personengruppe
Pflegebedürftige
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
2005 - 2025
mittelfristig Veränderung
2015
2005-2015
längerfristig Veränderung
2025
2005-2025
211
70
204
536
1.253
194
93
186
701
1.770
-8%
31%
-9%
31%
41%
174
89
257
638
2.627
-18%
26%
26%
19%
110%
Insgesamt
darunter: häusl. Pflege
stationär (geschätzt)*
Demenzkranke
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
2.275
1.595
679
2.944
2.007
937
29%
26%
38%
3.785
2.509
1.275
66%
57%
88%
23
24
82
297
725
20
31
70
390
1.022
-11%
30%
-14%
31%
41%
18
33
98
353
1.511
-20%
39%
20%
19%
109%
Insgesamt
1.150
1.534
33%
2.014
75%
460
195
518
914
834
410
257
467
1.172
1.185
-11%
32%
-10%
28%
42%
367
237
648
1.095
1.725
-20%
21%
25%
20%
107%
2.920
3.491
20%
4.072
39%
mit hausw. Hilfebedarf
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
Insgesamt
*
Stand
2005
Schätzung des stationären Pflegebedarfs ohne Berücksichtigung alternativer Versorgungsformen
Fasst man die Ergebnisse der demografischen Analyse zusammen, so ist in der Stadt
Viersen mit folgender Entwicklung zu rechnen:
•
Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt wird mittelfristig (im Jahr 2015) um 670
Personen bzw. 29% höher liegen als im Jahr 2005, längerfristig (im Jahr 2025)
werden es 1.500 Pflegebedürftige bzw. 66% mehr sein als im Ausgangsjahr.
•
Wenn der Anteil der stationär Gepflegten an allen Pflegebedürftigen („Heimquote“)
gleich bleibt, wird auf Grund der demografischen Veränderung die Zahl der Personen mit stationärem Pflegebedarf bei gleichem Versorgungsangebot bis zum Jahr
2015 um 38% auf rd. 940 Personen steigen und im Jahr 2025 mit 1.275 Personen
um 88% höher liegen als in 2005. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Privathaushalten wird bis 2015 um 26% auf rd. 2.000 und bis 2025 um 57% auf rd. 2.500 steigen.
Der Bedarf an stationärer Pflege wird geringer steigen, wenn Angebote wie ambulante Pflegewohngruppen oder Betreutes Wohnen auch für Schwerpflegebedürftige
und/ oder Demenzkranke weiter ausgebaut werden.
131
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
•
Die Zahl der Demenzkranken wird bis zum Jahr 2015 um 33% auf rd. 1.530 Personen steigen und im Jahr 2025 mit über 2.000 Personen um 75% höher liegen als im
Jahr 2005.
•
Die Zahl der Älteren mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf wird bis 2015 um 20% auf
rd. 3.500 steigen und im Jahr 2025 rd. 4.100 Personen erreichen, dies sind 39%
mehr als in 2005. Diese Prognose bezieht sich auf Personen in Privathaushalten. In
dem Maße, wie stationäre Pflege durch alternative Formen der ambulanten Pflege
substituiert wird, fällt der Bedarf an hauswirtschaftlichen Hilfen höher aus.
(b) Versorgung und kommunale Planungen
Die Altenhilfe- und Pflegeberatung in Viersen ist mit 3 Personalstellen (einschließlich
einer Stelle für Wohnberatung) ausgestattet, die Relation zu den Hochaltrigen entspricht dem Kreisdurchschnitt. In der Wohnberatung und Wohnungsanpassung wird
aus Sicht der Stadtverwaltung auch in Zukunft ein Schwerpunkt gesehen, um die Lebensbedingungen von Pflegebedürftigen in Privathaushalten zu verbessern. Dazu wird
eine Bewusstseinsbildung für erforderlich gehalten, einerseits bei Wohnungsgesellschaften und andererseits bei den Älteren (z.B. durch Nachbarschaftsgruppen).
Im Bereich der offenen Altenhilfe gibt es in Viersen bereits viele Angebote zur Begegnung und Geselligkeit. Im Bereich der Senioren-Selbstorganisation ist die Initiative
„Senioren Miteinander – Füreinander“ seit 1995 aktiv mit etwa 1.600 Teilnehmenden
(einschl. Mehrfachzählung) in allen Stadtteilen. Die präventive Funktion sozialer Netzwerke im Alter wird damit gut erfüllt. Mehrere Angebote gibt es auch für Demenzkranke
und deren Angehörige. Diese sollen über eine Aktivierung von Engagementpotenzialen
in der Bevölkerung weiter entwickelt werden, z.B. durch ehrenamtliche Hilfsdienste für
Angehörige von Demenzkranken.
Die Krankenhaus-Versorgung wird durch die drei Kliniken mit 724 Betten in der Stadt
Viersen zufriedenstellend gewährleistet. Dies trifft auch auf die gerontopsychiatrische
Versorgung mit 32 Betten in der Rheinischen Landesklinik zu (die allerdings überregional belegt werden), während es für die geriatrische Versorgung keine speziellen Plätze
gibt. Mit Sorge wird die Tendenz zu frühzeitiger Entlassung gesehen, was nach Einschätzung der Fachberatung häufig zu (möglicherweise vermeidbarem) Heimeinzug
führt. Die Krankenhaus-Überleitung, die für die Schaffung tragfähiger häuslicher Pflegearrangements einen hohen Stellenwert hat, funktioniert bei zwei der drei Kliniken gut
und in enger Kooperation der Krankenhaus-Sozialdienste mit der städtischen Fachberatung. Eine Klinik verfügt allerdings (noch) über keinen Krankenhaus-Sozialdienst,
und bei einer anderen Einrichtung wurde ein Sozialdienst nur für den psychiatrischen
Bereich eingerichtet, fehlt aber im orthopädischen Bereich.
132
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Pflegerische Versorgung in Viersen
Stand: Juli 2008
Bereich
BERATUNG
Pflegeberatung
Hilfe bei Demenz
BEGEGNUNG+HILFEN
Begegnungsangebote
Selbstorganisation
GESUNDHEIT
Kliniken
Hospiz
stationär
ambulant
WOHNEN
Altenwohnungen
Wohnen mit Service
einschl. Planungen
PFLEGE
Ambulante Dienste
darunter Pflegedienste
pflegeergänzende Dienste
Tagespflege
Kurzzeitpflege
darunter solitär
alle einschl. Plan
Pflegeheime
einschl. Planungen
*
Einrichtungen
Kapazität*
1
12
3,00
46,0
0,1
1,2
18
3
618 Std.
2600 Tn.
16,4
14,1
12,7/100 60+
7,7/100 60+
3
724
19,3
11,6
1
1
10
0,27
0,08
8
2
147
78
150
3,9
2,1
4,0
3,5
3,6
5,2
0,4
0,5
12
0,3
0,4
15
0
21
844
937
0,4
0,0
0,6
22,5
24,9
0,7
0,3
0,8
18,7
19,9
14
9
5
1
4
9
10
je 100 Ältere ab 80 Jahren
Viersen
Kreis
0,1
0,8
"Kapazität" = Plätze (stationär, Wohnen) bzw. Vollzeit-Personalstellen (ambulante
Dienste, Beratung) bzw. Öffnungszeiten in Stunden pro Monat (Begegnung) bzw.
Teilnahme an Angeboten (Selbstorg.)
Die Begleitung Sterbender wird, wie in allen Städten und Gemeinden des Kreises,
durch eine ambulante Hospizgruppe geleistet. Darüber hinaus ist Viersen der Standort
des einzigen stationären Hospizes im Kreis. Dessen Kapazität von 10 Plätzen wird von
der Einrichtungsleitung (auch mit Verweis auf Hospizangebote in den Städten außerhalb des Kreises) für ausreichend gehalten. Dies bedeutet allerdings, dass Angehörige
recht weite Entfernungen in Kauf nehmen müssen.
133
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
In Viersen stehen derzeit 147 Altenwohnungen zur Verfügung, dies entspricht – gemessen an der Relation zur Zahl der Hochaltrigen – etwa dem Kreisdurchschnitt. Die
Nachfrage nach barrierefreien Wohnungen ist hoch, auch weil der Mieteranteil unter
den Älteren in Viersen höher ist als im Landkreis. Mit einem auch zukünftig hohen Bedarf ist zu rechnen, die Aktivitäten der Wohnungswirtschaft erfordern aber keine zusätzliche Verstärkung seitens der Sozialplanung. Wichtig ist der Hinweis, dass der Bedarf an preisgünstigen Wohnungen hoch ist.
Das Angebot an Service-Wohnungen ist mit 78 Wohnungen zu gering. Dies wird auch
durch den Vergleichsindikator verdeutlicht, die Relation von 2,1 Wohnungen je 100
Hochaltrige liegt unter dem Kreisdurchschnitt von 3,6 Wohnungen und deutlich unter
der landesweiten Versorgung mit 5,3 Wohnungen je 100 Hochaltrige. Dieses Defizit
wurde allerdings schon erkannt, weitere 72 Wohnungen befinden sich in konkreter Planung. Bezogen auf die Bevölkerungszahl des Jahres 2005 würde damit die Versorgungsquote auf 4,0 Wohnungen je 100 Hochaltrige steigen, womit aber das derzeitige
Landesniveau noch nicht erreicht wäre.
Unter den längerfristig geplanten Wohnungen befinden sich auch alternative Wohnformen, die zumindest teilweise zur Substitution stationärer Pflegeplätze dienen können,
und zwar eine Einrichtung nach dem ambulanten Hausgemeinschaftsmodell mit 14
Wohnungen und eine ambulante Hausgemeinschaft mit 16 Wohnungen.
Von 14 ambulanten Diensten, die ihren Sitz in Viersen haben, sind 9 Pflegedienste und
5 pflegeergänzende Dienste. Die Versorgung durch die Pflegedienste wird von den
befragten Experten als quantitativ hinreichend bewertet, und da im Bereich der unmittelbaren Pflege hinreichende marktwirtschaftliche Anreize bestehen, ist damit zu rechnen, dass die pflegerischen Kapazitäten auch zukünftig auf die steigenden Bedarfe
(+26% bis 2015, +57% bis 2025) reagieren werden. – Dies ist jedoch bei niedrigschwelligen Hilfen nicht der Fall, insbesondere bei preisgünstigen hauswirtschaftlichen
Hilfen besteht Nachholbedarf. Berücksichtigt man, dass der hauswirtschaftliche Hilfebedarf in den nächsten Jahren steigen wird (bis 2015 um 20%, bei den Älteren Senioren doppelt so stark und bis 2025 um mehr als 100%), so wird der Handlungsbedarf
ersichtlich. Von städtischer Seite gibt es Überlegungen, ein entsprechendes Angebot
im Rahmen des 2. oder 3. Arbeitsmarktes zu fördern. – Im Bereich der Fahrdienste
leistet ein privater Behindertenfahrdienst nach Einschätzung von Experten eine gute
Versorgung.
Die in Viersen verfügbaren 12 Plätze der Tagespflege erscheinen vergleichsweise wenig. Um die kreis- und landesdurchschnittliche Versorgung von 0,5 Plätzen je 100
Hochaltrige zu erreichen, wären derzeit 17 Plätze erforderlich und bis zum Jahr 2015
eine Verdoppelung der jetzigen Kapazität auf 24 Plätze. Dagegen ist abzuwägen, dass
134
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
viele Einrichtungen der Tagespflege unter den derzeitigen Bedingungen über Auslastungsprobleme klagen.
Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Viersen nur 15 eingestreute Plätze, deren Verfügbarkeit bekanntlich weniger verlässlich ist als die der solitären Plätze (s.o.). An dieser unbefriedigenden Situation wird die geplante Erweiterung um 6 Plätze nichts ändern, da auch diese als „eingestreute“ vorgesehen sind. Selbst wenn man eine Versorgungsquote unter Einschluss dieser Plätze berechnet, bleibt diese noch unter dem
Kreisdurchschnitt.
Die Kapazitäten der 9 Pflegeheime mit 844 Plätzen entsprechen einer Relation von
22,5 Plätzen je 100 Hochaltrige, was über dem Kreisdurchschnitt von 18,7 Plätzen und
dem Landesdurchschnitt von 19,7 Plätzen liegt. Da der rechnerisch ermittelte Bedarf
an stationärer Pflege in Viersen mit 680 Plätzen niedriger liegt, ist davon auszugehen,
dass diese Kapazitäten daher auch von anderen Städten und Gemeinden innerhalb
des Kreises genutzt werden. Eine kontrollierte Belegung wird durch eine von der Pflegefachberatung koordinierte Heimplatzvermittlung gewährleistet, an der sich alle Träger beteiligen. Die Planung eines weiteren Heimes, mit dem die Kapazität auf 937 Plätze steigt, wird seitens der Fachberatung für erforderlich gehalten.
(c) Bewertung und Empfehlung
Die folgenden Bewertungen des Angebots in Viersen und die Empfehlungen zu dessen
Weiterentwicklung wurden in Gesprächen mit der Kreisverwaltung sowie den Städten
und Gemeinden erörtert und sind entsprechend der zukünftigen Entwicklung fortzuschreiben.
•
Beratung: Die Fachberatung ist gut ausgestattet. Die erfolgte Schwerpunktlegung
auf eine nach außen hin gut sichtbare Wohnberatung und Wohnungsanpassung
mit entsprechender Informationsarbeit bei Wohnungsgesellschaften und den Älteren ist zu unterstützen. Eine umfassende und zugehende Beratung, wie in Abschnitt 3.2.1 beschrieben, würde eine noch höhere Kapazität erfordern.
•
Offene Altenhilfe: Die Angebote der offenen Altenhilfe sind in Viersen gut ausgebaut.
•
Demenz: Für Demenzkranke und deren Angehörige gibt es eine Reihe von unterstützenden Angeboten, die weiter entwickelt werden können.
•
Krankenhaus: Die Krankenhausversorgung ist gut. In einer der Kliniken ist ein
Krankenhaus-Sozialdienst zu ergänzen. Die gerontopsychiatrische Versorgung wird
durch die Rheinischen Kliniken von der Platzzahl her in hinreichender Weise ge-
135
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
währleistet, allerdings werden diese Plätze auch über die Stadtgrenzen hinaus belegt. Darüber hinaus fehlen geriatrische Plätze.
•
Hospiz: Neben der ambulanten Hospiz-Betreuung gibt es nur in Viersen auch ein
stationäres Hospiz. Allerdings ist fraglich, ob dieses den kreisweit bestehenden Bedarf auf Dauer decken kann, daher sind weitere Angebote im Kreis in Erwägung zu
ziehen.
•
Altenwohnungen: Die Versorgung mit seniorengerechten Wohnungen liegt im
Kreisdurchschnitt, allerdings wird der Bedarf in der Stadt Viersen höher eingeschätzt, da hier der Mieteranteil höher ist als im übrigen Kreis. Ein hoher Bedarf
besteht insbesondere an preisgünstigen Angeboten.
•
Service-Wohnen: Auch im Bereich des Service-Wohnens ist eine Unterversorgung
festzustellen, die auch durch die umfangreichen Neuplanungen nicht hinreichend
entschärft werden kann. Um im Jahr 2015 ein dem derzeitigen Landesniveau entsprechendes Angebot von 5 Wohnungen je 100 Hochaltrige zu erreichen, wären
dann insgesamt 270 Wohnungen erforderlich (120 mehr als derzeit geplant), im
Jahr 2025 wären insgesamt 380 Wohnungen erforderlich (230 mehr als derzeit geplant). Der zusätzliche Bedarf sollte vor allem mit solchen Angeboten gedeckt werden, die auch für Ältere mit niedrigen Renteneinkommen erschwinglich sind.
•
Im Bereich der betreuten Wohngemeinschaften gibt es zukunftsorientierte Planungen, die zu unterstützen sind.
•
Ambulante Dienste: Der Bedarf an ambulanten Diensten scheint im pflegerischen
Bereich gedeckt zu sein, während hauswirtschaftliche und sonstige pflegeergänzende Dienste weiterentwickelt werden sollten, insbesondere auch in Form von
preisgünstigen haushaltsnahen Dienstleistungsangeboten. Dieser Bedarf wurde erkannt, und die o.g. Überlegungen, diesbezüglich nicht allein auf den Markt zu vertrauen, sondern ein gefördertes Angebot zu entwickeln, können nur unterstützt
werden.
•
Tagespflege: Ein Ausbau der Tagespflege auf 17 Plätze und in den nächsten Jahren auf 24 Plätze dürfte auch unter derzeitigen Bedingungen dem Bedarf entsprechen. Sollte aufgrund der Anreize, die das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zur
verstärkten Nutzung der Tagespflege enthält, die Nachfrage steigen, ist ein noch
weiter gehender Ausbau der Tagespflege zu empfehlen.
•
Kurzzeitpflege: Angesichts der Unterversorgung mit Kurzzeitpflege-Plätzen, insbesondere des Fehlens eines verlässlichen solitären Angebots, ist zu empfehlen, ein
solches Angebot im Umfang von mindestens 20, längerfristig noch mehr Plätzen
einzurichten. Da aber auch die derzeitige kreisweite Versorgung mit solitären Plät-
136
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
zen auf einem niedrigen Niveau liegt, ist diese Empfehlung als Untergrenze zu verstehen. Eine gut geführte eigenständige Kurzzeitpflegeeinrichtung müsste in Viersen eine gute Auslastung erzielen können.
•
2.9
Vollstationäre Pflege: Die Versorgung mit Heimplätzen ist derzeit rechnerisch gut,
allerdings gibt es nach Auskunft der Heimplatzvermittlung auch eine Warteliste.
Sobald die konkreten Planungen umgesetzt sind, wird die Versorgungslage verbessert, dann stehen in Viersen 25 Plätze bzw. kreisweit 20 Plätze je 100 Hochaltrige zur Verfügung. Um ein Versorgungsniveau von 20 Plätzen je 100 Hochaltrige
(Landesdurchschnitt) auch längerfristig halten zu können, wären allerdings bis zum
Jahr 2015 weitere 130 Plätze erforderlich und bis zum Jahr 2025 weitere 600 Plätze. Diese können in der Form von herkömmlichen Heimplätzen konzipiert werden
oder zumindest teilweise auch in Form stationärer Hausgemeinschaften (wie in der
derzeit geplanten Einrichtung vorgesehen).
Stadt Willich
(a) Demografische Situation und Prognose
In der Stadt Willich sind 1.235 Personen pflegebedürftig, davon werden rd. 880 in Privathaushalten und rd. 360 in stationären Einrichtungen gepflegt (Stand 2005). Darüber
hinaus sind knapp 1.700 Personen auf hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen. Rd. 600
Personen leiden unter einer mittleren oder schweren Demenz (Überschneidung mit
den beiden anderen Personengruppen).
Fasst man die Ergebnisse der demografischen Analyse zusammen, so ist in der Stadt
Willich mit folgender Entwicklung zu rechnen:
•
Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt wird mittelfristig (im Jahr 2015) um 335
Personen bzw. 27% höher liegen als im Jahr 2005, längerfristig (im Jahr 2025)
werden es 750 Pflegebedürftige bzw. 61% mehr sein als im Ausgangsjahr.
•
Wenn der Anteil der stationär Gepflegten an allen Pflegebedürftigen („Heimquote“)
gleich bleibt, wird auf Grund der demografischen Veränderung die Zahl der Personen mit stationärem Pflegebedarf bei gleichem Versorgungsangebot bis zum Jahr
2015 um 34% auf rd. 480 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 650 Personen
um 81% höher liegen als in 2005. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Privathaushalten wird bis 2015 um 24% auf rd. 1.100 und bis 2025 um 53% auf rd. 1.350 steigen.
Der Bedarf an stationärer Pflege wird geringer steigen, wenn Angebote wie ambulante Pflegewohngruppen oder Betreutes Wohnen auch für Schwerpflegebedürftige
und/ oder Demenzkranke weiter ausgebaut werden.
137
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
•
Die Zahl der Demenzkranken wird bis zum Jahr 2015 um 32% auf rd. 800 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 1.050 Personen um 72% höher liegen als im
Jahr 2005.
•
Die Zahl der Älteren mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf wird bis 2015 um 17% auf
knapp 2.000 steigen und im Jahr 2025 rd. 2.300 Personen erreichen, dies sind 34%
mehr als in 2005. Diese Prognose bezieht sich auf Personen in Privathaushalten. In
dem Maße, wie stationäre Pflege durch alternative Formen der ambulanten Pflege
substituiert wird, fällt der Bedarf an hauswirtschaftlichen Hilfen höher aus.
Entwicklung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in Willich
Personengruppe
Pflegebedürftige
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
2005 - 2025
mittelfristig Veränderung
2015
2005-2015
längerfristig Veränderung
2025
2005-2025
156
45
127
287
621
143
59
115
376
877
-8%
31%
-9%
31%
41%
128
57
160
342
1.301
-18%
26%
26%
19%
110%
1.235
879
357
1.570
1.093
477
27%
24%
34%
1.987
1.342
646
61%
53%
81%
17
15
51
160
364
15
19
44
210
514
-11%
30%
-14%
31%
41%
14
21
61
190
760
-20%
39%
20%
19%
109%
Insgesamt
607
802
32%
1.045
72%
mit hausw. Hilfebedarf
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
339
125
321
497
411
302
165
290
638
584
-11%
32%
-10%
28%
42%
271
152
402
596
850
-20%
21%
25%
20%
107%
1.694
1.979
17%
2.271
34%
Insgesamt
darunter: häusl. Pflege
stationär (geschätzt)*
Demenzkranke
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
Insgesamt
*
Stand
2005
Schätzung des stationären Pflegebedarfs ohne Berücksichtigung alternativer Versorgungsformen
(b) Versorgung und kommunale Planungen
Die Altenhilfe- und Pflegeberatung in Willich ist mit 2,5 Personalstellen gut ausgestattet, die Relation zu den Hochaltrigen liegt über dem Kreisdurchschnitt. Dies umfasst
auch eine Wohnungsanpassungsberatung in Einzelfällen, die aber nicht „offensiv“ angelegt ist.
138
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Pflegerische Versorgung in Willich
Stand: Juli 2008
Bereich
BERATUNG
Pflegeberatung
Hilfe bei Demenz
BEGEGNUNG+HILFEN
Begegnungsangebote
Selbstorganisation
GESUNDHEIT
Kliniken
Hospiz
stationär
ambulant
WOHNEN
Altenwohnungen
Wohnen mit Service
einschl. Planungen
PFLEGE
Ambulante Dienste
darunter Pflegedienste
pflegeergänzende Dienste
Tagespflege
Kurzzeitpflege
darunter solitär
alle einschl. Plan
Pflegeheime
einschl. Planungen
*
Einrichtungen
Kapazität*
1
8
2,50
14,0
10
4
394 Std.
859 Tn.
je 100 Ältere ab 80 Jahren
Willich
Kreis
0,1
0,8
0,1
0,8
21,2
14,1
7,3/100 60+
7,7/100 60+
1
140
7,5
11,6
0
1
0
0,00
0,08
1
3
30
84
109
1,6
4,5
5,9
3,5
3,6
5,2
0,5
0,5
15
0,8
0,4
17
13
17
284
284
0,9
0,7
0,9
15,3
15,3
0,7
0,3
0,8
18,7
19,9
9
4
5
1
2
3
"Kapazität" = Plätze (stationär, Wohnen) bzw. Vollzeit-Personalstellen (ambulante
Dienste, Beratung) bzw. Öffnungszeiten in Stunden pro Monat (Begegnung) bzw.
Teilnahme an Angeboten (Selbstorg.)
Im Bereich der offenen Altenhilfe gibt es in Willich Begegnungszentren in jedem Stadtteil, mit 3 hauptamtlichen Kräften (à 27 WStd.) ausgestattet, die bei Bedarf auch beraten. Diese sollen zu Zentren mit vielfältigem Angebot weiterentwickelt werden, bereits
jetzt gibt es Gruppen zu PC, Sprachen, Kunst und Kultur. Im Bereich der SeniorenSelbstorganisation ist der Verein „Altenhilfe Willich e.V.“ mit seinen verschiedenen Angeboten aktiv.
139
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Für Demenzkranke und ihre Angehörigen gibt es verschiedene Angebote wie z.B. Gesprächskreise und Besuchsdienste, neuerdings auch das Demenzcafé „Memory“, das
allerdings noch nicht so angenommen wird wie erwartet.
Die Krankenhaus-Versorgung wird durch eine Klinik mit 140 Betten hinreichend gewährleistet. Ein Krankenhaus-Sozialdienst berät bei der Überleitung nach der Akutbehandlung. Es gibt aber weder eine geriatrische noch eine gerontopsychiatrische Spezialversorgung, hierzu wird auf die Angebote in Viersen und Krefeld verwiesen.
Die Begleitung Sterbender wird durch eine ambulante Hospizgruppe geleistet. Stationäre Hospizplätze stehen nicht in Willich, sondern in den benachbarten Städten Viersen und Krefeld zur Verfügung.
Im Bereich des Wohnens stehen in Willich derzeit 30 Altenwohnungen zur Verfügung,
dies sind – gemessen an der Relation zur Zahl der Hochaltrigen – etwa halb so viele
wie im Kreisdurchschnitt. Der Schwerpunkt wird in Willich stärker auf Angebote des
Service-Wohnens gelegt. In diesem Bereich stehen 84 Wohnungen bzw. 4,5 Wohnungen je 100 Hochaltrige zur Verfügung, was einen Versorgungsschlüssel über dem
Kreisdurchschnitt, aber noch unter dem Landesdurchschnitt bedeutet. Wenn aber weitere Planungen umgesetzt sind, stehen 109 Wohnungen zur Verfügung, was mit einer
Relation von 5,9 Wohnungen je 100 Hochaltrige eine quantitativ gute Versorgung gewährleisten wird.
Die ambulante Versorgung wird durch 9 in Willich ansässige ambulante Dienste geleistet, davon 4 Pflegedienste und 5 pflegeergänzende Dienste. Dieses Angebot erscheint
ausreichend; zusätzlicher Bedarf besteht hier aber, wie auch im Kreis insgesamt, an
niederschwelligen Hilfen für einkommensschwache Ältere.
Das Angebot der Tagespflege ist in Willich mit 15 Plätzen gut ausgebaut. Die kreisund landesdurchschnittliche Versorgungsrelation wird hier mit 0,8 Plätzen je 100
Hochaltrige überschritten, und dennoch berichtet die Einrichtung über eine gute Auslastung. Im Hinblick auf eine mögliche Nachfragesteigerung nach Inkrafttreten des
Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes wird eine Aufstockung der Platzzahl in Erwägung
gezogen. Weiterhin gibt es Überlegungen, ein niederschwelliges, stundenweise nutzbares Betreuungsangebot zu entwickeln für Demenzkranke, deren Angehörige nur
punktuelle Entlastung wünschen und dafür auch nur begrenzte Mittel zur Verfügung
haben.
Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Willich insgesamt 17 Plätze, darunter sind 13
solitäre Plätze. Wenn man eine Versorgungsquote unter Einschluss auch der einge-
140
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
streuten Plätze berechnet, ergibt sich eine Versorgungsrelation von 0,9 Plätzen je 100
Hochaltrige, dies ist etwas besser als der Kreisdurchschnitt.
Die Kapazitäten der 3 Pflegeheime mit 284 Plätzen entsprechen einer Relation von
15,3 Plätzen je 100 Hochaltrige, was unter dem Kreisdurchschnitt von 18,7 Plätzen und
dem Landesdurchschnitt von 19,7 Plätzen liegt. Die Planung einer weiteren stationären
Einrichtung wird von der Fachberatung nur dann unterstützt, wenn dabei neuere Konzepte bzw. alternative Wohnformen berücksichtigt werden.
(c) Bewertung und Empfehlung
Die folgenden Bewertungen des Angebots in Willich und die Empfehlungen zu dessen
Weiterentwicklung wurden in Gesprächen mit der Kreisverwaltung sowie den Städten
und Gemeinden erörtert und sind entsprechend der zukünftigen Entwicklung fortzuschreiben.
•
Beratung: Die städtische Seniorenberatung ist in Willich gut ausgestattet, aber die
Schwerpunktsetzung auf Wohnberatung sollte forciert werden. Eine umfassende
und zugehende Beratung, wie in Abschnitt 3.2.1 beschrieben, würde eine noch höhere Kapazität erfordern.
•
Offene Altenhilfe: Mit Begegnungszentren ist Willich gut ausgestattet, und die vorgesehene konzeptionelle Weiterentwicklung ist zu unterstützen. Auch die aktive
Seniorenorganisation verstärkt das gute Bild in diesem Bereich. Überlegungen, wie
das Angebot auch für ältere Migranten attraktiv gestaltet werden kann, sollten weiter entwickelt werden.
•
Demenz: Das diesbezügliche Angebot entspricht dem Kreisdurchschnitt, eine Erweiterung der Unterstützungsangebote ist aber zu empfehlen und wird auch seitens
der städtischen Seniorenberatung für dringend erforderlich gehalten (siehe auch
zum Punkt „Tagespflege“).
•
Krankenhaus: Die klinische Grundversorgung ist hinreichend, aber es gibt keine
spezialisierten Angebote für Gerontopsychiatrie und Geriatrie.
•
Hospiz: Eine stationäre Einrichtung mit 8 – 10 Plätzen könnte sinnvoll sein, um Angehörigen lange Fahrtzeiten in benachbarte Städte zu ersparen.
•
Wohnen: Der zukünftige Schwerpunkt der Stadtverwaltung liegt auf einer Verbesserung der Wohnsituation im Alter, insbesondere durch Weiterentwicklung wohnortnaher Versorgung und Betreuung sowie Unterstützung des Betreuten Wohnens.
Einschließlich der geplanten Kapazitäten ist das Angebot des Service-Wohnens in
Willich gut ausgebaut, und eine kontinuierliche Fortführung lässt erwarten, dass die
141
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
sich aus der Prognose ergebenden Bedarfszahlen von insgesamt 130 Wohnungen
im Jahr 2015 bzw. 190 Wohnungen im Jahr 2025 erreichbar erscheinen.
•
Ambulante Dienste: Das ambulante pflegerische Angebot erscheint ausreichend;
zusätzlicher Bedarf besteht evtl. an niederschwelligen Hilfen für einkommensschwache Ältere.
•
Tagespflege: Das Angebot der Tagespflege ist gut und wird gerne in Anspruch genommen. Bei positiver Nachfrageentwicklung wird eine Aufstockung um einige Plätze in Erwägung gezogen, dies erscheint durchaus bedarfsgerecht. Die Idee, ein
niederschwelliges und preisgünstiges Betreuungsangebot anzugliedern, kann mit
Interesse verfolgt werden; in diesem Zusammenhang sollte aber zunächst geprüft
werden, warum das „Café Memory“, das sich an eine ähnliche Zielgruppe richtet,
bisher noch nicht nennenswert in Anspruch genommen wurde.
•
Kurzzeitpflege: Besonders hervorzuheben ist, dass die meisten KurzzeitpflegePlätze in Willich eigenständige und damit gut planbare Plätze sind. Um das derzeitige Versorgungsniveau zu halten, sollte das Angebot bis 2015 auf mindestens 20
und bis 2025 auf etwa 30 Plätze angehoben werden. Auch bei einem solchen Ausbau sollten wie bisher eigenständige Plätze überwiegen, evtl. könnte eine eigenständige Kurzzeitpflegeeinrichtung auch einen Teil der Nachfrage aus umliegenden
Gemeinden mit abdecken.
•
Stationäre Pflege: Der weitere Bedarf an stationären Plätzen wird seitens der städtischen Seniorenberatung eher zurückhaltend betrachtet, auch wenn rechnerisch
ein höherer Bedarf besteht – für geschätzt rd. 360 Personen mit stationärem Pflegebedarf stehen nur 284 Plätze zur Verfügung. Die daran erkennbare Tendenz,
den stationären Ausbau zurückhaltend zu betrachten und zunächst nach intelligenten Alternativen zu suchen, ist zu befürworten. Allerdings wird längerfristig der Bedarf allein schon aus demografischen Gründen steigen, und zwar bei gleich bleibender Versorgungsrelation auf 400 Plätze im Jahr 2015 und 580 Plätze im Jahr
2025. Diese zusätzlichen Kapazitäten sollten aber nicht allein mit traditionellen
Heimplätzen, sondern unter Einbeziehung alternativer Wohnformen wie ambulanter
Pflegewohngruppen oder stationärer Hausgemeinschaften geplant werden.
142
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
IV.
Anhang
IV.1
Übersichtstabellen
Übersicht: Hilfe- und Pflegebedarf, Demenz 2005
Altersgruppe
Insgesamt
Pflegebedürftige
insgesamt
7.933
Hilfebedürftige
Privathaush.
10.608
mittlere bis schwere
Demenz
zusammen Privathaush. Einrichtung
3.947
2.724
1.222
unter 50 Jahre
50 bis unter 55 Jahre
55 bis unter 60 Jahre
60 bis unter 65 Jahre
65 bis unter 70 Jahre
70 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 80 Jahre
80 bis unter 85 Jahre
85 bis unter 90 Jahre
90 Jahre und mehr
879
126
152
267
497
743
1.137
1.610
1.251
1.271
1.915
413
361
636
1.303
1.619
1.616
1.331
926
489
96
21
72
67
238
392
653
981
725
702
94
19
69
52
196
316
513
702
472
291
2
2
3
15
42
76
140
279
253
411
Die 50er (50-59)
Junge Senioren (60-69)
Mittlere Senioren (70-79)
Ältere Senioren (ab 80)
ab 50 J. gesamt
278
764
1.880
4.132
7.054
774
1.939
3.234
2.746
8.693
93
305
1.045
2.408
3.851
88
248
829
1.465
2.631
5
57
216
943
1.220
143
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Pflegebedürftige, Hilfebedürftige und Demenzkranke im Jahr 2010
Pflegebedürftige
in Privatin Eingesamt
haushalten
richtungen
8.765
6.205
2.560
Altersgruppen
insgesamt
Hilfebedürftige
Privathaush.
11.527
mittlere bis schwere Demenz
in Privatin Eingesamt
haushalten
richtungen
4.431
3.095
1.336
unter 50 Jahre
50 bis unter 55 Jahre
55 bis unter 60 Jahre
60 bis unter 65 Jahre
65 bis unter 70 Jahre
70 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 80 Jahre
80 bis unter 85 Jahre
85 bis unter 90 Jahre
90 Jahre und mehr
873
144
169
258
444
936
1.179
1.816
1.919
1.027
854
133
149
225
359
720
849
1.233
1.200
483
18
11
20
33
85
217
330
583
719
544
1.842
472
401
614
1.165
2.040
1.675
1.501
1.421
395
92
24
80
65
213
494
677
1.107
1.113
567
89
22
77
50
175
399
532
792
724
235
3
2
4
14
37
95
145
315
389
332
Die 50er (50-59)
Junge Senioren (60-69)
Mittlere Senioren (70-79)
Ältere Senioren (ab 80)
ab 50 J. gesamt
313
702
2.115
4.762
7.893
282
584
1.569
2.916
5.350
31
118
546
1.847
2.542
874
1.779
3.715
3.317
9.685
104
278
1.171
2.786
4.339
98
226
930
1.751
3.006
6
52
240
1.035
1.333
Pflegebedürftige, Hilfebedürftige und Demenzkranke im Jahr 2015
Altersgruppen
insgesamt
Pflegebedürftige
in Privatin Eingesamt
haushalten
richtungen
10.165
7.013
3.152
Hilfebedürftige
Privathaush.
12.527
mittlere bis schwere Demenz
in Privatin Eingesamt
haushalten
richtungen
5.236
3.569
1.668
unter 50 Jahre
50 bis unter 55 Jahre
55 bis unter 60 Jahre
60 bis unter 65 Jahre
65 bis unter 70 Jahre
70 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 80 Jahre
80 bis unter 85 Jahre
85 bis unter 90 Jahre
90 Jahre und mehr
807
170
195
310
385
865
1.594
1.945
2.243
1.650
790
157
172
271
312
665
1.148
1.320
1.402
776
17
13
23
40
74
200
446
624
841
873
1.703
558
464
739
1.010
1.885
2.265
1.607
1.661
635
85
28
93
78
185
457
915
1.185
1.301
911
82
25
89
61
152
369
719
848
847
378
3
2
4
17
32
88
196
337
454
533
Die 50er (50-59)
Junge Senioren (60-69)
Mittlere Senioren (70-79)
Ältere Senioren (ab 80)
ab 50 J. gesamt
365
696
2.460
5.837
9.358
329
583
1.813
3.498
6.223
37
113
646
2.339
3.135
1.021
1.750
4.150
3.903
10.824
121
263
1.372
3.396
5.151
114
213
1.087
2.072
3.486
7
50
284
1.324
1.665
144
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Pflegebedürftige, Hilfebedürftige und Demenzkranke im Jahr 2020
Pflegebedürftige
in Privatin Eingesamt
haushalten
richtungen
11.556
7.825
3.731
Altersgruppen
insgesamt
unter 50 Jahre
50 bis unter 55 Jahre
55 bis unter 60 Jahre
60 bis unter 65 Jahre
65 bis unter 70 Jahre
70 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 80 Jahre
80 bis unter 85 Jahre
85 bis unter 90 Jahre
90 Jahre und mehr
Die 50er (50-59)
Junge Senioren (60-69)
Mittlere Senioren (70-79)
Ältere Senioren (ab 80)
ab 50 J. gesamt
Hilfebedürftige
Privathaush.
13.399
mittlere bis schwere Demenz
in Privatin Eingesamt
haushalten
richtungen
6.058
4.054
2.004
744
171
230
359
465
757
1.486
2.669
2.476
2.199
728
157
203
313
376
582
1.070
1.812
1.548
1.034
16
14
27
46
89
175
416
857
928
1.164
1.570
559
547
855
1.220
1.650
2.111
2.206
1.833
846
78
28
110
90
223
400
853
1.626
1.436
1.214
76
26
105
70
184
323
670
1.164
934
504
3
2
5
20
39
77
183
463
501
710
401
825
2.243
7.344
10.813
360
690
1.652
4.394
7.097
41
135
591
2.950
3.716
1.107
2.076
3.761
4.886
11.829
138
313
1.253
4.276
5.979
130
254
993
2.602
3.978
7
59
260
1.674
2.001
Pflegebedürftige, Hilfebedürftige und Demenzkranke im Jahr 2025
Altersgruppen
insgesamt
unter 50 Jahre
50 bis unter 55 Jahre
55 bis unter 60 Jahre
60 bis unter 65 Jahre
65 bis unter 70 Jahre
70 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 80 Jahre
80 bis unter 85 Jahre
85 bis unter 90 Jahre
90 Jahre und mehr
Die 50er (50-59)
Junge Senioren (60-69)
Mittlere Senioren (70-79)
Ältere Senioren (ab 80)
ab 50 J. gesamt
Pflegebedürftige
in Privatin Eingesamt
haushalten
richtungen
12.937
8.623
4.314
Hilfebedürftige
Privathaush.
14.452
mittlere bis schwere Demenz
in Privatin Eingesamt
haushalten
richtungen
6.835
4.500
2.336
724
119
231
424
540
918
1.320
2.518
3.478
2.664
709
110
204
370
437
705
951
1.710
2.174
1.254
15
9
27
54
103
212
369
809
1.304
1.411
1.528
390
550
1.011
1.417
1.999
1.876
2.081
2.575
1.025
76
20
110
107
259
484
758
1.534
2.017
1.471
74
18
105
83
213
391
595
1.098
1.313
610
3
2
5
24
45
93
162
437
704
861
350
965
2.238
8.661
12.214
314
807
1.656
5.137
7.914
37
157
582
3.523
4.299
940
2.428
3.875
5.682
12.925
130
365
1.242
5.022
6.759
123
296
986
3.021
4.426
7
69
256
2.001
2.333
145
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
IV.2
Tabellen zur Entwicklung von Pflegebedarf, Hilfebedarf und Demenzrisiko
auf der Ebene der Städte und Gemeinden
Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in den Städten und Gemeinden (1)
Stadt/ Gemeinde
Kreis Viersen 2005 - 2025
Jahresbeginn
2005
2010
2015
2020
2025
Brüggen
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
382
48
15
39
96
183
334
420
47
17
36
108
211
373
485
44
20
36
126
259
441
545
40
22
43
115
326
505
607
39
19
50
115
384
568
Grefrath
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
473
45
15
42
99
272
428
525
45
17
39
112
313
480
613
41
19
38
130
384
571
706
38
21
45
118
483
668
796
37
18
53
118
570
759
Kempen
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
948
104
35
93
223
494
844
1.047
103
39
85
251
570
944
1.215
95
45
84
291
698
1.120
1.382
88
50
100
266
879
1.294
1.547
85
44
117
265
1.036
1.462
146
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in den Städten und Gemeinden (2)
Stadt/ Gemeinde
Kreis Viersen 2005 - 2025
Jahresbeginn
2005
2010
2015
2020
2025
Nettetal
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
1.079
124
39
103
258
555
955
1.192
123
44
94
291
640
1.069
1.380
114
51
93
338
784
1.267
1.566
105
56
111
308
986
1.462
1.752
102
49
130
308
1.163
1.649
Niederkrüchten
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
339
46
14
38
87
153
293
371
45
16
35
98
176
326
426
42
18
35
114
216
384
477
39
20
41
104
272
438
529
38
18
48
104
321
491
Schwalmtal
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
444
59
17
39
107
221
385
490
59
20
36
120
255
431
566
54
23
36
140
313
511
639
50
25
42
128
394
589
712
49
22
49
127
464
663
147
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in den Städten und Gemeinden (3)
Stadt/ Gemeinde
Kreis Viersen 2005 - 2025
Jahresbeginn
2005
2010
2015
2020
2025
Tönisvorst
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
759
87
28
79
186
379
672
837
86
31
73
209
437
750
967
80
36
72
243
536
888
1.095
73
40
86
222
674
1.022
1.223
72
35
100
221
795
1.151
Stadt Viersen
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
2.275
211
70
204
536
1.253
2.063
2.524
210
79
187
603
1.444
2.314
2.944
194
93
186
701
1.770
2.749
3.367
179
102
220
639
2.227
3.188
3.785
174
89
257
638
2.627
3.611
Willich
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
1.235
156
45
127
287
621
1.079
1.360
155
51
116
323
715
1.205
1.570
143
59
115
376
877
1.427
1.779
132
65
137
343
1.103
1.647
1.987
128
57
160
342
1.301
1.859
148
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Entwicklung der Hilfebedürftigkeit in den Städten und Gemeinden (1)
Stadt/ Gemeinde
Kreis Viersen 2005 - 2025
Jahresbeginn
2005
2010
2015
2020
2025
Brüggen
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
534
104
42
100
167
121
430
577
100
48
92
192
146
478
624
92
56
90
215
172
532
662
85
60
107
195
215
577
709
83
51
125
201
250
627
Grefrath
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
590
98
41
107
171
173
492
644
94
46
98
197
209
550
703
87
53
97
220
246
616
760
80
58
115
199
308
680
825
78
49
134
205
358
747
Kempen
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
1.271
226
97
235
381
332
1.046
1.382
217
110
216
438
401
1.164
1.502
201
128
212
489
472
1.302
1.610
185
139
252
443
591
1.425
1.737
180
118
294
457
687
1.556
149
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Entwicklung der Hilfebedürftigkeit in den Städten und Gemeinden (2)
Stadt/ Gemeinde
Kreis Viersen 2005 - 2025
Jahresbeginn
2005
2010
2015
2020
2025
Nettetal
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
1.457
270
108
260
445
374
1.187
1.583
260
122
239
511
452
1.324
1.720
240
143
235
571
532
1.480
1.837
221
154
279
517
666
1.616
1.980
215
131
326
533
774
1.765
Niederkrüchten
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
488
100
40
97
151
101
388
525
96
45
89
173
122
429
566
89
52
88
193
144
477
598
82
57
104
175
180
516
639
80
48
122
180
209
559
Schwalmtal
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
610
129
49
99
185
148
482
662
124
56
91
212
179
538
717
114
65
90
237
211
602
761
105
71
106
215
264
655
815
103
60
124
221
307
712
150
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Entwicklung der Hilfebedürftigkeit in den Städten und Gemeinden (3)
Stadt/ Gemeinde
Kreis Viersen 2005 - 2025
Jahresbeginn
2005
2010
2015
2020
2025
Tönisvorst
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
1.042
189
77
201
323
252
853
1.129
182
87
185
370
305
947
1.224
168
101
182
414
358
1.055
1.304
155
110
216
375
449
1.149
1.405
151
93
252
386
522
1.254
Stadt Viersen
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
2.920
460
195
518
914
834
2.460
3.194
443
220
475
1.049
1.007
2.751
3.491
410
257
467
1.172
1.185
3.081
3.756
378
279
554
1.062
1.483
3.378
4.072
367
237
648
1.095
1.725
3.704
Willich
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
1.694
339
125
321
497
411
1.355
1.830
326
141
295
571
496
1.504
1.979
302
165
290
638
584
1.678
2.111
278
179
344
579
731
1.833
2.271
271
152
402
596
850
2.001
151
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Entwicklung der Demenzerkrankungen in den Städten und Gemeinden (1)
Stadt/ Gemeinde
Kreis Viersen 2005 - 2025
Jahresbeginn
2005
2010
2015
2020
2025
Brüggen
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
186
5
5
16
54
106
180
208
5
6
14
60
122
203
245
5
7
13
70
149
240
280
4
8
16
64
188
276
315
4
7
19
64
221
311
Grefrath
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
236
5
5
17
55
154
231
266
5
6
16
62
178
261
315
4
6
15
72
217
311
369
4
7
17
66
274
365
418
4
7
20
65
322
414
Kempen
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
474
11
11
37
124
290
462
532
11
13
34
139
336
521
628
10
15
32
163
409
618
728
9
17
38
148
515
718
822
9
16
44
147
605
813
152
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Entwicklung von Demenzerkrankungen in den Städten und Gemeinden (2)
Stadt/ Gemeinde
Kreis Viersen 2005 - 2025
Jahresbeginn
2005
2010
2015
2020
2025
Nettetal
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
537
13
13
41
143
326
523
603
13
15
37
161
377
590
712
12
17
35
188
460
700
823
11
19
42
172
579
812
928
11
18
49
171
680
917
Niederkrüchten
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
161
5
5
15
49
88
156
180
5
5
14
55
102
175
211
4
6
13
64
124
207
241
4
7
15
58
156
237
270
4
7
18
58
183
266
Schwalmtal
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
218
6
6
16
60
131
212
245
6
6
14
67
151
239
289
6
7
14
78
184
284
333
5
8
16
72
232
328
375
5
8
19
71
273
370
153
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Entwicklung von Demenzerkrankungen in den Städten und Gemeinden (3)
Stadt/ Gemeinde
Kreis Viersen 2005 - 2025
Jahresbeginn
2005
2010
2015
2020
2025
Tönisvorst
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
378
9
9
32
104
224
369
424
9
10
29
116
259
415
500
8
12
27
136
316
491
576
8
14
32
124
398
568
649
8
13
38
123
467
641
Stadt Viersen
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
1.150
23
24
82
297
725
1.127
1.295
22
27
74
333
839
1.272
1.534
20
31
70
390
1.022
1.513
1.781
19
35
84
356
1.287
1.762
2.014
18
33
98
353
1.511
1.996
Willich
unter 50 Jahre
Die 50er
Junge Senioren
Mittlere Senioren
Ältere Senioren
ab 50 J. gesamt
607
17
15
51
160
364
590
680
16
17
46
179
422
663
802
15
19
44
210
514
787
927
14
22
52
191
647
913
1.045
14
21
61
190
760
1.031
154
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
IV.3
Die Versorgungsstruktur im Kreis Viersen aus Sicht der Anbieter
Ergebnisse der ISG-Befragung im Herbst 2007
Einschätzung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung
Die Anbieter von Pflege- und Beratungsleistungen wurden auch in ihrer Rolle als Experten für
die Qualität des Versorgungssystems befragt, da sie in ihrer täglichen Arbeit mit Engpässen
und Koordinationsschwierigkeiten konfrontiert werden. In der Befragung wurde um Einschätzung von gesundheitlichen, pflegerischen und pflegeergänzenden Angeboten im Hinblick darauf
gebeten, ob es von diesem Angebot zu viel oder zu wenig gebe oder ob es für genau passend
gehalten werde.
Die Antworttendenz der 34 Einrichtungen ist gegenüber der Versorgungsstruktur insgesamt
eher kritisch. Im Vergleich mit der durchschnittlichen Einschätzung lassen sich aber relative
Meinungsbilder darüber ablesen, welche Angebotsformen für besonders gut ausgebaut oder für
besonders prekär gehalten werden.
Für den Bereich der gesundheitlichen Versorgung ergibt diese Fragestellung, dass die Versorgung mit Hausärzten für genau richtig gehalten wird, die Versorgung mit Apotheken eher als zu
hoch eingeschätzt wird und die Versorgung mit Krankenhausbetten als gerade so passend
empfunden wird.
Abbildung 19:
Gesundheitliche Versorgung
Einschätzung der Anbieter (N = 34)
zu gering
genau richtig
zu hoch
20
40
Gesamteinschätzung
Hausärzte
Fachärzte
Apotheken
Krankenhausbetten
Geriatrische Betten
Tagesklinik-Plätze
Gesundheitsberatung
und Prävention
Andere Gesundheitsdienste
100
80
60
40
0
20
60
80
100
ISG 2007
Größere Defizite werden bei der regionalen Verbreitung von fachärztlichen Praxen gesehen,
hier ist der Anteil derer, die dieses Angebot für zu gering halten, etwas größer als der Anteil
derer, die es für „genau richtig“ halten.
Entschieden als unzureichend werden Gesundheitsberatung und Prävention, Tagesklinik-Plätze
und vor allem geriatrische Betten eingeschätzt. Die Recherche hatte ja bereits ergeben, dass es
dieses Angebot nur in einer Klinik in Tönisvorst gibt, und auch die befragten Expertinnen und
Experten sind der Ansicht, dass dies für den Kreis insgesamt nicht ausreichend ist.
155
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Im Bereich der pflegerischen Versorgung wird das Angebot an ambulanten Pflegediensten von
den meisten für „genau richtig“, von einigen sogar für zu groß gehalten. Zumindest besteht hier
kein Defizit, wie auch die Gesprächspartner in den Kommunen übereinstimmend bestätigt haben. Auch das Angebot an Heimplätzen wird überwiegend als genau richtig eingeschätzt, allerdings mit einer leichten Tendenz eines zusätzlichen Bedarfs.
Abbildung 20:
Pflegerische Versorgung
Einschätzung der Anbieter (N = 34)
zu gering
genau richtig
zu hoch
Gesamteinschätzung
Heimplätze
Kurzzeitpflege
Tagespflege
Ambulante Pflegedienste
Hauswirtschaftl. Dienste
100
80
60
40
20
0
20
40
60
80
100
ISG 2007
Davon heben sich die drei anderen Angebotsformen in der Grafik deutlich ab: Ein erheblicher
Zusatzbedarf wird bei der Tagespflege, bei hauswirtschaftlichen Diensten und vor allem bei
Kurzzeitpflege-Plätzen gesehen. An dieser Stelle zeichnet die Einschätzung der Anbieter ein
anderes Bild als der überregionale Vergleich: Schien die Versorgungslage im statistischen Vergleich mit dem Regierungsbezirk Düsseldorf und der landesweiten Versorgung noch überdurchschnittlich zu sein, wird aus der Perspektive der unmittelbaren Leistungserbringung ein
Defizit deutlich, das übrigens auch von den kommunalen Gesprächspartnern bestätigt wurde
(s.u.). Diese Divergenz kann damit zusammenhängen, dass beim statistischen Vergleich auch
die eingestreuten Kurzzeitpflege-Plätze mitgezählt wurden, die aber gerade in Zeiten starker
Nachfrage sich als wenig verlässliches Angebot erweisen.
Schließlich wurde diese Einschätzung auch in Bezug auf pflegeergänzende Leistungen und
Wohnangebote gestellt. In diesem Bereich gibt es kein Angebot, das überwiegend als „genau
richtig“ eingestuft würde. Dieser Einschätzung zufolge ist das Angebot, sich an einer Angehörigen-Selbsthilfegruppe zu beteiligen, noch vergleichsweise gut. Bei Pflegeberatungsstellen ist
der Anteil derer, die einen Zusatzbedarf sehen, schon höher.
156
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Abbildung 21:
Pflegeergänzende Unterstützung
Einschätzung der Anbieter (N = 34)
zu gering
genau richtig
zu hoch
Gesamteinschätzung
Pflege-Beratungsstellen
Begegnungszentren mit Beratung
Niedrigschwellige Angebote
Ehrenamtliche Helfer
Angehörigen-Selbsthilfe
Wohnen mit Service
100 80
60
40
20
0
20
40
60
80 100
ISG 2007
Noch stärker wird ein Zusatzbedarf bei ehrenamtlichen Hilfen und bei Begegnungszentren mit
Beratungsangebot gesehen. Am stärksten erscheinen nach dieser Einschätzung aber die Bereiche des Service-Wohnens und der niederschwelligen Angebote (wie Besorgungen, Fahrdienste, Begleitung bei Arztbesuchen etc.) defizitär. Während es zum Ausbau des ServiceWohnens konkrete Planungen gibt, wird der Bedarf an niederschwelligen Hilfen häufig nicht
gesehen. Hier stellt sich die Aufgabe, auch unter Aktivierung von ehrenamtlichen Helfern flankierende Unterstützungsstrukturen aufzubauen.
Vorschläge zur Weiterentwicklung von Pflege- und Beratungsstrukturen
Auf die Nachfrage, ob es einen Bedarf an Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung und
der Beratungsstrukturen gibt, antworten drei Viertel der Anbieter, dass sich in der pflegerischen
Versorgung etwas ändern sollte gegenüber nur einem Viertel der Anbieter, die keinen Änderungsbedarf sehen. Im Hinblick auf die Beratungsstrukturen biete sich ein ähnliches Bild, auch
hier meint die deutliche Mehrheit, dass sich etwas ändern sollte.
Bedarf an Weiterentwicklung
Bereich
Pflegerische Versorgung
nichts ändern
etwas ändern
Beratung
nichts ändern
etwas ändern
aus Sicht der Anbieter
Einschätzung von ...
AmbulD KUPF Beratung
zusammen
Anteil
Klinik
TAPF
Wohn
7
22
24,1%
75,9%
2
7
1
3
0
5
0
6
2
1
2
0
8
21
27,6%
72,4%
3
6
1
3
1
4
2
4
0
3
1
1
Die Änderungsvorschläge wurden in Stichworten genannt und werden im Folgenden in Zuordnung zu einzelnen Bereichen gruppiert:
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Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
(a)
Vorschläge der befragten Anbieter zur Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung
Stationäre Versorgung:
•
•
•
•
stationäre geschützte Einrichtungen für Schwerstdemente fehlen
bessere geriatrische Versorgung
mehr stationäre Hospizplätze
mehr Palliativplätze in den Krankenhäusern
Kurzzeit- und Tagespflege:
•
•
mehr Kurzzeitpflegeplätze im gesamten Kreisgebiet
ein Tagespflegeangebot im Westkreis
Ambulante Pflege:
•
•
•
•
•
mehr ambulante Pflege „Rund um die Uhr“
niederschwellige Dienstleistungsangebote verbessern
bessere persönliche Betreuung und Entlastung im Haushalt der Betroffenen
Reduzierung der Fahrtzeiten ambulanter Dienste durch stärkere „Regionalisierung“
spezielle Angebote für Demenzkranke – Präsenz und Kontinuität der Pflegedienste zu gering
ergänzende Hilfen:
•
•
•
•
Stärkung und Unterstützung von freiwilligem Engagement
Ausbau des Netzwerks ehrenamtlicher Hilfen
Ausweitung therapeutischer Angebote für ältere Menschen
alternative Wohnformen für Ältere
Kooperation:
•
(b)
bessere Vernetzung, auch mit der Gesundheitsprävention
Vorschläge der befragten Anbieter zur Weiterentwicklung der Beratungsangebote
Strukturentwicklung:
•
•
•
Beratung ausbauen
verbesserte Beratung vor Ort (Pflegestützpunkte)
zentrale Anlauf- und Beratungsstelle rund um die Pflege einrichten
Qualitätsentwicklung:
•
•
•
•
Berater sollten besser geschult sein und über die eigene Gemeinde bzw. den eigenen Bereich hinausblicken können
Case-Management verstärken, mehr Zeit auch für längerfristige Begleitung in bestimmten
Fällen
Beratung sollte auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtet sein und darauf abgestimmte Unterstützung organisieren
Vertiefung von Schwerpunkten, z.B. Demenz und Wohnberatung
Zugangsoptimierung:
•
•
Einrichtung niedrigschwelliger Beratungsangebote
Beratung sollte offensiver tätig werden
158
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Kooperation:
•
•
•
•
•
mehr fachlicher Austausch und Vernetzung
laufend aktualisierter Überblick über bestehende Angebote
neutrale Beratung sichern, Monopole vermeiden
unabhängige Vermittlung, Pflegeüberleitung nicht in Abhängigkeit der Sozialarbeiter des
Krankenhauses
Sprechstunden bei Ärzten für Pflegedienste bei Pflegeproblemen.
Diese Anregungen werden bei der integrierten Gesamtbewertung des Versorgungssystems und
bei der Entwicklung von Empfehlungen hilfreiche Hinweise geben können.
159
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
IV.4
Literatur
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Statistisches Bundesamt (2007): Statistisches Jahrbuch, Wiesbaden.
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