Landratsamt Bayreuth

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Landratsamt Bayreuth
Landratsamt Bayreuth
Landratsamt Bayreuth, 95440 Bayreuth
Öffnungszeiten:
Allgemein
Mo. und Di.
Mi.
Do.
Fr.
Caritasverband für die Erzdiözese
Bamberg e. V.
Frau Friederike Müller
Obere Königsstr. 4 b
96452 Bamberg
07.30 - 15.00 Uhr
07.30 - 12.00 Uhr
07.30 - 18.00 Uhr
07.30 - 13.00 Uhr
Annahmeschluss Kfz-Zulassung
Mi.
11.30 Uhr
Do.
17.30 Uhr
Fr.
12.00 Uhr
Terminvereinbarungen außerhalb
der Öffnungszeiten sind möglich,
nicht jedoch in der Kfz-Zulassung
30-4810
Unsere Zeichen:
Sachbearbeiter:
Ihre Zeichen:
Ihre Nachricht vom:
Zimmer-Nr.:
Telefon:
Telefax:
eMail:
Bayreuth, 06.10.2011
Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG);
Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gem. Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG);
Träger der Einrichtung:
Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e. V.
Obere Königsstr. 4 b
96452 Bamberg
Geprüfte Einrichtung:
Caritas-Hausgemeinschaften für Senioren
„St. Elisabeth“
Kulmbacher Str. 2
96142 Hollfeld
www.altenheim-hollfeld.de
In der o. g. Einrichtung wurde am 10.08.2011 von 8:30 bis 16:30 Uhr eine anlassbezogene
Prüfung durchgeführt. Die Prüfung erfolgte gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK).
An der Prüfung haben teilgenommen:
Von Seiten der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und
Aufsicht – (FQA):
Koordination und Verwaltung:
Arzt:
Dienstgebäude:
Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth
Konten:
570 001 206
198 10-851
Sparkasse Bayreuth (BLZ 773 501 10)
Postbank Nürnberg (BLZ 760 100 85)
Telefon: (09 21) 72 80
Telefax: (09 21) 72 88 80
E-Mail:
Internet:
[email protected]
http://www.landkreis-bayreuth.de
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Von Seiten der Einrichtung:
Einrichtungsleitung:
Pflegedienstleitung:
Hauswirtschaftsleitung:
sowie verschiedene Fachkräfte
Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche:
1.
2.
3.
4.
5.
Wohnqualität
Personal
Qualitätsmanagement
Soziale Betreuung
Hygiene
Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt.
I.
Daten zur Einrichtung:
Einrichtungsart:
 Hausgemeinschaften für Senioren
 Stationäre Pflegeeinrichtung mit eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen
Therapieangebote:
 Ergotherapie
Angebotene Plätze:
80 (8 Hausgemeinschafte mit je 10 Bewohnern)
Belegte Plätze:
77
Einzelzimmerquote:
100 %
Fachkraftquote:
51,2 v. H. (gesetzliche Mindestanforderung 50 v. H.)
Auszubildende in der Altenpflege: 5
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II.
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Information zur Einrichtung:
II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen
(Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus
Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden)

Die Personalsituation in der Einrichtung wird sowohl quantitativ als auch qualitativ
erfüllt. Bei den Fachkräften beträgt das Personalsoll 13,9 Vollzeitkräfte, vorgehalten werden 14,2 Vollzeitkräfte = 0,3 VZK Überhang.
Bei den Präsenzkräften errechnet sich ein Personalsoll von 20,3 Vollzeitstellen,
vorgehalten werden 20,4 VZK = 0,1 VZK Überhang.
Von den befragten Bewohnern wurde das Personal als freundlich und zuvorkommend bezeichnet. Bei der Begehung war auch ein respektvoller und sehr fürsorglicher Umgang der Beschäftigten mit den Pflegebedürftigen zu beobachten. Es besteht eine gute Beziehungsqualität zwischen Mitarbeitern und Bewohnern.

Im Bereich der Hauswirtschaft ist die Präsenzkraft als permanent anwesende Bezugsperson der vertrauensvolle Ansprechpartner in der Hausgemeinschaft.

Bei der Essenszubereitung werden die Bedürfnisse und Gewohnheiten der Bewohner berücksichtigt und scheinen auch bekannt. Jede Bewohnerin kann sich
entsprechend ihrer noch vorhandenen Fähigkeiten in die Hausgemeinschaft mit
einbringen.

Die Wohngemeinschaften waren wohnlich eingerichtet und dekorativ geschmückt.
Insgesamt machte die Einrichtung einen sehr sauberen und wohnlichen Eindruck.

Von amtsärztlicher Seite lag der Schwerpunkt auf der Medikamentenversorgung,
insbesondere der Verabreichung von Psychopharmaka und Betäubungsmitteln.
Besonders geachtet wurde dabei auf die Dosierung, ob die Verordnungen und Dosierungen im Einklang mit der vorhandenen Diagnose stehen.
Bei den Stichproben ergaben sich keine Beanstandungen. Alle Medikamente waren lt. Dokumentation richtig gestellt. Die Betäubungsmittel waren ordnungsgemäß
dokumentiert, der Bestand stimmte mit der Dokumentation überein.
Die Medikamentenvergabe erfolgte sorgfältig und entspricht den gültigen Empfehlungen und Vorgaben.
II.2 Qualitätsentwicklung
(Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung
über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg)
Das Modell der Hausgemeinschaften hat sich gut integriert. Die Bewohnerinnen und
Bewohner fühlen sich in der Gemeinschaft wohl. Aufgrund der Größe von 10 Bewohnern
je Hausgemeinschaft kommt die häusliche Wohnform gut zum Tragen. Bei den jährlichen Prüfungen konnte festgestellt werden, dass sich die Einrichtung von Jahr zu Jahr
gut weiterentwickelt hat.
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Lebendiger Mittelpunkt der Hausgemeinschaft ist die Wohnküche, die Lebensrhythmus
und Tagesablauf prägt. Die Präsenzkraft ist ständiger Ansprechpartner für die Bewohner, aber auch für die Angehörigen und sonstigen Besucher. Gerade das Kochen trägt
die einzelnen Hausgemeinschaften. Die Überlegung, evtl. Hausgemeinschaften im Bereich der Speisenversorgung zusammenzuschließen, würde dem Konzept der Hausgemeinschaften entgegenwirken und wäre dadurch insgesamt in Frage gestellt.
III.
Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel)
Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art.
11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer ggf. eine Mängelberatung nach Art. 12
Abs. 2 Satz 1 PfleWoqG erfolgt:
(Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt
keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.)
Am Tag der Prüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt.
IV.
Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist
Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11
Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der
Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1
PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt
Am Tag der Prüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel
festgestellt.
V.
Festgestellte erhebliche Mängel
Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach
Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach
Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt:
Am Tag der Prüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt.
VI.
Veröffentlichung des Prüfberichts
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird. Daher kann der
zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens
des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird.
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Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für
den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann
beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden.