Sonderausgabe Energiestrategie 2050
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Sonderausgabe Energiestrategie 2050
UMWELTALLIANZ STANDPUNKTE Sommersession ’16 SONDERAUSGABE ENERGIESTRATEGIE 2050 Standpunkte Seite 2 Inhalt Rubrik Thema Ständerat 13.074 Seite Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket: Differenzen .................................................................. 3 Energiegesetz Art. 2: Richtwerte für den Ausbau der Elekt- Impressum rizität aus erneuerbaren Energien .................................... 5 Energiegesetz Art. 14: Nationales Interesse ...................... 6 Energiegesetz Art. 17: Abnahme- und Vergütungspflicht ..... 7 Energiegesetz Art. 19: Einspeiseprämiensystem ................. 8 Energiegesetz Art. 45a: Grossfeuerungen......................... 9 Energiegesetz Art. 79: Referendum und Inkrafttreten 10 Abstimmungsempfehlungen zu Minderheitsanträgen .......... 11 UMWELTALLIANZ I ALLIANCE-ENVIRONNEMENT Postgasse 15 I Postfach 817 l 3000 Bern 8 Telefon 031 313 34 33 l Fax 031 313 34 35 www.umweltallianz.ch I [email protected] Redaktion: Rahel Loretan, Anne Briol Jung 12 Standpunkte Seite 3 Nationalrat Energiestrategie 2050, Im Nachgang zur atomaren Katastrophe von Fukushima hat die Bundesver- erstes Massnahmenpaket: sammlung den Bundesrat beauftragt, eine nachhaltigere Energiepolitik zu EnG. Differenzen (13.074) formulieren. Auf neue AKW soll verzichtet werden. Das vorliegende erste Massnahmenpaket des Bundesrats setzt Ziele für erneuerbaren Strom und die Stromeffizienz, regelt das Verhältnis von Schutz und Nutzen neu, stärkt die Förderung erneuerbarer Energien, setzt Spielregeln für den Weiterbetrieb bestehender AKW, verbietet den Bau neuer AKW und reduziert den Verbrauch fossiler Energie bei Gebäuden und Neuwagen. Mit der atomaren Katastrophe von Fukushima wurde klar, dass neue AKW politisch nicht mehr mehrheitsfähig sind. Gleichzeitig führten strukturelle Veränderungen auf dem Strommarkt dazu, dass neue AKW nicht mehr rentabel betrieben werden können. Im liberalisierten Strommarkt ist es nicht mehr möglich, die teuren Gestehungskosten von neuen AKW über die ganze Laufzeit auf die Kunden abzuwälzen. Dies umso mehr, als dass der europäische Marktpreis für Strom aus folgenden Gründen sehr tief ist: • erstens wegen indirekten Subventionen für bestehende fossil-thermische Anlagen (ungedeckte externe CO2-Kosten) und für bisherige AKW (Übernahme von Versicherungskosten und Entsorgungsrisiken durch den Staat). • zweitens durch das Ausbleiben des erwarteten Stromverbrauchswachstums, auch aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise. • drittens weil das aktuelle Strommarktdesign primär die Betriebskosten bestehender und meist abgeschriebener Kraftwerke abbildet und vergütet. Die teureren Neubauprojekte werden über die Netzzuschläge finanziert. Solange die Schweiz die Grenzen für Strom aus der EU nicht schliesst, kann sie daran mit ihrer nationalen Politik nichts ändern. Neue AKW werden nur noch dort gebaut, wo der Staat den AKW-Strom hoch subventioniert und die Geschäftsrisiken übernimmt (Beispiel Grossbritannien). Damit ist klar, dass die frühere Strompolitik der Schweiz nicht mehr weiter geführt werden kann. Es braucht eine nachhaltige, einheimische Stromversorgung, welche auf erneuerbarer Energie und Stromeffizienz aufbaut. Das Potenzial ist enorm: Heute gehen 40% des Stromverbrauchs verloren. Nutzen wir das entsprechende Effizienzpotenzial, können wir den Gesamtverbrauch an Strom auch bei steigender Bevölkerungszahl stabilisieren, obwohl neue Anwendungen wie Elektromobilität und Wärmepumpen dazu kommen. Bei der Photovoltaik genügt die Hälfte der für Solarenergie geeigneten Dachflächen, um fast 25% des Schweizer Strombedarfs abzudecken – bei rasant fallenden Preisen. Auch Windenergie und Biomasse haben ansprechende Zubaupotenziale, welche wertvollen Winterstrom liefern. Selbst bei der bereits stark genutzten Wasserkraft gibt es noch Zubaumöglichkeiten, die ökologisch vertretbar sind. Standpunkte Seite 4 Durch BDP- und CVP-Motionen beauftragt, hat der Bundesrat reagiert und ein erstes Massnahmenpaket erarbeitet. Dieses enthält wichtige Schritte für eine nachhaltigere Energieversorgung, ohne jedoch die brachliegenden Potenziale wirklich auszuschöpfen. Folgende Punkte sind in der anstehenden Debatte zentral: • Die Kommission will an den tieferen Ausbauzielen für Erneuerbare Energien festhalten und damit eine Differenz mit dem Nationalrat bestehen lassen. Bereits die tiefen Ausbauziele gemäss Nationalrat sind aus Sicht der Umweltorganisationen zu tief angesetzt. • Bei der Abwägung zwischen Schutz- und Nutzeninteressen wurde ein Ausgleich angestrebt, wenn auch stark auf Kosten der Biodiversität (beispielsweise bei kleinen Energieanlagen in sensiblen Gebieten, deren Beitrag für die Versorgung nicht relevant ist). Dies ist problematisch, da die Potenziale ausserhalb von Schutzgebieten gross genug sind. • Bei der Wasserkraft werden sowohl neue wie auch bestehende Grosskraftwerke gefördert, die im Gegenzug vom Nationalrat festgehaltene Reduktion der Unterstützung gewisser Kleinstkraftwerke wurde gestrichen. Damit wird das Geld nicht dort investiert, wo rasch und ökologisch wenig problematisch zugebaut werden kann. Weiter bleibt das Problem bestehen, dass viele (Klein-) Wasserkraftwerke deutlich überzahlt werden und somit auch ökonomisch nicht sinnvoll sind. • Ferner will die Kommission im Gegensatz zum Nationalrat an einer Koppelung der Energiestrategie an der Atomausstiegsinitiative festhalten. Dadurch wird in einem ohnehin schwierigen energiepolitischen Umfeld eine längere Phase von Unsicherheit zu den künftigen Rahmenbedingungen in Kauf genommen. Das erste Massnahmenpaket geht in die richtige Richtung, um die Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien zu reduzieren. Für eine ökologische und effiziente Stromversorgung aus einheimischer erneuerbarer Energie sowie einen möglichst sicheren Restbetrieb der bestehenden Atomkraftwerke sind einige Minderheitsanträge wichtig, die auf den nächsten Seiten erläutert werden. Standpunkte Seite 5 Art. 2 EnG. Richtwerte Art. 2 Abs. 1 legt für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien Richtwer- für den Ausbau der te für die Jahre 2020 und 2035 vor. Die Wasserkraft wird separat ausgewie- Elektrizität aus sen. Der Nationalrat will 14'500 GWh bis 2035, der Ständerat hat diesen erneuerbaren Energien Wert im Herbst 2015 auf 11'400 GWh reduziert. Bei einer angenommenen Laufzeit von 50 Jahren für die Atomkraftwerke der Schweiz muss die Atomstromproduktion bis 2035 vollständig ersetzt sein. Das hohe Alter der AKW schwächt ihre Zuverlässigkeit zunehmend. Daher ist ein rascherer Ersatz eine Investition in die Versorgungssicherheit. Mit dem Erreichen des Richtwerts von National- und Bundesrat (14'500 GWh) könnte die Atomstromproduktion bis 2035 nur knapp ersetzt werden, es wären zu gewissen Zeiten Importe nötig. Diese Situation verschärft sich, wenn nur die vom Ständerat vorgeschlagenen Richtwerte (11'400 GWh) erreicht würden. Die bisherige Dynamik beim Zubau der erneuerbaren Energien lässt erwarten, dass die hier genannten Richtwerte übertroffen werden, wenn die Politik die entsprechenden Rahmenbedingungen setzt. Realistische Ziele sind für die Planbarkeit bezüglich Anpassung des Produktionssystems wichtig. Für die Versorgungssicherheit sind höhere und realistischere Richtwerte gemäss National- und Bundesrat richtig. Empfehlung Die Umweltorganisationen empfehlen dem Nationalrat zu folgen. Schweizerische Energie-Stiftung SES, Felix Nipkow, [email protected], 044 275 21 28 Standpunkte Seite 6 Art. 14 Abs. 3. EnG. Art. 14 spricht der Nutzung erneuerbarer Energien ein pauschales nationales Nationales Interesse an Interesse zu. Einzelne Anlagen (inkl. Pumpspeicherkraftwerke) sollen ab einer der Nutzung erneuerbarer noch festzulegenden Grösse von nationalem Interesse sein, das auch bei eiEnergien nem schwerwiegenden Eingriff eine Abweichung vom Erhalt der Inventare von nationaler Bedeutung (nach Art. 5 NHG) ermöglicht. Die Objekte des BLN stehen für Heimat, Tourismus, Lebensqualität sowie schutzwürdige Naturwerte. Zu ihnen gehören zum Beispiel das AletschGebiet, das Doubs-Tal, das Lavaux oder auch der Rheinfall. • Bereits vor 10 Jahren stellte die GPK-NR fest, dass der tatsächliche Schutz der inventarisierten Objekte ausgesprochen schwach ist. • Diese Inventare verhindern keineswegs die Energiewende. Auch der Ausbau der raumwirksamen Windenergie kann stattfinden. Suisse Eole sieht das Windkraftpotential bis 2035 bei 6 TWh – notabene ausserhalb von BLN-Gebieten. Artikel 14 schwächt den Schutz für BLN-Gebiete unnötig. Bereits heute kann ein Grossteil der Projekte, mit Ausnahme derer, die einen massiven Eingriff in das Schutzgebiet verursachen, gebaut werden. Der Ständerat hat dies erkannt und gegenüber dem Nationalrat entschieden, dass mindestens der Kern des Schutzwertes dieser Objekte nicht weiter verletzt werden soll. Mit der gleichzeitigen Erleichterung von Eingriffen durch das Zugeständnis von «nationalem Interesse», würde gewährleistet, dass mindestens die zentralsten Werte dieser Objekte weiter ungeschmälert bestehen bleiben, wie es das Gesetz vorsieht. Empfehlung Die Umweltorganisationen empfehlen der Mehrheit zu folgen und am Beschluss festzuhalten sowie die Minderheit Vonlanthen abzulehnen. Pro Natura, Michael Casanova, [email protected], 061 317 92 29 Standpunkte Seite 7 Art. 17 EnG. Abnahme- Art. 17 regelt die Abnahme- und Vergütungspflicht der Netzbetreiber. Es geht und Vergütungspflicht insbesondere darum, aus welchen Anlagen die Netzbetreiber den Strom abnehmen und zu welchen Konditionen sie diesen den Produzenten vergüten müssen. Der Nationalrat hat Art. 17 gegenüber dem Bundesrat verbessert. Der Ständerat ist im Herbst 2015 im Wesentlichen wieder zurück zum Vorschlag des Bundesrates geschwenkt. In Abs. 2 hat der Nationalrat die willkürliche Obergrenze der Anlagenleistung von 3 MW aufgehoben bzw. für Wasserkraftwerke auf 10 MW gesetzt, was dem heute geltenden Recht entspricht. Der Nationalrat hält richtigerweise an seiner Position fest. Eine weitere Verbesserung schlägt der Nationalrat mit Abs. 5bis vor – hier wird geregelt, dass die Kantone in ihren Netzgebieten weitergehende Abnahmeund Vergütungspflichten als gemäss Absatz 3 festlegen können. Diese Klärung ist wertvoll und verhindert Rechtsunsicherheiten. Empfehlung Die Umweltorganisationen empfehlen dem Nationalrat zu folgen. Schweizerische Energie-Stiftung SES, Felix Nipkow, [email protected], 044 275 21 28 Standpunkte Seite 8 Art. 19 Abs. 5 EnG. Art. 19 Abs. 5 legt bei der Wasserkraft eine Untergrenze für die Teilnahme am Ausschluss vom Einspeisevergütungssystem fest. Der Nationalrat hatte diese bei 1MW festgelegt Einspeiseprämiensystem und im Rahmen der Differenzbereinigung deutlich daran festgehalten. Eine knappe Mehrheit der Kommission will diese auf 300 kW belassen, während die Minderheit die Untergrenze auf 1 MW festlegen und somit eine der verbliebenen Differenzen ausräumen will. Fliessgewässer sind zentral für die Biodiversität und sind Lebensadern für ganze Regionen. Gemäss EAWAG sind heute 95% der einheimischen Fliessgewässer stark beeinträchtigt oder zerstört. Über 60% der heimischen Fischarten sind entweder ausgestorben oder auf der Roten Liste bedrohter Arten. Die Wasserkraftnutzung trägt einen wesentlichen Teil zur Verarmung der Gewässerlebensräume bei. Bei Kraftwerken unter 1 MW stehen die Biodiversitätsschäden im Vergleich zur erzeugten Menge Strom in einem äusserst schlechten Verhältnis. Heute werden 99% der Stromproduktion aus Anlagen > 1 MW generiert. Die Untergrenze für die Förderung muss im Verhältnis zu der beschlossenen Unterstützung der Grosswasserkraft gesehen werden. Diese ermöglicht eine zusätzliche Produktion von 1.5 TWh und unterstützt bestehende Anlagen, während mit einer Förderuntergrenze von 1 MW etwa 0.1 TWh verloren gehen. Aufgrund der immer knapper werdenden Ressourcen und dem bereits enorm hohen Ausbau werden v.a. Kleinstkraftwerke im Schnitt mit sehr hohen Beträgen pro Kilowattstunden unterstützt. Das macht die Stromversorgung unnötig teuer und ist aus ökologischer und ökonomischer Sicht nicht nachhaltig. Der Zeitpunkt der Produktion von Kleinstwasserkraftwerken bezüglich Winterstrom und Tagesverlauf ist zudem in der Regel viel schlechter als bei der Photovoltaik und bei anderen Wasserkraftanlagen. Anlagen mit sehr kleinen ökologischen Auswirkungen (z.B. Infrastrukturkraftwerke) sind von der Untergrenze ausgenommen. Die Zulassung von mehrheitlich kleinen Wasserkraftwerken führt bereits heute zu massiven bürokratischen Belastungen bei den Kantonen, weshalb diese die Untergrenze von 1MW unterstützen. Die Gebirgskantone forderten sogar eine Erhöhung auf 3MW. Aus diesen Gründen unterstützen die Umweltverbände klar eine Untergrenze von mindestens 1 MW für die Förderung der Wasserkraft. Empfehlung Die Umweltorganisationen empfehlen dem Nationalrat zu folgen und die Minderheit Vonlanthen anzunehmen. WWF, Christopher Bonzi, [email protected], 044 297 22 57 Standpunkte Seite 9 Art. 45a EnG. Mit diesem Kompromissvorschlag der Nationalratskommission soll der Bundes- Grossfeuerungen rat die Kompetenz erhalten, das grosse Effizienzpotential bei Grossfeuerungen zu nutzen. Dies soll mittels Mindestanforderungen an Effizienz und Umweltverträglichkeit erfolgen. Es geht damit um die Möglichkeit, gleichzeitig Strom zu produzieren (Wärmekraftkopplung) oder Umwelt- und Abwärme besser zu nutzen. Die Nutzung dieses Potentials wurde bereits in mehreren Motionen gefordert und war im Nationalrat sowie unter Fachpersonen unbestritten. Dieser Artikel ist der einzige in der Energiestrategie 2050, der die Stromversorgung im Winter stärken könnte. Der Artikel kann helfen, dass immer dann, wenn neben der Wärme- auch die Stromerzeugung sinnvoll und möglich ist, dieses Potenzial auch genutzt wird. Dies gilt insbesondere bei Grossheizungen im Megawatt-Bereich und erhöht somit die Winterstromproduktion. Empfehlung Die Umweltorganisationen empfehlen dem Nationalrat zu folgen. WWF Schweiz, Patrick Hofstetter, [email protected], 076 305 67 37 Standpunkte Seite 10 Art. 79 Abs 2 EnG. Der Nationalrat hat im Frühjahr einstimmig festgehalten, dass das Inkrafttreten Referendum und der Energiestrategie nicht mit der Volksinitiative für den Atomausstieg ver- Inkrafttreten knüpft werden soll (=streichen von Absatz 2). Der ursprüngliche Antrag kam von Albert Rösti (SVP) und genoss parteiübergreifend grosse Unterstützung. Der Ständerat hingegen hat im letzten Herbst beschlossen, dass die Energiestrategie nur in Kraft treten kann, wenn die Atomausstiegsinitiative zurückgezogen oder vom Volk abgelehnt wird. Die UREK-SR hat nun in der Vorberatung beschlossen, dass sie an diesem Beschluss festhalten will. Eine Koppelung des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie an die Initiative für einen geordneten Ausstieg aus der Atomenergie birgt mehrere Probleme, insbesondere verzögert sich dadurch das Inkrafttreten der Energiestrategie unnötig. Die Referendumsfrist für die Energiestrategie beginnt im Falle einer Koppelung erst nach der Abstimmung zur Ausstiegsinitiative vom 27. November zu laufen. Damit verbunden wäre eine längere Phase der Unsicherheit über die künftigen Rahmenbedingungen in einem ohnehin schwierigen energiepolitischen Umfeld. Dies würde sich negativ auf die Planungs- und Investitionssicherheit für alle Technologien (Grosswasserkraft, Kleinwasserkraft, Solar, Wind, Biomasse und Geothermie) auswirken und zu einem Stop and Go beim Ausbau der erneuerbaren Energien führen. Kommt hinzu, dass im Falle einer Annahme der Initiative das über drei Jahre hinweg ausgearbeitete erste Massnahmenpaket der Energiestrategie Makulatur würde. Einen Grund für eine Kopplung würde aus rechtlicher Sicht namentlich dann bestehen, wenn Initiative und Gegenvorschlag inkompatibel wären. Wie Bundesrätin Doris Leuthard in der letzten Debatte im Ständerat bestätigte, ist dies hier nicht der Fall. Die Energiestrategie beschränkt die Laufzeiten der AKW nicht und umgekehrt enthält die Volksinitiative im Gegensatz zur Energiestrategie keine konkreten Vorgaben für erneuerbare Energien und Effizienz. Entsprechend besteht kein Widerspruch zwischen den Vorlagen, der aus juristischer Sicht für eine Kopplung sprechen würde. Empfehlung Die Umweltorganisationen empfehlen dem Nationalrat zu folgen und die Minderheit Cramer anzunehmen. WWF Schweiz, Michael Fust, [email protected], 078 885 79 33 Standpunkte Seite 11 Abstimmungsempfehlungen Gesetzesartikel Minderheit Standpunkte der Umweltorganisationen - Gemäss Nationalrat (siehe Standpunkt) Minderheit Vonlanthen Ablehnen (siehe Standpunkt) 1. Kapitel: Zweck, Ziele und Grundsätze Art. 2 Richtwerte für den Ausbau 2. Kapitel Energieversorgung Art. 14 Nationales Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien 3. Kapitel: Einspeisung netzgebundener Energie und Eigenverbrauch Art. 17 Abnahme- und Vergütungspflicht - Gemäss Nationalrat (siehe Standpunkt) 4. Kapitel: Förderung der Elektrizität aus erneuerbaren Energien (Einspeiseprämiensystem) Art. 19 Teilnahme am Einspeiseprämiensystem Minderheit Vonlanthen Annehmen (siehe Standpunkt) 8. Kapitel: Sparsame und effiziente Energienutzung Art. 45a Heizungen - Gemäss Nationalrat (siehe Standpunkt) Minderheit Cramer Annehmen (siehe Standpunkt) 15. Kapitel: Schlussbestimmungen Art. 79 Referendum und Inkrafttreten Standpunkte Seite 12 UMWELTALLIANZ Kurzporträt Die Umweltallianz der Schweizerischen Umweltorganisationen ist ein loser Zusammenschluss der vier grossen Schweizer Umweltorganisationen mit dem Ziel der optimalen Koordination der politischen Aktivitäten. Die Geschäftsstelle der Umweltallianz ist in Bern. Umweltallianz, Postgasse 15, Postfach 817, 3000 Bern 8 Telefon 031 313 34 33, Fax 031 313 34 35, [email protected] Mitglieder Pro Natura Pro Natura, Postfach, 4018 Basel T 061 317 91 91, F 061 317 92 66 www.pronatura.ch VCS / ATE VCS, Aarbergergasse 61, Postfach 8676, 3001 Bern T 0848 611 611, F 0848 611 612 www.verkehrsclub.ch WWF WWF Schweiz, Postfach, 8010 Zürich T 044 297 21 21, F 01 297 21 00 WWF Suisse, Avenue Dickens 6, 1006 Lausanne T 021 966 73 73, F 021 966 73 74 www.wwf.ch Greenpeace Greenpeace, Postfach, 8031 Zürich T 044 447 41 41, F 044 447 41 99 www.greenpeace.ch Kooperationspartner Schweizerische Energie-Stiftung SES SES, Sihlquai 67, 8005 Zürich T 044 275 21 21, F 044 275 21 20 www.energiestiftung.ch SVS / BirdLife Schweiz SVS, Wiedingstrasse 78, Postfach, 8036 Zürich T 044 457 70 20, F 044 457 70 30 www.birdlife.ch Alpen-Initiative Alpen-Initiative, Herrengasse 2, Postfach 28, 6460 Altdorf UR T 041 870 97 81, F 041 870 97 88 www.alpeninitiative.ch