Neuauflage des Familien

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Neuauflage des Familien
Familien- und
Seniorenwegweiser
Familien- und Seniorenwegweiser
INFORMATIONEN, TIPPS SOWIE HILFREICHE ADRESSEN
AUS DER KINDER-, FAMILIEN- UND SENIORENFREUNDLICHEN
IMPRESSUM
Inhalt & Betrieb
Gemeindeverwaltung Kreuzau
Bürgermeister Ingo Eßer
Bahnhofstraße 7· 52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 22/507-0 · Fax: 0 24 22/507-498
bü[email protected] · www.kreuzau.de
Gemeindekennziffer: 05358028
Die Gemeinde Kreuzau ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch Bürgermeister Ingo Eßer.
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Familien- und Seniorenwegweiser
INHALTSVERZEICHNIS
VORWORT DES BÜRGERMEISTERS .......................................................................................... 5
WIR WERDEN ELTERN
- Schwangerschaftsberatung ................................................................................................................ 6
- Vorsorge .............................................................................................................................................. 7
- Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt ................................................................................ 7
- Geburt ................................................................................................................................................. 7
- Baby-Begrüßungsdienst „Willkommen im Leben“ ............................................................................. 8
- Elternbriefe ......................................................................................................................................... 8
- Früherkennungsuntersuchungen ........................................................................................................ 9
- Die Zähne ............................................................................................................................................ 9
- Adoption und Pflegekinder ............................................................................................................... 10
- Mutterschutz ..................................................................................................................................... 11
- Kündigungsschutz ............................................................................................................................ 12
- Vermeidung von Gesundheitsrisiken ................................................................................................ 12
- Arbeitszeiten ..................................................................................................................................... 12
- Elternzeit ........................................................................................................................................... 13
- Elterngeld .......................................................................................................................................... 13
ELTERN SEIN
- Kindergeld/Kinderzuschlag ............................................................................................................... 14
- Alleinerziehende ................................................................................................................................ 15
- Unterhaltsvorschuss ......................................................................................................................... 15
- Wohngeld .......................................................................................................................................... 15
- Betreuungsangebote für Kinder ....................................................................................................... 16
- Tagesmütter und Tagesväter ............................................................................................................ 18
- Schulen ............................................................................................................................................. 18
- Angebote für Jugendliche ................................................................................................................ 20
FAMILIE UND BERUF
- Teilzeit, flexible Arbeitszeiten ............................................................................................................ 21
- Mini-Jobs .......................................................................................................................................... 21
- Berufsrückkehrer/innen .................................................................................................................... 22
- Agentur für Arbeit ............................................................................................................................. 22
- Freistellung von der Arbeit zur Pflege kranker Kinder ...................................................................... 23
- Krankengeld ...................................................................................................................................... 23
- Kindererziehung und Rente .............................................................................................................. 24
- Pflegezeit/Familienpflegezeit ............................................................................................................ 24
- Arbeitslosengeld I (ALG I) ................................................................................................................. 25
- Arbeitslosengeld II (ALG II) ............................................................................................................... 26
- Sozialhilfe nach dem SGB XII ........................................................................................................... 26
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Familien- und Seniorenwegweiser
INHALTSVERZEICHNIS
FAMILIEN IN BESONDEREN LEBENSLAGEN
- Erziehung heute ................................................................................................................................ 27
- Suchtprobleme ................................................................................................................................. 27
- Sexueller Missbrauch ....................................................................................................................... 28
- Behinderte, oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Familie ................................................. 29
- Eheprobleme .................................................................................................................................... 30
- Frauenhaus ....................................................................................................................................... 30
- Schuldnerberatung/Insolvenzberatung ............................................................................................ 31
- Beratung bei rechtlichen Fragen ...................................................................................................... 31
FREIZEIT UND KULTUR
- Das Freizeitangebot in unserer Gemeinde lässt kaum Wünsche offen ............................................ 32
- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ........................................................................................ 34
UNSERE SENIOREN „DER GOLDENE HERBST“
- Erfahrung ist Zukunft ........................................................................................................................ 35
- Seniorenfahrten/Seniorenreisen ....................................................................................................... 36
- Frühstückstreffen Kreuzau ................................................................................................................ 36
- Weihnachtsfeiern .............................................................................................................................. 36
- Vorsorge im Alter - für ein langes Leben - ........................................................................................ 37
- Essen auf Rädern ............................................................................................................................. 37
- Wohnraumberatung .......................................................................................................................... 38
- Tagespflege ...................................................................................................................................... 38
- Betreutes Wohnen ............................................................................................................................ 39
- Senioren WG - eine Alternative für das Leben in Gemeinschaft - .................................................... 39
- Hospiz ............................................................................................................................................... 40
… SONST NOCH WICHTIG!!
- Abfallsäcke für Windeln und Inkontinenzprodukte ........................................................................... 43
- Familienkarte des Kreises Düren ...................................................................................................... 43
- Medizinische Versorgung ............................................................................................................ 44-45
- Krankenhäuser .................................................................................................................................. 46
- Notruftafel ......................................................................................................................................... 46
KONTAKT:
Gemeindeverwaltung Kreuzau
Generationenbeauftragter Günter Schmitz
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 22/507-126
Fax: 0 24 22/507-170
Email: [email protected]
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Familien- und Seniorenwegweiser
VORWORT
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Familien sind eine tragende Säule unserer Gesellschaft und sie
festigen deren Zusammenhalt.
Familien sind Verantwortungsgemeinschaften, in denen Eltern
für ihre Kinder und Kinder für Ihre Eltern in allen Lebensphasen
einstehen.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine hohe Wohn- und
Lebensqualität sowie eine bedarfsgerechte Bildungs- und
Beratungsstruktur sind wesentliche Bestandteile einer
familien- und generationengerechten Kommune. Aufgabe
der kommunalen Familienpolitik ist, die relevanten Kräfte vor
Ort zu bündeln und ihr Handeln zu koordinieren.
Die Kommune ist der Ort, an dem Familienfreundlichkeit erlebbar ist. Kreuzau ist für Jung
und Alt eine attraktive Gemeinde!
Für Kinder werden gute Voraussetzungen für Bildung, Betreuung und Erziehung
vorgehalten. Familien in besonderen Lebenssituationen werden begleitet. Gut ausgebildeten jungen Menschen bieten sich Zukunftsperspektiven. Senioren wird ein selbstbestimmtes Wohnen und Leben bis ins hohe Alter mit fachärztlicher Versorgung in
unmittelbarer Nähe geboten.
In Kreuzau gibt es ein breites Angebot an Hilfe und Beratung, an Kontakt- und Unterstützungsmöglichkeiten.
Weil zur „Lebensgemeinschaft Familie“ Groß und Klein, Jung und Alt gehören, zeigt
die Neuauflage des Familienwegweisers Ihnen umfangreiche Hilfen und Informationen,
beginnend von der Schwangerschaftsberatung bis zu Hospizarbeit auf.
Ich freue mich, wenn dieser Wegweiser Sie und Ihre Familie in unterschiedlichen Lebenslagen mit praktischen Hinweisen begleitet und unterstützt. Sie sind eingeladen, das dichte
Netz an Beratung, Hilfe und Unterstützung in unserer Gemeinde für sich zu nutzen.
Ihr
Ingo Eßer
Bürgermeister
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Familien- und Seniorenwegweiser
WIR WERDEN ELTERN
Ein Kind zu bekommen, stellt das Leben erst einmal auf den Kopf.
Der Weg dorthin hat viele Gesichter: Viele Paare erleben Schwangerschaft und Geburt und wachsen
mit ihrem Baby zu einer Familie zusammen.
Der Familienwegweiser der Gemeinde Kreuzau zeigt Möglichkeiten auf dem Weg zum Elternsein
auf und informiert Sie auch über rechtliche Aspekte.
Schwangerschaftsberatung
In den Schwangerschaftsberatungsstellen kann sich jeder kostenlos über alle Fragen beraten lassen, die
im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, der Sexualaufklärung, der Verhütung und der Familienplanung stehen. Dort erhalten Sie auch Auskunft über mögliche staatliche familienfördernde Leistungen,
die besonderen Rechte im Arbeitsleben und über diagnostische Methoden in der Schwangerschaft.
Sollten während der Schwangerschaft Konflikte auftreten, wird im Rahmen der Schwangerschaftsberatung
nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Im Falle einer möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigung für das
werdende Kind kann nach Hilfsmöglichkeiten
• gesucht oder gegebenenfalls über Methoden zur Durchführung
• eines Schwangerschaftsabbruches nachgedacht werden.
Hilfe können Sie auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche, der Suche
nach Betreuungsmöglichkeiten, der Fortsetzung einer Ausbildung und bei der Nachbetreuung bekommen.
Die Beratungsstellen vermitteln auch materielle Hilfen für schwangere Frauen in Notlagen, die von der
Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ gewährt werden.
Sie können sich an folgende Beratungsstellen wenden:
Evangelische Gemeinde zu Düren
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
im Psychologischen Beratungszentrum
Wilhelm-Wester-Weg 1, 52349 Düren
Tel.: 0 24 21/18 81 54 und 1 88 57
Email: [email protected]
www.evangelischegemeinde-dueren.de
pro familia, Beratungsstelle Düren
Gutenbergstraße 20
52349 Düren
Tel.: 0 24 21/1 48 38
Fax: 0 24 21/20 17 76
Email: [email protected]
www.profamilia.de
Donum Vitae e. V.
Neumühle 6a, 52349 Düren
Tel.: 0 24 21/55 58 70, Fax: 0 24 21-55 587 15
Email: [email protected]
www.dueren.donumvitae.org
Rat und Hilfe
Die Schwangerschaftsberatung
der kath. Kirche Sozialdienst kath. Frauen e. V. Düren
Friedrichstraße 16
52351 Düren
Fax: 0 24 21/28 43 10
Email: [email protected]
www.skf-dueren.de
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Familien- und Seniorenwegweiser
WIR WERDEN ELTERN
Vorsorge
97 Prozent der Kinder kommen gesund zur Welt. Trotzdem ist es wichtig, während der Schwangerschaft
die Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen. Nach den Mutterschaftsrichtlinien hat eine Schwangere
Anspruch auf bis zu 14 Untersuchungen. Sie kann die/den Frauenärztin/Frauenarzt aufsuchen oder sich
auch einer Hebamme anvertrauen.
Nach der Erstuntersuchung folgen weitere Termine üblicherweise in vierwöchigem Abstand, in den letzten
beiden Schwangerschaftsmonaten alle zwei Wochen und kurz vor der Geburt wöchentlich oder alle drei
Tage. Ultraschalluntersuchungen sind im ersten, zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel vorgesehen.
Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt
Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme Ihrer Wahl während
der Schwangerschaft, der Geburt und für den Zeitraum von acht Wochen nach der Entbindung.
Von Ihrer Hebamme erhalten Sie in der ersten Zeit Hilfe bei der Pflege und Ernährung Ihres Kindes, beim
Stillen, bei sozialen und behördlichen Fragen und vielem mehr.
Die Kosten für die Hebamme werden vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Als Hebamme in und für die Gemeinde Kreuzau, mit den Beratungsangeboten rund um Schwangerschaft,
Geburt und Nachsorge sind tätig:
Hebammenpraxis Kreuzau
Apollinarisstraße 18, 52372 Kreuzau
Kerstin Clemens: Tel. 02429-902785 oder 0160-96264299
Natalie Plücker: Tel. 02424-2026190 oder 0176-32788029
Ulla Wiesbrock-Schmidt (Vorsitzende der Hebammen im Kreis Düren)
Frohbenden 45, 52372 Kreuzau
Tel.: 02422-901566 oder 0176-41004290
Email: [email protected]
Maritta Krieger (Familienhebamme Gesundheitsamt des Kreises Düren)
Bismarckstraße 16, 52351 Düren
Tel.: 02421-222220 oder 0163-6932473 (Termine nur nach Vereinbarung)
Email: [email protected]
Ein Verzeichnis weiterer Hebammen im Kreis Düren erhalten Sie bei Ihrer Gynäkologin oder bei Ihrem
Gynäkologen, Ihrer Geburtsklinik oder im Internet unter www.hebammensuche.de.
Geburt
Ob im Krankenhaus oder zu Hause: Die Geburt eines Kindes gehört zu den elementarsten Ereignissen im
Leben. Ärztinnen/Ärzte und Hebammen begleiten dabei die Geburt.
Für den Kreis Düren stehen folgende
Geburtskliniken zur Verfügung:
St. Marien-Hospital Düren
Hospitalstraße 44, 52353 Düren
Tel.: 0 24 21/805-0
Fax: 0 24 21/805-575
Email: [email protected]
www.marien-hospital-dueren.de
Krankenhaus Düren
Roonstraße 30, 52351 Düren
Tel.: 0 24 21/300
Fax: 0 24 21/301 387
Email: [email protected]
www.krankenhaus-dueren.de
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Familien- und Seniorenwegweiser
WIR WERDEN ELTERN
Baby-Begrüßungsdienst
„Willkommen im Leben“
Sowohl der Kreis Düren als auch die Gemeinde Kreuzau möchten den jungen Eltern verdeutlichen, dass
sie nach der Geburt Partner an ihrer Seite haben, die sie wertschätzend bei der Versorgung, Erziehung
und Bildung ihrer Kinder unterstützen, wenn sie Rat und Hilfe brauchen.
Mit dem Baby-Begrüßungsdienst "Willkommen im Leben" ist daher vom Kreis Düren das Hilfe- und
Informationssystem für Familien erweitert worden.
Dabei besucht der Baby-Begrüßungsdienst des Kreises Düren, in Kreuzau vertreten durch ehrenamtliche
Bürgerinnen, die Familien mit Neugeborenen im Alter von ca. 6-8 Wochen, sofern dies gewünscht ist. Sie
überbringen die Willkommensgrüße in Kreuzau und seinen Ortsteilen.
Die ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen wurden in einer umfassenden, mehrtägigen Schulung auf Ihre
besondere Aufgabe hin vorbereitet.
Sie sind flexibel in ihrer Termingestaltung, so dass die vom Kreis Düren im Glückwunschschreiben
vorgeschlagenen Termine selbstverständlich verschiebbar sind. Genauso ist es möglich, den Termin einige
Wochen später wahrzunehmen.
Sie überreichen das Begrüßungspaket des Kreises Düren, eine sehr nützliche Tasche, die einen Ordner
mit vielen wichtigen Informationen über das bestehende Hilfe- und Unterstützungssystem im Kreis Düren
enthält; des weiteren mehrere Gutscheine und Geschenke.
Hilfreich sind auch die Familienwegweiser, einer der Gemeinde Kreuzau, ein weiter gefasster des Kreises Düren.
Oder auch ein Antrag für die Familienkarte des Kreises Düren, mit welcher beim Einkaufen und bei Eintritten
viel Geld gespart werden kann.
Den Eltern der neugeborenen Kinder wird daher empfohlen, einen Termin mit dem Baby-Begrüßungsdienst
zu vereinbaren, um ebenfalls in den Genuss der Tasche mit den nützlichen Informationen, Geschenken
und Gutscheinen zu kommen.
Ist weiterer Beratungsbedarf von den Eltern gewünscht, wird dieser an den Kreis Düren weitergegeben,
die die Verbindung zu entsprechenden Fachkräften knüpft.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Koordinatorin des Projektes, Elke Borgmann, gerne zur
Verfügung. Sie ist erreichbar unter Tel. 02421/22-1503 oder über Email: [email protected]
Elternbriefe
Eine sinnvolle und wichtige Begleitung während der ersten Lebensjahre Ihres Kindes stellen die Elternbriefe
dar. In insgesamt 46 Elternbriefen finden Sie nahezu alles, was Sie über Kindererziehung und gesunde
Entwicklung wissen wollen. Von der Geburt Ihres Kindes bis zum achten Lebensjahr.
Elternbriefe „wachsen mit“, d. h. jeder Brief entspricht dem jeweiligen Alter Ihres Kindes. Sie erhalten
Antworten auf die Fragen, die sich Ihnen gerade stellen.
Im Babybegrüßungspaket des Kreises Düren sind die ersten 12 Elternbriefe zusammen mit einer
DVD enthalten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.elternbriefe.de
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Familien- und Seniorenwegweiser
WIR WERDEN ELTERN
Früherkennungsuntersuchungen
Nun erfolgt der Weg zum Kinderarzt, um die weitere Entwicklung Ihres Kindes zu verfolgen und zu
überprüfen. Hier werden Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt, um rechtzeitig Fehlentwicklungen
zu erkennen und zu behandeln. Überprüft wird die körperliche, geistige und soziale Entwicklung. Das Kind
wird gewogen, gemessen und gründlich untersucht. Je nach Entwicklungsphase werden spezielle
Untersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Vorsorgeheft festgehalten, das Sie zu
jedem Untersuchungstermin mitnehmen sollten.
Da oft im Anschluss an die Untersuchung eine Impfung vorgenommen werden kann, ist es Sinnvoll, den
Impfpass bereit zu halten.
Die Früherkennungsuntersuchungen werden von den Krankenkassen bezahlt.
Nehmen Sie die Termine zu den Früherkennungsuntersuchungen bitte regelmäßig wahr.
Werden Entwicklungsverzögerungen oder Erkrankungen frühzeitig erkannt, kann wesentlich mehr zu ihrer
Behandlung getan werden. Wichtig ist auch, dass Sie dem Arzt oder der Ärztin auffällige Beobachtungen
mitteilen.
Diese Untersuchungen sollten Sie also mit Ihrem Kind wahrnehmen:
U 1 nach der Geburt
Die Neugeborenen-Erstuntersuchung
U 2 3. bis 10. Lebenstag
Die erste kinderärztliche Grunduntersuchung
U 3 4. bis 5. Lebenswoche Grundstein für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
zwischen Kinderärztin/arzt und Familie
U 4 3. bis 4. Lebensmonat
Neugierig auf die Welt – gleichzeitig auch erster Impftermin
U 5 6. bis 7. Lebensmonat
Das Baby wird zusehends beweglicher, die ersten Zähne kommen
U 6 10. bis 12. Lebensmonat Start ins Kleinkindalter – die ersten Schritte wagen
U 7 21. bis 24. Lebensmonat Das Leben entdecken – aus dem Baby ist ein Kleinkind geworden
U 7a 34. bis 36. Lebensmonat Gut sehen, sprechen und verstehen - vom Kleinkind zum Kindergartenkind
U 8 46. bis 48. Lebensmonat Gesund groß werden – auf dem Weg zum Vorschulkind
U 9 60. bis 64. Lebensmonat Bald geht es in die Schule
U 10 7 – 8 Jahre
Schulkind - Erkennen umschriebener Entwicklungsstörungen
U 11 9 – 10 Jahre
Wechsel zur weiterführenden Schule - Erkennen von Schulleistungsstörungen
J 1 13 Jahre
Ratschläge zum Gesundheitsverhalten
J 2 16 - 17 Jahre
Gesund durch die Pubertät
Die Zähne
Schon früh sollte auf die richtige Mundhygiene
geachtet werden.
Deshalb ist es wichtig, ab dem ersten Zahn das Zähneputzen zum alltäglichen Ritual werden zu lassen.
Nach dem ersten Lebensjahr sollen die Kinder aus
Bechern und Tassen trinken und auch die „Schnullerfee“ kann jetzt gut zum Einsatz kommen - viele
Fachleute empfehlen sogar, den Schnuller abzugewöhnen, wenn das Baby etwa acht Monate alt ist.
Mit drei Jahren sollen die Zähne zwei- bis dreimal pro
Tag geputzt werden und wenn Mama oder Papa zur
zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung geht, ist eine
gute Möglichkeit, dass das Kind die Zahnarztpraxis
angstfrei kennenlernt, bevor vielleicht einmal eine
Behandlung nötig wird.
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Familien- und Seniorenwegweiser
WIR WERDEN ELTERN
Adoption und Pflegekinder
Ein neues Zuhause auf Zeit oder für immer
Kinder brauchen Liebe, Zuwendung, Verständnis, Geborgenheit und Orientierung, um sich gesund
entwickeln zu können.
Wenn die leiblichen Eltern ihre Erziehungsaufgaben für einen gewissen Zeitraum oder auf Dauer nicht
alleine bewältigen, kann die Aufnahme des Kindes in eine Pflegefamilie die geeignete Hilfe darstellen.
Adoption
Nicht immer können Kinder bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen. Die Adoption eines Kindes wird dann
in Betracht gezogen, wenn feststeht, dass eine Lebensperspektive in der Herkunftsfamilie auch mit
Unterstützungsangeboten nicht vorhanden ist.
Ziel der Adoptionsvermittlung ist, für diese Kinder eine geeignete Familie zu finden. Dabei steht das Wohl
des Kindes im Mittelpunkt. Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstelle ist es, Kinder zu den für sie am besten
geeigneten Adoptionsbewerbern zu vermitteln. Einer beträchtlichen Zahl von adoptionswilligen Paaren und
Einzelpersonen steht eine geringe Zahl von Kindern gegenüber, die zur Adoption freigegeben werden.
Die Adoption soll dem Kind Geborgenheit und Zuwendung unter Achtung seiner eigenen Biografie in einer
neuen Familie sichern. Die Herkunftsfamilie wird nach Möglichkeit in den Prozess einbezogen. Der größte
Teil der Adoptionen erfolgt heute „halboffen“. Das bedeutet, dass ein Kontakt zwischen leiblichen und
Adoptiveltern über das Jugendamt mittels Briefen und Fotos aufrechterhalten wird. Auch können sich
abgebende Eltern und Adoptiveltern im Jugendamt kennen lernen und ihre Wünsche und Erwartungen
mitteilen. Für eine gesunde seelische Entwicklung des Kindes ist es wichtig, dass es von Beginn an
altersentsprechend über seine Adoption aufgeklärt wird.
Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle sind u. a.:
• Hilfe und Beratung für die abgebenden Eltern/Mütter, die meist in einer schwierigen Lebenssituation
eine Lebensperspektive für ihr Kind suchen.
Chancen und Konsequenzen einer Adoption sowie anderer infrage kommender Hilfen werden
eingehend besprochen und abgewogen.
• Beratung und Eignungsprüfung von Adoptionsbewerbern.
• Auswahl der im Einzelfall geeigneten Bewerber und Vermittlung von Kindern in Adoptionspflege.
• Beratung und Betreuung der Adoptivfamilie während der Adoptionspflegezeit.
• Begleitung und Beratung der abgebenden Eltern.
• Mitwirkung im gerichtlichen Adoptionsverfahren.
• Beratung sowohl der Adoptivfamilie als auch der Herkunftsfamilie nach Abschluss des Adoptionsverfahrens.
Pflegekinder
Es gibt Kinder und Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen nicht in ihrer Familie leben können.
Eine Alternative zur Unterbringung in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung ist für viele Kinder eine
geeignete Pflegefamilie, die sie aufnimmt, ihnen Halt gibt und auf ihre Bedürfnisse eingeht.
Deshalb berät das Jugendamt ständig Familien, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes eignen.
Pflegeeltern …
• … ermöglichen Kindern, in einem familiären Umfeld aufzuwachsen und hier ein positives Bezugssystem zu erleben.
• … können Familien, Paare oder Einzelpersonen sein, die ein Kind mit Liebe und Verständnis ein
Stück seines Weges begleiten wollen.
• … übernehmen die Erziehung eines Pflegekindes für einen gewissen Zeitraum oder sogar bis zur
Volljährigkeit und sind zunächst für beide Perspektiven offen.
• … erhalten zur Deckung und Anerkennung des erzieherischen Aufwandes monatlich ein Pflegegeld
sowie zusätzlich erforderliche Beihilfen.
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Familien- und Seniorenwegweiser
WIR WERDEN ELTERN
Aufgaben des Pflegekinderdienstes sind u. a.:
• Beratung, wenn Sie die Aufnahme eines Kindes in Ihren Haushalt erwägen.
• alle erforderlichen Informationen über die bisherige Lebenssituation des Kindes und seiner Eltern
weiterzugeben.
• Begleitung bei der Kontaktanbahnung und Vermittlung des Pflegekindes.
• vertrauensvolle Betreuung und Beratung während des gesamten Pflegeverhältnisses.
• unmittelbare Unterstützung bei Problemen und in Krisensituationen.
• Begleitung und Beratung bei der Zusammenarbeit zwischen den Pflegeeltern und leiblichen Eltern.
Welche Voraussetzungen Adoptiveltern- und Pflegekind-Bewerber erfüllen sollten und wie eine Vermittlung
abläuft, erfahren Sie beim Kreisjugendamt in Düren sowie beim Diakonischen Werkes der Evangelischen
Gemeinde zu Düren in einem persönlichen, vertraulichen Gespräch.
Kreis Düren
Jugendamt
Bismarckstraße 16
52351 Düren
Tel.: 0 24 21/220
Fax: 0 24 21/222-027
Email: [email protected]
www.kreis-dueren.de
Adoptions- und Pflegekinderdienst
des Diakonischen Werkes Düren
Wilhelm-Wester-Weg 1b
52349 Düren
Tel.: 0 24 21/188-130 und 188-240
Email: [email protected]
www.evangelische-gemeinde-dueren.de
Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Als werdende Mutter genießen Sie einen besonderen Schutz sechs Wochen vor und acht Wochen nach
der Geburt.
In dieser Zeit sind Sie von Ihrer Arbeit freigestellt, um sich auf die Geburt vorzubereiten bzw. sich nach
der Geburt zu erholen und in Ruhe die erste Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen.
Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen nach der
Entbindung.
Während des Mutterschutzes erhalten Sie – sofern Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen – von Ihrer
Krankenkasse Mutterschaftsgeld und ggf. von Ihrem Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss. Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss ergeben summiert Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen aus
den letzten drei Kalendermonaten.
In bestimmten Fällen (zum Beispiel familienversicherte Frauen mit einer geringfügigen Beschäftigung,
privat Versicherte oder nicht versicherte Arbeitnehmerinnen) ist nicht die Krankenkasse zuständig.
Hier ist die Mutterschaftsgeldstelle beim Bundesversicherungsamt in Bonn die richtige Anlaufstelle.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder – sofern Sie privat versichert
sind – an das Bundesversicherungsamt in Bonn.
Einen Leitfaden zum Thema Mutterschutz erhalten Sie unter www.bmfsfj.de.
Im Anschluss an die Mutterschutzfrist können Sie Elternzeit beantragen.
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Familien- und Seniorenwegweiser
WIR WERDEN ELTERN
Kündigungsschutz
Während der Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Geburt darf Ihnen der Arbeitgeber nicht kündigen. Der Kündigungsschutz gilt unabhängig davon, ob Sie als Mutter nach Ablauf der
Mutterschutzfrist wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in Elternzeit gehen wollen.
Der Kündigungsschutz besteht auch während der gesamten Dauer der in Anspruch genommenen Elternzeit.
Weiter Informationen zum Kündigungsschutz während und nach der Schwangerschaft finden Sie im
Leitfaden zum Mutterschutz unter www.bmfsfj.de oder in der kostenlosen Broschüre „Kündigungsschutz“,
die Sie beim:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Postfach 300265
53182 Bonn
Email: [email protected]
www.bmas.de
bestellen können.
Vermeidung von Gesundheitsrisiken
Werdende Mütter dürfen unter anderem keine schweren körperlichen Arbeiten verrichten und dürfen keinen
Gefahrstoffen ausgesetzt werden. Für bestimmte Arbeitsbereiche gibt es sogenannte generelle Beschäftigungsverbote, das heißt, die Frauen dürfen ihrer gewohnten Arbeit nicht mehr nachgehen. Das gilt zum
Beispiel für Arbeiten, bei denen werdende Mütter erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt sind oder bei denen
sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt
halten müssen.
Auch Akkord- und Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo ist für Schwangere verboten.
Arbeitszeiten
Werdende und auch stillende Mütter dürfen nicht in Nachtarbeit (zwischen 20 und 6 Uhr), nicht an Sonnund Feiertagen und nicht mit Mehrarbeit beschäftigt werden.
Außerdem dürfen sie nicht mehr als 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden pro Doppelwoche, Frauen unter
18 Jahren täglich höchstens 8 Stunden oder 80 Stunden in der Doppelwoche arbeiten. Gesetzliche
Ruhepausen sowie die Fahrzeit von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück gelten dabei nicht als
Arbeitszeit. Einige begrenzte Abweichungen von den Verboten sind für manche Beschäftigungsbereiche
wie zum Beispiel Krankenhäuser oder das Gaststätten- und Hotelgewerbe erlaubt.
Der Arbeitgeber hat die Schwangere zudem für die Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchungen von der
Arbeit freizustellen (einschließlich Wegezeiten).
Schutzfristen vor und nach der Entbindung:
Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet im Normalfall acht
Wochen nach der Entbindung. Bei medizinischen Frühgeburten und bei Mehrlingsgeburten beträgt die
Schutzfrist nach der Geburt zwölf Wochen. Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, verkürzt sich
die Schutzfrist nicht. Insgesamt betragen die Mutterschutzfristen (vor und nach der Geburt) also zusammen
mindestens 14 Wochen.
Alle Tage, die durch eine „vorzeitige“ Entbindung verloren gehen, werden gewissermaßen an die
acht- bzw. zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt „angehängt“.
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Familien- und Seniorenwegweiser
WIR WERDEN ELTERN
Elternzeit
Sofern Sie Ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber einen Anspruch
auf Gewährung von Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Ihres Kindes.
Sind Sie beide erwerbstätig, steht Ihnen frei, wer von Ihnen Elternzeit nimmt und für welche Zeiträume.
Die Elternzeit kann ganz oder teilweise von einem Elternteil alleine in Anspruch genommen werden; die
Eltern können die Elternzeit aber auch untereinander aufteilen und sich bei der Elternzeit abwechseln.
Wenn Sie möchten, können Sie Anteile der Elternzeit oder aber die gesamte dreijährige Elternzeit
vollständig gemeinsam nutzen.
Während der Elternzeit ruhen die Arbeitspflichten. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen, so dass Sie
nach Ablauf der Elternzeit wieder auf Ihren ursprünglichen oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz
zurückkehren können.
In Absprachen mit Ihrem Arbeitgeber können Sie auch bis zu zwölf Monate Ihrer Elternzeit auf die Zeit
zwischen dem dritten und achten Geburtstag Ihres Kindes übertragen.
Die Elternzeit muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn angezeigt werden. Die gilt
auch, wenn die Elternzeit gleich nach der Geburt des Kindes oder am Ende der Mutterschutzfrist beginnen soll.
Mit dieser Anzeige legen Sie sich für die nächsten zwei Jahre fest. Wenn Sie die Elternzeit darüber hinaus
verlängern wollen, informieren Sie Ihren Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Ablauf dieser ersten
beiden Jahre.
Während der gesamten Dauer der Elternzeit genießen Sie Kündigungsschutz gegenüber Ihrem Arbeitgeber.
Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können dagegen das Arbeitsverhältnis auch während der
Elternzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen. Zum Ende der Elternzeit gilt hier jedoch eine
Sonderkündigungsfrist von drei Monaten.
Eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Wochenstunden ist während der Elternzeit zulässig. Darüber
hinaus haben Sie in Betrieben mit in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern einen
Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit im Rahmen von 15 bis 30 Stunden, sofern Sie keine vollständige
Arbeitsfreistellung wünschen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de.
Elterngeld
Wenn sich ein Elternteil Zeit für die Betreuung des neugeborenen Kindes nimmt und in Elternzeit geht,
besteht Anspruch auf Zahlung von Elterngeld. Dieser Anspruch besteht grundsätzlich für Arbeitnehmer,
Beamte, Selbständige, erwerbslose Elternteile und Auszubildende.
Das Elterngeld ersetzt 65 bis 67 Prozent des bisherigen Nettoerwerbseinkommens, bisher höchstens
jedoch 1.800 € und mindestens 300 €, auch für Nichterwerbstätige.
Detaillierte Informationen hierzu sowie einen „Elterngeldrechner“ bietet das Bundesfamilienministerium
unter www.bmfsfj.de.
Gezahlt wird das Elterngeld bis zu 14 Monate nach der Geburt. Diese Zeit können Sie sich als Eltern frei
untereinander aufteilen. Ein Elternteil allein kann jedoch nur maximal zwölf Monate der Zeit in Anspruch
nehmen. Eine Ausnahme gilt, unter weiteren Voraussetzungen, für Alleinerziehende.
Eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden pro Woche ist möglich. Das Elterngeld wird in diesem
Fall gekürzt.
Elterngeld Plus zum 01. Juli 2015
Die neue Variante des einkommensabhängigen Elterngeldes bietet Müttern und Vätern die Möglichkeit, in
Teilzeit zu arbeiten und trotzdem staatliche Unterstützung zu erhalten. Die Eltern bekommen zwar beim
"Elterngeld Plus" nur halb so viel Geld wie die Bezieher des regulären Elterngeldes. Dafür ist aber der
Zeitraum, in dem die Familie Unterstützung erhält, mit bis zu 28 Monaten doppelt so lang wie bisher.
Arbeiten Mutter und Vater beide jeweils zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche, gibt es einen
Partnerschaftsbonus. Das heißt, die Unterstützung wird noch für weitere vier Monate bezahlt.
Das normale Elterngeld wird auch weiterhin existieren. Eltern können sich künftig entweder für eine der beiden
Varianten entscheiden oder beide kombinieren. Denn Eltern können ihre Elternzeit künftig in drei statt zwei
Zeiträume aufteilen. Außerdem wird es für die Bezieher von "Elterngeld Plus" möglich sein, einen Teil der
bezahlten Auszeit später zu nehmen, und zwar bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes.
Zu beantragen ist das Elterngeld/Plus bei der Elterngeldstelle des Kreises Düren. Erreichbarkeit und
Öffnungszeiten sowie weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie auch unter www.elterngeld.nrw.de.
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Familien- und Seniorenwegweiser
ELTERN SEIN
Kindergeld/Kindergeldzuschlag
Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich alle Eltern, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren
Hauptwohnsitz haben.
Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kindergeld auch bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gewährt
werden.
Sollte es sich bei einem Kindergeld berechtigtem Kind um ein Kind mit Behinderung handeln, so kann das
Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden, sofern das Kind aufgrund einer Behinderung nicht selbst in der Lage ist, für seinen Unterhalt aufzukommen und sein Leben aus eigener Kraft
zu bestreiten. In diesem Fall muss die Behinderung aber bereits schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres vorhanden gewesen sein.
Es wird an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind lebt. Lebt das Kind mit beiden Elternteilen
zusammen, können Sie bestimmen, welcher Elternteil das Kindergeld erhalten soll. Kindergeld wird auch
an Adoptiv- und Stiefeltern, sowie gegebenenfalls an Groß- oder Pflegeeltern gezahlt.
Das Kindergeld beträgt monatlich für das erste und zweite Kind je 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro
und für das vierte und jedes weitere Kind 221 Euro (Stand 01.01.2016).
Das Kindergeld wird schriftlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Sofern
Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, beantragen Sie das Kindergeld bei der Personalstelle Ihres
Dienstherrn.
Der Kinderzuschlag fördert gering verdienende Familien mit Kindern. Diese müssen im selben Haushalt
leben und unverheiratet sein.
Die Höhe des Kinderzuschlags beträgt bis zu 140 Euro pro Kind (ab 01.07.2016 160 Euro) und wird
längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes gezahlt.
Einen Kinderzuschlag können Sie bei der örtlich zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
beantragen.
Weitere Informationen sowie einen „Kinderzuschlagsrechner“ finden Sie unter: www.bmfsfj.de.
Familienkasse Aachen
Talbotstraße 25
52068 Aachen
Tel.: 0800/4 55 55 30 (kostenfrei)
Fax: 02 41/5 68 21 09
Email: [email protected]
www.arbeitsagentur.de
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Familien- und Seniorenwegweiser
ELTERN SEIN
Alleinerziehende
Wenn Sie alleinerziehend sind, haben Sie sicher in jeder Hinsicht alle Hände voll zu tun.
Hinzu kommt möglicherweise eine dauernde Geldknappheit, da sich (Vollzeit-) Arbeit und Kindererziehung
für Sie als alleinstehendes Elternteil besonders schwer vereinbaren lassen. Umso wichtiger ist es, dass
Sie mögliche wirtschaftliche Hilfen und unterstützende und beratende Anlaufstellen kennen.
Die Adressen von entsprechenden Beratungsstellen für Alleinerziehende erhalten Sie beim Jugendamt
des Kreises Düren.
Weiterführende Informationen können Sie auch im Internet unter dem Portal des Landesverbandes
alleinerziehender Mütter und Väter www.vamv-nrw.de abrufen.
Unterhaltsvorschuss
Sofern Sie alleinerziehend sind und vom anderen Elternteil keine bzw. unter dem festgesetzten Regelbedarf
liegende Unterhaltszahlungen erhalten, können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt des Kreises Düren
Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen.
Unterhaltsvorschuss wird für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr für maximal 72 Monate (sechs Jahre)
geleistet. Das Kind muss im Bundesgebiet bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden
oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebend ist. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses orientiert
sich am gesetzlichen Mindestunterhalt und beträgt
• für Kinder von bis zu fünf Jahren: 145 Euro monatlich.
• für Kinder von 6 Jahre bis 11 Jahren: 194 Euro monatlich.
Eine Informationsbroschüre finden Sie unter den Publikationen des Bundesministeriums für Familien,
Senioren, Frauen und Jugend unter: www.bmfsfj.de
Wohngeld
Haushalte mit geringem Einkommen haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Zahlung von
Wohngeld.
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessener und familiengerechter
Wohnverhältnisse.
Der Zuschuss wird auf Antrag als Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum bzw. als Lastenzuschuss für
Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung geleistet.
Nicht antragsberechtigt sind folgende Personengruppen:
• alleinstehende Erstauszubildende
• Schüler und Studenten, denen BAföG dem Grunde nach zusteht
• Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
• Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Weitere Informationen erhalten Sie bei der:
Gemeinde Kreuzau
Abt. 1.3
Kultur, Schule, Soziales, Sport
Frau Inge Meinardus
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 22/507-127
Fax: 0 24 22/507-154
Email: [email protected]
www.kreuzau.de
Hier können Sie auch Ihren Wohngeldantrag mit den erforderlichen Nachweisen einreichen.
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Familien- und Seniorenwegweiser
ELTERN SEIN
Betreuungsangebote für Kinder
Kindertageseinrichtungen (Kita)
Jedes Kind ist anders. Jedes Kind hat unterschiedliche Begabungen und Bedürfnisse, das wissen sie als
Eltern am besten. Die Kindertageseinrichtung, die KiTa, ist der Ort, der die Erziehung und Bildung in der
Familie sinnvoll ergänzt und die kindliche Entwicklung in besonderer Weise fördert.
In der Gemeinde Kreuzau gibt es insgesamt zehn Tageseinrichtungen für Kinder, davon vier in Trägerschaft
der Gemeinde, fünf in kirchlicher Trägerschaft und den Waldkindergarten in Trägerschaft des Sozialdienstes
Katholischer Frauen.
In einigen Einrichtungen können bereits Kinder ab 2 Jahren betreut werden.
Gemeindliche Kindertageseinrichtungen
Kita Kreuzau (Spatzennest)
Heribertstraße 65
Tel.: 0 24 22/507-302
Email: [email protected]
www.kreuzau.de
Kita Obermaubach (Villa Sonnenschein)
Apollinarisstraße 5
Tel.: 0 24 22/507-303
Email: [email protected]
www.kreuzau.de
Kita Thum (Thummelkiste)
Thumstraße 50
52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 22/507-304
E-Mail: [email protected]
www.kreuzau.de
Kita Üdingen (Rurpiraten)
Dorfstraße 48
52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 22/507-305
Email: [email protected]
www.kreuzau.de
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Familien- und Seniorenwegweiser
ELTERN SEIN
Kirchliche Kindertageseinrichtungen
Träger der Einrichtungen ist die:
profinos gGmbH,
Katholische Kindergärten,
Friedenstr. 89 in 52351 Düren
Kita St. Martin Drove
Katholischer Kindergarten St. Martin
Drovestraße 139
52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 22/66 22
Email: [email protected]
www.kirche-im-bistum-aachen.de
Kita St. Brigida Untermaubach
Katholischer Kindergarten St. Brigida
Auf dem Graben 4
52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 22/66 27
Email: [email protected]
www.kirche-im-bistum-aachen.de
Kita St. Urbanus Winden
Katholischer Kindergarten St. Urbanus
Maubacher Straße 25
52372 Kreuzau
Tel: 0 24 22/69 69
Email: [email protected]
www.kirche-im-bistum-aachen.de
Um Eltern und Kinder alltagsnahe, ganzheitliche Hilfen rund um die Kindertagesstätten
anzubieten, hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland in Deutschland Familienzentren eingerichtet.
Unter www.familienzentrum.nrw.de finden Sie umfangreiche Informationen.
Familienzentrum St. Heribert Kreuzau
Poststraße 3
52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 22/69 23
Email: [email protected]
www.kirche-im-bistum-aachen.de
Familienzentrum St. Andreas Stockheim
Kreuzauer Straße 15
52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 21/5 38 80
Email: [email protected]
www.kirche-im-bistum-aachen.de
Weitere Kindertageseinrichtungen
Waldkindergarten “Burgauer Waldtrolle“
52372 Kreuzau-Stockheim, Panzerstraße
Tel.: 0163/4 84 21 75 (Waldkindergarten)
führerin)
Email: [email protected] Wildw
Trägerschaft:
Füngeling Kita Router gGmbH,
Frau Bornkessel (Geschäfts-
eg 4a, 50374 Erftstadt
Tel.: 0177/5 75 07 90
Email: [email protected]
Weitere Informationen über Öffnungszeiten, Betreuungen, pädagogische Arbeiten, Räumlichkeiten
etc. erhalten Sie bei den jeweiligen Einrichtungen.
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Familien- und Seniorenwegweiser
ELTERN SEIN
Tagesmütter und Tagesväter
Viele Eltern schätzen die familiennahe Form der Bildung und Erziehung durch Tagesmütter und Tagesväter,
ihre zeitliche Flexibilität und ihre besondere Bedeutung für die Kinder.
Sie bietet daher eine Alternative zur Betreuung des Kindes in einer Kindertagesstätte.
Die Tagesmütter und Tagesväter werden im Allgemeinen über Fortbildungen qualifiziert und per Gesundheitszeugnis, polizeilichem Führungszeugnis sowie einem Hausbesuch überprüft.
Nähere Informationen erhalten Sie von:
Dürener Tagesmütter und -väter e. V.
Paradiesbenden 24
52349 Düren
Tel.: 0 24 21/48 92 41
Email: [email protected]
www.duerener-tagesmuetter.de
Schulen
Die Gemeinde Kreuzau verfügt über ein vielfältiges Schulangebot.
Hierzu gehören fünf Grundschulen in den Ortsteilen Drove, Kreuzau, Stockheim, Obermaubach und Winden.
Dabei haben sich die Grundschulen Kreuzau und Drove, sowie die Grundschulen Winden und Obermaubach zu je einem Grundschulverbund zusammengeschlossen.
An allen Grundschulstandorten können die Schüler im Bereich "Schule von acht bis eins" bis Mittag, oder
"Offene Ganztagsschule" (OGS ) bis 16.00 Uhr betreut werden.
Weiterhin befindet sich im Ortsteil Kreuzau ein Schulzentrum mit einer Realschule, einer Sekundarschule
und einem Gymnasium. Seit dem Schuljahr 2010/11 können die Schüler des Schulzentrums in der neu
gebauten Mensa ein warmes Mittagessen zu sich nehmen.
In Kreuzau gibt es ebenfalls eine Musikschule. Hier werden Kinder bereits früh an die Musik heran geführt.
Auch ein Schulungszentrum der Volkshochschule Rur-Eifel ist mit einem umfangreichen Themenangebot
ist in Kreuzau angesiedelt.
Weitere Informationen erhalten Sie über die jeweiligen Homepages der Schulen.
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Familien- und Seniorenwegweiser
ELTERN SEIN
Grundschulverbund Kreuzau und Drove
KGS Kreuzau
GGS Drove
Hauptstraße 22
Drovestraße 143
52372 Kreuzau
52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 22/71 76
Tel.: 0 24 22/72 39
Fax: 0 24 22/58 83
Fax: 0 24 22/43 34
Email: [email protected]
Email: [email protected]
www.kgskreuzau.de
www.ggsdrove.de
KGS - An der Rur Grundschulverbund Winden/Obermaubach
Schulgebäude Winden
Schulgebäude Obermaubach
Lehrer-Mainz-Straße 6
Hinter den Gärten 1
52372 Kreuzau
52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 22/70 10
Tel.: 0 24 22/62 27
Fax: 0 24 22/83 16
Fax: 0 24 22/77 89
Email: [email protected]
Email: [email protected]
www.kgswinden.de
www.kgswinden.de
Gymnasium
Gymnasium Kreuzau
Schulstraße 17
52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 22/941-60
Fax: 0 24 22/941-616
Email: [email protected]
www.gymnasium-kreuzau.de
KGS Stockheim
Im Kleinenfeld 14
52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 21/5 29 18
Email: [email protected]
www.kreuzau.de
Realschule
Realschule Kreuzau
Schulstraße 17
52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 22/74 74
Fax: 0 24 22/90 47 85
Email: [email protected]
www.realschule-kreuzau.de
Sekundarschule
Kreuzau - Nideggen
Schulstraße 17
52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 22/5 02 28-35
Fax: 0 24 22/5 02 28-39
Email: [email protected]
www.sekundarschule-kreuzau-nideggen.de
Musikschule
Musikschule Kreuzau
Bürgerhaus Kreuzau
Am Bahnhof 1
52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 22/503-369
Fax: 0 24 22/503-479
Email: [email protected]
www.musikschulekreuzau.de
Sprechstunden:
Mo. bis Do. zwischen 10.00 bis 12.00 Uhr
Volkshochschule Rur-Eifel
Das VHS-Team - Schulungszentrum Kreuzau
Violengasse 2
52349 Düren
Tel.: 0 24 21/25 25 77
Fax: 0 24 21/2 51 80 25 52
Email: über Kontaktformular
www.vhs-rur-eifel.de
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Familien- und Seniorenwegweiser
ELTERN SEIN
Angebote für Jugendliche
Mit Unterstützung der jeweiligen Pfarrgemeinden können in den Ortsteilen, Kreuzau und
Winden offene Jugendtreffs angeboten werden.
Dort wird neben vielen Aktionen auch ein
umfangreiches wechselndes Programm angeboten. Ebenfalls kommt die Beratung in vielen
Lebenslagen nicht zu kurz. Daneben bleibt
selbstverständlich auch noch Zeit für Gespräche
oder eigene Interessen der Jugendlichen.
Eine Sozialpädagogin als Fachkraft und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind für die Jugendlichen da.
Ansprechpartnerin:
Diplom-Sozialpädagogin
Frau Lisa Palm
Mobil- Nr.: 0176/10 18 10 88
Email: [email protected]
Neben diesen Jugendtreffs besteht für die Jugendlichen auch die Möglichkeit, das Angebot des Kinderund Jugendtreff St. Urban in Kreuzau-Winden, Kelterstr. 22 zu nutzen. Weitere Jugentreffs befinden sich
in Üdingen, Stockheim und Untermaubach.
Entsprechende Informationen erhalten Sie über die unten genannte Homepage.
Ansprechpartnerin:
Frau Monika Heider
Tel.: 0 24 22/44 49
Email: [email protected]
www.jugendtreff-st.urban.kreuzau-winden.de
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Familien- und Seniorenwegweiser
FAMILIE UND BERUF
Teilzeit, flexible Arbeitszeiten
Eltern arbeiten überdurchschnittlich viele Stunden am Tag: Beruf, Haushalt, Kinder, Garten etc. Vielerlei
verschiedenartige Aufgaben benötigen ihre Zeit und Aufmerksamkeit. Nicht immer ist es einfach, Familie
und Beruf in Einklang zu bringen. Vor allem für die Mütter stellt sich häufig die Frage, wie Kindererziehung
und Berufsleben unter einen Hut gebracht werden können. Die Bandbreite familienorientierter Leistungen
von großen Unternehmen für ihre Beschäftigten ist vielfältig, aber auch die kleinen und mittleren
Unternehmen sind häufig auf ihre Art familienfreundlich.
Eine viel genutzte Möglichkeit, Kind und Beruf miteinander zu vereinbaren, ist die Teilzeitarbeit.
Dabei gibt es ganz unterschiedliche Modelle. Manche Mütter oder Väter arbeiten zum Beispiel nur an
einem Tag in der Woche, andere montags bis freitags, aber nur bis zum Mittag.
Teilzeitarbeit wird gerade auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel immer wichtiger. Viele Frauen und
Männer wünschen sich Teilzeitarbeit, um ihren Beruf für die Familie nicht aufgeben zu müssen, aber
trotzdem Zeit für sie zu haben. Um die Arbeitskräfte zu binden, bietet sich für Firmen an, möglichst flexibel
auf die Arbeitszeitwünsche zu reagieren.
Teilzeitarbeit kommt durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zustande. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es einen Rechtsanspruch auf Verringerung der
Arbeitszeit. Näheres regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Mini-Jobs
Sie können geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, auch „Mini-Jobs“ genannt, während der Zeit, in
der Ihre Kinder in die Schule gehen oder anderweitig betreut werden, relativ problemlos ausüben. Diese
erleichtern oft auch den Wiedereinstieg in das Berufsleben gegen Ende der Familienphase.
Ferner können Sie selbst Mini-Jobs in Ihrem Haushalt anbieten, z. B. zur Betreuung Ihrer Kinder, zur
Erledigung der Hausarbeit oder zur Versorgung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds.
Die monatliche Verdienstgrenze beträgt bis zu 450 €.
Der Arbeitgeber erlebt Sie und Ihre Arbeitsergebnisse im Rahmen eines Minijobs im Arbeitsalltag. Nutzen
Sie die Möglichkeit, Berufserfahrungen zu sammeln und neue Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben.
Sie knüpfen neue Kontakte, sammeln Referenzen und erwerben neue Einblicke – gerade wenn es sich
um einen Minijob in einer für Sie fremden Branche handelt.
Minijobs im gewerblichen Bereich sind versicherungsfrei in der Sozialversicherung. Arbeitnehmer zahlen
in der Regel keine Beiträge und verdienen brutto für netto. Für Arbeitgeber besteht hingegen Melde- und
Beitragspflicht.
Sie zahlen pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale.
Personen, die ab dem 1. Januar 2013 einen geringfügig entlohnten Minijob aufnehmen, unterliegen
grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Ausnahme hiervon
bilden Minijobber, die bereits eine Vollrente wegen Alters oder eine Beamtenversorgung wegen Erreichens
einer Altersgrenze beziehen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der:
Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Kreuzau
Frau Inge Meinardus
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 22/50 71 27
Fax: 0 24 22/50 71 54
Email: [email protected]
www.kreuzau.de
Hier erhalten Sie auch die Broschüre “Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung bis 450 Euro“.
Ebenfalls informiert Sie auch die Minijob-Zentrale im Internet über: www.minijob-zentrale.de
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Familien- und Seniorenwegweiser
FAMILIE UND BERUF
Berufsrückkehrer/innen
Immer mehr Mütter oder Väter wollen heute beides: Beruf und Familie.
Allerdings ist der Wiedereinstieg in den Beruf für Sie oft schwierig, wenn Sie ihre Erwerbstätigkeit
unterbrochen haben, um Kinder zu erziehen oder Angehörige zu pflegen. Durch Ihre Motivation und
Qualifikation stellen Sie aber gleichzeitig ein wichtiges Potenzial für den Arbeitsmarkt dar.
Mit dem Ausbau der Betreuung durch das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wurden wichtige Fortschritte
eingeleitet.
Weitere Informationen über die:
erfahren Sie bei der
Gleichstellungsbeauftragten
der Gemeinde Kreuzau
Frau Inge Meinardus
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
Tel. 0 24 22/50 71 27
Fax 0 24 22/50 71 54
Email: [email protected]
www.kreuzau.de
• Rückkehr in die Erwerbstätigkeit
• möglichen Leistungen
• aktive Arbeitsförderung
oder beim:
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur
und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Haroldstraße 4
40213 Düsseldorf
Tel.: 02 11/837-02
Fax: 0211/837-22 00
Email: [email protected]
www.mfkjks.nrw.de
Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit unterstützt Sie im Bedarfsfall mit konkreten Vermittlungsleistungen, Hinweisen und
Tipps bei der Suche eines Arbeitsplatzes.
Agentur für Arbeit Düren
Moltkestraße 49
52351 Düren
Tel.: 0800/4 55 55 30 (kostenfrei)
Email: [email protected]
www.arbeitsagentur.de
Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Düren erhalten, ist nicht die Agentur
für Arbeit für Sie zuständig, sondern die job-com des Kreises Düren. Mit Beginn des Leistungsbezuges
werden Sie von dort umfassend betreut.
job-com Düren
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Tel.: 02421/22-170 00
Fax: 02421/22-170 51
Email: [email protected]
www.kreis-dueren.de
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Familien- und Seniorenwegweiser
FAMILIE UND BERUF
Freistellung von der Arbeit zur Pflege kranker Kinder
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Pflege und
Betreuung ihres erkrankten bzw. pflegebedürftigen Kindes. Voraussetzung ist, dass sie nach ärztlichem
Attest ein krankes Kind betreuen müssen und die Betreuung durch eine andere im Haushalt lebende
Person nicht möglich oder zumutbar ist.
Gegenüber dem Arbeitgeber besteht dann Anspruch auf:
• Bezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn sie für kurze Zeit (nach herrschender Rechtsprechung
sind dies ca. fünf Arbeitstage) mit ärztlichem Attest der Arbeit fernbleiben müssen und arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich nichts anderes vereinbart ist. In vielen Fällen ist diese Möglichkeit durch
den Arbeits- bzw. Tarifvertrag ausgeschlossen.
• Unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Dies trifft immer dann zu, wenn die Voraussetzungen zur
bezahlten Freistellung nicht vorliegen und das Kind jünger als zwölf Jahre oder behindert und
hilfebedürftig ist und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann.
Der Freistellungszeitraum beträgt für
• Elternpaare: pro Kind und Elternteil 10 Arbeitstage im Kalenderjahr, bei mehreren Kindern maximal
25 Arbeitstage je Elternteil
• Alleinerziehende: pro Kind 20 Arbeitstage im Kalenderjahr, bei mehreren Kindern maximal 50 Arbeitstage.
Bei unbezahlter Freistellung zahlt die gesetzliche Krankenkasse ihren Versicherten Krankengeld.
Ist die Freistellung zur Pflege und Betreuung infolge eines Unfalles des Kindes im Kindergarten, im Hort
oder in der Schule sowie auf dem Weg dorthin oder nach Hause erforderlich, wird Krankengeld von der
Unfallversicherung gezahlt.
Für Beamtinnen und Beamte gelten entsprechende Regelungen, die beim jeweiligen Dienstherrn erfragt
werden können.
Krankengeld
Ist ein gesetzlich Versicherter aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig, erhält er von der Krankenkasse Krankengeld. Die Entgeltersatzleistung können auch erwerbstätige Eltern beanspruchen, die zur Betreuung
eines erkrankten Kindes zu Hause bleiben müssen. In der Regel zahlen Arbeitgeber arbeitsunfähigen
Arbeitnehmern bis zu sechs Wochen den Lohn beziehungsweise das Gehalt weiter. Danach übernimmt
die Krankenkasse die finanzielle Unterstützung durch die Zahlung eines Krankengeldes.
Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige, nicht ständig und kurzzeitig Beschäftigte können ebenfalls
Krankengeld beziehen. Sie haben die Wahl zwischen der üblichen Absicherung durch das Krankengeld
ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit oder einem sogenannten "Krankengeldtarif". Für diesen
Wahltarif verlangt die Kasse einen Prämienzuschlag, gleichzeitig können Versicherte bereits vor der siebten
Krankheitswoche Leistungen erhalten.
Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, zur Pflege eines kranken Kindes bis zu zehn Arbeitstage
(Alleinerziehende: bis zu 20 Arbeitstage) zu Hause zu bleiben und für diese Zeit von der Arbeit freigestellt
zu werden. Ist das Kind unter zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen, liegt ein ärztliches
Attest vor und gibt es keine andere Person im Haushalt, die die Pflege übernehmen kann, muss der
Arbeitgeber in der Regel auch weiter den vollen Lohn zahlen.
Die bezahlte Freistellung kann jedoch durch betriebliche Vereinbarungen ausgeschlossen sein. Die Krankenkasse hilft dann aus, sofern das Kind ebenfalls gesetzlich krankenversichert ist. Für jedes Kind unter zwölf
Jahren sowie für über zwölfjährige Kinder, die behindert und auf Hilfe angewiesen sind, zahlt sie für
maximal zehn Arbeitstage im Kalenderjahr (20 Tage bei Alleinerziehenden) ein Krankengeld.
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttolohns, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettolohns. Die
Zahlungen sind auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt. Werden in dieser Zeit Leistungen
vom Arbeitgeber erbracht, verkürzt sich die Dauer.
Privatversicherte bekommen ein Krankengeld von ihrer Versicherung nur dann bezahlt, wenn dies beim
Vertragsabschluss mitvereinbart wurde.
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Ansprüche bestehen.
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Familien- und Seniorenwegweiser
FAMILIE UND BERUF
Kindererziehung und Rente
Die Zeiten in den ersten drei Jahren nach der Geburt, in denen sich Eltern der Betreuung und Erziehung ihres
Kindes widmen, werden ihnen als Beitrags- und Wartezeiten auf die spätere gesetzliche Altersrente
angerechnet. Die Kindererziehungszeit beläuft sich bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, auf ein Jahr.
Bewertet wird die Kindererziehungszeit anhand des Durchschnittsverdienstes aller gesetzlich Versicherten.
Wer in diesem Zeitraum keine Baby-Pause einlegt, sondern sozialversichert arbeitet, erwirbt dadurch
zusätzliche Rentenansprüche.
Werden mehrere Kinder gleichzeitig erzogen, verlängert sich die Kindererziehungszeit. In der Regel werden
Kindererziehungszeiten der Mutter angerechnet. Um die Anrechnung auf den Vater zu übertragen, bedarf
es einer gemeinsamen Erklärung der Eltern.
Neben der Beitragszeit wegen der Kindererziehung gibt es auch die sogenannte Kinderberücksichtigungszeit.
Sie gilt ab der Geburt bis zum 10. Lebensjahr des Kindes.
Berücksichtigungszeiten bewirken eine günstigere Bewertung von beitragsfreien und beitragsgeminderten
Zeiten bei der Berechnung der Rente. Darüber hinaus werden sie bei der Wartezeit von 35 Jahren für die
vorzeitigen Altersrenten und für die Rente nach Mindesteinkommen berücksichtigt. Während der Kinderberücksichtigungszeiten bleibt der Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit aufrechterhalten.
Weitere Voraussetzung ist, dass 25 Jahre an sogenannten rentenrechtlichen Zeiten bis zum Rentenbeginn
zurückgelegt wurden. Zu den rentenrechtlichen Zeiten zählen neben Beschäftigungszeiten und Kindererziehungszeiten unter anderem auch die Kinderberücksichtigungszeiten mit.
Gerne hilft Ihnen die örtlich zuständige Deutsche Rentenversicherung
unter der kostenlosen Ruf Nr. 0800 1000 480 13 weiter.
Pflegezeit/Familienpflegezeit
Eine zweijährige Familienpflegezeit sowie eine bezahlte Auszeit von bis zu zehn Tagen sollen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Der Bundestag verabschiedete
am 04.12.2014 das „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ mit der Mehrheit der
großen Koalition. Künftig gibt es nicht nur die Möglichkeit, für sechs Monate komplett aus dem Job auszusteigen,
sondern auch einen Rechtsanspruch auf 24 Monate Familienpflegezeit. Während dieser kann ein Beschäftigter
seine Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Dieser Rechtsanspruch gilt aber nur in Unternehmen
mit mindestens 25 Beschäftigten. Mit dem Gesetz kann der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die
Mehrheit der Pflegebedürftigen zunächst lieber im familiären Umfeld betreut werden möchte. Darüber hinaus
werden pflegende Angehörige bei ihrem Spagat zwischen Familie, Pflege und Beruf gestärkt. Mit dem Gesetz
zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sollen die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes und
des Familienpflegezeitgesetzes enger miteinander verzahnt und weiterentwickelt werden.
Das Gesetz soll zum 01.01.2015 in Kraft treten.
Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung
Künftig wird die zehntägige Auszeit, die Beschäftigte schon heute nehmen können, wenn sie kurzfristig
eine neue Pflegesituation für einen Angehörigen organisieren müssen, mit einer Lohnersatzleistung - dem
Pflegeunterstützungsgeld - verknüpft. Das Pflegeunterstützungsgeld, als Lohnersatzleistung beträgt etwa
90 Prozent des Nettogehaltes.
Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit
Mit dem Gesetzesvorhaben wird darüber hinaus ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit eingeführt.
Beschäftigte können sich bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden für bis zu 24 Monate von
der Arbeit freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Dieser
Rechtsanspruch gilt aber nur in Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten.
Für die Pflege eines minderjährigen Kindes soll der Rechtsanspruch auf Pflege- und Familienpflegezeit
auch dann gelten, wenn diese außerhäuslich erfolgt.
Während der Familienpflegezeit und der Pflegezeit gilt ein Kündigungsschutz.
Neu ist auch der Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen, welches der Bund gewährt, und welches dabei
helfen soll, den Verdienstausfall abzufedern, der entsteht, wenn Beschäftigte die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes oder des Familienpflegezeitgesetzes in Anspruch nehmen. Das Darlehen wird in monatlichen
Raten ausgezahlt und deckt die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts ab.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den jeweiligen Pflegekassen.
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Familien- und Seniorenwegweiser
FAMILIE UND BERUF
Arbeitslosengeld I (Alg I)
Das Arbeitslosengeld I ist eine Leistung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Sie wird von den
Agenturen für Arbeit gezahlt.
Arbeitslosengeld I erhalten Menschen, die sich persönlich arbeitslos gemeldet und die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt haben. Dafür müssen sie in den zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens
zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen gelten kürzere Anwartschaftszeiten.
Arbeitslosengeld I wird frühestens von dem Tag an gewährt, an dem der Agentur für Arbeit die Arbeitslosigkeit persönlich mitgeteilt wird. Besondere Regelungen gelten, wenn das noch bestehende Arbeitsverhältnis
absehbar enden wird (beispielsweise nach Kündigung durch den Arbeitgeber). Spätestens drei Monate
vorher muss sich der oder die Betroffene bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, sonst droht
eine Kürzung des Arbeitslosengeldes I.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes I richtet sich nach dem in der Vergangenheit durchschnittlich erzielten
beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, der Lohnsteuerklasse und eventuell gesondert zu berücksichtigenden
Kindern.
Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht abhängig von der Dauer des Versicherungspflichtverhältnisses
und des Lebensalters für sechs bis maximal 24 Monate.
Anspruchsdauer
Die Anspruchsdauer ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.
Nach Versicherungspflichtverhältnissen
mit einer Dauer von insgesamt mindestens
und nach Vollendung
des
Anspruchsdauer in
Monaten*
12
16
20
24
30
36
48
Lebensjahres
Monaten
6
8
10
12
15
18
24
Kalendertagen*
360
480
600
720
900
1080
1440
50.
55.
58.
Kalendertagen
180
240
300
360
450
540
720
*) innerhalb der letzten fünf Jahre. Es wird aber nicht weiter zurückgerechnet als bis zur Entstehung eines
früheren Arbeitslosengeldanspruches.
Anspruchsdauer bei kurzer Anwartschaftszeit
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die kurze Anwartschaftszeit, ist die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld
erhalten können, davon abhängig, wie lange Sie in den letzten zwei Jahren arbeitslosenversicherungspflichtig waren
Weitere Informationen erhalten Sie bei der
Agentur für Arbeit Aachen-Düren
52028 Aachen
Besucheradresse:
Moltkestrasse 49
52351 Düren
Tel: 0800/4 55 55 00 (Anruf ist kostenfrei)
Fax: 0 24 21/12 42 88
oder im Internet über: www.arbeitsagentur.de
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Familien- und Seniorenwegweiser
FAMILIE UND BERUF
Arbeitslosengeld II (Alg II)
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) soll bei der Aufnahme oder
Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und darüber hinaus den Lebensunterhalt sichern, soweit
er nicht aus eigener Kraft bestritten werden kann.
Gedacht ist das Arbeitslosengeld II für Menschen ab 15 und bis 65 bzw. 67 Jahren. Kinder unter 15 Jahre
haben gegebenenfalls Anspruch auf Sozialgeld.
Der Großteil des notwendigen Lebensunterhaltes – unter anderem Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat
– wird durch monatliche Pauschalbeträge (sogenannte Regelbedarfe) abgegolten. Einmalige Leistungen
werden nur in besonderen Fällen erbracht, beispielsweise für eine Baby-Erstausstattung. Die Kosten für
Unterkunft und Heizung werden gesondert berücksichtigt, soweit sie angemessen sind.
Das zur Verfügung stehende Einkommen und Vermögen wird nach Abzug von Freibeträgen auf den
jeweiligen Bedarf nach dem SGB II angerechnet. Anspruch haben damit auch Personen, die mit ihrem
Gehalt ihren Lebensunterhalt nicht vollständig finanzieren können.
Für die Zeit des Arbeitslosengeld II-Bezuges werden gegebenenfalls auch Beiträge zur gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung bzw. Zuschüsse zu entsprechenden privaten Versicherungen bezahlt.
Eventuell können auch Ansprüche nach dem SGB XII in Betracht kommen. Das ist allerdings nur bei
Personen ab 65 Jahren und volljährigen Erwerbsgeminderten der Fall.
Weitere Informationen erhalten Sie persönlich beim Jobcenter des Kreises Düren
oder unter www.jobcenter-kreis-dueren.de
Sozialhilfe nach dem SGB XII
Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, auf die in Not geratene Menschen unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) einen Anspruch haben, das heißt, wenn
Sie nicht erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können.
Die Ursachen derartiger Notlagen (z. B. Krankheit, Pflegebedürftigkeit, zu geringes Renteneinkommen
etc.) können vielfältig sein. Im Prinzip kann es einen jeden treffen, vorübergehend oder auch längerfristig
Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen.
Die Aufgabe der Sozialhilfe besteht darin, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines menschenwürdigen
Lebens zu ermöglichen. Dabei verfolgt die Sozialhilfe das Ziel, den hilfebedürftigen Menschen alsbald
wieder unabhängig von der staatlichen Unterstützung zu machen. Es gilt hier das grundlegende Prinzip
der "Hilfe zur Selbsthilfe".
Darüber hinaus sieht das SGB XII weitere Hilfen im Falle einer Pflegebedürftigkeit oder bei Behinderung vor.
Die Zahlung von Sozialhilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.
Nähere Informationen erhalten Sie beim örtlichen Sozialamt der
Gemeinde Kreuzau
Abteilung 1.3
Kultur, Schule, Soziales, Sport
Frau Sandra Graß, Tel.: 0 24 22/507-112
Herrn Manfred Nobis, Tel.: 0 24 22/507-111
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
www.kreuauzau.de
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Familien- und Seniorenwegweiser
FAMILIEN IN BESONDEREN LEBENSLAGEN
Erziehung heute
Fragt man Eltern, wie sie ihre Kinder erziehen wollen, sind sich alle einig: Sie wollen das Beste für ihr Kind
und sie wollen es gut erziehen. Im Familienalltag erfahren sie jedoch schnell, dass Erziehung nicht einfach ist.
Verhaltensauffälligkeiten, Ängste, Aggressionen – immer mehr Eltern klagen über Schwierigkeiten in der
Entwicklung ihrer Mädchen und Jungen. Woran liegt das? Probleme in der Schule, Konzentrationsprobleme und bestimmte Phasen in der Entwicklung eines jungen Menschen lassen Sie als Eltern immer
wieder ratlos sein. Verhaltensauffälligkeiten von Kindern sind aber meist ein Signal dafür, dass etwas nicht
stimmt. Wichtig ist, dass Sie Ihre Kinder so sehen, wie sie sind, nicht, wie Sie sie gerne hätten.
Grundvoraussetzung für eine gute Erziehung ist die Liebe zum Kind, die Achtung seiner Persönlichkeit
und das Interesse und die Freude an seiner Entwicklung.
Kinder zu erziehen ist anstrengend und oft nervenaufreibend. Aber auch darin sind sich alle Eltern einig:
Für ihre Mühen und Anstrengungen werden sie tausendfach entlohnt – durch unzählige lustige und
wunderschöne Momente und unschätzbare Erfahrungen.
Hilfen, Informationen und Auskünfte erhalten Sie u. a. bei:
Kreis Düren
Jugendamt
Bismarckstraße 16
52349 Düren
Tel.: 0 24 21/22-0
Email: [email protected]
www.kreis-dueren.de
Sozialdienst kath. Frauen e. V.
Geschäftsstelle
Friedrichstraße 16
52351 Düren
Tel.: 0 24 21/28 43-0
Email: [email protected]
www.skf-dueren.de
Kreis Düren
Gesundheitsamt
Sozialpsychiatrischer Dienst
Bismarckstraße 16
52349 Düren
Tel.: 0 24 21/22-0
Email: [email protected]
www.kreis-dueren.de
Suchtprobleme
Stark sein gegen Sucht und Drogen
Der Drogenkonsum ist in der Jugendzeit so verbreitet wie in keinem anderen Lebensabschnitt. In dieser
Zeit müssen eine ganze Reihe von Entwicklungsaufgaben bewältigt werden, wie Aufbau neuer sozialer
Beziehungen, Aufbau einer persönlichen, sexuellen und beruflichen Identität und Entwicklung von
Strategien für die Lebensplanung.
Suchtprobleme gehen uns alle an. Millionen Menschen in unserer Gesellschaft sind betroffen. Tabak,
Alkohol und Medikamente sind Drogen des Alltags, deren Gebrauch gesellschaftlich breit akzeptiert und
zu häufig verharmlost wird.
Suchtprobleme sind nicht einfach zu lösen - sie beginnen schleichend, bringen zerstörerische Folgen mit
sich und entwickeln sich häufig zu chronischen Krankheiten.
Sucht bringt Verzweiflung, aber auch die Chance zum Wiederausstieg. Die Betroffenen können ihre
Suchtkrankheit überwinden, auch wenn es häufig genauso viele Schritte aus der Sucht heraus wie hinein
braucht. Tritt zu fassen ist in jeder Stufe der Suchtentwicklung möglich, sowohl bei riskantem oder
missbräuchlichem als auch abhängigem Konsum.
Vorbild sind insbesondere Eltern und ältere Geschwister. Dessen sollten sie sich bewusst sein - bei jedem
Griff zur Zigarette und bei jedem Glas Alkohol. Alltagsdrogen ebenso wie Cannabis, Rauschgift oder
pathologisches Glücksspiel hinterlassen Spuren und gefährden die Balance des eigenen Lebensstils.
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Familien- und Seniorenwegweiser
FAMILIEN IN BESONDEREN LEBENSLAGEN
Beratungs- und Hilfeangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern helfen dabei, Risiken zu vermeiden oder
den Zug anzuhalten, damit das Risiko nicht zur Abhängigkeit wird.
Hilfe ist hier besonders wichtig.
Diese erhalten Sie beim:
Gesundheitsamt Kreis Düren
Sozialpsychiatrischer Dienst
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Tel.: 0 24 21/22 22 04 oder 22 22 09 oder 22 22 10
Fax: 0 24 21/22 25 93
[email protected]
www.kreis-dueren.de
Caritasverband Düren-Jülich e. V.
Sozialpädagogisches Zentrum (SPZ)
Sucht- und Drogenberatung Düren
Bismarckstr. 6
52351 Düren
Tel.: 0 24 21/1 00 01
Fax: 0 24 21/1 00 04
Email: [email protected]
www.spz.de
Im System der Suchtkrankenversorgung nehmen psychiatrische Krankenhäuser und Fachabteilungen an
den Allgemeinkrankenhäusern wichtige Hilfs- und Versorgungsfunktionen ein.
Im Kreis Düren sind dies insbesondere die:
Rheinischen Kliniken Düren
Meckerstraße 15
52353 Düren
Tel.: 0 24 21/40-0
Fax: 0 24 21/40-2599
Email: [email protected]
www.rk-dueren.lvr.de
Sexueller Missbrauch
Neben den spektakulären Gewalttaten, die insbesondere Eltern und Erzieher alarmieren und entsetzen,
gibt es ungezählte versteckte und verschwiegene sexuelle Missbräuche.
Von sexuellem Missbrauch betroffen sein können Kinder und Jugendliche - Mädchen und Jungen - aus
allen sozialen Schichten. Die Schädiger sind zumeist keine Fremden, sondern in der Familie oder im
sozialen Nahbereich des Kindes oder Jugendlichen zu finden. Dies bedeutet, dass der Täter oder die
Täterin in der Regel dem Kind seit Längerem bekannt ist. Je enger die Beziehung zwischen dem Kind und
dem Erwachsenen ist, desto länger andauernd ist häufig der sexuelle Missbrauch.
Helfen kann jeder!!
Wer die Vermutung hat, ein Kind in der Familie, in der Verwandtschaft, im Bekanntenkreis oder in der
Nachbarschaft könnte von sexuellem Missbrauch betroffen sein, oder wem sich ein Kind anvertraut hat,
sollte Unterstützung beim Jugendamt einer Beratungsstelle oder bei der örtlichen Polizeistation suchen.
Allerdings sollte nichts überstürzt werden!!
Bei allem, was unternommen wird, sollte das Wohl des Kindes oder Jugendlichen Maßstab für das aktuelle
Handeln sein. Für die Kinder ist es bereits eine wichtige Hilfe, eine Vertrauensperson zu haben, die sie
unterstützt.
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Familien- und Seniorenwegweiser
FAMILIEN IN BESONDEREN LEBENSLAGEN
Hilfe bei sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen erhalten Sie bei/beim:
Kreis Düren
Jugendamt
Bismarckstraße 16
52349 Düren
Tel.: 0 24 21/22-0
Fax: 0 24 22/22-2027
[email protected]
www.kreis-dueren.de
basta – Verein gegen den sexuellen Missbrauch an
Mädchen und Jungen e. V.
Paradiesbenden 24
52349 Düren
Tel.: 0 24 21/48 92 16
Tel.: 0 15 15/2 57 16 90
[email protected]
www.basta-dueren.de
Polizeiwache Kreuzau
Bahnhofstraße 5
52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 22/5 04 16
Behinderte, oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Familie
Manche Kleinkinder brauchen Unterstützung in ihrer Entwicklung. Wenn sie zum Beispiel viel zu früh
geboren werden, eine angeborene Störung oder eine Körperbehinderung haben, sich nicht altersentsprechend entwickeln, kein Interesse an der Umwelt zeigen oder keinen Kontakt zu anderen Kindern
aufnehmen oder aber sehr unruhig sind und sich nicht konzentrieren können.
Ein wichtiger Aspekt für Eltern mit von Behinderung bedrohten oder behinderten Kleinkindern ist die
Frühförderung. Ziel ist es, den Kleinkindern zu helfen, damit die entwicklungsnotwendigen Anregungen
gesichert werden können.
Im Kreis Düren wird die Frühförderung im Sozialpädiatrischen Zentrum im St. Marienhospital Düren-Birkesdorf und in der Frühberatungs- und Frühförderstelle der Lebenshilfe e. V. angeboten.
In beiden Zentren erhalten Sie diesbezüglich umfangreiche Informationen.
Sozialpädiatrisches Zentrum St. Marienhospital gGmbH
Hospitalstraße 44
52353 Düren
Tel.: 0 24 21/80 53 70
Fax: 0 24 21/80 52 62
Email: [email protected]
www.marien-hospital-dueren.de
www.basta-dueren.de
Frühberatungs- und Frühförderstelle Lebenshilfe e. V.
Paradiesbenden 22
52349 Düren
Tel.: 0 24 21/3 83 88
Fax: 0 24 21/50 22 76
Email: [email protected]
www.lebenshilfe-dueren.de
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Familien- und Seniorenwegweiser
FAMILIEN IN BESONDEREN LEBENSLAGEN
Die meisten Kinder und Jugendlichen mit Behinderung wachsen in der eigenen Familie auf. Auch wenn
dies noch so erfreulich ist, bringt es für die Angehörigen meist einen erheblichen Mehraufwand an Pflege
und Betreuung mit sich.
Hier kann ein familienentlastender Dienst gelegentlich die Betreuung und die Pflege des behinderten
Kindes übernehmen, damit die betreuenden Angehörigen sich eine Pause gönnen oder wichtige Angelegenheiten erledigen können. Dadurch wird auch die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit des behinderten
Menschen außerhalb des Elternhauses gestärkt.
Auch spezielle Hilfsmittel für den täglichen Bedarf, Erholungsmaßnahmen, Fahrdienste etc. können unter
bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Auskünfte hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- und Pflegekasse, sowie beim:
Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Tel.: 02 21/809-0
Fax: 02 21/809-2200
Email:[email protected]
www.lvr.de
Eheprobleme
Wenn die Ehe in eine Krise gerät, ist die Hilfe von Fachleuten oft der richtige Weg, um Probleme wieder in
den Griff zu bekommen.
Denn oft folgen Trennung und Scheidung und diese wären für alle Beteiligten einschneidende Ereignisse
verbunden mit vielfältigen Ängsten, Sorgen und Kränkungen und mit tiefgreifenden Veränderungen im
Lebensalltag.
Lassen Sie es nicht so weit kommen und nehmen Sie die umfangreichen Angebote
bei den folgenden Einrichtungen im Kreis Düren war:
pro-familia Beratungsstelle Düren
Gutenbergstraße 20
52349 Düren
Tel.: 0 24 21/1 48 38
Fax: 0 24 21/20 17 76
Email: [email protected]
www.profamilia.de
Psychologisches Beratungszentrum
der Ev. Gemeinde zu Düren
Wilhelm-Wester-Weg 1
52349 Düren
Tel.: 0 24 21/188-148
Fax: 0 24 21/188-191
Email: [email protected]
www.evangelischegemeinde-dueren.de
Frauenhaus
Sollte es aber so weit kommen, dass Sie als Frau von Ihrem Partner körperlich oder seelisch misshandelt
werden oder Sie sich bedroht fühlen und Sie allein oder zusammen mit Ihren Kindern Hilfe suchen, kann
das Frauenhaus der richtige Ort sein.
Frauen helfen Frauen e. V. Düren
Beratungsstelle
Gutenbergstr. 20, 52349 Düren
Tel.: 0 24 21/1 73 55, Fax: 0 24 21/20 96 70
Email: [email protected]
www.frauen-helfen-frauen-dueren.de
Das Haus ist Tag und Nacht aufnahmebereit. Aus Sicherheitsgründen wird nur die Adresse der Beratungsstelle veröffentlicht.
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Familien- und Seniorenwegweiser
FAMILIEN IN BESONDEREN LEBENSLAGEN
Bundesweites Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen
Das bundesweite Hilfetelefon berät seit dem 6.3.2013 deutschlandweit von Gewalt betroffenen Frauen.
Es informiert und vermittelt bei Bedarf an geeignete Unterstützungseinrichtungen. Unter 08000116016
können von Gewalt betroffene Frauen sich vertraulich und anonym an das Hilfetelefon wenden.
Die Onlineberatung können Frauen per Email oder Chat unter www.hilfetelefon.de in Anspruch nehmen.
Schuldnerberatung/Insolvenzberatung
Überschuldung hat viele Ursachen:
Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung, Tod, sinkendes Einkommen, steigende Kosten, das Überschätzen
eigener finanzieller Möglichkeiten, gescheiterte Selbständigkeit, und, und, und.
Überschuldung hat viele Folgen:
die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen können nicht mehr eingehalten werden, Banken kündigen
Kredite und/oder das Girokonto, Rechtsanwälte und Inkassounternehmen schalten sich ein, das Geld wird
immer knapper, weitere Kredite werden aufgenommen, mit dem Gerichtsvollzieher muss gerechnet
werden, Lohn oder Gehalt wird gepfändet, der Arbeitsplatz kann verloren gehen, Miete und Strom können
nicht mehr gezahlt werden, die Schulden wachsen über den Kopf.
Wer daher nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu
bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende
Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Hierzu zählt auch die Schuldnerberatung.
Ziel ist die Befähigung zur Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.
Hilfe können Sie erhalten bei:
Schulden- und Insolvenzberatung Düren der Ev. Gemeinde zu Düren
Wilhelm-Wester-Weg 1B
52349 Düren
Tel.: 0 24 21/188-130
Fax: 0 24 21/188-210
Email: [email protected]
www.schulden-insolvenzberatung-dueren.de
Beratung bei rechtlichen Fragen
Bei Problemen in rechtlichen Fragen können sich Frauen und Männer mit niedrigem Einkommen an eine/n
Rechtspfleger/in beim Amtsgericht Düren wenden.
Dort erhalten Sie weitere Informationen und können gegebenenfalls Beratungshilfe und/oder
Prozesskostenhilfe beantragen.
Amtsgericht Düren
August-Klotz-Straße 14
52349 Düren
Tel.: 0 24 21/493-0
31
Familien- und Seniorenwegweiser
FREIZEIT UND KULTUR
Das Freizeitangebot in unserer Gemeinde lässt kaum Wünsche offen.
Die Vielfalt und die Angebotspalette der verschiedenen Sport- und Kulturvereine sucht seinesgleichen
in der Region.
Das rege Vereinsleben innerhalb der Kreuzauer Vereine bietet ein breit gefächertes sportliches und kulturelles Angebot mit Bezug zu Tradition und Brauchtum. Zu jeder Jahreszeit finden im Zentralort Kreuzau
aber auch in den umliegenden Ortsteilen der Gemeinde zahlreiche Veranstaltungen, Konzerte und Dorffeste
wie z. B. Kirmes- und Schützenfeste statt, die das unterhaltsame Freizeitangebot abrunden (Karnevalsveranstaltungen/Rosenmontagszüge zu Beginn des Jahres, Frühlingsfeste zur Osterzeit, Ortsfeste im
Herbst, Adventsveranstaltungen und -märkte im Winter).
All dies ist ein Zeichen dafür, dass hier das Vereinsleben noch einen hohen Stellenwert besitzt.
"Kultur" wird in der Gemeinde Kreuzau groß geschrieben. Auf den verschiedensten Ebenen finden
zahlreiche künstlerische Aktivitäten statt. Kunstförderung wird aber auch als ständige Einrichtung im
Kreuzauer Rathaus praktiziert. Künstlerinnen und Künstler aus Kreuzau und den Nachbargemeinden
präsentieren in fortlaufenden Ausstellungen ihre Bilder.
Eine Übersicht aller Kreuzauer Vereine finden Sie unter: http://www.kreuzau.de/de/index.php
oder über die Broschüre „Leben in Kreuzau“ kostenlos in Ihrem Rathaus.
Gerne wird man Ihnen dort weiterhelfen.
Wie wäre es mit einem "Urlaubstag" im monte mare Badeparadies.
Unter der eindrucksvollen Glaskuppel erleben sie auf über 1000 Quadratmetern Badespaß pur für die
ganze Familie.
Wellenbecken, Röhren-Rutsche oder Sportbecken sind nur einige der Attraktionen, die Jung und Alt begeistern.
Wer es ruhiger mag und einfach nur ein paar entspannende Wellness-Stunden in gemütlicher Atmosphäre
verleben möchte, der ist in der Sauna-Landschaft oder in der Textil-Sauna bestens aufgehoben.
monte mare Kreuzau
Windener Weg 7
52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 22/9 42 60
Email: [email protected]
www.monte-mare.de/de/kreuzau.html
Durch die Lage am Rande des Nationalparks Eifel, eingebettet in die idyllische Rur-Auenlandschaft, bietet
sich auch dem Tourismus hier der Abwechslungsreichtum und die Gesamtvielfalt einer erholungsorientierten Eifellandschaft.
In der Gemeinde Kreuzau erwarten Sie vielfältige und interessante Möglichkeiten der Freizeitgestaltung,
wobei hier insbesondere Wanderfreunde voll auf ihre Kosten kommen.
Durch den Wechsel zwischen der hügeligen Mittelgebirgslandschaft der Eifel mit den weiten Fernsichten
bis hin zum Siebengebirge und den ausgedehnten Waldbereichen und Wiesentälern des stark eingeschnittenen Rurtales mit seinem Stausee in Obermaubach können Sie hier bei Ihren Wanderungen ein
einzigartiges Landschaftsbild genießen oder bei guter Witterung den Gleitschirmfliegern zusehen, die
oberhalb des Stausees starten.
Ob Sie nun in der Ruraue dem Verlauf des RurUferRadweges folgen, im ruhigen Erholungsort Obermaubach
den Stausee mit der höchsten Fischauf- und -abstiegstreppe NRWs erkunden, unsere Wanderwege im freien
Feld genießen, im einzigartigen Natur- und Vogelschutzgebiet Drover Heide Ruhe und Erholung suchen oder
eine Wanderung auf der Buntsandsteinroute als Partnerweg des Eifelsteiges, einer der zehn „Top trails of
Germany“ favorisieren, bei der Auswahl Ihres Wanderhighlights kommen Sie voll auf Ihre Kosten.
Auf den drei Themenwanderwegen können Sie Kreuzau von seinen schönsten Seiten erleben.
Der Panoramaweg führt Sie auf 19 Kilometern vom Zentralort aus durch die Ortsteile Üdingen und Leversbach bis zum Stausee Obermaubach und über Bogheim, Bilstein, Bergheim und Winden wieder zurück.
Der Wassererlebnispfad mit seinen 23 Kilometern verläuft entlang der Rur ebenfalls bis Obermaubach.
Nach der Stauseeumrundung führt Sie der Rückweg durch das Rinnebach- und Effelsbachtal über
Untermaubach zum Bilsteiner Weiher. Über den Höhenrücken oberhalb von Winden haben Sie den
ständigen Blickkontakt ins Rurtal und gelangen talwärts zum Ausgangspunkt zurück.
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Familien- und Seniorenwegweiser
FREIZEIT UND KULTUR
Der Rundweg Drover Heide führt Sie durch das überregional bedeutsame Natur- und Vogelschutzgebiet
„Drover Heide“ und bietet sowohl dem geübten Wanderer und Naturfreund als auch dem erholungsuchenden Spaziergänger die Erkundung eines vielfältigen Heideerlebnisses.
Darüber hinaus finden Sie in Kreuzau auch viele weitere Wandermöglichkeiten von 5,5 – 26,5 Kilometer.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Gemeinde Kreuzau
Abteilung 2.1
Bauleitplanung - Wirtschaftsförderung
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 22/50 73 48
Fax: 0 24 22/50 71 95
Email: A.Bü[email protected]
www.kreuzau.de
Rureifel-Tourismus e. V.
An der Laag 4
52396 Heimbach
Tel.: 0 24 46/8 05 79-0
Fax: 0 24 46/8 05 79-30
Email: [email protected]
www.rureifel-tourismus.de
Naturpark Nordeifel e. V.
Geschäftsstelle
Bahnhofstraße 16
D-53947 Nettersheim
Tel.: 0 24 86/91 11 17
Fax: 0 24 86/91 11 16
Email: [email protected]
www.naturpark-eifel.de
Eifel Tourismus (ET) Gesellschaft mbH
Kalvarienbergstraße 1
54595 Prüm
Tel.: 0 65 51/965 60
Fax: 0 65 51/965 696
Email: [email protected]
www.eifel.info
Landesbetrieb Wald und Holz NRW,
Nationalparkforstamt Eifel
Urftseestraße 34
53937 Schleiden-Gemünd
Tel.: 0 24 44/95 10-0
Fax: 0 24 44/95 10-85
Email: [email protected]
www.nationalpark-eifel.de
Erwähnenswert ist weiterhin das vielseitige Angebot an Boutiquen, Geschäften und leistungsfähigen
Handwerks- und Gastronomiebetrieben, in denen der persönliche Kontakt zum Kunden noch oberstes
Gebot ist.
Nehmen Sie aktiv am pulsierenden Gemeinschaftsleben teil und werfen Sie immer wieder einen
Blick in den Veranstaltungskalender der Gemeinde. Hier präsentieren wir Ihnen die aktuellen
Termine innerhalb unserer Gemeinde, in der sich hohe Wohnqualität mit gehobener Infrastruktur
und guter Verkehrsanbindung verbinden.
33
Familien- und Seniorenwegweiser
FREIZEIT UND KULTUR
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Mit den Buslinien 201, 210, 211 und 221 der Dürener
Kreisbahn sowie dem Schnellbus der Linie 98
erreichen Sie die Ortsteile der Gemeinde Kreuzau.
Darüber hinaus können Sie mit der Rurtalbahn auf der
Strecke Düren – Heimbach die Ortsteile Kreuzau,
Üdingen, Untermaubach – Schlagstein und Obermaubach erreichen.
Die jeweiligen Fahrpläne und Tarife finden Sie unter:
Dürener Kreisbahn GmbH
Kölner Landstraße 271
52351 Düren
Tel.: 0 24 21/390 10
Fax: 0 24 21/390 188
Email: [email protected]
www.dkb-dn.de
Service Center:
Kaiserplatz 10
52349 Düren
Tel.: 0 24 21/39 01 11
Fax: 0 24 21/39 01 88
Email: [email protected]
www.dkb-dn.de
Rurtalbahn GmbH
Kölner Landstraße 271
52351 Düren
Tel.: 0 24 21/2 76 93 00
Fax: 0 24 21/2 76 93 35
Email: [email protected]
www.rurtalbahn.de
Fahrplan- sowie Tarifauskünfte über unser
Service Center Tel.: 0 24 21/39 01 11 (s.o.)
34
Familien- und Seniorenwegweiser
UNSERE SENIOREN DER „GOLDENE HERBST“
Der Lebensabschnitt ohne berufliche Verpflichtungen lädt
dazu ein, sich vielleicht noch stärker als zuvor am Kreuzauer Leben zu beteiligen und das breite Spektrum an
sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Angeboten,
die z. T. bereits im Abschnitt Freizeit und Kultur angesprochen wurden, für sich selbst zu genießen oder mit anderen
zu teilen. Diese Freude sollte uns erhalten bleiben, auch
wenn uns möglicherweise mit den Jahren körperliche
oder seelische Beschwerden zusetzen.
Erfahrung ist Zukunft
Es zählt zu den wichtigsten Entwicklungen unserer Zeit, dass der ältere Mensch zunehmend in den
Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses gerückt ist.
In den nächsten Jahren und Jahrzehnten wird sich die Bevölkerungsstruktur in Deutschland stark
verändern. Die Menschen in Deutschland werden älter, die geborenen Kinder werden mit jeder Generation
weniger und die Gesellschaft wird vielfältiger.
Der demografische Wandel stellt eine große Herausforderung für Politik, Verwaltung, Wirtschaft und
jeden Einzelnen unserer Gesellschaft dar.
Er hat auch längst unsere Gemeinde erreicht.
Umso wichtiger ist es, diese Herausforderung anzugehen.
Darum brauchen wir Sie!
In vielen Bereichen ist Ihre persönliche Hilfe, Ihre Lebenserfahrung und Ihr Wissensreichtum erwünscht
und wird benötigt.
So können Sie z. B. ehrenamtlich und unentgeltlich für körperlich oder geistig eingeschränkte Mitbürger
kleinere Besorgungen oder Arbeiten erledigen.
Auch bei der Hilfe von Pflegearbeiten zur „Verschönerung des eigenen Dorfes“ können Sie beitragen.
Gerne wird Ihre Hilfe auch in ortsansässigen Institutionen und Vereinen gesehen.
In der Gemeinschaft bereitet "aktiv sein" viel Freude. So kann man dem Alleinsein entgegensteuern und
neue Bekanntschaften und Freundschaften schließen.
Die Gemeinde Kreuzau ist Ihnen gerne bei der Umsetzung Ihrer „Schätze“ behilflich und wird Ihnen
Anlaufstellen und Kontaktadressen nennen.
Wenden Sie sich bitte diesbezüglich an den
Generationenbeauftragten der Gemeinde Kreuzau
Günter Schmitz
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 22/507 126
Fax: 0 24 22/507 170
Email: [email protected]
www.kreuzau.de
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Familien- und Seniorenwegweiser
UNSERE SENIOREN DER „GOLDENE HERBST“
Seniorenfahrten/Seniorenreisen
Alljährlich werden von der Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem
Eifelverein Kreuzau Wanderfahrten als Halb- oder Ganztagsfahrten
angeboten, die sich großer Beliebtheit erfreuen.
Der Höhepunkt eines jeden Jahres ist die im September stattfindende
„große“ Seniorenfahrt.
In den letzten Jahren nutzten immerhin etwa 300 Seniorinnen und
Senioren dieses Angebot.
Des Weiteren werden jährlich mehrere Seniorenreisen/mehrtägige
Seniorenfahrten von Herrn Robert Falter, Dorfstr. 51, 52372 Kreuzau,
Tel.: 02422-90 33 10 organisiert.
Die Termine dieser Fahrten finden Sie auf der Internetseite der
Gemeinde Kreuzau unter Familie und Senioren/Senioren/Seniorenreisen, mehrtägige Seniorenfahrten, Wanderfahrten der Gemeinde oder
im Terminkalender der Gemeinde Kreuzau.
Frühstückstreffen Kreuzau
Seit mehreren Jahren gehört das Frühstückstreffen für Seniorinnen und Senioren in der Gemeinde Kreuzau
zum festen Bestandteil unserer Seniorenpolitik.
Es findet grundsätzlich 1 x monatlich, jeweils in der Zeit von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr in der Begegnungsstätte der Caritas in Friedenau statt.
Teilnehmen darf jeder ab 60 Jahren, auch wenn er nicht in der Gemeinde Kreuzau wohnt.
Die laufenden Termine erhalten Sie im Internet unter: www.kreuzau.de/je/senioren/index.php oder im
monatlichen Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau.
Gerne können Sie die laufenden Termine auch bei der
Gemeinde Kreuzau
Frau Yvonne Cremer
Rathaus, Zimmer 109
Tel.: 0 24 22/50 74 09
Email: [email protected]
erfahren.
Aber nicht nur das Frühstück ist ein wesentlicher Bestandteil, sondern auch die Unterhaltung und die
Information. Immer wieder stehen vielfältige, interessante Themen auf der Tagesordnung.
Lassen Sie sich überraschen!!
Weihnachtsfeiern
Zum Jahresende lädt die Gemeinde alle Seniorinnen und Senioren über 63 Jahre in den einzelnen
Ortsteilen zu Weihnachtsfeiern ein.
Herzlich eingeladen sind ebenfalls die Ehegatten, auch wenn sie die Altersgrenze noch nicht erreicht
haben. Ebenfalls Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 % ab dem
60. Lebensjahr.
Vorab erhalten Sie eine schriftliche Einladung.
Wenden Sie sich bitte anschließend an Ihren Ortsvorsteher, der gerne eine Anmeldung für Sie bereithält.
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Familien- und Seniorenwegweiser
UNSERE SENIOREN DER „GOLDENE HERBST“
Vorsorge im Alter - für ein langes Leben Gesund sein und gesund bleiben wünscht sich jeder Mensch. Daher ist es besonders wichtig, rechtzeitig etwas
für sich zu tun und Krankheiten vorzubeugen. Gerade ältere Menschen sollten darauf achten, sich körperlich
fit zu halten, damit sie möglichst lange gesund und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Sport
Sportliche Angebote gibt es in der Gemeinde Kreuzau vielfältige, sie bieten Seniorinnen und Senioren
neben dem gesundheitlichen Aspekt die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und auch mental fit zu bleiben.
Wichtig ist es, die richtige Sportart zu wählen, die den Körper nicht zu sehr belastet. Wandern und Walken
ist gut für die Ausdauer und belastet im Gegensatz zum Jogging die Knochen nicht so stark. Dies trifft
auch für Wassergymnastik zu, welches ein gutes Kreislauftraining ist. Neben diesen gibt es aber noch
zahlreiche weitere Angebote wie Gymnastik, Thai Chi oder Yoga.
Welche Sportart für Sie am besten ist, sollten Sie nach Rücksprache mit Ihrem Hausarzt entscheiden.
Ernährung
Mit dem Alter verändert sich auch das Essverhalten. Viele Ältere schaffen es nicht mehr, sich alleine
nährstoffreiche Mahlzeiten zuzubereiten. Allerdings ist eine ausgewogene Ernährung im Alter genauso
wichtig, wie in jungen Jahren. Wenn die Zubereitung schwer fällt, sollten ältere Menschen auf die Hilfe
ihrer Angehörigen, auf professionelle Lieferdienste oder ambulante Pflegedienste zurückgreifen.
Zudem ist es wichtig auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Häufig nehmen gerade ältere
Menschen zu wenig Flüssigkeit zu sich, da sie kein starkes Durstgefühl verspüren. Empfehlenswert sind
täglich 1,5 bis 2 Liter Flüssigkeit.
Vorsorgeuntersuchungen
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind besonders wichtig, um Krankheiten möglichst früh zu
erkennen und dann zu behandeln. Nicht zuletzt gehört auch ein ausreichender Impfschutz zu den
notwendigen gesundheitlichen Vorbeugemaßnahmen. Dadurch, dass viele Senioren ein schlechteres
Immunsystem haben als junge Menschen, sind Impfungen wie zum Beispiel der jährlich aufzufrischende
Grippeschutz besonders wichtig für sie.
Wichtige Informationen und Adressen aus den Bereichen:
• Ambulante Pflegedienste
• Krankenhäuser im Stadtgebiet Düren
• Apotheken
• Medizinische Versorgung
• Apothekennotdienst
erhalten Sie auf der Internetseite der Gemeinde Kreuzau unter: www.kreuzau.de/gpk/index.php
Essen auf Rädern
Menschen, denen die täglichen Einkäufe oder das Kochen zu beschwerlich oder unmöglich geworden
sind, können sich die Mahlzeiten in die Wohnung bringen lassen. Der Dienst „Essen auf Rädern“ bringt
auf Wunsch eine Mahlzeit ins Haus.
Je nach Organisationsform erfolgt eine tägliche Warmauslieferung oder eine wöchentliche Anlieferung als
Tiefkühlkost. Essen auf Rädern wird vom Deutschen Roten Kreuz (DRK), vom Malteser-Hilfsdienst (MHD)
sowie von der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. und der Caritas, Region Düren-Jülich e. V., ebenso von
verschiedenen Altenheimen und Pflegediensten angeboten.
DRK-Kreisverband Düren e. V.
Neumühle 6, 52349 Düren
Tel.: 0 24 21/20 30 91 65
Email: [email protected]
www.drk-dueren.de
Malteser-Hilfsdienst e. V.
Joachimstr. 2 a, 52353 Düren
Tel.: 0 24 21/9 45 00
Email: [email protected]
www.malteser-dueren.de
Johanniter Haus Düren · Monika Paillon
Am Burgholz 44, 52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 21/99 47 47 2
Email: [email protected]
www.johanniter.de/dueren
Caritas Pflegestation Kreuzau
Friedenau 24, 52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 22/95 50-22 00
Email: [email protected]
www.caritasverband-dueren.de
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Familien- und Seniorenwegweiser
UNSERE SENIOREN DER „GOLDENE HERBST“
Wohnraumberatung
Für den Fall, das die Wohnung den Anforderungen im Alter nicht mehr gerecht wird, ist nicht immer ein
Umzug notwendig. Häufig ist es möglich, mit einfachen Mitteln und geringem Aufwand die Wohnung
altersgerecht auszustatten. Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, die das Leben schwer machen. Zum
Beispiel fehlende Haltegriffe im Bad, zu wenig Platz im Schlafzimmer oder schwer erreichbare
Hängeschränke in der Küche.
Hilfreiche Informationen erhalten Sie hierüber bei der Wohnberatungsstelle des Kreises Düren.
Sie berät Sie gerne zu folgenden Themen:
• Anpassung Ihres Wohnumfeldes im Alter und bei Behinderung
• Hilfsmittel zur Erleichterung des Alltags
• Finanzierungsmöglichkeiten in Form von Zuschüssen oder Darlehen
• Unterstützung bei der Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen
Kreis Düren
Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Herr Reinhold Feron
Bismarckstraße 16
52351 Düren
Tel.: 0 24 21/22-2707
Email: [email protected]
www.kreis-dueren.de
Kreis Düren
Amt für Demografie, Kinder, Jugend, Familie
und Senioren
Frau Doris Braun
Bismarckstraße 16
52351 Düren
Tel.: 0 24 21/22-1525
Email: [email protected]
www.kreis-dueren.de
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrer zuständigen Pflegekasse.
Tagespflege
In einer Tagespflegeeinrichtung werden Pflegebedürftige tagsüber betreut. Sie können dort während dieser
Zeit die notwendige Pflege und Betreuung erhalten.
Ziele der Tagespflege sind:
• Förderung noch vorhandenen Fähigkeiten
• Wiederherstellung von verlorengegangenen körperlichen oder geistigen Funktionen durch eine
rehabilitierende Betreuung
• Milderung der Folgen verlorengegangener Fähigkeiten
• Sicherung und Festigung des noch vorhandenen Orientierungsvermögens
• Entlastung der pflegenden Angehörigen von Pflege und Betreuung über Tag
• Fachkundige Beratung in Fragen von Pflege und Betreuung älterer Menschen
Außerdem ist dort natürlich die Möglichkeit gegeben, Kontakte zu anderen Menschen zu knüpfen. Es ist
sowohl möglich, die Tagespflegeeinrichtung regelmäßig für einzelne Tage in der Woche zu nutzen als auch
das Angebot täglich in Anspruch zu nehmen. In der Regel haben die Tagespflegeeinrichtungen einen Fahrdienst, der die Pflegebedürftigen zu Hause abholen kann, sofern sie nicht von Angehörigen gebracht werden
können. Abends und nachts sind die Pflegebedürftigen in ihrer eigenen Wohnung bzw. bei den Angehörigen.
Die Kosten der Tagespflege können von der Pflegeversicherung in Höhe der Sachleistungen der jeweiligen
Pflegestufe übernommen werden.
Caritasverband Düren-Jülich e. V.
Tagespflegeeinrichtung St. Martin
Tagespflegeeinrichtung St. Lucas
Zum Duffesbach 3, 52372 Kreuzau
Friedenau 24, 52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 22/50 27 80
Tel.: 0 24 22/95 50-21 00
Fax: 0 24 22/50 27-820
Fax: 0 24 22/95 50-21 99
Email: [email protected]
Email: [email protected]
www.caritasverband-dueren.de
www.caritasverband-dueren.de
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Familien- und Seniorenwegweiser
UNSERE SENIOREN DER „GOLDENE HERBST“
Betreutes Wohnen, Pflegewohnheim
Das Betreute Wohnen wird für ältere noch rüstige Menschen immer mehr zur interessanten Alternative.
Spezielle altersgerechte Wohnanlagen ermöglichen ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung.
Darüber hinaus werden vom Betreiber der Anlage verschiedene Grund- und Wahlleistungen wie die
Vermittlung und Organisation von Hilfe und Pflege, von Freizeit und Beschäftigungsangeboten, Erledigung
von Besorgungen, usw. angeboten.
Modellprojekt „Wohnen im Alter“ in Kreuzau
Caritas-Wohnpark Friedenau
Im Norden von Kreuzau, unmittelbar an der Rur gelegen, hat die MENO Wohnungsbau GmbH gemeinsam
mit der Caritas das vom Land NRW geförderte Modellprojekt geschaffen.
Der Caritas-Wohnpark Friedenau ist eine Kombination aus Pflegewohnheim, Tagespflegeplätzen
und ambulanter Pflege.
Im westlichen Teil befinden sich mehrere Wohngebäude mit betreuten und barrierefreien Wohnungen
„mit allem was man braucht“, darunter einem Fahrstuhl und großen Bädern mit entsprechendem Radius,
wo sich auch Rollstuhlfahrer bewegen können.
Im rückwärtigen Teil entsprechende ebenerdige Einfamilienhäuser.
Im östlichen Teil befindet sich die Tagespflegeeinrichtung St. Lucas, die Begegnungsstätte sowie das
Pflegeheim St. Andreas mit seinen 44 stationären Plätzen.
Caritasverband für die Region Düren-Jülich e. V.
52351 Düren
Kurfürstenstraße 10-12
Tel.: 0 24 21/481-0
Fax: 0 24 21/481-51
Email: [email protected]
www.caritasverband-dueren.de
Kreis Düren
Pflegeberatungsstelle
Bismarckstraße 16
52351 Düren
Tel.: 0 24 21/22-0
Email: [email protected]
www.kreis-dueren.de
MENO Wohnungsbau GmbH
Herr Meyer
Hauptstraße 86
52732 Kreuzau
Tel.: 0 24 22/39 96
Fax: 0 24 22/51 87
Senioren WG - eine Alternative für das Leben in Gemeinschaft
Immer mehr ambulant betreute Wohngemeinschaften bieten Senioren/innen eine Alternative zum Heim.
Hier wird über einen Mietvertrag ein Mietzimmer incl. aller Nebenkosten angeboten. Dieses Zimmer kann
der Mieter seinen Vorstellungen und Wünschen entsprechend einrichten, eben wie in einer "normalen" Wohnung auch. In dem Mietvertrag wird u. a. auch die Nutzung des gemeinsamen Wohn/Esszimmers geregelt.
Weiter wird mit jedem Mieter in der Regel ein so genannter Service-Vertrag geschlossen. Dieser beinhaltet
das Vorhalten des hauswirtschaftlichen Personals. Das Service-Personal steht der Wohngemeinschaft oft
bis zu 24 Stunden täglich in folgenden Bereichen zur Verfügung: Haushaltsführung und Reinigung der
Gemeinschaftsräume - Wäschepflege - Nachtportier - Mahlzeitenzubereitung - Einkäufe - Hausmeistertätigkeiten. Die Reinigung der Mietzimmer und sanitären Anlagen werden ebenfalls übernommen.
Sämtliche pflegerischen und medizinischen Leistungen, werden dabei zusätzlich über einen Pflegevertrag
mit einem ambulanten Pflegedienst vereinbart. Bei Vorliegen einer anerkannten Pflegestufe, wird der
Pflegedienst im Rahmen der Pflegestufe die so genannten Sachleistungen direkt mit der Pflegekasse
abrechnen.
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Familien- und Seniorenwegweiser
UNSERE SENIOREN DER „GOLDENE HERBST“
Seniorenwohnungen in der Gemeinde Kreuzau:
I. Öffentlich geförderte Wohnungen:
Heribertstraße 60
• 18 Wohnungen, davon 12 für Einzelpersonen, 6 für Ehepaare
Größe: 48 qm und 55 qm
An Burg Kreuzau 1
• 18 Seniorenwohnungen und 2 Wohnungen, die zweckgebunden für schwerbehinderte Personen sind.
Größe: von 42 qm bis 69 qm
Flemingstraße 3
• 12 Wohnungen, davon 6 für Einzelpersonen, 6 für Ehepaare
Größe: 47 qm und 57 qm
Auskünfte über eventuell freie Wohnungen und über die Bezugsvoraussetzungen erteilt:
Landrat Kreis Düren
Amt für Bau- und Wohnungswesen Herr Goergens, Tel.: 0 24 21/22-2717
II. Frei finanzierte Wohnungen:
Heribertstraße/Ecke Zum Duffesbach
• 51 Wohnungen in unterschiedlicher Größe
Auskünfte über eventuell freie Wohnungen und die Miethöhe erteilt:
Meno-Wohnungsbau GmbH
Hauptstraße 86
52372 Kreuzau
Tel.: 0 24 22/39 96
Fax: 0 24 22/51 87
Im Auerfeld 20
• 4 barrierefreie Wohnungen a 85 qm, Aufzug, Garten
Auskünfte bei:
Achim und Hiltrud Schieffer
Tel. 02474-1560
Hospiz
Viele hören die Bezeichnung Hospiz zum ersten Mal, wenn ein Angehöriger oder eine andere nahestehende
Person im Sterben liegt. Da das Hospiz oft eine Alternative zum Krankenhaus oder Pflegeheim darstellen
kann, sollte eine kurze Definition der Einrichtung allerdings für jeden von Interesse sein.
Ein Hospiz ist eine Einrichtung, in der sterbende Menschen versorgt und beim Abschiednehmen vom
Leben begleitet werden. Sie zeichnen sich durch eine Reihe von Merkmalen aus.
• Da es sich beim stationären Hospiz per Definition um eine Einrichtung der Sterbebegleitung handelt,
können nur unheilbar kranke Menschen, die palliativmedizinisch und pflegerisch betreut werden müssen,
dort aufgenommen werden.
• Die Versorgung und Pflege wird in Zusammenarbeit mit Ärzten und/oder Ärztinnen durchgeführt, die
über Erfahrung in der Palliativmedizin verfügen. Ein großer Teil des Personals arbeitet in der Regel
ehrenamtlich in der Einrichtung.
• Hospize werden in der Regel von Kirchen oder gemeinnützigen Vereinen getragen. Auch wenn sie zum Teil
von den Krankenkassen gefördert werden, sind die Einrichtungen allerdings stets von Spenden abhängig.
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Familien- und Seniorenwegweiser
UNSERE SENIOREN DER „GOLDENE HERBST“
Welche Vorteile bietet ein Hospiz gegenüber anderen Einrichtungen?
• Anders als in vielen Krankenhäusern und Pflegeheimen ist in einem Hospiz oftmals
eine würdevollere und achtsamere Begleitung möglich, da es vergleichsweise
wenige Betten gibt und das Personal nicht so großen Belastungen ausgesetzt ist.
• Zu der oben genannten Definition lässt sich hinzufügen, dass der Schwerpunkt in
Hospizen nicht auf lebensverlängernden Maßnahmen, sondern auf der Lebensqualität liegt. So spielt unter anderem die Schmerztherapie eine besonders
wichtige Rolle.
• Der Aufenthalt in der stationären Einrichtung ist für Patienten und Angehörige
kostenfrei. Voraussetzung für die Aufnahme im Hospiz ist allerdings, dass diese
vom Patienten selbst erwünscht ist und dass eine Heilung der Krankheit ausgeschlossen ist.
• Neben den Sterbenden selbst werden auch die Angehörigen vom Personal des jeweiligen Hospizes
begleitet. Neben einer Trauerbegleitung zählt dazu auch das Bemühen, auf Sorgen und Fragen Antworten
zu finden.
Beachten Sie, dass es neben den stationären Einrichtungen auch ambulante Hospizdienste gibt. Hier
werden die sterbenden Menschen sowie die Angehörigen im Krankenhaus, im Pflege- oder Altenheim
oder auch zuhause begleitet.
Viele Menschen bewegt der Wunsch, zu Hause zu sterben und nicht in der Anonymität einer Institution, andere
wollen todkranken Verwandten oder Freunden beistehen und suchen dabei Hilfe und Unterstützung.
Informationen erhalten Sie hier:
Stationäres Hospiz am St. Augustinus Krankenhaus
Renkerstr. 45
52355 Düren
Tel.: 0 24 21/599-800 (24 Std.)
Fax: 0 24 21/599-866
Email: [email protected]
www.sankt-augustinus-krankenhaus.de
Hospizbewegung Düren e. V.
Roonstr. 30
52351 Düren
Tel.: 0 24 21/39 32 20
Fax: 0 24 21/49 64 82
[email protected]
www.hospizbewegung-dueren.de
41
Familien- und Seniorenwegweiser
42
Familien- und Seniorenwegweiser
…SONST NOCH WICHTIG!!
Abfallsäcke für Windeln- und Inkontinenzprodukte
Kleinkinder bis zum 3. Lebensjahr, sowie Erwachsene mit Harn- oder Stuhlinkontinenz können unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos Abfallsäcke für Windeln, Einlagen, Schutzunterwäsche etc. erhalten.
Grundvoraussetzung: Der jeweilige Haushalt entsorgt seinen Restmüll über ein 120l Restmüllgefäß
(graue Tonne).
Bei Inkontinenz muss ein ärztliches Attest bei Antragstellung, danach alle 2 Jahre
vorgelegt werden.
Weitere Auskünfte erteilt die Gemeinde Kreuzau -Abt. 2.2 Kommunale Dienste, Abfallentsorgung-
Familienkarte des Kreises Düren
Mit der Familienkarte möchte der Kreis Düren Ihnen ein familienfreundliches Angebot besonderer Art
unterbreiten.
Die Familienkarte soll Ihnen ermöglichen, Vergünstigungen – zum Teil ganz individuell auf Familien
zugeschnitten – bei öffentlichen Einrichtungen wie z. B. Museen, Schwimmbädern oder Unternehmen
zahlreicher Art in Anspruch zu nehmen.
Besonders erfreulich ist, dass durch eine Kooperation mit der Familienkarte der Städteregion Aachen
die Aktion über die Kreisgrenze hinweg ausgedehnt werden konnte und Ihnen somit weitere attraktive
Angebote zur Verfügung stehen.
Insgesamt können Sie derzeit aus über 450 Einzelangeboten wählen.
Eltern, Pflegeeltern, Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende oder getrennt lebende/geschiedene
Elternteile, die ihren Hauptwohnsitz im Kreis Düren und mindestens ein Kind unter 18 Jahren haben,
erhalten auf Antrag die Familienkarte.
Die Karte kann über das Meldeamt der Gemeinde Kreuzau beantragt werden, wenn die Kinder mit den
Eltern bzw. einem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft leben und in Kreuzau gemeldet sind.
Getrennt lebende oder geschiedene Elternteile, die nicht mit ihrem Kind/ihren Kindern in einem Haushalt
leben, können eine Familienkarte beantragen, wenn sie selbst im Kreisgebiet wohnen - unabhängig vom
Wohnort des Kindes/der Kinder.
Sie können den Antrag aber auch online unter: www.kreis-dueren.de/familienkarte stellen.
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Familien- und Seniorenwegweiser
…SONST NOCH WICHTIG!!
Medizinische Versorgung
Praktische Ärzte, Fachärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte für Innere Medizin (hausärztlich tätig)
Dr. Frauke Johannsen
Kreuzau, Von-Torck-Str. 1a
0 24 22/90 16 36
Dr. Norbert Kasper
Stockheim, Am Thing 11
0 24 21/50 16 19
Dr. Rolf Knoche
Untermaubach, Im Heidehof 2
0 24 22/32 92
Uta Kröger
Kreuzau, Flemingstraße 10
0 24 22/32 16
Dr. G. und M. Pennartz
Kreuzau, Flemingstraße 15
0 24 22/32 06
Christopher von Laufenberg Kreuzau, Bahnhofstraße 6
0 24 22/60 93
Bettina Schneider
Kreuzau, Hauptstraße 7
0 24 22/12 72
Facharzt für Augenheilkunde
Dr. Marcus Schulz
Kreuzau, Hauptstraße 24
0 24 22/80 31
Facharzt für Chirurgie/Kinderchirurgie
Waldemar Riesen
Kreuzau, Peschstraße 24
0 24 22/50 47 14
Fachärzte für Frauenheilkunde
Dr. Judith Weiler
Kreuzau, Kirchweg 3
Dr. Wolf-Dieter Weis
Kreuzau, Hauptstraße 8
0 24 22/86 70
0 24 22/13 23
Facharzt für Haut- u. Geschlechtskrankheiten/Allergologie
Thomas Skora
Kreuzau, Hauptstraße 7
0 24 22/80 76
Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Dr. Joachim Spaeth
Kreuzau, Hauptstraße 7
0 24 22/50 29 42
Facharzt für Innere Medizin (fachärztlich tätig)
Dr. Günther Heck
Kreuzau, Kirchweg 3
0 24 22/94 01-0
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Dr. Ignaz Schmidt
Kreuzau, Frohbenden 43
0 24 22/80 11
Facharzt für Neurologie und Psychiatrie
Dr. med. Stefan Faust
Kreuzau, Friedenau 3 (nur privat)
Markus Stankewitz
Kreuzau, Bahnhofstraße 9
0 24 22/50 17 27
0 24 22/50 03 30
Facharzt für Orthopädie
Michael Markowicz
Kreuzau, Kirchweg 3
0 24 22/50 04 410
Facharzt für Urologie
Dr. Alexander Lich
Kreuzau, Hauptstraße 7-9
0 24 22/50 29 68
Fachzahnarzt für Kieferorthopäde
Dr. Christian Thurn
Kreuzau, Friedenau 3
Dr. Mona Wolfart
Kreuzau, Friedenau 3
0 24 22/90 4 90
0 24 22/90 4 90
Tierärzte
Dr. Miriam Platzbecker
Engelbert Weyermann
Dr. Trudi Wintz
Silke Lafarré
Winden, Maubacher Str. 172 c
Stockheim, Kreuzauer Str. 7
Kreuzau, Vor dem Bruch 13
Kreuzau, Drovestraße 124
0 24 22/48 38
0 24 21/12 98 12
0 24 22/80 70
0 24 22/90 59 66 0
Zahnärzte
Christof Dott
Dr. Manfred Engels
Dr. Lars Tolk
Dr. Jutta Höing
Dr. Peter Kipp
Dr. Adrianus Kivits
Dr. Fred Roth
Kreuzau, An Burg Kreuzau 1
Untermaubach, In der Held 9
Kreuzau, Im Dröhl 3
Untermaubach, Lindenstraße 1
Kreuzau, Kreuzstraße 3
Stockheim, Andreasstr. 30
Kreuzau, Hauptstraße 20
0 24 22/90 36 63
0 24 22/57 78
0 24 22/60 71
0 24 22/90 21 56
0 24 22/80 80
0 24 21/50 57 96
0 24 22/78 98
44
Familien- und Seniorenwegweiser
…SONST NOCH WICHTIG!!
Ambulante Pflegedienste
Ambu Team
Caritas-Pflegestation
Rurtal Pflege
Winden, Urbanusstraße 121
Kreuzau, Friedenau 24
Üdingen, Römerstraße 11
0 24 22/37 52
0 24 22/95 50 22 00
0 24 22/90 46 20
Apotheken
Kreuz-Apotheke
Victoria-Apotheke
Kreuzau, Hauptstraße 7
Kreuzau, Bahnhofstraße 6
08 00/9 40 00 00
08 00/5 23 72 11
Ergotherapie
Burkhard Roßbroich
Kreuzau, Bahnhofstraße 9
0 24 22/90 46 48
Hebammen
Ulla Wiesbrock-Schmidt
Kreuzau, Frohbenden 45
0 24 22/90 15 66
Hebammenpraxis Kreuzau
Obermaubach, Apollinarisstraße 18
0 24 29/90 27 85
+ 0 24 24/20 26 190
Krankengymnasten / Physiotherapeuten / Osteopaten
Robert Brandt
Obermaubach, Traubenweg 9
Rüdiger Busch
Kreuzau, An Burg Kreuzau 1
Axel Hartmann
Kreuzau, Kirchweg 3
Angelika Heuer
Kreuzau, Hauptstraße 139a
Helmut Milz
Kreuzau, Mühlengasse 1
André Molitor
Kreuzau, Dürener Straße 104
Ernestine Schnitzler
Kreuzau, Maubacher Straße 17
Ann Stein de Romsse
Obermaubach, Heidbüchel 25
Andreas Stanke
Kreuzau, Peschstraße 24
0 24 22/90 44 90
0 24 22/5 00 99 11
0 24 22/61 01
0 24 22/77 36
0 24 22/83 88
0 24 22/90 43 78
0 24 22/58 60
0 24 22/90 27 38
0 24 22/50 36 86
Psychotherapeuten
Patrick Hamm
Jutta Kinzel-Senkbeil
01 71/89 81 81 8
0 24 22/52 13
Kreuzau, Hochkoppel 11
Kreuzau, Im Richelnberg 18
Logopädie
Michaela Müting
Kreuzau, Kirchweg 3
Cornelia Ziesen (auch Lerntherapie) Kreuzau, Bahnhofstraße 9
0 24 22/50 45 55
0 24 22/50 26 88
Naturheilkunde
Marita Ecker
Gabriele Kronen
Iris Schmitz
Hildegund Strauch
Gerd Schrödl
Ingrid Wagner-König
Naturheilzentrum Rureifel
Kreuzau, Im Auerfeld 18
Drove, Im Reuter 23a
Winden, Maubacher Str. 95
Stockheim, Mönchweg 39
Stockheim, Rotdornweg 27
Winden, Bergstraße 42
Boich, Gereonstraße 105
0 24 22/90 33 92
0 24 22/5 00 96 49
0 24 22/90 40 61
0 24 21/95 11 62
0 24 21/50 47 41
0 24 22/52 56
0 24 27/90 56 70
Sanitätshaus
B. Möller-Holtkamp
Kreuzau, Hauptstraße 7
0 24 22/9 40 00
Tierheilpraktiker
Sonja Karl
Monika Skorwider
Üdingen, Pützgasse 12
Üdingen, Dorfstr. 83-85
0 24 22/90 16 66
01 76/24 11 80 41
45
Familien- und Seniorenwegweiser
…SONST NOCH WICHTIG!!
Krankenhäuser
Krankenhaus Düren gem. GmbH
Roonstr. 30
52351 Düren
Tel.: 02421/30-0, Fax: 02421/30-1387
Email: [email protected]
www.krankenhaus-dueren.de
LVR-Klinik Düren
Meckerstraße 15
52353 Düren
Tel.: 02421/40-0, Fax: 02421/40-25 99
Email: [email protected]
www.klinik-dueren.lvr.de
St. Marien-Hospital gem. GmbH
Hospitalstr. 44
52353 Düren-Birkesdorf
Tel.: 02421/805-0, Fax: 02421/805-575
Email: [email protected]
www.marien-hospital-dueren.de
St. Augustinus-Krankenhaus gGmbH
Renkerstr. 45
52355 Düren-Lendersdorf
Tel.: 02421/599-0, Fax: 02421/599-458
Email: [email protected]
www.sankt-augustinus-krankenhaus.de
Notruftafel
Polizei Notruf 110
Polizeiwache Kreuzau (0 24 22) 5 04 16-63 12
Feuerwehr/Rettungsdienst 112
Arztrufzentrale (01 80) 5 04 41 00
Ärztliche Notrufnummer 116 117
Notfallpraxis: Roonstr. 30, Düren
Zahnärztlicher Notdienst (01 80) 5 98 67 00
St. Augustinus-Krankenhaus GmbH (0 24 21) 59 90
Krankenhaus Düren GmbH (0 24 21) 3 00
St. Marien Hospital (0 24 21) 80 50
Info-Zentrale für Vergiftungsfälle:
Universitätsklinik Bonn (02 28) 1 92 40
Kreuz-Apotheke (08 00) 9 40 00 00
Victoria-Apotheke (08 00) 5 23 72 11
Telefon-Seelsorge Düren-Heinsberg-Jülich
evangelisch (08 00) 1 11 01 11
katholisch (08 00) 1 11 02 22
Gemeindeverwaltung Kreuzau Bahnhofstr. 7, 52372 Kreuzau (0 24 22) 50 70
Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH, Urbanusstr. 1, Winden (0 24 22) 507450
Nach Dienstschluss bei Versorgungsstörungen (Wasser) (0 24 22) 507 444
Wasserversorgungszweckverband Perlenbach (0 24 72) 99 160
Westnetz GmbH (RWE) Strom (0800) 4 11 22 44
Westnetz GmbH (RWE) Gas (800) 0 79 34 27
Sirenenalarm:
Sirenen warnen die Bevölkerung bei Gefahr, z. B. bei Rauch- oder Gaswolken, plötzlichen Hochwassergefahren oder Schäden an den Staumauern der Talsperren.
Verhaltensregeln:
- In geschlossene Räume begeben, Ruhe bewahren.
- Fenster und Türen schließen.
- Radio Rur oder WDR 2 einschalten und Hinweise beachten.
- Nicht telefonieren! Nur im Notfall Notrufnummern (110, 112) verwenden.
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Familien- und Seniorenwegweiser
…SONST NOCH WICHTIG!!
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www.kreuzau.de

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